Sitzung des Gemeinderates vom 16. Juni 2016 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Elke K a h r Stadtrat Kurt H o h e n s i n n e r , MBA BAUER Susanne Mag.a / BERGMANN Ingeborg / BRAUNERSREUTHER Christine / BRENNEIS Petra Mag.a (FH) / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / FABISCH Andreas Mag. / FRÖLICH Klaus Mag. / GMEINBAUER Daniela / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in (FH) / GROSSMANN Michael / HAAS-WIPPEL Waltraud, MA / HABERLER Stefan Andreas Dipl.-Betriebswirt / HAßLER Gerald Mag. / HEINRICHS Elke / HEUBERGER Ingrid / HOFER Philipp Dr. / HÖTZL Christoph / KATHOLNIG Karin / KAUFMANN Martina, MMSc BA / KOPERA Daisy, Univ.-Prof.in Dr.in / KROTZER Robert Mag. / LOHR Roland Ing. / LUTTENBERGER Kurt / MAYR Peter / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth Mag.a / MOGEL Berno / MOLNAR Andreas Mag. / MOSER Rudolf Mag. / PACANDA Philip / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POLZ-WATZENIG Astrid Mag.a E POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / RIBO Bedrana, MA / SCHIMAUTZ Markus Dipl.-Ing. (FH) / SCHLEICHER Astrid Mag.a / SCHÖNBACHER Claudia / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. E SPATH Gerhard Mag. / STÖCKLER Peter / TABERHOFER Ulrike Mag.a / THOMÜLLER Martina / TOPF Georg Dipl.-Ing. / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / KAHR Elke Bgm.-Stv.in / EHMANN Michael / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / HOHENSINNER Kurt MBA / RÜCKER Lisa / RÜSCH Gerhard Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. / Magistratsdirektor Mag. Martin Haidvogl Magistratsdirektor-Stellvertreterin Dr.in Ursula Hammerl SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFERIN: GR.in Sissi POTZINGER STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 12.10 Uhr ENDE DER SITZUNG: 19.00 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 16. Juni 2016 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. A 8 -146581/2015-7 Abt. Wirtschaft und Tourismusentwicklung Urban Diversity Projektgenehmigung über € 120.000,-- in der OG 2017-2020 Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 65-66) 2. A 10/BD-041103_2016_1 Vereinbarung zum Wohnbauquartier Grillweg Berichterstatter/in: GR Dreisiebner (Seite 66) 3. A 10/8 – 051201/2014/57 Mobilitätsvertrag „Quartier Grillweg“ Bebauungsplan 16.05.2 Grillweg – Erna-Diez-Straße Berichterstatter/in: GR Dreisiebner (Seite 66-67) 4. A 10/BD-025184/2016-2 A 8-146581/2015-8 Bildungscampus Algersdorf 1. Projektgenehmigung in Höhe von € 650.000,-- in der AOG 2016/2017 2. Kreditansatzverschiebung von € 600.000,-- und Ausgabeneinsparung von € 50.000,-- in der AOG 2016 Berichterstatter/in: GR Mayr Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 67-68) 5. A 10/BD – 5959/2014 - 8 Sanierung / Umbau Weblinger Stumpf Übereinkommen zwischen Stadt Graz und Land Steiermark gem.§ 45 Abs. 2 Z18 Statut der Landeshauptstadt Graz Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 68-69) 6. A 8 021777/2006/0299 A 10/8 039823/2016/1 Verkehrsverbund Steiermark; Stadtverkehr Graz – 1. Verlängerung der bestehenden Verträge bis Juli 2017 2. Gesamtbeauftragung der HGL mit dem städtischen Verkehr im Großraum Graz ab Juli 2017 Berichterstatter/in: GR Hötzl Berichterstatter/in: GR Ing. Lohr (Seite 69) 7. A 14_026669_2016_0001 4.02 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz – 2.Entwurf Auflagebeschluss Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 73-97) 8. A 14_012412/2012/0092 Räumliches Leitbild der Landeshauptstadt Graz Auflagebeschluss Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 77-97) 9. A 14-026702/2016/0001 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz – 2. Entwurf Auflagebeschluss Berichterstatter/in: GR Dr. Piffl-Percevic (Seite 79-97) 10. A 14-026705/2016/0001 Bausperre-Verordnung zum 2. Entwurf des 4.0 Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Graz und zum 2. Entwurf des 4.02 Stadtentwicklungskonzepts der Landeshauptstadt Graz Beschluss Berichterstatter/in: GR Dr. Piffl-Percevic (Seite 79-97) 11. A 14_K_652_1999_27 A 14-122356-2015-12 16.05.2 Bebauungsplan Grillweg – Erna-Diez-Straße 2. Änderung XVI. Bez., KG Webling Beschluss Berichterstatter/in: GR Dreisiebner (Seite 98-99) 12. A 14-145329_2015_13 05.27.0 Bebauungsplan Auf der Tändelwiese – Herrgottwiesgasse – Mauergasse – Reiherstadlgasse V. Bez., KG Gries Beschluss Berichterstatter/in: GR Mayr (Seite 99-101) N A C H T R A G 13. Präs. 038878/2016/0007 Satzung für den gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art „Stadtbibliothek der Stadt Graz“ Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 70) 14. Präs. 039221/2016/0003 Satzung für den gemeinnützigen Betrieb ge- werblicher Art „Abhaltung von Sportkursen und Sportunterricht für Kinder und Jugendliche“ der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 70) 15. A 8 –40945/08-57 Creative Industries Styria GmbH; Richtlinien für die Generalversammlung am 4.7.2016 gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 70-71) 16. A 8/2 -57714/2013-11 Finanzausgleich Dritter Informationsbericht und Resolution Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 101-114) 17. A 8 – 146581/20159 ABI – 20723/2013-12 Erhöhung der GRIPS-Projektgenehmigung um € 9.400.000,-- auf insgesamt € 43,040.000,-- inkl. Ust., inkl. Einrichtung in der AOG 2016/2017/2018 Berichterstatter/in: StR. Hohensinner, MBA (Seite 114-117) 18. A 8 -146581/2015-9 und ABI 6149/2002-49 Kindergarten Schönbrunngasse Aufstockung der Projektgenehmigung um € 992.000,-- exkl. Ust auf € 1.500.000,-- in der AOG 2015-2017 Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 71-72) 2. N A C H T R A G 19. Präs. 11317/2003-42 Kuratorium der N. Reyhani-Stiftung, Änderung der Zusammensetzung Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 72-73) Graz, 16. Juni 2016 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Rücklegung der Stadtsenatsfunktion durch Dr.in Martina Schröck Neuwahl eines Stadtsenatsmitgliedes und der Bürgermeisterstellvertreterin/des Bürgermeisterstellvertreters 2) Änderung der Referatseinteilung 3) Genehmigung der Protokolle 12-24 24-27 27 Fragestunde des Gemeinderates 1) NMS Fröbel – Ausbau der Barrierefreiheit durch einen Lifteinbau (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ an StR. Hohensinner, MBA, ÖVP) 2) Leer stehende Geschäftsräumlichkeiten (GR.in Mag.a Bauer, SPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 3) Erhalt der Fahrzeugabstellflächen beim SPK – Polizei Paulustorgasse (GR. Mag. Moser, FPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 4) Citycom: (Leistbare) Glasfaserausbau-Angebot auch für EPUs und KMUs ermöglichen? (GR.in Mag.a Grabe, Grüne an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 5) Top-Level-Domain.Graz (GR. Pacanda, Piratenpartei an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 6) Errichtung eines Fahrradstreifens beim St.-Peter-Schulzentrum (GR. Mag. Spath, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 7) Beschäftigungsverhältnisse in Immobilien der Stadt Graz (GR. Mag. Krotzer, KPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 8) Vermietung von Schulräumen (GR. Dr. Wohlfahrt, Grüne an StR. Hohensinner, MBA, ÖVP) 9) Bauverfahren (GR. Hötzl, FPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 28-30 30-33 34-39 39-44 44-46 46-49 49-54 54-59 59-64 Tagesordnung 65-117 Dringlichkeitsanträge 1) Verstärkung des Schutzes von Opfern von Gewaltverbrechen (GR. Dr. Piffl-Percevic, ÖVP) 2) 7 Punkte für Transparenz und Fairness bei Wahlkämpfen (GR.in Gmeinbauer, ÖVP) 3) Wahlkampfkostenbeschränkung und Transparenz bei Klubförderung (GR. Dr. Wohlfahrt, Grüne) 4) Verkehrslösung am Lendplatz (GR.in Heinrichs, KPÖ) 5) Hauptwohnsitzkampagne (GR. Eber, KPÖ) 6) Modelle zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Graz (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ) 7) Freier Eintritt für Polizeibeamte in städtische Bäder (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ) 8) Verzicht auf Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 9) Leichtere Erreichbarkeit der Wahllokale (GR. Pacanda, Piratenpartei) 118-142 142-151 144-151 152-162 162-168 168-179 179-186 186-192 192-195 Anfrage an den Bürgermeister 1) Vergebührung Mietverträge (GR.in Katholnig, SPÖ) 196-197 Anträge 1) Bannmeilen um Schulen (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 2) Gehsteige um Baustellen (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 3) Neue Dächer für Haltestellen am Jakominiplatz (GR.in Heinrichs, KPÖ) 4) Zusätzliche Benützung des Schloßberglifts für SozialCardInhaberInnen mit ausgewiesener Gehbehinderung (GR.in Heinrichs, KPÖ) 5) Asphaltierung HR 13 zwischen Gösting und Thal (GR. Sikora, KPÖ) 6) Hundewiese am Grünanger (GR.in Thomüller, KPÖ) 7) Sanierung des Gasrohrsteges (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 8) Sensibilisierung der Grazer Hundehalter (GR.in Schönbacher, FPÖ) 9) Überprüfung von Auszeit-Perioden für ausscheidende Regierungsmitglieder vor Bewerbungen für (Spitzen-)Positionen im öffentlichen Dienst („Cooling-off-Periode“) (GR.in Mag.a Grabe, Grüne) 10) Unvereinbarkeit von Mandat und beruflicher Tätigkeiten im Haus Graz (GR. Pacanda, Piratenpartei) 198-199 199-200 200-201 201-202 202 202-204 204-205 205-206 206-209 210 Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung-Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 12.10 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen, ich darf Sie alle ganz, ganz herzlich zu unserer heutigen besonderen Gemeinderatssitzung begrüßen, darf diese auch eröffnen und feststellen, dass unser Gemeinderat wie üblich ordnungsgemäß einberufen wurde und dass wir auch beschlussfähig sind. Einen besonderen Gruß entbiete ich dem Landeshauptmann von Steiermark, Hermann Schützenhöfer, schön, dass du heute da bist (allgemeiner Applaus). Ebenso herzlich begrüße ich den Landeshauptmannstellvertreter Mag. Michael Schickhofer in unserer Mitte (allgemeiner Applaus), es freut uns auch, dass Frau Landtagsabgeordnete Klubobfrau Klaudia Klimt-Weithaler heute unter uns ist (allgemeiner Applaus) und einen besonderen Gruß entbiete ich auch dem Klubobmann Landtagsabgeordneten Hannes Schwarz, schön, dass Sie da sind (allgemeiner Applaus). Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Rücklegung der Stadtsenatsfunktion durch Dr.in Martina Schröck, Neuwahl eines Stadtsenatsmitgliedes und der Bürgermeisterstellvertreterin/des Bürgermeisterstellvertreters Bgm. Mag. Nagl: Liebe Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank, hoher Gemeinderat, geschätzter Herr Magistratsdirektor, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Gäste, Familienmitglieder auf der ZuhörerInnengalerie, ich darf Sie auch herzlich willkommen heißen, liebe Medienvertreter! Gemäß § 30 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 lit d des Statutes der Landeshauptstadt Graz endet die Funktionsperiode eines Stadtsenatsmitgliedes, wenn die Funktion durch eine an mich gerichtete schriftliche Erklärung zurückgelegt wird. Frau Bürgermeisterstellvertreterin Dr.in Martina Schröck hat mir mit Schreiben vom 7. Juni 2016 offiziell mitgeteilt, dass sie ihre Funktion als Mitglied des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz mit 16. Juni 2016 zurücklegt. Ich darf dich, liebe Martina, nun um ein paar Worte ersuchen. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, Herr Landeshauptmannstellvertreter, liebe Regierungsmitglieder, Herr Bürgermeister, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich glaube, vor so vollem Haus habe ich in den ganzen sechs Jahren, die ich jetzt in der Grazer Stadtregierung tätig war, überhaupt noch nie reden dürfen, das ist ein besonders schöner Abschluss, dass heute so viele gekommen sind. Fast sechs Jahre waren es, die ich jetzt in der Grazer Stadtregierung gearbeitet habe, die ich arbeiten habe dürfen. Ich habe mich dabei um das Sozialamt kümmern dürfen, um den Bereich Arbeit und Beschäftigung, das Amt für Jugend und Familie, die Frauen, die Wissenschaft, das Kindermuseum und die Märchenbahn und wenn ich jetzt so zurückblicke auf die letzten knapp sechs Jahre, dann schaue ich voller Stolz zurück und dann schaue ich auch voller Dankbarkeit zurück. Weil in diesen letzten sechs Jahren ist wirklich einiges gelungen. Da ist es gelungen, einige Spuren in dieser Stadt zurückzulassen. Ob das die gemeinsame Einigung auf die SozialCard war, ob das die Pflegedrehscheibe war, die Lehrlings-und Ausbildungsoffensive, die 120 jungen Menschen eine tolle Chance in der Stadt und im Haus Graz gegeben hat, der Fonds für Aufstieg und Entwicklung, der Menschen mit geringem Einkommen die Möglichkeit gibt, beruflich weiterzukommen, die Karriereleiter weiter hinaufzugehen. Ob das der hervorragende Gleichstellungsaktionsplan im Haus Graz ist, die Weltraumtage, die ich installiert habe als Wissenschaftsreferentin, die neu eröffnete Märchenbahn, die Fiximplementierung der Sozialraumorientierung im Amt für Jugend und Familie oder auch wie die vor kurzem noch gemeinsam mit dem Bürgermeister präsentierten Neubauten von zwei Jugendzentren. Ich glaube, die, die mich erlebt haben, die mit mir zusammengearbeitet haben, Sie haben gemerkt, dass mir das alles sehr, sehr große Freude macht und dass ich diese Arbeit wirklich mit vollster Überzeugung, mit vollstem Zeiteinsatz, mit viel innerem Feuer, aber auch vor allem mit sehr, sehr viel Spaß gemacht habe. Es hat mich wirklich zu hundert Prozent erfüllt und ich war unglaublich glücklich, diesen wunderbaren Job, diese wunderbare Arbeit für die Stadt Graz machen zu dürfen. Und diese Freude und dieses innere Feuer haben mich auch über schwierige Zeiten, die es definitiv auch in diesen letzten sechs Jahren gegeben hat, hinweggetragen, hinweggetröstet und die Freude und das Herzblut haben einfach überwogen in diesen sechs Jahren. Trotzdem habe ich jetzt einen Entschluss gefasst vor einigen Wochen, mit 38 bin ich jetzt zehn Jahre in der Spitzenpolitik tätig, Sie wissen, ich war, bevor ich in die Stadtregierung gekommen bin, im Landtag Steiermark tätig als Vorsitzende des Sozialausschusses und als Sozialsprecherin meiner Fraktion und jetzt eben sehr intensiv für fünfeinhalb Jahre in der Grazer Stadtregierung und da habe ich mir gedacht, jetzt ist ein guter Zeitpunkt, auch wieder einmal was anderes zu tun und zu neuen Ufern aufzubrechen. Meine Damen und Herren, ich habe es auch ganz klar öffentlich gesagt, ich hätte gerne meine Kompetenzen, meine Ressourcen und meine zahlreichen Erfahrungen im Sozialbereich weiterhin in dieser Stadt eingebracht, ich habe mich ja auch beworben um die Leitung des Sozialamtes, aber ich muss eines an dieser Stelle sagen und das möchte ich jetzt insbesondere an drei Fraktionen sagen, nämlich an die freiheitliche Fraktion, an die grüne Fraktion und auch an die kommunistische Fraktion. Das Objektivierungsverfahren bei dieser Ausschreibung ist leider nicht mehr objektiv. Wenn jemandem ausgerichtet wird, der sich bewirbt, dass er oder sie auf gar keinen Fall die Zustimmung im Gemeinderat findet, auch wenn er oder sie das Hearing gewinnt, dann ist das nicht mehr objektiv, dann ist das ein parteipolitisches Spiel. Und das finde ich äußerst bedenklich, das finde ich demokratiepolitisch äußerst bedenklich. Es ist dabei um ein öffentliches Ausschreibungsverfahren gegangen, es ist nicht darum gegangen, dass eine Politikerin irgendwo hingeschoben wird, wo sie dann vielleicht auch noch mehr verdient, wie das oft bei männlichen Kollegen in der Vergangenheit der Fall war, sondern es war eine öffentliche Ausschreibung, an der ich mich, wie jeder und jede andere auch, beteiligt habe. Nachdem das ein politisches Spiel ist und ich mich aus politischen Spielen mit meinem Rückzug aus der Politik zurückziehen möchte, habe ich die Entscheidung getroffen, dass ich meine Bewerbung zurückziehen werde. Wie schon vor kurzem auch in der Kleinen Zeitung in einem Interview gesagt, habe ich keinen Plan B, das heißt, ich habe ab heute in zehn Minuten Zeit dafür, für die Dinge, nach denen ich mich gesehnt habe, die auch mich motiviert haben, mein Leben jetzt auf neue Schienen zu bringen, nämlich endlich Zeit haben für das Leben und für alles, was dazugehört, für soziale Kontakte, für Freunde, Familie, für Reisen und einfach fürs Glücklichsein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich bei Ihnen, bei euch allen, sehr, sehr herzlich bedanken. Das, was ich anfangs aufgezählt habe, was in den letzten knappen sechs Jahren gelungen ist, das habe ich selbstverständlich nicht alleine gemacht, das hat fast ausschließlich breite Zustimmung hier in diesem Gremium, im Gemeinderat gefunden, das heißt, das haben Sie, das habt ihr auch alle mitentschieden und mitgetragen und dafür ein ganz großes Dankeschön von meiner Seite. Ein ganz großes Dankeschön auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadt Graz, im Haus Graz, mit denen ich intensiv kooperieren durfte. Nachdem heute auch alle da sind, möchte ich mich namentlich bei meinen Abteilungsvorständen und -vorständinnen bedanken, bei der Ingrid Krammer, beim Peter Grabensberger, beim Gernot Wippel und auch bei der Referatsleiterin für Frauen und Gleichstellung Priska Pschaid. Ich bedanke mich bei vielen, die auch im Hintergrund tätig sind, die uns Politikerinnen und Politiker unterstützen, die uns den Rücken stärken, die einfach für uns da sind, auch bei den Fahrern, wenn ich da jetzt nach oben schaue, habe ich den Ernst Hartl gesehen, für das sichere Herumführen in der Stadt Graz und auch über die Grenzen unserer Stadt hinweg. Danke bei den Kolleginnen und Kollegen in der Grazer Stadtregierung, auch wenn wir oft diskutiert haben, haben wir vieles gemeinsam gut entschieden und sind in Stunden, wenn es darauf angekommen ist, zueinander gestanden und haben uns gegenseitig gestärkt, auch das ist eine besondere Qualität in dieser Grazer Stadtregierung und schlussendlich darf ich mich noch ganz herzlich und ausdrücklich beim besten Büro der Welt bedanken, bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mir stets den Rücken freigehalten haben. Ich sage vielen Dank für diesen Rucksack, mit dem ich heute hier weggehe, ein symbolischer Rucksack, der nicht belastend ist, der schwer ist, weil er voll ist von Erfahrungen, von Kontakten, von Erlebnissen, von Menschen, von Orten, von neuen Freundschaften und dieser Rucksack ist unbezahlbar und das ist mir ganz, ganz bewusst und darum dankeschön an Sie alle für diesen wunderbaren Rucksack, den ich jetzt symbolisch umschnalle und mit dem ich jetzt dieses Rednerpult verlasse. Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute, passen Sie mir gut auf mein Graz auf (allgemeiner Applaus). Bgm. Mag. Nagl: Geschätzte Frau Bürgermeisterstellvertreterin, liebe Martina! Ich darf namens des Gemeinderates, namens der Stadtregierung als Bürgermeister persönlich, aber auch für die Stadt Graz dir danke sagen. Du bist, als du in die Stadtregierung gekommen bist, eine ganz, ganz junge Frau gewesen, die mit ihrer Jugend auch der Stadtregierung wieder eine neue Note verliehen hat. Ich möchte mich bei dir bedanken, weil du auch immer eine mutige Frau warst und bist, die sich den Problemen auch wirklich stellt und Herausforderungen angenommen hat. In Zeiten wie diesen, in denen das Ich bei fast allen vor das Wir gestellt wird, ist es auch von Nöten, ein aufrichtiges Danke zu sagen jemandem, der den Mut hat, in die erste Reihe zu gehen. In nicht einfachen Zeiten, auch manchmal in nicht leichten Zeiten der eigenen Strukturen und der eigenen Partei, hast du gesagt, ja, ich möchte da vorangehen und möchte unser Graz mitgestalten. Du hast vorher schon politische Funktionen innegehabt, wir kennen dich alle, nicht nur persönlich jetzt nach diesen Jahren besser, sondern wir wissen auch, dass du eine politische Person bist und dass du dich dein Leben lang auch einbringen wirst für das Wir. Du hast gesagt, du hast einen Rucksack mitbekommen, ich denke mir, dass du einen großen Rucksack auch losgeworden bist voller Steine, die die Politik auch so mit sich bringt, viele Steine, die dir in den Weg gelegt worden sind. Du hast es aber richtig gemacht, du hast uns heute am Rednerpult ganz einfach gesagt, dass die Freude überwiegt, manche Bauern zum Beispiel säen und ernten im selben Jahr, in der Politik ist es oft ganz, ganz anders, du säst und musst eine Zeit lang durchhalten, um überhaupt das eine oder andere Pflänzchen zu sehen. Sechs Jahre in der Grazer Stadtregierung sind auch eine lange Zeit, wir haben deine Entscheidung respektiert, dass du gesagt hast, du möchtest in deinem Leben neue Wege gehen. Ich darf dir für diese neuen Wege alles, alles Gute wünschen, du hast heute auch den Mut gehabt zu sagen, wie du über deinen künftigen Weg jetzt auch entschieden hast. Wir haben in den letzten Tagen und Wochen in Sitzungen schon bemerkt, dass du eine Leichtigkeit zurückgewonnen hast, die man in der Politik manchmal auch leider verliert und ich habe mir gedacht, was kann ich dir schenken. Erstens gibt es ein klassisches Geschenk des Grazer Bürgermeisters, das ist die neun Kilo schwere Stadtgeschichte, die überreiche ich deswegen immer so gerne, weil jeder Einzelne und jede Einzelne von euch und von uns im Gemeinderat und in der Regierung auch in der Verwaltung ein Stück Geschichte mitschreiben darf. Ich wünsche dir viel Freude beim Lesen, aber ich habe mir natürlich gedacht, du brauchst auch etwas anderes. Wie du gekommen bist, ist mir aufgefallen, ich war ja auch einmal der Jüngste in der Stadtregierung, wie du gekommen bist, ist mir schon aufgefallen, dass du eine ganz, ganz andere Affinität zu deinem Mobiltelefon und zu sozialen Netzwerken hast, das ist jetzt sehr milde beschrieben, das wissen auch alle. Ich werde auch nie den Tag vergessen, wo ich gemeint habe, muss das immer sein und du daraufhin dein Handy in die Tasche gegeben hast und weiterkommuniziert hast und ich habe mir gedacht, Tasche, kommunizieren, Rucksack, das passt alles gut zusammen und deswegen darf ich dir ein besonderes Produkt der Stadt Graz mitgeben, wir haben einen jungen Unternehmer, der bekanntlicherweise den Sunnybag hergestellt hat, das heißt, du kriegst keinen Rucksack von uns mit, sondern du kriegst eine Tasche mit, dieser Sunnybag sorgt dafür, dass man immer energiegeladen ist, dass man immer sein Handy aufladen kann und es möge dir die Sonne auch in deinem restlichen Leben möglichst jeden Tag scheinen. Alles, alles Gute (allgemeiner Applaus). Wenn jemand die Funktion des Stadtsenates zurücklegt, habe ich Folgendes zu tun: aus diesem Grund ist zunächst gemäß 3 27 Abs. 5 und 8 Statut eines neues Stadtsenatsmitglied zu wählen. Der Klubobmann des SPÖ-Gemeinderatsklubs hat mir einen schriftlichen Vorschlag übermittelt, nach dem an Stelle von Frau Dr.in Martina Schröck für den gemäß § 27 Abs. 3 des Statutes von der SPÖ zu beanspruchenden Stadtsenatssitz nunmehr Herr Michael Ehmann für die Wahl zum Stadtrat vorgeschlagen wird. Da kein Antrag vorliegt, die Wahl mit Stimmzetteln durchzuführen, hat der Gemeinderat das neue Stadtsenatsmitglied gemäß § 27 Abs. 5 des Statutes durch Erheben der Hand zu wählen Stimmen, die dem Vorschlag der vorschlagsberechtigten Wahlpartei nicht entsprechen, sind ungültig. Ich bringe nunmehr den Vorschlag der Wahlpartei der SPÖ, Herrn Michael Ehmann zum Stadtrat zu wählen, zur Abstimmung und ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Damit ist Herr Michael Ehmann einstimmig zum Stadtrat gewählt worden (allgemeiner Applaus). Ich beglückwünsche ihn zu seiner Wahl, aber gemäß § 29 Abs. 1 des Statutes haben Stadtsenatsmitglieder dem Bürgermeister das Gelöbnis mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten. Mit der Angelobung gilt die Funktion als übernommen. Ich bitte nun den neuen gewählten Stadtrat zu mir und ersuche den Herrn Magistratsdirektor, die vorgeschriebene Gelöbnisformel zu verlesen. Magistratsdirektor Mag. Haidvogl: Das Gelöbnis lautet: Ich gelobe als Stadtrat der Landeshauptstadt Graz die Bundes- und die Landesverfassung, das Statut und die Verordnungen der Stadt Graz sowie die sonstigen Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes Steiermark unverbrüchlich zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheitspflicht zu wahren und das Wohl der Stadt Graz mit bestem Wissen und Gewissen zu fördern. (Nach Verlesung der im § 17 Abs. 3 des Statutes vorgeschriebenen Gelöbnisformel und nach Ablegung des Gelöbnisses führt der Bürgermeister weiter aus): Bgm. Mag. Nagl: Ich gratuliere dir und freue ich auf die Zusammenarbeit und darf dich bitten, das Gelöbnis noch zu unterfertigen und dann in unserer Mitte Platz zu nehmen. Alles, alles Gute (allgemeiner Applaus). StR. Ehmann: Geschätzter Herr Landeshauptmann, Herr Landeshauptmannstellvertreter, Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Stadtregierung, geschätzte Klubobleute, verehrte Mandatarinnen und Mandatare, Freundinnen und Freunde, Familie! Ich bedanke mich für dieses Vertrauen, das mir bei dieser Wahl mit der Einstimmigkeit zuteil wurde. Ich werde das nicht leichtfertig behandeln, sondern selbstverständlich immer für die Grazerinnen und Grazer arbeiten und da sein. Und dieses Vertrauen nicht leicht aufs Spiel zu setzen beziehungsweise gar nicht aufs Spiel zu setzen. Ich bin im Bezirk Gösting groß geworden als Bezirksrat, Bezirksvorsteherstellvertreter, Bezirksvorsteher, kenne die Politik, das politische Leben von der Pike auf, habe dann in den Bund gewechselt, viele Jahre durfte ich im Nationalrat für die Republik Österreich arbeiten und komme jetzt nun zurück in meine Heimatstadt nach Graz in die für mich in die Königsklasse der Politik, nämlich in die kommunale Politik, in die unmittelbarste Ebene, wo man Auswirkungen, die man trifft, Entscheidungen, die man trifft, unmittelbar wahrnehmen kann und auch in der Umsetzung sehen kann und in vielen Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern sein wird. Ich freue mich darauf, bedanke mich nochmals für die Möglichkeit, werde inhaltlich zu meinen Ressorts, die ich in dieser Form jetzt von meiner Vorgängerin Martina Schröck so übernehmen darf, morgen eine Pressekonferenz geben und inhaltlich dort natürlich einiges anmerken beziehungsweise meine Schwerpunkte auch darstellen. In diesem Sinne bedanke ich mich auch bei meiner Vorgängerin für ihre großartige Arbeit, die sie für diese Stadt geleistet hat und Respekt vor dieser Entscheidung, die du getroffen hast von dieser Stelle aus. Alles Gute, vielen Dank für das Angenommen-werden und ich freue mich schon auf die zukünftige Zusammenarbeit; in diesem Sinne, herzlichen Dank (allgemeiner Applaus). Bgm. Mag. Nagl: Ich darf auch auf der ZuhörerInnengalerie zwei ehemalige Kollegen der Stadtregierung begrüßen: Stadtrat Ernest Kaltenegger und der Herr Vizebürgermeister Walter Ferk, schön, dass ihr heute auch da seid (allgemeiner Applaus). Darüber hinaus ist gemäß unseres Statutes eine Neuwahl der Bürgermeisterstellvertreterin beziehungsweise des Bürgermeisterstellvertreters vorzunehmen. Das Vorschlagsrecht für diese Wahl steht der zweitstärksten Wahlpartei im Gemeinderat zu. Die Wahlpartei der KPÖ hat mir schriftlich mitgeteilt, dass Frau Stadträtin Elke Kahr für die Wahl zur Bürgermeisterstellvertreterin vorgeschlagen wird. Diese Wahl ist mit Stimmzetteln vorzunehmen. Leere sowie unklar ausgefüllte Stimmzettel oder solche, die auf Personen lauten, die nicht von mir bekannt gegeben wurden, sind ungültig. Als Wahlzeugen bestelle ich Frau Gemeinderätin Waltraud Haas-Wippel, Herrn Klubobmann außer Dienst Dr. Peter Piffl-Percevic und den Kollegen Andreas Fabisch. Ich bringe nun den Vorschlag der Wahlpartei der KPÖ, Frau Stadträtin Elke Kahr zur Bürgermeisterstellvertreterin zu wählen, zur Abstimmung und ersuche die ausgeteilten Stimmzettel ausgefüllt in die Urne zu legen. Wir haben eine eigene vorbereitete Wahlurne mit Stadtwappen und der Herr Lammer darf herumgehen. Meine geschätzten Damen und Herren, es wurden 46 Stimmen abgegeben, davon sind acht Stimmen ungültig und 38 Stimmen entfallen auf Elke Kahr und sind gültig (allgemeiner Applaus). Ich stelle somit fest, dass Frau Stadträtin Elke Kahr zur Bürgermeisterstellvertreterin, und zwar schon zur dritten Stellvertreterin an meiner Seite, gewählt ist und ich beglückwünsche sie zu ihrer Wahl. Weil wir gerade alle stehen, gemäß § 28 Abs. 1 des Statutes hat die Bürgermeisterstellvertreterin dem Landeshauptmann das Gelöbnis mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten. Mit der Angelobung gilt die Funktion als übernommen. Ich bitte die neu gewählte Bürgermeisterstellvertreterin, zu uns zu kommen, darf auch den Herrn Landeshauptmann in die Mitte bitten und ersuche den Herrn Magistratsdirektor, die vorgeschriebene Gelöbnisformel zu verlesen. Magistratsdirektor Mag. Haidvogl: Das Gelöbnis lautet: Ich gelobe, als Bürgermeisterstellvertreterin der Landeshauptstadt Graz die Bundes- und die Landesverfassung, das Statut und die Verordnungen der Stadt sowie die sonstigen Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes Steiermark unverbrüchlich zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheitspflicht zu wahren und mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln nach bestem Wissen und Gewissen dafür zu sorgen, dass in der gesamten Stadtverwaltung nach den gesetzlichen Vorschriften vorgegangen und der Stadt kein Schaden zugefügt wird. (Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch den Magistratsdirektor leistet die neu gewählte Bürgermeisterstellvertreterin dem Landeshauptmann das Gelöbnis mit den Worten „Ich gelobe“ und unterfertigt das Angelobungsprotokoll). Bgm. Mag. Nagl: Ich darf auch die Bürgermeisterstellvertreterin bitten, ihre Worte an den Gemeinderat zu richten. Bgm.-Stv.in Kahr: Es ist heute sehr turbulent und ich möchte, sehr geehrter Herr Landeshauptmann, sehr geehrter Herr Stellvertreter, lieber Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen der Stadtregierung und im Gemeinderat, zuerst möchte ich einmal der Kollegin Martina Schröck für die Zukunft privat und beruflich alles nur erdenklich Gute wünschen und viel Glück und dem neuen Kollegen Michael Ehmann von meiner Seite einen guten Start und auf eine gute Zusammenarbeit und herzlich willkommen (allgemeiner Applaus). Am Beginn meiner Stellungnahme heute steht vor allem der Dank für das Vertrauen, das Sie mir heute in einer geheimen Wahl gegeben haben. Ich sehe darin nicht nur die Anerkennung des Wahlergebnisses von 2012, sondern ich sehe darin auch die Anerkennung meiner Person und der KPÖ im Gemeinderat als eine glaubwürdige, konstruktive und verantwortungsbewusste Kraft. Deshalb möchte ich heute auch nicht in die Vergangenheit schauen, sondern vor allem in die Zukunft schauen und ich finde, unsere Stadt Graz ist eine unbestritten schöne Stadt, unsere gemeinsame Verpflichtung besteht immer darin, sie für alle lebenswert zu machen. Gleichzeitig befindet sich unsere Stadt aber auch in einer nicht sehr einfachen Lage, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wann war es schon jemals einfach in der Politik? Es wird immer darum gehen, um Positionen und um Lösungen zu ringen im Interesse der Mehrheit der Bevölkerung. Die meisten Bewohnerinnen und Bewohner in unserer Stadt haben schlechte Zeiten und gute Zeiten erlebt. Gemeinsam eint sie aber eines, und das habe ich in den vielen Jahren, in denen ich hier arbeiten konnte und darf, erlebt, es eint sie eine große Gastfreundschaft, eine große Hilfsbereitschaft und auch eine große Solidarität. Und das ist mir persönlich auch wichtig, heute anzumerken, dass das ein großer Schatz ist, den wir hier in unserer Stadt Graz haben und den wir uns immer gemeinsam bemühten sollen, diesen großen Schatz auch nicht zu verspielen. Und deshalb ist es mir auch so wichtig, nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch in meiner neuen Funktion als Bürgermeisterstellvertreterin alles dafür zu tun, dass diese Hilfsbereitschaft und Solidarität gestärkt bleibt und noch mehr unterstützt wird, dass die Stadt Graz ihr soziales Gesicht nicht verliert und dass wir dabei auf keinen Menschen vergessen. In den letzten zehn Jahren, in denen ich Verantwortung tragen durfte für das städtische Wohnungswesen, für die Bau- und Anlagenbehörde, für das Friedensbüro und für die Stadtteilarbeit, war es mir immer wichtig, für bestimmte politische Inhalte einzutreten und gemeinsam mit den Kollegen Lösungen zu finden, aber vor allem war mir auch immer wichtig, ganz konkret für die Bevölkerung auch da zu sein für jeden und jede, dass die Tür bei mir immer geöffnet bleibt und das sage ich deshalb, weil man dabei auch sehr viel lernt, nämlich eines, dass man erstmals die Menschen auch so akzeptieren muss, wie sie sind und nicht immer so, wie man sie sich wünscht. Und als Bürgermeisterstellvertreterin möchte ich Ihnen heute auch vor allem eines sagen, dass sich an dieser Arbeitsweise für die Bevölkerung und auch für die Stadt Graz nichts ändern wird, dass ich in gleicher wertschätzender Weise und Haltung gegenüber allen Menschen in der Stadt Graz arbeiten werde und dass ich vor allem für jene auch da sein möchte, die oft keine Lobby in unserer Stadt haben. Die jetzige Gemeinderatsperiode dauert nicht mehr so lange, trotzdem haben wir noch viel Arbeit vor uns und viele Aufgaben. Unter anderem auch eine ganz wichtige, nämlich den Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2017, der auch besonders wichtig ist und mein und unser Ziel der KPÖ ist es dabei, eine Übereinkunft zu erhalten und zu bekommen, die den sorgsamen Umgang mit den Steuermitteln vorsieht, aber gleichzeitig auch eine soziale Handschrift trägt. Und das ist deshalb wichtig, weil sich in unserer Stadt viele Menschen Sorgen um die Zukunft machen und diese Sorgen kann man nicht einfach so wegwischen, indem man auf der einen Seite den Menschen das Blaue vom Himmel verspricht und auf der anderen Seite oft Fremden die Schuld zuspricht für alle Probleme, die es bei uns gibt. Deshalb denke ich, dass wir gemeinsam schauen sollen, und dafür werde ich alles dafür tun, dass wir den Menschen Mut machen, ihnen Hoffnung geben und nicht nur allgemein in der Politik bleiben und mit Worten, sondern auch ganz konkrete Ergebnisse für die Menschen erreichen. In diesem Sinne bedanke ich mich noch einmal für das Vertrauen und werde in diesem Sinne auch weiterarbeiten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit (allgemeiner Applaus). Bgm. Mag. Nagl: Danke vielmals, Frau Bürgermeisterstellvertreterin. Ich darf mich nun beim Herrn Landeshauptmann bedanken, dass er heute das Gelöbnis entgegengenommen hat, ich bedanke mich auch beim Herrn Landeshauptmannstellvertreter und bei den beiden Klubobleuten, dass sie heute bei dieser wichtigen Gemeinderatssitzung uns auch die Ehre gegeben haben. Vielen lieben Dank, es wäre die Gelegenheit zu gehen. Wenn es euch gefällt, könnt ihr bitte auch gerne bleiben. Dankeschön (allgemeiner Applaus). Hoher Gemeinderat, ich bitte wieder um die Aufmerksamkeit. 2) Änderung der Referatseinteilung Bgm. Mag. Nagl: Gemäß § 62 Abs. 3 unseres Statutes hat der Gemeinderat über Vorschlag des Bürgermeisters jedem Mitglied des Stadtsenates bestimmte Gruppen von Geschäften zur Berichterstattung und Antragstellung im Stadtsenat zuzuweisen. Grundlage dieser Referatseinteilung ist die Geschäftseinteilung für den Magistrat Graz, zuletzt kundgemacht im Amtsblatt Nr. 7 aus dem Jahr 2016 vom 25. Mai 2016. Ich schlage daher vor, die zuletzt mit Gemeinderatsbeschluss vom 27.2.2014 im Amtsblatt Nr. 2/2014 vom 12.3.2014 kundgemachte Referatseinteilung dahingehend zu ändern, dass Herr Stadtrat Michael Ehmann folgende Gruppen von Geschäften, soweit es sich um solche des eigenen Wirkungsbereiches handelt, zur Berichterstattung und Antragstellung im Stadtsenat zugewiesen werden: Herr Stadtrat Michael Ehmann soll verantwortlich sein für die Bereiche A 5 – Sozialamt A 6 – Amt für Jugend und Familie A 16 – Kulturamt hinsichtlich der 6. Hauptgruppe Wissenschaftspflege und Fachhochschulen Kindermuseum Frida&Fred. Bevor wir darüber abstimmen, habe ich eine Wortmeldung. GR.in Mag.a Grabe: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ehmann! Wir können aus einem Grund diesem Paket nicht zustimmen. Es geht überhaupt nicht um Ihre Person, sondern es geht darum, dass im Amt für Jugend und Familie auch die Frauenagenden angesiedelt sind und wir haben es ja auch schon hier einmal diskutiert in einer Fragestunde und auch außerhalb, dass wünschenswert ist, dass die Frauenagenden von einem weiblichen Stadtregierungsmitglied übernommen werden. Ich habe gehört, dass Sie im Vorfeld auch schon Überlegungen angestellt haben, das in Zukunft zu ändern. Wenn dann diese Änderung kommt, stimmen wir natürlich sehr gerne zu. Jetzt, nachdem das leider nur im Paket abstimmbar ist, werden wir dieser Einteilung nicht zustimmen können, möchte aber betonen, dass es nicht darum geht, dass wir Ihnen als Person diese Zuständigkeit nicht zutrauen, sondern es ist ein Grundsatz von uns lange gewesen und eigentlich sehr häufig auch von euch sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen, dass Frauenagenden unter der Leitung einer Frau angesiedelt sein sollten und ich hoffe, dass es bald zu einer Abänderung führt, dass wir dem auch alle mit Freude zustimmen können. Danke (Applaus Grüne). GR.in Bergmann: Liebe Kollegen und Kolleginnen! Im Vorfeld ist schon viel darüber diskutiert worden, dass Frauenagenden, das Frauenreferat von einem Mann geführt werden sollte. Das ist natürlich auch nicht unser Wunsch, aber wir sehen heute die Notwendigkeit, dass wir hier nicht ein Referat sozusagen ohne Zuständigkeit… dass jemand zuständig ist, hinterlassen können. Aus diesem Grund werden wir heute zustimmen der Ressortverteilung, aber wir erwarten uns, dass gerade auf dem Gebiet der Frauenbeauftragten, dass es hier weitere Verhandlungen gibt und dass wir hier eine Lösung finden und dann kann man noch darüber reden, ob dann das Frauenressort eventuell abwandert. Dankeschön (Applaus KPÖ). StR. Ehmann: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Stadtregierung, geschätzte Gemeinderatsmitglieder, verehrter grüner Klub! Ich sehe das natürlich auch so, dass das eine problematische Situation ist, aber nicht inhaltlich und fachlich, denn die Sozialdemokratie hat ja sich immer federführend um die Anliegen der Frauenbewegung und der Frauenpolitik gekümmert und bis heute weiterentwickelt. Aber ich sehe das natürlich auch, dass das in der biologischen Frage der Ressortführung der Sache insgesamt, nämlich gerade um die es geht, nämlich den Frauen, nicht damit gedient ist, in einer ständigen Debatte darüber zu sein, ob man Mann oder Frau ist, um diesem Ressort vorzustehen. Schade, dass wir gesellschaftspolitisch noch nicht so weit sind, offensichtlich ist das so, aber ich kann Ihnen versichern, dass die Gespräche, die ich bereits begonnen habe, weitergeführt werden und hoffentlich dann in einem finalen Ergebnis landen, mit dem dann selbstverständlich auch Sie damit leben können. Dankeschön (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Darf ich nur noch nachfragen im grünen Klub, gilt das dann für alle Ressorts oder sollen wir sie einzeln abstimmen? Nachdem das Frauenreferat anagesiedelt ist im A 6, stimme ich zuerst ab über das A 5, über das Sozialamt. A 5 – Sozialamt: einstimmig angenommen. A 6 – Amt für Jugend und Familie: mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen. A 16 – Kulturamt: hinsichtlich der 6. Hauptgruppe, Wissenschaftspflege und Fachhochschulen einstimmig angenommen. Kindermuseum Frida&Fred: einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Damit haben wir auch die Bereiche dem Herrn Stadtrat Michael Ehmann zugewiesen. Herzlichen Glückwunsch (allgemeiner Applaus). 3) Genehmigung der Protokolle Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die Festsitzung des Gemeinderates vom 12. Mai wurde von Frau Gemeinderätin Sissi Potzinger überprüft und für in Ordnung befunden und das Protokoll über die Trauersitzung vom 19. Mai wurde von Herrn Gemeinderat Mag. Rudolf Moser überprüft und für in Ordnung befunden. Vielen Dank dafür. F R A G E S T U N D E Beginn: 13.00 Uhr Ende: 14.10 Uhr 1) NMS Fröbel – Ausbau der Barrierefreiheit durch einen Liftanbau GR.in Mag.a Taberhofer stellt an StR. Hohensinner, MBA folgende Frage: GR.in Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Gäste! Meine Frage betrifft die NMS Fröbel. Und zwar das vor zehn Jahren in Kraft getretene Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sieht vor, dass es ab Beginn dieses Jahres bei öffentlich zugänglichen Gebäuden keine Diskriminierung mehr geben darf. Davon sind also sowohl Einrichtungen in der Privatwirtschaft als auch Schulen oder Amtsgebäude betroffen. Auch wenn sich meine Frage generell auf die Pflichtschulen in Graz beziehen kann, nämlich ob und wie weit dort bereits eine Barrierefreiheit gegeben ist, möchte ich als Beispiel die NMS Fröbel anführen, da ich dort noch mehr Gestaltungsbedarf sehe. Barrierefreiheit bedeutet grundsätzlich, dass allen Menschen die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von öffentlichen Gebäuden und Informationen in allen Lebensbereichen ermöglicht wird, ohne dass sie auf fremde Hilfe angewiesen sind. Auf die Schule übertragen bedeutet das somit, dass diese für Schüler und Schülerinnen, pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal, Besucher und Besucherinnen beziehungsweise Personen zum Beispiel im Austausch im Rahmen von Projekten oder bei Wahlen, die die Schule bei außerschulischen Nutzungen besuchen, mit und ohne Behinderung zugänglich und nutzbar sein muss. Das ist jedoch bezogen auf die NMS Fröbel nur eingeschränkt gegeben. So scheiterte zum Beispiel ein erwünschter Projektaustausch der Schüler und Schülerinnen mit Vertretern und Vertreterinnen der Mosaik GmbH daran, dass keine durchgehende Barrierefreiheit gegeben ist. Abgesehen davon muss vor allem vorrangig gewährleistet sein, dass auch bewegungseingeschränkte Schülerinnen und Schüler, die auf Rollstühle, Gehhilfen usw. angewiesen sind oder aufgrund von anderen körperlichen Einschränkungen in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind, eigenständigen Zugang zur NMS Fröbel haben. Denn Schüler und Schülerinnen sollen zukünftig nicht mehr davon abhängig sein, die Schule nach dem Stand der Barrierefreiheit aussuchen zu können, sondern entsprechend ihrer Bedürfnisse. Der Anbau eines Liftes wäre diesbezüglich ein erster erforderlicher Schritt in die richtige Richtung. Aus diesem Grund stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende F r a g e : Sind Sie bereit, die zuständigen Stellen zu kontaktieren und prüfen zu lassen, ob eine Möglichkeit zum Ausbau und zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei der NMS Fröbel durch den Anbau eines Liftes besteht (Applaus KPÖ)? StR. Hohensinner, MBA: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, liebe Uli! Herzlichen Dank für deine Frage. Wie du ja weißt, ist mir die Barrierefreiheit ein ganz großes Anliegen, daher habe ich, wie ich in den Stadtsenat gekommen bin, für meinen Aufgabenbereich eine Prüfung, eine Bestandsaufnahme meiner zugewiesenen Immobilien in Auftrag gegeben. Die neuen Schulbauten beziehungsweise die Ausbauprojekte sind beziehungsweise werden zu hundert Prozent barrierefrei ausgestaltet. Der Altbestand beziehungsweise die noch zu sanierenden Objekte sind zu einem hohen Grad erreichbar. Ziel ist es auch hier nach Maßgabe der Möglichkeit Step by Step die Barrierefreiheit sicherzustellen. In diesem Zusammenhang haben wir aber sehr oft selbst eine Barriere und das ist der Denkmalschutz. Mein erstes Ziel war es, zumindest für jeden Bezirk durchgängig eine Bildungskarriere für alle Kinder sicherzustellen. Dieses Ziel haben wir eigentlich schon erreicht und du hast eine Schule angesprochen, das ist die Fröbelschule, auch hier werde ich jetzt in Auftrag geben inwieweit es möglich ist, einen Lift einzubauen. Also dein Anliegen ist auch wirklich mein Anliegen und ich werde dich einfach informieren, was da bei der Prüfung herausgekommen ist. GR.in Mag.a Taberhofer: Ich möchte mich bedanken für die Beantwortung und da hoffe ich, dass in diese Richtung dann auch tatsächlich eine Möglichkeit gefunden wird. Danke (Applaus KPÖ). 2) Leer stehende Geschäftsräumlichkeiten GR.in Mag.a Bauer stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR.in Mag.a Bauer: Ich habe etwa vor einem Jahr schon einmal die Initiative hier im Gemeinderat eingebracht, dass wir uns auch um die leer stehenden Geschäftsräumlichkeiten kümmern sollten. Denn die leeren Flächen in unserer Stadt sind kein gutes Zeichen, das heißt, kein Angebot auf der einen Seite, auf der zweiten Seite keine Nachfrage und auf der dritten Seite keine Beschäftigung. Ich habe dankenswerterweise damals schon eine Antwort erhalten, dass man sich dessen auch annimmt, aber ich möchte heute gerne einmal die Fakten hinterfragen und gerne wissen, wie schaut es aus mit den leer stehenden Geschäften in Graz? Wie haben sie sich entwickelt in den letzten sechs Monaten zahlenmäßig, nach Bezirken und quadratmetermäßig und nachdem… ich erwarte, der Herr Stadtrat wird sehr viele Zahlen nennen, bitte ich um die schriftliche Ausfertigung, ansonsten muss ich das alles mitschreiben. Danke (Applaus SPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ist so, wenn man fragt, kriegt man eine Antwort. Kein Problem, zunächst einmal der Hinweis, dass die leer stehenden alle sehr, sehr beschäftigen, weil sie eben so, wie Sie gesagt haben, auch durchaus Anzeichen dafür sind, dass die Nachfrage zurückgeht usw. Nur vorweg, die Problematik ist natürlich eine sehr viel tiefer gehende. Leerstände sind zum Teil leider auch genau eine Erscheinung des Gegenteils; wir wissen inzwischen, weil wir uns sehr intensiv mit der Frage beschäftigen, dass einfach Hauseigentümer oder Lokaleigentümer nicht bereit sind, zu einem vernünftigen Tarif zu vermieten oder zu verpachten, sondern lieber warten, dass sich das Preisniveau noch mehr erhöht und derzeit einfach zu Preisen anbieten, die einfach außerhalb jeder Diskussion stehen. Das sind ebenfalls Gründe, wieso Leerstände vorhanden sind. Das ist das eine, das Zweite ist, es ist offensichtlich in der Öffentlichkeit durchaus ein falsches Bild entstanden im Laufe der letzten Jahre und zwar einfach deshalb, weil die Leerstände in Summe, soweit wie wir sie erheben, durchaus abgenommen haben. Wir haben eben vom City Management immer wieder Leerstandserhebungen, die wir übrigens im Laufe der nächsten Zeit noch weiter verdichten werden und wir haben dabei festgestellt, dass eben im aktuellen Statuts von Leerstehung in der Haupteinkaufslage und in den Versorgungslagen unserer Stadt, und damit ist unter anderem zum Beispiel auch die Annenstraße gemeint, dass die Zahl der freien Lokale über die Jahre gesehen sinkend sind. Ich will Sie jetzt wirklich nicht mit Zahlen überhäufen, Sie kriegen die Tabelle selbstverständlich, sondern ich darf Ihnen nur eine Zahl sagen oder zwei Zahlen. Wir haben im Jahr 2011 eine Erhebung in dem genannten Gebiet gemacht und da gab es insgesamt 123 leer stehende also freie Geschäftsflächen und diese haben sich dann bis zum Jahr 2016 reduziert auf insgesamt 81. Das ist durchaus ein bemerkenswerter Rückgang und ein Rückgang, der sicherlich gegen manche Erwartung ist oder gegen manche Vorstellung ist, hat aber, wie gesagt, auch damit, glaube ich, zu tun, dass eben in der Hauptversorgungslage und in der Innenstadt natürlich diese Leerstände ganz besonders intensiv beobachtet werden. Also ich werte das durchaus als positives Zeichen, es ist eben von 2011 bis 2016, soweit wir es erhoben haben, ein kontinuierlicher Rückgang, der insgesamt immerhin ein Drittel der leer stehenden Geschäftsflächen umfasst und damit denke ich, ist auch jedenfalls überhaupt keine Panikstimmung für die Grazer Innenstadt am Platz, sondern die Grazer Innenstadt lebt nach wie vor sehr, sehr stark. Jedem oder jeder, der sich davon einen Eindruck machen möchte, empfehle ich nur am Samstagmittag, Samstagnachmittag auch in die Stadt zu gehen und wie gesagt, ein sehr bemerkenswertes Ergebnis, nämlich, dass die Leerstände eben abgenommen haben. GR.in Mag.a Bauer: Es hat sich eine Zusatzfrage aufgetan, eine Anmerkung. Ich möchte die Zahlen natürlich gerne anschauen, also die Abnahme, die Sie nennen. Ich würde jetzt einmal das eine sagen, das Empfinden ist ein etwas anderes. Nutzungsänderungen werden auch eine Rolle spielen, ich glaube, das muss man genauer anschauen, das ist die Bemerkung. Aber meine Frage ist, die Eigentümer wollen warten, dass das Preisniveau weiter steigt, wohin soll das Preisniveau steigen, dass Eigentümer bereit sind zu vermieten oder welche Variante der Gegensteuerung sehen Sie (Applaus SPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich bin kein Prophet, ich weiß nicht, wie weit das Preisniveau steigen kann, das ist eben Ausdruck von Angebot und Nachfrage, es gibt auch unterschiedliche Strategien der Eigentümerinnen und der Eigentümer. Manche sind eben nicht bereit, zu einem erzielbaren Mietpreis, für den es auch Angebote gibt, zu vermieten, sondern sie halten das Lokal dann lieber zurück und warten vielleicht ein/zwei Jahre, gibt es durchaus Beispiele, um es dann zu vermieten. Das hängt ein bisschen mit der Strategie der Eigentümer zusammen. Was können wir dagegen tun? Wir sind dabei, erstens einmal die Leerstandserhebung gemeinsam mit City Management und der Wirtschaftsabteilung zu verdichten, erstens häufiger zu machen, genauere Informationen zu sammeln und das Zweite ist das, was wir im Herbst mit einem Pilotversuch beginnen werden. Wir werden eine Person, die sehr gut vernetzt ist mit der Kreativszene beauftragen zu versuchen, mit den Eigentümern eine Zwischennutzung in diesen Lokalen für die freie Szene, für die Kreativszene zu organisieren. Vor folgendem Hintergrund: Es gibt sehr viele Kreative, die beginnen mit ihrer Produktion, mit ihrer Tätigkeit, die natürlich auf günstige Räumlichkeiten angewiesen sind, das ist die eine Geschichte und das Zweite ist, es gibt natürlich auch Eigentümer, die sehr, sehr froh sind, wenn das Lokal nicht leer steht und die eben für eine Übergangsphase, für eine kurze Zeit durchaus bereit sind, solche Mietlokale zur Verfügung zu stellen. Das haben wir etwa in der Jakoministraße gemacht, das ist ein sogenanntes Zwischennutzungsmanagement, das werden wir im Herbst mit einem Pilotversuch beginnen, das ist das, was die Stadt durchaus tun kann, um eben auch das zu vermeiden, was für das Stadtbild sicherlich das Schlechteste ist, nämlich leer stehende Lokale, und wir erhoffen uns, wir werden sehen, was daraus wird, ob dieser Versuch glückt und würden dann selbstverständlich, wenn er glückt, da einen weiteren Schwerpunkt setzen. GR.in Mag.a Bauer: …Initiative eineinhalb Jahre nach dem Erststart schon Erfolge zeigt. Danke. Bgm.-Stv.in Kahr übernimmt um 13.15 Uhr den Vorsitz. 3) Erhalt der Fahrzeugabstellflächen beim SPK – Polizei Paulustorgasse GR. Mag. Moser stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Mag. Moser: Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Mitglieder des Stadtsenates, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Es geht um den Erhalt der Fahrzeugabstellflächen beim SPK – Paulustorgasse. Wir haben dazu bereits eine Anfrage getätigt beziehungsweise Klubobmann Armin Sippel hat einen dringlichen Antrag gestellt. Daher stelle ich folgende Frage: In der Gemeinderatssitzung am 26.2.2016 hat Klubobmann Mag. Armin Sippel in dieser Angelegenheit einen dringlichen Antrag gestellt. Die Dringlichkeit dieses Antrages wurde von allen anderen Fraktionen, außer der FPÖ, abgelehnt. Nach intensiver Kontaktaufnahme mit den Bediensteten des SPK Graz und mit Unterstützung durch die freiheitliche Gewerkschaftsfraktion AUF haben sich auch die Personalvertreter der ÖVP- und SPÖ-Fraktion dazu entschlossen, in dieser Angelegenheit aktiv zu werden. Der Fachausschuss für die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens bei der Landespolizeidirektion Steiermark ist mit einem Antrag vom 13.3.2016 zwecks Erhaltung dieser Stellplätze und Freiflächen an die LPD Steiermark herangetreten. Sie selbst, sehr geehrter Herr Bürgermeister, haben in der Gemeinderatssitzung am 26.2.2016 zugesagt, in dieser Angelegenheit Verhandlungen mit der LPD Steiermark zu führen. Nun liegt uns ein Schreiben des Landespolizeidirektor-Stellvertreters, Herrn Hofrat Mag. Alexander Gaisch, vor, wonach die vorhandenen Fahrzeugabstellflächen beim Stadtpolizeikommando Graz beziehungsweise am Areal Sauraugasse/Paulustorgasse/Parkring laut eingeholten Informationen bei den Verantwortlichen der Bundesimmobiliengesellschaft und der Stadt Graz mittelfristig nicht durch die zukünftige Stadtentwicklung tangiert werden. Da diese Formulierung äußerst vage ist, richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende F r a g e : Für welchen Zeitraum gilt die im eigenen Wirkungsbereich der Stadt Graz gelegene Zusage, dass die seit mehr als 50 Jahren von der Polizei genützte Fläche als Park- und Abstellfläche beziehungsweise als Bereithalteraum für Einsatzkräfte der Polizei zur Verfügung stehen wird? Bgm. Mag. Nagl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Wenn wir schon geschichtlich ausholen, dann fange ich vielleicht damit an, dass das Innenministerium und das Landespolizeikommando vor einigen Jahren gemeint hat, es sind sämtliche Abteilungen, auch das Wachzimmer, wenn ich so sagen darf, abzusiedeln und dem neuen Landespolizeikommando unterzuordnen. Der Herr Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und ich haben damals heftig interveniert, dass auch im Zentrum, wo so viele Menschen tagtäglich sind, ein Wachekörper auch bleibt. Es ist dann, Gott sei Dank, auch so gekommen, wir haben auf der einen Seite im Westen der Stadt einen massiven Ausbau des Landespolizeikommandos gehabt, es wurden nur einige Abteilungen übersiedelt und einiges ist auch im Paulustor geblieben. Das angesprochene Areal ist im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft und ist an das Innenministerium vermietet. Die Bundesimmobiliengesellschaft entwickelt im Moment gerade die jetzt nicht mehr von der Polizei benutzten Flächen weiter, das heißt, es wird zu einem Kindergarten und einer Kinderbetreuung in der Paulustorgasse kommen. Soweit ich weiß, ist auch eine interessante gastronomische Nutzung inklusive Innenhofnutzung jetzt neu angedacht. Am dortigen Areal sind noch weitere Abteilungen der Sicherheitspolizeidirektion untergebracht. Der Freibereich von knapp 4000 m2 wird derzeit als Autoabstellplatz für die Angestellten genutzt, darüber hinaus hat mit in der Zwischenzeit natürlich auch die Polizei mitgeteilt, dass es auch so etwas wie ein Aufmarschplatz ist, wo man auch Formationen, die notwendig sind bei diversen Einsätzen, auch dort erprobt werden können beziehungsweise dort auch aufgestellt werden kann. In den mehrfach stattgefundenen Gesprächsrunden mit Landespolizeidirektor-Stellvertreter Herrn Hofrat Mag. Alexander Gaisch, einem Vertreter der Personalvertretung und meinem Büro wurde immer darauf geachtet, dass unter Berücksichtigung der sicherheitsbehördlichen Aufgaben die Interessen der einzelnen Vertragsparteien gehört und gewahrt bleiben. Das Innenministerium hat uns in den Gesprächen mitgeteilt, dass der laufende Mietvertrag für den Autoabstellplatz weiterhin fortgeführt wird, das heißt, die große Sorge der Polizisten, dass sie ihr Auto dort nicht mehr abstellen können, die gibt es, wenn ich so sagen darf, nicht mehr, sondern das wird weiterhin auch so genutzt werden. Da der Grazer Stadtpark genau im Umfeld der angesprochenen Liegenschaft übernutzt ist, sind die Bestrebungen auf städtischer Ebene, dass langfristig die Flächen als Erweiterungsflächen für den Stadtpark dienen sollen. Wir verhandeln gerade auch, ob nicht Teile unseres Stützpunktes, also unserer Arbeiterinnen und Arbeiter, die den Stadtpark pflegen, jetzt auch in den nicht genutzten Bereichen in der Paulustorgasse oben untergebracht werden können, dann haben wir ein bisschen mehr Platz, um den Spielplatz, um auch den neuen Durchgang Richtung Pfauengarten etc., dass wir das neu entwickeln können inklusive neuen Stützpunkt. Nunmehr steht aber jetzt die zweite Auflage unmittelbar bevor und hier ist entsprechend der fraktionsübergreifenden Vorgespräche die bestehende Nutzung dieser 4.000 m2, die noch immer als Kerngebiet ausgewiesen sind, sowie darüber hinaus die Festlegung als Vorbehaltsfläche für öffentliche Parkfläche vorgesehen, das heißt, den Nutzungszweck dieses Areals werden wir mit der zweiten Auflage und auch eventuellem Beschluss dann im Herbst endgültig ändern, weil wir auch der festen Überzeugung sind, dass in diesem Bereich auf alle Fälle keine Verbauung mehr erfolgen soll. Erfolgt die Beschlussfassung hier im Gemeinderat in diesem Sinne, so kann das Areal zumindest in einer langfristigen Perspektive zum erweiterten Freiflächenangebot in Graz beitragen und damit können die Polizistinnen und Polizisten, die das derzeit auch als Park nutzen, aber anders als es vielleicht die öffentliche Meinung unter Park versteht, sicher sein, dass sie diesen Abstellplatz haben und ich weiß, dass das gleich zu einem Politikum bei der Polizei geworden ist. Ich sage aber dazu, von der ersten Sekunde an haben wir bei den Gesprächen auch mit der BIG und dem Innenministerium immer gesagt, das kann nur passieren, wenn wir gleichzeitig durch eine Tiefgaragenlösung oder durch eine benachbarte Tiefgarage den Polizistinnen und Polizisten einen Stellplatz weiterhin anbieten können. Also was da, wenn ich so sagen darf, gewerkschaftlich oder parteipolitisch innerhalb der Polizei im Gange war, weiß ich nicht, es wollte nie jemand der Polizei Parkplätze wegnehmen, aber ich glaube, es gibt auch ein großes öffentliches Interesse daran, dass wir den Stadtpark dort weiter entwickeln, wenn wir das jetzt heute in der zweiten Auflage mitbeschließen und letzten Endes dann auch im Gemeinderat im Herbst mit der endgültigen Beschlussfassung, dann kann dort wenigstens einmal nichts verbaut werden und vielleicht ist in 10/20 Jahren wieder alles anders. Also im Moment haben wir es aus den Überlegungen rausgenommen, das was wir noch tun ist, dieses Verhandeln, dass wir in die jetzige Liegenschaft das eine oder andere vom Stützpunkt unterbringen (Applaus ÖVP). GR. Mag. Moser: Ich danke einmal für die umfassende Beantwortung, das scheint also sehr gut zu laufen. Sie haben selbst gesagt, also vorübergehend und hier haben Sie die Überlegungen zurückgestellt, also dass das nicht Stadtpark werden wird usw. Ich verweise auf einiges oder gebe hier einige Bedenken bekannt. Es ist hier im Haus nicht bekannt, dass Polizeibeamte sehr weit anreisen und unterschiedliche Dienstzeiten haben, sodass es mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht geht. Und dass es auch ein Sicherheitsbedürfnis ist, die eigenen Fahrzeuge in Sicherheit zu haben und nicht von jedem jeglichen Zugang. Wenn jemand im Polizeianhaltezentrum arbeitet und dort das Problem hat, mit Häftlingen umzugehen, dann kommen die unter Umständen in späterer Weise auf die Idee, wo steht dessen Fahrzeug, kann man da was machen, das ist ein gewisses Sicherheitsgefühl, das auch für die Polizei vorhanden sein muss. Das Zweite ist und das ist, wir haben bei der Polizei in Graz eine Stadtflucht, das ist Ihnen wahrscheinlich nicht bekannt. Sehr viele Polizeibeamte versuchen aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes, auf das Land zu gehen und der Aufwand ist rigoros. Ich kann Ihnen da ein Beispiel sagen, vor zehn Jahren ist ein Kollege von der Polizeiinspektion Karlauer Straße auf das Land gegangen und hat dann festgestellt, dass in dem Bezirk, in dem man dann war, weniger Strafrechtsdelikte passiert sind als er im vergangenen Jahr als Einzelner Beamter in der Polizeiinspektion bearbeitet. Ich komme schon zurück auf diese Frage. Das sind und ähnliche Fragen sind die Bedenken, am Land bezahlt man auch nicht für die Parkplätze, hier in der Stadt muss man bezahlen und jetzt ist die Frage an Sie, Herr Bürgermeister, was können Sie oder welche Maßnahmen oder welche Sicherheiten können Sie noch sagen oder uns bekanntgeben, dass diese Parkplätze doch erhalten werden und nicht für alle zugänglich sind? Bgm. Mag. Nagl: Zwei Dinge sollte man unterscheiden, also mir ist sowohl das Thema bekannt, dass Polizistinnen und Polizisten lieber den besser bezahlten und leichter zu absolvierenden Dienst außerhalb der Landeshauptstadt tun und dass der, gerade in Graz die Dienstnehmern hier zu versehen haben, besonders anspruchsvoll und besonders schwierig ist. Mir gefällt sehr gut auch die Diskussion, die wir jetzt haben, es ist keine Diskussion, die Feststellung, auch aufgrund dessen, was in Amerika leider Gottes vor zwei Tagen wieder auch passiert ist, dass Polizistinnen und Polizisten nicht einmal zu Hause sicher sind und dass, glaube ich, auch ein Fahrzeug, das sie haben, gut verwahrt werden soll. Ich kann nur noch einmal sagen, es war nie daran gedacht, den Polizistinnen und Polizisten keinen Parkplatz anzubieten. Zweitens, sie werden ihn jetzt auf absehbare Zeit auch behalten und drittens, und das möchte ich Ihnen auch sagen, weil ich kenne mich mittlerweile in den Strukturen Ihres Dienstgebers auch ganz gut aus, 70 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diesen Parkplatz nutzen, stammen aus dem Verwaltungsbereich und in etwa 30 % nur aus dem Polizeidienst im engeren Sinne und deswegen keine Sorge mehr, es war eine Idee da, die BIG, das Innenministerium und wir haben uns darauf geeinigt, dass das jetzt einmal erhalten bleibt. Wir versuchen das über die Widmung einmal zu verändern und die Polizistinnen und Polizisten können das sowohl als Aufmarschgebiet als auch als Parkplatz weiterhin nutzen (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.25 Uhr den Vorsitz. 4) Citycom: (Leistbare) Glasfaserausbau-Angebote auch für EPUs und KMUs ermöglichen? GR.in Mag.a Grabe stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR.in Mag.a Grabe: Genau genommen geht es um die Frage von Glasfaserausbau durch die Citycom und um Förderung für Wirtschaftsunternehmen, die auf sehr schnelle Internetverbindungen angewiesen sind. Schnelle Internetverbindungen sind im Wirtschaftsleben oft schon unabdinglich, das betrifft teilweise diese Berufe, die sogenannte Kreativwirtschaft, wo man schnell Fotos, Filme oder wie auch immer, große Dateien verschicken muss, betrifft aber mittlerweile auch genauso Notariate, alle Möglichen. Der Fokus von meiner Frage heute ist speziell auf Klein- und Mittelunternehmen und Ein-Personen-Unternehmen, für die das natürlich oft ein hoher Kostenfaktor ist, teilweise aber auch die Voraussetzung, damit sie bestimmte Aufträge überhaupt kriegen können. Dass sie innerhalb einer bestimmten Zeit die Daten, Filme, Fotos, was auch immer, übermitteln können. Wir haben jetzt immer wieder Rückmeldungen bekommen von Leuten, die eben solche kleine Unternehmen haben, dass es in Graz schwierig ist, einen Glasfaseranschluss zu bekommen, also auf jeden Fall flächendeckend schwierig ist, je nachdem, wo das eigene Unternehmen angesiedelt ist und, und das ist vielleicht der größere Problempunkt, dass die Preisgestaltung relativ intransparent ist. Es ist im Vergleich zu anderen Städten so wie Innsbruck usw., wo es eine klare Tabelle gibt, auf Preisliste auf der Webseite ist bei der Citycom keine Preisauskunft zu finden, man bekommt diese Preisauskunft nur dann, wenn man mit einem Online-Formular halt sein Anliegen bringt und wird dann zurückgerufen oder auch nicht. Ich habe es selber einmal ausprobiert und habe dann nie mehr was gehört und bekommt dann, wie auch immer das kalkuliert wird, individuell offenbar ein Angebot. Also die Leute, mit denen ich zu tun hatte, die aus solchen Wirtschaftsbereichen kommen, haben mir gesagt, es sind unterschiedliche Preise angeboten worden und man einfach keinen Einblick hat, wie genau die Staffelung der Preisgestaltung ist. Dass es eine Staffelung je nach Größe gibt, das sollte eigentlich selbstverständlich sein, wird aber nicht gesehen. Zweiter Punkt, es ist nicht klar, ob jetzt wirklich, was ja wünschenswert wäre, automatisch bei allen Grabungsarbeiten Leerverrohrungen gemacht werden, die den Zweck haben könnten, dass dann auch andere Anbieter diese schon vorhandenen Rohre nutzen können, um selber Leitungen zu verlegen. Daher zu meiner F r a g e : Wie beurteilst du das Glasfaserkabel-Leistungsangebot der städtischen Citycom-Gesellschaft, also Preisstaffelungen, Spezialangebote, Preisgestaltungstransparenz, speziell im Bereich für Klein- und Mittelunternehmen im österreichweiten Vergleich beziehungsweise welche Verbesserungen sind aus deiner Sicht möglich? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Frau Gemeinderätin, eine sehr spannende Frage, weil sie insgesamt eigentlich den Marktauftritt oder den Leistungsauftritt einer Tochtergesellschaft der Holding betrifft, die für die Entwicklung im gesamten digitalen Bereich ganz, ganz große Bedeutung hat. Ich habe auch eine ausführliche Antwort zurückbekommen vom Igor Huber, dem Geschäftsführer, kann ich dir gerne zur Verfügung stellen. Ich konzentriere mich hier jetzt einfach auf die konkrete Antwort der genannten Fragen und zwar zunächst zu dem flächendeckenden Glasfaserausbau durch die Holding Graz. Hier die Information, dass das Netz der Holding jährlich um zirka 20 Kilometer Leitungslänge, um mehrere hundert Kilometer Glasfaserlänge wächst, das entspricht einem Wert von zirka 1,2 Millionen Euro pro Anno, zu dem das Glasfasernetz, die Breitbandgeschichte, Jahr für Jahr ausgeweitet wird. Die Projekte sind in den meisten Fällen Kundenanschlüsse, da komme ich aber dann noch dazu, wer hier als Kunde gemeint ist. Es sind aber auch Netzanschlüsse, natürlich auch die Nutzung von anderen Bauprojekten, etwa eben die Mitlegung bei Projekten der Graz Linien. Insgesamt, und das ist eine sehr wichtige Feststellung, verfügt die Stadt Graz über, nach Wien, das zweitgrößte städtische Glasfasernetz, also eine sehr, sehr relativ zu anderen Städten sehr dichte Versorgung mit diesem Glasfasernetz. Neben der Holding ist praktisch die Telekom Austria der zweite Anbieter, das sind die beiden Unternehmen, die eigene Netze haben, wobei die Telekom Austria zusätzlich zum Glasfasernetz noch das alte Telefonnetz hat, das mit Hilfe neuer Technologien für Breitbandzwecke genutzt werden könnte. Also erstens einmal die technische Ausstattung mit Infrastruktur ist vergleichsweise in Österreich sicherlich sehr, sehr gut. Der Vergleich mit Innsbruck und dem Glasfaseranschluss um diese genannten knapp 20 Euro monatlich. Es ist zunächst einmal festzustellen, dass die IKP in Innsbruck, das ist die städtische Tochter, die das macht, Privatkundenprodukte anbietet ohne Servicelevel. Und der Servicelevel ist lieferbar, wenn bereits ein Glasfaseranschluss im Haus besteht, das heißt, die machen keine Angebote über die Verlegung von Leitungen, sondern die bieten die Dienste am Kunden an, die eben diese Breitbanddienste gerne haben möchte. Das ist sehr wichtig, weil die Citycom nämlich keine Dienste und Produkte im Privatkundenbereich anbietet. Das war ein Ergebnis einer strategischen Analyse, wohin sich die Citycom entwickeln soll vor mehreren Jahren und das Ergebnis war, dass sich die Citycom auf die Bereitstellung der Infrastruktur für Businesskunden, also für Kunden, die dann Dienstleistungen an Private verkaufen, zurückziehen soll und zwar deshalb, weil die Citycom damals im Privatkundengeschäft, aus welchen Gründen auch immer, kein sehr gutes Ergebnis hatte. Sodass eben dieser Fall mit Innsbruck nicht ganz vergleichbar ist. Wenn in Innsbruck ein Kunde ebenfalls einen Glasfaseranschluss haben will, dann kriegt er den natürlich auch nicht für 20 Euro pro Monat, sondern derzeit sind die Ergebnisse zirka bei 240 Euro monatlich, aber durchaus vergleichbar zwischen Innsbruck und Graz, da gibt es nach Aussagen der Citycom keinen Unterschied. Das Letzte war die Verwendung von Leerrohren. Bei jedem Bauprojekt wird seitens der Citycom geprüft, ob die Nutzung allfälliger bestehender Leerrohre möglich und sinnvoll ist, wobei als Nutzer immer nur de facto die Telekom Austria in Frage kommt, das sind die beiden Netzanbieter. Wird selbstverständlich angestrebt, dass es hier auch mitbenutzt werden kann, es wird eben geprüft, wenn es geht, dann passt es. So dann die Preisangaben auf der Homepage. Da die Citycom verstärkt im Lösungssegment agiert, können auch keine allgemein gültigen Preise veröffentlicht werden, zumal diese keinesfalls die einmaligen Anschlusskosten beinhalten können. Die müssen nämlich immer im Eigenen ermittelt werden, trotzdem rechtfertigt es natürlich nicht das, was du gesagt hast, wenn ein Kunde anruft, dann soll der jedenfalls bedient werden und soll zurückgerufen werden, das ist sicherlich ein Anlass, um da bei der Citycom auch nochmals vorzukommen. Das Nächste ist der Marktzugang zu anderen Unternehmen, das habe ich bereits beantwortet, es gibt zwei Anbieter in Graz. Das ist die Citycom und das ist die Telekom Austria und selbstverständlich wird auch immer dann, auch das habe ich schon erwähnt, wenn eine neue Infrastruktur gelegt wird, Kontakt mit der Telekom Austria aufgenommen, jedenfalls nach deren Aussagen, um hier allenfalls eine neue Verrohrung zu nutzen, um auch das Glasfaserkabel zu verlegen. GR.in Mag.a Grabe: Und zwar würde mich interessieren, wie genau die Unterscheidung zwischen Privatkunden und Businesskunden ist, also was ist eben mit diesen klassischen Ein-Personen-Unternehmen, werden die jetzt von der Citycom als Kunde gesehen oder Kundin oder eben nicht und das würde mich interessieren. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, dass wir das ausführlich einmal im Beteiligungsausschuss besprechen, wie einfach das Kundenmodell der Citycom ist und ob das heutzutage für die heutigen Berufsfelder noch passt. Sprich, können wir diese Frage dort klären? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ja, das finde ich einen guten Vorschlag, mein Verständnis, aber ich bin da kein Spezialist, mein Verständnis ist, dass keine Dienste an Endkunden angeboten werden, die also dann selbst einfach nutzen, sondern an Businesskunden, an Dienstleister im Bereich der Dienste der verschiedenen Services, die es gibt, die dann aber eben weiter ihre Dienste dann an den Endkunden vermietet. Also wenn man als Einzelperson anruft bei der Citycom, da wird einen die Citycom nicht bedienen, sondern… kann man darüber diskutieren, aber wie gesagt, das war der Bereich in dem die Citycom wirtschaftlich nicht sehr gut abgeschnitten hat und aus diesem Grund ist in der Strategie dieser Bereich, ausgeklammert worden. Sie konzentriert sich eben auf, wie Sie das nennen, wir können es gerne im Ausschuss dann auch länger diskutieren, auf Businesskunden, das sind also sozusagen Dienstleistungsmakler, wie auch immer, jedenfalls Dienstleistungen weiter an den Endkunden abgeben, das ist deren gezielte Gruppe (Applaus ÖVP). Bgm. Mag. Nagl: Wir haben heute unter anderem auch draußen das Benefizsuppenessen gehabt, damit wir auch einen Beitrag für Menschen in Ländern, in denen es ganz, ganz schwer ist, zustande bringen. Nachdem wir zu Beginn doch große Aufregung hatten und alles sehr konzentriert in den Gemeinderatssaal gegangen sind, sind relativ wenige zum Benefizsuppenessen gegangen. Ich habe den Damen vorgeschlagen, sie mögen die Spendenbox bei uns lassen, wenn jemand noch eine Spende abgeben möchte, sie steht dann draußen, ist jederzeit möglich, vielleicht ist sogar noch eine Suppe im Laufe des Nachmittags dann auch noch da. Bgm.-Stv.in Kahr übernimmt um 13.35 Uhr den Vorsitz. 5) Top-Level-Domain.Graz GR. Pacanda stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Pacanda: Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, hoher Gemeinderat, sehr geehrter Herr Stadtrat! Es ist schon fast üblich, dass ich jede Gemeinderatssitzung an Anträge erinnere, die ein paar Jahre her sind. Auch bei dieser Fragestellung geht es um ein ähnliches Thema und zwar haben wir vor zwei Jahren einen Antrag gestellt zum Thema Top-Level-Domain.Graz. Für den einen oder anderen, der nicht weiß, was ist überhaupt eine Top-Level-Domain, das ist die Endung hinten am Schluss, wenn man www.graz.at zum Beispiel eingibt, wäre das die Top-Level-Domain-Endung und wirtschaft.graz wäre dann die Umsetzung dieses Antrages oder dieser Fragestellung. Auf jeden Fall haben wir vor zwei Jahren einen diesbezüglichen Antrag gestellt und es sollte einfach geprüft werden, ob für die Stadt Graz diese Möglichkeiten nicht auch bestehen. Dazu zu sagen ist, dass zum Beispiel die Stadt Wien das bereits nutzt, das Land Tirol es auch schon nutzt und dementsprechend natürlich auch Einnahmen lukriert werden können. Daher richte ich namens der Piraten an Sie folgende F r a g e : Wie stehen die Chancen, dass die Stadt Graz bald eine Top-Level-Domain.Graz bekommen wird? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Lieber Philip! Der Antrag von dir ist am 12. Juni 2014 eingebracht worden zum Thema Top-Level-Domain.Graz und dieser Antrag ist der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung nie zur Beantwortung übermittelt worden, sondern es ist vereinbart worden, dass die Prüfung durch die ITG erfolgen soll und an die ITG übertragen werden soll. Nach notwendiger Prüfung durch die ITG, durch die Magistratsdirektion und durch die Öffentlichkeitsarbeit wird das Wirtschaftsressort sehr gerne den etwaigen Bedarf der Unternehmen sowie diese in diesem Zusammenhang notwendigen organisatorischen Abklärungen herbeiführen. Es ist unschwer zu erkennen, dass sich dahinter offensichtlich keine… nicht klar gewusst hat, wer zuständig ist. Es ist am Ende eben dieses Antrages von dir vom 12. Juni 2014 ist jedenfalls entschieden worden und ich glaube, das ist durchaus gescheit, dass man diese Frage an die ITG weitergibt. Und ich glaube, die muss das auch prüfen und wahrscheinlich auch die Magistratsdirektion und Öffentlichkeitsarbeit, wenn klar ist, es soll gemacht werden, dann können wir das und werden wir das auch gerne in die Wege leiten (Applaus ÖVP). GR. Pacanda: Das würde jetzt bedeuten, dass, nur für mich zur Erklärung, müssen wir das jetzt neu beantragen, damit wir das prüfen können oder wird automatisch geprüft? Dass man sich möglicherweise überlegt, auch fast eine halbe Million jährlich, wie Wien, zusätzlich einzunehmen? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Nein, ich denke, es ist an und für sich ganz einfach, es ist der ITG übertragen worden und ich denke, es ist bei der ITG die Antwort einzufordern und dann müsste die Grundlage gegeben sein, dass man weiterdiskutieren können, ob es gescheit ist oder nicht. Ich werde mich gerne dafür einsetzen, dass wir von der ITG diese Antwort bekommen, klar, selbstverständlich. 6) Errichtung eines Fahrradstreifens beim St.-Peter Schulzentrum GR. Mag. Spath stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Mag. Spath: Sehr geehrte Frau Bürgermeisterstellvertreterin, hoher Stadtsenat, hoher Gemeinderat, Herr Stadtrat! In den letzten Monaten hast du versucht, die Sicherheit auf den Grazer Straßen zu erhöhen, hast Maßnahmen gesetzt, die nicht unbedingt auf das Wohlwollen der Bevölkerung gestoßen sind, auch nicht immer unbedingt glücklich waren. Mit der Errichtung eines Fahrradstreifens beim St.-Peter-Schulzentrum könntest du aber wieder einen positiven Akzent setzen. Vor einigen Jahren wurde das St.-Peter-Schulzentrum im Zuge der Verlängerung der Linie 6 umgebaut. Es wurden die Auftrittsflächen für die Straßenbahnbenutzer in den Haltestellenbereichen bis zu den Straßenbahnschienen in die Fahrbahn gezogen und Wartehäuschen aufgestellt. Der bereits vorhandene Gehsteig, der jetzt hinter den Wartehäuschen vorbeiführt, wurde belassen, sodass stadteinwärts als auch stadtauswärts eine zirka drei Meter breite Fläche vorhanden ist. Gerade in diesem Bereich des St.-Peter-Schulzentrums sind sehr viele Radfahrer unterwegs, zumal dies die direkte Strecke zwischen den beiden TU-Standorten Inffeldgründe und Neue Technik ist und zum anderen sich dort auch zwei Gymnasien und sechs Berufsschulen befinden. Durch die Verengung der Straße auf die Breite der beiden Geleise müssen die Radfahrer jeweils zwischen die Geleise wechseln, wollen sie diesen Bereich passieren. Dies bringt eine erhöhte Sturzgefahr mit sich, zumal sich dort zusätzlich auch die Abzweigung der Geleise in die Umkehrschleife befindet. Somit haben die Radfahrer beim Ein- und Ausfahren aus der Inffeldgasse und dem weiterführenden Radweg zusätzliche Schienen zu queren. An dieser Stelle ereignen sich immer wieder Stürze und Unfälle, sogar ein tödlicher Unfall war an dieser Stelle schon zu verzeichnen. Viele Radfahrer weichen daher auf die Gehsteige aus und fahren verbotenerweise hinter den Wartehäuschen vorbei, allerdings geschützt vom Autoverkehr und den Geleisen. Ich stelle daher, sehr geehrter Herr Stadtrat, namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs die F r a g e : Bist du bereit, den Radweg am St.-Peter-Schulzentrum stadtein- als auch stadtauswärts hinter dem Wartehäuschen vorbeizuführen oder nach einer alternativen Lösung zu suchen, um das Gefahrenpotential für Radfahrer zu entschärfen (Applaus ÖVP)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat, lieber Gerhard! Wie das halt so ist im Verkehr, des einen Leid, des anderen Freud, aber man versucht natürlich im Rahmen des Machbaren auf den engen Räumen, die uns in einer historisch gewachsenen Stadt zur Verfügung stehen, alle zufriedenzustellen, das gelingt einmal besser, einmal weniger gut, das zu deinen Aussagen am Beginn deiner Ausführungen. Zum konkreten Fall, ich wohne ja selbst dort, wie du weißt und ich fahre dort selbst mit dem Rad, also ich kann deine Beobachtungen nicht teilen und feststellen. Weder kommt es dort wirklich zu häufigen Unfällen, weil sonst würde sich die Sicherheitsgruppe der Stadt Graz das längst auch genau angesehen haben, was sie nämlich immer tun, wenn es zu Unfallhäufigkeiten kommt. Aber jetzt zur Antwort von Seiten des Amtes. Eine behördliche Freigabe der Gehbereiche hinter der Wartefläche ist im Bestand aufgrund der vorhandenen Breiten nicht möglich. Verbreiterungsmöglichkeiten auf Privatgrundstücken sind wegen der Bestandsnutzung auf diesen als Kfz- beziehungsweise Parkplätzen zudem nicht gegeben. Ebenfalls wurde die Aus- und Einfädelung der Radfahrer, sollte es hinter diesen Haltestellen passieren, aus dem Fahrbahnbereich heraus beziehungsweise in den Fahrbahnbereich hinein und dies lediglich auf die kurze Haltestellelänge als kritisch erachtet und daher nicht empfohlen. Die derzeit vorhandene Lösung mit Radsymbolen und Pfeilen zwischen den Straßenbahnschienen wurde unter den gegebenen Rahmenbedingungen in der Behördenabstimmung als die sicherste Variante erachtet und deswegen wird sie und wurde sie so durchgeführt (Applaus FPÖ). GR. Mag. Spath: Nicht unbedingt eine Zusatzfrage, aber eine Anmerkung. Wir haben solche Haltestellen ja in Graz schon, ich denke hier an die Fröhlichgasse-Haltestelle, wo dahinter sehr wohl ein Radweg vorbeiführt, man hat auch die Möglichkeit, das rot zu markieren. Ich denke, dass wir dort durchaus, wenn Goodwill vorhanden ist, einen Radfahrstreifen zusammenbringen. Es war ja früher auch wesentlich schmäler dort, wie die Haltestelle noch nicht hineingebaut war, aber ich denke, wenn man einen Willen hat, dann kann man dort auch etwas zusammenbringen. Danke und ich darf dir noch ein paar Bilder überreichen (Applaus ÖVP). StR. Mag. (FH) Eustacchio: Wie gesagt, die Räume sind nicht vorhanden und daher ist es auch nicht durchführbar, da gibt es ganz klare Vorgaben. 7) Beschäftigungsverhältnisse in Immobilien der Stadt Graz GR. Mag. Krotzer stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Mag. Krotzer: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrter Herr Stadtrat, werte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, werte Zuseherinnen und Zuseher! Heute hat in der Grazer Stadthalle, das „Fifteen Seconds Festival“ begonnen, das sich als „Europas Festival für Vordenker“ bezeichnet und wirtschaftliche Führungskräfte versammeln will. Ein Festival-Pass kostet immerhin stolz 749 Euro beziehungsweise in der Zusatzvariante sogar 2.990 Euro. Das ist die eine Sache, was die Bedingungen der Beschäftigten betrifft, geht man das Ganze deutlich weniger großzügig an. Auf der Website des Veranstalters werden „junge und jung gebliebene Menschen“ für ein Volontariat gesucht, deren, und das sind Zitate von der Homepage, zweiter und dritter Vorname „kommunikativ“ und „stressresistent“ sein soll, deren Motivation, Zitat: „auch sonntags nicht im Keller ist“ und deren Nachbarn, wiederum Zitat: „keinen Schreck bekommen, wenn sie das Haus verlassen“. So schreiben eben die Veranstalter wörtlich. Geboten wird dafür in hochtrabenden Worten unter anderem ein „exklusives Netzwerk“, ein persönliches Referenzschreiben oder auch die Teilnahme an der Teamparty. Wovon allerdings kein Wort zu findet ist, ist eine entsprechende Entlohnung, das hier offenbar nicht vorgesehen ist, obwohl eine umfassende Arbeitsleistung erbracht werden soll und das Ganze sich auch um Dienste handelt, beispielsweise Shuttledienste, beispielsweise Betreuung von Konferenzteilnehmern und Konferenzteilnehmerinnen. Also hier davon auszugehen ist, dass ohne die freiwillig eingesetzten Arbeitskräfte ein Zustandekommen von diesem Festival nicht gewährleistet wäre. Gerade in Zeiten massiver Arbeitslosigkeit und der dramatischen Zunahme prekärer Beschäftigungsformen ist es aus meiner Sicht zynisch, wenn selbst ernannte „Vordenker“ unbezahlte Beschäftigungsverhältnisse praktizieren. Aus der Sicht darf ich an Sie, Herr Stadtrat Rüsch, die F r a g e stellen: Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass bei Veranstaltungen in Immobilien, die sich mehrheitlich im Besitz der Stadt Graz befinden oder bei denen die Stadt Graz Kooperationspartnerin ist, wie wir das auch hier im konkreten Fall haben, ob es da Möglichkeiten gibt, Beschäftigungsverhältnisse zu unterbinden, die keine Entlohnung vorsehen (Applaus KPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Zunächst die Richtigstellung, ich weiß nicht, wieso wir Kooperationspartner sein sollten, sondern das Fifteen Seconds ist einfach eine Veranstaltung, die… Zwischenruf GR. Mag. Krotzer: Ist auf der Homepage angeführt. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Muss ich nachschauen, aber wir sind definitiv kein Kooperationspartner, dann ist es möglicherweise auf der Homepage falsch, werden wir korrigieren und nachschauen, sondern die Fifteen Seconds, diese Gruppe hat angesucht bei der Messe selbstverständlich um die Durchführung des Kongresses und es gibt eben, wie für viele anderen Veranstaltungen auch, eine Förderung vom Bürgermeisteramt und vom Wirtschaftsressort, das ist die eine Seite. Jetzt zu verlangen, jetzt einmal unabhängig vom Inhalt zu verlangen, dass die Messe bei ihren Kunden auch überprüft, ob hier unentgeltliche Beschäftigungsverhältnisse gegeben sind, das ist, denke ich, doch ein bisschen zuviel der ganzen Geschichte. Und zwar aus zwei Gründen, erstens wäre die Messe, glaube ich, überfordert und zum Zweiten gibt es selbstverständlich für die Einhaltung von arbeitsrechtlichen, von dienstrechtlichen usw. gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Behörden und auch möglicherweise auch Verwaltungen, weiß ich nicht, aber auf jeden Fall Behörden, die das überprüfen. Ich glaube, das kann man in dem Fall, sollte man von der Messe in diesem Zusammenhang nicht verlangen. Ich möchte aber gerne auch noch einen inhaltlichen Punkt dazu sagen. Ich kenne die Leute, die das veranstalten, sind junge Leute, die sehr, sehr viel Risiken auf sich genommen haben, diese Veranstaltung, die inzwischen wirklich einen europäischen Ruf hat, hier in Graz einzurichten und auszuführen. Sie sind bis vor kurzem, ich glaube, bis zum Letzten nahezu ohne Subventionen ausgekommen. Heuer gibt es eine Subvention, gibt auch vom Land eine Subvention, aber da steckt sehr, sehr viel Engagement dahinter. Und jetzt diese Facebook-Eintragung, die ja durchaus im Stil von Facebook üblich sind, zu schließen, dass das irgendwie zynisch ist, das kann ich, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen. Wir hatten eine ähnliche Diskussion, wenn Sie sich erinnern, beim Design-Monat, als der CIS vorgeworfen wurde, sie würde hier Studenten und Absolventen ausbeuten, weil sie mit sehr, sehr geringem Geld sie zu einem Wettbewerb einladen über den gesamten Werbeauftritt. Ich sehe das ähnlich bei Fifteen Seconds, das ist für jemanden, der drei Jahre arbeitslos ist, so jemandem ein Angebot zu machen, dass er da unentgeltlich arbeitet, bin ich voll bei Ihnen. Das wird aber nicht der Fall sein, sondern es sind in erster Linie Absolventen und sind sehr junge Kreative, die das durchaus als Chance sehen, auch mit den Rednern, die dort sind, in Verbindung zu kommen und da allenfalls für sich eben durchaus einen Nutzen, einen Vorteil zu haben. Also zusammenfassend gesagt, ich sehe da keinen Grund, die Messe irgendwie anzuhalten, hier Kontrollen oder sowas vorzunehmen und inhaltlich stehe ich eigentlich auch sehr hinter dieser Veranstaltung, weil ich glaube, sie bringt für Graz insgesamt, für die gesamte Stadt wirklich eine sehr gute Veranstaltung (Applaus ÖVP). GR. Mag. Krotzer: Das Ganze kommt natürlich in einem bisschen anderen Licht daher, wenn eben diese Menschen, die hier diese freiwilligen Dienstleistungen machen sollen, nach denen auch am Campus offensiv gefischt wird und eben hier auch Studierenden angeboten wird, hier quasi gratis zu arbeiten. Das macht natürlich ein seltsames Bild, das natürlich auch durchaus auf Unmut stößt und jetzt ist meine konkrete Frage, ob Sie, wenn Sie sagen, von Seiten der Messe ist hier nichts zu machen, ob Sie bereit wären, mit an die Veranstalter heranzutreten, um einmal zu reden, ob es denn nicht eine Möglichkeit wäre, hier diese Bereiche, die eben für dieses Festival grundlegender Bestandteil sind, weil ohne diese Shuttledienste etc., das Festival so nicht stattfinden könnte, dass man hier auch jungen Menschen als Zeichen der Anerkennung eine entsprechende Entlohnung gibt. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Es ist so, wie ich ausgeführt habe, ich sehe da überhaupt kein Problem, wenn gerade auf dem Campus unter Studierenden geworben wird. Wenn das bei jemandem auf Unmut stößt, dann muss er das Angebot ja nicht annehmen. Ich glaube, die, die es annehmen, die sehen darin durchaus eine Chance. Ich wäre durchaus mit Ihnen einer Meinung, ich kann es nur noch einmal sagen, wenn das sozusagen der normale Arbeitsmarkt ist, da kann ich mir durchaus vorstellen, dass man hier sich einiges überlegen soll, aber selbst dann, also erstens ist das nicht der Fall und da habe ich überhaupt kein Problem, das sind junge, aktive Menschen, die da was auf die Beine stellen unter Einsatz schon von hohem Risiko, das darf man nicht unterschätzen und zum Zweiten glaube ich, ist die Messe als Institution jetzt einfach überfordert, bei ihren Kunden noch zu überprüfen, ob da solche Beschäftigungsverhältnisse stattfinden. Im Übrigen wollte ich nur noch sagen, Sie haben, glaube ich, schon einmal einen Antrag gestellt oder die KPÖ jedenfalls, das soll hier wohl unter voluntaristische Beschäftigungsverhältnisse vom Bund über eine Bundesgesetzgebung untersagt werden soll, ich bin jetzt im Moment nicht informiert darüber, was der Bund tatsächlich mit diesem Antrag gemacht hat, er ist damals durchgegangen. Aber wir haben jedenfalls vom Bund in der Zwischenzeit nichts gehört, dass er diese Frage irgendwie aufgegriffen hat. Bgm.-Stv.in Kahr: Als Nächstes wäre der Herr Gemeinderat Hötzl mit seiner Frage an den Herrn Bürgermeister dran. Sind Sie einverstanden, dass wir das überspringen? 8) Vermietung von Schulräumen GR. Dr. Wohlfahrt stellt an StR. Hohensinner, MBA folgende Frage: GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lieber Kurt! Es geht um die Vermietung von Schulräumen und zwar um eine ganz konkrete und besondere Vermietung. Der Steirische Bürgerverein, vertreten durch Herrn xxxx hat den Turnsaal der Karl Moore gemietet, um einen Selbstverteidigungskurs abzuhalten. Soweit nichts Ungewöhnliches. Allerdings ergaben Internet-Recherchen über Herrn xxxx schon ein sehr eigenartiges Bild. Er ist der Kopf einer selbst ernannten Bürgerwehr, die wohl nicht im Interesse der Stadt agiert. Auch die Polizei hat sich mehrfach gegen selbst organisierte Bürgerwehren ausgesprochen und sieht in ihnen ein Sicherheitsrisiko. Herr xxxx war Ordner bei einer Pegida-Demonstration im März 2015, bei der Wiederbetätigung und Hetze stattgefunden haben, wurde gerichtlich festgestellt inzwischen. Leider ist dem Ordner, so wie auch vielen anderen Teilnehmern, nichts aufgefallen. Aber, ich glaube, das ist nicht alles, es kommt eher schlimmer im Zusammenhang mit der Schulraumvermietung von besonderer Bedeutung. Herr xxxx ruft in Facebook-Postings zu Gewalt und Lynchjustiz auf. Ich zitiere aus dem Posting auf der FPÖ-Graz Seite im Zusammenhang mit einer Vergewaltigung: „Es gibt nur ans: Heimatschutz & Bürgerwehr… Suchen – Finden – Auslöschen“, Auslöschen angedeutet mit ein paar Punkterln. 2Diese Kreatur… lasst ihn nur 20 Minuten zu uns… sparen wir Teure Gerichtskosten“: Ein Posting von diesem Herrn xxxx, ob es strafrechtlich relevant ist, wird wahrscheinlich noch zu klären sein. Ein anderes Posting auf einen Kommentar, wo es dann heißt: „Das ist dann der Anfang vom Bürgerkrieg“; sagt Herr xxxxx Macht nix… einer von uns, 10 von ihnen … es geht nur mehr so.. Was anderes Hilft nix mehr. Wir müssen unser Volk schützen…“ Ich will jetzt gar nicht weiterdenken, welche Methoden und Werte Herr xxxx. in einem Selbstverteidigungskurs in einem Turnsaal einer öffentlichen Schule vermitteln würde, soweit darf es einfach nicht kommen! Lieber Kurt, wir haben dir diese Recherchen vor einer Woche zur Verfügung gestellt. Du hast zwar Ermittlungen einleiten lassen; danke dafür, ich glaube, das ist eindeutig der richtig Schritt, überhaupt keine Frage, ich will auch dir kein Naheverhältnis oder irgendwas unterstellen, nicht falsch verstehen. Aber es gibt noch etwas, ich glaube, das schon auch wichtig ist. Die städtische Schulraumbenützungsverordnung beinhaltet eine Regelung, die es ermöglicht, eine erfolgte Vermietung zu stornieren. Unter Pt. 23 ist ausgeführt: „Die Abteilung für Bildung und Integration behält sich das Recht vor, den Termin aus Sicherheitsgründen und wichtigen Gründen zu stornieren.“ Deshalb folgende F r a g e : Warum ist ein Posting in Facebook, in dem zu Gewalt aufgerufen und eigentlich eindeutig eine Lynchjustiz gefordert wird, kein „wichtiger Grund“ im Sinne der Schulraumbenützungsverordnung und damit kein ausreichendes Argument zur Stornierung einer Turnsaalmiete für einen Selbstverteidigungskurs (Applaus Grüne)? Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.55 Uhr den Vorsitz. StR. Hohensinner, MBA: Sehr geehrter Herr Gemeinderat, lieber Gerhard! Eine sehr interessante Fragestellung, die du gewählt hast. Sie impliziert ja bereits, dass aus deiner Sicht die von dir vorgetragenen Argumente ein wichtiger Grund wären. Die Stadt Graz kann sich deiner Privatmeinung nicht anschließen, sondern hat alle Bürgerinnen und Bürger gleich zu behandeln. Ich glaube, da wirst du mir auch nicht widersprechen. Daher möchte ich Folgendes festhalten: Die besagte Person hat den Turnsaal für vier freie Tage als Privatperson zur Abhaltung eines Selbstverteidigungskurses in der Zeit zwischen 18.00 und 20.00 Uhr gemietet, das entspricht auch den Vorgaben der Schulraumvermietung. Die Person hat einen rechtsgültigen Vertrag und ich glaube, da stimmen wir auch überein, dass die Stadt Graz Verträge einzuhalten hat. Ich wurde dann vergangenen Mittwoch von dir über die Facebook-Aktivitäten des Mieters informiert, du hast es schon ausgeführt, ich habe sofort reagiert und habe das der zuständigen Polizeibehörde zur Prüfung weitergegeben. Die Nachforschungen der Polizei haben ergeben, dass weder der steirische Bürgerverein untersagt ist, noch dass in irgendeinem Zusammenhang ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt. Dennoch habe ich die Polizei ersucht, tiefer gehende Prüfungen anzustellen. Daher lag auch kein sachlich gerechtfertigter Grund vor, besagten Bürgern den Zutritt zu verwehren und diesen Raum nicht zu vermieten. Aus diesem Hintergrund auch habe ich ein Gespräch mit dem Präsidialamt geführt und dort haben mich Juristen aufgeklärt und auch ersucht, juristisch, dass ich nicht Abstand nehme vom Vertrag, weil das auch Konsequenzen für die Stadt Graz mit sich bringen könnte. Und es waren auch Tumulte vor Ort vorprogrammiert, weil ich auch Angst gehabt habe, dass Rechte auf Linke treffen und meine Abteilung hat auch Vorkehrungen getroffen, der Schulwart war an diesem Freitag die ganze Zeit vor Ort, zwei Mitarbeiterinnen der Abteilung, die Ordnungswache und die Polizeistation Eggenberg habe ich auch informiert. Wie du weißt, hat diese Veranstaltung dann auch nicht stattgefunden. Aber ich möchte hier in aller Klarheit und Deutlichkeit festhalten, dass ich nicht der Schiedsrichter zwischen links außen und rechts außen bin (Applaus ÖVP). Ich habe einen Berater und das ist die Rechtsstaatlichkeit und diesen Berater würde ich auch der grünen Partei nahelegen (Applaus ÖVP). GR. Dr. Wohlfahrt: Die Frage ist, was ist dann ein wichtiger Grund? Wenn die Aufforderung zur Lynchjustiz kein wichtiger Grund ist, einen Selbstverteidigungskurs abzusagen nach Ansicht der Stadt Graz, dann bin ich traurig, ein Bürger dieser Stadt zu sein. Ich weiß schon, die Meinung vorher war meine Privatmeinung, kein Problem, aber was sind wichtige Gründe, dass wir zum Handeln anfangen und das ist genau die Zusatzfrage. Lieber kurt, was wäre denn ein wichtiger Grund, dass du die Schulraumvermietung stornierst? Es ist ausdrücklich vorgesehen in der Benützungsverordnung. Also was, wenn nicht so ein Posting im Rahmen eines Selbstverteidigungskurse, was ist denn ein wichtiger Grund, dass du handeln würdest? StR. Hohensinner, MBA: Lieber Herr Klubobmann, lieber Gerhard! Ich kann auf Zuruf einer Fraktion der linken Bewegung einem Verein, der rechtlich jetzt nichts angestellt hat, kein Hausverbot erteilen. Was ich machen kann ist, wenn Vorwürfe im Raum stehen, der Polizei den Sachverhalt weitergeben, dass die Polizei prüft. Lieber Gerhard, ich habe dich gefragt, hat die grüne Partei diese Postings im Internet bei der Polizei angezeigt? Das wäre eigentlich der ordentliche Weg, den ein Bürger beschreiten sollte. Man kann nicht einen Zuruf machen und dann erwarten, dass wir Schritte setzen und gerade in so einer sensiblen Frage, Gerhard, wo es um die Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetz geht, bin ich schwerstens enttäuscht von der grünen Partei, weil ihr behandelt die Bürger hier nicht gleich und mein Vorwurf an euch Grüne, ihr suggeriert radikalen Gruppen, dass man mit gewissen Aktionen die Rechtsstaatlichkeit außer Kraft setzen kann. Ich möchte noch einmal den Fall von letzter Woche aufrollen. Ich bekomme am Mittwoch diese Information, ich habe alle Schritte eingeleitet, was die Polizei betrifft, was meine Abteilung betrifft, wir haben das am nächsten Tag geprüft, es kommt vom Präsidialamt auch die Erkenntnis, dass wir aus dem Vertrag nicht einfach so aussteigen können, das ist einfach so. Ich gebe dir die Meldung zurück, versichere dir, dass wir alle Vorkehrungen treffen mit der Polizei, mit der Ordnungswache, dass dort vor Ort nichts passieren kann und dass wir einfach die Prüfung der Polizei abwarten. Was macht ihr? Ihr geht zur Zeitung und gießt Öl ins Feuer und ich sehe das wirklich gefährlich als Integrationsreferent an dieser Stelle, wir haben einen Riss in der Bevölkerung und es gibt jetzt linksextreme und rechtsextreme Gruppierungen, die gegenseitig sich aufschaukeln, es kommt zu Ausschreitungen. In Wien haben wir das gesehen, da hat es Verletzte gegeben auf beiden Seiten, auch Unbeteiligte sind verletzt worden und das sehe ich wirklich bedenklich. Und abschließend möchte ich sagen, wenn ich als Privatperson die Möglichkeit gehabt hätte zu entscheiden, dann hätte ich das gemacht und ihr suggeriert, eure neue Vorsitzende in spe, die Frau Wirnsberger, auf einem Posting auf Facebook, ihr suggeriert, dass ich das zu entscheiden habe als Politiker. Wir leben in einem Rechtsstaat, ihr müsst wirklich den Leuten die ganze Wahrheit sagen, wenn ihr das nicht macht, macht ihr euch mitverantwortlich, dass die Situation in unserer Gesellschaft langsam zum Eskalieren kommt. Und wenn ich selbst die Entscheidung gehabt hätte privat, hätte ich so einen Verein nicht irgendwo einmieten lassen, aber wir haben einen aufrechten Vertrag gehabt und der ist einzuhalten und ich bitte das auch so zur Kenntnis zu nehmen (Applaus ÖVP). Bgm. Mag. Nagl: Die Fragestunde wäre jetzt um, wenn alle einverstanden sind, nachdem ich nicht da war, können wir die Frage des Herrn Hötzl noch anhängen oder gibt es da einen Einwand? 9) Bauverfahren GR. Hötzl stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Hötzl: In meiner Frage geht es, sehr geehrter Herr Bürgermeister, um die Länge, um die mittlerweile sehr in die Länge gezogene Dauer von Bauverfahren. Gerade im Bereich der Bauwirtschaft ist immer wieder festzustellen, dass es auch bei kleinen und mittleren Bauvorhaben zu enormen Verzögerungen, vermutlich aufgrund von Abstimmungsproblemen zwischen der Stadtplanung und der für die Abwicklung von Bauverfahren zuständigen Behörde, gekommen ist. Es ist allerdings von außen für uns, für mich nicht zu beurteilen, ob es sich um Struktur- oder Ressourcenmängel handelt. Keinesfalls soll dies als Kritik an den zuständigen Beamten verstanden werden. Dennoch sollte bei Beschwerden eines derartigen Wirtschaftszweiges nach Möglichkeiten an einer Optimierung der Abläufe gearbeitet werden. Man hört von verschiedenen Baufirmen, Bauträgern, aber auch von Investoren, dass von der Einreichung bis zur Bauverhandlung mittlerweile durchschnittlich bis zu zwölf Monate vergehen, weil einfach nach sechs Monaten wieder was nachgefordert wird, irgendwelche Pläne oder irgendwas, sodass man quasi rechtlich auf der sicheren Seite ist, aber dass es einfach so lange dauert. Daher ergeht an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende F r a g e : Sind Sie bereit, im Rahmen Ihrer Zuständigkeiten mit den Interessensvertretungen der Bauwirtschaft in einen diesbezüglichen Austausch zu treten (Applaus FPÖ)? Bgm.-Stv.in Kahr übernimmt um 14.05 Uhr den Vorsitz. Bgm. Mag. Nagl: Es gibt eine Blitzumfrage der WKO Steiermark, diese wurden mir auch übermittelt. Inhalt dieser Umfrage waren die Bauverfahren sowie die Raumordnungsverfahren. Sofort im Anschluss gab es einen Termin, der Vertreter der Bauwirtschaft und der Wirtschaftskammer bei mir im Bürgermeisteramt gemeinsam mit Christian Köberl, auch die Architektenkammer war dabei. Die Abteilungsleiter in den Ressorts bei mir wurden beauftragt, Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen, möchte aber gleich anmerken, dass ja die Baubehörde der Frau Bürgermeisterstellvertreterin zugeordnet ist, aber wir arbeiten in dieser Frage, abgestimmt auch sehr eng miteinander, um zu beschleunigen. Dieser Prozess läuft derzeit und soll noch im heurigen Jahr abgeschlossen werden. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass Verfahren bestimmter Größenordnung schon allein aufgrund der rechtlichen Vorgaben eine bestimmte Zeit benötigen und wenn es so ist, dass in einer kleinen Gemeinde, und das darf, wenn ich so sagen darf, aber auch die Architektenkammer und die Wirtschaftskammervertreter nicht verwechseln. Wenn in St. Siechtminet der Bürgermeister sich kurz Zeit nimmt und die Bauverhandlung selber macht, ist das was anderes, ob eine Stadt wie Graz mit einer besonderen Baukultur Verfahren abwickelt. Allein im letzten Jahr haben wir es wieder in Graz geschafft, allein 3.000 Baubescheide auszustellen und das, obwohl wir Weltkulturerbe sind mit UNESCO, Icomos, ASVK, einem besonderen Schutz im Grünraumgürtel und vielen, vielen anderen Dingen, die zusätzlich im Raum Graz dazukommen. Zwischen Stadtplanung und der Baubehörde gibt es regelmäßige Jour fixe, um die Zusammenarbeit zu verbessern. Wir haben in der Bau- und Anlagenbehörde schon seit längerem strukturelle Änderungen vorgenommen, für die Raumordnungsverfahren gab es ebenso intensive Gespräche zwischen Baudirektion, Planung, Vertretern der Bau- und Anlagenbehörde. Die Ergebnisse werden im Gemeinderat jetzt auch wieder zur Auflage gebracht, also Fläwi, STEK, räumliches Leitbild, das kommt ja alles noch an Arbeitsaufwand jetzt dazu. Ich freue mich schon, wenn wir mit diesem drei-/vierjährigen Prozess dann wieder fertig sind, weil dann haben auch meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein bisschen mehr Ressourcen, um die vielen von uns gewünschten Bebauungspläne und alles, was wir jetzt auch wieder drauflegen, dann abwickeln zu können. Wir haben aber auch ein besonderes Projekt, das ist der elektronische Akt, welcher seit 1.1. heurigen Jahres implementiert ist. Um was geht es? Jeder, wenn er kommt, kriegt eine Zahl zugewiesen und er hat immer die Möglichkeit nachzuschauen, wo der Akt wirklich liegt, woran es hängt, dass es nicht weitergeht. Wir kommen bei Nachfragen sehr oft drauf, dass auch die Architekten und die Bauwirtschaft noch viele Dinge, die wir bräuchten, noch gar nicht gebracht haben und die gegenüber den Bauherren dann oft anders argumentieren. Also wir sind schon oft, wenn ich so sagen darf, zum Sündenbock gestempelt worden, obwohl auch einige Damen und Herren, vor allem Herren, ihre Arbeit noch nicht getan haben. Künftig wird er genau sehen, woran es liegt und es ist dann eine gesamtumfassende Materie, weil wir warten manches Mal auch auf Bereiche aus dem Verkehr, weil ein Gutachten fehlt, wir brauchen was aus dem Umweltamt, aus dem Grünraumbereich und wir versuchen das aber zu beschleunigen und ich freue mich, dass dieser elektronische Akt und das sogenannte Aktentracking jetzt eine gute Nachvollziehbarkeit auch für Bauwerber, für Architekten, für die Bauwirtschaft ist. Sie wissen einfach, woran liegt es und ich glaube, dass man dadurch auch viel, viel schneller werden, das heißt, wir haben völlige Transparenz und Architekten und Bauingenieure können genau sehen, sind wir es, ist es wer anderer, liegt es bei der ASVK, also da wird oft sehr viel bei uns abgewälzt und ich hoffe, wir werden noch schneller werden, wir haben da schon viel dazu beigetragen auch gemeinsam (Applaus ÖVP). GR. Hötzl: Nur ganz kurz noch. Es soll keine Kritik an der politischen Verantwortung oder auch an dem Amt selber sein, sondern man hört es wirklich rundherum, dass die Bauverfahren in den letzten Jahren tendenziell länger geworden sind und wenn es bis zu zwölf Monate ist, dann ist das schon so lange. Meine Zusatzfrage wäre jetzt einfach, weil ich es nicht verstanden habe, hat es die Gespräche schon gegeben oder wollen Sie die erst machen? Sinnvoll wäre es auch, den Wirtschaftsstadtrat quasi miteinzubeziehen, glaube ich zumindest, weil letztendlich geht es auch um vielleicht sogar Firmen, die sich ansiedeln wollen, die Arbeitsplätze schaffen, dann trifft es wieder den Finanzstadtrat in derselben Person, weil es keine Kommunalsteuer gibt, die man nicht lukrieren können, die man lukrieren könnten. Also gibt es noch Gespräche oder würden Sie den Herrn Stadtrat Rüsch da miteinbeziehen oder quasi eine Weisung, ich weiß nicht, ob eine Weisung möglich ist, aber würden Sie sich wirklich dafür einsetzen, dass die Verfahren spürbar kürzer werden (Applaus FPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Das ist wie mit der Sicherheit, da gibt es eine subjektive und eine objektive Sicherheit und da ist es auch so, dass mancher Bauwerber länger oder manche Bauverfahren etc. länger brauchen, aber sehr viele schon verkürzt wurden. Spüre ich immer dann, wenn wir zur Eröffnungen, zu Gleichenfeiern etc. hinkommen, weil meistens wird der Bürgermeister, oder bei den Baubehörden gibt es schon die Dankesworte, dass das so schnell funktioniert hat. Ich glaube, wir haben die richtigen Schritte gesetzt, mit dem Gerhard Rüsch bin ich, wenn ich so sagen darf, wöchentlich auch dabei. Wenn es einen Fall gibt, und das möchte ich Ihnen anbieten, wenn Sie sagen, ich habe da einen Bauwerber, der verzweifelt gerade, weil das länger dauert, dann bitte einfach mit unserem Büro schnell Kontakt aufnehmen und ich kann dann auch schnell aufklären, aber wir arbeiten schon dran, die Gespräche mit der Kammer hat es gegeben, wir versuchen auch, was die Organisationsstruktur und den Mitarbeiterstand anbelangt, noch besser zu werden und ich hoffe, dass wir mit Fläwi-Plan und STEK bald fertig sind, dann gibt es auch wieder ein bisschen eine Erleichterung. Das, was unsere Damen und Herren in den Bauämtern jetzt geleistet haben und in der Behörde, ist unglaublich und wir haben heute eh noch Gelegenheit, auch einmal danke zu sagen. Aber ich möchte schon einmal sagen, Baudirektor, Stadtplanungsamt mit Bernhard Inninger und seinem Team, die Verena Ennemoser, die geben wirklich momentan ihr Bestes und fast schon ihr Letztes, weil das ist schon sehr intensiv. Gerade wir haben es auch gerade verkompliziert die Bauverfahren, aber wir wollen halt auch einwirken, dass es eine Baukultur gibt und den Widerspruch werden wir haben und der Herr Magistratsdirektor, dem möchte ich auch danke sagen, aber der Herr Magistratsdirektor hilft auch mit, vor allem jetzt in Wien, damit einmal diese ganzen Normungsinstitute und die ganzen Normen und Vorschriften von Seiten der Republik und der Gesetzgeber weniger werden, weil dass wir das halt genau machen, kann man uns ja nicht vorwerfen, da ist in den letzten Jahren so viel dazugekommen im Behindertenbereich und ich weiß nicht was alles. Also das ist eine sehr komplizierte Materie, wir arbeiten super daran und wenn Sie einen Fall haben, bitte gleich melden (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 14.10 Uhr den Vorsitz. T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Ich darf Sie nun bitten, nachdem ich den Vorsitz wieder übernommen habe, die Tagesordnung zur Hand zu nehmen, die Magistratsdirektion hat im Vorfeld wieder dafür gesorgt, dass eine große Anzahl von Stücken als beschlossen gelten. Es ist das das Stück Nummer 1), da gibt es die Gegenstimmen der freiheitlichen Partei, es sind die Stücke 2) und 3), die sind einstimmig beschlossen, ebenso die Stücke 4), 5) und 6). Beim Stück Nummer 11) möchte ich noch anführen, dass die Geschäftszahl geändert wurde, die Geschäftszahl, die noch draufgestanden ist mit 652/1999-27, ist zu streichen, dafür kommt die Geschäftszahl A 14-122356-2015-12 und das heißt im Übrigen auch zweite Änderung, das ist zu ergänzen, falls es bei Ihrem Spiegel noch nicht so ergänzt sein sollte. Es bleibt aber zu berichten. So dann gibt es vom Nachtrag die Stücke 13) und 14), die sind einstimmig beschlossen und brauchen nicht mehr berichtet werden, das Stück Nummer 15) gab es Gegenstimmen und zwar die Gegenstimme der Kommunisten und die Gegenstimme von Gemeinderat Pacanda, einstimmig sind wieder beschlossen die Stücke 18) und 19). 1) A 8-146581/2015-7 Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung, Urban Diversity, Projektgenehmigung über € 120.000,- in der OG 2017-2020 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschussstellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 As. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: In der OG 2017-2020 wird die Projektgenehmigung „Urban Diversity“ über € 120.000,- erteilt. Die Finanzierung erfolgt aus den Eckwerten der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung der Jahre 2017-2020. 2) A 10/BD-041103/2016-001 A 14-122356/2015-13 Vereinbarung zum Wohnbauquartier Grillweg 16.05.2 Bebauungsplan Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle eschließen: 1. Der gegenständliche Bericht wird genehmigt. 2. Der Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird ermächtigt, die Vereinbarung zum Wohnbauquartier Grillweg zu unterfertigen. 3) A 10/8-051201/2014/0057 Mobilitätsvertrag „Quartier Grillweg“ Bebauungsplan 16.05.2 Grillweg – Erna-Diez-Straße Der Ausschuss für Verkehr stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Vorstehender Bericht wird genehmigt. 2. Dem in Beilage /1 befindlichen Mobilitätsvertrag, der einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildet, wird die Zustimmung erteilt. 4) A 10/BD-025184/2016-2 A 8-146581/2015-8 Bildungscampus Algersdorf 1. Projektgenehmigung in Höhe von € 650.000,- in der AOG 2016/2017 2. Kreditansatzverschiebung von € 600.000,- und Ausgabenein-sparungen von € 50.000,- in der AOG 2016 Der Ausschuss für Verkehr und der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Vorstehender Bericht wird genehmigt. 2. Die Stadtbaudirektion wird unter Beiziehung der betroffenen Magistratsabteilungen mit der weiteren Vertragserrichtung sowie der Koordination und Abwicklung der gegenständlichen Maßnahmen beauftragt. 3. Die Projektgenehmigung „Verkehrstechnische Umfeldgestaltung Bildungscampus Algersdorf“ in Höhe von € 650.000,- mit folgenden Finanzmittelbedarf 2016 € 600.000,- 2017 € 50.000,- wird erteilt und die bestehende Projektgenehmigung „Verkehrserschließung Hummelkaserne“, GRB. v. 21.5.2015, A 8-65599/2014-13, aktuelle PG-Summe € 1.974.000,-, wird um € 650.000,- auf € 1.324.000,- reduziert. 4. In der AOG 2016 wird die neue Fipos 5.61200.00226 „Straßenbauten, Bildungscampus Algersdorf“ (Anordnungsbefugnis: BD und Deckungsklasse: BD050) mit € 600.000,- geschaffen und die Fiposse 5.61200.002020 „Straßenbauten, Hummelkaserne“ um € 650.000,- 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um € 50.000.- gekürzt. 5) A 10/BD-5959/2014-8 Sanierung/Umbau Weblinger Stumpf Übereinkommen zwischen Stadt Graz und Land Steiermark gemäß § 45 Abs. 2 Z 18 Statut der Landeshauptstadt Graz Der Ausschuss für Verkehr stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Vorstehender Bericht wird genehmigt. 2. Das vorliegende Übereinkommen zur Regelung für den Umbau des „B 70 Stumpf Webling“ und die Errichtung einer Verkehrslichtsignalanlage zwischen Stadt Graz und Land Steiermark wird die Zustimmung erteilt. Die Stadtbaudirektion wird bevollmächtigt, allfällige im Zuge der weiteren Verfahrensschritte notwendige redaktionelle Änderungen mit den Verkehrspartnern vorzunehmen und wird die Stadtbaudirektion nach Vorliegen des endgültigen Übereinkommens dieses dem Bürgermeister zur rechtsgültigen Fertigung übermitteln. Dem, in Beilage /1 einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildende Übereinkommen wird gemäß § 45 Abs. 2 Z 18 Statut der Landeshauptstadt Graz die Zustimmung erteilt. 6) A 8-021777/2006/0299 A 10/8-039823/2016/0001 Verkehrsverbund Steiermark, Stadtverkehr Graz – 1. Verlängerung der bestehenden Verträge bis Juli 2017 2. Gesamtbeauftragung der HGL mit dem städtischen Verkehr im Großraum Graz ab Juli 2017 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 10 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: * Die im Motivenbericht dargestellten und mit Jänner 2017 auslaufenden Verträge über Zusatzbestellungen mit Beförderungsleistungen im städtischen Verkehr werden bis zum Beginn der Sommerferien 2017 ohne maßgebliche Leistungsänderungen verlängert. * Die zu erwartenden Kosten für diese halbjährliche Verlängerung (Jänner bis Juli 2017) betragen rund € 46.000,-. Die budgetäre Gestionierung erfolgt im Rahmen des seit 1.1.2016 geltenden neuen Verkehrsfinanzierungsvertrages zwischen der Stadt Graz und den Holding Graz Linien. * Ab Sommer 2017 wird die Gesamtverantwortung für die Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten in Stadtverkehrsqualität schrittweise an die Holding Graz Linien übertragen. NT 13) Präs. 038878/2016/0007 Satzung für den gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art „Stadtbibliothek der Stadt Graz“ Der Ausschuss für Verfassung, Personal, Organisation, EDV, Katastrophenschutz und Feuerwehr stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 6 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967 die einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildende Satzung für den gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art „Stadtbibliothek der Stadt Graz“ beschließen. NT 14) Präs. 039221/2016/0003 Satzung für den gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art „Abhaltung von Sportkursen und Sportunterricht für Kinder und Jugendliche“ der Stadt Graz Der Ausschuss für Verfassung, Personal, Organisation, EDV, Katastrophenschutz und Feuerwehr stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 6 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967 die einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildende Satzung für den gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art „Abhaltung von Sportkursen und Sportunterricht für Kinder und Jugendliche“ der Stadt Graz beschließen. NT 15) A 8-40945/08-57 Creative Industries Styria GmbH; Richtlinien für die Generalversammlung am 4.7.2016 gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Creative Industries Styria GmbH, StR. Univ. Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, in der Generalversammlung am 4.7.2016 insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. TOP 3 Genehmigung des Protokolls vom 3.12.2015 3. TOP 4 Bestätigung der Tagesordnungspunkte 4. TOP 5 Feststellung und Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2015 und Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für 2015 5. TOP 6 Bestellung des Aufsichtsrates (Ablauf der Funktionsperiode) und Bestellung des Aufsichtsrates-Vorsitzenden und Vorsitzenden-Stellvertreter. NT 18) A 8-146581/2015-9 ABI-006149/2002-0049 Kindergarten Schönbrunngasse, Aufstockung der Projektgenehmigung um € 992.000,- exkl. USt. auf € 1.500.000,- exkl. USt. in der AOG 2015-2017 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss und der Ausschuss für Bildung, Integration und Sport stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 5 iVm § 90 Abs. 4 und § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: 1. In der AOG 2016/2017 wird die Aufstockung der Projektgenehmigung „Kindergarten Schönbrunngasse“ von € 610.000,- inkl. USt. (€ 508.333,33 exkl. USt. als Teilsummer der PG-Summe von € 34,25 Mio. beschlossen mit GRB vom 22.10.2015, GZ: A 8-65599/2014-22) auf € 1.500.000,- exkl. USt., davon € 992.000,- für 2016 und € 508.000,- für 2017, erteilt. Der Aufstockungsbetrag von € 992.000,- wird über noch zu beschließende Grundstücksverkäufen finanziert. 2. In der AOG 2016 werden die neuen Fiposse 5.24000.775100 „Kap. Transfers an Unternehmungen, Schönbrunngasse (Anordnungsbefugnis: ABI) (Deckungsklasse. ABI51) mit € 992.000,- 6.24000.001000 „Unbebaute Grundstücke“ (Anordnungsbefugnis: A 8/4) mit € 992.000,- geschaffen und die Fiposse 5.21100.010100 „Gebäude, Schulausbauprogramm“ 6.21100.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um je 508.300,- gekürzt. 3. Die GBG wird als Generalunternehmer mit der Planung und Umsetzung beauftragt. 2. NT 19) Präs. 11317/2003-42 Kuratorium der N. Reyhani-Stiftung, Änderung der Zusammensetzung Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Von der Stadt Graz wird in das Kuratorium der N. Reyhani-Stiftung als Mitglied Herr StR. Michael Ehmann – anstelle von Frau Bgm.-Stv.in Dr.in Martina Schröck – entsandt. Die Tagesordnungspunkte 2), 3), 4),5), 6), NT 13), NT 14), NT 18) und 2. NT 19) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte 1) (gegen FPÖ) und NT 15 (gegen KPÖ und Piratenpartei) wurden mit Mehrheit angenommen. Berichterstattung: GR. Dipl.-Ing. Topf 7) A 14-026669/2016/0001 4.02 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz 2. Änderung 2015 Auflage des 2. Entwurfs gemäß § 24 Abs. 1 StROG GR. Dipl.-Ing. Topf: Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren der Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, liebe Zuhörer! Die zwei Stücke, die ich berichten darf, sind das Stadtentwicklungskonzept und das räumliche Leitbild. Bevor ich zu den Stücken selbst komme, möchte ich mich anschließen an die Dankesworte, die der Herr Bürgermeister bereits ausgesprochen hat, die Dankesworte an die Baudirektion, an die Stadtplanung, an alle Ämter, die für diese Stücke Verantwortung mitgetragen haben, insbesondere auch Magistratsdirektion, Bau- und Anlagenbehörde ist wesentlich zu nennen, aber auch insbesondere ein herzlicher Dank an die Klubs, an die Ausschussmitglieder des Planungsausschusses, wenn ich das so sagen darf und alle, die konstruktiv und sehr wertvoll bei diesen Stücken mitgearbeitet haben. Ich glaube, das ist einen Applaus wert (allgemeiner Applaus), weil das sind Stücke, die sehr viel Arbeit mit sich gebracht haben. Ich darf nun zum Stück 4.02 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz, 2. Änderung 2015, Auflage des 2. Entwurfes gemäß § 24 Abs. 1 Steirisches Raumordnungsgesetz kommen. Ich verzichte auf die Rechtsgrundlage, weil die Rechtsgrundlage ist ja die gleiche geblieben wie bei der ersten Auflage. Ich komme also zum Verfahren selbst. Nach der Auflage des 1. Entwurfes vom 7.5.2015 bis 17.6.2015 sind zum Stadtentwicklungskonzept, ich mache da eine kleine Unterscheidung, insgesamt 15 Einwendungen eingegangen, die sich ausschließlich um das Stadtentwicklungskonzept gehandelt haben. Es sind aber zum Flächenwidmungsplan 1538 Einwendungen eingekommen, die in einigen Fällen, durchaus vielen Fällen, einen engen Kontext zum Stadtentwicklungskonzept haben. Deshalb auch die Berichterstattung jetzt sozusagen im Hinblick auf den nachfolgenden Flächenwidmungsplan. Nach der ersten Auflage des STEK 4.02 und des Fläwi 4.0 und der Einarbeitung von positiv bewerteten Einwendungspunkten wurde nochmals eine vertiefte Prüfung der Widerspruchsfreiheit zwischen Flächenwidmungsplan und Stadtentwicklungskonzept durchgeführt. Insbesondere auch unter Beiziehung der Aufsichtsbehörde, das ist bewusst hier zu betonen. Es ist aufgrund der Anzahl der Einwendungen jedoch nicht möglich im Rahmen einer Anhörung, die durchaus auch anzudenken wäre, diese Einwendungen zu erledigen, weil die Vielzahl eine Einwendung über eine Anhörung als eher nicht seriös zu bezeichnen wäre. Es ist also notwendig gewesen, einen zweiten Entwurf zum 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz zur Auflage zu bringen. Die wesentlichen Punkte darf ich stichwortartig hier anführen. Es ist also der Punkt 4 des Verordnungswortlautes, der wird präzisiert und ergänzt hinsichtlich des § 6 betreffend die Zulässigkeit der Einrichtung von Einkaufszentrum, von § 23 betreffend die Überlagerung Eisenbahn mit Industrie, Gewerbe und Zentrum, § 25 betreffend Potentialflächen, § 26 zu den Unterpunkten, ganz ein wichtiger Punkt, Gewässer, Abs. 4 sowie Bauland-Durchgrünung, sind auch die Absätze hier angeführt. Es gibt nun eine zweite Auflage und was mir besonders wichtig ist hinzuweisen, dass es der Übersichtlichkeit halber notwendig war, natürlich auch die Themenkreise zusammenzufassen. Es sind insgesamt im Entwicklungsplan, der mitaufgelegt wird, um eine Übersichtlichkeit über die eingewendeten Punkte zu haben, sind also 98 Punkte meist sehr kleinräumig behandelt worden und entsprechend dargestellt worden, 35 Änderungen wurden im Entwicklungsplan vorgenommen. Zu den ursprünglich 67 Änderungspunkten wurden aufgrund von Einwendungen vier zurückgezogen und einige wenige inhaltlich adaptiert und ergänzt. Nun zur Auflage des zweiten Entwurfes. Die Auflagefrist wird auf zehn Wochen hier ausgedehnt und zwar vom 23. Juni 2016 bis 2. September 2016 ist die Auflagefrist, und weil insbesondere natürlich auch der Informationsbedarf der Bevölkerung hier ein Wesentlicher ist, gibt es insgesamt fünf Informationsveranstaltungen, einerseits eine bereits am 20.6., also kommenden Montag, die Bezirksvorstehungen sind eingeladen, um sich hier mit diesem Thema zu beschäftigen und insgesamt Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit wird es vier Veranstaltungen geben, die ich jetzt kurz anreißen möchte. 27. Juni, 30. 6., 4.7. und 6.7., jeweils mit Zuordnung der Bezirke. Also dass also auch im Sinne der Bürgerbeteiligung, eine entsprechende Informationsmöglichkeit gegeben ist. Ich darf ganz kurz noch zu einigen Punkten des Stadtentwicklungskonzeptes kommen. Das 4.02 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz, 2. Änderung, besteht aus dem Verordnungswortlaut, der graphischen Darstellung, den Entwicklungsplanausschnitten, um das noch einmal zu präzisieren, samt Planzeichenerklärung und den zur Verordnung gehörigen Deckplänen. Folgende Deckpläne wurden aktualisiert und ersetzen die bisherigen Deckpläne 1 – 3, das ist der Deckplan 1 regionales Entwicklungsprogramm, der Deckplan 2 die Nutzungsbeschränkungen, Verkehr Deckplan 3, der Deckplan 4 bleibt unverändert, der Deckplan 5 bildet nun einen neuen Bestandteil zur Verordnung, das habe ich vorher erwähnt, das ist also ein neuer Bestandteil zur Verordnung und dem Stadtentwicklungskonzept, dem 2. Entwurf ist natürlich auch ein ausführlicher Erläuterungsbericht zugeordnet. Wir haben dieses Stadtentwicklungskonzept sehr ausführlich im Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung beraten und gestern Einstimmigkeit erzielt. Ich darf nun den Antrag stellen im Namen dieses Ausschusses. Der Gemeinderat möge beschließen: Erstens, die Auflage des 4.02 Stadtentwicklungskonzeptes, 2. Entwurf in der Verordnung, der plangraphischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht, zweitens, den Entwurf zum 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz im Amtsblatt vom 22. Juni 2016 kundzumachen und im Stadtplanungsamt während der Amtsstunden in der Zeit vom 23. Juni bis 2. September 2016 zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen. Die Einwendungen zur 1. Auflage vom Stadtplanungsamt fachlich behandelt und im Zuge des Endbeschlusses des 4.02 Stadtentwicklungskonzeptes der Landeshauptstadt Graz dem Gemeinderat vorgelegt werden. Ich bitte um Annahme dieses Stückes (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. die Auflage des 4.02 Stadtentwicklungskonzeptes – 2. Entwurf in der Verordnung, der plangraphischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht, 2. den Entwurf zum 4.02 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz im Amtsblatt vom 22. Juni 2016 kundzumachen und im Stadtplanungsamt während der Amtsstunden in der Zeit vom 23. Juni 2016 bis 2. September 2016 zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen, 3. dass die Einwendungen zur 1. Auflage vom Stadtplanungsamt fachlich behandelt und im Zuge des Endbeschlusses des 4.02 Stadtentwicklungskonzeptes der Landeshauptstadt Graz dem Gemeinderat vorgelegt werden. Bgm. Mag. Nagl: Ich darf jetzt gleich den Dr. Peter Piffl-Percevic ersuchen, dass wir dann vielleicht gleich alle vier Stücke gemeinsam diskutieren können, auch diese beiden Stücke nämlich 9) und 10) zu referieren. Berichterstatter: GR. Dipl.-Ing. Topf 8) A 14-012412/2012/0092 1.0 Räumliches Leitbild (RLB ) der Landeshauptstadt Graz Auflage des Entwurfs gemäß § 24 Abs. 1 StROG GR. Dipl.-Ing. Topf: Gut, dann darf ich fortsetzen mit dem räumlichen Leitbild. Das räumliche Leitbild, das ist jetzt sozusagen in der raumordnungsrechtlichen Hierarchie, wenn ich das so sagen darf, also die zweite Ebene, zuerst Stadtentwicklungskonzept, räumliches Leitbild, dann Flächenwidmungsplan und dazu gehörig auch dann die entsprechende Bausperre. Zum 1.0 räumlichen Leitbild der Landeshauptstadt Graz, Auflage des Entwurfes gemäß § 24 Abs. 2 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz, da muss ich ein bisschen im Unterschied zum Stadtentwicklungskonzept ein bisschen die Rechtsgrundlage auch erläutern, weil wir zum ersten Mal ein räumliches Leitbild auch verordnen. Ich muss das dazusagen, weil wir natürlich jetzt in einer Situation sind, zum ersten Mal ein räumliches Leitbild als verordnende Grundlage zu haben. Im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz ist festgeschrieben, dass jede Gemeinde soll ein räumliches Leitbild erstellen, das haben wir bereits gemacht und wir haben seit zehn Jahren ein nicht verordnetes räumliches Leitbild, das sozusagen als Handhabe, als Leitlinie auch Verwendung gefunden hat. Was ist jetzt neu beim räumlichen Leitbild? Natürlich war es notwendig, die gesamte Stadtauflage, wie hat sich die Stadt jetzt in der letzten Zeit verändert, was ist neu dazugekommen, welches Ansinnen, welche Zukunftsentwicklung ist für die Stadt Graz notwendig und richtig und deshalb wurde auf Basis eines aktualisierten und einer aktualisierten Untersuchung der Stadtmorphologie die bereits getroffenen Festlegungen und Ziele des 4. Stadtentwicklungskonzeptes nun in dieses räumliches Leitbild miteingearbeitet. Auch dieses räumliche Leitbild wird zu den gleichen Zeiten, die ich vorhin genannt habe, öffentlich aufgelegt und auch gleichzeitig bei den BürgerInnenveranstaltungen öffentlich zur Diskussion gestellt. Ebenso auch der gleiche Zeitraum zur Information für die Bezirksvorstehungen. Die Bestandteile ganz kurz. Das 1.0 räumliche Leitbild als Entwurf der Landeshauptstadt Graz, das räumliche Leitbild der Landeshauptstadt Graz besteht aus dem Verordnungswortlaut, der graphischen Darstellung, dieser sogenannte Bereichstypenplan im Maßstab 1 : 10.000 samt Planzeichenerklärung und den zur Verordnung gehörigen Deckplan. Das ist der Deckplan 1 im Maßstab 1 : 15.000, das mache ich ein bisschen detaillierter, weil das neu für uns ist, denn Teilraumabgrenzungen, die Verwendung eines Deckplanes sollen insbesondere auch eine leichtere Lesbarkeit des komplexen und überlagerten Inhalts betreffenden Übersicht verbessern. Dem 1.0 räumlichen Leitbild angeschlossen ist der Erläuterungsbericht mit folgender Kartendarstellung, hier wird insbesondere noch einmal die Stadtmorphologie dargestellt. Bei einem Widerspruch der graphischen Darstellung und der Verordnung gilt selbstverständlich der Wortlaut der Verordnung. Auch hier ist die Bürgerbeteiligung im gleichen Maß, wie vorher geschildert, gegeben und ich darf auch hier im Ausschuss Einstimmigkeit festgestellt haben und darf im Namen des Ausschusses den Antrag stellen. Der Antrag der Gemeinderat möge beschließen: Erstens die Auflage des 1.0 Räumliches Leitbildes, also ein verordnetes Leitbild, Entwurf in der Verordnung, der plangraphischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht, zweitens, den Entwurf 1.0 Räumliches Leitbild der Landeshauptstadt Graz im Amtsblatt vom 22. Juni 2016 kundzumachen und im Stadtplanungsamt während der Amtsstunden in der Zeit vom 23. Juni bis 2. September, also gleichgeschaltet mit den anderen raumordnungsrechtlichen Instrumenten, zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen. Ich bitte um Annahme auch dieses Stückes (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. die Auflage des 1.0 Räumliches Leitbild – Entwurf in der Verordnung, der plangraphischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht, 2. den Entwurf 1.0 Räumlichen Leitbild der Landeshauptstadt Graz im Amtsblatt vom 22. Juni 2016 kundzumachen und im Stadtplanungsamt während der Amtsstunden in der Zeit vom 23. Juni bis 2. September 2016 zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen. Berichterstattung: GR. Dr. Piffl-Percevic 9) A 14-026702/2016/0001 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz Auflage des 2. Entwurfs gemäß § 48 Abs. 1 StROG 10) A 14-026705/2016/0001 Bausperre Verordnung zum 2. Entwurf des 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz und zum 2. Entwurf des 4.02 Stadtentwicklungskonzeptes der Landeshauptstadt Graz Beschluss GR. Dr. Piffl-Percevic: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf diesen Ductus von insgesamt vier Raumordnungsstücken, die diese Revision oder im Zuge der Revision des Flächenwidmungsplanes erarbeitet wurden, fortsetzen mit dem Tagesordnungspunkt 9) unserer heutigen Tagesordnung Fläwi-Plan der Stadt Graz, Auflagebeschluss, das ist der 4.0 und die dazugehörige Änderung beziehungsweise Neuauflage der dazu passenden Bausperre-Verordnung. Zum Flächenwidmungsplan 4.0. Im April des Vorjahres haben wir die Auflage beschlossen und aufgrund der Einwendungen und der Bearbeitung sind wir heute sozusagen bei der zweiten Auflage, stehen wir vor der zweiten Auflage. Es muss wieder aufgelegt werden, weil es sind insgesamt über 1.600 Einwendungen bei der Auflage und bei den insgesamt acht BürgerInneninformationsveranstaltungen eingelangt. Sie sehen daraus eine beachtliche Workload für das Amt und ich möchte mich gleich zu Beginn dem Dank des Herrn Bürgermeister und des Kollegen Topf an alle arbeitenden Kräfte und zuarbeitenden Kräfte anschließen. Es war dann ein Redaktionsschluss, es wurde unbürokratisch vorgegangen, bis zuletzt wurden Einwendungen entgegengenommen, wir sind daher sehr zeitkongruent und zeitaktuell. Wir verwalten daher nicht nur ein Archiv von Einwendungen, sondern die aktuellen Wünsche der Bevölkerung, keine übertriebenen Hoffnungen, aber immerhin von den 2.000 Punkten, die das umfasste, konnte in einem Drittel der Fälle ganz oder teilweise entsprochen werden. Auch hier mögen Sie und auch nochmals der Dank entnehmen, dass man wirklich bemüht war, die Anliegen der Menschen in unserer rasch wachsenden Stadt, soweit es das Anliegen aller erlaubt, auch zu berücksichtigen. Wir wollen, dass die Menschen in unserer Stadt wohnen können, auch modern wohnen können, trotz der historischen Substanz, trotz der vielen Villenviertel. Wir wollen, dass das gewahrt bleibt, die Charakteristik der einzelnen Siedlungsbereiche, aber wir wollen uns auch weiterentwickeln können. Die Einwendungen betrafen natürlich, nona, Baulandwünsche. Die Hälfte von Graz, nur um eine Idee zu geben, ist kein Bauland, das heißt nicht, dass dort keine Häuser stehen, aber dort darf allenfalls erweitert, ein bisschen zugebaut werden, aber kein neuer, insbesondere im Grüngürtel keine neue Baulandausweisung. Wir haben eine beachtliche Baulandreserve in der zweiten Hälfte der Stadt, da wollen wir allerdings diese in Wirkung bringen. Wir wollen eben, dass die Menschen, die nach Graz kommen und hier wohnen möchten, auch hier wohnen können und dann nicht das Umland aufsuchen und durch die Verkehrslawine noch zusätzlich die Lebensqualität beeinträchtigen, das ist der klare Wunsch, daher auch grundsätzlich, es ist ein schwieriges Wort, Verdichtung, dort wo es möglich und vertretbar ist, speziell entlang der gut erschlossenen ÖV-Achsen. Ganz besonders dort. Baulandwünsche, dann Einwendungen oder auch Anregungen für oder gegen Vorbehaltsflächen sind 26 dazugekommen, vier weg, wir haben gerade, was den Wohnbau, den sozialen Wohnbau betrifft, wir haben für 1.000 Wohneinheiten hier Vorbehaltsflächen vorsorglich ausgewiesen, für 36 Freiflächen um die Grünraumreserve zu schaffen, die wir auch ins Spiel bringen möchten in diesen dicht besiedelten Gebieten. Es gab natürlich, nona, diese berühmten Einzelwünsche, ich möchte hier dichter, höher und weiter usw. bauen, das galt es, auch abzuhandeln. Ein weiterer Punkt war dann natürlich die werte Aufsichtsbehörde, der Herr Landeshauptmann und der Landeshauptmannstellvertreter waren ja heute hier, da gilt es natürlich auch, mit dem Amt die Dinge gesetzeskonform abzusprechen, was ein enormer auch Bearbeitungsaufwand für die Ämter bedeutet. Insbesondere war da die Anregung oder Einwendung, was die Baulandmobilisierung betrifft. Das Raumordnungsgesetz sieht vor, dass Bauland nicht ad infinitum unbebaut oder nicht ausgenutzt bleibt, sondern dass gerade eben das ausgewiesene Bauland dorthin mobilisiert wird, wo eben die Wohnmöglichkeiten geschaffen werden und da gibt es also auch finanzielle sozusagen Sanktionen. Aber bitte keine Angst, die Kirche bleibt im Dorf, es betrifft die Baulandnovellierung, die wir jetzt also auch gesetzeskonform ausweisen müssen ausschließlich. Gebiete, also solches Bauland mit guter ÖV-Versorgung und in Vorrangzonen für die Siedlungsentwicklung, es sind alle Aufschließungsgebiete, die ausgewiesenen davon, umfasst, die meisten davon ohnedies mit Bebauungsplanpflicht, da gibt es eine akzeptable Fristsetzung, das ist zehn Jahre. Es war zuletzt, und ich möchte mich ausdrücklich bedanken bei allen Mitgliedern des Raumordnungsausschusses, Ersatzmitgliedern und auch bei allen KollegInnen, weil es war wie selten der Fall, dass das Amt in fast alle Klubs gegangen ist auf Wunsch aller Gemeinderatsmitglieder, das werten wir nicht als Vertrauensbruch mit den Raumordnungssprechern der Fraktionen, sondern wir freuen uns über das Interesse und auch der Respons, den wir bekommen haben, war Zuversicht erweckend, es hat dann auch noch bis zum heutigen Tag, in der heutigen Nacht Extraschichten im Bauamtsgebäude gegeben und ich glaube, die grüne Fraktion war zuletzt, hat es noch ein bisschen spannend gemacht, wir haben uns alle bewegt, ich hoffe, dass es hier dann gelingen wird, möglichst einstimmig, und ich bin zuversichtlich, einstimmig auch den letzten Knackpunkt, das waren die Flächen, wo wir Bebauungspläne vorsehen. Es ist klar, dass Bebauungspläne, ja sie sind verzögernd, es ist nicht… man stellt ein Bausuchen und in zwei Wochen geht man heim mit dem Bescheid, das spielt es dort natürlich nicht. Das, was wir dafür aber bekommen für die Bevölkerung insgesamt ist eine erhöhte, geordnete Bauentwicklung, auf die wir insgesamt, natürlich, wenn es uns, entschuldige, nicht direkt betrifft, nämlich als Bauwerber großen Wert legen. Ich möchte jetzt hier nicht von einer Zweiteilung der Grazer Gesellschaft sprechen, die einen, die bauen wollen und das andere alles nicht haben wollen und alle Anrainer, die sagen, alles nur Bebauungsplan, wir wollen mitreden. Die BürgerInnenversammlungen, die Bebauungsplanbesprechungen mit den Bürgern, die Diskussionen sind wertvolle Beiträge, aber eben auch neuerdings das Leitbild, das der Kollege Topf vorgetragen hat ist eine zusätzliche Qualitätseinkoppelung in unsere Stadt und wir sind aufgerufen, gemeinsam diese Instrumente zu nützen und sind natürlich, das ist jetzt kein negativer Akzent, auf das Bauamt angewiesen und wir müssen mit den Personen und Persönlichkeiten interagieren, sie haben alle offene Türen, sie sind fast rund um die Uhr erreichbar und es ist wichtig, dass die Anliegen auch vor Ort kundgetan werden, dann muss diskutiert werden und wir hoffen, dass es, so wie heute, ein akzeptables Ergebnis für alle gibt. Ich komme zum formalen Schluss. Es sind die Bestandteile dieser Verordnung, die Verordnung im Wortlaut, die Planzeichenverordnung, die hat auch Innovationen gebracht seitens des Landes, es sind dann die Bestandteile, die Deckpläne, die sogenannten, Bebauungsplanzonierungsplan, Beschränkungszone für die Raumheizung, umwelttechnisch wichtig, Hochwasserabflussgefahrzonen, entsprechend den Gefahrenplänen der Wildbach- und Lawinenverbauung, eben die Baumobilisierungsmaßnahmen und der Erläuterungsbericht mit umfangreichen Kartendarstellungen. Ich brauche die Auflagefrist nicht wiederholen, ist zehn Wochen, vor dem Ferienbeginn gibt es noch vier öffentliche Veranstaltungen. Ich darf daher den Antrag stellen, der Gemeinderat möge beschließen: die Verordnung, das ist der Punkt eins, zu beschließen samt dem Erläuterungsbericht, es werden auf alle Einwendungen auch die Antworten gegeben und sind Teil unserer Beschlussfassung, ist ein bisschen ein Problem, dass mit unserer Beschlussfassung das zur Antwort wird und die Bürger auch natürlich dadurch auf diese Antwort eine Zeit warten müssen, deswegen sind wir auch aufgerufen, das zügig umzusetzen. Zweitens, den Entwurf zum Fläwi-Plan, dann die Einwendungen eben, wie erwähnt, das ist der Teil des Flächenwidmungsplanes. Ich darf gleich fortfahren, dazu gehört auch in Summe die Adaptierung der Bausperre-Verordnung. Die Gebiete, die jetzt keine Bebauungsplanpflicht mehr haben sind dort wieder heraußen, allenfalls zusätzliche Gebiete wieder drinnen als Beispiel. Ich möchte trotzdem noch schnell eine Zahl sagen. Gegenüber dem 3.22 Fläwi-Plan haben wir 180 Hektar zusätzliche Flächen an Bebauungsplänen bekommen. Gerade auch, noch nicht erwähnt, an den Stadteinfahrten, wo auch Leute wohnen, wo aber zunehmend eine Abgrenzung zur Straße hin planmäßig erfolgen muss, sodass das Einfamilienhaus oder in Zukunft Ein-, Zwei- oder Dreifamilien-Haus nicht auch wieder ungeschützt an der Straße steht und auch die dahinterliegende Wohnbevölkerung nicht schützt. Da müssen wir planerisch eingreifen. Es ist um 13 % insgesamt gestiegen, wenn das so beschlossen wird. Es ist eine moderate Steigerung, es sind noch einige Flächen herausgekommen, ich wollte das nur erwähnen, damit wir Bescheid wissen, wo wir unterwegs sind. Die Bausperre-Verordnung enthält daher nochmals die neue und die Zurücknahme der alten, auch hier ersuche ich um Beschlussfassung und möchte mich nochmals bei allen sehr, sehr herzlich bedanken (Applaus ÖVP). Zu Tagesordnungspunkt 9): Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. die Auflage des 4.0 Flächenwidmungsplan – 2. Entwurf in der Verordnung, der plangraphischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht, 2. den 2. Entwurf zum 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz im Amtsblatt vom 22. Juni 2016 kundzumachen und im Stadtplanungsamt während der Amtsstunden in der Zeit vom 23. Juni 2016 bis 2. September 2016 zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen. 3. dass die Einwendungen zur 1. Auflage vom Stadtplanungsamt fachlich behandelt und im Zuge des Endbeschlusses des 4.0 Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Graz dem Gemeinderat vorgelegt werden. Zu Tagesordnungspunkt 10): Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: * Zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens wird parallel zur Auflage des 2. Entwurfes zum 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz und zur Auflage des 2. Entwurfs zur 4.02 Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes eine Bausperre-Verordnung erlassen. * Die Bausperre Verordnung vom 23.4.2015, welche parallel zur Auflage des 1. Entwurfes des 4.0 Flächenwidmungsplan erlassen wurde, wird mit Inkrafttreten der Bausperre Verordnung zum 2. Entwurf des 4.0 Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Graz aufgehoben. Bgm. Mag. Nagl: Geschätzte Damen und Herren! Danke den beiden Berichterstattern. Als Zuständiger für Baukultur, Stadtentwicklung und Stadtplanung in der Landeshauptstadt Graz kann ich mich noch gut erinnern, als ich als frisch gebackener Stadtrat für Finanzen zuständig war, dass mein Kollege Josel die Aufgabe hatte, in einer Periode auch dafür zu sorgen, dass es so etwas wie ein Stadtentwicklungskonzept und einen Fläwi-Plan 3.0 gibt und ich kann mich gut daran erinnern, was das damals für ein Ringen und für ein Aufwand war. Nachdem ich mir diese Ressortbereiche auch ausgesucht habe, habe ich dann gewusst, da wird in dieser Periode eine Arbeit auf mich, auf meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukommen, die viel Ausdauer braucht. Und ich möchte mich ganz, ganz herzlich bedanken bei allen, die da intensiv wieder einen solchen Lernprozess durchlaufen sind. Im Besonderen, weil sie werden es jetzt selber nicht sagen können, nicht nur bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die unter dem Herrn Stadtbaudirektor über alle Abteilungen dazu beigetragen haben, dass die Planwerke da sind, dass diese ganz intensiven, diese vielen Materien, die es gibt, da zusammenfließen in ein Gesamtwerk, das wir jetzt eigentlich über vier Jahre fast verhandeln, wenn ich mit dem Stadtentwicklungskonzept etc. beginne. Also kaum Gemeinderat und noch länger, wie lange haben wir gebraucht, sechs Jahre irgendsowas, ich kann es gar nicht mehr sagen. Aber es ist eigentlich ein unglaublicher Prozess und ein Aneinanderfügen und ein Dazulernen für alle Beteiligten. Aber es gibt, und darauf bin ich schon sehr stolz und möchte wirklich danke sagen, einen Raumordnungsausschuss, der jetzt über viele Jahre an einem Produkt gearbeitet hat, das hoffentlich dann im Herbst auch noch einmal dann beschlossen wird und wo das Land Steiermark dann auch seinen Segen dazugeben wird, sodass es endlich in Rechtskraft wieder erscheinen kann und dann ist wieder 15 Jahre Zeit, bis die Stadt wieder rechtzeitig anfangen muss, diesen Prozess zu wiederholen, weil Stadtentwicklung bedeutet einfach, vor allem jetzt bei uns im urbanen Raum, dass sich eine Stadt unglaublich verändert und man gar nicht voraussehen kann, was in zehn Jahren der Fall ist. Als wir den letzten Fläwi-Plan gemacht haben, haben wir in Graz eine sinkende Einwohneranzahl gehabt, jetzt haben wir eine extrem steigende und auf das muss man Rücksicht nehmen. Und ich sage auch sehr oft in Diskussionen mit Bürgerinnen und Bürgern, weil es eine heikle Materie ist, wer selber bauen will, möchte möglichst viele Rechte, wer zuschaut, wie der Nachbar baut, möchte möglichst keine Rechte für den Nachbarn. Sage ich immer wieder dazu, das Wesen einer Stadt anscheinend ist doch Wachstum und ich habe mir, als ich das Ressort übernommen habe vor vielen Jahren, einmal ein Luftbild der Stadt Graz aus dem Jahr 1840, aus dem Jahr 1940 und damals Anfang 2000 so nebeneinander hingelegt und habe damals die Feststellung getroffen, ich möchte doch nicht noch einmal auf die Welt kommen, weil du würdest einfach nicht mitkommen. Und wir haben Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, die jetzt in diesem Raumordnungsausschuss darum gerungen haben, dass wir mit der Verwaltung ein sehr, sehr gutes Produkt haben, das wiederum ergänzt wurde um das räumliche Leitbild. Das ist auch etwas, wo wir in Österreich, wenn ich so sagen darf, wieder federführend neben der Vertragsraumordnung etc. stolz herzeigen dürfen, was wir für neue Wege auch in Graz gehen und ich möchte mich einfach auch bei den Gemeinderatsmitgliedern, die da so drum ringen, auch ganz, ganz herzlich bedanken, auch beim Christian Köberl bei mir im Büro, der in letzter Zeit einiges auszuhalten hatte und selbstverständlich auch bei allen meinen Abteilungsvorständen, vom Herrn Baudirektor abwärts bis hin zu all meinen MitarbeiterInnen, weil es sind ja in der Stadtplanung, was die Arbeit anbelangt, sehr, sehr weiblich geworden, da haben sehr, sehr viele Frauen auch mitgearbeitet. Ich möchte aber trotzdem noch einmal sagen, warum brauchen wir so lange? Wir brauchen deswegen so lange, weil diese Materie auch bei den übergeordneten Gebietskörperschaften nicht so gelebt wird, wie wir uns das gerne vorstellen würden. Ich habe und möchte auch heute noch einmal sagen, dass die Raumordnung des Landes Steiermark in vielen, vielen Punkten in den letzten Jahren oder zwei Jahrzehnten garantiert nicht das hat, was man unter moderner Raumordnung zu verstehen hat und vor allem auch die Differenzierung zwischen den urbanen Entwicklungen, das, was auf dem Land in kleineren Gemeinden gebraucht wird, ist auch für das Land Steiermark gesetzlich nicht immer einfach und weil wir es heute auch nebenbei im Stadtsenat beschließen, ich will es nur da wieder sagen: Es gibt ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregionen in der Steiermark, weil es wurde ja zusammengelegt und wie Sie wissen, sind ja wir da hier als steirischer Zentralraum gemeinsam Graz, Graz-Umgebung und Voitsberg und da gibt es jetzt eine Auflage und wir wurden gebeten, seit dem 21.4. bis zum Tag 21.6., also nächste Woche, unsere Stellungnahmen und etwaige Einwendungen abzugeben. Fünf Seiten lang sind unsere Einwendungen wieder gegenüber dem Land Steiermark, was da schon wieder alles drinnen steht, weil das noch nicht dem entspricht, wie wir, auch mit unseren Expertinnen und Experten, und wir haben sehr viele innerhalb der Stadt, aber auch viele außerhalb, die mitgearbeitet haben, als Zukunftsweg sehen und ich hoffe, dass das Land Steiermark auch das wieder berücksichtigen wird, was wir ihnen da jetzt schicken. Darüber hinaus haben wir eben die Problematik, dass wir selbst wenig Gestaltungspielraum mehr hatten, nachdem einmal im Land Steiermark die Ausnutzung der Höchstdichte festgeschrieben wurde und es stört mich noch immer und wird mich weiterhin stören, dass diese außen hinzugefügten Stiegenhäuser, meistens in Metall ausgeführt, nicht zur Baudichte zählen, das macht nicht unbedingt die Baukultur und die Bauqualität aus, die wir uns wünschen würden. Aber wir werden da lästig bleiben auch beim Land Steiermark. Summa summarum eine gewaltige Arbeit, für die ich sehr, sehr dankbar bin und ich würde mich sehr freuen, wenn das wirklich eintritt, dass wir auch bei der zweiten Auflage wieder einstimmig ein Ergebnis hätten. Ich glaube, das ist auch ganz, ganz wichtig, weil diese schwierige Materie wenig parteipolitisches Hickhack verträgt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern (Applaus ÖVP). Und weil ich sie gerade hereinkommen sehe, ich begrüße sehr, sehr herzlich eine Schulklasse, wir haben jetzt eine Pädagogin und 15 Schülerinnen da von unserer Grazer Internationalen Bilingualen Schule, kurz GIBS genannt, und ich darf alle, die da neugierig unseren Ausführungen lauschen, einmal ein herzliches Willkommen sagen. Schön, dass ihr da seid (allgemeiner Applaus). GR. Eber: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe alte und neue Stadtsenatsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die beiden Berichterstatter Topf und Piffl-Percevic haben ja schon darauf hingewiesen und jetzt natürlich auch noch der Herr Bürgermeister, wie umfangreich dieser ganze Prozess ist, mit wie vielen Einwendungen wir es da zu tun hatten, welche umfassende Pläne und Planwerke es da gibt und natürlich auch sehr viele Sitzungen, in denen wir uns mit dieser Thematik beschäftigt haben. Ich möchte daher an dieser Stelle vor allem auch die Zeit nutzen, den Hauptverantwortlichen möchte ich für Ihre Tätigkeit und für ihre wichtige und notwendige Arbeit auch wirklich herzlich danken, das ist zunächst einmal Stadtbaudirektor Werle, Stadtplanungschef Inninger mit seinem Team also insbesondere die Dipl.-Ing.innen Benedikt, Arch und Marinics und natürlich auch die zahllosen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Ämtern und Abteilungen, dafür herzlichen Dank (allgemeiner Applaus). Den Dank möchte ich auch gerne an den Peter Piffl-Percevic zurückgeben und an alle Planungssprecher, Ausschussmitglieder, ich glaube, dieser Ausschuss ist wirklich einer, wo sehr konstruktiv und sachorientiert gearbeitet wird und nicht zuletzt liegt es natürlich auch an der Tätigkeit des Ausschussvorsitzenden, der wirklich sehr bemüht ist, da immer einen möglichst großen Konsens herbeizuführen, daher auch besten Dank an den Ausschussvorsitzenden Peter Piffl-Percevic (allgemeiner Applaus). Ich möchte inhaltlich jetzt nur ganz kurz auf zwei/drei Punkte eingehen. Zunächst angesprochen wurden bereits die oder einige Vorbehaltsflächen. Es gibt insgesamt im Flächenwidmungsplan, wie er jetzt zur Auflage gelangen soll, 79 Vorbehaltsflächen, gesagt wurde bereits, für den kommunalen Wohnbau stehen 160.000 m2 als Vorbehaltsflächen zur Verfügung. Das bedeutet wiederum, bei voller Ausnutzung der Baudichte könnten dort über 95.000 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche entstehen, was in etwa knapp 1.000 neuen Gemeindewohnungen entsprechen würde. Bis dahin ist es natürlich noch ein sehr langer Weg, denn wir wissen natürlich, dass es von der Vorbehaltsfläche, von der Festlegung als solcher bis zur Schlüsselübergabe ein lange Jahre dauernder Prozess ist. Dennoch ist es wichtig, dass zunächst einmal dieser Ansatz gemacht wurde, dass hier ein Anfang einmal ist und wir versuchen, diese Flächen also für den kommunalen Wohnbau zu sichern. Auch ein sehr wichtiger Bereich sind uns natürlich die ganzen Grünflächen, öffentliche Parkanlagen, Kinderspielplätze usw. Auch hier ist es gelungen, in diesem Schritt zunächst einmal 289.000 m2 für Freiflächen zu sichern. Gerade in einigen Bezirken müssen wir aber, glaube ich, natürlich noch versuchen, da noch weitere Flächen zu finden und vor allem auch möglichst bald da auch in die Umsetzung zu kommen, damit eben die Bevölkerung tatsächlich etwas davon hat und merkt, dass da neue Parkanlagen zum Beispiel entstehen. Zweiter Punkt, den ich kurz ansprechen möchte, die Bebauungsplanpflicht. Es ist angeführt worden, gegenüber der Erstauflage ist mit der Bebauungsplanpflicht mit der Summe der betroffenen Gebiete und Flächen zurückgegangen worden, gegenüber dem aktuell gültigen Flächenwidmungsplan ist es zu einer Ausweitung gekommen. Und ich möchte auch da noch einmal danke sagen, wir haben ja heute noch den Ausschuss fortgesetzt, wo noch einmal vier Flächen hinzugekommen sind, wo Bebauungsplanpflicht jetzt draufgekommen ist. Ich mochte nur ein kurzes Beispiel sagen, Amselgasse, haben wir im Ausschuss auch oft diskutiert, ist die Bebauungsplanpflicht zunächst wieder heruntergekommen, das würde bedeuten, dass diese Fläche, dieses Gebiet auch nicht von der Bausperre-Verordnung betroffen ist und auch noch nicht betroffen ist vom räumlichen Leitbild, das ja erst zu einem späteren, viel späteren Zeitpunkt vielleicht in Rechtskraft tritt. Von da her war es uns in diesem speziellen Gebiet ein großes Anliegen, eben auch die Bebauungsplanpflicht wieder drüberzulegen, was erfreulicherweise passiert ist. Als allerletzten Punkt im Flächenwidmungsplan steht ja auch im Erläuterungsbericht, es geht um die Umsetzung der Ziele des Stadtentwicklungskonzeptes, hier nur zwei/drei Stichwörter. Es geht um Baukultur, es geht um qualitätsvolles Wachstum und es geht natürlich auch wiederum um die Ausgestaltung mit ausreichend Grünraum. Die Instrumente, die uns mit der Raumordnung zur Verfügung stehen, Stadtentwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, räumliches Leitbild, aber eben auch Bebauungspläne usw. sind offensichtlich zum Teil immer noch zu schwach, um diese positiven Zielsetzungen, wie qualitätsvolles Wachstum und eine wirklich qualitätsvolle Baukultur, auch zu leben, in neue Errichtungen von Wohngebäuden beispielsweise, das ist meines Erachtens noch nicht gewährleistet mit diesen Instrumenten und ich glaube, wir sollten die Zeit der Auflage auch nutzen, um uns Gedanken zu machen, wie wir das vielleicht mit diesen Instrumenten nachschärfen können oder ob es auch anderer Instrumente bedarf, um hier zu diesen Zielen, die das STEK ja vorsieht, zu kommen. Es ist ja kein Geheimnis. Peter Piffl-Percevic, Georg Topf haben es angekündigt, die KPÖ wird der Auflage des Flächenwidmungsplanes heute gerne zustimmen, es ist für uns auch ein Zeichen dafür, dass das in der Öffentlichkeit nun auch breit diskutiert werden kann, unter anderem mit den angesprochenen öffentlichen Informationsveranstaltungen, es bedeutet natürlich nicht automatisch, dass wir dann im Herbst auch dem Flächenwidmungsplan zustimmen, aber dafür haben wir ja noch etwas Zeit, um das zu diskutieren. Dankeschön (Applaus KPÖ). Bgm.-Stv.in Kahr übernimmt den Vorsitz. GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr verehrte Gäste! Danke für die Präsentation dem Ausschussvorsitzenden Kollegen Topf, das Inhaltliche ist vorgestellt worden. Für die Schüler, die heute zuhören, die werden sich jetzt wahrscheinlich denken, dass es eher eine fade Sitzung ist, momentan geht es eben nicht emotional los, so wie man das eben im Bund gewohnt ist, das ist eben kommunale Arbeit, trockene Arbeit und das ist auch gut so. Wir Freiheitliche haben, wie die anderen Klubs, beginnend in den letzten Jahren uns intensiv und jetzt vor allem in den letzten Wochen noch intensiver mit dem Flächenwidmungsplan und dem räumlichen Leitbild beschäftigt. Es liegt nun die zweite Auflage dieses sogenannten Fläwis vor und es soll, wie gesagt, erstmalig verordnend auch dieses räumliche Leitbild beschlossen werden. Wir haben gehört, Weichenstellung für die nächsten 15 Jahre in der Raumplanung. Mit dem räumlichen Leitbild sollen vor allem grobe Kategorien und die Spielregeln der Bebauung in der Stadt vorgegeben werden, um so in vielen Bereichen auf Bebauungspläne verzichten zu können. Hier sehe ich auch den Vorteil, dass wir hier Ressourcenschonung in der Stadtplanung erhalten werden. Es ist auch in der Fragestunde das Thema gewesen, Bebauungspläne kosten viel Zeit und Personal. Auf der anderen Seite für den Kunden, für den Antragsteller ist das eine schnellere Abwicklung. Die Stadt Graz erhält ja öfter den Vorwurf, dass Verfahren eben in den Umlandgemeinden schneller abgewickelt werden, der Bürgermeister hat es gesagt, wir haben natürlich andere Gegebenheiten als zweitgrößte Stadt in Österreich. Im Namen des freiheitlichen Klubs darf ich mich der Danksagung an die Beamtenschaft anschließen, unser Dank federführend an die Planungsabteilungen, Abteilungsvorstände, dem Baudirektor und schließlich dem Bürgermeister, der der amtsführende oder ressortzuständige Stadtsenatsreferent ist. Ausgeführt worden, viel intensive Arbeit, zeitaufwendige Beratungstätigkeit sowohl im Bürgermeisteramt, aber natürlich auch in den politischen Klubs. Es ist erwähnt worden, über 1.500 Einwendungen, was man noch einmal hervorstreichen sollte, diese Einwendungen der ersten Auflage bleiben auch für die zweite Auflage aufrecht und die Beantwortung wird dann erst im Endbeschluss im Herbst erfolgen. Wir haben 63 Hektar neues Bauland ausgewiesen, Rücknahme von 32 Hektar. All dies ist im Erläuterungsbericht und in den Deckplänen dokumentiert. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Details sind quasi in den Vorbesprechungen im Ausschuss ausgeführt worden. Ich werde jetzt nicht mehr auf alle Punkte eingehen. Zusammenfassend kündige ich an, dass die Freiheitlichen der zweiten Auflage zustimmen werden. Positiv aus unserer Sicht sind sinnvolle Vorgaben, etwa das Ziel, Einkaufszentren- Flächen einzuschränken. Hier ist ja die Kategorie EKZ ganz neu geregelt worden, auch erstmals in einem eigenen Deckplan. Ausweitung der Bebauungspflicht in diesen Gebieten, wo es notwendig ist, ebenso wie die Einbeziehung, dass es für unseren Stadtrat, der ja für die verkehrlichen Anliegen zuständig ist, wichtig, dass hier die Einbeziehung der zukünftigen Straßenbahnlinien so wie wichtiger Verkehrsprojekte erfolgt wird. Der Schutz des Grüngürtels wird weiter verfolgt und für die Bürger wichtig diese Bürgerveranstaltungen, ich glaube, es sind vier Stück an der Zahl, werden jetzt vor dem Sommer noch abgehalten. Zu den nicht so schönen Dingen, was natürlich auch Diskussionen bei uns im Klub ausgelöst hat, ist zum Beispiel eine Vorbehaltsfläche beim Stadtpark, hatten wir schon in der Fragestunde, gewisse Nachverdichtungen und Dichteanhebungen sind auch bei uns kontroversiell und in manchen Bereichen sagt man, dass man eben über das Ziel hinausschießt. Diese besonderen Bereiche werden wir natürlich weiterhin unter Beobachtung halten und dann bei den entsprechenden Bebauungsplänen und Verordnungen entsprechend uns im Stimmverhalten aussprechen. Heute sollen die zweite Auflage vom Flächenwidmungsplan und die Auflage des räumlichen Leitbildes erfolgen, die Diskussion soll eröffnet werden und stimmen daher zu (Applaus FPÖ). GR. Grossmann: Sehr geschätzte Damen und Herren auf der BesucherInnengalerie, Frau Bürgermeisterstellvertreterin, geschätzte Stadtregierung, hoher Gemeinderat, meine sehr geehrten Damen und Herren! Viel ist schon ausgeführt worden, vielen Dank an die beiden Berichterstatter Georg Topf und unseren Ausschussvorsitzenden Peter Piffl-Percevic, die sehr gut und umfassend dargelegt haben, womit wir uns in den letzten Wochen und Monaten viel intensiver auseinandergesetzt haben, man sieht das heute in der Plenarsitzung und an all jene sozusagen gerichtet, die meinen, dass die Arbeitskapazität und der Arbeitseinsatz einer Gemeinderätin oder eines Gemeinderats an der Anzahl der eingebrachten Schriftstücke oder Anträge oder Anfragen zu messen ist, die werden eingeladen, einmal mitzuerleben, was es bedeutet, sich im Planungsausschuss dafür zu engagieren, dass diese Stadt eine gedeihliche und gute Entwicklung hat und dass wir in die Zukunft vorausdenken (Applaus SPÖ). Vieles ist schon gesagt worden, es scheint mir wichtig zu sein herauszuheben, dass wir uns es nicht leicht gemacht haben und ich glaube, der Herr Bürgermeister hat das Wort ringen auch gebraucht und ich glaube, es ist wirklich ein Ringen, aber nicht ein Ringen um parteipolitische Positionen, sondern um ein gemeinsames Ringen, das gemeinsame Anstrengen sozusagen, eine gedeihliche Entwicklung in unserer Stadt zuzulassen. Und was es manches Mal nicht einfach und insbesondere sehr schwierig macht, ist, dass wir natürlich in Raumordnungsfragen insbesondere mit einem Interessensausgleich zwischen den sogenannten öffentlichen Interessen, also dem, was wir als Vertreterinnen und Vertreter der Grazerinnen und Grazer hier als politisches Gremium, als öffentliches Interesse einzuschätzen haben, und natürlich den durchaus berechtigten Anliegen einzelner Bürgerinnen und Bürger, Grundeigentümer, BauwerberInnen etc. Dieser Interessensausgleich ist eine schwierige Aufgabe und ich denke, dass wir uns im Planungsausschuss dem sehr intensiv widmen, könnten wir nicht, hätten wir nicht so eine ausgezeichnete und inhaltsschwere und wirklich großartige Beratung durch die zuständigen Abteilungen, deshalb ist es mir ganz besonders wichtig, mich bei allen Beamtinnen und Beamten, bei allen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern zu bedanken, die bei diesem Prozess federführend dabei sind. Insbesondere bedanke ich mich auch für die Geduld, dass wir gestern noch in der letzten Ausschusssitzung gemeint haben, wir sollten noch einmal über die Frage der Ausweitung oder der Rücknahme für die bebauungsplanpflichtigen Gebieten diskutieren und wir haben bis heute Vormittag kurz vor Beginn der Gemeinderatssitzung noch darum gerungen, jetzt sage ich noch einmal, und haben ein gutes Ergebnis erzielt, glaube ich. Der Punkt, den wir heute neu zur Auflage bringen und der eigentlich der neue Aspekt ist, Stadtentwicklungskonzept, Bausperre-Verordnung abgeleitet aus dem Flächenwidmungsplan, zweite Auflage, hatten wir ja schon in der ersten Auflage diskutiert, aber das räumliche Leitbild als Verordnung, als verordneter Teil des Stadtentwicklungskonzeptes ist auch eine neue Qualität in der Raumordnungspolitik der Stadt Graz. Ich finde das sehr gut und ich glaube, wer sich intensiv mit diesen über 80 Seiten auseinandersetzt, bemerkt auch, dass hier ein wirklich ordnendes Prinzip im Sinne einer gedeihlichen Stadtentwicklung hereingekommen ist. Die Aufteilung in 29 Teilgebiete, die vertiefend Bereichstypen sozusagen anwenden können und hereinarbeiten können, glaube ich, bringt uns einen Ausgleich zwischen dem Interesse Stadtentwicklungspolitik durch Bebauungsplanung einerseits gemeinsam vorzunehmen unter einem möglichst intensiven BürgerInnenbeteiligungsprozess, weil ich gerade den Herrn Berger auf der BesucherInnengalerie sehe, das ist für uns ein wichtiges Anliegen und der Bebauungsplan ist natürlich ein gutes Instrument, um hier die Bürgerinnen und Bürger besonders zu beteiligen. Aber es bringt uns das räumliche Leitbild sozusagen mit den richtungsweisenden Leitlinien für die Bebauung bestimmter Grundstücke auch eine Erleichterung sozusagen, weil es direkt anwendbar ist und möglicherweise dort und da auch die gewünschte Verkürzung, wie sie heute schon in einer Anfrage vom Kollegen Hölzl der Fall gewesen ist, vom Bauverfahren. Ich denke, in Summe das, was uns heute vorliegt, darf uns ein stückweit stolz machen, wir stellen es wieder den Bürgerinnen und Bürgern vor, wir haben zehn Wochen Zeit, uns das anzuschauen, die Einwendungen, die bisher schon herinnen sind, werden also auch weiter gültig sein. Neue werden wahrscheinlich kommen und wir freuen uns schon auf einen sehr intensiven arbeitsreichen Herbst, wo wir dann in die Endrunde gehen und dann Flächenwidmungsplan, Stadtentwicklungskonzept, räumliches Leitbild zu einer guten Beschlussfassung bringen. Vielen herzlichen Dank (Applaus SPÖ). GR. Dreisiebner: Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, im Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen auf der Stadtregierungsbank, liebe Vizebürgermeisterin Elke Kahr! Es ist schon sehr viel gesagt worden, es ist sehr viel gedankt worden. Ich mag jetzt auch ganz speziell noch euch, liebe Kolleginnen und Kollegen und den Beamtinnen und Beamten, die im Ausschussprozess in den Arbeitssitzungen gestern und heute, natürlich dann im vorbereitenden Ausschuss, glaube ich, doch sehr viel investiert haben, weil wir alle sehr lästig waren und ich glaube, wir haben einen guten Teil an diesem Lästigsein mithineingebracht, weil es doch aufgrund zweierlei Parameter des Wunsches des Herrn Vorsitzenden Peter Piffl-Percevic, einen einstimmigen Beschluss für die zweite Auflage zustande zu bringen, weil blockieren hätten wir es nicht können und der Bereitschaft, wirklich noch ein paar bedeutende größere Gebiete, die nicht mit Bebauungsplanpflicht jetzt in der Zweitauflage vorgesehen gewesen sind, Amselgasse wurde schon erwähnt. Aber drei Gebiete, wie das Villengebiet Ruckerlberg oder Gebiete in Eggenberg und im südlichen Gries, die an Straßenbahnachsen liegen und wo eine dementsprechende Dichteerhöhung vorgesehen ist von 0,4 auf 0,6, damit es ein bisschen langweiliger wird, schmeiße ich mit ein paar Zahlen rum, wo aber der bisherige Bebauungsgrad sehr niedrig ist und wo noch viel an Dichtereserve da ist, das heißt, dass man da auch sehr geordnet hinschaut und mit der öffentlichen Auflage und öffentlichen Beteiligungsmöglichkeit Bebauungsplan da noch gut hinschauen kann. Und das bringt mich zum räumlichen Leitbild und dem immer wieder hier von den Vorrednern gezeichneten Bild, wir haben da ein verlangsamendes neues Werkzeug, das räumliche Leitbild als Bebauungsplan light. Ja, vielleicht ein bisschen ein stückweit, aber das räumliche Leitbild wird jetzt über zehn Wochen wie Flächenwidmungsplan und STEK aufgelegt und da ist jetzt eine Beteiligung durch die Grazerinnen und Grazer möglich. Da kann man eine Stellungnahme, eine Einwendung abgeben in diese oder jene Richtungen und danach habe ich keine Möglichkeit mehr, außer ich bin ein Nachbar in einem Bauverfahren. Ich habe keine Möglichkeit mehr, mich wie bei einem Bebauungsplan, wie wir dann nachher noch zwei Stücke haben, mich einzubringen, eine Einwendung, eine Stellungnahme usw. zu machen. Und das ist für mich ein großer demokratiepolitischer Unterschied, das Interesse an seinem Grätzel, die Möglichkeit der Mitgestaltung an seinem Grätzel, nicht nur einem sehr ausgedünnten steiermärkischem Baugesetz, wo quasi eh keine Rechte mehr möglich sind, zu überlassen, vorbehaltlich man ist Nachbar, besitzender Nachbar/Nachbarin und ansonsten muss man halt einfach das akzeptieren, was in der Nachbarschaft passiert beziehungsweise in Stadtteilen passiert. Und wir wissen, dass da manche Unfälle schon passiert sind, das räumliche Leitbild kann einiges verbessern, aber ich glaube, dass der Bebauungsplan doch das bessere Momentum ist. Und in der Fragestunde sagt doch der Kollege Hötzl von der FPÖ, dass Bauverfahren so lange dauern, ein Jahr. Ja, warum dauern sie so lange? Es kommen Menschen daher, bringen einen Entwurf ein, der kann aber nicht umgesetzt werden, weil die Dichte nicht passt, weil irgendwelche anderen Voraussetzungen nicht passen, das wird auch beim räumlichen Leitbild so sein und wenn wir alles zusammenrechnet, dieses dauernde Plan hin und her und neu usw., das im Bauverfahren unter Umständen so ist und so sein muss oder man macht ein Bebauungsplanverfahren, das im öffentlichen Interesse von allen miteingeschaut werden kann und wo man sich einbringen kann, um danach relativ rasch auf Basis eines Bebauungsplanes, der rechtsgültig verordnet ist, beschlossen und verordnet ist, relativ rasch zu einer Baubewilligung zu kommen, da sage ich, das hat nicht nur Nachteile, vielleicht ein paar Monate länger zu brauchen. Auch für den Bauherrn am Ende nicht. Was schon auch erwähnt worden ist und wo ich schon auch ganz kurz hinschauen möchte, das ist die Vorbehaltsflächenbilanz für die Grünflächen. Ja, es ist hier eine stolze Quadratmeterzahl, eine stolze Anzahl von Flächen, die hier als Vorbehaltsflächen da sind, aber sie sind teilweise zum guten Teil nicht am richtigen Platz. Sie sind, und das ist natürlich auch ganz logisch, dort, wo weniger Verbauung schon vorhanden ist, leichter zu erlangen, ich nenne einmal den Südgürtelpark als ein Beispiel, aber natürlich ist auch in anderen Stadtrandgebieten oder weniger strapazierten Gebieten auch die eine oder andere Vorbehaltsfläche gelungen für Freiraum, für Grünraum, für Sport, Spiel usw. Das ist gut, nur dort, wo es wirklich brennt und wo es immer mehr brennen wird, nördliches Jakomini, der Gries, der Lend, dort fehlt halt noch einiges. Wir werden uns da noch viel einfallen lassen müssen, es geht hier um eine Grünnahversorgung und nicht darum, dass Pensionistinnen/Pensionisten, dass Kinder mit oder ohne Betreuungspersonen, Eltern usw. dann sehr weit unterwegs sein müssen, um ein entsprechendes Grün aufzufinden und konsumieren und benutzen zu können. Da müssen wir uns noch einiges einfallen lassen und da haben wir ja teilweise dann über die Bebauungspläne ein paar Möglichkeiten. Beim kommunalen Wohnbau da freue ich mich wirklich sehr, ich fühle mich ein bisschen mitschuldig dran, dass es jetzt doch noch ein paar neue Flächen oder ein paar neue Quadratmeter gegeben hat. Einige Sitzungen zuvor habe ich die nunmehrige Vizebürgermeisterin Elke Kahr ja gefragt, ob sie sich da noch weiter bemühen wird. Vielleicht war das ein Teil des Anstoßes, auf jeden Fall freut es mich, dass das gelungen ist, wir müssen dann ja am Ende das alles noch kaufen und finanzieren, diese Vorbehaltsfläche alleine, ob kommunaler Wohnbau oder Grünraum alleine, ist ja noch nicht die Lösung. Um zum Schluss zu kommen und die Überraschung vorwegzunehmen, wir werden der zweiten Auflage des Fläwi zustimmen, wir werden der räumlichen Leitbild-Auflage zustimmen, wir werden der STEK-Verordnung, zweite Auflage, zustimmen, wir werden der Bausperre-Verordnung zustimmen. Ich möchte noch einmal danke sagen und hoffe, dass wir auch am Ende dann einen guten Beschluss zusammenbringen (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt 7) wurde einstimmig angenommen. Der Tagesordnungspunkt 8) wurde einstimmig angenommen. Der Tagesordnungspunk 9) wurde einstimmig angenommen. Der Tagesordnungspunkt 10) wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dreisiebner 11) A 14-122356/2015-0012 16.05.2 Bebauungsplan „Grillweg – Erna-Diez-Straße“ 2. Änderung XVI. Bez., KG Webling Beschluss GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Bebauungsplan und zwar eine Änderung eines Bebauungsplanes 16.05.2 Bebauungsplan Grillweg – Erna-Diez-Straße, 2. Änderung. Ausgangssituation war die, dass es einen zweistufigen offenen Wettbewerb zum Quartier Gillweg, das ist im Bereich, wo der ehemalige Praktika, ein Einkaufszentrum, vor Jahren, zur Orientierung, war, dass es hier einen österreichweiten Wettbewerb gegeben hat und dass dieses Gebiet, das ungefähr 32.000 Quadratmeter umfasst, nun als Kerngebiet entsprechend Flächenwidmungsplan 2002 ausgewiesen ist, Dichte 0,5 bis 1,2. Die Wettbewerbsidee, das städtebauliche Ziel war, auf den damals als Euro Shopping bekannten Gelände oder Gebäude und dem Gebiet darum die Nutzung Kerngebiet zu setzen mit Wohnen, um dort entsprechend rund um einen als großen Hof ausgebildeten Bereich einer neuen Geschäfts- und Dienstleistungsinfrastruktur anbieten zu können sowie Wohnnutzung. Dazu ist natürlich notwendig, eine dementsprechende verkehrliche Erschließung zu schaffen, wir haben am Tagesordnungspunkt 3) einen Mobilitätsvertrag bereits dazu beschlossen beziehungsweise das qualitätsvolle städtebauliche Umfeld eben zu gewährleisten, da haben wir unter Punkt zwei einen dementsprechenden Beschluss, ich glaube einstimmig, gefasst. Auf jeden Fall wurde dieser Bebauungsplan aufgelegt am 23. Juli 2015 bis zum 15. Oktober 2015, öffentlich aufgelegt, und zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung gestanden. Eine Informationsveranstaltung wurde am 22.9.2015 durchgeführt. Einwendungen in diesem öffentlichen Verfahren hat es acht gegeben, zwei Stellungnahmen kamen noch hinzu. Kleinere Änderungen wurden in das Beschlussstück eingearbeitet, die Einwendungen sind natürlich alle beantwortet und erledigt und werden den EinwenderInnen zugehen. Es ist im Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung darüber ausführlich informiert und berichtet worden und diskutiert worden und der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung hat diesen Bebauungsplan dementsprechend auch beschlossen und hiermit stelle ich stellvertretend für den Ausschuss den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: den 16.05.2 Bebauungsplan Grillweg – Erna-Diez-Straße, 2. Änderung, bestehend aus Wortlaut, zeichnerischer Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie die Einwendungserledigungen. Ich ersuche um Annahme (Applaus Grüne). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 16.05.2 Bebauungsplan „Grillweg – Erna-Diez-Straße“, 2. Änderung, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 2. die Einwendungserledigungen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Mayr 12) A 14-145329/2015-0013 05.27.0 Bebauungsplan „Auf der Tändelwiese – Herrgottwies-gasse – Mauergasse – Reiherstadlgasse“ V. Bez., KG Gries Beschluss GR. Mayr: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Bebauungsplan geht es um das Geviert auf der Tändelwiese – Herrgottwiesgasse – Mauergasse und Reiherstadlgasse. Das Geviert hat an sich einen durchaus unterschiedlichen Charakter, weil auf der Westseite eher schon eine Blockrandbebauung gegeben ist, an der Herrgottwiesgasse allerdings hier noch offene Grundstücke sind. Die Stadtplanung hat in der Auflage eben versucht, möglichst eine beschützende Bebauung am Straßenraum einerseits zu ermöglichen, das ist in einem Teilbereich auch gelungen, war darüberhinausgehend aufgrund der Grundstückskonfiguration eigentlich nicht möglich und weiters ging es darum, auch den Straßenraum an der Herrgottwiesgasse dort in einer gewissen Form zumindest einigermaßen attraktiv noch zu erhalten und zu gestalten. Die Auflage des Entwurfes hat dann noch ein paar Änderungen gegeben in Teilbereichen, insgesamt ist der Bebauungsplan so einstimmig im Ausschuss an den Gemeinderat weitergeleitet worden und der Antrag geht eben dahingehend, den Bebauungsplan mit dem Wortlaut, der Plandarstellung, dem Erläuterungsbericht und den Einwendungserledigungen zu beschließen. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 05.27.0 Bebauungsplan „Auf der Tändelwiese – Herrgottwiesgasse – Mauergasse – Reiherstadlgasse“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht und 2. die Einwendungserledigungen. GR. Pacanda: Ich möchte euch nur ganz kurz erläutern, warum wir diesem Bebauungsplan so nicht zustimmen werden und zwar wird sich der eine oder andere vielleicht noch erinnern, dass wir im Februar dieses Jahres die Erarbeitung eines Altstadtschutzkatasters beschlossen haben. Zur Erinnerung, um was geht es da eigentlich? Und zwar würde es da um Gebäude gehen, die weder in der Altstadtschutzzone drinnen sind, was in dem Fall der Fall ist, jetzt im Speziellen beim Gebäude Herrgottwiesgasse 58, dem Herrenhaus Gottinger, erstmals genannt 1747, das ist das Eckhaus im rechten oberen Bereich in diesem Bebauungsplan. Aber auf jeden Fall haben wir damals beschlossen, dass wir uns halt einen Altstadtschutzkataster erarbeiten, wo eben Gebäude, die einerseits nicht in der Altstadtschutzzone drinnen sind oder auch nicht denkmalgeschützt sind, aber möglicherweise schutzwürdig auch für die Grazer Geschichte interessant sind, anschauen und das dementsprechend erarbeiten und da in dem Speziellen Bebauungsplan jetzt eben auch Baulinien durch dieses Gebäude durchgehen, was zwar zur Zeit noch nicht geplant ist laut der Information, das direkt abzureißen, aber wie wir wissen, nicht geplant kann natürlich schnell in geplant umfallen. Dementsprechend möge das einerseits noch nicht erledigt sehen in diesem dringlichen Antrag, geschweige denn in diesem Bebauungsplan umgesetzt, werden wir da hier nicht zustimmen. Dankeschön. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen Piratenpartei) angenommen. Berichterstatter: StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch NT 16) A 8/2-057714/2013-11 Finanzausgleich/dritter Informationsbericht und Resolution StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Frau Vizebürgermeisterin, hohe VertreterInnen des Gemeinderates, Kolleginnen und Kollegen von der Stadtregierung! Ein Stück, das zur Beschlussfassung vorliegt, das wir in etwas abgewandelter Form schon vor einigen Jahren beschlossen haben. Es geht um die Frage, ob wir von Seiten des Gemeinderates so viele Möglichkeiten, Druck, aber eben auch Power haben, um sozusagen dass es uns gelingt, mit einigen anderen Partnern gemeinsam eine Änderung des Finanzausgleichs zu erreichen. Aus diesem Grund diese Resolution, die dann an den Finanzminister, an die Landeshauptleutekonferenz, an die Präsidenten vom Städte- und Gemeindebund gerichtet werden soll. Den wesentlichen Inhalt der Resolution kennen Sie, wir haben es immer wieder vorgestellt, zuletzt beim Rechnungsabschluss 2015. Aufgrund des Ergebnisses im Finanzausgleich hat die Stadt Graz pro Kopf gerechnet, um sehr, sehr viel weniger Geld als die anderen vergleichenden Städte in Österreich. Eine ganz einfache Zahl, es gibt neun Städte über 50.000 Einwohnern, diese sollten an und für sich laut Verteilungsregelungen im Finanzausgleich alle pro Kopf gleich viel bekommen, die Pro-Kopf-Ausstattung ist aber leider so anders geregelt, dass letztlich die Stadt Graz pro Jahr um 60 Millionen Euro weniger bekommt als vergleichende Städte wie Wien, wie Innsbruck und wie Salzburg. Also wenn man die Differenz pro Kopf hochrechnet für die Stadt Graz würden wir jedes Jahr 60 Millionen Euro bekommen. Ganz einfache Erklärung, im Detail sehr komplex und sehr kompliziert, wieso ist das? Die Gemeindeanteile werden in Österreich länderweise vorverteilt und da schneidet die Steiermark so schlecht ab, dass der Topf so klein ist, dass natürlich das, was die Stadt Graz aus diesem Topf bekommt, auch wiederum sehr wenig ist. Das ist die wichtigste Botschaft und wir haben versucht oder wir sind dabei zu versuchen in diesen Finanzausgleichsverhandlungen unsere Position zu verstärken. Vielleicht die neueste Entwicklung dazu, letzte Woche hat der Österreichische Städtetag stattgefunden in Innsbruck und selbstverständlich war die Frage des Finanzausgleichs eine dominierende Frage, es hat zunächst fast einen offenen Schlagabtausch gegeben zwischen den beiden Herren, deren Name mit Sch. beginnt, nämlich Finanzminister Schelling und der Landeshauptmannstellvertreter von der Steiermark, Michael Schickhofer, war vielleicht irgendwie durchaus auch ganz amüsant mitzuhören, der Finanzminister macht vor allem den Ländern den Vorwurf, dass sie starr sind, nicht verhandeln und hat sie unter anderem als Fürsten der Finsternis bezeichnet, hat darauf hingewiesen, dass allein die Transferverflechtungen, die es gibt zwischen den Gemeinden und den Ländern, einen Verwaltungsaufwand von über 100 Millionen Euro pro Jahr erzielt. Müssen Sie sich vorstellen, allein dadurch, dass eben in der Kinderbetreuung, im Pflegebereich, im Bereich der sozialen Sicherheit es keine klare Aufgaben- und Finanzzuteilung gibt, sondern eben Transfer, kostet das so viel. Michael Schickhofer ist ihm nichts schuldig geblieben und hat ihm dargelegt, dass der Bund bei den Ländern und bei den Gemeinden dadurch, dass er Aufgaben verschiebt auf die unteren Ebenen, sie aber nicht ausgleicht finanziell, um 400 bis 450 Millionen Euro schlechter stellt auch, an und für sich keine wirkliche nette Aktion, denn eines ist klar, wenn man Aufgaben verschiebt auf die nächsten Ebenen, dann müssen auch die Kosten ausgeglichen sein. Wohin steuern sozusagen die derzeitigen Verhandlungen? Die Verhandlungen sind ganz eindeutig von einem Thema dominiert und zwar sind sich alle Gebietskörperschaften einig, dass man sozusagen den ganz einfachen Slogan umsetzen sollte: Geld folgt Aufgaben. Das heißt, eine klare Aufgabenverteilung, wer macht was und dann wird das Geld danach verteilt und möglichst wenig oder möglichst keine Transfers, sondern eben diese Finanzausstattung. Da sind sich im Prinzip alle einig, es hakt dann halt wieder ein bisschen im Detail, es gibt einige Beispiele, zum Beispiel hat der Bund für die Kinderbetreuung, für Kindergärten sehr viele zusätzliche Mittel bereitgestellt, das heißt, das Finanzministerium, da sieht man die gesamte Problematik, zuständig für die Verteilung sind fünf Ministerien, dann geht das Geld über die Länder und da war dort in der Diskussion auch ein Bürgermeister einer oberösterreichischen Gemeinde, der aufgezeigt hat und gesagt hat, bitte, ich muss euch sagen, liebe Leute, das Geld ist bei mir nie angekommen. Ich habe von diesen zusätzlichen Mitteln des Bundes keinen Euro bisher gesehen. Damit ist eben auch schon die gesamte Problematik angeschnitten, der Finanzminister ist durchaus Willens, diese Aufgabenorientierung im Finanzausgleich umzusetzen, die Länder sind nicht bereit, dass sie bei der Verteilung keine Position mehr haben, dass sie auf die Verteilung verzichten, dass das Geld direkt an die Gemeinden gehen und deshalb muss man auch durchaus skeptisch sein, obwohl alle wollen, alle als Ziel haben einen aufgabenorientierten Finanzausgleich, ob da tatsächlich irgendwas gelingt, das ist die eine Geschichte. Ein zweiter Punkt, auf den ich gerne eingehen möchte, das war die Sitzung in der Geschäftsleitung. In der Geschäftsleitung sind alle Parteien vertreten, ausgenommen die KPÖ, die KPÖ ist in der Geschäftsleitung nicht vertreten und ich habe dort den Versuch gemacht, die Grazer Position nicht nur bekanntzumachen, sie ist bekannt, der Bürgermeister und ich haben das schon öfters gemacht, aber wir haben eben auch versucht, dass in der Resolution diese Grazer Position verankert wird. Ich werde dazu gleich noch ein bisschen was sagen zur Resolution. Aber das Wichtige, worauf ich gerne hinaus möchte, ist Folgendes: Ich denke, wenn wir von Seiten der Stadt Graz diese Benachteiligung im Finanzausgleich wirklich als Grazer Angelegenheit betrachten und zwar als existenzielle Grazer Angelegenheit, es geht um sehr, sehr viel Geld, dann hätte ich mir doch erwartet, dass von allen Parteien, die hier im Gemeinderat vertreten sind, eine Unterstützung erfolgt. Diese Unterstützung war sehr, sehr widersprüchlich, um das einmal so zu sagen, ich darf bei meiner eigenen Fraktion beginnen. Ich bin unterstützt worden, nachdem mich die eigene Fraktion nominiert hat für die endgültige Verfassung der Resolution und mir damit auch freigestellt hat, dieses Anliegen der Stadt Graz miteinzubringen. Eine Unterstützung ist gekommen von den Grünen, ich denke, dass Lisa Rücker ernst gemacht hat und tatsächlich die grünen Vertreter in der Geschäftsleitung informiert hat, sie waren informiert, sie haben das Anliegen auch unterstützt. Allerdings muss ich schon sagen mit dem kleinen Haken, sie haben gesagt, für diese Finanzausgleichsverhandlungen ist es zu spät, wir werden das erst das nächste Mal machen. Die SPÖ-Position, ich darf das, glaube ich, hier in aller Offenheit sagen, die SPÖ-Position ist einfach stark dominiert vom Michael Häupl, Präsident des Städtebundes und Bürgermeister von Wien und seiner Finanzstadträtin Renate Brauner und beide haben ein massives Interesse gehabt, dass die Grazer Position nicht in die Resolution kommt. Und zwar aus folgendem Grund: Es ist die Strategie vom Städtebund, dass zunächst die vertikale Verteilung diskutiert wird, wieviel bekommt der Bund, wieviel bekommen die Länder, wieviel bekommen die Gemeinden insgesamt und dann erst die horizontale Verteilung und damit war sein Standpunkt, wenn wir jetzt schon eine Forderung an den Bund haben für die Stadt Graz, dann ist das so ein Einzelinteresse, dass damit seine Strategie, möglichst viel für die Gemeinden insgesamt zu bekommen und dann die horizontale Verteilung zu diskutieren, obsolet sei, das war sein Hauptargument. Wir haben uns dann geeinigt auf den Hinweis von meiner Seite, das verstehe ich durchaus, aber meistens ist es so, man diskutiert lange über die vertikale Verteilung, dann bleibt keine Zeit mehr für die horizontale Verteilung und dann sagt man, gusch, mehr oder weniger und nächstes Mal im Finanzausgleich. Wir haben uns dann geeinigt in der Diskussion, dass eine Position der Stadt Graz aufgenommen wird, nämlich, wenn es tatsächlich zu einer aufgabenorientierten Verteilung kommt, dann muss diese gerecht erfolgen. Klingt völlig undramatisch, ist nicht ganz unbedeutend, weil eines ist klar, wenn der Finanzausgleich einmal steht, dann werden alle Finanzdirektionen und alle Finanzabteilungen, jede Gebietskörperschaften rechnen, was kommt unterm Strich zusammen und wenn dann eine geringere Ausstattung gegenüber früher zustande kommt, dann wird wiederum heiß diskutiert. Das heißt, gelänge es, das umzusetzen, dass wirklich bei der Aufgabenorientierung und Kinderbetreuung wird das Erste sein, die Stadt Graz gerecht bedient wird, dann hätten wir durchaus einen Vorteil. Letztlich aber natürlich keine Illusion über Resolutionen, wichtig sind sie unmittelbar selten, wichtig ist einfach, wenn man im Laufe der Diskussion mit einem Anliegen kommt und sagt, wir haben das damals schon in der Resolution drinnen gehabt, dann ist das vielleicht ein leichter Vorteil. Ich möchte gerne noch darauf zurückkommen, das ist ein bisschen ein Appell an die SPÖ und auch ein Appell an die Freiheitlichen. Ich verstehe, wenn ich mit der SPÖ beginnen darf, ich verstehe durchaus, dass hier natürlich die Dominanz von der Präsidentschaft und von Wien sehr, sehr stark ist, aber es gäbe zwei Bündnispartner, die unmittelbar auf unserer Ebene liegen und das ist die Stadt Klagenfurt und das ist die Stadt Villach, die beide, glaube ich, eine SPÖ-Bürgermeisterin und -Bürgermeister haben. Wenn es uns gelänge, uns mit diesen zusammenzutun und etwa eine gemeinsame Resolution auf die Wege bringen, dann wären das immerhin drei Städte von neun über 50.000 Einwohner, die eine gleiche Position haben, wäre nicht unbedeutend, würde ich bitten, dass das möglich ist. An die freiheitliche Partei ebenfalls den Appell, uns zu unterstützen, es ist ein Anliegen für Graz und die FPÖ war am Städtetag sehr prominent vertreten mit Klubobmann, mit Stadtrat und mir ist es auch klar, dass wird von allen Parteien so genutzt, dass da auch Netzwerke geschlossen werden innerhalb der Parteien, aber wenn man dann den Eindruck hat in der Geschäftsleitung, dass eure Vertreter weder informiert sind über das Anliegen der Stadt Graz noch Interesse haben, dann ist das schon ein bisschen auffallend, weil ich mir immer gedacht habe, wenn wir dort drinnen sind im Städtetag, dann geht es doch wirklich um Anliegen der Stadt Graz und gerade, nachdem ein wichtiges Ressort bei euch ist und dieses Ressort immer wieder klagt über zu wenig Geld, obwohl sehr viel Geld in den Verkehr fließt, aber wir brauchen natürlich Investitionen, wäre es schon, glaube ich, angeraten oder wäre es für die Stadt natürlich im Sinne der Stadt Graz schon sehr wichtig, dass da auch von eurer Seite jedenfalls die Möglichkeiten, die es gibt, ausgenutzt werden. Ich komme damit zum Schluss, ich darf noch einmal erwähnen, Bündnispartner auf städtischer Ebene sind die Stadt Klagenfurt und die Stadt Villach. Bündnispartner, der wichtigste Bündnispartner für uns ist sicherlich das Land Steiermark und zwar aus dem einen Grund, weil eben das Land Steiermark für seine Gemeinden derzeit ein relativ schlechtes Ergebnis erzielt, für die steirischen Gemeinden insgesamt, und das muss ein Landesanliegen sein. Wir sind selbstverständlich in Kontakt sowohl mit Landeshauptmann Schützenhöfer als auch Landeshauptmannstellvertreter Schickhofer, die das beide auch erkannt haben. Positiv gesprochen, je größer der Topf für die Gemeinden der Steiermark insgesamt ist, umso mehr können wir daraus erwarten und umgekehrt auch und derzeit ist dieser Topf relativ klein, gemeinsam mit Niederösterreich, mit Burgenland, das sind die drei Länder, die da am wenigsten kriegen und solange dieser Topf nicht größer wird, kann dieser Topf eben auch uns mit relativ geringen Mitteln bedienen. Aus diesem Grunde ist das Land der wichtigste Bündnispartner, abgesehen davon kommt der Finanzausgleich ja nur zustande, der paktierte Finanzausgleich, wenn das Land den Finanzausgleich mitunterfertigt. Also da ist sicherlich ein sehr, sehr wichtiger Anlasspunkt. Das, was wir tun können und das ist, dass wir diese Resolution mittragen, mich würde durchaus interessieren, ich gehe einmal davon aus, dass die anderen Parteien das ebenfalls positiv sehen, ich habe schon im Ausschuss gesagt, ich würde mich durchaus über eine Wortmeldung auch freuen, wenn das Bekenntnis da wäre und Resolutionsbedeutung kennen wir, aber es ist eben eine der Möglichkeiten, die wir anwenden wollen und die wir auch einfach aktiv aufgreifen sollen und um da wenigstens da ein bisschen bei diesem Thema was weiterzubekommen. Ich bitte um Annahme. Danke (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle den vorliegenden Informationsbericht zur Kenntnis nehmen und die in der Beilage ersichtliche Resolution beschließen. GR. Hötzl: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Finanzstadtrat! Jetzt kannst meine Wortmeldung auch haben. Sie wäre vielleicht ein bisschen anders ausgefallen, aber nachdem deine Wortmeldung leider in alt gewohnter Überheblichkeit, kein Interesse, keine Kompetenz usw. Aber ich glaube schon, ich weiß nicht, ob das notwendig ist, wir beteiligen uns wirklich in starker Personenstärke an dem Städtetag und wir nehmen die Sache wirklich ernst. Wir werden dem auch zustimmen, obwohl wir jetzt kurz überlegt haben, aber natürlich wir stehen auch voll dahinter. Das Einzige, was ich halt sagen kann aus meiner Wahrnehmung, es gibt jetzt ein jahrzehntelanges mehr oder weniger Zuschauen, es wird immer lamentiert und ewig wehleidige Diskussion darüber geführt. Die Innsbrucker kriegen mehr, die Linzer kriegen mehr, irgendwo hat es aber da keinerlei Initiativen oder zumindest nur zahnlose Lamentierungen gegeben, aber keine Initiativen… Zwischenruf GR. Rajakovics: Hast nicht zugehört? GR. Hötzl: Naja, so etwas wie jetzt hat es eigentlich noch nicht gegeben. Einen dringlichen Antrag hat es von uns einmal gegeben über den grauen Finanzausgleich, es wird auch teilweise in diesem Antragsstück daraus zitiert oder aus den gleichen Quellen zitiert. Dieser Antrag, den wir gestellt haben, den dringlichen, der wird halt leider nicht erwähnt, obwohl er auf Anträge aus der Vergangenheit schon Bezug nimmt. Leider findet mein seinerzeitiger dringlicher Antrag, obwohl er inhaltlich teilweise wirklich übernommen wurde, keine Erwähnung. Dennoch sind wir froh, dass endlich Bewegung in die Sache reinkommt und ich glaube, wir hier ein starkes Bild zeigen können und ein geschlossenes Auftreten und wir werden dem Antrag selbstverständlich zustimmen (Applaus FPÖ). GR. Mag. Haßler: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte ZuhörerInnen auf der Zuschauertribüne! Wenn die FPÖ jetzt heute von altgewohnten Reflexen spricht, dann habe ich gerade momentan wieder das beste Beispiel geliefert bekommen. Weil dieses Hin- und Herlamentieren und Hin- und Herschieben, wer die Verantwortung trägt, dass nichts gelingt, wird uns keinen einzigen Schritt weiterbringen. Ich glaube, die meisten in diesem Gemeinderatssaal haben inzwischen verstanden, dass wir nur etwas erreichen können, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen und wenn, ich war nicht im Hauptausschuss beim Städtetag, wenn der Stadtrat Rüsch offensichtlich den Eindruck gewonnen hat, dass dort der eine oder andere seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, dann nehme ich doch an, wird er das da nicht leichtfertig sagen. Was ich am Städtetag aber sehr wohl erlebt habe ist, dass wir, glaube ich, mit dem Land momentan sehr gut unterwegs sind in einem Schulterschluss, weil der Herr Landeshauptmannstellvertreter Schickhofer hat dort in diesem Ausschuss, wo das Thema behandelt wurde, für mich in sehr beeindruckender Weise klargestellt, dass diese Ungleichbehandlung einzelner Gebietskörperschaften so nicht mehr tragbar ist und wenn wir uns den Vergleich anschauen, den wir da auf Seite 2 haben, wir kennen ihn eh schon seit langem, dann muss man schon sagen, 60 Millionen Euro pro Jahr sind ja kein Pappenstiel, sondern damit könnten wir sehr, sehr viel in dieser Stadt auf die Reihe bringen, sehr viele Wünsche erfüllen und vor allem auch das, was die FPÖ immer fordert, auch Schulden letztendlich abbauen. Und ich bin gar nicht so vermessen, dass ich sage, ich will jetzt unbedingt das haben, was Wien hat, aber ich glaube schon, wenn wir immer wieder vom aufgabenorientierten Finanzausgleich als Zukunftsperspektive reden, dass wir mindestens so viele Aufgaben zu bewältigen haben wie Wels. Also wenn ich jetzt Wels hernehme, liegt irgendwo im Mittelfeld, und ich denke, unser Ziel muss es sein, irgendwo an den Durchschnitt heranzukommen und selbst dieses Ziel würde für uns bedeuten 50 Millionen Euro mehr pro Jahr und wenn es 30 sind, sage ich, ist es auch schon ein sehr großer Schritt nach vorne. Die Bitte des Herrn Stadtrates werden wir sehr gerne aufnehmen, weil ich glaube, weil oft im Raum steht, na Wien ist rot und Wien blockiert. Wien ist eine eigene Gebietskörperschaft, Graz ist eine eigene Gebietskörperschaft, wir sind gewählte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in Graz und wir vertreten die Interessen unserer Heimatstadt und das werden wir mit Nachdruck und mit Vehemenz machen, wo immer wir können und gerne werden wir auch Kontakt zu Klagenfurt und Villach aufnehmen, um da vielleicht eine Brücke zu bauen. Muss aber auch dazusagen, zu meinen, nur weil die Städte jetzt einen roten Bürgermeister oder Bürgermeisterin haben, werden die was tun, was wir uns wünschen, diesen Wunsch, sage ich einmal, wenn der Wunsch wäre, dass Villach und Klagenfurt mittut, das können wir nicht garantieren, wir können die Brücke legen, dass die Gespräche stattfinden. Aber genauso wie Graz eine eigene Gebietskörperschaft ist, ist es Villach und Klagenfurt und ich weiß nicht, welche Interessen die gerade verfolgen. Aber ich glaube, wenn wir das ernst nehmen, wovon wir immer reden, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen und nötigenfalls, wie wir es auch schon diskutiert haben, vielleicht einmal geschlossen auch in Wien aufmarschieren, ein bisschen ein Aktionismus kann auch nicht schaden, dann werden wir hoffentlich diesen entscheidenden Schritt diesmal schaffen. Also ich will mir nicht vorstellen, dass wieder alles gleich ist, wie es bisher ist (Applaus SPÖ). GR.in Bergmann: Liebe Kollegen und Kolleginnen! Die Tatsachen hat uns ja Herr Stadtrat Rüsch hier präsentiert, die haben wir auch Finanzausschuss auf den Tisch gelegt bekommen, das war auch nichts Überraschendes für uns. Wir haben in den letzten zwei Jahren immer wieder auf diese Tatsache aufmerksam gemacht. Unsere Fraktion hat aber vor mindestens zehn Jahren, vor zwölf Jahren immer schon wieder auf die Situation aufmerksam gemacht, wenn es um das Budget gegangen ist, dass die Stadt Graz auf Dauer mit diesen Mitteln, die ihr zur Verfügung stehen, dieses Budget nicht mehr ohne Schulden stemmen wird können. Man hat einfach viele, viele Jahre immer andere Lösungen gesucht, hat man auch müssen, diese Lösungen zu finden, aber man hat es sicher verabsäumt, schon viel, viel früher auf diese Missstände im Finanzausgleich von unten Druck zu machen nach oben. Es geht einfach nicht anders. Der Städtetag hat schon viele, viele Jahre immer wieder Resolutionen zum Finanzausgleich verabschiedet, die wir alle unterschrieben haben und die wir alle mitbeschlossen haben diese Resolutionen. Es hat eigentlich nicht gefruchtet. Das heißt, wir wissen alle, wo der Schuh drückt, dass es hier nicht mehr um Reformen eines Finanzausgleiches geht, wie sie in der Vergangenheit gemacht wurden, sondern dass es hier notwendig ist, den Finanzausgleich komplett neu auf ganz neue Beine zu stellen und dafür ist eindeutig die Bundesregierung zuständig. Ich glaube, es ist an der Zeit, dass hier alle Parteien, auch die, die im Nationalrat vertreten sind, also wir sind da eingeschränkt, von unten diesen Druck erzeugen müssen, die eigenen Parteien wirklich überzeugen müssen, dass hier ein komplett neuer Finanzausgleich aufgestellt wird. Denn wenn wir so weitermachen, keiner will sich was wegnehmen lassen, wird er sich immer im Kreis drehen. Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass jetzt der Bundesrechnungshofpräsident Moser auf die Situation aufmerksam gemacht hat, das ist erst jetzt in den Medien gewesen. Also auch er hat immer wieder auf das hingewiesen, dass wir hier kein Stückwerk mehr machen können, sondern dass wir hier endlich Nägel mit Köpfen machen müssen. Dass wir das Land ins Boot holen müssen, das ist, glaube ich, ganz klar, sind natürlich die Kollegen und Kolleginnen der SPÖ, der FPÖ, der Grünen, also alle die, auch unsere, die im Land vertreten sind, natürlich gefragt, dass wir hier Druck machen. Wir werden natürlich dieser Resolution gerne zustimmen, es ist auch uns ein Anliegen, dass wir hier gemeinsam machen und ich freue mich, das wir jetzt zumindest in der Stadt so weit sind, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen. Danke (Applaus KPÖ). GR. Pacanda: Ich folge natürlich Einladungen immer gerne, kann umgekehrt es leider nicht, oder noch nicht auf Landes- oder Bundesebene, die Piratenpartei zur Unterstützung auffordern, außer vielleicht in den Einzelpersonen, aber das mag dann vielleicht auch helfen, wenn wir gemeinsam nach Wien gehen, dass uns vielleicht Wiener Piratinnen und Piraten dabei unterstützen. Ich möchte das jetzt ein bisschen umgekehrt jetzt aufbauen von meiner Erklärung her, weil ich habe es selber überlegt, wie wir es auch diskutiert haben, wie viel ist ein Mensch wert, weil es ist ja in Summe kann man sagen, wie wird der gleichgerechnet und wo ich der Meinung bin, wenn wir es aus Grazer Sicht sehen und dann die Umgebungsbezirke von Graz, sind wir uns sicher einer Meinung, dass das jetzt ein Grazer jetzt nicht mehr wert oder weniger wert ist als irgendwer aus der Umgebung beziehungsweise in irgendwelchen kleineren Gemeinden, dementsprechend nicht weniger wert sind. Umgekehrt ist es irgendwie klar, dass man, wenn man gerade Graz sieht, das Ballungszentrum Graz viel anbietet und auch viel anbietet, was jetzt für die Umlandgemeinden von Relevanz ist, dementsprechend schon wieder klar ist, dass man sagt, ok, als Stadt Graz müsste man dementsprechend mehr kriegen als irgendeine Umlandgemeinde und wie es schon vorher erwähnt worden ist, ist es halt irgendwie nicht verständlich, wenn man sagt, ok, Wien, Salzburg, Innsbruck kriegen 200 Euro mehr pro Einwohner, also ist sozusagen der Einwohner 200 Euro mehr wert oder kostet 200 Euro mehr. Also dementsprechend werden wir die Resolution natürlich auch unterstützen, auch mit einem lustigen „Beiwink“, unter Anführungszeichen, oder das ist mir so hängen geblieben, wenn wir den Finanzausgleich so schaffen würden, wie wir ihn haben wollen, dann könnten wir eigentlich die Öffis in Graz gratis machen, also fahrscheinlos, das wird sich ausgehen. Das wäre schön, dementsprechend unterstützen wir das auf jeden Fall. Dankeschön. GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal der Dank an die Finanzdirektion, die auf dem Thema schon lang drauf ist, hier gut recherchiert, den wichtigen Schritt der Infoaufbereitung macht, auch schon in Verhandlungen tritt, also auf Verwaltungsebene oder Hintergrundverhandlungen, das ist einmal ein ganz wichtiger Punkt, dass dieses Thema Bedeutung findet, angeschaut wird und vielleicht irgendwann diese dicken Bretter langsam und mühsam gebohrt werden können, also das ist ein wichtiger Schritt. Die Fakten sind, glaube ich, so klar, wir kennen sie schon öfter, ich brauche sie nicht weiterdiskutieren. Es ist historisch gewachsen, es ist schwer begründbar, aber es ist auch schwer veränderbar, da müssen wir dran bleiben und die Infoaufbereitung und die Tatsachen festhalten und die Argumentationsgrundlagen liegen bestens vor, danke dafür. Der zweite Schritt ist natürlich die politische Verhandlungsumsetzung, die politische Verhandlungsmacht, was kann man mit diesen Infos tun, wie kommen wir je zu einem vernünftigen Ergebnis? Wenn man die kürzere Geschichte nur anschaut, unmittelbar vor dem Städtetag haben wir in der Stadtregierung darüber geredet und natürlich auch schon gemeinsam uns in Auftrag gegeben, wo der Bürgermeister und Finanzstadtrat ersucht, diese Resolution mitzunehmen, wir haben sie ja schon vorher gehabt und ein wichtiger Schritt ist halt schon, auch vorher mit den Akteuren dort zu reden, wir Grünen haben es gemacht, unsere Akteure waren informiert, sie werden nicht alles unterstützen, sie haben auch Eigeninteressen. Aber sie waren gut informiert und ich glaube, sie verstehen schon einiges davon und was jetzt natürlich die nächsten wichtigen Schritte sind, Bündnispartner zu suchen, das wird schwierig, weil es geht doch ein wenig Richtung Nullsummenspiel, auch der Bund will sein Geld nicht hergeben und die Länder nicht usw. das heißt, wir müssen natürlich Bündnispartner suchen bei denen, die gewinnen können, das ist der eine Schritt, das wird aber nicht ausreichen und der andere Schritt ist, glaube ich, dass man schon so ein bisschen an die Gerechtigkeit appelliert und ich glaube, da sind wir Grünen unverdächtig, bei uns funktioniert so etwas mit Sachargumenten und Gerechtigkeit und da hoffe ich doch, dass auch bei allen anderen das noch erfolgreicher wird, weil wenn solche Dinge historisch gewachsen sind, Ungerechtigkeiten, dann darf nicht jeder auf seinen eigenen Vorteil schauen, da muss es auch ein bisschen mehr Größe geben, da muss es ein bisschen einen Ausgleich geben und da wird der eine oder andere auch ein wenig einen Nachteil verkraften können, weil er bisher auf die Butterseite gefallen ist. Ganz ohne diese Solidarität, ganz ohne diesen Ausgleich kann es nicht gehen und ich glaube, da sollten wir alle gemeinsam dran arbeiten und deswegen danke, Gerhard, für die Bemühungen und volle Unterstützung, hier ein wenig mehr Gerechtigkeit einkehren zu lassen. Danke (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstattung: StR. Hohensinner, MBA NT 17) A 8-146581/2015-9 ABI-020723/2013-0012 Erhöhung der GRIPS Projektgenehmigung um € 9.400.000,- auf insgesamt € 43.040.000,- inkl. USt. inkl. Einrichtung, in der AOG 2016/2017/2018 Zu-/Umbau der Volksschule Triester, Projektgenehmigung über € 5.000.000,- inkl. USt., inkl. Einrichtung in der AOG 2016 und 3017 2. Bauabschnitt Zu-/Umbau der Volksschule Murfeld, Projektge-nehmigung über € 2.400.000,- inkl. USt. inkl. Einrichtung in der AOG 2016 und 2017 Planung und Übernahme der Abbruchkosten der Volksschule SmartCity Projektgenehmigung über € 2.000.000,- inkl. USt. in der AOG 2016 und 2017 StR. Hohensinner, MBA: Werte Frau Vizebürgermeisterin, werter Gemeinderat! Ich freue mich, dass ich an dieser Stelle bereits das dritte GRIPS-Paket einbringen kann. Das ist ein Zukunftsprojekt, es geht um den Schulausbau. Eine kurze Rückschau, wir haben das GRIPS, das sogenannte Grazer Investitionsprogramm für den Pflichtschulausbau im Februar 2014 präsentiert und beschlossen, aber es war so ausgemacht, dass wir quasi die Finanzierung in Tranchen sicherstellen, das ist jetzt eben der dritte Beschluss. Kurz die Zwischenbilanz, die sich wirklich sehen lassen kann und insgesamt haben wir ja wirklich das größte Investitionsprogramm, was Schulen betrifft, in der Geschichte der Stadt Graz, muss man auch sagen. Was aus meiner Sicht großartig ist, aber die Zwischenbilanz schaut folgendermaßen aus: Bereits umgebaut und den Schülern und Schülerinnen übergeben haben wir folgende Schulen: die Volksschule St. Peter, die Volksschule Mariagrün, die Volksschule Brockmann und bei der Volksschule Murfeld haben wir den ersten Bauabschnitt übergeben können. Im Umbau befindlich sind folgende Volksschulen: die Volksschulen Viktor Kaplan, Rosenberggürtel, Peter Rosegger und Straßgang. Und der heutige Beschluss hat wieder drei ganz, ganz wichtige Projekte. Einmal die Realisierung der Triester Volksschule, da haben wir ja eigentlich schon alles fix-fertig gehabt vom Wettbewerb über Vorplanungen, jetzt geht es wirklich um den Bau, um die Umsetzung, wir haben weiters den 2. Bauabschnitt im Murfeld, das schreibt uns auch das Land Steiermark vor, dass wir hier mehr Raum für die Schüler bereitstellen müssen und der dritte Beschluss ist der Planungsbeschluss für Smart City und hier ist auch mit dabei, dass wir das alte Gebäude abreißen. Und ich möchte an dieser Stelle feststellen, dass wir jetzt für diese Periode alle Beschlüsse durchgebracht haben und ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen allen bedanken. Es ist schön, wenn es um die Zukunft der Schüler dieser Stadt geht, dass wir so einstimmig unterwegs sind, wir erhöhen das GRIPS-Paket von rund 30 Millionen auf 43.040.000 Euro, das ist wirklich eine große Summe, aber wirklich gut investiertes Geld und ich bedanke mich auch bei allen Abteilungen, die hier mitgeholfen haben. Natürlich allen voran bei meiner Abteilung, beim ABI – Abteilung für Bildung und Integration, bei der Finanzdirektion, bei der Stadtbaudirektion und ersuche um eine breite Zustimmung und möchte sagen, dass die vorberatenden Ausschüsse bereits Einstimmigkeit bewiesen haben und sage jetzt schon danke (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses und des Ausschusses für Bildung, Integration und Sport den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 5 iVm § 90 Abs. 4 und § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, und gemäß § 1 Abs. 4 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt vom 9.12.1993 beschließen: 1. In der AOG 201-2018 werden folgende GRIPS-Projektkosten erteilt (siehe auch Beilage) * Zu-/Umbau der VS Triester über € 5.000.000,- inkl. USt. * 2. Bauabschnitt Zu-/Umbau VS Murfeld über € 2.400.000,- inkl. USt. * Planung und Abbruchkostenübernahme VS Smart City über € 2.000.000,- inkl. USt. Unter Berücksichtigung der oben angeführten Bauprojekte wird die übergeordnete GRIPS-Projektgenehmigung von insgesamt € 33.640.000,- um € 9.400.000,- auf € 43.040.000,- erhöht, wovon seitens der Stadt Graz aus aktueller Sicht mit Überweisungen an die GBG von € 23.491.700,- im Jahr 2016, € 10.000.000,- im Jahr 2017 und € 9.548.300,- im Jahr 2018 gerechnet werden kann. 2. Für sämtliche weiteren GRIPS-Investitionsprojekte gemäß Beilage mit einer geschätzten Gesamtsumme von € 9.400.000,- inkl. USt. wird die GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH als Generalunternehmer mit der Planung und Realisierung beauftragt und erhält die Kosten nach Fertigstellung und Abrechnung zu 100 % von der Stadt Graz refundiert. Die Anlagenzugänge erfolgen im (jedenfalls wirtschaftlichen) Eigentum der Stadt Graz, eine Rückführung auch des zivilrechtlichen Eigentums von (jetzt noch der GBG gehörenden) Schulbauten soll nach Zweckmäßigkeit in den nächsten Jahren vorbereitet werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klarstellend für alle GBG-Immobilien in städtischer Nutzung im Einvernehmen mit GBG festgehalten, dass werterhöhende Maßnahmen/Mieterinvestitionen an diesen Objekten, welche von der Stadt finanziert werden, im Falle künftiger Rückübertragungen der Objekte ins Eigentum der Stadt bei der Wertermittlung unberücksichtigt bleiben und somit dann nicht nochmals durch die Stadt bezahlt werden müssen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 15.50 Uhr den Vorsitz. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Verstärkung des Schutzes von Opfern von Gewaltverbrechen GR. Dr. Piffl-Percevic stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dr. Piffl-Percevic: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Gerade diese Tage stehen wieder im Zeichen der Erinnerung, der unmittelbaren Erinnerung an den Vorfall von vor einem Jahr und unser ganzes Mitgefühl, vor allem, was wir uns sonst überlegen, gilt den Opfern des Unfassbaren, was hier mitten in unserer Stadt an einem ganz normalen Tag geschehen ist. Wir können es noch nicht fassen und die Betroffenen noch viel weniger. Es gibt einige Veranstaltungen, auch eine hier in diesem Saal, die ganz unmittelbar den unmittelbar Betroffenen mit Recht vorbehalten ist als Zeichen für das Mitgefühl, das wir ihnen entgegenbringen. Es wird auch am Sonntag dann eine Messe in der Stadtpfarrkirche geben und auch im Stadtmuseum eine Bezug habende Veranstaltung oder Ausstellung. Die Medien berichten immer wieder darüber. Sie berichten auch darüber, was mit dem Täter, was mit dem Verursacher dessen bis jetzt erfolgt ist. Und ich möchte gleich vorweg betonen, dass wir in all dem fest auf den Grundlagen unseres freiheitlichen Rechtsstaates stehen, den wir uns und unsere Vorfahren in jahrzehnte-, jahrhundertelanger Arbeit erkämpft haben. Ein Staat, der die Rechtsgrundanlagen respektiert, die auch durch unsere Verfassung überwacht werden. Wohl aber gibt es einen Bereich gerade der auch einfach gesetzlich zu regeln ist, das ist das Strafrecht, das ganz speziell auch die Behandlung von unzurechnungsfähigen Personen zum Inhalt hat. Es gibt hier den sogenannten Maßnahmenvollzug und es ist ja auch kein Geheimnis, dass es, nur vorweg auch noch hinzuführen, worauf wir mit dem Antrag hinauswollen, dass es auch hier immer wieder Novellen, neue Überlegungen gibt und im Mittelpunkt dieser Übelregungen hat selbstverständlich der Opferschutz zu liegen. Der Opferschutz im weitesten Sinn des Wortes der bisher schon Betroffenen, aber auch potentiell zukünftig Betroffener ganz allgemein, aber auch von einem Täter, der derzeit keine Möglichkeit hat, in der Öffentlichkeit zu leben und hier gibt es zumindest eine gewisse Angst, dass sich sowas bei zu wenig Vorsorge wiederholen könnte oder dass wir nicht alles tun, was zumutbar ist und was im Einklang mit den Grundregeln unseres Rechtes zu tun ist. Und nur so ist dieser Antrag zu verstehen, dass wir uns, und das ist wohl das Mindeste, was man von uns jetzt verlangen kann, dass wir alles tun, dass alle Überlegungen auch zusätzlich angestellt werden, wie man mit solchen strafunmündigen beziehungsweise nicht zurechnungsfähigen Tätern umgeht, dass man hier den Maßnahmenvollzug und alle Behandlungsvorgänge auch sich noch einmal überlegt. Ich möchte ausdrücklich auch, nicht nur, weil Daniela Grabe auch einen Abänderungsantrag eingebracht hat, auch auf das Unbehagen eingehen, das im Zusammenhang mit den Sachverständigengutachten, die zum Maßnahmenvollzug führen oder Voraussetzungen sind, betrifft. Es geht eben um die Sachverständigengutachten, um die Qualität dieser Gutachten und auch Daniela Grabe, du führst mit Recht an, dass es hier eine Verbesserung ganz klar der Qualität dieser Gutachten ja eine, ich möchte jetzt nicht den Ausdruck Überwachung, aber dass man eine Qualitätssicherung, wie immer die auch ausschaut, einbaut, denn offensichtlich, jedenfalls ist die Befürchtung da und es gibt einige Indizien und du führst auch bundesdeutsche Erfahrungswerte an, dass hier alles notwendig ist, um den berühmten Begriff des näher Hinschauens zu verwenden und hier möglicherweise auch in legistische Maßnahmen einzutreten. Und ich möchte ausdrücklich das auch verstanden wissen mit der Aufforderung an den Herrn Bundesminister, ich komme jetzt zum Antragstext, an den Bundesminister für Justiz heranzutreten, eine Änderung des österreichischen Strafrechtes, dort ist ja auch das enthalten, zu prüfen, die verstärkt dem Schutz auch möglicher künftiger Opfer Rechnung trägt und ausschließt, dass gefährliche geistig abnorme Schwerverbrecher wieder vorzeitig auf freien Fuß kommen. Und ich möchte das mit dem „vorzeitig“, es ist nicht alles möglich, mit Fußnoten und Zusatzerklärungen zu versehen, „vorzeitig“ heißt eben, es möge Vorsorge getragen werden, dass diese Verwahrungsfrist so lange erfolgt, wie es notwendig ist. Gerade zum Schutz der Opfer und man muss sich überlegen, es ist hier keine voreilige Festlegung, die ich für dringliche Anträge persönlich aus meinem Innersten her ablehne, weil das ja nicht ausgiebig diskutiert werden kann, aber legitimiert ist man als dringlicher Antragsteller insbesondere, dass man jemanden auffordert, weitere Überlegungen anzustellen, die wir nicht abschließend determinieren, aber das ist wohl nochmals das Mindeste, was wir den Opfern, den gegenwärtigen Opfern, aber vor allen den zukünftigen Opfern schuldig sind. In diesem Sinne ersuche ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen und ich mache kein Hehl daraus, ich habe mit Daniela Grabe gerungen, dass wir ihren Abänderungsantrag als Zusatzantrag, er steht in keinem Widerspruch zu unseren Intentionen, aber sie wird dann selbst erklären, worum das offensichtlich nicht möglich ist. Ich ersuche daher um Zustimmung zu diesem dringlichen Antrag (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Grabe zur Dringlichkeit: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Peter Piffl hat ja schon ein bisschen eingeleitet. Vorausgeschickt, es ist unbestritten absolut grauenhaft, was voriges Jahr passiert ist. Es ist unbestritten dringlich, dass wir uns mit dieser Frage beschäftigen und es ist auch unbestritten, dass die Opfer und auch die Angehörigen der Menschen, die das nicht überlebt haben, bis heute darunter leiden und wahrscheinlich noch sehr, sehr lange leiden werden und Verluste erlitten haben, die nie wieder gutzumachen sind. Das alles ist unbestritten. Unsere Zugangsweise zu eurem Antrag allerdings hat jetzt mehrere Punkte. Du hast vorher in der Einleitung gesagt, Peter, dass du den freiheitlichen Rechtsstaat betonst und das sehen wir ganz genauso, das ist eine immense zivilisatorische Leistung unserer Kultur, dass wir ein Rechtssystem haben, das viele Dinge sorgsam abwägt und auch den Grundsatz hat, nur jemand, der für eine Tat verantwortbar ist, weil sie mit Bewusstsein usw. gemacht, dass nur diese Menschen wirklich verurteilt werden können. Für die anderen, und du hast es erwähnt, gibt es eben diesen Maßnahmenvollzug. Das Wort klingt so harmlos, Maßnahmenvollzug heißt in aller Regel, dass die Leute, so jemand wie dieser Amokläufer garantiert, das haben uns Fachleute, die wir schon gefragt haben, bestätigt, wird garantiert nie mehr seinen Fuß in die Freiheit setzen. Er wird mit so einer Beurteilung von Psychose nie mehr hinauskommen und das ist etwas, natürlich würde man sich aus dem Unrechtsgefühl, aus der Empörung heraus eine stärkere Bestrafung wünschen. Aber wenn jemand nicht zurechnungsfähig ist, dann ist. lebenslang in einem Maßnahmenvollzug, das heißt in der geschlossenen Psychiatrie sein ist, denke ich, wirklich das, was deine Ziele auch erfüllt. Es ist einerseits ein Schutz für die Menschen, dass sie nicht zukünftig Opfer werden, der wird nie mehr herauskommen und es ist andererseits das, was, wie du sagst, den freiheitlichen Rechtsstaat wirklich auch einhält, dass man unterschieden muss zwischen Menschen, die für ihre Tat verantwortbar gemacht werden können und für Menschen, die das nicht können. Und unser Grund, dass wir eurem Antrag nicht zustimmen können, sondern ihn abändern wollen, ist genau das, was du betont hast, die Wichtigkeit des Opferschutzes und die Wichtigkeit, diese Gutachten zu verbessern, das unterstreichen wir vollkommen, aber das zwischen den Zeilen für uns so stark herauslesbare Hinterfragen, ob der Maßnahmenvollzug, ob das wahrscheinlich wirklich für den Großteil ein lebenslanges Einsperren in eine psychiatrische Anstalt, ob das zu wenig sei, zu wenig dem auch, weil du da schreibst, zu wenig dem Bewusstsein oder der breiten Öffentlichkeit nicht ausreicht, das darf nicht die breite Öffentlichkeit entscheiden, das muss unser Rechtsstaat anders regeln und wie gesagt, Schutz für die Menschen ist es allemal, wenn jemand, der so ein Täter ist, in einer psychiatrischen Anstalt eingesperrt ist. Deswegen ich werde nachher dann, weil die Zeit schon aus ist, den Abänderungsantrag vorbringen, aber wir stimmen der Dringlichkeit zu, weil natürlich die Beschäftigung mit dem Thema dringlich ist, aber wir werden dann in der Debatte den Abänderungsantrag vorbringen. Danke (Applaus Grüne). GR.in Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Peter Piffl-Percevic! Eines würde ich gerne gleich auch vorwegnehmen, selbst bei der Umsetzung der in deinem Antrag geforderten Änderungen des österreichischen Strafrechtes wäre diese furchtbare Tat vom 20. Juni des Vorjahres nicht zu verhindern gewesen, weil es sich nämlich um einen Ersttäter handelt. Und das österreichische Strafrecht kennt folgende Definition des Begriffes Strafe: Strafe ist ein mit Tadel verbundenes Übel, das von einem Strafgericht aufgrund und nach Maßgabe der Schuld des Täters verhängt wird. Und das heißt, dass nach Prüfung der Tat auf ihre Tatbestandsmäßigkeit und ihre Rechtswidrigkeit auch die Schuldfähigkeit des Täters geprüft werden muss und das passiert in Österreich eben durch Fachärztinnen und Fachärzte, die dann feststellen, ob sich der Täter bei Begehung der Tat in einem die Schuldfähigkeit ausschließenden Zustand befunden hat oder nicht. Und im Zweifel werden vom Gericht sogar Zweit- und Drittgutachten angefordert. Und wird schlussendlich, wie im Fall vom Alen R. festgestellt, dass der Täter bei Begehung dieser Tat unzurechnungsfähig war, ist auch eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher möglich. Und anders als bei Freiheitsstrafen für zurechnungsfähige Täter, die bei guter Führung nach Ablauf einer bestimmten Dauer bedingt nachgesehen werden können, bleibt ein untergebrachter Täter so lange in einer Anstalt, so lange er von Fachärztinnen und Fachärzten als nicht geheilt begutachtet wird. Und das heißt, eine bedingte Entlassung ist hier gar nicht möglich und der Täter bleibt so lange in der Anstalt, bis er geheilt ist und das kann auch wirklich lebenslang bedeuten. Und im Fall von Alen R. ist die Wahrscheinlichkeit, dass er lebenslang in Verwahrung bleibt, gar nicht so klein, vielleicht sogar größer, als wenn er in den regulären Strafvollzug käme. Und es wäre auch möglich, dass sowohl Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Anstalt für geistig Abnorme hintereinander verhängt werden. Also was soll man an diesem System ändern, um, so wie du forderst, Opfer mehr zu schützen und was könnte man an diesem System überhaupt ändern und die Bedeutung von psychiatrischen Gutachten relativieren, Straftäter unabhängig von ihrer Schuldfähigkeit in den Strafvollzug überstellen und sie unbehandelt lassen oder, und auch das lässt sich aus deinem Antrag herauslesen, soll man Straftäter, die bei Begehen der Tat unzurechnungsfähig waren und denen später Heilung fachärztlich attestiert wurde, trotzdem in Verwahrung belassen? Diesen Ansatz möchte ich lieber nicht fertigdenken. Und die Rückfallquote bei Straftätern, die aus einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher kommen, beträgt übrigens knapp 10 % und zieht man davon auch noch jene ab, deren Rückfälligkeit bloß darin besteht, dass sie gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben, sind wir sogar im einstelligen Bereich. Lieber Peter, wir alle sind anlässlich des bevorstehenden Jahrestages der furchtbaren Amokfahrt tief berührt und mit unseren Herzen bei den Opfern und deren Angehörigen. Wir alle wünschen uns, dass so etwas nicht mehr passieren darf, wir alle wissen aber auch, dass man eine solche Tat nie ausschließen kann. Und wenn es etwas gibt, das die Wahrscheinlichkeit solcher Taten minimiert, sind wir dabei, beispielsweise eine Aufstockung des psychologischen Personals für Schulen, in Jugendeinrichtungen, Betrieben und Ämtern. Ein Frühwarnsystem bei Vorliegen bestimmter Auffälligkeiten etwa, eine Änderung des Strafrechts gehört aus den von mir geschilderten Gründen aus solchen Fällen für uns definitiv nicht dazu. Und ein wesentlicher, ganz wesentlicher Aspekt, den wir auch unterstützen können ist, dass der Schutz bezogen auf die Opfer, also dass man da einfach auch noch sich verstärkt überlegt, was man da auch noch verbessern und verändern kann. Aus diesem Grund heraus haben wir uns entschieden, eben sowohl der Dringlichkeit jetzt auch nicht zuzustimmen, aber natürlich schon gar nicht dem Inhalt, so wie er vorliegt, weil wir eben nicht für eine Verschärfung des Strafrechts sind, sondern für andere adäquate Maßnahmen (Applaus KPÖ). GR. Mag. Moser: Werte Damen und Herren, liebe Gäste auf der Galerie, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ich versuche jetzt bei aller Tragik, bei allen Opfern, bei allem, was hier geschehen ist, auch ein bisschen das aus der Sicht eines Polizisten zu sehen. Wir unterhalten uns jetzt hier, ob wir das Strafrecht ändern können, wir unterhalten uns hier über den Maßnahmenvollzug und ähnliche Dinge. Das ist an und für sich Aufgabe von Fachleuten, das wird meines Wissens auch im Justizministerium in vielfacher Weise geprüft. Wir gehen aber trotzdem mit dem Antrag der ÖVP, also des Herrn Dr. Piffl-Percevic sowohl in der Dringlichkeit als auch inhaltlich mit. Es ist fassungslos, was hier in Graz passiert ist und wir sind hier bei den Opfern. Mir aber als Polizist geht es darum, kann man so etwas verhindern? Und welche Maßnahmen sollten wir setzen, dass wir das am ehesten verhindern können? Und hier bin ich wieder dort, wo ich heute bei meiner Anfrage war, bei der Polizei. Wir haben hier Dienststände, die untragbar sind und entgegen der Frau Taberhofer, es war zwar ein Ersttäter, was die Größe des Delikts und dem Umfang betrifft und was grauenhaft ist, aber es hat dort Vorzeichen gegeben. Es wurde ihm ja ein Waffenverbot ausgesprochen, es wurde ihm eine Waffe abgenommen und viele andere Dinge und hier stelle ich mir die Frage, kann man das mit mehr Polizei verhindern? Mit Sicherheit kann man eines machen und das ist, mit mehr Polizei kann man es genauer prüfen. Das ist unabdingbar und das ist wesentlich und wenn ich jetzt zurückgehe auf meinen dringlichen Antrag im November, am 19.11.2015, wo es um die Aufstockung der Polizei gegangen ist und dann eine Antwort bekomme, die vom Ministerium kommt, dass wir in zwei Jahren von 2013 weg 387 Beamte aufgenommen haben oder zugewiesen bekommen haben und gleichzeitig aber niemand spricht, wieviel in Pension gegangen sind, dann muss ich ehrlich sagen, kriege ich ein bisschen Kopfweh, das ist jetzt gelinde gesagt. Ich habe da die genauen Zahlen, was wir Dienststände gehabt haben vom Jänner 2010 oder Dezember 2010 bis Dezember 2015 und da ist der Unterschied bei den dienstbaren Beamten ein Beamter mehr, steiermarkweit waren es 3.120 2015 und 2010 waren es 3.121 und da erleben wir immer, dass vor Wahlen der Dienststand aufgestockt wird beziehungswiese versucht wird, weniger Versetzungen von der Steiermark weg, von Graz weg usw. und danach wird wieder das Alte weitergespielt oder die alte Situation hergestellt. Was mir aber ganz am Herzen liegt, das ist die Zukunft. Wir haben in unserer Schule Plätze derzeit für 75 Kolleginnen und Kollegen pro Jahr, das heißt 75, möglicherweise stocken wir es jetzt auf 100 auf, jene Beamten die den Sechs-Monats-Kurs machen, das ist in Wirklichkeit der Ersatz für die Zollwache, die wir abgeschafft haben, wo wir aber nichts nachbesetzt haben und jetzt haben wir aber Abgänge, also die Kollegen, die jetzt ausgebildet werden, werden 2018 in den Dienst kommen, da haben wir zu erwartende Pensionsabgänge von 200. Und jetzt erlauben Sie mir, etwas zu zeigen, das mache ich normal nicht. Wenn ich das sagen würde oder die FPÖ, dann würde das sehr schlimm sein: „Graz brennt und das Land schaut weg“. Das geht noch weiter, da sind zweimal zwei Doppelseiten „Graz brennt und das Land schaut weg“. Das ist die Zeitung der KDÖ 2013, das ist die Exekutive der ÖVP. Jetzt war der Innenminister immer in diesen Händen und von Ihnen gestellt und da hätte man nachsetzen können. Das ist ein Hilfeschrei der Polizei und die Frage ist, was kommt und darüber sollten wir nachdenken, um alle Möglichkeiten der Polizei in die Hand zu geben, sowohl Personal als auch finanziell, um solche Taten weitestmöglich einzugrenzen und zu verhindern. Danke (Applaus FPÖ). GR. Grossmann: Hoher Gemeinderat, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer schwierig, wenn sich Nichtjuristen über juristische Fragestellungen unterhalten. Aber ich denke, was der Antrag vom Kollegen Peter Piffl-Percevic eigentlich bedeutet ist, er hat es sogar in seinem Anfangsstatement ausgeführt. Er sagt, etwas, was noch nicht zu Ende gedacht ist, sollte Denkanstoß geben an zuständige Institutionen, um darüber nachzudenken, dass wir etwas tun und ich glaube, das sind wir den Grazerinnen und Grazern in jedem Fall schuldig. Insbesondere den Opfern dieser unglaublichen Tat. Und letztendlich mitten unter uns sitzt jemand, der unmittelbar dabei gewesen ist und dieses Trauma sozusagen, dieses Erlebnis, einen Menschen sterben gesehen zu haben, noch zu verarbeiten hat. Das, was wir ihnen geben müssen, ist die Sicherheit, dass wir uns in dieser Frage hinter die Opfer stellen und der Prävention vor solchen Dingen absoluten Vorrang einräumen und ich gebe dem Kollegen Moser Recht, dass wir viel mehr Einsatzkräfte brauchen, das ist gar keine Frage, da haben wir uns in diesem Gemeinderat oft genug dazu bekannt. Aber wir brauchen auch die präventive Wirkung des Strafgesetzes und ich denke, dass es in diesem Zusammenhang wichtig ist festzustellen, dass eine Klärung dessen, dass wir den Opferschutz über den Täterschutz stellen, wichtig ist und wenn ich schon zwischen den Zeilen lesen möchte im Antrag, dann sollte ich auch den Antrag und den Text lesen, Frau Kollegin, denn da drinnen steht, dem verstärkten Schutz auch möglicher künftiger Opfer Rechnung trägt und ausschließt, dass gefährliche, geistig abnorme Schwerverbrecher wieder vorzeitig auf freien Fuß kommen. Und es geht darum zu sagen, die Gesellschaft hat die Aufgabe, Menschen, die zu einer solchen Tat fähig sind, nicht nur einer medizinischen Behandlung zu unterziehen, das stellen wir nicht in Abrede, sondern vor allen Dingen auch die Bevölkerung davor zu schützen, dass diese Täter wieder zu Täter werden können und deshalb unterstützen wir diesen Antrag vollinhaltlich (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ) angenommen. StR.in Rücker: Bevor meine Kollegin noch einmal den Antrag von uns einbringt, möchte ich doch jetzt noch zwei oder drei Punkte aufgreifen, die rund um den Antrag gesagt wurden. Ich kann das Bedürfnis vollkommen nachvollziehen, auch aufgrund der angemerkten Betroffenheit, aufgrund der noch immer da existierenden Wut auf diese unverständlichen Emotion heraus, was hier passiert ist und es ist alles gesagt worden und das würde ich nur unterstützen, dass es ein schreckliches Trauma für die ganze Stadt ist, das uns noch lange begleiten wird. Aber zwei Punkte, zuerst Michael Grossmann noch einmal und auch zur Argumentation der ÖVP. Wenn es ein System gibt, dass Krankheit definiert und auch definiert, ab wann sie geheilt ist. Jetzt kann man darüber reden, wie diese Gutachterstrukturen ausschauen müssen, wie abgesichert das sein muss, wie sehr Gutachter nicht alleine gelassen werden müssen usw. Darüber muss man diskutieren, da bin ich voll dabei, das muss verbessert werden, es kann nicht ein Gutachter alleine zum Beispiel darüber entscheiden bei so einer essentiellen Gefährdung, die von einer Person bis zu dem Zeitpunkt ausgegangen ist. Aber wenn ihr sagt, so lange wie nötig, was heißt, so lange wie nötig? Heißt das, dass jemand, der irgendwann einmal geheilt ist, und gehen wir davon aus, dass das auch möglich ist oder gehen wir davon aus, dass jemand, der eine schwere psychische Erkrankung hat, nie geheilt werden kann? Darüber müssen wir uns dann ganz grundsätzlich, und das ist keine rechtliche Frage mehr, das ist schon fast eine rechtsphilosophische Frage und eine medizinische Frage und das Recht sieht vor, dass es die Möglichkeit gibt, irgendwann wieder gesund zu werden, wenn es denn so ist. Das muss aber natürlich bestens abgesichert sein, das wäre dann so lange wie nötig. Dass aber du noch einmal argumentiert hast und was auch hinter eurem Antrag steht, jemand, der einmal so ein Verbrechen begangen hat, weil er so schwer krank war, dem wird niemals mehr zugestanden, dass er gesund werden kann. Das heißt, der muss für immer weggesperrt werden, das heißt, das hast du, Herr Bürgermeister, ja auch schon so formuliert und da ist ein Haken drinnen. Weil es heißt, es gibt keine Heilung und wir gehen davon aus, dass Heilung ausgeschlossen ist. Ich will jetzt nicht auf den strafrechtlichen Tatbestand, dass es auch ein Resozialisierungsgesetz, wenn jemand strafrechtlich, in dem Fall gibt es keine strafrechtliche Verantwortung, weil der Täter als nicht zurechnungsfähig erklärt wurde. Warum er dazu erklärt wurde, auch darüber kann man streiten, können wir von hier aus nicht beurteilen, es gibt die einen oder anderen, die sagen, diese Begutachtung ist zweifelhaft, ok, dann muss man daran arbeiten, dass das besser abgesichert ist und auch dass mehr darüber schauen, sagen wir einmal so, dass genauer hingeschaut wird. Also ich sehe da ein bisschen ein Problem drinnen zu sagen, für immer wegsperren, weil Heilung nicht möglich ist, da muss man noch einmal diese Diskussion von vorne führen. Und beim zweiten Punkt, den ich anmerken möchte, und da bin ich jetzt in zwei Punkten vollinhaltlich beim Herrn Gemeinderat Moser, das wird die FPÖ vielleicht überraschen, aber er hat nämlich was angesprochen, was mir wieder einfällt, wenn wir solche Debatten führen. Wann immer wir davon reden und hören was in Österreich zum Thema Budgets und Budgetkonsolidierung stattfinden muss, dann hören, wir insbesondere vom euch sehr nahen Wirtschaftsbund zum Beispiel, auch das letzte Mal wieder von der Industriellenvereinigung, aber auch vom Rechnungshof und von vielen Experten/Expertinnen, nicht nur ÖVP-nahe, aber eher so dem Bereich des liberal-konservativen Bereichs nahestehend, dass die Kosten im öffentlichen System eingespart werden müssen. Das bedeutet, dass Köpfe im öffentlichen Verwaltungssystem eingespart gehören, das ist immer die Antwort, wenn es darum geht, wie kommen wir mit dem Budget weiter: Kosten reduzieren. Köpfe einsparen heißt, Polizei nicht ausstatten, heißt Sozialarbeit nicht ausstatten, heißt Jugendwohlfahrt hinuntersparen, das heißt, genau dort reduzieren, wo der Ansatzpunkt liegt bei einer komplexen und einer schwieriger werdenden Gesellschaft. Ich bin beim Bürgermeister, wenn er sagt, es gibt immer mehr psychisch sehr schwer gestörte Menschen, ja, das stimmt. Aber es gibt auch sonst immer mehr komplexe Probleme und wir wissen und auch von diesem Täter, auch da bin ich beim Herrn Gemeinderat Moser, wussten wir, dass eine Wegweisung stattgefunden hat, dass ein waffengesetzlicher Verstoß vorgelegen hat, das heißt, dass für Täterarbeit im Vorfeld dafür keine Ausstattung da war, nicht genug, man hat damals das auch nachgeprüft, es gibt am Land fast keine Strukturen für Täter, die schon einmal verurteilt wurden, aber regelmäßig hören wir, dass genau dort gespart werden muss und das ist ein Widerspruch, den will ich einfach da noch einmal hereinholen. Wir müssen uns überlegen, was es heißt, immer zu sagen, die Verwaltung muss eingespart werden, es heißt, dass genau dort gespart wird. Und der Maßnahmenvollzug, ich habe FreundInnen aus meiner Sozialarbeitszeit, die im Maßnahmenvollzug arbeiten, ihr müsst euch einmal anschauen, unter welchen Bedingungen die arbeiten. Es sind die Dienstposten teilweise nicht besetzt, das heißt, da arbeiten PsychologInnen, psychologisch geschultes Personal, aber auch du wirst wissen, auch im Strafvollzug sonst, da arbeitet man andauernd und da werden dann Fehler auch passieren, womöglich auch Fehlentscheidungen und wenn wir diese Kurbel weiter nach unten drehen, ist das auch ein Aspekt, den ich einfach da nur kurz noch einmal anmerken will, weil der Herr Gemeinderat Moser mich darauf gebracht hat. Aber noch einmal darauf zurückkommen zu unserem Antrag, ja, es muss was getan werden, ja, das Thema ist dringlich und ja, es wird im System nachzudenken sein, wie wir hier einen höheren Schutz für die Opfer oder eben auch vor zukünftigen Tätern erzielen, das ist gar keine Frage, da sind wir voll dabei (Applaus Grüne). GR. Rajakovics: Also in der Debatte möchte ich nur eines festhalten. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass grundsätzlich so eine Tat ja nicht von einem normalen Menschen begangen wird. Insofern ist es, und das ist auch die Folge in diesem Fall gewesen und ich habe mich nur erkundigt beim damals zuständigen Richter, ob nicht auch der Herr Fuchs unzurechnungsfähig gewesen wäre, der Herr Fuchs hat drauf bestanden, zurechnungsfähig zu sein, deshalb hat es auch diese Prüfung nicht gegeben. Das heißt, jemand der so etwas macht, da passt irgendetwas nicht und da fehlt irgendwas, das ist nicht automatisch eine Krankheit, dass ich nicht weiß, was ich getan habe. Ich denke mir, natürlich unterscheidet sich eine Tat im Vorsatz von einem Affekt, aber im Nachhinein zu behaupten, eine Psychose oder etwas zu dem Tatzeitpunkt gehabt zu haben, wo ich sonst eigentlich ganz normal ansprechbar bin… Zwischenruf StR.in Rücker: Das können wir nicht beurteilen. GR. Rajakovics: können wir nicht beurteilen, dafür gibt es Psychologen, aber es macht den Anschein auch in der Öffentlichkeit, dass quasi der Schutz des Täters vor dem Schutz der Opfer kommt und zwar deshalb, weil mit dieser Diagnose der Prozess für die Tat an sich nicht stattfindet. Und da, glaube ich, kann man sehr wohl einmal nachdenken darüber, ich habe es auch nicht präsent, wie so etwas formuliert sein könnte oder wie der Gesetzgeber drauf reagieren könnte, aber die Frage ist, ob es nicht jedenfalls notwendig ist, die Tat auch zu beurteilen und dafür ein Strafausmaß festzusetzen, dann kann ich noch immer parallel jemanden zu einer Behandlung, wenn es notwendig ist, auch in eine dafür entsprechende Anstalt einweisen. Ich meine, dass das nicht alles immer ganz so sicher ist, sieht man ja gerade an dem Kollegen, der da aus Göllersdorf nach Vasoldsberg gekommen ist und jetzt fort ist. Also dass dann doch eine gewisse Skepsis da ist, dass das immer alles eh quasi für immer ist und dass da nichts mehr passieren kann, daher wenn jemand für seine Tat zur Rechenschaft gezogen werden soll, dann braucht es einen Prozess und ein Strafausmaß. Parallel dazu kann auch eine Einweisung erfolgen, sodass auch eine Behandlung erfolgen kann und von der kann er auch wieder geheilt werden. Sollte diese Heilung nach fünf Jahren stattfinden, dann denke ich, wäre auch im Sinne der Opfer es klar, dass der Rest der normalen Haftstrafe, die für die Tat ansteht, an und für sich noch abzusitzen wäre. Ich bin kein Jurist, daher kann ich das jetzt nicht genau ausformulieren, aber nicht mehr und nicht weniger ist der Denkanstoß, den wir haben. Wir wollen, dass letztlich die Opfer das Gefühl haben, dass für Taten auch jemand einstehen muss, dass dafür auch so etwas wie eine Sühne gibt, die in Form eines Strafausmaßes auch ausgesprochen wird. Und das, glaube ich, kann man einer Gesellschaft sehr wohl zumuten, dass sie über so etwas einmal nachdenkt und nicht von vorneherein zu sagen, also, wie du selbst gesagt hast, liebe Lisa, die psychischen Erkrankungen in Form von Burn out, wissen wir alle, dass sie im Vormarsch sind. Also kann bald einmal jeder sagen, dass er irgendwas nur im Affekt gemacht hat und wenn er auch noch entsprechend clever ist, kann er das auch dem Psychologen... Ja, die Spezialisten, die haben wir in allen Ämtern überall und wir wissen, dass auch Jugendliche schon sehr gut mit den Sozialarbeitern usw. spielen können und ihre Geschichten ihnen dann auch so servieren, wie sie es für ihre Entscheidung und wie sie am liebsten behandelt werden wollen, brauchen. Deshalb nichts dagegen, dass auch natürlich ein Psychiater darüber entscheidet, ob es auch zu einer Behandlung kommen muss, aber ich denke auch im Sinne der Opfer, es muss auch parallel dazu die Tat an sich angeschaut werden und dieses Strafausmaß muss für den Täter gelten. Ich würde eine Ausnahme machen, wenn ich sage, wenn jemand von Geburt an geistig behindert ist, ist er unzurechnungsfähig, aber in der Gesellschaft, wo so viele Psychosen sind, dass sie dann quasi im Nachhinein den Tatzeitpunkt… dann bin ich plötzlich, wo ich ja sonst in dieser Gesellschaft gelebt habe, gearbeitet, Schule gegangen bin und plötzlich bin ich dann nicht mehr zurechnungsfähig, sage ich, ok, wenn das so ist, dann soll eine Behandlung erfolgen, aber die Tat an sich gehört aus unserer Sicht sehr wohl angeschaut und dazu, denke ich mir, sollte man zumindest einmal im Justizministerium nachdenken und das ist die Anregung, die wir heute geben wollen (Applaus ÖVP). Bgm. Mag. Nagl: Ich darf mich in der Frage jetzt auch zu Wort melden, auch auf die Gefahr hin, dass man mir weiterhin vorwirft, dass ich auch aus Emotion heraus meine Fraktion gebeten habe, darüber nachzudenken, was wir denn auch in Richtung Wiener Parlament und auch dem zuständigen Justizminister unter Umständen gemeinsam von Graz aus als Bitte senden möchten. Die Zeiten, auch bei uns in Europa, ändern sich dramatisch, das sorgt bei uns allen für Nachdenken nach Lösungssuche, bei vielen aber auch und auch bei uns in manchen Tagen, auch bei mir, durchaus auch für Ängste, wie geht das alles weiter. Wir haben einen Terrorismus in einer Art und Weise, auch einen religiösen Fanatismus, den wir nie wollten, wir haben immer mehr Menschen, die beklagen, dass sie psychosomatisch erkranken, die Burn-out-Ziffern, besonders auch in unserem Bundesland, erreichen Dimensionen, das gab es trotz enormer Belastung in vorhergehenden Generationen in der Form eigentlich nicht und es passt natürlich jetzt zu diesem Jahresgedenktag auch dazu, aber wenn ich alleine die Meldungen in den Medien der letzten 14 Tage hernehme, mache ich mir schon ernsthaft Sorgen, ob wir mit unserem derzeitigen Rechtssystem, das im Übrigen auch durch Parlamentarier von Bürgern gemacht wird, noch in Zukunft passen wird. Emotion ist manches Mal vielleicht auch ganz gut, wir sagen ja oft, wir denken alles mit dem Kopf, wir sollten vielleicht auch manchmal wieder das ausdrücken, was ich von so vielen Menschen auch aufgrund der Diskussion, die wir in Graz erleben mussten, also dieser fürchterlichen Amoklauf, was ich jetzt bei den Bürgerinnen und Bürgern erlebe. Es gibt zwei Dinge, das eine ist, dass wir alle wissen, dass Rechtsprechung nicht immer mit Gerechtigkeit zu tun hat, aber ich stelle fest, bei den Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, dass es bei allem, vor allem bei Verbrechen und Taten gegen Leib und Leben, mittlerweile für viele ein viel zu geringes Strafausmaß gibt. Wir haben vor wenigen Stunden ein Urteil bekommen, wo jemand ein zehnjähriges Kind brutalst missbraucht hat und wer zugehört hat bei Staatsanwaltschaft und Richtern, das Ausmaß dieser Brutalität und ein Schuldspruch, der noch nicht rechtskräftig ist, von sechs Jahren entspricht nicht mehr ganz dem Verständnis der Bevölkerung und wünscht sich ein höheres Strafausmaß, das ist die eine Geschichte. Die zweite Geschichte ist, und da könnte ich jetzt noch andere Fälle anführen, die zweite Sorge ist bei vielen Menschen, dass wir durch den sehr behutsamen Umgang genau in das, was auch die grüne Fraktion und auch die KPÖ jetzt gesagt hat, behutsam deswegen, wenn es darum geht, ist jemand erkrankt und handlungsfähig oder nicht, auch eine Diskussion haben, dass man sagt, ja darf man das Rechtssystem da jetzt überhaupt verändern in der Form, ja oder nein, und der Thomas hat es jetzt gerade beschrieben. Ich glaube, man sollte differenzierter vorgehen, wenn jemand von klein auf aufgrund eines Geburtsfehlers oder sonst was garantiert nie handlungsfähig ist, muss ich ihn vielleicht anders betrachten als jemanden… Zwischenruf: Das kann uns allen passieren. Bgm. Mag. Nagl: Ja, das ist schon alles gut, deswegen schlagen wir ja vor, du sollst verurteilt werden und dann reden wir über deinen Seelenzustand und Gesundheitszustand und jetzt sage ich das auch dazu: Drei Gutachter ist immer gut, weil dann gibt es zumindest ein 2 : 1-Verhältnis, ich traue mich wetten, noch ein Gutachter dazu und wir haben vielleicht wieder einen Gleichstand. Die „Gutachterritis“ in diesem Land stört uns in vielen Bereichen und das verstehen die Menschen da draußen langsam gar nicht mehr, was eigentlich los ist in der Republik. Und wenn ein Mann hergeht und seine Ex-Frau mit fünf Schüssen hinrichtet und danach vielleicht eine Diskussion aufkommt, ob er da betrunken war oder nicht, ja hat er es vorher getrunken oder nicht, welcher Gutachter soll in seinem Leben das noch einmal feststellen, ob er zu dem Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig war oder nicht, dann gibt es einfach sehr, sehr viele Fragen, die in der Bevölkerung aufschlagen und auch die Wortmeldungen der Rechtsverteidigung jetzt in unserem Fall des Amokfahrers, die jetzt da gerade wieder kursieren, ich weiß nicht, ob es ein Gerücht ist oder ob das schon tatsächlich ist, dass die Anwältin darüber nachdenkt, ob jetzt die Fußfessel dann beantragt werden soll etc., führt sicher nicht dazu, dass die Menschen ein größeres Sicherheitsgefühl haben. Und jetzt kommt für mich der wichtige Punkt, wir müssen selber auch, glaube ich, im Parlament und im Ministerium wieder darüber nachdenken, ob die Schutzfunktion auch tatsächlich gegeben ist und der Fall Vasoldsberg, da hat der Thomas jetzt auch was gesagt, wenn ich dann nur höre, wie unglücklich der Bürgermeister ist, dass eigentlich in einer ungeeigneten Einrichtung ein Mann verwahrt wird, der Bürgermeister gar nicht weiß, wie viele dort waren und zusätzlich die Volksschulkinder dorthin zum Essen geschickt hat ins selbe Gebäude, auch das wurde mir zugetragen, dann verstehen die Menschen bald gar nichts mehr, was eigentlich in unserem Staate Österreich los ist. Und jetzt komme ich zum Thema Polizei, ich habe gestern eine Sendung, oder vorgestern, gesehen, wo man gesagt hat, wer hat am besten reagiert und man sagt England hat diese derzeitigen Bedrohungen am besten im Griff, weil sie ihre Polizei viel besser ausgerüstet hat, total verstärkt hat und auch damit in der Chance ist, früher, wenn ich so sagen darf, das eine oder andere abzufangen. Diese Differenzierung ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig, noch einmal, das was wir möchten, ist zu sagen, du bekommst einmal für deine Tat ein Strafausmaß, dann kann ich sagen, warst du zurechnungsfähig, bist du krank, dann kann er ja ruhig auch betreut werden in einer entsprechenden Einrichtung, die aus meiner Sicht noch viel stärkere Schutzbedingungen braucht als das, was wir zur Zeit vielleicht auch im Land dort oder da haben und für den Fall, dass jemand attestieren sollte, dass diese Person wieder gesund ist, sollte er den Rest seiner Zeit für diese Straftat, die er begangen hat, darüber nachdenken können und wenn es lebenslänglich ist, dann soll es auch lebenslänglich aus meiner Sicht bleiben. Auch da verstehen viele in Österreich nicht mehr, warum man nach ein paar Jahren guter Führung auch schon wieder heraußen ist und aus diesem Grund haben wir das jetzt auch so formuliert, dass möglichst Parlament und Ministerien darüber nachdenken sollen. Ob es jemals dazu kommt, ob Juristen in Österreich auch bereit sind, dieses Gesamtsystem zumindest einmal wieder zu hinterfragen, weiß ich nicht aber ich spüre nur, da draußen, und das nehme ich weg von den Emotionen, dass die Menschen sagen, gibt es da überhaupt noch eine Gerechtigkeit, ist es nicht auch ein Affront jenen gegenüber, die Opfer zu beklagen haben, was ja jetzt vielleicht auch mit juristischen Schachzügen alles vorbereitet wird, um sich auch vielleicht einer Strafe zu entziehen? Ich kann es nicht sagen, ich kenne den Täter nicht, ich bin ihm einmal begegnet, aber die Menschen, die mit dabei waren, den Valentin, die unbekannte Frau aus Graz und auch das erste Opfer, das ich zudecken musste, aber auch jetzt bei unserem nachträglich verstorbenen Großvater und Familienvater, der an den Folgen dieser Verletzungen jetzt trotzdem auch verstorben ist, in diesen Familien stellen sich schon, glaube ich, sehr, sehr viele die Frage, wir haben ja die Chance diese Personen zu einem Teil auch am Montag hier im Gemeinderat auch wieder bei uns zu haben, wir wollen sie stärken, wir wollen ihnen ein bisschen Unterstützung geben, aber die stellen sich schon auch die Frage, ob es auf dieser Welt eine Gerechtigkeit gibt, vor allem auch bei uns in unserem Lande und deswegen halte ich die Diskussion durchaus für wichtig und vielleicht ist Emotion auch manchmal notwendig. Die Menschen draußen verstehen momentan sehr oft unser Justizsystem nicht mehr, weil das Ausmaß der Strafen auch zum Teil wirklich zu gering ist (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Grabe: Michael Grossmann, zu deiner Wortmeldung vorher. Wie war das, man soll nicht zwischen den Zeilen lesen, sondern die Sätze lesen? Ich glaube, es ist unnötig für so eine Sache, das zu tun. Ich habe die Sätze gelesen, es steht in diesem Antrag genau das drinnen, was wir kritisieren, nämlich die Aufhebung, die Überlegung, den bisherigen Maßnahmenvollzug aufzuheben. Steht genauso auch so da drinnen, so ist der derzeitig praktizierte Umgang mit geistig abnormen Rechtsbrechern generell zu hinterfragen. Das entspricht dem, was in der Wortmeldung von Thomas Rajakovics war, das entspricht dem, was der Wortmeldung des Herrn Bürgermeister zu entnehmen ist. Die grundsätzliche Aufknüpfung dieses Prinzips des Maßnahmenvollzugs, dass jemand, der nicht zurechnungsfähig ist, nicht für diese Tat verurteilt werden kann. Die Einweisung in eine psychiatrische Anstalt ist, wenn man schon will, diese Vergeltungsstrafe ist jedenfalls auch Strafe genug. Die Leute, weil es jetzt geheißen hat und das Beispiel Vasoldsberg kommt, natürlich schlimm, wenn einzelne Leute aus so einem Maßnahmenvollzug, weil zu wenig Ressourcen sind, weil zu wenig Polizeimöglichkeiten sind, weil zu wenig Ressourcen für Psychiaterinnen und Psychiater usw. sind, dass da dann solche Unglücke passieren. Das ist schlimm, passiert allerdings auch im Strafvollzug und das ist jetzt nicht das Argument, um das es geht. Ich bleibe jetzt einmal bei den Punkten, die eigentlich vom Motivenbericht und der Diskussion Thema waren. Es ist gegangen um Opferschutz, hast du am Anfang, Peter, mehrmals betont. Da sind wir alle voll und ganz dahinter, deswegen unser Abänderungsantrag, dass genauso auch für den Opferschutz mehr Mittel investiert werden, damit mehr therapeutische Beratung möglich ist. Ich kenne es zum Beispiel aus dem Bereich vom sexuellen Missbrauch, es gibt ganz, ganz wenige Stellen, wo man fast kostenlose Psychotherapie bekommt. Ist für Etliche einfach nicht leistbar, solche Maßnahmen, das ist das, was wir mit Opferschutz ganz, ganz dringend verbinden. Die andere Form, dass der Täter von der Gesellschaft ferngehalten wird, damit das nicht noch einmal passiert, das ist genau das, was der Maßnahmenvollzug auch macht. Die Leute laufen nicht mehr auf der Straße herum und können dort verbrecherische Dinge tun, die sind im Maßnahmenvollzug weggesperrt. Zwischenruf GR.in Potzinger: Der Vasoldsberger läuft frei herum. GR.in Mag.a Grabe: Ich habe jetzt gesagt, Sissi, ich habe gesagt, es gibt sowohl in dem einen als auch in dem anderen System leider immer wieder schlimme Pannen, die sind auch dazu zurückzuführen, dass zu wenig Ressourcen da sind. Das gibt es genauso im Strafvollzug, dass immer wieder bei Freigängen usw. das passiert, darum geht es aber nicht, es geht um die Frage des Opferschutzes und unser Abänderungsantrag ist daher, und ich danke daher für die Unterstützung, die mir von der KPÖ signalisiert wurde, der Gemeinderat tritt am Petitionsweg an den Bundesminister für Justiz heran und ersucht erstens um eine geeignete und verstärkte Qualitätskontrolle von Sachverständigengutachten im Strafverfahren und im Maßnahmenvollzug sowie zweitens, und das ist jetzt diese Opferschutzsache, um einen Ausbau der Unterstützungsmaßnahmen für Opfer von Straftaten, insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung einer längerfristigen begleitenden therapeutischen Betreuung. Das ist das, was wir unter Opferschutz verstehen und ich danke denen, die diesen Abänderungsantrag unterstützen und damit dazu beitragen, dass eine der Grundlagen unseres Rechtssystems, der Maßnahmenvollzug, nicht umgestürzt wird. Danke (Applaus Grüne). GR. Mag. Moser: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Ich glaube, wir haben uns jetzt in Summe zu lange mit dem Täter befasst und das ist wie sehr oft, in den Medien kommt dann rüber, was passiert mit dem Täter, aber nicht oder zu wenig mit den Opfern und das sollten wir einmal wesentlich verstärken. Für mich ist eines, und das ist, dass unser Rechtssystem in dem Bereich und die Entscheidung darüber, dass ein Täter so sehr unfassbare Taten begangen hat und solche Opfer verursacht hat und so viel Leid verursacht hat, nicht verurteilt wird, das geht an der Bevölkerung vorbei. Das gesunde Volksbewusstsein verlangt etwas anderes und das hören wir von den Bürgern. Da ist eine Unzufriedenheit, wenn jetzt Gutachter entscheiden und das Volksbewusstsein, das in die Gerichte getragen wird, der Volksentscheid, die Geschworenengerichte werden durch Gutachten von ihrer Tätigkeit ausgeschlossen. Die Tat wird nie ganz aufgeklärt, in welchem Umfeld war der Täter, Herr Bürgermeister, Sie haben es selbst gesagt, ich bin da ganz bei Ihnen, war es religiöser Fanatismus, wo waren die Gründe usw. und das ist schade, das wird nie öffentlich werden und da ist auch das Empfinden eines Polizeibeamten unfassbar. In diesem Sinne bin ich ganz beim Kollegen Rajakovics, aber auch beim Herrn Bürgermeister, da muss einiges passieren. Danke (Applaus FPÖ). StR.in Rücker: Ich möchte noch einmal kurz, es ist ja nicht so, dass hier von einer Gesetzeslage die Rede ist, die irgendwer einmal so schnell aus dem Ärmel geschüttelt hat. Da haben sich ja sehr viele Leute, und so wie ein Rechtssystem aufgebaut ist in Österreich, das ja, wie wir gesagt haben, auch eine der zivilisatorischen Leistungen dieser Gesellschaft ist, dass wir dort stehen, wo wir sind, das immer verbesserbar ist, klar. Da gibt es ja viele Überlegungen dahinter und das ist jetzt nichts, was man irgendwie so ohne eine Expertise und einer intensiven Diskussion von unterschiedlichsten Menschen so praktiziert wird. Jetzt bin ich natürlich durch das gesunde Volksempfinden schon ein bisschen aufgeschreckt, weil, was heißt das? Wenn wir diese Türe weiter aufstoßen, das heißt, dass wir, wenn wir über das gesunde Volksempfinden weiterreden und dann Justiz über das läuft, was heißt das für solche abscheulichen Täter, er ist ein abscheulicher Täter. Was heißt das in der Folge für eine abscheuliche Justizdiskussion, die wir dann haben, weil dann reden wir irgendwann womöglich doch auch über eine Todesstrafe, über andere Sanktionen, wir hatten heute schon Aufrufe zur Lynchjustiz, die wir auch schon diskutiert haben, das heißt, ein gesundes Volksempfinden hat hoffentlich immer dort die Grenze, wo die Politik die Verantwortung hat, für das Gemeinwohl zu sorgen und dort ist die Politik verantwortlich auf Grundlage guter Grundlagen und guter Expertisen, Entscheidungen für ein Rechtssystem zu treffen und da wünsche ich mir schon, dass man sich da nicht herbeiwünscht, dass dann das gesunde Volksempfinden Urteile fällt, das wünsche ich mir nicht (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Ich habe eine ganz, ganz wichtige Bitte. Gerade, weil wir jetzt in einer auch sehr heiklen Zeit sind. Es gibt das Empfinden, dass wir zu oft, und das hat der Herr Gemeinderat Moser jetzt auch gerade gesagt, immer wieder über, fast schon über den Täterschutz und zu wenig über den Opferschutz sprechen und wenn man das, was Dr. Peter Piffl-Percevic jetzt vorgeschlagen hat, genau liest und zwar nur den Antragstext, dann ist alles möglich, auch das, was in eurem Abänderungsantrag der Grünen jetzt mithineinverpackt wurde, weil es heißt, der Gemeinderat tritt am Petitionswege an den zuständigen Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstätter heran, um eine Änderung des österreichischen Strafrechtes zu prüfen, die verstärkt dem Schutz auch möglich künftiger Opfer Rechnung trägt und ausschließt, dass gefährliche, geistig abnorme Schwerverbrecher wieder vorzeitig auf freien Fuß kommen. Wenn er diesen Auftrag ernst nehmen wird, so hoffe ich, dann wird Repression, Prävention, Schutz der Opfer, verstärkter Einsatz von Ressourcen vielleicht auch die Antwort eines Ministers sein, aber vielleicht auch die Debatte drüber, ob das wirklich in Österreich auch reicht, dass wir ein bis drei Gutachten jedes Mal in Auftrag geben und immer mehr Juristen, die in der Verteidigung sind, auch versuchen, und das ist ganz normal, wenn ich so sagen darf, im Bereich der Justiz auch da versuchen, wieder zu schauen, welchen Weg kann man wählen, das ist ja auch die Aufgabe eines Verteidigers, um ein möglichst geringes Strafmaß auch zu erzielen. Und mehr oder weniger steht nicht drinnen, dass wir einen Vorschlag haben und dass jeder von uns da auch in den Fraktionen vielleicht leicht unterschiedlich denkt, ist da offen geblieben. Wir ersuchen ja auch die höchste Stelle der Justiz, nämlich unser Ministerium, drüber nachzudenken und mehr oder weniger ist es nicht. Da kann das alles mitvorkommen, schade ist auch, weil dieser Abänderungsantrag, wenn ich so sagen darf, kann ja nur ersetzen, deswegen wird er wahrscheinlich dann auch keine Mehrheit kriegen, so wie sich jetzt alle zu Wort gemeldet haben, aber das ist eh inkludiert. Zwischenruf unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Gibt es den jetzt schon als Zusatzantrag? GR.in Potzinger: Herr Bürgermeister, hohes Haus, geschätzte Damen und Herren! Ich war gestern am Abend bei der Maturafeier des Pestalozzi-Gymnasiums. Die Dankesrede hat eine junge Afghanin gehalten, die erfolgreich maturiert hat. Ihre Eltern sind vor einem Jahr in der Grazbachgasse von dem Amokfahrer niedergestochen und schwerst verletzt worden. Ihre Mutter traut sich noch immer nicht aus dem Haus. Höchste Bewunderung für diese junge Frau, die trotzdem jetzt ihren positiven Schulabschluss gemacht hat und an diesen Rechtsstaat in Österreich glaubt. Wir haben davon gesprochen, dass der Täter entsprechende Strafe bekommen soll, aber auch eine Tat zu sühnen ist und wenn es um Schwerstverbrechen gegen Leib und Leben geht, dann muss es auch die entsprechende Strafe geben. In Amerika gibt es dann eben dreimal lebenslänglich und selbst bei guter Führung bleibt immer noch lebenslänglich übrig. Ich erinnere an einen Fall, der lang zurückliegt. In Graz gab es den Fleischermeister Hold, der einige Briefträger bestialisch ermordet, zerstückelt und eingefroren hat, dann war er Tischtennismeister in der Karlau, der lebt jetzt in Salzburg, der hat seine Strafe verbüßt, wegen guter Führung vorzeitig entlassen, geht er jetzt in Salzburg spazieren. Ich möchte ihm nicht begegnen. Eine junge Frau, eine Grazerin, ist vor Weihnachten am Schloßberg von einem Gewalttäter bewusstlos geschlagen und, wären nicht andere eingeschritten, zu Tode geprügelt worden, sie war lange im Spital, sie ist bis heute schwerst traumatisiert, sie ist ihrem Peiniger vor kurzem am Jakominiplatz begegnet, weil der auf freiem Fuß angezeigt ist. Da ist, glaube ich, höchste Zeit, dass schwere Gewalttaten so bestraft werden, dass die Bevölkerung das Gefühl hat, der Rechtsstaat schützt mich und wenn Schwerstverbrechen passiert sind und bestialisch gemordet wurde, ob unter Alkoholeinfluss, Drogeneinfluss, wegen Wut im Bauch, Rausch oder sonstigen Gründen, dann ist diese Person für den Rest des Lebens nicht mehr in Freiheit zu entlassen, es geht um den Schutz der Bevölkerung, wir haben die Verantwortung und noch ein kurzes Wort zum Opferschutz. Ich muss es anbringen, ich möchte wirklich zustimmen allen, die sagen, wir brauchen mehr Geld für Psychotherapie, für Opfer, Opfer von sexueller Gewalt, wieder einmal ein Plädoyer für das Grazer Kinderschutzzentrum, eine Botschaft auch an Land und Bund, dort wird so viel für die Opfer getan, da müssen wir noch stärker werden (Applaus ÖVP). GR. Dr. Piffl-Percevic: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Bis jetzt gibt es meinen Antrag und einen eingebrachten Abänderungsantrag der Grünen, dem wir, und ich nehme an, auch die Mehrheit, nicht zustimmen werden. Es gibt aber offensichtlichen Konsens, wenn unser Antrag in der Urfassung durchgeht, dass alle oder viele einem Zusatzantrag zustimmen, der genau, aber nicht als Abänderungsantrag, sondern fast wortgleich als Zusatzantrag ist, damit ist der ursprüngliche Antrag beschlossen mit diesem Zusatz. Und ich darf ihn daher verlesen, in meinem Schlusswort, damit ist er ja auch eingebracht, der Abänderungsantrag von der Daniela ist ja schon eingebracht. Also das ist dann auch ein gemeinsamer Zusatzantrag von der Daniela und von mir: Besonders wird der Bundesminister für Justiz um Veranlassung einer geeigneten Qualitätskontrolle von Sachverständigengutachten im Strafverfahren und im Maßnahmenvollzug sowie um einen Ausbau der Unterstützungsmaßnahmen für Opfer von Straftaten, insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung einer längerfristigen begleitenden therapeutischen Betreuung, ersucht. Ich ersuche meinem Antrag und dem gemeinsamen Zusatzantrag zuzustimmen. Danke (Applaus ÖVP). Der Abänderungsantrag der Grünen wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) angenommen. Der Zusatzantrag wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ und FPÖ) angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Die nächsten dringlichen Anträge würde ich gemeinsam abhandeln wollen. Einmal der dringliche Antrag von der ÖVP, eingebracht von Daniela Gmeinbauer als Klubobfrau und dazu den dringlichen Antrag der Grünen, eingebracht durch Herrn Klubobmann Dr. Gerhard Wohlfahrt. Seiner ist „Wahlkampfkostenbeschränkung und Transparenz bei den Klubförderungen“, Daniela Gmeinbauer „Sieben Punkt für Transparenz und Fairness bei Wahlkämpfen“. 2) Sieben Punkte für Transparenz und Fairness bei Wahlkämpfen GR.in Gmeinbauer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Gmeinbauer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, liebe Besucher am Balkon! Wir erleben zurzeit ein massives Auseinanderdriften der Gesellschaft. Die Tonalität in Internetforen ist immer öfter jenseits der Grenze, die unter Meinungsfreiheit verstanden wird, denn diese geht von grundsätzlichen Werten wie Respekt und Wertschätzung des Mitmenschen aus. Auch seitens der Politik nivelliert sich die Kommunikationskultur leider nach unten. Der politische Diskurs bleibt häufig auf einer Schwarz-/Weiß-Ebene und jene, die diesen Diskurs transportieren, passen sich dieser Kommunikationsform an. Daher sind auch die Wahlkämpfe zunehmend zu Materialschlachten statt zu Inhaltsschlachten geworden. In Wahlkampfzeiten potenzieren sich diese Faktoren noch und das Bild, das den Bürgerinnen und Bürgern geboten wird, ist dann oftmals keine gute Werbung für die Demokratie. Daher schlägt die Grazer Volkspartei vor, dass wir uns als Grazer Parteien zu einem Transparenz- und Fairnessabkommen bekennen und dieses zeitgerecht für den Gemeinderatswahlkampf beschließen. Dieses Abkommen soll aus unserer Sicht folgende sieben Punkte enthalten: Wie schon zu zwei Wahlkämpfen ein Fairnessabkommen, das vom Menschenrechtsbeirat überprüft wird. Bei der nächsten Wahl wird ein Limit für die Wahlkampfkosten im Rahmen einer Parteienvereinbarung festgelegt und im Gemeinderat beschlossen. Alle Spenden an die Parteien werden offengelegt sowie alle Agenturverträge der Parteien werden offengelegt. Die Kosten der Werbeeinschaltungen der Parteien in den diversen Medien werden offengelegt. Die Menge der Plakatflächen und Dreieckständer wird im Rahmen einer Parteienvereinbarung beschränkt, zusätzliche 18 beziehungsweise 24 Bogen Plakat-flächen, die unter anderem auch unser Stadtbild verschandeln, werden nicht mehr genehmigt und die Überprüfung der Einhaltung der Parteienvereinbarung zur Wahl soll durch den Grazer Stadtrechnungshof erfolgen. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat beauftragt die Klubobleute der im Gemeinderat vertretenen Parteien im Rahmen der Klubobleutekonferenz unter Einbeziehung der Magistratsdirektion, eine Parteienvereinbarung zu Transparenz und Fairness auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung in der Oktobersitzung vorzulegen. Ich bitte um breite Zustimmung. Dankeschön. 3) Wahlkampfkostenbeschränkung und Transparenz bei Klubförderung GR. Dr. Wohlfahrt stellt namens der Grünen und der Piratenpartei folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dr. Wohlfahrt: Lieber Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer! Wahlkampfkostenbeschränkung bisschen stärker oder bisschen deutlicher vielleicht. Auf Bundesebene wurde 2012 eine Beschränkung der Wahlkampfkosten gesetzlich festgelegt, auf Landes- und Gemeindeebene fehlt uns die noch. Wir haben hier im Gemeinderat, also wir Grünen haben hier im Gemeinderat mehrfach eine solche Wahlkampfkostenbeschränkung sowie mehr Transparenz gefordert und beantragt, diese Anträge wurden aber leider regelmäßig von ÖVP, SPÖ und FPÖ gemeinsam abgelehnt. Ich hoffe, und das ist vielleicht der etwas traurige Anlass, dass auch im Lichte der jüngsten Ereignisse nun endlich ein Umdenken einsetzt, ich erkenne das ansatzweise, und alle hier im Gemeinderat vertretenen Fraktionen einsehen, wie notwendig transparente Regelungen und ein sorgsamer Umgang mit öffentlichen Mitteln sind. Eine Beschränkung der Wahlkampfkosten macht aus vielerlei Überlegungen Sinn. Unter anderem auch deshalb, weil die GrazerInnen nicht mehr mit Plakaten und Postwurfsendungen überhäuft werden wollen, wir haben es gerade gehört. Es ist aber auch offensichtlich, dass die exorbitant hohen Wahlkampfkosten mancher Parteien nicht nur aus der öffentlichen Parteienförderung bedient wurden, sondern dass offensichtlich andere Quellen der Finanzierung herangezogen wurden. Für uns Grüne ist aber auch klar, dass es mehr braucht als eine freiwillige Parteienübereinkunft, wie von Bürgermeister Nagl und jetzt im dringlichen Antrag vorgeschlagen, um diese Praxis abzustellen. Was wir heute beantragen, ist eine Richtlinie oder vielleicht genau genommen sogar eher eine Verordnung der Stadt, die eine klare Wahlkampfbeschränkung vorsieht sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung. Warum brauchen wir eine Verordnung? Was tun wir bei Parteienübereinkommen, wenn manche Parteien nicht beitreten? Wir hatten das bei den letzten Parteienübereinkommen, da sind nicht alle Parteien dabei gewesen, das macht es natürlich schwierig und es geht auch um Sanktionen. Es ist ein etwas zahnloses Instrument, wenn man sagt, wir machen ein Parteienübereinkommen, wir kommen nachher drauf, es hat sich keiner daran gehalten und das war es, mir fehlen hier Sanktionen, wir sehen schon Sanktionen vor. Handlungsbedarf besteht nämlich auch bei der Klubförderung, die rund die Hälfte der städtischen Subventionsmittel für politische Arbeit ausmacht. Während die Parteienförderungen den Bestimmungen des Parteiengesetzes 2012 unterliegen und vom Bundesrechnungshof überprüft werden, gibt es für die Verwendung der Klubfördermittel, ist eine allgemeine Regelung, Sie kennen das die zwei kurzen Sätze, die vorgesehenen Mittel zur Finanzierung dienen der Klubarbeit beziehungsweise der Arbeit der politischen Mandatare und der Öffentlichkeitsarbeit. Und zwei Wirtschaftsprüfer, wir kennen alle die Prüfungen inzwischen bestätigen das. Wir glauben, dass hier schon genauer hinzuschauen ist, dass genauer zu kontrollieren ist und hier für die Klubförderung, die nicht vom Bundesrechnungshof angeschaut wird, auch der Stadtrechnungshof hinschauen könnte, ähnlich wie es hier vorgesehen ist, aber wir brauchen natürlich auch, wenn Sachen nicht eingehalten werden, Sanktionsmöglichkeit im Sinne einer Reduktion der Klubförderung. Deshalb stelle ich namens der ALG und der Piratenpartei, die mitgegangen ist, danke dafür, einen d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat möge beschließen: Der Gemeinderat bekennt sich grundsätzlich zu einer Beschränkung der Wahlkampfkosten für Gemeinderatswahlen. Die Präsidialabteilung wird beauftragt, bis September 2016 unter Einbeziehung des Stadtrechnungshofes und der Klubobleute eine Richtlinie für eine Wahlkampfkostenbeschränkung auf Basis des Bundesgesetzes über die Finanzierung politischer Parteien, Parteiengesetz 2012, für Graz zu erarbeiten. Es gibt ja schon Gesetzesvorlagen, wir müssen sie ja nur adaptieren. Neben der Beschränkung der Wahlkampfkosten soll in dieser Richtlinie auch eine Verpflichtung der Parteien formuliert werden, alle relevanten Kosten im Zusammenhang mit Wahlkämpfen, zum Beispiel Agenturverträge, Werbeeinschaltungen, Kosten für Plakatflächen etc. offenzulegen. Hier in diesem Punkt ist der ÖVP-Antrag vorbildhaft, generell fehlt einiges. Die Präsidialabteilung wird weiters beauftragt, eine Änderung der Grazer Klubförderung dringend vorzubereiten, dass eine Überschreitung der festzulegenden Wahlkampfkostenhöhe zu einer Reduktion der öffentlichen Subvention führt. Ohne Sanktionen, glaube ich, ist ein Parteienübereinkommen nicht sehr viel wert, wir brauchen hier eindeutig, so wie im Bund vorgesehen, auch eine Reduktion öffentlicher Mitteln, wenn Richtlinien nicht eingehalten werden. Viertens: Der Grazer Gemeinderat beauftragt weiters die Präsidialabteilung unter Einbeziehung des Stadtrechnungshofes, eine Novellierung der Subventionsbestimmungen für den Bereich „Förderung der politischen Arbeit“ im Sinne des obigen Motivenberichts zu erarbeiten und dem Gemeinderat darüber bis September 2016 Bericht zu erstatten. Mit anderen Worten, es geht um die Klubförderung. Ich bitte um Annahme (Applaus Grüne). GR. Hötzl zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Damen und Herren! Die Hintergründe für diese zwei Anträge liegen für uns auf der Hand, die ÖVP will hier die Flucht nach vorne angehen, um auf dem vom Herrn Dr. Wohlfahrt schon angesprochene Problem oder schwebende Verfahren Schönegger sozusagen zuvorzukommen oder aufzuklären. Ok, das ist auch ein Zugang, die Grünen haben, denke ich, wohl jenen Zugang wie so oft, dass sie da irgendwo die Nase bei anderen oder bei politischen Mitbewerbern hineinstecken oder eine andere Nase hineinstecken lassen, wie Sie es wollen, Herr Dr. Wohlfahrt. Und genau hier setzen wir an, dass wir dem nicht zustimmen können. Uns geht es nämlich darum, dass wir unsere Vertragspartner schützen müssen. Was war in der Vergangenheit so und es ist permanent so, dass unsere Vertragspartner einem psychischen und physischen Druck ausgesetzt werden. Die Vorfeldorganisationen von sozialistische Jugend, kommunistische Jugend schreibt Briefe an unsere Vertragspartner, wo man zum Boykott aufruft, es passiert auch, dass nicht nur die wirtschaftlichen Boykott-Aufrufe hier sind, sondern dass auch die Geschäftslokale beschädigt oder blockiert werden. Also uns geht es wirklich um den Schutz unserer Vertragspartner. Ich möchte dazusagen, dass wir von zwei unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft werden, wir bekommen alljährlich Unbedenklichkeitsbescheinigungen, zusätzlich haben wir einen Steuerberater an der Hand, der uns über jeden einzelnen Schritt oder über jede einzelne Transaktion auch aufklärt, damit eben nichts Falsches passiert. Also das ist in unserem eigenen Interesse. Gerne lassen wir uns auch noch von dritten Wirtschaftsprüfern, von unabhängigen, prüfen, aber auch diese würde zu keinem anderen Ergebnis kommen. Was hier der Hintergrund ist oder die Zielrichtung ist, dass der politische Mitbewerber einfach hineinschauen will bei uns, nämlich die Grünen. Wir wollen nicht, dass Sie, Herr Dr. Wohlfahrt, dass Sie bei uns hineinschauen, das wollen wir nicht. Sie sind kein Wirtschaftsprüfer, Sie sind maximal ein Wirtschaftsprofessor auf der Uni in Graz, sicher nicht ein für uns anerkannter Wirtschaftsprüfer oder Experte, der hier bei uns, und bei Ihnen geht es wirklich aus politischer Motivation heraus, schnüffeln will, ich sage es, wie wir uns das denken. Auch wenn der Menschenrechtsbeirat, der ja auch im Antragstext vorkommt, diese roten Ampeln haben rechtlich schon einmal nicht gehalten und wir sind hier wirklich entspannt, dass wir hier keine Probleme haben. Insofern, weil wir einfach die Probleme ansprechen und Probleme sind halt einmal leider unangenehm und wir sprechen die Probleme an, wo sie sind und wie sie genannt werden müssen, nämlich beim Namen und wir reden nicht um den heißen Brei herum. Wir können aus vorgenannten Gründen beiden dringlichen Anträgen weder Dringlichkeit noch inhaltlich zustimmen (Applaus FPÖ). GR.in Bergmann: Kolleginnen und Kollegen! Eine wiederkehrende Thematik jetzt natürlich anlassbezogen. Ich möchte aber nur eines vorweggeben, eine Parteienvereinbarung ist nur dann gut, wenn auch alle sich dafür bereit erklären, hier mitzumachen. Ansonsten werden wir wie in der Vergangenheit, wir haben ja schon in der Klubobleutekonferenz sehr, sehr oft darüber diskutiert, wenn sich Fraktionen nicht daran beteiligen, dann werden sie das auch nicht einhalten, wenn sie eine Vereinbarung nicht unterschreiben. Was die Klubförderung betrifft, wir haben aufgrund dieser Diskussion schon einmal das so geändert, dass die Klubförderung jetzt kontrolliert wird, wir haben zwei Wirtschaftsprüfer, wir haben eine Wirtschaftsprüferkanzlei, wir haben einen Buchhalter, der Jahresabschluss wird genau geprüft und die Wirtschaftsprüfer waren bei uns im Klub, haben das wirklich auf jede Zeile hin geprüft, haben nachgefragt. Ich denke mir, das ist auch gut so. Für unsere Fraktion, wir haben nichts zu verbergen, wir können mit beiden Anträgen leben, wir können beiden Anträgen zustimmen, aber es ist die Frage, ob dann das wirklich so herauskommt, wie man sich das vorstellt. Danke (Applaus KPÖ). GR. Mag. Haßler: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wahlkampfkostenbeschränkung, Transparenz und Fairness sind Punkte, denen wir mit Sicherheit zustimmen können. Was wir allerdings nicht wollen ist, dass man heute bei einer Gemeinderatssitzung, wie es halt bei uns in diesem Hause so üblich ist, Schnellschüsse machen, wo man am Tag davor dann irgendwelche Dinge auf den Tisch bekommt, wo man nicht gescheit dann die Zeit hat zu recherchieren und dann am Ende des Tages vielleicht noch die Arbeit rein zu den Beamtinnen und Beamten hinschiebt, die dann uns wieder irgendwas vorschlagen sollen und selber nicht genau wissen, was wir eigentlich wollen. Deshalb werden wir hier in diesem Fall, nachdem wir, wie gesagt, die Punkte ja prinzipiell gut heißen, dem Antrag der ÖVP folgen, auch im Bewusstsein, dass beide Anträge, auch der Antrag der ÖVP, momentan lediglich eine Auflistung von Schlagwörtern sind. Wir werden sicher noch einige Diskussionsrunden brauchen, wo wir uns selber damit beschäftigen müssen und wo die Expertinnen und Experten als Berater dabei sind, aber nicht als jene, die uns ein fertiges Papier vorlegen sollen. Wie gesagt, wir wollen keine anlassbezogenen Schnellschüsse, weil solche Schnellschüsse selten weiterhelfen, eher verursachen sie mehr Probleme, als sie Lösungen bringen. Eines ist uns auch aufgefallen bei den sieben Punkten, die die ÖVP vorgeschlagen hat: Den eigentlichen Vorwurf, dem wir in Zukunft begegnen, dass finanziell nicht statthafte Transaktionen irgendwo nicht mehr möglich sind und die im konkreten Anlassfall ja noch von den Gerichten endgültig geklärt werden müssen, würden wir auch mit so einem Antrag, also mit solchen Punkten, nicht hintanhalten können. Wenn man das Beispiel der Agenturverträge hernimmt, wo eine Offenlegung gefordert ist, ist uns das bei weitem zu wenig, weil es geht ja nicht darum, und das wird keine glauben, dass im Agenturvertrag festgeschrieben wird und nebenbei muss noch irgendwo ein Geld her holen. Also das wird sicher in keinem Vertrag stehen, uns wird es wichtig sein, da auch bei Agenturverträgen beispielsweise einen größeren Zeitraum zu nehmen, wo wir schauen, welche Verträge hat eine Agentur, die Wahlkämpfe begleitet, auch mit Unternehmen der Stadt Graz. Wobei wir nicht ausschließen wollen, dass die Verträge mit uns haben, aber der Rechnungshof soll draufschauen, ob bei diesen Verträgen auch eine entsprechende Gegenleistung da ist und dann sind solche Verträge natürlich auch möglich auch in Zukunft. Was ich konkret mit diesem Beispiel sagen will am Beispiel der Agenturen, Spielregeln und Transparenz wären wichtig, aber das, was jetzt vorliegt, wenn man mit dem Hausbau vergleicht, ist maximal ein Bauplan und das Haus, das müssen wir eben in Zukunft in diesem Ausschuss, wenn möglich, bis Oktober noch richtig fertigbauen. Es gibt viele Details zur klären, was verstehen wir unter Wahlkampfkosten, wie ist der Zeitraum usw., aber ich glaube, das wird eher der Punkt sein, wo wir uns schneller einigen könnten. Aber im Detail dann, wenn es um Austausch von Datenmaterial geht, welches Zahlenmaterial wird zur Verfügung gestellt, inwieweit wollen wir bei Konsequenzen Sanktionen setzen, welche Sanktionen wollen wir setzen, also es sind viele Punkte, die offen sind und die man nicht einfach mit einem Schnellschuss in einem dringlichen Antrag so einfach abhandeln kann. Ich betone das deshalb, ich glaube mit allem Nachdruck, weil uns bewusst sein muss, dass die Arbeit noch vor uns liegt, dass wir heute einmal eine Grundsatzdiskussion da geführt haben, aber dass wir, wie gesagt, uns nicht davor, ich sage es volkstümlich, schrauben können, diese Arbeit selbst zu erledigen und in dem Sinne hoffe ich, dass wir nicht nur am heutigen Tag drüber reden, sondern dass wir, auch wenn jetzt die aktuellen Anlässe, die irgendwo zu dieser Diskussion geführt haben, wenn die dann wieder vom Tisch sind, dass wir mit Nachdruck dann arbeiten und dass alle Fraktionen, wenn wir in Richtung Wahlkampfkosten und Fairness gehen, auch an einem Strang ziehen. Weil ich glaube, sonst werden wir wieder vor der Problematik stehen, wie es eh schon da angedeutet wurde, dass viele gute Ideen am Tisch sind, aber wenn sich keiner daran halten will, wird es am Ende des Tages nichts helfen. Deshalb stelle ich mich gerne der Arbeit, auch wenn es den Sommer über ist, die Zuversicht, dass wir, sage ich einmal, zu dem gewünschten Ergebnis kommen, die hält sich, sage ich, momentan noch die Waage (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit des Antrages der ÖVP wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Die Dringlichkeit des Antrages der Grünen wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP, SPÖ und FPÖ) abgelehnt. Der Antrag der ÖVP wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ und Grüne) angenommen. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag der Grünen wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. GR. Dr. Wohlfahrt: Die Abstimmung ist die Abstimmung, das passt schon. Nur nachdem hier gesagt wurde, dass da mehr mitgehen, habe ich das Schlusswort nicht in Anspruch genommen zur Dringlichkeit und ich will schon noch kurz dazu was sagen. Insbesondere zur FPÖ muss ich schon noch was anmerken. Das eine ist, nicht ich will da reinschauen, sondern der Rechnungshof soll reinschauen und offensichtlich hat die FPÖ hier einige Probleme, Dinge herzuzeigen, das ist schon interessant, wenn die Auftragnehmer unter Druck stehen, was macht ihr mit denen, dass die unter Druck stehen? Was passiert denn da usw.? Und zum Schnüffeln kann ich nur eines sagen, liebe Leute, ich will da sicher nicht schnüffeln, mit dem, was ich da gehört habe, da stinkt es so heraus aus dieser Parteikasse, da brauchen wir nicht schnüffeln, das sieht man und ich hoffe, dass da irgendwann einmal ernsthaft nachschaut. Wenn man den Rechnungshof fürchtet, dann wissen wir, was hier los ist. Zwischenruf StR. Mag. (FH) Eustacchio: Landesrechnungshof darf reinschauen. Bgm.-Stv.in Kahr übernimmt um 17.15 Uhr den Vorsitz. 4) Verkehrslösung am Lendplatz GR.in Heinrichs stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Heinrichs: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Damen und Herren! In meinem Dringlichen geht es um die momentane Problematik zur Marktzeit am Lendplatz. Die Probleme haben die Marktbeschicker, wie das im Fachwort heißt, und um die Verkehrslösung in dem Zusammenhang. Es gibt zwei Artikel, einen von der Kleinen Zeitung und einen von der Kronen Zeitung, die am Mittwoch, dem 8. Juni, also vor einer Woche, erschienen sind und in beiden Blättern wird berichtet über diese verkleinerte Fußgängerzone, die jetzt dort gegeben ist, über die Kurzparkzone am nordwestlichen Areal, das ist das Gebiet, um das es in der Hauptsache geht, weil sich dort die größten Probleme abspielen über die daraus resultierenden und neuerdings sehr strengen Kontrollen mit ihren Folgen, also mit den ausgestellten Strafmandanten an die Marktbeschicker und Marktbeschickerinnen und über die große Aufregung bei eben den Damen und Herren. Wichtig ist die Feststellung, dass seit jeher eine zufriedenstellende Verkehrsplanung und Umsetzung zum Zweck des reibungslosen An- und Abtransports der Marktwaren nicht erfolgt ist. Während nun das städtische Parkgebührenreferat von „zur Tradition gewordenen Vergehen“ bezüglich der Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung seitens der MarktbeschickerInnen spricht, so sehen sich die Standler und Standlerinnen des Lendplatzes gewissermaßen schikaniert und sogar in ihrer Existenz bedroht. Zur Hektik beim Verladen der Waren kommt nun der Stress hinsichtlich der ungemütlichen Auseinandersetzungen mit den Organen der Parkraumaufsicht, die natürlich ihrerseits für die Problematik auch nichts können, das muss man wohl dazusagen. Die Wagen der Marktschicker werden fotografiert und die Einrichtung von sogenannten „Bollern“ sozusagen in Aussicht gestellt. Das heißt, dann kann man garantiert nicht mehr zufahren, das wäre dann völlig verunmöglicht und es gibt auch Hinweise, dass wenn anstelle der Einsicht nur Proteste weiterhin vorgebracht werden, das Gelände womöglich vom Markt- zum Parkplatz werden könnte, was der Stadt mehr Gebühren einbrächte. Die Marktbeschicker erklären uns, dass sie seit vielen Jahren untereinander einen fixen zeitlichen Plan haben, also einer fixen Einteilung folgend verladen, um schon einmal sich selber nicht gegenseitig zu behindern. Sie wollen natürlich auch keine Passanten behindern, keine Fußgeher mit Kinderwägen oder Rollstuhlfahrer, das ist ja völlig klar. Dass die Lasten viel zu schwer sind, um diese über weitere Strecken zu schultern, liegt auf der Hand. Sie müssen natürlich auch, also die Damen und Herren Standler oder Standlerinnen, müssen natürlich auch die Stück für Stück abgestellten Waren im Auge behalten können. Die Marktleute, die zum Teil seit 50 Jahren anfahren, wollen keinesfalls um drei Uhr in der Früh ihr Tagwerk beginnen, um in Graz dafür abgestraft zu werden, dass sie Tag für Tag die Bevölkerung mit ihren regionalen Produkten versorgen. Für uns, die wir mit den geschätzten Waren versorgt werden, ist der Markt am Grazer Lendplatz eine Institution. Für unsere Standler und Standlerinnen bedeutet der Lendplatz deren Existenz und wir sind der Meinung, dass also sowohl für diejenigen, die dort konsumieren, also als auch für die, die dort verkaufen und überhaupt für alle Beteiligten der Weg am Lendplatz geebnet sein muss. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat möge beschließen: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, dafür zu sorgen, dass das An- und Abtransportieren der Marktwaren am Grazer Lendplatz ordnungsgemäß vonstattengehen kann. Bis zur zufriedenstellenden – den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden – Lösung möge jegliche „Aktion scharf“ bezüglich Abstrafung der MarktbeschickerInnen hinsichtlich des An- und Abtransportes der Waren unterbleiben, damit der Fortbestand der Betriebsamkeit und das Marktleben nicht gefährdet sind. Ich bitte um Annahme, danke für die Aufmerksamkeit (Applaus KPÖ). StR. Mag. (FH) Eustacchio zur Dringlichkeit: Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, sehr geehrte Besucher auf der Zuschauertribüne, Frau Gemeinderätin Heinrichs! Wissen Sie, wenn man solche Anträge stellt, wenn man solche Behauptungen aufstellt und sich dann noch auf sehr subjektive Aussagen von Betroffenen bezieht oder noch auf Zeitungsnachrichten, ohne aber sich die Mühe gemacht zu haben, mit den einzelnen Ämtern zu sprechen, denen aber gleichzeitig unterstellt, dass sie nicht rechtens tätig sind, dann muss ich Ihnen sagen, geht das etwas zu weit. Mich dürfen Sie ruhig anschießen, ich bin Politiker, das ist auch gut so und das ist richtig in diesem Haus. Aber wenn Sie hier behaupten, dass die Beamten oder Vertragsbediensteten oder zuständigen Stellen hier nicht tätig waren, keine Lösungen getätigt haben oder auch nicht rechtens gehandelt haben, dann ist es ein Skandal, o ja, das steht drinnen. Zur Historie, meine Damen und Herren, Sie kennen die Situation am Lendplatz, wir haben es in den letzten Monaten immer wieder diskutiert, wir hatten eine nicht rechtskonforme Lösung auf diesem Platz. Dann kam der Antrag, dass das Ganze zur Fußgängerzone erklärt wird, dann gab es die Lösung, weil, ich betone, weil die Gewerbetreibenden darum ersucht haben, dass Parkplätze vorhanden sein müssen, damit dort die Geschäfte dementsprechende Kundenfrequenz aufweisen und aufgrund dessen haben wir dort eine Verordnung, dass am Nachmittag ab 15.00 Uhr blaue Zone herrscht, das heißt, dass man dort sein Auto abstellen kann, dafür zahlt. Und davor gilt es, die Überprüfung der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die Straßenverkehrsordnung ist keine Verordnung, die wir uns aus den Fingern saugen oder wie wir sagen können, na prüfen wir halt nicht, das ist halt nicht so wichtig, weil da behindern wir irgendjemanden, der es sich vielleicht zur Tugend gemacht hat, nicht rechtskonform das Auto abzustellen. Und jetzt noch ein paar Dinge dazu. Am 17. Dezember 2015 erfolgte die Kundmachung bezüglich Fußgängerzone und Kurzparkzone. Daraufhin wurde vier Wochen lang nicht gestraft, sondern jeder, der das Fahrzeug ungerechtfertigt abgestellt hatte, bekam eine Aufforderung, dies hinkünftig zu unterlassen. Meine Damen und Herren, vier Wochen lang machen wir das sonst nirgends. Vier Wochen lang haben wir wirklich mit Samthandschuhen gesagt, meine Damen und Herren, auch wenn Sie das bis jetzt vielleicht so getan haben, das geht in Zukunft nicht mehr. Wir haben die StVO zu überprüfen. Daraufhin wurden die Aufsichtsorgane hingeschickt, um abzustrafen. Die wurden beschimpft, die wurden bedroht und aufgrund dessen gehen diese Damen und Herren, wie auch immer, in welcher Konstellation nur mehr zu zweit. Also das ist ja ein Zustand, das haben wir sonst nirgends in Graz. Und ich kann Ihnen eine Fotodokumentation übergeben, wo sich die Marktbeschicker in Halte- und Parkverbote gestellt haben, wo sie sich auf die Gehsteige gestellt haben, wo auf einmal die Kinder, die dort gehen, Frauen mit Kinderwagerln auf die Straße hinunter müssen, weil auf den Gehsteigen die Autos stehen und wenn Sie hier sagen, hier soll nicht rechtskonform gehandelt worden sein, dann unterstelle ich Ihnen, dass Sie einen Aufruf zum Amtsmissbrauch tätigen, weil das wäre es nämlich. Diese Damen und Herren des Parkraumservices handeln nach gestrenger Rechtsnorm und das gilt es festzuhalten. Und dass es Probleme gibt, wissen wir, weil eben über Jahre, Jahrzehnte hier etwas Einzug gehalten hat, was nicht korrekt ist. Und jetzt müssen wir prüfen, und daraufhin haben alle Ämter sich zusammengesetzt, nicht erst nach diesen Artikeln, sondern davor und haben gesucht, wo gibt es eine Möglichkeit auf diesem Platz, diesen Bedürfnissen nach Ladetätigkeit nachzukommen. Und am 30.6. gibt es eine straßenrechtliche Verhandlung, wo an verschiedensten Stellen um den Markt herum Ladetätigkeiten ausgeweitet werden, wo auf diesen Feldern, wo bis jetzt nur die Taxiabstellplätze waren, auch Ladetätigkeit zugelassen wird und weitere Ladetätigkeiten geschaffen werden, temporär natürlich immer, weil wir benötigen natürlich auch diese Plätze dann wieder für Besucher des Platzes, für Menschen, die dort einkaufen, für Menschen, die dort verweilen wollen. Und hier zu unterstellen, dass man nicht rechtskonform gehandelt hat, ist eine Frechheit. Und darüber hinaus steht es allen Marktbeschickern frei, sich Ausnahmegenehmigungen zu holen, wo sie auch die Parkflächen länger nutzen können als nur für den Parkvorgang. Ganz leicht zu machen, Parkgebührenreferat ansuchen, sie haben sogar einen begünstigten Preis, und damit sollte und damit ist alles abgedeckt, was dort notwendig ist. Wir brauchen keine anderen Pläne, wir haben das alles im Griff und es wird demnächst verordnet und damit haben wir wieder den Zustand hergestellt, der auch notwendig ist. Und bitte unterlassen Sie die Angriffe gegen die Ämter, greifen Sie mich an, das ist kein Problem. Dankeschön (Applaus FPÖ). GR.in Katholnig: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Damen und Herren auf der Tribüne! Der Lendplatz ist ein fixer Bestandteil der Stadt Graz und wir wollen die Standler und Standlerinnen nicht missen, aber es ist so, dass auch die Standler Vorschriften haben und sich auch an das Laden und Entladen und an die Zone halten müssen. Es ist so, es hat im Vorjahr eine Verhandlung gegeben, da war auch die Sprecherin der StandlerInnen dabei und da ist eben ausverhandelt worden, dass auch jetzt die Gebühr verringert wird, also bisher waren es 9,40 Euro, das wird auf fünf Euro vergünstigt, die können über die drei Stunden hinaus parken, jeder andere darf nur drei Stunden parken, also da ist eh schon einmal eine Vergünstigung da. Der Herr Stadtrat hat es gesagt, es ist heute eine Aussendung rausgegangen, dass am 30.6. noch einmal eine Verhandlung ist, also eine Verhandlung anberaumt ist eben mit der Sprecherin der Standler und dass eben versucht wird, die Ladezone etwas auszuweiten, aber es ist so, man kann nicht ganz einfach dort stehen und den ganzen Tag stehen und irgendwo den anderen, den Besuchern oder wie auch immer den Platz wegnehmen. Eben, wie gesagt, es gibt auch Menschen mit Behinderung, die dort parken möchten, es gibt junge Frauen mit Kinderwagerln und wie auch immer, also irgendwo ist es dann so, dass die ja den anderen Menschen den Platz wegnehmen und wie gesagt, das ist daran, es wird daran gearbeitet, dass sich die Situation verbessert und dass es noch mehr Platz gibt. Was wünschenswert wäre, wenn die Standler besser mit dem Parkgebührenreferat kommunizieren würde, wenn es da ein bisschen eine bessere Zusammenarbeit geben würden, wenn die ein bisschen einsichtiger wären, weil am Kaiser-Josef-Platz funktioniert es auch sehr gut. Darum können wir weder der Dringlichkeit noch dem Inhalt zustimmen. Dankeschön (Applaus SPÖ). GR. Dreisiebner: Sehr geehrter Gemeinderat, werte Antragstellerin! Der Motivenbericht, wie es vorher schon ausgeführt worden ist, ist wirklich ein bisschen abenteuerlich zu lesen zwischendurch und trotzdem es ist ein Körnchen Wahrheit da dran und es ist schon lange ein Körnchen Wahrheit da dran. Die Ausführungen des Herrn Stadtrat Eustacchio sind ja nur ein weiterer Punkt in einer mittlerweile quasi unendlichen Geschichte des Herumdokterns am Lendplatz, wo man das eine und das andere immer wieder ändert und am 30.6. gibt es den nächsten Schritt, wieder ein kleines Stück weiter zu doktern, wenn ich es so nennen darf. Aber in einem richtigen und guten Sinn, indem man da über eine Verbesserung der Situation für die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker redet. Aber diese Geschichte mit, der Gemeinderat beschließt eine Fußgängerzone, dann, wie hat es der Herr Eustacchio gesagt, dann wird, weil ein paar Wirtschaftstreibende sagen, wir können nicht existieren, wenn wir nicht ein paar Parkplätze kriegen, wie wenig Parkplätze das sind, bitte schaut euch das einmal und wenn man ohne diese, die da statt der Fußgängerzone da sind, nicht mehr existieren kann, dann möge man die anderen im Umfeld sehen und zählen und dann möge man vielleicht auch noch sehen, wie viel fußläufige Ziele, Wohnungen, Büros etc. dort sind, wie viele Buslinien dort in der Nähe kreuzen usw. leider noch keine Straßenbahn. Aber es ist eine Herumdoktorei und in diesem Sinne kann man das unterstützen, dass man hier mit dem Zustand nicht mehr weitergehen kann. Was ich aber auch nicht möchte und das muss ich schon dir auch sagen, liebe Elke Heinrichs, ich möchte nicht, dass eine Ladetätigkeit auf einmal für gewisse Gruppen dann anders interpretiert wird. Ladetätigkeit heißt, dass ich im Zuge möglichst schnell und zügig meine Dinge erledigen muss und nicht eine halbe Stunde stehen und Kaffee trinken und nicht eine Stunde dort stehen bleiben, ich unterstelle niemandem, Kaffee zu trinken, nicht dort eine Stunde stehen bleiben und halt was anderes tun, eben zum Beispiel Waren zu verkaufen. Es arbeiten ja diese Marktbeschickerinnen und -beschicker ja eh Hand in Hand. Wenn dort jemand einmal das Standl verlässt, dann wird das vom Nachbarn mitbetreut, ich bin ja selber Konsument und gerne Gast beim Landplatz Bauernmarkt. Das ist kein Problem, wenn dort einmal keiner steht, also kann ein jeder mit seinem Wagen woanders hinfahren und seine Ladetätigkeit abschließen. Also das kann ich wirklich nicht unterschreiben, was da im Motivenbericht teilweise angeführt ist. Ich kann aber, und das beweist ja auch, dass es am 30.6. eben diese straßenrechtliche Verhandlung zur Ausweitung gibt, wir Grüne können aber unterstützen, dass es dringlich ist und wir können auch unterstützen, dass das An- und Abtransportieren von Marktwaren am Grazer Lendplatz ordnungsgemäß vonstatten gehen soll. Das steht nämlich in der ersten Zeile des Antrages und wir sind natürlich gegen jede Aktion scharf, wie wohl ich nicht festgestellt hätte, dass es diese gegeben hätte. Aber das kann ich unterstützen, das können wir unterstützen und ich hoffe, dass wir beim Lendplatz irgendwann einmal sich das gesamtheitlich anschaut, damit man die Situation dort vielleicht für ein paar Jahre verbessert und vielleicht das Ganze auch in Kommunikation mit Menschen vor Ort, die dort eben arbeiten, handeln, BauernmarktbeschickerInnen sind, BezirksratskollegInnen usw. sind, dann können wir vielleicht auf ein paar Jahre hinaus dort einmal eine Situation schaffen so ähnlich wie auf dem Kaiser-Josef-Markt. Danke (Applaus Grüne). GR.in Kaufmann, MMSc BA: Frau Vizebürgermeisterin, hohe Stadtregierung, werte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat! Eigentlich wollte ich mir ja die Wortmeldung ersparen, nachdem der zuständige Stadtrat schon gesprochen hat, aber Karl, du hast es geschafft, dass ich da doch jetzt noch was dazusagen möchte. Der Lendplatz ist ein Platz, der sicher nicht wegzudenken ist in unserer Stadt und als Anrainerin und auch sehr, sehr oft Konsumentin kann ich sagen, da passiert sehr viel und das ist auch gut so und das tut unserer Stadt sehr, sehr gut und vor allem natürlich auch der gesamte Marktbereich. Zwischenruf unverständlich. GR.in Kaufmann, MMSc BA: Nein, wir fahren da als ÖVP keinen Zick-Zack-Kurs, absolut nicht und wir haben einmal einen Antrag eingebracht und sind dann auch aufgrund vieler Gespräche draufgekommen, dass das nicht die richtige Variante war. Und dankeswerterweise ist der zuständige Stadtrat Mario Eustacchio auch darauf eingegangen, hat auch gesehen, eigentlich wäre es sinnvoller, anders zu machen. Und genau da sind wir im Moment jetzt gerade dabei, das umzusetzen. Ja, es gibt vielleicht die eine oder andere Hürde, die noch offen ist und wenn man sich im Übrigen auch unterhält mit den Marktbeschickern, gibt es nämlich auch Ende Juni einen Termin mit der Verwaltung vor Ort, um noch vielleicht die eine oder andere Lösung herbeizuführen. Unmöglich, so wie es auch teilweise dargestellt ist für die Marktbeschicker ist es im Moment nicht. Aus diesem Grund ist es auch nicht dringlich aus unserer Sicht und wir vertrauen darauf, dass der zuständige Stadtrat mit seiner Verwaltung auch die notwendigen Lösungen, damit es noch vielleicht eine Spur einfacher geht für den einen oder anderen, die Bespielung des Platzes, des Marktes überhaupt möglich ist. Danke (Applaus ÖVP). GR.in Heinrichs: Jetzt brauche ich ein bisschen, weil ich mir einiges notiert habe und ich möchte vielleicht so anfangen. Was das Laden, also die Ladetätigkeit, angeht so haben wir mir mehr als zehn Leuten am Platz gesprochen und haben dort Folgendes vernommen: Selbstverständlich möchten die Standler und Standlerinnen nicht künftighin einfach dort ankommen und dann stehenbleiben, also die Zonen, die zur Ladetätigkeit vorgesehen sind, zum Parken verwenden, wir haben im Gegenteil dazu gehört, dass sie bis zum Augarten und weiter hinauffahren, wenn sie abgeladen haben und wie ich es schon vorgetragen habe im Motivenbericht, sich sogar einen Plan zurechtgelegt haben, wie in welchen Zeitabständen sie anfahren können und dann nach der Ladetätigkeit abfahren können, damit sie sich gegenseitig nicht behindern. Es ist auch mir nicht verständlich, warum Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat Eustacchio, unter anderem feststellen, die Leute haben ihre Hinweise bekommen auf die Windschutzscheiben und können jetzt dem aber nicht entsprechen, sie würden sich also weigern, da jetzt diese Mandate zu bezahlen, das haben uns die Standler und Standlerinnen sogar gesagt, dass sie darauf hingewiesen wurden ab April, sie haben diese Zettel vorgefunden, nur, und jetzt komme ich gleich auf den springenden Punkt, die Zustände sind ja dort die gleichen wie vorher. Sie können nicht, auch wenn sie darauf hingewiesen werden, dass sie nur hier laden dürfen, was sie auch machen und was vielleicht einige schwarze Schafe unterlassen um dann zu Recht ihre Strafmandate bekommen, aber in der Masse hätten sie gar nicht die Plätze für ihre Autos und sie haben die Hinweise bekommen, sehen sich aber nicht imstande, dieser Aufforderung nachzukommen, das heißt, so wie der Kollege Dreisiebner gerade gesagt hat, ein Körnchen Wahrheit ist ja bei meinem Antrag dabei. Die Herumdoktorei, und um das geht es mir in meinem Antrag und zum Schluss im Antragstext, die Herumdoktorei muss ein Ende haben. Ich habe auch keinesfalls, und das möchte ich ganz strikt zurückweisen, Herr Stadtrat, zum Amtsmissbrauch aufgerufen, wem gegenüber hätte ich das getan, wann hätte ich das gemacht, würde ich jetzt fragen und ich habe auch in keiner Weise gesagt, dass irgendetwas passiert, was rechtswidrig ist. Niemandem gegenüber, auch hier im Antragstext steht, habe ich das gesagt, nein, es ist nicht so, das weise ich zurück, das weise ich mit meiner Empörung mit aller Entschiedenheit zurück. Also, die Standler haben zur Kenntnis genommen, dass sie dort an diesem nordwestlichen Areal nicht ohne weiters abladen können, dass sie von nun an mit Aktion scharf jeden Tag, 25 Euro kostet ja die Strafe, bedacht werden und dass sie eben nicht sich da hinaussehen, in Zukunft das zu machen, sie haben die Parkgebühren selbstverständlich zu bezahlen, das ist ihnen klar, aber sie verstehen nicht, warum sie täglich mit Strafmandaten bedacht werden sollen, wo bislang die Zustände nicht zu ihren Gunsten und zu ihrer Zufriedenheit geändert werden können und ich ersuche um nichts anderes als dass, bis das zufriedenstellend gelöst werden kann, die Aktion scharf bitte unterbleibt. Danke für die Aufmerksamkeit (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP, SPÖ und FPÖ) abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Hauptwohnsitzkampagne GR. Eber stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Eber: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über den Finanzausgleich haben wir uns heute ja schon unterhalten können und auch in diesem Antrag geht es letztlich ja auch um diese Frage. Unabhängig davon, wie gerecht oder ungerecht der Finanzausgleich ist, wie sehr die Stadt Graz benachteiligt wird oder nicht, ist natürlich ein Fakt, dass jeder Hauptwohnsitz in Graz Einnahmen für unsere Stadt bringt. Tatsache ist auch, dass wir nunmehr über 280.000 Hauptwohnsitze in Graz haben, dem gegenüber stehen aber immerhin auch deutlich über 21.000 Nebenwohnsitze mit Stichtag 31. 12.2015. Es geht also letztlich wieder einmal ums Geld und ich möchte auch darauf hinweisen, dass auch in Graz, wie auch in vielen anderen Städten, ja auch über eine sogenannte Zweitwohnsitzabgabe diskutiert worden ist, in Graz wurde sie aus unterschiedlichsten Gründen nicht eingeführt. Im Wesentlichen kann man ja auch sagen, es ist natürlich tatsächlich sehr kompliziert, hier Ausnahmebestimmungen zu treffen und die Frage ist dann natürlich auch, wenn man zu viele Ausnahmen schafft, inwieweit wäre eine solche Abgabe dann überhaupt noch lukrativ für die Stadt? Es geht aber nicht um die Zweitwohnsitzabgabe in diesem Antrag, sondern um eine sogenannte Hauptwohnsitzkampagne. In einigen deutschen Städten, die ja vor ähnlichen Herausforderungen über den Finanzausgleich stehen, wird auch versucht, mit einem Reizsystem Neben- in Hauptwohnsitze umzuwandeln. In Paderborn und Offenbach bekommen jene Personen, und diese zielen vor allem auf Studierende ab, die ihren Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz umwandeln, Gutscheine zum Teil auch von privaten Firmen, Geschäften, Kaffeehäusern, Restaurants, die sich an dieser Aktion beteiligen. Besonders interessant ist die Stadt Münster, die durchaus in unterschiedlicher Weise (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) mit der Stadt Graz vergleichbar ist. Sie ist eine stark wachsende Stadt, hat nun ganz knapp über 300.000 Einwohner, hat einen relativ hohen Anteil auch an Studierenden, diese setzt bei beiden Hebeln an, sie hat erstens eine Zweitwohnsitzabgabe beschlossen und zweitens auch eine Erstwohnsitzkampagne, die also zum Ziel hat, möglichst viele Bürger und Bürgerinnen, die in der Stadt schon wohnen, auch offiziell sozusagen ihren Lebensmittelpunkt in dieser Stadt zu begründen. Auch in Graz ist es ja so, dass es durchaus Vorteile gibt, wenn man seinen Hauptwohnsitz hier anmeldet, Stichwort Anwohnerparkkarten, Jahreskarte Graz, Mobilitätsscheck für Studierende, auch die Wohnbeihilfe ist natürlich ein Anreiz mehr oder weniger, auf die man natürlich nur Anspruch hat, wenn man den Hauptwohnsitz in unserer Stadt hat. Ein Anknüpfen an manche dieser Kampagnen wäre durchaus überlegenswert. Insbesondere unsere kommunalen Einrichtungen wie Verkehrsbetriebe, Frei- und Hallenbäder, Tourismus- und Kultureinrichtungen könnten für eine derartige „Hauptwohnsitzkampagne“ vielleicht noch spezielle Vergünstigungen anbieten. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Die zuständigen Ämter und Abteilungen werden – unter Koordination von Herrn Bürgermeister Mag. Nagl – aufgefordert, ein Konzept für eine wie im Motivenbericht beschriebene Hauptwohnsitzkampagne auszuarbeiten. Ein entsprechender Bericht ist dem Gemeinderat bis zu seiner Novembersitzung vorzulegen. Ich ersuche um Annahme. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt zur Dringlichkeit: Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Manfred! Ganz neu sind die Ideen ja nicht, wir arbeiten schon länger, deswegen sind sie trotzdem gut und wichtig. Wir arbeiten ja schon länger daran. Wenn ich mir das alles so anschaue, was hier passiert, ich denke mir fast, ob nicht eine gescheitere gesetzliche Regelung notwendig wäre, weil dann fängt jeder an mit Erstwohnsitzkampagnen und dergleichen, aber ok, solange die gesetzliche Regelung nicht klarer ist im Hauptwohnsitz, muss man solche Dinge probieren. Du hast einige wichtige aufgezählt, das macht sicher Sinn und es würde Graz viel bringen, wenn einige unserer, ich glaube 30.000, Zweitwohnsitze hier ein Kreuz bei Erstwohnsitz machen, dann hätten wir fast das wieder herinnen, was wir beim Finanzausgleich vorher diskutiert haben, auch das wäre eine Möglichkeit. Zwischenruf GR. Grossmann: 60.000. GR. Dr. Wohlfahrt: Sind es nicht 30.000, ich weiß nicht genau, ich habe sie nicht herausgesucht, aber fast 30.000, mal 1000, die wir kriegen pro Person, sind 30 Millionen, aber es wird nicht hinhauen. Es geht um viel, es ist sicher richtig, wir sind in Konflikt mit den Heimatgemeinden, die jetzt das Geld bekommen, das muss uns auch klar sein. Seitens der Grünen gibt es natürlich Unterstützung dafür, aus Sicht von Graz völlig klar. Ich möchte nur noch sagen, dass einiges schon passiert ist in diese Richtung, wir haben schon ein Willkommensgeschenk, nicht wirklich, ich weiß nicht genau, die Wellcome-Mappe. Wir haben auch Dinge gemacht, die genau dafür gedacht waren, zum Beispiel den Mobilitätsscheck für die Studierenden, die wir gezielt angereizt haben, auf Hauptwohnsitz zu wechseln, leider Gottes ist das in der Betragshöhe wieder runtergegangen, wir haben damals mehr geschafft, ihr habt einem Budget zugestimmt, wo es wieder weniger ist, das könnte man auch wieder erhöhen, wobei es jetzt mit der GrazCard auch wieder nicht mehr ganz aktuell ist. Ein bisschen spannend finde ich die Zweitwohnsitzabgabe, die ihn erwähnt. Da schreibst du, in Münster, die 2011 eine Zweitwohnsitzabgabe eingeführt haben und der Sinn macht. Ich bin 2011 hier heraußen gestanden, habe auch eine Zweitwohnsitzabgabe gefordert und die KPÖ ist nicht mitgegangen. Also da frage ich mich schon ein bisschen, ob man es nicht stärker und klarer machen könnte. Das wäre ein wichtiger Punkt, ich bin auch sehr für Zweitwohnsitzabgabe, wir haben es nie geschafft, unter anderem weil die KPÖ nicht mitgestimmt hat, also nehmen wir uns zusammen, probieren wir das Ganze genauer anzuschauen, vielleicht finden wir das eine oder andere. Aber jedenfalls gibt es von uns Unterstützung sowohl in der Dringlichkeit als auch im Inhalt (Applaus Grüne). GR. Mag. Frölich: Frau Vizebürgermeisterin, lieber Antragsteller! Viele deiner Argumente im Motivenbericht sind richtig, es ist ein spannendes Thema. Es ist natürlich so, dass nachhaltig, ich sage jetzt ein bisschen auf gut steirisch, nachhaltig entwickeln Leckerlis nicht immer Wirkung. Ich glaube, was wir tagtäglich hier tun in der Politik, aber auch, was die Verwaltung hier tagtäglich tut in Graz, dass wir daran arbeiten, dass die Lebensqualität in dieser Stadt steigt, dass die Lebensqualität so ist, dass Menschen in diese Stadt kommen. Sie alle erinnern sich an die EU-Kommissions-Studie, wo 79 Städte befragt wurden, Graz im Ranking auf Platz 14 landete, Wien auf Platz 17, da geht es um Standortqualität, da geht es um Lebensqualität, da geht es darum, dass Betriebe sich hier ansiedeln, Menschen, die hierher kommen in den Leitbetrieben auch gerne in dieser Stadt bleiben und arbeiten. Ich denke nur, 2015 waren es 6.100 Personen, die Graz sehr lebenswert gefunden haben, es geht um eine gesunde Mischung aus attraktiven und an Standortqualitätsvorteilen, an der arbeiten wir ja tagtäglich. Die Lebensqualitätsindikatoren, die werden auch jetzt bei diesen zukunftsträchtigen Beschlüssen, die wir heute gefasst haben, STEK, Flächenwidmungsplan, da wird ständig gerüttelt, da wird ständig hinterlegt und darüber nachgedacht, wo finden sich subjektive Eindrücke der Bewohner der Stadt mit objektiven Daten, wie legt man das übereinander und was kommt als Ergebnis heraus. Ich glaube, da müssen wir einfach konsequent daran arbeiten. Jemandem einmalig etwas in die Hand zu drücken und zu sagen, schön, dass du da bist, ist auch gut, wir tun das mit der Jahreskarte, wir tun das mit vielen anderen Dingen schon und das ist auch gut so. Ich glaube, es ist trotzdem nicht der dringliche Zugang, um die Nebenwohnsitze, wenn wir vielleicht von den 30.000 zehn oder acht oder 12.000 dazu kriegen, sich umzumelden, sind das halt zehn Millionen oder 12 Millionen, die Finanzausgleichsproblematik werden wir damit nicht lösen. Wenn wir strukturell den Finanzausgleich nicht über den Tellerrand schauend in den Griff kriegen oder ein paar Mitinteressierte finden, hier zu einer Reform zu kommen. Aber wir sehen die Dringlichkeit nicht darin, jetzt über eine Zweitwohnsitzabgabe wiederum nachzudenken, es gibt einen aufrechten Gemeinderatsbeschluss, soviel ich informiert bin, wo das Land schon einmal ersucht wurde, eine Zweitwohnsitzabgabe einzuführen. Ich glaube, es war Schladming damals wegen der touristischen Zweitwohnsitze daran interessiert, es war Leoben wegen der universitären, auch wegen der Studentensituation interessiert. Die Studenten sind in Graz prägend, wir haben immerhin fast 70.000, ich denke an Hamburg 1,8 Millionen Einwohner, die sind stolz darauf, dass sie 80.000 Studenten haben, also wir sind studentisch geprägt. Es ist eine Besonderheit, da werden wir die Hauptwohnsitze nicht herbeizaubern können, indem wir die von mir ein wenig liebevoll sogenannten Leckerlis verteilen. Deshalb sehen wir keine Veranlassung, bei deinem Antrag mit der Dringlichkeit mitzugehen. GR. Grossmann: Frau Bürgermeisterstellvertreterin, hoher diskussionsfreudiger Gemeinderat, kann man, glaube ich, heute sagen, wir sind sehr debattierfreudig heute. Diese Rede enthält Produktplatzierungen, sage ich gleich vorneweg. Ich glaube, dass wir wohl das Problem des Finanzausgleichs nicht retten können, aber möglicherweise wäre der eine oder andere Nebenwohnsitz als Hauptwohnsitz angemeldet wieder Balsam auf die klaffende Wunde unserer Finanzprobleme. Insofern, lieber Manfred, vielen herzlichen Dank für deinen Antrag, wir werden den auch gerne unterstützen. Ich denke, es ist immer gut, darüber nachzudenken, was wir neben all den guten hervorragenden Dingen, die wir schon tun, auch der Politikgestaltung, die wir machen, auch die vom Klaus angesprochene Arbeit Stadtentwicklungskonzept, räumliches Leitbild, Flächenwidmungsplan. Was wir zusätzlich noch zu den bereits vorhandenen Angeboten der Studierendenkarte, aber insbesondere auch der Graz-Karte, tun können, um mehr Menschen davon zu überzeugen, wenn sie schon hier in der Stadt leben, arbeiten, studieren, zur Schule gehen, was auch immer, auch sozusagen diese Stadt dann zu ihrem Lebensmittelpunkt machen und ihren Hauptwohnsitz anmelden, das tut der Stadt gut und gibt uns auch die Möglichkeit, die zusätzliche Möglichkeit, mehr finanzielle Mitteln zu noch besserer Lebensqualität in dieser Stadt einzubringen. Also wir sind dabei mit der Dringlichkeit, mit dem Inhalt. Danke für den Antrag (Applaus KPÖ und SPÖ). GR. Eber: Vielleicht nur ein vorläufiges Schlusswort. Danke, Kollege Wohlfahrt und Kollege Grossmann, für die Unterstützung, schöner wie du hätte ich es gar nicht sagen können. Zum Kollegen Frölich möchte ich nur sagen, es war alles sehr interessant und richtig, was du gesagt hast, aber ich denke mir, es schließt sich einfach nicht aus. Selbstverständlich können wir die Finanzen der Stadt Graz nicht alleine mit einer Hauptwohnsitzkampagne irgendwie sanieren, wir können auch den Finanzausgleich damit nicht ändern, aber ich denke mir, die von dir angesprochenen acht Millionen oder mehr oder weniger sind ein oder könnten ein durchaus wichtiger Beitrag für das städtische Budget sein. Daher ersuche ich euch noch einmal um Unterstützung und Zustimmung. Dankeschön (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP) angenommen. Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP) angenommen. 6) Modelle zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Graz GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Marak-Fischer: Geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Der Klaus Frölich hat es vorher so schön gesagt: Wir arbeiten an der Lebensqualität in dieser Stadt Graz und Graz wird auch immer wieder eine sehr, sehr hohe Lebensqualität attestiert. Ich glaube, das können wir auch alle unterstreichen, aber diese von dir zitierte letzte Studie, wo Graz im Ranking ja unglaublich gut abgeschnitten hat, hat auch einen wunden Punkt schon noch gezeigt, und zwar sind die Menschen in Graz nicht zufrieden mit der Luftqualität, mit der Luftgüte. Und hier war natürlich in den letzten Jahren das Thema Feinstaub das Thema Nummer eins im Bereich der Luftqualität, mittlerweile ist ja ein zweites Thema dazugekommen, NOx-Werte sind ebenfalls viel zu hoch und werden immer mehr auch zum gesundheitlichen Problem. Es ist jetzt nicht so, dass Graz hier untätig gewesen wäre, in den letzten Jahren wurden, insgesamt sechs Maßnahmenpakete, die sehr, sehr umfangreich sind, die auch zum Teil aus einem eigenen Feinstaubfonds zur Finanzierung gespeist wurden beschlossen. Die Maßnahmen setzten auf unterschiedlichen Ebenen an und die ExpertInnen waren sich ja auch immer einig und sind sich nach wie vor einig, dass das Thema Feinstaub sich in etwa aus einem Drittel aus den Emissionen der Industrie, einem Drittel der Emissionen von Hausbrand und einem Drittel durch den Verkehr bedingt zusammensetzen und gerade im Bereich des Hausbrandes ist in den letzten Jahren viel gemacht worden, hier sind viele, viele Fernwärmeanschlüsse gefördert worden, umgesetzt worden, werden weiterhin noch offensiv ausgebaut. Auch Dämmmaßnahmen sind hier natürlich eine wichtige Maßnahme und viele, viele andere. Ein problematischer Bereich war aber immer das Thema motorisierter Individualverkehr. Ziel war es, ich glaube, da sind wir uns alle einig, Ziel war es, immer mehr Menschen weg vom motorisierten Individualverkehr hin zu anderen Verkehrsmitteln zu bringen, sei es jetzt der öffentliche Verkehr natürlich, sei es Fahrrad oder auch natürlich Fußgänger. Und hier bestand immer wieder auch die Hoffnung von einigen, dass sich das Thema auch ein bisschen von selber lösen würde, haben zum Teil sogar Experten auch prophezeit, durch die immer immissonsärmeren Autos, es hat sich aber hier herausgestellt, dass einerseits zwar der grobe Feinstaub sozusagen, um den wir uns in erster Linie auch angenommen haben, weniger geworden ist, aber der feinere Feinstaub, der zum Teil noch viel gesundheitsgefährdender ist, die kleineren Partikel gar nicht zahlenmäßig weniger wurden. Die Masse logischerweise, weil die Teilchen kleiner sind, hat sich zwar reduziert, aber bei weitem nicht die Anzahl und auch nicht die gesundheitsschädliche Wirkung. Und außerdem müssen wir dazusagen, ich glaube, das hat der Autoskandal bei VW auch gezeigt, dass das auch nicht so gut und schnell voranschreitet, dass die Emissionen weniger werden, wie es die Autoindustrie zum Teil auch leider zu Unrecht versprochen hat. Was jetzt noch neu dazukommt ist, dass das Thema NOx immer mehr auch Thema wird und hier ist ganz eindeutig der Verkehr der Hauptverursacher und es steht uns wiederum ein Verfahren der Europäischen Kommission kurz bevor. Wir haben schon wieder einen warnenden Brief bekommen oder die Republik Österreich, um genau zu sein, das heißt, von dieser Seite, wobei das natürlich nicht der einzige Grund sein sollte, warum wir etwas tun. Nur Hauptgrund sollte sein, etwas für die Gesundheit und die Luftqualität der Bevölkerung zu tun, aber auch da droht uns sozusagen wieder ein Verfahren, das zwar nicht von allen ernst genommen wird, aber das trotzdem große Auswirkungen auch auf unsere Finanzen hätte. Und wir haben im Umweltausschuss und vor allem auch die zuständige Stadträtin Lisa Rücker, wir haben da oftmals, glaube ich, in den letzten Jahren diskutiert, in den letzten drei Jahren war ich dabei und es war nicht immer leicht. Es war nicht leicht, sich hier auf ein Modell zu einigen, wie man den Modal Split zu Gunsten des sanften Verkehrs verschieben könnte und es war nicht einmal im Umweltausschuss möglich, sich darauf zu einigen, welche mehreren Modelle man einer Prüfung unterziehen soll. Das hat gestern leider wieder einen vorläufigen Höhepunkt auch gefunden. Nichtsdestotrotz haben wir die Verantwortung, weiter in diesem Bereich zu arbeiten, manchmal drängt sich mir eher das Wort kämpfen auf, aber es heißt natürlich nur mit verstärkter Energie arbeiten an diesem Thema und nachdem auch letztlich für die Umsetzung der Maßnahmen das Land Steiermark laut Immissionsschutzgesetz zuständig ist, ist jetzt der neuerliche Versuch, dass wir den Ball doch ein stückweit wieder zum Land zurückspielen, natürlich in der Erwartung, dass, wenn die Methoden, die Möglichkeiten, die Modelle ausgearbeitet sind, diese dann an uns wieder auch zu einer Entscheidungsfindung zurückgespielt werden. Also irgendwann werden wir uns entscheiden müssen, was die bevorzugte Methode ist, aber eine Entscheidung macht nur dann Sinn, wenn man eine Entscheidungsgrundlage am Tisch, hat anhand derer man dann auch entscheiden kann. Die Möglichkeiten, die bei näherer Diskussion und Prüfung für uns sich herauskristallisiert haben, als möglich wären, der autofreie Tag an bestimmten Tagen, dann irgendeine Form des Roadpricings oder der Citymaut, wobei es hier viele, viele Möglichkeiten der Ausformung gäbe, aber der Vorteil würde natürlich darin liegen, dass es auch eine Möglichkeit der Finanzierung des ÖV ist gleichzeitig und eine steuernde Maßnahme und es gibt natürlich auch noch weitere Möglichkeiten, die Parkraumbewirtschaftung auszudehnen, auszuweiten, zu verändern, sodass auch die einerseits als steuernde Maßnahme genutzt werden kann, andererseits aber natürlich, wie es ja auch jetzt schon ist, Einnahmen für die Stadt Graz lukrieren kann, die dann wiederum in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs fließen können. Ich stelle daher namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Das Land Steiermark wird höflich ersucht, die seit 2008 bestehende „Stadt-Land- Arbeitsgruppe Umwelt“ damit zu beauftragen, gemäß Motivenbericht, damit sind auch die drei angeführten Modelle gemeint, mehrere Modelle zur nachhaltigen Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Graz näher zu prüfen, beziehungsweise auszuarbeiten, und diese dem Grazer Gemeinderat zur weiteren Diskussion und Entscheidung vorzulegen. Danke (Applaus SPÖ). GR. Ing. Lohr zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema hatten wir ja auch gestern als mündlichen Bericht im Verkehrsausschuss, hat uns da eine Stunde Debatte gebracht mit dem Ergebnis, dass sich eben Fraktionen hier auf nichts geeinigt haben. Die Antragstellerin hat das dann eben zum Anlass genommen, heute herinnen noch schnell einen Antrag zu basteln und wir werden heute jetzt das im Teilbereich wiederholen. Die Kollegin Marak-Fischer hätte aber an und für sich nur bei der Fraktionskollegin Katholnig nachfragen können, welche Maßnahmen punkto Verkehr bereits beschlossen sind im Verkehrsausschuss. Wir haben ein Verkehrskonzept, wir haben verkehrspolitische Leitlinien, wir haben das Mobilitätkonzept 2020 mit dem Ziel und den Maßnahmen, genau wird gerade angesprochen, den Modal Split im öffentlichen Verkehr auf 24 % zu erhöhen. Also diese Aufgaben und Dinge sind seitens der Verkehrsplanung erledigt. Es gibt einen Masterplan ÖV mit den gewünschten Maßnahmen und es ist ja wohl der wichtigste Punkt, hat sich auch gestern gezeigt, die Kapazitätserhöhung im öffentlichen Verkehr ist, glaube ich, fraktionsübergreifend Taktverdichtung, Straßenbahnwagen wird uns die Finanzierung bei den Straßenbahnwagenkäufen wird uns fordern. Wie gesagt, die Dinge sind in Planung, es erfordert natürlich Finanzmittel, da sind Punkte vielfach offen. Aber hier und jetzt, um den Antrag zu besprechen, euch, vor allem der SPÖ und den Grünen, geht es hier wieder um Fahrverbote. Es sollen Fahrverbote kommen, City-Mauten, jetzt hören wir Parkraumbewirtschaftung, ja, was ist Road-Pricing, was ist ein Fahrverbot? Natürlich trifft das wieder den Autofahrer und hier wird in die Taschen der Autofahrer gegriffen. Natürlich mit den Freiheitlichen wird es diese Modelle nicht geben, eben auch die Sozialdemokraten wischen das weg, ihr greift sehr wohl den kleinen Autofahrer an. Die ÖVP, habe ich gehört, wird hier auch zustimmen, das heißt, ihr nehmt in Kauf, dass der Wirtschaftsstandort gefährdet wird und ihr wollt eben aus Umweltpolitik Verkehrspolitik machen, das wird es mit den Freiheitlichen nicht spielen (Applaus FPÖ). GR.in Pavlovec-Meixner: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, lebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie! Ja, dieses Thema ist verdammt dringlich. Ich höre immer Menschen, die sagen, sie fahren am Wochenende raus aus Graz, weil ihnen die Luft zu schlecht ist und wir müssen uns wirklich fragen, wer kann sich denn das leisten, jedes Wochenende aus Graz rauszufahren? Sicher nicht alle Menschen und uns geht es darum und deshalb bin ich auch sehr froh, dass die Kollegin Marak-Fischer sich eines grünen Anliegens angenommen hat. Uns geht es darum, die Luftsituation in Graz zu verbessern und das ist sehr, sehr dringlich. Wir werden deshalb selbstverständlich der Dringlichkeit dieses Antrages zustimmen und dann noch später einen Abänderungsantrag einbringen (Applaus Grüne). GR.in Heinrichs: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Alexandra! Die KPÖ stimmt dem Antrag, deinem dringlichen Antrag der Dringlichkeit nach und dem Inhalt zu. Ich melde mich nur insofern kurz, weil es uns wichtig ist, nicht nur für das gestrige Protokoll im Ausschuss festzuhalten, sondern auch für das heutige hier in der Gemeinderatssitzung, dass die Vorstellung der KPÖ folgende ist. Wir sprechen uns sehr deutlich für die Einführung der Nahverkehrsabgabe aus, weil das Finanzierungskonzept zugegebenerweise nach der funktionierenden Wiener U-Bahn-Steuer dargestellt wird. Also eine Abgabe, welche Dienstgeber in der Höhe zirka von zwei Euro pro Dienstnehmer und pro Woche zu bezahlen hätten, sodass es zur Verkehrserschließung kommt. Damit ist der direkte Zusammenhang zur Emissionsproblematik gegeben, also Nahverkehrsabgabe, Einnahmenaufrüstung der Öffi-Flotte, damit Reduktion des Individualverkehrs und der Emissionen. Sinnvoll ist natürlich eine Kombination, eine weit gehende Kombination der verschiedenen Punkte, die du ja angeführt hast, die also im Fall der Annahme deines dringlichen Antrages dann diejenigen mittragen. In Schlagwörtern, es wäre also ein Push-and-Pull- Effekt, will heißen, ein Angebot schaffen, das nötige Geld erwirtschaften und das nicht ausschließlich eben über Restriktionen, also über Strafen und Kontrollen, eingehoben wird. Die Citymaut impliziert ja das eher, aber das ein anderes Mal, da wäre also der Berufsverkehr zu bedenken und zu berücksichtigen, also soziale Benachteiligungen in Erwägung zu ziehen, um da also dann wieder mit Zuschüssen zu kompensieren, was unserer Meinung nach komplizierter wäre als die Nahverkehrsabgabe. Danke für die Aufmerksamkeit (Applaus KPÖ). GR. Mayr: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich gestern auch informiert über die Historie dieser ganzen Diskussion im Umweltausschuss. Vielleicht auch etwas zu spät, auf jeden Fall war, glaube ich… erstens einmal gab es im Verkehrs- und Planungsausschuss eine ganz starke Konzentration auf die bevorstehenden wichtigen Beschlüsse und Beratungen zum Flächenwidmungsplan, räumliches Leitbild etc. Das heißt, wenn ich das jetzt so flapsig sagen kann, die Muße für dieses Stück war im Verkehrsausschuss enden wollend. Darüber hinaus muss man ehrlicherweise sagen, der Verkehrsausschuss war auch inhaltlich nicht wirklich vorbereitet auf das Stück, obwohl es eigentlich eine, mittlerweile könnte man fast sagen, jahrzehntelange… und Unterlagen hat es auch gegeben, die Enquete aus dem Jahr 2014 etc. Im Antrag oder auch im Vortrag des Antrages ist es ja ausgiebig berichtet worden auch das, was mittlerweile schon erreicht werden konnte, aber das, was jetzt wirklich auf der Tagesordnung ist und das sind die NOx-Werte. Wir können natürlich darüber diskutieren, welche Versäumnisse es auf den Ebenen der anderen Gebietskörperschaften gäbe. Diese Dieselbevorzugung, eine Spezialität in Österreich, ist natürlich auch an der Problemsituation beteiligt. Nach wie vor unklar, wieso das eigentlich auf der Bundesebene nicht anders geregelt wird. Die Förderung des öffentlichen Verkehrs, die Ausweitung des Angebotes ist etwas, was wir immer auf der Tagesordnung haben und immer diskutieren und die Finanzierungsangelegenheiten dazu. Trotzdem, glaube ich, ist es absolut gerechtfertigt, immer wieder auch über den Modal Split und die Erreichbarkeit dieses Modal Splits zu lesen, zu dem wir uns hier auch im Gemeinderat bekannt haben, zu dem wir aber nur… also was die Maßnahmen betrifft, haben wir einige formuliert, wie wir zur Umsetzung dieser Maßnahmen kommen, sind wir schon noch etwas dünner geworden in der Klarstellung. Also ist es durchaus gerechtfertigt, angesichts der Problemlage hier konkreter zu werden und der Antrag hat halt jetzt den Ball aufgenommen, der im Prinzip schon von der Frau Stadträtin Rücker und auch vom Umweltausschuss in den letzten Jahren und auch in der letzten Periode schon diskutiert wurde und ist jetzt wieder ein weiterer Anlauf zur Konkretisierung von Modellen. Und das können wir von Seiten der ÖVP begrüßen, wir stimmen daher der Dringlichkeit und dem Inhalt des Antrages zu (Applaus ÖVP). GR. Pacanda: Ich möchte jetzt auch noch etwas dazu kurz sagen und zwar einerseits über die gestrige Ausschusssitzung, weil die jetzt auch erwähnt worden ist, die ja eigentlich, wenn man sie veröffentlichen würde und in Form von einem Streaming oder irgendwas, wirklich interessant gewesen wäre zum Beobachten, weil, also für alle, die nicht dabei waren, möchte ich es kurz zusammenfassen, irgendwie ein klarer Antrag, wo drinnen gestanden ist eigentlich relativ klar, was zu tun gewesen wäre für den Ausschuss, das dann als mündlicher Informationsbericht geliefert wird, wo man sich dann nicht einig ist, eigentlich haben wir jetzt nur gelesen, dass es einen Antrag geben hat, wo eigentlich klipp und klar drinnen steht, was zu tun wäre. Zwischenzeitlich kommt mir so vor die Umgangsweise mit gewissen Anträgen, was vielleicht auch erklärt, warum Anträge von uns irgendwie nicht behandelt werden. Aber egal, das gar nicht so jetzt zur Sache. Ich wollte eigentlich auch der Initialzünder, was ein bisschen die Thematik mit Push-und-Pull-Faktoren, die mich jetzt ein bisschen sozusagen auf das Pull gebracht hat und zwar in der Richtung so die Vorschläge, die Punkte, die du drinnen nennst, so wie eben Citymaut, Parken oder eben Fahrverbote sind ja eigentlich auf der einen Seite so klassische Push-Faktoren, wo man sagt, ok, Citymaut verhindert, dass man reinfährt oder man versucht halt weniger reinzufahren und weniger auszugeben, wie auch immer, eine Citymaut dann ausgestaltet ist. Parken, wo man vielleicht die Parkgebühren anhebt, überlegt man sich vielleicht zweimal, ob man hineinfährt, dementsprechend wieder so ein Faktor, der das verhindert und Fahrverbote natürlich klar. Was man aber nicht vergessen darf, gerade bei der Parkthematik könnte man ja wieder zusätzliche Einnahmen lukrieren, die wiederum in den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel fließen würden, was wiederum ein Pull-Faktor wäre, also der eigentlich wiederum mehr Leute dann in die Öffis reinbringt. Genauso wie eine Citymaut, die wiederum Geld bringen würde, um die Öffis auszubauen und wir diskutieren eigentlich immer drum, dass wir sagen, wir sind alle einer Meinung, wir wollen die Öffis ausbauen, wissen nur nicht, woher wir das Geld nehmen. Deswegen ist es, glaube ich, sehr wichtig neben natürlich einer Nahverkehrsabgabe, die auch wiederum in Richtung Pull und mehr Öffis gehen würde, wäre toll, wenn wir auch die haben, aber deswegen ist es genau wichtig, über diese von dir genannten Modelle nachzudenken, zu schauen, wie so etwas ausschauen könnte, was das vielleicht auch für Graz bringen könnte, dementsprechend die Unterstützung diesbezüglich. Ich möchte dann nur nachher wissen, wie sich der Abänderungsantrag unterscheidet, weil das habe ich noch nicht ganz verstanden, weil das ist für mich eigentlich das Gleiche gewesen, aber… prinzipielle Unterstützung von uns in beiden Richtungen. Dankeschön. GR.in Mag.a Marak-Fischer: Ein kurzes Wort zum Kollegen Lohr. Du hast davon gesprochen, dass es Konzepte, ausgearbeitete Maßnahmen usw., um das Ziel, den Modal zu verändern, gibt. Aber warum nutzen den die offenbar die letzten Jahre und drei Jahre überhaupt nicht, eben unter anderem die Finanzierung. Aber wenn man ein Ziel, das man sich selber setzt, nicht erreicht, dann muss man an den Maßnahmen wieder ein bisschen nachbessern, sonst funktioniert es nicht und dann muss man nach ein paar Jahren wieder sagen, man hat das Ziel nicht erreicht. Dann könnte aber passieren, dass man vielleicht nicht mehr gewählt wird, wenn das passiert. Dann noch eine kurze Bemerkung, Fahrverbote… Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Mit Verboten? Gratuliere. GR.in Mag.a Marak-Fischer: Wenn du den Antragstext genau gelesen hast, sollen eben nur geprüft werden, das nur so als kurze Klarstellung. Andrea zu deiner Wortmeldung ganz kurz, ein grünes Thema ist es aus meiner Sicht nicht unbedingt oder höchstens die letzten Jahre natürlich dann schon, aber ursprünglich ist es, glaube ich, ein ursozialdemokratisches Thema, denn seit der Gründung der Sozialdemokratie ist eine der Maßnahmen, dass man eben für die Menschen, die sich nicht die Sommerfrische, das Ferienhaus, den Wochenendausflug und die Villa am Stadtrand leisten können, auch gesunde Lebensumstände erzielen wollen (Applaus SPÖ). Das heißt, aus meiner Sicht ein ursozialdemokratisches Thema, auf das wir uns Gott sei Dank auch immer wieder einmal besinnen und Maßnahmen dazu setzen, aber die Grünen sind jetzt natürlich seit ein paar Jahrzehnten erfreulicherweise auch dabei. Danke (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner zum Antrag: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens zum Peter Mayr, es freut mich sehr, dass unser gestriges Telefonat, dass ich dir da die Geschichte so darstellen konnte und vor allem die vielen Anstrengungen, die es in den letzten Jahren gegeben hat, dass du heute irgendwie eine modifizierte Meinung vertreten kannst, das freut mich außerordentlich. Zu der Frage wegen dem Abänderungsantrag, ich glaube, dass die Frau Stadträtin, meine Kollegin Lisa Rücker, das sowohl in den letzten Ausschüssen als auch gestern wieder ganz, ganz klar gesagt hat, dass sie oft beim Land Steiermark war, dass sie sehr oft in der Arbeitsgruppe war, dass sie bei den Verhandlungen immer gehört hat, das Land Steiermark möchte ganz genau wissen, was der Grazer Gemeinderat möchte. Und deshalb auch unser Abänderungsantrag, weil wir der Meinung sind, dass mehrere Modelle nicht so präzise sind, dass eine Aufzählung der Modelle, das heißt, wir haben nichts anderes gemacht als den Wortlaut „mehrere Modelle“ durch das zu ersetzen, worum es tatsächlich geht, nämlich autofreier Tag an bestimmten Tagen, Road-Pricing und Parkraumbewirtschaftung und das alles einfach deshalb, damit das Land dann nicht sagen kann, na, was meint ihr genau mit „mehreren Modellen“, damit es nicht passieren kann, dass es uneindeutig ist und dass wir einfach das, was meine Kollegin Lisa Rücker jahrelang vom Land gehört hat und deshalb haben wir diesen Antrag präzisiert, das ist der Grund. Und ich stelle jetzt folgenden Abänderungsantrag eben zum dringlichen Antrag meiner Kollegin Alexandra Marak-Fischer „Modelle zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Graz“. Der Antrag lautet: Das Land Steiermark wird höflich ersucht, die seit 2008 bestehende „Stadt-Land-Arbeitsgruppe Umwelt“ damit zu beauftragen, gemäß Motivenbericht die Modelle „Autofreier Tag an bestimmten Tagen“, „Road-Pricing“ und „Parkraumbewirtschaftung“ zur nachhaltigen Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Graz näher zu prüfen beziehungsweise auszuarbeiten, und diese dem Grazer Gemeinderat zur weiteren Diskussion und Entscheidung vorzulegen. Ich bitte um Annahme (Applaus Grüne). Der Abänderungsantrag der Grünen wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) abgelehnt. Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Stadtrat Hohensinner, MBA übernimmt um 18.20 Uhr den Vorsitz. 7) Freier Eintritt für Polizeibeamte in städtische Bäder GR.in Mag.a Schleicher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Schleicher: Sehr geehrte Gäste, hoher Gemeinderat! Die heurige Badesaison hat ja noch nicht mal ordentlich begonnen, dank des regnerischen Wetters. Aber erst vor etwa zwei Wochen hat es in der Auster in Eggenberg wieder einen Fall von sexueller Belästigung gegeben. Jetzt habe ich erst vor ein paar Tagen in den Medien gelesen, dass das fixe Sicherheitspersonal nicht in den Grazer Bädern sein wird, höchstens bei stark frequentierten Tagen oder, wie es heißt, anlassbezogen angefordert, wobei mir nicht ganz klar ist, was das heißen soll „anlassbezogen angefordert“, weil dann kann ich gleich die Polizei rufen. Auf alle Fälle finden wir diesen Umstand für die Sicherheit der Badegäste absolut unzureichend. Nach mehreren Fällen sexueller Belästigung und auch der Befürchtung, dass es jetzt im Sommer zu einer Steigerung kommen wird, haben die Wiener Bäder eine sehr interessante Maßnahme angedacht und zwar freier Eintritt für Polizisten in die Freibäder und Hallenbäder. Der Polizeibeamte kann, wenn er möchte, bei der Kasse seine Dienstnummer angeben und bekommt dann freien Eintritt und kann sich dann bei einem Übergriff selbst sofort in den Dienst stellen und ohne Zeitverzögerung geeignete Maßnahmen vor Ort ergreifen. Der Sprecher von den Wiener Bädern, Herr Kotinsky, sagt dazu: „Polizeibeamte können die Situationen einfach besser beurteilen, auch wenn sie eigentlich gerade frei haben. Sie wissen was zu tun ist, bilden eine Schnittstelle zu den uniformierten Kollegen und können natürlich auch wichtige Hinweise geben. Wir hoffen, dass dadurch viele Beamte in die Bäder kommen. Das soll vor allem auch eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter haben.“ Auch ein ÖVP-Mandatar hat den gleichen Vorschlag und zwar der ÖVP-Stadtrat von Mistelbach, selber Bezirkspolizeikommandant und als Stadtrat zuständig für Sicherheit und Sport. Im Gegensatz zu Bademeister oder Mitarbeiter, die die Personen zwar anhalten dürfen, kann der Polizist natürlich auch die Identität des Täters feststellen und wir brauchen nicht reden, natürlich ist der Polizeibeamte besser ausgebildet, besser geschult, kann Gefahrensituationen besser abschätzen und hat beim Eingreifen die Situation besser unter Kontrolle, bis die uniformierten Kollegen vor Ort kommen. Wir, die FPÖ Graz, wir sind uns absolut darüber bewusst, dass die Polizisten nicht erst seit letztem Herbst Enormes leisten, dass sie ständig unterbesetzt sind, dass die Arbeitszeiten, die Dienstzeiten ein Wahnsinn sind, dass an allen Ecken und Enden Geld fehlt, dass sie in manchen Polizeistationen sogar privat finanziertes Klopapier mitnehmen müssen, das ist uns bewusst und deshalb fordern wir ja schon seit Jahren 300 Polizeibeamte mehr für die Stadt und eben tatsächlich mehr und nicht nur einen Ersatz für die Beamten, die in Pension gehen. Das heißt, das ist Faktum, diese Beamten fehlen. Die von uns vorgeschlagene Maßnahme beruht natürlich auf Freiwilligkeit, aber vielleicht werden dadurch Polizeibeamte motiviert, die Freibäder mehr zu nutzen und alleine der Umstand, dass dadurch vielleicht mehr Beamte in den Bädern sein könnten, erhöht einmal das Sicherheitsgefühl und wirkt sich sicher auch präventiv aus und schreckt manchen potentiellen Täter ab. Deshalb stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Herr Bürgermeister Nagl wird ersucht, dieses Anliegen an die zuständigen Stellen des Stadtpolizeikommandos und der Landespolizeidirektion heranzutragen. Sollte seitens der Sicherheitsbehörden eine diesbezügliche Bereitschaft bestehen, so wird Herr Stadtrat Rüsch in seiner Funktion als Beteiligungsreferent ersucht, an die Holding Graz heranzutreten und die Möglichkeiten eines kostenlosen Eintritts von Bediensteten der Polizei in städtische Bäder prüfen zu lassen. Diese Maßnahme möge jedenfalls noch vor der Sommerpause des Gemeinderates zur Umsetzung gelangen. Dankeschön (Applaus FPÖ). GR.in Katholnig zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein unbeschwertes Badevergnügen muss ein Muss sein, es muss die Sicherheit gewährleistet sein, dass ich mir um meine Kinder keine Sorgen machen muss und generell es zu keiner Belästigung kommt. Wenn ich jetzt das Beispiel von anderen Städten hernehme, dann muss ich schon sagen, dass die ein Zehn-Punkte-System haben und dass Polizeipräsenz alleine viel zu wenig ist. Es muss viel mehr Schulungen geben mit der Sicherheit mit Sicherheitsfachleuten, es muss mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft muss es Treffen geben, eben damit Kinder sensibilisiert werden, damit sie achten, ist da eventuell eine Gefahr, sexuelle Übergriffe sind ja keine Seltenheit. Also da muss schon irgendwo ein Mehr da sein als nur eine Polizeipräsenz, wir haben heute schon ein paar Mal gesagt, es muss natürlich die Polizei aufgestockt werden, sonst funktioniert es nicht, es muss auch schon irgendwo eine Regelung da sein, die Holding hat, glaube ich, da schon angeführt, dass es eben dann, wenn man hineingeht, dass man registriert ist, dass das dann nachher nicht irgendwie so ausartet und das vielleicht dann irgendwo der Schluss zurückkommt, ja die Polizisten gehen gratis baden. Also das darf sicher nicht sein, da muss es schon eine Kontrolle geben. Aber vorher muss es natürlich Schulungen geben und da gehört viel mehr dazu als nur, wenn ein Polizist sich in einem Bad aufhält. Daher stellt die Sozialdemokratie folgenden Zusatzantrag: Die Verantwortlichen der Holding Graz/Freizeitbetriebe werden dringend ersucht, mit den Verantwortungsträgern der Wiener Bäder betreffend eines Abgleiches  der jeweiligen Sicherheitsmaßnahmen sowie einer allfälligen Adaptierung in Kontakt zu treten, dies mit dem Ziel, die Sicherheitsstandards in den Grazer Bädern im Interesse der Badegäste wie auch der Bediensteten noch vor Beginn der Sommerferien bestmöglich auszuweiten. Dem Gemeinderat möge bis zur Juli-Sitzung ein Bericht  vorgelegt werden. Entschuldigung, Abänderungsantrag kommt von unserer Seite, kein Zusatzantrag. Danke (Applaus SPÖ). GR. Pacanda: Ich weiß zwar nicht ganz genau, was du gesagt hast, aber ich versuche es wiederzugeben. Ich bin mir sicher, du wolltest sagen, dass die Piratenpartei das Thema Sicherheit ein bisschen größer angeht, als ihr das vielleicht seht. Ich bin absolut der Meinung, dass es natürlich toll ist, wenn man das Thema Sicherheit, jetzt vor allem im Freibad, prinzipiell angeht und da sind wir halt der Meinung, wenn man das angeht, dann müssten wir es halt sozusagen ganzheitlich angehen und ich bin schon der Meinung, es wäre natürlich toll, wenn mehr Polizei in einem Freibad ist. Es ist sicher auch nicht schlecht, wenn zum Beispiel mehr Notfallärzte in einem Freibad möglicherweise wären, gratis im Bad drinnen, und auch bekannt ist, dass die jetzt da sind, also sprich sollte ein medizinischer Notfall eintreten, dass die natürlich vor Ort sind, das könnten auch Rettungssanitäter sein, ausgebildete. Es betrifft natürlich auch Feuerwehrleute, eben die Notärzte habe ich schon erwähnt, klassisch im Freibad Wasserrettung ist natürlich auch ein Thema, das heißt, wir wären der Meinung, deswegen haben wir auch einen Abänderungsantrag zu dem Thema eingebracht, wenn man sagt, ok, Sicherheit ist mir wirklich wichtig und es geht um Sicherheit in Bädern, dann schauen wir uns das ein bisschen in einem größeren Kontext an und dann laden wir eben dementsprechend diese Einsatzorganisationen, die in Summe einfach mehr Sicherheit in ein Bad reinbringen und das fängt natürlich bei der Medizin an, geht weiter über die Feuerwehr bis zur Polizei natürlich, dann laden wir die ein in die Bäder zu kommen und eben den Herrn Bürgermeister dementsprechend, dass er da die Gespräche aufnimmt. Dementsprechend der Abänderungsantrag, der dann von uns kommt. Dankeschön. GR. Rajakovics: Bevor wir jetzt den Gratiseintritt für alle in den Bädern haben, möchte ich ein paar Sachen vorausschicken. Das eine ist, dass selbstverständlich die Polizei involviert war, gerade in den letzten Monaten, auch in ein Sicherheitskonzept für die Grazer Bäder. Unter anderem hat es sowohl für das jetzt neu angestellte Sicherheitspersonal in den Bädern als auch für andere Bademeister etc. eigene Schulungen in der Polizei gegeben. Das Zweite ist, dass es auch noch Schulungen gegeben hat im interkulturellen Kontext, wie geht man auf die Leute zu, damit sie dann auch wissen, wie sie sich verhalten sollen. Das heißt, die Holding macht von sich aus natürlich alles, damit, jeder der von uns ins Bad geht, sich dort sicher fühlen kann und vor allem eine Erholung findet. Und das ist, glaube ich, der springende Punkt bei dem Antrag. Ich habe heute den Antrag weitergeleitet an einen Freund von mir, der bei der Polizeigewerkschaft ist, habe ihn gefragt, wie er dazu steht. Hat er gesagt, er kann es sich ein bisschen schwer vorstellen, wenn er jetzt als Polizist in der Badehose einschreiten muss, entweder er muss Dienstmarke, eventuell die Waffe mit sich führen, dann ist für ihn der Erholungswert sowieso null, weil er auf die ja auch aufpassen muss, wenn er das nicht mithat, dann kann er gleich einschreiten, wie er als Polizist sowieso das Gefühl hat für sich, einschreiten zu müssen, wenn es darum geht zu helfen und dann einzuschreiten und zu schauen, möglichst schnell Verstärkung zu holen und dass die Kollegen in Uniform, die dann auch so ausgerüstet sind, dass sie einschreiten können, wenn da eine Menge, in dem Fall geht es ja auch um Belästigung, ein paar junge Burschen herumstehen, ist es sowohl für Polizistinnen, oder vor allem für Polizistinnen aber auch für Polizisten wahrscheinlich nicht ratsam, nur in Badehose oder im Bikini einzuschreiten, weil dann wird das halt wahrscheinlich nicht von Erfolg gekrönt sein. Daher das Einschreiten, so es die Möglichkeit gibt, ist für jeden Exekutivbeamten eine Selbstverständlichkeit, so wie es für jeden Rot Kreuz Helfer und für jeden Arzt eine Selbstverständlichkeit ist, dass er hilft, wenn es im Bad zu einem Unfall kommt und medizinische Hilfe gefragt ist. Das heißt, wir werden gegen die Dringlichkeit des Antrages stimmen deshalb, weil auch ein Polizist und gerade auch unsere Polizei, die so belastet ist, das Recht hat, dass sie in ein Bad geht und sich dort einfach einmal erholt und nicht, dass man am Eingang die Marke abgibt, die Telefonnummer abgibt und in einer ständigen Ungewissheit ist, ob man jetzt zur Erholung da ist oder ob man einen Einsatz hat. Also wir halten von dem System wenig, Sicherheit ist wichtig und wesentlich, bei allen Einsätzen, die es in Grazer Bädern gegeben hat, war die Polizei unter 15 Minuten vor Ort. Bei aller Kritik daran, dass zu wenig Exekutivbeamte insgesamt in Graz sind, muss man doch sagen, dass es ihr gelingt, wenn es darauf ankommt, sehr flott vor Ort zu sein und auch einzuschreiten. Deshalb werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen, wohl aber kann man gerne auch noch einmal mit der Polizeiführung reden, wie sie dazu steht; aus Sicht eines Kollegen, der auch Personalvertreter ist, ist so ein Vorschlag nicht zielführend (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Schleicher: Zuerst hätte ich schon eine Frage wegen der Geschäftsordnung, es sind jetzt während der Debatte zur Dringlichkeit ein Abänderungsantrag und ein Zusatzantrag gestellt worden, warum darf sich meine Fraktion dazu nicht noch einmal zu Wort melden? StR. Hohensinner, MBA: Eigentlich werden die Abänderungsanträge erst dann zum Inhalt eingebracht, aber ich glaube, in den Wortmeldungen ist es vorab angekündigt worden. In der Geschäftsordnung ist es so, dass die antragstellende Fraktion hat den Antrag zu stellen, noch einmal, Frau Gemeinderätin, Sie haben da die Möglichkeit, wirklich ausführlich Stellung zu nehmen, das haben Sie gemacht. Deswegen bitte ich Sie jetzt, das Schlusswort zu sprechen. GR.in Mag.a Schleicher: Danke für die Möglichkeit. Heute ist es mit der Geschäftsordnung nicht so genau, das ist mir schon aufgefallen. Es wäre sehr interessant gewesen, einen Polizisten, nämlich meinen Kollegen Moser, dazu auch zu Wort kommen zu lassen. Die Maßnahmen, wie schon erwähnt, Kollege Rajakovics, ist freiwillig und der Polizist ist es ja gerade, der einschätzen kann, ob die Situation so gefährlich ist, dass er einschreiten kann oder auch nicht. Zum Abänderungsantrag, der meines Erachtens eingebracht ist und zum Zusatzantrag möchte ich sagen, dass wir beide ablehnen, weil wir jegliche Aufweichung unseres eigenen Antrages und auch jegliche zeitliche Verzögerung, der Sommer ist in Wahrheit schon da, ablehnen. Es geht uns definitiv darum, die Sicherhit und auch das Sicherheitsgefühl in den Freibädern zu erhöhen und zwar vornehmlich für Frauen und Kinder und definitiv durch Exekutivbeamte, dass die auch alle einen Rettungsschwimmer haben und eine besondere Ausbildung in Erste Hilfe, das ist ein netter oder positiver Zusatzeffekt, aber es geht darum, eindeutig sexuelle Belästigungen präventiv verhindern zu können oder zumindest zu minimieren. Danke (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen SPÖ und FPÖ) abgelehnt. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Verzicht auf Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Lieber Kurt, liebe Kolleginnen und Kollegen! In meinem Antrag geht es um ein Thema, das derzeit auch international heftig diskutiert wird. Es gab ja auch erst vor kurzem eine Abstimmung dazu im EU-Parlament. Es geht nämlich um das Thema Glyphosat, um eine Neuzulassung von Glyphosat. Das ist ein Herbizid, das sehr breit angewendet wird und das im Verdacht steht, dass es große Gesundheitsschädigungen hervorruft. Der Anlass für meinen dringlichen Antrag ist der, dass das Land Steiermark vor kurzem beschlossen hat, dass im Bereich von Straßen künftig gänzlich auf Herbizide verzichtet wird. Jetzt ist das etwas, das wir schon vor einem Jahr hier im Gemeinderat hatten, damals hatte ich eine Frage gestellt, ich habe damals auch einen Antrag gemacht und ich habe sehr viel recherchiert im Vorfeld, wie die aktuelle Situation ist und habe gehört, dass in Niederösterreich seit sechs Jahren auf den Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden an öffentlichen Straßen, Geh- und Radwegen verzichtet wurde. Ich fand auch sehr lustig die Geschichte, die mir dazu erzählt wurde nämlich, dass der niederösterreichische Landeshauptmann am Weg nach St. Pölten gesehen hat, wie glyphosathaltige Herbizide ausgebracht wurden und wie er dann gesehen hat, dass das alles ganz braun war, dann hat ihn das offensichtlich so erschrocken, dass er gesagt hat, da müssen wir dagegen was tun und das Land Niederösterreich schafft es seit sechs Jahren, und wir wissen alle, was das für ein großes Bundesland ist, ohne diese Herbizide auszukommen. Momentan laufen verschiedene Versuche in Österreich, also einerseits die Asfinag prüft Alternativen bei Autobahnstationen, die Österreichischen Bundesbahnen suchen Alternativen gemeinsam mit einer Umweltorganisation, es ist ein sehr schwieriges Thema für die ÖBB, weil die ja verpflichtet sind, die Schienenwege freizuhalten und wenn jetzt ein Zug drüberfährt und es ist zum Beispiel ein heißer Sommer, dann könnte einfach, wenn dort Gräser wachsen, besteht eben akute Brandgefahr, also deshalb müssen die da besonders gut hinschauen. Wie gesagt, Glyphosat ist nach wie der weltweit am häufigsten eingesetzte Wirkstoff zur „Unkrautbekämpfung“ und steht im Verdacht krebserregend zu sein und es ist auch so, dass Glyphosat Mitschuld an der Abnahme von Blühpflanzen trägt und eben auch sehr schädlich ist, im Kontext mit dem von uns auch sehr wichtigen Thema der Bienen. Sir haben vor kurzem einmal eine Anfrage gemacht, da ist rausgekommen, dass die Stadt Graz in Schutzgebieten kein Glyphosat ausbringt, sehr wohl ist es aber so, dass kleine Mengen nach wie vor eingesetzt werden, laut dieser Fragebeantwortung aus dem Jahr 2015 sind das zirka 20 Liter. Die werden auch zum Beispiel in der Kaiserfeldgasse ausgebracht, die werden in der Nähe von Schulen, Sportplätzen ausgebracht, einfach um gegen den unerwünschten Bewuchs der Randzonen vorzugehen. Aus Gründen des Schutzes der Umwelt, der Biodiversität und der Gesundheit des Menschen ist es dringend geboten, den Einsatz von Glyphosat ganz zu beenden. Ich habe in meinem dringlichen Antrag auch einige Alternativen aufgelistet, nämlich nicht-chemische Unkraut-Bekämpfung mit Heißwasser oder Heißdampf oder mechanische Verfahren, also mit speziellen Geräten. Dann eben die Nutzung von anderen Herbiziden mit weniger ungünstigen Umwelteigenschaften oder dass man halt einfach sagt, Blumenwiesen sind eigentlich auch nett und man muss nicht überall Rasenflächen haben. Worum es mir mit dem dringlichen Antrag geht ist, dass die Stadt Graz sich in Form einer freiwilligen Selbstbindung verpflichtet, bei der Pflege kommunaler Grünflächen auf die Verwendung von glyphosathaltigen Herbiziden zu verzichten und auch andere Institutionen und die Bevölkerung informiert. Ich stelle also namens des grünen Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : 1. Der Gemeinderat der Stadt Graz weist auf die potentielle Gesundheitsgefährdung durch glyphosathaltige Herbizide hin und spricht sich gegen deren künftige Verwendung aus. 2. Der zuständige Stadtrat, Dr. Gerhard Rüsch, wird aufgefordert, die Holding Graz zu ersuchen, die Entscheidung des Landes Steiermark zum Anlass zu nehmen, künftig die Verwendung von glyphosathaltigen Herbiziden zu überdenken. 3. Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden beauftragt, Informationsmaßnahmen über Glyphosat und andere chemische Herbizide in der Gemeinde über die stadteigenen Medien, also BIG, Website, Facebook, durchzuführen. Damit soll das Bewusstsein über die gesundheitlichen Gefahren und die umweltschädlichen Wirkungen auf Pflanzen und Bestäuber Insekten von Herbiziden erhöht werden. Auch private GrundeigentümerInnen und LandwirtInnen sollen dazu bewegt werden, auf die Verwendung von Herbiziden insbesondere mit dem Inhaltsstoff Glyphosat zu verzichten. Ich bitte um Annahme dieses dringlichen Antrages (Applaus Grüne). GR. Dipl.-Ing. Topf zur Dringlichkeit: Herr Bürgermeister, liebe Antragstellerin, werte Kollegen und Kolleginnen des Gemeinderates! Es ist so, dass wir versucht haben, einmal das Thema dieses Glyphosates einzuschränken auf das Stadtgebiet der Stadt Graz, einmal zu schauen, wie schaut es wirklich in der Stadt Graz aus und haben durchaus durch den Leiter des Spartenbereiches Stadtraum einmal abgefragt, wie schaut es in der Stadt Graz aus, wird das überhaupt noch eingesetzt, welche Größenordnung und ich darf hier die Stellungnahme einmal zur Kenntnis bringen: Die Holding Graz Stadtraum pflegt im Auftrag der Stadt ungefähr 250 Hektar Grünflächen in Graz, das entspricht ungefähr zwei Prozent der Gesamtfläche der Stadt Graz und ist somit die eingesetzte Mengen Herbizid in Relation zur Gesamtstadt sehr klein. Allerdings wird angemerkt, in landwirtschaftlichen Kulturen, und das ist hier angesprochen worden, und in privaten Gärten, also wo wir sozusagen von Seiten der Stadt Graz kaum einen Einfluss haben oder keinen Einfluss haben, wird die zig-fache Menge appliziert, teilweise auch ohne Sachkenntnis Pflanzenschutz. Grundsätzlich versucht die Stadt Graz, nämlich die Holding Stadtraum, größtmöglich auf den Einsatz von Pestiziden zu verzichten, indem wir zum Beispiel Mulch-Materialien zur Unkrautregulierung, Pflanzenflächen oder robuste, dem Stadtklima entsprechende Pflanzenarten oder mechanische Wegepflegegeräte neben dem händischen Jäten einsetzen. Der Schutz und die Einhaltung und die Erhaltung der Natur, des pflanzlichen Lebensraumes sowie die nachhaltige Bewirtschaftung aller Grünflächen stehen im Vordergrund. Leider gibt es noch immer Randbereiche, und das wird auch offen zugegeben, muss man der Korrektheit halber sagen, wie zum Beispiel ungebundene Pflasterflächen, welche durch organischen Eintrag mit der Zeit zum Lebensraum von Gräsern und Unkräutern werden. Eine der Hauptaufgaben der Holding ist die Sauberkeit im Stadtgebiet, die Entfernung dieser Spontanvegetation wurde im Jahr 2015 durch den Einsatz von zirka 20 Liter Round up, das ist das Mittel, das inzwischen ja keine Zulassung mehr bekommt, also das glyphosathaltige Mittel effizient erledigt. Natürlich verfolgt auch die Holding Graz Stadtraum die aktuellen europaweiten Diskussionen und den Einsatz um das meist verwendete Herbizid und denkt natürlich auch über Alternativen nach, das ist ja angesprochen worden. Aktuell, und das ist der letzte Stand unserer Information, wird kein Round up verwendet, da die Zulassung fehlt und nach meinem Wissensstand ist ab Juni des heurigen Jahres insgesamt der Einsatz von Glyphosaten überhaupt verboten. Wir möchten allerdings die drei Punkte getrennt dann abstimmen lassen. Danke. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 18.45 Uhr den Vorsitz. GR.in Mag.a Bauer: Werte Antragsteller, werte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat! Das Thema Pflanzenschutzmittel ist ein großes Thema. Nicht nur für die Blumen und Blüten, sondern für die Menschen oder auch für das Trinkwasser, ich kenne es aus persönlicher Erfahrung, weil ich ja in meiner Funktion auch in der Trinkwasser-Kodex-Kommission sitzen darf und ich kann euch eines sagen: Jeder Stoff der ausgebracht wird, wird wiedergefunden und ich finde es auf der einen Seite nahezu unerträglich, dass auf der einen Seite ausgebracht werden darf und auf der anderen Seite die Trinkwasserversorger suchen müssen, was drinnen ist. Also das ist eine Situation, die dringendst verbessert werden muss, dass die Ausbringer, wer auch immer das ist, Gewerbliche, Landwirte oder die Landwirtschaft oder auch die Gärtner, die großen und die kleinen, sie müssen sich dessen bewusst sein, dass auf der anderen Seite das auftaucht. Ich habe mich natürlich auch erkundigt, was ist mit den Mengen, die ausgebracht werden. Im Land Steiermark ist man ja schon vorbildhaft vorangegangen und hat gesagt, ja, der Landesrat Lang hat die Mittelausbringung bei der Straßenerhaltung verboten, es wurde bis jetzt also nicht zur Grünflächenpflege eingesetzt, sondern ausschließlich dort, wo es um Bauwerke ging, also wo es sich um diese Kanten von Bauwerken und sich hier Unkräuter breitgemacht haben. Aber hier gibt es natürlich andere Methoden. Ich möchte Ihnen gerne eine Graphik zeigen, weil der Herr Kollege Topf gesagt hat, naja, 20 Liter dieses Mittels wurden in Graz verwendet. Hier ist eine Graphik und das sind die Tonnen der letzten 15 Jahre, 338 Tonnen wurden in Österreich ausgebracht im Jahr 2014, das ist eine Graphik, die vor etwa 14 Tagen durch die Medien gegangen ist. Also wir suchen hier Liter oder haben Liter in der Kompetenz, aber ich frage mich, wo sind diese Tonnen hin? Also ich glaube, die große Schlagkraft muss gehen hin zu einem Verbot. Es ist schön, freiwillige Maßnahmen zu finden, aber bei diesen Mengen 20 Liter zu 338 Tonnen ist eine große Relation, wo man dem Vorsorgeprinzip für uns Menschen Rechnung tragen soll und wie ich gesagt habe, natürlich auch dass ein entsprechendes Bewusstsein bei allen Beteiligten, die Stoffe und Herbizide ausbringen, da sein muss, dass alles, was ausgebracht wird, auch wiedergefunden wird und wahrscheinlich dort oder in hoher Wahrscheinlichkeit dort, wo wir es nicht haben wollen (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Danke vielmals, Susi, und danke vielmals, Georg. Ich möchte es vielleicht noch einmal sagen, dass mir das sehr wohl bewusst ist, dass in den Gärten, vor allen Dingen auch früher sehr viel Round up einfach so in die Hand genommen wurde, versprüht wurde, ohne dass die Leute irgendwas gedacht haben. Mir ist auch sehr bewusst, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Holding eine Schulung haben, die können damit umgehen, was bei vielen Leuten natürlich nicht so ist. Jetzt ist es aber so, dass die Baumärkte, zum Beispiel OBI, zum Beispiel Hornbach und zum Beispiel Bauhaus, diese glyphosathaltigen Produkte auch begonnen haben aufzulisten. Das heißt, es wird nicht mehr so einfach sein, an diese Produkte heranzukommen. Aber ich glaube und ich habe auch gehört, in meinen Vorgesprächen hat mir ein Experte gesagt, schauen Sie einmal, was auf den Grazer Friedhöfen los ist. Also ich glaube, da wird das auch sehr breit ausgebracht und deshalb ist es einfach wichtig, dass die Stadt Graz ein Vorbild ist. Wenn wir sagen können, in Graz kommen wir auch ohne diese 20 Liter Glyphosat aus, weil wir einfach uns selbst binden, dann haben wir auch eine Vorbildfunktion gegenüber der Bundesimmobiliengesellschaft, gegenüber den Friedhofsverwaltungen, das ist einfach eine Situation, die, ich glaube, sehr helfen würde auch in der Kommunikation mit den genannten Organisationen und Institutionen. Und ich glaube auch, und das habe ich ja auch in meinem dringlichen Antrag erwähnt, dass es sehr stark um Informationsarbeit geht und da hat die Stadt Graz sehr viele Möglichkeiten über die BIG, über die Website und über Facebook, dass man das eben wirklich auch an private GrundeigentümerInnen, an LandwirtInnen heranbringt und deshalb wäre ich sehr froh, wenn der dringliche Antrag positiv angenommen würde (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Punkt 1 des Antrages wurde mit Mehrheit (gegen Teile ÖVP) angenommen. Der Punkt 2 des Antrages wurde einstimmig angenommen. Der Punkt 3 des Antrages wurde mit Mehrheit (gegen Teile der ÖVP) angenommen. 9) Leichtere Erreichbarkeit der Wahllokale GR. Pacanda stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Pacanda: Es geht um eine leichtere Erreichbarkeit der Wahllokale in Graz. Nach der letzten Bundespräsidentschaftswahl hat sich gezeigt, ich weiß nicht, ob sich bei euch auch der eine oder die eine Bürgerin gemeldet hat bezüglich Schwierigkeiten der Erreichbarkeit der Wahllokale. Um was geht es in Summe, kurz zusammengefasst. Ich habe zwei Beispiele dargelegt, es kann manchmal recht kompliziert und umständlich sein, zu einem Wahllokal zu kommen. Ein Beispiel ist die Rudolfstraße, die eigentlich jeder von euch wahrscheinlich kennen wird, die sehr lange ist, wo normalerweise unter der Woche ein Bus fährt, den man heute thematisch ja auch schon gehabt haben, der dann ab 2017 möglicherweise ausgebaut oder zumindest umgestaltet wird. Auf jeden Fall fährt dieser Bus an einem Sonntag, was klassischerweise ein Wahlsonntag ist, nicht. Jetzt ergeben sich, wenn man in der Rudolfstraße wohnt, zu den dementsprechenden Sprengellokalen teilweise Distanzen von 2,6 Kilometer hin und zurück oder 3,2 Kilometer hin und zurück. Das heißt, es können relativ große Distanzen entstehen einfach durch den Ausfall des Verkehrsmittels, sagen wir so. Und es sind zu uns sehr viele Leute gekommen, die gesagt haben, es ist am Sonntag halt dann relativ blöd, wenn die Öffis nicht fahren oder auch sehr schlechte Takte fahren, dann dementsprechend zum Wahllokal zu kommen. Solange ein schönes Wetter ist, ist das noch möglicherweise mit einem gemütlichen Spaziergang irgendwie kombinierbar, ab dem Zeitpunkt, wo das Wetter dann schlechter wird, ist es natürlich eigentlich ein Hindernis, das nicht unbedingt notwendig ist. Ein zweites Beispiel komm dann aus der Gegend um Straßgang, wo jetzt gar nicht die Öffis nicht fahren, weil die fahren gar nicht, sondern da ist eigentlich von Haus aus sozusagen das Wahllokal sehr weit weg in beide Richtungen, also wo man dann wirklich schon sagt, man geht gemütlich über 30 Minuten, wenn man zu Fuß geht, Richtung Wahllokal. Und wir sind der Meinung, das könnte man möglicherweise vereinfachen. Dementsprechend folgender d r i n g l i c h e r A n t r a g : Erstens, die zuständigen Abteilungen werden ersucht zu prüfen, welche Maßnahmen und Ressourcen notwendig wären, um die Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Graz an Wahlsonntagen zu verbessern, weil es sicher nicht so problematisch wäre an diesen seltenen Tagen dann die Öffis auch auf diesen Strecken fahren zu lassen und eine zweite Idee, die nicht direkt aus Österreich kommt oder von uns erfunden wurde, sondern die aus einem nordischen Land kommt: werden die verantwortlichen Abteilungen ersucht, die Aufstellung von "mobilen Wahllokalen" beziehungsweise "Wahlcontainern" oder vergleichbaren flexiblen Einrichtungen zu prüfen, um für eine bessere und leichtere Erreichbarkeit der Wahllokale zu sorgen. Weil, das wissen wir auch, es ist natürlich schwierig, ein Wahllokal zu finden, also überhaupt jemanden zu finden, der sich zur Verfügung stellt dafür, der ein Wahllokal anbietet, das dann die dementsprechenden Grundlagen überhaupt hat und möglicherweise wäre es eben eine Idee auch mit diesen mobilen Wahllokalen, die Idee kommt aus Dänemark, eben da in zentralerer Sprengellage in den Peripheriebezirken da eine Möglichkeit fürs leichtere Wählengehen zu schaffen. Den zuständigen Ausschüssen wäre bis zur Gemeinderatssitzung im September darüber Bericht zu erstatten, welche Möglichkeiten da gesehen werden. Ich bitte um eure Zustimmung. Dankeschön. GR.in Haas-Wippel, MA zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, lieber Antragsteller! Ja, es ist uns auch dringlich, weil die Erreichbarkeit von Wahllokalen natürlich auch für die Wahlbeteiligung ein wesentlicher Aspekt ist. Obwohl ich sagen muss, ein kurzer Spaziergang am Sonntag hat schon auch was Reizvolles, aber es sind natürlich nicht alle gut bei Fuß und deshalb würden wir auf alle Fälle der Dringlichkeit und dem Inhalt zustimmen und zwar getrennte Abstimmung beim Inhalt, weil beim Punkt eins sind wir absolut dafür, da geht es um die Möglichkeit zu prüfen, ob die Öffis am Wahlsonntag zum Einsatz gelangen können, das ist sicher sehr sinnvoll. Beim Punkt zwei werden wir nicht zustimmen, weil es einfach derzeit sehr viele Möglichkeiten gibt, alternative Möglichkeiten zur Wahl am Sonntag, es gibt die Möglichkeit der Briefwahl, es gibt die vorgezogene Stimmabgabe bei der Landtagswahl oder Gemeinderatswahl, es gibt dann besondere Wahlsprengel speziell bei den SeniorInnenwohnheimen, es gibt die fliegende Wahlbehörde und man kann sich automatisch auch die Wahlkarten zusenden lassen usw. Und wir sehen bei einem mobilen Wahllokal schon die Problemstellung, dass es ein zentrales Wählerregister geben muss, das müsste die Voraussetzung sein, ansonsten müsste jeder eine Wahlkarte beantragen und das ist dann wieder genauso kompliziert, wenn nicht noch komplizierter. Dann natürlich gewisse Größenordnung muss gegeben sein bei einem mobilen Wahllokal. Du musst denken, du brauchst sanitäre Einrichtungen, du brauchst zwei Wahlzellen, du brauchst entsprechende Räumlichkeiten für die Wahlbehörde, für die Mitglieder, deshalb werden wir beim Punkt zwei dir keine Zustimmung geben (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen SPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A n f r a g e n an den Bürgermeister 1) Vergebührung Mietverträge GR.in Katholnig stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Immer wieder kommt es vor, dass Wohnungsinhaber ihre Wohnungen zwar vermieten, aber nicht bereit sind, den Mietvertrag zu vergebühren bzw. vergebühren zu lassen. Den MieterInnen wird bisweilen sogar mit Kündigung der Wohnung gedroht, sollten sie auf eine Vergebührung bestehen. Die Folgen dieser Nicht-Vergebührung sind aber gravierend: Für die Betroffenen heißt das nämlich, dass sie nicht um Wohnbeihilfe ansuchen können. Im Bereich der BMS/Sozialhilfe ist aber ein Ansuchen um Wohnbeihilfe zwingend notwendig, da sich in weiterer Folge die Leistung dadurch verringert. Und gleichzeitig entgeht dem Bund durch diese Nicht-Vergebührung Einkommenssteuer – in Summe in wahrscheinlich beträchtlicher Höhe. Umso wichtiger wäre es, dem gegenzusteuern. Beginnend damit, dass für leer stehende Wohnungen automatisch eine Steuernummer zwecks Veranlagung vorgeschrieben werden. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Sind sie bereit, im Rahmen Ihrer Koordinierungskompetenz Ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, etwa auch im Rahmen des Städtebundes auf diese Problematik zu verweisen, damit eine Initiative gestartet wird, um diesen Missstand zu beenden? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Bannmeilen um Schulen GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: „Wenn Eltern die größte Gefahr sind“, titelte „Der Standard“ einen Artikel über ein Verkehrssicherheitsprojekt für und mit Schulkindern der AUVA. Der Titel bezieht sich auf eine Umfrage der AUVA unter 45 000 Eltern, die ergab, dass sie selbst die größte Gefahr für Kinder am Schulweg darstellen. Ein Grund dafür ist, dass viele sich aufgrund von morgendlicher Eile nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schulen halten. Diese müssten strenger kontrolliert und stärker abgestraft werden. Ein weiterer gewichtiger Grund ist, wie von Verkehrspolizisten immer wieder angesprochen, das Chaos, das durch das Bringen der Kinder und Jugendlichen am Morgen entsteht. Wer kurz vor Schulbeginn an einer Schule vorbeifahren muss, hat sicherlich schon beobachtet, wie wild durcheinander hier ein- und ausgeparkt wird, bzw. dass viele Kinder einfach schnell mal herausgelassen werden, nicht selten zur befahrenen Straße hin. Grund ist die vermeintliche Sicherheit, die Eltern sich vom Bringen der Kinder bis vor das Schultor versprechen. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall. Viele Kinder werden in genau diesem Verkehrschaos verletzt. Ganz abgesehen davon erlernen sie durch das Bringen nicht das umsichtige Verhalten im Straßenverkehr, das sie sich aneignen müssten, wenn sie zu Fuß, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Rad zur Schule kommen würden, und erfahren darüber hinaus nicht, die Stadt auch anders als mit dem Auto zu erschließen und werden dies dann in Folge als Erwachsene auch selbst nicht praktizieren. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz soll Bannmeilen um Schulen einrichten, die Eltern – wenn es schon unbedingt notwendig ist, die Kinder zur Schule zu bringen – davon abhält, ihre Kinder direkt vor dem Schultor aus dem Auto zu lassen und damit gefährliches Verkehrschaos zu erzeugen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Gehsteige um Baustellen GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In Graz wird viel gebaut und renoviert. Daran ist generell nichts auszusetzen, doch unter den Baustellen leiden nicht nur die NachbarInnen, sondern leider meist auch die PassantInnen. Denn es ist beinahe schon zur Regel geworden, dass bei Bau- und Renovierungsarbeiten der Gehsteig und oft noch Teile der Straße abgesperrt werden. Häufig ist zu beobachten, dass dies nicht aus Notwendigkeit geschieht, sondern lediglich eine Bequemlichkeitsmaßnahme für die Baufirmen ist. Ein gutes Beispiel ist dafür die Baustelle Laimburggasse/Lange Gasse. Nach dem Abriss des Altbestandes werden nun Aushubarbeiten für das neue Gebäude vorgenommen. Dafür ist in der Laimburggasse der Gehsteig und mehr als ein Meter Straßenbreite abgesperrt. Dieser Gehsteig grenzt jedoch an die Fußgängerampel, die täglich von sehr vielen Kindern der Volksschule Geidorf als sichere Überquerungsmöglichkeit genutzt wird. Anstatt dahinter nun direkt zur Schule gehen zu können, müssen sie nun erneut die Straße queren, vor der Schule dasselbe zurück. Auf dem Rückweg gehen sie meist quer über die Straße, da die Baustelle am vorherliegenden Übergang lange Zeit nicht angekündigt war. Das stellt eine große und völlig unnötige Gefährdung für die Kinder dar. Und sie ist nicht die Einzige. Denn in Graz wird oft, anstatt den Baufirmen Sicherheitsmaßnahmen aufzuerlegen, die Sicherheit der BürgerInnen dem Komfort der Baufirmen nachgereiht. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz sollen Genehmigung für die Sperrung von Gehsteigen und Straßen für Bauarbeiten nur noch in absoluten Ausnahmefällen ausstellen und dafür ein transparentes und allgemeingültiges Regelwerk erstellen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Neue Dächer für Haltestellen am Jakominiplatz GR.in Heinrichs stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die heißen Temperaturen der vergangenen Jahre haben sich auch für den heurigen Sommer bereits angekündigt. Zu erwarten sind zudem täglich vermehrt und stärker auftretenden Niederschläge. Es sind wie immer auch die (zentralen) Plätze der Stadt Graz, welche vielen Menschen durch die anstrengende Hitze und Schwüle Probleme bereiten. Es fehlt – vor allem dort, wo man auf Anschluss auf Autobus und Straßenbahn zu warten hat – an ausreichendem Schutz gegen Sonne und Niederschläge. Eine umfassende Umgestaltung des Jakominiplatzes ist derzeit nicht finanzierbar. Dringend notwendig ist aber die Erneuerung der mittlerweile stark verschmutzten, sehr unansehnlichen Dächer an den Haltestellen der zentralen Plätze von Graz. Sie sollten mehr Schatten spenden und mehr Schutz gegen Nässe bieten. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g , unter Berücksichtigung der vorhandenen Budgetmittel wenigstens die Erneuerung und Vergrößerung der Dächer an den Warteplätzen des Jakominiplatzes in Angriff zu nehmen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Zusätzliche Benützung des Schloßberglifts für SozialCard-InhaberInnen mit ausgewiesener Gehbehinderung GR.in Heinrichs stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Menschen mit Behinderung sind heutzutage leider oft immer noch schwer benachteiligt. Für RollstuhlfahrerInnen und gehbehinderte Menschen ist die Mobilität häufig trotz vieler Bemühungen der öffentlichen Hand stark eingeschränkt. Ein Beispiel dafür ist die Schloßbergbahn. Obwohl hier an Menschen mit Behinderung gedacht wurde und ein Treppenlift den barrierefreien Zugang ermöglichen sollte, gibt es das Problem, dass moderne Rollstühle (je nach Dimension) in diesem Lift nicht transportiert werden können. Aus diesem Grund wurde von Betroffenen der ausdrückliche Wunsch geäußert, den Schloßberglift für jene Menschen, die einen Behindertenausweis mit dem Zusatzvermerk „gehbehindert“ und eine Sozialcard/Mobilität mit Aufpreis für die Nützung der Schloßbergbahn besitzen, relativ formlos – beispielsweise nach Vorweisen des Ausweises und der Mobilitätscard – zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz sollen prüfen, ob eine zusätzliche Benützung des Schloßberglifts für Menschen mit ausgewiesener Gehbehinderung im Rahmen der Sozialcard/Mobilität ermöglicht werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Asphaltierung HR 13 zwischen Gösting und Thal GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Sommer naht mit großen Schritten und immer mehr GrazerInnen nutzen die warme Jahreszeit zum Sporteln oder für Ausflüge. Viele begeben sich nach Thal, um dort das Freizeitangebot des nunmehr von der Holding Graz betriebenen Thalersees zu nutzen. Will man mit dem Rad dorthin, muss man jedoch feststellen, dass nicht alle Abschnitte der Hauptradroute HR 13 asphaltiert sind. Der grobe Schotter macht das Fahren mit schmalreifigen Rädern oder für Kinder gefährlich. Eine Hauptradroute, die ihren Namen verdient, sollte für alle auch ohne Gefahr befahrbar sein. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklub folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrates und der dafür zuständige Herr Verkehrsstadtrat werden höflichst ersucht, die geschotterten Abschnitte der HR 13 zwischen Gösting und Thal Asphaltieren zu lassen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Hundewiese am Grünanger GR.in Thomüller stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Flächen, auf denen HundebesitzerInnen ihre Vierbeiner frei – also ohne Leine – laufen lassen können, sind in Graz rar. Nicht zuletzt deshalb kommt es oft zur Missachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Leinenpflicht. Das wiederum führt immer wieder zu Konflikten zwischen HundehalterInnen und besorgten Eltern mit ihren Kindern, RadfahrerInnen und anderen. Am Grünanger gibt es auf Höhe Angergasse/Dr.-Plochl-Straße bereits eine Hundezone, auf der allerdings die gesetzliche Leinenpflicht gilt. Die BewohnerInnen am Grünanger wünschen sich für ihre Hunde Grünflächen, auf denen sie sich austoben und leinenlos mit anderen Artgenossen spielen können. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Auf dem Areal der „Hundezone“ am Grünanger soll eine eingezäunte Hundewiese – ohne Leinenpflicht – errichtet werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Sanierung des Gasrohrsteges GR.in Haas-Wippel, MA, stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Gasrohrsteg in der Murfelderstraße ist eine sehr wichtige Überquerungsmöglichkeit für RadfahrerInnen und FußgängerInnen über die Mur und aus diesem Grund auch sehr stark frequentiert. Seit Jahren ist er allerdings beim Aufgang auf Seite der Murfelderstraße derart unansehnlich und zeigt unverputzte Ziegelsteine, dass er dringend einer Sanierung bedarf. Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen sollen den Aufgang des Gasrohrsteges auf der linken Murseite einer entsprechenden Sanierung zuführen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Sensibilisierung der Grazer Hundehalter GR.in Schönbacher stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Vermehrt berichten Bürger, dass zahlreiche Hundehalter die Regeln eines gedeihlichen Zusammenlebens ignorieren. Sei es nun die Leinenpflicht, die in einigen Fällen missachtet wird, oder seien es Fälle von kreativer Entsorgung von Hundekotsackerln – der „Grazer“ hat unlängst unter Zuhilfenahme von anschaulichem Bildmaterial berichtet –, die die Gemüter erregen. Es scheint daher notwendig, die Hundebesitzer in unserer Stadt mit einer geeigneten Maßnahme an die sie treffenden Pflichten im Zusammenhang mit dem Halten eines Hundes zu erinnern. Daher stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die Hundehalter auf die korrekte Entsorgung von Hundekotsackerln aufmerksam machen sowie an die Leinenpflicht erinnern. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Überprüfung von Auszeit-Perioden für ausscheidende Regierungsmitglieder vor Bewerbungen für (Spitzen-)Positionen im öffentlichen Dienst („Cooling-off-Periode“) GR.in Mag.a Grabe stellt namens von KPÖ, Grünen und Piratenpartei folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Stadt Graz hat – wie jede öffentliche Dienstgeberin – die gesetzliche und auch die moralische Verpflichtung, Chancen-Ungleichheit in öffentlichen Ausschreibungen zu verhindern und Chancen-Gleichheit für alle Bewerberinnen und Bewerber zu fördern. Dass bei Bewerbungen um öffentliche Stellen Erfahrungen aus dem „internen Umfeld“ (als Mandatarin oder Mandatar, als Stadtregierungsmitglied, als Verwaltungsbedienstete) von Vorteil sein können, ist wohl unbestritten – und natürlich auch nicht per se problematisch, da es ja auch im Interesse der Dienstgeberin sein sollte, über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Erfahrung in den ausgeschriebenen Bereichen zu verfügen bzw. aktuellen Bediensteten Aufstiegschancen zu bieten. Nichtsdestotrotz hat die Stadt Graz – wie jede öffentliche Dienstgeberin – eine ganz besondere Verantwortung, wenn es darum geht, den Eintritt in den öffentlichen Dienst durchlässig zu machen, der Chancengleichheit widersprechende Vorteile aus politischen Tätigkeiten „abzufangen“ und transparente und faire Ausschreibungs-, Bewerbungs- und Bestellungsverfahren durchzuführen. Unvereinbarkeiten sind dabei – nicht nur im Umfeld der Stadt Graz – ein Thema, mit dem sich die verantwortungstragenden Gremien zu befassen haben und bereits befassten. So gab es bereits auf Nationalratsebene in Österreich bzw. auf Bundesebene im Nachbarland Deutschland entsprechende Debatten um „Cooling Off-Perioden“ für ausscheidende Politikerinnen und Politiker, mit denen verhindert werden sollte, dass Chancengleichheit für Mitbewerberinnen und Mitbewerber aufgrund des deutlich größeren „Insiderwissens“ eingeschränkt wird bzw. unangemessene Vorteile bei einem Bewerbungsverfahren entstehen. Auch im österreichischen Mediengesetz gibt es vergleichbare Regelungen. Die Bundesrepublik Deutschland etwa hat sogar im Vorjahr ein besonders strenges Gesetz verabschiedet, das die Beschäftigungsmöglichkeiten für ausscheidende BundesministerInnen und StaatssekretärInnen regelt. Anlass war zwar vor allem notwendige Unvereinbarkeitsbestimmungen bei einem – an sich durchaus gebilligte – Wechsel z.B. in die Privatwirtschaft, aber insgesamt geht es dabei auch um die Wahrung des öffentlichen Interesses und der Integrität der Regierung. Auch im Bereich der rechtlichen Regelungen für Aktiengesellschaften und des Corporate Governance Codex gibt es vergleichbare Vorgaben, die sich mit der Fragestellung einer „Abkühlungsphase“ beschäftigen: So wird im österreichischen Aktiengesetz, § 86 Abs. 4 Zif. 2, wie auch im auch im Österreichischen Corporate Governance Kodex eine Cooling-off-Periode von zwei Jahren festgeschrieben. Ähnlich wie in Deutschland wird eine zweijährige Cooling-off-Periode vorgegeben (hier allerdings vor allem, um zu verhindern, dass durch die vorangegangene Leitungstätigkeit eine Befangenheit für die zukünftige Aufsichtsratstätigkeit entsteht). Zurückkommend auf die Stadt Graz und unsere Anforderungen an Transparenz, Chancengleichheit und Vermeidung von Vorteilen bei Ausschreibungen und Bewerbungsverfahren für Positionen im öffentlichen Dienst: Eine Tätigkeit etwa auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung soll selbstverständlich auch für ausscheidende Mandatarinnen und Mandatare bzw. Stadtregierungsmitglieder möglich sein, ein internes „Berufsverbot“ kann keinesfalls ein Ziel sein. Eine Diskussion und Prüfung sachlicher Regelungen für den Direkt-Umstieg von Politik in Positionen in der öffentlichen Verwaltung, also für die „Zeit danach", sollte – wie etwa bei den erwähnten Beispielen aus Bundesebene, Aktiengesetz und Medienrecht – auch auf Gemeindeebene durchgeführt werden. Eine solche sachliche Diskussion sollte zum Ziel haben, ein Regelwerk zu erstellen, mit dem * etwaige Vorteile bei Bewerbungsverfahren und Stellenausschreibungen durch eine unmittelbar vorangehende eigene politische Zuständigkeit (etwa weil einer Bewerberin oder einem Bewerber Hintergrundinformationen, Netzwerke und Loyalitäten zur Verfügung stehen, die noch aus der Zeit der aktiven Ressortleitung stammen) vermieden werden können, * klare Vorgaben bestehen, in welchen Tätigkeitsbereichen bzw. ab welchem "Cooling off"-Zeitraum eine Eigenbewerbung eines ehemaligen Regierungsmitglieds oder einer Mandatarin/eines Mandatars zulässig ist, * und insgesamt eine Vorgangsweise beschlossen werden kann, die den Wechsel aus einer politischen Verantwortungsfunktion in ein Dienstverhältnis im öffentlichen Bereich klar und im Sinne der besonderen Verantwortung einer öffentlichen Dienstgeberin regelt. Aus diesem Grunde stelle ich namens des Gemeinderatsklubs der Grünen – ALG sowie des Gemeinderatsklubs von KPÖ und der Piratenpartei den A n t r a g : (1) Die Präsidialabteilung möge damit betraut werden, entsprechend dem Motivenbericht Vorschläge für Regelungen zu entwickeln, mit denen folgende Ziele erreicht werden können: 1. Schaffung einer klaren Regelung für die Bewerbung ausscheidender Regierungsmitglieder für (höhere) Positionen im Bereich der öffentlichen Verwaltung, insbesondere mit Augenmerk auf Überlegungen einer möglichen Cooling off-Periode nach Beendigung der Regierungstätigkeit 2. und der Berücksichtigung der Frage einer etwaigen vormaligen eigenen Ressortzuständigkeit. (2) Dem Gemeinderat sowie dem Personalausschuss ist bis Dezember 2016 ein erster Entwurf zur Diskussion vorzulegen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Unvereinbarkeit von Mandat und beruflicher Tätigkeit im Haus Graz GR. Pacanda stellt namens von Grünen und Piratenpartei folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Durch ein Mandat im Gemeinderat der Stadt Graz auf der einen Seite und eine berufliche Tätigkeit innerhalb von Beteiligungen im Haus Graz oder auch in einem Amt können möglicherweise Befangenheitssituationen und oder Unvereinbarkeiten auftreten. So ist es zu hinterfragen, ob z.B. ein Abteilungsleiter oder jemand in einer höheren Funktion bei z.B. Budget-Entscheidungen nicht befangen wäre und nicht mitabstimmen sollte, da es ihn ja selber betrifft. Aktuell würde diese Problemstellung ja bereits auf mehrere GemeinderätInnen zutreffen können. A n t r a g : Im Rahmen der “Überprüfung von Auszeit-Perioden”, wie von den Grünen-ALG beantragt, möge die Präsidialabteilung auch prüfen, ob es notwendig wäre, aktuelle Richtlinien anzupassen oder neue zu schaffen, welche die beschriebenen Unvereinbarkeits- bzw. Befangenheitssituationen klar regeln. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l schließt die Sitzung des Gemeinderates um 19.00 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Bgm.-Stv.in Elke Kahr Stadtrat Kurt Hohensinner, MBA Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GR.in Sissi Potzinger Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb Sitzung des Gemeinderates vom 16. Juni 2016 1