Sitzung des Gemeinderates vom 22.September 2016 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Elke K a h r Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h BAUER Susanne Mag.a / BERGMANN Ingeborg / BRAUNERSREUTHER Christine / BRENNEIS Petra Mag.a (FH) / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / FABISCH Andreas Mag. / FRÖLICH Klaus Mag. / GMEINBAUER Daniela / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in (FH) / GROSSMANN Michael / HAAS-WIPPEL Waltraud, MA / HABERLER Stefan Andreas Dipl.-Betriebswirt / HAßLER Gerald Mag. / HEINRICHS Elke / HEUBERGER Ingrid / HOFER Philipp Dr. / HÖTZL Christoph E KATHOLNIG Karin / KAUFMANN Martina, MMSc BA / KOPERA Daisy, Univ.-Prof.in Dr.in / KROTZER Robert Mag. / LOHR Roland Ing. / LUTTENBERGER Kurt / MAYR Peter / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth Mag.a / MOGEL Berno / MOLNAR Andreas Mag. / MOSER Rudolf Mag. / PACANDA Philip / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POLZ-WATZENIG Astrid Mag.a / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / RIBO Bedrana, MA / SCHIMAUTZ Markus Dipl.-Ing. (FH) / SCHLEICHER Astrid Mag.a / SCHÖNBACHER Claudia / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / STÖCKLER Peter / TABERHOFER Ulrike Mag.a / THOMÜLLER Martina / TOPF Georg Dipl.-Ing. / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / KAHR Elke Bgm.-Stv.in / EHMANN Michael / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / HOHENSINNER Kurt MBA / RÜCKER Lisa / RÜSCH Gerhard Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. / Magistratsdirektor Mag. Martin Haidvogl Magistratsdirektor-Stellvertreterin Dr.in Ursula Hammerl SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER: GR. Mag. Rudolf MOSER STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 12.15 Uhr ENDE DER SITZUNG: 17.35 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 22. September 2016 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. A 8 – 146579/2015-92 BürgerInnenamt, Bundespräsidentenwahr 2016, Budgetvorsorge für den 3. Wahlgang Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 67-69) 2. A 8 – 146.579/2015-106 A 10/BD – 23828/2009-38 Murmasterplan Graz Mitte und Zentraler Speicherkanal, Entschädigungsvereinbarung, Kooperationsvertrag und Erhöhung der Projektgenehmigung um € 20.200.000,-- auf gesamt € 84,450.000,-- in der AOG 2016-2021 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 69-100) 3. A 8/4 – 3467/2015 A 8/4 – 24820/2016 A 8/4 – 93445/2015 A 8/4 – 27572/2007 Übernahme von Teilflächen sowie ganzen Grundstücken in das öffentliche Gut der Stadt Graz S a m m e l a n t r a g Berichterstatter/in: GR Mogel (Seite 57) 3a A 8/4 – 3467/2015 Rotmoosweg – Staubfreimachung Übernahme von verschiedenen Grundstücksflächen im Abschnitt Rotmoosweg Nr. 67 bis Am Pfangberg Nr. 58 im Gesamtausmaß von ca. 244 m² in der KG Graz Stadt – Weinitzen in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Mogel (Seite 57-58) 3b A 8/4 – 24820/2016 Vidmarstraße – Teilstück Straße Übernahme des Gdst. Nr. 549/2, EZ 371, KG Gösting, mit einer Fläche von 164 m² in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Mogel (Seite 58) 3c A 8/4 – 93445/2014 Neupauerweg Übernahme des Gdst. Nr. 181/1, EZ 139, KG Wetzelsdorf, mit einer Fläche von 523 m² in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Mogel (Seite 58-59) 3d A 8/4 – 27572/2007 Martinhofsiedlung – Bereich „Mela-Spira-Straße“ Übernahme von insgesamt ca. 11.132 m² großen Teilflächen bzw. ganzen Grundstücken in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Mogel (Seite 59-60) 4. A 8/4 – 46737/2016 Spielbergweg, bescheidmäßige Grundabtretung, Übernahme einer ca. 35 m² großen Tfl. des Gdst. Nr. 175/6, EZ 2299, Wetzelsdorf in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 60) 5. A 8/4 – 42568/2012 Murpark - Sternäckerweg Haltestellenausbau, Übernahme von ca. 15 m² großen Tlfl. des Gdst. Nr. 294/3, EZ 1235, KG Liebenau in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 60-61) 6. A 8/4 – 3890/2011 Schönbrunngasse – Gehsteigerrichtung Übernahme einer ca. 38 m² großen Tlfl. des Gdst. Nr. 1481, EZ 474, KG Geidorf in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 61) 7. A 10/BD-043922/2016-2 A 8 – 146581/2015-13 Stadtbaudirektion – Holding Stadtraum Straßen- und Brückensanierungsprogramm 2017 – Teil 1 Projektgenehmigung über € 1,700.000,-- in der AOG 2016 – 2017 Berichterstatter/in: GR Haberler Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 61-62) 8. A 10/5-29789/2005-126 Sachprogramm Grazer Bäche Planungs-/Bauprogramm 2014-2018 Hochwasserschutz Stufenbach – Vorfinanzierung des Landesanteiles in der Höhe von € 1,400.000,-- Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Steiermark Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 62) 9. A 10/8 – 21889/2014/0011 Masterplan ÖV 2021, mit Ausblick auf das Jahr 2030, erforderliche ÖV-Vorsorge zur Stadtentwicklung Informationsbericht Berichterstatter/in: GR Lohr (Seite 101-107) 10. A 14-031065/2016-0002 05.06.2 Bebauungsplan „Köflacher Gasse – Eggenberger Straße“, 1. Änderung V. Bez., KG Gries Beschluss Berichterstatter/in: GR Haberler (Seite 107-108) 11. A 14-017300/2015-0009 06.22.0 Bebauungsplan „Conrad-von-Hötzendorf-Straße – Fröhlichgasse “ VI. Bez., KG Jakomini Beschluss Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 108-110) 12. A 14-017307/2015-0027 06.23.0 Bebauungsplan „Hafnerriegel“ VI. Bez., KG Jakomini Beschluss Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 110-117) 13. A 14-056870/2016-0001 13.06.0_RI Bebauungsplan „Max-Reger-Gasse“, Richtigstellung XIII. Bez., KG Gösting Beschluss Berichterstatter/in: GR Dr. Piffl-Percevic (Seite 117) 14. A 14-045159/2016-0001 14.03.1 Bebauungsplan „Fachhochschule“, 1. Änderung XIV. Bez., KG Algersdorf Beschluss Berichterstatter/in: GR Dr. Piffl-Percevic (Seite 118-120) 15. A 14-030678/2012-0017 14.10.1 Bebauungsplan „Eckertstraße“, 1. Änderung XIV. Bez., KG Algersdorf Beschluss Berichterstatter/in: GR Dr. Piffl-Percevic (Seite 118-120) N A C H T R A G 16. A 8 - 146581/2015-14 Abteilung für Grünraum und Gewässer Rückhaltebecken Scherweg-Hügelweg 1. Projektgenehmigung in der AOG 2016-2017 in Höhe von € 420.000,-- 2. Kreditansatzverschiebung in der AOG 2016 in Höhe von € 60.000,-- Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 62-63) 17. A 8 –21515/2006 – 211 GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH, Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, Bestellung Wirtschaftsprüfung für 2016 (inkl. Option 2017-2018) Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 63-64) 18. A 8 – 146581/2015-12 gehört zu Pkt. 20.) Stadtbaudirektion Ausbau St. Peter Hauptstraße – 2. Teil Projektgenehmigung in der AOG 2016-2018 Berichterstatter/in: GR Mogel (Seite 64) 19. A 8/4-15389/2012 Schönaugasse – Sportunion Steiermark 1. einvernehmliche Auflösung der Bestandsverträge zwischen der Stadt Graz und der Sportunion Steiermark 2. Abänderung des Bestandsvertrages zwischen der Stadt Graz und der GBG Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 65) 20. A 10/BD – 94695/2015-2 Ausbau St.-Peter-Hauptstraße – 2.Teil Projektgenehmigung in Höhe von € 4,0 Mio. Berichterstatter/in: GR Mayr (Seite 65-66) 21. A 8 – 146581/2015-11 A 10/BD – 16294/2007-89 Südgürtel – Grünraum Gestaltung (Landschaftsbau) Projektgenehmigung in Höhe von € 670.000,-- für die Jahre 2016/17 Berichterstatter/in: GR Mogel Berichterstatter/in: GR Großmann (Seite 66-67) 22. A 10 BD/007174/2009/36A 10/8/033238/2016/3 Stadtteilentwicklung Reininghaus – nördl. Teil Quartier 3 (GSt. 336/1) Vereinbarung über die Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen Berichterstatter/in: GR. Dr. Piffl-Percevic (Seite 120-128) 23. A 14-006419/2015 A 8/4-25568/2016-1 A) 14.15.0 Bebauungsplan „ Quartier 3, Alte Poststraße – Wetzelsdorfer Straße“ XIV.Bez., KG Baierdorf Beschluss B) Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen für Bauplatz D des 14.15.0 Bebauungsplanes „Reininghaus Quartier 3, Alte Poststraße – Wetzelsdorfer Straße“ Berichterstatter/in: GR. Dr. Piffl-Percevic (Seite 120-128) 24. A 17-NSV-52971/2016-3 Abgesetzt! Änderung des Stmk Baumschutzgesetz und des Stmk BauG Petition an den Landesgesetzgeber 25. StRH – 107284/2015 Fachliche Steuerung im Haus Graz Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe (Seite 127-128) Graz, 22. September 2016 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Nachruf 1) Oberschulrätin Marianne Kügerl, Volksschuldirektorin i.R., Gemeinderätin a.D. 16 Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Genehmigung des Protokolls 2) Mobilitätsscheck für das Wintersemester 2016/17, Verfügung des Stadtsenates vom 26.8.2016 gemäß § 58 Abs. 1 Statut der Landeshauptstadt Graz 3) Änderungen in Ausschüssen 4) Ferialverfügungen 17 17 18 18-19 Fragestunde des Gemeinderates 1) Verkehrssicherheit am Riesplatz (GR. Pacanda, Piratenpartei stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 2) Erste Grazer Berufsmesse für geflüchtete Menschen (GR.in Kaufmann, MMSc, BA,ÖVP an StR. Ehmann, SPÖ) 3) Zukunft für das sozialökonomische Projekt BAN (GR. Luttenberger, KPÖ an StR. Ehmann, SPÖ) 4) Raumsituation der Nachmittagsbetreuung Ferdinandeum (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ an StR. Hohensinner, MBA, ÖVP) 5) Schulausbauprogramm (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ an StR. Hohensinner, MBA, ÖVP) 6) Bebauungsplanpflicht (GR. Dreisiebner, Grüne an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 7) Geschwindigkeitsbeschränkung in der Körösistraße (GR. Haberler, MBA, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 8) Renovierung der Überdachung des Baumarktes am Hofbauerplatz im Bezirk Eggenberg (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ an StR. Mag. (FH)Eustacchio, FPÖ) 9) Verkehrssicherheit im Bereich Liebenauer Hauptstraße/ Bushaltestelle Leberackerweg (GR.in Katholnig, SPÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 10) Gemeindewohnungen – Aufschlüsselung nach Herkunftsländern (GR. Mag. Moser, FPÖ an Bgm.-Stv.in Kahr, KPÖ) 11) Ausstattung Jugendzentren (GR.in Ribo, MA, Grüne an StR. Ehmann, SPÖ) 12) Längere Öffnungszeiten der Grazer Bäder (GR. Sikora, KPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 20-22 22-25 28-31 31-34 34-37 37-41 41-43 43-44 44-46 46-50 50-53 53-55 Tagesordnung 56-128 Dringlichkeitsanträge 1) Erweiterung des Projekts „Südbahn-Unterführung Josef-Huber-Gasse“ durch ÖV-Unterführung auch unter dem Eggenberger Gürtel – Prüfung (GR. Dr. Piffl-Percevic, ÖVP und GR. Mag. Haßler, SPÖ) 2) Integrationsfähigkeit absichern (GR. Mag. Frölich, ÖVP) 3) Attraktivierung des Museumsangebots (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 4) Situation der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KjP) in Graz (GR.in Heinrichs, KPÖ) 5) Leistbares Wohnen/Anpassungen Wohnungsunterstützungsgesetz und Härtefonds (GR.in Mag.a Bauer, SPÖ) 6) Tierschutz versus Religionsfreiheit – ein politischer Diskurs (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ) 7) Umsetzung des Bio-Impulszentrums Alt-Grottenhof (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ) 8) Grazer Grüngürtel in Gefahr – Petition für eine Beibehaltung der derzeitigen Bestimmungen zum Schutz von Waldflächen im Bundesforstgesetz (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 9) Bekenntnis zur Verbesserung der FußgängerInnen-Sicherheit und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für FußgängerInnen (GR. Dreisiebner, Grüne) 10) Finanzierungsmöglichkeiten für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel (GR. Pacanda, Piratenpartei) 129-136 136-150 150-159 159-163 163-181 181-188 188-192 192-194 195-205 206-210 Anfragen an den Bürgermeister 1) Geruchsbelästigung in Graz-St.-Veit und Umgebung (GR. Mag. Molnar, ÖVP) 2) Soziale Geldleistungen (GR.in Potzinger, ÖVP) 3) Bebauungsdichteverordnung (GR. Eber, KPÖ) 4) „Big Solar“-Machbarkeitsstudie (GR.in Mag.a Bauer, SPÖ) 5) Kostensteigerungen bei Gemeindewohnungen (GR.in Mag.a Bauer, SPÖ) 6) Stadtmauer Kommod-Haus (GR. Pacanda, Piratenpartei) 211 212-213 213-214 214-216 216-217 217-218 Anträge 1) Boller zur Geschwindigkeitsreduktion (GR. Haberler, MBA,ÖVP) 2) Car-Sharing (GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera, ÖVP) 3) Recycling von Fahrradleichen (GR.in Braunersreuther,KPÖ) 4) Fußgänger-Übergang Murfelder Straße/Rainweg – Gasrohrsteg (GR. Eber, KPÖ) 5) Dachausbauten gefährden das UNESCO-Welterbe (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 6) Mariagrün: Ausstattung mit Parkbänken und Abfallkübeln (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 7) Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Leonhardstraße/Odilienweg (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 8) Aufstellung von Fahrradständern (GR. Mag. Krotzer, KPÖ) 9) Gefahrlosen Schulweg ermöglichen – Verkehrsinseln mit Schutzwegen vor Schul-Bushaltestellen (GR. Sikora, KPÖ) 10) Graz-Werbung auf der Autobahn (GR. Sikora, KPÖ) 11) Sanierung Schererpark – Miteinbeziehung des Sportamtes (GR. Sikora, KPÖ) 12) Umweltfreundlicher und wasserdurchlässiger Straßenbelag für Geh- und Radwege (GR. Sikora, KPÖ) 13) Würdigung von Leopold Stolz (GR. Sikora, KPÖ) 14) Prüfung der Einrichtung einer Bushaltestelle vor der Peter-Rosegger-Schule (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 15) Platz der Kinderrechte (GR. Grossmann, SPÖ) 16) Pflege der Murpromenade und fehlende Sitzgelegenheiten (Hortgasse/Auwiesen) (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 17) Taktile Beschriftung von Mülltonnen (GR.in Schönbacher, FPÖ) 18) Richtlinien für die Zuweisung von Gemeindewohnungen – Änderung (GR. Mag. Sippel, FPÖ) 19) ÖV-Entwicklung 2026-2030 (GR. Dreisiebner, Grüne) 219 219-220 221-222 222-223 223-224 224 225 225-226 226-227 227-229 229-230 231-232 232-233 233-234 234-235 235-236 237-238 238-239 239-240 Absetzung des Tagesordnungspunktes NT 24) A 17-NSV-52971/2016-3, Änderung des Stmk. Baumschutzgesetzes und es Stmk. BauG, Petition an den Landesgesetzgeber. Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung – Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 12.10 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Ich darf Sie zur heutigen Gemeinderatssitzung begrüßen, darf diese eröffnen und feststellen, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschussfähig ist. Herr Gemeinderat Hötzl ist heute verhindert und Herr Gemeinderat Mag. Sippel, der Klubobmann, geht heute um 15.15 Uhr. Meine Damen und Herren, leider habe ich auch einen traurigen Nachruf zu verlesen, ich bitte Sie, sich von den Sitzen zu erheben. N a c h r u f 1) Oberschulrätin Marianne Kügerl, Volksschuldirektorin i.R., Gemeinderätin a.D. Bgm. Mag. Nagl: Am, Montag, den 11. Juli heurigen Jahres ist die Bürgerin der Stadt Graz, Frau Oberschulrätin Marianne Kügerl, Volksschuldirektorin i.R. und Gemeinderätin a.D., verstorben. Marianne Kügerl wurde am 27.11.1920 in Rohrbach an der Lafnitz geboren. Nach dem Besuch der Volksschule in Klagenfurt kam sie nach Graz, um das Realgymnasium sowie die Handelsakademie mit Matura abzuschließen. Anschließend absolvierte sie den Abiturientenkurs an der damaligen Lehrerbildungsanstalt und beendete auch diesen mit der Reifeprüfung. Im Jahre 1946 begann Marianne Kügerl an der Volksschule St. Peter ihre Lehrtätigkeit. Nach 20-jähriger Dienstzeit erfolgte 1969 ihre Ernennung zur Volksschuldirektorin. Während ihrer Amtszeit übersiedelte die Volksschule St. Peter in das damals neuerbaute Schulzentrum in der Brucknerstraße. 1980 trat sie in den wohlverdienten Ruhestand. Schon von Jugend an galt ihr Interesse neben ihrer schulischen Tätigkeit auch dem öffentlichen Leben. Viele Jahre hindurch leistete sie im Bezirksschulrat sowohl als Eltern- als auch als LehrerInnenvertreterin wertvolle Mitarbeit. Über 25 Jahre wirkte sie selbstlos und tatkräftig im Rahmen des Jugendrotkreuzes. Von 1968 bis 1978 gehörte sie dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz an und war in dieser Zeit ein wertvolles Mitglied für verschiedene gemeinderätliche Ausschüsse. In Würdigung ihrer Verdienste wurde Marianne Kügerl mit Entschließung des Bundespräsidenten im Jahre 1977 der Titel "Oberschulrat" verliehen. Die Ernennung zur Bürgerin der Stadt Graz erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 18. November 1982. Die Stadt Graz wird der Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Genehmigung des Protokolls Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 14. April wurde von Frau Gemeinderätin Sissi Potzinger überprüft und für in Ordnung befunden. Vielen Dank dafür. Die Vervielfältigungen stehen den Klubs zur Verfügung. 2) Mobilitätsscheck für das Wintersemester 2016/17, Verfügung des Stadtsenates vom 26.8.2016 gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz Bgm. Mag. Nagl: Eine weitere Mitteilung betrifft eine Entscheidung über den Mobilitätsscheck. In seiner Sitzung am 26. August hat der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz mit einer Dringlichkeitsverfügung gemäß § 58 unseres Statutes beschlossen, den Mobilitätsscheck als Förderaktion für Grazer Studierende auch jetzt im Wintersemester 2016/17 wieder zu denselben Bedingungen anzubieten. Die Studierenden erhalten je Semester einen Mobilitätsscheck in Höhe von 30 Euro für ein 4-Monats-Ticket, 35 Euro für das 5-Monats-Ticket und 40 Euro für die 6-Monats-Studienkarte beziehungsweise Car-Sharing. Die Dringlichkeitsverfügung wurde notwendig, da die FH-Studien mit 16. beziehungsweise 19. September beginnen und der nächste Gemeinderat erst für heute wieder anberaumt war. Ich ersuche den Gemeinderat, die vom Stadtsenat in seiner Sitzung am 26.8.2016 getroffenen Dringlichkeitsverfügung in der Ferialzeit zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. 3) Änderungen in Ausschüssen Bgm. Mag. Nagl: Eine weitere Mitteilung betrifft Änderungswünsche, die der SPÖ- Gemeinderatsklub in den Ausschüssen mir vorgelegt hat, die wie folgt lauten: Erstens im allgemeinen Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA soll Mitglied und stellvertretende Vorsitzende anstelle von Waltraud Haas-Wippel nunmehr Mag.a Petra Brenneins werden. Im Ausschuss für Soziales, Mitglied und Vorsitzende anstelle von Frau Mag.a Petra Brenneis nunmehr Waltraud Haas-Wippel, Ersatzmitglied anstelle von Mag. Gerald Haßler nunmehr Mag.a Petra Brenneis. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesen Vorschlägen einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. 4) Ferialverfügungen Bgm. Mag. Nagl: Die nächste Mitteilung auch über Ferialbeschlussfassungen gemäß § 45 Abs. 5 des Statutes. Im Sinne dieses ermächtigenden Gemeinderatsbeschlusses vom 7. Juli hat der Stadtsenat folgenden Beschluss gefasst, der jetzt im Gemeinderatssaal zur Einsichtnahme auch aufliegt. In der Stadtsenatssitzung vom 26.8. haben wir ein Stück der Abteilung 8/4 beschlossen, Liegenschaft Eichbergstraße, Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zugunsten der Stadt Graz für das Gdst.Nr. 249/15 und 249/16 (neu), bei der Einlageziffer 1071, KG Stattegg im Ausmaß von 4.618 m2. Ich ersuche auch die Mitglieder des Gemeinderates, diesen Beschluss zur Kenntnis zu nehmen. Fragestunde des Gemeinderates Beginn: 12.18 Uhr Ende: 13.27 Uhr 1) Verkehrssicherheit am Riesplatz GR. Pacanda stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Pacanda: Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, hoher Gemeinderat, sehr geehrter Herr Stadtrat! Durch die zurzeit stattfindenden Umbaumaßnahmen am Riesplatz und Änderungen der FußgängerInnenübergänge und interimistischen Bushaltestellen kommt es im Bereich des Riesplatzes zu teils gefährlichen Situationen für alle VerkehrsteilnehmerInnen. Zurzeit muss man, um von der Straßenbahnhaltestelle 7 zur Bushaltestelle der Regionalbusse beziehungsweise der Buslinie 77 zu kommen, drei Schutzwege überqueren. Ursprünglich gab es einen direkten Schutzweg vom Riesplatz direkt zum gegenüberliegenden Café Leonhard, wo jetzt die Bushaltestelle sich befindet. Dieser wurde im Rahmen der Umbaumaßnahmen entfernt. Wenn aber bereits ein Bus im Haltestellenbereich steht, überqueren die FußgängerInnen die Riesstraße trotzdem direkt in diesem Bereich, um den noch wartenden Bus zu erreichen und wenn man die Taktung da draußen kennt, ist das relativ verständlich, den Bus noch zu erwischen. Da zur Zeit die Verkehrslichtsignalanlagen ohnehin für alle Fahrzeuge auf rot stehen, wenn die Schutzwegampel zwischen den „Drei Goldenen Kugeln“ und dem Friedhof dementsprechend auf grün steht, wäre es sicher möglich, einen weiteren interimistischen FußgängerInnenübergang im Bereich des alten Schutzweges zu errichten, welcher mit allen Ampeln gleichgeschaltet sein könnte. Dies wäre bis zur Änderung des Standorts und der Fertigstellung des Riesplatzes sicher für alle VerkehrsteilnehmerInnen eine sinnvolle und sichere Lösung. Daher richte ich namens der Piratenpartei und aller interessierten Grazerinnen und Grazer an Sie folgende F r a g e : Können Sie sich vorstellen, am Riesplatz einen weiteren interimistischen FußgängerInnenübergang einrichten zu lassen, um die Verkehrssicherheit für die querenden FußgängerInnen zu erhöhen oder gibt es andere Vorschläge, die beschriebene Situation zu entschärfen? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Ich habe die Ämter beauftragt, das noch einmal zu überprüfen. Folgende Antwort: Eine sichere ampelgeregelte Querungsmöglichkeit am Riesplatz ist vorhanden, aus verkehrs- und bautechnischen Gründen ist eine weitere Querung besonders im vorgeschlagenen Bereich nicht möglich. Eine kürzere Umsteigerelation von der Linie 7 auf die Linie 77 gibt es jedoch bei der Haltestelle Odilieninstitut, Klinikum Süd, also in der Leonhardstraße beziehungsweise Elisabethstraße, und wäre damit optimal und abgedeckt. Also keine Möglichkeit für eine zusätzliche Querung (Applaus FPÖ). GR. Pacanda: Wenn man regelmäßig diese Strecke fährt und mit den Leuten, die dort wohnen, auch spricht, erkennt man, dass die einerseits einfach die Angst haben, vielleicht doch den Bus nicht zu erwischen, das ist, glaube ich, auch die ursprüngliche Problemstellung. Und daher die Frage, könntest du dir vielleicht vorstellen, dass du Kontakt mit den Holding Linien aufnimmst und da möglicherweise… eine Idee wäre auch eine Ansage in der Straßenbahn zu machen, dass die Leute definitiv nicht queren müssen beziehungsweise dass der Bus dementsprechend wartet und das auch mit den Busfahrern dementsprechend abzustimmen, weil wenn er klassisch in den Abendzeiten auch eintreffen, die Taktung relativ lang wird, dass wirklich auch der Bus auf die kommenden Straßenbahnen noch wartet und dass auch möglicherweise vielleicht durch eine Ansage oder vielleicht durch eine Hinweistafel darauf hingewiesen wird, dass man eben nicht schnell über die Straße laufen muss, um den Bus zu erwischen, sondern dass der Bus auch wartet und ich habe mir das selber vor Ort angeschaut, die Busse warten zwar ein wenig, aber wenn man sich den Weg wirklich anschaut, den man gehen muss, wäre es gut, wenn darauf hingewiesen wird und vielleicht die Busfahrer auch noch einmal darauf hingewiesen werden. StR. Mag. (FH) Eustacchio: Nehme ich gleich in die nächste Sitzung mit meinen Ämtern mit und lasse das dann weitergeben, welche Möglichkeiten es da gibt. Ich meine, wir haben die Baustelle dort, das muss man halt mitberücksichtigen, das wird sich sicher alles sehr gut fügen, es werden auch Veränderungen vorgenommen werden in der Linienführung, gerade bei den Bussen, also interimistisch werden vielleicht sowas andenken, aber die Lösung, die große, wird, wenn das alles fertig gebaut wird, da sein. 2) Erste Grazer Berufsmesse für geflüchtete Menschen GR.in Kaufmann, MMSc, BA stellt an StR. Ehmann folgende Frage: GR.in Kaufmann, MMSc, BA: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr geehrter Herr Stadtrat! Ich darf folgende Frage an dich stellen: Man konnte lesen 70 Aussteller informierten 3.500 Besucherinnen und Besucher über 1.000 freie Stellen und Ausbildungsmöglichkeiten. Vor Ort fanden 900 Bewerbungsgespräche statt. Direkt nach der Job-Messe, die in Wien stattgefunden hat, und die Veranstalter diese Job-Messe in Wien haben mir berichtet, dass sehr, sehr viel an Gesprächen und Vermittlungen auch stattfinden konnte und nachdem wir in Graz, mit Großraum Graz, ungefähr 900 Asylberechtigte haben, die auch gerne arbeiten würden, ist es meiner Meinung nach wirklich sinnvoll zu schauen, ob so etwas in Graz nicht auch denkbar wäre und deswegen darf ich die F r a g e an dich richten, ob du mit deinem Referat für Arbeit und Beschäftigung schauen könntest, ob so eine Berufsmesse für geflüchtete Menschen in Graz möglich ist (Applaus ÖVP)? StR. Ehmann: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, liebe Martina! Du sagst es eh schon in deiner Anfrage, dass jeder Mensch, dem unser Arbeitsmarkt in Österreich offen steht, eine echte Chance haben soll, sich über Jobs informieren zu können und in Unternehmen oder mit Unternehmen zusammengebracht zu werden. Jedes Unternehmen, das offene Stellen hat und ein professionelles Miteinander sucht, soll mit Menschen an einen Tisch kommen, die gute Arbeit leisten und ein sicheres Einkommen beziehen wollen, da hast du vollkommen Recht, es geht um das Erkennen von Potentialen von Menschen durch geregelte Arbeit und Einkommen ihre Lebensqualität zu verbessern und ein würdiges Leben führen zu können. Das unterschreibe ich. Für mich gilt es aber in der Betroffenheit für alle Menschen, die keiner Erwerbseinkommenstätigkeit nachkommen können und in der Arbeitslosigkeit sind, egal ob sie hier geboren sind oder nicht, und deshalb habe ich hier einen etwas anderen Zugang zur Integration, denn genau solche eine Veranstaltung, fürchte ich, in der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung zur Zeit würde eher einen deintegrativen Aspekt beinhalten und nicht zur Integration, geschweige denn zur Inklusion führen. Denn Integration ist ja das gemeinsame Ganze oder Teil des gemeinsamen Ganzen und die Inklusion ist ja dann die tatsächliche Verbindung und das selbst bestimmte Leben untereinander. In weiterer Folge auch natürlich mit sinnstiftendem Leben, nämlich mit Arbeit. Daher ist es aus meiner Sicht wesentlich sinnvoller, die bestehenden Berufsmessen für geflüchtete Menschen besser zugänglich zu machen und es muss überlegt werden, wie wir diese Zielgruppe natürlich auch besser erreichen können, um ihnen Chancen, aber auch für Unternehmen Chancen bieten zu können und in diese Richtung habe ich schon Kontakt mit dem AMS aufgenommen, die ja Berufsinformationsmessen veranstalten, wo es hier eine Möglichkeit gäbe, hier das integrativ besser noch unterzubringen oder mit Schwerpunkten wie auch immer. Jedenfalls die Teilung von Bevölkerungsgruppen halte ich nicht für sinnvoll. Ich denke, wir haben hier auch schon seit längerer Zeit, wie du weißt, auch einen Austausch mit meinem Kollegen, Integrationsstadtrat Kurt Hohensinner, der das ebenfalls so sieht wie ich und da wurde meine Haltung auch durchaus klar zum Ausdruck gebracht und insofern tut es mir leid, aber ich werde das Referat für Arbeit und Beschäftigung nicht beauftragen, einen Startschuss für die erste Grazer Berufsmesse allein für geflüchtete Menschen zu eröffnen. Danke (Applaus SPÖ). GR.in Kaufmann, MMSc, BA: Wir sind ja alles andere Menschen und jeder Zugang bei den Arbeitsbereichen und auch was wir gerne arbeiten würden und so sind natürlich auch Menschen, die geflüchtet sind, eine ganz eigene Zielgruppe und brauchen natürlich auch einen eigenen Zugang. Da fängt es schon an mit dem Foto für den Lebenslauf, das vielleicht nicht vorhanden ist oder überhaupt ein Lebenslauf, wie man den schreibt und braucht es eine ganz andere Begleitung. Wenn du nicht bereit bist, das Referat zu beauftragen, bist du bereit, mit den Veranstaltern, die das in Wien gemacht haben, Gespräche zu führen? StR. Ehmann: Selbstverständlich ist das für mich kein Problem, einen derartigen Austausch zu führen, das halte ich auch für sinnvoll. Aber grundsätzlich ist für mich eine Erstellung eines Lebenslaufes mit Fotos usw., wie du es jetzt ausgeführt hast, nicht alleine davon abhängig, ob ich jetzt eine Berufsmesse rein für geflüchtete Menschen mache (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren! Ich unterbreche ganz kurz die Fragestunde, weil heute ein Gemeinderat ist und eine Persönlichkeit, die seit drei Jahrzehnten fleißig an unserer Seite mitgearbeitet hat, damit sich diese Stadt gut entwickelt, heute das letzte Mal da ist und ich ihn gerade sehe, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um einen verdienten Amtsleiter, kurz genannt, den Herrscher über den öffentlichen Raum von Graz, offiziell in diesem Gemeinderatssaal auch zu verabschieden. Unser Abteilungsvorstand Herr Dipl.-Ing. Hrubisek wird in den wohlverdienten Ruhestand treten. Er hat immer gewusst, was er will, er ist ein Mann der Tat, er hat immer bewiesen, dass er Projekte, Aufträge, die er auch von uns erhalten hat, gut umsetzen kann, er ist ein Vollprofi. Soweit ich weiß, ist er im Jahr 1986, also vor 30 Jahren, in den städtischen Dienst eingetreten und ist seit 1989 zu Hause im Straßenamt. Er versteht zu leben, wir brauchen uns keine wirklichen Sorgen, glaube ich, machen, dass er einen Pensionsschock erleiden wird, vor allem dann nicht, wenn man seine Einladung zum Abschiedsfest bekommen hat. Ich möchte aber dem Herrn Dipl.-Ing. Hrubisek namens der Stadtregierung, namens des Gemeinderates und im Namen vieler Bürgerinnen und Bürger für diese drei Jahrzehnte tägliches Dasein, auch für die Bürgerinnen und Bürger, aufrichtig danken und habe noch die letzte Ausgabe gefunden und darf sie wieder überreichen. Alles Gute auf Ihrem weiteren Lebensweg, Sie haben Geschichte mitgeschrieben (allgemeiner Applaus). Dipl.-Ing. Hrubisek: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Das war zuviel der Ehre, die Sie mir da angedeihen haben lassen, aber es stimmt, ich durfte über 30 Jahre diese heiligen Hallen hier betreten, 27 Jahre davon als Chef des Straßenamtes und durfte auch bei drei Stadträten, jetzt Stadträten, dienen. Derzeit einer ganz links außen und witzigerweise sitzen gleich zwei neben mir und Sie können sich vorstellen, dass ich hier in diesen über 30 Jahren einiges erlebt habe. Sehr lustige Dinge, weniger lustige auch natürlich, dann bin ich natürlich gescheiter geworden, viel gelernt, weil es ist auch sehr viel Gescheites hier gesagt worden, manchmal auch nicht so Gescheites, aber wir haben was gemeinsam, wir Beamten, meine ich, und Sie als Politiker, wir haben beide einen Eid abgelegt, dass wir zum Wohle dieser Stadt unsere Arbeit verrichten. Wenn ich zurückblicke, ist es mir zum Großteil gelungen, muss ich dazusagen, auf das bin ich auch stolz und zwischendurch trifft man auch Entscheidungen, das machen ja auch Sie, die passen zwar im Moment, aber im Nachhinein stellt sich heraus, es hat nicht so hingehaut. Dazu muss man aber auch stehen. Ich für meinen Teil darf mich jetzt zurückziehen, Sie dürfen weiterarbeiten und Ihnen wünsche ich, dass Sie weiterhin weise und gute Entscheidungen treffen zum Wohle dieser Stadt und ihrer Bürger und Bürgerinnen und ich darf mich von Ihnen verabschieden und danke sagen (allgemeiner Applaus). Bgm. Mag. Nagl: Einer geht und drei kommen. Ich möchte Frau Dr.in Andrea Fink, Frau Mag.a Infeld-Handl und den Herrn Mag. Nigl als unsere neuen Abteilungsvorstände heute auch im Besonderen begrüßen und erwähnen. Schön, dass Sie diese Verantwortung übernommen haben (allgemeiner Applaus). 3) Zukunft für das sozialökonomische Projekt BAN GR. Luttenberger stellt an StR. Ehmann folgende Frage: GR. Luttenberger: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Stadtrat Ehmann, lieber Michael! Es war relativ wenig in den Medien zu lesen, aber die Beratungsstelle für Arbeitslose und Nichtsesshafte BAN gehört ja auch zu den sozialen Prunkstücken unserer Stadt, die gemeinsam mit dem Ökoservice seit 1983, mindestens seit 1983, ihre Tätigkeit tut zum Wohle vieler Bürgerinnen und Bürger, die entweder Arbeitslos oder Nichtsesshaft sind. In diesem Zeitraum haben viele hunderte Menschen dieses sozialökonomisches Projekt durchlaufen und nicht wenige haben auch danach Arbeit und Beschäftigung gefunden. Jetzt haben wir folgendes Problem: 2015 gab es einen negativen Eigenkapitalabfluss von minus 500.000 Euro, jetzt im September wurde vom Landesgericht beschlossen, in den nächsten Monaten ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung aufzustellen, das heißt, dass in den nächsten Wochen und Monaten versucht wird, hier die BAN, so heißt dieser sozialökomische Betrieb/Verein, hier auf wieder bessere und gesunde Füße zu stellen. Dazusagen muss man auch, gefördert wird die BAN hauptsächlich vom AMS und vom Land Steiermark, aber auch die Stadt Graz hilft hier fallweise mit. Und es geht ja immerhin um mehr als hundert Beschäftigte, davon fast 50 Arbeitsplätze im Transitbereich und es wäre sehr schade und es wäre eigentlich genau das Gegenteil, was wir immer sagen, dass wir als Stadt hier eine soziale Verantwortung haben, wenn hier die BAN Schiffbruch erleidet. Ich meine, beim Sanierungsverfahren können wir eh nicht mithelfen, aber es geht immerhin darum, dass man mit der Geschäftsführung spricht und dass man eben hier gesteigertes moralisches Interesse zeigt. Meine F r a g e an dich, Michael, wäre eben ganz einfach: Gibt es von deiner Seite ebenfalls Bemühungen mitzuhelfen, dem für die Stadt Graz so wichtigen sozialökonomischen Betrieb BAN eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen? Danke (Applaus KPÖ). StR. Ehmann: Sehr geehrter Herr Gemeinderat, lieber Kurt! Die Nachricht über das drohende Insolvenzverfahren von BAN hat uns im Sommer ziemlich überraschend getroffen. Die Leistungen, die BAN seit vielen Jahren für den arbeitsmarktpolitischen Bereich in Graz erbracht hat, sind auf jeden Fall nicht nur zu schätzen, sondern es ist auch zu erwähnen, dass seit dem Jahr 1986, wie es du schon angesprochen hast, sehr viele Langzeitarbeitslose sowie sozial benachteiligte Menschen in dem Projekt gearbeitet haben und betreut wurden. Das sozialökonomische Projekt an sich war auch immer Vorbild für viele andere Projekte in Graz, aber auch in der Steiermark. Tatsache ist, dass wir sozialökonomische Projekte und Betriebe in Graz dringend brauchen, damit Menschen durch ihre Anstellung bei diesen Projekten wieder Zugang zum ersten Arbeitsmarkt finden können. Wir brauchen die sozialökonomischen Projekte und die Transitarbeitsplätze in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation und deshalb schmerzt es natürlich besonders, was hier passiert ist. Aber nun zu deiner Frage. Insgesamt muss man schon festhalten, leider hat BAN sehr kurzfristig informiert, also ich kann es aus eigenen Bereichen sagen, ich wurde über eine Freundin eines Mitarbeiters über Facebook über die Situation informiert. Wir haben daraufhin natürlich sofort reagiert und auch mit Betriebsrat usw. Kontakt aufgenommen, auch die Geschäftsführung kam nachher zu uns ins Büro und wir haben diesbezüglich Gespräche geführt. Du hast es schon angesprochen, die BAN stellen grundsätzlich den arbeitsmarktpolitischen Betrieb dar und arbeiten aber in erster Linie mit AMS-Fördermittel. Laut AMS-Auskunft werden die Zielgruppenplätze durch neue Projekte ersetzt und auch durch andere Betriebe aufgefangen. Die erste Gläubigersitzung steht ja kurz bevor, wo die Gläubiger Informationen darüber erhalten, wie sie die ausstehenden Förderungen geltend machen können. Nachdem das Sozialamt, Referat für Arbeit und Beschäftigung, eine Co-Finanzierung bei einem in Kooperation mit dem Land Steiermark durchgeführten EU-Projekt zur niederschwelligen Beschäftigung in den steirischen Regionen eingebracht hat, wird natürlich auch die Stadt Graz an dieser Sitzung teilnehmen. In Abstimmungstreffen mit den anderen Fördergebern wird das Referat Arbeit und Beschäftigung immer eingebunden sein und ich denke, wir müssen einmal anschauen, wie das Verfahren jetzt läuft, aber selbstverständlich liegt uns auch daran, weiterführen zu können, weitererhalten zu können, wenn möglich, wir werden das im Verfahrensverlauf dann noch weiter beobachten und sehen (Applaus SPÖ). GR. Luttenberger: Lieber Michael! Ich möchte mich für die Auskunft bedanken, das beweist, dass ihr da eingebunden seid. Ich habe bei der vorigen Anfrage mitbekommen, dass du ja doch regelmäßig auch mit dem AMS in Verbindung stehst und da hätte ich eben meine Zusatzfrage. Es geht um die Verweildauer von Transitarbeitskräften. Wie ich vor zehn Jahren begonnen habe zu arbeiten in Projekten, war die Verweildauer neun, zwölf, 16, 24 Monate und jetzt ist sie auf drei bis sechs Monate reduziert worden und das ist ein Problem. Weil da kommt ein Teilnehmer hinein in ein Projekt, der kann sich nicht einmal richtig eingewöhnen und ist schon wieder weg, und man soll ja auch dann Vermittlungsquoten erzielen. Also ich halte das für sehr bedenklich und ich wollte dich und würde dich gerne bitten, dass du hier auch mit dem AMS sprichst, hat auch mit BAN zu tun (Applaus KPÖ). StR. Ehmann: Lieber Kurt, sehr gerne, ich muss sagen, persönlich auch von meiner Einstellung her, mir wäre es auch lieber, dass es eine längere Verweildauer gäbe. Aber diese Regelung betrifft ja jetzt nicht ausschließlich BAN, sondern alle sozialökonomischen Projekte und daher würde ich jetzt aber in diesem Sinn quasi deinem Wunsch folgen inhaltlich, aber keinen Zusammenhang zur Insolvenz herstellen können, denn auch andere sozialökonomische Betriebe arbeiten nach diesem Modell und sind jetzt nicht alle von Insolvenz bedroht (Applaus SPÖ). 4) Raumsituation der Nachmittagsbetreuung Ferdinandeum GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt an StR. Hohensinner, MBA folgende Frage: GR.in Mag.a Marak-Fischer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrter Herr Stadtrat! Die Situation im Ferdinandeum ist räumlich eine sehr schwierige. Erstens sind drei Schulen an einem Standort, zwei neue Mittelschulen und eine Volksschule zusammen und zweitens haben wir natürlich in der Innenstadtlage das Problem, dass Ausbauten, Vergrößerungen sehr, sehr schwierig sind. Das heißt, die Situation ist insgesamt auch tagsüber schon relativ schwierig oder am Vormittag schon relativ schwierig. Besonders heikel wird es allerdings in der Nachmittagsbetreuung dadurch, dass die meisten Räume für Musikunterricht, wir haben ja dort auch den Schwerpunkt Musikunterricht, genutzt werden, ist für die Nachmittagsbetreuung räumlich kaum mehr Platz und zum Teil sind alle Kinder der Nachmittagsbetreuung, und meinen Informationen nach sind es bis zu 100 Kinder derzeit, auf engstem Raum zusammen. Ausweichmöglichkeiten nach draußen gibt es ja bekanntermaßen auch nicht, es gibt den Innenhof und dann befindet man sich bereits im öffentlichen Raum, da immer wieder auch versucht geworden ist, benutzt zu werden, aber es ist relativ schwierig und wird von den Lehrerinnen und Lehrern auch nicht sehr gerne angenommen. Abgesehen natürlich, dass es nicht bei jedem Wetter möglich ist. Es wurde und es sind eben einige Eltern auch sehr besorgt, speziell von Kindern, die noch sehr jung sind und die gerade vom Kindergarten in die Schule gewechselt sind und zum Teil auch ein bisschen schockiert jetzt sind über die Situation in der Nachmittagsbetreuung im Vergleich zur Situation im Kindergarten, haben sich auch an uns gewandt und haben gemeint, es sei ihnen vor dem Sommer noch zugesagt worden, dass es weitere Räume geben soll oder speziell einen weiteren Raum, der ist jetzt zu Schulbeginn aber nicht da gewesen, und meine F r a g e an dich ist jetzt: Welche Maßnahmen sind geplant, um die von den Eltern beklagte schwierige Raumsituation in der Nachmittagsbetreuung der Volksschule Ferdinandeum möglichst rasch zu verbessern (Applaus SPÖ)? StR. Hohensinner, MBA: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Die Nachmittagsbetreuung entwickelt sich rasant, das ist auch notwendig, weil sich die Bedürfnisse der Familien in den letzten 20 Jahren verändert haben. Gerade in der Stadt entwickelt sich das so, dass wir pro Jahr um acht Prozent mehr Nachmittagsgruppen anbieten können beziehungsweise wir haben auch einen Zuwachs von Ganztagsformen in der verschränkten Variante. Du sprichst an Ferdinandeum, du weißt, dass ich ziemlich mit allen Schulen, eigentlich mit allen Schulen, im regen Austausch bin und das Ferdinandeum ist eine Innenstadtschule, deswegen sind wir räumlich auch etwas begrenzt. Aber wir haben geschaut, gerade in zwei Situation zu unterstützen, einmal, du hast es angesprochen, gibt es einen kleinen Pausenhof, das ist der Innenhof, aber da waren wirklich alle bemüht, das Straßenamt und viele andere Abteilungen, dass wir einen zusätzlichen Freiraum schaffen und zwar am Färberplatz steht dieser zusätzliche Freiraum jetzt seit einigen Monaten zur Verfügung. Der Bürgermeister war auch vor Ort, wie dieser zusätzliche Pausenraum eröffnet wurde. Ich weiß nicht, ob du das weißt, es wird auch mit Bändern abgesperrt, dass da nichts passieren kann, dass die Zulieferer da keine Gefahr darstellen, also das ist schon einmal wirklich ein wichtiger Schritt, der gesetzt wurde. Einen weiteren Schritt haben wir noch vor dem Sommer eingeleitet, weil ich war ja auch vor Ort in der Schule, um genau diese Thematik zu besprechen und wir haben es jetzt geschafft, weil das Reformhaus aus diesem Gebäude ausgezogen ist, dass die GBG genau diese Räumlichkeiten auch der Schulnutzung zugeführt hat und diese denkmalgeschützten Räumlichkeiten wurden über den Sommer umgebaut, leider ist es nicht ausgegangen, dass wir wirklich punktgenau mit Schulbeginn die Räume bereitstehen können, aber ich kann dir zusichern, dass mit Anfang Oktober hier beide Räumlichkeiten bereitstellen im Ausmaß von 110 m2. Zusätzlich wird ein Raum bereitgestellt für die Schulsozialarbeit. Ich hoffe, dass du mit dieser Information was anfangen kannst und dass du diese Info den Eltern auch weitergeben könntest bitte (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Marak-Fischer: Danke, das mache ich gerne, gebe ich gerne weiter. Eine Möglichkeit, die sich schon auch noch auftuen würde ist, wenn es schon räumlich knapp ist, zumindest personell ein wenig aufzubessern. Derzeit ist hier die Situation, dass 25 Kinder, das ist auch die gesetzliche Obergrenze, schon klar, aber diese Obergrenze wird auch ausgeschöpft, also 25 Kinder pro Betreuerin, was natürlich die Spielräume ein wenig beengt, würde ich einmal sagen und mit zusätzlichem Personal in der Freizeitbetreuung könnte man hier natürlich auch wieder die Situation entlasten und mehr im pädagogischen Schaffen, indem eine Gruppe woanders hingeht zum Beispiel oder einen Ausflug macht und da gibt es jetzt erfreulicherweise sowohl vom Bund zusätzliche Mittel, nämlich 9.000 Euro pro Gruppe, und auch vom Land Steiermark ganz aktuell die Möglichkeit, das nennt sich Zweckzuschuss, ich muss das ablesen, Zweckzuschuss zu Personalkosten im Freizeitbereich, auch 9.000 Euro pro Gruppe, das heißt, hier gäbe es schon die Möglichkeit, auch mit diesen Förderungen, die eben abzuholen sind, personell ein wenig Spielräume zu schaffen und daher meine Frage: Bist du bereit beziehungsweise wirst du auch diesen Bedarf, der ist nämlich bis Anfang Oktober zu melden, wirst du diesen Bedarf auch beim Land melden und hier weiter noch zur Entschärfung der Situation beitragen (Applaus SPÖ)? StR. Hohensinner, MBA: Also freilich, die Bundesförderung die ist uns ja schon ein bisschen länger bekannt gewesen und da sind wir auch in Vorbereitung, dass wir spezielle Angebote in der Sprachförderung und im Sportbereich bereitstellen werden, da arbeiten wir auch mit der Sportunion zusammen. Was die Landesförderung betrifft, war es leider so, dass die zuständige Landesrätin mir diese Information erst bei einem Mittags-Gespräch Anfang September mitgeteilt hat, andere Gemeinden haben diese Information schon vor dem Sommer bekommen und die Stadt Graz hat das Erfordernis, dass solche Projekte halt auch ausgeschrieben werden müssen, wenn man das im Gesamten bereitstellt. Wir schauen jetzt, wie wir das zusammenbringen, dass wir die Landesförderung auch noch in Anspruch nehmen können. Aber meine Bitte ist, zukünftig, wenn das Land so eine Förderung ausschüttet, dass wir das wirklich ehestmöglich auch erfahren, dass man wirklich das ganze Geld in Anspruch nehmen können (Applaus ÖVP). 5) Schulausbauprogramm GR.in Mag.a Schleicher stellt an StR. Hohensinner, MBA folgende Frage: GR.in Mag.a Schleicher: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Es geht um das Thema Schulausbauprogramm. Rechtzeitig zum Schulbeginn war das Grazer Schulausbauprogramm im Mittelpunkt der lokalen Berichterstattung. Unter anderem wurden auf Grazer Stadtgebiet vier neue Schulen eröffnet, denn man rechne mit einer Erhöhung von zumindest 250 Schülern jährlich. Während nun ländliche Gebiete mit zahlreichen Schulschließungen konfrontiert sind, werden im urbanen Ballungsraum Graz zusätzliche Schulen errichtet. In Zusammenhang mit den deutlich rückläufigen Geburtenzahlen der dafür relevanten Jahre ist jedenfalls von Interesse, welche bevölkerungsstatistischen Fakten die Grundlage für das millionenschwere Schulausbauprogramm bilden. Daher richte ich an dich, sehr geehrter Herr Stadtrat, die F r a g e : Mit wieviel Mehraufkommen durch zugezogene Personen aus dem In- und Ausland wurde gerechnet, respektive welche konkret vorliegenden Zahlen, die eine derartige Entwicklung belegen könnten, sind die Grundlage dafür, um millionenschwere Schulausbaumaßnahmen gegenüber dem Grazer Steuerzahler zu rechtfertigen (Applaus FPÖ)? StR. Hohensinner, MBA: Der Bedarf, welche Schulplätze wir in der Zukunft brauchen, wird pro Quartal von uns ganz genau angeschaut. Von uns, heißt nicht nur, meine Abteilung, sondern da sind auch einige andere Abteilungen miteinbezogen und wir orientieren uns nach zwei Fakten. Einmal, der erste Fakt ist, wieviel Kinder unter sechs Jahren sind bereits in unserer Stadt, null bis fünf, weil diese Kinder ja, das ist so gut wie sicher auch einen Bildungsplatz bei uns in Anspruch nehmen und da nehmen wir die ZMR-Daten her und der zweite Fakt ist, dass es eine prognostizierte Jahresbevölkerungszuwachszahl gibt, die nehmen wir her, aber auch nicht ungeprüft, sondern wir schauen auch, dass wir mit der Stadtbaudirektion uns ganz genau ansehen, wo entstehen in Graz größere Siedlungen und da gibt es einen Abgleich und durch diese zwei Fakten haben wir auch die 250/260 Schulplätze beziehungsweise Bildungsplätze errechnet. Und mit 14. September haben wir im aktuellen Schuljahr 2015/2016 bereits 2.280 Erstklassler. Das heißt, 241 Kinder mehr als im Schuljahr davor und diese Zahl erhöht sich erfahrungsgemäß noch in den nächsten Wochen bis zum Stichtag 1. Oktober und zusätzlich kommen dann auch noch Schüler in den Privatschulen dazu. Aber diese Privatschüler sind für unser Schulausbauprogramm eigentlich nicht relevant. Aber du siehst, der Vergleich der Prognosezahl und der tatsächlichen Zahl also das stimmt überein und ich bedanke mich bei allen Abteilungen der Stadt Graz, dass wirklich so sorgfältig in die Zukunft geblickt wird, dass jeder Euro, den wir in die Bildung investieren, ein gut angelegter Euro ist (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Schleicher: Es ist nicht alles Gold, was glänzt, punkto Euro. Wenn man jetzt die geburtenschwachen Jahre hernimmt und den angesprochenen Geburtenrückgang, der von dir genannte Zuwachs, wodurch begründet sich der jetzt? StR. Hohensinner, MBA: Also Frau Gemeinderätin, die FPÖ schafft es wirklich, bei jedem Thema irgendwann einmal beim Thema Flüchtlinge herauszukommen, das habt ihr auch bei den Eichkatzerln oder Eichkatern geschafft. Fakt ist, dass wir als Stadt Graz gesetzlich auch den Auftrag haben, für alle schulpflichtigen Kinder einen Platz bereitzustellen und ich sage dir eines, dass meine vollste Überzeugung auch diese ist, dass wir allen Kindern, die rechtmäßig sich da in Graz aufhalten, wirklich die beste Bildung anbieten wollen, egal ob sie ursprünglich aus Oberzeiring, Graz oder Aleppo sind, weil diese Kinder auch zukünftig in unserer Stadt leben werden und wenn wir ihnen keine Bildungskarriere ermöglichen, dann werden sie auch keinen Jobeinstieg schaffen und dann züchten wir uns wirklich soziale Probleme von morgen und ich hoffe, dass ihr nicht an solchen Problemen interessiert seid. Aber ich möchte noch eines ansetzen, du weißt, 2014 bin ich als Bildungsstadtrat gekommen, wir haben dieses Ausbauprogramm im März 2014 beschlossen, das war noch weit vor der Flüchtlingswelle und damals haben wir schon die 250 Kinder errechnet. Also nur so viel dazu, dass ihr jetzt wieder alles darstellt, dass wir nur auf Grund der Flüchtlingswelle diese Bildungsplätze brauchen (Applaus ÖVP). Bürgermeisterstellvertreterin Kahr übernimmt um 12.55 Uhr den Vorsitz. 6) Bebauungsplanpflicht GR. Dreisiebner stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne, sehr geehrter Herr Bürgermeister! In Graz ist unbestritten ein hohes Ausmaß an Bautätigkeit, es ist jetzt auch über Bevölkerungsentwicklung usw. schon im Vorfeld gesprochen worden. Wir versuchen natürlich in der Raumordnung, in der Stadtplanung, das mit den dementsprechenden Werkzeugen, etwa dem Stadtentwicklungskonzept und Flächenwidmungsplanung usw., zu ordnen. So gibt es in Neubaugebieten dementsprechende Bebauungsplanpflichten und Notwendigkeiten, Bebauungspläne zu erlassen, bevor gebaut werden kann, es gibt aber auch in den Bezirken, wo Altbestand ist, laut § 26 Abs. 26 im 4.0 STEK zum Schutz und zur Revitalisierung von Innenhöfen und Vorgärten in geschlossenen Siedlungsbereichen eine Bebauungsplanpflicht. Jetzt wird auch hier entsprechend oft umgebaut, ausgebaut, aber auch Neubauten gemacht und oftmals kommen AktivbürgerInnen, NachbarInnen usw. auf mich, wahrscheinlich auch auf andere Kolleginnen und Kollegen, zu und fragen nach, welche Gründe es hier gibt, dass man was bauen kann, dass man dementsprechend keinen Bebauungsplan und Ähnliches mehr vorfindet, obwohl diese Pflicht im Deckplan 1 des dritten Flächenwidmungsplanes wie auch im aufgelegten vierten vorkommt und für jeden einsehbar ist. Da es diese Fälle scheinbar gibt, so wie ich das zumindest interpretiere, darf ich an Sie, Herr Bürgermeister, in Ihrer Funktion als Stadtplanungsreferent die F r a g e stellen: Welche Umstände beziehungsweise Voraussetzungen im Falle eines Bauansuchens für einen Neubau müssen gegeben sein, damit von der im 4.0 Stadtentwicklungskonzept im § 26 Abs. 26 festgelegten Bebauungsplanpflicht für "Schutz und Revitalisierung von Innenhöfen und Vorgärten in geschlossenen Siedlungsbereichen" seitens der befassten Abteilungen, also der Abteilung für Stadtplanung, abgegangen werden kann (Applaus Grüne)? Bgm. Mag. Nagl: Ich freue mich über die besondere Aufmerksamkeit, die ich hier bekomme, weil die Frage wäre eigentlich an die Frau Stadträtin Elke Kahr zu richten. Da es im Ermessen der Bau- und Anlagenbehörde liegt, ob für den Abschluss eines Bauverfahrens in den angesprochenen Bereichen die vorherige Erlassung eines Bebauungsplanes erforderlich ist oder nicht. Sie sagen ja selbst, dass die anzuwendende Regelung sich sowohl im dritten aufrechten Fläwi-Plan sich im § 4 Absatz 2 findet als auch in unserem Entwurf zum vierten Flächenwidmungsplan, auch hier ist es im Übrigen wieder § 4 Abs. 2. Und sie besagt, dass im Deckplan 1 des Fläwi festgelegten Gebieten grundsätzlich Bebauungsplanpflicht besteht. Dies jedoch, und jetzt kommt ein Zitat: „mit der Maßgabe, dass bei der Schließung von Baulücken und bei Zubauten ein raumplanerisches Gutachten genügt.“ Erkennt also die Behörde, dass dieser Fall, nämlich die Schließung einer Baulücke, und das ist es ja in vielen Fällen, vorliegt, so ersucht sie das Stadtplanungsamt um Erstellung eines städtebaulich, raumplanerischen Gutachtens. Also auch da kann man den besorgten Bürger oder der besorgten Bürgerin dann sagen, dass in diesem Fall dann die Expertinnen/Experten des Stadtplanungsamtes kommen und hier vorschreiben, wie denn dieses Gebäude letzten Endes auch auszusehen hat, das wiederum ist dann natürlich im Bauverfahren zu würdigen (Applaus ÖVP). GR. Dreisiebner: Das ist jetzt natürlich im Sinne der AnwohnerInnen, der NachbarInnen, vor allem das Ganze dann mit Dichteüberschreitungen usw. verbunden ist und im Sinne der Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes, nicht nur eine gute Nachricht, wer die Entkernung beziehungsweise Begrünung oftmals Freimachung von Einbauten, Stellplätzen usw. von Innenhöfen dadurch sehr abgeschwächt werden könnte und meine Frage: Sind Sie bereit, hier mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in den Abteilungen beziehungsweise mit der Frau Vizebürgermeisterin oder sehen Sie da eine Möglichkeit, eine Verschärfung im Sinne einer gedeihlichen Entwicklung, eine bauqualitativen Entwicklung zu erreichen, weil es ja oft wirklich sehr geringe Abstände gibt, gerade in diesen Bereichen der innenstadtnahen Besiedlungen, der gewachsenen Siedlungen und wir hier unter Umständen nicht die Qualitäten erreichen können, die wir eigentlich beabsichtigen, wenn man das Stadtentwicklungskonzept etc. durchliest. Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, jetzt sind Sie auch mit im Raumordnungsausschuss und ich glaube, wir haben uns ja des Öfteren schon damit beschäftigt und was schreiben wir hinein? Wir haben jetzt auch beim Fläwi-Plan vier ja gemeinsam vor, dass wir Bebauungspläne in viel mehr Gebieten ausweisen, als das bisher der Fall war, weil wir es leider Gottes als einziges Instrument haben, nachdem es diese landesgesetzlichen Regelungen gibt, die uns nicht gefallen, da haben wir eh schon Petitionen geschickt, das betrifft die Gangflächen, die nicht dazugerechnet werden, das betrifft immer die höchste Ausnützung der Baudichte, die da ist. Also haben wir gesagt, ein Instrument, mit dem wir noch ein bisschen bewegen können, sind Bebauungspläne. Jetzt gibt es Gebietskörperschaften und Städte wie Salzburg, die haben das, glaube ich, gleich über die ganze Stadt drübergelegt. Waren dann, glaube ich, sehr unglücklich darüber und das, was Sie hier beschreiben, ist ja genauso ein Grenzfall. Da geht es jetzt genau darum, dass wir gesagt haben, wenn wir Bebauungspläne auch verordnen, wird zwischendurch der eine oder andere kommen, der einen kleinen Zubau hat oder der eine Lücke schließt und deswegen dann das ganze Gebiet wieder mit einem Bebauungsplan neu aufzuarbeiten, auch mit der langen Verfahrensdauer, wollten wir ein bisschen unbürokratischer lösen und deswegen glaube ich, können wir uns im Rahmen des Fläwi-Planes auch noch einmal unterhalten, wie man mit dem Thema umgeht. Ich glaube, dass gerade, wenn es um die Innenhöfe geht, da vermehrt Augenmerk darauf bleiben muss, aber ich vertraue durchaus auch dem Herrn Dipl.-Ing. Inninger und seinem Team jetzt, dass sie bei der Erstellung dieser notwendigen städtebaulichen Gutachten dann auch der Behörde sagen, wie es auszusehen hat. Also ich bin nicht ganz so misstrauisch jetzt in Richtung unserer Beamtenschaft. Ich glaube, das wird ganz gut laufen. Vielleicht gibt es den einen oder anderen Fall, dann sollten wir uns ihn anschauen. Ich habe jetzt keinen konkreten, aber ich glaube, das war genau der Versuch, immer zu schauen, wollen wir überbürokratisch mit langen Verfahren dann alles zumachen und deswegen gibt es ja diesen Ausnahmeparagraphen, über den können wir gerne noch einmal reden. Vielleicht gibt es ein paar konkrete Fälle, wo man das auch mit den Experten noch einmal besprechen, weil ich glaube, wir haben schon die Chancen, auch ich als zuständiges Stadtsenatsmitglied, aber der Bernhard Inninger, der Baudirektor, wir haben schon die Chance, da unser Augenmerk daraufzulegen, wenn es da um zu große Gebäude geht. Was die Überschreitung von Baudichten anbelangt, haben wir sowieso andere Regelungen, die dann da dann da drankämen. Aber wenn es einen konkreten Fall gibt, dann bitte Direttissima, Herr Gemeinderat (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.00 Uhr den Vorsitz. 7) Geschwindigkeitsbeschränkung in der Körösistraße GR. Haberler, MBA stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Haberler, MBA: Geschätzter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Galerie, sehr geehrter Herr Stadtrat Mario Eustacchio! Sie haben Anfangs dieser Gemeinderatsperiode Verfehlungen bei Entscheidungen über Verkehrsmaßnahmen gerade der vorangegangenen Ressortführung angeprangert und korrigiert. Dies betraf unter anderem die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Marburger Straße. Als Begründung für die Beibehaltung der verordneten Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Marburger Straße wurde damals unter anderem der vermehrte Radfahrerverkehr ins Treffen geführt. Es gibt aber auch andere Straßen in Graz, welche meines Erachtens ähnlich gelagert sind. Die Körösistraße ist ein solches Beispiel. Dort besteht allerdings ein Radweg, welcher parallel dazu geführt wird, andererseits existiert dort aber auch eine Schule, welche im unmittelbaren Umfeld auf jeden Fall eine Geschwindigkeitsbegrenzung rechtfertigt – so wie bei anderen Schulen auch. Doch frage ich mich, was ist mit dem übrigen Straßenzug? Deshalb stelle ich an Sie, geschätzter Herr Stadtrat, folgende F r a g e : Sind Sie bereit, die Situation in der Körösistraße zwischen der Fischergasse und der Grabenstraße einer Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls verordnete Geschwindigkeiten einer Änderung zuzuführen (Applaus ÖVP)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Lieber Stefan! Wir haben gestern kurz geplaudert. Die Sachlage war die, das Aufheben der 30 km/h-Beschränkungen auf Vorrangstraßen ist jetzt nicht direkt durch mich erfolgt, sondern aufgrund eines Gerichtsbeschlusses, weil jene, die eine Strafe erhalten haben, die zu schnell waren in dieser 30er-Zone, dagegen berufen haben und ihnen Recht gegeben wurde. Wir haben nur damals dann alle anderen Situationen, wo das auch verordnet gewesen ist, aufgehoben. Die Situation Körösistraße hat sich mir bis jetzt nicht dargestellt, ich habe auch aus diesem Bereich noch nie Probleme gehört, habe aber bereits dem Straßenamt das übergeben, dass sie das überprüfen und natürlich analog zu führen haben, wie wir es ja in allen anderen Straßenabschnitten gemacht haben und machen müssen, es ist ja keine freiwillige Geschichte, sondern machen müssen, habe es schon weitergegeben und wird natürlich auch dementsprechend umgesetzt werden (Applaus FPÖ). 8) Renovierung der Überdachung des Bauernmarktes am Hofbauerplatz im Bezirk Eggenberg GR.in Mag.a Taberhofer stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR.in Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, Kollegen und Gäste, sehr geehrter Herr Stadtrat! Der Bauernmarkt am Hofbauerplatz ist ein wichtiger Nahversorger mit frischen, regionalen Produkten der Bäuerinnen und Bauern aus der Umgebung von Graz und wird von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Leider ist die mit Betonsäulen konstruierte Überdachung des Bauernmarktes mittlerweile sehr renovierungsbedürftig. Da der Beton der Säulenkonstruktion an verschiedenen Stellen langsam abbröselt, ist diese Dachkonstruktion bei Schlechtwetter undicht und die MarktstandlerInnen müssen sich deshalb mit anderen Mitteln vor dem Regen schützen. Darüber hinaus besteht natürlich, langfristig gesehen, die Gefahr, dass die Dachkonstruktion nicht mehr ausreichend stabil ist. Aus diesem Grund stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende F r a g e : Sind Sie bereit, die zuständigen Stellen zu kontaktieren und prüfen zu lassen, welche Maßnahmen und Kosten zur Renovierung der tragenden Betonsäulen der Überdachung des Bauernmarktes am Hofbauerplatz erforderlich sind, um sie möglichst zeitnah in Auftrag geben und umsetzen lassen zu können (Applaus KPÖ)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Frau Gemeinderätin, danke für die Anfrage. Die Geschichte ist bereits im Laufen, die ersten Schritte zur Renovierung beziehungsweise Sanierung der Überdachung am Hofbauerplatz wurden bereits gesetzt. Es gibt auch schon eine erste Kostenschätzung der Renovierungsarbeiten, diese sollen sich laut aktuellem Stand auf rund 250.000 Euro belaufen. Des Weiteren ist anzumerken, dass die Überdachung des Hofbauerplatzes unter Denkmalschutz steht, das gesamte Gebäude ist unter Denkmalschutz und daher auch eine dementsprechende Stellungnahme der Denkmalschutzkommission notwendig ist und diese noch ausständig ist. Also wir sind dran, Sie wissen eh, wie diese Wege gehen. Grundsätzlich wäre es überhaupt schön, das Ganze abzutragen, was Neues hinzubauen, aber das lasst natürlich der Denkmalschutz nicht zu, nehme ich einmal an, aber die Stellen, die diversen, die dafür verantwortlich sind, sind bereits am Arbeiten (Applaus FPÖ). GR.in Mag.a Taberhofer: Herzlichen Dank, das freut sicher viele, dass das schon in Angriff genommen wird. Danke (Applaus KPÖ). 9) Verkehrssicherheit im Bereich Liebenauer Hauptstraße/Bushaltestelle Leberackerweg GR.in Katholnig stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR.in Katholnig: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Stadtsenatsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Gemeinderat, liebe Damen und Herren auf der Bühne! Bushaltestelle Leberackerweg, dort ist ein großes Einziehungsgebiet, dort sind sehr viele Wohnbauten, dort sind sehr viele Menschen, sehr viele Kinder hingezogen und es ist irgendwo ein unbefriedigender Zustand, weil eben dort eine Bushaltestelle installiert wurde ohne begleitende Verkehrssicherheitsmaßnahme, weder in Form einer Druckampel oder eines Zebrastreifens. Es hat Straßensperren gegeben, es hat Bürgerversammlungen gegeben, es hat Initiativen aus dem Bezirksrat gegeben, nichts ist passiert und jetzt frage ich Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat: Was gedenken Sie zu tun, um diese leidliche Situation zu lösen (Applaus SPÖ)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Frau Gemeinderätin! Mai 2012 hat sich die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit mit dem Thema befasst. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit wurde beauftragt, eine Untersuchung der Situation vorzunehmen, die Untersuchung wurde im September 2012 durchgeführt. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit ist damals zum Schluss gekommen, dass im Bereich Liebenauer Hauptstraße/Leberackerweg die Voraussetzungen für die Anlegung eines Schutzweges bei weitem nicht erreicht wurden. Nachzulesen im Protokoll der Arbeitsgruppe vom 19.10. Aber, wie Sie richtig angeführt haben, in der Zwischenzeit haben massive Bautätigkeiten stattgefunden, aufgrund dieser Bautätigkeiten hat sich die Projektgruppe Verkehrssicherheit vor kurzem wieder mit dieser Thematik befasst und es werden derzeit Erhebungen durchgeführt, die genaue, auch von Ihnen geforderte Maßnahmen zum Ziel haben. Ich kann Ihnen heute noch nicht sagen, wie die Maßnahmen aussehen werden. Aber nur versichern, dass die Verkehrssicherheitsgruppe sich mit der Thematik schon auseinandersetzt (Applaus FPÖ). GR.in Katholnig: Dann frage ich Sie, Herr Stadtrat, warum Sie am 21.6.2013 dem Herrn Bezirksvorsteherstellvertreter Dorner schriftlich mitgeteilt haben, dass im Zuge der Umbauarbeiten in der Liebenauer Hauptstraße eine Verkehrsberuhigung angedacht ist und dass dies auch in der Bürgerversammlung beziehungsweise Bezirksversammlung den Bürgern mitgeteilt wird (Applaus SPÖ). StR. Mag. (FH) Eustacchio: Das ist ja auch korrekt. Im Zuge des Errichtens des Südgürtels wird ja die Liebenauer Hauptstraße grundsätzlich neu überdacht und verschiedene Maßnahmen festgesetzt werden und da ist das eine der Maßnahmen (Applaus FPÖ). 10) Gemeindewohnungen – Aufschlüsselung nach Herkunftsländern GR. Mag. Moser stellt an Bgm.-Stv.in Kahr folgende Frage: GR. Mag. Moser: Werte Damen und Herren auf der Galerie, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, werte Stadtsenatsmitglieder, sehr geehrte Frau Stadträtin! Ich frage Sie betreffs Gemeindewohnungen, Aufschlüsselung nach den Herkunftsländern. Sehr geehrte Frau Stadträtin! Die derzeit äußerst angespannte Lage im Bereich des sozialen Wohnraums – vor allem lange Wartefristen von bis zu zwei Jahren – verlangt über kurz oder lang nach Lösungsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang fordern Sie unter anderem eine Aufstockung des Kautionsfonds, um den Zugang zu Gemeindewohnungen für Wohnungswerber überbrücken zu können. Jedenfalls bedeutungsvoll für die Erarbeitung zukünftiger Strategien im kommunalen Wohnungsbau ist die Kenntnis über die statistische Ausgangslage. Aus diesem Grund richte ich an Sie, sehr geehrte Frau Stadträtin, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende F r a g e : Auf welche Herkunftsländer verteilen sich zahlenmäßig die Mieter der rund 11.500 Gemeindewohnungen (Applaus FPÖ)? Bgm.-Stv.in Kahr: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Ich möchte nur zwei Anmerkungen zum Motivenbericht sagen. Dass wir mehr Gemeindewohnungen brauchen, das ist etwas, das ist etwas, was ich, seit ich zuständig bin für dieses Ressort, hier nicht nur immer wieder betone, sondern sozusagen auch erfreulicherweise in der letzten Periode und auch durch Anstrengungen in dieser Periode uns gelungen ist, hier doch durch das Sonderwohnbauprogramm eins und das zweite Programm jetzt weiterzukommen, das ist die einzige richtige Antwort, um Menschen die sozial erschwinglichen Wohnraum brauchen, auch weiterzukommen. Weil Sie gesprochen haben von den langen Wartezeiten. Seit 2006, wo ich jetzt zuständig bin für das Wohnungsamt, sind die Wartezeiten für eine Gemeindewohnung gleich. Es heißt, bis zwei Jahre, aber wir können auch Familien und Personen, die in Notsituationen sind, sogar in vier und fünf Monaten wohnversorgen. Also das muss man schon auch dazusagen, sie sind nicht länger geworden, sondern sie sind gleich geblieben und in Notfällen ist es selbstverständlich so, dass sie auch früher wohnversorgt werden können. Der Kautionsfonds, den Sie angesprochen haben, den haben wir 2010 eingeführt und dient vor allem einer Erleichterung am privaten Wohnungsmarkt bei den Einstiegskosten. Das heißt, wenn jemand eine Kaution erhalten hat von der Stadt Graz, muss er natürlich, er oder sie, wenn er wieder ansucht um eine Gemeindewohnung, diese Kaution an die Stadt zurückzahlen, das nur zum Motivenbericht. Ganz konkret zu Ihrer Frage, seit 2006 auch, seit ich zuständig bin, und das hängt auch zusammen, wenn Sie sich noch erinnern können, durch den Beschluss im Parlament, dass Drittstaatsangehörige um eine Gemeindewohnung ansuchen können, führen wir im städtischen Wohnungsamt und jetzt im Eigenbetrieb Wohnen eine Statistik, wie der Anteil an Konventionsflüchtlingen, EU-BürgerInnen und Drittstaatsangehörigen ansteigt oder wie er sich entwickelt, das ist für mich und auch natürlich für die KollegInnen im Wohnungszuweisungsreferat ganz wichtig und dazu kann ich Ihnen gerne die Zahlen sagen. Aktuell mit Mai 2016, man kann das auch noch mit November aktualisieren, aber das haben mir meine KollegInnen jetzt übermittelt, ist die Anzahl der EU-BürgerInnen zehn Prozent, das ist gemessen an diesen ganzen zehn Jahren, der Anteil der Daueraufenthaltsberechtigten, das gilt eben ab 2006, weil vorher hatten die keinen Zugang, 16 % und der Konventionsflüchtlinge, das sind die politischen Flüchtlinge, 5,8 %. Also wenn man die drei jetzt zusammenzieht, beträgt die Anzahl 31,8 % der Familien und Personen, die in diesem Zeitraum zugewiesen worden sind. Das heißt im Gegenzug dazu, österreichische StaatsbürgerInnen sind dann 68,2 %. Nach der Herkunft, das ist natürlich noch einmal ein Unterschied, dafür haben wir keine Statistik bisher geführt. Müssten wir, weil wir früher ein altes System gehabt haben, das ist das Junik-System, da ist das nicht erfasst worden, da müssten wir ein eigenes System bei uns installieren, was technisch sicher möglich ist, kostet aber was und müssten wir sozusagen programmieren, dann kann man das natürlich auch nach den Herkunftsländern, also wenn man wissen will, sind das jetzt bosnische Staatsbürger oder sind das jetzt deutsche Staatsbürger, lässt sich sicherlich machen (Applaus KPÖ). GR. Mag. Moser: Danke, keine Zusatzfrage, ich bitte Sie, die Angaben schriftlich dem Klub zu übermitteln (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Vielleicht, dass die Frau Vizebürgermeisterin noch etwas ergänzt, weil das ist seit 2006 der Anteil… Bgm.-Stv.in Kahr: Das habe ich aber eh gesagt. Bgm. Mag. Nagl: Den Anteil der Gesamtgemeindewohnungen drückt das noch nicht aus. Bgm.-Stv.in Kahr: Wir haben ja Altmieter und Altmieterinnen, die seit 50/60 Jahren drinnen sind, aber da muss man auch dazusagen, da ist nicht davon auszugehen, dass da der Anteil an MigrantInnen natürlich sehr hoch ist. Aber bei den Konventionsflüchtlingen ist es schon so, dass die seit 1945 so der Fall ist und auch bei EU-Bürgern, da ist es schon früher, also wenn man das noch zuvor anschauen will, müsste man jetzt wirklich auch die Altmietverträge sich noch anschauen. Also das ist wirklich bezogen seit 2006. 11) Ausstattung Jugendzentren GR.in Ribo MA stellt an StR. Ehmann folgende Frage: GR.in Ribo MA: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe KollegInnen, liebe Gäste, sehr geehrter Herr Stadtrat! In meiner heutigen Frage geht es um ein sehr wichtiges Thema – nämlich unsere Jugend. Die Jugendarbeit stellt einen bedeutenden Faktor in unserer Gesellschaft dar. Vor allem in dieser Lebensphase brauchen Jugendliche Orte, an denen sie sich wohlfühlen, wo ihnen soziale Kompetenzen mitgegeben werden, Orte, wo sie abschalten können und diese Orte sind Jugendzentren. Mit dem Neubau der Jugendzentren Echo und Grünanger sowie der Sanierung der Dietrichskeusch´n werden wichtige Impulse für die Zukunft gesetzt, das ist natürlich sehr gut und wir unterstützen das voll und ganz. Angesichts einer wachsenden Stadt, und die Stadt Graz wächst ja, wie wir wissen, und eines steigenden Bedarfs an Unterstützung von jungen Menschen muss in den Jugendzentren eben dafür gesorgt werden, dass ausreichend Personal zur Verfügung gestellt wird, um eben entsprechende Öffnungszeiten (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke) und eine professionelle Begleitung zu garantieren. Auch an der entsprechenden Ausstattung, um Freizeit- und Lernaktivitäten anbieten zu können, darf es nicht fehlen. Daher stelle ich an Sie folgende F r a g e : Wie beurteilen Sie den Personalschlüssel sowie die räumliche Ausstattung in den Grazer Jugendzentren (Applaus Grüne)? StR. Ehmann: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Ich bin dankbar für Ihre Frage, denn dieses Thema ist tatsächlich ein ganz wichtiges und vor allem zukunftsträchtiges Thema. Die Frage lässt aber natürlich eine sehr breite Antwortmöglichkeit zu und im Rahmen der Sitzungsdisziplin und der vorgegebenen Zeit möchte ich das ein wenig zusammenfassen. In Graz gibt es ja zur Zeit 13 Jugendzentren mit 58 angestellten MitarbeiterInnen aus den verschiedensten Bereichen der Sozialpädagogik, der Psychologie, Soziologie und vielem anderen und dies ist ja möglich durch die städtischen Mittel und eben die Kofinanzierung des Personals durch das Land Steiermark. Pro Jugendzentrum stehen gesamt 75 Wochenstunden zur Verfügung, die sich auf drei MitarbeiterInnen aufteilen und es wird natürlich Augenmerk auf gemischte Teams mit guter Synergie gelegt, an verschiedensten Qualifikationen, Fähigkeiten und Talenten und die erweiterten oder beziehungsweise die erwähnten drei MitarbeiterInnen, die es erst seit dem Jahr 2013 gibt, weil da konnte ja eine Aufstockung von zwei auf drei vorgenommen werden glücklicherweise, und auch im nächsten Jahr ist ein leichter Anstieg im Budget geplant, so es zustande kommt, sage ich auch dazu, um die Personalressourcen vor Ort erweitern zu können, was ja ein wichtiger Punkt ist. Auch die Mindestöffnungszeit soll von 16 Stunden zurzeit auf 20 Stunden pro Woche erhöht werden und zwei Stunden pro Woche wären geplant für das Einbringen von variablen Leistungen wie zum Beispiel Sonntagsöffnung oder Projekte, Ausflüge etc. Der Weg zu einer vitalen Jugendszene ist eben noch nicht zu Ende, logisch, doch der Weg ist seit 2005 aus unserer Sicht und aus meiner Sicht erfolgreich beschritten worden. Denn damals ging man davon aus von einem Personalkostenbudget von 319.000 Euro, heute sind es bereits 800.000. Mit der Neukonstituierung 2007 wurde auch die Grundlage von Kostentransparenz und eine Harmonisierung unter den Jugendzentren, nämlich mit vergleichbaren adäquaten Standards im Personalbereich, durchgeführt. Monatliche Treffen seit 2010 fördern eben Austausch und die Vernetzung der Angebote, also auch sehr sinnvoll natürlich, und mit 13 Zentren insgesamt ist die Grazer Jugendszene grundsätzlich gut aufgestellt, noch nicht am Ende, aber die Absicherung und Adaptierung dieser Standorte, wie Sie es auch ansprechen, steht natürlich im momentanen Vordergrund. In Kooperation mit der GBG wurde im Jahr 2014 eine Prüfung der städtischen Liegenschaften vorgenommen und gemäß der dabei festgestellten Dringlichkeit wird eben das Jugendzentrum Echo, wie Sie wissen, und das Jugendzentrum Grünanger neu gebaut. Die Dietrichskeusch’n soll saniert werden. Beim Echo und beim Grünanger wird es außerdem ein Werkstättenangebot geben, für das ebenfalls Personal zur Verfügung stehen wird. Der Ausbau des Raum- und Beziehungsangebotes für Jugendliche ist eben ein permanenter Auftrag und erfordert beständige Reflexion und Entwicklung und so aus meiner Sicht würde ich momentan den Personalschlüssel und die räumliche Ausstattung in den Grazer Jugendzentren insgesamt beurteilen (Applaus SPÖ). GR.in Ribo MA: Danke für die ausführlichen Informationen. Natürlich freut mich das sehr, dass auch daran gedacht wird, dass man weiter ausbaut, weil, wie gesagt, aufgrund unserer wachsenden Stadt ist es auf jeden Fall notwendig, vor allem auch, dass man die Öffnungszeiten, dass man da was ändern muss, das ist klar und meine Bitte an Sie oder Zusatzfrage ist einfach, sind Sie bereit, auch bei den Budgetverhandlungen sich eben für dieses Thema einzusetzen beziehungsweise dafür einzusetzen, dass wirklich genügend Personal dann für unsere Jugend zur Verfügung steht? Danke (Applaus Grüne). StR. Ehmann: Frau Gemeinderätin, ich kann Sie beruhigen, die Projekte sind schon eingebracht (Applaus SPÖ). 12) Längere Öffnungszeiten der Grazer Bäder GR. Sikora stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Sikora: Werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtrat Rüsch! Die Sommerferien sind zu Ende, das Wetter war zu Schulbeginn noch so schön wie selten in diesem Sommer – die Grazer Bäder wurden mit Ausnahme der Auster trotzdem geschlossen. Vor zwei Jahren stiegen die Temperaturen im April regelmäßig über die 30-Grad-Marke – die Grazer Bäder blieben mit Ausnahme der Auster geschlossen. Das verwundert und verärgert viele Grazerinnen und Grazer. Sie wünschen sich, dass bei anhaltend schönem Wetter auch von Seiten der Holding Graz Freizeit Rechnung getragen wird. In Fürstenfeld oder Gleisdorf hatten die Bäder heuer eine Woche länger geöffnet, auch im Grazer Umfeld, da war ich selbst Zeuge, waren die Bäder länger geöffnet als im Großraum Graz. Ich denke, es kann in Graz nicht unmöglich sein, was andernorts kein Problem darstellt. Deshalb stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Beteiligungsreferent, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende F r a g e : Unter welchen Voraussetzungen wäre es möglich (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke), die Öffnungszeiten der Grazer Bäder bei langfristig absehbar gutem Wetter künftig zu verlängern (Applaus KPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Gemeinderat! Ich habe die Frage selbstverständlich weitergegeben an den Geschäftsführer der Freizeitbetriebe von der Holding und darf Ihnen die Antwort mitteilen, die er gemacht hat. Er schreibt: Die Öffnungszeiten in Grazer Bädern werden nicht willkürlich festgelegt. Das Freizeitverhalten unserer Gäste, die Nachfrageveränderungen über Jahre und daraus resultierende Frequenzen, betriebswirtschaftliche Aspekte sowie die Lage der jeweiligen Bäder und deren Kapazitäten finden entsprechende Berücksichtigung. Die Freibäder werden im Regelfall mit Ende der Schulferien, der Freibereich der kombinierten Bäder Auster und Bad zur Sonne mit einem eigenen dafür eingerichteten Sonnendeck mit 30. September geschlossen. Durch das Bad zur Sonne und die Auster verfügen wir im September über eine Tageskapazität von 4.400 Gästen. In diesem September lag die durchschnittliche Auslastung aller Bäder, trotz dem guten Wetters im September bis einschließlich 11. September, bei rund elf Prozent. Am Dienstag, dem 13. September nach Ferienende besuchten bei rund 28 Grad einzig 700 Gäste die Auster und dies bei einer Kapazität für 4.000. Wetterunabhängig lässt die Frequenz nach dem 15. August gravierend nach. Die Nachfrage ist auch am Saisonende an sehr heißen Tagen gering: 700 bis 1000 Gäste in einer Stadt mit rund 300.000 Einwohnern. Eine Verlängerung der Badesaison zwei Wochen trotz mangelnder Frequenz würde sich im Ergebnis aufgrund von Personal-, Reinigungs-, Energie-, Wasser- und Sicherheitskosten mit zumindest 70.000 Euro zu Buche schlagen. Ich habe mir die Frage, Herr Gemeinderat, die Sie gestellt haben, ebenfalls schon öfters gestellt, nachdem ich sehr lange und viele Jahre neben dem Margarethenbad gewohnt habe. Aber ich habe auf der anderen Seite durchaus auch eingesehen, dass die Auslastung, es hat im letzten Jahr eine Verlängerung gegeben meines Wissens, aber dass eben die Auslastung und bei den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen diese Entscheidung sicherlich nicht zu befürworten ist (Applaus ÖVP). GR. Sikora: Zuerst einmal recht herzlichen Dank Herr Stadtrat für die Beantwortung. Ich hätte noch eine Zusatzfrage. Ich war selbst während der Zeit, wo die Grazer Bäder leider geschlossen waren, im Süden von Graz baden, dort ist reger Betrieb gewesen, also das Angebot wurde angenommen. Könnte es vielleicht sein, dass die Auslastung in Graz jetzt nicht so angenommen wird, dass die Auster ein relativ hohes Preisniveau hat mit 7,50 Euro die Tageskarte, das sind umgerechnet mehr wie über 100 Schilling, wenn man es noch in Schilling rechnen darf, also hätte ich mir seinerzeit nicht leisten können, 100 Schilling einen Tageseintritt zu kaufen. Wäre es möglich, dass vielleicht diese Preisgestaltung die Bevölkerung mehr oder weniger verschreckt, die Grazer Auster in Anspruch zu nehmen und dass deswegen die Grazer Auster nicht angenommen wird? Und wäre als Zusatzfrage vielleicht möglich, diese Preisgestaltung, vor allem in der Nachsaison, also nach dem 1. September, vielleicht in Angriff zu nehmen und attraktiver zu gestalten, dass auch die Grazer Bäder dann mehr an Attraktivität gewinnen und auch an Auslastung gewinnen (Applaus KPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich kann diesen Vorschlag gerne weitergeben. Was aus meiner Sicht schon Gewicht hat, das sind eben die Frequenzergebnisse ab dem 15. August, da ist voll die Ferienzeit, da ist eben auch entsprechend heuer auch das Wetter sehr gut gewesen und da hat eben die Auslastung, so wie es der Geschäftsführer Krainer schreibt, eben auch nicht höher als 11 % betragen. Es ist auch eines immer wieder zu beachten, was wir gerne vergessen. Wir haben in Bezug auf unsere Größe mit den öffentlichen Freibädern, die gegeben sind, eine sehr, sehr hohe Ausstattungsdichte, höher als Wien etwa, auf die Bevölkerung bezogen, und damit glaube ich auch, dass die Versorgung grundsätzlich in Ordnung ist. Wie gesagt, ich kann die Anfrage durchaus verstehen, aber ich verstehe auch die, vor allem in Zeiten mit durchaus harten Budgetvorgaben, die Antwort vom Geschäftsführer Krainer. T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Ich darf Sie nun bitten, die Tagesordnung zur Hand zu nehmen. Im Vorfeld wurden ja wieder alle Stücke zusammengetragen, die jetzt als beschlossen gelten. Es ist das Stück Nummer 3) einstimmig, da bitte ich zu beachten, dass es aufgeschlüsselt war in 3a), 3b), 3c) und 3d), das gilt also für alle Stücke mit der Nummer 3), ebenso das Stück Nummer 4) auch ein einstimmiger Beschluss, das Stück Nummer 5), das geht dann auch so weiter mit den Stücken 6), 7) und 8). Auch das Stück Nummer 16) ist einstimmig angenommen, auch das Stück Nummer 17), damit sich niemand Sorgen machen muss, bei den Stücken 18) und 20), sie gehören ja de facto zusammen, gibt es die Gegenstimmen der Grünen, sonst sind alle Fraktionen dafür. Das Stück Nummer 19) wieder einstimmig, Stück Nummer 21) ebenso ein einstimmiger Beschuss. Das Stück Nummer 23) ergänzt durch die Geschäftszahl der Abteilung 8/4 und dem Punkt b) auch einstimmig beschlossen… Zwischenrufe unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Ist nur ergänzt? Pardon das ist nicht beschlossen, das ist zu ergänzen. Da gehört dazu, ergänzt durch Geschäftszahl der Abteilung 8/4 und dem Punkt b). Das Stück Nummer 24) wurde von der Frau Bürgermeisterstellvertreterin abgesetzt. 3) A 8/4-3467/2015 A 8/4-24820/2016 A 8/4-93445/2015 A 8/4-27572/2007 Übernahme von Teilflächen sowie ganzen Grundstücken in das öffentliche Gut der Stadt Graz Sammelantrag Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: A 8/4-3467/2015 Rotmoosweg ca. 244 m2 Staubfreimachung Straße A 8/4-24820/2016 Vidmarstraße 164 m2 Teilstück Straße A 8/4-93445/2015 Neupauerweg 523 m2 Straße und Gehweg A 8/4-27572/2007 Martinhofsiedlung ca. 11.132 m2 Verkehrsflächen (Straße, Gehsteig und Radweg) und Versickerungsbecken Die Übernahme der in den einzelnen Gemeinderatsanträgen detailliert angeführten Grundstücksflächen in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 3a) A 8/4-3467/2015 Rotmoosweg – Staubfreimachung Übernahme von verschiedenen Grundstücksflächen im Abschnitt Rotmoosweg Nr.67 bis Am Pfangberg Nr.58 im Gesamtausmaß von ca.244 m2 in der KG Graz Stadt-Weinitzen für das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme von Grundstücksflächen von verschiedenen Grundeigentümern – wie nachfolgend aufgelistet – welche aufgrund von Vereinbarungen und der Entschließung durch Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch vom 30.9.2015 erworben wurden, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. Gdst.Nr. EZ KG Tlfl.Nr. m2 560 9 63108 1 9 562 9 63108 9 74 563/1 9 63108 4 6 563/1 9 63108 5 3 563/1 9 63108 6 27 553 134 63126 8 11 554 488 63126 7 96 563/2 1629 63126 2 11 563/2 1629 63126 3 7 Summe 244 3b) A 8/4-24820/2016 Vidmarstraße – Teilstück Straße Übernahme des Gdst.Nr. 549/2,EZ 371, KG Gösting, mit einer Fläche von 164 m2 in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967,LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme des Gdst.Nr.549/2, EZ 371, KG Gösting, mit einer Fläche von 164 m2, welches aufgrund der Vereinbarung vom 19.5.2016 und der Entschließung vom 27.6.2016 durch Herrn Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 3c) A 8/4-93445/2014 Neupauerweg Übernahme des Gdst.Nr. 181/1, EZ 139, KG Wetzelsdorf, mit einer Fläche von 523 m2 in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme des Gdst.Nr. 181/1, EZ 139, KG Wetzelsdorf, mit einer Fläche von 523 m2, welches aufgrund der Vereinbarung vom15.6.2016 und der Entschließung vom 11.8.2016 durch Herrn Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 3d) A 8/4-27572/2007 Martinhofsiedlung – Bereich „Mela-Spira-Straße“ Übernahme von insgesamt ca. 11.132 m2 großen Teilflächen bzw. ganzen Grundstücken in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme von Grundstücksflächen von verschiedenen Grundeigentümern – wie nachfolgend aufgelistet – welche aufgrund von Vereinbarungen und der Entschließung durch Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch vom 9.10.2009, 30.9.2011 und 6.4.2016 erworben wurden, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. Gdst.Nr. EZ KG Nr. ganzes Gdst. Tlfl.Nr. ca. m2 56/1 3517 63125 1 2946 56/3 3518 63125 2 50 55/1 3092 63125 3 1714 54/60 3658 63125 4/1 44 54/125 3399 63125 4/2 2035 54/98 3399 63125 4/3 356 55/2 3092 63125 5 1758 55/3 3030 63125 Z1 65 72 890 63125 Z2 131 54/1 3399 63125 B2 1248 56/1 3517 63125 B1 785 Summe ca. 11.132 4) A 8/4-46737/2016 Spielbergweg bescheidmäßige Grundabtretung, Übernahme einer ca. 35 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 175/6, EZ 2299, KG Wetzelsdorf in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: 1. Die Übernahme einer ca. 35 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 175/6, EZ 2299, KG Wetzelsdorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 5) A 8/4-42568/2012 Murpark – Sternäckerweg Haltestellenausbau Übernahme von ca.15 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr.294/3, EZ 1235, KG Liebenau in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme zweier insgesamt ca. 15 m2 großen Teilflächen des Gdst.Nr. 294/3, EZ 1235, KG Liebenau, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 6) A 8/4-3890/2011 Schönbrunngasse Gehsteigerrichtung Übernahme einer ca. 38 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 1481, EZ 474, KG Geidorf in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme einer ca. 38 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 1481, EZ 474, KG Geidorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 7) A 10/BD-043922/2016-2 A 8-146581/2015-13 Stadtbaudirektion – Holding Stadtraum Straßen- und Brückensanierungs-programm 2017 – Teil 1 Projektgenehmigung über € 1.700.000,- in der AOG 2016 - 2017 Der Ausschuss für Verkehr und der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z. 5 iVm § 90 Abs.4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967,LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: In der AOG 2016 -2017 wird die Projektgenehmigung „Straßen- und Brückensanierungsprogramm 2017“ in Höhe von € 1.700.000,- für den ersten Teil des Straßen- und Brückensanierungsprogrammes beschlossen, damit die dringend notwendigen Ausschreibungen noch 2016 durchgeführt werden können und mit den Arbeiten bereits Anfang des Jahres 2017 begonnen werden kann. 8) A 10/5-29789/2005-126 Sachprogramm Grazer Bäder Planungs-/Bauprogramm 2014-2018 Hochwasserschutz Stufenbach – Vorfinanzierung des Landesanteiles in der Höhe von € 1.400.000,- Finanzierungsvereinbarung Stufenbach mit dem Land Steiermark Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Aufgrund des vorangeführten Berichts an den Gemeinderat wird dem Abschuss bzw. der Unterfertigung der beiliegenden Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Steiermark ausdrücklich zugestimmt. NT 16) A 8-146581/2015-14 Abteilung für Grünraum und Gewässer Rückhaltebecken Scherweg – Hügelweg 1. Projektgenehmigung in der AOG 2016-2017 in Höhe von € 420.000,- 2. Kreditansatzverschiebung in Höhe von € 60.000,- und Ausgabeneinsparung in Höhe von € 360.000,- in der AOG 2016 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: 1. In der AOG 2016 wird die Projektgenehmigung „Rückhaltebecken Scherweg – Hügelweg“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 420.000,- wie folgt beschlossen: Projekt Ges.Kost. RZ MB 2016 MB 2017 Rückhaltebecken Scherweg - Hügelweg 420.000 2016-2017 60.000 360.000 2. In der AOG des Voranschlages 2016 wird die Fipos 5.63900.050600 „Sonderanlagen, Rückhaltebecken Scherweg – Hügelweg“, (AOB. A 10/5,DR 10506) mit € 60.000,- neu geschaffen und die Fiposse 6.63900.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 360.000,- 5.63900.001000 „Unbebaute Grundstücke, Hochwasser- schutz“ um € 420.000,- gekürzt. NT 17) A 8-21515/2006-211 GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH, Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, Bestellung Wirtschaftsprüfung für 2016 (inkl. Option 2017-2018) Umlaufbeschluss Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs.2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967,LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH, Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, gemäß § 34 GmbHG im Umlaufweg folgenden Anträgen der Geschäftsführung zuzustimmen: 1. Die diesen Beschluss unterfertigenden Gesellschafter der GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH erklären sich mit der Form der schriftlichen Abstimmung im Umlaufweg einverstanden. 2. Die Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, Leonhardstraße 9, 8010 Graz wird für das Geschäftsjahr 2016 (inkl. Option 2017-2018) zum Abschlussprüfer der Gesellschaft bestellt. NT 18) A 8-146581/2015-12 Stadtbaudirektion Ausbau St.-Peter-Hauptstraße – 2. Teil Projektgenehmigung über € 4.000.000,- in der AOG 2016-2018 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr.130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: In der AOG 2016-2018 wird die Projektgenehmigung „Ausbau St.-Peter-Hauptstraße -2. Teil“ in Höhe von € 4.000.000,- wie folgt beschlossen: Projekt Ges.Kost. RZ MB 2016 MB 2017 MB 2018 Ausbau St.-Peter-Hauptstraße – 2. Teil 4.000.000 2016-2018 0 2.750.000 1.250.000 NT 19) A 8/4-15389/2012 Schönaugasse – Sportunion Steiermark 1. einvernehmliche Auflösung der Bestandsverträge zwischen der Stadt Graz und der Sportunion Steiermark 2. Abänderung des Bestandvertrages zwischen der Stadt Graz und der GBG Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 9 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: 1. Die einvernehmliche Beendigung der Bestandsverträge zwischen der Stadt Graz und der Sportunion Steiermark vom 1.3.1976 und 25.3.1963 im Zuge des im Motivenbericht ausgeführten Baurechtsvertragsabschlusses zwischen der GBG und der Sportunion Steiermark wird genehmigt. 2. Der Abänderung des Bestandvertrages zwischen der Stadt Graz und der GBG über Grundstücksflächen von gesamt 3.468 m2 und € 23.921,88 Mietzins p.a. auf 1.203 m2 Grundstücksfläche (Gdst. Nr. 2035/9 – nach Vermessung) und € 9.998,- Mietzins p.a. wird zugestimmt. NT 20) A 10/BD – 94695/2015-2 Ausbau St.-Peter-Hauptstraße – 2. Teil Projektgenehmigung in Höhe von € 4,0 Millionen Der Ausschuss für Verkehr stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Vorstehender Bericht wird genehmigt. 2. Die Stadtbaudirektion wird unter Beiziehung der betroffenen Magistratsabteilungen mit der weiteren Vertragserrichtung sowie der Koordination und Abwicklung der gegenständlichen Maßnahmen beauftragt. 3. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von € 4,0 Millionen, die sich zeitlich wie folgt aufteilen 2017 € 2.750.000,- 2018 € 1.250.000,- werden gemäß Statut der Stadt Graz § 45 (5) genehmigt und der Stadtbaudirektion übertragen. 4. Die laufenden Mittel des Straßenamtes für VLSA sind ab 2018 um die anteiligen Kosten für Erhaltung und den Betrieb der neuen Verkehrslichtanlage von € 7.500,- pro Jahr zu erhöhen. NT 21) A 10/BD-16294/2007-92 A 8-146581/2015-11 Südgürtel – Grünraum Gestaltung (Landschaftsbau) Projektgenehmigung in Höhe von € 670.000 in der AOG 2016/17 Der Ausschuss für Stadt-und Grünraumplanung und der Personal-, Finanz-Beteiligungs- und Immobilienausschuss den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Vorstehender Bericht wird genehmigt. 2. Die Stadtbaudirektion wird unter Beiziehung der betroffenen Magistratsabteilungen mit der Koordination und Abwicklung der gegenständlichen Maßnahmen beauftragt. 3. Die Projektgenehmigung in Höhe von € 670.000,- (Budgetbereitstellung zu 100 % im Jahr 2017) wird erteilt. 4. Die laufenden Mittel der Holding Graz Services-Stadtraum sind für die Erhaltung und Pflege der Parkanlagen und Grünflächen sowie des Straßenraumes und der GBG für den Betrieb der WC-Anlage pro Jahr entsprechend zu erhöhen. Die Tagesordnungspunkte 3), 3a),3b), 3c), 3d), 4), 5), 6), 7), 8), NT 16), NT 17), NT 19) und NT 21) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte NT 18) und NT 20) wurden mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen. Berichterstatter: GR. Dr. Wohlfahrt 1) A 8-146579/2015-92 BürgerInnenamt, Bundespräsidentenwahl 2016, Budgetvorsorge für den 3. Wahlgang in Höhe von € 50.000,- in der OG 2016 GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kollegen und Kolleginnen! Es war für Anfang Oktober der dritte Wahlgang angedacht zur Bundespräsidentenwahl, der wurde inzwischen wieder verschoben, wie Sie alle wissen. Aber die Vorbereitung hat begonnen, dazu wird Geld benötigt und nachdem im Sommer keine Gemeinderatssitzung ist, hat der Herr Bürgermeister eine Dringlichkeitsverfügung gemacht und 50.000 Euro für diesen Wahlgang bereitgestellt. Diese Dringlichkeitsverfügung gilt es, im Nachhinein zu bestätigen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs-und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: In der OG 2016 wird die Fipos 1.02400.728300 „Entgelte für sonstige Leistungen“ (Anordnungsbefugnis: A2) um € 50.000,- erhöht und zur Bedeckung die Fipos 1.91200.298102 „Rücklagen, Zuführung Ausgleichsrücklage“ um denselben Betrag gekürzt. Dadurch erhöht sich der Eckwert des BürgerInnenamtes um € 50.000,-. GR. Pacanda: Seit 9. Juli haben wir keinen mehr, aufgefallen ist das auch niemandem, abgegangen ist er auch niemanden. Alles geht seinen gewohnten Gang und wir sollten uns eine Frage stellen und ich möchte gerne den „Standard“ passenderweise zitieren: Für die Außenpolitik haben wir einen Außenminister, für die Verteidigungspolitik einen Verteidigungsminister, das Instrument der Begnadigung ist ohnehin überholt. Für die Verleihung von Ehreneichen und das Übernehmen von Schirmherrschaften werden sich andere finden. Und man könnte sich möglicherweise an der Schweiz ein Vorbild nehmen, die sich keinen eigenen Präsidenten hält, sondern ein Rotationsprinzip hat bei diesem Amt, wo ein oder eine Minister oder der eine oder andere Minister das macht. Dementsprechend stellen wir folgenden Zusatzantrag: Es möge eine Petition an den Bundesgesetzgeber gefasst werden mit folgender Forderung: Abschaffung des Amtes des Bundespräsidenten und Ersatz durch ein Rotationsprinzip, ähnlich wie in der Schweiz. Dankeschön. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der Piratenpartei wurde mit Mehrheit (gegen Piratenpartei) abgelehnt. Berichterstatter: GR. Mag. Frölich 2) A 8-146579/2015-106 A 10/BD-23828/2009-38 Murmasterplan Graz Mitte und Zentraler Speicherkanal Entschädigungsvereinbarung, Kooperationsvertrag und Erhöhung der Projektgenehmigung um € 20.200.000,- auf gesamt € 84.450.000,- in der AOG 2016-2021 GR. Mag. Frölich: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Es geht um den Zentralen Speicherkanal und in diesem Zusammenhang um eine Entschädigungsvereinbarung, einen Kooperationsvertrag und aber auch um die Erhöhung der Projektgenehmigung um 20,2 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund bestehender Beschlusslagen aus diesem Gemeinderat, nämlich einer aus dem Februar dieses Jahres, wo eine grundsätzliche Projektgenehmigung für dieses Vorhaben erteilt wurde über 64,25 Millionen Euro und eines Beschlusses vom 7.7. dieses Jahres, wo wir eine alternative Finanzierungsmethode hier mehrheitlich beschlossen haben, wird nun eine Modifizierung mit diesem Stück vorgeschlagen beziehungsweise das Vertragswerk, das modifizierte, zur endgültigen Genehmigung durch den Gemeinderat vorgelegt. Es geht darum, dass die Projektgenehmigung von ursprünglich 64,25 Millionen Euro nunmehr auf 84,45 Millionen Euro erhöht werden soll. Diese 20,2 Millionen Euro werden vom Kraftwerksbetreiber in einer Entschädigungsvereinbarung, die mit diesem Stück auch abgeschlossen werden soll, werden von dem Kraftwerksbetreiber in jährlichen Annuitäten in 25 Jahren zurückgeführt mit einer Verzinsung von zwei Prozent, was unter dem Strich in Klammer bedeutet, dass für die Stadt eine Million Euro aus dem Zinsertrag lukriert wird. Die Rückzahlungsraten werden unter Berücksichtigung einer Landesförderung, die hier auch in Anrechnung gebracht werden wird und sieben Millionen Euro werden die Rückzahlungsraten des Kraftwerkbetreibers zukünftig damit 680.000 Euro per anno betragen. Im Stück ist auch der Zeitplan aufgelistet, wie also die Mittelverwendung in den Jahren 2016 bis 2021 stattfinden wird und ich darf namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag stellen, dass die Projektgenehmigung Zentraler Speicherkanal und Murmasterplan Graz Mitte von 64,25 auf 84,45 Millionen erhöht wird und zweitens, der beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildenden Entschädigungsvereinbarung zum Kooperationsvertrag in Zusammenfassung mit der Wasserkraftanlage Murkraftwerk Graz wird die Zustimmung erteilt. Drittens, den beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildenden Kooperationsvertrages im Zusammenwirken mit Wasserkraftanlage Murkraftwerk Graz wird die Zustimmung erteilt. Viertens, der Erhöhung der Projektgenehmigung um 20,2 Millionen auf gesamt 84,45 Millionen für die Umsetzung des Murmasterplanes sowie die Errichtung des Zentralen Speicherkanals wird die Zustimmung erteilt und fünftens, die in Beilage vier im Detail beschriebene Umsetzung der grundsätzlich bereits genehmigten EGG-Beteiligung am Projekt wird zur Kenntnis genommen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses und des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung gemäß § 45 Abs. 2 Z. 5 iVm § 90 Abs. 4 und § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. In der AOG 2016-2021 wird die Projektgenehmigung „Zentraler Speicherkanal und Murmasterplan Graz Mitte“ von € 64.250.000,- auf € 84.450.000,- erhöht. Murmasterplan Graz – Mitte Fipos 5.81500.050700 Zentraler Speicherkanal (Beträge netto) Fipos 5.85100.050700 Summe 2016 € 150.000,- € 1.000.000,- € 1.150.000,- 2017 € 750.000,- € 29.000.000,- € 29.750.000,- 2018 € 700.000,- € 29.000.000,- € 29.700.000,- 2019 € 700.000,- € 12.000.000,- € 12.700.000,- 2020 € 650.000,- € 10.000.000,- € 10.650.000,- 2021 € 100.000,- € 400.000,- € 500.000,- Summe € 3.050.000,- € 81.400.000,- € 84.450.000,- In der AOG 2016 werden die Fiposse 5.85100.050700 „Sonderanlagen, Zentraler Speicherkanal“ 6.85100.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um je € 10.000.000,- gekürzt. 2. Der beiliegenden und einen integrierenden Bestand des gegenständlichen Berichtes bildenden Entschädigungsvereinbarung zum „Kooperationsvertrag iZm Wasserkraftanlage Murkraftwerk Graz“ wird die Zustimmung erteilt. 3. Dem beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildenden Kooperationsvertrag iZm Wasserkraftanlage Murkraftwerk Graz wird die Zustimmung erteilt. 4. Der Erhöhung der Projektgenehmigung um € 20.200.000,- auf gesamt € 84.450.000,-für die Umsetzung des Murmasterplanes sowie für die Errichtung des zentralen Speicherkanals wird die Zustimmung erteilt. 5. Die in Beilage 4 im Detail beschriebene Umsetzung der grundsätzlich bereits genehmigten EGG-Beteiligung am Projekt wird zur Kenntnis genommen. GR.in Bergmann: Liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Es wurde zu diesem Thema in diesem Raum schon vieles gesagt, was die Ökologie anbetrifft, ob Bäume, ob es der Huchen war, ob es das Stadtklima war. Allerdings wirtschaftliche Bedenken werden immer lauter. Warum lassen sich Investoren so lange Zeit, warum ist ein Investor abgesprungen, warum möchte die Estag ihr Investitionsvolumen massiv senken? Es gibt hier viele Warum. Die Stadt leistet mit diesem Stück hier, das uns heute hier vorliegt, Vorschub. Sie könnte hier die Entscheidung treffen. Die Stadt Graz ermöglicht mit diesem Stück in erster Linie dieses umstrittene Projekt. Man hat versucht, hier über den Zentralen Speicherkanal, der natürlich auch umstritten ist, es gibt Befürworter, es gibt Experten, die sagen, der ist unbedingt notwendig, es gibt aber auch andere Experten, die sagen, wir würden ihn nicht von heute auf morgen brauchen. Eines ist aber sicher, durch den Bau des Murkraftwerkes müssen wir ihn machen. Ob der Nutzen für die Stadt so toll ist, wie es vielfach beschrieben wird, ist für uns fraglich. Mit 12,5 % laut dem heutigen hier vorliegenden Stück beteiligt sich die Energie Graz am Murkraftwerk. Was ich gehört habe, soll dieses Kraftwerk für zirka 25.000 Haushalte in Graz Strom liefern. Davon 12,5 % Strom bekommt die Energie Graz zum Herstellungspreis. Wir glauben, dass dieses Kraftwerk nicht so sich rechnen wird, wie geglaubt wird. Die Gefahr von Strompreiserhöhungen für die Bürger und Bürgerinnen die steht eindeutig im Haus. In erster Linie wird die Bevölkerung davon betroffen sein, es wird über einen langen Zeitraum mitten in der Stadt eine Großbaustelle herrschen. Die grüne Lunge der Stadt, das grüne Band, das heute entlang der Mur sehr schön ausschaut, wird fehlen und es wird Jahrzehnte lang dauern, bis hier wieder vieles nachgewachsen ist, was durchaus angesetzt werden wird, wie anzunehmen ist. Ich möchte hier bei diesem Stück aber auch ganz konkret die FPÖ ansprechen. Die FPÖ, die immer die Schulden in den Mund nimmt, stimmt hier zu? Wir haben heute in der Fragestunde ein Beispiel gesehen, dass das Schulausbauprogramm in Frage gestellt wird, ob das sich für die Bürger rechnet, ob wir hier nicht den Bürgern zu viele Lasten aufhängen. Ich habe hier auch noch einen Antrag vom Gemeinderat Sippel vom Mai dieses Jahres, wo die FPÖ eine Volksbefragung wegen der Sanierung der Murinsel einfordert. Hier haben wir einen Betrag von einer Million, was den Zentralen Speicherkanal betrifft, da reden wir von 84 Millionen Euro. Für die KPÖ steht eines fest, es darf durch die Errichtung dieses Zentralen Speicherkanals keine Lasten auf die Bevölkerung abgewälzt werden, ob das jetzt bei Strompreisen ist, ob das bei Preisen des öffentlichen Verkehrs ist, ob das bei Sozialprojekten ist, ob das im Wohnbauprogramm ist und, und, und. Wir glauben, dass die Bevölkerung hier einfach ein Mitspracherecht haben sollte und aus diesem Grund stellen wir heute den Antrag auf eine Volksbefragung auf Basis des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat beschließt die Durchführung einer Volksbefragung gemäß dem Steiermärkischen Volksrechtegesetz über die Mustaustufe Graz. Dabei sollen folgende beiden Fragen gestellt werden: Erstens wollen Sie den Bau der Murstaustufe Graz, zweitens soll die Stadt Graz in ihrem eigenen Wirkungsbereich zum Bau der Murstaustufe, sprich dem Murkraftwerk, beitragen? Nach dem vorliegenden Ergebnis der Volksbefragung wird das vorliegende Stück über die Modalitäten zur Erhöhung der Projektgenehmigung zum Projekt Zentraler Speicherkanal und Murmasterplan Graz Mitte und 2,2 Millionen Euro von 64.250.000 Euro auf 84.450.000 Euro im Gemeinderat zur Abstimmung gebracht werden. Weiters abgestimmt werden soll über die in diesem Stück beiliegende Entschädigungsvereinbarung zum Kooperationsvertrag im Zuge der Wasserkraftanlage Murkraftwerk Graz sowie den ebenfalls beiliegenden Kooperationsvertrag im Zusammenhang mit der Wasserkraftanlage Murkraftwerk Graz in der vorliegenden, beziehungsweise in einer aktualisierten, Form. Danke (Applaus KPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kollegen und Kolleginnen! Wie Ina Bergmann schon ausgeführt hat, hier geht es um viele Dinge, wir werden ihn noch einmal einbringen, sie waren schon in diesem Raum, wir müssen sie heute noch einmal diskutieren. Ich habe eine kurze Spezialrede vorbereitet, wir müssen nicht, wir werden es natürlich, wir tun es schon, uns ist es wichtig. Vielleicht ist, sind euch die 84 Millionen nicht so wichtig, uns schon. Ich möchte zuerst noch ein Spezialthema aufgreifen, bevor man dann das Ganze noch generell anschauen. Die Änderung, die heute zur Diskussion steht, besteht ja darin, dass wir einerseits die Vorfinanzierung übernehmen sollen andererseits die Millionen Landeszuschuss, der irgendwie eingebracht werden soll. Ich möchte mich auf diese zwei Punkte spezialisieren und dann später macht die Kollegin noch einen Bericht, was die generelle Einschätzung, dass die Investoren noch immer gesucht wird, was uns zu denken geben sollte, dass die Beschlüsse bei weitem nicht so weit sind, wie es berichtet wird, aber ok. Vorfinanzierung. Die Stadt Graz übernimmt die Vorfinanzierung zu einem Zinssatz von zwei Prozent für dieses Kraftwerk, ob das so ein gutes Geschäft ist, sei dahingestellt. Normalerweise verrechnet man auch Haftungsprovisionen usw. Letztendlich ist die Vorfinanzierung notwendig, weil es die Kraftwerkbetreiber selber nicht darstellen können. Das ist schon sehr eigenartig, aber davon ausgehend, dass die Partner nicht ausfallen, geht sich das nicht ganz aus, aber das ist so quasi nicht der ganz große Punkt, es ist nur eigenartig, dass die Stadt auf einmal ein Kraftwerk oder eine Teilleistung für ein Kraftwerk vorfinanzieren soll, das macht ganz einen eigenartigen Geschmack, aber offensichtlich geht sich das nicht ganz aus, sonst haben wir bei den Schulden immer so ein Problem, dass man nicht steigen, hier spielen 13 oder 20 Millionen mehr Schulden keine Rolle. Noch spannender ist diese sieben Millionen, die vom Land eingespielt werden. Ich glaube, da sollte man ganz genau hinschauen. Macht das Land eine vorauseilende Verlustabdeckung oder was ist das eigentlich? Warum zahlt das Land sieben Millionen zu einem Stückerl Kanal dazu, den die Kraftwerksbetreibergesellschaft braucht, warum zahlt das Land nichts dazu zu einem wichtigen Kanal der Stadt Graz? Also ich verstehe nicht ganz, warum gerade diese 20 Millionen, die die Kraftwerkbetreiber zahlen müssen, die werden hochgradig bezuschusst mit sieben Millionen, der restliche Kanal, wir bleiben auf unsere 64 alleine sitzen. Das ist schon eigenartig, aber es ist die Entscheidung vom Land. Auch die EU wird sich das noch anschauen müssen, vermute ich fast, weil hier, das schaut schon sehr nach verdeckter Betriebsbeihilfe aus. Also wenn für irgendeine Maßnahme, die das Kraftwerk leisten muss, sieben Millionen fließen, ok, werden andere Stellen prüfen. Bleiben wir bei dem, was wir selbst prüfen müssen aus Sicht der Stadt. Jetzt lese ich in dem Stück im Motivenbericht, gemäß gemeinsamer Mitteilung von Landeshauptmann und Landeshauptmannstellvertreter ist mit einer Landesförderung von sieben Millionen zu rechnen. Ich habe nachgefragt im Ausschuss, was das für eine Mitteilung ist, das war nicht so ganz klar, das heißt, es liegt im Büro vom Herrn Bürgermeister. Darf ich Sie einmal konkret fragen, was das für eine Mitteilung ist? Das wäre der erste Punkt, der mich sehr interessieren würde, weil wir haben es nicht gesehen, wir haben es nicht bekommen. Und warum das so wichtig ist, sage ich auch gleich noch dazu, wenn Sie durchlesen die Beilage Entschädigungsvereinbarung 5.1. Ich zitiere aus dem Stück, das Ausmaß der laufenden Entschädigung wird berechnet laut Kooperationsvertrag abzüglich der für diesen Teil gewährten Landesförderung in Höhe von sieben Millionen Euro. Die ist nicht gewährt. Wir beschließen hier ein Stück, was zur Beschlussfassung nicht stimmt, Leute, es sind keine sieben Millionen gewährt, das steht in dem Vertrag, den Sie beschließen wollen drinnen, aber es ist nicht so, ich kann nichts anderes dazu sagen. Niemand hat mir bis jetzt sagen können, es sei denn, wir kriegen es jetzt, dass diese Förderung gewährt ist, sondern da gibt es Verwendungszusagen, Presseaussendungen, Mitteilungen, die alle nicht dem Stück beiliegen und dann sehe ich einen Vertrag, da steht drinnen: gewährte Landesförderung in Höhe von sieben Millionen. Ich meine, es wäre nur spannend, warum es nur für den Teil ist usw. aber bis jetzt konnte dieses Stück nicht vorgelegt werden und ich bitte wirklich, das so nicht zu beschließen so lange das nicht vorliegt. Ich meine, es gibt andere Gründe auch, das nicht zu beschließen, es ist schon klar, aber das können wir nicht machen, wir können nicht einen Vertrag beschließen, wo im Vertrag selbst schon was drinnen steht, was nach meinem derzeitigen Informationsstand einfach nicht stimmt. Bitte als Allererstes um Aufklärung, ob die schon gewährt sind, ansonsten bitte den Vertrag umschreiben oder vorbehaltlich oder sonst irgendwas und dann können wir weiterreden, aber das ist einfach so nicht richtig (Applaus KPÖ und Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Hoher Gemeinderat, meine geschätzten Damen und Herren! Wenn wir heute dieses Stück beschließen, voraussichtlich durch die Stimmen der Sozialdemokraten, der freiheitlichen Partei und meiner Fraktion, dann freue ich mich sehr über diesen Beschluss, weil wir als Stadt Graz ein Projekt, das die Energie Steiermark betrieben hat mit unterschiedlichen Partnern, auch mit der Energie Graz, dann auch endlich umsetzen kann. Dann haben wir die Beschlüsse gefasst, die aus unserer Sicht notwendig sind, damit das Ganze gelingen kann und ich befürworte nach wie vor sowohl das Kanalprojekt als auch das Murkraftwerk. Wenn wir jetzt fast ein Jahrzehnt über dieses Projekt zum Teil heftig diskutiert und gestritten haben hier herinnen im Hause, vor allem auch im Naturschutzbeirat, möchte ich daran erinnern, dass ich von der ersten Minute an gesagt habe, dass ich dieses Projekt fördern möchte und dass ich alle Gegner und Menschen, die noch Sorgen haben, dass das eine oder andere nicht berücksichtigt ist, bei uns melden mögen, damit wir diese Dinge möglichst einbauen werden. Und da kamen ja dann die abstrusesten Dinge zum Vorschein und ich nehme das ja eh politisch auch alles sehr sportlich, was jetzt gerade wieder alles gesagt wird, aber ich möchte schon noch einmal betonen, worum es uns hier geht. Und da bitte ich vor allem die grüne Fraktion, darüber nachzudenken, was ihr den in den letzten zwei Jahrzehnten, soweit ich das überblicken kann, hier herinnen euch alles gewünscht habt und wo die Ziele waren, aber witzigerweise, wenn es dann um einen Beschluss geht, ist man immer ganz woanders. Das fangt einmal an und ist für mich so wichtig, ich sage das auch als Stadtplanungsreferent, dass ich es für eine großartige Chance halte, den Menschen in der Landeshauptstadt Graz den Murraum als ihren Lebensraum wieder zurückzugeben. Und wenn andere dann plötzlich handkolorierte Zeichnungen den Medien übergeben und sagen, wir können da ja noch Nebenbereiche bauen, dann möchte ich sagen, das was abgegeben wurde, ginge nicht einmal, weil dazu bräuchten wir, wenn ich so sagen darf, die Staustufe, die wir nicht einmal haben. Also da wurde mit allen Mitteln darum gekämpft, noch einmal, ich nehme es sportlich, aber ich freue mich riesig darüber, wenn das heute gelingt. Diesen Sammelentlastungskanal, den brauchen wir, das sind wir, wenn ich so sagen darf, auch dem Lebensraum Mur schuldig, weil nach wie vor im Jahr 40.000 Personen in Graz ihre Fäkalien samt Klopapier, samt Reinigungsmittel, all das, was in der Stadt gerade zufällig bei Starkregen im Kanal ist, hineinschwemmt und unsere Lebewesen, die in der Mur sind, auch die Fische, das zu schlucken haben. Wir haben ein Drittel gebaut, wir haben den Menschen auch durch die Zusatzbauten, durch diese wunderschöne Entwicklung mit Graz-Umgebung im Süden ein Naherholungsgebiet geschaffen, wo Hunde baden können, wo die Kinder und die Erwachsenen einen Freizeitbereich haben, wo gegrillt wird, all das, was ihr, wenn ich sagen darf, auch in Wahlkampfprogrammen gehabt habt, jetzt seid ihr eh nie unten, ich wiederhole das noch einmal, weil die Menschen, die dort wohnen, sind dafür dankbar. Und deswegen brauchen wir diesen Sammelentlastungskanal und wollen ihn auch hereinziehen, weil in ein paar Jahren wird das, was die EU uns vorgegeben hat, wahrscheinlich auch einmal österreichisches Recht werden, das ist die eine Geschichte. Das Zweite ist das Kraftwerk selbst. Was da alles jetzt an Gegendingen aufgeboten wurde, ist unglaublich. Ich habe mich auch darüber gewundert, dass Energieversorgungsunternehmen, die de facto ausschließlich zwar an der Börse notiert sind, aber eigentlich der öffentlichen Hand gehören, im Aufsichtsrat solche Sorge haben, dass man zumindest die Rendite von 5,8 Prozent erzielen soll. Was ihr nie dazusagt ist, dieses Kraftwerk wird sich immer rechnen und wenn ich es über 100 Jahre rechne ist das eine ganz, ganz tolle Beteiligung und mich freut es, dass auch andere als der Verbund, und die haben uns in letzter Zeit in dieser Stadt und in diesem Land ziemlich im Stich gelassen, bereit sind einzusteigen und auch da kann ich nur sagen, es wurde viel verhandelt, es wurde viel vorbereitet und ich bin sicher, dass die Beschlüsse, die jetzt im Vorstand waren, die heute hier vor allem zu einem Beschluss im Aufsichtsrat der Estag führen wird und dann auch noch im Bereich der Energie Wien zu einem Beschluss führen wird. Dann haben wir die Partner beisammen, dann sind alle rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen gegeben. So, das ist eine wichtige Geschichte. Zum Abänderungsantrag, den die KPÖ jetzt gestellt hat. Seit Jahren muss ich damit leben, dass von euch oder von der Initiative, die es da gibt, von den Gegnern Unterschriften gesammelt werden. Jedes Mal heißt es, wir haben sie beieinander, aber wir geben sie erst dann her diese Unterschriften, wenn die Beschlüsse gefallen sind. Wenn ich wirklich ein Kämpfer wäre und das nicht nur wahltaktisch oder sonstwie sehe, dann hätte ich die eingebracht, wie ich die 10.000 gehabt hätte. Angeblich sollen es ja 14.000 sein und bis heute haben wir sie nicht, das ist Entlarvung pur. Wenn ich sage, ich bringe es erst dann ein, wenn es beschlossen ist und wenn der Bau losgeht, was soll das noch? Da hätte ich halt ein bisschen früher aufwachen müssen und die 10.000 Unterschriften hergeben müssen, dann könnten wir sie prüfen. Jetzt zum Abänderungsantrag und zu dem aus meiner Sicht auch falschen Text, den die Gegner damals schon hineingeschrieben haben, wenn sie das Volk befragen wollen. Es gibt dort zwei Fragen, erstens: Wollen Sie dem Bau der Murstaustufe Graz? Das ist eindeutig aus der Sicht auch der Magistratsdirektion und der Stadt Graz rechtswidrig. Diese Frage kannst du nicht stellen, weil es eben nicht im eigenen Wirkungsbereich ist und nach dem Volksrechtegesetz nicht zuzulassen ist und ich möchte den Gemeinderat heute darauf hinweisen, dass wir was Rechtswidriges beschließen würden, wenn wir diesem Abänderungsantrag zustimmen. Die zweite Frage hat auch aus der Sicht der Juristen, die wir in der Stadt Graz haben, eigentlich keinen wirklich Bestand. Der wäre anfechtbar und bräuchte dringend Ergänzungen, sonst wird sofort diese Frage angefochten und dann findet eine solche Befragung auch nicht mehr statt. Ja, es werden 25.000 Haushalte in etwa ihren Strombedarf decken können durch ein Murkraftwerk. Wir reden immer nur von freien Fließstrecken und ich sage noch einmal, wir haben das letzte Mal in der „Kleinen Zeitung“ ein wunderschönes Bild gesehen, wie viele Kraftwerke entlang dieser Mur vorher schon bestehen, in Planung oder in Umsetzung sind und auch danach und ich will diese Chance einfach nutzen, dass wir dieses große städtebauliche, energiefreundliche, der Mur dienende und dem Menschen dienende Projekt endlich einmal umgesetzt wird. Es geht heute, wie gesagt, um den Speicherkanal und nachdem der Herr Klubobmann mich gefragt hat, wie das denn tatsächlich ausschaut mit der Landeszusage. Ja, wir sind gemeinsam hinaufgegangen, ÖVP und SPÖ, und haben dafür gekämpft, ich bin mit Martina Schröck damals hinaufgegangen und habe mit beiden Landeshauptleuten das Gespräch gesucht, um eine Förderung für dieses Kanalisationsprojekt noch zu erreichen und die Zusage, die mir schriftlich jetzt vorliegt als Brief der beiden Landeshauptleute, lautet, dass sie das als Bedarfszuweisungsmittel in unsere Richtung bewegen wollen. Diesen Antrag auf Gewährung dieser Bedarfszuweisungsmittel werden wir stellen oder habe ich ihn sogar schon gestellt, das weiß ich gar nicht auswendig, weil ich sehr viele stelle und wir immer wieder Bedarfszuweisungsmittel auch über unseren Vorwegabzug hinaus bekommen. Also erst letzte Woche habe ich um einige Bedarfszuweisungsmittel angesucht. Das heißt, es ziehen seit Jahren ÖVP, SPÖ und FPÖ an einem Strang in Land und Stadt, um dieses Projekt zu ermöglichen. Alle, die hier als Gegner aufgetreten sind, machen aus meiner Sicht, verbreiten auch sehr oft Dinge, die nicht stimmen. Auf das wollte ich noch hinweisen, dieser Abänderungsantrag wäre, wenn ich so sagen darf, gesetzlich rechtswidrig (Applaus ÖVP, SPÖ und FPÖ). Zwischenruf Bgm.-Stv.in Kahr unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Was hat die KPÖ, Entschuldigung, nur ganz kurz? Bgm.-Stv.in Kahr: Wir verbreiten keine Unwahrheit. Bgm. Mag. Nagl: Viele Gegner verbreiten Dinge, die nicht stimmen. GR. Mag. Haßler: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte ZuhörerInnen auf der Tribüne! Die SPÖ-Fraktion hat sich vom Anfang an zum Zentralen Speicherkanal bekannt und die SPÖ-Fraktion hat sich auch immer zu diesem Kraftwerksprojekt bekannt und zwar bei allen Beschlüssen. Wie der Herr Bürgermeister schon gesagt hat, weil der Kollege Wohlfahrt diese sieben Millionen da als fragwürdig angesprochen hat. Ich war bei dem Gespräch ja mit dem Bürgermeister, mit der Frau Vizebürgermeister Schröck auch mit dabei beim Land und damals war eben das Endergebnis dieses Gespräches die mündliche Zusage, wenn der Herr Bürgermeister sagt, es ist schriftlich da, dann vertraue ich dem Landeshauptmann und dem Landeshauptmannstellvertreter und zusätzlich stört es mich schon, lieber Gerhard, wenn du heute das so darstellst, dass die Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat einem Beschluss beitreten, wo noch vieles offen und unsicher ist. Ich darf dich daran erinnern, dass wir heute im Finanzausschuss sehr lange über dieses Thema diskutiert haben und du dann eingefordert hast zu protokollieren die Antwort des Finanzdirektors, der gesagt hat, wenn theoretisch diese sieben Millionen nicht fließen würden, dann würde es in diese Rückzahlungsrate der Energie Steiermark hineinfließen und dann würden die 20 Millionen zu zahlen sein von dieser Seite. Das heißt, die Gefahr, dass die Stadt dieses Geld nicht bekommt, besteht in keinster Weise und das hat heute der Finanzdirektor im Finanzausschuss eindeutig bestätigt. Deshalb sehe ich das, was du da vorbringst, sage ich einmal, schon ein bisschen als Rosstäuscherei. Weil die Elke Kahr gesagt hat, die KPÖ sagt immer ganz klar, was Sache ist. Wenn ich euer Stadtblatt lese, da habe ich schon gelesen, dass der Speicherkanal nur deshalb notwendig sei wegen dem Kraftwerk, das stimmt schlicht… Zwischenruf Bgm.-Stv.in Kahr unverständlich. GR. Mag. Haßler: Das steht leider nicht dabei, das stimmt schlicht und einfach nicht. Du hast selber gesagt, dass es irgendwann notwendig sein wird und ich sage, wenn es in den nächsten 25 Jahren notwendig sein wird, und davon bin ich fest überzeugt, dann rechnet sich dieses Projekt, das wir jetzt machen, auf jeden Fall. Wir bekommen jetzt eine massive Zuzahlung und die würden wir sonst nicht bekommen. Also deshalb stehen wir wirklich fest zu diesem Projekt. Und der Bürgermeister hat es eh schon gesagt, was dieser Abänderungsantrag, was den wieder betrifft, ich sehe es als einen weiteren Versuch einer Verzögerung, ich habe das jetzt ein paar Mal erlebt, bei jeder Diskussion, die wir da haben, werden alle Kniffe genutzt, um irgendeine Verzögerung herbeizuführen. Ich glaube, es ist endlich an der Zeit, endgültige Beschlüsse zu fassen und die SPÖ ist mit dabei. Danke (Applaus ÖVP und SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Frau Klubobmann hat ja auch gesagt, sie rechnet mit einer Strompreiserhöhung aufgrund dieses Projekts. GR.in Bergmann: Da reden wir, nachdem es steht. Bgm. Mag. Nagl: Aber es ist schon spannend, dass von den meisten Kraftwerksgegnern in der gesamtwirtschaftlichen Darstellung bekrittelt wird, dass die Rendite nicht stimmt, weil der Strompreis auch in den nächsten Jahren eher nach unten gehen wird als nach oben gehen wird. Ich möchte das nur so dazusagen. Da widerspricht sich einiges. GR. Mag. Sippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Ein weiteres, hoffentlich letztes Kapitel in dieser Endlosgeschichte Murkraftwerk und Zentraler Speicherkanal liegt vor uns und ich bin überzeugt davon, dass wir es heute auch beschließen. Wir ebnen jetzt endlich den Weg für die Umsetzung dieser Projekte und es ist gut so, das ist gut für die Stadt und es ist wichtig für die Zukunft und ich kann mich erinnern, ich weiß jetzt nicht, ob es ein Jahrzehnt ist, aber ich kann mich erinnern, im Jahr 2010 war ich einmal bei einer Enquete, wir haben dort diskutiert über das Kraftwerksprojekt und schon damals sind die Argumente ausgetauscht worden, die Argumente dafür, die Argumente dagegen und ich kann eigentlich festhalten nach sieben Jahren, die Argumente waren auch schon damals die gleichen. Sie haben sich vielleicht ein bisschen geändert aus meiner Sicht, aber vor allem die Argumente, die für das Kraftwerk sprechen, vor allem auch im wirtschaftlichen Sinn. Stichwort, ist ja schon ausgeführt worden, Verzinsung bei diesem Modell, das aktuell im heutigen Stück vorliegt. Und wir haben es uns nicht leicht gemacht als freiheitliche Partei bei dieser Frage der Finanzierung des Speicherkanals, deshalb haben wir auch keinen Schnellschuss vor dem Sommer gemacht und gesagt, wir wollen uns das anschauen, geht das nicht auf Kosten von Projekten im Bereich der Infrastruktur, im Sport, sind da Projekte betroffen, die zurückgestellt werden müssen oder nicht, das wollten wir geprüft haben. Da hat es auch ein Gespräch gegeben, da sind wir auch in Kenntnis gesetzt worden, dass es nicht der Fall ist. Und da vertrauen wir ganz einfach und wir haben das diskutiert und entsprechend tragen wir diese Geschichte heute mit, weil dass das nicht sonderlich populär ist, ein 84-Millionen-Euro-Projekt für die Infrastrukturmaßnahme aufzustellen, das versteht sich ja von selbst und dass das natürlich verlockend ist, dann gleich Gegenrechnungen zu machen, was man um dieses Geld auch alles sich leisten könnte, das verstehe ich, aber das ist einmal unsere Aufgabe auch als kommunale Politiker, hier diese notwendigen Infrastrukturmaßnahmen auch mitzutragen und sie würden ohnehin notwendig sein. Der Speicherkanal, da kommen wir gar nicht aus, wenn man das auch vorher sich angehört hat vom Herrn Bürgermeister, wieviel Fäkalwasser da auch in die Mur fließt, also das ist eine Verpflichtung, die uns ohnehin auch ohne dieses Murkraftwerksprojekt bevorsteht und insofern stellt sich diese Frage nicht, ob dieses Geld woanders verwendet werden kann, das ist notwendig und deswegen stimmen wir auch heute mit gutem Gewissen zu. Ich bin froh, dass die teilweise mühsamen Debatten jetzt auch aus der Endlosschleife, möchte ich fast sagen, herausgebracht werden und ein Ende finden und dass diese Hysterie, und es war ja teilweise auch eine Hysterie, jetzt wirklich auch beendet wird. Teilweise hat man den Eindruck gehabt, da wird jetzt nicht ein Murkraftwerk gebaut, sondern ein Atomkraftwerk mitten in Graz, so wie da teilweise auch die Reaktionen waren und das ist ganz einfach etwas, wo die sachliche Ebene nicht mehr gegeben war und das versteht man natürlich auf der einen Seite, weil es parteipolitisch, klar das ist Vorwahlkampfgeplänkel, keine Frage, bei den Grünen versteht man das sowieso, das ist ja auch ihr Kern sozusagen diese Thematik, aber bei der KPÖ ist es natürlich auch durchschaubar, um was es hier geht. Man will den Preis in die Höhe treiben hinsichtlich der Budgetverhandlungen, da schiebt man das auf eine sogenannte basisdemokratische Mitgliederversammlung ab, wo es dann darum geht, nämlich den Preis in die Höhe zu treiben bei den Budgetverhandlungen, das ist ja auch durchschaubare Geschichte. Ich kann euch beruhigen, die ÖVP wird euch eh sehr weit entgegenkommen, aber bitte verkauft uns da mit diesen Aktionen nicht für blöd. Und weil das vorher gefallen ist auch von der Kollegin Bergmann, Schulausbauprogramm wäre so Kraftwerksangelegenheit, das ist schon ein bisschen ein Unterschied, weil wir sind auf der Ursachenforschung, wir wollen wissen, warum müssen wir so viel Schulraum um Millionen Euro bauen, was ist da der Grund dafür. Mag es vielleicht sein, dass das die Zuwanderung der letzten Monate und Jahre ist, ist das unbedingt für die eigenen Leute, die Ausgaben, und das wollten wir einfach eruiert wissen und das ist, glaube ich, unbestritten, dass es beim Kraftwerksbau um den Strombedarf der eigenen Leute geht, also sind wir da in jedem Fall dafür. Also dieser Vergleich hinkt in jedem Fall und auch, was die Bürgerbefragung beziehungsweise die Volksbefragung betrifft, Murinsel versus Murkraftwerk, also die Murinsel, das ist aus unserer Sicht ein Luxusprojekt, das nicht unbedingt einen Mehrwert für die Grazer Bevölkerung hat und ich glaube, ob sich die Stadt Luxusprojekte leisten soll oder nicht, das könnte einer Volksbefragung auch unterzogen werden und nicht, ob wir ein Infrastrukturprojekt, das notwendig ist, haben wollen oder nicht, das ist, mit Verlaub gesagt, nicht zulässig und es ist nicht eigener Wirkungsbereich und deswegen ist es auch aus meinem Verständnis heraus nicht zulässig. Abschließend, es ist wichtig für uns, dass das jetzt auf den Weg gebracht wird, dass es auch Versorgungssicherheit in Zukunft geben wird, was die Energie betrifft, und was auch nicht ganz zu vernachlässigen ist, ist die wirtschaftliche Komponente, nämlich die Sicherung von Arbeitsplätzen, die im Zusammenhang mit dem Kraftwerksbau auch entstehen. Ich glaube, in Zeiten, wo der Arbeitsmarkt nicht gerade floriert, ein wichtiger Beitrag und deswegen sagen wir als freiheitliche Fraktion zu diesem Stück laut ja (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Ich darf den Herrn Klubobmann noch ergänzen, wie durchsichtig ist manches, wie fadenscheinig sind manche Anträge, wenn wir darüber reden, Arbeitsplätze zu schaffen. Es ist hochgerechnet worden, dass durch dieses Projekt Murkraftwerk und Sammelentlastungskanal in unserer Region für zwei Jahre 1.800 Menschen Beschäftigung finden. 1.800 Arbeitsplätze für zwei Jahre durch dieses Projekt. Also das auch noch in die Überlegungen mithineinzunehmen, die Fische kriegen ein gesünderes Wasser, wir kriegen einen gescheiteren Strom, wir erleben noch einmal diesen Lebensraum Mur in Graz neu und können toll entwickeln und wir werden letzten Endes 1.800 Menschen helfen, wieder täglich Brot zu haben (Applaus ÖVP). GR. Dr. Wohlfahrt: Herr Bürgermeister! Ich glaube, wir sind sicher einer Meinung, dass wir 1.800 Arbeitsplätze anders schaffen könnten als auf diesem Weg. Also ich meine, wenn das das oberste Ziel wäre, dann müsste man es sich anschauen. Immer wenn Sie Geld ausgeben, werden Arbeitsplätze geschaffen, das ist nicht besonders überraschend. Wenn wir das jetzt wirklich anschauen, im Wohnbau könnten wir wahrscheinlich mehr Arbeitsplätze schaffen, die wir auch brauchen, wir hätten viele andere Bereiche, na klar, wenn 80 Millionen eingesetzt werden, werden Arbeitsplätze geschaffen. Zwischenruf Bgm. Mag. Nagl unverständlich. GR. Dr. Wohlfahrt: In erster Linie Innenstadt, so ist es ja nicht. Manche zu 100 Prozent, manche teilweise, ja sicher, aber da waren wir uns doch einig und da haben immer andere gebremst, wir können die Schulden nicht machen. Das ist ein Großteil öffentlicher Gelder, die da investiert werden, also so gesehen, das auch mitbedenken. Zurück zu den sieben Millionen, Sie haben kurz darauf geantwortet, danke dafür. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sind Sie zum Land gegangen und haben um eine Bedarfszuweisung angesucht für diesen Kanalbau und das ist mehr oder weniger zugesagt, nicht schriftlich, wir kennen die Problematik mit dem Land. Bgm. Mag. Nagl: Ja, schriftlich, es muss nur der Antrag bearbeitet werden. GR. Dr. Wohlfahrt: Ja, ok, das heißt, wir haben es geschafft als Stadt Graz, danke dafür, dass wir sieben Millionen mehr Bedarfszuweisung bekommen, weil eben dieser Kanal ein Riesenprojekt für die Stadt ist. Nur jetzt bin ich völlig baff. Wir kriegen diese sieben Millionen, gut verhandelt, sehr gut, wer profitiert denn davon? Dann hätte ich erwartet, dass sich die Kosten der Stadt von 64 auf 57 reduzieren. Dem ist aber nicht so, jetzt hat der Herr Bürgermeister sieben Millionen Bedarfszuweisung herausverhandelt, was passiert damit? Für die Kraftwerksbetreiber wird es billiger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die sieben Millionen, die das Land zahlt, gehen zu 100 Prozent rein in die Entschädigung vom Kraftwerkbetreiber, ich verstehe es überhaupt nicht, seit wann gibt es hier Bedarfszuweisungen für ein Kraftwerk? Ich habe mir gedacht, es ist eine Bedarfszuweisung für die Stadt Graz. Aber noch einmal, im Punkt 1 nachzulesen, was zahlt der Kraftwerksbetreiber, der zahlt davon laut Kooperationsvertrag 59 % abzüglich für diesen Teil gewährt Landesförderung in Höhe von sieben Millionen Euro, das werden wohl diese sieben Millionen sein oder reden wir jetzt von anderen sieben Millionen, keine Ahnung, aber das sind schon die sieben Millionen oder? Das heißt, wir kriegen zwar sieben Millionen als Stadt, aber es reduziert unsere Kosten nicht, weil die 1 : 1 dem Kraftwerksbetreiber angerechnet werden und das finde ich hochgradig eigenartig und ich weiß nicht ganz, ich meine, es haben schon alle mitbekommen, dass die Estag nicht mehr 20 Millionen zahlt, sondern nur mehr 13 Millionen plus Zinsen. Das ist ja das, was heute da vorliegt, ich nehme an, so weit ist das Stück bekannt. Warum wird das nicht für die Stadt billiger, warum wird es nur das Kraftwerk billiger, das bitte noch zu erklären. Danke (Applaus Grüne). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich möchte auch dann zu der Frage kurz zu sprechen kommen. Aber das, was mir sehr wichtig ist, das sind ein paar grundlegende Bemerkungen, weil die Wirtschaftlichkeit von diesem Kraftwerk angezweifelt ist. Ich finde die gesamte Diskussion über die Wirtschaftlichkeit des Kraftwerkes einfach kurios, um ehrlich zu sein. Da wird gestritten, ob jetzt die Rentabilität 3,7 % ist, dann ist es zu wenig, wenn sie 5,6 % ist, dann ist es ausreichend. Jetzt muss man sich einmal vorstellen, erstens einmal, wenn wir heute ein Geld auf die Bank legt, ist ja auch eine Finanzinvestition, dann muss man froh sein, wenn man zwei Prozent oder zweieinhalb Prozent bekommt. Das Zweite ist, ich finde es deshalb kurios vor dem Hintergrund, dass dieses Kraftwerk wahrscheinlich 100 Jahre leben wird und Strom erzeugen wird. Damit ist doch eines klar, dass die Frage, ob man das Kraftwerk bauen soll oder nicht, in erster Linie einfach eine strategische Frage. Stehen wir zur Wasserkraft, glauben wir, dass die Wasserkraft unsere Energieprobleme lösen kann, gerade im Hinblick auf CO2-Ausstoß usw. dann ist das eine sehr, sehr gute Gelegenheit, gerade auch in Anbetracht, dass die Mur, der Bürgermeister hat es schon ausgeführt, die „Kleine“ hat es gebracht, dass die Mur ja schon so stark verbaut ist, da fehlt noch das Stück in Graz und damit kann sicherlich auch eine Kette geschlossen werden. Überlegen wir uns nur einmal, welche Bocksprünge der Strompreis im Laufe der letzten 15 bis 20 Jahren gemacht hat. Einmal wäre das Kraftwerk rentabel, super, gibt keine bessere Investition, ein paar Jahre hätten wir wahrscheinlich gesagt, oje, da haben wir aus wirtschaftlicher Sicht, aus Investitionssicht eine falsche Entscheidung getroffen. Und wer sagt uns, dass das nicht so weitergehen wird, dass selbstverständlich da immer wieder Strompreisverschiebungen nach oben, nach unten stattfinden wird über einen Zeitraum von 100 Jahren, das ist ja völlig kurios. Aber es gibt halt in Unternehmen Aufsichtsratsorgane, die bestimmte Vorgaben haben und da ist eben auch dieser Investitionswert, diese Investitionsrendite zu erbringen. Und, jawohl, die Stadt Graz hilft durchaus, dass diese Rente erzielt werden kann und ich glaube, wir helfen auf eine sehr, sehr kluge und letztlich eben auch durchaus für die Bevölkerung mit überhaupt keinen zusätzlichen Belastungen verbundene Weise. Denn wir, das Ergebnis von den Verhandlungen über den Speicherkanal ist das, dass wir uns wie eine Bank benehmen, hängt ein bisschen anders zusammen, aber im Endeffekt ist es so. Wir geben das Geld, das sind die 13 Millionen, die wir schon genannt haben, und wir bekommen in Jahresraten, in 25 Jahren dieses Geld mit 2 % Aufschlag wieder zurück. Jetzt hat niemand gesagt, Gerhard Wohlfahrt, wir machen das, weil wir machen ein Bombengeschäft mit dem Speicherkanal, sondern wir haben nur gesagt, wir machen das, weil es dem Projekt hilft und weil es für uns keinen finanziellen Nachteil bedeutet, sondern wenn man schon dann am Ende nach den 25 Jahren den Strich zieht, dann haben wir ein kleines Plus davor. Muss man gar nicht groß an die Glocke hängen, aber es ist jedenfalls klar, dass wir da ein Plus davor haben. Zweite Geschichte, ich finde die Beteiligung der Energie Graz, die auch so angefeindet wird, eben auch für sehr, sehr klug. Wir haben schon vor zwei Jahren beschlossen, dass die Energie Graz den Kraftwerksbau unterstützt. Wir wussten damals noch nicht in welcher Form, inzwischen ist es klar, dass es eben zu einer Million ein Eigenkapital ist und zu neun Millionen Baukostenzuschuss und für diese eine Millionen Eigenkapital bekommen wir Strombezugsrechte, wiederum können wir nicht sagen, wie sich der Strom entwickeln wird, der Strompreis. Aber eines können wir sagen, es ist jetzt auch nicht das gigantische Geschäft, aber es ist immerhin so, dass wir immer den Strom zu den Gestehungskosten bekommen und wir müssen keinen Marktpreis dafür zahlen, das heißt, wir liegen dabei, was den Strompreis und die Finanzierung betrifft, die Strompreisbildung jedenfalls, immer auf der sicheren Seite. Das Dritte zum Speicherkanal. Der Speicherkanal würde uns derzeit 84 Millionen Euro kosten. Wir müssen derzeit 64 Millionen bezahlen, das heißt, wir haben auf jeden Fall die Gelegenheit, dass durch den Zusammenbau von Murkraftwerk und Speicherkanal wir den Speicherkanal viel günstiger finanzieren können. Ich weiß auch nicht, was der in 25 Jahren kostet, aber jetzt haben wir jedenfalls einen Riesenvorteil, einen riesen finanziellen Vorteil, der natürlich auch letztlich, wenn wir überzeugt sind, und das sind wir alle, dass er irgendwann gebaut werden muss, sich entsprechend zu Buche schlagen wird. Zu dieser ominösen Landesförderung. Es waren und ich habe mich nochmals nach dem heutigen Ausschuss genau erkundigt bei den Verhandlungsteams, es war immer unbestritten in den Verhandlungen, auch von der Energie Graz, von der Energie Steiermark und von allen anderen, die mit dabei waren, dass, falls die Förderung nicht fließen soll und eine offizielle Förderungszusage, wo die Details genau geregelt sind, gibt es nicht, es gibt die grundsätzliche Zusage. Fall sie nicht fließen sollen, dann bekommen wir trotzdem die volle Entschädigungsrate, nämlich dann gemessen an den 20 Millionen Euro, die die Estag bezahlen muss, also keine zusätzliche Belastung der Stadt Graz, auch eine Forderung. Das war in den Verhandlungen unbestritten. Ich habe mir den Vertragstext auch nochmals angeschaut sehr kritisch und ich bin da durchaus der Meinung, dass das so, wie das so klar in den Verhandlungen besprochen wurde und unbestritten war, das tatsächlich im Vertrag nicht drinnen steht und aus diesem Grund hat der Finanzdirektor jetzt in der Zwischenzeit der Estag mitgeteilt, der Projektleitung, dass wohl eines klar ist, nämlich dass, was ich gesagt habe, dass falls das Land aus irgendwelchen Gründen nicht bezahlt, dass damit die Entschädigungsraten entsprechend erhöht werden, sodass auf jeden Fall klar ist, dass die Stadt Graz 64 Millionen bezahlt und die restlichen 20 Millionen werden insgesamt übernommen. Es gibt keine außer einer persönlichen Bestätigung am Telefon, dass das auch immer so gesehen wird, keine schriftliche Zusage. Aber ich denke, das hält, weil ich kann es nur noch einmal sagen, auch die Beteiligten voll unterstützt haben und auch gesagt haben, so war das auch immer gemeint. Das heißt, ich denke, dass auch hier entsprechend Vorsorge getroffen wird, dass für die Grazer Bevölkerung sicherlich keine zusätzliche wirtschaftliche Belastung kommt, im Gegenteil, ich kann es nur noch einmal sagen, wir kriegen den Kanal um 64 anstatt um 85 Millionen Euro. Ich möchte gerne abschließend auch betonen, es ist so lange über dieses Murkraftwerk verhandelt worden und wir sind jetzt dabei, dass wir einen guten Weg gefunden haben, der sich wirtschaftlich auch darstellen lässt für Aufsichtsratsorgane, es gibt einen neuen Investor, er wird eben noch nicht genannt, aber es wird ein österreichisches Energieversorgungsunternehmen sein, kein russischer Fonds, was auch immer, sondern ein österreichisches Energieversorgungsunternehmen und ich denke auch, dass da sehr viel verhandelt worden ist, vereinbart worden ist und wenn wir das Kraftwerk jetzt mit Hilfe auch unserer Unterstützung für den Speicherkanal durchbringen, dann ist das eine gute Sache für die Stadt Graz. Danke (Applaus ÖVP). Bgm. Mag. Nagl: Weil am Wochenende erst Aufsteirern war, soviel Steirer sollte man schon auch sein, dass eine Bedarfszuweisung des Landes so wie in vielen anderen Fällen, ich erinnere nur an Sportprojekte etc., es kommt aus den Bedarfszuweisungstöpfen der beiden Landeshauptleute ein Geld und das ist bei Spotprojekten auch so. Das wird dann, wenn ich so sagen darf, wie ein Durchläufer bei uns auch wieder in ein Projekt eingebracht, es wird jetzt bei dem Union-Projekt in der Hüttenbrennergasse etc. lauft das ja auch in dieser Art und Weise ab. Und wenn wir es schaffen günstiger Gelder zu bekommen und diesen Finanzierungsvorteil, an dem wir ein bisschen partizipieren, auch der Energie Steiermark zukommen lassen, dann ist das auch unser steirisches Unternehmen und an dem Erfolg dieses Unternehmens über diesen freuen wir uns auch, weil es dann letzten Endes auch wieder Dividende für das Land gibt, um Projekte in diesem Land zu ermöglichen. Also das ist ein Gesamtkreislauf, es haben alle mitgetan mit Ausnahme der grünen Fraktion und mit Ausnahme der KPÖ (Applaus ÖVP). GR. Rajakovics: Ich möchte zurückkommen zu dem, was wir abstimmen, wo es auch die Zustimmung von ÖVP, SPÖ und FPÖ gibt, nämlich dem Sammelentlastungskanal und warum der gebraucht wird. Es ist ja nicht etwas, das die Stadt Graz jetzt macht, weil wir halt lustig sind, sondern weil es ganz gezielt darum geht, die Mur sauberer zu machen und einen Großteil dessen, was wir an Verfrachtung haben, an Dreck in die Mur hineinschütten, über eine sehr gut ausgestattete Kläranlage auch wieder rauszufiltern. Für alle, die das nicht wissen, ich möchte das jetzt einmal zeigen, damit das auch klar ist, weil manche sagen, es ist eh wurscht, ob wir das machen oder nicht. Der grüne Balken ist der Teil, der im Moment an Schmutzfracht durch Gössendorf herausgefiltert wird, der blaue Anteil ist der Teil, der nicht gefiltert wird und zwar deshalb nicht, weil er bei Starkregenfällen direkt in die Mur gelangt. Mit dem Sammelentlastungskanal gelingt es uns, von einem Viertel, der gereinigt von Graz aus weiter die Mur hinunterfließen auf Drei-Viertel-Anteil zu kommen. Also wer sagt, es ist kein ökologisches Thema, ist mir wurscht, was wir da hineinlassen und es werden halt mehr Geschirrspüler und der Dreck, der in den Geschirrspülern anfällt, der auch bekannt ist, dass diese Tabs nicht ganz umweltfreundlich sind, ist doch wurscht, die brauchen wir nicht reinigen, das wird schon irgendwo, wird schon irgendjemand, irgendeine Alge wird das schon herausfressen. Das stimmt so nicht, wir sind verantwortlich und gerade die Grünen haben immer wieder gesagt, wir sind für unseren Fußabdruck verantwortlich und jetzt, wenn es darum geht, diesen Fußabdruck zu verringern und zwar mit einer Kläranlage, die besteht, und dorthin gehört eben dieser Rückhaltekanal gebaut, dann sind plötzlich alle dagegen, dass wir dafür ein Geld in die Hand nehmen. Also manches Mal verstehe ich da die Welt nicht ganz und gerade die Grünen verstehe ich sowieso nicht, weil das sagen wir zur Energiewende, Punkt eins 100 % aus erneuerbarer Energie und das Wesentliche daran, es muss die Wasserkraft ausgebaut werden, Solar, Wasserkraft, alles Mögliche wird angeführt, Windenergie. Wieso ihr, das habe ich bei der letzten Staustufe schon nicht verstanden, wieso ihr jedes Mal gegen ein Wasserkraftwerk seid, obwohl ihr selbst sagt, das soll ausgebaut werden und euch sogar wünscht, dass es dafür Förderungen vom Bund gibt, es ist ja nur deshalb so teuer das Wasserkraftwerk, weil zwar die Windenergie gefördert wird, der Bund aber die Wasserkraft nicht fördert. Wenn wir die Wasserkraft gefördert bekämen, wie die Windenergie zur Zeit gefördert wird, dann braucht die Energie Steiermark gar nicht rechnen, dann zahlt sie es selber aus ihrer eigenen Kasse, weil dann ist es sowieso ein großes Plus in ihrem Konzern. Das Einzige, warum die Wasserkraft im Moment unattraktiver ist als zum Beispiel Windräder, wobei die Optik der Windräder auf jedem Berg oben ja auch fragwürdig sind, sind natürlich auch die Vögel, weiß ich nur die Diskussion aus dem Burgenland, auch nicht alle unter dem Rad durchkommen, ohne dass es nicht den einen oder anderen erwischt. Das heißt, wir wollen doch letztlich alle, dass dieses Ziel erneuerbare Energie tatsächlich in Österreich gelebt wird und wir haben ein Riesenglück, dass wir mit Wasser gesegnet sind und wenn wir es nicht in der Schwarzen Sulm haben wollen irgendwo im Berg das Wasserkraftwerk, ja wo dann nicht, wenn an der Mur, wo eh schon alles geregelt ist (Applaus ÖVP)? Ich verstehe das einfach nicht. Da werden alle Argumente vorgebracht, die alle in eurer Broschüre eigentlich widerlegt werden. Ihr sendet den Leuten, euren eigenen Mitgliedern aus, wie er zur Energie steht, wie ihr das fördern wollt und wenn es darauf ankommt, seid ihr in Graz dagegen. Man müsste Glawischnig sofort zum Rücktritt auffordern, weil sie lauter Dinge hineinschreibt in ihre Programm, die ihr gar nicht haben wollt. Wobei ich nicht glaube, dass es wirklich so ist, aber im Moment ist für euch halt opportun, das wahrscheinlich ein paar Wählerstimmen bringt. Und zur KPÖ, es sind halt immer die gleichen Dinge, die dann so schnell dahingesagt werden, naja, wer weiß, ob das jetzt, wenn das Kraftwerk gebaut wird, das bringt vielleicht nicht so viel, dann wird der Strompreis teurer. Das Gegenteil bitte ist der Fall. Dadurch, dass lokal eingespeist werden kann, erspart sich die Energie Graz Zuleitungskosten von irgendwo und im besten Fall wird es billiger, also teurer wird es einmal auf keinen Fall. Bitte, wirklich den Leuten nicht immer irgendwas erzählen, da wird ein Kraftwerk gebaut und dann wird das alles teurer, es wird in der Stadt ein Kraftwerk gebaut und durch dieses Kraftwerk in der Stadt haben erstens Versorgungssicherheit, zweitens ist es einmal… und drittens ersparen wir uns Zuleitung von übergeordneten Netzen, die ja in Wirklichkeit Gebühren anfallen lassen. Das heißt, auch dadurch wird in Wirklichkeit nicht nur sicherer der Strom und die Stromversorgung sicherer, sondern es wird, im besten Fall wird es günstiger, aber auf keinen Fall wird es teurer. Bitte den Menschen nicht so einen Blödsinn zu erzählen. Und als Letztes, ich glaube, das ist allen, die in Gössendorf einmal waren, und ich glaube, es ist ja nicht so, dass die Auwiese nicht eher überfüllt als unterfrequentiert ist, das ist etwas, was dieses Kraftwerk und was rundherum gebaut werden wird, ist etwas, was an Naherholung in dieser stark wachsenden Stadt einfach notwendig ist. Wir werden großartige Plätze wieder bekommen, wo Leute sporteln können, wo sie laufen können, man wird das Wasser, die Mur selbst besser erfahren können, also es gibt wirklich praktisch nur Argumente, die ganz stark dafür sprechen, dass wir uns am Sammelentlastungskanal, dass wir diesen bauen, damit diese Mur sauber ist, damit wenn das Kraftwerk dann steht und die Leute vielleicht auch einmal mit ihren Füßen hineingehen oder ihre Hunde drinnen schwimmen lassen, die nicht in zu drei Viertel nicht gereinigten, sondern in drei Viertel gereinigtem Wasser schwimmen lassen können und deshalb danke auch allen, die das unterstützen und wirklich großes Unverständnis, warum man da dagegen ist (Applaus ÖVP, SPÖ und FPÖ). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne! Die österreichische Schriftstellerin Elfriede Jelinek hat einmal einen Roman geschrieben, der heißt „O Wildnis, o Schutz vor ihr“, ich kann mich gut erinnern, ich habe ihn während meines Studiums in Wien gelesen und das fällt mir in den letzten Tagen immer wieder ein, nämlich, dass wir einfach hier zwei Positionen haben, die einen, die Wildnis mögen und die anderen, die Wildnis nicht mögen und sich auch schwer vorstellenkönnen, dass man ohne einen Betonsarg in der Stadt, dass man ohne Begradigung einen wunderschönen Naherholungsraum schaffen kann beziehungsweise, dass wir diesen wunderschönen Naherholungsraum schon haben. Ich weiß, dass immer wieder im Raum steht, dass unsere Position zur Murstaustufe in Graz ein Politikum ist und deshalb habe ich mich entschlossen, bei meiner Rede etwas kurz über mich zu sagen am Anfang. Ich habe in Wien studiert und habe dann während meines Studiums angefangen, für die Nationalparkplanung Donauauen zu arbeiten und habe mich dann auch entschlossen, als Zweitstudium Biologie zu studieren. Ich habe mich jahrelang mit der Errichtung des Nationalparks Donauauen beschäftigt, ich habe mich jahrelang mit dem Thema Flussökologie beschäftigt und was dabei herausgekommen ist, ist die Tatsache, dass ich fließende Flüsse liebe und das ist meine Motivation, für diese frei fließende Mur in Graz zu kämpfen. Und ja, es stimmt, dass ich sehr viel mit „Rettet die Mur“ in Kontakt bin, es stimmt auch, dass ich Mitbegründerin bin von „Rettet die Mur“ und ich habe mich auch sehr gefreut, dass ich dort Menschen finde, denen es genauso wichtig ist, einen rauschenden Fluss in unserer Stadt vorzufinden. Es gibt immer mehr Städte, die sich dazu entschließen, ihren Flüssen Wildnis zurückzugeben, sie aus ihrem Betonbett herauszuholen, in Graz scheint man jetzt den gegenteiligen Schritt machen zu wollen und die Mur noch mehr einzudämmen. Wenn Kritik gekommen ist an unserer Position, es gibt ein Positionspapier der Grünen zum Thema Energie und da steht ganz eindeutig drinnen, gesetzlicher Schutz für die letzten Flussjuwele Österreichs und ein Kriterium ist, alle Gewässerstrecken, die einen guten oder sehr guten ökologischen Zustand aufweisen, sind für die Grünen No-Go-Areas, was Wasserkraftausbau betrifft. Sie wissen alle und ich werde auch nicht müde, das jetzt noch einmal zu sagen, die Staustufe Graz Puntigam war im UVP-Verfahren nicht genehmigungsfähig, sie war nicht genehmigungsfähig aufgrund der massiven ökologischen Auswirkungen. Nur mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung nach dem § 104a Wasserrechtsgesetz war eine Ausnahmegenehmigung möglich. Ich habe mir in den letzten Tagen noch einmal den nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan angeschaut, der tatsächlich rechtlich verbindlich ist, ich habe ihn auch mitgebracht, man sieht das nur nicht besonders gut, aber ich kann es dann nachher zeigen, da sieht man eben sozusagen, wo die Mur im Großraum Graz im nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan grün ist und wo sie rot ist und Tatsache ist, dass aufgrund der organischen Belastungen und chemischen Schadstoffe kein Handlungsbedarf besteht. Aufgrund der hydromorphologischen Belastungen, es sind Stauräume, Schwall- und Wanderhindernisse, ist die Mur in unserem Gebiet im Großraum Graz schwer belastet und da gibt es tatsächlich Handlungsbedarf und mit der Entscheidung heute verschlimmern wir diesen Zustand noch. Zwischenruf GR. Rajakovics: Wenn wir das bauen, verschlechtert das die Situation? Das musst du nur erklären. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Der Sammelkanal hat eindeutig mit der Murstaustufe zu tun, weil er bedingt ist dadurch. Ein weiterer Punkt ist, dass wir ja gehört haben in den letzten Monaten und auch eine Studie vom WWF beweist, dass die Staustufe in Graz eines der teuersten Kraftwerksprojekte Österreichs ist. Aber scheinbar, und so wird das heute dargestellt, ist diese Staustufe in Graz ein Wunderkraftwerk, weil zum Unterschied von allen anderen Staustufen liefert sie uns im Winter besonders viel Strom und im Sommer besonders wenig, also dreht sich genau um. Weil jedenfalls ist der Strombedarf, den haben wir eigentlich im Winter und nicht im Sommer, und bei der Staustufe Graz wird es genauso sein. Es ist so, dass sich seit 2009 die BürgerInneninitiative „Rettet die Mur“ für den Erhalt der frei fließenden Mur in Graz bemüht, sie haben über 14.000 Unterschriften gesammelt. Mich wundert es sehr, dass jetzt von Ihnen, Herr Bürgermeister, gesagt wurde, dass mit der Befragung es Probleme geben könnte, mich wundert das auch sehr, dass gesagt wird, dass der Abänderungsantrag der kommunistischen Partei nicht zulässig wäre, wenn das so wäre, hätte er nicht zugelassen werden dürfen seitens der Magistratsdirektion. Jedenfalls mir liegt ein Aktenvermerk für den Magistratsdirektor aus dem Jahr 2011 vor, da wurden die Fragestellungen abgeklärt und da steht eindeutig drinnen, dass zwei Fragestellungen zulässig sind und dass vorgeschlagen wird, eben die Fragen zu treffen und eine getrennte Beantwortung mit Ja oder Nein vorzusehen. Das liegt vor, das ist eine Bestätigung der Fragestellung, mit der jetzt auch Unterschriften gesammelt wurden und das ist eine Bestätigung der Fragestellung, wie sie im Abänderungsantrag der KPÖ auch drinnen steht. Das heißt, da müsste sich jetzt entweder die Rechtsmeinung der Magistratsdirektion geändert haben oder ich weiß nicht genau, wie das zu erklären ist. Tatsache ist, dass es keine rechtliche Verpflichtung gibt, den zentralen Speicherkanal zu bauen, Tatsache ist, dass es keinen Beschluss der Energie Steiermark gibt, dieses Kraftwerk, diese Staustufe zu realisieren und wenn sich das so lange verzögert, Herr Kollege Haßler, dann wird das wohl eher an der Energie Steiermark liegen, die sich da nicht entschließen kann, als an der Stadt Graz. Es ist weit und breit kein Partner in Sicht und ich habe immer mehr das Gefühl, dass die Energie Steiermark eigentlich nicht wahnsinnig erpicht ist drauf, diese Staustufe zu realisieren und ich habe das Gefühl, dass sie das eigentlich hauptsächlich deshalb machen, weil der Herr Bürgermeister alles in seiner Macht stehende unternimmt, alles Geld, das ihm möglich ist, zuschießt, damit dieses Projekt doch noch realisiert wird. Wir werden selbstverständlich gegen diesen Antrag stimmen und gleichzeitig stelle ich auch einen Antrag nach Geschäftsordnung auf Rückstellung dieses Gemeinderatsstücks, bis die Investitionspunkte, die ich vorhin genannt habe, also seitens der Investoren geklärt ist. Ich bitte um Annahme (Applaus KPÖ und Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Damit wir das noch einmal klarstellen, mit wem auch immer die Initiative vorher versucht, zu Befragungen zu kommen, die Fragestellung „Wollen Sie den Bau der Murstaufstufe Graz“, das Volksrechtegesetz sagt eindeutig, dass die Fragestellung ganz eindeutig sein muss. Zum Punkt eins haben wir keine Zuständigkeit, da wir weder Eigentümer des Flusses noch der Grundstücke sind und deswegen ist sie nicht zulässig. Zu Punkt zwei, wie gesagt, bräuchten wir genauere Angaben, weil sonst kann es jemand anfechten und es wird jemand anfechten, dann hat man auch nichts davon. Aber es bleibt trotzdem noch für mich die Urfrage über, wie kann es eine Initiative geben, die angeblich ernst meint, jahrelang Unterschriften sammelt und sie erst einbringen will, wenn alle Beschlüsse und damit, wenn ich so sagen darf, die Möglichkeit des Baus sofort gegeben ist. Das ist für mich nicht verständlich, wer immer dafür Verantwortung trägt, Sie als Mitbegründerin oder sonst jemand, das ist für mich nichts anderes als der Versuch eines Wahlkampfes, weil sonst hätte ich es einbringen müssen, sobald ich 10.000 habe, ich habe die 14.000 noch nicht überprüfen können, sie werden erst offiziell eingebracht. Ich sage nur jetzt schon dazu, falls diese Fragestellung eingebracht wird, wird sie auch nicht zulässig sein, das kann man dann gerne nochmals rechtlich prüfen lassen hinten und vorne, wo immer ihr das vorher ausgemacht habt, dann bitte Karten auf den Tisch, bei mir war niemand und ich warne nur jetzt schon, es wird sowieso nicht funktionieren und wenn alle Beteiligten mittun, dann wird es einen Baubeschluss geben und dann wird es losgehen und dann die Bevölkerung zu fragen, wenn es zu spät ist, ist was Eigenartiges. Passt, wenn ich so sagen darf, gar nicht in mein Vorstellungsvermögen, wenn ich wirklich für was kämpfe, hätte ich es schon längst eingebracht, hat aber nicht stattgefunden. Die KPÖ hat es heute gemacht, ich will darauf hinweisen (Applaus ÖVP). GR. Grossmann: Hoher Gemeinderat, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Andrea Pavlovec-Meixner! Rauschende Flüsse in einer Stadt ja, versetzt mit 40.000 Haushalten und Fäkalien, nein danke. Das ist Graz nicht zumutbar. Und ich bin genauso überrascht wie in allen anderen Debatten auch, wir haben ein Stück auf der Tagesordnung und ich habe schon gesucht in meinen Unterlagen, ob ich vielleicht die falsche Tagesordnung zur Hand habe, in diesem Stück wollen wir über die Frage der Investition des Zentralen Speicherkanal debattieren und ihn dann letztendlich auch beschließen, so hoffe ich und wir diskutieren von der ersten Sekunde an über das Murkraftwerk, das nicht zur Debatte steht heute. Aber es ist bis jetzt noch in jeder Debatte ja jeder Versuch unternommen worden, aus jedem Gemeinderatsstück heraus sozusagen eine Debatte über das Murkraftwerk zu ziehen und ich kann mich nur anschließen den verwunderten Aussagen, also wenn auf Bundesebene die Wasserkraft als erneuerbare Energie im grünen Programm besonders intensiv beworben wird, dass man dann in der konkreten Umsetzung und wenn es darum geht zu sagen, ja das wollen wir jetzt auch tun, weil es ökologisch richtig ist und weil es erneuerbar ist, dann ist man dagegen, dann findet man alle möglichen formalen und inhaltlichen Gründe, es nicht zu wollen. Das ist mehr als erschütternd, aber wir können gemeinsam zur Kenntnis nehmen, es scheint so zu sein, wo es gerade speziell unter der Beteiligung der Grünen in diesem Haus an der Staatsregierung im Punkt E-Mobility besondere Initiativen gegeben hat, dass scheinbar die Erkenntnis bei den Grünen immer noch vorherrscht, dass der Strom ohnehin aus der Steckdose kommt und wir uns nicht kümmern müssen darum, woher wir den Strom nehmen. Und wenn wir grundsätzlich darüber diskutieren und zu Recht darüber diskutieren, wie wichtig es ist, dass wir das Schienennetz in Graz erweitern und die Verkehrsinfrastruktur so ausbauen, dass wir insbesondere schienengebundene Verkehrsmittel einsetzen und Straßenbahnen und wenn wir heute schon darüber nachdenken, ob wir die Buslinien auch mit elektrischen Bussen ausstatten können und wir bereits eine Pilotprojekt haben, dann muss uns auch klar sein, dass wir dafür den Strom brauchen und wenn es uns gelingt, diesen Strom hier in Graz in der Stadt zu erzeugen, dann ist das eine ganz wesentliche Errungenschaft, denn wir schaffen damit auch ein stückweit Energieautonomie. Und dass wir Autonomie in diesem Bereich brauchen, hat uns ja die erst in diesem Jahr sozusagen sehr intensiv stattgefundene Diskussion über die Versorgung mit Fernwärme in unserer Stadt gezeigt. Dass man sich nicht auf irgendetwas verlassen kann, sondern dass es notwendig ist, möglichst so ökologisch wirksam Energie im eigenen Bereich erzeugen zu können. Deshalb ist für mich eine klare Sache, dass wir uns auch als Stadt, wenn auch indirekt, an diesem Kraftwerksprojekt durchaus positiv beteiligten. Und ich denke, alle Argumente sind bereits gebracht worden, warum wir diesen Zentralen Speicherkanal brauchen. Ich glaube, dass die Finanzierungsvariante, wie sie jetzt hier zur Diskussion steht und zur Abstimmung steht, eine gute ist und deshalb sind wir sowohl für die Finanzierungsvariante als auch für den sofortigen Bau dieses Zentralen Speicherkanals und das kann man durchaus gerne sagen und mit Freude sagen, wir freuen uns schon darauf, wenn die entsprechenden Beschlüsse auch in den Aufsichtsräten gefasst werden und diese Staustufe in Graz entsteht und die Mur damit der Bevölkerung hier in Graz stärker zugänglich und damit sogar ein Stück zurückgegeben wird. Dankeschön (Applaus ÖVP, SPÖ und FPÖ). GR. Mag. Frölich: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst darf ich die Wortmeldung meines Kollegen Michael Grossmann mit Nachdruck unterstreichen und zwar vollinhaltlich. Sehr erstaunt bin ich über die Wortmeldung von dir, Ina, dass du diese vom Bürgermeister erwähnten 1.800 Arbeitsplätze, die auf zwei Jahre gesichert wären, insoweit geradezu kritisiert, indem du sagst, wir haben schon wieder eine Großbaustelle in dieser Stadt. Ich bin dankbar für jeden Euro, die ein Investor in die Hand nimmt, um in dieser Stadt an infrastrukturellen Maßnahmen sich zu beteiligen und die Lebensqualität in dieser Stadt damit zu verbessern und den Murlebensraum den Menschen in dieser Stadt näherzubringen (Applaus ÖVP). Wenn ich darüber nachdenke, was Richard David Precht, ein Philosoph, einmal gesagt hat, er hat nämlich gesagt: „Wer bin ich und wenn ja, wie viele“, dann fällt mir die Wortmeldung von der Andrea Pavlovec-Meixner ein, es ist für mich die Argumentationskette gekennzeichnet von nicht Nachvollziehbarkeit schlechthin. Du sagst, die Wasserqualität der Mur ist sanierungsbedürftig und unterstreichst hier, dass die Errichtung des Speicherkanals, über den du nicht gesprochen hast, sondern deine gesamte Redezeit dafür verbraucht hast, um über ein Murkraftwerk zu sprechen, dass du sagst, dieser Zentrale Speicherkanal ist praktisch nicht notwendig und wieso geben wir das Geld dafür aus. Ich bitte um Annahme dieses so wichtigen Stückes für die Zukunft unser Stadt (Applaus ÖVP, SPÖ und FPÖ). Der Antrag der Grünen auf Rückstellung wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Der Abänderungsantrag der KPÖ wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) angenommen. Bürgermeisterstellvertreterin Kahr übernimmt um14.40 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: GR. Ing. Lohr 9) A 10/8-021889/2014/0011 Masterplan ÖV 2021, mit Ausblick auf das Jahr 2030,erforderliche ÖV-Vorsorge zur Stadtentwicklung GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr geehrte Zuhörer! Vom Murmasterplan geht es auch zu einem wichtigen Masterplan, es geht um den Masterplan öffentlicher Verkehr 2001 mit Ausblick auf das Jahr 2030, erforderliche ÖV-Vorsorge zur Stadtentwicklung. Der Bericht hat 20 Seiten, ich zähle daher nur ein paar wichtige Aspekte auf, da wir gestern ohnehin im Ausschuss detailliert einen Bericht hatten. Einleitend darf ich zitieren aus dem Bericht, es werden in dieser Unterlage die Maßnahmen für die kommenden fünf Jahre detaillierter dargestellt und um einen Ausblick auf die langfristige Perspektive bis 2030 ergänzt. Prinzipiell ist bei den notwendigen Angebotsmaßnahmen zwischen Bestandsnetz und Erweiterung des Streckennetzes zu unterscheiden. Dabei sind folgende Maßnahmenbereiche zu untergliedern: Erstens Netzausbau für Stadtentwicklung, zweitens das Bestandsnetz, das betrifft Kapazitätsmaßnahmen bei bestehenden Linien, die Ausweitung der Betriebszeiten sowie die Maßnahmen zur Verbesserung von der Fahrplanstabilität. Es folgen ergänzende Infrastrukturmaßnahmen, das sind Werkstätten oder Abstellanlagen. Weiters stichwortmäßig, es handelt sich dabei 2017 etwa die Umstellung der Linie 58 auf Gelenksbusse, zusätzlich Linie 77 im Herbst 2017, 2018 dann die Erschließung des Reininghausgebiets, 2020 ein Linienpaket Graz-West, der selektive Straßenbahnausbau nach Mariatrost, lange Straßenbahnen, die Innenstadtentflechtung für die Straßenbahnen, der Ausbau nach Puntigam, überlange Busse, heuer wurde beispielsweise schon ein erster Bus mit 21 Meter getestet, nächstes Jahr soll dann ein Bus mit Anhänger folgen. So geht es weiter bis zum Ausblick bis 2030. Zentraler Satz, und jetzt bitte um Aufmerksamkeit, ohne diese Maßnahmen kann Stadtentwicklung nicht in gewünschtem Maß stattfinden. Das ist ein Zitat aus dem Bericht, es wird auch aufgelistet, dass wir hier Kosten von 300 Millionen Euro in den nächsten zehn Jahren haben, was heißt, in etwa 30 Millionen pro Jahr. Daher darf ich auch den Abschlusssatz noch zitieren: Dabei sind die Entscheidungsträger der Stadt und der Holding gefordert. Durch die starken zeitlichen und inhaltlichen Abhängungen der einzelnen Projekte, sind die Rahmenbedingungen, insbesondere die zeitgerechte Zurverfügungstellung der erforderlichen Finanzmittel, im Wirtschaftsplan der Holding Graz klar festzulegen und die dafür erforderliche Entscheidungsfindung abzugrenzen. Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge den Informationsbericht, Masterplan ÖV 2021, mit Ausblick auf das Jahr 2030, die erforderliche ÖV-Vorsorge zur Stadtentwicklung zur Kenntnis nehmen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verkehr den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: * Der Gemeinderat möge den Informationsbericht, Masterplan ÖV 2021, mit Ausblick auf das Jahr 2030, erforderliche ÖV-Vorsorge zur Stadtentwicklung zur Kenntnis nehmen. GR. Dreisiebner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte eigentlich nur zu den Inhalten, die natürlich auch sehr viel Positives mit sich bringen, was sagen. Habe aber jetzt die Seite 17 des Informationsberichtes aufgeschlagen, wo Gesamtdarstellungen der Maßnahmenkosten bis 2021 ausgeführt sind. Wir wissen, dass wir uns sehr, sehr schwer tun, wahrscheinlich auch aus politischen Gründen, aber natürlich auch aus Budgetgründen, Ausbaumaßnahmen, die notwendig sind in der wachsenden Stadt, die notwendig sind beim Stadterweiterungsgebiet, zu bedienen haben, in den nächsten Jahren auch wirklich in Umsetzung zu bringen. Unter Umständen auch möglichst bald Stadtgrenzen überschreitend zum Beispiel mit einer Regio-Tram-Option zu fahren, so wie das mittlerweile Linz tut, so wie das Innsbruck bald tun wird usw. Hier sind auf Seite 17, um auf das kurz zurückzukommen, die Kosten von Einmalkosten und laufende Maßnahmenkosten dargestellt, die sich 2017 noch relativ gut darstellen lassen, sich dann 2018, 2019, 2020 von 2,2 Millionen 2018 bis auf 2021 13.600.000 vervielfachen. Das heißt, wir tun was, das sind alle hier dargestellten und vom Kollegen Lohr aufgerissenen zusätzlichen Maßnahmen, Bautätigkeiten, Betriebskosten, Personal, das zusätzlich gebraucht werden muss usw. Jetzt haben wir gerade vorher lachend 84 Millionen ausgegeben, oder zumindest drei Fraktionen, hier wäre es auch notwendig. Nicht abgesichert budgetär, sondern um ein Jahr verschoben, die Anbindung von Reininghaus, von der SmartCity. Ewig schon im Verschub die Südwest-Linie, die Innenstadtentflechtung, wo hier drinnen steht, dass es 2021 Baubeginn geben soll. Es gibt so viele dringende Dinge, die zur Verbesserung der Lebensqualität, habe ich vorher immer gehört beim letzten Stück, zur Verbesserung der Lebensqualität ganz, ganz vordringlich notwendig sind. Und hier ist einiges drinnen, wir wissen nicht, ob wir das finanziell erheben, wir wissen nicht, ob wir das darstellen können in drei, vier, fünf Jahren usw. Und es fehlt auch einiges und ich wollte da auch einen Zusatzantrag einbringen um eine Berichtsausweitung, weil, wie ich schon eingangs sagte, der Stadtgrenzen überschreitende Straßenbahn oder Straßenbahn-Regionalbahn-Verkehr fehlt, weil eine Nordwest-Linie fehlt, es ist zwar ein S-Bahn-Knoten angeführt in der Nähe der Bulme in Gösting, aber es ist keine Straßenbahn Nordwest angeführt und wir wissen, dass dort quasi die Busse in den Spitzenzeiten explodieren in Lend und in Gösting. Es ist keine Idee zur Uni-Anbindung, zu einer Verbindung Straßenbahn Hauptbahnhof – Universität etc. Es liegt so viel da, was teilweise über die Jahre geschleift worden ist, einfach nicht weiterbetrieben worden ist. Andere Städte machen uns vor, dass es geht, weil die haben, glaube ich, auch keine Gelddruckmaschine im Keller, ich habe sie schon erwähnt, Innsbruck und Linz und nicht Wien, Innsbruck und Linz machen das, wir machen es nicht und wir müssen da aber anziehen und je länger wir warten, desto schlimmer wird es werden. Entweder in der Umweltauswirkung, in der Verkehrsauswirkung oder eben auch in der finanziellen Belastung. Das dazu, aber Schritt in die richtige Richtung, das was ich jetzt sagte ist ein Appell sowohl an den Herrn Verkehrsstadtrat, aber noch viel mehr an jene Fraktion, die die Finanzen in dieser Stadt führt. Vielen Dank (Applaus Grüne). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Der Angesprochene meldet sich zu Wort. Inhaltlich unterstütze ich alles, was da in dem Bericht drinnen steht. Aber ich bin mir nicht sicher, was damit beabsichtigt wird. Sie schreiben hier Zahlen hinein und wir wissen ganz genau, dass wir im Rahmen unseres Budgetpfades, unseres Schuldenpfades eine Finanzierung in dieser Dimension nicht leisten können und was mir immer wieder auffällt in der Stadt, gerade im Bereich des Verkehrs, dass wir uns wahnsinnig schwer tun, um Prioritäten festzustellen und zwar Prioritäten so festzulegen, dass wir sagen, wir haben eine Chance, das zu realisieren. Der Bericht wird jetzt wahrscheinlich einstimmig durchgehen und wir werden uns alle freuen, wir haben einen Masterplan beschlossen, einen Informationsbericht, aber ändern tut das relativ wenig. Ich könnte mir aber vorstellen, dass in der aktuellen Situation durchaus einiges möglich wäre. Wir reden zum Beispiel immer über SmartCity und über den Anschluss von Reininghaus. Der aktuelle Planungsstand ist folgender: Die Planungen sind mit Projektgenehmigung genehmigt, die Finanzierung ist gesichert, die Planungen laufen. Die Planungen werden nach meiner Information irgendwann im ersten halben Jahr 2017 fertig werden, spätestens Ende des ersten halben Jahres. Das heißt, ein Finanzierungsbeschluss, das was immer so bedauert wird, gefordert wird, ein Finanzierungsbeschluss über die Anbindung von Reininghaus und über die Anbindung der SmartCity hat vor dem Herbst 2017 überhaupt keine Relevanz, weil wir kein fertiges Planungskonzept haben, es muss eine Einreichplanung gemacht werden, die muss genehmigt werden und davor einen Finanzierungsbeschluss zu fassen hat de facto keine Relevanz. Ich werde das dann auch so argumentieren bei dem Antrag vom Herrn Pacanda bezüglich einer Konferenz. Ich denke, das wäre zum Beispiel eine wichtige Aufgaben, dass sich die Stadt Graz konzentriert und sagt, ok, das sind zwei Bereiche, die wollen wir haben, die Gesamtkosten liegen nach meinen Informationen bei zirka 60 Millionen Euro über die nächsten Jahre. Ich könnte mir vorstellen, dass man dabei einer durchaus politischen, bei einem politischen Schulterschluss zwischen allen Parteien und aber auch, das muss ich gleich dazu sagen, und auch einer Bewertung und auch einer Information, auf welche Investitionen wir verzichten, dass wir dann diese beiden Linien realisieren können. Aber eines wird sicherlich nicht gehen, das hängt auch nicht von mir ab, sondern das hängt einfach von dem gesamten Budgetrahmen ab. Wir werden das gesamte Schulbauprogramm, das gesamte Programm im Sportbereich, im Verkehrsbereich werden wir nicht finanzieren können. Jetzt bin ich auch nicht dagegen, dass wir das beschließen, aber mir brennt es auf der Zunge, das einfach einmal zu sagen, liebe Leute. Wir müssen doch in diesem Zusammenhang, es geht ja wirklich um die Stadt und darum, dass wir was weiterbringen wollen, müssen wir auch ein bisschen realistisch sein. Also das ist meine Einschätzung dazu, es ist auch vorhin genannt worden, dass sogar einige Maßnahmen fehlen. Kann ich mir durchaus vorstellen, dass noch einige Maßnahmen fehlen, aber das Wichtige, glaube ich, ist, dass wir zu einer politischen Übereinstimmung kommen, wie da die Prioritäten sind und dass wir uns langsam dann so annähern bei den Prioritäten, dass wir sagen: Und das können wir auch finanzieren. Sollten wir im Finanzausgleich trotzdem etwas bekommen, was im Moment nicht abschätzbar ist, sollten wir vom Land etwas bekommen, dann können wir unsere Möglichkeiten natürlich ausweiten. Aber es ist derzeit nicht absehbar und aus diesem Grunde kann ich nur nochmals dafür plädieren, hier realistisch zu sein, uns wirklich zu überlegen, was sind die nächsten Schritte, die wir uns leisten können, wo sind da die Prioritäten. Danke (Applaus ÖVP). GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Damen und Herren! Zwei Sätze noch, ja mir geht es jetzt so, ich stehe da irgendwo in der Mitte zwischen Karl Dreisiebner und dem Finanzstadtrat. Wie gesagt, die Hausaufgaben seitens des Verkehrsressorts sind gemacht. Kollege Dreisiebner, danke für den Lob, dass darüber hinaus Wünsche drinnen sind, Wünsche gibt es immer, jetzt hören wir vom Finanzstadtrat, es sind nicht einmal diese Finanzmittel vorhanden, auch besteht scheinbar kein Konsens, dass das nötig ist und hier schon auch der Appell an die Bürgermeisterpartei, der Bürgermeister als verantwortlicher Baustadtrat und Bausenatsreferent, drei treibt ja die Bebauungspläne und die Entwicklung in Reininghaus voran und da wird ja auch heute wieder ein Bebauungsplan auf der Tagesordnung stehen und da sind bitte die notwendigsten Hausaufgaben. Ohne diese Vorsorge kann da keine Entwicklung stattfinden oder wir würden hier natürlich ein Verkehrsszenario bekommen, das nicht mehr handelbar ist. Also wenn wir weiter entwickeln wollen, sind das einmal die nötigsten Ressourcenmittel. Danke (Applaus FPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Lohr, eine Berichtigung muss ich anfügen. Die Planung läuft, aber sie ist noch nicht fertig und insofern, ich sage auch, dass diese Hausaufgabe noch nicht erfüllt ist, weil wir im Moment keinen Finanzierungsbeschluss über die SmartCity und über die Reininghausanschließung… Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Aber bauen wollen wir da schon? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: …ja schon, aber das Bauen setzt voraus, dass wir eine fertige Planung haben, dass diese Planung eingereicht ist bei der Behörde und dass diese Planung genehmigt ist. Das wird nach meinen Informationen nicht vor Sommer oder im ersten Halbjahr 2018 sein. Dann können wir uns über die Finanzierung, ich glaube, ich denke mir, da kommen wir durchaus auch weiter. Aber erst dann können wir uns über die Finanzierung im Konkreten unterhalten. Das heißt, die Voraussetzung für die Planung sind gegeben, die Finanzierung ist gesichert. Übrigens hier durchaus der Hinweis, dass die Kollegin Rücker schon 2011 diese Planungsmittel eingefordert hat, aber die sind inzwischen genehmigt und die Planung ist unterwegs. So weit so gut. Fertig ist sie noch nicht, fertig wird sie erst zirka in einem knappen Jahr sein und dann können wir uns über die Finanzierung dieser beiden Projekte unterhalten, das wollte ich berichten. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Haberler 10) A 14-031065/2016-0002 05.06.2 Bebauungsplan „Köflacher Gasse –Eggenberger Straße“; 2.Änderung V. Bez., KG 63105 Gries GR. Haberler: Geschätzter Gemeinderat, liebe Zuhörer! Es geht um den Bebauungsplan Köflacher Gasse – Eggenberger Straße, da ist die erste Änderung beschlossen worden am 21.1.2010, nun kommt es zu einer zweiten Änderung. Was bedeutet die zweite Änderung? Das Planwerk wird dahingehend adaptiert, dass die Baugrenzlinien und die Baufluchtlinien verschoben werden. Was heißt das? In Teilbereichen wird die Baufluchtlinie um weitere 5,5 Meter zurückversetzt, die Bauhöhe wird um zwei Meter verbreitert und die neu entstandene Freifläche wird als städtischer Vorplatz mit Baumpflanzungen gestaltet. Das ist die Änderung, es hat eine volle Zustimmung im Ausschuss gegeben und ich erbitte diese auch im Gemeinderat. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen den 05.06.2 Bebauungsplan „Köflacher Gasse – Eggenberger Straße“, 2. Änderung bestehend aus dem Wortlaut der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dipl.-Ing. Topf 11) A 14-017300/2015-0009 06.22.0 Bebauungsplan „Conrad-von-Hötzendorf-Straße/ Fröhlichgasse“; VI. Bez.,KG Jakomini Beschluss GR. Dipl.-Ing. Topf: Sehr geehrte Frau Bürgermeisterstellvertreterin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne! Ich darf einen Bebauungsplan berichten mit der Zeichnung, 06.22.0 Bebauungsplan Conrad-von-Hötzendorf-Straße – Fröhlichgasse, und ich denke, ich werde gleich auf die Einwendungen eingehen, weil die doch zu Beschlüssen beziehungsweise zu Projektänderungen geführt haben, die sehr wesentlich aus meiner Sicht oder aus unserer Sicht hier auch gestern im Ausschuss diskutiert wurden. Es geht darum, dass also der Bezirksrat Jakomini berechtigterweise moniert hat, dass also an der Ostseite die entsprechende Nutzung über den Geh- und Radweg hinaus auch im Bereich eines Grünstreifens möglich sein sollte, dass dort entsprechende Sitzbänke und Ruhegelegenheiten angeboten werden. Dieser Einwendung ist zur Gänze Rechnung getragen worden. Ein zweiter Punkt war auch die Entflechtung an der Südseite, wenn Sie den Bahnübergang und den Bereich unmittelbar südlich angrenzend in diesem Bebauungsplan kennen, dann ist es dort entscheidend wichtig geworden und dieser Einwendung ist auch Rechnung getragen worden im Bebauungsplan, dass diese Entflechtung zwischen Radweg und Fußweg jetzt auch sich im Bebauungsplan niedergeschlagen hat. Ein dritter Punkt wird auch hier vom Bezirksrat eingebracht, wobei der Bezirksrat durchaus ausdrücklich betont und es wurde gestern auch im Ausschuss durch den Bezirksvorsteher hier bestätigt, dass also auch schon der Projektwerber und der Bauträger sehr ausführlich im Vorfeld über die Wünsche, Beschwerden, Anregungen, möchte ich sagen, des Bezirksrates also informiert wurde, sodass also tatsächlich den Einwendungen weitestgehend entsprochen werden konnte. Ein weiterer Punkt, der sich im Bebauungsplan noch nicht sehr konkret niederschlägt, aber auch bereits im Bericht an den Gemeinderat und im Erläuterungsbericht festgelegt wurde, dass also in der Detailplanung auch an der Ostseite zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße entsprechende Grüninseln zumindest oder eine Grünanlage auch in einer kleineren Form, weil es dort auch platzmäßig kaum anders möglich ist, auch angedacht werden sollte. Es ist dann auch noch eine Stellungnahme der Abteilung 13, also der Aufsichtsbehörde, gekommen, auch dieser Stellungnahme beziehungsweise dieser Einwendung konnte mit entsprechenden Argumenten entgegengetreten werden. Ich darf daher hier bereits vermelden, dass also der Ausschuss hier darüber beraten hat und ich darf den Antrag stellen, der Gemeinderat wolle beschließen, den 06.22.0 Bebauungsplan Conrad-von-Hötzendorf-Straße – Fröhlichgasse, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht und zweitens den Einwendungserledigungen zu entsprechen. Ich bitte um Annahme. Ganz kurz, etwas sollte man auch ansprechen, weil das berechtigterweise auch gestern zur Diskussion gestanden ist, also aufgrund des Wettbewerbes und des Wettbewerbsergebnisses und den entsprechenden Gutachten dazu, kommt es auch, und das muss man durchaus hier auch betonen, zu einer Dichteüberschreibung, die aber aufgrund der Position dieses Bauwerkes durchaus verträglich ist. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 06.22.0 Bebauungsplan „Conrad-von-Hötzendorf-Straße – Fröhlichgasse“ bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht, und 2. die Einwendungserledigungen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dipl.-Ing. Topf 12) A 14-017307/2015-0027 06.23.0 Bebauungsplan „Hafnerriegel“ VI. Bez.,KG Jakomini Beschluss GR. Dipl.-Ing. Topf: Sehr geehrte Frau Bürgermeisterstellvertreterin! Ein etwas heiklerer Bebauungsplan durchaus, das darf ich gleich eingangs erwähnen. Es geht also um den Bebauungsplan 03.23.0 Bebauungsplan Hafnerriegel im Bezirk Jakomini. Auch hier möchte ich eingangs ein paar Worte verlieren, dass es hier um ein Projekt geht oder ein Pilotprojekt, möchte ich beinahe sagen, dass also zusätzlich zu den Vorgangsweisen die traditionellerweise in Graz bei Bebauungsplan gepflogen wird, nämlich eine Informationsveranstaltung zu machen und damit auch sozusagen die Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen zu lassen, allenfalls auch die Diskussionen oder Erläuterungen hier im Rahmen dieser Informationsveranstaltung zu tätigen, hat es hier auf Anregung, und ich habe mir extra noch einmal diese Anregung herausgesucht, hat es auf Anregung durch Gemeinderäte, die hier vertreten sind, ist es zu einem Bürgerbeteiligungsprojekt gekommen. Dash heißt, wir haben zum ersten Mal versucht, im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens, im Rahmen einer Bebauungsplanung auch ein Bürgerbeteiligungsprojekt zu initiieren und zu schauen, ich darf das vielleicht etwas salopp formulieren, zu schauen, wie kann man mit diesem Projekt, wie kann man mit dem Bebauungsplan auch Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot holen. Es hat eineinhalb Jahre, ich habe jetzt noch einmal nachgeschaut, in etwa eineinhalb Jahre von der Beschlussfassung oder von der Anregung durch den Gemeinderat bis zum heutigen Tag gedauert, dass wir hier einen Bebauungsplan heute zur Diskussion stellen, der durchaus nicht ganz sozusagen auf Zustimmung oder in vielen Fällen nicht auf Zustimmung auch der beteiligten Bürger geführt hat. Das muss man offen zugeben. Ich sage aber auch dazu, dass wir uns überlegen sollten auch in Zukunft, wie wir mit Bebauungsplänen im Hinblick auf Bürgerbeteiligung vielleicht zukünftig auch umgehen. Wir haben hier einen Bebauungsplan, ich gehe jetzt ein bisschen auch auf allgemeine Dinge ein, der, so sage ich, schon durch das Korsett der Flächenwidmung und durch das Korsett der Stadtentwicklung im Süden, wir haben ja entsprechend eine Vereinbarung mit dem Grundeigentümer getroffen, dass wir eine große Grünfläche im Süden zur Verfügung stellen, sodass also diese Möglichkeit der Bebauung im Norden des Gesamtgrundstückes durchaus hier vonstatten gehen kann. Es ist so, und das möchte ich betonen, dass also hier die Baukörper jetzt so situiert wurden und auch noch nachgebessert wurden, dass sie insbesondere die Einwendungen aus der Nordseite, sprich Hafnerriegel, berücksichtigt wurden, sodass man also noch einmal beim Baukörper B ein Geschoss zurückgenommen hat, um eben diese Beschattungssituation im Norden des Hafnerriegels etwas zu verbessern, sage ich einmal. Im Osten hat es natürlich auch durch die Bewohnerinnen und Bewohner der Hochhäuser durchaus kritische Stellungnahmen gegeben, sodass man auch da wieder versucht hat, den Baukörper B etwas abzurücken und über die Grenzabstände hinaus die entsprechenden Abstände einzuhalten. Es ist auch diskutiert worden, ob wir nicht stärker den Baukörper im Westen zum Stift hin verlegen oder zumindest zum Kloster hier verlegen könnte, auch das wurde diskutiert, wir haben allerdings uns selber sozusagen hier vorgegeben, dass im Süden, was aus meiner Sicht sinnvoll ist, eine zusammenhängende Sport- und Spielplatzstätte hier gewonnen wurde, die eben mit einem großartigen, sage ich jetzt bewusst, oder mit einem langfristigen Vertrag eben abgesichert wurde. Was noch kritisiert wurde und das muss man schon auch hier betonen, ist die Situation, dass also die Flächenzugrundelegung für die Errechnung der Dichte etwas unklar war und da wurde uns gestern noch einmal durch die Abteilung Stadtplanung, durch den Abteilungsleiter und auch durch die zuständige Referatsleiterin, bestätigt, dass also die Flächenermittlung als Grundlage für die Ermittlung der Bebauungsdichte korrekt angegeben wurde. Etwas, was lange schon auch im Gemeinderat besprochen, diskutiert wurde, ist natürlich auch die Straßenbahnhaltestelle, ich sage das bewusst dazu, weil das gestern auch außerhalb des eigentlichen Bebauungsplanes durchaus ein Thema war, da werden wir sehen, wie wir in Zukunft diese Möglichkeit schaffen, dort, wo also doch die Siedlungsdichte jetzt zunimmt, auch eine Straßenbahnhaltestelle… wurde natürlich gestern keine Zusage gemacht, weil eben hier die entsprechenden Voraussetzungen im Bereich der Diskussion und dem Bebauungsplan nicht möglich war. Es gibt auch eine Unterschreitung eines Grenzabstandes, auch das wurde gestern angesprochen, ich gehe jetzt bewusst auf diese Einwendungen ein beziehungsweise auf die Diskussion im gestrigen Ausschuss, auch hier wurde klar im § 4 der Verordnung festgelegt, dass diese Unterschreitung nur dort stattfindet, wo wir angrenzen an das westliche Gebäude, sodass also der Abstand zwischen den beiden Gebäuden wieder dem Grenzabstand entspricht, obwohl zur Grundstücksgrenze dieser Abstand um einen Meter oder um zwei Meter unterschritten wird. Auch hier war die Intention, noch einmal in der Planung des gesamten Baukörpers in Richtung Westen, soweit es möglich ist, zu verschieben. Ich habe jetzt versucht, in kurzen Worten die Einwendungen darzustellen, es ist der Bericht an den Gemeinderat 66 Seiten lang, also hier wurde sehr ausführlich nur die Einwendungen auch gesprochen, ich wollte nur ein paar Blitzlichter herausstreichen und Ihnen zur Kenntnis bringen. Ich darf also hier zum Antrag kommen, der Gemeinderat wolle beschließen: den 06.23.0 Bebauungsplan Hafnerriegel, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht und zweitens die Einwendungserledigungen. Ich ersuche um Annahme dieses Stückes. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 06.23.0 Bebauungsplan „Hafnerriegel“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht, und 2. die Einwendungserledigungen. GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Georg Topf hat schon versucht, sehr viele kritische Punkte bei diesem Bebauungsplan vorwegzunehmen. Die Kritik am Beteiligungsverfahren per se verstehe ich nicht, das Beteiligungsverfahren per se hat eigentlich zu einer hohen Aktivierung, zu einem hohen Engagement vieler, vieler Menschen geführt, natürlich ganz aus unterschiedlichen Motivlagen heraus. Manche auf subjektive Interessen bedacht oder fast nur auf die subjektiven Interessen bedacht, manche aber auch, und nicht wenige davon, auch auf das allgemeine Gefüge dort, auf das Grätzl, ich sage jetzt nur einmal ein Stichwort, auch schon gefallen, mit der Straßenbahnanbindung, mit der entsprechenden Verkehrsanbindung, Stichwort Grünraumdefizit, das in dem Viertel auch ganz was besonders Vordringliches ist. Dass man aus solchen Beteiligungsverfahren lernen kann, dass man sie noch besser aufziehen kann, dass man vielleicht versuchen kann, qualitative Beteiligung einzuführen, nicht nur den üblichen Frontalunterricht mit dann den üblichen Wortmeldungen, viele waren ja dabei, das sollten wir auch mitnehmen und überprüfen, was da einsetzbar ist. Also den Beteiligungsprozess per se lasse ich mir bei solche entscheidenden Stücken nicht schlecht reden, den möchte ich gut reden. Zwischenruf GR. Dipl.-Ing. Topf unverständlich. GR. Dreisiebner: Hast du nicht getan, Georg, das stimmt, aber will ich ihn mir nicht schlecht reden lassen, den möchte ich gut reden, es hat nämlich auch andere Stimmen schon gegeben im Ausschuss etwa. Aber wo kommt es wirklich hin, was ist denn eigentlich alles versäumt worden in diesen eineinhalb, zwei Jahren? Versäumt ist worden, dass wir in dieser Zeit sich bemüht hätte, zum Beispiel diese Straßenbahnhaltestelle, die ja nicht nur für den zukünftigen dort zu errichtenden Bau notwendig ist, sondern im ganzen Messequadranten die Menschen, die dort leben im gesamten Umfeld, wo Menschen natürlich durch kleinere und mittlere Bautätigkeiten dazu noch hinzukommen oder auch ihre Ziele haben, das alles schleift, ist auch diesmal nicht genutzt worden. Wir müssen wahrscheinlich wieder viele, viele Jahre warten, bis da wieder eine Möglichkeit gibt, da anzustoßen. Das wurde von vielen BürgerInnen gewünscht, wir haben wahrscheinlich alle schon E-Mails bekommen, der Bezirksrat von Jakomini hat das mehrfach schon betrieben usw. Und dann zum großen Thema Grünraumdefizit. Das ist einer der Quadranten bei der Freiflächenbilanz in Graz und vor allem in Jakomini, das ja als Gesamtbezirk oder zumindest der nördliche Teil ganz massiv Grünraumdefizite aufweist, wo das wirklich ganz prekär ist und wo es keine anderen Reserven mehr gibt. Jetzt haben wir über einen vormals komplett unbebauten und über Stadtentwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan zur Gänze als nicht bebaubare öffentliche Fläche gewidmeten Bereich einen Teil, ja da bestand großer Druck seitens des Eigentümers, einen Teil zu bauen und hergegeben und einen Teil für längere Zeit, für viele, viele Jahre abgesichert. Aber ist das wirklich der Weisheit letzter Schluss, dass dort, wo eh schon viel zu wenig an Grünfläche ist, dort wo es auch keine Alternativreserven mehr gibt, dass man dort ein gutes Drittel des gesamten Grundstückes für Bauland hergibt, relativ schnell hergibt aus meiner Sicht, wir waren damals ja auch gegen die entsprechenden Änderungen im STEK und im Fläwi, weil es einfach nicht mehr ersetzbar ist und da sind viele schöne Worte und BIG-Aussendungen und ich weiß nicht was alles von wem auch immer, dass man eine Grünraumoffensive machen, da sind die echten Schlüsselfragen, schafft die Stadt Graz das, im Nahbereich Grünraum zu erhalten und neu zu schaffen oder ist es nicht vielmehr so, dass man dort einfach sagt, ok, ihr müsst halt sehr weit fahren und wir können euch nichts mehr anbieten. Das Problem ist, dass wir in diese Richtung gehen und noch ein kurzer Schwenk zum Schluss zum vorigen Bebauungsplan. Dort war ein Vis-a-vis, mit dem konnte man reden, der ist auf die Stadt zugegangen, ist auf den Bezirksrat zugegangen beziehungsweise hat die Kommunikation aufgenommen, hat Verbesserungen gemacht, es gibt dort eine Vertikalbegrünung, es gibt weitere Optionen, dass man dort öffentliches Grün zugänglich macht im kleineren Bereich, dass man auch eine Verkehrsfläche abgetreten erhält usw. Hier war eher, ich will, ich fordere, ich sperre euch aus. Die Frage ist, sind wir nur so stark oder könnten wir noch stärker, ich würde mir wünschen und ich glaube, wir könnten noch stärker und folglich ist dieser Bebauungsplan nebst vielen Detaildefiziten, die ich auch noch diskutieren könnte, aber schon im Ausschuss diskutiert habe, für uns nicht unterstützenswert und eine vergebene Chance für das Grätzl Jakomini Nord-Ost (Applaus Grüne). GR. Dipl.-Ing. Topf: Ich möchte noch einmal betonen, das ist mir wichtig, dass ich es betone, weil mit anderen Kollegen, ich schaue jetzt gerade zum Michael Grossmann, aber auch Karl Dreisiebner und viele von uns, die ja diese Anregung unterschrieben haben. Also noch einmal, ich betone ausdrücklich, dass also Bürgerbeteiligung kein Thema ist, das also hier schlecht zu reden war von mir, ich habe das auch nicht gemacht. Ich habe nur gesagt, dass es gerade im Bereich einer Bebauungsplanung möglicherweise noch die eine oder andere Verbesserungssituation gibt, weil wir im Vorfeld schon das Korsett für die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung im Bereich eines Bebauungsplans gerade in diesem Fall sehr eng geschnürt haben, das wollte ich damit sagen, dass man, wenn man Bürgerbeteiligung weiterhin hier im Bereich des Bebauungsplanes andenken wollen, und dafür stehe ich auch als Person, dann müssen wir wahrscheinlich schon im Vorfeld darüber nachdenken, insbesondere, weil wir da ja auch einen Mitspieler haben, nämlich der, der das Grundeigentum hat und der auch einen Bauwunsch geäußert hat, das ist ein kleiner Unterschied zu einer öffentlichen Fläche, wo wir einen Park oder sonst irgendwie auch einen Platz gestalten können, wo wir Bürgerbeteiligung stärker einbinden können, das ist im Bereich eines Bebauungsplanes etwas schwieriger, aber durchaus diskussionswürdig und ich würde meinen, dass wir in diesem Bereich doch einiges vor uns haben (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) angenommen. Berichterstatter: GR. Dr. Piffl-Percevic 13) A 14-056870/2016-0001 13.06.0 RI Bebauungsplan „Max-Reger-Gasse“, XIII. Bez., KG Gösting Beschuss – Richtigstellung der Verordnung GR. Dr. Piffl-Percevic: Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat! Wir setzen gleich mit weiteren drei Bebauungsplänen fort. Bei diesen drei handelt es sich allesamt nicht um ganz neue Bebauungspläne, sondern wir sind quasi in einem kleinen Berichtigungs- und Revisionsverfahren, wenn man es so will. Der erste ist Bebauungsplan Max-Reger-Gasse, das ist in Gösting zwischen der Max-Reger-Gasse und der Schippingerstraße. Hier geht es um kleine, fast juridische Korrekturen, inhaltlich bleibt dieser Bebauungsplan, der aus dem Jahr 2014 stammt, unverändert. Ich glaube, im Ausschuss ist darüber ausführlich berichtet worden, damit kann ich empfehlen, dieser Richtigstellung zuzustimmen. Darf ich diesen Antrag stellen? Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: die Richtigstellung des Planes 13.06.0 Bebauungsplan „Max-Reger-Gasse“. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dr. Piffl-Percevic 14) A 14-045159/2016-0001 14.03.1 Bebauungsplan „Fachhochschule“, 1. Änderung XIV. Bez., KG Algersdorf Beschluss 15) A 14-030678/2012-0017 14.10.1 Bebauungsplan „Eckerstraße“,1. Änderung XIV. Bez., KG 63107 Algersdorf GR. Dr. Piffl-Percevic: Bitte um Berichterstattung 14) und 15), weil es sich hier in Hinkunft um fast siamesische Zwillinge handelt und das ist auch gut so, denn es geht um die Entwicklung des Areals der FH Joanneum im Geviert Alte Poststraße – Eggenberger Allee – Eckertstraße. Hier war ja die Fachhochschule der Entwicklungstreiber für einen ganz beachtlichen Impuls im Grazer Westen und angrenzend an dieses Areal, wo ja die Stadt schon das große zentrale Gebäude mit dem Auditorium maximum mit der Bibliothek, mit den Hörsälen für die FH errichtet hat, unmittelbar angrenzend war die Lokale von Siemens, das ganze Areal war ja Industriebrache von Siemens. Wir sind in der glücklichen Lage, dass die Siemens nicht abgezogen ist, sondern sich hoch spezialisiert konzentriert auf einen kleineren Raum zurückziehen konnte zum Weltkompetenzzentrum für diese …Stelle und auf diesem Gelände entsteht jetzt, die Stadt hatte diesen zweiten Teil der Lokale von Siemens leider damals nicht zugreifen, sondern es wurde an einen Investor verkauft. Aber, und sehr positives Aber, dort auf diesem direkt daneben liegenden Areal wird sehr wohl zusätzlich zu Wohnen, zusätzlich zu einem Kindergarten, der schon besteht in Containern, fünf Kräne sind dort schon am Werke, wird auch ein Studentenheim, ein Nahversorgungsmarkt 700 m2, der den Bewohnern und den Studierenden dient und ganz, ganz wichtig, werden auch 3.000 m2 plus/minus Geschossfläche höher sein für eine Erweiterung der FH Joanneum errichtet. Und dieses Projekt und das ersterwähnte, dieser Campus der FH Joanneum, bilden einen gemeinsamen Platz in der Mitte aus. Der Zaun wird wegfallen, es wird ein gemeinsamer schöner Platz werden, es gibt von der FH auch schon Vorschläge über die Namensgebung, die werden uns dann zugehen und in diesem Zuge ist jetzt eine Grenzverschiebung, um es so, wie es ist, darzustellen zwischen dem einen älteren Bebauungsplan der FH aus dem Jahr 2002, damit ein kleines Stück von 1.480 m2 bebauungsplanmäßig zu diesem neuen Projekt dazugeschlagen, das war natürlich für den Investor keineswegs zum Nulltarif zu haben, wir haben schon in der SmartCity so einen Fall, hier wird mit offenen Karten gespielt. Die Bebauungsdichte und auch die Außenmaße des bewilligten Bauwerks in der Eckertstraße ändern sich nicht, aber mit dieser Fläche kann der Bau noch mit einem zusätzlichen Geschoss innerhalb der bewilligten Konturen ausgestattet werden und die Stadt erhält ein Geld, mit dem dann auch dieser Platz gestaltet werden kann. Ich darf daher aus vollem Herzen beide Änderungen zur Beschlussfassung empfehlen (Applaus ÖVP). Zu Tagesordnungspunkt 14): Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 14.03.1 Bebauungsplan „Fachhochschule, 1. Änderung“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht. Zu Tagesordnungspunkt 15): Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 14.10.1 Bebauungsplan „Eckertstraße“, 1. Änderung bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht. Der Tagesordnungspunkt 14) wurde einstimmig angenommen. Der Tagesordnungspunkt 15) wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dr. Piffl-Percevic NT 22) A 10/BD-007174/2009/0036 A 10/8-033238/2016/0003 Stadtteilentwicklung Reininghaus – nördl. Teil Quartier 3 (Gst. 336/1); Vereinbarung über die Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen NT 23) A 14-006419/2015 A 8/4-25568/2016-1 A) 14.15.0 Bebauungsplan „Quartier 3, Alte Poststraße – Wetzelsdorfer-Straße“ XIV. Bez., KG Baierdorf Beschluss B) Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen für Bauplatz D des 14.15.0 Bebauungsplanes „Reininghaus Quartier 3, Alte Poststraße – Wetzelsdorfer Straße“ GR. Dr. Piffl-Percevic: Wir haben ja heute bei den Dringlichen auch noch ein Verkehrsstück, das uns weit in die Zukunft trägt. Aber ich sage das deswegen, weil die Bebauungspläne, die ich soeben referiert habe und auch den, den ich jetzt referieren möchte, unmittelbar in diesem Entwicklungsgebiet der Stadt Graz, das sich unwahrscheinlich dynamisch entwickelt, liegt und ich darf schon erinnern nochmals, dass dieser eigentliche Impuls und das Zutrauen und das Vertrauen, dass da hier in diesen Bereich von Eggenberg ein großes Potential liegt, das in Wirklichkeit sehr stadtnahe liegt, war von diesem Leitprojekt FH ausgehend und wir freuen uns, dass wir jetzt sehr viel Arbeit haben, aber in positivem Sinn des Wortes und es geht jetzt um das Quartier 3 im Areal Reininghaus an der Alten Poststraße/Ecke Wetzelsdorfer Straße. Zur Orientierung sozusagen gegenüber des jüdischen Friedhofes im Bereich der Tankstelle der OMV noch bestehend und des Parkplatzes der Firma Denzel, von dort Richtung Norden der erste große Schlag dieses Quartier 3. Es handelt sich um 2,5 Hektar und ich werde… die Berichterstattung in zwei Stücke, nämlich das Mobilitäts- und Gestaltungsstück für dieses Quartier und dann eben der Bebauungsplan berichten. Es ist in diesem Gestaltungsvertrag, der abgeschlossen wurde mit den Grundstückseigentümern, und ich weise auch noch auf das letzte Stück der nicht öffentlichen Tagesordnung heute hin, weil einen Teil von 1.700 m2 plus/minus kauft die Stadt heute, wenn wir es beschließen, selbst an, um dort auch dann Platz zu schaffen für die Südwest-Linie beziehungsweise in dem Fall noch des erst, später möglicherweise auf der Südwest-Linie zweiter Bauabschnitt, das ist entlang der Wetzelsdorfer Straße, dort wird die Stadt jetzt selbst zum Eigentümer und wir haben dann im letzten Stück ja auch noch die Überbindung dieser Gestaltungsverträge mit dem Investor vereinbarten Bedingungen, auch auf die Stadt, weil sie, wie dieses Grundstück dann in weiterer Folge nicht zur Gänze selbst nutzen wird, möglicherweise nur zum kleinsten Teil. Dieser Gestaltungsvertrag hat, wenn ich mich richtig erinnere, im Ausschuss, glaube ich, einstimmige Zustimmung, nein, der Karl Dreisiebner wird das möglicherweise gleich erklären, weil darf ich vorweg nehmen, aber das ist ein guter Anlass, an die grüne Fraktion zu appellieren, es gibt, wenn sie da nicht zustimmen, sie sollen es ja selber dann wieder sagen, aber weil es in diesem Parkplatzmanagement, ich umschreibe das jetzt, nicht ganz nach den Vorstellungen, die ursprünglich rigid waren, geht, wird jetzt sozusagen zu keinem Mobilitätsvertrag und zu keinem Bebauungsplan zugestimmt. Ich appelliere trotzdem, hier konstruktiv mitzuarbeiten, denn es ist für uns alle eine beachtliche Anstrengung und auch eine Möglichkeit, hier eine neue Stadt hereinzubringen. Ich darf gleich zum Bebauungsplan kommen, hier ist natürlich ein Wettbewerb erfolgt und es hat hier eine beachtliche Beteiligung von über 100 Projekten, es wurde ausgestellt in einem der altehrwürdigen Gebäude, es war sehenswert, wie sehr sich die Architekten daran beteiligen. Konkret nochmals 23.000 m2 ist dieses Areal, es ist ausgewiesen als Kern- und Aufschließungsgebiet im alten und im neuen Flächenwidmungsplan, es hat sieben Einwendungen und zwei Stellungnahmen im Zuge der BürgerInnenanhörung zum Bebauungsplan gegeben. Er basiert auf dem Rahmenplan von Reininghaus, auf diesen Wettbewerbsergebnissen, Geiswinkler Architekten Ziviltechniker haben diesen Wettbewerb gewonnen. Weiters auf einem schalltechnischen Gutachten und auf einer emissionstechnischen Stellungnahme. Bei den Einwendungen ging es, wie zu erwarten, um Nachbarn, die sich möglicherweise beschattet erachten, das ist aber hinter der verbreiterten, stadteinwärts gelegenen Alten Poststraße, niemanden wird die Betroffenheit durch ein Bauwerk in der Nachbarschaft abgesprochen, aber wir haben eben Spielregeln, die das Raumordnungsgesetz, die Bauordnung vorgeben und wir haben zu beachten, dass diese Spielregeln eingehalten werden und uns wird versichert, dass das der Fall ist und der Einwender wird auch eine korrekte Antwort auf seine Einwendung bekommen. Es hat dann von der Holding und dergleichen auch hinsichtlich, wie ebenfalls sehr oft, hinsichtlich der Situierung der Tiefgarageneinfahrten Einwendungen gegeben. Es wurde auch erfreulicherweise, was da projektbedingt möglich, entsprechend reagiert. Alles in allem, glaube ich, wird wieder ein wirkliches Zukunftssegment für unsere Stadt im Grazer Westen hier ermöglicht mit einer modernen Bauführung, einer ästhetischen Bauführung, der Bürgermeister hat es heute bei der Anfrage von dir, Karl Dreisiebner, ausgeführt. Wir haben mit dem Instrument der Bebauungsplanung tatsächlich die Möglichkeit, Qualität in die Stadt zu bringen und ich darf noch einmal quantifizierend erinnern, dass wir im aufliegenden, jetzt gerade wieder zu behandelnden 4.0 Flächenwidmungsplan ein Drittel mehr Bebauungsplanpflichten in Graz haben. Das ist eine beachtliche …aber nochmals, es ist eine beachtliche Möglichkeit, gerade in solch aufwachsenden und der Stadt zuwachsenden Gebieten auch qualitativ die Dinge voranzutreiben. Auch hier ist das versucht worden und ich hoffe, meine Meinung, es ist geglückt, daher darf ich dieses Stücke zur Beschlussfassung empfehlen. Herzlichen Dank (Applaus ÖVP). Zu Tagesordnungspunkt NT 22): Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung und des Ausschusses für Verkehr den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der vorstehende Bericht wird genehmigt. 2. Der beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildenden Vereinbarung über die Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen “Reininghaus Quartier 3 – Grundstück Nr. 336/1“ wird die Zustimmung erteilt. 3. Die Stadtbaudirektion wird bevollmächtigt, allfällige im Zuge der weiterführenden Verfahrensschritte notwendige redaktionelle Änderungen mit dem Vertragspartner vorzunehmen. Nach Vorliegen der endgültigen Fassung wird die Stadtbaudirektion diese dem Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur rechtsgültigen Fertigung übermitteln. 4. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird die verkehrsrelevanten Themen dieser Vereinbarung im Sinne des Rahmenplanes begleiten. Zu Tagesordnungspunkt NT 23): Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. die Aufhebung des Aufschließungsgebietes für das Gdst. 336/1, KG 63109 Baierdorf, Bauplatz „D“, 2. den 14.15.0 Bebauungsplan „Reininghaus Quartier 3, Alte Poststraße – Wetzelsdorfer Straße“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht und 3. die Einwendungserledigungen. Weiters stellt der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Stadt Graz verpflichtet sich, auf der gegenständlichen Teilfläche des Quartier 3 (d.h. Bauplatz D des 14.15.0 BBPL in einem Gesamtausmaß von rund 3.700 m2) analog zur Vereinbarung auf Gdst. 336/1 des nördlichen Teiles des Quartiers 3, die erforderlichen Maßnahmen (Nutzungsinteresse, Flächenwidmung-Aufschließungserfordernisse, Mobilität, Parkraum, Verkehrserschließung, Energie, Baukultur/öffentl. Raum/Grünraum, Kunst, soziale Nachhaltigkeit, Stadtteilmanagement, Rechtsnachfolge, Sicherstellung) zu verwirklichen bzw. an künftige Grundeigentümer bzw. Bauberechtigte zu überbinden. Es ist rechtzeitig und auf Grundlage des noch durchzuführenden Architekturwettbewerbes auch auf dem Bauplatz D die Umsetzung aller für die Aufschließung notwendigen und neben rechtlich bereits wirksamen Planungsinstrumenten ergänzenden Maßnahmen vertraglich sicherzustellen bzw. an Dritte/Rechtsnachfolge zu überbinden und dies dem GR zur Beschlussfassung vorzulegen. GR. Dreisiebner: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, lieber Peter Piffl-Percevic, liebe Kolleginnen und Kollegen! Du sagst, wir sollen konstruktiv, ich soll konstruktiv mitarbeiten bei Reininghaus. Zwischenruf GR. Dipl.-Ing. Topf: So wie immer. GR. Dreisiebner: So wie immer, danke Georg Topf. Bitte weise mir nach, dass ich nicht konstruktiv mitarbeite für das Haus, ansonsten sage ich dir Folgendes dazu: Es gibt den Bebauungsplan oder Bebauungspläne, wo wir mit einer Kerngebietsdichte von 2,5 und Überschreitung arbeiten und das ist ja nicht der erste. Ich habe beim ersten Bebauungsplan schon gesagt, das war die Linse, das Abrücken von der Rahmenplanvereinbarung, die besagt, dass die Sammelgaragierung etwas ist, was wir in Reininghaus umsetzen wollen und das ist ja auch hier im Gemeinderat beschlossen worden, vielleicht können Sie sich noch erinnern, das wurde damals eben nicht erfüllt und ich habe gesagt, das wird für jeden weiteren Bebauungsplan so sein. Jetzt gibt es ja dort nicht irgendwelche nur Geringdichten- oder Mitteldichten-Besiedelungen, dort geht es um Kerngebietsbesiedelungen mit 2,5, 2,7 usw. Dort werden Büro- und Geschäftsflächen entstehen, dort werden Wohnungen aller Art entstehen und wahrscheinlich eher teure Wohnungen, denn Sozialwohnungen oder sozial leistbarere Wohnungen, aber mal sehen, wir werden sehen. Die architektonische Ausgestaltung, der ganze Prozess davor, das ist alles ok, es sind Mobilitätsverträge, die Gestaltungsverträge insoweit ok, dass man Carsharing, dass man E-Mobilität, dass man für Fahrrad usw. sehr, sehr viel anbietet. Wo es hängt ist genau diese Gleichberechtigung, Gleichrangigkeit des Weges zu einer ÖV-Haltestelle und des Weges zum eigenen oder zum gesharten Pkw, E-Mobility-Pkw in der Sammelgarage, das wird durchbrochen und das ist nicht einsehbar. Natürlich kann man Menschen mit Behinderung usw., da wird es ja immer gesonderte Einrichtungen geben, auch Oberflächenstellplätze dafür geben, das ist ja auch vorgesehen, das alles ist damit nicht gemeint, aber an dem eigenen Fahrrad vorbeizugehen und zu entscheiden, nein doch Fahrrad, das Wetter ist gut oder ich mag das heute oder ich gehe zum ÖV oder ich gehe zur Tiefgarage, das ist eine Sammelgarage, das ist etwas anderes. Vom 6. Stock runterzufahren, das entbindet den Menschen von einer Entscheidung, das macht ihn zum Gewohnheitstier und zum autofahrenden Gewohnheitstier und das führt dazu, dass man wahrscheinlich diese Mobilitätsziele nicht einhalten können. Und das ist unsere Kritik und die Kritik übe ich schon, seitdem wir hier Bebauungspläne machen zu Reininghaus, die übe ich hier, ich hätte heute gar nichts sagen wollen, aber jetzt musste ich, ich denke, dass ihr ja auch eure Vorlieben habt und es wird heute noch kommen die Unterführung der Josef-Huber-Gasse und die zusätzliche MIV-Erschließung des Grazer Westens beziehungsweise auch des Umlandes, nichts anderes ist ja diese Unterführung, das ist ja bei euch ein sehr hochrangig gesteuertes Projekt, wie andere eben IV-Projekte. Unsere Prioritäten liegen woanders, die liegen beim ÖV, die liegen beim Fahrrad und die liegen bei Vereinbarungen, die eben auch das Umdenken und Umlenken der Mobilität zur Folge haben sollen und deswegen ist es für uns wichtig und deswegen mache ich konstruktiv mit und sage das auch immer konstruktiv. Danke (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt NT 22) wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen. Der Tagesordnungspunkt NT 23) wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen. Berichterstatterin: GR.in Mag.a Grabe NT 25) StRH-107284/2015 Gebarungsprüfung „Fachliche Steuerung im Haus Graz“ GR.in Mag.a Grabe: Es geht um einen Stadtrechnungshofbericht, den ich hier nur kurz vorstelle, weil er ja im Kontrollausschuss ausführlich behandelt wurde. Ist aber ein wichtiges Stück, denke ich, das uns für die Steuerung der wichtigen Daseinsvorsorge Unternehmungen der Stadt wichtige Rückmeldungen gibt. Es war eine amtswegige Prüfung des Stadtrechnungshofes und ging darum zu überprüfen, inwieweit Daten systematisch und regelmäßig zur Steuerung der Daseinsvorsorge erhoben werden und ob diese Daten auch die Steuerung gemäß übergeordneter Zielsetzungen vor allem des Stadtentwicklungskonzeptes 4.0 und des SmartCity-Projektes, ob diese Steuerung damit erreichbar ist. Insgesamt gibt es, so ist die Zusammenfassung, eine recht gute Steuerung durch die Stadt, die, die schon länger dabei sind, werden sich erinnern, dass im Rahmen der Haus Graz-Umgestaltungen im Jahr 2010 diese Steuerungsrichtlinie eingerichtet wurde, die ein neues Konzept hatte, nämlich, dass die strategische Steuerung anders als das vorher in dem Ausmaß der Fall war, wieder zurückgeholt wurde an den Gemeinderat dadurch, dass die grundsätzliche Ausrichtung im Gemeinderat mit Leistungsvereinbarungen usw. beschlossen werden muss, während die operative Steuerung bei den jeweiligen Geschäftsführungen, also beim Management, bleiben soll. Insgesamt wurde das als gut, also die Steuerung mittels solcher Leistungsvereinbarungen, wo also genau festgelegt ist, was müssen die Tochtergesellschaften, die Daseinsvorsorge für die Stadt und für die Bevölkerung machen, erbringen an Leistung, dass diese Leistungsvereinbarungen ein gutes Instrument sind. Es wurde allerdings auch festgestellt, dass es in sechs Fällen keine solche Leistungsvereinbarung gibt und die Empfehlung, diese nachzuholen, wobei ich jetzt dazusagen muss, es gibt keine hundertprozentig einheitliche Definition, was alles zur Daseinsvorsorge zählt und was nicht. Es wird auch in dem Stück ausführlich ausgeführt, welche Definitionen es hier gibt. Aber da ein Beispiel möchte ich nur herausziehen, die Trinkwasserversorgung zum Beispiel ist bisher interessanterweise als rein marktwirtschaftliche Tätigkeit behandelt worden und hat eben keine solche Leistungsvereinbarung gehabt, die wir sonst von Abfallversorgung und anderen Daseinsvorsorgeleistungen kennen und da ist eben die Empfehlung, das entsprechend nachzuholen. Insgesamt wurde gezeigt, dass diese Leistungsvereinbarungen Steuerbarkeit und Transparenz deutlich erhöhen und es sind auch einige Beispiele für weitere Formen, die zusätzlich zur Leistungsvereinbarung oder anstelle dessen gehandhabt werden, explizit positiv erwähnt. Ich erwähne da nur die Geriatrischen Gesundheitszentren, dann im Bereich Straßen, Brücken und Abwässer wurden bestimmte Buchungskreise positiv erwähnt, Tourismus und Stadtmarketing mit bestimmten Indikatoren und Kennzahlbündeln, im Bereich Kultur die Vorgangsweise, dass man mit dem schwierigen Bereich, wenn die Stadt nicht selber Hundert-Prozent-Eigentümerin ist, man ja schwer steuern kann, dass versucht wurde, in die jeweiligen Geschäftsführungsverträge die Leistungs- und Zielvorgaben der Stadt mithinein zu verhandeln usw. Also insgesamt eine gute Beurteilung, aber mit einigen Empfehlungen, die ich nicht nur uns, sondern auch den betreffenden Ressortzuständigen ans Herz lege, dass hier etwas nachgebessert wird. Ich bitte um Annahme des Stücks, das im Kontrollausschuss schon einstimmig beschlossen wurde (Applaus Grüne). Die Berichterstatterin stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. D R I N G L I C H K E I T S A N T R A G 1) Erweiterung des Projekts “Südbahn-Unterführung Josef-Huber-Gasse” durch ÖV-Unterführung auch unter dem Eggenberger Gürtel – Prüfung GR. Dr. Piffl-Percevic und GR. Mag. Haßler stellen namens von ÖVP, SPÖ und KPÖ folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dr. Piffl-Percevic: Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat! Das Thema ist die logische Fortsetzung dieser Einleitung mit den Bebauungsplänen. Wir haben in Graz eine Dynamik, die man bis vor kurzem also jedenfalls rückblickend nicht einmal in der Gründerzeit hatte, wo in kürzester Zeit Bauten und ganze Quadranten bewohnbar gemacht wurden, ihren Charakter geändert haben und wir sind auch, was unsere Planungswerkzeuge und unsere Taktung in der Planung betrifft, vor völlig neue Herausforderungen gestellt. Wir hier im Gemeinderat sozusagen als politisch interessierte und durchaus auch in der Materie teilweise sehr vertiefte Mandatare, aber vor allem die Planungsabteilungen, Baudirektion, Verkehrsabteilung im Besonders. Ich darf daher das Stück auch noch kurz erwähnen, das wir vorhin hatten, das ist der Masterplan ÖV. Und mein dringlicher Antrag bezieht sich auf die Entwicklung in Graz, was das für den ÖV für Herausforderungen hat und wenn wir den Masterplan anschauen, dann sehen wir eine große Karte, hier gelb, das sind die Zuwachsraten, die erwarteten, für den ÖV und der Antrag, der dringliche, bezieht sich vor allem auf den Grazer Westen und Südwesten und hier haben wir die sogenannten Hotspots, es wird dann bis orange-rot bis rot und da leuchten die Farben auf. Eggenberg plus 30 % ÖV zu erwarten, Straßgang plus 15 %, Wetzelsdorf plus 10 % und andere Bezirke auch. Dann Richtung Osten deutlich geringere Wachstumsraten, das ist kongruent mit der Bevölkerungsentwicklung, mit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung. Wir sagen zwar Stadt der kurzen Wege, das heißt, möglichst viele der Bewohner sollen auch möglichst ortsnah arbeiten, aber es kommen natürlich aus anderen Stadtteilen von Graz, aus dem Umland auch arbeitende Menschen in diese Gebiete. Und daher sind wir aufgrund des prognostizierten Wachstums, und wir blättern noch einmal um, ich verfehle jetzt nicht das Thema mit dem Antrag, aber die Grundlage für den Dringlichen wurde heute unerwartet 1 : 1 mit dem ÖV-Masterplan geliefert. Hier stehen alle sozusagen das Unterfutter das ziffernmäßige. Wir haben jetzt 120 Millionen Fahrgäste im ÖV in Graz, in einigen Jahren 120 Millionen oder 130 Millionen, Graz Linien befördern mit sechs Straßenbahnen und 30 Buslinien 335.000 Passagiere täglich und die Steigerungsraten wiederhole ich, 30 %/15 %. In diesem Masterplan wird für die Phase 2025 bis 2030, und wir sind selten in der Lage, sozusagen unser Radar so weit nach vorne zu richten, aber wir müssen vorausdenken, damit wir uns die Zukunft nicht verbauen und das ist der zentrale Inhalt meines Antrages. Es geht um eine Einreichung zur UVP der Unterführung, gerade vorher von Karl Dreisiebner angesprochen, der Südbahnunterführung aus dem Reininghaus-Areal heraus zum Eggenberger Gürtel, ist nicht Eggenberg, heißt aber so. Und da geht es, das ist der eigentliche operative Inhalt des Dringlichen, da soll in den nächsten Tagen, Wochen der Antrag zur UVP für diese Unterführung eingebracht werden und da geht es nur und einzig darum, diese Einreichung so zu machen, dass man zum Zeitpunkt x 2025/2030 plus mit dem ÖV und ausschließlich mit dem ÖV auch, nicht nur die Südbahn in Minus 1 unterführt, sondern auch in die Stadt weiter hinein kann. Es hat sich jetzt schon, ich habe gerade mit der Frau Peer, mit der Abteilungsleiterin gesprochen, durch die Ablösen auf der Kreuzung Eggenberger Gürtel/Josef-Huber-Gasse/Steinfeldgasse, da ist dieses eine Wirtshaus abgelöst worden, es sind rundherum freie Flächen, wie durch eine Fügung, die für später solche Bauwerke mit Ein- und Abfahrten und Auftauchen auch ermöglichen und darauf sollte man Rücksicht nehmen. Und auch nur ein zweites Stichwort dazu, es fährt die GKB und der Karl Dreisiebner hat gesagt, in diesem Masterplan werden diese S-Bahn-Linien oder Bahnverkehr leider nicht wirklich eingepreist und die Leistungsfähigkeit nicht dargestellt und auch nicht eingefordert, aber das ist mit dem dringlichen Antrag für den Horizont zehn Jahre plus jedenfalls auch drinnen. Wir werden im Bereich Reininghaus eine GKB-Haltestelle, ja nicht nur eine Haltestelle brauchen, sondern auch eine Verknotung mit dem innerstädtischen ÖV-Netz. Derzeit fährt GKB-Bahn, S-Bahn, es sind zwei Linien oder drei Linien, die über die GKB, eine nach Köflach, eine nach Wies fahren, hält zwischen GKB-Bahnhof und Straßgang genau zweimal. In Wetzelsdorf und in Webling nicht im Bereich Reininghaus, nämlich in der Mitte von Reininghaus und sonst auch nicht. Hier ist enormes Potential für den innerstädtischen und natürlich auch für den Einpendelverkehr und hier würde eine Vorsorge für eine spätere Achse, nachdem die Südwest-Linie gebaut wurde, und das ist überhaupt der Punkt 1, bedingungsloses Bekenntnis zu dem von uns beschlossenen Ausbauprogramm der Straßenbahnen. Dieser Antrag hat nicht in einem Millimeter ein Abrücken zur Folge, wir haben das auch noch einmal klargestellt und deswegen bedanke ich mich, dass bisher von fast allen Fraktionen bis auf die FPÖ, bin ja gespannt, wie sie sich dazu verhält, aber von den Grünen auch zuletzt die Unterstützung dieses Antrages zugesagt wurde, die Kommunisten sind an dem Antrag drauf und ich bedanke mich bei der SPÖ, dass sie diesen Antrag gemeinsam mit uns erarbeitet hat und das mitträgt. Es soll geprüft werden, wir können hier keine Maßnahmen beschließen und ich bitte darum, dass wir vor Einbringung dieses Antrages auf UVP das uns noch auch gemeinsam wirklich vorher überlegen und dieser Appell geht mit dem Dank an Baudirektor Werle, an Herrn Dipl.-Ing. Kroissenbrunner, an Herrn Bauer, an Herrn Massetti, an alle, die dort arbeiten. Denn nochmals, dieser Masterplan ist eine gewaltige Arbeit und auch ein Radar, das 10/15 Jahre vorausblickt. Aber wir sollten uns die Zukunft darüber hinaus nicht verbauen, sondern öffnen, das ist der Inhalt des Antrages. Herzlichen Dank (Applaus ÖVP). Bgm.-Stv.in Kahr: Herzlichen Dank auch, ich habe vergessen zu sagen, die Dringlichkeit, also der Antrag ist mit ÖVP, SPÖ und KPÖ, somit ist die Dringlichkeit gegeben und wir kommen gleich direkt zum Antrag. GR. Ing. Lohr zum Antrag: Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Kollege Piffl-Percevic! Meine Replik hast du ja schon angekündigt. Vorerst einmal danke, auch wir haben den Antrag rechtzeitig erhalten, um zu prüfen und wir schätzen dich natürlich als GKB-Befürworter. Inhaltlich haben wir also mit der Dringlichkeit, die Abstimmung ist schon vorbei, aber auch die wäre nicht gegeben, weil die ersten Beschlüsse sind ja schon 2013 gefasst worden. Ich darf kurz zur Beschlusslage ausführen, die bisherigen Beschlüsse des Gemeinderates sehen keine ÖV-Erschließung, weder für den Bus noch für die Straßenbahn, über die Unterführung Josef-Huber-Gasse vor. Der Auftrag zur Adaptierung des Projektes Straßenunterführung Josef-Huber-Gasse und die Erstellung des Einreichprojektes für die Umweltverträglichkeitsprüfung hat der Gemeinderat mit einer Million mehrheitlich in der Sitzung am 4. Juli 2013 erteilt. Ein bisschen später, am 13.11.2014, hat der Gemeinderat mehrheitlich die bestehende Projektgenehmigung zu dieser Straßenunterführung um 1,75 Millionen für die erforderlichen Grundeinlösen erhöht und Bestandteil war damals, auch der Antrag enthielt eine detaillierte technische Beschreibung des Projekts, welcher der Gemeinderat im Zuge der Beschlussfassung zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Mittlerweile sind 400.000 Euro als Planungskosten ausgegeben worden, wenn wir jetzt wieder etwas zurück zum Start gehen oder auch parallel eine Prüfung machen würden, würde dieses Geld 400.000 Euro, sage ich noch einmal, verloren sein. Drei Wochen jetzt vor dieser UVP-Prüfung das Projekt wieder aufzumachen, ist technisch und budgetär unsinnig. Es gibt technische Hindernisse, die gegen den Antrag sprechen, können wir nachher noch reden, da habe ich eine ganze Seite, welche technischen Hindernisse sind. Aber zur UVP-Planung noch etwas gesagt: Die Einreichplanung zur UVP ist zu 95 % abgeschlossen, es fehlt lediglich ein humanmedizinisches Gutachten so wie ein Synthesebericht sind noch nicht gänzlich fertiggestellt. Die Prüfung sämtlicher im dringlichen Antrag dargestellten Planungsüberlegungen würde aus derzeitiger Sicht rund ein Jahr in Anspruch nehmen und würde einen Teil der UVP-Planungen obsolet werden lassen. Es wurde auch seitens der Stadtbaudirektion vermehrt darauf hingewiesen, dass eine zeitliche Verzögerung bei der UVP-Einreichung zu einer wesentlichen Erhöhung des Risikos einer negativen Beurteilung führt. Also noch einmal zusammengefasst, wenn wir hier diesem Antrag zustimmen, wird wieder das Reininghaus-Projekt in Wahrheit gefährdet. Es verzögert, stoppt die Entwicklungen und würde das Ganze wieder auf die lange Bank schieben. Antrag bitte ablehnen. GR. Grossmann: Frau Bürgermeisterstellvertreterin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wo manches Mal in den Medien zu lesen ist, dass sich zwei Monate lang Gemeinderätinnen und Gemeinderäte im Sommer die Sonne auf den Bauch scheinen lassen, haben wir wieder unter Beweis stellen können, dass das nicht so ist, sondern dass die Arbeit, insbesondere das geistige Vorausdenken für die Notwendigkeiten in dieser Stadt und der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Stadt gegeben sind, dass diese Arbeit im Sommer weitergeht und sogar sehr intensiv gewesen ist. Dafür bin ich auch sehr dankbar, dass wir die Möglichkeit gehabt haben, gemeinsam darüber nachzudenken. Ich verstehe die Einwendungen vom Kollegen Lohr, dass er sagt, jetzt sind wir schon so weit, jetzt kommt ihr mit neuen Ideen. Aber ich glaube, besonders wichtig ist zu erwähnen, dass wir uns hier eine Chance vergeben würden, nämlich eine Chance, die wir, glaube ich, doch gemeinsam, lieber Karl Dreisiebner, sehr intensiv verfolgen, nämlich den öffentlichen Verkehr so attraktiv zu gestalten, dass Menschen, und jetzt gehe ich sogar noch ein Stück weiter als du in deiner Begründung, warum ihr zum Bebauungsplan in Reininghaus nicht zustimmen konntet, dass Menschen gar nicht über eine Entscheidung nachdenken müssen, sondern selbstverständlich, weil es die beste Variante ist, entweder den ÖV benützen oder auf das Rad steigen und das Fahrzeug gar nicht in Betrieb nehmen müssen. Unabhängig davon, das heißt nicht, dass das jetzt ein Bekenntnis ist, wir wollen die Fahrzeuge aus unserer Stadt gänzlich vertreiben, also so utopisch sind wir nicht, sondern es muss schon ein Nebeneinander geben. Aber wenn wir Verkehrsprobleme in Zukunft in dieser Stadt bewältigen wollen, dann geht es ausschließlich über die Attraktivierung des öffentlichen Nahverkehrs und jetzt sage ich ganz speziell öffentlicher Nahverkehr, weil mir diese Einbindung sozusagen der Eisenbahnlinien, die wir in dieser Stadt haben in die Überlegungen des Verkehrskonzeptes besonders wichtig erscheint. Wir haben, die Streckenführung, es wäre leicht, sozusagen über diese Streckenführung eine Nahversorgung auch mit den umliegenden Gemeinden herzustellen und damit endlich zu erreichen, dass Menschen weiter draußen auch nicht auf das Auto zugreifen müssen, um zu ihrem Arbeitsplatz zu kommen oder einen Amtsweg oder Einkäufe in der Stadt durchzuführen. Also diese Einbindung erscheint uns wesentlich und deshalb ist es, glaube ich, sehr wichtig, dass wir das im Antrag auch mit drinnen haben. Außerdem haben wir ja auch mit der Variobahn das entsprechende rollende Material, dass wir diesen Nahverkehr mit den umliegenden Gemeinden über die GKB-Strecke eventuell irgendwann über die Ostbahnstrecke miteinbinden können. Und auch in den Norden muss man es natürlich mitandenken, deshalb ja auch eine sehr ausführliche Darstellung all der Möglichkeiten, ich glaube, die Stoßrichtung ist die richtige und wir sollten diese Chance nutzen, es jetzt gemeinsam zu beschließen, dass wir den ÖV nicht nur als Bekenntnis, sondern auch tatsächlich dann in die Umsetzung gebracht mehr als forcieren und die Verkehrsprobleme der Zukunft zu bewältigen. Danke (Applaus ÖVP und SPÖ). GR. Dreisiebner: Sehr geehrte Co-Antragsteller, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns schon relativ schwer getan und ich bedanke mich aber ausdrücklich für die Umformulierung und für die Verdeutlichung der vereinbarten beziehungswiese beschlossenen Linienführung der Südwest-Linie vom Griesplatz über die Rösselmühlgasse, Lazarettgasse, Gürtelturm Don Bosco, Wetzelsdorfer Straße nach Hummelkaserne und dann hoffentlich weitere Ausbaustufen. Wo ich ganz kurz anschließen mag, ja das ist vielleicht ein relativ später Zeitpunkt aber wir sind halt auch nur Menschen, noch schlimmer wäre es, wenn wir den späten Zeitpunkt, der uns ein paar Wochen mehr Arbeit verursacht, versäumen und damit etwas verbauen, was in den nächsten 30 Jahren, 40 Jahren, vielleicht früher, vielleicht später, vielleicht gar nicht, einmal schlagend werden könnte und ich mag jetzt einfach nur erinnern an etwas, was natürlich heute mehr Kosten verursacht, wenn die Reininghaus-Straßenbahn gebaut wird. Es ist unglücklicherweise der Beschluss für die GKB-Unterführung zu einem Zeitpunkt gefallen, wo wir noch nicht absehen konnten, dass dort eine Stadtentwicklung stattfinden wird und deswegen hat man es nicht mithineingeplant. Heute heißt es, Mehrkosten, weil man es quasi nachbauen muss und dementsprechend anders gestalten muss und das soll einfach nicht passieren und wichtig ist uns natürlich, dass man nicht nur die über-, über-, übernächsten Schritte gehen und die übernächsten Schritte gehen, sondern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, von der SPÖ vor allem, auch die nächsten gehen, aber es soll nicht stören, wenn man auch mal sehr weit in die Zukunft denkt, deswegen unterstützen wir das, wir hoffen aber auch, dass mit dem selben Impetus auch den nächsten Schritt und dann wieder den nächsten usw. auch mitmacht, ihr versteht mich. Vielen Dank (Applaus Grüne). GR. Dr. Piffl-Percevic: Danke, Karl, für diese Schilderung, was für Kosten entstehen, wenn ein Projekt eine Dimension, die damals überhaupt nicht sichtbar war. Jeder war froh, dass die GKB unterführt wurde, jeder hat den Autostau gesehen, der täglich stundenlang dort war Unterführung, Unterführung. Kein Mensch, ist keine Schuldzuweisung, sondern eine Entschuldigung für uns alle, hat je daran gedacht, dass dort auch noch eine Straßenbahn fahren könnte, würde. Jetzt könnte man mit Recht daran denken, dass das einmal der Fall ist und jetzt sind, lieber Kollege Lohr, allenfalls gewisse Planungskosten obsolet geworden, das ist die billigste Variante vom verlorenen Aufwand, ich habe es formuliert. Es gilt jetzt so zu planen, dass künftig, wenn das greift, eben kein oder ein möglichst geringer verlorener Aufwand ist. Es ist sozusagen, wenn man so will, eine Variantenplanung, wir sollen weiterdenken, wir müssen es und das spart mittelfristig bereits erhebliche Mittel und ich darf noch einmal sagen zu dem Beispiel, für diese Unterführung der Südbahn gibt es am Tisch eine fix- und fertiggestellte Detailplanung, die stammt, glaube ich, aus dem Jahr 2003. Die Annahmen für diese Planung stammen aus 1998, die Vorgaben. Es erweist sich, sonst würden wir hier gar nicht stehen, sonst würden die Bagger dort schon fahren, diese Planung als völlig unzeitgemäß, nicht aufgrund der Kapazität der Wohnenden, sondern weil man heute Unterführungen so nicht mehr baut und da geht es jetzt darum, dass wir ein bisschen vorausdenken, dass die Planung, wenn sie fertig ist, nicht schon wieder obsolet ist. Und die Vorlaufzeiten auch für Südbahnunterführung sind doch so lange, dass man jetzt die Zeit sehr ökonomisch nutzen kann, um allenfalls noch gewisse Möglichkeiten einzubauen und sich die Zukunft nicht zu verbauen. Ich appelliere auf Annahme des Antrages (Applaus ÖVP). Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. 2) Integrationsfähigkeit absichern GR. Mag. Frölich stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Frölich: Frau Vizebürgermeister, Kolleginnen und Kollegen aus dem Gemeinderat! Auch unser zweiter Antrag beschäftigt sich mit einer Dynamik, weil der Peter Piffl das Wort in den Mund genommen hat, mit einer Dynamik und einer Herausforderung, die insbesondere die urbanen Räume vor eine große Herausforderung in dieser Zeit stellen in vielen Bereichen. Wir sind mit der Tatsache konfrontiert und eben auch mit Herausforderung, dass sich in Grundversorgungsquartieren im Raum Graz derzeit etwa 2.900 Asylwerber befinden. Mit dem Verteilerzentrum Puntigam, zu dem ich später noch genauer kommen werde, das voraussichtlich in Klammer (Zeitpunkt nicht ganz bekannt) Ende des Jahres seinen Betrieb aufnehmen soll, wird Graz vermutlich an seine Kapazitätsgrenzen stoßen. Es ist nach unserer Meinung in diesem Zusammenhang dringend notwendig, darauf zu achten, dass die Gesellschaft in ihrer Geschlossenheit und in ihrer Gesamtheit in unserer Stadt auch weiterhin integrationsfähig bleibt. Eine Zunahme, wie sie vorauszusehen ist, von zuziehenden Personen wird, das kann man heute schon an den Ziffern, die es gibt, sehen, diese Integrationsfähigkeit in Frage stellen. Im Übrigen wird es auch nicht möglich sein, den zuziehenden Menschen in vielen Bereichen ausreichend Versorgung zukommen zu lassen, Versorgung, die für sie es im Bereich der Arbeitswelt, der Wohnwelt oder auch von Bildungsplätzen für sie wichtig wäre, dass man die anbieten könnte. Wie Ihnen allen bekannt ist, ist auf Bundesebene eine bundesweite Obergrenze von diesen berühmten 37.500 Personen festgeschrieben worden, das heißt, man hat den Weg einer restriktiven Zuwanderungspolitik nicht nur erkannt, sondern auch schon umgesetzt und wird mit der hoffentlich rasch zustande kommenden Notverordnung auch eine entsprechende Realisierung in naher Zukunft und hoffentlich bald diese Wege in die richtige Richtung kanalisieren. Im letzten Jahr hat sich gezeigt, dass auch für unser Stadtgebiet und für unsere Stadt die Obergrenze bei einem Prozent der Gesamtbevölkerung machbar ist, einhaltbar ist, aber auch notwendig ist, diese Ein-Prozent-Grenze als Beschränkung heranzuziehen. Es sind die städtischen Räume, die mit diesen großen Herausforderungen, dem großen Zuzug konfrontiert sind, es sind die städtischen Räume, die Ballungszentren, wo nachweislich viele betroffene Menschen nach Erhalt des gültigen Asylbescheides den Weg hin suchen, um eben in diesen Ballungszentren ihren Aufenthalt zu nehmen. In diesem Zusammenhang hat ja auch der Bund die Residenzpflicht ins Gespräch gebracht und wird darüber diskutiert und mit diesem Antrag wollen wir auch fordern, dass diese Residenzpflicht auf die Bezirke heruntergebrochen wird. Und in diesem Zusammenhang wollen wir auch fordern, dass diese Residenzpflicht dazu führt, dass man sehr genau hinschaut, ob ein berechtigter Asylgrund vorliegt und es auch entsprechende Konsequenzen für jene gibt, die einen Missbrauch offensichtlich betreiben. Die leistungsorientierte Integrationshilfe ist ein zweiter Punkt, mit dem sich dieser Antrag befasst. Die Masse jener, die aus diesem Grund in unserem Land und in unserer Stadt sind, wird vom österreichischen Sozialsystem nicht mehr geregelt werden können. Es ist nicht tauglich, die sozialpolitischen Probleme, die in diesen Tagen, in diesen Wochen und Monaten auf uns zukommen, zu lösen. Stichwort Solidarität, das ist zweifelsfrei und ohne Streit wichtiger Wert in der Gesellschaft, aber wir alle, mir geht es auch so, es gibt immer mehr Menschen, die ein Problem aufgrund der großen Zahl, ein Problem mit dieser Solidarität bekommen in vielen gesellschaftspolitischen Bereichen. Wichtig ist es für uns auch, dass kein automatischer Anspruch auf die volle Mindestsicherung von Anfang an besteht und wir treten daher für eine Grundversorgung ein als Basis, eine Grundversorgung für Asylwerber, diese Grundversorgung soll durch Geld und Sachleistungen erweitert werden, wenn die betreffenden Personen entsprechende Ausbildung machen oder einen Sprach- oder Wertekurs besuchen. Diese leistungsorientierte Integrationshilfe soll für fünf Jahre gelten, jene Asylberechtigten, die innerhalb, die sich zuvor schon in den Arbeitsmarkt integrieren und eine Anstellung bekommen, nach mehr als einem Jahr nachweisen können, die sollten schon vor Ablauf der fünf Jahre den Anspruch auf Mindestsicherung erwerben. Wir glauben daran, dass gerade die Arbeit ein ganz, ganz wesentlicher Teil ist für Menschen, für das Selbstwertgefühl, für ihre Entfaltung, aber auch für ihre Würde und damit auch Integration besser gelebt werden kann. Wir treten deshalb auch unter dem Stichwort Basisarbeit für die Entwicklung von Beschäftigungsprojekten ein, die Asylberechtigten die Möglichkeit geben sollen, am Arbeitsmarkt zu partizipieren und damit den Grundstein für ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Der nächste wichtige Punkt ist mir noch in diesem Antrag das erwähnte Quartier in Puntigam, wo wir vom Bund fordern, dass im Zusammenhang mit der Integrationsfähigkeit ganz klar informiert wird, dass kommuniziert wird, dass auf die Bürger zugegangen wird und auch auf den Bezirk zugegangen wird mit entsprechenden Informationsveranstaltungen und dass sich der Bund und das Innenministerium ganz klar dazu bekennen, dass 150 Personen die maximale Obergrenze für dieses Bundesquartier in Puntigam sein soll. Letzter Punkt, Bundesmittel für die Integration. In Deutschland gibt es das Modell, dass Kommunen vom Bund einen entsprechenden Geldbetrag bekommen für die Betreuung, die vor allem in den Ballungszentren, in den Städten erfolgen. Wir wollen mit diesem Antrag auch diese Forderung aussprechen, dass gerade die Kommunen, die eine besondere Pflicht in diesem Zusammenhang und eine zentrale Rolle in diesem Zusammenhang spielen auch hier für Asylberechtigte und für subsidiär Schutzberechtigte, einen entsprechenden festgesetzten Geldbetrag bekommen. Ich darf daher namens unseres Gemeinderatsclubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g stellen. Der Gemeinderat tritt 1. im Petitionsweg an die Bundesregierung heran und setzt sich für die Beibehaltung der Asylobergrenze von 37.500 Asylwerbern für das Jahr 2016 ein. Die dafür notwendigen Schritte, wie etwa die Asyl-Notverordnung, sind schnellstmöglich umzusetzen; 2. im Petitionsweg an die Bundesregierung heran und hält fest, dass die Stadt Graz mit rund ein Prozent der Gesamtbevölkerung ihre Kapazitätsgrenze im Integrationsbereich erreicht hat. Diese Grenze darf nicht überschritten werden, um die Integrationsfähigkeit der Stadt weiter zu erhalten; die Bundesregierung ist aufgefordert, den Fokus für die Unterbringung von Asylwerbern auf jene Gemeinden Österreichs zu legen, die diese Ein-Prozent-Marke bis dato nicht erfüllen; 3. im Petitionsweg tritt der Gemeinderat an den Bund betreffend Residenzpflicht für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte heran. Diese geplante Aufenthaltspflicht soll nicht nur wie geplant für Bundesländer gelten, sondern auch auf die jeweiligen Bezirke der Länder heruntergebrochen werden. Dadurch soll eine zunehmende Belastung für die urbanen Räume verhindert werden. Seitens des Bundes sind in den Bezirken auf jeden Fall die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Diese Residenzpflicht gilt nur für die Dauer des Bezuges von Sozialleistungen. Ein Bezirkswechsel aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses muss jederzeit möglich sein; 4. im Petitionsweg an Bundes- und Landesgesetzgeber heran und spricht sich für die Einführung einer leistungsorientierten Integrationshilfe aus. Diese soll sich der Höhe nach an der Grundversorgung für Asylwerber orientieren. Erweitert wird diese durch Geld- und Sachleistungen, wenn die betreffende Person bereit ist, Sprach- und Wertekurse zu besuchen; 5. an das für Asylquartiere des Bundes zuständige Innenministerium heran und fordert dieses auf, für entsprechende Bürgerinformation im Vorfeld der Eröffnung des Verteilquartiers Puntigam Sorge zu tragen; 6. an das für Asylquartiere des Bundes zuständige Innenministerium heran und fordert dieses auf sicherzustellen, dass im neuen Verteilquartier Puntigam trotz größerer genehmigter Kapazitäten eine maximale Anzahl von 150 Asylwerbern untergebracht wird, sowie 7. im Petitionsweg an den Bundesgesetzgeber heran, dieser möge die Einführung eines Integrationsmodells nach deutschem Vorbild prüfen, wonach Kommunen pro Asylberechtigtem beziehungsweise subsidiär Schutzberechtigtem ein festgesetzter Geldbetrag ausbezahlt wird. Ich bitte um Annahme (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Polz-Watzenig zur Dringlichkeit: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat, liebe KollegInnen, werte BesucherInnen! Der Antrag ist dringlich, es ist eine sehr wichtige Fragestellung, die hier aufgegriffen wird und die uns ja eigentlich ständig, seit dem letzten Jahr auch alle miteinander beschäftigt. Allem vorweg jetzt einmal, ich beantrage eine punktierte Abstimmung und möchte auch gleich dazusagen, wir stimmen zu in dem Punkt, dass wir für BürgerInneninformationen sind, ich habe auch einen ähnlichen Antrag vor einiger Zeit dazu gestellt, wo es schon einige Bürgerinformationsveranstaltungen gegeben hat. Die Bewerbung dafür ist ausbaufähig, aber es ist was ganz Wichtiges, das wissen wir, wenn wo ein Quartier kommt. Das Zweite ist, wir sind für diese sogenannte… also für den Punkt mit der Beschränkung auf 150 im Quartier, also eigentlich sind wir immer für niedrigere Grenzen gewesen, aber 150 ist eine Grenze, die also auch für uns gerade noch geht und die in Zeiten wie jetzt auch notwendig und administrierbar ist, zumal es in der Stadt ist. Am Land schaut es auch noch einmal anders aus. Und wir sind dafür, dass es letztendlich auch die Arbeitsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten geben soll und dass das geprüft wird. Jetzt komme ich aber zu dem anderen, warum wir dem anderen nicht zustimmen können. Wenn wir von einem Prozent sprechen und von einem Prozent, das eine Stadt noch verkraftet, von 2900 Asylberechtigten, dann ist das eine willkürliche Grenze. Wenn wir von 37.500 Menschen sprechen, die Österreich verkraftet, dann ist das ebenfalls eine politisch willkürliche Grenze, weil uns doch etwas das letzte Jahr gezeigt hat oder das Engagement auch gezeigt hat, wenn es notwendig ist, ist ganz viel… Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Das ist viel zu hoch, Grenze… GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Herr Lohr, Sie können sich dann eh zu Wort melden. Wenn so viele Menschen kommen, wie es letztes Jahr der Fall war, kommen wir an eine Grenze, da brauchen wir uns nicht gegenseitig was ausrichten, das ist klar. Dennoch ist es die Frage, wie gehen wir damit um? Wie gehen wir mit den Ressourcen um? Wie gehen wir in den Städten damit um, wie gehen wir am Land damit um? Und hier ist ganz, ganz viel passiert im letzten Jahr. Es ist das Engagement ausgehend vom Westbahnhof über die Bahnhöfe, über die vielen Quartiere und ich weiß, dass quer durch die meisten Fraktionen von uns viele Menschen engagiert sind in der Integrationshilfe, in den Quartieren für AsylwerberInnen. Wenn wir aber dann sagen, wir kombinieren das jetzt mit einer Begrenzung von Leistungen, indem wir sagen, dass die Mindestsicherung reguliert werden soll entlang der Grundversorgung, dann frage ich mich schon, fragen wir uns eigentlich auch, was diese Menschen hinter sich haben? Ich brauche nur an das Quartier bei uns in der Raimundgasse denken, die seit über einem Jahr darauf warten, endlich einen Bescheid zu kriegen. Mit wahnsinnig wenig Geld auskommen müssen, mit wahnsinnig wenig sozialer Teilhabe auskommen müssen, wo es Gott sei Dank die Kunst-Uni gibt, wo es Gott sei Dank die Herz-Jesu-Pfarre gibt, den Bezirk, die Bezirks-Grünen gibt, auch die Bezirks-ÖVP gibt, die ganz, ganz viel tut, viele Ehrenamtliche, die hingehen, Leute, die Deutsch lerne, die Werte vermitteln, die in die Familien einladen etc. Also da gelingt ganz, ganz viel und da wünsche ich mir wirklich auch einmal, dass ganz klar diese Wertschätzung aufrecht erhalten wird, weil was passiert, wir sprechen ständig davon, dass wir diese Leistungen und dass wir uns das nicht mehr leisten können, dass die Mindestsicherung ausgenutzt wird und, und, und. Aber was tun wir eigentlich dafür, stärker in die Integrationsleistung zu kommen, zu gewährleisten, dass Menschen, sobald sie anerkannt sind, gar nicht erst in der Mindestsicherungsgeschichte rein müssen, sondern soweit Deutsch können, so weit da sind und aufgeholt haben, dass sie auch sofort andocken können. Ich bin heute hergefahren mit der Straßenbahn und ich war sehr beeindruckt von einer reizenden syrischen Mama, die mir in bruchstückhaftem Deutsch mir erklärt hat, dass sie jetzt beim Schulausflug mit ist, das war eine Volksschulklasse aus der Volksschule Nibelungen, wo ganz viel schon gelungen ist. Also wo die innerhalb kürzester Zeit, und sie ist gerade erst eingeschult worden (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), innerhalb kürzester Zeit man merkt, es geht miteinander, es gelingt so viel in dieser Stadt. Deswegen ist so viel mehr möglich als Beschränkungen auf einen Prozent etc. Als Beschränkungen auf ein Runterlizitieren von Mindestsicherung. Ich wünsche mir einen Wettkampf darum, eine gerechte Mindestsicherungsgesetzgebung für ganz Österreich zu haben und nicht nach Oberösterreich zu schielen oder sonst wohin und sich gegenseitig runterzulizitieren. Die grünen Soziallandesrätinnen bemühen sich um eine solche Gesetzgebung, ob das gelingen wird, werden wir sehen. Die Leute werden weiter nach Wien gehen, weil Wien natürlich eine große Stadt ist. Ich denke, ich habe es gesagt, bitte um punktierte Abstimmung. Wie man merkt, ist es für mich immer ein sehr emotionales Thema, weshalb ich etwas zu lange war, dafür entschuldige ich mich. Danke (Applaus Grüne). GR.in Mag.a Taberhofer: Liebe Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als KPÖ werden wir der Dringlichkeit des vorliegenden Antrages zustimmen, bezogen auf den Inhalt wünschen wir uns bitte auch eine punktuelle Abstimmung. Es ist so, dass wir den Punkten 1) bis 4) nicht zustimmen können, sie sind restriktiv und sie sind teilweise menschenrechtlich bedenklich. Aber den Punkten 5), 6) und 7) werden wir die Zustimmung geben und damit habe ich meine Wortmeldung sehr kurz gefasst und bitte dann in dieser Form, das punktuell abstimmen zu können (Applaus KPÖ). GR. Mogel: Liebe Gäste, hoher Gemeinderat, werter Stadtsenat, sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, Klaus Frölich! Seit zig Jahren, seid ihr in Wien in der Regierung. Ihr seid für das jetzige Asyl-Chaos mitverantwortlich. Da erscheint mir diese Herangehensweise mit einem dringlichen Antrag auf Ebene der Kommune eigentlich als scheinheilig. Du redest von Asyl-Notverordnung und Obergrenzen, ihr seid in der Regierung, setzt es einfach um oder traust du deinen eigenen Kollegen in Wien nicht? Du redest von ein Prozent der Gesamtbevölkerung als Obergrenze. Warum sagst du nicht ehrlicherweise, weil die hätten wir ja schon längst, wir wollen keinen weiteren Asylwerber mehr in Graz. Du redest von Residenzpflicht, vielleicht gibt es einfach zu viele Zusatz-Zuckerln in Graz für Asylwerber. Du redest von Integrationshilfen, wir wissen alle, dass das Konzept der Integration ob der hohen Anzahl der bereits hier Seienden gescheitert ist. Ansatz wäre ein Bleiberecht auf Zeit. Du redest von Informationspflicht des Bundes. Die Information an die eigenen Bürger über jedes einzelne Asylquartier könnte auch die Stadt übernehmen. Du redest davon, dass in einem 450 Personen fassenden Verteilzentrum, das da noch kommen soll, nur 150 Asylwerber untergebracht werden sollen. Gar kein Verteilquartier, das wäre ein Ansatz (Applaus FPÖ). Zu guter Letzt redest du von deutschem Vorbild in Asyl- und Integrationsfragen, genau das will ich auf gar keinen Fall (Applaus FPÖ). Wir werden diesem zahnlosen Antrag weder in der Dringlichkeit noch im Inhalt zustimmen (Applaus FPÖ). GR. Mag. Haßler: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Zuschauergalerie! Allein die Wortmeldungen haben schon gezeigt, dass das Spannungsfeld, das sich da bewegt, ein sehr breites ist. Mir war klar, wenn das Thema Integration in der Überschrift steht, dass die FPÖ nicht dabei sein wird, weil mit Integration hat die FPÖ nichts am Hut. Weil ihr behindert jede Maßnahmen, die da im Gemeinderat zu diesem Thema gestellt wird, hat mich nicht überrascht. Alle anderen sehen das Thema dringlich und natürlich auch die SPÖ und auch wir wollen eine getrennte Abstimmung, können aber in vielen Punkten durchaus mit diesem Antrag mitgehen. Die Diskussion hat schon gezeigt, wenn wir jetzt auf die einzelnen Punkte eingehen und Punkt eins herannehmen, dass da eine Bandbreite ist zwischen, wir wollen jedem helfen und wir wollen keinen mehr da haben. Und deshalb glaube ich, ist die Grenze, die die Bundesregierung jetzt gesetzt hat, zwar in der Zahl vielleicht ein Kompromiss, aber es ist einfach ein politischer Kompromiss zwischen dem, jedem helfen zu wollen und dem, keinen zu nehmen und da ist eine Zahl herausgekommen und diese Obergrenze ist für mich jetzt nicht in der Zahl so wichtig, aber ich glaube, es ist wichtig als Signal auch an jene, die sich täglich irgendwo auf den Weg machen über das Mittelmeer, wo viele diesen Weg nicht schaffen, wirklich auch ein Signal aussendet dort, es gibt einfach nicht eine unbeschränkte Aufnahmefähigkeit auch in den europäischen Ländern und es zahlt sich in Summe nicht aus und es ist besser, wenn wir versuchen, vor Ort mehr Maßnahmen dort zu setzen. Also dem Punkt eins, nachdem es auch ein Bundesbeschluss von uns ist, werden wir die Zustimmung geben. Punkt zwei, die Ein-Prozent-Klausel für Graz, ist in der Durchsetzung wahrscheinlich schwierig, nachdem es ein Durchgriffsrecht des Bundes gib, aber das sehen wir auch als Signalwirkung an andere Kommunen, die teilweise noch viel weniger geleistet haben, wir dürfen in Graz ja nicht nur die Zahl jener sehen, diese 3000, die wir jetzt als Asylwerber da haben. Graz hat in der Vergangenheit schon viel geleistet, Graz hat viele Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht in Österreich geboren sind und wir haben noch viele alte Baustellen bei der Integration zu lösen und deshalb glaube ich, Integration kann man nur schaffen, wenn die Bevölkerung an der Seite ist und deshalb ist dieses Signal auch, dass Graz jetzt mit diesen 3000 auch an einer Grenze angelangt ist, durchaus richtig und uns wäre es auch noch wichtig, nicht nur nach außen ein Signal setzen, sondern auch innerhalb von Graz ein Signal zu setzen, weil wenn man anschaut, wie die Verteilung in Graz ist, gibt es auch ein Ungleichgewicht zwischen Ost und West in der Stadt und auch da sollte man, wo immer Möglichkeiten sind, auch einen Ausgleich schaffen. Also Punkt zwei eine Zustimmung von uns. Punkt drei Residenzpflicht auch in den Bezirken kann ich nur sagen, danke dass die Grazer ÖVP anders denkt wie die Bundes-ÖVP, weil es war auch eine Forderung vom Sozialminister Stöger und auch vom Klubobmann Schieder, diese Residenzpflicht auf Bezirksebene einzuführen, nur euer Klubobmann Lopatka war dagegen, danke, dass ihr das anders seht. Nachdem es ein Vorschlag von uns auch war, gibt es unsere Zustimmung dazu. Punkt vier können wir nicht zustimmen, nicht dass wir nicht wollen, dass an Menschen, die zu uns kommen, auch Ansprüche gestellt werden. Wir sagen immer, auch wir wollen das Prinzip fordern und fördern. Nur wir haben einen anderen Ansatz. Ihr wollt von Haus aus kürzen wenn einer was tut, dann vielleicht mehr geben, wir haben den Ansatz gleiches Recht für alle, allerdings, wenn jemand nicht bereit ist, gewisse Dinge mitzutragen, dann sehr wohl Kürzungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen und auch diese Kürzungen durchzuführen. Also da unterscheiden wir uns im Ansatz, aber nicht in der Zielrichtung. Deshalb Punkt vier nein. Punkt fünf und sechs ist eh schon gesagt worden, Bürgerinformation unerlässlich und Puntigam, glaube ich, ist eh schon ein stark belasteter Bezirk, die 150, die da im Antrag genannt sind auf jeden Fall auch eine Grenze, die nicht überschritten werden soll und Punkt sieben entspringt ja auch einer Anfrage, die ich schon im November 2015 an den Bürgermeister gestellt habe, wo wir Bezug genommen haben auch auf deutsche Städte und Länder, dass dort der Bund die Länder und die Städte nicht alleine im Regen stehen lässt, sondern dort eine sehr deutliche Unterstützung gibt mit 850 Euro pro Asylwerber und ich glaube, es ist recht und billig, das auch für Österreich zu fordern, weil wenn wir das auf Graz umrechnen und denselben Betrag hernehmen, könnten wie jährlich 20 bis 25 Millionen Zusatzmittel damit lukrieren und das wäre, glaube ich, ein wichtiger Betrag, um Integration auch gut machen zu können und gut gelingen zu lassen. Danke (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. GR.in Ribo, MA zum Antrag: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe KollegInnen, liebe Gäste! Ich als einzige Migrantin hier sehe ich es als meine Pflicht, mich auch zu diesem Thema kurz zu Wort zu melden, obwohl ich nehme es mir immer vor, das nicht zu tun, weil es doch sehr emotional ist, aber das geht leider nicht anders. Ganz kurz möchte ich auf die Wortmeldung von Herrn Mogel eingehen. Sie haben da von Asylchaos in unserer Stadt geredet, ich weiß nicht, wo sehen Sie dieses Asylchaos, ich bin jeden Tag in der Stadt unterwegs und echt viel unterwegs, entweder leben wir in zwei verschiedenen Städten, ich weiß nicht, wo fällt es Ihnen auf, wo ist es? Also für mich ist das nicht ganz klar. Dann vielleicht auch kurz zu dem Antrag, Notverordnung ist gefallen, Kapazitätsgrenzen, ja das kennen wir ja alle schon, Notverordnung, ich tue mir ein bisschen schwer mit diesem Wort, ich weiß nicht, ob das an meinem Deutsch liegt oder ich habe jetzt extra noch einmal nachgeschlagen, was heißt Not? Not heißt eine schlimme Situation, wenn jemand dringend Hilfe braucht. Ja, die Flüchtlinge und die AsylwerberInnen sind in Not. Österreich als Staat sehe ich nicht in Not, muss ich ganz ehrlich sagen. Und dass wir nicht in Not sind und dass es eigentlich nicht eine Frage… also ich möchte jetzt hier nicht alles schön reden, mir ist klar, es kommen neue Herausforderungen auf uns zu, es kommen viele Schwierigkeiten und dass es nicht einfach ist, so naiv bin ich auch nicht und ich habe das selber alles so am eigenen Leib erfahren, aber es ist wirklich hier die Frage des Wollens und was mich beruhigt oder was mich da stärkt, ist einfach, dass ich gesehen habe, was möglich ist, wenn man einfach möchte, wenn man will, wenn man helfen will und die Menschen in Österreich, also die Österreicherinnen und Österreicher haben das gezeigt im Jahr 2015, wieviel geholfen wurde, wieviele Menschen hier untergebracht wurden und das ist etwas, was mich beruhigt. Das heißt, es wird noch immer, Gott sei Dank gibt es diese Menschen, die immer noch helfen und die weiter helfen werden, die auch mir geholfen haben, weil sonst würde ich hier nicht stehen und deswegen kann ich eben mit dieser Notkapazitätsgrenze, also ich sehe das in meiner Stadt noch nicht. Und ich hoffe, dass es eben, der Mehrheit so geht und deswegen eben wie gesagt, meine Kollegin ist eh auf die Punkte eingegangen, aber ich wollte einfach das loswerden. Danke (Applaus Grüne). GR. Mag. Frölich: Ich bin, Kollegin Polz-Watzenig, ganz bei dir, ich bin auch davon überzeugt, dass quer durch alle Parteien und wir hören das in Gesprächen immer wieder, viele, viele Menschen in den Bezirken auf allen Ebenen wirklich Großartiges in dieser Stadt leisten, davon bin ich fest überzeugt. Aber wenn ich zu Hause ein Einfamilienhaus habe mit 150 m2 Wohnfläche, kann ich nicht 150 Menschen einladen, bei mir zu wohnen, das geht sich nicht aus mit der gesamten Infrastruktur, auch wenn ich ein großes Herz habe, muss ich einen kühlen Kopf bewahren und muss sagen, wie gut ist meine Hilfe, die ich geben kann. Ich finde, Hilfe muss Qualität haben, vor diesem Hintergrund ist auch dieser Antrag zu sehen, es soll ein Antrag sein, der aufzeigt, dass es möglich sein muss, Integration in der Mitte stattfinden zu lassen sich mit den Themen in der Mitte zu beschäftigen. Wir lehnen es ab, wenn man vom rechten Eck mit galligen Sprüchen über dieses Thema spricht, wir lehnen es ab, wenn man im linken Eck, soll sich niemand angesprochen fühlen, den Blick senkt und die Realität nicht sieht, wir müssen, glaube ich, darauf schauen und dafür vorsorgen, dass die Qualität, die wir mit unserer Hilfe diesen Menschen, die Hilfe benötigen, dass wir die Qualität dieser Hilfe auf einem Niveau halten, dass wir in der Lage sind, auch zu erfüllen. Und ich denke, das ist das Wichtigste. Mit offenen Armen an der Grenze zu stehen und zu sagen, kommt alle her und dann wissen wir nicht mehr, wie wir tun, ich glaube, das ist das Problem, über das viele Menschen nachdenken. Ich denke aber auch darüber nach, dass es nach wie vor so ist, dass in der Steiermark 69 Gemeinden keine AsylwerberInnen in ihren Gemeinden beherbergen und da stimmt was nicht und da bedanke ich mich auch für die zumindest partielle Zustimmung zu den einzelnen Punkten. Ich glaube, es ist es wert, das Thema wird uns gesellschaftspolitisch sehr viel beschäftigen noch, es ist es wert, dass wir auf breiter Ebene mit den unterschiedlichsten gesellschaftspolitischen Zugängen darüber weiter diskutieren auf einer so guten Ebene, wie wir das auch heute zu diesem Antrag getan haben und dafür bedanke ich mich (Applaus ÖVP). Punkt 1 des Antrages wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, FPÖ, Grüne und Piratenpartei) angenommen. Punkt 2 des Antrages wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, FPÖ, Grüne und Piratenpartei) angenommen. Punkt 3 des Antrages wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, FPÖ, Grünen und Piratenpartei) angenommen. Punkt 4 des Antrages wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP) abgelehnt. Punkt 5 des Antrages wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Punkt 6 des Antrages wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ und Piratenpartei) angenommen. Punkt 7 des Antrages wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. 3) Attraktivierung des Museumsangebots GR.in Braunersreuther stellt namens von KPÖ und Piratenpartei folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Braunersreuther: Liebe Vizebürgermeisterin, sehr geehrte KollegInnen, sehr geehrte Zuschauer und HörerInnen auf der Galerie! Ich glaube, es sind sich alle einig, dass Graz nicht nur Kulturhauptstadt ist, wie sie sich ja immer noch nennen darf, sondern Kulturstadt und auch so wahrgenommen wird. Also sowohl von den BewohnerInnen als auch von Leuten, die die Stadt als Touristen besuchen. Damit ist nicht unmaßgeblich verantwortlich, dass Graz Standort eines der größten Museumsverbünde im deutschsprachigen Raum, nämlich das Landesmuseum Joanneum, Graz ist aber da leider nur Standort und nicht Träger dieses Museums, deswegen kann die Stadt eigentlich bis auf das Kunsthaus relativ wenig Einfluss nehmen. Aber ich denke, es ist trotzdem wichtig, dass Graz dafür sorgt, dass sie als Stadt, als Museumsstandort attraktiv bleibt und dass man alles dafür tut, dass diese Museen an Attraktivität auch noch gewinnen, die haben sie nämlich, wie Medienberichte in jüngster Zeit wieder gezeigt haben, nicht unbedingt so. Es hapert an manchen Dingen, wo die Stadt durchaus Einfluss darauf haben könnte und das wir auch schon wiederholt hier angesprochen hatten. Zum einen ist das ein Leitsystem, das nach wie vor nicht auf das Joanneumsviertel hinweist oder hinführt, es gibt sogar viele BewohnerInnen in Graz, die das Joanneumsviertel nicht kennen oder es nicht finden, weil es einfach so versteckt im Innenhof liegt, was ja auch sehr schön sein könnte, aber man muss da auch mal reingehen. Wie das funktionieren kann, das sieht man ja im Wiener Museumsquartier, dass das wirklich ein attraktiver Ort ist, der gut angenommen wird. Deswegen wäre die Schaffung eines Kulturleitsystems sehr dringend. Dann, was schon angeregt wurde, ist eine Begrünung des Joanneumsviertels, denn, so wie es jetzt aussieht, da jammern ja nicht nur die Betreiber dieses Cafés, sondern es jammern auch die MitarbeiterInnen des Museums, dass es einfach kein Ort ist, an dem man sich gerne aufhält, auch nicht in der Mittagspause, dass man sich da mal hinsetzt und sein Jausenbrot isst, weil wenn es da 40 Grad, hat dann suche ich mir lieber einen anderen Platz. Was oft gesagt wird, ja wir können das nicht tun, weil uns wurden ja die Mittel gestrichen, jetzt können wir unsere Öffnungszeiten nicht ausweiten. Ich denke einmal, da ist einfach mehr Attraktivität gefordert und da könnte die Stadt durchaus auch Druck machen, dass die Öffnungszeiten müssen nicht unbedingt erweitert werden, sie müssen attraktiviert werden, denn von 10.00 bis 17.00 Uhr können Leute die arbeiten, einfach definitiv nicht ins Museum gehen und da fallen ganz viele BesucherInnen, von denen ich denke, dass sie durchaus interessiert wären, weg. Weil viele GrazerInnen nutzen das Wochenende, um rauszufahren aus der Stadt, um Ausflüge zu machen, das heißt, da können sie auch nicht ins Museum gehen und unter der Woche schaffen sie es nicht, weil sie halt arbeiten in der Zeit. Was von mir ja schon wiederholt kam, was viele wahrscheinlich nicht überraschen wird, lieber würden sie ins Museum gehen, wenn der Eintritt frei wäre. Da könnte man sehr, sehr viele BesucherInnen gewinnen, das ist eine Methode, die erprobt ist, die in Großbritannien großartig funktioniert, die BesucherInnenzahlen haben sich verdoppelt dort. Bei und das ist mir ganz wichtig, dass immer wieder dazuzusagen und das weiß ich als Museologin, die sich viel damit beschäftigt hat, nämlich ohne Verluste zu machen. Also freie Eintrittspreise machen so ein geringes Maß an dem Budget aus von Museen, dass es zu keinen Verlusten führt, ganz im Gegenteil, es ist, Beweise nicht nur aus Großbritannien, sondern auch aus deutschen Städten, dass die Museen in der Finanzierung gewonnen haben durch Spenden, durch Subventionen, durch Führungen, die dann durchaus kostenpflichtig sind, aber die dann von einem interessierten Publikum viel besser angenommen werden, dass das eben funktioniert. Deswegen stelle ich den d r i n g l i c h e n A n t r a g , dass sich die Stadt Graz dazu bekennen möge, als Standort des Museums Joanneum für dessen Attraktivierung einzutreten und zu fordern Kultur-Leitsystem, Begrünung des Joanneumsviertels, freien Eintritt in alle Museen für alle BesucherInnen und Veränderung beziehungsweise Erweiterung der Öffnungszeiten. Weil nicht all diese Bereiche im (alleinigen) Zuständigkeitsbereich der Stadt liegen, was sie ja nicht tun, da das Joanneum ja Landesmuseum ist, wird darum gebeten, entsprechende Petitionen an das Land Steiermark vorzubereiten. Danke (Applaus KPÖ). Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um16.40 Uhr den Vorsitz. GR.in Potzinger zur Dringlichkeit: Hohes Haus, werte Besucherinnen und Besucher, werte Stadtregierung, liebe Antragstellerin! Für Wünsche an das Christkind ist es noch ein bisschen zu früh, wir haben erst Mitte September. Gratis-Eintritt für alle klingt wunderbar, du hast das Beispiel Großbritannien zitiert. Ja, in einigen Galerien hast du Gratis-Eintritt in London, das wird gerne genützt, dafür wird in Kirchen Eintritt verlangt, sind die Konzertkarten extrem teuer, die Opernkarten, gehen sie einmal in die Carnegie Hall in London, da können sie gut und gerne einen halben Monatsbezug des Gemeinderates auf den Tisch legen für eine Karte. Wir als Kulturland Österreich fördern Kultur sehr breit, fördern natürlich auch darstellende Kunst, Musik, Opernhaus, Schauspielhaus usw., wir haben tolle Initiativen über die SozialCard, über Hunger auf Kunst und Kultur, wo es sehr wohl erleichtert wird, Menschen mit geringem Einkommen günstig oder sogar ohne etwas dafür zu zahlen, Kultur zu genießen. Aber gratis für alle, das wird sich nicht spielen und das meiste, das du angesprochen hast, betrifft Joanneum, betrifft das Land. Ich möchte aber schon sagen, dass unsere Museen, das Flaggschiff der Grazer Museen ist ja für mich als Familienpolitikerin unser Kindermuseum Frida&Fred, da verlangen wir Eintritt und das Frida&Fred ist immer treten voll, da kommen die Leute und es gibt natürlich für Schulen, für Kindergärten usw. sehr günstige Tarife, natürlich für Familien mit geringem Einkommen, aber es ist gerechtfertigt, dass auch dort etwas verlangt wird, weil prinzipiell sagen wir, was nichts kostet, ist nichts wert. Dass beim Joanneum auch im Außenbereich Verbesserungen geben soll, höre ich, dass auf Landesebene daran bereits gearbeitet wird. Deshalb ist auch hier die Dringlichkeit nicht gegeben, deshalb lehnen wir sie ab, ebenso wie den Inhalt (Applaus ÖVP). GR. Grossmann: Meine sehr geehrten Damen und Herren, hoher Gemeinderat! Ich glaube, Attraktivierung unserer Museen das ist immer ein zentrales Thema, deshalb auch vielen herzlichen Dank für den Antrag. Wir diskutieren ja diese Fragestellung auch immer wieder im Kulturausschuss, die Frau Stadträtin ist ja mit diesen Fragestellungen auch sehr intensiv befasst. Also was die Schaffung eines Kulturleitsystems betrifft, auch eine Attraktivierung des Joanneumviertels, Entsiegelung ist ohnehin ein zentrales Thema für unsere Stadt. Wir kennen die Klimaentwicklung, die wir haben, also Entsiegelung ist ein zentrales Thema, ich glaube, dass man da vielleicht ein bisschen zuwenig nachgedacht hat in der sehr ambitionierten Ausgestaltung des Museumshofes, aber ich glaube, dass man da schon jetzt darüber nachdenken sollte, also da sind wir auch ganz dabei. Veränderungen und Erweiterungen der Öffnungszeiten und weitere Attraktivierungsmaßnahmen haben wir ja auch mit dem neuen Leitbild Kunsthaus mitdiskutiert, wo die Frau Stadträtin und der Herr Bürgermeister einen sehr intensiven Dialog angestrengt haben. Da sind wir überall mit dabei und deshalb werden wir auch der Dringlichkeit und in diesen Fragen sozusagen auch dem Inhalt unsere Zustimmung geben, weil wir glauben, dass es auch wichtig ist, diesen Diskussionsprozess aufrecht zu erhalten. Wir haben so viel zu bieten, Graz ist Kulturstadt, Graz ist natürlich nicht nur aufgrund der Museen Kulturstadt, sondern Kulturpolitik ist insgesamt zu sehen und wenn wir uns das anschauen, welche Möglichkeiten wir geschaffen haben, Theater, also nicht nur das Schauspielhaus, sondern auch das freie Theater in Graz zu besuchen, wieviel Initiativen es da gibt, was für eine bunte Vielfalt wir im gesamten Kultur- und Kunstbereich haben und wie stark wir bemüht sind, auch mit den entsprechenden Kultur- und Kunstförderungen diesen Zugang sozusagen für die Menschen auch zu schaffen, um diese Kultur auch gemeinsam genießen zu können, ist es schon sehr wichtig. Ich weiß, dass unser verehrter Herr GrazMuseum-Direktor mein Lieber Freund Otto Hochreiter meint, er würde es schaffen ohne Eintritt. Ich glaube allerdings, dass es nicht notwendig ist, dass wir überall freien Eintritt haben, überall dort, wo Menschen es sich nicht leisten können, an Kulturveranstaltungen mitzupartizipieren, brauchen wir Unterstützungen, da gibt es viele Programme, insbesondere was den Bildungsbereich betrifft, Kinder, Jugendliche, die wir sozusagen besonders fördern, um hier den Zugang auch zu den Kunstgegenständen und den Ausstellungen den interessanten, auch der modernen Kunst, in der Stadt zu gewähren, aber auch Theater, Oper, Musical, unser Next Liberty, da ist viel Initiative da. Also in allen Bereichen Attraktivierung ja, wir sind allerdings der Auffassung, dass der wohlhabende Tourist, die wohlhabende Touristin ihren freundlichen Beitrag in Gestalt eines Eintrittspreises zu unseren Ausstellungen durchaus leisten darf. Dankeschön (Applaus SPÖ). StR.in Rücker: Liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, lieber Herr Vorsitzender, liebe Christine! Folgendes, diese Diskussion haben wir ja schon öfters hier und was mich tatsächlich wundert ist, dass die KPÖ ausgerechnet immer wieder England als so leuchtendes Beispiel bringt für das Verhältnis von öffentlicher, staatlicher Leistung und privater Leistung und wenn ich den Kulturbereich in England näher betrachte, was ich immer wieder auch getan habe, dann wissen wir zwar, dass es stimmt, dass es T eile in Museen gibt, die Gratis-Eintritt haben, aber dass dort dem Kulturbereich sehr viel Eigenverantwortung überlassen wird, seine eigene Finanzierung aufzustellen, ist ein sehr neoliberalen Zugang, wo man von Österreich wirklich von einem anderen Niveau sprechen, wenn es darum geht, dass der Staat Verantwortung dafür übernimmt, dass Menschen Zugang zu Kunst und Kultur finden. Also mich wundert es wirklich, dass ihr immer wieder dieses England als Beispiel nehmt, weil, wie gesagt, dort die Kunst und Kulturszene sich sehr alleine gelassen fühlt vom Staat und wir da in Österreich zum Glück und auch in Graz zum Glück andere Bedingungen schaffen können oder auch andere Möglichkeit haben, zwischen Prioritäten Entscheidungen treffen zu können. Ich gehe trotzdem jetzt ein auf diese vier Punkte, die du genannt hast, weil sie ja durchaus auch Anliegen betreffen, die mir auch große Anliegen sind. Zum Kulturleitsystem. Zum Kulturleitsystem bin ich vom ersten Tag, seit ich Kulturreferentin bin, beschäftigt. Zuständig sind wir leider nicht dafür, es ist eine Zuständigkeit des Stadtplanungsamtes, aber ich kann berichten, nach langem Herumwälzen in verschiedensten Gremien, Ausschusssitzungen, Sitzungen von verschiedenen Akteuren in der Stadt soll es am 3.10. die nächste Sitzung geben eines Prozesses, der jetzt schon länger läuft, wo es um eine Schlusspräsentation der Studienaufträge für das FußgängerInnen-Orientierungssystem in der Stadtplanung, Stadtbaudirektion gibt. Das Kulturamt ist da natürlich eingebunden, es ist auch das Geld längst dafür vorgesehen, die Umsetzung ist langwierig, aber es schaut so aus, als würden wir demnächst ein Kulturleitsystem, aber insgesamt ein FußängerInnen-Leitsystem in dieser Stadt haben können. Das heißt, da ist ein Prozess, der mühsam, aber doch zu Ende kommt, da möchte ich dazu erwähnen, dass auch der Herr Hofrat Muchitsch als Geschäftsführer des Universalmuseums mit der Graz Tourismus da ganz intensiv mitbeteiligt sind. Zur Begrünung des Joanneumviertels, da rennst du bei mir als Umweltstadträtin natürlich zum Thema Klima und Erwärmung und Flächen in der Stadt alle Türen ein, schade, dass es immer noch nicht, damals nicht, als dieser Bau bewilligt wurde, architektonisch bewilligt wurde, planerisch bewilligt wurde, aber auch heute noch nicht die Vorgaben gibt, wie zu dem Thema neu errichtet wird. Es ist so, dass wir einen kleinen Versuch gestartet haben, indem wir in den Kreis im Rahmen vom Umweltfest diese Grünbepflanzung angebracht haben, wir haben mit dem Joanneum ein Gespräch, dass in diesem Bereich ein Ausbau stattfinden soll, alles andere ist eine Frage, die wir nicht entscheiden werden, weil es Landessache ist und eben, wie gesagt, da sind architektonische Vorbedingungen geschaffen worden, die schwer durch eine Wiese zu ersetzen sein werden. Aber wie gesagt, Landessache. Zur Eintrittspreisgestaltung. 1,2 Millionen Euro ist der Betrag, den das UMJ mit Eintritten einnimmt. Ich bin dankbar, wenn die KPÖ, die in einer Pole-Position sitzt, wenn es um das Budgetverhandeln geht, mir die Möglichkeit verschafft, hier noch wesentlich mehr Geld in die Hand zu nehmen, als ich bis jetzt in die Hand nehmen darf, um hier noch weitere Schritte zu setzen. Ich möchte jetzt hier an dieser Stelle nicht erinnern daran, dass es trotzdem sehr viele Maßnahmen gibt, es hat der Michael Grossmann eh schon erwähnt, die speziell benachteiligtem Personen Gratiszutritt, Schüler, Schülerinnen, ideale Bedingungen mit Führung usw. Das heißt, es gibt einen zielgruppenspezifischem sehr leichten Zugang zu den Museen, aber ich sehe genauso wie der Michael Grossman nicht ein, warum nicht mancher Mensch, der gutes Geld verdient, nicht auch einen kleinen Beitrag leisten soll zum Kulturgenuss, der ihn überwiegend vom Staat zur Verfügung gestellt wird. Und zur Reduktion der Öffnungszeiten möchte ich noch was dazusagen, da ist mir auch ausgerichtet worden noch einmal, es ist das Land Steiermark, das dem UMJ eine deutliche Kürzung verursacht hat und wie Sie wissen, sind Abendzeiten besonders auch am Wochenende Überstundenzeiten und die Kürzungen, die das UMJ vornehmen musste, sind nicht stadtveranlasst, sondern einseitig landesveranlasst und da ist etwas, wo ich keinen Einfluss darauf habe, diese 20 %-Kürzung, die damals da war, aber einmalig in der österreichischen Museumslandschaft, also da ersuche ich, wirklich ans Land heranzutreten. Ich bin voll dafür, dass es die Abendöffnungszeiten gibt, aber ich bin auch dafür, dass die Museen untertags offen haben und von dem her rennst du uns mit dem Antrag teilweise die Tür ein, aber manche Türen sind schon offen, da brauchst du nur noch durchzulaufen. Danke (Applaus Grüne). GR. Mogel: Werte Gäste, hoher Gemeinderat! Wir sehen natürlich auch ein Verbesserungspotential bei uns in der Museumslandschaft. Der Antrag zielt aber jetzt vorwiegend auf das Joanneumsviertel oder auf das Universalmuseum ab. Das Hauptproblem scheint hier aber offensichtlich nicht eine Konzepterstellung der Stadt Graz zu sein, weil die gibt es ja eh, sondern liegt eher in der Kommunikation und in dem Einfluss mit und auch das Universalmuseum. Das heißt, dieser Antrag erscheint mir jetzt hier eher als eine Themenverfehlung, deswegen werden wir jetzt diesem Antrag in der Dringlichkeit nicht zustimmen (Applaus FPÖ). GR.in Braunersreuther: Beim Schlusswort will ich gerne auf einiges eingehen. Zunächst zu dir, Lisa. Um nicht missverstanden zu werden, generell die Kulturpolitik Großbritanniens möchte ich und überhaupt möchte ich nicht als Vorbild nehmen, weil die ist zutiefst neoliberal. Nein, es geht nicht um die Kulturpolitik, sondern es geht um diese Erkenntnis, die daraus gezogen wurde oder den Unterschied, also die Kulturpolitik dort ist fürchterlich. Aber Museen sind eben nicht nur Kulturinstitutionen, Museen sind auch ganz wichtige Bildungsinstitutionen und das ist eben das, was durchaus positiv zu betrachten ist diese Erkenntnis, weil es wird dort nicht nur durch den freien Eintritt gelebt, sondern eben auch durch das Bildungsangebot, das stattfindet. Also das möchte ich als positiv herausstellen, alles andere ist sicher nicht. Vor allem nicht, was mit Kulturpolitik dort zu tun hat. Das wollte ich nur einmal richtigstellen, damit das nicht missverstanden oder falsch transportiert wird. Diese Nachricht mit dem Kultur- oder Fußgängerleitsystem, die kam leider erst nach Erstellung des Antrages auch bei uns an, das ist sehr erfreulich, dass da was passiert und auch mit diesen Öffnungszeiten, das ist uns klar, dass die Stadt da wirklich eigentlich nichts tun kann, aber wenn starkes Interesse daran, weiß ich auch, dass das auch dein Anliegen ist, aber wenn es der Gemeinderat noch einmal bestätigt, könnte man ja vielleicht glauben oder hoffen, dass es vielleicht doch irgendwo ankommt, weil es wäre wichtig. Zu Sissi Potzinger, ja, Kirchen in England, Kirchen sind nicht staatlich, da kann man keinen Einfluss darauf nehmen, eben Museen sind halt auch Bildungsinstitutionen und die Frage, wie die das schaffen, die will ich jetzt hier nicht aufschlüsseln. Da gibt es Experten dafür, es ist ein großer museologischer Diskurs und es ist bewiesen, muss ich aber, glaube ich, nicht hier tun. Zu dem, dass das Kindermuseum das Aushängeschild für die Grazer Museen ist, also da würde ich sagen, dass wäre eigentlich traurig, gerade das Landesmuseum ist historisch auch so bedeutsam, das kann man nicht… Das Kindermuseum, dazu muss ich sagen, das Kindermuseum, also Kindermuseen generell, auch das museologischer Streit, Kindermuseen sind zwar mittlerweile von Icom, dieser Museumsorganisation, als Museen anerkannt, in Wirklichkeit sind sie aber keine Museen, denn die Richtlinie für Museen ist, dass sie sammeln, bewahren, forschen und vermitteln. Das Kindermuseum tut nur das Letztere. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ und SPÖ) abgelehnt. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Situation der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) in Graz GR.in Heinrichs stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Heinrichs: Sehr geehrter Herr Stadtrat, werte Damen und Herren! Ich gestatte mir, den Motivenbericht weitgehendst zu kürzen, weil sich nicht nur das Lämpchen schnell rührt, sondern das Thema dieses Dringlichen, nämlich die Situation der Kinder- und Jugendpsychiatrie, ja derzeit sehr ausführlich in allen Medien behandelt wird. Bekanntlich hatte die Volksanwaltschaft nach einem UNO-Mandat auch Visitationen im LKH Graz zur Folge. Beanstandet wurden bereits 2012 und werden nach wie vor fehlende stationäre tagesklinische und ambulante Ressourcen gleich wie fehlende Kassenstellen im niedergelassenen Bereich und der fehlende Lehrstuhl für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der MedUni Graz und natürlich auch die Fachärzte und Fachärztinnen in entsprechenden Fachgebiet. Ganz wichtig ist auch die Nichteinhaltung des Trennungsgebotes, das heißt also, dass Jugendliche immer wieder aufgrund von Bettenmangel auf Erwachsenenstationen zu liegen kommen, hinzuweisen. In Graz konzentriert sich bekanntlicherweise die Behandlung kinder- und jugendpsychiatrischer PatienInnen vorwiegen auf das LKH Südwest, wo wir es mit Überbelegung, mit Wartezeiten und stark verkürzten Aufenthalten zu tun haben. Was aber nicht rasch und richtig behandelt wird, wird leicht chronisch und in der Zukunft sehr teuer. Herr Landesrat Drexler und Herr KAGes-Vorstand Tscheliessnigg haben die schnelle Inangriffnahme des Problems zugesagt. Der Landesrat verweist allerdings einmal mehr auf Kapazitätsmängel, welche sich ergeben, weil seitens der Sozialversicherung bis jetzt im niedergelassenen Bereich keine Kassenverträge zustande gekommen sind. Vielleicht ist das mittlerweile anders, ich befürchte nicht. Seitens der Ärztekammer heißt es, wird seit 2013 der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie verlangt, laut Kleiner Zeitung vom 7. September 2016 weiß die zuständige Fachgruppenobfrau nichts von diesbezüglichen aktuellen Verhandlungen. Vielleicht hat sich auch das mittlerweile geändert. Status quo also Ping-Pong würde ich das nennen. Ich habe mir diverse Unterlagen, also Anträge der KPÖ im Landtag und die dazugehörigen Beantwortungen und auch parlamentarische Arbeitspapiere durchgelesen und was die Beantwortung im Landtag betrifft auf die gestellten Fragen, da steht wenig beruhigend unter anderem auf die Frage: „Was werden Sie unternehmen, um die nötige Bettenkapazität zu erreichen?,“ dass der Österreichische Strukturplan für Gesundheit und auch der Regionale Strukturplan für die Steiermark derzeit überarbeitet werden. Für den Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind keine großen Änderungen zu erwarten. Meine Damen und Herren! Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist in Graz eine eindeutige Unter- beziehungsweise Fehlversorgung gegeben. Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen sind im Ansteigen begriffen, auch die Erkrankungen bei Erwachsenen, aber heute geht es uns um die Kinder und Jugendlichen. Bedingt durch den stetigen Zuwachs an Einwohnern der Stadt Graz ist es dringend notwendig, ausreichend quantitative wie qualitative Kapazität zur medizinischen Versorgung im Fachgebiet zu gewährleisten. Auch für das medizinische Personal sind die Bedingungen, unter denen gearbeitet werden muss, teilweise mehr als herausfordernd. Wir haben den Artikel von Frau Primaria Purtscher, welche ja den Standort im LKH Südwest leitet, gelesen. Dem medizinischen Personal möchte ich an dieser Stelle Respekt und großen Dank aussprechen. Im Sinne unserer Kinder und Jugendlichen, des betroffenen medizinischen Personals und im Sinne aller Experten und Expertinnen, welche – die nötigen Ressourcen einfordernd – Stellung bezogen haben, stelle ich seitens der KPÖ Graz folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat möge beschließen: Die Stadt Graz tritt im Petitionsweg an den Landtag Steiermark sowie die Steiermärkische Landesregierung heran mit der Forderung, unter Einbeziehung von VertreterInnen aller betroffenen und kompetenten Stellen, also medizinische Einrichtungen, Sozialversicherungsträger, Ärztekammer, Landesschulrat usw. eine rasche qualitative und quantitative Verbesserung der Versorgung im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie im Sinne des Motivenberichtes zu erarbeiten und umzusetzen. Danke für die Aufmerksamkeit und ich bitte um Ihre Zustimmung (Applaus KPÖ). GR.in Haas-Wippel, MA zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Ich bedanke mich für diesen wirklich wichtigen Antrag, denn die Versorgung beziehungsweise die Verbesserung der Versorgung der Kinder und Jugendlichen ist auch uns ein großes Anliegen und ist dringendst notwendig. Es ist ja schon ein paar Mal auch im Gemeinderat Thema gewesen. Wir unterstützen diesen Antrag in der Dringlichkeit und im Antrag selbst und ich hoffe, das machen auch viele andere Fraktionen. Danke (Applaus SPÖ). GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Elke! Als Medizinerin weiß ich, dass die psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen seit Jahrzehnten im Argen liegt und wenn man Kinderpsychiatrie Graz googelt, dann stößt man unter anderem auf einen Bericht in der „Kleinen Zeitung“ vom 25. Juli 2014 mit der Überschrift „Neues Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie wird gebaut“. Mittlerweile sind zwei Jahre vergangen und es hat sich nichts geändert. Aus diesem Grund danke, Elke, für diesen wichtigen Antrag und wir werden inhaltlich und in der Dringlichkeit mitgehen (Applaus ÖVP). GR.in Ribo, MA: Liebe KollegInnen, liebe Elke! Danke dir für den Antrag, natürlich ist es sinnvoll und dringend notwendig, dass eben in diesem Bereich auch was weitergeht. Vor allem ist es mir wichtig, dass ich hier die Sozialversicherungsträger eben auch erwähne, weil die halten sich ja bis jetzt geschickt heraus und die sollen auch eben Verantwortung übernehmen. Was aber auch noch wichtig ist, ich meine, hier geht es um unsere Kinder und Jugendlichen, was kann wichtiger sein? Und alles, was wir jetzt in diesem Bereich investieren, das sind langfristig Kosten, die wir uns dann ersparen. Deswegen, es kann nicht richtig sein, das Kinder mit psychischen Problemen auf der Erwachsenenpsychiatrie landen. Und einige davon, da habe ich kürzlich einen Artikel gelesen, einige werden dort zwangshinverwiesen und andere natürlich freiwillig, weil ihnen nichts anderes übrig bleibt. Und es gibt eben auf dieser Erwachsenenpsychiatrien keine altersadäquate Behandlung, dann ist es so, dass das pädagogische Angebot fehlt, dann fehlt natürlich also das Zusammensein mit Gleichaltrigen und das sind alles Faktoren, die aber für die Genesung so wichtig sind. Und ich habe mich da auch ein bisschen schlau gemacht und laut der Rechtsprechung haben Minderjährige ein Recht darauf, getrennt von erwachsenen Menschen mit psychischen Erkrankungen behandelt zu werden. Es ist eben höchste Zeit, dass eben dieser Versorgungsmangel natürlich beseitigt wird und von unserer Seite Unterstützung in der Dringlichkeit und auch natürlich beim Inhalt. Danke (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 5) Leistbares Wohnen: Anpassungen Wohnungsunterstützungsgesetz und Härtefonds GR.in Mag.a Bauer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Bauer: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Wochen ist das neue Wohnungsunterstützungsgesetz des Landes das bestimmende Thema für viele. Es ist ein neues Gesetz, es wird vieles geändert und es ist auch klar, dass die Auswirkungen erst dann, wenn der Vollzug greift, also auch individuell sichtbar wird. Theoretische Rechenbeispiele, wie sie uns auch hier, liebe Kolleginnen und Kollegen von der KPÖ, angestellt haben, helfen in unserem, in diesem derart komplexen Bereich nicht unbedingt die geeignete Basis für eine seriöse Aufarbeitung. Wir haben uns auch damit auseinandergesetzt und deswegen ist es umso wichtiger, dass seitens des Grazer Sozialamtes genau mit dieser seriösen fachlichen und vor allem fallbezogenen Überprüfung der Folgen im Zusammenhang mit dem Mindestsicherungsgesetz vom ersten Tag an konsequent begonnen wurde. Denn Ziel kann es nur sein, aufgrund der konkreten, der realen Auswirkungen punktgenau darauf zu achten, wo aufgrund der Neuregelung für die Betroffenen Verschlechterungen entstehen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen sind. Parallel dazu hat das Land bereits angekündigt, ein begleitendes Monitoring, etwa in Bezug auf die Auswirkungen der Einkommensgrenzen und des Einkommensbegriffes, durchzuführen, finanzielle Mittel für Härtefälle bereitzustellen und eine Evaluierung des Wohnunterstützungsgesetzes vorzunehmen. Diese vom Land eingerichtete Überbrückungshilfe soll außerdem zumindest so lange eingerichtet bleiben, bis aufgrund der Daten des Monitorings eine entsprechende Novellierung des Wohnunterstützungsgesetzes vorgenommen wird. „Leistbares Wohnen“ darf nicht allein darauf beschränkt werden, dass nach dem Wohnungsbezug Mietunterstützungen gewährt werden. Die Bemühungen um leistbares Wohnen sollten bereits vor der Projektierung beginnen. Das heißt: Noch mehr als bisher ist der Blick auf Vorgaben, Richtlinien, Auflagen und Bestimmungen im geförderten Wohnbau zu legen. Auch in dieser Frage ist der Landesgesetzgeber gefordert, gemeinsam mit den VertreterInnen der Wohnbauträger entsprechende Überlegungen anzustellen, wo es Verbesserungspotenzial gibt. Ebenso sind im Verantwortungsbereich der Stadt Graz alle möglichen Mittel zur Forcierung des „leistbaren Wohnens“ einzusetzen. Vorrangiges Ziel muss es sein, günstigen Wohnraum zu schaffen, damit möglichst wenige Menschen überhaupt auf Beihilfen angewiesen sind. Namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs stelle ich daher den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Im Sinne dessen, dass „leistbares Wohnen“ eine Unabdingbarkeit ist, werden die zuständigen Stellen des Landes dringend ersucht, 1. das neue Wohnungsunterstützungsgesetz gemäß Monitoring überall dort, wo gravierende Verschlechterungen für die Betroffenen zutage treten, sukzessive zu evaluieren und seitens des Landes gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen und die eingerichtete Überbrückungshilfe ohne Befristung auf jeden Fall solange aufrecht zu erhalten, bis eine entsprechende Novellierung des Gesetzes durchgeführt wird und 2. mit den VertreterInnen der Wohnbauträger dahingehend konkrete Überlegungen anzustellen, inwieweit durch Evaluierungen in der Wohnbauförderung, über Auflagen, Richtlinien, Vorgaben und Bestimmungen mehr als bisher deutliche Akzente für „leistbares Wohnen“ gesetzt werden können, um auch auf Ebene der Stadt Graz „leistbares Wohnen“ und Schaffung von günstigem Wohnraum zu forcieren. Um Annahme des Antrages wird ersucht (Applaus SPÖ). GR. Mag. Krotzer zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Stadtrat, hoher Gemeinderat, werte Zuseherinnen und Zuseher, liebe Antragstellerin! Natürlich von unserer Seite hier ein paar Bemerkungen und die erste ist die ganz zentrale, dass das, was wir hier gemacht haben, definitiv keine theoretischen Rechenbeispiele sind, sondern das ist die bittere Realität für Alleinerziehende, für Pensionistinnen, für Pensionisten, für Studierende, für viele tausend Menschen in der Steiermark, die mit dieser neuen Wohnunterstützung, die eben eine unsoziale Kürzung der früheren Wohnbeihilfe darstellt, die damit leben müssen. Das ist keine graue Theorie, sondern das ist Praxis, womit diese Landesregierung Menschen in Armut stürzt, in Not stürzt und in Verzweiflung stürzt. Es sind in den letzten Wochen hunderte Menschen ins Büro von der Elke Kahr gekommen und es sind hunderte Fälle dort durchgerechnet worden. Nahezu in allen Fällen haben sich Verschlechterungen ergeben für die Menschen und ich will hier zwei und eben praktische Beispiele herausgreifen von einer Witwe mit zwei Kindern, 820 Euro Einkommen, und dadurch, dass die Familienbeihilfe nun als Einkommen gerechnet wird, verliert sie von früher der Unterstützung von 194 Euro Wohnbeihilfe fällt sie herunter auf null, das ist keine Theorie, das ist die Praxis und das ist katastrophal, was diese Landesregierung hier angerichtet hat damit. Weiteres Beispiel, alleinerziehende Mutter, zwei Kinder, bisher Wohnbeihilfe 169 Euro, fällt ebenfalls runter auf null Euro und das ist für Menschen eine unglaubliche Verschlechterung. Die Verschlechterungen, die hier kommen in aller Kürze, eben die Tatsache, dass die Familienbeihilfe einberechnet wird ins Einkommen genauso wie Alimente, wo man dazusagen muss übrigens für diejenigen, die Alimente zahlen, wiederum wird es nicht abgerechnet. Für Studierende heißt es auch, dass sie abhängig sind vom Einkommen der Eltern, wobei das mit 2000 Euro für beide Elternteile nicht unbedingt großzügig berechnet ist und da kommt noch die Tatsache dazu, dass auch nicht geschaut wird, ob denn die Studierenden überhaupt Unterstützung von ihren Eltern bekommen. Und auch eine Sache ist natürlich die der Vermögensobergrenze, der sogenannten, weil die fängt an zu greifen bei 4188,80 Euro. Hier von einem Vermögen zu reden, wo Menschen eventuell ihr ganzes Leben sich ein bisschen einen Notgroschen angespart haben und wenn sie über diese 4.188 Euro drüber kommen, dann hätten sie nicht einmal den Anspruch auf diese Wohnunterstützung, wo ich mir wirklich denke, das kann doch niemand wirklich durchgedacht haben, was hier herauskommt. Insofern kann es von unsere Seite nur den Abänderungsantrag geben, den ich gleich ankündigen darf, gemeinsam von mit den Grünen, die das dankenswerterweise unterstützen, der eben vorsieht, dass wir fordern, das Wohnunterstützungsgesetz außer Kraft zu setzen und zu den Regelungen der Wohnbeihilfe, wie sie bis 2009 gegolten haben, zurückzukehren und jedenfalls aber von der Einberechnung der Familienbeihilfe ins Haushaltseinkommen abzusehen, der Punkt drei in diesem Abänderungsantrag entspricht dem Punkt 2 in eurem ursprünglichen Antrag. Ich hoffe seitens der Stadt Graz auch aus finanzpolitischer Hinsicht, weil das die Stadt Graz ja natürlich auch in der Mietzinszuzahlung betrifft, unterstützt die Stadt Graz, stellt sich hier an die Seite der Bürgerinnen und Bürger der Stadt, weil dieses neue Gesetz eine immense Verschlechterung darstellt und wir können auch gleich ankündigen, falls sich hier, ich nenne es jetzt Vernunft und soziales Gewissen nicht durchsetzen, dass unsererseits natürlich auch der Widerstand gegen diese Regelung fortgesetzt wird. Unter anderem auch mit einer Demonstration am 12. Oktober. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR. Stöckler: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie! Danke Susanne für den Antrag und ich hätte mir nie gedacht eigentlich in den letzten Jahren, dass ich dem Robert Krotzer Recht geben muss. Aber in diesem Fall muss ich ihm wirklich Recht geben. Man muss da wirklich die Damen im Land und vor allem, da meine ich jetzt die Frau Landesrätin Kampus und auch die Abteilungsleiterin der Abteilung 11 im Land, ein bisschen in die Pflicht nehmen auch. Sie verkaufen das als ganz großen Gewinn, Vereinfachung usw. und wenn man sich das genau ausrechnet und der Robert hat es angesprochen, es sind nicht nur theoretische Modelle, es ist praktisch. Die Leute verlieren teilweise 60 Euro und mehr und das bei Einkommen, die sich wirklich im absoluten Existenzminimum-Bereich bewegen und da muss man schauen, dass man das schnell evaluiert und dann noch viel schneller novelliert. Das muss Ziel und Zweck des Ganzen sein. Des Weiteren die Intention war richtig, wir brauchen die Zahlen, wir haben überall einen finanziellen Druck, das ist keine Frage, es braucht eine Vereinheitlichung und eine Vereinfachung auch. Aber es kann nicht sein, wie die Frau Landesrätin in ihrer Pressemitteilung vom 2.9. schreibt, „einfacher, transparenter, gerechter“ und unten schreibt sie dann gleich einmal, „es ist mir aber persönlich ein Anliegen, dass Härtefälle vermieden werden, etwa bei Alleinverdienerinnen“. Ich meine, sie weist ja schon selbst darauf hin, das hätten sie ja müssen vor dem Ganzen ausrechnen und deswegen werden wir der Dringlichkeit und auch dem Inhalt deines Antrages zustimmen und ich muss sagen, bitte tretet mit eurer Landesrätin und vor allem der Abteilungsleiterin in der Abteilung 11 auch in Kontakt, damit das schnellstmöglich novelliert wird. Danke (Applaus ÖVP). GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe ZuhörerInnen! Als Sozialwissenschaftler weiß ich natürlich, dass wir immer Experimente in Echt-Zeit machen, das ist unser Problem in der Sozialwissenschaft. Aber das Experiment ist vielleicht ein bisschen übertrieben, es wurde jetzt schon gesagt, wenn ich bei der Einführung schon weiß, dass ich so viele Härtefälle habe, dass so viel nicht passt, dann ist das mit dem Evaluieren vielleicht nicht ganz der richtige Zugang. Also ich glaube, es kann bei jeder Gesetzesnovelle die eine oder andere Kleinigkeit schiefgehen, das ist in der Natur der Sache und da muss man natürlich auch ein wenig ausbessern. Aber was hier passiert ist, ist, dass von vornherein eigentlich schon gewusst wurde, dass so vieles nicht passt, das hat man sich nicht angeschaut, das war etwas vielleicht ein bisschen Husch-Pfusch-Aktion das Ganze und es war natürlich auch, was wir schon öfter kennen, Sparen im falschen Bereich. Wir haben das heute erfahren, dass das Land locker sieben Millionen bringt für den Kraftwerksbau, da haben wir kein Problem, so einen Zuschuss zu finanzieren, aber im unteren Einkommensbereich bei der Wohnbeihilfe früher hier wird natürlich gespart und das kann so nicht sein, obwohl ein gewisser Novellierungsbedarf durchaus recht erkennbar sein könnte in dem Bereich. Also hinschauen, novellieren ja, der eine oder andere Härtefall darf natürlich auch entstehen, da muss man das ausrechnen, das mag schon sein, aber dass Härtefälle systematisch in so großer Menge mit so einer Härte produziert werden und dann sagt man, jetzt gehe ich ausgleichen ohne genaue Rechtsgrundlagen, das heißt, ich mache die Leute nur zu Bittstellern, das kann es nicht sein. Also ich glaube, da braucht man eine neue Verordnung, ein neues Gesetz und das muss man deutlich besser aufsetzen. Und inzwischen, glaube ich, geht es nicht um Evaluierung und Korrigieren, inzwischen wäre es einfach gut zurückzukehren zur alten Regelung, deswegen die Unterstützung des KPÖ-Abänderungsantrages, wir sind voll dabei, dass man hier noch einmal zur alten Regelung zurückkehrt und dann in Ruhe eine sinnvollere Form anschaut. Vielleicht mit weniger soziale Härten, vielleicht auch mit weniger Einsparung, also ein bisschen mehr hier auch bewusst Gesellschaftspolitik machen. Und von der SPÖ bin ich ein bisschen verwundert, ich hätte euch ein wenig mutiger eingeschätzt als Evaluieren und Härtefälle, sondern ich hätte schon erwartet, dass ihr strengere Worte findet, wenn irgendwas schiefgeht, kann man dazu stehen und kann man eigentlich sagen, bitte so nicht, lösen wir das schnell und anständig mit der alten Regelung wieder. Es ist ein bisschen, ich hätte auf ein bisschen mehr gehofft (Applaus Grüne). GR. Mag. Moser: Werte Damen und Herren auf der Galerie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Frau Vizebürgermeister! Wir haben uns den Antrag natürlich auch genau angeschaut und stellen einmal fest, dass das Land mit ÖVP- und SPÖ-Mehrheiten dieses Gesetz beschlossen hat. Es geht um das Sparen und wenn wir uns anschauen, dass bei der Wohnbeihilfe von 2009 eine Senkung durchgeführt worden ist von 73 Millionen auf 46 Millionen im Jahr 2014, so wurde hier bereits gespart. Dass man natürlich eine Novelle durchführen kann und organisatorische Verbesserungen machen kann, das ist schon gut und richtig. Aber ich bin hier teilweise oder größtenteils bei meinen Vorrednern, was also die Härtefälle betrifft usw. Nur im Grunde ist es jetzt ein Bereich, wo vom Wohnbaubereich, von der Wohnbeihilfe oder jetzt von eben dem neuen Gesetz, im Wohnungsunterstützungsgesetz hin verschoben werden soll in den Sozialbereich. Und wenn wir jetzt das anschauen, dafür ist die SPÖ und die ÖVP verantwortlich und ich habe überhaupt kein Verständnis, warum Sie nicht zum Telefonhörer greifen, liebe Kollegin, und das mit Ihren Parteikollegen ausmachen, das ist einmal das Erste. Wir würden das so machen (Applaus FPÖ). Das Zweite, was hier aber ist inhaltlich jetzt, das Weitere, was es hier gibt inhaltlich, es kommen die Österreicher unter die Räder, niemand denkt dran, dass man an die Gesetzesvorlagen an Oberösterreich sich einmal orientiert oder an Linz orientiert, wo es andere Gesetzesvorlagen gibt sowohl im Sozialzugang und auch im Wohnungszugang und da bitte könnten wir einiges novellieren und einiges verbessern, das ist das Nächste. Die FPÖ hat im Land zwei Entschließungsanträge in dieser Sache eingebracht, die wurden leider abgelehnt, da ist also der Sozialraubbau, aber auch andere Dinge, der Zugang entsprechend wäre zu regulieren gewesen, daher sind aus diesen Gründen, weil hier das abgelehnt wurde, sind wir sowohl inhaltlich als auch in der Dringlichkeit dagegen, auch für die beiden Ergänzungsanträge (Applaus FPÖ). GR.in Mag.a Bauer: Kurzes Schlusswort zur Dringlichkeit. Es wurde vieles angesprochen und auch warum wir den Antrag eingebracht haben. Es gibt Grazer Besonderheiten, die in der Mindestsicherung mit verbunden sind, auch das ist uns ein Anliegen und deswegen wollten wir das insbesondere mitnehmen. Ein Kollege hat angesprochen, dass die Wohnbeihilfe in der Wohnbauförderung oder dass das jetzt verschoben wird, ich würde jetzt einmal sagen, es war immer im Wohnbeihilfengesetz geregelt, aber es war immer eine soziale Hilfe und es war ein Anhängsel vom Wohnbauförderungsgesetz. Sie nicken, dass ich hier Recht habe und hier hat eine Herauslösung und eine Trennung zwischen Bauförderung und individueller Förderung stattgefunden. Und ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt und dieser wichtige Schritt der Trennung macht auch Klarheit und wir wissen, dass die Umstellung mit den Grazer Besonderheiten natürlich auch Veränderungen und Härten mit sich bringt und deswegen ist unser Antrag, hier insbesondere darauf hinzuwirken, dass diese Härten nicht durchgreifen. Es wurde angesprochen, es außer Kraft zu setzen und wieder einen Schritt zurück machen, nein, das ist kein Thema, eben weil ich es erläutert habe, dort die Bauförderung, dort die individuelle Hilfe. Nur es geht um eine Weiterentwicklung und auf die Besonderheiten, die wir im städtischen Bereich haben, hinzuschauen. Danke (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Bürgermeisterstellvertreterin Kahr übernimmt um 17.15 Uhr den Vorsitz. GR.in Haas-Wippel, MA zum Antrag: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Aufgrund der Wortmeldung von den Fraktionen, speziell auch Freiheitliche, die das nicht als dringlich erachten, glaube ich, muss ich unsere Ziele und unsere Überlegungen noch einmal klarer zum Ausdruck bringen. Worum geht es uns als SPÖ und warum haben wir diesen Antrag gestellt? Für uns ist das Thema dringlich, es ist ein wichtiges Thema und wir haben das Ziel und den Ansatz, dass so wenig wie möglich Menschen eine Zuzahlung brauchen. Wenn sie sie brauchen, sollen sie ihn bekommen, den Beitrag, aber das Ziel sollte sein, dass wir Rahmenbedingungen schaffen, dass das so gering wie möglich ist und wo fängt man da an? Dass Wohnen, dass Bauen billiger wird und da ist nicht nur die Stadt Graz gefordert, sondern da brauchen wir auch das Land und den Landesrat Seitinger, der uns hier Unterstützung gibt. Es geht darum, dass man Vorgaben durchforstet, schaut, wo kann es günstiger werden, ohne bei der Qualität wie Behindertengerechtigkeit und Barrierefreiheit Abstriche zu machen. Also das ist einmal ein zentraler Ansatz, nicht Armut verwalten, sondern Lösungen anzubieten. Und da bin ich auch bei der Stadt Graz, nur Wohnungen zu verwalten, ist auch zu wenig, da braucht es einfach auch Innovation, Lösungsansätze und wirksame Ansätze, damit wir hier auch in Graz unseren Beitrag liefern. Und das Zweite ist, dass wir nicht glücklich sind mit dem Gesetz, das zeigt ja dieser Antrag, den die Kollegin Susanne Bauer gestellt hat. Wir wollen Härtefälle abfedern, wir wollen sie unterstützen, wenn diese Fälle, die der Herr Krotzer angesprochen hat, zu einer so deutlichen Einschränkung kommen, das muss evaluiert werden und dann muss man das wieder neu ansetzen. Aber jetzt zu sagen, das Gesetz gleich wegzugeben, das ist einfach zu einfach, weil das Gesetz vorher war auch nicht der Stein der Weisen, muss ich auch sagen. Es hat eine Reform gebraucht, war vielleicht zu schnell geschossen, aber zu sagen, jetzt tun wir das wieder zurück auf den Status quo, wie es früher war, geht auch nicht. Deshalb werden wir natürlich dem Abänderungsanträgen nicht zustimmen, sehr wohl wir dieses Thema sehr, sehr ernst nehmen, das möchte ich noch einmal betonen. Aber da gibt es die zwei Schienen, die wir vertreten, das eine ist, Wohnbau günstiger zu machen und Härtefälle abzufedern. Es muss evaluiert werden und dieser Härtefonds kann auch verlängert werden, das steht nirgends geschrieben, dass das nur in eine Spanne eines Jahres zu betragen hat, also da braucht es schon noch Adaptierungsbedarf und dafür stehen wir als SPÖ Graz. Danke (Applaus SPÖ). StR. Ehmann: Geschätzte Damen und Herren, Mitglieder des Gemeinderates, geschätzte Vizebürgermeisterin! Wir haben es uns nicht einfach gemacht mit diesem Antrag, wir haben einen Antrag gestellt, der selbstverständlich sehr kritisch mit der Situation umgeht, ja wir sehen die Situation auch durchaus kritisch, das ist so und wenn uns Kolleginnen und Kollegen der FPÖ erklären, das bespricht man in einem Telefonat mit Freundinnen und Freunden im Land, ja, das mag so sein, wo war Ihr Telefonat in Kärnten, wo es uns jetzt rund neun Milliarden Euro kosten wird als Republik, da frage ich mich auch, wo haben Sie da telefoniert, wo ihr Telefonat oder zumindest ein sehr teures Telefonat offensichtlich. Denn ich war selbst im U-Ausschuss und habe da sehr viel mitbekommen, wie hier umgegangen wurde mit Republikeigentum. Das heißt, man darf es sich nicht so leicht machen und nicht so populistisch machen, aber zum Populismus sage ich auch dazu, gleichsam der KPÖ sich nur hinzustellen und hier Horrorbeispiele heraufzurechnen, obwohl sie dort und da, das sage ich auch dazu, weil ich habe es über das Sozialamt auch rechnen lassen, stimmen in Einzelfällen, die wir nachträglich berechnet haben. Wir sind nicht mit Fällen hinausgegangen, wo wir vermutet haben, sondern wir haben gesagt, wir lassen die Fälle im Hintergrund berechnen, nämlich auf seriöser Basis, was dann in der Bescheid Erstellung tatsächlich steht und das schauen wir uns an. Und das haben wir uns angeschaut und daher sind wir zu dem Entschluss gekommen, wir müssen diesen Antrag stellen, es ist die Dringlichkeit, die Notwendigkeit der Dringlichkeit vorhanden. Das heißt, es gibt hier Fälle, die sehr problematisch sind und möglicherweise existenziell in einigen Bereichen sind und das kann uns nicht zufrieden stimmen, im Gegenteil, das ist nämlich möglicherweise dabei vorbeigegangen, worum es eigentlich gegangen ist. Gegangen ist es nämlich in der Ausgangsrichtung, und das muss ich schon sagen, so darum, Vermieterinnen und Vermieter beziehungsweise überhaupt Wohnbau, leistbaren Wohnraum zukünftig in einer besseren Form zu ermöglichen, Druck auszuüben auf Vermieterinnen und Vermieter. Dass dieses Mittel über die Betroffenen nicht das probate Mittel ist, da gehe ich konform, deswegen haben wir uns auch auf diesen Antrag geeinigt und haben gesagt, das kann kein Mittel sein, hier Druck auf Vermieterinnen und Vermieter auszuüben, sondern de facto über den Wohnpreis muss man sich Gedanken machen über das Angebot. Das heißt, Spekulation kann ich dann zurückdrängen und Preis kann ich dann regulieren, wenn es ein entsprechendes Angebot gibt. Wenn es das entsprechende Angebot nicht gibt, dann werde ich der Spekulation und der Preisspekulation ausgesetzt sein, das muss uns ja allen klar sein. Jetzt muss man aber in weiterer Folge auch sagen, wenn ich mir jetzt anschaue, dass die Gemeinnützigen vor etwa drei Jahren, der Verband der Gemeinnützigen Genossenschaften vor etwa drei Jahren eine Studie herausgebracht hat, die besagt, also die ungefähr eine Million Quadratmeter untersucht hat in unterschiedlichsten Formen des Wohnbaus, gemeinnützig gefördert usw. und besagt, dass der frei finanzierte mittlerweile offensichtlich in vielen Bereichen günstiger ist wie der geförderte, da muss man auch darüber nachdenken, und da rede ich jetzt nicht von Qualitätseinbußen, da soll jetzt keine Möglichkeit einer Fußbodenheizung oder was auch immer sein, aber man muss sich wahrscheinlich schon darüber unterhalten, ist es sinnvoll, dass wir im sozialen Wohnbau, im geförderten Wohnbau, den wir Menschen zur Verfügung stellen wollen, die es halt nicht so leicht im Börsel haben, das sage ich auch ganz klar dazu, dass die eine Dreifachverglasung brauchen, vielleicht geht es nach heutiger Technologie auch mit Zweifachverglasung, aber die Grundintention des Antrages ist ja doch die, dass man sagt beim Punkt eins, schauen wir uns das noch einmal an, wir glauben, dass es kein probates Mittel in dieser Folge ist und dass wir uns da die Härten anschauen müssen und dass das in dieser Form vielleicht tatsächlich nicht so ideal ist, wie die Grundintention des Landes war. Und der Punkt zwei, wie schauen wir uns das im Wohnbaubereich, nämlich gemeinsam mit Trägerinnen und Trägern und den gesamten Verantwortlichen in diesem Bereich, sei es Wohnbau, was auch immer, wo es schon viele Vorschläge gibt, aber in der Verantwortung des Landesrates mit Landesrat Seitinger zusammen an, wie können wir Wohnbau tatsächlich zukünftig leistbar oder leistbarer gestalten. Ich glaube, das muss ja die Grundintention von uns gemeinsam allen sein und nicht, wer hat jetzt schuld und wer ist jetzt der Schlimme und wer ist jetzt der Böse und was auch immer, sondern denken wir drüber nach, hier wurde etwas beschlossen, das aus unserer Sicht, in Graz sind wir Hauptbetroffene, nämlich dann auch in weiterer Folge mit der Mietzinszuzahlung, die ja über alle Parteien beschlossen wurde, das heißt, hier gibt es ein gemeinsames Commitment, wo wir sagen, wir unterstützen Menschen, die über ein Drittel ihres Einkommens aufwenden müssen im Gemeindewohnbau oder Übertragungswohnbau. Das heißt, setzen wir uns hin, schauen wir uns das an, das wird unsere Stadt ja auch was kosten, wir werden ja auch dort Ausgleichsmaßnahmen oder beziehungsweise Zuzahlungen zu treffen haben womöglich, wo es Reduzierungen in diesem Bereich gibt. Das heißt, schauen wir uns das noch einmal vernünftig an, was kann das Land machen oder verändern, sei es im Einkommensbegriff, ist es sinnvoll, die Familienbeihilfe da in dem Bereich einzusetzen, weil es einfach zu hohe Sprünge macht oder wie schaut das aus. Und gleichzeitig im Wohnbaubereich, wie können wir leistbares Wohnen, aber auch in Graz, da sind wir auch in Graz gefordert, weil nur immer zu sagen, leistbarer Wohnraum, ist schon klar, ist wunderbar, aber wenn wir nicht tatsächlich Grundstücksflächen sichern für Übertragungsbau, weil der Eigenkommunalwohnbau einfach eine relativ teure Geschichte ist und vielleicht nicht in dem Ausmaß sichergestellt werden kann, wie wir uns das wünschen, dann muss ich sagen, ok, dann müssen wir aber auch über Grundstückssicherung nachdenken und dann vielleicht auch einmal in atypischen Wohnbezirken, um sozioökonomische Trennung vornehmen zu können oder vornehmen zu lassen. Aber wie gesagt, das sind alles Sachen über die wir uns unterhalten müssen, glaube ich, hier darf es keine Denkverbote geben und der Ansatz unseres Antrages war genau in diese Richtung. Jetzt niemanden anzupatzen, um das geht es nicht, das sage ich noch einmal ganz klar und deutlich, sondern es geht darum, sich Gedanken zu machen, hier wurde eine Lösung getroffen und was festgestellt und was beschlossen, was vielleicht nicht so ideal ist, wie der Ursprungsgedanke in zweierlei Hinsicht, nämlich zum einen im Beihilfensystem und zum anderen am Wohnbau oder bei den Wohnbauträgern selber. Und insofern sollten wir uns Gedanken machen, glaube ich, und deswegen würde ich sagen, dass dieser Antrag relativ wichtig ist und die Zustimmung erfordert. Danke (Applaus SPÖ). Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 17.30 Uhr den Vorsitz. Bgm.-Stv.in Kahr: Ich wollte mich eigentlich gar nicht melden, weil eigentlich das Wesentliche mein Kollege Gemeinderat Krotzer schon gesagt hat. Aber es sind jetzt zwei Wortmeldungen gefallen und zum Schluss von Herrn Stadtrat Ehmann, da muss ich mich einfach zu Wort melden. Ich sage das jetzt, obwohl ich mich wirklich innerlich sehr aufrege und wissen Sie warum, meine Damen und Herren, weil seit dieses Gesetz im Landtag beschlossen ist und wie wir die Durchführungsbestimmung gesehen haben und das muss man einmal, da muss ein halber Mathematiker verstehen, um diese Durchführungsbestimmung überhaupt einmal zu entziffern, ich mich bei jedem Beispiel von Menschen, die bei uns waren, und das waren überwiegend Österreicher und Österreicherinnen, nur so viel auch zur FPÖ, ich mir immer gewünscht habe, da irre ich mich. Wir haben das falsch, irgendwie haben wir da was übersehen oder das kann es nicht sein, weil zwei Drittel, das soll eher wenig greifen, waren genau solche Beispiele, wie mein Kollege, die stammen eh aus unserem Büro, es so ausgegangen ist. Es waren bis auf jene Pensionisten-Ehepaare mit Mindestpension oder Personen oder Familien, die vorher auf unter 30 m2, also auf Minizimmer gewohnt haben, die ausgeschlossen waren von einer Wohnbeihilfe oder wenn der Netto-Mietzins über 7,44 Euro Richtwertmiete gelegen sind, die haben bisher auch keine bekommen, dadurch, dass das weggefallen ist, kommen die vielleicht mit ein bisschen einer Wohnunterstützung neu in Genuss. Alle anderen Beispiele sind weniger gewesen oder gar nichts und das waren wirklich hunderte. Das war der Grund, warum wir uns da so empört haben und auch unter anderem damals auch einen Dringlichkeitsantrag eingebracht haben und meine KollegInnen im Landtag sich da äußern. In einem Punkt hat die Kollegin Gemeinderätin Bauer Recht, im Landtag war es immer ein Fehler, dass aus dem großen Topf der Wohnbauförderung auch die Individualförderung der Wohnbeihilfe immer… weil da war immer der Streit, du hast die Summe x hast gehabt und was ist jetzt wichtiger, der Geschosswohnbau, der geförderte oder jetzt die Individualförderung, die Subjektförderung. Wir waren seit Jahrzehnten, und deshalb habe ich mich da gemeldet, ich sage das jetzt gar nicht böse, sondern ich gehe davon aus, dass du die Historie ja nicht weißt, wir machen immerhin 17 Jahre Wohnungspolitik da in Graz, haben wir immer gesagt, wir brauchen Grundstücke, muss die Stadt Graz dafür sorgen und wir brauchen das Land Steiermark für die Wohnbaufördermittel, aber verzeih, dass ich das bitte jetzt so sage, da bist nicht du schuld da und auch nicht die Kollegen, aber eure Kollegen im Landtag haben diesen sozialen Wohnbau an die Wand gefahren, das ist sukzessive zurückgegangen. Die Wohneinheiten im sozialen Wohnbau für die gesamte Steiermark sind 700, das ist nichts, deshalb haben wir uns jetzt vor zwei Jahren entschlossen, dass wir gesagt haben, bis wir da warten, werden wir schwarz, deswegen gehen wir einen eigenen Weg und mit dem Graz-Modell versuchen wir selbst wieder mit einer gedeckelten Mietobergrenze selbst Gemeindewohnungen wieder zu bauen, wie es in der Zwischen- und Nachkriegszeit üblich war und wir auch selbst verwalten. Weil dann haben wir selber einen Einfluss auf das Ganze. Der soziale Wohnbau ist im Land an die Wand gefahren worden, das ist leider so, sind kaum Mittel da und unter anderem auch, weil natürlich die Subjektförderung auch daraus bezahlt worden ist und das hätte immer sauber getrennt gehört, insofern hat die Susi schon recht. Aber die Wohnbeihilfe jetzt in dieser Weise, also die Wohnunterstützung neu zu gestalten, wie sie jetzt ist, das ist eine Katastrophe, weil auf der einen Seite fehlt uns genügend wirklich günstiger und erschwinglicher dauerhafter Wohnraum für die Familien und Personen in der Steiermark und auf der anderen Seite ist der private Wohnungsmarkt zu teuer, wo man aber auch schon, weil das leistbare Wohnen, das fordern wir, aber das fordert ihr oft auch auf Plakaten und da warten wir auch schon längst auf eine Mietrechtsreform im Bund, die sozusagen die Einzigen wären, die müssten sozusagen sich endlich einmal entschließen, dass es gesetzlich festgelegte Mietzinsobergrenzen, damit eben nicht die Mieten am privaten Wohnungsmarkt so ins Unendliche steigen. Ohne dem wird es nicht gehen und ich muss einfach noch einmal erinnern, ich hätte es sonst nicht getan, aber weil du selbst es angesprochen hast, es ist leider ein Kollege eurer Fraktion gewesen, der zehn Jahre lang ein einziges Grundstück angekauft hat für den kommunalen Wohnbau, für Gemeindewohnungen, wir haben erst seit 1998 sind wir wieder auf einem Weg, dass wir entsprechende Grundstücke und auch wieder da weiterkommen. Und es ist Hartnäckigkeit, das sage ich jetzt schon, auch meiner Fraktion, dass wir da überhaupt weitergekommen sind und das sage ich nicht ohne Stolz dazu (Applaus KPÖ). Bürgermeisterstellvertreterin Kahr übernimmt um 17.35 Uhr den Vorsitz. GR.in Braunersreuther: Ich mache auch nur ganz kurze Wortmeldung als Ergänzung, gar nicht zu diesem Gesetz, sondern zu dem Beitrag von Herrn Ehmann. Es geht darum, dass natürlich jetzt bei der Wohnbeihilfe nicht gespart werden soll, es wurde dann gesagt, dass auch beim Wohnbau einerseits nicht gespart werden soll, also an Barrierefreiheit zum Beispiel, aber dann wieder doch. Und da würde ich dem Herrn Ehmann vielleicht sagen, es gibt sehr interessante Führungen zum Wohnbau im roten Wien, sich das einmal anzuschauen, was damals in der Zwischenkriegszeit, die sicher keine leichte Zeit war, an qualitativen Standards gesetzt wurde mit dem sozialen Wohnbau, dem viele nachgefolgt sind. Und deswegen finde ich das entwürdigend, wenn gesagt wird, dass im sozialen Wohnbau jetzt dann vielleicht doch nicht Dreifach- sondern nur Zweifachverglasung und dann geht man noch ein bisschen weiter, weil das Nächste braucht man auch nicht, die brauchen halt dann keinen Holzboden, sondern da kann man auch einen Plastikboden reinlegen und dann sind wir wieder da, wo wir schon einmal waren, wo man dann sagt, naja also für Leute, die jetzt eh irgendwie nicht täglich arbeiten gehen, die brauchen eigentlich nicht so dringend eine Dusche. Also genau das, was die KPÖ an Verbesserungen im qualitativen Standard herbeigeführt hat, dass es nämlich qualitative gute Wohnungen gibt, die auch lange haltbar sind, die keinen hohen Abnützungsgrad haben, so wie es im privaten Wohnbau häufig der Fall ist, das sollte eigentlich nicht aufgegeben werden (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Bauer: Die Debatte war breit und ist auch tief in die Historie gegangen und ich habe jetzt gerade ein bisschen überlegt, ich spreche eigentlich immer vom geförderten Wohnbau. Meine persönliche Bezeichnung, und nicht sozialer Wohnbau, und jetzt habe ich selber für mich nachgedacht, warum? Auf Landesebene war die Sozialdemokratie für die Wohnbauförderung nie zuständig und auf Stadtebene haben wir es jetzt die vierte oder die fünfte Periode jetzt auch keine Zuständigkeit, das ist die Zuständigkeit der KPÖ und es ist mir jetzt selber bewusst worden, dass ich, wenn da vom öffentlichen oder vom Gemeindewohnbau oder vom geförderten Wohnbau gesprochen habe, aber nicht vom sozialen Wohnbau und warum erwähne ich das? Ich blicke jetzt Richtung FPÖ, denn die FPÖ hat eine der gravierendsten Veränderungen meiner Meinung nach bei der Wohnbauförderung unter Landesrat Schmid gemacht, wo wir heute irrsinnig darunter leiden, dass ist die Veränderung der Rückzahlungen bei den Annuitäten, die uns jährlich Kopfzerbrechen machen bei mehreren tausenden Wohneinheiten und das ist ein großes Problem und ich glaube, ihr braucht euch da nicht herstellen und sagen, ok, es hat einmal 70 Millionen gegeben für die Wohnbeihilfe, für die Subjektförderung, ja, das ist richtig und jetzt sind es weniger, derzeit bleibt es gleich. Ich habe mir auch hier die Historie angeschaut. Über weite Strecken war es ein Abfedern, was im Bau nicht erreicht wurde und es war immer ein Hü und ein Hot, weil es das Anhängsel war in der Bauförderung, nicht in der Subjektförderung, das hat aberwitzige Ausmaße immer wieder einmal angenommen und die wurden korrigiert. Das war immer ein Vor und Zurück, das wissen wir und insofern bin ich jetzt einmal ganz froh, dass das von der Wohnbauförderung ausgegliedert wird und getrennt wird. Zur Frau Stadträtin Kahr, die Mietrechtsreform ist zwar nett, aber da brauchen wir die ÖVP dazu, das weißt du auch und was das Wohnen in Graz anbelangt, ich bin sehr froh, dass der Wohnungsbericht kommt, weil ich glaube, wir brauchen jetzt endlich einmal harte Fakten, wann, wieviel, was passiert ist, weil in Graz wissen wir im Endeffekt, dass es viel zuwenig öffentlicher Gemeindewohnbau ist. Die Verantwortung, und ich kenne deinen Satz, dass du den Wolfgang Riedler diese kurze Zeit, wo er Stadtrat war, immer die Schuldigkeit zuspielen willst, aber das geht nicht. Die Verantwortung für den Wohnbau hast du seit ewigen Zeiten oder deine Fraktion. Das, was jetzt auch noch positiv ist und ich möchte es jetzt gerne einmal sagen, was im Antrag noch drinnen ist, ich glaube, es kommt hier jetzt eine Trendwende mit hinein und es erreicht jetzt auch schön langsam viele Köpfe, dass man die Hardware, sprich das Gebäude und die Gebäudekosten, von der Software, sprich auch dann von der Erhaltung, klar trennen muss und gemeinsam, zum einen klar trennen, aber dennoch gemeinsam betrachten muss. Ich glaube, das ist ein wesentlicher Fortschritt. Ja, es wird Veränderungen geben durch das Wohnungsunterstützungsgesetz, ich kenne auch Familien, die jetzt eine Wohnunterstützung erhalten werden, die keine Wohnbeihilfe erhalten haben, weil die Wohnung nicht entsprochen hat. Und wir wissen, dass bei dem knappen Wohnraum die Kriterien für die Wohnbeihilfe in Graz auch Menschen, die wenig Einkommen hatten, gezwungen hat, sich anderen Wohnraum, der nicht förderbar ist, zu suchen. Das wisst ihr von der KPÖ auch, das müssen wir uns allen zugutehalten. Das Budget bliebt gleich, es kommt auf der einen Seite zu einer Ausweitung und wir wollen dort, wo es Veränderungen negativer Natur gibt, eine entsprechende Abfederung und das für Graz (Applaus SPÖ). Bgm.-Stv.in Kahr: Bevor wir jetzt zur Abstimmung kommen, darf ich herzlich auf der Galerie Herrn Ernst Gödl, Vizepräsident des Bundesrates begrüßen (allgemeiner Applaus). Der Abänderungsantrag der KPÖ wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Der Punkt 1 des Antrages wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, FPÖ und Grüne) angenommen. Der Punkt 2 des Antrages wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 17.45 Uhr den Vorsitz. 6) Tierschutz versus Religionsfreiheit – ein politischer Diskurs GR.in Mag.a Schleicher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Schleicher: Hoher Gemeinderat, werte Gäste! Mein Antrag beschäftigt sich mit dem Thema Religionsfreiheit versus Tierschutz, Anlass ist der aktuelle Fall bei Ilz, das war letzte Woche in allen Zeitungen, wo 79 Schafe auf einer Wiese geschächtet wurden, 130 Tiere hätten es sein sollen. Glücklicherweise sind dann Tierärzte eingeschritten. Beim Schächten, wie wir alle wissen, wird den Tieren bei vollem Bewusstsein die Kehle durchgeschnitten und erst danach darf das Tier betäubt werden. Das ist absolut abzulehnen und mit keinem Tierschutzgedanken zu vereinbaren. Deshalb steht auch in unserem Tierschutzgesetz, dass beim Schlachten und Töten von Tieren jedes ungerechtfertigte Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst vermieden werden muss. Ausgenommen sind eben Notschlachtungen und das rituelle Schlachten. Beim Schächten soll eben mit einem einzigen großen Schnitt der Hals geöffnet werden und die großen Arterien und die Luftröhre und damit soll das Tier sofort bewusstlos werden. Bei vollem Bewusstsein werden die Tiere aber in dafür vorgesehene Vorrichtungen gezwängt und fixiert, da kann man sich vorstellen, dass man schon bei der schweren Angst ist. Aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen weiß man, dass tiefergelegene Gefäße im Nacken- und Rückenbereich durch den Schächtschnitt nicht getroffen werden und das Gehirn noch weiter versorgen und so die Tiere nicht immer sofort bewusstlos werden. Es ist grausame Folter, die in einer zivilisierten Gesellschaft in unseren Augen absolut nichts mehr verloren hat. Das Schächten ist ja schon in einigen europäischen Ländern verboten. Deshalb haben auch unsere Kollegen im Landtag am Dienstag einen diesbezüglichen Antrag eingebracht, wo es tatsächlich zu einer sachlichen Diskussionsdebatte gekommen ist. Vor allem um die Problematik der unterschiedlichen Rechtsmaterien eben der Religionsfreiheit, die im Verfassungsrang steht und dem einfachen Tierschutzgesetz. Das heißt, das eine steht im Verfassungsrang, das andere ist ein einfaches Gesetz, meistens zack-bum-aus, Ende der Diskussion, das ist das Totschlagargument, so muss das aber nicht sein. Nichts ist in Stein gemeißelt und so sieht es offenbar auch der ÖVP-Landesrat Mag. Drexler, wenn ich ihn zitieren darf: „Man darf sich nie hinter bestehenden Normen verstecken. Aufgabe der Politik ist es, über künftige Normen zu reden und geltende Normen zu evaluieren.“ Er sagt weiter, dass es Aufgabe der Politik ist, eben den rechtlichen Status auch in Zukunft die Normen mitzugestalten. „Es ist unbestreitbar, dass die Religionsfreiheit und alle ihr innewohnenden Nebenrechte zum Grundkern dessen gehören, was eine aufgeklärte und moderne rechtsstaatliche Gesellschaft ausmachen.“ Er hält aber auch fest, dass bei allen Fragestellungen aller Grund- und Menschenrechtsdebatten es immer wieder zu Abwägungen kommen hat müssen, ob Rechtsmaterien sich gegenseitig ausschließen und dass diese Abwägungsfrage hier eben die Religionsfreiheit oder das Tierschutzgesetz vonstatten gehen muss. Es ist eben auch eine Abwägungsrage, ob religiöse Freiheit so weit gehen kann, andere Dinge, die die Rechtsordnung über Jahrzehnte oder Jahrhunderte geprägt hat und normiert hat, ob die Religionsfreiheit alles überstrahlen darf. Die Gesellschaft entwickelt sich weiter, man muss deshalb auch über die Weiterentwicklung solcher Rechtsgeflechte nachdenken und diskutieren dürfen. Mag. Drexler hat auch gesagt: „Aus meiner Sicht ist die Frage erlaubt, ob ein Schächtungsverbot mit dem verfassungsmäßig garantierten Grundsatz der Religionsfreiheit kollidiert. Die Diskussion darüber muss jedenfalls erlaubt sein“, so Landesrat Drexler. Diesen Aussagen können wir uns vollinhaltlich anschließen, es wird jetzt auch im Land eine parlamentarische Enquete geben, die sich ausführlich mit diesem Thema befassen wird und deshalb stellen wir folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Der Gemeinderat der Stadt Graz bekennt sich dazu, an einem entsprechenden politischen Diskurs aktiv teilzunehmen. Herr Bürgermeister Mag. Nagl wird daher ersucht, diese Bereitschaft gegenüber seinem Parteikollegen Herrn Landesrat Mag. Drexler gegenüber entsprechend zu kommunizieren (Applaus FPÖ). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 17.45 Uhr den Vorsitz. GR. Mag. Fabisch zur Dringlichkeit: Lieber Herr Bürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Astrid! Als Sohn eines ehemaligen Land- und Amtstierarztes und selbst staatlich geprüfter Trichinenbeschauer, du bist wahrscheinlich die Einzige herinnen, die mit dem Begriff was anfangen kann, so winzig sind diese Tierchen, kenne ich auch die Schlachthöfe von innen und auch ein wenig die Bedingungen, unter denen gearbeitet wird. Anlass für deinen dringlichen Antrag war ein illegales Schächten von über 70 Tieren auf dem Land. Dieser Fall ist, um in der Tiersprache zu bleiben, eine Riesenschweinerei, eine einzige Sauerei. Für mich unfassbar, bin aber überzeugt, dass die Verantwortlichen auch entsprechend bestraft werden. Nur ich fürchte, dieser Fall wäre sowieso passiert, auch wenn das Schächten verboten wäre, weil es war ja ein illegaler Vorgang. Schließlich verlangt das Gesetz eigene zugelassene Schlachtanlagen für das Schächten, die Anwesenheit eines Tierarztes, erfahrenes Personal und anschließende Betäubung. Vielleicht könnte man das mit der Betäubung vorziehen so wie in Indonesien, im islamischen Land, das wäre mir persönlich auch sehr sympathisch, aber grundsätzlich sind unsere österreichischen Gesetze in diesem Punkt nicht schlecht, sie müssen nur korrekt von allen eingehalten werden. Grundannahme deines Antrages lautet, Schächten sei Tierquälerei, das Leid der Tiere wäre ein deutlich höheres als bei den üblichen gewohnten Schlachtmethoden. Aber um dies zu beurteilen, brauchen wir keine Politiker, sondern dafür braucht es eine sehr kompetente Berufsgruppe und das sind einmal unsere Tierärzte. Kein Tierarzt in Österreich akzeptiert sinnloses Tierleid, das wäre völlig gegen die Berufsehre. Sollte eines Tages also ein klares Gutachten der Tierärzteschaft feststellen, dass auch fachmännisches Schächten Schmerz und Leid der Tiere erhöhen, wäre diese Tatsache durch keine Religion und Religionsfreiheit zu rechtfertigen. Mir ist aber eine diesbezügliche Stellungnahme der Tierärzte bis dato nicht bekannt. Leider wurden auch bei ortsüblichen Schlachthäusern in der Steiermark die Vorschriften nicht immer eingehalten, ich rede jetzt nicht von Schächtungen, sondern von ortsüblichen Schlachthäusern. Ist natürlich auch eine Folge des Arbeits- und Zeitdrucks für die Mitarbeiter. In Frankreich sind, so der heutige Standard, unerträgliche Bilder von französischen Schlachthöfen aufgetaucht. Das französische Parlament überlegt sich nun Gegenmaßnahmen bis hin zur Videoüberwachung zentraler Stellen im Schlachthof. Von 259 französischen Schlachthöfen wurden drei geschlossen, 31 % erhielten eine Aufforderung zur Mängelbehebung. Auch in der Steiermark sind, dank des Vereines gegen Tierfabriken, vor einem Jahr gravierende Missstände aufgezeigt worden. Ich hoffe, sie wurden inzwischen behoben und um diese aktuelle Situation aber auch in Graz dokumentieren zu lassen, komme ich nun zu unserem Abänderungsantrag und ich darf ihn gleich vorlesen, der ist nicht lange: Der für das Veterinäramt zuständige Stadtrat Mag. Mario Eustacchio wird damit beauftragt, dem Gemeinderat bis zu seiner Sitzung im Dezember einen Bericht darüber vorzulegen, inwieweit die gesetzlichen Bestimmungen, die das Tierleid vor und bei Schlachtungen minimieren sollen, in allen Schlachtbetrieben in Graz eingehalten werden. In allen Schlachtbetrieben, solche und solche. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR. Pacanda: Ich möchte mich gleich direkt an Kollegen Fabisch anhängen, wo er nämlich gesagt hat, dass es halt nicht nur allein politisch diskutiert werden sollte und dementsprechend, sollte euer Abänderungsantrag keine Mehrheit finden, haben wir einen Zusatzantrag zum ursprünglichen Antrag gemacht, den ich auch kurz erklären mag. Also wie ich gesagt habe sind wir der Meinung, dass es nicht rein nur politisch diskutiert werden soll, sondern es soll auch in der gesamten Tierzucht, wenn schon diskutiert wird, also von Aufzucht, Haltung über Transport hin bis zur Schlachtung kritisch und dann dementsprechend in diesen Diskurs, der hier vorgeschlagen wurde eben mit VertreterInnen von Religionsgemeinschaften, finden wir ganz wichtig, dass die in diesen Prozess hier eingebunden werden und eben Tierschutzorganisationen, weil die dementsprechend auch dann für die Tiere da die Position einnehmen und dementsprechend würden wir dann im Anschluss diesen Zusatzantrag stellen. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR.in Katholnig: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich können wir der Dringlichkeit zustimmen und auch eurem Antrag. Trotzdem kann ich es mir nicht ganz verkneifen, das irgendso wieder mit religiösen Hintergrund zu sehen, weil ich glaube nicht, dass auf einem Nebenerwerbsbauernhof bei jedem Hendl, das abgestochen wird oder jeder Hase, der abgestochen wird, ein Amtstierarzt dort ist und da passiert auch einiges und ich habe oft schon gesagt, wenn ich ein Tier töten müsste, würde ich Vegetarier werden, ich könnte es nicht. Wie angeführt, in manchen Schlachthöfen, auch wo ein Amtstierarzt dort ist, was da alles schon passiert ist, ist auch widerlich bis dort hinaus, also ganz verstehe ich den Antrag nicht, es müsste generell eben auf Tiere, tierwürdig müsste geschlachtet werden oder wie auch immer. Es müssen Regeln da sein, es darf nicht jeder tun, wie er will und was ich nicht ganz verstehe, das ist in Ilz passiert, wir wohnen in Graz, natürlich müssen wir auf Graz auch schauen, in Graz darf so etwas auch nicht passieren, aber dem Inhalt können wir nicht ganz zustimmen. Dankeschön (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Es hat sehr lange gedauert, bis Tierschutz als Staatsziel in unserer Bundesverfassung verankert wurde. Tierschutz bedeutet nach § 1 Tierschutzgesetz den Schutz des Lebens und Wohlbefindens des Tieres als Mitgeschöpf der Menschen. Jegliches Töten von Tieren, das dem Tier extremen Stress verursacht, ist für uns Grüne Tierquälerei, dazu gehört Schächten, dazu gehört aber auch die alltägliche Praxis in den Schlachthöfen. Der Verein gegen Tierfabriken ist ja da sehr aktiv, hat auch öfter schon demonstriert vor dem Schlachthof in Graz, der ja, ich glaube, bekannterweise der größte Schlachthof Österreichs ist. Es gibt auch eine Petition zu einer Verschärfung der Schlachtverordnung, die über 12.000 Menschen unterschrieben haben, ich möchte das hier bekanntmachen, vielleicht möchte die eine oder der andere diese Petition auch unterstützen. Uns ist sehr wohl klar, worauf dieser dringliche Antrag auch abzielt, dass es da nicht nur um Tierschutz geht, wir werden trotzdem der Dringlichkeit und dem Inhalt des dringlichen Antrages von dir, Astrid, zustimmen. Wir werden auch dem Zusatzantrag von Philip Pacanda zustimmen und was den Abänderungsantrag der KPÖ betrifft, haben wir im Vorfeld gesprochen, weil wir gerne hätten, dass daraus ein Zusatzantrag wird. Wir glauben nämlich, dass diese breite Debatte auch auf Landesebene sehr wichtig ist und wir möchten das nicht verengen und sozusagen jetzt nur die städtische Seite dessen anschauen, das war leider nicht möglich, dass das geändert wird und daher werden wir dem Abänderungsantrag der KPÖ nicht zustimmen (Applaus Grüne). GR.in Mag.a Schleicher: Dass es woanders Missstände gibt, das ist wohl evident, das können wir überall nachlesen, ob das jetzt in Frankreich oder auch bei uns in Graz im Schlachthof ist, aber es rechtfertigt ja nicht, dass das Schächten einfach tierschutzrechtlich bedenklich ist. Der Unterschied ist, dass wir das … erlauben beim Schächten, das heißt, dem Tier wird bei vollem Bewusstsein der Hals aufgeschnitten, danach ist die Betäubung erlaubt. Unsere Tiere im Schlachthof werden zuerst betäubt und dann beginnt der Schlachtvorgang, das ist ein gewaltiger Unterschied. Ich weiß nicht, was es daran nicht zu verstehen gibt. Dass natürlich die Bedingungen auf den Schlachthöfen oder Massentierhaltung oder Tiertransporte, über das haben wir da herinnen eh schon gesprochen, dass das nicht optimal ist, das liegt eh auf der Hand, deshalb fordern wir ja auch Videoüberwachung in Schlachthöfen oder Förderung mobiler Schlachthöfe. Dem Abänderungsantrag können wir demnach nicht zustimmen, es ist ja auch nicht im eigenen Wirkungsbereich vom Herrn Stadtrat und dem Zusatzantrag der Piratenpartei stimmen wir auch nicht zu (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Abänderungsantrag der KPÖ wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, SPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, SPÖ, Grüne und Piratenpartei) angenommen. Der Zusatzantrag der Piratenpartei wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. 7) Umsetzung des Bio-Impulszentrums Alt-Grottenhof GR.in Mag.a Schleicher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Schleicher: Bei meinem nächsten Antrag geht es um die Umsetzung eines Bio-Impulszentrums am Areal Alt-Grottenhof. Regionalität ist ein ganz wichtiger Wert für eine Gesellschaft und nur kleinstrukturierte Landwirtschaften wie kleine Familienbetriebe können so eine hohe Qualität am besten in bio liefern. Leider wissen wir ja, wie die EU fördert und dass Fläche wichtig ist, da haben die kleinen Landwirtschaften und die kleinen Betriebe einfach ein Nachsehen. Umso wichtiger ist es, auf kommunaler Ebene alles daran zu setzen, dass Regionalität gefördert wird und erhalten bleibt. Dank engagierter Vereine, wie die Bio-Ernte Steiermark, das ist einfach ein Zusammenschluss von steirischen Bio-Bauern, die Ziele verfolgen wie Ökologisierung der Landwirtschaft, Steigerung der Bodenfruchtbarkeit, Versorgung der Bevölkerung, also somit auch von uns, mit gesunden und gentechnikfreien Lebensmitteln und natürlich für eine faire Preisgestaltung für hochwertige Lebensmittel. Und diese haben gemeinsam mit der Landwirtschaftsschule Alt-Grottenhof ein tolles Projekt geboren, nämlich das Bio-Impulszentrum. Hier soll biologische Landwirtschaft von allen Besuchern mit allen Sinnen erlebt und vor allem auch gelebt werden können. So ein Zentrum soll zentrale Anlaufstelle für die Biobauern sein, die modernen Ausbildungsstätten, und soll aber auch Erholungs- und Erlebnisangebot für die Grazer bieten. Mit so einem Impuls-Zentrum kann der Verkauf von Bioprodukten, die Vermarktung und auch die wichtige Forschung und Innovation in diesem Bereich auf gemeinsame professionelle Füße gestellt werden. Bereits im Jahr 2012 hat die Bio-Ernte Steiermark mit der Stadt Graz Kontakt aufgenommen, genauso mit dem Land und dem zuständigen Landesrat. Es hat zum Projekt sogar einen Architektenwettbewerb gegeben, der einen Sieger hervorgebracht hat. Es folgten im Laufe der Jahre immer wieder Investitionszusagen. Dabei trifft es in Zeiten des Klimawandels wirklich den Nerv der Zeit, auf regionale Produkte zurückzugreifen und natürlich ein weiterer ganz wichtiger Aspekt ist der Tierschutz. Der Gemeinderat hatte hier im Jahr 2013 klar zum dringlichen Antrag „Stoppt das Tierleid“ sich bekannt einstimmig und gemeinsam gegen Massentiertransporte ausgesprochen. Aber nicht nur das, sondern wir haben auch uns dazu bekannt, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln selber gegen diese Massentiertransporte vorzugehen, und zwar im Bio-Impulszentrum wäre eben ein kleiner Mosaikstein dafür. Junge Menschen als zukünftige Konsumenten zu sensibilisieren, dass eben nicht nur Schüler der Landwirtschaftsschule hautnah erfahren können, wie sich Nutztiere unter optimalen Haltungsbedingungen und mit gesundem Futter entwickeln können oder dass nicht nur Schüler der Landwirtschaftsschule sehen, wie der Weg verläuft vom Getreide bis zum Brot oder vom Schwein bis zum Schinken. Und natürlich auch, welche Verantwortung damit einhergeht. Das ist eben sehr wichtig, wenn wir nicht wollen, dass die jungen Leute dann im Supermarkt das Billigfleisch mit einem Kilopreis von 2,99 Euro kaufen. Leider fehlt es für so ein Zentrum an Räumlichkeiten, es mangelt an einem, für die geschätzten 10.000 damals in diesem Projekt jährlichen Besucher, an einem Besucherzentrum und es benötigt professionell ausgebildete Fachkräfte, die die Schüler und Schulklassen im Rahmen von lehrreichen Führungen vor Ort betreuen können. Zusammengefasst fehlt es trotz des beachten Eigenkapitals von der Bio-Ernte Steiermark immer noch an finanziellen Mitteln, um das Projekt zu realisieren. Der Antragstext liegt eh vor (Applaus FPÖ). GR. Pogner zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Astrid! Die Idee des Bio-Zentrums ist eine sehr gute Idee und das sollte man durchaus verfolgen. Wenn ich mich richtig erinnere, bei den Budgetverhandlungen zu Beginn dieser Periode wollten wir 400.000 Euro für dieses Projekt ins Budget hineinschreiben und es war genau deine Fraktion, die sich da quergelegt hat und gesagt hat, nein, für das Bio-Zentrum brauchen wir das eigentlich nicht. Also das ist etwas eigenartig, dann herzugehen und zu sagen, warum ist das noch nicht gemacht worden. Aber ganz unabhängig davon muss man einmal festhalten, es ist eine Geschichte des Landes und der Herr Landesrat Seitinger hat uns auch bestätigt, dass das Bio-Zentrum noch bei weitem nicht gestorben ist und noch nicht ad acta gelegt ist, sondern ganz im Gegenteil, es wird ordentlich aufgearbeitet und es wird ordentlich vorbereitet und auch aufgrund der Ressortveränderungen, die sich im Land ergeben haben, wird das neu aufgesetzt und neu durchgedacht und wird dann auf Schiene gebracht. Also das heißt, es wird kommen, es dauert ein bisschen eine Zeit, man soll ja keinen Schnellschuss machen, sondern man soll es vernünftig durchdiskutieren und noch einmal, wie gesagt, es ist Sache des Landes und wenn das Land das nicht macht oder noch nicht gemacht hat, dann können wir da eigentlich nur unseren Willen kundtun und sagen, ja wir hätten es gerne, das haben wir übrigens auch, wie gesagt, bei den letzten Budgetverhandlungen gemacht und warten darauf, dass das Land zur Umsetzung kommt, dann werden wir natürlich gerne bereit sein, da mitzugehen und mitzumachen. Ein Bio-Zentrum ist immer eine tolle Sache, aber derzeit ist es absolut nicht dringlich und daher werden wir nicht zustimmen (Applaus ÖVP). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, FPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. GR.in Mag.a Schleicher: Darum ist es ja im Antrag auch gegangen im Punkt zwei, dass wir als Stadt Graz an das Land herantreten. Es sind eben Wahlen gewesen, die Karten sind neu gemischt und für so ein Bio-Impulszentrum, das absolut wichtig ist, auch einen Mehrwert hat für die Stadt Graz, an das Land heranzutreten. Ich war jetzt auch die letzten Jahre immer laufend mit dem Geschäftsführer der Bio-Ernte im telefonischen Kontakt, habe am Anfang der Woche auch mit dem Direktor der Landwirtschaftsschule gesprochen und der wusste noch nichts davon, dass das Projekt nicht gestorben ist und alles auf Schiene ist. Aber das freut mich natürlich (Applaus FPÖ). Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 18.10 Uhr den Vorsitz. 8) Grazer Grüngürtel in Gefahr – Petition für eine Beibehaltung der derzeitigen Bestimmungen zum Schutz von Waldflächen im Bundesforstgesetz GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe KollegInnen, lieber Gerhard, liebe Gäste! In meinem dringlichen Antrag geht es um eine Petition für eine Beibehaltung der derzeitigen Bestimmungen zum Schutz von Waldflächen im Bundesforstgesetz. Der Hintergrund ist, dass es auf Bundesebene derzeit Bemühungen gibt, Verwaltungswege zu vereinfachen, das ist das sogenannte Deregulierungspaket des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und im Bereich des Forstrechts hätten diese Änderungen massive negative Auswirkungen auf unseren Grüngürtel und zwar in drei Punkten. Der erste Punkt ist, dass die Untergrenze für das Vorliegen der Waldeigenschaft von 1.000 m2 auf 5.000 m2 angehoben werden würde. Das bedeutet gerade in Graz, wo wir öfter Waldvorstellungsverfahren haben, ich erinnere nur zum Beispiel an die Panoramagasse, wo es uns letztlich gelungen ist, diese Fläche zu erhalten. Also sogenannte Inselwälder, also bei 5.000 m2 würde es dann schon schwierig werden und wir hätten dann keine Möglichkeit durchzusetzen, dass es eben zu einer Wiederaufforstung kommt. Was die bewilligungspflichtigen Rodungen betrifft, sollen die Flächen von 1.000 m2 auf 3.000 m2 angehoben werden, das heißt, es würde in Zukunft ein reines Anzeigeverfahren sein, wo ein Verwaltungsbeamter das Verfahren durchführt, es würde niemand von unseren Förstern mehr rausfahren, sich das anschauen. Und ich kann nur aus persönlicher Erfahrung sagen, wenn im Grazer Grüngürtel, und das wissen sicher die Umweltsprecherinnen und Umweltsprecher der anderen Parteien auch, wenn im Grazer Grüngürtel eine Fläche von 1.000 m2, wenn dort gefällt wird, dann fällt das auf und es ist wirklich eine Riesenaufregung unter den Leuten, die dort spazieren gehen beziehungsweise in der Umgebung wohnen. Und der dritte Punkt ist der Entfall der Staatsprüfungen für den höheren Forstdienst, da geht es einfach um die Aufrechterhaltung eines bestimmten Ausbildungsniveaus und es ist so, dass auch der Steiermärkische Forstverein sich dafür ausspricht, dass diese Staatsprüfung weiterhin durchgeführt wird. Der Grazer Grüngürtel umfasst 98 Prozent des gesamten städtischen Waldes, er ist wichtig für unser Kleinklima, für den Luftaustausch, er umgibt die Stadt im Westen mit dem Plabutsch und dem Buchkogel und im Norden und Osten mit dem Grazer Hügelland. Mit einer Fläche von fast sieben Hektar bedeckt er mehr als die Hälfte des gesamten Stadtgebietes. Der Grüngürtel unterliegt eben nicht der Grazer Baumschutz-Verordnung, sondern dem Forstgesetz. Wir haben jetzt einfach die Sorge und die habe nicht nur ich, sondern die haben auch die Förster, die für die Stadt Graz tätig sind, dass in Zukunft großflächige Fällungen und Rodungen im Grazer Grüngürtel möglich sein würden, dass die städtischen Waldflächen massiv gefährdet sind und deshalb ist es auch der Anlass für mich, diesen dringlichen Antrag zu stellen, weil wir einfach nicht zulassen können, dass bundesrechtliche Bestimmungen unsere Bestrebungen zur Verbesserung des Stadtklimas untergraben. Daher stelle ich seitens der Grünen - ALG folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : 1. Der Gemeinderat der Stadt Graz bekennt sich zum konsequenten Schutz des Grazer Grüngürtels und weist in diesem Zusammenhang auf die massiven negativen Auswirkungen der im Rahmen des „Deregulierungspakets“ geplanten Änderungen des Bundesforstgesetzes speziell auf städtische Wälder hin. 2. Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird ersucht, an Bundesminister Andrä Rupprechter mit dem dringlichen Ersuchen heranzutreten, a.) städtische Wälder von den geplanten Änderungen im Bundesforstgesetz auszunehmen, b.) sollte auf Bundesebene an den vorgeschlagenen Änderungen, wie im Forstgesetz derzeit vorgesehen, festgehalten werden, zumindest die Landesregierungen per Verordnung zu ermächtigen, Zonierungen für die Mindestgrößen der Rodungen erlassen zu können c.) sowie den Entfall der Staatsprüfungen für den höheren Forstdienst zurückzunehmen. Ich bitte um Annahme diesen dringlichen Antrages (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 9) Bekenntnis zur Verbesserung der FußgängerInnen-Sicherheit und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für FußgängerInnen GR. Dreisiebner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist euch zugegangen, ich will den doch recht ausführlichen Motiventext nur ganz kurz streifen, vielleicht noch ein paar Beispiele bringen. Beziehen tue ich mich auf die Beschlüsse, die wir im Rahmen der Mobilitätskonzept 2020, Ziele/Maßnahmen beziehungsweise verkehrspolitischen Leitlinien, aber auch natürlich des Stadtentwicklungskonzeptes 4.0 schon beschlossen haben, die zum Ziel hat, dass man dementsprechende Maßnahmen setzt, um den Autoverkehr etwas zu reduzieren, deutlich zu reduzieren. Die Tabelle ist ja auch beigelegt. Rad- und ÖV-Anteile auszubauen und den leider seit vielen, vielen Jahren stetig sinkenden Zu-Fuß-Geher-, FußgängerInnen-Anteil zu stabilisieren auf etwa 19 %. Wenn ich durch die Stadt mich bewege, bin ich irgendwann, glaube ich, ob ich mit dem Auto unterwegs bin, was ich nicht so oft tue, ob ich mit dem Rad unterwegs bin oder mit dem ÖV, was ich meistens tue, bin ich ja dann auch sehr oft irgendwann ein Teil des Weges Fußgänger, Fußgängerin und da gibt es dann immer wieder große Problemzonen und Konflikte, dass man unsichere Übergangssituationen hat, dass es Situationen gibt, wo Übergänge abgeschafft werden, zuletzt jetzt im Sommer sehr überraschend im Bereich des Lendkai, wo aus dem Wohngebiet heraus von der Grünen Gasse – Zeilergasse – Neubaugasse bis zum Murraum, dem westlichen Murraum kommen könnte und dort natürlich auch spazieren gehen kann, zu Fuß gehen kann, laufen kann, Fahrrad fahren kann, da ist dieser Übergang einfach aus sogenannten Sicherheitsgründen abgeschafft worden, der für Menschen dann oft der schnellste Weg war, ein bisschen ins Grüne zu kommen. Wer die Situation dort kennt zwischen Floßlend- und Keplerstraßen-Höhe, zirka in der Mitte, der weiß, dass es dort keine anderen Durchwegungsmöglichkeiten gibt, weil eben eine dementsprechende Blockade zum Murradweg beziehungsweise Spazierweg da ist und die Leute im eigentlichen Wohnbereich, allgemeines Wohngebiet usw., wo auch sehr viel neu gebaut wird, dementsprechend sonst keinen anderen alternativen Grünraum entsprechender Qualität zur Verfügung haben. Das nächste wäre der Volksgarten oder Ähnliches oder Fröbelpark. Ähnliches im Sinne von Nichtumsetzung, die Ingrid Heuberger hat heute schon in Bezug auf Liebenau was gesagt, wir haben am Montag in Mariatrost in Fölling einen Termin gehabt, wo wir mit mehr als 60 Menschen, die Fußball spielen, vor allem Kinder und Jugendliche, deren Trainern, deren Eltern über eine Sache geredet haben, wo der Bezirksrat schon einen einstimmigen Beschluss herbeigeführt hat. Es geht einfach darum, da ist ein großer Sportverein, der viel Jugendarbeit macht, das ist schon sehr am Stadtrand. Die Geschwindigkeiten dementsprechend hoch in der Mariatroster Straße, die Bushaltestelle ist in einem Fall auf der Seite des Sportvereines, im anderen Fall natürlich auf der anderen Seite. Und wir wissen alle, was die Effekte sind. Man führt die Kinder, optimalerweise wird es eine Fahrgemeinschaft, weniger optimal ist, dass dann für 60 Kinder und Jugendliche fast 60 Autofahrten mal zwei stattfinden unter Umständen. Und dann gibt es natürlich auch Situation, wo es Unsicherheiten gibt, dann gibt es Situationen also bei Übergängen, Übergangshilfen und Schutzwegen, dann gibt es Situationen, wo Gehsteige fehlen usw. Es gibt dann ja auch noch zwei Zusatzanträge, die dahingehend auch ich sehr unterstützend sehe zu meinem dringlichen Antrag. Ich möchte gar nicht weiter noch ausführen. Wir kennen die Situationen alle, wir werden angerufen in diesen Angelegenheiten, Menschen kommen auf uns zu, BezirksvertreterInnen kommen auf uns zu, das ist quasi ein wöchentliches Geschäft, das wir da machen müssen. In diesem Sinne ersuche ich um Unterstützung für folgenden dreipunktigen d r i n g l i c h e n A n t r a g : 1. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt bekennt sich zur permanenten Verbesserung der FußgängerInnen-Sicherheit im Sinne der Beschlüsse der ´Verkehrspolitischen Leitlinien 2020´, des ´Mobilitätskonzept - Ziele´ und des ´Mobilitätskonzept - Maßnahmen´ sowie zur Erreichung der Stabilisierung des Fußwege-Anteils auf dem derzeitigen Niveau, 2. der Gemeinderat der Landeshauptstadt beauftragt den zuständigen Stadtsenatsreferenten Mag. Mario Eustacchio sowie die ihm zugeordneten Abteilungen, die Abteilung für Verkehrsplanung und das Straßenamt im Speziellen, zur Erarbeitung A) eines städtischen Leitfadens zur Prüfung neuer Schutzweg- und Übergangseinrichtungen sowie B) eines Maßnahmenkatalogs, in dem die dringlichsten Defizite an FußgängerInnen-Übergängen und Schutzwegeinrichtungen festgeschrieben werden sollen und in dem der Umsetzungshorizont, gereiht nach Dringlichkeit, darzustellen ist. Leitfaden und Maßnahmenkatalog sind dem Gemeinderat bis Februar 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Schließlich möge die Implementierung einer oder eines FußgängerInnen-Beauftragten nach dem Vorbild des Grazer Fahrradbeauftragten beziehungsweise wie es die Stadt Wien jetzt schon handhabt, geprüft werden. Vielen Dank, ich ersuche um Annahme (Applaus Grüne). GR.in Katholnig zur Dringlichkeit: Dank, Karl Dreisiebner. Wir stimmen der Dringlichkeit zu, können aber beim Inhalt der Fußgängerbeauftragten oder dem Fußgängerbeauftragten nicht ganz zustimmen. Ich glaube, es gibt schon zu viele Beauftragte, wir müssten das einmal eindämmen, es kann wirklich nicht sein, dass es schon für alle Problemlagen Beauftragte gibt. Aber den ersten drei Punkten stimmen wir zu. Danke (Applaus SPÖ). GR. Pacanda: Danke, Karl, für den Antrag. Ich finde allerdings den Fußgängerbeauftragten gut, der können mit dem Radfahrbeauftragten gleich einmal sprechen und deswegen auch noch folgenden Zusatzantrag, weil der eine oder andere kennt es in Graz, es gibt gewisse Flächen, die sich Radfahrer und Fußgänger teilen, zum Beispiel die Annenstraße, die recht unersichtlich ist, wo fängt Radweg an, wo hört Fußweg auf oder auch die Leonhardstraße, wo die Markierungen schon überhaupt nicht mehr ersichtlich sind. Deswegen kommt es zu relativ gefährlichen Situationen, muss man natürlich ein bisschen besser aufeinander aufpassen und deswegen wäre es im Rahmen deiner guten Idee möglich, auch diese komplexe Geschichte zwischen Radfahrern und Fußgängern ein wenig zu betrachten, dementsprechend kündige ich auch schon meinen Zusatzantrag an, unterstützen natürlich deinen Antrag in Inhalt und Dringlichkeit: Im Rahmen des Maßnahmenkatalogs sollen ergänzend auch die dringendsten Defizite der Verkehrsflächen, die sich FußgängerInnen und Radfahrer teilen, behandelt werden. Dankeschön. GR. Haberler, MBA: Ja, das Thema ist für uns dringlich. Warum ist es dringlich? Wir haben in zahlreichen Bezirksratssitzungen immer wieder Anträge, wo einfach ein Defizit an Gehwegen ist und an Fußgängerüberquerungen und deswegen gibt es auch einen Zusatzantrag von der Ingrid Heuberger von unserer Seite. Wir haben, du hast es angesprochen, Karl, die Bushaltestelle in der Mariatroster Straße beim Sportverein. Ich kann mich noch erinnern, wie das Park-&-Ride-Zentrum einen Bus bekommen hat, da ist vom Bezirksrat ÖVP eingebracht worden ein Antrag im Bezirksrat, dass die Linie rausfahren soll bis zum Sportplatz, damit diese Kinder einen direkten Anschluss haben und die sollten um die Tankstelle herum wenden. Das wurde damals leider von der Lisa Rücker abgelehnt und trotzdem ist es eine gute Idee (Applaus ÖVP). StR. Mag. (FH) Eustacchio: Herr Stadtrat, meine sehr verehrten Damen und Herren des Gemeinderates, lieber Karl! Die Wunschkonzerte werden an dich herangetragen, an Sie, an mich herangetragen, wir unterliegen aber, so sehr wir es teilweise wollen und dann auch wieder nicht, Richtlinien, Gesetzen und es gibt die Straßenverkehrsordnung und es gibt die sogenannte RVS, Richtlinien für Verkehr und Sicherheit, die uns ganz genau vorgeben, was wir tun können und was wir nicht tun können. Und ich verstehe Sie schon, dass viele, vor allem auch Eltern, an Sie herantreten, ich kriege ja täglich mehrere E-Mails zu diesen Themenstellungen, wie auch das Straßenamt und das Amt für Verkehrsplanung. Aber es ist eben rechtlich nicht umsetzbar, was oft gewünscht wird und du weißt das, glaube ich, eigentlich sehr gut und ich verstehe schon, dass man halt in der Politik ein bisschen Polemik betreibt und das ist ja auch das Recht und vor allem auch hier herinnen, wo man dann auch über Dinge streiten kann und unterschiedlicher Meinung sein kann, wie wir das sind. Aber, und jetzt kommt mein Aber, unsere Ämter und ich wiederhole mich, das Straßenamt und das Amt für Verkehrsplanung, gehen hier den vorgeschriebenen Weg, wie es für Ämter eben notwendig und wichtig ist und damit auch ihrer Verpflichtung nachkommen. Und Schutzwege und Querungshilfen werden nicht aufgelöst oder installiert, weil sich das irgendwer einfallen lassen hat, sondern da gibt es ganz genaue Vorschriften, da gibt es Vorschriften, dass in einer 50er-Zone der 30er nur verordnet werden kann, wenn sich dort eine Schule befindet, eine Volksschule oder ein Seniorenheim und sonst geht es nicht. Und, wenn man einen Fußgängerübergang haben möchte, dann meldet man sich zum Beispiel beim Straßenamt oder bei mir, dann gebe ich es weiter und sagt, dort ist eine Menge an Kindern, die dort drüber gehen müssen und dann lassen wir das prüfen und wir lassen es prüfen und erst ab einer gewissen Menge ist es möglich, diesen Fußgängerübergang einzuräumen und das macht keinen Sinn, wenn wir hier Beschlüsse fassen und wieder einmal die Ämter mit irgendetwas beauftragen, was sie ohnehin machen. Das ist etwas, was mich so besonders stört. Hier wird so getan, als ob die Ämter ihren Aufgaben nicht gerecht werden. Meine Damen und Herren, die machen das sehr sorgfältig. Wir haben jede Woche am Freitag eine Gruppe aus Verkehrsplanung, Straßenamt, Polizei und Kuratorium für Verkehrssicherheit, die sich alle diese Themen anschauen, die sich die Unfallzahlen anschauen und aufgrund der Unfallzahlen schauen, was ist dort zu tun, was können wir tun, können wir rechtlich was verordnen, können wir baulich etwas machen etc. Und ich bitte Sie hier, patzen Sie mich an als Politiker, das geht, aber lassen Sie mir bitte die Beamten und Fachkundigen in Ruhe, die machen ihren Job und diesen toll und lassen Sie das bitte bleiben. Sie machen es toll, wenn Sie ein Anliegen haben, schicken Sie es dem Amt, schicken Sie es mir, ich gebe es gerne weiter, wir prüfen und Sie kriegen, und das wissen Sie, in kürzester Zeit eine Antwort, geht etwas oder geht es nicht und ich weiß, das wird heute wieder durchgehen, es wird sich nichts verändern, weil sie können gar nicht anders die Damen und Herren aus diesen Ämtern, sie können nicht anders und das soll auch so sein. Dankeschön (Applaus FPÖ). GR. Dreisiebner: Ganz kurz zum Herrn Verkehrsstadtrat. Wenn ich mir das anhöre, Vorschrift ist Vorschrift, dann mag ich das einfach nicht zur Kenntnis nehmen, weil dann brauchen wir uns nicht zusammensetzen in Gemeinderatssitzungen, in Ausschusssitzungen und wir brauchen auch nicht mit den BürgerInnen reden. Indirekt war die Aufforderungen eh da, alles weitergeben, wir machen das dann und dann wird es eh abgelehnt oder was auch immer. Du kannst aus meiner Sicht den Menschen nicht erklären, hier gibt es nicht diese besonderen Unfallzahlen, das Unsicherheitsgefühl oder die mangelnde Sicherheit, dass mein Kind dort gut gehen kann oder das mangelnde Gefühl, dass ich gut über die Straße komme, weil ich 70 oder 80 Jahre alt bin oder was auch immer, das kann ich nicht mit Unfallzahlen begründen, das kann ich nicht mit Frequenzzählung begründen und wenn ich in einem Ortsgebiet lebe, das sich Landeshauptstadt nennt, dann muss es bitteschön möglich sein und niemand patzt irgendeinen Beamten an, wenn das so angekommen ist, dass ich eine Beamtin oder einen Beamten angepatzt hätte und die Arbeitsqualität in Zweifel gezogen hätte, dann möchte ich es hier, für das Protokoll, zurückweisen, das habe ich nicht getan und jedenfalls auch nicht gewollt. Aber so kann man den Menschen, glaube ich, nicht antworten, weil das Kuratorium für Verkehrssicherheit usw. und RFS und StVO, das kann nicht des Rätsels Lösung sein, wenn wir eine Gesetzesgrundlage haben, die eine Interpretationsmöglichkeit zulässt und nichts anderes ist bei der StVO der Fall, dass ich den Leuten einfach sage, nein wir legen es so aus und zwar von der politischen Seite so sage. Ich meine den politischen Referenten, wenn ich den Antrag stelle und nicht die Beamtin und nicht den Beamten, der politische Referent ist der, der im Grund die Richtung vorgibt natürlich im Rahmen von Gesetzen, aber diese sind interpretierbar und da gibt es eine gewisse Balance beziehungsweise Interpretationsbreite, die ich ausnutzen kann so oder so. Zur SPÖ nur ganz kurz, ich glaube, dass eine Anlaufstelle für diese Menschen, die sich glaubhaft für die Interessen einsetzt, für die vielen Grazerinnen und Grazer, die da Rat suchen im Sinne einer FußgängerInnenbeauftragten, aber zum Beispiel auch aufgrund der vielen Bezirksratsbeschlüsse sehr, sehr gut wäre. Es ist, glaube ich, auch nicht so schlecht die Erfahrung, dass der Fahrradbeauftragte zum Beispiel bei relevanten straßenrechtlichen Verhandlungen dabei ist, das würde dann nämlich eine solche fußgängerInnenbeauftragte Person ja hoffentlich auch sein und das ist, glaube ich, nicht das Schlechteste, wenn jemand, der wirklich auf eine Sache schaut, sich da auch dafür einsetzt. Aber es ist nicht der wichtigste Punkt meines Antrages, das gestehe ich der sozialdemokratischen Fraktion zu. Danke (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. GR.in Heuberger zum Antrag: Geschätztes vorsitzendes Team, das noch da ist, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, meine Kollegen! Zum einen sage ich einmal zum Karl Dreisiebner ein großes Danke, dass er diesen Antrag gestellt hat und auch ein Danke für diese Zustimmung in der Dringlichkeit. Und ich meine, ich kann dich, Herr Stadtrat, sehr gut verstehen, was du da ausgeführt hast und ich teile diese Meinung mit dir, dass die Beamten großartig arbeiten. Das weiß ich selbst aus meiner Bezirkstätigkeit noch, aber ich weiß auch aus der Bezirkstätigkeit, wie mühsam es ist, wirklich brisante Dinge so an die Beamten zu bringen oder auch an unsere Kolleginnen und Kollegen, dass das wahrgenommen wird, was im Kleinbereich passiert. Da geht es jetzt nicht um irgendwelche großen neuen Straßen oder um irgendwelche Großprojekte, sondern es geht um Stücke, wo man überhaupt teilweise nicht gehen kann, da fehlen Gehwege, Gehsteige, da können Kinder nicht zur Schule gehen und diese ständigen Wiederholungen, wir sollten doch über die Medien ausgerichtet verstärkt die öffentlichen Verkehrsmittel verwenden oder die Kinder gehen zuwenig zu Fuß, die sind manchmal eine Farce, weil sie können nicht mehr gehen, es ist einfach im zunehmenden Verkehrsaufkommen lebensgefährlich für viele Menschen, die schwer gehen, aber auch für Kinder. So abwegig finde ich auch einen Gehwegsbeauftragten gar nicht, denn wenn man spazieren geht, und ich gehe sehr viel, bemerkt man oft genug neu gebaute Gehsteige, wo mitten im Gehsteig ein Telegraphenmasten steht, da kann weder ein Behinderter vorbei noch ein Kinderwagen, das ist lebensgefährlich und das sind die kleinen Dinge, die ich meine, die es gilt anzuschauen und deshalb stelle ich diesen Zusatzantrag im Namen der ÖVP, aber auch in meinem Namen, dass mir wirklich ein Anliegen ist, dass wir endlich wieder einmal gesichert die Kinder auf die Straße lassen können und dass wir auch zu Fuß gehen können, ohne Angst haben zu müssen und wollen uns anschließen mit dem Wunsch, Wunschkonzert haben wir gesagt, dürfen wir haben, eines Maßnahmenkatalogs, der den FußgängerInnen wieder das gefahrlose Benützen der Gehsteige und Gehwege vor den vorschriftswidrig benutzenden RadfahrerInnen sichert, weil das passiert auch immer wieder, dass Radfahrer sich am Gehweg befinden, auch aus Angstgründen auf den Hauptstraßen und aus verkehrsverstopften Dingen und wir fordern auch eine generelle Situationsaufnahme der Straßen, auch der Landesstraßen, wo es durch fehlende Gehsteige und Gehwege die größten Mängel an Sicherheit für Fußgänger gibt. Ich habe hier eine Liste, ich möchte es abkürzen, aber ich habe hier eine Liste von acht Bezirken und es ist nicht so von der Hand zu weisen, dass auch die Landesstraßen überprüft gehören, vielleicht sollten wir da einmal eine Petition gemeinsam schicken und ich bitte auch um Annahme dieses Zusatzantrages. Danke (Applaus ÖVP). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Es war ein weiterer Zusatzantrag angekündigt. Zwischenruf GR. Pacanda unverständlich. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Solltest du, wenn wir abstimmen drüber. Du meinst, die Ankündigung reicht. GR. Pacanda: Dann lese ich ihn noch einmal vor im genauen Wortlaut, der eigentlich gleichlautend war: Im Rahmen des Maßnahmenkatalogs soll ergänzend auch die dringlichsten Defizite bei Verkehrsflächen, die sich FußgängerInnen und RadfahrerInnen teilen, behandelt werden, einfach nur aus dem Grund, weil diese Flächen ja wirklich teilweise nicht gut ersichtlich sind und es da doch zu gefährlichen Situationen kommt zwischen Radfahrern und Fußgängern. Dankeschön. GR. Dreisiebner: Vielen Dank in der Reihenfolge Ingrid Heuberger, ÖVP, für die Zusatzanträge, an dich, Philip Pacanda für den Zusatzantrag oder die zwei Zusatzantragspunkte von der Ingrid. Ich sehe das als Erweiterung an, es ist sehr konflikt… Situationen, wo eben Radfahrsituation nicht gegeben ist und dort natürlich, weil die Straße stark befahren, eine schnelle Autoverkehrsführung gegeben ist oder Ähnliches, dann Radweg auf dem Gehsteig gehen oder fahren und dann natürlich diese Konflikte ausbrechen oder auftreten. Und Ähnliches gilt natürlich auch für diverse Landesstraßen beziehungsweise sonstige Straßen, die eine gewisse Frequenz haben. Ich mag vielleicht noch eines sagen: Wir sind alle nicht mehr im Alter der Jugendlichkeit und schon gar nicht Kinder, aber wir können uns wahrscheinlich alle erinnern, wie wir uns bewegt haben. Egal, wo wir aufgewachsen sind, auch am Land ist das Problem ja nicht viel anders oder in Landgemeinden. Ich bin am Land aufgewachsen, aber ich weiß, dass meine Eltern keine Angst hatten, wie ich mit fünf oder sechs Jahren auf die Straße gegangen bin beziehungsweise auch Wege alleine erledigt habe, die teilweise sehr weit waren und dann auch bald mit Rad gefahren, zehn Jahre bis zum Fahrradführerschein und der Unterschied zu heute ist, dass es wieder, wie gesagt, auch in Landgemeinden, aber natürlich auch in der Stadt Graz für viele Kinder gar nicht mehr die Möglichkeit gibt beziehungsweise Eltern diese Möglichkeit gar nicht mehr sehen, dass die Kinder das tun können. Und was wird aus diesen heute jungen Menschen, aus diesen Kindern in zehn, 20 Jahren, wenn sie heute nur mehr per Elterntaxi und Ähnliches mehr chauffiert werden? Werden das später die mutigen Radfahrerinnen und Radfahrer und FußgängerInnen und Öffi-NutzerInnen, weil das ja miteinander in Verknüpfung ist und deswegen appelliere ich noch einmal, dem Antrag möglichst breit zuzustimmen, vielleicht kann sich auch die FPÖ noch dazu entschließen. Immerhin ist heute ja der Car-free-Day. Danke (Applaus Grüne). Punkt 1 des Antrages wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Punkt 2 des Antrages wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Punkt 3 des Antrages wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ und SPÖ) angenommen. Der Zusatzantrag der Piratenpartei wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Der Zusatzantrag der ÖVP wurde im Punkt 2C) mit Mehrheit (gegen KPÖ und FPÖ) angenommen. Der Zusatzantrag der ÖVP wurde im Punkt 2D) mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Bürgermeisterstellvertreterin Kahr übernimmt um 18.40 Uhr den Vorsitz. 10) Finanzierungsmöglichkeiten für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel GR. Pacanda stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Pacanda: Wir haben uns ja heute schon auch im Rahmen des umfangreichen Masterplans ÖV mit den Herausforderungen beschäftigt, die uns bevorstehen bezüglich des Ausbaus der öffentlichen Verkehrsmittel. Da wir schon den Masterplan ausführlich diskutiert haben, werde ich mich da bei den Punkten recht kurz fassen. Wir wissen, wir brauchen Taktverdichtungen, längere Fahrzeuge haben wir besprochen, eine bessere Versorgung Abend-/Nachtstunden, frühzeitige Anbindung von Großbauprojekten, wir haben Stadt-Regio-Bahnen heute auch schon gesprochen, die einfach wichtig sind, wo mögliche Förderungsmöglichkeiten auch bestünden, wenn man das macht und eine Stadt-Regio-Bahn außerhalb der Stadt führt, wo das Land, der Bund, die EU mitfördern könnten. Wir haben darüber gehört, dass in den nächsten zehn Jahren so rund um die 300 Millionen zum Investieren wären und das sind eigentlich nur die wichtigsten Projekte, die da drinnen sind. Das sind sicher nicht die Wunschprojekte und entspricht auch sicher noch keinen Stadt-Regio-Ausbauplänen, da ist keine Südwest-Linie richtig drinnen, da ist kein Uni-Einser drinnen, keine Nordwest-Linie oder auch keine Anbindung von Seiersberg drinnen. Und was wir eben auch heute gehört und diskutiert haben, abseits davon, dass wir jetzt als Bank Graz Geld verdienen, dass wir einfach zu wenig Geld haben, um diese benötigten Ausbaumaßnahmen rasch durchzuführen und daher die Idee, sich mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten, auch mit der Thematik einer Nahverkehrsabgabe zu beschäftigen, das einmal auf einer sachlich, wissenschaftlichen Experten basierenden Basis zu diskutieren, um sich das anzuhören, weil wir haben schon öfter drüber, sage ich einmal, so gesprochen, aber wie sehen dann wirklich die genauen Auswirkungen, wie sind die Auswirkungen auf die Betriebe, wie wirkt sich das finanziell überhaupt auf die Stadt aus, was für andere Varianten gibt es da? Ich glaube nicht, dass wir da allgemein einen, sage ich einmal, übereinstimmenden sachlichen Informationsstand haben. Und damit dies passiert und nicht nur wir diesen Informationsstand haben, sondern auch Umlandgemeinden, die das betreffen würde oder auch das Land Steiermark, damit man an gemeinsamen, an etwaigen neuen Lösungen arbeiten kann, ergeht folgender d r i n g l i c h e r A n t r a g bei dem ich um Unterstützung bitte, im Wortlaut: Der Grazer Gemeinderat ersucht den verantwortlichen Verkehrsstadtrat Mag. Mario Eustacchio sowie den Finanzstadtrat Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch bis spätestens Frühjahr 2017 gemeinsam mit dem Land Steiermark eine Enquete zur Problemstellung “Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im Großraum Graz” zu organisieren. Bei dieser Tagung sollen ExpertInnen, wie zum Beispiel vom KDZ, eingeladen werden, welche die verschiedenen Modelle einer Nahverkehrsabgabe sowie anderer Finanzierungsmöglichkeiten und ihre Auswirkungen auf den Großraum Graz miteinander vergleichen und ihre Vor- und Nachteile darlegen. Weiters sollen VertreterInnen aller politischen Parteien der Stadt Graz, betroffener Umlandgemeinden, des Landes Steiermark sowie Interessensvertretungen zu dieser Veranstaltung eingeladen werden, um einen gleichen auf Fakten basierenden Wissensstand zu erhalten. Ein Ziel dieser Tagung soll – neben dem gemeinsamen Wissensstand – eine Diskussion aller Beteiligten über die vorgestellten Varianten sein, um gemeinsam für die bevorstehenden Herausforderungen im öffentlichen Verkehr Finanzierungsmöglichkeiten zu finden. Wünschenswert wäre es, wenn die Stadt Graz, die Umlandgemeinden sowie das Land Steiermark gemeinsam einen Lösungsvorschlag erarbeiten, um den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel im Großraum Graz beschleunigen zu können. Dankeschön. GR. Dr. Wohlfahrt zur Dringlichkeit: Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Philip! Eigentlich müsste ich jetzt sagen, dringlich ist es nicht, weil, ich habe es nicht genau rausgesucht, aber wir haben sehr Ähnliches oder Wortidentes, ich habe nicht nachgeschaut, vor zirka einem Jahr oder vor zirka zwei Jahren schon beschlossen. Also so dringlich ist es wirklich nicht, aber das ist jetzt nur zynisch, selbstverständlich ist es hochgradig dringlich, es sollte schon lange sein und der Philip, dass die Sachen, die wir beschließen im Gemeinderat, dann so ein bisschen wie eine Klubobleutekonferenz, da haben wir drüber geredet, es ist ja auch ein wenig unterwegs das Projekt, aber wir haben es noch nicht geschafft. Und der Philip urgiert hier völlig zu Recht, dass dies dringend stattfinden sollte, müsste und wir müssen einfach stärker dranbleiben und auch die Stadträte ein kleinwenig rügen, aber ich weiß schon, dass daran gearbeitet wird, dass das jetzt endlich stattfindet. Ich weiß nicht, was der genaue Umsetzungsstand ist, wir haben im Mai, glaube ich, in der Klubobleutekonferenz so zirka drüber geredet, da hat es geheißen, hoffentlich geht es sich vor dem Sommer noch aus. Ist sich offensichtlich nicht, jetzt könnten wir sagen, hoffentlich geht es sich vor Weihnachten aus, aber kurz noch, dringlich ist es und zum Inhalt, ja bitte, ganz, ganz dringend und machen wir das endlich, ich weiß nicht, woran es sich spießt. Mir ist schon klar, dass es schwierig ist, diesen Termin zu finden. Aber es kann so nicht weitergehen und es ist ja auch die… am Inhalt noch kurz anzuschließen, die Budgetpartner beschließen ja die Budgets, sagen dann immer, das brauchen wir, ohne geht es nicht, das ist ja auch richtig, aber es gibt keine inhaltliche Einigung auf der politischen Ebene, es gibt auch nicht das wissenschaftliche Herangehen, wir reden jedes Mal von einer Finanzierung des Nahverkehrs und es passiert nichts und das kann so nicht sein. Das soll sich dringend ändern, deswegen volle Unterstützung für diesen Antrag (Applaus Grüne). GR. Pacanda: Die Erinnerung ist beabsichtigt, natürlich habe ich an die Klubobleutekonferenz gedacht, bei der wir das kurz einmal andiskutiert haben und deswegen hoffe ich, dass wir es aus der Klubobleutekonferenz wieder rauskriegen, deswegen habe ich den Antrag dementsprechend gestellt und hoffe halt auch trotzdem um breite Unterstützung, damit wir das wirklich endlich angehen können. Dankeschön. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen. GR. Ing. Lohr: Hoher Gemeinderat! Es ist fortgeschrittene Stunde, darum werde ich mich kurz halten. Generelle Linie, wir Freiheitlichen lehnen natürlich die Nahverkehrsabgabe ab und eben der Finanzstadtrat links irrt, das nehmen natürlich nicht wir vom Verkehr auf die Kappe, das sollte auch der Kollege Pacanda wissen. Es gibt auf der einen Seite Planungsämter, da fühlt sich natürlich unser Verkehrsstadtrat verantwortlich, wenn es um Fachfragen geht, Dinge der Verkehrsplanung, wenn es um das Budget geht, das ist das eine Sache der ÖVP (Applaus FPÖ). GR. Pacanda: Wenn wir uns jetzt schon so hart erkämpft haben, dass 23 : 22 steht, dann möchte ich das Schlusswort auch noch kurz nehmen. Es war jetzt ein gutes Beispiel für irgendein, sage ich einmal, wirklich digitales System möglicherweise, das das Abstimmen uns erleichtert und das Zählen uns erleichtert. Weil das ist von vorne extrem schwierig zu sehen, wieviel Leute sind da, ist gerade wer da. Ich wollte das nur kurz erwähnen. Ich wollte zum Kollegen von der FPÖ was sagen, das ist jetzt wirklich recht nett, wir haben einen Informationsbericht mit 300 Millionen drinnen, ich könnte wahrscheinlich auch recht schnell einen Informationsbericht schreiben, der hat eine Milliarde, dann haben wir noch die Südwest-Linie, die Nordwest-Linie und alle möglichen Linien drinnen, aber dann zu sagen, die Finanzierung geht mich nichts an, das finde ich halt schon ein bisschen komisch. Ich danke jedenfalls für die Zustimmung und hoffe, dass wir dann einen tollen Event zusammenkriegen, wo wir dann gemeinsam über die verschiedenen Varianten sprechen können. Dankeschön (Applaus Grüne). Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Geruchsbelästigung in Graz-St. Veit und Umgebung GR. Mag. Molnar stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Schon seit dem Frühjahr 2015 gibt es massive Beschwerden aus der Bevölkerung in Graz-St.Veit und Umgebung bezüglich einer enormen Geruchsbelästigung. Als Verursacherin wird die Asphaltmischanlage in 8101 Gratkorn vermutet. Zuständige Behörde für die Anlage ist die BH-Graz Umgebung. Daher richte ich an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des ÖVP- Gemeinderatsclubs, die A n f r a g e: Bist du bereit, dass zuständige Umweltressorts zu beauftragen, mit der BH Graz-Umgebung Kontakt aufzunehmen, welche Maßnahmen unternommen worden sind bzw. unternommen werden, damit die dargestellte Geruchsbelästigung abgestellt wird? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Soziale Geldleistungen GR.in Potzinger stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Graz ist Stadt der Menschenrechte. Wir wollen sicherstellen, dass in unserer Stadt jeder Mensch, der legal bei uns wohnt, in Würde und Sicherheit leben kann. Wer aus eigener Kraft die Finanzierung seiner Grundbedürfnisse nicht erwirtschaften kann, muss entsprechend unterstützt werden. Wenn aber Familien, die ausschließlich von sozialer Unterstützung leben, ein höheres Einkommen zur Verfügung haben als Personen, die das Auskommen für sich und ihre Familie durch Erwerbsarbeit verdienen, entsteht eine inakzeptable Schieflage. Eine Reform ist dringend nötig, um das soziale Sicherheitsnetz tragfähig zu erhalten. In Wien wurden laut konkreter Vorwürfe eines Mitarbeiters der für Sozialleistungen zuständigen Wiener Magistratsabteilung 40 mehrfach soziale Geldleistungen missbräuchlich gewährt und offensichtlich gefälschte Dokumente nicht näher geprüft. Aktuelle Medienberichte über grobe Missstände haben auch in der Grazer Bevölkerung zu vielen Diskussionen geführt, ob Ähnliches auch in unserer Stadt möglich wäre. Daher richte ich an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs, die A n f r a g e: Bist du bereit, das zuständige Sozialressorts zu beauftragen, zu prüfen und mitzuteilen, ob es ausgeschlossen werden kann, dass es in Graz ähnliche Missbrauchsfälle bei sozialen Geldleistungen gibt wie jene, die laut aktuellen Medienberichten von einem Mitarbeiter der MA 40 in Wien aufgedeckt wurden? Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Bebauungsdichteverordnung GR. Eber stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: In Diskussionen rund um Bebauungspläne und Bauverhandlungen wenden Grazerinnen und Grazer sehr häufig ein, dass die im Flächenwidmungsplan ausgewiesene Bebauungsdichte überschritten wird – oftmals sogar sehr deutlich. Tatsächlich verhält es sich nun so, dass die Bebauungsdichte nicht unter die Nachbarrechte, die bei einer Bauverhandlung geltend gemacht werden können, fällt. Gleichzeitig finden die Dichtüberschreitungen ihre Deckung in der sogenannten „Bebauungsdichteverordnung“ des Landes Steiermark. Diese sieht vor, dass die im Flächenwidmungsplan angegebenen Dichten aus städtebaulichen Gründen oder Gründen der Verkehrserschließung und Infrastruktur überschritten werden können. „Als derartige Gründe kommen insbesondere jene der Verkehrserschließung einschließlich der Vorsorge für den ruhenden Verkehr, weiters der Versorgung durch öffentliche Einrichtungen, der Einfügung in die umgebende Bebauung, Ensemblekomplettierung, städtebauliche Schwerpunktsetzungen, Dachraumausbauten und Zubauten in Betracht“, so der entsprechende Wortlaut in der angesprochenen Verordnung. Dazu ist aus meiner Sicht anzumerken: * Der Flächenwidmungsplan kennt ja bereits unterschiedliche Kategorien, wobei hier schon unterschiedliche Dichten (vom reinen Wohngebiet bis zum Kerngebiet) zum Tragen kommen. * Mangels Kenntnis, zuweilen auch mangels Nachvollziehbarkeit, richtet sich der Unmut der Bevölkerung häufig gegen Politik und Verwaltung der Stadt Graz. Für viele ist nicht nachvollziehbar, dass „Höchstdichten“ per Beschluss überschritten werden können. * Eine Schwäche der Bebauungsdichteverordnung ist m. E. die Tatsache, dass die Gründe für Überschreitungen zu allgemein gehalten sind und, vor allem, dass es keine Obergrenzen für Überschreitungen (beispielsweise 20 Prozent) gibt. Daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie dazu bereit, in Absprache mit den zuständigen Abteilungen in geeigneter Form beim Land Steiermark für eine Abschaffung bzw. eine Novellierung der Bebauungsdichteverordnung entsprechend des Motivenberichts einzutreten? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) „Big Solar“-Machbarkeitsstudie GR.in Mag.a Bauer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Jüngst wurde medial kundgetan, dass die Machbarkeitsstudie für die weltgrößte Solar-Thermie-Anlage „Big Solar“ in Graz positiv ausgefallen sei und ein etwaiges Scheitern könne nur noch an Grundeigentümern und Behörden liegen könnte, denn der dänische Investor VKR übernehme die 200 Millionen Euro Investitionskosten, und mit der Energie Steiermark hätte man einen Abnehmer für die Wärme. So weit, so gut. Aber bei einer Machbarkeitsstudie für ein weltweites Vorzeigeprojekt ist natürlich auch unabdingbar, die NutzerInnenseite, die KonsumentInnenseite zu betrachten. Soll heißen: Die Machbarkeit auch für die „Bezahler der Wärme bzw. der Investition“, das sind die Grazer Haushalte, gleich von Beginn an mitzudenken. Insbesondere auch dann, wenn - wie genannt - die jetzige Investition in der Höhe von 18 Mio. Euro in das Fernheizwerk in der Puchstraße quasi nur mehr als Ausfallsreserve dienen soll. Für den Endkunden/die Bezahler/die Grazer Haushalte ist der zukünftige Fernwärmepreis jedenfalls von entscheidender Bedeutung, weil dies die Wohnkosten wesentlich mitbestimmt. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Sind Sie bereit, dem Gemeinderat Details betreffend die Machbarkeitsstudie mitzuteilen bzw. nachfolgende Fragestellungen konkret zu beantworten: * Mit welcher Verzinsung des Investitionskapitals wird in der Machbarkeitsstudie gerechnet? * Sind Konsumentenaspekte in der Machbarkeitsstudie mitgedacht; welche und mit welchem Ergebnis? * Wie hoch sind die Kosten der produzierten KWh? * Wie hoch wird der Preis einer KWh aus Big Solar für die Haushalte sein? * Mit welchem Anstieg des Fernwärmepreises ist durch die 200 Mio. Investition für die HH ist zu rechnen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Kostensteigerungen bei Gemeindewohnungen GR.in Mag.a Bauer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Die Kosten des Wohnens sind ein permanentes Thema – auch bei den Gemeindewohnungen. Exemplarisch ist mir ein Beispiel über eine Kostensteigerung bei Gemeindewohnungen, im Übertragungswohnbau mit Einweisungsrecht der Stadt Graz zugegangen. Die markanten Punkte dabei sind: • Die Kostensteigerung der Wohnung liegt bei rund 36 % im 10-Jahres-Vergleich und ist somit höher als die Inflationsrate mit 21 % bzw. der Tariflohnindex mit 37 %. • Positiv ist, dass es sich um eine WGG Wohnung handelt, aber auch hier finden die wesentlichen Kostensteigerungen (anhand dieser Wohnung) beim Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag und bei den Betriebskosten (Anm: hier Vorauszahlungen) statt. • Für eine 4-köpfige Familie stellt sich somit auch hier die Frage nach der Leistbarkeit einer kleinen Gemeindewohnung. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : 1. Wie hoch sind die Kostensteigerungen bei den Gemeindewohnungen (10 Jahres-Vergleich beim eigenen (4000 Wohnungen) und beim Übertragungswohnbau (d. s. rd 6000 Wohnungen)? 2. Was sind die Kostentreiber im Einzelnen? 3. Legt das Wohnungsamt ein Augenmerk auf die Steigerungen und deren Notwendigkeit bzw. Verwendung und etwaige Reduktionsmaßnahmen? 4. Zu den Betriebskosten darf ich in Erinnerung an meinen dringlichen Antrag „Kommunale Initiative zur besseren Mülltrennung in Siedlungen“ festhalten, dass Initiativen zu Betriebskostensenkungen führen. Wie wird seitens des Wohnungsamtes diesbezüglich agiert? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Stadtmauer Kommod-Haus GR. Pacanda stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Bei der Baustelle des geplanten Neubaus in der Bürgergasse (anstelle des ehemaligen Kommod-Hauses), sind Teile der Stadtmauer zum Vorschein gekommen, woraufhin ein Verfahren gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz (Maßnahmen zur Sicherung der Fundstelle und der Funde von Bodendenkmalen) eingeleitet wurde. Allerdings kam es in der vorletzten Juni-Woche zu einer teilweisen Abtragung der aufgetauchten Stadtmauer. Daher wurde von einem Grazer Bürger folgende Anfrage an die Piratenpartei gestellt mit dem Ersuchen, sie an die Stadtregierung weiterzuleiten: A n f r a g e : Ist die teilweise Abtragung in Abstimmung mit dem BDA passiert, und wenn nicht, wie konnte es passieren, dass hier ein bereits dafür bekannter Bauträger erneut leichtfertig mit Denkmälern umgeht? Sehen Sie die Notwendigkeit, hier als Stadt Graz entsprechende Sanktionen zu verhängen, und wenn nicht, warum nicht? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Boller zur Geschwindigkeitsreduktion GR. Haberler, MBA stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Es gibt im Grazer Stadtgebiet zahlreiche Straßenstellen, welche durch Kunststoffboller sicherer gemacht wurden. Siehe zum Beispiel in der Panoramagasse auf Höhe Hausnummer 86. Da die Situation am Unteren Plattenweg unterhalb der Liegenschaft Nr. 29 ähnlich gelagert ist, stelle ich namens des ÖVP–Gemeinderatsclubs daher den A n t r a g , der Gemeinderat möge beschließen, dass die zuständigen Stellen in der Stadt Graz Möglichkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, etwa durch Geschwindigkeitsreduktion in Form von Bollern, prüfen und gegebenenfalls installieren, so beispielsweise im Bereich zwischen der Erzherzog Johann Straße und Unterer Plattenweg 2. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Car-Sharing GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera, MBA stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Car-Sharing ist eine Art der individuellen Fortbewegung mit dem Auto, die dazu beitragen kann, die Anzahl von PKWs in Städten zu reduzieren. In vielen Städten der Welt kommt dies erfolgreich zur Anwendung, so auch z.B. in Wien. Es funktioniert so: Mit einer App am Handy kann man erfahren, welche Autos in der Nähe verfügbar sind, man wählt eines aus und reserviert es kurzfristig bis zu 30 Minuten vor der Abfahrt. Über die App bekommt man den Code für den Autoschlüssel und kann einfach losfahren. Die Mietabrechnung erfolgt ebenfalls über die App. Hat man sein Ziel erreicht, kann man das Auto auf jedem öffentlich zugänglichen Parkplatz gratis innerhalb des Geschäftsgebiets des Carsharing-Anbieters abstellen. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g : Die zuständigen Stellen im Haus Graz werden ersucht, mit den verfügbaren Car-Sharing-Anbietern Gespräche aufzunehmen und abzuklären, ob die im Motivenbericht beschriebene Form des Car-Sharings für Graz sinnvoll und machbar ist und so zur Reduktion der privaten PKWs beitragen könnte. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Recycling von Fahrradleichen GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Mehr als 1000 Fahrradleichen werden jährlich im Grazer Stadtgebiet eingesammelt und abtransportiert. Noch 2012 konnten 740 dieser Räder, die zum Teil nur leichte Beschädigungen oder Wartungsmängel aufwiesen, durch Re- bzw. Upcycling wiederbelebt werden – wofür die damals zuständige Reparaturwerkstatt Rebikel den Umweltpreis erhielt, da dadurch geschätzt 70 Tonnen CO2 eingespart werden konnten. Bei der jüngsten Ausschreibung für die Abholung der Fahrradleichen wurde jedoch auf nachhaltigen Umgang mit dem Material kein Wert gelegt, sondern stattdessen der günstigste Anbieter, ein Schrotthändler, beauftragt. Mit dem Verschrotten der Räder geht aber wertvolles Material verloren, ökologisches Potential wird leichtfertig verschenkt und vor allen Dingen wurden wichtige Arbeitsplätze vernichtet. Denn bei beiden bisherigen Anbietern – Rebikel und pro mente – handelt es sich um sozialökonomische Betriebe, die großartige Arbeit bei der Integration von Jugendlichen in den ersten Arbeitsmarkt leisten. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Bei der nächsten Ausschreibung für die Entsorgung von Fahrradleichen durch das Straßenamt der Stadt Graz soll neben der Abholung auch das Recyceln der Räder als feststehende Bedingung integriert werden sowie der Passus, dass sozialökonomische Betriebe den Vorzug bei ähnlichen Angeboten bekommen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Fußgänger-Übergang Murfelderstraße/Rainweg-Gasrohrsteg GR. Eber stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Bewohner der Murfelderstraße berichten davon, dass der Fußgängerübergang über die Murfelderstraße auf Höhe Rainweg-Gasrohrsteg nicht ausreichend gekennzeichnet ist. Nachdem die Murfelderstraße offenbar viele AutofahrerInnen zu Geschwindigkeitsübertretungen, insbesondere in den Nachtstunden, in denen eine 30 km/h-Beschränkung gilt, verführt, ist die sichere und gefahrlose Überquerung dieses Übergangs nicht möglich. Eine bessere Kennzeichnung, beispielsweise durch orange-blinkendes Licht oder erwünschtes Abbremsen, hervorgerufen beispielsweise durch Bodenschwellen, wären Möglichkeiten, diesen Fußgängerübergang sicherer zu gestalten. Daher stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Verkehrsstadtrat Mag. (FH) Mario Eustacchio wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Straßenamt nach Möglichkeiten zu suchen, die geeignet sind, den Fußgängerübergang Murfelderstraße/Rainweg sicherer zu gestalten und diese umzusetzen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Dachausbauten gefährden das UNESCO-Welterbe GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Am 1. Dezember 1999 wurde die historische Altstadt von Graz in den Kreis der UNESCO-Welterbe-Stätten aufgenommen. Die Grazer Dachlandschaft ist ein integraler Bestandteil davon. Gefährdet wird das Welterbe laut Grazer Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) durch die Vielzahl an Kehrsteigen für RauchfangkehrerInnen auf den Dächern. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Schornsteine nicht mehr über den Dachboden zugänglich sind. Das wiederum ist häufig die Folge des Ausbaus von Dachböden. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die betreffenden Stellen der Stadt Graz werden ersucht zu erheben, welche rechtlichen Rahmenbedingungen nötig wären, um dem Ausbau von Dachböden nur mehr dann genehmigen zu müssen, wenn das gefahrlose Reinigen der Schornsteine ohne Kehrsteig möglich ist. Es wird darum gebeten, dem Gemeinderat einen entsprechenden Informationsbericht und eine etwaige Petition zur Novellierung des Steiermärkischen Baugesetzes vorzulegen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Mariagrün: Ausstattung mit Parkbänken und Abfallkübeln GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Raum zwischen der Haltestelle Mariagrün und der dortigen Stmk. Sparkasse ist so etwas wie ein kleines Ortszentrum oder ein “Hauptplatz” für die Anrainerinnen und Anrainer, zwischen Banken, Geschäften und Friseurladen gelegen. Regelmäßig findet dort auch der Bauernmarkt statt, das Naturdenkmal einer beeindruckenden Blutbuche lädt weiters ein zum Staunen und Verweilen – bloß, es fehlt dort jedwede adäquate Sitzgelegenheit. Zusätzlich ist der Boden ständig mit Müll bedeckt, da kein einziger Abfallkübel zu sehen ist. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die betreffenden Stellen der Stadt Graz werden ersucht, an genanntem Platz Sitzbänke bzw. Abfallkübel einzurichten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Leonhardstraße/ Odilienweg GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: VerkehrsteilnehmerInnen, die aus dem Odilienweg in die Leonhardstraße einfahren möchten, laufen auf Grund der hohen Mauern des Odilieninstituts Gefahr, von rechts kommende FußgängerInnen und RadfahrerInnen zu spät wahrzunehmen. Ein Verkehrsspiegel würde die Unfallmöglichkeit deutlich verringern. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die betreffenden Stellen der Stadt Graz werden ersucht, mittels eines Verkehrsspiegels an genannter Stelle die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Aufstellung von Fahrradständern GR. Mag. Krotzer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Fahrräder sind in Graz ein beliebtes Verkehrsmittel, deren Benützung zugleich die Umwelt schont. In einigen Bereichen der Stadt fehlt es aber nach wie vor an ausreichenden Abstellplätzen, wie immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern an uns herangetragen wird. Deshalb stelle ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen werden um die Prüfung der Anbringung von zusätzlichen Fahrradständern an folgenden Plätzen ersucht: - Vor dem Annenhofkino in der Annenstraße auf der Seite des Kinos zusätzlich zu den gegenüberliegenden Fahrradständern, die zu den Stoßzeiten des Kinos oftmals vollgestellt sind. - Vor dem Bioladen Matzer in der Sparbersbachgasse 34. - In der Eichendorffstraße wurden im Zuge der Errichtung von t.i.m. zwar die Kapazitäten erweitert, sie reichen aber bei weitem nicht aus. Schon jetzt sind die Fahrradabstellplätze wieder heillos überfüllt. Eine Erweiterung wäre auch hier wünschenswert, zumal hier auch nie ein Parkplatzproblem für PKW besteht. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Gefahrlosen Schulweg ermöglichen – Verkehrsinseln mit Schutzwegen vor Schul-Bushaltestellen GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die letzten Meter auf dem Schulweg sind oft die gefährlichsten. Oft überholen Autos den Bus, aus dem die Kinder aussteigen. Eine Lösung dieses Problems bei zwei- und mehrspurigen Straßen ist eine Verkehrsinsel mit Schutzwegen. Eine solche macht das Überholen des Busses im Haltestellenbereich unmöglich. Die SchülerInnen könnten die Straße dadurch sicher überqueren. Bewährt hat sich dieses Konzept bereits in der Peter-Tunner-Gasse. Verkehrssicherheit muss vor allem für die Kleinsten im Vordergrund stehen. Sie sollte vor allen Grazer Schulen gewährleistet sein. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die verantwortlichen Stellen der Stadt Graz sowie der Herr Verkehrsstadtrat werden ersucht, zusammen mit dem Schulstadtrat zu evaluieren, bei welchen Grazer Schulen Verkehrsinseln mit Schutzwegen vor Bushaltestellen den SchülerInnen das gefahrlose Überqueren ermöglichen würden und diese Projekte im Sinne eines gefahrlosen Schulweges für Schülerinnen und Schüler ehebaldigst zur Umsetzung bringen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Graz-Werbung auf der Autobahn GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Fährt man von der A9 oder A2 kommend in Richtung Graz, so kommt bei AutofahrerInnen nicht gerade das Gefühl auf, sich einer Großstadt mit Weltkulturerbe zu nähern. Als UNESCO City of Design wollte Graz neue Maßstäbe für Kulturtafeln an der Autobahn setzen. Leider jedoch, ohne auf die Weltkulturerbe-Altstadt, das Weltkulturerbe Schloss Eggenberg oder auf das mittlerweile weltweit bekannte Kunsthaus hinzuweisen. Gemeinsam mit Creative Industries Styria wurde ein Kreativwettbewerb ausgeschrieben, den Tomislav Bobinec seinerzeit für sich entscheiden konnte. An vier Stellen der A2 (Süd-Autobahn) und an zwei Stellen der A9 (Pyhrn-Autobahn) wurden Tafeln mit Aufschriften wie „GRAZ YOU VERY MUCH“; „WE WISH YOU GRAZ“; „HAVE A GRAZ DAY“ usw. aufgestellt, um die Besucher von Graz anzulocken. Doch die erdbraunen Tafeln mit dem unverständlichen pseudoenglischen Text müssen erst einmal überhaupt wahrgenommen werden. Unattraktive, unauffällige Werbetafeln sind nicht gerade Werbung für eine Weltkulturerbe-Stadt. Doch auch inhaltlich lassen diese Tafeln die BetrachterInnen eher ratlos und uninformiert zurück. Vor kurzem wurden in den Medien von der Künstlerin Anna Maria Jung entworfene Postkarten mit bekannten Grazer Sehenswürdigkeiten präsentiert. Die in lustiger Weise gestalteten Postkartenmotive von Grazer Sehenswürdigkeiten würden sich beispielsweise hervorragend dazu eignen, als zusätzliche künstlerische Illustration auf Graz mit seinen weltweit bekannten Sehenswürdigkeiten hinzuweisen. Die Stadt Graz und Creative Industries Styria hätten damit die Gelegenheit, gleich zwei hervorragende Kunstprojekte für ihre Stadt als Werbeträger zu vereinen. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die bestehenden Graz-Werbetafeln sollen um attraktive Werbetafeln, welche auf die einzigartigen Sehenswürdigkeiten der Weltkulturerbe-Stadt Graz hinweisen, ergänzt werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Sanierung Schererpark – Miteinbeziehung des Sportamtes GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im April dieses Jahres stellte ich den Antrag im Gemeinderat, den Schererpark im Bezirk Wetzelsdorf zu sanieren. Die Spielgeräte sind in die Jahre gekommen, es mangelt an einem attraktiven und zeitgerechten Spieleangebot. Der Schererpark insgesamt macht zurzeit einen sehr heruntergekommenen und hässlichen Eindruck, ein Platz nicht unbedingt zum Verweilen. Der Platz wirkt öde, grau und trostlos. Statt satte Grünflächen prägen Schotter und Steine das Bild. Kurz vor dem Sommer wurde nun bekannt, dass die Sanierung des Schererparks Ende September umgesetzt werden soll. Auf Nachfrage bei der zuständigen Abteilung für Grünraum und Gewässer wurden einige Eckdaten zur bevorstehenden Umgestaltung bekanntgegeben, was ja auf den ersten Blick als erfreulich erschien. Weniger erfreulich ist jedoch die Nachricht, dass es weder die Einbeziehung der Nutzerinnen und Nutzer des Parks, noch eine Begehung mit den Mitgliedern des Bezirksrats Wetzelsdorf geben wird, „aus mangelnden Zeit- und Personalressourcen“, wie es aus dem zuständigen Amt heißt. In der Vergangenheit sind einige Fehler bei der Gestaltung des Parks passiert. Vieles, was seinerzeit zugesagt wurde, ist leider auch nie umgesetzt worden. Deshalb sollte die Gelegenheit genutzt und im Zuge der Sanierung ein besseres Konzept realisiert werden. So sollten bei einem neuen Konzept besonders die Anliegen älteren Kinder und Jugendlicher berücksichtigt werden. Für sie soll das Angebot künftig verbessert werden, damit sie die Freude an der Bewegung im Freien nicht verlieren. Auch die bereits 2010 fix versprochene Toilette sollte endlich kommen. Die Verantwortung für die Sanierung des Schererparks sollte gerade deshalb nicht ausschließlich bei der Abteilung für Grünraum und Gewässer liegen. Vielmehr sollte das in punkto Sportplätze erfahrene Sportamt miteinbezogen werden, damit Fehlkonzepte der Vergangenheit, wie z. B. die Einrichtung einer Sandkiste direkt neben dem Fußballtor, sich nicht wiederholen. Ich stelle daher namens des KPÖ-Graz-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die verantwortlichen Stellen der Stadt Graz sowie der Herr Sportstadtrat werden höflichst ersucht zu evaluieren, ob das in Sachen Sportstätten erfahrene Sportamt bei der Neugestaltung des Schererparks im Bezirk Wetzelsdorf und in Zukunft auch bei der Erhaltung des Schererparks miteinbezogen werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Umweltfreundlicher und wasserdurchlässiger Straßenbelag für Geh- und Radwege GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Mit dem Ausbau von Geh- und Radwegen erfreuen sich zwar die BürgerInnen, die diese benutzen, zugleich steigt jedoch die Fläche an versiegeltem Grund und Boden in unserer Stadt, wenn diese – wie meistens – asphaltiert werden. Herkömmlicher Asphalt hat ja die Eigenschaft, wasserundurchlässig zu sein. Erste Anwendungen versickerungsfähiger Verkehrsflächen fanden bereits in den 1980er Jahren statt. In den 1990er Jahren wurden auf Basis des praktischen Einsatzes in Deutschland erste wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt und veröffentlicht. Mittlerweile gibt es mehrere erprobte umweltfreundliche und wasserdurchlässige Materialmischungen für den Straßenbelag, wie beispielsweise den sog. „Warm Mix Asphalt“. Letzterer kann selbst bei niedrigen Temperaturen aufgetragen werden und ist auch hundertprozentig wiederverwertbar, weshalb keine Entsorgungsprobleme entstünden. Das Material ist sowohl als Straßenbelag als auch zur Beschichtung von Radwegen, Gehsteigen und selbst architektonisch oder landschaftlich geschützten Gebieten geeignet. Das umweltfreundliche Verfahren dafür wurde in Italien entwickelt. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Verantwortlichen der Stadt Graz sowie der Herr Verkehrsstadtrat werden höflichst ersucht zu evaluieren, ob künftig voll recyclebare und umweltfreundliche Materialmischungen, wie beispielsweise der sog. Warm Mix Asphalt, in Zukunft als Straßenbelag zur Beschichtung von Radwegen, Gehsteigen und architektonisch oder landschaftlich geschützten Gebieten im Grazer Stadtgebiet zur Anwendung gebracht werden können. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Würdigung von Leopold Stolz GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Vor 150 Jahren wurde in Graz der leider in Vergessenheit geratene und stets im Schatten seines Bruders Robert Stolz stehende Leopold Stolz, Kapellmeister, Dirigent und Komponist, geboren. Er war im Schaffen seiner Werke mindestens genauso aktiv wie sein um 14 Jahre jüngerer Bruder Robert Stolz. Als drittes Kind des Komponisten und Musiklehrers Jakob Stolz und der Pianistin Ida Carolina Bondy, verheiratete Stolz, wurde Leopold Jakob Stolz am 8. September 1866 in der Grazer Schmiedgasse 26 an der Adresse, wo heute das Grazer Amtshaus steht, geboren. Sein kompositorisches Werk umfasst Orchesterwerke wie die Ouvertüre „Das Leben ein Traum“, zahlreiche Totenlieder, wunderschöne Klavierwerke sowie die 1923 in Graz uraufgeführte Oper „Das Waldmärchen“ nach einem Text von Paul Busson. Leopold Stolz wirkte unter anderem als Theaterkapellmeister in Karlsbad, Berlin und am Hessischen Staatstheater in Wiesbaden und war ab 1899 Solokorrepetitor bei den Bayreuther Festspielen. Der Grazer Gemeinderat hat in seiner Juli-Sitzung eine Dauerausstellung der Werke von Robert Stolz in den Räumen der SeniorInnenresidenz „Robert Stolz“ in der Theodor-Körner-Straße beschlossen. Die Stadt Graz sollte diese Gelegenheit nutzen, um sich mit den Nachkommen von Robert und Leopold Stolz in Verbindung zu setzen, damit auch Leopold Stolz die gebührende Ehre als Grazer Kind und große Persönlichkeit zuteil wird und seine Biographie sowie seine noch vorhandenen Werke in der Dauerausstellung der Öffentlichkeit präsentiert werden. Graz hat nicht sehr oft Gelegenheit, seine berühmten Töchter und Söhne zu würdigen. Darum sollte diese einmalige Chance nicht vertan werden. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die verantwortlichen Stellen der Stadt Graz, die Kulturstadträtin sowie der Herr Stadtrat für SeniorInnen, mögen evaluieren, ob in den Räumlichkeiten der SeniorInnenresidenz „Robert Stolz“ auch eine Dauerausstellung der Werke von Leopold Stolz eingerichtet werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Prüfung der Einrichtung einer Bushaltestelle vor der Peter-Rosegger-Schule GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Viele Schulkinder der Peter-Rosegger-Schule sind darauf angewiesen, mit dem öffentlichen Verkehr zu ihrer Schule zu kommen. Sie nützen die Busse und müssen dann jedoch auf teilweise stark frequentierten Straßen zu Fuß dorthin gehen. Besorgte Eltern traten deshalb mit der Bitte an mich heran, aus Sicherheitsgründen für die Schulkinder eine Bushaltestelle direkt vor der Peter-Rosegger-Schule einzurichten. Namens der KPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen werden gebeten, die Einrichtung einer Bushaltestelle direkt vor der Peter-Rosegger-Schule zu prüfen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Platz der Kinderrechte GR. Grossmann stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Seit fast genau 15 Jahren ist Graz „Stadt der Menschenrechte“: Und das aus gutem Grund – unsere Stadt hat in dieser Hinsicht eine Vielzahl an Akzenten gesetzt. Und Graz bekennt sich auch in aller Deutlichkeit zu den Menschenrechten – sichtbarstes Zeichen ist der „Platz der Menschenrechte“ im Stadtpark, einer viel frequentierten Örtlichkeit, einem Herzstück unserer Stadt. Und Graz zeigt seit Jahren und Jahrzehnten durch eine Vielzahl von Initiativen auch sein deutliches Bekenntnis zu den Kinderrechten. Sowohl, wenn es darum geht, Kinder über Beteiligungsprojekte an der Stadtgestaltung einzubinden, aber auch in Initiativen zur Bekämpfung von Kinderarmut und Gewalt gegen Kindern oder wenn es sich um die Durchsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Kindern handelt. Was noch wünschenswert wäre: Ein analoges Zeichen für die Kinderrechte an einem adäquaten Ort – ein „Platz der Kinderrechte“ im Augarten vor dem Pavillon, ist dieser Park doch ein von Kindern und Jugendlichen viel frequentierter Lebens- und Erlebensraum. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher den A n t r a g , die zuständigen Stellen der Stadt Graz mögen beauftragt werden, Vorbereitungen zu treffen, dass im Sinne des Motivenberichts im Augarten ein „Platz der Kinderrechte“ geschaffen wird. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Pflege der Murpromenade und fehlende Sitzgelegenheiten (Hortgasse/ Auwiesen) GR.in Haas-Wippel, MBA stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Spazierweg entlang der Mur, beginnend von der Hortgasse in Richtung des Naherholungsgebietes „Auwiesen“, wird von vielen Grazer Familien mit Kindern sowie älteren Menschen sehr gerne genutzt, um Bewegung in der Natur zu machen und um den Naturraum „Mur und Murauen“ näher zu erkunden. Leider sieht diese Promenade in den Sommermonaten sehr ungepflegt aus: Unkraut wuchert, der Rasen wächst ungehindert, abgestorbene Pflanzen und Pflanzenteile liegen herum usw. und engen den Weg empfindlich ein. Auch fehlen in diesem Bereich noch immer geeignete Sitzmöglichkeiten, die eine kurze Rast – speziell auch für ältere Menschen – ermöglichen. Es ist daher ein dringender Wunsch vieler Grazerinnen und Grazer, dass an diesem Spazierweg entlang der Mur ein gepflegtes Bild durch eine entsprechende Pflanzenpflege gegeben ist und auch geeignete Sitzgelegenheiten aufgestellt werden, um ein Verweilen und Beobachten der Natur für Alt und Jung zu ermöglichen. Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz sollen beauftragt werden, eine entsprechende Pflanzenpflege durchzuführen und das Aufstellen von geeigneten Bänken und Sitzmöbeln entlang dieser Promenade zu veranlassen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Taktile Beschriftung von Mülltonnen GR.in Schönbacher stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Für blinde und sehbehinderte Menschen ist es äußerst schwierig, in Müllräumen bzw. auf Müllplätzen in Siedlungen oder an Müllsammelstellen die richtige Tonne zum Zwecke der Mülltrennung zu finden. Die Kennzeichnung der Mülltonnen mithilfe taktiler Beschriftung, wie es etwa in Wien der Fall ist, würde effektive Abhilfe schaffen. In Zusammenarbeit mit Experten der Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenorganisationen wurden von der MA 48 neue Beschriftungen für die Wiener Abfallbehälter ausgearbeitet. Seit 2013 werden die Behälter für Restmüll (bis zu einer Behältergröße von 1.100 Liter), Biotonne, Metall, Dosen und Altpapier sowohl mit 15 mm großer, tastbarer Normalschrift  als auch mit Brailleschrift versehen. Für Personen mit einer Sehbehinderung werden die Beschriftungen zusätzlich durch sehr gut kontrastierende weiße Großbuchstaben leichter sichtbar gemacht. Durch die gut lesbare Schrift und die schon bisher verschiedenen Farben der Deckel der Müllbehälter ist für alle Nutzer künftig leichter und schneller zu erkennen, um welche Mülltonne es sich handelt. Die tastbare Beschriftung befindet sich am Deckel im vorderen Bereich zwischen den beiden Deckelgriffen. Daher stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, Kontakt mit den zuständigen Stellen der Holding Graz aufzunehmen, um mögliche Umsetzungsvarianten und Kostenmodelle zu prüfen. Das Ergebnis möge dem Gemeinderat ehestmöglich mitgeteilt werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 18) Richtlinien für die Zuweisung von Gemeindewohnungen – Änderung GR. Mag. Sippel stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die derzeit äußerst angespannte Lage im Bereich des sozialen Wohnraums – vor allem lange Wartefristen von bis zu zwei Jahren – verlangt über kurz oder lang nach Lösungsmöglichkeiten. Die Aufstockung des Kautionsfonds, wie es die KPÖ fordert, ist nicht dazu geeignet, um mittel- und langfristig eine Entspannung herbeizuführen. Mit der Verwaltung von knapp 11.500 Gemeindewohnungen hat die Stadt Graz im Bereich der Wohnraumversorgung eine verantwortungsvolle Aufgabe. Die vor rund eineinhalb Jahren beschlossenen Zuweisungsrichtlinien haben in Teilbereichen deutliche Schwächen offenbart. Ein Vergleich mit anderen österreichischen Städten hat klar vor Augen geführt, dass die gezielte Anpassung einiger weniger Punkte eine hohe Wirksamkeit entfalten würde. Aus diesem Grund ergeht namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgender A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Punkt 2.3.2 der Richtlinien für die Zuweisung von Gemeindewohnungen möge wie folgt abgeändert werden: 2.3.2 WohnungswerberInnen müssen zum Zeitpunkt der Vormerkung seit 5 Jahren ununterbrochen in Graz wohnhaft sein. Dieser Wohnsitz muss Mittelpunkt des Lebensinteresses sein. Diesem Personenkreis gleichzusetzen sind Personen, die insgesamt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in Graz wohnhaft sind bzw. waren und Personen, die zum Zeitpunkt der Vormerkung ununterbrochen seit 6 Jahren im Gemeindegebiet von Graz berufstätig sind. Diese Voraussetzungen entfalten ihre Wirksamkeit mit 1.1.2017 und sind ab diesem Zeitpunkt auch auf sämtliche Wohnungswerber anzuwenden, die bereits für eine Wohnung vorgemerkt sind. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 19) ÖV-Entwicklung 2026 - 2030 GR. Dreisiebner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Informationsbericht „Masterplan ÖV 2021 mit Ausblick auf das Jahr 2030, erforderliche ÖV-Vorsorge zur Stadtentwicklung“, der in die Gemeinderatssitzung vom 22. September eingebracht wurde, werden in der Darstellung wichtige schienengebundene ÖV-Ausbauprojekte für Graz nicht berücksichtigt. Daher stelle ich folgenden A n t r a g : Der zuständige Stadtsenatsreferent Mag. Mario Eustacchio sowie die Abteilung für Verkehrsplanung werden beauftragt, bis zur Gemeinderatssitzung im Dezember 2016 zum Berichtspunkt 13. "ÖV-Entwicklung im Zeitraum 2026 - 2030" des Informationsberichtes „Masterplan ÖV“ nähere Details zu erarbeiten und dem Ausschuss für Verkehr sowie dem Gemeinderat als Bericht vorzulegen. Insbesondere sollen dabei dem fachlich zu befassenden Ausschuss und dem Gemeinderat ausführlichere Überlegungen hinsichtlich der städtischen bzw. der ´stadt-regionalen´ schienengebundenen ÖV-Erfordernisse (v.a. zur Nordwestlinie nach NVK-Gösting, zur Straßenbahnanbindung KF-Uni und/oder zu einer Straßenbahn-Linie Hauptbahnhof - KF-Uni, zu möglichen und raumordnerisch sowie verkehrsplanerisch notwendigen Stadt-Regio-Tram-Projekten in Umlandgemeinden, u.ä.) zur Information und Diskussion vorgelegt werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeisterstellvertreterin Elke K a h r schließt die Sitzung des Gemeinderates um 18.50 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Bgm.-Stv.in Elke Kahr StR. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Der Schriftführer: Der Schriftprüfer: Wolfgang Polz GR. Mag. Rudolf Moser Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb Sitzung des Gemeinderates vom 22. September 2016 1