Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 21. März 2013 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h BERGMANN Ingeborg / BRAUNERSREUTHER Christine Dipl.-Mus. / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / FABISCH Andreas Mag. / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda E GMEINBAUER Daniela / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in (FH) / GROSSMANN Michael / HAAS-WIPPEL Waltraud / HABERLER Stefan Andreas Dipl.-Betriebswirt / HAßLER Gerald Mag. / HEINRICHS Elke / HEUBERGER Ingrid / HOFER Philipp / HOHENSINNER Kurt / HÖTZL Christoph / KATHOLNIK Karin / KAUFMANN Martina MSc. BA / KOPERA Daisy Univ.-Prof.in Dr.in E KROTZER Robert / LAMMER Regine MSc / LOHR Roland Ing. / LUTTENBERGER Kurt / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth Mag.a / MARTINER Andreas / MOGEL Berno / MOLNAR Andreas Mag. / PACANDA Philip BSc MA / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POLZ-WATZENIG Astrid Mag.a E POTZINGER Elisabeth / SAVERNIK Werner Ing. Dipl.-Ing. (FH) / SCHARTEL Andrea-Michaela / SCHIMAUTZ Markus Dipl.-Ing. (FH) MA / SCHLEICHER Astrid Mag.a / SCHÖNBACHER Claudia / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / STÖCKLER Peter / TABERHOFER Ulrike Mag.a / THOMÜLLER Martina / VARGAS Arias Nibaldo MA / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / SCHRÖCK Martina Mag.a Dr.in Bgm.-Stv.in / EISEL-EISELSBERG Detlev / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / KAHR Elke / RÜCKER Lisa / RÜSCH Gerhard Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. / SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER: : GR.in Waltraud HAAS-WIPPEL STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 14.10 Uhr ENDE DER SITZUNG: 16.30 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 21. März 2013 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. A 5-1550/04-415 Förderung der Mobilen Sozialen Dienst in Graz; Zuschussbedarf im 1. Halbjahr 2013 in der Höhe von insgesamt € 1.000.000,--; Aufwandsgenehmigung auf der FiPos 1.42910.728400 Berichterstatter/in: GRin Katholnig (Seite 47) 2. A 6-22759/2010-34 Kooperationsvertrag “Grazer Kinderbildungs- und -betreuungsprogramm” Berichterstatter/in: GRin Potzinger (Seite 48) 3. A 8 – 17563/2006-141 Theaterholding Graz/Steiermark GmbH Wechsel im Aufsichtsrat; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 48) 4. A 8 – 6640/2013-5 Stadtbaudirektion Styria Headquarter, Infrastrukturausbau; 1. Projektgenehmigung über € 1.000.000,-- in der AOG 2013-2014 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 600.000,-- in der AOG 2013 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 57-69) 5. A 10/BD-38933/2007-21 Styria Headquarter –Infrastrukturausbau Projektgenehmigung in Höhe von € 1.000.000,- - Aufschließung Styria-Headquarter inkl. VLSA an der Conrad-von-Hötzendorf-Straße - Geh- und Radweg Obere Bahnstraße – Schönaugürtel - Geh- und Radwegdurchbindung Obere Bahnstraße – Fröhlichgasse Berichterstatter/in: GR. Dr. Piffl-Percevic (Seite 67-69) 6. A 14_K_782_2002_31 12.12.0 Bebauungsplan „Hügelweg-Scherweg“ XII. Bez., KG Andritz Beschluss Berichterstatter/in: (Seite 49) 7. A 14_K_872_2004-35 Abgesetzt! 08.10.0 Bebauungsplan „St.-Peter-Hauptstraße - Dr.-Pfaff-Gasse“ VIII. Bez., KG 63119 St. Peter Beschluss Berichterstatter/in: 8. KFA-K-42-2003-21 Sonderklassevereinbarungen mit den Grazer Privatkliniken bzw. Sanatorien (PremiQaMed vormals Ragnitz, Kreuzschwestern, Leech, Hansa, St. Leonhard, Kastanienhof) gültig ab 01.03.2013 Berichterstatter/in: GRin Kaufmann (Seite 49-50) N a c h t r a g 9. Präs. 11245/2003/33 Stefan Peserl, Harald Bauer, Adolf Ortner; Abteilung für Gemeindeabgaben, Bevollmächtigung zur Vertretung der Stadt Graz in Vollstreckungssachen Berichterstatter/in: GR Stöckler (Seite 50) 10. A 8 – 6640/2013-7 Stadtbaudirektion BürgerInnenbeteiligung – Leitlinien, 1. Projektgenehmigung über € 105.000,-- in der AOG 2013-2014 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 85.000,-- in der AOG 2013 Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 50-51) 11. A 10/BD – 0110193/2013 Erarbeitung von Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung in Graz; Antrag auf Projektgenehmigung über € 105.000,-- für die Jahr 2013 bis 2014 Berichterstatter/in: GR Dreisiebner (Seite 70-71) 12. A 8 – 024699/2006-24 FH Standort Graz GmbH; Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gem § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 51-52) 13. A 8 – 18793/2006-122 Grazer Energieagentur Ges.m.b.H Wechsel im Aufsichtsrat; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 61-63) 14. A 8 – 58415/2012-33 Stadtbaudirektion et al, diverse Vorhaben, haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 4.204.900,-- in der AOG 2013 Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 52-54) 15. A 8 – 58415/2012-22 Straßenamt Schadensfälle, haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 354.900,-- in der OG 2013 Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 54-55) 16. A 8/4 – 8979/2012-21 Europaplatz 20, Bauamtsgebäude Erweiterung des Mietgegenstandes um ca. 800 m² Abschluss eines Nachtrages zum bestehenden Mietvertrag auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsverzicht bis 2027 Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 55-56) 17. SSA-3058/2011-12 Errichtung einer internationalen Volksschule am Schulcampus Algersdorf; Adaptierung des Grundsatzbeschlusses vom 14.6.2012 Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 56) 2. N a c h t r a g 18. Präs. 12437/2003-64 Vertretung der Stadt Graz in Kommissionen, Beiräten, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen; Neuordnung Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 63-67) Graz, 21. März 2013 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Angelobung von neu gewählten Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern 2) Genehmigung des Protokolls 3) Ausschuss für Verkehr; Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung; Festlegung des Wirkungskreises 4) MitarbeiterInnen-Zeitung 5) Rechnungsjahr 2012, diverse Überschreitungen von Kreditansätzen in der OG und AOG 2012 6) Einladung zum Besuch der Technischen Universität Graz 12-13 14 14-15 15 16 59-60 Fragestunde des Gemeinderates 1) Bürgerbeteiligung beim Projekt „Infrastrukturausbau Styria Headquarter“ (GR. Pacanda, Piraten an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 2) Substitution (GR.in Kaufmann, ÖVP an StR.in Rücker, Grüne) 3) Tariferhöhung bei den Öffis mit 1.7.2013 (GR. Sikora, KPÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 4) Steiermärkischer Verkehrsverbund – Tariferhöhungen (GR. Dreisiebner, Grüne an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 5) Zukunft des Trainingszentrums Weinzödl (GR. Martiner, SPÖ an StR. Eisel-Eiselsberg, ÖVP) 6) Kosten Projekt „City of Design“ (GR. Hötzl, FPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch, ÖVP) 7) Stadtpark-Dialog zum Parkpflegewerk (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 8) Ostbahnhof – Lifteinbau (GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio,FPÖ) 9) Notwendige Generalsanierung des Ragnitzbades (GR. Mag. Fabisch, KPÖ an StR. Eisel-Eiselsberg, ÖVP) 10) Entschärfung der Verkehrssituation in der Schönaugasse (GR. Dipl.-Ing. Savernik, FPÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 11) Renovierung Stadtpark – bauliche Begleitmaßnahmen (GR.in Schartel, FPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 17-20 20-23 23-24 24-29 29-33 33-35 36-39 39-40 40-42 43-44 44-46 Tagesordnung 47-71 Dringlichkeitsanträge 1) Änderung des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, Petition an den Steiermärkischen Landtag (GR. Dr. Piffl-Percevic, ÖVP) 2) Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel (GR. Eber, KPÖ) 3) Kostenloser Zugang zu Museen für Schulklassen und Kindergartengruppen (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ) 4) Stadtteil Schönau: Siedlungsbetreuung/Errichtung eines Stadtteilzentrums (GR. Dipl.-Ing. (FH) Savernik, SPÖ) 5) Beibehaltung der Terminologie „Türkenkriege“ in städtischen Publikationen sowie Erhalt der Ausstellung „Zum Schutz des Landes“ (GR. Mag. Sippel, FPÖ) 6) Wasser ist ein Menschenrecht (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 7) Verwendung der zu erwartenden Mittel aus Preisanpassung bei Parkgebühren (GR. Dr. Wohlfahrt, Grüne) 8) Live-Übertragung der Gemeinderatssitzung (GR. Pacanda, Piratenpartei) 72-77 77-82 82-90 90-97 97-107 107-112 112-120 120-127 Anfragen an den Bürgermeister 1) Weiterführung der Englisch-Frühförderung an allen Grazer Kindergärten (GR.in Dipl.-Ing. Braunersreuther, KPÖ) 2) Busbahnhof Marburger Kai (GR. Eber, KPÖ) 3) Plasmaspenden bei BewohnerInnen des Frauen- und Männerheimes (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 4) Drohende Sperre der Bahnübergänge Trattfelderstraße und Abstallerstraße (GR. Mag. Haßler, SPÖ) 5) Verpartnerung im Trauungssaal (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ) 6) Gedenkkultur im öffentlichen Raum und bei Straßenbenennungen (GR.in Mag.a Grabe, Grüne) 7) Jobticket für Kleinbetriebe und Ein-Personen-Unternehmen (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner,Grüne) 128-129 129-130 130-132 132-133 133-135 135-138 138-139 Anträge 1) Street-Basketball-Platz im August-Matthey-Park (GR. Mag. Molnar, ÖVP) 2) Ausweitung der Elternbildung; Petition an Bundesregierung und Nationalrat (GR.in Potzinger, ÖVP) 3) Einführung eines Kurzstreckentickets für den öffentlichen Nahverkehr in Graz (GR.in Dipl.-Ing. Braunersreuther, KPÖ) 4) Keine Reduzierung beliebter Jazz-Sendungen im ORF-Radio (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 5) Jugendticket für Studierende der Universitäten und Fachhochschulen (GR. Krotzer, KPÖ) 6) Errichtung einer Weichenanlage am Hauptplatz – Sackgasse/Ecke Murgasse (GR. Sikora, KPÖ) 7) Errichtung eines Wartehauses bei der Haltestelle „Messendorfer Straße“ (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 8) Bushaltestelle Oberandritz: Entschärfung der Verkehrsproblematik (GR. Martiner, SPÖ) 9) Generelles Parkverbot in der gesamten Kahngasse (GR. Martiner, SPÖ) 10) Einbahnregelung Krausgasse (GR. Dipl.-Ing. Savernik, SPÖ) 11) Bildungsoffensive an Grazer Pflichtschulen zum Thema Energiesparen (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ) 12) Kampagne zur Sensibilisierung auf regionale Nahrungsmittel in Pflichtschulen (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ) 13) Aufstellung zusätzlicher Fahrscheinautomaten – Signal beim Anfahren – Halteposition der Straßenbahnen (GR.in Schönbacher, FPÖ) 14) Sicherstellung einer breit angelegten BürgerInnenbeteiligung sowie der Einbindung betroffener Wirtschaftstreibender und relevanter Stakeholder vor Inangriffnahme einer (General-) sanierung des Kaiser-Josef-Platzes (GR. Dreisiebner, Grüne) 15) Graz wird Obststadt (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 16) Datenschutzkonforme Website der Stadt Graz (GR. Pacanda, Piratenpartei) 17) Kameras in öffentlichen Raum Graz (GR. Pacanda, Piratenpartei) 140 140-142 142-143 143-144 145 146-147 147-148 148-149 149-150 150-151 151-152 152-153 153-155 155-157 157-158 158-159 160-161 Absetzung der Tagesordnungspunkte: A 14-K-872/2004-35; 08.10.0 Bebauungsplan „St.-Peter-Hauptstraße – Dr.-Pfaff-Gasse“, VIII. Bez., KG 63119 St. Peter, Beschluss Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung-Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 12.40 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Sehr geehrte Kollegen auf der Regierungsbank, hoher Gemeinderat, werte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Medienvertreterinnen und -vertreter, meine Damen und Herren, die Sie auf der Galerie Platz genommen haben, liebe Gäste! Ich darf Sie alle ganz, ganz herzlich zu unserer heutigen Gemeinderatssitzung begrüßen. Mit Freude darf ich diese eröffnen, wiederum feststellen, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass wir auch beschlussfähig sind. Der erste Tagesordnungspunkt ist, wenn ich so sagen darf, heute ein ganz ein wichtiger. Es geht um eine Mitteilung. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Angelobung von neu gewählten Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern Bgm. Mag. Nagl: Gleichzeitig mit dem Gemeinderat wurde am 25.11.2012 in allen 17 Grazer Stadtbezirken auch unsere Bezirksräte gewählt. In Folge der Konstituierung des Gemeinderates haben sich nunmehr alle Bezirksräte konstituiert und die Wahl der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher vorgenommen. Gemäß § 13i Abs. 8 des Statutes haben die neu gewählten Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher dem Bürgermeister das Gelöbnis zu leisten, mit dessen Ablegung die Funktion als übernommen gilt. Ich freue mich nun, dass viele Damen und Herren heute gekommen sind. Ich darf diese im Speziellen zu einem besonderen Tag, auch für Sie, wieder begrüßen, ich darf diese Damen und Herren Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher nun zu mir nach vorne bitten und danach darf ich ersuchen, nach Verlesung der Gelöbnisformel durch den Herrn Magistratsdirektor das Gelöbnis mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten. Magistratsdirektor Mag. Haidvogl: Das Gelöbnis lautet: „Ich gelobe als Bezirksvorsteherin beziehungsweise als Bezirksvorsteher der Landeshauptstadt Graz unverbrüchliche Treue gegenüber der Republik Österreich und dem Lande Steiermark, gewissenhafte Beachtung der Gesetze, unparteiische und uneigennützige Erfüllung meiner Aufgaben, strenge Wahrung der mir obliegenden Verschwiegenheitspflicht und Förderung des Wohles der Stadt Graz nach bestem Wissen und Gewissen.“ (Nach Verlesung der in § 13i Abs. 8 iVm § 17 Abs. 3 des Statutes vorgeschriebenen Gelöbnisformel durch den Magistratsdirektor ruft der Bürgermeister die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher namentlich auf). I. Innere Stadt Ludmilla Haase III. Geidorf Gerd Wilfling IV. Lend Wolfgang Krainer V. Gries Johann Haidinger VIII. St. Peter Mag. Peter Schröttner IX. Waltendorf Ing. Gerhard Szettele X. Ries Ing. Wolfgang Renner XI. Mariatrost Erwin Wurzinger XII. Andritz Johannes Obenaus XIII. Gösting Martin Winkelbauer XIV. Eggenberg Dipl.-Ing. (FH) Robert Hagenhofer XV. Wetzelsdorf Dipl.-Ing. Peter Sauermoser XVI. Straßgang Ferdinand Köberl XVII. Puntigam Wilhelm Rainer Kern Bgm. Mag. Nagl: Ich danke Ihnen und euch für die Leistung des Gelöbnisses und lade euch nunmehr ein, eure Aufgaben als Bezirksvorsteherin und Bezirksvorsteher zum Wohle unserer Stadt und ihrer Bevölkerung zu erfüllen und mit uns gut zusammenzuarbeiten. Es ist ein schönes Zeichen, dass wir in der Landeshauptstadt Graz unsere Bezirksräte haben, dass wir diese Form der Bezirksdemokratie auch pflegen und wir danken auch für die Unterstützung, die wir dadurch auch im Gemeinderat und in der Stadtregierung erfahren. Die Ablegung des Gelöbnisses bitte auch noch durch die Unterzeichnung des Angelobungsprotokolls zu bestätigen. Alles Gute auf eurem Weg (allgemeiner Applaus). Bgm. Mag. Nagl: Für die heutige Gemeinderatssitzung sind folgende Gemeinderatsmitglieder entschuldigt. Frau Gemeinderätin Mag.a Polz-Watzenig, Frau Gemeinderätin Dr.in Kopera und Frau Gemeinderätin Gerda Gesek. Mitteilungen des Bürgermeisters 2) Genehmigung des Protokolls Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 24. Jänner 2013 wurde von Frau Gemeinderätin Sissi Potzinger überprüft und für in Ordnung befunden. Die Vervielfältigungen gehen wieder an die Klubs. Vielen Dank, Frau Gemeinderätin. 3) Ausschuss für Verkehr, Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung, Festlegung des Wirkungskreises Bgm. Mag. Nagl: Der Gemeinderat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25. Jänner heurigen Jahres gemäß § 37 unseres Statutes einen Ausschuss für Verkehr und einen Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung mit jeweils sieben Mitgliedern bestellt. Der Wirkungskreis des Ausschusses für Verkehr sollte die Vorberatung und Antragstellung an den Gemeinderat in den Angelegenheiten des Straßenamtes, A 10/1 und der Abteilung für Verkehrsplanung, A 10/8 umfassen. Der Wirkungskreis des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung sollte die Vorberatung und Antragstellung an den Gemeinderat in den Angelegenheiten der Stadtbaudirektion, A 10, der Abteilung für Grünraum und Gewässer, A 10/5, des Stadtvermessungsamtes, A 10/6, und des Stadtplanungsamtes, A 14, umfassen. Diese Wirkungskreise sollen nunmehr dahingehend geändert werden, dass jener des Ausschusses für Verkehr um die Vorberatung und Antragstellung an den Gemeinderat in den Angelegenheiten der Stadtbaudirektion, A 10, soweit es sich um Angelegenheiten des Verkehrs handelt, ergänzt wird und vom Wirkungskreis des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung die Angelegenheiten der Stadtbaudirektion, soweit es sich um Angelegenheiten des Verkehrs handelt, ausgenommen werden. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. 4) Mitarbeiter-Zeitung „Im Team“ Bgm. Mag. Nagl: Auf Ihren Tischen finden Sie auch die aktuelle MitarbeiterInnen-Zeitung „Im Team“, das gemeinsame Medium von Stadt inklusive ITG und GBG, Holding, Graz, Graz Tourismus, Graz Museum und Kindermuseum sowie Messe Congress Graz. Die „Im Team“ wird dreimal jährlich in einer Auflage von 7.000 Stück gedruckt und geht an jede Mitarbeiterin und an jeden Mitarbeiter des Hauses Graz. 5) Rechnungsjahr 2012, diverse Überschreitungen von Kreditansätzen in der OG und AOG 2012 Bgm. Mag. Nagl: Es gibt auch immer wieder diverse Überschreitungen von Kreditansätzen in der OG und in der AOG, die danach dem Gemeinderat auch wieder zur Kenntnis zu bringen sind, es betrifft jetzt unser Rechnungsjahr 2012. Mit der Mitteilung des Bürgermeisters mit der Geschäftszahl A 8-11731/2012-35 gibt es jetzt eine große Anzahl von solchen Kreditüberschreitungen. Ich werde mir, wenn Sie einverstanden sind, die Leseübung ersparen. Darf Sie aber auch ersuchen, diese Kreditüberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen. Wenn es jemanden interessiert, die Geschäftszahl habe ich genannt, das Stück liegt auch bei uns vorne auf, kann jeder auch noch Einblick nehmen. F R A G E S T U N D E Beginn: 12.50 Uhr Ende: 13.50 Uhr 1.) Bürgerbeteiligung beim Projekt „Infrastrukturausbau Styria Headquarter“ GR. Pacanda stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Pacanda: Sehr geehrte Zuhörer, hochgeschätzter Gemeinderat, liebe Stadträte, sehr geehrter Herr Bürgermeister und Herr Rüsch! Folgende Frage betreffend Bürgerbeteiligung beim Projekt Infrastrukturausbau Styria Headquarter. Sehr geehrter Herr Stadtrat, auf der Homepage der Stadt Graz ist zum Thema Bürgerbeteiligung Folgendes zu lesen: „Sie wollen mitreden und mitgestalten, haben Vorschläge und Ideen oder wollen auf Missstände hinweisen. Wir kümmern uns um Ihre Anliegen schnell und unbürokratisch.“ Die F r a g e Ist: Welche Maßnahmen der Bürgerbeteiligung gab es im Vorfeld beim Projekt „Infrastrukturausbau Styria Headquarter“? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Gemeinderat! Ich darf Ihnen die Antwort geben, die sich auf einen längeren Zeitraum bezieht und zwar deshalb, weil die ersten Bürgerbeteiligungsverfahren schon im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan von Styria Headquarter waren, das war im Jahr 2006. Im Jahr 2006 wurde im Zeitraum der öffentlichen Auflage am 22.5.2006 in einer Informationsveranstaltung interessierten BürgerInnen der Bebauungsplan vorgestellt und diskutiert. Es wurden vom Referat der BürgerInnenbeteiligung zu dieser Informationsveranstaltung 1.350 Haushalte im Umfeld des Bebauungsplangebietes eingeladen. Thema der Veranstaltung waren neben dem gegenständlichen Bebauungsplan auch der Masterplan Messequadrant und das Verkehrskonzept Messequadrant. Ich habe auch hier die Einladung vor mir, es wurde damals sehr viel diskutiert über den gesamten Quadranten, nicht nur über diesen Bebauungsplan und eben auch über das Verkehrskonzept. Ich war bei dieser Bürgerveranstaltung, am Montag, 22. Mai war das, selbst auch anwesend. Unter dem Titel Masterplan Messequadrant und Verkehrskonzept Messequadrant, Bebauungsplan Fröhlichgasse wurden vom Referat für BürgerInnenbeteiligung zwei weitere Veranstaltungen organisiert, und zwar ein Planungsnachmittag am 11.9.2006 und eine Informationsveranstaltung am 13.9.2006. Bezug zum Messequadrant hat auch der Bebauungsplanentwurf Münzgrabenstraße, Jakominiplatz, Moserhofschlössl, das ist jener Bebauungsplan, in dessen Realisierung die erst vor wenigen Monaten eröffnete große Wohnanlage, geplant und entworfen von Architekt Bernthaler, gemacht wurde. Und dazu gab es eine weitere Informationsveranstaltung am 19.9.2005, also nicht weiter, sondern die hat früher schon stattgefunden. Im Jänner 2009 organisierte der Bezirk Jakomini auf Ersuchen der Bürgerinitiative Grünraumerhaltung um die Grazer Messe eine Bezirksteilversammlung zum Thema Messequadrant, an der die damalige Frau Vizebürgermeisterin Rücker, Stadträtin Fluch und MitarbeiterInnen der Verwaltung teilnahmen. Eine weitere Veranstaltung des Bezirks Jakomini zum Thema Verkehr Messequadrant fand unter Teilnahme wiederum von Frau Vizebürgermeisterin Rücker und der Verkehrsplanung dann im Mai 2009 statt. Also es hat insgesamt durchaus einige oder eine Mehrzahl von BürgerInnenveranstaltungen gegeben. Vor allem im Rahmen der Bebauungsplanung Messequadrant Fröhlichgasse und Bebauungsplan Münzgrabenstraße. Soviel die Auflistung und Aufzählung dieser Veranstaltungen. GR. Pacanda: Und zwar die Zusatzfrage ist jetzt auch einhergehend mit den, sage ich einmal, doch intensiven Diskussionen die im Ausschuss jetzt bezüglich der Finalisierung dieses Stücks auch in Zusammenhang stehen und da wäre die Frage an Sie, welche Maßnahmen Sie in Zukunft ergreifen würden, um vielleicht bei anderen Bauprojekten auch diese kurzfristigen heißen Diskussionen auch zu verhindern. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Zunächst einmal eine grundsätzliche Sache. Ich glaube nicht, dass es die Aufgabe der Bürgerbeteiligung ist und auch jetzt meine Aufgabe als politischer Vertreter, Diskussionen zu verhindern, sondern ich sehe meine Aufgabe darin, dafür zu sorgen, dass Diskussionen eben dort, wo Konflikte stattfinden, eben auch stattfinden können und auch organisiert werden. Ich habe übrigens auch in diesem Zusammenhang bei mir selbst in meinem Büro einen Termin vereinbart mit Gottfried Weissmann und zwar, weil Herr Gottfried Weissmann, denke ich, durchaus mit an der aktivsten Vorderfront derjenigen steht, der die jetzige Maßnahme, die die Erschließung auch von Blue Ship one betrifft, ablehnt. Zumal ich bei der Bebauungsplanung auch ein Versprechen gemacht habe im Zusammenhang bei dieser Bürgerveranstaltung, nämlich, dass die Obere Bahnstraße von der Schönaugasse kommend zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße nicht durchgebunden wird aus Anlass der Erschließung von Blue Ship one und auch des Styria Headquarters, sondern erst dann, das ist kein Versprechen auf immer gewesen, sondern es war uns allen klar, dass, wenn die Österreichischen Bundesbahnen den Bahnschranken in der Schönaugasse schließen wird, dass dann eine Durchbindung der Oberen Bahnstraße bis zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße erforderlich sein wird. Aber davor eben diese Durchbindung nicht gibt und wir haben auch in diesen Gesprächen, das war auch der Eindruck mit dem Gottfried Weissmann, dass es letztendlich schon klar ist, dass auch dieses Versprechen eingehalten wird, sondern dass die Kritik an der Maßnahmen eher darum geht, das ein bisschen ein Misstrauen wahrscheinlich gegenüber der Planung der Stadt Graz da ist, dass wenn eben diese Maßnahme so ausgeführt, wie sie jetzt geplant ist, dass dann ein erster Schritt zur Durchbindung der Conrad-von-Hötzendorf-Straße gemacht wird, das haben, glaube ich, alle Seiten zugesagt, sowohl auch die Baudirektion, Verkehrsplanung usw. Das dem nicht so ist, könnte man durchaus auch in einem Zusatz in dem Stück so verankern, dass eben nach wie vor nicht an eine Durchbindung der Oberen Bahnstraße gedacht ist. 2.) Substitution GR.in Kaufmann stellt an StR.in Rücker folgende Frage: GR.in Kaufmann: Liebe Frau Stadträtin! Wie dir sicher bekannt ist, so ist für viele Junge der Einstieg auch in die Drogenwelt der Zugang über Substitol, und mittlerweile findet man auch sehr, sehr leicht, was man auch mit Substitol beziehungsweise mit den Nebenprodukt Compensan machen kann im Internet. Beschichtung abwaschen, Tablette auf Löffel geben, Löffel anheizen, warten, bis das aufgekocht ist und wie man sich das dann spritzen kann. Alle Details erspare ich mir da auch vorzutragen, das sehr einfach ist, wie man sieht, wie man damit umgehen kann. Daher meine F r a g e an dich: Wie weit sind die Vorbereitungen für eine echte drogentherapeutische Ambulanz gediehen, in welcher sowohl Ärzte, Psychologen als auch Sozialarbeiter Hand in Hand mit den PatientInnen arbeiten? StR.in Rücker: Sehr geehrte Gemeinderätin, liebe Martina! Danke für diese Fragestellung. Zuerst einmal allgemein noch ganz kurz zur Substitutionsbehandlung und dann ganz konkret auf deine Fragestellung. Grundsätzlich müssen wir festhalten, dass die Erhaltungstherapie mit Opioiden, wie der Name schon sagt, keine Entzugstherapie ist, aber nach individueller Möglichkeit ein Türöffner für diverse Ausstiegsszenarien sein kann. Wissenschaftliche Studien belegen, dass durch diese Behandlungsform im Vergleich zur Nichtbehandlung der Opiatabhängigkeit die Mortalitätsrate um das 2,5-fache gesenkt werden kann. Eine funktionierende Substitutionsbehandlung muss schon allein deshalb verfügbar und zugänglich sein und darf nicht ständig durch den Ruf nach radikaler Veränderung hinterfragt werden, wenngleich klar ist, dass auf diese Therapien ein besonderes Augenmerk und vor allem ein Spannungsfeld, das du beschreibst, zu legen ist. Das ist klar, und dass man sich auch über die unterschiedlichen Präparate immer wieder aktuell aufsetzen muss, es gab ja erst 2011 auch auf Bundesgesetzesebene eine Neuregelung zur Abgabe. Zur eigentlichen Frage, wie jetzt in Graz die Situation aufgesetzt ist. Zuerst einmal zum LSF. Das Suchtmedizinische Zentrum in der LSF unter Leitung des anerkannten Experten Prof. Martin Kurz ist dahingehend umgestaltet worden, eine noch umfassendere Betreuung zu ermöglichen. Der Focus liegt dort auf PatientInnen mit Zusatzproblematiken, was wir ja oft haben, ob es jetzt Haftentlassene sind, TherapieabbrecherInnen, Jugendliche, psychisch Kranke oder Schwangere, in unmittelbarer Kooperation mit niedergelassenen ÄrztInnen der IKA, der Kinder- und Jugendpsychiatrie und anderen. Es existiert auch die Möglichkeit, für selbst- und fremdgefährdete Menschen einer raschen Kurzaufnahme für wenige Tage. Auch können chronisch Mehrfachgeschädigte aufgenommen und Teilentzüge durchgeführt werden. Dass dort interdisziplinär im Team gearbeitet wird, ist ja, denke ich mir, sicher bekannt. Und das Zweite ist, dass natürlich die IKA in Graz existiert mit dem Land Steiermark als Hauptträger, seit 2012 wurde die bereits im Sommer 2010 installierte Notversorgung für unbetreute SubstitutionspatientInnen in der Papiermühlgasse inhaltlich und strukturell aufgebaut und ausgebaut. Die IKA steht für interdisziplinäre Kontakt- und Anlaufstelle, wo es um eine basismedizinische Suchtkrankenversorgung geht. Betreut möglichst umfassend zirka 250 PatientInnen und die Ziele dieses Projektes bestehen in der Verbesserung der medizinischen so wie der psychosozialen Versorgung. Daher existiert auch ein multiprofessionelles Team. Da gibt es Projektleiter, ÄrztInnen, Krankenpfleger, SozialarbeiterInnen, Ordinationsgehilfen und demnächst auch eine Psychologin. Die Diskussion um den Standort will ich jetzt hier nicht aufgreifen, wir arbeiten an dem Thema. Natürlich ist ein weiterer Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten wünschenswert, weil das Thema uns weiterhin auch intensiv beschäftigen wird. Wir wissen, dass wir hier keine positiven Entwicklungen derzeit haben. In der Querschnittsfunktion, zum Beispiel Wohnen, Arbeiten ist einiges im Gange derzeit, wo schrittweise wir bessere Lösungen anbieten werden können. Allerdings wird ein derartiger Ausbau nur dann möglich sein, wenn dies in einer Kooperation, in einer koordinierten Vorgangsweise aller Experten und Fachleuchte passieren kann und natürlich brauchen wir dann auch die finanzielle Beteiligung der KooperationspartnerInnen, dazu wird es auch demnächst mit dem Land ein Gespräch geben. Also Ausbau ja, aber nicht immer wieder die grundsätzliche Hinterfragung, ob Substitution jetzt sinnvoll ist oder nicht. Über die einzelnen Präparate wird die Diskussion heftig geführt und ich denke, dass da noch nicht das Letzte gesprochen wurde und wir da unterschiedliche Ansätze haben, die teilweise erfolgreich sind und teilweise auf der Grundlage, die du beschrieben hast, sehr wohl hinterfragenswert sind. GR.in Kaufmann: Wie stehst du zu einem Verbot der Abgabe retardierender Morphine außerhalb ambulanter Therapieeinrichtungen? StR.in Rücker: Wir haben einerseits jetzt schon das Problem, dass wir sehr wenig niedergelassene Ärzte haben, die es überhaupt abgeben, diese aber jetzt schwerpunktmäßig auch verstärkt versorgt werden mit entsprechenden Ausbildungen und Know-how. Das heißt, ganz auf die Ambulanten alleine werden wir es nicht beschränken können aus jetziger Sicht, weil wir auf die Zusammenarbeit und die Kooperation mit den Niedergelassenen angewiesen sind. Ich sehe momentan noch keine Grundlage, das zu verbieten, eine Verbesserung ist immer notwendig und dazu gab es zum Beispiel eben 2011 zumindest bundesgesetzlich einmal einen ersten Schritt und dem werden die entsprechenden Angebote jetzt angeboten für diese Ärzte, die da in dem Bereich arbeiten, aber es braucht eine intensive Betreuung dieser Ärzte, das ist überhaupt keine Frage. 3) Tariferhöhung bei den Öffis mit 1.7.2013 GR. Sikora stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Sikora: Werter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, werter Herr Stadtrat! Die vertragliche Grundlage des Verkehrsverbundes beinhaltet bekanntlich die Bestimmung, dass die Tarife für den Personenverkehr jährlich um die Inflationsrate plus 75 Prozent angehoben werden dürfen. Nun wurde mit einem dringlichen Antrag der KPÖ, der am 14. April 2011 vom Gemeinderat mehrheitlich angenommen wurde, ja beschlossen, diese Tarifgestaltung wieder in die Hände des Gemeinderates, also sprich in die politische Verantwortung, zu legen. Diesem Beschluss wurde aber offenbar seitens der Stadt Graz nicht Rechnung getragen, ganz im Gegenteil. Den Grazerinnen und Grazern, wie äußerst bekannt ist, steht mit 1. Juli eine gewaltige Erhöhung der Tarife für den öffentlichen Verkehr ins Haus. Das entspricht zum Beispiel bei einer Stundenkarte einer Tariferhöhung von rund 17 % innerhalb von nur fünf Jahren. Ersparen Sie mir bitte nicht, ganz kurz vielleicht gegenüberzustellen, wie sich diese Entwicklung dramatisiert hat. 2008 hat die Stundenkarte noch 1,80 Euro gekostet, mittlerweile mit 1. Juli 2013 würde sie 2,10 Euro kosten. Es entspricht rund 30 Cent, die 24-Stunden-Karte 3,60 Euro 2008, 4,70 Euro plus 1,10 Euro 2013, Zehn-Zonen-Karte 15,70 Euro, 19.20 Euro 2013, 3,50 Euro Erhöhung. Das Freizeitticket von 11 Euro im 2008er-Jahr auf 13 Euro plus zwei Euro und die Jahreskarte, das ist ganz dramatisch, vor allem für die treuen Kundinnen und Kunden, die Jahreskarte hat 2008 noch 316 Euro gekostet, ab 1. Juli 2013 wird sie 388 Euro, das heißt, plus 72 Euro, kosten, sprich im alten Schilling wären das gerade 1000 Schilling, um das noch dramatischer zu illustrieren. Deshalb, Herr Stadtrat, stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie folgende F r a g e : Was werden Sie unternehmen, damit der Beschuss des Gemeinderates vom 14. April 2011 zur Umsetzung gelangt (Applaus KPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, es ist gerade der Vorschlag gekommen, nachdem es quasi zwei sehr ähnlich lautende Fragen gibt, ob wir die gleich dazunehmen dürfen, in der Beantwortung kann das der Herr Stadtrat Eustacchio dann vielleicht gemeinsam gleich tun. Es gibt die Frage nämlich vom Herrn Gemeinderat Karl Dreisiebner auch zum Thema Tariferhöhungen. Wenn alle einverstanden sind, machen wir das gleich gemeinsam. 4) Steiermärkischer Verkehrsverbund – Tariferhöhung GR. Dreisiebner stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Dreisiebner: Dankeschön, Herr Bürgermeister, als kleine Gegenleistung fasse ich mich kurz, da die Frage vom Kollegen Sikora und die meinige relativ ähnlich ist. Es geht an Sie, Herr Stadtrat Eustacchio, die F r a g e : Was gedenken Sie als zuständiger Grazer Verkehrsreferent in den kommenden Wochen, das sind immerhin noch drei Monate bis zur tatsächlichen Erhöhung der Tarife per 1. Juli, zu unternehmen, um gegenüber dem Steiermärkischen Verkehrsverbund Nachbesserungen im Sinne einer die Fahrgäste weniger belastenden Tariferhöhung zu erreichen? Dankeschön.  StR. Mag. Eustacchio: Ich darf die Fragestellungen zum Anlass nehmen, einmal einen Überblick zu geben, wie überhaupt die Tarifgestaltung und das Prozedere hier verwendet wird beziehungsweise wie man eben zu diesen Tarifen kommt. Es gibt eine vertragliche Zusammensetzung, wo der Grund- und Finanzierungsvertrag, das wird gemacht durch die Republik Österreich, das Land Steiermark, Stadt Graz und den Steirischen Verkehrsverbund. Das ist eine Vertragskonstellation, die fix ist und auch selbständig nicht abgeändert werden kann, das ist einmal ein wichtiger Bestandteil, also wir hier haben gar keine Möglichkeit einer Veränderung. Wie passiert jetzt die Tarifgestaltung? Wir glauben immer oder Sie, meine Herren, mögen glauben, dass die Stadt Graz hier ein direktes Mitspracherecht hat, um die Tarife zu verändern. Dem ist leider nicht so, sondern die Stadt Graz sitzt im Steirischen Verkehrsverbund vertreten durch den Herrn Dr. Kamper und hat hier nur eine beratende Funktion. Also hier kein direktes Eingriffsrecht, sondern die Tarife werden von den 59 Verkehrsunternehmen festgelegt, wo die Holding Graz auch einen Sitz hat. Also die Holding Graz sitzt dort drinnen und ist bei der Tarifgestaltung mitverantwortlich, nicht die Stadt Graz als solche. Die Problematik, die wir hier haben, ist, wenn wir hier eingreifen wollten und dies könnten, dann würde im Verkehrsverbund Folgendes passieren, dass die sagen, wenn ihr das macht, dann müsst ihr aber dafür Sorge tragen, dass dieser Ausfall, der finanzielle, von der Stadt Graz getragen wird und dazu jetzt ein paar Fakten und Zahlen. Sie haben so schön ausgeführt, Herr Gemeinderat Sikora, die Tarife, wie sie sich verändert haben. Ich sage Ihnen dann die Gesamtsumme, womit diese Karten schon finanziert werden, aber ich mache es jetzt am Einzelnen jetzt fest. Die Stundenkarte würde, wenn wir den Normalpreis ohne Bezuschussung verrechnen, 2,50 Euro und nicht zwei Euro, ich nehme den jetzigen Tarif her, kosten. Die Wochenkarte 19 Euro und nicht 11,90 Euro, die Monatskarte 64,30 und nicht 40,20, die Halbjahreskarte 340 und nicht 205, und die Jahreskarte 618 Euro und nicht 365 Euro. Sie sehen also, dass hier auch bei der Bezuschussung schon darauf Rücksicht genommen wurde, dass jene, die längere Fristen nehmen, Halbjahres- und Jahreskarte, stärker bezuschusst werden als die Kurzfristigen, und jetzt kommt die Zahl, mit der die Stadt Graz und der Verkehrsverbund die Stadt Graz und damit die Graz Linien bezuschusst. Insgesamt mit 11,2 Millionen Euro pro Jahr und davon der Anteil der Stadt Graz mit 4,6 Millionen Euro. Das ist der definitive Zuschuss, den wir schon bekommen, um die Tarife zu stützen. Und jetzt haben wir das Novum mit letztem Jahr, das wir bei der Sozial-Card anbieten, die Jahreskarte um 50 Euro beziehungsweise eben, wenn wir die Schloßbergbahn dazunehmen, um 60 Euro zu beziehen. Dieses Geld wurde hineingepackt in den Verkehrsfinanzierungsvertrag und wird abermals mit 1,5 Millionen Euro pro Jahr bezuschusst. Das einmal, damit man einen Überblick hat, wie viel Geld hier schon ganz bewusst, um den ÖV zu attraktivieren und auch preislich auch besser zu gestalten, damit garantiert. Und unter den Voraussetzungen, dass wir hier ganz enge Korridore haben, was die Finanzierbarkeit anbelangt, ist das eine tolle Leistung, die der Verkehrsverbund und die Stadt Graz leisten. Und daher sind wir gezwungen, auch zwischendurch einfach Anpassungen vornehmen zu müssen, weil einfach die Kosten generell steigen und das sind Maßnahmen, die wir leider mittragen müssen und ich keine Möglichkeit sehe, das anders zu gestalten (Applaus FPÖ). GR. Sikora: Danke Herr Stadtrat, Sie haben natürlich vollkommen Recht, Service kostet Geld, das ist ganz klar und eindeutig, aber ich finde, die Stadt Graz hat auch eine Bringschuld den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber zu erbringen. Wie können Sie sich sonst andererseits erklären, dass sowohl die im Verkehrsverbund lebenden Städte Linz und Wien sehr wohl den Preis drücken? Zum Beispiel Linz hat jetzt die Jahreskarte um 100 Euro gedrückt, in Wien verhandelt man ganz, ganz intensivst zur Zeit über einen Preisdrückung, was die Jahreskarte anlangt, und da hat auch Ihr Kollege, der Wiener Kollege, auch von einer Unverschämtheit gesprochen, ich habe es da ausgedruckt, falls die Tarife erhöht werden. Aber finden Sie nicht auch, ist dann nicht das Einbringen eines Dringlichkeitsantrages absurd, ist das dann in Zukunft noch notwendig, einen Dringlichkeitsantrag einzubringen, der auch von Ihnen mitbeschlossen wurde? Das ist noch nicht die Frage, meine Frage ist jetzt, welche Alternativen… könnten Sie sich zum Beispiel eine Kurzstreckenticket vorstellen, das ist jetzt die Frage (Applaus KPÖ). GR. Dreisiebner: Herr Stadtrat, danke für die ausführliche Darstellung der Leistungen, die Graz beziehungsweise im Verbund erbracht werden und was an Bezuschussungen über die verschiedensten Möglichkeiten passiert. Sie haben auch erwähnt, dass die Stadt Graz dort nur eine beratende Funktion hat und dass die Holding Graz Linien mit Sitz und Stimme drinnen sitzen in Lenkungsausschuss des Verkehrsverbundes, das ist alles korrekt. Graz ist allerdings nicht unbedingt der unwichtigste Teil dieses Verkehrsverbundes, Graz ist immerhin die Landeshauptstadt, ist wirtschaftlich, verkehrspolitisch natürlich als zentraler Ort der Steiermark, zentraler Raum der Steiermark zumindest informell mit etwas mehr Bedeutung ausgestattet. Die Sachlage ist die, dass es sehr wohl im Vorfeld voriges Jahr zum Beispiel, wo ja auch eine sehr große Preisanhebung passieren musste und die jetzt auch teilweise noch nachkonsumiert wurde, was voriges Jahr nicht konsumiert wurde, es informelle Gespräche gegeben hat seitens der Stadt Graz, der damaligen Verkehrsreferentin und Hensle vom Verbund, dass man die Jahreskartenpreise zum Beispiel bei 365 Euro, da das auch ein schönes Momentum ist mit einem Euro pro Tag für den öffentlichen Personennahverkehr möglichst einfrieren möchte. Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Frage. GR. Dreisiebner: Ja, die Frage kommt sofort. Was Sie nämlich nicht beantwortet haben und deswegen frage ich noch einmal nach. Wollen Sie diese drei Monate, die noch verbleiben, im Sinne dessen, was ich gesagt habe, dass Graz ein wichtiger Moment ist, im Sinne dessen, dass es ein Ziel wäre, wie Kollege Sikora gesagt hat, dass man in Wien mit 365 Euro Jahresticket usw. fährt, dass man das in Graz unter Umständen noch nachverhandeln kann mit dem Verbund? Danke (Applaus Grüne). StR. Mag. Eustacchio: Ja, meine Herren, das gilt für beide Herren, das Geld hat bekanntlicherweise kein Mascherl, wenn man hier Vergleiche zu andere Städten zieht, wird halt hier das Geld anders verteilt, es fehlt halt dann woanders. Wir haben aber eben diesen schmalen Korridor der Finanzierbarkeit von Dingen, die wir auch notwendig haben. Ich denke hier auch an Maßnahmen, gerade für den öffentlichen Verkehr, wo wir wieder Verdichtungen andenken müssen, Taktzahlerhöhungen etc. Wenn wir das dort wegnehmen, fehlt es uns dort und wir es woanders hingeben. Es ist einfach ein Umschichten und noch einmal, wir haben hier nicht die Position vorzuschreiben, wie wir die Tarife gestalten, sondern wir können einfach nur sagen, so wir schießen noch mehr Geld, als wir es jetzt schon getan haben, zu und ja, wir sind ein wichtiger Bestandteil des Landes Steiermark und dem wird ja auch entsprochen, indem eben über fünf Millionen aus dem Verbund zusätzlich in die Stadt Graz fließen als Stützung. Ich kann es gerne aufnehmen und noch einmal darüber sprechen, aber wir haben nicht das Mandat, hier vorzuschrieben, wie die Tarifgestaltung erfolgt, das haben wir nicht, das müssen wir auch zur Kenntnis nehmen. Die Frage, ob es Anträge gibt, die sinnvoll sind, die in diese Richtung zielen, das können wir immer machen, ich nehme den Auftrag dann vom Gemeinderat natürlich mit, werde mit dem Herrn Hensle im Verkehrsverbund darüber sprechen, aber das ist die Entscheidung, die dort getroffen wird, so wie ich es vorher gesagt habe. Aber wenn das der Wunsch ist, werde ich das gerne noch einmal mitbringen und dort diskutieren, mache ich (Applaus FPÖ). 5) Zukunft des Trainingszentrums Weinzödl GR. Martiner stellt an StR. Eisel-Eiselsberg folgende Frage: GR. Martiner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Stadtrat! Die Causa GAK haben wir in diesen Räumlichkeiten schon oft diskutiert. GAK selbst gibt es nicht mehr, voriges Jahr haben die Pforten geschlossen. Die Jugend hat sich im GAK Juniors selbständig gemacht und ist auch offiziell im Steirischen Fußballverband auch anerkannt worden als Ausbildungsstätte, als Ausbildungszentrum, so steht es in der Homepage, aber ohne Stätte. Weiters medial verfolgbar gibt es alle 14 Tage, jetzt ist es vielleicht überspitzt, aber in Abständen, überschaubaren Abständen immer Neugründungsversammlungen mit unterschiedlichsten Persönlichkeiten, sehr berühmten Persönlichkeiten, manchmal nicht so berühmten Persönlichkeiten, um auch diesen Alt-GAK mit GAZ oder sonstige Namensgebungen wieder ins Leben zu rufen. Dann kursieren auch immer wieder die Gerüchte, mit Fusionierungen, mit gemeinsamer Zusammenarbeit mit anderen Vereinen in einer höheren Liga wieder einsteigen zu können, mit Flavia Solva, hat zwar mit Graz nicht so viel zu tun oder die Postanlage natürlich, die SV-Post natürlich, und dann gibt es noch die Trainingsstätte, die Anlage, die auf den Grundstücken der Holding, wo die Stadt Graz 40.000 Euro Miete an die Holding zahlt und die GAK Juniors die Möglichkeit gehabt haben, bis in den Spätherbst zu trainieren. Die Stätte auch zu nutzen, seitdem nicht. Mir ist das nicht bekannt, wo die GAK Juniors jetzt auch trainieren. Weiters hat es dann einen Flohmarkt gegeben, Versteigerungen der Spielutensilien, Straßentraktor, Dressen, Bälle auch zugunsten der Juniors, aber ich glaube, wenn man das Trainingszentrum auch weiterführen will, wird es ja auch benötigt. Nun zu meiner F r a g e , und du wirst sicher Licht hinter diese vielen Dinge bringen, lieber Teddy. Welche Überlegungen, Pläne gibt es nach Auflösung des GAK von deiner Seite betreffend die Zukunft des Trainingszentrums Weinzödl (Applaus SPÖ)? StR. Eisel-Eiselsberg: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Auch ich möchte mich jetzt nicht an Mutmaßungen beteiligen, was mit dem GAK alt passiert. Wer jetzt gerade wo am Ruder ist und wie es mit dem GAK als Verein weitergeht, weil da, wie du richtig anmerkst, hört man jeden Tag neue Geschichten. Ich halte mich da lieber an Fakten. Fakten, die aus meiner Sicht auch vor rund einem Jahr gegolten haben, wonach nämlich ich als Sportreferent, und viele in diesem Gemeinderat waren auch meiner Meinung, durchaus gemeint habe, dass das Trainingszentrum genau dort, wo es nämlich situiert ist, eine sehr, sehr große Chance hätte und Potential hätte als Arbeitstitel Trainingszentrum Nord für die Grazerinnen und Grazer, aber auch für alle anderen interessierten Sportvereine der Steiermark und darüber hinaus, tolle Angebote zu bieten. Nämlich auch in Verbindung mit den umliegenden Möglichkeiten, ich sage hier als Stichwort Klettern, Reiten, Golf, auch Wassersport Kajak, an der Mur, an der benachbarten, also da hätte es viel Potential gegeben und gibt es natürlich auch für die Zukunft. Ein weiteres Faktum ist aber auch, dass wir als Stadt Graz nicht verfügen über das Trainingszentrum in seiner Gesamtheit, nämlich nicht Eigentümer des Superädifikates sind. Es gab im Sommer des Vorjahres eigentlich, aber dann doch wieder nicht, eine Einigung zu einem ermittelten Wert das Superädifikat von der Investorengruppe zu erwerben, wäre von der SPÖ-Fraktion dann nicht ein Njet im letzten Moment gekommen, würden wir heute nicht darüber diskutieren müssen, wie die Zukunft des Trainingszentrums ausschaut, welche Überlegungen es dazu gibt, sondern wir wären eben im Eigentum des Superädifikates und könnten allenfalls heute darüber diskutieren, wie sich diese Übernahme des Trainingszentrums durch die Stadt oder die Holding bewährt hat oder nicht und was man noch verbessern könnte. Das sind die Fakten, die ich heute einfach wieder einmal in Erinnerung rufen muss, und weil du die GAK Juniors ansprichst, wir sind mit den Verantwortlichen der GAK Juniors im guten Einvernehmen, im engen Austausch und sie können ab nächster Woche zumindest an einem Standort eines Grazer Vereines trainieren. Wie es in weiterer Folge mit dem Trainingszentrum weitergeht, auch hier sind wir im Gespräch, mehr oder weniger intensiv. Ganz scheint die Möglichkeit noch nicht zu verwerfen sein, dass die Stadt Graz wieder ins Spiel kommen kann. Aus heutiger Sicht kann ich dir allerdings noch nichts Verbindliches dazu sagen. GR. Martiner: Lieber Teddy! Danke für deine Ausführungen. Ein bisschen ist das so durchgedrungen, dass voriges Jahr mit dem Superädifikat die SPÖ schuld war, dass das nicht möglich war. Ich glaube, es war die Summe im Gesamten Schuld, weil die verhandelte Summe am Ende des Tages mit einer Million, wäre ja möglich gewesen. Aber beginnend mit 1,6, 1,4 etc. war einfach auch aus unserer Sicht nicht tragbar und ich glaube, wir sollten nicht öffentliche Gelder Investoren dementsprechend immer entgegenkommen. Denn im Trainingszentrum seit 2002 das Grundstück Graz, Holding Graz, wir zahlen Miete 40.000 dann, wenn ich das zusammenrechne jetzt, sind es 400.000 in 10 Jahren. Aufschließungskosten 2002 nach Unterlagen hat die Stadt Graz übernommen 580.000 Subvention, 2,2 Millionen, glaube ich, war alles ok und richtig so, aber letztendlich muss man schon die Frage stellen, welche Gesamtsumme ist schon reingeflossen über diese Jahre und deswegen hat es nicht diese Möglichkeit gegeben, mit 1,4 oder 1,6 Millionen wieder dort einzusteigen und ich glaube, gerade ich jetzt auch sportbegeistert und gerade mit Fußball sehr verbunden, auch die GAK Juniors sind zu unterstützen und es gibt viele Möglichkeiten. Wenn im Jänner die Traditionsvereine in Graz, 16 oder 14 an der Zahl, SOS funken und die Probleme haben, teilweise Nachwuchs fehlt etc. Aber die GAK Juniors ist eine gute Einrichtung, aber dementsprechend glaube ich, gehören sie gleich behandelt wie auch andersliegende Vereine in der Stadt Graz und ich bin überzeugt davon, dass du diesen Maßstab auch halten willst und versuchen wirst, diesen zu halten, nur Investoren freizukaufen von einer Anlage, das halte ich nicht dafür. Die Frage ist, welche Gesamtsumme wurde von der Stadt Graz als öffentliche Gelder in diesen Jahren investiert, subventioniert? StR. Eisel-Eiselsberg: Also das kann ich dir jetzt ad hoc nicht beantworten, worüber du nicht überrascht sein wirst, weil seitens des Spottressorts natürlich der Beitrag zum Trainingszentrum selbst, das waren 218.000 auf zehn Jahre lang, also 2,180.000 geflossen sind, alle anderen Gelder, die du jetzt so angerissen hast, woher auch immer sie kommen können, die habe ich nicht präsent, ist keine Frage, müsste man an andere Kolleginnen und Kollegen richten. Faktum ist, dass ich auch nicht davon gesprochen habe, dass irgendjemand Schuld hat, dass das nicht funktioniert hat im Sommer des vorigen Jahres, es ist einfach ein Faktum. Sonst wären wir heute in einer anderen Situation, sonst könnten wir heute über andere Dinge, nämlich Zukunftsperspektiven, schon eingehender diskutieren und es ist für mich auch selbstverständlich und unbestritten, dass die GAK Juniors dieselbe Unterstützung wie alle anderen Grazer Vereine erfahren und wir auch gemeinsam, denke ich, auf einen guten Weg sind, die Juniors in eine gute Zukunft zu führen. Bgm. Mag. Nagl: Vielen Dank. Zu erwähnen ist schon noch, dass es auch einen Käufer des Superädifikat gegeben hat und der hat eben gesagt, bei dieser Summe findet das Ganze nicht statt und deswegen sind wir bis 1,070 gegangen. Die Kosten, die du jetzt aufgezählt hast, sind auch nicht uninteressant für alle zu wissen. Selbstverständlich zahlen wir unserer Holding für das Grundstück auch eine dementsprechende Miete. Allerdings, wenn ich so sagen darf, bleibt es im Haus Graz natürlich wieder erhalten (Applaus ÖVP). Das sind nur kleine Anmerkungen. Ich habe eine Bitte nämlich, weil auch einige Gemeinderäte gesagt haben, wenn es immer Koreferate jetzt gibt, statt der Zusatzfrage, dann kommen wir mit der Fragestunde einfach nicht aus, deswegen bitte möglichst bei der Zusatzfrage sich kurz zu halten. 6) Kosten Projekt „City of Design“ GR. Hötzl stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Hötzl: Thema City of Design. Sehr geehrter Herr Stadtrat Rüsch! Im aktuellen Stabilitätspakt verpflichten sich die unterzeichnenden Parteien zur Budgetdisziplin und zum verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen. Zweifelsfrei muss die Stadt Graz begonnene Projekte weiterhin finanzieren beziehungsweise auf Notwendigkeit und Plausibilität der Kosten überprüfen. In diesem Zusammenhang gilt es auch, das Projekt „City of Design“ hinsichtlich der zu erwartenden Kosten zu evaluieren. Aus diesem Grund richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende F r a g e : Wie hoch werden die Gesamtkosten aus dem Projekt „City of Design“ im kommenden Budgetentwurf tatsächlich sein (Applaus FPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Gemeinderat! Zunächst darf ich die Kosten, die wir bisher hatten mit City of Design, nochmals angeben, sie wurden öfter genannt, aber sind nicht immer in Erinnerung. Entsprechend dem 2009 gefassten Gemeinderatsbeschluss haben wir für den Zeitraum 2009 bis 2013 1,5 Millionen Euro an die CIS bezahlt, und zwar 2009 waren das 320.000, 2010 380.000 Euro, 2011 350.000, 2013 300.000 und für 2013 haben wir bisher im Rahmen des Provisoriums 130.000 Euro zugesagt. Geplant ist, dass das es aus dem Eckwert A 15 bezahlt wird, ist aber noch Gegenstand von Budgetverhandlungen. Jedenfalls wurde die Summe bereitgestellt. Die wesentlichsten Maßnahmen sind der Designmonat, ist das Designforum, das im Kunsthaus stattfindet mit einem vernetzten Kreis von Designforen Wien, Salzburg und Vorarlberg und heuer erstmals gedacht eine Designkonferenz, bei der das Netzwerk, das UNESCO-Netzwerk ausgenutzt wird und in Graz dazu eben die Vertreter der anderen Städte auch eingeladen werden. Die CIS-Geschäftsführung hat den Finanzbedarf für 2013 in der Höhe von einer Million Euro angemeldet. Die Höhe, ob es diese Million ist oder wie viel davon, wie auch immer, wird Gegenstand der Budgetgespräche sein, die stattfinden, wir haben in den Budgetgesprächen noch nicht über die City of Design gesprochen, wird im Laufe der nächsten Gespräche erforderlich sein. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass der Stadtrechnungshof zuletzt am 8.2.2013 über den aktuellen Status in City-of-Design-Angelegenheiten informiert worden ist und auch im Rahmen einer Prüfung die gesetzten und zukünftigen Maßnahmen auch schon bewertet hat. Der Rechnungshof wird auch die UNESCO City of Design weiterhin begleiten, um die Plausibilität der zu erwartenden Kosten und auch der zukünftigen Maßnahmen zu garantieren. GR. Hötzl: Konkret würde es jetzt um das Projekt gehen: Neugestaltung des Eingangsbereiches des Landeszeughauses. In den Medien wurden hier kolportierte 1,3 Millionen Euro niedergeschrieben, die eben nur diesen Eingangsbereich betreffen, wo ja City of Design mitmischen sollte. Wie hoch ist hier der finanzielle Anteil von City of Design bei diesem Eingangsbereich? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich höre das zum ersten Mal, dass die CIS bei der Neugestaltung dieses Eingangsraumes mitfinanziert, das ist mir völlig neu. Meines Wissens finanziert die CIS nicht mit, sondern das ist eine Aktion vom Land im Zusammenhang eben mit dem neuen Eingangsbereich für das Zeughaus und der Grazer Tourismusgesellschaft, die auch dort ihr Stadtbüro drinnen hat. Die CIS ist nach meinen Informationen davon völlig unberührt. Ich habe keine Information, dass da die CIS mit dabei ist. City of Design müsste ja dann auch, oder das Budget ist ja bisher auch von der CIS komplett verwaltet. Tut mir leid, höre ich zum ersten Mal, habe ich bis jetzt nicht gehört. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 13.30 Uhr den Vorsitz. 7) Stadtpark-Dialog zum Parkpflegewerk GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie! In meiner Frage geht es um den Stadtparkdialog zum Parkpflegewerk. Die Kolleginnen und Kollegen, die in der letzten Periode schon im Gemeinderat waren, werden sich erinnern, dass wir im April 2010 einen Masterplan Stadtpark beschlossen haben. Seitdem ist es ja in Sachen Neugestaltung und BürgerInnenbeteiligung ziemlich ruhig gewesen. In der Zwischenzeit wurde das Parkpflegewerk erarbeitet, ist aber leider immer noch nicht mit uns beziehungsweise mit den Initiativen, die involviert sein sollten, diskutiert worden. Das Parkpflegewerk ist ein Handlungsleitfaden zur Sanierung und Neugestaltung sowie für die laufende gärtnerische Pflege für den Stadtpark. Ich möchte nur kurz zitieren aus dem Gemeinderatsbeschluss vom April 2010, da steht: „Im Masterplan Stadtpark ist die laufende Kommunikation im Vorfeld notwendiger beziehungsweise geplanter Maßnahmen als Ziel festgelegt worden. Ein offen geführter Stadtparkdialog ist über die zuständige Grünraumabteilung zu gewährleisten“, und dann steht weiter eben zum Parkpflegewerk: „Die Ausarbeitung erfolgt unter regelmäßiger Rückkoppelung mit den betroffenen Fachabteilungen und Behörden bis zum Frühjahr 2011. Begleitend dazu werden Ergebnisse jeweils im Rahmen des Stadtparkdialogs kommuniziert.“ Ich möchte dazu sagen, dass das wirklich sehr gelungen war der Prozess beim Masterplan Stadtpark und ich erinnere mich heute noch gerne an die große Veranstaltung im Stadtpark, wo den Bürgerinnen und Bürgern der Masterplan vorgestellt wurde. Zum Parkpflegewerk ist es noch offen und damit komme ich auch zu meiner F r a g e , Herr Bürgermeister. Sind Sie bereit, das Parkpflegewerk vor seiner Umsetzung mit den Grazer Naturschutz-Initiativen zu diskutieren (Applaus Grüne)? Bgm. Mag. Nagl: Also auch das Parkpflegewerk liegt nun nach zirka eineinhalbjähriger Erstellung und fachlicher Abklärung unter der Verantwortung der Abteilung A 10/5 – Grünraum und Gewässer und mit Unterstützung österreichweit und international anerkannter Experten der Landschaftsplanung, der Gartendenkmalpflege, der Baumbeurteilung und Baumpflege beziehungsweise der Staudenanlagen vor. Darin sind bezogen auf einzelne Parkkompartimente detaillierte Zielsetzungen und Maßnahmen schon erarbeitet worden, die als Fachexpertise nunmehr in weiterer Folge in ein politisch gewichtiges Arbeitsprogramm überführt werden müssen. Dafür brauchen wir im Übrigen auch noch die Finanzierung. Dieses Arbeitsprogramm liegt noch nicht im Detail vor und wird Gegenstand der weiteren politischen Abstimmungen sein und eben auch die AOG-Budgeterstellung betreffen. Fakt ist, dass viele darin verankerte Maßnahmen aufgrund ihrer Natur entsprechend als zwingend zu bezeichnen sind und sich nicht für eine offene Diskussion über alternative Vorgangsweisen eignen. Beispielsweise sei hier nur die zwingend notwendige Alleensanierung und die rechtzeitig zu beginnende und systematische Regeneration des völlig überalterten Baumbestandes zu nennen. Durch den seitens des Naturschutzes und des Denkmalschutzes gesetzlich rechtlichen Rahmen können zwar viele Sachverhalte mit der Bevölkerung und den NGOs diskutiert werden, eine Entscheidung darüber kann jedoch nur sehr eingeschränkt außerhalb der Verantwortungskompetenz der Behörden und der städtischen Verantwortlichen liegen. Die Stadt Graz hat sich im Rahmen des Masterplanprozesses zu einer laufenden Stadtparkdialog bekannt, ich habe jetzt auch anlässlich der Brunnensanierung schon deutlich davon gesprochen, dass wir das selbstverständlich im Naturschutzbeirat jetzt auch erarbeiten werden, das heißt, in der nächsten Naturschutzbeiratssitzung wird das von mir dann auch vorgestellt werden beziehungsweise von unseren Expertinnen und Experten, und ich habe durchaus auch vor, weil ich weiß, wie sensibel der Stadtpark ist und vieles getan werden muss, dass er uns nicht endgültig kippt, dass wir hier auch einen neuen Bürgerbeteiligungsweg gehen wollen. Ganz konkret werde ich das dann in dieser Naturschutzbeiratssitzung auch vorstellen. Aber selbstverständlich mit den Bürgerinnen und Bürgern, es ist ein ganz, ganz wichtiger und sensibler Bereich der Stadt (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Ich beziehe mich jetzt auf den Artikel aus der Kronen Zeitung am 10. März, wo Sie unter anderem sagen, dass Sie für Ideen offen sind und dass viele Projekte zur Disposition stehen und jetzt ist mir das irgendwie unklar, weil wir haben ja den Masterplan an sich schon mit Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet und der ist auch im Gemeinderat beschlossen worden und daher ist meine Zusatzfrage, ob der im April 2010 beschlossene Masterplan Stadtpark mit den dort genannten Maßnahmen für Sie verbindlich ist? Bgm. Mag. Nagl: Das, was erarbeitet wurde und beschlossen wurde, hat selbstverständlich seine Gültigkeit. Ich weise nur noch einmal darauf hin, dass keine falschen Erwartungshaltungen entstehen. Es gibt einige Dinge, die sind zwingend von uns zu tun, da trägt im Übrigen dann auch die Beamtenschaft oder die Politik die Verantwortung, wenn etwas passiert, aber es gibt noch viele Dinge, die wir auch diskutieren können. Ich erinnere nur an die Diskussion, die wir hier schon hatten, betreffend Verkehrserziehungspark, Übergang jetzt dann hinauf zum Karmeliterplatz, wie wird der gestaltet und vieles mehr. Also da haben wir das Erneuern des Stützpunktes und, und, und, also es gibt sehr, sehr viele Dinge, die wir da gemeinsam besprechen können, aber es gibt auch Dinge, die wir zu tun haben aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen auch aus dem Denkmalschutzbereich heraus (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.35 Uhr den Vorsitz. 8) Ostbahnhof – Lifteinbau GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Dipl.-Ing. Schimautz: Sehr geehrter Herr Stadtrat Mag. Eustacchio! Leider ist unser Grazer Ostbahnhof nach dem Umbau seitens der ÖBB nur mehr über eine Treppenanlage nutzbar und somit nicht behindertengerecht ausgeführt. Es wurden zwar die Liftschächte errichtet, jedoch nicht die dafür notwendigen Lifteinbauten durchgeführt. Damit am Ostbahnhof zwei Aufzugsanlagen errichtet werden können, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2012 ein Finanzierungsbeitrag seitens der Stadt Graz beschlossen. Dennoch wurden seitens der ÖBB bis zum heutigen Tag keine Bauarbeiten aufgenommen. Daher ersuche ich Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat Mag. Mario Eustacchio, um Auskunft, ob Ihnen bekannt ist, wann die ÖBB mit dem Einbau der Liftanlagen beginnen beziehungsweise diese abgeschlossen sein werden (Applaus ÖVP). StR. Mag. Eustacchio: Es ist bereits begonnen worden, das ist einmal die erste Information, also es ist nicht so, dass nichts passiert ist. Gestartet wurde im Jänner mit den Vorarbeiten, die Bauzeit wird zirka acht Monate betragen, also Ende August/ Anfang September wird die Fertigstellung, sollte, wenn es nach Plan lauft, da sein und aktueller Stand ist, dass die Lifte demnächst angeliefert werden und dann eben eingebaut worden. Also es sollte, wie ursprünglich vereinbart, Ende August/Anfang September abgeschlossen sein. Vielleicht noch als Zusatzangabe für Sie, die Gesamtkosten sind in der Höhe von 346.000 Euro, das ist aufgeteilt, ÖBB 60 %, Land 20%, Stadt Graz 20%, und die Kosten der Wartung übernimmt für die Zukunft die Stadt Graz, für 30 Jahre wird ein Kostenanteil von 170.000 Euro bezahlt, damit ist garantiert, dass die Inbetriebnahme für die nächsten 30 Jahre garantiert ist (Applaus FPÖ). GR. Dipl.-Ing. Schimautz: Kurze Zusatzfrage. Die Bauarbeiten, haben Sie gesagt, haben schon begonnen. Inwieweit kann man das wahrnehmen, ich habe es mir gestern angeschaut und es schaut gleich aus wie vor einem halben Jahr. StR. Mag. Eustacchio: Das kann ich Ihnen im Detail nicht sagen, ich kann Ihnen nur eben sagen, was wir als Auskunft von der ÖBB bekommen haben, dass es pünktlich fertiggestellt sein wird. 9) Notwendige Generalsanierung des Ragnitzbades GR. Mag. Fabisch stellt an StR. Eisel-Eiselsberg folgende Frage: GR. Mag. Fabisch: Meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Stadtrat! Ein Thema, das wir beide schon aus der vorigen und vorvorigen Periode gut kennen. Das Ragnitzbad ist seit 1936 als Familienbetrieb geführt, ist nach der Schließung des Pammerbades die einzig verbliebene Badeanlage im Osten der Stadt. Vor allem für Familien mit kleinen Kindern und SeniorInnen stellt dieses Areal eine unverzichtbare Freizeitoase dar. Dankenswerterweise unterstützt die Stadt Graz den Betrieb seit Jahren mit einer jährlichen Subvention von 15.000 Euro, womit die notwendigsten Reparaturarbeiten abgedeckt werden konnten. Nun allerdings ist eine Generalsanierung unumgänglich, da sich das Becken, die Filteranlage und die Sanitäreinrichtungen, aber auch der Gastronomiebereich in äußerst schlechtem Zustand befinden. Diesen gewaltigen Schritt zu leisten, sehen sich die Betreiber, deren Arbeit in keiner adäquaten Form abgegolten wird, leider außerstande. Wenn die Stadt hier nicht entscheidend eingreift, ist zu befürchten, dass die Saison 2013 vielleicht die letzte bleiben wird.   Daher richte ich namens der KPÖ an Sie, an dich, lieber Herr Stadtrat, folgende F r a g e : Was werden Sie, was wirst du, vielleicht in Kooperation mit einem der führenden Triathlon Spezialisten Österreichs, Herrn Dozent Dr. Rüsch, der ja auch dort seine Längen zieht, unternehmen, damit die für den gesamten Grazer Osten unverzichtbare Bade- und Freizeitanlage in der Ragnitz bei der anstehenden Generalsanierung von Seiten der Stadt Graz die notwendige Unterstützung erfährt (Applaus KPÖ)? StR. Eisel-Eiselsberg: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Die an mich gerichtete Frage könnte wohl an einige Mitglieder der Stadtregierung gerichtet werden. Ich vermute einmal, dass du mich als Sportreferent ansprichst, wenngleich in dem gesamten Antrag und jetzt auch in deiner Wortmeldung das Wort Sport nicht vorkommt, aber selbstverständlich ist es mir, wie vielen hier im Hause, ein Anliegen, diese Anlage auch in Zukunft zu erhalten, weil eben dort Bewegung und Sport unter anderem stattfinden kann und wir ja tatsächlich im Osten der Stadt sonst keine vergleichbaren Angebote haben. Ich habe deswegen mit diesem Hauch von Zuständigkeit, wenn ich so sagen darf, im Spätherbst des vorigen Jahres eingeladen sowohl Grundeigentümer wie Betreiber der Anlage, aber auch Vertreter der Holding Graz Freizeitbetriebe, da ist es zu einem Datenabtgleich gekommen, da wurden auch die Grundlagen für allfällige Berechnungen abgeglichen. Das heißt, dass sowohl die Verantwortlichen der Holding Freizeit für ihre Berechnungen auch Daten abstellen, die einfach auch anerkannt sind und die realistisch sind von der anderen Seite und da ist dazugekommen, dass einerseits ein Investitionsvolumen von rund 1,2 Millionen erforderlich ist und sich daraus ein negatives Ebitda von jährlich von rund 240.000 Euro ergibt. Das sind einmal die Fakten, es ist auch klar, dass diese Investitionssumme von 1,2 Millionen sich in der vorgegebenen Zeit nicht amortisieren kann. Letztendlich wird es jetzt darum gehen, dass sich die Politik, Stadtregierung, Gemeinderat in den anstehenden Beratungen rund um das Budget zu einer Vorgangsweise entschließt, die lauten kann: Wir können uns das nicht leisten oder wir wollen und können uns das leisten. Das ist relativ kurz gesagt das, was ich heute dir sagen kann. Es ist das Entwicklungspotential dort ein überschaubares, es sind dort die Eigentumsverhältnisse und auch die Betriebsfortführungsverhältnisse letztendlich noch zu klären, aber wir sind so verblieben, dass wir rund um das neue Budget, in dem Fall der Budgets heuer und kommendes Jahr, hier als Politik eine Entscheidung treffen werden müssen, die so rasch dann erfolgt beziehungsweise in Umsetzung geht, damit die notwendigen Arbeiten dann in der bevorstehenden Winterpause, Saisonpause so umgesetzt werden können, dass man 2014 dieses Bad sehr wohl noch für den Osten der Stadt haben, aber das ist jetzt eine Vorwegnahme der Möglichkeiten, aber ich sehe auch keine anderen (Applaus ÖVP). 10) Entschärfung der Verkehrssituation in der Schönaugasse GR. Dipl.-Ing. Savernik stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Dipl.-Ing. Savernik: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Von Ihrer Vorgängerin wurde 2012 die Pestalozzistraße im Bereich zwischen dem Schönaugürtel und der Leitnergasse in eine Einbahn umfunktioniert, um den Schleichverkehr zum Schönaugürtel einzudämmen. Allerdings erfolgte dieser Schritt ohne notwendige Begleitmaßnahmen, und jetzt gibt es eine gewaltige Verkehrsproblematik in der Schönaugasse. Täglicher Verkehrsstau ist natürlich jetzt da angesagt. Dabei könnte durchaus Abhilfe geschaffen werden, indem etwa die Rechtsabbiegespur in der Schönaugasse verlängert wird, also sprich die Busspur, was aber nur im Zusammenhang Sinn macht, indem dass die Ampelschaltung für diese Rechtsabbieger natürlich freigeschalten wird, weil sonst ist der Rückstau von diesem Bus natürlich auch da. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich an Sie die F r a g e : Welche Maßnahmen sind Ihrerseits geplant, um die äußerst angespannte Verkehrssituation, die 2012 durch die Einbahnregelung in der Pestalozzistraße zwischen Schönaugürtel und Leitnergasse geschaffen wurde, zu verbessern? StR. Mag. Eustacchio: Du nimmst mir mit dieser Frage mein Überraschungsmoment weg. Ich habe bereits den Auftrag gegeben, die Veränderung wieder herbeizuführen. Auf der einen Seite nämlich wieder durch das Umdrehen der Einbahn also den ursprünglichen Zustand herzustellen (Applaus FPÖ), und ich nenne es nicht Schleichweg, sondern ich nenne es Entlastungsweg, das ist nämlich eigentlich die richtige Bezeichnung, und parallel dazu ist genauso der Auftrag draußen, eine Optimierung der Ampelschaltung unten am Schönaugürtel zu forcieren, also hier doppelte Maßnahmen zu treffen, um hier eine Beschleunigung zu erreichen und eine Entlastung in der Schönaugasse zu erreichen. Es wird zirka, es wäre vielleicht deine Zusatzfrage, eineinhalb Monate in Anspruch nehmen, aber es ist bereits in Auftrag gegeben (Applaus FPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 13.45 Uhr den Vorsitz. 11) Renovierung Stadtpark – bauliche Begleitmaßnahmen GR.in Schartel stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR.in Schartel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Wie den Medien zu entnehmen war, ist eine umfassende Sanierung des Grazer Stadtparks bereits in Planung. Diese auf den ersten Blick erfreuliche Mitteilung wirft aber auch eine wesentliche Fragestellung auf. In der jüngeren Vergangenheit durften wir diversen Medienberichten entnehmen, dass zahlreiche Einrichtungen des Grazer Stadtparkes durch Vandalenakte beschädigt wurden. Eine Behebung dieser Missstände durch die geplante Renovierung ist ein erster wesentlicher Schritt zur Wiederherstellung dieses wichtigen Naherholungsraumes für die Grazer. Genauso wichtig wird es aber sein, den baulichen Zustand langfristig zu erhalten. Neben allfälligen Überwachungsmaßnahmen durch Ordnungswache und Polizei sollten daher bereits im Vorfeld bauliche Maßnahmen ergriffen werden, die Vandalenakte und Missbrauch der Einrichtungen verunmöglichen oder zumindest erheblich erschweren. Daher richte ich im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, nachstehende F r a g e : Welche baulichen Maßnahmen sind innerhalb Ihrer Ressortzuständigkeit für den Grazer Stadtpark angedacht, die dazu geeignet sind, die im Motivenbericht geschilderten Problemfelder hintanzustellen (Applaus FPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Frau Gemeinderätin, es stimmt wahrscheinlich, zuerst einmal ist es wichtig, dass wir darüber reden, weil das Thema der Sicherheit ein großes ist und wir auch im Stadtpark oder in unseren Parkanlagen in den letzten Jahren auch manchmal unglücklich waren, was da alles stattgefunden hat. Es ist aber auch gefragt, dass bauliche Maßnahmen per se nur sehr begrenzt dazu dienen können, negative gesellschaftliche Begleitphänomene wie Vandalismus oder Kriminalität zu beeinflussen oder gar hintanzuhalten. Wir haben im Stadtpark selbstverständlich auch große Probleme, überhaupt etwas zu verändern, weil ja der Denkmalschutz in diesem Areal kaum bauliche Maßnahmen zulässt. Aber dort, wo wir sie setzen können, werden wir selbstverständlich Ihre Überlegung miteinbeziehen. Wir werden versuchen, die verantwortlichen und bauausführenden Dienststelle der Stadt Graz, in dem Fall ist es die A 10/5, bei allen ihren konkreten Planungen und baulichen Umsetzungen, nicht nur im Stadtpark, dieses Phänomen in ihren Entscheidungen mitzuberücksichtigen. Dies drückt sich beispielsweise aus in der Materialität, der baulichen Ausführung, der Einsehbarkeit gebauter Räume und baulicher Struktur und der Tauglichkeit einer öffentlichen Kontrolle, der Vermeidung von Angstträumen und vieles mehr. Weiters schlägt sowohl der Masterplan Stadtpark wie auch das Parkpflegewerk vor, den Standort des Gartenstützpunktes im Stadtpark jedenfalls zu belassen und im Falle einer, wie es scheint, ohnehin notwendigen Erneuerung durch ein verstärktes Vor-Ort-Parkmanagement beziehungsweise durch ein Besucherzentrum dort auszubauen. Dann hat man im Stadtpark auch Ansprechpersonen, wenn das eine oder andere nicht funktioniert oder wenn Sorgen da sind. Da wird es aber jetzt bei der Ausarbeitung eines konkreten Arbeitsprogrammes noch Diskussionsbedarf geben, aber wir werden auch Ihre Anregung da natürlich voll und ganz in die Diskussion mithineinnehmen (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.50 Uhr den Vorsitz. T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Ich darf Sie bitten, dass wir die Tagesordnung zur Hand nehmen. Im Vorfeld hat Mag. Schmalenberg mit den Klubvorsitzenden beziehungsweise mit allen Fraktionen Kontakt aufgenommen und im Vorfeld schon besprochen, welche Stücke schon als beschlossen gelten. Ich darf diese nun vortragen. Das Stück Nummer 1) und 2), beide Stücke einstimmig, Stück Nummer 3) gegen die Stimmen der Grünen und gegen die Piraten, das Stück Nummer 6), das Stück Nummer 7) wurde abgesetzt, Stück Nummer 8), die Stücke 9) und 10), das Stück 12) und das Stück 14). Die Stücke 15), 16) und 17). 1) A 5-1550/04-415 Förderung der Mobilen Sozialen Dienste in Graz; Zuschussbedarf im 1. Halbjahr 2013 in der Höhe von insgesamt € 1.000.000,-; Aufwandsgenehmigung auf der Fipos 1.42910.728400 Der gemeinderätliche Ausschuss für Soziales, Gesundheit und SeniorInnen stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle im Sinne des Motivenberichtes die Aufwandsgenehmigung in der Höhe von € 1.000.000,- für das erste Halbjahr 2013 erteilen. Die Bedeckung ist auf der Fipos 1.42910.728400 gegeben. 2) A 6 – 022759/2010-34 Kooperationsvertrag „Grazer Kinderbildungs- und -betreuungs- programm Der Ausschuss für Bildung, Integration und Sport stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: * Dem Entwurf der beiliegenden Kooperationsvereinbarung wird zugestimmt. 3) A 8 – 17563/2006-141 Theaterholding Graz/Steiermark GmbH Wechsel im AR; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, Umlaufbeschluss Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 82/2012, beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH, Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl, wird ermächtigt, mittels Umlaufbeschluss insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: * Abberufung von StR. Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Dr. Hermann Pucher StR. a.D. Michael Grossmann als Aufsichtsrat der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH * Wahl von Mag.a Dr.in Elgrid Messner Bgm.-Stv.a.D. Dr. Peter Weinmeister Dr. Hermann Pucher in den Aufsichtsrat der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH 6) A 14-K-782/2002-31 12.12.0 Bebauungsplan „Hügelweg – Scherweg“, XII. Bez., KG Andritz Beschluss Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle 1. die Aufhebung des Aufschließungsgebietes Nr. 02.01 2. den 12.12.0 Bebauungsplan Hügelweg – Scherweg, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 3. die Einwendungserledigungen beschließen, 4. wobei die Beschlussfassung des gegenständlichen 12.12.0 Bebauungsplanes Hügelweg – Scherweg unter der Bedingung erfolgt, dass die Grundstückseigentümer des Bebauungsplangebiets für sich und ihre Rechtsnachfolger die schriftliche Zustimmung zur Einreichung und Umsetzung des Wasserrechtsprojekts „Hang- und Oberflächenwässer, Sanierung Gebietsbereich Hügelweg-Scherweg“ der Stadt Graz entsprechend der technischen Unterlagen der Ingenieurgemeinschaft Bilek-Krischner und dem letztgültigen Lageplan vom Mai 2012 erteilen, welches einen integrierenden Bestandteil dieses Gemeinderatsbeschlusses darstellt. 8) KFA-K-42/2003-21 Sonderklassevereinbarungen mit den Grazer Privatkliniken bzw. Sanatorien (PremiQaMed vormals Ragnitz, Kreuzschwestern, Leech, Hansa, St. Leonhard, Kastanienhof) gültig ab 1.3.2013 Der Ausschuss der Krankenfürsorgeanstalt stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle die einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildende und in der Beilage A angeschlossene Vereinbarung, abgeschlossen zwischen der PermiQaMed Privatklinik GmbH. in 8047 Graz, Berthold-Linder-Weg 15, der Privatklinik der Kreuzschwestern GmbH, in 8010 Graz, Kreuzgasse 35, der Privatklinik Leech GmbH. in 8010 Graz, Hugo-Wolf-Gasse 2-4, der Sanatorium Hansa GesmbH. in 8010 Graz, Körblergasse 42, der Sanatorium St. Leonhard GmbH in 8010 Graz, Schanzelgasse 42 und der Privatklinik Kastanienhof GmbH in 8052 Graz, Gritzenweg 16, einerseits und der Stadt Graz für die Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz andererseits, mit Wirksamkeit 1.3.2013 beschließen. NT 9) Präs. 011245/2003-0033 Stefan Peserl, Harald Bauer, Adolf Ortner; Abteilung für Gemeindeabgaben, Bevollmächtigung zur Vertretung der Stadt Graz in Vollstreckungssachen Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Zif. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen: Die Bediensteten der Abteilung für Gemeindeabgaben Stefan Peserl, Adolf Ortner und Harald Bauer werden bevollmächtigt, die Stadt Graz vor sämtlichen Landesgerichten der Republik Österreich in Vollstreckungssachen zu vertreten. NT 10) A 8-6640/2013-7 Stadtbaudirektion, Bürgerinnenbeteiligung – Leitlinien, 1. Projektgenehmigung über € 105.000,- in der AOG 2013-2014 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 85.000 in der AOG 2013 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: 1. In der AOG 2013-2014 wird die Projektgenehmigung „BürgerInnenbeteiligung Leitlinie“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 105.000,- und die Aufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung der Stadt Graz Projekt Gekokst. RZ MB 2013 MB 2014 BürgerInnenbeteiligung Leitlinien 105.000 2013-2014 85.000 20.000 beschlossen. 2. In der AOG des Voranschlages 2013 wird die neue Fipos 5.01500.728100 „Entgelte für sonstige Leistungen, Leitlinien“ (Anordnungsbefugnis: BD) (Deckungsklasse: BD080) mit € 85.000,- geschaffen und zur Bedeckung die Fipos 6.01500.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um denselben Betrag erhöht. NT 12) A 8 – 024699/2006-0024 FH Standort Graz GmbH; Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Umlaufbeschluss Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der FH Standort Graz GmbH, StR. Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, mittels beiliegendem Umlaufbeschluss insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: * Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 * Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012. NT 14) A 8 – 58415/2012-33 Diverse Bauämter, diverse Vorhaben, haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 4.204.900,- in der AOG 2013 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: 1. Dringliche Vorhaben – Ersterledigung mit Dringlichkeitsverfügung: 5.03000.642000 „Beratungskosten“ um € 40.700,- 5.03000.728230 „Entgelte für sonstige Leistungen, Gutachter und Wettbewerbe“ um € 18.100,- 5.61200.002010 „Straßenbauten, Kleinmaßnahmen“ um € 50.000,- 5.81500.7285002 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 18.900,- 5.03200.728707 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 25.500,- 5.03200.042000 „Amtsausstattung“ um € 8.000,- 5.03200.728000 „Entgelte für sonstige Leistungen, Grund- lageninformation“ um € 5.900,- 5.03200.728200 „Entgelte für sonstige Leistungen, Bildflug“ um € 20.400,- 5.61200.001400 „Unbebaute Grundstücke“ um € 16.500,- 5.61200.728040 „Entgelte für sonstige Leistungen, Fröhlichgasse-Messe“ um € 19.600,- 5.03110.728100 „Entgelte für sonstige Leistungen, Soft Policies“ um € 72.200,- 5.61200.403500 „Handelsware, Radwege“ um € 1.400,- 5.61200.728508 „Entgelte für sonstige Leistungen, Radwege WB“ um € 2.300,- 5.61200.728550 „Entgelte für sonstige Leistungen, Radwege“ um € 92.900,- 5.61200.755750 „Lfd. Tansferz. an Unternehmungen“ um € 12.300,- 5.61200.757500 „Lfd. Transferz. an priv. Organisationen o. Erwerbszweck“ um € 15.000,- 5.611100.728000 „Entgelte für sonstige Leistungen, Kleinmaßnahmen“ um € 51.400,- 5.61200.710380 „Öffentliche Ausgaben, Kleinmaßnahmen“ um € 7.000,- 5.61200.728080 „Entgelte für sonstige Leistungen, Klein- maßnahmen“ um € 232.500,- 6.03000.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 58.800,- 6.03110.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 72.200,- 6.03200.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 59.800,- 6.61100.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 51.400,- 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 449.600,- 6.81500.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 18.900,- erhöht. 2. Weitere notwendige Budgetvorsorgen: In der AOG werden die Fiposse 5.61200.002010 „Straßenbauen, Kleinmaßnahmen“ um € 35.000,- 5.03000.728230 „Entgelte für sonstige Leistungen, Gutachter+Wettbewerbe“ um € 25.000,- 5.03000.728300 „Entgelte für sonstige Leistungen, Fachbeirat“ um € 30.000,- 5.81500.050100 „Sonderanlagen“ um € 97.000,- 5.81500.050300 „Sonderanlagen“ um € 7.000,- 5.03200.728700 „Entgelte für sonstige Leistungen, Geoinformationssystem“ um € 85.600,- 5.03100.728200 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 220.000,- 5.61200.002700 „Straßenbauten, BOB“ um € 65.000,- 5.61200.002400 „Straßenbauten, Holding“ mit € 2.000.000,- (Anordnungsbefugnis: BD) 5.64000.0500000 „Sonderanlagen, VSA-Neubau“ um € 100.000,- 5.64000.728700 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 20.000,- 5.64000.050300 „Sonderanlagen, Verkehrssicherheit“ um € 85.000,- 5.03110.728100 „Entgelte für sonstige Leistungen, Soft Policies“ um € 97.000,- 5.61200.002380 „Straßenbauten, Kleinmaßnahmen“ um € 600.000,- 5.01500.728000 „Entgelte für sonstige Leistungen, Zeit für Graz-Umsetzung“ um € 27.600,- 6.01500.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 27.600,- 6.03000.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 55.000,- 6.03100.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 220.000,- 6.03110.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 97.000,- 6.03200.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 85.600,- 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 2.700.000,- 6.64000.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 205.000,- 6.81500.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 104.000,- erhöht bzw. geschaffen. NT 15) A 8-58415/2012-22 Straßenamt, Schadensfälle haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 354.900,- in der OG 2013 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: In der OG 2013 wird die Fipos 1.03400.690100 „Schadensfälle“ mit € 354.900,- erhöht und zur Bedeckung die Fipos 1.97000.729000 „Sonstige Ausgaben“ um denselben Betrag gekürzt. NT 16) A 8/4-008979/2012-0021 Europaplatz 20, Bauamt Erweiterung des Mietgegenstandes um ca. 800 m2 Abschluss eines Nachtrages zum bestehenden Mietvertrag auf unbe-stimmte Zeit mit Kündigungsverzicht bis 2027 Antrag auf Zustimmung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs-und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idgF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Die Stadt Graz mietet von der VENTA Real Estate Group zusätzliche Räumlichkeiten im Bauamtsgebäude, Europaplatz 20 im Ausmaß von ca. 800 m2 zu einem Nettomietpreis von € 8,19/m2 zuzüglich Betriebs- und Heizkosten ab Fertigstellung der Adaptierung gemäß Bau- und Ausstattungsbeschreibung an. Die Anmietung erfolgt mittels Nachtrag zum bestehenden Vertrag voraussichtlich ab 1.8.2013 auf unbestimmte Zeit gegen Abgabe eines Kündigungsverzichtes durch die Stadt bis Ende 2027 im Sinne des beiliegenden Entwurfes dieses Nachtrages. Die genaue Fläche und Lage des Archivs wird im Vertrag ergänzt bzw. im Übernahmeprotokoll festgehalten. Die Mietkosten von ca. € 51.500,- für den Zeitraum 8-12/2013 sowie die Vergebührungskosten von ca. € 3.700,- wird die A 8/4 – Abteilung für Immobilien in ihr Budget aufnehmen. Für die Folgejahre erfolgt die Budgetierung gemäß Flächenanteil in den jeweiligen Abteilungen. NT 17) SSA-3058/2011-12 Errichtung einer Internationalen Volksschule am Schulcampus Algersdorf; Adaptierung des Grundsatzbeschlusses vom 14.6.2012 Der Ausschuss für Bildung, Integration und Sport stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Das Stadtschulamt bzw. die neu zu errichtende Bildungsabteilung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Realisierung der Internationalen Volksschule im Sinne der im Motivenbericht enthaltenen Abänderungen gegenüber dem Gemeinderatsbeschluss vom 14.6.2012 zu setzen. Die Tagesordnungspunkte 1), 2), 6), 8), NT 9), NT 10), NT 12), NT 14), NT 15), NT 16) und NT 17) wurden einstimmig angenommen. Der Tagesordnungspunkt 3) wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Frölich 4) A 8-6640/2013-5 Stadtbaudirektion, Styria-Headquarter, Infrastrukturausbau; 1. Projektgenehmigung über € 1.000.000,- in der AOG 2014-2014 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 600.000,- in der AOG 2013 GR. Mag. Frölich: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es geht in diesem Stück um eine Projektgenehmigung in der Höhe von einer Million Euro und andererseits um die haushaltsplanmäßige Vorsorge über 600.000 Euro in der AOG 2013. Das Thema ist Ihnen allen wohl bekannt, es geht um das, wie ich meine, wichtige Projekt Styria-Headquarter, um den Infrastrukturausbau rund um dieses zu errichtende Headquarter der Styria-Gesellschaft. Es sind vier Maßnahmenbündel im Wesentlichen, die hier in einem Fachstück, das auch im Fachausschuss sehr ausführlich beraten wurde, behandelt werden und wofür dieses Geld zur Verfügung gestellt werden soll. Da geht es um Mobilitätsmanagement und Verhaltensänderungen, um Rad- und Fußwege, um Tram, Bus, Bahn, um Straßenausbauten. Der Infrastrukturausbau ist, wie gesagt, die Stücke wurden intensiv diskutiert, von Seiten des Finanzausschusses ist so, das 2013 € 600.000,- und 2014 € 400.000 laut Kostenschätzung der Baudirektion bedeckt werden sollen beziehungsweise verwendet werden sollen und die Bedeckung erfolgt dann aus den im Grazer Stabilitätspakt definierte Investitionsrahmen 2013 bis 2017. Ich stelle daher im Namen des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: Erstens: In der AOG 2013/14 wird die Projektgenehmigung Styria-Headquarter-Infrastrukturausbau mit Gesamtkosten in Höhe von einer Million Euro und die Aufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung der Stadt Graz, wie hier dargestellt, beschlossen. Zweitens: In der AOG des Voranschlages 2013 wird die neue Finanzposition Straßenbauten Styria Headquarter mit 600.000 Euro geschaffen und zur Bedeckung der Finanzposition Investitionsdarlehen von Kreditinstituten um denselben Betrag erhöht. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF. LGBl. 8/2012, beschließen: 1. In der AOG 2013-2014 wird die Projektgenehmigung „Styria-Headquarter Infrastrukturausbau“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 1.000.000,- und die Aufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung der Stadt Graz Projekt Gekokst. RZ MB 2013 MB 2014 Styria Headquarter Infrastrukturausbau 1.000.000 2013-2014 600.000 400.000 beschlossen. 2. In der AOG des Voranschlages 2013 wird die neue Fipos 5.61200.002300 „Straßenbauten, Styria Headquarter“ (Anordnungsbefugnis: BD) (Deckungsklasse: BD070) mit € 600.000,- geschaffen und zur Bedeckung die Fipos 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um denselben Betrag erhöht. Bgm. Mag. Nagl: Hoher Gemeinderat! Wir haben ja das Fachstück noch einmal jetzt im Ausschuss zu besprechen. Deswegen schlage ich jetzt vor, dass wir jetzt nicht über den Finanzierungsbereich jetzt schon abstimmen, sondern dass wir da zuwarten. Ich darf ersuchen, dass der Raumordnungsausschuss dann im Stadtsenatssitzungssaal zusammentritt. Mitteilung des Bürgermeisters Bgm. Mag. Nagl: Ich habe allerdings noch eine Mitteilung heute übersehen. Bevor Sie zusammentreten möchte ich das bitte allen Gemeinderatsmitgliedern und auch allen Regierungsmitgliedern noch ans Herz legen. Im Rahmen eines Termins mit Herrn Univ.-Prof. Dipl.-Ing. DDr. Harald Kainz, Rektor der technischen Universität Graz, am 25. Februar hat dieser mir gegenüber, stellvertretend für alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, eine Einladung zum Besuch der Technischen Universität Graz ausgesprochen. Herrn Rektor Kainz ist es ein großes Anliegen, in den Dialog mit allen interessierten, sehr vielen auch neuen Gemeinderatsmitgliedern zu kommen, um gemeinsam über die Bedeutung der Technischen Universität für die Stadt Graz zu sprechen. Als Termin wurde der Montag, 27. Mai heurigen Jahres fixiert. Konkret ist uns folgende Einladung zugegangen: Die Bedeutung der Technischen Universität für die Stadt Graz, Inhalte: ein Imagefilm für die TU, Begrüßung durch den Herrn Rektor und durch mich, Vorstellung der Technischen Universität, Profilbildung, Kooperation am Standort, die gesamte Internationalisierungsstrategie, die sie jetzt auch neu leben wollen, Projekte für die Stadt Graz, Wünsche der Stadt Graz an die TU, umgekehrt aber auch Wünsche der TU an die Stadt Graz und eine allgemeine Diskussion. Die Zeit soll am 27. Mai sein von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und danach lädt der Rektor auch zu einem kulinarischen Ausklang. Treffpunkt ist die Aula der TU in der Rechbauerstraße 12 im 1. Stock. Diese Einladung wurde, glaube ich auch, oder wird von meinem Büro an alle Klubsekretariate weitergeleitet und ich darf auch im Hinblick auf die Bedeutung der Technischen Universität für die Stadt Graz Sie möglichst zahlreich ersuchen, an diesem Treffen mit der TU dann auch teilzunehmen. Also die Einladungen ergehen und ich darf auch bitten, dass die Klubchefs uns das auch dann rückmelden, mit wie vielen Personen zu rechnen ist, damit sie sich vorbereiten können. Das habe ich eingangs vergessen zu erwähnen. Jetzt darf ich den Ausschuss ersuchen, im Stadtsenatssitzungssaal zusammenzukommen. Berichterstatter: GR. Hötzl NT 13) A 8-18793/2006-122 Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. Wechsel im AR; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Umlaufbeschluss GR. Hötzl: Grazer Energieagentur, Wechsel im Aufsichtsrat. Entsprechend des Ergebnisses der Grazer Gemeinderatswahl, der vergangenen, gibt es Änderungen im Aufsichtsrat der Grazer Energieagentur. Bisher sind im Aufsichtsrat vertreten die von der Stadt Graz entsandten Mitglieder Gemeinderat außer Dienst Dipl.-Ing. Georg Topf und Gemeinderätin Mag.a Andrea Pavlovec-Meixner. Eben aufgrund des Wahlergebnisses der letzten Gemeinderatswahl sollen statt diesen beiden Personen wiederum der Dipl.-Ing. Georg Topf einberufen werden und anstelle der Frau Mag.a Pavlovec-Meixner der Herr Mag. Rudolf Moser. Weiters geht es um die Kenntnis der Zurücklegung des Mandates des Aufsichtsrates, der Funktion als Aufsichtsratsmitglied, durch Herrn Dr. Steiner per 31.12.2012. Der Antrag lautet demnach: Die Vertreterin der Stadt Graz in der Grazer Energieagentur, Stadträtin Lisa Rücker, wird ermächtigt, mittels Umlaufbeschluss insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: Abberufung von Gemeinderat außer Dienst Dipl-Ing. Georg Topf, Abberufung weiters von Gemeinderätin Mag.a Andrea Pavlovec-Meixner, Kenntnisnahme der Zurücklegung des Aufsichtsratsmandats von Dipl.-Ing. Dr. Rudolf Steiner per 31.12.2012 und Wahl in den Aufsichtsrat von den Personen Dipl.-Ing. Georg Topf, Mag. Rudolf Moser und MMag. Werner Ressi, dieser mit Wirkung zum 1.1.2013. Bitte um Zustimmung. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl. 8/2012, beschließen: Die Vertreterin der Stadt Graz in der Grazer Energieagentur GesmbH., StR.in Lisa Rücker, wird ermächtigt, mittels Umlaufbeschluss insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: * Abberufung von GR. a.D. DI Georg Topf GR.in a.D. Mag.a Andrea Pavlovec-Meixner * Kenntnisnahme der Zurücklegung des Aufsichtsratsmandats von DI Dr. Rudolf Steiner per 31.12.2012 * Wahl von DI Georg Topf Mag. Rudolf Moser MMag. Werner Ressi, dieser mit Wirkung zum 1.1.2013 in den Aufsichtsrat der Grazer Energieagentur GesmbH. GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Stück im Ausschuss auch schon diskutiert und es hat dort ein bisschen für Verwirrung gesorgt bei den anderen Parteien, weil sie vergessen haben, weil sie wie schon das letzte Mal über die Beteiligungsrichtlinien weggesetzt haben. Natürlich ist das das letzte Mal sich im Gemeinderat bereits gewesen, da war das Stück etwas verwirrend, weil es ein Riesenstück war, weil viele Dinge beschlossen worden sind und die zwei Personen wurden als Vertreter bereits genannt. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns damals nicht an die Beteiligungsrichtlinien gehalten haben, wo explizit drinnen steht, auf eine Genderquote von 40 % ist zu achten, nicht zu empfehlen, sondern ist zu achten. Nachdem wir zwei Männer in diesen Aufsichtsrat schicken, unabhängig von der Qualifikation der zwei Personen, es ist keine Frauenquote von 40 % dabei. Wir Grünen haben damals gegen den Nominierungsvorschlag gestimmt, wir stimmen natürlich auch jetzt gegen dieses Stück, weil es einfach unseren eigenen Beteiligungsrichtlinien nicht entspricht. Wenn wir uns Richtlinien geben, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann sollten wir uns daran halten, die Richtlinien gelten natürlich auch für alle Parteien, sonst hätten sie ja keinen Sinn und es ist schon ganz eigenartig, dass wir uns über eigene Richtlinien hinwegsetzen, die Grünen sind nicht dabei, wir halten uns an Richtlinien und werden gegen dieses Stück stimmen (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Anlässlich der Diskussion möchte ich darauf hinweisen, dass wir auch für unsere Holding noch keinen neuen Aufsichtsrat beschlossen haben. Unter anderem auch deswegen, weil im Moment keine Bewegung in keiner der im Gemeinderat vertretener oder im Stadtsenat vertretenen Fraktionen ein Wunsch da war, da etwas zu verändern. Deswegen denke ich, sollten wir uns da alle bei der Nase nehmen, auch da ist die Debatte, dass wir von Seiten der Grünen auch einen Mann genannt bekommen haben und uns noch eine Frau fehlt. Vielleicht ist dann dort ein Appell zielführend, uns dort vielleicht dabei zu helfen (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Pogner 2. NT 18) Präs. 12437/2003-64 Vertretung der Stadt Graz in Kommissionen, Beiräte, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen; Neuordnung GR. Pogner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Stück geht es um die Vertretung der Stadt Graz in Kommission, Beiräten, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen, eine Neuordnung dazu. Und der Antrag lautet, der vom Stadtsenat kommt, der Gemeinderat wolle die in den Punkten 1) bis 31) und das ist eine ganze Menge in der Beilage 1), 1) bis 9) und der Beilage 2) und Beilage 3) angeführten Nominierungen beschließen. Bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle die in den Punkten 1) bis 21) der Beilage 1,1) bis 9), der Beilage 2) und der Beilage 3) angeführten Nominierungen beschließen: GR.in Bergmann: Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Das ist wieder ein Stück, dem wir unsere Zustimmung versagen werden. Und zwar, es heißt da in der Einleitung gleich: Im Zusammenhang mit der gemäß dem Ergebnis der Grazer Gemeinderatswahl erfolgten neuen Zusammensetzung des Gemeinderates und des Stadtsenates ergeben sich natürlich Veränderungen in den Vertretungen. Aber wir möchten das hier nur öffentlich anmerken, dass auch hier wieder die KPÖ und in Vertretung die Frau Stadträtin Kahr in keinster Weise Beachtung findet. Sie wurde auch hier nicht nominiert, das heißt, die zweitstärkste Partei des Grazer Gemeinderates ist auch diesmal im Städtebund nicht in der Hauptversammlung vertreten und das sehen wir eigentlich schon als Affront. Danke (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Geschätzte Klubobfrau! Das Ergebnis der letzten Gemeinderatswahl ist das eine und auch die Größenverhältnisses, das andere ist die Aufteilung der Ressorts innerhalb der Stadt Graz, die der Gemeinderat auch getroffen hat. Und es ist mir wichtig, dass ich an dieser Stelle dann auch öffentlich anmerke, dass in der Zusammensetzung in den Ausschüssen, bei den Entsendungen zum Österreichischen oder zum Steirischen Städtebund jetzt in dem vorliegenden Stück immer alle zuständigen Abteilungsvorstände, Mitarbeiter oder politischen Vertreter dabei sind. Zwischenruf unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Ja, aber das war die Grundlage, und jetzt geht es dann noch um den Hauptausschuss; und im Hauptausschuss ist neben Bürgermeister und Bürgermeisterstellvertreterin auch in den letzten Jahren jene entsandt worden, die die wichtigen Bereiche Verkehr und Finanzen über haben, weil jeder, der schon einmal im Hauptausschuss war, weiß, dass es fast immer im Hauptausschuss um das Thema Finanzen geht und dass auch die Verkehrsdebatte eine sehr große ist. Der Wolfgang Riedler, der ist in der Geschäftsleitung, das ist wieder was anderes. In der Geschäftsleitung muss einmal die Geschäftsleitung zustimmen, wer aufgenommen werden darf. Aber ich habe auch angeboten, was, glaube ich, abgelehnt wurde, dass wir auch kooptieren, weil es geht ja in erster Linie um einen Informationsfluss und wenn das gewünscht ist, könnten wir das auch jederzeit tun. Ich würde mich im Übrigen freuen, wenn überhaupt eine Teilnahme von Mandatarinnen und Mandataren beim Hauptausschuss sowohl im Steirischen, aber im Speziellen auch beim Österreichischen Städtebund der Fall ist, weil wir sitzen dort, wenn ich so sagen darf, sehr oft in nicht so gefüllten Sälen, wie wir uns das wünschen würden. Aber eine Kooptierung kann jederzeit dazukommen, die Abstimmungsergebnisse, wer das ein bisschen kennt, auch im Hauptausschuss in Wien, ich bin jetzt 15 Jahre dabei, waren fast immer alle einstimmig. Die Diskussion kann man gerne führen, aber wir sind dort sehr bemüht, dass wir als österreichische Städte auch unsere Anliegen gemeinsam dort vertreten und dass dort keine großen politischen Grabenkämpfe stattfinden. Aber wie gesagt, wenn du auch das möchtest, bitte, jederzeit eingeladen mit dabei zu sein, das will ich nur aufklärend noch dazusagen. Also wir haben wirklich versucht, diesen Weg zu gehen (Applaus ÖVP). StR.in Kahr: Man muss sagen, richtigerweise ist in der letzten Gemeinderatsperiode auch die zweitstärkste Fraktion trotz Koalition von ÖVP und Grünen berücksichtigt worden, auch wenn sie nicht den Finanzreferenten gestellt hat und es ist auch vollkommen richtig so, dass das so passiert ist. Ich bin lange genug hier im Gemeinderat seit 1993, das war noch nie der Fall, dass die zweitstärkste Fraktion nicht berücksichtigt worden ist. Wir werden auch damit leben können, aber es ist wichtig, dass alle hier im Haus das auch ganz klar wissen, wahrscheinlich wisst ihr das eh, aber zumindest auch die Öffentlichkeit, und es ist eine Vorgehensweise, die einfach nicht in Ordnung ist und wir waren einmal, der Kollege Kaltenegger und ich als seine Vertretung, sehr wohl schon einmal im Hauptausschuss, wie wir 2003 drittstärkste Fraktion waren und wir haben nicht nur jede Sitzung wahrgenommen, sondern auch die Interessen der Stadt Graz sehr gut vertreten, weil wir hören da sehr oft in dem Haus, dass wir gemeinsam müssen die Städte und alle Parteien Schulter an Schulter gegenüber Bund und Ländern auftreten, wenn es wieder darum geht, den Druck auf die Kommunen zu verstärken. Das ist etwas, zu dem wir sehr, sehr gerne stehen und auch immer eingefordert haben und genau dann, wenn die Möglichkeit besteht, dann versucht man das sozusagen halt zu umgehen oder wie immer mit schönen Erklärungen. Unter Kooptierung, verzeihen sie, das ist unernst, weil es geht ja auch um ein Stimmrecht. Es wäre gleich, als wenn man Gemeinderatsmitglieder, die gewählt sind, einen Teil sozusagen zwei Drittel dürfen mitstimmen und der Rest ist kooptiert (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Ich kann auch gerne anbieten, dass wir beim Österreichischen Städtebund erwirken, dass die Stadt Graz nicht nur mit vier Mitgliedern vertreten ist, das werde ich tun und dann können wir vielleicht auch die restlichen Regierungsmitglieder noch miteinladen, dann auch wirklich in den Hauptausschusssitzungen dabei zu sein. Den Versuch werde ich unternehmen (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm. Mag. Nagl: So, jetzt sind auch wieder alle Kolleginnen und Kollegen des Raumordnungsausschusses in der Lage, an der Sitzung teilzunehmen. Ich darf nun bitten, dass wir auch zur Berichterstattung kommen betreffend Styria Headquarter Infrastruktur und das wird der Herr Dr. Piffl-Percevic vornehmen. Berichterstatter: GR. Dr. Piffl-Percevic 5) A 10/BD-38933/2007-21 Styria Headquarter – Infrastrukturausbau Projektgenehmigung in Höhe von € 1.000.000,- - Aufschließung Styria-Headquarter inkl. VLSA in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße - Geh- und Radweg Obere Bahnstraße – Schönaugürtel - Geh- und Radwegedurchbindung Obere Bahnstraße - Fröhlichgasse GR. Dr. Piffl-Percevic: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Ich darf das bereits vom meinem Kollegen aus dem Finanzausschuss, Klaus Frölich, berichtete Stück um den Fachteil ergänzen. Es hat im Ausschuss und im Vorfeld intensivste Bemühungen gegeben, diesen Zielkonflikt Grünrauminteressen der Anrainer, Interessen der Bezirksbewohner, aber auch natürlich die gesamtstädtischen Interessen möglichst in Einklang zu bringen. Ich möchte mich bei allen bedanken, darf vorausschicken, dass es auch im Fachausschuss zu dem nunmehr dem Stück zugrunde liegenden geringfügig von der Landesbaudirektion abgeänderten Plan eine einstimmige Zustimmung gegeben hat. Ich möchte mich, wie gesagt, bei allen stimmführenden KollegInnen bedanken, aber auch bei der Baudirektion und beim Verkehrsbereich, es war beim Dipl.-Ing. Fischer und allen, die sich auf Bezirksebene auch bemüht haben, hier einen akzeptierbaren und tragbaren Kompromiss zu erreichen. Es wird vorerst die radverkehrsmäßige Durchbindung ordnungsgemäß gewährleistet sein und alles andere wird von zukünftigen Bahnentwicklungen abhängig sein und sonst von keiner Bedingung. Das wurde sowohl im Finanzausschuss beschlossen als auch nunmehr im Fachausschuss. Ich danke nochmals und darf um Zustimmung auch im Gemeinderat zu diesem Stück ersuchen. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Vorstehender Bericht und die dargestellten Ausbaumaßnahmen für Aufschließung des „Styria Headquarters“ als auch der „BlueShipOne“ werden genehmigt. 2. Die Stadtbaudirektion wird unter Beiziehung der betroffenen Magistratsabteilungen mit der weiteren Koordination und Abwicklung der gegenständlichen Ausbaumaßnahmen beauftragt. 3. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von € 1.000.000,- für die Jahre 2013 bis 2014, die sich wie folgt aufteilen: 2013 € 600.000,- 2014 € 400.000,-, werden genehmigt. 4. Die Bedeckung der Kosten erfolgt auf den im parallelen Finanzstück festzulegenden Voranschlagsstellen. GR. Dreisiebner: In aller Kürze, ich darf mich den Dankesworten des Vorsitzenden des Planungsausschusses Peter Piffl-Percevic anschließen, danke auch dir, Peter, für deine koordinierende und sehr geduldige Tätigkeit in dieser Funktion. Ich denke, wir haben ein gutes Stück für die fußläufige und radläufige Erreichbarkeit beziehungsweise der Wege in diesem Bereich mit auf den Weg geschickt und wir konnten den einen oder anderen Bedenken, du hast es erwähnt, aus Bezirksrat beziehungsweise von AnwohnerInnen dahingehend, glaube ich, jetzt auch gut entgegentreten. Dazu kommt, dass wir auch ein starkes Bekenntnis, das protokolliert wurde im Ausschussprotokoll, dazu gemacht haben, dass wir dem Durchbruch von der Conrad-von-Hötzendorf-Straße zur Oberen Bahnstraße hin nicht im Wege stehen. Es war ja auch die These da, da könnte eine neue Hirtenklosterdimension entstehen, das wurde auch einstimmig anerkannt, dass mit dem Ausbau beziehungsweise der Bahn beziehungsweise mit der Schließung des Bahnübergangs Schönaugasse diese Straße dann notwendig wäre. Dazu stehe ich und ich sage es auch heute noch deswegen und ich hoffe, auch alle anderen Parteien, wenn es soweit ist, im Moment ist es nicht notwendig. Wir haben ein Stück Grün erhalten, wir schaffen einen kleinen Beserlpark für die Menschen und wir schaffen ein gutes Stück Geh- und Radweg und hoffen, dass allgemein alle zustimmen. Danke (Applaus Grüne). Die Tagesordnungspunkte 4) und 5) wurden einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dreisiebner NT 11) A 10/BD 0110193/2013 Erarbeitung von Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung in Graz; Antrag auf Projektgenehmigung über € 105.000,- für die Jahre 2013 bis 2014 GR. Dreisiebner: Dieses Stück, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe KollegInnen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Zuschauertribüne, hat weniger Diskussionsbedarf gebraucht, als es das vorherige Stück gebraucht hat. Wir haben ja aufgesetzt auf den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom September 2012, der die Erarbeitung von Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung uns schon grob skizziert hat. Jetzt geht es um die Projektgenehmigung über die Höhe von 105.000 Euro für 2013 und 2014. Es ist sehr detailliert, herzlichen Dank an Herrn Timo Köhler und an die MitarbeiterInnen der Abteilung für Bürgerbeteiligung, herzlichen Dank an die Mitglieder von „Mehr Zeit für Graz“ vor allem vom BürgerInnenbeirat der Beamtenschaft, die damit befasst waren. Ein sehr breiter Prozess aufgestellt, der auf diversen Wegen diese Leitlinien in die Entwicklung bringt und hoffentlich in einem Jahr zirka zum Abschluss bringt. Es wird in einem Lenkungsausschuss, dem neben BürgerInnenbeirat, AmtsvertreterInnen auch Vertreter aller Gemeinderatsfraktionen beziehungsweise politischen Parteien angehören, die Leitung passieren und ich erwarte und erhoffe mir, dass man da die geforderte Einbindung der BürgerInnen in Prozesse in diversen Bereichen gut auf die Wege bringen. In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung zu folgendem Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen: Die Projektgenehmigung für die Erarbeitung von Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung in Graz für die Jahre 2013 bis 2014 wird erteilt. Gesamtaufwendungen sind, wie gesagt, Euro 105.000. Für 2013 85.000 Euro, für 2014 20.000 Euro. Das Projekt soll entsprechend der Arbeitsstruktur und der Prozessschritte im Motivenbericht durchgeführt werden, zweitens, und drittens, die Bedeckung der Kosten erfolgt auf der im parallelen Finanzstück festzulegenden Voranschlagsstelle. Ich ersuche um Zustimmung. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Projektgenehmigung für die „Erarbeitung von Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung in Graz“ für die Jahre 2013 bis 2014 wird erteilt. Die Gesamtaufwendungen bis 2014 betragen € 105.000,- und werden wie folgt budgetiert: Summe für das Jahr 2013: € 85.000,- Summe für das Jahr 2014: € 20.000,-. 2. Das Projekt soll entsprechend der Arbeitsstruktur und der Prozessschritte im Motivenbericht durchgeführt werden. 3. Die Bedeckung der Kosten erfolgt auf der im parallelen Finanzstück festzulegenden Voranschlagsstelle. Der Tageordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 14.15 Uhr den Vorsitz. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Änderung des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes, Petition an den Steiermärkischen Landtag GR. Dr. Piffl-Percevic stellt namens von ÖVP, SPÖ und Grünen folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dr. Piffl-Percevic: Herr Vorsitzender, hoher Gemeinderat! Die Instrumente der direkten Demokratie stellen einen ganz wesentlichen Teil der Bürgerrechte in unserem Land und in unserer Gemeinde dar. Wir wollen dem Bürger die Möglichkeit geben, sich zu artikulieren und auch die Geschehnisse in unserer Stadt mitzugestalten. Was wir aber schmerzlich vermissen, ist ein sogenannter niederschwelliger Zugang zu Abstimmungs- und Meinungsäußerungsmöglichkeiten. Wir haben jetzt erst im Jänner österreichweit nach den bundesgesetzlichen Bestimmungen eine Volksbefragung zum Wehrsystem gehabt und wir haben dort gesehen, wie entgegen allen Prognosen eine über 50%ige Beteiligung der Österreicherinnen und Österreicher dort erfolgt ist. Es ist ein ganz vitales, lebendiges Zeichen unserer direkten Demokratie. Aber da war auch ein gigantischer medialer Impact da, monatelang ist in allen Medien in Österreich jeweils um halb acht am Abend und zu jeder Zeit in Bild und allen Zeitungen das ein Thema gewesen. Bei uns in der Stadt stehen uns diese Aufmerksamkeitsmöglichkeiten nicht zur Verfügung. Deswegen auch die Wahlbeteiligung, da ist es sicher zu hinterfragen und mit den Medien auch ein Diskurs zu eröffnen, wie man zum Beispiel in den Wochen vor einer Gemeinderatswahl in den Zeitungen nicht erst, wie jahraus, jahrein auf Seite 20 oder 22 vorkommt, sondern bitte, das ist ja nicht zu viel verlangt, ich formuliere das jetzt sehr forsch, dass man auch der Bevölkerung die Möglichkeit bietet, auf Seite 2 oder 3 zumindest in den Wochen vor der Wahl oder vor einer Volksbefragung sensibilisiert zu werden. Genau das ist Ziel des Novellierungsvorschlages für unser Volksrechtegesetz im Land Steiermark, dass wir hier auch niederschwellige Möglichkeiten, elektronische Abstimmungen bei Befragungen haben, das würde dann das Instrument für uns brauchbar machen. Der Hintergrund war unsere Volksbefragung, es hat hier eine Beschwerde gegeben. Wir waren, das möchte ich auch festhalten, von allen Aussagen zu diesem Zeitpunkt auf der sicheren Seite. Eine Kommission hat jetzt gefunden, dass hier etwas rechtlich nicht ganz in Ordnung war. Wir haben immer schon eine Novelle des Volksrechtegesetzes gefordert, das ist also jetzt nicht ein Klügerwerden, auch das müssten wir tun, wenn es notwendig ist, wir waren immer schon der Meinung, das Volksrechtegesetz gehört modernisiert, um Volksbefragungen in einer modernen niederschwelligen Art möglich zu machen und damit die direkte Demokratie zu stärken. Ich ersuche um Annahme dieses dringlichen Antrages, der genau das zum Inhalt hat in einer Petition an den Landesgesetzgeber. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und ersuche um Annahme (Applaus ÖVP). GR. Mag. Sippel zum Antrag: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau vor einem halben Jahr bin ich hier heraußen gestanden, habe einen dringlichen Antrag eingebracht, der genau das Thema auch zum Gegenstand hatte, nämlich eine Novellierung des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes in diesem Sinne, dass da auch Aspekte einer modernen Bürgerbefragung eingearbeitet werden; und damals bin ich da heraußen gestanden und habe mir die eine oder andere Belehrung anhören müssen von einem Gemeinderat Rajakovics, ich habe ihn gerade vorher auch gesehen, der hat gesagt, wir sind ängstlich und wir sollen auch Mut haben; hier neue Wege zu gehen. Und wir haben im Vorfeld eines erkannt, was Sie, nachdem die SPÖ und die ÖVP diese Richtlinien durchgezogen haben, anscheinend nicht erkannt haben; und da sind auch sogenannte Experten, wo Sie ein Gutachten angefordert haben, Universitätsprofessoren falsch gelegen und da hätte man ganz einfach auch auf den Rat von dem einen oder anderen Juristen hier im Hause hören können, die genau gesagt haben, dass es eben eine unzulässige Verkumulierung von Instrumenten der Hoheitsverwaltung zum Zwecke eines Aktes der Privatwirtschaftsverwaltung eben ist und genau das hat die Stadt Graz gemacht und das haben wir hier heraußen auch angeprangert und gesagt, da wird wahrscheinlich noch einiges zu klären sein, nämlich vor der Datenschutzkommission; und das ist dann auch eingetreten, nämlich wie das Amen im Gebet. Ich habe es damals auch gesagt; und genau das hat auch die Datenschutzkommission festgestellt und jetzt ist es halt so, dass die ÖVP ein halbes Jahr später genau den gleichen Antrag einbringt, den ich vor einem halben Jahr eingebracht habe, vielleicht kann man das dem Kollegen Rajakovics, der mich da noch so schön belehrt hat, ich habe auch das Wortprotokoll mit, ausrichten. Ich möchte zu dem Antrag sagen, wir unterstützen ihn natürlich in der Dringlichkeit wie auch im Inhalt, allerdings bitte ich um eine getrennte Abstimmung, weil wir werden dem Punkt 1) nicht die Zustimmung geben, weil unser Zugang derjenige ist, dass nur diejenigen auch bei einer allfälligen Bürgerbefragung teilnehmen sollen, die auch wahlberechtigt sind bei der Gemeinderatswahl und nicht alle in Graz hauptwohnsitzgemeldeten, weil das betrifft auch die, die hier nur vorübergehend wohnen oder auch andere, Drittstaatsangehörige, das ist nicht unser Zugang, dass diejenigen eben auch bei Bürgerbefragungen aller Art mitstimmen sollen. Ansonsten im Punkt 2) gibt es vollkommene Übereinstimmung und deshalb Ja zur Dringlichkeit und Ja zum Punkt 2 (Applaus FPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Nur zur Aufklärung, nachdem der Antrag von ÖVP, SPÖ und Grüne gestellt wurde, ist damit die Dringlichkeit ohnehin gegeben, das heißt, wir befinden uns jetzt bereits bei der Debatte über den Inhalt. GR.in Bergmann: Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir haben über diese Richtlinien zur Bürgerbefragung Stunden verbracht. Die KPÖ war immer kritisch diesen Richtlinien gegenüber, wir sind immer eingetreten für eine Volksbefragung nach dem Volksrechtegesetz. Die ÖVP und die SPÖ haben es damals besser gewusst, sie haben die Richtlinien in dieser Form beschlossen und jetzt kommt eine einzelne Person, ein Bürger kann jetzt das kippen sozusagen und plötzlich ist jetzt ein Antrag von dir, Peter, da, es ist einfach herausgekommen aufgrund dessen, dass diese Richtlinien und dass sich diese Bürgerbefragung in dieser Form eben nicht rechtsgültig ist und dass es in dieser Form nicht mehr durchgeführt werden kann, auf das will ich hinaus. Aber jetzt kommt ein Antrag von dir, Peter, der nichts anderEs beinhaltet als die Legalisierung dessen, was in den Richtlinien drinnen steht. Für uns geht das einfach zu wenig, wir treten für eine umfassende Änderung dieses Volksrechtegesetztes ein, das beinhaltet aber für uns nicht das Internetvoting, weil dem stehen wir sehr kritisch gegenüber, aber ich weiß auch, dass beim BürgerInnenbeirat, bei „Mehr Zeit für Graz“ gerade diese Änderung des Volksrechtegesetzes einer der Hauptschwerpunkte der Arbeitsschwerpunkte ist und wir sehen eigentlich, aber nachdem die Dringlichkeit ja gegeben ist, diesen Antrag eigentlich auch gar nicht als dringlich an, denn unserer Meinung nach sollte sich der Gemeinderat zusammen mit dem BürgerInnenbeirat wirklich umfassend mit diesem Gesetz beschäftigen, denn es gibt hier einige Dinge, die unserer Meinung nach noch geändert werden können, und zwar nämlich auch der Zugang, ein erleichterter Zugang der BürgerInnen zur Durchsetzung einer Umfrage und nicht von Seiten des Gemeinderates nur. Unserer Meinung nach, wie gesagt, sollte der Gemeinderat mit dem BürgerInnenbeirat hier zusammenarbeiten und aus diesem Grund möchten wir hier auch einen Abänderungsantrag einbringen, der wie folgt lautet: Der Gemeinderat möge in Zusammenarbeit mit dem BürgerInnenbeirat Vorschläge zur Änderung des Steiermärkischen Volksrechtsgesetzes ausarbeiten und die Änderungswünsche im Anschluss auf dem Petitionswege dem Steiermärkischen Landesgesetzgeber vorlegen. Bitte um Annahme (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ich kann dem Abänderungsantrag der KPÖ sehr viel abgewinnen, ich erinnere mich gut, dass der Beirat für BürgerInnenbeteiligung in den Klubs war, ich weiß nicht, ob er in allen Klubs schon war, bei uns war er und uns wurden auch die Hauptschwerpunktthemen für diese Periode vorgestellt und ich weiß nicht, was uns daran hindern sollte als Gemeinderat, einen grundsätzlicheren umfassenderen Zugang für diese Novelle vom Volksrechtegesetz zu finden. Man muss sich das sicher sehr genau anschauen, wie man das macht und wie man die BürgerInnenrechte verbessert und daher werden wir als grüner Gemeinderatsklub dem Abänderungsantrag auch zustimmen (Applaus Grüne). GR. Pacanda: Ich wollte ergänzend nur noch hinzufügen, dass wir auch den Abänderungsantrag von der KPÖ unterstützen würden aus folgendem Grund auch, weil die Bürger sind diejenigen, die da in der Bürgerbeteiligung miteinbezogen werden sollen, die direkte Demokratie leben sollen und dementsprechend sehen wir es auch so, dass der Bürgerbeirat und Bürger einfach in einem offenen Prozess damit eingebunden werden sollen. Dankeschön. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Wir stimmen zunächst über den Abänderungsantrag ab, eingebracht von der KPÖ: der Gemeinderat möge in Zusammenarbeit mit dem BürgerInnenbeirat Vorschläge zur Änderung des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes ausarbeiten und die Änderungswünsche im Anschluss auf dem Petitionsweg dem Steiermärkischen Landesgesetzgeber vorlegen. Der Abänderungsantrag der KPÖ wurde mit Mehrheit abgelehnt. Punkte 1) und 2) des Antrages wurden mit Mehrheit angenommen. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 14.30 Uhr den Vorsitz. 2) Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel GR. Eber stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Eber: Werte Mitglieder der Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Das System der österreichischen Wohnbauförderung wird heuer 60 Jahre alt und es ist durchaus ein bewährtes System, auf das wir da zurückblicken können. Dieses System ermöglicht, dass relativ günstiger Wohnraum der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden konnte und es wurden damit auch qualitative, soziale, aber auch, vor allem in jüngster Zeit, ökologische Kriterien erfüllt. 1996 wurde die Wohnbauförderung eingefroren, 2008 wurde die Zweckbindung abgeschafft. Das heißt, die Wohnbauförderungsmittel, die ja auch von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistet werden im Ausmaß von 0,5 % des Lohnes beziehungsweise Gehalts, werden nicht mehr oder müssen nicht mehr zum Zwecke der Wohnbauförderung verwendet werden. Es ist allerdings klar, dass gerade in Graz, die ja eine stark wachsende Stadt ist, dass da natürlich viel neuer Wohnraum gebraucht wird, um den Bevölkerungszuzug, die Bevölkerungsentwicklung aufzunehmen, weil natürlich auch klar ist, dass sich nicht jeder ein Wohnungseigentum leisten kann. In den letzten Wochen ist auch auf Bundesebene die Diskussion um die Wohnbauförderung wieder aufgeflammt. Man hat ja manches Mal den Eindruck gehabt bereits, dass ÖVP und SPÖ sich in dieser Hinsicht zumindest in einer Art Tiefschlaf befinden, jetzt kurz vor der Wahl aufwachen und das zu einem Gegenstand heftiger Diskussionen wird und unsere Befürchtung ist natürlich auch, dass nach erfolgter Wahl im Herbst 2013 der Tiefschlaf dann wieder fortgesetzt wird. Von da her halten wir es für notwendig, dass jetzt entsprechende Beschlüsse auch auf Bundes- und auch auf Landesebene gefasst werden, um die Wohnbauförderungsmittel eben tatsächlich für den Zweck, für den sie gedacht sind, zukommen zu lassen. Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den d r i n g l i c h e n A n t r a g : 1. Der Bundesgesetzgeber wird im Petitionsweg aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode die Zweckbindung der Mittel aus der Wohnbauförderung wieder in Kraft zu setzen und 2. das Land Steiermark wird im Petitionsweg aufgefordert, bis zu einer entsprechenden Änderung der bundesgesetzlichen Situation im Sinne von Punkt 1 die für die Wohnbauförderung lukrierten Ertragsanteile ausschließlich für den geförderten Wohnbau zu reservieren. Ich ersuche um Ihre und eure Zustimmung. Danke (Applaus KPÖ). GR.in Schartel zur Dringlichkeit: Wie der Antragsteller schon erwähnt, handelt es sich beim Wohnbauförderungstopf um Zwangsbeiträge, die dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer sozusagen abgerungen werden unter dem Titel Wohnbauförderung und deshalb ist es nur recht und billig, dass man diesen einbehaltenen Beitrag natürlich der Wohnbauförderung wieder zuführt. Es wäre aber ganz, ganz wichtig, dabei zu bedenken, dass dann die Verteilung dieser Zweckmittel nicht so erfolgt, wie es jetzt im Finanzausgleich stattfindet prozentual, sondern sehr wichtig wäre, dass diese Wohnbauförderungsmittel dann analog der Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes aufgeteilt werden. Wir stimmen der Dringlichkeit und dem Antrag zu (Applaus FPÖ). GR. Mag. Spath: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat, lieber Herr Kollege Eber! Wie ich diesen Antrag gelesen habe, ist er mir irgendwie bekannt vorgekommen nämlich, dann habe ich nachgeschaut und bin draufgekommen, dass der fast 1 : 1 schon einmal gestellt wurde, nämlich vor einem Jahr im Jänner. Frage mich, warum man das Ganze jetzt noch einmal machen muss. Dann habe ich weiter zurückgeschaut und bin draufgekommen, dass auch bereits im April 2008 so ein Antrag schon gestellt wurde von euch, von der KPÖ. Aber nichtsdestotrotz auf Landesebene ist ja bereits ein Unterausschuss eingerichtet, wo ebenfalls ähnliche Anfragen der KPÖ und der FPÖ behandelt wurden. Auf Bundesebene haben sich der Kanzler und der Vizekanzler erst vor kurzem in dieser Woche medial zu Wort gemeldet und ebenfalls eine Zustimmung in diese Richtung bekundet. Uns ist es allerdings wichtig, darauf eben auch hinzuweisen, dass, wie auch meine Vorrednerin schon gesagt hat, dass man darauf achtet, dass die Bundesmittel eben nicht weniger werden, sondern mehr und eben die Bevölkerungszahl des Landes als Basis herangezogen wird und nicht ein Prozentsatz, wie es bis jetzt der Fall gewesen ist. Anmerken möchte ich auch noch, dass die Wohnbauförderung eben eine Objektförderung ist für Miet- als auch für Eigentumswohnraum. Aber keine Angst an die KPÖ, die ÖVP wird diesem Antrag zustimmen, wie wir es auch schon im Jänner 2012 gemacht haben (Applaus ÖVP). GR.in Katholnig: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat! Wir, die SPÖ, ersuchen um getrennte Abstimmung von Punkt 1 und Punkt 2. Zu Punkt 1: Die Frage der Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel ist dringlich und weil diese dringlich ist, werden auf Bundesebene bereits intensive Gespräche geführt, sind sich die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP darin weitgehend einig, dass diese Zweckbindung wieder kommen soll. Das war bereits in den vergangenen Tagen in den Medien nachzulesen, denn Faktum ist, die Mietkosten stiegen und steigen weiter, der sogenannte freie Markt ist für sehr viele Wohnungssuchende schon fast nicht mehr erschwinglich geworden und leistbares Wohnen kann in Graz nur sehr bedingt über das gesprochen werden. Daran hat im Übrigen auch die 15 Jahre Wohnbauressortverantwortung der KPÖ in Graz nichts geändert. Denn leider konzentrierten sich bekanntlich diese Ressortverantwortlichen primär um die Vergabe von Gemeindewohnungen und somit auf Verwalten, ließen neue Ideen für Ankurbelung des Wohnbaues missen, lehnten diese zum Teil sogar ab und ich erinnere mich an die Vorstöße von Gemeinderätin Bauer in der vergangenen Periode. Wie gesagt, diese Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel wird auf Bundesebene längst intensiv diskutiert und wird aller Voraussicht nach kommen. Die heutige Initiative der KPÖ wäre dazu nicht notwendig gewesen, aber weil uns die Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel wichtig ist, stimmen wir der Dringlichkeit und dem Inhalt zu. Dem Punkt 2) des Antrages können wir allerdings nicht zustimmen, denn streng genommen würde es sogar eine Verschlechterung darstellen, würden nur die für die Wohnbauförderung lukrierten Ertragsanteile in der Steiermark für den geförderten Wohnbau zur Verfügung stehen, so laut unserer Finanzlandesrätin Bettina Vollath, dann wäre es in der Steiermark eher schlecht gestellt, denn seit die Zweckbindung aufgelöst wurde, sind zwischen 20 und 50 Millionen Euro mehr für diesen Bereich ausgegeben worden, als eine Fortschreibung der Zweckmittel vorgegeben hätte. Also zu Punkt 2) können wir aus rein populistischen Gründen der KPÖ nicht zustimmen (Applaus SPÖ). GR. Eber: Ja, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst danke ich für die sich abzeichnende doch breite Zustimmung zu diesem Antrag und ich möchte nur zwei kurze Anmerkungen machen. Erstens: Ja, wir haben diesen Antrag vor einem Jahr bereits eingebracht, der ist dankenswerterweise ja auch angenommen worden. Dieser Antrag unterscheidet sich jetzt in einem Punkt, in einem wichtigen Punkt vom letztjährigen, nämlich, dass wir sagen, noch in dieser Legislaturperiode soll das beschlossen werden, denn es ist uns wichtig, dass das möglichst bald geschieht, weil es ja bekanntlich so ist, dass gerade die Beschlüsse, die im Bereich des Wohnens und für den Wohnbau letztlich gefasst werden, eine sehr lange Vorlaufzeit haben. Das heißt, wenn wir heute beschließen die Zweckbindung der Mittel aus der Wohnbauförderung, dann bedeutet das ja nicht, dass morgen die Wohnungen schon fertig sind, sondern das hat natürlich eine entsprechende Vorlaufzeit. Erinnern möchte ich, zweitens, jedenfalls auch daran, dass Ernest Kaltenegger beziehungsweise jetzt Elke Kahr für die städtischen Gemeindewohnungen zuständig sind, sie sind dafür zuständig, dass die Wohnungen natürlich ordnungsgemäß vergeben werden und die KPÖ und die jeweils zuständigen Stadträte haben auch in der Vergangenheit sich bemüht, neue Gemeindewohnungen zu bekommen. Ich weiß nicht, ob das allen hier bekannt ist, es ist natürlich so, dass die Wohnungsstadträtin natürlich nicht die Möglichkeit hat, über die entsprechenden Grundstücke zu verfügen, sondern diese müssen natürlich auch in Absprache mit der Liegenschaftsverwaltung erst einmal angekauft werden und sozusagen freigegeben werden für den städtischen Wohnungsbau und da möchte ich auch sagen, dass das in den letzten fünf Jahren im Wesentlichen gelungen ist, also hier auch die entsprechenden Beschlüsse und die Umsetzung zu treffen, dass 500 neue Gemeindewohnungen in Angriff genommen werden konnten, zum Teil fertiggestellt wurden, zum Teil sich noch in Bau befinden, dass in dem Zeitraum davor derartige Grundstücksankäufe aber leider ausgeblieben sind. Zum Schluss noch einmal herzlichen Dank jetzt schon für die Zustimmung. Dankesehr (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Dann darf ich jetzt drüber abstimmen lassen, die beiden Punkte getrennt abzustimmen, wer ist für eine getrennte Abstimmung? Entschuldigung, gibt es noch Wortmeldungen zum Inhalt dieses Antrages, das ist nicht der Fall, dann darf ich jetzt darüber abstimmen, dass wir über beide Punkte getrennt abstimmen. Beide Punkte des Antrages wurden mit Mehrheit angenommen. 3) Kostenloser Zugang zu Museen für Schulklassen und Kindergartengruppen GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Marak-Fischer: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat! Die Beschäftigung mit Kunst und Kultur fördert, ich glaube, darüber sind wir uns einig, vielfältig die Fähigkeiten von Menschen und daher ist es ganz wichtig, dass Kinder und Jugendliche möglichst früh bereits in Kontakt mit Kunst und Kultur kommen. Natürlich wäre der Idealfall und ich denke, viele von uns oder alle von uns machen das auch, soweit sie Kinder haben, dass sie möglichst früh schon mit ihren Kindern in Museen gehen und in andere Kultureinrichtungen in Graz. Es gibt aber eben sehr viele Kinder auch, die diese Möglichkeit nicht haben und die nicht früh genug schon mit Museen in Berührung kommen, sondern die erst, und da ist Gott sei Dank in unserer Gesellschaft eine Möglichkeit, mit Kunst und Kultur in Berührung zu kommen, dass diese Kinder das im Rahmen ihres Kindergartenbesuches und später dann im Rahmen des Schulbesuches diese Möglichkeit haben. Und viele Schulklassen und Kindergartengruppen, auch zum Beispiel die Kindergartengruppe meiner Tochter hat letztens einen Ausflug in ein Museum gemacht, und Gott sei Dank passiert dies auch relativ häufig. Die Tarife für Gruppen sind auch relativ niedrig, relativ niedrig heißt, es sind etwa drei bis vier Euro, manchmal auch fünf Euro, und trotzdem sind diese drei bis fünf Euro, man glaubt es vielleicht oft nicht, eine Hürde. Weil wenn man als Lehrerin eine Klasse vor sich hat, wo viele Kinder diese drei bis fünf Euro eben nicht bezahlen können, dann überlegt man sich das als Pädagoge oder Pädagogin und geht dann meistens nicht ins Museum oder macht diesen Ausflug nicht. Noch dazu, im Idealfall ist es ja nicht ein Ausflug im Jahr, sondern es sind mehrere Schulveranstaltungen, und da kommt schon ein ganz schönes Sümmchen im Laufe eines Schuljahres zusammen. Das heißt, derzeit ist es so, dass sehr viele Schulklassen, und ich habe da auch mit LehrerInnen gesprochen, keine Ausflüge mehr machen dieser Art, weil sich einige Kinder das einfach nicht leisten können. Ich denke, dass wir als öffentliche Hand auch eine Verantwortung haben, die Verantwortung, Kinder und Jugendliche möglichst früh mit Kunst und Kultur in Kontakt zu bringen und das ist natürlich nur möglich, wenn die finanzielle Schwelle möglichst niedrig ist. Das Bundesministerium, die Bundesministerin für Bildung, Kunst und Kultur, Claudia Schmied, hat hier bereits mit Beginn 2010 eine Initiative gestartet und hat für alle Bundesmuseen den Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 19 sogar kostenlos gestaltet und sie hat zusätzlich eine Reihe von Kulturvermittlungsinitiativen auch gestartet, denn das eine ist der Eintritt, und zum Beispiel bei uns im Stadtmuseum ist der Eintritt für Gruppen sogar frei, für Kindergruppen sogar frei, allerdings das Zweite ist dann das Kulturvermittlungsprogramm, sprich die Führung, und ohne eine Führung sind leider sehr viele Museen für Kinder auch nicht verständlich oder nicht selbsterklärend. Das heißt, die Führung ist auch etwas ganz Wichtiges oder man nennt sie auch Kulturvermittlung. Das Bundesministerium hat es eben für alle unter 19 sogar kostenlos gemacht, was ein sehr weit gehender Schritt ist, das hier im Antrag formulierte Anliegen wäre ein stückweit kleiner eigentlich, nämlich nur für Kindergartengruppen und Schulgruppen den Eintritt kostenlos zu gestalten und nicht auch zum Beispiel im privaten Bereich für Kinder und Jugendliche bis 19 das gratis zu gestalten. Zusätzlich wäre es auch für Museen selbst ein Mehrwert natürlich, weil durch diesen frühen Kontakt mit Kunst und Kultur man davon ausgehen kann, dass die Kinder und Jugendlichen auch später natürlich freiwillig ins Museum oder, freiwillig ist es hoffentlich immer, aber auch aus eigenem Antrieb ins Museum gehen werden und daher natürlich auch für unsere Kulturlandschaft eine Investition in die Zukunft, ich möchte daher, und jetzt komme ich zum Punkt, den d r i n g l i c h e n A n t r a g stellen: Der Gemeinderat ersucht die zuständige Kulturstadträtin, Möglichkeiten zu prüfen, für Schulklassen und Kindergartengruppen den Eintritt sowie die Nutzung von Kulturvermittlungsangeboten in Museen der Stadt, beziehungsweise an denen die Stadt Graz beteiligt ist, kostenfrei zu gestalten (Applaus SPÖ). GR.in Potzinger zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hohe Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, liebe Gäste! Selbstverständlich stimmt die ÖVP-Fraktion diesem Antrag prinzipiell gerne zu, weil natürlich geht es uns auch darum, dass Kinder und Jugendliche einen möglichst leichten Zugang zu den Museen haben und damit auch Appetit auf mehr bekommen, wenn sie einmal erwachsen sind. Wir meinen nur, dass sich das Anliegen nicht nur an die Frau Kulturstadträtin richten sollte, sondern es geht ja auch um unser Kindermuseum Frida&Fred, wo wir wissen, dass sehr viele Kindergarten- und Schulgruppen hinkommen. Das ist aber ein Museum der besonderen Art, nämlich mit einem sehr interaktiven Zugang, wo die Kinder aktiv viel machen können, dadurch ist auch ein großer Personalaufwand damit verbunden. Ich habe heute noch nachgefragt in Wien beim Kindermuseum Summ ist es so, dass der reine Ausstellungsteil durch diese Initiative der Frau Bundesminister kostenfrei für Kinder zu besuchen ist, die interaktiven Angebote aber sehr wohl auch bezahlt werden müssen, 4 Euro pro Kind beziehungsweise 3,50, wenn sie in Gruppen kommen, also da müsste man detailliert darüber reden. Aber insbesondere ist hier wohl auch zu appellieren an die Frau Bundesministerin für Wissenschaft, Unterreicht und Kunst und Kultur, die diese Lex viennensis herausgegeben hat, dass die Bundesmuseen entsprechend unterstützt werden. Bitte alle österreichischen Kinder sollen da die gleichen Möglichkeiten haben, das heißt, es ist sehr wohl da auch zu appellieren an die Frau Bundesministerin, diese Förderung auf die Museen in den Bundesländern auszudehnen und wie gesagt, Kindermuseum, unser Kindermuseum Frida&Fred ist ja nicht im Ressortbereich der Frau Stadträtin Rücker, sondern untersteht unserer Frau Vizebürgermeisterin, deshalb möchte ich gleich unseren Zusatzantrag vortragen, da geht es eben darum, „insbesondere soll die auf Bundesebene ressortzuständige Ministerin ersucht werden, auch in den Bundesländern durch Kostenzuschüsse den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu allen Museen zu erleichtern. Außerdem wird die für das Grazer Kindermuseum zuständige Vizebürgermeisterin Mag.a Dr.in Martina Schröck ersucht, Möglichkeiten für Zahlungserleichterungen für Schulklassen- und Kindergartengruppe zu prüfen.“ Danke (Applaus ÖVP). GR.in Dipl.-Ing.in Braunersreuther: Werter Gemeinderat, werte Zuhörer, sehr geehrte Vizebürgermeisterin und ganz besonders Frau Marak-Fischer! Ich kann nur sagen, dass es keine Frage ist, dass wir als KPÖ-Klub einer Initiative zur Förderung des Interesses für Kunst und Kultur bei Kindern und Jugendlichen, und zwar bei allen, unabhängig von ihrer familiären Herkunft, wegen der nachweislichen positiven Auswirkungen auf den Bildungserfolg nur zustimmen können. Und das gilt natürlich auch auf dem Ergänzungsantrag, der für das Kindermuseum in Graz gilt. Als Museologin kann ich das nämlich inhaltlich und fachlich auch nur unterstützen. Leider ist in vergangenen Perioden, wo ja auch die SPÖ mal das Kulturressort hatte, auch mit der SozialCard einiges verpasst worden, darauf will ich aber gar nicht mehr herumreiten, sondern ich will eigentlich noch viel weiter gehen. Ich plädiere nämlich dafür, dass der Eintritt in Museen generell frei sein sollte. Wenn man so eine Forderung stellt, die in Museumskreisen durchaus oft diskutiert wird, dann heißt es oft, ja gerne, aber gebt ihr uns auch das Geld dafür? Dazu kann ich jetzt nur ein paar Beispiele anführen aus Großbritannien, wo der Museumseintritt seit 2001 abgeschafft wurde und auch aus deutschen Städten, die zeigen, dieses Geld dafür braucht man überhaupt nicht. Museen finanzieren sich nur zu einem geringen Teil über Eintrittsgelder und vielfach übersteigen die Kosten für den Ticketverkauf deren Nutzen. Ein Beispiel ist Magdeburg. Magdeburg hat 230.000 Einwohner, ist also kleiner als Graz, dort wurde der Museumseintritt 2005 abgeschafft, seitdem erspart man sich jährlich 50.000 Euro. Die Londoner Museen haben ungefähr das Doppelte an Einnahmen seit der Abschaffung der Eintrittsgelder seit 2001 und die Besucherzahlen haben sich um bis zu 157 % gesteigert. Das bringt natürlich auch sehr viele Spendengelder, die werden auch dazu verwendet, Programme zu sogenannten social inclusion zu machen, mit denen man besonders Personen ins Museum bringen will, die sonst nämlich nicht ins Museum gehen. Es gibt eine Statistik aus Berlin von 2008 vom Institut für Museumsforschung, es sind nur drei bis vier Prozent Museumsbesucher, die einen Hauptschulabschluss haben, vier bis fünf Prozent Facharbeiter, der Anteil an MigrantInnen und Arbeitslosen ist quasi bei null. Der größte Teil ist AkademikerInnen, da muss man natürlich ansetzen, das wird dort intensiv eben durch diese Programme gefördert. Deshalb mein Plädoyer, folgen wir dem positiven Beispiel, freier Eintritt in Museen und Social-inclusion-Programme, wie es in Großbritannien vorgemacht wird, um wirklich auch die sogenannten bildungsfernen Bevölkerungsschichten ins Museum zu bringen (Applaus KPÖ). StR.in Rücker: Liebe Stadtregierung, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, liebe Frau Gemeinderätin Marak! Danke für diesen dringlichen Antrag zu einem Thema, wo sie bei mir offene Türen einlaufen, denn die Kulturvermittlung im Gesamten, ob es jetzt Museen sind oder in anderen Bereichen, wie Theater und andere Kunstformen, ist mir natürlich ein großes Anliegen und wird sicherlich auch in den nächsten Jahren einen Schwerpunkt ausmachen. Und ich kann auch dem Gedanken sehr viel abgewinnen und halte ihn für sehr wichtig, dass man jetzt sagt, Kinder gehören nicht nur ins Kindermuseum, sondern in alle Museen und damit auch diese Breite kann ich nur unterstützen, dass man sagt, wenn dann reden wir von allen Museen. Was ich sehr wohl anmerken möchte ist, dass auch der Zusatzantrag von Sissi Potzinger seine Berechtigung hat, denn die Rolle der Bundesmittel im Bereich der Kulturvermittlung insgesamt ist sehr hinterfragenswert. Wie viele von Ihnen vielleicht noch nicht wissen, landen in der Steiermark von den Kulturmitteln, wenn man es so vergleicht zwischen der Verteilung Wien und den restlichen Bundesländern, von den 14 %, die eigentlich hier landen sollten, nur 4 %, das heißt, der Wasserkopf Wien und die Förderung für Kulturarbeit, aber auch Kulturvermittlung bleibt leider da sehr stark in Wien hängen und deswegen kann ich auch diesem Zusatzantrag sehr gut zustimmen. Trotzdem möchte ich noch einige Wort dazu sagen, dass wir auch, nachdem hier auch viele neue Gemeinderäte und Gemeinderätinnen sitzen, durchaus uns in einer Landschaft bewegen in der Stadt Graz, wo schon einiges passiert in diese Richtung und das möchte ich noch einmal ganz kurz erläutern, damit Sie sehen, dass sich die öffentliche Hand hier sehr wohl schon etwas einfallen lässt, aber generell denke ich mir, dieser Ansatz des Gratiseintrittes ist etwas, was ich auch gerne in die Dreierkoalition noch einmal weiterspielen möchte, und nachdem es ja aktuelle Budgetverhandlungen gibt und die Dringlichkeit damit aus meiner Sicht erst recht gegeben ist, ist natürlich die Frage der Finanzierung auch in Budgetverhandlungen in dieser Dreierkoalition zu erläutern. Aber ganz kurz zu dem, was es gibt. Momentan ist es so, dass das Graz-Museum bis 18 für alle gratis ist, also egal, ob sie als Schulklasse kommen oder als Kinder einer Familie oder alleine, was ja auch vorkommen soll. Was allerdings stimmt ist, dass für die Führung dort zwei Euro pro Kind verlangt werden, das ist diskussionswürdig und in dem Sinn muss man das auch gegenrechnen, zu dem, was momentan an Einnahmen dadurch da ist. Der zweite Bereich, der große Museumskomplex des Joanneums, ich weiß nicht, inwieweit bekannt ist, die Schulkarte, die seit 2006 gilt, diese Schulkarte ermöglicht es, mit zwei Euro pro Kopf und Jahr alle Angebote und die mehrfach und unendlich in Anspruch zu nehmen, in allen Museen des Joanneums möglich sind, das heißt, pro Kopf, pro Schulkinderkopf zwei Euro im Jahr zahlen die Schulen für diese Schulkarte, und die Kinder können nicht nur in Ausstellungen kommen, sondern erhalten dort die Führungen, die Lehrer und Lehrerinnen erhalten Vorführungen, damit sie über die Inhalte informiert sind und nicht immer auch eine externe Führung in Anspruch nehmen müssen, sondern vielleicht auch selbst mit den Kindern durchgehen können und rundherum gibt es noch Sonderpakete, das ist alles inkludiert und natürlich auch die Gratis-Begleitperson. Das heißt, das ist meiner Meinung nach schon einmal ein erster wichtiger Schritt, hätte eigentlich der Herr Kulturstadtrat auch in seiner Fraktion schon erzählen können, weil da kann er ja durchaus mit drauf stolz sein und seine Vorgänger, die es ja einige davon gibt im Kulturbereich, dass hier schon ein erster wichtiger Schritt getan ist und ich denke, da hat das Joanneum durchaus eine Vorbildwirkung, noch ist es nicht gratis, aber diese Schulkarte erfreut sich sehr hoher Beliebtheit und macht damit, und das halte ich auch für sehr wichtig, keinen Unterschied zwischen dem sozialen Status der Kinder, sondern pro Kind, und die Schulen entscheiden, ob sie es jetzt einkassieren oder nicht, weil das ist natürlich eine Frage, wie das dann gehandhabt wird, aber prinzipiell ist es meiner Meinung nach auch für die Schulen leistbar, dieser Betrag selbst zu finanzieren und damit den Kindern nichts abzuverlangen. Wie gesagt, ich komme jetzt zurück zum dringlichen Antrag, wir werden der Dringlichkeit zustimmen, ich werde gerne etwas in einem der nächsten Kunst- und Kulturausschüsse vorlegen, aber wie gesagt, wenn dazu auch Kosten entstehen, dann müssen wir das auch in einem Budget wiederfinden beziehungswiese wird bei den Gesprächen, die ich sicher mit der Bundesministerin in verschiedenen Punkten führen werde müssen, auch die Frage der Kulturvermittlung insgesamt, wie weit der Bund sich da stärker in der Steiermark und vor allem in Graz beteiligt, einen Tagesordnungspunkt bilden, das ist schon jetzt auf meiner Liste. Danke (Applaus Grüne). GR. Pacanda: Ich kann mich der Dringlichkeit nur anschließen, da die Piraten das seit vorigem Jahr im Sommer auch schon fordern. Wir stehen für den freien Zugang zu Wissen, Kultur und Bildung, dementsprechend absolut zu unterstützen dieser Antrag. Zusätzlich noch dazu hineinzudenken von unserer Seite, weil es mir gerade aufgefallen ist, dass natürlich auch die Begleiter, das heißt dementsprechend Lehrer, Lehrerinnen oder eben Begleitpersonen aus den Kindergärten da auch Gratiszugang bekommen, damit die dementsprechende Motivation natürlich auch da ist, die Gruppe da zu begleiten und das nicht zu vergessen. Dankeschön. GR.in Mag.a Marak-Fischer: Ich freue mich, dass es da so eine, zumindest jetzt unter den redenden Parteien, so eine einhellige Meinung dazu gibt, dass es eine gute und wichtige Sache ist. Ich hoffe, dass das dann auch sozusagen weiterverfolgt wird dadurch. Dazu möchte ich nur sagen, auch zum Thema Schulkarte gilt natürlich erstens nicht für Kindergartengruppen, ganz ein wichtiger Bereich, wo man sozusagen auch noch sehr früh damit in Kontakt kommen kann und gilt dann natürlich auch nicht für alles, was außerhalb der Schule ist und für manche Schulen, die eben keinen Elternverein haben oder die einen Elternverein mit Eltern haben, die sich eben ganz wenig leisten können, wird auch das eine Hürde sein. Also es ist wenig, aber es ist auch das manchmal eine Hürde, daher wäre es eben wichtig, alle Barrieren hier abzuschaffen. Aber ich freue mich sehr, dass wir uns da grundsätzlich ja auch sehr einig sind. Und dann wollte ich noch, da weiß ich aber nicht, wie das von der Geschäftsordnung her ist, ich habe vorher beim Verlesen des Antrages einen Satz vergessen, darf ich den noch nachholen? Und zwar an sich kein unwesentlicher Satz, glaube ich für uns alle, nämlich der Schlusssatz, dem Gemeinderat ist bis Mai dieses Jahres ein entsprechender Bericht vorzulegen, im schriftlichen Antrag war es drinnen. Ich möchte das noch ergänzen, ich glaube, es ist wichtig und ich hoffe, dass wir einfach an diesem Thema auch dranbleiben und würde mich sehr freuen, wenn es da zu dem einen oder anderen Ergebnis kommen würde. Danke (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag von GR.in Potzinger wurde einstimmig angenommen. 4) Stadtteil Schönaugasse: Siedlungsbetreuung/Errichtung eines Stadtteilzentrums GR. Dipl.-Ing. (FH) Savernik stellt namens von SPÖ und ÖVP folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dipl.-Ing. Savnerik: Sehr geehrte Frau Bürgermeisterstellvertreterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Stadtteil Schönau, Fröhlichgasse – Neuholdaugasse – Schönaugasse, in dieser Großraum-Schönausiedlung gibt es unverhältnismäßig viele Gemeindewohnungen. Wie die Vorkommnisse im letzten Monat zeigen, stehen in diesem Gebiet immer wieder Streitigkeiten zwischen den BewohnerInnen auf der Tagesordnung. Neben Problemen in den Gemeindewohnungen, wie zum Beispiel grobe Beschimpfungen und Verstöße gegen die Hausordnungen, Lärmbelästigung und Aneignung von Allgemeinflächen, etc. sorgen gerade in diesem Stadtteil, im Schönauviertel, Gruppen von Jugendlichen und Betrunkenen ständig für Ärger, Belästigungen, Verschmutzungen von Allgemeinflächen und Verschmutzungen von Gemeindewohnungsfreiflächen, Grünflächen. Diese Problematik ist seit längerem virulent. Zeitungen berichten ständig über dieses Problem, das Schönauviertel ist ja nicht erst seit Neuem ein kleines Problemkind in Graz. Weder die Hausverwalter, noch der Bezirksvorsteher noch das Friedensbüro, das ebenfalls eingeschalten wurde, konnten die Situation beeinflussen und schon gar verbessern. Auch mit der Schaffung eines Sozialraumes, das in der Vergangenheit hier auch diskutiert wurde, ist die eigentliche Problematik nicht wirklich zu bekämpfen. Es geht nämlich nicht um Rückzugsnischen, die im Moment gesucht werden, sondern es geht um das eigentlich Problem, dieses Miteinander im Wohnviertel einfach durch professionelle Unterstützung zu verbessern, es geht darum, dass man eine Gemeinwesenarbeit einfach einführen sollte und muss. Eine Entschärfung dieser Situation könnte durch die Errichtung eines Stadtteilzentrums erreicht werden, auf jeden Fall aber eine Siedlungsbetreuung. Als Vorbild dafür könnte das Projekt „Gesunde Bezirke“ herangezogen werden, das ja auch schon gut gelebt wird in Graz. Für die Bewohner im Bezirk Jakomini ist es enorm wichtig, daher auch der dringliche Antrag, wo ich mich sehr freue, dass die ÖVP dazugekommen ist und ihn auch unterstützt, das möchte ich auch ganz toll sagen, danke sehr, wäre es ganz wichtig, dass es unverzüglich umgesetzt wird, weil die Erfahrung zeigt, wenn es wärmer wird, sind die Leute mehr draußen, sind die Leute mehr im Grünbereich und dann werden die Probleme richtig arg. Das heißt, nur weil es jetzt ein Hauch ruhiger war im Winter, sobald da die Sonne ein bisschen wärmer wird, wird das Problem richtig arg. Daher stelle ich namens der SPÖ und der ÖVP den gemeinsamen d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat beauftragt die zuständige Wohnungsstadträtin Elke Kahr zu prüfen, welche Maßnahmen der Siedlungsbetreuung ihrerseits gesetzt werden können, um die im Motivenbericht angeführte problematische Situation im Stadtteil Schönau zu entschärfen. Dem Gemeinderat ist bis Mai 2013 ein entsprechender Bericht zu weiteren Beratungen vorzulegen. Dankesehr (Applaus SPÖ). StR.in Kahr zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Herr Gemeinderat Savernik! Danke für den Dringlichkeitsantrag und ich möchte gleich für meine Fraktion vorweg sagen, dass wir der Dringlichkeit und dem Antrag auch zustimmen werden und zwar sehr gerne und zwar aus dem einfachen Grund, weil die Notwendigkeit, in der Stadt Graz Siedlungsbetreuung, Stadtteilarbeit und Gemeinwesensarbeit zu installieren, nicht erst jetzt und auch nicht letztes Jahr, schon in Wirklichkeit vor fünf, sechs Jahren notwendig war, deshalb zur Dringlichkeit ja. Und, das wissen vielleicht einige, die jetzt erst neu dazugekommen sind, nicht, wir haben selbst einen Dringlichkeitsantrag in der vorigen Periode, nicht am Beginn, sondern der vorvorletzten Periode schon gestellt. Tatsache ist, dass Graz da sehr spät dran ist, dass es kein Personal und auch kein eigenes Budget und kein Referat bei der Stadt Graz für diese Gemeinwesensarbeit bisher gegeben hat. Am Beginn der letzten Periode habe ich und auch die Kollegin Rücker das sehr stark eingebracht in der Stadtregierung, es hat dann auch mehrere Diskussionsrunden gegeben, wo man auch versucht hat, das als Querschnittsmaterie zu lösen, indem sozusagen von allen Ressortzuständigen da Mittel zur Verfügung gestellt werden, auch personelle Unterstützung. Lange Rede kurzer Sinn: Es ist dann rausgekommen, dass bei der Stadtbaudirektion eine Person für sogenannte Stadtteilarbeit, aber vor allem bei Verkehr und Infrastrukturmaßnahmen, angesiedelt worden ist und alle anderen Initiativen, die es seit drei Jahren gibt, sind eigentlich vor allem auch mit Unterstützung des städtischen Wohnungsamtes erfolgt. Unter anderem, wie Sie richtig ansprechen, das Gesunde-Bezirke-Projekt mit der Frau STRAPATSAS eignet sich oft für Anlaufgeschichten sehr gut, das haben wir auch sofort genutzt vor drei Jahren, deshalb gibt es auch in der Triester Siedlung ein Stadtteilzentrum, wo es mit sehr hohem finanziellen Aufwand vom Wohnungsamt eigentlich finanziert wird, ohne, das muss ich dazusagen, einen einzigen Euro von der Finanzdirektion zusätzlich zu bekommen. Wir haben seit drei Jahren auch aus eigenen Budgetmitteln, ohne zusätzlich ein Geld zu bekommen, Siedlungsbetreuung bei Konflikten in Wohnhausanlagen, und natürlich kann ich da nur für die stadteigenen Gemeindewohnungen reden, eine Mediatorin gehabt und seit zwei Jahren gibt es beim Friedensbüro das Projekt Nabas, wo es auch mit Mitteln vom Wohnungsamt noch zusätzlich finanziert worden ist, die sozusagen für das gesamte Stadtgebiet Graz zuständig sind, wenn es da zu Konflikten kommt. Nur zur Information, von den 221 Konfliktfällen beim Friedensbüro waren 35 Konfliktfälle Gemeindewohnungen, nur so viel zur Verhältnismäßigkeit, weil, und das werden all jene, die in diesem Bereich schon lange tätig sind, Ihnen bestätigen, die Konflikte, also Nachbarschaftskonflikte in Gemeindewohnhausanlagen, nicht höher sind als wie in privaten Wohnhausanlagen und Eigentumshausanlagen. Wohl aber, und das muss ich Ihnen sagen, ich bewundere eigentlich unsere BewohnerInnen in den Gemeindewohnhausanlagen, Sie müssen wissen, wir versorgen Menschen, wo mehr wie 70 % mit ihrem Einkommen unter der Armutsgrenze liegen, wir versorgen viele Menschen und hauptsächlich das städtische Wohnungsamt, Menschen die sehr krank sind, die psychisch krank sind, die alkoholkrank sind, die auch drogenkrank sind und ein Teil der Probleme, um auf die Schönausiedlung zu kommen, liegt auch darin. Glauben Sie mir, ich kenne fast jeden Einzelnen, den Sie vielleicht da meinen, und ich kenne auch die BeschwerdeführerInnen, weil ich natürlich sehr oft in der Siedlung bin und das schon seit den letzten 10 Jahre. Aber noch einmal, ich habe mit der Frau STRAPATSAS schon letztes Jahr bezüglich Räume waren wir schon auf Suche, es ist nicht leicht dort Räumlichkeiten zu finden, weil insgesamt der Bezirk Schönau unterversorgt ist, nicht nur mit Grünraum, sondern auch mit Infrastruktur für die Bewohnerschaft, das ist ein großes Manko. Deshalb auch der Appell, Kasernengrundstücke, Kirchnerkaserne, ja nicht zu verbauen, sondern eigentlich zu versuchen, Grünraum…deswegen reden wir zum Antrag nichts mehr, aber ich bin als Stadträtin angesprochen worden und das ist mir wichtig, das zu sagen, damit wir auch keine Luftschlösser hier bauen. Ich kürze es jetzt ab. Stadtteilzentrum macht absolut Sinn, es geht darum, Räumlichkeiten zu finden und es braucht auch finanzielle Ressourcen. Stadtrat Rüsch ist jetzt gerade in ein Gespräch mit der Lisa Rücker, wir haben nächste Woche ein Budgetgespräch, man wird sehen, was wir, weil ich habe dieses Referat jetzt zugeteilt bekommen, momentan ist es noch ein Referat, ein Titel ohne Mittel, wenn ich das so sagen darf, ich habe weder ein Personal dafür noch die finanziellen Ressourcen. Aber sehr, sehr gerne und ich kann am 13. Mai Ihnen eigentlich nur versprechen, Ihnen und auch dem Gemeinderat einen Zwischenstand zu sagen, es wird sicherlich bis dahin keine Räumlichkeit noch gefunden werden, das fürchte ich, wird in der kurzen Zeit nicht zu lösen sein. Aber dran sind wir, weil der Bezirk braucht es. Danke (Applaus KPÖ). GR. Vargas: Verehrte Damen und Herren! Ich möchte von Seiten der Grünen die Zustimmung der Dringlichkeit zur Kenntnis geben und auch zum Inhalt. Gemeinwesensarbeit ist eine Methode, die 30/40 Jahre alt ist in der Sozialarbeit, es geht um eben Zonen in einer Stadt, die sehr belastend sind, zu entschärfen, indem man eben die Menschen dazu ermutigt mitzuwirken und ich glaube, das kann wirklich eine zukünftige Idee sein, das dort, wo es gerade sehr viele Konflikte in den Siedlungsräumen gibt, das zu entschärfen. Da haben wir ein Angebot jetzt da, das man nützen kann. Ich glaube, die Frau Stadträtin hat es zur Genüge beschrieben, welche Bedürfnisse die Menschen dort haben, es sind Menschen, die hauptsächlich hohe Defizite aufweisen, Krankheiten, Armut etc. Und insofern ist es auch die Gemeinwesensarbeit ein Projekt, ein Instrument, das uns dazu verhilft, sie zum mündigen Bürgern zu machen, also die sich artikulieren können, welche Bedürfnisse sie haben und sie müssen gegenüber der Politik herbringen können. Und wenn wir jetzt sozusagen uns dem versperren, dann werden wir nicht diese Menschen eigentlich ausreden lassen, was sie benötigen. Insofern ist es, nicht zuletzt waren auch wir Grünen lange Zeit, also vor meiner Zeit, als ich hergekommen bin, sehr stark engagiert in der Gemeinwesensarbeit, das hast du gerade erwähnt, Elke, und ich glaube, vor allem in einer Stadt wie Graz, die im Wachsen ist, müssen wir neue Methoden anwenden, um den Bürgern das Gefühl zu geben, dass wir uns um sie sorgen und insofern glaube ich, sehr gut, wenn es im Mai zwar noch keine Räumlichkeiten gibt, zumindest, dass die Bürger erfahren, sie werden ernst genommen in ihren Sorgen und Ängsten. Wir werden diesen Antrag inhaltlich und in der Dringlichkeit unterstützen. Dankeschön (Applaus Grüne und KPÖ). GR. Dipl.-Ing. Savernik: Danke für diese breite Zustimmung, das ist anscheinend jetzt bei allen SPÖ-Anträgen so, das finde ich gut. Es ist natürlich ein Thema, was alle berührt. Zum Thema, Sie sind seit zehn Jahren dort, ich bin dort geboren, ich habe 20 Jahre dort gelebt, ich kenne die Situation in- und auswendig, meine Mutter hat bis vor zwei Jahren dort gelebt, ich habe sie regelmäßig, wöchentlich besucht, die Situation wird ärger und ärger und das Schönauviertel ist schon immer als Glasscherbenviertel bekannt, es wird nicht besser, es wird ärger. Deswegen ist es toll, dass es so eine breite Zusammenarbeit gibt, es ist illusorisch und realitätsfremd, dass man sagt, bis 13. Mai haben wir einen Raum, das ist auch überhaupt nicht die Forderung. Es ist ganz klar, dass jetzt einmal das geprüft wird und dass das…aber ich finde, die Zustimmung ist einfach wunderbar und es gefällt mir sehr gut, wenn wir da zusammenarbeiten, bringen wir auch was Tolles zusammen. Danke (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Dipl.-Ing. Schimautz zum Antrag: Danke, Herr Kollege Savernik, danke dafür, dass du, lieber Werner, den Stadtteil Schönau auf die Tagesordnung gebracht hast, vielen Dank. Dass das Schönauviertel im Bezirk Jakomini zu den sozial benachteiligten Stadtteilen und Brennpunkten in Graz gehört, ist unbestritten. Aus diesem Grund hat dieser Stadtteil auch Entwicklungsbedarf mit höchster Priorität. In der Vergangenheit wurden ja bereits, vor allem im Bezirk Gries, aber auch jüngst im Bezirk Lend, große Anstrengungen durch gezieltes Stadtteilmanagement und entsprechende, sozial strukturelle Begleitmaßnahmen unternommen. Diesen Fokus verdient nun mehr auch das Stadtviertel Schönau, das erfordert aber gemeinsame Anstrengungen aller. Auch im Rahmen des Auditverfahrens familienfreundliche Gemeinde wurde ein besonderes Augenmerk auf diesen Stadtteil geworfen. Diesbezüglich fand am 18.6.2012 eine Auditveranstaltung im Jugendzentrum Fantastic mit dem Thema „Familienfreundliche Angebote mit niederschwelligem Zugang“ statt. Im Bericht zur Auditveranstaltung und der Steuerungsgruppe wurde unter anderem angeregt, ich zitiere: „Stadtteilmanagement in Gebieten mit großer Wohnbaudichte und erhöhtem Aufmerksamkeitsbedarf“, zum Beispiel dem Schönauviertel, das heißt, dort wurde auch schon auf das Schönauviertel hingewiesen, „für die Gemeinschaftsarbeit einzurichten. Damit sollen niederschwellig der Kontakt und die gezielte Entwicklung in den belastenden Zonen ermöglicht werden. Dabei werden Orte der Begegnung und Freiraum in Ballungszentren für Kinder, Jugendliche sowie Familien geschaffen“, Zitat Ende. Im Schlussbericht zum Auditverfahren vom Oktober 2012 wurden daher vertiefende Einzelprojekte in einzelnen Quartieren zur Stadtteilentwicklung entwickelt. Entwicklungen innovativer Zusammenarbeitsmodelle im öffentlichen Raum für das Schönauviertel wurden auch empfohlen. Wie Sie sehen, gibt es auch von dieser Seite hohe Aufmerksamkeit und Priorität für das Schönauviertel und da braucht es auch eine gemeinsame Anstrengung, um eine nachhaltige und dauerhafte sozial integrative Entwicklung für den Stadtteil Schönau zu bewirken, die sich nicht nur auf die Setzung von kurzfristigen, punktuellen Einzelmaßnahmen beschränkt. In diesem Sinne darf ich im Namen der ÖVP-Gemeinderatsfraktion unsere Zustimmung und Mitwirkung zusagen, der Stadtteil Schönau hat sich das verdient. Dankeschön (Applaus ÖVP und KPÖ). StR.in Kahr: Da muss ich mich jetzt noch einmal zu Wort melden. Danke für das wirklich tolle Plädoyer vom Herrn Gemeinderat. Wenn das alles ehrlich gemeint ist, dann werden wir dort auch etwas erreichen und es wird sich zeigen noch einmal bei den Budgetverhandlungen und ich kann wirklich nur euch, die ÖVP, die SPÖ und auch die FPÖ, ersuchen, und da geht es nie meistens um Riesenbeträge, weil wenn ich nur denke, heute Stadtsenat, wir haben heute Magna Steyr macht internationalen Kongress, da tun wir so locker 20.000 Euro Subvention, wo ich mir denke eigentlich, die könnten das auch locker so berappen, aber wie immer. In der Stadtteilarbeit geht es oft gar nicht um die großen Summen und ich weiß aber, wie schwierig das war, allein in den letzten Jahren um ein paar tausend Euro das zu erreichen. Also noch einmal bitte um Unterstützung, dann wird das auch gelingen dort. Aber eines möchte ich auch noch zu bedenken geben, und das ist jetzt ein Plädoyer an die Planungssprecher in dem Haus, wie richtig angesprochen worden ist, die Schönausiedlung ist ein Gebiet mit hoher Dichte, unterversorgt mit Grünraum, wie ich schon angesprochen habe und ich kann mich da noch erinnern, vor ein paar Jahren ist es darum gegangen, Bebauungsplan Schönaugürtel, Grundstück Stadtwerke Graz, Sargtischlerei ehemalige, wir haben einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, gebeten, bitte wenigstens einen Teil dieser Fläche für die Stadt Graz, also für die Bewohner dort zu sichern, ist eigentlich von einer uns nahestehenden Gebietskörperschaft… das hätte nicht den Riesenbetrag auch gekostet. Zum Unterschied jetzt von Styria Graz, wo man prekaristisch für zehn Jahre uns um 100.000 Euro müssen eine Grünfläche rückmieten, nein, GBG hat das vertscheppert eben an die WEGRAZ, die haben da hinten 150 Wohnungen jetzt hineingeklopft. Schaut euch das bitte an, die Probleme sind vorprogrammiert, weil unmittelbar an die Grundstücksgrenze von unseren stadteigenen Gemeindewohnungen, die haben einen Micky-Maus-Grünstreifen dort, 40 Kinder, es ist eh, noch einmal, bewundernswert, dass nicht mehr Probleme im Zusammenleben in Wirklichkeit entstehen. Aber ich bitte Sie, schauen Sie sich das an, Schönaugürtel, das Projekt dahinter, das ist schlichtweg eine stadtpolitische Katastrophe (Applaus KPÖ). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 5) Beibehaltung der Terminologie „Türkenkriege“ in städtischen Publikationen sowie Erhalt der Ausstellung „Zum Schutz des Landes“ GR. Mag. Sippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Sippel: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Um diese beiden Punkte geht es, die sind inhaltlich einigermaßen eng miteinander verknüpft und ich möchte versuchen, das auch entsprechend hier darzulegen. Die Ausstellung „Zum Schutz des Landes“ im Zeughaus ist ersatzlos gestrichen, Sie werden das wahrscheinlich mitbekommen haben. Einige Ausstellungsstücke sind bereits in die Riegersburg verfrachtet worden, um dort in einem anderen Kontext auch ausgestellt zu werden und andere sind überhaupt ins Archiv gekommen und nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich. Der Vorwand war, und das ist ein Vorwand und das kann ich auch im Anschluss entsprechend belegen, dass der Eingangsbereich zu klein bemessen ist und ein zeitgemäßer Museumsbetrieb so nicht mehr möglich ist. Es ist dann dort um günstige, preiswerte 1,3 Millionen Euro der Eingangsbereich neu realisiert worden und in weiterer Folge soll dort das Infozentrum des Graz Tourismus sowie, und wir haben das vorher auch bereits in einer Anfrage kurz angesprochen, sowie ein Büro von „City of Design“ angesiedelt werden. In einem Nebensatz, der in den Medien auch veröffentlich war, hat der Direktor des Joanneums, Hofrat Dr. Wolfgang Muchitsch, dann die mutmaßlich wahren Gründe des Verschwindens dieser Ausstellung angesprochen. Er hat nämlich gesagt: „Richtig ist, dass die frühere Ausstellung nicht dazu konzipiert war beziehungsweise beigetragen hat, stereotype Feindbilder abzubauen“, also um das geht es. Das ist nichts anderes als ein Kniefall vor einer ethnischen Minderheit, die sich im Gegensatz zur Wissenschaft hier über eine auch, meiner Meinung nach, erfundene Aussage oder einem erfundenen Mythos, den man dieser Ausstellung auch zugrunde legt, darüber mokiert hat und das Ganze moniert. Und dem Ganzen ist aus freiheitlicher Sicht entgegenzutreten beziehungsweise zu entgegen, dass eben die gegenständliche Ausstellung, die ja von 1997 bis Ende letzten Jahres auch gezeigt worden ist, niemals eben die Zielsetzung auch gehabt hat oder entsprechend die Zielsetzung verfolgte, ethnische Konflikte in der Gegenwart zu thematisieren, geschweige denn diese zu schüren, wie es hier unterstellt wird. Plötzlich wird sozusagen aus einem geschichtlichen Faktum, das kann ich auch anhand von Quellen belegen, ich habe einiges mit, schauen wir, ob die Zeit reicht, plötzlich wird aus einem geschichtlichen Faktum, das wesentlich auch zur Identität dieser Stadt beigetragen hat, ich erinnere nur, dass auch die Befestigung des Schloßbergs durch Domenico Dell’Allio ein Grund war dieser Bedrohungsszenarien und vieles erinnert heute auch noch in dieser Stadt daran, das hat wesentlich zu der Identität unserer Stadt beigetragen, und jetzt will man hergehen im Sinne eines zeitgeschichtliche Politikums und hier diese Dinge der Vergangenheit, diese geschichtlichen Tatsachen aus der Geschichtsschreibung und der Geschichtsdarstellung streichen oder zumindest leugnen. Hier passt auch ein Artikel aus dem Historischen Jahrbuch oder eigentlich sind es zwei Artikel aus dem Historischen Jahrbuch der Stadt Graz, Band 42, gut dazu, das ja vom städtischen Kulturamt herausgegeben wird, wo in einem Artikel von einer Frau Biedermann das Landeszeughaus thematisiert worden ist und die herleitet und sagt oder sich die Frage stellt, inwieweit der Krieg im Allgemeinen eine museale Darstellung finden soll. Es geht dann so weit, dass der Artikel herleitet, dass so quasi das Zeughaus, das ja ein Publikumsmagnet ist und das Museum ist, das am meisten Menschen, Touristen auch anzieht, eigentlich keine Berechtigung hat, als Museum zu fungieren, weil es früher einmal ein Waffenarsenal war und das als Museum in Wirklichkeit nicht berechtigt ist und auch so die Frage in den Raum gestellt wurde, ob das überhaupt noch Sinn macht oder ob das überhaupt gerechtfertigt ist, so ein Museum auch weiter zu erhalten, nachdem die Bürger das bei Maria-Theresia, wo man das ja schon zu machen wollte, wo man das Zeughaus ja schon schließen wollte, durchgekämpft haben, dass es eben nicht geschlossen wird. Und ein anderer Artikel geht um den Bollwerkmythos von Zsuzsa Barbarics-Hermanik, die eben hier ihren Artikel begründet mit einem offiziellen Einwand der Vertretung der Republik Türkei, dass vor allem in der Ausstellung hier stets von Türken die Rede wäre und das für türkische Staatsbürger heute eine verletzende Terminologie ist. Dem hat sich auch der Migrantenverein beziehungsweise der Migrantenbeirat angeschlossen, der ist da auf den Plan gerufen worden und prompt ist die Auflösung der Ausstellung im Laufe des Jahres 2012 durchgeführt worden. Interessant ist, dass die Stellungnahme diplomatischer Vertreter der Türkei und jene türkischer Wissenschafter sehr stark auseinandergeht. Eine mündliche Stellungnahme des Direktors des Istanbuler Topkapi-Museums, ich bin gerne bereit, das auch… Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Langsam zum Ende kommen, bitte. GR. Mag. Sippel: Wir sind sehr gut in der Zeit heute, wir haben auch nur einen Antrag heute….eine mündliche Stellungnahme des Direktors des Topkapi-Museums und ich bin gerne bereit, dann auch die folgende schriftliche Stellungnahme dieses Herrns auch den Klubs zur Verfügung zu stellen gegenüber österreichischen Historikern, zeichnet nämlich ein völlig anderes Bild. Diese Sichtweise deckt sich auch letztendlich mit der Darstellung dieser historischen Ereignisse auf der Homepage des Grazer Zeughauses, wo es bis heute heißt: „Als Grenzland war die Steiermark von ständigen Einfällen bedroht, seit dem 15. Jahrhundert vor allem durch die Osmanen, die besonders gefürchtet waren: einerseits auf Grund der Idee des Glaubenskampfes, der Islam schreibt die Verteidigung des Glaubens durch das Schwert vor, andererseits aufgrund des ihnen vorauseilenden Rufes, besonders aggressiv und beutegierig zu sein. Tatsächlich bestritt die Mehrzahl der Kämpfer ihren Lebensunterhalt durch Raub und Verkauf von Gefangenen am Sklavenmarkt.“ Nachdem ich jetzt nicht mehr viel Zeit habe und ich davon ausgehe, dass Sie alle meinen dringlichen Antrag gelesen haben und auch wahrscheinlich verstanden haben, um was es uns hier geht, möchte ich jetzt zum Antragstext kommen und den d r i n g l i c h e n A n t r a g mit folgendem Inhalt stellen. Der Gemeinderat wolle beschließen: 1.) Der Gemeinderat bekennt sich zum verantwortungsvollen Umgang mit dem historischen Erbe der Stadt Graz. Dieses Bekenntnis beinhaltet jedenfalls auch das Beibehalten des Begriffes „Türkenkriege“ in der historischen Darstellung durch Publikationen der Stadt Graz. Der Gemeinderat stellt unmissverständlich fest, dass die Erörterung historischer Ereignisse und die Verwendung der dazu gehörenden Terminologie nicht dazu geeignet sind, eine gegenwärtig in Graz anwesende Ethnie zu diskriminieren. 2.) Die zuständigen Abteilungen der Stadt Graz werden ersucht, an die in Frage kommenden Stellen des Landes Steiermark, im Speziellen an Kulturlandesrat Dr. Christian Buchmann, heranzutreten und seitens des Gemeinderates die Installierung einer aktualisierten Version der Ausstellung „Zum Schutz des Landes“ zu erbitten. Ich bitte um Annahme (Applaus FPÖ). GR. Dr. Piffl-Percevic: Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat, lieber Armin! Wir haben soeben deine Ausführungen gehört und ich glaube, da ist einmal zunächst einiges klarzustellen oder richtigzustellen. Wir haben natürlich, das möchte ich vorwegschicken, mit dem Herrn Landesrat Christian Buchmann Verbindung aufgenommen und es stellt sich keineswegs so dar oder in gewissen Punkten, da ist deinen Ausführungen eben entgegenzuhalten und zwar, es ist richtig, dass dieser Umbau im Zeughaus insgesamt 1,3 Millionen Euro gekostet hat, davon entfielen 650.000 Euro auf die Liftanlage, die nach allen Urteilen von Touristikern und von Behindertenvertretern längst überfällig war, sie ist museal und denkmalschützerisch eingepasst. 650.000, also schon mehr als die Hälfte oder die Hälfte exakt. 281 entfielen auf sicherheitstechnische Verbesserungen für das Haus, …werden dort verwahrt und daher ist das höchst notwendig gewesen. Die Halle selber hat 364.000 im Umbau gekostet. Die Halle, die aber jetzt ermöglicht die Betreuung von 12.000 übers Jahr, sind das die SchülerInnen, die dort das Museum besuchen, die hatten überhaupt keinen Betreuungs- und Gemeinschaftsraum, um ihnen Dinge einmal darzulegen. Es ist die ganzjährige Öffnung des Zeughauses jetzt gewährleistet, eine wesentliche und wichtige Errungenschaft auch für die Stadt, das sind nur einmal ganz wesentliche Punkte. Ein weiterer Punkt ist, dass die von dir angeführte Verbringung von gewissen signifikanten Ausstellungsstücken aus unserer Stadt nicht stattgefunden hat, alles wird in den bestehenden Sammlungen integriert, es wird nichts sozusagen über die Stadtmauern hinaus entfernt, die es ja ohnedies nicht mehr gibt. Es ist weiters auszuführen, und da möchte ich jetzt zu dem einen Punkt, den du auch immer wieder anführst, Türken usw. Es steht uns hier nicht an, bitte, eine politische Terminologie zu verordnen, es ist so ein Inhalt unserer Beschlussfassung gar nicht zugänglich. Es ist seit dem Jahr 1867 in unserem Staatsgrundgesetz im Artikel 17 die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Selbstverständlich haben sich die Historiker und die Wissenschaftler dem Diskurs zu stellen und den kann jeder von uns mit ihnen führen, aber nicht per Beschlussfassung oder per Dekret. Wir werden selbstverständlich aufmerksam und uns auch an diesem Diskussionsprozess beteiligen, aber ich darf zum Schluss kommen, wir stimmen oder sind nicht in der Lage, diesem Antrag zuzustimmen. Danke (Applaus ÖVP und Grüne). GR.in Mag.a Grabe: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben erst überlegt, ob wir zu diesem Antrag überhaupt etwas sagen sollen oder nicht besser es einfach übergehen, weil inhaltlich er sich teilweise von selber urteilt. Aber als ich die Ausdrücke gehört habe, besonders aggressiv und beutegierig, die Sie verwendet haben, habe ich eigentlich dann doch gedacht, das trifft eher auf diejenigen zu, deren Parteikürzel zumindest zwei Buchstaben teilen und ich wollte jetzt auch etwas zum Inhalt sagen. Die sachlichen Einwände hat der Kollege Piffl-Percevic schon ausgeführt, dass es nicht seriös recherchiert ist, wohin jetzt die Objekte der Ausstellung gekommen sind. Es ist eine zweite Sache, die ebenfalls nicht seriös recherchiert ist, wo ich mir erwartet hätte, dass Sie mit abgeschlossenem Geschichtestudien das sehr wohl können, nämlich den gesamten Diskurs über historische Terminologie, der eben genau das beinhaltet, dass man Begriffe, die historisch tradiert sind, sehr wohl hinterfragt, dass man sehr wohl hinterfragt, was es heutzutage bedeutet, welche Stereotype usw. sich bei Begriffen hinter verstecken und ob diese noch zeitgemäß sind. Es ist Stand der Wissenschaft, dass es unterschiedliche Ansätze gibt, dass es unterschiedliche Bezeichnungen, Formulierungen gibt, genau das ist seriös, die Wissenschaft, die, ich denke, Sie auch zumindest geschnuppert haben sollten in Ihrem Studium und wenn Sie jetzt darauf zu sprechen kommen in Ihrem Antrag, dass das wesentlich zur Identität unserer Stadt beigetragen hat, mag das vielleicht für Sie gelten, ich bin froh, dass es für den Großteil der Bevölkerung sicher nicht gilt. Ein zweiter Punkt, den Sie erwähnen, dass hier ein zeitgeschichtliches, fast entsteht der Anschein, als sollten hier historische Tatsachen verleugnet oder zumindest nach gegenwärtigem politischen Überlegungen umgedeutet werden, das kenne ich auch eher aus Ihrer Richtung und nicht von dem, was Sie hier im Antrag kritisieren. Dass es nach wie vor notwendig ist, historisch kritische Betrachtung von solchen Begriffen zu machen, zeigen Beispiele, die nach wie vor leider immer noch in unseren Schulbüchern sind wie aus der dritten Klasse Volksschule, ernste Zeiten in Graz, die drei Landplagen auf dem Grazer Landplagenbild am Dom, sind die drei Landplagen, Heuschrecken, Türken und Pest dargestellt, ohne jegliche Einschränkung, dass das ein historischer Begriff ist. Die Dringlichkeit wäre also vielmehr dahin gegeben, solche Hinterfragungen, wie sie zum Glück in der Ausstellung, wie sie zum Glück im Jahrbuch erfolgt sind, voranzutreiben und nicht, wie bei Ihnen, eben genau stereotype Geschichtsbilder und Darstellungen wieder zu forcieren. Sie zitieren den Dr. Muchitsch aus gutem Grund und ich denke, aus gutem Grund hat er sich auch entschieden nach wissenschaftlichem Diskurs, die Ausstellung eben nicht mehr in der bisherigen Form zu zeigen, weil sie eben genau nicht dazu beigetragen hat, stereotype Feindbilder abzubauen. In diesem Sinne ist für Ihren Antrag überhaupt keine Dringlichkeit gegeben, im Gegenteil, es wäre deutlich mehr Dringlichkeit gegeben, weiterhin darauf zu achten, dass in den Schulbüchern, in den Führungen, die von der Stadt oder von anderen Personen gemacht werden, dass in öffentlichen Publikationen, auf die die Stadt jetzt keinen direkten Einfluss hat, dass in all diesen Dingen seriöse Betrachtung und Reflektion der Worte gemacht wird und wenn Sie so großartig türkische Wissenschaftler zitieren, wissen Sie nicht, wovon Sie reden, ich habe etliche Jahre mit Kollegen aus der Türkei gearbeitet, aus Bulgarien, aus all diesen Ländern, die viel deutlicher osmanische Einflüsse hatten, die die Begriffe heutzutage längst nicht mehr unreflektiert verwenden. Also vielleicht sollten Sie Geschichte lernen. Danke (Applaus Grüne). GR. Mag. Sippel: Ja, was den wissenschaftlichen Diskurs betrifft, ja selbstverständlich ist die Wissenschaft frei und es steht auch jedem zu, eine Meinung zu haben. Nur es wird dann kritisch, und das hat ja gerade die Kolleghin Grabe auch gesagt, wenn Dinge, geschichtliche, historische Wahrheiten zum Beispiel aus den Schulbüchern, wie das in Wien auch der Fall ist, gestrichen werden sollen, dann werden hier im wenigsten schlimmsten Fall historische Tatsachen verschwiegen oder auch umgedeutet und das ist etwas, eine Art Geschichtsklitterung, gegen die wir uns verwehren und wenn man (Applaus FPÖ) auch davon sprechen, dass die Wissenschaft frei sein soll, dann erwarte ich mir zumindest, dass auch gegenteilige Meinungen, gegenteilige Ansätze in einem historischen Jahrbuch der Stadt Graz auch entsprechend Niederschlag finden, weil es gibt nämlich namhafte Experten, ein Dr. Pfaffenbichler in Wien vom Naturhistorischen Museum, auch ein Dr. Krenn, der jahrelang Leiter der Zeughauses war und eben auch der Direktor des Topaki-Museums, die hier diese Dinge und diese Vorgänge ganz anders sehen, da sollte man auch, wenn die Stadt Graz schon Druckwerke und Publikationen herausgibt, auch andere Meinungen diesbezüglich zulassen und nicht ganz einfach so etwas als ultima Ratio hinstellen und dann nur sich das Ganze anschauen, was dann passiert, nämlich, dass hier eine erfolgreiche Ausstellung einfach aus diesen Gründen und mit einem Kniefall, und es ist es und dazu stehe ich, mit einem Kniefall vor hoch ideologisierten Historikern, Publizisten, Pseudowissenschaftern einfach abgedreht wird. Also das ist etwas, gegen das es entgegenzutreten gilt und ich frage mich, was wird sein, wenn dann in weiterer Folge das Gottesplagenbild, und das hat die Kollegin Grabe auch angesprochen, am Dom, das ja eines der großen kulturhistorischen Schätze dieser Stadt ist, wenn das plötzlich übermalt werden wird, weil da vielleicht der eine oder andere… Zwischenruf unverständlich. GR. Mag. Sippel: Na gut, wenn ich mir diese Debatte so anschaue, dann kann ich mir durchaus vorstellen, dass manche bereit sind, soweit auch zu gehen oder dass diese türkische Figur, dieser Halbtürke da im Palais Saurau oder die, wie sagt man da so genau?, Halbtürke oder …der Halbtürke, der beim Palais Saurau herausschaut, der wird dann wahrscheinlich auch in dem Zusammenhang abmontiert werden und da schaue ich mir an, ob Sie als ÖVP da so ohne weiteres mir nichts, dir nichts zuschauen. Wir verwehren uns gegen die Umdeutung der historischen Tatsachen, das ist eine Methode, die nicht die FPÖ anwendet, ganz im Gegenteil, sondern das ist eine Methode, die wir in Wirklichkeit aus totalitären Regimen kennen, das hat der Kommunismus gemacht, das hat auch der Nationalsozialismus gemacht, da ist einfach Geschichte im jeweiligen Sinne umgedeutet worden und das ist etwas, warum wir hier heute auch stehen, dem Ganzen auch mit der entsprechenden Nachhaltigkeit entgegenzutreten. Wir erleben das immer wieder, das ist eine schleichende Umkehrung des Geschichtsbildes. Ich erinnere hier nur an die ganzen Maßnahmen, wo es darum geht, einfach Umbenennung von Straßennamen auch durchzuführen, wo man einfach historische Wahrheiten und historische Tatsachen aus dem öffentlichen Raum streichen möchte. Und abschließend vielleicht noch ganz kurz, weil ich es vorher auch gesagt habe, wie die Quellen hier auch stehen und wie das Ganze auch in den Quellen dasteht, und da ist sehr wohl von dem die Rede, was Sie da in Abrede stellen, nämlich da heißt es über die Kriegszüge der Türken im August 1480 von einem Augenzeugen: „Danach an dem achtzigsten Jahr an Sankt-Afra-Tag“, das war der 7. August, „da kamen die verfluchten huntischen machmetischen Türken heimlich, verstohlen und unwissentlich in unser Land und Gegend und verwüsteten im Raub, Brand und ihrer Grausamkeit und haben niemanden verschont. Auch Weib und Mann und etlichen Enndten mit all ihrem Hausgesinde an Ketten gebunden und verführt, die Kindpettern mitsamt den Kindern aus den Betten genommen und verführt, die schwangeren Frauen endlich und dem Herr erst, also etlichen dem Heer erst geperdt und auf dem Weg der Gefangenschaft und die Türken haben von den Frauen die Kinder genommen und getötet und über die Zäune ausgeworfen“, also aufgespießt. Also das sind die Quellen, und dann herzugehen, auch wenn das über 500 Jahr her ist, und zu sagen, das ist nicht passiert oder das können wir jetzt irgendwie untern Teppich kehren, ist das dem historischen Ansatz, den wir verfolgen, und das schulden wir auch den Menschen, auch wenn es 500 Jahre her, die damals dieses Leid erfahren haben und wir verwehren und ganz einfach gegen ein Geschichtsklittering und gegen… Zwischenruf GR. Krotzer: Die Redezeit ist längst vorbei. GR. Mag. Sippel: Die Redezeit ist längst vorbei, ich höre jetzt auch auf, aber ich möchte noch mit dem Appell schließen, dass ich wirklich auch in Ihre Richtung sage, darüber nachzudenken, nicht hier totalitäre Methoden auch anzuwenden und historische Tatsachen in zeitgeistiger und zeitgeschichtlicher Manier einfach unter den Tisch zu kehren, das ist nicht unser Ansatz, und nachdem der Antrag auch zwar jetzt nicht die Zustimmung finden wird, er hat zumindest den Eingang auch in die Medien gefunden, das ist, glaube ich, gerade bei diesem Thema wichtig und regt zum Nachdenken an (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Wasser ist ein Menschenrecht GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie! In meinem Antrag geht es um das Thema Wasser, Wasserprivatisierungen, Thema, das uns in den letzten Wochen und Monaten beschäftigt hat. Es gibt große europäische BürgerInneninitiative „Right2water“, die mittlerweile eine 1.250.000 Unterschriften von den Europäerinnen und Europäern bekommen hat mit dem Ziel, dass Wasser weiterhin nicht an private Firmen vergeben werden soll. Hintergrund ist eine neue Konzessionsrichtlinie der EU zur Vergabe von Dienstleistungen im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste, wo eben auch eine Schleuse für die Privatisierung von Trinkwasser geöffnet werden könnte. Ich habe in meinem Antrag ganz klar geschrieben, dass auch JuristInnen in der derzeit vorliegenden Fassung der Konzessionsrichtlinie keinen Zwang, aber eine Option, eine Möglichkeit sehen, dass hier Wasser privatisiert werden könnte. Und es warnen auch alle, und da muss ich sagen, auch Mitarbeiter der Stadt Graz, die sich mit dem Thema beschäftigen, davor, dass diese EU-Konzessionsrichtlinie in der derzeit vorliegenden Form beschlossen wird. Und die Eckpunkte habe ich beschrieben, die auch Graz betreffen würden, das ist einerseits die Auftragshöhe von acht Millionen Euro, wo wir weit drüber sind, wenn wir Trinkwasser und Abwasser anschauen und andererseits auch die grundsätzliche Konzessionspflicht, wenn ein gemeindeeigenes Unternehmen übertragen wird und hier an die Umsatzgrenze von weniger als 80 % des Gesamtumsatzes, was in Graz auch der Fall ist. Ich weiß nicht, ob Sie sich in den letzten Wochen noch damit beschäftigt haben, es gab ja im Jänner 2013 aufgrund massiver Proteste zumindest das Ergebnis, dass der Kommissionsentwurf nicht beschlossen wurde. Er wurde jetzt weitergleitet an sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Ratskommission und EU-Parlament. Es ist so, dass diese Trilog-Verhandlungen genau heute, nämlich am 21. März, starten und bis zum 10. Juni dauern werden mit dem Ziel, dass die Standpunkte von EU-Kommission, Ministerrat und EU-Parlament angenähert werden. Der derzeitige Entwurf der Konzessionsrichtlinie wird vom Österreichischen Gemeindebund, dem Ausschuss der Regionen und auch von der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach, wo eben auch die Stadt Graz vertreten ist, dezidiert abgelehnt und es wird eine Entschärfung durch Herausnahme der Wasserversorgung verlangt. Jetzt weiß ich schon, dass es im österreichischen Parlament auch im Jänner einen Schließungsantrag gab, der aber nicht weitgehend genug ist, da ging es einfach darum, dass das Wasser nicht privatisiert wird, in den Verfassungsrang zu heben, das dauert erstens ziemlich lang, bis so etwas umgesetzt ist und die Verhandlungen laufen jetzt und zweitens, und ich erinnere mich noch, das ist eigentlich eine Diskussion, die uns begleitet hat seit Beginn an der EU-Mitgliedschaft in Österreich und es kommt immer wieder und wir alle wissen, dass EU-Recht vor österreichischem Recht geht. Daher bin ich der Meinung, dass der Antrag dringlich ist und auch vom Inhalt sehr wichtig ist, dass die Stadt Graz ein eindeutiges Zeichen setzt im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger und bitte um Annahme (Applaus Grüne). GR. Pogner zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, liebe Andrea, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Wasser ist ohne Zweifel ein ganz wichtiges Gut und das ist unser aller Wasser, von dem wir alle miteinander leben und das brauchen wir selbstverständlich und daher hat unsere Regierung in Wien, der Nationalrat, im Jänner einen Entschließungsantrag gemacht und das heißt, wie du richtig gesagt hast, der Nationalrat hat das bereits diskutiert, hat das festgestellt, es ist wichtig, es ist vordringlich und hat schon etwas unternommen. Das heißt, das Ganze ist schon auf dem Weg, das Ganze ist auf dem Weg nach Brüssel, und wenn man jetzt hinten nach hechtet und versucht, auf einen fahrenden Zug aufzuspringen, dann ist man zwar gut dran, aber man muss sehr schnell laufen, um die in Wien noch einholen zu können. Daher ist es für uns nicht dringlich, weil der Zug nach Brüssel schon fährt (Applaus ÖVP). GR. Krotzer: Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Die KPÖ unterstützt natürlich den Dringlichkeitsantrag der grünen Fraktion und wir teilen den Standpunkt, dass Wasser ein Menschenrecht ist, das unter keinen Umständen dem Profitstreben privater Konzerne geopfert werden darf. Wir weisen zugleich die Verharmlosung dieser Richtlinie der EU-Kommission entschieden zurück, wonach es keinen Zwang, sondern bloß die Option zur Privatisierung gäbe. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es von den ersten Rissen bis zum endgültigen Dammbruch oft nur ein sehr kurzer Weg ist. Das gilt insbesondere unter dem Aspekt, dass die von der EU diktierte neoliberale Sparpolitik, Stichwort Maastricht-Kriterien, Stichwort Fiskalpakt, die in Österreich willfährig umgesetzt wird, dass das dazu führt, dass die Gemeinden finanziell ausgeblutet werden. Als Konsequenz daraus werden dann aus budgetären Zwängen neben Tariferhöhungen oder Personalabbau zunehmend kommunale Leistungen an private Betreiber vergeben und kommunale Einrichtungen ausgegliedert oder privatisiert. Die Richtlinie ist dabei nur der berühmte erste Schritt. Dahinter steht die Absicht, dass die öffentliche Daseinsvorsorge generell privaten Profitinteressen zugänglich gemacht werden soll. Wir haben das gesehen bei der Post, bei der Telekom, bei der Bahn, bei der Pensionsvorsorge, in anderen wesentlichen Bereichen der Daseinsvorsorge. Überall dort haben wir die Erfahrung gemacht, dass Privatisierungen, dass davon nur Aktionäre profitieren, während die Beschäftigten durch Arbeitsplatzvernichtung, Lohn- und Sozialdumping davon verlieren, die Allgemeinheit von Tariferhöhungen und Qualitätsverschlechterungen sowie unsicherer Versorgung betroffen ist und die politischen Gremien die Gestaltungsmöglichkeiten verlieren. Die Wasserversorgung darf eben, wie die gesamte öffentliche Infrastruktur, keine Spielwiese für Konzerne und die ihnen hörigen Politiker sein. Wasser und andere öffentliche Dienstleistungen sind keine Handelsware, sondern ein grundlegendes Bedürfnis. Als kommunistische Partei verweisen wir zugleich, dass die Konzessionsrichtlinie zur Dienstleistungsvergabe sich nur in eine lange Liste unsozialer EU-Vorgaben einreiht, die einen massiven Angriff auf soziale und demokratische Grundrechte der Menschen in Europa bedeutet. Die EU ist aus unserer Sicht ein Instrument der Elite und des Großkapitals, der Banken und der Konzerne und damit eben nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems. Wir sind der Meinung, dass es demgegenüber eine Gesellschaft- und eine Wirtschaftsordnung braucht, in der die Bedürfnisse der Menschen wichtiger sind als Profitstreben (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Nachdem ich aus den Vorgesprächen mit den einzelnen Fraktionen davon ausgehen kann, dass die Dringlichkeit dieses Antrages unverständlicherweise abgelehnt wird, möchte ich schon zur Dringlichkeit noch sprechen. Ich habe das auch in den Vorgesprächen gesagt und darf das jetzt noch einmal zitieren, und zwar den Verfassungsexperten Theo Öllinger, sicher ein sehr renommierter Experte und der sagt dezidiert: Auch Bemühungen um die Festschreibungen der Wasserversorgung in der Verfassung hätten geringe Auswirkungen, da das Recht der EU auch Vorrang vor der Österreichischen Bundesverfassung hat. Und wenn wir dann lesen in dem Entschließungsantrag, von dem der Herr Kollege Pogner gesprochen hat, da steht nur: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat möglichst rasch den Entwurf einer verfassungsrechtlichen Regelung vorzulegen, mit der die Republik Österreich ihre Kontrolle über die Wasserversorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser weiterhin sicherstellt und Wasserversorgung als Ziel der öffentlichen Hand verankert.“ Das hat also gar nichts mit meinem Antrag zu tun, wo es ja darum geht, dass die Bundesregierung mit Nachdruck die österreichische Regierung auffordert, eben bei den EU-Parlamentariern, bei der Kommission und im Rat entsprechend vorzunehmen. Und ich möchte in dem Zusammenhang schon erwähnen, wir hatten schon eine Abstimmung im EU-Parlament und bei dieser Abstimmung hat als Einzige die grüne Fraktion gegen diese Konzessionsrichtlinie gestimmt. Alle anderen Fraktionen haben zugestimmt, woher Sie also Ihre Hoffnung, ich weiß, das ist eine Information, die ich von meiner Kollegin im EU-Parlament bekommen habe, woher Sie also irgendwie den Optimismus nehmen, dass mit diesem Entschließungsantrag, der nur auf die österreichische Verfassung abzielt, schon alles geregelt ist, kann ich nicht nachvollziehen. Ich gehe davon aus, dass uns dieses Thema weiterhin begleiten wird und wird sicher eine Diskussion geben in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Verwendung der zu erwartenden Mittel aus Preisanpassung Parkgebühren GR. Dr. Wohlfahrt stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Es ist ja eine Parkgebührenerhöhung vorgesehen von Stadtrat Eustacchio und Erhöhung der Parkgebühren; ist aus unserer Sicht eindeutig eine vertretbare Lenkungs- und Finanzierungsmaßnahme. Wir unterscheiden uns da ein bisschen von den Kommunisten, die das als Abzocke bezeichnet haben, zumindest in der Presse, ich weiß, in der Presse ist es gestanden, keine Ahnung, Kleine Zeitung vor ein paar Tagen. Wir sehen die Abzocke aber anders. Wenn Abzocke stattfindet, dann beim öffentlichen Verkehr. Dort wird ja heuer um mehr als das 1,75-fache Inflationsrate erhöht, voriges Jahr konnte es die Stadträtin, damalige Vizebürgermeisterin, Lisa Rücker wegverhandeln, heuer wird es nachgeholt. Wir hatten dieses Thema heute schon, das ist hochgradig unerfreulich. Aber zur Preisanpassung bei den Parkgebühren. Der Stadtrat Eustacchio, der diese Preisanpassung hoffentlich schon fix einplant, wird es auch Zeit, über eine sinnvolle Verwendung dieser Gebühren nachzudenken. Die Preisanpassung ist, wie gesagt, durchaus auch ok, wir haben sie 20 Jahre nicht erhöht, ich glaube, das brauchen wir da eh nicht sehr intensiv diskutieren. Aber die Frage ist, was tun wir mit diesen zusätzlichen Mitteln? Die sind ja an sich zweckgewidmet im Verkehrsbereich, aber nach einer Pressemeldung sollen die denen zurückgegeben werden, die sie zahlen und das klingt aus unserer Sicht sehr stark nach Park-&-Ride-Maßnahmen und um das geht es im Ganzen, weil eigentlich haben wir ja verkehrspolitische Leitlinien beschlossen und eine Verkehrspolitik beschlossen, die ganz stark Richtung sanfter Mobilität geht. Park-&-Ride-Maßnahmen gehören nicht unbedingt zur sanften Mobilität dazu und deswegen muss man einfach schauen, wo kann man das Ganze sinnvoll einsetzen. In diesem Sinne soll der in den letzten fünf Jahren eingeschlagene Weg einer Attraktivierung des ÖV fortgesetzt werden, dazu zählt einerseits der Netzausbau und der Ausbau des ÖV und andererseits leistbarer ÖV, die Tarifgestaltung liegt ja nicht ganz bei uns, wie Sie wissen, aber es das immer wieder gegeben hat, ganz einfach sinnvolle Unterstützungsmaßnahmen. Eine davon, der Mobilitätsscheck, wurde in der letzten Sitzung nicht abgeschafft, aber eingeschränkt und das ist genau der falsche Weg. Wir können ja nicht diese sinnvollen Unterstützungen abschaffen und einschränken und hoffen, dass die Nutzung von ÖV zunimmt. In diesem Sinne brauchen wir einfach mehr Geld für ÖV, für Preisstützungen im Sinne von Mobilitätsscheck für Studierende, Frischlufttickets und Dergleichen. Wir sind der Ansicht, dass es in diesem Sinn auf jeden Fall verbessert werden muss. Was beim Mobilitätsscheck noch mitzubedenken ist, der Stadtrat ist, glaube ich, leider nicht da, aber das macht nichts. Die Frage ist natürlich auch, warum die Kommunikation mit dem Land jetzt nicht besser funktioniert. In anderen Bundesländern ist es ja eindeutig eine Landessache, dass hier mitgezahlt wird, in der Steiermark funktioniert diese Abstimmung offensichtlich nicht besonders gut, ganz im Gegenteil, der Landesrat und der Stadtrat teilen sich gegenseitig über die Presse mit, was sie als Nächstes vorhaben. So kann Verkehrspolitik natürlich nicht funktionieren und wir würden einfach Stadtrat Eustacchio ersuchen, hier mit dem Landesrat Kurzmann zu verhandeln, dass auch das Land einen entsprechenden Beitrag zahlt zum Mobilitätsscheck, das einerseits die Stadt aufdoppeln kann und andererseits auch das Land hier mitzahlt, damit man wirklich einen sinnvollen Mobilitätsscheck weiterhin aufrechterhalten können, weil die letzte Kürzung ist ja, glaube ich, nicht die allerschlaueste gewesen. Wenn die Grundsatzbeschlüsse des Gemeinderats in Sachen Verkehrspolitik ernst genommen werden, dann sind zusätzliche Einnahmen, die aus der Preisanpassung bei den Parktarifen zu erwarten sind, daher sowohl für die qualitative Verbesserung des ÖV als auch für zielgruppenorientierte Vergünstigungen einzusetzen. Ich stelle daher namens des grünen Gemeinderatsklubs-ALG folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : 1) Zusätzliche Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung sollen vor allem für eine qualitative Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in Graz (Netzausbau, Taktverdichtung) und für zielgruppenorientierte Vergünstigungen (z.B. Weiterführung des Mobilitätsschecks für Studierende zumindest in der ursprüngliche Höhe, man könnte ihn auch erhöhen, und regelmäßige Neuauflage des Frischlufttickets für NeukundInnen) verwendet werden. 2) StR Eustacchio möge in der nächsten Sitzung des Gemeinderates einen Bericht über die geplanten Preisanpassungen, würde uns doch interessieren, was da wirklich geplant ist, bei den Parkgebühren und Vorschläge für die Verwendung der zusätzlichen Einnahmen im Sinne von Punkt 1 des Antragstextes vorlegen. Ich bitte um Annahme (Applaus Grüne). GR. Mag. Haßler: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, lieber Gerhard! Du verhilfst mir heute zu einer Premiere, erstmals darf ich über die Verwendung von Mitteln nachdenken, die es noch gar nicht gibt und was noch nicht feststeht, ob es sie überhaupt jemals geben wird, weil es ist zwar in Zeitungsmeldungen gestanden, dass es Überlegungen in der Art und Weise gibt, aber ich glaube immer noch, dass der Gemeinderat oberster Souverän dieser Stadt ist und dass wir, wenn so ein Antrag kommt, erst einmal im Gemeinderat drüber nachdenken müssen, ob wir das wollen oder nicht. Zur Zweckbindung kann ich mich zurückerinnern, ich glaube, dass auch ich einmal so einen ähnlichen Vorschlag gemacht habe in einer anderen Sache, aber da hast du damals geantwortet, in Zeiten knapper Mittel ist es ein Blödsinn, eine Zweckbindung zu machen, weil Geld hat kein Mascherl und man muss schauen, dass man das Geld bestmöglich verwendet. Ich glaube, das gilt auch für diesen Fall, und zur sanften Mobilität, die du aus meiner Sicht etwas eingeschränkt in deinem Antrag dargestellt hast, weil ich glaube, dass es mehr ist als Netzausbau, Taktverdichtung usw., weil es gibt auch andere Teilnehmer, sage ich einmal am Verkehr, die sanfte Mobilität betreiben, ich denke an Fußgängerinnen und Fußgänger, an Radfahrer, Car-Sharing usw., auch für die müssen Mittel da sein, die würden mit deinem Antrag aus meiner Sicht wegfallen und ich denke auch an ein aktuelles Beispiel, wo sanfte Mobilität sehr wohl im Spiel ist: Ich habe heute eine Anfrage an den Bürgermeister eingebracht zum Thema Schließung von Bahnübergängen entlang der GKB-Strecke, wo eben zwei Übergänge, Abstallerstraße und Trattfelderstraße sozusagen, wo eine Schließung droht, die ausschließlich von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden dürfen und wenn das passiert, dann werden diese Fußgänger und Radfahrer zu Autofahrern wahrscheinlich, weil sie kilometerlange Umweg haben, und auch dafür werden wir Geld brauchen und deshalb sage ich einmal, die Zweckbindung halten wir für nicht zielführend, weil man einfach die Mittel für das verwenden sollte, was in der Priorität sozusagen am weitesten vorne steht und das kann eben unterschiedlich sein. Auch zum Park-&-Ride-System haben wir heute Vormittag eh schon diskutiert, da gibt es auch unterschiedliche Ansätze. Ich muss leider öfter nach Wien fahren und ich sage, Wien hat ein tolles Park-&-Ride-System und vor allem auch für Tagesgäste mit drei Euro für 24 Stunden und in Graz fehlt es noch an allen Ecken und Enden. Ich glaube, dass man da Angebote schafft, einige sind nicht ganz glücklich, wenn ich an Fölling denke, aber ich glaube, da gäbe es auch noch einiges, was man tun könnte. Summa summarum, wir sind gegen die Dringlichkeit und damit auch gegen den Antrag. Danke (Applaus SPÖ). GR. Eber: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir bekennen uns natürlich zum öffentlichen Verkehr und zum Ausbau und zur Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs und ganz besonders bekennen wir uns natürlich auch dazu, dass der öffentliche Verkehr günstiger werden muss in unserer Stadt und dazu haben wir ja auch schon heute gesprochen, dazu haben wir auch in der Vergangenheit immer wieder Initiativen eingebracht. Ich möchte an dieser Stelle vielleicht auch in Erinnerung rufen, zur Finanzierung insbesondere des öffentlichen Verkehrs treten wir ja schon sehr lange ein für eine sogenannte Nahverkehrsabgabe, das bedeutet, die Betriebe sollen für ihre Beschäftigten einen minimalen Betrag, also beispielsweise ein, zwei Euro im Monat bezahlen, damit dieses Geld, das daraus gewonnen wird, dem öffentlichen Verkehr tatsächlich zugutekommt. Der Antragsteller, der Kollege Gerhard Wohlfahrt, hat natürlich Recht, wenn er sagt, offensichtlich im Gegensatz zur KPÖ stellt für die Grünen diese Preisanpassung, wie es dann immer so schön heißt, keine Abzocke dar. Wir sind nicht blind, wir sind auch auf einem Auge nicht blind, wir verwehren uns aber auch dagegen, dass die Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen immer wieder gegeneinander ausgespielt werden und ich bin der Meinung, dass es für uns nicht vertretbar ist, auch hier wieder an einer Tariferhöhung zu basteln, zu drehen, sondern wir bekennen uns dazu, dass der öffentliche Verkehr Vorrang haben soll und muss, dass aber auch natürlich der motorisierte Individualverkehr in einer Stadt Platz haben muss. In diesem Sinne ersuchen wir um getrennte Abstimmung der Punkte 1) und 2), wir werden dem Punkt 1) natürlich gerne zustimmen, nachdem wir aber gegen Preisanpassungen, gegen Verteuerungen bei den Parkgebühren sind, möchte ich auch an den Herrn Stadtrat Eustacchio, auch wenn er jetzt im Moment nicht da ist, appellieren, keinen Bericht über eine derartige Preiserhöhung vorzulegen. Danke sehr (Applaus KPÖ). GR. Dipl.-Betriebswirt Haberler: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Wir reden hier von einem Thema von Geld, das im Budget, wir befinden uns noch in Budgetverhandlungen, und jetzt reden wir über ungelegte Eier und in diesen Budgetverhandlungen geht es natürlich auch darum, welche Maßnahmen gesetzt werden können, um lenken zu können und jetzt reden wir drüber, dass man das Geld, wo wir noch nicht einmal wissen, ob das überhaupt stattfinden wird, in welchem Ausmaß das stattfinden wird, wie man das verwenden sollen und ich kann nicht hergehen und das Fell vom Bären schon aufteilen, bevor ich überhaupt weiß, was überhaupt herauskommen wird und deswegen stimmt die ÖVP diesem Dringlichkeitsantrag nicht zu, weil das noch nicht Gegenstand ist. Danke (Applaus ÖVP). GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, werter Kollege Dr. Wohlfahrt! Vieles haben die Kollegen jetzt schon von SPÖ und KPÖ richtiggestellt. Ich darf auch noch ein paar Ergänzungen machen. Sie schreiben da zum Beispiel im Motivenbericht ganz anfangs, die von Stadtrat Eustacchio vorgesehene Erhöhung der Parkgebühren in der Kurzparkzone. Das ist eine polemische Aussage Ihrerseits, es ist keine Erhöhung der Parkgebühren, die sich der Herr Stadtrat alleine wünscht. Es ist von Seiten der Ämter, nachdem jetzt mehrere Jahrzehnte hier keine Anpassung stattgefunden hat, ist eine solche Gebührenanpassung andiskutiert worden. Es gibt darüber keinen Beschluss, das ist schon gesagt worden. Sollte einer kommen, ist das auch nicht vom Verkehrsstadtrat alleine gewünscht, sondern wird im Vorhinein mit SPÖ, ÖVP abgesprochen sein. Der Motivenbericht viel eher ist eine Visitenkarte Ihrer eigenen Ideologie. Wie der Schelm denkt, so ist er, sagt man und die Frau Stadträtin Rücker hat das ja in der Vergangenheit als Verkehrsstadträtin bewiesen. Sie hat einseitige Politik gemacht im Verkehrsbereich, sie hat ihre Klientel natürlich hauptsächlich bedient, öffentlicher Verkehr, Radfahrer. Für die Straßensanierung, für Park-&-Ride sind keine Mittel übergeblieben, sie hat Probleme geschaffen, haben wir heute schon gehört, das Viertel Schönaugasse, da hat man eher negative Akzente im Verkehr im Individualverkehr gesetzt, so stellen sich Freiheitliche den Verkehr nicht vor. Für uns ist das eine Gesamtheit, es gibt den Individual-, den öffentlichen Verkehr und daher kann man da eben jetzt nicht nur einseitig die Mittel auch verschieben. Zum Antrag selbst, es gibt keinen Beschluss über Parkgebührenerhöhung, daher werden wir heute auch nicht abstimmen, ob eben Gelder ins Park-&-Ride oder in den öffentlichen Ausbau fließen. Der dringliche Antrag ist obsolet und daher abzulehnen (Applaus FPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Ich glaube, die meisten werden schon mitbekommen haben, dass es hier darum geht, einen Bericht von Stadtrat Eustacchio zu kriegen, was er plant. Ich glaube, das ist das gute Recht, vom Gemeinderat informiert zu sein, wo es hingehen soll, für was er das Geld verwenden will und Dergleichen. Es geht nicht um die Aufteilung von Mitteln, sondern es geht generell, was hier geplant ist, dass jeder Gemeinderat miteinbezogen wird. Aber zu den inhaltlichen Punkten. Selbstverständlich, wir Grünen stehen zur sanften Mobilität. An sich tut es die Stadt Graz auch, auch wenn man dann zweifelnde Wortmeldungen hört. Es gibt klare Beschlüsse, wir haben einen STEK beschlossen, wir haben verkehrspolitische Leitlinien beschlossen, wo all das drinnen steht und das sollte man halt auch umsetzen und wird demnächst der Wahrheitsbeweis anzutreten sein. Zu den Kommunisten, nur alles billiger machen allein, wird nicht funktionieren, man wird auch Farbe bekennen müssen, wo man finanziert. Na klar kann man sagen, Dienstgeberabgabe, nur wissen wir, da reden wir ewig drüber, das ist nicht unsere Kompetenz, das heißt, wenn wir schon mitkriegen, dass uns das Land oder der Bund hier nicht unterstützt und die entsprechenden Gesetze nicht erlässt, dann müssen wir uns selber auch etwas überlegen und da fehlt es ein bisschen und muss man überlegen, was können wir selber tun, nur zu den anderen zu gehen und hätten wir gerne. Wir haben auch gemeinsame Anträge in diese Richtung gemacht, aber man muss auch die Konsequenz daraus ziehen, wenn es nicht funktioniert, wie man selbst aktiv werden kann. In dem Sinn fehlt hier einfach ein Vorschlag, wie man die Probleme angehen kann, wie man auch notwendiges Geld herkriegt. Kollege Haßler, na klar, Zweckbindung ist ein Problem, braucht man nicht diskutieren, in dem Fall ist sie vom Gemeinderat vorgesehen, sie ist ja nicht neu in dem Antrag, sondern ist nur eine Akzentuierung für was, und die Sorgen für Fußgänger und RadfahrerInnen, glaube ich, sind etwas übertrieben, weil klar ist, ist das der wichtigste Punkte, dass man dorthin kommt. Es gibt dafür auch genügend Mittel, haben wir schon inzwischen geschafft, hier hat sich einiges geändert in Graz, nur der große Vorteil von Ausbau von Fußgängerverkehr, Radfahrwegen und Dergleichen, dass die halt weit billiger sind und das ist der entscheidende Punkt. Hier kann man mit wenigen Millionen weit mehr bewegen als zum Beispiel im Park-&-Ride und deswegen auch dieser ganze Antrag, weil das Geld, was in Park-&-Ride eingesetzt wird, mag ja teilweise auch sinnvoll sein, aber die Effizienz ist wahnsinnig gering, wir bauen hier um ganz viel Geld Park-&-Ride-Parkplätze, die eigentlich kaum angenommen werden in Graz, wir haben große Auslastungsprobleme, und die vor allem in der verkehrspolitischen Lösung nichts ändern. 50 Parkplätze da oder dort dazu, seien es auch 100 oder 200, verändern nicht in der Verkehrspolitik in Graz. Ein Mobilitätsscheck, der dazu führt, dass tausende Studierende umsteigen oder stärker in Richtung öffentlicher Verkehr geht, das verändert was. Und zur Beruhigung, die erwähnten Preise in Wien sind natürlich viel teurer als in Graz, in Graz kostet die Tageskarte als Aufzahlung auf die 24-Stunden-Karte 1,50 und nicht drei Euro wie in Wien. In Graz kostet zum Beispiel die Jahreskarte für Park-&-Ride-Parkplätze, und das ist eher problematisch, als Aufzahlung auf die ÖV-Karte 95 Euro, in Wien 550 Euro. Das heißt, wenn man P&R ernst nehmen will, dann muss ich ihn teurer machen, dass er sich teilweise selbst finanziert. 95 Euro für eine Jahreskarte P&R deckt nicht einmal die laufenden Kosten. Deswegen mein Hinweis, hier anders Verkehrspolitik zu gestalten, aber offensichtlich ist es nicht dringlich, offensichtlich will man einen anderen Weg gehen. Ich bitte um Annahme des Antrages (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 16.15 Uhr den Vorsitz. 8) Live-Übertragung der Gemeinderatssitzung GR. Pacanda stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Pacanda: Sehr geehrte Zuhörer! Leider noch nicht per Live-Stream sozusagen heute dabei, sondern nur physisch dabei. Hochgeschätzter Gemeinderat, sehr geehrte Herr Rüsch, liebe Stadträtin, das war jetzt ein schneller Wechsel. Ich möchte eigentlich die Leseübung ersparen, was jetzt da punktuell in meinem Antrag drinnen ist, ich glaube, von der Geschichte kennt es wahrscheinlich der Gemeinderat besser sogar als ich, weil das Thema, glaube ich, seit 2007 bekannt ist und da leider nichts passiert ist. Wir sehen das als dementsprechenden dringlichen Punkt, weil eben seit 2007 hier noch gar nichts passiert ist, ich möchte dann unseren Antrag einfach nur kurz vorlesen und ein kurzes Statement zu dem Abänderungsantrag noch machen. Unser Antrag beinhaltet folgende Punkte: Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit wird beauftragt, einen Umsetzungsplan für die Live-Audio-und-Video-Internetübertragung für die nächstmögliche Gemeinderatsitzung zur Beschlussfassung vorzulegen, und ab sofort ist es jedem Grazer ausdrücklich erlaubt, den öffentlichen Teil der Sitzung live ins Internet zu übertragen. Hat den Hintergrund, dass wir hoffen, dass im Endeffekt nicht alle Gemeinderäte kamerascheu sind, sondern dass wir uns dementsprechend auch zeigen können. Bezüglich dem Abänderungsantrag, der jetzt bei mir eingelangt ist, sehe ich das bereits eben im Punkt 1) unseres Antrages eigentlich drinnen erledigt, weil im Umsetzungsplan dementsprechend eine Kostenauflistung zur Verfügung stehen wird, ich bin überzeugt davon, und auch den Zusatzantrag, der von den Grünen gekommen ist, den kann ich in der Form auch nur unterstützen. Das war es eigentlich schon. Dankeschön. GR.in Mag.a Grabe zur Dringlichkeit: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Danke für den Antrag, wir haben im Vorfeld ja auch schon darüber gesprochen. Wir werden es natürlich unterstützen, weil es auch uns ein Anliegen ist und auch erfreulich ist, dass mittlerweile endlich die technischen Möglichkeiten das so einfach machen, dass der Kostenfaktor als Killerargument keine Rolle mehr spielt. Danke für die Unterstützung zum Zusatzantrag, nachdem der aber nicht von dir verlesen wurde, werde ich mir erlauben, das zu ergänzen, damit auch die anderen wissen, worum es geht. Und zwar geht es darum, dass beispielsweise in Salzburg ja bereits länger schon solche Live-Übertragungen Bestandteil der Gemeinderatssitzungen sind. Übrigens für knapp, ich habe es einmal recherchiert, knapp 2.700 Euro im ersten Jahr, inklusive der Anschaffung einer Kamera usw., das heißt, es ist wirklich sehr kostengünstig. Die inhaltliche Betreuung wurde von, so wie jetzt auch, von den MitarbeiterInnen der Öffentlichkeitsarbeit gemacht und der Zusatzantrag bedeutet, die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit wird weiters beauftragt, als interaktive Begleitung der Live-Übertragung ein Konzept eines moderierten Chats mit zusätzlich eingeblendeten Informationen zu prüfen und zu erarbeiten, wie es etwa in der Stadt Salzburg durch die Kooperation mit externen Netzkompetenz- und PartizipationsexpertInnen bereits umgesetzt wurde. In Salzburg haben sie, und das ist eben der Zusatzantrag, 1. eine parallele Übersicht, die eingeblendet wird über den gerade zur behandelnden Tagesordnungspunkt, damit man sich orientieren kann 2. Information, wer gerade am RednerInnenpult ist, 3. Information, wie das Antragsthema lautet und 4. die Information über das Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen. Das ist das, was wir dem hinzufügen möchten und eben, wie in der Einleitung gesagt, ein interaktiver Chat, der auch betreut wird, sodass also Leute, die Anfragen haben, Erklärung zu diesen Anträgen oder was auch immer, kurz von den Mitarbeiterinnen der Öffentlichkeitsarbeit informiert werden. Funktioniert dort sehr gut und wäre ein Super-Beispiel auch für Graz, das ist der Zusatzantrag (Applaus Grüne). GR. Hohensinner: Sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Gemeinderat, lieber Philip! Ich habe mir eigentlich diesen Antrag von dir schon in der letzten Gemeinderatsitzung erwartet, weil du wärst kein authentischer Pirat, würdest du so einen Antrag nicht stellen. Wie du bereits in deinem Antrag beschrieben hast, gibt es ja eine lange Geschichte zu der Live-Übertragung, das liegt jetzt, glaube ich, schon über sechs Jahre zurück. Auch ich selbst habe einmal die Idee gehabt, dass man das installiert. Ich möchte nicht das Urheberrecht jetzt allein an meiner Person festmachen, da hat es mehrere Vorkämpfer gegeben, ihr könnt euch erinnern an einen Gerhard Mariacher zum Beispiel, auch unser Kollege Gerald Grosz hat einmal überlegt und hat angesprochen, dass auch eine Helmkamera, die man eigentlich vom Armin Assinger aus dem Schifahren kennt, eine Möglichkeit wäre. Aber jetzt Spaß beiseite, wir sind diese ganze Geschichte dann ernsthaft angegangen, haben sogar am 18. April 2008 eine Gemeinderatssitzung live ins Internet übertragen lassen, es hat auch unten ein Zelt gegeben, das war der e-Day, damals waren die Zugriffe bescheiden und die Kosten empfindlich. Damals hat eine Gemeinderatssitzung 7.000 Euro gekostet. Wir haben aber auch recherchiert, wo gibt es auch Vergleichsmöglichkeiten, du hast einige angeführt, wenn man jetzt den Landtag hernimmt, und da haben wir eine Auswertung von einer Sitzung, und zwar war das die Sitzung vom 12.11.2012, da haben wir die Statistik und die Spitzenzugriffszahl war nämlich 70. 70 Personen steiermarkweit, nahezu, kann man sagen, weltweit haben 70 Personen zugegriffen. Aber es gibt andere Beispiele, die kennen Sie vielleicht. Zum Beispiel von der Stadt Fürstenfeld, das ist auch in YouTube der Renner, da hat sich ein Gemeinderat der grünen Partei bemüht, hat sich eingesetzt um eine grüne Palme im Freibad, hat dramatisch das beschrieben und dann ist er in der Rede draufgekommen, dass es eine Plastikpalme war. Diese ganze Geschichte hat 22.100 Zugriffe erzielt, also das ist ein Spitzenwert. Aber jetzt zu der weiteren Vorgehensweise. Dein Antrag hat zwei Punkte, dem zweiten Punkt können wir nicht zustimmen, das ist rechtlich wahrscheinlich gar nicht möglich, der erste Punkt ist eigentlich ganz in Ordnung, wir gehen aber weiter, wir wollen eine Kosten-Nutzen-Sicht uns auch aneignen können, deswegen möchte wir auch die Kosten drinnen haben, deswegen haben wir einen Abänderungsantrag vorbereitet. Der grüne Zusatzantrag, da können wir nicht zustimmen, weil es gibt einfach Minis oder Ferraris, jetzt in Autobild gesprochen, und so einen Ferrari werden wir uns nicht leisten können, dass man sogar das kommentieren etc. Deswegen werden wir einen Abänderungsantrag einbringen, wo einfach die ganzen verschiedenen Möglichkeiten geprüft werden und auch was die Kosten sind. Der Abänderungsantrag lautet wie folgt: Der Gemeinderat beauftragt die zuständigen Magistratsabteilungen, dass die Umsetzungsmöglichkeiten sowie die dadurch entstehenden Kosten der geforderten Übertragung geprüft werden. Bitte um eine breite Zustimmung (Applaus ÖVP). GR. Pacanda: Abschließend habe ich eigentlich nur zwei Sachen zu sagen. Der Erfinder einer Idee, das ist immer meistens recht nett, das hat es auch bei der Glühbirne gegeben, die zuerst nicht funktioniert hat. Das Wichtige ist die Innovation, die dahinter steckt und das ist dann die praktische Umsetzung, dass es funktioniert. Und die praktische Umsetzung, und da möchte ich dir auch widersprechen, ist, erstens ist sie leicht möglich und meines Wissens ist jetzt der Gemeinderat doch das höchste Organ, das für sich selbst auch etwas beschließen kann und wenn der Gemeinderat in Summe sagt, wir wollen das, wir wollen Transparenz haben in der Stadt Graz, wir wollen haben, dass uns die Leute zuschauen können, was wir tun, weil wir gute und produktive Arbeit leisten, dann können sie es für sich selbst, glaube ich, gerne beschließen und deswegen würde ich bitten, auch der Dringlichkeit zuzustimmen und dementsprechend auch Punkt 1) und Punkt 2) zuzustimmen. Dankeschön. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Nur ein Hinweis, natürlich kann der Gemeinderat beschließen, aber es gibt eben auch Regeln für den Gemeinderat. Eine ist zum Beispiel, die im Abänderungsantrag von der ÖVP drinnen ist, es darf über den dringlichen Antrag an sich nicht über Kosten abgestimmt werden oder es wird ein Finanzierungsvorschlag gemacht und die Vorschläge, die hier gemacht worden sind, haben mit Sicherheit wirtschaftliche Auswirkungen, das heißt Kostenauswirkungen, und Sie müssen da einen Vorschlag machen, dann kann man darüber abstimmen, sonst ist es eben in diesem Fall nicht möglich. Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: So dann kommen wir zum Inhalt. Ich kann es gleich noch einmal wiederholen, es liegt ein Abänderungsantrag vor und auch ein Zusatzantrag. GR. Dr. Wohlfahrt zum Antrag: Ich möchte nur kurz auf die gerade angesprochene Kostenwirksamkeit hinweisen, weil ich lese das nicht heraus. Im Originalantrag heißt es, die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit wird beauftragt, einen Umsetzungsplan vorzulegen und der wird beschlossen oder nicht beschlossen, das heißt, das was im dringlichen Antrag verlangt wird, ein Umsetzungsplan, verursacht nicht die Kosten, dann müssen wir entscheiden, ob wir es haben wollen oder nicht und so gesehen ist er eindeutig zulässig und ich glaube nicht, dass diese Abänderung von der ÖVP da irgendwas verbessert, dieser Abänderungsantrag, aber ist natürlich… Zwischenruf unverständlich. GR. Dr. Wohlfahrt: …das ist Ansichtssache, aber zulässig sind jedenfalls beide Anträge… StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich habe nicht gesagt, dass der Antrag nicht zulässig ist, sondern ich habe nur gesagt, dass es sicherlich mit Kosten verbunden ist, das war eine Antwort auf den Herrn Pacanda, der, wenn ich ihn nicht falsch verstanden habe, den Eindruck erweckt, wir können hier alles beschließen, ohne irgendeine Restriktion oder irgendwas, das war damit gemeint. Dass der Antrag zulässig ist, ist selbstverständlich, sonst wäre er gar nicht auf der Tagesordnung gewesen. GR. Dr. Wohlfahrt: Hier geht es auch nur, einen Plan vorzulegen, es ist ein konkreter Antrag, den wir von Seiten der Grünen unterstützen. GR. Pacanda: Was ich eigentlich sagen wollte zu dem Punkt 2), dass der Gemeinderat alles beschließen kann. So wie der Kurt vorher gemeint hat, Punkt 2) können sie nicht zustimmen, dass sozusagen jeder dann einfach streamen kann, weil das aus rechtlichen Gründen nicht sicher ist, ob das sozusagen erlaubt ist und da bin ich einfach der Meinung, dass der Gemeinderat da wohl beschließen kann, dass er die Zustimmung gibt dazu, dass eben Bürger sozusagen live übertragen dürfen aus den Gemeinderatssitzungen oder eben auch Gemeinderäte oder Parteien, das war, was ich gemeint habe. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Abänderungsantrag von der ÖVP, vom Kurt Hohensinner, der lautet: Der Gemeinderat beauftragt die zuständigen Magistratsabteilungen, dass die Umsetzungsmöglichkeiten sowie die dadurch entstehenden Kosten der geforderten Übertragung geprüft werden und das soll den Punkt 1) und 2) des ursprünglichen Antrages ersetzen. Der Abänderungsantrag der ÖVP wurde mit Mehrheit angenommen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Wir kommen zum Zusatzantrag. Ich weiß nicht, ob der noch in Erinnerung ist, von den Grünen: Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit wird beauftragt, als interaktive Begleitung der Live-Übertragung ein Konzept eines moderierten Chats mit zusätzlich eingeblendeten Informationen zu prüfen und zu erarbeiten, wie es etwa… Zwischenrufe unverständlich. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Wieso? Nein, das sehe ich ehrlich nicht so, ich lasse mich gerne belehren, aber das sehe ich nicht so. Ich hätte ihn gestellt aus meinem Verständnis. Man sollte schon abstimmen, ob er akzeptiert wird oder nicht. Dann stelle ich ihn, ok. Jetzt fange ich nicht nochmals von vorne an zu lesen, ich hoffe, es wurde mitgehört, es geht um eine erweiterte Information, jedenfalls um eine erweiterte Übertagung, die auch kommentiert ist mit paralleler Übersicht über den gerade behandelten Tagesordnungspunkt, wer ist am Rednerpult, Antragsthema und das Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen. Das ist der Zusatzantrag. Der Zusatzantrag von den Grünen wurde mit Mehrheit abgelehnt. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Weiterführung der Englisch-Frühförderung in allen Grazer Kindergärten GR.in Dipl.-Ing. Braunersreuther stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Von Oktober 2012 bis Februar 2013 wurde von der WKO in Zusammenarbeit mit dem Club International (CINT), vertreten durch dessen Vorstandssprecherin und damaliger Bildungs- und Wirtschaftsstadträtin Sonja Grabner, ein Pilotprojekt zur Frühförderung von Fremdsprachenkompetenz durch den Einsatz von „English native speakers“ in sechs steirischen Kindergärten gestartet. Das Programm sollte Kindern nicht nur spielerisch die Sprache näher bringen, sondern auch Vorsorge gegen spätere Lernschwierigkeiten und für einen besseren beruflichen Einstieg bieten. Auch Jugend- und Familienstadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg hat damals den Wert der Sprachförderung betont, „um den Kindern die gleichen Startchancen bei Eintritt in die Schule zu ermöglichen“ und daher auch finanzielle Unterstützung gegeben. Bei positivem Feedback durch die Kindergärten, die Kinder und die Eltern sollte das Pilotprojekt nun fortgesetzt werden. Trotz sehr großer Akzeptanz des Programms lief jedoch die Finanzierung mit Ende Februar aus. Das Programm kann daher nur in den Kindergärten fortgesetzt werden, in denen die Eltern für die Finanzierung aufkommen. In anderen als den Modellkindergärten wird es nicht gestartet. Das entspricht nicht dem Ansatz, allen Kindern gleiche Startchancen zu geben, sondern führt, im Gegenteil, zu größerer Ungleichheit. Daher richte ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, dafür zu sorgen, dass die Stadt Graz in Zukunft dieses so erfolgreich erprobte Programm zur Sprachförderung von Kindern unterstützt, wie das ursprünglich angedacht war? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Busbahnhof Marburger Kai GR. Eber stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Aufgrund der Planungen zur Neugestaltung des Andreas-Hofer-Platzes gibt es anscheinend auch Überlegungen und bereits konkrete Planungen, den Busbahnhof vom jetzigen Standort am Andreas-Hofer-Platz zum Marburger Kai zu verlegen. Dazu gibt es aber zahlreiche Bedenken: Es fehlen die notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen wie WC, Warteraum, Informationsbereich etc. Der Marburger Kai wäre wohl nur noch einspurig befahrbar, darüber hinaus wird auch durch ein- und ausparkende Busse die Staugefahr erhöht. Zahlreiche Parkplätze in der Blauen Zone für AnrainerInnen, BesucherInnen und KundInnen gehen verloren. Die Ein- und Ausfahrt des Hauses Marburger Kai 47 wird erschwert. Davon sind rund 30 BewohnerInnen und acht Büros betroffen. Für die NutzerInnen dieses Gebäudes würde eine erhöhte Lärm- und Luftbelastung entstehen. Daher richte ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister folgende A n f r a g e : Wie sehen die Planungen für den Autobusbahnhof im Zuge der Neugestaltung des Andreas-Hofer-Platzes aus, wurden AnrainerInnen von der geplanten Verlegung des Busbahnhofes informiert und miteinbezogen bzw. welche alternativen Standorte wurden bislang angedacht? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Plasmaspenden bei BewohnerInnen des Frauen- und Männerwohnheimes GR.in Haas-Wippel stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Plasmaspenden kann Leben retten - da viele PatientInnen nach Unfällen oder Krebserkrankungen auf Medikamente aus Plasma angewiesen sind. So werden aus Plasma zahlreiche lebensrettende Medikamente hergestellt. Dazu wird das Plasma in einzelne Bestandteile getrennt und damit können die lebensrettenden Eigenschaften des Plasmas gezielt in der Medizin eingesetzt werden. Auch für die PlasmaspenderInnen gibt es Vorteile. Mit der Blutabnahme ist durch die medizinische Kontrolle ein regelmäßiger Gesundheitscheck gegeben und sie wird mit einer Aufwandsentschädigung von € 25.- honoriert. BewohnerInnen der städtischen Wohnheime werden aber als PlasmaspenderInnen nicht akzeptiert. Sie werden auf Grund ihrer Wohnadresse abgewiesen und ausgeschlossen, sobald sie allerdings eine neue Adresse haben, wären sie gerne als SpenderInnen willkommen. Auch eine junge MitarbeiterIn, die ihr FSJ in den Wohnheimen absolviert und daher das Frauenwohnheim als Meldeadresse angab, wurde abgelehnt. Gemäß Bundesgesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicherungsgesetz 1999 – BSG 1999), Novellierungen und Zusatzverordnungen wie die Blutspendeverordnung (BGBl. II Nr. 100/1999 und BGBl. II Nr. 17/2010) des Bundesministeriums für Gesundheit kann kein Hinweis auf die Eignung der Person als SpenderIn auf Grund der Wohnadresse geschlossen werden. Es werden darin dauernde und zeitlich begrenzte Ausschlussgründe für SpenderInnen angeführt, aber keine auf Grund der Zuordnung zu einer bestimmten Wohnadresse. Auch der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2011 gibt dies in seinem Bericht an und sieht darin auch eine Diskriminierung auf Grund des sozialen Status gegeben. Ich stelle daher namens der SPÖ-Fraktion an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Sind Sie bereit, sich im Sinne des Motivenberichtes dafür einzusetzen, dass 1. beim Plasmaspenden die durch die einschlägigen Gesetze nicht gedeckte Diskriminierung von Frauen und Männern, die in städtischen Heimen untergebracht sind , beendet wird und 2. es bei den einschlägigen Gesetzen zu einer entsprechenden Novellierung und Klarstellung kommt, wonach eine Wohnadresse als alleiniger Ausschlussgrund im Sinne des Gleichbehandlungsrechtes dezidiert als nicht gerechtfertigt ausgewiesen wird? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Drohende Sperre der Bahnübergänge Trattfelderstraße und Abstallerstraße GR. Mag. Haßler stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Mit Wirksamkeit 1.9.2012 ist die Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung sind umfangreiche Änderungen in der Art und Ausführung der Sicherung von Eisenbahnkreuzungen verbunden. Unter anderem wird in dieser Verordnung festgelegt, dass alle Eisenbahnkreuzungen mit Fuß- und Radverkehr binnen eines Jahres entsprechend zu überprüfen sind. Mit diesen Überprüfungen wurde auf dem Netz der GKB bereits begonnen und dabei hat sich unter anderem herausgestellt, dass die Eisenbahnkreuzungen Trattfelderstraße und Abstallerstraße nicht den neuen Vorschriften entsprechen. Da eine den neuen Standards entsprechende technische Sicherung zu hohen Kosten führen würde, hat die GKB einen Antrag zur Auflösung der Eisenbahnkreuzungen eingereicht, damit durch ein behördliches Verfahren die Notwendigkeit der Erhaltung der Eisenbahnkreuzungen geprüft wird. Die ca. 1.000 Personen, die im Einzugsbereich der Eisenbahnkreuzung Trattfelderstraße leben, würden im Falle einer Schließung des Überganges von wichtigen Infrastruktureinrichtungen abgeschnitten werden. Um zu den Schulen, zum Kindergarten, zur Kirche, aber auch zu den wichtigen Einkaufsmöglichkeiten zu gelangen, muss dieser Eisenbahnübergang überquert werden. Ansonsten drohen kilometerlange Umwege, die zu Fuß nicht mehr bewältigt werden können. Ähnliches gilt für den Übergang in der Abstallerstraße, der neben den AnrainerInnen auch von vielen SchülerInnen der NMS BG BRG Klusemannstraße im Zuge des Schulweges frequentiert wird. Namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Was wird von Seiten der Stadt Graz unternommen, damit die Aufrechterhaltung dieser wichtigen Eisenbahnübergänge auch für die Zukunft gesichert bleibt? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Verpartnerung im Trauungssaal GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wonach die Adoption eines Kindes des gleichgeschlechtlichen Partners genauso wie in heterosexuellen Partnerschaften möglich sein muss und anderenfalls eine Diskriminierung darstellt, sollte aus unserer Sicht zum Anlass genommen werden, auch in Graz wieder einmal genauer hinzusehen und nach strukturellen Diskriminierungen von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu suchen. Seit 1.1. 2010 und damit mittlerweile über zwei Jahren besteht in Österreich die Möglichkeit der Eingetragenen Partnerschaft und wird insbesondere von gleichgeschlechtlichen Paaren gerne angenommen. Damit ist es endlich möglich, für Partner oder Partnerinnen rechtliche Absicherung ähnlich der in einer Ehe zu schaffen, auch wenn immer noch bedeutende Unterschiede zu den Rechten in einer Ehe bestehen. Abgesehen von der rechtlichen Seite ist der Akt des Schließens der Eingetragenen Partnerschaft, die sogenannte "Verpartnerung'" die Möglichkeit eines feierlichen Aktes vor FreundInnen und Familie, der wie auch die klassische Hochzeitsfeier eine große symbolische Bedeutung für die Beteiligten besitzt. Diese wird zwar generell in den Bezirksverwaltungsbehörden geschlossen, nicht in Standesämtern. Städte mit eigenem Statut haben allerdings die Möglichkeit, dies in denselben Räumlichkeiten zu tun, da sie ja zugleich Bezirksverwaltungsbehörden sind. Davon haben auch fast alle Städte mit eigenem Statut Gebrauch gemacht. Umso bedauerlicher ist es, dass die Menschenrechtsstadt Graz die feierliche Partnerschaftsschließung nicht an allen Orten ermöglicht, die üblicherweise für Hochzeiten von der Stadt Graz angeboten werden, insbesondere nicht im Trauungssaal im Rathaus. Die Verwehrung des Trauungssaales für gleichgeschlechtliche Verpartnerungen sehen wir als Diskriminierung an, auch der aktuelle Bericht des Menschenrechtsbeirates 2012 kritisiert diese Praxis und empfiehlt explizit die Öffnung des Standesamtes bzw. des Trauungssaales. Homosexuelle Paare sind leider auch heute noch im privaten wie im öffentlichen Leben immer wieder versteckten oder offenen Akten der Diskriminierung ausgesetzt und es gilt daher von einer möglichst breiten Gruppe von Solidarischen und insbesondere auch von offizieller Seite Diskriminierungen entgegenzutreten, bestehende abzubauen und neuen vorzubeugen. In diesem Sinne stelle ich daher namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs die A n f r a g e , ob Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, in Ihrer Funktion als zuständiger Bezirkshauptmann in Zukunft die unterschiedliche Behandlung von Eheschließungen und Verpartnerungen aufheben und den Trauungssaal im Rathaus endlich auch für Partnerschaftschließungen öffnen. Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Gedenkkultur im öffentlichen Raum und bei Straßenbenennungen GR.in Mag.a Grabe stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: am 12. März 2013 gab es ein breites Gedenken anlässlich des 75. Jahrestages des sogenannten „Anschlusses“ Österreichs an Hitler-Deutschland und der damit einsetzenden kaum vorstellbaren Entrechtung, Demütigung, Unterdrückung, Inhaftierung und Ermordung großer Teile der Bevölkerung, die aufgrund ihres jüdischen Hintergrunds, ihres politischen Widerstands, ihrer religiösen oder sexuellen Orientierung, ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Verweigerung von Krieg und „Waffendienst“ verfolgt wurden. Zahlreiche VertreterInnen des offiziellen Österreichs sowie VertreterInnen der Nazi-Opfer, des Widerstands und viele andere gedachten am 12. März 2013 dieser "unvorstellbaren Bilanz des Grauens", wie Bundespräsident Heinz Fischer in einer eindringlichen Rede zum Jahrestag des "Anschlusses" sagte: Man dürfe niemals einen Schlussstrich unter die Verbrechen der Nazi-Zeit ziehen, "denn nur durch die Mitwirkung sehr vieler Fanatiker, Anhänger und Mitläufer des NS-Regimes und auch durch gezieltes Wegschauen konnte das totalitäre System aufgebaut werden". Am 4. April 2013 jährt sich zudem zum 68. Mal die Hinrichtung von sieben jungen Männern auf Grund ihrer Verweigerung des Waffendienstes für ein verbrecherisches Regime kurz vor Kriegsende am 4. April 1945 auf der Grazer Ries. Auf Initiative des Knittelfelder Kommunisten Leopold Pacher war ja vor Jahrzehnten dort ein Denkmal errichtet worden, das vermutlich weltweit das erste Denkmal ist, welches Deserteuren gewidmet wurde. Der Bezirksrat Ries lädt dazu auch heuer wieder zu einer Gedenkfeier für die Deserteure auf der Ries ein (4.4.2013, 19:00). Entsetzliche „Weltanschauungen“, die zu den entwürdigenden Demütigungen von Menschen, den grauenhaften Verfolgungen und letztlich zu den unvorstellbaren Massen-Ermordungen in Folge des 12. März 1938 bis hin zu Deserteurserschießungen wie am 4.4.1945 führten, hatten aber auch eine Vorgeschichte, die sich in einem lange tolerierten oder sogar geförderten Antisemitismus – in einer „Tradition“ eines „Turnvaters“ Jahn oder eines Karl Lueger – zeigten, in deutschnationalistischer, slawenfeindlicher oder chauvinistisch-blutrünstiger Kriegslyrik, wie etwa bei einem Ottokar Kernstock oder auch bereits im kriegstreiberischen, friedensverhindernden und letztlich todbringenden Nationalismus eines Franz Conrad von Hötzendorf, Generalstabschef der k.u.k. Armee in dem Jahrzehnt vor Kriegsbeginn und bekanntermaßen einer der engagiertesten Betreiber eines Balkankrieges. Angesichts des 75-jährigen Jahrestages des Beginns der NS-Schreckensherrschaft in Österreich, anlässlich der mancherorts immer noch ausständigen Abkehr von einer unangemessenen Würdigung antisemitischer, chauvinistischer und kriegstreiberischer Personen durch Straßennamen und Denkmäler und angesichts einer nach wie vor notwendigen kritischen Auseinandersetzung mit Gedankengut wie jenem von F. L. Jahn, wie jenem von Ottokar Kernstock oder jenem eines Conrad von Hötzendorf stelle ich folgende A n f r a g e : In welcher Form können Sie dazu beitragen, dass Erinnerungskultur im öffentlichen Raum (Straßenbenennungen und Denkmal- und Gedenkkultur), speziell hinsichtlich einer stärkeren Würdigung von FriedensaktivistInnen und Deserteuren, hinsichtlich Sichtbarmachung von Opfern des Nationalsozialismus und hinsichtlich der Abkehr von Würdigungen nationalistischer, antisemitischer oder kriegstreiberischer Personen durch die Stadt Graz unterstützt wird, d.h. konkret, dass: 1. zusätzlich zu der geplanten Anbringung einer kritischen Erläuterungstafel zum Jahn-Denkmal im Stadtpark auch eine Lösung für die Jahngasse selbst gefunden wird (Umbenennung bzw. Zusatztafel), 2. die öffentliche Würdigung der Grazer Gedenkstätte für Deserteure durch die Stadt Graz in Form von öffentlicher Kranzniederlegung, Information und Gedenkaufruf in den Medien der Stadt Graz (Website, BIG) auch heuer wieder erfolgt, 3. dass generell die Beschäftigung mit Straßennamen und das Überdenken kritisch zu betrachtender Namensgebungen intensiver erfolgt als bisher, 4. dass Straßenbenennungs- und Denkmal-Projekte begonnen werden, die die Einbeziehung der Würdigung von Verfolgungsopfern, Deserteuren und FriedensaktivistInnen ebenso in Betracht ziehen wie die Abkehr von Benennungen (bzw. unkommentierten Benennungen) nach nationalistischen, antisemitischen oder kriegstreiberischen Personen. Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Jobticket für Kleinbetriebe und Ein-Personen-Unternehmen GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Mit der Neuregelung der Pendlerpauschale ab 2013 haben Unternehmen die Möglichkeit, allen MitarbeiterInnen ein Jobticket zur Verfügung zu stellen, ohne dass die MitarbeiterInnen diesen Vorteil als Sachbezug versteuern müssen. Bisher war dafür Voraussetzung, dass ein Anspruch auf PendlerInnen-Pauschale besteht. Die Holding Graz Linien bietet nun unter der Bezeichnung „Jobticket“ Unternehmen ab einem Kauf von 50 Tickets 5% Ermäßigung, 10 % Preisvorteil ab einem Kauf von 100 Tickets. Die Grazer Wirtschaft ist aber kleinstrukturiert. 27,2% der Grazer Unternehmen haben laut der aktuellen WKO-Studie „Wirtschaftsstandort Graz 2013+“ weniger als 50 MitarbeiterInnen, die Zahl der Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) wächst ständig. Mehr als ein Viertel der Grazer Unternehmen ist somit vom Kauf des vergünstigten Jobtickets für ihre MitarbeiterInnen bzw. als EPU für sich ausgeschlossen. Damit alle UnternehmerInnen einen Anreiz haben, den Umstieg ihrer MitarbeiterInnen auf den öffentlichen Verkehr zu fördern und auch EPUs verstärkt Öffis nutzen, wäre ein Jobticket Angebot für KMUs und EPUs sicher sehr hilfreich und zielführend. A n f r a g e : Sind Sie, Herr Bürgermeister, bereit, an die Holding Graz Linien mit dem Ersuchen heranzutreten, auch für KMUs und EPUs ein Jobticket-Angebot zu entwickeln und ehebaldig der Öffentlichkeit zu präsentieren? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Street-Basketball-Platz im August-Matthey-Park GR. Mag. Molnar stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In St. Leonhard befindet sich leider kein Bezirkssportplatz. Für Kinder und Jugendliche gibt es aus diesem Grund nur beschränkte Möglichkeiten auf öffentlichen Plätzen und Parks, sich sportlich zu betätigen. Im August-Matthey-Park, im Bereich zum angrenzenden Wallgebäude, wäre es möglich, einen kleinen Street-Basketball-Platz zu errichten. Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher den A n t r a g : Der Gemeinderat wolle die zuständigen Magistratsabteilungen beauftragen, die Errichtung des im Motivenbericht dargestellten Street-Basketball-Platzes in die Wege zu leiten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Ausweitung der Elternbildung; Petition an die Bundesregierung und Nationalrat GR.in Potzinger stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Erziehung von Kindern ist eine der größten Herausforderungen im Leben vieler Frauen und Männer. Eltern verfügen über Erfahrungen und Kompetenzen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Aber immer wieder gibt es Momente, in denen Mütter und Väter an ihre Grenzen stoßen oder sich fragen, wie sie ihre Kinder bestmöglich fördern können. Hierzu kommt, dass die Anforderungen an Familien in den letzten Jahrzehnten durch Veränderungen in der Berufswelt und in der Gesellschaft stark gestiegen sind. Junge Eltern klagen  zunehmend über Unsicherheiten und Informationsbedarf bezüglich der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Elternbildung sollte daher möglichst früh allen Eltern nahe gebracht werden. Es gibt beispielsweise in Graz ein vielfältiges Angebot seitens der Stadt, von Vereinen, Organisationen und Pfarren, das von unserem  Amt für Jugend und Familie ebenso wie vom Referat Frau-Familie-Gesellschaft der Landesregierung und dem Familienressort des Bundes empfohlen, gefördert und beworben wird. Aktuelle Umfragen haben bestätigt, dass aber nur ein Teil der jungen Familien diese Angebote kennt und nützt. Oft finden gerade jene Eltern, die der Hilfe und Unterstützung am dringendsten bedürfen, nicht den Weg dorthin. PädagogInnen aus dem Kindergarten- und Schulbereich bestätigen ebenso wie KinderpsychologInnen die Folgen dieser Defizite und unterstützen die Überlegung, Elternbildung zu einem fixen Bestandteil des Mutter-Kind-Passes zu machen und empfehlen die Einlösung des Elternbildungsschecks bereits während der Schwangerschaft zum ersten Kind, um jungen Müttern und Vätern Elternbildung nahezubringen, bevor die ersten Probleme auftauchen. Um bundesweit ein bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen, wird die Einrichtung zusätzlicher Elternbildungsstellen notwendig sein. Dazu gehört auch die Qualifikation  von weiteren ElternbildnerInnen, insbesondere auch von Personen mit Migrationshintergrund. Alle vom ressortzuständigen Bundesministerium qualitätszertifizierten und geförderten Elternbildungsangebote sollen in jedem Bundesland in einer handlichen Broschüre aufgelistet  und mit dem Mutter-Kind-Pass überreicht werden. Die Eltern können auswählen, welches Angebot sie annehmen. Der Elternbildungsscheck soll sicherstellen, dass allen Eltern ermöglicht wird, zumindest einmal in Kontakt mit einer Elternbildungseinrichtung zu kommen. Dies sollte genauso selbstverständlich sein wie der Erste-Hilfe-Kurs vor dem Führerschein und zusätzlich als wertvolle Präventionsmaßnahme dienen. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den   A n t r a g:   Die Österreichische Bundesregierung und der Nationalrat sollen mit den im Motivenbericht angeführten Argumenten in einer Petition aufgefordert werden, die Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 mit der Einführung eines Elternbildungsschecks zu ergänzen, um die Erziehungskompetenz der Eltern frühzeitig zu fördern. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Einführung eines Kurzstreckentickets für den öffentlichen Nahverkehr in Graz GR.in Dipl.-Ing. Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Als Feinstaub-Hauptstadt sollte Graz eigentlich Vorbild in der Zugänglichkeit öffentlicher Verkehrsmittel sein. Stattdessen schrecken die relativ hohen Preise, die bereits für kurze Fahrten zu zahlen sind, viele Menschen von der Nutzung von Bus und Bim ab. Insbesondere Familien haben bei solchen Fahrten zum Teil höhere Kosten zu tragen, als wenn sie das Auto nutzen würden. In anderen österreichischen Städten wie Wien und Linz sowie auch im internationalen Vergleich machen Kurzstrecken-Fahrscheine (meist für 4 – 6 Stationen Bus oder Straßenbahn), die zum halben Preis angeboten werden, die Nutzung des öffentlichen Verkehrs für schnelle innerstädtische Fahrten attraktiv. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats und der Verkehrsreferent werden aufgrund der im Motivenbericht angeführten Gründe ersucht, darauf hinzuwirken, dass für den öffentlichen Nahverkehr in der Stadt Graz Kurzstreckentickets zur Hälfte des Normalfahrpreises angeboten werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Keine Reduzierung beliebter Jazz-Sendungen im ORF-Radio GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Mit der frühen Institutionalisierung der Jazz-Ausbildung an den Vorläufern der heutigen Kunst-Universität vor vielen Jahrzehnten hat Graz einen international beachteten Meilenstein gesetzt. Durch diese Schule gingen unzählige großartige Absolventen und Absolventinnen aus Österreich, den Nachbarländern und sogar aus anderen Kontinenten. Dass Graz als österreichische Hauptstadt des Jazz anzusehen ist, beweisen nicht nur viele Live-Auftritte der KünstlerInnen vor Ort, sondern auch wunderbare Übertragungen im Rundfunk. Durch die nun leider vorgesehenen Beendigungen bzw. deutlichen Reduzierungen der Sendungen „Jazz at its best“ auf Radio Steiermark und der Live-Übertragungen auf Ö1 verlieren viele Jazz-Fans liebgewonnene Fixpunkte und die KünstlerInnen ein unverzichtbares Podium. Dies sollte Graz als Ausbildungsort nicht so ohne weiteres hinnehmen, schließlich gilt die steirische Landeshauptstadt als die Jazz-Hauptstadt Österreichs und hat einen europaweiten Ruf zu verteidigen. Auch der Verflachung eines Regionalsenders sollte entgegengewirkt werden. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz tritt an den ORF heran, mit dem Ersuchen, die bewährten Übertragungen (siehe Motivenbericht) beizubehalten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Jugendticket für Studierende der Universitäten und Fachhochschulen GR. Krotzer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In der Gemeinderatssitzung am 28. Februar d. J. wurde im Zuge der Beantwortung meiner Frage bzgl. der Fortführung des Mobilitätsschecks für Studierende auf das geplante Jugendticket verwiesen. Nun ist den Medien zu entnehmen, dass dieses für Studierende der Universitäten und Fachhochschulen gar nicht gelten soll. Mit Hauptwohnsitz in der Stadt Graz gemeldete Studierende sind, was das Preis-/Leistungsverhältnis im öffentlichen Verkehr betrifft, weit schlechter gestellt als jene in Linz (50 Euro für ein Halbjahresticket) oder Wien (75 Euro für eine Semesterkarte). Eine gewisse Erleichterung brachte und bringt der Mobilitätsscheck. Nicht nachvollziehbar wäre es, wenn Studierende vom Jugendticket ausgeschlossen bleiben würden. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz sollen darauf hinwirken, dass das geplante Jugendticket, mit dem die Angebote des Verkehrsverbundes um 96 Euro pro Jahr genutzt werden können, auch für Studierende der Universitäten und Fachhochschulen gilt. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Errichtung einer Weichenanlage am Hauptplatz – Sackgasse/Ecke Murgasse GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Während der Osterferien in der Zeit von 22. bis 29. März 2013 gibt es wegen umfangreicher Bauarbeiten im Bereich am Eisernen Tor eine Totalsperre für den gesamten Schienenverkehr. Wasser-, Kanal- und Gasleitungen werden dabei erneuert und gleichzeitig auch der Gleiskörper inklusive der Weichen am Jakominiplatz ausgetauscht. In dieser Zeit wird unter anderem ein Ersatzverkehr mit Autobussen eingerichtet, einige Straßenbahnlinien werden umgeleitet bzw. kurzgeführt. Bekannterweise wurde im Jahre 2009 die Herrengasse neu gestaltet und dabei wurden auch die Gleisanlagen für den Schienenverkehr neu adaptiert. Während dieser Sanierung wurde am Hauptplatz für die Linien 4 und 5 eine Ersatzweiche am Eck zur Murgasse von der Sackgasse kommend errichtet, um einen reibungslosen Transport der vielen Fahrgäste zwischen Andritz und dem Hauptbahnhof zu gewährleisten. Leider wurde diese Weiche nach erfolgter Gleissanierung wieder abgebaut und in der weiteren Planung nicht mehr berücksichtigt, obwohl sie zu großen Entlastungen bei Störungen in der Herrengasse beigetragen hätte. Dabei bietet sich die Errichtung einer Weiche an dieser, für den Grazer Schienenverkehr neuralgischen, Stelle ja förmlich an. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständige Stelle des Magistrats und der Verkehrsreferent werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe an die Holding Graz Linien heranzutreten, um zu prüfen, ob zur Entlastung des Schienenverkehrs bei Störungen in der Herrengasse eine rasche, unbürokratische und dringend notwendige Errichtung einer Weichenanlage im Bereich Sackgasse–Murgasse möglich wäre. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Errichtung eines Wartehauses bei der Haltestelle „Messendorfer Straße“ GR.in Haas-Wippel stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In der Liebenauer Hauptstraße wurde die Haltestelle „Messendorfer Straße“ im Jahr 2009 als Kapphaltestelle ausgebildet. Diese Haltestelle hat einen großen Einzugbereich und somit eine große Anzahl an Fahrgästen. Es ist daher für die wartenden Fahrgäste notwendig, ein Wartehäuschen zum Schutz gegen Regen und Wind zu errichten. Frühere diesbezügliche Ansuchen wurden mit der Begründung abgelehnt, dass kein ausreichender Platz dafür vorhanden sei bzw. dass die Anzahl der wartenden Fahrgäste zu gering sei. Auf Grund der erfolgenden Neugestaltung der Haltestelle wurde das Platzproblem behoben und weiters ist die Anzahl der Fahrgäste auf Grund von Zuzug in neue Siedlungen weiter gestiegen - somit steht einer Errichtung eines Wartehauses nichts mehr entgegen. Ich stelle daher namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz soll die zuständigen Stellen beauftragen, an der Haltestelle „Messendorfer Straße“ in der Liebenauer Hauptstraße ein Wartehaus zum Schutz der wartenden Fahrgäste zu errichten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Bushaltestelle Oberandritz: Entschärfung der Verkehrsproblematik GR. Martiner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In Oberandritz befindet sich in Fahrtrichtung St. Veit im unmittelbaren Umfeld des Kreuzungsbereiches St. Veiter Straße/Stattegger Straße/Weinitzenstraße gegenüber dem Gasthaus La Botte, ehemals Gasthaus Resi, die „Bushaltstelle Oberandritz“. Der Kreuzungsbereich ist ampelgesteuert und wenn der Bus die Haltestelle anfährt, staut sich der nachkommende Verkehr bis in den Kreuzungsbereich zurück. Bei Umschaltung der Grünphase kommt es dadurch regelmäßig zu chaotischen und teils sehr gefährlichen Situationen, ehe sich dieser Stau auflöst. Daher wäre es unbedingt notwendig, die Bushaltestelle aus dem Kreuzungsbereich ca. 100 bis 200 Meter weiter in die St. Veiter Straße zu verlegen, wodurch sich auch die Möglichkeit eröffnen würde, eine breitere Bushaltestelle/Haltestellenbucht zu installieren, damit der fließende Verkehr keine Behinderung erfährt. Ich stelle daher namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion den A n t r a g , gemäß Motivenbericht diese problematische Situation im Bereich der Bushaltestelle Oberandritz zu entschärfen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Generelles Parkverbot in der gesamten Kahngasse GR. Martiner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Kahngasse – eine Tempo-30-Straße - ist eine sehr stark befahrene Verbindung zwischen der Körösistraße und der Weinzöttlstraße/Grabenstraße. Aufgrund der geringen Straßenbreite und des ständigen Gegenverkehrs gilt für einen Großteil der Kahngasse Parkverbot. Nicht jedoch zwischen der Kahngasse Nr. 12 und der Bushaltestelle Neugasse auf der rechten Seite stadtauswärts – dieser Abschnitt wird daher vor allem von Pendlerinnen und Pendlern verparkt. Allerdings wird dadurch der fließende Verkehr bei Gegenverkehr sehr stark beeinträchtigt - speziell, wenn LKW oder Autobusse diese Engstelle passieren müssen. Verschärfend kommt hinzu, dass FußgängerInnen wegen der parkenden Autos keinen Platz am Straßenrand finden und auf die stark befahrene Straße ausweichen müssen, was immer wieder zu gefährlichen Situationen führt, zumal diese Gasse von sehr vielen SchülerInnen als Schulweg benutzt wird. Ich stelle daher Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion den A n t r a g , gemäß Motivenbericht für die gesamte Kahngasse ein generelles Parkverbot zu erlassen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Einbahnregelung Krausgasse GR. Dipl.-Ing. Savernik stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Nachdem auf dem ehemaligen Ford Reisinger-Areal eine Wohnanlage und ein Supermarkt errichtet werden, befürchten AnrainerInnen zu Recht ein stark erhöhtes Verkehrsaufkommen in diesem Bereich. Der Eggenberger Bezirksrat hatte daher bereits im Vorjahr einstimmig eine Empfehlung beschlossen, diesen Abschnitt der Krausgasse in eine Einbahn umzuwandeln, um die AnrainerInnen, vor allem aber die Kinder des Kindergartens in der Krausgasse sowie die BesucherInnen des nahen Europaparks, keiner zusätzlichen Gefährdung durch den KFZ-Verkehr auszusetzen. Da der Bezirksrat Eggenberg bis dato keine Reaktion auf diesen Antrag erhalten hat, stelle ich nunmehr namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion den A n t r a g : Die zuständigen Abteilungen werden aufgefordert, den Bezirksrat Eggenberg raschest zu informieren, ob und in welcher Form auf den im Motivenbericht angesprochenen Antrag des Bezirksrates Eggenberg zur Entschärfung der Verkehrssituation im Bereich Krausgasse reagiert wurde, bis wann eine entsprechende Einbahnregelung zur Umsetzung gelangt bzw., falls diese Lösung nicht in Frage kommt, welche anderen Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit speziell im Umfeld des Kindergartens Krausgasse und des Europaparks vorgesehen sind. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Bildungsoffensive an Grazer Pflichtschulen zum Thema Energiesparen GR.in Mag.a Schleicher stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Obwohl durch die häufige Thematisierung von Umweltproblemen in diversen Medien der Informationsstand der Bevölkerung in den Bereichen Umweltschutz und Energie deutlich verbessert werden konnte, lässt sich doch eine Kluft zwischen diesem Umweltbewusstsein und dem tatsächlichen Verhalten im Alltag beobachten. Neben Warmwasser, Beleuchtung und Fernseher verwenden Kinder und Jugendliche in zunehmendem Maße andere energieverbrauchende Geräte, wie beispielsweise Mobiltelefone und Computer in jeder Form, und sind somit mehr denn je angehalten, in ihrem alltäglichen Verhalten ihren Beitrag zum Energiesparen zu leisten und Vorbilder zu sein. Es besteht daher die Notwendigkeit, ein erwünschtes Alltagsverhalten bereits im Pflichtschulalter zu forcieren, damit ein energiesparendes Verhalten zur Normalität im täglichen Leben werden kann. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, die Möglichkeit der Umsetzung einer derartigen Bildungsoffensive an Grazer Pflichtschulen zu prüfen und umzusetzen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Kampagne zur Sensibilisierung auf regionale Nahrungsmittel in Pflichtschulen GR.in Mag.a Schleicher stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Das Thema Ernährung war unlängst über einen längeren Zeitraum nahezu täglich in allen Medien. Neben dem Pferdefleischskandal war vor allem der Lebendtiertransport Gegenstand von Diskussionen. Als Antragstellerin lehne ich nicht nur die Subventionierung durch die EU, sondern den Transport von lebenden Tieren überhaupt entschieden ab. Der Standort Graz mit seinen vielen Bauernmärkten als Schnittstelle profitiert von der örtlichen Nähe zu den steirischen Nahrungsmittelproduzenten, deren Produkte weit über die Grenzen der Steiermark für ihre erlesene Qualität bekannt sind. Somit besteht auch die einmalige Gelegenheit, den Weg der Nahrung vom Verkäufer bis zum Verbraucher nachvollziehen zu können. Nur wer weiß, was er isst, kann sich auch qualitativ hochwertig ernähren. Eine derartige Sensibilisierung auf unsere heimischen Produkte ist daher wünschenswert. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, die Umsetzung einer solchen Kampagne zu prüfen und umzusetzen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Aufstellung zusätzlicher Fahrscheinautomaten – Signal beim Anfahren – Halteposition der Straßenbahnen GR.in Schönbacher stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Vergleich mit anderen Städten fällt auf, dass es in Graz bei den öffentlichen Verkehrsmitteln noch Aufholbedarf gibt, wobei schon einige kleinere Änderungen zu einer Verbesserung führen würden. Seit der Einführung der Fahrscheinautomaten in den Bussen und Straßenbahnen ist der Fahrscheinkauf nur mehr an diesen Geräten oder an wenigen Vorverkaufsstellen möglich. Vor allem für ältere Menschen und auch für Mütter mit Kindern ist der Kauf der Fahrkarte in Bussen oder Straßenbahnen nicht ohne die Gefahr möglich, während des Kaufvorganges durch das Anfahren des Fahrzeuges überrascht zu werden. An besonders stark frequentierten Haltestellen, wie beispielsweise am Hauptplatz, am Jakominiplatz und am Hauptbahnhof, sollten daher Fahrscheinautomaten errichtet werden, wie sie auch in den Bussen und Straßenbahnen verwendet werden. So besteht zusätzlich die Möglichkeit, Fahrscheine auch außerhalb von fahrenden und teilweise stark gefüllten Verkehrsmitteln zu kaufen, ohne dem Risiko ausgesetzt zu sein, entweder umgeworfen zu werden oder sich bis zum Automaten durchkämpfen zu müssen, was vor allem mit Kinderwägen oder Einkaufstaschen nahezu unmöglich ist. Darüber hinaus wäre in diesem Zusammenhang auch das Abspielen eines Signaltons vor dem Anfahren eine einfache Lösung, um das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln sicherer zu gestalten. Ebenfalls besteht ein Verbesserungsbedarf beim Haltevorgang der Straßenbahnen. Es gibt derzeit scheinbar keine einheitliche Regelung, welche die Halteposition der Straßenbahnen in den einzelnen Haltestellen festlegt. So kommt es vor, dass je nach Haltestelle bei der tatsächlichen Halteposition ein Spielraum von bis zu 25 Metern erreicht wird. Das bedeutet also für die sich im Wartehaus befindlichen potenziellen Fahrgäste, dass keine verlässliche Vorhersage gemacht werden kann, wo genau die Straßenbahn halten wird, und wo sich der Fahrscheinautomat relativ zum Wartehaus befinden wird. Ist die Straßenbahn schließlich in der Haltestelle zum Stillstand gekommen, so bleibt keine Zeit mehr, um den Eingang zu wählen, der dem Fahrscheinautomaten am nächsten gelegen ist. Auch dies könnte rasch und kostengünstig verbessert werden, um auf diese Weise die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel in Graz attraktiver zu gestalten. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, mit der Holding Graz Linien in Verbindung zu treten und die Möglichkeit einer dahingehenden Umsetzung zu prüfen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Sicherstellung einer breit angelegten BürgerInnenbeteiligung sowie der Einbindung betroffener Wirtschaftstreibender und relevanter Stakeholder vor Inangriffnahme einer (General-)Sanierung des Kaiser-Josef-Platzes GR. Dreisiebner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Informationen aus dem Bezirksrat St. Leonhard - sowie brandaktuell auch aus den Printmedien – lassen den Schluss zu, dass die relevanten Abteilungen im Magistrat, v.a. die Abteilungen für Verkehrsplanung und Grünraum, bereits intensiv an Planungen für die Sanierung und – aller Wahrscheinlichkeit nach – Neugestaltung des Kaiser-Josef-Platzes arbeiten. Selbstverständlich ist eine maßvolle und zukunftsfähige Verbesserung der gegenwärtig mit Sicherheit vorhandenen Mängel und Schäden am und um das Bauernmarktgelände zu begrüßen. Nicht ohne Sorge entnahmen wir den Medien aber auch, dass manches, wie etwa die Sanierung der Stromversorgung, bereits jetzt entschieden wird, ohne eine Gesamtentscheidung getroffen zu haben bzw. ohne die Betroffenen miteinbezogen zu haben. Für uns steht fest, dass ohne eine frühzeitige, über mehrere Stufen begleitende und breit angelegte Beteiligung sowohl der AnwohnerInnen und der KundInnen des Bauernmarktes als auch der Wirtschaftstreibenden und der bäuerlichen ProduzentInnen weder eine Umgestaltung gelingen wird, die von den Menschen angenommen wird, noch dass Wünsche, Vorschläge und Ideen der in der Praxis vor Ort befassten Gruppen diskutiert und – falls machbar – in die Umsetzung gebracht werden. Basierend auf diesen Motivenbericht und im Sinne der heute beschlossenen Genehmigung und finanziellen Dotierung für die Erarbeitung von Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden A n t r a g : 1. Herr Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl und Herr Stadtrat Mag. Mario Eustacchio werden aufgefordert, keine unumkehrbaren baulichen Maßnahmen bzw. sonstige Eingriffe zu setzen, die einer akkordierten Gesamtlösung für die Platz- und Umfeldsanierung vorgreifen würden (ausgenommen davon wären selbstverständlich Maßnahmen, die zur Hintanhaltung von unmittelbareren Gefahrensituationen erforderlich sind). 2. Der Gemeinderat beauftragt Herrn Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl sowie den für BürgerInnenbeteiligung zuständigen Stadtsenatsreferenten, Herrn Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung im April einen schriftlichen Vorschlag für einen breit angelegten BürgerInnenbeteiligungsprozess erarbeiten zu lassen. Dieser Vorschlag soll in Form eines schriftlichen Informationsberichtes nicht nur dem Ausschuss, sondern auch den interessierten BezirksrätInnen aus St. Leonhard vorgestellt werden Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Graz wird Obststadt GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In Wiener Neustadt existiert seit einiger Zeit das sehr erfolgreiche Projekt Obststadt. Neben dem ökologischen Aspekt wie zusätzlicher Sauerstoffgewinnung im urbanen Raum ist den BetreiberInnen der Obststadt auch der soziale Aspekt wichtig. Die BewohnerInnen von Wiener Neustadt sollen freien Zugang zu Obst haben. Die Stadtpolitik steht dem Projekt sehr positiv gegenüber, jeder gesetzte Obstbaum ist von der Stadt genehmigt. 110 Bäume wurden aktuell bereits gepflanzt, sie sind auf einer fruitmap auf der Web-Site (www.obststadt.at) ersichtlich. Für 2013 lautet das Ziel, insgesamt 400 frei nutzbare Fruchtbäume gepflanzt zu haben. Mit einer Spende von 50,- € kann frau/man BaumpatIn werden, der Obstbaum wird in die fruitmap eingetragen und auf Wunsch mit einem Namensschild versehen. Auch in Graz – ausgehend vom Institut für Architektur und Landschaft an der TU Graz – existiert ein Projekt, das städtische Obstbäume sichtbar und nutzbar macht: Fruitmap.at ist eine Plattform für eine gemeinschaftliche Erntelandschaft. Indem öffentlich nutzbare Fruchtgehölze dokumentiert und kartiert werden, wird ein Teil der für jedermann zugänglichen Ressourcen im öffentlichen Raum sichtbar. Das Aktivieren dieser Ressourcen initiiert einen neuen Zugang zu einem produktiven öffentlichen Raum. Im Weiteren soll bei diesem Projekt eine Zusammenarbeit mit der Stadt Graz gesucht werden, um weitere öffentliche Flächen für gemeinschaftlich nutzbare Fruchtgehölze zu aktivieren, aber auch in weiteren Stadtgebieten zu prüfen. In der Stadt Graz gibt es im Naschgarten Andritz, im Oeverseepark und in Wetzelsdorf öffentliche Obstpflanzungen, weitere für die Bevölkerung zugängliche Fruchtbäume und -sträucher im öffentlichen Raum wären sehr wünschenswert. Daher stelle ich seitens des grünen Gemeinderatsklubs – ALG den A n t r a g : Die zuständige Abteilung der Stadt Graz (Grünraum- und Gewässer) möge eine verstärkte Pflanzung von Fruchtbäumen und -sträuchern im öffentlichen Grünraum, z.B. im Stadtpark, Augarten und am Schloßberg, aber auch in weiteren Stadtgebieten prüfen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Datenschutzkonforme Website der Stadt Graz GR. Pacanda stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die offizielle Website der Stadt Graz – www.graz.at – ist in ihrer aktuellen Umsetzung aus Datenschutzsicht bedenklich. Sowohl der Einsatz von google-Analytics wie auch der Einsatz von Social-Plugins (Facebook) wird von Experten als bedenklich eingestuft. Gerade die Digital-Hauptstadt Graz sollte Verantwortung zeigen und Maßnahmen ergreifen, um diese Problematik zu lösen. Konkret soll google-Analytics durch eine alternative Web-Analyse-Software ersetzt werden, welche keine Nutzerdaten an Dritte übermittelt, wie das bei google der Fall ist. Die Facebook-Einbindung soll durch einen Zwei-Klick-Mechanismus geschützt werden. Diese Maßnahmen sind sehr einfach umzusetzen. Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit möge diese Punkte realisieren. Die Piraten stehen hier gerne beratend zur Seite. Daher stelle ich im Namen der Piraten folgenden A n t r a g : Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Graz möge im Sinne des Motivenberichts folgende Maßnahmen prüfen und umsetzen: 1. Google-Analytics durch eine alternative Web-Analyse-Software ersetzen, welche keine Nutzerdaten an Dritte übermittelt, 2. die Facebook-Einbindung durch einen Zwei-Klick-Mechanismus schützen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Kamera in öffentlichen Raum Graz GR. Pacanda stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Piratenpartei ist gegen eine Videoüberwachung, da wir gegen eine pauschale Verdächtigung von Grazerinnen und Grazern im öffentlichen Raum sind. Eine pauschale Überwachung des öffentlichen Raumes beeinträchtigt nach unserer Ansicht das Recht und die Möglichkeit auf die verfassungsrechtlich garantierte Unschuldsvermutung. Auch wissen wir, dass die Datenberge, die Kameras anhäufen, niemand mehr überblicken kann. Außerdem kam es laut einer Studie der Uni Graz durch die Installierung der Kameras am Jakominiplatz lediglich zur Verlagerung von Gewaltdelikten in die umliegenden Seitengassen. Überwachungskameras können zwar die Viktimisierungsfurcht senken, können jedoch keinen tatsächlichen Schutz vor Verbrechen liefern. Die Verlagerung von Verbrechen weg von überwachten Plätzen in Seitengassen zeigt, dass es durch Überwachungskameras nur zu einer Symptombekämpfung auf Kosten der Privatsphäre der Bürger kommt, nicht aber zu einer nachhaltigen Lösung. Darüber hinaus gibt es keine ausreichende Information für die Bevölkerung, wo und in welcher Form diese Überwachung stattfindet. Die Piratenpartei spricht sich für Transparenz aber auch für den Schutz der Privatsphäre aus und sieht es als Recht der Grazerinnen und Grazer an, darüber informiert zu werden, wo die Stadt Graz Kameras aufgestellt hat. Daher stelle ich im Namen der Piratenpartei folgenden A n t r a g : Die betreffenden Stellen der Stadt Graz werden aufgefordert, folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 1.) Wo und wie viele Kameras sind durch den Magistrat Graz installiert worden, die in irgendeiner Weise öffentlichen Raum „beobachten“? 2.) Wo und wie viele Kameras sind durch Unternehmen der Stadt Graz installiert worden, die in irgendeiner Weise öffentlichen Raum „beobachten“? 3.) Wann wurden diese Kameras angeschafft? 4.) Wie hoch ist die Summe der Anschaffungskosten aller installierten Kameras? 5.) Wie viele dieser Kameras sind kabelgebunden angeschlossen und wie viele davon per Funk? 6.) Welche Daten werden wie lange gespeichert? 7.) Welche Personen oder Institutionen haben Zugriff auf diese Daten? 8.) Wie hoch sind die Kosten für Wartung und Instandhaltung dieser Kameras? 9.) Wie haben sich diese auf die Kriminalstatistik ausgewirkt? 10) Auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Kameras angebracht? 11) Welche weiteren Kamerainstallationen sind in der nächsten Zeit geplant? Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h schließt die Sitzung des Gemeinderates um 16.30 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Martina Schröck StR. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GR.in Waltraud Haas-Wippel Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb Sitzung des Gemeinderates vom 21. März 2013 2