UNESCO Weltkulturerbezonen und Schutzzonen
Das Weltkulturerbe "Historische Altstadt von Graz" umfasst den Bereich, der großteils vom ehemaligen Renaissance-Befestigungsgürtel umschlossen wird und der Schutzzone I des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes (GAEG 2008) entspricht. Die Maßnahmen des Managementplanes/Masterplanes für das Weltkulturerbe gelten somit für die Schutzzone I des GAEG (Altstadt) und in modifizierter Form auch für die Pufferzone, welche der Schutzzone II des GAEG entspricht, sowie im Westen Teile der Schutzzone III des GEAG, die den sich um die Altstadt ergebenden Pufferzonenring komplettiert.
Der von der UNESCO geforderten Managementplanes wurde unter Mitwirkung der wesentlichen Fachabteilungen und Institutionen und einer externen Moderation gestützt, federführend von der für Weltkulturerbeangelegenheiten zuständigen Stadtbaudirektion Graz erarbeitet.
Er definiert einen generellen Handlungsleitfaden mit empfehlenden Charakter in strukturellen Rahmenbedingungen. Der Masterplan stellt eine Befundung der Kernzone der Grazer Altstadt und seiner Pufferzone dar, in der die Altstadt nach historischen Vierteln, die durch ihre Entstehungsgeschichte und ihre Bedeutung definiert sind, eingeteilt wird.
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