Sitzung des Gemeinderates vom 4. Juli 2013 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h BERGMANN Ingeborg / BRAUNERSREUTHER Christine / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / FABISCH Andreas Mag. / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda / GMEINBAUER Daniela / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in (FH) / GROSSMANN Michael / HAAS-WIPPEL Waltraud / HABERLER Stefan Andreas Dipl.-Betriebswirt / HAßLER Gerald Mag. / HEINRICHS Elke / HEUBERGER Ingrid / HOFER Philipp Dr. / HOHENSINNER Kurt / HÖTZL Christoph / KATHOLNIG Karin / KAUFMANN Martina / KOPERA Daisy, Univ.-Prof.in Dr.in / KROTZER Robert / LOHR Roland Ing. / LUTTENBERGER kurt / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth Mag.a / MARTINER Andreas / MOGEL Berno / MOLNAR Andreas Mag. / PACANDA Philip / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POLZ-WATZENIG Astrid Mag.a / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / SAVERNIK Werner Ing. Dipl.-Ing. / SCHARTEL Andrea-Michaela / SCHIMAUTZ Markus Dipl.-Ing. (FH) / SCHLEICHER Astrid Mag.a / SCHÖNBACHER Claudia / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. E SPATH Gerhard Mag. / STÖCKLER Peter / TABERHOFER Ulrike Mag.a / THOMÜLLER Martina / VARGAS ARIAS NIBALDO / WOHLFAHRT Gerhard Dr. E NAGL Siegfried Mag. Bgm. / SCHRÖCK Martina Mag.a Dr.in Bgm.-Stv.in / EISEL-EISELSBERG Detlev / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / KAHR Elke / RÜCKER Lisa / RÜSCH Gerhard Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. / SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER: : GR.in Sissi POTZINGER STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 13.10 Uhr ENDE DER SITZUNG: 17.35 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 4. Juli 2013 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. A 5 – 1550/04 - 415 Förderung der Mobilen Sozialen Dienste in Graz; Zuschussbedarf im Jahr 2013 in der Höhe von insgesamt € 2.400.000,--; Aufwandsgenehmigung auf der FiPos 1.42910.728400 Berichterstatter/in: GR Rajakovics 2. A 5 – 12354/13-1 Betreutes Wohnen auf Basis der Richtlinien der Steiermärkischen Landesregierung vom 06.03.2006; Vertraglicher Beitrag für den Projektzeitraum 01-12/2013 in der Höhe von insgesamt € 500.000,--, Aufwandsgenehmigung auf der FiPos 1.42910.728510 Berichterstatter/in: GRin Katholnig 3. A 5 – 15152/2013 - 1 Verein „ErfA – Erfahrung für Alle“; Vertrag für das 2. Hj. und Aufwandsgenehmigung über insgesamt € 560.000,-- für 2013 aus den FiPos 1.42900.728800 (€ 475.000,--) und 1.42900.728810 (€ 85.000,--) Berichterstatter/in: GR Vargas Arias 4. A 8 –20081/06-113 Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH Richtlinien für die Generalversammlungen gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GR DI Schimautz 5. A 8 – 6640/2013-15 BG- 25934/2013/49 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gemäß § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung Mindestanzahl der anwesenden GR-Mitglieder: 32 Zustimmung von mindestens 25 GR-Mitgliedern Fördervereinbarung zur mittelfristigen Finanzierung des Internationen Berg- und Abenteuerfilmfestivals für die Jahre 2013 bis 2015 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich 6. A 8/2 – 37979/2006-18 ParkGebV 2006, Anlage II zu § 2 Adaptierung Minuten-Rhythmus Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich 7. A 8 – 4882/2008-14 Grazer Parkraumservice Personalbereitstellung GmbH Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Pogner 8. A 8/4 – 24696/2007 Guldinweg – Teuffenbachweg – Geh- und Radweg Bescheidmäßige Grundabtretung Übernahme des Gdst. Nr. 90/34, EZ 1761, KG 63122 Straßgang im Ausmaß von 353 m² in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler 9. A 8/4 – 13718/2012 Fellingergasse – Lendplatz – Stockergasse Wertgleicher Grundtausch von drei insgesamt 17 m² großen Tfl. der Gdst. Nr. 2487, Gdst. Nr. 2528 und Gdst. Nr. 2533, je EZ 50000, KG Lend (öffentl. Gut) gegen eine 34 m² große Tfl. des Gdst. Nr. 67, EZ 55, KG Lend Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler 10. A 8/4 – 30005/2011 Kirchbergstraße Neubau der Brücke über den Mariatrosterbach, Auflassung vom öffentlichen Gut und unentgeltliche Übertragung von Grundstücksflächen im Gesamtausmaß von 26 m² in die EZ 50001, öffentliches Wassergut Berichterstatter/in: GR Hötzl 11. A 8/4 – 19873/2013-07 Alte Poststraße 152 – 154 Erweiterung des Mietgegenstandes um ca. 150 m² für die FH-Joanneum GmbH Abschluss eines Nachtrages zum bestehenden Mietvertrag ab 1.10.2013 auf unbestimmte Zeit Erweiterung des Leihvertrages der FH-Standort Graz GmbH Berichterstatter/in: GR Hötzl 12. A 8 – 18090/2006-74 A 15 – 22706/2006 Graz Tourismus- und Stadtmarketing GmbH; Verlängerung des Finanzierungsvertrages zwischen der Stadt Graz und der Graz Tourismus- und Stadtmarketing GmbH für den Zeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2016 Berichterstatter/in: GR Pogner 13. A 8 – 18780/2006-89 A 16- 14668/2013/11 Stadtmuseum Graz GmbH Abschluss eines Finanzierungsvertrages Zeitraum Juli 2013 bis Dezember 2014 Berichterstatter/in: GR Hötzl 14. A 23-027650/2013-1 A 21-023990/2003-19 A 8-46231/2011 Heizungsumstellungen auf Fernwärme in Gemeindewohnungen, Projektfortführung für 2013 und 2014 im Umfang von Euro 1.400.000.- Berichterstatter/in: GR Haberler 15. A 10/6-011291/2013 Tarife bzw. Abgabepreise für Vermessungen, Kopien, Auswertungen und Abgaben von Daten, Plänen, Luftbildern, Verzeichnissen Anpassung und Ergänzung Berichterstatter/in: GR Heuberger 16. A 14_053291_2012 14.12.0 Bebauungsplan Algersdorfer Straße/ Lerchengasse/Vinzenzgasse/Lilienthalgasse XIV. Bez., KG Algersdorf Beschluss Berichterstatter/in: GR Dr. Piffl-Percevic 17. StRH-22377/2006 StRH-6891/2011 Anmietungen der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Pogner N A C H T R A G 18. MD 34816/2013-1 IT-Projektumsetzung 2013/2014, Antrag auf Aufwandsgenehmigung über 1.600.000,--, FiPos. 1.06100.728007 Berichterstatter/in: GR DI Schimautz 19. Präs. 010772/2003-0059 Bestellung von Notaren Berichterstatter/in: GR Pogner 20. Präs. 11009/003-0020 Ferialermächtigung 2013 Berichterstatter/in: GR Hohensinner 21. A 8 – 6642/2013-17 Bürgermeisteramt, Unterstützung diverser Projekte; Haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 1.650.000,-- in der AOG 2013 und € 1.275.000,-- in der AOG 2014 Berichterstatter/in: GR Pogner 22. A 8 –6642/2013-20 Baudirektion und Verkehrsplanung, diverse AOG – Vorhaben; haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 593.600,-- in der AOG 2013 und € 2.480.000,-- in der AOG 2014 Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe 23. A 8 – 6642/2013-25 Stadtbaudirektion, Abt. f. Grünraum und Gewässer, Stadtplanung, diverse AOG-Vorhaben; Haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 1.281.400,-- in der AOG 2013 und € 1.290.000,-- in der AOG 2014 Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe 24. A 8 – 6642/2013-2 Eckwertbudgets 2013 Erhöhung der Abteilungseckwerte durch Sparbuchentnahmen Haushaltsplanmäßige Vorsorge Berichterstatter/in: GR DI Schimautz 25. A 8 – 6642/2013-28 Katastrophenschutz und Feuerwehr, Freiwillige Feuerwehr Graz, Zubau Wache Kroisbach haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 170.000,-- in der AOG 2014 Berichterstatter/in: GR Hötzl 26. A 16 – 1775/2013/32 und A 8 – 17563/2006-159 Theaterholding Graz/Steiermark GmbH; Ergänzung zum Finanzierungsvertrag hinsichtlich eines Kündigungsverzichtes bis zum 31.8.2010 für die Opernhaus Graz GmbH; Festlegung des Zuschusses der Stadt Graz für Opernhaus Graz GmbH im Zeitraum von 1.9.2017 bis 31.8.2020 in der Höhe von € 11.854.167,55 pro Wirtschaftsjahr Berichterstatter/in: GR Hötzl 27. A 10/8 – 9341/2013-10 A 10/BD 34699/2013-1 A 8-6640/2013-22 Verkehrserschließung Reininghaus 1. Projektgenehmigung über € 6.500.000,-- 2. Haushaltsplanmäßige Vorsorge von € 1.900.000,-- in der AOG 2014 Berichterstatter/in: GR Lohr 28. A 8 – 40946/2008-62 u. A 8-6642/2013-24 u. A 15/8592/2006 ECO WORLD STYRIA – Umwelttechnik Cluster GmbH Reininghausstraße 13, 8020 Graz Gesellschafterzuschuss in der Höhe von € 100.000,-- für das Jahr 2013, Abschluss eines Finanzierungsvertrages und haushaltsplanmäßige Vorsorge Berichterstatter/in: GR Pogner 29. A 8 – 18561/06-53 Kunsthaus Graz GmbH Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Generalversammlung Berichterstatter/in: GRin Bergmann 30. A 8 – 21515/2006-148 und A 23 – 30904/2013/4 Ausführungsbeschluss Energieeinkauf für das „Haus Graz“ Berichterstatter/in: GRin Bergmann 31. A 8 – 6642/2013-29 Sportamt Diverse Projekte; Haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 100.000,-- in der AOG 2013 und € 275.000,-- in der AOG 2014 Berichterstatter/in: GR Hötzl 32. A 8 – 6642/2013-21 Abt. für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung, City of Design; Haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 430.000,-- in der AOG 2013 und € 600.000,-- in der AOG 2014 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich 33. A 8 – 6642/2013-22 Abt. für Bildung und Integration VS St. Veit und Liebenau; Haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 305.000,-- in der AOG 2013 Berichterstatter/in: GRin Bergmann 34. A 8 – 6642/2013-32 Abt. für Bildung und Integration div. AOG-Vorhaben; haushaltsplanmäßige Vorsorge übe € 2.000.000,-- in der AOG 2013 und € 3.500.000,-- in der AOG 2014 Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe 35. A 23_028212/2013-2 A 8 – 6640/2013-17 Grazer Feinstaubförderungspaket Antrag auf Mittelbereitstellung von insgesamt € 6,0 Mio. in der AOG 2014 -2017 Berichterstatter/in: Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe 36. ABI-039708/2012-0015 Frühe Sprachförderung von Kindern in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Graz für den Zeitraum: 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2013 FiPos 1.24000.728020 Gesamtaufwand maximal: € 573.200,-- Berichterstatter/in: GRin Potzinger 37. A 14 – 005295/2012/0011 A 23 – 028645/2013/0008 Fernwärmeanschlussbereich 2013 Teilgebiete 02/001, 03/001, 04/001, 05/002, 05/003, 06/002, 07/001, 08/001, 13/001, 14/001, 16/001 Gemäß § 22 (9) StROG 2010 Berichterstatter/in: GR Haberler 2. N A C H T R A G 38. A 10/BD-010010/2011-46 A 14-18683/2013-8 A 10/8 -9341/2013/8 A 10/5-51722/2012-15 A 8 – 6640/2013-21 * Aufstockung der Projektgenehmigung „Smart City Projekt“ * Rahmenplan, Fördervertrag, Konsortialvertrag, * Strategiepapier „Smart City Graz Berichterstatter/in: GR Dr. Piffl-Percevic Berichterstatter/in: GR DI Schimautz 3. N A C H T R A G 39. Präs.033131/2013/0002 Dreifach-Halle HIB Liebenau; Entsendung eines Mitgliedes in den Hallen-ausschuss durch die Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Pogner 40. Präs.11226/2003/0044 Österreichischer Städtebund – Arbeitskreis für kommunales Facilitymanagement – Entsendung Berichterstatter/in: GR Pogner 41. A 7-13951/2013-88 zurückgestellt bis Herbst Informationsbericht des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit GR-Antrag Subsumption des Fachbereiches Medizinische Psychologie und Psychotherapie unter das Dach der Univ.-Klinik für Psychiatrie Petition an den Universitätsrat der Universität Graz Berichterstatter/in: GRin Dr. Kopera 42. A 23-028212/2013/0006 A 8-6640/2013-17 Förderung von Hausanlagen für Heizungsumstellung zur Verringerung der Feinstaubbelastung – Zuschuss des Landes in der Höhe von Euro 800.000,00 und Restmittel 2012; Verwaltungsübereinkommen Berichterstatter/in: GR Mag. Schleicher 4. N A C H T R A G 43. A 2/6 K 2/2012-3 Marktordnung der Landeshauptstadt Graz 2013 Festlegung Marktgebiete Berichterstatter/in: GR Hötzl Graz, 4. Juli 2013 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Seite Übersicht der Gegenstände Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Genehmigung des Protokolls 2) MCG Graz e.gen., Bestellung der Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat der MCG Graz e.gen. 3) MCG Graz e.gen; o. Generalversammlung am 27.6.2013 gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsrechtsermächtigung; Wechsel im Aufsichtsrat Fragestunde des Gemeinderates 1) Betreuungsplätze in städtischen Kindergärten für Kinder mit Behinderung (GR.in Schönbacher, FPÖ an StR. Eisel-Eiselsberg, ÖVP) 2) Parkpflegewerk (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 3) Kinder- und Jugendgemeinderat (GR. Pacanda, Piratenpartei an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 4) Parkplätze für einspurige Kraftfahrzeuge (GR. Dr. Hofer, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 5) Um- bzw. Neugestaltung des Geidorfplatzes (GR. Krotzer, KPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 6) Kinderbetreuungsangebote (GR.in Mag.a Polz-Watzenig, Grüne an StR. Eisel-Eiselsberg, ÖVP) 7) Ampelschaltungen und Tempolimits – Optimierung des Verkehrsflusses (GR.in Potzinger, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 8) Lückenschluss der 30-km/h-Beschränkung in der Messendorfer Straße (GR. Mag. Spath, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 9) Mietzinszuzahlungen (GR Dreisiebner, Grüne an StR.in Kahr, KPÖ) Tagesordnung Dringlichkeitsanträge 1) ÖRK-Transportkosten: rasche Lösung für Betroffene (GR. Luttenberger, KPÖ) 2) Regionalkonferenz 2013 zwecks Erstellung eines Arbeitsplatzkonzeptes für Graz (GR. Luttenberger, KPÖ) 3) Sanierung der Landesstraßen in Graz; Petition an den Verkehrslandesrat (GR. Dipl.-Ing. Savernik, SPÖ) 4) Entwicklung eines wirksamen Konzeptes gegen Graffiti-Schmierereien (GR.in Schönbacher, FPÖ) 5) Forcierung der Grazer Open-Government-Data-Politik (GR.in Mag.a Grabe, Grüne) 6) Artgerechte Haltung von Hunden in der Stadt – Petition an den Landesgesetzgeber (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 7) Bürgerpetition (GR. Pacanda, Piratenpartei) Anfragen an den Bürgermeister 1) Illegales Pokerspiel im “Alpha Casino“ in der Triester Straße (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 2) Annenstraße – Metahofplatz: Errichtung einer Straßenbahn-Haltestelle (GR. Sikora, KPÖ) 3) Tariferhöhungen im Steirischen Verkehrsverbund – vertragliche Grundlage (GR. Sikora, KPÖ) 4) Verpartnerung mit Zeremonie (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ) 5) Möglichkeiten aus Sicht der Stadtplanung für den Betrieb auf dem Grundstück mit der Nummer 53/4 (Katastralgemeinde 63106 – Jakomini) (GR. Dreisiebner, Grüne) 6) Umgestaltung Geidorfplatz (GR. Dreisiebner, Grüne) 7) Öffnung des Trauungssaals für gleichgeschlechtliche Paare (GR.in Mag.a Grabe, Grüne) 8) Städtepartnerschaft mit St. Petersburg (GR.in Mag.a Grabe, Grüne) Anträge 1) Nachtbusse (GR. Haberler, ÖVP) 2) Freiwilligen-Engagement in unserer Stadt – Zusammenführung von Angebot und Nachfrage (GR. Hohensinner, ÖVP) 3) Pilotprojekt Sozialraumorientierung (GR. Hohensinner, ÖVP) 4) Internet-Universität (GR.in Kaufmann, ÖVP) 5) Vereinheitlichung der schulautonomen Tage an allen Pflicht- und Höheren Schulen (GR.in Potzinger, ÖVP) 6) Errichtung eines Gehsteiges in der Ulmgasse (GR.in Bergmann, KPÖ) 7) Freier Eintritt in Grazer Museen (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 8) Autobahnstrecken in und um das Grazer Stadtgebiet von der Vignettenpflicht befreien (GR. Eber, KPÖ) 9) Einrichtung einer Öffi-Linie zwischen Lauzilgasse und Puntigamer Straße (GR. Eber, KPÖ) 10) Wartehäuschen Bushaltestelle 52 („Am Andritzbach“ (GR. Eber, KPÖ) 11) Erneuerung der Erinnerungstafel an Peter Rosegger in der Wickenburggasse (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 12) Installierung einer Druckknopfampel an der Mariatroster Straße (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 13) Trennung von Fußgänger- und Radfahrspur zwischen Keplerbrücke und Kalvarienbrücke (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 14) Kunst- und Kulturleitsystem für Graz (GR. Sikora, KPÖ) 15) Naherholungsgebiet Auwiesen – Errichtung eines FKK-Bereiches (GR. Sikora, KPÖ) 16) Maßnahmen zur Verbesserung der barrierefreien Nutzung der Auster für Menschen mit Behinderung (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 17) Renovierung der Überdachung am Hofbauerplatz (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 18) City of Design (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung – Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 13.10 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Bgm. Mag. Nagl: Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen, dass wir mit unserer Gemeinderatssitzung beginnen können. Ich darf Sie ganz, ganz herzlich zur Gemeinderatssitzung begrüßen, feststellen, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde, dass wir beschlussfähig sind und darf diese Gemeinderatssitzung auch eröffnen. Entschuldigt für heute sind Herr Gemeinderat Klubobmann Mag. Sippel und Herr Gemeinderat Dr. Wohlfahrt, der erkrankt ist. Ich habe einige Mitteilungen zu machen, vorweg einmal zu den verteilten Unterlagen, die Sie heute auf Ihren Plätzen vorgefunden haben. Auf Ihren Tischen finden Sie die druckfrische Juli-Ausgabe der MitarbeiterInnenzeitung „Im Team“, das gemeinsame Medium von Stadt, ITG und GBG sowie der Holding Graz, Graz Tourismus, Graz Museum, Kindermuseen und Messekongress Graz, das heißt, das Team ist vollständig vertreten. Die „Im Team“ wird dreimal jährlich in einer Auflage von 7.000 Stück gedruckt und geht an jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter des Hauses Graz. Viel Freude beim Durchlesen und Durchblättern. Wir haben bekommen von Seiten der Feuerwehr, nicht ganz unwichtig, kurz vor dem Sommerurlaub und der Schwammerlzeit einen Ratgeber über die Pilze, welche sind giftig und welche sind nicht giftig. Sie finden weiters zwei Broschüren vor über die Freiwillige Feuerwehr Graz, die Freiwillige Feuerwehr hat am vergangenen Sonntagvormittag in Mariatrost das 5-Jahres-Jubiläum gefeiert und es ist vielleicht auch für Sie aufgrund der Diskussionen in den letzten Jahren interessant zu sehen, wie gut und tüchtig jetzt die Jugendfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr auch arbeitet. Darüber hinaus möchte ich Sie auf etwas aufmerksam machen, was es in der Form in Graz aber auch im Land Steiermark so noch nicht gegeben hat. Es hat eine Initiative gegeben im Landtag Steiermark, und ich möchte allen Mitgliedern der Stadtregierung, des Gemeinderates, aber auch Mitarbeitern in politischen Büros ein Angebot machen, das es in der Form nie gegeben hat, und dazu begrüße ich auch ganz, ganz herzlich den stellvertretenden Direktor des Landtages Steiermark, Herrn Hofrat Mag. Dr. Maximilian Weiss und den Studiengangkoordinator „Parlamentarismus und Landespolitik“ Herrn Mag. Alexander Pircher ganz herzlich. Herzlich willkommen (allgemeiner Applaus). Ich darf wirklich um Ihre Aufmerksamkeit bitten, weil es ganz, ganz wichtig ist. Sie finden hier eine Broschüre auf Ihren Plätzen vor, es ist diese grüne Broschüre und in dieser Broschüre der Uni Graz finden Sie eine Weiterbildungsmöglichkeit, die sich an Politinteressierte, aber vor allem auch an Politmandatare richtet. Die Klubobleute kriegen Sie, gut, das war dann ein Fehler von mir, pardon, aber dann ist es umso spannender, mir zuzuhören. Es wurde mit dem Land Steiermark im Bereich Wirtschaft und Recht als Weiterbildungselement der Karl-Franzens-Universität ein Studium eingerichtet. Dieses Studium heißt „Parlamentarismus und Landespolitik“. Es ist die Möglichkeit hier mit drei Universitätskursen bis zum Master dann danach zu kommen. Die Kosten der Ausbildung, die anfallen und momentan noch sehr stark auf Landespolitik und Landesverwaltung getrimmt ist, könnte erweitert werden auch um die Module der Kommunalpolitik, auch interessante vielleicht Informationen, und einiges über Städte und über die Stadt Graz könnten hier Miteinfluss finden. Das Land Steiermark hat beschlossen, dass alle Interessierten, und ich glaube, es gibt schon rund 20 Anmeldungen im Lande Steiermark, weil es ja auch um, ich sage einmal, um eine Hebung des Wissens im politischen Bereich geht, dass das Land Steiermark auch hier noch bezuschusst. Ein Semester kostet, wenn ich richtig jetzt informiert bin, 2.490 Euro und ich sage, das ist für einen Ausbildungslehrgang über ein Semester ein schon sehr stark reduzierter Preis gegenüber den Vollkosten, und im Land Steiermark hat es die Beschlussfassung gegeben, dass alle, die da teilnehmen, auch noch eine Förderung des Landes Steiermark pro Semester bekommen, das sind 1000 Euro, die hier noch bezuschusst werden. Mein Vorschlag wäre, dass Sie sich diese Broschüre anschauen, ob für den einen oder die andere ein solches Studium in Frage kommt, wenn wir die Anmeldungen haben, der Herr Klubobmann Hohensinner wird sich an alle Klubobleute wenden, wenn es da einige Anmeldungen geben sollte, können wir mit den Verantwortlichen eben über auch Module reden, die im Speziellen auch für die Kommunalpolitik wichtig sind und wir können dann auch noch einmal darüber reden, ob wir dem Beispiel des Landes Steiermark folgen und dann auch noch einen Zuschuss machen. Angedacht im Lande Steiermark ist es für alle Landtagsabgeordneten, Regierungsmitglieder, aber auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von politischen Büros und der Klubs. Das heißt, wir könnten genauso vorgehen. Ich werde auch das Gespräch mit der Personalvertretung der Stadt Graz noch suchen. Bitte die Klubobleute, das einmal allen dann auch zu zeigen, falls es Interesse daran gibt, quasi bis zum Master zu kommen, braucht man natürlich auch die dementsprechende Arbeit nach den drei Semestern, dann können wir auch beratschlagen, ob wir noch etwas hinzuzahlen können. Aber es geht doch auch darum, dass in der Öffentlichkeit, gerade im Bereich der Politik auch immer wieder gesagt wird, was haben denn die für eine Ausbildung, wer ist denn wirklich befähigt und es soll ein Schritt in Richtung mehr Qualität auch im politischen Bereich sein, durchaus ein interessantes Modell. Bitte genau anschauen, wir sammeln dann etwaige Anmeldungen und dann schauen wir, wie wir das bezuschussen. Beginnen würde die ganze Geschichte heuer im Herbst, im Oktober, deswegen bitte jeder möge es studieren, ob er weiter- oder neu studieren möchte. Danke auch für das Vorbereiten (allgemeiner Applaus). Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Protokollgenehmigung Bgm. Mag Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 25. April 2013 das wurde von der Gemeinderätin Frau Sissi Potzinger überprüft und für in Ordnung befunden. Die Vervielfältigungen gehen an die Klubs und ich bedanke mich für die Kontrolle. 2) MCG Graz, Bestellung der Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat der MCG Graz Bgm. Mag. Nagl: Dann haben wir zwei Stücke, die unsere Messe betreffen, es ging um Dringlichkeitsverfügungen. Wie Sie wissen, haben wir mit Gemeinderatsbeschluss vom 28. Februar für den Aufsichtsrat der MCG Graz Genossenschaft einige Personen nominiert, wir haben dann auch während der Sitzung, während des Ausschusses noch angefragt, ob den die Steiermärkische Sparkasse ihren Aufsichtsratsitz wieder übernehmen möchte, sie haben das bejaht, das heißt, wir haben eine Person dann auch wieder von der Aufsichtsratsliste genommen, war aber auch nicht schwer, weil mit E-Mail vom 18. Juni uns unser ehemaliger Staatrechnungshofdirektor und jetziger Geschäftsführer XXX mitgeteilt hat, dass es auch unvereinbar sei, und deshalb nimmt er die Wahl zum Aufsichtsrat gar nicht an. Das heißt, er ist wieder ausgeschieden. Unsere Vertreter sind XXX, Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer und Steiermärkische Bank und Sparkassen AG werden jeweils ihre Vertreter nominieren, wir haben eine Dringlichkeitsverfügung auch diesbezüglich gemacht. Es war dann auch die Generalversammlung, deswegen haben wir ja nominiert und da mussten wir in der gleichen Geschwindigkeit, weil erste heute wieder Gemeinderatssitzung war, eine Dringlichkeitsverfügung machen. Diese acht Tagesordnungspunkte, die auf der Generalversammlung drauf waren, haben wir aufgelistet und haben unseren Vertreter, Herrn Universitätsdozenten Dr. Rüsch, unseren Stadtrat für Finanzen und Beteiligungen, dorthin entsandt und er konnte diesen Tagesordnungspunkten dort zustimmen. Es ging um den Jahresabschluss, um die Revision, um die Entlastung, um diesen Wechsel im Aufsichtsrat, das waren die wesentlichen Punkte in der Generalversammlung. Fragestunde Beginn: 13.20 Uhr Ende: 14.10 Uhr 1) Betreuungsplätze in städtischen Kindergärten für Kinder mit Behinderung GR.in Schönbacher stellt StR. Eisel-Eiselsberg folgende Frage: GR.in Schönbacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Gemeinderat, sehr geehrter Herr Stadtrat! Aus persönlicher Wahrnehmung und durch Bürgerbeschwerden ist mir zur Kenntnis gelangt, dass es für Kinder mit diversen Behinderungen in Graz keine ausreichten Betreuungsplätze in den städtischen Kindergärten gibt. Daher richte ich an Sie namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende F r a g e : Gibt es in den städtischen Kindergärten ausreichend Betreuungsplätze und Personal für jene Kinder, die aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung ein spezielles Betreuungsangebot benötigen (Applaus FPÖ)? StR. Eisel-Eiselsberg: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Die Stadt Graz hat für aktuell drei Integrationsgruppen halbtags und ganztags, eine kooperative Stammgruppe halbtags und weiters sind diesem Kindergarten auch zehn dislozierte Integrationsgruppen angeschlossen und 16 IZB-Teams sind ebenfalls im Einsatz. Für das kommende Betreuungsjahr 2013/2014 konnte dem Bedarf an Integrationsplätzen nachgekommen werden, es gibt keine Grazer Kinder auf einer Warteliste. Anders stellt sich die Situation erstmalig in diesem kommenden Jahr in der kooperativen Stammgruppe dar, hier gibt es tatsächlich eine Warteliste von 12 Kindern, beziehungsweise wenn man die nicht Grazer Kinder eben wegrechnet, auf den ersten Blick zehn Kinder. Die können wir aktuell Nichtaufnehmen und müssen in diesem Sinne an den Heilpädagogischen Kindergarten Mosaik oder an die Mikado Tagesmütter verweisen. Das ist Faktum (Applaus ÖVP). GR.in Schönbacher: Und diese Kindergärten haben die Kapazität, um diese Kinder aufzunehmen? StR. Eisel-Eiselsberg: Das kann ich jetzt nicht unmittelbar beantworten, weil ich nicht Kenntnis haben über die frei verfügbaren Plätzen bei den genannten Einrichtungen, darüber hinaus gibt es natürlich dann auch die Möglichkeit der Familienentlastung, über Behindertenhilfe muss man einen Antrage stellen bei dem Sozialamt. Ich hoffe zumindest und gehe davon aus, dass die betroffene Kinder und deren Familien ab Herbst eine gute Versorgung haben (Applaus ÖVP). Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 13.25 Uhr den Vorsitz. 2) Parkpflegewerk GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt an Bgm Mag. Nagl folgende Frage: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! In meiner Frage geht es um das Parkpflegewerk. Ich möchte mich zuerst mal bedanken dafür, dass Sie sich so viel Zeit genommen haben und in die Diskussion mit den interessierten Bürgerinnen und Bürgern und den NGOs und uns getreten sind bei der Präsentation letzten Dienstag. Es hat auch einige Punkte gegeben, die wir sehr begrüßen, zum Beispiel, dass die Grünfläche bei der Parkgarage Burgring sowohl für Gemeinschaftsgärten als auch für die Bepflanzung von Obstbäumen angedacht werden kann. Dass es zu einer Entsiegelung der Wege kommen soll im Stadtpark und dass auch angedacht wurde, Alleen autofrei zu stellen. Allerdings in Sachen Baumschutz, das wird Ihnen sicher nicht entgangen sein und das haben Sie wahrscheinlich auch erwartet, gab es ziemliche Kritik seitens der Mitglieder des Naturschutzbeirates, besonders dass die Dubrovnik-Allee komplett geschlägert werden soll, aber auch was die abschnittsweise Sanierung einiger Alleen betrifft, wo auch gesunde Bäume gefällt werden müssen und auch zu Ihre, Wunsch nach einem Gastrobereich beim Forum Stadtpark gab es kritische Anmerkungen, besonders von einer Vertreterin vom Forum Stadtpark selbst. Daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende F r a g e : Welche Forderungen und Wünsche der Mitglieder des Naturschutzbeirates zum Parkpflegewerk, das am 2.7.2013 präsentiert wurde, sind Sie bereit umzusetzen? Bgm Mag. Nagl: Vielen Danke, ich möchte mich auch für Ihr Interesse bedanken. Wir haben ja im Naturschutzbeirat über lange Zeit schon versprochen, dass wir mit diesem Thema beginnen. Als wir im Jahr 2010 den Masterplan Stadtpark vorgelegt haben, war klar, dass wir für die Arbeit in den kommenden Jahren so was wie ein Stadtparkpflegewerk einführen wollen. Dieses Pflegewerk ist wichtig, weil wir wissen mittlerweile, dass es allein mehr als 20 Gesetzesmaterien gibt, die hier im Stadtpark anzuwenden sind und dass auch unsere Gärtnerinnen und Gärtner, die leider Gottes sehr viel mit dem Entfernen von Müll und von Vandalismus zu tun haben, auch eine Pflegeanleitung für die nächsten Jahrzehnte brauchen. Wir haben Expertinnen und Experten eingeladen, um dieses Pflegewerk in fast dreijähriger Arbeit zu erstellen und mir war es wichtig, gerade den Bereich dem Naturschutzbeirat vorzustellen, weil ich weiß, dass es hier besonders viele interessierte Menschen gibt, denen der Stadtpark wichtig ist. Wir haben eine tolle Präsentation gehabt, es war interessant, auch kulturhistorisch den Vortragenden zuzuhören und vieles dazuzulernen und es war eine Arbeitsgruppe, in der man versucht hat, abschnittsweise den Stadtpark neu zu überdenken oder auch neu zu denken. Es war interessant zu erfahren, wie dieser Stadtpark zustande gekommen ist, in welchen Abschnitten, von Eiskellern bis hin zu unserem Grazer Brunnen, den ich gerne auch wieder sanieren möchte, den wir jetzt auch vorzeitig wieder einschalten wollen, es gab heute eine Sitzung, ob man das mit Folien einstweilen ausbreiten kann, da kann ich noch kein Ergebnis sagen. Dieser Brunnen war ursprünglich ein Brunnen mit Trinkwasser, nur die Grazerinnen und Grazer haben den Brunnen dann irgendwann einmal umgestellt, es hat auch einen Bachlauf gegeben hinunter bis zu jenem Bereich, wo die Enten jetzt auch schwimmen, zum Teil sieht man das ja auch noch, aber das ist einfach zu teuer geworden, man hat nicht Trinkwasser so einfach verschwenden können und es hat auch sehr viel Geld gekostet. Das was wir jetzt umsetzen wollen, wird, und das ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig, das haben Sie hinterfragt, auch viele andere, gibt es da jetzt irgendeine Überraschung, fangen wir da einfach an? Nein, dieses Parkpflegewerk haben wir jetzt begonnen vorzustellen, wir versuchen größtmögliche Transparenz, weil wir das, was wir hier vorgestellt haben, was erarbeitet wurde, auch ins Internet stellen und was wir da erarbeitet haben, kann jetzt jeder abrufen. Ich möchte auch drum bitten, dass jeder die Dinge, die er noch hinterfragen will, Anregungen, die er hat, uns auch zusenden und wir werden Mitte September/Ende September hin mit den Begehungen beginnen. Das heißt, es wird Exkursionen in jeweilige unterschiedliche Bereiche des Stadtparks geben und dann werden wir das pro Quadranten, wenn ich so sagen darf, oder pro Bereich auch immer wieder durchdiskutieren. Selbstverständlich brauchen wir hier sowohl von Bundesdenkmalamtsseite als auch von naturschutzrechtlicher Seite die Bescheide und heute kann noch nicht gesagt werden, ob all das, was die Expertengruppe jetzt einmal angedacht hat, auch wirklich dann umsetzbar ist. Aber es sind wesentliche Punkte mal drinnen, die uns, glaube ich, auch gemeinsam interessieren, das Thema der Gemeinschaftsgärten beziehungsweise Pflanzung von Obstbäumen wird jetzt weiterführend eben geprüft und kann da als Gegenstand von Behördenverfahren in Natur- und Denkmalschutz noch nicht heute beantwortet werden, aber wir haben auch erfahren, dass die Wiese über der Parkgarage einmal Mietergärten waren, das heißt, es waren Privatgärten und deswegen kann es durchaus sein, dass wir solche Gemeinschaftsgärten dann dort zustande bringen können. Was die gastronomische Einrichtung anbelangt, ist es richtig, das ich mir das auch wünsche. Ich war, nachdem wir eingeladen waren, auch im Forum Stadtpark, ich war eigentlich sehr erschüttert, in welchem Zustand der Gesamtkomplex sich schon wieder befindet, ich habe ihn ja damals neu gestalten dürfen noch mit dem Helmut Strobel gemeinsam, da gilt es wirklich, wieder Hand anzulegen und nicht ich, ich bekenne mich auch dazu, dass das mir gefallen würde, sondern in dieser Gruppe wurde auch diskutiert, dass es eine Übernutzung der gastronomischen Einrichtungen im Stadtpark gibt und dass das aufgrund der vielen abgestellten Fahrräder in der Wiese und, und, und schon wieder Schäden hervorruft. Ursprünglich war ja das Forum Stadtpark auch einmal ein Kaffeehaus und wir wissen auch, dass das Parkhaus eher junges Publikum anzieht und dass die älteren Damen und Herren, die den Stadtpark benutzen, kein adäquates gastronomisches Angebot in diesem Bereich vorfinden. Es will niemand das Forum Stadtpark hinausdrängen, aber es wäre durchaus möglich, vor allem auch über die Sommermonate vielleicht, einen Kaffeebetrieb mit Kultur zu vernetzen und auch im Freibereich einiges hier zuzulassen. Selbstverständlich geht es auch wieder darum, den Stadtpark als Freiraum für Alle zu sehen und da nicht gleich zu sagen, dann kann man ihn nur mehr gastronomisch nutzen, was bei der Größe sowieso nie der Fall sein wird. Wir werden also diesen Stadtparkdialog führen, Mitte oder Ende September werden dann alle wieder eingeladen, alle Interessierten darf ich auch einladen, in den Stadtpark zu kommen, wir werden es abschnittsweise angehen. Was die Dubrovnik- Allee und die Bäume anbelangt kennen wir leider den Zustand einer starken Überalterung des Stadtparks, es sind rund 800 oder 900 Bäume, ich kann es jetzt nicht auswendig sagen, in einem Lebensalter leider auch gepaart mit Erkrankungen, die Fäulnis, die von oben durch die Schnittmaßnahmen gekommen ist, plus diese sieben bis acht Pilzerkrankungen, die wir im Stadtpark haben, die vor allem auch den Stamm betreffen, da muss man etwas tun. Wir haben vor, das ist einmal ein Vorschlag, bei der Dubrovnik-Allee wird aufgrund der Empfehlung der Experten des Parkpflegewerks und in Abstimmung mit dem Naturschutzbeauftragten eine Regeneration der Allee mit einer Totalsanierung des Dammkörpers angestrebt, weil dieser Damm auch schon abgerutscht ist und nicht so erhalten ist, wie sich das das Denkmalamt wünscht, dabei soll der Pflanzabstand der Bäume jedoch nicht erweitert und die Baumstandorte dann 1:1 wieder ersetzt werden. Also das ist im Moment der Plan, wird dann natürlich in die Verfahren gehen und ich darf Sie bitten, wer interessiert ist, ab September teilzunehmen (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Ja danke vielmals für die Antwort und ja, es gibt eine Zusatzfrage. Und zwar haben wir den Bericht, den es ja schon dankenderweise auf der Website der Stadt Graz gibt, angeschaut, und wenn man den Plan anschaut, der am Ende des Artikels angehängt ist, dann sieht man ganz klar, dass die Pläne zum Alleen-Austausch sehr umfangreich sind und nicht kleinräumig, sondern eher großräumig und dass also eine zügige Umwandlung in Jungbäumchen-Alleen geplant ist und meine Frage ist jetzt, ob auch dieses Thema mit den Interessierten und mit den NGOs bei einer der Exkursionen, bei einem der Termine diskutiert wird. Bgm Mag. Nagl: Selbstverständlich, deswegen haben wir auch gesagt, gehen wir es ja auch abschnittsweise wirklich dann durch. Ich möchte nur noch einmal sagen, es war der große Wunsch aller im Naturschutzbeirat, dass wir den Baumdoktor losschicken und eine Bestandsaufnahme machen. Wir wissen jetzt den Gesundheitszustand aller Bäume, ein Großteil der Bäume hat leider Gottes wirkliche Probleme und damit stellen sie auch ein Gefährdungspotenzial dar. Wir haben ausgiebig diskutiert, dass wir, wie zum Beispiel bei der Flügelnuss, einen eigenen Zaun errichtet haben, damit niemand zu Schaden kommt, aber genauso werden wir abschnittsweise durchgehen, es wird zum Teil Einzelentnahmen und Nachpflanzungen geben, es wird zum Teil kleine Entnahmen geben, aber auch wieder gemeinsam, wenn die Allee samt Damm zu erneuern ist, wird wahrscheinlich auch da nicht viel anderes überbleiben, als so vorzugehen, wie da vorgeschlagen wurde. Es gehört ja auch noch dazu, dass wir den Spielplatz erneuern wollen, es gehört dazu, dass wir das Thema des Verkehrserziehungsparks und den Stützpunkt dort anschauen wollen, vielleicht auch nicht uninteressant, man will dort ein Besucherzentrum schaffen, dass dort auch die Geschichte des Stadtparks ausgestellt ist, dass vielleicht auch die Ordnungswache dort vorzufinden ist, dass man dort Informationen auch über den Naturschutz bekommen kann, also das kann sehr, sehr schön und spannend werden. Ich strebe an, dass wir im heurigen Jahr noch eine Projektgenehmigung nach diesen Besichtigungen und Diskussionen machen und diese Projektgenehmigung soll dann eine Parkpflegewerk sein, das die nächsten Jahre und Jahrzehnte umgesetzt wird und dafür werden wir dann natürlich auch einen finanziellen Beschluss noch brauchen. Aber das ist einmal der Fahrplan, wie gesagt, ich kann nur noch einmal einladen, selbstverständlich werden wir über alle Entnahmen der Bäume noch einmal separat reden. Wir haben eine Zustandsanalyse aller Bäume bekommen, rund 800/900 Bäume sind schon in einem Lebensalter, wo auch ein stärkerer Sturm wieder was auslösen kann und wir sind auch für die Sicherheit zuständig. Wir wissen jetzt, dass die Bäume krank sind, hier nichts zu tun, wäre grob fahrlässig und da müssten wir uns unter Umständen vor Gericht als politische Verantwortliche, aber auch als Mitarbeiter, verantworten und ich glaube, dass es auch wichtig ist, das wurde dort häufig betont, wenn ein Baum in einem solche Zustand ist, dass du ununterbrochen etwas wegschneidest, dann bleibt zum Schluss nicht allzu viel übrig, er blüht auch nicht mehr, hat auch nicht mehr diese Vitalkraft und dann muss man es einmal tun. Dass ein paar gesunde Bäume betroffen sein werden, wurde schon mitgesagt, wie viele es sind, weiß ich jetzt auch nicht. Wir werden es dann abschnittsweise durchgehen (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.35 Uhr den Vorsitz. 3) Kinder- und Jugendgemeinderat GR. Pacanda stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR. Pacanda: Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, hochgeschätzter Gemeinderat und liebe Frau Vizebürgermeisterstellvertreterin Martina! Ich möchte an dich folgende Frage stellen zum Thema Kinder- und Jugendgemeinderat: pro-act gibt es seit 2010 bereits. Ich hab auch heuer im Frühling genießen können die Veranstaltung selber und gesehen, mit wie viel Engagement die Kinder und Jugendliche da dabei sind. 2010 war es auch, glaube ich, der einzige Kinder- und Jugendrat mit einem eigenen Budget. Jetzt drei Jahre später wäre es, glaube ich, an der Zeit, etwas weiterzudenken, wie der Herr Bürgermeister vielleicht sagen würde, anders zu denken und mir geht es speziell in der Frage um den Bereich, diesen Kinder- und Jugendgemeinderat auch demokratisch zu legitimieren, das heißt, dass Jugendliche auch selber diesen Gemeinderat wählen und der wirklich auch verankert wird. In Heidelberg, das uns ja relativ bekannt ist, auch durch die Bürgerleitlinienentwicklung, ist es bereits seit 2006 die Möglichkeit, da gibt es das bereits, da sind Kinder und Jugendliche, Schüler aus verschiedenen Bereichen in diesem Kinder- und Jugendgemeinderat, können wählen, können Vorschläge an die Regierung stellen, die sich dann auch damit beschäftigen muss. Und deshalb kurz zusammengefasst stelle ich die F r a g e an dich, kannst du, können Sie sich vorstellen, den Grazer Jugendgemeinderat zu einem demokratisch legimitierten überparteilichen Gremium weiterzuentwickeln? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Ja, sehr geehrter Herr Gemeinderat, lieber Philipp! Vielleicht muss ich zuerst mal etwas aufklären, es gibt einen Kindergemeinderat, ein Kinderparlament in Graz und es gibt den Jugendgemeinderat. Das Kinderparlament tagt regelmäßig im Kindermuseum, wird bestens betreut vom Kinderbüro, vor kurzem erst, vor einigen Monaten war ich dabei, wie Kinderbürgermeister und Kinderbürgermeisterin mit jeweiligen StellvertreterInnen gewählt wurden. Da bist du auch gern mal herzlich eingeladen, da dabei zu sein und dir das anzuschauen. Beim Jugendgemeinderat schaut das ein bisschen anders aus, da muss man jetzt ein bisschen in die Vergangenheit gehen. Es hat in der Zeit von 1994 bis 2001 einen Stadtjugendrat gegeben, der hat Grazy geheißen und da waren zahlreiche Jugendliche involviert, über 1.000 Jugendliche, die in Workshops Ideen erarbeitet haben, viele Ideen entwickelt haben. Das Problem war ganz einfach, dass dafür nie wirklich eine Finanzierung vorgesehen war. Man hat das dann evaluiert und es hat auch eine entsprechende Umfrage des Grazer Kinderbüros bestätigt, dass es den Jugendlichen nicht nur darum geht, irgendwo in einem Kammerl zu sitzen und Ideen zu spinnen, sondern dass es wirklich darum geht, Projekte umzusetzen, und so ist vor einiger Zeit der jetzige Jugendgemeinderat pro-act entstanden, wo wirklich ein Budget zur Verfügung steht und dieser Ansatz funktioniert gut. Wenn wir generell über Partizipation reden und die Möglichkeit, dass Anliegen hier im Gemeinderat eingebracht werden, dann denk ich, ist das eine Diskussion, die wir nicht jetzt auf die Zielgruppe der Jugendlichen beschränken sollten, sondern das ist generell eine demokratiepolitische Frage, aber da werden wir heute im Rahmen der Dringlichen ohnedies noch Gelegenheit zur Diskussion haben (Applaus SPÖ). 4) Parkplätze für einspurige Kraftfahrzeuge GR. Dr. Hofer stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Dr. Hofer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, verehrte Stadträte, geschätzte Kollegen im Gemeinderat, sehr geehrter Herr Verkehrsstadtrat! Ich darf eine Frage an Sie richten bezüglich der Parkplätze für einspurige Kraftfahrzeuge. Ich glaube, der Trend ist ja positiv, dass in der Stadt Graz in den letzten Jahren die Bestandszahlen gestiegen sind. Laut den Daten der Statistik Austria waren es 2010 noch 10.773 Motor- und Leichtmotorräder und mit dem Stichtag 31.12.2012 waren es bereits 12.199, was einem Plus von zirka 13% entspricht, und diese einspurigen Kraftfahrzeuge sind derzeit verteilt über die blaue Zone, teilweise Einspurige Parklätze, aber verwenden auch weiter Abstellplätze wie Radabstellplätze und ich glaube, dass jeder von uns schon einmal gesehen hat, dass das eine recht unbefriedigende Situation ist, dass Autofahrer teilweise in Parklücken nicht kommen, weil dort einspurige stehen beziehungsweise auch die Motorradfahrer oder einspurige Kraftfahrzeuglenker sich ärgern, wenn dadurch auch Blechschäden entstehen oder wenn das Motorrad umgeworfen wird. Andererseits ist es für einen einspurigen Kraftfahrzeuglenker auch bei einem Radabstellplatz teilweise problematisch, weil die Radfahrer da oft nicht besonders achtsam sind und durch Pedale auch oft Kratze in die Backen hineinkommen beziehungsweise Blechschäden entstehen und auch für die Radfahrer natürlich teilweise auch Parkplätze verstellt werden und ich glaube, dass es da durchaus Handlungsbedarf gibt. Es gibt ja schon etliche Modelle, wie zum Beispiel in Spanien, Italien, Triest fällt mir da sofort ein, die eigene Parkplätze (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) für solche einspurigen Kraftfahrzeuge zur Verfügung stellen. Und ich glaube durchaus, dass es in Graz eine Möglichkeit geben könnte so etwas einzuführen. Ich möchte aber auch eindeutig festhalten, dass das jetzt nicht heißen soll, dass Parkplätze in der blauen Zone da wegkommen sollen beziehungsweise sollen die natürlich auch kostenlos sein und darf daher die F r a g e an Sie, sehr geehrter Herr Verkehrsstadtrat, stellen: Wie gedenken Sie der aktuellen Entwicklung und Situation bei den Parkplätzen für einspurige Kraftfahrzeuge Rechnung zu tragen und in welchem zeitgleichen Rahmen können Sie sich eine Verbesserung vorstellen (Applaus ÖVP)? StR. Mag. Eustacchio: Ja, lieber Philipp, das ist ein wichtiges Thema, hast du richtig aufgegriffen, wir haben es sozusagen ja schon behandelt über ein Medium. Es wurde schon aufgegriffen, die Arge Parkraum, die ja mit der Evaluierung und Überprüfung der blauen und grünen Zonen beauftragt ist und mit der Ausarbeitung von Konzepten, hat auch dafür bereits den Auftrag bekommen, relevant wird es sein, jetzt im Vorfeld einmal über die GPS erfassen zu lassen, wo gibt es Handlungsbedarf, das können die in einem Aufnehmen der aktuellen Parksituation sehr gut machen, die halten das fest, sehen dann einmal, wo ist überhaupt regional der Bedarf dafür gegeben. Das ist der erste Schritt, dass wir mal festmachen können wo, der zweite Schritt ist dann, wo schaffen wir die Möglichkeiten, wie du richtig sagst, zu parken ohne dass man jetzt den Parkraum, sprich blaue oder grüne Zone, belasten. Es wird sich nicht immer vermeiden lassen, aber das wird der nächste Schritt sein. Wo kann man das machen? Wo gibt es möglicherweise auch Stellplätze? Ladezonen beispielsweise, alte, die vielleicht nicht mehr von Nöten sind, wie es damals war, die wir dann umgestalten können. Und das Dritte, was wir auf alle Fälle machen müssen, lässt die STVO es zu, dass wir es in der Stadt Graz es 1:1 so machen, wie du es auch schon angesprochen hast, wie es in anderen Ländern üblich ist oder müssen wir da halt, wie soll ich sagen, uns anders behelfen, das müssen wir uns von der rechtlichen Seite abklären lassen. Auf die Frage, wann könnte das passieren, im heurigen Jahr, sprich jetzt über den Sommer bis zum Herbst, werden wir evaluieren, werden schauen, wo ist das möglich, werden das Rechtliche abdecken und bis zum nächsten Frühjahr wird das Konzept fertig sein, dass mit Beginn nächsten Frühjahres, also wo wieder vermehrt der motorisierte einspurige Verkehr stattfinden wird, dass wir dort das Konzept umsetzen können (Applaus FPÖ). GR. Dr. Hofer: Ja, danke für die Beantwortung. Als Zusatzfrage, wie sehr könntest du dir vorstellen, auch die Bezirksvorstehen einzubinden in diese Evaluierung, wo Parkplätze vonnöten sind beziehungsweise wo man die wirklich dann auch örtlich festmachen kann? StR. Mag. Eustacchio: Selbstverständlich, es sind auch bisher die Bezirksvorsteher auch bei der Evaluierung grüne/blaue Zonen immer wieder mit ins Boot sozusagen geholt worden. Das können wir bei dieser Geschichte natürlich genauso machen, da spricht überhaupt nichts dagegen. Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 13.45 Uhr den Vorsitz. 5) Um- bzw. Neugestaltung des Geidorfplatzes GR. Krotzer stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Krotzer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie. Zu allererst ein herzliches Willkommen und ein großes Dankeschön wieder an die Dolmetscherinnen für die Gebärdensprache, ich glaube, das sollten wir hier mit einem Applaus würdigen (allgemeiner Applaus). Und dann darf ich zu meiner Frage kommen. Die Sanierung beziehungsweise Neugestaltung des Geidorfplatzes ist den Bewohnerinnen und Bewohnern des dritten Bezirkes schon lange ein Anliegen. Vieles dort ist bereits baufällig und es bedarf schon länger einer Sanierung. Bei der Sitzung der Bezirksvertretung am 4. April des Jahres wurde ein Antrag der ÖVP, der die Beschlüsse vom 16. November 2011 bekräftigte, einstimmig beschlossen. Daher richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ- Gemeinderatsklubs folgende F r a g e : Wie ist der aktuelle Stand der Vorbereitung der Sanierung beziehungsweise Neugestaltung des Geidorfplatzes (Applaus KPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Grundsätzlich sind die zuständigen Stellen der Stadt Graz beauftragt, den Geidorfplatz unter größtmöglicher Berücksichtigung der Forderungen des Bezirksrates Geidorf zu erneuern und zu gestalten. Eine Arbeitsgruppe ist eingerichtet, ein Gestaltungskonzept des Stadtplanungsamtes liegt vor und wurde in der Bezirksversammlung Geidorf am 18. November des Vorjahres präsentiert und im Wesentlichen akzeptiert. Die Eckpunkte des Gestaltungskonzepts waren niveaugleicher platzartiger Fußgängerbereich entlang der Häuserfront beim Kino mit einem neuen Straßenaufbau, die Erweiterung und Erneuerung der Grünanlage, die Vergrößerung des Marktbereiches nach Norden und Neugestaltung der Oberfläche im Marktbereich eventuell mit einem Plattenbelag, die Erneuerung der Verkehrsoberfläche im Bereich der Parkplätze, der Zu- und Abfahrten und der Gehsteige, die Erneuerung der Baumscheiben und die Neugestaltung der Müllinsel, der Fahrradabstellmöglichkeiten, des Brunnens und der Sitzgelegenheiten. Auf Basis einer Grobkostenschätzung wurde von der Stadtbaudirektion jetzt ein Betrag gesehen von mindestens 720.000 Euro, der hier benötigt wird. Da im Investitionsbereich der Stadt Graz im so genannten AOG-Haushalt aber auch klare Regeln definiert wurden, konnte dieser Betrag jetzt im Budget noch nicht als Priorität 1 abgebildet werden. Das heißt, im Moment ist die finanzielle Vorsorgen für den Umbau zur Gänze über einen so großen Betrag, der sich jetzt auch durch die Straßenaufbauten ergeben hat, noch nicht drinnen. Ich möchte mir trotzdem anschauen, ob wir in Teilbereichen hier mit der Erneuerung schon beginnen können. Sollte die Finanzierung gelingen, kommt es dann nämlich zur Entwurfsplanung, Abstimmung noch einmal mit dem Bezirksrat Geidorf und den betroffenen Stellen, dann die Detailplanungen und Ausschreibungen und dann kann man umsetzen. Aber vielleicht werden wir es aufsplittern, weil jetzt ist doch ein größerer Betrag herausgekommen, als wir ursprünglich angenommen haben. GR. Krotzer: Nachdem das doch noch einige Zeit dauern wird, ist meine Frage, ob es, bis es dann zur Neugestaltung kommt, Sie es in die Wege leiten würden die Sanierung der besonders reparaturbedürftigen Stellen, zum Beispiel eben die verwitterten und kaputten Holzzäune, die Umrahmung der Baumscheiben und die Steinumrandungen, dass man das irgendwie vorziehen kann (Applaus KPÖ)? Mag. Nagl: Das war ja genau das, was ich gerade vorgeschlagen habe. Es wird vielleicht nicht alles auf einmal gehen, aber die notwendigsten Dinge schrittweise abwickeln wird jetzt der nächste Versuch sein, damit dann nicht die kaputten Dinge dort den Platz jetzt eher noch verschlechtern, obwohl wir was Besseres daraus machen wollen. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.50 Uhr den Vorsitz. 6) Kinderbetreuungsangebote GR.in Mag.a Polz-Watzenig stellt an StR. Eisel-Eiselsberg folgende Frage: GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Lieber Herr Stadtrat! Das Kinderkrippenjahr geht zu Ende, das Kindergartenjahr geht zu Ende und es mehren sich bei uns Meldungen, dass 5-jährige Kinder, die eigentlich in der Kindergartenpflicht sind, noch nicht wissen, wo sie im Herbst untergebracht sein werden beziehungsweise dass es sehr viele Warteplätze gibt für 3-jährige Kinder, die vermehrt aus den Kindergruppen kommen. Wir haben mit besorgten Kindergartenleiterinnen gesprochen, aber auch von Eltern verschiedenste Rückmeldungen und jetzt wäre die Frage und Bitte: Wie viele Kinder unterteilt nach Alter 3-, 4-, 5-jährige sind derzeit auf Wartelisten für einen Kindergartenplatz in Graz vorgemerkt? StR. Eisel-Eiselsberg: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Bevor ich Ihre Frage konkret beantworte, möchte ich Ihnen nur ein paar Zahlen nennen, auch zum vielleicht allgemeinen Verständnis. Wir haben derzeit in Graz 2.546 3-Jährige gemeldet, 2.330 4-Jährige und 2.366 5-Jährige, sieht man auch übrigens, eine schöne Entwicklung, dass wir immer mehr Kinder bekommen in der Stadt. Diese Zahlen sind aber zugleich auch eine Herausforderung. Wenn ich dieser Gesamtzahl von 7.242 die Anzahl der Plätze in Einrichtungen und auch bei Tagesmüttern gegenüberstelle und hinzurechne jene Einrichtung, die auch im Herbst aller Voraussichten nach noch aufmachen werden und Plätze anbieten werden, komme ich auf eine Zahl von 6.852 und daraus würde, wenn sich alle Kinder zwischen drei und sechs in Graz anmelden, eine Warteliste von 390 theoretisch entstehen. Ist das soweit hoffentlich nachvollziehbar? Faktum ist jedoch, dass nicht 390, also 100% sozusagen Erfüllungsgrad, auf der Liste stehen, sondern aktuell 316 3-Jährige und 119 4-Jährige, das ist eine Summe von 435. Über die 5-Jährigen möchte ich eigentlich an dieser Stelle gar nicht viel sagen, da gibt es de facto keine Warteliste, der umgekehrte Fall ist richtiger, wir sind seit geraumer Zeit eifrig auf der Suche nach bisher nicht aufgetauchten 5-Jährigen, weil wir denen ja nachgehen müssen, um sie aufmerksam zu machen, dass eben diese Pflicht besteht. Für diese Kinder haben wir selbstverständlich gesetzeskonform auch Plätze freigehalten. Und ich möchte auch anhand dieser Zahl 390 und 435 auf einer Warteliste verdeutlichen, dass eine Warteliste jetzt nicht unbedingt das bedeutet, was man darunter verstehen würde, nämlich das tatsächlich diese 435 jetzt warten dringend auf einen Platz, weil ihr Kind nicht versorgt ist. Auf dieser Warteliste stehen natürlich auch Kinder beziehungsweise Eltern, die von einer derzeitigen Betreuung bei einer Tagesmutter oder im Kindergarten X in einen anderen Kindergarten wollen. Auf dieser Warteliste stehen natürlich auch Eltern mit ihrem Kind, die sich halt aus guten Gründen für einen, und nur für diesen einen, Kindergarten entschieden haben und sagen ok, ich warte solange, bis ich aufgenommen werde. Und, und das ist mir besonders wichtig, auf dieser Warteliste stehen dann sehr viele Kinder, also der überwiegende Teil, würde ich meinen, die im Familienverband versorgt sind und wo nicht beide Elternteile berufstätig sind. Auf diese Zahl reduziert sich dann die Warteliste, sie ändert sich de facto täglich. Wir haben in der letzten Woche den Zuzug von 12 5-Jährigen gehabt, die wir dann akut sozusagen versorgen müssen für den Herbst. Familien ziehen weg, Familien ziehen zu. Es ist so, dass sich bis zum Beginn des Kinderbetreuungsjahres sehr, sehr viel ändern wird, aber die wichtigste Botschaft ist, glaube ich, dass wir jenen, die den Platz tatsächlich brauchen, sprich Berufstätigkeit gegeben ist bei Vater und/oder Mutter, wenn sie im Familienverband versorgt sind, dass wir das sicherstellen werden und diese Zahl, die ich Ihnen genannt habe, wird sich bis zum Herbst nicht nur verändern, sondern aus meiner Sicht und erfahrungsgemäß deutlich nach unten verändern. GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Ich bedanke mich zunächst für die Beantwortung. Ich schließe daraus, also den 5-Jährigen kann gesagt werden, sie sollen sich an Sie wenden, es gibt ganz sicher einen Platz für sie und dann die Zusatzfrage: Wie wollen Sie dem begegnen oder was haben Sie vor, noch bis Herbst zu tun, damit auch die Warteliste kleiner wird, also wird da noch etwas aufmachen oder wird was eingerichtet werden, um auch dem zu begegnen? StR. Eisel-Eiselsberg: Ja, die 5-Jährigen sind tatsächlich kein Thema, da erfüllen wir ja unsere Pflicht, indem wir Plätze zur Verfügung stellen und Eltern und Erziehungsberechtigte müssen ihre Pflicht im umgekehrten Sinn erfüllen, ihre Kinder auch zu schicken. Aber wie gesagt, ich wiederhole, 40 5-Jährige, die in Graz gemeldet sind, sind für uns derzeit nicht greifbar, das heißt, sie haben schon zwei RSb-Briefe bekommen. Der nächste Schritt ist in guter Zusammenwirkung mit den Servicestellen, dass die persönlich aufgesucht werden und meistens lichten sich die Nebel dahin, dass die Kinder gar nicht da sind zum Teil oder einen häuslichen Unterricht machen, oder, oder. Also die 5-Jährigen sollten und dürfen kein Thema sein, das müssen wir machen. Und ich habe angekündigt, zumindest 50 Plätze sollten über unserem Plan hinaus noch im Herbst zur Verfügung stehen und weitere werden wahrscheinlich nicht aufmachen, weil das sollte ich wissen am heuten Tag, aber wie gesagt, das Wichtigste ist, dass wir für jene Eltern, für jene Mütter, für jene Väter, die den Platz dringend brauchen, weil sie berufstätig sind, sicher auch einen Betreuungsplatz anbieten können. 7) Ampelschaltungen und Tempolimits – Optimierung des Verkehrsflusses GR.in Potzinger stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR.in Potzinger: Geschätzter Herr Stadtrat! Es geht um Ampelschaltung, wie schon vom Herrn Bürgermeister angekündigt. Einerseits um die Ampelanlagen wonach einige Straßen in Vorrangstraßen münden, beispielsweise in meinem Bezirk St. Peter Hubertusstraße, Theodor-Storm-Straße und Sternäckerweg, Einmündung in die St.-Peter-Hauptstraße, dort sollten während der Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen die Ampeln gelb blinken, um unnötige lange Wartezeiten und Abgase zu vermeiden. Ich darf sagen zur Freude der Betroffenen in St. Peter ist seit wenigen Tagen tatsächlich diese Umschaltung erfolgt, dass es während der Nachtstunden gelb blinkt. Ich hab nachgefragt in deinem Amt beim Herr Wolfgang Ortner, der gemeint hat, es sei an und für sich immer das Gelbblinken durchgeführt worden, es könne höchstens eine Verkehrsrechnerverbindungsstörung geben und er würde bei der Firma Siemens nachfragen. Aber jedenfalls derzeit, danke, das funktioniert jetzt sehr gut. Es geht aber auch um die Sensoren in der Straße vor den Teilstücken in den nachrangigen Straßen, welche die Ampelschaltung tagsüber auslösen. Und zwar vor allem vor dem steilsten Stück der Straße sind sie oft angebracht und das führt dazu, dass vor allem im Winter viele Autos bei Schnee und Eis massive Anfahrprobleme haben, dass sich die Sensoren in diesem Teilstück befinden. Da wäre die Frage, ob es möglich wäre, die Sensoren ein Stück weiter herunterzuverlegen, wo die Anfahrtsstrecke nicht so steil ist, und last not least führt zur Verwirrung und ungerechtfertigten Strafverfügungen aus Sicht der Betroffenen, wenn im Tempo-30- Bereich vor Schulen, etwa in der St.-Peter-Hauptstraße vor der Waldorfschule, Tempo 30 gilt und zwar mit der Zusatzbezeichnung „an Schultagen“. Wegen der unterschiedlichen schulautonomen Tage ist es aber für die Autofahrer manchmal schwierig jetzt festzustellen, ob an dieser Schule tatsächlich Unterricht ist oder nicht, das heißt, es haben schon Autofahrer Strafverfügungen bekommen an tatsächlich schulfreien Tagen. Und letzte Frage: Tempo 30 ist in diesem Bereich natürlich notwendig, sollte aber eindeutig geregelt sein, deswegen meine Bitte: Bist du bereit, die Optimierung dieser Ampelschaltungen und Tempolimits vor Schulen und Kindergärten zu veranlassen? StR. Mag. Eustacchio: Sissi, danke. Die eine Geschichte ist sozusagen erledigt mit dem Umschalten, das andere mit den Sensoren ist insofern schwierig, ich versteh das, dass das steile Stück schwierig ist, das Problem, das wir hätten, wenn wir dort die Sensoren verlegen, dann würden wir zirka 100 Meter von der Ampel wegkommen und du hast dort unten auch einen Querverkehr, weil dort Einfahrten stattfinden in die Häuser, die würden dann nämlich auslösen und durch die Entfernung, du hast dort Tempo 30 und du bist 100 Meter weg, wären die Autofahrer versucht, über die 30km/h hinauszufahren, um über die Kreuzungen hinauszukommen, deswegen ist es leider da vorne und muss weiter so bleiben. Das ist die Auskunft, die ich bekommen habe auch vom Straßenamt, also da lässt sich leider nichts machen. Auf die Frage vor der Schule, das Problem ist, dass es unterschiedliche schulautonome Tage gibt und vor allem auch Ferien, ich weiß, das glaube ich, die Waldorfschule eine Woche früher beginnt, wenn mich nicht alles täuscht, da gibt es aber leider ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, das ich zur Kenntnis bringen möchte. In seiner Entscheidung vom 29.6.2001 hat der VFGH ausgesprochen, dass in der Regel auch aus der Sicht des einzelnen Verkehrsteilnehmers kein Zweifel bestehen wird, ob der konkrete Tag, an dem man mit dem betreffenden Verkehrszeichen konfrontiert ist, ein Schultag ist oder nicht. In den wenigen Fällen hingegen, in denen diesbezüglich Zweifel bestehen könnten, Samstage, schulautonome Tage, kann der Verkehrsteilnehmer, sofern er es nicht weiß, entweder diese Zweifel durch Einholung entsprechender Informationen beseitigen oder aber die Strafbarkeit durch zumutbares Alternativverhalten, nämlich durch entsprechende kurzzeitige Verminderung der Geschwindigkeit vermeiden. Der Verwaltungsgerichtshof hat es explizit auf Graz bezogen gemacht, es hat einen Anlass gegeben. Was ich aber tun kann und was ich tun werde, dass ich mit der Polizei Kontakt aufnehme und sage, bitteschön, Herrschaften, ein bisschen Augenmaß, weil das ist relativ sinnlos, wenn ihr drüberfahrt, da muss man das wissen und sagen, da kann man das Auge zudrücken, weil es ist wirklich nicht zumutbar, dass ich jetzt alle genauen Zeiten weiß, die die Schulen haben, also das mache ich gerne. Regeln kann ich es anders leider nicht (Applaus FPÖ). GR.in Potzinger: Zum Thema Ampelschaltungen, Sicherheit für Kinder vor Kindergärten und Schulen. Im Zuge der Sanierungsarbeiten der Petrifelder Straße ist daran gedacht, dass im Anschluss Ampelanlagen neu installiert werden, konkret Druckknopfampeln, schon mehrfach von uns gefordert, im Bereich des Kindergartens Petrifelder Straße und neu aufgrund des verstärkten Verkehrsaufkommens im Kreuzungsbereich Neufeldweg/Petrifelder Straße? StR. Mag. Eustacchio: Das gehört jetzt eigentlich nicht zur grundsätzlichen Frage, würde ich einmal meinen, kann ich nur abklären, kann ich dir so nicht sagen. Da muss ich mit dem Straßenamt reden, wie die das planen und Verkehrsplanung und Straßenamt zusammenschaut, wie das gemacht wird. Da kann ich dir so jetzt keine Antwort geben. 8) Lückenschluss der 30-km/h –Beschränkung in der Messendorfer Straße GR. Mag. Spath stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Mag. Spath: Werter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtrat, hohe Regierung! Hier geht es um einen Lückenschluss der 30-km/h-Beschränkungen in der Messendorfer Straße. Die Messendorfer Straße im Südosten von Graz führt eben durch ein Einfamilienhauswohngebiet, das immer mehr mit der Wohnstruktur angepassten Mehrparteienhäuser durchmischt wird. Vor einem Jahr wurden hier weitere 50 Wohnungen, sogenannte Kohlbachersiedlung/Kohlbacherhäuser in der Messendorferstraße 142-160, an die Jungfamilien übergeben, somit ist der Lückenschluss der Verbauung an der Ostseite der Messendorfer Straße erfolgt. Die Bewohner haben die Bitte ausgesprochen, die 30-km/h-Beschränkung bis zum Kreisverkehr Messendorf zu erweitern. Da die Straße vom Westen her kommend ab Haus 104 bis zur Hausnummer 140 ohnedies schon jetzt in der 30-km/h-Zone ist, bedarf es nur einer geringfügiger Ausweitung dieser Zone, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu verbessern. Vor einem Jahr habe ich eben diesen Antrag auch schon gestellt und in dieser Angelegenheit hat das Straßenamt mitgeteilt, dass dort die eingerichtete Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit die Erweiterung der 30-km/h- Zone prüfen werde. Auch gibt es einen einstimmigen Bezirksratsbeschluss dazu. Ich stelle daher, sehr geehrter Herr Stadtrat, an dich die F r a g e , ob du bereit bist, die Tempo-30-Zone in der Messendorfer Straße ab Hausnummer 140 bis zum Kreisverkehr Messendorf auszuweiten und die zuständigen Stellen mit der Umsetzung zu beauftragen? StR. Mag. Eustacchio: Laut Auskunft des zuständigen Amtes A 10/1 - Straßenamt ist der Problemkreis natürlich bekannt und es besteht die Absicht, im Herbst des heurigen Jahres das gesamte Vorrangstraßennetz zu überarbeiten, das dort ist. Ein Punkt davon wird eben auch die Messendorfer Straße sein. Im Vorfeld, und das war die Basis für diese Entscheidungen, hat eben die Evaluierung stattgefunden, wo sämtliche Fragen erörtert worden sind und die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit, wo eben Kuratorium für Verkehrssicherheit und das Straßenamt und die Polizei dabei sind, haben ein Konzept in Ausarbeitung, das im Herbst umgesetzt wird und dann wird das auch der Fall sein. Kurzfristig im Vorfeld wird es jetzt keine Maßnahmen geben, aber in einem Gesamtpaket wird es die Lösung geben (Applaus FPÖ). 9) Mietzinszuzahlung GR. Dreisiebner stellt an StR.in Kahr folgende Frage: GR. Dreisiebner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne, sehr geehrte Frau Stadträtin, liebe Elke! Schönerweise gibt es in Graz ja die Möglichkeit der Mietzinszuzahlungen für Menschen in Gemeindewohnungen, die aufgrund von Umständen eintreten können, gerade in Zeiten wie diesen mit häufiger Arbeitslosigkeit und anderen Dingen, die ebenso passieren im Leben, in Anspruch nehmen können. Dies alles nur, nachdem man zum Beispiel bei der steirischen Wohnbeihilfe etwa keinen Anspruch erwirbt oder den Anspruch schon ausgeschöpft hat. Jetzt meine F r a g e an dich, liebe Elke: Wie viele Personen haben beim Amt für Wohnungsangelegenheiten der Stadt Graz, aufgeschlüsselt nach den Jahren von 2008 bis 2012, um eine Mietzinszuzahlung angesucht und wie hoch waren die jährlichen Gesamtaufwendungen für diese Zuzahlungen aus dem Titel Mietzinszuzahlungen? StR.in Kahr: Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Karl! Danke für deine Anfrage. Vielleicht nur noch einmal zur Erinnerung für alle, seit 1998 gibt es diese Mietzinszuzahlung am städtischen Wohnungsamt. Sie ist damals einstimmig im Gemeinderat beschlossen worden, vor allem für bestimmte Wohnhäuser (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke), also bei Genossenschaftswohnhäusern, wo die Mietzinsbildung ein bisschen höher ist als wie bei den gemeindeeigenen Wohnungen. Also wir haben damals gesehen, dass trotz Wohnbeihilfe sich manche Familien oder Personen schwer tun mit der Bezahlung der Wohnkosten und über ein Drittel des Gesamteinkommens trotz Wohnbeihilfe zahlen mussten. Also diese Mietzinszuzahlung heißt, dass die Miete, die Betriebskosten und ein Teil der Heizkosten nicht mehr betragen sollen als ein Drittel vom Gesamteinkommen, das heißt, die Wohnbeihilfe wird abgezogen, und liegt man trotz Wohnbeihilfe über diesem Einkommensdrittel, dann zahlt das städtische Wohnungsamt hier diese Mietzinszuzahlung aus, wobei ab der zweiten Person 145 Euro Lebensbedarf bei uns beim Gesamteinkommen abgezogen werden. Ganz konkret zu deiner Anfrage jetzt. Du hast das von 2008 angefragt, da war das so. Es ist die Tendenz leicht steigend. Erklärt sich auch teilweise ein bisschen mit der Wohnbeihilfe, weil die ist seit 2005 entvalorisiert worden und man sieht das ein bisschen also bei Betriebskostenanstieg und Wohnkostenanstieg, oft wenn die Annuitätenzahlungen eintreten, das sind alles dies Punkte, warum das leicht ansteigt. 2008, ich tue es jetzt auf- beziehungsweise abrunden, waren es 229.000 Euro, 2009 240.000 Euro, 2010 250.000 Euro, 2011 254.000 Euro und 2012 264.000 Euro. Die monatliche Anzahl der MietzinszuzahlungsempfängerInnen bewegt, ich tu das nicht immer genau, also es bewegt sich zwischen 117 bis 158 MietzinszuzahlungsempfängerInnen, die genaue Auflistung gebe ich dir auch noch schriftlich und allen Ausschussmitgliedern, die das interessiert, kann ich das natürlich auch weiter geben (Applaus KPÖ). GR. Dreisiebner: Vielen Dank erstmals für die sehr detaillierte Auskunft, liebe Elke. Ich nehme an, die monatlichen EmpfängerInnen sind auch leicht steigend, das ist aber nicht meine Frage. Die Frage ist: Gibt es einen Titel, bei Neu-Einmietern in Gemeindewohnungen auf das Recht, eine Mietzinszahlung zu beantragen? StR.in Kahr: Ja, und zwar aus dem einfachen Grund, weil das ist ja kein Gesetz, sondern eine freiwillige Leistung, die wir vom Wohnungsamt ausgeben, das ist die eine Seite, aber der Hauptgrund und der viel wichtigere ist, wir haben vom städtischen Wohnungsamt im Wohnungszuweisungsreferat die Verpflichtung, Familien und Personen Wohnungen zuzuweisen von Haus aus, die sie sich mit ihrem Einkommen zum Zeitpunkt der Zuweisung, weil das kann sich ja wieder ändern, du sucht vor einem Jahr an, da war das Einkommen so, zum Zeitpunkt der Zuweisung, wenn die Wartezeit erfüllt ist, kann sich das wieder nach unten verändern oder auch nach oben, das wird auch immer überprüft und da haben wir die Verpflichtung, von Haus aus Wohnungen anzubieten, die man sich von Haus aus auch leisten kann, also das darf das Einkommensdrittel nicht übersteigen. Und wenn sich jemand trotzdem bewusst für eine Wohnung, wo auf Anraten des Wohnungsamtes gesagt wir, diese Wohnung ist für sie ein wenig zu teuer, trotzdem diese Wohnung nimmt, dann wird sozusagen verlangt, dass diese Verzichtserklärung unterschrieben wird. Sollte sich nach vielen Jahre, es kann ja sein, dass der, wie er sich für diese Wohnung entschieden hat, nach vielen, vielen Jahren, wo sie beide die Arbeit verlieren oder wenn es jetzt einer ist, die Arbeit verliert, dann wird dies neuerlich geprüft und wird hier auch immer wieder Ausnahmen gemacht (Applaus KPÖ). T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h Bgm. Mag. Nagl: Ich darf Sie gleich bitten, die Tagesordnung zur Hand zu nehmen. Einstimmig beschlossen wurden im Vorfeld jetzt schon die Stücke 1), 2), 3), ebenso beschlossen das Stück Nummer 4) gegen die Stimmen von KPÖ und dem Herrn Gemeinderat Pacanda, das Stück Nummer 7) gegen Herrn Gemeinderat Pacanda, das Stück Nummer 8) wurde wieder einstimmig beschlossen, ebenso einstimmig erfolgten die Beschlüsse bei den Stücken 9) bis 13), einstimmige Beschlüsse auch beim Nachtragsstück Nummer 18) und 19), ebenso die Stücke 22) und 24), das Stück Nummer 25) gab es Gegenstimmen der Grünen und der SPÖ, beim Stück Nummer 26) gab es eine Gegenstimme von unserem Piraten, das Stück Nummer 28) einstimmiger Beschluss, das Stück Nummer 29) gegen Herrn Gemeinderat Pacanda beschlossen und das Stück Nummer 30) ebenso ein einstimmiger Beschluss, auch die Stücke 33) und 34) sind einstimmig beschlossen, beim Stück Nummer 36) bitte ich zu beachten, dass im Punkt eins die Gegenstimme der FPÖ vorliegen, das Stück Nummer 38), zweiter Nachtrag, einstimmiger Beschluss, ebenso die Stücke 39) und 40), beim Stück Nummer 41) wurde die Petition an den Universitätsrat der Universität Graz zurückgestellt. 1) A 5-1550/04-415 Förderung der Mobilen Sozialen Dienste in Graz; Zuschussbedarf im Jahr 2013 in der Höhe von insgesamt € 2.400.000,-; Aufwandsgenehmigung auf der Fipos 1.42910.728400 Der gemeinderätliche Ausschuss für Soziales stellt gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 7 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle im Sinne des Motivenberichtes die Aufwandsgenehmigung in der Höhe von insgesamt € 2.400.000,- für das Jahr 2013 erteilen. Die Bedeckung ist auf der Fipos 1.42910.728400 gegeben. 2) A 5-12354/13-1 Betreutes Wohnen auf Basis der Richtlinien der Steiermärkischen Landesregierung vom 6.3.2006; Vertraglicher Beitrag für den Projektzeitraum 1-12/2013 im Budgetjahr 2013 in der Höhe von insgesamt € 500.000,- Aufwandsgenehmigung auf der Fipos 1.42910.728510 Der gemeinderätliche Ausschuss für Soziales stellt gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 7 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle im Sinne des Motivenberichtes die Aufwandsgenehmigung in der Höhe von insgesamt € 500.000,- für das Jahr 2013 erteilen. Die Bedeckung ist auf der Fipos 1.42910.728510 gegeben. 3) A 5-15152/2013-1 Verein „ErfA – Erfahrung für Alle“; Vertrag für das 2. Hj. und Aufwandsgenehmigung über insgesamt € 560.000,- für 2013 aus den Fipossen 1.42900.72880 (€ 475.000,-) und 1.42900.728810 (€ 85.000,-) Der gemeinderätliche Ausschuss für Soziales stellt gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 7 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle 1.) den beiliegenden einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Vertrag, abgeschlossen zwischen dem Verein „ErfA – Erfahrung für Alle“ und der Stadt Graz, beginnend ab 1.7.203 befristet bis 31.12.2013, beschließen und 2.) die Aufwandsgenehmigung zur Refundierung der damit verbundenen Personal- und Sachkosten an den Verein ErfA für 2013 * in der Höhe von € 475.000,- für das Projekt „Betreuung und Beschäftigung von arbeitsmarktfernen Personen“ (die Bedeckung ist auf der Fipos 1.42900.728800 gegeben) erteilen, und * in der Höhe von € 85.000,- für das Projekt „Nähwerkstatt“ (Bedeckung ist auf der Fipos 1.42900.728810 gegeben) erteilen. 4) A 8-10081/06-113 Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH Richtlinien für die Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: 1. Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 und über die Zurkenntnisnahme des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2012. 2. Kenntnisnahme des Konzernjahresabschlusses zum 31.12.2012 und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2012. 3. Beschlussfassung über die Kenntnisnahme des Corporate Governance Berichtes 2012. 4. Zustimmung zur Verwendung des Bilanzergebnisses 2012. 5. Zustimmung zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012. 6. Zustimmung zur Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013. Zustimmung zur Bestellung der XXX, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013. 7) A 8-00488/2008-14 Grazer Parkraumservice Personalbereitstellungs GmbH Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der Grazer Parkraumservice Personalbereitstellungs GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, mittels beiliegendem Umlaufbeschluss folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zustimmung zur Beschlussfassung im schriftlichen Weg gem. § 34 GmbHG. 2. Genehmigung und Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2011 und zum 31.12.2012 der Grazer Parkraumservice Personalbereitstellungs GmbH. 3. Zustimmung zur Verwendung des Bilanzergebnisses per 31.12.2011 und per 31.12.2012, jeweils € 0.00, durch Vortrag auf neue Rechnung. 4. Entlastung des Geschäftsführers, XXX, der Grazer Parkraumservice Personalbereitstellungs GmbH für die Geschäftsjahre 2011 und 2012. 8) A 8/4-24696/2007 Guldinweg – Teuffenbachweg – Geh- und Radweg Bescheidmäßige Grundabtretung Übernahme des Gdst.Nr. 90/34, EZ 1761, KG 63122 Straßgang im Ausmaß von 353 m2 in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idgF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Die Übernahme des Gdst.Nr. 90/34, EZ 1761, KG 63122 Straßgang, mit einer Fläche von 353 m2, welche mit rechtskräftigem Bescheid vom 8.5.2009, GZ: 005837/2009-0005, zur Abtretung vorgeschrieben wurde in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 9) A 8/4-13718/2012 Fellingergasse – Lendplatz – Stockergasse Wertgleicher Grundtausch von drei insgesamt 17 m2 großen Tfl. der Gdst.Nr. 2487, Gdst.Nr. 2528 und Gdst.Nr. 533, je EZ 50000, KG Lend (öffentl. Gut) gegen eine 34 m2 große Tfl. des Gdst.Nr. 67, EZ 55, KG Lend Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5, 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idgF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: 1. Die Auflassung der drei insgesamt 17 m2 großen Teilflächen der Gdst.Nr. 2487, Gdst.Nr. 2528 und Gdst.Nr. 2533, je EZ 50000, KG Lend, aus dem öffentlichen Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 2. Der wertgleiche Grundtausch der insgesamt 17 m2 großen Teilflächen der Gdst.Nr. 2487, Gdst.Nr. 2528 und Gdst.Nr. 2533, je EZ 50000, KG Lend, aus dem Eigentum der Stadt Graz und der 34 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 67, EZ 55, KG Lend, aus dem Eigentum der XXX, wird zu den Bedingungen der beiliegenden Vereinbarung, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, genehmigt. 3. Die Übernahme einer 34 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 67, EZ 55, KG Lend, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, welche lt. Punkt 2 aus dem Eigentum der XXX eingetauscht wurde, wird genehmigt. 4. Sämtliche mit der Unterfertigung und der grundbücherlichen Durchführung des Vertrages bzw. der Herstellung der Grundbuchsordnung nach § 15 LTG verbundenen Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren hat die Stadt Graz zu tragen. Die jeweils anfallende Grunderwerbssteuer und Immobilienertragsteuer trägt jeder Vertragspartner für sich selbst. 5. Die Vermessung und die Errichtung des grundbuchsfähigen Teilungsplanes erfolgte durch XXX. 6. Die Herstellung der Grundbuchsordnung nach § 15 LTG erfolgt durch das A 10/6 – Stadtvermessungsamt auf Kosten der Stadt Graz. 7. Die Errichtung des Vertrages – wenn erforderlich – erfolgt durch und auf Kosten der Stadt Graz, Präsidialamt – Referat für Zivilrechtsangelegenheiten. 8. Die Bedeckung für den Tauschwert in der Höhe von € 1.000,- ist sowohl auf der Fipos 2.84000.001310 als auch auf der Fipos 1.84000.001310 zu verbuchen. Die Nebenkosten in der Höhe von € 500,- sind auf der Fipos 1.84000.001310 zu bedecken. 10) A 8/4-3005/2011 Kirchbergstraße Neubau der Brücke über den Mariatrosterbach, Auflassung vom öffentlichen Gut und unentgeltliche Übertragung von Grundstücksflächen im Gesamtausmaß von 26 m2 in die EZ 50001, öffentliches Wassergut Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: 1.) Die Auflassung einer 3 m2 großen Teilfläche (Nr. 7) des Gdst.Nr. 30/2, einer 8 m2 großen Teilfläche (Nr. 3) des Gdst.Nr. 529 und einer 11 m2 großen Teilfläche (Nr. 6) des Gdst.Nr. 530, alle EZ 50000, KG Graz Stadt-Fölling aus dem öffentlichen Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 2.) Die unentgeltliche Übertragung der in Pkt. 1.) aus dem öffentlichen Gut aufgelassenen Teilflächen der Gdst.Nr. 30/2, Gdst.Nr. 529 und Gdst.Nr. 530, alle EZ 50000, mit einer Gesamtfläche von 22 m2 in die EZ 50001, KG Graz Stadt-Fölling, öffentliches Wassergut (Eigentum des Landes Steiermark) wird genehmigt. 3.) Die unentgeltliche Übertragung einer 4 m2 großen Teilfläche (Nr. 4) des Gdst. Nr. 18, EZ 683, KG Graz Stadt-Fölling, aus dem Privateigentum der Stadt Graz in die EZ 50001, KG Graz Stadt-Fölling, öffentliches Wassergut (Eigentum des Landes Steiermark) wird genehmigt. 4.) Die Vermessung, die Errichtung des Teilungsplanes und die Herstellung der Grundbuchsordnung durch das A 10/6 – Stadtvermessungsamt. 11) A 8/4-19873/2013-07 Alte Poststraße 152 – 154 Erweiterung des Mietgegenstandes um ca. 150 m2 für die FH-Joanneum GmbH Abschluss eines Nachtrages zum bestehenden Mietvertrag ab 1.10.2013 auf unbestimmte Zeit Erweiterung des Leihvertrages der FH-Standort Graz GmbH Antrag auf Zustimmung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 9 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Die Stadt Graz mietet von XXX zusätzliche Räumlichkeiten im Objekt Alte Poststraße 152-154 im Ausmaß von ca. 150 m2 zu einem Nettomietpreis von € 7,65 /m2 zuzüglich Betriebs- und Heizkosten ab Fertigstellung der Adaptierung gemäß Bau- und Ausstattungsbeschreibung am 1.10.2013 an. Die Anmietung erfolgt mittels Nachtrag zum bestehenden Vertrag auf unbestimmte Zeit. Eine Aufkündigung kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende erfolgen. Die Miet- und Vergebührungskosten von ca. € 4.900,- für den Zeitraum 10-12/2013 und ca. € 17.000,- für 2014 sind im Budget der A 8/4 – Abteilung für Immobilien vorhanden. Die hinzugemietete Fläche wird in den bestehenden Leihvertrag mit der städt. FH-Standort Graz GmbH aufgenommen, die die Flächen aufgrund der bestehenden Fördervereinbarung der FH-Joanneum GmbH zur Verfügung stellt. 12) A 8 – 18090/2006-74 A 15 – 22706/2006 Graz Tourismus- und Stadtmarketing GmbH; Verlängerung des Finanzierungsvertrages zwischen der Stadt Graz und der Graz Tourismus- und Stadtmarketing GmbH für den Zeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2016 Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus und der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Zif. 10 in Verbindung mit § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: Der beiliegende Finanzierungsvertrag, der einen integrierenden Bestandteil dieses Gemeinderatsbeschlusses bildet, wird für den Zeitraum von 1.1.2014 bis 31.12.2016 genehmigt. 13) A 16-014668/2013/0011 A 8 – 18780/2006-89 Stadtmuseum Graz GmbH Abschluss eines Finanzierungsvertrages Zeitraum Juli 2013 bis Dezember 2014 Der Kulturausschuss und der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Der Abschluss des einen integrierenden Bestandteil bildenden Finanzierungsvertrages, abzuschließen zwischen der Gesellschafterin der Stadtmuseum Graz GmbH, Stadt Graz und der Stadtmuseum Graz GmbH, wird genehmigt. NT 18) MD - 34816 IT-Projektumsetzung 2013/204 Antrag auf Aufwandsgenehmigung über € 1.600.000,- Fipos: 1.01600.728007 Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Aufwandsgenehmigung für die angeführten IT-Umsetzungsprojekte 2013/2014 in der Höhe von insgesamt € 1.600.000,- wird erteilt. Die dazu erforderlichen Mittel finden ihre Bedeckung in der Finanzposition 1.01600.728007 für die Jahre 2013 und 2014. NT 19) Präs. 010772/2003/0059 Bestellung von Notaren Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Notare XXX werden befristet bis 30.6.2018 zu Bevollmächtigten der Stadt Graz bestellt. NT 22) A 8-6642/2013-20 Baudirektion und Verkehrsplanung, diverse AOG-Vorhaben; haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 593.600,- in der AOG 2013 und € 2.480.000,- in der AOG 2014 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: In der AOG 2013 bzw. 2014 werden folgende Budgetaufstockungen genehmigt: Fipos Bezeichnung Aufstockung 2013 Aufstockung 2014 5.61200.002120 Straßenbauten, Fußgängerverkehr Anordnungsbefugnis: A 10/8 200.000 800.000 5.61200.002750 Straßenbauten, Radwege Anordnungsbefugnis: A 10/8 250.000 1.250.000 5.61200.002700 Straßenbauten, BOB 2005 Anordnungsbefugnis: BD 43.600 130.000 5.61200.002900 Straßenbauten, Kleinmaßnahmen (Deckungsklasse BD090) Anordnungsbefugnis: BD 100.000 300.000 6.61200.346000 Investitionsdarlehen von Kreditinstituten Anordnungsbefugnis: A 8 593.600 2.480.000 NT 24) A 8-6642/2013-2 Eckwertbudgets 2013 Erhöhung der Abteilungseckwerte durch Sparbuchentnahmen, haushaltsplanmäßige Vorsorge Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF. LGBl. 8/2012, beschließen: 1. In der OG 2013 werden folgende Fiposse geschaffen bzw. erhöht: 1.90000.642000 „Beratungskosten“ um € 249.800,- 1.69000.755000 „Lfd. Transferz. an Unternehmungen (ohne Finanzuntern., Verkehrsverbund“ um € 250.000,- 1.24000.710100 „Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gemäß FAG“ um € 23.200,- 1.07000.729300 „Sonstige Ausgaben, Bezirksbudget“ um € 71.300,- 1.01400.04200 „Amtsausstattung“ um € 10.000,- Zur Bedeckung wird die Fipos 2.91400.080000 „Beteiligungen“ um € 604.300,- erhöht. 2. Die Eckwerte der genannten Abteilungen werden jeweils zu Lasten der jeweiligen Sparbücher wie folgt erhöht: Abteilung Wert alt Wert neu Finanzdirektion 8.176.200 8.676.000 Abteilung für Bildung und Integration 58.250.900 58.274.100 Stadtrechnungshof 953.400 963.400 NT 25) A 8-6642/2013-28 Katastrophenschutz und Feuerwehr, Freiwillige Feuerwehr Graz, Zubau Wache Kroisbach, haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 170.000,- in der AOG 2014 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF. LGBl. 8/2012, beschließen: In der AOG 2014 werden die Fiposse 5.16300.775000 „Kap. Transferz. an Unternehmungen (ohne Finanzuntern.), Zubau Wache Kroisbach“ 6.16300.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um je € 170.000,- erhöht. NT 26) A 16-014775/2013/0032 A 8-17563/2006-159 Theaterholding Graz/Steiermark GmbH; Ergänzung zum Finanzierungsvertrag hinsichtlich eines Kündigungsverzichtes bis zum 31.8.2020 für die Opernhaus Graz GmbH; Festlegung des Zuschusses der Stadt Graz für Opernhaus Graz GmbH im Zeitraum von 1.9.2017 bis 31.8.2020 in der Höhe von € 11,854.167,55 pro Wirtschaftsjahr Der Kulturausschuss und der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z. 10 iVm § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 30/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: 1. Ab 1.9.2017 bis 31.8.2020 wird beim Zuschussanteil für die Opernhaus Graz GmbH auf eine jährliche Wertanpassung verzichtet und somit von einem „eingefrorenen“ Landes- sowie Stadtzuschuss pro Wirtschaftsjahr ausgegangen. Dieser Betrag (für das Land Steiermark € 14.488.427,-, für die Stadt Graz € 11.854.167,55) resultiert aus einer Vorschauberechnung des Landeszuschusses für das Wirtschaftsjahr 2016/2017 auf Basis des Wirtschaftsjahres 2012/2013 unter Annahme einer jährlichen Verbraucherpreisindex-Anpassung von plus 2,5 Prozent und entspricht dem ursprünglichen Anteil der Opernhaus GmbH am Landes- bzw. Stadtzuschuss inklusive Instandhaltung und Investitionen sowie exklusive Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg und Schloßbergbühne Kasematten GmbH von 63,37 Prozent. 2. Der Finanzierungsvertrag, abgeschlossen zwischen dem Land Steiermark, der Stadt Graz und der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH unter Beitritt der Bühnengesellschaften, wird hinsichtlich eines Kündigungsverzichtes bis zum 31.8.2020 für die Opernhaus Graz GmbH ergänzt und der Zuschuss des Landes wird für die Opernhaus Graz GmbH im Zeitraum von 1.9.2017 bis 31.8.2020 in der Höhe von € 14,488.427,- und jener der Stadt in der Höhe von € 11,854.167,55 pro Wirtschaftsjahr festgelegt. NT 28) A 8-40946/2008-62 A 8-6642/2013-24 A 15-8592/2006 ECO WORLD STYRIA – Umwelttechnik Cluster GmbH Reininghausstraße 14, 8020 Graz Gesellschafterzuschuss in der Höhe von € 100.000,- für das Jahr 2013 für das Jahr 2013, Abschluss eines Finanzierungs-vertrages und haushaltsplanmäßige Vorsorge Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus und der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Im Sinne der 15%-igen Beteiligung der Stadt Graz an der ECO WORLD STYRIA – Umwelttechnik Cluster GmbH wird für 2013 ein Gesellschafterzuschuss in der Höhe von € 100.000,- für das Jahr 2013 und der Abschluss eines Finanzierungsvertrages, der einen integrierenden Teil der Beschlussfassung bildet, genehmigt. Die Auszahlung des Gesellschafterzuschusses für 2013 erfolgt zu Lasten der Fipos 5.78930.755000 „Lfd. Transfers an Unternehmungen, Eco World Styria“, per 15.7.2013 auf das noch namhaft zu machende Konto der Umwelttechnik Cluster GmbH, Eco World Styria, Reininghausstraße 13, 8020 Graz. In der AOG 2013 werden folgende Budgetveränderungen genehmigt. Fipos Bezeichnung Aufstockung 2013 5.78930.755000 Lfd. Transfers an Unternehmungen, Eco World Styria Anordnungsbefugnis: A 15 100.000 6.78930.346000 Investitionsdarlehen von Kreditinstituten Anordnungsbefugnis: A 8 100.000 NT 29) A 8-18561/06-53 Kunsthaus Graz GmbH Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Generalversammlung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der Kunsthaus Graz GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, in der Generalversammlung, der Termin ist noch nicht bekannt, folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zu 2. – Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2012. 2. Zu 3. – Zustimmung zur Verwendung des Bilanzergebnisses per 31.12.2012. Im Geschäftsjahr 202 entstand ein Jahresfehlbetrag i.H.v. € -1.844.977,75. Zur Sicherstellung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses wird die Auflösung von nicht gebundenen Kapitalrücklagen i.H. von € 1.380.262,48 genehmigt. 3. Zu 4. – Zustimmung zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012. 4. Zu 5. – Informationsbericht zur aktuellen Geschäftstätigkeit. 5. Zu 6. – Zustimmung zur Übernahme der Leasingadministration durch die Finanzdirektion. 6. Zu 7. – Zustimmung zum Wechsel in der Geschäftsführung * Zustimmung zu Zurücklegung der Geschäftsführerfunktion von XXX * Zustimmung zur Bestellung von XXX im Rahmen ihrer städtischen Funktion und ohne gesondertes Entgelt als Geschäftsführerin der Kunsthaus Graz GmbH bis zum 31.12.2013 verbunden mit dem Auftrag, eine Fusionierung der Kunsthaus Graz GmbH mit der GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH zu prüfen und Berichterstattung an den Gemeinderat bis Ende 2013. NT 30) A 8-021515/2006/0148 A 23-030904/2013/0004 Ausführungsbeschluss: Energieeinkauf für das “Haus Graz“ Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1.) Die Ausschreibung soll auf Basis der vorliegenden Eckpunkte aus dem oben angeführten Motivenbericht durchgeführt werden. 2.) Die jährliche Beschaffung soll risikominimiert auf einzelne zeitlich gestaffelte Bestelltranchen aufgeteilt werden. 3.) Die Zeitpunkte für das Abrufen der einzelnen Bestelltranchen sollen von der GBG fixiert werden. NT 33) A 8-6642/2013-22 Abt. für Bildung und Integration, VS St. Veit und Liebenau; haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 305.000,- in der AOG 2013 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: In der AOG 2013 werden folgende Budgetvorsorgen genehmigt: Fipos Bezeichnung Aufstockung 2013 5.21100.775100 Kap. Transferzahlungen an Unternehmungen, Mietereinbauten (DKL:ABI01) Anordnungsbefugnis: BILD 305.000 6.21100.871001 Kap. Transferz. von Ländern, Landesfonds und -kammern Anordnungsbefugnis: BILD 305.000 NT 34) A 8-6642/2013-32 Abt.f. Bildung und Integration, diverse AOG-Vorhaben; haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 2.000.000,- in der AOG 2013 und € 3.500.000,- in der AOG 2014 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012, beschließen: In der AOG 2013 bzw. 2014 werden folgende Budgetaufstockungen genehmigt. Fipos Bezeichnung Aufstockung 2013 Aufstockung 2014 5.21100.010005 Gebäude, GBG (DKL: SS052) Anordnungsbefugnis: ABI 500.000 750.000 5.21200.010005 Gebäude, GBG (DKL: SS052) Anordnungsbefugnis: ABI 500.000 750.000 5.24000.010506 Gebäude, GBG-Werkstätten (DKL. 06004) Anordnungsbefugnis: ABI 700.000 1.500.000 5.25000.010506 Gebäude, GBG-Werkstätten (DKL: 06004) Anordnungsbefugnis: ABI 300.000 500.000 6.21100.346000 Investitionsdarlehen von Kreditinstituten Anordnungsbefugnis: A8 500.000 750.000 6.21200.346000 Investitionsdarlehen von Kreditinstituten Anordnungsbefugnis: A8 500.000 750.000 6.24000.346000 Investitionsdarlehen von Kreditinstituten Anordnungsbefugnis: A 8 700.000 1.500.000 6.25000.346000 Investitionsdarlehen von Kreditinstituten Anordnungsbefugnis: A 8 300.000 500.000 NT 36) A 8-039708/2012-0015 Frühe Sprachenförderung von Kindern in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in Graz für den Zeitraum: 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2013 Fipos: 1.24000.728020 Gesamtaufwand maximal: € 573.200,- Der Ausschuss für Bildung, Integration und Sport stellt gemäß § 45 Abs. Z 7 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Aufwandsgenehmigung mit einem Gesamtaufwand von € 573.200,- zu Lasten der Fipos 1.24000.728020 wird erteilt. 2. NT 38) A 10/BD-010010/2011-46 A 14-018683/2013-8 A 10/8-9341/2013/8 A 10/5-051722/2012-15 A 8-6640/2013-21 A 8/4-12320-2011 Aufstockung der Projektgenehmigung „Smart City Project“ Rahmenplan, Fördervertrag, Konsortialvertrag, Strategiepapier „Smart City Graz“ Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung und der Ausschuss für Verkehrsplanung stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Dem vorliegenden Bericht wird vollinhaltlich zugestimmt und die Projektgenehmigung „Smart City Graz“ in der AOG 2012 bis 2017 wird von € 458.000,- auf € 2.9595.900,- erhöht: Bis Ende 2012 € 97.000,- 2013: € 70.000,- 2014: € 150.000,- 2015: € 141.000,- 2016: € 350.000,- 2017: € 250.000,- € 1.058.000,- + Finanzrahmen zur Abw. der Transfer- zahlungen € 1.901.900,- Gesamtsumme: € 2.959.900,- 2. Der Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird ermächtigt, den entsprechenden Konsortialvertrag Smart City Project Graz-Mitte vom 26.6.2013 sowie die zur Abwicklung erforderlichen Dokumente (Förderungsvertrag des Klima- und Energiefonds) zu unterfertigen. Die Stadt Graz übernimmt damit weiterhin die Konsortialführung im Projektkonsortium „Smart-City-Projekt“. 3. Die Stadtbaudirektion wird beauftragt, weiterhin die Projektleitung im Projekt „Smart City Project“ zu übernehmen und die Stadt Graz als Konsortialführerin zu vertreten, die hierzu erforderlichen Ressourcen beizustellen und in Abstimmung mit den erforderlichen Fachabteilung und Gesellschaften die organisatorischen Vorbereitungen mit den erforderlichen Fachabteilungen und Gesellschaften die organisatorischen Vorbereitungen zur Umsetzung der „Smart City Graz Strategie“ einzuleiten. Hiermit werden operativ die ersten Schritte entsprechend den Festlegungen im 4.0 STEK, § 3, 1. Grundsatz, eingeleitet: Graz entwickelt sich zu einer Smart City. Das zugrundliegende Strategiepapier „Smart City Graz“ wird beschlossen. 4. Die Stadtbaudirektion wird beauftragt, die weitere Entwicklung von Smart City Graz durch geeignete Förderprojekte auf nationaler und EU-Ebene zu unterstützen sowie Forschungsprojekte im Hinblick auf eine zukunftsfähige Stadtentwicklung zu forcieren. 5. Das Stadtplanungsamt wird beauftragt, im Sinne der Arbeitspakete – Struktur „Smart City Project“ und den inhaltlichen Zielsetzungen des Arbeitspaketes 1 (AP1) in enger Zusammenarbeit mit der Stadtbaudirektion die Vorbereitungen zur Etablierung eines Stadtteilmanagements und der projektbegleitenden BürgerInnenbeteiligung zu beginnen, die Bebauungsplanung im Sinne des Motivenberichts voranzutreiben, die Planung des öffentlichen Raumes im Sinne des Motivenberichtes voranzutreiben und gemeinsam mit der Stadtbaudirektion den EUROPAN-Wettbewerb ideell und finanziell zu unterstützen. 6. Im Sinne einer urbanen und zukunftsfähigen Entwicklung bekennen sich die Stadt Graz sowie die beteiligten Gesellschaften – Holding Graz und Energie Graz – zur Umsetzung der „Smart City Graz - Strategie“ und zu einer bedarfsorientierten Planung und Herstellung der erforderlichen technischen und sozialen Infrastruktur in Abstimmung auf die voranschreitende Siedlungsentwicklung. 7. Die Stadtbaudirektion wird gemeinsam mit der Abteilung für Verkehrsplanung beauftragt, mit der Holding Graz die Kosten für die weiteren Planungsleistungen, insbesondere für ein eisenbahnrechtliches Verfahren, zu eruieren, damit für eine konkrete weitere Bearbeitung die erforderlichen Finanzmittel als Nachtrag zum Verkehrsfinanzierungsvertrag im Graz Linien-Kontrollgremium beschlossen werden können. 8. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird beauftragt, die Leitung des AP 5 zu übernehmen, die Durchführung der im AP 5 vorgesehenen Aufgaben in Abstimmung mit der Holding Graz /E-Mobility Graz GmbH (verantwortlich für das Arbeitspaket 5b) zu veranlassen und die im Projekt vorgesehenen Subaufträge zu vergeben. 9. Die Abteilung für Immobilien wird beauftragt, in Abstimmung mit der Stadtbaudirektion und dem Stadtplanungsamt die Erstellung der zivilrechtlichen Verträge zu koordinieren, welche insbesondere im Zusammenhang mit der Änderung des Flächenwidmungsplanes und der Bebauungsplanung mit den Projektentwicklern verhandelt und abgeschlossen werden. 10. Die Abteilung für Grünraum und Gewässer wird beauftragt, die im Motivenbericht angeführten öffentlich zugänglichen Freiräume in Abstimmung mit der Stadtbaudirektion zu schaffen und bei der Umsetzung der beabsichtigten Freiraumqualitäten bestmöglich mitzuwirken. In Bezug auf die interne Ressourcenverteilung ist dem Smart-City-Quartier im Umfeld der Helmut-List-Halle hohe Priorität einzuräumen. 3. NT 39) Präs. 33131/2013-2 Dreifach-Halle HIB Liebenau; Entsendung eines Mitgliedes in den Hallenausschuss durch die Stadt Graz Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Als Vertreter der Stadt Graz im Hallenausschuss der Dreifach-Halle HIB Liebenau wird XXX nominiert. 3. NT 40) Präs. 11226/2003-44 Österreichischer Städtebund; Vertretung der Stadt Graz im Arbeitskreis für kommunales Facilitymanagement; Neuentsendung Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: In den Arbeitskreis für kommunales Facilitymanagement des Österreichischen Städtebundes werden als Vertretung der Stadt Graz XXX und XXX entsandt. Die Tagesordnungspunkte 1), 2), 3), 8), 9), 10), 11), 12), 13), NT 18), NT 19), NT 22), NT 24), NT 28), NT 30), NT 33), NT 34), NT 37), 2. NT 38), 3. NT 39) und 3. NT 40) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte 4), 7), NT 25), NT 26), NT 29) und NT 36) wurden mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Frölich 5) BG00 025934/2013/0049/HOF A 8-6640/2013-15 Fördervereinbarung zur mittelfristigen Finanzierung des Internationalen Berg- und Abenteuerfilmfestivals für die Jahre 2013 bis 2015 GR. Mag. Frölich: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Das Ihnen sicher bekannte renommierte Berg- und Abenteuerfilmfestival wurde bisher schon auch unterstützt mit einer Summe von 50.000 Euro von Seiten des Bürgermeisteramtes der Stadt Graz. Es ist nun so, dass die Veranstaltung für die nächsten drei Jahre eine entsprechende Förderung von je 50.000 Euro im Jahr 2013/14/15 erhalten soll. Die XXX hat einen Budgetbedarf von 510.000 Euro pro Festival für die Jahre 2013 bis 2015 errechnet. Bemerkenswert interessant ist vielleicht zu erwähnen, dass die Finanzierung des Festivals zu 54,9% aus Fördereinnahmen diverser Institutionen bis hin zum österreichischen Filminstitut erfolgt, dass es allerdings aber auch erst gelingt, 45,1% der Kosten aus Erlösen und Eigenanteilen, Stichwort Sponsoring, aus der Privatwirtschaft Kartenerlöse zu lukrieren. Es ist das Stück im Finanzausschuss vorberaten worden und so auch beschlossen worden. Ich darf daher im Namen des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag stellen: Der Gemeinderat wolle mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen, die Stadt Graz gewährt der XXX ab 2013 bis inklusive 2015 eine Subvention in der Höhe von jährlich 50.000 Euro. Die Gesamtsumme für diese Fördervereinbarung beträgt für die Jahre 2013 bis 2015 150.000 Euro. Für die haushaltsplanmäßige Vorsorge in den Jahren 2013 bis 2015 wird die entsprechende Projektgenehmigung erteilt. Die Bedeckung erfolgt auf der dargestellten Finanzposition und ist im Rahmen der jeweiligen Eckwerte des Bürgermeisteramtes zu finanzieren. Die Fördervereinbarung ist durch das Bürgermeisteramt mit der XXX laut beiliegendem Vertrag, der einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, abzuschließen. Die Auszahlung erfolgt am 15. September des jeweiligen Jahres. Ich bitte um Annahme (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit gemäß § 1, Abs. 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz vom 9.12.1993 bzw. gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: 1. Die Stadt Graz gewährt der XXX ab 2013 bis inklusive 2015 eine Subvention in der Höhe von jährlich € 50.000,-. Die Gesamtsumme für diese Fördervereinbarung beträgt für die Jahre 2013 bis 2015 € 150.000,-. 2. Für die haushaltsmäßige Vorsorge in den Jahren 2013 bis 2015 wird die entsprechende Projektgenehmigung erteilt. Die Bedeckung erfolgt auf der Fipos 1.77100.755000.007 und ist im Rahmen der jeweiligen Eckwerte des Bürgermeisteramtes zu finanzieren. 3. Die Förderungsvereinbarung ist durch das Bürgermeisteramt mit der XXX laut beigelegtem Vertrag, der einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, abzuschließen. 4. Die Auszahlung erfolgt am 15. September des jeweiligen Jahres. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (42 : 0). Berichterstatter: GR. Mag. Frölich 6) A 8/2-037979/2006-18 ParkGebV 2006, Anlage II zu § 2 Adaptierung Minuten-Rhythmus GR Mag. Frölich: Wir haben ja in der Gemeinderatssitzung vom 13.6 die Parkgebührenverordnung 2006, da haben wir einen Beschluss befasst, wo ein sogenannter 3-4-3er-Rhythmus, was jetzt die Abrechnungsmodalität betrifft beschlossen wurde, das betrifft also einen gewissen Wert, um 10 Cent entsprechen dabei einem bestimmten Minutenkontingente. Herr Mag. Nigl hat das im Ausschuss so erläutert, dass man es auch verstanden hat, was damit gemeint ist. Es ist so, dass anlässlich der Umsetzung dieses gesamten Projektes, nämlich der Umprogrammierung der Parkscheinautomaten, die ja relativ kostspielig ist, die dort beauftragte XXX nun mitgeteilt hat, dass der Programmieraufwand für die angedacht Lösung eines 3/4/3er-Rhythmus aus technischen Gründen um rund 88.000 Euro teurer wäre als eben bei einer anderen Variante. Und diese Variante, die ist ein sogenannter 3/3/4er-Rhythmus, der soll jetzt eben in Form einer Adaptierung der Parkgebührenverordnung in einer Anlage 2 beschlossen werden. Das Stück hat sehr aufwendige Zahlenreihen auch enthalten, also es soll beschlossen werden, dass die Parkgebührenverordnung eine Anlage 2 zur Parkgebührenverordnung für diese Rhythmusänderung, wo wir uns 88.000 Euro Programmierkosten ersparen, beschlossen wird. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle die Anlage II zur § 2 ParkGebV 2006 in folgender Form beschließen: Anlage II zu § 2 Tarif Automatenparkschein Kurzparkzone Minuten Euro Minuten Euro Minuten Euro Minuten Euro Minuten Euro 33 1,00 63 1,90 93 2,80 123 3,70 153 4,60 36 1,10 66 2,00 96 2,90 126 3,80 156 4,70 40 1,20 70 2,10 100 3,00 130 3,90 160 4,80 43 1,30 73 2,20 103 3,10 133 4,00 163 4,90 46 1,40 76 2,30 106 3,20 136 4,10 166 5,00 50 1,50 80 2,40 110 3,30 140 4,20 170 5,10 53 1,60 83 2,50 113 3,40 143 4,30 173 5,20 56 1,70 86 2,60 116 3,50 146 4,40 176 5,30 60 1,80 90 2,70 120 3,60 150 4,50 180 5,40 Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Haberler 14) A 23-027650/2013-1 A 21-023990/2003-19 A 8-6640/2013-16 Heizungsumstellungen auf Fernwärme in Gemeindewohnungen, Projektfortführung für 2013 und 2014 im Umfang von 1.400.000 Euro. GR. Haberler: Hoher Gemeinderat, werte Zuhörer! Im Stück Nummer 14) geht es um die Heizungsumstellung auf Fernwärme in Gemeindewohnungen und um die Projektfortführung im Umfang von 1,4 Millionen Euro. Die Stadt Graz, der Gemeinderat möge die Projektfortführung mit den zusätzlichen Finanzmitteln genehmigen. Es geht in dem Projekt in erster Linie darum, die Umstellung der Gemeindewohnungen auf Fernwärme umzustellen. Aufgrund der Tatsache natürlich der Feinstaubreduktion, effizientere Nutzung und weil es natürlich auch eine vereinfachte Abwicklung ist, teilweise in den Gemeindewohnungen schaut es so aus, dass natürlich nur eine Heizung ist und dadurch auch manche Raume wärmer sind und manche kälter, kommt es zu Schimmelbildungen usw. Um die Qualität in den Gemeindewohnungen zu heben, bitte ich um Unterstützung durch den Gemeinderat in diesem Stück und damit zur Abstimmung bitte. Ich bitte um Zustimmung. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit, des Ausschusses für Wohnungsangelegenheiten und des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 7 iVm § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: 1. Die Projektfortführung mit den zusätzlichen Finanzmitteln wird genehmigt. 2. In der AOG 2013 bzw. 2014 werden folgende Budgetaufstockungen genehmigt: Fipos Bezeichnung Aufstockung 2013 Aufstockung 2014 5.85300.010200 Gebäude, Umstellung auf Fernwärme Anordnungsbefugnis: A 21 200.000 1.200.000 6.85300.346000 Investitionsdarlehen von Kreditinstituten Anordnungsbefugnis: A 8 200.000 1.200.000 Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Heuberger 15) A 10/6-011291/2013 Tarife bzw. Abgabepreise für Vermessungen, Kopien, Auswertungen und Abgaben von Daten, Plänen, Luftbildern, Verzeichnissen Anpassung und Ergänzung GR.in Heuberger: Geschätzter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen und geehrte Gäste an der Galerie. Hier geht es um Tarife beziehungsweise Abgabenpreise für Vermessungen, Kopien und Auswertungen sowie Abgaben von Daten, Plänen, Luftbildern und Verzeichnissen. Diese Tarife wurden über Antrag von Parteien und die Abgabe von Auszügen aus dem städtische Geo-Informationssystem letztmalig im Jahr 2007 mit Gemeinderatsbeschluss festgelegt und daher sollten jetzt die Abgabenpreise dahin gehend angepasst werden, dass die Inflation zwischen Oktober 2007 und 2013 berücksichtigt werden mögen und andererseits die Tarife für neue Produkte eingeführt werden können. Auf Grund dieses vorliegenden Berichtes stellt der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, die Anpassung und die Ergänzung der im Anhang angeführten Tarife beziehungsweise Abgabenpreise zu erhöhen und treten mit ersten August 2013 in Kraft. Für Forschungsvorhaben beziehungsweise wissenschaftliche Arbeiten wird ein Rabatt von 50% gewährt, als Nachweis ist eine diesbezügliche Bestätigung der Institution vorzulegen, und Versandkosten und die Kosten für die Datenträger richten sich nach den aktuell gültigen Preisen. Ich bitte um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Die Anpassung bzw. die Ergänzung der im Anhang A angeführten Tarife bzw. Abgabepreise werden genehmigt und treten mit 1. August 2013 in Kraft. 2. Für Forschungsvorhaben bzw. wissenschaftliche Arbeiten wird ein Rabatt von 50 % gewährt. Als Nachweis ist eine diesbezügliche Bestätigung der Institution vorzulegen. 3. Versandkosten und die Kosten für die Datenträger richten sich nach den aktuell gültigen Preisen. GR.in Mag.a Grabe: Danke, ich hätte nur eine Ergänzung, einen Zusatzantrag. Es ist in dem Ausschuss ja schon kurz von meinem Kollegen Karl Dreisiebner angesprochen worden. Die Frage, ob für wissenschaftliche Arbeiten diese Kosten erlassen werden sollen oder nicht. Es gibt, wie ja auch im Ausschuss Kurzthema war, zwei Beispiele, die zumindest mir bekannt sind, vielleicht gibt es auch mehr, wo das so gehandhabt wird (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke). Soweit ich weiß, beim Land Steiermark bzw. beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen gibt es das bereits, dass es bei Nachweis durch die Institution der Uni oder FH, oder was auch immer, bei wissenschaftlichen Arbeiten gar nichts verrechnet wird. Und wir haben jetzt im Vorfeld auch mit dem Ing. Lorber noch abgesprochen. Die ursprünglich Idee war dass wir es mit einem Abänderungsantrag in die Richtung geben, dass jetzt schon beschlossen würde, dass für wissenschaftliche Arbeiten gar nichts verrechnet wird, es gibt aber sicher gute Gründe, dass man das noch genauer betrachtet. Deswegen ist der Zusatzantrag, dass ab jetzt bis zum nächsten Jahr es geprüft werden möge, wie viele solcher Ansuchen überhaupt einlangen, wie viel Arbeitsaufwand es für die diversen Abteilungen bedeutet, wie viele Forschungsvorhaben angemeldet werden und dass dann nächstes Jahr, also bis August 2014, das zusammen gefasst wird und dann noch einmal die Diskussion aufgemacht wird, ob man nicht doch auch für diese wissenschaftlichen Arbeiten gar nichts verrechnen könne. Das heißt, der Zusatzantrag wörtlich lautet: Der Arbeitsaufwand und die Zahl der Anfragen für Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Arbeiten werden für den Zeitraum September 2013 bis August 2014 im Stadtvermessungsamt dokumentiert und evaluiert. Diese Evaluierung ist Basis für eine Bewertung, ob die nun beschlossene Regelung beibehalten oder insofern angepasst werden kann, als für Forschungsvorhaben beziehungsweise wissenschaftliche Arbeiten keine Tarife beziehungsweise Abgabenpreise zu tragen kommen. Nach dem Vorbild des Landes Steiermark und des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen. Würde mich freuen, wenn dieser Zusatzantrag bei Ihnen und euch Gehör findet. Danke (Applaus Grüne). Bgm Mag. Nagl: Bevor wir auch den Zusatzantrag beschließen, sollten wir nur noch einmal aufklären. Da gab es, glaube ich, eine Diskussion im Ausschuss, wo ihr gleich wollet, dass das gratis war, jetzt glaube ich, lautet, wenn ich Sie richtig verstanden habe, der Zusatzantrag so, dass wir noch ein Jahr evaluieren und dann die Basis dieser Evolution hernehmen und schauen, wie wir uns entscheiden werden. Dass da nur keine Evaluation entsteht, das heißt, dann wird zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der Grünen wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dr. Piffl-Percevic 16) A 14-053291/2012 14.12.0 Bebauungsplan Algersdorfer Straße/Lerchengasse/Vinzenzgasse/ Lilienthalgasse XIV. Bez., KG Algersdorf GR Dr. Piffl-Percevic: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Der Bebauungsplan lautet Algersdorfer Straße, Lerchengasse, Vinzenzgasse, Lilienthalgasse und reicht von der Vinzenzkirche bis zur Algersdorfer Schule und ist im Zuge der Veräußerung der dort befindlichen Feuerwache aktuell geworden. Es hat auch dort eine Bereinigung im Bereich der Gemeindewohnungen gegeben, das wurde alles einvernehmlich gelöst und es umfasst ein Gebiet von über 15.000 m². Es ist eine gekuppelte und geschlossene Bebauung entweder oder möglich. Es wurde besonderer Wert auf den Grünraum gelegt, dass die Innenhöfe auch bei Neu- und Umbauten entsprechend erhalten werden oder verbessert werden, auch auf die Stellplätze und auch auf Fahrradabstellplätze. Es wurde eine BürgerInnenbesprechung ordnungsgemäß abgehalten und es wurde während der Auflagefrist keine einzige Einwendung gemacht, es hat Gespräche mit BürgerInnen gegeben, sie haben sich durchaus beteiligt. Ich darf mich daher auch ganz speziell für die gute und umsichtige Vorbereitung bei allen zuständigen Mitarbeitern des Magistrates bedanken. Ich ersuche um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Den 14.12.0 Bebauungsplan „Algersdorfer Straße/Lerchengasse/Vinzenzgasse/Lilienthalgasse“ bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Pogner 17) StRH-22377/2006- und 6891/2011 Anmietungen der Stadt Graz GR. Pogner: Sehr geehrter Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Stück geht es um die Anmietungen der Stadt Graz. Der Rechnungshof hat einen Prüfungsauftrag, sogar zwei Prüfungsaufträge, Anträge, wie sie so schön heißen, die Anmietungen der Stadt Graz zu prüfen und hat dies auch getan. Wir haben in der Kontrollausschusssitzung eingehend über den Prüfbericht diskutiert und der Stadtrechnungshof hat den Schluss gezogen, dass er also Anregungen hat und Anmerkungen und zwar dahingehend, dass man in Zukunft, wenn man Mieten abschließt, wenn man sie längerfristig macht, dann sollte auch dabei rausschauen, dass man einen Profit davon hat, dass sie nicht nur so lange abgeschlossen werden, wie sie derzeit der Fall waren. Lobend hat der Rechnungshof erwähnt, dass gute Beispiel der Balanced score card in der Abteilung A 8. Bitte um Annahme des Prüfberichtes und danke dem Rechnungshof und seinem Team für die gute vorbereitende Arbeit. Dankeschön. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Folgende Maßnahmen im Sinne des § 18 Absatz 4 GO-StRH werden zur Umsetzung empfohlen: * Bei Anmietungen hinkünftig Kündigungsverzichten nur dann zuzustimmen, wenn die sonstigen angebotenen Konditionen eine solche langfristige Bindung rechtfertigen; * auf eine geeignete Akten-/Unterlagenverwaltung und insbesondere deren Vollständigkeit größtmögliche Sorgfalt zu legen; * geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit Fehlerquellen bei der Verarbeitung der Daten im CAFM-Programm so gering wie möglich gehalten bzw. ausgeschaltet werden; * um eine sachgerechte Anwendung zu gewährleisten – auf die Verarbeitung mittels einer externen Hilfsliste zu verzichten und stattdessen für eine Hinterlegung der Daten im CAFM-Programm selbst und bzw. für eine Heranziehung dieser Daten aus dem CAFM-Programm zu sorgen; * die laufende und zeitgerechte Aktualisierungen der Mapping-Liste; * hinkünftig die Mieten und die Betriebs- und Heizkosten getrennt zu erfassen, um eine entsprechende Auswertung zu ermöglichen, um die Entwicklung des Mietaufwandes besser darstellbar zu machen; * die Schnittstelle bzw. Aufgabenabgrenzung zwischen GBG und A 8/4 – Abteilung für Immobilien und A 8/3 – Abteilung für Rechnungswesen nach erfolgter Umsetzung der Planungen in der Praxis nochmals in Bezug auf einen optimalen Ablauf bzw. Durchlauf zu evaluieren. Nötigenfalls wären weitere entsprechende detaillierte Prozessdokumentationen zu erarbeiten, die von allen Beteiligten verbindlich einzuhalten sind. Über den Umsetzungsstand dieser Maßnahmen und des Projekts zur Optimierung der Hausverwaltung soll dem Stadtrechnungshof bis zum 31.3.2014 berichtet werden. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Bevor die ganze Verantwortung auf Regierung und Bürgermeister übergehen, gibt es noch etwas zu arbeiten, deswegen überspringe ich das Stück Nummer 20) die Ferialermächtigung, die werden wir zum Schluss machen und kommen zum Stück Nummer 21), der Gemeinderat Herr Pogner ist damit schon wieder am Wort. Berichterstatter: GR. Pogner NT 21) A 8-6642/2013-17 Bürgermeisteramt, Unterstützung diverser Projekte; haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 1.000.000,- in der AOG 2013 GR. Pogner: Bei dem Stück geht es um das Bürgermeisteramt und um die Unterstützung diverser Projekt. Wir haben heute auch im Ausschuss eingehend über dieses Stück diskutiert und es wurde auch schlussendlich noch ein wenig abgeändert, und so geht es jetzt um die außerordentliche Gebarung für das Jahr 2013. Für das Bürgermeisteramt sind beantragt eine Million Euro und da sollen unter anderem aus diesem Topf die Instandsetzungsarbeiten für die Grazer Synagoge und der Kostenanteil von Graz für die Special Olympics finanziert werden. Zusätzlich wurde dem Stück noch angehängt eine Projektaufstellung, eine Liste mit all den Projekten, die aus diesem Topf dann bedient werden. Unter anderem ist das das Murton-Festival nur als kleines Beispiel oder eine Anti-Drogen-Kampagne. Ja, wie gesagt, wir haben ausreichend diskutiert im Ausschuss und im Endeffekt ist es auch dann so angenommen worden und ich bitte daher um Zustimmung. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF. LGBl. 8/2012, beschließen: In der AOG 2013 werden folgende Budgetveränderungen genehmigt. Fipos Bezeichnung Aufstockung 2013 5.06100.777000 Kap. Transferz. an privb. Organisationen ohne Erwerbszweck Anordnungsbefugnis: BGM 1.000.000 6.06100.346000 Investitionsdarlehen von Kreditinstituten Anordnungsbefugnis: A 8 1.000.000 GR.in Mag.a Grabe: Ich will nur noch einmal kurz zusammenfassen, was wir auch im Ausschuss diskutiert haben. Im Ausschuss ist das ja zweimal unterbrochen worden, für die, die jetzt nicht im Finanzausschuss sind aus dem Grund, weil der Entwurf, der vorgelegen ist als Stück, einfach nur zwei Zeilen beinhaltet hat, die restlichen Projekte aber überhaupt nicht ausgewiesen hat. Für uns war das ein Problem, es war nicht inhaltlich ein Problem, natürlich unterstützen wir die Sanierung der Grazer Synagoge, ja also selbstverständlich, und auch die Special Olympics. Das Problem war nur, wenn eine Gesamtsumme so offen bleibt und dafür aber schon die AOG-Mittel geparkt und reserviert werden und für andere Bereiche nicht mehr zur Verfügung stehen würden, hätten wir dem nicht zustimmen können. Erfreulicherweise ist spät, aber dann doch, um zehn vor eins eine ausführlichere Liste gekommen von den einzelnen Projekten, das heißt, wir können jetzt doch zustimmen, anders als ursprünglich befürchtet und ich würde nur appellieren, beim nächsten Mal diese ausführlicheren Listen vielleicht gleich mitzuliefern und nicht kurz davor. Wir haben das auch im Ausschuss diskutiert mit Feinstaub und ich hab auch da schon gesagt, das ist für mich aus meiner Sicht, ich kenne deine Perspektive, eine andere Sache, weil beim Feinstaub sehr wohl aufgelistet war, welcher Art die Maßnahmen waren, die in den letzten Jahren davon umgesetzt worden sind und es ist klar, dass bei Feinstaubmaßnahmen jetzt keine Fassadenanmalerei oder irgendwas anderes kommt, sondern dass es entweder Radlmaßnahmen oder dies oder das sind. Da gibt es bereits Erfahrungen, welche Bereiche das sind. Bei dem Stück war vorher, wie wir wissen sonst nichts, jetzt ist es schön und ausführlich drinnen, welche Kirchenbauten saniert werden, welches Filmprojekt unterstützt wird usw., das ist doch noch etwas anderes als vorher. Zwischenruf GR. Pogner: Ist trotzdem eine haushaltsplanmäßige Vorsorge. GR.in Mag.a Grabe: Wissen wir, danke für den Versuche einer Nachhilfe, aber das ist mir bewusst, war mir auch vorher schon, brauchst nicht noch einmal sagen. Bgm Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren, wie Sie wissen, gibt es jedes Jahr doch sehr, sehr viele Wünsche, die nicht unmittelbar auch einem Ressort zuzuordnen sind und deswegen haben wir es auch in den letzten Jahrzehnten immer so gehalten, dass es im Bereich des Bürgermeisters eine auswärts planmäßige Vorsorge gibt. Selbstverständlich sind sämtliche Projekte, die wir dann endgültig im Stadtsenat zu beschließen haben, noch einmal vorzulegen, da ging es also nur um das Reservieren eines Geldes. Ich hab ein paar Projekte, die noch nicht so klar sind, einmal heruntergenommen, aber, wie gesagt, es haben alle im Stadtsenat auch noch die Chance, im Stadtsenat zuzustimmen oder abzulehnen, da werden dann auch noch genauer Informationen kommen, wir sammeln dies einmal und im Herbst werde ich dann wieder eine neue Liste vorlegen, weil natürlich viele, viele Wünsche da sind, die da jetzt noch nicht enthalten sind. Aber danke vielmals, dass wir das soweit auch heute noch hinbekommen haben. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Mag.a Grabe NT 23) A 8-6642/2013-25 Stadtbaudirektion, Abt. f. Grünraum und Gewässer, Stadtplanungsamt diverse AOG-Vorhaben; haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 1.281.400,- in der AOG 2013 und € 1.290.000,- in der AOG 2014 GR.in Mag.a Grabe: Es geht um die haushaltsplanmäßige Vorsorge im Bereich Stadtbaudirektion, Grünraum, Gewässer, und zwar einerseits AOG 2013 in Höhe 1.281.400 Euro, andererseits AOG 2014 1.290.00 Euro. In dem Stück sind vom Anfang an schon einige Maßnahmen aufgelistet worden. Neben diversen kleineren Planungen, administrative Vorbereitung im EU-Bereich, nämlich für diverse EU- Programme von Smart City bis zu anderen. Dann einiges im Bereich Hochwasser- Sofortmaßnahmen, Kleinplanung usw., dann für Grünraumsicherungen erfreulicherweise einige Vorbehaltsflächensicherungen, weiters die Errichtung eines Ruderbootshauses, zu der meine Kollegin nachher auch noch etwas sagen wird und diverse andere Projekte im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Smart City oder im Bereich Flächenwidmungsplan und STEK-Öffentlichkeitsarbeit usw. Der Antrag ist, der Gemeinderat wolle beschließen, dass die Budgetaufstockungen, die ich am Anfang in der Gesamtsumme schon genannt habe, bewilligt werden. Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: In der AOG 2013 bzw. 2014 werden folgende Budgetaufstockungen genehmigt: Fipos Bezeichnung Aufstockung 2013 Aufstockung 2014 5.61200.002010 Straßenbauen, Kleinmaßnahmen (DKL: BD006) Anordnungsbefugnis: BD00 113.100 200.000 5.36300.728070 Entgelte für sonst. Leistungen, Vorbereitung EU-Programm (DKL.10010) Anordnungsbefugnis: BD00 43.300 110.000 5.81500.010100 Gebäude, Ruderbootshaus (DKL. 10505) Anordnungsbefugnis: A 10/5 0 200.000 5.63900.001000 Unbebaute Grundstücke, Hochwasserschutz (DKL: 10500) Anordnungsbefugnis: 1005 455.000 200.000 5.81500.001100 Unbebaute Grundstücke, Grünraumsicherung (DKL: 10557) Anordnungsbefugnis: 1005 250.000 300.000 5.03100.728200 Entgelte für sonst. Leistungen (DKL: 14500) Anordnungsbefugnis: 1400 420.000 280.000 6.61200.346000 Investitionsdarlehen von Kreditinstituten Anordnungsbefugnis: 0800 113.100 200.000 6.36300.346000 Investitionsdarlehen von Kreditinstituten Anordnungsbefugnis: 0800 43.300 110.000 6.63900.346000 Investitionsdarlehen von Kreditinstituten Anordnungsbefugnis: 0800 455.000 200.000 6.81500.346000 Investitionsdarlehen von Kreditinstituten Anordnungsbefugnis: 0800 250.000 500.000 6.03100.346000 Investitionsdarlehen von Kreditinstituten Anordnungsbefugnis: 0800 420.000 280.000 Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Ing. Lohr NT 27) A 10/8-9341/2013-10 A 10/BD-34699/2013-1 A 8 – 6640/2013-22 Verkehrserschließung Reininghaus 1. Projektgenehmigung über € 6.500.000,- 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge von € 1.900.000,- in der AOG 2014 GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr verehrte Zuhörer! Ein Puzzlestück am Weg zu Reininghaus ist die Verkehrsaufschließung und dieses Stück liegt uns heute vor. Es geht um eine Projektgenehmigung über 6.500.000 Euro und die haushaltsplanmäßige Vorsorge von 1,9 Millionen in der AOG 2014. Welche Maßnahmen sollen damit im Wesentlichen gemacht werden? Es wird die Erstellung eines Verkehrsmodells vorangetrieben, unter Berücksichtigung der geplanten Unterführungen Josef-Huber-Gasse und Wetzelsdorfer Straße, das wird wahrscheinlich anschließend noch Thema. Die vorläufige Buserschließung des Areals wird geplant, die Einreichplanung der Straßenbahn nach Reininghaus passiert, das heißt, das Einreichprojekt lautet, dass man die Linie 3 ab Alte Poststraße bis zur Wendeschleife am Areal der Hummelkaserne verlängert. Es gibt Mobilitätsverträge zu erstellen, die dienen, dass man den KFZ-Verkehr beschränkt, ein generelles Straßenprojekt, damit können Aussagen über Fahrstreifenanzahl, Erfordernis von Abbiegestreifen und Kreuzungsausbildungen getroffen werden. Wie erwähnt, die Einreichprojekte Unterführung Josef-Huber-Gasse und GKB-Unterführung Wetzelsdorfer Straße, hier gibt es geänderte technische und stadtplanerische Rahmenbedingungen, die eben eine Überarbeitung der Einreichplanungen aus den Jahren 2003 und 2006 erforderlich machen. Ein Einreichprojekt der einzelnen Straßenzüge sowie eine Grundstückssicherung in der Alten Poststraße, Eggenberger Allee, um die Linie 3 nach Reininghaus weiterführen zu können. Dieses Stück wurde in den Ausschüssen vorberaten und auf Grund des vorstehenden Berichts stellt der Ausschuss für Verkehr gemeinsam mit dem Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, vorstehender Bericht wird genehmigt, die Abteilung für Verkehrsplanung wird gemeinsam mit der Stadtbaudirektion unter Beiziehung der betroffenen Magistratsabteilungen und städtischen Unternehmungen mit der weiteren Planung für die Maßnahmen beauftragt. Die Abteilung für Immobilien wird mit der Erstellung der Verträge für Grundeinlösen beauftragt, die Bauabwicklung gegenständlicher Infrastrukturmaßnahmen wird von der Holding Graz übernommen. Die Projektgenehmigung für die gegenständlichen Maßnahmen in der Höhe von 6,5 Millionen inklusive Umsatzsteuer wird erteilt. In der AOG 2014 wird die neue Finanzposition Straßenbauten Reininghaus geschaffen, die hat eine Höhe von 1,9 Millionen und wird mit Investitionsdarlehen von Kreditinstituten um diesen Betrag erhöht. Der letzte Punkt, auch noch wesentlich, die Abteilung für Verkehrsplanung und Stadtbaudirektion werden beauftragt, Gespräche mit dem Land Steiermark hinsichtlich Zuzahlung des Landes zu den gegenständlichen Maßnahmen zu führen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verkehr und des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Vorstehender Bericht wird genehmigt. 2. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird gemeinsam mit der Stadtbaudirektion unter Beiziehung der betroffenen Magistratsabteilungen und städtischen Unternehmungen mit der weiteren Planung für die gegenständlichen Maßnahmen beauftragt. 3. Die Abteilung für Immobilien wird mit der Erstellung der Verträge für Grundeinlösen beauftragt. 4. Die bauliche Abwicklung ggst. Infrastrukturmaßnahmen wird von der Holding Graz übernommen. 5. Die Projektgenehmigung für die ggst. Maßnahmen in der Höhe von € 6.500.000,- inkl. USt. wird erteilt: 2013 € 0,00 2014 € 1.900.000,00 2015 € 2.900.000,00 2016 € 1.700.000,00 6. In der AOG des Voranschlages 2014 wird die neue Fipos 5.61200.002350 „Straßenbauen, Reininghaus“ (Anordnungsbefugnis: A 10/8) (Deckungsklasse: BD045) mit € 1.900.000,- geschaffen und zur Bedeckung die Fipos 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um denselben Betrag erhöht. 7. Die Abteilung für Verkehrsplanung und die Stadtbaudirektion werden beauftragt, Gespräche mit dem Land Steiermark hinsichtlich Zuzahlung des Landes zu den gegenständlichen Maßnahmen zu führen. GR. Dreisiebner: Ja, in Reininghaus geht es ab, da dampft es so richtig. Es passiert da einiges, das ist nicht schlecht, das ist gut. Wir haben ja einiges im Vorfeld schon beschlossen, wir sind auch immer wieder dabei, diese Beschlüsse weiterzuentwickeln, etwa den Rahmenplan, etwa Stadtentwicklungskonzept beziehungsweise Flächenwidmungsplan anzupassen. Was uns ein bisschen und immer mehr aufstößt, ist, dass wir zwar immer wieder diese smarte Stadtentwicklung in den Mund nehmen, als Zielformulierung, dass wir die autoarme Stadtentwicklung in den Mund nehmen also Formulierung, dass wir von der Ökostadt Reininghaus sprechen, wenn man es gerade braucht und will und dann aber, wenn man sich anschaut, dass man dann die diversen Prüfungen auch für große Verkehrsunterführungsmaßnahmen, die eine neue Haupterschließung vom Grazer Westen beziehungsweise vom westlichen Umland über das Reininghaus, über die Ökostadt, über die nachhaltig zu bauende Stadt Reininghaus plant bis auf den Griesplatz hinein, wo dann die Konkurrenz spätestens in der Rösselmühlgasse auftritt mit einer Straßenbahnlinie 8-Südwestlinie, die zwar jetzt verschoben ist, die noch nicht abgesagt ist, dann wird mir immer schwummriger. Als gelernter Grazer wird mir noch schwummriger, als gelernter Grazer sehe ich das nämlich, dass wir es immer wieder geschafft haben, Finanzen und politischen Willen zustandezubringen, um Straßenprojekte voranzutreiben. Auch wenn es dann ein Stück mehr kostet, so wie jetzt der Südgürtel, zahlt in dem Fall eh wer anders, Gott sei Dank. Aber da ist der politische Wille herstellbar, bei den Straßenbahnprojekten, bei der Südwesterschließung zur Hummelkaserne, die den ganzen Gries aufwerten könnte und würde, die Reininghaus vom Süden her erschließen würde, da nimmt man die Bremse rein (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) und das schiebt man einfach raus, wissend, dass die Entwicklung relativ schnell gehen wird, wissend, dass Menschen wie in St. Peter entweder ein Auto kaufen und nicht mehr auf die Straßenbahn umsteigen oder schwieriger auf die Straßenbahnlinie zu bringen sind, die 30 Jahre später gekommen als ursprünglich gedacht, und wenn man das in Reininghaus auch noch durchziehen, auch wenn wir den 3er jetzt drinnen haben, dann gute Nacht mit der Feinstaubbelastung in Don Bosco, Graz-West, gute Nacht mit der Sozialsituation und Wohnsituation in den ganzen Bezirken Eggenberg, Wetzelsdorf, Gries und da muss ich ganz ehrlich sagen, da wird es mir komisch und da freue ich mich und bin ich nicht mehr so stolz, wie unser Herr Bürgermeister es immer wieder zum Ausdruck bringt, dass diese Stadt wächst. Weil ich muss die Infrastruktur auch zum Mitwachsen bringen und nicht nur die Autoverkehrsinfrastruktur, die am Ende Probleme bereitet, die Gesundheit der Menschen gefährdet und die das Wohnen teilweise unmöglich macht aufgrund von Feinstaub und von Lärm. Aufgrund dessen find ich ist es sehr erstaunlich, dass man hier die Überprüfung von zwei sehr großen Unterführungsbauwerken, die genau diese angesprochene Westzentrumshochleistungsstrecke zum Ziele hat, mit in diese Planung hineinnimmt zum jetzigen Zeitpunkt schon. Und für mich logisch und konsequent, damit man vielleicht wieder ein Stück uns zurückbesinnen auf den Rahmenplan, der ja einstimmig in diesem Hause beschlossen worden ist, wäre die Verkehrserschließungsmodelle auf zwei Varianten zu rechnen. Und zwar einmal, so es eben sein muss, mit den zwei Unterführungsbauwerken, die Auswirkungen für Reininghaus und Umgebung, und einmal ohne diese beiden Unterführungsbauwerke. Ich glaube nämlich, wenn man den Weg stringent weitergeht, den wir im Rahmenplan stehen haben, dann werden wir diese Unterführungen unter Umständen nicht brauchen, oder sehr spät brauchen. Ich hoffe Ersteres. Im diesen Sinne stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs folgenden Abänderungsantrag zum Motivenbericht auf Seite zwei im Gemeinderatsstück unter dem Punkt zwei mit dem Titel Maßnahmen. Und zwar der erste Punkt mit dem Titel: Erstellung eines Verkehrsmodells, dieser soll wie folgt abgeändert werden: Darstellung der Kfz- Verkehrsmengen für das Straßennetz und der Knotenbelastungen in und um Reininghaus bei einer Vollnutzung des Areals, mit verschiedenen Szenarien einmal unter Berücksichtigung der geplanten Unterführungen Josef-Huber-Gasse und Wetzelsdorfer Straße, sowie einmal ohne diese beiden Unterführungsbauwerke. Die Ergebnisse aus beiden Verkehrsmodellen stellen die Grundlage für die Entscheidung der schlussendlich erforderlichen Straßen- und Knotenausbauten für den Gemeinderat dar und werden in weiterer Folge für die generelle Straßenplanung, Straßeneinreichplanung und Leistungsfähigkeitsberechnungen benötigt. Dankeschön (Applaus Grüne). GR. Ing. Savernik: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich besinne mich jetzt gerade auf den Rahmenplan, lieber Gemeinderat Dreisiebner, und im Rahmenplan, den ihr gemeinsam erarbeitet habt oder der Stadtrat, Stadträtin Rücker steht auch drinnen, dass auch bei einer geringen Verkehrsentwicklung 21.000 Pkws mehr fahren werden, bei einer geringen, wenn es normal weitergerechnet wird, reden wir von 30.000 Pkws mehr bei der Endausbaustufe, da gebe ich dir Recht. Bereits in der Ausbaustufe vier oder fünf haben wir aber 400.000m² verbaut. Ab dieser Grenze ist es im Rahmenplan, du kannst nachlesen, ich habe nachgelesen, ab dieser Grenze werden beide Unterführungen absolut notwendig sein und ich bin voll für eine sanfte Mobilität in dem Bereich Reininghaus, aber hier jetzt Planungen in Auftrag zu geben, die nicht zu machen, das sind wirklich hinausgeworfene Gelder, dafür bin ich wirklich nicht zu haben, dafür sind wir nicht zu haben. Ich bekenne mich zur sanften Mobilität, aber bitte keine Planungsgelder beim Fenster rauswerfen. Danke (Applaus SPÖ). GR. Ing. Lohr: Ja danke. Herr Kollege Savernik hat das im Prinzip aufgeklärt. Der Antrag der Grünen geht etwas in die falsche Richtung. Sie wollen, wie bekannt, den öffentlichen Verkehr und den Individualverkehr ausspielen, es gibt aber kein Gegeneinander, sondern nur ein Miteinander (Applaus FPÖ und SPÖ). Die Zahlen wurden auch vom Werner Savernik zitiert, haben wir direkt aus der Stadtbaudirektion im Rahmenplan Graz Reininghaus, ist eben auf diesen Seiten enthalten. Der wesentliche Satz, auch eine phasenweiße Umsetzung der Maßnahmen ab circa 300.000m² Bruttogeschoßfläche wird eben empfohlen, das gesamte Maßnahmenprogramm inklusive den Unterführungen umzusetzen. Wart ihr damals unter der Stadträtin Rücker auch noch dabei. Jetzt ändert ihr scheinbar eure Linie und ich glaube gerade die Josef-Huber-Gasse, auf die wartet die Stadt Graz. Da sind wir etliche Jahre schon zu spät, das ist ein wichtiger Entlastungspunkt und man kann nicht immer nur die Autos stauen lassen in einem Bereich, also hier auf jeden Fall, diese Unterführungen sind mitzuplanen. Alles andere ist ausgeführt worden. Wenn man jetzt zwei Modelle parallel rechnet, das kostet nur der Stadt Graz und dem Steuerzahler Geld, daher bitte den Abänderungsantrag ablehnen (Applaus FPÖ und SPÖ). StR.in Rücker: Ich möchte jetzt, nachdem ich zweimal erwähnt wurde, zu Wort melden. Wir haben den Rahmenplan mit einer sehr klaren Zielsetzung zugestimmt, und was hier jetzt vorgelegt wird, ist eine Umreihung der Prioritäten und darum geht es uns. Es war immer klar, dass wir ein Gebiet, das so großflächig entwickelt wird, wo wir von Ökostadtkriterien, smarten Kriterien, nachhaltiger Mobilität geredet haben, zuerst so optimal wie möglich mit der öffentlichen und mit der sanften Mobilität aufschließen müssen, damit wir überhaupt in die Richtung gehen können, dass wir dort nicht das ganze Individualverkehrswachstum mithineinziehen, ohne dem vorgesorgt zu haben. Und jetzt sieht man in diesem Stück, dass jetzt prioritär diese Individualverkehrsachse in die Planungsgelder und in die Planungsschwerpunkte kommt, und zum Beispiel für die Südwestlinie überhaupt nichts Weiteres momentan festgelegt ist. Also das heißt, das ist die Frage der Prioritätensetzung, und mit diesem Stück löst man eigentlich eine klare Orientierung, die immer da war, die immer gesagt wurde und angekündigt wurde, dass man dort einen vorbildlichen Stadtteil entwickeln, wo ganz klar ist, dass man dort prioritär versucht, möglichst sanft unterwegs zu sein, jetzt umkehrt und zuerst schauen wir, dass hier mit die Autos reinkommen und dann irgendwann gibt es eine Straßenbahn. Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Gemeinsam. StR.in Rücker: Das ist nicht gemeinsam, in dem Fall, in dem Stück ist es eine sehr klare Priorisierung im Sinne von Individualverkehrsaufschließung und das ist, was wir kritisieren (Applaus Grüne). Der Abänderungsantrag der Grünen wurde mit Mehrheit abgewiesen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Hötzl NT 31) A 8-6642/2013-29 Sportamt, diverse Projekte; haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 100.000,- in der AOG 2013 und € 273.000,- in der AOG 2014 GR. Hötzl: Werte Kollegen! Ein Stück vom Sportamt. Es geht um eine haushaltsplanmäßige Vorsorge über insgesamt 375.000 Euro. Konkret geht es um drei Projekte, nämlich erstens Umbau und Sanierung des Bezirkssportplatzes Muchargasse im Wert von 135.000 Euro, zweitens Umbau und Sanierung Bezirkssportplatz Am Eichengrund, 140.000 Euro, und drittens Errichtung eines Ruderbootshauses an der Mur im Wert von 100.000 Euro. Davon je 50.000 Euro im Jahr 2013 und die weiteren 50.000 Euro im Jahr 2014. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF. LGBl. 8/2012, beschließen: In der AOG 2013 bzw. 2014 werden folgende Budgetveränderungen genehmigt: Fipos Bezeichnung Aufstockung 2013 Aufstockung 2014 5.26900.050200 Sonderanlagen, Muchargasse und Am Eichengrund (DKL: 13000) Anordnungsbefugnis: A 13 50.000 225.000 5.26900.010000 Gebäude, Ruderbootshaus (DKL: 13001) Anordnungsbefugnis: A 13 50.000 50.000 6.26900.346000 Investitionsdarlehen von Kreditinstituten Anordnungsbefugnis: A 8 100.000 275.000 GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Dieses Bootshaus, das haben wir ja schon einige Male auf der Tagesordnung gehabt und wir fragen uns natürlich, ob das ein vergoldetes Bootshaus ist, wie viel Geld da schon hineingeht, das ist einfach unglaublich und wir fragen uns natürlich auch, warum genau in dieses Sportprojekt so viel Geld hineingeht und welche Verbindungen da existieren, dass gerade in dieses Bootshaus an der Mur so viel Geld investiert wird, während zum Beispiel am Grünanger die Freizeitanlagen total verfallen, also seit letzten Herbst keine Toilette mehr gibt, die zugänglich ist. Ich frag mich auch, warum eigentlich die Surfer in Graz nie ein Angebot bekommen haben von der Stadt Graz, dass sie ihre Surfbretter an der Mur deponieren können. Ich frage mich auch, wie die Kajakfahrerinnen und Kajakfahrer in Graz unterstützt werden, ob sich da irgendjemand kümmert, dass sie jetzt weniger Strecken haben, die sie befahren können, aber genau dieser Ruderklub und genau dieses Bootshaus, dass wir heute zweimal auf der Tagesordnung haben, erfährt so viel Unterstützung, das ist uns einfach unverständlich und wir möchten auch getrennt abstimmen und werden jedenfalls gegen die Unterstützung von diesem Bootshaus stimmen (Applaus Grüne). Bgm Mag. Nagl: Gibt es dazu eine Wortmeldung? Ich höre gerade, es wurde auch im Ausschuss nicht getrennt abgestimmt, weil es die haushaltsplanmäßige Vorsorge erst ist für einen Gesamtbetrag, deswegen muss man das halt bei der tatsächlichen Aufwandsgenehmigung dann tun. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Frölich NT 32) A 8-664/2013-21 Abt. f. Wirtschafts- und Tourismus-entwicklung, City of Design; haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 430.000,- in der AOG 2013 und € 600.000,- in der AOG 2014 GR. Mag. Frölich: Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Bürgermeister! Es geht um die City of Design. Es ist mit diesem Stück vorgesehen, in der Abteilung für Wirtschaft- und Tourismusentwicklung eine Geschäftsstelle UNESCO City of Design zu implementieren mit dem Auftrag, in Zukunft keine Pauschalförderung mehr zu vergeben an City of Design, sondern projektbezogene Unterstützungen abzuwickeln. Die haushaltsplanmäßige Vorsorge sieht vor 430.000 Euro in der AOG 2013 und 600.000 Euro in der AOG 2014. Schwerpunktmäßig wird sich diese Geschäftsstelle auch weiterhin mit den Kernthemen beschäftigen, die da sind: Design-Monat Graz, das Design-Forum 2013, natürlich auch die Design-Konferenz/European Design & Business Dialogue und weiteres auch internationale Austauschprogramme, lokale und regionale Netzwerktätigkeit. Diese Geschäftsstelle wird eine Art Steuerungsfunktion innehaben, eine der wesentlichen Tätigkeiten wird eben die Steuerung sein, aber auch eine Botschafterfunktion und entsprechende Netzwerkpflegetätigkeiten. Ich darf daher im Namen des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag stellen, der Gemeinderat wolle beschließen: In der AOG 2013 bzw. 2014 werden folgende Budgetaufstockungen genehmigt: In der Finanzposition laufende Transferzahlungen an Unternehmungen unter Anordnungsbefugnis der A 15 eine Aufstockung von 430.000 Euro 2013 und 600.000 Euro 2014 und Investitionsdarlehen von Kreditinstituten unter Anordnungsbefugnis der A 8 430.000 Euro Aufstockung 2013 und 600.00 Euro 2014. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF. LGBl. 8/2012, beschließen: In der AOG 2013 bzw. 2014 werden folgende Budgetaufstockungen genehmigt. Fipos Bezeichnung Aufstockung 2013 Aufstockung 2014 5.78920.755000 Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen (DKL: 15002) Anordnungsbefugnis: A 15 430.000 600.000 6.78920.346000 Investitionsdarlehen von Kreditinstituten Anordnungsbefugnis: A 8 430.000 600.000 GR.in Braunersreuther: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer. Wir freuen uns eigentlich darüber und begrüßen das sehr, dass die Creative Industries Styria, also die CIS, jetzt als Geschäftsstelle, als Dienstleister einer Geschäftsstelle UNESCO City of Design der Abteilung für Wirtschaft- und Tourismusförderung agieren wird, das war, was wir eigentlich ursprünglich immer angeregt haben. Diesem Antrag können und wollen wir aber trotzdem nicht zustimmen. Der Grund dafür ist die beabsichtigte Erhöhung des Budgets, die ja nahezu eine Verdopplung darstellt und das aus eigentlich den allgemeinen sowieso sehr knappen Haushaltsmitteln der Stadt. Mit der ursprünglichen Ablehnung der KPÖ der Bewerbung um den Titel City of Design wollte die KPÖ genau auf diese Belastung der Stadt durch diese hohen Folgekosten hinweisen und das eben vermeiden. Ein weiterer und für mich persönlich auch ganz wichtiger Grund dieser Ablehnung und dieser Skepsis liegt aber hauptsächlich in dem bisherigen Umgang mit den Beschäftigten durch die CIS. Die CIS hat unter dem Geschäftsführer Eberhard Schrempf in der Vergangenheit gezeigt, dass sie alles andere als verantwortungsvoll handelt. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, wie sie in der Kreativindustrie leider üblich sind, werden durch die CIS sogar noch getoppt durch schlechte Bezahlung und überdies mangelnde Anerkennung von Leistungen derer, die diese wertvolle Arbeit für die CIS machen. Es ist vielleicht nicht so bekannt, weil es eben durch die CIS auch nicht so rübergebracht wird, der gesamte Auftritt des Design-Monats wurde in den vergangen Jahren immer von Studierenden des Studiengangs Informationsdesign der FH Joanneum unter ganz intensiver Betreuung von Lehrenden gestaltet und das Ganze zu einem Praktikantengehalt in Arbeitswochen mit, wie ich von den Studierenden selber weiß, mit zum Teil 80 bis 100 Arbeitsstunden. Und dann vergisst Eberhard Schrempf sogar noch, diese Leute bei der Eröffnung zu erwähnen, wie ich das selber erlebt habe, das war eine sehr, sehr große Enttäuschung. Geld für repräsentative Zwecke war in der Vergangenheit immer da und wird wohl auch in Zukunft sicher in großer Menge ausgegeben werden und auch wenn sich die CIS in Zukunft um einzelne Projekte bewerben wird müssen, eine faire Bezahlung der KreativdienstleisterInnen ist damit nicht gesichert. Wenn die Gelder für die CIS schon so reichlich fließen sollen, so muss zumindest gewährleistet sein, finden wir, dass sie denen zugutekommen, die vor Ort diese gute Arbeit leisten, und nachdem wir jetzt eigentlich davon ausgehen können, dass diesem Antrag trotz unserer Gegenstimme mehrheitlich zugestimmt wird, können wir eigentlich nur den Appell an die Stadt richten, hier darauf ganz massiv zu achten, dass die jungen Akteure der Kreativindustrie, die ja eigentlich durch die CIS gefördert werden sollten, nicht weiter so anstehen müssen, wie das bisher so war (Applaus KPÖ). GR.in Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Anfang möchte ich sagen, ich kenne viele junge Kreative in Graz und kenne auch viele, die am Design-Monat teilgenommen haben und dort Projekte realisiert haben, das möchte ich einfach nur anmerken, auch beim letzten Design- Monat. Und möchte jetzt zu einem Antrag kommen, und zwar, ich wollte ihn ursprünglich als Abänderungsantrag einbringen, habe dann aber mit dem Herrn Stadtrat Rüsch gesprochen und der hat mir im Vorfeld zugesagt, dass er die Forderung dieses Antrags vertritt und er hat mich gebeten, diesen Abänderungsantrag als Antrag einzubringen, was ich hiermit mache und ich möchte ihn aber auch aus dem Grund kurz verlesen und zwar geht es mir um die Geschäftsstelle UNESCO City of Design, die nicht im Fachausschuss behandelt wurde, was uns sehr leid tut, weil wir da gern diskutiert hätten. Mein Antrag lautet: Der zuständige Fachausschuss wird in die Beratungen und Beschlussfassung folgender Punkte einbezogen: erstens Funktion der Geschäftsstelle Graz UNESCO City of Design, zweitens Zusammensetzung des neu einzurichtenden interdisziplinären Kreativwirtschaftsbeirats und drittens Förderkriterien für das neu zu schaffende Förderungsprogramm. Und ich bedanke mich schon im Vorhinein für die positive Antwort auf meinen Antrag. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ja, zunächst zu den Bemerkungen von Frau Braunersreuther. Ich möchte schon festhalten, dass die CIS sehr viele Verdienste hat über die City of Design. Die CIS hat sich im Auftrag des Gemeinderates beworben, das war ein Mehrheitsbeschluss, hat die Bewerbung durchgeführt und hat die Bewerbung auch so professionell und toll durchgeführt, dass wir dann tatsächlich von Seiten der UNESCO den Zuschlag bekommen haben und wir haben damit die Möglichkeit, jedenfalls ein Netzwerk und die Erfahrung von insgesamt 11 Städten auf der ganzen Welt auszunutzen und diese Städte sind, vielleicht von einer abgesehen, wirklich in einer anderen Liga und wenn wir das durchaus effizient und geschickt und auch kostenbewusst machen, dann glaube ich, kann das wirklich ein sehr guter Input für die Stadt Graz werden. Und die CIS hat auch in den ersten beiden Jahren, nachdem wir diesen Titel bekommen haben, sehr, sehr viel und durchaus erfolgreich und sehr kreativ am Aufbau von einigen Veranstaltungen gearbeitet. Um es einmal so zu sagen, die CIS hat einfach eine Basis geschaffen. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass sich die Stadt einfach entscheidet, ob man mit diesem Titel die Möglichkeiten, die damit gegeben sind, ausnutzt oder nicht. Ich denke, dass die Möglichkeit für die Stadt sehr, sehr hoch ist. Wir haben allein vier Studienrichtungen für Design an der Fachhochschule, wir haben die einzige BULME in ganz Österreich, die zwei Designfachrichtungen hat, und wir haben mit dem Architekturstudium auf der Universität, auf der TU, weitere Schwerpunktbereiche, die zum Design zählen. Das heißt, wenn es uns gelingt, dass wir die vielen Absolventen, die wir von diesen genannten Studienrichtungen stärker an Graz binden können, ihnen am Anfang vielleicht beim Start ein bisschen helfen, dann ist die Kreativwirtschaft schon eine Basis und ein großes Potenzial, das für die Zukunft und die weitere Stadtentwicklung sehr wichtig ist. Das sind ein bisschen die grundsätzlichen Überlegungen. Ich denke nur, dass sich die Stadt eben entscheiden muss, machen wir etwas daraus, dann sollten wir, glaube ich, auch das Budget etwas erhöhen und wir sollten dann eben auch, und das ist mein Anliegen, eine aktivere Rolle mitspielen bei der City of Design. Das ist ein Grund, wieso dieses Stück eben nicht CIS heißt, sondern das heißt City of Design und es ist auch die Überlegung, dass wir nicht mehr so wie bisher einfach pro Jahr der CIS einen bestimmten Geldbetrag überweisen wollen und dann sagen, liebe Leute, macht ihr das, was ihr für richtig haltet, sondern wir wollen Projektfinanzierung und Projektsubventionen machen, sodass sich auch die CIS um die Fördermittel, die sie bekommen soll, in Hinkunft bewerben muss, entweder über Subventionen oder ober Projektfinanzierungen. Die CIS wird nicht die Geschäftsstelle, das ist ein Missverständnis, die CIS wird nicht die Geschäftsstelle von der A 15 sein, von der Wirtschaftsabteilung, sondern wir werden dort eine eigene Geschäftsstelle einrichten, die eben diese Projektfinanzierungen organisiert. Wir wollen das Ganze über einen interdisziplinären Kreativwirtschaftsbeirat abwickeln, der derzeit auch schon im Vorgriff, Beantwortung an die Andrea, selbstverständlich noch nicht besteht, aber den wir gerne einrichten wollen und bei dem dann die Projekte, die gefördert werden sollen, auch genannt werden und der eben dann uns, zunächst die Abteilung A15 und dann eben auch mich und den Gemeinderat, berät. Also ich denke schon, dass das ein klarer Themenwechsel hin ist zur Stadt. Ich glaube, wir müssen die Verantwortung auch wirklich wahrnehmen, nachdem das ein Städtenetzwerk ist, aufbauend auf der guten Basis von CIS und durchaus auch unter Einbindung der CIS, aber sie wird sich eben hin Hinkunft einfach auch um die Förderungsmittel bewerben müssen und bekommt sie nicht einfach über einen Finanzierungsvertrag zugesandt. Noch ein letztes Wort zur Frage des Antrages, Andrea. Wir haben ohnehin im Vorlauf schon viel gesprochen, die Fragen, die genannt sind in diesem Antrag, sind selbstverständlich. Es wird natürlich eine genaue Geschäftsordnung für die Geschäftsstelle in der A 15 geben, es wird eine klare personelle Zusammensetzung dieses Beirats geben und es wird selbstverständlich auch Förderungsrichtlinien geben. Und diese Dinge, die müssen dann alle vom Wirtschaftsausschuss genehmigt werden und dort diskutiert werden. Wiederum, wie schon sehr oft heute Nachmittag, das ist ausschließlich die haushaltsplanmäßige Vorsorge, die auch ausschließlich im Finanzausschuss behandelt wird. Aber jede Maßnahme, die aus diesem Topf ein Geld beansprucht, muss dann im Ausschuss, wenn sie eine bestimmte Höhe überschreitet, muss dann im Ausschuss genehmigt werden. Wenn dieses Stück durchgeht, bin ich sehr froh. Ich glaube, es ist durchaus eine neue Themenstellung für die City of Design und sie ist auch, nachdem das über die Wirtschaftsabteilung gemacht wird, und ich glaube, das ist auch gut so, ein viel stärkerer Fokus auf ein Element der Wirtschaftsentwicklung, die die Möglichkeiten von Graz, gerade von den Studienrichtungen, nutzt und damit auch in Zukunft mehr Unternehmensgründungen mit sich bringt, mehr Arbeitsplätze und auch mehr Wirtschaftswachstum und das wird selbstverständlich auch unser Anliegen sein, in Zukunft mit diesen Kenngrößen zeigen, ob die Maßnahmen, die wir ja gesetzt haben werden, ob sie greifen oder nicht greifen. Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 15.05 Uhr den Vorsitz. GR.in Heinrichs: Ein Satz, sehr geehrter Herr Stadtrat, wenn Sie gestatten. Meine Kollegin hat sehr darauf hingewiesen, dass es viele Mitarbeiter, und zwar die, die in Ausbildung stehen in diesen Fachhochschulen, gibt, die quasi zum Null-Tarif die Arbeit leisten für das, was „wir“ dann präsentieren können, „wir“ unter Anführungszeichen. Ich bitte Sie einen kurzen Satz ihrer Stellungnahme dazu, dass wäre uns wichtig (Applaus KPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Zunächst einmal bin ich erstmalig mit diesem Thema konfrontiert, wenn das tatsächlich so ist, dann werde ich mich sehr gern schlau machen und mich informieren, wie das tatsächlich gelaufen ist. Zunächst einmal möchte ich jedenfalls festhalten, dass das auf jeden Fall eine Gelegenheit ist für Studierende der Fachhochschulen, sich über diesen Design-Monat selbst zu präsentieren und hier auch mitzuarbeiten. Ich kann es nur noch einmal sagen, ich werde mich gerne darum kümmern, wie da die Entlohnung ist, dass die nicht zum Null-Tarif arbeiten, finde ich durchaus auch richtig, auf der anderen Seite kann ich mir sehr gut vorstellen, dass eben auch, darf es nur noch einmal sagen, für die Menschen dort und für die jungen Studierenden auch eine Möglichkeit ist, da tatsächlich bei einem guten Projekt mitzumachen, mache ich gerne, wie gesagt. Aber ich sehe darin überhaupt keinen Zusammenhang zu dem Stück, so wie es hier ist. Denn in diesem Stück geht es, wenn Sie so wollen, um zusätzliche Arbeitsplätze, wir möchten gerne über die City of Design zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und ich verstehe deshalb auch nicht die KPÖ, wenn sie möglicherweise durch eine berechtigte Kritik hier im Vorgehen in der Vergangenheit sagt, der hat das jetzt nicht so gemacht, wie sie es sich vorstellen und jetzt verhindern wir auch, dass da in Zukunft Arbeitsplätze entstehen. Das ist das Wesen der City of Design, ich kann es nur nochmal sagen, es ist aus meiner Sicht ein Wirtschaftsprojekt, in erster Linie ein Wirtschaftsprojekt, und soll dazu dienen, dass wir auch in der Stadt, dass wir die Kreativwirtschaft in der Stadt stärken, gerade die auch vorhin angesprochenen jungen Absolventen und studierenden AbsolventInnen und damit auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen und ich denke, das kann wohl nicht im Gegensatz zu den Ideen der KPÖ stehen. GR.in Heinrichs: Da haben Sie sicherlich Recht, dass das natürlich nicht im Sinne der KPÖ ist und wenn Sie heute in Aussicht gestellt haben, dass Sie in dieser Hinsicht einmal nachforschen können, dann ist das genau in unserem Sinne und wir bedanken uns dafür. Danke (Applaus KPÖ). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Dann möchte ich jetzt noch einmal anmerken, dass es eben keinen Abänderungsantrag der grünen Fraktion ist, sondern dass eine ganz normaler Antrag eingebracht wird, der geschäftsordnungsgemäß bearbeitet und beantwortet wird. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: StR.in Rücker NT 35) A 23-028212/2013/0002 A 8-6640/2013-17 Grazer Feinstaubpaket – Antrag auf Mittelbereitstellung von insgesamt Euro 6,00 Mio. in der AOG 2014-2017 StR.in Rücker:. Kann ich mir nicht nehmen lassen, dieses Stück zu berichten. Werte Gemeinderätinnen, Gemeinderäte, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte ZuhörerInnen! Hier geht es um weitere Anstrengungen in der Stadt Graz, um dem Feinstaub Herr zu werden. Ich möchte dazu anmerken, dass dieses Paket nicht Feinstaubförderungspaket heißt, sondern Feinstaubpaket, weil wir den Feinstaub eben nicht fördern wollen, aber das ist auch schon korrigiert worden im Ausschuss. Es geht darum, auf einem Kurs fortzusetzen, wo unterschiedliche Förderrichtlinien, die ja auch hier in den letzten Jahren beschlossen wurden, umgesetzt werden, das eine und das größte Paket ist der weitere Ausbau von Fernwärme-Anschlüssen in der Stadt, das auch zu ermöglichen, insbesondere einkommensabhängig zu unterstützen. Es gibt ja ein weiteres Stück, wo es um die Einbauten in Gemeindewohnungen geht, das ist parallel zu sehen, aber eben in dem Bereich des Feinstaubpaketes fallen nicht nur Fernwärme-Ausbauten, sondern auch die Möglichkeit Solartechnologie auszubauen, ob sie Solartherme oder Fotothermik, Fotovoltaik, auch im Bereich Fahrrad und Mobilität Förderansätze zu unterstützen. Dies ist eine Festlegung für die Mittel bis Ende 2017, damit wir auch gut planen können und auch die Ausbauverpflichtungen, die sich aufgrund der Fernwärmeausbaugebiete, die jetzt definiert werden, ergeben, gut vorankommen und insgesamt geht es um sechs Millionen Euro jedes Jahr; ab nächsten Jahr 1,5 Millionen, um in diesem Bereich investiert zu werden. Ich freue mich über eine breite Unterstützung. Das Stück wurde ja auch im Umweltausschuss diskutiert und auch dort einstimmig angenommen. Danke (Applaus Grüne). Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit und des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Die Projektgenehmigung für das Feinstaubpaket 2014-2017 über insgesamt € 6 Millionen (p.a. somit € 1,5 Mio.) wird erteilt. 2. In der AOG 2014 werden folgende Budgetdotierungen genehmigt: 3. Fipos Bezeichnung Aufstockung 2014 5.52200.775000 Kap. Transfers an Unternehmungen Anordnungsbefugnis: A 23, DKL: 12106 1.500.000 6.52200.346000 Investitionsdarlehen von Kreditinstituten Anordnungsbefugnis: A 8 1.500.000 Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Haberler NT 37) A 14-005295/2012/0011 A 23-028645/2013/0008 Fernwärmeanschlussbereich 2013 Teilgebiete 02/001, 03/001, 04/001, 05/00, 05/003, 06/002, 07/001, 08/001, 13/001, 14/001, 16/001 gemäß § 22 (9) StROG 2010 GR. Haberler: Werter Gemeinderat! Es geht um den Fernwärmeanschluss, Teilgebiete 2013. Der Grund für die Vorschreibung, also Kommunale Energie-Konzept, das ist mit dem Land ausgearbeitet worden, also mit dem Land wurden die Gebiete um die es geht, fachlich ausgearbeitet. Ziel ist es dieses Stückes, eine effiziente und gezielte Vorgangsweise beim Anschluss der Fernwärme zu gewährleisten. Dadurch kommt es zur Verbesserung der Lufthygiene bei Raumheizungen durch die Fernwärme, in erster Linie betrifft es Neubaugebiete, aber auch Immobilienaltbestände sind in diesen Gebieten betroffen. Bei den Neugebieten gibt es von vornherein kein Problem, bei den Altgebieten bei bestehenden Bauten hat das Amt zehn Jahre Zeit, die Vorschreibung zuzustellen und der Immobilieneigentümer hat innerhalb einer Frist von 15 Jahren Zeit, die Heizung umzustellen. Sprich, wenn er auch eine Heizung gebaut hat zum jetzigen Zeitpunkt, kann er auch eine Nutzungsdauer von 15 Jahren noch. Es gibt in diesem Stück natürlich auch Ausnahmen, sprich wenn ein Bauwerber eine Wärmepumpe oder Solarheizung hat oder das Haus unter 18 Kilowatt/Stunden Energie braucht pro Jahr pro Quadratmeter, dann ist er ausgenommen. sprich, das sind Einfamilienhäuser usw. Ich bitte um Annahme des Stückes. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung und des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit den Antrag, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz möge den Fernwärmeanschlussbereich 2013 beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera 3. NT 41) A 7-13951/2013-88 Informationsbericht des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit; GR-Antrag Subsumption des Fachbeirates medizinische Psychologie und Psychotherapie unter dem Dach der Univ.-Klinik für Psychiatrie GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera: Hohe Stadtregierung, löblicher Gemeinderat, geschätzte Gäste! Ich möchte vorrausschicken, dass das eben ein Bericht und keine Interpretation ist. Am 13. Juni, bei der letzten Gemeinderatssitzung, wurde von der KPÖ ein Gemeinderatsantrag, ein dringlicher Antrag, über eine mögliche Petition des Grazer Gemeinderates an die zuständigen Stellen gerichtet, in welchem die Besorgnis der Grazer Bevölkerung betreffend die geplante Eingliederung der Universitätsklinik für medizinische Psychologie und Psychotherapie in die Klinik für Psychiatrie zum Ausdruck gebracht wurde. Nach einem Abänderungsantrag in der gleichen Gemeinderatssitzung durch die ÖVP wurde vom Gemeinderat diese Causa dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit zur weiteren Behandlung zugewiesen mit dem Auftrag, beide Seiten anzuhören und den jetzt folgenden Informationsbericht in der heutigen Sitzung abzugeben. Eine Einverleibung wird insbesondere seitens der medizinischen Universität unter Rektor Josef Smolle forciert. In einer Sonderausschusssitzung am 26.6. wurde zunächst der langjährigen Leiter der Klinik für medizinische Psychologie und Psychotherapie, Universitätsprofessor Dr. Walter Piringer, angehört und es wurde ihm die Gelegenheit gegeben, seine Argumente vorzubringen, die für den Erhalt und die Selbstständigkeit dieser Klinik sprechen. Die Ausführungen von Prof. Piringer werden im Folgenden wiedergegeben: Eine Verordnung des Faches medizinische Psychologie und Psychotherapie in der Psychiatrie bringt folgende Nachteile mit sich: Psychotherapie hat einen hohen politischen Stellenwert und eine nachgewiesene Effektivität und eine verstärkte humanwissenschaftliche Ausrichtung, die bewahrt bleiben müsse. Die MitarbeiterInnen der Klinik für Psychiatrie haben alle ihre psychotherapeutische Ausbildung in der Klinik für medizinische Psychologie gemacht. Die Psychiatrie als klinisches Sonderfach hat die Zuständigkeit für psychiatrische Krankheitsbilder und in dieser Zuständigkeit auch die psychotherapeutische und psychosomatische Zuständigkeit für eben dieses Fachgebiet, nicht aber für die anderen klinischen Fachgebiete wie Dermatologie, Gynäkologie, Onkologie usw. Diese wurden bisher im Rahmen eines Konziliardienstes psychotherapeutisch und psychosomatisch betreut. Die medizinische Psychologie und Psychotherapie bedient hauptsächlich AllgemeinmedizinerInnen in ihrer spezifischen Ausbildung und stellt somit für diese den akademischen Heimatboden dar, der verlustig gehen würde in dem Sinne, dass ein Dermatologe mit Psychotherapie-Ausbildung seinen Heimatboden nicht in der Psychiatrie haben kann und eine Krebskranke nicht ihre Belange in der Psychiatrie behandeln lassen kann. Natürlich muss die Psychiatrie selbst auch Psychotherapie und Psychosomatik in ihrem Bereich haben. Sie kann aber nicht der einzige Boden sein, der dies für alle anderen Fächer verbrieft. Eine große Zahl der zur Kronifizierung neigenden Erkrankungen können über settingkonforme Psychotherapie (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) im Sinne „heile durch das Wort“ eine deutliche Reduktion des Pharmaka-Verbrauches erreichen. An allen deutschen Universitäten gibt es ein Institut für medizinische Psychologie und es gibt überall eine Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie. Psychotherapie ist eigentlich eine Grundheilmethode in der Heilkunde insgesamt. Eine wirkliche Erneuerung kann nur an Kliniken erfolgen, wo VertreterInnen aller Hauptpersonen der Psychotherapie, das können sein PsychoanalytikerInnen, VerhaltenstherapeutInnen, FamilientherapeutInnen, VertreterInnen der Humanistischen Tradition mit den Fachkollegen von der inneren Medizin, Dermatologie und anderen Fächern im Austausch stehen, wenn dies verlustig ginge, gäbe es keinen Boden mehr, wo Neues entstehen kann, es muss neben der Psychiatrie auch die Psychotherapie außerhalb der Psychiatrie geben. Soweit die Ausführungen von Professor Piringer. Um der geforderten Anhörung beider Seiten gerecht zu werden, wurde folgend in einer weiteren Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) gestern, am 3.7., der Rektor der medizinischen Universität, Universitätsprofessor Dr. Josef Smolle, zur Darstellung der Sicht der medizinischen Universitäten eingeladen. Er führte aus, dass sich die Psy-Landschaft in Österreich hinsichtlich der betroffenen Berufsgruppen außerordentlich heterogen darstellt, die teils in überlappenden Aufgaben tätig sind. Das sind FachärztInnen für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, ÄrztInnen anderer Fachrichtungen mit Psychotherapieausbildung, klinische PsychologInnen, GesundheitspsychologInnen, PsychologInnen mit Psychotherapieausbildung, Personen anderer Berufsfelder mit Psychotherapieausbildung und PsychosomatikerInnen. Dieses heterogene Feld plant die medizinische Universität für die Zukunft strukturell in ein übergeordnetes Zentrum für biopsychosoziale Medizin einzubetten. Jedenfalls ist darin auch eine Professur für medizinische Psychologie vorgesehen. Die Befürchtung, dass PatientInnen und KlientInnen mit psychischen Störungen psychiatriert werden, entkräftet Rektor Smolle mit der Versicherung, dass der Versorgungsauftrag jedenfalls erfüllt werden wird, da die angedachten Professuren für Psychiatrie und Psychotherapie, medizinische Psychologie und Psychosomatik, Sozialmedizin und Allgemeinmedizin auf gleicher Augenhöhe miteinander kooperieren werden. Der Ausschuss hat daraufhin beschlossen, dem Gemeinderat diesen Bericht zu erstatten und in weiterer Folge die Sommermonate dazu zu nützen, weitere Stakeholder, wie zum Beispiel die Ärztekammer oder den Vorstand der Landesnervenklinik Sigmund Freud, Universitätsprofessor Michael Lehofer, um ihre Meinung in dieser wichtigen Causa für die Grazer Bevölkerung zu befragen. Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit stellt daher den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Der Informationsbericht betreffend die Eingliederung der Klinik für medizinische Psychologie und Psychotherapie in die Klinik für Psychiatrie wird zur Kenntnis genommen (Applaus ÖVP). Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Der Informationsbericht betreffend die Eingliederung der Klinik für medizinische Psychologie und Psychotherapie in die Klinik für Psychiatrie wird zur Kenntnis genommen. GR.in Heinrichs: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Professor Kopera, liebe Daisy! Wir haben den Inhalt des Antrags und das Protokoll des Umweltsonderausschusses vom 26.6 zur Kenntnis gebracht. Gestern am 3. Juli hat Herr Rektor Universitätsprofessor Dr. Smolle, wie berichtet, ich werde mich nur kurz überlappen, von der biopsychosozialen medizinischen Zentrumseinrichtung unter dem Dach der Psychiatrie berichtet, von seiner Vorstellung, die es seit längerer Zeit gibt, von seiner und von der Vorstellung des Herrn Direktor Brunner im LKH Graz. Herr Rektor Smolle sagt, dass die psychotherapeutische Landschaft in Österreich, die Psycholandschaft in Österreich, eine besonders heterogene ist und dass sich die Aufgabenbereiche überlappen, damit hat die Magnifizenz auf alle Fälle Recht. Dass durch die geplante Fusionierung aber genau dieser Umstand gerade nicht aufgehoben werden wird beziehungsweise die Fusion allerhand an Einsparungen mit sich bringen wird, das war zu befürchten beziehungsweise ist es immer noch. Zu befürchten von jenen, die aufmerksam gemacht haben darauf, was im LKH beziehungsweise mit dieser Klinik für Psychologie und Psychotherapie passiert, was dort vorgeht, von denen, die dem Plan der Unterdachführung mahnend und skeptisch gegenüber gestanden sind und noch stehen. Dankenswerterweise wurde von Frau Universitätsprofessor Dr. Kopera ein sehr engagierter ausführlicher Petitionsbericht gefertigt, welcher sich zum Bedauern der KPÖ hiermit verliert. Nun haben wir einen Informationsbericht, den wir sehr wohl zur Kenntnis nehmen, es hat da eine kleine Panne gegeben, wir stimmen zu, wir nehmen ihn sehr wohl zu Kenntnis in der Hoffnung, dass die Sommermonate bezüglich der Stakeholdergespräche nicht zu einer Sommerpause werden. Im Sinne dieser verloren gegangenen Petition, die im Sinne der Patienten und im Sinne der Sorgen der Grazer Bevölkerung möglicherweise wieder aufgenommen werden wird. Ich verbleibe in der Hoffnung auf eine letztliche Selbstständigkeit der besagten Klinik beziehungsweise deren Ausbau. Danke für die Aufmerksamkeit (Applaus KPÖ). GR. Pogner: Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur zur Richtigstellung: Es hat sich in unserem Ausschuss gar nichts verloren, liebe Frau Gemeinderätin. Wir haben nur einen Informationsbericht beschlossen, den wir heute hier zur Kenntnis gebracht haben und in weiterer Folge ist die Petition noch immer offen und die, haben wir gesagt, die gibt es unter Umständen im September, wenn der Ausschuss zu dem Schluss kommt, dass wir eine Petition fertigen sollen. Also verlorengegangen ist gar nichts, wir sind mitten in der Arbeit. Der Ausschuss hat insgesamt dreimal getagt. Das Interessante war nur, wie der Professor Smolle bei uns im Ausschuss war, ist nämlich von den Einreichern, die damals diesen dringlichen Antrag gebracht haben, das wart nämlich ihr, Sie, liebe Frau Gemeinderätin, nicht eine einzige Frage an den Herrn Professor gestellt worden. Ich denke mir, das wäre an und für sich nicht so schlecht, wenn ich jetzt hier den Rektor habe, wo ich vermute, dass da irgendwelche Troubles kommen werden und dass es irgendwelche Einschränkungen geben wird, dann hab ich nicht eine einzige Frage an ihn? Also das ist, zumindest einmal, ein Zeichen sage ich einmal, aber wie gesagt, der Ausschuss arbeitet ja weiter, wir sind guter Dinge, wir schauen einmal, was die anderen sagen, wie Ärztekammer, Professor Lehofer und dann wird der Ausschuss entscheiden, ob es diese Petition gibt oder ob es sie nicht gibt. Derzeit ist das alles offen und es ist bei uns gar nichts verlorengegangen (Applaus ÖVP). GR.in Heinrichs: Sehr geehrter Herr Kollege Pogner! Es ist äußerst erfreulich, dass Sie meine Befürchtungen, dass etwas verlorengegangen sein könnte, dass Sie dem widersprechen. Ich bin sehr glücklich darüber… Zwischenruf GR. Pogner: Das ist schön, wenn ich euch glücklich machen kann. GR.in Heinrichs: …und Ihre Rüge, die nehme ich jetzt einfach mal zur Kenntnis und werde mich bessern. Allerdings, wir wissen, wir waren gemeinsam beim Sonderausschuss und wir haben auch von Ihrer Fraktion aus gehört, was passieren könnte, wenn der Herr Rektor kommt. Er ist gekommen, dass ist sein Recht, das ist wunderbar und ich nehme Ihre Kritik dankend zur Kenntnis (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Ich danke Ihnen für die Debatte. Ich war sehr dankbar, dass die Frau Kopera das in dieser Weise betrieben hat. Ich sehe die Petition nicht als verloren, ich halte es für sehr weise, wenn man noch nicht zu einem Schluss kommen kann, auch weiter Stimmen zu hören. Man hat jetzt eine sehr klare Pro- und eine sehr klare Contra-Stimme gehört. Ich lade all jene ein, die das nicht aushalten, dass es im Moment keine Petition gibt, die laufende Petition für den Klinikerhalt unter Klinikerhalt.at zu unterstützen. Wir haben dort mittlerweile 2.500 BefürworterInnen des Klinikerhalts international, national, regional. Ich bitte Sie sehr darum, diese weiter zu unterstützen, weiter zu betreiben. Also es ist nicht so, dass da jetzt eine große Sommerpause kommt, sondern da geht mit viel Energie der Diskurs weiter und der Gesundheitsausschuss hat seinen Teil dazu beigetragen, diesen Diskurs aufrechtzuhalten und nicht eine Abstimmung über den Zaun zu brechen. Danke (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Mag.a Schleicher 3. NT 42) A 23-028212/2013/0006 Förderung von Hausanlagen für Heizungsumstellungen zur Verringerung der Feinstaubbelastung – Zuschuss des Landes in der Höhe von Euro 800.000,00 Verwaltungsübereinkommen GR.in Mag.a Schleicher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Im folgenden Stück geht es um die Förderung von Hausanlagen und die Heizungsumstellung. Im Wesentlichen geht es um die Umstellung von Hausanlagen mit Ölfeuerung und Einzelöfen mit Festbrennstoffen oder Wechselbrandöfen auf Fernwärme. Die Förderungsabwicklung läuft über das Umweltamt, da sind zweimal schon Fördermittel vom Land Steiermark gekommen und jetzt geht es um einen neuerlichen Beschluss um 800.000 Euro, die zur Verfügung gestellt werden. Die Restmittel von 367.000 Euro aus den abgelaufenen Fördervereinbarungen 2011 und 2012 stehen ebenfalls noch zur Verfügung. Da bedarf es jetzt nur mehr folgenden Antrages: Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die beiliegende Vereinbarung mit dem Land Steiermark über die Förderung von Heizungsumstellungen zur Verringerung der Feinstaubbelastung und zweitens die Ermächtigung des Umweltamtes zur Abwicklung der Förderung im Rahmen dieser Vereinbarung. Ich bitte um Zustimmung. Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. die beiliegende Vereinbarung mit dem Land Steiermark über die Förderung von Heizungsumstellungen zur Verringerung der Feinstaubbelastung 2. die Ermächtigung des Umweltamtes zur Abwicklung der Förderung im Rahmen dieser Vereinbarung. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Ing. Lohr 3. NT 43) A 2/6-2012-3 Marktordnung der Landeshauptstadt Graz 2013; Festlegung der Marktgebiete GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Marktordnung ist ins Alter gekommen, die bisherige war schon 25 Jahre alt, darum hat es einer neuen rechtlichen und praxisnahen Ausgestaltung bedurft. Die zentralen Änderungen zusammengefasst, die Regelungen zu den Flohmärkten sind neu aufgenommen worden, das ist eine längst nötige Maßnahme in unserer Stadt, gibt es durchaus mit kommerziellen Hintergedanken in den letzten Jahren eine entstandene Flohmarktszene, etwa beim Cineplexx. Hier wird nun endlich der mehr oder weniger halblegale, weil bis dato nicht geregelte, Zustand, der wird aufgehoben. Hinkünftig können sogenannte Flohmärkte nach genau bestimmten Regeln durch Bescheid durch das Marktamt abgehalten werden. Der Organisator ist auch für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich und hinkünftig, das ist wichtig, wird es nicht mehr möglich sein, vom Hundewelpen bis zum Gemüse, Fleisch und Brot, sowie mehr oder weniger neu verpackte Textilien auf einem Flohmarkt in Graz zu verkaufen. Auf den Flohmärkten, und das sagt ja der Name, dürfen dann nur mehr Altwaren und Dachbodenwaren etwa verkauft werden. Weiters wurde die Vergabe und die Weitergabe der Marktstände praxisnah geregelt. Übergabeverfahren werden damit erheblich verkürzt, ein Vorteil für die Behörde und für die Standbetreiber. Weitere neue Regelungen betreffen das Abfallentsorgungskonzept, das ist festgeschrieben worden mit Unterstützung durch das Umweltamt. Marktfördernde Maßnahmen, man kann jetzt ein Fest am Marktgebiet veranstalten, auch das ist erlaubt worden. Die Öffnungszeiten der Gastroszene wurden angepasst, das heißt, die ganzen Abläufe sind praxisnäher und attraktiver gestaltet worden. Ich zitiere nun aus dem Bericht: Der Stadtsenat hat in der Sitzung vom 28. Juni 2013 die Grazer Marktordnung 2013 beschlossen, die die Marktordnung 1988 ablöst. Im § 3 der Marktordnung sind die Marktgebiete neu festgelegt. Änderungen im Vergleich zu der derzeit in Geltung befindlichen Marktordnung sind lediglich dadurch gegeben, dass zusätzlich zu den bisherigen Marktgebieten vier Flohmärkte, der Parkplatz des Center West, Gelände des Euroshop in Graz, Parkplatz beim Interspar Wienerstraße, Parkplatz der Cineplexx GmbH. aufgenommen wurden. Die Wirtschaftskammer hat von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch gemacht und grundsätzlich die Intention des Entwurfs die Flohmärkte einer gesetzlichen Regelung zuzuführen, begrüßt. Landwirtschaftskammer und Arbeiterkammer haben keine Einwände gegen den vorliegenden Entwurf erhoben. Der Stadtsenat der Landeshauptstadt stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die in der Grazer Marktordnung 2013 im § 3 und den dazugehörigen Anlagen näher beschriebenen Marktgebiete festlegen. Bitte um Annahme. Der Stadtsenat stellt namens des Berichterstatters den Antrag, der Gemeinderat möge die in der Grazer Marktordnung 2013 im § 3 und den dazugehörigen Anlagen näher beschriebenen Marktgebiete festlegen. GR.in Braunersreuther: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe KollegInnen, liebe ZuhörerInnen! Wir finden es natürlich positiv, dass die Flohmärkte jetzt in die Marktordnung aufgenommen worden sind und vor allen Dingen eben auch, dass sie definiert worden sind, was sie sein sollten, nämlich eben Handelsplätze für Gebrauchtwaren. Flohmärkte haben ja nicht nur einen Handelsaspekt, sondern für uns zumindest auch spielt da der soziale Aspekt eine Rolle hinsichtlich dessen, dass Leute Dinge kostengünstiger kaufen können, aber natürlich auch, dass Leute zusammenkommen, wie man so schön sagt, auf den Flohmärkten. Ich möchte allerdings auch darauf hinweisen, dass diese Flohmärkte, die jetzt in dieser Marktordnung erfasst sind, also die bestehenden Flohmärkte, alle relativ weit außerhalb sind, das heißt, für viele Leute schwer erreichbar und auch nur zu sehr begrenzten Zeiten stattfinden. Ich habe deswegen vor einiger Zeit schon einen Antrag gestellt, dass eigentlich für Graz auch im Vergleich mit anderen Städten etwas wie ein innerstädtischer Flohmarkt sehr schön wäre, der für die Leute leicht erreichbar ist, der eben ein bisschen mehr ist als das Nur-hingehen und schnell was billig kaufen, sondern einfach, wo man sich wirklich trifft, wo man sich aufhalten kann, wo man gern hingeht, wo auch die Verkäufer gerne hingehen und sagen, so, ich hab jetzt nur ein paar Sachen vom Dachboden, aber da ist es so nett, da stelle ich mich mal hin und deswegen möchte ich anregen, dass man eben im Sinne von so einer neuen Marktordnung auch mal überlegt, ob man vielleicht auch diese Anregung mit dem innerstädtischen Flohmarkt weiter überdenkt und so etwas eben auch mitaufnimmt (Applaus KPÖ). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Hohensinner 20) Präs. 11009/2003-20 Ferialermächtigung 2013 GR. Hohensinner: Sehr geehrte Damen und Herren, werte Frau Vizebürgermeisterin! In der Zeit zwischen heute und dem 18.9. wird keine Gemeinderatssitzung stattfinden. In dieser Zeit soll der Stadtsenat diese Aufgaben übernehmen unter der Voraussetzung, dass es nach dem ersten Gemeinderat auch eine Berichterstattung gibt. Gleiches gilt für die Gesundheitszentren, da würde diese Aufgabe der Verwaltungsausschuss für GGZ übernehmen und dasselbe gilt für das Grazer Parkraumservice, da würde auch der Verwaltungsausschuss für GPS diese Aufgabe übernehmen. Bisher haben wir das Ganze immer mit einem dringlichen Antrag beschlossen, dieses Mal haben wir ein Stück vorbereitet und wir berichten dieses Stück, dass alle neuen Gemeinderäte das auch wissen, dass in dieser Zeit eben der Stadtsenat zuständig ist. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 5 des Statutes der Landeshauptstadt Graz die beiliegende, einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellende Ferialermächtigung beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) ÖRK-Transportkosten: Rasche Lösung für Betroffene GR. Luttenberger stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Luttenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, in kurzen launigen Worten zu werben, der Dringlichkeit zuzustimmen. Ich gehe ja davon aus, dass diese Dringlichkeitsanträge Ihnen vorliegen beziehungsweise in den Klubs auf jeden Fall. Bevor ich beginne, möchte ich an die Kolleginnen Gebärdendolmetscherinnen hätte ich eine Frage, was heißt vertragsloser Zustand in der Gebärdensprache? Das hätte ich mir fast gedacht, dass das so heißt. Lange Rede kurzer Sinn, seit 1. Juli befinden wir uns in einem vertragslosen Zustand, der natürlich für die betroffenen Grazer und Grazerinnen, für die spreche ich ja, nicht angenehm ist. Ich stehe hier auch nicht als Lobbyist des Roten Kreuzes oder der Gebietskrankenkasse da, das ist an und für sich wirklich eine vertrackte Situation, denn das Rote Kreuz verlangt satte 18/19% Steigerung, um ihre Krankentransporte weiterzuführen. Die Gebietskrankenkasse sagt, also so einfach geht das nicht, wir bieten 4/5% an. Gleichzeitig haben andere Krankentransportunternehmen dieses Angebot angenommen, also Arbeitersamariterbund, Grünes Kreuz usw. und die fahren halt mit ihren Kapazitäten, die sie haben. Gleichzeitig ist es auch sicherlich problematisch, einerseits zu sagen, die Gebietskrankenkasse soll da aufhören und dem zustimmen, andererseits könnte man natürlich sagen, dass Rote Kreuz hat sicherlich auch intern ihre Hausaufgaben zu erledigen. Ich sage das nur deswegen, um sozusagen das Wissen von mir zu vermitteln, dass das eine nicht unkomplizierte Situation ist und wir haben ja auch schon in Ausschüssen darüber uns ausgetauscht. Was sozusagen das Problem toppt, ist die Aussage von Herrn Landeshauptmann Voves vor zwei Tagen im ORF, da hat er ausgesendet: Krankentransporte, es muss uns etwas einfallen. Will sagen, also wenn die hohe Politik, die nicht einmal in der Lage ist, das einzuschätzen, was man tun könnte, geschweige denn die betroffenen Grazerinnen und Grazer. Und dieser Dringlichkeitsantrag ist jetzt sehr vorsichtig formuliert, um es wirklich zu werben, dass Sie sich das überlegen, ob Sie da mitgehen können oder nicht. Er lautet: Die zuständigen Magistratsdienststellen werden aufgefordert, aktiv mit dem Österreichischen Roten Kreuz und der GKK einerseits, aber auch durch Beiziehung in Frage kommender Institutionen und Organisationen andererseits, nach einem Weg zu suchen, wie den betroffenen Grazerinnen und Grazern in dieser Situation rasch, unkompliziert und unbürokratisch geholfen werden kann und das ist sozusagen der Kern dieses Dringlichkeitsantrages und ich würde Sie sehr ersuchen, diesem auch die Dringlichkeit zu geben. Danke (Applaus KPÖ). GR. Vargas: Sehr geehrte Frau Stadträtin, Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates! Wir sind mit dem Inhalt dieses dringlichen Antrages einverstanden, allerdings denke ich mir, im zweiten Teil eben, an wen sich die Forderung richtet, da aktiv zu werden, fehlt uns etwas und da denke ich mir, sollte man konkreter sein und es wäre eigentlich die Aufgabe des Bürgermeisters in seiner Funktion als Bezirkshauptmann, hier aktiv zu werden. Und ich würde den Antrag in diesem Sinne auch unterstützen. Dankeschön (Applaus Grüne). GR.in Haas-Wippel: Lieber Herr Kollege, liebe KPÖ! Die Thematik ist mehr als dringlich. Die Betroffenen sind wirklich in einer sehr, sehr schwierigen Situation und der Antrag ist sicher sehr gut gemeint, da gebe ich der KPÖ absolut Recht, aber die Zielsetzung der Einigung wird nicht hier im Gemeinderat getroffen. Wer sind die zuständigen Stellen des Gemeinderates, wer sind die zuständigen Organisationen, die da mitsprechen sollen, mitverhandeln sollen, soll man da zehn Organisationen einladen, dann dauert es noch länger. Uns ist es wichtig, und das hat auch der Herr Landeshauptmann gesagt, da muss ich dich wirklich korrigieren, unser Landeshauptmann Voves hat gesagt, es gehört dringend eine Lösung her, wenn das dann so flapsig in den Medien verkürzt dargestellt wird, ist das eine andere Sache, aber er hat auch an den Bundesminister appelliert und er hat an alle Verantwortungsträger appelliert, das möchte ich da ganz dezidiert richtigstellen und nicht irgend so eine flapsige Medienberichterstattung zitieren. Wichtig ist uns, und ich weiß das aus eigener Betroffenheit, dass eine rasche Einigung stattfindet, eine rasche Lösung, aber hier das Gremium des Gemeinderates ist das falsche, deshalb werden wir weder der Dringlichkeit noch dem Inhalt zustimmen (Applaus SPÖ). GR. Dr. Piffl-Percevic: Frau Vorsitzende, hoher Gemeinderat! Ich möchte mich voll inhaltlich bei den Worten und bei den Begründungen von Frau Kollegin Haas-Wippel anschließen. Der Zustand ist untragbar und, lieber Herr Kollege, wir sind absolut alle, das nehme ich für alle in Anspruch, absolut unzufrieden und betroffen. Es kann so eine Sache nicht am Rücken unserer Bevölkerung ausgetragen werden, das stelle ich eindeutig fest und alle sind sicher dieser Meinung. Wie ist zu handeln? Es hat vorgestern im Landtag eine Anfrage Ihres Kollegen an den Herrn Landeshauptmann gegeben und es hat ebenfalls, Frau Kollegin Haas-Wippel hat das ja schon angedeutet und auch ausgeführt, eine entschiedene Haltung gegeben, die wir auch teilen, der Zustand ist untragbar, es hat so schnell als möglich, das ist der Appell, der auch vom Herrn Landeshauptmann an die Vertragspartner gerichtet wird, alles getan zu werden, um diesen Vertragslosen Zustand beziehungsweise die negativen Auswirkungen auf unsere Bevölkerung zu beenden. Hierzu ist allerdings auch klar, weil hier mit Argumenten hin- und hergeworfen wird, auch nur zur Erläuterung und zu einem Anlass der Behandlung im Gemeinderat sollte dazu auch genützt werden klarzustellen, es geht einerseits um die Rettungstransporte, das heißt, die Notfälle, die Rettung und andererseits um die Krankentransporte. Ich möchte jetzt inhaltlich da nicht werten, aber für die Rettungstransporte ist eindeutig klar, nach dem steirischen Rettungsdienstgesetz haben alle Gemeinden den Rettungseuro zu bezahlen, damit diese Rettung zu den bekannten Bedingungen, zumutbaren Bedingungen auch erfolgt. Dafür zahlen wir aus dem Gemeindebudget, glaube ich, sieben Euro pro Jahr und Bevölkerung. Wir zahlen alle, das sind zirka 70 bis 75% aller SteirerInnen sind versichert bei der Gebietskrankenkasse, wir persönlich, die allermeisten zahlen auch ihre Versicherungsbeiträge und daher sollen die beiden Vertragspartner, die die Mittel erhalten, die nach den Regelungen, die im Rettungsdienstgesetz vorgesehen sind, bitte auch mit Augenmaß zu einem Abschluss kommen. Dieser Appell wurde vom Herrn Landeshauptmann auch klar bekräftigt, er wurde auch vom Herrn Landeshauptmannstellvertreter Schützenhöfer gemeinsam mit Herrn Landeshauptmann an die Vertragspartner herangetragen und das ist auch unsere Position. Wir sehen es daher nicht notwendig, dass die Stadt noch ihrerseits Handlungen setzt. Dieser Appell wird auch kundgetan nach außen. Wir sind daher gegen die Annahme der Dringlichkeit, weil wir gegen den Antrag sind, dringlich, das möchte ich klar festhalten, ist es, sogar sehr dringlich, das wollen wir verbal auch bekräftigen. Trotzdem formal wird dieser Antrag nicht unsere Zustimmung erhalten (Applaus ÖVP). GR.in Schönbacher: Auch wir sind der Meinung, dass eine rasche Lösung sehr wichtig wäre, allerdings sehen wir das auch als Landeskompetenz und deshalb findet dieser Antrag bei uns auch keine Zustimmung. Es ist keine Zuständigkeit der Stadt, aber das Rote Kreuz hat ja kein Monopol für Krankentransporte, soweit ich weiß, und deshalb schlage ich vor, denn es gibt ja auch andere Anbieter wie Samariter, Malteser, Grünes Kreuz und Dergleichen, man könnte eine Publikation auf der Webseite der Stadt Graz veröffentlichen, welche die Anbieter anführt, die Krankentransporte anbieten. Ich habe nachgeschaut, auf der Homepage der Stadt Graz gibt es eine Rufhilfe, da ist aber nur das Rote Kreuz angeführt. Danke (Applaus FPÖ). GR. Luttenberger: Also das Schlusswort ist kurz und ich muss gestehen, ich bin schon irgendwie überrascht, denn ich habe heute wieder ein Lehrbeispiel von Dialektik bekommen, nämlich die großen Parteien zeigen sich alle empört, dass das so ist, wie es ist, aber da im Gemeinderat hat es halt nichts verloren und ich sagte aber immer, natürlich ist nicht der Gemeinderat das Gremium, wo das entschieden werden muss, aber es ist halt so und ich bitte Sie aber auch, sagen Sie das dann den betroffenen Grazerinnen und Grazern auch so. Danke (Applaus KPÖ). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Lieber Herr Gemeinderat! Da möchte ich jetzt schon eine Anmerkung machen. Würden wir das so beschließen, ja wo würden wir das Stück hingeben? Es gibt keine zuständige Magistratsstelle. Meines Erachtens haben wir auch noch kein Salzamt eingerichtet, also können wir es dort auch nicht hintun. Also ich weiß nicht, wenn wir das beschließen würden, welche Magistratsdienststelle soll das machen? Die gibt es nicht (Applaus SPÖ). StR.in Kahr zur Geschäftsordnung: Ich bin seit 1993 da und wir haben unzählige Anträge in dieser Art, auch durchaus von deiner Fraktion, wenn es darum gegangen ist zum Beispiel, wenn es um eine Rettung von Betrieben, ich kann mich noch erinnern an die Landesdruckerei usw., wo auch keine Zuständigkeiten oft gegeben sind. Der Bürgermeister hat selbstverständlich in seiner Funktion… kann er immer an das Land herantreten. Wäre ich jetzt Sozialstadträtin, wäre mir das ein zutiefstes Anliegen und ich würde sagen ja, auch wenn wir keine Magistratsabteilung sind, aber ich nehme mich der Sachen an (Applaus KPÖ). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Mir ist es ein zutiefstes Anliegen, dass wir auch korrekte Anträge stellen und dann hättet ihr den Antrag anders formulieren müssen, weil dann hättet ihr einen Appell an den Bürgermeister schreiben müssen und nicht zuständige Magistratsdienststellen beauftragen (Applaus ÖVP, FPÖ und SPÖ), weil das ist einfach falsch. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Regionalkonferenz 2013 zwecks Erstellung eines Arbeitsplatzkonzeptes für Graz GR. Luttenberger stellt namens der KPÖ und der Piratenpartei folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Luttenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Also heute gibt es mich, was dringliche Anträge anbelangt, im Doppelpack, ist selten, aber doch. Ich bedanke mich auch, dass der Piratkollege Pacanda hier unseren Dringlichkeitsantrag mitgeändert hat und ich möchte mich auch schon im Vorhinein bei der Fraktion der Grünen bedanken, die auch diesem Antrag, ihr Wohlwollen gegeben haben und dann einen kleinen Zusatz noch dazugegeben haben, wo ich meine, dass das eine Bereicherung des Antrages ist. Vor mir liegt auch ein Abänderungsantrag der SPÖ Graz, wobei ich schon sagen muss, dem kann ich nicht nachkommen, dass ich dem zustimme, also ich denke, wir oder ich bleibe bei unserem eigenen Dringlichkeitsantrag. Worum geht es? Also ich denke, da erspare ich mir wirklich viele Worte, die Arbeitsmarktsituation nimmt von Jahr zu Jahr irgendwie dramatische Formen an, ich möchte das schon so sagen und wir alle lesen täglich in den Zeitungen oder wöchentlich in den Zeitungen, dass auch die Steiermark und Graz da nicht verschont bleibt. Dankenswerterweise durch unsere MitarbeiterInnen im KPÖ-Klub haben wir geforscht und haben wir im Archiv ein Dokument entdeckt, dass es schon 1998 unter Bürgermeister Stingl so eine Konferenz gegeben hat, wo versucht wurde, alle, die sich dafür interessieren, ich sage das so flapsig, an einen Tisch zu bringen, um gemeinsam zu überlegen, was können wir in dieser Situation machen. Welche Agenden kann die Stadt Graz übernehmen, mit welchen Forderungen können wir an Land und Bund weitergehen, um diese Situation zu entspannen. Während ich heute rede, wird voraussichtlich daily in den Konkurs geschickt und wir wissen, dass auf Österreich aufgelistet die Steiermark die größte Dichte hat und auch Graz usw, übrigens darf ich Ihnen leider auch mitteilen, dass auch diese Alpine-Lösung einen Pferdefuß hat. Vor einigen Tagen, ich war selber mit dabei, wurde das gefeiert, dass das alles gerettet ist, aber jetzt auf einmal gibt es Klauseln, auch von der EU-Seite, die das nicht so sehen und ich wünsche mir natürlich und ich denke, wir alle wünschen uns das, dass es hier doch zu einer Lösung kommt, damit die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterarbeiten können. Ich möchte auch einbauen, damit das nicht so im Raum steht, ich sehe oder wir sehen sehr wohl, dass die Stadt Graz immer wieder versucht, durch Wirtschaftsförderung, durch Ansiedlungen von Industrien und Gewerbe, hier Arbeitsplätze zu schaffen, das finden wir richtig und gut und wichtig, das Problem ist nur wie bei Sisyphus, also wir schaffen einerseits eine bestimme Anzahl von Arbeitsplätzen und gleichzeitig, fürchte ich, gehen aber mehr qualitative Arbeitsplätze verloren und das ist irgendwie eine Crux, also das ist ein perpetuum Mobile. Und jetzt werden Sie natürlich sagen: Na gut, mit einer Konferenz wird das auch nicht zu hebeln sein, da gebe ich Ihnen Recht, aber ich denke, wir alle können uns dem anschließen, dass zunächst einmal das Reden wichtig ist. Also alle Interessierten an einen Tisch zu bringen, die Problematik zu erörtern und gemeinsam zu versuchen, Lösungen hier zu bringen. Ich glaube, das sind wir auch den Grazer Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Ich komme jetzt zum Antrag, er besteht in Wirklichkeit aus drei Teilen. Der erste Teil geht an die Frau Vizebürgermeisterin Martina Schröck, veranlasst im Rahmen Ihrer Ressortverantwortlichkeit für Arbeit und Beschäftigung, dass seitens der verantwortlichen Stellen ein Fahrplan zur Abhaltung einer Regionalkonferenz 2013 zwecks Erstellung eines Arbeitsplatzkonzeptes für die Landeshauptstadt Graz erarbeitet wird. Punkt 2 dieses Antrags ist, wohin oder wer soll an so einer Konferenz oder an so einer Beratung teilnehmen? Da meinen wir, an der Konferenz sollen die im Grazer Gemeinderat vertretenen Fraktionen, die Wirtschaftskammer, AMS, Bundessozialamt, AK, ÖGB-Betriebsrat, und jetzt kommt bitte der Einfügungsvorschlag von den Grünen, sowie Expertinnen von freien Trägern, die mit Personen arbeiten, die besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind (behinderte Menschen, Jugendliche, ältere Menschen, MigrantInnen, Frauen), und alle an dieser Konferenz interessierten gesellschaftlichen Kräfte teilnehmen. Der Fahrplan soll bis spätestens September dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Und der letzte Punkt ist die Ergebnisorientierung. Ziel dieser Konferenz soll es sein, mögliche Beschäftigungsmaßnahmen seitens der Stadt Graz zu konkretisieren sowie einen Forderungskatalog an Land und Bund zu erarbeiten, welcher im Spätherbst 2013 im Gemeinderat beschlossen werden soll, also so würde das ausschauen und ich ersuche wieder um die Möglichkeit, der Dringlichkeit zuzustimmen (Applaus KPÖ). GR. Vargas zur Dringlichkeit: Ich möchte mich bedanken beim Kollegen von der KPÖ, dass er diesen Antrag gestellt hat, dass er unsere Ergänzungen aufgenommen hat. Ich finde, dass die Situation am Arbeitsmarkt sich in letzter Zeit sehr angespannt hat. Wir haben gerade eben, wie es erwähnt wurde, diese Pleite der Alpine und andere Betriebe in den Medien mitgekriegt und ich denke mir, wer ist denn davon betroffen? Das sind meistens die Jugendlichen, also in Österreich können wir uns nicht so beklagen wie vielleicht in Spanien mit 60 % von arbeitslosen Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr. Ich denke mir, das sind dramatische Ereignisse dort, aber für uns ist es keine Zeit, sich jetzt auszuruhen und zu sagen, ok, uns geht es nicht so schlecht, wir könnten da jetzt vielleicht ein bisschen zuschauen. Und ich denk mir, für die Stadt Graz vielleicht zukunftsweisend, sich mal, wie der Kollege das aufgenommen hat, mit allen betroffenen Gruppierungen in unserer Gesellschaft an einen Tisch zu setzen und nach Lösungen zu suchen und vielleicht Alternativen, sofern werden wir diesen Antrag in der Dringlichkeit befürworten und inhaltlich genauso. Dankeschön (Applaus KPÖ und Grüne). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Ich bedanke mich bei den Übersetzerinnen, dass sie so lang anwesend waren und unsere Sitzung begleitet haben. Dankeschön (allgemeiner Applaus). GR. Mag. Frölich: Geschätzter Antragsteller, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja natürlich, das Thema ist dringlich, keine Frage, darüber brauchen wir, glaube ich, nicht diskutieren. Das Thema ist sehr dringlich, jeder arbeitslose Mensch und ich persönliche sage, jeder arbeitslose Jugendliche, ist einer zu viel und ich glaube, wir müssen sehr, sehr viel tun, um das unter Kontrolle zu kriegen. Ich sage dazu, dass wir der Dringlichkeit Ihres Antrages zustimmen werden, ich erlaube mir aber schon ein paar Fakten festzuhalten. Einerseits ist es so, dass wir in Graz eine stark wachsende Stadt sind, wir haben es geschafft, zu einem wachsenden Innovationstechnologiedienstleistungszentrum zu werden. Über viele Jahre, über viele gute Budgetbeschlüsse hinweg, denen Sie leider nie zugestimmt haben. Wir haben eine Wirtschaftsstrategie, eine Wirtschaftsstrategie, die uns dabei hilft, auf Nachhaltigkeit zu setzen. Den fruchtbaren Boden, den Humus für Unternehmen aufzubereiten, leider haben Sie der nie zugestimmt. Sie haben heute wieder sehr überzeugt gegen Arbeitsplätze gestimmt, indem Sie gegen die Schaffung der Geschäftsstelle beim Amt für Wirtschaft und Tourismus gestimmt haben. Wir haben 106 Millionen Euro Kommunalsteueraufkommen, so viel wie nie zuvor, das heißt, wir haben Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen. Wir haben 158.000 unselbstständige Erwerbstätige in dieser Stadt. Ja wo kommen die bitte her? Über planwirtschaftliche Ideen, überall wo der Kommunismus Wirtschaft betrieben hat, hat er die Wirtschaft kaputt gemacht, weil einfach keine Arbeitsanreize geschafft werden (Applaus ÖVP). Oder er macht einfach, meine Damen und Herren, die Menschen so arm, dass sie nicht mehr in der Lage sind, Widerstand zu leisten, weil sie pausenlos um das Überleben kämpfen. Zwischenruf GR. Krotzer: Aber Spanien und Griechenland sind nicht kommunistisch. GR. Mag. Frölich: Ich erinnere mich an meine Jugend, meine Damen und Herren, und ich habe ein Sieben-Punkte-Programm für Sie. Unter dem Kommunismus gibt es keine Arbeitslosigkeit, zweitens, obwohl es keine Arbeitslosigkeit gibt, hat nur die Hälfte der Bevölkerung Arbeit, drittens, obwohl nur die Hälfte der Bevölkerung Arbeit hat, werden die Fünf-Jahres-Pläne immer erfüllt, viertens, obwohl die Fünf-Jahres-Pläne immer erfüllt werden, gibt es nie etwas zu kaufen, fünftens, obwohl es nie etwas zu kaufen gibt, ist jeder glücklich und zufrieden, sechstens, obwohl jeder glücklich und zufrieden ist, gibt es ständig Demonstrationen, siebtens, obwohl es ständig Demonstrationen gibt, wird die Regierung immer mit 99,9 % gewählt. Das wünsche ich mir nicht (Applaus ÖVP). Wir stimmen der Dringlichkeit zu, weil die Dringlichkeit gegeben ist, aber wir wollen eines nicht, mir fällt ein Wort von Kant ein, der gesagt hat: „Jede Herrschaft ist besser als keine“, dem stimme ich auch nicht zu. Fakt ist, dass der Weg, den Sie in dem Motivenbericht beschreiben, der falsche Weg ist. Sie bekämpfen Symptome, die Sie mit Ihren Beschlüssen auslösen. Danke (Applaus ÖVP). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Dringlichkeit dieses Antrags? Wenn das jetzt nicht der Fall ist, dann möchte ich mich als zuständiges und auch im Antrag angesprochenes Regierungsmitglied zu Wort melden. Grundsätzlich möchte ich der KPÖ für diesen Antrag danken und damit auch dem Interesse der KPÖ an Arbeitsmarktpolitik dafür den Dank aussprechen. Wir werden auf jeden Fall auch der Dringlichkeit zustimmen, und der Kollege Vargas hat Recht. Wir sind Gott sei Dank in Österreich, in der Steiermark, im internationalen, im EU- Vergleich noch relativ gut, was die Arbeitslosigkeit betrifft, vor allem was die Jugendarbeitslosigkeit betrifft. Das rührt daher, dass wir eine lange Tradition haben in aktiver Arbeitsmarktpolitik und dass diese Tradition aus meiner Sicht sehr stark sozialdemokratische Handschrift hat, aber dass viele Parteien, eigentlich alle Parteien, diesen Weg auch seit Jahrzehnten mittragen und dass es einen Konsens gibt in Österreich, einen politischen, dass es etwas gibt, was immer zu bekämpfen ist und das ist Arbeitslosigkeit und das ist gut so. Dass mir und uns als Fraktion dieses Thema Arbeit und Beschäftigung am Herzen liegt, das können Sie mir, glaube ich, nicht absprechen. Ich habe vor der Wahl dieses Ressort gefordert. Dieses Ressort gibt es jetzt offiziell. Wir werden jetzt über den Sommer auch alles auf die Beine stellen. Und dieses Ressort hätte es eigentlich gesetzlich nicht geben müssen, das wissen Sie auch. Wir haben eigentlich keine großen Kompetenzen in diesem Bereich. Wir halten es aber für wichtig, dass es in der Kommune jemanden gibt, der sich dafür zuständig fühlt, dass das auch auf Beamtenebene jemand gibt, der verhandeln kann. Der mit einzelnen Stakeholdern laufend verhandeln kann, nicht erst im Zuge einer Regionalkonferenz, sondern, wie Sie sich vorstellen können, bin ich jetzt schon laufend in Gesprächen mit unterschiedlichen Partnern und Partnerinnen, ob das die Arbeiterkammer ist, ob das das AMS natürlich als erster Ansprechpartner ist, ob das die vielen Beschäftigungsbetriebe in der Stadt Graz sind. Erst heute haben wir einen einstimmigen Beschluss gemacht, in dem wir über eine halbe Million Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung gestellt haben, nämlich indem wir über eine halbe Million Euro dem Verein ERFA zur Verfügung gestellt haben. Also wir machen ja jetzt schon vieles und da braucht sich Graz wirklich nicht verstecken. Wir haben diese Mittel im Bereich von ERFA heuer wirklich erhöhen können. Wir haben ein Lehrlingsprojekt, das läuft, das im letzten Herbst begonnen wurde, wo 12 Lehrlinge 2012 begonnen haben. Auch heuer werden weitere 12 Lehrlinge im Rahmen dieses konkreten Projektes aufgenommen. Da geht es um Lehrlinge, die am ersten Arbeitsmarkt keine Chance hätten. Unser Ziel muss es natürlich auch sein, generell die Anzahl der Lehrstellen zu erhöhen. Dafür wird es auch im Herbst eine Strategie und einen konkreten Plan von meiner Seite geben. Und, Herr Kollege Luttenberger, ich sehe es als meine Aufgabe als zuständiges Stadtsenatsmitglied, zuständig für Arbeit und Beschäftigung, dass ich diese Gespräche jetzt schon laufend führe und dass ich jetzt schon daran arbeite und dass ich nicht erst im Spätherbst eine Regionalkonferenz veranstalte, wo eben, und ihre Befürchtung teile ich, wie wir dann einen Tag zusammensitzen und vielleicht dann am Ende des Tages rausgehen und sagen, dass war jetzt irrsinnig interessant, aber gebracht hat es im Endeffekt wahrscheinlich nicht viel. Und darum möchte ich gern schon andeuten, dass meine Fraktion einen Abänderungsantrag einbringen wird, wo es eben darum geht, dass wir im Herbst einmal über diesen Bericht und über diese Strategie reden, die ich, wie gesagt, im Herbst vorlegen möchte. Einerseits generell die Arbeitsmarktstrategie für die Stadt Graz und zweitens auch ganz konkret, wo wollen wir welche Lehrstellen schaffen. Die KPÖ sagt das ja immer so schön: Helfen statt Reden. Ich führe es sogar weiter und sage: Arbeiten statt Reden (Applaus SPÖ). GR. Luttenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke für Ihre Wortspenden und es freut mich natürlich, Frau Vizebürgermeisterin, dass Sie sozusagen gar nicht warten, sondern sofort das in die Hand nehmen, ist eine gute Sache. Zum Herrn Gemeinderat Frölich möchte ich sagen, ich sage einmal danke, dass auch die ÖVP der Dringlichkeit zustimmt und ich denke, wir müssen einmal im Sommer auf ein Bier gehen wir Zwei, weil ich sage Konferenz, du sprichst von Revolution. Ich sage Arbeitsmarkt und du sagst Planwirtschaft. Also irgendwie müssen wir da eine gewisse Kommunikationsebene finden, dass wir uns da besser verstehen, aber ich denke, wir können da trefflich diskutieren. Zwischenruf GR. Mag. Frölich: Das ist die Propagandasprache. GR. Luttenberger: Aha, alles klar. Aber ich denke, das mit dem Bier oder mit dem Kaffee können wir trotzdem machen und dann werden wir das tun. Keine Revolution, eine Konferenz, wo wir wirklich ernsthaft über dieses große Problem nachdenken und Lösungen finden. Ich bedanke mich (Applaus KPÖ und Grüne). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Martiner zum Antrag: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, werte Kolleginnen, Kollegen, lieber Kurt! Wir kennen uns ja, wir sind auch in der Arbeiterkammer als Kammerräte tätig und ich bin überrascht gewesen, dass du diesen Antrag heute auch im Stadtparlament einbringst, hier im Gemeinderat, weil ich bin überzeugt davon, du warst ja auch die letzten Jahre immer als Kammerrat als Arbeitnehmervertreter mit dabei und Konferenzen, Regionalkonferenzen, steirische Konferenzen, bundesweite Konferenzen, das alles gibt es in der Vernetzung der gesamten Sozialpartnerschaft, sind alle bemüht, Arbeitsplätze zu schaffen. Und wie Kollege Frölich auch ausgeführt hat, jeder Arbeitslose ist bestimmt einer zuviel. Und im Vorfeld des Antrages mit dem Roten Kreuz, falsche Adresse teilweise ist schon rausgekommen, und jetzt hast heute ein glückliches Händchen gehabt. Nämlich wenn ich da nur aufzählen möchte, nur demonstrativ, was die österreichische Bundesregierung und alle zuständigen Stellen versucht haben über diese Wirtschaftskrise hinweg und die ist real, die ist vorhanden, wie in Österreich nach wie vor Arbeitslosigkeit leider da ist, aber mit 7,4 % in Graz zu hoch, kein Frage. 9,4 % Jugendarbeitslosigkeit, keine Frage, auch zu hoch, aber Kurzarbeitsmaßnahmen, Qualifizierungsmaßnahmen, Arbeitsstiftungen, in schwierigen Zeiten Kurzarbeit verlängert, Ausbildungsgarantien bis 18, überbetriebliche Lehrwerkstätten, Beschäftigungsoffensive für ältere Arbeitnehmer, Lohn- und Sozialdumpinggesetz in Österreich, dass wir das Lohnniveau schützen können, mehr Rechte für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter. Also nur einige Punkte aufgezählt, lieber Kurt. Und auch die Frau Vizebürgermeisterin hat auch zur Dringlichkeit bei ihrer Wortmeldung schon gesagt, dass es auch aus der Stadt Graz mit diesem Ressort Beschäftigung und Arbeit schon im Vorfeld schon Initiativen und Gespräche überall auf allen Ebenen laufen. Es braucht halt auch seine Zeit, aber wenn wir einen großen Tisch mit allen Genannten, die du einladen willst, brauchen wir wahrscheinlich die Messe und ob dann eine effiziente Arbeitsmarktpolitik rauskommt, weiß ich nicht. Ich bin überzeugt davon, dass wir alle schon gut vernetzt sind und dementsprechend auch hoffentlich die Arbeitslosigkeit noch weiter in Österreich runterdrücken können, dass die Menschen Beschäftigung haben, das ist das Wichtigste. Und nun möchte ich zum Abänderungsantrag kommen: Frau Bürgermeisterstellvertreterin Martina Schröck legt dem Gemeinderat im Herbst 2013 einen Bericht über bereits in Umsetzung befindliche und notwendige beziehungsweise geplante arbeitsmarktrelevante Maßnahmen vor. Forderungen an Bund und Land, die sich aus den derzeit laufenden Vernetzungsgesprächen mit relevanten gesellschaftlichen Kräften in der Region ergeben sollten, werden in diesem Bericht aufgelistet und in weiterer Folge als Petition an den Gemeinderat eingebracht. Ich bitte den Gemeinderat um Unterstützung zu diesem eingebrachten Abänderungsantrag. Danke (Applaus SPÖ). GR. Krotzer: Ich möchte Stellung nehmen zu diesem Abänderungsantrag, der hier von der sozialdemokratischen Fraktion eingebracht worden ist und eine kurze historische Rückschau machen und zwar auf das Jahr oder den Herbst 2012, noch vor den Gemeinderatswahlen wo eines der Wahlversprechen der SPÖ gewesen ist, 500 neue Lehrstellen zu schaffen. Es hat kleine Erfolge gegeben in diesem Bereich, aber von den 500 ist man sehr weit entfernt. Zwischenruf GR. Martiner: Wie soll man in fünf Monaten 500 Stellen finden? GR. Krotzer: Es war eines eurer Versprechen, in dem Bereich ist sehr wenig weitergegangen. Insofern bin ich der Meinung, dass es wichtig ist, dass es in dem Bereich angesichts dessen, was es für ein brennendes Problem ist und das jeder arbeitslose Jugendliche eine sozialen Katastrophe darstellt, dass dieses Problem so wichtig ist, dass es eine breite Auseinandersetzung mit dem Thema braucht, dass es eine breite Bewusstseinsschaffung braucht, dass dafür auch viele Expertinnen und Experten miteinbezogen werden müssen und dass man dann auch breite Initiativen schaffen können. Insofern können wir von der KPÖ diesen Abänderungsantrag eigentlich nur so bewerten, als das man sagen kann, damit sollte sie in der Versenkung verschwinden, damit will man eigentlich diesen dringlichen Antrag der KPÖ zum Verschwinden bringen. Und zum Kollegen Frölich nur eine kurze Anmerkung, also ihr plumper Antikommunismus, den Sie da irgendwie auch zum Gelächter und Gehöhne manch anderer irgendwie vortragen, der wird die sozialen Probleme in Graz ganz bestimmt nicht lösen und das sei auch dargelegt. Danke (Applaus KPÖ). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Lieber Herr Gemeinderat Krotzer! Da muss ich jetzt schon etwas dazu sagen. Die 500 Lehrstellen sind ein langfristiges Ziel, ich glaube, das ist Ihnen klar. Im Jahr 2012 hat es in der Stadt Graz 38 Lehrstellen gegeben, heuer Ende des Jahres, also ein Jahr später, Ende 2013, werden wir wahrscheinlich im dreistelligen Bereich landen. 38, 100, das ist eine Steigerung von über 100%, ich glaube, das ist nicht so schlecht (Applaus SPÖ). GR. Rajakovics: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Festgestellt gehört trotzdem, dass Arbeitsplätze, die letztlich dann auch Geld reinspülen in die Kassa der Stadt Graz oder in die Kassa des Staates, in erster Linie Selbstständige schaffen und dass die das in Graz zumindest in den letzten Jahren sehr gut gemacht haben. Nichtsdestotrotz soll man sich darüber Gedanken machen, was wir auch als Kommune beziehungsweise was der Gemeinderat dazu beitragen kann, dass eine Situation in Graz vorherrscht, dass insgesamt Menschen, die das Gefühl haben, dass sie nicht mehr gebraucht werden, auch wieder hereingeholt werden. Es ist so, da braucht man nur in die nähere Umgebung schauen, dass in etlichen Ländern, in Italien, nicht ganz in der Nähe, aber in Spanien, aber zum Teil auch in Deutschland die Arbeitsplatzsituation sehr schwierig ist und dass es auch dazu führt, dass Menschen auf die Straße gehen in London, in Amsterdam, Spanien, Portugal in letzter Zeit, weil sie das Gefühl haben, dass diese Gesellschaft sie nicht mehr braucht. Dass wir einfach Menschen in unserer Mitte haben, die quasi von uns signalisiert bekommen, ob ihr ein Talent habt oder nicht, das ist uns eigentlich wurscht, lasst uns in Ruhe. Ein bisserl ein Problem habe ich deshalb auch damit, das hab ich schon mehrmals hier im Gemeinderat gesagt, dass wir diese Form der Mindestsicherung eingeführt haben, anstelle der Mindestsicherheit eigentlich das Recht auf Mindestbeschäftigung eingeführt gehört, sodass jeder ein Recht hat (Applaus ÖVP), dass er auch auf eine Beschäftigung oder auf die Möglichkeit, seine Talente auch einzubringen, und dafür gehört natürlich auch ein Mindestentgelt oder ein Mindestgehalt gezahlt. Also ich denke, man hat ein bisserl das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt. Diese Diskussion gehört geführt, sodass vor allem junge Menschen, aber generell Menschen im Arbeitsmarkt bei Tätigkeiten in Beschäftigung gehalten werden und das wäre die Aufgabe oder das ist die Aufgabe, glaube ich, auch einer Kommune, weil alles andere, glaube ich, können Unternehmer auch besser und müssen wir auch froh sein, wenn es genug Unternehmen gibt, die sich das antun, die sich trauen, auf den Markt mit einem Produkt zu gehen, letztlich auch Mitarbeiter anzustellen und damit auch die Kassen, die wir dann gerne ausgeben, auch zu füllen. Aber gerade dieser zweite Arbeitsmarkt oder dieser Parallelarbeitsmarkt Beschäftigung schaffen, das ist Aufgabe, die letztlich auch die Kommune hat und das war auch der Grund, warum der Bürgermeister im vergangenen Jahr diese Lehrlingsinitiative gestartet hat, wo wir gesagt haben, nicht grundsätzlich Lehrlinge ausbilden, die dann bei der Stadt Graz keine Beschäftigung finden, aber Lehrlinge aus besonders schwierigen Familienverhältnissen auszubilden, die generell schwieriger am freien Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz finden, das könnte Aufgabe einer Kommune sein und damit haben wir auch begonnen, das wir da auch von der Frau Vizebürgermeisterin fortgesetzt. Im Übrigen schließe ich mich da schon auch dem Kollegen Martiner an. Es gibt leider ganz viele Arbeitskreise, die ständig dann genau zu diesem Thema in der Sozialpartnerschaft zwischen Stadt – Land, zwischen Stadt - AMS, also gesprochen wird viel, besser als das Reden ist das Tun. Besser als das Tun ist das Sein, aber wir werden als ÖVP dem Antrag der SPÖ zustimmen. Wir wollen einmal wissen, was jetzt sachlich da ist, wir wollen den Bericht aus dem neu geschaffenen Arbeitsreferat dann auch haben und dann können wir noch immer schauen, was wir als Kommune machen. Letztlich die Überzeugung von der ÖVP, Arbeitsplätze schaffen in erster Linie Selbstständige, aber als Gemeinde, aber auch als Gemeinderat müssen wir schauen, dass alle Menschen in Graz auch Beschäftigung haben. Danke (Applaus ÖVP und SPÖ). GR. Haberler: Werte Gemeinderatsmitglieder! Ich melde mich jetzt da zu Wort, weil ich einfach festhalten möchte, dass irgendwie, ich glaube, die Kommunisten glauben, dass sie Jobs machen können und die sind aber sehr weit davon entfernt, denn die Aufgabe der Politik, das sehe ich so, ist es, so ein Fundament zu schaffen, dass Unternehmer hergehen können und Jobs machen. Wir sollten Menschen dazu animieren, dass sie unternehmerisch tätig werden und die Politik, so wie sie von der kommunistischen Partei immer wieder praktiziert wird, liest man in der Zeitung, das ist so quasi, ich bringe euch die Fische, damit ihr was zu essen habt, aber vielleicht sollte man einmal darüber nachdenken, den Leuten auch das Fischen beizubringen, damit sie sich selbst ernähren können und an dem Punkt, finde ich, sollte man ansetzen (Applaus ÖVP). GR. Luttenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich wünsche ich das Schlusswort. Einerseits muss ich ja sagen, dass ja schon jetzt durch die wenigen Wortspenden, die da gekommen sind, ich Impulse bemerkt habe. Ich sage nur Mindestsicherung und Mindestbeschäftigung, also ein Grund mehr, warum Mann/Frau sich zusammensetzen sollte, um das einmal genauer zu hinterfragen und zu analysieren. Ich möchte Sie aber mit den aktuellen Arbeitslosenzahlen sozusagen konfrontieren. Also derzeit sind in Graz 13.444 Damen und Herren ohne Beschäftigung, das ist 13,3 % und das ist ein ziemlich dramatischer Anstieg und wenn man jetzt salopp sagt, das habe ich auch in der Presseaussendung so formuliert, könnte man behaupten oder ich behaupte, dass in jeder Familie, auch in den Bekanntenkreisen, die Sie möglicherweise oder in euren Bekanntenkreisen gibt es mindestens eine Person, die entweder keine Arbeit hat oder in einem prekären Arbeitsverhältnis arbeitet in Graz, da traue ich mich wetten und da sehe ich eben das Problem. Und ich gebe allen Recht, die sagen, ja Reden alleine ist es nicht, aber andererseits ist es wichtig, dass man das Problem, dass alle Fraktionen das Problem erkennen und sich an einen Tisch setzen und auch da sage ich nichts Neues, ich sage nur, 1998 war das überhaupt kein Problem bei Bürgermeister Stingl, dass er das organisiert hat und es ist ja gut, wenn man ununterbrochen sich mit dieser Materie beschäftigt, da sage ich ja nichts dagegen. Ich meine, ich denke, wenn ich da durch die Stadt gehe in dieser Wahlzeit, Nationalratswahl, und der Herr Bundeskanzler Faymann plakatiert groß. „Wir kämpfen oder ich kämpfe um jeden Arbeitsplatz“, ja dann bin ich natürlich voll bei ihm und ich würde ihn auch dann gerne nach der Wahl fragen, ob er dann den Blinker, den linken, wieder eingesteckt hat und gerade oder rechts weiterfährt oder ob es sozusagen wirklich eine ernsthaft gemeinte Absichtserklärung eben ist. Und zur Unternehmergeschichte zum Schluss vom Herrn Kollegen möchte ich noch sagen, ich persönlich habe überhaupt nichts dagegen, dass sich Leute selbständig machen und versuchen, unternehmerisch tätig zu sein. Ich stehe an und für sich mehr für die Kolleginnen und Kollegen da, die eben einerseits diese Möglichkeiten nicht haben oder unter die Räder gekommen sind. Denn eines sage ich jetzt schon populistisch und salopp, wenn es darum geht, in Österreich eine Bank zu retten, schnell ein paar Milliarden hineinzubuttern, da hat man innerhalb weniger Stunden den Beschluss. Wenn es darum geht, über soziale Problematik nachzudenken, da wird das alles zum Problem und das wollte ich gesagt haben (Applaus KPÖ). Der Abänderungsantrag der SPÖ wurde mit Mehrheit angenommen. 3) Sanierung der Landesstraßen in Graz; Petition an den Verkehrslandesrat GR. Dipl.-Ing. Savernik stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dipl.-Ing. Savernik: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die Landesstraßen in Graz in einem zum Teil wirklich desolaten Zustand sind, ist wirklich kein Geheimnis. Laut den Erhebungen der Holding Graz sind 13 Landesstraßen im Stadtgebiet in einem besonders desolaten Zustand. Die Straßenabschnitte in der Kärntner Straße, Mariatroster Straße oder am Weblinger Gürtel, das sind vor allem auch überregionale Straßen mit einer überregionaler Bedeutung, und da muss ich jetzt schon ansetzen, weil es ist nämlich ärgerlich, wenn bei einem Gesamtbudget von 20 Millionen Euro und dann noch dazu 15 Millionen aus einer Sonderdotierung, die die Landesstraßen in Graz bekommen haben, die Stadt Graz nicht mit einem einzigen Cent überhaupt nur vertreten ist. Ich sehe ein, dass natürlich bei 20 Millionen, das ist nicht viel, ein Schwerpunkt gesetzt werden muss, aber in Graz keine einzige Straße dazu quasi einzuplanen, das ist absolut nicht möglich. Ich stelle daher namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz fordert den zuständigen Verkehrslandesrat Gerhard Kurzmann auf, die Nicht-Berücksichtigung der dringend sanierungsbedürftigen Landesstraßen in der Stadt Graz im aktuellen 20-Millionen-Sanierungspaket noch einmal zu überdenken und ersucht ihn eindringlich um rasche Aufnahme von Verhandlungen mit der Stadt Graz, um auch das Grazer Landesstraßennetz in diesem Sanierungsprogramm zu berücksichtigen. Danke (Applaus SPÖ). Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 16.30 Uhr den Vorsitz. GR. Haberler zur Dringlichkeit: Werter Gemeinderat, liebe Zuhörer! Ich kann mich der Dringlichkeit nur anschließen, weil offensichtlich Graz wirklich ausgespart wird und das ist in Graz, noch dazu die Landesstraßen in Graz, das sind sehr stark befahrene Straßen, wo neben Wohnbauten sind und durch diese kaputten Straßen und auf den Lkw-Verkehr da drüberrollt, werden natürlich die Leute da sehr stark in Mitleidenschaft gezogen, was im Freiland nicht so der Fall ist. Deswegen kann ich mich den Worten des Herrn Savernik nur anschließen und wir werden der Dringlichkeit und dem Antrag zustimmen. Danke (Applaus ÖVP). GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Savernik! Auch wir sehen die Dringlichkeit zu diesem Antrag. Aber doch einige Anmerkungen, einige wenige Stunden vorher, wo du gesagt hast, dass dir der öffentliche Verkehr ebenso wichtig ist wie der Straßenverkehr. Ich sehe hier, du setzt ein Zeichen in Richtung Straßenverkehr. Beim öffentlichen Verkehr hoffe ich das auch… Zwischenruf GR.in Schartel: Auch der Bus fährt auf der Straße. GR. Dreisiebner: Ach so, der fährt auch auf der Straße, danke für die Mitteilung, das werde ich beim nächsten Mal, wenn ich den Bus nutze, dann besonders beachten, ob das alles stimmt. Interessant finde ich ja nebst dem Studium der größten steirischen Zeitung, wo man über zwei Seiten hinweg gesehen hat, dass der zuständige Verkehrsstadtrat scheinbar nicht mit dem seiner Fraktion zugehörigen Verkehrslandesrat reden kann, sondern das Ganze über die Zeitung abwickelt und jetzt auch noch die Unterstützung durch die Sozialdemokraten hier im Gemeinderat erhält, weil da halt irgendetwas intern nicht passt. Also scheinbar ist es nicht möglich, am kurzen Weg einmal ein Telefonat, ein Gespräch bei Kaffee, Bier oder sonst was herbeizuführen, um dem zuständigen Landesrat Kurzmann zu sagen, dass es auch in Graz große Probleme gibt. Stattdessen bemüht man den Gemeinderat um einen Beschluss, aber wir wollen dem nicht im Wege stehen und stimmen zu. Dankeschön (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 4) Entwicklung eines wirksamen Konzeptes gegen Graffiti-Schmierereien GR.in Schönbacher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Schönbacher: Es fällt mir schon seit längerer Zeit auf, dass in Graz sehr viele Wände mit Graffitis beschmiert sind. Teilweise sind es obszöne und sexistische Inhalte, mit denen unsere Kinder zwangsläufig konfrontiert werden. Das ist nicht nur nicht schön, sondern man gerät als Mutter oder auch als Vater unter Erklärungsnotstand. Sehr viele europäische Großstädte haben dieses Problem der Sprüher-Szene ebenso. Betroffen sind zum Beispiel Privathäuser, Lärmschutzwände, vor allem bei der Bahn fällt es mir auf, und die Schadenshöhen erreichen im Jahr Beträge an die 100.000 Euro. Diese Situation in den Griff zu bekommen, ist sehr schwierig, aber es gibt verschiedene Ansätze und Konzepte, die bereits entwickelt wurden. Zum Beispiel in Salzburg und Klagenfurt gibt es einen ganz guten Ansatz. Hier werden öffentliche Flächen zur Verfügung gestellt, welche im Rahmen von Wettbewerben gestaltet und prämiert werden. Auch für Graz erachte ich die Möglichkeit über den Ansatz eines künstlerischen beziehungsweise kulturellen Projektes einen Akzent in die richtige Richtung zu setzen, für vielversprechend. Es existiert bereits ein Pilotprojekt im Auftrag der Stadt Graz, in dessen Rahmen Fassaden mit einem speziellen Antigraffiti-Anstrich versehen werden, der die Entfernung von Sprühlack deutlich erleichtern soll. Allerdings halte ich die ausschließliche Entfernung illegaler Graffitis und Beschmierungen nur für eine gute Teilkomponente des Gesamtproblems. Deshalb stelle ich im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz – im Speziellen das Kulturamt und die zuständige Kulturstadträtin – werden höflich ersucht, ein für die Stadt Graz taugliches künstlerisch-kulturelles Konzept im Sinne des Motivenberichtes unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse der betroffenen Flächen zu entwickeln, dessen Umsetzung zu prüfen und dem Gemeinderat ehebaldigst Bericht darüber zu erstatten (Applaus FPÖ). GR.in Kaufmann zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Stadtrat, hoher Gemeinderat! Die junge ÖVP hat das Thema Graffiti immer wieder in den vergangenen Jahren thematisiert, weil halt nun einmal auf der einen Seite die Kunst, aber auf der anderen Seite der Vandalismus da ist. Stichwort Graffiti-Bim, ist, glaube ich, allen bekannt, die durch Graz flitzt, wir habe auch immer wieder Flächen auch dafür gefordert, die zur Verfügung stehen, damit die Kunst ausgelebt wird. Also ein wirklich wichtiges Thema, wie das die Kollegin auch schon angesprochen hat, daher wird die ÖVP der Dringlichkeit zustimmen und auch dem Inhalt zustimmen (Applaus ÖVP). GR. Pacanda: Wir werden der Dringlichkeit auch zustimmen, wir möchten nur eines definitiv sagen, wir möchten uns von dem Motivenbericht distanzieren. Da sind ein paar Sachen, die uns definitiv nicht gefallen, drinnen, es ist natürlich ersichtlich, es geht um Drohen und Überwachungsapparate, die man möglicherweise natürlich über Graz dann fliegen sehen kann, wo man Sprayer und böse Menschen überwachen kann. Ist der Part, der uns definitiv nicht gefällt, deswegen wir werden der Dringlichkeit zustimmen, wir freuen uns auch drüber, wenn dementsprechend mehr Freiflächen für kreative Künstler entstehen werden dadurch, deswegen sehen wir auch die Dringlichkeit gegeben, aber eben bitte zu protokollieren, dass wir uns vom Motivenbericht definitiv distanzieren möchten. Dankeschön. GR.in Braunersreuther: Werte KollegInnen! Ich kann mich da oder ich glaube, wir alle können uns der Aussage von dem Kollegen Pacanda ganz gut anschließen. Als wir von den Drohnen gelesen haben, haben wir auch erstmals geschluckt, aber wir haben es dann sehr positiv zur Kenntnis genommen, dass die FPÖ eben nicht das als Vorschlag macht, sondern darauf setzt, mit Positivmaßnahmen, nämlich mit der Zurverfügungstellung von Flächen, dem entgegenzuwirken versucht und dem können wir eigentlich nichts entgegensetzen (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. StR.in Rücker zum Antrag: Sehr geehrte Antragstellerin, liebe Kollegen/Kolleginnen! Ich fühle mich einerseits recht geehrt, dass bei so komplexen Problemstellungen nach der Kulturstadträtin gerufen wird. Ich möchte noch einmal versuchen auseinanderzuklauben, um was es geht. Das berechtigte Anliegen, zum Thema Vandalismus und Schmierereien im öffentlichen Raum Lösungen zu finden, ist auch in unterschiedlichen Städten, wie genannt, unterschiedlich angegangen worden. Wir haben uns näher erkundigt und haben aber festgestellt, dass alle Maßnahmen, die in dem Bereich gelegen sind, von den dortigen Jugendbereichen übernommen wurden, also dass dort die Jugendreferate, Jugendabteilungen diese Aufgabe, nämlich das Thema, wie geht man mit Aggression im öffentlichen Raum um, wie geht man mit Zerstörungswut etc. um, aus diesem Bereich bearbeitet wird und gleichzeitig möchte ich natürlich als Kulturreferentin, deswegen gibt es ja auch keine Zustimmung von einer Grünen, in dem Fall zur Dringlichkeit, natürlich dazusagen, dass wir zum Thema Street Art, also was im Bereich der künstlerischen Gestaltung von Flächen im öffentlichen Raum ist, natürlich laufende Gespräche führen. Es wird demnächst wieder ein Projekt an der Mauer des Gefängnisses demnächst präsentiert werden, das natürlich auch von uns unterstützt wird, das heißt, hier gibt es ständig Gespräche, Abklärungen und immer wieder gemeinsame Projekte. Hier fühle ich mich zuständig und natürlich fühle ich mich als Kulturamt immer auch zuständig, wenn wir schauen, wie wir zu kreativen Lösungen kommen, aber ich möchte schon gerne noch einmal die Kirche ins Dorf stellen, es wird nicht möglich sein, indem man sagt, man stellt Flächen zur Verfügung und widmet sich dem Bereich des Street Art, dadurch ein anderes Problem sozusagen wegzunegieren, ich habe es das letzte Mal auch schon gesagt, man bringt den Vandalismus und Zerstörung im öffentlichen Raum nicht damit weg, indem man für künstlerische Gestaltung Flächen zur Verfügung stellt, und bei den Flächen möchte ich noch einmal an den Herrn Stadtrat ganz direkt herantreten, es gab von mir schon vor einigen Jahren den Wunsch und auch eigentlich die positive Antwort, dass von Seiten der Liegenschaftsverwaltung hier eine Erhebung gemacht wird und einmal dargestellt wird, welche Flächen die Stadt zur Verfügung stellen könnte. Diese Erhebung erwarte ich immer noch, also hier ist eindeutig der Liegenschaftsreferent gefordert und damit wird eine weiterhin übergreifende Annäherung notwendig sein. Aber zum Thema Verhinderung, wenn das Antragsziel ist, Vandalismus auszuschalten beziehungsweise zu reduzieren, und Graffiti zu reduzieren sehe ich mich als Kulturstadträtin nicht angesprochen, das muss ich ganz klar sagen. Zum Thema Street Art ja und auch zum ganzen Bereich das zu unterstützen, wenn man in dem Bereich, weiterkommen, bin ich voll dabei, aber nicht, weil es einfach nicht stimmt, wir wissen es auch aus allen anderen Städten, dass es zwar die Flächen gibt, aber gleichzeitig trotzdem Vandalismus dort stattfindet, wo er stattfindet und da andere Notwendigkeiten, insbesondere im Bereich der Jugendarbeit, der offenen Jugendarbeit, zu liegen kommen. Insofern gibt es keine Unterstützung von uns, weil im Street-Art-Bereich sind wir aktiv und in anderen Bereichen braucht es andere Ansätze. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Vielleicht noch als Hinweis von meiner Seite, weil ich angesprochen wurde. Ich kann das gerne nochmals aufgreifen. Im öffentlichen Raum, soweit die Stadt Graz Eigentümerin ist, wobei mir nicht klar ist, auch ein bisschen da die Erwartung dämpfen möchte, ich kann mir nicht vorstellen, dass vor allem in Innenstadtbereich es möglich sein wird, da Hauswände zur Verfügung zu stellen. Je weiter weg vom Zentrum und damit eben auch bei einigen Gebäuden, die im Moment möglicherweise auch vor einer Sanierung stehen, dass man das vorübergehend machen kann, kann ich mir wiederum sehr gut vorstellen und auch bei anderen öffentlichen Anlagen. Zum Teil werden sie ja soundso genutzt und dafür, wie etwa an der Mur unter den Brücken. Ich werde das gerne aufgreifen. GR.in Schönbacher: Natürlich können wir dem Vandalismus und diversen Schmierereien nicht entgegenwirken, das ist auch ein langfristiges Problem. Ich sehe das momentan aber kurzfristig und deshalb denke ich, dass solche Aktionen, um das einmal schnell zu entfernen, weil eine Reinigung oft sehr schwer oder gar nicht möglich ist, als sehr guten Ansatz. Danke (Applaus FPÖ). Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. 5) Forcierung der Grazer Open Government-Data-Politik GR.in Mag.a Grabe stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Grabe: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mein Antrag ist, wie schon erwähnt, zum Thema Open Government Data und die Open-Government-Data-Politik der Stadt Graz. Um es vom Motivenbericht her kurz zu machen, weil doch einige Bereiche sehr technisch sind. Vielleicht kurz die wichtigsten Punkte. Open Government Data ist ja ein Beschluss, den wir hier im Gemeinderat 2012 schon getroffen haben, nämlich mit einem Grundsatzbeschluss, dass alle jene Verwaltungsdaten, also Daten, die gesammelt und verarbeitet worden sind, der Öffentlichkeit kostenfrei und in einem technisch wiederverwertbaren Format zur Verfügung gestellt werden. Also all jene Daten, gegen die jetzt nicht irgendwelche Datenschutze, personenbezogene Dinge sprechen. Das Ganze steht unter dem Aspekt, dass Transparenz und Datenfreigabe auch einen Wert hat in verschiedensten Bereichen, einerseits natürlich Transparenz in der Politik und in der Gebarung der Verwaltung zeigt, andererseits eine Möglichkeit ist, auch für Web und andere Entwicklerinnen und Entwickler daraus intelligente Anwendungen zu machen. Ein paar Beispiele habe ich auch mit Bildern angeführt. Zum Beispiel gibt es in Linz eine sehr, sehr gute Applikation für Smartphone-Handys, mit denen man wirklich Echtzeitdaten bekommt, was die öffentlichen Verkehrsmittel betrifft, das heißt, ich kann eingeben, ich stehe momentan hier, was ist die schnellste Verbindung vom Punkt A zum Punkt B, erfahre, welcher Bus oder welche Bim gerade Verspätung hat, ob es vielleicht gescheiter ist, ein Stück zu Fuß zu gehen und dann die andere Bim zu erwischen usw. Es gibt aber auch Anwendungen, die zum Beispiel für Wissenschaft und Forschung wichtig sind, es gibt Anwendungen, wie ich sie auch hier erwähnt habe, zum Beispiel zu den Finanzdaten, die das visuell aufbereiten und einer breiteren Öffentlichkeit nachvollziehbar machen, was unsere zweibändigen, zehn Zentimeter oder mehr dicken Budgets eigentlich so im Groben beinhalten und das ist jetzt auch eine Initiative oder ein Grundsatz, der nicht allein in Graz existiert, sondern in etlichen österreichischen Städten und auch Ländern schon umgesetzt ist beziehungsweise gestartet wurde und steht eigentlich auch in einem ganzen internationalen Kontext. Ich habe hier ein Beispiel hereingenommen. Gerade Mitte Juni hat sogar die G8 sich dazu entschlossen, eine Open-data-charta zu erlassen, immer mit dem Grundsatz Open by Default. Es erinnert vielleicht auch an diese ganzen Transparenzgesetzaspekte, dass also Bürgerinnen und Bürger nicht BittstellerInnen sind, wenn es darum geht, Informationen über die öffentliche Verwaltung und über Entscheidungen zu bekommen, sondern dass grundsätzlich einmal das umgedreht wird, nicht Amtsgeheimnis als Standard, sondern Datentreiber als Standard, es sei denn, es sprechen eben Personenschutz, also Datenschutzgründe, dagegen. Weshalb ich diesen dringlichen Antrag hier einbringe, ich habe gesagt, in Graz hat es auch schon begonnen und es gibt auch einige Bereiche, in denen schon sehr, sehr gute Fortschritte erzielt sind. Es gibt einen regen Austausch zwischen der Open-Government-Data-Community, das sind Leute, die selber Entwickler oder Entwicklerinnen sind, die von Uni und FH kommen oder einfach interessiert sind an diesen offenen Daten. Es gibt sehr gute Zusammenarbeit mit einzelnen Abteilungen in der Stadt auch, aber man muss auch sagen, das ist noch nicht wirklich in jedem Bereich angekommen, dass der Grundsatz Open by Default eigentlich auch durch unseren Grundsatzbeschluss 2012 schon beschlossen wurde und es auch wirklich Umsetzung findet. Also nach wie vor ist es immer mühsam, wenn man von einer bestimmten Stelle Daten will, die jetzt noch nicht diesen Open-Government- Grundsatz verinnerlicht hat, zu erläutern, warum es geht, gegen Widerstände, weil halt auch eine Traditionsumkehr damit verbunden ist, anzukämpfen usw. und wichtig wäre eben, dass für alle Bereiche, sowohl im Magistrat als auch in den Tochterunternehmen, dieser Grundgedanke, die Daten gehören der Öffentlichkeit und es können damit sinnvolle Projekte umgesetzt werden, dass dieser Gedanke sich umsetzt. Aus diesem Grund haben sich einige Personen aus der OGD-Community an mich gewandt mit der Bitte, eine Petition für sie einzubringen, die diesem Gemeinderatsbeschluss auch beiliegt, die im Grund genau das beinhaltet, Forcierung der Open-Government-Data-Initiativen, aber auch zu prüfen, dass das mit ausreichenden personellen und sonstigen Ressourcen ausgestattet ist, dass wirklich das Bewusstsein auch in die Tochtergesellschaften hineingetragen wird und dass einfach eine Denkumkehr in allen Bereichen der städtischen Verwaltung stattfindet, dass die Daten der Bevölkerung gehören und nicht praktisch mit Amtsgeheimniszugang unter Verschluss gehört. Dass es einen Abänderungsantrag seitens der SPÖ gibt, der auch von der ÖVP unterstützt wird, der leider dieses klare Bekenntnis, das wir gewünscht haben, aus unserer Sicht etwas abschwächt, indem es auf die eigentlich nur einmal im Jahr tagende OGD-Strategiegruppe vertagt wird, dass die das entsprechend berücksichtigen möge. Ich weiß, ihr werdet das jetzt überstimmen und damit abändern, möchte aber trotzdem betonen, uns wäre es wichtig, wirklich ohne eine solche Einschränkung diesen Beschluss zu fassen. Den Einmal im Jahr das in diesem Gremium zu besprechen, das vielleicht ein/zwei Stunden tagt, ist aus meiner Sicht zu wenig und soweit ich auch vom Kollegen Pacanda weiß, er wird auch dabei bleiben, dass der ursprüngliche Beschluss gefasst wird. Trotzdem danke für die Unterstützung, auch wenn es nicht so forsch ist, wie ich das gerne gehabt hätte. Danke (Applaus Grüne). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 16.45 Uhr den Vorsitz. GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz zur Dringlichkeit: Wenn man die erfolgreiche Einführung von Open Government Data in anderen Städten sich anschaut, dann erkennt man, dass wir bei der Einführung von Open Government Data in Graz erst im ersten Drittel uns vom Prozess befinden. Das heißt, wir sind da relativ stark noch am Anfang. Aber man erkennt auch eines, man erkennt, dass der erste Weg sehr erfolgreich beschritten geworden ist, sehr professionell auch abgearbeitet wurde und dass wir da sehr gut auf einem Weg sind, Open Government Data in Graz erfolgreich einzuführen. Im nächsten Schritt auf der Prozesskette steht der Paradigmenwechsel an, nämlich es steht an, und das erkennt man bei den Einführungen in anderen Städten, dass im nächsten Schritt man wegkommt davon, dass Daten automatisch geheim sind und nur auf Zuruf eventuell veröffentlicht werden, sondern dass im nächsten Schritt nach diesem Paradigmenwechsel es so sein wird, dass Daten automatisch öffentlich sein werden und der Öffentlichkeit zugänglich sind, außer es sind natürlich private Daten, Daten, die sicherheitsrechtlich oder datenschutzrechtlich von Relevanz sind, und da wird jetzt auch ein kulturelles Umdenken in diesem Zusammenhang stattfinden. Diesen Weg müssen wir gehen, wir sind ihn bis jetzt erfolgreich gegangen, ich bin sehr, sehr zuversichtlich mit meiner Fraktion, dass wir diesen auch in diesem Sinne weiter auch gehen werden und können der Dringlichkeit nur zustimmen und sagen, wir stehen voll hinter Open Government Data und sind davon überzeugt, dass Graz seinen erfolgreichen Weg auch fortschreiten wird. Dankeschön (Applaus ÖVP). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Grossmann zum Antrag: Herr Bürgermeister, hohe Stadtregierung, hoher Gemeinderat, meine Damen und Herren! Von der Kollegin Grabe schon angekündigt, haben wir einen Abänderungsantrag vorbereitet zu diesem, wie wir glauben, ausgesprochen wichtigen dringlichen Antrag, über den wir uns auch gefreut haben. Es hat auch von unserer Seite Gespräche gegeben natürlich mit der Community. Wir sehen diesen Prozess sehr positiv, wir sind auch sehr dankbar, dass er in Graz so gut angekommen ist, dass er vorangetrieben wird, dass es viel Initiative gibt, dass wir am richtigen Weg sind, auch den Paradigmenwechsel vorzunehmen. Ich hoffe, dass auch die Stadt Graz sozusagen wieder ein bisschen beispielgebend sein kann. Auch in Richtung des Transparenzgesetzes und dass wir grundsätzlich hier eine Veränderung mit dem Umgang öffentlicher Daten vornehmen können und ich würde nur glauben, liebe Daniela, dass es nicht eine Abschwächung ist sozusagen, denn mit unserem Abänderungsantrag wollen wir eigentlich nur feststellen, dass die Grundsätze, die hier von der Community festgelegt wurden, auch in jedem Fall in die Überlegungen der Steuerungsgruppe miteinfließen sollen und deshalb stellen wir den Abänderungsantrag zu Punkt 3. Der Punkt 1 und 2 ist für uns, so wie er vorgeschlagen ist, auf jeden Fall wichtig und richtig und dem wollen wir auch zustimmen und den Punkt 3 würden wir gerne folgenderweise abändern. 3. Die Stadt Graz wird die Zielsetzungen der Petition der Grazer OGD-Community in die laufenden Überlegungen der mit dieser Thematik befassten Open Government Data-Steuerungsgruppe miteinfließen lassen und ich bitte um die Zustimmung zu diesem Abänderungsantrag. Dankeschön (Applaus SPÖ). GR. Mogel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Stadtsenat, hoher Gemeinderat, geneigte Zuhörer! Transparenz und Datenschutz, zwei Seiten ein und derselben Medaille, die es unter einen Hut zu bringen gilt. Frei nach dem Open- Source-Gedanken, der etwas älter ist als der Open-Data-Gedanke, Systeme, Programme und Schnittstellen allen zur Verfügung zu stellen, hat sich weltweit auch der Druck erhöht auf Regierung und Verwaltung, Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Zum einen, um mehr Transparenz in die politischen Entscheidungsfindung und Informationsgewinnung für die Bürger zu gewährleisten als auch um die Vielzahl der vorhandenen Daten der Verwaltung für Bürger nutzbringend anzubieten. Wichtig ist dabei, und das hat sich in der Open-Source- Bewegung gezeigt, dass die Datenhalter freiwillig aus der Überzeugung heraus, etwas Sinnvolles zu tun, ihren Datenhaushalt der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Dieses Bekenntnis hat die Stadt Graz durch den Gemeinderatsbeschluss im März 2012 abgegeben. Untermauert wird dieses Bekenntnis vor allem durch das große Engagement der zuständigen Stellen der Stadt, Daten der Verwaltung nicht nur zu veröffentlichen, sondern, und das ist auch mit Aufwand und mit durchaus erheblichen Ressourcen verbunden, in geeigneten, maschinenlesbaren Schnittstellen darzubieten. Die andere Seite ist der Datenschutz. Fast täglich hören wir in den Medien, dass bei Daten, die einmal elektronisch abgelegt sind, auch immer die Möglichkeit offensteht, diese zu einem personenbezogenen als auch zu einem widerrechtlichen Zweck zu benutzen. Deshalb müssen wir gerade bei diesem Thema die größte Sorgfalt walten lassen und sehr behutsam mit den erfassten Daten und den auch zu veröffentlichenden Daten umgehen. Grundsätzlich ist jede Initiative, die die Transparenz von Regierung und Verwaltung erhöht, zu unterstützen. Wie vorher bereits gesagt, sehen wir aber die Freiwilligkeit der Datenbereitstellung als deutlich effizienteren Weg. Den behutsamen Umgang mit den Daten der Stadt sehen wir in der Steuerungsgruppe für Open Government Data sehr gut aufgehoben. Auch ist der Fortschritt dieses Projektes Open Government Data in Graz durchaus bemerkenswert. Daher werden auch wir dem Abänderungsantrag der SPÖ zustimmen (Applaus FPÖ). GR.in Mag.a Grabe: Also zuerst einmal bin ich froh, dass es eine breite Unterstützung gibt für dieses wichtige Anliegen. Auch wenn ich jetzt zu dem einen oder anderen Aspekt etwas bemerken könnte. Zur ÖVP einmal, ich finde es sehr wichtig, dass das hier oder dass du auch von Paradigmenwechsel sprichst und das soll es auch auf jeden Fall sein. Ich nehme euch auch beim Wort, dass das für euch ein ganz wichtiges und für dich ein ganz wichtiges Anliegen ist und komme gerne darauf zurück, wenn es bei einer nächsten Gelegenheit vielleicht auch einmal irgendwo klemmt und steckt, wo die Datenfreigabe nicht so flüssig geht, wie wir das gerne hätten. Zu dir und eurer SPÖ-Haltung auch da, ich nehme einmal die Worte, die in Richtung, dass wir auf dem richtigen Weg sind und wie wichtig das ist und dass die Stadt Graz halt auch noch am Anfang ist, aber doch einen sehr wichtigen Schritt schon gemacht hat, auch ernst. Für mich ist es nach wie vor eine Abschwächung, wenn ich halt euren geänderten Satz so interpretiere, aber immerhin ich werde einmal versuchen, das so zu interpretieren, dass es, wenn du sagst, er soll einfließen in diese leider nur einmal im Jahr tagende Steuerungsgruppe, dass das hoffentlich ein Fluss ist, der Qualitäten hat wie die Donau an ihrem Mündungsgebiet oder noch größere Flüsse, das wäre wünschenswert und dass der ja auch mit der Zeit immer mehr wächst und zunimmt und nicht an manchen Stellen halt wie bisher vor sich hintröpfelt. Zum Herrn Mogel und der Frage mit Datenschutz. Sicher, diese Datenschutzaspekte sind natürlich immer zu berücksichtigen, das werden sie auch, sie waren ja jetzt das erste Mal auch in dieser OGD-Gruppe. Es wird dort sehr behutsam damit umgegangen, einerseits von denen, die die Daten veröffentlichen, auch schon in all den vorbereitenden Schritten und es wird auch von denen, die Daten nutzen, zumindest die in der Community sind, immer wieder gesagt, Datenschutz ist die höchste Priorität. Ich sehe es etwas anders als Sie mit dem freiwillig Daten Hergeben, denn wer ist die willensbildende Gruppe oder willensbildende Person? Für mich wäre die willensbildende Gruppe entweder die Öffentlichkeit selber oder der Gemeinderat als Vertretungsorgan und die Schwierigkeit, weshalb dieser Antrag kommt, ist es, dass es teilweise in bestimmten Bereichen, in bestimmten Abteilungen oder ausgelagerten Bereichen eben nicht den Willen gibt, etwas zu veröffentlichen, auch wenn gar kein Datenschutz oder sonst etwas dahintersteht. Also deswegen eben die Forderung nach Forcierung, aber ich nehme trotzdem erfreut zur Kenntnis, dass, auch mit dieser Abänderung, die Petition von Ihnen und von euch angenommen wird und werde das freudestrahlend der Community dann berichten. Danke (Applaus Grüne und KPÖ). Punkt 1 des dringlichen Antrages wurde einstimmig angenommen. Punkt 2 des dringlichen Antrages wurde einstimmig angenommen. Der Abänderungsantrag der SPÖ wurde mit Mehrheit angenommen. 6) Artgerechte Haltung von Hunden in der Stadt – Petition an den Landesgesetzgeber GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Pavlocec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe HundefreundInnen auf der Galerie, aber auch unter meinen Gemeinderatskolleginnen und -kollegen! In meinem dringlichen Antrag geht es um die artgerechte Haltung von Hunden in der Stadt und um eine Petition an den Landesgesetzgeber. Wir haben uns das angeschaut, in Graz leben offiziell zirka 8.500 Hunde, es wird davon ausgegangen, dass es doppelt so viele Hunde sind und wie wir alle wissen, erfüllen Hunde eine wichtige soziale Funktion. Sie sind treue Begleiter, Spielkameraden für Kinder und gerade für einsame Menschen eine wichtige emotionale Stütze. Die Hundehaltung in einer Stadt stellt aber viele Menschen, besonders jene, die keinen eigenen Garten besitzen, vor schwierige Aufgaben. Nämlich, wenn es darum geht, dass der Hund ausreichend Auslauf bekommt. Die Möglichkeit für Hunde, sich auch frei zu bewegen und ihrem Erkundungsverhalten nachzugehen, gehört zu einer artgerechten Tierhaltung, wie auch die Tierschutz-Obfrau des Landes Steiermark bestätigt. Hunde, die sich nur angeleint bewegen können, haben keine Möglichkeit, erwünschtes Sozialverhalten im Umgang mit anderen Hunden und Menschen zu lernen – viele von ihnen werden unausgeglichen, nervös und reizbar. Jetzt ist es so, dass in Graz, wie in der Steiermark überhaupt, im gesamten Stadtgebiet Leinen- oder Maulkorbpflicht gilt und in Parkanlagen müssen Hunde auch angeleint sein, wenn sie einen Maulkorb tragen. Die Möglichkeit, Hunde frei laufen zu lassen, ist daher auf die wenigen, viel zu kleinen und daher auch überfüllten Hundewiesen beschränkt. Besonders im Innenstadtbereich ist die Situation prekär. Die Problematik ist zwar nicht neu, tritt jedoch durch die stärkere Kontrolle der Leinen- und Maulkorbpflicht in der letzten Zeit tritt sie nun deutlicher zu Tage. Es war in der Vergangenheit so, dass Hundebesitzerinnen und -besitzer in der Früh beziehungsweise bei Einbruch der Dunkelheit einfach in den Parks ihre Hunde frei laufen haben lassen. Mittlerweile wird dort massiv kontrolliert, mittlerweile seitdem die Ordnungswache aufgestockt wurde, und auch gestraft. Natürlich ist das keine Lösung, Regeln zu übertreten. Aber wir müssen uns schon anschauen, wie die Situation in Graz aussieht. In Wien ist es zum Beispiel so, dass auf einen Hund 18 m2 Freilauffläche kommen, in Graz sind es lediglich 2 m2. Das ist also viel, viel zuwenig. Es gibt auch eine Petition, die derzeit läuft, „Graz-Hund-Mensch“, die bereits über 1.500 UnterzeichnerInnen hat und die zeigt, wie viele HundehalterInnen in Graz unter der derzeitigen Situation leiden. Dies illustriert, dass dringend Handlungsbedarf herrscht, und aus den Rücksprachen mit den Kolleginnen und Kollegen bei den anderen Parteien weiß ich auch, dass das dort erkannt wurde und andere Städte haben ja bereits andere Lösungen angedacht. Zum Beispiel in Wien und in München gibt es jetzt schon die Möglichkeit, wieder Hunde frei laufen zu lassen. Natürlich ist es so, dass bei diesen Vorschlägen und Möglichkeiten besonders darauf Bedacht zu nehmen ist, dass nicht andere Menschen – insbesondere Kinder – beeinträchtigt werden und natürlich auch Wildtiere nicht gefährdet werden. Ich bin mir aber sicher, dass sich bei einer vernünftigen Auseinandersetzung mit dem Thema unter Hinzuziehung von ExpertInnen Wege finden lassen werden. Ein weiteres Problem, auf das ich hinweisen möchte, ist das Steiermärkische Landessicherheitsgesetz, das keine Möglichkeit vorsieht, dass Städte und Gemeinden abweichende Regelungen der Leinen- und Maulkorbpflicht selbst treffen können. In Oberösterreich zum Beispiel ist es im Landessicherheitsgesetz anders. Um als Stadt hier handlungsfähig zu werden, bedarf es daher einer gesetzlichen Änderung des Steiermärkischen Landessicherheitsgesetzes in Form einer Verordnungsermächtigung. Die Verordnungsermächtigung heißt nicht, dass in der Stadt Graz automatisch die Leinen- und Maulkorbpflicht aufgehoben ist, sie heißt nur, dass eine Gemeinde, und damit auch die Stadt Graz, die Möglichkeit hat, darüber zu befinden und das zu beschließen. Ich stelle also namens des grünen Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt möge beschließen: 1) Der Gemeinderat der Stadt Graz tritt an das Land Steiermark im Petitionswege heran und ersucht um die Erlassung einer Verordnungsermächtigung im Rahmen des Steiermärkischen Landessicherheitsgesetzes, die es Städten und Gemeinden ermöglicht, die Leinen- und Maulkorbpflicht eigenständig zu regeln. 2) Im Falle einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage, wie unter Punkt 1 beschrieben, richtet die Stadt Graz eine Arbeitsgruppe unter Einbindung fachlich relevanter ExpertInnen ein, die einen Vorschlag für die Ermöglichung einer artgerechten Hundehaltung im Grazer Stadtgebiet ausarbeitet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegt. Ich bitte um Annahme. GR.in Thomüller: Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, hoher Gemeinderat, liebe Hundefreunde, liebe Zuhörer und Zuhörerinnen! Ich möchte nur von der KPÖ-Seite wirklich meine herzliche Unterstützung des Antrages aussprechen. Die Dringlichkeit sehe ich absolut gegeben, ich als langjährige stolze Hundebesitzerin selber kann das sehr gut nachvollziehen, wie schwer es momentan ist, den Hund glücklich, artgerecht zu halten im Grazer Stadtgebiet. Ich bin natürlich auch Grazerin. Seit der Ordnungswache, ich kann das nur wieder wiederholen, seit die Ordnungswache aufgestockt worden ist, ist das wirklich sehr prekär für uns geworden. 70 Euro fünf Minuten Hund ohne Leine, ich glaube, das steht in absolut keiner Relation. Allerdings möchte ich auch sagen, den ersten Punkt, den können wir nicht so mittragen, weil ich mir denke, wenn man das Landessicherheitsgesetz hernimmt und das abändert, dann soll das vielleicht, wenn das jedes Dorf so machen würde, das würde in Summe ziemlich undurchsichtig werden und ich denke auch, dass das vielleicht einfach nur ein Brief an das Christkind ist. Deswegen möchte ich sagen, mein Antrag im Vorhinein nehme ich als zurückgenommen, weil der Antrag der SPÖ im Grunde dasselbe wiedergibt und mir geht es einfach um keine Fahnenpolitik, sondern es geht um Politik im Sinne der Sache und dass Bewegung reinkommt und wir fordern einfach mehr Freiflächen für Hunde und das ist das Wichtigste. Deswegen werden wir dem zustimmen. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR.in Heuberger: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Vizebürgermeisterin! Ich war der Annahme, dass die SPÖ einen Zusatzantrag einbringt und es liegt mir hier aber ein Antrag noch vor von der vorigen Regierung vom 5. Juli 2012, den ich eigentlich für sehr gut empfinde. Mag auch sagen, auch ich bin Hundehalterin und es ist da schon ein bisschen zu hinterfragen oder zu überlegen und mit Vorsicht das anzugehen. Eine frei laufende Hundemeute beziehungsweise frei laufende Hunde in mittlerer Größe sind ungefähr in der Höhe von einem kleinen Kind, vom Gesicht vom kleinen Kind. Also das ist wirklich mit Bedacht dann zu schließen und zum anderen ein Antrag, der gestellt wird, um keine Veränderung, aber dennoch so eine freie Handhabe zur Leinen-Loslassung, ich weiß nicht, was er soll. Er ist so irgendwie ohne Griffigkeit. Zum anderen mag ich auch noch hinführen, es fehlen uns schon Flächen für Hunde, die abgeschlossen sind, die sind wirklich erforderlich, das geht ja aus dem Antrag der SPÖ von der vorigen Regierung hervor, aber es ist auch hier mit Bedacht zu beschließen, denn man darf nicht vergessen, ein oder zwei Hunde bellen laut, aber zehn oder 15 Hunde sind noch viel, viel lauter und das im Stadtparkgebiet oder im Innenstadtgebiet, wo es dichtes Wohngebiet ist, da gibt es kein Schlafen mehr, wo die Hunde bellen und ich mag nicht jetzt eine Arche Noah thematisieren, aber die Arche Noah hat 150 oder 130 Hunde beherbergt und die hört man bis Petersbergen und über ganz Liebenau. Da muss man wirklich aufpassen, was man da jetzt so für sich beschließt. Freie Wiesen gibt es in der Au-Wiese, gibt es an den Bezirksrändern der Stadt Graz und ich meine, soviel ich da gelesen habe, hat die SPÖ mit der ÖVP gemeinsam in der vorigen Regierung eigentlich gefordert, dass man an die Bezirksvorsteher herantritt, um mit diesen an der Basis arbeitenden Kolleginnen und Kollegen Hundewiesen beziehungsweise freie Flächen zu finden, die man für Hunde freigeben kann, einzäunen kann, das sie auch laufen können frei, so wie Sie es halt wünschen. Ich denke jetzt, wie gesagt, noch einmal an die Au, wo es auch Gewässer gibt, wo sie schwimmen können, es ist für mich schon verständlich, dass es notwendig ist, aber bitte nicht in Parks, wo Menschen mit kleinen Kindern spazierengehen, das ist mir ganz wichtig. Danke (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Also ich muss sagen, ich bin jetzt wirklich schockiert, ich bin zutiefst schockiert, wie uninformiert, Frau Kollegin, Sie herausgehen und sprechen. Sie wissen offensichtlich nicht, dass in der gesamten Steiermark und auch auf der Au-Wiesen oder wo auch immer Maulkorb- und Leinenpflicht herrscht. Ich weiß nicht, wie Sie dazu kommen zu behaupten, dass es dort erlaubt sei, dass Hunde frei herumlaufen… Zwischenruf GR. Pogner. Sie hat gesagt, eingezäunt. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Frei herumlaufen oder baden gehen. Sie haben auch gesagt, an den Grenzen von Graz. Es ist nicht überall eine Hundewiese und die meisten Menschen wissen überhaupt nicht, dass Maulkorb- und Leinenpflicht herrscht. Ich habe das ganz klar gesagt, dass es so ist, dass mit dem Antrag nicht beschlossen wird, dass die Stadt Graz jetzt die Maulkorb- und Leinenpflicht aufhebt, sondern ich habe gesagt, es geht nur darum, dass Möglichkeiten geschaffen werden. Offensichtlich wollen Sie das aber nicht sehen und mir tut es extrem leid, weil ich wirklich weiß, dass die UnterzeichnerInnen dieser Petition sehr verantwortungsvolle HundehalterInnen sind, denen ein artgerechtes Leben der Hunde in der Stadt ebenso ein Anliegen ist wie ein respekt- und rücksichtsvoller Umgang der Menschen untereinander und dieses artgerechte Leben wird derzeit von der Stadt Graz nicht ermöglicht. Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Dipl.-Ing. Savernik zum Antrag: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, liebe Andrea! Dass das dringlich ist, das ist eindeutig, weil die SPÖ hat voriges Jahr gemeinsam mit der ÖVP den Antrag eingebracht, mehr oder weniger gleichlautend. Es ist einstimmig angenommen worden, dass das benötigt wird, das wissen wir, wir haben eh gesprochen, es geht um den Zugang. Und zwar es geht um die klare Trennung zwischen Hundewiese und Nicht-Hundewiese und zwar es geht darum, dass eine Rechtssicherheit da ist, es geht darum, ich bin sehr froh, dass dieses Landessicherheitsgesetz das in der Steiermark so regelt, dass in der gesamten Steiermark eine Rechtssicherheit da ist, egal ob in Hausmannstätten, in Graz oder wo auch immer, ich gehe mit oder ohne Hund, es ist immer die gleiche Situation. Das ist mir wichtig. Wenn ich nämlich, und das ist die Idee dahinter gewesen in den Vorgesprächen, um 6.00 bis 8.00 Uhr, wo es gefordert werden könnte, dass man dort die Hunde frei laufen lässt, wenn ich dort laufen gehe, weiß ich nicht, bin ich jetzt noch im Grazer Stadtgebiet oder laufe ich gerade durch Hausmannstätten. Wann fliegt mich ein Hund von hinten an, wann muss ich damit rechnen und wann nicht? Also das kann es nicht sein. Anfliegen heißt nicht, dass er mich beißt, das heißt, dass er halt herumläuft und dass ich mich schrecke und wenn ein kleines Kind dort läuft, das schreckt sich noch viel mehr. Das heißt, es gibt diese Rechtssicherheit, die brauchen Spaziergänger, Radfahrer, Eltern mit Kindern, aber auch die Hundehalter selber und das ist nämlich das Nächste. Die Hundehalter, wenn frei laufende Hunde sind, und ich gehe mit einem Hund an der Leine, muss ich damit rechnen, dass ein anderer Hund auch meinen Hund eben in irgendeiner Art und Weise, auch wenn er nur spielen will, anfällt. Das heißt, auch als Hundehalter bin ich eigentlich sehr, sehr froh, dass ich weiß, sind alle angehängt oder nicht. Wir sind hundertprozentig dafür, dass jetzt diese Hundewiesen vermehrt kommen. Wir sind hundertprozentig dafür, dass die gut ausgestattet werden und wir sind dafür, dass nicht nur dort so Sackerl hängen, wo man das Hauferl wegmachen kann. Also ich glaube, jeder da möchte es haben. Es geht jetzt nicht darum, dass man den einen gegen den anderen ausspielt, es geht darum, dass das, was wir im vorigen Jahr beschlossen haben im Gemeinderat, dass das endlich umgesetzt wird. Dass jeder Bezirk, jeder Innenstadtbezirk, das einfach hat und dass das dann auch gepflegt wird, und jetzt komme ich zum springenden Punkt und das hast du sehr gut angeführt. Es geht nämlich darum, dass die Anrainer da nicht belästigt werden. Dass nicht Hundehalter ihre Hunde abgeben, ein Schüsserl dazu vielleicht, wenn sie lieb sind, ein Schüsserl mit Essen dazu und der bleibt dann drei, vier Stunden am Abend dort und dann wird gebellt die ganze Nacht. Wir haben das im Augarten, das ist da, das kann man nicht wegreden und dort wir haben immer fort die Probleme, dass Hunde bellen, dass es laut ist bis Mitternacht, bis tief in die Nacht, das kann nicht sein und deswegen muss man sich sogar überlegen, ob nicht sogar diese Hundewiesen am Abend zumindest einmal nicht zugänglich gemacht werden. Das ist einfach ein Anrainerschutz, das sind wir den Anrainern einfach auch schuldig. Daher stelle ich seitens der sozialdemokratischen Fraktion den Abänderungsantrag: Die zuständigen Abteilungen des Magistrates Graz mögen beauftragt werden, gemeinsam mit VertreterInnen von Tierschutzorganisationen, Hundevereinen und in Absprache mit den jeweiligen Bezirksvorstehungen, das ist ganz wichtig, ein Konzept zu erarbeiten, das für Graz ein dichteres Netz an eingezäunten Hundewiesen vorsieht, eine nutzerInnenfreundlichere Ausstattung der Hundewiesen beinhaltet und Vorschläge umfasst, wie – je nach Situation der Hundewiesen – die Belastungen der anrainenden Bevölkerung speziell in den Abend- und Nachtstunden minimiert werden kann. Ich bitte, den Abänderungsantrag anzunehmen. Danke sehr (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Schleicher: Hoher Gemeinderat! Ich finde, dass der Antragstitel schon sich wiederspricht, weil eine artgerechte Haltung von Hunden in der Stadt einfach nicht möglich ist, wenn man es wirklich artgerecht haben möchte. Artgerecht wäre, dass der Hund im Rudel leben darf und eine enorme Freifläche zur Verfügung hätte, die er durchwandern und durchstreifen könnte. Das wird auch eine Expertengruppe nicht ändern. Zum Thema Freilauf auch an bestimmte Tageszeiten gebunden, kann ich nur sagen aus meiner Praxis, dass ich weiß, dass einfach kaum ein Hund den nötigen Gehorsam aufweist, der dazu notwendig wäre, dass, wenn ihn sein Halter ruft, dass er auch unter Ablenkung, das heißt, von einem anderen Hund wieder sicher zum Halter zurückkommt. So wichtig der Hund auch ist, ich bin ja selber Hundehalterin, trotzdem gilt es in erster Linie die Bevölkerung, und da die Kinder und Kleinkinder, zu schützen und deshalb bin ich auf alle Fälle eine Verfechterin von der Leinenpflicht und von der Maulkorbpflicht und wenn sie frei laufen spricht ja nichts dagegen, wenn sie einen Maulkorb tragen müssen die Hunde. Zwischenruf GR.in Thomüller: Nur dass sie nicht atmen können dadurch. GR.in Mag.a Schleicher: Nein, da gibt es Beißkörbe in verschiedensten Formen und Größen. Nein, es gibt Beißkörbe, wo der Hund auch hecheln kann, da gibt es Modelle, wo alles einwandfrei, tierschutzgerecht ist. Natürlich braucht der Hund die Möglichkeit, Auslauf zu haben, um seine Energien loszuwerden, um ausgeglichen zu bleiben und deshalb bin ich auch der Meinung, dass Graz zu wenige Hundeflächen, eingezäunte Hundeflächen bietet und in diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass wir Freiheitliche in unserem Wahlprogramm den Vorschlag hatten, die Hundeabgabe für die Hunde und Tiere zweckzubinden und unter anderem für die Errichtung weiterer Hundewiesen zu verwenden. Zum Zusatzantrag der SPÖ, diesem Antrag haben die Freiheitlichen ja vor zwei Jahren schon zugstimmt und deshalb stimmen wir auch heute wieder zu (Applaus FPÖ). StR.in Rücker: Ich wollte nur noch einmal ganz kurz auf den Antragstext eingehen, weil hier teilweise so diskutiert wird, als würden wir jetzt mit dem Antrag dafür eintreten, dass Hund frei in der Stadt herumlaufen. Darum geht es nicht… Zwischenruf GR. Rajakovics: Das hat der Kollege gerade gefordert. StR.in Rücker: Aber es geht um zwei Punkte. Das eine ist das mit dem Landesgesetzgeber und der Möglichkeit, das vor Ort zu lösen. Es gibt Beispiele in der Gesetzgebung, wir kennen einige aus der letzten Periode, wo man hergegangen ist und den Kommunen sehr wohl übertragen hat, das selber zu regeln, weil man es nicht so gerne hatte, für das Land eine gemeinsame Lösung zu haben. Ich sage nur das Thema Bettelverbot oder Fahrradverordnungen. Hier in dem Punkt ist es wirklich ein vollkommener Unterschied, ob man in einer dichten Stadt Regelungen trifft, wie in Graz oder in einer kleinen Gemeinde am Land, und deswegen ist genau dieser Punkt nicht unrelevant, dass es manches Mal Gesetzesmaterien gibt, wo man nach der Örtlichkeit womöglich unterschiedliche Voraussetzungen braucht. Weil man eben in der Stadt sehr eng aufeinandersitzen alle miteinander und weil eben die Hundewiesen in engen und bewohnten Gebieten sind und da Konflikte entstehen. Aber trotzdem gibt es Möglichkeiten. Wenn ich jetzt an Reininghaus und eine Zwischennutzung dort denke, von der wir ewig lang reden, wo aber nichts weitergeht, von Gebieten, die jetzt als Brachflächen zur Verfügung stehen würden und die im größeren Raum auch für eine Zeitlang so nutzbar wären, dann geht es uns im zweiten Punkt einfach nur darum, das einmal auszuloten und einmal durchzuschauen, wo gibt es Möglichkeiten abseits von dem, was momentan passiert, dass viele Hunde auf zu kleinen Hundewiesen im zu engem Gebiet herumlaufen und damit eine Belästigung darstellen und damit der Hundehalter auch vor eine sehr unzufriedenstellende Lösung gestellt wird, ohne die Sicherheit von all jenen, die in der Stadt unterwegs sind, zu gefährden. Das ist ja nie das Anliegen von diesem Antrag gewesen, ob das jetzt Kinder sind oder Jogger usw. Das heißt, bitte den Antrag genau zu lesen, bevor er dann in Bausch und Bogen sozusagen in die Ränge verwiesen wird. In einem Punkt geht es darum, für die unterschiedlichen Regionen in der Steiermark, und es gibt eben Stadt wie Dorf in der Steiermark, unterschiedliche Lösungen zu finden und das Zweite, sich einfach zusammenzusetzen und zu schauen, was ginge in Graz und wo käme man in Graz in Richtung einer besseren Lösung. Dass man die Hunde nicht frei laufen lassen kann in bestimmten Gegenden und überhaupt in einer Stadt, das ist ja wohl klar, aber an bestimmten Orten, an bestimmten abgegrenzten Gebieten und großflächiger vielleicht als das, was wir bis jetzt kennen mit den kleinen und zu wenigen Hundewiesen. Bitte den Antrag lesen das nächste Mal. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Mir tut es sehr leid, dass der Herr Bürgermeister jetzt nicht da ist, weil ich hätte ihn gerne gefragt, wo in Graz Hunde Auslauf haben, ob er mir eine Hundewiese zeigen kann, wo Hunde wirklich ihrem natürlichen Erkundungsverhalten nachkommen können und artgerecht laufen könne und sich verhalten können. Zwischenruf GR.in Potzinger: Am Lustbühel. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Das ist nämlich genau, was du sagst, ist nämlich das Problem, ich habe das Gefühl, dass es in Graz so ist, dass nur jene Menschen, die einen Garten haben, artgerecht einen Hund haben können. Das heißt, all jene Leute, die keinen Garten haben, können in Graz einen Hund eigentlich artgerecht nicht halten. Zwischenruf GR. Mag. Frölich: Ich kann mir auch kein Pferd kaufen und von der Stadt den Platz dafür verlangen. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Das mit den Flächen, das halte ich für eine leere Forderung, ich muss dir das offen sagen, ich beschäftige mich seit Jahren damit, wo finden wir freie Flächen, wo finden wir Grünflächen für ganz verschiedene Zwecke. Wir suchen ja auch Flächen für Open Gardening, wir suchen Flächen einfach für Parks und gerade in einem Bezirk wie Jakomini finden wir keine Flächen. Das heißt, woher jetzt die Flächen kommen sollen für diese großen Hundewiesen, ist mir ein Rätsel. Ich weiß auch, dass es in den Klubs sehr heftige Diskussionen gegeben hat über das Abstimmungsverhalten, ich weiß, dass ihr euch intensiv mit dem dringlichen Antrag auseinandergesetzt habt und ich weiß auch, dass leider der Klubzwang nicht aufgehoben wurde, weil sonst wäre das eine sehr spannende Abstimmung geworden, die wir jetzt haben werden. Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Was ist das, Klubzwang, das gibt es nicht. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Grundsätzlich ist es so, dass wir dem Abänderungsantrag vom Herrn Kollegen Savernik zustimmen werden, weil wir das Gefühl haben, dass damit zumindest etwas in Gang kommt, wenn auch nicht in dem Ausmaß, wie wir uns das gewünscht hätten (Applaus Grüne). Der Abänderungsantrag der SPÖ wurde einstimmig angenommen. 7) Bürgerpetition GR. Pacanda stellt namens von KPÖ und Grünen folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Pacanda: Thema Bürgerpetition, den Antrag hat jeder gelesen. Im Endeffekt geht es darum, dass Bürgerpetitionsmöglichkeiten, auch Bürgerfragestunden, Möglichkeiten geschaffen werden, das Thema ist uns nicht unbekannt, glaube ich, das kennen wir aus dem vorigen Jahr noch, also aus der Herbstzeit, und was mir da ganz wichtig ist, ist im Endeffekt, was auch durch die ganze Bürgerleitlinienentwicklung hervorgegangen ist, dass genau diese Bürgerpetitionsmöglichkeit, die Bürgerfragestunde kein Teil dieser Leitlinienentwicklung sein wird und auch nie sein soll, sondern dass das wirklich was Separates ist, das wir da hier in dem Rahmen beschließen können. Und es ist einfach ganz wichtig und es ist aus dem Grund dringlich, weil man seit vorigem Jahr über Bürgerbeteiligung schreiben und lesen und deswegen würde ich mich freuen über weitere Unterstützer und zur Zeit wird dieser Antrag bereits von den Grünen und von der KPÖ unterstützt, für das ich mich schon jetzt einmal sehr herzlich bedanken möchte. Dankeschön. GR. Hohensinner zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Gäste auf der Galerie, die noch ausgeharrt sind, lieber Philip! Piraten sind ja schon immer auf fahrende, zwar fremde, aber fahrende Schiffe aufgesprungen. Bei Ideen hast du das fast schon zum System gemacht, aber du machst das mit Schirm, Charme und Melone, das gefällt uns, und zu deinem dringlichen Antrag, da werden wir zustimmen, wir werden der Dringlichkeit zustimmen und auch natürlich dem Inhalt, das ist ja auch aus einer Feder von uns entsprungen, du hast es richtig wiederholt, im letzten Herbst haben wir das auch publiziert. Was aber nicht stimmt, was du gesagt hast, ist, dass wir uns seither nicht mehr damit auseinandergesetzt hätten. Aber du kannst das auch gar nicht wissen, weil du hast keinen Klubstatus, vielleicht wird es ja noch einmal, aber es gibt ein Mittel, es gibt eine Sitzung der Klubobleute. Ich kann mich erinnern, wie wir im Presseklub zusammengesessen sind, ist das von der KPÖ auch eingefordert worden, wir haben gesagt, dass wir das durchführen werden. Im letzten Monat haben wir eine solche Sitzung durchgeführt, wir haben das Thema gehabt Geschäftsordnung des Gemeinderates, wir haben einmal Themen gesammelt, was wir im Gemeinderat bei der Geschäftsführung ändern können, da sind einige Ideen gekommen wie zum Beispiel, dass man die Anträge und die Anfragen, die derzeit ja jetzt nur eingefächert werden, weitergegeben werden dem Amt, dass diese Anträge auch von den Klubobleuten ganz kurz vorgestellt werden, also das ist eine Idee gewesen. Wir haben die Idee gehabt einer aktuellen Stunde, da haben wir die Diskussion gehabt, dass wir einen Dringlichen dann vielleicht ausfallen lassen und wir haben auch wieder die Bürgerfragestunde besprochen. Du hast es jetzt Bürgerpetition benannt und wir haben das aufgenommen und haben gesagt, wir werden in unsere Parteien gehen über den Sommer, das ausdiskutieren und im Herbst werden wir dann auch wieder eine Klubobleutekonferenz stattfinden lassen, und weil du da nicht dabei bist, Philip, werden wir dich zu diesem Thema auch einladen, dass du da mitwirken kannst. Was ich mir von dir wünschen würde, also Klubobleutekonferenz zu gewissen Themen, natürlich müssen die anderen auch dafür sein, aber ich glaube, gerade was die Geschäftsordnung des Gemeinderates betrifft, soll man da wirklich auch alle einbeziehen und zu ausgewählten Themen bist du da eingeladen. Was ich mir von dir wünschen würde ist, dass du ab und zu oder in Zukunft auch auf eigenen Ideen surfen wirst. Danke (Applaus ÖVP). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR.in Mag.a Grabe zum Antrag: Ich kommentiere jetzt nicht das Kindergartenähnliche, dass man sich darüber lustig macht, wenn man kurz vielleicht einmal die Geschäftsordnung nach einem langen Tag nicht genau im Kopf hat, ich war nicht die Einzige, denn es ist hier drüben auch kurz gestutzt gewesen, ob man reden darf oder nicht. Ich finde es nicht witzig, sich darüber lustig zu machen, aber wenn ihr das braucht, bitte. Jetzt zum Wichtigen, zum Inhalt. Wir unterstützen das selbstverständlich sehr, sehr gerne. Deswegen sind wir ja auch mit drauf, Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern ist immens wichtig, alle Varianten, die es dafür gibt an Möglichkeiten, sind auch zu überprüfen und zu erproben und diese Möglichkeit, die du in deinem Antrag auch erwähnst von der Bürgerpetition in Wien, ist ja dort bereits erprobt, also man kann auch schon auf Erfahrungen zurückkommen. Ich denke insgesamt, es gibt sehr, sehr viele Wege, BürgerInnenbeteiligung und -partizipation einzubeziehen, manche davon können digital unterstützt werden, andere brauchen das gar nicht mal, manche sind im kleinen Bereich, wie wir das zum Beispiel in der letzten Gemeinderatsperiode hatten mit dem Versuch, bei bestimmten Straßenzugumgestaltungen die Anrainerinnen und Anrainer einzubeziehen. Also das ist eine ganze Bandbreite von Maßnahmen, die auch schon vor der Digitalisierung der Welt man hätte machen können wahrscheinlich oder vielleicht ab und zu gemacht hat und Maßnahmen, die jetzt deutlich leichter sind durch die digitalen Möglichkeiten. Insgesamt wird sich wahrscheinlich zeigen, dass die eine oder andere Maßnahme vielleicht auf Dauer doch zu überdenken, zu überarbeiten ist, aber es schadet sicher nicht, all das einmal auszuprobieren, zu schauen, was in anderen Orten erfolgreich läuft oder aus den Rückmeldungen von dort zu lernen. Deswegen unterstützen wir das auf jeden Fall und das ist ja auch ein Anliegen, das im Beirat für BürgerInnenbeteiligung und in anderen Beiräten, die sich gerne einbringen möchten, auch immer wieder gefordert wird. Danke für das Einbringen (Applaus Grüne). GR.in Bergmann: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Trotzdem wir, lieber Kurt, das in der letzten Klubobleutesitzung besprochen haben, haben wir trotzdem diesen dringlichen Antrag unterstützt. Einerseits weiß ich, wie lange bei Klubobleutebesprechungen etwas dauert, dass es überhaupt einmal in die Gänge kommt. Das kann Jahre dauern und dann sind wir durchaus bei der nächsten Periode und da bin ich unter Umständen nicht mehr da, also das ist mir ein persönliches Anliegen, dass da auch etwas weitergeht. Aber das eine schließt für mich das andere nicht aus und deswegen ist es auch für uns wichtig, dass durchaus einmal diese Form einer Bürgerpetition, das ist ja auch ein bisschen was anderes wie die Bürgerfragestunde, aber dass das einmal geprüft wird, wie weit es überhaupt Möglichkeiten gibt, so etwas zu verankern und deswegen unterstützen wir diesen Antrag. Ich denke, da liegt nichts daneben, wir können in der Klubobleutekonferenz durchaus hier kreativ weiterarbeiten, das ist nur ein besserer Effekt noch dessen, also ich bitte trotzdem um Zustimmung dieses Antrages. Danke (Applaus KPÖ). GR. Pacanda: Das schaut ja schon ganz gut aus, glaube ich. Ganz kurz zum Schlusswort, ich möchte mich bedanken für eine etwaige Einladung in Richtung Klubtreffen, das wäre genau das gewesen, Geschäftsordnungserarbeitung, wäre gerade meine nächste Frage gewesen, die ich der Frau Dr. Zwanzger hätte stellen müssen, wie man die Geschäftsordnung ändern kann, weil im Gemeinderat geht es ja nicht. Also das finde ich super, das würde mich sehr freuen, wenn ich dort eingeladen würde und ich möchte nur was zum Kurt sagen, zum Thema der Schiffe und zu den Parteien, die auf anderen Schiffen segeln oder die auf andere Schiffe aufspringen. Da wirst du dich sicher noch erinnern… Zwischenruf GR. Hohensinner: Wir fahren unter schwarzer Flagge. GR. Pacanda: Wir segeln unter schwarzer Flagge, richtig, und ganz kurz, weißt du, was der Unterschied zwischen einer Erfindung und einer Innovation ist? Derjenige, der es erfunden hat, die Glühbirne zum Beispiel, war nicht derjenige, der es innoviert hat, der Innovator der Glühbirne war derjenige, der es dann umgesetzt hat, derjenige, der das so weit gebracht hat, dass was gemacht worden ist und ich glaube, wir haben die Chance, dass wir gemeinsam diese Idee, die von irgendwo gekommen ist… Zwischenruf GR. Hohensinner: Dann sind hier 48 Glühbirnen. GR. Pacanda: Ja, …gemeinsam dann umsetzen können und eine Innovation machen können. Dankeschön (Applaus KPÖ und Grüne). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Illegales Pokerspiel im „Alpha Casino“ in der Triester Straße GR. Mag. Fabisch stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: In der Triester Straße 391 befindet sich das Alpha Casino. Es bietet illegales Pokerspiel an und wurde auch schon behördlich geschlossen. Poker ist jedoch ein Glücksspiel, das von Gesetzes wegen nur den Casinos Austria vorbehalten ist. Das illegale Pokern in der Triester Straße geht aber dem Vernehmen nach munter weiter. Die Behörde straft gelegentlich, was aber angesichts der erzielten Gewinne Peanuts für den Betreiber sind. Wenn die Tische konfisziert werden, stehen im Keller angeblich schon die nächsten bereit. Viele fragen sich, warum das Lokal trotz wiederholter Verstöße nicht geschlossen wird. Ich stelle daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Namen des KPÖ- Gemeinderatsklubs, folgende A n f r a g e : Was werden Sie unternehmen, um dem illegalen Poker-Spiel Einhalt zu gebieten? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Annenstraße – Metahofplatz: Errichtung einer Straßenbahn-Haltestelle GR. Sikora stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Im Zuge der Neugestaltung der Annenstraße sowie der Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof ging mit der Auflassung der Haltestelle „Eggenberger Gürtel“ eine für die BürgerInnen sehr wichtige Anbindung an die Öffis im Bereich der oberen Annenstraße verloren. Zwischen Hauptbahnhof und Esperantoplatz gibt es nun keine Zu- und Ausstiegsmöglichkeit für den öffentlichen Verkehr mehr. Das verärgert sehr viele BürgerInnen. Die langen Fußwege zu den Haltestellen am Hauptbahnhof oder beim Esperantoplatz laden keinesfalls zum Umsteigen auf die Öffis ein. Mittlerweile wurde sogar eine Bürgerinitiative gegründet, der sowohl zahlreiche AnwohnerInnen als auch betroffene Gewerbetreibende rund um den Metahofplatz angehören. Auch hat sich der Bezirksrat von Lend mehrheitlich für die Errichtung einer dringend erforderlichen Haltestelle im Bereich des Metahofplatzes ausgesprochen - mit ähnlicher Begründung. Im Text zum Siegerprojekt Annenstraße heißt es: „Der Metahofplatz wird mit dem Metahofpark nach dem Umbau der Annenstraße verbunden und aufgewertet. Der bestehende Baumbestand aus zwei größeren Linden und einer Kastanie wird erhalten und mit Schnurbäumen ergänzt. Die offene Platzgestaltung mit den locker angeordneten Bäumen bietet Platz für Gastgärten, Warenauslage und Begegnungsraum ohne Konsumzwang. Auch der Zugang zur Metahofgarage soll in die Platzfläche integriert werden.“ Da drängt sich die Errichtung einer Straßenbahn-Haltestelle an diesem Ort ja förmlich auf. Deshalb richte ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Werden Sie sich aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe dafür einsetzen, dass von den zuständigen Stellen des Magistrates der Stadt Graz die Errichtung einer Straßenbahn-Haltestelle im Bereich des neugestalteten Metahofplatzes schnellstmöglich in die Wege geleitet werden kann? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Tariferhöhungen im Steirischen Verkehrsverbund – Vertragliche Grundlage GR. Sikora stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Am Montag, dem 1. 7. 2013, wurden die Tarife für den öffentlichen Verkehr gleich um fünf Prozent erhöht. Bereits vor zwei Jahren, bei der Gemeinderatssitzung am 14. April 2011, wurde ein von mir eingebrachter Dringlichkeitsantrag, der sich gegen die jährliche Tariferhöhung im steirischen Verkehrsverbund aussprach, im Grazer Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. Zu einem Umdenken hat dieser Beschluss – wie man sieht – bis heute nicht geführt. Dass den Fahrgästen nun auch heuer wieder eine gewaltige Tariferhöhung beschert wurde, empört nicht nur die GrazerInnen. Die Argumentationslinie, die Tariferhöhung sei keine politische, sondern eine betriebswirtschaftliche Entscheidung aller im Verbund vereinten Unternehmen und basiere auf einer vertraglichen Grundlage, die vor der aktuellen Gemeinderatsperiode vereinbart wurde, lasse ich jedoch nicht gelten. Es liegt an den Verantwortlichen bei Stadt und Land, die den Verkehrsbetreibern vertraglich zugestandenen jährlichen Erhöhungen von bis zum 1,75-Fachen der Inflationsrate massiv zu bekämpfen. Diese Verträge sind ja nicht in Stein gemeißelt und die Verantwortlichkeit gehört wieder in die Hände es Gemeinderates gelegt, wie mehrheitlich auch beschlossen. Dass der öffentliche Verkehr durchaus billiger angeboten werden kann, zeigen uns Estland mit Tallin und Frankreich mit Aubagne vor. Dort sind die Öffis sogar gratis. Auch die Finanzierung in Form einer Nahverkehrsabgabe nach dem Vorbild der Wiener U-Bahn-Steuer wurde von der KPÖ schon seit Jahren eingefordert, bisher jedoch ohne Erfolg, stehen doch die Großparteien in dieser Frage auf der Bremse. Ich stelle daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Namen des KPÖ- Gemeinderatsklubs, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass der zuständige politische Referent und die zuständigen Stellen des Magistrats aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe mit den VertreterInnen im Verkehrsverbund in Verhandlungen treten, damit die vertragliche Grundlage des Verkehrsverbundes geändert wird? Dabei soll insbesondere die Möglichkeit, die Tarife für den Personenverkehr um das bis zu 1,75-Fache der Inflationsrate anheben zu können, aus der Welt geschafft werden. Die Entscheidung über die Tarifgestaltung des ÖPNV ist nach Auffassung des Gemeinderates vom Beschluss des 14. 4. 2011 eine politische und keine rein betriebswirtschaftliche Frage. Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Verpartnerung mit Zeremonie GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Seit 1. Jänner 2010 besteht in Österreich die Möglichkeit der „Eingetragenen Partnerschaft“, um gleichgeschlechtlichen Paaren eine zumindest ähnliche rechtliche Absicherung wie in einer Ehe zu bieten, auch wenn immer noch bedeutende Unterschiede zu den Rechten in einer Ehe bestehen. Und praktisch ebenso lange gibt es in Graz Diskussionen darüber, wie und wo die "Verpartnerungen" erfolgen sollen. Denn im Gegensatz zu vielen Städten mit eigenem Statut, die für die Verpartnerung gleich wie für eine Eheschließung die dafür adaptierten Trauungsräumlichkeiten öffneten, blieb in Graz der Trauungssaal für Verpartnerungen bislang versperrt – man darf bestenfalls ins Media-Center ausweichen, will man eine Verpartnerung im Rathaus durchführen. Was von vielen zu Recht als eine Diskriminierung angesehen und für Graz als Stadt der Menschenrechte als untragbar bezeichnet wird. Aber nicht nur das: Auch die Verpartnerung selbst erfolgt, wie viele Betroffene beklagen, in einem äußerst nüchternen, rein formalen, um nicht zu sagen kalten, Akt. Von einer dem Anlass entsprechenden feierlichen Zeremonie, die der symbolischen Bedeutung der Verpartnerung gerecht werde, könne keine Rede sein. Dies sei, so der durchaus nachvollziehbare Vorwurf, mindestens ebenso diskriminierend wie das Verbot des Trauungssaales. Gleichgeschlechtliche Paare sind leider auch heute noch im privaten wie im öffentlichen Leben immer wieder versteckten oder offenen Akten der Diskriminierung ausgesetzt und es gilt daher, insbesondere auch von offizieller Seite, Diskriminierungen entgegenzutreten, bestehende abzubauen und neuen vorzubeugen. Oberstes Ziel muss daher selbstverständlich die Öffnung des Trauungssaales für Verpartnerungen bleiben, wie dies auch der Menschenrechtsbeirat eingefordert hat. Kurzfristig sollte aber die Verpartnerung auf jeden Fall in einer dem Anlass entsprechenden feierlichen Zeremonie erfolgen. Namens der sozialdemokratischen Gemeindesratsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , ob Sie bereit sind, Initiativen zu setzen, damit Verpartnerungen endlich in einer dem Anlass entsprechenden und mit Eheschließungen vergleichbaren feierlichen Zeremonie erfolgen können. Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Möglichkeiten aus Sicht der Stadtplanung für den Betrieb auf dem Grundstück mit der Nummer 53/4 (Katastralgemeinde 63106 – Jakomini) GR. Dreisiebner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Auf oben angeführtem Grundstück mit der Widmung "Sport / Freizeit (SF)" sowie der Zusatzwidmung "öffentlicher Park (öPa)" befindet sich seit vielen Jahren ein Pavillon, der zu Handelszwecken genutzt wurde und wird. Dieses Pavillon-Bauwerk nimmt beinahe das gesamte Grundstück ein. Die Person, die diesen Pavillon vor Jahren erworben hat, steht lt. ihrer Aussage vor dem Problem, entweder eine - dem jetzt gegebenen Grundriss folgenden - Aufstockung zu erreichen oder abzusiedeln. Trotz vieler Gespräche des Unternehmers mit VertreterInnen der Stadt Graz (aus BeamtInnenschaft und Politik) scheint keine Entscheidung in Sicht. Daher richte ich an Sie folgende  A n f r a g e : Sehen Sie Möglichkeiten für die Stadt Graz und die Grazer Stadtplanung, der Intention des Inhabers o.g. Grundstücks und Betriebs auf eine Erweiterung seiner Gebäude- und Verkaufsfläche - wie erwähnt, nicht in der Fläche, sondern in der Höhe - entgegenzukommen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Umgestaltung Geidorfplatz GR. Dreisiebner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Im Zuge eines breiten BürgerInnenbeteiligungsprozesses wurde bis ins letzte Jahr hinein unter Einbindung aller im Bezirksrat vertretener Fraktionen des Bezirksrates ein breit diskutiertes und akzeptiertes Gestaltungs- und Nutzungskonzept für den Geidorfplatz erarbeitet und verabschiedet. Zuletzt hat sich der gesamte Bezirksrat des Bezirkes Geidorf in seiner ersten ordentlichen Sitzung im April dieses Jahres für die vereinbarte Neugestaltung ausgesprochen.  Die Umsetzung dieses Konzeptes könnte folglich jederzeit beginnen und wurde auch von Ihnen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Vorjahr für das Jahr 2013 zugesagt. Daher richte ich an Sie folgende  A n f r a g e : Ist nach wie vor an eine Sanierung bzw. Umgestaltung des Geidorfplatzes inklusive des Marktgeländes, Verkaufsstände, Bushaltestellen und Parkraum gedacht und bis wann ist aus heutiger Sicht mit dem Beginn der baulich erforderlichen Maßnahmen zu rechnen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Öffnung des Trauungssaals für gleichgeschlechtliche Paare GR.in Mag.a Grabe stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Werden Sie dem im Bezirksrat Innere Stadt am 25. Juni 2013 beschlossenen Antrag an den Gemeinderat zur Öffnung des Trauungssaals für gleichgeschlechtliche Paare entsprechen, die auch vielen GemeinderätInnen – offenbar auch aus Ihrem Gemeinderatsklub - ein dringendes Anliegen ist? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Städtepartnerschaft mit St. Petersburg GR.in Mag.a Grabe stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: welche Schritte wurden seitens der Stadt Graz bereits unternommen bezüglich des am 18.10.2012 mit Dringlichem Antrag beschlossenen Appells an die Partnerstadt St. Petersburg zur Wahrung der Menschenrechte von homo-, bi- und transsexuellen Menschen bzw. bezüglich der von Ihnen im Jänner 2013 angekündigten Initiative bei der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus, mit der an die Stadt St. Petersburg appellierend herangetreten werden sollte? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Nachtbusse GR. Haberler stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Bewohner, die in jenen Stadtrandgebieten wohnen, in welchen die Nachtbusse verkehren, äußern immer wieder, dass diese fast leer unterwegs sind. Da die Busse viel lauter als PKWs sind, werden die Bewohner, wenn sie gerade in den Sommermonaten bei offenem Fenster schlafen wollen, durch diesen Lärm immer wieder aus dem Schlaf gerissen. Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher den A n t r a g , die zuständigen Stellen im Haus Graz mögen beauftragt werden, die Ist-Situation zu erheben und aufgrund der gewonnenen Daten allenfalls neue Überlegungen, zum Beispiel im Hinblick auf die Taktung, anzustellen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Freiwilligen-Engagement in unserer Stadt – Zusammenführung von Angebot und Nachfrage GR. Hohensinner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Tausende Menschen engagieren sich in unserer Stadt ehrenamtlich. Die dadurch entstehende Wertschöpfung ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Verschiedene Initiativen, wie etwa die Gruppe “Graz entwickelt Ehrenamt”, setzen sich seit Jahren für verbesserte Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche ein. Ein wesentlicher Punkt ist die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage. Einerseits suchen unzählige gemeinnützige Vereine Freiwillige. Andererseits bestätigt der Bundesfreiwilligenbericht, dass sehr viele PensionistInnen nicht ausreichend über die Möglichkeit eines freiwilligen Engagements in der näheren Umgebung informiert sind, wohl aber gerne sich für andere Menschen einsetzen möchten. Sich gemeinnützig einzusetzen bedeutet, von der Gesellschaft gebraucht zu werden. Deshalb stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g: Das Präsidialamt wird ersucht – gemeinsam mit der Projektgruppe „Graz entwickelt Ehrenamt“ – eine Auflistung der verschiedenen Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren, zu erarbeiten. Die Stadt soll mit den Pensionsversicherungsanstalten in Verhandlung treten, um in Kooperation das Freiwilligenangebot jährlich an die PensionsbezieherInnen auszusenden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Pilotprojekt Sozialraumorientierung GR. Hohensinner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Am 23. Mai 2005 wurde im Sozialmedizinischen Zentrum Liebenau das unter der Leitung von Mag. Norma Rieder (Sozialamt) und Edith Sandner-Koller (Amt für Jugend und Familie) vorbereitete Projekt der Sozialraumorientierung präsentiert. Die damalige Sozialstadträtin Tatjana Kaltenbeck-Michl brachte diese sozialpolitische Neuerung der beiden Ämter auf Schiene. Bei der Präsentation wurde wie folgt argumentiert: Die Dienstleistungen des Jugend- und des Sozialamtes sollen rascher erbracht werden, die Hilfe muss bedarfsorientiert und flexibel erbracht werden, die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern soll besser koordiniert werden. Und vor allem: Während bisher der Bürger oder die Bürgerin sich die benötigten Hilfsangebote bei verschiedenen Stellen „zusammensuchen“ mussten, werden diese in Hinkunft von einer Person koordiniert. Kaltenbeck-Michl plante in ihrem Konzept zuerst die Umsetzung im Jugend- und darauf aufbauend im Sozialamt. Seit dem Jahr 2010 gibt es die Sozialraumorientierung in der Jugendwohlfahrt als Pilotprojekt in Graz. Das Land Steiermark stellte den notwendigen Rahmen bereit. Nun wurden die vergangenen drei Jahre vom renommierten deutschen Fachmann Vincent Richardt evaluiert – mit höchst erfreulichem Ergebnis. Denn einerseits konnte die Effizienz angehoben werden, andererseits sind die Kosten zurückgegangen. Leider wurde die Studie noch nicht im Sozialausschuss präsentiert bzw. diskutiert. Mehr dazu auf: http://www.graz-nnerestadt.spoe.at/stadtgraz/aktuelles/news/sozialraumorientierung-mehr-effizienz-weniger-kosten Zum Plan, Teile des Sozialamtes auch in die Sozialraumorientierung einzugliedern, erklärte das Sozialamt im Juni 2010: „Da das Gesetz der bedarfsorientierten Mindestsicherung die bisherige Sozialhilfelandschaft grundlegend verändert, wäre eine Eingliederung von Aufgaben des Sozialamtes in Sozialraumorientierung vor der Umgestaltung durch die Mindestsicherung nicht ratsam.“ Die „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ ist nun schon seit März 2011 in Kraft. Familien, in welchen mehrere Dienstleistungen des Sozialhilfe-, des Behindertenhilfe- und des Jugendwohlfahrtsgesetzes eingesetzt werden, könnte in der Sozialraumorientierung noch zielgenauer geholfen werden, wenn sich auch, wie ursprünglich geplant, das Sozialamt in das Konzept integrieren würde. Auch das Amt für Soziales (A5) hat bereits wichtige Schritte in Richtung Case-Management und ganzheitliche Begleitung der Familien gesetzt. Die weitere Entwicklung geht in Richtung Eingliederung von Aufgaben des Sozialamtes in die Sozialraumorientierung. Im Landes-Sozialressort gibt es bereits Überlegungen, die Sozialraumorientierung im Sozialbereich anzuwenden. So wie auch im Jugendwohlfahrtsbereich müsste das Land Steiermark für den Sozialbereich den notwendigen Rahmen bereitstellen. Daher stelle ich namens des ÖVP – Gemeinderatsclubs den A n t r a g , der Gemeinderat möge Folgendes beschließen: 1.) Das Amt für Jugend und Familie wird ersucht, in einer gemeinsamen Sitzung des Sozial- und Jugendausschusses die im Motivenbericht beschriebene Evaluierung der Sozialraumorientierung im Jugendwohlfahrtsbereich zu präsentieren. 2.) Der Landesgesetzgeber wird über den Petitionsweg ersucht, die Sozialgesetzgebung des Landes zu prüfen, um über eine Rahmenvereinbarung auch in Teilen des Sozialamtes ein Pilotprojekt „Sozialraumorientierung“ zu ermöglichen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Internet-Universität GR.in Kaufmann stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Immer mehr rückt das lebenslange Lernen in den Vordergrund. Oft werden Berufe gleich ergriffen, aber dennoch wird auf eine fundierte Ausbildung viel Wert gelegt. Hier sollte das Potenzial des Internets verstärkt genutzt werden. Ein wichtiges Vorhaben für Graz wäre es daher, die verstärkte Nutzung des Internets in der universitären Bildung zu implementieren. Durch die weite Verbreitung des Mediums könnte es für viel mehr Menschen als bisher möglich werden, an den Angeboten der Hochschulen teilzuhaben. Auf Onlineplattformen können Inhalte zur Verfügung gestellt werden, die dann im Selbststudium gelernt werden können. Das kostet nicht viel und ist effektiv. Die Gründung einer Internet-Universität – in Kooperation mit unseren Universitäten – führt zu einer weiteren Aufwertung des Bildungsstandortes Graz. Gerade für Berufstätige ist es schwer, eine universitäre Ausbildung zu absolvieren. Die Internet-Universität wird auch Menschen, die nicht in Graz wohnhaft sind, ansprechen. Auf einer Internet-Uni sollten nicht nur Studien und Universitätslehrgänge angeboten werden, sondern auch kürzere Aus- und Weiterbildungen. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g , dass die zuständige Stadtsenatsreferentin Dr. Martina Schröck mit den Grazer Universitäten und Hochschulen in Kontakt tritt und die Möglichkeiten prüft, damit Graz ein Standort für eine Internet-Universität werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Vereinheitlichung der schulautonomen Tage an allen Pflicht- und Höheren Schulen GR.in Potzinger stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die schulautonomen Tage sind für viele Familien, vor allem jene, die mehr als ein Schulkind haben, ein großes Problem. Es kommt vor, dass z.B. bei einer 2-Kind-Familie das erste Kind Ferien im Oktober, das Zweite zweimal zusätzliche freie Tage einmal im Anschluss an Ostern und einmal an Pfingsten hat. Für die Eltern ist die Betreuung ihrer Kinder an unterrichtsfreien Tagen eine enorme Herausforderung. Selbst wenn Großeltern zur Verfügung stehen, ist es meist nicht möglich, dass beide Elternteile zusammen mit ihren Kindern die Ferien verbringen. Im Namen der Grazer Volkspartei stellen wir daher folgenden A n t r a g: Der Grazer Gemeinderat möge auf dem Petitionswege an die zuständigen Gebietskörperschaften mit dem dringenden Ersuchen herantreten, die schulautonomen Tage abzuschaffen und unterrichtsfreie Zeiten einheitlich für alle Schultypen zu erlassen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Errichtung eines Gehsteiges in der Ulmgasse GR.in Bergmann stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Bereits am 18. November 2010 wurde von mir ein Antrag bezüglich der gefährlichen Situation für FußgängerInnen in der Ulmgasse eingebracht. Es ging um den geschotterten und mit Begrenzungspfählen abgegrenzten Fußgängerweg, welcher mit Kinderwägen unmöglich befahrbar ist. In der Beantwortung dieses Antrages vom 4. März 2011 wurde mir mitgeteilt, dass der abgegrenzte Schotterweg nur ein Provisorium sei und versucht werde, mit den Wirtschaftsbetrieben eine Lösung zu finden. Leider hat man bis heute keine Lösung anzubieten. Das Problem wird bereits seit vielen Jahren immer wieder von der dort betroffenen Bevölkerung bei diversen Bezirksversammlungen angesprochen und auch von den Medien aufgegriffen. Im Bereich der Ulmgasse befinden sich inzwischen mehrere Siedlungen mit vorwiegend jungen Familien, welche täglich mehrmals diese Straße benützen. Außerdem ist festzustellen, dass der Verkehr auf Grund der Bahnunterführung immer mehr zunimmt. Ich stelle daher im Namen der KPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen in der Stadt werden ersucht, gemeinsam mit der Holding Graz eine für die AnrainerInnen annehmbare Lösung für die Errichtung eines Gehsteiges zu finden und diesen so schnell wie möglich zu errichten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Freier Eintritt in Grazer Museen GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Museen sind, wie bereits seit langer Zeit u.a. von ICOM anerkannt, Bildungseinrichtungen und als solche unterliegen sie der Verpflichtung zum barrierefreien Zugang. Barrierefreiheit bedeutet jedoch nicht allein, problemlosen Zugang für körperlich eingeschränkte Menschen zu schaffen, es bedeutet auch die Minderung unsichtbarer Sozial- und Klassenschranken. Eintrittsgelder tragen sehr viel zum Erhalt dieser Schranken bei und mindern zudem auch den Anreiz auf einen Gelegenheitsbesuch eines Museums, einer Ausstellung oder einfach auch nur eines sich darin befindenden Objekts. Das zeigen ganz deutlich Umfragen des renommierten Instituts für Museumsforschung und nicht zuletzt Studien aus Ländern wie Großbritannien, wo die Museen ihre Besucherzahlen nach dem Verzicht auf Eintrittsgelder schlagartig verdoppeln konnten. Das Victoria-and- Albert-Museum etwa konnte die BesucherInnenzahlen um 62 Prozent erhöhen und stellte darüber hinaus fest, dass die soziale Mischung bunter wurde und viel mehr Menschen mit speziellen Interessensgebieten ins Museum kamen. Analog wäre hier für Graz etwa eine Wandergruppe denkbar, die sich am Vortag des geplanten Ausflugs das Ziel noch einmal kurz auf dem Relief im Joanneum ansehen will und dabei nebenher noch Informationen zur Flora und Fauna oder Geologie der Gebirgswelt mitgeliefert bekommt. Dazu kommt, dass Eintrittsgelder ohnehin nur einen geringen Teil des Etatbedarfs von Museen abdecken können, der oft noch nicht einmal die Kosten für das Abrechnungssystem deckt. So spart sich etwa die Stadt Magdeburg jährlich 50.000 €, seit sie auf Eintrittsgelder verzichtet, Museen in Großbritannien vermelden sogar Mehreinnahmen durch die erhöhte Spendenbereitschaft des zunehmenden Publikums. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz wird ersucht, die städtischen und der Stadt unterstellten Museen von der Einhebung von Eintrittsgeldern zu befreien. Zudem wird die Stadt Graz als Standort und Mitfinanzier der größten Häuser des Landesmuseums Joanneum (inkl. Kunsthaus) ersucht, in einer Petition an das Land Steiermark die Befreiung der Landesmuseen von Eintrittsgeldern zu erwirken. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Autobahnstrecken in und um das Grazer Stadtgebiet von der Vignettenpflicht befreien GR. Eber stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Bereits vor über einem Jahr, im Mai 2012, hat Gemeinderätin Gertrude Schloffer den Antrag gestellt, die Vignettenpflicht für Autobahnen in städtischen und stadtnahen Gebieten aufzuheben. Im November 2012 hat Gemeinderat Armin Sippel einen dringlichen Antrag gestellt, der in die gleiche Richtung zielt. Hintergrund dafür war die Tatsache, dass Staus in der Stadt Graz zu einem Teil auch dadurch entstehen, dass nicht wenige Menschen keine Autobahnvignette kaufen oder kaufen wollen und daher gezwungen sind, durch die Stadt zu fahren. Dies wiederum führt zu einer höheren Feinstaub- und Abgasbelastung und zu einer sinkenden Lebensqualität für die AnrainerInnen. Die ASFINAG zeigte sich damals nicht sehr verständnisvoll und hat diese Anträge zurückgewiesen. Nunmehr gibt es jedoch neue Entwicklungen. Erst vor wenigen Tagen haben sich die Bürgermeister von acht Grazer Umlandgemeinden (Seiersberg, Feldkirchen, Pirka, Unterpremstätten, Kalsdorf, Werndorf, Wundschuh und Zettling) gemeinsam für die Aufhebung der Vignettenpflicht im Großraum Graz ausgesprochen. Ziel ist auch hier die Eindämmung des Individualverkehrs im innerstädtischen bzw. dörflichen Gebiet, um die Gemeinden wieder lebenswerter zu machen. Um bis zu 20 Prozent sollte sich – so Schätzungen und Berechnungen – der Durchzugsverkehr verringern. Daher stelle ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden beauftragt, gemeinsam mit den Bürgermeistern der angesprochenen Gemeinden mit der ASFINAG über die Aufhebung der Vignettenpflicht in und um Graz in Verhandlungen zu treten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Einrichtung einer Öffi-Linie zwischen Lauzilgasse und Puntigamer Straße GR. Eber stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Zahlreiche Wohnanlagen und Einfamilienhäuser sowie Gewerbebetriebe sind im Laufe der Zeit im Grazer Süden entlang der Herrgottwiesgasse zwischen Lauzilgasse und Puntigamer Straße entstanden. Auch befindet sich der sehr stark frequentierte Postsportplatz im Einzugsgebiet der Herrgottwiesgasse, welchen zahlreiche Jugendliche für ihre sportliche Betätigung in Anspruch nehmen. Eine optimale Anbindung an den öffentlichen Verkehr gibt es für die AnrainerInnen entlang des südlichen Teils der Herrgottwiesgasse jedoch leider nicht. So ist die Straßenbahn der Linie 5, welche entlang der Triester Straße geführt wird, oder die Busanbindung der Linie 671, welche über die Puchstraße verläuft, für eine optimale Erreichbarkeit oder Benützung viel zu weit entfernt. Nun fordern die BürgerInnen und AnrainerInnen entlang der Herrgottwiesgasse die Einrichtung einer Öffi-Linie, um eine bessere Anbindung an das Liniennetz zu haben und damit nicht weiter auf den eigenen PKW angewiesen zu sein. Anzumerken ist auch, dass jener Teil des Bezirkes Puntigam entlang der Herrgottwiesgasse zu den städtebaulichen Entwicklungsgebieten der Stadt Graz mit hoher prognostizierter BewohnerInnenfrequenz gehört. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats und der Verkehrsreferent werden ersucht, an die Holding Graz Linien heranzutreten, um - wie im Motivenbericht erläutert - zu evaluieren, ob eine Buslinie über die Herrgottwiesgasse zwischen Lauzilgasse und Puntigamer Straße geführt werden kann, um eine optimale Öffi-Anbindung für die BürgerInnen und AnrainerInnen dieses Einzugsgebietes im Grazer Süden zu erreichen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Wartehäuschen Bushaltestelle 52 „Am Andritzbach“ GR. Eber stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Bei der Bushaltestelle der Linie 52 „Am Andritzbach“ Richtung Ziegelstraße befindet sich ein Bankerl, das von den Fahrgästen dankbar angenommen wird. Aufgrund des fehlenden Wartehäuschens ergeben sich für die Wartenden jedoch zwei Probleme. Zum einen fehlt jeglicher Schutz vor Regen, Schnee und auch intensiver Sonneneinstrahlung, zum anderen befindet sich direkt hinter der Bushaltestelle eine Autowaschanlage. Diese führt zu erheblichen Geruchsbelästigungen. Außerdem werden bei bestimmten Witterungsverhältnissen die Sprühmittel auf den Bereich der Bushaltestelle verweht. Auch die Betreiberfirma ist hier in die Pflicht zu nehmen, entsprechende bauliche Maßnahmen zu veranlassen bzw. einen finanziellen Beitrag zur Errichtung des Wartehäuschens als Schutzmaßnahme gegen die Emissionen der Autowaschanlage zu leisten. Daher stelle ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Der Bürgermeister wird aufgefordert, in Absprache mit den zuständigen Stellen ein Wartehäuschen „Am Andritzbach“ entsprechend dem Motivenbericht errichten zu lassen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Erneuerung der Erinnerungstafel an Peter Rosegger in der Wickenburggasse GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der steirische Heimatdichter Peter Rosegger – heuer verstärkt in Erinnerung gebracht – war mit der Landeshauptstadt Graz stets verbunden, u. a. besuchte er hier die Handelsakademie. Nicht nur sein literarisches Schaffen, auch sein soziales Wirken hat in der Steiermark deutliche Spuren hinterlassen. Seine erste Wohnung in Graz befand sich in der Wickenburggasse. Leider ist die diesbezügliche Erinnerungstafel in einem sehr schlechten Zustand und fast nicht mehr lesbar. Gerade heuer scheint eine Erneuerung sehr angebracht. Daher stelle ich namens der KPÖ-Fraktion folgenden A n t r a g : Die betreffenden Stellen der Stadt Graz werden beauftragt, die Erinnerungstafel an Peter Rosegger in der Wickenburggasse zu erneuern. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Installierung einer Druckknopfampel in der Mariatroster Straße GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Konditorei Kern im Bezirk Mariatrost ist ein sehr beliebter Treffpunkt von Jung und Alt. Diese an der stark befahrenen Mariatroster Straße gelegene Konditorei zu erreichen, ist jedoch für viele BesucherInnen – speziell für Kinder und SeniorInnen – kein wirklich gefahrloses Unterfangen, denn aufgrund des enormen Verkehrsaufkommens ist eine Überquerung der Mariatroster Straße trotz Zebrastreifens sehr gefährlich. In jüngster Zeit wurde dieser Umstand leider zweimal drastisch vor Augen geführt. Eine Druckknopfampel würde die Sicherheit der FußgängerInnen deutlich verbessern. Daher stelle ich namens der KPÖ-Fraktion folgenden A n t r a g : Die betreffenden Stellen in Graz werden angewiesen, zur erhöhten Sicherheit an besagtem Straßenstück eine Druckknopfampel zu installieren. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Trennung von Fußgänger- und Radfahrerspur zwischen Keplerbrücke und Kalvarienbrücke GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Vermischung von FußgängerInnen und RadfahrerInnen am Murkai führt tempobedingt immer wieder zu heiklen Situationen. Auch kleinere Zusammenstöße waren schon an der Tagesordnung. Viele AnrainerInnen wünschen sich eine klare Trennung der beiden Spuren. Dies würde die Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen erhöhen. Daher stelle ich namens der KPÖ-Fraktion folgenden A n t r a g : Die betreffenden Stellen der Stadt Graz werden angewiesen, für eine klare Trennung der beiden Verkehrsteilnehmer im besagten Abschnitt zu sorgen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Kunst- und Kulturleitsystem für Graz GR. Sikora stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Egal, ob Universalmuseum Joanneum, Kunsthaus, Stadtmuseum, Schloss Eggenberg, Volkskundemuseum oder Zeughaus etc. die TouristInnen finden unsere Museen nicht. Zu einem reinen Suchspiel avanciert für TouristInnen, aber auch für viele ortskundige GrazerInnen, der Versuch, ein Museum oder eine Kultureinrichtung in Graz zu finden. Noch immer fehlt in der Kulturhauptstadt ein dafür notwendiges Kunst- und Kulturleitsystem, wie es von den Verantwortlichen bereits seit längerem gefordert wird, zumal laut Statistik ja immer mehr TouristInnen den Weg nach Graz finden. Im Bezirksrat Innere Stadt wurde vor kurzem ein einstimmiger Beschluss gefällt, in dem entsprechende Hinweisschilder zum Joanneumsviertel gefordert werden, ein weiteres Indiz dafür, dass die Beschilderung zur Auffindung unserer Kunst- und Kultureinrichtungen zu wünschen übrig lässt. Die verantwortlichen Museums-GeschäftsführerInnen versuchen zwar auch mit eigenen Mitteln, auf ihr Museum aufmerksam zu machen. Ein gut erkennbares und einheitliches Kunst- und Kulturleitsystem sowie eine attraktive Gestaltung der Hinweistafeln, ergänzt um Bilder der jeweiligen Museen, wären allerdings wesentlich effektiver, damit die zahlreichen TouristInnen und MuseumsbesucherInnen nicht länger in die Irre geführt werden. Attraktive Animationsgegenstände vor den Museen, wie zum Beispiel eine Ritterrüstung vor dem Zeughaus, würden darüber hinaus auch visuell zu einem Museumsbesuch einladen. Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Der zuständige politische Referent und die zuständigen Stellen des Magistrats werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe mit den Verantwortlichen der Grazer Kunst- und Kultureinrichtungen Kontakt aufzunehmen, um zu prüfen, ob eine geeignete Lösung zur Errichtung eines Kunst- und Kulturleitsystems für Graz herbeigeführt werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Naherholungsgebiet Auwiesen – Errichtung eines FKK-Bereiches GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Nach der Fertigstellung des Murkraftwerkes Gössendorf wurde nach rund zwölf Monaten Umsetzungszeit das Naherholungsgebiet „Auwiesen“ feierlich eröffnet. Mit der Neugestaltung des Areals oberhalb des Murkraftwerkes in Gössendorf wurde ein neues, attraktives und für die BürgerInnen kostenlos benutzbares Erholungsgebiet für den Großraum Graz geschaffen. Auf einer Gesamtfläche von ca. 135.000 m² wurden auf ca. 3.500 m² eine Liegewiese sowie fünf fix verankerte Grillplätze und Freiflächen für sportliche Aktivitäten errichtet. Die Kosten von rund 705.000 Euro wurden zur Hälfte aus dem EU-Aktionsfeld „Urbanplus“ im Programm „Regionale Wettbewerbsfähigkeit Steiermark 2007–2013“ gefördert. Auf alle Fälle jedoch ist die „Auwiese“ im Süden von Graz eine Erholungszone geworden, die wegen ihrer Größe und Attraktivität durchaus mit der Wiener Lobau zu vergleichen ist. Nachdem die KPÖ im Februar 2013 auch dem Stück im Gemeinderat zustimmte, ortet sie im Nachhinein allerdings noch einen Schönheitsfehler. Zahlreiche Erholungssuchende machen nun mobil, denn sie vermissen einen FKK-Bereich in der Erholungszone. Ein dafür geeigneter Platz wäre – etwas südlicher gelegen – durchaus in ausreichendem Maße vorhanden. Am Beispiel Wiener Lobau sieht man auch, wie es geht. Dort wird der FKK-Bereich von Jung und Alt nicht nur angenommen, sondern regelrecht gestürmt. Auch wäre die Errichtung eines FKK-Bereiches eine geeignete Alternative für die vielen BürgerInnen, die sich die überteuerten Eintritte in die öffentlichen Bäder nicht leisten können. Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Der zuständige politische Referent und die zuständigen Stellen des Magistrats werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe mit den Verantwortlichen der Kraftwerksbetreiber und der GBG Kontakt aufzunehmen, um zu prüfen, ob ein FKK-Bereich im Naherholungsgebiet Auwiesen realisiert werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Maßnahmen zur Verbesserung der barrierefreien Nutzung der Auster für Menschen mit Behinderung GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Auch wenn beim Bau der Auster im Bezirk Eggenberg bereits einige barrierefreie Lösungen Berücksichtigung gefunden haben, besteht in einigen Punkten Nachholbedarf. Aus Sicht von Betroffenen wird hervorgehoben, dass innerhalb der gesamten Anlage z.B. Hinweisschilder fehlen, die zu einer besseren Orientierung über die einzelnen Funktionsbereiche beitragen würden. Da leider bei der räumlichen Organisation die Umkleidekabinen nicht – wie es wünschenswert wäre – auf einer Ebene mit der Hauptnutzung – nämlich dem Schwimmbecken und dem Wellnessbereich – angeordnet wurden, sondern einen Halbstock tiefer liegen, muss besonders dieser komplizierte Weg nachvollziehbar beschildert werden. Da generell der Anspruch besteht, dass ein neues, zeitgemäßes Schwimmbad für alle Menschen mit allen Sinnen zugänglich sein muss, ist z.B. auch die Installierung eines Informationssystems für Gehörlose erforderlich, damit sie gegebenenfalls bei Notsituationen rechtzeitig gewarnt werden können. Darüber hinaus wurde auch darauf verwiesen, dass es Schwierigkeiten mit dem Hebelift gibt, da er ausschließlich mit Hilfe einer zuständigen Person genutzt werden kann. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die dafür zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht zu prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der barrierefreien Nutzung der Auster für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden können. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Renovierung der Überdachung am Hofbauerplatz GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Hofbauerplatz ist ein wichtiger öffentlicher Platz im Bezirk Eggenberg, der einerseits aufgrund des regelmäßig stattfindenden Bauernmarktes ein beliebter Anziehungspunkt für die BezirksbewohnerInnen ist und andererseits auch für öffentliche Veranstaltungen im Interesse der Menschen vor Ort gerne genutzt wird. Die Überdachung eines Teils des Marktbereiches ist ein unverwechselbares Merkmal für diesen öffentlichen Platz und sie soll deshalb auch langfristig erhalten bleiben. Namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs stelle ich daher folgenden A n t r a g : Die dafür zuständigen Stellen werden ersucht, Maßnahmen zur Renovierung der Überdachung des Hofbauerplatzes anzudenken und möglichst auch umzusetzen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 18) City of Design GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Aufbauend und ergänzend zu den bis dato von der CIS als Koordinatorin und Betreiberin gesetzten Entwicklungsschritten und Aktivitäten sollen künftig im Rahmen einer in der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung zu implementierenden Geschäftsstelle „UNESCO City of Design“ in Kooperation mit der CIS als Dienstleister und möglichen anderen Dienstleistern projektbezogene Unterstützungen abgewickelt werden. Weiters soll diese Abteilung künftig die Rolle der Steuerung und Botschafterfunktion/Internationales wahrnehmen. Aus dieser neuen Konstellation ergeben sich zahlreiche Fragen, die weder im Gemeinderatsstück selbst beantwortet werden noch im zuständigen Fach-Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus vorberaten wurden. Im Namen des Gemeinderatsklubs der Grünen-ALG stelle ich folgenden A n t r a g : Der zuständige Fach-Ausschuss wird in die Beratungen und Beschlussfassung folgender Punkte einbezogen: 1.) Funktion der Geschäftsstelle „Graz UNESCO City of Design“ 2.) Zusammensetzung des neu einzurichtenden interdisziplinären Kreativwirtschaftsbeirats 3.) Förderkriterien für das neu zu schaffende Förderungsprogramm. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k schließt die Sitzung des Gemeinderates um 17.35 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Martina Schröck StR. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GR.in Sissi Potzinger Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb Sitzung des Gemeinderates vom 4. Juli 2013 1