Sitzung des Gemeinderates vom 14. April 2016 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h BAUER Susanne Mag.a / BERGMANN Ingeborg / BRAUNERSREUTHER Christine / BRENNEIS Petra Mag.a (FH) / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / FABISCH Andreas Mag. / FRÖLICH Klaus Mag. / GMEINBAUER Daniela / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in (FH) / GROSSMANN Michael / HAAS-WIPPEL Waltraud, MA E HABERLER Stefan Andreas Dipl.-Betriebswirt / HAßLER Gerald Mag. / HEINRICHS Elke / HEUBERGER Ingrid / HOFER Philipp Dr. / HÖTZL Christoph / KATHOLNIG Karin / KAUFMANN Martina, MMSc BA / KOPERA Daisy, Univ.-Prof.in Dr.in / KROTZER Robert Mag. / LOHR Roland Ing. / LUTTENBERGER Kurt / MAYR Peter / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth Mag.a / MOGEL Berno E MOLNAR Andreas Mag. / MOSER Rudolf Mag. / PACANDA Philip / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POLZ-WATZENIG Astrid Mag.a / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / RIBO Bedrana, MA / SCHIMAUTZ Markus Dipl.-Ing. (FH) / SCHLEICHER Astrid Mag.a / SCHÖNBACHER Claudia / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / STÖCKLER Peter / TABERHOFER Ulrike Mag.a / THOMÜLLER Martina / TOPF Georg Dipl.-Ing. / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / SCHRÖCK Martina Mag.a Dr.in Bgm.-Stv.in / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) E HOHENSINNER Kurt MBA / KAHR Elke / RÜCKER Lisa / RÜSCH Gerhard Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. / Magistratsdirektor Mag. Martin Haidvogl Magistratsdirektor-Stellvertreterin Dr.in Ursula Hammerl SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFERIN: GR.in Sissi POTZINGER STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 12.10 Uhr ENDE DER SITZUNG: 17.20 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 14. April 2016 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. A 8 -92620/2015-33 Rechnungsabschluss 2015 Haus Graz Berichterstatter/in: StR Dr. Rüsch (Seite 64-91) a) StRH – 117420/2015 Vorprüfung des Rechnungsabschlusses 2015 (VRV) (Seite 91-93) b) GGZ-21796/2008 Jahresabschluss 2015 (Seite 93-94) c) GPS-26100/2016-3 GPS Eigenbetrieb – Jahresabschluss 2015 (Seite 94-95) d) WG-66842/2014-11 Jahresabschluss 2015 (Seite 95-96) 2. A 6-002335/2003-0092 Kindererholungsaktion des Amtes für Jugend und Familie 2016; Abänderung Richtlinienbeschluss; Aufwandsgenehmigung FiPos: 1.43900.768100 € 244.200,-- Berichterstatter/in: GRin Mag. Marak-Fischer (Seite 96-99) 3. A 8 -146579/2015-50 Sportamt, Special Olympics – Budgetübertragung der 5. Förderrate, Nachtragskredit in Höhe von € 200.000,-- in der OG 2016 Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 47-48) 4. A 8 -146579/2015-26 Umweltamt, Heizungsumstellungen – Landesbeiträge, Nachtragskredit über € 1.218.100,-- in der OG 2016 Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 48) 5. A 8 – 146581/2015-3 und ABI - 39708/2012-19 Frühe Sprachförderung von Kindern in institutionellen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen in Graz für den Zeitraum: 1. September 2016 bis 31. August 2017, Projektgenehmigung über € 1.315.500,-- in der OG 2016-2017 Berichterstatter/in: GRin Potzinger (Seite 99-104) 6. A 8 – 5429/2004-217 und ABI – 27855/2016-1 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 87 Abs 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Mindestanzahl der Anwesenden: 32, Zustimmung von mindestens 25 Mitgliedern des Gemeinderates Gründung einer gemeinnützigen GmbH für die Beistellung von Personal in ganztägigen Schulformen; ab 1.9.2016 – 31.8.2019 Berichterstatter/in: StR. Hohensinner, MBA (Seite 104-110) 7. A 8 – 146579/2015-42 BürgerInnenamt 1. Marktwesen – Verschiebung zum Gesundheitsamt 2. BundespräsidentInnenwahl 2016, Budgetvorsorge für den 2. Wahlgang Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 49-52) 8. A 10/BD-033178/2011/68 Verlängerung Straßenbahnlinie 7 Übereinkommen mit dem Land Steiermark Zuzahlung des Landes Steiermark in Höhe von € 6,7 Mio. Berichterstatter/in: GR Dreisiebner (Seite 52) N A C H T R A G 9. A 8 – 22996/2006-43 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 45 Abs 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Mindestanzahl der Anwesenden: 32, Zustimmung von mindestens 25 Mitgliedern des Gemeinderates Umfassende Sanierung des städtischen Frauenhauses „Fröhlichgasse 61“ Darlehensaufnahme in der Höhe von € 1.781.239,-- beim Land Steiermark Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 52-53) 10. A 8- 19542/2006-124 steirischer herbst festival gmbh Richtlinien für die Generalversammlung gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 53-54) 11. A 8 – 17563/2006-216 Theaterholding Graz/Steiermark GmbH 13. Generalversammlung am 13. April 2015 Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 54-55) 12. A 8 – 4882/2008-22 Grazer Parkraum Service Personalbereitstellung GmbH; Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 55-56) 13. A 8 – 6485/2007/23 Rückkauf Leasingobjekt VS Straßgang durch die GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH, 1. Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechtes 2. Vereinbarungen mit der Leasinggesellschaft 3. Auflösung des Baurechtsvertrages 4. Abschluss eines Mietvertrages zwischen der Stadt Graz und der GBG Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 56-57) 14. A 8 – 31806/06-81 Stadion Graz-Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungs GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss, Jahresabschluss 2015 Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 57-58) 15. A 8 – 21777/2006/301 Antrag gem. § 45 Abs 6 des Statutes der Landes-hauptstadt Graz 1967 „Jahreskarte Graz“, Anpassung der Richtlinie für die Gewährung einer Förderung an Grazer und Grazerinnen ab 1.7.2016 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 110-117) 16. A 8/4 – 109976/2015 Liegenschaft Eichbergstraße Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zugunsten der Stadt Graz für das Gdst. Nr. 249/14 (neu), EZ 1071 KG Stattegg im Ausmaß von ca. 1.959 m² Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 58) 17. A 8/4 – 19556/2016 Städt. Gdst. Nr. 1943/2, EZ 950 und Gdst. Nr. 1911/4, EZ 941, je KG Gries gelegen an der Lagergasse Einräumung einer grundbücherlichen Dienstbarkeit der Verlegung und des Betriebes von Wasserversorgungsleitungen inkl. Nebenanlagen ab 01.05.2016 auf immerwährende Zeit Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 59) 18. A 8/4 – 17146/2008 Paula-Wallisch-Straße unentgeltlicher und lastenfreier Erwerb der Gdst. Nr. 1993/3 (2.078 m²), Gdst. Nr. 1974/4 (934 m²) und einer ca. 3.283 m² großen Tlfl. (Nr. 1) des Gdst. Nr. 2407/6, alle EZ 2616, KG Gries, und Übernahme in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 59-60) 19. A 8/4 – 22261/2016 Polzergasse 27a – Grundabtretung Übernahme einer bescheidmäßig zur Abtretung vorgeschriebenen 20 m² großen Tlfl. des Gdst. Nr. 237/16, EZ 2826, KG Waltendorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 60-61) 20. A 8/4 – 17013/2014 Zahläckerweg – Schwarzer Weg A9 – Begleitstraße Übernahme der Gdst. Nr. 361/1 (1314 m²) und 361/2 (31 m²), je EZ 3741, KG Webling, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 61) 21. A 8/4 – 60072/2004 Grenzberichtigungen infolge Änderungen der KG-Grenzen zwischen Gemeinde Seiersberg - Pirka und der Stadt Graz im Bereich KG Straßgang, KG Seiersberg und KG Rudersdorf Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 61-63) 22. A 15/1142/2016 A 15/855/2008 Crowdfunding Förderung Mietförderung neu Berichterstatter/in: GRin Gmeinbauer (Seite 117-121) 23. A 15/151324/2015 Wirtschaftsbericht 2015 Berichterstatter/in: StR Dr. Rüsch (Seite 63) Graz, 14. April 2016 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Genehmigung der Protokolle 14 Fragestunde des Gemeinderates 1) Alle Jahre wieder – das Kastner-&-Öhler-Dach (GR. Pacanda, Piratenpartei an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 2) Benützung von Verkehrsmitteln mit der „SozialCard Mobilität“ (GR. Mag. Krotzer, KPÖ an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 3) Sanierung Fürstenstand (GR.in Mag.a Bauer, SPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch, ÖVP) 4) Eichkaterpopulation im Stadtpark (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 5) Mindestsicherung (GR. Rajakovics, ÖVP an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 6) Statistische Angaben zur Mindestsicherung in Graz (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 7) Gewährleistung von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen in städtischen Kindergärten (GR.in Mag.a (FH) Brenneis an StR. Hohensinner, MBA, ÖVP) 8) Flexiblere Gestaltung der Ferienbetreuung in städtischen Kindergärten (GR.in Schönbacher, FPÖ an StR. Hohensinner, MBA, ÖVP) 9) BürgerInnenbeteiligung Stadtpark (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 10) Beschäftigung von AsylwerberInnen bei der Stadt Graz (GR. Luttenberger, KPÖ an StR. Dipl-.Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 11) Verschränkte Ganztagschule (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ an StR. Hohensinner, MBA, ÖVP) 16-19 19-22 22-25 25-29 29-33 33-36 36-39 39-41 41-43 43-45 45-46 Tagesordnung 47-121 Dringlichkeitsanträge 1) Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe (GR. Luttenberger, KPÖ) 2)Einheitliche und deutlichere Kennzeichnung von nicht selbst Produziertem auf Märkten (GR.in Mag.a Bauer, SPÖ) 3) Sicherheit in Graz – keine Parallelstruktur (GR. Ing. Lohr, FPÖ) 4) Öffentlichkeitsarbeit: Internetauftritt der Stadt Graz – Einsetzung einer Arbeitsgruppe (GR. Mag. Sippel, FPÖ) 5) Bodenversiegelungsabgabe (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 6) Erweiterung der derzeit gültigen Liste der Lehrmangelberufe sowie Schaffung der Möglichkeiten von Schnuppertagen für junge AsylwerberInnen und deren potentielle ArbeitgeberInnen (GR.in Ribo, MA, Grüne) 7) Automatisierung und ihre Auswirkungen auf die Grazer Arbeitswelt (GR. Pacanda, Piratenpartei) 122-128 128-133 133-135 136-144 144-152 152-159 159-167 Anfragen an den Bürgermeister 1) Lärmschutzwand für die Freie Waldorfschule Graz-St. Peter (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 2) Spielbetrieb Gaswerkstraße 3 (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 3) Sanierung des Spielplatzes im Schererpark (GR. Sikora, KPÖ) 4) Mountainbike-Initiative/Öffnung der Forststraßen (GR.in Mag.a Bauer, SPÖ) 5) Sanierung Tegetthoff-Denkmal (GR. Grossmann, SPÖ) 6) Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 7) Info-, Beratungs- und Begegnungszentrum für bettelnde Menschen und Grazer BürgerInnen – Aktivitäten seitens Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl (GR.in Mag.a Polz-Watzenig, Grüne) 8)Programmgestaltung der Verwaltungsakademie der Stadt Graz (GR.in Mag.a Polz-Watzenig, Grüne) 168 169-170 170-171 172-174 174-176 176-178 178-180 180-181 Anträge 1) Schloßberglift (GR.in Gmeinbauer, ÖVP) 2) Errichtung einer Spielstraße in St. Peter am Johann-Weitzer-Weg (GR.in Potzinger, GR. Mag. Spath, GR. Stöckler, ÖVP) 3) Kindererholungsaktion 2016 – Ersuchen um Zuzahlung seitens der GKK (GR.in Potzinger, ÖVP) 4) Anbindung der Styriastraße an A2Z (GR. Mag. Spath, GR.in Potzinger, GR. Stöckler, ÖVP) 5) Allee-Baum-Initiative (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 6) Bildungspass für AsylwerberInnen (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 7) Nachhaltige Einkaufspolitik der Stadt Graz (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 8) Lustbarkeitsabgabe für Maturabälle (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 9) Maßnahmen für mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum (GR.in Heinrichs, KPÖ) 10) Städtepartnerschaft zwischen Graz und Kobane (GR. Mag. Krotzer, KPÖ) 11) Evaluierung der Grazer Bezirkssportplätze (GR. Sikora, KPÖ) 12) Trinkbrunnen bei der Stephanienwarte (GR. Sikora, KPÖ) 13) Bushaltestelle Fliedergasse (GR.in Katholnig, SPÖ) 14) Kapazitätserhöhung Straßenbahn (GR.in Katholnig, SPÖ) 15) Missbrauch der Behinderten-Toilette am Jakominiplatz (GR.in Schönbacher, FPÖ) 16)Änderung der Landesgesetzgebung (Steiermärkisches Baugesetz) sowie bürgerInnenfreundlichere Auslegung in der befassten Behörde der Landeshauptstadt Graz bezüglich § 10 Stmk. BauG „Kinderspielplätze“ im Wohnbau (GR. Dreisiebner, Grüne) 17) Erneuerung der Forderung nach Stilllegung des slowakischen AKW Krsko (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 182-183 183-184 184-185 185-187 187-188 188-189 189-191 191-192 192-194 194-195 195-196 196-197 197-198 200-201 201-205 205-206 Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung-Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 12.15 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Ich darf Sie ganz, ganz herzlich zu unserer Gemeinderatssitzung begrüßen, darf feststellen, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und dass wir auch beschlussfähig sind. Wir haben heute auch Entschuldigungen: Frau Gemeinderätin Haas-Wippel ist leider erkrankt, Herr Gemeinderat Mogel ist noch bei einer Waffenübung des Österreichischen Bundesheeres und wird daher heute voraussichtlich auch nicht teilnehmen. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Genehmigung des Protokolls Bgm. Mag. Nagl: Die Protokolle über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 17. Dezember 2015 und die Festsitzung vom 17. März 2016 wurden von Frau Gemeinderätin Sissi Potzinger überprüft und auch für in Ordnung befunden wurden. Sie finden heute auf Ihren Plätzen auch die Einladung zum Grazer Umweltzirkus, der am 29. April über die Bühne gehen wird, danke für die Vorbereitung. Es wird mit viel Freude, Witz und Spaß, aber auch sehr sachlich wieder gearbeitet, damit die Grazerinnen und Grazer im punkto Umwelt wieder informiert werden und auch zum Mitmachen angeregt werden. Ebenso ist der Bericht der Wirtschaftsabteilung, der Bericht 2015 „Wirtschaft findet Stadt“ auf den Plätzen, auch hier danke für die Vorbereitung und auch die Einladung. Am Freitag, dem 29. April um 19.30 Uhr geht es wieder los mit dem Design-Monat Graz, „begreif barmachen“, die Einladung liegt auch da, auch da sind alle herzlichst eingeladen. Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren, wir haben heute im vertraulichen Teil ein Stück, das wir jetzt bitte vorziehen müssen, weil wir eine Zeitachse haben, deswegen darf ich… wir werden auch nicht allzu lange dafür brauchen. Deswegen darf ich bitten, dass wir die Galerie für ein paar Minuten nur räumen, wir werden nur ein Stück vorziehen müssen, weil es um eine Darlehenszusage geht, die zeitlich befristet ist, deswegen müssen wir die Geschichte jetzt vorweg behandeln. (Anmerkung der Schriftleitung: Unterbrechung der öffentlichen Sitzung, kurze Behandlung eines nicht öffentlichen Tagesordnungspunkts, danach Fortführung der öffentlichen Sitzung) Bgm. Mag. Nagl: Jetzt kommen wir zur Fragestunde. Es ist 12.24 Uhr. Die erste Frage wird an mich gerichtet vom Herrn Gemeinderat Philip Pacanda, deswegen darf ich den Vorsitz an meine Stellvertreterin übergeben. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 12.24 Uhr den Vorsitz. F R A G E S T U N D E Beginn: 12.24 Uhr Ende: 13.24 Uhr 1) Alle Jahre wieder – das Kastner-&-Öhler-Dach GR. Pacanda stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Pacanda: Hoher Gemeinderat, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Das Kastner-Dach passt nicht ins Bild, das stört die Altstadt ziemlich wild. Darum stelle ich zu ihrem Geburtstage schon wieder einmal die obligate Frage. Vor zwei Jahren habe ich vernommen, das Dach soll eine neue Farbe bekommen, es werden Varianten ausgewählt, dass endlich etwas weitergeht. Vor einem Jahr trauten wir uns schriftlich fragen, das schlug ihnen scheint’s auf den Magen: Was denn bisher ist geschehen, denn bis dato ist keine Antwort abzusehen. Damit die Frage ist leichter zu verstehen, werde ich sie in Prosa wiedergeben. Daher folgende F r a g e : Über welche konkreten Tests, die Sie 2014 angekündigt hatten, und weitere Pläne, über die 2015 zu lesen war, können Sie uns außerhalb des Behördenverfahrens berichten, damit die Altstadt von Graz ihr verdientes und versprochenes Bronzedach bekommt und gewährleistet werden kann, dass Graz nicht auf die Liste der gefährdeten Welterbestätten kommt oder sogar den Titel Unesco-Weltkulturerbe verliert. Bgm. Mag. Nagl: Ich danke vielmals, ist in einer Kulturhauptstadt auch etwas selten vorkommendes, dass gedichtet wird, du wirst erlauben, dass ich das aufgrund der Länge der Antwort jetzt nicht schnell versuchen werde. Wir haben ja eine Weltkulturerbestelle in der Stadtbaudirektion eingerichtet und diese Weltkulturerbestelle hat mir auch mitgeteilt, was denn in der Zwischenzeit, auch seit deiner letzten Anfrage, auch passiert ist. Wir wünschen uns ja alle, dass jetzt vor allem auch wieder im Sommer, wenn die Sonne dieses Dach so richtig wieder herausstreicht, dass wir da bald einmal zu einer Lösung kommen. Im Moment wird fleißig daran gearbeitet. Das Kastner-&-Öhler-Bauvorhaben befindet sich noch in der Ausführungsphase und ein großer Teil des gesamten Projektes ist noch nicht fertiggestellt, das gilt auch noch für den Ausbau eines Dachteils. Die Dachhaut stellt erst den letzten Schritt des Gesamtumbaus dar, bis dato wurden der Innenbereich und nur die Dachterrasse fertiggestellt. Im Frühjahr 2015 hat sich die Stadt erneut an die Kastner-&-Öhler-Geschäftsführer mit der Frage gewandt, wann mit der Fertigstellung zu rechnen sei. Die Geschäftsführung bekräftigte, dass sich an der Zusage, das Dach vereinbarungsgemäß im Sinne der Verpflichtungserklärungen auszuführen, gegenüber der Stadt nichts geändert hat, sehr wohl jedoch grundsätzlich an der wirtschaftlichen Situation. Um gemeinsam Umsetzungsmöglichkeiten für das Grazer Leitunternehmen, das einen wichtigen Beitrag zur stärksten Passantenfrequenz der Altstadt leistet, zu finden, wurden in der Folge in intensiver Abstimmung mit Icomos und dem zuständigen Bundeskanzleramt, die weiteren Schritte fixiert. Diese werden auch planmäßig abgearbeitet. Erstens, um die Ernsthaftigkeit dieser Vorgangsweise auch seitens der Stadt zu bekräftigen, hat im Mai vergangenen Jahres der Bürgermeister in einem persönlichen Schreiben das Welterbezentrum im Paris über die vereinbarte Vorgangsweise informiert. Dabei wurde die Stadt Graz auch von der ständigen Vertretung Österreichs bei der UNESCO in Paris aktiv unterstützt. Zweitens: Basierend auf Ergebnissen von Freibewitterungsversuchen künstlich patinierter Buntmetallbleche, da gibt es eine Studie, wurde dem Welterbezentrum im Sommer 2015 vorgelegt, wurden im Herbst 2015 weitere Patinierungsversuche gestartet. Drittens: Kastner-&-Öhler hat eine Musterfläche im Ausmaß von rund zehn Quadratmetern an der Westseite der Terrasse Freiblick errichtet, die angebrachten Bleche sind aus Tombak unpatiniert beziehungsweise wurden auf Wunsch der ASVK auch ein Musterstück einer Alu-Naturmassivplatte angebracht. Viertens: In weiterer Folge wurden diese Platten patiniert, Ziel dieser Versuchsreihe war die reproduzierbare Erzeugung eines künstlerisch strukturierten Patina-Bildes. Fünftens: Anfang dieses Jahres hat Kastner-&-Öhler berichtet, dass im Zeitraum von drei Monaten keine augenscheinlichen Veränderungen der Patina Bilder beobachtet wurden. Die Strukturierungen aller Patina-Bilder blieb erhalten und war deutlich erkennbar. Die Patina Bilder wiesen alle eine ausreichend bis gute Haftung auf. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass eine aussagekräftige Beurteilung vermutlich jedoch erst nach mindestens einem halben Jahr, besser nach einem ganzen Jahr Freibewitterung getätigt werden kann. Sechstens: Um die Musterplatten auf der Dachterrasse vor Ort erneut künstlich patinieren zu können, waren Außentemperaturen von durchgehend über 10 Grad plus notwendig. Ziel ist die Beschleunigung des oben angeführten Patinierungsvorganges, dieser Arbeitsschritt erfolgt jetzt im Frühjahr. Siebentes: Das Ergebnis dieser weiteren Versuchsreihen soll im Herbst vorliegen und danach wird in Abstimmung mit ASVK, Icomos, Bundeskanzleramt und der Stadt Graz die konkrete Oberflächenqualität abgestimmt beziehungsweise ausgewählt. Die Farbgebung hat dann dem Einfügungsanspruch in die Grazer Dachlandschaft beziehungsweise dem Ergebnis des damaligen UNESCO-Monitorings zu entsprechen. Nach Aussagen der Kastner-&-Öhler-Geschäftsführung soll unter Berücksichtigung aller finanziellen Möglichkeiten dann die Umsetzung erfolgen. Das heißt, es wird daran gearbeitet, es ist das Weltkulturerbe immer informiert und ich hoffe, dass wir im Herbst dann auch größere Schritte erleben werden als die jetzigen Versuche (Applaus ÖVP). GR. Pacanda: Danke für die ausführliche Beantwortung. Ich hätte folgende Zusatzfrage: Jetzt haben wir gehört, das heißt, wir werden uns wahrscheinlich nächstes Jahr rund um den Geburtstag ja wieder im April-Gemeinderat einfinden. Sollte es bis nächstes Jahr im April keine absehbare Lösung geben und ich gehe davon aus, dass du mit mir gemeinsam jetzt nicht auf das Dach hinaufgehen willst und es gemeinsam anpinseln möchtest, aber ich würde mich auch anbieten dafür, ob du noch andere Möglichkeiten siehst, dass sozusagen wir als Stadt Graz hier zu einer Lösung finden? Bgm. Mag. Nagl: Ich werde dann rund um unseren gemeinsamen Geburtstag dann auf dein Angebot zurückkommen. Es würden sich noch mehr anbieten, höre ich gerade, aber ich denke mir, es ist gescheit abzuwarten, dass das was Vernünftiges ist. Der Philip hat schon vorbereitet, ich werde auch deinen Farbvorschlag an die UNESCO weitergeben, Spaß beiseite, natürlich wünschen wir uns das alle, es ist vom Schloßbergseite aus, aber auch von Kunsthaus aus, wenn ich so sagen darf, nicht wirklich der Anblick, den wir uns wünschen und es ist auch oft eine Frage von Gästen, die da jetzt kommen, wir werden das fertig verhandeln und ich hoffe, dass wir dann auch zu einer möglichst raschen Umsetzung kommen. Wir werden dann auch das erste Mal wissen, was das wirklich kostet und werden wir dann gemeinsam mit Kastner & Öhler die Lösung suchen (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 12.30 Uhr den Vorsitz. Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat Stefan Haberler fragt Stadtrat Eustacchio, nein, das geht jetzt leider nicht, da der Herr Stadtrat Eustacchio sich entschuldigt hat. Deswegen werden alle Fragen, so war es jetzt ausgemacht, du hast sie jetzt auch schriftlich bekommen, aber die Vertretung ist die Frau Stadträtin Elke Kahr, aber es wurde jetzt auch vereinbart, dass alle Fragesteller diese Antworten gleich schriftlich bekommen. Sie liegen de facto auch schon vor. 2) Benützung von Verkehrsmitteln mit der „SozialCard Mobilität“ GR. Mag. Krotzer stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR. Mag. Krotzer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Am schönsten ist es natürlich, wenn man Anträge einbringt und der Sachverhalt sich vorher schon geklärt hat in dem Bereich, also mein Antrag behandelt eben die SozialCard Mobilität, wo erst vergangene Woche wieder der Fall gewesen ist, dass jemand, der dieses wichtige Angebot der Stadt Graz nutzt, abgestraft worden ist, 95 Euro zahlen hat müssen, weil er die Linie 71 von St. Peter zum Ostbahnhof genutzt hat. Glücklicherweise konnte dieser Irrtum jetzt behoben werden, allerdings stellt sich natürlich weiterhin die Frage, wie wir ausschauen beim Angebot der SozialCard Mobilität unter Nutzung der Regionalbuslinien und der Eisenbahn innerhalb der Zone 101 und welche Möglichkeiten Sie hier sehen, dieses Angebot auszuweiten (Applaus KPÖ)? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Sehr geehrter Herr Gemeinderat, lieber Robert! Wie du gesagt hast, dieser eine Fall konnte gelöst werden. Ich kenne den beschriebenen Sachverhalt, diesen Themenbereich und die Problematik, die dahinter liegt, natürlich selbst auch rund um die SozialCard Mobilität. Ich muss aber dazusagen, dass die SozialCard Mobilität nicht das Angebot des Sozialamtes ist, sondern ein Angebot der Linien Graz ist. Die Voraussetzung, damit man diese SozialCard Mobilität bekommt oder diese Mobilitätskarte um 50 Euro bekommt, ist, dass man eine gültige SozialCard in Händen hält und damit ist man auch anspruchsberechtigt. Das heißt, die Mobilitätskarte fällt de facto so nicht in meinen Zuständigkeitsbereich. Ich kann dir aber mitteilen, dass es so geregelt ist, dass alle zweistelligen Linien, also ein- und zweistelligen Liniennummern innerhalb des Verbundgebietes der Zone 101 umfasst sind, also da inkludiert sind. Schwierig wird es dann oder nicht gelten tut die Karte bei dreistelligen Liniennummern, beziehungsweise auch bei Regionallinien und der S-Bahn. Das führt immer wieder zu Problemen, das wissen wir, ich glaube, wir haben auch schon in diesem Raum drüber gesprochen, habe schon einmal eine ähnliche Anfrage bekommen. Die Linien Graz schätzen die zusätzlichen Kosten, wenn wir das jetzt ausweiten würden, auf rund 70.000 bis 100.000 Euro pro Jahr. Grundsätzlich könnte das mit dem Verbund verhandelt werden, die Mehrkosten müssten allerdings von der Stadt Graz getragen werden. GR. Mag. Krotzer: Ich sage erstmals danke für die Beantwortung. Meine Zusatzfrage, nachdem jetzt auch der Herr Eustacchio als Verkehrsstadtrat nicht da ist, dass man vielleicht auch bei der Securitas noch einmal darauf hinweist oder ob das möglich ist, dass eben auch so Zwischenfälle wie der jetzt geschilderte nicht passieren und da Leute eben beschämt werden, die Strafe zahlen müssen oder müssten, die sie eigentlich gar nicht zahlen müssen, dass man da vielleicht auch noch einmal die MitarbeiterInnen dort hinweisen kann (Applaus KPÖ). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Ich habe auch zu diesem einen konkreten Fall mit dem Büro oder wir haben mit dem Büro der Frau Vorstandsdirektorin Barbara Muhr Kontakt aufgenommen und ich nehme an, dass diese Botschaft jetzt dort klar positioniert ist, dass da noch einmal gut drauf geschaut wird, dass alle Ein- und Zweistelligen da inkludiert sind. Aber ich werde den Kollegen Eustacchio bei nächstmöglicher Gelegenheit noch einmal gerne darauf hinweisen. 3) Sanierung Fürstenstand GR.in Mag.a Bauer stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR.in Mag.a Bauer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtrat, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates! Im Oktober vorigen Jahres habe ich einen dringlichen Antrag eingebracht, der erfreulicherweise die Mehrheit hier im Gemeinderat gefunden hat, wo es um die Sanierung der Ausflugsziele, auch um die Sanierung der Ausflugsziele innerhalb der Stadtgrenzen gegangen ist. Jetzt durfte ich vernehmen, dass zwei Ausflugsziele, die Stephanienwarte und Rudolfswarte, einer Sanierung unterzogen werden, das war, glaube ich, vorige Woche im Stadtsenat oder vor 14 Tagen im Stadtsenat, darüber wurde auch berichtet. Leider blieb der Fürstenstand in der Berichterstattung außen vor. Demzufolge möchte ich Sie gerne fragen, wie schaut das mit Sanierungsmaßnahmen des unter Denkmalschutz stehenden Fürstenstandes aus, der sich ebenfalls im Privatbesitz befindet? Der Alpenverein hat ein Wegerecht dahin. Medial kann ich vernehmen, dass eine Subvention in Aussicht gestellt wurde. Der Eigentümer hat 2015 einen Kostenvoranschlag an die GBG übermittelt. Demzufolge herrscht jetzt aber ein bisschen Stillstand, was die Kommunikation anbelangt. Sehr geehrter Herr Stadtrat, da möchte ich nun wissen, wie schaut das aus, in welcher Höhe wurde die Subvention von Ihrer Seite in Aussicht gestellt (Applaus SPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Frau Kollegin! Zunächst die kurze Antwort. Von meiner Seite wurde keine Subvention in Aussicht gestellt und um das zu begründen, muss ich auf Ihren Motivenbericht kurz eingehen. Und zwar ist einfach zunächst zu unterscheiden, dass bei der Rudolfswarte und bei der Stephanienwarte die tatsächlich jetzt saniert wird, zwar der Alpenverein Eigentümer ist, aber wir sind Grundeigentümer. Das heißt, es ist eine Angelegenheit der Immobilienabteilung der Stadt Graz. Wir haben im letzten Stadtsenat eine Subvention beschlossen, die Maßnahmen werden durchgeführt, auch unter Einbindung selbstverständlich des Denkmalschutzes und ich hoffe jedenfalls, dass wir rechtzeitig zur intensiven Wanderzeit und Nutzungszeit vom Plabutsch und eben auch von der Stephanienwarte diese beiden Maßnahmen fertig haben. Beim Fürstenstand ist es etwas anders. Beim Fürstenstand gehört weder der Grund noch der Fürstenstand selbst der Stadt Graz, das heißt, die Immobilienabteilung hat da keine Zuständigkeit. Wir kennen natürlich die Probleme mit dem Fürstenstand und die Familie xxxx hat durchaus auch Kontakt mit der GBG gehabt. Meines Wissens gibt es keinen richtigen Kostenvoranschlag, sondern es gibt eine Kostenvorstellung, die sehr, sehr hoch ist und wir haben das gemacht, auch mit Einbindung der Werkstätten und wir haben das gemacht, was wir immer gemacht haben, wenn dann müsste ein Subventionsantrag von der Familie xxxx kommen und wir müssen dann überlegen, wie wir den finanzieren können. Aber nochmals, die Immobilienabteilung hat dort direkt gar keine Zuständigkeit. GR.in Mag.a Bauer: Eben medial im Zeitungsartikel ist die Subvention in Aussicht gestellt worden. Ich habe natürlich auch mit dem Herrn xxxx Kontakt gehabt und auf die Möglichkeit der Problematik des vollständigen Privateigentums hingewiesen und er hat gesagt, ok, es wäre einmal gut, wenn man dazu Gespräche führen würde, damit man gemeinsam zu einer Lösung kommt. Ich glaube, dass es nicht sinnvoll ist, der eine schickt einen Brief los und dann wird er wieder beantwortet, vielleicht ist es möglich und es ist jetzt die Zusatzfrage, sind Sie bereit, so einen Runden Tisch oder alle Beteiligten einmal zum Ausloten aller möglichen Varianten an einen Tisch zu holen, denn ich glaube, das direkte Gespräch ermöglicht hier eine rascheste Lösung. Bevor das Mikrophon abgedreht wird, möchte ich noch gerne auf den Informationsbericht aus dem dringlichen Antrag, Herr Dr. Rüsch, im Mai hinweisen. Danke (Applaus SPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Wenn das in der Zeitung gestanden ist, dann würde ich vielleicht den Kollegen Winter-Pölzler fragen, der gerade da ist, wie das in die Zeitung gekommen ist. Erst gesprochen, Runder Tisch bin ich selbstverständlich gerne bereit, müssten aber auch alle Abteilungen miteingeladen werden, die damit eine unmittelbare Zuständigkeit haben. Nochmals, ich würde da bei diesem Runden Tisch sozusagen eine Koordinierungsfunktion übernehmen, durchaus gerne mitübernehmen. Mir ist natürlich die Bedeutung des Fürstenstandes für den Besuch dort oben bekannt. Bin auch vor kurzem hinaufgestiegen, obwohl der gesperrt war und habe damit eben auch… war nicht der Einzige, habe auch da oben jemanden getroffen. Aber das ist selbstverständlich bekannt und dieses Bemühen ist da, aber nochmals letztlich muss es ein Subventionsansuchen vom Herrn xxxx an die Stadt sein und das müssen wir dann auf die zuständigen Abteilungen aufteilen, den Runden Tisch werde ich gerne machen. Ich kann den Runden Tisch schon machen innerhalb des nächsten Monats, wenn es mir gelingt, dass alle dabei sind gerne, sonst im übernächsten Monat. Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 12.45 Uhr den Vorsitz. 4) Eichkaterpopulation im Stadtpark GR.in Mag.a Schleicher stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR.in Mag.a Schleicher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Die Eichkätzchen- Population im Stadtpark ist ja auf ein bedenkliches Ausmaß geschrumpft. Es ist nicht einmal gesichert, ob noch zehn Tiere im Stadtpark leben. Diese Situation ist sicher schleichend passiert (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), ich habe da einen Online-Artikel vom Jänner 2012 „Hansi im Unglück“, neue Hörnchenart aus den USA, Katzen, Krähen und zu wenige Bäume im Stadtzentrum, Experten geben den Stadtpark Hansis keine zehn Jahre mehr. Das heißt, ich wundere mich schon, warum da nicht schon früher geeignete Maßnahmen gesetzt wurden. Dass Eichkätzchen und andere tierische Parkbewohner Deckung und Futterbäume und Grünbrücken brauchen, ist sicher nichts Neues. Noch dazu ist bedauerlich, dass die einzige Grünbrücke bei der Landesturnhalle zum Schloßberg hin, der Grünbereich, durch einen Kunstrasen beeinträchtigt worden ist. Es ist natürlich zu begrüßen, dass jetzt Ersatzpflanzungen, dass Futterpflanzen gepflanzt werden, aber diese Maßnahme alleine wird sicher nicht den Bestand erhöhen. Aus diesem Grund richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende F r a g e : Welche zielführenden Maßnahmen wird die Abteilung für Grünraum und Gewässer ergreifen, um die Lebensqualität und den Lebensraum für die Eichkater nachhaltig zu verbessern und auf diese Weise die Anzahl der Tiere wieder zu erhöhen und zu stabilisieren (Applaus FPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Frau Gemeinderätin! Jetzt war es wieder die Eichkatze, schriftlich war es der Eichkater, aber es trifft wahrscheinlich beide. Ich habe mir zuerst gedacht bei Ihrer Frage, wenn es um das Lebensumfeld unserer Stadtpark-Hansis geht, wäre die Frage wahrscheinlich besser an den Herrn Stadtrat Eustacchio, weil natürlich die größte Gefahr für Eichkater und Eichkatzen im Grazer Stadtgebiet vom Verkehr ausgeht. Ich habe mir dann aber gedacht, ich werde das Thema Sciurus vulgaris, so heißen sie nämlich auf Lateinisch, beantworten. Durch Zuwanderung könnte man es lösen, aber das wird gerade eure Partei nicht wollen (Applaus ÖVP). Jetzt kommen wir aber wieder zum Ernst der Sache zurück. Selbstverständlich machen sich auch der Bürgermeister und seine zuständige Abteilung, das ist nämlich die Abteilung für Grünraum und Gewässer, Gedanken und tut da auch etwas. Derzeit sind sowohl kurzfristige als auch mittelfristige Maßnahmen vorgesehen, um den Lebensraum zu verbessern. Einerseits ist geplant, im Stadtpark wieder einen Futterautomaten aufzustellen, andererseits ist beabsichtigt, in Zukunft mit dem Verein „Wildtiere in Not“ zu kooperieren beziehungsweise mit ihnen auch Projekte umzusetzen. Das Thema der Krähen ist leider Gottes für unsere Singvögel, aber auch für Kleintiere, ein echtes Problem geworden, wie schwer es ist, die Jägerschaft auch zwischendurch davon zu überzeugen, die Population zu mindern, wird immer wieder diskutiert und auch besprochen. Und auch, das muss ich auch dazusagen, auch eine starke Population von Mardern im Stadtgebiet ist natürlich auch ein Feind von Eichkatzerln. Bereits jetzt, und selbstverständlich auch künftig, wird im Rahmen von Nachpflanzungen darauf Bedacht genommen, die Anzahl der im Stadtpark lebenden Tiere zu fördern beziehungsweise dauerhaft zu steigern. Was den Futterautomaten, der auch ganz, ganz wichtig ist, anbelangt, über diesen Fütterungsautomaten haben wir gerade die Gespräche, weil wir noch die rechtskräftige Bewilligung brauchen und Sie wissen, was Neues aufzustellen im Stadtpark hat ja einen gewissen Behördenlauf vom Bundesdenkmalamt abwärts dann auch wieder zu bestehen, aber ich hoffe, dass wir diesen Fütterungsautomaten schon bald aufstellen und auch das Projekt mit dem Verein „Wildtiere in Not“ ist in Vorbereitung (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Schleicher: Danke, Herr Bürgermeister, für die ernsthafte Beantwortung der Frage, die, Sie werden es nicht glauben, sehr viele Grazer berührt, die Eichhörnchen. Die von Ihnen jetzt angeführten sachlichen Maßnahmen sind meiner Einschätzung nach wahrscheinlich nicht weitreichend genug. Zum Futterautomat, das hat auch der Herr Dr. Windisch im Zeitungsartikel erwähnt, dass die Eichhörnchen früher von den Parkbesuchern gefüttert wurden und sich jetzt aber, wie es zahlreichen Leserbriefen zu entnehmen ist, auf diesen Artikel hin, und ich selber habe das auch schon erlebt, viele Stadtbewohner nicht mehr in den Stadtpark trauen oder sich nicht so wohl fühlen aufgrund der Dealer-Problematik und deshalb die Eichhörnchen nicht gefüttert werden. Das sind Fakten, Frau Stadträtin. Ich war schon oft im Stadtpark. Also diese Futterquelle ist nicht mehr vorhanden für die Eichhörnchen und deshalb stelle ich an Sie die Zusatzfrage, wie Sie die Drogendealer in den Stadtparks in naher Zukunft in den Griff bekommen wollen, ich weiß natürlich, dass Ihre Kompetenzen da rechtlich eingeschränkt sind, aber Sie sind der erste Mann in der Stadt, der Innenminister ist ein Parteikollege, wie werden Sie das Problem lösen (Applaus FPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Es ist für mich immer wieder erstaunlich, wie es eurer Fraktion gelingt, sogar die Eichkatzerl mit der Dealer-Frage im Stadtpark zu verknüpfen, das macht einen fast sprachlos. Ich sage es noch einmal, wenn man sich wirklich mit diesen Tieren auseinandersetzt, dann wissen wir, dass der Lebensraum in der Stadt für sie möglich ist, aber es ganz, ganz viele Rahmenbedingungen gibt, die sich permanent verschlechtern. Da gehört unter anderem auch dazu, dass man wissen muss, dass leider Gottes 80 % der Neugeborenen nicht überleben, das ist auch in der freien Wildbahn so und bei uns kommt halt dazu, dass das direkt am Glacis, direkt neben den Autos ist, ich habe auch erst vorgestern selbst wieder ein totes Eichkatzerl von der Straße entfernt, weil es ein Autofahrer wieder erwischt hat. Das ist, wenn ich so sagen darf, die größte Herausforderung, wie man dem begegnen kann, weiß ich nicht. Das hat massiv zugenommen und der Stadtpark wird von vielen Menschen genutzt und zwar, wir haben erst gestern die Diskussion der Party gehabt, die jungen Damen haben eingeladen, bei 2.000 läuten dann doch die Alarmglocken, weil auch unser Stadtpark unter Naturschutz steht und deswegen muss man dann auch wieder sehr sorgsam damit umgehen, was tun wir dort. Ich glaube, Menschen generell vertreiben oder können auch dazu beitragen, es zu vertreiben, das andere Thema, würde ich sagen, können wir gerne extra diskutieren. Wir bereiten uns ja auch gerade wieder darauf vor, wie wir damit umgehen. Ich habe vor einem Jahr gewarnt, wenn die Bundesregierung diese Quasi-Freigabe gesetzlich verankert, gibt es keine Handhabe mehr für unsere Polizisten, soweit ich jetzt informiert bin, wird im Juni das neue Gesetz in Kraft treten und dann werden wir endlich das haben, was man vor ein und zwei Jahren auch hier in der Stadt Graz mit der Polizei festgestellt haben, dass nämlich dann das Handeln im öffentlichen Bereich verboten ist. Ich glaube, das ist ein ganz eine wichtige neue Regelung, nur so können wir diesem offenen Drogenhandel, der wirklich alle stört in Graz, mit Ausnahme wahrscheinlich der Konsumenten, die es sich holen, einmal wieder eindämmen. Im letzten Dreivierteljahr war die Polizei machtlos, sie hat keine Handhabe gehabt und ich meine, die gesetzliche Regelung, dass unser Gesundheitsamt alle Personen aufklärt, dass das ungesund ist, habe ich als eine Farce bezeichnet und ich hoffe, dass dieses Gesetz ab Juni dann auch wirklich von der Polizei exekutiert wird. Damit man auch da eine Antwort drauf haben (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 12.55 Uhr den Vorsitz. 5) Mindestsicherung GR. Rajakovics stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR. Rajakovics: Sehr geehrte Frau Bürgermeisterstellvertreterin! In der Gemeinderatssitzung im Juli des vergangenen Jahres wurde ein dringlicher Antrag angenommen, in welchem du beauftragt wurdest, eine Arbeitsgruppe zum Thema „Evaluierung der Mindestsicherung“ einzurichten. Diese Arbeitsgruppe hat sich in acht Monaten leider erst genau zwei Mal getroffen, obwohl beim zweiten Treffen, das erste wurde vom Präsidenten der Arbeiterkammer Pesserl leider mit einer Wahlveranstaltung verwechselt und war daher unergiebig, durchaus spannenden Fakten angesprochen wurden. Diese diskutierenswerte Frage wäre zum Beispiel das Linzer Modell „Hilfe zur Arbeit“ oder Kontrollmechanismen in der Mindestsicherung. Auch wenn du medial die Zahlen rund um die Mindestsicherung gerne herunterspielst, die Fakten liegen auf der Hand: Steiermarkweit gab es im Oktober letzten Jahres das, was ich auf der statistischen Seite in Graz registrierte. Das heißt, in Graz gibt es rund 3000 MindestsicherungsbezieherInnen mehr als im Rest der gesamten Steiermark, obwohl wir nur ein Viertel der Gesamtbevölkerung zählen. Ich stelle an dich daher die F r a g e : Kannst du dir diese überproportional hohe Zahl erklären und bist du bereit, diese Fakten auch in einer dritten Arbeitskreissitzung zu diskutieren? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Sehr geehrter Herr Gemeinderat, lieber Thomas! Natürlich kann ich mir die Zahlen erklären, das ist ein Phänomen, das nicht nur auf Graz zutrifft, sondern das soziologisch betrachtet auf der ganzen Welt so ist, dass in großen Ballungszentren, in großen Stadtgebieten die Armutsgefährdung immer höher ist, weil die Leute ihr Glück in den Städten versuchen. Die ÖVP freut sich ja sehr darüber, dass unsere Stadt jedes Jahr wächst, im Moment glaube ich um die 5.000 Personen pro Jahr, die in unsere Stadt kommen und da muss man halt eines dazusagen: Es kommen nicht nur die Schönen und die Reichen nach Graz, es kommen alle nach Graz, es kommen viele nach Graz, die gerade aus anderen Gebieten, auch anderen steirischen Gebieten, obersteirischen Gebieten, einfach nicht mehr die Infrastruktur vorfinden, die sie sich wünschen würden, die nicht mehr die Arbeitsplatzsituation vorfinden, wie sie vielleicht noch in den 70er- und 80er-Jahren da war, das heißt, die Stadt Graz wächst auch um Personen, die armutsgefährdet sind beziehungsweise die früher oder später irgendwann einmal das soziale Netz und damit auch die Mindestsicherung in Anspruch nehmen. Bei der nächsten Arbeitskreissitzung, die wir ja in der letzten Arbeitskreissitzung ausgemacht haben und die voraussichtlich noch im Juni stattfinden wird, können wir das gerne in aller Ausführlichkeit gemeinsam diskutieren. Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, den ich so nicht sitzen lasse, ich spiele überhaupt keine Zahlen herunter, ganz im Gegenteil, mir ist es wichtig, dass wir klar und transparent kommunizieren, wie viele Menschen die Mindestsicherung in Graz in Anspruch nehmen, wie sich auch diese Personengruppen zusammensetzen und vor allem auch was für Kosten für die Stadt Graz entstehen bei Menschen oder für Menschen, die die Mindestsicherung brauchen. Das sind durchschnittlich pro Monat pro unterstützter Person 91 Euro, das habe ich immer klar und transparent transportiert und ich habe überhaupt keinen Anlass, irgendwas herunterzuspielen. Jeder und jede, der die Mindestsicherung braucht, ist einer, ist eine zu viel. Mir wäre es am liebsten, wenn wir ein Budget hätten in der Mindestsicherung, wo eine große fette Null dastehen würde, wenn man die Mindestsicherung nicht brauchen, weil alle einen Arbeitsplatz haben und ein Einkommen haben, mit dem sie auskommen (Applaus SPÖ). GR. Rajakovics: Also ganz kann ich das nicht nachvollziehen, warum man eine solche Arbeitsgruppe so lange hinauszögert, wenn du das eh auch wie wir siehst, dass das sehr wohl eine relevante Frage ist, die auch rein finanziell für die Stadt Graz eine sehr relevante Frage ist, wobei ich beim Zuzug aus anderen Sozialhilfeverbänden Österreichs, zumindest war es bis vor kurzem noch so, der Träger der sozialen Unterstützung weiterhin der Sozialhilfeverband ist, aus dem er zugezogen ist. Also der Zuzug aus dem Rest der Steiermark kann jetzt nicht der Grund sein, warum bei uns die Mindestsicherungsbezieher derartig hoch sind. Könnte aber sein, dass vielleicht manche Systeme in manchen Bezirkshauptmannschaften anders laufen, besser laufen, effizienter laufen, wie auch immer, es könnte viele Hintergründe geben, warum das so ist und daher verstehe ich nicht ganz, warum man nicht ein bisschen mit Nachdruck, wenn wir wissen, die Evaluierung auf Bundesebene lauft jetzt. Wenn wir als Stadt Graz die Möglichkeit haben und wir haben uns… dass wir uns zusammensetzen und parallel dazu auch schauen, wie geht es uns mit der Mindestsicherung, wo sind unsere Probleme, wo orten wir Möglichkeiten, was könnten wir vorschlagen, was der Gesetzgeber noch bedenken sollte, der Mag. Kaliwoda sitzt dankenswerterweise immer wieder in Wien und diskutiert für die Stadt Graz, aber ich glaube, dass auch für ihn einfacher wäre, wenn manche Dinge zumindest in der Stadt Graz einmal ausdiskutiert werden. Und deshalb würde ich wirklich dringend ersuchen um einen Termin. Ich glaube, du kannst ihn nicht sofort nennen, meine Frage wäre nämlich, ob du mir diesen Termin für eine dritte Arbeitskreissitzung nennen kannst (Applaus ÖVP). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Nein, den kann ich dir konkret nicht nennen. Wenn du dich erinnerst, haben wir das letzte Mal vereinbart, dass Vertreter/Vertreterinnen der Stadt Linz in diesen Arbeitskreis kommen und das Projekt Job-Impuls dem Arbeitskreis vorstellen. Zwischenruf GR. Rajakovics: Ich war in Linz. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Ich war sogar schon zweimal in Linz und habe sogar schon eine Kostenkalkulation angestellt für dieses Projekt, das wir dann auch in der Arbeitskreissitzung besprechen werden und wegen der anderen Sozialhilfeverbände, lieber Thomas, die Leute kommen ja nicht aus der Mindestsicherung von Bruck an der Mur nach Graz und kriegen dann in Graz die Mindestsicherung, sondern da geht es um Leute, die ihr Glück probieren, die ein bisschen einen Job machen, die dann in die Arbeitslosenversicherung fallen, also es ist ja nicht so, dass alle, die in der Obersteiermark im Mindestsicherungsgesetz anspruchsberechtigt sind, nach Graz wechseln und wir dann die Kosten übernehmen, so war das überhaupt nicht gemeint. Und zur Diskussion rund um die Mindestsicherung, das ist schon eine zutiefst ideologische Frage und gerade unsere beiden Fraktionen trennt eines ganz, ganz besonders, euer Anspruch ist, so habe ich euch zumindest immer verstanden, dass ihr wollt, dass Menschen Mindestsicherung bekommen, dass ihr dann wollte, dass diese Anspruchsberechtigten dafür auch eine Arbeit leisten. Das ist ein anderer Zugang als ich ihn habe. Ich sage, die Menschen haben grundsätzlich natürlich ein Recht auf Arbeit, sollten dieses auch haben. Wir haben enorm hohe Arbeitslosenzahlen, meine Sprechstunden sind jede Woche voll mit Menschen, die ihre Bewerbungsunterlagen mitbringen, die ihre Lebensläufe mitbringen und die sagen, bitte um Gottes Willen, ich will eine Arbeit finden. Das ist ein unterschiedlicher Zugang, ob ich sage, ihr müsst alle arbeiten, noch dazu kommt, und das weißt du auch, dass über 60 % der Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher sogenannte Aufstocker und Aufstockerinnen sind, dadurch ergibt sich auch diese durchschnittliche Zahl von 91 Euro, die die Stadt Graz pro Monat pro unterstützter Person zur Verfügung stellen muss, weil eben über 60 % ein Einkommen aus einer anderen, von irgend woanders her haben und dann nur diese Differenz aufgestockt bekommen, wo auch viele dabei sind, die arbeiten, die Beschäftigung haben, die Pflegegeld bekommen oder die jemanden pflegen, das kann man nicht so einfach sagen, du kriegst eine Mindestsicherung, also gehe irgendwohin und räume das Murufer zusammen oder so, das ist ein Zugang, den ich zumindest so nicht teile (Applaus SPÖ). 6) Statistische Angaben zur Mindestsicherung in Graz GR.in Mag.a Taberhofer stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR.in Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin oder Bürgermeisterstellvertreterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mir die Ursachen der anwachsenden Armut sehr gut erklären, wir haben auch vielfältige Argumente. Uns geht es in meiner Frage jetzt vor allem um eine aktuelle statistische Angabe der Zahlen, wie viele Menschen in Graz eben Mindestsicherung beziehen und Anlass ist für mich auch, das genauer wissen zu wollen, was eben vorige Woche die Kleine Zeitung in einem Artikel zum Thema „Armut“, eben aktuelle Angaben über die von Armut betroffenen Menschen in der gesamten Steiermark angeführt hat und sagt, dass jeder 8. Steirer davon betroffen ist. Es sind die Frauen, wie so häufig, in dem Fall mitgemeint und leider nicht extra ausgewiesen, obwohl vor allem der Anteil der armutsgefährdeten beziehungsweise in Armut lebenden Frauen in den letzten Jahren stark angestiegen ist. In diesem Zusammenhang würde ich gern wissen, wie hoch der aktuelle Anteil der Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher nach Geschlecht aufgeschlüsselt in Graz ist. Um die Ursachen der Armut zu erkennen und seitens der Stadt gezielt Gegenmaßnahmen treffen zu können, ist eine genaue Analyse sehr wesentlich, auch bezüglich der altersmäßigen Zusammensetzung sowie der Anzahl der Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher mit und ohne Beschäftigung, obwohl du da ja schon etwas an Zahlen genannt hast, wir halten das eben für notwendig und in diesem Sinne stelle ich daher an Sie, sehr geehrte Frau Bürgermeisterstellvertreterin Stadträtin Dr.in Martina Schröck, folgende F r a g e : Wie setzt sich die Gruppe der Mindestsicherungsbezieherinnen und Mindestsicherungsbezieher in der Stadt Graz zusammen entsprechend Altersstruktur, Verteilung Frauen/Männer/Kinder und eben Anteil an berufstätigen Personen (Applaus KPÖ)? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, liebe Ulli! Danke für deine Anfrage und für dein Interesse an den Zahlen, Daten, Fakten. Ich kann dir dazu Folgendes sagen: Im März dieses Jahres haben 10.840 Personen die Mindestsicherung bezogen, davon waren 3.513 Frauen, 3.360 Männer und 3.967 Kinder. 285 Personen waren im Pensionsalter, 6.588 Personen im arbeitsfähigen Alter und davon waren 56 Frauen und 58 Männer geringfügig beschäftigt, 90 Frauen und 93 Männer waren sogar vollzeitbeschäftigt, also sind Aufstocker, obwohl sie zu 100 % arbeiten. In Graz kann also festgestellt werden, dass die größte Gruppe unter den Mindestsicherungsbeziehern und -bezieherinnen leider Gottes die Kinder sind. Das ist erschreckend und belegt eine Entwicklung, die in den letzten Monaten im Bereich der Armutsbekämpfung immer wieder diskutiert wird, das Thema Kinderarmut, das Thema Familienarmut, das sich dann auch wieder auf die Kinder auswirkt, ist leider eine Realität, die auch in unserer Stadt stattfindet (Applaus SPÖ). Zwischenruf GR. Mag. Sippel: Zuwandereranteil? GR.in Mag.a Taberhofer: Ich würde mich gerne für die Beantwortung bedanken und meine Zusatzfrage ist, nachdem ich jetzt da stehe und mir jetzt nicht alle Zahlen gemerkt habe, ob ich das in einer schriftlichen Form dann erhalten könnte? Sonst herzlichen Dank dafür. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Selbstverständlich, wird dir gleich von meinem Büro zugemailt (Applaus SPÖ). 7) Gewährleistung von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen in städtischen Kindergärten GR.in Mag.a (FH) Brenneis stellt an StR. Hohensinner, MBA folgende Frage: GR.in Mag.a (FH) Brenneis: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Stadträtinnen und Stadträte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe immer wieder Kontakt mit Eltern behinderter Kinder, auch in den vergangenen Jahren, gehabt, die keinen Kindergartenplatz bekommen konnten. Auch bei den Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr zeichnet sich eine ähnliche Situation ab, wobei besonders häufig Kinder betroffen sind, die Störungen aus dem Autismus-Spektrum haben. Das ist einerseits bedingt dadurch, dass es zu wenig Plätze gibt, die zur Verfügung stehen und andererseits dadurch, dass nach Aussage von Fachleuten nicht jeder freie Betreuungsplatz auch gleichzeitig für ein autistisches Kind geeignet ist. Deshalb stelle ich namens meiner Fraktion an dich die F r a g e : Kann gewährleistet werden, dass Kinder, die eine spezielle Betreuung benötigen, bei der Vergabe von Kindergartenplätzen nicht benachteiligt werden (Applaus SPÖ)? StR. Hohensinner, MBA: Liebe Frau Gemeinderätin! 90 % der Kinder, die wir über einen Bescheid nach dem BHG, nach dem Behindertenhilfegesetz, begleiten, weisen eine Diagnose Autismus-Spektrum-Störung auf. Aus meiner eigenen Tätigkeit als Behindertenpädagoge weiß ich, dass das Feld sehr breit ist von einer kleinen Wahrnehmungsbeeinträchtigung bis hin zur schweren Behinderung. 2014 habe ich gleich, das war eines der ersten Projekte, die ich in Auftrag gegeben habe, habe ich einen Reformprozess für den heilpädagogischen Bereich gestartet. Wir haben hier zwei große Ziele gehabt, einmal, dass wir allen Kindern mit einer Beeinträchtigung auch wirklich einen guten Platz bereitstellen können und, und das spiegelt sich auch in der heutigen Diskussion zur Inklusion wider, dass wir eine Vielfalt von Angeboten bereitstellen möchten. Und die Angebote sind sehr vielfältig in der Stadt Graz im Kinderbildungs- und -betreuungsbereich, wir haben einen heilpädagogischen Kindergarten, wir haben dislozierte Integrationsgruppen, wir haben mobile IZB-Teams, IZB steht für individuelle Zusatzbetreuung, und bei dem Reformprozess hat sich herausgestellt, dass wir im Kinderkrippenbereich kein geeignetes Angebot hatten, im Landesgesetz ist leider hier kein Angebot festgeschrieben. Wir haben nicht so lange gewartet bis der Landesgesetzgeber reagiert, wir haben selbst ein Angebot geschaffen, indem wir mit der Lebenshilfe zusammenarbeiten und die Pädagoginnen und Pädagogen im Kinderkrippenbereich speziell schulen lassen, das heißt, die Lebenshilfe geht in die Kinderkrippen hinein, schult das Personal, damit das Personal vor Ort die Kinder dann auch gut begleiten kann. Für das kommende Jahr, Frau Kollegin, kann ich beruhigen, da haben wir wirklich für alle Familien und für alle Kinder mit einer Beeinträchtigung auch einen Platz, den wir bereitstellen und auch das Online-Anmeldesystem stellt sicher, dass es zu keiner Benachteiligung kommt. Für das letzte Jahr, was du angesprochen hast, das würde mich jetzt echt interessieren, weil du sagst, du kennst Familien, die Probleme haben. Im letzten Jahr weiß ich nicht, zu mir bist du nie gekommen, du warst nicht in der Abteilung vorstellig. Ich würde dich auch bitten und ich glaube, das ist auch die Verantwortung als Gemeinderätin, dass, wenn ein Bedarf da ist, dass du diesen Bedarf auch weitergibst. Für dieses Jahr kann ich beruhigen, wir können wirklich genügend Plätze bereitstellen und falls du Familien kennst, die hier ein Problem haben, ich glaube, du weißt, dass meine Türe dafür immer offen steht (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a (FH) Brenneis: Danke für das Angebot und danke für die Beantwortung der Frage. Gibt es bezüglich der Versorgung mit Plätzen seitens der Stadt auch eine Koordination mit allen Kindergartenbetreibern in Graz? StR. Hohensinner, MBA: Also du meinst jetzt zum Beispiel auch mit Mosaik, nehme ich an, die ein spezielles Angebot haben. Ich kann nur sagen, alle Kinder, die in unserer Servicestelle beziehungsweise alle Familien, die hier vorstellig waren, haben ein Angebot bereitgestellt bekommen. Das heißt, wenn man irgendwo einen Engpass hätten, würden wir natürlich auch mit den privaten Trägern in Verbindung uns setzen, aber wir haben ja das Online-Anmeldesystem, da werden die privaten Träger auch informiert und miteinbezogen (Applaus ÖVP). Bgm. Mag. Nagl: Einen Satz möchte ich sagen, damit wir es auch wirklich einmal protokolliert haben. Das Thema Inklusion und das, was wir heute in der Kleinen Zeitung auch gelesen haben, wir haben schon vor längerer Zeit darauf hingewiesen, dass eine 100%ige Inklusion für alle behinderten Kinder nicht möglich sein wird, wer das noch nicht glaubt, soll einmal in unsere Einrichtungen gehen, in dem drei oft schwerstbehinderte Kinder betreut werden. Da ist es undenkbar für Lehrer, für Eltern, für die Kinder, dass die Betreuung wirklich dort stattfindet. Also ich glaube, es wird, um das Wort Sonderschulen noch zu nehmen, besondere Schulen auch noch geben müssen, die einen ganz, ganz hohen Betreuungsaufwand für manche Kinder brauchen werden. Eine Inklusion, eine 100%ige halte ich für nicht machbar und jetzt stoßen wir eh schon an die Grenzen und ich bin froh, dass die Mütter sich auch zu Wort gemeldet haben, weil da muss man einmal ganz speziell hingehen und schauen, welche Herausforderungen da täglich für alle Beteiligten zu meistern sind, das wird in manchen Regelschulen einfach nicht gehen. Da bitte ich auch, dass alle das politisch in ihren Fraktionen noch einmal debattieren, weil manchmal glaubt man, dass das Wort Inklusion alle Probleme löst. Manche wird man in der Form nicht lösen können, weil es so einen hohen Betreuungsaufwand gibt. Also wer das nicht glaubt, bitte wirklich hingehen und einmal zuschauen, was das bedeutet (Applaus ÖVP). 8) Flexiblere Gestaltung der Ferienbetreuung in städtischen Kindergärten GR.in Schönbacher stellt an StR. Hohensinner, MBA folgende Frage: GR.in Schönbacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Gäste, sehr geehrter Herr Stadtrat Hohensinner! Es geht um die flexible Ferienbetreuung in den Kindergärten in meiner Frage. Die Ferien sind immer eine große Herausforderung für die Eltern und es ist leider nicht möglich, extern jetzt zum Beispiel den Dienstag nach den Osterferien für Betreuung zu buchen. Das kann man nur im Gesamtpaket machen und dieses Problem besteht auch zum Beispiel für den Dienstag nach Pfingsten. Daher stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs folgende F r a g e : Sehen Sie eine Möglichkeit, die Ferienbetreuung in städtischen Kindergärten im speziellen Fall der Osterferien auch ausschließlich am Dienstag nach Ostern anzubieten, um damit berufstätigen Eltern entgegenzukommen (Applaus FPÖ)? StR. Hohensinner, MBA: Du sprichst was Wichtiges an. Ich glaube, dass es sinnvoll wäre, wenn man das verändern würde, weil, wie du sagst, die meisten Eltern nehmen sich eine Woche frei und dann ist noch immer dieser Dienstag da. Die Kindergärten werden als Ganzjahresbetrieb geführt, das ist im Landesgesetz geregelt unter § 11d und ich werde einfach dein Anliegen aufnehmen und beim nächsten Jour fixe mit der zuständigen Landesrätin besprechen (Applaus ÖVP). GR.in Schönbacher: Danke für die Beantwortung. Meine Zusatzfrage ist, wenn man jetzt, ich habe das versucht als Mama, einfach bei einem Kindergarten anzurufen und zu erfragen, ob das möglich ist, so würde ich es tun, wenn ich diese Frage hätte und in diesen Kindergärten wurden mir verschiedene Auskünfte erteilt. Zum einen hieß es, ja, es ist möglich, einzelne Tage zu buchen, den Dienstag nach Ostern, aber auch den Dienstag nach Pfingsten einzeln zu buchen. In anderen hieß es, nicht und in der Abteilung für Bildung und Integration wurde sehr lange nachgefragt, bis ich die richtige Auskunft bekommen habe. Jetzt meine Frage, bist du bereit, deine Mitarbeiter dahingehend einfach einheitlich zu schulen, damit wirklich jeder Bescheid weiß, damit man als Eltern wirklich auch nicht verunsichert ist, wenn man dann da anruft (Applaus FPÖ). StR. Hohensinner, MBA: Ich habe gestern nachgefragt und ich habe sofort eine Antwort bekommen und da hat es keinen Zweifel gegeben und ich werde natürlich das noch einmal anmerken, dass das auch bis in alle Kindergärten weitergetragen wird. Bgm. Mag. Nagl: Da haben die Anrufe vorher schon gefruchtet. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 13.15 Uhr den Vorsitz. 9) BürgerInnenbeteiligung Stadtpark GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf Galerie! In meiner Frage geht es um ein Thema, von dem ich weiß, dass es uns beiden sehr am Herzen liegt, nämlich um den Stadtpark und die Neugestaltung des Verkehrserziehungsareals beziehungsweise um die Erweiterung der Fläche der BIG, wo Sie ja derzeit verhandeln und es geht um die BürgerInnenbeteiligung, die geplant ist und weil gerade es so ist, dass der Kinderspielplatz erweitert werden soll, dass es auch ein Angebot für Jugendliche geben soll, wäre es wichtig, dass die auch gleich in den BürgerInnenbeteiligungsprozess mit ganz speziellen Formaten einbezogen werden. Und daher stelle ich an Sie folgende F r a g e : Sind Sie bereit, möglichst alle potentiellen NutzerInnengruppen – also auch Kinder und Jugendliche – in den bevorstehenden BürgerInnenbeteiligungsprozess im Stadtpark einzubeziehen (Applaus Grüne)? Bgm. Mag. Nagl: Selbstverständlich werden wir auch die Interessen der Kinder und Jugendlichen einbeziehen und der Eichkater, die heute schon einmal diskutiert wurden. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Meine Zusatzfrage ist, ob schon absehbar ist, wann der BürgerInnenbeteiligungsprozess starten wird (Applaus Grüne)? Bgm. Mag. Nagl: Ich möchte nur kurz in Erinnerung rufen, dass die Rahmenbedingungen für die geplante flächenmäßige, aber auch funktionelle Erweiterung endgültig abgesteckt sein muss, die Stadtbaudirektion ist in meinem Auftrag diesbezüglich tätig. Ich hoffe, wir sind bald soweit, dass wir dann da diesen Bürgerbeteiligungsprozess starten können. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.20 Uhr den Vorsitz. 10) Beschäftigung von AsylwerberInnen bei der Stadt Graz GR. Luttenberger stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Luttenberger: Sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste! Wir können relativ schnell zum Frageninhalt kommen, es geht um den genannten Präsidialerlass 17/2015, wo wir schon vor einigen Gemeinderatssitzungen vorher eine Anfrage oder einen Anfrageversuch gestellt haben. In der Zwischenzeit ist aber doch einiges Wasser die möglicherweise bald aufgestaute Mur hinuntergeflossen und ich denke, es könnten erste Ergebnisse heute präsentiert werden. Konkret geht es eben um Hilfstätigkeiten von Asylwerberinnen und Asylwerbern in Dienststellen der Stadt Graz und meine F r a g e an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat Rüsch lautet: Wie viele Asylwerber/Asylwerberinnen wurden oder werden von welchen Dienststellen der Stadt Graz in welchem Umfang zur Erbringung von gemeinnützigen Hilfstätigkeiten konkret beschäftigt (Applaus KPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Gemeinderat! Ich darf dir Folgendes dazu ausführen: Ich habe das Personalamt gebeten, da einen Überblick zu verschaffen. Zunächst im Bereich der Hoheitsverwaltung werden und wurden keine AsylwerberInnen beschäftigt. Zweitens, in meinem Bereich, für den ich inhaltlich zuständig bin, für die Beteiligung in der GBG, gibt es im Rahmen der Betreuung öffentlicher WC-Anlagen ein gemeinsames Projekt mit der Caritas, über das insgesamt zirka 30 AsylwerberInnen eingesetzt werden. Drittens, darüber hinaus hat die Rundfrage bei den Geschäftsführungen der städtischen Beteiligungen ergeben, dass keine AsylwerberInnen beschäftigt werden, außer den genannten gerade. Lediglich im Bereich des Stadtmuseums ist zweimal eine Beauftragung eines Asylwerbers für eine Führung in arabischer Sprache erfolgt. Die Holding Graz GmbH hat mitgeteilt, dass sie der Beschäftigung von AsylwerberInnen prinzipiell offen gegenübersteht und aktuell die Möglichkeiten von Einsätzen im Spartenbereich Stadtraum prüft. Dazu sind im Vorfeld noch einige rechtliche und organisatorische Fragen zu klären und nach Klärung dieser Fragen könnten AsylwerberInnen im Bereich Stadtraum für Reinigungsaktivitäten eingesetzt werden. Die letzte Bemerkung dazu, am kommenden Montag, dem 18. April 2016, wird eine umfassende Besprechung zu diesem Thema stattfinden unter Beteiligung der Magistratsdirektion, des Bürgermeisteramtes und der Holding Graz. GR. Luttenberger: Ich bedanke mich für die ausführliche Beantwortung. Wenn ich jetzt das richtig verstanden habe, sprechen wir derzeit von 32 Personen, die getan haben oder tun und ich denke, wir werden das regelmäßig abfragen. Dankeschön (Applaus KPÖ). 11) Verschränkte Ganztagsschule GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt an StR. Hohensinner, MBA folgende Frage: GR.in Mag.a Marak-Fischer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden heute ja noch einige Male über Ganztagesschulen sprechen. Die Form der Ganztagesschule, die wir als die für die Kinder selbst am pädagogisch sinnvollsten halten, ist die Ganztagesschule in verschränkter Form. Erfreulicherweise hat Graz sich und auch die Grazer Regierung und der Grazer Stadtrat beziehungsweise vor allem auch dein Vorgänger sich bereits deutlich bekannt. Auch im Strategiepapier „Bildung findet Stadt“ ist der Ausbau der Ganztagesschule auch in verschränkter Form ein wesentliches Ziel und meine F r a g e daher an dich ist: Wie viele neue Klassen, die in Form einer verschränkten Ganztagsschule geführt werden, sind seit Beschluss der Bildungsstrategie „Bildung findet Stadt“ eingerichtet worden (Applaus SPÖ)? StR. Hohensinner, MBA: 24. GR.in Mag.a Marak-Fischer: Danke, eine sehr konkrete Antwort. Dann muss ich bei der Zusatzfrage dich doch ein bisschen mehr zum Reden noch herauslocken und welche Pläne für das nächste Schuljahr gibt es, wie sind deine konkret geplanten Maßnahmen, um die Zahl noch weiter zu erhöhen im Sinne der Kinder dieser Stadt (Applaus SPÖ)? StR. Hohensinner, MBA: Also vielleicht eine Erläuterung, dass du ein bisschen mehr Zahlenwerk bekommst. Eben seit dem Jahr 2013/2014 gibt es 24 zusätzliche Klassen, drei Klassen in den Neuen Mittelschulen und 21 Klassen in den Volksschulen. Insgesamt gibt es jetzt 38 Klassen in den Volksschulen und drei Klassen in den Neuen Mittelschulen und wie schaut mein Plan aus? So wie auch im Inklusionsbereich, liebe Frau Kollegin, dass wir einfach schauen, dass es ein vielseitiges Angebot gibt und ich glaube, dass man auch eben verschiedene Zugänge der Familie da auch ernst nehmen muss und da genügend Angebote schaffen muss. Und es ist auch klar geregelt, wie es zu einer verschränkten Form kommt. Wie du weißt, da braucht es zwei Drittel der Lehrer und zwei Drittel der Eltern an einem Schulstandort und dann kann so etwas eingerichtet werden (Applaus ÖVP). T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Ich darf Sie bitten, die Tagesordnung zur Hand zu nehmen. Wir haben wieder eine große Anzahl von Stücken, die als beschlossen gelten. Es sind dies die Stücke 3) und 4) einstimmig, ebenso die Stücke 7), 8) und 9), beim Stück 10), beim Stück 11) und beim Stück 12) gibt es die Gegenstimme unseres Piraten, Stück Nummer 13) einstimmig, Stück Nummer 14) mit der Gegenstimme der Piraten beschlossen, Stück Nummer 16) und 17) einstimmig, die Stücke 18) und 19) ebenso einstimmig, beim Stück Nummer 20) gibt es die Gegenstimme der grünen Fraktion, das Stück Nummer 21) ist wieder einstimmig, auch der Wirtschaftsbericht, das ist das Stück Nummer 23), ist einstimmig. Ich darf vielleicht gleich auch anmerken, dass im nicht öffentlichen Bereich alle übrigen Stücke, die wir noch nicht beschlossen haben, eines haben wir ja beschlossen, das war die Langfristfinanzierung, alle Stücke einstimmig sind, somit gibt es heute auch keinen nicht öffentlichen Teil. 3) A 8-146579/2015-50 Sportamt, Special Olympics, Budgetübertragung der 5. Förderrate, Nachtragskredit in Höhe von € 200.000,- in der OG 2016 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014 beschließen: In der OG 2016 wird die Fipos 1.26900.757100 „Lfd. Transferzahlungen an private Institutionen ohne Erwerbszweck, Special Olympics“ um € 200.000,- erhöht und die Fipos 1.97000.729000 „Sonstige Ausgaben“ um denselben Betrag gekürzt. 4) A 8-146579/2015-26 Umweltamt, Heizungsumstellungen – Landesbeiträge, Nachtragskredit über € 1.218.100,- in der OG 2016 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: In der OG 2016 werden die Fiposse 1.52200.775200 „Kap. Transferz. an Unternehmungen“ und 2.98100.298002 „Rücklagen, Entnahme Ausgleichsrücklage“ um je € 1.218.100,- erhöht. 7) A 8-146579/2015-42 BürgerInnenamt 1. Marktwesen – Verschiebung zum Gesundheitsamt 2. Bundespräsidentenwahl 2016 Budgetvorsorge für den 2. Wahlgang Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: 1a. Bei folgenden Finanzpositionen wird dem Gesundheitsamt mittels Berechtigungsgruppe der SAP-Zugriff auf Konten in der Anordnungsbefugnis des Bürgerinnenamtes eingeräumt und die Eckwertzuordnung auf „07001“ abgeändert: Finanzposition DKL VA 2016 Beschreibung 2 Beschreibung 3 1.82800.050000 19003 - Sonderanlagen 1.82800.050006 19003 - Sonderanlagen GBG 1.82800.400200 19003 -11.000 Geringwertige Wirt-schaftsgüter d. Anlagen-vermögens 1.82800.420000 19003 -100 Pflanzliche Rohstoffe 1.82800.422000 19003 -100 Mineralische Rohstoffe 1.82800.425000 19003 -800 Sonstige Roh- und Hilfs-stoffe 1.82800.428000 19003 -100 Fertig bezogene Teile 1.82800.455000 19003 -200 Chemische und sonstige artverwandte Mittel 1.82800.500000 SN001 -200.000 Geldbezüge der Beamten der Verwaltung 1.82800.500010 SN001 -12.500 Geldbezüge der Beamten der Verwaltung 1.82800.501000 SN001 -31.700 Geldbezüge der Beamten in handwerklicher Verwendung 1.82800.501010 SN001 - Geldbezüge der Beamten in handwerklicher Verwendung 1.82800.510000 SN001 -79.100 Geldbezüge der Vertragsbediensteten der Verwaltung 1.82800.510010 SN001 -6.600 Geldbezüge der Vertragsbediensteten der Verwaltung 1.82800.511000 SN001 -143.100 Geldbezüge der VB. in handwerklicher Verwendung 1.82800.521100 SN001 - Geldbezüge der ganzjährig beschäftigten Arbeiter 1.82800.563000 SN001 -8.700 Sonstige Aufwandsentschädigungen 1.82800.565000 SN001 -24.400 Mehrleistungsvergütungen 1.82800.569000 SN001 -1.000 Sonstige Nebengebühren 1.82800.580000 SN001 -18.000 DGB zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen 1.82800.581000 SN001 -52.000 Sonstige DGB zur sozialen Sicherheit 1.82800.581100 SN001 - Sonstige DGB zur sozialen Sicherheit 1.82800.581500 SN001 -11.100 Sonstige DGB zur sozialen Sicherheit 1.82800.590000 SN001 - Freiwillige Sozialleistungen (nur Barleistungen) 1.82800.600100 19003 -5.000 Strom 1.82800.602100 19003 -9.000 Wasser 1.82800.613000 19003 -1.000 Instandh. von sonstigen Grundstücksein-richtungen 1.82800.613008 19003 - Instandh. von sonstigen Grundstücksein-richtungen Holding 1.82800.614006 19003 -3.000 Instandh. von Gebäuden GBG 1.82800.614100 19003 -100 Instandh. von Gebäuden 1.82800.618006 19003 -100 Instandh. von sonstigen Anlagen GBG 1.82800.642000 19003 -300 Beratungskosten 1.82800.690100 19003 -4.000 Schadensfälle 1.82800.700025 19003 - Mietzinse 1.82800.700100 19003 -76.000 Mietzinse 1.82800.710100 19003 -1.500 Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG. 1.82800.728006 19003 -100 Entgelte für sonstige Leistungen GBG 1.82800.728008 19003 -11.000 Entgelte für sonstige Leistungen Holding 1.82800.728106 19003 -100 Entgelte für sonstige Leistungen GBG 1.82800.728500 19003 -3.200 Entgelte für sonstige Leistungen 1.82800.728600 19003 -155000 Entgelte für sonstige Leistungen WB 1.82800.728800 19003 -4.000 Entgelte für sonstige Leistungen 1.82800.729000 19003 -100 Sonstige Ausgaben Eichgebühren 1.82800.757000-001 -20.000 Gutes vom Bauernhof - Bauernmarktoffensive 1.82800.757000-002 -20.000 Marketingbeitrag Grazer Märkte 1.82800.757000-003 19003 -100 Verschiedene 2.82800.817000 -2.000 Kostenbeiträge (Kostenersätze) für sonstige Leistungen 2.82800.828000 - Rückersätze von Ausgaben 2.82800.829000 1.000 Sonstige Einnahmen Abschlepp- ungen 2.82800.829100 20.000 Sonstige Einnahmen Marketingbei-trag 2.82800.852000 180.000 Gebühren f.d.Ben.v. Gemeindeeinrichtungen u. Anlage Marktgeb. Händlermärkte 2.82800.852100 228.000 Gebühren f.d. Ben. v. Gemeindeeinrichtungen und Anlage Standplatzgeb. Bauernmärkte 2.82800.852200 95.000 Gebühren f.d. Ben. v. Gemeindeeinrichtungen und Anlage Tischleihgeb. Bauernmärkte 2.82800.852300 65.000 Gebühren f.d. Ben. v. Gemeindeeinrichtungen und Anlage Reservierungs-geb. Bauernmärkte 2.82800.852400 115.100 Gebühren f.d. Ben. v. Gemeindeeinrichtungen und Anlage Marktgeb. Jahr- und Gelegen-heitsmärkte 2.82800.852500 17.000 Gebühren f.d. Ben. v. Gemeindeeinrichtungen und Anlage Marktgeb. Gastgärten 2.92000.856190 100 Verwaltungsabgaben Marktwesen 1b. In der OG 2016 werden die neuen Fiposse 1.82800.728000 „Entgelte für sonstige Leistungen“ (AOB: A 7 und DKL: G0070) mit € 36.500,- 1.82800.728107 „Entgelte für sonstige Leistungen, ITG“ (AOB: A 7 und DKL: IT007) mit € 21.000,- geschaffen und zur Bedeckung die Fiposse 1.02200.728006 „Entgelte für sonstige Leistungen, GBG“ um € 36.500,- 1.02500.728007 „Entgelte für sonstige Leistungen, ITG“ um € 21.000,- gekürzt. Der Eckwert 2016 des Bürgerinnenamtes wird von € 5.009.500,- auf € 4.761.100,- reduziert und jener des Gesundheitsamtes (Veterinärreferat und Lebensmittelkontrolle) von € 872.900,- auf € 1.121.300,- erhöht. 2. In der OG 2016 werden die Fiposse 1.02400.728300 „Entgelte für sonstige Leistungen“ 2.98100.298002 „Rücklagen, Entnahme Ausgleichsrücklage“ um je € 420.000,- erhöht und der Eckwert des BürgerInnenamtes entsprechend erhöht. 8) A 10/033178/2011/0068 Verlängerung Straßenbahnlinie 7 Übereinkommen mit dem Land Steiermark; Zuzahlung des Landes Steiermark in Höhe von 6,7 Mio. Euro Der Ausschuss für Verkehr stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der gegenständliche Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Dem einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildenden Übereinkommen wird die Zustimmung erteilt. NT 9) A 8-22996/2006-43 Umfassende Sanierung des städtischen Frauenhauses „Fröhlichgasse 61“ Darlehensaufnahme in der Höhe von € 1.781.239,00 beim Land Steiermark Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 As. 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen: Die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 1.781.239,00 auf Basis der Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 und der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz wird zu den Bedingungen des beiliegenden Schuldscheines und der beiliegenden Förderungszusicherung, die integrierende Bestandteile dieses Beschlusses bilden, genehmigt. Zur Sicherstellung des Betrages von € 1.781.239,00 samt 0,5 % p.a. Zinsen, 5,5 % Verzugs- bzw. Zinseszinsen und der Kaution in der Höhe von € 178.123,90 verpflichtet sich die Stadt Graz gemäß Schuldschein zur Verpfändung von 1/1 Anteile der Liegenschaft (Baurechts-) EZ 975, Grundbuch 63106 Jakomini, sowie zur Einräumung eines Veräußerungsverbots. NT 10) A 8-19542/2006-124 steirischer herbst festival gmbh Richtlinien für die Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Vertreterin der Stadt Graz in der steirischer herbst festival gmbh, StR.in Lisa Rücker, wird gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014 ermächtigt, in der Generalversammlung am 18.5.2016 folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zu TOP 3 – Genehmigung der Tagesordnung 2. Zu TOP 4 – Zustimmende Beschlussfassung betreffend die Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 3. Zu TOP 5 – Zustimmung zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015. NT 11) A 8-17563/2006-216 Theaterholding Graz/Steiermark GmbH 13. Generalversammlung am 27. April 2016; Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH, Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird ermächtigt, in der am 27.4.2016 stattfindenden 13. o. Generalversammlung der Gesellschaft insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: Ad Punkt 2 der Tagesordnung: Zustimmung zur Tagesordnung Ad Punkt 3 der Tagesordnung: Genehmigung des Protokolls Nr. THO 12/2015 vom 13. April 2015 Ad Punkt 4 der Tagesordnung: Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Bilanz 2014/2015 (Theaterholding Graz/Steiermark GmbH und gesamter Konzern) und Zustimmung zur Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Wirtschaftsjahr 2014/2015 NT 12) A 8-004882/2008-22 Grazer Parkraum Service Personalbereitstellung GmbH Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Umlaufbeschluss Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der Grazer Parkraum Service Personalbereitstellung GmbH, StR. Univ. Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, mittels beiliegendem Umlaufbeschluss folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zustimmung zur Beschlussfassung im schriftlichen Weg gemäß § 34 GmbHG 2. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Grazer Parkraum Service Personalbereitstellung GmbH 3. Zustimmung zur Verwendung des Bilanzergebnisses per 31.12.2015 von € 0,00 durch Vortrag auf neue Rechnung 4. Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung, KR Günther Janezic und Herr Alexander Lozinsek, der Grazer Parkraum Service Personalbereitstellung GmbH für das Geschäftsjahr 2015. NT 13) A 8-006485/2007/0023 Rückkauf Leasingobjekt VS Straßgang durch die GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH, 1. Verzicht auf Ausübung des Vorkaufs-rechtes 2. Vereinbarung mit der Leasing-gesellschaft 3. Auflösung des Baurechtsvertrages 4. Abschluss eines Mietvertrages zwischen der Stadt Graz und der GBG Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 und 9 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Rückkauf des Objekts VS Straßgang gemäß Motivenbericht zum Stichtag 30.6.2016 durch die GBG zum Kaufpreis von insgesamt € 103.651,58 (rd. 103.700,00) plus Nebenkosten: 1. Die Stadt Graz verzichtet auf die Ausübung des im Baurechtsvertrag eingeräumten Vorkaufsrechts an der im Motivenbericht genannten Liegenschaft. 2. Die Errichtung sämtlicher mit der Durchführung verbundenen Erklärungen (insbes. Löschungserklärungen) wird vom Präsidialamt – Referat für Zivilrechtsangelegenheiten durchgeführt. 3. Die im Zusammenhang mit dem Rückkauf gegenüber der Leasinggesellschaft abzugebende Schad- und Klagloserklärung wird genehmigt. 4. Als Folge des Rückkaufs ist auch der auf eine Dauer von 50 Jahren abgeschlossene Baurechtsvertrag aufzulösen und eine entsprechende Kompensationsvereinbarung mit der GBG und der Leasinggesellschaft abzuschließen, wofür die Stadt Graz die Genehmigung erteilt. 5. Der Abschluss eines Mietvertrages zwischen der GBG und der Stadt Graz, Abteilung für Immobilien, für das im Motivenbericht genannte Objekt wird genehmigt. 6. Die Finanzierung durch die GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH in Höhe von € 648.499,75 zuzüglich Nebenkosten erfolgt über den Cash Pool; eine Überführung in eine Langfristfinanzierung soll mittelfristig nach Maßgabe der GBG-Liquiditätsplanung geprüft werden. 7. Die Vorschreibung des von der GBG an die Stadt Graz zu leistenden Betrages von € 544.848,17 erfolgt in der OG des Voranschlags 2016 auf der Fipos 2.21100.828100 „Rückersätze von Ausgaben, Leasingobjekte“. NT 14) A 8-31806/06-81 Stadion Graz-Liebenau Vermögens-, Verwertungs- und Verwaltungs GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss, Jahresabschluss 2015 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, im Sinne des Motivenberichtes beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Stadion Graz-Liebenau Vermögens-, Verwertungs- und Verwaltungs GmbH, StR. Univ. Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, im Umlaufwege insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Abstimmung auf schriftlichem Wege 2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2015 in der Höhe von 909.863,32: Übernahme durch die Stadt Graz aufgrund des Verlustabführungsvertrages 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 5. Allfälliges. NT 16) A 8/4-109976/2015 Liegenschaft Eichbergstraße, Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zugunsten der Stadt Graz für das Gdst.Nr. 249/14 (neu), EZ 1071, KG Stattegg, im Ausmaß von ca. 1.959 m2 Antrag auf Zustimmung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Die Stadt Graz macht ihr im Punkt 9 des Kaufvertrages vom 7.2.2012 unter C 6a intabuliertes Vorkaufsrecht hinsichtlich des Gdst.Nr. 249/14 (neu), in EZ 1071, KG 63282 Stattegg im Ausmaß von ca. 1.959 m2 im Sinne der beiliegenden Urkunde nicht geltend und stimmt der Abtrennung zu. NT 17) A 8/4-19556/2016 Städt. Gdst.Nr. 1943/2, EZ 950 und Gdst.Nr. 1911/4, EZ 941, je KG Gries gelegen an der Lagergasse Einräumung einer grundbücherlichen Dienstbarkeit der Verlegung und des Betriebes von Wasserversorgungs-leitungen inkl. Nebenanlagen ab 1.5.2016 auf immer währende Zeit Antrag auf Zustimmung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH, Andreas-Hofer-Platz 15, 8010 Graz, wird die grundbücherliche Dienstbarkeit der Duldung zur Verlegung, des Bestandes und Betriebes von Wasserversorgungsleitungen inkl. Nebenanlagen auf den städtischen Grundstücken Nr. 1943/2, EZ 950 und 1911/4, EZ 941, je KG 63105 Gries, gelegen an der Lagergasse, im beiliegenden Lageplan eingezeichnet, ab 1.5.2016 auf immer währende Zeit im Sinne des angeschlossenen Vertragsentwurfes eingeräumt. Die Vereinnahmung des einmaligen Entschädigungsbetrages von Euro 500,00 zzgl. 20 % USt. hat auf der Fipos 2.84000.824000 bzw. 0.36000 zu erfolgen. NT 18) A 8/4-17146/2008 Paula-Wallisch-Straße unentgeltlicher und lastenfreier Erwerb der Gdst.Nr. 1993/2 (2.078 m2), Gdst.Nr. 1974/4 (934 m2) und einer ca. 3.283 m2 großen Tlfl. (Nr. 1) des Gdst.Nr. 2407/6, alle EZ 2616, KG Gries und Übernahme in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: 1. Der unentgeltliche Erwerb der Gdst.Nr. 1993/3 (2.078 m2), Gdst.Nr. 1974/4 (934 m2) und einer ca. 3.283 m2 großen Tlfl (Nr. 1) des Gdst.Nr. 2407/6, alle EZ 2616, KG Gries, wird genehmigt. 2. Die Übernahme der Gdst.Nr. 1993/3 (2.078 m2), Gdst.Nr. 1974/4 (934 m2) und einer ca. 3.283 m2 großen Tlfl. (Nr. 1) des Gdst.Nr. 2407/6, alle EZ 2616, KG Gries, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 3. Sämtliche mit dem gegenständlichen Grunderwerb verbundenen Kosten, Abgaben und Gebühren gehen zu Lasten der Stadt Graz. 4. Die Errichtung des Grundabtretungsvertrages und die Herstellung der Grundbuchsordnung wird von Zivilrechtsreferat auf Kosten der Stadt Graz durchgeführt. NT 19) A 8/4-22261/2016 Polzergasse 27a – Grundabtretung Übernahme einer bescheidmäßig zur Abtretung vorgeschriebenen 20 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 237/16, EZ 2826, KG Waltendorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2, Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: 1. Die Übernahme einer 20 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 237/16, EZ 2826, KG Waltendorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. NT 20) A 8/4-17013/2014 Zahläckerweg – Schwarzer Weg A 9 – Begleitstraße Übernahme der Gdst.Nr. 361/1 (1314 m2) und 361/2 (31 m2), je EZ 3741, KG Webling, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Die Übernahme der Gdst.Nr. 361/1 mit einer Fläche von 1314 m2 und Gdst.Nr. 361/2 mit einer Fläche von 31 m2, alle EZ 3741, KG Webling, welche aufgrund der Vereinbarung vom 4.8.2015 und der Entschließung vom 11.9.2015 durch Herrn Stadtrat Univ. Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch erworben wurden und nach erfolgter Grundstücksteilung lt. Teilungsplan GZ: 3221 vom 15.4.2014 von Sommer ZT GmbH, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. NT 21) A 8/4-60072/2004 Grenzberichtigung infolge Änderungen der KG-Grenze zwischen Gemeinde Seiersberg-Pirka und der Stadt Graz im Bereich KG Straßgang, KG Seiersberg und KG Rudersdorf Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5, 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: 1) Auflassung vom öffentlichen Gut der Stadt Graz und die unentgeltliche Übertragung von nachfolgend aufgelisteten Grundstücksflächen zum öffentlichen Gut der Gemeinde Seiersberg-Pirka wird genehmigt. TP-GZ: Gdst.Nr. EZ KG Tlfl.Nr. m2 vom ÖG Stadt Graz 050030/2013/0002 505 50.000 63122 3 274 ins ÖG Gde. Seiersberg-Pirka 0500030/2013-0003 514 50.000 63122 1 34 ins ÖG Gde. Seiersberg-Pirka 2) Der unentgeltliche Erwerb von verschiedenen Teilflächen aus dem Eigentum der Gemeinde Seiersberg-Pirka und von einer privaten Grundeigentümerin durch die Stadt Graz und Übernahme dieser Fläche in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird wie nachfolgend aufgelistet, genehmigt. TP-GZ: Gdst.Nr. EZ KG Tlfl.Nr. m2 vom ÖG Stadt Graz G0402-1/15 1018/2 50.000 63281 1 52 von Gde. Seiersberg-Pirka zu ÖG Stadt Graz G0402-1/15 112/1 290 63281 2 329 von Kiesling zu ÖG Stadt Graz G0402-1/15 138/2 50.000 63281 3 150 von Gde. Seiersberg-Pirka zu ÖG Stadt Graz G0402-1/15 140/2 50.000 63281 4 167 von Gde. Seiersberg-Pirka zu ÖG Stadt Graz G0402-5/15 1016/2 50.000 63291 2 242 von Gde. Seiersberg-Pirka zu ÖG Stadt Graz G0402-5/15 1016/2 50.000 63291 Restfl. 300 von Gde. Seiersberg-Pirka zu ÖG Stadt Graz 3) Die Übernahme der vom Land Steiermark mit Regierungsbeschluss vom 10.7.2008 aus dem öffentlichen Gut des Landes Steiermark aufgelassenen und unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Graz übertragenen Grundstücke in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wie nachfolgend aufgelistet, wird genehmigt. TP-GZ: Gdst.Nr. EZ KG m2 G0402-5/15 1016/3 650 63291 3.481 Vom Land Steiermark zu ÖG Stadt Graz G0402-5R/15 253/4 418 63118 1.770 Vom Land Steiermark zu ÖG Stadt Graz 4) Die Vermessung, die Errichtung der Teilungspläne und die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt jeweils durch das Büro Breinl bzw. dem A 10/6- Stadtvermessungsamt. 5) Die bei diesen Grundstückstransaktionen entstandenen Kosten werden von den jeweiligen Gemeinden, denen die Flächen zugeschrieben wurden, getragen. NT 23) A 15/151324/2015 Wirtschaftsbericht 2015 Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus stellt daher gemäß § 45 (6) des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, den vorliegenden Wirtschaftsbericht 2015 zur Kenntnis zu nehmen. Die Tagesordnungspunkte 3), 4), 7), 8), NT 9), NT 13), NT 16), NT 17), NT 18), NT 19), NT 21) und NT 23) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte NT 10), NT 11) und NT 12) und NT 14) (alle gegen Piratenpartei) und NT 20) (gegen Grüne) wurden mit Mehrheit angenommen. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schreck übernimmt um 13.25 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch 1) A 8-92620/2015-33 1. Landeshauptstadt Graz, Rechnungsabschluss 2. Haus Graz – Konsolidierter Abschluss 2015 StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Bürgermeister, Frau Vizebürgermeisterin, Kollegen der Regierungsbank, hoher Gemeinderat! Der Rechnungsabschluss der Landeshauptstadt Graz für das Budgetjahr, für das Rechnungsjahr 2015 wurde zeitgerecht von der Magistratsabteilung 8/3, das ist die Abteilung für Rechnungswesen, von der Finanzdirektion erarbeitet, ist zwei Wochen zur öffentlichen Einsicht aufgelegen und ist fristgerecht dem Bürgermeister übergeben worden zur Beratung und Beschlussfassung in diesem Gemeinderat. Ich erwähne das deshalb so genau, weil ich gerne meine Ausführung mit dem Dank beginnen möchte, mit dem Dank der sonst immer am Ende der Darstellung des Rechnungsabschlusses erfolgt und zwar einfach deshalb, weil hier im Laufe der letzten zwei Jahre tatsächlich Großartiges gelungen ist. Zunächst einmal gilt der Dank an die beiden genannten Abteilungen, die Abteilung für Rechnungswesen und auch an die Finanzdirektion, Michael Kicker und Robert Günther, unter der Leitung von Finanzdirektor Karl Kamper, der Dank gilt aber auch dem Stadtrechnungshof, Herr Stöckl ist da, ein großer Dank auch für die Mitarbeit, ohne den Rechnungshof könnte der Abschluss nicht erstellt werden. Und zwar ist der Dank deshalb so berechtigt, weil wir vor zwei Jahren noch für den Rechnungsabschluss die Zeit bis zum November eines laufenden Jahres benötigt haben, war auch damals so vorgesehen, das heißt, im November 2014 ist der Abschluss für das Jahr 2013 vorgestellt worden. In diesem Jahr 2016 haben wir jetzt Mitte April und der Rechnungsabschluss des vergangenen Jahres liegt heute schon vor. Er liegt konsolidiert vor im Bericht der Finanzdirektion, konsolidiert liegt er vom Stadtrechnungshof noch nicht vor, es sind aber mit dem Stadtrechnungshof alle Zahlen abgesprochen und vereinbart worden und der Stadtrechnungshof hat eben formal noch andere Kriterien, die er erfüllen muss bei seinem Bericht, auf die er wartet, Wirtschaftsprüferbestätigung usw., sodass der Bericht vom Stadtrechnungshof zwar fertig ist, meines Wissens konsolidiert, aber erst für die Stadt Graz verteilt wurde. Soviel vorweg. Ich möchte mich gerne bei der Diskussion des Rechnungsabschlusses auf einige grundlegende Darstellungen beschränken, die auch in die Zukunft weisen. Wie immer finden Sie im Bericht eine ausführliche Darstellung über die genauen Unterschiede zum Budget, über die genauen Unterschiede zum Jahr 2014. Sie finden auch in der konsolidierten Darstellung dann die üblichen Darstellungen, die wir machen, immer in Zusammenhang auch mit dem Schuldenpfad, wie gesagt, aus meiner Sicht darf ich mich hier auf das Wichtigste begrenzen. Vielleicht ein Unterschied vorweg, wir schneiden besser ab als budgetiert im Jahr 2015 und zwar vor allem bei der Schuldenentwicklung. Bei der Schuldenentwicklung liegen wir um über 60 Millionen Euro unter dem Schuldenpfad. Wir sind aber auch in der laufenden Gebarung einiges besser, als wir budgetiert haben und ich darf als Erstes bei dieser laufenden Gebarung beginnen mit meiner Darstellung und zwar ist es der Cash flow Haus Graz oder, wie wir immer dazu sagen, das Betriebsergebnis, es ist das Ergebnis der laufenden Gebarung. Wir haben im Jahr 2015 ein positives Ergebnis, das heißt, einen Überschuss in den Betriebsergebnissen erzielt in der Größenordnung von 33 Millionen Euro, das ist zunächst oder ist grundsätzlich ein sehr hervorhebenswertes Ergebnis. Wir konnten also im Jahr 2015 für die Investitionsfinanzierung 33 Millionen Euro aus dem Betrieb beitragen. In der längerfristigen Entwicklung sehen Sie einen Trend, der nach unten geht, vielleicht zunächst der Unterschied zum Jahr 2014. Wir haben im Jahr 2014 ein um elf Millionen besseres Ergebnis erzielt, der Unterschied ist nahezu zu 100 % durch höhere Sozialausgaben bestimmt. Es gibt einen kleinen Anteil, der durch eine Vorauszahlung vom Bund bewirkt worden ist. Ich möchte gerne an dieser Stelle zwei Bemerkungen machen und zwar, weil mir diese Bemerkung sehr wichtig ist und eben auch auf ein zukünftiges Ergebnis hinweist. Ich akzeptiere persönlich selbstverständlich das Recht auf Sozialhilfe und auf Unterstützung von den Ärmsten der Armen, die wir in der Gesellschaft haben, aber ich werde genauso nicht müde, darauf hinzuweisen, dass dieses Recht auch finanzierbar sein muss. Und das ist eben mein erster Hinweis auf die Zukunft, wenn wir einfach Trends weiterschreiben, dann wird diese Position, die 33 Millionen Überschuss aus dem Betriebsergebnis, ab dem Jahr 2019 negativ. Das heißt, wir müssen dann nicht nur unsere Investitionen zu 100 % über neue Kredite finanzieren, sondern wir müssen dann auch einen Teil unserer Gehälter, unserer Leistung, die wir zahlen, mit Kreditaufnahme finanzieren. Das ist aus meiner Sicht ein Warnsignal, das man nicht rechtzeitig genug abgeben kann. Es ist keine Panikmache, sondern es ist ein rechtzeitiges Hinweisen darauf, wir sind hier auch an den Bund und vom Land abhängig, an die politischen Entscheidungsträger in den beiden Gebietskörperschaften, bitte überlegt euch etwas. Ich bin durchaus auch als städtischer Finanzreferent mit höheren Zuschüssen zufrieden, aber es muss aus meiner Sicht, etwas geschehen, dass, so wie diese Dinge hier liegen, so wie sie prognostizierbar sind aus heutiger Sicht nicht eintreten. Wir haben auch mit dem Rechnungshof vereinbart, dass sich der Stadtrechnungshof die Schätzung, die vom Sozialamt kommt für die Entwicklung der Sozialausgaben, nochmals einer eingehenden Prüfung unterziehen und zwar unter dem Aspekt gleiches Leistungsspektrum, aber eben die Frage, ob die Prognosewerte tatsächlich so erwartbar sind. Soviel zum laufenden Betriebsergebnis im Jahr 2015. Die nächste Darstellung sind die Investitionen im Haus Graz. Wir haben im Jahr 2015 etwas weniger investiert als im Jahr 2014. Das ist ausschließlich darauf zurückzuführen, dass wir bei den Investitionen einen Rückstau haben, wir haben mehr als genug Projekte nicht nur in der Pipeline, sondern auch beschlossen mit Projektgenehmigungen. Dieser Wert ergibt sich, wie gesagt, daraus, dass eben die Realisierung der Investitionen nicht in dem gewünschten zeitlichen Ablauf erfolgen kann, wir liegen bei den Investitionen konsolidiert hier immer im Bereich zwischen 120 und 140 Millionen Euro. Auf der nächsten Seite sehen Sie, wie sich diese Investitionen zusammensetzen. Hat sich nicht allzu viel geändert. Das sind 40 Millionen, die von der Holding kommen, das sind im Wesentlichen oder großteils Verkehrsinvestitionen, aber auch Investitionen in unser Kanalnetz, die Wasserversorgung, 31 Millionen investiert die Stadt vor allem in Gebäude, Schulbauten usw., 13 Millionen Euro die GBG, dann sieben Millionen ein besonderer Schwerpunkt für dieses Doppelbudget im Bereich Wohnen, fünf Millionen für das Stadion Liebenau, nach Projektfortschritt und dann noch drei Millionen GGZ und sieben Millionen Sonstiges. Sie sehen an dieser Darstellung, das die Infrastrukturvorsorge ist, die wir leisten und die wir aus meiner Sicht auch leisten müssen für die Stadtentwicklung. Als stark wachsende Stadt ist es auch wichtig in diesen Bereichen die Lebensqualität zu sichern und entsprechenden Infrastrukturausbau zu vollziehen, ich freue mich also nach wie vor, dass es gelingt, unser Investitionsvolumen von der Planung her nicht zu reduzieren. Ich denke, dass das für die Stadt Graz unbedingt notwendig ist. Eine der wichtigsten Darstellungen in einem Rechnungsabschluss ist die Darstellung der Finanzschulden. Die Finanzschulden sind 2014 auf 2015 in einem sehr moderaten Ausmaß gestiegen, nämlich um insgesamt 18 Millionen Euro, das ist etwas unter der Inflation der Preisentwicklung. Zum Teil schon wegen des genannten Rückstaus bei den Investitionen zu einem durchaus nennenswerten Teil, aber auch durch das disziplinierte Ausgabenverhalten der Beteiligungen und auch selbstverständlich unserer eigenen Abteilungen. In der Fünf-Jahres-Perspektive ist dargestellt, dass der Schuldenstand um durchschnittlich 23 Millionen Euro pro Jahr zugenommen hat, das sind zirka zwei Prozent pro Jahr, das entspricht ungefähr der Inflation. Das heißt, wir sind hier durchaus sogar besser als unser Schuldenpfad, den wir am Beginn dieser Periode, übrigens damals noch, es sei gleich vorweggenommen, mit Zustimmung der FPÖ beschlossen haben, wir sind da jedenfalls unter diesem Schuldenpfad, besser als wir es damals geplant haben, wie gesagt mit einer Verschuldung von ungefähr der Inflationsrate, denke ich, ist das durchaus ein befriedigendes Ergebnis. Wir kommen zu den künftigen Rahmenbedingungen. Womit sind wir konfrontiert in den nächsten Jahren? Keine großen Überraschungen. Der Bevölkerungszuwachs ist nach wie vor sehr, sehr stark, im letzten Jahr über 6.000 Personen. Viele aus dem Ausland auch, aus dem EU-Ausland, aber nicht nur, nach wie vor Zuwachs aus der Obersteiermark, auch aus Rest-Österreich. Die Asyl- und Sozialhilfeproblematik wird dem Ganzen natürlich einen speziellen Stempel aufdrücken, wir spüren das im Moment noch nicht so sehr, weil wir ja, solange die Asylwerber Asylwerber sind, nicht sehr stark belastet sind, eine viel stärkere Belastung kommt dann, wenn aus Asylwerbern Asylberechtigte werden, dann sind wir auch bei der Mindestsicherung mitbeteiligt finanziell. Negative Konjunktur und Steuerreformeffekte sind zu befürchten. Ich denke, dass gerade in den letzten Tagen es einige Anzeichen gegeben hat, dass man bei der negativen Konjunkturentwicklung durchaus einige kräftige Silberstreifen am Horizont sieht, einen kräftigen Silberstreifen haben wir heute schon zu behandeln gehabt, es war für uns wirklich überraschend, dass bei der Aufnahme der 30 Millionen es eine vierfache Überzeichnung gab und zwar nicht nur durch oder nicht ausschließlich durch institutionelle Anleger, sondern tatsächlich durch Banken. Die Banken haben in den letzten Jahren zum Teil überhaupt keine Angebote mehr erstellt. Wenn die Angebote gekommen sind, waren sie nicht konkurrenzfähig, diesmal haben die Banken wieder mitgeboten, sie haben auch das günstigste Angebot gestellt mit der UniCredit. Also hier, ob jetzt Draghi mit seiner europäischen Zentralbank und seiner Niedrigzinspolitik Recht hat oder nicht, jedenfalls zeichnet sich hier eine Änderung ab. Es gibt ein zweites positives Zeichen, über das Sie vielleicht gelesen haben und zwar sinkt die Arbeitslosigkeit innerhalb der EU-Staaten zwar von einem sehr hohen Niveau, aber sie sinkt. Vielleicht als Beispiel Spanien, eine Arbeitslosigkeit war in Spanien vor einem Jahr noch zu verzeichnen von 26 %, die ist gesunken auf 20 %, immer noch viel zu hoch, aber jedenfalls ein klares Zeichen nach unten, also da gibt es durchaus einige Anzeichen, dass die Konjunkturentwicklung, die uns dann natürlich auch in Form der Ertragsanteile zugutekäme, sich bessert. Wir haben ab 2017 eine weitere Schulden- und Ausgabenbremse gemäß österreichischem Stabilitätspakt, ab 2017 müssen die Gemeinden insgesamt, genauso wie die Länder, also auch der Bund, Schulden zurückzahlen, das heißt, der Schuldenstand darf dann in Summe jedenfalls nicht mehr steigen, wie das auf jede einzelne Gebietskörperschaft heruntergebrochen wird, ist noch zu diskutieren. Bei den Gegensteuerungsmaßnahmen, mittelfristige Finanzplanung 2020 oder Budget 2017 darf ich auf die gewünschte Vorgangsweise zurückkommen, die wir auch schon besprochen haben. Ich glaube, dass es sehr wichtig ist, beim Budget 2017 erstmals vom Trend, den ich Ihnen aufgezeigt habe in der Vergangenheit, den Trend zumindest zu korrigieren oder leicht anzupassen. Dazu wird es erforderlich sein, dass wir bis zum Sommer eine politische Vereinbarung über die Basiswerte für das Budget 2017 erreichen, um dann im Sommer und im Herbst die Zeit nutzen, um in die Tiefe zu gehen. Ich stelle mir das etwa so vor bezüglich etwa die Gesamtveränderung von Eckwerten, weiterer Entwicklung des Schuldenpfades usw. Der letzte Punkt für die künftigen Rahmenbedingungen ist der Finanzausgleich. Wir sind mitten in den Finanzausgleichsverhandlungen und Sie wissen, dass die Stadt Graz, die Position der Stadt Graz im Finanzausgleich eine benachteiligte Position ist und wir haben uns deshalb für diese Verhandlungen jedenfalls einmal besonders gut vorbereitet mit Studien usw., die wir nützen wollen. Ich möchte Ihnen gerne einmal an einer einzigen Darstellung das Ausmaß der Benachteiligung der Stadt Graz darlegen, die Sie hier sehen. Wir haben hier die neun Städte Österreichs über 50.000 Einwohner. Diese Städte sollten an und für sich pro Kopf alle gleich viel bekommen, dazu gibt es den abgestuften Bevölkerungsschlüssel, wie gerecht oder ungerecht der ist, ist eine eigene Diskussion, aber jedenfalls ist die Vervielfältigungszahl für die Bevölkerung bei den Städten über 50.000 Einwohner überall dieselbe, nämlich zwei Ganze ein Drittel. Sie sehen an dieser Darstellung, welche Unterschiede sich in den Pro-Kopf-Quoten nach den Städten ergeben je nachdem, in welchem Bundesland diese Stadt liegt. Am besten schneidet hier ab die Stadt Wien und die Stadt Salzburg, das ist für uns ohnehin schon ein neues Ergebnis, wir haben gedacht, Wien ist ganz, ganz weit über allen als Bundeshauptstadt, nein, die Stadt Salzburg bekommt pro Kopf genau gleich viel wie die Stadt Wien. Nicht viel weniger die Stadt Innsbruck. Dann kommt Wels und Linz auf einem etwas niedrigeren Niveau, St. Pölten und an letzter Stelle die drei südlichen Großstädte Villach, Klagenfurt, Graz, wobei Graz an letzter Stelle steht und wenn Sie den absoluten Vergleich machen, 1.143 Euro pro Kopf, das sind um über 200 Euro weniger als die Bevölkerung in Wien, in Salzburg und immerhin auch noch 200 Euro weniger als die Innsbrucker Bevölkerung. Sie sehen, welche länderweise Unterschiede sich ergeben, die an und für sich beim Finanzausgleich gar nicht am Platz sind, selbstverständlich können Ungleichheiten sich im Finanzausgleich ergeben, aber es ist grundsätzlich nicht gedacht, dass es hier zu solchen Ungleichheiten innerhalb der Städte kommt. Ich habe mir einmal die Statistik angesehen und darf Ihnen ganz kurz von einem Vergleich zwischen Graz und der Stadt Hallein geben. Was haben wir gemeinsam mit der Stadt Hallein? Die Bevölkerungsgröße ist es nicht, Graz hat 280.000 Einwohner, Hallein hat 20.000 Einwohner. Die Oper ist es auch nicht oder das Schauspielhaus, das in Graz angeboten wird, Hallein hat auch keinen öffentlichen Verkehr, der von der Stadt angeboten wird. Aber in einem sind wir gleich mit Hallein, Hallein hat genau gleich viele Ertragsanteile pro Kopf wie die Stadt Graz. Ich kann es nur an dieser Stelle nochmals sagen, ich empfinde das als gravierende Ungleichheit im österreichischen Finanzausgleich. Das allein bringt noch keine Veränderung und bei der Analyse der Veränderung stellt man einfach fest, und wir haben das auch bisher festgestellt, dass diese Ungleichheit zwar durchaus gesehen wird in Österreich, aber es kümmert sich eigentlich niemand wirklich darum. Wir waren beim Finanzminister, durften den Bürgermeister begleiten, der Finanzdirektor und ich, und haben das dort dargelegt. Bisher keine Rückmeldung, über drei Ecken eher Ablehnung, negative, jedenfalls kein Anlass, um was zu ändern. Ich denke mir, dass es nur unter einer Bedingung möglich sein, wird hier im Finanzausgleich für die Stadt Graz und für die steirischen Gemeinden insgesamt, denen es übrigens genau gleich schlecht geht wie der Stadt Graz allein, dass es nur eine Möglichkeit gibt, wir sind da auf die Unterstützung vor allem vom Land angewiesen, Landeshauptmann Schützenhöfer, Landeshauptmannstellvertreter Schickhofer, vom Herrn Dirnberger, Gemeindebund und Kurt Wallner vom Städtebund in der Steiermark, es gibt eine einzige Chance und die Chance ist die, dass sich die Genannten zusammentun und sagen, wir machen bei einem Finanzausgleich, der das weiter verlängern soll, nicht mehr mit. Das ist aus meiner Sicht die einzige Chance, ich weiß, dass es eine schwierige Entscheidung ist, aber ich denke, wir sollten alle gemeinsam über alle Parteien hinweg, und da bitte ich auch um Ihre und eure Unterstützung, auf eine derartige Lösung hinarbeiten. Was bedeutet diese Benachteiligung? Das ist meine letzte Folie. Wie würde unser Budget aussehen, wenn wir gleich behandelt werden würden wie Klagenfurt, Villach bis zu Salzburg. Wir hätten, wenn wir dieselben Pro-Kopf-Ertragsanteile hätten wie Salzburg, um 61 Millionen Euro mehr. Sie erinnern sich an meine frühere Darstellung: 33 Millionen Euro Überschuss in der laufenden Gebarung. Dieser Überschuss würde nicht 33 Millionen, sondern 94 Millionen betragen, wir könnten damit fast die gesamten Investitionen finanzieren. Wir könnten etwa mit diesen 61 Millionen die gesamten Verkehrsausgaben finanzieren, der Verkehr, den wir, also die Überweisung an die Holding Graz für die Erfüllung des öffentlichen Verkehrs beträgt zirka 60 Millionen. Und das aber Jahr für Jahr. Also daran sieht man schon auch, welche strategische Größe an diesem Finanzausgleich da ist. Der Einsatz ist sicherlich sehr, sehr groß, kann nur nochmals sagen, auch mit Unterstützung hier der Regierungsbank und, ich hoffe, auch mit Ihrer Unterstützung sowohl beim Land oder beim Bund. Die Erfolgsaussichten will ich im Moment nicht beurteilen, wir werden jedenfalls weiter dran bleiben. Das sind meine grundlegenden Ausführungen zum Rechnungsabschluss 2015. Ich denke, dass der Rechnungsabschluss an sich durchaus sehr, sehr positive Entwicklungen hat, wir haben natürlich auch unsere Probleme, die habe ich auch aufgezeigt und ich bin auch überzeugt, dass das Jahr 2016, auch so wie es begonnen wurde, zu einem ähnlich guten Ergebnis führen wird. Ab dem Jahr 2017 darf ich wiederholen, dass wir uns alle gemeinsam anstrengen müssen, um diesen Trend, der auf 2020 hingeht, zu brechen, um zu verhindern oder um zu sichern, ich sage es positiv, um sicherzustellen, dass wir auch in den Jahren 2010 und 2020 ein positives Betriebsergebnis haben, um damit eben auch einen Teil der Investitionen finanzieren zu können. Ich danke für ihre Aufmerksamkeit (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 96 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: 1a) Der Rechnungsabschluss der Landeshauptstadt Graz der Ordentlichen und Außerordentlichen Gebarung für das Jahr 2015 wird genehmigt. 1b) Die Überschreitung der im Motivenbericht angeführten Konten, Deckungsklassen und Eckwerte wird nachträglich beschlossen. 1c) Die gemäß § 27 der Satzungen der Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz über die entsprechenden Reservefonds abgewickelten Wirtschaftserfolge des Haushaltsjahres 20156, das sind die Soll-Überschüsse des Betriebsfonds für Pflichtleistungen von € 648.268,86 des Fonds für Erweiterte Heilbehandlung von € 31.093,37 und der Soll-Abgang des Fonds für Zusätzliche Leistungen von € 225.394,78 werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 2.) Der vorstehende Informationsbericht „Haus Graz – konsolidierter Abschluss 2015“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen. GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Gerhard! Als Erstes möchte ich mich gleich dem Dank anschließen. Es ist heuer sehr rasch gegangen, der Gerhard hat es eh schon erwähnt, 100 % haben wir es leider nicht ganz geschafft, das ist keine Kritik, sondern nur die ‚Anmerkung. Die Prüfung vom Rechnungshof über den konsolidierten Gesamtabschluss ist noch nicht da, der ist zwar fast fertig, aber wir haben es nicht gekriegt und so quasi die ökonomisch interessante Diskussion wäre natürlich auch gut, diese Zahlen zu haben, dann noch einmal genau hinzuschauen und dann die Gesamtinterpretation fix und fertig zu kriegen. Das ist noch nicht ganz da, aber wir werden das eh noch einmal diskutieren, wenn dann der Rechnungshofbericht vorliegt, dann können wir noch einmal hinschauen. Trotzdem auch danke für die Folien hier, ich habe schon gefragt, wir hätten sie auch gerne, ich nehme an, es gilt für die anderen auch, ich nehme an, dass wir die zur Verfügung gestellt bekommen, weil es sind da viele interessante Sachen drauf. Das eine, was auch schon medial diskutiert wurde, ist ja, dass die Schulden kaum gestiegen sind. Du hast eh richtig gesagt, zirka mit einer Inflationsrate gestiegen, wenn ich jetzt sage, ich rechne es Pro-Kopf, was durchaus ein sinnvolles Maß ist, dann könnte ich auch sagen, die Schulden sind leicht gesunken. Sei es drum, im Prinzip sind sie gleichgeblieben. Einerseits natürlich gut, keiner will viele Schulden haben, andererseits vor dem wirtschaftlichen Hintergrund, vor dem Hintergrund der Aufgaben jetzt müssen wir schon genauer hinschauen. Du hast auch gesagt, die EZB bemüht sich, über geringe Zinssätze Geld in die Wirtschaft zu kriegen, da machen wir jetzt eigentlich nicht ganz mit. Wir haben zwar heute einen ganz günstigen Kredit gezeichnet, nicht öffentliche Sitzung, aber da könnte man wahrscheinlich auch ein wenig mehr machen, aber… sind kein Selbstzweck, also kommen wir jetzt zu den interessanteren Dingen, was passiert in dieser Stadt, was tun wir, wie schaut es aus und der erste Blick natürlich hin zu den Investitionen. Du hattest sie auf der Zeitreihe, jetzt sind wir das zweite Mal deutlich nach unten gegangen. Du sagst, es liegt am Umsetzungsgrad, es ist schon klar, es ist voriges Jahr schon weniger umgesetzt worden, jetzt hätte ich gedacht, heuer wird das aufgeholt, was voriges Jahr nicht umgesetzt wird, nein, wir hatten heuer noch weniger. Das heißt, wir kommen bei den Investitionen schon zweimal hintereinander herunter, wir sind bei weitem nicht mehr bei den 120/130 Millionen, die wir vorher hatten, die unseres Erachtens auch notwendig sind, wir sind bei 106 gelandet. Das stimmt mich nachdenklich, wenn, ich könnte mein Lieblingsthema wieder anbringen, noch immer die Euro-3-Busse durch Graz fahren, die ohne Dieselfilter und Dergleichen. Also es ist ja nicht so, dass wir keine Ideen hätten, wo man dringend was machen müssten, sondern die Ideen sind da, teilweise auch beschlossen, da gebe ich dir schon Recht, aber wenn zwei Jahre hintereinander die Umsetzung schwächelt, dann muss ich schon sagen, liebe Politik, da sollte mehr weitergehen, da ist eindeutig noch Luft nach oben und ich glaube, wir wissen alle, dass ganz viele Investitionen dringend notwendig sind, einige gemacht werden, es passiert auch was, aber da gibt es viel Spielraum nach oben, wo immer Sie auch hindenken, da fehlt etwas. Der andere Punkt, auch schon diskutiert worden ist das laufende Ergebnis, du hast… Cash flow auf der ersten Folie dargestellt, in dem Fall die Haus Graz-Betrachtung, im Kontrollausschuss haben wir eher noch die rein kamerale Statistik diskutiert, da haben wir das Problem von vielen Einmaleffekten, da kann man diskutieren, was rechnen wir dazu, was rechnen wir weg, aber ich gehe auch gerne auf diese Diskussion jetzt ein, Gesamt-Haus-Graz-Betrachtung, aber siehe da, auch hier die deutliche Tendenz über fünf Jahre. Wir haben da 62 gehabt und seit fünf Jahren sinkt das regelmäßig runter auf bis zu 33 Millionen. Jetzt ist das nicht die Weltveränderung, aber es wird doch von Jahr zu Jahr das Ergebnis der laufenden Gebarung schlechter und so wie ich dich aus früheren Zeiten kenne, war immer das klare Credo, die laufende Gebarung soll einen Überschuss erwirtschaften, damit wir investieren können und hier in der laufenden Gebarung wird es nicht unbedingt besser. Jetzt muss man hinschauen, du bist mir sehr schnell auf die Sozialausgaben/Sozialleistungen gekommen. Ja, das ist die große Herausforderung der Zeit, aber nur über Sozialausgaben zu reden, die angeblich wirklich steigen, das ist zu wenig, wir müssen die Hintergründe anschauen, was kann man machen, dass es der Wirtschaft, die wirtschaftliche Leistung steigt, dass man vielleicht einen besseren Arbeitsmarkt zusammenkriegen? Jetzt kommen wir wieder mit Investitionen, die wir nicht gemacht haben, das muss man sich auch anschauen, das ist ja nicht nur Mindestsicherung, was da drinnen ist, da sind ja auch Pflegeleistungen drinnen, auch hier, glaube ich, man sollte ein bisschen mehr Richtung Struktur schauen, wenn es so quasi… selbstverständlich müssen wir die Pflegeleistungen zahlen, die anfallen, aber stationäre, häusliche Pflege. In einem Bereich müsste man da einfach hinschauen und ein bisschen mehr Reformen einleiten, ein bisschen mehr gestalten und einige Dinge hier auch verändern, damit wir diese dauerhafte Verschlechterung nicht erleiden müssen. Notfalls, wenn es ausgabenseitig nicht geht, müssen wir Einnahmen diskutieren, da haben wir so irgendwas wie Nahverkehrsfinanzierung gehabt, da gibt es Stadtregierungsbeschlüsse, Umsetzung ist schwierig, brauchst du mir nicht erklären, kennen wir beide, aber da geht halt auch nichts weiter. Also da glaube ich, da ist noch einiges drinnen. Ich will es ganz kurz zusammenfassen, gut verwaltet, aber wenig gestaltet. Also ich glaube, hier wäre mehr drinnen, hier wünsche ich mir noch weitere Verbesserungen, aber wir stehen gerne als Bündnispartner zur Verfügung (Applaus Grüne). GR. Mag. Krotzer: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich darf mit einem Dank beginnen, insbesondere auch an den Stadtrechnungshof für die Erstellung der Vorprüfung dieses Rechnungsabschlusses, der uns Gemeinderätinnen und Gemeinderäten beziehungsweise insbesondere natürlich auch den Mitgliedern des Kontrollausschusses die Möglichkeit gibt, Einblick zu gewinnen, die Kontrollfunktion zu wahren oder, wie es bei Bert Brecht heißt, lege den Finger auf jeden Posten, du musst die Rechnung bezahlen. Mit dem Doppelbudget 2015/2016 ist die Stadt Graz neue Wege gegangen, die insbesondere auch und durch die KPÖ möglich geworden sind. Es ist gelungen, einiges für die Menschen in der Stadt zu erreichen. Einiges, das in Zeiten wie diesen, wo immer mehr Menschen immer weniger Geld zur Verfügung haben, in Zeiten, wo viele, viele Menschen und sehr viele Familien auch jeden Cent umdrehen müssen, sich überlegen müssen, wie kommen sie mit ihrem Geld aus, ist es gelungen, manche Erleichterungen zu schaffen oder zumindest keine Verschlechterungen zu bringen. Ich darf das noch einmal auf den Punkt bringen und das war auch der Grund, warum die KPÖ diesem Budget zugestimmt hat. Es hat keine Erhöhungen der Müll- und Kanalgebühr gegeben, es sind 500 neue Gemeindewohnungen werden geschaffen, es ist die Öffi-Jahreskarte, das müssen wir heute leider noch einmal diskutieren, runtergesetzt worden auf 228 Euro, ich sage gleich vorweg, es ist ein sehr falsches Signal, das heute wieder zu ändern und den Preis wieder zu erhöhen. Es hat keine Streichung von Sozialleistungen gegeben, es ist umgekehrt, und auch das ist ein wichtiges Signal an die Menschen, es ist die Parteienförderung, wenn zwar nur in einem kleinen Ausmaß, aber doch gekürzt worden und ich glaube, das ist auch sehr wichtig, dass die Menschen sehen, man redet nicht nur vom Gürtel-enger-Schnallen und selber stopft man sich die Taschen weiter voll. Und auch verhindert worden ist Privatisierung von städtischem Eigentum, das ist in Zeiten wie diesen kein großer Wurf, aber es ist doch leider schon ein sozialpolitischer Erfolg, wenn wir uns ansehen, wo europaweit die Reise hinführt. Wir wissen, es sind nicht nur die privaten Haushalte empfindlich belastet, sondern auch die öffentlichen Haushalte und dass auch hier die Kassen knapp sind, das zeigt uns auch der Rechnungsabschluss der Stadt Graz und das wird politischen Willen brauchen und zwar politischen Willen in die richtige Richtung. Man kann natürlich Finanzen sanieren, indem man Belastungspakete schnürt, indem man Kürzungen vornimmt, die allerdings alle auf Kosten der Bevölkerung gehen werden und die nicht nur in Zukunft, sondern auch jetzt schon unser gesellschaftliches, unser soziales Gefüge ernsthaft in Bedrohung bringen. Und unser Ansatz ist, hier den anderen Weg zu gehen, sich anzuschauen bei den Einnahmen, hier etwas zu ändern und wir werden als KPÖ nicht müde zu betonen, was unsere Vorschläge hier sind. Der Stadtrat Rüsch hat angesprochen den Finanzausgleich und ich glaube, die Zahlen, die heute hier präsentiert worden sind, sind wirklich alarmierend. Wir müssen hier dringend schauen, dass für die Stadt Graz und für die Herausforderungen, die die Stadt Graz hat, um eine lebenswerte Stadt für alle Menschen hier zu bleiben, dass wir hier dringend mehr Mittel brauchen und ich glaube, dass man da hier auch noch einmal weiter diskutieren muss, wie man sich hier auf die Füße stellen kann, dass in diesem Finanzausgleich tatsächlich was weitergeht und für die Stadt Graz mehr herausschaut. Das ist der eine zentrale Punkt. Ein weiterer zentraler Punkt, auch hier werden wir nicht müde, das zu betonen, ist die Nahverkehrsabgabe nach dem Modell, das wir vorschlagen, nach dem Modell der Wiener U-Bahn-Steuer und ich erinnere daran, ich glaube, es ist mittlerweile zwei Jahre her, dass ich hier im Gemeinderat den Dringlichkeitsantrag gestellt habe nach einer Vermögenssteuer, der damals, man hätte es nicht erwartet, aufgrund der Mehrheitsverhältnisse, aber er ist durchgegangen, sehr knapp, und ich glaube, dass das etwas sehr, sehr Wichtiges ist und dass man auch von Seite, wo man gewisse Reflexe hat, gleich einmal zu sagen, so etwas kommt überhaupt nicht in Frage, aber das werden wir diskutieren müssen, es ist erst letzte Woche, wenn man die Panama-Papers sich anschaut, was hier an Milliarden-Vermögen von einigen wenigen auf Kosten der breiten Mehrheit der Bevölkerung… Zwischenruf GR. Mag. Frölich: Putin zum Beispiel. GR. Mag. Krotzer: Bitte? Ja alle, das ist ja, glauben Sie, wir haben da große Sympathien für den Putin, nein, es ist aber eine ganz zentrale Frage und es wird auf Dauer nicht möglich sein, dass eine so kleine Minderheit so viel Geld besitzt und über das wird man diskutieren müssen, weil sonst wird man in allen Fragen immer anstehen und hier noch einmal der dringende Appell, darüber noch einmal neu nachzudenken. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR. Hötzl: Der Herr Finanzstadtrat ist in Feierlaune, alles bestens, alles paletti, wie jedes Jahr, der Weihrauch ist auch schon verzogen. Jetzt ein paar Betrachtungen, wie wir die Dinge sehen. Beginnen wir bei den Investitionen, der Kollege Dr. Wohlfahrt hat es bereits gesagt, du hast selber vorher gesagt, durchschnittliche Investitionen 120 bis 140 Millionen, ich glaube, da waren wir sogar schon bei 160 einmal. Wir haben 106 Millionen investiert, dort fehlen uns schon einmal zirka 20 bis 30 Millionen Euro fehlen uns nämlich, die wir nicht investiert haben, die den Schuldenstand vielleicht erhöht hätten, aber die in die Wirtschaft gegangen wären, wo Betriebe profitiert hätten, wo man die Wirtschaft ankurbelt. Die öffentliche Hand hat die Aufgabe, volkswirtschaftlich in Zeiten der Wirtschaftskrise die Wirtschaft anzukurbeln. Dort ist leider gespart worden, meiner Meinung nach an der falschen Stelle. Es gibt viele Einmaleffekte, nämlich beispielsweise die Nichtbezahlung des Verkehrsfinanzierungsvertrages, 18 Millionen Einmal-Effekt, auch hier wäre der Schuldenstand, zumindest von der Stadt Graz, nicht der konsolidierte, aber höher gewesen. Das Land hat früher Gelder ausbezahlt, nämlich im Dezember 15 statt Anfang 16, hier sind Fehlbuchungen passiert teilweise, im ABI, also beim Kurt Hohensinner, wurden die Gelder verbucht, das hat das Ergebnis um zwei Millionen verbessert, Sozialgelder im Sozialamt wurden auf Depot gebucht, auf das laufende Ergebnis hat es keine Wirkung, aber neun Millionen haben wir hier weniger Schulden, weil es auf Depot gebucht worden ist. Man muss diesen Schuldenstand und die laufende Gebarung da schon ein bisschen differenzieren, dass man sieht, wo könnte er sein, wäre alles „normal“, unter Anführungszeichen, abgelaufen. Finanzausgleichsverhandlungen, hier ist ein jahrelanges Versagen aus meiner Sicht bei den Finanzausgleichsverhandlungen passiert, ich weiß nicht, der Bürgermeister Nagl war ja oder ist er noch immer der Chefverhandler für alle Städte Österreichs. Offenbar ist er nicht mehr, ok, dann war er das einmal, offenbar sind wir unbeliebt oder schlechte Verhandler oder irgendeinen Grund wird es wohl haben, warum wir da in Ihrer Aufstellung den letzten Platz eingenommen haben. Zwischenruf GR. Rajakovics unverständlich. GR. Hötzl: Ist es gut, dass wir der Letzte sind, nehme ich so zur Kenntnis, ist in Ordnung. Nicht umsonst haben Sie auch Aufstellungen gemacht auch auf Ihren Folien, wo wären wir, würden wir wie Linz, wie Wien, wie Salzburg, wie Innsbruck behandelt werden. Was würde sein wenn, ist halt Spekulation, was für einen Finanzstadtrat vielleicht nicht unbedingt die gute Strategie ist. Heute erst haben wir eine Darlehensaufnahme beschlossen, um den laufenden Zahlungen besser nachkommen zu können. Sie haben gesagt oder du hast gesagt, Herr Finanzstadtrat, um das Cash-Pooling zu optimieren, ich lese es so oder ich sage, damit wir in Zukunft die Gehälter rausbekommen, gesichert rausbekommen. Auf längere Sicht müssen wir da immer wieder nachaufnehmen, Kredite aufnehmen. Die Problematik der Zukunft wird sicher sein das Thema Mindestsicherung für alle. Zuwanderung und Asylproblematik ist hier direkt ausschlaggebend auf unseren künftig steigenden Schuldenstand. Hier muss dringend reagiert werden, es gibt auch Wahlen in Zukunft, wo man reagieren kann. Meine Ansicht oder unsere Ansicht von der freiheitlichen Partei ist, unser Geld für unsere Leute, das würde in der Zukunft sicher viele Probleme ersparen oder zumindest mindern in gewisser Weise. Und heute haben wir in der Kleinen Zeitung gelesen so sinngemäß, wie du gesagt hast, wenn es wirklich so schlimm wird mit den Schulden, müssen wir wirklich zu sparen beginnen. Ich hoffe, ich habe das so sinngemäß hingebracht, wie es drinnen gestanden ist. Ich bin der Meinung, wir hätten schon vor Jahren mehr sparen müssen, in gewissen Bereichen zumindest, dann müssten wir heute über solche Dinge wie zusätzliche Darlehensaufnahmen für den laufenden Betrieb gar nicht diskutieren. Es wird dich nicht verwundern, wir werden dem Abschluss, weil wir auch dem Budget nicht zugestimmt haben, auch dem Abschluss nicht zustimmen (Applaus FPÖ). GR. Mag. Haßler: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Zuhörer auf der Tribüne! Ich bin immer wieder auf das Neue fasziniert, wie breit man ein Papier diskutieren kann, also da reicht die Palette, ich meine beim Gerhard Wohlfahrt, muss ich sagen, er ist wenigstens konsequent, er steht dazu, dass er mehr investieren will antizyklisch, wo ich durchaus eine gewisse Sympathie habe. Bei der KPÖ weiß ich nicht, ob das Wirtschaftsmodell der KPÖ, ich glaube, das wird nicht einmal im Kommunismus funktionieren, weil Einnahmenstopp und Ausgabenerhöhung gehen sich auf Dauer einfach nicht aus. Zwischenruf GR. Eber: Da hast du nicht genau zugehört. GR. Mag. Haßler: Das sind aber immer wieder eure Forderungen, Gebührenstopp und wenn ich heute wieder das Beispiel, ich habe nichts gegen euch prinzipiell, aber wenn ich heute wieder die Forderungen am Tisch sehe bezüglich Jahreskarte, wir haben damals ganz klar gesagt, wir schaffen eine verbilligte Jahreskarte, übrigens alle gemeinsam, also nicht nur die KPÖ alleine, ich bin ja fasziniert, was die KPÖ alleine alles erhoben hat, ich glaube schon, dass da mehrere Partner mit dabei waren, unter anderem auch die SPÖ, und damals haben wir ganz klar gesagt, wir machen diese verbilligte Jahreskarte mit einem fixen Zuschuss und der bleibt in dieser Höhe und wird haben nie gesagt, dass wir diesen Preis halten wollen und plötzlich kommt eine gewisse Dynamik rein und so ähnlich geht es bei Gebühren und bei anderen Dingen. Das ist schon ok, wenn man einmal vielleicht für ein/zwei Jahre einen gewissen Stopp macht, aber eines muss auch allen klar sein, wenn wir auf Einnahmen verzichten, wir es bald auch keine Investitionen mehr geben und wenn wir im Kanalnetz und im Wassernetz nicht aufpassen und über Jahre hinweg zu wenig investieren, dann haben wir ein strukturelles Problem auf Dauer. Und zur FPÖ, da kenne ich mich sowieso überhaupt nicht mehr aus, weil die FPÖ will einmal Gelder zurücklegen für endfällige Schulden, dann regt sie sich drüber auf, dass Investitionen zu wenig sind. Mein kurzes Resümee, die Kärntner haben es versucht mit euch gemeinsam, sie haben gesehen, wie gut eure Finanzkenntnisse sind und ich glaube, wir wollen das Graz ersparen, das ist nur so ein Zwischenstatement, bevor ich eigentlich jetzt einmal zum eigentlichen Inhalt komme, zum Rechnungsabschluss. Fakt ist, Graz ist eine wachsende Stadt, ich glaube, wir haben 2015 wieder 6.000 Einwohner mehr in Graz begrüßen dürfen und Wachstum kostet, Wachstum braucht Infrastruktur und im Lichte dieser Entwicklung glaube ich, ist es auf jeden Fall einmal herzeigbar, dass der Schuldenstand nur in sehr engen Grenzen gestiegen ist. Was offensichtlich, sagen wir so, offensichtlich sehen andere die Grazer Situation zuversichtlicher als manche in diesem Gemeinderat. Weil wenn ich heute das Beispiel hernehme, das wir diskutiert haben im Finanzausschuss mit der Darlehensaufnahme, dann haben wir auch berichtet bekommen, dass unsere Nachfrage nach dem Darlehen vielfach überzeichnet war und ich glaube, das ist schon ein klarer Hinweis, es war auch der Hinweis auf die Stadt Linz, die da durchaus mehr Probleme hat. Es ist schon ein klarer Hinweis darauf, dass die Bonität von Graz von außen aus nicht so schlecht gesehen wird und es hat auch durchaus Gründe, weil wenn man ein bisschen in die Tiefe geht bei diesem Rechnungsabschluss, da sieht man ja nicht nur Schulden, da sieht man ja auch Vermögenswerte und Graz kann, auf der einen Seite müssen wir 1,16 Milliarden Euro an Schulden konsolidiert ausweisen, aber wir haben auch über 2,6 Milliarden Euro an Vermögenswerten und der Schuldenstand ist 2015 um 18 Millionen gestiegen, der Vermögenszuwachs war 96 Millionen Euro. Da hat es eine deutliche Diskrepanz gegeben und das ist schon ein positives Zeichen aus meiner Sicht. Wenn man jetzt die einzelnen Bereiche anschaut, Überschuss, da gibt es auch eine Kennzahl, die nennt sich primäre Verschuldung oder primärer Überschuss, das heißt, wie würde unser Überschuss dastehen, wenn wir keine Zinsen zahlen müssten, also fiktive Betrachtung ohne Schulden, da liegen wir mit 67 Millionen zwar auch unter dem Wert im Jahr davor, aber wenn man dann die Investitionen hernimmt mit 106 Millionen, die ja nicht bereinigt sind, so nehme ich an, um die Zuschüsse, die wir von externen Träger bekommen haben, das glaube ich nicht, dass die bereinigt sind und die auch noch abziehen, das heißt, ein Drittel ungefähr, wenn ich es richtig im Kopf habe, kriegen wir auch immer an Zuzahlungen bei unseren Investitionen, dann liegen wir bei dieser primären Betrachtungsweise durchaus in der Nähe von einem Selbstfinanzierungsgrad. Also ich sage einmal, wir sind zwar noch weit weg von dem, was wir uns wünschen, aber der Weg ist nicht so schlecht, wie ihn manche darstellen wollen. Zum Herrn Finanzstadtrat muss ich auch klar sagen, wenn er da die Sozialkosten wieder in den Mittelpunkt stellt, hat die KPÖ ja auch schon richtig angemerkt jetzt in dem Fall, so lange es keine Steuergerechtigkeit gibt, so lange es keine Vermögensgerechtigkeit gibt, braucht man mit uns nicht über die Sozialkosten sprechen, weil wenn auf der anderen Seite die Armutsgefährdung bei 13 % liegt, dann ist es klar, dass im Sozialbereich da gewisse Kosten steigen, wenn die Menschen älter werden und wir für die Pflege mehr aufwenden müssen, dann ist es klar, dass die Sozialkosten steigen und es ist auch klar, dass wir eine andere Art von einer Finanzierung da brauchen, die heißt auf der einen Seite Steuergerechtigkeit, jeder muss das zahlen, was wir Unselbständige automatisch vom Lohn abgezogen bekommen, müssen auch andere zahlen und wir müssen uns auch Gedanken machen über neue Zugänge. Der Philip Pacanda wird heute noch einen dringlichen Antrag zum Bereich Industrie 4.0 oder Technologisierung bringen. Ich glaube, es wird nicht anders gehen, als dass man sich neue Überlegungen macht, weil es kann nicht sein, dass man alles an die Lohnquote koppelt, die schon bald unter 50 % ist und die ganzen Zuwächse, die über andere Wertschöpfungsformen passieren, die gehen sozusagen weder ohne Sozialabgaben und ohne Steuer oder mit wenig Steuer an der Seite vorbei, das wird auf die Dauer nicht funktionieren. Und da wird sich auch die ÖVP bewegen müssen, dann werden wir gemeinsam, glaube ich, da auch einige neue Wege finden können. Finanzausgleich ist schon besprochen worden, da wünsche ich mir, dass wir nicht nur Gutachten schreiben, sondern vielleicht auch einmal notfalls Aktionismus zeigen… Zwischenruf StR.in Kahr: Seit 15 Jahren sagen wir das. GR. Mag. Haßler: Genau, weil wenn ich jetzt in meinem Bereich der Gewerkschaft hernehme, bis es irgendwann einmal endgültig reicht, da muss man halt auch auf die Straße gehen und ich würde mir wünschen… Zwischenruf StR.in Kahr: Kommt auch. GR. Mag. Haßler: Ja, 10.000 Menschen auf der Straße im Protest gegen Wien wäre einmal was Neues, würde mir sehr gut gefallen, sage ich auch ganz offen. Bei den Abgaben für den ÖV, ich meine, da gibt es auch mehrere Zugänge, wir waren uns ja fast schon einmal einig in einer Budgetverhandlung, dass wir bei der Nahverkehrsabgabe ähnlich der Tourismusabgabe irgendwas gemeinsam machen, also da war sogar die ÖVP mit auf dem Weg, warum machen wir das nicht, das wäre einmal der erste Schritt. Das Thema Lkw-Maut generell ist ja auch wieder aufgeworfen worden und da eine Zweckbindung für den ÖV, 25 % steht im Raum, könnte auch mehr sein, aber das wäre auch so ein Ansatz und Herausforderungen gibt es genug. Die Frau Vizebürgermeisterin zeigt schon auf die Uhr. Ich kann nur abschließend erstens einmal danke sagen an alle Mitarbeiter der Finanzdirektion, an die Mitarbeiter des Rechnungshofes, die das so toll aufbereitet haben, war sehr viel Arbeit. Uns kann ich nur sagen, es ist ein steiniger Weg, der vor uns ist, wir haben schon einige Hürden überwunden, müssen aufpassen, dass wir nicht vom Weg abkommen, dann werden wir das Ziel sicher gut erreichen. Danke (Applaus SPÖ). StR.in Rücker: Zuerst einmal einen schönen guten Tag, liebe Kolleginnen, Kollegen im Gemeinderat, in der Stadtregierung, werte Zuhörer/Zuhörerinnen! Der Herr Gemeinderat Haßler wird nicht sehr begeistert sein, auch nicht der Herr Gemeinderat Frölich, wenn ich mir jetzt trotzdem erlaube, diesen Rechnungsabschluss dazu zu verwenden, ein paar Zusammenhänge noch einmal herzustellen, die teilweise heute schon angerissen sind, weil es nicht geht auf dieser Ebene, auf dieser Stadtebene, auf der Grazer Ebene allein einen Rechnungsabschluss zu diskutieren, ohne größere Zusammenhänge herzuholen, die wir gerade um uns herum erleben. Während man bei der SPÖ in den letzten Wochen/Monaten immer unklarer ist, wohin ihr prinzipiell wollt, bei der ÖVP wird es immer sichtbarer, und wenn die Diskussion von der ÖVP sehr stark wieder mit dem Fokus geführt wird, es sprengt uns das Soziale das Budget, dann ist da eine Agenda dahinter, die wir ja in ganz Österreich momentan erleben. Die Agenda, die Mindestsicherung und auch die rechtlichen Grundlagen in dem Bereich auszuhöhlen und es gibt eine Agenda, die wieder einen Zusammenhang hat mit einer Notstandserklärung, die wir uns alle einmal auf der Zunge zergehen lassen sollten. Seit den letzten Wochen wird von der ÖVP der Notstand erklärt und vor diesem Hintergrund sollte man sich auch die dazugehörigen Zahlen genauer anschauen, wenn es darum geht, ein Budget und einen Budgetvollzug so zu interpretieren, nämlich über die Frage, was man will und was man kann. Und wenn man ein Notstandsland hat, dann kann man das Militär mit einer Milliarde mehr ausstatten ohne Probleme, wie es ausschaut, ganz schnell, das war die letzten Jahre nicht möglich. Dann kann man in Österreich weiterhin undiskutiert eine halbe Milliarde jedes Jahr alle von uns gemeinsam, habe ich hier schon einmal angebracht, den Diesel fördern und subventionieren und über Nahverkehrsfinanzierung jammern. Wir bräuchten diese 500 Millionen, die da im Jahr, jedes Jahr, zugeschossen werden von uns allen nur einmal auf die schienengebundenen Städte umlegen für ein Investitionsbudget im Nahverkehr, und unsere Straßenbahnprobleme wären in drei Jahren erledigt, das kann man sehr leicht ausrechnen. Das heißt, die Frage, was man will und was man kann mit dem, was öffentlich an Geld da ist und was verteilt wird und was nicht verteilt wird, ist eine politische Frage und da möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass hier eine internationale, aber besonders auch eine nationale Debatte inzwischen den Weg sehr stark vorgibt und die ÖVP ist hier in einer gespaltenen Position, aber doch in einer sehr klaren Agenda unterwegs. Es geht um Aushöhlen von rechtlichen Standards und von einer Mindestsicherung und wenn wir vorher diskutiert haben, dass die Mindestsicherung runtergehört oder bestimmten Gruppen entzogen gehört, dann fehlt mir auf der anderen Seite, wo steht die SPÖ, wenn es um den Mindestlohn geht und um eine ganz klare Positionierung in die Richtung, dass wir hier die Mindestsicherung nicht antasten lässt. Da ist ja gerade der Herr Kollege Nissl im Burgenland momentan wieder Spitzenreiter, das heißt, bitte entscheidet euch, wohin ihr wollt, weil sonst haben wir eine Debatte, wo eine Erosion stattfindet, die unglaublich… ich unterstütze die Frau Vizebürgermeisterin hier in Graz, die sich sehr klar für die Mindestsicherung ausspricht, aber ihr braucht insgesamt eine klare Position und setzt euch bitte dafür ein, sonst schwimmt uns da was davon und die ÖVP ist inzwischen sehr erkennbar in dem, auch in der Diskussion in Graz mit dem Angriff ständig auf die Sozialdaten. Und im Bereich der Finanzausgleichsdiskussion möchte ich auch noch ganz kurz was sagen, wir kennen die Diskussion jetzt wirklich seit Jahren und das Angebot, das die Stadtregierung miteinander einmal nach Wien fährt und dort einmal eine Diskussion anzettelt, ist ein altes Angebot. Nehmt es halt einmal an, dass wir gemeinsam in Wien noch einmal ganz klar machen, dass wir eine Stadt sind, die zweitgrößte Stadt sind und dass wir uns eben nicht mit Hallein vergleichen lassen, nichts gegen Hallein, kenne ich sehr gut, aber dass wir andere Aufgaben erfüllen und hier ein breiter Schulterschluss und nicht diese individuellen Regelungen innerhalb eurer Fraktionen, wo man dann immer merkt, dass halt dann doch die Interessenslagen sehr divers sind und kontrovers und wenn wir über die Vermögenssteuer reden, dann wisst ihr, dass wir ohne das nicht weiterkommen werden und gleichzeitig deckt ihr eure Bundeslinie, die hier vollkommen dagegen fährt. Also hier bitte klarer in die Richtung eines faireren Ausgleichs und wie gesagt, Geld ist da, wenn man will, wo das hingeht, dann kann man dazu auch Entscheidungen treffen, aber offensichtlich soll mehr in Sicherheit investiert werden als in soziale Sicherheit, das ist momentan der Weg, der in diesem Land eingeschlagen wird (Applaus Grüne). GR. Mag. Frölich: Danke Lisa, dass du auf meine Wortmeldung eingegangen bist, die kommt jetzt, hast mich lobend erwähnt. Ich glaube, auf die einzelnen Wortmeldungen wird der Herr Stadtrat dann noch Bezug nehmen, da habe ich mich abgestimmt. Mir ist eines wichtig, es liegt seit wenigen Tagen der Bericht des Rechnungshofes vor, in Klammer Bund, glaube ich etwa 500 Seiten stark zum Finanzausgleich und ich denke, es ist ein guter Zeitpunkt, denn wie erwähnt, war der Herr Finanzstadtrat, der Herr Bürgermeister, der Herr Finanzdirektor in Wien und haben, glaube ich, systembrechende Vorschläge gemacht, wie denn das neu aufgesetzt gehört. Und ich glaube, es ist der Schlüssel insbesonders bei den Einnahmen, glaube ich, Gerhard Wohlfahrt, das ist auch deine Meinung und wir haben auch schon darüber gesprochen. Ich glaube, die Aussagen sind noch einmal zu betonen, wenn wir hier stehen und über einen Rechnungsabschluss sprechen. Die Aussagen des Rechnungshofes, der da sagt, dass der Finanzausgleich vielfältige und intransparente Finanzströme enthält, die dringendst zu reduzieren sind. Und wenn da gefordert wird eine grundlegende Neuausrichtung, man muss sich vorstellen, die Getränkesteuer wurde vom Europäischen Gerichtshof 1999 gekippt, ein ganz wesentlicher Aufteilungsschlüssel ist der Getränkesteuerausgleich. So kleine Gemeinden wie Tweng in der Nähe von Lungau etc. leben da sehr gut davon, da geht es um 2.300 Euro pro Kopf und es ist halt leider ein Phänomen, der Topf ist da und jeder greift hinein und wenn einer ein bisschen mehr haben will, dann muss irgendein anderer ein bisschen weniger kriegen und das wird sich leider nicht ändern lassen. Die stark wachsende Stadt ist angesprochen, 6000 Einwohner mehr, wir haben auch im Hintergrund Ziffern, die belegen, was da abgeht. Wir haben das Kommualsteueraufkommen, in Graz von 1994 bis 2013 im Vergleich jetzt österreichische Städte über 100.000 Einwohner um 199 % gestiegen. Vergleich Salzburg 170 %. Das ist ein gewaltiger Unterschied und da sieht man, da kann man gut herauslesen die Entwicklung einer Stadt, es gibt natürlich viele Parameter, die kann man für sich interpretieren oder auch gegen andere Argumentationen verwenden. Mir war es nur wichtig zu erwähnen, diesen Rechnungshofbericht gibt es und es wird auch dort der Schlüssel zu suchen sein. Ich glaube, es ist nicht der richtige Ansatz, wenn wir uns hier, überstärkt formuliert, politisch zerfleischen und an den Kopf werfen. Ihr wollte Geld für das und ihr wollt Geld für das und geben wir doch das, was wir haben, nicht für das aus und bei den Budgetdiskussionen hören wir es ja immer wieder, wenn wir dies nicht tun würden, könnten wir uns das leisten. Ich glaube, wir sollten einen starken Schulterschluss schaffen und da weiterhin Richtung Wien signalisieren, so kann es nicht weitergehen im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich. Danke (Applaus ÖVP). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich möchte gerne auf einige vorgelegte Überlegungen und Einwendungen und Kritik eingehen. Zunächst einmal schon vorweg einfach auch der Dank an die beiden Parteien, die mitverantwortlich sind neben der ÖVP, dass wir heute über den Rechnungsabschluss diskutieren. Wir hätten ja, wenn nicht die KPÖ und die SPÖ gemeinsam mit der ÖVP ein Budget beschlossen hätten, Neuwahlen gehabt, das ist damit verhindert worden. Wir haben zu Dritt keinen Sinn darin gesehen und die Position ist ja zustande gekommen, weil die FPÖ die Gesamtverantwortung für die weiteren Budges in dieser Periode abgelehnt hat und dann kommt diese kuriose Kritik von meinem geliebtesten und effizientesten Kritiker, den ich immer wieder habe, den Herrn Hötzl von der FPÖ, nämlich, er wäre schon für eine Verschuldungsausweitung, wenn sie der Wirtschaft diente. Lieber Herr Hötzl, ich kann dir sagen, jeder Euro von unserer Verschuldung dient der Wirtschaft, ist für Investitionen und zwar ganz simpel deshalb, weil wir eben in unserem Betrieb einen Überschuss haben seit vielen, vielen Jahren Gott sei Dank und die Verschuldung ist daraus entstanden, weil wir immer mehr investiert haben als dieser Betriebsüberschuss war. Das heißt, wenn du jetzt konsequent bist, dann freue ich mich über deine Zustimmung zum Budget. Trotzdem ernst gesprochen, das ist, denke ich, sehr wichtig, wieso wir hier überhaupt diskutieren, weil es kommt immer darauf an, dass Parteien auch bereit sind Gesamtverantwortung zu übernehmen. Nun ist das eine klar, wenn das Parteien sind, wie die SPÖ, wie die KPÖ, wie die ÖVP, dann ist das natürlich eine große Diskussion, weil einfach grundsätzliche Unterschiede bestehen in der Gesellschaftsauffassung, in der Ideologie und es ist ja durchaus spannend, da zu sehen, wo dann Gemeinsamkeiten liegen, um eben zu einem gemeinsamen Budget zu kommen. Bin deshalb auch mit allen Vorschlägen für eine Diskussion, fast mit allen Vorschlägen, einverstanden. Was mir persönlich nicht gefällt, das ist schon vorher herausgekommen und die Lisa Rücker hat es auf den Punkt irgendwie gebracht. Ich habe so ein bisschen das Gefühl, dass die beiden Parteien einfach jede Diskussion über Sozialausgaben immunisieren. Wenn jemand sagt, man sollte oder könnte hier was ändern, dann hat er sozusagen eine Agenda im Hintergrund und die ist ganz bös selbstverständlich, sondern man deklariert sich damit als jemand, der den Sozialstaat abbauen will, der überhaupt ganz furchtbar ist und darüber diskutieren wir nicht. Das halte ich für ein großes, erstens einmal, ich halte es einfach für eine Unterstellung und ich respektiere ja, wenn von eurer Seite kommt, der Herr Krotzer hat es gesagt über… man wird diskutieren müssen über zusätzliche Einnahmen oder man darf nicht diskutieren über irgendwelche Sozialausgaben, das könnten wir genauso sagen, wir könnten genauso sagen, wir diskutieren nicht über Einnahmen, weil halt eben Parteilinie ist, dass es hier zu keiner zusätzlichen Abgabe kommt. Im Übrigen haben wir natürlich auch ein sehr gutes Argument. Erstens einmal haben wir in Österreich eine sehr, sehr hohe Abgabenquote, wie wir alle wissen und wir haben vor allem eine hohe, das hat da auch der Gerald Haßler hervorgehoben, wir haben auch einen sehr, sehr hohen Anteil an Lohn-Nebenkosten und Dinge, die von Löhnen… Das sind ja durchaus Aufgaben, wo dann, liebe Elke Kahr, auch eine noch so gute Beschäftigungspolitik halt einfach ihre Grenzen haben. Um es einmal auf Graz zu beziehen, ich denke, dass wir da insgesamt oder die Wirtschaft auf einem sehr guten Weg ist, bitte nicht vergessen, wir haben zwar nach wie vor eine Steigerung der Arbeitslosigkeit, aber wir haben auch beträchtliche Steigerungen in der Beschäftigung, wir haben von 2014 auf 2015 um 1,8 % mehr Beschäftigung. Das hat immerhin schon bewirkt, dass dieses Wachstum von der Arbeitslosigkeit durchaus zurückgeht und wir haben natürlich auch durchaus aufgrund unserer Super-Unternehmen in der Stadt eben auch in Aussicht, dass in ein/zwei Jahren die Firma Magna Steyr ihr Arbeitsplatzangebot um zirka 3.000 Personen erhöht, das wird mit allen Zulieferungen jetzt, aber nicht nur in Graz, aber im Raum Graz, bis zu 10.000 zusätzliche Arbeitsplätze bringen. Das heißt, das ist eine echte positive Aussicht. Also die Wirtschaft funktioniert an und für sich gut, das was wir tun können von Seiten der Stadt, tun wir, wir investieren viel, wenn es mehr ist, ich hätte auch kein Problem, wir haben auch die höheren Ausgaben ja insgesamt budgetiert. Ein letztes Wort noch zum Finanzausgleich, ich nehme das Angebot sehr gerne an, ich bin überzeugt, der Bürgermeister wird es auch machen, dass wir gemeinsam, die Elke ist auch dabei, wunderbar, nein überhaupt kein Problem, finde, ist eine gute Sache. Ich darf allerdings schon sagen, die Problematik ist klar, wenn der Bund nichts zuschießt zum Finanzausgleich, dann ist der Finanzausgleich ein geschlossener Topf und jeder Euro, den irgendeine Gebietskörperschaft gewinnt, muss jemand anderer zahlen. Es sei denn, und das war unser Vorschlag dem Finanzminister gegenüber, es sei denn, der Finanzminister legt was drauf, wir haben ihm das vorgeschlagen und wir haben auch vorgeschlagen, diese Unterschiede auszugleichen durch seine Zahlungen, das würde bei ihm Verschuldung bedeuten, ist klar, aber wir haben auch durchaus Regeln vorgeschlagen, wie man diese Schuldenausweitung auf Bundesebene wieder reduzieren könnten. Wenn man etwa diese Ungleichheiten auf Gemeindeebene ausgleicht, könnte man zunächst sagen, liebe Gemeinde, als Erstes müsst ihr davon Schulden zurückzahlen, dann könnte man eben das, was der Rechnungshof auch so kritisiert hat, diese Transferverflechtungen zwischen den Gebietskörperschaften, entflechten und zum Beispiel sagen, für die Kinderbetreuung sind die Städte und Gemeinden zuständigen, die kriegen ihr Geld, aus fertig, brauchen wir kein Geld vom Land oder vom Bund. Das sind Dinge, die man machen könnte mit unserem Vorschlag, aber die Diskussion ist ebenso festgefahren seit Jahrzehnten, dass wir das Empfinden haben, da kommt niemand mehr heraus aus dieser Starrheit und darum ist es so schwer. Aber wir werden, wenn wir das gemeinsam zusammenbringen, ist das sicherlich auch ein Steinchen vielleicht, das helfen kann, dass wir insgesamt dann beim Finanzausgleich möglicherweise doch zumindest ein bisschen was bewegen. Danke (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ und Piratenpartei) angenommen. Berichterstatterin: GR.in Bergmann 1a) StRH – 117420/2015 Vorprüfung des Rechnungsabschlusses 2015 (VRV) GR.in Bergmann: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kontrollausschuss hat in der vergangenen Woche zweimal getagt und einen sehr umfangreichen, fast über 200 Seiten langen Prüfbericht des Stadtrechnungshofes diskutiert. In diesem Bericht ist in erster Linie der kamerale Abschluss der Stadt geprüft geworden und zwar lag dieser Prüfbericht in zwei Bänden vor, es gab einen Analyseteil, der eine haushaltswirtschaftliche Mehrjahresbetrachtung beinhaltet hat und einen Prüfteil, der sich dann konkret um die Zahlen gerankt hat. Aus Prüfungssicht des Stadtrechnungshofes stand der Rechnungsabschluss 2015 im Wesentlichen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Ich möchte hier nicht mehr die Zahlen kommentieren, die wir ja bei der Vorstellung des Rechnungsabschlusses schon gesehen haben, es ist nur festzustellen, dass die im städtischen Haushalt dargestellten Einnahmen entwickelten sich unter Berücksichtigung von Einmaleffekten im Jahr 2015 gut, das Wachstum der laufenden Ausgaben lag jedoch über der Zunahme der laufenden Einnahmen. Begünstigt war diese Situation nach wie vor auch durch das niedrige Zinsniveau. Ich möchte aber doch einige Sachen euch nicht vorenthalten, die die Prüfung des Stadtrechnungshofes ergeben hat und zwar, der Stadtrechnungshof hat die Unterlagen, die vorgelegten Unterlagen auf deren Vollständigkeit, Rechtskonformität und rechnerische Richtigkeit geprüft, wobei diese Untersuchung auf Plausibilitätskontrollen, Analysen von Mehrjahresentwicklungen, rechnerischen Kontrollen und auch auf Stichproben aufgebaut war. Es waren in diesem umfangreichen Bericht natürlich auch einige Einschränkungen zu treffen und zwar, die aufgrund von Rechtsverstößen vorlagen, so wurde angemerkt, dass der Transferleistungsbericht nicht vorgelegt wurde, das ist als Verstoß eines Beschlusses gegen den Gemeinderat gewertet. Dann gab es natürlich auch einige kleine Verstöße gegen die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung. So wurde in diesem Zusammenhang der Dienstpostenplan nicht als Teil des Voranschlages beschlossen, in der Beilage 10 der Unterlagen erfolgte auch keine Trennung der Dienstposten zwischen BeamtInnen, Vertragsbediensteten und sonstigen Bediensteten, es wurde auch angemerkt, dass Materialien und Vorräte der Berufsfeuerwehr fehlerhaft verbucht wurden, eine Aufstellung der öffentlichen Brunnen war unvollständig und GBG-Rechnungen wurden irrtümlich als Transferzahlungen verbucht. Es gab aber auch einen Verstoß gegen das Statut der Landeshauptstadt Graz und zwar wurden bei drei rechtlich selbständigen Stiftungen hier die Unterlagen nicht vorgelegt. Weiters gab es einen Verstoß gegen die Autonomierichtlinien der Grazer Pflichtschulen und zwar kam es dort vor, dass auf schulautonomen Konten eine Vermischung zwischen Geldern von Dritten und städtischen Geldern stattgefunden hat. Es gab dann noch einige Einschränkungen, die Prüfhemmnisse hervorgerufen haben, die möchte ich hier aber nicht näher beleuchten. Insgesamt wurde dieser Prüfbericht vom Kontrollausschuss sehr intensiv diskutiert, wie ich zuvor schon betont habe. In seiner Stellungnahme hat der Kontrollausschuss dann noch einmal extra darauf hingewiesen, dass vorwiegend der wiederholte Verstoß gegen das Statut der Landeshauptstadt Graz betreffend die Stiftungen zukünftig zu vermeiden wäre und entsprechende Empfehlungen, wie man das vermeiden kann, die sind im Prüfbericht klar dargestellt. Der Prüfbericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und ich bitte daher auch hier um einstimmige Kenntnisnahme. Danke (Applaus KPÖ). Die Berichterstatterin stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Schönbacher 1b) GGZ-021796/2008 Geprüfter Jahresabschluss 2015 GR.in Schönbacher: Zum Jahresabschluss 2015 der Geriatrischen Gesundheitszentren; und zwar die Geriatrie investiert kräftig und erhöht das Anlagevermögen steigt auf über drei Millionen Euro. Die Verbindlichkeiten werden stetig verringert und wir haben eine sehr erfreuliche Entwicklung für die Patienten der Intermediate-Care-Station, von den 30 Betten müssen nur mehr zehn der Patienten selbst bezahlen. Dann die Geriatrie hat langfristiges Vermögen von 85 % und ein Eigenkapital von 34,6 %. Der Kosten-Deckungs-Grad nach ESVG 2015 liegt bei 100 % und die Deckung der Betriebsaufwendungen durch die Betriebsleistungen liegt 2015 bei 106,93 %. Die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer Schachner & Partner hat keine IKS-Mängel ergeben, nur kleine Empfehlungen. Daher stelle ich namens des Verwaltungsausschusses der Geriatrischen Gesundheitszentren folgenden Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: die Genehmigung des von Schachner & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH zum 31.12.2015 geprüften Jahresabschlusses der Geriatrischen Gesundheitszentren. Das war im Verwaltungsausschuss ein einstimmiger Beschluss. Danke (Applaus FPÖ). Die Berichterstatterin stellt namens des Verwaltungsausschusses der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Genehmigung des von Schachner & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH zum 31.12.2015 geprüften Jahresabschlusses der GGZ. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen Piratenpartei) angenommen. Berichterstatter: GR. Hötzl 1c) GPS-026100/2016/0003 Jahresabschluss 2015 GR. Hötzl: Es geht um den Jahresabschluss der GPS. Geprüft wurde ja von BFP, Bertl – Fattinger & Partner, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH. Im Stück ist ersichtlich die Gewinn- und Verlustrechnung, kann man mit kurzen Worten sagen, Erlöse gestiegen, Kosten auch leicht gestiegen, unterm Strich auch der Gewinn ist gestiegen. Es gibt ein Ergebnis, Abführung an die Stadt Graz in Höhe von 500.000 Euro, Gewinn aus Vorjahren 291.106, Jahresgewinn 253.000,-. In Summe ein Bilanzgewinn von 544.000 Euro. Die Bilanz ist auch ersichtlich, hier hat es keine gravierenden Abweichungen gegeben, eben entsprechend der… das überall moderate Steigerungen gewesen sind. Das Ganze ist nach operativen Geschäftsfeldern noch aufgeteilt worden in Summe, es gibt auch eine Übersicht, wieviel Geld die GPS dem Haus Graz sozusagen eingespart hat, dass wir es eben jetzt selber machen die Überwachung, das sind in Summe bis jetzt 3,263 Millionen Euro gewesen. Heuer beziehungsweise 2015 753.000. Der Antrag lautet nun, der Gemeinderat möge folgende Punkte genehmigen: Erstens den Jahresabschluss 2015 mit einem Ergebnis von 753.002,15 Euro, einer Ergebnisabführung von 500.000 Euro, einem Jahresgewinn 2015 von 253.002,15 Euro und einem Bilanzgewinne inklusive Vorjahre von 544.107,85 Euro sowie zweitens den Geschäftsbericht 2015. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Verwaltungsausschusses für das GPS Grazer Parkraumservice den Antrag, der Gemeinderat möge gemäß § 14, Abs. (2) des Organisationsstatutes der GPS 1. den Jahresabschluss 2015 mit einem Ergebnis von € 753.002,15 einer Ergebnisabführung von € 500.000,00 einem Jahresgewinn 2015 von € 253.002,15 und einem Bilanzgewinn inkl. Vorjahre von € 544.107, 85 2. sowie den Geschäftsbericht 2015 genehmigen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen Piratenpartei) angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Spath 1d) WG-66842/2014/0011 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 des Eigenbetriebes Wohnen Graz GR. Mag. Spath: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Ich darf kurz berichten, dass wir am vergangenen Mittwoch beim Wohnungsausschuss oder beim Verwaltungsausschuss für Wohnen diesen Bericht relativ kurzfristig bekommen haben und wir diesem Prüfbericht mehrheitlich oder einstimmig eigentlich zugestimmt haben, vorbehaltlich vom Herrn Gemeinderat Dreisiebner, also der Grünen, der Klubmeinung. Aber ich nehme an, dass die Grünen auch mitgestimmt haben und bitte um Annahme. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen Piratenpartei) angenommen. Berichterstatterin: GR.in Mag.a Marak-Fischer 2) A 6-002335/2003-0092 Kindererholungsaktion des Amtes für Jugend und Familie 2016; Abänderung Richtlinienbeschluss; Aufwandsgenehmigung Fipos: 1.43900.768100 € 244.200,- GR.in Mag.a Marak-Fischer: Sehr geehrte Frau Vorsitzende, liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuhörertribüne! Die Kindererholungsaktion des Amtes für Jugend und Familie ist Thema in diesem vorliegenden Bericht. Die Erholungsaufenthalte werden ja schon seit Jahren erfreulicherweise von der Stadt Graz angeboten. Diese Erholungsaufenthalte gibt es mittlerweile einwöchig, zweiwöchig und dreiwöchig, wobei einwöchig schon ab fünf Tagen sozusagen möglich ist und ist für Kinder aus einkommensschwachen Familien eine ganz wichtige Möglichkeit, sich im Sommer, aber auch mittlerweile im Winter eine Zeit lang auch zu erholen und aus der Stadt herauszukommen. Die maximale Förderhöhe derzeit beträgt 545 Euro für die dreiwöchigen Turnusse, für die kürzeren war es 475,-, neu für das kommende Budget soll jetzt eben sein, dass die einwöchigen Kurse proportional zu den zwei- und dreiwöchigen Kursen gefördert werden sollen, das heißt, weniger gefördert als bisher und die zweite Änderung, die in diesem Stück enthalten ist, ist, dass für den Fall, und es passiert in etwa ein bis zwei Prozent der Fälle, falls die Stornogebühren bei Nichtantreten des Aufenthalts von Kindern bei den Eltern nicht eingebracht werden kann, dann soll und wird in Hinkunft die Stadt 50 % dieser Kosten übernehmen, das heißt, der Träger, und es sind allesamt gemeinnützige Vereine, die als Träger und Anbieter dieser Erholungsaktionen fungieren, bleibt nicht zur Gänze, nicht zu 100 % auf diesen Stornogebühren sitzen, sondern 50 % würde die Stadt Graz davon übernehmen. So weit einmal zu meinem Bericht und wir bitten um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Jugend und Familie, Frauenangelegenheiten, SeniorInnen und Wissenschaft den Antrag, der Gemeinderat wolle in Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.3.2014, GZ: A 6-002335/2003-87 beschließen: Die im Motivenbericht dargelegten Änderungen der Berechnungsrichtlinien für Kostenzuschüsse und die Regelung zur Kostenübernahme, die für Kinder mit allgemeiner Erholungsbedürftigkeit als freie Leistung der Stadt Graz gewährt werden, werden genehmigt. Die Aufwandsgenehmigung in Höhe von € 244.200,- zu Lasten der Fipos 1.43900.768100 wird für die Durchführung der vom Amt für Jugend und Familie geplanten Zuschussleistungen für die Kindererholungsaktion 2016 erteilt. GR.in Braunersreuther: Sehr geehrte KollegInnen, sehr geehrte ZuhörerInnen! Wenn das Wort fällt, es gibt weniger Förderungen, dann werden sich wahrscheinlich einige wundern, wenn ich jetzt sage, trotzdem ein sehr erfreulicher Bericht, dem wir gerne zugestimmt haben. Weniger muss nicht immer schlecht sein, denn weniger bedeutet mehr Gerechtigkeit und das ist in dem Fall wirklich der Fall. Die Förderungen für einwöchige Kurse waren in der Vergangenheit überproportional hoch im Vergleich zu dem, was andere Leute für zwei- und dreiwöchige Förderungen bekommen haben, insofern es wurde prozentuell angepasst, deshalb eine höhere Gerechtigkeit. Erfreulich ist es aber vor allen Dingen deshalb, weil diese einwöchigen Kurse der Nachfrage entsprechend auch mehr angeboten wurden, das war einmal eine Initiative von mir, weil ich gesagt habe, dass beziehungsweise sage ich, nicht nur ich, sondern das kommt von sehr vielen Leuten, auch von sehr vielen Kindern, die diese Kurse in Anspruch nehmen, dass gerade im Winter in den kürzeren Ferien ein Erholungsbedarf durchaus auch gegeben ist. Also gerade in der Zeit, in der Kinder aus einkommensschwachen Familien, die vielleicht beengt wohnen, nicht so sehr raus können, weil das Wetter halt schlecht ist, dass die die Möglichkeit haben, da zu verreisen und eben sich auch einmal ein bisschen zu erholen. Diese Kurse werden vermehrt angeboten, werden eben jetzt auch gerechter gefördert und das kann man ja eigentlich nur unterstützen. Ein weiterer Pluspunkt ist natürlich auch diese sogenannte Ausfallshaftung. Wir haben gehört, es kommt zum Glück nicht so häufig vor, dass Kinder nicht mitfahren, die angemeldet waren und das hoffen wir, dass das auch weiter so ist, aber ich glaube nicht, dass durch so eine Ausfallshaftung das häufiger vorkommen wird, wie die Befürchtung im Ausschuss bestanden ist. Dafür aber die Träger einfach eine größere Sicherheit haben, weil diese Träger die verdienen ja nichts an diesen Erholungsaufenthalten, sondern die bieten die ja kostenneutral an, weil sie ja generell nicht gewinnbringend agieren. Insofern kann man das auch nur unterstützen, deswegen geben wir dem natürlich unsere Zustimmung gerne (Applaus KPÖ). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Potzinger 5) A 8-146581/2015-3 ABI-039708/2012-0019 Frühe Sprachförderung von Kindern in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung in Graz für den Zeitraum 2. September 2016 bis 31. August 2017, Projektgenehmigung über € 1.315.500,- in der OG 2016-2017 GR.in Potzinger: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, Herr Finanzstadtrat, liebe Gäste! Kollege Schimautz hat gemeint, er ist für die Finanzen, unser Ausschuss ist für den Inhalt zuständig, deswegen danke, du hast mir den Vortritt gelassen. Es geht um ein Vorzeigeprojekt der Stadt Graz, das europaweit hohe, positive Beachtung findet. Integrationsassistenz, frühe Sprachförderung von Kindern in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in unserer Stadt. Es geht um die drei- bis sechsjährigen Kinder, die oft noch einen Nachholbedarf haben beim Erlernen der deutschen Sprache, das sind nicht nur Kinder, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, das sind durchaus auch Kinder aus österreichischen Familien, die noch Sprachdefizite haben und wir wissen, dass dieses Geld besonders gut angelegt wird. Je früher wir in die Sprachförderung investieren, desto besser können die Kinder dann in der Schule in den einzelnen Stufen mitkommen, ohne gleich einen Defizitrucksack sprachlich am Rücken tragen zu müssen. Deshalb ersuche ich um breite Zustimmung (Applaus ÖVP). Die Berichterstatterin stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 iVm § 45 Abs. 2 Ziffer 7 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: In der OG 2016-2017 wird die Projektgenehmigung „Frühe Sprachförderung“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 1.315.500,- Projekt MB 2016 MB 2017 Frühe Sprachförderung 2016-2017 405.900 909.600 beschlossen. Die Bedeckung erfolgt in der OG 2016/2017 über die Fipos 1.24000.728020 „Entgelte für sonstige Leistungen Sprachförderung“. Die oben genannten Summen stellen einen Maximalahmen für die Durchführung der Ausschreibung dar und sind über die am 17.12.2015, A 8-55637/2014-9 im Gemeinderat beschlossenen Eckwerte 2016/Eckwertvorgaben 2017 der Abteilung für Bildung und Integration zu finanzieren. GR. Mag. Sippel: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat! Dieses vorliegende Stück, also ich würde das jetzt nicht als Vorzeigeprojekt sehen, sondern eher als Paradebeispiel und zwar Paradebeispiel für die Folgekosten der verfehlten Zuwanderungspolitik der letzten Monate, der letzten Jahre und es werden noch einige solcher Stücke folgen, die uns enormes Steuergeld kosten werden. Sie oder ihr versucht jetzt mit diesen Integrationsmaßnahmen, wie ihr es nennt, das Ruder herumzureißen oder mit anderen Worten gesagt, ihr versucht, das Haus, das ihr selber angezündet habt, jetzt verzweifelt zu löschen. Es wird aber nichts bringen und es wird nichts nutzen, weil das Ganze ist ein Fass ohne Boden. Wir werden noch viele Stücke hier herinnen erleben, die sich mit sogenannten Integrationsmaßnahmen beschäftigen werden, wo wir weitere Millionen auch in die Hand nehmen müssen, bringen wird das Ganze aber nichts und der Herr Finanzstadtrat hat heute ja schon angekündigt im Rahmen des Rechnungsabschlusses, wo er unter dem Punkt künftige Rahmenbedingungen für das Budget gesagt hat, naja, gerade die Mindestsicherung und auch die Sozialhilfeproblematik, die wird uns noch lange beschäftigen und es wird dazu führen, dass wir uns überlegen müssen, wie wir unser soziales Netz dann auch noch erhalten werden können. Und ich bin da ganz beim tschechischen Präsidenten Milos Zeman, der gesagt hat, insbesondere die Integration von Muslimen ist nicht möglich. Und deshalb ist es für uns als FPÖ klar, nicht nur nach unserem letzten Stadtparteitag, wo wir uns in einem Leitantrag uns auch noch einmal dazu bekannt haben, die Partei der echten Grazer zu sein, die Partei der Österreicher zu sein, für die Grazer da zu sein und nicht für alle und für jeden, so wir ihr das jetzt auch wieder mit diesem Stück beweist, dass ihr eben für alle und jeden seid, nur nicht für die echten Grazer. Wir sollten uns einmal darüber Gedanken machen, was wir brauchen, wir brauchen Investitionen jetzt einmal in unsere österreichischen Kinder in erster Linie. Nicht Integrationsmaßnahmen sind notwendig, sondern einmal darüber nachzudenken, Remigration auch anzudenken, es kann nicht jeder bei uns bleiben (Applaus FPÖ), in diese Richtung sollte es gehen und in erster Linie stehen wir dafür, in unsere österreichischen Kinder zu investieren, weil die sind nämlich diejenigen, die am meisten drunter leiden an diesen Missständen. Bei 50 % und mehr Zuwandererkindern in unseren Schulen oder mit nicht deutscher Muttersprache, wie es so schön heißt, da ist es, glaube ich, höchst an der Zeit, einmal auch über eine Reform des Systems nachzudenken, ich weiß schon, das ist nicht Kompetenz des Gemeinderates, aber vielleicht kann der Herr Bildungsstadtrat das auch einmal in Wien deponieren. Was wir brauchen in Wirklichkeit, ist eine Trennung von Inländern und Ausländern, eine Parallelstruktur, was die Klassenzüge betrifft und dann, wenn Deutsch gekonnt wird, wenn Deutsch beherrscht wird, auch ein geordneter Übergang in den Regelschulbetrieb. Alles andere wird zu nichts führen, alles andere ist sinnlos, Klassen mit hohen Zahlen an außerordentlichen Schülern, die nicht dem Unterricht folgen können, die auch nicht bewertet werden können, also das ist eindeutig eine Nivellierung nach unten, die uns auch für die Zukunft große Sorgen bereiten sollte. Deshalb sollte die Politik und auch du, Herr Bildungsstadtrat, auch auf die Hilferufe der Lehrer und der Direktoren einmal hören, die sich ja dann doch immer wieder in die Zeitung trauen, bevor sie dann einen Maulkorb, auch von euch, von den roten Lehrergewerkschaftern, umgehängt bekommen und dann einmal sagen, wie es wirklich auch abläuft und die genannte NMS-Direktorin aus Wien, die hat gesagt, in Wirklichkeit ziehen wir hier eine verlorene Generation heran und das ist etwas, was sehr, sehr bedauerlich ist und wo wieder unsere österreichischen Kinder in erster Linie drunter leiden und das würde ich mir erwarten, auch von einem Bildungsstadtrat, dieses Szenario in erster Linie von unseren österreichischen Kindern abzuhalten und diese Kinder zu schützen (Applaus FPÖ). StR. Hohensinner, MBA: Lieber Armin, wir haben bereits im Ausschuss die Gelegenheit gehabt, mit dir darüber zu diskutieren und du vermischt da irrsinnig viel, was nicht vermischt werden sollte. Dass wir eine restriktive Zuwanderungspolitik brauchen und dass das Durchwinken keine Lösung ist, da sind wir Zwei uns, glaube ich, einig, aber du musst schon bitte die Sprachförderung von der Religion trennen, also das ist eine Vermengung, die überhaupt nicht zusammenpasst. Du sprichst an die 50 % der Pflichtschülerinnen und -schüler mit nicht deutscher Muttersprache, das ist ein Faktum, aber du weißt so gut wie ich, dass nicht alle dieser Schüler einen Sprachförderbedarf haben. Lieber Armin, wir wissen durch die Sprachstandserhebungen, dass der Sprachförderbedarf zirka bei 20 % liegt und genau da gehört angesetzt und dieses Stück investiert hier in eine Förderung, einmal in die Integrationsassistenz und zum anderen in spielerisch Deutsch und das Ziel muss sein, dass die Kinder, wenn sie in die Schule einsteigen, dem Unterricht folgen können. Und wie die Sissi Potzinger da schon richtig gesagt hat, ist diese Förderung jetzt nicht nur für zugezogene Kinder, sondern auch für österreichische Kinder und es gibt ja die Zeitung „Der Uhrturm“, da sind Schreiberlinge, die hätten vielleicht auch profitiert, wenn es schon früher so eine Förderung gegeben hat (Applaus ÖVP) und zwar, ich weiß nicht, ihr werdet den „Uhrturm“ gelesen haben, „Alarmzeichen 1.342 Schüler an den 36 Grazer Volksschulen können dem Unterricht nicht folgen.“ Ich glaube, das spricht Bände, lieber Armin, dass wir da wirklich investieren sollten. Wir haben im Ausschuss diskutiert und auch du hast gesagt, dass das eine sinnvolle Förderung ist, stelle ich gar nicht in Frage. Dann verstehe ich es wirklich nicht, warum ihr nicht zustimmt, weil was passiert, Armin, wenn wir hier da nicht investieren? Es geht den Kindern, die zugezogen sind, die einen Sprachförderbedarf haben, geht es nicht gut, weil sie dann Probleme haben, eine Bildungskarriere zu durchleben, es haben die Mitschüler wahrscheinlich Probleme, weil insgesamt das Gefüge nicht stimmt und die Lehrer haben mehr Probleme. Also wir unterstützen eigentlich alle und ihr solltet wirklich noch einmal darüber nachdenken und dem Stück zustimmen, weil es ist einfach überhaupt nicht einzusehen, was sich da hier abspielt (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Werter Gemeinderat, liebe KollegInnen! Ich möchte mich in erster Linie jetzt einmal ganz herzlich bei der Abteilung bedanken und bei all denen, auf die das Los gefallen ist. Also es sind, glaube ich, 18 Integrationsassistentinnen beschäftigt worden über die Caritas und andere Organisationen und die leisten großartige Arbeit und dafür ein großes Dankeschön. Ich möchte auch ein Kompliment aussprechen, dass es der Stadt Graz gelungen ist, diese Säule der Integration, wie sie in der Integrationsstrategie auch benannt ist, nämlich die der Sprache, so gut und so kompetent umzusetzen. Worauf noch nicht so hingewiesen worden ist, aber was auch ein wesentlicher Teil davon ist, ist auch die Förderung in der Erstsprache und es ist einfach für uns der absolut richtige Weg, mehr davon und danke dafür an alle, die mitgewirkt haben. Danke (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Berichterstatter: StR. Hohensinner, MBA 6) ABI – 5429/2004-0217 A 8-027855/2016/0001 Gründung einer gemeinnützigen GmbH für die Beistellung von Personal in ganztägigen Schulformen; ab 1.9.2016-31.8.2019 StR. Hohensinner, MBA: Dieses Stück betrifft die Tagesbetreuung, eben die Gründung einer gemeinnützigen GmbH. Die Grazer Tagesbetreuung ist eine Erfolgsgeschichte in der Stadt Graz. Wir haben die Tagesbetreuung in 50 Grazer Pflichtschulen gesichert, genauer gesagt in 34 Volkschulen und 14 Neuen Mittelschulen. Insgesamt begleiten wir hier 4.072 Kinder in 185 Gruppen, jedes Jahr kommen zirka 200 Kinder dazu, sprich das sind zirka zehn Gruppen. Bis dato hat diese Leistung ein gemeinnütziger Verein erbracht, wir haben am 26.3.2015 eine Projektgenehmigung im Gemeinderat verabschiedet für vier Jahre, es hat dann auch die Ausschreibung stattgefunden, die erste Ausschreibung wurde zurückgezogen, weil es einen Formalfehler gegeben hat, bei der zweiten Ausschreibung hat es dann einen Einspruch von einem Mitbieter gegeben, der Verwaltungsgerichtshof hat dann eben dem Mietbieter Recht gegeben, dieses Urteil hat jetzt eigentlich auch österreichweit Auswirkungen, weil bisher hat die Tagesbetreuung eigentlich in ganz Österreich ein gemeinnütziger Träger in den jeweiligen Gemeinden bereitgestellt und wir haben dann eben diskutiert, was wir machen. Eine neuerliche Ausschreibung hätte wahrscheinlich das Risiko gehabt, dass wir mit September 2016 die Tagesbetreuung nicht mehr sicherstellen hätten können, nämlich in dem Fall, wenn ein Mitbieter wieder einen Einspruch gemacht hätte und das wäre sehr wahrscheinlich gewesen, weil beim ersten Einspruch ist nur ein Grund geprüft worden, nämlich der Grund des Gewerbes, ein zweiter Einspruch war einfach, dass der Träger, der der Bestbieter war, das so nicht wirtschaftlich führen hätte können, das heißt, es wäre höchstwahrscheinlich der Einspruch gekommen. Wir haben nachher die Varianten gegenübergestellt, ich möchte mich auch beim Herrn Mag. Schmalenberg recht herzlich bedanken, der hier wirklich großartig geprüft hat und wir sind dann mit der Verwaltung übereingekommen, dass die Gründung einer gemeinnützigen GmbH die beste Lösung ist, dass wir für die nächsten drei Jahre die Tagesbetreuung in einer guten Qualität sicherstellen können und das ist auch Gegenstand des Stückes. Eben dass wir einer Gründung zustimmen, das Personal von GIB hat die Tagesbetreuung bis jetzt bereitgestellt, würde auch von der GmbH übernommen werden und wir haben auch in das Stück reinformuliert, dass es zum Ende der drei Jahre 2018 eine Evaluierung geben soll, ob wir mit 150.000 Euro pro Jahr auch auskommen, das haben wir uns jetzt einmal so als Ziel gesetzt, es betrifft ja nur den Overhead, das sind zwei bis drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eben diese Evaluierung wird es geben. Sollte da herauskommen, dass es wieder sinnvoll ist auszuschreiben, dann hätten wir auch genügend Zeit, eine Ausschreibung so vorzubereiten, dass das dann auch wasserdicht ist. Ich glaube, dass wir aus der Not quasi eine Tugend gemacht haben, ich denke, dass wir Synergieeffekte auch nutzen können, deswegen schlage ich dem Gemeinderat auch vor, dass ihr bitte die Zustimmung erteilt dieser Gründung und es kommt dann auch in weiterer Folge ein Zusatzantrag von unserer Gemeinderätin Sissi Potzinger, was den Inhalt der Nachmittagsbetreuung anbelangt, da hat es in den letzten Wochen eine Diskussion gegeben, wie es ausschaut mit der Pflichtzeit, wir können in Graz wirklich sagen, dass wir steiermarkweit eigentlich wirklich ein ganz flexibles Modell haben. Mit der Anwesenheitszeit in anderen Bundesländern muss man zum Beispiel fünf Tage in der Woche das in Anspruch nehmen, bei uns geht es tageweise und wir werden dann einen Antrag einbringen in Richtung des Bundesgesetzgebers, dass man noch einmal nachschärft bei der Nachmittagsbetreuung, vor allem im Volksschulbereich, weil man kann das nicht vergleichen mit der Neuen Mittelschule und da hat es, glaube ich, schon breite Gespräche gegeben, da zeichnet sich auch eine breite Mehrheit ab. Ich freue mich, dass wir die Nachmittagsbetreuung so wieder sicherstellen können in einer guten Qualität, weil das ist das oberste Ziel für die Eltern, dass sie sicher davon ausgehen können, dass ihre Kinder gut begleitet werden auch nach dem September 2016. Danke (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Bildung, Integration und Sport und des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 1 iVm § 85 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen: * Die Gründung einer in der Abteilung für Bildung und Integration ressortierten gemeinnützigen GmbH zur Beistellung des notwendigen Personals für die Freizeitbetreuung an Schulen mit Tagesbetreuung, vorerst für den Zeitraum 1.9.2016 – 31.8.2019, wird genehmigt. * Die Finanzdirektion wird beauftragt, bei der Aufsichtsbehörde die erforderliche Genehmigung zur Errichtung der GmbH sowie bei der Finanzbehörde die Feststellung des Gemeinnützigkeitscharakters dieser GmbH zu beantragen. Bei Vorliegen dieser Genehmigungen sind sämtliche Verträge zur Gründung der GmbH von der Finanzdirektion dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Zuständigkeit hinsichtlich der Verwaltung dieser Unternehmung obliegt gemäß Geschäftseinteilung der Finanzdirektion. * Dem Gemeinderat ist spätestens im Jänner 2019 ein Evaluierungsbericht gemäß Motivenbericht vorzulegen, dessen Ergebnis die Basis für die Entscheidung der Weiterführung der gemeinnützigen GmbH sein soll. * Die Ausweitung des Leistungsportfolios der neu zu gründenden GmbH, insbesondere auf Leistungen, die derzeit von der Stadt Graz selbst erbracht werden, benötigt einen gesonderten Beschluss durch den Grazer Gemeinderat. GR.in Potzinger: Hoher Gemeinderat, geschätzte Damen und Herren! Herr Stadtrat hat schon ausgeführt, deshalb darf ich den Motivenbericht zum Zusatzantrag kurz zusammenfassen. Es geht im Wesentlichen darum, dass die Unterrichtszeiten am Vormittag in der Volksschule wesentlich geringer sind als in der Neuen Mittelschule. Nämlich in der Volksschule zwischen 20 und25 Stunden laut Lehrplan und in der Neuen Mittelschule 28 bis 32 Stunden. Deshalb bleiben für den Betreuungsteil in den Volksschulen mindestens 15 bis 20 Stunden, in der Neuen Mittelschule acht bis zwölf Stunden. Qualitätsvolle, kontinuierliche Betreuung, auch Verlässlichkeit, dass die Kinder kommen, wenn sie angemeldet sind, ist wichtig, dass man auch qualitätsvoll mit den Kindern etwas unternehmen kann. Uns ist es aber wichtig, dass auch der Bundesgesetzgeber da differenziert zwischen der Nachmittags-Mindestaufenthaltsdauer in der Neuen Mittelschule und in der Volksschule, deshalb der Zusatzantrag: Die Stadt Graz tritt an den Bund beziehungsweise an das Land Steiermark heran, um eine Nachschärfung der rechtlichen Bestimmungen in Bezug auf die schulische Tagesbetreuung zu erreichen. Ziel ist die differenzierte Ausgestaltung zwischen Volksschulen und Neuen Mittelschulen, die den Unterschieden in der Pflichtunterrichtszeit Rechnung trägt und ein flexibles Angebot für die Eltern ermöglicht. Ich ersuche um Annahme. GR.in Mag.a Marak-Fischer: Geschätzte Frau Vorsitzende, liebe Kollegen und Kolleginnen, liebe Sissi! Die ganztägige Schulform hat sich oder setzt sich langsam, vor allen im städtischen Gebiet, immer weiter durch und hat sich europaweit längst als die etablierte Form flächendeckend durchgesetzt und das hat einerseits natürlich den Grund, dass es für die Eltern im Arbeitsleben, für beide Elternteile notwendig ist, vor allem aber hat es auch pädagogische Gründe und zwar ist es für Kinder einfach, es hat zwar in Österreich den historischen Grund gehabt, dass man zu Mittag möglichst schnell nach Hause soll, in erster Linie, um den Eltern bei der Arbeit am Feld zu helfen, weil das ist ursprünglich eigentlich die Intention des Halbtagsunterrichts. Das entspricht aber weder der Realität unserer heutigen Zeit noch entspricht es den Bedürfnissen der Kinder. Denn fünf/sechs Stunden am Stück konzentriert auf einem Sessel zu sitzen und zu lernen, sieht man bei uns Gemeinderäten und Gemeinderätinnen, ist nicht einfach und ist nicht immer lustig oder? Ich glaube, da sind wir uns einig. Lustiger und menschengerechter und vor allem auch kindgerechter ist es, nach ein/zwei Stunden auch wieder einmal aufzustehen, rauszugehen, im Falle der Kinder zu spielen, in unserem Fall vielleicht gemeinsam einen Kaffee zu trinken und zu reden. Wir werden zwar die Geschäftsordnung des Gemeinderates nicht ändern, müssen wir auch nicht, wir halten das aus. Für unsere Kinder, denke ich, wäre aber die Ganztagesschule in verschränkter Form pädagogisch sicher das Kindgerechteste und Sinnvollste, deswegen sind wir auch immer für das vehemente Forcieren dieser Form. Die Ganztagesschule in getrennter Abfolge ist aber in Graz derzeit noch weitaus häufiger verbreitet und auch hier braucht es, muss man einfach darauf schauen, dass möglichst gute Qualität ermöglicht wird und die braucht natürlich auch so etwas wie Kontinuität, das heißt, ein permanenter Wechsel, mal wird das Kind früher abgeholt, mal wird es später abgeholt, mal sind nur mehr drei Kinder da, mal sind zehn Kinder da, mal sind 15 Kinder da, das erschwert natürlich auch im Freizeitpädagogischen eine kontinuierliche Arbeit und auch Freizeitpädagogik ist eine wichtige anerkannte und wertvolle Arbeit, die man nicht unbedingt jetzt nur so unter ferner liefen betrachten sollte und die man auch entsprechend schätzen sollte. Das heißt aus meiner Sicht sind in dieser Frage, die du, liebe Sissi, jetzt aufgebracht hast, schon zwei Dinge, die sozusagen sich ein wenig auch die Waage halten müssen, einerseits die Flexibilität, die Familien wollen, meistens halt leider auch bedingt durch die Arbeitswelt, die die Familien wiederum dorthin bringen und andererseits Kontinuität und Qualität. Um es kurz zu machen, wir werden deinem Zusatzantrag zustimmen, ich möchte aber wirklich dann einmal ausdrücklich betont haben, dass es aus Qualitäts- und Kindersicht, denke ich, vor allem in Richtung verschränkte Ganztagesschule und damit auch längere Anwesenheit gehen sollte, dann sehen Eltern das natürlich auch viel klarer, wenn der Unterricht auch in der Nachmittagszeit ist, dafür aber auch Freizeit am Vormittag, Musik, Sport und alles möglich ist, dann ist auch diese Anwesenheit, denke ich, auch noch klarer argumentierbar und ich hoffe, dass es noch stärker in diese Richtung gehen wird. Die Bereitschaft des Herrn Stadtrats ist augenscheinlich, er hat es ja auch heute bei meiner Frage schon betont und ich hoffe, dass es deswegen auch mehr in diese Richtung gehen wird. Danke (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Nur ganz kurz. Es geht für uns wie im letzten Stück, wo es um die Sprachförderung gegangen ist, auch hier eigentlich im Kern um Bildungsgerechtigkeit, also wir sehen Nachmittagsbetreuung auch als einen weiteren Schritt in Richtung einer Möglichkeit, Ungleichheiten auszugleichen. Es ist aber so, dass es dieses, wie du es jetzt auch gesagt hast, und wir ja auch politisch voll dahinterstehen, die Gesamtschule in der verschränkten Form noch nicht gibt und deswegen wir dem auch was abgewinnen können, dass es einen Unterschied gibt zwischen Volksschule und Neuer Mittelschule, in der Form, wo es dort auch Betreuung gibt. Natürlich muss man schauen, dass es für alle machbar ist, dass es die NachmittagsbetreuerInnen nicht in ein Chaos bringt. Wir wissen auch, dass manche Kinder um 15.00 Uhr zwar eigentlich spielen gehen dürften, aber die Zeit noch brauchen, um mit der Hausübung fertig zu werden. Wir wissen, wie viele Kinder es noch immer gibt, die in der 4. Klasse Volksschule nicht lesen können, also je mehr Kinder für eine Nachmittagsbetreuung und damit für zusätzliches Angebot angemeldet werden können, desto besser ist das. Wir sind aber davon weit entfernt, dass das für alle Kinder gilt. Deswegen werden wir auch diesem Zusatzantrag von dir, liebe Sissi, zustimmen. Danke (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (45 : 0). Der Zusatzantrag der ÖVP wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Frölich NT 15) A 8-021777/2006/0301 Jahreskarte Graz; Anpassung der Richtlinie für die Gewährung einer Förderung an Grazer und Grazerinnen ab 1.7.2016 GR. Mag. Frölich: Hier geht es um die Anpassung der Richtlinien für die Gewährung einer Förderung für Grazerinnen und Grazer, also um die Graz Card, die Verkehrsunternehmen beabsichtigen mit 1. Juli den Preis der Jahreskarte von derzeit 399 Euro auf 416 Euro zu erhöhen. Die derzeitige Förderung, Subvention von 171 Euro, soll auf 175 Euro erhöht werden, weil man damit den Preis der neuen Halbjahreskarte 241 Euro erreicht für die Jahreskarte, die würde dann auch 241 Euro kosten. Das heißt, die Richtlinie soll insofern abgeändert werden, dass die Subvention nicht mehr 171 sondern 175 Euro zukünftig, nämlich ab 1.7.2016, beträgt. Ab 1.7.2016 soll das gelten. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Genehmigung der Anpassung der Richtlinie „Jahreskarte Graz“ für die Förderung an Grazerinnen und Grazer ab 1.7.2016 in nachstehenden Punkten wie folgt: § 3 Konditionen und Förderhöhe (2) Die Stadt Graz fördert die reguläre Jahreskarte der Zone 101 des Verkehrsverbundes Steiermark mit einem Fixbetrag von 175,00 Euro. (4) Konditionen der „Jahreskarte Graz“: * Die „Jahreskarte Graz“ Graz ist eine offizielle Verbundtarifkarte für die Zone 101 und wird von der Stadt Graz mit € 175,- gefördert. Dieser Betrag wird beim Kauf der „Jahreskarte Graz“ vom Verbundtarif für die Zone 101 in Abzug gebracht. * Das Retournieren einer aktuell gültigen Jahres- oder Halbjahreskarte ist nur zu den bestehenden Bedingungen möglich. § 4 Zeitlicher Geltungsbereich der Förderaktion (2) Die Förderaktion tritt mit 1.7.2016 auf unbestimmte Zeit in Kraft. § 8 Übergangsbestimmung „entfällt“ Alle übrigen Bestimmungen der Richtlinie vom 7.1.2016 bleiben aufrecht. GR. Dreisiebner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Jahreskarte Graz ist zweifellos ein sehr erfolgreiches Projekt, das ja anhand der uns schon in vorigen Sitzungen, früheren Sitzungen vorgelegten Verkaufszahlensteigerungen im Bereich der Jahreskarte ja nachgewiesenermaßen einige Menschen mehr in die Straßenbahn, in die Busse usw. bringt. Und trotzdem, ich bin nicht das erste Mal hier, habe ich schon 2014 beim Budgetbeschluss einen Zusatzantrag damals eingebracht, der nämlich auf eine ganz wichtige Gruppe hinweist. Das ist die Gruppe der Personen, und laut Registerzählung abrufbar auf dem Server des Landes Steiermark, die Gruppe der Personen, die in Graz Hauptwohnsitz gemeldet ist und außerhalb von Graz arbeitet, entweder ganz knapp außerhalb oder auch weiter in den Bezirksstädten, das heißt, die dann zwei oder drei oder mehr Zonen lösen müssen, um öffentlich eine Jahreskarte in Anspruch nehmen zu können. Das sind dann zum Beispiel bei zwei Zonen schon die Kosten von 550 Euro statt 228 Euro, wie wir es bisher bei der Jahreskarte Graz anbieten oder fast 700 Euro, wenn man drei Zonen fährt und wenn man nach Feldbach zum Beispiel, weil man dort als Lehrerin, als Lehrer oder anderes tätig ist, hingeht, dann wird es natürlich dementsprechend noch mehr. Die Intention wäre also im Sinne einer sozialen Gleichbehandlung aller Grazerinnen und Grazer, den Zuschuss, wie hoch der auch immer ist, da gibt es ja unterschiedliche Herangehensweisen, die KPÖ wird dann auch entsprechend noch was einbringen, auch diesen Personen zu gewähren, einmal, eben 171 oder 188 Euro Zuschuss. Und es hat auch einen ganz einen wichtigen ökologischen, einen ganz wichtigen Lebensqualitätsgrund, wir haben hier in Graz einfach zu viel Autoverkehr, wir wollen diese Raten an Autoverkehr senken, ich erinnere an das kürzlich beschlossene Mobilitätskonzept 2020. Wir wollen die Menschen zum Umstieg auf den ÖV, auf das Fahrrad, zum Zufußgehen bringen, natürlich kann ich auf der Strecke jetzt die Leute nicht zum Fahrradfahren motivieren, das geht nicht mehr, das geht nur in Kombination mit dem ÖV, mit der S-Bahn oder mit einem Regio-Bus. Und es würde, wenn man sich die Zahlen und die Statistiken anschaut, die zum Beispiel in der Modal Split Studie festgelegt worden sind, es würde einen ganz einen großen wichtigen Anteil von Autofahrern, von Grazerinnen und Grazern erreichen. Nämlich bei Wegen bis zu sechs Kilometern, 5,9 Kilometern, haben wir 70 % nicht im Auto, bei Wegen bis zu zehn Kilometer haben wir schon 70 %, fast 80 % im Auto und noch weiter geht es dann noch weiter hinauf und das würde das Ziel, unsere Feinstaubsituation, unsere Lärmsituation, die Sicherheitssituation durch Straßenverkehr, zu viel Straßenverkehr und Autoverkehr, eben nicht optimal, würde das erhöhen. Und es hat einen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, es hat ja, glaube ich, auch einen Ansatz, der euch zu denken geben müsste, dass sich Menschen, die mobil sind, hauptsächlich der Arbeit irgendwo weiter weg nachgehen, auch eine Unterstützung gewähre, die ich jemandem gewähre, der vielleicht nur ein paar Kilometer in Graz fahrt und, liebe ÖVP, Flexibilität, Mobilität ist, glaube ich, auch etwas, was die Wirtschaft braucht, also da würde ich euch schon darum bitten nachzudenken, ob man diese paar tausend zusätzlichen Zuschüsse, mit denen zu rechnen ist, weil nicht jeder hat es von der Arbeitszeit, vom Arbeitsort/ziel die Möglichkeit, das er eben auf diese ÖV-Karte zugreift, aber wenn es ein paar Hundert, ein paar Tausend mehr sind, dann bringt es uns nicht um und wir erreichen aber umgekehrt einen riesengroßen sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen Vorteil. Vielleicht denkt ihr noch einmal darüber nach und um dabei zu helfen, stelle ich folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat der Stadt Graz möge beschließen: § 3 Konditionen und Förderhöhe, zweitens, die Stadt Graz fördert die reguläre Jahreskarte der Zone 101 des Verkehrsverbundes Steiermark mit einem Fixbetrag von Euro 175,00 und die Stadt Graz fördert darüber hinaus jede reguläre Jahreskarte, die neben der Zone 101 eine oder mehrere weitere Zonen des Verkehrsverbundes Steiermark umfassen, mit einem Fixbetrag von wiederum 175 Euro und unter Punkt 4) Konditionen der Jahreskarte Graz, ist eine offizielle Verbundtarifkarte für die Zone 101 usw. und wird von der Stadt Graz mit 175 gefördert. Dieser Pauschalbetrag von 175,- wird beim Kauf der Jahreskarte Graz vom jeweiligen Verbundtarif in Abzug gebracht. Ich ersuche noch einmal um eure Zustimmung und es kommt von der KPÖ ein ähnlich lautender an uns angelehnter, mit einer etwas höheren Förderungssumme dotierter Abänderungsantrag, dem würden wir auch zustimmen, vielleicht überlegt euch das auch noch oder wir sind zumindest ein Kompromiss, wo wir die Mehrheit herstellen können. Dankeschön (Applaus Grüne). GR. Eber: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Regierungsmitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Der Kollege Klaus Frölich hat schon kurz gesagt, worum es insgesamt geht. Der Karl Dreisiebner hat jetzt über das eine Thema Jahreskarten für mehrere Zonen sehr ausführlich und gut informiert, meine ich, und ich möchte von da her nur auch daran erinnern, der Kollege Haßler hat in einem anderen Tagesordnungspunkt heute ja schon darauf hingewiesen, dass selbstverständlich diese Jahreskarte um 228 Euro von drei Parteien seinerzeit, letztes Jahr, beschlossen worden ist und hat aber gemeint, dass wir beschlossen hätten sozusagen eine Zuzahlung von 171 Euro, die sozusagen unumstößlich bliebe. Ich möchte kurz zitieren von den Eckpunkten zum Budget der Stadt Graz 2015/2016, da wurde Folgendes vereinbart: Zur zusätzlichen Entlastung der Grazer Bevölkerung sowie als Maßnahme zur Feinstaubreduktion wird Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Graz haben, die Jahreskarte der Grazer Linien ab dem 1.1.2015 zu einem Preis von 228 Euro angeboten werden Das entspricht jenem Preis, der derzeit für die Halbjahreskarte verlangt wird. Da kann man jetzt natürlich alles und nichts sozusagen herauslesen aus dieser Vereinbarung, also wir lesen sie jedenfalls so heraus, dass die Jahreskarte um 228 Euro angeboten wird, derzeit der Preis für die Halbjahreskarte, in Hinkunft ist dieser Preis eben etwas unter dem Preis für eine Halbjahreskarte, weil natürlich unseres Erachtens die Zuzahlung sich entsprechend von 171 auf 188 Euro erhöhen müsste. Geschuldet ist diese Erhöhung natürlich dem Steiermärkischen Verkehrsverbund, der ja ab 1.7. die Tarife wieder erhöht um das im Durchschnitt 1,75-fache der Inflationsrate, auch darüber haben wir schon mehrfach gesprochen, dass das eigentlich auch ein Punkt ist, der uns nicht sehr gut gefällt und wir sollten also auch da immer wieder versuchen, diesen Punkt abzuändern. Klaus Frölich hat heute schon die Jahreskarte, ich glaube, als Verkaufshit bezeichnet, das ist tatsächlich natürlich richtig, weit über 30.000 Karten wurden im ersten Jahr bereits verkauft. Zum Vergleich: 12.000 Jahreskarten waren es im Jahr zuvor, also 2014, dazu kann man natürlich oder müsste man zählen die Halbjahreskarten, das waren knapp 4.000 im Jahr 2014, die aber jetzt de facto überflüssig geworden sind, weil wenn ich um den gleichen Preis eine Jahreskarte kaufen kann, werde ich nicht unbedingt zwei Halbjahreskarten mir kaufen. Aus ökologischer und, Stichwort Feinstaub, und aus sozialer Sicht hat sich dieses Modell mehr als nur bewährt. Ich darf namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Abänderungsantrag zum Stück stellen: Erstens, die Zuzahlung durch die Stadt Graz zur Jahreskarte der Zone 101 im Verkehrsverbund Steiermark wird nicht auf 175 Euro, sondern auf 188 Euro erhöht und zweitens, dankenswerterweise hat der Karl ja diesen Antrag auch eingebracht und auch wir haben im vergangenen Jahr immer wieder auf diesen Umstand hingewiesen, auf diese Problematik, jetzt ist es natürlich nur gut und sinnvoll, wenn man das aufnimmt. Zweitens, die Stadt Graz fördert im Rahmen der Jahreskarte Graz auch jene Jahreskarten von Personen mit Hauptwohnsitz in Graz, die neben der Zone 101 eine oder mehrere weitere Zonen des Verkehrsverbundes Steiermark umfassen, ebenfalls mit dem Fixbetrag von 188 Euro. Motivenbericht und Antragstext im Stück sind entsprechend diesem Beschuss abzuändern beziehungsweise anzupassen. Ich ersuche selbstverständlich um eure geschätzte Zustimmung. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR. Mag. Haßler: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn wir im Schloßberg eine Goldader gefunden hätten oder finden würden, dann würde ich dem liebend gerne zustimmen und noch vielen, vielen anderen Dingen, aber leider haben wir auch eine gewisse Verantwortung und die haben wir heute schon beim Rechnungsabschluss besprochen, dass wir da auf der einen Seite viele Wünsche haben und auf der anderen Seite aber auch einen gewissen Budgetpfad zu beachten haben und weil du mir jetzt da was vorgelesen hast, ich kann es nicht nachprüfen, weil ich meinen Laptop heute leider nicht eingeschaltet habe. Aber ich bin auch oft bei Verhandlungen im Rahmen von Kollektivverträgen und da gibt es dann auch oft nachher Interpretationsschwierigkeiten und dafür gibt es eben dann auch die Protokolle und eines weiß ich mit hundertprozentiger Sicherheit, dass wir bei den Gesprächen immer davon gesprochen haben, dass zukünftige Erhöhungen kommen werden und dass wir natürlich nicht auf immer und ewig diese Erhöhungen mittragen können, sondern wir haben diese Summe der Zuzahlung damals fixiert und gesagt, dass die Zuzahlung stabil bleibt und wenn die Preise steigen, dann werden halt von dem erhöhten Preis diese Zuzahlungen abgezogen. Das ist aus meiner Sicht Fakt. Fakt ist auch, und deshalb haben wir bei der letzten Gemeinderatsitzung diskutiert, dass wir auch liebend gerne keine Erhöhung gehabt hätten, weil wir auch der Meinung sind, das hast du richtig angesprochen, dass dieser Erhöhungsfaktor mit 1,75 % vom VPI nicht fair ist und dass über die Jahre, ich habe es mir auch angeschaut, die Erhöhungen überproportional hoch waren. Deshalb haben wir auch medial gesagt, wir wollen die Jahreskarte auf dem gleichen Preis halten, allerdings unsere Zielsetzung war, diese Erhöhung irgendwie zu verhindern. Ist leider nicht gelungen, deshalb geht es in dem Sinne nicht und deshalb eben jetzt auch dieser Schritt und der nächste ist ein kleiner Schritt, dass wir gewährleisten können, dass die Jahreskarte nicht höher ist wie die Halbjahreskarte. Zum Ansinnen vom Kollegen Dreisiebner, das Gleiche also von der sachlichen Logik kann ich dem einiges abgewinnen, mir fehlen aber heute da die Daten, die Zahlen, aber ich bin gerne bereit, ich habe mit dem Herrn Finanzstadtrat auch schon darüber gesprochen, dass man einmal schauen, um welche Dimensionen es da in Summe geht, dass man da vielleicht noch einmal darüber redet. Aber wie gesagt, Fakt ist, wir haben nicht nur Wünsche, die wir gerne hätten, wir haben auch eine Verantwortung und diese Verantwortung nehmen wir wahr. Danke (Applaus SPÖ). Der Abänderungsantrag der KPÖ wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ und Grüne) abgelehnt. Der Abänderungsantrag der Grünen wurde mit Mehrheit (gegen Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) angenommen. Berichterstatterin: GR.in Gmeinbauer NT 22) A 15/2242/2016 A 15/855/2008 Crowdfunding Förderung Mietförderung neu GR.in Gmeinbauer: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, liebe Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Galerie! Die Stadt Graz freut sich und ist auch die erste Stadt Österreichs, die sich mit Crowdfunding auseinandergesetzt hat beziehungsweise durch die Wirtschafts- und Tourismusabteilung auch hier eine zusätzliche Förderung anbieten kann für Gründerinnen und Gründer in der Stadt Graz. Die Förderung kann für Leistungen von Grazer Gründerinnen und Gründern, die im Rahmen einer Crowdfunding-Aktion notwendig sind, bezogen werden, bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten kann die Abteilung rückerstatten, wobei die Obergrenze 5.000 Euro beträgt. Anspruch auf die Förderung haben alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die innerhalb der letzten fünf Jahre ihre selbständige Erwerbstätigkeit in Graz begonnen haben und maximal zehn Mitarbeiter beschäftigen. Dieser Fördertopf wurde jetzt einmal für das Erste mit 50.000 Euro befüllt. In diesem Stück ist weiter drinnen auch das Thema Förderrichtlinien Mietförderung neu, dies gilt für die Zielgruppe der Förderungen sind Personen, die erstmalig eine selbständige Erwerbsform wählen beziehungsweise jene, die bereits erstmalig gegründet haben. Unternehmensgröße ist auch hier mit maximal zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschränkt und die Geschäftsfelder werden bevorzugt die mit Mobilitätstechnologie, Energie- und Umwelttechnik, die Kreativwirtschaft beziehungsweise der Handel und Tourismus, die Innovation und Kreativität anbieten. Das heißt, die Geschäftsfelder wurden für diese Mietförderung auch erweitert. Daher darf ich den Antrag stellen, dass die neue Crowdfunding- Förderung sowie die Mietförderungen neu für Gründerinnen und Gründer genehmigt wird. Vielen Dank (Applaus ÖVP). Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus den Antrag: Die in der Beilage befindlichen Förderrichtlinien für die * neue Crowdfunding-Förderung sowie * die Mietförderungen neu für Gründerinnen und Gründer werden genehmigt. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Frau Bürgermeisterstellvertreterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie! Ich möchte mich auch ganz herzlich bedanken bei der Wirtschaftsabteilung und beim zuständigen Stadtrat Gerhard Rüsch für diese Crowdfunding-Förderung, wir haben dazu sehr lange diskutiert im Wirtschaftsausschuss. Es war auch eine sehr interessante Diskussion, wo es auch für ein Anliegen von mir, nämlich dass sich diese Förderung nicht nur auf Projekte bezieht, die sich über Plattformen finanzieren, sondern allgemein, auch Zustimmung gefunden hat, zum Beispiel beim Kollegen Schimautz von der ÖVP und ich möchte das vielleicht kurz erklären. Es gibt eben sehr viele und auch junge Unternehmen, die sich über Crowdfunding Geld holen, das sie von den Banken nicht bekommen, mit Basel 3/Basel 4 ist das kaum mehr möglich, gerade für Start ups und Gründungsunternehmen Geld von der Bank zu bekommen und es ist einfach so, dass eine Plattform, also eine Crowdfunding-Plattform, über die man das ablaufen lässt, eine Community nicht ersetzt, das heißt, das Wichtigste ist, dass wir einmal grundsätzlich Leute haben, die dem Projekt positiv gegenüberstehen und dann kommt über die Plattform noch was dazu und es gibt aber immer mehr Projekte, die sich ohne Plattformen finanzieren und wir sind im Ausschuss so verblieben, dass es jetzt einmal eine Pilotphase gibt mit den 50.000 Euro, die auch die Frau Klubobfrau Gmeinbauer erwähnt hat und dass es dann im Herbst eine Evaluierung geben soll und man dann diese Förderung wahrscheinlich auch erweitert auf andere Unternehmen, die nicht über Crowdfunding-Plattformen finanzieren. Und es ist auch im Protokoll festgehalten und ja, ich sage jetzt schon einmal danke (Applaus Grüne). GR. Pacanda: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf mich der Freude anschließen, dass wir das jetzt in Graz haben, darf mich dann aber auch anschließen den Punkten, die ich ein bisschen kritisch im Ausschuss auch erwähnt habe oder wo ich mich freuen würde oder auch hoffe, dass wir die dann in Zukunft einbauen können und zwar geht es um den Part der Vereine, in der aktuellen Fassung sind Vereine hier jetzt nicht berücksichtigt. Wahrscheinlich aus dem Gesichtspunkt, dass man es jetzt nicht möglicherweise als innovativ genug sieht und ich möchte aber betonen, dass es gerade in der Kreativwirtschaft und im Innovationsbereich sehr kreative Konzepte und kreative Vereine gibt. Ich möchte ein paar Beispiele herausnehmen, es gibt zum Beispiel einen Verein, der sich mit einem Solarboot beschäftigt, das selber entwickelt und auch über Crowdfunding finanziert, würde zum Beispiel herausfallen. Kleine Häuser Systeme werden auch teilweise auf Vereinsbasis entwickelt, es wird ein Projekt geben, das wird vielleicht den Etlichen eigentlich in der Stadt Graz was sagen, Lastenrad Graz, ist auf Vereinsbasis ein relativ innovatives Projekt, glaube ich, auch für die Kreativwirtschaft interessant, das weiter zu bewerben, würde jetzt oder fällt diesbezüglich jetzt auch heraus aus diesem ganzen Konzept. Es gibt Car-Sharing-Konzepte, die auf Vereinsbasis funktionieren, innovative Idee, die genauso für die Kreativwirtschaft wichtig wäre, diese zu bewerben, fällt leider aktuell auch heraus. Ich habe aber was gefunden, was reinfallen würde wahrscheinlich, der Vortrag vom Arnold Schwarzenegger, das heute per Crowdfunding durchgegangen ist, ist auf der richtigen Plattform auf 1000 x 1000 beworben worden, also das ist die richtige Plattform und ich vermute auch, dass das Unternehmen möglicherweise oder diese Konstellation des Beratungsunternehmens wahrscheinlich hineinpassen würde, also das wäre wahrscheinlich auch sogar noch nachträglich möglich, das zu fördern. Ich hoffe halt, dass wir das gemeinsam dann im Herbst, wenn das Pilotprojekt vorbei ist, schaffen, da auch die Vereine hineinzudenken, die auch sehr kreative, innovative Arbeit leisten. Dankeschön. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Pacanda, ich habe nichts gegen den Herrn Schwarzenegger, aber er würde definitiv nicht gefördert, weil die Voraussetzung selbstverständlich ist, dass das Unternehmen, das eine Crowdfunding-Finanzierung machen möchte, Standort Graz hat und dass auch das beauftragte Kreativunternehmen mit dem Video oder was auch immer auch den Standort in Graz hat. Und nur das müsste, wenn das der liebe Schwarzenegger erfüllt, dann könnte er eine Förderung bekommen, sonst könnte er sie nicht bekommen. Bezüglich der Vereine hätte ich vorgeschlagen, dass wir dasselbe machen wie bei der Crowdfunding-Förderung ohne Internet-Plattform, wir schauen uns das einmal an, wir haben keine Ahnung, werden wir überrannt, werden wir nicht überrannt, wie wird es aussehen und wenn das Zustimmung findet, dann machen wir jetzt einmal diese erste Phase und werden dann auch in die Überlegungen und auch in die Erfahrungen bezüglich Vereine dann das nächste Mal mit zur Diskussion stellen. GR.in Mag.a Bauer: Sehr geehrter Herr Stadtrat, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Ich denke, dass die Crowd-Finanzierung derzeit ein Zeichen der Zeit ist, aber ich wollte heute hier im Gemeinderat noch einmal darauf hinweisen, dass, wenn die öffentliche Hand die Fördermaßnahme für eine neue Finanzierungsform tätigt, wir auch auf der anderen Seite Menschen haben, die Geld zur Verfügung stellen und das hier eine hochrisikoreiche Finanzierung ist. Ich sage es deswegen, weil ich aus der Erfahrung weiß, dass, wer auch immer Geld zur Verfügung stellt, meistens um die Bedingungen nicht so genau Bescheid weiß und dann oft überrascht ist, wenn das Geld weg ist oder sich in Luft aufgelöst hat, weil das Projekt schiefgegangen ist. Geht das Projekt gut, läuft alles ordnungsgemäß ab, werden die Erwartungshaltungen der Veranlagenden erfüllt, dann passt alles und wenn es nicht so gut geht, dann passt es nicht. Und das ist meine Bitte und mein Hinweis, dass man in der Evaluierung nach einem Jahr, also nach Ende dieser Pilotphase möchte ich auch gerne wissen, welche Benefits wurden hier ausgelobt für die zu Veranlagenden beziehungsweise ist es vielleicht auch möglich, das klarer zu stellen. Ich wollte das nur vor dem Hintergrund sagen, wenn die öffentliche Hand dahintersteht, macht das auch oft das Bild, das ist alles geprüft, das ist alles in Ordnung und das kann nicht schiefgehen. Wir müssen uns nur bewusst sein, das es auch anders sein kann. Danke (Applaus SPÖ). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 13.35 Uhr den Vorsitz. 1) Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe GR. Luttenberger stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Luttenberger: Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Wir werben mit diesem dringlichen Antrag um breite Solidarität, auch hier im Gemeinderat. Bitte setzen Sie sich einige Wochen gedanklich zurück, am 8. März wurde der Internationale Frauentag begangen so wie jedes Jahr, seit vielen Jahren. Und eigentlich alle hier im Raum befindlichen politischen Gruppierungen erkennen und erinnern sich an diesem Tag, dass die Ungerechtigkeit und dass auch im Berufsleben die Ungerechtigkeiten, was Frauenbeschäftigung anbelangt, dass die Diskriminierung, was Frauen anbelangt, eine große ist und leider ist es uns in der Vergangenheit nur rudimentär geglückt, diese Ungerechtigkeiten vor allen im Berufsleben zurückzudrängen. Konkret geht es ja hier in Wirklichkeit um eine Petition, weil wir diesen Antrag an die Bundesgesetzgeber richten und ich erspare mir, jetzt im Detail aufzulisten, wie das ist so mit der Notstandshilfe. Also berufstätige Menschen, Frauen und Männer können arbeitslos werden in Zeiten wie diesen, schneller als Mann/Frau denkt. Die Kolleginnen und Kollegen, die berufstätig sind, berufstätig waren, haben ja immer ihren Sozialversicherungsbeitrag automatisch abgezogen bekommen bei ihrem Lohn und Gehalt und sind somit arbeitslosenversichert. Das heißt, sie bekommen zuerst die Arbeitslose, wenn die Arbeitslose entfällt, haben sie Anrecht auf die Notstandshilfe. Alles sehr vereinfacht gesagt und jetzt kommt eben die Krux, die Notstandshilfe ist kein Geschenk und keine soziale Hängematte, sondern ebenfalls eine erarbeitete, erkämpfte Versicherungsleistung, jedoch wird hier in diesem Fall eben das Partnereinkommen oder beziehungsweise in manchen Fällen auch das Partnerinneneinkommen zur Berechnung mitangezogen, angerechnet und so kann es passieren, dass Notstandshilfebezieherinnen, ich bleibe jetzt mehrheitlich bei der weiblichen Form, weil es eine Angelegenheit ist, die Frauen betrifft, durch das Partnereinkommen nur mehr aliquot ihre Notstandshilfe bekommen, die meistens ja ebenfalls sehr gering ist, weil ja gerade bei Frauen die Arbeitszeiten anders organisiert sind, weil sie nur Teilzeit arbeiten oft, weil sie prekär beschäftigt sind, weil die Unterschiede im Einkommen ebenfalls anders sind und so entstehen eben diese Dinge. Und es gibt eine Zahl für Österreich, aktuell sind es derzeit rund 14.000 Personen, die NotstandshilfebezieherInnen auch sind, und das könnte man dann runterbrechen auf die Steiermark und auf Graz und ich glaube oder ich wünsche mir, dass es hier doch eine vom Verstand her eine Mehrheit bekommt, dass man sagt, das ist ungerecht und wir müssen versuchen, über den Bundesgesetzgeber diese Ungerechtigkeit abzuschaffen. Und gleichzeitig möchte ich eben aufgrund auch vom Rechnungsbericht und vom Jahresabschluss usw. hinweisen, es hätte auch einen kleinen, aber doch einen Effekt auf das Sozialbudget, denn wenn das anders geregelt wäre, würden doch gar nicht so wenige dann nicht ins Grazer Sozialamt gehen müssen, um sozusagen anzusuchen um eine Aufzahlung auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung, weil die Notstandshilfe so gering ist. Das würde oder möchte ich euch gerne zu bedenken geben. Also es hätte zwei Effekt, ad eins, die soziale Ungerechtigkeit würde wegfallen, ad zwei, es würde etwas das Sozialbudget in Graz entlasten und ad drei, ich glaube, wir können alle ein etwas ruhigeres Gewissen haben, das ist meine Erklärung für diesen Antrag. Wir stellen daher seitens der KPÖ den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz fordert den Bundesgesetzgeber auf, eine Gesetzesänderung dahingehend zu initiieren, dass die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe entfällt. Danke (Applaus KPÖ). GR.in Potzinger zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Stadtrat, Frau Stadträtin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, geschätzte Damen und Herren! Mit sehr gutem, ruhigem und reinem Gewissen werden wir diesem dringlichen Antrag nicht zustimmen. Wir sind nicht dafür, dass der Gatte einer Millionärin, der erwerbstätig war, Arbeitslosengeld bekommen hat, jetzt seine Erwerbstätigkeit nicht wieder aufnimmt, anschließend noch Notstandshilfe bekommt. Wir sind nicht dafür, dass das Partnereinkommen unberücksichtigt bleibt. Wir sind sehr einverstanden mit der derzeit gesetzlichen Regelung, die selbstverständlich vorsieht, dass die Höhe des Partner-/Partnerinneneinkommens berücksichtigt wird. Ein konkretes Beispiel, wenn der Partner, die Partnerin 1.500 Euro netto verdient, bleibt nur ein kleiner Restbetrag von zirka vier Euro pro Tag, der da angerechnet wird auf die Notstandshilfereduktion. Wir sind überzeugt davon, dass Ehe-/Lebensgemeinschaft Wirtschaftsgemeinschaften sind, die auch auf gemeinsamer Haushaltsführung und der Teilung von Freud und Leid beruhen, dass es eine Wirtschaftsgemeinschaft ist, wo man füreinander einsteht, wo selbstverständlich armutsvermeidende Freigrenzen in der Notstandshilfe verankert sind, aber es ist ein großer Unterschied zwischen dem Rechtsanspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosenversicherung, richtig gesagt, eine Sozialleistung, wo man Beiträge eingezahlt hat, die gewährt wird, unabhängig vom Partnereinkommen, das kann aber nicht ad Infinitum so weitergehen, deshalb werden wir hier der Dringlichkeit und dem Inhalt nicht zustimmen, mit gutem Gewissen (Applaus ÖVP). GR.in Katholnig: Sehr geehrte Stadtregierung, liebe Kollegen und Kolleginnen, liebe Damen und Herren! Ich glaube einmal, die KPÖ hat nicht von Millionären gesprochen, wo eben die Partner um eine Notstandshilfe ansuchen, ich glaube einmal, da geht es um den Otto Normal-Verbraucher, wenn ich das so sagen darf, um Menschen, die nicht allzu viel Geld haben oder zu viel verdient haben. Ich glaube einmal, wenn man einen Anspruch auf Arbeitslose hat, habe ich auch in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt und dann muss ich sagen, muss ich auch einen Anspruch auf Notstandshilfe haben. Natürlich soll es vielleicht in irgendeiner Form eine Obergrenze geben, aber ich glaube, davon reden wir momentan nicht und ganz verstehe ich das heute nicht. Der Herr Gemeinderat Rajakovics hat unsere Frau Vizebürgermeister angegriffen eben in Bezug auf Mindestsicherung. Dass da viel mehr zu achten ist darauf, dass man eben das reduzieren kann, dass man da vielleicht besser wirtschaften soll, dass so viele Menschen eben eine Mindestsicherung beziehen und das wäre zu hinterfragen und Graz wäre da sowieso Spitzenreiter, muss ich sagen, ist das für mich ein Widerspruch, weil ich glaube einmal, dass Menschen, die dann eben keine Notstandshilfe mehr beziehen, ganz schnell in der Mindestsicherung drinnen sind, das weiß ich, ich arbeite dort und ich weiß, dass sehr viele Menschen, weil sie keine Notstandshilfe bekommen, eben eine Aufzahlung in der Mindestsicherung bekommen müssen, weil es sich dann nicht mehr ausgeht und da ist das Ganze für mich ein Widerspruch und ich muss sagen, wir stimmen dem Inhalt und der Dringlichkeit zu, weil es kann nicht sein, dass es so eine Ungerechtigkeit gibt, wenn man eben einen Arbeitslosenbeitrag einzahlt. Danke (Applaus KPÖ und SPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Debatte zeigt sehr schön, um was es geht. Die Sissi Potzinger sagt, es geht um den Millionär oder Millionärin, sie hat es ja umgedreht, dessen Partner nachher zuerst eine Arbeitslose bekommt und dann so quasi keine Notstandshilfe bekommen soll, weil er so reich ist. Wenn wir dorthin schauen, liebe Sissi, dann reden wir bitte über Vermögenssteuer, da ist wirklich was drinnen, wenn ein Partner/eine Partnerin eines Millionärs… (Applaus Grüne). Zwischenruf GR.in Potzinger: Das ist kein Thema. GR. Dr. Wohlfahrt: Wenn so jemand bereit ist zu arbeiten und Arbeit sucht und wir ihm keine Arbeit geben können, dann soll er auch die Notstandshilfe kriegen. Ich weiß, dass es sozial nicht argumentierbar ist, aber man darf ja nicht übersehen, für die Notstandshilfe ist ja auch Arbeitsbereitschaft erforderlich und deswegen glaube ich nicht, das es da jetzt um diese paar Netsch geht, wenn wir was ändern wollen, dann ändern wir wirklich was und wir sind sehr dafür, dass die Überprüfung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe hier nicht durchgeführt wird. Das andere, was, glaube ich, nicht ganz stimmt, ist, bei der Mindestsicherung wird sich nicht viel ändern, weil das sind nicht die Allerärmsten, das muss man ehrlichkeitshalber auch sagen. Die Anrechnungsbestimmungen sind entsetzlich gering, fast überhaupt nicht weißt, was da angerechnet wird, aber sie sind, glaube ich, noch immer, ich müsste jetzt nachschauen, ich bin mir nicht sicher, über der Mindestsicherungsgrenze. Zwischenruf StR.in Kahr: 1.200 Euro. GR. Dr. Wohlfahrt: Ja, über der Mindestsicherungsgrenze, aber es ist zu gering. Wir reden nicht von Allerärmsten, aber wir reden von Menschen, die ganz knapp über der Armutsgrenze sind und da wollen wir uns jetzt die Notstandshilfe sparen, ich glaube, das geht in die falsche Richtung. Wenn wir umverteilen wollen, dann machen wir es ehrlich, dann greifen wir dorthin, wo es etwas gibt, das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist systematisch, den wir jetzt eher von der entfernteren Betrachtung wichtig ist. Österreich hat sich vor 45 Jahren zu einer Wahlbesteuerung entschlossen aus gutem Grund, der Staat schaut das Individuum an und beurteilt das Individuum unabhängig vom Partner und von Kindern und Dergleichen, Sie kennen das im Steuerrecht und es ist eine System-Konsistenz, das auch durchzuziehen, die einzelne Frau, der einzelne Mann anzuschauen und daran zu überprüfen, alles andere führt ja dazu, dass man dann über Zahnbürstelkontrolle streiten und dergleichen und ich glaube, das ist einem modernen Staat nicht würdig. Mein Zugang ist, so lange es geht, gehen wir auf die Wahlebene, schauen das Individuum an und wenn das Individuum, die Frau, der Mann eingezahlt hat in die Sozialversicherung und jetzt keine Arbeit findet, wenn wir keinen Arbeitsplatz anbieten können, dann sollte es diese Leistungen auch wirklich weiter geben und umverteilen tun wir dort, wo es hingehört, bei den oberen Steuersätzen und bei der Vermögenssteuer und bei der Erbschaftssteuer, nicht vergessen (Applaus KPÖ, SPÖ und Grüne). GR. Luttenberger: Wie soll ich sagen, ich bin immer wieder überrascht, zunächst einmal herzlichen Dank vor allem an die Kollegin Katholnig, die das wirklich sehr gut ergänzt hat und noch einmal klargestellt hat, um was es uns da geht. Bei der ÖVP, da muss ich sagen, da bleibt mir oft wirklich nur mehr der blanke Sarkasmus, die ÖVP ist die ÖVP, aber jetzt überlege ich mir, ob nächste Woche nicht doch ein Mail an den Papst Franziskus schreibe und da einmal ein bisschen berichte, was das Grazer Schäflein Sissi Potzinger so Soziales von sich gibt. Der wird auch schauen, aber ich kann nur mehr hoffen, bitte stimmen wir ab und schauen wir halt (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen SPÖ, FPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 15.50 Uhr den Vorsitz. 2) Einheitliche und deutlichere Kennzeichnung von nicht selbst Produziertem auf Märkten GR.in Mag.a Bauer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Bauer: Der Intention meines dringlichen Antrages gehen ein paar Erlebnisse voraus. Ich habe einen Anruf erhalten und wurde gefragt, wie geht denn das, ich habe Bio-Champignons am Bauernmarkt gekauft und da steht aber drauf Holland. Meine Rückfrage war, naja, ich glaube nicht, dass Sie sich auf einem Bauernmarkt befunden haben, ich glaube, dass Sie auf einem Markt befunden haben. Zweites Erlebnis, Produkte auf einem Grazer landwirtschaftlichen ProduzentInnenmarkt werden angeboten, auf meine Rückfrage, ach die sind ja so gut, aber da komme ich so selten vorbei, bekam ich die Antwort, das macht ja nichts, ich teile diesen Stand mit einem anderen und sie können meine Produkte auf einem anderen landwirtschaftlichen ProduzentInnenmarkt kaufen. Das war für mich beispielsweise nicht erkennbar. Die Debatte rund um die Eigenproduktion oder Nichteigenproduktion hat ja auch mediale Breite erreicht. Ich habe mich dann versucht, schlauch zu machen, wo klemmt es denn eigentlich, warum ist das nicht klar gekennzeichnet? Faktum ist, im rechtlichen Hintergrund, wir können einkaufen außerhalb von Supermärkten auf Märkten, auf landwirtschaftlichen ProduzentInnenmärkten, auf Bauernmärkten und dann dazu noch in der Mischform. Ich habe dann die Regelung der Stadt Graz von 2011 herausgesucht und einmal geschaut, ok, was passiert auf den landwirtschaftlichen ProduzentInnenmarkt und bei Punkt drei steht drinnen: „Auf landwirtschaftlichen ProduzentInnenmärkten sind nur aus eigener landwirtschaftlicher Bewirtschaftung stammende und auf eigenem beziehungsweise gepachtetem Grund und Boden gesammelte Gegenstände zugelassen.“ Ein paar Absätze weiter ist es aber, dann geht es um Zukaufsregelungen. Der Antrag muss gestellt werden, wenn es sich um ein marktübliches Produkt ist, dann ist es, wenn es nicht angeboten ist, wenn es Engpässe gibt oder wenn aus nachvollziehbarem Grund, zum Beispiel ein Lagerschaden oder Sonstiges ist, dann kann sehr wohl zugekauft werden. Es ist zwar auch geregelt, dass es ersichtlich zu machen ist. Aber mit der Ersichtlichmachung ist es nicht so weit her, das ist für Konsumentinnen und Konsumenten nicht klar, oftmals verrutschen die Angaben, manches Mal sind sie auch gar nicht da, ich weiß es nicht, man kann es von außen nicht erkennen und in dem Sinne ist mein heutiger Antrag, eine einheitliche und deutlichere Kennzeichnung von nicht selbst Produziertem auf landwirtschaftlichen ProduzentInnenmärkten der Stadt Graz zu forcieren. KonsumentInnen sollen Klarheit haben, wir haben im Wirtschaftsausschuss auch gehört, dass die Regionalität intensiviert werden soll, also dem entspricht auch durchaus mein Antrag. Ich darf hier seitens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion den d r i n g l i c h e n A n t r a g einbringen: Dass der zuständige Stadtsenatsreferent diese Lücke da eben genau stärkt und gemäß Motivenbericht für eine klar Regelung sorgt, die sicherstellt, dass KonsumentInnen leicht erkennen können, wo sie sich befinden, das heißt, ob auf einem Markt (nach der Gewerbeordnung), auf einem Bauernmarkt, der auch möglich ist oder einem landwirtschaftlichen ProduzentInnenmarkt nach dem Statut der Stadt Graz beziehungsweise bei gemischten Märkten, wo welcher Stand wo zugeordnet ist, und für Bauernmärkte beziehungsweise für Stände landwirtschaftlicher ProduzentInnen eine einheitliche Kennzeichnung entwickeln zu lassen (stärkste Regionalität ist eine schöne Intention), durch die die zugekaufte Ware entsprechend ausgewiesen wird, wobei ProduzentInnen als auch Herkunft ersichtlich sein sollen; des Weiteren ist eine Regelung auszuarbeiten, wie diese Kennzeichnung für KonsumentInnen deutlich sichtbar bei den entsprechenden Produkten anzubringen ist. Gerne soll auch ein Bericht entgegengenommen werden, der dem Gemeinderat dazu mit der Intention zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Ich ersuche die Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, meinem dringlichen Antrag Folge zu leisten. Dankeschön (Applaus SPÖ). GR. Pogner zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Susi! Alles nachzuvollziehen, was du da sagst, aber ich darf daran erinnern, wir haben das Ganze am 7.7.2011 hier im Gemeinderat schon beschlossen. In den Richtlinien, die wir hier herinnen beschlossen haben, steht genau das drinnen, die ProduzentInnen haben ihre Produkte auszuzeichnen. Es ist kein Zukauf genehmigt, es ist kein Zukauf erlaubt, mit der Ausnahme, die du eh angeführt hast, es sei denn, es gibt einen Lagerschaden oder es gibt Umweltkatastrophen, die die Ernte vernichten, dann kann von kontrollierten Produzentinnen/Produzenten zugekauft werden und die Produkte, die dann angeboten werden, müssen selbstverständlich so gekennzeichnet sein. Es gibt keinen Zukauf von Handelsware, der ist nicht erlaubt und dein Beispiel mit den Champignons, du hast es im Motivenbericht drinnen gehabt, man kann die Abgrenzung zwischen den ProduzentInnenmärkten und den Händlermärkten so schlecht erkennen, da muss ich eines sagen, dann müssen wir am Kaiser-Josef-Platz zum Beispiel außen herum die ganzen Hütten wegreißen, weil das ist Händlermarkt und in der Mitte ist Produzentenmarkt, damit man den Unterschied erkennen kann oder man stellt einen Zaun auf oder macht einen Strich am Boden oder sonst irgendwas, damit die Leute wissen, wann sie im Produzentenmarktbereich sind und wann sie beim Händlermarkt sind. Ich muss am Lendplatz zwischen den ProduzentInnenmarkt und den Verkaufshütten wahrscheinlich ein Tor machen, damit man weiß, jetzt betrete ich einen Bereich des ProduzentInnenmarktes. Also so viel Eigenverantwortung kann man den Bürgerinnen und Bürgern schon zutrauen, dass sie erkennen können, wenn ein Standl zum Beispiel Südfrüchte hat, dass das kein Produzent von uns sein kann. Also das heißt, unsere Produzenten, die haben ganz einfach nur Ware, die bei uns wächst und rund um den Markt gibt es natürlich auch die Händler, die entsprechend andere Produkte verkaufen. Aber noch einmal, alles das ist bereits in unserer Richtlinie, die wir da herinnen beschlossen haben, steht das alles drinnen. Man kann jetzt trefflich drüber streiten, wenn ein Marktfierant etwas von einem anderen Bauern zukauft, ob die Tafel groß genug ist, dass man erkennen kann, ist das jetzt zugekauft von einem anderen oder nicht, darüber kann man sich unterhalten, aber wollen wir noch mehr regeln, wollen wir noch mehr reglementieren? Es ist alles, was wir haben, steht in der Richtlinie drinnen, das was vielleicht eine vernünftige Geschichte für die Zukunft wäre, wäre, dass man die Richtlinie wieder in die Marktordnung reinbringt, damit man dementsprechend auch die Sanktionen umsetzen kann, das wäre vielleicht ein Ansatz für die Zukunft, aber da ist ebenfalls der zuständige Stadtrat schon dahinter, der hat gesagt, also er wird schauen, dass er die Richtlinien reinbringt, er wird schauen, dass die Kontrollen verstärkt werden und daher ist diese Geschichte für uns nicht dringlich und es gibt keine Zustimmung (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Bauer: Herr Kollege Pogner, du weiß, dass du jetzt hoffnungslos übertrieben hast, dass das nicht die Intention ist. Auch die Intention, die Richtlinie wurde 2011 beschlossen, weil die landwirtschaftlichen ProduzentInnenmärkte oder Bauernmärkte in Graz ungeregelt waren, das hat dein Stadtrat damals, Eisel-Eiselsberg, so vorgelegt und davor ist es auch noch gegangen, dass die Bauernmärkte aus der Gewerbeordnung hinausgeschmissen worden sind und das war 1992. Kannst du in Protokollen noch nachlesen, was man da alles gemeint hat, was gut sein wird. Zwischenruf GR. Mag. Frölich: Seitdem gibt es keine Kokosnüsse mehr. GR.in Mag.a Bauer: Meine Intention alleine, meine Intention heute ist, die Unschärfe, die wir damals in der Richtlinie hatten, zu beseitigen und für Klarheit zu sorgen und das Zweite, da möchte ich, der Herr Stadtrat Eustacchio ist heute leider nicht da, damals haben wir auch beschlossen im Gemeinderat und der Her Stadtrat Eisel-Eiselsberg hat das verabsäumt, einen Evaluierungsbericht mit den Erfahrungen der Richtlinien vorzulegen und da steht nämlich drinnen, nach einem Jahr ab Inkrafttreten. Ich habe die Datenbank rauf- und runterbemüht, keinen Erfahrungsbericht, keinen Evaluierungsbericht gefunden, würde ersuchen, dass ihr ihm das bitte ausrichtet, vielleicht mag er das aufnehmen. Meine Intention ist keine Verkomplizierung, deine Beispiele sind, gelinde gesagt, Entschuldigung, ein Blödsinn, das ist nicht gedacht, es gibt Märkte und andere, aber man soll genau wissen, wo man ist und als KonsumentIn, woher was kommt. Ergänzend darf ich noch einmal sagen, ich darf erinnern, auch ÖVP-Vertreter haben jetzt zu Ostern sehr massiv in der Eierdebatte gefordert, jeder soll wissen, woher sein Ei, auch in der Verarbeitung, kommt. Also das dürfen wir da in unseren eigenen Bereichen auch durchaus unterstützen. Dankeschön (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, SPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Sicherheit in Graz – keine Parallelstruktur GR. Ing. Lohr stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr verehrte Gäste! Es geht um die Sicherheit in Graz. In der Fragestunde der Novembersitzung des Gemeinderates richtete der freiheitliche Klubobmann an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, eine Anfrage zum Thema „Sicherheit im Rathaus“. In der Beantwortung stellten Sie fest, dass das Thema Sicherheit seit der Amokfahrt und seit den Anschlägen in Paris in den Köpfen aller Grazer präsent sei, und dass dieses Themenfeld in unserer Stadt noch einen viel größeren Stellenwert bekommen müsse. Sie betonten dabei auch, dass nicht nur das Rathaus, sondern alle öffentlichen Einrichtungen, die gesamte Infrastruktur sowie der öffentliche Raum miteinbezogen werden müssen. Als konkrete Maßnahmen nannten Sie unter anderem eine intensive Kontaktpflege mit dem Stadtpolizeikommando, dem Verfassungsschutz sowie das Vorhandensein von zehn eigens ausgebildeten Sicherheitsansprechpersonen im Rathaus. Abschließend ließen Sie den Gemeinderat wissen, dass Sie sich Gedanken machten, wie die Sicherheitssituation insgesamt – nicht nur im Rathaus und im Amtshaus – verbessert werden kann. Eine mögliche Folge dieser Überlegungen könnte nun die Einrichtung eines sogenannten „Sicherheitskompetenzzentrums“ sein. Beim Dreh- und Angelpunkt dieses Projektes handelt es sich zum Erstaunen vieler um den privaten Verein „Graz: sicher Leben!“. Die Umsetzung soll bereits so weit gediehen sein, dass inzwischen Räumlichkeiten bei der Grazer Berufsfeuerwehr samt einer Mitarbeiterin zur Verfügung gestellt wurden. Zum Aufgabenbereich soll unter anderem ein sicherheitspolizeilicher Beratungsdienst zählen, der aber ohnehin von der Polizei selbst wahrgenommen wird. Das heißt also konkret, es werden Parallelstrukturen auf Kosten des Steuerzahlers errichtet und ein privater Verein mit der Umsetzung betraut. Erstaunlich ist dabei vor allem der Umstand, dass der Gemeinderat, also wir, hier herinnen nichts von diesen Plänen und Entwicklungen wussten. Obwohl es aus freiheitlicher Sicht insgesamt zu begrüßen ist, dass der Herr Bürgermeister die unzähligen Initiativen der FPÖ Graz zum Thema Sicherheit auch berücksichtigt, ist doch die Art und Weise der Umsetzung hinterfragenswürdig. Bei einem Thema dieser Priorität sollte jedenfalls der Gemeinderat als höchstes Organ der Stadt Graz die erste Anlaufstelle sein. Bevor ich zum Antragstext komme, muss ich jetzt noch ein Kuriosum aufklären. Wir haben gestern einen Antragstext abgegeben, durch Gespräche, die sich heute noch im laufenden Tag ergeben haben, mit der Magistratsdirektion, Abteilungen und auch den anderen politischen Klubs, haben wir heute versucht, einen abgeänderten Antragstext nachzuschicken, dieser Austausch war leider rechtlich nicht möglich, ist uns gesagt worden, darum muss ich jetzt den Ursprungsantragstext einbringen, aber mein Kollege Christoph Hötzl wird dann den abgeänderten Text zur Abstimmung bringen. Ich hoffe, ich habe euch jetzt nicht zu viel verwirrt, ich werde jetzt einmal den Ursprungstext einbringen und bitte dann um Zustimmung zum abgeänderten Text. Der ursprüngliche Antragstext war, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der Gemeinderat erachtet das Referat „Sicherheitsmanagement und Bevölkerungsschutz“ als einzige kompetente Anlaufstelle für Fragen der Umsetzung eines umfassenden Sicherheitskonzeptes in der Stadt Graz. 2. Aus den vorgenannten Gründen spricht sich der Gemeinderat dafür aus, dass entsprechende Planungen für die Errichtung einer Sicherheitszentrale im Rathaus vorgenommen werden sollen. 3. Das Referat „Sicherheitsmanagement und Bevölkerungsschutz“ wird in einem ersten Schritt darum ersucht, ein taugliches Konzept für eine ausreichende Sicherung des Rathauses sowie weiterer Einrichtungen des Magistrates zu erarbeiten. Ich bitte um Annahme der Dringlichkeit (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Was immer der Kollege Hötzl dann hier zur Abstimmung bringen wird, ich würde jetzt ganz gerne wissen, was wir jetzt wirklich abstimmen. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen SPÖ, FPÖ und Piratenpartei) abgelehnt. Der Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Öffentlichkeitsarbeit: Internetauftritt der Stadt Graz – Einsetzung einer Arbeitsgruppe GR. Mag. Sippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Sippel: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Es ist jetzt hoffentlich nicht so kompliziert. In meinem dringlichen Antrag geht es um die Öffentlichkeitsarbeit, um den Internetauftritt der Stadt Graz und die mögliche Einsetzung einer Arbeitsgruppe. Wie wir mittlerweile wissen, steht der Internetauftritt der Stadt Graz vor einer Neuadaptierung. Einer der Eckpunkte dabei soll sein, eine Endpolitisierung der externen Kommunikation vorzunehmen. Argumentiert wird das Ganze damit, dass eine Politikverdrossenheit in der Bevölkerung vorherrscht und damit man dem entgegnen kann, indem man das Ganze in dem öffentlichen Auftritt zur politikfreien Zone erklärt. Aus unserer Sicht ist das der falsche Zugang, das Gegenteil sollte der Fall sein, weil es ist ja so, wenn Fehlentwicklungen in der Politik bestehen, dann muss auch der zuständige Politiker den Kopf hinhalten, wenn es aber auch Erfolgsgeschichten gibt, warum soll es dann nicht auch möglich sein, dass der verantwortliche Politiker hier auch entsprechend mit dieser Sache vorkommt. Wir haben am vergangenen Freitag in der Kleinen Zeitung wieder eine Bewertung lesen können über die fleißigsten und schüchternsten Gemeinderäte, das war ja noch charmant ausgedrückt, weil noch vor ein paar Jahren waren es die faulsten Gemeinderäte, dass das natürlich eine Herangehensweise ist, die sehr diskutabel ist, versteht sich von selbst, weil wie will man hier auch politische Leistung vermessen, was hier nicht berücksichtigt wird, ist natürlich die Arbeit, die ein Politiker in den Ausschüssen verbringt beziehungsweise tätigt. Die Zeit, die er in den Ausschüssen verbringt oder bei anderen Terminen, das wird da natürlich alles nicht berücksichtigt. Insofern ist es natürlich sehr hinterfragenswert, aber, und das ist die Meinung dazu, das ist eine Folge einer politikfreien Kommunikation, so würde ich das bezeichnen. Das resultiert daraus, wenn man auch die Öffentlichkeit, die Medien nicht auch vollständig von dem, was die Politik leistet informiert. Ich habe in meinem Motivenbericht ausgeführt, warum das im Gemeinderat etwas anders ist als zum Beispiel in einer gesetzgebenden Körperschaft, da ist auch die Regierung, da ist auch der Stadtsenat Teil der Verwaltung, das habe ich auch angeführt, deswegen ist es schon etwas anders zu bewerten, wenn man sagt, man möchte hier politikfrei sein. Wir sind auch als Politiker, als Gemeinderäte im obersten Verwaltungsorgan der Stadt Graz und auch der Stadtsenat als Teil der Verwaltung in einer etwas anderen Position als das beispielsweise im Landtag oder im Nationalrat ist, nur so viel dazu. Ich habe auch bemerkt, dass es zwei Abänderungsanträge diesbezüglich gibt, ich habe so ein bisschen den Eindruck, dass mich die Grünen, wenn ich den Motivenbericht dieses Abänderungsantrages anschaue, bewusst falsch verstehen. Also es geht uns nicht darum, hier parteipolitische Zwecke zu erfüllen, sondern es geht uns ganz einfach darum auch die Politik als Teil der Verwaltung in der Stadt Graz, wenn es auch Sinn macht und unter gewissen Rahmenbedingungen, auch vorkommen zu lassen, weil bisher ist es ja nicht immer ganz fair abgelaufen. Es gibt da unterschiedliche Zugänge, es gibt unterschiedliche Weisungskompetenzen, der Bürgermeister, ohne da was unterstellen zu wollen, hat andere Weisungskompetenzen als es Stadtsenatsmitglieder haben, das heißt, um was es hier auch geht ist Transparenz und Fairness. Aber alle weiteren Parameter kann man ja dann noch in dem Arbeitskreis, der da ja auch beantragt ist, aushandeln und diskutieren. Was ich auch noch dazu sagen möchte abschließend ist, dass das natürlich keine Bevormundung von Beamten sein soll, also falls das irgendwo herausinterpretiert worden ist. Also ich werde jetzt den Antragstext nicht verlesen, weil wir, das möchte ich hier auch ankündigen, dem Abänderungsantrag der Grünen folgen werden, er ist ja der weiter gefasstere Abänderungsantrag, das heißt, er wird zuerst abgestimmt, dann kommt der von der KPÖ, der wird dann mitabgeändert, das heißt, wir gehen beim Abänderungsantrag der grünen Fraktionen mit, das heißt, deswegen erspare ich mir jetzt das Vorlesen meines Antragstextes. Ich bitte um Annahme (Applaus FPÖ). GR. Rajakovics zur Dringlichkeit: Ich bin ein bisschen verwundert, ich habe das schon einmal bei einer Diskussion gesagt, weil wir im Jänner vergangenen Jahres ein Stück auf die Tagesordnung nehmen wollten, Richtlinien der Stadt Graz über Inhalt und Form der Veröffentlichung, Medienkooperationen, wo wir genau das alles einmal diskutieren wollten und auf neue Richtlinien setzen wollten, was jetzt immer wieder einzeln als dringlicher Antrag, jetzt tun wir dort eine Arbeitsgruppe einsetzen, einmal ist es zum Facebook, dann machen wir eine Arbeitsgruppe zu dem, zu dem. Das Ziel war, die Richtlinien zu erarbeiten und da sind wir dann drinnen gestanden, die ÖVP ist von den anderen wörtlich, das Stück wurde von den anderen Parteien in der Luft zerrissen. Also manchmal wundere ich mich dann, da ist es nämlich darum gegangen, dass wir die Richtlinien an die Bundesrichtlinien annähern, weil sogar der Rechnungshof uns gesagt hat, wir sollen doch eher uns daran halten, was der Bundesrechnungshof empfiehlt und da ist zum Beispiel eben das Thema des Kopfverbotes also bei uns nach wie vor in der Regelung drinnen ist, so ja nicht vorgesehen. Also da könnte man einiges von dem, was ihr ja auch wollt, zumindest im Motivenbericht ja umsetzen. Das andere ist, wir reden jetzt von einem Relaunch des Internetauftritts und der ist dringend notwendig. Wir haben das Glück gehabt, dass wir in der Öffentlichkeitsarbeit sogar einen sitzen haben, der eine Masterarbeit dazu geschrieben hat, wie denn die Zugriffe auf die einzelnen Seiten der verschiedenen Ämter, Behörden von uns, wie die stattfinden. Und da muss man halt feststellen, dass manche Dinge, die da hinaufgestellt werden und auch viel Platz einnehmen, von keinem Einzigen im Laufe von drei Jahren überhaupt angeklickt werden. Insofern ist es notwendig, dass da eine Änderung kommt und das ist an und für sich etwas, was in jedem Unternehmen logisch ist und genau so, wie das die Öffentlichkeitsarbeit angegangen ist, stelle ich mir vor, dass man so etwas angeht. In dem Fall war es ein Glücksfall, aber es gibt eine Mitarbeiterin, die das hochprofessionell erhebt, was überhaupt notwendig ist, was der Bürger haben möchte, dass man dann einmal zumindest eine Reihung vornimmt, was wären denn diese Blöcke, die besonders interessant sind, das ist das Thema Verkehr, das ist das Thema Behördenwege, also verschiedene Blöcke, auch sagt, was ist das, was die Menschen interessiert, weil wir werden auf die Homepage die Dinge stellen, die dann auch angeklickt werden und von den Menschen auch gelesen werden und letztlich geht es darum, dass man auch diesen ganzen Auftritt so adaptiert, dass er auf dem Mobiltelefon etc. entsprechend gut gelesen werden kann. Dazu hat die Öffentlichkeitsarbeit erst vor kurzem eingeladen alle Büros der Stadtregierungsmitglieder, ich weiß nicht, ob der Herr Kollege Pacanda dabei war, zumindest die Stadtregierungsbüros, dass sie sich das einmal anhören, wie im Moment der Stand ist, was es an Material gibt und dass man darüber reden, wie man am besten da vorgehen und es hat kein Einziger, also ich zumindest habe nicht herausgehört, dass es um irgendeine Entpolitisierung von irgendetwas geht oder dass Politik nicht mehr vorkommen soll. Ganz im Gegenteil, es geht darum, dass Verwaltungseinheiten, die Dinge hinaufstellen, die keinen Menschen interessieren, dort nicht mehr stattfinden, weil man nur das hinaufstellen sollen, was wichtig ist für die Bürger und auch gelesen wird. Wir haben nichts davon, wenn wir das befüllen und dann machen wir dort noch einen Server und da noch und dann greift gar keiner zu. Also es ist eine ganz unemotionale Debatte eigentlich und ich finde, dass das die Damen der Öffentlichkeitsarbeit extrem professionell vorbereitet haben und auch diese Diskussion und die Einbindung hervorragend führen. Wir können jetzt jede Arbeitsgruppe noch dazu einberufen, die Sonja Tautscher, die das ja sowieso macht, wird das halt dann auch aufgrund eines Dringlichen machen, die Einberufung hat es ja eh schon gegeben, ich sehe auch die Dringlichkeit nicht in der Sache, weil genau das passiert, was da gefordert wird. Aber letztlich geht es darum, dass wir die Richtlinien der Öffentlichkeitsarbeit vielleicht doch, weil es immer wieder eine Debatte ist, vielleicht doch einmal abändern. Es gibt ein Stück, ausgearbeitet von der Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit, das wir im zuständigen Ausschuss diskutieren können, aber wenn es dann wieder heißt, na das ist alles ein Schmarrn und da will ja nur der Herr Bürgermeister dann mit einem Foto vorkommen, auf der anderen Seite will ich aber, dass natürlich jeder von uns, der auch was leisten muss, von Elke Kahr über Gerhard Rüsch, alle natürlich auch dahinter stehen wollen, was sie zusammenbringen, ja irgendwann müssen wir uns doch auf eine gemeinsame Sache einigen. Sagen wir, wir wollen uns an den Bunddesrechnungshof anschließen und wir ändern die Richtlinien, dann machen wir das im zuständigen Ausschuss, da brauchen wir keine Arbeitsgruppe, keinen Unterausschuss, es gibt einen zuständigen Ausschuss, es gibt sogar ein Stück, das vor einem Jahr ihr alle der Meinung wart, das ist ein Blödsinn, wir lassen alles, wie es ist. Deshalb bitte, ich sehe in dem Sinn keine Dringlichkeit, weil die Vorgangsweise, die die Öffentlichkeitsarbeit wählt, genau jene ist, die da jetzt von verschiedenen Parteien beantragt wird, genau das findet zur Zeit gerade statt, daher verstehe ich nicht, warum man da einen dringlichen Antrag brauchen. Danke (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Grabe: Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zur Frage der Dringlichkeit, wir wissen ja alle, man kann es immer so oder so interpretieren, man könnte jetzt sagen, es ist nicht dringlich, weil die Öffentlichkeitsarbeit sowieso für Gespräche bereit ist, das ist auch so. Das Thema an sich aber, dass wir uns mit dem Auftritt der Stadt Graz und auch unserer Arbeit hier beschäftigen, ist nach wie vor natürlich dringlich, sonst hättet ihr auch nicht die Initiative gestartet. Für uns ist es auch dringlich diese Initiative, die hingehen soll auf mehr BürgerInnennähe und vielleicht auch Demokratisierung, dass das abbildet, was die Nutzerinnen und Nutzer wirklich interessiert, dass so ein Demokratisierungsprozess auch beim Erarbeiten dieses neuen Internetauftritts passiert und deswegen unterstützen wir die Dringlichkeit, haben aber, wie Sie schon angekündigt haben, den Abänderungsantrag, den ich der Einfachheit halber jetzt auch gleich schon vorstelle. Was wir nicht möchten, ist eine umgekehrte Politisierung, also die Nutzung der Webseite für parteipolitische Zwecke, ob wir das jetzt missverstanden haben oder nicht, sei dahingestellt, wir wünschen das auf jeden Fall nicht, aber natürlich, dass jemand, der oder die ein Ressort hat, auch für dieses Ressort gerade steht und sich öffentlich darstellen kann und die Begründungen für eigene Projekte erklären kann, ja selbstverständlich, das ist auch im Sinne der NutzerInnen, dass man weiß für das spätere Wahlverhalten, was hat die Person aus dem Amt gemacht, welche der Beschlüsse oder der Projekte sind sinnvoll. Also wir unterstützen daher die Thematisierung in einer Arbeitsgruppe, der Abänderungsantrag geht aber in diese Richtung, dass sie eben dezidiert keine parteipolitische Zwecke damit verbinden wollen, sondern Information, und der Abänderungsantrag ist daher: Erstens, der Gemeinderat der Stadt Graz bekennt sich zu einer transparenten und demokratischen Vorgangsweise sowie zur BürgerInnennähe, Serviceorientierung und einen umfassendem Informationsauftrag bei der Gestaltung seiner Öffentlichkeitsarbeit, ich denke, das ist etwas, was ihr auch vorhabt. Zweitens, eine Arbeitsgruppe, um das eben breiter zu machen, zusammengesetzt aus den Mitgliedern des Stadtsenats sowie VertreterInnen der Gemeinderatsklubs inklusive des im Gemeinderat vertretenen Mandatars der Piraten sowie MitarbeiterInnen aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wird eingesetzt, um einen Vorschlag für die Zielsetzungen und das Rahmenkonzept für diese Umgestaltung des Internetauftrittes zu erarbeiten. Die Ergebnisse sind dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Kleine Ergänzung, falls ihr das nicht eh habt, Kaith Andrews von der TU hat sehr, sehr viele Projekte auch mit den Webseiten von Stadt Graz und Tochtergesellschaften schon gemacht, der wäre sehr empfehlenswert einzubinden. Er macht immer wieder studentische Projekte zu den Webseiten, also kann man nachher noch reden. Also das ist der Abänderungsantrag und natürlich stimmen wir der Dringlichkeit zu, sonst könnten wir den ja nicht einbringen. Danke (Applaus KPÖ und Grüne). GR.in Bergmann: Also unsere Fraktion wird der Dringlichkeit auch zustimmen. Ich möchte mich nicht mehr wiederholen, die Daniela Grabe hat das eigentlich alles sehr gut gesagt, auf was es auch uns drauf ankommt. Wir hätten ganz gerne diese Arbeitsgruppe jetzt im Vorfeld schon, weil wir hier die Erfahrung eben immer wieder machen, dass wir hier dann ein Gemeinderatsstück vorgelegt bekommen, wo wir dann in dieser Phase eigentlich nicht mehr viel hineinreklamieren können und aus diesem Grund ist es wichtig, dass diese Arbeitsgruppe vorab sich damit beschäftigt. Dieser Antrag beschäftigt sich jetzt in erster Linie mit dem Internetauftritt, wir hätten natürlich schon gerne auch das Medium BIG einmal näher angeschaut, wenn wir jetzt reden, die Verwaltung darf nicht von der Politik abgekoppelt sein. Unserer Meinung nach wäre es gerade in BIG gäbe es eine gute Möglichkeit, wo in einem kleinen Teil auch einzelne Fraktionen, die im Gemeinderat vertreten sind, zu bestimmten Themen eine Stellungnahme abgeben können. Das fehlt uns jetzt, denn momentan ist es grundsätzlich ein Informationsorgan, aber darüber müsste man einfach diskutieren, wie so etwas ausschauen kann und wie weit das jetzt überhaupt auch einen politischen Konsens dann erreicht. Also wir stimmen der Dringlichkeit und dem Abänderungsantrag der Grünen zu und werden unseren nicht einbringen (Applaus KPÖ und Grüne). GR. Sippel: Geht sich eine Dringlichkeit aus, das wollte ich nur wissen, ob ich schon ein Schlusswort mache oder gleich zum Inhalt noch was sage? Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass wir einen Relaunch der Webseite machen, ich glaube, das ist völlig unbestritten die Nutzungsbedürfnisse sind andere, da muss man natürlich mit der Zeit gehen, keine Frage, aber das Kopenhagener Modell, so wie es auch heißt, das da herumschwirrt, lieber Thomas, das ist schon die komplette Entpolitisierung und das habe ich eh vorher ausgeführt, also das sehen wir schon kritisch, nicht Parteientpolitisierung, das ist ja absolut legitim, auch dagegen zu sein, das sind wir selbstverständlich auch, dass die Parteien da irgendwie auch darstellen, aber die politische Arbeit im Zuge einer Verantwortung, diese auch weiterhin darzustellen, also das sollte gewährleistet sein und das zu diskutieren, auch einen Arbeitskreis, verstehe ich nicht, wie man da dagegen sein kann. Uns wäre es auch recht, wenn das noch ein bisschen weiter greifender gewesen wäre, das heißt, auch eine Überarbeitung der Richtlinien anzugehen und zwar nicht warum, das verstehe ich nicht, warum unbedingt nach den Bundesvorgaben, machen wir doch unsere eigenen Richtlinien nach den Gegebenheiten, die die Stadt Graz auch betreffen, das sind andere Voraussetzungen, das habe ich eh vorher geschildert und stellen wir die doch unter das Zeichen einer Fairness und einer Transparenz für alle gleiche Voraussetzungen. Also das wäre einmal eine Idee, aber vielleicht kommt es ja noch dazu, wie man gegen die Erarbeitung neuer Richtlinien sein kann, das erschließt sich mir nicht. Aber ich freue mich, dass die Dringlichkeit eine Mehrheit findet und dass man dann diese Arbeitsgruppe auch einsetzen (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Wir sind dafür, dass es keine Entpolitisierung gibt, aber wenn einer politisch vorkommt, sind wir dagegen, das ist meine Zusammenfassung jetzt nur in der ganzen… Zwischenruf GR. Sippel unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Ich wünsche dir viel Spaß beim Differenzieren und in der Arbeitsgruppe. Wir haben, glaube ich, im Gegensatz zu vielen, vielen anderen Städten jetzt schon einen Weg gefunden, da kann man gerne auch einmal ein Benchmarking machen und sich anschauen, was in anderen österreichischen Städten los ist. Wie gesagt, wundern tun wir uns schon, das möchte ich schon sagen, weil ich habe einmal vorgeschlagen, dass wir genau das tun, auch der Politik einen Bereich wieder zuzuordnen. Ich muss in der Historie schon ausholen, das ist in Graz so ausgeufert vor 20 und vor 15 Jahren, dass der Gemeinderat diese Regelung beschlossen hat und glücklich war, dass wir das geschafft haben. Jetzt wollen wir es halt wieder aufmachen, aber irgendwo ist halt der Mitbewerb dann doch wieder gefährlich. Was auch immer rauskommt, ich bin schon gespannt. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP) angenommen. Der Abänderungsantrag der Grünen wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP) angenommen. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 16.30 Uhr den Vorsitz. 5) Bodenversiegelungsabgabe GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Frau Bürgermeisterstellvertreterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie! In meinem dringlichen Antrag geht es um das Thema Bodenversiegelungsabgabe, das ist ein Thema, das uns schon sehr lange begleitet, schon unter Schwarz/Grün haben wir uns damit befasst und es ist ein Thema, das immer dringlicher wird. Wir sehen das angesichts des Klimawandels, dass wir dringend Maßnahmen setzen müssen und auch in Graz, in der Stadt, die so stark wächst, wo verdichtet wird, wo einfach viel Bodenversiegelung leider auch stattfindet, müssen wir Maßnahmen finden, wie wir einfach wieder das Stadtklima positiv beeinflussen können; unter anderem eben mit Maßnahmen gegen die Bodenversiegelung. Jetzt habe ich heute am Nachmittag schon einiges gelernt, auch das oft bei dringlichen Anträgen offensichtlich Titel angeschaut werden, aber nicht der eigentliche Forderungstext. Ich habe im dringlichen Antrag dargestellt, wie die Stadt Graz grundsätzlich zu dem Thema steht, im Stadtentwicklungskonzept, in den Freiraum, planerischen Standards und ich habe dann auch zitiert aus einem Aktenvermerkt an den Herrn Finanzstadtrat Dr. Gerhard Rüsch, da steht Aktenvermerk, Information an Herrn Finanzstadtrat, Betreff: Bodenversiegelungsabgabe und dieser Aktenvermerk ist im letzten Naturschutzbeirat ausgeteilt worden und da ist die rechtliche Situation, die ich auch in meinem dringlichen Antrag dann kurz skizziert habe, unter welchen Rahmenbedingungen könnte man eine Bodenversiegelungsabgabe machen, gibt es überhaupt schon rechtliche Rahmenbedingungen, um das umzusetzen? Gibt es eben noch nicht, das heißt, der Landesgesetzgeber müsste das erst schaffen und im Naturschutzbeirat hat es dann von den NGOs geheißen, dass sie das sehr begrüßen würden, wenn sich Graz mit dem Thema auseinandersetzt und Herr Bürgermeister hat gesagt, man muss das politisch diskutieren, deshalb war ich eigentlich der Meinung, dass einer politischen Diskussion der Bodenversiegelungsabgabe nichts im Wege steht. Aber offensichtlich hätte ich was anderes beim Titel schreiben sollen, dann wäre es vielleicht gegangen mit der Dringlichkeit, aber so offensichtlich geht das bei der ÖVP nicht. Ich lese noch einmal meinen dringlichen Antrag vor, den Forderungstext und zwar sagt er nicht, dass wir hier jetzt eine Bodenversiegelungsabgabe beschließen, sondern er sagt, Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl und Finanzstadtrat Dr. Gerhard Rüsch werden beauftragt, einen Bericht über die Ausgestaltung und Umsetzbarkeit von Maßnahmen gegen die zunehmende Bodenversiegelung in Graz auszuarbeiten. In diesem Bericht soll insbesondere die Möglichkeit einer Bodenversiegelungsabgabe dargestellt und eine entsprechende Petition vorbereitet werden. Der Bericht ist bis zum Juli 2016 dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung sowie dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Das heißt, es geht hier einfach um einen Bericht, der die Situation darstellt und vielleicht trägt diese Klarstellung von mir dazu bei, dass sich die eine oder andere Fraktion doch dafür interessiert, was bei so einem Bericht herauskommen würde und der Dringlichkeit dieses Antrages zustimmt (Applaus Grüne). GR.in Mag.a Marak-Fischer zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kollegen und Kolleginnen, liebe Andrea! Die Menge an versiegeltem Boden derzeit in Graz bewirkt nicht zuletzt, dass es jeden Sommer ein stückweit heißer wird. Versiegelter Boden lässt das Regenwasser nicht versickern, bewirkt dadurch, dass Kühlung nicht so gut möglich ist und wird vor allem, wenn wir an den Klimawandel denken, von Jahr zu Jahr ein größeres Problem werden. Jetzt kann man natürlich Private nicht dazu zwingen, das ist ganz klar, Flächen, die nicht notwendigerweise versiegelt sind, und davon gibt es in Graz genügend, wo eine Asphaltfläche ist, die eigentlich nicht notwendig wäre und natürlich kann man Private jetzt nicht zwingen, aber man kann diverse Anreizsysteme schaffen und die Abgabe wäre eine Möglichkeit, positive Anreizsysteme wären zum Beispiel eine andere Möglichkeit. Es gibt hier vieles, was sich Experten auch in anderen Städten dazu überlegt haben und was es wert wäre, dass man es noch einmal eingehender prüft und ich weiß jetzt, dass zwei Parteien hier im Raum aufgrund des Ausdruckes Abgabe schlichtweg nicht näher ins Auge fassen können oder wollen und der Dringlichkeit deswegen auch nicht zustimmen wollen, wie ich aus Vorgesprächen jetzt schon vernommen habe. Nicht zuletzt das war ja auch die Intention meines Abänderungsantrages, dass man hier ein paar mehr Möglichkeiten öffnet und dass wir auch durch die punktuelle Abstimmung, die möglich wird, es vielleicht für die ÖVP oder die FPÖ doch noch möglich wäre, dieses Thema nicht gleich abzuwürgen, weil es aus unserer Sicht einfach ein Thema ist, das tatsächlich dringlich ist und, wie gesagt, jedes Jahr auch ein stückweit dringlicher werden wird. Ich würde diesen Abänderungsantrag, der euch ja auch vorliegt, einbringen, natürlich nur, falls die Dringlichkeit durchgeht, vielleicht können es sich die einen oder anderen doch noch einmal überlegen. Wir würden sehr gerne über dieses Thema weiter diskutieren, weil wir es einfach für sehr wichtig halten. Danke (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Schleicher: Hoher Gemeinderat, liebe Gäste! Bodenversiegelung ein ganz wichtiges zukunftsträchtiges Thema, deshalb habe ich ja im Dezember vorigen Jahres dazu auch einen dringlichen Antrag gestellt mit dem Titel „Bodenversiegelung und Gründächer, Einflechtung in die städtischen Verordnungswerke“. Das heißt, die zuständigen Ämter sind ja gerade jetzt damit beschäftigt, ein Konzept auszuarbeiten, wie man eben Baupläne, Baugenehmigungen oder andere Anreizsysteme hernehmen kann, um damit die Bodenversiegelung beeinflussen zu können. Das heißt, die Dringlichkeit ist für uns nicht gegeben und einer Bodenversiegelungsabgabe würden wir sowieso nicht zustimmen, denn eine Abgabe wird sicher keinen einzigen Quadratmeter Grünfläche retten. Die Einzigen, die es dann wieder zu zahlen haben, sind die Leute, die Wohnungen kaufen oder es wird dann einfach auf die Miete aufgeschlagen. Danke (Applaus FPÖ). GR. Dipl.-Ing. Topf: Ich darf gleich sagen, dass auch unsere Fraktion sich gegen die Dringlichkeit ausspricht. Insbesondere deshalb, und du hast es angeschnitten, Andrea, weil der Fokus auch im Titel auf Abgabe eher stärker gerichtet war. Ich gebe das durchaus zu, dass das insbesondere auch mich dazu bewogen hat, dazu jetzt klar etwas zu sagen. Und zwar wird es tatsächlich darum gehen, dass wenn versiegelt wird, es durchaus im Bereich von Erhöhungen bei Mieten-Betriebskosten, Produktpreisen, Nutzerinnen und Nutzer kommen wird, weil natürlich die Versiegelungsabgabe ja in irgendeiner Form dann auf die Personengruppe oder die NutzerInnen/MieterInnen Betriebskosten abgewälzt wird. Ich glaube, dass es viel wichtiger wäre, grundsätzlich bei Projekten über die Bewilligungsfähigkeit das zu steuern, das ist jetzt schon ein bisschen angedeutet worden, auch von der Vorrednerin, dass man durchaus in Projektsprechtagen, in Beratungen seitens auch der Baubehörde und ich weiß, dass das auch gemacht wird, schon den jeweiligen Antragsteller im Bauverfahren oder auch wenn man an Bebauungsplanung denkt, darauf hinzuweisen, dass Versiegelung sozusagen auch über einen Bebauungsgrad, wir haben das gerade das letzte Mal beim Ausschuss schon ganz klar in eine Verordnung hineingeschrieben, Reininghaus spreche ich jetzt an, wo ein Bebauungsgrad bereits sozusagen im Vorfeld festgelegt wird, um nicht dann über Versiegelungsflächen reden zu müssen und aus diesen versiegelten Flächen möglicherweise jetzt Abgaben zu lukrieren, die erst wieder den NutzerInnen vielleicht in Rechnung gestellt wird. Also für uns ist viel wichtiger, dass bereits im Vorfeld, wenn Projekte gestartet werden, sowohl im konkreten Bauverfahren als auch in der Bebauungsplanung bereits beratend darauf hingewiesen wird, dass Versiegelungen eigentlich nicht mehr Stand der Technik entsprechend sind, das hast du durchaus richtig angesprochen, dass also offene Flächen durchaus auch der Grundwasseranreicherung usw. entspricht. Wir müssen aber auch eines bedenken und da muss ich ein bisschen unsere Kolleginnen und Kollegen in der Baubehörde aber auch in der Stadtplanung sozusagen unter Anführungszeichen ‚“in Schutz nehmen“, dass sich etwa 44 % unserer Stadtfläche sich in wasserwirtschaftlich sensiblen Bereichen befindet. Das wird immer wieder ein bisschen vergessen, dass wir einerseits ein Schongebiet Feldkirchen haben und einerseits ein Schongebiet Andritz, wo unsere Stadtfläche von etwa 12.757 Hektar in der Größenordnung von 44 % dieser Fläche wasserwirtschaftlich geschützte Bereiche sind, wo wir gar nicht anders können, als bestimmte Bereiche zu versiegeln, um dann die anfallenden Niederschlagswässer aufgrund der Verunreinigung oder der möglichen Gefährdung dieses besonders geschützten Bereiches zu entsorgen. Das ist ein Punkt, der ganz wichtig ist zu bedenken, wenn wir hier über Abgaben sprechen. Im Vorfeld ist es wichtig, Beratung in diese Richtung auszusprechen. Deshalb gegen die Dringlichkeit (Applaus ÖVP). GR. Eber: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst herzlichen Dank an die Antragstellerin und auch an die Kollegin Marak-Fischer für den Abänderungsantrag. Ich glaube, meine Vorrednerinnen haben da sehr deutlich darauf hingewiesen, worum es geht. Es ist ja auch kein neuer Vorschlag diese Bodenversiegelungsabgabe, ich selbst habe erst im November 2015 eine Anfrage an den Bürgermeister gemacht, warte noch auf die Antwort, ist also offensichtlich gar nicht so einfach. Das geht aber zurück, im Mai 2005 etwa wurde von der Elke Kahr ein Antrag eingebracht zur Einführung einer Nahverkehrsabgabe, dort wurde in einer sehr langen Diskussion auch über die Bodenversiegelungsabgabe gleich mitdiskutiert. Und ich glaube, im Jahr 2000 hat der Kollege Khull-Kholwald, den wahrscheinlich die wenigsten von euch noch kennen, Peter natürlich schon als altgedienter Planungssprecher, der hat eben auch damals schon die Bodenversiegelungsabgabe eingefordert. Dass das kein Ding der Unmöglichkeit, ist zeigen ja bereits Erfahrungen in Deutschland, wo man natürlich auf rechtlich schwierigem Boden sich befindet, aber in manchen Kommunen und Ländern ist es doch gelungen, diese Abgabe einzuführen und es ist nicht bekannt, dass dort irgendwelche, ich weiß nicht, dass die wirtschaftliche Situation dort sich dramatisch verschlechtert hätte, dass die Bauwirtschaft zusammengebrochen wäre oder was auch immer sonst passiert wäre. Es schaut alles danach aus, als würde ÖVP und FPÖ der Dringlichkeit nicht zustimmen… Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Du siehst es richtig. GR. Eber: Allerdings würde ich aber gerade dich, Peter, als Planungssprecher natürlich gerne auffordern… Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Leider nur eine Wortmeldung möglich pro Fraktion. GR. Eber: …diesem Antrag zuzustimmen oder der Dringlichkeit zumindest zunächst zuzustimmen. Denn es geht ja im Wesentlichen auch darum, die Diskussion über diese Thematik auch fortzusetzen und wenn man im Zusammenhang mit der Bodenversiegelung über eine Abgabe spricht, dann hat das natürlich auch oder sollte das natürlich Platz haben, im Zusammenhang mit der budgetären Situation der Stadt Graz diskutiert zu werden und ich glaube, es wäre durchaus auch nebst den vielen ökologischen Gründen, die dafür sprechen, auch ein finanzieller Aspekt, der dafür sprechen würde und ich würde mich freuen, wenn die Diskussion darüber sozusagen offiziell eröffnet werden würde. Danke (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Ich möchte mich ganz herzlich bedanken bei der Kollegin Marak-Fischer und bei der SPÖ und auch bei der KPÖ und beim Kollegen Eber für die Unterstützung. Es sieht so aus, als würde die Dringlichkeit nicht durchgehen, aber ich glaube, wir bleiben an dem Thema einfach dran. Es ist ein wichtiges Thema. Ich finde es schon reizend, wenn du, Georg, von Kostenerhöhungen für NutzerInnen, MieterInnen redest, mir fällt da ein, was die Stadt Graz investieren muss, weil wir eben versiegeln, weil viel zu viel Regenwasser in den Kanal geht, das ist scheinbar irrelevant und das finde ich eigentlich ziemlich dramatisch, dass da so eine einseitige Sichtweise seitens der ÖVP eingenommen wird. Also scheinbar sind Ausgaben der Stadt relativ wurscht, so bleibt es zumindest im Raum stehen, wenn du nur die MieterInnen und NutzerInnen nennst. Aber das ist gar nicht so das Vordringliche, ich glaube, wir müssen uns mit dem Thema beschäftigen. Wie der Kollege Eber gesagt hat, gibt es ganz, ganz tolle Beispiele in Deutschland, wo das schon gemacht wurde und wir werden natürlich mit allen Möglichkeiten vom Naturschutzbeirat bis zu einer der nächsten Gemeinderatssitzungen uns bemühen, da eine Initiative einzubringen, die auch die ÖVP und die FPÖ dann unterstützen können (Applaus KPÖ, SPÖ und Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen. GR. Dr. Piffl-Percevic zum Antrag: Hoher Gemeinderat! Ich bin schon angesprochen worden, lieber Manfred, ob wir unsere Haltung da noch ändern könnten. Wir sitzen beide im Stadtplanungsausschuss und wir haben da eine Summe von Themen gerade auch, ich nenne die Dachbegrünung als einen Punkt, die ökologische Ausgestaltung Grünraum, wir werden auch das räumliche Leitbild uns jetzt, das nicht zwingend ist, aber vornehmen und wir wollen unsere Stadt also hier wirklich lebenswert ausgestalten. Ich glaube daher, dass sich hier gefestigte Positionen bereits ergeben haben im Vorfeld und darf daher zum Ausdruck bringen, ohne dich zu schockieren, dass wir unsere Meinung jetzt wahrscheinlich nicht ändern werden (Applaus ÖVP). Der Abänderungsantrag der SPÖ wurde im Punkt 1 wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP) angenommen, Punkt 2 wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, SPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. 6) Erweiterung der derzeitig gültigen Liste der Lehrmangelberufe sowie Schaffung der Möglichkeiten von Schnuppertagen für junge AsylwerberInnen und deren potentielle ArbeitgeberInnen GR.in Ribo, MA stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Ribo, MA: Sehr geehrte Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, es sind doch einige. In meinem heutigen Antrag geht es eben um den Arbeitsmarktzugang für junge AsylwerberInnen in Bezug auf Lehrberufe beziehungsweise Lehrmangelberufe. Es ist so, die Fakten sagen uns, dass die Zahl der Jugendlichen, die arbeitslos sind, steigen zwar nicht im gleichen Ausmaß, wie das in anderen Altersgruppen sind, aber immerhin und vor allem eben auf diese jungen Menschen herrscht ein enormer Druck, ob sie wirklich den Schritt in den Arbeitsmarkt schaffen oder nicht, weil davon hängt ja ihre Zukunft ab. Es ist so, dass jetzt bereits sehr viele österreichische Jugendliche trotz eines positiven oder eines sogar guten Schulabschlusses es sehr schwer haben, den gewünschten, ich betone, den gewünschten Lehrstellenplatz zu bekommen. Und die Statistiken von AMS zeigen auch, dass es so ist, dass Menschen ohne Ausbildung die sind, die am häufigsten in die Arbeitslosigkeit fallen. Das heißt, wenn es für diese Jugendlichen so schwer ist, dann kann man sich eben auch vorstellen, wie schwer es ist für junge AsylwerberInnen ist eine Lehrstelle zu bekommen beziehungsweise einen entsprechenden Ausbildungsplatz, wenn da die gesetzlichen Bestimmungen doch sehr streng sind und da einige Hürden vom Gesetz her vorgegeben sind. Ich sage jetzt nur ein paar Beispiele, wie zum Beispiel, sie haben nur bis zum 25. Lebensjahr einen Zugang zu einer Lehrstelle, dann gibt es ja die sogenannten, die kennen wir alle, Lehrmangelberufe, das heißt, auf zehn offene Lehrstellen darf nicht mehr als eine Lehrstellensuchende kommen und dann gilt es als Lehrmangelberuf. In der Steiermark sind zurzeit zirka 18 Berufe aufgelistet. Weiters gibt es natürlich auch auf der anderen Seite für die Firmen, die sich trotzdem dazu entscheiden, dass sie Lehrlinge, junge AsylwerberInnen aufnehmen, auch da sehr viele Hürden, wie zum Beispiel, sie müssen beim AMS um die Beschäftigungsbewilligung ansuchen, dann müssen sie ein Verfahren durchgehen, wo eben der genaue Name heißt Ersatzkraftstellungsverfahren, das heißt, dort wird geschaut, ob es doch nicht irgendeine ÖsterreicherIn oder eine EU-BürgerIn gibt, die für die Stelle in Frage kommt und erst, wenn das nicht der Fall ist, dann darf man eben diesen Lehrling aufnehmen. Hinzu kommt noch, dass für AsylwerberInnen überhaupt es keine Möglichkeit gibt, Schnuppertage zu machen, die sehr wichtig sind. Das heißt, es ist vom Gesetz her überhaupt nicht erlaubt. Sie steigen gleich mit einem Vertrag ein. Also, um das ein bisschen zu verdeutlichen, habe ich mir ein Beispiel ausgesucht aus Graz, das ist die Firma Anton Paar, kennen fast alle von uns, das ist wirklich ein Unternehmen, vor allem was die soziale Ader angeht, da könnten sich viele anderen ein Beispiel an ihnen nehmen, sie haben auf Eigeninitiative junge AsylwerberInnen aufgenommen auf dem Firmengelände, ein Haus adaptiert und mit Hilfe von Alfa Nova betreiben sie eben dort dieses Asylquartier, das sind unbegleitete Minderjährige, zirka 40 davon, und dort werden eben Deutschkurse angeboten und einige von denen machen die weitere Schulbildung und es ist auch so, dass die Firma Anton Paar bereit wäre, auch Lehrstellen anzubieten, also einige von diesen AsylwerberInnen zu nehmen und auszubilden, nur fallen diese Berufe halt nicht in diese Mangelberufe hinein und deswegen ist es auch nicht möglich. Das heißt, und was ich eben noch gesagt habe vorher, was auch für die Firmen wichtig wäre ist, einfach vorher zu schauen, ist es denn überhaupt ein Lehrling, der für mich in Frage kommt oder für die jungen Menschen, einfach von vornherein wissen sie ja nicht, bin ich für diesen Beruf geeignet, also dafür wären diese Schnuppertage wirklich notwendig. Und Tatsache ist auch, dass wirklich diese Jugendlichen, wir reden jetzt eben immer…, das sind Menschen, die werden längerfristig wahrscheinlich hier bleiben wollen. Sei es jetzt, wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist oder eben als subsidiär Schutzberechtigte und auch es muss im Interesse von uns allen sein, auch diesen Menschen eine Chance zu geben, auf ein selbst bestimmtes Leben. Und es ist aber auch nicht so, dass, auch wenn es einige werden vielleicht auch nicht hierbleiben, aber die nehmen ja eine Berufsausbildung mit und es kann ja nie schaden. Deswegen stelle ich im Namen des grünen Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz tritt am Petitionsweg an die Österreichische Bundesregierung heran und fordert diese auf, das Ausländerbeschäftigungsgesetz mit der Zielrichtung zu novellieren, die Möglichkeiten von jugendlichen AsylwerberInnen auf einen Lehrberuf zu erhöhen. Dazu zählen konkret die Ausweitung der Liste der Lehrmangelberufe sowie die Möglichkeit der Absolvierung eines zeitlich befristeten Schnupperpraktikums in einer Firma. Ich bitte um eure Annahme. Danke (Applaus Grüne) GR. Mag. Sippel zur Dringlichkeit: Also anstatt sich andauernd in die Nesseln zu setzen, wenn es nämlich darum geht, die Interessen der österreichischen Jugendlichen und Lehrlinge zu vertreten, sollte man vielleicht ein bisschen mehr Politik á la Nissl machen. Weil der hat heute im Morgenjournal gesagt, Nissl will einzelne Branchen für Ausländer schließen. Er sagt, dass es in Zeiten dieser hohen Arbeitslosigkeit, die sehr, sehr viele Österreicher betrifft, eben nicht sein kann, dass es weiterhin diese Entsenderichtlinie der EU gibt, wo quasi unser Arbeitsmarkt auch überschwemmt wird, sondern dass wir einmal auch daran gehen sollten, auf unsere eigenen Leute zu schauen und ich glaube, das Gleiche sollten wir auch im Bereich der Lehrlinge leben, weil es ist nämlich überhaupt nicht einzusehen, dass man Asylwerbern, wo gar nicht klar ist, dass die bei uns bleiben können, eine Ausbildung auf Kosten unserer Jugendlichen zuteilt. Das ist ja völlig absurd und auch das mit den Mangelberufen gehört einmal meiner Meinung nach hinterfragt. Weil wenn ich den Motivenbericht anschaue, dann ist da zu lesen, Koch, Bäcker, Dachdecker, das kann man mir doch nicht erklärten, dass es nicht bei diesen vielen arbeitslosen Jugendlichen auch bei uns österreichische Jugendliche gibt, die diese Berufe, hochanständige Berufe, auch gerne machen. Das ist völlig absurd, da sollte man wirklich ein bisschen mehr sich an den Nissl halten, ein sympathischer Mann, er ist der erfolgreichste Sozialdemokrat in Österreich, es mag vielleicht auch daran liegen, dass er mit den Freiheitlichen koaliert (Applaus FPÖ). GR.in Braunersreuther: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Vizebürgermeisterin, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Auf die Diskussion möchte ich jetzt überhaupt nicht eingehen, ich möchte mich bei der Bedrana bedanken für diesen sehr wichtigen Antrag. Wie ich finde oder wie wir alle finden, den wir aber trotzdem, das möchte ich schon einmal ankündigen, abändern wollen. Nicht ohne Absprache, denn auch wir denken nicht nur an die Jugendlichen, sondern auch an die Arbeitgeber. Was bringt es sowohl den einen wie den anderen, wenn Lehrberufe eingegangen werden, die nicht den Interessen entsprechen, die keinen Spaß machen, die vor allem Dingen auch wenig Zukunft bringen und das ist dieses Manko an dieser Lehrmangelberufsliste, natürlich ist Bäcker/Bäckerin ein anständiger Beruf, nur warum gibt es so wenig Bewerberinnen und Bewerber? Der Grund ist, dass die nachher schlecht verdienen und nachdem immer mehr industriell gebacken wird, wenig Chancen haben, überhaupt einen Job zu bekommen. Warum sollen wir jugendliche Asylwerberinnen und Asylwerber in diese Berufe drängen, warum sollen wir nicht Interessen von Arbeitsgebern auch entgegenkommen und sagen, sie können sich auch unter einer Erweitertenliste von Jugendlichen, nämlich auch unter Asylwerbern, die aussuchen, die sie für am besten geeignet für eine Lehre halten und wenn es eine Lehre in einem technischen Beruf ist, der nicht in diese Lehrmangelliste fällt, aber sie entscheiden, das ist einer, der taugt mir total, warum sollte der das nicht machen? Deswegen wollen wir den Antrag abändern mit dem Wortlaut: Der Gemeinderat der Stadt Graz tritt am Petitionsweg an die Österreichische Bundesregierung heran und fordert diese auf, das Ausländerbeschäftigungsgesetz mit der Zielrichtung zu novellieren, die Möglichkeiten von jugendlichen AsylwerberInnen auf einen Lehrberuf zu erhöhen. Damit sie eine Lehre, die ihrer Qualifikation und ihren Interessen entspricht, aufnehmen können, muss ihnen der gesamte Arbeitsmarkt offen stehen und die Lehrmangelberufsliste abgeschafft werden. Dazu zählt auch die Möglichkeit der Absolvierung eines zeitlich befristeten Schnupperpraktikums in einer Firma. Danke (Applaus KPÖ). GR.in Kaufmann, MMSc BA: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat! Ja, es ist sehr wichtig, dass es die Möglichkeit gibt, die Schnupperpraktika zu machen auf alle Fälle, da gehören im Übrigen auch noch allgemein die Regelungen auch für die Österreicherinnen und Österreicher verbessert, was den Bereich angeht, weil wenn man nicht gerade in einer Schule ist, ist auch nicht alles geregelt, wenn man dann ein Schnupperpraktikum macht und auf der anderen Seite, was sozusagen die Liste der Mangellehrberufe angeht, ja, die Liste gibt es und in der Steiermark sind das sehr, sehr viele, die das auch machen, auch im österreichweiten Vergleich. Viele Jugendliche, die so die Chance bekommen, auch einen Beruf zu erlernen. Aber was wir auch nicht außer Acht lassen sollten, auch das Sozialministerium dem zustimmen muss, dass so ein Lehrberuf, auch dem nachgegangen werden darf von einem Asylwerber, muss zugestimmt werden und auch da sollte das Sozialministerium das eine oder andere Mal wirklich öfter das auch ermöglichen, weil, und da sind wir jetzt bei dem, was du angesprochen hast, ja es ist wichtig, dass Jugendliche eine Chance und eine Perspektive haben und sonst sind das nämlich die Jugendlichen, gegen die du dann ja auch wieder bist, weil die sind nämlich dort im Volksgarten und da verstehe ich dich in keiner Weise. Jugendliche brauchen eine Perspektive und brauchen eine Ausbildung und eine Chance und ich sage dir, wir haben zu Hause in meinem Unternehmen jedes Jahr einen Lehrling aufgenommen und wir haben sehr engagierte Jugendliche, die sich hineinknien und was machen und ich verstehe nicht, warum es nicht möglich sein sollte, Jugendlichen, die sagen, ich möchte einen Beruf lernen, dass sie den auch lernen können. Wir lassen sie lieber irgendwo herumhupfen, ohne dass sie irgendeine Perspektive haben und das wäre nämlich wirklich die richtige Lösung, auch für viele Dinge, die du immer ansprichst und die ich dieses generelle Nein und überhaupt nicht und geht gar nicht. Aus diesem Grund werden wir als ÖVP auch dem ursprünglichen Antrag auch zustimmen (Applaus ÖVP, KPÖ und Grüne). GR. Mag. Haßler: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen, Kollegen! Ich bin zwar nur der erfolgreichste Sozialdemokrat von Straßgang… Zwischenruf GR. Mag. Frölich: Wer sagt das? GR. Mag. Haßler: …also nicht vom Burgenland, aber ich kann mir auch trotzdem eine eigene Meinung bilden und in dem Fall muss ich sagen, die Vorrednerin, glaube ich, hat es auf den Punkt gebracht. In diesem Falle geht es um Perspektiven von Jugendlichen, wir haben ja die Bilder noch im Kopf oder die Schlagzeilen, wie es in den südlichen Ländern ausschaut, welche Perspektivenlosigkeit dort für junge Menschen besteht und in Österreich haben wir zum Glück eine Ausbildungsgarantie, wir haben uns dazu bekannt, dass jeder junge Mensch eine Basis erhalten soll, damit er überhaupt einmal eine Chance hat, sich weiterzuentwickeln. Deshalb werden wir diesem Antrag auch sehr gerne zustimmen. Danke (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. GR.in Ribo, MA: Erstmals danke an die, die zustimmen, es freut mich sehr, dass es doch alle, außer die FPÖ, sind. Ich möchte aber ganz kurz auf die Wortmeldung von Klubobmann Sippel eingehen und zwar genau diesbezüglich habe ich auch heute ein Gespräch mit der Arbeitsmarktleiterin Süd gehabt und ihre Empfehlung beziehungsweise die Antwort auf meine Frage, werden diese jungen AsylwerberInnen wirklich unseren ÖsterreicherInnen die Arbeitsplätze beziehungsweise die Lehrstellenplätze wegnehmen, da kam ein deutliches Nein. Weil es einfach so ist, dass es unterschiedliche Interessen gibt und dass Menschen, nicht jeder möchte Koch werden und nicht jeder ist für einen technischen Beruf geeignet. Also das muss man auch mitberücksichtigen. Und die Köche sind in der Mangelberufsliste da, es ist auch so, wir haben eine detailliere Analyse diesbezüglich gemacht, was die Mangelberufe angeht und es gibt sehr viele offene Stellen im Gastronomiebereich, die nicht besetzt werden können, so schaut es aus. An alle anderen, wie gesagt, ein Danke, vor allem auch danke an die KPÖ-Fraktion, wir werden auch eurem Abänderungsantrag zustimmen, weil das natürlich einfach… das heißt für uns mehr Öffnung am Arbeitsmarkt, mehr Möglichkeiten für junge Menschen, für die wir zuständig sind und für die wir auch Verantwortung übernehmen müssen, ein klares Ja (Applaus KPÖ und Grüne). Der Abänderungsantrag der KPÖ wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP und FPÖ) abgelehnt. Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. 7) Automatisierung und ihre Auswirkungen auf die Grazer Arbeitswelt GR. Pacanda stellt namens der ÖVP und Piratenpartei folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Pacanda: Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, hoher Gemeinderat! In jedem dritten Haushalt putzen und wischen Roboter vollständig und vollständig automatisch den Boden. Ich muss gestehen, bei mir zu Hause auch, und in ein paar Jahren wird das Essen automatisch zubereitet und es gibt schon Geräte, die automatisch Wäsche waschen, bügeln und sie wieder einsortieren. Zwischenruf unverständlich. GR. Pacanda: Gibt es wirklich, das gibt es schon, ich kann es dir nachher zeigen, es ist schon alles existent. Auf jeden Fall (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), was im privaten Haushalt angenehm ist und uns da hier jetzt auch amüsiert, wo der eine vielleicht nicht glaubt, dass es das schon gibt, führt andererseits wieder in den Arbeitsmärkten und im Arbeitsleben zu Ängsten und Verlagerungen. Denn Roboter und automatisierte Systeme sind billiger und sind intelligenter und ersetzen natürlich Arbeitskräfte. Die Angst vor der Automatisierung ist eigentlich nichts Neues, die Geschichte hat es schon oft und lange gegeben. Wenn man sich die Dampfmaschine anschaut, wenn man sich die Eisenbahn anschaut, da hat es große wirtschaftliche und arbeitspolitische Veränderungen gegeben, da hat sich der Arbeitsmarkt verlagert. Man muss aber jetzt gar nicht vielleicht so futuristische Geräte, wie eine, sage ich einmal, eine selbst reinigende Waschmaschine, die selber bügelt und sich dann wieder alles einordnet, anschauen, man kann sich das eigentlich relativ live aktuell schon in diversen Supermärkten anschauen, wie weit Automatisierung fortgeschritten ist. Wenn man sich die automatischen Kassensysteme anschaut und der eine oder andere, der das vielleicht live erlebt hat, man wird am Beginn dieser Einführung recht freundlich von topgeschulten MitarbeiterInnen eigentlich eingeschult auf diese Kassensysteme, es ist psychologisch super angenehm, man ist immer als Erstes bei der Kasse, man ist extrem schnell, die Kasse ist auch immer die schnellste Kasse, weil man ja selber die Kasse ist, es funktioniert toll, es ist eine Win-Win-Situation, kann man sich irgendwie vorstellen, die KundInnen sparen sich Zeit, es geht an der Kasse super voran, man spart sich Personalkosten, das heißt, ist eigentlich eine tolle Situation (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). Was passiert aber mit den eingesparten MitarbeiterInnen? Und wenn man sich Studien anschaut von angesehenen Unternehmen Oxford University, Deloitte, A.T. Keamy, die zeigen, dass in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten bis zu 50 % der Arbeitsplätze durch Automatisierung verlorengehen werden. Da gibt es unterschiedliche Wahrscheinlichkeiten zum Beispiel, um bei diesem Beispiel der Kassiererin oder der Kassensysteme zu bleiben, finden sich zum Beispiel Kassiererinnen und Kassensysteme bei einer 97%-igen Wahrscheinlichkeit, dass diese durch Automatisierung ersetzt werden. Manche Forscher sehen darin ja kein Problem, so wie man es damals bei den Eisenbahnen oder bei der Dampfmaschine gehabt hat, gibt es halt eine wirtschaftliche Verlagerung, so wie es damals war, der Kutscher, der Droschkenfahrer wird halt irgendwie in die Eisenbahnindustrie gehen und das Ganze hat sich erledigt. Wenn man sich das aber heutzutage anschaut in einer globalisierten Welt, die Kassiererin wird jetzt vielleicht nicht unbedingt sich umschulen lassen in die Roboteringenieurskategorie oder wir werden auch nicht in Österreich direkt jetzt live in die Roboterbranche einsteigen können und hier Geräte und automatisierte Systeme produzieren können, weil das großteils im Ausland passiert. Dementsprechend haben wir, glaube ich, also allein aus Österreich große Herausforderungen, denen wir uns stellenmüssen, wir haben arbeitsmarktpolitisch haben wir Menschen, die mit dieser Automatisierung dann umgehen, wenn die möglicherweise ihren Job verlieren werden, die Weiterbildungen machen müssen, die Umschulungen machen müssen, die eine gewisse finanzielle Sicherheit brauchen werden. Wir haben wirtschaftspolitisch sicher Überlegungen, wie man mit Betrieben umgeht, die einen ganz hohen Automatisierungsgrad haben. In den 80er-Jahren ist damals schon über eine Wertschöpfungsabgabe gesprochen von Herrn Dallinger, wenn ich mich nicht täusche, von der SPÖ, 2015 hat auch der Bundespräsidentschaftskandidat der SPÖ, der Herr Hundstorfer, die Maschinensteuer wieder einmal kurz angesprochen und zur Diskussion gebracht. Über Automatisierungsabgaben oder Automatisierungsdividenden wird in den letzten Jahren häufiger gesprochen und man wird vielleicht sogar schrittweise über einen grundlegenden Umbau und wir haben das heute auch schon kurz einmal thematisch andiskutiert, über einen grundlegenden Umbau von Sozial- und Steuersystemen nachdenken müssen, vielleicht sogar hin bis zu einem bedingungslosen Grundeinkommen, das vielleicht durch andere Abgaben finanziert werden könnte. Alle Fragen werden wir im Grazer Gemeinderat sicher nicht beantworten können, aber ich glaube, es ist unsere Aufgabe, vor allen im Großraum Graz sich auf diese bevorstehende Entwicklung vorzubereiten und sich genau anzuschauen, was hier passiert, um frühzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen, sei es wirtschaftspolitisch, bildungspolitisch, sozialpolitisch oder arbeitsmarktpolitisch. Daher stelle ich im Namen der Piratenpartei folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat ersucht den Bürgermeister der Stadt Graz, die im Motivenbericht beschriebene Problemstellungen an geeigneter Stelle unter möglichst breiter Einbindung aller relevanten Fachbereiche von Stadt und Land, Interessensvertretungen wie AMS, AK, WK etc., sowie politischen Vertretern zu diskutieren. Die Ergebnisse sollen dem Grazer Gemeinderat bekanntgemacht werden, um daraus Empfehlungen beziehungsweise einen Maßnahmenplan für Graz ableiten zu können, der die Stadt bestmöglich auf zukünftige Entwicklungen vorbereitet. Und ich bedanke mich bereits im Vorfeld für die Unterstützung bei dem Antrag von der ÖVP. Dankeschön. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Ich darf jetzt auch ein ehemaliges Mitglied des hohen Hauses hier in Graz begrüßen, Herrn Gunter Linhart, herzlich willkommen (Allgemeiner Applaus). GR. Mag. Krotzer zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuseherinnen und Zuseher, lieber Philip! Ein herzliches Dankeschön für diesen Antrag der sehr, sehr wichtig ist. Ich persönlich und viele von uns sind eigentlich sehr verwundert über die Tatsache, dass es eigentlich keine politische Debatte darüber gibt, was in den nächsten Jahren, Jahrzehnten sowieso, aber das wird früher kommen, als wir alle glauben, dass es darüber überhaupt keine Debatte gibt. Du schreibst da richtig davon, dass es 10.000 Arbeitsplätze geben wird, die ganz einfach wegfallen, du hast den Supermarktbereich genannt, Bankbereich ist zum Beispiel auch etwas, wo davon ausgegangen wird, dass von jetzt etwa 75.000 Beschäftigten das auf 50.000 runtergehen wird. Also in sehr, sehr vielen Bereichen, wo irrsinnig viele Jobs wegfallen werden und darüber müssen wir uns grundlegende Gedanken machen. Wir von der KPÖ sind große Befürworter des technischen Fortschritts, mit einem Wenn, und das wäre natürlich alles noch viel besser, wenn wir ein Wirtschaftssystem hätten, das den Menschen nutzt und wo nicht die Menschen dem Wirtschaftssystem zu dienen haben, weil dann könnte man hergehen und sagen, das ist ja großartig, wir brauchen all diese Arbeitsplätze nicht mehr, wir verkürzen die Arbeitszeit so weit, weil das gar nicht mehr notwendig ist, dass wir 40 Stunden in der Woche im Betrieb oder an der Kasse oder wo auch immer stehen, sondern sagen, wir setzen das runter und das ist toll. Allerdings, wir kennen auch die Rahmenbedingungen, die wir heute vorfinden, das wird so einfach nicht sein und es gibt zwei Möglichkeiten, diesem Fortschritt zu begegnen, das ist die reaktionäre Variante, das würde nachher auch bedeuten, dass breite Teile der Bevölkerung verelenden, weil sie keine Arbeitsplätze haben, weil es überhaupt keine Perspektive gibt. Wenn man nach Deutschland blickt, Hartz 4 ist ein Modell, das darauf antwortet und das ist die denkbar schlechteste Antwort und natürlich gibt es dann auch positive Antworten, die wir eben darin sehen wie von dir genannt, die Maschinensteuer oder Wertschöpfungsabgabe und natürlich auch, ganz klar, die Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich, um die bestehende Arbeit auszugleichen auf alle Beschäftigen und dass wir nicht die Situation haben, wie wir sie heute haben, dass die einen krank werden, weil sie keine Arbeit haben und die anderen werden krank, weil sie zu viel arbeiten müssen. Dankeschön (Applaus KPÖ und SPÖ) GR. Pacanda: Wenn ich das richtig gerechnet habe und alles beim Alten geblieben ist, dann schaut das ja recht gut aus für uns, dass wir eine, glaube ich, breite Diskussion zu diesem Thema bekommen, die auch wirklich, wie du es auch gesagt hat, Robert, einfach wichtig ist. Dankeschön. Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Mag. Frölich zum Antrag: Frau Vizebürgermeisterin, lieber Philip, Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen selbstverständlich diesem Antrag, auch der Dringlichkeit haben wir zugestimmt, diesem Antrag zu. Mir ist es nur wichtig, zwei Gedanken dazu festzuhalten. Wir müssen auch da richtig einordnen, worüber wir sprechen. Wir sprechen über eine Entwicklung, die letztendlich einen dieser berühmten Megatrends darstellt. Diese Megatrends sind, wie sie oft beschrieben wurden, Lawinen in Zeitlupe, die auf uns zukommen, denen wir uns nicht entgegenstemmen können, sondern aus denen wir das für uns herausholen müssen, was für uns und für unsere Zukunft gut ist. Diese Megatrends, diese Digitalisierung, diese Automatisierung hat tatsächlich und wird auch noch nachhaltig und komplex nicht nur unser ganzes Arbeitsumfeld, unser Lebensumfeld verändern, sondern da wird ganz sicher auch noch, ich möchte es fast als Blockbuster des Wandels bezeichnen und deshalb ist es mir wichtig, nicht diese Einzelprobleme so herauszupicken und zu sagen, naja da verlieren Menschen durch Terminals etc. ihre Arbeitsplätze. Ich denke da an viele hervorragende Unternehmen, wenn ich so schnell nachdenke, König Maschinen, Weltmarktführer für Bäckereimaschinen oder vor den Toren der Stadt Knapp Logostics, wir haben Spin Offs von der TU, die im Hightech-Bereich mit 97% Exportquote Mikrochips herstellen, wir haben ja einen Benefit aus den Entwicklungen auch, worum geht es? Wir haben, glaube ich, den richtigen Schritt gemacht von rauchenden Schloten zu rauchenden Köpfen, Stichwort FH in Eggenberg, wo heute Menschen in Berufsbildern ausgebildet werden, die schon Zukunftschancen mit diesen Ausbildungen haben und wo auf dieser Veränderung, auf dieser langfristigen Veränderungswelle auch Menschen in Zukunft gute Berufschancen haben werden. Ich möchte durchaus auch auf die Stadt Graz reflektieren, ich bin stolz darauf, Stichwort Automatisierung, dass wir Parkscheinautomaten haben, die solarbetrieben sind und nicht irgendwelche Schaffner oder Trafikanten, die uns Zettel verkaufen, ich bin stolz auf eine hochmoderne Verwaltung, wo wir nicht Kanzleien sehen und Papierakte, sondern wir haben Aktentracking, wir haben digitalen Akt, darüber müssen wir auch nachdenken, wenn wir das Thema ansprechen. Die ganze Berufswelt ist eine, die sich in Veränderung befindet, das ist gar keine Frage und die von mir angesprochenen Megatrends werden auch in Zukunft Veränderungsprozesse auslösen, die wir nicht ausschließlich negativ sehen sollen, sondern denen wir uns stellen müssen und ich glaube, dass dazu die von dir vorgeschlagenen Diskussionen, Gespräche auf einer breiten Ebene sehr gut beitragen, die thematisieren, aber durchaus mit dem Erkennen, dass wir nicht das Ziel haben, einen Glassturz vor diesen Lawinen in Zeitlupe über Graz darüberzustülpen. Dankeschön (Applaus ÖVP). GR. Mag. Haßler: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Philip! Auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön für deinen Antrag. Die Arbeitnehmerinteressensvertretungen beschäftigen sich ja schon sehr intensiv mit diesem Thema, gibt ja auch schon, glaube ich, eine Menge an Literatur zu diesem Thema, auch Enqueten hat es im Rahmen der AK usw. schon gegeben und im kommenden Jahr, wo in der Steiermark wieder die Gewerkschaftsgremien neu aufgestellt werden, wird das auch das Schwerpunktthema schlechthin sein und ein erster Vorstoß vom steirischen Vorsitzenden, der noch einmal das Wort Wertschöpfungsabgabe in den Mund genommen hat, hat ja schon entsprechende Reaktionen der Wirtschaft hervorgerufen. Ich bin beim Kollegen Frölich, dass wir uns nicht fürchten müssen, aber ich glaube, die Schlussfolgerung daraus ist ein bisschen eine andere. Ich fürchte mich auch nicht, ich freue mich schon drauf, wenn ich nicht mehr 40 Stunden, sondern vielleicht nur mehr 30 Stunden arbeiten muss. Ich brauche halt nur eine Maschine, die den Verdienst, den sie da erwirtschaftet, nicht nur beim Unternehmer abliefert, sondern auch bei mir ein bisschen abliefert, damit ich meine Freizeit genießen kann und dadurch bestehe ich auch nicht darauf, dass es Wertschöpfungsabgabe heißt, es könnte auch Freizeitzuschussabgabe heißen oder wie auch immer. Also ich bin da völlig offen bei der Formulierung, wichtig wird sein, dass wir unsere generellen Gesellschaftssysteme umstellen. Ich habe schon beim Rechnungsabschluss gesagt, es kann nicht sein, dass wir alles an die Lohnquote koppeln, wo die Lohnquote bald vielleicht unter 50 % ist, das heißt, wir müssen da einfach andere Parameter ins Spiel bringen, damit überhaupt noch Arbeit stattfinden kann und es kann nicht sein, dass die Schere immer weiter auseinandergeht und wenn wir da nichts tun, dann würde das der Fall sein. Deshalb ein wichtiger Input und die erste Gelegenheit, darüber zu reden, wird am 28.4. sein, wo die Frau Vizebürgermeisterin ja schon zum Thema Arbeit und Beschäftigung eine Veranstaltung geplant hat. Wenn der Herr Bürgermeister auch daran teilnimmt, hat er die erste Gelegenheit, dort sich auch schon einzubringen. Danke (Applaus SPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viel Überraschung ist nicht mehr möglich, glaube ich, das meiste ist gesagt. Auch wir stimmen dem zu, es ist ein wichtiges Thema, Politik ist gefordert, Politik muss da hinschauen, mitgestalten und um nicht alles vorwegzunehmen, weil ich nicht ganz so lange reden will wie die Vorredner, aber ein paar Schlagworte noch dazu. Ich glaube, es geht eindeutig um gesellschaftlich notwendige Arbeit, um so etwas muss man schauen, es geht ganz stark um eine Bildungssystem, Bildungsreform, Bildungsgestaltung. Ich glaube, in einer noch stärker technologisierten Welt wird das halt auch immer wichtiger werden, da wird man hinschauen müssen und technischer Fortschritt findet immer statt, es wird irgendwann zu Arbeitszeitreduktionen kommen müssen und es wird eh gesehen, es ist eh positiv. Allerdings eines muss ich schon dazusagen, Arbeitslosigkeit ist die dümmste Form einer Arbeitszeitreduktion, da müssen wir uns neue Dinge überlegen und darüber sollte man nachdenken (Applaus KPÖ, SPÖ und Grüne). GR. Pacanda: Ihr wisst, dass ich sehr effizient auch sein kann und mich an ein kurzes Schlusswort auch binden kann. Ich freue mich nur über eines und ich glaube, das ist das Wichtige. Auf der einen Seite, man erkennt Veränderung, man hat ein bisschen eine Gefahr oder eine Angst davor und ich glaube, das Wichtige ist, dass wir das als Chance nutzen können und auch für alle dann eine Chance nutzen, damit wir da was verändern. Mehr sage ich auch nicht dazu. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Lärmschutzwand für die Freie Waldorfschule Graz-St. Peter GR. Mag. Fabisch stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Im Zuge des Straßenausbaus der St.-Peter-Hauptstraße 2017 fürchtet die dort gelegene Freie Waldorfschule eine stärkere Belastung durch den KFZ-Verkehr. Der derzeitige Zaun mit Well-Eternit wird wohl dann noch weniger Schutz vor dem steigenden Verkehrslärm bieten. Der Wunsch der Schule nach Errichtung einer Lärmschutzwand scheint durchaus gerechtfertigt, schließlich handelt es sich um eine Schule mit Öffentlichkeitsrecht, zugleich Arbeitsstelle für über 400 LehrerInnen und SchülerInnen. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, sich bei der Stadt Graz und beim Land Steiermark für die dringend benötigte Lärmschutzwand für die Freie Waldorfschule in St. Peter einzusetzen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Spielbetrieb Gaswerkstraße 3 GR. Mag. Fabisch stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Anfang dieses Jahres eröffnete in der Gaswerkstraße 3 ein Automatensalon der PAEntertainment & Automaten AG unter dem Namen „Casino Joker’s“. Laut § 10 Steiermärkisches Glücksspielautomaten- und Spielapparategesetz 2014 (StGSG) müssen als Mindestabstand zu Kindergärten, Schulen, Schülerheimen, Horten, Jugendheimen, Jugendherbergen, Jugendzentren sowie Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservices mindestens 150 m Gehweg gegeben sein. Dem Bewilligungsantrag ist gem. § 11 StGSG eine Erklärung zur Einhaltung der Abstandsbestimmungen nach § 10 Abs. 3 beizulegen, welche bei begründetem Zweifel durch ein Gutachten zu ergänzen ist. Weiter muss eine planliche Darstellung der Grundrisse des Automatensalons mit Angabe der Raumnutzung der Nutzflächen beigeschlossen werden. Wie aus Rückfragen bei der Abteilung A3 (Referat Veranstaltung) bei der Landesregierung zu erfahren war, wurde der Eingang des Automatensalons – weil der Abstand ursprünglich nicht gepasst hat - auf die Rückseite, zum Parkplatz hin, verlegt, um die 150 m, die man zu Fuß zwischen den beiden Einrichtungen zurücklegen muss, formal zu erfüllen. Zwischen dem Kindergarten und besagtem Automatensalon in der Gaswerkstraße liegt aber auch das Kinderbad der Stadt Graz, welches formal zwar bei der Abstandsregelung nicht berücksichtigt werden muss. Trotzdem wäre es Sache der Stadt Graz, die ja auch Eigentümerin des Bades ist, gewesen, beim Land gegen die Genehmigung einzutreten. Schließlich muss die Standortgemeinde gemäß § 11 Abs. 4 StGSG vor der Erteilung der Bewilligung gehört werden. Bekannt ist, dass die Präsidialabteilung im konkreten Fall in der Sache involviert war. Daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Hat die Stadt Graz vor Genehmigung des Automatensalon-Standortes in der Gaswerkstraße 3 eine Stellungnahme abgegeben und wenn ja, mit welchem Inhalt? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Sanierung des Spielplatzes im Schererpark GR. Sikora stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Im Frühjahr 2007 startete das vom Jugendamt und der Abteilung Grünraum beauftragte BürgerInnenbeteiligungsprojekt Graz Schererpark. Am 17. Mai 2008 wurde es mit einem Siedlungsfest im Park erfolgreich abgeschlossen. Anlass für das „Beteiligungsprojekt Schererpark“ waren Vorfälle und Beschwerden rund um das Siedlungsgebiet in der Schererstraße, Bezirk Wetzelsdorf, die sich gehäuft hatten und den zuständigen verantwortlichen AmtsvertreterInnen zugetragen wurden. Es handelte sich dabei vorrangig um kontinuierlich auftretende Vandalismusschäden im Park, für die die dort wohnhaften Jugendlichen verantwortlich gemacht wurden. Ein eigens ins Leben gerufenes Projektteam konzipierte ein Beteiligungsprojekt mit dem Ziel, durch BürgerInnenbefragungen und BewohnerInnenbeteiligung die Ursachen für die Unzufriedenheit und Problemlage zu eruieren und in gemeinschaftlichen Aktionen mit BewohnerInnen und den zuständigen Ämtern Verbesserungen anzudenken und umzusetzen. Die BewohnerInnen rund um den Schererpark sollten ermutigt, aktiviert und unterstützt werden, an der Gestaltung ihres nahen Lebensumfeldes aktiv mitzuwirken und so ihre Verantwortung für bestimmte Lebensbereiche des öffentlichen Raums übernehmen. Im Zuge dieses Projektes wurde zusammen mit den AnrainerInnen ein für alle Altersklassen attraktiver und zeitgemäßer Spielplatz konzipiert und umgesetzt. Nun jedoch häufen sich wieder Beschwerden über die Unbespielbarkeit des Spielplatzes. Spielgeräte sind mittlerweile in die Jahre gekommen, für Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mangelt es an attraktiven und zeitgerechten Spielangeboten. Der Schererpark macht eigentlich zur Zeit einen sehr heruntergekommenen und hässlichen Eindruck, ein Platz nicht unbedingt zum Verweilen. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, die zuständigen Stellen zu beauftragen, dass einerseits eine Sanierung des Spielplatzes der Wohnsiedlung Schererpark ins Auge gefasst und auch rasch umgesetzt werden kann? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Mountainbike-Initiative/Öffnung der Forststraße GR.in Mag.a Bauer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Erholung und Freizeitsportarten sind für die Grazerinnen und Grazer wichtig. Insbesondere haben Radfahren und Mountainbiken eine Vielzahl von neuen Anhängern gefunden. Das Ausüben dieser Sportarten abseits öffentlicher Straßen, bspw. auf Wald- und Forstwegen, stellt aber ein enormes Problem dar, weil nach dem Forstgesetz das Befahren des Waldes einschließlich der Forststraßen oder sonstigen Waldwege ohne Zustimmung des Waldeigentümers bzw. Forststraßenerhalters nicht erlaubt ist. Wer dies dennoch tut, begeht eine Verwaltungsübertretung, welche für das allgemeine unzulässige Befahren einer gesperrten Forststraße mit € 730,-- oder mit Arrest bis zu einer Woche oder das unbefugte Radfahren im Wald mit € 150,-- zu bestrafen ist. Die Zustimmung zur Betretung der Waldwege und Forststraßen über § 33 Forstgesetz hinaus kann einzelnen Personen oder auch der Allgemeinheit erteilt werden. Oft geschieht dies auf Initiative von Tourismusverbänden, die neben den Freizeitsportlern ein großes Interesse an der Zugänglichkeit des Waldes bzw. der Forststraßen für Mountainbiker haben. Das Radfahren ist dann im Rahmen dieser Zustimmung erlaubt. Auf der Homepage des Steiermark Tourismus werden die Wälder in der Steiermark besonders beworben: "Die ältesten Bäume der steirischen Wälder sind vielleicht mehrere hundert Jahre alt, ihre Stämme von Moosen überzogen, daneben junge und ältere Nachkömmlinge. Doch was es genau beim Waldausflug in diesen Naturwäldern zu bestaunen gibt, ob Zirbe oder Buche, ob Schwarzstorch oder Tannenhäher, liegt an ihrer Wahl. Der Bogen spannt sich vom Auwald in der Südsteiermark bis zu den Lärchen-Zirbenwälder in knapp 2.000 Meter Seehöhe. Genießen Sie die Ruhe und tanken Sie neue Kraft bei einem Ausflug in die steirischen Wälder." Wälder sind wunderbar, nur leider hat es in den letzten Jahren vermehrt Nutzungsbeschränkungen durch Judikat und Gesetz gegeben, die Erholungssuchende, wenn es über das Wandern hinausgeht, zurückdrängen. Derzeit gibt es in Österreich vertraglich freigegebene Strecken für das Radfahren; Tourismusverbände und/oder Bundesländer bezahlen dafür den Waldeigentümern eine Benützungsgebühr. Von den rund 120.000 Kilometern Forststraßen ist nur ein geringer Teil offiziell befahrbar. So sind in der Steiermark offiziell 13 Mountainbike-Touren ausgewiesen, zwei davon für Graz und Graz-Umgebung: - Teichalm, Hochlantsch und - Grazer Bergland-Tour: durch das Grazer Bergland mit dem Naturpark Almenland oder dem Schöckl. Es gilt, die Erholung im Wald allen und auch den verschiedenen Sportarten zugänglich zu machen; auch hier in Graz. Speziell auch das Mountainbiken gewinnt zunehmend an Attraktivität, für immer mehr Menschen ist es DAS Sport- und Freizeiterlebnis; und Regionen, die auf Naherholung, Sport und Tourismus setzen, sind dementsprechend gefordert, hier Akzente zu setzen und entsprechende Angebote und Möglichkeiten zu schaffen. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Sind Sie bereit, an die zuständigen Abteilungen/Institutionen heranzutreten und eine Mountainbike-Initiative in Auftrag zu geben bzw. anzuregen, die in einem ersten Schritt eine Auflistung jener Forststraßen und -wege in Graz und im unmittelbaren Umland beinhaltet, die für das Mountainbiken in Frage kämen und mit deren EigentümerInnen Gespräche betreffend eine Öffnung aufgenommen werden sollten. Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Sanierung Tegetthoff-Denkmal GR. Grossmann stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Es sollte wohl kein Zweifel darüber bestehen, dass die Sanierung des Tegetthoff-Denkmals als eine Notwendigkeit anzusehen ist. Sich der eigenen Vergangenheit zu stellen, heißt den Lauf der Geschichte, gesellschaftliche und soziale Entwicklungen verstehen zu wollen. Auch und ganz besonders in Zusammenhang mit historischen Persönlichkeiten und historischen Ereignissen gilt es, Ursachen, Anlässe, Wirkung und Folgen sehr genau zu trennen, nicht in plumpen Populismus und Schwarzweiß-Denken zu verfallen. In Zusammenhang mit der historischen Persönlichkeit von Wilhelm von Tegetthoff kann eine solche Beurteilung nur klipp und klar lauten: Mit faschistischem, rechtsextremen nationalsozialistischem Gedankengut haben weder Laufbahn noch Person auch nur irgendetwas zu tun, wie auch Dr. Gerhard Dienes im Zuge einer Veranstaltung über die Geschichte des Tegetthoff-Denkmales erst kürzlich sehr eindrucksvoll darlegte. Doch genau darin liegt das Dilemma der derzeit laufenden Diskussion: In Unkenntnis über Persönlichkeiten bzw. Fakten wird hier ein höchst bedenkliches Bild gezeichnet, indem zwischen der Person Tegetthoff und der Geschichte des Denkmals nicht getrennt wird. Doch demgegenüber wäre genau dieses Spannungsfeld eine große Chance, sich offensiv damit auseinanderzusetzen, wie historische Persönlichkeiten in bestimmten Epochen für ideologische Zwecke vereinnahmt wurden: Damit hätte Denkmalkunst im öffentlichen Raum eine besondere Bedeutung, eine sehr gewichtige Aufgabenstellung. So könnte etwa – analog zu einem vergleichbaren, vom ehemaligen Rektor Helmut Konrad initiierten Beispiel auf der Uni Graz – der Sockelkörper des Tegetthoff-Denkmales mit dickeren Plexiglas-Platten ummantelt werden: Auf diesen sollte kurz und klar die Geschichte dieses Denkmals dargestellt werden, wobei Dr. Dienes sicher für einen Textvorschlag zu gewinnen wäre. Das wäre ein Projekt, das insofern für Nachhaltigkeit steht, als damit sowohl den Jugendlichen der angrenzenden Schulen als auch der Bevölkerung insgesamt wesentliche historische Ereignisse und gesellschaftliche Entwicklungen nahegebracht werden könnten. Namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs stelle ich daher an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Bist du bereit, auf die zuständigen Stellen in der Stadt Graz und im Besonderen auf die verantwortliche Kulturstadträtin einzuwirken, dass das Tegetthoff-Denkmal – ganz im Sinne des Motivenberichts und gemäß des darin geschilderten Vorschlages – zu einem nachhaltigen Mahnmal an historische Ereignisse und Persönlichkeiten ebenso wie zu einer warnenden Erinnerung für ideologische Vereinnahmungen derselben wird. Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Am 25. Jänner 2016 habe ich bei der Agrarbezirksbehörde Steiermark, Herrn xxxx, in Leoben eine Eingabe nach dem Umweltinformationsgesetz mit folgendem Titel gemacht: Antrag auf Herausgabe von Umweltinformationen betreffend Auer-Weingarten – Gutachten mit der GZ 1LA-032 (oder GZ 1LA-32) zur GZ A17-043943/2014 vom Oktober 2014. Meine Eingabe wurde von xxxxx, dem Autor des o.g. Gutachtens und Sachverständiger im Verfahren, noch am selben Tag an Herrn xxxx, Stadt Graz, per E-Mail weitergeleitet. In seinem E-Mail, das ich in cc erhalten habe, ersucht er um Rückmeldung, ob er mir das Gutachten (agrartechnische Stellungnahme) übermitteln darf bzw. fragt nach, wie weiter verfahren werden soll. Seit dem 25. Jänner 2016 habe ich in dieser Angelegenheit keine Informationen erhalten und meine Eingabe ist leider bis heute unbeantwortet. Im §5 „Mitteilungspflicht“ des steirischen Umweltinformationsgesetzes ist im Punkt (2) festgehalten: (2) Wird das Begehren an eine informationspflichtige Stelle gerichtet, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, so hat sie es, falls ihr bekannt ist, dass eine andere informationspflichtige Stelle über die Informationen verfügt, möglichst rasch an diese weiterzuleiten oder den Informationssuchenden/die Informationssuchende auf andere ihr bekannte informationspflichtige Stellen hinzuweisen, die über diese Informationen verfügen könnten, sofern dies sachlich geboten ist oder im Interesse des/der Informationssuchenden liegt. Der/Die Informationssuchende ist von der Weiterleitung seines/ihres Begehrens jedenfalls zu verständigen. Dies ist per Mail an Herrn xxxx und mich am 25.01.2016 erfolgt. Weiters ist im § 5 des UIG festgehalten: (6) Dem Begehren ist ohne unnötigen Aufschub unter Berücksichtigung etwaiger vom/von der Informationssuchenden angegebener Termine, spätestens aber innerhalb eines Monats zu entsprechen. Kann diese Frist auf Grund des Umfanges oder der Komplexität der begehrten Information nicht eingehalten werden, besteht die Möglichkeit, diese Frist auf bis zu zwei Monate zu erstrecken. In diesem Fall ist der/die Informationssuchende von der Verlängerung der Frist unter Angabe von Gründen so bald wie möglich, spätestens jedoch vor Ablauf der einmonatigen Frist zu verständigen. (7) Wird dem Begehren nicht entsprochen, so ist dies in der Verständigung zu begründen und der/die Informationssuchende über das Rechtsschutzverfahren (§ 8) zu unterrichten. Seit meiner Eingabe sind nun fast 3 Monate ohne Reaktion seitens der Grazer Behörde vergangen. Daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : 1.) Sind Sie bereit, dafür zu sorgen, dass die Grazer Behörden Eingaben gemäß dem steiermärkischen Umweltinformationsgesetz gemäß dem im UIG vorgesehenen Procedere und Fristen beantworten? 2.) Sind Sie bereit, dafür zu sorgen, dass meine Eingabe vom 25. Jänner 2016 beantwortet und mir das verlangte Gutachten (agrartechnische Stellungnahme) übermittelt wird? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Info-, Beratungs- und Begegnungszentrum für bettelnde Menschen und Grazer BürgerInnen – Aktivitäten seitens Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl GR.in Mag.a Polz-Watzenig stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Vor einem Jahr präsentierten Sie gemeinsam mit dem Menschenrechtsbeirat den Vorschlag, ein Info-Beratungs- und Begegnungscenter für bettelnde Menschen und Grazer BürgerInnen zu initiieren. Dieser Vorschlag wurde sowohl medial sehr positiv kommentiert als auch von politischen VertreterInnen anderer Bundesländer mit großem Interesse aufgenommen. Leider sind wir seit nunmehr einem Jahr der Realisierung keinen Schritt näher gekommen. Die Frage der Finanzierung einer solchen Einrichtung wurde von Ihnen an die Klubobleutekonferenz delegiert, die sich jedoch klar als nicht zuständig sieht und als informelles Gremium auch keinerlei Beschluss- oder Umsetzungskompetenz hat. Weiters verknüpften Sie die Umsetzung der Stelle mit der Bedingung einer Registrierungspflicht für bettelnde Menschen. Entsprechende Anläufe zu einer entsprechenden Novelle des Landessicherheitsgesetzes liefen jedoch – auch weil von der ÖVP auf Landesebene sowie dem Innenministerium nicht unterstützt – ins Leere. Bei dem Hin- und Herschieben der Verantwortung bleiben nach wie vor bettelnde Menschen auf der Strecke. Insbesondere bei der Einhaltung der Schul- und Kindergartenpflicht gibt es deutliche Defizite, die wohl auch mit mangelndem Engagement der Stadt in diesem so wichtigen Bereich zu tun. Letzte Woche wurde europaweit wieder der Tag der Roma begangen, und ja, die meisten bettelnden ArmutsmigrantInnen in Graz sind nach wie vor Roma. Deshalb fordere ich Sie, Herr Bürgermeister auf, endlich das Info- Beratungs- und Begegnungscenter für bettelnde Menschen und Grazer BürgerInnen umzusetzen. Der Zugang zu Bildungsangeboten bzw. die Einhaltung der Kindergarten- und Schulpflicht sind extrem wichtig, da sie Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe fördern. Auch hier sehen wir Sie als Bürgermeister, aber auch die StadträtInnen Schröck und Hohensinner, in der Verantwortung. Das angekündigte Beratungszentrum könnte auch hier eine Schlüsselrolle in der Vermittlung bilden. Weiters könnte ein solches Zentrum auch einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung bei Konflikten im öffentlichen Raum zwischen PassantInnen/Geschäftstreibenden etc. und bettelnden Menschen leisten. In diesem Sinne, sehr geehrter Herr Bürgermeister, richte ich an Sie folgende A n f r a g e : Welche Schritte werden Sie setzen, um die in ihrem Auftrag erarbeitete Lösungsstrategie für einen menschenrechtskonformen Umgang mit bettelnden Menschen einer Umsetzung näherzubringen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Programmgestaltung der Verwaltungsakademie der Stadt Graz GR.in Mag.a Polz-Watzenig stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Das Programm der Verwaltungsakademie der Stadt Graz umfasst auch 2016 wieder zahlreiche Angebote in den Bereichen Arbeitstechniken und Organisation, Persönlichkeit und Führung, Kommunikation und Interaktion, seelische Gesundheit und Informationstechnologie. Was aus unserer Sicht jedoch beim Seminarangebot nur unzureichend berücksichtigt wurde, ist die Tatsache, dass Graz eine zunehmend diverse Stadt ist, die auch unsere MitarbeiterInnen vor immer größere Herausforderungen stellt. Die Qualität einer Stadtverwaltung und ihrer Betriebe misst sich unter anderem an einen möglichst barrierefreien Zugang zu ihren Angeboten, wobei unter Barrierefreiheit hier nicht nur bauliche Maßnahmen zu verstehen sind, sondern auch die Frage, wie Menschen mit unterschiedlichen Sprachen, kulturellen Hintergründen, Alter, Bildungshintergründen etc. die städtischen Dienste und Angebote gut nützen können. In dem Maße, in dem die Stadt als Dienstleisterin für alle wahrgenommen wird, steigt auch die Zufriedenheit der BürgerInnen und die Identifikation mit der Stadt. Ein wesentlicher Schlüssel dazu liegt in der Fähigkeit der MitarbeiterInnen, mit einer zunehmend vielfältigen Bevölkerung gut und professionell umzugehen und Instrumente und Kompetenzen im Sinne des Diversity Managements zu kennen und in die eigene Arbeit zu integrieren. Dazu können und sollen die Fortbildungsangebote der städtischen Verwaltungsakademie einen wichtigen Beitrag leisten. Deshalb stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs heute an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, an Sie folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, die zuständigen Stellen mit einer Erweiterung des Programmes der Verwaltungsakademie der Stadt Graz im Sinne des Motiventextes zu beauftragen und in welcher Weise gedenken Sie hier vorzugehen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Schloßberglift GR.in Gmeinbauer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Jahreskarte für die Zone 101 um € 228,00 hat die Fahrgastzahlen immens in die Höhe schnellen lassen. Viele Grazerinnen und Grazer nutzen daher auch verstärkt das Angebot der Schloßbergbahn, um auf den Grazer Schloßberg zu gelangen. Im Gegensatz zur Schloßbergbahn ist der Lift nicht Teil des Verkehrsverbundes und damit gesondert tarifiert. Zur kombinierten Benützung beider Attraktionen stehen mehrere Ticketvarianten zur Verfügung, die auch Vergünstigungen beim Erwerb bieten. Jedoch ist es nicht möglich, an den Kassen der Schloßbergbahn nur das Ticket für den Schloßberglift zu lösen, weil man z.B. Besitzer einer Jahreskarte ist und daher keine Fahrkarte für die Bahn zu lösen hat, jedoch den Lift zum finalen Abstieg vom Schloßberg nutzen möchte. Zudem steht an der Bergstation des Schloßberglifts nur ein Münzautomat zur Verfügung, der weder Papiergeld noch Bankomat- bzw. Kreditkarte akzeptiert. Zur Benützung des Schloßberglifts stehen nur Tarife für Einzelfahrten zur Verfügung. Auch hier wäre ein Angebot für „Vielfahrer“ ganz im Zeichen der Kundenorientierung der Holding Graz Freizeit überlegenswert. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g : Die Holding Graz Freizeit bzw. die Holding Graz Linien werden daher im Sinne einer weiteren Qualitätssteigerung des Angebots ersucht zu prüfen: 1.) die Möglichkeit des Erwerbs auch nur des Tickets für den Schloßberglift an den Kassen der Schloßbergbahn, 2.) die Einführung von Wochen-, Monats- und Jahreskarten für den Schloßberglift sowie 3.) die Übernahme des Schloßberglifts in das System des Verkehrsverbundes. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Errichtung einer Spielstraße in St. Peter am Johann-Weitzer-Weg GR.in Potzinger, GR. Mag. Spath und GR. Stöckler stellen folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Graz trägt nach erfolgreicher Zertifizierung durch das Bundesministerium für Jugend und Familien den Titel „Familienfreundliche Stadt“. Erfreulicherweise gibt es in der Stadt Graz verkehrsberuhigte Flächen, wo Kinder und Jugendliche gefahrlos spielen können. Bewegung in frischer Luft, Spiel und Spaß mit anderen Kindern und Familien sind überaus wertvoll für das Wohlergehen unserer Kinder. Am Johann-Weitzer-Weg wurde vor einigen Jahren durch das Aufstellen von Blumentrögen dank der Unterstützung des damaligen Verkehrsstadtrates DI Dr. Gerhard Rüsch der Autoverkehr auf eine Anrainerzufahrt beschränkt. Leider gibt es ständig Beschwerden der Anrainer wegen rücksichtsloser Motorradfahrer, die das Fahrverbot missachten und somit spielende Kinder gefährden. Daher gibt es den dringenden Wunsch der Anrainer nach einer zusätzlichen Absicherung des Spielbereichs. Der kleine Spielplatz zwischen den Häusern 12 und 14 der Siedlung wird bald aus allen Nähten platzen – es gibt zahlreichen Nachwuchs. Viele Familien wünschen sich in diesem Bereich eine Spielstraße. Die ÖVP-Fraktion ersucht daher die zuständigen Stellen der Stadt Graz, die Möglichkeiten für die Realisierung einer Spielstraße am Johann-Weitzer-Weg zu prüfen. Deshalb stellen wir namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, Realisierungsmöglichkeiten für eine Spielstraße am Johann-Weitzer-Weg in Graz-St. Peter zu prüfen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Kindererholungsaktion 2016 – Ersuchen um Zuzahlung seitens der GKK GR.in Potzinger stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Heute hat der Grazer Gemeinderat den Richtlinienbeschluss gefasst, die Kindererholungsaktion des Amtes für Jugend und Familie auch heuer wieder zu ermöglichen. Spiel, Spaß und Sport in frischer Luft in Gemeinschaft mit Gleichaltrigen soll für alle Grazer Kinder und Jugendliche möglich sein. Auch bei geringem Einkommen der Eltern soll kein Kind ausgeschlossen sein. Jahrelang hat auch die Steiermärkische Gebietskrankenkasse im Sinne der Gesundheitsförderung für bedürftige Familien einen finanziellen Zuschuss geleistet, der leider eingestellt wurde. Da die GKK sich erfreulicherweise finanziell wieder konsolidiert hat, scheint es angemessen, die Zuzahlung zur Kindererholungsaktion wieder aufzunehmen. Das Amt für Jugend und Familie möge mit einem entsprechenden Ersuchen an die GKK herantreten. Daher stelle ich namens der ÖVP-Fraktion folgenden A n t r a g : Das Amt für Jugend und Familie wird ersucht, möglichst rasch an die zuständigen Verantwortungsträger der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse mit dem dringenden Anliegen herantreten, die finanzielle Förderung der Kindererholungsaktion im Sinne der Gesundheitsförderung wieder aufzunehmen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Anbindung der Styriastraße an A2Z GR. Mag. Gerhard Spath, GR.in Potzinger und GR. Stöckler stellen folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Als eines der wenigen großen Gewerbegebiete der Stadt hat sich der Standort Messendorf (Industriepark Messendorf) zu einem wichtigen Wirtschaftszentrum für Zulieferfirmen für den Autocluster entwickelt, in dem rund 5.000 Menschen täglich arbeiten. Wie in den Medien zu lesen war, hat Magna Steyr neue Aufträge an Land gezogen. Magna-Europa-Präsident Günther Apfalter bestätigte in einem Interview, dass mit den neuen Aufträgen von BMS und Jaguar künftig wieder mehr als 200.000 Autos pro Jahr im Grazer Magna-Werk gefertigt werden sollen, was wiederum eine immense Steigerung der Lkw-Fahrten in den Industriepark Messendorf bedeutet. Das Temmel Logistic Center (TLC) hat bei der Stadt Graz bereits eine Bauverhandlung für zwei große Hallen am Industriegebiet Messendorf beantragt. Mit den Firmenstandorten Elektroautohersteller Tesla, das Styria-Druckzentrum, dem DHL-Stützpunkt, der Akademie der Wissenschaften, der Neuroth-Zentrale und zahlreichen weiteren Unternehmen ist der Industriepark Messendorf zum zweitgrößten Industriezentrum der Stadt Graz gewachsen. Um den Anforderungen eines leistungsfähigen Industriestandortes gerecht zu werden, ist nun der nächste Schritt nötig – der direkte Anschluss an den Autobahnzubringer A2Z. Damit würde nicht nur die dort angesiedelte Wirtschaft gefördert, auch die Anrainer würden entlastet, da sich das Verkehrsaufkommen beruhigen würde. Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stellen wir daher folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz möge mit der ASFINAG und den zuständigen Stellen des Bundes und des Landes in Verhandlung treten, um einen direkten Anschluss des Industrieparks Messendorf an die A2Z zu errichten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Allee-Baum-Initiative GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Graz hat eine große Vielfalt im Baumbestand. Das ist sehr schön, aber leider nur wenigen Menschen bekannt. Denn wer nicht gerade mit einem botanischen Ratgeber unterwegs ist, kann die meisten Bäume gar nicht erkennen und zuordnen. Das ist schade, denn der Erfahrung nach haben nicht nur Kinder lebhaftes Interesse daran, was in ihrer Umwelt wächst (und ob man das vielleicht auch essen kann), und Umweltbildung sorgt bekanntlich für besseren Umgang mit der nun bekannten Natur. Das Interesse an der Natur wird meist vor Ort, im Vorbeigehen, geweckt. Daher wäre es ideal, diesem Interesse gleich vor Ort zu begegnen. Mit so genannten Alle-Baum-Initiativen wurde bereits in einigen Städten begonnen, die städtische Baumvielfalt auf Schildern vor Ort zu benennen und zu erklären. Diesem Beispiel sollte die Stadt Graz folgen und vor allen Dingen an Orten wie in der Nähe von Bus- und Bimhaltestellen, wo Leute Zeit haben zum Lesen, Infotafeln zu Bäumen aufstellen. Neben Beschilderung im Stadtraum sollte auch ein besonderes Augenmerk auf den Schlossberg gerichtet werden. Dessen besondere Botanik ist in vielen Reiseführern beschrieben, kann aber vor Ort kaum nachvollzogen werden. Hier wäre eine Idee, einen Baumpfad zu beschildern und auszuweisen, den man in der Folge dann auch touristisch bewerben könnte. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats Graz werden aufgrund der im Motivenbericht angeführten Gründe ersucht, die Beschilderung von Grazer Stadtbäumen mit Infotafeln zu forcieren und einen Baumpfad auf dem Schloßberg zu errichten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Bildungspass für AsylwerberInnen GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Bildung ist eines der wichtigsten und wertvollsten Mittel zur Integration von AsylwerberInnen, aber auch die Gewährung von Mobilität, die AsylwerberInnen eine aktive Teilnahme am täglichen Leben ermöglicht. Die Stadt Wien hat in ihrem jüngst verabschiedeten Programm „Start Wien“ diese beiden Aspekte kombiniert und setzt damit ein Zeichen positiver Vorbildwirkung in puncto Integration, dem die Menschenrechtsstadt Graz nicht nachstehen sollte. Auch sie sollte die baldmöglichste Schaffung eines „Bildungspasses“ anstreben. Den „Bildungspass“ können AsylwerberInnen unabhängig vom Status ihres Verfahrens erhalten. In erweitertem Ausmaß werden in Kooperation mit Volkshochschulen Sprach- und Integrationskurse sowie weitere Basisbildungsprogramme angeboten. Die Teilnahme daran können und sollten sich Flüchtlinge in ihrem „Bildungspass“ bestätigen lassen. Damit die Fahrt zu diesen Kursen nicht zur meist untragbaren finanziellen Belastung wird, steht ihnen eine vergünstigte Monatskarte zum Preis von 4,- zur Verfügung. Aktuell ist die Situation in Graz so, dass AsylwerberInnen die Fahrten zu Sprachkursen selbst finanzieren müssen, was bei der geringen Höhe der Grundversorgung fast unmöglich ist. Sie müssen sich den Zugang zur Bildung entweder vom täglichen Bedarf absparen oder auf private Spenden zurückgreifen (einige Grazer Gaststätten haben einen Spendenpool für Streifenkarten eingerichtet). Anerkannten AsylwerberInnen wird die Fahrt zu Sprach- und Integrationskursen durch Ticketpools der Trägerorganisationen, wie beispielsweise der Caritas, ermöglicht. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats Graz werden aufgrund der im Motivenbericht angeführten Gründe ersucht, die Einführung eines Bildungspasses für AsylwerberInnen zu forcieren, der eine vergünstigte Monatskarte zum Preis von 4,- beinhaltet. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Nachhaltige Einkaufspolitik der Stadt Graz GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Nachhaltiges Einkaufen ist im Trend. „Cradle to Cradle“, zu Deutsch „Von der Wiege zur Wiege“ war als Konzept nachhaltigen Wirtschaftens schon mehrmals Thema der Design-City Graz und wird als Zukunftshaltung gegen das vermehrte Müllaufkommen gewertet. Doch Konzepte zur Nachhaltigkeit gehen nur auf, wenn sie auch umgesetzt werden. Die öffentliche Hand sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen. So geschehen in der Stadt Hamburg, die für alle ihre öffentlichen Ämter einen vorbildlichen Leitfaden für nachhaltiges Einkaufen herausgegeben hat. Der beinhaltet unter anderem ein Abgehen von Kapsel-Kaffee, der nicht nur in der Anschaffung wesentlich teurer ist, sondern vor allen Dingen für ein hohes Aufkommen an schädlichem und schwer recyclebarem Aluminium-Müll sorgt. Auch Graz sollte diesem positiven Beispiel folgen und damit wiederum ein gutes Beispiel für die Bevölkerung abgeben. Aufgrund der hohen öffentlichen Wirkung sollte daher zunächst bei öffentlichen Empfängen auf das Anbieten von Kapsel-Kaffee und Getränken in Einwegverpackungen verzichtet werden. In Folge sollte sich dieses Verhalten aber auch in allen Ämtern durchsetzen. Das in den hippen Designstädten der Welt, z.B. Berlin und Montreal, gerade Omas Filterkaffee wieder als der neueste Trend gilt, könnte für die Stadt Graz als Design-City ein zusätzlicher Anreiz sein. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats Graz werden aufgrund der im Motivenbericht angeführten Gründe ersucht, einen Leitfaden mit dringlichen Empfehlungen für nachhaltiges Einkaufen mit Geldern der Stadt herauszugeben sowie eine „Verabschiedung“ von Kapsel-Kaffeemaschinen bis Ende des Jahres 2016 anzustreben. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Lustbarkeitsabgabe für Maturabälle GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Wie viele Eltern aus eigener Erfahrung wissen, werden mittlerweile schon ab der 6. Klasse in Gymnasien Beträge einbezahlt, um die Finanzierung des zwei Jahre später geplanten Maturaballs zu gewährleisten. Dies ist für viele Klassen die einzige Möglichkeit, die zu erwartenden hohen Kosten für die erfreulichste Veranstaltung im Laufe ihres Schullebens aufzubringen. Denn für viele Maturaklassen werden die Maturabälle immer mehr zur Kostenfalle. Eine horrende Saalmiete und dazu noch zusätzliche Ausgaben für Band, Disco, Security, Feuerwehr, Rettung usw. müssen getätigt werden. Darüber hinaus hebt die Stadt Graz auch die sog. „Lustbarkeitsabgabe“ ein, die lt. Abteilung für Gemeindeabgaben derzeit 17,36 Prozent der Eintrittsgelder beträgt. Die Stadt hätte die Möglichkeit, durch eine Änderung der Lustbarkeitsabgabeordnung eine Senkung dieser Abgabe und damit der Gesamtkosten für Maturabälle zu bewirken. Die Grundidee eines Maturaballs war und ist es, eine Einkommensmöglichkeit für die Schülergemeinschaft zu schaffen, um eine Maturareise finanzieren zu können. Die Stadt sollte dabei ihre größtmögliche Unterstützung der angehenden Maturantinnen und Maturanten nicht verweigern. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz überarbeiten die Grazer Lustbarkeitsabgabeordnung mit dem Ziel, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben des Landesgesetzes eine Senkung der Lustbarkeitsabgabe oder die gänzliche Befreiung von Maturaball-Veranstaltungen von dieser Abgabe zu erreichen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Maßnahmen für mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum GR.in Heinrichs stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Verschmutzung unserer Stadt mit Abfällen aller Art und das achtlose Wegwerfen von Zigarettenstummeln im öffentlichen Raum sind immer wieder Thema in unserer Stadt. Auch ich selbst beschäftige mich bereits seit einiger Zeit mit dieser Problematik und habe zu diesem Thema seit 2014 mehrere Initiativen eingebracht. Mein letzter Antrag vom 22. Jänner vorigen Jahres betreffend Maßnahmen für mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum wurde jedoch bis heute nicht beantwortet. Deshalb erlaube ich mir, die Problempunkte abermals anzusprechen und meine Lösungsvorschläge nochmals zu deponieren. Vor allem die in den einzelnen Stadtteilen sehr unterschiedlich ausgeprägte Sauberkeit sehe ich kritisch. Wer behauptet, dass Graz jeden Tag frisch geputzt beginnen kann, muss der Auffassung sein, die Stadt Graz umfasse lediglich das Gebiet des unmittelbaren Stadtzentrums. Doch nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt entrichten regelmäßig ihre Abgaben zur Reinhaltung. Deshalb haben auch alle Grazerinnen und Grazer Anspruch auf Sauberkeit in ihren jeweiligen Stadtteilen. Es gibt erfreulicherweise eine App für Smartphones, und es gibt die 24-Stunden-Hotline der Holding Services im Falle von Problemen mit Verschmutzung. Jedoch können diese Hilfsmittel regelmäßige Kontrollen und Reinigungsarbeiten auf unserem Stadtgebiet nicht ersetzen. Die Grazer Ordnungswache führt zwar regelmäßige Kontrollen durch und weist Verursacher von Verschmutzungen auf ihr Vergehen hin. Für das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen kann auch eine Ordnungsstrafe von 10,- Euro verhängt werden. Allerdings kann eine Abmahnung der Verursacher nur dann erfolgen, wenn diese „in flagranti“ erwischt werden. Aus meinen Gesprächen mit Bediensteten der Ordnungswache weiß ich, dass so gut wie ausschließlich wiederum in den Zentren patrouilliert wird. Es stellt sich also die Frage nach einer Optimierung der Patrouillen auf unserem Stadtgebiet. Um der komplexen Verschmutzungsproblematik in unserer Stadt Herr zu werden, halte ich nur ein gezieltes Maßnahmenpaket für geeignet. So sollte einerseits die Routenplanung bei den Reinigungstouren der Holding und bei Ordnungswachepatrouillen neu überdacht werden, damit nicht nur unsere Zentren als Schmuckkästchen brillieren, sondern damit sich künftig jeglicher Stadtteil lebens- und besuchenswert darstellt. Eine meiner Meinung nach dringend notwendige Aufstockung des Reinigungspersonals ist offenbar derzeit im Budget nicht vorgesehen. Deshalb wäre eine Info-Kampagne für mehr Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Abfällen, zum Beispiel über die BIG, sinnvoll. Weiters könnten lustige Karikaturen an Haltestellen zur Bewusstseinsbildung beitragen. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : 1. Die zuständigen Stellen der Stadt Graz und der Beteiligungsreferent werden gebeten, gemeinsam mit VertreterInnen der Holding sowie der Ordnungswache eine Aktualisierung der Routenplanung zu erarbeiten, damit eine sinnvolle Verteilung der Reinigungstouren sowie der Ordnungswachepatrouillen auf dem gesamten Grazer Stadtgebiet erreicht werden kann. 2. Außerdem soll eine Info-Kampagne, z. B. über die BIG, in Kombination mit ermunternden Botschaften an den Haltestellen für mehr Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Abfällen durchgeführt werden Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Städtepartnerschaft Graz – Kobane GR. Mag. Krotzer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die nordsyrische Stadt Kobanê (Ain Al-Arab) erlangte in den vergangenen beiden Jahren internationale Berühmtheit und wurde zum Symbol des Widerstands gegen die Terrormilizen des sogenannten „Islamischen Staats“. Kurdische Einheiten der Volksverteidigungsarmee YPG und internationale Verbündete konnten die Stadt vor dem Angriff der IS-Einheiten verteidigen und diese schließlich zurückdrängen. Für die Menschen in Nordsyrien war dieser Sieg sowohl als Schutz vor dem Terror sowie als Zeichen für eine demokratische, säkulare Gesellschaft von enormer Bedeutung. Auch viele Menschen in der Stadt Graz nahmen Anteil am diesem Kampf für Demokratie und Menschlichkeit und unterstützten die notleidenden Menschen der Region mit Geld- und Sachspenden. In mehreren Gesprächen zwischen Mitgliedern der Grazer Stadtregierung und VertreterInnen der Stadt Kobanê wurde in der Folge bereits die Möglichkeit einer Städtepartnerschaft zwischen den beiden Städten erörtert. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden gebeten, notwendige Schritte einzuleiten, um eine Städtepartnerschaft zwischen Graz und Kobanê umzusetzen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Evaluierung der Grazer Bezirkssportplätze GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Bezirkssportplätze der Stadt Graz leisten einen wichtigen und wertvollen Beitrag, um die BürgerInnen der Stadt Graz (Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene) an die Bewegung und den Sport heranzuführen. In Zeiten der Technologie ist es für eine Kommune besonders wichtig, der Bevölkerung attraktive und moderne Sport- und Bewegungsmöglichkeiten anzubieten. Gerade jetzt zur Frühlingszeit tummeln sich wieder hunderte Bewegungshungrige auf den Bezirkssportplätzen. Aufgrund der enormen erfreulichen Annahme durch die Bevölkerung machen sich an manchen Sportplätzen jedoch Abnützungserscheinungen bemerkbar. Beachvolleyballplätze, Fußballrasenplätze, Ballspielboxen, Skaterbahnen und dgl. lassen manchmal in puncto Attraktivität zu wünschen übrig. Viele Spielgeräte sind leider nicht mehr bespielbar, Rasenflächen zum Fußballspielen sind oft leider nur mehr Flickwerk aus Rasen und Erdboden und Generationen übergreifende moderne Spielgeräte fehlen leider auch zu oft. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die verantwortlichen Stellen der Stadt Graz mögen zusammen mit dem zuständigen Stadtrat eine Evaluierung der gesamten Grazer Bezirkssportplätze in Auftrag geben, um diese auf ihre Attraktivität sowie auf moderne, zeitgemäße Spielmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu prüfen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Trinkbrunnen bei der Stephanienwarte GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Demnächst soll die Stephanienwarte renoviert werden und dann wieder der Grazer Bevölkerung zur Verfügung stehen. Wandern macht bekanntlich durstig. Deshalb wünschen sich viele, die bei der Stephanienwarte rasten, dass dort ein Trinkbrunnen in der Nähe des dortigen Hydranten errichtet wird. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, auf der Stephanienwarte einen Trinkbrunnen errichten zu lassen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Bushaltestelle Fliedergasse GR.in Katholnig stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Buslinien 34 und 34E gehören zu den am meisten benützten Buslinien des Grazer Öffentlichen Verkehrsnetzes. Beide Linien binden die Bezirke Liebenau und Jakomini an die Innere Stadt an. Im Zuge eines Tests für den Betrieb von Elektrobussen werden nunmehr einige Punkte an dem Streckenverlauf adaptiert. Mit Freude haben daher viele BewohnerInnen im Schönauviertel erwartet, dass die viel benutzte Haltestelle Fliedergasse ebenfalls endlich adaptiert wird. Diese Haltestelle ist aufgrund ihres Zu- und Abfahrtsbereiches trotz des Einsatzes von Niederflurfahrzeugen nicht barrierefrei. Des Weiteren ist der Untergrund mit altem Pflaster versehen und die Fahrzeuge werden hohen Erschütterungen ausgesetzt, was gerade bei älteren Personen immer wieder zu Schrecksituationen führt. Namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs stelle ich daher den A n t r a g : Die zuständigen Abteilungen mögen beauftragt werden, im Sinne des Motivenberichtes insofern eine Adaptierung der Haltestelle in Angriff zu nehmen, dass sie endlich barrierefrei wird und auch die Erschütterungen durch die Pflasterung reduziert werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Kapazitätserhöhung Straßenbahn GR.in Katholnig stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Tatsache ist, dass die Straßenbahnzüge auf immer mehr Linien zu immer mehr Zeiten völlig überlastet und an ihrer Kapazitätsgrenze sind. Bis dato wurde von der Holding immer auf ein mit der Stadt vereinbartes Ausbauprogramm um viele Millionen Euro verwiesen – aufgrund der Vielzahl an Investitionen erscheint die Realisierung dieses Maßnahmenpaketes kurzfristig aber als nicht wahrscheinlich. Umso wichtiger wäre es, kostengünstigere Varianten in die Überlegungen miteinzubeziehen. In diesem Zusammenhang bietet sich der Dialog mit den Wiener Linien an. Schon in der Vergangenheit gab es eine Kooperation, um Kapazitäten zu verbessern. Derzeit verkehren noch zehn Fahrzeuge der Baureihe 500 (Fabrikat SGP) in Graz. Die Vorgänger dieses Typs befinden sich noch immer in Verwendung in Wien, dort genannt E2. Dieser Typ ist zwar nur 6-achsig ausgeführt, wird aber meistens mit einem 4-achsigen Beiwagen betrieben, genannt C5. Die Wiener Linien haben derzeit 116 Beiwägen dieses Typs im Fuhrpark. Insgesamt bietet dieser Beiwagen 71 Personen Platz. Mit einigen – vergleichsweise sicher günstigen – Adaptierungen sollte es möglich sein, diesen Typ in Kombination mit dem Grazer Typ 500 auch bei uns einzusetzen. Das hätte den Vorteil einer kurzfristigen Behebung der Kapazitätsengpässe bei gleichzeitig größtmöglicher Flexibilität, da die Straßenbahnen nicht immer den Beiwagen führen müssten. Vor allem im Verstärkerverkehr (Linie 16 und Linie 24) könnte das in besonderem Maße genutzt werden. Namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs stelle ich daher den A n t r a g : Die zuständigen Stadtsenatsmitglieder mögen mit den VertreterInnen der Holding Graz Linien und der Wiener Linien Gespräche führen, unter welchen Bedingungen und in welchem Rahmen der im Motivenbericht angeregte Einsatz von Beiwagen des Typs C5 in Graz möglich wäre, um im Sinne der bereits beschlossenen Mobilitätskonzepte die Tram-Kapazitäten in Graz weiter zu verbessern. Dem Gemeinderat ist hierzu bis Jahresende Bericht zu erstatten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Missbrauch der Behinderten-Toilette am Jakominiplatz GR.in Schönbacher stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Problematik betreffend die Behinderten-Toilette am Jakominiplatz ist hinlänglich bekannt. Standbetreiber, die unrechtmäßig im Besitz eines Euro-Schlüssels sind, ermöglichen ihren Gästen das Betreten der Behinderten-Toilette. Die Stadt Graz hat keine rechtliche Handhabe, um im Wege von Kontrolle und gegebenenfalls Abnahme dieser Euro-Schlüssel die Situation dauerhaft zu verbessern. Vor allem aber ist aus Sicht der Stadt sicherzustellen, dass ein ordnungsgemäßer hygienischer Zustand gewährleistet werden kann. Daher stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, im Wege einer Anpassung des Reinigungsintervalls – vor allem in der Früh und während der Stoßzeiten des Berufsverkehrs – eine deutliche Verbesserung des hygienischen Zustandes zu erreichen. Darüber hinaus werden die zuständigen Stellen ersucht, eine geeignete Kampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung gegen Missbrauch solcher Einrichtungen zu erarbeiten. Beispielsweise könnten an Behinderten-Toiletten angebrachte Aufkleber den gewünschten Effekt erzielen und das Ausmaß des Missbrauchs einschränken. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Änderung der Landesgesetzgebung (Steiermärkisches Baugesetz) sowie bürgerInnenfreundlichere Auslegung in der befassten Behörde der Landeshauptstadt Graz bezüglich § 10 BauG „Kinderspielplätze“ im Wohnbau GR. Dreisiebner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In Graz wird seit Jahren und aktuell sehr viel Wohnraum geschaffen. Dies ist notwendig und gut, weil Graz einer der am stärksten wachsenden Städte Österreichs ist. Das Gros der Bauprojekte wird von privaten Bauherren zur Umsetzung gebracht und naturgemäß versucht jeder Investor, Kosten zu minimieren und jede für den Wohnbau notwendige Vorkehrung oder Einrichtung, die direkt oder indirekt Kosten verursacht, möglichst zu reduzieren oder gar zu vermeiden. So ermöglicht das aktuell gültige Steiermärkische Baugesetz in vielen Feldern den InvestorInnen, Kosten zu reduzieren und damit ihre Gewinnspanne zu optimieren. Dagegen ist grundsätzlich wenig zu sagen, außer es geht zu Lasten der WohnungsmieterInnen bzw. -käuferInnen oder gar der Allgemeinheit und damit der Gemeinde, in der ein Wohnbau stattfindet. Damit sind nicht nur Belastungen gemeint, die direkte finanzielle Folgen für die Kommune bedeuten, sondern auch Belastungen, die soziale und ökologische Folgewirkungen mit sich bringen. Teilweise sind durch die im Baugesetz festgelegten Regelungen der örtlichen Baubehörde jedenfalls die Hände gebunden und es ist in den Verfahrensschritten so gut wie kein Spielraum vorhanden, teilweise könnte aber auch die Interpretation der landesgesetzlichen Vorgabe aus Gründen der Absicht, mögliche Rechtsstreitigkeiten mit InvestorInnen von vorne herein zu vermeiden, zu einer investorInnen-affinen Bescheiderstellung führen und somit zu einer Qualitätsminderung für die späteren NutzerInnen der Wohnanlage einerseits und zu einer Belastung der Kommune, wie oben beschrieben, andererseits führen. Ein solcher Punkt, der der Stadt Graz und den späteren NutzerInnen von Neubauwohnungen oft zur Belastung wird, ist der § 10 Stmk. BauG, der die Errichtung von Kinderspielplätzen in Wohnanlagen regeln soll und wie folgt lautet: Kinderspielplätze (1) Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen sowie bei Zu- oder Umbaumaßnahmen, durch welche ein Gebäude mit mehr als drei Wohnungen geschaffen wird, ist auf dem Bauplatz ein Kinderspielplatz vorzusehen. Diesem Erfordernis kann auch durch die Anlage von Gemeinschaftsspielplätzen Rechnung getragen werden. (2) Der Kinderspielplatz hat ein Ausmaß von mindestens 5 m² je Wohnung aufzuweisen. Die Fläche von 150 m² darf nicht unterschritten werden. (3) Dem Bauherrn kann gestattet werden, den Kinderspielplatz in unmittelbarer Nähe des Baugrundstückes herzustellen, wenn ein geeignetes Grundstück zur Verfügung steht und seine Benutzung zu diesem Zweck gesichert ist. (4) Kann der Bauherr den Kinderspielplatz nicht auf seinem Grundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in unmittelbarer Nähe herstellen, so kann er seine Verpflichtung nach Abs. 1 auch dadurch erfüllen, dass er sich der Gemeinde gegenüber verpflichtet, die Kosten für die Anlage und Erhaltung eines Kinderspielplatzes in angemessener Höhe zu tragen. Dies gilt nur, wenn die Gemeinde den Kinderspielplatz anstelle des Bauherrn so nahe vom Baugrundstück hergestellt hat, herstellt oder herstellen wird, dass er über einen ca. 500 m langen Zugang gefahrlos zu Fuß erreicht werden kann. (5) Die Verpflichtung gemäß Abs. 1 bis 4 entfällt, wenn es sich um Gebäude handelt, für die nach ihrem Verwendungszweck oder ihrem Standort ein Bedarf hiefür nicht in Frage kommt. In immer mehr Fällen wird im Bauverfahren Abs. 4 herangezogen, der die Baufrau und den Bauherrn von einer Kinderspielplatz-Errichtungspflicht entbindet und gegen Kostenbeteiligung den Kinderspielplatz sozialisiert. Die Auslegung des 500-Meter-Abstands stellt in Graz zwar im Regelfall kein Problem dar, obwohl die gesetzlich zugemutete Strecke mehr als großzügig bemessen scheint (im Vergleich dazu hat die Stadt Graz bzgl. der Erreichbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels eine Luftlinie von 300 Metern als städtische Qualität definiert). Das echte und große Problem ist aber jener Passus, der die gefahrlose Erreichbarkeit zu Fuß definiert. Kann es sein, dass der Gesetzgeber einerseits und die Behörde andererseits Kindern im Vorschul- oder im Volksschulalter tatsächlich Wege zumuten wollen, die entlang und über stark befahrene Vorrangstraßen führen, die bedeuten, dass Schutzwege ohne Ampelsicherung gequert werden müssen, oder die das Gehen in Straßen ohne durchgängigen Gehsteig bedeuten? Ich hoffe, nein. Eine Gesetzeslage, die unter Umständen in vielen eher ländlich strukturierten Gemeinden anwendbar sein kann, ist jedenfalls nicht für eine Stadt wie Graz anwendbar. Eine behördliche Interpretation, die - natürlich - entlang des Gesetzes und entlang von bereits vorliegenden Rechtsprechungen bzw. Rechtsinterpretationen erfolgen muss, kann das Problem der gefahrlosen und der schnellen Erreichbarkeit eines Frei-, Grün- und Spielraumes für kleinere Kinder so jedenfalls nicht lösen. Es sollte aus meinem Dafürhalten und aus dem Dafürhalten vieler betroffener Eltern sowohl die Gesetzeslage als auch die Interpretation durch die befasste Behörde überprüft und nach Möglichkeit geändert werden. In diesem Sinne stelle ich folgenden A n t r a g : 1. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz tritt an das Land Steiermark als zuständigen Gesetzgeber auf dem Petitionswege mit dem Ersuchen heran, den § 10 "Kinderspielplätze (Stmk. BauG i.d. gültigen Fassung) zu revidieren und kinderfreundlicher bzw. realitätsnäher zu gestalten 2. Stadträtin Elke Kahr wird als das für die Bau- und Anlagenbehörde zuständige Stadtregierungsmitglied ersucht, die geübte Interpretation der vorliegenden Gesetzeslage dahingehend zu überprüfen, dass es nach Möglichkeit zu mehr den Kinder- und Elterninteressen entsprechenden Bescheiden kommt, als es derzeit der Fall ist. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Erneuerung der Forderung nach Stilllegung des slowenischen AKW Krsko GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Am vergangenen Samstag, 9. April 2014, erschütterte ein Erdbeben der Stärke 4,1 Slowenien und war auch in südlichen Teilen der Steiermark zu spüren. Das Epizentrum befand sich nahe der Stadt Krsko, die etwa 120 Kilometer von der slowenisch-österreichischen Grenze entfernt liegt. Auf den Tag genau vor fünf Jahren habe ich einen Antrag zum Thema „Laufzeit Atomkraftwerk Krsko“ eingebracht (GR-Antrag Nr. 1224/11, GRin Mag.a Andrea Pavlovec-Meixner, GR-Sitzung vom 14.04.2011), in dem gefordert wird, verschiedene Maßnahmen im Hinblick auf eine Stilllegung des grenznahen AKW Krsko in Slowenien zu setzen. Das auf Basis dieses Antrags entstandene GR-Stück (GZ: A23 - 002627/2011 – 0049) wurde vom Grazer Gemeinderat im Juni 2011 samt zwei Schreiben an den damaligen Landeshauptmann und Bundeskanzler beschlossen. Diese Schreiben haben nichts an Aktualität verloren und es wäre dringend notwendig, dass der Gemeinderat der Stadt Graz seine damaligen Forderungen um Unterstützung auf zwischenstaatlicher Ebene, dass auf die Pläne zum Bau eines neuen Reaktors in Krsko sowie auf die Verlängerung der Betriebsdauer des bestehenden Blocks verzichtet und eine rasche Stilllegung des AKW Krsko angestrebt wird, wieder deponiert. Daher stelle ich folgenden A n t r a g : Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird ersucht, auf Basis des vom Gemeinderats im Juni 2011 beschlossenen Antrags sowie der Schreiben und unter Hinweis auf das Erdbeben vom 9. April 2016 erneut an den Bundeskanzler der Republik Österreich und den steirischen Landeshauptmann heranzutreten und deren Unterstützung in Richtung Stilllegung des AKW Krsko zu fordern. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz erledigt. Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k schließt die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates um 17.20 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Martina Schröck StR. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GR.in Sissi Potzinger Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb Sitzung des Gemeinderates vom 14. April 2016 1