Sitzung des Gemeinderates vom 12. Juni 2014 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h BAUER Susanne Mag.a / BERGMANN Ingeborg / BRAUNERSREUTHER Christine / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / FABISCH Andreas Mag. / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda / GMEINBAUER Daniela / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in (FH) / GROSSMANN Michael E HAAS-WIPPEL Waltraud / HABERLER Stefan Andreas Dipl.-Betriebswirt / HAßLER Gerald Mag. / HEINRICHS Elke / HEUBERGER Ingrid / HOFER Philipp Dr. / HÖTZL Christoph / KASAKOFF Barbara / KATHOLNIG Karin / KAUFMANN Martina / KOPERA Daisy, Univ.-Prof.in Dr.in / KROTZER Robert Mag. / LOHR Roland Ing. / LUTTENBERGER Kurt / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth Mag.a / MOGEL Berno / MOLNAR Andreas Mag. / PACANDA Philip / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POLZ-WATZENIG Astrid Mag.a / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / SAVERNIK Werner Ing. Dipl.-Ing. (FH) / SCHARTEL Andrea-Michaela / SCHIMAUTZ Markus Dipl.-Ing. (FH) / SCHLEICHER Astrid Mag.a / SCHÖNBACHER Claudia / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / STÖCKLER Peter / TABERHOFER Ulrike Mag.a / THOMÜLLER Martina / VARGAS ARIAS Nibaldo / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / SCHRÖCK Martina Mag.a Dr.in Bgm.-Stv.in / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / HOHENSINNER Kurt MBA / KAHR Elke / RÜCKER Lisa / RÜSCH Gerhard Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. / SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER: GR.in Waltraud HAAS-WIPPEL STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 13.15 Uhr ENDE DER SITZUNG: 17.50 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 12. Juni 2014 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. A 7-33443/2013 Projektgenehmigung: Ärztenotdienst/Transport der diensthabenden ÄrztInnen Laufzeit: 1.1.2015 – 31.12.2019 Berichterstatter/in: GRin Mag. Schleicher (Seite 55) 2. A 8 – 66149/2013-11 Gesundheitsamt, Ärztenotdienst Projektgenehmigung über € 1.075.000,-- in der OG 2015-2019 Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 55-56) 3. A 8 – 66149/2013-16 Straßenamt, Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen und Gegenständen Projektgenehmigung über € 380.000,-- in der OG 2015 – 2019 Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 56) 4. A 8/2 – 4656/2007-6 A 2-31366/2014 Änderung der Grazer Marktgebührenordnung 2007 Berichterstatter/in: GR Stöckler (Seite 66-67) 5. A 8/4 – 19111/2010 Hochwasserschutz Petersbach-Unterlauf Übertragung des Gdst. Nr. 286/6, KG 63113 Liebenau in das öffentliche Wassergut Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 56-57) 6. A 8/4 – 39678/2010 Ferdinand-Prirsch-Straße – Verkehrsfläche Übernahme des Gdst. Nr. 412/21, EZ 3263, KG Webling in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 57) 7. A 10/BD/007174/2009/0027 A 10/8/043174/2013/0008 abgesetzt Stadtteilentwicklung Reininghaus – Quartier 4 – Linse Nord Vereinbarung über die Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen Berichterstatter/in: (Seite 8. A 14_044965_2012_0040 abgesetzt 14.11.0 Bebauungsplan Alte Poststraße – Reininghausstraße XIV. Bez., KG Baierdorf Beschluss 9. A 14_0200172_2013_003 Erfordernis der 2/3 Mehrheit gem. § 63 Abs 2 StROG 2010 Mindestzahl der Anwesenden: 25 Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates abgesetzt 4.0 Stadtentwicklungskonzept – 1. Änderung 2014; Entwurf Berichterstatter/in: (Seite 10. A 14_023362_2014_1 Erfordernis der 2/3 Mehrheit gem. § 63 Abs 2 StROG 2010 Mindestzahl der Anwesenden: 25 Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates abgesetzt 3.22 Flächenwidmungsplan – 22. Änderung 2014; Entwurf Berichterstatter/in: (Seite 11. A 14_061828_2013 abgesetzt 05.22.0 Bebauungsplan „Eggenberger Gürtel – Niesenbergergasse – Traungauergasse“ KG Gries; Beschluss Berichterstatter/in: (Seite 12. A 14_018430_2013_009 17.17.0 Bebauungsplan „Fasanturmweg – Markusgasse“ XVII Bez., KG Rudersdorf; Beschluss Berichterstatter/in: GRin Heuberger (Seite 57-77) 13. KFA-K 35/2001-10 Novellierung der KFA-Satzung Berichterstatter/in: GR Rajakovics (Seite 58) N A C H T R A G Ö f f e n t l i c h 14. Präs. 28955/2013/0010 A 21-036017/2013/0019 Zu Punkt 1. Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 86 Abs 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Zustimmung von mehr als der Hälfte aller Mitglieder des Gemeinderates Einrichtung Eigenbetrieb „Wohnen Graz“ Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 77-82) 15. Präs. 11703/2003/0012 KIMUS Kindermuseum Graz GmbH; Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat und in der Generalversammlung – Änderung Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 58-59) 16. A 8 – 19047/06-29 Steiermärkische Landesdruckerei GmbH; Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz in der o. Generalversammlung gemäß § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 59) 17. A 8 – 66147/2013-82 Eckwertbudgets 2014 Erhöhung der Abteilungseckwerte durch Sparbuchentnahmen, haushaltsplanmäßige Vorsorge Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 60-61) 18. A 8 – 31806/06-53 Stadion Graz-Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungs GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 62) 19. A 8 –57714/2013-006 Finanzausgleich/Informationsbericht Berichterstatter/in: StR Dr. Rüsch (Seite 63) 20. A 8 – 40946/2008-72 und A 15/20033/2011-62 ECO WORLD STYRIA Umwelttechnik und Netzwerkbetriebs GmbH. Reininghausstraße 13, 8020 Graz Strategie 2015 – 2020 Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 63) 21. A 8 – 66149/2013/15 und A 16-26731/2013/45 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 1 Abs 3 der Subventionsordnung Mindestanzahl der anwesenden GR – 32, Zustimmung von mindestens 25 GR Mitgliedern Fördervereinbarungen zur mittelfristigen Finanzierung von Kultureinrichtungen für die Jahre 2015 bis 2016 Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt Berichterstatter/in: StRin Rücker (Seite 82-84) 22. A 8 – 18345/06-88,79,80 A 16 – 14770/2013/60 Universalmuseum Joanneum GmbH 1. Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2013 2. Wirtschaftsplan 2014 UMJ gesamt 3. Wirtschaftsplan 2013 Änderung durch Übernahme der Landesgedenkstätten in der Gesellschaft Ermächtigung für die Vertreterin der Stadt Graz zur Unterfertigung der Umlaufbeschlüsse gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Berichterstatter/in: GRin Bergmann Berichterstatter/in: StRin Rücker (Seite 64) 23. A 8/4 – 43748/2012 Brauhausstraße Grundstücksbereinigung, Auflassung einer 23 m² großen Tlfl. Des Gdst. Nr. 396, EZ 50000, KG Baierndorf aus dem öffentlichen Gut der Stadt Graz und Übertragung in das Vermögen der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 65) 24. A 10/8-3873/2014/12 abgesetzt Mobilitätsvertrag Bebauungsplan 05.22.0 Eggenberger Gürtel – Niesenbergergasse – Traungauergasse Berichterstatter/in: (Seite 25. ABI-020723/2013-0007 A 8-66149/2013-12 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem § 1 Abs 3 der Subventionsordnung Mindestanzahl d. Anwesenden GR 32, Zustimmung v. mind. 25 GR-Mitgliedern Schulausbauprogramm 2014 – 2018 Phase 2 Projektgenehmigung über € 22.060.000,-- inkl. USt. in der AOG 2014/2015/2016/2017 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 72-75) 2. N A C H T R A G 26. A 8/4 – 4792/2014 und A 8 – 66149/2013-17 Projekt Frauenhaus Umbau Fröhlichgasse 61 Projektgenehmigung über € 2,5 Mio in der AOG 2014-2016 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 65-67) Graz, 12. Juni 2014 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Nachruf 1) Karlheinz Böhm, Schauspieler und Humanist 14-16 Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Einladung des Streitkräfteführungskommandos 2) Gemeinderatsbeschluss vom 10.4.2014, Korrektur der Grundstücksgröße 3) Genehmigung des Protokolls 18 18 19 Fragestunde des Gemeinderates 1) Helene-Serfecz-Platz (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 2) Verhalten von KPÖ-Gemeinderat Krotzer (GR. Mag. Sippel, FPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 3) Baumschutz auf künftigen Großbaustellen in Reininghaus und Puntigam (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 4) Falsche Anrechnung von Vordienstzeiten (GR. Pacanda, Piratenpartei an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 5) Wetzelsdorfer Straße – Ausbau des Geh- und Radweges (GR. Dr. Piffl-Percevic, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 6) Ostgürtel (GR. Eber, KPÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 7) Ostgürtel (GR. Haberler und Mag. Molnar, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 8) Soziothek – Bereitstellung der angeforderten Informationen seitens des Sozialamtes (GR.in Schartel, FPÖ an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 9) Möglichkeiten der Berufsausbildung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (GR.in Mag.a Polz-Watzenig, Grüne an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 10) Gesundheitsförderung für Frauen – Netzwerk Gesunde Städte Österreichs (GR.in Bergmann, KPÖ an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 20-21 21-26 26-30 30-34 34-36 37-41 38-41 41-44 45-49 49-53 Tagesordnung 54-84 Dringlichkeitsanträge 1) Bessere Förderung rechtzeitiger Hilfe für Familien als Investition ins Gelingen von Familien – Erleichterung der Inanspruchnahme durch bessere Leistbarkeit der Familienhilfe, Petition an das Land Steiermark (GR.in Potzinger, ÖVP) 2) Begrenzung von Überziehungszinsen und Mahngebühren auf Girokonten (GR.in Bergmann, KPÖ) 3) 100. Todestag von Bertha von Suttner (GR. Eber, KPÖ) 4) Appell an das Innenministerium/Schaffung einer Sonderkommission gegen Bandenkriminalität und Drogenhandel (GR. Mag. Haßler, SPÖ) 5) Grazer Volksgarten, Bandenkriege und Gewaltverbrechen – Maßnahmenpaket (GR. Mag. Sippel, FPÖ) 6) Rauchfreie Kinderspielplätze (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ) 7) Keine Verschiebung der Planungsarbeiten für die Straßenbahnausbauprojekte Süd-West-Linie (inkl. Innenstadtentflechtungsstrecke) nach Don Bosco und Hummelkaserne sowie für die Verlängerung der Linie 3 von der Alten Poststraße nach Reininghaus (Hummelkaserne) 8) Adventmarkt am Färberplatz (GR.in Mag.a Polz-Watzenig und GR. Dr. Wohlfahrt, Grüne) 9) Rechtzeitige Maßnahmen bei industriellen Baudenkmälern (GR. Pacanda, Piratenpartei) 85-86 86-88 88-90 90-120 93-120 121-128 128-135 135-143 144-148 Anfragen an den Bürgermeister 1) Andräpark (GR. Eber, KPÖ) 2) Investitionen im Bereich der Daseinsvorsorge – Siedlungswasserwirtschaft (GR.in Mag.a Bauer, SPÖ) 3) Verbesserungsmöglichkeiten des abteilungsübergreifenden Informationsaustausches zwischen den einzelnen, der Baudirektion zugeordneten, Abteilungen sowie den Abteilungen und der Baudirektion selbst (GR. Dreisiebner, Grüne) 4) 164 Menschen mit Behinderung in Graz verlieren ihren Arbeitsplatz (GR.in Mag.a Polz-Watzenig, Grüne) 149 150-151 151-154 155-156 Anträge 1) Linie 81 und 83 – Ausdehnung des Fahrplans und Taktverdichtung (GR. Haberler, ÖVP) 2) Erhebung von fehlenden Gehsteigen bzw. Gehwegen (GR.in Heuberger, ÖVP) 3) Stärkere Kontrollen von Gehsteigen und -wegen unerlaubt benützenden Radfahrern (GR.in Heuberger, ÖVP) 4) Verlegung der Schüler- und Jugendgalerie (GR.in Kaufmann, ÖVP) 5) Kinderferienerholung – Zuzahlung der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (GR.in Potzinger, ÖVP) 6) Lärmbelästigung Gewerbegebiet Messendorfgrund/ Styriastraße (GR. Mag. Spath, ÖVP) 7) Kinderspielgeräte und Grünraum am Griesplatz (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 8) Schaltung der FußgängerInnenampel Rösselmühlgasse, nördl. Griesplatz (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 9) Regenunterstand in der Annenstraße 49 (GR. Eber, KPÖ) 10) Darstellungen der sieben Stadttore (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 11) Rücknahme der Verteuerungen der „Schulcard“ (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 12) Verlängerung der Aufstellungsfristen für die NS-Mahntafeln von Jochen Gerz (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 13) WLAN und APA-Kiosk in den Filialen der Stadtbibliothek (GR. Mag. Krotzer, KPÖ) 14) Revitalisierung des beliebten Buchkogelsteiges sowie des Rudolfsteiges (GR. Sikora, KPÖ) 15) Illegaler Welpenhandel (GR.in Thomüller, KPÖ) 16) 23. Mai – Internationaler Nachbarschaftstag – Beteiligung von Graz (GR.in Mag.a Bauer, SPÖ) 17) Bevorzugung von weiblichen Namensgeberinnen bei der Umbenennung von Straßennamen (GR.in Mag.a Grabe, Grüne) 18) Reduktion von Luxuspensionen – Prüfung der Möglichkeiten im Haus Graz (GR. Dr. Wohlfahrt, Grüne) 19) .graz (GR. Pacanda, Piratenpartei) 20) Transparente Bauverfahren (GR. Pacanda, Piratenpartei) 157 158-159 159-160 160-161 161-162 162-163 164-165 165-166 166 167 167-168 168-169 169-170 170-171 172-173 173-174 174-178 178-179 179-180 181 Absetzung der Tagesordnungspunkte: 7) Stadtteilentwicklung Reininghaus – Quartier 4 – Linse Nord, Vereinbarung über die Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen; 8) A 14-044965/2012-0040, 14.11.0 Bebauungsplan Alte Poststraße – Reininghausstraße, XIV. Bez., KG Baierdorf, Beschluss; 9) A 14-0200172/2013-003, 4.0 Stadtentwicklungskonzept – 1. Änderung 2014, Entwurf; 10) A 14-023362/2014-1, 3.22 Flächenwidmungsplan – 22. Änderung 2014, Entwurf; 11) A 14-061828/2013, 05.22.0 Bebauungsplan „Eggenberger Gürtel – Niesenbergergasse – Traungauergasse“, KG Gries, Beschluss; NT 24) A 10/8-3873/2014/12, Mobilitätsvertrag, Bebauungsplan 05.22.0 Eggenberger Gürtel – Niesenbergergasse- Traungauergasse Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung – Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 13.15 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Meine Damen und Herren Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, geschätzter Herr Magistratsdirektor, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, meine Damen und Herren, die Sie als Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie sind, ich darf Sie alle bei strömendem Regen in unserem Gemeinderatssitzungssaal zur Gemeinderatssitzung begrüßen, darf diese eröffnen, feststellen, dass wir diese Gemeinderatssitzung wie immer ordnungsgemäß einberufen haben und dass wir auch beschlussfähig sind. Zu den Entschuldigungen darf ich mitteilen, dass Herr Gemeinderat Grossmann leider erkrankt ist und dass der Herr GR. Dr. Wohlfahrt heute um 16.00 Uhr den Gemeinderat verlassen wird. Meine geschätzten Damen und Herren, ich darf Sie nun bitten, dass Sie sich von den Plätzen erheben. Nachruf 1) Karlheinz Böhm, Schauspieler und Humanist Bgm. Mag. Nagl: Am Donnerstag, dem 29. Mai 2014 ist der Ehrenringträger der Stadt Graz, Herr Karlheinz Böhm, verstorben. Karlheinz Böhm wurde am 16. März 1928 als Sohn der Sopranistin Thea Linhard und des weltberühmten und unvergessen Dirigenten, Generalmusikdirektor Karl Böhm, im Darmstadt geboren. Seine Jugend verbrachte er in Darmstadt, Hamburg, Dresden und in der Schweiz. 1946 zog Karlheinz Böhm mit seinen Eltern nach Graz, wo er noch im selben Jahr maturierte. Ursprünglich wollte er Pianist werden, studierte jedoch auf Drängen seines Vaters Anglistik und Germanistik und im Anschluss daran ein Semester Kunstgeschichte in Rom. 1948 wurde er in Wien Regieassistent von Karl Hartl, nahm Schauspielunterricht bei Albin Skoda und Helmut Kraus und sammelte erste Bühnenerfahrungen am Burgtheater. Von 1949 bis 1953 war Karlheinz Böhm Ensemble-Mitglied des Theaters an der Josefstadt. Die darauf folgenden Filme machten ihn zu einem der beliebten und erfolgreichen Schauspieler im deutschsprachigen Raum. Der charismatische Schauspieler feierte zahlreiche umjubelte Triumphe auf den großen Bühnen deutschsprachiger Theater, inszenierte Opern und begeisterte Lesungen und Schallplatten literarischen Inhalts. Der denkwürdige Auftritt mit in der Fernsehsendung „Wetten, dass...“ im Jahre 1981 war der Beginn seines Engagements für die Ärmsten der Armen in dem von Dürren, Seuchen und Gewalt geprägten schwarzen Kontinent. Karlheinz Böhm wettete, dass nicht jeder Dritte Zuschauer eine Mark, einen Franken oder sieben Schilling für Menschen in der Sahelzone spenden würden. Doch er irrte – mit 1,4 Millionen DM flog er nach dieser Sendung im Oktober 1981 nach Äthiopien, das zu den ärmsten Ländern der Welt zählt und gründete am 13.11.1981 in Deutschland die Hilfsorganisation „Menschen für Menschen“. In beinahe allen humanitären, sozialen und wirtschaftlichen Bereichen wurde Karlheinz Böhm über seine Stiftung tätig. Tausende von Einzelmaßnahmen mussten getroffen werden; so wurden Brunnen und Wasserstellen geschaffen, Krankenhäuser, Schulen, Waisenhäuser, Mädchenheime, Kindergärten, Deiche, Brücken und Straßen errichtet sowie wichtige Maßnahmen zum Erosionsschutz verwirklicht. Die Menschen in Äthiopien liebten ihren „Mr. Karl“, der so viel für sie und mit ihnen bewirkt hatte. Mehrere Monate im Jahr lebte Karlheinz Böhm unter einfachsten Bedingungen in Äthiopien, das ihm zur zweiten Heimat wurde. Er selbst sagte über sein Engagement: „Meine Motivation ist nicht falsch verstandenes Christentum, sondern Wut. Wut über das, was wir alle wissen, und dennoch nichts dagegen tun. Wir sollten nicht alles hinnehmen, sondern etwas ändern – als Menschen für Menschen.“ Ja, Karlheinz Böhm zählte zu diesen Menschen, er setzte dieses Empfinden in aktive Hilfe um und das machte ihn zu einem der ganz Großen unserer Zeit. Er half den Menschen in Äthiopien in einen überschaubare Zeitraum, sie zu befähigen, ihre Lebenssituation aus eigener Kraft zu verbessern. Auf diese Art und Weise hat die Stiftung „Menschen für Menschen“ bisher rund fünf Millionen Äthiopiern zu einer sicheren Zukunft verhelfen können. Der Kampf gegen Armut, Krankheit und Gewalt hat aber noch einen steinigen und langen Weg vor sich. Der edle Charakter von Karlheinz Böhm, sein anhaltendes Bemühen um Gerechtigkeit und Verbesserung sowie seine menschliche Größe waren höchstes Kapital für eine bessere Zukunft Äthiopiens. Sein beispielloser Einsatz, seine Aufrichtigkeit, Liebe und Kraft riefen große Bewunderung und Verehrung hervor. Für sein herausragendes Engagement in Äthiopien erhielt Karlheinz Böhm zahlreiche Würdigungen. Für sein Lebenswerk im Dienste der Humanität wurde er im November 2007 in Bern mit dem Balzan-Preis, dem international höchstdotierten Friedenspreis, geehrt. Immer wieder mit der Frage bezüglich seiner Motivation konfrontiert, zitierte Karlheinz Böhm den deutschen Dichter Heinrich Böll: „Solange noch ein Mensch auf diesem Planeten Erde verhungert, ist jede Waffe eine Gotteslästerung.“ Karlheinz Böhm war uns Wegweiser, Mahner und Motor für eine gerechtere, friedvollere und menschenwürdigere Zukunft. Die Ernennung zum Ehrenringträger der Stadt Graz erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 7.3.2003, im Kulturhauptstadtjahr. Die Stadt Graz wird dem Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Da die Verabschiedungsfeierlichkeiten in Salzburg und in Äthiopien stattfinden, hat seine Witwe darum gebeten, dass wir keine Sondersitzung in Graz abhalten, sondern dies im Rahmen der heutigen Gemeinderatssitzung tun und seiner gedenken. Danke für Ihre Anteilnahme. Bgm. Mag. Nagl: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Ihnen eine sehr, sehr positive Nachricht voller Stolz heute mitteilen. Unser städtischer Eigenbetrieb, die Geriatrischen Gesundheitszentren, haben, wenn ich so sagen darf, gestern höchste Auszeichnung erfahren. In gleich drei Kategorien wurde den Geriatrischen Gesundheitszentren und damit dem Herrn Dr. Hartinger und seinem gesamten Team folgende Ehre zuteil. In der Kategorie Nonprofit-Unternehmungen, darüber hinaus aber auch im Bereich der Unternehmensqualität im Jahr 2014 haben die Geriatrischen Gesundheitsbetriebe den Staatspreis Österreichs für die beste unternehmerische Qualität 2014 erhalten und dem noch nicht genug, unter den familienfreundlichen Betrieben Österreichs haben die GGZ den zweiten Platz errungen. Das heißt, wir haben das beste Unternehmen im Nonprofit Bereich Österreichs, das zur Stadt Graz gehört und da gratulieren wir ganz, ganz herzlich, im Besonderen auch der Frau Gemeinderätin, die ja auch hier seit vielen, vielen Jahren mitarbeitet und Dienst tut, Gratulation von uns allen gemeinsam (allgemeiner Applaus). Wir haben nicht nur in Wien gute Figur gemacht, wir haben auch in Graz österreichweit gute Figur gemacht. Nämlich in der vergangenen Woche durften wir ja den Städtetag als Gastgeber beherbergen. Ich darf auch dem Gemeinderat und allen, die mitgearbeitet haben, sagen, dass wir sehr viel Lob von allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und Kommunalpolitikerinnen und -politikern Österreichs bekommen haben. Wir waren, glaube ich, gute Gastgeber, wir haben uns darauf sehr intensiv und gut vorbereitet und ich möchte der Hauptverantwortlichen für diesen Städtetag, der in Graz stattgefunden hat, unserer Frau Magistratsdirektorstellvertreterin Präsidialchefin Frau Dr. Hammerl ganz, ganz herzlich danke sagen, das ganze Team auch noch einmal loben. Ich habe einen Blumenstrauß vorbereitet, den ich dir im Anschluss auch geben darf. Alles, alles Gute, danke vielmals für diese Performance (allgemeiner Applaus). Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Einladung des Streitkräfteführungskommandos Bgm. Mag. Nagl: Die erste Mitteilung betrifft die Einladung des Streitkräfteführungskommandos. Der Kommandant des Streitkräfteführungskommandos, Generalleutnant Mag. Franz Reissner, hat die politischen Repräsentanten der Stadt Graz zu einer Vorstellung dieses höchsten militärischen Kommandos Österreichs in der Belgier-Kaserne eingeladen. Diese Einladung ist an alle Mitglieder der Stadtregierung, alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie die BezirksvorsteherInnen und StellvertreterInnen ergangen. Ich darf diesen Termin am 23. Juni mit Beginn um 16.30 Uhr in Erinnerung rufen, hoffe auf eine zahlreiche Teilnahme und ersuche um Meldung der TeilnehmerInnen an die Magistratsdirektion, in dem Fall an den Bereich Sicherheitsmanagement. 2) Gemeinderatsbeschluss vom 10.4.2014, Korrektur der Grundstücksgröße Bgm. Mag. Nagl: Ich habe eine Mitteilung, wir müssen etwas korrigieren aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 10. April. Da habe wir mit der Geschäftszahl A 8/4-10372/2011 den Beschluss gefasst, ein Grundstück in Messendorf mit einer Fläche von 343 m2 aus dem Privatbesitz in das öffentliche Gut der Stadt Graz zu übernehmen. Im Gemeinderatsantrag vom 10.4. wurde aufgrund eines Übernahmefehlers die alte Grundstücksgröße mit 343 m2 angeführt. Die tatsächliche Fläche des zu übernehmenden Grundstückes beträgt jedoch 1.717 m2. Um diesen Gemeinderatsbeschluss nunmehr grundbücherlich durchführen zu können, ist es erforderlich, die Größe des Grundstückes richtigzustellen und wird daher der Gemeinderat ersucht, diese Korrektur zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. 3) Genehmigung des Protokolls Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 27. Februar wurde von Frau Gemeinderätin Sissi Potzinger überprüft und für in Ordnung befunden. Die Vervielfältigungen gehen an die Klubs. Danke, Frau Gemeinderätin, für diese Überprüfung. F R A G E S T U N D E Beginn: 13.29 Uhr Ende: 14.35 Uhr Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 13.29 Uhr den Vorsitz. 1) Helene-Serfecz-Platz GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR.in Mag.a Marak-Fischer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kollegen und Kolleginnen im Gemeinderat. In Graz gibt es gut 40 Straßen- und Platznamen, die nach Frauen benannt sind. Im Vergleich dazu gibt es 800 oder rund 800 Straßen und Plätze, die nach Männern benannt sind. Das ist natürlich ein unglaubliches Ungleichgewicht, deswegen wurde auch, Gott sei Dank, in den letzten Jahren versucht, bei Neubenennungen Frauennamen zu bevorzugen und bereits im Jahr 2011 wurde im Gemeinderat die Umbenennung des ursprünglich nach dem historisch belasteten Heinrich Lersch benannten Platzes zu „Helene-Serfecz-Platz“ beschlossen. 2011, also vor drei Jahren. Die ursprüngliche Tafel wurde abmontiert, die neue Tafel, die nach Helene Serfecz benannt sein soll, aber noch nicht aufgehängt. Ich darf daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die F r a g e stellen: Was ist der Grund dafür, dass am „Helene-Serfecz-Platz“ in Eggenberg bis heute, also drei Jahre später, noch keine Tafel angebracht wurde, obwohl bereits im April 2011 die Umbenennung beschlossen wurde (Applaus SPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Frau Gemeinderätin, vielen Dank für diese Frage. Manchmal haben wir Gemeinderätinnen und Gemeinderäte das Gefühl, dass sie durch ihre Arbeit vielleicht gar nicht so viel bewirken, wie sie das möchten. Indem Fall hat Ihre Anfrage aber Wunder gewirkt, seit gestern ist diese Tafel montiert (allgemeiner Applaus). Wenn Sie den Grund wissen wollen, kann ich Ihnen den auch noch sagen, weil das war ja Ihre Frage. Von einer Neubenennung beziehungsweise Umbenennung werden über 50 Institutionen, unter anderem auch die Holding Graz Services verständigt. Als Beilage wird auch ein Plan übermittelt, im Gemeinderatsbeschluss ist auch enthalten, dass die Beschaffung und Anbringung der Straßentafel durch die Holding Graz Services Stadtraum erfolgt. Das heißt, wir haben die alte Tafel dort entfernt, aber man hat aus irgendeinem Grund darauf vergessen, aber es wurde gestern nachgeholt. 2) Verhalten von KPÖ-Gemeinderat Krotzer GR. Mag. Sippel stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Mag. Sippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! In meiner Anfrage geht es um das Verhalten des KPÖ-Gemeinderates Krotzer im Zusammenhang mit der Verwendung einer Stadt-Graz-Visitenkarte, die Gemeinderäten eben nicht erlaubt ist zu verwenden. Das ist geregelt im Corporate-Design-Manual der Stadt Graz, fußend auf einem in Kraft stehenden Präsidialerlass Nr. 4 aus 2011, also ich habe auch entsprechend eine Kopie mit. Für mich ist das einmal grundsätzlich noch nicht so wahnsinnig schlimm, wenn man aus Unwissenheit heraus hier eine Visitenkarte führt, wo das eben nicht erlaubt ist. In diesem speziellen Zusammenhang bedarf das Ganze aber doch einer Aufklärung. Eine kurze Erläuterung. Am vergangenen Samstag fand im Gasthaus Gehringer ein Sommerfest der Identitären Bewegung Steiermark statt. Für die, die mit dieser Bewegung nichts anfangen können beziehungsweise nicht wissen, um was es sich dabei handelt: Es ist eine europäische Jugendbewegung, die im Wesentlichen für die Wahrung der europäischen Identitäten steht, für Ethnopluralismus eintritt, gegen unkontrollierte Massenzuwanderung und gegen die Islamisierung Europas auftritt, also das sind Punkte, die kann ich auch alle unterschreiben. Es gibt da auch andere Meinungen, das ist legitim, selbstverständlich. Auf jeden Fall wollte diese Gruppierung oder hat dieses Sommerfest veranstaltet. Im Vorfeld dieses Sommerfestes ist der Herr Gemeinderat Krotzer bei der Familie Gehringer vorstellig geworden, um sie über die Identitäre Bewegung aufzuklären. In einem persönlichen Gespräch mit der Familie hat sie mir gesagt, dass dieses Auftreten irritierend und auch einschüchternd auf sie gewirkt hat, sie empfanden das so und ich muss sagen, ich finde es auch befremdlich, wenn ein Gemeinderat so agiert und noch dazu quasi den Anschein erweckt, hier in offizieller Mission der Stadt Graz tätig zu sein durch diese Visitenkarte. Das ist befremdlich; skandalös allerdings ist es dann, wenn im Anschluss eine E-Mail an das Gasthaus gelangt und ich sage jetzt nicht, dass der Herr Gemeinderat damit was zu tun hat, wo den Wirtsleuten mit einer Entglasung gedroht wird, wenn sie diese Bewegung bewirten und der Höhepunkt war dann eine Bombendrohung am Samstag, kurz vor dem Fest, gegen das Wirtshaus und seine Gäste. Ich möchte sagen, es steht natürlich jedem zu, eine Meinung auch zu haben und diese auch kundzutun, aber so vorzugehen, das ist undemokratisch und es ist intolerant und das widerspricht auch dem friedlichen Zusammenleben in unserer Stadt, das Sie ja auch am Städtetag als einer Ihrer wichtigsten oder als wichtigsten Punkt in dieser Stadt angeführt haben. Auf jeden Fall ist das nicht förderlich. Ich war persönlich dort bei diesem Fest, ich wollte ganz bewusst auch ein Zeichen für Versammlungsfreiheit, es ist ja ein verfassungsmäßig gewährtes Grundrecht auch setzen und ich kann Ihnen nur sagen, ich habe selten so ein zivilisiertes und auch stilvolles Fest erlebt, wo junge Menschen auch eine Lesung abgehalten haben und fröhlich gesungen haben. Also ich weiß gar nicht, was da auch so schlimm ist an dieser Bewegung. Ein kleiner Tipp vielleicht noch in Zukunft, wenn Sie schon da hingehen zu den Wirtleuten am Lendplatz, dann reden Sie vielleicht einmal über die Drogenkriminalität, die sich dort auch vor dem Wirtshaus abspielt oder andere Probleme, die die Zuwanderung mit sich bringt, über das würden die Wirtsleute gerne reden (Applaus FPÖ), auf solche Empfehlungen und Aufklärungen können sie gerne verzichten. Abgesehen davon, dass es einem Gemeinderat nicht zusteht, eine Visitenkarte mit dem Stadt-Graz-Logo zu verwenden, erweckte GR Krotzer bei der Wirtin den Eindruck, als handle er im Namen der Stadt Graz. Deshalb meine F r a g e , Herr Bürgermeister: Welches Vorgehen ist deinerseits angedacht, um zu verhindern, dass sich unberechtigte Personen mit den Insignien der Stadt Graz ausweisen (Applaus FPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Herr Klubobmann, zunächst ist festzuhalten, dass im Gegensatz zu deiner Behauptung, der Präsidialerlass Nummer 4 aus 2011 beziehungsweise das darauf basierende Corporate-Design-Manual der Stadt Graz es Mitgliedern des Gemeinderates nicht verbietet, Visitenkarten mit dem Logo der Stadt Graz zu verwenden. Im Zusammenhang mit Visitenkarten wird lediglich vorgeschrieben, dass diese zentral vom Druck- und Kopierservice in der Präsidialabteilung zu drucken sind und wie sie genau auszusehen haben. Die Anführung der Stadtsenatsmitglieder und der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in politischen Büros im CD-Manuel ist beispielhaft für die Mandatare beziehungsweise Mandatarinnen und ihre Mitarbeiter beziehungsweise Mitarbeiterinnen zu verstehen und nicht ausschließlich. Dementsprechend haben völlig zu Recht neben dem in der Frage genannten Gemeinderat Krotzer in der laufenden Gemeinderatsperiode zahlreiche andere Mitglieder des Gemeinderates Visitenkarten mit dem Logo der Stadt Graz drucken lassen. Darüber hinaus sei angemerkt, dass eine Visitenkarte kein Ausweis ist und sich daher auch niemand damit, wie in der Frage formuliert, ausweisen kann. Ob sich Herr Gemeinderat Krotzer, wie im Motivenbericht zu deiner Frage beschrieben, den Anschein gegeben hat, für die Stadt Graz tätig zu werden, kann ich nicht beurteilen. Generell fordere ich jedoch ihn und auch alle andere Mitglieder des Gemeinderates auf, sich bei privaten oder parteipolitisch motivierten Auftritten nicht den Anschein zu geben, als Vertreter der Stadt Graz zu handeln und erinnere in diesem Zusammenhang an die gerichtlich strafbaren Tatbestände des Amtsmissbrauchs nach § 302 sowie der Amtsanmaßung nach § 314 Strafgesetzbuch, die freilich bei der Staatsanwalt anzuzeigen und von dieser weiter zu verfolgen wären. Das heißt ganz konkret, wenn es Hinweise gibt, dann muss man das anzeigen, ich hoffe aber schon sehr, dass wir eine Tradition auch hier im Gemeinderat weiterleben, die es schon lange gibt, dass nämlich Kolleginnen und Kollegen, die auch miteinander ein Problem haben, sich einmal zusammensetzen und das wieder ausräumen, bevor wir Staatsanwaltschaften und Gerichte letzten Endes damit beschäftigen. Das hat in anderen Ebenen der Politik, in anderen Gebietskörperschaften zu einem Klima geführt, das man durchaus dann auch als vergiftet bezeichnen kann. Das würde ich mir nicht wünschen, deswegen hoffe ich, dass man das ausreden kann. Sollte es wirklich strafrechtliche Dinge geben, kann man es auch anzeigen, wünschen würde ich es mir nicht, das wäre für die Zusammenarbeit hier im höchsten Gremium der Stadt sicher eine traurige und nicht förderliche Angelegenheit (Applaus ÖVP und KPÖ). GR. Mag. Sippel: Also, danke einmal, auch für die Aufklärung diesbezüglich. Also für mich ist es etwas missverständlich rübergekommen, auch dieses Corporate-Design-Manual, wenn das so ist, dass das eben nicht verboten ist, sondern halt nur als quasi Vorlage gilt, dann ist das so zur Kenntnis zu nehmen. Meine Zusatzfrage ist: Ob du bereit bist, hinkünftig bei Tendenzen, Aktionen im Vorfeld, die gegen die Grundrechte, wie die Versammlungsrecht, gerichtet sind, auch wenn sie eben Gruppierungen betreffen, die nicht dem hier herinnen verstandenen politischen Mainstream entsprechen, stärker als bisher das Wort zu ergreifen, ob du bereit bist, das Wort entsprechend stärker als bisher zu ergreifen (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Ich bin als Bürgermeister so wie alle Mitglieder in der Stadtregierung und im Gemeinderat der Demokratie und dem Rechtsstaat verpflichtet. Und innerhalb dieses Rechtsstaates und innerhalb dieser Demokratie hoffe ich, dass wir uns alle bewegen und das soll auch so bleiben. Und wenn es sein muss, werde ich mein Wort erheben. In dem Fall gibt es nur Anschuldigungen, die ich nicht nachvollziehen kann. Ich habe heute klar gesagt, wenn es Anschuldigungen gibt, dann müsste man anzeigen, aber ich glaube, es wäre auch einmal ein klärendes Gespräch wichtig. Ich persönlich weiß, warum ich auch Mitglied einer politischen Fraktion bin, die versucht, in der Mitte sich zu positionieren und mir gefällt, wenn ich so sagen darf, weder in dem Fall, wenn es Bedrohungsszenarien, von wem auch immer, gibt, dass das Haus entglast wird etc. das sind alles Dinge, die wünschen wir uns ja nicht für die Stadt. Ich muss ganz ehrlich sagen, bleiben wir, wenn möglich, dabei, dass wir miteinander reden, dass wir miteinander das Beste und Gemeinsame suchen und auch das, was in dieser Stadt leider schon manchmal bei Veranstaltungen stattgefunden hat, auch bei Veranstaltungen der Rechten und der ganz linken Szene, ist nicht das, was sich die Grazerinnen und Grazer wünschen. Wir haben die Möglichkeit, uns hier politisch zu begegnen und wenn die Aschenbecher und sonstige Gegenstände über den Hauptplatz fliegen, war das noch immer etwas, wo ich sehr deutlich das Wort ergriffen habe und ich werde es auch weiterhin tun. Zwischenruf unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Noch einmal, wer immer was auslöst, ich kann es auch nicht immer bewerten, ich wünsche es mir nur nicht und versuche, wieder alle möglichst an einen Tisch zu bekommen, weil wir wissen, dass auf der ganzen Welt, auch im Sinne dessen, was ich von Karlheinz Böhm heute vorgelesen habe, die Probleme sicherlich nicht durch Gewalt zu lösen sind (Applaus ÖVP, KPÖ und SPÖ). 3) Baumschutz auf künftigen Großbaustellen in Reininghaus und Puntigam GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie! In meiner Frage geht es um den Baumschutz auf künftigen Großbaustellen in Reininghaus und in Puntigam. Ich habe mir beide Flächen angeschaut und da gibt es sehr schöne große Bäume und ich sage auch zusätzlich vitale Bäume, das heißt, es ist ein äußerst schützenswerter Bestand, und gemäß der Grazer Baumschutzverordnung ist es ja so, dass der Baumbestand der Landeshauptstadt Graz innerhalb der Baumschutzzone auf öffentlichen und privaten Grundstücken geschützt ist, das heißt, es muss einfach nachweislich in bautechnischer, baugeologischer oder wohnhygienischer Hinsicht ohne die Entfernung von Bäumen möglich sein, die Stelle wirtschaftlich zu nutzen. Es gibt gewisse Genehmigungsvoraussetzungen und es gibt auch die wirtschaftliche Unzumutbarkeit, die so definiert ist, dass eine Bauführung an anderer Stelle um mindestens 15 % teurer sein muss beziehungswiese die wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten von Bauten um mehr als 15 Prozent nachweislich vermindern würden. Weiters legt dieser Absatz 4 fest, dass bei geplanten Verwendungen gemäß § 3 die Behörde eine schriftliche Entscheidung zu treffen hat und darin Auflagen vorkehren kann, die zur Sicherung des Bestandes der betroffenen Bäume unerlässlich sind. Jetzt ist es oft so, dass die Abteilung für Grünraum sehr spät in die Verfahren einbezogen wird, das heißt, erst nachdem ein Bauverfahren stattgefunden hat, nachdem ein gültiger Baubescheid vorliegt und der Abteilung damit auch die Hände gebunden sind. Im Sinne der Sicherung des Bestandes der großen vitalen Bäume auf den genannten Flächen richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, als für Stadtplanung und Grünraum zuständigen Stadtsenatsreferenten folgende F r a g e : Welche Maßnahmen werden von Seiten der zuständigen städtischen Abteilungen getroffen werden, um den Baumbestand auf den Flächen in Reininghaus und nördlich der Puntigamer Brauerei im Zuge der Bauarbeiten bestmöglichst zu schützen (Applaus Grüne)? Bgm. Mag. Nagl: Frau Gemeinderätin, da habe ich ein bisschen einen Widerspruch zu den Formulierungen, die Sie gefunden haben und ich möchte deswegen da jetzt detailliert darauf eingehen. Sämtliche Maßnahmen, die die Entfernung von Bäumen beziehungsweise deren Beeinflussung ihres Kronen- und Wurzelbereichs zufolge haben, sind nach der Grazer Baumschutzverordnung bewilligungspflichtig. Das heißt, dass im Allgemeinen, aber auch jetzt konkret bei diesen Flächen und Fällen, im Falle von Rodungsbewilligungen folgende Vorgangsweise einzuhalten ist: Es werden seitens der Abteilung für Grünraum und Gewässer mit Bescheid Ersatzpflanzungen vorgeschrieben. Bei Bauvorhaben in der Dimension wie jenen im Stadtteil Reininghaus wird die Art, Qualität, Lage etc. der Ersatzpflanzungen mit den Außenanlageplänen der Raumordnung und Wettbewerbs und Bauverfahren abgestimmt. Diese Abstimmung erfolgt in den Bebauungsplänen, in den Wettbewerbsausschreibungen sowie in der Detailprojektentwicklung, Einreichplanung und Erteilung der Baubewilligung, das ist im Vorfeld. Bei den städtischen Wettbewerben sind die Ausmaße des Baumbestandes und Gutachten zur Zustandsbewertung des Baumbestandes Teil der Unterlagen für die eingeladenen Architekten. Damit verbunden ist selbstverständlich die Aufforderung, die als besonders erhaltenswert eingestuften Bäume und Baumgruppen soweit als möglich zu berücksichtigen und in die Planungen zu integrieren. In der Darstellung der Abteilung für Grünraum und Gewässer sind solche Bäume oder Baumgruppen auch konkret bezeichnet. Wenn die Stadt Graz auch ein Eigeninteresse an den Flächen formuliert hat, werden die Baumschutz- und Ersatz- und Begrünungsmaßnahmen durch die Abteilung A 10/5 veranlasst, mitbegleitet und/oder selbst im Wege über die Holding Graz umgesetzt. Ein aktuelles Beispiel haben wir gerade, nämlich im Bereich der Hummelkaserne. Nach Fertigstellung der Außenanlagen wird das Baumschutzreferat der A 10/5 die Ersatzpflanzungskontrollen der zu ersetzenden Bäume durchführen. Zusätzliche Begrünungsmaßnahmen werden gemeinsam mit dem Projektverantwortlichen entwickelt, die allfällige, nicht ersetzbare Baumverluste abfedern sollen. Ein siebenter Punkt, während der Grabungsarbeiten beziehungsweise während des Baustellenbetriebes werden bescheidgemäß durch Auflagen Baumschutzmaßnahmen vorgeschrieben beziehungsweise müssen Grabungen verbindlich mit einer ökologischen Bauaufsicht durchgeführt werden. Der Verlauf dieser Maßnahmen, allfällige Wundversorgung, durchzuführende Schutzmaßnahmen von Leitungen etc. während der Grabung werden dokumentiert und es ist der Abteilung A 10/5 nach Beendigung der Grabung ein diesbezüglicher Nachweis vorzulegen. Und achtens sei generell noch erwähnt, dass auf die Wichtigkeit der Bäume und die Notwendigkeit des Baumschutzes im Rahmen der baulichen Umsetzungen den Konsenswerbern bereits in den vorgeschalteten Raumordnungs- und Bauverfahren von den beteiligten städtischen Ämtern, das ist die A 14, die Stadtplanung und die A 10/5, Grünraum und Gewässer mit Nachdruck hingewiesen wird und allfällige verfahrenstechnische Notwendigkeiten und durchzuführende Maßnahmen laufend eingefordert werden. Diesbezüglich wird kommende Woche auch ein nächster Abstimmungstermin mit mehreren befassten Stellen der Stadt, der Holding und der Projektträger für diesen Bereich stattfinden. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Seltsamerweise sagt mir aber Ihre Abteilung und die Mitarbeiter, dass das leider in den meisten Fällen nicht passiert, dass sie nämlich nicht im Vorfeld einbezogen werden, sondern erst dann, wenn schon quasi alles über die Bühne ist und ihnen die Hände gebunden sind. Ich glaube schon, dass das auf dem Papier so funktionieren könnte. Aber mein Appell ist, dass es auch wirklich so realisiert wird und ich frage jetzt noch einmal, ist das so, dass auf diesen von mir genannten Flächen Auflagen vorgeschrieben werden, um diesen alten Baumbestand zu erhalten oder ist das nicht so? Bgm. Mag. Nagl: Also dieses Papier, das ich Ihnen jetzt vorgelesen habe, stammt aus der Abteilung. Wenn es also innerhalb der Abteilung andere Meinungen geben sollte, dann wäre es schön, wenn Sie mir sagen, wer das ist, weil dann kann ich mit diesen Personen reden. Das ist das offizielle Statement auch der Abteilung und wie ich Ihnen gesagt habe, ohne es jetzt noch einmal vorzulesen, es finden jetzt schon Abstimmungsgespräche statt, allein im Bereich der Hummelkaserne haben wir bewiesen, wie es gut läuft. Eines werden wir nie ausschließen können, dass ein Bauwerber trotz der Planungen von uns, trotz der Hinweise, die wir geben, trotz der Auflagen, die wir geben, vor Ort dann die ganze Geschichte anders lebt. Dann sind wir meistens zu spät dran, weil dann hat schon wieder die Motorsäge gearbeitet, wir kommen hin, haben dann nur mehr den Befund, dass es passiert ist und werden uns dann natürlich daran halten, dass wir möglichst wieder zu den Nachpflanzungsmaßnahmen kommen. Aber das ist leider auch bei manchen Bauwerbern traurige Realität, aber im Prinzip haben wir, glaube ich, eine sehr professionelle Vorgangsweise, um die Baumschutzverordnung in Graz auch zu leben. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.50 Uhr den Vorsitz. 4) Falsche Anrechnung von Vordienstzeiten? GR. Pacanda stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Pacanda: Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, hoher Gemeinderat, sehr geehrter Herr Stadtrat Rüsch! Wo fange ich an? Ich fange vielleicht bei einem Zeitungsbericht an, wo es zwar um Salzburg geht, um die öffentlichen Bediensteten in Salzburg, wo Personalvertretungen mit Nachzahlungen in der Höhe von 24 Millionen Euro rechnen für 4.100 Mitarbeiter. Mit einem Zitat auch noch: „Dieses Urteil wir österreichweit Auswirkungen haben im gesamten öffentlichen Dienst.“ Um was geht es? Es geht primär um Artikel 54 vom Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und dementsprechend Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung der EU Nummer 492 vom Europäischen Parlament. In der steht drinnen etwas über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union. Und zwar, dass das dementsprechend auszulegen ist, dass in einer nationalen Regelung, wenn da irgendwas entgegensteht, nach der die vom Dienstnehmer oder Dienstnehmerin einer Gebietskörperschaft ununterbrochenen, bei ihrer zurückgelegten Dienstzeit bei der Ermittlung des Stichtages für die Vorrückung in höhere Entlohnungsstufen im vollen Ausmaß, alle andere Dienstzeiten dagegen nur teilweise berücksichtigt werden. Was heißt das eigentlich: kurz oder lang? Das heißt, wenn Landesbedienstete oder natürlich auch Beamte oder Vertragsbedienstete der Stadt Graz vorher woanders gearbeitet haben, muss das genauso viel zählen wie die Arbeitsjahre in der Dienststelle selbst. Ansonsten würde man gegen dieses Gesetz der Freizügigkeit verstoßen. Jetzt ist mir und einem Arbeitsrechtler aufgefallen, dass in der DGO der Stadt Graz im § 16a etwas drinnen steht, was dem wiedersprechen würde und zwar eben, dass Dienstzeiten unterschiedlich anzurechnen sind, zitiert auch: „Die sonstigen Zeiten, soweit sie nicht nach Absatz 3 zur Gänze angerechnet werden und soweit sie insgesamt drei Jahre nicht übersteigen, zur Hälfte anzurechnen sind.“ Das würde eigentlich genau das bedeuten, was in diesem „Vorurteil“ unter Anführungszeichen in der Vorentscheidung vom Gericht kritisiert wird und was für Salzburg geht und auch für die KAGES in der Steiermark bereits diskutiert wird, auch für Graz zutreffen würde/könnte, dementsprechend die F r a g e an Sie: Ob Sie sich beziehungsweise auch die zuständige Abteilung bereits mit dieser Thematik, die ich jetzt gerade beschrieben habe, bereits auseinandergesetzt haben? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Im Zusammenhang mit der Personalabteilung haben wir das natürlich besprochen und wir gehen einmal davon aus, dass das in der Stadt Graz, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle spielt und zwar aus folgendem Grund. Nach meinen Informationen ist im § 16a Abs. 3, den Sie zitiert haben, der Dienst- und Gehaltsordnung, im Rahmen der Vordienstzeitanrechnung sind Arbeitszeiten zu berücksichtigen, die von besonderer Bedeutung für die Verwendung im Dienstverhältnis zur Stadt Graz sind beziehungsweise deren Vorliegen Aufnahmebedingung war als Grundsatzbestimmung. Und dabei wird aber keine Unterscheidung getroffen zwischen Dienstverhältnissen in der Privatwirtschaft und Dienstverhältnissen zu Gebietskörperschaften. Ausschlaggebend sind ausschließlich inhaltliche Merkmale bei der Anrechnung und diese Vorgangsweise ist offensichtlich gelebte Praxis seit dem Inkrafttreten der Objektivierungsrichtlinien im Jahre 1998. Der Dr. Kalcher hat auch noch ausgeführt, was der Unterschied ist zu diesem Salzburger Fall, den Sie genannt haben und er schreibt eben hier, dass die Vorgangsweise in Salzburg ausschließlich… die Anrechnung ausschließlich von Vordienstzeiten, die bei der Gebietskörperschaft Land Salzburg zurückgelegt wurden, geleistet wurden. Und für MitarbeiterInnen, die im Bereich der Salzburger Krankenanstalten-Gesellschaft tätig sind. Das soll der Unterschied sein, ich kann es nur noch einmal sagen, es ist in der Stadt Graz seit den Objektivierungsrichtlinien 1998, muss dazusagen, pragmatisiert wurde ja niemand mehr nach 1997, das heißt, für die kann das sowieso nicht gelten und es gibt aber auch seit 1998 die Objektivierungsrichtlinien und danach wird ausschließlich das inhaltliche Merkmal einer Tätigkeit für die Anrechnung von Vordienstzeiten entscheidend sein und ist entscheidend und nicht, wer der Arbeitgeber war. GR. Pacanda: Ich bedanke mich für die ausführliche Beantwortung der Frage selbst. Ich habe eine kurze Zusatzfrage, das ist eigentlich nur die Bestätigung vielleicht oder noch einmal die Intensivierung von dem, was wir gerade gesagt haben, weil es ja auch, also nicht nur die Beamten betrifft, sondern auch Vertragsbedienstete, weil im Vertragsbedienstetengesetz auch wieder auf die DGO verwiesen wird. Die Frage ist, können wir als Grazer Gemeinderat davon ausgehen mit Ihrer jetzigen Antwort, dass wir keine Nachzahlung haben werden, die uns irgendwie in einer Art schockieren oder treffen wird, also das heißt, ist so gut überprüft worden, dass wir uns da keine Sorgen machen brauchen, das was auf uns zukommt? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ist eine gute Frage, ich weiß nicht, ob ich in der Lage bin, Ihre und andere Sorgen zu nehmen, weil natürlich immer sein kann, dass irgendjemand da den Rechtsweg beschreitet und wie das dann ausgeht, weiß ich nicht. Die Voraussetzungen, denke ich, sind durchaus gut, dass es hier jedenfalls zu keinen nennenswerten Nachforderungen kommen kann. Eben deshalb, weil, ich kann es nur noch einmal sagen, das scheint der wichtige Grund zu sein, weil auf die inhaltliche Tätigkeit für die Anrechnung der Vordienstzeiten, dass man ausgerichtet ist, und nicht danach, ob diese Dienstzeit bei einem privaten Dienstgeber verbracht wurde, gleistet wurde oder beim öffentlichen. Das heißt, hier wird nicht unterschieden zwischen den Arbeitgebern und das scheint mir wichtig zu sein, wenn jemand aufgenommen wird, dann wird für die Berechnung der Vordienstzeiten eben geschaut, welche Tätigkeit vor der Aufnahme ist für die Qualifizierung und für die erforderliche Qualifizierung des Jobs oder der Arbeitsstelle hier wichtig, welche bringt eben was, steht in diesem Zusammenhang und welche nicht. Weil ein ganz simples Beispiel etwa, wenn jemand im Straßenamt als Bauingenieur aufgenommen wird, da ist eben entscheidend bei seiner Vordienstzeit, ob er beispielsweise bei einem Ingenieurbüro mit einem ähnlichen Aufgabengebiet gearbeitet hat, genau gleichwertig, wenn die Person vom Land kommt, vom Straßenamt vom Land, wo er dieselbe Tätigkeit gemacht hat. Diese Unterscheidung spielt da keine Rolle, in beiden Fällen werden da die gesamten Zeiten angewandt und damit ist, glaube ich, ist keine, wie haben Sie das am Anfang gesagt, weder Diskriminierung noch irgendwie ein Widerspruch zur Freizügigkeitsrichtlinie gegeben, soweit meine Antwort (Applaus ÖVP). 5) Wetzelsdorfer Straße – Ausbau des Geh- und Radweges GR. Dr. Piffl-Percevic stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Dr. Piffl-Percevic: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Meine Frage geht an dich, Herr Stadtrat Eustacchio, betreffend die Wetzelsdorfer Straße. Sie hat uns ja, nicht uns hier, sondern vor allem die Menschen vor Ort beschäftigt sie in ganz besonderer Weise. Du hast in der Sitzung des Gemeinderates hier im Dezember 2013 den Baubeginn des Geh- und Radweges entlang der Wetzelsdorfer Straße für heuer angekündigt. Die Bevölkerung ist nach wie vor sehr verunsichert und fühlt sich durch die derzeitige Situation in hohem Maße gefährdet. Meine F r a g e an dich lautet, die ich auch im Einvernehmen mit meiner Gemeinderatskollegin Gerda Gesek und mit allen, die dahinterstehen, an dich richte: Wie weit sind die Verhandlungen mit allen Verantwortlichen hinsichtlich der Errichtung eines Geh- und Radweges sowie von zumindest zwei Ampelanlagen in der Wetzelsdorfer Straße gediehen und wann ist tatsächlich mit einem Baubeginn zu rechnen (Applaus ÖVP)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat, so wie ich es im Dezember letzten Jahres angekündigt habe, wird es jetzt auch umgesetzt. Ganz aktuell war heute eine Verhandlung, eine Leitungsträgerbesprechung für den Geh- und Radweg für den Gesamtabschnitt zwischen Straßganger Straße und Alte Poststraße. Die neuen Leitungen der diversen Versorgungsunternehmen werden in der Geh- und Radwegtrasse angeordnet, die Unterlagen sollen bis Ende Juni 2014 vervollständigt sein, die Ausschreibung durch die Landesdienststelle soll Mitte Sommer veröffentlicht werden. Aufgrund der mit der Ausschreibung und Vergabe verbundenen Fristen ist ein Baubeginn mit Spätsommer/Herbst geplant. Der Bau wird mit den oben angeführten Leitungs- oder vorher angeführten Leitungsarbeiten begonnen, der Geh- und Radwegausbau folgt im Anschluss daran. Ampelanlagen sind im Geh- und Radwegprojekt nicht enthalten. Für die Querung zwischen den umzubauenden Bushaltestellen westlich der Karl-Morre-Straße wird entsprechend den Richtlinien ein Schutzweg errichtet. Eine Verkehrslichtanlage für eine neu zu errichtende Verbindungsstraße, südlich aus Richtung Hummelkaserne kommend und in die Wetzelsdorfer Straße einmündend, wird in diesem getrennten Ausbauprojekt dann berücksichtigt werden oder zumindest angedacht werden. Offen bei diesem ganzen Projekt und dieser Umsetzung sind derzeit noch die benötigten Grundstücksflächen im Bereich Tankstelle und Ausstellungsparkplatz Firma Denzel. Hier gibt es seitens der Grundeigentümervertreter CA Immo keine Zustimmung zum Ankauf der ausschließlich für den Geh- und Radweg benötigten Flächen, hier werden wir nicht drum herumkommen, ein Enteignungsverfahren in Betracht zu ziehen (Applaus FPÖ). GR. Dr. Piffl-Percevic: Darf ich eine Zusatzfrage stellen? Herr Stadtrat, du hast angekündigt ausgehend von der heute stattfindenden Verhandlung über den Leitungsträger, dass diese Arbeiten noch im Sommer beginnen werden. Kannst du aber jetzt punktgenau einen Termin nennen, wann im Anschluss daran sein wird, das heißt, wann wird es tatsächlich zur Inangriffnahme des Folgeprojektes Geh- und Radweg kommen? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Ich habe es gerade ausgeführt, das kann ich nicht, das wird abzuwarten sein, wenn die Ausschreibungen erfolgt sind, wann der Start ist und im Anschluss an die Leitungsverlegungen wird der Geh- und Radweg errichtet, aber heuer noch. Aber einen genauen Zeitpunkt für das heurige Jahr kann ich nicht nennen (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat Eber fragt Herrn Stadtrat Eustacchio betreffend dem Schreckgespenst Ostgürtel. 6) Ostgürtel GR. Eber stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Eber: Werden wir schauen, wie sehr das ein Gespenst ist. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! In Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Leonhardgürtel/Leonhardstraße/Engelgasse und verbunden mit diversen Zeitungsmeldungen, wo der Ostgürtel als, wie haben Sie gesagt, Schreckgespenst für manche Anrainerinnen und Anrainer zumindest dargestellt wird und das hat letztlich auch dazu geführt, dass es in der, ich glaube, vergangene Woche war das, eine AnrainerInnenversammlung gegeben hat, wo ja auch andere Kollegen aus dem Gemeinderat anwesend waren, die überaus gut besucht war. Und dort hat sich eben gezeigt, dass es eine große Verunsicherung gibt, weil eben nicht klar ist, was da kommt beziehungsweise ob überhaupt irgendwas kommt. Natürlich gilt diese Angst in erster Linie dem motorisierten Individualverkehr und von daher richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat Mag. Eustacchio, folgende F r a g e : Wie ist der Stand der Planungen für einen Ostgürtel (Applaus KPÖ)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat, danke für die Frage, dass wir es auch heute klarstellen können. Ich habe nur zuerst eine Frage, wir haben unter Punkt 9) die gleiche Fragestellung, Herr Bürgermeister, soll man die Zusatzfragen vielleicht dann von den Antragstellern gleich dazunehmen? Weil die Beantwortung ist die gleiche. Bgm. Mag. Nagl: Ich würde vorschlagen, dass dann die Gemeinderäte Stefan Haberler und Mag. Molnar auch ihre Frage jetzt schnell formulieren und dann behandeln wir es gleich gemeinsam. 7) Ostgürtel GR. Haberler und GR. Mag. Molnar stellen an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Haberler: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Welche verkehrspolitischen Absichten verfolgen Sie zum Thema Ostgürtel und gibt es dazu schon konkrete Überlegungen oder Planungen seitens Ihrer Abteilung? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Meine Herren Gemeinderäte, wenn ich das gleich so sagen darf, das hat jetzt viel Wirbel hervorgerufen und ist eher viel Lärm um nichts einstweilen einmal, aber ich werde es Ihnen genauer erläutern. Auf Basis von bestehenden Gemeinderatsbeschlüssen soll die Ostgürteltrasse für die Schaffung einer tangentialen ÖV-Verbindung eine Achse für den Fuß- und Radverkehr als Grünachse freigehalten werden und nicht, Betonung auf nicht, für den Ausbau des Grazer Gürtelstraßennetzes, in Klammer Gemeinderatsbeschluss Juli 1991, Gemeinderatsbeschluss 1995, erfolgen. Damit sollen auch künftig für den motorisierten Individualverkehr keine durchgehenden befahrbaren Straßenachsen in diesem Bereich zur Verfügung stehen. Aus Sicht der Stadt- und Verkehrsplanung könnten in Abhängigkeit von der Stadtplanung abschnittsweise Zufahrmöglichkeiten zu kleinräumigen Erschließungen von Baulandreserven angedacht werden. Nicht aber eine Durchbindung von einzelnen Abschnitten für den motorisierten Individualverkehr. Auch wenn derzeit keine konkreten Verkehrsprojekte vorliegen, wird empfohlen, die Trassensicherung der letzten Jahrzehnte im oben angeführten Sinne fortzusetzen. Wie immer wieder zu sehen, ist die Sicherung der Flächen eine sehr langfristige Angelegenheit. Die Stadtplanung hat den Auftrag, das Thema der gesamten Ostgürtel-Trassensicherung als Spezialthema im anstehenden neuen Flächenwidmungsplan zu verankern, das heißt, gemeinsam mit der Verkehrsplanung festzulegen, wo die Trasse weiterhin gesichert werden soll und wo sie in welchem Ausmaß redimensioniert beziehungsweise aufgegeben werden kann (Applaus FPÖ). GR. Eber: Danke für die Antwort, Herr Stadtrat, ich habe nur folgende Zusatzfrage: Sind Sie bereit, auch die ansässige Bevölkerung dort in geeigneter Art und Weise in welcher Form auch immer über Ihre Antwort jetzt auch zu informieren und in Diskussion zu treten? Also ich denke mir, es wäre sicherlich kein Schaden, wenn man dort die Angst so ein bisschen abbaut. StR. Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat, das können wir gerne tun, wir werden mit der Stadtplanung, weil das ist ja etwas, was gemeinsam getragen wird, darüber nachdenken, wie wir das dementsprechend auch kommunizieren können. Auf jeden Fall möchte ich nur die Angst nehmen, es gibt derzeit keine Projekte, die sich in Umsetzung befinden, es geht lediglich um Sicherung von möglichen Trassenführungen. Derzeit ist keine Umsetzung in irgendeiner Art und Weise geplant. Aber wir werden es gerne mit den Ämtern abklären, es betrifft ja den Herrn Bürgermeister dann in gleicher Weise wie mich (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Ich weiß, wo die Diskussion herkommt, ich weiß nur nicht, ob hinter dem Schreck ein Gespenst steckt und ich finde es traurig, dass die Bürgerinitiative sofort eine Homepage macht, eine Veranstaltung macht, aber vielleicht vorher nicht ins Rathaus kommt, um mit den beiden zuständigen Stadtsenatsreferenten zu reden (Applaus ÖVP), weil dann hätten wir den Wirbel gleich gar nicht. Ich sage Ihnen, wo die Diskussion herkommt. Der Herr Baudirektor und der Stadtplanungschef haben mit mir darüber gesprochen, wie wir denn jetzt umgehen mit einer Trasse, die früher einmal geplant war, die in vielen Bereichen schon verbaut ist, aber in manchen Bereichen noch Grundstücke aufweist, wo die Eigentümer jetzt wissen wollen, ob das einmal kommt oder nicht. Daher rührt ja die Diskussion. Und ich habe dann vorgeschlagen genau das, was ja diese Initiative will, dass wir nämlich aufhören damit, dass wir das als Trasse durch unsere Stadt sehen, dass wir sagen, wir schnappen uns noch das eine oder andere Grundstück, um Fahrradtrasse, Fußdurchwegung, aber da oder dort auch noch einen öffentlichen Verkehr für die Zukunft durchzubekommen. Es geht ja gar nimmer, der Großteil der Trasse ist ja schon verbaut, es wird da Abschnitte geben, wo man noch mit dem Radweg oder vielleicht einmal mit einem ÖV, mit einem Bus oder was fahren kann, das war die Debatte, das heißt, wir haben genau das Gegenteil gemacht, wir haben jetzt aufgehört mit dieser Autotrasse und das müssen wir schleunigst an die Bezirksbevölkerung oder an alle Bezirke dort kommunizieren, weil die Menschen sind in großer Sorge und wissen gar nicht, ob wir da jetzt auf einmal nach der Nordspange und dem Südgürtel schon die Ostgeschichte planen. Dazu haben wir weder das Geld noch die Zeit und wie gesagt, eine solche, das hat auch der Herr Landesrat Kurzmann gemeinsam mit uns beiden bei der Südgürtel-Pressekonferenz und beim Spatenstich noch einmal klar gesagt, wenn jemals ein solcher Lückenschluss stattfinden wird müssen, wird er weit außerhalb von Graz unterirdisch wie im Plabutschröhren-geführt werden müssen, das wird ein Megaprojekt, dazu ist momentan weder der politische Auftrag oder Wunsch da, noch die finanziellen Ressourcen… Zwischenruf unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Ja, der Wunsch schon, irgendwann werden wir wieder das Problem des Individualverkehrs durch Südgürtel und Co erkennen, aber es wird nicht durch die Bezirke gehen, die da jetzt momentan in Angst und Schrecken versetzt wurden und wir haben vor, noch zwei‚ Grundstücke zu kaufen, damit man das absichern kann, aber mit der Individualtrasse ist damit endgültig Schluss (Applaus ÖVP). 8) Soziothek – Bereitstellung der angeforderten Informationen seitens des Sozialamtes GR.in Schartel stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR.in Schartel: Werte Frau Vizebürgermeisterin! In den Gemeinderatssitzungen von März, April und Juni 2012 sowie zuletzt im November 2013 hat der freiheitliche Gemeinderatsklub zwei dringliche Anträge, welche mehrheitlich angenommen wurden, und zwei Anfragen in der Fragestunde zum Thema „Soziothek“ eingebracht. Im Juni 2012 wurde eine entsprechende Anfrage an Herrn Stadtrat Rüsch mit dem Ersuchen um Bekanntgabe des Umsetzungsgrades gerichtet. In der Beantwortung Ende Juni 2012 wurde von Herrn Stadtrat Rüsch mitgeteilt, dass bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund fehlender Ausarbeitung der Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Soziothek seitens des Sozialamtes von keinen Fortschritten zu berichten sei. Die Beantwortung der letzten Anfrage vom November 2013, im Übrigen nahezu deckungsgleich mit der Antwort eineinhalb Jahre zuvor. Ich möchte nun diese Beantwortung dem Gemeinderat zur Kenntnis bringen: „Die Abteilung für Immobilien teilt zu der von Ihnen gestellten Frage mit, dass das Sozialamt ersucht wurde, Angaben zur Größe, Lage und Ausstattung der gewünschten Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, da eine entsprechende Immobiliensuche erst nach Vorgabe dieser Parameter sinnvoll erscheint. Die angeforderten Informationen wurden aber bis heute noch nicht bereitgestellt. Die Abteilung für Immobilien teilt weiters mit, das sie das Sozialamt nochmals um Bereitstellung der notwendigen Informationen ersucht habe.“ An dieser Stelle scheint es mir mehr als angebracht aufzuzeigen, dass der Beschluss des Grazer Gemeinderates vor nunmehr 26 Monaten gefasst wurde. Ich richte daher an Sie, sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, die F r a g e : Ist das Ihre Art, mit Gemeinderatsbeschlüssen umzugehen oder gedenken Sie doch nun endlich, den Beschluss vom April 2012 umzusetzen (Applaus FPÖ)? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, es ist weder meine Art noch die Art des Sozialamtes, so mit Gemeinderatsbeschlüssen umzugehen. Ich habe hier das Schreiben des Sozialamtes an die Abteilung für Immobilien, mit dem im Jahr 2012 ein Anforderungsprofil für die Räumlichkeiten übermittelt wurde. Dieses Profil wurde von den mobilen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern erarbeitet. Die Kolleginnen und Kollegen haben auch grundsätzliche Empfehlungen für den Betrieb einer Soziothek erarbeitet, wobei sie dringend davon abraten, eine Einrichtung so zu benennen. Auch der Begriff „Trinkerstube“ wird nicht unbedingt angeraten, weil es in der Namensgebung doch um den sozialen Treffpunkt und nicht vordergründig um den Alkoholkonsum gehen soll. Zum aktuellen Stand bei der Umsetzung einer solchen Einrichtung kann ich berichten, dass das Sozialamt ein Gebäude von einem Trägerverein angeboten bekommen hat, in dem so eine Umsetzung möglich wäre, dieses Gebäude müsste saniert werden, adaptiert werden und natürlich würde der laufende Betrieb, die Betreuung einer solchen Einrichtung auch laufend Kosten verursachen. Das Anforderungsprofil für Räumlichkeiten wurde also schon lange übermittelt und die Diskussion darüber hat sich auch schon selbst überholt, weil es Räumlichkeiten gäbe und damit komme ich jetzt zum springenden Punkt. Bei dieser Geschichte, den ich in Zeiten der Budgetverhandlungen gerne mit einer Gegenfrage klären möchte, Frau Gemeinderätin, steht der freiheitliche Gemeinderatsklub zur Umsetzung eines sozialen Treffpunktes, in dem Alkohol konsumiert werden darf und wenn ja, steht der freiheitliche Gemeinderatsklub auch dann zu diesem Projekt… Zwischenruf unverständlich. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: …weil wir brauchen einen Budgetbeschluss, also noch einmal, steht der freiheitliche Gemeinderatsklub auch dann zu diesem Projekt, wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen und damit das Sozialbudget, so wie Sie es immer sagen, nicht nur im gesetzlichen Bereich explodiert, sondern auch im Freiwilligenbereich eine Steigerung beinhalten würde, gibt es also den Willen der FPÖ, hier zu investieren (Applaus SPÖ)? GR.in Schartel: Nein, Zusatzfrage gibt es nicht, aber ich würde schon gerne auf die Gegenfrage natürlich antworten. Generell ist die FPÖ für alle Dinge bereit mitzustimmen und dabei zu sein, wo wir das Empfinden haben, dass der Grazer Bevölkerung geholfen wird, dass man ihre Ängste ernst nimmt, dass man ihre Nöte sieht und dass sie das Empfinden haben, es gibt jemanden, der sie ernst nimmt und was tut. Und natürlich, wenn Menschen alkoholkrank sind, dann brauchen wir natürlich nicht darüber reden, dass wir sagen, wir hätten gerne eine Saftstube. Außerdem wurde dieser Gemeinderatsbeschluss mehrheitlich angenommen, das ist keine Einbahnschiene der FPÖ, sondern wir konnten auch andere Fraktionen davon überzeugen, dass das eine sehr, sehr wichtige und mehr als notwendige Einrichtung ist und ich verstehe das nicht, dass immer die Stadtsenatsreferenten sich untereinander hin- und herschieben, wenn ein Gemeinderat eine öffentliche Anfrage stellt, der eine sagt, ich bin nicht schuld, der andere ist schuld, der nächste sagt, nein überhaupt nicht, ich habe das gemacht. Wenn es allen wirklich ernst und wichtig ist, dann frage ich Sie jetzt trotzdem: Haben Sie budgetär dafür vorgesorgt, dass die Umsetzung, wenn geht, noch möglich ist mit 1.1.2015 stattfindet (Applaus FPÖ)? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Frau Gemeinderätin! Wie Sie wissen, führen wir jetzt gerade Budgetverhandlungen. Ich habe erzählt, dass ein Gebäude bereitstehen würde, das erst saniert werden würde, dafür müssten wir auch wieder den berühmten AOG-Topf ziemlich beträchtlich anzapfen. Wir werden gemeinsam diskutieren, ob wir diese Investition tätigen wollen, ich stehe voll hinter diesem Projekt. Wir haben das auch früher, als es die Dreierrunde noch gegeben hat, schon einmal besprochen. Natürlich, ich stehe hinter dem Projekt, aber wie gesagt, es wird zusätzliche Kosten verursachen, zusätzliche Kosten im Freiwilligenbereich, nicht im gesetzlichen Bereich, das muss uns allen klar sein, wenn wir so eine Investition tätigen (Applaus SPÖ). 9) Möglichkeiten der Berufsausbildung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge GR.in Mag.a Polz-Watzenig stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Sehr geehrte Damen und Herren, hoher Gemeinderat, werte Stadtregierung, liebe Martina! Meine Frage handelt von den Möglichkeiten der Berufsausbildung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Es ist so, dass wir uns sicher darüber einig sind, dass eine gute Schulausbildung und eine Förderung von Kompetenzen gerade von Jugendlichen in einem Alter zwischen 14 und 17 Jahren sehr viel wert ist und sehr viel Folgekosten sparen kann, wenn zum richtigen Zeitpunkt investiert wird. Es ist so, dass es auch, gerade bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, sehr viel Analyse braucht mit den jeweiligen Vorgeschichten, die diese mitbringen, was ihre Fähigkeiten sind, was ihre Möglichkeiten sind. Wir sprechen bei Ausbildung zum Teil von Alphabetisierungskursen, Basisbildungskursen, wir sprechen von, bis hin zum Gymnasium, von sämtlichen Möglichkeiten oder auch von einer Möglichkeit für die Lehre. Ich war letzte Woche auch in der externen Hauptschule und konnte mich davon überzeugen, welche sehr talentierten, hochmotivierten jungen Afghanen und Afghaninnen dort versuchen, den Pflichtschulabschluss nachzuholen. Bis Juni 2012 war es so, dass ja minderjährigen AsylwerberInnen jeglicher Zugang zum Arbeitsmarkt versperrt war und verwehrt war, das hat sich geändert und entsprechend der sprachlichen und schulischen Voraussetzungen ist es eben möglich, also auch die Berufsschule zu besuchen und auch eine Ausbildung zu machen. Und letzte Woche hatten wir den Städtetag und da war der Rudolf Hundstorfer da und ich war da auch in diesem Arbeitskreis mit dem Herrn Fonek und was mich schon berührt hat, war, wie er gesagt hat, von 1000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Österreich sind 88 in einer Lehre. Viele dieser Jugendliche werden in Österreich bleiben, das wissen wir, weil sie über ihren Status als subsidiär Schutzberechtigte anerkannte Flüchtlinge eben sind (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke). Wir alle wissen, welche Folgen es hat, wenn Jugendliche keinerlei Perspektiven haben. Umso wichtiger wird es sein, dass auch die Stadt hier aktiv wird. Und so stelle ich dir die F r a g e : Welche Maßnahmen planst du als zuständige Stadtsenatsreferentin, für Arbeit und Beschäftigung zu setzen, um die Chancen von in Graz untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf eine Lehrstelle zu erhöhen (Applaus Grüne)? Bgm.-Stv.in Mag.in Dr.in Schröck: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, liebe Astrid! Danke für die Frage. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen, die unsere Aufmerksamkeit brauchen und deswegen bin ich auch froh, dass es seit Juni 2012 die Möglichkeit gibt, dass diese Jugendlichen eine Lehre machen können, bei allen Schwierigkeiten, die auch damit verbunden sind. Es ist richtig, was du ansprichst, Bundesminister Rudolf Hundstorfer hat im Rahmen des Städtetages ausgeführt, dass von rund 1000 Jugendlichen genau 88 derzeit in ganz Österreich eine Lehrausbildung machen. Ich sage einmal, es ist gut, dass es die Möglichkeit gibt, die Zahl ist aber noch sehr, sehr gering und diese Zahl muss auf jeden Fall in Zukunft steigen. Allerdings darf ich mich bei dem Thema der Ausbildung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht ausschließlich auf das Thema Lehre beschränken. Da geht es um das Thema Bildung und Ausbildung im Allgemeinen und deshalb möchte ich hier auch ein bisschen weiter ausholen, weil wir auch hier in diesem Bereich in unserer Stadt im Rahmen unserer Sozialräume einiges machen. Ich möchte damit beginnen, dass wir unterschiedliche, unspezifische, fallübergreifende Projekte haben, speziell für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Haus Welcome, das ist ein Projekt oder eine Einrichtung der Caritas, im Sozialraum eins gibt es ein fallunspezifisches Projekt des Schwerpunktträgers, bei dem Jugendliche unter anderem beim Schulabschluss unterstützt werden oder Lernunterstützung für jegliche Ausbildungen angeboten bekommen. Insgesamt sind derzeit 29 Jugendliche im Haus Welcome untergebracht, ein Jugendlicher absolviert eine Lehre, 14 Jugendliche sind in Schulungsmaßnahmen untergebracht und von diesen Jugendlichen, die eine Schule besuchen, sind wiederum fünf Jugendliche gleichzeitig in einer AMS-Maßnahme. Im Sozialraum drei gibt es eine Kooperation mit DDR. Boso Raitsch und dem Flüchtlingsquartier in der Sterngasse, koordiniert vom Schwerpunktträger wiederum. Zwei Plätze einer Maßnahme für Tagesstruktur beziehungsweise Arbeitstraining wurden für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge konkret zur Verfügung gestellt. Die Tagesstruktur findet von Montag bis Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr statt und der Fokus in der Arbeit mit dem UMF liegt beim Kennenlernen der österreichischen Kultur, bei der Unterstützung beim Spracherwerb, beim Alltagstraining und bei der Eingliederung ins Schulsystem oder in eine arbeitsvorbereitende Maßnahme. Dieses Projekt konnten bis jetzt sieben Jugendliche als Ressource für ihre weitere Ausbildung nutzen. Das Projekt, das ich vorher erwähnt habe im Sozialraum eins, wurde erst kürzlich als Best-Practice-Projekt im Länderbericht der Asylkoordination in Österreich genannt, der Länderbericht nennt in Summe zehn Standards, die es einzuhalten gilt, um für eine gute Betreuung von UMFs zu sorgen. In zwei Standards wird das Projekt des regionalen Jugendamtes Graz Nord-Ost in Kooperation mit der Caritas im Haus Welcome zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge als best Practice beschrieben. Ich möchte es jetzt noch einmal zusammenfassen, es gibt unterschiedliche Projekte in den Sozialräumen, wir wollen die jungen Flüchtlinge dabei unterstützen, einen Schritt näher an den Arbeitsmarkt heranzukommen, auch eine Lehre zu machen, wie du weißt, gibt es die Grazer Lehrlings- und Ausbildungsoffensive, diese steht allen Grazer Jugendlichen zur Verfügung, so natürlich auch UMFs, aber die UMFs sind nicht die erste Zielgruppe, wir wollen das als Maßnahme generell für Graz sehen, um insgesamt die Lehrplätze in unserer Stadt dementsprechend zu erhöhen. Ende nächsten Jahres sollte alles so gelingen, wie wir uns das vornehmen, werden wir bereits der größte Lehrlingsausbildner unserer Stadt sein (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Ich bedanke mich für die Beantwortung. Meine Zusatzfrage geht in diese Richtung. Heinz Fronek, der ja dann auch diesen Arbeitskreis geleitet hat beziehungsweise auch in einem Falter-Interview sehr deutlich über die Situation spricht, also im Falter-Interview dieser Woche, beruft sich ja auch darauf, dass ein großes Problem ist, dass die Obsorge-Übernahme nicht wirklich praktiziert wird. Es ist so, dass in Ländern wie in Niederösterreich oder Oberösterreich die Obsorge-Übernahme in diese Richtung praktiziert wird, dass Obsorge wirklich als Elternpflichtenübernahme, sprich als jugendwohlfahrtsindiziert, übernommen wird und das wäre ein sehr wesentlicher Schritt in die richtige Richtung auch für Graz und deswegen auch dazu meine Frage. Ich finde es sehr toll, dass es ein Projekt gibt, das jetzt ausgezeichnet worden ist, ich finde es sehr toll, dass es Bemühungen gibt, ich würde mir aber sehr wünschen, dass die Gesamtverantwortung im Sinne einer Obsorge-Übernahme, wie es der OGH vorsieht, durch die Jugendwohlfahrt in der Stadt Graz passiert, natürlich auch im Land, aber hier in der Stadt Graz und dementsprechend auch budgetär Vorsorge getroffen wird in den laufenden Budgetverhandlungen. Mir ist das bewusst, dass das was kostet, aber ich glaube, es wird richtig investiert werden, deswegen die Frage an dich, wirst du dich dafür engagieren, dass es in diese Richtung nach niederösterreichischem, oberösterreichischem Modell auch hier einen wesentlichen Qualitätsverbesserungsschritt geben wird (Applaus Grüne)? Bgm.-Stv.in Mag.in Dr.in Schröck: Liebe Astrid, du führst Niederösterreich, Oberösterreich usw. an. Ich bin keine Landespolitikerin, ich bin zuständige Stadträtin für das Amt für Jugend und Familie und damit kann ich an dieser Regelung, die dir nicht gefällt, schlichtweg nichts ändern (Applaus SPÖ). 10) Gesundheitsförderung für Frauen – Netzwerk „Gesunde Städte Österreichs“ GR.in Bergmann stellt an Bgm.-Stv.in Mag.in Dr.in Schröck folgende Frage: GR.in Bergmann: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Martina! Die Stadt Graz ist seit 1996 Mitglied im Netzwerk „Gesunde Städte Österreichs“ des Österreichischen Städtebundes und hat sich zu den Zielen der Ottawa-Charta der WHO bekannt. Voraussetzung für diese Mitgliedschaft ist ein aktives Mitwirken im Netzwerk sowie ein aktives gesundheitsförderndes Handeln in unserer Stadt. Einer der gegenwärtigen Schwerpunkte des Netzwerkes ist das Thema „Frau und Gesundheitsförderung“. Dies wird auch konkret die Einrichtung von Frauengesundheitszentren betreffen. Dies ist auch einem Flyer des Netzwerkes beim Österreichischen Städtetag in Graz zu entnehmen. Graz ist lobenswerterweise in vielen Bereichen Vorreiter gewesen, so hatten wir die erste unabhängige Frauenbeauftrage in Österreich, und auch das Frauengesundheitszentrum in Graz wurde bereits 1993 eröffnet. Auf Grund einer sehr aktiven und sehr regen Frauenszene, die damals in Graz gearbeitet hat. Beides ist heute aufgrund von Budgetmaßnahmen ernsthaft in Frage gestellt. So wurde in diesem Jahr bereits die Frauenbeauftragte – zumindest vorerst - ad acta gelegt und auch die Unterstützung des Frauengesundheitszentrums wird ernsthaft diskutiert. Aus diesem Grund stelle ich an namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende F r a g e an dich: Welche Maßnahmen setzt du als zuständige Referentin für Frauenangelegenheiten im Hinblick auf die Schwerpunkte des Netzwerkes „Gesunde Städte“ zum Thema „Frau und Gesundheitsförderung“, um die Situation von frauenspezifischen Einrichtungen in dieser Hinsicht zu verbessern (Applaus FPÖ)? Bgm.-Stv.in Mag.in Dr.in Schröck: Sehr geehrte Frau Klubobfrau, liebe Ina! Ich bin der Meinung, dass wir ruhig über die Kündigung des Vertrages mit dem Frauengesundheitszentrum direkt reden können, ohne eine umständliche Einleitung über das Netzwerk „Gesunde Städte Österreichs“, da ist wohl eher die Kollegin Rücker die Ansprechpartnerin, und den Schwerpunkt Frauengesundheit. Weil nämlich niemand den Flyer des Netzwerks und die darin enthaltene (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) Empfehlung für ein Frauengesundheitszentrum zitieren muss, wenn es dieses Frauengesundheitszentrum in unserer Stadt schon lange gibt und auch weiterhin geben wird. Und weil das Frauengesundheitszentrum eine wertvolle Einrichtung für die Frauen in Graz ist und, wie gesagt, auch bleiben wird. Ich schätze die Arbeit, die im Frauengesundheitszentrum kompetent und mit hohem Engagement geleistet wird und ich habe die Arbeit des Frauengesundheitszentrums und die Einrichtung an sich niemals in Frage gestellt und das werde ich auch künftig nicht tun. Auf gar keinen Fall ist es meine Absicht, dem Frauengesundheitszentrum die Unterstützung durch die Stadt Graz zu entziehen oder in Kauf zu nehmen, dass zugesperrt werden muss oder diese Einrichtung zerstört wird, wie es in Presseaussendungen und diversen E-Mails transportiert wurde und wird. Und selbstverständlich wird das Frauengesundheitszentrum weiterhin Förderungen durch die Stadt Graz aus dem Frauenressort erhalten, ich denke, auch weiterhin aus dem Gesundheitsressort. Der Grund für die Kündigung des Vertrages liegt in den jährlichen automatischen Steigerungen, die in dieser Form nicht mehr leistbar sind beziehungsweise gegenüber den anderen Fraueneinrichtungen in Graz unfair sind. Wenn es in den letzten Jahren bei Budgetverhandlungen gelungen ist, das Frauenbudget zu erhöhen, dann haben die anderen Einrichtungen leider nichts davon gehabt, weil wir mit dem bestehenden Vertrag und der Übernahme von 2,5 Dienstposten samt allen Indexanpassungen und Biennalsprüngen die Budgetzahlen von 2003 bis 2014 erhöht haben, sehr deutlich erhöht haben von 129.000 Euro auf rund 185.000 Euro, das sind von 2003 auf 2014 43 %. Wenn du mich also fragst, welche Maßnahme ich setze, um die Situation von frauenspezifischen Einrichtungen zu verbessern, dann gebe ich dir gerne folgende Antwort: Ich habe den derzeitigen Vertrag mit dem Frauengesundheitszentrum gekündigt und ich habe eine Evaluierung der Fraueneinrichtungen beauftragt, damit Fördergelder fair vergeben werden können. Dass das Frauengesundheitszentrum damit insgesamt ernsthaft in Frage gestellt wird, behauptest du und das behaupten noch ein paar andere, die unbedingt den Teufel an die Wand malen wollen, weil es populistisch betrachtet halt gut ankommt und hinterher kann man sich dann hinstellen und behaupten, dass man zum Glück das Schlimmste verhindert hat. Für so eine Strategie bin ich nicht zu haben (Applaus SPÖ). GR.in Bergmann: Liebe Martina! Du hast gesagt, dass der Vertrag gekündigt wurde von deiner Seite und dass eine Evaluierung stattfindet gerade. Das ist auch allen bekannt, das ist auch über die Presse so kolportiert worden. Mich würde interessieren, wieweit gibt es Gespräche, weil du jetzt dieses Frauengesundheitszentrum konkret genannt hast, wie weit gibt es Gespräche mit dieser Einrichtung, dass auch mit einem verminderten Budget bestimmte Voraussetzungen an Tätigkeiten und Arbeiten, die in diesem Zentrum gemacht werden, auch in Zukunft gewährleistet werden können und gibt es von deiner Seite hier irgendwelche speziellen Schwerunkte, die für dich eigentlich jetzt wichtig wären, dass die in diesem Frauengesundheitszentrum auch weiterhin umgesetzt werden (Applaus KPÖ)? Bgm.-Stv.in Mag.in Dr.in Schröck: Also noch einmal, du hast es angesprochen, ich mache gerade (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) eine Evaluierung, diese Evaluierung wird voraussichtlich Mitte Juli abgeschlossen sein. Ich finde es wirklich etwas boshaft und auch etwas lächerlich, wenn wir bei einer Indexanpassung und von Biennal-Sprüngen von 2,5 Dienstposten jetzt davon reden, welche Angebote nicht mehr gemacht werden können und ich finde es auch interessant, dass bei der Diskussion und bei der Kündigung des Vertrages, die wir im Stadtsenat besprochen haben und beschlossen haben, mehrheitlich beschlossen haben, die Frau Kollegin Rücker sowie die Frau Kollegin Kahr mir ganz klar sagen, dass sie das verstehen und dass sie meine Vorgehensweise nachvollziehen können, weil es einfach schwierig ist, ich habe das schon hundert Mal erklärt, wir brauchen da jetzt nicht davon reden, dass die Frauengesundheit oder das Angebotsspektrum des Frauengesundheitszentrums jetzt irgendwie maßgeblich verändert werden muss durch diese Änderung im Vertrag, das wisst ihr doch alle ganz genau. Und es ist so weit gegangen, dass sogar ansatzweise die Gehälter der Geschäftsführerin und der MitarbeiterInnen, die da bezahlt werden von dieser Summe, in der Zeitung gestanden sind, so weit habt ihr die Diskussion getrieben und ich bin der Meinung, das geht eigentlich so direkt niemanden was an, aber wie weit wollen wir das jetzt noch diskutieren? Es geht um diese Biennal-Sprünge und die Indexanpassung und hört auf ständig davon zu reden, dass das Frauengesundheitszentrum zerstört wird oder das irgendein Angebot nicht mehr angeboten werden kann. Wir werden eine Evaluierung abschließen, wir werden dann sehen, was wir für die Stadt Graz, was wir für die Frauen konkret brauchen und dementsprechend werden die Förderungen dann fair verteilt werden, das ist es (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Donnerwetter. Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, die Fragestunde ist vorüber, alle übrigen und offenen Fragen werden entweder schriftlich beantwortet oder können auch das nächste Mal dann wieder gestellt werden. T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Ich darf Sie nun bitten, die Tagesordnung zur Hand zu nehmen. Im Vorfeld haben wir uns wieder auf alle Stücke geeinigt, die als beschlossen gelten. Man könnte aufgrund der heutigen Liste fast meinen, dass heute noch ein Fußball-WM-Auftakt wäre. Gemeinsam als beschlossen gelten die Stücke 1), 2), 3), beim Stück Nummer 4) bitte ich die Geschäftszahl zu ergänzen, die fehlt, das wäre die Geschäftsziffer A 2-31366/2014, das gilt aber noch nicht als beschlossen. Die Stücke 5) und 6) gelten einstimmig als beschlossen, die Stücke 7) und 8) sind abgesetzt. Beim Stück 9) und beim Stück 10), die werden wir berichten, fehlt auch ein Hinweis auf der Tagesordnung, nämlich, dass wir bei beiden Stücken das Erfordernis der Zweitdrittelmehrheit gemäß § 63 Abs. 2 haben. Das Stück Nummer 11) ist abgesetzt. Das Stück Nummer 13) gilt als beschlossen, Stück Nummer 15) ebenso einstimmig. Beim Stück 16) gibt es einen Einwand vom Herrn Gemeinderat Pacanda, Stück 17), einstimmiger Beschluss, 18) gibt es fünf Unterpunkte, bei den Punkten 1 bis 4 ist der Herr Gemeinderat Pacanda dagegen. Stücke 19) und 20) sind einstimmige Beschlüsse, Stück 22) ist beschlossen, aber gegen Herrn Gemeinderat Pacanda, Stück 23) gilt als einstimmiger Beschluss, Stück 24) ist abgesetzt, beim Stück 25) mache ich auch darauf aufmerksam, dass wir eine erhöhte Mehrheit brauchen, da geht es um die Mindestanzahl der anwesenden Gemeinderatsmitglieder 32 und Zustimmung von mindestens 25. Ebenfalls vom zweiten Nachtrag gilt der Beschluss Projekt Frauenhaus einstimmig. 1) A 7-33443/2013 Projektgenehmigung: ÄrztInnennot-dienst/Transport der diensthabenden ÄrztInnen Laufzeit: 1.1.2015-31.12.2019 Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Für den Transport der diensthabenden ÄrztInnen des ÄrztInnennotdienstes wird eine Projektgenehmigung für die Dauer des Zeitraumes vom 1.1.2015 bis 31.12.2019 erteilt. Die anzunehmenden Maximalkosten betragen für den Zeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2019 brutto Euro 1.075.000. Jährliche Gliederung: 2015: Euro 205.000,- 2016: Euro 210.000,- 2017: Euro 215.000,- 2018: Euro 220.000,- 2019: Euro 225.000,-. 2) A 8-66149/2013-11 Gesundheitsamt, Ärztenotdienst, Projektgenehmigung über € 1.075.000,- in der OG 2015-2019 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: In der OG 2015-2019 wird die Projektgenehmigung. Projekt Ges.Kost. RZ MB 2015 MB 2016 MB 2017 MB 2018 MB 2019 Ärztenotdienst 1.075.000 2015-2019 205.000 210.000 215.000 220.000 225.000 beschlossen. 3) A 8-66149/2013-16 Straßenamt, Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen und Gegenständen Projektgenehmigung über € 380.000,- in der OG 2015-2019 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: In der OG 2015-2019 wird die Projektgenehmigung „Entfernung/Aufbewahrung“ von Fahrzeugen/Gegenständen“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 380.000,- Projekt Ges.Kost. RZ MB 2015 MB 2016 bis 2019 Entfernung/Aufbewahrung von Fahrzeugen/Gegenständen 380.000 2015-2019 100.00 Je 70.000 beschlossen. 5) A 8/4-19111/2010 Hochwasserschutz Petersbach-Unterlauf, Übertragung des Gdst.Nr. 286/6, KG 63113 Liebenau in das öffentliche Wassergut Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: 1. Die unentgeltliche Übereignung des Gdst.Nr. 286/6 im Ausmaß von 392 m2, EZ 735, KG 63113 Liebenau und die Übertragung in das öffentliche Wassergut im Sinne der beiliegenden Vereinbarung wird genehmigt. 2. Die Errichtung des Vertrages und die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt durch und auf Kosten der Stadt Graz. Sämtliche mit der Errichtung, Unterfertigung und grundbücherlichen Durchführung des Vertrages verbundenen Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren, einschließlich der Grunderwerbsteuer, ausgenommen der Immobilienertragssteuer, gehen zu Lasten der Stadt Graz. 6) A 8/4-39678/2010 Ferdinand-Priersch-Straße -Verkehrsfläche, Übernahme des Gdst.Nr. 412/21, EZ 3263, KG 63125 Webling in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: Die Übernahme des Gdst.Nr. 412/21, EZ 3263, KG 63125 Webling, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 13) KFA-K-35/2001-10 Novellierung der KFA-Satzung, Der Ausschuss der KFA stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 37 Abs. 4 der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956, LGBl.Nr. 30/1957, in der Fassung LGBl.Nr. 87/2013 und des § 21a des Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1974, LGBl.Nr. 30/1974 in der Fassung LGBl.Nr. 42/2013, beschließen: Artikel I Die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz betreffend die Krankenfürsorge für die Anspruchsberechtigten bei der Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz (KFA-Satzung) in der Fassung der Verordnung vom 27.2.2014, wird wie folgt geändert: Im § 48a Abs. 2 Z 13 wird der Ausdruck „Krankengeld gemäß §§ 138 bis 143“ durch den Ausdruck „Krankengeld gemäß §§ 138 bis 143 und Rehabilitationsgeld gemäß § 143a und c“ ersetzt. Artikel II Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. NT 15) Präs. 11703/2003/0012 KIMUS Kindermuseum Graz GmbH; Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat und in der Generalversammlung - Änderung Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Als Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH wird anstelle von Frau Barbara Täubel Frau Daniela Lang nominiert. Als Eigentümervertreterin der Stadt Graz in der Generalversammlung der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH wird anstelle von Herrn Stadtrat Univ.-Doz. Di Dr. Gerhard Rüsch Frau Bürgermeisterstellvertreterin Dr.in Martina Schröck namhaft gemacht. NT 16) A 8-19047/06-29 Steiermärkische Landesdruckerei GmbH; Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz in der o. Generalversammlung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Steiermärkischen Landesdruckerei GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, in der am 25.6.2014 stattfindenden o. Generalversammlung der Gesellschaft insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Feststellung der Jahresabschlüsse 2013 und Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes 2. Beschussfassung über die Ergebnisverwendung 3. Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 4. Beschlussfassung des Investitionsprogramms für 2014/15 5. Allfälliges NT 17) A 8-66147/2013-82 Eckwertbudget 2014, Erhöhung der Abteilungseckwerte durch Sparbuchentnahmen haushaltsplanmäßige Vorsorge Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: In der OG 2014 werden folgende Fiposse geschaffen, erhöht bzw. vermindert: 2.06300.257000 „Nicht investitionsförd. Darlehen an priv. Org. o. Erwerbszw.“ um € 32.000,- 1.03200.28000 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 36.000,- 1.01400.042000 „Amtsausstattung“ um € 30.000,- 1.27300.043000 „Betriebsausstattung“ um € 22.200,- 1.30000.757000 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszw., Verschiedene Jugend- kultur“, SK 026 um € 12.100,- 1.36300.757000 „Lfd. Tansferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszw., Archäologieland“ SK 005 um € 35.000,- 1.21100.729800 „Sonstige Ausgaben, Essensbeiträge“, um € 80.200,- 1.24000.755000 „Lfd. Transferz. an Unternehmungen (ohne Finanzuntern.), Verschiedene“ SK 002, um € 30.000,- 1.24010.774000 „Kap. Transferzahlungen an sonst. Träger des öffentl. Rechts, Verschiedene“ SK 001, um € 305.400,- 1.24000.754000 „Lfd. Transferz. an sonst. Träger des öffentl. Rechts, Verschiedene“, SK 001, um € 23.300,- 1.24010.754000 „Lfd. Transferz. an sonst. Träger des öffentl. Rechts, Verschiedene“ SK 001, um € 23.300,- 1.21100.775100 „Kap. Transferz. an Unternehmungen (Ohne Finanzuntern.)“, um € 604,000,- 1.21200.728000 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 126.000,- 1.21100.614000 „Instandh. von Gebäuden“ um € 329.600,- 1.25900.614005 „Instandh. von Gebäuden“ um € 10.000,- 1.43980.010000 „Gebäude“ um € 70.000,- 1.43900.728630 „Entgelte für sonstige Leistungen, Rainbows“ um € 5.300,- 1.42910.728530 „Entgelte für sonstige Leistungen, Projekt“ um € 49.800,- 1.42910.757000 „Lfd. Transferz. a priv. Organisationen o. Erwerbszw., Verschiedene“, SK 071 um € 9.400,- Zur Bedeckung wird die Fipos 2.91400.080000 „Beteiligungen“ um € 1.833.700,- erhöht. Die Eckwerte der genannten Abteilungen werden jeweils zu Lasten der jeweiligen Sparbücher wie folgt erhöht: Abteilung Wert alt Wert neu Stadtrechnungshof 990.700 1.020.700 Stadtvermessungsamt 1.748.100 1.784.100 Bürgermeisteramt 2.793.100 2.825.100 Kulturamt-Stadtbibliotheken 3.232.200 3.254.400 Kulturamt 19.600,00 29.612.100 Stadtbaudirektion 2.594.900 2.629.900 Abt. f. Bildung und Integration 58.580.300 60.102.200 Amt für Jugend und Familie 21.976.200 22.061.500 Sozialamt 65.364.900 65.424.100 NT 18) A 8-31806/06-53 Stadion Graz-Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungs GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, im Sinne des Motivenberichtes beschließen. Der Vertreter der Stadt Graz in der Stadion Graz-Liebenau Vermögens-, Verwertungs- und Verwaltungs GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, im Umlaufwege insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Abstimmung auf schriftlichem Wege 2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 3. Beschlussfassung über die Überrechnung aufgrund des Verlustabführungsvertrages in der Höhe von € 775.312,09 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 5. Elektroanlage Eishalle Liebenau Die Reparatur der Elektroanlage in der Eishalle Liebenau mit Gesamtkosten von max. € 1.093.000,- plus UST wird genehmigt und sollte soweit als möglich durch andere Ergebnisverbesserungen 2014 bedeckt werden. Soweit durch diese Großreparatur 2014 trotzdem eine Überschreitung des jährlichen Maximalbetrages an Verlustübernahme von 1,4 Mio. Euro eintritt, soll die Stadt Graz diese übernehmen und mit den nicht verbrauchten Akkontierungen der Vorjahre (Stand dzt. 1.134 TEURO) gegenverrechnen. NT 19) A 8-057714/2013-0006 Finanzausgleich/Informationsbericht Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle den vorstehenden Bericht zur Kenntnis nehmen. NT 20) A 8-40946/2008-72 A 15/20033/2011-62 ECO WORLD STYRIA – Strategie 2015 bis 2020 Umwelttechnik und Netzwerkbetriebs GmbH. Reininghausstraße 13, 8020 Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der ECO WORLD STYRIA – Umwelttechnik Cluster GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, durch Stimmabgabe in der Generalversammlung am 2.7.2014 folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zu TOP 2 – Genehmigung der Tagesordnung 2. Zu TOP 3 – Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung vom 27.5.2014 3. Zu TOP 4 – Genehmigung der Strategie 2015 bis 2020 laut Beilage 4. Zu TOP 5 – Genehmigung und Unterfertigung der Absichtserklärung der öffentlichen Eigentümer zur Umsetzungs- Unterstützung der ECO-Strategie 2015 bis 2020 5. Zu TOP 6 – Genehmigung der Bestellung von DI Sabine Seiler zur allein zeichnungsberechtigten Prokuristin. NT 22) A 8-18345/06-88,79,80 A 16014770/2013/0060 Universalmuseum Joanneum GmbH I. Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2013 II. Wirtschaftsplan 2014 UMJ gesamt III. Wirtschaftsplan 2013 Änderung durch Übernahme der Landesgedenkstätten in die Gesellschaft Ermächtigung für die Vertreterin der Stadt Graz zur Unterfertigung der Umlauf-beschlüsse gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss und der Kulturausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013 beschließen: Die Vertreterin der Stadt Graz in der Generalversammlung der Universalmuseum Joanneum GmbH, StR.in Lisa Rücker, wird ermächtigt, im Wege von Umlaufbeschlüssen folgenden Anträgen zuzustimmen: Zu I: 1. Beschlussfassung im Umlaufwege gemäß § 34 GmbHG 2. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 3. Zustimmung zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Zu II: 1. Beschlussfassung im Umlaufwege gemäß § 34 GmbHG 2. Genehmigung des Jahresvoranschlags 2014 UMJ gesamt Zu III. 1. Beschlussfassung im Umlaufwege gemäß § 34 GmbHG 2. Nachtragsvoranschlag 2013 – Genehmigung der Änderung des Jahresvoranschlags 2013 bedingt durch die Aufnahme der Landesgedenkstätten Alpl/Krieglach in das UMJ NT 23) A 8/4-43748/2012 Brauhausstraße, Grundstücksbereinigung Auflassung einer 23 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 396, EZ 50000, KG Baierdorf aus dem öffentlichen Gut der Stadt Graz und Übertragung in das Vermögen der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 und Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: 1. Die Auflassung einer 23 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 396, EZ 50000, KG Baierdorf, aus dem öffentlichen Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 2. Die unentgeltliche Übertragung der in Pkt. 1 angeführten Teilfläche des Gdst.Nr. 396, EZ 50000, KG Baierdorf, in das Vermögen der Stadt Graz und die Zuschreibung zum neu zu bildenden Gdst.Nr. 341/4, EZ NEU, KG Baierdorf, wird genehmigt. 2. NT 26) A 8/4-4792/2014 A 8-66149/2013-17 Projekt Frauenhaus, Umbau Fröhlichgasse 61 Projektgenehmigung über € 2,5 Mio. in der AOG 2014-2016 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 iVm § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: In der AOG 2014 bis 2016 wird die Projektgenehmigung für den Umbau des Frauenhauses Fröhlichgasse 61 über € 2,5 Mio. netto Projekt Ges.Kost. RZ MB 2014 MB 2015 MB 2016/17 Frauenhaus Umbau 2.500.000 2014-2016 0 700.000 1.800.00 erteilt. Die Tagesordnungspunkte 1), 2), 3), 5), 6), 13), NT 15), NT 17), NT 19), NT 20), NT 23) und 2.NT 26) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte NT 16) (gegen Piratenpartei), NT 17) (Pkte. 1 bis 4 gegen Piratenpartei) und NT 22) (gegen Piratenpartei) wurden mit Mehrheit angenommen. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 14.37 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: GR. Stöckler 4) A 8/2-004656/2007-6 A 2-31366/2014 Änderung der Grazer Marktgebührenordnung 2007 GR. Stöckler: Hoher Gemeinderat! Wie gerade besprochen geht es um die Änderung der Grazer Marktgebührenordnung 2007. Es geht im Prinzip darum, dass die Nutzung der Flächen für die Verabreichung von Speisen und den Ausschank von Getränken auf den Plätzen Lendplatz, Jakominiplatz um je 6,30 Euro je Kalendermonat und auf dem Kaiser-Josef-Platz aufgrund der zeitlich eingeschränkten Benutzung je Kalendermonat 4,90 Euro pro Quadratmeter betragen sollen. Ich bitte um Annahme dieses Stückes, der im Motivenbericht erwähnten Ziffern. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gestützt auf das Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 208/2013, sowie § 45 Abs. 2 Z 13 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 87/2013, die einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildende Verordnung beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Haberler 9) A 14-0200172013-003 4.0 Stadtentwicklungskonzept – 1. Änderung 2014, Entwurf GR. Haberler: Hoher Gemeinderat! Beim Stück neun handelt es sich um das Stadtentwicklungskonzept 4.0, die erste Änderung. Es sind vier Stücke aus diesem Stadtentwicklungskonzept geplant zu ändern, eines wurde abgesetzt, das heißt, das Stift Admont ist heruntergenommen worden und es soll eine getrennte Abstimmung geben. Das erste Stück, das wir haben, ist die Remise. Bei der Remise handelt es sich einfach nur um eine Berichtigung, Gewerbegebiet, müssten wir nicht machen, wegen dem Eisenbahnrecht könnte die Holding das sowieso machen. Das zweite Stück ist abgesetzt worden, bei der Messe, also der Punkt 3, wäre auch noch zum Abstimmen. Ich bitte um eine getrennte Abstimmung und um Zustimmung. GR. Pacanda: Die hier Anwesenden wissen es, dass sage ich einmal, recht langfristig und langwierig die letzten Tage diskutiert wurde. Einerseits die Punkte, die jetzt abgesetzt worden sind, und andererseits auch über STEK und Flächenwidmungsplan. Wichtig ist mir, es ist natürlich alles sehr kurzfristig wieder gewesen und man sieht auch durch die Absetzung von diversen Stücken, inklusive einer gewissen bestehenden Uneinigkeit jetzt beim STEK und beim Flächenwidmungsplan, einerseits, glaube ich, eine zu kurzfristige Information, vielleicht eine zu geringe Information und vielleicht auch eine unzureichende Vorbereitung und Zeit diesbezüglich und ich würde mich gerne auf § 19 der Geschäftsordnung berufen und würde dementsprechende Rede zur GO machen und würde beantragen, dass die Punkte 9 und 10 dementsprechend von der Tagesordnung genommen werden und bei der nächsten Sitzung behandelt werden. Zwischenruf unverständlich. GR. Pacanda: Ich rede von Punkt 9 und Punkt 10, Stadtentwicklungskonzept und Fläwi, weil wir jetzt gerade anfangen damit, würde ich das bitte beantragen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich bitte um Unterstützung, ich kenne mich jetzt nicht aus, was ist, tut mir leid. Auch beim Vortragen, beim Stück selbst sollen die Punkte eigens abgestimmt werden. Da gibt es einzelne Punkte, die… 1, 3 und 4 und Punkt 2 entfällt. Ist alles klar, Geschäftsordnungspunkte sind vorwegzunehmen. Herr Pacanda hat den Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, nämlich den Tagesordnungspunkt 9) und den Tagesordnungspunkt 10) unserer Tagesordnung heute abzusetzen, auf Juli zu verschieben. GR. Ing. Lohr zur Geschäftsordnung: Sehr geehrter Stadtrat, hoher Gemeinderat, sehr verehrte Zuhörer! Also wir von den Freiheitlichen unterstützen gerne den Geschäftsordnungsantrag vom Kollegen Pacanda. Ich habe es auch gestern im Ausschuss und heute mehrmals erwähnt, wir haben hier eine Fülle von Stücken bekommen, es war einerseits das Stadtentwicklungskonzept, die Änderung mit vier Punkten, anschließend das Stück Fläwi-Änderungen 13 Punkte, es waren anfangs zwei heikle Bebauungspläne noch zu besprechen mit Reininghaus und Eggenberger Gürtel und wir Freiheitliche haben uns da auch in der Sitzung sind wir uns einig geworden, eine knappe Woche Vorbereitung ist für diese Fülle von Punkten zuwenig. Es kommt dazu, es war der Städtetag letzte Woche, es war Pfingsten und es war uns unmöglich, auch Bürgeranfragen, es sind jeden Tag sicher fünf bis zehn Mails an die Mitglieder des Ausschusses gegangen, wo Bürger eben Befürchtungen hatten zu den Punkten. Wie gesagt, inhaltlich können wir sicher, bei dem einen oder anderen haben wir kein Problem, aber wir würden uns auch noch gerne die Zeit geben, da mitzustimmen, heute gibt es nur Zustimmung zum Antrag vom Kollegen Pacanda, ansonsten würden wir die Stücke ablehnen heute (Applaus FPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Gibt es weitere Wortmeldungen? Darf ich nur kurz angeben, Kollege Pacanda, Sie haben die Verwirrung noch etwas erhöht, indem Sie einen falschen Paragraph aus dem Statut genommen haben. Sie haben nach § 19 (3), wie mir die Frau Dr. Zwanzger soeben bestätigt, das ist… den man zusätzlich auf die Tagesordnung nehmen kann und nicht absetzen. Also irgendein anderer Punkt im Statut ermöglicht das, was der Herr Pacanda will, nämlich die Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung. GR. Eber: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum einen möchte ich darauf hinweisen, bei beiden Stücken Stadtentwicklungskonzept- Änderung und Flächenwidmungsplan-Änderung geht es nun nicht um den definitiven Beschluss, sondern es geht um die Auflage zum einen. Also das heißt, wird öffentlich aufgelegt von Ende Juni bis Ende August in etwa und kommt dann selbstverständlich noch einmal in den Gemeinderat zur Beschlussfassung. Das ist das eine, das andere ist, was ich allerdings schon auch sagen möchte und auch im Ausschuss in einem anderen Zusammenhang gesagt habe, ist natürlich schon, dass wir grundsätzlich der Meinung sind, dass es eigentlich ein Minderheitenrecht sein sollte, einzelne Stücke von der Tagesordnung herunterzunehmen beziehungsweise zurückstellen zu lassen (Applaus KPÖ), weil es zumeist, vor allem wir haben die nächste Sitzung in drei Wochen, also das ist überschaubarer Zeitraum und von daher werden wir diesem Geschäftsordnungsantrag auch die Zustimmung geben. Danke (Applaus KPÖ). GR. Dreisiebner: …ist was Richtiges, liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollege Pacanda, Kollege Eber, Kollege Lohr schon gesagt, es war eine sehr turbulente Phase jetzt in den letzten Tagen. Ich meine allerdings weniger wegen der STEK- und Fläwi-Änderungspunkte, wo wir auch bei der einen oder anderen Unterpunktsache sehr skeptisch sind, das auflegen lassen zu wollen, sondern aufgrund anderer heute schon abgesetzter und zurückgezogener Dinge im Bereich Bebauungsplanung und dazu gehörender Mobilitätsgestaltungsverträge etc. Es war wirklich zuwenig Energie, zuwenig Raum da, um, einige andere Punkte sind auch genannt worden, sich wirklich hiermit ausreichend befassen zu können, das auch in die Klubs hineinzutragen und in den Klubs zu diskutieren. Folglich unterstützen auch wir Grüne den Geschäftsordnungsantrag vom Kollegen Pacanda. Danke (Applaus Grüne). StR.in Rücker: Aber, was ich schon an die FPÖ, an den Herrn Kollegen Lohr zurückfragen muss, jetzt ist es um Verträge gegangen, die im eigenen Ressort monatelang auf den Tisch gelegen sein müssten… Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Das ist im Bürgermeisteramt gelegen. StR.in Rücker: …die sind nicht im Verkehrsressort verhandelt worden? Also ich bin echt fassungslos, was das für ein Chaos ist. Unglaublich. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Weitere Wortmeldungen? Wenn nicht, dann stimmen wir über den Geschäftsordnungsantrag von Gemeinderat Pacanda ab. Wer ist dafür, dass die Tagesordnungspunkt 9) und 10) heute abgesetzt und auf die Gemeinderatssitzung für Juli verschoben werden. Der Antrag auf Absetzung der Tagesordnungspunkte 9) und 10) wird mit Mehrheit (gegen ÖVP und SPÖ) angenommen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Folgender Wunsch, wenn Zustimmung des Gemeinderates besteht, dann würde ich gerne vorschlagen, das Stück mit dem Schulausbauprogramm vorzuziehen. Berichterstatter: StR. Hohensinner, MBA NT 25) A 8-66149/2013-12 ABI-020723/2013-0007 Schulausbauprogramm 2014 – 2018 Phase 2, Projektgenehmigung über € 22.060.000,- inkl. USt., inkl. Einrichtung, in der AOG 2014/2015/2016/2017 StR. Hohensinner: Danke für die Möglichkeit, weil um 15.00 Uhr habe ich mit einem Elternverein in meinem Büro ausgemacht und ich bin natürlich überglücklich, dass wir dieses Stück heute auf der Tagesordnung haben, weil wir auch nur so dem gesetzlichen Auftrag der Schulbereitstellung gerecht werden können. Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn unser Bürgermeister und unsere Vizebürgermeisterin davon sprechen, dass Graz schon lange nicht mehr Pensionopolis ist, dann haben sie natürlich vollkommen Recht. Graz ist eine sehr dynamische Stadt und kann sich mit gutem Grund Bildungshauptstadt schimpfen. Wenn wir in Graz alle Studierenden und alle Schüler zusammenzählen und auch all jene, die sonst noch eine Ausbildung machen, dann kommen wir auf über 100.000 Menschen, die in unserer Stadt in Ausbildung stehen. Was extrem anzumerken ist, ist der Zuwachs bei den Schülerinnen und Schülern, wir bekommen jedes Jahr um über 260 Schülerinnen und Schüler bei den Erstklasslern dazu, das ist eine riesengroße Herausforderung für uns, und um den bildungshungrigen jungen Menschen in unserer Stadt möglichst gute Rahmenbedingungen bieten zu können, sind wir gefordert, vorausblickend qualitativ hochwertigen Schulraum bereitzustellen. Bei den angespannten Budgets keine einfache Sache, deshalb ist es so wichtig und richtig von unserem Gemeinderat, von Ihnen, dass wir diese Schulausbauoffensive weiter durchführen. Im Stück ist ganz genau angeführt, woher die zusätzlichen Mittel, die wir für die Phase 2 benötigen, herkommen. Insgesamt ist ein Volumen von über 22 Millionen, nämlich genau 22.060.000 Euro, vorgeschlagen. In diesem Stück fassen wir von unserem Masterplan, den wir jetzt schon öfters im Ausschuss und auch hier im Gemeinderat diskutiert haben, die Beschlüsse bis ungefähr August im nächsten Jahr zusammen und ich darf die einzelnen Schulen ganz kurz anführen. Wir haben hier die Volksschule Mariagrün, da haben wir uns entschlossen, diese Schule auch städtisch weiterzuführen, da werden jetzt im Sommer einzelne Maßnahmen bereits durchgeführt, hier haben wir für Ausbaumaßnahmen 240.000 Euro vorgesehen. Wir haben eine zweite Schule, die Viktor-Kaplan-Volksschule, hier entstehen vier Klassen, hier haben wir eine Summe von 3.270.000 Euro vorgesehen, wir haben eine Nachbedeckung für die Volksschule Brockmann, ihr könnt euch alle wahrscheinlich erinnern, die Volksschule Brockmann haben wir bereits beim Schulausbauprojekt 1 auf der Tagesordnung gehabt, aber der Denkmalschutz erfordert es, dass wir hier eine Nachbedeckung vorsehen. Hier können wir allerdings wirklich sehr stark die Klasen erhöhen, nämlich von zehn auf 16 Klassen. Wir haben die Realisierung der Volksschule Peter Rosegger hier im Stück verankert, das wird 2,9 Millionen Euro ausmachen, auch hier können wir die Klassenzahl erheblich erhöhen von zwölf auf 16 Klassen und die fünfte Schule, das ist ein sehr wichtiges Projekt gerade für den Grazer Westen, das ist die Volksschule Algersdorf, der Bildungscampus. Hier beschließen wir die letzten Planungen und auch die Realisierung, das wird in Summe 14 Millionen Euro ausmachen. Hier können wir insgesamt zwölf neue Schulräume in Angriff nehmen. Was die Finanzierung betrifft, da ist im Finanzausschuss noch diskutiert worden, wie genau die Aufteilung GBG und Stadt Graz ist, die GBG wird mit der Planung der Realisierung in ihrem Anlagevermögen beauftragt und die Finanzierung erfolgt über eine 100-%ige Subventionierung nach der Endabrechnung, das ist eigentlich zusammengefasst das Stück. Ich glaube, dass das wirklich ein schöner Tag für den Bildungsstandort Graz ist und ich bitte jetzt um breite Zustimmung. Danke (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses und des Ausschusses für Bildung, Integration und Sport folgenden Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 5 iVm § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013 und gemäß § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz vom 9.12.1993 beschließen: 1. In der AOG 2014-2017 werden nachfolgende Projektgenehmigungen (siehe auch Beilage) VS Mariagrün Bestand über € 240.000 VS Brockmann über €920.000 VS Peter Rosegger über € 3.100.000 VS Viktor Kaplan/NMS Andritz über € 3.500.000 VS Algersdorf über € 14.000.000 Planungen VS Triester, VS Straßgang, VS Hirten VS Smart City (Leopoldinum) über 560.000 erteilt. 2. Die im März 2014 beschlossenen Projekte werden wie folgt abgewickelt: VS Rosenberggürtel über € 600.000 – Reduzierung um € 260.000 auf € 340.000 VS Brockmann über € 2.280.00 VS Peter Rosegger – Planung über € 600.000 3. Für sämtliche Investitionsprojekte gemäß Beilage mit einer geschätzten Gesamtsumme von € 25.540.000,- (inklusive der im März beschlossenen Phase 1 und inklusive Wettbewerbe) wird die GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH mit der Planung und Realisierung beauftragt und erhält die Kosten nach Abrechnung zu 100 % von der Stadt Graz im Wege eines Finanzierungsvertrages als Kapitaltransfer subventioniert. 4. Der bereits genehmigte Wirtschaftsplan der GBG für das Jahr 2014 ist dahingehend erweitert genehmigt bzw. die betreffenden Investitionen sind in der Mehrjahresplanung zu berücksichtigen. Nach Übergabe des fertiggestellten Bauprojektes erfolgt die Nutzung durch die Stadt Graz und die Verwaltung durch die Hausverwaltung der GBG, die Betriebs- und Instandhaltungskosten sind von der Stadt zu tragen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Heuberger 12) A 14-018430/2013-0009 17.17.0 Bebauungsplan „Fasanturmweg – Markusgasse“, XVII. Bezirk, KG Rudersdorf Beschluss GR.in Heuberger: Geschätzte Gemeinderatskollegen, geschätzte Galerie auf der Galerie, sehr geehrter Herr Stadtrat und seine Kollegen! Hier geht es um den Bebauungsplan am Fasanturmweg – Markusgasse in Rudersdorf, wobei das Planungsgebiet eine Größe von über 10.000 m2 aufweist, und gemäß dem Flächenwidmungsplan 2002 ist dieser Bereich Bauland Aufschließungsgebiet für Allgemeines Wohngebiet von einer Baudichte 0,2 bis 0,6 ausgewiesen. In Abstimmung mit den betroffenen Abteilungen wurde der Bebauungsplan mit dem Ziel erstellt, die Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung im gegenständlichen Bereich zu erwirken. Gründe für Ausweisung sind auch Anbindung an das öffentliche Straßen- und Wegenetz, innere Erschließungen und Schaffung einer öffentlich nutzbaren Durchwegung, wobei mir schon wichtig erscheint und ich auch danke dafür, dass es in diesem Wohngebiet eine öffentliche nutzbare Durchwegung von Fuß- und Radverkehr geben muss, die sichergestellt ist und die geordnete Bauweise für den Fuß- und Radverkehr somit fix ausgewiesen ist. Das ist leider Gottes heute nicht überall so. Dennoch erlaube ich mir noch eine Anmerkung persönlich aus meiner Bezirksarbeit, dass ich sagen kann, es ist keine Werbung für die Firma Kohlbacher, aber Kohlbacher fügt sich, meine ich, in ein fertiges, fixes Streusiedlungsgebiet ausgezeichnet ein und ist, glaube ich, auch somit gut annehmbar in solchen auffüllbaren Flächen. Immerhin sind es typische Familienhaus- und Gartenzonen, somit haben wir Wohnen und Grün zugleich und daher bitte ich um Annahme dieses Stückes. Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. die Teil-Aufhebung des Aufschließungsgebietes: Gst.Nr. 18/224, KG Rudersdorf 2. den 17.17.0 Bebauungsplan „Fasanturmweg – Markusgasse“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 3. die Einwendungserledigungen. GR. Dreisiebner: Es gibt vieles Positives an dem Bebauungsplan, das hat die Ingrid Heuberger dankenswerterweise ausgeführt, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber es gibt auch die eine oder andere Sache, die wir Grünen nicht unterstützen möchten und da geht es nicht um eine Firma, da geht es nicht um eine Form, wie dort zum Beispiel Gebäude errichtet werden, auch wenn man immer wieder mal reinkippt in Ausschussdiskussionen in solche Themen, sondern es geht auch darum, dass dort keine entsprechende Nahinfrastruktur, keine ÖV-Versorgung, wie sie wünschenswert wäre für Wohnbebauung, vor allem wo Familien, die nicht nur einen Weg in die Arbeit und einen zurück haben, durchführen, sondern wo auch Kinder irgendwohin geführt werden müssen und eigentlich, mit Verlaub, wenn ich das so sagen darf, ein jedes Liter Milch dann mit dem Auto geholt werden soll oder muss. Der Stellplatzschlüssel mit 70 bis 80 m2 Bruttogeschossfläche, ein Pkw-Abstellplatz ist unvergleichlich hoch, es ist natürlich ein recht kleines Gebiet mit am Ende 45 Stellplätzen, aber trotzdem, diese Form der Entwicklung wirkt sich nicht nur auf direkte Nachbarschaft aus, sie wirkt sich auf den gesamten Raum rundherum aus, sprich auf einen schon überlasteten Bereich Gries und Puntigam und weiter. Deswegen werden wir diesem Bebauungsplan nicht zustimmen. Danke (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ und Grüne) angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Spath NT 14) Präs. 0928955/2013-0010 A 21-036017/2013/0019 Einrichtung Eigenbetrieb „Wohnen Graz“ GR. Mag. Spath: Hier geht es um die Einrichtung eines Eigenbetriebes mit dem Namen „Wohnen Graz“. Vor einem Jahr 2013, im Juni Gemeinderat, wurde eben die Präsidialabteilung und das Amt für Wohnungsangelegenheiten beauftragt, die notwendigen Schritte für die Errichtung einer wirtschaftlichen Unternehmung gemäß § 85 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, also eines Eigenbetriebes, für die privatwirtschaftlichen Bereiche des Amtes für Wohnungsangelegenheiten vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Nun liegen die Ergebnisse vor. Das derzeit bestehende Amt für Wohnungsangelegenheiten wird in zwei Organisationseinheiten getrennt, einmal in den Eigenbetrieb Wohnen Graz und einmal in das Amt für Wohnungsangelegenheiten. Die Trennung erfolgt, wie in der Beilage des Stückes im Organigramm dargestellt ist. Von den derzeit 46 Dienstposten werden 35 Dienstposten dem Eigenbetrieb Wohnen Graz zugeordnet und 11 Dienstposten bleiben im Amt. Der Eigenbetrieb trägt den Namen Wohnen Graz, die Kurzbezeichnung WG. In der Beilage ist eben auch das Statut des Eigenbetriebes angeschlossen. Der bestehende vorberatende Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten soll gleichzeitig als Verwaltungsausschuss für den Eigenbetrieb Wohnen Graz eingerichtet werden. Die Aufgaben des Verwaltungsausschusses Eigenbetriebes Wohnen Graz hat den Wirkungsbereich, die wirtschaftliche Unternehmung Graz Wohnen gemäß § 5 des Organisationsstatutes für den Eigenbetrieb zu verwalten und der Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten hat weiterhin die Aufgabe der Vorberatung und Antragstellung an den Gemeinderat in den Angelegenheiten des Wohnungsamtes. Etwas länger diskutiert haben wir beim Punkt Rechnungswesen. Der Eigenbetrieb Wohnen Graz ist ein nettoveranschlagender Betrieb; gemäß des Paragraphen des Statutes für den Eigenbetrieb sind bei der Finanzbuchhaltung die Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung und die Erfordernisse des Rechnungslegungsgesetzes zu beachten. Die Buchhaltung muss den unternehmens- und steuerrechtlichen sowie sonstigen einschlägigen Bestimmungen vollinhaltlich entsprechen. Das erforderliche Know-how haben wir in der Stadt Graz nicht, ist nicht vorhanden und nach Prüfung verschiedener Varianten wurde dahingehend beantragt, die Leistungen für das Rechnungswesen extern zu vergeben. Die operative Abwicklung soll daher vor Ort mit den MitarbeiterInnen des externen Partners, der Partnerin erfolgen. Dazu hat es eine europaweite Ausschreibung für den Leistungszeitraum 2015 bis 2017 gegeben. Der Bestbieter ist eine Bietergemeinschaft, die die Kosten für das laufende Rechnungswesen mit 900.000 Euro für drei Jahre, also á 300.000 Euro pro Jahr beantragen. Es hat eine neuerliche Prüfung der möglichen Varianten gegeben, erst jetzt vor zwei Tagen, und hier ist herausgekommen, dass die wirtschaftlichste und zweckmäßigste Variante eben die Variante ist, es extern zu vergeben. Deshalb soll eine Vergabe für die Jahre 2015 bis 2017 erfolgen, wobei auch eine jährliche Evaluierung mit entsprechender Berichterstattung an den Verwaltungsausschuss erfolgen soll. Der Ausschuss für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte und der Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten stellen daher folgenden Antrag. Der Gemeinderat möge beschließen: Der Eigenbetrieb Wohnen wird wie im Motivenbericht vorgeschlagen, eingerichtet und das Statut für den Eigenbetrieb Wohnen Graz wird genehmigt. Weiters der Eigenbetrieb erhält den Namen “Wohnen Graz“. Drittens der Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten wird zugleich als Verwaltungsausschuss für den Eigenbetrieb Wohnen Graz eingerichtet. Viertens, das Rechnungswesen wird für die Jahre 2015 bis 2017 extern vergeben. Die Kosten dafür sind im jährlichen Finanzplan für den Eigenbetrieb vorzusehen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte und des Ausschusses für Wohnungsangelegenheiten den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der Eigenbetrieb „Wohnen Graz“ wird wie im Motivenbericht vorgeschlagen eingerichtet und das Statut für den Eigenbetrieb „Wohnen Graz“ wird genehmigt. 2. Der Eigenbetrieb erhält den Namen „Wohnen Graz“. 3. Der Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten wird zugleich als Verwaltungsausschuss für den Eigenbetrieb „Wohnen Graz“ eingerichtet. 4. Das Rechnungswesen wird für die Jahre 2015 bis 2017 extern vergeben. Die Kosten dafür sind im jährlichen Finanzplan für den Eigenbetrieb vorzusehen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich würde mir erlauben festzustellen, ohne da die Arbeit zu kritisieren, aber einen Auftrag über die Rechnungsprüfung über drei Jahre von 900.000 Euro, pro Jahr 300.000 Euro, finde ich jetzt auf die Schnelle gesagt, irrsinnig hoch. Aber ich nehme an, dass das ausreichend geprüft worden ist und dass da eben wirklich kein besseres Angebot zu erzielen ist. Ich hoffe, dass das entsprechend auch intensiv im Ausschuss durchgegangen ist. StR.in Kahr: Dir ist es so ähnlich gegangen wie vielen anderen Ausschussmitgliedern, aber durchaus, wenn man diese Ziffer als Erstes hört, denken sich das viele, das ist aber vom Mag. Uhlmann, Dr. Wisiak und auch vom Präsidialamt nach eingehender Prüfung und auch Erklärung ausgeräumt worden. Es hat sich herausgestellt, dass das im Gegenteil sogar vergleichsweise wesentlich günstiger ist. Ich habe mich vor allem aber zu Wort gemeldet, weil ich den Anlass wirklich auch dazu nutzen möchte. Es ist hier im Haus, wie schon angesprochen, letztes Jahr eindringlicher Wunsch von allen Fraktionen gewesen, künftighin einen Teil des städtischen Wohnungsamtes Eigenbetrieb zu führen. Es ist viel Arbeit seitdem gewesen für die KollegInnen am städtischen Wohnungsamt und auch vom Präsidialamt. Ich möchte mich bedanken vor allem bei der Frau Mag. Fasch, Mag. Uhlmann, Dr. Wisiak und auch bei allen Mitgliedern des Wohnungsvergabeausschusses und auch des Verfassungsausschusses mit der Beschäftigung des Stückes. Es wird noch viel Arbeit auch weiterhin sein. Ich sage das nur auch deshalb, weil es ist ein Beschluss über so eine Umstrukturierung Eigenbetrieb schnell gefasst in einem Gemeinderat, was dahinter an Arbeit steckt, das ist aber ein anderes Kapitel und vor allem bedenkt man oft nicht mit, dass, wenn man so ein Stück beschließt, wieviel Kosten das auch verursacht diese Umstellung. Das braucht es aber auch, weil das Ganze soll Hand und Fuß haben, die MieterInnen, die Kunden, die Beschäftigten und letztendlich auch die Stadt Graz soll künftighin einen Betrieb haben, dass der Standard, der bisher schon geleistet worden ist, aufrechterhalten bleiben kann und vor allem noch besser wird und wenn wir weiterhin da gemeinsam an einem Strick ziehen, dann haben wir mit 1.1.2015 auch einen Eigenbetrieb, auf den wir stolz sein können. Danke (Applaus KPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Danke für den Dank, ich glaube, dem Dank der Frau Stadträtin schließen wir uns gerne an, vor allem Dank an die Arbeitsgruppe unter der Leiterin von der Frau Mag. Fasch (allgemeiner Applaus) und auch an den Ausschuss. GR.in Schartel: Sehr geehrter Herr Stadtrat, werte Gemeinderäte! Durch Ihre Wortmeldung habe ich mir gedacht, ich fühle mich dann doch, gemeinsam mit dem Herrn Klubobmann Armin Sippel, bestätigt, weil auch unsere Zweifel an der ganzen Angelegenheit nicht der Grundsatzbeschluss als solches ist, sondern auch wir beim Punkt 5, dem Rechnungswesen, auch heute wiederum in der Ausschusssitzung bestimmte Dinge hinterfragt haben, und vor allem wollten wir an und für sich erreichen, dass gerade dieser Punkt noch begleitet vom Stadtrechnungshof überprüft wird. Da wurde uns aber mitgeteilt, der Stadtrechnungshof sei momentan mit Arbeit so überlastet, dass sich das unmöglich ausgehen würde und wir hätten das auch gerne eben deshalb verschoben gehabt bis zur nächsten Gemeinderatssitzung. Wir sind prinzipiell total dafür, es sind auch die Punkte 1 bis 3 auch von uns im Ausschuss zustimmend angenommen worden, ich würde jetzt auf alle Fälle auch ersuchen, im Gemeinderat diesbezüglich eine getrennte Abstimmung zu machen, weil wir zu dem Punkt 4 so wie er jetzt daliegt, was den Bereich Rechnungswesen betrifft, nicht unsere Zustimmung erteilen können (Applaus FPÖ). Der Punkt 4 der Tagesordnung wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ und Piratenpartei) angenommen. Die Punkt 1 bis 3 der Tagesordnung wurde mit Mehrheit (gegen Piratenpartei) angenommen. Berichterstatterin: StR.in Rücker NT 21) A 16-026731/2013/0045 A 8-66149/2013/0015 Fördervereinbarungen zur mittelfristigen Finanzierung von Kultureinrichtungen für die Jahre 2015 bis 2016 StR.in Rücker: Heute liegt das Stück vor, wo es um die Förderverträge für vier Kulturinstitutionen in der Stadt geht, die wir ja im Herbst, im Spätherbst und letzten Jahr sehr heftig diskutiert haben. Nach zähen aber fairen Verhandlungen… Zwischenruf unverständlich. StR.in Rücker: Acht, habe ich gesagt, nein, acht habe ich gesagt, ich bilde mir ein, ich habe acht gesagt, aber dann sage ich jetzt acht Kulturinstitutionen, wo wir jetzt nach zähen aber fairen Verhandlungen zu dem Ergebnis gekommen sind, dass wir für die nächsten beiden Jahre einen Fördervertrag wieder errichten können. Es sind die Kulturinstitutionen Forum Stadtpark, Kulturvermittlung Steiermark, Camera Austria, Grazer Kunstverein, Theater im Bahnhof, Steirische Kulturveranstaltungen GmbH, ARGE La Strada und die Diagonale. Das ist eine Bedeckungssumme von insgesamt 1,762 Millionen für zwei Jahre. Damit ist wieder gewährleistet, dass in den bewährten und sehr unterschiedlichen Kultureinrichtungen Planbarkeit wieder hergestellt ist und die damit in ihre Programmarbeit für die nächsten Jahre wieder mit ein bisschen Vorausschau gehen können. Wie Sie vielleicht wissen, gibt es die Dreijahresverträge für die einen Institutionen und zwei Jahresverträge jetzt für diese, damit dann wir am Ende gleichen Zeitpunkt sind, weil ja wieder eine Evaluierung stattfinden wird und dass dann das wieder in eine gleiche Taktung kommen kann. Ich möchte noch einmal danke sagen auch dem Finanzstadtrat, weil, wie gesagt, hier die Verhandlungen dann doch in einer konstruktiven Art und Weise zu Ende geführt werden konnten und möchte um die Zustimmung ersuchen und sage dann schon im Vorhinein danke dafür (Applaus Grüne). Die Berichterstatterin stellt namens des Kulturausschusses und des Personal-, Finanz- Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen: Die Gesamtsumme für die Fördervereinbarung zur mittelfristigen Finanzierung der Fördervereinbarungen von nunmehr acht Kulturvereinigungen für die Jahre 2015 und 2016 beträgt jährlich € 1.762.300,-. 1) Für die haushaltsplanmäßige Vorsorge aus dem Eckwert des Kulturressorts in den Jahren 2015 und 2016 wird die entsprechende Projektgenehmigung erteilt. 2) Zur mittelfristigen Sicherung der Planung und Finanzierung werden die in den jeweiligen Budgets für 2015 und 2016 enthaltenen Subventionen für die im Motivenbericht genannten Kulturvereinigungen beschlossen. 3) Die einzelnen Fördervereinbarungen sind durch die Mag.-Abt. 16 – Kulturamt und die Mag.-Abt. 8 – Finanz- und Vermögensdirektion mit den ProjektträgerInnen der im Motivenbericht genannten Kulturvereinigungen laut beigelegtem Vertrag, der einen Bestandteil dieses Beschlusses (Beilage 2) bildet, abzuschließen. 4) Die Auszahlung erfolgt zu den im Vertrag genannten Terminen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (47 . 0). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich danke für den Dank auch in diesem Fall, es freut mich ebenfalls, dass diese Verhandlungen zu einem guten Ende geführt haben. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Jetzt darf ich zunächst einmal junge Gäste auf der Galerie begrüßen, und zwar sind Schülerinnen und Schüler vom GIPS mit Frau Andrea Kettmann bei uns zu Besuch. Herzlich willkommen im Gemeinderat (allgemeiner Applaus). D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Bessere Förderung rechtszeitiger Hilfen für Familien als Investition ins Gelingen von Familien – Erleichterung der Inanspruchnahme durch bessere Leistbarkeit der Familienhilfe, Petition an das Land Steiermark GR.in Potzinger stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Potzinger: Zu den wertvollen mobilen Diensten der Caritas zählt die „klassische Familienhilfe als rasche Hilfe in familiären Krisensituationen (Unfall oder Tod eines Angehörigen…), bei Erkrankung von Betreuungspersonen, Hilfsbedarf rund um Schwangerschaft und Geburt und zur Entlastung pflegender Angehöriger. Familienhelferinnen unterstützen die Familie zuhause und tragen wesentlich dazu bei, dass schwierige Situationen in der Familie bewältigt werden können. Hier handelt es sich im besten Sinne um eine Investition ins Gelingen der Familie – durch die rasche Hilfe vor Ort können schwer wiegende Folgen von Krisensituationen vermieden oder zu mindestens abgemildert werden. Diese Hilfe kann sehr viel menschliches Leid ersparen und hohe Folgekosten nicht bewältigter Krisen vermeiden. Es ist daher in höchstem Maße sinnvoll, als öffentliche Hand die Familienhilfe so weit zu subventionieren, dass sie für alle Familien, die dieser Hilfe bedürfen, leistbar ist und somit rechtzeitig in Anspruch genommen werden kann. Das Land Steiermark wird daher dringend aufgefordert, entsprechende Fördermittel bereitzustellen, um den Familien den Zugang zu Familienhilfe zu erleichtern. Deshalb stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Das Land Steiermark wird auf dem Petitionswege dringend aufgefordert, im Sinne der Prävention dauerhafter Krisensituationen durch eine Erhöhung der Fördermittel die Leistbarkeit der Familienhilfe für alle Familien zu gewährleisten. Aufgrund eines technischen Gebrechens konnten die Wortmeldungen von GR.in Mag.a Marak-Fischer und GR.in Mag.a Polz-Watzenig nicht protokolliert werden (Anmerkung der Schriftleitung) Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 2) Begrenzung von Überziehungszinsen und Mahngebühren auf Girokonten GR.in Bergmann stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Bergmann: Die steirische AK hat in einer jüngst veröffentlichten Studie erhoben, wie hoch die Soll- und Habenzinsen österreichischer Banken sind. Untersucht wurden 15 Institute. Die Studie deckt auf, dass im Falle einer Überziehung des Kontorahmens bis zu 19,74 % an Überziehungszinsen verrechnet werden. Selbst wenn man innerhalb des Überziehungsrahmens bleibt, fallen bis zu 13,25 % an Überziehungszinsen an. Hoch sind nicht nur die Zinsen, auch bei Bearbeitungsgebühren, Rücklastschriftspesen und Mahngebühren wird ordentlich zugelangt. Zugleich werden für Guthaben so niedrige Zinsen bezahlt wie noch nie. So bezahlt die Volksbank Obersteiermark e. Gen. gar nur mickrige 0,0625 % (das sind pro 100 Euro Guthaben 6 Cent im Jahr). Bereits im Jahr 2011 hat der Grazer Gemeinderat einen von der KPÖ zum Thema eingebrachten Dringlichkeitsantrag einstimmig beschlossen. Mit einer Petition hat sich die Stadt Graz an den Bund gewandt und diesen aufgefordert, eine Begrenzung der Überziehungszinsen von Girokonten sowie bei den Bearbeitungsgebühren und Mahnspesen einzuführen. Geschehen ist das bis heute nicht. Im Gegenteil: Der damalige Rekordwert an Überziehungszinsen von 18 % aus dem Jahr 2011 wird mittlerweile gar noch übertroffen. Zugleich werden Geldinstitute wie die Hypo mit Milliarden aus Steuergeldern gestützt und als Zinssatz, zu welchem sich Institute Geld bei der Europäischen Zentralbank ausleihen dürfen, wurde erst unlängst ein historisch niedriger Satz von 0,15 % festgesetzt. Es ist endlich an der Zeit, dass der Gesetzgeber regulierend eingreift und gegen Wucherzinsen und überhöhte Bankspesen bei Kontoüberziehungen vorgeht. In Deutschland ist jetzt Bewegung in die Sache gekommen. Dort haben die Verbraucherminister der Bundesländer den Banken ein Ultimatum gestellt, ihre Überziehungszinsen zu senken. Falls dies nicht geschehen sollte, müsse das Parlament eine gesetzliche Belastungsobergrenze beschließen. Die ING-Diba, die Sparda und auch die Commerzbank haben in Deutschland ihre Zinssätze für Kontoüberziehungen bereits gesenkt. Ich stelle daher namens des Gemeinderatsklubs der KPÖ folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wendet sich im Petitionsweg an den Bundesgesetzgeber und ersucht ihn, eine gesetzliche Begrenzung der Überziehungszinsen von Girokonten einzuführen. Diese sollten nur um fünf Prozent über dem Zentralbanksatz liegen dürfen. Das wären zurzeit 5,15 Prozent. Außerdem müssten die Bearbeitungsgebühren und Mahnspesen gesetzlich begrenzt werden. Aufgrund eines technischen Gebrechens konnte die Wortmeldung von Frau GR.in Mag.a Bauer nicht protokolliert werden (Anmerkung der Schriftleitung). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 3) 100. Todestag von Bertha von Suttner GR. Eber stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Eber: Am 21. Juni 2014 jährt sich der Todestag der österreichischen Friedensnobelpreisträgerin zum 100. Mal. Die am 9. Juni 1843 in Prag geborene Pazifistin und Schriftstellerin widmete ihr Leben der Friedensforschung und dem Einsatz gegen Krieg und Militarismus. Ihr wohl bekanntester (pazifistischer) Roman „Die Waffen nieder!“ wurde zu einem viel verkauften und diskutierten Werk der Antikriegsliteratur. Die Benennung der „Augartenbrücke“ in Bertha-von-Suttner-Friedensbrücke und die Benennung einer Volksschule am Grieskai nach dieser Friedensaktivistin zeugen davon, dass sie in Graz bereits in der Vergangenheit geschätzt und das Gedenken an sie hochgehalten wurde. Diese Tradition sollte fortgesetzt werden. Daher stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Die Stadt Graz erinnert an die Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner und gedenkt ihres 100. Todestages mit geeigneten Maßnahmen, z. B. Beflaggung des Grazer Rathauses und anderer städtischer Gebäude mit Friedensfahnen, Pressemitteilungen, Würdigung auf der Homepage der Stadt Graz, Gedenkminute im Gemeinderat. Zusatzantrag von GR.in Mag.a Grabe: Der grüne Gemeinderatsklub unterstützt das Anliegen: "Die Stadt Graz erinnert an die Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner und gedenkt ihres 100. Todestages mit geeigneten Maßnahmen, z.B. Beflaggung des Grazer Rathauses und anderer städtischer Gebäude mit Friedensfahnen, Pressemitteilungen, Würdigung auf der Homepage der Stadt Graz, Gedenkminute im Gemeinderat" voll und ganz. Zusätzlich zu diesen temporären Formen der Würdigung sehen wir auch eine nachhaltige und dauerhafte Würdigung als angebracht, um ein wirklich wirkungsvolles Zeichen zu setzen, und was könnte wohl wirkungsvoller sein als die Errichtung eines dauerhaften Mahnmals für den Frieden? Aus diesem Grund und um die Wichtigkeit einer solchen Würdigung zu unterstreichen, stelle ich im Namen der Grünen - ALG folgenden Zusatzantrag: Der Gemeinderat bekennt sich zur Zielsetzung, die derzeitige Conrad-von-Hötzendorf-Straße als Mahnmal für den Frieden nach der österreichischen Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner umzubenennen. Die zuständigen Abteilungen werden beauftragt zu prüfen, welche notwendigen Vorarbeiten, auch zur bestmöglichsten Unterstützung der AnrainerInnen, für eine solche Umbenennung notwendig sind. Aufgrund eines technischen Gebrechens konnten die Wortmeldungen von GR. Mag. Molnar, GR.in Mag.a Grabe, GR. Mag. Sippel und GR.in Mag.a Marak-Fischer nicht protokolliert werden (Anmerkung der Schriftleitung) Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP) angenommen. Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP) angenommen. Der Zusatzantrag von GR.in Mag.a Grabe wurde mit Mehrheit (gegen Grün und GR. Luttenberger) abgelehnt. 4) Appell an das Innenministerium/Schaffung einer Sonderkommission gegen Bandenkriminalität und Drogenhandel GR. Mag. Haßler stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Haßler: Seit Monaten kommt es in Graz immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen aus Afghanistan und Tschetschenien stammenden Volksgruppen. In jüngster Zeit sind diese auf erschreckende Weise eskaliert: Lokale der jeweils anderen Volksgruppe werden gestürmt, mit Baseballschlägern und Messern werden regelrechte Straßenschlachten durchgeführt, einschreitende ExekutivbeamtInnen werden attackiert. Eines der Zentren dieser Auseinandersetzungen ist der Grazer Volksgarten – ein Park, der an sich den GrazerInnen als Erholungsraum, den Kindern als Spielraum zur Verfügung stehen sollte, der aber mittlerweile zunehmend von der Bevölkerung, auch schon tagsüber, aus Angst um die persönliche Sicherheit und die Sicherheit der Kinder gemieden wird. Als Gründe für diese Auseinandersetzungen werden ethnische Konflikte vermutet, aber auch der Kampf um die Vormachtstellung um den Drogenhandel in diesem Bereich von Graz. Unabhängig davon, dass selbstverständlich alles getan werden muss, um insgesamt durch eine ganze Reihe gezielter Maßnahmen die Integration zu verbessern, den Menschen über bessere Bildungschancen Perspektiven zu eröffnen, über Siedlungsprojekte das Miteinander zu forcieren sowie  latente ethnische Konflikte aufzubrechen, muss eines klipp und klar gesagt werden: Das, was sich derzeit in und rund um den Volksgarten abspielt, diese gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Gruppen verschiedener Herkunft kann nur durch einen verstärkten Einsatz der Polizei und speziell ausgebildeten Sondereinheiten gestoppt werden. Den sich häufenden gewalttägigen Eskalationen im und rund um den Volksgarten, wird sich nicht durch Streetwork begegnen lassen, wird sich nicht durch den Einsatz von Spielbussen, durch pädagogische oder kommunikative Maßnahmen entschärfen lassen: Die Drogenszene will nicht „bespielt“ werden, sie will ihren Geschäften nachgehen. Wir sehen uns mit einer Form von Kriminalität konfrontiert, der nur durch einen verstärkten Einsatz der Exekutive Einhalt geboten werden kann. Denn es geht um die Sicherheit aller Menschen, die das Recht haben, sich ohne Angst und Beklemmung in einem Park aufhalten zu wollen. Der Volksgarten soll wieder sozial zurückerobert werden als Erholungs- und Freizeitraum für alle Kinder, Jugendlichen und Familien unterschiedlicher Kultur und Herkunft, die friedlich mit- und nebeneinander spielen und leben wollen und sich respektvoll begegnen. Diesem gesellschaftlichen Anspruch an das Zusammenleben in Graz lassen wir uns von Menschen mit kriminellen Absichten nicht kaputt machen. Die Familien, die den Park als Erholungsraum nutzen wollen, erwarten sich zu Recht rasche und kurzfristige Maßnahmen. Und es ist einzig und allein Aufgabe der Polizei, für die Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen. Wenn die jetzigen Mittel nicht ausreichen, was offensichtlich der Fall ist, dann müssen die polizeilichen Maßnahmen verstärkt werden. Richtig ist, dass über Jahre hinweg von allen InnenministerInnen, die seit fast zwei Jahrzehnten kamen und gingen, stets versprochen wurde, die Polizei in Graz personell zu verstärken. Wären all diese Versprechungen eingehalten worden, wäre die Grazer Exekutive wahrscheinlich ohne weiteres in der Lage, gegen die jetzt stetig steigenden Gewalteskalation einzuschreiten, es wäre vermutlich gar nicht dazu gekommen. Aber jegliche Versprechen gegenüber der steirischen Landeshauptstadt wurden letztlich gebrochen, auf Briefe, Anrufe, Appelle wurde nicht einmal reagiert – von einer Verstärkung des Personalstandes kann keine Rede sein. Umso mehr ist nunmehr das Innenministerium gefordert, auf diese jüngsten Ereignisse raschest und wirkungsvoll zu reagieren, um die Sicherheit der GrazerInnen zu gewährleisten. Und zwar durch die Entsendung einer speziellen „Sonderkommission gegen Bandenkriminalität und Drogenhandel“ in Graz. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz ersucht alle Mitglieder der Grazer Stadtregierung, in einem gemeinsamen Termin bei Innenministerin Johanna Mikl-Leitner dieser den Ernst der Lage in Graz zu vermitteln und von ihr die umgehende Entsendung einer „Sonderkommission gegen Bandenkriminalität und zur Bekämpfung des Drogenhandels“ in Graz einzufordern. Der Gemeinderat ist im Herbst 2014 über den entsprechenden Stand der Dinge zu informieren. 5) Grazer Volksgarten, Bandenkriege und Gewaltverbrechen – Maßnahmenpaket GR. Mag. Sippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Sippel: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. Und jetzt stehen wir alle vor einem gewaltigen Scherbenhaufen namens Grazer Volksgarten. Wir alle, das ist die Politik, das ist die Exekutive, das sind die Anrainer und das sind die Grazer Bürger. Mittlerweile herrschen dort Zustände, die eher an die Bronx erinnern als an eine städtische Grünoase für die Grazer Bevölkerung. Ich möchte eines gleich vorweg sagen, also es geht da nicht um gegenseitige Schuldzuweisungen und ich schließe mich da ganz dem Kollegen Haßler auch an, der gesagt hat, jetzt gilt es, an einem Strang zu ziehen, nicht politisches Kleingeld auch zu wechseln, sondern es geht darum, einmal sich die Sache anzuschauen, wer ist verantwortlich, was ist schiefgelaufen auch in den letzten Jahren, man muss ja mittlerweile von Jahren reden. Welche Versäumnisse hat die Politik auch zur Kenntnis zu nehmen, und um das geht es jetzt und nicht darum, wie gesagt, eine Schuld zuzuschieben. Ich kann mich erinnern, vor drei Jahren, wie man das Thema da auch herinnen gehabt haben, wo es wieder auch eskaliert war, da ist uns ausgerichtet worden von den Grünen damals, vom Gemeinderat Schneider, der mittlerweile in die wohlverdiente Anonymität wieder zurückgekehrt ist, dass man die FPÖ nicht braucht in dieser Frage. Also das ist eine Aufgabe, die sich die konstruktiven Parteien oder der sich die konstruktiven Parteien annehmen und das schon erledigen und lösen werden. Na, wie hat das ausgeschaut dieses Lösen der konstruktiven Parteien? Ich kann mich erinnern, da ist die ÖVP in den Volksgarten gegangen mit Schachbrettern und auch mit Kaffee und Kuchen und wollte durch Präsenz im öffentlichen Raum die Drogendealer einschüchtern oder dazu bringen, dass sie den Volksgarten eben nicht mehr aufsuchen. Das ist genauso in die Hosen gegangen wie auch dieser sozialromantische Zugang der SPÖ, dass man gesagt hat, man wird das schon mit Sozialarbeitern auch lösen können. Das möchte ich keinen Sozialarbeiter mittlerweile mehr antun, deswegen gleich vorweg werden wir auch dem Abänderungsantrag der Grünen nicht zustimmen, denn diese Träumereien sind, glaube ich, jetzt beendet (Applaus FPÖ). Jetzt gilt es nur mehr klar dort die Polizei zu stärken, dort mehr Präsenz zu zeigen, dort auch rigoros vorzugehen gegen die kriminellen Elemente und nicht da noch irgendwelche Experimente auf Kosten der Sicherheit der Grazer Bevölkerung zu üben. Ich glaube, das ist auch die Botschaft der vergangenen Ereignisse. Aber was sind die Probleme? Die Probleme, ich habe sie vorher schon kurz gesagt, sind vielschichtig. Das ist nicht festzumachen an einem Punkt, sondern das ist ein riesengroßes Knäuel, das vor uns liegt, an Problemen, wo es gilt, das auch entsprechend zu entwirren. Anfangen tut das natürlich bei zuwenig Exekutive, das Problem kennen wir, da hat es schon unzählige Anträge auch in diesem Haus darüber gegeben, da muss die Innenministerin endlich auch reagieren. Der Bürgermeister hat es auch wieder in der Pressekonferenz letzte Woche angesprochen, er wird wieder, ich weiß nicht, ob er das im Rahmen des Städtetages gemacht hat, auch die Parteikollegen entsprechend instruieren, dass da jetzt ganz, ganz wichtig zu handeln ist, dass Graz endlich die versprochenen Polizeibeamten auch bekommt. Dann haben wir eine verfehlte Asylpolitik, nicht anders ist es zu nennen, das sind auch wieder mehrere Punkte, die dieses Urteil auch rechtfertigen. Wir haben ein Verteilungsproblem, wir haben ein Verteilungsproblem der Asylanten in diesem Fall und der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, ein Verteilungsproblem insofern, dass sie auch in private Unterkünfte gebracht werden, wo überhaupt keine Kontrolle über sie stattfindet, niemand schaut, was passiert wirklich. Halten sie sich auch dort in diesen Bereichen, die auch dem Asylgesetz entsprechend vorgesehen sind, auf, also das funktioniert einmal überhaupt nicht. Ein weiterer Punkt ist, dass man auch überhaupt keine Rücksicht seitens des Bundes und des Landes darauf nimmt, was für Konfliktpotential da auch importiert aus den jeweiligen Herkunftsländern. Das ist ja kein Zufall, dass sich die Afghanen und die Tschetschenen da jetzt am Schädel hauen gegenseitig, sondern das ist ja auch in einem gewissen Grad ein importiertes Problem, das wir jetzt da auch zu spüren bekommen. Also das muss man auch einmal ganz offen ansprechen, das ist ja in Graz kein Zufall (Applaus FPÖ). Wir haben auch das Problem, dass die Politik, und das habe ich vorhin auch angeführt, jahrelang dieses Problem ignoriert hat, sich nicht darum gekümmert hat und dann ist es kein Wunder, dass es auch in dieser Form eskaliert. Wir haben eine absurde Rechtssituation, ich kann jetzt nicht weiter darauf eingehen, in vielen Bereichen auch durchaus fragwürdiges Verhalten der Staatsanwaltschaft, die auch die Motivation der Polizeibeamten, die übrigens hervorragende Arbeit leisten, das muss man auch einmal sagen (Applaus FPÖ), also die halten ihren Kopf dort hin und werden so quasi als Dankeschön auch noch bedroht, im Speziellen von den Tschetschenen, die gesagt haben, als Racheaktion greifen wir jetzt die Polizei an oder demolieren auch die Autos. Das hat soweit geführt, dass sich viele Polizeibeamte bereits privat aus eigener Tasche, weil das Innenministerium dazu das Geld nicht zur Verfügung stellt, stichfeste Sicherheitswesten zulegen, um eben hier bei diesem brutalen Vorgehen auch entsprechend gewappnet zu sein. Und das sind einfach Zustände, die man so nicht tolerieren kann. Abschließend, wenn im Grazer Volksgarten fast tagtäglich Bandenkriege im Speziellen von Tschetschenen und Afghanen auf brutalste Art und Weise, nämlich mit Messern, mit Ketten, mit Grillspießen, stattfinden, dann gilt es hier zu handeln. Wenn hier ungeniert unter den Augen der Öffentlichkeit, unter den Augen der Familien, der Kinder Drogen gedealt werden und dieser Park den Bewohnern und Grazern in Wirklichkeit abhanden gekommen ist, dann haben wir gemeinsam die verdammte Pflicht, den Grazern mit allen Mitteln ihren Park wieder zurückzugeben (Applaus FPÖ). Und deshalb bringe ich ein Maßnahmenpaket entsprechend ein. 1. Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz werden beauftragt, eine bauliche Einfriedung des Grazer Volksgartens in Erwägung zu ziehen und deren Durchführung zu prüfen. Demnach soll der Grazer Volksgarten nach dem Vorbild anderer europäischer Städte entsprechend umzäunt und ab 22.00 Uhr für sämtliche Besucher geschlossen werden. 2. Die Stadt Graz erkennt als urbaner Ballungsraum den dringenden Bedarf an zusätzlichen entsprechend geschulten Exekutivkräften, die vor allem im Einsatz gegen Banden- und Drogenkriminalität sowie gegen weitere Kapitalverbrechen ausreichend ausgebildet wurden. Die zuständigen Stellen des Bundes werden daher gebeten, entsprechende personelle Entsendungen im benötigten Ausmaß endlich vorzunehmen. 3. Sollte der Bund diesem Ansinnen eine Absage erteilen, so hat er zumindest dafür zu sorgen, dass urbane Ballungsräume im eigenen Wirkungsbereich dieser Aufgabe aus eigenen Mitteln nachkommen können. Der Bundesgesetzgeber ist daher zu ersuchen, die Bestimmungen des Artikels 78d Bundesverfassungsgesetz in der geltenden Fassung dahingehend zu novellieren, dass es Gemeinden, insbesondere Statutarstädten, ermöglicht wird, eigene Gemeindewachkörper mit entsprechenden Exekutivbefugnissen zu installieren. 4. Die zuständigen Stellen des Bundes werden dringend ersucht, im Rahmen der Zuteilung von Asylwerbern auf die Länder offensichtlich vorhandene ethnische Konfliktpotentiale dahingehend zu berücksichtigen, dass eine ausreichende räumliche Trennung über das ganze Bundesgebiet, im Optimalfall sogar europaweit, gewährleistet wird. Ich bitte um Annahme (Applaus FPÖ). GR.in Mag.a Polz-Watzenig zur Dringlichkeit: Liebe Zuhörerinnen! Die Grünen werden der Dringlichkeit des SPÖ-Antrages zustimmen, es gibt dazu einen Abänderungsantrag, den wir dann noch vorstellen werden. Auch wir sehen es als eine wichtige Fragestellung, das wird auch im Abänderungsantrag erörtert werden. Dass wir beim Volksgarten nicht wegschauen können, dass die Stadt gefragt ist, dass sich nicht alles an den Bund delegieren lässt, um an Lösungen zu kommen, das wird jetzt dann noch Thema sein. Zur Dringlichkeit bezüglich des Antrages der freiheitlichen Fraktion, dem werden wir nicht zustimmen aus einem ganz einfachen Grund: Wir sehen die Dringlichkeit nicht gegeben, weil er strotzt vor Menschenverachtung, Missachtung dieses Hauses und die Formulierungen, wie sie dort gefunden werden, sind dieses Hauses hier nicht würdig. Das, was Sie betreiben, ist eine menschenverachtende Politik und keinesfalls eine Haltung, die wir herinnen mittragen werden. Wir werden darüber diskutieren mit der SPÖ, mit Ihnen sicher nicht (Applaus Grüne). GR. Dr. Piffl-Percevic: Hoher Gemeinderat! Wie auch die letzte Wortmeldung gezeigt hat, geht es um ein ganz, ganz wichtiges Moment. Das ist die Menschenrechtsstadt Graz, die hier angezählt ist, wenn wir nicht unserer Verantwortung gerecht werden. Wir allein sind aber nicht mächtig genug, um diese Problematik zu lösen. Ich darf nur vorweg sagen, wir haben ein Integrationsreferat, eine Abteilung für Bildung und Integration, wir haben einen Interreligiösen Beirat, der wichtig ist für das friedliche Zusammenleben, wir haben ein Büro für Frieden und Entwicklung seit Jahren, wir sind Menschenrechtsstadt, wir haben einen Menschenrechtsbeirat, den wir unterstützen und wir sind Mitglied der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus. Wir sind nicht, entgegen allen anderen Bezirken Österreich, sicherheitsmäßig verantwortlich. Der Herr Bürgermeister ist in diesem Fall nicht Bezirkshauptmann und wir haben schon in der Vergangenheit einmal einen Antrag gestellt, nicht weil wir das so dringend wollen, um unsere Machtfülle zu vergrößern, sondern wenn andere ihrer Verantwortung nicht nachkommen, dann müssen wir Maßnahmen fordern und wir sind nicht allein in der Lage, dieses Problem zu lösen. Wir stellen das, was wir tun können, zuerst in den Vordergrund und kümmern uns dann und in zweiter Linie fordern wir ein, dass die Verantwortung anderer wahrgenommen wird. Das ist die Verteilung dieser unbegleiteten Minderjährigen, die so nicht tragbar ist und das ist der Bundespolizei gegenüber den kriminellen Handlungen und auch der Prävention, die in diesem Fall auch durch die Bundespolizei zu gewährleisten ist. Deswegen stimmen wir beiden Anträgen zu, es wird dann noch Abänderungsanträge, schon angekündigt, geben, aber immer aus der erstrangig unsere Verantwortung wahrzunehmen, wiederhole, und die der anderen einzufordern. Und wenn die nicht gewährleistet ist, dann sind wir zu Maßnahmen verpflichtet und die sind Teil dieser Anträge. Danke (Applaus ÖVP). GR. Mag. Fabisch: Lieber Herr Vorsitzender, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden der Dringlichkeit beider Anträge zustimmen. Möchte gleich zu Beginn betonen, dass es ein äußerst komplexes Thema ist. Punktuelle Maßnahmen, die hier von beiden Anträgen eingefordert werden, mögen eine Möglichkeit sein, werden das Thema aber nicht allumfassend erfassen, das ist uns klar. Ich komme darin in meinem Dringlichen dann genauer dazu. Ich möchte noch einmal betonen, dass es hier kein ethnischer Konflikt ist, verabschieden wir uns davon, es geht nicht darum, dass eine Volksgruppe so ist, wie sie ist, und daher mit der anderen Volksgruppe, die anders ist und daher auch nicht mit ihr kann, in Konflikt gerät, es ist in Wirklichkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein soziales Thema und dem müssen wir uns, glaube ich, alle gemeinsam annehmen (KPÖ). Die Dringlichkeit des SPÖ-Antrages wurde einstimmig angenommen. Die Dringlichkeit des FPÖ-Antrages wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Wir kommen damit zur inhaltlichen Diskussion der beiden Anträge. Ich habe schon angekündigt, dass es zum Antrag der SPÖ einen Abänderungsantrag der Grünen und einen Abänderungsantrag der KPÖ gibt. GR. Vargas zum Antrag: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Mitglieder des Gemeinderates, liebes Publikum! Es schaut nicht wahnsinnig gut aus unser Antrag, ich habe gehört, es wird nicht viel Zustimmung geben. Aber ich möchte es einmal erläutern, worum es geht. Wir versuchen, jetzt etwas zu regeln, was eigentlich seit Jahren in unserer Stadt grassiert. Wir Grünen unterstützen das Anliegen, mehr Polizeipräsenz im Volksgarten sicherzustellen. Allerdings sehen wir die Notwendigkeit, dass darüber hinaus eine Reihe von ergänzenden Maßnahmen notwendig ist. Die Stadt und der Gemeinderat kann und soll es sich nicht so einfach machen und alle Verantwortung für den Volksgarten an den Bund abschieben. Vielmehr gilt es, ergänzend zu der Petition an den Bund rasch und effektiv zu agieren und Maßnahmen zu setzen, die im eigenen Wirkungsbereich der Stadt liegen. Ich habe mich heute mit der Thematik bei der Polizei gemeldet und mit dem Stadtpolizeikommandanten Kleinfercher gesprochen und der hat gemeint, naja, eine Sonderkommission wird nicht wahnsinnig viel bringen, weil die rechtliche Situation im Bereich Sucht ist so, dass § 27 Suchtmittelgesetz sieht ja keine Bestrafung vor, wenn jemand mit einer kleinen Menge an Drogen erwischt wird. Das heißt, die werden eigentlich nur angehalten, damit beschäftigt, dass die Polizisten irgendwie diese Leute zwar schon vor Gericht ziehen können, aber dort wird die Anzeige zurückgelegt. Das ist ein guter Umgang damit, das wissen wir schon seit 20 Jahren beinahe und es hat ja auch Sinn gemacht. Es waren im Vorjahr 2000 Anzeigen, die die eigentlich aufgestellt haben und es ist eben das nicht verfolgt worden, weil es einfach im Gesetz so vorgesehen ist und es ist auch sinnvoll. Er sprach aber auch darüber, dass für sie wichtig wäre, dass man Präventionsarbeit leisten kann, das leistet die Polizei auch, und ihm wäre es natürlich schon lieber, wenn man die Polizeipräsenz im Volksgartenpark aufstockt und dazu benötigen sie Beamte, aber eine Sonderkommission, die speziell für diese sogenannte Bandenkriminalität oder für die Suchtmittelverfolgung, das wird wenig Sinn haben. Und es gibt aber auch andere Beteiligte in dieser Diskussion, das sind die Kollegen oder die Bürger, die sich zusammengestellt haben im Volksgartenpark, das sind engagierte Bürger und die wollen dort mit anderen Maßnahmen dieses Problem angehen. Und ich denke mir, wir haben ja besprochen, es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die bis jetzt die Stadt Graz nicht angenommen hat und es ist natürlich diese Beschäftigung von den jungen Erwachsenen, die dort sich aufhalten, ob das Tschetschenen oder Afghanen sind, das habe wir schon öfter diskutiert und ich denke, das ist notwendig. Deshalb stellen wir diesen Abänderungsantrag und der lautet folgendermaßen: Der Gemeinderat der Stadt Graz ersucht alle Mitglieder der Grazer Stadtregierung, in einem gemeinsamen Termin bei Innenministerin Johanna Mikl-Leitner dieser den Ernst der Lage in Graz zu vermitteln und von ihr eine relevante und den Aufgaben gemäße Aufstockung des Personalstandes der Grazer Polizei einzufordern. Der Gemeinderat ist in der Juli-Sitzung über den entsprechenden Stand der Dinge zu informieren. Entsprechend der Erfahrungen mit sozialen Brennpunkten in vielen anderen Städten wird Sozialstadträtin Dr.in Martina Schröck beauftragt, folgende Maßnahmen hinsichtlich ihrer Tauglichkeit für die Verbesserung der Situation im Volksgarten zu prüfen, damit will ich hinweisen, jeder meint, es sei nicht wahnsinnig sinnvoll, die Schweizer haben uns das vorgemacht, die haben da vor 20 Jahren schon einige Problemzonen zum Thema Drogen in den Griff bekommen, also man kann nicht sagen, das funktioniert nicht. Das eine wäre zum Beispiel die Aufstockung der Streetwork-Sozialarbeit, das andere ist die Einrichtung eines multiprofessionellen, interkulturell kompetenten Teams, die vor Ort aufhältige Zielgruppen ansprechen, mediatorisch tätig sind und Angebote setzen. Diese Teams sollen in enger Kooperation mit der Polizei und sozialen Einrichtungen tätig sein. Und letztlich, die Einrichtung eines Stadtteilzentrums, das hatten wir ja bis vor ein paar Jahren in den Volksgarten unter Nützung der Räumlichkeiten des Volksgarten-Pavillons. Ich ersuche um Zustimmung. Danke (Applaus Grüne). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Der Abänderungsantrag der KPÖ ist sowohl zum SPÖ- als auch zum FPÖ-Antrag gestellt. GR. Mag. Fabisch: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie gesagt, es ist ein soziales Thema und nicht ein ethnisches, das muss uns klar sein, es braucht ein Bündel von Maßnahmen, natürlich auch mehr Polizei. Die Polizei ist nicht so hilflos und ahnungslos, wie es vielleicht manche vermute. Ich habe da einen sehr interessanten Artikel aus dem „Grazer“ vom 1. Juni: „Die Konflikte werden härter, bestätigt uns ein für Ausländerproblematik zuständiger Beamter der Staatspolizei in Graz. Man muss das Grundproblem lösen, um weitere Gewaltentwicklung zu verhindern. Viele Tschetschenen und auch Afghanen, die aus dem Projekt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge rausfallen, weil sie erwachsen werden, haben keine Chance auf Job und Geld. Mit Drogen zu dealen ist die einzige Einnahmemöglichkeit, so der Beamte. Man flüchtet sich dann in eine Gruppe als notwendiges Auffangnetz, man kann sein individuelles Leben, seine subjektiven Probleme allein anscheinend nicht mehr lösen“ und daher glauben wir, dass es so eine Zusammenarbeit auf allen Ebenen braucht, die sofort erfolgen muss und ich glaube, dass das in unserem Abänderungsantrag durchkommt. Ich darf ihn kurz zu Gehör bringen, er ist den Klubs zugegangen: Der Gemeinderat der Stadt Graz beschließt die sofortige Einberufung einer Stadtregierungssitzung unter Beiziehung von verantwortlichen VertreterInnen der Stadt Graz, des Landes Steiermark, der Polizei und des Bundes. Dabei sollen die im Motivenbericht erörterten Problemkreise aufs Tapet kommen. Die aktuellen Parameter im Bereich Unterbringung von Flüchtlingen (Anzahl, Alter, Unterbringungs- und Betreuungsart, Verteilung im Stadtgebiet), bestehende freizeitpädagogische Angebote und Betreuung im Volksgarten, Polizeipräsenz, Aufgriffe usw. sollen auf den Tisch gelegt und zusammengeführt werden. Ziel ist es, anhand der gesammelt vorliegenden Informationen gemeinsam ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten, das möglichst alle Bereiche der komplexen Problematik umfasst. So soll über den Einsatz entsprechend geschulter Exekutivkräfte gegen Banden- und Drogenkriminalität beziehungsweise einer Sonderkommission ebenso entschieden werden wie über die künftige Unterbringung der Flüchtlinge in privaten oder öffentlichen Heimen, ihre Verteilung auf Grazer Stadtgebiet und die Größe der Betreuungseinheiten. Weiters sollen präventive und pädagogische Maßnahmen, Ausbildungs- und Beschäftigungsperspektiven für Flüchtlinge während beziehungsweise nach Beendigung der Betreuung und Maßnahmen im Bereich von Streetwork und Sozialarbeit gefunden und beschlossen werden. Es geht nur mit allen gemeinsam. Der Gemeinderat ist über das Ergebnis der Stadtregierungssitzung zu informieren. Das wird sicher eine lange Sitzung der Stadtregierung werden, vielleicht braucht es auch mehr derartige Sitzungen. Soweit ich gehört habe, ist vom Bürgermeisterbüro schon eine Zusage gekommen, wie Kollege Rajakovics meiner Stadträtin Elke Kahr ausgerichtet hat, ich bitte um breite Zustimmung, ich glaube, dass das die einzige Möglichkeit ist, um in Zukunft vielleicht dieses Thema, ich will nicht sagen endgültig, in den Griff zu bekommen, aber zumindest die Probleme zu mildern. Dankeschön (Applaus KPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Bevor wir weiter in der inhaltlichen Diskussion gehen, nochmals zu Ihrer Orientierung, es gibt den Antrag der SPÖ mit einem Abänderungsantrag der Grünen, es gibt den Antrag der FPÖ mit einem Abänderungsantrag der KPÖ, der sowohl den FPÖ-Antrag als auch den SPÖ-Antrag betrifft. Wer will zum Inhalt der beiden Anträge Stellung nehmen? Zu beiden, du kannst auch zum eigenen reden. GR. Mag. Haßler: Zum eigenen habe ich noch das Schlusswort noch. Aber vorher noch unsere Position zum FPÖ-Antrag. Ich denke, wenn man den Motivenbericht außer Acht lässt und sich auf den Antragstext konzentriert, kann man das aus unserer Sicht nicht pauschal ablehnen, sondern muss man das differenziert betrachten. Also wir werden, wenn er zur Abstimmung kommt, eine getrennte Abstimmung fordern. Zum Punkt 1, die Umzäunung des Volksgartens, da habe wir eine klare Position, da sagen wir nein, weil wir nicht zulassen wollen, dass der öffentliche Raum quasi aufgegeben wird und wenn man schon so viel Geld in die Hand nehmen will, dann wäre es, glaube ich, sinnvoller, für bessere Beleuchtung zu sorgen, vielleicht auch die Ordnungswache mit mehr Kompetenzen auszustatten. Vielleicht auch einmal anzudenken, die Ordnungswache eben besser auszustatten, sprich vielleicht auch in Richtung einer Hundestaffel bei der Ordnungswache zu denken, wäre auch so ein Beispiel und auch das Thema Stadtpolizei, das später noch im Antrag vorkommt, ist durchaus eines, das sehr interessant ist. Der Punkt 2, die Forderung nach mehr Exekutive, deckt sich eh mit unserem Antrag, also da ist klar unsere Zustimmung, der Punkt 3 bezieht sich eben auf den Punkt einer eigenen Stadtpolizei, da muss man auch klar sagen, dass natürlich der Bund für die Aufrechterhaltung der Sicherheit verantwortlich ist und wir auch dafür Steuern zahlen, alle Grazerinnen und Grazer. Aber wenn der Bund nichts tut und quasi eine Stadtpolizei als Notwehrakt notwendig ist, dann hat das auch von uns in diesem Bezug hin schon einen Antrag gegeben, und zwar im Jahr 2011 hat der Kollege Eichberger einen Antrag in diesem Gemeinderat gestellt, einen dringlichen Antrag, genau zu diesem Thema, und wenn es nicht anders geht, dann nur in Verbindung mit der Forderung an den Bund, dass er sich nicht wieder aus der Verantwortung stiehlt und uns sozusagen auch finanziell im Regen stehen lasst, sondern wenn das in diese Richtung geht, dann erwarten wir vom Bund, dass die Kosten für eine solche Stadtpolizei über den Finanzausgleich auch wieder abgegolten werden. Zu Punkt 4 gibt es ein Nein aus unserer Sicht und zwar keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mehr im Stadtgebiet, weil das einfach eine Pauschalunterstellung ist, die irgendwie, die da angesprochen sind, mehr oder weniger kriminalisiert, ist nicht seriös, außerdem muss man sagen, wir haben die Zahlen vom Land uns geben lassen, hat sich die Situation in Graz schon deutlich verbessert. Wir hatten im Höchststand 170 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, jetzt sind es noch 66, davon sind 56 in Quartieren wie der Keplerstraße oder Caritas und zehn befinden sich in Jugend-WG-Betreuung oder in Pflegefamilien. Und dass diese 56 ohne Unterstützung irgendwo dastehen ohne Ausbildungsmaßnahmen entspricht auch nicht den Tatsachen. Aufgrund des Datenmaterials, das uns zur Verfügung gestellt wurde, kann man sagen, dass 38 eine Schule besuchen, da gibt es auch nachvollziehbare Schulbesuchsbestätigungen, acht absolvieren eine Schulausbildung über das AMS, dafür liegen auch Bestätigungen vor, fünf gehen einer Beschäftigung oder Lehre nach, ein Jugendlicher besucht einen Deutschkurs ohne AMS-Leistung und nur vier sind derzeit weder in Ausbildung noch in einem Beschäftigungsverhältnis. Entweder, weil sie erst vor kurzen aus Traiskirchen nach Graz gekommen sind oder weil sie unmittelbar vor der Volljährigkeit sind oder noch keine AMS-Bestätigung vorliegt. Also ich denke, diese Fakten sprechen schon eine andere Sprache, als manche behaupten und zusätzlich muss man sagen, dass ohnedies geplant ist, eines der beiden Quartiere in der Keplerstraße zuzusperren und auch die Aufteilung nur auf Graz kann ich auch nicht teilen, weil durchaus auch andere Bezirke haben in Graz haben ähnliche Zahlen zu verkraften, der Bezirk Graz-Umgebung beispielsweise hat 52 unbegleitete Jugendliche zu betreuen. Und wenn wir schon von Aufteilung sprechen, dann müssen wir natürlich auch darüber sprechen, wie es im Stadtgebiet von Graz ausschaut, da kann man gerne drüber reden, weil das nur im Westen von Graz dieses Problem zu lösen ist und vielleicht nur im Bezirk Lend oder Gries, das geht aus unserer Sicht auch nicht und wenn man dieses Thema lösen muss, dann muss man alle Teile von Graz mit in Betracht ziehen und es gibt nicht nur den Westen von Graz, ich gehe in die andere Himmelsrichtung, es gibt auch den Osten von Graz. Es gibt einen Ruckerlberg, es gibt ein Waltendorf, es gibt ein Leonhard, es gibt einen Bezirk Gries. Ich sage es ein bisschen polemisch, wenn wir in der Vielfalt eine Chance sehen, dann sollen wir die Chance allen Grazer Bezirken bieten. Also da können wir durchaus eine bessere Aufteilung finden. Der Punkt fünf… Zwischenruf unverständlich. GR. Mag. Haßler: Ja, die Redezeit überschreiten andere auch, ich bin eh immer sehr diszipliniert, heute nehme ich mir einmal die Freiheit heraus, mir ein bisschen länger am Rednerpult Zeit zu lassen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich bitte, trotzdem auf die Zeit zu achten. GR. Mag. Haßler: Ja, der Punkt fünf ist ein sehr heikler Punkt, wenn man davon oder wenn man es in die Richtung zielt, dass man die ethnischen Konflikte sozusagen voneinander trennen sollte, am besten europaweit, das würde dann bedeuten, dass man vielleicht die Tschetschenen nach Österreich geben, die Afghanen nach Deutschland, die Nigerianer nach Dänemark, also das wird in der Praxis nicht funktionieren. Praktisch kann man sagen, dass das Flüchtlingsreferat des Landes sich bemüht bei den Zuweisungen, diese Konflikte zu beachten. Es geht aber nur aufgrund Erfahrungen sozusagen aus der Historie heraus und wenn wir uns zurückerinnern, gab es vor wenigen Monaten einen Konflikt zwischen Schwarzafrikanern und Afghanen und es wird niemand behaupten können, dass diese Länder jetzt aus historischen Situationen heraus einen Konflikt haben. Sehr oft geht es einfach auch um kriminelle Themen und auch um Vorherrschaften, die gelöst werden müssten. Trotzdem würden wir diesem Punkt fünf eine Zustimmung geben, weil man doch darüber diskutieren muss, dass man da auf jeden Fall Rücksicht nehmen muss, soweit es geht (Applaus SPÖ). StR.in Rücker: Ich möchte zu ein paar Punkten, die aufgeworfen sind, ein paar Anmerkungen machen auch als tägliche Beobachterin und Anrainerin des Volksgartens. Zu unterscheiden ist die Situation, denke ich mir, sehr deutlich auch zwischen Tag und Nacht im Volksgarten und dass hier unterschiedliche Annäherungen notwendig sind. Ein Zusperren des Volksgartens, und da bin ich bei dem Argument, das schon gefallen ist, vom Herrn Fabisch ist eine Wegschließung des öffentlichen Raumes, das kann es nicht sein, aber wir sehen, wenn man in der Nacht in der Nähe des Volksgartens ist, dass dort tatsächlich sehr extrem und sehr aggressives Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Jugendlichen Gruppen sind, wo man einige zuordnen kann dem Flüchtlingsbereich. In dem Bereich wird es notwendig sein, und da bin ich nicht beim Ansatz vom Herrn Gemeinderat Haßler, dass man jetzt die Ordnungswache aufwertet, sondern es braucht auf Bundesebene endlich bei der Polizei eine klare Strategie, auch muttersprachliches Personal wesentlich stärker aufzunehmen und genau in diesem Bereich, wenn es um Arbeit mit jungen Burschen geht in dem Fall, auch hier eine bessere Kompetenzausstattung neben der Menge der Polizei, wo ich ja auch denke, dass hier wesentlich mehr Präsenz notwendig ist. Das heißt, hier wird in der Nacht, und das wird man dort haben und wenn der Park zugesperrt ist, wird man das Thema woanders haben. Das geht nicht einfach, dass man einen Park zusperrt und dann denkt, dass diese Personen, um die es da geht, sich in Luft auflösen, also diese Lösung ist wirklich kurz gegriffen. Das heißt, in der Nacht ein Sicherheitsangebot mit Präsenz, nicht nur mit dem Auto durchfahren durch den Volksgarten, sondern vor Ort mit Leuten, die mediationsmäßig geschult sind, aber eben auch muttersprachlich zugehen können auf die unterschiedlichen Jugendlichen, die dort miteinander in diversester Art auch sehr aggressiv den Umgang pflegen. Was noch dazukommt, und da denke ich mir, da bin ich durchaus in der Aussage beim Herrn Gemeinderat Sippel, nämlich das Versagen der Asylpolitik in Österreich, aber mit einem anderen Inhalt. Es ist so, dass wir mit minderjährigen Flüchtlingen so umgehen, dass, wie eh schon mehrfach gesagt wurde, dass sie nicht die Möglichkeit haben, in irgendeiner Form unterstützt zu werden in Graz, wie es in dem Ausmaß notwendig wäre und wir dann an der Brücke, wenn sie dann 18 werden, und das erzählt jeder Polizist, jeder Flüchtlingsbetreuer, sowieso einfach auch die Straße gestellt werden. Sie kommen dann teilweise auch aus den Flüchtlingsheimen, die irgendwo in der Region, irgendwo am Rande von Orten oder irgendwo im Wald oder am Berg angesiedelt sind, wo sie untergebracht werden, alleine gelassen sind, ohne irgendeine Möglichkeit, sich irgendwie was zu entwickeln, mit 18 werden sie dort direkt vor die Türe gesetzt, in den nächsten Zug gesetzt, und natürlich kommen diese jungen Leute dann mit 18 in die nächsten Städte, und Graz ist nun einmal eine Stadt. Das heißt, hier ist die Asylpolitik in Österreich wirklich an eine Grenze geraten, das ist ja lange schon kritisiert worden und da ist bitte sehr auch von den beiden Parteien, die in der Bundesregierung sind, endlich auch eine adäquate Gesetzgebung herzustellen, weil dieses Problem wird immer wieder reproduziert. Und ein dritter Gedanke, der zum Volksgarten wichtig ist, wenn es um den Tag geht, dann bitte noch einmal, möchte ich noch einmal anbringen, dass wir als Grüne hier gefordert haben, dass der Volksgarten-Pavillon als sozialer Stützpunkt, als Stadtteilstützpunkt ausgebaut wird. Leider ist das anders verhandelt worden, die Sozialdemokratie hat den Volksgarten-Pavillon und es finden dort andere Dinge statt, aber es braucht im Volksgarten für die völlig unterschiedlichen Nutzer- und Nutzerinnengruppen, die den benutzen, eine Anlaufstelle, die in den Bereichen auch interveniert beziehungsweise auch zugeht auf jene Personen, die in dem Park für andere eine Belästigung oder eine Bedrohung darstellen. Das kann man untertags anders regeln als in der Nacht, weil untertags eine vollkommen andere Zusammensetzung im Park ist, aber es braucht das Gefühl, dass jemand präsent ist, dass jemand dort ist, dass jemand interveniert mit einer Kompetenz. Der Volksgarten-Pavillon sollte, auch wenn ich weiß, dass es vertraglich jetzt anders verhandelt ist, ein Stützpunkt sein, wo jemand ständig präsent ist mit der entsprechenden Kompetenz, wir haben das gefordert, leider ist das nicht so gekommen. Vielleicht kann die Sozialdemokratie, wo ja auch die Sozialstadträtin zugehörig ist, hier einen weiteren Schritt setzen. Danke (Applaus Grüne). GR. Rajakovics: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es leuchtet relativ früh auf, aber wir haben sechs Minuten, weil wir zwei Anträge haben, also bitte nicht nervös sein. Lieber Klubobmann, beim Motivenbericht habe, ich mir gedacht, ich muss doch etwas zu dir sagen, weil ich ja der Schwachsinnige war, der 2009 im September probiert hat, nicht nur dort mit einem Zelt zu stehen und auch Schach zu spielen, sondern auch ein Flugblatt in mehreren Sprachen gehabt habe, das verteilt worden ist auch an die Jugendlichen, wo ich auf das hingewiesen habe für was ein Park eigentlich Verwendung findet. Jetzt weiß ich, dass solche Aktionen möglicherweise nicht sofort zum Ziel führen und jeder geläutert aufgibt, aber es ist ein Zeichen, dass man als Gemeinderat nicht nur im Gemeinderat wichtige Anträge stellt und gute Tipps gibt, sondern dass man auch zum Menschen hingeht und versucht, gemeinsam eine Lösung herbeizuführen (Applaus ÖVP) und das, glaube ich, sollte nicht unter schwachsinnig… und ich glaube auch, nachdem ihr eineinhalb Jahre jetzt zuständig seid für den Bereich Sicherheit und ich noch keine Einladung zu einem Treffen im Volksgarten von euch bekommen habe, nehme ich an, dass es das eben nicht gegeben hat, vielleicht tut ihr auch ein bisschen mehr mit den Menschen reden und nicht immer nur da hier die guten Tipps geben (Applaus ÖVP). Zur Sache selbst, die Politik muss an einem Strang ziehen in diesem Fall, deswegen wäre es mir lieber gewesen, wenn man da nur einen gemeinsamen Antrag gehabt hätten. Faktum ist, dass das Drogenproblem in erster Linie noch immer das Problem derer ist, die es konsumieren und das ist dieser Zugang, den wir verschafft haben über das Substitutionsprogramm, das derart Laissez-faire gehandhabt wird, dass wir im Moment bei den Drogen ein großes Problem bei der Kontrolle der Exekutive haben. Weil der Großteil der Substanzen, die gedealt werden, sind Medikamente und zwar Medikamente, die zumindest von den Süchtigen legal bezogen werden können. Das ist ein Dilemma und wir haben in dem Gemeinderat schon mehrmals, ich habe auch schon mehrere dringliche Anträge dazu gestellt, dass gewisse Substitutionspräparate nicht mehr auf den Markt kommen, wir haben da Petitionen verfasst, leider ist da auch nicht viel weitergegangen. Das Zweite ist, jugendliche Asylwerber zu hundert in einem Heim unterzubringen in der Keplerstraße, im ehemaligen Wist-Heim, haben wir vom Anfang an bekämpft, das Problem ist, auch heute, ganz interessant, die xxx war zu einem Interview da vom ORF zu dieser Thematik, weil sie am Städtetag breit diskutiert worden ist, wollte heute vom Landesflüchtlingsbüro Zahlen für Graz haben, das Landesflüchtlingsreferat, der xxx, hat keine Auskunft gegeben, wie viele Flüchtlinge in Graz sind. Es geht uns genau gleich, wenn wir wissen wollen, wie viele Jugendliche überhaupt da sind, dann ist das in Wirklichkeit in der Regel etwas, was man hinten herum über die Polizei erfragen müssen und über das Melderegister. Das ist ein Zustand, wie das Büro Schrittwieser und auch das Landesflüchtlingsbüro mit der Stadt Graz umgeht, die Probleme hereinsetzen, nichts sagen, nichts Gescheites… das ist ein Zustand, der (Applaus ÖVP) zu dieser Problematik geführt hat. Wir werden dem Antrag zustimmen, lieber Gerald Haßler, aber sich da herstellen und sagen, ja wir brauchen Exekutive, vielleicht einmal beim eigenen Landesrat vorstellig werden und sagen, wie kommst du auf die Idee, dass du 100 Leute in ein Haus setzt und zwar nicht von einer Jugend am Werk oder von einer Organisation betreut, die Erfahrung hat im Umgang mit schwierigen Jugendlichen, sondern einem Verein, der neu gegründet worden ist, dessen Sozialarbeiter bis zu diesem Zeitpunkt noch keiner gekannt hat. Also das ist schon ein Kunststück und wir haben vom Anfang an, 2009 war diese Aktion, die schwachsinnige von mir im Volksgarten, da ist das nämlich zustande gekommen, wir haben damals darauf aufmerksam gemacht, dass es große Probleme geben wird und heute haben wir sie und mehr als dass man halt aufmerksam macht, wir sind in diesem Zusammenhang weder im Asylbereich noch im Bereich der Exekutive in irgendeine Weise… jemand vorgesetzt, wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, was uns da nach Graz gebracht wird. Das dritte Problem und das ist, was die missliche Situation rund um den Volksgarten verursacht, ich glaube auch, dass die Exekutive tatsächlich eine gewisse Unterstützung brauchen würde, eventuell mehr Personal. Aber ich sage euch wirklich, solange es sechs bis acht Polizisten bei der Unterführung des Kastners die 30 oder 50 km/h, ich weiß gar nicht, weil ich mit dem Rad fahre normalerweise, kontrollieren können, sehe ich nicht ein, dass nicht zwei Polizisten im Volksgarten arbeiten können. Das ist doch eine Einteilungssache, ob Polizei vorhanden ist oder nicht (Applaus ÖVP). Ich kann auch die Meinung der Kronen Zeitung heute nicht teilen, dass es eine Heldentat ist, dass ich in der Nacht um den Volksgarten mit dem Auto gefahren bin, weil genau ist das, was die Anrainer, und ich bin einer davon, so wie auch die Lisa Rücker, was die Anrainer auf die Palme bringt, wenn die Polizei im Auto durch den Volksgarten fährt. Jeder, der das sieht, dass die Polizei präsent ist, dann ist natürlich kein Dealer zu sehen, weil der wird sich ja nicht vor das Polizeiauto stellen am Abend und sagen, bitte kontrolliert mich. Also da ist schon auch… wir sind dafür, wir haben das auch mehrmals gesagt, wir haben auch immer wieder Versprechungen von InnenministerInnen bekommen, dass wir mehr Polizei brauchen, aber wir müssen auch einfordern von der Polizei, dass diese Polizei, die hier vorhanden ist, auch ihren Dienst tut, wo es notwendig ist und nicht zu Acht die Geschwindigkeit kontrolliert, wo dahinter eh ein Radarkastel steht. Also da bin ich manchmal fassungslos, wie man solche Dinge so organisieren kann, da ist es offensichtlich kein Mangel, weil auf der Strecke nach Stainz hinaus stehen die Polizisten in der Regel zu zweit beim Kontrollieren des Verkehrs und nicht zu Acht, also da ist eine sehr großzügige Einteilung. Auch ein mobiles Wachzimmer, das wir schon einmal gefordert haben, ist von der Polizei, vor allem auch von der Polizeigewerkschaft, bis jetzt immer abgelehnt worden. Warum nicht ein mobiles Wachzimmer für Graz, das an Hotspots aufgestellt werden kann? Wir von der Polizei, nicht weil die Innenministerin nicht will, weil die Polizei sagt, da haben sie im Moment das Personal nicht und das ist eigentlich nur für Ferienzentren usw. Es gibt hundert Gründe, warum sie bei der Polizei ja nichts ändern darf und da werden wir auch reden müssen darüber. Also zusammengefasst, wir sind dafür, dass wir auch an die Innenministerin herantreten, eventuell werden wir auch noch an andere Minister herantreten, die da Verantwortung tragen, unter anderem auch ein Sozialminister, weil es geht ja bei den Jugendlichen auch ganz stark um das Thema Arbeit, ich muss den jungen Menschen irgendwas anbieten können. Wenn der mit 16/17 hierher kommt, unbegleitet minderjährig und als Alternative und als Perspektive genau null hat, weil für die Schule reicht es meistens nicht auch vom Basiswissen, also muss er wenigstens eine Anlehre oder sonst irgendwas machen können, dass er seinen Alltag verbringt, weil sonst ist er wie jeder 16/17-jährige, der nichts zu tun hat und kein Geld, schnell einmal in der Versuchung, dass er irgendwo andockt, wo er sich zumindest ein Geld holen kann, dass er mit ein paar Freunden um die Häuser ziehen kann. Das sind junge Leute und sie verhalten sich in der Regel gleich wie junge 16/17-jährige ÖsterreicherInnen, wenn man ihnen nicht irgendeine Aufgabe in der Perspektive bietet. Also auch der Sozialminister wäre da eventuell aufzusuchen von uns und deshalb, da diese Komplexität vorhanden ist, wird die ÖVP beim dringlichen Antrag vom Gerald Haßler zustimmen und im Fall vom Klubobmann Sippel bei dem Abänderungsantrag der KPÖ. Dankeschön (Applaus ÖVP). StR.in Kahr: Die Intention, um was es uns geht, hat mein Kollege Gemeinderat Fabisch eh im Abänderungsantrag schon gesagt. Warum ich mich noch einmal zu Wort gemeldet habe, weil ich bin doch sehr lange im Grazer Gemeinderat und da gebe ich dem Kollegen Sippel vollkommen Recht, dass das Thema Volksgarten uns mindestens da schon seit zehn Jahren auf und ab und mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten, es ist einmal um die Hundewiese gegangen, muss man auch dazusagen und andere Sachen, beschäftigt hat. Aber was ich beim besten Willen nicht verstehe, es waren jetzt so kluge und vernünftige Wortmeldungen, egal ob es der Kollege Rajakovics jetzt war, ob das vom Gemeinderat Haßler, die Kollegen von den Grünen und vieles, was man da herausnimmt, zeigt ja auf, dass eine Maßnahme alleine nicht ausreicht und deshalb verstehe ich das beim besten Willen nicht. Wir haben für das ganze Jahr Stadtregierungssitzungstermine angesetzt, selten werden sie konsumiert, weil es angeblich an Themen mangelt. Ich kann mich nicht erinnern, wie viel wir heuer gehabt haben, eine oder zwei vielleicht, letztes Jahr vielleicht kann man das auf einer Hand abzählen. Jede Partei hier ist konfrontiert gewesen mit E-Mails, mit Anrufen, nachdem es in der Zeitung war, ich habe zum Hörer gegriffen, habe mit dem Thomas geredet am selben Tag und gesagt, hallo, da müssen wir zusammenkommen, es braucht eine Sonderstadtregierungssitzung, weil wir sind alle, es gibt keinen Stadtrat für den Volksgarten, wir sind da alle als Politiker und Politikerinnen gefordert. Uns geht es allen um das Gleiche, wir wollen alle einen Volksgarten, der wieder für alle da ist, wir wollen niemanden an den Pranger stellen, diese ganze Problematik mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, was die Lisa auch angesprochen, hat wir sehen das dann, wenn die Burschen 19/20 da sind, Ausbildung machen, überbetriebliche Lehre mit 270 Euro, aber keine Wohnung haben, wie sollen sie mit 270 Euro über die Runden kommen? Also da sind viele… Zwischenruf GR. Mag. Sippel: So geht es Österreichern auch. StR.in Kahr: Das ist kein Thema, aber wir reden ja jetzt teilweise auch von AsylwerberInnen und da sind, das hat mein Kollege eh richtig gesagt, nicht alle gleich, aber wir führen da jetzt eine Debatte, wenn ihr diese Anträge jetzt da so beschließt, ohne dass die Stadtregierung sich ernsthaft in einem Maßnahmenkatalog beschäftigt, garantiere ich euch, werde wir in einem Jahr wieder reden. Hinzukommen wird noch der Griesplatz, weil in Wirklichkeit ähnliche Problemstellungen dort sich auch schon entwickeln, kann ich euch jetzt schon sagen, im September, werdet ihr sehen, kommt der nächste, wir beschäftigen uns kollektiv nicht mit einer Entwicklung, an der man nicht vorbeischauen kann und wir müssen uns dem Thema annehmen und wenn wir das nicht tun, dann ist das unernst, dann kann man sich zwar auf die Schulter klopfen, klasse, ich habe es gerade wieder mehrheitlich durchgebracht den Antrag, aber letztendlich werden die im Bund uns ja auch was pfeifen, wenn wir nicht kollektiv vorgehen, da bin ich felsenfest überzeugt. Danke (Applaus KPÖ). GR. Mag. Haßler: Nachdem ich in meiner Zwischenwortmeldung schon so viel Zeit verbraucht habe, werde ich jetzt versuchen, das einzuhalten. Die Schriftleitung hat mich gebeten, zu meiner vorherigen Wortmeldung noch einen Kommentar abzugeben, weil ich von fünf Punkten gesprochen habe und der Kollege Sippel seinen Antrag ändern musste und ich ihn informiert habe, das heißt, es gibt nur mehr vier, das heißt, der Punkt fünf, den ich besprochen habe im Protokoll, ist jetzt im Antrag Punkt 4 und der Punkt 4, den ich besprochen habe, da stimmen zwar die Zahlen über die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge natürlich, die hätte ich auch gerne im Protokoll, aber dieser Punkt ist herausgefallen. Zu den Wortmeldungen zu meinem Antrag. Ich glaube, man kann alles unterschreiben, also Integration, Migration ist ein sehr, sehr komplexes Thema, wie es der Kollege Fabisch und viele andere da auch angeschnitten hat und ich glaube, ich habe es in meinem Antrag, zumindest im Motiventext, ja auch hervorgehoben. Wir müssen klar unterscheiden, das was ich jetzt in meinem Antrag angesprochen habe, da geht es um Kriminalität, da geht es nicht um diese soziale Frage, da geht es um reine Kriminalität und die eignet sich nicht dafür, dass man wieder in endlosen Grundsatzdiskussionen dieses Thema bespricht. Natürlich werden wir uns mit dem Thema Integration, Migration noch in vielen, vielen Besprechungen, Sitzungen, Sondersitzungen beschäftigen müssen und wir werden immer wieder wahrscheinlich auch unsere Konzepte anpassen und abändern müssen, das ist unbestritten. Nur jetzt sind Sofortmaßnahmen gefordert und die können wir nicht innerhalb der Stadtregierung mit einer Diskussion lösen, die können wir nur lösen, wenn wir endlich auch dazu kommen, dieses Kriminalitätsproblem in den Griff zu bekommen. Und wenn wir es vermischen, diese Integrationsrage mit der Kriminalität, dann kommt unterm Strich nur heraus in der Bevölkerung, dass dort auch vermischt wird und dann ist alles, was Integration und Migration betrifft, mit Kriminalität gleichgesetzt. Deshalb haben wir bewusst in diesem Antrag diese Trennung da auch vorgenommen. Zum Kollegen Rajakovics, da möchte ich jetzt gar nicht näher auf das übliche Spiel mit Schrittwieser usw. eingehen, ich glaube, die Zahlen von den Unbegleiteten habe ich ja eh da sehr klar auch zum Ausdruck gebracht. Den Angriff auf die Polizei verstehe ich nicht, weil die Polizei hat es auch nicht leicht und ich verstehe, warum sie mit dem Auto durch den Volksgarten fahren, das sind keine speziell ausgebildeten Polizisten, wenn die dort zu Zweit oder zu Dritt durchgehen und plötzlich sind sie von 50 umringt, dann verstehe ich, dass sie ein Problem oder Angst haben. Also ich glaube, das ist auch durchaus nachvollziehbar. Kollegin Rücker, ich meine, das mit dem Pavillon und Volksgarten, der Volksgarten ist nicht der einzige Problempunkt in Graz und ich glaube, das mit dem Pavillon habe ich schon ein bisschen polemisch empfunden, ich fordere ja auch nicht, dass in der Jungferngasse irgendwo ein Stützpunkt für diesen Bereich aufgebaut wird. Ich glaube, da sollten wir generell über das Thema reden, aber auch bitte seriöse gemeinsam über mögliche Stützpunkte, nicht nur einen. Ich glaube, es gibt mehrere Brennpunkte in dieser Stadt. Und zur Elke Kahr kann ich nur sagen, um zum Schluss zu kommen, ich kann alles unterschreiben, ich verstehe deine Emotionen und ich bin bei dir, wir müssen lange und viel über das Thema reden. Bitte, heute haben wir einmal einen Aspekt einfach herausgegriffen. Zwischenruf StR.in Kahr unverständlich. GR. Mag. Sippel: Als Erstes sage ich einmal danke für die Diskussion, da war einiges dabei, was sinnvoll geklungen hat. Leider muss immer erst auch etwas passieren, bis manche aufwachen und sehen, dass es höchst an der Zeit ist, jetzt auch etwas zu tun. Ein bisschen eine Hoffnung sehe ich auch am Horizont, dass uns da jetzt mit gemeinsamer Anstrengung auch was gelingen wird. Zum Thomas Rajakovics. Normalerweise habe ich den Eindruck gehabt, dass wir in Fragen der Sicherheitspolitik, jetzt ÖVP und FPÖ, nicht so weit auseinander sind, heute hast du mich ein bisschen da vom Gegenteil auch überzeugt. Ich kann dir gerne sagen, was die freiheitliche Sicherheitspolitik in erster Linie ist, nämlich volle Unterstützung für die dafür vorgesehenen Einrichtungen, in erster Linie die Exekutive, aber auch darüber nachdenken, wie kann man die Exekutive sinnvoll unterstützen. Da fällt mir die Ordnungswache ein, wobei ich sage, im Volksgarten sind sie wahrscheinlich nicht richtig am Platz, aber das ist freiheitliche Sicherheitspolitik und nicht als Gemeinderat (Der Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) sich da wichtigmachen und Flugzetterln verteilen, vielleicht in Fremdsprachen, weil da schaue ich mir nämlich an, wenn du dort mit deinen Flugzetterln in Tschetschenisch und Afghanisch hingehst, vielleicht kurz bevor die aufeinander losrennen, da must froh sein, wenn du nicht einen Grillspieß im Rücken hast (Applaus FPÖ), das möchte ich dir auch sagen. Und insofern tun wir dann schon dabei bleiben, was unsere wirkliche Aufgabe ist. Zur Kollegin Polz, ja gut, bei der einer Dringlichkeit dabei, bei der anderen nicht, obwohl es um dasselbe Thema geht, ich meine, gut, das versteht ja sowieso kein Mensch, das ist klarerweise parteipolitisch motiviert, das ist die grüne Brille, aber gut, das sei Ihnen unbenommen, das ist halt so, das sind wir eh schon gewohnt. Auch der Vorwurf wieder reflexartig menschenverachtend, für Sie ist eh alles menschenverachtend, was ein Freiheitlicher sagt, für Sie ist es wahrscheinlich menschenverachtend, das es uns Freiheitliche überhaupt gibt. Aber ich sage Ihnen, was für mich menschenverachtend ist, wenn Sie die Bürger mit ihren Sorgen und Ängsten alleine lassen und das tun Sie, indem Sie da wirklich sinnvolle Maßnahmen, die wir ohne irgendeine parteipolitische Brille, sondern im Lösungssinne, hier auch vorbringen, blockieren, das ist in Wirklichkeit menschenverachtend (Applaus FPÖ). Und zum Kollegen Piffl. Ich gebe dir Recht, das ist ja auch Teil meines Antrages, mehr Kompetenzen auch für den Bürgermeister, es kann nicht sein, dass er im Gegensatz zu den Bezirkshauptmännern nicht die Möglichkeit hat, auch entsprechend die Polizei anzuweisen, das muss endlich auch eingerichtet werden, das müssen auch die Herrschaften auf der Bundesebene endlich erkennen, dass Städte wie Graz auch dieses Recht brauchen, da bin ich völlig bei dir, aber tun wir doch ein bisschen auch relativieren, also diese, und da weicht ihr euch ja dann selber wieder auf in eurer Argumentationslinie, der Thomas ja das Ähnliche gemacht, wenn du dann wieder diese ganzen Organisationen wie Menschenrechtsbeirat, Friedensbüro usw. hier ins Treffen führst. Ich meine, die hätten ja Zeit gehabt jetzt drei Jahre lang oder noch viel länger, sich da einmal einzubringen und Vorschläge zu machen. In Wirklichkeit sind sie da nicht die richtigen Ansprechpartner, das ist Aufgabe der Polizei, dabei soll man es belassen und nicht schon wieder diese ganze Argumentationslinie aufweichen. Abschließend, ich könnte noch viel zu den Wortmeldungen sagen, aber nachdem es vor allem auch uns betroffen hat, möchte ich noch auf den Kollegen Fabisch kurz eingehen und den Ansatz, dass das ein soziales Thema ist. Na selbstverständlich ist es ein soziales Thema, ich glaube, das ist unbestritten. Aber man muss auch sagen, in erster Linie handelt es sich hier um Asylwerber, die hier zu uns gekommen sind, natürlich traumatisiert, da gibt es ja auch immer einen Grund, die hier einen Aufenthaltstitel anstreben, ihn dann vielleicht auch bekommen, oft ist es auch nicht der Fall, wenn die Richtlinien beziehungswiese die Voraussetzungen nicht gegeben sind, aber ich sage schon eines: Jeder, der zu uns kommt und hier um Asyl ansucht, der hat sich zu benehmen (Applaus FPÖ). Wer sich nicht benimmt und sich nicht an unsere Gesetze hält, dem sage ich auch ganz offen auf Wiedersehen, adieu, der hat bei uns nichts verloren, der hat seinen Aufenthaltsstatus verwirkt, und tun wir bitte nicht so, dass wir vielleicht dann noch schuld sind, dass diejenigen kriminell werden und drehen wir das nicht um, indem man argumentieren, naja, wenn der ab dem ersten Tag, bei dem er bei uns war, Arbeit bekäme, dann wäre das ganz anders usw. Also das hat ja auch der Minister Hundstorfer gesagt, dass er das in Wirklichkeit nicht rechtfertigen kann bei 380.000 Arbeitslosen in unserem Land, dass man Asylwerber, die zu uns kommen, natürlich traumatisiert mit schwerer Vergangenheit, aber dass man die ab dem ersten Tag arbeiten lässt, also das ist nicht der richtige Weg. Der richtige Weg muss es sein, die Asylverfahren endlich zu beschleunigen, dass die nicht da in der Luft hängen, da gebe ich Ihnen Recht, das ist ein Problem, aber ich glaube, da sollte man ansetzen und jetzt nicht so quasi sagen, vor lauter Schuldgefühl müssen wir jetzt schauen, dass die Lehrstellen bekommen und arbeiten können, zumal man auch dazusagen muss, dass es natürlich auch so ist, dass das das System ist und tun wir nicht so und verschließen wir bitte auch davor die Augen nicht, das wäre wirklich blauäugig, nämlich ein System insofern, dass natürlich klar ist, wenn Minderjährige dem Drogenhandel nachgehen, dass die Gesetze für sie natürlich in anderer Weise und in dem Fall natürlich nicht gleichermaßen gelten und das natürlich dann auch für die Herrschaften, die dahinterstecken einfacher ist und angenehme Nebenerscheinung und das ist auch die Wahrheit, wenn man sich auch mit den entsprechenden Kreisen unterhaltet. Und schaffen wir bitte durch diese Arbeit nicht ein Hintertürl für gewisse Aufenthaltsmöglichkeiten, die von vornherein nämlich aus dem Asylgesetz heraus nicht gedacht sind. Ich sage danke trotzdem für die Diskussion, ich glaube, das, was man mitnehmen kann aus der heutigen Debatte, dass es bei manchen, nicht bei allen, zu einem Ende der Träumereien gekommen ist, dass es nachzubessern gilt im rechtlichen Bereiche und dass man endlich dazu übergehen sollte, die Gesetze, die wir haben, mit der nötigen Härte auch zu vollziehen (Applaus FPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich gerne noch ein paar Bemerkungen machen. Etwas liegt mir sehr auf der Zunge an dich, Armin, und zwar, weil du gesagt hast, dass hier einiges parteipolitisch motiviert war. Ich denke, es waren fast alle Wortmeldungen, auch deine, parteipolitisch motiviert, ich glaube, das ist auch gar nicht schlecht, sondern es soll ja auch klar herauskommen, welche Positionen da vertreten werden. Schade ist nur das eine, und da möchte ich dem Thomas Rajakovics Recht geben, ich glaube auch, die parteipolitische Motivation drückt sich in den Anträgen aus, es ist ein derartiges Wirrwarr an Anträgen, die da sind, dass wir bei der Abstimmung, glaube ich, sehr aufpassen müssen, damit jeder und jede weiß, wofür und wogegen sie abstimmt. Ich beginne mit den Abänderungsanträgen, und der erste Antrag, der zur Abstimmung steht, ist der Abänderungsantrag der Grünen zum Antrag der SPÖ. Kurz zusammengefasst, Antrag der SPÖ ist die Sonderkommission gegen Bandenkriminalität und Bekämpfung des Drogenhandels. Dazu gibt es jetzt einen Abänderungsantrag der Grünen, der insgesamt aus vier Punkten besteht und zwar die Stadtregierung gemeinsamer Termin mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, Aufstockung Streetwork Sozialarbeit sowie eines kulturell kompetenten Teams, das in Kooperation mit der Polizei arbeitet, sowie die Einrichtung eines Stadtteilzentrums. Ist uns klar, wenn ein Antrag durchgeht, dann ist der Originalantrag weg. Der Abänderungsantrag der Grünen zum dringlichen Antrag der SPÖ wurde mit Mehrheit (gegen Grün und Piratenpartei) abgelehnt. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Wir kommen damit zum Abänderungsantrag der KPÖ. Inhaltlich gesehen ist der Abänderungsantrag der KPÖ ähnlich, jedenfalls beinhaltet er auch den Vorschlag der SPÖ, ist aber weiter gehend, weil weitere Maßnahmen, ein weiteres Maßnahmenpaket hier vorgeschlagen wird, das neben dieser Sonderkommission auch Ausbildungs- und Beschäftigungspespektiven für Flüchtlinge miteinbezieht, ebenfalls wie beim grünen Abänderungsantrag im Bereich von Streetwork und Sozialarbeit. Der KPÖ-Abänderungsantrag ist zu beiden Anträgen gestellt. Das heißt, wir stimmen jetzt zunächst darüber ab, ob der KPÖ- Abänderungsantrag den SPÖ-Antrag ersetzen soll oder nicht. Der Abänderungsantrag der KPÖ zum dringlichen Antrag der SPÖ wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Jetzt stimmen wir ab, ob der KPÖ-Abänderungsantrag den FPÖ-Antrag ersetzt. Ich darf nochmals in Erinnerung rufen. FPÖ-Antrag waren insgesamt vier Punkte, die Umzäunung des Volksgartens, dann die Sonderkommission, Exekutivkräfte jedenfalls, dann die Ermächtigung der Statutarstädte, über den Gemeindewachkörper ein Weisungsrecht zu haben, und eine weiter gehende gleichmäßige Verteilung von Asylwerbern. Dieser Antrag kommt zur Abstimmung, ob er durch den KPÖ-Antrag ersetzt werden soll. Der Abänderungsantrag der KPÖ zum dringlichen Antrag der FPÖ wurde mit Mehrheit (gegen SPÖ und FPÖ)) angenommen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Wir müssen noch über den SPÖ-Antrag abstimmen, weil beide Abänderungsanträge zum SPÖ-Antrag nicht angenommen wurden. Der dringliche Antrag der SPÖ wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) angenommen. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck übernimmt den Vorsitz. 6.) Rauchfreie Kinderspielplätze GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Marak-Fischer: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kollegen und Kolleginnen im Gemeinderat und sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Wir haben in Graz erfreulicherweise 75 öffentliche Spielplätze, auf denen Kinder, die in Graz aufwachsen, die sich in Graz befinden, ein vielfältiges Angebot an Spielgeräten vorfinden. Das ist für Kinder in der Stadt eine wichtige Möglichkeit, um im Freien zu spielen. Wichtig ist aber natürlich auch, dass auf diesen Spielplätzen eine bestimmte Sicherheit gewährleistet ist für die Kinder und Jugendlichen. Deswegen werden natürlich die Spielplätze auch regelmäßig auf Sicherheitskriterien hin überprüft, werden gepflegt, werden auch gereinigt. Was allerdings ein Problem ist, und darauf sind wir einerseits aufmerksam gemacht worden in Diskussionen mit Jugendlichen beim Mitmischen, darauf hat aber auch sehr vehement (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) die Kinderbürgermeisterin, die im Rahmen des Kinderparlaments auch Forderungen ausgearbeitet hat, aufmerksam gemacht. Dass das Rauchen auf Kinderspielplätzen ein Problem ist, vor allem durch die weggeworfenen Zigarettenstummel, die überall liegen, und ich selbst habe zwei kleine Kinder, bin öfter auch auf Spielplätzen und kann das genauso beobachten wie die Kinder und Jugendlichen selbst dass die Spielplätze leider übersät sind mit weggeworfenen Zigarettenstummeln. Diese Zigarettenstummel werden von Kindern, vor allem von ganz kleinen Kindern, natürlich in die Hand genommen, von ganz kleinen Kindern können sie auch zum Teil in den Mund genommen und verschluckt werden und wie wir wissen, ist das gesundheitlich natürlich eine sehr schwierige Geschichte. Was aber dazukommt ist außerdem etwas, was uns, glaube ich, in unserer Gesellschaft gerade in Österreich ein stückweit abgeht, nämlich ein Bewusstsein mit Rauchen insgesamt und eine Vorbildwirkung durch Eltern, die natürlich sehr, sehr stark ist. Wir haben in Österreich leider noch immer die Situation, dass wir international auch als Raucherparadies bezeichnet werden. Dieses Thema sollte man in verschiedenste Richtungen natürlich angehen und dieser erste Punkt ist einmal auf Kinderspielplätzen, weil hier einfach kleine Kinder mit der Alltäglichkeit des Rauchens konfrontiert werden und das soll aus unserer Sicht nicht der Fall sein. Rauchen ist etwas, was man auch Erwachsenen zugestehen kann, die Frage ist nur, ob überall und immer, und auf Kinderspielplätzen hat es aus unserer Sicht eben keinen Platz oder soll es keinen Platz haben. Ein generelles Rauchverbot auszusprechen, ist aber aus unserer Sicht und vor allem auch aus Sicht der ExpertInnen, ich habe mich mit VIVID, also mit einer Vertreterin von VIVID, auch länger darüber unterhalten, nicht der richtige Weg, es einfach nur zu verbieten. Ist einerseits sehr schwierig in einem nicht abgezäunten Kinderspielplatz und das Zweite ist, es würde Eltern, die starke Raucher und Raucherinnen sind, auch dazu führen, dass sie entweder verbotenerweise trotzdem rauchen oder vielleicht mit ihren Kindern gar nicht auf den Spielplatz gehen, das heißt, was es braucht, ist eine Mischung aus Verbot und gleichzeitig aber auch dem Schaffen von bestimmten Raucherzonen, wo man Aschenbecher hinstellt, also einen Mülleimer mit Aschenbecher, wie es auch an den Bushaltestellen der Fall ist und wo man vielleicht auch, und das empfiehlt VIVID, auch gleich eine Kontaktadresse anbringt, wo es… zum Beispiel gibt es dieses Rauchfrei-Telefon, wo man sehr niederschwellig und sehr schnell auch zu Informationen kommt, wie man unterstützt wird beim Aufhören vom Rauchen. Und VIVID hat da auch Untersuchungen durchgeführt, über 50 % aller Raucher und Raucherinnen würden gerne jederzeit aufhören zu rauchen, das heißt, vielleicht ist auch das eine Möglichkeit, um darauf noch einmal hinzuweisen. Ich denke, ohne dass wir eine Stadt der Verbote haben wollen, das ist natürlich nicht der Sinn der Sache und ist auch hier im Gemeinderat immer wieder auch thematisiert worden, allerdings braucht es natürlich zum Schutz von Kindern sehr wohl die eine oder andere Regel, die dann auch einzuhalten ist, und derzeit gibt es zwar Empfehlungen, auf Kinderspielplätzen nicht zu rauchen, es gibt allerdings keinerlei Handhabe, wenn es Eltern doch tun und dafür ist ein Verbot in dem Fall notwendig, damit die Ordnungswache zum Beispiel auch darauf aufmerksam machen kann, dass das hier nicht erlaubt ist. Ich stelle daher namens meiner Fraktion den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Die Präsidialabteilung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Verhängung eines Rauchverbotes und die Einrichtung von Raucherzonen auf Spielplätzen über eine ortspolizeiliche Verordnung möglich sind; dem Gemeinderat ist bis spätestens Herbst ein entsprechender Bericht vorzulegen (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Polz-Watzenig zur Dringlichkeit: Ich melde mich gleich zur Dringlichkeit. Selbstverständlich dringlich. Freue mich auch sehr über diesen Antrag, ich möchte nur kurz was vorlesen, Rauchen auf Spielplätzen muss man verbieten, es stinkt, ist ungesund und kleine Kinder könnten die Stummel in den Mund nehmen, Erwachsene müssen nicht dort rauchen, wo wir spielen. So unsere Kinderbürgermeisterin, das Kinderparlament fordert seit einigen Jahren immer wieder, dass es rauchfrei wird. Ich freue mich, dass die Stimme des Kinderparlaments, auch wenn sie nicht zitiert worden ist und das hätte ich mir gewünscht, dass man Kontakt aufgenommen hätte mit dem Kinderparlament und sie einbezogen oder zumindest… Zwischenruf unverständlich. GR.in Mag.a Polz-Watzenig: …dann habe ich es überhört, Entschuldigung, aber zumindest dorthinein formuliert zu haben, das heißt, wir stimmen da zu und das Zweite ist, es gibt einen Zusatzantrag, da kann ich auch gleich dazusagen, dem werden wir auch zustimmen, weil das auch eine klare Forderung des Kinderparlaments ist und wir uns freuen, wenn das Kinderparlament heute hier gehört wird. Danke (Applaus Grüne). GR. Pogner: Sehr geehrte Frau Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Alexandra! Ein toller Antrag, es ist nur leider schade, würde ich einmal sagen, dass man immer wieder daran erinnern muss, dass man mit Verboten dann im Endeffekt doch wieder auf die Erwachsenen einwirken muss. Dass wir es nicht schaffen, dass es die Gesellschaft nicht schafft, dass sie als gutes Vorbild einfach so voranschreitet und auf Kinderspielplätze nicht raucht, dass man es immer wiederum die Vorgaben von uns in dem Fall braucht, damit die Eltern oder überhaupt Erwachsene, die auf den Kinderspielplätzen sind, damit das Bewusstsein geschaffen wird, dass man in Gegenwart von Kindern und im Bereich, wo sich Kinder aufhalten und wo Kinder spielen, einfach dass das normal sein sollte, dass man normale Dinge einfach dann in eine Form bringen muss, damit man sie auch ahnden kann, wenn es nicht so gelebt wird. Ich darf daran erinnern, dass in Wien in der Grünanlagenverordnung das auch explizit drinnen steht. Da steht ein Satz drinnen unter § 10, glaube ich, in der Grünanlagenverordnung, der da besagt, auf Kinderspielplätzen ist das Rauchen verboten. Also so in etwa muss man einfach vorgehen, damit man die Kinder vor den uneinsichtigen Erwachsenen, die es da auch noch gibt, schützt. Und daher volle Zustimmung dem Antrag von unserer Seite und auch gleich, ich darf gleich den Zusatzantrag bitte einbringen. Die ÖVP bringt einen Zusatzantrag ein, weil nicht nur das Rauchen alleine schädlich ist und für unsere Kinder eine Gefahr vor allem auch bei den Kinderspielplätzen bedeutet, sondern auch ein vermehrter Alkoholkonsum, der im Bereich der Kinderspielplätze auch immer wieder anzutreffen ist. Da werden Jugendliche angetroffen und/oder auch Erwachsene, die halt dann Alkohol konsumieren und das vor den Kindern und das ist einfach etwas, wo wir sagen, das gehört genauso eingeschränkt und daher der Zusatzantrag: „Das Präsidialamt wird weiters ersucht, auch die Verhängung eines Alkoholverbotes auf öffentlichen Spielplätzen im Rahmen einer ortspolizeilichen Verordnung zu prüfen“ und ich bitte auch den Zusatzantrag anzunehmen. Man könnte dann auch noch das Ganze ausdehnen auf Hundebesitzer, weil es ist halt auch nicht lustig, wenn dort die Hunde auf den Spielplätzen herumlaufen, aber wie gesagt, jetzt haben wir einmal das Alkoholverbot, das wir gerne noch dabei hätten und Unterstützung für das Rauchverbot auf Kinderspielplätzen. Dankeschön (Applaus ÖVP). GR.in Bergmann: Liebe Kollegin, also ich bin sehr froh, dass du diesen Antrag eingebracht hast, denn es ist, ihr wisst eh, wir haben im Stadtrechnungshof diesen Prüfbericht gehabt und das ist natürlich jetzt ein Baustein aus diesem Prüfbericht heraus. Ich glaube, dass mit diesem Antrag durchaus auch die Wertschätzung den Kindern gegenüber, des Kinderparlaments, auch gegeben ist, das halte ich da für ganz wichtig. Nachdem ja das das erste Mal sozusagen in Zusammenarbeit mit dem Kinderparlament ein Prüfbericht entstanden ist und dadurch natürlich jetzt ein konkretes Ergebnis auch in die Umsetzung kommen kann, finde ich das ganz toll. Also wir werden natürlich dem Antrag gerne zustimmen und auch dem Zusatzantrag, nachdem ja das Alkoholproblem ja auch sehr groß ist, wie wir gehört haben von den Kindern. Danke (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. StR.in Rücker zum Antrag: Ich bin jetzt doch, nachdem jetzt die Wortmeldung vom Harry Pogner war. Zuerst einmal zum Thema Rauchen, ich denke, das Kinderparlament ist ja auch regelmäßig damit aufgetreten, ist gar kein Thema. Beim Alkoholverbot, da geht es nicht darum, dass ich jetzt sage, der Alkohol ist problemlos, weil das ist eines der größten Probleme in der österreichischen Suchtstatistik. Aber da möchte ich bei der ÖVP doch noch einmal einhaken, weil im Gegensatz zum Rauchen, wo inzwischen die Werbung in dem Bereich verboten ist usw., ist doch ein bisschen ein Widerspruch drinnen, dass immer wieder Alk-Verbote kommen, auch gerade von der ÖVP, und gleichzeitig, wenn man die Lobby-Arbeit anschaut, wie sehr in Österreich gerade der Alkoholkonsum von einer Gastronomie-Lobby usw. und unterstützt von der ÖVP immer wieder auch in politischen Entscheidungen sozusagen propagiert wird auf der einen Seite und dann immer wieder versucht wird, das Problem, das man eigentlich selber zumindest mitunterstützt, dann wieder auf der anderen Seite mit Alkoholverboten einzudämmen. Ich will das einfach nur zu bedenken geben, da gibt es ein bisschen eine Doppelbödigkeit in der Zugangsweise. So sehr wir wissen, dass die Suchtproblematik in dem Bereich des Alkoholmissbrauchs ein ziemlich massives Problem für diese Gesellschaft ist. Da wäre auch hier einmal ein konsequentes Vorgehen der ÖVP auf einer Ebene der Werbegeschichte usw. auch einmal angebracht, das wollte ich nur anbringen (Applaus Grüne). GR.in Kaufmann: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, Frau Stadträtin! Eigentlich wollte ich mich zu Wort melden, aber, also liebe Lisa, wir sind nicht die Gastwirtschaft als ÖVP, das möchte ich schon irgendwie festhalten. Und zum anderen, es ist ein Unterschied, wo Alkohol konsumiert wird. Wir haben das in der Fraktion heute besprochen bezüglich dieses Zusatzantrages und ich habe das selbst erlebt, ja, im Metahofpark, jetzt mag vielleicht jemand sagen, das ist dort was anderes, aber auch dort ist es nichts anderes, wenn am Kinderspielplatz zwischen den Kindern drinnen geraucht und Alkohol konsumiert wird und damit mit dem Konsum immer weiter und weiter geht, ist das was anderes, als wenn es in einem Gasthaus oder sonst irgendwo ist und nein, die ÖVP tritt da nicht dafür ein, das wollte ich nur klarstellen (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Marak-Fischer: Liebe Kollegen und Kolleginnen! Herzlichen Dank für die sich abzeichnende Unterstützung für diesen Antrag. Liebe Ina, das ist etwas, was ich auch betonen möchte, wenn man Jugendliche und Kinder in einem Beteiligungsprozess miteinbezieht, und das finde ich ganz, ganz wichtig, dann ist es eben auch ganz wichtig, dass dann daraus auch etwas entsteht und dass man das dann auch wirklich umsetzen, um den Kindern auch zu zeigen, dass Demokratie funktionieren kann und funktioniert und ich glaube, das würde auch dieser Politikverdrossenheit unter den Kindern und Jugendlichen auch ein bisschen entgegenwirken, wenn man das öfters machen und dann auch die Dinge umsetzen, die gefordert werden oder die gewünscht werden von Kindern und Jugendlichen. Lieber Harry Pogner, wir werden auch deinem Zusatzantrag zustimmen und möchte da durchaus auch darauf hinweisen, dass wir im Jahr 2008, der Kollege, der jetzt nicht mehr hier im Gemeinderat ist, einen entsprechenden Antrag ziemlich genau wortwörtlich so gestellt hat; es ist natürlich erstaunlich, dass das jetzt sechs Jahre später noch einmal passieren muss und inzwischen offenbar das nicht umgesetzt worden ist, aber vielleicht funktioniert es ja diesmal und inhaltlich kann man natürlich sehr wohl dafür sein und das sind wir auch, dass auf Kinderspielplätzen nicht Alkohol konsumiert wird. Uns geht es da auch ein bisschen um die Vorbildwirkung, also es ist ein Unterschied, ob das am Hauptplatz ist oder ob das auf einem Kinderspielplatz stattfindet. In diesem Sinne vielen Dank und ich hoffe auf breite Zustimmung (Applaus SPÖ). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der ÖVP wurde einstimmig angenommen. 7) Keine Verschiebung der Planungsarbeiten für die Straßenbahnausbauprojekte Süd-West-Linie (inklusive Innenstadtentflechtungsstrecke) nach Don Bosco und Hummelkaserne sowie für die Verlängerung der Linie 3 von der Alten Poststraße nach Reininghaus (Hummelkaserne) GR. Dreisiebner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dreisiebner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Martina, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Warum ich hier stehe und diesen Antrag Ihnen und euch zur Kenntnis bringen möchte, hat folgende Vorgeschichte: Es gibt zwei aufrechte Gemeinderatsbeschlüsse für Planungsarbeiten gegliedert bis hin zu Baustart und Eröffnung des Projektes für die südwestliche und damit verbunden der Innenstadtentflechtungstrecke aus dem November 2011. Ähnliches, zumindest für die Planung, gibt es vor ungefähr einem Jahr, Juli 2013, hinsichtlich der Verlängerung der Linie 3 von der Alten Poststraße, Fachhochschule, nach Reininghaus beziehungsweise zur Hummelkaserne, als vorläufige Endstation hätte auch für die Südwestlinie die Hummelkaserne gelten sollen. Im ersten Quartal dieses Jahres wurde der Verkehrsausschuss im Jänner mit einem Informationsbericht konfrontiert, der unter anderem nebst der Linie-7-Verlängerung, Terminplanänderungen, so war der Titel, für die Linie 3 nach Reininghaus und für die Südwest-Linie enthalten hat. Diese Terminplanänderungen haben Folgendes ergeben oder der Vorschlag war folgender von Herrn Stadtrat Eustacchio beziehungsweise von der Abteilung für Verkehrsplanung, dass man den 2011 beschlossenen Planungsablauf so weit hinauszögert, dass von einer Fertigstellung, wie sie ursprünglich für 2018 geplant war bei der Südwest-Linie, auf 2023, also gut vier/viereinhalb Jahre später, gegangen ist. Der damals ein halbes Jahr vorher beschlossene Ausbau der Linie 3 nach Reininghaus wurde ebenso in diesem Bericht verschoben. Das wurde uns so zur Kenntnis gebracht, nur hat der Verkehrsausschuss nicht zur Kenntnis genommen und wir haben den Herrn Stadtrat aufgefordert, diese Terminplanänderungen zu überarbeiten und sie wiederum dem Ausschuss vorzulegen. Dies geschah zwei Monate später mit einem nochmals wortgleichen, inhaltlich gleichen Informationsbericht, der wiederum nicht zur Kenntnis genommen worden ist. Seither ist scheinbar nichts geschehen, das sind unsere Informationen, es wird weiterhin an der Planung nicht gearbeitet und deswegen stelle ich in diesem Sinne, weil eine wachsende Stad und weil ein Raum, der immer mehr Menschen von a nach b transportieren soll und möglichst nicht mit dem Auto, sondern zu Fuß, per Rad oder vor allem eben auch mit dem öffentlichen Verkehrsmittel Straßenbahn, diese Projekte braucht, Stichwort Reininghaus, stelle ich folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : 1. Der zuständige Verkehrsstadtrat Mag. (FH) Mario Eustacchio wird beauftragt, die Planungen im Sinne der Gemeinderatsbeschlüsse aus November 2011 für die Süd-West-Linie sowie die Innenstadtentflechtung beziehungsweise aus Juli 2013 für die Verlängerung der Linie 3 nach Reininghaus unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Verzögerungen durchführen zu lassen. 2. Über die neuen Eckpunkte für die den Gemeinderatsbeschlüssen möglichst zeitnah folgenden Planungsabläufe der beiden Straßenbahn-Infrastrukturprojekte ist den Ausschüssen für Verkehr sowie für Stadt- und Grünraumplanung und dem Gemeinderat bis zu den jeweiligen Terminen im Juli 2014, das ist aus heutiger Sicht 2. Juli, Ausschuss, 3. Juli, Gemeinderatssitzung, ein schriftlicher Informationsbericht vorzulegen. Ich ersuche um Annahme (Applaus Grüne). GR. Haberler: Hoher Gemeinderat, liebe Zuhörer, Frau Vizebürgermeisterin! Das ist ein sehr wichtiges Thema und das liegt auch uns von der ÖVP sehr am Herzen und wir bekennen uns zur Dringlichkeit und auch zum Stück. Ich kann mich erinnern, in der Zeitung ist gestanden, es ist keine zwei Wochen her, dass sich alle Regierer zum ÖV-Ausbau bekennen. Dass wir hergehen und das Land und den Bund auffordern, sie mögen doch schauen, dass wir Gelder bekommen und jetzt frage ich mich, deswegen ist es ja das Dringliche, was sollen die fördern, wenn nichts vorliegt? Es wird dem Ausschuss weder, wir haben beschlossen, dass wir alle zwei Monate einen Bericht bekommen, was passiert ist, er ist sogar abgesagt worden der Ausschuss dieses Mal einfach so, anstatt dass ein Bericht kommt. Anscheinend ist einfach so gar nichts passiert und deswegen ist die Dringlichkeit auf jeden Fall gegeben und wir unterstützen den Antrag vollends und danke, Karl, für diesen Antrag (Applaus ÖVP). GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr geehrter Antragsteller Karl Dreisiebner, Kollege Haberler! Wieder einmal ein Antrag, den es nicht braucht, sage ich gleich offen heraus. Die Projektgenehmigung, die der Kollege Dreisiebner zitiert hat, stammt aus dem Jahr 2011, ist richtig, hat unter der Stadträtin Rücker damals stattgefunden, nur das muss man auch dazusagen, das ist ein Projekt, das jetzt unter keinen Umständen verwirklicht werden kann. Das hätte nämlich bedeutet, wenn dieses Projekt weiter fortschreitet, dass man die Brückenkopfgasse für alle Pkw sperrt, dass der Griesplatz komplett vom Individualverkehr ausgeschlossen worden wäre. Ist was, was mit uns sicher nicht geht, ich glaube auch nicht, dass es hier herinnen im Gemeinderat eine Mehrheit finden würde. Zu den Planungen, und darum ist eben dieser Antrag nicht nötig, der Auftrag zur Planung der angesprochenen Linie ist durch den Herrn Stadtrat bereits erteilt, es wird hier gearbeitet daran, es passiert laufend. Wir haben auch schon an das Personalamt die Ressourcenanforderungen vorgelegt, weil, das muss man auch sagen, für dieses Projekt brauchen wir Fachexperten, das schafft die momentane Verkehrsplanung mit ihrem Personalstand nicht. Das heißt, da müssen wir mehr oder weniger auch warten, bis diese Mitarbeiter zur Verfügung stehen und das war auch ein Grund, warum es die Verzögerung gegeben hat. Man darf auch nicht vergessen, diese Südwest-Linie, wenn die gebaut wird, ist es ein 100 Millionen-Projekt und da hoffen wir schon, dass die Planung auf gutem Fuße steht und nicht sozusagen aus der Hüfte geschossen wird. Das heißt, abschließend darf ich zum Karl sagen, es hilft nichts auf alten Beschlüssen zu beharren, eine Planung ist schön und gut, aber wenn die Ressourcen fehlen, bleiben die Planungen oft stecken, so wie es in der Vergangenheit bei den Grünen sehr oft passiert ist (Applaus FPÖ). GR. Dipl.-Ing. (FH) Savernik: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat, sehr geehrte Zuseher! Danke für den Antrag, Karl, der ist absolut wichtig, wir alle und die ganze Stadtregierung bekennen sich zum Ausbau der Straßenbahnen. Auch der Herr Stadtrat Eustacchio war bei diesem Pressetermin dabei. Lediglich seine Handlungen lassen immer zu wünschen übrig. Wenn wir nicht permanent nachdrücken würden, würde auf dem Gebiet gar nichts passieren, da gebe ich dem Stefan absolut Recht, danke, dass auch wir, wie alle anderen, nicht locker lassen, weil sonst würde der Straßenausbau tatsächlich weiter so stocken, wie er bis jetzt stockt und es geht nicht darum, ob man jetzt irgendwelche Planungen in Frage stellt, es geht darum, es muss jetzt geplant werden und was dann herauskommt, das sollte auch umgesetzt werden. Es kann umgesetzt werden, wenn Geld zur Verfügung steht, das wissen wir auch, das ist im Moment nicht da. Aber, wenn noch nicht einmal die Planung da ist, können wir auch nirgends hingehen irgendwo zu sagen, bitte wir bräuchten auch Geld dafür, und jetzt die Planungen auf immer und ewig weiter hinauszuschieben, wie das jetzt die Strategie vom Herrn Stadtrat war und ist, und wenn wir nicht nachhaken würden, noch weiterhin so gemacht wird, das ist der absolut falsche Weg, den die FP da leider beschreitet und daher bin ich sehr froh, dass es diesen Antrag gibt, den wir natürlich unterstützen werden. Danke sehr (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. GR. Haberler zum Antrag: Ich möchte nur ganz kurz noch auf das, was der Herr Lohr gesagt hat, eingehen. Die ÖVP ist keineswegs dagegen, dass man am Griesplatz oder irgendwann mit dem Auto fährt, aber irgendwie anscheinend ist eine gewisse Kreativität, die nicht an den Tag gelegt wird, weil man muss, wenn man mit der Straßenbahn fährt, heißt das noch lange nicht, dass kein Auto fahren kann. Soll sich einmal die Conrad-von-Hötzendorf-Straße anschauen oder wo auch immer, aber anscheinend geht das woanders und da muss man einfach ein bisschen eine Kreativität an den Tag legen. Und diese Ausreden, die einfach einem jeden in diesem Ausschuss leid sind, und deswegen so ein Antrag und es ist traurig, dass überhaupt so ein Antrag gestellt werden muss, weil normal soll das selbstverständlich sein, dass man sagt, man möchte die Stadt weiterentwickeln. Und nur weil das ein Projekt ist, was jetzt begonnen werden muss und vielleicht in zehn Jahren oder in 15 Jahren erst fertig ist, wo der Herr Liebe Mario Eustacchio die Lorbeeren nicht mehr einheimsen kann, deswegen sagen wir, nein, machen wir nicht, also das ist eine Art und Weise, da habe ich zu viel Verantwortung anscheinend oder da habe ich eine falsche Meinung von der Politik, die bei der FPÖ anscheinend anders ist. Tut mir leid (Applaus ÖVP). GR. Eber: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Karl! Zunächst herzlichen Dank für diesen Antrag, den ich auch für sehr notwendig finde, ich kann mich den Vorrednern Kollegen Savernik und Kollegen Haberler nur anschließen. Ich denke mir, wenn wir in Reininghaus einen neuen Stadtteil entwickeln wollen, wo tausende Menschen arbeiten und wohnen sollen, dann ist es einfach notwendig, dass die Straßenbahn rechtzeitig dort ist und nicht irgendwann einmal danach kommt. Ich möchte nur noch einmal unterstreichen also die Tatsache, dass im Ausschuss zweimal ein Informationsbericht nicht zur Kenntnis genommen wird, weil das einfach Terminplanverschiebungen sind, das ist schon bezeichnend und ich glaube, da ist einfach auch Handlungsbedarf dann da und von daher sind wir natürlich sehr froh über den Antrag vom Kollegen Dreisiebner und werden dem natürlich selbstverständlich gerne zustimmen. Danke (Applaus KPÖ). GR. Ing. Lohr: Ganz kurz zur Richtigstellung. Kollege Haberler, das Einzige, was damit gemeint war ist, dass eben das Projekt, das damals verfolgt worden ist, jetzt wieder bei Null beginnen musste, weil das eben keine Mehrheit kriegt, wenn man da die Pkws ausschließt. Ich darf noch einmal für die Freiheitlichen ein Plädoyer natürlich für den öffentlichen Verkehr abgeben, wir wünschen uns die Südwest-Linie auch schon lieber morgen als wie gestern, das ist natürlich ein nötiges Verkehrsmittel, aber wir können ja nicht die Tatsachen verweigern. Wenn die Verkehrsplanung mit einem Bericht herausgeht und sagt, sie schaffen es nicht zu dem Zeitpunkt, dann kann ich nicht die Augen schließen und sagen aber so wie ein trotziges Kind, ich will trotzdem morgen mein Spielzeug haben. Also da versuchen wir, die Verkehrspolitik realistisch voranzutreiben, Südwest-Linie oberste Priorität, die brauchen wir, wie gesagt, die Herrengasse entlasten, einen zweiten Bypass sozusagen, das ist unumstritten, also da sind wir auf jeden Fall dabei. Nur der dringliche Antrag hat keinen Sinn, weil es geschieht (Applaus FPÖ). GR. Dreisiebner: In umgekehrter Reihenfolge, lieber Manfred. Dankeschön, lieber Werner, lieber Gerhard, dankeschön für eure signalisierte Unterstützung. Ich sollte mich mit euch mehr auseinandersetzen und trotzdem juckt es mich, ihr versteht mich hoffentlich, dem Kollegen Lohr, das eine oder andere zu entgegnen. Zu allererst, ich finde es schade, dass der Herr Stadtrat nicht die Zeit gefunden hat, hier zu sein. Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Der plant gerade. GR. Dreisiebner: Sehr schön. Lieber Roland Lohr, ich finde es erstaunlich, dass du wissend, dass es einen Gemeinderatsbeschluss aus 2011 für die Südwest-Linie gibt mit Planungsschritten und Abläufen und dem budgetierten Geldern für die Planung, mehr als fünf Millionen Euro, dich hierherzustellen und zu sagen, es gibt keine Mehrheit, diese Planung zu verfolgen. Welche Mehrheit meinst du? Die Mehrheit 2011 war eine andere, wenn wir wissen wollen, ob diese Mehrheit heute noch da ist, für welche Variante auch immer, man kann auch ein bisschen umplanen, man kann es ganz anders denken usw. Wenn man das wissen will, dann sollte man hier hineingehen mit einem Stück und hier einen Beschluss fassen, aber dazu muss man erstens einen Verkehrsausschuss einberufen und zweitens auch viel arbeiten. Das ist das eine zu sagen, ich kenne niemanden, der glaubt, dass das geht, dass man den Griesplatz vom Durchzugsverkehr, vom Transitverkehr entlastet, dass man die Brückenkopfgasse verkehrsberuhigt beziehungsweise dort den Autoverkehr soweit hinausnimmt, dass die Straßenbahn… Aufgrund eines technischen Gebrechens konnten die Wortmeldungen von GR. Dreisiebner und von GR.in Mag.a Polz-Watzenig nicht protokolliert werden (Anmerkung der Schriftleitung). Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. 8) Adventmarkt am Färberplatz GR.in Mag.a Polz-Watzenig und GR. Dr. Wohlfahrt stellen folgenden Dringlichkeitsantrag: Den Adventmarkt am Färberplatz, eine Institution und Besonderheit in unserer Stadt, wird es - wenn es nach den Plänen der Graz Tourismus & Stadtmarketing geht - künftig in dieser Form nicht mehr geben. Nach einem Ausschreibungsverfahren für den Advent in Graz (2014 – 2018), in dem sich VeranstalterInnen für verschiedene Grazer Plätze bewerben konnten, soll nun der Adventmarkt am Färberplatz ab heuer nicht mehr vom Verein Steirische Initiative Kunsthandwerk (STIKH) gestaltet werden, sondern von einer neuen Veranstalterin. Wesentlich zu dieser Entscheidung beigetragen haben die Ausschreibungskriterien, die Bedingungen enthielten, die für die STIKH in dieser Form nicht erfüllbar sind. Neben der Erhöhung des Marktbeitrages stellen vor allem die in der Ausschreibung vorgeschriebenen Öffnungszeiten die KunsthandwerkerInnen und KünstlerInnen, die in der STIKH organisiert sind, vor unlösbare Probleme. In den Ausschreibungskriterien wurde nämlich erstmals eine einheitliche Öffnungszeit für alle Adventmärkte in der Stadt vorgegeben: „Alle Stände sind in den Kernöffnungszeiten von Advent in Graz von Montag bis Sonntag, von 10.00 – 22.00 Uhr (Gastronomie-Stände) bzw. von 10.00 bis 20.00 Uhr (Waren-Stände) ausnahmslos offen zu halten.“ (aus: Vereinbarung über die Ausgestaltung von Adventmärkten in der Stadt Graz, Citymanagement) Für die Mitglieder des Vereins Steirische Initiative Kunsthandwerk war und ist diese Bedingung aber nicht erfüllbar, da sie ihr Kunsthandwerk nicht nur produzieren, sondern auch selbst am Färbermarkt verkaufen. Eine 10-stündige Öffnungszeit ist für sie daher einfach nicht schaffbar. Mit diesen Vorschriften, mit denen der gesamte Adventmarkt in Graz vereinheitlicht werden soll, wird aber das Besondere gefährdet, nämlich ein Markt, der den BesucherInnen die Möglichkeit bietet, mit den KünstlerInnen und KunsthandwerkerInnen ins Gespräch zu kommen und so einen ganz besonderen Zugang zu den angebotenen Produkten zu bekommen. Bei der Juryentscheidung über die Vergabe des Färberplatzes scheint aber auch nicht berücksichtigt worden zu sein, dass die Steirische Initiative Kunsthandwerksmarkt ausschließlich regionales Kunsthandwerk produziert und ausstellt und damit eine Qualität vorweisen kann, die andere Märkte und AnbieterInnen nicht vorweisen können. Diese Individualität und Regionalität drohen so verloren zu gehen. Dass diese Entscheidung der Jury gegen die Steirische Initiative Kunsthandwerk fiel, liegt wohl auch an der Zusammensetzung der Jury, der keine fachkundige Person in Sachen Kunst/Kunsthandwerk angehörte. Im Widerspruch zur Juryentscheidung und zu den Plänen der Neuausrichtung des Adventmarktes am Färberplatz steht, dass die Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH auf ihrer Website selbst mit der besonderen Qualität des Kunsthandwerksmarkts am Färberplatz in der Vergangenheit wirbt: „Am Kunsthandwerksmarkt am Färberplatz hat Qualität Tradition. Überwiegend steirische Kunsthandwerker bieten hier Erstklassiges aus Ton, Holz, Glas, Metall, Textilem, Leder, Wachs,... – Originalität und Zeitgeist basierend auf solider Handwerkskunst. Einzigartig in Graz ist auch die Vielfalt der individuell gestalteten Hütten und Stände, in denen die Künstler selbst ihre Produkte anbieten. Musikalische Vielfalt zeigen an allen vier Wochenenden Live-Bands.“ (http://www.graztourismus.at/de/adventmaerkte-highlights/adventmaerkte/ kunsthandwerksmarkt-am-faerberplatz_adm-2418) Und auch das Kulturressort des Landes Steiermark hebt die besondere Qualität des Marktes und der dort vertretenen KünstlerInnen und KunsthandwerkerInnen hervor: „Die Steirische Initiative Kunsthandwerk veranstaltet am Färberplatz in Graz Kunsthandwerksmärkte auf höchstem Niveau. Ausgestellt werden ausschließlich jurierte Arbeiten, die sich durch Originalität, künstlerische Eigenständigkeit und eine Verarbeitung in höchster handwerklicher Perfektion auszeichnen. Seit Beginn der 80er-Jahre sieht sich die STIKH als Förderer von modernem zeitgenössischem Kunsthandwerk und versucht somit, Vermarktungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Kunsthandwerker zu schaffen.“ http://www.kultur.steiermark.at/cms/beitrag/10126396/3335674/) Nicht zuletzt muss hervorgehoben werden, dass die Steirische Initiative Kunsthandwerksmarkt für Graz Pionierarbeit geleistet hat. Lange bevor es den Grazer Advent in der heutigen Form gab, nämlich seit 1982, hat die STIKH den Adventmarkt am Färberplatz gestaltet. Gerade weil der Kunsthandwerksmarkt am Färberplatz einen so wichtigen Kontrapunkt zu dem sonst oft sehr lauten Adventgeschäft in Graz bietet, gilt es, ihn in seiner Individualität zu erhalten. Deshalb stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs-ALG folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : 1. Beteiligungsreferent Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch wird ersucht, Gespräche mit der Graz Tourismus und Stadtmarketing GmbH zu führen, mit der Zielsetzung, für den Bereich des Kunsthandwerks gesonderte Ausschreibungsrichtlinien zu erarbeiten, die sowohl die spezielle Situation der KunsthandwerkerInnen und KünstlerInnen (ProduzentInnen verkaufen selbst) als auch die Qualität des Angebots (Regionalität, jurierte Arbeiten) berücksichtigen. 2. Weiters wird der Beteiligungsreferent der Stadt Graz ersucht, sich bei der Tourismus und Stadtmarketing GmbH dafür einzusetzen, dass der Advent 2014 bis 2018 für den Färberplatz auf Grundlage der adaptierten Richtlinien neu ausgeschrieben wird. 3. Der Beteiligungsreferent der Stadt Graz wird darüber hinaus ersucht, gemeinsam mit der Tourismus und Stadtmarketing GmbH fördernde und unterstützende Maßnahmen für KunsthandwerkerInnen im Zusammenarbeit mit der Steirischen Initiative Kunsthandwerk zu erarbeiten und dem Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus bis September 2014 zu präsentieren. Ich bitte um Annahme (Applaus Grüne). GR. Heinrichs zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, werte Damen und Herren, liebe Frau Kollegin! Ich bedanke mich für den dringlichen Antrag. Bereits in der Fragestunde hätte ich ja meine Frage in dem Zusammenhang gestellt, daher nur ganz kurz. Selbstverständlich sind wir begeistert, dass der dringliche Antrag eingebracht worden ist und ich darf nur einen Satz dazufügen: 33 Jahre lang hat dieser Markt stattgefunden unter Wahrung der außergewöhnlich wertvollen Tradition. Kreativität, Wissen, Können, Fleiß und ein friedliches Miteinander, ohne jedwede schrille und grelle Oberflächlichkeit, haben diesen Markt ausgezeichnet. Auch ich kenne viele Damen und Herren, die mich angerufen haben auswärts, Damen von Graz-Umgebung, selbst Damen und Herren aus der Obersteiermark sind angereist, um an diesem Markt im Advent teilzunehmen und die Ausstellungen beziehungsweise die Angebote zu konsumieren. Es wäre enorm schade, wenn diejenigen, die sich jetzt über Jahrzehnte ausgezeichnet haben, nicht einen entsprechenden Platz weiterhin in der Stadt zur Verfügung hätten, um sich zu präsentieren beziehungsweise ihre Produkte anzubringen. Dankeschön (Applaus KPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Nachdem der Antrag mein Ressort betrifft, die GTG im Speziellen, möchte ich gerne zur Dringlichkeit sprechen und möchte auch begründen, wieso wir die Dringlichkeit ablehnen werden. Und zwar möchte ich ganz kurz auf die Entstehungsgeschichte eingehen. Wir haben im letzten Jahr, im Frühjahr dieses Jahres, eine Ausschreibung gemacht, in der wir auf den verschiedenen Plätzen den Betreiber für den einzelnen Advent-Markt gesucht haben. Das haben wir deshalb gemacht, weil wir damit in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Die Zahlen belegen das ganz eindeutig. Beim Färberplatz haben sich insgesamt zwei Personengruppen, sind zwei Angebote abgegeben worden und die Kommission hat gegen eine Stimme, von zehn Personen haben neun für das Angebot der xxxx gesprochen und eine Person für das Angebot der Initiative steirisches Kunsthandwerk. Die Begründung der Kommission ist aus meiner Sicht völlig klar gewesen. Die Begründung der Kommission war, dass die Ausschreibungsbedingungen, dort eben einen Kunsthandwerksmarkt einzurichten mit Österreich-Schwerpunkt, und eben als Kunsthandwerk nicht mit irgendeiner Kette irgendeines industriellen Kunstproduzenten, durfte nicht sein, war schon nach den Ausschreibungsbedingungen und dann sind eben auch noch andere Bedingungen dabei gewesen. Wir haben schon gehört bezüglich der Öffnungszeiten, das Alternativangebot von der xxx hat kein Problem mit den verlangten Öffnungszeiten. Weiter war wichtig, dass die Initiative Steirisches Kunsthandwerk auch gesagt hat, dass sie eine Woche davon diesen Kunstmarkt nicht betreiben möchte, sondern erst eine Woche später beginnen möchte mit dem Betrieb des Kunsthandwerkes. Ich muss auch dazusagen, dass bei der letzten Ausschreibung dieselben Öffnungszeiten verlangt waren, es hat dann nach Meinung… die sind auch von der Initiative damals erfüllt worden, ich habe alle… nach meinen Informationen hat es da durchaus eben auch Spielräume gegeben bei den Öffnungszeiten, aber es war jedenfalls verlangt das letzte Mal und es ist auch so akzeptiert worden. Damit war, glaube ich die Entscheidung der Kommission klar, dass dem Angebot der xxx der Vorzug zu geben ist. Ich möchte das schon an dieser Stelle sagen, dass ich als politischer Referent in diesem Fall das Urteil einer Kommission nicht aufhebe, weil die Kommission klar zusammengesetzt war, es hat ein klares Ergebnis gegeben und ich würde das als nicht begründete Einmischung und auch in das Kommissionsergebnis werten, würde ich sagen, ich overrule da die Kommission und treffe eine andere Entscheidung. Was wir aber sofort gemacht haben, das ist, dass wir uns um zwei Dinge gekümmert haben. Das Erste war, wir versuchen, für die Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, die am Färberplatz sind, eine alternative Möglichkeit zu schaffen. Erste Variante war, dass sich die xxx mit der Initiative Steirisches Kunsthandwerk in Verbindung setzen sollte, ob es nicht ein gemeinsames Angebot gibt. Nach meinen Informationen ist das aber abgelehnt worden von der Initiative. Das heißt nicht, dass wir uns nicht weiter bemühen, sondern wir sind seit mehreren Wochen in sehr intensiven Gesprächen mit dem Joanneum, es gibt einen sehr attraktiven Platz in der Stadt, der nicht öffentliches Gut ist, das ist eben das Joanneumsviertel und wir sind dort in sehr intensiven Gesprächen, dass wir den Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerkern der Steirischen Initiative dort die Möglichkeit bieten, dass dort diese Stände aufgestellt werden können, das ist das Zweite, was wir tun. Das Dritte, was wir tun und was wir auch überprüft haben, das ist, dass selbstverständlich die xxxx das Angebot macht an die Stände, an die Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker am Färberplatz. Nach meinen Informationen sollen inzwischen offensichtlich zumindest 20 davon interessiert sein, mit der neuen Organisatorin weiterhin am Färberplatz auszustellen. Das ist aus meiner Sicht eine sehr wichtige Information. Wir bemühen uns in der Hinsicht sehr genau, wir machen eine zweite Geschichte, wir werden natürlich die Angaben, die die xxxx gemacht hat in der Präsentation, laufend begleiten und wir werden selbstverständlich sicherstellen, dass dort, so wie es in der Ausschreibung war, überwiegend regionale Anbieter und Anbieterinnen am Färberplatz ausstellen. Ich möchte das noch einmal sagen, aus meiner Sicht gibt es deshalb keine Dringlichkeit für diesen Antrag. Das was im Antrag gemacht wird, ist einerseits aus meiner Sicht nicht möglich, ich kann die Ausschreibung auch nicht aufheben, wären aus meiner Sicht auch ungeahnte rechtliche Konsequenzen verbunden, weil sich die unterlegene xxx dann mit ihrer Organisation sehr wohl sehr genau erkundigen könnte, wieso sie denn nicht genommen wurde, nachdem sie von der Kommission ein eindeutiges Ergebnis hat. Wir werden uns weiterhin bemühen, dass wir für die Initiative Steirisches Kunsthandwerk ein Alternativangebot haben. Ich kann es nur noch einmal sagen, damit ist aus meiner Sicht die Dringlichkeit nicht gegeben, inhaltlich ist der Antrag sicherlich vorweggenommen, ich bitte Sie, das schon zu berücksichtigen, ich bitte Sie, schon zu berücksichtigen, wir versuchen oder ich habe da versucht, einen guten Weg, der gegangen wurde in der Vergangenheit, weiterzugehen, nicht einfach als Stadtrat sagen, der kommt, die nicht, die kommt, die nicht, sondern ich habe das einer Kommission übertragen, die in der Vergangenheit sehr erfolgreich war. Nun ist eben das Ergebnis ausgegangen so wie es ist und ich glaube, wir sollten uns schon auch überlegen, ob es nicht sehr wichtig ist, dabei zu bleiben. Mich hätte persönlich die Initiative Steirisches Kunsthandwerk viel mehr überzeugt, wenn sie, von Anfang an war klar, dass ausgeschrieben wird, gekommen wäre und gesagt hätte, liebe Leute, den Argumenten, die da vorhanden waren, jetzt hat sie die Ausschreibung verloren, was mir persönlich sehr leid tut, ich kenne auch die Geschichte und die Verdienste der Initiative für den Färberplatz, aber auf der anderen Seite kann ich einfach nur sagen, es hat eine Ausschreibung gegeben, die Bedingungen waren allen bekannt und es hat jemand anderer gewonnen. Nochmals, wir werden uns dafür einsetzen, dass wir auch für die Stände, die Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, die bei der Initiative bleiben möchten, eine Alternative finden, das Ausschreibungsergebnis kann aus meiner Sicht und sollte aus meiner Sicht nicht nachträglich geändert werden mit Gründen, die in der Ausschreibung selber keinen Platz haben. Ich bitte Sie, das bei Ihrer Entscheidung zu begründen, die ÖVP wird der Dringlichkeit nicht zustimmen (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Nachdem ich nicht sicher bin, ob die Dringlichkeit durchgehen wird, weil ich nicht weiß, wie die anderen sich verhalten, bis auf die KPÖ, möchte ich schon eines noch einmal sagen: Ich finde, irgendwann ist es auch so, dass man als Stadt einer Initiative was verdankt und diese Steirische Kunsthandwerksinitiative hat einen Grundstein gelegt für etwas, was heute sehr gut funktioniert. Es wird auch so gesehen und interessanterweise auf der Stadtmarketings-Homepage, wo es heißt, die Steirische Initiative Kunsthandwerk veranstaltet am Färberplatz in Graz Kunsthandwerksmärkte auf höchstem Niveau. Ausgestellt werden ausschließlich jurierte Arbeiten, die sich Originalität, künstlerische Eigenständigkeit und eine Verarbeitung in höchster handwerklicher Perfektion auszeichnen. Seit Beginn der 80er-Jahre sieht sich die Steiermärkische Kunsthandwerksinitiative als Förderer von modernem, zeitgenössischem Kunsthandwerk und versucht somit, Vermarktungs- und Entwicklungsmöglichkeiten für Kunsthandwerker zu schaffen. Noch einmal, so geht man mit jemandem, der was Maßgebliches geleistet hat für diese Stadt, nicht um. Wenn ich dann eine Kommission habe, wo niemand drinnen ist, der die Anliegen dieser Initiative vertritt, dann erlaube ich mir sehr wohl, das Urteil der Kommission in Frage zu stellen. Ich erlaube mir sehr wohl, in Frage zu stellen, wie jetzt weiter damit umgegangen wird und ich hoffe sehr, dass der Antrag Zustimmung finden wir, weil ich denke, auch aus Sicht des Stadtmarketings ist es die Frage, wie gehen wir mit einer Marke um und diese Markt ist eine Marke für Graz. Man kann darüber reden, mit den Personen darüber reden, was man daraus macht längerfristig, aber bitte zuerst einmal fördern, mit den Leuten reden, gemeinsam was entwickeln und dann wird man vielleicht zu einer Lösung kommen, die für alle passt. Aber nicht einfach drüberfahren und damit auch ein großes Stück Individualität, Originalität, Besonderheit massiv aus Spiel setzen. Danke (Applaus Grüne). Bgm.-Stv. in Mag.a Dr.in Schröck: Liebe Astrid Polz-Watzenig, ich kann dir sagen, die Sozialdemokratie wird sowohl in der Dringlichkeit als auch im Inhalt zustimmen. Ob das noch zur inhaltlichen Abstimmung kommt, werden wir jetzt gleich sehen, wenn wir über die Dringlichkeit abstimmen. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, SPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Rechtzeitige Maßnahmen bei industriellen Baudenkmälern GR. Pacanda stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Pacanda: Last but not least geht es in unserem dringlichen Antrag zum Thema rechtzeitige Maßnahmen bei industriellen Baudenkmälern. Dazu eine kleine Geschichte eigentlich. Erstmalig ist die Rösselmühle 1270 erwähnt worden, das letzte Mal, wo sie wieder erwähnt worden ist, relativ markant in der Zeitung, war dieses Jahr im Jänner, wo die Schließung der Rösselmühle bekanntgegeben worden ist, inklusive der Verlust der Arbeitsplätze dementsprechend dort. Die Vergangenheit hat in Graz gezeigt, dass man mit industriellen Baudenkmälern recht unterschiedlich umgeht. Es gibt positive Vorzeigeprojekte wie die Seifenfabrik oder die Farbenfabrik Zankel und andererseits natürlich auch wieder schlechte Beispiele wie den Abbruch des Mustralhofes oder den illegalen Abriss der Farbenfabrik in Reininghaus. Dementsprechend wäre es wünschenswert, wenn die Stadt Graz im Rahmen ihrer Möglichkeit dafür sorgt, dass rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um die Spuren und den Charakter des Bestandes mit den aktuellen Bedürfnissen und moderner Architektur zu verbinden. Dementsprechend stelle ich folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g , der jetzt nur mehr zwei Punkte beinhaltet, nicht so wie der ursprüngliche Antrag, weil ein Antrag herausgenommen worden ist. Und zwar erster Teil des Antrages ist, der Bürgermeister möge beauftragt werden, mit den Eigentümern Kontakt aufzunehmen, um deren Absichten abzuklären und sich dafür einzusetzen, dass bei etwaigen Baumaßnahmen eine Lösung gefunden wird, die der älteren noch erhaltenen Mühle der Stadt gerecht wird, und der zweite Teil des Antrages ist, die zuständigen Abteilungen werden ersucht, ähnliche Objekte beziehungsweise Gebiete in Graz zu identifizieren und dem Ausschuss darüber Bericht zu erstatten. Es soll ein Maßnahmenpaket erarbeitet werden, welches in Zukunft eine Grundlage darstellt, um künftig verstärkt und rechtzeitig Lösungen zu forcieren, die Bezug auf den industriellen Charakter des Entwicklungsgebietes und dessen Bestand nehmen. Dankeschön. GR. Mag. Frölich zur Dringlichkeit: Frau Vizebürgermeisterin, lieber Philip Pacanda! Du hast so nett historisch hergeleitet 1270 erstmalige Erwähnung der Rösselmühle. Ich möchte auch mit einer historischen Geschichte beginnen. Es gab einen Prof. Donald Dudley von der Uni Birmingham, der hat den Ausdruck Industriearchäologie geprägt, das ist die Erforschung und Erhaltung von technischen und industriellen Objekten, das sind so interdisziplinäre Untersuchungsmethoden, die in die Denkmalpflege diese Objekte einfließen lassen. Es ist ein wissenschaftliches Fach, das übrigens an der TU Wien unterrichtet wird. 1976 schon hat es am Bundesdenkmalamt die Gründung einer Abteilung für technische, wirtschafts- und sozialgeschichtliche Denkmäler gegeben, also ganz interessant, und seit damals arbeitet auch das Institut für Baukunst, Denkmalpflege und Kunstgeschichte der TU Wien an der Inventarisierung der technischen industriellen Baudenkmäler Österreichs. Also was will ich damit sagen? Eigentlich war ich nah dran zu sagen, das kann nicht dringlich sein. Wir wissen, wie Denkmalpflege und wie das Bundesdenkmalamt diese Dinge ernst nimmt. Wir haben uns dann, ich würde vorsichtig sagen, minderheitenfreundlich entschieden, der Dringlichkeit doch zuzustimmen, denn es ist irgendwie, obwohl der Antrag ein bisschen so in die Richtung geht, ist das, was ich da hier beantrage, eigentlich sinnvoll und wenn es nicht sinnvoll ist, macht es was? Naja, also trotzdem, wir sagen, es ist dringlich, nur bitte tun wir nicht so, als ob es da nichts gäbe. Das ist ein ganz interessantes Feld, da kann man sich sehr schön vertiefen, der Betreff des Antrages „rechtzeitige Maßnahmen bei industriellen Baudenkmälern“ weicht dann ein bisschen vom Inhalt ab, weil da geht es dann doch um Parks usw. Aber es ist durchaus ein interessantes Thema, also ich wollte auch ein wenig historisch argumentieren, wir werden der Dringlichkeit deines Antrages zustimmen (Applaus ÖVP). GR. Dreisiebner: Danke, lieber Kollege Klaus Frölich, ist ein durchaus interessantes Thema, ich möchte das aufgreifen und sagen, es ist durchaus auch ein wichtiges Thema. Vielleicht erinnern sich einige von euch und Ihnen noch, dass es aufgrund einer im Internet veröffentlichten Bebauungsstudie einer Projektstudie südlich der Postgarage, also im Bereich dieser Rösselmühle mit Wohnbebauung, Balkonausbrechung usw., ein Riesenwirbel, nicht nur in den sozialen Medien, sondern auch in anderen Medien und auch, ich nehme an, auch bei den Planungssprechern der einzelnen Fraktionen gegeben hat. Es ist ein wichtiges Thema, dort wird Entwicklung passieren, der jetzige Eigentümer hat seinen Betrieb, seinen lange geführten Betrieb, dort eingestellt, die Eigentümerfamilie wird dort sehr wahrscheinlich nichts selbst entwickeln, es werden irgendwann andere tun. Es lässt sich in so einer Situation mit Überbauung, mit einer sehr breiten Nutzung, die gut abgestimmt ist mit schon Vorhandenem, damit meine ich die Parknutzung, damit meine ich aber auch die Klub- und Diskothekennutzung, die dort vorhanden ist im Randbereich, glaube ich, sowohl Wohnen als auch andere Kerngebietsentwicklungen gut verwirklichen. Vielleicht kann man in Graz auch wieder das Thema eines autonomen Kultur- und Jugendzentrums angehen und aufgreifen, da gibt es einige sehr gute Beispiele in anderen europäischen, aber auch österreichischen Städten, wo Ähnliches bei derartigen Altindustriezonen gelungen ist. Insofern, und nicht nur insofern, danke ich dem Philip Pacanda für den Antrag und wir stimmen der Dringlichkeit dieses Antrages selbstverständlich zu und es wird dann noch einen weiteren Zusatz unsererseits geben, soferne die Dringlichkeit gegeben sein sollte. Danke. Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner zum Antrag: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wie der Kollege Pacanda schon gesagt hat, ist ja ein Teil seines Antrages nicht zugelassen worden. Wir haben den jetzt einfach so formuliert, dass er auch zulässig ist in Form eines Zusatzantrages und zwar geht es, wie Sie wahrscheinlich eh wissen, um den Oeverseepark. Ich möchte vorab was sagen. Der Oeverseepark ist in einem Gebiet der Stadt Graz, wo es dringend Grün- und Freiflächen braucht. Viele von Ihnen erinnern sich, dass der Herr Bürgermeister erst vor kurzem eine Grünraumoffensive vorgestellt hat, wo eben auch er darauf hingewiesen hat, dass es besonders schwierig ist, in jenen Bezirken, wo es ohnehin schon ein Defizit gibt, nämlich in Lend, in Gries, in Jakomini, weitere Grünflächen und Freiflächen für die Stadt zu erwerben und öffentlich zu machen und den Menschen zur Verfügung zu stellen. Jetzt stellen Sie sich einmal vor, was passieren würde, wenn der Oeverseepark nicht mehr als Park zugänglich wäre. Ich habe mir auch erlaubt, mich kundig zu machen, damit Sie einfach wissen, wie die Situation derzeit aussieht. Es ist so, dass der Oeverseepark auf unbefristete Zeit gepachtet ist, wobei es eine Kündigungsfrist von einem Jahr gibt. Es ist so, dass die Stadt derzeit 240.000 Euro pro Jahr zahlt an Pacht für den Oeverseepark, also eine ziemlich große Summe, und es ist so, dass er im Flächenwidmungsplan zwar als Vorbehaltsfläche eingetragen ist, aber wenn zum Beispiel diese Fläche verkauft wird oder auch wenn der jetzige Eigentümer die Absicht hat zu bauen, dann würde trotzdem der Fall eintreten, dass die Stadt sowieso Verhandlungen aufnehmen muss, um den Park weiter zu erhalten, weil andernfalls, und da gibt es eben diese Frist von einem Jahr, glaube ich, würde dort ein Bau stattfinden. Das heißt, ich lese den Zusatzantrag gleich vor, ich möchte nur sagen, es geht in dem Zusatzantrag eigentlich nur darum, dass man prüft, welche Variante gut wäre für die Stadt und bei der Höhe der Pacht, ob es nicht auch Sinn machen würde, einmal über den Kauf nachzudenken. Und der Zusatzantrag lautet also: Die zuständigen Abteilungen der Stadt Graz werden ersucht zu prüfen und dem zuständigen Ausschuss darüber zu berichten, wie im Sinne der Grünraumsicherung der an das Areal angrenzende Oeverseepark, Klammer auf, Eigentümer Oeverseepark ist ident mit Eigentümer Rüsselmühle derzeit, Klammer zu, für die Grazerinnen und Grazer langfristig gesichert werden kann. Es soll hier speziell verglichen werden, wie und wann sich ein etwaiger Kauf des Areals gegenüber der derzeitigen Pachtvariante rentieren würde. Ich bitte um Annahme des Zusatzantrages (Applaus Grüne). GR. Pacanda: Herzlichen Dank für die große Zustimmung der Dringlichkeit und. ich schätze, auch einmal für die inhaltliche Zustimmung. Eines möchte ich noch sagen, ich glaube schon, dass es dringlich ist, weil ich glaube, jetzt auch durch die positive Entwicklungen Greis, man wird dort verkehrstechnisch sehr viel machen, wie wir vorher gehört haben, das heißt, man kann Gries sicher gut weiterentwickeln und ich glaube, es ist wichtig, dass man da frühzeitig einfach eingreifen, bevor irgendwas passiert und wir dann nachher dasitzen und sagen, jetzt ist es abgerissen, hätten wir vorher was gemacht. Dankeschön (Applaus KPÖ und Grüne). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der Grünen wurde einstimmig angenommen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Andräpark GR. Eber stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Mit rund 250 m² zählt der Andräpark im Stadtteil Gries zu den kleinsten öffentlichen Parkanlagen und Kinderspielplätzen in Graz. Dennoch ist er für die Kinder in der Nachbarschaft ein wichtiger Treffpunkt, wo sie in geschützter Umgebung ihrem Spiel- und Bewegungsbedürfnis nachkommen können. Nun wurde erst vor wenigen Wochen das letzte Kinderspielgerät, ein etwas in die Jahre gekommenes Schaukelpferd, von diesem Park entfernt, was für unsere Kleinen wahrlich keinen Grund zur Freude darstellt. Deshalb stelle ich nun an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Warum wurden nunmehr sämtliche Kinderspielgeräte aus dem Andräpark entfernt? Ist an eine Wiederaufstellung dieser Geräte bzw. an die Aufstellung neuer Kinderspielgeräte gedacht? Wenn ja, ab wann werden diese Gerätschaften für die Kinder, insbesondere für Kleinkinder, zur Verfügung stehen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Investitionen im Bereich der Daseinsvorsorge – Siedlungswasserwirtschaft GR.in Mag.a Bauer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Die Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionen in der Siedlungswasserwirtschaft, im Konkreten im Abwasser- und Wasserbereich, liegen für Graz nach einer Erhebung der Kommunalkredit im Auftrag des BMLFUW für die Jahre 2012 bis 2021 bei rd. 150 bis 200 Mio. €. Umgerechnet heißt dies, dass im Jahr rd. 15 bis 20 Mio. für Erneuerung und Erhaltung im städtischen Budget und im Bereich der Holding bereitgestellt werden müssten. Doch für den Abwasserbereich ist aus dem RA der Stadt und dem künftigen Investitionsprogramm zu erkennen, dass 2011 6,8 Mio., 2012 7,5 Mio. €, 2013 3,5 Mio. € und ab nun € 4 Mio. pa. zur Verfügung stehen. Für den Wasserversorgungsbereich war zu erfahren, dass bis vor kurzem für die Jahre 2013 bis 2017 8 Mio. € vorgesehen waren, und nun wg. der engen Investitionsspielräume für 2015 bis 2017 nur mehr 5 Mio. € vorgesehen sind. Somit ist einerseits eine erkleckliche Differenz zwischen erhobenem Bedarf und tatsächlicher Investition erkennbar und andererseits werden uns im Gemeinderat zur Beschlussfassung kostendeckende Gebühren für diese Dienstleistungen vorgelegt mit der umfassenden Begründung, zu denen die Notwendigkeiten einer betriebswirtschaftlichen Kostendeckung unter Einrechnung der kalkulatorischen Kosten, die Erfordernisse der Stabilitätskriterien, der Erhaltungserfordernisse etc. zählen. Umso bedeutsamer wäre zu wissen, wie die gesamte Darstellung der Investitionserfordernisse, der Kosten und der Kostendeckung für diese Planungsperiode nun im Detail aussieht, weil es sich hier um Gebührenhaushalte handelt und die Haushalte mit ihren Gebühren einen Anspruch auf gute Leistungserbringung durch die öffentliche Hand haben. Ich stelle daher namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e, ob Sie bereit sind, im Sinne des Motivenberichts dem Gemeinderat einen Informationsbericht über Investitionserfordernisse, Kosten und Kostendeckung des Abwasser- und Wasserbereichs für diese Planungsperiode zur Verfügung zu stellen. Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Verbesserungsmöglichkeiten des abteilungsübergreifenden Informations-austausches zwischen den einzelnen der Baudirektion zugeordneten Abteilungen sowie den Abteilungen und der Baudirektion selbst GR. Dreisiebner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Immer wieder kommt es bei diversen Verfahren – zuletzt vor allem bei einzelnen Bauverfahren – zu Situationen, die vermuten lassen könnten, dass Vorgaben, etwa aus relevanten Bebauungsplänen einerseits und landesgesetzlichen Festlegungen andererseits, den befassten BearbeiterInnen unserer Ämter und Abteilungen gar nicht oder zumindest nicht in ihrer vollen Tragweite bekannt sind. So kam es etwa bei einer Verhandlung zu einem Bauprojekt in der Hilmteichstraße (KG Geidorf, Grundstücksnummern: 2728, 2730/1, 2730/3 sowie 2730/11) zu folgenden Unklarheiten: der befassten Person der Bau- und Anlagenbehörde war weder der gültige Mobilitätsvertrag mit LKH - KAGES – Med-Uni und die damit einhergehenden niedrigen Stellplatzzahlen bekannt, noch war ihr bekannt, dass am Nachbar-Grundstück (Grundstücksnummer: 2730/7) eine als Naturdenkmal ausgewiesene Rotbuche steht. Der Standort dieser geschützten Rotbuche liegt in einem extremen Nahbereich zum zukünftigen Bauplatz und insbesondere zur geplanten Tiefgaragenzufahrt. Aufgrund dieser Nähe des geschützten Baumes zur verhandelten Zufahrt zur Tiefgarage ist zumindest eine massive Schädigung des Wurzelraums und somit des schutzwürdigen Baumes oder – noch schlimmer - als Folge einer solchen Schädigung ein Totalverlust zu befürchten. Ähnliches gilt für die angesuchte und verhandelte Stellplatzanzahl, die ca. 1,8 Stellplätze pro Wohneinheit – die geplanten Wohnungen sind Klein- und Kleinstwohnungen - zum Gegenstand hatte. Klar ist, dass der angesprochene Mobilitätsvertrag für dieses Grundstück nicht gilt, trotzdem ist kaum nachzuvollziehen bzw. niemandem erklärbar, dass bei optimaler ÖV-Anbindung und qualitätsvoller Nah-Infrastruktur – im Gegensatz zu vergleichbaren Lagen, die im Rahmen von Bebauungsplänen sowie auf Basis von 4.0. STEK verhandelt werden, solch extrem hohe Stellplatzzahlen bei Einzelverfahren angestrebt, verhandelt und schlussendlich bewilligt werden. Ein anderes aktuelles Beispiel stellt die Bauverhandlung für das Grundstück 421/6, KG Geidorf (Schwimmschulkai 100) dar. Hier gibt es eine ungeklärte bzw. außerordentlich unbefriedigende Situation die PKW-Zufahrt betreffend. Entlang des Schwimmschulkais verläuft bekanntlich der intensiv genutzte Geh- und Radweg R2, in dessen Geh- und Radfahrbereich den derzeitigen Planungsabsichten folgend, die PKWs bei der Ein- sowie bei der Ausfahrt aus der geplanten Tiefgarage zumindest hineinschwenken werden. Dass dazu noch kommt, diesen Freizeit-, Spiel- Sportbereich entlang der Mur, der bekanntlich intensiv als Spazierweg, Joggingstrecke, etc. von Jung und Alt genutzt wird, zumindest zu entwerten, wenn nicht zu gefährden, ruft natürlich viele AnwohnerInnen, eine Unzahl an NutzerInnen und den Geidorfer Bezirksrat auf den Plan. Beim Altbestand waren an der dortigen Adresse Schwimmschulkai 100 zwei PKW Parkplätze vorhanden, nun wurden für einen Neubau 18 PKW-Stellplätze in Tiefgaragenlage verhandelt. Außerdem ist in direkter Nachbarschaft eine Bebauungsplanänderung (BPL 03.03.2 – Wassergasse) in Bearbeitung, die nun baubehördlich verhandelte Tiefgarage und die im Bereich des Bebauungsplanentwurfs vorgeschlagene Tiefgarage sollen miteinander verbunden werden und somit würden noch mehr KFZ in Richtung des Gehweges und der Radroute gelenkt. Ein drittes Projekt, grundsätzlich abgesichert durch einen rechtsgültigen Bebauungsplan (03.01.0 – Lange Gasse – Körösistraße), wird Ende des Monats Juni verhandelt werden. Hier geht es wiederum um den Erhalt bzw. um die entsprechende Sicherung eines Naturdenkmales und zwar um den sogenannten alten Weinstock (KG Geidorf, Grundstücksnummern: 185 und 186). Hier geht es klarerweise nicht nur darum, dass es zu keinesfalls zu einer Baubewilligung kommen darf, die ein Bauwerk oder eine Versiegelung im Bereich des Weinstocks und seiner Reben zulassen würde, es geht auch und vor allem darum, dass weder durch Abbruch- noch durch Bautätigkeiten ein Schaden passieren darf. Auch hinsichtlich dieses letzten, noch nicht verhandelten, Beispiels ist die Zusammenschau der einzelnen Abteilungen und Ämter wichtig. Je geringer der Informationsaustausch, desto eher werden Richtlinien, Verordnungen oder gesetzliche Vorgaben der einen Abteilung von der anderen Abteilung nicht oder nur suboptimal umgesetzt werden. Die Verantwortung für eine möglichst optimierte Zusammenschau kann nicht bei den einzelnen MitarbeiterInnen verortet werden, sie muss politisch und administrativ gewollt, von den Führungskräften organisiert und über entsprechende Controlling-Maßnahmen gewährleistet und schließlich von allen ´Playern´ - BearbeiterInnen, Führungspersonen, politische zuständige und somit verantwortliche Personen – getragen werden. Daher richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Welche Maßnahmen wurden und werden getroffen, um den notwendigen Kommunikationsfluss und die Informationsweitergabe zwischen Baudirektion und den ihr zugeordneten Abteilungen und Ämtern einerseits sowie zwischen den Abteilungen für Stadtplanung, für Verkehrsplanung, für Grünraum sowie der Bau- und Anlagenbehörde und dem Straßenamt andererseits bestmöglich sicherzustellen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) 164 Menschen mit Behinderung in Graz verlieren ihren Arbeitsplatz GR.in Mag.a Polz-Watzenig stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Für die Juli-Sitzung des Landtages ist der Beschluss der Novelle des Steiermärkischen Behindertengesetztes geplant. Damit sind massive Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung in der Steiermark verbunden. Auch der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz hat zur Novellierung Stellung bezogen. Der Kernpunkt der Kritik trifft die Streichung der Lohnkostenzuschüsse: „Verschärft wird die Situation durch die in der Novelle vorgesehene ersatzlose Streichung des Lohnkostenzuschusses (§13 BHG). Menschen mit Behinderungen werden am Arbeitsmarkt diskriminiert, wie ihre weit überdurchschnittliche Arbeitslosenrate zeigt. Der Lohnkostenzuschuss ist eine Maßnahme zur Kompensation dieser Benachteiligung, indem er Unternehmen einen Anreiz bietet, Menschen mit Behinderungen anzustellen. Eine ersatzlose Streichung dieser Maßnahme (Förderungen für Betriebe von AMS und Bundessozialamt sind an andere Voraussetzungen geknüpft und daher kein Ersatz) ist nicht in Einklang mit Artikel 26 und 27 der UN-Konvention sowie auch der § 5 „Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung“. Dies insbesondere deshalb, weil es dazu führen kann, dass Menschen mit Behinderung (insbesondere im Zusammenhang mit den Erleichterungen im Kündigungsschutz – Geltung erst ab 4 Jahren ab Beginn des Dienstverhältnisses) ihre Arbeitsplätze verlieren.“ Eine Streichung der vom Land finanzierten Maßnahmen könnte nur dann ausgeglichen werden, wenn AMS und Bundessozialamt diese Streichung durch eine massive Erhöhung ihrer Budgetmittel für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen kompensieren. Minister Hundstorfer hat am Rande des letztwöchigen Städtetages hier aber schon deutlich klargemacht, dass von Bundesseite her nichts zur erwarten ist. Auch in den Stellungnahmen von Bundessozialamt und AMS zur Novelle wird deutlich, dass mit keinen Kompensationen zu rechnen ist. Hochgerechnet sind in der Steiermark an die 700 Arbeitsplätze von dieser Novelle akut betroffen, für Graz würde das bedeuten, dass etwa 164 Menschen mit Behinderung ihren Arbeitsplatz verlieren. Daher richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Welche Schritte werden Sie in Ihrer Funktion als Grazer Bürgermeister setzen, um für den Erhalt der Arbeitsplätze von 164 Menschen mit Behinderung in Graz einzutreten? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Linie 81 und 83 – Ausdehnung des Fahrplans und Taktverdichtung GR. Haberler stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Bus-Linien 81 und 83 verkehren zwischen den Bezirken Geidorf, Andritz und Mariatrost und verbinden sonst vom ÖV nicht erreichte Gebiete am Rosenberg, der Platte und am Pfeiferhofweg mit dem Liniennetz der Holding Graz. Von Seiten der Anrainer, welche an den bezeichneten Linien wohnen, wurde bereits mehrfach der Wunsch geäußert, den Fahrplan zu verdichten und zu verlängern. Daher stelle ich namens des ÖVP–Gemeinderatsclubs den A n t r a g , die Holding Graz – Linien werden ersucht, die Taktverdichtung der Linien 81 und 83 auf 15 Minuten sowie die Ausdehnung des Fahrplans – Montag bis Freitag - auf die Zeit von 6.30 bis 20.00 Uhr und am Samstagen bis 14.00 Uhr im Hinblick auf die Anzahl der Benutzer und der Kosten zu überprüfen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Erhebung von fehlenden Gehsteigen bzw. Gehwegen GR.in Heuberger stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In Graz gibt es eine Unzahl von dringend nötigen Gehsteigen bzw. Geh- und Fußwegen an stark befahrenen Landes- und Gemeindestraßen, etwa für viele zu nennen: die Petersbergenstraße, welche von der Kreuzung Peterstalstraße bis zu ihrem Ende nahezu unbegehbar ist, im weiteren Verlauf bindet z. B. gleich der Pachernweg an, wo es auch stellenweise nicht einmal ein Bankett gibt, um zu Fuß die Straße entlanggehen zu können. Aber auch viele neue Wohnverbauungen wurden in letzter Zeit bis an den Straßenrand genehmigt, so dass auch in völlig neuen Strukturen unhaltbare Zustände einen Fußwegverkehr nahezu unmöglich machen, hier wäre z. B. Beispiel die Siedlung an der Engelsdorferstraße gegenüber der Bauernmarktzufahrt in Liebenau zu nennen, wo sich die kleinen Vorgärten der einzelnen Wohnungen bis an den Straßenrand erstrecken. Aber auch in der Straßganger Straße gibt es ähnlich Beispiele, wo die Fa. Kohlbacher ihre neuen Wohnblöcke direkt an das Bankett errichten durfte. Besonders schlimm sind jedoch überwiegend die Zustände bei den in der Stadt Graz gelegenen Landesstraßen, welche an Straßenrändern bzw. Banketten kaum Sicherheitsstreifen für einen Fußweg aufweisen. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g: Herr Verkehrsstadtrat Herrn Mag. Mario Eustacchio wird ersucht, gemeinsam mit dem Referat der Steirischen Landesregierung für Verkehr, unter Herrn Landesrat Dr. Gerhard Kurzmann, und der Grazer Bau- und Anlagenbehörde, unter Frau Stadträtin Elke Kahr, eine dringende Erhebung der beschriebenen Zustände durchzuführen, um in Folge und besonders in Anbetracht des ständig ansteigenden Verkehrs an den gefährlichsten Stellen höchst notwendige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Stärkere Kontrollen von Gehsteige und -wege unerlaubt benützenden Radfahrern GR.in Heuberger stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Auf Grund des immer stärker werdenden Verkehrsaufkommens wagen es sehr viele Radfahrer besonders auf Landesstraßen, wo auch starker Schwerverkehr zu verzeichnen ist, nicht, auf den Straßen selbst zu fahren und benützen diese daher immer öfter die vorhandenen Gehsteige und -wege. Sehr oft sieht die Polizei über den gegenständlichen Verbotsparagraphen hinweg - hier zumeist auch aus menschlichem Verständnis. Nun klagen aber Bewohner und Anrainer verstärkt über diesen Zustand, besonders jene, deren Hauseingänge und Toreinfahrten in die Gehsteige münden, zumal ein Betreten der Gehsteige bzw. Ausfahren der betroffenen PKW-Benützer jedes Mal mit der Gefahr verbunden ist, einen Rad fahrenden Passanten am Gehweg „mitzunehmen“ oder von diesem verletzt zu werden. Aber auch ältere, gehbehinderte Personen, Mütter mit Kinderwagen und/oder Kleinkindern sind von den die Gehsteige mißbrauchenden Radfahrern betroffen. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g: Der Gemeinderat möge mit einer Petition an das Stadtpolizeikommando Graz herantreten, dass stärkere Kontrollen sowie Abmahnungen gegenüber den Radfahrern, die Gehsteige und -wege unerlaubt benützen, durchgeführt werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Verlegung der Schüler- und Jugendgalerie GR.in Kaufmann stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Derzeit befindet sich die Jugendgalerie im Hintergebäude des Rathauses. Der Zugang erfolgt hauptsächlich über die Landhausgasse. Da Graz "City of Design" ist, soll Kunst und Kultur, die von jungen Grazerinnen und Grazern gestaltet wird, in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt werden. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g , der Gemeinderat möge beschließen: Die Jugendgalerie soll prominenter platziert werden, um den Stellenwert der jungen Grazer Künstlerinnen und Künstler zu verdeutlichen. Weiters soll auch allen jungen Grazer Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit gegeben werden, in dieser Galerie ihre Werke zu präsentieren, da im Moment in erster Linie Schülerinnen und Schüler zum Zug kommen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Kinderferienerholung – Zuzahlung der Stmk. Gebietskrankenkasse GR.in Potzinger stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Kinderferiencamps bieten Tapetenwechsel, Spiel, Spaß und Sport in frischer Luft und guter Gemeinschaft und sind ein wertvoller Beitrag für die Gesunderhaltung der Kinder und Jugendlichen. Erfreulicherweise unterstützt die Stadt Graz auch heuer wieder durch Zuschüsse Eltern, die sich diese Angebote für ihre Kinder sonst nicht leisten könnten. In anderen Bundesländern werden diese gesundheitsfördernden Angebote auch von den Gebietskrankenkassen unterstützt. Bedauerlicherweise hat die Stmk GKK diese Leistungen vor einigen Jahren eingestellt. Da die Stmk GKK wieder positiv bilanziert, unternehmen wir einen neuerlichen Vorstoß und appellieren an die Verantwortungsträger der Stmk. GKK, die Kinderferienaktionen in Zukunft wieder finanziell zu unterstützen und damit einen wertvollen Beitrag zur Gesundheitsprävention für die steirischen Kinder und Jugendlichen zu leisten. Daher stelle ich namens der ÖVP-Gemeinderatsfraktion folgenden A n t r a g : Die Stmk. Gebietskrankenkasse wird dringend ersucht, die Teilnahme an gesundheitsfördernden Kinderferiencamps für alle Kinder zu erleichtern, indem für einkommensschwache Familien wieder Zuzahlungen geleistet werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Lärmbelästigung Gewerbegebiet Messendorfgrund/Styriastraße GR. Mag. Spath stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Beschwerden von unzumutbaren Lärmbelästigungen in den Nachtstunden aufgrund von Arbeitstätigkeiten im Gewerbegebiet Messendorfgrund/Styriastraße häufen sich seit mehr als einem Jahr. Dabei handelt es sich um täglich vorkommende, jedoch zeitliche unregelmäßige, zumeist klopfende Arbeitsgeräusche, die aufgrund ihrer Lautstärke über viele hunderte Meter zu hören sind und dabei vielfach oft auch weit nach Mitternacht. Die Bewohnerinnen und Bewohner in den angrenzenden Siedlungsgebieten Sternäckerweg, Johann-Weitzer-Weg, Theodor-Storm-Straße und Hubertusstraße werden dadurch um ihre Nachtruhe gebracht. Im März dieses Jahres wurde bereits vom Bezirksrat St. Peter ein entsprechender Antrag an das Umweltamt gestellt und auch bereits beantwortet. In der Antwort wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass bereits im Jahre 2013 eine schalltechnische Überprüfung der Firma Quehenberger durchgeführt wurde und als Konsequenz zur Verbesserung der örtlichen schalltechnischen Situation durch die oben genannte Firma ein schalltechnisches Sanierungskonzept in Auftrag gegeben wurde. Auch hat Ende November 2013 eine örtliche Erhebung und mündliche Verhandlung durch die Bau- und Anlagenbehörde stattgefunden. Der zugehörige Bescheid GZ: 45265/2013 wurde mit Datum vom 6.12.2013 ausgestellt. Leider sind die schalltechnischen Verbesserungen ein halbes Jahr später noch immer nicht durchgeführt. Gerade jetzt in den Sommermonaten sind die Lärmbelästigungen in den Nachtstunden für die betroffene Bevölkerung unerträglich. Namens des ÖVP – Gemeinderatsclubs stelle ich daher den A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden aufgefordert, alles zu veranlassen, damit die nächtliche Lärmbelästigung im Gewerbegebiet Messendorfgrund/Styriastraße unverzüglich unterlassen wird und die verursachende Firma Quehenberger die schalltechnischen Verbesserungen sofort realisiert. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Kinderspielgeräte und Grünraum am Griesplatz GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Bezirk Gries wird, nicht zuletzt durch die Attraktivierung des sog. Annenviertels, immer beliebter als Wohnbezirk für Familien. Einige Plätze werden jedoch von Familien eher gemieden als genutzt. Dazu zählt der Griesplatz. Im Bereich der Bushaltestellen liegt dies an der Verkehrssituation. Die Ecke zwischen Kiosk und Griesbäcker dagegen ist verkehrsberuhigt. Als urbanes Brachland wird sie jedoch kaum genutzt – und wenn, nur nachts, was nicht selten zu massiven Ruhestörungen führt. Durch das Aufstellen von Kinderspielgeräten und lokale Begrünung könnte dieser leere Platz jedoch eine neue Form der Nutzung gewinnen. AnwohnerInnen aller Generationen könnten hier unter Bäumen im Schatten sitzen, Kinder würden den Platz mit Leben füllen. Ergebnis wäre ein interkulturelles Miteinander, das der Integration sehr dienlich ist. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats Graz werden aufgrund der im Motivenbericht angeführten Gründe ersucht, darauf hinzuwirken, dass am nördlichen Griesplatz zwischen Kiosk und Griesbäcker Bäume gepflanzt, Bänke aufgestellt und Kinderspielgeräte angebracht werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Schaltung der FußgängerInnenampel Rösselmühlgasse, nördl. Griesplatz GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Griesplatz ist ein Knotenpunkt des öffentlichen Verkehrs in Graz. Entsprechend viele FußgängerInnen sind um den Platz unterwegs. Doch die müssen zum Teil sehr viel Geduld und Zeit mitbringen, um sich um den Platz bewegen zu können. Ein Beispiel ist die FußgängerInnenampel bei den „Goldenen Kugeln“ über die Rösselmühlgasse am nördlichen Griesplatz. Bei der Ampel wird dem Individualverkehr so viel Vorrang eingeräumt, dass FußgängerInnen, die den Knopf gedrückt haben, häufig der Ansicht sind, die Ampel sei kaputt und daher bei Rot die Straße überqueren. So lange ist die Wartezeit. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats Graz werden aufgrund der im Motivenbericht angeführten Gründe ersucht, darauf hinzuwirken, dass die Schaltung der FußgängerInnenampel über die Rösselmühlgasse am nördlichen Griesplatz (bei den „Goldenen Kugeln“) so verändert wird, dass für FußgängerInnen nicht mehr so lange Wartezeiten entstehen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Regenunterstand in der Annenstraße 49 GR. Eber stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der neu errichtete Regenunterstand in der Annenstraße 49 wird nicht nur von den BetreiberInnen des dortigen Geschäftlokals, sondern auch von KundInnen und AnrainerInnen abgelehnt. Das Problem besteht nicht nur darin, dass das Dach undicht ist und die darunter befindlichen Bänke nass werden. Der Unterstand wird auch kaum von Fahrgästen genutzt, sondern mitunter als Umkleiderort, Müllablagestätte oder sogar zum Drogenkonsum missbraucht. Daher stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz beauftragt die verantwortlichen Stellen, den Regenunterstand zu entfernen oder – sollte das nicht infrage kommen – zumindest eine Umgestaltung, etwa durch lokale KünstlerInnen, in die Wege zu leiten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Darstellungen der sieben Stadttore GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die plastische kleinformatige Wiedergabe des Grazer Rathauses im Eingangsbereich desselben ist heute eine Attraktion nicht nur für Sehschwache, für die dieses tastbare Modell ursprünglich errichtet wurde, sondern erfreut sich bei Jung und Alt, bei GrazerInnen und TouristInnen gleicher Beliebtheit. Ähnliches gilt auch für die Miniaturdarstellung vor dem Opernhaus. Für historisch Interessierte wäre es aber auch sehr reizvoll, Abbilder der ehemaligen sieben Stadttore an ihrem früheren Standort erleben zu dürfen. A n t r a g : Die Stadt Graz beauftragt die verantwortlichen Stellen, an den ehemaligen Standorten der sieben Stadttore eine plastische (oder zumindest zweidimensionale) Wiedergabe des jeweiligen Stadttores zu errichten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Rücknahme der Verteuerungen der „Schulcard“ GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die „Schulcard“ der ÖBB ermöglicht Schülergruppen eine günstige Reisemöglichkeit zu Schikurs oder Sportwoche. Dieses Angebot wird auch gerne angenommen – so sind es pro Jahr über 100.000 SchülerInnen, die es gerne in Anspruch nehmen. Nun gelten von Seiten der ÖBB neue Tarife, die eine deutliche Erhöhung (um fast 40 Prozent) und verschärfte Stornobedingungen mit sich bringen. Dies hat zur Folge, dass sportliche Aktivitäten im Rahmen von Schikursen oder Sportwochen für die Betreffenden weniger erschwinglich werden. Die Teilnahmefreudigkeit an derartigen Schulveranstaltungen wird weiterhin sinken. Dem ist auch von Seiten der Schulstadt Graz entschieden entgegenzutreten. A n t r a g : Die Stadt Graz möge sich bemühen, mit den ÖBB eine für SchülerInnen und Eltern erträglichere Tarifgestaltung der „Schulcard“ zu finden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Verlängerung der Aufstellungsfristen für die NS – Mahntafeln von Jochen Gerz GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die 2010 vom deutschen Künstler Jochen Gerz entworfenen Mahntafeln über die NS-Zeit sind ein hervorragender Beitrag zur Erinnerungskultur in der Menschenrechtsstadt Graz, die bekanntlich im III. Reich leider auch einen anderen Beinamen besaß. Nun sollen diese Tafeln, die eine äußerst wichtige volksbildnerische Funktion erfüllen, weggeräumt werden. Ein völlig falscher Schritt. Ganz im Gegenteil stünde es der Stadt Graz gut an, sich weiter offensiv mit ihrer Vergangenheit auseinanderzusetzen. Die Beibehaltung der Tafeln wäre ein deutliches Zeichen dafür. A n t r a g : Die Stadt Graz bekennt sich zu den Mahntafeln des Künstlers Jochen Gerz und tritt für die Verlängerung der Aufstellungsfrist zumindest bis zum Jahre 2018 ein. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) WLAN und APA-Kiosk in den Filialen der Stadtbibliothek GR. Mag. Krotzer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Ende 2013 besaßen bereits 78 Prozent der ÖsterreicherInnen ein Smartphone. Ein Viertel aller Zugriffe auf das Internet erfolgt mobil. Beide Tendenzen steigend. Wünschenswert wäre es daher, den BenutzerInnen der städtischen Bibliotheken umfassenden Zugang zur österreichischen Medienlandschaft zu gewähren. Dafür erscheint der Austria-Kiosk der APA geradezu prädestiniert, umfasst dieser doch 38 Zeitungen und 140 Magazine. Bereits umgesetzt ist dieses Free-Lounge-Modell in den Wiener Bibliotheken sowie in traditionellen Kaffeehäusern Wiens. Als erste Gemeinde hat Guntramsdorf ihre Stadtbibliothek und mehrere BürgerInnen-Begegnungszonen im Rathaus mit diesem Service ausgestattet. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats werden ersucht, den Zugang zum APA-Kiosk in allen Filialen der Grazer Stadtbibliotheken zu ermöglichen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Revitalisierung des beliebten Buchkogelsteiges sowie des Rudolfsteiges GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Rund um den Buchkogel im Grazer Westen führen zahlreiche beliebte Wanderwege die Grazer BürgerInnen hinaus in die Natur. Vom Schloss St. Martin kommend führt über den Buchkogelsteig ein Wanderweg in Richtung Buchkogel zur Rudolfswarte, von Johann und Paul kommend ein Wanderweg über den Rudolfsteig. 1975 gründete der Österreichische Alpenverein unter Präsident Hans Schnell eine Interessengemeinschaft bestehend aus der Sektion Graz des Österreichischen Alpenvereins, der Grazer Berg- und Naturwacht sowie dem Fremdenverkehrsverein Straßgang, welche für die Instandsetzung der Rudolfswarte mitsamt den allseits beliebten oben genannten Steigen aufkamen. Aufgrund wirtschaftlicher und elementarer Ereignisse, u. a. Windbruch im Wald sowie starker Eisregen im heurigen Jahr, wurden die beiden Steige derart in Mitleidenschaft gezogen, dass an ein gefahrloses Benutzen dieser zurzeit nicht mehr möglich ist. Zahlreiche Holzstufen hielten der Witterung nicht mehr stand, Geländer sind umgefallen und Wege aufgrund der starken Witterungsverhältnisse unpassierbar geworden. Nun wäre jedoch die Möglichkeit einer Revitalisierung äußerst günstig, da die GBG zusammen mit der Berg- und Naturwacht die Waldschäden des zerstörerischen Eisregens des heurigen Jahres wieder instand setzt und es nur eines geringen Mehraufwandes bedarf, die in Mitleidenschaft gezogenen Steige ebenfalls wieder instand zu setzen. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g: Die zuständigen Stellen des Magistrats und die Abteilung für Grünraum und Gewässer werden ersucht, wie im Motivenbericht erläutert zu prüfen, ob eine rasche Revitalisierung der beiden beliebten Steige rund um den Buchkogel umgesetzt werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Illegaler Welpenhandel GR. Thomüller stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Viele der Tiere, die illegal aus ost- und südosteuropäischen Ländern zu uns kommen, werden unter denkbar schlechten Bedingungen nur zu Profitzwecken „erzeugt“. Dabei werden die Muttertiere als „Gebärmaschinen“ gebraucht und in viel zu kleinen Zwingern gehalten, die Welpen werden zu früh von der Mutter getrennt und die Jungtiere werden unter unzumutbaren Bedingungen über weite Strecken transportiert, um bei uns billige Rassetiere abzugeben. Für die Tiere hat das fatale Auswirkungen. Viele überleben die Tortur durch den Transport gar nicht, andere erkranken und kommen qualvoll ums Leben. Um dem Tierleid, das durch den illegalen Handel mit Welpen hervorgerufen wird, zu begegnen und zu gewährleisten, dass die Grazerinnen und Grazer vom Erwerb derart gehandelter Tiere Abstand nehmen, sollte die Öffentlichkeit besser über die Begleitumstände des illegalen Welpenhandels aufgeklärt werden. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die verantwortlichen Stellen werden ersucht, eine Informations- und Aufklärungskampagne zu initiieren, welche über die Begleitumstände des illegalen Welpenhandels informiert, um das damit verbundene Leid von Hundewelpen zu vermeiden. Der Antrag wird der ordnungsgemäßen Behandlung zugewiesen. 16) 23. Mai – Internationaler Nachbarschaftstag – Beteiligung von Graz GR.in Mag.a Bauer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Jeder kennt das: In der Früh geht man aus dem Haus, am Abend kommt man zurück. Dazwischen arbeitet man, trifft sich mit Freunden. Aber die Familie von nebenan bleibt unbekannt, fällt nur auf, wenn die Kinder wieder einmal laut sind. Und dann wendet man sich eher an die Hausverwaltung und neuerdings scheint auch der Anwalt aus der eigenen Rechtsschutzversicherung mit einem "netten" Brief auch schon als Lösungsweg bei kleineren nachbarschaftlichen Divergenzen. Die nachbarschaftlichen Beziehungen sind verbesserbar. 1999 wurde in Paris erstmals der Tag der Nachbarschaft gefeiert. Heuer am 7. Internationalen Tag der Nachbarschaft hat sich auch Wien beteiligt. So fanden in 20 Bezirken 70 Veranstaltungen statt; dort koordiniert und unterstützt von der Lokalen Agenda 21. Mittagstische, Diskussionen, Ideen sammeln für ein besseres Leben im Grätzel, Hilfsaktivitäten, Wanderungen durch Siedlungen, etc... standen an diesem Tag im Vordergrund. In diesem Sinne stelle ich namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion den A n t r a g , dass sich auch Graz im nächsten Jahr am Internationalen Nachbarschaftstag beteiligt, wobei das in Graz existierende Netz an verschiedenen Siedlungsinitiativen mit eingeladen werden sollte, an einem Tag starke Aktivitäten für den Internationalen Tag der Nachbarschaft 2015 zu setzen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Bevorzugung von weiblichen Namensgeberinnen bei der Umbenennung von Straßennamen GR.in Mag.a Grabe stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In den Richtlinien zu Straßenumbenennungen (GR-Beschluss vom 16.11.2006) gibt sich die Stadt selbst die Vorgabe, im Sinne von repräsentativerer Verteilung bei künftigen Umbenennungen Frauen als Namensgeberinnen zu bevorzugen: „Namen bedeutender Persönlichkeiten, die auf kulturellem Gebiet, für den sozialen, wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, den Umweltschutz oder für den Frieden große Leistungen erbracht haben, wobei Namen von Frauen vorrangig zu verwenden sind.“ (Richtlinie 2006, Punkt 3) Ein Anliegen, das auch beim Grazer Frauenrat natürlich sehr große Unterstützung findet, gibt es doch bekanntlich immer noch das sehr starke Ungleichgewicht, dass bei allen nach Personen benannten Straßen nur 2,5 Prozent Frauen gewidmet sind, wie auch unlängst in der Ausstellung "LOST SPACE? Frauenstraßen, Frauenplätze" im GrazMuseum eindrucksvoll dokumentiert http://lostspace.weblog.mur.at/ ?page_id=4298). Daher haben der Grazer Frauenrat und die TeilnehmerInnen des LOST SPACE-Workshops zu dieser Thematik auch das dringende Anliegen, diese Selbstverpflichtung des Grazer Gemeinderats zusätzlich mit einer verbindlicheren Einbeziehung der mit Frauenanliegen und Gleichstellung betroffenen "Organe" zu unterstützen: ? einerseits frühzeitig beratend, was die Erarbeitung von Umbenennungvorschlägen betrifft, ? andererseits als zusätzlicher Fachausschuss bei der Vorberatung des jeweiligen Gemeinderatsstücks selbst. Der Grazer Frauenrat und das Projekt LostSpace haben daher einen Vorschlag erarbeitet, wie diese vom Gemeinderat gewünschte Richtlinie in ihrer Umsetzung gestärkt werden könnte, der durch den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Grazer Grünen, der SPÖ, der KPÖ und der Fraktion der Piraten sowie durch die heutige Frage in der Fragestunde des Gemeinderats unterstützt wird: Wir, die Mitglieder des Grazer Frauenrats und die TeilnehmerInnen des Workshops zur Ausstellung „LOST SPACE? Frauenstraßen, Frauenplätze“ im GrazMuseum, stellen im öffentlichen Interesse an den Grazer Gemeinderat zu den „Grundsätzlichen Richtlinien für Straßenbenennungen“ aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 16. November 2006 folgende Forderungen: 1. Zu Punkt 3: „Für die Namensgebung bei Benennung von Verkehrsflächen gelten folgende Gesichtspunkte: Namen bedeutender Persönlichkeiten, die auf kulturellem Gebiet, für den sozialen, wissenschaftlichen und technischen Fortschritt, für den Umweltschutz oder für den Frieden große Leistungen erbracht haben, wobei Namen von Frauen vorrangig zu verwenden sind.“ Umwandlung der Richtlinie in eine (verbindliche) Verordnung. Im Sinne der Gleichstellung ist die Stadt Graz für die Anwendung und Umsetzung der Verordnung verantwortlich. 1.a Zu Punkt 5: „Personennamen: Bei der Wahl von Personennamen ist nur der Familienname (Schreibname) ohne Vorname und akademischen Grad zu verwenden.“ Änderung: Bei Neu- und Umbenennungen sind im Sinne der Würdigung und zur Unterscheidung zwischen Männern und Frauen sowohl Vor- als auch Nachname zu verwenden. 1.b Zu Punkt 7.1. „Verfahren bei Neubenennungen“: neu: 7.1 c) Die Stellungnahme des Referats für Frauen & Gleichstellung bzw. des Ausschusses für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung unter Hinzuziehung der Unabhängigen Frauenbeauftragten (als Vertreterin des Grazer Frauenrates) ist vor Ausarbeitung des Benennungsvorschlags einzuholen. Ergänzt und neue Bezifferung: 7.1.d) Der Benennungsakt ist danach über die Stadtbaudirektion und den Stadtsenatsreferenten/der Stadtsenatsreferentin den für das Stadtvermessungsamt und dem für Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten zuständigen gemeinderätlichen Ausschüssen vorzulegen. Ergänzt und neue Bezifferung: 7.1.e) Es obliegt diesen Ausschüssen, die Namensgebung dem Gemeinderat antragstellend zur Beschlussfassung vorzulegen. 2. Folgende Straßenschilder sind dringend anzubringen: Helene-Serfecz-Platz Hertha-Fraueneder-Straße Mela-Spira-Straße Olga-Rudel-Zeynek-Gasse 3. Bei bereits vorhandenen nach Frauen benannten topografischen Bezeichnungen sind die Vornamen zu ergänzen, wenn nur der Nachname der weiblichen Persönlichkeit genannt wird: (Beispiel: Kollwitzgasse) 3.a Bei topografischen Bezeichnungen, die nur nach dem Vornamen einer weiblichen Persönlichkeit benannt sind, sind eine oder mehrere Zusatztafeln anzubringen. (Beispiele: Annenstraße, Odilienweg, Elisabethstraße) 4. Bei Neubenennungen von topografischen Bezeichnungen im „Reininghausviertel“ sind ausschließlich Namen von Frauen zu verwenden. 5. Zu Punkt 4. „Doppelbenennungen“: Bei vorhandenen Doppel- und Mehrfachbenennungen sind Brücken, Parkanlagen, Alleen etc. nach weiblichen Persönlichkeiten umzubenennen. (Beispiele: Erzherzog-Johann-Brücke, Robert-Stolz-Allee) 6. Bei Umbenennungen ist das Verfahren für die Bevölkerung mithilfe mobiler Meldeämter etc. zu erleichtern. Zur Unterstützung dieses Anliegens stelle ich im Namen der Gemeinderatsklubs von Grünen-ALG, SPÖ, KPÖ und der Fraktion der Piraten den folgenden A n t r a g : Die zuständigen bzw. betroffenen Stellen des Magistrats (Magistratsdirektion, Stadtvermessungsamt, Referat für Frauen und Gleichstellung) 1. mögen prüfen, welche Änderungen der Richtlinie zu Straßenumbenennungen notwendig sind, a) um die frühzeitige Einbeziehung von Frauen- und Gleichstellungsausschuss bzw. -referat und der zukünftigen Unabhängigen Frauenbeauftragten als Vorsitzende des Grazer Frauenrats in die Vorbereitung von Straßenumbenennungsentscheidungen verbindlich zu gestalten, b) um die Bevorzugung von Frauen als Namensgeberinnen für Straßen und Plätze verbindlich zu machen, c) die angeführten Anliegen des Frauenrats und des Projekts LOST SPACE möglichst umfassend umzusetzen d) und um Bürgerinnen und Bürger, z.B. bei neuen Straßennamen wie demnächst in Reininghaus miteinzubeziehen in die Frage, wie "ihre" Straße heißen könnte (Einbringen von Vorschlägen mit Begründung; Klärung von Abstimmungsmöglichkeiten) 2. und dem Gemeinderat diesbezüglich bis Ende des Jahres 2014 einen Vorschlag zur Beschlussfassung unterbreiten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 18) Reduktion von Luxuspensionen – Prüfung der Möglichkeiten im Haus Graz GR. Dr. Wohlfahrt stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In diesen Tagen, wahrscheinlich sogar heute, wird voraussichtlich im Nationalrat eine Reduktion sogenannter „Luxuspensionen“ im öffentlichen Bereich und für Firmen im öffentlichen Besitz im Rahmen des sogenannten Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes beschlossen werden. Auch das Haus Graz könnte inhaltlich von diesen Regelungen betroffen sein, sowohl bei der Messe als auch bei der Holding Graz gibt es Pensionsregelungen, die durchaus als Luxuspensionen im Sinne des oben erwähnten Bundesgesetzes betrachtet werden können. Außerdem gibt es auch Doppelpensionen aus Politikerpension und Pensionen unserer Beteiligungen. Deshalb stelle ich folgenden A n t r a g : Der Finanzstadtrat der Stadt Graz, Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ersucht, in der Sitzung des Grazer Gemeinderates im September 2014 einen schriftlichen Bericht über die Umsetzungsmöglichkeiten des oben genannten Bundesgesetzes bzw. über Möglichkeiten der inhaltlichen Umsetzung der in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Maßnahmen – Kürzung von Luxuspensionen - im Haus Graz vorzulegen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 19) .graz GR. Pacanda stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Seit März 2014 darf sich Wien als erste Stadt der Welt bezeichnen, die eine eigene Domain-Endung hat. Es ist nun möglich sich Domains, wie zum Beispiel wirtschaft.wien oder transparenz.wien, zu registrieren. Wien hat die Vergabe dieser TLDs („Top-Level-Domains“) mit einem Vertrag an eine eigene Firma übergeben. Es war in der Anfangsphase (Sicherheitsphase) möglich, sich für rund 1000 Euro Domains vorab zu sichern. In weiterer Folge werden die Domains dann zwischen 30 und 50 Euro kosten. Die Kosten, welche z.B. durch die „Bearbeitungsgebühr“, die bei der ICANN anfallen würden, könnten schnell und nachhaltig wieder eingespielt werden. Die Vorteile für die Stadt Graz sind einerseits eine Stärkung der Marke „GRAZ“ durch eine eigene TLD sowie potentielle Einnahmen durch die Erlöse. Weiters wäre es möglich, jungen Unternehmerinnen und Unternehmern in Graz gratis bzw. vergünstige .graz-Domains in der Starphase anzubieten, was wiederum den Wirtschafts- und Innovationsstandort Graz fördern würde. A n t r a g : 1.) Die dementsprechende Abteilung wird ersucht, mit der Stadt Wien Kontakt aufzunehmen, um einen Erfahrungsaustausch durchzuführen. 2.) Weiters wird die Abteilung ersucht zu überprüfen, in welchem Zeitraum die Investitionskosten gedeckt sein werden. 3.) Um Berichterstattung an den zuständigen Ausschuss in der nächstmöglichen Sitzung wird ersucht. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 20) Transparente Bauverfahren GR. Pacanda stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Bei Großvorhaben im öffentlichen Raum haben Bürger weder Parteienstellung noch Kontrollmöglichkeiten, ob zugesagte Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist dies leider nicht immer der Fall. Im konkreten Fall des Bauprojektes im Pfauengarten hat es keine öffentlichen Informationen über die Planänderungen gegeben (Mauer-Durchbruch statt Freitreppe, Ausführung der behindertengerechten Verbindung). Weiters gestaltet es sich als schwierig, eine Einsicht darüber zu erlangen, ob die mit viel Aufwand und unter den strengen Auflagen des Denkmalamtes sanierten Befestigungswerke nun auch von öffentlichem Grund einsehbar sind, oder ob dazu Privatgrund betreten werden muss. Bei einem Projekt, das in derart öffentlichem Interesse steht und das die Gestaltung des öffentlichen Raumes maßgeblich beeinflusst, ist es wichtig, die aktuellen Informationen und Planänderungen für Bürger transparent darzustellen. A n t r a g : Die zuständige Abteilung möge die Möglichkeiten prüfen und im dementsprechenden Ausschuss darüber berichten, wie Bauverfahren in einem Bereich, der in starkem öffentlichen Interesse steht, künftig transparenter abgewickelt bzw. dargestellt werden können. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k schließt die Sitzung des Gemeinderates um 17.50 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Martina Schröck StR. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GR.in Waltraud Haas-Wippel Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb Sitzung des Gemeinderates vom 12. Juni 2014 2