Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 28. Februar 2013 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k BERGMANN Ingeborg / BRAUNERSREUTHER Christine Dipl.-Mus. / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / FABISCH Andreas Mag. / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda / GMEINBAUER Daniela / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in (FH) / GROSSMANN Michael / HAAS-WIPPEL Waltraud E HABERLER Stefan Andreas Dipl.-Betriebswirt / HASSLER Gerald Mag. / HEINRICHS Elke / HEUBERGER Ingrid / HOFER Philipp / HOHENSINNER Kurt MBA / HÖTZL Christoph / KATHOLNIG Karin / KAUFMANN Martina MSc / KOPERA Daisy Univ.-Prof.in Dr.in E KROTZER Robert / LAMMER Regina MSc / LOHR Roland Ing. / LUTTENBERGER Kurt / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth Mag.a / MARTINER Andreas / MOGL Berno / MOLNAR Andreas Mag. / PACANDA Philip MA / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POLZ-WATZENIG Astrid Mag.a E POTZINGER Elisabeth / SAVERNIK Werner Dipl.-Ing. (FH) / SCHARTEL Andrea-Michaela / SCHIMAUTZ Markus Dipl.-Ing. (FH), MA / SCHLEICHER Astrid Mag.a / SCHÖNBACHER Claudia / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / STÖCKLER Peter / TABERHOFER Ulrike Mag.a / THOMÜLLER Martina / VARGAS Arias Nibaldo MA / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / SCHRÖCK Martina Mag.a Dr.in Bgm.-Stv.in / EISEL-EISELSBERG Detlev / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / KAHR Elke / RÜCKER Lisa / RÜSCH Gerhard Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. / SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER: : GR.in Andrea-Michaela SCHARTEL STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 14.10 Uhr ENDE DER SITZUNG: 20.50 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 28. Februar 2013 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. MD-045066/2012 Menschenrechtsbericht 2011 Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe (Seite 93-111) 2. A 2-005579/2013 Gemeindejagden in Graz; Aufteilung des Pachtzinses für das Jagdjahr 2012/2013 Berichterstatter/in: GR Ing. Lohr (Seite 69-70) 3. A 8-18782/2006-81 Energie Graz GmbH Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: (Seite 70-71) 4. A 8- 58415/2012-6 Amt für Jugend und Familie, Sozialraumzentrum 1, haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 400.000,-- in der OG 2013 Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 71-72) 5. A 8 – 22996/2006-35 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem.§ 45 Abs 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Mindestanzahl der Anwesenden: 32, Zustimmung von mindestens 25 Mitgliedern des Gemeinderates Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses Radetzkystraße 16 Darlehensaufnahme in der Höhe von € 610.875,-- beim Land Steiermark Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 112-115) 6. A 8 – 22996/2006-36 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem.§ 45 Abs. 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Mindestanzahl der Anwesenden: 32, Zustimmung von mindestens 25 Mitgliedern des Gemeinderates Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses „Auf der Tändelwiese 30“ Darlehensaufnahme in der Höhe von € 948.287,-- beim Land Steiermark Berichterstatter/in: GRin Bergman (Seite 112-115) 7. A 8 – 22996/2006-37 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem.§ 45 Abs 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Mindestanzahl der Anwesenden: 32, Zustimmung von mindestens 25 Mitgliedern des Gemeinderates Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses „Auf der Tändelwiese 32“ Darlehensaufnahme in der Höhe von € 813.678,-- beim Land Steiermark Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 112-115) 8. A 8 – 21777/2006-221 IBC Flughafenbus (Businessline); Genehmigung zur zwischenzeitlichen Verlängerung des Verkehrsdienstvertrages für den Zeitraum 9.12.2012 – 2.4.2013 in Höhe von € 6.000,-- in der OG 2013 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 72) 9. A 8 – 18780/2006-85 Stadtmuseum Graz GmbH 1. Abschluss eines Finanzierungsvertrages, Zeitraum Jänner bis Juni 2013 2. Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem.§ 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 73) 10. A 8 – 58415/2012-27 Stadtbaudirektion/EU-Referat Kürzung von bestehenden Projektgenehmigungen und Kreditansatzverschiebungen in Höhe von insgesamt € 48.000,-- in der AOG 2013/Budgetprovisorium Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 74) 11. A 8 – 6485/2007-15 Immobilientransaktion Stadt Graz – GBG Gebäude und Baumanagement Graz GmbH; Rückkauf diverser Leasingobjekte 1. Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechtes 2. Abschluss von Mietverträgen zwischen der Stadt Graz und der GBG Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 75) 12. A 8 – 19179/2011-4 Hauptsammlerentlastungskanal Hortgasse/KW Gössendorf, BA 70 Annahme der Förderungsvertrages des Amtes der Steirischen Landesregierung für eine Förderung in der Höhe von € 30.173,-- Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 76) 13. A 8/4 – 624/2013 Quellengasse Auflassung vom öffentl. Gut und unentgeltliche Rückübereignung des Gdst. Nr. 1333/10, EZ 50000, KG Geidorf, mit einer Fläche von 140 m² Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 76-77) 14. A 8/4 – 59932/2012 Weblinger Straße 88a – 88i, 88k Bescheidmäßige Grundabtretung, Übernahme des Gdst. Nr. 463/25, EZ 3390, KG Webling, mit einer Fläche von 42 m² in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 77) 15. A 10/8-9341/2013-1 A 8-6640/2013-6 1. Projektgenehmigung Radverkehrsmaßnahme EKZ-Nord – Weidweg – Obere Weid € 900.000,-- in der AOG 2013 – 2015 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge für € 750.000,-- in der AOG 2013 Berichterstatter/in: GR Dreisiebner (Seite 78-79) 16. A 14_K_978_2007_171 Erfordernis der 2/3 Mehrheit gem. § 63 Abs 2 Stmk. ROG 2010 Mindestanzahl der Anwesenden: 25 Zustimmung von zumindest 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz Ergänzungsbeschluss Berichterstatter/in: GR. Pogner (Seite 115-122) 17. A 14_K_812_2003_19 03.10.1 Bebauungsplan „Grabenstraße – Richard-Wagner-Gasse – Bergmanngasse – Franckstraße III. Bez., KG Geidorf 1. 1. Änderung 2. Beschluss Berichterstatter/in: GR Ing. Lohr (Seite 133-134) 18. KFA_K 32_2004_13 Geriatrische Gesundheitszentren 8020 Graz, Albert-Schweitzer-Gasse 36, Vereinbarung über stationäre Aufenthalte in der Sonderklasse der Akutgeriatrie, Tarifanpassung ab 1.1.2013 Berichterstatter/in: GRin Gesek (Seite 79) 19. GPS-21243/2007-5 Anpassung/Änderung des GPS-Statutes Berichterstatter/in: GR. Hötzl (Seite 134-137) N a c h t r a g Ö f f e n t l i c h 20. Präs. 11245/2003-32 Harald Bauer, Abteilung für Gemeindeabgaben; Bevollmächtigung zur Vertretung der Stadt Graz in Vollstreckungssachen Berichterstatter/in: GR Stöckler (Seite 79) 21. A 8 – 6640/2013-5 abgesetzt Stadtbaudirektion Styria Headquarter, Infrastrukturausbau; 1. Projektgenehmigung über € 1.000.000,-- in der AOG 2013-2014 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 600.000,-- in der AOG 2013 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 22. A 10/BD-38933/2007-20 abgesetzt Styria Headquarter –Infrastrukturausbau Projektgenehmigung in Höhe von € 1.000.000,- - Aufschließung Styria-Headquarter inkl. VLSA an der Conrad-von-Hötzendorfstraße - Geh- und Radweg Obere Bahnstraße – Schönaugürtel - Geh- und Radwegdurchbindung Obere Bahnstraße – Fröhlichgasse Berichterstatter/in: (Seite 23. A 8 – 6640/2013-3 Stadtbaudirektion Bauabschnitt 108 – Kanalsanierung St. Leonhard II – Ries I 1. Projektgenehmigung über € 400.000,-- in der AOG 2013-2014 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge in der AOG 2013 über € 350.000,-- 3. Kürzung bestehender Projektgenehmigungen um insgesamt € 400.000,-- Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 80-81) 24. A 10/BD-007818/2013-2 Holding Graz Services BA 108 Kanalsanierungsprogramm St. Leonhard II, Ries I – Schlauchliner Projektgenehmigung über € 400.000,- exkl. MWSt. Berichterstatter/in: GR Eber (Seite 81) 25. A 8 – 6640/2013-1 Stadtbaudirektion Bauabschnitt 157 – Kanalnetzerweiterung Martinhofstraße 1. Projektgenehmigung über € 250.000,-- in der AOG 2013-2014 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge in der AOG 2013 über € 235.000,-- und Kreditansatzverschiebung über € 235.000,-- 3. Kürzung einer bestehenden Projektgenehmigung um € 250.000,-- Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 81-83) 26. A 10/BD-007821/2013-2 Holding Graz Services BA 157 Kanalnetzerweiterung Martinhofstraße Projektgenehmigung über € 250.000,- exkl. MWSt. Berichterstatter/in: GR Eber (Seite 83) 27. A 8 – 6640/2013-2 Stadtbaudirektion Bauabschnitt 210 – Kanalsanierung Herz-Jesu-Viertel II 1. Projektgenehmigung über € 1,400.000,-- in der AOG 2013-2014 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge in der AOG 2013 über € 1,150.000,-- unter Berücksichtigung von Kreditansatzverschiebungen über insg. € 463.800,-- 3. Kürzung bestehender Projektgenehmigungen um insgesamt € 1.400.000,-- Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 83-86) 28. A 10/BD-007825/2013-2 Holding Graz Services BA 210 Kanalsanierungsprogramm Herz-Jesu-Viertel II Projektgenehmigung über € 1,400.000,- exkl. MWSt. Berichterstatter/in: GR Eber (Seite 86) 29. A 8 – 6640/2013-4 Stadtbaudirektion Bauabschnitt 212 – Kanalsanierung Jakoministraße 1. Projektgenehmigung über € 480.000,-- in der AOG 2013-2014 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge in der AOG 2013 über € 455.000,-- unter Berücksichtigung einer Kreditansatzverschiebung über € 75.000,-- 3. Kürzung bestehender Projektgenehmigungen um insgesamt € 480.000,-- Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 86-88) 30. A 10/BD-007827/2013-2 Holding Graz Services BA 212 Kanalsanierung Jakoministraße Projektgenehmigung über € 480.000,- exkl. MWSt. Berichterstatter/in: GR Eber (Seite 88) 31. A 8 – 18345/06-57 Universalmuseum Joanneum GmbH Richtlinien für die o. Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 88-89) 32. A 8 – 17563/2006-136 Theaterholding Graz/Steiermark GmbH 9. Generalversammlung am 6. März 2013 Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 89-90) 33. A 8 – 58415/2012-33 Amt für Wohnungsangelegenheiten diverse AOG- Budgetvorsorgen; haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 1.327.000,-- in der AOG 2013 Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 90-91) 2. N a c h t r a g Ö f f e n t l i c h 34. Präs. 10432/2003-36 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 45 Abs 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Mindestanzahl der Anwesenden: 32, Zustimmung von mindestens 25 Mitgliedern des Gemeinderates Geschäftsordnung f. d. Gemeinderat; Änderung Berichterstatter/in: GR Hohensinner (Seite 137-138) 35. Präs. 007819/2013/0001 Special Olympics 2017, Gemeinnützige GmbH; Entsendung in den Aufsichtsrat Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 91) 36. Präs. 012437/2003/0063 Vertretungen der Stadt Graz in Kommissionen, Beiräten, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen; Neuordnung Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 145-151) 37. A 8-17563/2006-135 Theaterholding Graz/Steiermark GmbH Sondergesellschafterzuschuss für die Bühnengesellschaft Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg und Schlossbergbühne Kasematten GmbH; Abschluss eines Finanzierungsvertrages € 40.000,-- Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 91-92) 38. A 8 – 20081/06-100 Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH Richtlinien für die Generalversammlung gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 138-145) 39. A 8 /4 -43748/2012 und A 10/BD-001892/2009-8 Liegenschaft Reininghaus „Asset One“; Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 8.11.2012; Sicherstellung der städtischen Forderungen Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 122-127) 40. A 14_044097_2012_30 Erfordernis der Zweidrittelmehrheit gem. § 63 Abs 2 Stmk. ROG 2010 Mindestanzahl der Anwesenden: 25 Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates 3.20 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz 20. Änderung 2012 Beschluss Berichterstatter/in: Dr. Piffl-Percevic (Seite 127-133) Graz, 28. Februar 2013 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Nachrufe 1) Primarius Obermedizinalrat Dr. Manfred Klima 2) Hofrat DDr. Elmar Walter, Sektionschef i.R. 3) Prof. August Plocek 19 20 21 Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Genehmigung des Protokolls 2) Pilotprojekt Einheitsbewertung; erfolgreicher Abschluss, Überführung in den Regelbetrieb, Verlängerung der Verordnung Stadt Graz/Finanzamt Graz-Stadt 3) Rücklegung der Gemeinderatsmandate durch Bürger-meisterstellvertreterin Dr.in Martina Schröck und Stadträtin Elke Kahr; Bestellung der Nachfolgerinnen 4) Förderung von vier HA Fernwärmeanschlüssen mit 383 Wohneinheiten in der Höhe von 95.227,16 Euro aus der Feinstaubfonds-Rücklage, Fipos 1.52200.775000, Kenntnisnahme der Dringlichkeitsverfügung 5) Creative Industries Styria GmbH, Änderung des G3esellschaftervertrages und Bestellung der Vertretung der Stadt Graz in den Aufsichtsrat 6) Special Olympics 2017; Beitritt der Stadt Graz 7) Bericht des Rechnungshofes (Reihe Steiermark 2012/9) GZ 001.506395-1B1/12 8) Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Kontrollausschusses und Wahl seiner Mitglieder sowie Änderungen in den Verwaltungsausschüssen und den vorberatenden Ausschüssen 9) Änderung der Referatseinteilung 10) Neubestellung der Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Dienstbeschreibungs-, Disziplinar- und Disziplinaroberkommission durch den Gemeinderat 11) Bevollmächtigung von MMag. DDr. Erwald Mursic, Präsidialabteilung, zur Vertretung der Stadt vor Gerichten und Verwaltungsbehörden, Widerruf bestehender Bevollmächtigungen 12) Novellierung der Dienst- und Gehaltsordnung; Pensionsanpassung 2013; Verfügung des Stadtsenates gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz vom 7.12.2010 13) Amt für Jugend und Familie, Bewilligung von unaufschiebbaren Ausgaben in Höhe von € 400.000,- in der OG 2012 14) Graz Tourismus- und Stadtmarketing GmbH; Sondergesellschafterzuschuss € 60.000,00 gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, Veranstaltung Sebastian Vettel, Finanzierungsvertrag 15) Energie Graz GmbH; a.o. Generalversammlung am 19.12.2012 Bestellung von zwei Geschäftsführern der Energie Graz GmbH und Änderung der Geschäftsverteilung; Stimmrechtsermächtigung 16) Creative Industries Styria GmbH; a.o. Generalversammlung am 17.12.2012; Änderung des Gesellschaftsvertrages und Bestellung von fünf Aufsichtsratsmitgliedern; Stimmrechtsermächtigung 17) Land Steiermark; Beitrag aus dem Konjunkturausgleichsbudget in Höhe von € 3.333.333,00 für die Stadt Graz für Infrastrukturprojekte 18) Straßenamt, Bewilligung von unaufschiebbaren Ausgaben in Höhe von € 354.900,- in der OG 2012 22 22-23 23-25 25 26 26 27 27-29 30 30-32 32-33 33 34 34 34-35 36 36-37 37 Fragestunde des Gemeinderates 1) Verbund Jugendnetzkarte nach dem Beispiel der Bundesländer Wien/Niederösterreich/Burgenland (GR.in Kaufmann, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 2) Fortsetzung des Mobilitätsschecks (GR. Krotzer, KPÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio (FPÖ) 3) Vergabe der Wohnungssanierungen (GR. Mag. Haßler, SPÖ an StR.in Kahr, KPÖ) 4) Vorwürfe gegen das städtische Wohnungsamt (GR. Mag. Spath, ÖVP an StR.in Kahr, KPÖ) 5) Ausschreibungsverfahren bei der Instandhaltung von städtischen Wohnungen (GR. Dr. Wohlfahrt, Grüne an StR.in Kahr, KPÖ) 6) Jakoministraße – Gleissanierung und Oberflächengestaltung: Einbindung und Beteiligung der Betroffenen (AnrainerInnen und Wirtschaftstreibende) (GR. Dreisiebner, Grüne an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 7) Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen bei Gemeindewohnungen (GR.in Schartel, FPÖ an StR.in Kahr, KPÖ) 8) Fairtrade (GR. Haberler, ÖVP an StR.in Rücker, Grüne) 9) Umsetzung des neuen Hundeabgabegesetzes (GR.in Thomüller, KPÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 10) Ausreichend Personal für die Durchführung der Grazer Baumschutzverordnung (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 38-40 40-43 43-52 44-52 44-52 52-56 56-60 60-63 63-65 65-68 Tagesordnung 69-151 Dringlichkeitsanträge 1) Petition an die Stmk. Landesregierung bez. Informationspflicht gegenüber Bezirkshauptleuten und Bürgermeistern vor Genehmigung neuer Asylheime (GR. Hohensinner, ÖVP) 2) Kontrollausschuss-Vorsitz für kleinste Gemeinderatsfraktion (GR.in Bergmann, KPÖ) 3) Ungleichbehandlung bei der Regresspflicht im Rahmen der Pflege bzw. Mindestsicherung sowie fehlende Valorisierung (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 4) Bandenkriege zwischen Asylwerbern unterschiedlicher ethnischer Herkunft in Graz – Aufstockung der Polizei-Einsatzkräfte (GR. Mag. Sippel, FPÖ) 5) Aussetzung der Städtepartnerschaft mit St. Petersburg (GR.in Mag.a Grabe, Grüne) 6) Konzert der Deutschrockband „frei.wild“ in der Grazer Stadthalle; klare Distanzierung des Gemeinderates der Stadt Graz (GR.in Mag.a Polz-Watzenig, Grüne) 7) Prüfung der Eignung einzelner Straßen und Straßenabschnitte für die Einführung von Fahrradstraßen sowie ein grundsätzliches Bekenntnis des Gemeinderates der Stadt Graz zur ehestmöglichen Einführung derselben (GR. Dreisiebner, Grüne) 152-157 157-164 165-171 171-177 177-185 185-195 195-200 Anfragen an den Bürgermeister 1) Öffnung der Waisenhauskaserne für Bildung und Kultur (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 2) Geplante Müll-Deponie an der Steinbergstraße (GR. Sikora, KPÖ) 3) Entscheidung zur Benennung des neu angelegten Generationenparks in der Rankengasse nach Anna Cadia (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 201 202-203 203-204 Anträge 1) Petition an die Stmk. Landesregierung und an den Landtag: Keine Ausweitung der Ausgehzeiten für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Novellierung des Stmk. Jugendschutzgesetzes: Jugendschutzgesetz muss Jugend schützen! (GR.in Potzinger, ÖVP) 2) Förderung des Vereins Ludovico (GR.in Dipl.-Mus. Braunersreuther, KPÖ) 3) Nutzung des Trauungssaales für gleichgeschlechtliche Verpartnerungen (GR.in Dipl.-Mus. Braunersreuther, KPÖ) 4) Verbesserung der Park- und Verkehrssituation Lenaugasse /Auersperggasse (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 5) Wiederherstellung eines Gehweges Am Lindenhof – Mariatroster Straße (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 6) Annenstraße – Metahofplatz: Errichtung einer Öffi-Haltestelle (GR. Sikora, KPÖ) 7) GKB-Bahnübergang Trattfelder Straße nicht schließen (GR. Sikora, KPÖ) 8) Hafnerstraße – verkehrsberuhigende Maßnahmen (GR. Sikora, KPÖ) 9) Gehverbote – FZZ Eichbachgasse (GR.in Katholnig, SPÖ) 10) Müllabfuhrkalender (GR. Ing. Lohr, FPÖ) 11) Festakt anlässlich des Peter-Rosegger-Jahres 2013 und des 100-jährigen Jubiläums der Ehrenbürgerschaft der Stadt Graz (GR. Mag. Sippel, FPÖ) 205-206 206-207 207-208 208-209 209-210 210-212 212-213 213-214 214-216 216-217 217-218 Absetzung der Tagesordnungspunkte: NT 21) A 8 – 6640/2013-5, Stadtbaudirektion; Styria Headquarter, Infrastrukturausbau; 1. Projektgenehmigung über € 1.000.000,- in der AOG 2013-2014; 2. Haushaltsmäßige Vorsorge über € 600.000,- in der AOG 2013 NT 22) A 10/BD-38933/2007-20, Styria Headquarter – Infrastrukturausbau, Projektgenehmigung in Höhe von € 1.000.000,-; Aufschließung Styria-Headquarter inkl. VLSA an der Conrad-von-Hötzendorfstraße; Geh- und Radweg Obere Bahnstraße – Schönaugürtel; Geh- und Radwegdurchbindung Obere Bahnstraße – Fröhlichgasse Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschluss und liegen in der Präsidialabteilung-Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet und 14.10 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Sehr geehrte Stadtregierung, hoher Gemeinderat, geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Medienvertreter, meine Damen und Herren, die Sie auf der Zuhörerinnen- und Zuhörergalerie Platz gefunden haben. Ich möchte Sie alle ganz, ganz herzlich zu unserer heutigen Gemeinderatssitzung willkommen heißen. Ich darf darauf hinweisen, dass wir wieder ordnungsgemäß eingeladen haben, dass wir beschlussfähig sind und ich darf die heutige Sitzung eröffnen. Entschuldigt für heute sind Frau Gemeinderätin Haas-Wippel, die erkrankt ist, Frau Gemeinderätin Dr.in Kopera und Herr Gemeinderat Martiner. Meine Damen und Herren, wir haben erst vor wenigen Monaten Bürgerinnen und Bürger hier im Gemeinderat in einer festlichen Sitzung ausgezeichnet, leider sind jetzt seit kurzer Zeit drei Bürgerinnen und Bürger von uns gegangen und ich darf Sie bitten, sich von den Sitzen zu erheben. N a c h r u f e 1) Primarius Obermedizinalrat Dr. med. univ. Manfred Klima Am Mittwoch, dem 12. Dezember 2012, ist der Bürger der Stadt Graz Primarius Obermedizinalrat Dr. Manfred Klima, Facharzt für Innere Medizin, verstorben. Manfred Klima wurde am 7. Dezember 1924 in Graz geboren. Er absolvierte hier die Volks- und Mittelschule und wurde am 1. November 1943 zur deutschen Wehrmacht eingezogen. Im Oktober 1945 kehrte er aus englischer Gefangenschaft in seine Heimatstadt zurück und begann 1946 an der Karl-Franzens-Universität mit dem Medizinstudium. Am 13. März 1953 wurde er zum Doktor der gesamten Heilkunde promoviert. Am 1. Jänner 1965 übernahm er die Leitung des medizinisch-technischen Labors der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse Graz und war außerdem Betriebsarzt bei der Firma Steyr Daimler Puch AG. Schon im Jahr 1951 erfolgte sein Eintritt als Mediziner in die Dienststelle Graz des Österreichischen Roten Kreuzes. Manfred Klima galt außerdem als einer der Initiatoren des im Jahre 1980 gegründeten Notarztdienstes. In Würdigung seiner Verdienste wurde ihm im Jahre 1975 mit Entschließung des Bundespräsidenten der Berufstitel „Medizinalrat“ verliehen, 1979 erhielt er das Große Ehrenzeichen des Landes Steiermark. Die Ernennung zum Bürger der Stadt Graz erfolgt mit Gemeinderatsbeschluss vom 25. Mai 1985. Die Stadt Graz wird dem Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. 2) Hofrat DDr. Elmar Walter, Sektionschef. i.R. Am Donnerstag, dem 17. Jänner, ist der Bürger der Stadt Graz Hofrat DDr. Elmar Walter, Sektionschef in Ruhe, verstorben. Sektionschef DDr. Elmar Walter wurde am 25. März 1929 in St. Martin am Grimming als Sohn des Agraringenieurs Dipl.-Ing. Rudolf Walter und seiner Frau Adolfine geboren. Nach dem Besuch der Volksschule und des Zweiten Bundesrealgymnasiums in Graz legte er im Jahre 1947 die Matura ab. Anschließend inskribierte er an der philosophischen Fakultät der Karl-Franzens-Uni und widmete sich den Studien der Hauptfächer Geologie und Mineralogie. 1951 schloss er mit der Promotion zum Doktor der Philosophie ab. Neben Lehrtätigkeiten, die er in Hochschulen in den Vereinigten Staaten von Amerika durchführte, widmete er sich dem Studium der Nationalökonomie, den Staats- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Graz, am St. Joseph’s College in Rensselaer, Indiana, und der St. Louis University, Missouri. 1960 promovierte er an der Karl-Franzens-Universität zum Dr. rer. pol. Seine hervorragende Ausbildung und sein wissenschaftlicher Forschungsdrang machten ihn zu einem der profiliertesten akademischen Lehrer, der den hervorragenden Ruf der Grazer Universität in die Vereinigten Staaten trug. Als Gastprofessor hat er an vielen Universitäten der USA sein reiches Wissen und die Ergebnisse seiner Forschungen an die interessierte Studentenschaft weitergegeben. Die Ernennung zum Bürger der Stadt Graz erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 7.10.1993. Auch ihm werden wir stets ein ehrendes Gedenken bewahren. 3) Prof. August Plocek Am Dienstag, dem 5. Februar 2013, ist der Bürger der Stadt Graz Prof. August Plocek verstorben. Professor August Plocek wurde am 2.3.1928 in Steinach im obersteirischen Ennstal geboren. Nach der Grundschule besuchte der die Kunstgewerbeschule in Graz von 1942 bis 1946. Seine Ausbildung reichte von der Bildhauerei über Gebrauchsgrafik, Malerei, Innenarchitektur, Kostümkunde bis zur Bühnenmalerei. Nach diesen Studien arbeitete August Plocek bis 1949 im Atelier des Werbegrafikers Fritz Krainz, der vor allem durch viele Plakate für die Grazer Messe bekannt wurde. Später war er auch Präsident der Sezession Graz. Seit 1950 wirkte er als Maler, Grafiker und Ausstellungsarchitekt. Er stand zumeist sehr bescheiden hinter vielen Initiativen, die dem kulturellen Antlitz unseres Landes und unserer Stadt Graz ein unverwechselbares Profil gegeben haben. „Gustl“, wie ihn seine Freunde nannten, war ein exzellenter Ausstellungsgestalter im Joanneum, im Stadtmuseum und im Steiermärkischen Kunstverein Werkbund. Im kulturellen Bereich hat er mit großem Erfolg die offiziellen Ausstellungen zu den Jubiläen von Max Mell, Peter Rosegger und Paula Grogger vorbereitet und mit seinen Ideen eindrucksvoll gestaltet. Seine Teilnahme an Ausstellungen im Ausland reichte unter anderem von Kroatien über Deutschland, Albanien bis nach Spanien. Die Mitwirkung an der Gestaltung der „Eureka“, der größten Weltmesse für Forschung und Entwicklung in Brüssel, zählte zu den Höhepunkten seines langen künstlerischen Weges. Ihm wurden unter anderem für seine Verdienste 1977 der Kunstförderungspreis der Stadt Graz, 1983 die Kunst-Ehrenmedaille der Stadt Graz und 1989 der Kunstpreis der Ernst-von-Dombrowski-Stiftung verliehen. Die Ernennung zum Bürger der Stadt Graz erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 28. November 2001. Die Stadt Graz wird dem Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Ich danke für Ihre Anteilnahme. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Genehmigung des Protokolls Bgm. Mag. Nagl: Die Protokolle über die ordentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom 20. September 2012 und vom 8. November 2012 wurden von Frau Gemeinderätin Waltraud Haas-Wippel überprüft und für in Ordnung befunden, und das Protokoll vom 18. Oktober 2012 wurde von Frau Gemeinderätin Sissi Potzinger überprüft und für in Ordnung befunden. Ich darf mich bei den beiden Damen bedanken. Die Vervielfältigungen werden wieder an die Klubs ergehen. 2) Pilotprojekt Einheitsbewertung; erfolgreicher Abschluss, Überführung in den Regelbetrieb, Verlängerung der Verordnung Stadt Graz/Finanzamt Graz-Stadt Bgm. Mag. Nagl: Mit Gemeinderatsbeschluss vom 29. Juni 2006 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Mitwirkung von Bediensteten der Landeshauptstadt Graz beim Finanzamt Graz – Stadt in Bezug auf die Feststellung der für die Grundsteuer benötigten Einheitswerte beschlossen. Die Gültigkeit dieser Verordnung war bis 31.12.2008 begrenzt. Mit Stadtsenatsbeschlüssen im Jahr 2008, 2010 und 2011 wurde das Projekt um vier Jahre verlängert. Die Ziele dieses Pilotprojektes waren der Abbau des sich bis dahin angehäuften Bearbeitungsrückstandes, die Identifikation von Verwaltungs-vereinfachungspotentialen und die Umsetzung von Maßnahmen zur Aufkommenssteigerung durch entsprechendes Know-how der Magistratsbediensteten. Das Pilotprojekt hat zu einer weitgehenden Aufarbeitung der Rückstände geführt, im Jahr 2012 ist ein Rekord-Grundsteueraufkommen von rund 23 Millionen Euro zu erwarten. Das Projekt als solches soll daher Ende 2012 formell abgeschlossen und die Zusammenarbeit in den Regelbetrieb überführt werden. Mit 1.1.2013 soll das Finanzamt über den direkten GWR Zugriff die benötigten Daten für Bauen im Zusammenhang mit Einfamilienhäusern und Mietwohngrundstücken online erhalten, nur die Geschäftsgrundstücke und gemischtgenutzten Grundstücke sind nach wie vor direkt aus den Bauakten in das Finanzamtssystem GRUIS zu füttern. Im Regelbetrieb soll das städtische Team „Einheitsbewertung“ unter der Leitung von Mag. Kronberger die Schnittstelle zwischen GWR-System, Bauamtsakte und GRUIS-System weiter optimieren und insbesondere auch Schulungen für die GWR-Eingabe durch die MitarbeiterInnen des Bauamtes organisieren. Das Bundesministerium für Finanzen hat der Stadt Graz zu diesem Zweck eine nochmalige Verlängerung der Mitwirkungsverordnung bis 30. Juni heurigen Jahres angeboten, danach sollte die Integration der Systeme soweit perfektioniert sein, dass die Zusammenarbeit ohne direkten GRZIS-Zugriff von MagistratsmitarbeiterInnen fortgesetzt werden kann. Der Stadtsenat hat gemäß § 58 Abs. 1 am 23.11. der Laufzeitverlängerung bis 30. Juni zugestimmt und ich darf Sie jetzt auch ersuchen, diese Dringlichkeitsverfügung, die notwendig war in Abwesenheit des Gemeinderates, dass Sie diesem jetzt auch Zustimmung geben beziehungsweise es zur Kenntnis nehmen. 3) Rücklegung der Gemeinderatsmandate durch Bürgermeisterstellvertreterin Dr.in Martina Schröck und Stadträtin Elke Kahr; Bestellung der Nachfolgerinnen Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren! Der Herr Magistratsdirektor hat mich gerade darauf aufmerksam gemacht, dass wir ja die Rücklegung der Gemeinderatsmandate hatten durch Bürgermeisterstellvertreterin Dr.in Martina Schröck und Frau Stadträtin Elke Kahr. Deswegen ist es auch notwendig, jetzt noch vor den Mitteilungen, so wie es sich gehört, auch die Bestellung der Nachfolgerinnen durchzuführen. Frau Bürgermeisterstellvertreterin Frau Mag.a Dr.in Schröck hat ihr Mandat als Mitglied des Gemeinderates mit Wirkung 28. Jänner zurückgelegt. Ebenso hat Frau Stadträtin Elke Kahr ihr Mandat als Mitglied des Gemeinderates mit Wirkung 27. Februar zurückgelegt. Gemäß § 20 Abs. 3 des Statutes ist für den Fall des Ausscheidens eines Gemeinderatsmitgliedes nach den Bestimmungen der Gemeindewahlordnung für die Stadt Graz der Ersatzkandidat oder die Ersatzkandidatin zu berufen. Gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindewahlordnung hat der Stadtwahlleiter die Ersatzkandidatinnen auf diese frei gewordenen Mandate berufen. Es ist dies vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Österreichs Frau Karin Katholnig und vom Wahlvorschlag der KPÖ Frau Elke Heinrichs. Ich lade nun die neuberufenen Gemeinderätinnen ein, sich von ihren Sitzen zu erheben und gemäß § 17 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz das vom Magistratsdirektor zu verlesende Gelöbnis mit den Worten „ Ich gelobe“ zu leisten. Ich darf die beiden Damen zu mir nach vorne bitten und ich darf den Herrn Magistratsdirektor ersuchen, den Wortlaut des Gelöbnisses zu verlesen. Magistratsdirektor Mag. Haidvogl: Das Gelöbnis lautet: „Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik Österreich und dem Lande Steiermark, gewissenhafte Beachtung der Gesetze, unparteiische und uneigennützige Erfüllung meiner Aufgaben, strenge Wahrung der mir obliegenden Verschwiegenheitspflicht und Förderung des Wohles der Stadt Graz nach bestem Wissen und Gewissen.“ (Nach Verlesung der im § 17 Abs. 3 des Statutes vorgeschriebenen Gelöbnisformel und nach Ablegung des Gelöbnisses führt der Bürgermeister weiter aus): Bgm. Mag. Nagl: So, jetzt darf ich noch einmal betonen, dass alles seine Richtigkeit hat, dass wir schon zwei Mitteilungen hatten, einmal die Protokolle und das zweite Mal das Pilotprojekt betreffend Finanzministerium. Gibt es da einen Einwand? Das ist nicht der Fall. 4) Förderung von vier HA-Fernwärmeanschlüssen mit 383 Wohneinheiten in der Höhe von 95.227,16 aus der Feinstaubfonds-Rücklage, Fipos 1.52200.775000; Kenntnisnahme der Dringlichkeitsverfügung Bgm. Mag. Nagl: Da der Gemeinderat im Dezember 2012 keine Sitzung anberaumt hatte, der Fall aber noch 2012 abgeschlossen werden sollte, war es notwendig, auf dem Wege einer Dringlichkeitsverfügung einen Fall an den Stadtsenat heranzutragen. Diese Dringlichkeitsverfügung wurde am 7. Dezember beschlossen. Es ging um die Förderung von vier Fernwärmeanschlüssen mit 383 Wohneinheiten in der Höhe von 95.227,16 Euro aus der berühmten Feinstaubfonds-Rücklage. Ich darf fragen, ob es da einen Einwand gibt, das ist auch nicht der Fall. 5) Creative Industries Styria GmbH, Änderung des Gesellschaftsvertrages und Bestellung der Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat der Creative Industries Styria GmbH Bgm. Mag. Nagl: In der Creative Industries Styria GmbH wurde am 17. Dezember in einer außerordentlichen Generalversammlung ein Aufsichtsrat eingerichtet und des Weiteren in diesen seitens der Stadt Graz Frau Dipl.-Ing.in Marion Wicher-Scherübl entsandt. Gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes ist die Bestellung in wirtschaftliche Unternehmungen, an denen die Stadt Graz beteiligt ist, zu entsendenden Vertretungen der Stadt Graz dem Gemeinderat vorbehalten. Wir haben aber wiederum eine Dringlichkeitsverfügung gemacht und ersuche Sie, auch diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. Frau Architekt Wicher war auch vom Anfang an an der Idee von City of Design die Ideengeberin. 6) Special Olympics 2017 Bgm. Mag. Nagl: Eine weitere Mitteilung betrifft den Verein Special Olympics 2017 mit Schladming. Wir haben auch hier eine Verfügung des Stadtsenates gehabt, und zwar am 14. Dezember und am 8. Februar für die Vorbereitung der Special Olympics World Winter Games, die wir 2017 gemeinsam mit Schladming/Ramsau veranstalten werden, wurde am 17. Dezember 2012 der Verein Special Olympics mit Sitz in Schladming gegründet und des Weiteren Herr Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg als unser Sportstadtrat für die Stadt Graz in den Vorstand dieses Vereines entsandt. Bitte auch hier, unseren Beschluss durch den Stadtsenat zur Kenntnis zu nehmen. 7) Bericht des Rechnungshofes (Reihe Steiermark 2012/9) Bgm. Mag. Nagl: Jetzt komme ich zum Bericht des Rechnungshofes. Der Rechnungshof legte am 20. Dezember 2012 der Landeshauptstadt Graz den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Steiermark 2012/9, Nachfrageverfahren 2011, Wirkungsbereich der Landeshauptstadt Graz, Verträge der geschäftsführenden Leitungsorgane in öffentlichen Unternehmungen, die sogenannten Managerverträge, der HLH Hallenverwaltung GmbH, vor. Das Prüfungsergebnis wurde über Ersuchen des Rechnungshofes durch die Magistratsdirektion den Mitgliedern des Gemeinderates, des Stadtsenates sowie auch der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt. Außerdem steht der Bericht des Rechnungshofes unter www.rechnungshof.gv.at im Internet zur Verfügung. Ich ersuche Sie, den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes auch zur Kenntnis zu nehmen. 8) I. Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Kontrollausschusses und Wahl seiner Mitglieder; II. Änderung in den Verwaltungsausschüssen und den vorberatenden Ausschüssen Bgm. Mag. Nagl: Eine weitere Mitteilung: die Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Kontrollausschusses und Wahl seiner Mitglieder; Änderung in den Verwaltungsausschüssen und den vorberatenden Ausschüssen. Der Gemeinderat hat in der konstituierenden Sitzung am 25. Jänner gemäß § 37a unseres Statutes zur Vorberatung und Antragstellung über Berichte des Stadtrechnungshofes einen Kontrollausschuss mit 11 Mitgliedern bestellt. Da die Anzahl der Mitglieder des Kontrollausschusses nunmehr auf 13 erhöht werden soll, ergibt sich auf Grund des Ergebnisses der Gemeinderatswahl vom 25.11. vergangenen Jahres folgende Aufteilung der in diesen Ausschuss zu entsendenden Mitglieder auf die einzelnen Wahlparteien: ÖVP vier, KPÖ, SPÖ, FPÖ und Grüne je zwei, sowie Piraten ein Mitglied. Die einzelnen Wahlparteien haben mir gültige Vorschläge für die von ihnen zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder überreicht, woraus sich die folgende Besetzung des Kontrollausschusses ergibt: Für die ÖVP: Ich komme zuerst zu den Mitgliedern. Klaus Frölich, Kurt Hohensinner, Harry Pogner und Peter Stöckler, für die KPÖ: Ina Bergmann, Robert Krotzer, für die SPÖ: Mag. Haßler, Waltraud Haas-Wippel, für die FPÖ: Berno Mogel und Christoph Hötzl, für die Grünen: Mag.a Daniela Grabe und Dr. Gerhard Wohlfahrt, Piraten: Philip Pacanda. Als Ersatzmitglieder für die ÖVP: Martina Kaufmann, Regina Lammer, Markus Schimautz und Gerhard Spath. Für die KPÖ: Christian Sikora und Kurt Luttenberger, für die SPÖ: Michael Grossmann und Andreas Martiner, für die FPÖ: Roland Lohr und Armin Sippel, für die Grünen: Andrea Pavlovec-Meixner und Nibaldo Vargas Arias. Ebenso hat der Gemeinderat in der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 25. Jänner entsprechend den Bestimmungen des Statutes die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in die Verwaltungsausschüsse, die vorberatenden Gemeinderatsausschüsse und die gemeinderätliche Personalkommission vorgenommen. Nunmehr sind mir nachfolgende Änderungswünsche vorgelegt worden: Im Verwaltungsausschuss für die Geriatrischen Gesundheitszentren: Mitglieder anstelle von Elke Kahr nunmehr Elke Heinrichs, SPÖ: anstelle von Michael Grossmann nunmehr Karin Katholnig. Ersatzmitglieder anstelle von Kurt Hohensinner nunmehr Harry Pogner und anstelle von SPÖ, Andreas Martiner, nunmehr Michael Grossmann. Beim Allgemeinen Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA: Mitglieder anstelle von Harry Pogner nunmehr Kurt Hohensinner, als Ersatzmitglied anstelle von Martina Kaufmann nunmehr Dipl.-Ing. Markus Schimautz. Im Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung als Ersatzmitglied anstelle von Mag.a Alexandra Marak-Fischer von der SPÖ nunmehr Mag. Gerald Haßler. Im Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus: Ersatzmitglied anstelle von Dr. Piffl-Percevic nunmehr Martina Kaufmann. Im Ausschuss für Soziales anstelle von SPÖ Andreas Martiner nunmehr Karin Katholnig. Ersatzmitglieder anstelle von KPÖ, Elke Kahr, nunmehr Elke Heinrichs, anstelle von SPÖ, Michael Grossmann, nunmehr Andreas Martiner. Im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit Mitglied anstelle von ÖVP, Philipp Hofer, nunmehr Harry Pogner, als Ersatzmitglied anstelle von Ingrid Heuberger, ÖVP, nunmehr Philipp Hofer und anstelle von Elke Kahr, KPÖ, nunmehr Elke Heinrichs. Im Kulturausschuss Mitglied anstelle von Ingrid Heuberger, ÖVP, nunmehr Dr. Piffl-Percevic, Ersatzmitglieder anstelle von Markus Schimautz, ÖVP, nunmehr Ingrid Heuberger, anstelle von Mag. Gerald Haßler, SPÖ, nunmehr Karin Katholnig. Im Wohnungsangelegenheitenausschuss haben wir auch eine Änderung. Anstelle von Martina Kaufmann, ÖVP, nunmehr Kurt Hohensinner. Anstelle von Waltraud Haas-Wippel, SPÖ, nunmehr Karin Katholnig. Bei den Ersatzmitgliedern ändert es sich von Kurt Hohensinner, ÖVP, in Richtung Martina Kaufmann. Beim Ausschuss für Verkehr haben wir eine Veränderung als Mitglied, anstelle von Ingrid Heuberger nunmehr Mag. Klaus Frölich, bei den Ersatzmitgliedern anstelle von Klaus Frölich, ÖVP, nunmehr Ingrid Heuberger, bei den Grünen anstelle von Dr. Gerhard Wohlfahrt nunmehr Mag.a Andrea Pavlovec-Meixner. Vorsitz im Übrigen Stadtbaudirektion statt Straßenamt, soll auch noch angemerkt sein. Und im letzten Punkt 10, gemeinderätliche Personalkommission, anstelle von Elke Kahr, KPÖ, nunmehr Elke Heinrichs. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesen Vorschlägen einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. 9) Änderung der Referatseinteilung Bgm. Mag. Nagl: Es gibt auch eine Änderung der Referatseinteilung in der Stadtbaudirektion inklusive Stadtteilmanagement, ausgenommen 9. Hauptgruppe BürgerInnenbeteiligung und Projektinformation. 10. Hauptgruppe eine Untergliederung übergeordnete Verkehr und Infrastruktur-Koordination und Bearbeitung entwicklungspolitisch relevanter Projekte, eine weitere Untergruppe: Mitwirkung an der barrierefreien Ausgestaltung von Verkehrsanlagen, Beratung, Gutachten und Vorschläge, das soll alles in dem Fall bei mir künftig bearbeitet werden, und unter Herrn Stadtrat Mag. Mario Eustacchio gehört in die Stadtbaudirektion bei ihm nunmehr die 10. Hauptgruppe mit zwei Unterpunkten: übergeordneter Verkehr und Infrastruktur-Koordination und Bearbeitung entwicklungspolitisch relevanter Projekte und in einer weiteren die Mitwirkung an der barrierefreien Ausgestaltung von Verkehrsanlagen, Beratung, Gutachten und Vorschlägen. Ich ersuche auch hier die Mitglieder des Gemeinderates, die mit dieser neuen Einteilung einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. Es ging um die genaue Abgrenzung. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. 10) Neubestellung der Mitglieder (Ersatzmitglieder) der Dienstbeschreibungs-, Disziplinar- und Disziplinaroberkommission durch den Gemeinderat Bgm. Mag. Nagl: Es geht jetzt auch um eine Änderung, die Neubestellung der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Dienstbeschreibungs-, Disziplinar- und Disziplinaroberkommission durch den Gemeinderat. Auch hier haben wir aufgrund unserer Dienst- und Gehaltsordnung neu zu bestellen: Dienstbeschreibungskommission, § 18 Abs. 7 Die Dienstbeschreibungskommission ist nach jeder Neuwahl des Gemeinderates innerhalb von vier Wochen nach dessen Konstituierung für die Funktionsdauer des Gemeinderates zu bestellen. Sie besteht aus dem Magistratsdirektor oder seinem gemäß § 70 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 bestellten Vertreter oder Vertreterin als Vorsitzenden und weiteren vier Mitgliedern und Ersatzmitgliedern aus dem Kreise der Beamten der Stadt Graz. Zwei dieser Mitglieder und Ersatzmitglieder werden vom Gemeinderat auf Vorschlag des Bürgermeisters, zwei Mitglieder und Ersatzmitglieder vom Bürgermeister auf Vorschlag der Personalvertretung bestellt. Die Mitglieder der Dienstbeschreibungskommission müssen mindestens fünf Jahre im Dienste der Stadt Graz stehen und disziplinär unbescholten sein. Für den Verlust und das Ruhen der Mitgliedschaft gelten die Bestimmungen des § 90 sinngemäß. Beamte, die die Funktion eines Mitgliedes des Gemeinderates oder eines Personalvertreters ausüben, können der Dienstbeschreibungskommission nicht angehören. Als vom Gemeinderat in die Dienstbeschreibungskommission zu bestellende Mitglieder und Ersatzmitglieder schlage ich nun vor: Mitglied Mag. Otto Ritzinger, Ersatzmitglied Mag. Wolfgang Hübel. 2. Mitglied Herr Dipl.-Ing. Dr. Werner Prutsch, Ersatzmitglied Ing. Robert Fuchsbichler. Die Disziplinarkommission, die wird geregelt § 85 Abs. 1 bis 3. Da darf ich vorschlagen als Vorsitzenden: Mag. Gernot Wippel, als Stellvertreterin Mag.a Susanne Radocha und als zweite Stellvertreterin Frau Dr.in Ingrid Bardeau. Dann gibt s noch die Disziplinaroberkommission geregelt im § 88 Abs. 2 bis 4. Da darf ich vorschlagen als Vorsitzenden Mag. Gerd Obetzhofer, Stellvertreter Dr. Andreas Haidacher und Frau Mag.a Andrea Keimel als zweite Stellvertreterin. Als Mitglied Dr. Herbert Just, als Ersatzmitglied Nummer 1 Frau Dr.in Erika Zwanzger, als zweites Ersatzmitglied Frau Mag.a Evelyn Fasch. Der Vorschlag der Personalvertretung gemäß Schreiben vom 1. Februar heurigen Jahres lautet auf das zweite Mitglied Mag. Eugen Pachler, auch hier haben wir wieder zwei Ersatzmitglieder: Frau Ulrike Pichler und Herrn Ing. Wolfgang Skof. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesem Vorschlag zur Bestellung der Kommissionsmitglieder der Punkte eins bis drei einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. 11) Bevollmächtigung von MMag. DDr. Ewald Mursic, Präsidialabteilung zur Vertretung der Stadt vor Gerichten und Verwaltungsbehörden, Widerruf bestehender Bevollmächtigungen; Verfügung des Stadtsenates gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz vom 18. Jänner 2013 Bgm. Mag. Nagl: Wir haben also diese Dringlichkeit durchgeführt. Wir haben Herrn Mag. DDr. Ewald Mursic bevollmächtigt, die Stadt Graz in einigen Punkten zu vertreten: vor allen Bezirksgerichte für Zivilrechtssachen in Prozessverfahren, im Umfang des § 31 Abs. 1 der Zivilprozessordnung, sowie in allen nichtstreitigen Rechtsangelegenheiten, insbesondere in Verlassenschafts- und in sämtlichen Grundbuchssachen und zur Einbringung von Grundbuchsgesuchen aller Art. Zweitens: vor allen Landes- oder Kreisgerichten für Zivilrechtssachen in Konkurs- und Ausgleichsverfahren sowie in arbeits- und sozialgerichtlichen Rechtssachen. Drittens: vor dem Oberlandesgericht Graz in außerstreitigen Angelegenheiten, vor allem den Einbücherungsverfahren. Viertens: vor allen Verwaltungsbehörden und fünftens vor allen Strafgerichten. Des Weiterten die Herrn Dr. Günther Pichler erteilte Vollmacht zu widerrufen, und zwar aus einem ganz einfachen Grund, weil der Bedienstete Dr. Günther Pichler in den Ruhestand versetzt wurde. Ich ersuche nunmehr den Gemeinderat, auch dieser Dringlichkeitsverfügung zuzustimmen und zur Kenntnis zu nehmen. 12) Novellierung der Dienst- und Gehaltsordnung; Pensionsanpassung 2013; Verfügung des Stadtsenates gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz vom 7. Dezember 2010 Bgm. Mag. Nagl: Die Novellierung der Dienst- und Gehaltsordnung ist die nächste Mitteilung. Es geht um die Pensionsanpassung 2013, es war eine Verfügung des Stadtsenates gemäß § 58 Abs. 1 vom 7.12.2010. Wie Sie wissen, haben wir folgende Regelung getroffen: Die Ruhe- und Versorgungsbezüge sind mit Wirksamkeit ab 1. Jänner um 1.8% erhöht worden. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung ist zu ersuchen, die ehebaldige Gesetzwerdung der Pensionsanpassung 2013 mit Wirksamkeit 1.1.2013 herbeizuführen, und die vorgesehene Pensionsanpassung ist mit dem Wirksamkeitstermin 1. Jänner vorschussweise schon anzuwenden. Ich ersuche auch hier, diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben sie ja politisch abgesprochen. 13) Amt für Jugend und Familie, Bewilligung von unaufschiebbaren Ausgaben in Höhe von € 400.000,- in der OG 2012 Bgm. Mag. Nagl: Ich habe eine dringliche Verfügung als Bürgermeister getroffen, die ich jetzt Ihnen auch vorlegen möchte. In der OG 2013 werden die Finanzpositionen „Mietzinse“ mit der Anordnungsbefugnis A 6 und die Deckungsklasse 06041 mit 52.000 Euro, die „Kapitaltransferzahlungen an Unternehmungen“, Anordnungsbefugnis A6, in derselben Deckungsklasse mit 348.000 Euro geschaffen beziehungswiese erhöht und zur Bedeckung der Finanzposition „Sonstige Ausgaben“ um denselben Betrag gekürzt. Nachdem es eine haushaltsplanmäßige Vorsorge für das Jahr 2013 ist, habe ich Ihnen das auch zur Kenntnis zu bringen. 14) Graz Tourismus- und Stadtmarketing GmbH; Sondergesellschafterzuschuss € 60.000,- gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Veranstaltung Sebastian Vettel; Finanzierungsvertrag Bgm. Mag. Nagl: Wir haben ebenfalls eine Dringlichkeitsverfügung im Stadtsenat gehabt. Es ging um einen Sondergesellschafterzuschuss an Graz Tourismus- und Stadtmarketing GmbH in Höhe von 60.000 Euro. Ich darf auch hier meiner Informationspflicht nachkommen. 15) Energie Graz GmbH; a. o. Generalversammlung am 19.12.2012; Bestellung von zwei Geschäftsführern der Energie Graz GmbH und Änderung der Geschäftsverteilung; Stimmrechtsermächtigung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Bgm. Mag. Nagl: Des Weiteren gab es eine außerordentliche Generalversammlung am 19. Dezember, es ging um zwei Geschäftsführerbestellungen für die Energie Graz GmbH, die Änderung der Geschäftsverteilung und die dazugehörige Stimmrechtsermächtigung laut unserem Statut. Wir hatten eine Tagesordnung, die all diese Punkte vorgesehen hat. Die Gesellschafter der Energie Graz sind die Stadt Graz mit zwei Prozent, die Holding mit 49% und die Energie Steiermark mit 49%. Wir haben durch das Ausscheiden eines Geschäftsführers nun wieder ausgeschrieben. Aus dem Hearing sind hervorgegangen Herr Mag. Dr. Gert Heigl und Herr MMag. Werner Ressi. Der Mag. Heigl hat die Leitung der Managementservices, ist Kommunikation, Pricing und Statistik, Recht und Steuern, Finanz- und Rechnungswesen sowie Einkauf und Materialverwaltung, über. Hinsichtlich des Bereiches Kunden- und Anschlussservice soll Dr. Heigl die Abteilungen Anschluss, Licht- und Energiedienstleistungen sowie Customer Care Management verantworten. Weiters soll er für die Bereiche Vertrieb, Marketing und Energiehandel verantwortlich sein. Unser neuer Mann in der Energie Graz, der vom Land Steiermark, von der Estag gekommen ist, dem Geschäftsführer MMag. Werner Ressi soll die Leitung des Bereiches Ausbau und Betrieb der Netze für die Strom-/Erdgas- und Fernwärmenetze obliegen. Weiters soll er die Managementservice IT, Risikomanagement, Personal und Organisation und Infrastrukturmanagement sowie den Bereich Ausland, Forschung und Entwicklung verantworten. Ebenso soll es seiner Verantwortung obliegen, ein Clearing des mit der Holding Graz abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages durchzuführen. Die nächste Gemeinderatssitzung ist eben erst heute, deswegen gab es diese Stadtsenatsverfügung und ich darf auch ersuchen, dass diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis genommen wird. 16) Creative Industries Styria GmbH; a.o. Generalversammlung am 17.12.2012; Änderung des Gesellschaftsvertrages und Bestellung von fünf Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Bgm. Mag. Nagl: Die Creative Industries Styria GmbH hatte die Generalversammlung am 17. Dezember. Auch hier gab es eine Änderung des Gesellschaftervertrages und die Bestellung von fünf Aufsichtsratsmitgliedern gemäß unserem Statut. Die Gesellschafter haben einen Aufsichtsrat mit fünf Mitgliedern eingerichtet. Folgende Gesellschafter sind gewählt worden: Hofrat Dr. Karl-Heinz Kohrgruber, Ursula Waltl, Dipl-Ing. Marion Wicher-Scherübl, Dipl.-Ing. Ernst Giselbrecht und Dr. Walter Nerath. Ich verlese jetzt nicht einzeln alle anderen, wenn Sie einverstanden sind, nicht alle anderen Änderungen, die wir im Gesellschaftsvertrag hier hatten, kann man auch jederzeit bei mir einsehen. Es wäre eine sehr lange Leseübung. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. 17) Land Steiermark; Beitrag aus dem Konjunkturausgleichsbudget in Höhe von € 3.333.333,00 für die Stadt Graz für Infrastrukturprojekte Bgm. Mag. Nagl: Das Land Steiermark hat uns einen Beitrag aus dem Konjunkturausgleichsbudget in Höhe von 3.333.333 Euro für notwendige Infrastrukturprojekte in der Stadt Graz zukommen lassen. Ich habe vor einigen Jahren verhandelt, wir haben mit dem Land Steiermark ausgemacht, dass wir neben unseren Bedarfszuweisungen, die uns in Form von einem 11-%-Abzug der Ertragsanteile zustehen, auch eine Sonderdotation von 20 Millionen Euro bekommen sollen. Wir haben diese Gelder in den letzten Jahren bekommen, das ist, wenn ich so sagen darf, eine letzte außerordentliche Rate in der Höhe von 3.333.000 Euro und wir haben einen Fördervertrag im Stadtsenat beschlossen und ich darf auch hier bitten, diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. 18) Straßenamt, Bewilligung von unaufschiebbaren Ausgaben in Höhe von € 354.900,- in der OG 2012 Bgm. Mag. Nagl: Es gab auch die Bewilligung von unaufschiebbaren Ausgaben in Höhe von 354.900 Euro in der OG 2012. Die Stadt Graz wurde von der Bietergemeinschaft bestehend aus STRABAG AG, vormals Stuag, Terrag Asdag AG vor langer Zeit geklagt, da diese Bietergemeinschaft in einem Bieterverfahren im Jahr 1998/1999 nicht den Auftrag zur Herstellung und Lieferung von Heißmischgut erhalten hatte. Nunmehr liegt eine gutachterliche Stellungnahme von Univ.-Prof. Dr. Ing. Detlev Heck zur Höhe des durch die Nichtbeauftragung entstandenen Schadens vor. Über einen Stadtsenatsbeschluss soll ein Vergleich genehmigt werden, unter Berücksichtigung der von der klagenden Partei geltend gemachten Zinsen hätte die Stadt Graz eine Summe, wie ich sie vorher erwähnt habe, von fast 355.000 Euro zu leisten. Ich habe dann diese Schadensfälle-Verfügung und darf nun auch die notwendige haushaltsplanmäßige Vorsorge 2013 dem Gemeinderat in einem Antrag letzten Endes auch vorlegen. Auf Deutsch gesagt, haben wir uns nach einem langen Streit verglichen. F R A G E S T U N D E Beginn: 14.50 Uhr Ende: 15.50 Uhr 1) Verbund Jugendnetzkarte nach dem Beispiel der Bundesländer Wien/Niederösterreich/Burgenland GR.in Kaufmann stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR.in Kaufmann: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Mobilität ist dieser Tage in Graz in aller Munde, so auch das Thema des Jugendtickets. Ein Jugendticket wurde in Wien/Niederösterreich und im Burgenland bereits eingeführt, in Kärnten ist es auch gekommen. Deswegen darf ich auch gleich die F r a g e weiterleiten an dich, sehr geehrter Verkehrsstadtrat. Ob du die Einführung eines Jugendtickets in der Steiermark und somit auch für Graz befürwortest und die notwendigen Gespräche zwischen dem zuständigen Landesrat Dr. Gerhard Kurzmann aufnimmst, damit in Verhandlungen mit dem Familienministerium und dem Land Steiermark die Einführung eines Steirischen Top-Jugend-Tickets ermöglicht wird (Applaus ÖVP)? StR. Mag. Eustacchio: Ich danke dir für die Frage. Natürlich in aller Munde, in vielen Bundesländern wurde es bereits eingeführt. Wir haben heute im Stabilitätspakt darüber gesprochen, weil ja alle finanziellen Ausgaben, die wir künftig tätigen, zuvor im Stabilitätspakt besprochen werden müssen, das ist ja keine Entscheidung, die ich treffe. Die Umsetzung erfolgt einmal über den Verkehrsverbund in der Steiermark, und wir haben ja die skurrile Situation, dass die Stadt Graz als einziges Mitglied als Stadt im Verkehrsverbund Partner ist oder Mitglied ist, das gibt es in anderen Bundesländern nicht, was bedeutet, dass wir auch in die finanzielle Mitwirkung eingeladen quasi verhaftet sein werden. Derzeit wird sich das so auswirken nach den jetzigen Gesprächen, dass der Bund 700.000 Euro zu diesem Ticket, wenn es kommen sollte, zahlt, das Land 400.000 Euro zahlen will und die Stadt Graz mit 300.000 Euro beteiligt wäre. Wie gesagt, es gibt eigentlich hier noch keine wirkliche Beschlussfassung, auch von uns nicht, dass wir das durchführen, weil ich zuerst noch Gespräche mit dem Herrn Landesrat Kurzmann führen muss, um zu schauen, ob der Kostenanteil von Graz nicht in der Dimension von 300.000 ausfallen wird, sondern geringer ausfallen wird. Also da bin ich gerade in Verhandlungen, ich weiß, dass es pressiert, dass wir, glaube ich, bis Mitte März hier eine Entscheidung brauchen. Ich werde diese Gespräche auch umgehend führen und dann mit der Stabilitätspaktgruppe besprechen, damit wir gemeinsam beschließen können, wie wir weiter vorgehen (Applaus FPÖ). GR.in Kaufmann: Bist du bereit, dass das im Rahmen deiner eigenen Prioritätensetzung im Ressort erfolgt, eine Umschichtung? Bgm. Mag. Nagl: Ich darf vielleicht einfach darum bitten zu warten, bis ich auch das Wort erteile, und da war jetzt schon eine Frage und die darf der Herr Stadtrat beantworten. StR. Mag. Eustacchio: Die Möglichkeit, etwas umzuschichten, gibt es noch gar nicht, weil wir noch nicht einmal unsere Budgets aufgeteilt haben. Also wie gesagt, alle finanziellen Ausgaben, die wir tätigen, werden gemeinsam beschlossen. 2) Fortsetzung des Mobilitätsschecks GR. Krotzer stellt an StR. Mag. Eustacchio folgende Frage: GR. Krotzer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, werte Zuhörerinnen und Zuhörer, sehr geehrter Herr Stadtrat Eustacchio! Mit 148,30 Euro für ein Semesterticket sind in der Stadt Graz hauptwohnsitzlich gemeldete Studierende, was das Preis-Leistungsverhältnis im öffentlichen Verkehr betrifft, weit schlechter gestellt als jene in Linz , wo das Halbjahresticket 50 Euro kostet oder in Wien, wo man 75 Euro für eine Semesterkarte zahlt. Eine gewisse Erleichterung in dieser Hinsicht hat der Mobilitätsscheck in der Höhe von 50 Euro gebracht, der es ermöglicht hat, im Verkehrsverbund ermäßigte Zeitkarten zu erwerben. Dessen Weiterführung ist nun, wie der Homepage der Stadt Graz zu entnehmen ist, ungewiss. Der kommunistische StudentInnenverband hat daher zu Wochenbeginn eine Petition für den Erhalt des Mobilitätsschecks gestartet und ich habe am Montag gehofft, Ihnen heute vielleicht 300 oder 400 Unterschriften überreichen zu können. Es war offensichtlich sehr pessimistisch geschätzt, bis heute Vormittag haben mehr als 2.500 Menschen diese Petition unterzeichnet, gleichzeitig haben heute Mittag dutzende Menschen vor dem Rathaus für den Erhalt des Mobilitätsschecks demonstriert (Applaus KPÖ). Das zeigt sehr deutlich, dass eine Streichung des Mobilitätsschecks gegen den Willen der Studierenden und gegen den Willen der Bevölkerung ist. Ich darf Ihnen diese Unterschriften übergeben und erlaube mir, einige Kommentare vorzulesen, die Ihnen die Meinung der Menschen in dieser Stadt zur drohenden Streichung des Mobilitätsschecks vor Augen führen soll. Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, ich darf auch ersuchen, in der Fragestunde nicht noch große Leseübungen zu machen, wir kommen sonst mit unserer Fragestunde nicht durch. Deswegen bitte ich Sie wirklich, sich auf die Frage zu beschränken. GR. Krotzer: Darf ich den Herrn Eustacchio bitten, sich auf der Petitionshomepage die Meinung der Bürgerinnen und Bürger selber anzusehen und komme aus den angeführten Gründen zu der F r a g e : Wird der Mobilitätsscheck in der bisherigen Form weiter angeboten (Applaus KPÖ)? StR. Mag. Eustacchio: Wie es in anderen Städten gehandhabt wird und wie das finanziert wird, liegt außerhalb meiner Überprüfungsmöglichkeit. Ich kann nur dafür reden, wie wir in Graz es handhaben können, auch unter den angespannten finanziellen Verhältnissen, in denen wir uns befinden und ich glaube, wir haben das auch sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass wir jegliche Ausgaben, die wir hier in der Stadt tätigen, zuerst einmal überprüfen nach Priorität, und wir sind heute schon sehr eingehend zusammengesessen, ich wiederhole mich, alle finanziellen Gebarungen werden vom Stabilitätspakt getroffen und entschieden, und haben lange hin- und herüberlegt, wie wir das tun können, weil ja nicht nur dieser Mobilitätsscheck zu finanzieren sein wird in Zukunft, sondern eben auch diese Jugendkarte und das Geld ist leider derzeit nicht vermehrbar, deswegen müssen wir überprüfen, wo können wir es sinnvoll einsetzen. Zu Ihrer Frage, ja, wir haben uns dazu bekannt, dass dieser Mobilitätsscheck weiter durchgeführt wird, allerdings müssen alle an dieser Sparform teilhaben, die wir in der Stadt Graz ausgerufen haben und ich belasse es jetzt einmal bei der Sechs-Monats-Karte. Die Sechs-Monats-Karte wird keinen Zuschuss mehr von 50 Euro erhalten, sondern von 40 Euro. Es ist nämlich generell so, um das auch zu erläutern, dass das Studententicket ohnehin schon bezuschusst wurde, nämlich mit 38,5-%-Zuschuss, und jetzt zusätzlich zu dieser Reduzierung noch einmal diese 40 Euro dazukommen, sodass man gegenüber einer herkömmlichen Karte, Halbjahreskarte, eine 50%ige Reduzierung zusammengebracht hat. Ich glaube, das ist ein gutes Angebot, wo jeder seinen Teil dazu beiträgt und das ist das Angebot, das wir legen werden (Applaus FPÖ, ÖVP und SPÖ). GR. Krotzer: Von dem Angebot kann man geteilter Meinung sein. Meine Frage ist, Sie haben jetzt vom Sechs-Monats-Ticket gesprochen, wie wird das mit den Vier- und Fünf-Monats-Tickets aussehen? StR. Mag. Eustacchio: Darüber werden wir noch gesondert diskutierten, aber für das Sechs-Monats-Ticket sind die 40 Euro einmal zugesagt (Applaus FPÖ, ÖVP und SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Vielen Dank. Schön ist ja, wenn wir diese Kombination schaffen. Nämlich, dass auch die Lehrlinge und die Schüler in diesen Genuss kommen. Der Herr Stadtrat hat vorhin eh schongesagt, dass wir da von Bundes- und Landesseite aber auch wieder eine eigene Konstellation bekommen, weil letzten Endes wird eine steiermarkweite Karte, wenn man sie sich kauft, günstiger sein als die städtische Karte für den jungen Menschen. Also auch da müssen wir erst zu einem Ergebnis kommen. Aber schön wäre es, wenn wir neben den Studierenden jetzt auch noch so weit kommen, und da sind, glaube ich, 1,60 Euro im Monat für eine Netzkarte für einen Studenten mehr zu berappen als bislang. Jetzt darf ich drei Fragen, wenn Sie einverstanden sind, auch auf Wunsch der Frau Stadträtin Elke Kahr zusammenziehen. Es sind Fragen, wenn ich so sagen darf, die immer denselben Inhalt betreffen. Es geht um die Vergabe der Wohnungssanierungen. 3) Vergabe der Wohnungssanierungen GR. Mag. Haßler stellt an StR.in Kahr folgende Frage: GR. Mag. Haßler: Sehr geehrte Frau Stadträtin, liebe Elke! Am vergangenen Sonntag hat es in einer Gratiszeitung einen Artikel gegeben, der doch ein bisschen für Aufregung gesorgt hat, wie man auch an der Tagesordnung des heutigen Gemeinderates sieht, nachdem sich ja drei dieser elf Fragen auch mit der Thematik beschäftigen. Da wurde behauptet, und ich sage jetzt angeblich, dort wurde behauptet, dass wortwörtlich im Wohnungsamt Millionen zum Fenster rausgeworfen werden. Inzwischen habe ich erfahren, dass da ein menschlich tragischer Fall dahintersteht und ich möchte aber trotzdem die Frage stellen, um dir die Gelegenheit zu geben, das auch da richtigzustellen und deshalb meine F r a g e : Entspricht es den Tatsachen, dass – wie in einem Medium nachzulesen war –„ein einziger Generalunternehmer so gut wie alle Sanierungsarbeiten“ im Bereich des städtischen Wohnungsamtes durchführt, wodurch für die Stadt und die BewohnerInnen erhebliche Mehrkosten entstehen? 4) Vorwürfe gegen das städtische Wohnungsamt GR. Mag. Spath stellt an StR.in Kahr folgende Frage: GR. Mag. Spath: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Mein Vorredner hat das schon erwähnt, ich darf nur meine Frage anschließen, die in die gleiche Richtung geht. Frau Stadträtin, kannst du den Gemeinderat darüber aufklären, ob diese Vorwürfe berechtigt sind? 5) Ausschreibungsverfahren bei der Instandhaltung von städtischen Wohnungen GR. Dr. Wohlfahrt stellt an StR.in Kahr folgende Frage: GR. Dr. Wohlfahrt: Wir haben nicht ganz so viel auf die Pressemeldungen gegeben, dafür wollen wir es umso genauer wissen. Wenn so etwas in der Zeitung steht, muss man fragen, stimmt was dran oder nicht und wir glauben normalerweise, bei Zeitungen muss man vorsichtig sein, aber wir wollen es ganz genau wissen. Deswegen etwas detaillierter die Fragen: Wie laufen die Ausschreibungen, gibt es hier einen Generalunternehmer, was ja durchaus sinnvoll sein kann, was ja eigentlich der Norm entspricht, dass man, wenn man mehrere kleine Aufträge vergibt, das gemeinsam ausschreibt. Gleiches Thema, aber einfach ein bisschen detaillierter reingeschaut, die Frage liegt vor dir, ich bitte um Beantwortung. StR.in Kahr: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Fragesteller, Gemeinderat Haßler, Gemeinderat Spath und Wohlfahrt! Ich bin Ihnen sehr dankbar sogar für die Fragestellungen, weil sie mir und meinen Mitarbeitern im städtischen Wohnungsamt einfach die Möglichkeit gibt, der Öffentlichkeit eine Korrektur und Gegendarstellung überhaupt einzuräumen. Weil festzuhalten ist, dass diese Fragen, die Sie gestellt haben, also dieser Artikel in der Wochenzeitschrift Grazer sozusagen die Folge gewesen und dieser Artikel hat doch sehr, sehr schwer wiegende Anschuldigungen gegen das städtische Wohnungsamt erhoben und hier eigentlich der journalistischen Sorgfaltspflicht eigentlich komplett widersprochen worden ist, weil weder meinen Mitarbeitern am städtischen Wohnungsamt noch mir eine Stellungnahme ermöglicht wurde bisher und es aus unserer Sicht, das möchte ich auch gleich vorabstellen, es deshalb auch angebracht erscheint, rechtliche Schritte gegen diese Zeitung einzuleiten, wenn es keine Möglichkeit einer Gegendarstellung gibt. Eine Nachfrage am städtischen Wohnungsamt hätte nämlich ergeben und gezeigt, dass in keinem Punkt, und ich sage hier wirklich in keinem Punkt, diese Anschuldigungen gerechtfertigt sind und jeglicher Grundlage entbehren. Tatsache ist, dass es nicht um die Sanierung städtischer Wohnungen geht, sondern um die Brauchbarmachungen frei gewordener Wohnungen für die Neuvergabe, das ist nämlich ein Unterschied. Das Wohnungsamt im Zuge der Sanierungsmittel beinhaltet ja umfassende Sanierungen, §-18-Sanierungen, große und kleinere Reparaturen an Wohnungen und Wohnhäusern, Nasszelleneinbau, Fernwärme. Hier geht es ganz konkret im Zusammenhang mit dem Generalunternehmen nur um die Brauchbarmachung frei werdender Wohnungen, die für die Neuvergabe anstehen. Völlig unrichtig ist die Behauptung, dass ein einziger Generalunternehmer, ich zitiere, „so gut wie alle städtischen Sanierungsaufträge“ abräumt. Richtig ist viel mehr, dass im Jahr 2012 und in insgesamt 327 brauchbar gemachten Wohnungen 126 Wohnungen, das sind 38,5 %, vom Generalunternehmer durchgeführt wurden. Das heißt, dass mit der Durchführung der Brauchbarmachungen von fast zwei Dritteln der frei gewordenen Wohnungen nicht der Generalunternehmer beauftragt wurde. Laut Zeitungsbericht zahlt die Stadt Graz pro Jahr 1,5 Millionen Euro zu viel für Wohnungssanierungen. Ich zitiere: „Bei einer geschätzten Anzahl von 300 sanierten Wohnungen und einer durchschnittlichen Kostendifferenz von 5.000 Euro zwischen dem Generalunternehmer und den alternativen Anbietern blecht die Stadt alljährlich 1,5 Millionen Euro zu viel“, Zitat Ende. Auch diese Ziffern entbehren jeglicher Grundlage. Die durchschnittlichen Kosten der Brauchbarmachung einer städtischen Wohnung im Jahr 2012 betrugen rund 5.400 Euro. Folgte man den Berechnungen jetzt vom Grazer, müsste man nur unter Anführungszeichen „alternative Anbieter“ beauftragen, um die Brauchbarmachungskosten praktisch auf null zu senken. Schon dadurch wird die Absurdität der von dem Berichterstatter angestellten Berechnungen klargelegt. Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang noch festzuhalten, dass von dem Generalunternehmer 2012 durchgeführten Brauchbarmachungen mehr als ein Viertel weniger als 5.000 Euro gekostet haben. Weiters ist bei der Beurteilung der Kosten der mit Generalunternehmer durchgeführten Brauchbarmachungen ist es auch unseriös lediglich die reinen Baukosten, wie im Artikel zitiert, zum Vergleich heranzuziehen. Es sind dabei auch die durch die raschere Abwicklung verringerten Leerstehungskosten und die eingesparten Personalkosten, hier fallen vor allem die sehr zeitaufwendigen Koordinierungsarbeiten der oft zahlreichen Gewerke, die an einer Brauchbarmachung mitwirken, ins Gewicht, zu beachten. An dieser Stelle muss man auch festhalten, dass, wie ein Vergleich mit anderen Grazer Wohnbaugenossenschaften und privaten Immobilienverwaltungen eindeutig ergeben hat, die Brauchbarmachungskosten für die städtischen Wohnungen eher unter jenen im privaten Bereich liegen und das, obwohl der städtische Wohnungsbestand in der Regel, weil wir reden hier von den gemeindeeigenen Wohnungen, älter ist als etwa der der Wohnbaugenossenschaften und sich dadurch naturgemäß ein höherer Brachbarmachungsaufwand ergibt. In diesem Zusammenhang ist aber auch aufmerksam zu machen, dass die Kosten der Brauchbarmachung einer Wohnung stark von deren Alter, Zustand und Größe und noch anderen Parametern abhängen, was bei einem seriösen Kostenvergleich natürlich unbedingt auch berücksichtigt werden muss. Die Generalunternehmerleistungen wurden den Vergabevorschriften entsprechend aufgrund einer beschränkten Ausschreibung an den Bestbieter vergeben. Die Beauftragung eines Generalunternehmers mit der Durchführung eines Teils der Brauchbarmachungen wurde auch deshalb notwendig, weil der ständig steigende Arbeitsanfall, das habe ich schon zu Beginn erwähnt, weil ja unsere Techniker und Hausverwalter ja nicht nur die Brauchbarmachungen von Wohnungen, die zur Vergabe anstehen, sondern auch umfassende Wohnhaussanierungen, wo das ganze Haus und die Wohnungen vom Dach bis zum Keller hergerichtet werden, Nasszelleneinbauten, §-18-Sanierungen, auch miterledigen müssen, war das notwendig, um eine Beschleunigung heranzuführen, weil der Herr Gemeinderat Haßler kann sich vielleicht erinnern, die Kollegin Bauer vor fünf Jahren zu Recht hier auch in der Fragestunde darauf aufmerksam gemacht hat, warum man nicht mehr Personal anstellt beim Wohnungsamt, um schneller voranzukommen bei den Brauchbarmachungen und deshalb auch die Leerstehungskosten natürlich zu minimieren und wir das damals auch gesagt haben, dass das Problem ist, im Zusammenhang mit der Budgetproblematik der Stadt Graz wir nicht mehr Personal bekommen und deshalb auch das Wohnungsamt richtigerweise darauf reagiert hat, um eine Beschleunigung zu erreichen der Brachbarmachungen und hier in einem Teilbereich einen Generalunternehmer beauftragt hat seit 2011. Die positiven Auswirkungen sind auch klar und deutlich erkennbar. Wurden im Jahr 2011 noch 225 Wohnungen brauchbar gemacht, konnte diese Zahl im Jahr 2012 auf 327 erhöht werden, das ist immerhin eine Steigerung von fast 50 % und, was natürlich ganz wichtig ist, die Wohnungen können auch schneller vergeben werden und den Wohnungsansuchenden deshalb auch rascher angeboten werden. Weiters ist unrichtig die Behauptung, dass die Grenze für die Beauftragung des Generalunternehmers ursprünglich bei 5000 Euro lag und diese Grenze, ich zitiere wieder aus dem Artikel: „…da aber viele Aufträge darunterlagen und der Generalunternehmer somit nicht zum Zug kam, sukzessive herabgesetzt wurde“, Zitat Ende. Richtig ist viel mehr, dass schon seit langer Zeit und völlig unabhängig vom Generalunternehmer jede Brauchbarmachung, deren Kosten über 5.000 Euro liegen, aus Gründen der Kostenkontrolle der Amtsleitung vorgelegt werden müssen und das ist auch richtig so. Weiters zur Behauptung des Grazers, ich zitiere wieder: „Ein Mitarbeiter des Wohnungsamtes hielt sich übrigens nicht an die Vergaberegelungen, er sanierte in Eigentumsobjekten zwei Wohnungen ohne den Generalunternehmer und sparte dadurch 10.900 Euro ein. Aus Dankbarkeit wurde ihm der Aufgabenbereich Eigentumsobjekte entzogen“, Zitat Ende, möchte ich Folgendes festhalten: Dass auch diese Aussage in keinem Punkt natürlich den Tatsachen entspricht. Bei einer genauen technischen Überprüfung dieser beiden Wohnungen haben wir nämlich Folgendes festgestellt: Der Mitarbeiter hat zwar mit dem Generalunternehmer den Arbeitsumfang festgelegt und sich von diesem auf dieser Basis Anbote erstellen lassen, hat aber sodann den Auftrag nicht dem Generalunternehmer erteilt, sondern anderen Firmen, allerdings in einem wesentlich geringerem Umfang, als mit dem Generalunternehmer besprochen. Dazu kommt, dass die durchgeführte Brauchbarmachung in einigen Punkten nur unzulänglich dann erfolgt ist, wovon als gravierendster Bereich die Elektroinstallationen hervorzuheben sind, da diese in beiden Fällen nach der Brauchbarmachung wohlgemerkt nicht den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprochen haben, in einer der beiden Wohnungen wegen des nicht erfolgten Austausches eines Erdungskabels sogar als lebensgefährlich eingestuft werden muss. Es sind also in beiden Fällen Nachbesserungsarbeiten mit entsprechenden Kosten jetzt notwendig geworden. Bezeichnenderweise wurde in beiden Wohnungen mit weit reichenden Vorbereitungen für Malerarbeiten begonnen, obwohl davon auszugehen war, dass für die notwendige Sanierung der Elektroinstallation noch Stemmarbeiten erforderlich würden. Der Entzug des Aufgabenbereichs Eigentumsobjekte hatte ganz andere Hintergründe, die in dem Zusammenhang mit der Gesamtsanierung einer Wohnungseigentumsanlage standen. Die problematische Brauchbarmachung der genannten zwei Wohnungen, die ja auch im Artikel genannt wurden, ohne den Generalunternehmer war der Amtsleitung bis zum Erscheinen des Artikels mangels Information durch diesen Mitarbeiter nicht bekannt. Zu den Fragen von Gemeinderat Wohlfahrt Ausschreibungsverfahren bei der Instandhaltung von städtischen Wohnungen. Es wird vom städtischen Wohnungsamt selbstverständlich nach den geltenden Vorschriften, nämlich dem Bundesvergabegesetz 2006 und der Richtlinie für das Bestell- und Rechnungswesen der Stadt Graz, vorgegangen, das ist ja selbstverständlich. Die Art des Ausschreibungsverfahrens hängt bekanntlich von der Höhe des zu vergebenden Auftrages ab. Da es sich bei den Brauchbarmachungen ausnahmslos um Beträge zwischen ein paar hundert Euro und maximal zirka 25.000 Euro handelt, wäre nach dem Bundesvergabegesetz 2006 in jedem Fall bis zu 100.000 Euro eine Direktvergabe sogar zulässig. Das städtische Wohnungsamt führt aber bereits ab einem Auftragswert von 22.000 Euro eine Ausschreibung im nicht offenen Verfahren im Unterschwellenbereich ohne vorherige Bekanntgabe durch, obwohl diese laut Bundesvergabegesetz erst ab einer Grenze von 100.000 Euro erforderlich wäre. Bei einem Auftragswert über 1.500 Euro werden mindestens drei schriftliche Kostenvoranschläge eingeholt. Für den Generalunternehmer wurde erstmals im Jahre 2011 eine Rahmenausschreibung für die Brauchbarmachung von bis zu 50 Gemeindewohnungen der Stadt im nicht offenen Verfahren im Unterschwellenbereich mit zehn geladenen Firmen durchgeführt, die Anbotseröffnung war am 27.4.2011. Eine ebensolche Ausschreibung erfolgte auch im Dezember 2011 für das Jahr 2012 mit einem Rahmen von 200 Gemeindewohnungen wieder in einem nicht offenen Verfahren im Unterschwellenbereich mit zehn geladenen Firmen, Anbotseröffnung war hier der 21. Dezember 2011. Zur Klarstellung noch einmal, dass der Generalunternehmer, und das ist ganz wichtig in dem Zusammenhang, lediglich mit der Durchführung von Brauchbarmachungen beauftragt wird und dort nur eben nur in einem Viertel der frei werdenden Wohnungen, und zwar nur für jenen Teil der frei werdenden Gemeindewohnungen, wo dies aufgrund, wie schon genannt, des Arbeitsumfanges es sinnvoll und auch zweckmäßig erscheint (Applaus KPÖ). GR. Mag. Haßler: Danke, Elke, für deine Klarstellungen. Ich glaube, dass es außer Streit steht, dass es zweckmäßig ist, wenn man Abläufe beschleunigt, ich glaube, dass man nicht darüber diskutieren muss, dass der Generalunternehmer in vielen dieser Anlassfällen notwendig ist. Was mich nur wundert und auch unsere Fraktion, warum man nicht die Profis aus dem eigenen Haus zu Rate zieht. Wir haben ja mit der GBG ein Unternehmen, dass das Wort Bauservice im Namen schon verankert hat, das in anderen Amtsbereichen durchaus stark genutzt wird und die auch reichhaltige Erfahrung haben genau mit diesen Koordinierungsarbeiten. Deshalb meine Zusatzfrage, denkst du daran, in Zukunft die GBG in diese Vorhaben oder im Bereich des Wohnungsamtes stärker miteinzubeziehen und wenn nein, warum nicht? GR. Dr. Wohlfahrt: Meine Frage in ähnliche Richtung. Wie weit war die GBG eingebunden, wieweit ist es sinnvoll, wieweit gibt es hier Vorgespräche, um das zu klären, weil es ist eine schwierige Geschichte, das ist ja kein Standardfall, der sich leicht ausschreiben lässt. Und der zweite Teil ist, wie sind die Erfahrungen eigentlich mit dem Generalunternehmer, soll das weiter ausgebaut werden, weil du bist ja zirka bei der Hälfte der Wohnungen, soll das weiter ausgebaut werden oder ist die Erfahrung eher, dass man davon wieder weggeht, du hast gesagt, du hast 200 Wohnungen pauschal ausgeschrieben? StR.in Kahr: Die Notwendigkeit, hier einen Generalunternehmer einzubinden, habe ich schon angesprochen, es hat einen Rückstau gegeben aufgrund des chronischen Personalmangels bei uns am Wohnungsamt, das muss man wirklich sagen, weil das, was dort die Leute leisten, glaube ich, würde eine eigene Ausschusssitzung einmal brauchen, um Ihnen das zu erklären, was da eigentlich geleistet wird. Weil allein die umfassenden Wohnhaussanierungen, und Sie müssen eines wissen, die neuen Gemeinderäte, glaube ich, können das nicht wissen, 1998 war noch jede vierte gemeindeeigene Wohnung Substandard. Und das Wohnungsamt, die Sanierungsoffensive, die das Wohnungsamt seit damals gemacht hat, das ist wirklich eine einzige Erfolgsgeschichte, die österreichweit auch herzeigbar ist. Weil hier wird nicht irgendwie nur außen eine Wärmedämmung gemacht, sondern diese Mieter und Mieterinnen die ja in diesen Wohnungen leider in der Vergangenheit haben wohnen müssen, haben ja müssen ersatzwohnversorgt werden, und allein der Vorlauf dieser Sanierungen, bis dann das Haus saniert wird und das endfertiggestellt wird, ist ein Riesenaufwand. Das hat alles dazu geführt, dass unsere Techniker diesen Arbeitsaufwand also im Bereich der Brauchbarmachungen nicht mehr nachgekommen sind und da hats einen Rückstau gegeben, dieser Rückstau ist aufgeholt. Was sich zunehmend zeigt, das hängt auch mit der Mieterstruktur in unseren gemeindeeigenen Wohnungen zusammen, wir haben sehr viele Altmieter. Leider kommen viele ältere Menschen jetzt in Heime, versterben leider und der Brauchbarmachungsaufwand in diesen Wohnungen ist höher als in vergangenen Jahren. Deshalb ist der Umfang dessen, was zu tun ist, einfach größer geworden und hat eben diese Hinzunahme einfach gerechtfertigt. Wenn die Brauchbarmachungsnotwendigkeit wieder zurückgeht, werden wir es aus eigener Kraft wahrscheinlich schaffen können, aber das muss einfach jährlich immer wieder überprüft werden. Sinn und Zweck ist letztendlich, der Stadt Graz Kosten zu ersparen, weil eben durch die Nichtbeschleunigung es ja zu höheren Kosten kommt durch die Leerstehung und gleichzeitig auch die Wohnungssuchenden ja länger auf eine Wohnung warten müssen. Also ob der Weg in der gleichen Weise weitergegangen wird, wird man sehen. Die Zusammenarbeit mit der GBG. Aus vergangenen Zeiten haben wir ja umfassende Wohnhaussanierungen, zwei Projekte, gemacht, da hat sich gezeigt, dass jetzt das weder schöner, besser, schneller oder billiger war. Wir sind dann wieder sozusagen davon abgekommen, eben auch aus diesen genannten Gründen, man wird das in Zukunft sehen, wie sich das gestaltet. Aber dieser Weg der Ausschreibung, wie ich sie vorhin geschildert habe mit dem Bestbieterprinzip, hat sich bewährt, der läuft gut und dient jetzt letztendlich den Bewohnern und auch der Stadt Graz (Applaus KPÖ). 6) Jakoministraße – Gleissanierung und Oberflächengestaltung: Einbindung und Beteiligung der Betroffenen (AnrainerInnen und Wirtschaftstreibende) GR. Dreisiebner stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Dreisiebner: Liebe KollegInnen, sehr geehrte ZuseherInnen auf der Tribüne, sehr geehrter Herr Stadtrat Rüsch, lieber Gerhard! In den kommenden Sommerferien sollen bekanntlich in der Jakoministraße die Gleisanlagen vollständig erneuert werden. Die notwendige Erneuerung der Infrastruktur ist selbstverständlich sehr zu begrüßen und es bleibt zu hoffen, dass in diesem Straßenzug nach Fertigstellung auf viele Jahre keine weiteren Maßnahmen durch Stadt Graz oder Holding erforderlich sein werden. Zum einen aus Spargründen und zum anderen natürlich, um die Belastung von AnwohnerInnen, von UnternehmerInnen usw. möglichst gering zu halten. Seit mehreren Monaten ist den Betroffenen in der Jakoministraße nunmehr bekannt, dass es zu dieser Gleis- und Straßensanierung kommen wird. Die geplante Sanierung ist von den meisten auch grundsätzlich sehr begrüßt worden, allerdings wächst mittlerweile Unverständnis und Unmut über die Stadt Graz. Einerseits gibt es von einer Gruppe von AnrainerInnen umfassende Ideen und Vorstellungen hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der Jakoministraße und den Wunsch, dahingehend Gespräche führen zu wollen. Zum anderen haben die Menschen die Erwartung, frühzeitig informiert und intensiv eingebunden zu werden. Die BürgerInnenbeteiligung soll verständlicherweise zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem noch Korrekturen möglich sind, beziehungsweise noch nicht alles bis ins Detail fertig geplant ist. Diese Anliegen wurden den Verantwortlichen, den Stadträten usw. der Stadt Graz von VertreterInnen der „WIG – Wirtschaft.Interessen.Gemeinschaft Jakoministraße“ am 13.02. des Jahres schriftlich übermittelt. Eine Antwort mit konkreten Terminen für BürgerInnen-Informationsveranstaltungen sowie Informationen zu den konkreten Möglichkeiten der Einbindung und Beteiligung sind meines Wissens bis dato nicht ergangen. Daher, lieber Gerhard Rüsch, möchte ich folgende F r a g e : Wird es bei der Neugestaltung der Jakoministraße im Zuge der Gleissanierung Beteiligungsmöglichkeiten geben, die sicherstellen, dass die von Interessierten und Engagierten vorliegenden Ideen ausreichend diskutiert und allfällig in die Umsetzung einfließen können und wenn ja, in welcher Form und in welchem zeitlichen Abstand vor Beginn der Bauarbeiten im Sommer ist diese Einbindung von AnrainerInnen und Wirtschaftstreibenden geplant? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Gemeinderat, lieber Karl! Gerade am heutigen Tag gibt es einen Termin, organisiert von den Grazer Linien, zur Präsentation des Planungsstandes zur Gleissanierung in der Jakoministraße bei dem selbstverständlich die Vertreter der WIG, also dieser Unternehmerinitiative Jakoministraße, die Wirtschaftskammer und die Stadt Graz geladen sind. Am 5.3. findet der Termin zum Thema Gestaltungsmaßnahmen Jakominiviertel statt mit dem Ziel, die vorliegenden Ideen zu diskutieren und mögliche Varianten der Oberflächengestaltung zu besprechen. Diese Termine bringen dann die nötigen Informationen hervor, die Möglichkeiten, die es gibt, der Bauzeitplan, Zuständigkeit usw. sowie die weiteren Maßnahmen, den Zeitplan bezüglich der Einbindung der AnrainerInnen dann zu planen. Wie in den letzten Jahren erfolgreich praktiziert, Baustelle Murgasse etwa, Reitschulgasse, wird es auch bei der Baustelle in der Jakoministraße zur Einbindung der AnrainerInnen kommen. Weiter gibt es ab März monatlich Termine mit den UnternehmerInnen vor Ort, um gemeinsame Maßnahmen im Bereich Kommunikation und Außenwerbung für die Baustellenzeit zu planen. Ich darf an dieser Stelle noch erwähnen, dass es für die Jakoministraße ein eigenes Projektmanagement gibt und zwar angestellt mit Werkvertrag von der Wirtschaftsabteilung, um die Informationen, auch die Informationen unter den UnternehmerInnen und den AnrainerInnen, aufrecht zu erhalten, zu kommunizieren und auch diesen Prozess, diesen Beteiligungsprozess durchzuführen. Ich denke, dass damit in der Jakoministraße, so wie bisher, eine ausreichende Bürgerbeteiligung sichergestellt ist (Applaus ÖVP). GR. Dreisiebner: Die stadtplanerischen Ideen, die Oberflächengestaltungsideen der einzelnen Menschen dort sind sehr umfangreich, nicht alles wird sich wahrscheinlich umsetzen lassen. Die Frage an dich in deiner Funktion als Wirtschaftsstadtrat: Stehst du einer allfälligen weiteren attraktiven Oberflächengestaltung, städtischen Gestaltung der Jakoministraße positiv und offen gegenüber und wirst du dich mit den IdeeneinbringerInnen dahingehend auch zusammensetzen? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Selbstverständlich bin ich oft gefragt worden in den letzten Tagen, es gibt mehrere Vorschläge, es gibt mehrere Möglichkeiten. Es ist unter anderem davon abhängig, dass eben leider nicht so, wie du in deiner Einleitung geschrieben hast, für die Anrainer und Anrainerinnen es eine Ruhe geben wird, sondern es wird zwei Großbaustellen in der Jakoministraße geben, das eine ist der Umbau des Wilden Mannes und das Zweite ist der Umbau des Süd-Tores zur Innenstadt an der Ecke Grazbachgasse – Jakoministraße, und da wird es nicht nur Belästigungen, sondern auch Oberflächenbeanspruchung geben. Das heißt, wir sollten für die Oberflächengestaltung diese beiden Baustellen abwarten, wir haben damit etwas Zeit auch gewonnen und darüber hinaus möchte ich durchaus auch ein bisschen auf die Kritik eingehen, die bisher damit verbunden war mit der Oberflächengestaltung. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass es sicherlich eine schöne, kreative, aber durchaus auch eine sparsame Oberflächengestaltung werden wird (Applaus ÖVP). Bgm. Mag. Nagl: Ich habe früher übersehen, da die Gemeinderätin der FPÖ diese Frage nicht gestellt hat, wäre natürlich die nächste Frage der FPÖ an der Reihe gewesen. Ich darf nun Frau Gemeinderätin Andrea-Michaela Schartel bitten, die Frage an Frau Stadträtin Kahr zu stellen. Bitte um Vergebung. 7) Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen bei Gemeindewohnungen GR.in Schartel stellt an StR.in Kahr folgende Frage: GR.in Schartel: Sehr geehrte Frau Stadträtin! Auf der Homepage des Wohnungsamtes ist als Eingangsstatement zu lesen, dass die Zielgruppe für Gemeindewohnungen jene Menschen umfasst, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt nicht wohnversorgen können. Neben den im Jahre 1992 beschlossen Richtlinien kann auch eine Notsituation als Voraussetzung für die Zuweisung einer Gemeindewohnung anerkannt werden. Wir Freiheitlichen bekennen uns dazu, dass Grazer Bürger, die sich in einer solchen Notsituation oder einer wirtschaftlich prekären Lage befinden, durch die Stadt Graz eine Unterstützung erhalten. Die Unterstützung soll aber nur solange andauern, als der Versorgungsbedarf tatsächlich besteht. Daher richte ich im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrte Frau Stadträtin, folgende F r a g e : Gibt es einen entsprechenden Erhebungsdienst, welcher regelmäßig überprüft, ob alle Mieter von Grazer Gemeindewohnungen - unter besonderer Berücksichtigung langjähriger Mietverhältnisse - einen Wohnbedarf im Sinne der Voraussetzungen gemäß der Vergaberichtlinien der Stadt Graz erfüllen (Applaus FPÖ)? StR.in Kahr: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Ich beschränke mich jetzt, weil das lässt viel Interpretationsraum auch zu, was man da meinen könnte, aber wirklich nur auf diese Frage, wo steht, einen Wohnbedarf im Sinne der Voraussetzungen gemäß der Vergaberichtlinien zu, weil diese Fragestellung habe ich von einem Vorgänger, der jetzt leider nicht mehr im Gemeinderat ist, schon einmal bekommen. Aber nur zu dem Punkt. Es gibt vielleicht einfach, und deswegen erlauben Sie mir, das auch ausführlicher ein bisschen zu behandeln, es gibt keinen Anspruch auf eine Gemeindewohnung, sondern nur in den vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien für die Zuweisung von Gemeindewohnungen festgelegte Voraussetzungen. Seit 1990 gibt es eine Wohnungskontrollstelle bei der Stadt Graz, die Hinweisen über eine Nichtverwendung oder missbräuchliche Verwendung einer Gemeindewohnung nachgeht und nötigenfalls das auch eine Kündigung nach sich zieht. Auf diese Weise werden jährlich zirka 20 Wohnungen frei. Das sind Gründe, wie zum Beispiel, wenn jemand die Wohnung weitervermietet oder woanders wohnt und seine ihm zugewiesene oder ihr zugewiesene Gemeindewohnung gar nicht mehr zu seinem Lebensmittelpunkt hat, das sind hauptsächlich die Gründe. Dafür ist die Wohnungskontrollstelle da. Einen Erhebungsdienst, wie Sie hier konkret fordern, der bei aufrechten Mietverhältnis alle Bewohner von Gemeindewohnungen daraufhin überprüft, ob ein Wohnbedarf vorliegt oder nicht, gibt es natürlich nicht und zwar aus folgenden Gründen: Erstens einmal aufgrund der Rechtsprechung wäre eine dafür notwendige Klausel in einem neuen Mietvertrag mit nahezu 100%iger Sicherheit rechtlich unzulässig. Außerdem würde eine solche Klausel jedenfalls keinen wichtigen Kündigungsgrund im Sinne § 30 Abs. 2 des Mietrechtsgesetzes darstellen, den man dann auch rechtswirksam vereinbaren und durchsetzen könnte. Die Wohnungsvergaberichtlinien stellen für die Ermittlung des Wohnungsbedarfs auf die derzeitige Wohnsituation und die persönlichen Verhältnisse des Wohnungssuchenden ab. Es wäre paradox, wollte man den Wohnbedarf von Gemeindemietern und -mieterinnen aufgrund der Wohnverhältnisse in der Gemeindewohnung ermitteln. Die Mieter eine Kategorie-A-Wohnung würden auf diese Weise jedenfalls keine Punkte mehr aus der Wohnsituation bekommen. Bei der Bewertung der persönlichen Verhältnisse könnte es häufig der Fall sein, dass das Einkommen des Mieters zwar relativ geringfügig angestiegen ist, aber gerade so viel, dass sie oder er dann keine Punkte aus dem Titel mehr des Einkommens bekommen würde. Ähnliches könnte dann auch passieren, wenn ein Kind später einmal, also erwachsen, aus der Wohnung auszieht, aus dem Elternhaus, gäbe es dann keinen Kinderzuschlag mehr. Diese wenigen realistischen Beispiele, es gäbe noch viel mehr, zeigen aber, dass eine Bewertung des Wohnbedarfs von Mietern einer Gemeindewohnung nach den Richtlinien für die Zuweisung von Gemeindewohnungen prinzipiell keinen Sinn macht. Hier stellt sich eigentlich vielmehr grundsätzlich die Frage, ob es vertretbar ist, Menschen, denen eine ohnedies meist sehr bescheidene Verbesserung ihrer persönlichen Situation gelingt, dafür quasi dafür zu bestrafen. Dies wäre auch im Sinne der wünschenswerten sozialen Durchmischung absolut kontraproduktiv. Sollten Sie aber vielleicht auch meinen, unter Heranziehung des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes hier eine Regelung zu treffen, muss man auch sagen, dass dieses eine nachträgliche Überprüfung von MieterInnen einer geförderten Wohnung auf ihre Förderungswürdigkeit nicht vorsieht. Daher finden derartige Überprüfungen in der Steiermark von MieterInnen einer geförderten Wohnung natürlich nicht statt. Da der größte Teil der Gemeindewohnungen im Übertragungswohnbau und unter Inanspruchnahme vom Wohnbauförderungsmitteln saniert wurden, das sind zirka 70 %, und solange dort die Förderung läuft, den Wohnbauförderungsrecht unterliegt, könnte in allen diesen Wohnungen eine solche Überprüfung nicht stattfinden und es würde sozusagen unter den GemeindewohnungsmieterInnen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft entstehen, nämlich eine für MieterInnen, die in einer geförderten Gemeindewohnung sind und wohnen und nicht überprüft werden und solche, die in einer nicht geförderten Wohnung wohnen und überprüft werden sollen (Applaus KPÖ). GR.in Schartel: Sie haben jetzt sehr ausführlich mir meine Frage, sage ich, nicht beantwortet und auf der anderen Seite doch, das heißt nein, also es gibt keinen Erhebungsdienst und Sie denken auch nicht daran, in dieser Richtung etwas zu machen. Vor allem denke ich mir, Notsituationen sind Situationen, die Momentaufnahmen sind und die sich durchaus im Laufe eines Lebens verändern könnten zugunsten natürlich des Mieters, sodass diese Notsituation nicht mehr eintritt. StR.in Kahr: Ich kann es einfach sagen, ich habe bewusst jetzt so ausführlich gesagt, um einfach das auch protokolliert zu haben, weil ich es schon so oft gesagt habe. Die meisten gehen von dem Irrglauben aus, ich weiß nicht, welche Städte man da heranzieht, dass die Bewohner unserer Gemeindewohnungen gut verdienende Leute sind. Ich würde es mir wünschen, gerade im Sinne der sozialen Durchmischung. Seit 1998, wo wir das kontinuierlich beobachten, ist der Anteil der Menschen, die eine Gemeindewohnung zugewiesen bekommen, liegen mit ihrem Einkommen und Bezügen unter der Armutsgrenze. Ich würde es mir sehnlichst wünschen, dass sich die verbessern. Leider, wenn sie sich verbessern finanziell, ziehen sie eh aus oder woanders hin, leider ist es auch so, dass Erwerbsbiografien ja nicht durchgängig sind und wir ja diese Erfahrung machen, dass nach vielen, vielen Jahren wieder Leute ansuchen, weil sie die Arbeit wieder verloren haben und leider leichtfertig ihre Gemeindewohnung aufgegeben haben. Also, noch einmal, wir wünschen es jedem und jeder Mieterin und Bewohner, dass sich ihre Lebenssituation verbessert. Rechtlich habe ich schon alles dazu gesagt, geht es gar nicht mietrechtlich, und man muss sich den Aufwand vorstellen, 12.000, also wenn man jährlich dieses alles kontrollieren müsste, was das bedeuten würde, 12.000 Haushalte mit ihren Bewohnern jährlich zu überprüfen aufgrund ihrer Einkommenssituation. Da müssten wir im Erhebungsdienst noch einmal so viel Beschäftige im Wohnungsamt haben, das ist ja vollkommen irrsinnig (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Da kann man maximal die Befristung einmal diskutieren, aber ich glaube, aber da kollidiert man mit dem bestehenden Mietrecht sehr stark. Aber das kann man sich vielleicht einmal anschauen. 8) Fairtrade GR. Haberler stellt an StR.in Rücker folgende Frage: GR. Haberler: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Mitglieder des hohen Stadtrates, sehr geehrte Frau Stadträtin! Ob Wirtschaftskrise oder Klimawandel - die Zusammenhänge und gegenseitigen Wechselwirkungen zwischen der sogenannten 3. Welt und unserer Überfluss-Gesellschaft werden immer spürbarer. Die Stadt Graz hatte sich daher zum Ziel gesetzt, als erste Landeshauptstadt Österreichs „FAIRTRADE-Gemeinde" zu werden, wofür vor allem folgende Kriterien zu erfüllen waren: 1. Die Stadt Graz bekennt sich zu FAIRTRADE 2. Engagement in einer FAIRTRADE-Arbeitsgruppe 3. FAIRTRADE-Produkte sollen leicht verfügbar sein 4. Lobbying in der Gemeinde für FAIRTRADE-Produkte 5. FAIRTRADE bei den BürgerInnen bewerben Am 30. September 2010 haben wir die dazugehörende Urkunde bekommen. Gibt es seither eine Evaluierung dieses Prozesses und wie sieht die Bilanz aus? StR.in Rücker: Danke, Herr Gemeinderat, für diese Fragestellung, auf die ich sehr gerne eingehe, weil sie einerseits Gelegenheit gibt, kurz auf die FAIRTRADE-Aktivitäten der Stadt einzugehen und insgesamt das Thema, wie wir mit den Produkten, mit denen wir so im täglichen Leben konfrontiert sind, was ja ein ganz aktuelles Thema insbesondere im Bereich der Lebensmittel ist, möchte ich auch ganz kurz anmerken, was sonst in der Stadt zu dem Thema passiert. Der FAIRTRADE-Beschluss, übrigens nach wie vor sind wir die einzige Landeshauptstadt, die FAIRTRADE-Hauptstadt ist, das ist einerseits erfreulich, andererseits schade, hat natürlich auch eine Evaluierungszyklus beinhaltet, deswegen gab es auch eine Evaluierung, ich übergebe Ihnen die gerne. Die hat erst stattgefunden im Herbst 2012 und fasst 45 Seiten, ist da auch über das Umweltamt für alle, die weiter Interesse haben gerne zu beziehen und zeigt sehr umfassend, was die Aktivitäten in dem Bereich waren bisher und ich möchte nur ganz kurz zitieren, wie die Reaktion darauf war von FAIRTRADE Österreich, das ist ja die Dachorganisation, die diesen Prozess in den Gemeinden betreut. Die zitiere ich kurz: „zunächst vielen herzlichen Dank für das umfassende Material, das Sie uns übermittelt haben. Nach Durchsicht dieser Unterlagen freut es mich sehr, hiermit bekanntzugeben, dass der Status von Graz als FAIRTRADE-Stadt erfolgreich verlängert wurde. Die nächste Evaluierung findet in zwei Jahren, also im Herbst 2014, statt. Wir freuen uns wirklich sehr über das umfassende Engagement, in Graz den fairen Handel innerhalb der Stadt zu verankern und über die zahlreichen Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung.“ Wie gesagt, gerne übergebe ich Ihnen diesen sehr aktuellen Bericht und der nächste wird natürlich umgesetzt. Ich möchte noch erwähnen, wir haben im Bereich des Umweltamtes, aber auch des Gesundheitsamtes, ansonsten auch noch einige Aktivitäten, die den Menschen in der Stadt, den KonsumentInnen von Lebensmitteln insbesondere auch ratvoll zur Seite stehen, wenn es darum geht, sich zu orientieren. Wir sind gentechnikfreie Zone schon sehr lange, auch hier gibt es umfassende Aktivitäten der Stadt Graz. Wir haben letztes Jahr einen Schwerpunkt gesetzt, wo es um das Thema gegangen ist Lebensmittel und Lebensmittelabfälle, also auch da um einen nachhaltigen Umgang mit dem, was uns zur Verfügung steht. Es gibt immer wieder Schwerpunkte zum Thema Bio und regionale Versorgung, wir haben den Veggi Day begonnen, der heuer schwerpunktmäßig umgesetzt wird, da geht es darum, etwas mehr auf Fleisch zu verzichten wo wir wissen, dass das nicht nur eine Gesundheitsfrage ist, sondern auch eine weltweite globale Bedeutung hat. Es gibt im Gesundheitsamt auch schon lange einen sehr erfolgreichen Ansatz zum Thema Ernährungsberatung, wo auch bis hin zum Einkauf Menschen unterstützt werden, auf eine sinnvolle Ernährung umzustellen. Nur einfach als Ergänzung dazu, dass die Stadt hier umfassend aktiv ist und mir das auch weiterhin ein wichtiges Anliegen sein wird (Applaus Grüne). GR. Haberler: Die Erfolge, die Sie aufgezählt haben, die sind sehr erfreulich. Im konkreten Fall geht es hier mir um einen ehrenamtlichen Mitarbeiter, der vor seiner Pensionierung im Entwicklungsbüro des Landes Steiermark gearbeitet hat. Das ist der Herr Mag. Erich Tausch, der war vom Anfang an beim Aufbau von FAIRTRADE in Graz federführend tätig und ihm wurde sozusagen der Sessel vor die Türe gestellt. Also wie will das Umweltamt diesen ehrenamtlichen Mitarbeiter würdigen und wie gedenken Sie, sich für eine Harmonisierung der angespannten Situation einzusetzen? StR.in Rücker: Ich möchte zu dieser angespannten Situation sagen, dass die nicht zwischen der Stadt und dem Herrn Tausch, natürlich war sie auch dort angespannt, das muss ich schon sagen, da gibt es einige Themen, die ich jetzt hier aufgrund des Schutzes der Person auch nicht weiter erläutern will, aber es ist so, dass das natürlich ein Verhältnis war im Innenverhältnis zu FAIRTRADE Österreich, und FAIRTRADE Österreich eine Konsequenz aus einer Zusammenarbeit gezogen hat, die offensichtlich nicht zufriedenstellend war. Darauf werde ich als Umweltamt und als Stadt Graz keinen Einfluss nehmen, weil es eben ein Verhältnis war, das zu FAIRTRADE Österreich bestanden hat. Generell kann ich berichten, dass der Herr Tausch einiges Sinnvolles beigetragen hat in der Stadt Graz. Die Zusammenarbeit, wie gesagt, aber hauptsächlich über FAIRTRADE Österreich und wir in Graz auch insbesondere mit Welthaus und mit Organisationen, die da größer aufgesetzt sind, sehr stark aufsetzen. 9) Umsetzung des neuen Hundeabgabegesetzes GR.in Thomüller stellt an StR. Mag. Eustacchio folgende Frage: GR.in Thomüller: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, liebe Zuhörer und Zuhörerinnen, sehr geehrte Herr Stadtrat Eustacchio! Mit 1. Jänner 2013 ist das neue Hundeabgabengesetz in Kraft getreten. Das hat einige Neuerungen mit sich gebracht, wieder einmal werden HundebesitzerInnen verstärkt zur Kasse gebeten. Die Abgabe ist erhöht worden und für neue HundebesitzerInnen gilt es jetzt, einen mehrstündigen Kurs in der allgemeinen Hundekunde zu besuchen. Wie mir erfreulicherweise auffiel, gibt es nun bereits die Möglichkeit für HundehalterInnen, sich über das Internet voranzumelden. Mir ist aber auch zu Ohren gekommen, dass die zuständigen Amtstierärzte gar nicht oder nicht ausreichend von der Stadt über ihre Vorgehensweise informiert wurden und die Befürchtung besteht seitens der zuständigen Stellen, dass die Kapazitäten nicht ausreichen werden. Daher richte ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie folgende F r a g e : Welche Maßnahmen treffen Sie, um zu gewährleisten, dass ausreichend Kurse abgehalten werden können (Applaus KPÖ)? StR. Mag. Eustacchio: Frau Gemeinderätin, die ganze Causa ist uns natürlich vom Land her übertragen worden, das ist ja keine Erfindung der Stadt Graz. Das Veterinäramt hat natürlich sofort reagiert und das notwendige Angebot geschaffen. Zum einen ist über die Homepage ganz genau zu erfahren, wie die rechtliche Situation sich darstellt, zum anderen gibt es dort auch die Möglichkeit, Anmeldeformulare online auszufüllen und abzuschicken, und das Angebot für diese Kurse beginnt an diesem Wochenende, Samstag und Sonntag, 2. März und 3. März, im Rahmen der Grazer Messe, da ist nämlich die Rassehundeausstellung und im April und bereits in weiteren Monaten wird Kurs zwei und drei angeboten. Hier muss man einmal schauen, welcher Bedarf überhaupt besteht, aber derzeit gibt es auf jeden Fall nicht die Situation, dass wir das Angebot nicht bieten können nach der Nachfrage. Also das ist so aufgestellt, wie es von uns erwartet worden ist, und das Amt hat auch ordentlich und rechtmäßig darauf reagiert auf diese neue Herausforderung (Applaus FPÖ). GR.in Thomüller: Wie werden Sie sicherstellen, dass die Grazer Bevölkerung und die zuständigen Stellen ausreichend informiert werden? StR. Mag. Eustacchio: Genau in der Form, wie ich es gerade ausgeführt habe, über die Homepage der Stadt Graz ist das sehr ausführlich aufgezeigt. Die Medien berichten ja auch darüber laufend und haben auch auf die Homepage der Stadt Graz verwiesen, also das sollte durchaus ausreichen, um die Menschen darüber zu informieren (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Ich kann noch anregen, sollte man auch veranlassen, dass wir über unser stadteigenes Medium, die „BIG“, da diese Informationen noch einmal zukommen lassen und, Frau Gemeinderätin, ich glaube, es ist ganz wichtig, den Widerspruch den wir oder die Problematik, die wir oft haben, dass wir Hundehalterinnen und Hundehalter haben und auch Menschen in der Stadt, die mit Tieren nicht umgehen können, hat dieses Gesetz versucht, das Kursgeschehen zu intensivieren, damit es zu weniger Zwischenfällen und auch Unfällen kommt, und wenn Sie sich das ganz genau anschauen, wer einen dauerhaften Kurs belegt, zahlt sogar, wenn ich so sagen darf, um einiges weniger als bisher. Das heißt, man darf das nicht so interpretieren, dass da mehr Geld auf die Leute zukommt, sondern wer Kurse besucht, der hat dann gestaffelt auch weniger zu bezahlen. 10) Ausreichend Personal für die Durchführung der Grazer Baumschutzverordnung GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! In meiner Frage geht es um das Thema Baumschutz, und zwar darum, dass derzeit in der Abteilung für Grünraum zuwenig Personal vorhanden ist, einerseits durch den Abgang eines Bediensteten, der in Pension gegangen ist, der für den Baumschutz auf Baustellen zuständig war, mit dem wir uns auch schon in einem dringlichen Antrag letztes Jahr beschäftigt haben, beziehungsweise eben durch den Abgang eines weiteren Mitarbeiters in Richtung Holding Graz. Nun ist es zwar so, dass die Stelle der Leitung des Baumschutzreferates ausgeschrieben wird, allerdings die Nachbesetzung der durch die Pensionierung frei gewordenen Stelle ist meinem Vernehmen nach nicht geplant. Das heißt, rasche Entscheidungen und Abläufe, wie sie gerade beim Thema Baumschutz dringend notwendig sind, zum Beispiel gerade auf Baustellen, können in Zukunft von nur drei Mitarbeitern sicher nicht ausreichend gewährleistet werden. Daher stelle ich an Sie, an dich, Herr Stadtrat Rüsch, folgende F r a g e : Bist du bereit, die notwendigen Maßnahmen zu setzen, um die personellen Ressourcen für einen funktionierenden Grazer Baumschutz sicherzustellen? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Es gibt tatsächlich einen personellen Engpass im eben für die Baumschutzkontrollen zuständigen Referat, Abteilung für Grünraum und Gewässer. Zum einen wegen des altersbedingten Ausscheidens eines Mitarbeiters zum Zweiten, weil ein anderer Mitarbeiter, der Referatsleiter, schlicht und ergreifend abgeworben wurde. Die Nachbesetzung des Referatsleiterpostens ist derzeit ausgeschrieben und zwar ganz normal nach den geltenden Objektivierungsrichtlinien, das Verfahren läuft also, und was die allfälligen weiteren personellen Notwendigkeiten betrifft, sind wir mit Dipl.-.Ing. Robert Wiener, Abteilungsvorstand, im engen Kontakt und wir werden da sicherlich eine Lösung finden, eine Lösung, die sowohl den Personalbewirtschaftungsvorgaben entspricht als auch die gewünschte Qualität der Aufgabenfüllung sicherstellt. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Können Sie sicherstellen, dass die Position desjenigen Herren, der in Pension gegangen ist und gerade für den Baumschutz auf Baustellen zuständig war, nicht durch einen Planungsposten verloren geht? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Würde ich die Frage verstehen, könnten ich sie beantworten, es ist nicht ganz klar. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Ich darf es noch einmal versuchen. Also mir ist gesagt worden, dass die Stelle an sich schon besetzt sei und zwar dadurch, dass es dringenden Bedarf gab an einem Planungsposten und daher das schwierig sei, das nachzubesetzen, weil eigentlich laut dem Dienstplan keine freie Stelle da wäre, obwohl es so eine dringend zu besetzende Position ist. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich vermute, ich weiß, was gemeint ist. Tatsächlich im Dienstpostenplan um einen Posten gekürzt worden, das ist aber grundsätzlich nichts Außergewöhnliches. Die Vorgaben, die der Gemeinderat gemacht hat in Zusammenhang mit Budget und mit der Personalbewirtschaftung sehen fast oder jedenfalls in sehr, sehr vielen Abteilungen Streichungen von Dienstposten vor, das habe ich auch gemeint, dass natürlich nicht einfach gestrichen wird, sondern durchaus im Zusammenhang mit der gewünschten Aufgabenqualität im Zusammenhang steht und über das müssen wir uns eben mit dem Robert Wiener sehr intensiv unterhalten und wie gesagt, die Gespräche haben begonnen, aber du kannst sicher sein, dass die wichtige Aufgabe jedenfalls mit dem ausreichenden Personal erfüllt wird. T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Jetzt kommen wir zur Tagesordnung. Ich darf alle Gemeinderatsmitglieder, die ein Interesse an der Tagesordnung haben bitten, diese zur Hand zu nehmen. Ich möchte nämlich ganz gerne wieder jene Stücke gleich verlesen, die jetzt schon als beschlossen gelten. Die Frau Dr. Zwanzger war wieder so lieb, mit allen Parteien das im Vorfeld schon abzustimmen. Beschlossen ist das Stück Nummer 2), das Stück Nummer 3) gegen die Stimme von Herrn Pacanda, das Stück Nummer 4), Stück Nummer 8), das Stück Nummer 9) gegen die Stimme von Herrn Pacanda, die Stücke 10) bis 13), das Stück 14) und das Stück 15), dieses hat wiederum die Gegenstimme des Herrn Gemeinderates Pacanda. Das Stück 18), das Stück 20), abgesetzt wurden die Stücke 21) und 22), da ging es um Styria Headquarter, die Stücke 23) bis 26) sind auch beschlossen, die Stücke 27) bis 30) sind einstimmig beschlossen, bei den Stücken 31) bis 33) gibt es wiederum jeweils die Gegenstimme der Piratenpartei, das Stück Nummer 35) ebenso, beschlossen gegen Piraten, auch das Stück Nummer 37) gegen Piraten. 2) A 2-005579/2013 Gemeindejagden in Graz, Aufteilung des Pachtzinses für das Jagdjahr 2012/2013 Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Der für das laufende Jagdjahr für die Grazer Gemeindejagdgebiete erzielte Jagdpachtzins wird unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das jeweilige Gemeindejagdgebiet einbezogenen Grundstücke gemäß § 21 Abs. 1 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl. 1986/23 idF LGBl. 2005/11, wie in der beiliegenden Kundmachung angeführt, auf die Grundeigentümer aufgeteilt. Die Grundbesitzer dieser Jagdgebiete haben ihre Anspruchsberechtigung durch Vorlage eines Grundbuchauszuges, der nicht älter als sechs Monate sein darf, beim Magistrat Graz, BürgerInnenamt, Amtshaus, Schmiedgasse 26, 3. Stock, Tür 315, dazulegen. Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung dieses Gemeinderatsbeschlusses behoben wurden, verfallen gemäß § 21 Abs. 3 leg.cit. zugunsten der Gemeindekasse. 3) A 8 – 18782/2006-81 Energie Graz GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Umlaufbeschluss Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Energie Graz GmbH wird ermächtigt, mittels Umlaufbeschluss folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zustimmung zur Beschlussfassung im schriftlichen Weg 2. Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2013 der Energie Graz GmbH & Co KG gemäß Pkt. 6.6, Pkt. 81. Sowie Pkt. 8.7 (b) iVm Pkt. 7.14 (k) des Gesellschaftervertrages der Energie Graz GmbH sowie Kenntnisnahme der Mittelfristplanung der Jahre 2014 bis 2017 (Anlage 1) Gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 idF LGBl. 8/2012 ist dem Vertreter/der Vertreterin der Stadt Graz in der Gesellschaft die Ermächtigung zur Unterfertigung eines Umlaufbeschlusses zu erteilen. Hinsichtlich der Bestellung des Vertreters/der Vertreterin der Stadt Graz in der Energie Graz GmbH wird auf das korrespondierende vom Präsidialamt für den Gemeinderat am 28.2.2013 vorzubereitende Gemeinderatsstück verwiesen. Die für den Umlaufbeschluss erforderliche Unterschrift soll auf Basis dieses Gemeinderatsbeschlusses eingeholt werden. 4) A 8-58415/2012-6 Amt für Jugend und Familie, Sozialraumzentrum 1, haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 400.000,- in der OG 2013 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: In der OG 2013 werden die Fiposse 1.43900.700460 „Mietzinse, SRZ 1“ (Anordnungsbefugnis: A6) (Deckungsklasse: 06041) mit € 52.000,- 1.43900.775000 „Kap. Transferzahlungen an Unternehmungen, SR 1“ (Anordnungsbefugnis: A6) (Deckungsklasse: 06041) mit € 348.000,- geschaffen bzw. erhöht und zur Bedeckung die Fipos 1.97000.729000 „Sonstige Ausgaben“ um € 400.000,- gekürzt. 8) A 8-021777/2006/0221 IBC-Flughafenbus (Businesslinie); Genehmigung zur zwischenzeitlichen Verlängerung des Verkehrsdienst-vertrages für den Zeitraum 9.12.2012 bis 2.4.2013 in Höhe von € 6.000,00 in der OG 2013 Der Personal, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 10 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: • Die Verlängerung des Verkehrsdienstvertrages für die Verbundlinien 630, 631 und 671 (Businesslinie) wird zu den im Motivenbericht genannten Bedingungen mit einem erforderlichen Finanzmittelbedarf für die Stadt Graz in Höhe von rund € 6.000,00 für die Dauer 9.12.2012 bis einschließlich 2.4.2013 genehmigt. • Der Mittelbedarf in Höhe von rund € 6.000,00 ist im Budgetprovisorium 2013 sichergestellt. 9) A 8-18780/2006-85 Stadtmuseum Graz GmbH 1. Abschluss eines Finanzierungsvertrages Zeitraum Jänner bis Juni 2013 2. Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Zif. 10 iVm § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: 1. Der Abschluss des einen integrierenden Bestandteil bildenden Finanzierungsvertrages, abzuschließen zwischen der Gesellschaft der Stadtmuseum Graz GmbH, Stadt Graz und der Stadtmuseum Graz GmbH, wird genehmigt. Für das Haushaltsjahr 2013 können die unter den Fipossen 1.34000.755100, Eur. 640.000,00 (OG 2013, aob A 8) und 1.34000.755000, Eur. 10.000,00 (OG 2013, aob A 8) eingesetzten Beträge in der Höhe von insgesamt Eur. 650.000,00 herangezogen werden. 2. Der Vertreter (vorbehaltlich einer Änderung aufgrund des korrespondierten Gemeinderatsberichtes des Präsidialamtes) der Stadt Graz in der Stadtmuseum Graz GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, im Umlaufwege insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: - Abstimmung auf schriftlichem Wege - Wahl der procedo Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH zur Wirtschaftsprüfung für das Jahr 2012 10) A 8 – 58415/2012-27 Stadtbaudirektion/EU-Referat Kürzung von bestehenden Projekt-genehmigungen und Kreditansatzver-schiebungen in Höhe von insgesamt € 48.000,- in der AOG 2013 Budgetprovisorium Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012 beschließen: In der AOG 2013/Budgetprovisorium wird folgende Fipos 5.36300.728070 „Entgelte für sonstige Leistungen, Diverse EU-Programme" um € 48.000,00 erhöht und zur Bedeckung folgende Fiposse 5.36300.728520 „Entgelte für sonstige Leistungen, Hero“ um € 22.400,00 5.36300.728510 „Entgelte für sonstige Leistungen, ACT4PPP“ um € 7.200,00 5.36300.728530 „Entgelte für sonstige Leistungen, CityRegionNet“ um € 131.600,00 6.36300.889520 „Kap. Transferzahlungen von der Europäischen Union, Hero“ um € 15.700,00 6.36300.889510 „Kap. Transferzahlungen von der Europäischen Union, ACCT4PP“ um € 5.400,00 6.36300.889530 „Kap. Transferzahlungen von der Europäischen Union, CityRegionalNet“ um € 92.100,00 gekürzt. 11) A 8 – 006485/2007/0015 Immobilientransaktion Stadt Graz – GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH; Rückkauf diverser Leasingobjekte 1. Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechtes 2. Abschluss von Mietverträgen zwischen der Stadt Graz und der GBG Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 und 9 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: • Die Stadt Graz verzichtet auf die Ausübung des im jeweiligen Baurechtsvertrag eingeräumten Vorkaufsrechtes an den im Motivenbericht genannten Liegenschaften. • Die Errichtung sämtlicher mit der Durchführung verbundenen Erklärungen (insbesondere Löschungserklärungen) wird vom Präsidialamt – Referat für Zivilrechtsangelegenheiten durchgeführt. • Die im Zusammenhang mit dem Rückkauf gegenüber den Leasinggesellschaften abzugebenden Schad- und Klagloserklärungen in Form der beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil bildenden Mustervereinbarung wird genehmigt. • Auf Basis des beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil bildenden Musteranbots wird der Abschluss der Mietverträge zwischen der GBG und der Stadt Graz, Abteilung für Immobilien, für die im Motivenbericht genannten Objekte genehmigt. • Die Finanzierung durch die GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH in Höhe von € 1.906.118,00 zuzüglich 5 % Nebenkosten (= € 2.001.423,90) erfolgt über den Cash Pool. 12) A 8 – 19179/2011-4 Hauptsammlerentlastungskanal Hortgasse / KW Gössendorf, BA 70 Annahme des Förderungsvertrages des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung für eine Förderung in der Höhe von € 30.173,00 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: Die Stadt Graz nimmt den folgenden Förderungsvertrag Bau- abschnitt GZ-Land FA14-45Ga Gesamtkosten laut PG Summe der beantragten Landesförderung bisher überwiesen Summe im Fördervertrag 70 161-2013 8.700.000,00 609.000,00 287.055,00 30.173,00 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, vertreten durch die Fachabteilung 14 „Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit“ vorbehaltlos an. Der Förderungsvertrag bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses. 13) A 8/4 – 624/2013 Quellengasse Auflassung vom öffentl. Gut und unentgeltliche Rückübereignung des Gdst.Nr. 1333/10, EZ 50000, KG Geidorf, mit einer Fläche von 140 m2 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs-und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5, 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF LGBl.Nr. 42/2010, beschließen: 1. Die Auflassung des Gdst.Nr. 1333/10, EZ 50000, KG Geidorf, aus dem öffentlichen Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 2. Die unentgeltliche Rückübereignung des Gdst.Nr. 1333/10, EZ 50000, KG Geidorf, an den Eigentümer des Gdst.Nr. 1333/2, EZ 2368, KG Geidorf, wird aufgrund des Bescheides GZ. 025375/2011/0005 der A 17 – Bau- und Anlagenbehörde vom 19.12.2012 genehmigt. 3. Sämtliche mit der Rückübereignung in Verbindung stehenden Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren gehen zu alleinigen Lasten der Stadt Graz. 4. Die Errichtung des Rückübereignungsvertrages und die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt durch das Präsidialamt – Referat für Zivilrechtsangelegenheiten. 14) A 8/4 – 59932/2012 Weblinger Straße 88a – 88ik, 88k bescheidmäßige Grundabtretung, Übernahme des Gdst.Nr. 463/25, EZ 3390, KG Webling, mit einer Fläche von 42 m2 in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstad Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 42/2010 beschließen: Die Übernahme des Gdst.Nr. 463/25, E$Z 3390, KG Webling, mit einer Fläche von 42 m2 , welches mit Bescheid vom 20.10.2008, GZ. 006410/2008/0018 zur Abtretung vorgeschrieben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 15) A 10/8 – 9341/2013-1 A 8 – 6640/2013-6 1. Projektgenehmigung Radverkehrsmaßnahmen EKZ-Nord – Weidweg – Obere Weid € 900.000,00 in der AOG 2013 bis 2015 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge für € 750.000,00 in der AOG 2013 Der Ausschuss für Verkehr und der Personal-, Finanz-, Beteiligungs-und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der vorstehende Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die Projektgenehmigung „Radverkehrsmaßnahmen EKZ-Nord – Weidweg – Obere Weid in Höhe von € 900.000,- für die Jahre 2013 bis 2015 bewilligt. 2. In der AOG 2013 werden die Fiposse 5.61200.002100 „Straßenbauten, RW Weidweg“ (Anordnungsbefugnis: A 10/8) (Deckungsklasse: 10830) mit 750.000,- geschaffen und zur Bedeckung die Fiposse 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ 6.61200.871201 „Kap. Transferzahlungen von Ländern und Landesfonds, Radwegebauten“ um/mit je € 375.000,- erhöht bzw. dotiert. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird in Abstimmung mit den betroffenen Magistratsabteilungen, den Holding Graz-Services sowie den zuständigen Abteilungen des Landes Steiermark beauftragt, sämtliche für die Realisierung der Radverkehrsmaßnahmen EKZ-Nord – Weidweg – Obere Weid erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten. 18) A KFA-K-32/2004-13 Geriatrische Gesundheitszentren 8020 Graz, Albert-Schweitzer-Gasse 36, Vereinbarung über stationäre Aufenthalte in der Sonderklasse der Akutgeriatrie; Tarifanpassung a. 1.1.2013 Der Ausschuss der Krankenfürsorgeanstalt stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle die Anhebung des Tagsatzes für die Sonderklasse in der GGZ-Akutgeriatrie ab 1.1.2013 auf € 84.30 für eine maximale Aufenthaltsdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr pro ZL-Anspruchsberechtigten beschließen. NT 20) Präs. 011245/2003/0032 Harald Bauer, Abteilung für Gemeinde-abgaben, Bevollmächtigung zur Vertretung der Stadt Graz in Vollstreckungssachen Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen: Der Bedienstete der Abteilung für Gemeindeabgaben Harald Bauer wird bevollmächtigt, die Stadt Graz vor sämtlichen Bezirksgerichten der Republik Österreich in Vollstreckungssachen zu vertreten. NT 23) A 8 – 6640/2013-3 Stadtbaudirektion Bauabschnitt 108 – Kanalsanierung St. Leonhard II – Ries I 1. Projektgenehmigung über € 400.000,- in der AOG 2013-2014 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge in der AOG 2013 über € 350.000,- 3. Kürzung bestehender Projekt-genehmigungen um insgesamt € 400.000,.- Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/67 idF. LGBl. 8/2012, beschließen: 1. In der AOG 2013-2014 wird die Projektgenehmigung „Kanalsanierung St. Leonhard II – Ries I, BA 108“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 400.000,- und die Aufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung der Stadt Graz Projekt Ges.Kost. RZ MB 2013 MB 2014 Kanalsanierung St. Leonhard II – Ries I, BA 108 400.000,- 2013-2014 350.000 50.000 beschlossen. 2. In der AOG des Voranschlages 2013 werden die Fiposse 5.85100.004740 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Kanalsanierung St. Leonhard II – Ries I, BA 108“ (AOB BD00) 6.85100.298372 „Rücklagen, BA 108“ (AOB 0800) mit je € 350.000,- geschaffen. 3. Folgende Projektgenehmigungen werden um insgesamt € 400.000,- gekürzt. Projekt Beschluss und GZ Fipos PG alt Kürzung PG neu Argenotstraße-Mölkweg, BA 132 (Ursprünglich 580.000 – Kürzung um 109.9000 mit GR-Antrag A 8-6640/2013-2 GRB v. 18.10.2007; A 8-8/2007-30 5.85100.004000 470.100 30.000 440.100 Hauptsammlerentlastungskanal BA 70 GRB v. 25.6.2009; A 8 – 8674 /2009-25 5.85100.004040 8.900.000 370.000 8.530.000 Summe 400.000 NT 24) A 10/BD-007818/2013-2 Holding Graz Services BA 108 Kanalsanierungsprogramm St. Leonhard II, Reis I – Schlauchliner Projektgenehmigung über € 400.000,- exkl. MWSt. Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Projektgenehmigung für den Bauabschnitt 108 Kanalsanierungsprogramm St. Leonhard II/Ries I – Schlauchliner über € 400.000,- exkl. MWSt. wird erteilt. NT 25) A 8 – 6640/2013-1 Stadtbaudirektion Bauabschnitt 157 – Kanalnetzerweiterung Martinhofstraße 1. Projektgenehmigung über € 250.000,- in der AOG 2013-2014 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge in der AOG 2013 über € 235.000,- und Kreditansatzverschiebung über € 235.000,- 3. Kürzung einer bestehenden Projektgenehmigung über € 250.000,- Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012 beschließen: 1. In der AOG 2013-2014 wird die Projektgenehmigung „Kanalnetzerweiterung Martinhofstraße, BA 157“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 250.000,- und die Aufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung der Stadt Graz Projekt Ges.Kost. RZ MB 2013 MB 2014 Kanalnetzerweiterung Martinhofstraße, BA 157 250.000 2013-2014 235.000 15.000 beschlossen. 2. In der AOG des Voranschlages 2013 werden die Fiposse 5.85100.004710 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Kanalnetzerweiterung Martinhofstraße, BA 157“ (AOB BD00) 6.85100.298342 „Rücklagen, BA 157“ (AOB 0800) mit je € 235.000,- geschaffen und die Fiposse 5.85100.004500 „Wasser- und Kanalisationsbauen, Mannagettaweg, BA 131“ 6.85100.298242 „Rücklagen, BA 131“ um je € 250.000,- gekürzt. 3. Folgende Projektgenehmigung wird um € 250.000,- gekürzt: Projekt Beschluss und GZ Fipos PG alt Kürzung PG neu Mannagettaweg, BA 131 GRB v.16.11.2006; A 8-8/2006-21 5.85100.004500 3.400.000 250.000 3.150.000 NT 26) A 10/BD-007821/2013-2 Holding Graz Services BA 157 Kanalnetzerweiterung Martinhofstraße Projektgenehmigung über 250.000,- exkl. MwSt. Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Projektgenehmigung für den Bauabschnitt 157 Kanalnetzerweiterung Martinhofstraße über € 250.000,- exkl. MWSt. wird erteilt. NT 27) A 8-6640/2013-2 Stadtbaudirektion Bauabschnitt 210 – Kanalisierung Herz-Jesu-Viertel II 1. Projektgenehmigung über € 1.400.000,- in der AOG 2013-2014 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge in der AOG 2013 über € 1.150.000,- unter Berücksichtigung von Kredit-ansatzverschiebungen über insgesamt € 463.800,- 3. Kürzung bestehender Projektge-nehmigungen um insgesamt € 1.400.000,- Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012, beschließen: 1. In der AOG 2013-2014 wird die Projektgenehmigung „Kanalsanierung Herz-Jesu-Viertel II, BA 210, mit Gesamtkosten in Höhe von € 1.400.000,- und die Aufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung der Stadt Graz Projekt Ges.Kost. RZ MB 2013 MB 2014 Kanalsanierung Herz-Jesu-Viertel II, BA 210 1.400.000 2013-2014 1.150.000 250.000 beschlossen. 2. In der AOG des Voranschlages 2013 werden die Fiposse 5.85100.004730 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Kanalsanierung Herz-Jesu-Viertel II, BA 210“ (AOB BD00) 6.85100.298362 „Rücklagen, BA 210“ (AOB 0800) Mit je € 1.150.000,- geschaffen und die Fiposse 5.85100.004120 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Kanalisierungsprogramm 04, BA 107“ um € 17.000,00 6.85100.298282 „Rücklagen, BA 107“ um € 17.000,00 5.85100.004020 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Am Plattensteig, BA 114“ um € 100.000,00 6.85100.298012 „Rücklagen, BA 114“ um € 100.000,00 5.85100.004360 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Am Raketengrund, BA 122“ um € 100.000,00 6.85100.298782 „Rücklagen, BA 122“ um € 100.000,00 5.85100.004070 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Janischhofweg, BA 147“ um € 100.000,00 6.85100.298172 „Rücklagen, BA 147“ um € 100.000,00 5.85100.004170 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Kanalinselprogramm 01, BA 150“ um € 7.800,00 6.85100.298332 „Rücklagen, BA 150“ um € 7.800,00 5.85100.004430 „Wasser- und Kanalisationsbauten, St.-Peter-Hauptstraße, BA 82“ um € 139.000,00 6.85100.298142 „Rücklagen, BA 82“, um € 139.000,00 gekürzt. 3. Folgende Projektgenehmigungen werden um insgesamt € 1.400.000,00 gekürzt: Projekt Beschluss und GZ Fipos PG alt Kürzung PG neu Kanalisierungsprogramm 02; BA 105 (Ursprünglich 790.000 Kürzung um 213.200 mit GR.-Antrag A 8 -6640/2013-4 GRB v. 24.6.2010 A 8-41291/ 2009-18 5.85100.004180 576.800 44.600 532.200 Kanalisierungsprogramm 04; BA 107 GRB v. 9.6.2011 A 8-46340/ 2010-18 5.85100.004120 890.000 47.300 842.700 Am Plattensteig, BA 114 GRB v. 25.6.2009 A 8-674/ 2009-22 5.85100.004020 350.000 134.300 215.700 Am Raketengrund, BA 122 GRB. v. 22.10.2009 A 8-674/ 2009-36 5.85100.004360 450.000 136.600 313.400 Sanierung Andritz, BA 137 GRB. v. 13.12.2010 A 8-41291/ 2009-30 5.85100.004570 5.330.000 510.800 4.819.200 Janischofhoweg, BA 147 GRB v. 22.10.2009 A 8-674/2009-35 5.85100.004070 570.000 148.500 421.500 Kanalinselprogramm 01, BA 150 GRB v. 24.6.2010 A 8-41291/ 2009-17 5.85100.004170 410.000 7.800 402.200 Petersbergen West, BA 82 GRB v. 11.2.2009 A 8-674/ 2009-2 5.85100.004430 2.500.000 260.200 2.239.800 Argenotstraße-Mölkweg, BA 132 GRB v. 18.10.2007 A 8-8/2007-30 5.85100.004000 580.000 109.900 470.100 Summe 1.400.000 NT 28) A 10/BD-007825/2013-2 Holding Graz Services BA 210 Kanalsanierungsprogramm Herz-Jesu-Viertel II; Projektgenehmigung über € 1.400.000,- exkl. MwSt. Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Projektgenehmigung für den Bauabschnitt 2010 Kanalsanierungsprogramm Herz-Jesu-Viertel II über € 1.400.000,- exkl. MWSt. wird erteilt. NT 29) A 8-6640/2013-4 Harald Bauer, Abteilung für Gemeinde-abgaben, Bevollmächtigung zur Vertretung der Stadt Graz in Vollstreckungssachen Stadtbaudirektion BA 212 – Kanalisierung Jakoministraße 1. Projektgenehmigung über € 480.000,- in der AOG 2013-2014 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge in der AOG 310 über € 455.000 unter Berück-sichtigung einer Kreditansatzverschiebung über € 75.000,- 3. Kürzung bestehender Projekt-genehmigung um insgesamt € 480.000,- Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012, beschließen: 1. In der AOG 2013-2014 wird die Projektgenehmigung „Kanalsanierung Jakoministraße, BA 212“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 480.000,- und die Aufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung der Stadt Graz Projekt Ges.Kost. RZ MB 2013 MB 2014 Kanalsanierung Jakoministraße, BA 212 480.000 2013-2014 455.000 25.000 beschlossen. 2. In der AOG des Voranschlages 2013 werden die Fiposse 5.85100.004720 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Kanalsanierung Jakoministraße, BA 212“ (AOB BD00) 6.85100.298352 „Rücklagen, BA 212“ (AOB 0800) mit je € 455.000,- geschaffen und die Fiposse 5.85100.004180 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Kanalisierungsprogramm, BA 105“ 6.85100.298312 „Rücklagen, BA 105“ um je € 75.000,- gekürzt. Folgende Projektgenehmigungen werden um insgesamt € 480.000,- gekürzt: Projekt Beschluss und GZ Fipos PG alt Kürzung PG neu Mannagettaweg, BA 131 (Ursprünglich 3.400.000 – Kürzung um 250.000 mit GR-Antrag A 8-6640/2013-1) GRB v. 16.11.2006; A 8-8/2006-21 5.85100.004500 3.150.000 266.800 2.883.200 Kanalisierungsprogramm 02, BA 105 GRB v. 24.6.2010 A 8-41291/ 2009-18 5.85100.004180 790.200 576.800 Summe 480.000 NT 30) A 10/BD-007827/2013-2 Holding Graz Services BA 212 Kanalsanierung Jakoministraße Projektgenehmigung über € 480.000,- exkl. MwSt. Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Projektgenehmigung für den Bauabschnitt 212 Kanalsanierung Jakoministraße über € 480.000,- exkl. MWSt. wird erteilt. NT 31) A 8 – 18345/06-57 Universalmuseum Joanneum GmbH Richtlinien für die o. Generalversammlung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Graz in der Generalversammlung der Universalmuseum Joanneum GmbH wird ermächtigt, im Umlaufwege insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zustimmung zur Beschlussfassung im schriftlichen Weg gemäß § 34 GmbHG 2. Genehmigung des Jahresvoranschlages 2013 Hinsichtlich der Bestellung des Vertreters/der Vertreterin der Stadt Graz in der Universalmuseum Joanneum GmbH wird auf das korrespondierende vom Präsidialamt für den Gemeinderat am 28.2.2013 vorzubereitende Gemeinderatsstück verwiesen. Die für den Umlaufbeschluss erforderliche Unterschrift wird auf Basis dieses Gemeinderatsbeschlusses eingeholt werden. NT 32) A 8 – 17563/2006-136 Theaterholding Graz/Steiermark GmbH 9. Generalversammlung am 13. März 2013; Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Der/Die Vertreter/in der Stadt Graz in der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH, wird ermächtigt, in der am 13. März 2013 stattfindenden 9. o. Generalversammlung der Gesellschaft insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: ad Punkt 2 der Tagesordnung: Genehmigung der Tagesordnung ad Punkt 3 der Tagesordnung: Genehmigung des Protokolls Nr. THO 8/2011 vom 16. April 2012 ad Punkt 4 der Tagesordnung: Genehmigung des Jahresabschlusses bzw. der Bilanz 2011/2012 (Theaterholding Graz/Steiermark GmbH und gesamter Konzern) und Zustimmung zur Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates Hinsichtlich der Bestellung des Vertreters/der Vertreterin der Stadt Graz in der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH wird auf das korrespondierende vom Präsidialamt für den Gemeinderat am 28.2.2013 vorzubereitende Gemeinderatsstück verwiesen. Die für die Stimmrechtsberechtigung bei der Generalversammlung vorzulegende Vollmacht soll auf Basis dieses Gemeinderatsbeschlusses eingeholt werden. NT 33) A 8-58415/2012-33 Amt für Wohnungsangelegenheiten, diverse AOG-Budgetvorsorgen; haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 1.327.000,- in der AOG 2013 Der Personal-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl. 89/2012, beschließen: In der AOG des Voranschlages 2013 werden die Fiposse 5.85300.010010 „Gebäude, umfassende Sanierung“ um € 1.147.000,- 5.85300.010110 „Gebäude, Grünangersiedlung“ um € 180.000,- 6.85300.341010 „Investitionsdarlehen von Ländern, Landesfonds“ um € 1.147.000,- 6.85300.346200 „Investitionsdarlehen von Kredit- Instituten“ um € 180.000,- erhöht. 2. NT 35) Präs. 7819/2013-2 Special Olympics 2017 gemeinnützige GmbH; Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: In den Aufsichtsrat der „Special Olympics 2017 gemeinnützige GmbH“ wird seitens der Stadt Graz Herr Dr. Hermann Pucher entsandt. 2. NT 37) A 8-17563/2006-135 Theaterholding Graz/Steiermark GmbH Sondergesellschafterzuschuss für die Bühnengesellschaft Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg und Schloßbergbühne Kasematten GmbH; Abschluss eines Finanzierungsvertrages, € 40.000,00 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 89 Abs. 2 iVm § 45 Abs. 2 Z 10 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: • Dem Abschluss eines Finanzierungsvertrages zwischen der Stadt Graz und der Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg und Schloßbergbühne Kasematten GmbH (eine Bühnengesellschaft der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH), der als integrierender Bestandteil dieser Beschlussfassung beiliegt und die Gewährung eines Sondergesellschafterzuschusses in Höhe von € 40.000,00 (in Worten: Euro vierzigtausend) zum Inhalt hat, wird zugestimmt. Dieser Sondergesellschafterzuschuss dient der Abdeckung des Verlustes, der durch die Erfüllung des Gesellschaftszwecks entsteht. Die übrigen Bestimmungen des Finanzierungsvertrages laut Gemeinderatsbeschluss vom 29.6.2006, A 8-17563/06-2 bleiben unberührt. • Die Auszahlung des Sondergesellschafterzuschusses erfolgt per Valuta 12.5.2013 aus der Fipos 1.32300.755000, AOB A 8. Die Tagesordnungspunkte 2), 4), 8), 10), 11), 12), 13), 14), 18), NT 20), NT 23), NT 24), NT 25), NT 26), NT 27), NT 28), NT 29) und NT 30) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte 3), 9), 15), NT 31), NT 32), NT 33), 2. NT 35) und 2. NT 37) wurden mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GR.in Mag.a Grabe 1) MD-045066/2012 Informationsbericht zum Menschen-rechtsbericht der Stadt Graz 2011 GR.in Mag.a Grabe: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Ich habe die Ehre, den 5. Grazer Menschenrechtsbericht vorzustellen, der im Ausschuss auch bereits besprochen und angenommen worden ist, also zur Kenntnis genommen worden ist. Es ist also der Bericht, der von der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsbeirates in unserem Auftrag jedes Jahr erstellt wird und einleitend ist dazu zu sagen, dass wie auch der Einleitung hier zu entnehmen ist, dem Antragstext selber, dass das unter sehr großer Beteiligung etlicher Personen, die sich inhaltlich einbringen, erfolgt. Sei es in den Ämtern selber, sei es von Interessenvertretungen und ich möchte jetzt außerhalb der Berichterstattung nur den Dank, der auch im Ausschuss gesagt wurde, all diesen Personen überbringen, die wirklich sehr, sehr viel Arbeit eingebracht haben, ihre Kompetenz eingebracht haben, damit der Bericht möglichst viele Facetten beleuchtet. Ziel des Menschenrechtsberichtes ist es, für diejenigen, die das bisher noch nicht hier im Gemeinderat diskutiert haben, eben die menschenrechtliche Lage der in der Stadt lebenden Menschen darzustellen. Vor allem, um bestehende Defizite aufzuzeigen aber auch soll ja nicht nur Kritik sein, auch zu zeigen, welche Punkte bereits als Good practice gelten und als Empfehlung für weitere Intensivierung herangezogen werden können, und es soll eben auch ein gegenseitiges, wechselseitiges Lernen sein und nicht rein eine Kritik oder ein Selbstlob, sondern durchaus, dass man sich die kritischen Punkte selber betrachtet. Natürlich ist der Schwerpunkt auf den Aspekten, die direkt im Wirkungsbereich der Stadt liegen, das ist auch das, was wir beeinflussen können, aber genauso natürlich, weil die Dinge ja verwoben sind, sind immer wieder Empfehlungen und Verweise enthalten, die sich an andere Gebietskörperschaften, konkret meistens an Land und Bund, wenden, wenn sich zeigt, dass dadurch die Auswirkungen auf Menschen, die in der Stadt leben, eben betroffen sind. Was zum Bericht sonst noch anzumerken ist einleitend, bevor ich zum Inhalt komme, sind zwei Anmerkungen seitens der Magistratsdirektion, die kritisch anmerkt, dass es für die betroffenen Stellen keine Möglichkeit der Stellungnahme gegeben habe, dies ist nach Gesprächen jetzt mit den Verantwortlichen, sprich also mit der Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates, Dr.in Elke Lujansky-Lammer und mit dem Geschäftsführer Dr. Klaus Stahl, jetzt so geklärt worden, dass in Zukunft diese Rückmeldungsmöglichkeit noch da ist, damit eben die betroffenen Ämter auch erstens wissen, was in dem Bericht über sie gesagt wird und auch vielleicht dazu Stellung nehmen können, um die Dinge zu erläutern oder Hintergründe zu erläutern. Ein zweiter Punkt ist, dass trotz gesetzlicher Verpflichtung bis dato noch kein Bericht zur Gleichbehandlung von der Gleichbehandlungsbeauftragten vorgelegt wurde, was es auch schwierig macht, in diesem Punkt jetzt direkte Maßnahmen ergreifen zu können. Es ist aber zugesichert worden, dass das Gespräch weiterhin gesucht wird, dass es auch einen Bericht in schriftlicher Form gibt, um zu wissen, wie genau, in welchem Bereich, in welchen Themenbereichen diese Gleichbehandlungspunkte aufgetreten sind, wobei ich denke, dass die Stadt trotzdem nicht daran hindert, auch wenn es nicht schriftlich vorliegt, der einen oder anderen Gleichbehandlungsverletzung von sich auch aus nachzugehen. Kurz zum Inhalt jetzt noch. Der Bericht, wie gesagt, gibt etliche Punkte, an denen Verbesserungsbedarf ist und Menschenrechte eingeschränkt sind, und geht es jedes Jahr ein wenig anders an durch etwas modifizierte Fragestellungen und Themenbereiche. In diesem Bericht ist zum Beispiel ein deutlicher Schwerpunkt auf einem Thema, das uns allen sehr wichtig sein sollte, nämlich Alltagsrassismus, der als zunehmend, also deutlich zunehmend bezeichnet wird und einerseits natürlich ethnische Minderheiten, AsylwerberInnen, MigrantInnen betrifft, denen man glaubt, das von außen anzusehen, aber der genauso auch im Geschlechterbereich vor allem Frauen betrifft und sehr häufig in diesem Bereich, wo es um Mehrfachdiskriminierung geht, beispielsweise Frauen, die durch ihr Kopftuchtragen zusätzlich stigmatisiert werden, die dann in etlichen Bereichen darunter leiden. Der Bericht führt, da gehe ich jetzt im Detail nicht mehr so darauf ein, führt neben den verschiedenen Probleme wie Anpöbelungen, wie auch Anpöbelung und Missachtung in den Graz Linien, wie dieser ganze Problembereich zum Beispiel, dass Eintritt in Lokale verwehrt wird allein aufgrund der Hautfarbe oder sonstiger äußerer Kennzeichen, führt das sehr deutlich aus und führt auch aus, dass die Stadt Graz und auch der gerade nicht zuhörende Stadtrat Mario Eustacchio, der für diese Dinge gewerberechtlich zuständig ist, was die Diskriminierung beim Eintritt in Lokale betrifft, führt das auch aus, dass auch das Gewerbeverfahren in der Stadt Graz eine Verantwortung hat den Leuten, die hier ein Gewerbe angemeldet haben, die Hinweise zu geben, dass das eindeutig diskriminierend ist. Es werden neben Versäumnissen oder Wünschen an die Stadt Graz, um die Situation zu verbessern auch Good-practice-Beispiele angebracht, ich beziehe mich jetzt auf diesen Alltagsrassismusbereich, obwohl natürlich auch einiges zu Frauen und Gleichstellung ist, auch zu Jugend und SeniorInnen. Im Alltagsrassismusbereich wird als lobend hervorgehoben die Schaffung der Antidiskriminierungsstelle, Schulungen für Verwaltung, Justiz und Polizei und dann auch etwas, was im Zuge der Haus-Graz-Reform eingeführt wurde, das Diversity- Management und Gleichstellung als Führungsaufgabe des hohen Managements und aller Führungskräfte im Haus Graz eingeführt wurde. Weitere Projekte, wie Parken für Menschenrechte oder auch das Wahlkampf-Monitoring, das sicher auch hier in diesem Gemeinderat noch einmal Thema sein wird. Empfehlungen sind, einerseits diese Beratungs- und Schulungsdinge auszubauen, um präventiv tätig zu sein, aber auch immer und immer wieder die ausreichende finanzielle Dotierung von den Vereinen und NGOs, die für unsere Stadt die Menschenrechtsarbeit zu einem Großteil übernehmen, sei es jetzt im Frauenbereich, sei es im Bereich der Deutschkurse, sei es im Jugend- oder auch SeniorInnenbereich, in den meisten Punkten ist eigentlich das eine der Empfehlungen, dass die finanzielle Dotierung ausreichend sein sollte. Zusätzlich zu den Punkten, die die Stadt selber in die Hand nimmt. Einen letzten Punkt noch, weil der auch einen großen Raum im Bereich einnimmt, ist die Diskriminierung im öffentlichen Raum und es wird sehr lobend hervorgehoben, dass was jetzt nicht der Gemeinderat als Verdienst hat, aber dass es einen sehr starken Protest gegen das Bettler- und Bettlerinnenverbot gegeben hat und es wird mit Freude zur Kenntnis genommen, dass auch auf Höchstgerichtebene diese diskriminierende Regelung aufgehoben wurde. Ein zweiter Punkt ist die Diskriminierung von anderen Menschen im öffentlichen Raum, speziell jetzt Jugendliche und Suchtkrankte, die zunehmend verdrängt werden, wo auch Punkte wie das Alkoholverbot genannt werden, die wie alle, die darüber nachdenken, wissen, nichts verändern an der Situation, sondern allenfalls zum Verdrängen, zum Verschieben zum Wegschauen führen und auch in diesen Punkten führt der Menschenrechtsbericht ganz klar aus, dass die Stadt Graz deutlichen Handlungsbedarf hat. Das waren die Punkte, die ich jetzt exemplarisch herausgenommen habe, die restlichen überlasse ich der Diskussion und schließe noch einmal ab mit dem Dank an alle, die sich hier aktiv beteiligt haben. Danke (Applaus Grüne). Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte den Antrag, der Gemeinderat wolle den beiliegenden Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2011 zur Kenntnis nehmen. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank, werte Abgeordnete zum Gemeinderat, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Ich möchte vorab eines sagen, ich bin wirklich stolz darauf, ein Regierungsmitglied in einer Stadt der Menschenrechte zu sein und ich glaube, in Graz ist es so, dass das nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, sondern dass wir uns wirklich intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen, dass wir einen äußerst engagierten Menschenrechtsbeirat haben, der auch für diesen Bericht verantwortlich zeichnet und ich möchte mich auch ganz herzlich beim Menschenrechtsbeirat, bei den Mitgliedern, bedanken, die wirklich unglaublich viele Stunden hier investieren und die auch wahnsinnig viel Energie hier investieren und die uns Politikerinnen und Politiker hier ganz großartig begleiten. Dieser Menschenrechtsbericht, das ist immer so ein bisschen ein Spiegel auch für uns. Auf der einen Seite zeigt dieser Bericht, dass wir als Stadt Graz auf einem recht guten Weg sind, auf der anderen Seite gibt es natürlich auch, wie es die Daniela Grabe angeführt hat, einiges an Verbesserungsmöglichkeiten. Der Bericht ist ein sehr, sehr umfassender. Ich möchte mich jetzt auf einen Bereich reduzieren in meiner Wortmeldung, nämlich auf den Bereich der jungen Menschen, für die ich ja seit einigen Wochen in der Stadt Graz zuständig sein darf. Gerade Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen, die nutzen oft den öffentlichen Raum als Begegnungsstätte, als Kommunikationsstätte, und was die in den letzten Jahren in unserer Stadt überhandgenommene Verbotspolitik bewirkt hat, das sieht man an der Zahl der Kontakte der Caritas-Jugend-Streetworker mit jungen Leuten. Im Jahr 2011 gab es gleich um die Hälfte weniger Kontakte mit der jungen Zielgruppe als noch ein Jahr davor. Die Zahl der Kontakte nimmt von Jahr zu Jahr ab und das liegt leider keinesfalls daran, dass es den jungen Grazerinnen und Grazern jetzt so viel besser geht und dass sie keine Hilfe und Beratung mehr vom Jugend-Streetwork brauchen, aber es geht eben mit Verboten auch ein stückweit eine Vertreibung Hand in Hand, sprich die Streetworker finden ihr Klientel nicht mehr an im öffentlichen Raum, und ich denke, es kann nicht sein, dass junge Leute, die sich im konsumfreien öffentlichen Raum treffen, dass die jetzt mittlerweile unter dem Aspekt des Sicherheitsrisikos angesehen werden und das ist ein fatales Signal von Seiten der Politik, wenn wir den öffentlichen Raum einschränken und wenn wir da den öffentlichen Raum allzu sehr reglementieren. Der öffentliche Raum ist für junge Menschen, das dürfen wir nicht vergessen, auch ein wichtiges Lernfeld und wie gesagt auch ein wichtiger Treffpunkt, ein wichtiger Kommunikationsraum. Und ich unterstütze die Empfehlungen des Berichtes, wonach wir danach trachten sollten, nicht mit anlassbezogenen Verboten zu reagieren, sondern dass wir den Jugendlichen vermehrt wieder diesen Raum auch zurückgeben sollten und auch anbieten sollten. Und wir diskutieren gerade in diesem Raum sehr oft über das Thema Bürgerbeteiligung, wir sollten das auch hier nicht nur als Schlagwort sehen, sollten wirklich mit den jungen Menschen, mit Expertinnen und Experten gemeinsam über den öffentlichen Raum reden. Es gibt Regeln, die sind zu befolgen. Wenn kriminelle Handlungen gesetzt werden, dann ist das eindeutig zu verurteilen, aber wir sollten gemeinsam mit den Betroffenen an Lösungen arbeiten. Und als Jugendstadträtin werde ich mich wirklich vehement dafür einsetzen, dass wir die Anzahl der konsumfreien Zonen erhöhen können, das gilt jetzt einerseits für Jugendzentren, wir werden ja demnächst das Angebot der Stadt Graz um zwei weitere Jugendzentren erhöhen können. Wir werden auch die Qualität steigern, das ist zumindest das Ziel für mich in den Budgetverhandlungen, dass wir die Jugendzentren mit zusätzlichem Personal ausstatten, aber Jugendzentren sind nicht die Antwort darauf. Ich kann nicht sagen, nur weil ich Jugendzentren anbiete, muss der öffentliche Raum jetzt frei sein von jungen Menschen. Es muss einfach für beides Platz sein. Im Bereich der Jugendbeschäftigung konnten wir in den letzten Jahren ja schon einiges bewegen, da konnten wir bei einigen wichtigen Projekten mitunterstützen, ich freue mich sehr, dass wir Arbeit und Beschäftigung jetzt fix verankert haben, dass ich jetzt auch dafür zuständig sein darf, und ich möchte mich auch mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass wir die Anzahl der Lehrstellen in der Stadt Graz erhöhen und hier mehr Angebot machen und ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir als Politik darauf schauen, dieses vielleicht sehr hochformulierte Ziel zu erreichen, nämlich, dass jeder Jugendliche in der Stadt Graz einen positiven Pflichtschulabschluss hat. Weil ich glaube, das ist einfach eine ganz, ganz wichtige Basis und das sollten wir alle gemeinsam daran arbeiten, dass uns dieses hohe Ziel vielleicht auch gelingt. Ein großes Problem, das im Menschenrechtsbericht angesprochen wird, das jetzt auch in den Medien vermehrt diskutiert wurde, das heute auch noch bei den dringlichen Anträgen diskutiert werden wird, das ist die Unterbringungssituation von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen, und im Menschenrechtsbericht wird auch kritisiert, dass das Land Steiermark im Unterschied zu anderen Bundesländern es möglich macht, dass diese jungen Menschen in Privatquartieren untergebracht werden, und da wird auch die Empfehlung ausgesprochen, dass das von professionellen Organisationen wie der Caritas, der Volkshilfe oder ähnlichen angeboten werden sollte. Ich habe gestern ein Gespräch mit dem zuständigen Landeshauptmannstellvertreter Schrittwieser dazu geführt und der hat mir gezeigt, dass er eine Rahmenrichtlinie mit Qualitätsstandards vorbereitet hat, die müsste heute oder morgen, glaube ich, in Begutachtung gehen, wo Qualitätsstandards festgelegt sind, wo einerseits die Anzahl der Plätze für diese Unterbringungsorte reduziert wird, wo aber auch ganz klar drinnen steht, welche Qualifizierung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort haben müssen. Das heißt, in diesem Bereich passiert von Landesebene in den nächsten Tagen schon was ganz, ganz Entscheidendes. Ja, ich habe jetzt nur einige Empfehlungen herausgegriffen, wie gesagt, nur den Jugendbereich behandelt, Sie alle haben den Menschenrechtsbericht bekommen. Ich möchte an dieser Stelle Sie alle einladen, sofern Sie das noch nicht getan haben, diesen Menschenrechtsbericht wirklich durchzulesen, lege das vor allem den neuen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten ans Herz. Wie gesagt, ich bin sehr stolz, in einer Menschenrechtsstadt arbeiten zu dürfen, ich glaube, diesen Stolz teilen Sie alle mit mir und wenn wir ein bisschen diesen Menschenrechtsbericht, wenn wir diesen Empfehlungen nachkommen, wenn wir das umsetzen, dann wird uns Stolz auch in der Zukunft begleiten. Vielen Dank (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Ich darf mich als bislang zuständiges Stadtsenatsmitglied für den Bereich von Integration und Menschenrechten auch zu Wort melden. Ich habe im Vorwort ja zu diesem Bericht schon einiges festgehalten. Ich möchte mich auch bei der Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates, bei der Frau Mag.a Dr.in Lujansky-Lammer und dem gesamten Team bedanken. Warum haben wir den Menschenrechtsbericht angestrebt, warum haben wir versucht, ihn jährlich herauszugeben? Genau aus dem Grund, dass wir uns intensiv in dieser Stadt, die den Titel Menschenrechtsstadt trägt, orientieren können. Einen Kompass in der Hand zu haben, was gelingt und was gelingt nicht in einer Stadt, die so rasant wächst, in der es so viele Kulturen gibt, in der so viele Menschen zuziehen, werden immer wieder Konflikte auftauchen. Wir haben unter anderem auch in letzter Zeit große Probleme auch mit Menschen, die zu uns kommen, die über die Inhalte der Menschenrechtsstadt noch zu wenig Bescheid wissen. Wir haben, wenn ich so sagen darf, Menschenrechtsverletzungen, die begangen werden auch von Menschen, die zuziehen und die, wir werden das Thema heute auch noch einmal angehen, die auch sehr oft von Jugendlichen ausgeführt werden, wo es zu Bandenkriegen und all den Dingen kommt. Ich denke mir, dass wir da auch sehr, sehr viel zu tun haben und ganz bewusst auch auf jene Gruppen zugehen müssen, die nämlich unter ganz fürchterlichen Bedingungen auf der Welt aufgewachsen sind und die quasi eine andere Kultur gelernt haben, nicht eine Kultur des Miteinanders, sondern Gegeneinander und darauf sollten wir auch einen Schwerpunkt legen, dass noch einiges zu tun gibt, ist klar, ich denke mir, dass das im Zusammenleben von so vielen Menschen auch immer wieder einige Punkte gibt, die hier aufgezeigt gehören, aber das ist genau der Grund, wieso wir diesen Menschenrechtsbericht nun seit einigen Jahren herausgeben. Also danke an alle, die mitgearbeitet haben, und es ist eine gute Anregung, dass möglichst jeder von uns den nicht nur konsumieren und lesen sollte, sondern ihn möglichst dann auch weitergeben sollte. Solche Druckwerke kosten ja auch einiges an Geld (Applaus ÖVP). GR. Mag. Sippel: Geschätzter Herr Bürgermeister, sehr verehrte Damen und Herren im Gemeinderat, geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Also ich werde mich jetzt dem allgemeinen Frohlocken über diesen Bericht nicht anschließen, ganz im Gegenteil, wir werden auch, wie die Berichte davor, auch diesem Menschenrechtsbericht wieder nicht zustimmen, auch wenn es nur ein Informationsbericht an den Gemeinderat ist. Und ich möchte diese Gelegenheit nutzen, einmal ein paar grundsätzliche Dinge auch wieder, ich habe sie ja schon einmal zuvor gesagt, wieder anzusprechen, nämlich den Bericht betreffend und auch den Menschenrechtsbeirat insgesamt betreffend. Als Erstes stellt sich mir einmal die Frage ob der Menschenrechtsbeirat jene Anforderungen erfüllt, die die Stadt ihm zuerkennt. Ich meine, eines ist klar, statutarisch ist es festgemacht, dass er über Menschenrechtsverletzungen oder Diskriminierungen oder alltagsrassistische Angelegenheiten berichten soll oder das Ganze auch zu dokumentieren hat, das ist ihm statutarisch von der Stadt auch zuerkannt. Ob er die Anforderungen erfüllt, das sei einmal dahingestellt. Anders gefragt, ob der Menschenrechtsbeirat überhaupt die Bezeichnung Beirat, wie wir sie ihm auch zugedacht haben, verdient, weil ein Beirat ist in meinen Augen ein Gremium, das dann zu Rate gezogen wird, wenn man es fragt, ganz einfach ein Expertengremium, da haben wir auch andere gut funktionierende Beiräte in dieser Stadt. Beim Menschenrechtsbeirat dieser Stadt ist das anders. Dieser Beirat hat sich mittlerweile, und das müssen wir hier auch einmal attestieren, dieser Beirat hat sich mittlerweile verselbständig. Er macht selbstständig und eigenständig Politik und es stört mich insofern und auch meine Fraktion ganz besonders, weil ich hier ebenfalls vertreten bin im Menschenrechtsbeirat, und wenn ich dann in den Medien lesen muss, dass der gesamte Menschenrechtsbeirat die Aufhebung des Bettelverbots abfeiert, dann stört mich das, weil ich diese Meinung nicht vertrete. Ich respektiere höchstgerichtliche Entscheidungen, wie das vom Verfassungsgerichtshof auch getätigt worden ist in dieser Frage, ich teile sie aber nicht und ich finde das nicht in Ordnung, dass der Beirat da hergeht und in selbständiger Art und Weise hier in Wirklichkeit auch gegen die Interessen der Stadt agiert gegen das Gremium, das ihn eingesetzt hat. Er ist da selbständig aktiv geworden, ich kann das daran festmachen, dass er hier Arbeitskreise eingerichtet hat, er hat auch Beratungstätigkeiten über das ETC etc. auch angeboten und gemacht und das ist einfach nicht die Aufgabe des Menschenrechtsbeirates, das muss man hier ganz eindeutig sagen. Das ist ganz besonders auch dann der Fall, wenn man lesen muss bei den Empfehlungen, jetzt der zweite große Kritikpunkt neben der Dokumentation, was in Ordnung ist, ist der zweite große Kritikpunkt die Empfehlungen, die politischen Empfehlungen, die da auch drinnen sind in diesem Bericht. Da nehmen wir als Beispiel her, und das ist auch von der Kollegin Schröck vorher angesprochen worden, da ist drinnen zu lesen, die Stadt soll von anlassbezogenen Verboten Abstand nehmen, wie dem Alkoholverbot. Jetzt ist es aber so, dass der Gemeinderat mehrheitlich mit den Stimmen der ÖVP, der FPÖ und damals auch des BZÖ dieses Alkoholverbot beschlossen hat, das mag jetzt einem passen oder nicht, ich brauche kein Gremium, das von der Stadt eingesetzt ist, das mir dann sagt, dass diese Entscheidung falsch ist. Das ist wirklich falsch verstandene Aufgabenstellung beziehungsweise einfach auch falsch verstandenes Arbeiten dieses Beirates und das ist etwas, was wir nicht mittragen können (Applaus FPÖ). Und im Übrigen, es ist nicht jede Entscheidung schlecht, Entschuldigung, Empfehlung drinnen schlecht, aber bei 60 bis 70 % ist das mehr als fragwürdig und auch von einigen anderen Parteien, die sollten sich das vielleicht einmal genauer durchlesen, in Wirklichkeit nicht mitzutragen und wenn man diesen Bericht und die politischen Empfehlungen, die meiner Meinung nach fehl am Platz sind, hier abstimmt und absegnet, dann muss man damit rechnen, dass das irgendwann einmal auch in den politischen Alltag einzieht. Ich habe mir da eine Liste zusammengestellt, so quasi ein Best of dieser politischen Empfehlungen und da muss ich ganz ehrlich sagen, also da stellt es mir teilweise die Haare auf und ich hoffe nicht, ich meine es ist klar, es ist eine Empfehlung, die kann der Gemeinderat umsetzen, muss er nicht, aber ich hoffe, dass das nicht Einzug findet. Ich möchte das vielleicht ganz kurz auch darlegen, was diese Punkte sind. Unter anderem: Gleichstellung betreffend Koppelung von Parteienförderung an ausgewogene Repräsentanz von Frauen und Männern auf Wahllisten und in verschiedenen Gremien, auch unter anderem Stadtsenat, das würde ja bedeuten, liebe ÖVP, wenn ihr da mitstimmt oder diese Empfehlung auch gutheißt, dass ihr auch Parteienförderungen einbüßen müsst, weil bei euch sind drei Männer im Stadtsenat vertreten, also das sind lauter solche Forderungen, die meiner Ansicht nach fehl am Platz sind, und wenn man den Menschenrechtsbeirat nicht fragt, dann braucht man ihn in Wirklichkeit als Empfehlung nicht. Dann natürlich das Thema, eingetragene Partnerschaften sollen in Graz im Standesamt beziehungsweise im Trauungssaal geschlossen werden, es mag sein, dass das von einigen die Meinung ist, ich brauche diese Empfehlung des Menschenrechtsbeirates nicht, das wird die Politik entscheiden und wird da eine Entscheidung fällen, eine mehrheitliche, oder vielleicht geht es auch dafür aus, aber ich brauche diese Empfehlung des Menschenrechtsbeirates nicht. Empfehlungen öffentlicher Raum, schon vorher angesprochen, von anlassbezogenen Verboten soll Abstand genommen werden, genau der Punkt, dass hier ein Gremium, das von der Stadt eingerichtet ist, quasi der Stadt sagt, was sie alles falsch macht. Dann geht es weiter, besonders für Personen mit Migrationshintergrund soll eine höhere Transparenz in Bezug auf Ansprüche und gesetzliche Bestimmungen eingeführt werden. Hierzu wird empfohlen, eine muttersprachliche Aufklärung hinsichtlich Aufenthalt und arbeitsrechtlicher Voraussetzungen und gesetzlicher Ansprüche für Migranten einzuführen und, und, und. Sicherheit, beispielsweise keine Aufstockung der Ordnungswache wird hier als Empfehlung ausgesprochen. Auch ein Punkt, der glaube ich, wenn dann vom Gemeinderat entschieden werden soll und nicht als Empfehlung vom Menschenrechtsbeirat. Die Stadt möge bei möglichen weiteren Bauvorhaben von Gebetshäusern der unterschiedlichen Religionen Unterstützung leisten, ich nehme an, da ist eine finanzielle Unterstützung gemeint, Parteienförderungen sollen an das menschenrechtliche Wahlkampf-Monitoring, Wahlkampfbeurteilung gekoppelt werden und, und, und. Also das ist nur ein Best-of, das sind alles Empfehlungen, denen wir inhaltlich nicht zustimmen können, aber die auch in Wirklichkeit nicht die Aufgabe des Menschenrechtsbeirates sind, uns Politikern das mitzuteilen. Diese Dinge sind von uns selbst zu entscheiden und wenn wir Fragen haben an dieses Gremium, dann werden wir sie auch entsprechend an dieses Gremium richten und die Expertise einholen, aber so kann es nicht weitergehen, da muss man sich wirklich überlegen als Stadt, ob man da nicht das Ganze einmal überdenkt und überarbeitet, hier vielleicht auch neue Statuten sich überlegt, weil sonst können wir es gleich so machen, dass man da einen eigenen Verwaltungsausschuss oder was auch immer einführen, der dann tatsächlich Entscheidungen fällen kann, Beschlüsse fällen kann, weil so ist das wirklich widersinnig (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat! Die Beiräte, die wir in der Stadt Graz haben und die uns beraten, die machen sich nicht selbständig, sondern ich denke mir, es ist auch gut, wenn auch ohne Zutun von uns Empfehlungen oder Überlegungen kommen, auch diskutiert wird. In einem Punkt stimme ich überein, und das sollten wir mit der Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates auch wirklich einmal klarstellen. Manchmal finden wir quasi auch in den Medien Beschlüsse vor, und auch hier in den Berichten wird nie auf eine Differenzierung auch innerhalb des Menschenrechtsbeirats letztendlich abgezielt. Ich glaube, das gehört einfach einmal durchaus in einem Bericht festgehalten, dass es in manchen Bereichen unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich möchte das wirklich als Empfehlung auch für künftige Berichte herausnehmen, weil es ist sehr, sehr schwer, dass man alles de facto immer gleich mitträgt, obwohl wir auch unterschiedliche Auffassungen bei manchen Themen haben aber vielleicht ist das einmal eine Hilfe für die nächsten Berichte, dass man eben sagt, wurde wirklich darüber abgestimmt und wenn ja, wer hat sich für oder wer hat sich dagegen ausgesprochen. Ich habe mich auch manchmal schon gewundert, dass medial Berichterstattungen kommen, der Menschenrechtsbeirat und es wurde überhaupt niemand gefragt, auch von den politischen Mandataren und Vertretern und ich glaube, wir sollten schon darauf Rücksicht nehmen, oder umgekehrt, alle im Menschenrechtsbeirat vertretenen Personen sollten darauf Rücksicht nehmen, dass wir auch ganz bewusst Persönlichkeiten aus der Politik in diesen Beirat mithineingenommen haben, weil sonst brauchen wir diese Entsendung nicht mehr, dann würde er aber wahrscheinlich auch künftig nicht mehr so ernst genommen werden, wie wir das vom Anfang an wollten. Also das würde ich empfehlen (Applaus ÖVP). StR.in Rücker: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörer/Zuhörerinnen! Aus Anlass des Todestages oder des Sterbetages gestern von Stefanie Sell möchte ich doch ein paar Wort sagen, nicht auf den Klubobmann der FPÖ hin, weil da politisch, denke ich, er sich ja selbst auch so positioniert hat, dass man da nicht wirklich darauf eingehen kann, aber auf den Bürgermeister möchte ich gerne replizieren… Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Das überfordert Sie. StR.in Rücker: …den Herrn Hessel kennen wir ja alle als den Verfasser der Schrift „Empört euch“, aber was wir leider wenig wissen ist, dass er ganz essentiell und wesentlich auch zu der Formulierung der Menschenrechte beigetragen hat. Insbesondere, wenn es, wie es um die Formulierung des Prinzips der Universalität der Menschenrechte gegangen, das ist ganz wesentlich auf ihn als Person zurückzuführen. Er war 1948 da in den Prozess involviert und deswegen passt das ganz gut, dass wir heute diesen Bericht diskutieren. Und jetzt habe ich dem Bürgermeister zuerst sehr genau zugehört und da möchte ich jetzt ein bisschen nachfragen. Sie haben insgesamt allgemein Stellung bezogen und dann die Gewalt von Jugendlichen, die gegeneinander vorgehen unter Menschenrechtsverletzungen eingeordnet. Ich glaube, es ist ganz wichtig, wenn wir über Menschenrechte reden, dass es da hauptsächlich und insbesondere immer um das Verhältnis zwischen Institution und Mensch oder Staat und Mensch geht in vielen Zusammenhängen. Das heißt, wenn man diese Jugendlichen, die da aufeinander losgehen und die aus der Flüchtlingssituation kommen, wenn man das auf die Menschenrechtssituation zurückführt, dann hat es womöglich viel damit zu tun, dass sie als junge Asylwerber tatenlos herumhängen müssen und dann auf die eine oder andere blöde Idee kommen und gewalttätig werden, also diesen Zusammenhang würde ich als Menschenrechtsrelevanz sehen, wenn sie miteinander zum Raufen kommen, dann ist das ein Problem, dem man sich stellen muss, ganz klar, aber es hat in dem Sinn noch keine Menschenrechtsrelevanz. Ich möchte einfach nur, dass wir sehr genau sind in den Formulierungen, weil der nächste Schritt ist dann zurückzuführen und zu sagen, Gewalt kommt in bestimmten Kulturen mehr vor als woanders. Es gibt unterschiedliche Traditionen, das stimmt, und man muss sich damit auseinandersetzen, was ist der Wert, auf den wir uns verständigen, ganz klar, aber das ist eine Aufgabe, die weiter gefasst ist als der Schutz der Menschenrechte. Also ich möchte einfach nur, dass wir sehr genau sind, weil wir als Menschenrechtsstadt hier eine besondere Verantwortung haben. Insofern denke ich mir, ist es ganz besonders unser Auftrag als Stadt Graz, und deswegen sind die aufgezählten Punkte, die der Herr Sippel noch einmal aufgelistet hat, wie wir umgehen mit der Gleichstellung von Frauen und Männern als Stadt, wie wir umgehen mit der Gleichstellung von Homosexuellen im Trauungssaal und diese ganzen Fragestellungen, das sind die Aufgabenstellungen für eine Menschenrechtsstadt, weil sie sich hier als Institution, als staatliche Institution gegenüber dem Einzelnen positioniert und deswegen ist das auch Aufgabe des Menschenrechtsbeirates, das immer wieder einzufordern und darauf hinzuweisen. Und insofern freue ich mich, dass es diesen Bericht gibt, dass es diese Aktivitäten gibt und dass es auch die eigenen Aktivitäten des Menschenrechtsbeirates gibt, die Stadt immer wieder daran zu erinnern an diese Aufgabenstellung und deswegen danke an alle, die daran gearbeitet haben und ich hoffe, dass wir in den nächsten Jahren einige der Empfehlungen wirklich umsetzen werden (Applaus Grüne und KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Frau Stadträtin! Es kommt auch in unserer Stadt zu Menschenrechtsverletzungen durch Personen oder Personengruppen, und zwar auch aufgrund der Herkunft aus Ländern, also ganz bewusst, wenn eine Gruppe von Jugendlichen, die zugezogen sind, auf einen Österreicher oder eine Gruppe Österreicher losgehen oder auch auf eine andere Gruppe von Menschen, die sich aus einem anderen Land hier eingefunden hat, dann ist das eine Menschenrechtsverletzung für mich (Applaus ÖVP und FPÖ), und da darf man nicht auf einem Auge dann wirklich blind sein. Ich habe nur gesagt, das ist ein Thema, das wir momentan auch sehr, sehr stark debattieren werden, auch heute, wir dürfen nicht wegschauen, das hat auch sehr viel damit zu tun, wie wir die Asylwerberinnen und Asylwerber im Land Steiermark oder in Österreich verteilen, wie wir sie konzentrieren und in welchem Bereich, über welche Bereiche wir da reden. Aber im Moment haben wir gerade in Graz ein Problem, auch, leider Gottes, von minderjährigen Jugendlichen, von Menschen, die in einer Art und Weise aufeinander losgehen, dass selbst die Polizei, wenn ich so sagen darf, im Moment gerade nach Lösungen ringt und sucht und das sollten wir auch in diesem Bereich nicht vergessen, und wenn wir nicht einmal informiert werden, dass noch dazu bis zu 100 Personen in einem Haus sehr konzentriert in Bereichen, in denen wir von Haus aus schon mit Problemen zu kämpfen haben, aus unterschiedlichsten Bereichen, wir nicht einmal informiert werden, dann haben wir da zu handeln und zu tun und es war ja auch so, dass sehr, sehr viele Asylwerberinnen und Asylwerber, die im Land Steiermark verteilt werden, den Wunsch gehabt haben, von dort wegzukommen und nach Graz zu kommen und jetzt haben wir eine Konzentration von gewaltbereiten Jugendlichen, im speziellen Fall, steht eh jeden Tag in den Zeitungen, auch im Bereich des Drogengeschehens zwischen Jugendlichen aus Tschetschenien und Afghanistan und das müssen wir im Auge behalten, weil da auch eine Gewalt mit im Spiel ist, die wir, wenn ich so sagen darf, hier vor Ort sonst kaum erleben, und ich habe auch darauf hingewiesen, woher das wahrscheinlich rühren wird, nämlich auf die Gewaltbereitschaft und diese Kultur in dem Lande, die dort noch vorherrscht. Wenn ich an Afghanistan denke, gibt es eben Kinder, die, wenn ich so sagen darf, neben der Kalaschnikow aufwachsen und dann plötzlich bei uns sind und das wird auch auf viele andere Nationen dann dort oder da zutreffen. Keine Pauschalverurteilungen, das möchte ich da ganz klar und deutlich noch einmal betonen, aber das ist ein Problem, dem müssen wir uns gemeinsam mit allen Bereichen, die uns zur Verfügung stehen, mit dem Sozialbereich, mit der Exekutive einmal ernsthaft überlegen und darüber nachdenken, bevor das komplett aus dem Ruder lauft (Applaus ÖVP). StR.in Rücker: Ganz kurz. Mir ist es auf keinen Fall darum gegangen zu verharmlosen, dass Jugendliche in Graz momentan vermehrt aufeinander losgehen und dass sie auch aus bestimmten Kontexten kommen, aus Kriegsländern, das muss man dazusagen. Das hat nicht so sehr mit der Kultur zu tun, sondern aus Ländern, in denen jahrelang Krieg herrscht und deswegen sind sie natürlich mit einer anderen Bereitschaft zur Gewalt ausgestattet, weil man so aufwachst, das ist überhaupt keine Frage. Mir ist es nur darum gegangen, dass Menschenrechtsverletzungen wesentlich dadurch bestimmt werden, dass ein Gewaltigerer, und das ist meistens der Staat oder eine starke Institution, ob es die Polizei oder wer immer ist, gegenüber Einzelnen auftritt. Ich wollte nur, dass wir genau sind, ich werde das niemals verharmlosen, wir müssen auch über das Thema Asylpolitik etc. reden und wenn man im Asylkontext sagt, dann geht es darum, dass Jugendliche in Österreich, die zu uns kommen als Asylwerber, Verfolgte hier gezwungen werden, ihren Tag im Park zu verbringen und dort auf den einen oder anderen depperten, blöden, auch gewalttätigen und gefährlichen Gedanken kommen, und das ist wiederum die Menschenrechtsverletzung dahinter, dass Jugendliche bei uns gezwungen werden, nichts zu arbeiten und nicht was anderes Sinnvolles zu tun. Das wollte ich nur versuchen auseinanderzuhalten, damit wir einfach in einer Menschenrechtsstadt haben wir die Verantwortung, da sehr genau zu sein, weil wir ja sehen, wie diese Diskurse insgesamt immer sehr billig und leider sehr menschenverachtend geführt werden (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Dann würde ich sagen, sollten wir uns begrifflich darauf einigen, ich habe auch bewusst Länder gesagt, wenn es um das Thema Kultur geht, haben wir schon vor Jahren hier in der Stadt Graz, vor allem im Jahr 2003, eine klare Definition gefunden. Jede kriegerische Auseinandersetzung ist das Ende von Kultur, bedeutet Abwesenheit von Kultur und ich glaube, da sollten wir uns verständigen (Applaus ÖVP). GR. Luttenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Luttenberger, Neuling, ich war vor zwei oder drei Tagen bei dieser Ausschusssitzung dabei. Ich selber bin beruflich Sozialpädagoge und Trainer und betreue unter anderem eine Jugendmaßnahme mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund und ich will es eh kurz halten. Ich möchte nur sagen oder ich möchte nur meinen und anmerken, allein schon der Grund, dass man jetzt so diskutieren, ist ja schon einmal Beweis oder Begründung genug, dass es wichtig ist, solche Menschenrechtsberichte zu haben. Und ich war ja am Anfang erstaunt. Dieser Bericht wird ja meiner Meinung nach eh in der schwächsten Form sozusagen dem hohen Gemeinderat vorgelegt, nämlich in dieser Form, dass er zur Kenntnis genommen wird. Und ich denke, wir wären alle gut beraten, dass wir uns diesen Bericht nochmals ganz genau durchlesen, da sind viele interessante Sachen drinnen, da sind viele Dinge drinnen, über die man nachdenken und diskutieren kann und muss; aber insgesamt findet ich, ist das eine recht gute Arbeit, die da passiert ist, und bitte ein Appell an alle, lesen Sie sich das durch, tun wir uns die Dinge herausnehmen, wo wir meinen, da muss man ordentlich diskutieren. Ich bin auch dagegen, dass man das alles so vereinfacht, aber insgesamt bin ich doch der Meinung und darum bin ich hier herausgegangen, wenn wir diesen stolzen Titel, wie das die Frau Vizebürgermeisterin gesagt hat, überhaupt haben wollen, dann müssen wir uns in einigen Sachen viel intensiver auseinandersetzen, und das war jetzt mein erster Beitrag. Danke (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte auch noch einmal bestärken, wie wichtig ich den Menschenrechtsbeirat als Gremium finde, und der Bericht ist für mich ein Spiegelbild in diese Richtung, dass einfach immer verschiedene Themenschwerpunkte und Bereiche aufgegriffen werden, die werden durchleuchtet, die werden untersucht und überprüft. Und für mich sind Empfehlungen wichtige Schritte, die wir hernehmen können, überlegen müssen, worin besteht Handlungs- und Verbesserungsbedarf, und Empfehlungen sind Empfehlungen, und manche Empfehlungen würde ich wünschenswerterweise möglichst schnell umgesetzt wissen wollen. Bezogen auf den aktuellen Aspekt mit Gewalt möchte ich gerne noch ergänzen, auch die Lisa Rücker, die Stadträtin, hat das für mich in eine Richtung argumentiert, dass Gewalt nicht nur auf der subjektiven Ebene ist, das sind natürlich die Formen, die stärker ins Blickfeld rücken, die medial stärker in den Mittelpunkt gerichtet werden. Für uns muss aber auch wesentlich sein, dass Gewalt auch auf der strukturellen, auf der institutionellen Ebene zu suchen und zu finden ist und dass es unsere Aufgabe auch als kommunalpolitische Vertreter und Vertreterinnen sein muss, herauszufinden, wo liegen Ursachen für diese Formen der Gewalt und wo können wir in unserem unmittelbaren Bereich auch etwas verändern, und das bezieht sich jetzt auch, wenn ich jetzt die Situation von Jugendlichen hernehme, in dem Fall eben Tschetschenen, Afghanen, die die in den Medien als konfliktbereit das vermittelt worden ist, ich muss herausfinden, worin liegen noch weitere Ursachen, worin können wir irgendwie Schritte und Veränderungen setzen, dass es nicht zu diesen Formen der Eskalation kommt, und das sehe ich als unsere Aufgabe, und der Menschenrechtsbeirat ist für mich ein ganz selbständiges Gremium, das Gott sei Dank uns auch immer wieder vor Augen hält, wo Handlungsbedarf ist und das wünsche ich mir auch perspektivisch. Danke (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Eine Feststellung muss ich dazu sagen. Es ist kein selbständiges Gremium, es ist ein Gremium, in dem Gemeinderatsmitglieder, entsandte Vertreterinnen und Vertreter unserer Fraktionen mitarbeiten. Wenn diese nicht befragt werden, ist eine Stellungnahme aus meiner Sicht nicht besonders…also stellt keine glückliche Lösung dar. Aus dem Grunde würde ich mir wünschen, und das werde ich mit der Frau Dr.in Lujansky-Lammer auch besprechen, dass wir da differenzieren, woher die Empfehlung kommt oder wie sie zustande gekommen ist. Wenn sie mehrheitlich zustande kommt, sollte es einfach festgehalten werden. Ich glaube, dann tun wir uns alle leichter auch mit einer Kenntnisnahme eines solchen Berichtes. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GR.in Bergmann 5) A 8-22996/2006-35 Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses Radetzkystraße 16 Darlehensaufnahme in der Höhe von € 610.875,00 beim Land Steiermark 6) A 8-22996/2006-36 Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses „Auf der Tändelwiese 30“ Darlehensaufnahme in der Höhe von € 948.287,00 beim Land Steiermark 7) A 8 – 22996/2006-37 Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses „Auf der Tändelwiese 32“ Darlehensaufnahme in der Höhe von € 813.678,00 beim Land Steiermark GR.in Bergmann: Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem ersten Stück geht es um die umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses in der Radetzkystraße 16. Zu dieser Sanierung wird ein Darlehen in der Höhe von 610.875 Euro nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes aufgenommen. Zur Sicherstellung dieses Betrages samt 0,5 % Zinsen jährlich, 5,5 % Verzugszinsen beziehungsweise Zinseszinsen und der Kaution ist die Stadt Graz gemäß Schuldschein zur Verpfändung von 1/1 Anteile der Liegenschaft im Grundbuch Innere Stadt sowie zur Einräumung eines Veräußerungsverbotes verpflichtet. Ich bitte um Annahme. Was ich vergessen habe zu sagen, also dieses Darlehen hat eine Laufzeit von 25 Jahren. Das zweite Stück, da geht es wieder um diese umfassende Sanierung des Wohnhauses auf der Tändelwiese 30. Hier geht es um die Höhe des Darlehens von 948.287 Euro unter den gleichen Bedingungen. Das dritte Stück betrifft das Wohnhaus Auf der Tändelwiese 32. Hier geht es um ein Darlehen in der Höhe von 813.678 Euro, ebenfalls unter den Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes. Ich bitte um Annahme (Applaus KPÖ). Zu Punkt 5): Die Berichterstatterin stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 3 lit. c des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 8/2012, mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen: Die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 610.875,00 auf Basis der Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 und der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz wird zu den Bedingungen des beiliegenden Schuldscheines und der beiliegenden Förderungszusicherung, die integrierende Bestandteile dieses Beschlusses bilden, genehmigt. Zur Sicherstellung des Betrages von € 610.875,00 samt 0,5 % p.a. Zinsen, 5,5 % Verzugs- bzw. Zinseszinsen und der Kaution in der Höhe von € 61.087,50 verpflichtet sich die Stadt Graz gemäß Schuldschein zur Verpfändung von 1/1 Anteile der Liegenschaft (Baurechts-) EZ 136, Grundbuch 63101 Innere Stadt, sowie zur Einräumung eines Veräußerungsverbotes. Zu Punkt 6): Die Berichterstatterin stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 8/2012, mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen: Die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 948.287,00 auf Basis der Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 und der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz wird zu den Bedingungen des beiliegenden Schuldscheines und der beiliegenden Förderungszusicherung, die integrierende Bestandteile dieses Beschlusses bilden, genehmigt. Zur Sicherstellung des Betrages von € 948.287,00 samt 0,5 % p.a. Zinsen, 5,5 % Verzugs- bzw. Zinseszinsen und der Kaution in der Höhe von € 94.828,70 verpflichtet sich die Stadt Graz gemäß Schuldschein zur Verpfändung von 1/1 Anteile der Liegenschaft (Baurechts-) EZ 1508, Grundbuch 63105 Gries, sowie zur Einräumung eines Veräußerungsverbots. Zu Punkt 7): Die Berichterstatterin stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012, mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen: Die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 83.678,00 auf Basis der Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 und der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz wird zu den Bedingungen des beiliegenden Schuldscheines und der beiliegenden Förderungszusicherung, die integrierende Bestandteile dieses Beschlusses bilden, genehmigt. Zur Sicherstellung des Betrages von € 813.678,00 samt 0,5 % p.a. Zinsen, 5,5 % Verzugs- und Zinseszinsen und der Kaution in der Höhe von € 81.367,80 verpflichtet sich die Stadt Graz gemäß Schuldschein zur Verpfändung von 1/1 Anteile der Liegenschaft (Baurechts-) EZ 1508, Grundbuch 63105 Gries, sowie zur Einräumung eines Veräußerungsverbots. Die Tagesordnungspunkte 5), 6) und 7) wurden einstimmig angenommen (43 : 0). Bgm. Mag. Nagl: Jetzt darf ich vorschlagen, dass wir hintereinander, weil sie ja auch zusammengehören drei Stücke, zwei davon mit dem Erfordernis der erhöhten Mehrheit, nämlich Zwei-Drittel-Mehrheit, jetzt auch abhandeln. Beginnen sollten wir mit dem Stück Nummer 16), dem Stadtentwicklungskonzept 4.0 und dem notwendigen Ergänzungsbeschluss. Im Anschluss daran werden wir das Stück Nummer 39) zu beschließen haben, damit die Reihenfolge letzten Endes auch stimmt, da geht es um die Vertragssituation und den Vertrag zwischen der Stadt Graz und der Asset One beziehungsweise deren Rechtsnachfolgern und dann kommt erst das Stück Nummer 40), der Flächenwidmungsplan 3.20. Diese drei darf ich jetzt bitten, dass wir sie quasi gemeinsam behandeln. Das Stadtentwicklungskonzept 4.0 wird vom Herrn Gemeinderat Piffl-Percevic vorgetragen, den Vertrag selbst zwischen Asset One und der Stadt Graz wird der Herr Gemeinderat Mag. Frölich berichten und das Stück zum Fläwi-Plan dann ebenfalls der Kollege Piffl. Berichterstatter: GR. Pogner 16) A 14-K-978/2007-171 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz Ergänzungsbeschluss GR. Dr. Piffl-Percevic: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Unsere Landeshauptstadt Graz befindet sich in einer sehr dynamischen Entwicklung. Ein Universitätsprofessor einer Grazer hohen Schule hat vor kurzem in der Kleinen Zeitung nicht nur ironisch, sondern eher schuldzuweisend, betont, über diese Entwicklung der Bevölkerungszunahme, und in der letzten Grazer Woche wird ja auch noch prognostiziert, dass wir bis 2050 70.000 Haushalte zusätzlich in Graz bekommen und dann über 40 % aller steirischen Haushalte verfügen. Dieser Universitätsprofessor hat gemeint: „Und darüber freuen wir uns auch noch in Graz.“ Für meine Person kann ich sagen, ich freue mich und ich hoffe, dass wir uns alle darüber freuen, und freuen können wir uns nur dann, wenn es uns gelingt, diese beachtliche, auch planerische ganz konkret stadtkonzeptive raumplanerische Herausforderung zu meistern und ich kann heute nach diesen intensiven Beratungen allein der letzten beide Tage feststellen, dass nicht nur erstens alle hier im Gemeinderat diese Herausforderung erkennen und zweitens, dass sie sich auch tauglich von dieser Herausforderung in ihrem Entscheidungsverhalten leiten lassen. Das Ganze ist natürlich nur deswegen möglich, weil auch die gesamte Stadtverwaltung vom Herrn Magistratsdirektor, Baudirektor, aber namentlich auch von den Planungsabteilungen umfangreiche Vorarbeiten hier zu leisten, ständig leisten, ja tagtäglich leisten. Anders wären solche planerischen Erarbeitungen wie das Stadtentwicklungskonzept 4.0 gar nicht möglich. Wir haben bereits im letzten Gemeinderat im Juni, am 14. Juni, das neue Stadtentwicklungskonzept 4.0 mit großer Mehrheit hier beschlossen. Es sieht ein Konzept vor, wie es nunmehr vom Raumordnungsgesetz gefordert ist, alle zehn Jahre in etwa ist dieses Konzept zu überarbeiten und an die Entwicklungen, die tatsächlichen Entwicklungen in der Stadt, anzupassen. Daraufhin ist der Flächenwidmungsplan, sind die Flächenwidmungspläne in Einklang zu bringen mit dem Stadtentwicklungskonzept, falls es geändert wird und daraufhin sind dann auch die Bebauungspläne entsprechend zu erstellen. Wir haben nun im letzten halben Jahr sozusagen das Genehmigungsverfahren unseres beschlossenen Stadtentwicklungskonzeptes beim Land Steiermark anhängig gemacht. Und es gab umfangreiche Bemerkungen dazu und ich kann mit Stolz feststellen, dass in keinem einzigen Punkt, dem Land würde es formal durchaus zustehen, auch insbesondere im Stadtrandbereich einzugreifen, wo es um die ähnlichen Planungen in einer Nachbargemeinde geht. Wir wurden nicht nur in keinem einzigen Punkt nicht zurückgepfiffen, sondern es wurde in allen Punkten materiell unseren Planungsergebnissen, unseren beschlussmäßigen, Rechnung getragen (Applaus ÖVP). Ja, eine ganz besondere erfreuliche Feststellung an alle, die damit tagtäglich befasst sind, dazu zählen natürlich nicht nur die Beamten, sondern auch die Politiker auf allen Ebenen in den Bezirken und hier im Gemeinderat. Sehr wohl hat die Stadt Graz zahlreiche Anmerkungen des Landes bekommen, um diese einzuarbeiten. Sie sehen daher zum Beispiel in einer Beilage dieses Ergänzungsbeschlusses, den wir heute zu fassen haben, diese erweiterten Begründungen über die alle Einwendungen der betroffenen Grundstückseigentümer. Da wurde aber in dieser Beilage I in keinem einzigen Fall auch nur ein Federstrich in den dazugehörigen Planungen war zu verändern, also keinerlei Veränderungen. In dem Beschlussantrag selbst haben Sie insgesamt lediglich vier Fälle, drei im Bezirk Liebenau, die zusammenhängen, und einen im Bereich Reininghaus, wo bei Reininghaus auch kein einziger Strich im geltenden oder im heute auch zur Beschlussfassung heranstehenden Flächenwidmungsplan zu ändern war, wohl aber waren drei Richtigstellungen im Zusammenhang mit der Planzeichnungsverordnung vorzunehmen. Wir können daher mit Stolz nochmals feststellen, dass die große Arbeit, die der letzte Gemeinderat sozusagen ins Ziel gebracht hat, formal jetzt noch mit dem letzten Schlussstein zu versehen ist und das sollte uns aufgrund der guten Vorarbeiten leicht gemacht werden. Ich darf daher abschließend zum Stadtentwicklungskonzept 4.0 feststellen: Der Antrag lautet: Die Änderungen im Wortlaut der Verordnung, des Entwicklungsplanes, des Deckplanes 2 – Nutzungsbeschränkungen und Ergänzungen des Erläuterungsberichtes gegenüber dem Beschluss vom 14. Juni wollen beschlussmäßig genehmigt werden. Zweitens: Die Erledigung der im Anhörungsverfahren eingebrachten Einwendungen im Sinne dieses Gemeinderatsbeschlusses, und ich wiederhole, lediglich in vier Punkten musste ein neuerliches Anhörungsverfahren gemacht werden, weil formal Änderungen in den Plänen waren, die aber materiell keine Veränderung gebracht haben, und letztlich als Punkt drei, die Stellungnahme der Stadt Graz zur Mängelbehebung, das sind alle anderen Fälle, wo nicht einmal ein Jota im Plan geändert werden musste, ist zur Kenntnis zu nehmen. Ich stelle diesen Antrag und ersuche Sie um Zustimmung, herzlichen Dank (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1) die Änderungen im Wortlaut der Verordnung, des Entwicklungsplanes, des Deckplanes 2 – Nutzungsbeschränkungen und die Ergänzung des Erläuterungsberichtes zum 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz, die gegenüber dem Beschluss des Gemeinderates vom 14. Juni 2012 vorgenommen werden. 2) die Erledigung der im Anhörungsverfahren eingebrachten Einwendungen im Sinne dieses Gemeinderatsberichtes und 3) die Stellungnahme der Stadt Graz zur Mängelbekanntgabe. GR. Eber: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Mitglieder der Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Dieses umfangreiche Stück und die dazugehörenden Dokumente liegen uns ja schon seit einiger Zeit vor und wir haben bis zur letzten Minute, möchte ich fast sagen, darüber diskutiert, wie wir letztlich mit dem umgehen sollen. Das Land hat einige Punkte kritisiert im beschlossenen Stadtentwicklungskonzept, dem wir ja seinerzeit im Juni 2012 nicht zugestimmt haben. Diese Punkte, die das Land beanstandet hat, sind im Wesentlichen beziehungsweise jetzt die Ergänzungen, Veränderungen, die jetzt heute damit beschlossen werden, sind im Wesentlichen für uns positiv, also das heißt, es geht in eine positive Richtung. Was für uns damals ein wesentlicher Grund war, dem Stadtentwicklungskonzept nicht zuzustimmen, das war diese sogenannte Generalklausel beim Punkt 5, sachbereichsbezogene Ziele und Maßnahmen, wo man, ich habe es damals ungefähr so formuliert, wo man sehr viele schöne und gute Ansprüche stellt und gleichzeitig mit dieser Generalklausel diese Ansprüche aber eigentlich aushebelt. Hier ist ein kleiner kurzer Satz gestrichen worden, ich lese ihn trotzdem kurz vor: „In begründeten Ausnahmefällen kann in den nachfolgenden Verfahren begründet davon abgegangen werden.“ Also das heißt, das hätte sich ja meines Erachtens fast ad absurdum geführt, jetzt ist die Formulierung vielleicht immer noch nicht so, wie man sie uns vielleicht wünschen würden, aber sie ist doch eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Beschluss. Was für uns auch ein wichtiges Thema war, ist und bleiben wird, das ist die ganze Thematik der Innenhöfe, der innerstädtischen Innenhöfe. Da geht man oder ist man in den vergangenen Diskussionen zum Stadtentwicklungskonzept, ich möchte fast sagen, überraschenderweise für mich, davon ausgegangen, dass Innenhöfe dazu da sind, verbaut zu werden. Zumindest hat man sich bemüht, bei größeren Innenhöfen da eine Tür zu öffnen, damit diese tatsächlich verbaut werden können. Auch da hat es eine kleine Veränderung gegeben, die lese ich jetzt nicht vor, aber es ist jetzt doch so, dass grundsätzlich diese Verbauung zwar möglich bleibt, allerdings ist es dermaßen formuliert, dass de facto keine brauchbaren Innenhöfe mehr übrig bleiben, also die diesen Kriterien entsprechen und also die Innenhöfe meines Erachtens mit diesem Stadtentwicklungskonzept auch weitgehend geschützt sind. Auf viele andere Detailfragen werde ich jetzt natürlich aus Zeitgründen nicht mehr eingehen, ich möchte mich nur an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich bedanken bei den zuständigen Beamten, vor allem beim Dipl.-Ing. Inninger, beim Dipl.-Ing. Rogl und beim Herrn Baudirektor Werle, die uns auch in dieser Frage wieder beratend und auch sehr auskunftsfreudig zur Seite gestanden sind, und wir werden von da her bei aller grundsätzlichen Kritik am Stadtentwicklungskonzept, und mit diesem Beschluss wird ja der Beschluss des STEK nicht aufgehoben und wir haben dort aus gute Gründen dagegen gestimmt, wir werden diese Veränderungen, und so lautet ja der Antrag, du hast ihn ja vorgelesen, diesen Veränderungen werden wir allerdings die Zustimmung geben. Danke sehr (Applaus KPÖ). GR. Dreisiebner: Ich kann gleich anschließen an den Kollegen Eber. Es sind jetzt in diesen Änderungen, Ergänzungen durch die Oberbehörde beziehungsweise durch die Arbeit, die Dipl.-Ing. Rogl vor allem und Dipl.-Ing. Inninger, dem Dank möchte ich mich anschließen, geleistet haben, einige Punkte, wie eben die genannten Innenhöfe und anderes mehr. Wir haben es im Ausschuss sehr ausführlich besprechen können beziehungsweise heute am Vormittag noch die Gelegenheit gehabt, es wirklich Punkt für Punkt durchzugehen, dafür noch einmal herzlichsten Dank an alle beteiligten KollegInnen aus dem Gemeinderat beziehungsweise an die Beamten, die uns da unterstützt haben. Also es ist hier einiges exakter formuliert, was unter Umständen vielleicht zu den vorherigen Entwürfen nicht mehr so in unserem Sinne ist, ist gut erklärlich, da es gesetzliche und Verordnungscharakter gibt, die über den STEK drüberstehen, regionales Sachprogramm usw., Deckungsprogramm, dagegen kann man nicht an, folglich werden wir diesem STEK zustimmen und damit einen Abschluss nach einem sehr langen Prozess machen. Viele, viele Unterausschusssitzungen, viele, viele Planungsausschusssitzungen haben sich mit dem STEK über die letzten Jahre befasst. Die Arbeit ist geleistet, manche sind nicht mehr dabei, manche sind neu dabei, aber auf euch wartet auch Arbeit, wir gehen wahrscheinlich relativ bald den Flächenwidmungsplan 4.0 an, darauf freue ich mich. Vielen Dank (Applaus Grüne). GR. Pacanda: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Gemeinderat und sehr geehrter Herr Bürgermeister! Meine erste Wortmeldung ist natürlich sehr spannend für mich jetzt selber und ich möchte jetzt gleich einmal zu Beginn was aufklären, was zu dem STEK auch dazukommt und zu meinen Entscheidungen, unseren Entscheidungen, die wir heute getroffen haben. Wir sind eigentlich für viele Dinge und für Veränderung und waren heute sehr oft dagegen, also man hat meinen Namen sehr oft gehört, das hat aber einen speziellen Hintergrund, der sich auch beim STEK für mich gezeigt hat und auch beim Flächenwidmungsplan, und zwar ist es Transparenz der Information. Ich möchte auch ein Danke sagen an die Beamtenschaft, die uns da sehr gut informiert hat seit gestern. Ein Antrag, der zwei Stunden vor der Ausschusssitzung einlangt, ist für mich sehr schwer zu behandeln, es ist einfach eine Menge an Informationen, das ist wirklich sehr schwierig und für mich in einer gewissen Art und Weise nicht nachvollziehbar, weil man da nicht recherchieren kann (Applaus KPÖ und Grüne). Beim STEK 4.0 sind viele Gemeinderäte und Gemeinderätinnen natürlich im Vorteil, dass sie erstens einen riesengroßen Klub, einen kleineren, größeren Klub im Hintergrund haben, die die Historie dazu hat. Die Historie hätte ich natürlich haben können, hätte ich im Herbst schon gewusst, dass wir in den Gemeinderat hineinkommen und hätte ich mir schon das STEK früher angeschaut. Aktuell habe ich mich aber sozusagen mit dieser Woche mit dem STEK beschäftigen können, und wie gesagt, trotz dieser sehr guten Information, die da vorhanden war, war es für mich einfach nicht möglich, mit gutem Gewissen alles, was da drinnen steht, zu erfassen, zu recherchieren, nachzufragen und dem auch zuzustimmen. Das möchte ich eben betonen, das war ein Hauptgrundsatz für Entscheidungen am heutigen Tage, wo die Piraten sich mit einem Nein ausgesprochen haben, weil Informationen fehlen, weil Informationen zu letzter Sekunde eingelangt sind und da sehen wir aktuell ein Problem und eben auch im speziellen Fall eben gegen das STEK, wobei wir eben, wie gesagt, nicht prinzipiell gegen diese Änderungen sind. Also es geht nicht speziell um diese Inhaltspunkte, sondern es ist uns einfach nicht möglich gewesen, das genau zu erfassen, wir sind nicht gegen eine Änderung vom STEK und auch nicht gegen eine Änderung von einem Flächenwidmungsplan in der Zukunft, das möchte ich nur betonen. Dankeschön (Applaus KPÖ und Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Danke, Herr Gemeinderat. Uns, die wir seit längerem schon da sind, ist durchaus bewusst, wie schwierig die Situation ist, als einzelner Gemeinderat bei einer solchen Fülle von Stücken Entscheidungen herbeizuführen, noch dazu, wenn man es auch abstimmen muss, so wie Sie das schon öffentlich uns allen mitgeteilt haben, deswegen durchaus Verständnis, wenn ich so sagen darf, für die Situation. Wir bemühen uns, die Ferienwoche ist uns ein bisschen dazwischengekommen, dass die Stücke möglichst frühzeitig da sind und versuchen auch durch unsere Beamtenschaft, durch unsere Experten, auch möglichst die Auskünfte dann in den Ausschüssen zu geben, aber Sie werden sich auch in den Ausschüssen nicht teilen können. Aber wie gesagt, sind da gerne auch dann für Auskünfte für Sie da. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen (43 : 1). Berichterstatter: GR. Mag. Frölich 2. NT 39) A 8/4-43748/2012 A 10/BD-001892/2009-8 Liegenschaft Reininghaus „Asset One“ Abänderung des Gemeinderats-beschlusses vom 8.11.2012 Sicherstellung der städtischen Forderungen GR. Mag. Frölich: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Das Stück ist da eingebettet irgendwo zwischen Flächenwidmungsplan und STEK. Von den Konzeptionen des Wünschenswerten, viele von Ihnen werden sich erinnern, die ersten Anfänge von Asset One 1, das Buch mit den Visionen, und über die Stadtteilentwicklung geht es jetzt sozusagen auf die Rüttelstrecke der Realisierung und der Umsetzung. So ist auch vor diesem Hintergrund dieses Stück zu sehen. Es geht um eine Vereinbarung mit Asset One, eine Vereinbarung, wo hauptsächlich im Inhalt Grundstücke, Flächen als Park- und Sportanlagen, 64.000 m2, aber auch Straßenflächen, 87.000 m2, übertragen werden sollen, erworben werden sollen, ursprünglich war angedacht kostenlos, sprich unentgeltlich. Verschiedene Überlegungen der Finanzdirektion haben dazu geführt, dass diese Übertragung in Form eines Kaufes, eines Kaufes zum Kaufpreis von 1.000 Euro erfolgen soll. Finanzdirektor Kamper hat im Finanzausschuss ausführlich erläutert die rechtlichen Hintergründe zu dieser Variante der Eigentumsübertagung. Das ist der eine Teil, der andere Teil sind eben diese Grundstücke. Ich darf vielleicht hier gleich einfügen, dass es einen gemeinsamen Abänderungsantrag aller Fraktionen, habe ich das richtig ausgedrückt, nur der Pirat ist über Bord gegangen, aller Fraktionen in diesem Gemeinderat gibt, wo, wenn ich so sagen darf, eine Feinziselierung vorgenommen wird, eine Ziselierung in die Richtung Annäherung an den Ihnen allen bekannten Rahmenplan, der ja, darauf bin ich recht stolz, einstimmig in diesem Gemeinderat seinerzeit beschlossen wurde. Ich stelle also im Sinne des Motivenberichtes zunächst einmal den Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, der Gemeinderatsbeschluss vom 8.11.2012 wird dahingehend abgeändert, dass die Stadt Graz nunmehr von der Asset One Projektentwicklungs GmbH Teilflächen des Areals Reininghaus im Ausmaß von rund 64.000 m2 für öffentliche Park- und Sportanlagen und rund 87.000 m2 zur Errichtung von Straßen, Trassen und öffentlichen Verkehr und Wegen zu einem Gesamtkaufpreis von 1.000 Euro erwirbt. Die mit dieser Eigentumsübertragung zusammenhängenden Kosten werden je zur Hälfte von der Stadt Graz und der Asset One getragen. Die in der Beilage angeführte Vereinbarung wurde analog zur bereits am 8.11.2012 beschlossenen Grundsatzvereinbarung konkretisiert, das ist der zweite wichtige Punkt dieses Stücks, und hinsichtlich des Infrastrukturbeitrages von 30 Euro pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche, die der Stadt zufließen sollen, eine grundbücherliche Sicherstellung zugunsten der Stadt mittels einer verbücherten Reallast vereinbart. Die Vereinbarung bildet einen integrierenden Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses. Ich darf jetzt diesen schon eingangs erwähnten Abänderungsantrag der Fraktionen ÖVP, KPÖ, SPÖ, FPÖ und Grünen stellen im genannten Gemeinderatsstück Asset One. Erstens: In der beigelegten Vereinbarung abzuschließen zwischen Asset One Projekt-EntwicklungsGmbH und der Stadt Graz wird im Punkt 1 „Präambel“ im zweiten Absatz nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt: „Die Ziele und Qualitäten, die in dem vom Gemeinderat beschlossenen Rahmenplan Reininghaus enthalten sind, sind bindend bei den folgenden Bebauungsplänen zu berücksichtigen.“ Zweitens: Im Motivenbericht des Gemeinderatsstücks werden am Anfang folgende Sätze eingefügt: „Die Entwicklung des Stadtteils Graz Reininghaus soll unter Beachtung folgender Gesichtspunkte entlang des Rahmenplans erfolgen. Diese sind unter anderem: Erstens: Nachhaltigkeit, Ökologie und Energieeffizienz und autoarme Verkehrserschließung; Zweitens: BürgerInnenbeteiligung im Sinne der in Ausarbeit befindlichen Leitlinien Drittens: Gute Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Maßgabe des Baufortschritts sowie Anbindung ans Radwegenetz und eine prioritäre Budgetvorsorge dafür.“ B) Die Stadt Graz wird sich Grundstücke für Zwecke des Schulbaus und kommunalen Wohnbaus für zumindest 250 Wohneinheiten für Menschen mit niedrigem Einkommen sichern. C) In der Geschäftseinteilung des Magistrates wurde bereits eine Koordinationsstelle „Reininghaus“ beim Bürgermeister eingerichtet. Eine entsprechende Ausschreibung wird demnächst erfolgen. Die Koordinatorin wird ein für die Entwicklung der Reininghausgründe im Sinne des Rahmenplans erforderliches Gremium zusammenstellen und dient weiters als interne und externe Koordinations- und Kommunikationsstelle und drittens: Im Antragstext des Gemeinderatsstückes werden am Ende folgende Sätze eingefügt: „Die A 8/4 wird beauftragt, mit der Asset One beziehungsweise dem jeweiligen Eigentümer Verhandlungen betreffend Zwischennutzung, zum Beispiel kulturelle oder sportliche, bis zur Bebauung im Sinne der Grazer Bevölkerung aufzunehmen.“ Das war der Text des Abänderungsantrages. Ich bitte um Annahme (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idgF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: Der Gemeinderatsbeschluss vom 8.11.2012 wird dahingehend abgeändert, dass die Stadt Graz nunmehr von der Asset One Projektentwicklungs GmbH Teilflächen des Areals Reininghaus im Ausmaß von rund 64.000 m2 für öffentliche Park- und Sportanlagen und rund 87.000 m2 zur Errichtung von Straßen, Trassen, für öffentlichen Verkehr und Wegen zu einem Gesamtkaufpreis von € 1.000,- erwirbt. Die mit dieser Eigentumsübertragung zusammenhängenden Kosten werden je zur Hälfte von der Stadt Graz und der Asset One getragen. Die in der Beilage angeführte Vereinbarung wurde analog zur bereits am 8.11.2012 beschlossenen Grundsatzvereinbarung konkretisiert und hinsichtlich des Infrastrukturbeitrages von € 30,-/m2 Bruttogeschossfläche eine grundbücherliche Sicherstellung zugunsten der Stadt mittels einer verbücherten Reallast vereinbart. Die Vereinbarung bildet einen integrierenden Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses. GR. Dreisiebner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Stück und das folgende Stück, die Flächenwidmungsplanänderung 3.20, Beschluss, das ist sehr spät gekommen, Stadtentwicklungskonzept 4.0 ist in etwa zehn Tage vor heute gekommen. Also um 11.37 Uhr ist, glaube ich, die Flächenwidmungsplanänderung gekommen und spätabends am Dienstag war dieses Vertragswerk da, das wollte ich nur noch einmal hier zur Kenntnis bringen, nachdem der Kollege von der Piratenpartei zu allen drei Stücken mehr oder weniger Stellung bezogen hat. Das hat uns auch sehr, sehr große Probleme gemacht. Zum einen hier uns ein ausreichend gutes Bild zu machen, zum anderen auch die Sicherstellung dessen, dass das, was im Rahmenplan vorgesehen ist, auch dementsprechend stark weitergetragen wird und Asset One beziehungsweise den nachfolgenden Investoren, Besitzern, Vertragspartnern dementsprechend bewusst gemacht wird, beziehungsweise ist es natürlich aus unserer Sicht von der Verantwortung der Stadt Graz her wichtig, dass man hier eine Selbstbindung für uns selbst, für die Stadt Graz. Kollege Frölich hat es ausgeführt, die Qualitäten und Ziele, die im Rahmenplan festgesetzt sind, sollen hier weiterhin Gültigkeit haben, sie werden in den Bebauungsplan usw. Eingang finden. Die Wichtigkeit einer ökologischen autoarmen nachhaltigen und energieeffizienten Erschließung, Entwicklung von Reininghaus ist schon allein aus dem Gesichtspunkt daraus erklärt, dass wir aufgrund unserer Luft-Feinstaubsituation, aufgrund der Verkehrssituation im Grazer Westen die Entwicklung eines so großen neuen Teils und einer so großen Besiedelung mit über 10.000/12.000 Menschen eben nur auf diese Art und Weise den schon hier lebenden Grazerinnen und Grazern zumuten können aus unserer Sicht. Deswegen ist uns wichtig, dass das drinnen ist und dass man auch dementsprechend für die Maßnahmen in Richtung sanfte Mobilität, guter Ausbau öffentlicher Verkehr, Radwege usw. dementsprechende Budgetvorsorge in einer Selbstbindung wiederum für sich vorsieht. Die Koordination, Koordinierungsgruppe, Koordinationsfunktion ist in der Überwachung, in der Kommunikation mit denen, die danach kommen werden, um mit den Bebauungsplanungen und mit den Architektenentwürfen usw. auf die Stadt zuzukommen. Natürlich auch eine Stelle, wo man sicherstellen kann, dass auch in diesen Schritten immer wieder der Rahmenplan, die dort festgesetzten Ziele einer Verwirklichung nahekommen, wie gesagt, aus der Verantwortung der schon hier lebenden Grazerinnen und Grazern und der praktisch monatlich mehr werdenden Grazer und Grazerinnen. Zwischennutzung, damit möchte ich jetzt abschließen, war für uns auch immer eine wichtige Forderung, wir haben ja über die letzten Monate oder Jahre auch immer wieder über das Thema nachgedacht, es gibt sehr viele Interessen, die zu wenig Raum finden und keine Möglichkeiten vorfinden, sei es im Bereich des Urban Gardenings, sei es im Bereich kultureller Nutzung, sei es im Bereich Jugendkulturnutzung und vieles anderes mehr, natürlich sportliche Aktivitäten, die auch nicht überall möglich sind, weil nicht alle haben Vereine und Vereinsplätze. Da sind hier, da wir ja von einer Städteentwicklung über mehrere viele Jahre ausgehen, natürlich Möglichkeiten da, Flächen in der Zwischenzeit zu nutzen, das ist für uns ein Positivum, wie gesagt mit dementsprechenden Mühen, viel Verhandeln, herzlichen Dank an alle, die da zur Verfügung gestanden sind, können wir jetzt diesen doch sehr, sehr spät und ich hoffe, dass das nicht wieder vorkommt bei so einem wichtigen Stück, sehr, sehr spät einlangenden Stück und auch beim Fläwi gilt das, hier zustimmen, zustimmen meine ich jetzt bei diesem Vertragsstück, beim Fläwi komme ich dann noch einmal heraus. Vielen Dank (Applaus Grüne). Der Abänderungsantrag wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Dr. Piffl-Percevic NT 40) A 14-044097/2012-30 3.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz 20. Änderung 2012 Beschluss GR. Dr. Piffl-Percevic: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Ich darf dort fortsetzen, wo ich meine Worte zum 4.0 Stadtentwicklungskonzept begonnen habe. Wir dürfen uns dann über diese Entwicklung in der Stadt freuen, wenn wir in der Lage sind, dieser Herausforderung gerecht zu werden, und allein die beiden letzten Beschlüsse sind, glaube ich, ein herzeigbares Indiz, ohne uns selbst loben zu wollen, aber uns um Mut zu geben, ein herzeigbares Indiz, dass wir alles tun wollen und alles tun tatsächlich, um diese Menschen, die zu uns strömen, auch tauglich in unserer Stadt willkommen heißen zu können, das ist wirklich eine Freude. Denn, was der Herr Professor Meuwiesen, ich wiederhole auch das, meint: Und sie freuen sich noch darüber. Ja, meine Kolleginnen und Kollegen hätten wir in einem freien Rechtsstaat, und bereits in der österreichischen Monarchie konnte man in dem 50-Millionen-Reich sich frei und damals sogar in ganz Europa ohne Reisepass, aber jede Nationalität konnte sich in jedem Herzogtum frei bewegend ansiedeln. Es gibt auch Gott sei Dank heute noch kein Instrument, das es einem Österreicher oder einem Steirer aus einem anderen Bezirk oder anderen Bundesland verhindern könnte, sich dorthin zu begeben dauerhaft, wohin er auch will. Darüber sind wir stolz, wir wollen auch gar keine Möglichkeit haben, das zu verhindern, sondern umgekehrt, wir wollen alles tun, damit sich die Wohnbevölkerung von heute hier wohlfühlt und auch die künftige Wohnbevölkerung hier wohlfühlen kann (Applaus ÖVP). Dazu bedarf es aber eben ordnender Instrumente. Eines, ein ganz wesentliches unter dem Stadtentwicklungskonzept, ist der Flächenwidmungsplan, und hier sind wir noch formal, 3.20 steht auf der Tagesordnung, noch beim bisherigen Flächenwidmungsplan, der nach wie vor gilt, aber eines muss er schon können und zwar ab sofort, er darf in keinem Punkt im Widerspruch zu dem Stadtentwicklungskonzept sein. Es wäre auch sinnwidrig, wenn wir heute etwas beschließen, was schon dem Beschluss von vorher widersprechen würde. Das ist sichergestellt und da möchte ich an auch dieser Stelle den Dank an die Stadtplanung aussprechen, dass sie schon bei der Auflage im November und bei allen vorangehenden Planungen auch schon so konsequent gedacht haben und ich wiederhole, auch alle Einwendungen, Anregungen des Landes zum Stadtentwicklungskonzept haben keine Änderung im Reininghaus-Vorhaben bewirkt. Ein paar kleine Änderungen gegenüber dem 8. November haben wir vorgenommen, da geht es zum Beispiel, und Reininghaus, bitte damit das auch klar ist, ist zwei von 13 Punkten, die wir jetzt beschließen sollen, von 13 Änderungspunkten, die wir beschließen sollen, zwei davon betreffen Reininghaus. Zwei Punkte, dort geht es um Gewerbegebiet, das wir wegen der Gewerbetätigkeit, die jetzt schon dort ist, Mälzerei, Stichwort, dort ausweisen sinnvollerweise anstelle von Wohngebiet, um nicht hier Konflikte mit der Wohnbevölkerung vorzuprogrammieren. Es geht um einige Abgrenzungen in diesem Bereich, ansonsten ist die ganze Planung, die wir seit Jahren, ich wiederhole, Rahmenplan im Jahre 2010, schon vorgenommen haben für Reininghaus voll auf Schiene. Ich darf daher, bevor ich zu einem abschließenden Dank komme, noch einmal den Antrag wiederholen, der uns vorliegt zur Beschlussfassung. Es betrifft zwei Punkte im Zusammenhang mit der Flächenwidmungsplan-Änderung 3.20.Der erste Punkt ist die 20. Änderung gemäß in der Verordnung, der graphischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht angegebenen Punkten und zweitens, wie es sich gehört in einem Rechtsstaat, die ordnungsgemäße Einwendungserledigung der betroffenen Personen im Sinne dieses Gemeinderatsberichtes. Das stelle ich zum Antrag und komme zum abschließenden Dank. Ich möchte beginnen mit meinem Vorgänger jetzt in der Funktion im Raumordnungsausschuss, mit Georg Topf, Dipl.-Ing. Georg Topf war der Vorsitzende in der ersten Hälfte der letzten Gemeinderatsperiode im Raumordnungsausschuss. Karl Dreisiebner folgte ihm im Vorsitz nach, all das, was wir heute beschließen, baut ganz wesentlich auf der politischen Arbeit der Vorsitzenden aller Mitglieder in den Raumordnungsausschüssen auf. Aber natürlich auch in den Verkehrsausschüssen, und damit bin ich unmittelbar bei den leitenden Beamten, dem Herrn Baudirektor, der koordinierend tätig ist, beim Herrn Dipl.-Ing. Inninger, der nunmehr dort neu auch in Funktion ist und namentlich auch bei Herrn Dipl.-Ing. Rogl. Einen herzlichen Dank für die Vorarbeit, auf der wir heute aufbauen können, herzlichen Dank (Allgemeiner Applaus). Ich freue mich auch ganz besonders, dass es durch die intensive Arbeit, es wurde heute in einigen Beiträgen schon darauf hingewiesen, allein in den letzten 24 Stunden, die Beamten sind sozusagen rund um die Uhr zur Verfügung gestanden und die Bereitschaft auch in den Klubs, auch bei den Mitgliedern war, sich intensiv damit zu befassen stundenlang, auch ungeplanterweise. Gerade, und das soll überhaupt keine Ausrede sein, am Beginn einer Gemeinderatsperiode gilt es, diese Zugkraftunterbrechung, die natürlich eine Wahl bringt, möglichst kurz zu halten. Die erste Maßnahme, um diese Zugkraftunterbrechung kurz zu halten, war die Wahlfestlegung innerhalb dieser zwölf Wochen zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Hätte das nicht so stattgefunden, würden wir möglicherweise in ein, zwei Monaten noch nicht in der Lage sein, solche Beschlüsse zu fassen und das Zweite war, die durchgehende Arbeit der Beamtenschaft und das dritte Moment, das ich zuletzt erwähnt habe, die Bereitschaft von Ihnen allen, sofort zum ehestmöglichen Zeitpunkt auch mit kurzem Vorlauf die Arbeit in dieser gut vorbereitenden Sache wieder aufzunehmen. Ich stelle daher nochmals den Antrag, die insgesamt 13 Änderungen im bestehenden Flächenwidmungsplan, das sind in einigen Bezirken verteilt einige Baulandausweisungen, eine Verkehrswegeausweisung, eine Dichteerhöhungen, die alle gut geprüft und überlegt auch hier drinnen sind. Ich stelle den Antrag, darüber abzustimmen in zwei Punkten von den 13, das sind 13 Nummern, eine ist weggefallen, weil das sich erübrigt hat, die Nummer 11, es gibt 13 Punkte. Davon sollen zwei Punkte gesondert abgestimmt werden, das ist der Punkt 2 und der Punkt 2a. Alle anderen von diesen 13 Punkten können geschlossen abgestimmt werden, da die Zustimmung in diesen restlichen Punkten schon im Ausschuss signalisiert wurde. In diesem Sinne herzlichen Dank, ich ersuche um Annahme (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz möge beschließen: 1. den 3.20 Flächenwidmungsplan – 20. Änderung 2012 der Landeshauptstadt Graz gemäß den in der Verordnung, der graphischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht angegebenen Punkten, 2. die Einwendungserledigung im Sinne dieses Gemeinderatsberichtes. Bgm. Mag. Nagl: Ich möchte einen Aspekt noch beleuchten, den ich hier auch den neuen Gemeinderatsmitgliedern im Besonderen auch als Stadtplanungsreferent noch einmal sagen möchte. Über dieses Kapitel Reininghaus haben wir über Jahrzehnte in diesem Hause und in diesem Raum diskutiert und ich freue mich sehr, dass es heute gelungen ist, dank Ihrer aller Hilfe zu einem solchen Ergebnis zu kommen. Es ist mir deswegen wichtig, weil wenn wir in die Zukunft schauen und darüber nachdenken wie wir als Gemeinschaft von rund 300.000 Menschen in dieser Stadt und sehr vielen, die zu uns kommen wollen, in die Zukunft blicken können und womit wir den Menschen in dieser Stadt auch aufzeigen können, dass es Beschäftigung geben wird, dass wir reagieren auch auf die weltweite Situation, die wir haben, da hilft uns ein solches Projekt, ob es Smart City ist, ob es Reininghaus ist, ob es die Entwicklungsbereiche in allen Stadtteilen sind. Aber Reininghaus ist natürlich etwas ganz Besonderes, ich möchte es noch einmal betonen, keine Landeshauptstadt hat eine so schnell vom Zentrum aus schnell erreichbare Liegenschaft in dieser Größenordnung. Und die entwickeln zu dürfen unter dem Gesichtspunkt einer modernen Stadtentwicklung im 21. Jahrhundert, ist die wahre Herausforderung, die eh in uns allen schlummert, weil wir gehen eigentlich in eine politische Verantwortung und in eine Herausforderung, um beweisen zu können, was dieses Graz kann. Ich glaube, da sind wir uns einig. Wir haben unterschiedliche Wege manchmal, aber dass wir dieses Graz nach vorne bringen wollen, ist mir wichtig. Und ich habe bei einer Pressekonferenz am gestrigen Tag, oder vorgestern war es, vor den Journalisten folgenden Satz gesagt: Wir haben uns gefreut, weil der Klima- und Energiefonds Österreich uns von sechs eingereichten Projekten wieder fünf Projekte genehmigt hat, fünf davon kommen nach Graz, sechs sind österreichweit eingereicht worden, und wir sind schon Modellregion und, und, und. Aber wir haben so viele Unternehmer, wir haben so viele Experten, wir haben so viele Leute auch bei uns im Haus, die haben gesagt, nein, wir bleiben nicht stehen bei der Modellregion und bei Smart City, sondern wir reichen weitere Projekte ein. Und von sechs österreichweit eingereichten Projekten sind fünf nach Graz gegangen. Mehr als die Hälfte des Volumens, das wieder ausgeschüttet wird vom Klimafonds, geht schon wieder da herein. Und ich habe mir erlaubt bei dieser Pressekonferenz, das möchte ich Ihnen heute auch noch sagen, weil es für mich wichtig ist, ich habe bei dieser Pressekonferenz gesagt, wenn wir auf der Suche nach diesem, Neudeutsch, USP sind, nach dieser Besonderheit, wofür Graz steht, diskutieren wir darüber Jahr für Jahr, es sind eigene Kreise eingerichtet im Tourismus, die dann immer zwischen Wissenschaftsstadt und zwischen Genussregion usw. hin- und herentscheidet, ich glaube, das, was wir werden sollten in diesem Österreich und darüber hinaus in dieser Region, und das möchte ich auch zuständig für den Stadtentwicklungsbereich und als Bürgermeister mit Ihnen gemeinsam wirklich tun, ist, aufzufallen durch eine Besonderheit, die da lautet Smart City nicht nur hinter dem Bahnhof, sondern Smart City für ganz Graz. Und wer noch einmal nachschaut genau, und ich habe es extra getan, wie man denn das Wort „smart“ wirklich übersetzen kann ins Deutsche hinein, der wird draufkommen, dass allein im Internet sofort zehn Begriffe zu finden sind. Smart heißt einfach übersetzt, wir sind schlau, wir sind intelligent, wir versuchen neue Lösungen zu finden, bis fuchsschlau ist da alles drinnen. Und das ist das, was der USP von Graz sein kann, nämlich auf dieses kreative Potential, auf diese vielen, vielen Menschen, die hier studieren und kreativ sind, aufzubauen und dazu gehört es auch, ihnen einen Wohnraum, Stadtteile anzubieten, über die sich andere noch nicht darüber getraut haben oder die gar nicht die Möglichkeit dazu haben. Darin liegt die Riesenchance, deswegen kämpfe ich auch mit Ihnen so beherzt, dass wir diese Beschlussfassung zustande kriegen, weil da können wir, wenn ich so sagen darf, bis in den Tourismus hinein Menschen hierher bewegen, die sagen, die machen das dann bloß die Steirer, weil da geht es auch mit Gleisdorf und mit Weiz in eine ganze positive Richtung. Und wenn ich allein beim E-Mobilitätsthema mir das letzte Mal die Zahlen angehört habe, da sind wir noch weit hinten, die Entwicklung hinkt nach und da haben wir noch gar nicht so viel Autos und Fahrräder, die wir da anbieten können. Aber wenn du eine Geschichte dir anschaust, von allen angemeldeten Fahrzeugen ist weit mehr als die Hälfte schon wieder in der Steiermark und in Graz zu Hause und den Vorsprung, den sollten wir uns bewahren und deswegen bin ich heute allen, die mit mir da jetzt auch den ganzen Vormittag wieder gerungen haben, und Ihnen allen, die Sie da zum Teil warten und sagen, was haben Sie denn da schon wieder, jetzt verschieben wir schon wieder den Gemeinderat. Deswegen bin ich Ihnen heute sehr, sehr dankbar, wenn wir das beschließen und das wollte ich heute hier unbedingt auch mitanmerken (Applaus ÖVP). Der Herr Klubobmann außer Dienst hat gesagt, wir sollten die Punkte trennen, das heißt, fangen wir mit dem Punkt 2 an. Der Punkt 2 der Tagesordnung wurde mit Mehrheit angenommen (37 : 8). Der Punkt 2a der Tagesordnung wurde mit Mehrheit abgelehnt (28 : 17). Die übrigen Punkte der Tagesordnung wurden mit Mehrheit angenommen (44 : 1). Berichterstatter: GR. Ing. Lohr 17) A 14-K-812/2003-19 03.10.1 Bebauungsplan „Grabenstraße – Richard-Wagner-Gasse – Bergmanngasse – Franckstraße“; III. Bez., KG Geidorf 1. Änderung GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um den Bebauungsplan 3.10.1, er beschäftigt sich mit der Grabenstraße – Richard-Wagner-Gasse – Bergmanngasse – Franckstraße in Geidorf. Er behandelt die 1. Änderung und betroffen ist im Wesentlichen die Gebäudestruktur des BRG Kirchengasse. Dort werden ein Musiksaal sowie der Turnsaal ausgebaut und die größte Veränderung findet bei der Gebäudehöhe im Bereich der Turnhalle statt, da wird die Gebäudehöhe von 14,5 auf 18 Meter erhöht. Das Stück wurde im Ausschuss besprochen, wurde dort auch einstimmig im Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung angenommen und ich stelle daher den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: den 03.10.1 Bebauungsplan Grabenstraße – Richard-Wagner-Gasse – Bergmanngasse – Franckstraße, 1. Änderung, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie die Einwendungserledigungen zu beschließen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 03.10.1 Bebauungsplan „Grabenstraße – Richard-Wagner-Gasse – Bergmanngasse – Franckstraße“ – 1. Änderung, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 2. die Einwendungserledigungen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Hötzl 19) Präs. 2342/2007-5 Organisationsstatut GPS Änderung GR. Hötzl: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister! In diesem Stück geht es um die Änderung der Organisationsstatuten des Grazer Parkraum Service, die notwendig geworden sind aufgrund zweier Umstände. Nämlich erstens, mit Beschluss des Gemeinderates vom 20.9.2012 wurde das GPS mit der personellen und organisatorischen Durchführung der Ordnungswache Graz beauftragt und Punkt zwei, der Betrieb von Parkgaragen aller Art stellt zukünftig ein Geschäftsfeld des GPS dar. Der Antrag lautet demnach, der Gemeinderat wolle die folgende Änderung des Organisationsstatutes für das GPS vom 13.7.2007 beschließen: Erstens, § 2 Abs. 1 des Organisationsstatutes für den GPS lautet: Der Unternehmensgegenstand des GPS umfasst folgende Aktivitäten, Punkt 1: die Planung und Bewirtschaftung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und Parkzonen, Grüne Zone, inklusive technischer Einrichtungen im Auftrag der Stadt Graz, Straßenamt, Referat für Parkraumbewirtschaftung. Punkt 2: sämtliche Tätigkeiten gemäß § 129 abs. 4 und 5; Punkt 3: die personelle und organisatorische Durchführung der Ordnungswache Graz im Auftrag der Stadt Graz, Magistratsdirektion. Punkt 4: der Betrieb von Parkgaragen aller Art, Park-and-Ride, Parkplätze, Tiefgargagen, sowie Punkt 5: alle Handlungen und Maßnahmen, die zur Erreichung des Unternehmenzwecks förderlich erscheinen, insbesondere auch die Unterstützung des Erwerbes von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung und der Vertretung solcher Unternehmen, welche im Nahbereich des Unternehmensgegenstandes des GPS tätig sind. Zweitens: Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Verwaltungsausschusses für den GPS den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß 3 86 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz die folgende Änderung des Organisationsstatutes für den GPS vom 13.7.2007 beschließen: I. § 2 Abs. 2 des Organisationsstatutes für den GPS lautet: „Der Unternehmensgegenstand des GPS umfasst folgende Aktivitäten: 1. die Planung und Bewirtschaftung der gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und Parkzonen (Grüne Zonen) inkl. technischer Einrichtungen im Auftrag der Stadt Graz (Straßenamt – Referat für Parkraumbewirtschaftung); 2. sämtliche Tätigkeiten gemäß § 127 Abs. 4 und 5 GewO; 3. die personelle und organisatorische Durchführung der Ordnungswache Graz (OWG) im Auftrag der Stadt Graz (Magistratsdirektion); 4. den Betrieb von Parkgaragen aller Art (P+R, Parkplätze, Tiefgaragen) sowie 5. alle Handlungen und Maßnahmen, die zur Erreichung des Unternehmenszwecks förderlich erscheinen, insbesondere auch die Unterstützung des Erwerbes von Beteiligungen an Unternehmungen sowie die Übernahme der Geschäftsführung und der Vertretung solcher Unternehmen, welche im Nahbereich des Unternehmensgegenstandes des GPS tätig sind.“ II. Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. GR. Pacanda: Ich möchte bei diesem Antrag zu bedenken geben, und zwar eben genau § 129, die dementsprechenden Absätze dazu, die sich ja um Sicherheit, Gewerbe, Berufsdetektive und Bewachungsgewerbe in Summe handeln. Ich sehe einfach nicht, dass ein Grazer Parkraumservice sich mit Gewerbeberechtigungen oder Bewachungsgewerbe, Bewachung von Betrieben, Gebäuden, Anlagen, Baustellengrundstücken, beweglichen Sachen sowie Betrieben von Notrufzentralen und Ähnlichem befasst, das sehe ich in Richtung Tätigkeiten, die jetzt im GPS für mich persönlich nicht zu sehen sind und dementsprechend ist das für mich abzulehnen. Danke. GR.in Bergmann: Herr Bürgermeister, wir bitten hier auch um eine getrennte Abstimmung. Und zwar die KPÖ stimmt dem § 2 Abs. 1 Punkt 3 nicht zu, mit folgender Begründung, dass wir auch gegen die Übernahme der Ordnungswache in die GPS waren und das eigentlich nur diesen einen Punkt beinhaltet, die Übernahme der Ordnungswache in das Organisationsstatut der GPS (Applaus KPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Ich mache es auch ganz kurz, ich darf mich meiner Vorrednerin anschließen auch wir glauben, dass die Ordnungswache besser anders organisiert wird als bei der GPS. Wir waren damals dagegen und werden auch hier gegen diese entsprechende Änderung stimmen und bitten auch um getrennte Abstimmung. Beide Punkte der Tagesordnung wurden mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Hohensinner 2. NT 34) Präs. 010432/2003-36 Geschäftsordnung für den Gemeinderat, Änderung GR. Hohensinner: Sehr geehrte Damen und Herren! Es betrifft dieses Stück die Geschäftsordnung des Gemeinderates. Mit dem Beschluss vom 7.10.2009 haben wir diese verändert, und zwar drei wesentliche Punkte sind hier zur Veränderung gekommen. Einmal die Redezeitbeschränkung, der zweite Punkt hat betroffen die generelle Umstellung des Ablaufes der Sitzung und der dritte Punkt hat betroffen den Umgang der dringlichen Anträge, und genau der letzte Punkt ist mit Ende der letzten Periode wieder ausgelaufen. Das heißt, wir müssen genau diesen Punkt wieder beschließen, wir haben das im Ausschuss diskutiert. Da geht es darum, dass jeder Klub und jede Fraktion zwei dringliche Anträge hat, also wir schränken uns auf zwei Anträge ein und zwar ein Antrag in Petitionsform und der andere dringliche Antrag im eigenen Wirkungsbereich und wenn man jetzt nur als einzelner Gemeinderat herinnen sitzt, hat man einen dringlichen Antrag. Das ist die Änderung, bitte um Annahme (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte den Antrag, der Gemeinderat wolle die beiliegende, einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes darstellende Verordnung gemäß § 55 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. (42 : 0). Berichterstatter: GR. Mag. Frölich 2. NT 38) A 8-20081/06-100 Holding Graz – Kommunale Dienstleistungs GmbH Richtlinien für die Generalversammlung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung GR. Mag. Frölich: In diesem Stück geht es um eine Stimmrechtsermächtigung. Im Wesentlichen soll in der Generalversammlung der Holding Graz einer Änderung des Gesellschaftsvertrages zugestimmt werden und diese Änderung des Gesellschaftsvertrages soll beschlossen werden. Sie betrifft im Wesentlichen die innere Ordnung des Aufsichtsrates, der Effekt ist die Stärkung der Befugnisse des Präsidialausschusses und zusammengefasst kann man sagen, auch die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrates soll nach dem Vorschlag durch den Aufsichtsrat erfolgen. Es gibt dann noch weitere Änderungen, die sind im Stück auch detailliert dargestellt, wonach abgesehen von dem GmbH-Gesetz jetzt vorgesehenen § 30j vorgesehenen enthaltenen Regelungen betreffend Rechtsgeschäfte und Handlungen, die nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden dürfen, sollen alle Beschlussbefugnisse gegen nachträgliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat diesem Präsidialausschuss zukommen. Aufrecht bleibt die Möglichkeit, spartenspezifische Ausschüsse zu bilden. Das Stück ist intensiv vorberaten worden und darf ich im Namen des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag stellen, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Änderung des Gesellschaftsvertrages laut Beilage, Gesellschaftsvertrag der Holding Graz, ist dem Stück beigelegt und die Aufstellung der geplanten Änderungen des Gesellschaftsvertrages. Ich bitte hier um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: • Änderung des Gesellschaftsvertrages laut Beilage. GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Stück ist eines, das wirklich sehr spät gekommen ist, ist ja klar, es ist ja ganz überraschend, dass man Gesellschaftsverträge ändern will. Aber um was geht es hier im Besonderen: In der Holding soll, es gibt den politischen Beschluss, dass im Aufsichtsrat verschiedene Parteien vertreten sind, das Stück wurde soeben verschoben, wir kommen dann noch darauf zurück, aber was darf der Aufsichtsrat in der Holding eigentlich machen und mit diesem neuen Gesellschaftsvertrag soll der Aufsichtsrat der Holding massiv entmachtet werden, die Präsidiale soll einfach alles vorher entscheiden und dann dem Aufsichtsrat berichten. Ist natürlich eine spannende Geschichte, zuerst wählen wir einen Aufsichtsrat und dann darf der Aufsichtsrat nichts entscheiden und nichts machen. Gesellschaftsrechtlich sehr bedenklich, dass der Aufsichtsrat durch die Satzung gebunden wird, nahezu alle Funktionen weggenommen werden. Ich würde das ganz gerne noch gesellschaftsrechtlich prüfen lassen, deswegen werden wir den Antrag stellen, dass man das Stück unterbrechen bis zur nächsten Sitzung, das nächste Mal beschließen sollte eigentlich kein Problem sein, es lauft uns nichts davon und es ist spannend, dass Stücke, die am Mittwochnachmittag irgendwie ausgeschickt werden, wenn man am Donnerstag gleich beschließen will. Jetzt noch ganz kurz inhaltlich. So Dinge wie zum Beispiel: Erwerb, Vergrößerung, Verminderung oder Auflassung von Beteiligungen in anderen Unternehmen. In Zukunft Präsidialbeschluss, drei Leute oder vier Leute beschließen das und nachher berichten sie im Aufsichtsrat, was passiert ist, finde ich spannend und die Liste geht ziemlich weiter. Alle die Vorstandsbeschlüsse, die eigentlich im Aufsichtsrat abgesegnet werden hätten müssen nach alter Überlegung, wo man gedacht haben, wir schauen, dass man die Holding vernünftig steuern kann, all das wird jetzt nur der Präsidiale überantwortet und die darf das alleine entscheiden, muss nachher allerdings berichten, das ist natürlich spannend, wenn sie nachher berichten muss. Viel Spaß den Kollegen, die im Aufsichtsrat sitzen, sie dürfen sich dann dort die Berichte anhören, weil beschlossen wird es wahrscheinlich eh schon früher. Wir hatten eine ähnliche Regelung in der alten Satzung, da ist was Wesentliches dabeigestanden, nicht ganz bei Gefahr im Verzug, aber wenn große wirtschaftliche Schäden oder dergleichen drohen. Ok, es kann Notfälle geben, wo das Sinn macht, aber das als Blankoermächtigung zu sehen, dass all diese zehn oder zwölf Punkte, die aufsichtsratspflichtig sind, in Zukunft von der Präsidiale allein gemacht werden dürfen, das ist gesellschaftsrechtlich bedenklich und politisch natürlich erst recht. Weil dann ist es vielleicht ehrlicher, wir schaffen den Aufsichtsrat ab, machen eine Präsidiale, die alles alleine entscheidet, dann wissen wir, wo der Hase läuft, aber so ist es eigentlich sehr verdeckt, wir haben einen Aufsichtsrat, der darf ganz viel, aber an sich darf die Präsidiale alles vorher alleine machen. Das kann unsere Zustimmung nicht finden, also beides, zuerst der Antrag auf Vertagung, damit wir das noch vernünftig ausdiskutieren können, sollte das nicht durchgehen mehrheitlich, werden wir natürlich gegen das Stück stimmen. Danke (Applaus Grüne). GR.in Bergmann: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich hier meinem Vorredner, dem Herrn Gemeinderat Wohlfahrt, anschließen. Die Entwicklung ist schon sehr interessant für mich, wir haben fünf Jahre, was heißt fünf Jahre, seit zehn Jahren bin ich hier als Gemeinderätin tätig und wir haben immer wieder die Forderungen erstellt, dass alle hier im Gemeinderat vertretenen Parteien in den Aufsichtsräten vertreten sein sollen. In der letzten Periode wurde ein dringlicher Antrag mehrheitlich beschlossen und jetzt kommt plötzlich einen halben Tag vor der Gemeinderatssitzung, vor der Finanzausschusssitzung ein Stück herein, das jetzt plötzlich, wo alle Parteien sozusagen in diesem Aufsichtsrat drinnen sind, werden die Befugnisse dieses Aufsichtsrates massiv beschnitten. Und das finde ich eigentlich demokratiepolitisch sehr bedenklich. Es ist wirklich so, dass dieser Aufsichtsrat jetzt wirklich nur degradiert wird, den Jahresabschluss und den Wirtschaftsplan abzusegnen, dies war auch in der Vergangenheit in der Light-Methode, im Beteiligungsausschuss, auch schon möglich, aber wirklich nähere Einsicht beziehungsweise an den Beschlüssen mitzuwirken, wird wieder nur in dieser Präsidiale passieren und wir, und damit möchte ich jetzt das Wort, unterstelle ich, sagen, dass hier ganz einfach wieder die Mitbestimmung der anderen Parteien bis auf dieses, ich weiß auch nicht, wer in dieses Präsidium kommt, massiv beschnitten wird und aus dem Grund stimmen wir diesem Stück nicht zu. Allerdings sehe ich auch nicht die Notwendigkeit, dass die Beantragung im Finanzausschuss auf die März- Gemeinderatssitzung vertagen, sodass auch alle anderen, die jetzt nicht in diesem Aufsichtsrat vertreten waren, sich diesen Gesellschaftsvertrag noch einmal genau anschauen können, dass das nicht gegeben wurde, sondern dass das eigentlich jetzt wieder auf die Schnelle heute beschlossen werden soll und wie gesagt, das finde ich sehr bedenklich (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Ich würde ganz gerne auf die Unterstellung und die Ausführungen eingehen. In den letzten Jahren haben wir im Aufsichtsrat eine andere Arbeitsmethodik gehabt, unter anderem auch deswegen, weil Mitglieder der Stadtregierung und Mitglieder des Gemeinderates in diesem Gremium vertreten waren. Es wurden auch zur Erleichterung der Arbeit, weil es ist ein sehr intensives Arbeiten im Aufsichtsrat einer Holding mit so viel Daseinsbereichen, eine Aufteilung in sogenannte Spatenausschüsse vorgenommen und in diesen Spatenausschüssen gab es die Regelung, wenn diese einstimmig erfolgen, dann sind sie schon dort beschlossen, sie müssen nur im Gesamtaufsichtsrat natürlich berichtet werden, und der Gesamtaufsichtsrat könnte einen solchen Beschluss, wenn ich so sagen darf, juristisch ja auch revidieren und auflösen. Nachdem wir diesmal beschlossen haben, dass nicht Funktionäre der Stadt, also die dem Gemeinderat oder der Stadtregierung angehören in diesen Gremien vertreten sein sollen, sondern Persönlichkeiten aus dem Wirtschaftsleben, fachkundige Personen jetzt in diesem Gremium sitzen und zwar aus allen Fraktionen. Aus diesem Grund muss man wieder darüber nachdenken, ob gerade Menschen, die diese Aufgabe übernehmen und beruflich auch nicht so viel Zeit haben, wie wir das hier als Stadtsenatsmitglieder und als Gemeinderäte tun konnten, ob man hier nicht auch einen anderen Weg wählt und deswegen gibt es da die Möglichkeit, ein Präsidium zu wählen, das gleich wie ein Spartenausschuss manches vorwegnehmen kann, selbstverständlich heißt der offizielle Terminus technicus, dass es dem Aufsichtsrat zu berichten ist, damit sind alle Kontrollmöglichkeiten des Gesamtgremiums und damit aller in diesem Gremium vertretenen Personen möglich und selbstverständlich kann auch dort ein Gremium, wenn ich so sagen darf, im Übrigen ist auch das Präsidium mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, also auch da ist ein Vertreter, wahrscheinlich wird es Horst Schachner sein, als Zentralbetriebsratsvorsitzender wird er dort auch drinnen sein, ist de facto auch ein Overrulen des Präsidialbeschlusses durch den Aufsichtsrat jederzeit möglich und der volle Einblick wird gewährleistet sein. Wer tatsächlich in diesem Präsidium sitzt, wird dann drüben noch bestimmt werden, aber das ist die Vorgangsweise, deswegen weise ich einmal die Unterstellung zurück und sage nur dazu, was uns veranlasst hat, jetzt eine solche Veränderung hier auch zu haben, es ist einfach eine andere Arbeitsweise als beim letzten Mal, wo man eben verschiedene Spartenausschüsse hatten, die wurden geleitet und gelenkt durch die Stadtregierungsmitglieder und die hatten, wie gesagt, besonders starken Einblick und waren auch natürlich besonders stark mit Arbeit dadurch ausgestattet. Das wird stattfinden, es wird keine Geheimnisse im Aufsichtsrat geben und keine Klassifizierung in ein paar, die alles wissen, und ein paar, die weniger wissen, sondern es wird volle Einsicht gewährt. Im Übrigen juristisch kann auch jeder Aufsichtsrat jede Information einfordern, selbstverständlich auch die Informationen des Präsidialausschusses, da lege ich aber darauf Wert, dass alle Präsidialbeschlüsse allen Aufsichtsräten auch zugehen müssen. Zwischenruf GR.in Bergmann: Wir hätten uns nur gerne vorher informiert. Bgm. Mag. Nagl: Weiß ich, das will ich nur sagen, aber das ist das Prozedere. Ich habe auch den Antrag jetzt vorliegen vom Kollegen Wohlfahrt, dass wir hier eine Unterbrechung machen sollten. Ich darf jetzt aber nur fragen, ob die Bemühungen hier vorne betreffend eines Zusatzantrages ein Ende gefunden haben, das haben wir jetzt nicht. Dann würde ich vorschlagen, dass wir dann auch einmal unterbrechen und wir stimmen eh drüber ab, dass wir einmal das jetzt uns alles anschauen können. Es ist nämlich auch, was die Entsendungsliste anbelangt, einiges noch korrigiert worden und zwar am heutigen Tag, weil wir versucht haben, die vorgegebenen Quoten, wenn es um die Gleichstelldung der Geschlechter in den Gesellschaften geht, hinzubekommen, mit Ausnahme einer einzigen, nämlich der Holding, ist uns das bis jetzt auch gelungen. Deswegen, wenn Sie einverstanden sind, soll ich den Antrag abstimmen, ich würde vorschlagen, wir stimmen darüber ab und machen eine Pause und diese Pause können wir dann auch nutzen, um diese Unklarheiten, die es da noch gibt, auch zu beseitigen und zu schauen, ob wir zu einer Lösung kommen. Im Moment gibt bei der Holding, sonst haben wir die gewünschte Frauenquote, wenn ich so sagen darf, durchaus erfüllt in allen Beteiligungen, in einer einzigen noch nicht und das ist die Holding, da fehlt uns eine Frau. Bis jetzt ist keine Fraktion bisher bereit, noch einmal was zu ändern, das werden wir versuchen, in dieser Pause auch zu lösen. Also würde ich vorschlagen, wir machen jetzt die Unterbrechung des Gemeinderates für eine, ich würde einmal sagen, bis halb sieben, das ist eine knappe Dreiviertel- Stunde. Stimmen wir darüber ab, wer dafür ist, bitte um ein Zeichen mit der Hand, dass das alles seine Ordnung hat. Möchte einer keine Pause? Unterbrechung des Gemeinderates von 17.50 bis 18.40 Uhr. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Aufgrund des Nichteinschaltens des Gerätes konnten die Wortmeldungen von GR. Pogner, Bgm. Mag. Nagl und GR. Dr. Wohlfahrt nicht protokolliert werden (Anmerkung der Schriftleitung). Berichterstatter: GR. Pogner 2. NT 36) Präs. 12437/2003-63 Vertretung der Stadt Graz in Kommissionen, Beiräten, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen; Neuordnung Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle die in den Punkten 1) bis 57) der beiliegenden Liste angeführten Nominierungen beschließen: Bgm. Mag. Nagl: Verändert hat sich dann die ITG, in der ITG, das ist Nummer 34, ist jetzt anstelle… wir haben im Aufsichtsrat Dipl.-Ing. Elena Just-Moczygemba und wir haben von Seiten der Holding die Frau Mag. Christina Miedl drinnen. Damit ist auch in der ITG die Quote erfüllt. Alles Übrige ist gleich geblieben zum ausgesandten Entwurf. Offen ist die Frage, wie gesagt die Frage, ob wir eine Erhöhung bei der Kleingartenkommission zustande bringen, das werden wir prüfen und gegebenenfalls noch ändern. Theatererhalterverband, das ist alles gleich geblieben, das waren die Veränderungen gegenüber der Liste, die ausgeschickt wurde. GR. Dr. Wohlfahrt: Nachdem das Stück jetzt nun vorliegt, können wir darüber diskutieren, danke dafür. Bei der ITG war noch die wesentliche Änderung, das war die letzte Gesellschaft, wo die Frauenquote bis jetzt nicht erfüllt war. Bei Einzelnominierungen haben wir die Frauenquote natürlich auch nicht erfüllt, wenn man die Grazer Energieagentur anschaut, werden zwei Männer hingeschickt, entspricht natürlich nicht dem Geist der Richtlinie, aber muss man auch zur Kenntnis nehmen. Das Wesentliche ist ja was anderes. Angetreten ist die Koalition mit einer Entpolitisierung der Aufsichtsräte, das war sehr verwunderlich, weil eigentlich war einmal die Idee, dass wir die Steuerung dieser Holding und der GBG übernehmen, weil dort der wichtigste Teil der kommunalen Aufgaben und das kommunale Eigentum liegt, dann haben wir aus der Zeitung erfahren, dass eine Entpolitisierung angedacht wird. Hätten wir gerne diskutiert, war nicht vorgesehen und jetzt kommen wir aber drauf, dass die Entpolitisierung eigentlich überhaupt nicht stattfindet, weil im Endeffekt sitzen natürlich wieder lauter parteinahe Menschen dort, aber Einzelne, sprich Gemeinderäte, werden davon ausgeschlossen und Stadtsenatsmitglieder. Also das ist genau das, was wir am wenigsten wollen, entweder man bekennt sich ehrlich, dass man diese Gesellschaften kontrollieren und begleiten und steuern will, das wäre die ehrliche Version, oder man gibt es wirklich gänzlich auf, was aus grüner Sicht nicht gescheit ist, aber das wäre die andere Version. Aber jetzt, dass man zwar politische Leute überall hinschickt, aber nicht die, die wirklich dafür verantwortlich sind, die vom Volk dafür gewählt wurden und auch die politische Verantwortung übernehmen müssen, ist ein Vorschlag, den wir Grüne nicht mittragen können. Also von dem her werden wir auch dagegen stimmen und wir haben auch ein bisschen ein Problem bei der Nominierung der einzelnen Personen, weil die Abhängigkeiten zueinander relativ groß sind. Es ist nicht geschickt, wenn einmal die eine Person im Vorstand ist und dann der andere im Aufsichtsrat und bei der nächsten Gesellschaft ist es gegengleich. Also das ist schon schwierig, wenn man sich immer gegenseitig kontrolliert und das ist da einige Male passiert. Wir wären auch gerne bereit, das in Ruhe zu diskutieren, Namen nicht zu diskutieren im Gemeinderat, weil soundso auch beschlossen wird, aber ich glaube, wir sollten das in Ruhe anschauen und solche Dinge herauskriegen. In dem Sinn muss ich sagen, wir können dem Ganzen nicht zustimmen, finden die Vorgehensweise bei der Entpolitisierung nicht zielführend und auch bei den einzelnen Personen glaube ich, dass es noch nicht optimal besetzt ist und man durchaus noch einmal hinschauen sollte, um das zu verbessern zum Wohle der Stadt (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Die Holding wird jetzt nicht mitabgestimmt und auch für das Protokoll noch einmal direkt ins Mikrophon, Frau Bergmann meldet sich namens der KPÖ und teilt mit, dass, solange das mit der Kleingartenkommission noch nicht geklärt ist, die Zustimmung auch heute nicht gegeben werden kann. Ich darf nur bitten, herauszukommen, weil das Protokollschreiben ist relativ kompliziert, wenn man nicht beim Mikrophon sind, weil es dann nicht aufgezeichnet wird und da ist immer die Bitte unserer geplagten und geprüften Protokollschreiberin und des Herrn Polz, dass wir möglichst zum Mikrophon gehen. Danke. GR. Pacanda: Also ich wollte es nur anmerken oder auch fragen, ich habe das nicht bekommen, also weder per E-Mail an meine Piratenadresse noch an die Stadt-Graz-E-Mail-Adresse. Ich weiß nicht, wie das ergangen ist, ich habe nur im SharePoint die alte Version und die auch erst seit kurzem, also das möchte ich nur anmerken, deswegen kann ich dem auch nicht zustimmen. Danke. Bgm. Mag. Nagl: Ich möchte vielleicht nur zum Herrn Dr. Wohlfahrt noch sagen, wenn einem die Entpolitisierung am Herzen liegt, dann könnte man auch als Fraktion selbst nicht parteinahe Persönlichkeiten nominieren, weil wenn ich mir die Liste der grünen Kolleginnen und Kollegen anschaue (Applaus ÖVP) dann… Ich glaube aber, und das war eine wesentliche Geschichte da dabei, dass wir gesagt haben, wir wollen schon, ob jemand jetzt wie nahe am politischen Geschehen teilnimmt, das ist das eine oder andere, ich glaube, dass wir gute Persönlichkeiten in allen Fraktionen ausgesucht haben. Du wirst immer über die eine oder andere Person diskutieren können, vor allem auch politisch, aber wir haben uns auch darauf verstanden, dass wir eben Vertreter entsenden können und dass Parteien auch nominieren können und ich glaube, dass bei allen Persönlichkeiten, die wir jetzt draufhaben, nichts dagegen spricht, dass wir diese Persönlichkeiten in diese verantwortliche Rolle schicken und das wäre noch eine Anmerkung zu dem Gesagten. GR.in Mag.a Grabe: Von mir auch eine Anmerkung. Herr Bürgermeister, weil Sie gerade in Bezug auf die Quote gesagt haben, wir hätten beschließen müssen, Gleichstellung wird angestrebt, haben aber beschlossen 40 %, das hat so geklungen, als wäre das Ihrer Ansicht nach ein Fehler, weil man das jetzt eben nicht mehr so leicht wieder wegbekommen kann. Ich denke, dieser Beschluss ist genau aus gutem Grund mit 40 % bestimmt gewesen und nicht mitanzustreben, weil wir alle, die uns mit der Thematik beschäftigen, wissen, wenn dort steht anstreben, dann dauert es die nächsten 2000 Jahre, bis irgendeine Veränderung in die Richtung geht. Es geht jetzt bis zur EU-Ebene, auch fordern, es muss eine fixe Quote drinnen stehen und nicht es muss angestrebt werden, also ich hoffe, dass das jetzt nicht so zu verstehen ist, dass Sie den Beschluss von damals wieder aufknüpfen, in dem Sinne aufweichen, und eine zweite Anmerkung: Ich hätte mir eigentlich erwartet, dass Martina, du als Frauenstadträtin, dazu das Wort ergreifst, dass dir die Quote ein Anliegen ist und wichtig ist, so wie du das vor zwei Jahren oder sonst einmal gemacht hast, lautstark sie eingefordert hast, obwohl sie schon längst von uns eingeführt worden ist und ich hätte mir wirklich sehr gewünscht, dass du als Frauenstadträtin jetzt deutlich dazu sagst, dass die Quote auch mit eurer Unterstützung erreicht wird und dass dies nicht eine Unterbrechung braucht, bei der man das Ganze noch einmal überdenken muss und dann das Stück aufschieben, sondern ich hätte mir erwartet, dass das Stück so niemals auf die Tagesordnung kommt, wenn das mit der Frauenquote auch von eurer Seite her ernst genommen wird. Und bitte drum, dass wir in Zukunft das, was dem Frauenrat und sonstigen Gremien immer wieder versprochen wird, Einsatz für Frauenquote und für solche Rechte, dass das auch ernsthaft umgesetzt wird und dass du dich dafür einsetzt, dass wenn diese Steuerungsrichtlinie überarbeitet wird, wonach es jetzt Gerüchte gibt, dass dieser Punkt für euch Fixum ist für eine Zustimmung zu jeglicher Abänderung, also, das, wie gesagt, erwarte ich mir und ich hätte mir vorher auch eine Wortmeldung erwartet. Danke (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Frau Gemeinderätin, ganz wichtig, es kann immer zu Kommunikations- und Verständnisproblemen kommen, aber ich habe es genau umgekehrt gemeint, so wie Sie es jetzt auch gesagt haben. Mir war es wichtig, dass wir diese Quoten erzielen und wir sind jetzt an einem Punkt in der Holding angekommen, wo keine Fraktion gesagt hat, sie möchte eine der Personen noch einmal ändern oder austauschen und ich sage jetzt, auch ihr nicht. Es fehlt uns noch eine Frau, dann hätten wir es mitbeschließen können und hätten die Quote eingehalten. Nachdem ich heute nicht in der Lage bin, einen solchen Beschluss herbeizuführen, habe ich gesagt, dann sollte man ihn herunternehmen. Das Gegenteil wurde auch diskutiert und da hat die Frau Stadträtin Dr.in Schröck gesagt, kommt nicht in Frage, deswegen haben wir es jetzt auch gar nicht mehr weiter diskutiert, weil wir gesagt haben, die einzige Möglichkeit, um überhaupt eingetragen zu werden, weil es in den Satzungen der Holding steht… Zwischenruf GR.in Mag.a Grabe: Genau diese… Bgm. Mag. Nagl: Ja, das weiß ich ja, das ist ja in Ordnung so, aber wenn du es politisch jetzt nicht schaffst, dass keiner nachgibt, habe ich gesagt, was gibt es noch für Möglichkeiten? Man könnte hineinschreiben, die Parität ist angestrebt, das war ein Vorschlag vorhin, den haben wir auch diskutiert, Parität wird angestrebt und du schreibst nicht genau hinein 40 %, weil wir liegen jetzt, glaube ich bei 35 %. Wir wollen aber die 40, wir haben auch noch keine Lösung, also müssen wir schauen, ob wir politisch es jetzt schaffen, dass einer dieser Herren, die noch drinnen sind, wieder hinausgeht und dafür eine Frau kommt, dann haben wir es wieder erfüllt. Aber, wie gesagt, bis jetzt war keine einzige Fraktion bereit, auch wirklich diesen Schritt zu tun. Ich habe ja auch die Bitte an euch gerichtet, ob man noch einmal nachdenken kann, dass der Mag. Scheucher und die Frau Mag.a Winkler vielleicht noch einmal tauschen, weil die Mag.a Winkler, die ja schon in der Holding war, auch so wie Scheucher ist, glaube ich, jetzt in der Messe und ob das auch noch möglich wäre, weil dann könnte man das gleich erledigen. Aber da ist auch ein Nein gekommen, alle anderen Fraktionen haben jetzt auch gesagt nein und damit kann ich heute keine andere Lösung anbieten. Also es ist kein Aufweichen, sondern ein Festhalten und ich bin da jetzt auch zur Verteidigung ausgerückt, weil gerade die für Frauenangelegenheiten zuständige Stadträtin klar gesagt hat, sie will über das andere nicht diskutieren. Zwischenruf GR.in Mag.a Grabe unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Ja, aber ich sage nur, ich habe es auch in der Pause jetzt dadurch ganz klar weg und jetzt haben wir es auch im Protokoll. Wir kommen jetzt zur Beschlussfassung dieses Papiers, auch mit den Änderungen, die ich angemerkt habe, mit Ausnahme der Entsendung in die Holding Graz. Und einen Punkt habe ich vergessen, Pardon, mit Ausnahme, das gehört auch noch heraus, mit Ausnahme der Kleingartenkommission. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Und jetzt darf ich einmal noch extra abstimmen über die Kleingartenkommission, über die Entsendung in die Kleingartenkommission. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Petition an die Steiermärkische Landesregierung beziehungsweise Informationspflicht gegenüber Bezirkshauptleuten und Bürgermeistern vor Genehmigung neuer Asylheime GR. Hohensinner stellt namens von ÖVP und FPÖ folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Hohensinner: Werter Gemeinderat! Mein dringlicher Antrag betrifft eine Petition an die Steiermärkische Landesregierung beziehungsweise Informationspflicht gegenüber Bezirkshauptleuten und Bürgermeistern vor Genehmigung neuer Asylheime. Ich gehe davon aus, dass Sie den Motivenbericht sehr genau und gewissenhaft gelesen haben. Jetzt werde ich eben nicht noch einmal im Motivenbericht auf die Thematik eingehen und komme gleich reduziert auf den Antragstext. Dieser Antrag wird unterstützt von der FPÖ. Der Gemeinderat möge folgende Petition verabschieden: Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, die Genehmigungsverfahren neuer Asylheime ab dem Ausschreibungsbeginn an eine Informationspflicht des Landes gegenüber den Bezirkshauptleuten und Bürgermeistern zu koppeln. Die im Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 4 der Grundversorgungsvereinbarung festgeschriebene Bestimmung „Schaffung und Erhaltung der zur Versorgung der Fremden erforderlichen Infrastruktur“ möge dazu um einen diese Informationspflicht des Landes gegenüber den Bezirkshauptmannschaften und Kommunen bezugnehmenden Passus erweitert werden: „Weiters wird die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, für eine gleichmäßige Aufteilung von Asylwerberinnen und Asylwerbern auf das gesamte Landesgebiet Sorge zu tragen.“ Bitte um Annahme (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Marak-Fischer zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Regierungsmitglieder, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates! Wir haben heute schon sehr lange über den Menschenrechtsbericht gesprochen. Ein sehr, sehr wichtiges Stück und ein sehr, sehr wichtiger Bericht, und eines der Kapitel beschäftigt sich auch mit dem Recht auf Asyl. Asyl ist etwas ganz Wesentliches und wir können, glaube ich, stolz darauf sein, dass Österreich auch vielen Menschen Asyl gewährt. Also im letzten Jahrhundert, in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts, waren sehr, sehr viele Österreicher und Österreicherinnen angewiesen darauf, auch Asyl in anderen Ländern zu bekommen. Ich möchte nur kurz an die jüdischen Mitbewohner und Bürgerinnen und Bürger erinnern. Insofern können wir, glaube ich, sehr stolz darauf sein, dass wir Asylwerber auch in Österreich immer wieder aufnehmen, dass wir Asylverfahren durchführen und dass in dieser Zeit auch die Menschen die Möglichkeit haben, hier in Österreich zu wohnen und zu leben. Nichtsdestotrotz müssen wir uns auch immer wieder darüber Gedanken machen, wie wir die Situation und die Bedingungen, unter denen die Asylwerber und Asylwerberinnen in Österreich untergebracht sind, verbessern können und hier leistet der Menschenrechtsbericht ja auch einige wesentliche Beiträge. Allerdings ist es auch eine Tatsache, dass die Verteilung der in Österreich in Asylheimen befindlichen Menschen nicht gleich ist und insofern stimmen wir absolut auch dem Antrag der ÖVP zu, dass man sich das hier mit besonderer Sensibilität, gerade im städtischen Bereich, anschauen muss, dass es nicht zu einer besonderen Häufung und infolge möglicherweise auch zu einer Ghettoisierung kommt und hier wäre es eben auch aus unserer Sicht sehr wünschenswert, und daher unterstützten wir auch diesen Antrag, dass die regionalen und kommunalen Behörden auch hier miteinbezogen werden und zwar insofern, als sie einerseits informiert werden sollen und andererseits die Möglichkeit bekommen sollen, zumindest eine Stellungnahme auch dazu abgeben zu können. Ich kann auch hier erfreulicherweise berichten, dass unsere Vizebürgermeisterin Martina Schröck hier auch schon das Gespräch gesucht hat mit Landeshauptmannstellvertreter Schrittwieser und dass er ja auch schon zugesagt hat, dass er in der nächsten Änderung, also dass er den Prozess der Genehmigung auch ändern wird und auf unsere Wünsche auch eingehen wird. Insofern sind wir aber natürlich dafür für diesen Antrag und unterstützen den auch (Applaus ÖVP, SPÖ und KPÖ). GR.in Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Antragsteller! Als KPÖ werden wir der Dringlichkeit und dem Inhalt zustimmen. Auch wir sehen das als notwendige Ergänzung aufgrund… also die Grundversorgungsvereinbarung in der aktuellen Fassung kann aus unserer Sicht durchaus um diesen Aspekt erweitert werden, weil auch wir das für wichtig finden, dass da die Information an den Bürgermeister, Bezirkshauptmann auch weitergetragen wird. Vielleicht liegt es auch mal an uns, in diesem sensiblen Bereich vielleicht begleitende Maßnahmen zu setzen. Auf alle Fälle finden wir es für wichtig, stimmen dem auch zu. Danke (Applaus KPÖ und ÖVP). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Mag. Sippel zum Antrag: Lieber Kurt, wir haben nicht nur die fast gleiche Krawatte heute an, sondern auch einen ähnlichen Antrag eingebracht. Ich für meinen Teil habe meinen dringlichen Antrag mit dieser Thematik zurückgezogen, weil wir mit deinem Vorstoß mitkönnen, weil es eine sehr konkrete Maßnahme auch betrifft, nämlich die Informationspflicht für den Bürgermeister, für den Bezirkshauptmann eben auch einzufordern seitens des Landes, weil es eben nicht sein darf und nicht sein kann, dass das Land die Stadt Graz quasi vor den Kopf stößt und hier einfach auch Flüchtlingsheime willkürlich in die Stadt hineinsetzt, wo auch genau das zum Tragen kommt, dass man sagt, das sind nicht immer die idealen Punkte stadtentwicklungsmäßig. Der Bürgermeister hat das auch angesprochen, wo auch diese Flüchtlingsheime dann errichtet werden. Ich möchte aus FPÖ-Sicht aber ganz kurz auch erwähnen, dass aus unserer Sicht bereits die Stadt Graz zur Genüge ihre Aufgabe erfüllt, Flüchtlinge und Asylwerber in dieser Stadt auch zu beherbergen. Also da sollte es aus unserer Sicht keine weiteren Heime und keine weiteren Aufnahmen mehr geben, da sind jetzt auch die anderen Gemeinden in der Steiermark gefordert, auch ihre Verpflichtungen diesbezüglich zu erfüllen und nicht alles auf die Stadt Graz hier abzuwälzen. Also aus unserer Sicht hat die Stadt Graz mit knapp über 1000 Flüchtlingen und Asylwerbern, die hier auch zugegen sind, bereits ihre Aufgabe erfüllt. Ein weiterer und letzter Punkt, das ist etwas, was in diesem ganzen Zusammenhang auch zu kritisieren ist, und da muss ich sagen, da gebe ich in einigen der wenigen Punkte dem Menschenrechtsbeirat, auch den Empfehlungen Recht, dass diese Asylheime eben nicht in privater Hand sein sollten, weil wir wissen, dass das nicht immer für ideale Zustände sorgt und auch hinsichtlich Anrainergeschichten nicht ideal ist und es ist nicht einzusehen, dass da für manche Leute, oft haben die selber dann ausländische Zugehörigkeit oder Migrationshintergrund, wie es so schön heißt, dass das zum Geschäftszweig wird und zu einer lukrativen Einnahmequelle. Wir haben da kolportiert gehabt, dass da über zwei Millionen Euro im Jahr bei diesem Flüchtlingsheim in der Keplerstraße quasi an Einnahmen erzielt, natürlich muss da wieder auch Taggeld usw. verteilt werden. Aber das ist schon ein lukratives Geschäft und das sollte aus unserer Sicht von öffentlichen Einrichtungen wie Caritas und Diakonie usw. geführt werden und nicht von Privaten. Das ist etwas, was uns wichtig ist. Die Redezeit ist beendet, wir unterstützen den Antrag selbstverständlich, wir sind Mitantragsteller und vorangekündigt, auch der Inhalt wird durchgehen. Danke (Applaus FPÖ). Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 19.10 Uhr den Vorsitz. GR. Vargas: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates Graz! Zu diesem Antrag, wir werden als Grüne zustimmen, obwohl uns diese Dringlichkeit und die Wichtigkeit der Informationspflicht der Landesregierung gegenüber unsere Stadt wichtig erscheint. Aber was ich betonen wollte zu dem Thema, die Verteilung der Flüchtlinge, es ist ganz wichtig, dass die Ballungszentren eher in die Aufgabe gerufen werden sollten, weil dort gibt es die Beratungs-, Betreuungsmöglichkeiten, die es am Land nicht gibt. Man muss sich vorstellen, Flüchtlinge irgendwo in einer kleinen Gemeinde, wie die überfordert sind die kleinen Gemeinden, wenn Mürzsteg, eine Gemeinde mit 600 Einwohnern 300 Flüchtlinge zu beheimaten hat. Und ich glaube, dass das sehr wichtig ist für diese jungen Menschen, die zu uns kommen, also diese jungen Flüchtlinge, dass sie Möglichkeiten haben auf Bildung, auf Ausbildung und dass sie einfach nicht ihre Zeit, die sie hier verbringen, die kann sehr lange sein während des Asylverfahrens, dass sie die Möglichkeit haben, sich in die Gesellschaft zu integrieren, das ist unsere Zukunft möglicherweise. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen und ich hoffe, dass die anderen Abgeordneten sich dem fügen (Applaus Grüne). GR. Hohensinner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Ja, ich sage einmal danke für die breite Zustimmung. Bei den Grünen, ich habe Ihnen jetzt leider nicht folgen können, weil Sie haben gesagt, die Aufteilung ist nicht sinnvoll, weil quasi eine Integration am Lande nicht möglich ist, also das Argument habe ich nicht ganz verstanden, und eigentlich die ersten zwei Punkte, da habe ich von Ihnen das Signal bekommen heute am Vormittag, dass das sehr wohl möglich ist, deswegen hätte ich gesagt, dass es Ihnen leichter fällt, dass man vielleicht eine getrennte Abstimmung der drei Punkte machen und dann könnten Sie vielleicht im Sinne der Sache bei den ersten zwei Punkten mitgehen. Aber ich sage zu den anderen Fraktionen danke für die Zustimmung jetzt schon (Applaus ÖVP). Punkt 1 des Antrages wurde einstimmig angenommen. Punkt 2 des Antrages wurde einstimmig angenommen. Punkt 3 des Antrages wurde mit Mehrheit angenommen. 2) Kontrollausschuss-Vorsitz für kleinste Gemeinderatspartei GR.in Bergmann stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Bergmann: Frau Vizebürgermeisterin, ich möchte richtigstellen, wir haben den Antrag insofern abgeändert, dass es jetzt Gemeinderatspartei heißt, nicht Fraktion. Ich habe dann den unterschriebenen Antrag noch da, das war ein Irrtum. Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Der Kontrollausschuss ist ein wichtiges Organ der Stadt Graz. Er dient als Bindeglied zwischen dem Stadtrechnungshof und dem Gemeinderat. Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist auch die Bearbeitung von den vorgelegten Prüfberichten. Der Stadtrechnungshof informiert den Kontrollausschuss regelmäßig über durchgeführte Projektkontrollen und legt dem Kontrollausschuss auch Kontrollen von Institutionen, Gebarungskontrollen, Vorprüfungen der Rechnungsabschlüsse und auch Prüfberichte über Beteiligungen der Stadt Graz vor. Der Kontrollausschuss kann bei Bedarf auch beim Herrn Bürgermeister oder bei den betroffenen Stadtsenatsmitgliedern Stellungnahmen zu diesen Prüfberichten einholen und stellt auch diese Ergebnisse dem Gemeinderat zur Verfügung. Schon bisher war es in Graz zumindest üblich, dass die Opposition mit dem Kontrollausschussvorsitz betraut wurde. Im Sinne einer transparenten Kontrollpolitik sollte man von dieser bewährten Praxis auf keinen Fall abgehen. Wir stehen deshalb dem, ich habe es ja leider auch nur aus den Medien, kolportierten Vorhaben, den Vorsitz im Kontrollausschuss diesmal zwischen allen Stadtsenatsparteien aufzuteilen, sehr kritisch gegenüber. Um eine objektive und kritische Kontrolle zu gewährleisten, ist es vielmehr sinnvoll, wenn auch die Stadt Graz analog zur steirischen Gemeindeordnung, der Vertreter beziehungsweise die Vertreterin der kleinsten Gemeinderatspartei in Zukunft den Vorsitz im Kontrollausschuss führt. Ich stelle daher namens der KPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat beauftragt die Präsidialabteilung damit, bis zur nächsten Gemeinderatssitzung einen Entwurf auszuarbeiten, der festlegt, wie die Bestimmung, dass künftig die kleinste im Gemeinderat vertretene Partei mit dem Vorsitz im Kontrollausschuss zu betrauen ist, in die Organisationsvorschriften der Stadt Graz aufgenommen werden kann (Applaus KPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt zur Dringlichkeit: Da ich annehme, nachher nicht mehr zu diesem Antrag sprechen zu können, habe ich mich jetzt melden müssen. Weil ein bisschen was lernt man ja doch in diesem Haus, kann ich mir vorstellen, dass so etwas nicht als dringlich angesehen wird, also muss ich wohl begründen, warum er dringlich ist. Dringlich ist der Antrag insofern, weil es in Graz sehr lange einen sinnvollen Brauch gegeben hat, sich das vernünftig auszureden. Es muss nicht unbedingt eine der kleinsten Parteien sein, das letzte Mal haben wir, war es durchaus sinnvoll, dass die Opposition in weiterem Sinn, wie man es bezeichnen will, jedenfalls nicht die Regierung im engeren Sinn, die Kontrolle übernimmt, manchmal ist es auch gescheiter, wenn es kleinere Parteien machen. Die kleinste Partei wäre vielleicht nicht immer das Geschickteste, wenn es mehrere Parteien sind, die nicht im Stadtsenat sind. Aber was ist jetzt passiert? Jetzt entsteht auf einmal die Idee, dass alle im Stadtsenat vertretenen Parteien auch die Kontrolle übernehmen, dass auch die ÖVP, die die halbe Stadtregierung stellt, die überall besetzt, die die Holding besetzt, die überall die Führungsgremien besetzt, sich selbst kontrolliert. Ich meine, das ist einfach ein schwerer Missbrauch von Kontrolle und das kann es ja wohl nicht sein. In diesem Sinne ist der Antrag sehr dringlich, wenn man sich nicht vernünftig ausreden kann, und das scheint nicht der Fall zu sein. Bis jetzt wissen wir nur aus der Zeitung, aber das scheint wirklich nicht der Fall zu sein. In dem Fall ist es wichtig, dass eine neue Norm kommt und wenn eine neue Norm kommt, dann ist es natürlich auch sinnvoll, das, was in der Steiermark sonst auch gilt, dass nämlich die kleinste Partei den Kontrollvorsitz übernimmt, zu unterstützen. In diesem Sinne bitte, im Sinne einer echten Kontrolle, echte Kontrolle kann nicht von den Großen gemacht werden, die echte Kontrolle muss von den Kleinen gemacht werden und wenn das nicht anders regelbar ist über Norm, dann bitte um eine Norm, dass die kleinste Partei diese Kontrolle übernimmt. Absolute Zustimmung für diesen Antrag in Zeiten wie diesen (Applaus KPÖ und Grüne). GR. Mogel: Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, werter Stadtsenat, hoher Gemeinderat, geneigte Zuhörer! Grundsätzlich ist die Überlegung, die Opposition mit dem Vorsitz des Kontrollausschusses zu betrauen, aus Sicht objektiver Kontrolle natürlich nicht unrichtig. Das Ansinnen, die kleinste Partei im Gemeinderat automatisch mit dem Vorsitz zu betrauen und das auch festzuschreiben, erscheint uns aber nicht schlüssig. Der Gemeinderat würde sich in einem solchen Fall selbst einen unnützen Zwang auferlegen, der jedes Mal, wenn sich die politische Situation ändert, eine Änderung der Organisationsvorschriften nachziehen würde. Wer sagt denn, dass die kleinste Partei, wer auch immer das dann sein wird, nicht beim nächsten Mal auch in einer Koalition feststeckt? Da die im Stadtsenat befindlichen Parteien sich aber zur Zeit in keiner Koalition befinden und alle Parteien mit Klubstärke auch in der Stadtregierung vertreten sind, erscheint es uns in dieser Situation sinnvoll, einen Vorsitzwechsel auf alle Fraktionen zu verteilen, auch am vernünftigsten. Deshalb sehen wir die Dringlichkeit dieses Antrages nicht gegeben (Applaus FPÖ). GR. Dr. Piffl-Percevic: Frau Vorsitzende, hoher Gemeinderat! Ich bin derselben Annahme des Kollegen Wohlfahrt, das ist wohl die einzige Gelegenheit, sich zu diesem Thema jetzt zu Wort zu melden, zur Dringlichkeitsdebatte. Aber darf ich den Ball gleich aufnehmen, also der Antrag läuft darauf hinaus, den Herrn Pacanda, bei aller Wertschätzung, zum alleinigen Vorsitzenden auf fünf Jahre zu bestellen. Ich gebe ihm jede Menge Vertrauensvorschuss, nur bisher hatten wir eine andere Übung und auch in der letzten Periode, Kollege Wohlfahrt, wo es eine Koalition gab, hat sich die Koalition nicht daran beteiligt und hat es den nicht koalitionären Regierungsfraktionen anvertraut, den Vorsitz zu führen. Auch damals ist Gerald Grosz, unser lieber abhanden gekommener, der Kollege, nicht mit dieser Ehre betraut worden, auch bei aller Wertschätzung jedenfalls. Ich möchte zusammenfassen. Wir haben heuer 20 Jahre Stadtrechnungshof. Als einzige österreichische Stadt verfügen wir über eine im Statut des Landes, vom Land gegebenes Statut, über einen unabhängigen Stadtrechnungshof. Nur ein paar Ausschnitte, der Stadtrechnungshofdirektor, er ist auch heute hier, kann ebenso wie seine verdienten Vorgänger Dipl.-Ing. Terler und Dr. Günther Riegler autonom, ohne mit jemandem zu kommunizieren und ohne jemandem das zeigen zu müssen, den jährlichen Prüfungsplan festlegen. Er erstellt, der Vorsitzende hat lediglich, das ist so, die Sitzungen einzuberufen und zu leiten. Der Stadtrechnungshofdirektor legt den Bericht vor, ohne dass ihm jemand über die Schulter schauen kann von hier, er ist aber ausschließlich dem Gemeinderat verantwortlich, das ist auch gut so, aber hat eine Autonomie. Wir sehen daher keinen Anlass angesichts auch des Umstandes, dass keine Koalition besteht in dieser Regierung, vielleicht kommt es noch dazu, vielleicht kommen die Grünen noch dazu und dann können wir ja weiterreden, es gibt ja gewisse Ankündigungen und nach der heutigen Beschlussfassung über die großen Planungsinstrumente bin ich überhaupt jetzt wirklich ohne Sarkasmus sehr zuversichtlich, dass es uns gelingt, die wesentlichen Punkte für diese Stadt gemeinsam anzugehen, und zu den wesentlichen Punkten gehört auch die Kontrolle und in dieser Weise soll sie gemeinsam vom Gemeinderat über den autonomen Stadtrechnungshof funktionieren, Ina, wir stimmen daher dem Antrag nicht zu (Applaus ÖVP). GR. Mag. Haßler: Werte Frau Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Kollege Wohlfahrt hat das formuliert, was ich eigentlich nicht will, nämlich dass man bei Beginn jeder Gemeinderatsperiode da irgendwie dann im Gemeinderat zusammentreten und darüber diskutieren, wem trauen wir es zu und dann wieder irgendwelche Vorschriften ändern müssen. Ich denke, der wechselnde Vorsitz, den wir in der vergangenen Periode gehabt haben, der hat sich durchaus bewährt und der Kollege Piffl-Percevic hat es eh schon gesagt, es gibt eben keine klassische Koalition diesmal, sondern einen Stabilitätspakt, auch wenn sich manche als Koalition fühlen und deshalb können alle im Stadtsenat vertretenen Fraktionen eben an diesem Wechsel teilhaben. Aber wenn man dem Antrag folgt, liebe Ina, dann kann ich mir jetzt lebhaft vorstellen, wie das beim letzten Mal, in der letzten Periode gewesen wäre, wenn da dann der Kollege Grosz für den Vorsitz sozusagen vorgeschlagen hätte werden müssen, welche Freude da im Gemeinderat aufgekommen wäre und welche Jubelstürme das ausgelöst hätte, oder wenn ich an den Kollege Mariacher denke, den wir alle noch sehr gut in Erinnerung haben und der sicher mit seinen epischen Fähigkeiten den Gemeinderat sehr bereichert hat, aber wo wir uns des Öfteren schwer getan haben zu folgen, was er gemeint hat, wie gesagt, da kann man einfach nicht bei jedem Anlass sozusagen schauen, wer ist geeignet und dann auf Personen abstellen. Ich will jetzt den Kollegen Pacanda nicht ins selbe Fahrwasser geben, weil ich glaube, da würde ich ihm sehr unrecht tun, aber auch er wäre am Anfang überfordert als neuer Gemeinderat, da plötzlich alles machen zu müssen und da wäre es besser, wenn er nach einer Einarbeitungszeit das machen könnte. Ich glaube, dass der Kontrollausschuss nicht vom Vorsitz abhängt, Kontrollausschuss ist ein Gremium, ich glaube an die Demokratie, das heißt, dass die Mehrheit im Kontrollausschuss bestimmt, wo es langgeht und nicht der Vorsitzende, deshalb ist der Vorsitzende in meinen Augen nicht das wichtigste Glied, sondern das Gremium, und da sind wir alle vertreten (Applaus SPÖ und ÖVP). GR. Pacanda: Ich muss jetzt ein paar Korrekturen auch machen und zwar, wie der Kollege von der FPÖ vorher erwähnt hat, alle Parteien in Klubstärke. Ich würde mich wirklich freuen, ich frage mich dann, wo mein Klub ist oder wo mein Klubbüro nachher ist? Das heißt, ich möchte einfach darauf hinweisen, ich bin keine Fraktion, ich bin auch nicht in Klubstärke vorhanden, das heißt, in dieser Konstellation wäre der Minderheitenschutz für uns in der Form nicht gegeben, das heißt, ich hätte, wenn man dieses nicht vorgeschlagen, sondern alte Konstrukt verwenden würde, wäre ich mit keiner Stimme da drinnen. Ich sage einmal für mich, allgemein schwierig, weil ich eigentlich nur im Kontrollausschuss mit Stimme vertreten bin, aber wenn das, wird dann gemeinsam geleitet, wäre dann gemeinsam geleitet sozusagen, also gleichberechtigt zum Beispiel sechs Teilnehmer, also für mich einfach eine spannende Frage, das einfach der Schutz gewährleistet ist, dass, ich nenne es Minderheit, wie jetzt zum Beispiel, die ich auch vertrete vielleicht und für die ich dastehe, da diese Kontrollfunktion auch wirklich gesichert ausüben kann und was die Herausforderung betrifft, kann ich nur sagen, wirklich Herausforderung angenommen (Applaus KPÖ). GR.in Bergmann: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin nicht überrascht, also da müsste ich lügen, wenn ich das sagen würde. Aber es hat sich für mich wieder eines gezeigt, wir haben keine Koalition, das ist wieder einmal festgestellt worden, wir haben Paktpartner, das ist ein anderes Wort für mich für die Koalition, ist so hinzunehmen oder von uns so zu akzeptieren, aber eines, Peter, wenn ich dich ansprechen möchte, es ist schon interessant. Ich denke mir, warum wehren sich alle jetzt gegen einen Vorsitz der kleinsten Partei, wenn der Vorsitz ja sowieso keine Bedeutung hat? Also das müsst ihr mir jetzt echt erklären (Applaus KPÖ), weil wenn der keine Bedeutung hat, dann frage ich mich, trauen Sie alle miteinander dem Herrn Pacanda nicht zu, dass er eine Sitzung des Kontrollausschusses führen kann? Zwischenruf GR. Hohensinner: Warum habt ihr den Gerald Grosz nicht gewählt? GR.in Bergmann: Dazu möchte ich auch gleich eine Antwort geben, und zwar ich war selber Ausschussvorsitzende ein Jahr und acht Monate. Wir haben eine permanente Rotation gehabt und ich muss euch ehrlich sagen, so toll war das nicht, also das war eher stressig für alle Beteiligten und wir haben auch unsere Erfahrungen daraus gemacht und deswegen auch diesen Antrag gestellt. Es tut mir leid, wenn ihr also die Minderheitenfrage im Gemeinderat so seht, ich muss es eh zur Kenntnis nehmen. Danke (Applaus KPÖ). Zwischenruf GR. Hohensinner: Und der Gerald Grosz? GR.in Bergmann: Zum Kollegen Grosz möchte ich nur sagen, es ist im damaligen Kontrollausschuss auch dem Kollegen Grosz angeboten worden in einer Vierer- Rotation mitzumachen, das hat er selbst abgelehnt und ausgeschlossen und damit war er draußen (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Ungleichbehandlung bei der Regresspflicht im Rahmen der Pflege bzw. Mindestsicherung sowie fehlende Valorisierung GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Taberhofer: Sehr geehrte Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Mein dringlicher Antrag richtet sich als Petition an die Steirische Landesregierung, und bei der derzeit gültigen Regelung für die Regresspflicht im Rahmen der Pflege beziehungsweise Mindestsicherung und deren Vollziehung gibt es zwei zentrale Problemkreise, nämlich die Festsetzung ohne Berücksichtigung anderer Unterhaltspflichten sowie die mangelnde Valorisierung. Zum ersten Punkt: In der Steiermärkischen Sozialhilfegesetz-Durchführungsverordnung wird die Höhe der Pflegeregresspflicht für Eltern und Kinder geregelt. Sie richtet sich ausschließlich nach dem Einkommen der ersatzpflichtigen Person. Weitere Unterhaltspflichten des oder der Regresspflichtigen bleiben ohne Berücksichtigung. So ist es unwesentlich, ob der oder die Betreffende etwa nur für einen Elternteil regresspflichtig ist oder für beide. Auch die Anzahl der Kinder, für die Unterhaltspflicht besteht, bleibt bei der Festsetzung der Regresspflicht ohne Berücksichtigung. Dies führt im Ergebnis zu einer massiven Schlechterstellung gerade kinderreicher Familien, die keinesfalls zu rechtfertigen ist. Sachgerecht wäre es, die erhöhte finanzielle Belastung in der Verordnung in der Form zu berücksichtigen, dass für jede unterhaltsberechtigte Person Abzüge von der Ersatzpflicht vorzunehmen sind: Für Kinder unter zehn Jahren sollte ein Prozent, für Unterhaltsberechtigte über zehn Jahren sollten zwei Prozent des Nettoeinkommens in Abzug kommen. Der Unabhängig Verwaltungssenat für die Steiermark hat unlängst ebenso seine massiven Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regresspflicht geäußert und diesbezüglich einen Antrag auf Normenkontrolle beim Verfassungsgerichtshof gestellt. Der UVS hält insbesondere die Tatsache, dass bei der Festsetzung der Rückersatzpflicht auf weitere Unterhaltspflichten des Regresspflichtigen keine Rücksicht genommen wird, für gleichheits-  und damit verfassungswidrig. Jenen Aufwandersatzpflichtigen, die noch weitere Sorgepflichten haben, verbleibt nämlich weniger Geld als Personen, die keine weiteren Unterhaltspflichten haben. Diese faktische Benachteiligung hätte sich nach Meinung des UVS vermeiden lassen, zumal es für diese auch keinen vernünftigen beziehungsweise gerechtfertigten Gründe gibt. Die KPÖ hat in der Vergangenheit schon mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen. Es ist hoch an der Zeit, dass die Landesregierung aufgefordert ist, nicht auf die Aufhebung der beanstandeten Bestimmung durch den Verfassungsgerichtshof zu warten und weiterhin die Angehörigen der Pflegebedürftigen zu schröpfen, sondern einer unausweichlichen Verurteilung und Aufhebung der verfassungswidrigen Bestimmungen durch den Verfassungsgerichtshof zuvorzukommen. Der zweite Punkt bezieht sich auf die Valorisierung des Grenzbetrages von 1.500 Euro für die Regresspflicht. Die Grenze für die Pflegeregresspflicht wurde mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung in der Steiermärkischen Sozialhilfe-Durchführungsverordnung mit € 1.500,- Nettoeinkommen festgelegt. Unter € 1.500,- Nettoeinkommen wird kein Regress fällig. Dieser Grenzbetrag wurde in der Verordnung fixiert, ohne dass eine Valorisierung vorgesehen wurde. Das Gleiche gilt im Wesentlichen auch für die Betroffenen der analog gestalteten Regresspflicht im Rahmen der Mindestsicherung, wobei hier die Rechtsgrundlage für den Grenzbetrag die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. März 2012 darstellt, mit der das Steiermärkische Mindestsicherungsgesetz durchgeführt wird. Auch hier wird unter € 1.500,- Nettoeinkommen kein Regress fällig. Die Lebenskosten für die Betroffenen steigen unaufhaltsam, und damit erhöhen sich auch die finanziellen Belastungen für die Unterhaltspflichtigen ständig. Es sollte daher in der Verordnung eine automatische Valorisierung des Grenzbetrags, angepasst an die Inflationsrate, vorgesehen werden. Wenn schon politisch die Abschaffung dieser unsozialen Belastungen nicht durchsetzbar ist, so sollten zumindest diese beiden massiven Mängel beziehungsweise Ungerechtigkeiten raschestmöglich beseitigt werden. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz fordert die Steiermärkische Landesregierung auf, 1. den in den §§ 8 und 9  mit der Mindestsicherungsgesetz-Durchführungsverordnung festgelegten Grenzwert für die Regresspflicht einer automatischen, an die Teuerungsrate angepassten Valorisierung zuzuführen sowie 2. die Steiermärkische Sozialhilfegesetz-Durchführungsverordnung umgehend so zu ändern, dass bei Festsetzung der Regresspflicht gemäß §§ 5 und 6  weitere Unterhaltspflichten berücksichtigt werden und damit nicht zuzuwarten, bis die betreffende Gesetzesstelle durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird. Ich hoffe auf Zustimmung (Applaus KPÖ). GR. Hohensinner zur Dringlichkeit: Liebe Uli! Dein Antrag betrifft einerseits die Valorisierung des Grenzwertes und andererseits die Berücksichtigung von Unterhaltspflichten. Beide Anliegen sind wichtig und beide Anliegen betreffen Landesgesetze, nämlich zwei Landesgesetze, eine Durchführungsverordnung, ein Gesetz, und weil der Landtag sich derzeit, wir haben rückgefragt, intensiv damit auseinandersetzt, ist dieser dringliche Antrag für uns zwar inhaltlich völlig richtig, aber halt nicht dringlich. Ich habe auch die Beantwortung da hier vom Landtag. Sollte der Antrag trotzdem eine Dringlichkeit bekommen, werden wir Punkt 1, nämlich der Valorisierung zustimmen, beim Punkt 2 werden wir nicht zustimmen, weil da ist gerade der Verfassungsgerichtshof damit beschäftigt und es hätte keinen Sinn, wenn wir das jetzt oder der Landtag das reparieren würde und dann kommt dann wieder ein bisschen ein anderes Urteil zurück. Also da ist es, glaube ich, sinnvoll, dass man hier noch abwartet, bevor man hier dann zur Tat schreitet, das ist unser Standpunkt (Applaus ÖVP). GR.in Schönbacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, sehr geehrte Kollegen! Wir lehnen die Dringlichkeit dieses Antrages ab. Denn wenn die Berechnungsgrundlage der Regresspflicht schon ergänzt und überdacht wird, dann sollten auch folgende Punkte genauer durchleuchtet werden: zum Ersten land- und forstwirtschaftliche Einkünfte, zum Zweiten Einkünfte aus selbständiger Arbeit und zum Dritten Einkünfte aus Gewerbebetrieben. In diesen drei Punkten ist die Basis der Berechnungsgrundlage folgendermaßen: Es werden die letzten drei Wirtschaftsjahre vorgelegt und die Gewinne, aus den Gewinnen beschließt sich ein Durchschnittswert und der wird dann durch 10 % erhöht. Jetzt frage ich mich, wie kommen diese 10 % Erhöhung zustande und woraus setzen sie sich zusammen? Da die wirtschaftliche Konjunktur keinesfalls dem entspricht, sind diese 10 % Zurechnung nicht gerecht. Danke (Applaus FPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor uns liegt ein wichtiger und dringender Antrag. Warum ist er dringlich? Weil die Reformpartnerschaft, die permanent die Gesetze geändert hat, wenn man an die letzten Jahre zurückdenkt. Es hat eine alte Regelung gegeben, Abschaffung des Regresses, Neueinführung und dergleichen und natürlich ist es auch nicht besonders gut gelungen. Die zwei Punkte, die hier angeführt werden, sind wichtig, sind zu sanieren, wir kennen die Fälle auch aus der grünen Sozialberatung, auch dort kommen Leute, die genau darunter leiden und hier muss man auf jeden Fall genauer hinschauen. Also bei beiden Punkten, Valorisierung ist, glaube ich, eh selbsterklärend, dass das keinen Sinn macht, alles andere wird erhöht, teilweise auch ok, Sie sehen das vielleicht ein bisschen anders, aber selbstverständlich muss natürlich auch die Berechnung, also die Einkommensgrenze miterhöht werden, alles andere ist natürlich nicht zulässig, und die zweite Geschichte, Unterhalt, natürlich auch. Ich habe nur einen kleinen Hinweis beim Motivenbericht, ich glaube, dass nicht 2 % des Nettoeinkommens, sondern 2 % vom Regresssatz eigentlich weniger werden sollten, zumindest im Familienunterhaltsrecht so, wenn man für mehrere Kinder zahlt, also Unterhalt zahlen muss, dann zahlst für mehrere Kinder um ein, zwei Prozent weniger Unterhalt, weil sonst wäre es ja zuwenig. Ich glaube, wenn man für ein Kind nur ein Prozent vom Einkommen freistellt, das wäre nicht ganz wirksam. Aber ein wichtiger Punkt, da hinzuschauen und ich hoffe ja doch, dass die Dringlichkeit durchgeht, dass die ÖVP zumindest bei einen Punkt mitgehen kann, ich weiß, dass ihr das schwerfällt, deswegen stimmt sie gleich gegen die Dringlichkeit, aber ich glaube, so kann man sich auch nicht aus der Affäre ziehen. Hier geht es einfach um eine wichtige Aufforderung an das Land und ich hoffe, dass Dringlichkeit und Inhalt beschlossen werden (Applaus Grüne und KPÖ). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Dringlichkeit? Wenn das nicht der Fall ist, dann darf ich mir hier eine kleine Anmerkung erlauben. Ich halte den dringlichen Antrag der kommunistischen Partei für inhaltlich richtig, ich halte ihn jedoch auch nicht für dringlich. Ich schließe mich da der Meinung an, es gibt ein offenes Verfahren, dem sollten wir als Stadt einfach nicht vorgreifen. Ich bin inhaltlich vollkommen bei diesem Antrag, für mich wäre es auch schön, wenn der Antrag noch ein Stück weiter gehen würde. Ich glaube, es ist kein Geheimnis wenn ich das hier sage, dass ich grundsätzlich eine Gegnerin der Regresspflicht bin und der Regress für mich ein ganz leidiges Thema ist, ich habe da auch eine andere Meinung als meine Fraktion auf Landesebene, das ist ganz klar, aber gerade als Sozialstadträtin erlebe ich es wirklich ganz, ganz oft, welche Dramen der Regress auslöst, dass teilweise… Zwischenrufe unverständlich. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: ...aber Leute, wir sind hier im Gemeinderat der Stadt Graz und auf Landesebene ist ein Verfahren offen und dieses Verfahren ist jetzt abzuwarten und wie gesagt, inhaltlich kann ich da voll zustimmen, wir sind leider nicht der Landtag, wir sind der Gemeinderat. GR.in Mag.a Taberhofer: So wie es ausschaut, wird die Dringlichkeit nicht durchgehen, was mir sehr leid tut. Ich habe keinen Antrag gestellt, dass wir wieder, also generell nur für die Abschaffung des Regresses sind, obwohl wir das sind, sondern wir bemühen uns zumindest in dem Bereich, der jetzt gesetzlich vorgesehen ist, Verbesserungen zu erzielen, und es ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, wenn wir jetzt sagen, ach, das Land soll mal irgendwie arbeiten. Es ist ja eigentlich nicht zielführend, was wir für eine Meinung dazu beziehen und schon gar nicht wollen wir das jetzt in Form einer mehrheitlich beschlossenen Petition ans Land richten und sagen, ach, bitte schaut doch genau auf diese beiden Punkte, versucht doch bitte, da die Härtesituation etwas zu verändern. Die Menschen in unserem Land sind extrem belastet und für mich ist diese taktische Herangehensweise eigentlich enttäuschend im Gemeinderat. Weil ich würde mir denken, dass, wenn man schon jetzt teilweise irgendwie argumentiert und sagt, naja da wäre oder das ist schon richtig oder so, dann könnte man mit einem eindeutigen Appell dem Land auch signalisieren, bitte setzt euch mit den Punkten so auseinander, dass es zu einer Verbesserung der Situation kommt. Also etwas enttäuscht bin ich, wenn ich auch nicht große Erwartungshaltungen gehabt hab, gebe ich auch zu (Applaus KPÖ und Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Bandenkriege zwischen Asylwerbern unterschiedlicher ethnischer Herkunft in Graz – Aufstockung der Polizei-Einsatzkräfte GR. Mag. Sippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Sippel: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister! Heute schon öfter besprochen das Thema Bandenkriege, das aktuell in Graz Thema ist und leider Gottes die Polizei in erster Linie beansprucht. Immer wieder waren Einsatzkräfte, viele Einsatzkräfte notwendig, zuletzt hat es auch öfter einiges an Bereitschaft von mehreren Einsatzeinheiten bedurft, weil man nicht gewusst hat, ob das jeden Moment auch wieder losgeht diese Gewalttaten auf öffentlichen Plätzen, wo Asylwerber unterschiedlicher Herkunft mit Zaunlatten, mit Schlagringen und Messern aufeinander losgegangen sind und mehrere blutige Massenschlägereien auch veranstaltet haben, wo es verletzte Beteiligte gegeben hat, aber auch, und das ist umso bedauerlicher, auch zumindest einen verletzten Polizeibeamten. Grazer Sicherheitsbeamte bestätigten es, dass die Beteiligten hier aus Motiven der Ehrenverletzungen heraus und ethnischen, oder nennen wir es gegenseitigen Hass, agiert haben, also da muss man natürlich auch drüber diskutieren, ob das nicht auch ethnische Konflikte sind, die hier nach Österreich, im Speziellen nach Graz, importiert worden sind. Das reicht viele Jahre in den betreffenden Ländern auch zurück und hat natürlich auch mit den kriegerischen Auseinandersetzungen in den ursprünglichen Gebieten dieser Asylwerber zu tun. Ich habe vorher in meinem Antrag drinnen gehabt die Formulierung: „In Wahrheit geht es aber um die Vorherrschaft im Drogengeschäft.“ Ich habe das herausgenommen auf Beschwerde oder auf Einwand, nennen wir es einmal so, der SPÖ, weil sie sagt, das ist nicht bewiesen, da hat sie Recht. Wenn man mit dem einen oder anderen Polizeibeamten redet, dann ist das eine sehr stichhaltige Vermutung. Aber wie gesagt, es ist nicht bewiesen, deshalb habe ich herausgenommen, ist kein Problem, wichtig ist mir persönlich, dass der Antrag durchgeht und ich will da keine i-Tüpfelreitereien veranstalten. Auch herausgenommen habe ich aus dem ursprünglichen Antrag die Formulierung, dass es sich hier um Gruppen von Tschetschenen und Afghanen handelt, da hat die ÖVP einen Einwand eingebracht, ist auch in Ordnung, der Bürgermeister hat es ein bisschen widerlegt, indem er ja konkret diese beiden Gruppen auch vorher angesprochen hat. Aber sei es drum, wichtig ist die Sache, ist eine echte dringliche Angelegenheit in Graz und mir ist es vor allem wichtig, dass es hier zu einer Zustimmung im Gemeinderat auch kommt. Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Täter zwar namentlich bekannt sind, aber eben nicht aufgefunden werden können, obwohl diese in Grazer Flüchtlingsheimen untergebracht sind, also da muss man auch einmal das gesamte Asylrecht hinterfragen, wie so etwas passieren kann. Wir haben ein Meldegesetz, aber das wird hier nicht eingehalten und da stehen die Behörden wirklich vor großen, großen Schwierigkeiten. Abschließend die Forderung oder die Folgerung aus diesem Antrag ist natürlich wieder einmal die Forderung, die schon oftmals hier auch eingebracht worden ist, nach einer weiteren Aufstockung der Polizeieinsatzkräfte. Wir brauchen mehr Polizisten in Graz, das zeigt sich anhand dieser Problematik wieder einmal. Natürlich wäre es schön, wenn wir als Gemeinderat da mehr Kompetenzen hätten, auch dagegen vorzugehen, das ist nicht der Fall. Tatsache ist, und das ist unsere Aufgabe, diese Problematik auch nach außen zu tragen, nach Wien zu tragen, ins zuständige Ministerium zu tragen und hier wirklich auch vehement darauf hinzuweisen. Mehr können wir nicht tun, aber uns war es einmal vor allem wichtig, dass diese Problematik hier heute im Gemeinderat auch einmal debattiert wird in Form eines dringlichen Antrages und deshalb stelle ich namens der freiheitlichen Fraktion nachfolgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der Gemeinderat der Stadt Graz fordert die zuständigen Stellen des Bundes auf, bereits im Zuge des Asylverfahrens begleitende Maßnahmen zu setzen, um mit Asylwerbern speziell ethnische Konfliktfelder, die aus den Herkunftsländern und der Historie herrühren, entsprechend aufzuarbeiten und abzubauen und ein entsprechendes Angebot als unterstützende integrative Begleitmaße auch in weiterer Folge den Ländern und Gemeinden zur Verfügung zu stellen. 2. Die im Motivenbericht geschilderten Problemstellungen sind nur ein Beispiel mehr dafür, dass für die Zukunft eine massive Aufstockung der dauerhaft vor Ort anwesenden Exekutivkräfte als wesentliche Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung anzusehen ist. Die zuständigen Stellen des Bundes werden daher ersucht, eine deutliche und dringend notwendige Aufstockung der Polizei-Einsatzkräfte zu veranlassen. Ich bitte um Annahme (Applaus FPÖ) GR.in Mag.a Polz-Watzenig zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte KollegInnen! Der FPÖ ist offensichtlich nach wie vor nicht der Unterschied zwischen Einwanderung und Asylsystem bekannt, da noch einmal zur Erläuterung. Im Bereich der Zuwanderung liegt der Bund fest, wie viele Personen jährlich für die Arbeitsaufnahme, Familienzusammenführung etc. zuwandern dürfen. Hier kann das mit Quoten gesteuert werden, hier wird es auch mit Quoten gesteuert. Das Asylsystem in Österreich geht zurück auf die Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention, das ist gut 60 Jahre her, es ist unsere Aufgabe, Verfolgten Schutz zu geben. Blöderweise haben wir nicht wirklich Zugriff darauf, wo Verfolgung stattfindet. Die Kollegen im Landtag der freiheitlichen Fraktion haben ja im Sommer eine Anfrage gestellt, wie der Schlüssel im Moment der Verfolgten, der Flüchtlinge in der Steiermark ist und wenn sie die Anfragebeantwortung vielleicht sich einmal anschauen, wird sich auch für sie erschließen, warum der Schlüssel bezüglich Afghaninnen/Afghanen, Tschetscheninnen/Tschetschenen ein sehr hoher ist. Wir haben darauf keinen Zugriff, es gibt so etwas wie ein Menschenrecht, es gibt die Gesetzgebung, die hier eine sehr eindeutige ist. Nicht zufällig sind das die großen Gruppen. Allein im letzten Jahr von 14.500 AntragstellerInnen sind 50 % auf diese beiden Gruppen, von Ihnen genannten Gruppen entfallen und auch die Anerkennungsquoten im Asylverfahren sprechen eine deutliche Sprache. Wie wir wissen, kriegt man kein Asyl, wenn man kein Recht darauf hat, auch Rechtslage. Diese beiden Gruppen gehören zu jenen, die nach intensiver Prüfung des Asylverfahrens, und das ist ja eine nicht unintensive Geschichte in Österreich, wie wir wissen, deswegen dauert es auch so lange. Nämlich immerhin zu 46 %, beziehungsweise zu 31 % Asylsatz bekommen hat. Wo wirklich die Handlungsebene besteht, hat auch schon die Kollegin Marak-Fischer heute hingewiesen, es ist mehrfach schon gekommen, es braucht stärker als die Polizei, die ihre Arbeit hervorragend macht in Graz, da gibt es, glaube ich, gar kein Problem, stärker als das braucht es Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die Jugendwohlfahrt ist gefordert, die Bildungseinrichtungen sind gefordert und wenn wir, vielleicht war jemand von Ihnen gestern am Abend im Landtag, wo ein sehr schönes Projekt von Intereg vorgestellt wurde, Schrittwieser, Vollath, alle anderen waren auch anwesend, wo es um das Menschenrecht auf Arbeit gegangen ist. Und genau das ist der Punkt. Was mache ich mit meiner Zeit, wenn ich ein unbegleiteter Minderjähriger Mensch bin und hier unterwegs bin und keine Anschlusspunkte habe und sich keiner schert? Wir haben einen Auftrag, wir haben eine klare Pflicht und ich glaube, es ist müßig zu sagen, dass wir der Dringlichkeit nicht zustimmen werden (Applaus Grüne und KPÖ). GR.in Braunersreuther: Liebe KollegInnen! Ich kann mich der Rede der Vorrednerin nur anschließen, dass die Problematik ganz woanders sitzt. Zudem sehe ich eine Schwierigkeit darin, einem dringlichen Antrag zuzustimmen, der viel mehr als auf Faktenwissen darauf beruht, auf populistischer Stimmungsmache auch zum Teil, wie ja doch durch die anderen Fraktionen schon belegt wurde, also durch die Einwände der anderen Fraktionen belegt wurde, Unwahrheiten und nicht genügender Recherche (Applaus KPÖ). GR. Mag. Sippel: Sie schaffen hervorragend, mit Ihrer Argumentation ein Problem, das tatsächlich vorhanden ist, einfach wegzureden, das muss man hier einmal sagen. Wenn man auch der Argumentation Ihrer Vizebürgermeisterin außer Dienst, jetzt Stadträtin, folgt, dann sind wir ja schuld, dass da sich zwei Gruppen gegenseitig die Köpfe einhauen, weil wir ihnen keine Arbeit geben oder weil wir sie nicht entsprechend versorgen. Also das ist Ihr Zugang, unser Zugang ist ein anderer. Nämlich dass es hier massive Probleme gibt, dass es hier importierte ethnische Konflikte gibt und selbstverständlich ist es nicht die Kompetenz des Gemeinderates, hier im Asylrecht irgendwelche Änderungen vorzunehmen, deswegen ist auch, glaube ich, ganz klar mein Antragstext in diese Richtung, dass das eine Art Petition oder ein sich Heranwenden an das zuständige Ministerium ist, wo das auch entsprechend behandelt werden kann und ich glaube, klarer kann man das nicht machen und da zu reden, dass das nur populistisch ist und das dem keine Recherche zugrunde liegt, das ist auch wirklich eigentlich jeglicher Grundlage entzogen, weil mehr als mit der Polizei kann man nicht sprechen und mit den betreffenden Einsatzleitern reden, die da auch selbst vor Ort waren und die haben das genau uns so geschildert, es ist auch, glaube ich, in der Zeitung so gestanden. Ich glaube nicht, dass da die Zeitung irgendwas erfindet, das kann ich mir nicht vorstellen, es waren namhafte Zeitungen, es war nicht nur eine Zeitung, die vielleicht ein Dorn im Auge ist, es waren mehrere Zeitungen, auch seriöse Zeitungen, und ich glaube, das als Populismus abzutun, das ist halt ein Todschlägerargument, das Sie da verwenden wollen. Bin froh, dass die Mehrheit im Gemeinderat die Wichtigkeit dieses Themas erkannt hat. Wichtig ist es, weil wir haben schon gesehen, das ist auch an anderer Stelle schon heute immer wieder gekommen dieses Thema, und ich bin froh, dass der Antrag sowohl in der Dringlichkeit als auch im Inhalt die Mehrheit findet (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit angenommen. Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. 5) Aussetzung der Städtepartnerschaft mit St. Petersburg GR.in Mag.a Grabe stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Grabe: Du hast ja das Thema schon genannt. Aussetzung der Städtepartnerschaft in St. Petersburg. Wie zumindest all diejenigen, die bereits im letzten Gemeinderat waren, wissen, haben wir das ja schon einmal hier ausführlich diskutiert. Denn bereits im Vorjahr gab es einen guten Grund, hier aktiv zu werden, denn im März 2012 wurde in der Region St. Petersburg ein Gesetz erlassen, das, ich zitiere das jetzt halt in Übersetzung, alle öffentlichen Aktivitäten zur Werbung für Unzucht, Homosexualität, Bisexualität und Transgenderidentität sowie Pädophilie und zum Schutz der Kinder verbietet. Was verbirgt sich hinter diesem Gesetz? Es geht um keinerlei Schutz für Kinder oder sonst etwas, sondern es geht ausschließlich darum, Menschen mundtot zu machen, Menschen, die anders sind, zu diskriminieren, es geht soweit, wie Sie wissen, dass sogar unmittelbar nach Erlass dieses Gesetzes bei den ersten Gegendemonstrationen Leute wegen simplem Regenbogenfahnenschwenken schon mit der Polizei zu tun hatten und Geldstrafen bekommen haben, es führt zu Verhaftungen und nicht nur von Menschen, die für ihre Rechte als Homosexuelle eintreten, sondern mittlerweile viel, viel weiter für alle, die in diesem Bereich Menschenrechtsverletzungen geltend machen. Wir haben daher aus gutem Grund, und das habt auch, ihr liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, gemacht, diesem Beschluss zugestimmt, dass wir als Gemeinderat, als Stadt, die sich Menschenrechtsstadt nennt, gefordert und verpflichtet sind, etwas zu tun. Ich sage noch einmal, ihr habt das damals genauso mitbeschlossen, dass es einen dringenden Appell an die Stadt St. Petersburg geben soll. Passiert ist leider genau gar nichts. Es ist weder ein Appel gekommen noch sind sonstige Maßnahmen ergriffen worden. Passiert ist sehr wohl etwas in Russland und in St. Petersburg, das Gesetz hat sich ausgebreitet, das Gesetz hat gegriffen, hat sich in die Köpfe etlicher Menschen schon festgesetzt und führt dazu, dass die Übergriffe tagtäglich immer mehr werden, es bleibt nicht mehr bei simplen kleinen, kleinen ist gut, Jahresgehalt, Geldstrafen, sondern es geht bis hin dazu, dass die Polizei nicht einmal mehr angemessen eingreift, wenn bei einer Mahnwache für die Menschenrechte in dieser Frage Rechtsradikale die DemonstrantInnen überfallen und attackieren, nichts passiert, im Gegenteil, die die dann Opfer sind, werden auch noch wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und was auch immer allem angeklagt, bis hin zur Verhaftung. Also es hat sich sehr wohl etwas getan außer bei uns in der Stadt Graz. Amnesty International ist schon aktiv geworden, die Stadt Mailand hat die Städtepartnerschaft ausgesetzt, Venedig hat das im Gemeinderat beschlossen, der Bürgermeister hat leider, wie auch hier eine andere Position und hat dort das Recht, das zu überstimmen, es hat der Oberbürgermeister von Sidney den russischen Botschafter zu einer dringenden Aussprache zu sich zitiert, überall gibt es Städte und Gebietskörperschaften, die reagieren. In Graz ist bisher, wie gesagt, nichts passiert. Beim letzten Mal, wie gesagt, habt ihr noch zugestimmt, ich weiß jetzt, dass von euch die Absage kommt, diesen dringlichen Antrag weder dringlich zu machen noch im Inhalt zuzustimmen. Eine Begründung, die ich am Anfang von euch übermittelt bekommen habe, da wende ich mich jetzt an euch als ÖVP, denn in Menschenrechtsfragen brauchen wir mit den Kollegen von den Freiheitlichen ohnehin nicht diskutieren, mit euch gäbe es vielleicht noch eine Hoffnung, ein Zeichen zu setzen. Die Rückmeldung, die ich bekommen habe, ist, es gäbe diese hochwichtige Städtepartnerschaft mit so vielen wichtigen Kulturprojekten und man könne die Kulturschaffenden, die doch die sind, die der Hort des Widerstandes usw., usw. sind, nicht im Stich lassen. Ich sage, die großartigen Kulturprojekte. Ich habe die Liste vor mir, was seit 2001 bis jetzt stattgefunden hat. Großartige 14 Einträge sind hier, davon sind dreimal Besuch von hochrangigen oder nicht so hochrangingen Delegationen aus St. Petersburg bei uns, sicher nicht die Leute, die man nicht im Stich lassen darf. Einmal eine Delegation von uns dort, einmal ein Stadtsenatsmitglied, das beim Welttanzkongress in St. Petersburg war, einmal eine Gemeinderätin auf der Info WIG, was auch immer genau das ist. Zwei, drei Konzerte, von denen einige sowieso im Rahmen von Kulturstadt 2003 stattgefunden haben und einiges an Schülerinnen- und Schüleraustausch, was wie in jeder anderer Stadt auch ohne Städtepartnerschaft geht. Aber diese Leute darf man nicht hängen lassen sinngemäß eure Botschaft, dafür aber all die anderen, die laufend unter Übergriffen zu leiden haben. Es geht soweit, dass sogar der Direktor des Nabukov-Museums, der das Lolita-Stück geschrieben hat, Drohungen kriegt, die Scheiben eingeschlagen kriegt, Drohbriefe, weil das Ganze schon Pädophilie sei, das über diesen Roman im Museum auch gezeigt wird. Es geht soweit, dass Leute fristlos gekündigt werden, nur weil sie bei einer Mahnwache im Fernsehen gefilmt worden sind, dass sie daran teilgenommen haben. Das heißt, es breitet sich aus, es ist in Vorbereitung, dass das jetzt auch auf ganz Russland ausgedehnt wird und es hat in St. Petersburg seinen Anfang genommen und wurde dort auf echt üble Weise erprobt. Und wir sind Menschenrechtsstadt, diskutieren heute lang und breit den Menschenrechtsbericht, gehen auch immer wieder darauf ein, dass wir auch für andere Gebietskörperschaften und andere Bereiche zuständig sind und reagieren nicht, nicht einmal mit einem Appell, nicht einmal mit irgendetwas, was andere Städte auch tun, um den Protest einzubringen. Die Begründungen sind 14 Veranstaltungen in 20 Jahren oder so. Ich appelliere, dass wir dieser Verantwortung, die wir haben als Menschenrechtsstadt, wirklich ernst und gerecht werden und nicht einfach bei einem Beschluss, der noch keinerlei Auswirkungen hat, edel dann doch die Stimme erheben und dem zustimmen und ich plädiere dafür, dass wir nicht nur uns Menschenrechtsstadt dort nennen, wo es passt, sondern auch da, wo vielleicht einmal Courage gefragt ist, Zivilcourage, die wir hier so etwas von einfach machen können, uns passiert genau gar nichts. Die Leute, um die es dort geht, denen passiert was und die brauchen Unterstützung von allen möglichen Regionen aus dem Westen oder anderen Ländern, die Demokratie und Menschenrechte wirklich auf ihre Fahnen schreiben und appelliere dringend, dringend, dringend, dass ihr eure Haltung überlegt. Ich danke der KPÖ und der SPÖ und den Piraten, die diesem Antrag zustimmen, die erkennen, dass wir uns nicht einfach nur Menschenrechtsstadt schmücken dürfen, sondern dass wir auch aktiv werden müssen und appelliere an die Kollegen von der ÖVP, auch wenn ihr jetzt nicht schafft, menschenrechtlich zuzustimmen, dass ihr zumindest an euren Herrn Bürgermeister herantretet, dass endlich ein Appell gemacht wird, dass diese Städtepartnerschaft wenigstens genutzt wird, um nicht nur zur Welttagungskongressen zu fahren, sondern auch dort Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten zu treffen und die Leute vor Ort… ich bin am Ende, ich hoffe, dass ihr, die mir die Unterstützung gebt, dass auch bei den Folgedingen tut, die sicher auch noch hier im Gemeinderat mit Anfragen usw. kommen werden. Danke (Applaus Grüne). GR. Mag. Sippel zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister! Wir werden dem Antrag in Dringlichkeit und Inhalt nicht zustimmen. Ich möchte jetzt gar nicht so sehr auf den Inhalt eingehen, sondern ich habe mich grundsätzlich ein bisschen mit Städtepartnerschaften auseinandergesetzt, von denen wir Grazer doch etliche haben. Unter anderem die eben auch mit St. Petersburg aus dem Jahr 2001, und wenn man sich einmal anschaut, was so die Gründe für Städtepartnerschaften sind, dann erfährt man Folgendes: Eine Gemeindepartnerschaft beziehungsweise Städtepartnerschaft ist eine Partnerschaft zwischen zwei Städten oder Gemeinden mit dem Ziel, sich kulturell und wirtschaftlich auszutauschen, das ist einmal klar. Aber dann, ganz wichtig und an zweiter Stelle bereits angeführt, internationale, kommunale Partnerschaften werden außerdem als Plattform genutzt, um Demokratisierungsprozesse in Staaten zu unterstützen, in denen Rechtsstaatlichkeit und Freiheit noch nicht als erreicht angesehen werden im Sinne einer kommunalen Außenpolitik, das heißt, man müsste das Ganze umdrehen, da geht es ja genau darum, dass man als Partnerstadt, wenn es wo Menschenrechtsverletzungen gibt oder fehlende Demokratisierungsprozesse oder mangelnde Freiheit, dass man als Partnerstadt eben seinen Partner darauf hinweist, wir haben auch als Menschenrechtstadt, so wie Sie das sehen, die Verpflichtung dazu, dann reden wir mit den St. Petersburgern und teilen wir ihnen das mit und unterstützen sie in diesen Prozessen, damit so etwas eben nicht vorkommt. Und aus dieser Sicht wäre es eigentlich noch vernünftiger, da weitere Partnerschaften anzustreben mit Problemstädten, weil es genau bei Partnerschaften, bei Städtepartnerschaften darum geht, auch in diesen schwierigen Fragen, in diesen Fragen wo mangelnde Freiheit, mangelnde Demokratisierung herrscht, sich gegenseitig zu unterstützen und deswegen ist es aus unserer Sicht falsch, hier aufgrund dessen eine Städtepartnerschaft auszusetzen oder aufzukündigen. Also, wie gesagt, wir lehnen die Dringlichkeit und den Inhalt aus diesen Gründen ab (Applaus FPÖ). GR.in Braunersreuther: Sehr geehrte Vizebürgermeisterin, liebe Gemeinderäte, vor allem Dingen sehr geehrte Antragstellerin! Ich kann nur ergänzend zu Ihrem Antrag sagen, dass hier, besonders wenn mit diesem kulturellen Austausch argumentiert wird, dass Kultur nicht allein repräsentative Projekte sind, und das sage ich jetzt als Kultursprecherin und als Familiensprecherin. Kultur ist auch Lebenskultur und die muss für alle gesichert sein und deshalb können wir der Dringlichkeit und dem Inhalt des Antrages nur zustimmen (Applaus KPÖ). GR. Stöckler: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns alle einig im Großen und Ganzen, dass mit der Unterzeichnung durch den Gouverneur von St. Petersburg die Mindeststandards aus demokratiepolitischer Sicht und auch aus menschenrechtlicher Sicht weit unterschritten sind. Ob jetzt die Aussetzung der Partnerschaft mit St. Petersburg die richtige Antwort darauf ist, glaube ich seitens des ÖVP-Clubs verneinen zu können, weil der Bürgermeister sehr wohl initiativ werden will und auch ein Antrag schon an die Geschäftsstelle in Potsdam der European College of cities Again Racism vorbereitet wird, in der festgestellt werden soll und in einer konzertierten Aktion festgestellt werden soll, dass eben dieses Thema auch mit St. Petersburg angesprochen werden soll. Ich glaube nicht, dass es vernünftig ist, in dieser Richtung die Partnerschaft auszusetzen, auch wenn die werte Antragstellerin Daniela Grabe meint, dass die kulturellen Verbindungen mit St. Petersburg nicht so relevant sind wie alle anderen. Deswegen wird seitens des ÖVP-Gemeinderatsclubs der Antrag zur Dringlichkeit abgelehnt sowie der Inhalt (Applaus ÖVP). Ich möchte bitte noch was ergänzen; falls die Dringlichkeit doch die Zustimmung erlangen sollte, würden wir einen Abänderungsantrag stellen und zwar in die Richtung gehend, dass der Gemeinderat an den Vorstand der Europäischen Koalition gegen Rassismus herantreten soll, dass in der nächsten Sitzung im April 2013 mit den Partnerstädten eine gemeinsame Erklärung anstrebt, die diese Problematik zum Inhalt hat (Applaus ÖVP). GR. Grossmann: Frau Bürgermeisterstellvertreterin, Frau Stadträtin, Herr Stadtrat, hoher Gemeinderat, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Städtepartnerschaften sind eine wunderbare Möglichkeit, um die Freundschaft zwischen Menschen, die in verschiedenen Städten, in der Regel auch in verschiedenen Ländern, leben zu verdichten, den kulturellen Austausch sicherzustellen, das Gemeinsame in den Vordergrund zu stellen, auch die Möglichkeit der wirtschaftlichen Kooperation sicherzustellen, und Städtepartnerschaften haben auch die Aufgabe, ein stückweit die Demokratie, das demokratische Grundverständnis weiterzuentwickeln. Städtepartnerschaften werden aber zwischen der politischen Elite geschlossen. Ich möchte das einmal so formulieren. Städtepartnerschaften sind eine Vereinbarung zwischen der Führung einer Stadt mit der Führung einer anderen Stadt. Ich denke, dass es gut ist, wenn in jenen Gebieten, wo sich gerade Demokratie, demokratisches Verhalten entwickelt, solche Städtepartnerschaften mit jenen geschlossen werden, die daran Interesse haben, diese demokratischen Entwicklungen voranzutreiben, zu vertiefen, zu festigen, auszubauen. Ich bin dem Herrn Klubobmann Sippel deshalb sehr dankbar, dass er diesen Gedanken der Städtepartnerschaft hier so ausführlich dargestellt hat und bin also ganz bei ihm, dass es ein wunderbares Instrument ist zur Verdichtung, zur Stärkung der Demokratie, zur Festigung, zum Vorantreiben sozusagen demokratischer Prozesse durch eine Städtepartnerschaft. Und gerade aus dieser Überlegung heraus sind wir als Sozialdemokratie der Auffassung, dass es auch dann, wenn gerade in solchen Städten Rückentwicklungen in der Demokratie und im demokratischen Verhalten und in der Gestaltung der Menschenrechte erkennbar sind, es auch Aufgabe es einer Partnerstadt ist, intensiv und klar und deutlich darauf hinzuweisen. Es gibt Initiative in diese Richtung, bin dem Herrn Bürgermeister auch sehr dankbar, dass er diese ergreifen wird. Wir sind der Auffassung, dass es ein klares, ein deutliches Zeichen braucht, deshalb sind wir dem Antrag der Frau Kollegin Grabe sehr dankbar, dass sie ihn eingebracht hat und werden auch diesem Antrag in der Dringlichkeit und im Inhalt unsere Zustimmung erteilen. Dankeschön (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Grabe: Ich danke allen, die die Dringlichkeit unterstützen und das Anliegen. Zwei Punkte, die noch zu sagen sind: Natürlich ist es Ziel einer, steht auf der Website, Herr Sippel, dass das Ziel, es als Plattform zu nutzen für Demokratisierungsunterstützung usw. Wir haben vorher darüber gesprochen und ich habe Ihnen genau erläutert, dass es eben nicht der Fall ist. Aber ich nehme Sie gerne beim Wort und auch die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, dass ihr das jetzt vorantreiben werdet. Ich denke, wir werden oft genug den Bericht bekommen, was für Projekte tatsächlich über diese Städtepartnerschaft gemacht werden, die dazu helfen Demokratisierungsprozesse und Menschenrechtsförderung zu machen, solche Projekte, die auch wirklich die Leute dort mitbekommen. Und etwas noch, weil du gemeint hast, ich würde Kulturprojekte nicht so wichtig finden wie andere, das habe ich überhaupt nicht gemeint und gesagt, sondern es sind in dieser Städtepartnerschaft nicht so viele Kulturprojekte im Vergleich zu dem, was sonst beim kulturellen Austausch passiert, dass man getrost darauf nicht verzichten könnte. Aber auf andere Art und Weise auch organisieren kann und trotzdem ein lautes Signal setzt. Ich nehme euch beim Wort, dass ihr diesen Appell an die Städtekoalition macht, auch wenn Rassismus etwas anderes ist als Homophobie, aber immerhin und werde euch weiterhin auch beim Wort nehmen mit dem, dass du gesagt hast, man muss dort tätig werden, weil eindeutig Mindeststandards unterschritten worden sind. Schade, dass ihr jetzt nicht der Dringlichkeit zustimmt, sonst könnten wir ausführlicher drüber diskutieren, was für nächste Schritte der Fall sind, so werden wir wieder einmal. was vorbereiten, euch vorlegen und hoffen, dass irgendwann doch auch der Menschenrechtszugang bei euch überzeugend wird. Danke (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Konzert der Deutschrockband „frei.wild“ in der Grazer Stadthalle, klare Distanzierung des Gemeinderates der Stadt Graz GR.in Mag.a Polz-Watzenig stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Sehr geehrte Damen und Herren! Am 10. Mai ist ein Konzert der Deutschrockband „frei.wild“ in der Grazer Stadthalle angekündigt. Die Gruppe, die aus Südtirol stammt, wird von Politikwissenschaftlern und JournalistInnen als rechtsextrem eingestuft und vertritt in ihren Liedtexten ultranationalistische Texte. „Zwei wesentliche Inhalte von Neonazitexten sind Nationalismus und Hass auf Andersdenkende“, sagt der Musikwissenschaftler und Journalist Thomas Kuwan und beide sind bei frei.wild zu finden. Es wird ständig in den Texten der Band von der Gefahr des völkischen Erbes gesprochen, von der Einwanderung, die die Überfremdung darstellt, viele der Liedtexte nehmen Anleihe bei Wortlauten von NPD-Demos. „Wann hört ihr auf, eure Heimat zu hassen/Wenn ihr euch ihrer schämt, dann könnt ihr sie doch verlassen“, das ist zum Beispiel aus dem Lied „Wahre Werte“. Ich muss da immer lesen, weil es gibt vielleicht manche, die das singen können, ich bin da nicht dabei. Mit ihrer neuen CD „Feinde deiner Feinde“ tauchen sie noch viel stärker in diesen Identitätsrock rein. Wesentlich sind auch, dass ihre Texte zum Teil antisemitisch sind, dass ihre Teile geschichtsrevisionistisch sind. Auch hier möchte ich ein Beispiel bringen: „Ich, du, wir, die ganze Welt, sie hasst euch wie die Pest“ und gegen „Gutmenschen“ und „Moralapostel“, heißt es dann, sie richten über Menschen, ganze Völker sollen sich hassen, nur „um Geschichte, die noch Kohle bringt, ja nicht ruhen zu lassen.“ Man muss kein Antisemitismusforscher sein oder -forscherin sein, um festzustellen, dass die Kohlegeschichte ganz klar anspielt auf die Entschädigungszahlungen für die Holocaust-Opfer. Das eine ist eben dieser Antisemitismus, den ich schon genannt habe und der Geschichtsrevisionismus. Das Zweite ist aber auch die Gewaltverherrlichung, die stattfindet. Ein Kollege war so freundlich und hat mir ein Video zugeschickt vom Bandleader, wo er klare Worte spricht, wo er sich davor distanziert, dass er seinerzeit als Neonazi bei den Kaiserjägern war, bis es durch eine Massenschlägerei in der Neonaziszene in Südtirol zur Auflösung der Band gekommen ist. Das ist jetzt der Bandleader, der in einem Video dazu Stellung nimmt, wenn man Inkongruenz-Studien machen möchte, nämlich, wie jemand spricht und was er sagt, dann ist das zu 100 % mit diesem Video erfüllt. Es endet auch mit dem Text, dass er sagt, wir werden es diesen Arschlöchern, die gegen frei.wild sind schon zeigen. Interessant ist dabei aber, dass er sagt, die Texte von frei.wild sind 100 % lebensbejahend. Darf ich so einen Text noch einmal vorlesen: „Wir haben es getan, wir haben’s gemacht, wir haben Leute verdroschen; über die Folgen nicht nachgedacht, wir haben die Straßen der Stadt für uns in Anspruch genommen; keine Gefangenen gemacht, wir haben gesoffen und geboxt, standen oft vorm Richter; keine Reue, haben darüber nur gelacht“. „Feinde deiner Feinde“ aus der aktuellen CD. Lebensbejahung schaut für mich als studierte katholische Theologin ein bisschen anders aus, ich denke, Frau Potzinger, für Sie auch, die immer den Jugendschutz so groß schreiben. Zwischenruf unverständlich. GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Ich rede jetzt nicht über das Sido-Konzert, ich rede jetzt über frei.wild. Also Geschichtsrevisionismus, Herr Molnar, können wir dem Sido nicht unterstellen, da können wir ihm vielleicht einiges unterstellen, aber das verhandeln wir heute nicht. Die Diskussion zu den Gruppen ist, also ich denke mir, in Deutschland ist die Diskussion sehr stark schon im Gange. Sie sind die Hymnen, die gesungen werden von den Identitären, dürften Ihnen auch mehr oder weniger bekannt sein und es gibt dort sogar Rückzuge von Sponsoren, wie zum Beispiel Jägermeister, nicht unbedingt links verdächtig und Konzertabsagen. Wir haben heute darüber geredet, wie das ist mit den Menschenrechten in dieser Stadt und mit dem Alltagsrassismus und wir haben ganz viele gute Ideen gehabt. Die meisten von uns, wie sich das bessern könnte und vor allem der Menschenrechtsbeirat hat einiges empfohlen. Wenn dieses Konzert in der Weise stattfindet, ich meine, dann sage ich, tschüss, dann brauchen wir, Frau Potzinger, auch nicht mehr über den Jugendschutz reden, weil wenn Sie Jugendschutz so sehen und da nicht mitgehen mit so einem Antrag, dann frage ich mich, ok, dann sperren Sie die Jugendlichen ab 18 Uhr ein, damit sie nicht einmal mehr Richtung Stadthalle kommen (Applaus Grüne). Zwischenruf GR. Hohensinner: Zensur. GR.in Mag.a Polz-Watzinger: Es redet niemand von Zensur, Herr Hohensinner, aber Geschichtsrevisionismus gutzuheißen, Gewaltverherrlichung gutzuheißen, halte ich für hochproblematisch. Halte ich für extrem und es gibt eine Grenze, es gibt den Vorwurf… noch rede ich, Sie können sich dann gerne melden, noch rede ich (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). Es ist der Vorwurf gekommen an die Grünen, wir seien die großen SpaßverderberInnen. Wir sind SpaßverderberInnen, wir sind dort SpaßverderberInnen, wo eine Grenze überschritten wird und diese Grenze heißt Menschlichkeit. Wenn es um Gewaltverherrlichung und Rassismus geht, dann ist irgendwann einmal Schluss und dann muss in dieser Stadt auch Schluss sein. Und wenn wir auch sehen, wohin diese Koalition sich bewegt mit all den Beschlüssen heute, ich grause mich davor, was das für die Zukunft dieser Stadt noch heißt und (Applaus Grüne) deswegen bitte ich um die Dringlichkeit. Den d r i n g l i c h e n A n t r a g stelle ich wie folgt: Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Der Gemeinderat der Stadt Graz distanziert sich klar vom geplanten Konzert der Gruppe „frei.wild“ in der Grazer Stadthalle am 10. Mai. Die Menschenrechtsstadt Graz darf keine Bühne dafür bieten, dass ultranationalistisches und gewaltverherrlichendes Gedankengut durch die Hintertür unter junge Menschen gebracht wird. 2. Die Magistratsdirektion wird ersucht, bis Mai 2013 Kriterien zu benennen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzuglegen, die im Sinne einer Qualitätssicherung klare Richtlinien beinhalten, um rechtsradikale Veranstaltungen an städtischen Veranstaltungsorten zu verunmöglichen. 3. Der Menschenrechtsbeirat wird ersucht, in Kooperation mit Politik und Jugendorganisationen einen Diskurs zu den neuen rechtsradikalen Bewegungen zu initiieren, wie ja woanders längst stattfindet. Ich bitte um Zustimmung (Applaus Grüne). GR. Mag. Sippel zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister! Ich mag die Emotionen da wieder herausnehmen, weil so aufregend ist das dann auch wieder nicht. Ich glaube, mit dieser Forderung nach einem Auftrittsverbot einer Deutsch-Rockband namens frei.wild hat die Grazer Kulturstadträtin einen denkbar schlechten Start hingelegt, weil ich glaube, das ist nicht das, was man von einer Kulturstadträtin erwartet, dass sie gleich einmal Verbote fordert. Sondern das, was man von einer Kulturstadträtin erwarten sollte, ist ein vielfältiges Kulturangebot und eine Facette davon ist natürlich auch ein Auftritt einer Band, wie es frei.wild ist (Applaus FPÖ). Das ist eine äußerst erfolgreiche Band, die vor kurzem auf Platz zwei der Album Charts in Österreich und in Deutschland war mit dem von Ihnen zitierten Album und die sich in weiterer Folge, und das ist ganz wichtig, ganz klar vom Links- als auch vom Rechtsextremismus abgegrenzt hat. Eine Absage des Konzerts ist aus unserer Sicht auch ein Schlag ins Gesicht vieler, vieler Fans, sie füllen Hallen, das ist eine Band, die wirklich äußerst erfolgreich ist, ein Schlag ins Gesicht vieler Fans, die eben Gefallen an dieser Musik, aber auch an den Texten finden, die sich im Wesentlichen, und ich habe mir das angeschaut, um Lebens- und Alltagserfahrungen sich drehen, es geht um Freundschaft, es geht um Alkohol, es geht um, es geht um Freiheit und auch geht es um Heimat und Patriotismus und ich befürchte ja, wenn man so wie die Frau Kulturstadträtin das Thematisieren von Heimat, Liebe und Patriotismus verbieten will, ich glaube, dann können wir uns zukünftig darauf einstellen, dass auch der Andreas Gabalier und die Seer mit Auftrittsverboten in dieser Stadt rechnen dürfen oder zumindest das von den Grünen gefordert werden wird, weil das ist ungefähr zu vergleichen. Aber ich möchte Ihnen vielleicht eine Stellungnahme des Veranstalters, das ist ja die Stadthalle Graz, näherbringen, da ist zu lesen. Wir dürfen Ihnen folgende Information mitteilen: Der Veranstalter hat sich eingehend mit der Problematik beschäftigt und hat das Konzert als unbedenklich eingestuft. Damit steht er auch auf einer Linie mit dem österreichischen und deutschen Verfassungsschutz, für die frei.wild ebenfalls unbedenklich sind. Die Band scheint weder auf einem Index auf, noch werden von behördlicher Seite negative Empfehlungen ausgesprochen. Die CDs der Band sind im regulären Handel erhältlich. Alle Song-Texte sind im Internet veröffentlicht. Und ich habe auch mir die Song-Texte etwas angesehen und da habe ich ein Lied auch herausgenommen, das nennt sich „Das ist das Land der Vollidioten“, ich stelle jetzt einmal dahin, wer damit gemeint ist. Der Text geht so: „Das ist das Land der Vollidioten, die denken, Heimatliebe ist gleich Staatsverrat, wir sind keine Neonazis und keine Anarchisten, wir sind einfach gleich wie ihr von hier.“ Also das ist ein Text von frei.wild (Applaus FPÖ). Im Sinne der Freiheit der Kunst sollten Sie da ein bisschen die Emotion herausnehmen und auch, wenn es Ihnen nicht passt, und das mag ja sein, das ist ja immer eine Geschmacksfrage, sollten Sie auf jeden Fall auch so tolerant sein und ein Konzert einer solchen Band wie frei.wild in Graz ermöglichen. Und vielleicht noch ein letzter Aspekt an dieser Sache, also so einfach wäre das ja nicht einfach eine Weisung zu erteilen an den Veranstalter, die Messe, weil diese Veranstaltung beziehungsweise die Absage dieser Veranstaltung auch mit einer beträchtlichen Pönale verbunden wäre. Also das sind beträchtliche Summen, die da die Stadt Graz zahlen müsste und ich wüsste nicht, woraus das finanziert werden sollte. Also etwas runter von der Emotion und wirklich auch Toleranz nicht nur predigen, sondern auch leben (Applaus FPÖ). GR. Pacanda: Bei uns haben die Piraten auch einen Text verfasst zu dem Thema und gemeinschaftlich… Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Und abgestimmt. GR. Pacanda: …und gemeinschaftlich darüber abgestimmt über Online-System, richtig, und das würde ich jetzt gerne vorlesen, weil es eben auch gemeinschaftlich erstellt worden ist: „Ja scheinbar hat der Sänger eine Vergangenheit. Obwohl wir Piraten keinen ausgeprägten Sinn für Patriotismus haben, noch kein Pirat gefunden werden konnte, der die Musik mag oder die durch die Musik vermittelte patriotische Einstellung teilt und obwohl wir uns für Internationalität und ein gemeinsames Europa aussprechen, glauben wir, dass diese Band die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschreitet. Die Durchführung dieses Konzerts stellt für uns keine Gefährdung der Demokratie dar, ein Verbot hingegen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit“ (Applaus FPÖ). GR.in Mag.a Marak-Fischer: Selbstverständlich hat in der Vergangenheit und wird sich die Sozialdemokratie immer für Toleranz, für Freiheit einsetzen und gegen Intoleranz, und in diesem Fall haben wir uns das natürlich auch sehr gut angeschaut. Ich habe mir die Texte dieser Band frei.wild auch im Internet angesehen und teile die Meinung von dir, Astrid, sehr, dass das eine gewaltverherrlichende „Musik“ unter Anführungszeichen ist. Ich teile auch die Meinung, dass es zum Teil hetzerisch ist, es wird aufgerufen gegen die sogenannten „Gutmenschen“ zu sein und Ähnliches und im Übrigen, und das ist eine persönliche Meinung, finde ich es nicht besonders geistreich die Texte und auch nicht besonders qualitätsvoll. Aber, und da muss man, glaube ich, durchaus sehr vorsichtig und nachdenklich an die Sache herangehen. Aber es ist auch eine sehr feiner Grenze zwischen dem Bekämpfen von Intoleranz durch Intoleranz und dem, was es sozusagen dann auch nicht sein kann und deswegen sind wir der Meinung, dass wir nicht pauschal den Auftritt der Band verbieten sollten, sondern unsere Möglichkeit wäre, einen Abänderungsantrag einzubringen und in diesem Abänderungsantrag, vorausgesetzt natürlich, dass jetzt die Dringlichkeit auch bestätigt wird, in diesem Abänderungsantrag würden wir vorschlagen, dass der Gemeinderat den Menschenrechtsbeirat um Stellungnahme und um Beurteilung ersucht und dass wir erst dann ein Verbot dieses Band-Auftritts ins Auge fassen. Wir sind eben der Meinung, auch wenn sich viele von uns vielleicht schon mit den Texten dieser Band (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) auch befasst haben, dass wir nicht die Experten sind, die das beurteilen können und ich glaube, es ist eine sehr sensible Frage, ab wann etwas zu viel ist und ab wann es noch im Rahmen der Freiheit der Kunst auch genehmigt werden sollte. Wir werden also der Dringlichkeit zustimmen, hoffe, dass Sie das auch tun, und dass wir dann die Gelegenheit haben, diesen Abänderungsantrag einbringen zu können. Danke (Applaus SPÖ). GR. Mag. Molnar: Werter Gemeinderat, werte Kollegen! Ich finde das wirklich äußerst bedenklich und erschreckend, dass zu Beginn der neuen Amtszeit von unserer neuen Kulturstadträtin die grüne Fraktion wirklich eine Kulturzensur in Graz einführen möchte und anders denkenden Bürgern aus europäischen Ländern das Recht auf Kunst und ihre freie Meinungsäußerung verbieten möchte. Gerade eine Partei, die immer für Gegenverbote auftritt. Mein Kollege Herr Pogner war so freundlich und hat mir einmal so das Parteiprogramm von den Grünen gegeben und da habe ich lesen können: Grüne Kulturpolitik setzt besonders auf Offenheit gegenüber neuen Strömungen und vorurteilsfreien Umgang mit Andersdenkenden. Also in diesem Bereich kann ich da überhaupt nichts sehen. Also ich bin vielleicht deswegen ein bisschen emotional geworden, weil ich jetzt mit 15/16 mich noch genau erinnern habe können, wie wir quasi von der ungarischen Gemeinde Konzerte hier organisiert haben, die in den sozialistischen Ländern verboten waren, weil irgendwelche Apparatschiks gefunden haben, dass das nicht der gängigen Denkweise entspricht, und ich glaube, Politik hat nichts mit Zensur einer Kultur zu tun, solange diese Kultur in rechtmäßigem Rahmen bewegt. Das ist eindeutig schon erwähnt, dass der österreichische Verfassungsschutz, weder der deutsche, irgendeine Einwendung hat und stuft diese Gruppe als unbedenklich ein. Auch in einem Interview hat mein Namensvetter Rene Molnar vom Jugendkulturzentrum Explosiv, sicher kein bürgerlicher oder rechter Kulturverein, ganz eindeutig gesagt, die Band ist nicht der extreme Szene zuzuordnen, problematisch sind jedoch die aggressiven Texte. Nur zur Erinnerung, es handelt sich doch um eine Rock-Band, nicht um die Wiener Sängerknaben oder um Hansi Hinterseer. Ich meine, wenn wir da sind, dann müssen wir jede Heavy-Metal-Konzert in Graz verbieten, die sind Aggression, jede Art von Rap, also da geht es eigentlich viel mehr um die Sache. Ein Blick ins Internet hätte gereicht, um die 15 Minuten Interview vom Frontmann Bernd Burger zu sehen, wo er sich eindeutig vom Rechtsextremismus, Nationalsozialismus ausdrücklich und ehrlich distanziert. Und im letzten Video fangt sogar das Video an, ich habe da einen Ausschnitt gemacht: „Nie mehr Faschismus, nie mehr Nationalsozialismus, Freiheit für jeden Menschen dieser Welt.“ Also ich weiß nicht, Entschuldigung, dass ich ordinär… sollen sich auf den Hintern eintätowieren, das es die Leute glauben, aber ich meine, mehr kann man dazu nicht sagen. Was ich mir aber nur in Bezug von Heimat wünschen würde von der grünen Fraktion: Gerade die Toleranz und Offenheit, die Sie Zuwanderern in Österreich entgegenbringen, auch diese Toleranz Minderheiten in Europa zuzubringen. Natürlich hat ein Südtiroler ein anderes Bewusstsein zu seiner Nationalität wie alle anderen Minderheiten in Europa, ein Baske, ein Kärntner Slowene, ein Siebenbürgersachse, die leben mit ihrer Identität und leben auch ihre Sprache. Ich war heuer im Sommer bei einem Minderheitenkongress in Siebenbürgen und dort habe ich auch mit jungen Südtirolern reden können. Es ist dort auch nicht immer so lustig und so romantisch, Multi-Kulti als deutschsprachiger Südtiroler in Italien zu leben. Also ich bitte, wir lehnen hier die Dringlichkeit und den Antrag hier ab von unserer Fraktion (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Zum einen einmal, Ihren Alltag, Herr Sippel, möchte ich ungern teilen, wenn solche Texte sich bei Ihnen abspielen, also das denke ich mir, ist einmal das eine. Zum anderen Offenheit, wie gesagt, hört dort auf, wo Geschichtsrevisionismus betrieben wird. Wenn, lieber Kollege Molnar, du zitierst, dass sie gegen Faschismus sind, sind sie, und wenn man sich tiefer hineingräbt in die Fakten, dann weiß man auch, dass sie sich klar distanzieren vom Mussolini-Faschismus. Und jetzt machen wir keine Geschichtsstunde, weil das ist was anderes als das, was sie eigentlich in ihrer Botschaft haben. Große Konzerte haben ihnen abgesagt, Arenen haben sie gecancelt, die Band, auch in diesem lang von dir zitierten Interview zu sehen, besteht darauf, jetzt nicht sich zu äußern, sie wollen jetzt nur ihre Konzerte spielen, sie gehen auf den ganzen Diskurs im Moment nicht ein, sagt Burger selber, weil sie sagen, dieses Interview muss reichen, das von dir zitiert worden ist. Aber das ist der Grund, also es gibt im Moment sehr viele, es gibt einen wilden Diskurs, nicht bei uns gegen diese Band, es ist hochproblematisch, sie waren in einer Fernsehshow, was ich sehr interessant finde ist, dass der NPD-Schröder gemeint hat, es ist so super, wie diese Band unterwegs ist, weil sie in der Südtirol-Frage mehr bewegen konnten als die NPD ever, also ich denke mir, da sollte man ein bisschen tiefer in die Geschichte reinschauen. Aber ich sehe ein, dass diese Dringlichkeit wahrscheinlich nicht durchgehen wird. Ich möchte nur eines noch sagen, vielleicht das Allerwichtigste, was ich sehr interessant gefunden habe, Sie haben alle von einem Verbot gesprochen. Nachdem wir nicht wie die anderen meisten Stücke zu spät waren, sondern punktgenau bei der Dringlichkeitsabgabe, hätten Sie dem entnehmen können, dass ich von einer Distanzierung spreche. Diese sprachliche Differenzierung wäre mit noch einmal sehr wichtig gewesen, ist aber von Ihnen irgendwie direkt in eine Verbotsschreierei übergegangen. Das Zweite ist, die Kollegin Grabe hat mir früher gesagt, dass beim Ankünder sehr wohl zu diesen Richtlinien gekommen ist und ich würde mir wünschen, dass es bei den städtischen Einrichtungen zumindest so viel weitergeht, dass man Richtlinien im Sinne einer Qualitätssicherung macht, um zu schauen, wen laden wir ein und wen laden wir nicht ein, und ein Allerletztes, wir haben sehr wohl auch einen sehr ausgeprägten Heimatbegriff und den lassen wir uns von Ihnen und dieser Band weder klauen noch versauen. Ich danke Ihnen (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 20.45 Uhr den Vorsitz. 7) Prüfung der Eignung einzelner Straßen und Straßenabschnitt für die Einführung von Fahrradstraßen sowie ein grundsätzliches Bekenntnis des Gemeinderates der Stadt Graz zur ehestmöglichen Einführung derselben GR. Dreisiebner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dreisiebner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, lieber Mitglieder der Stadtregierung, sehr geehrte ZuseherInnen und ZuhörerInnen! Wir haben vor einem knappen Dreiviertel-Jahr, am 5.7., hier im Grazer Gemeinderat mit Mehrheit eine Petition an den Bundesgesetzgeber beschlossen, welche die Aufnahme der Fahrradstraße, wie sie es etwa schon in Deutschland gibt, in die österreichische Straßenverkehrsordnung zum Ziele hatte. Hier hat es eben einen mehrheitlichen Beschluss gegeben. Mittlerweile ist erfreulicherweise vom österreichischen Parlament die 25. StVO-Novelle verabschiedet worden und damit ist diese Petition soweit umgesetzt, es ist ab 1. März 2013 allen Kommunen möglich, Fahrradstraßen zu verordnen. In dem Motiventext habe ich euch/Ihnen auch die entsprechende Gesetzespassage hineingefügt, das verlese ich jetzt in der Form nicht. Es beschreibt einfach, dass es um Straßen geht, wo, wenn die Eignung vorhanden ist, der allgemeine Fahrzeugverkehr verboten wird, Zufahrt und Ähnliches mehr natürlich möglich ist, Queren möglich ist, aber diese Straßen bei Tempo 30 für diese zufahrenden Pkw und alle anderen Fahrzeuge nur für Fahrräder, FahrradfahrerInnen und für FußgängerInnen vorbehalten ist. Aber was wir euch mitbringen konnten, ist das entsprechende Hinweiszeichen, das es auch in der StVO schon gibt und wir würden uns wünschen, dass man das in Graz des Öfteren sehen kann. Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Ist das für den Stadtpark? GR. Dreisiebner: Nein, Peter Piffl-Percevic, dort geht es aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht, du weißt das, aber ich freue mich dann auf deine Wortmeldung. Es geht uns darum, dass Straßen oder Straßenabschnitte, die bereits jetzt entsprechend stark von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt werden und wo eine Entflechtung des Radverkehrs vom motorisierten Autoverkehr (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) eine positive Folge für alle VerkehrsteilnehmerInnen mit sich bringen würde. Es geht darum, dass es bereits eine geprüfte und als geeignet befundene Straße, nämlich die Zinzendorfgasse, gibt und dass es eine weitere, sicherlich große oder mittelgroße Liste von Straßen und Straßenzügen, Straßenteilen geben sollte, die ebenso gut geeignet sind. Also hier wäre die Prüfung für uns sehr wünschenswert, damit es eine weitere Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Graz gibt. Immerhin sind ungefähr 20 % der Menschen in der Stadt mit dem Rad unterwegs. Folglich stelle ich folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : 1. Der Gemeinderat der Stadt Graz bekennt sich grundsätzlich zur ehestmöglichen Einführung von geeigneten Straßen und Straßenabschnitten als Fahrradstraßen im Gebiet der Stadtgemeinde Graz im Sinne der StVO § 67. 2. Der Gemeinderat beauftragt den Verkehrsreferenten beziehungsweise die zuständigen Abteilungen mit der Prüfung und Bewertung möglicher Straßen und Straßenabschnitte auf ihre Eignung als Fahrradstraße im Sinne der StVO. Die Ergebnisse dieser Prüfung durch die Fachbeamtinnen und Fachbeamten sind bis April 2013 dem zuständigen Ausschuss für Verkehr zur Information vorzulegen. Ich bitte um Annahme (Applaus Grüne). GR. Ing. Lohr zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Der Kollege Karl Dreisiebner reitet wieder sein Steckenpferd, die Fahrradstraße. Er hat ja eine Petition schon im Juli eingebracht. Aus freiheitlicher Sicht muss ich ihn heute auch enttäuschen, also der Dringlichkeit werden wir auch heute nicht zustimmen. Wir sehen jetzt keine dringliche Notwendigkeit für Fahrradstraßen in Graz. Du führst beispielshaft die Zinzendorfgasse an, ist aus unserer Sicht eine funktionierende Straße, hat sich bewährt, also warum soll man immer Bewährtes zerstören? Wir haben gerade dort eben Sicherheitsbedenken, auch die Geschäfte, wie passieren die Zufahrten, eine kleine Hoffnung mache ich schon, wir machen die Türe natürlich nicht ganz zu, man kann durchaus die Verkehrsabteilung einmal prüfen lassen, ob es irgendwo einen Bereich möglicherweise gäbe, aber sicher nicht dringlich oder prioritär (Applaus FPÖ). GR. Dreisiebner: Schade, dass die FPÖ, wo ich es aber erwartet habe, der Dringlichkeit nicht zustimmt. Die Bedenken, dass die Zufahrtsmöglichkeiten in der Zinzendorfgasse, die schon geprüft worden ist, zu Zeiten der Vorgängerin des Herrn Verkehrsstadtrates und als positive Möglichkeit oder als mögliche Fahrradstraße eben bewertet worden ist, dass dort die Zufahrten nicht möglich sind oder dass es da Probleme gibt. Genau das ist ja im Gesetz geregelt. Ich habe es in dem Motiventext eingetragen, vielleicht kannst du, lieber Kollege Lohr, das auch noch näher durchlesen. Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Ich sehe keinen Vorteil. GR. Dreisiebner: Es gäbe einen Vorteil, es gäbe viele Vorteile, weil es eben eine Bevorrangung beziehungsweise einen höheren Grad an Rücksicht auf FußgängerInnen und vor allem RadfahrerInnen geben muss und soll in der Fahrradstraße, das ist das eine. Das andere ist, den Autoverkehr etwas dort hinauszubringen, der nicht zufahren will und Zufahren heißt ja zum Beispiel auch, einen Parkplatz suchen, nur zur Aufklärung, oder ein Geschäft ansteuern oder einen Besuch machen, das wäre ja weiter möglich. Es geht darum, dass man dort einen dementsprechend hohen Anteil hat und dass man in Richtung der Universität, des Campus, von einer der großen Hauptrouten im Bereich Stadtpark, Bahnhof, Keplerstraße usw., Sie wissen das, dass man dort eine Lücke schließen könnte. Das wäre der Sinn und das gibt es noch mannigfach in dieser Stadt und das wäre das Ziel gewesen, das zu prüfen. Aber ich nehme zur Kenntnis und habe es ja auch schon aus der Zeitung lesen dürfen, dass der Herr Verkehrsstadtrat Eustacchio keine Fahrradautobahn in der Zinzendorfgasse haben will. Genau das ist es aber nicht, es ist eine dementsprechend geordnete Sache, die eben in der StVO möglich ist. Vorhin wurde gesagt, die Kulturstadträtin hat einen denkbar schlechten Start hingelegt. Ich sage, der Herr Verkehrsstadtrat hat mit dieser sofortigen Ausschlussaussage für eine neue Möglichkeit auch einen denkbar schlechten Start hingelegt. Ich habe im Vorfeld leider auch erfahren müssen, dass von den Kolleginnen und Kollegen der Volkspartei und der sozialdemokratischen Partei auch keine Dringlichkeitsunterstützung gegeben sein wird. Inhaltlich sind sie uns näher, sie haben ja auch die Petition unterstützt. Mich wundert es, dass man hier die Dringlichkeit nicht sieht, die Verkehrsministerin Bures beziehungsweise im Nationalrat die Fraktionen Sozialdemokraten und Volkspartei haben das eben den Städten, den Kommunen ermöglicht. Ich darf auch daran erinnern, die Kollegen von der ÖVP im Speziellen, dass sogar Stadtrat Rüsch am Ende 2008 und auch danach noch sich schon für diese innovative neue Variante stark gemacht hat. Man könnte fast von einem Liebkind des vormaligen zuständigen Stadtrates sprechen. Ich bedanke für jene, die die Dringlichkeit unterstützen, ich sehe, dass wir in der Minderheit bleiben. Ich nehme damit eines zur Kenntnis: Diese Paktpartnerschaft sieht zwar positiv oder zwei der drei sehen zwar positiv, wenn ich an die Petition zurückdenke, dass es in Österreich jetzt die Möglichkeit gibt, Fahrradstraßen zu verordnen, aber die Umsetzung ist nicht in Graz gedacht, die Umsetzung ist in richtigen Städten gedacht wie Imst, Böheimkirchen, Wolfsberg usw. Vielen Dank (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Öffnung der Waisenhauskaserne für Bildung und Kultur GR. Mag. Fabisch stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Die „Waisenhauskaserne“ in der Grenadiergasse für Bildung und Kultur zu öffnen, war eine wiederholte Forderung der KPÖ, für die Bürgermeister Nagl kurz vor der Wahl auch Interesse zeigte, wie den Medien zu entnehmen war. Da diese Anlage im Eigentum der LIG steht, hat die Stadt Graz nur durch Verhandlungen mit eben dieser (bzw. mit dem Land) die Möglichkeit, dieses Objekt zu nutzen und dadurch dem Bezirk Gries auch neue Impulse zu verleihen. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Wie weit sind die Gespräche mit dem Land bzw. der LIG bereits geführt worden und wie sehr ist grundsätzlich mit Unterstützung durch das Land zu rechnen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Geplante Müll-Deponie an der Steinbergstraße GR. Sikora stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: An der Steinbergstraße auf Thaler Gemeindegebiet inmitten des Landschaftsschutzgebietes „Westliches Berg- und Hügelland von Graz“ ist der Bau einer Baurestmassendeponie geplant. Das geplante Deponievolumen beläuft sich nach erster Bauverhandlung auf ca. 733.000 Kubikmeter und ist auf ca. 20 Jahre angelegt! Auch macht das Edikt in den Medien die Runde, dass asbesthaltige Bauabfälle im Ausmaß von 117.000 m2 im dortigen Gebiet deponiert werden sollen. Nach großer Aufregung von den Anrainern entlang der Steinbergstraße wurde nun sogar eine Bürgerinitiative aktiv, welche massiv gegen die Errichtung einer Deponie auftritt. Ihre große Sorge und ihre berechtigten Ängste betreffen die zu erwartenden Belastungen der Umwelt und der Luftgüte. Die Bauabfälle sollen laut Medienberichten im Gemeindegebiet Seiersberg vorsortiert werden und danach über das Grazer Stadtgebiet entlang der Bezirke Straßgang und Wetzelsdorf transportiert werden. Dadurch wird auch der Schwerverkehr entlang der L 301 ansteigen. An Spitzentagen kann sich dann die Anzahl auf 250 LKWs pro Tag erhöhen, die hin- und wieder retour fahren. Schon jetzt sind die Bezirke Straßgang und Wetzelsdorf, aber auch die Steinbergstraße, besonders durch den Individualverkehr extrem belastet. Das Vorhaben, eine Mülldeponie zu errichten, würde durch die täglichen Zulieferungen die AnrainerInnen entlang der betroffenen Verkehrsrouten sowohl vom Lärmaufkommen als auch von der dadurch zu erwartenden Feinstaubentwicklung enorm belasten und deshalb auch für die BewohnerInnen untragbar sein. Darüber hinaus liegt das Errichtungsgebiet der Deponie genau im Verlaufsgebiet der Tobelbader Thermal- und Heilquelle, der Ludwigsquelle, deren Verlauf und Wassereinspeisung sich entlang des Bergzuges Plabutsch – Buchkogel – Steinberg Bruch bis Tobelbad erstreckt. Ich sehe die Errichtung aufgrund der aufgezählten Gründe als eine unzumutbare Belastung in dieser Region, welche mit aller Deutlichkeit und Schärfe verhindert gehört. Auch der Grazer Stadtsenat behandelte in einer Sitzung dieses große Problem für unser Stadtgebiet und hat einstimmig auf die Verkehrsproblematik in Graz hingewiesen, die durch dieses Vorhaben in der Gemeinde Thal entsteht. Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Graz-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e: Was haben Sie bisher alles in die Wege geleitet, damit die Errichtung einer Baurestmassendeponie entlang der Steinbergstraße auf Thaler Gemeindegebiet verhindert werden kann bzw. - falls diese doch errichtet wird -, damit der zu erwartende enorme Anstieg des Schwerverkehrs durch das Grazer Stadtgebiet mit den damit verbundenen massiven Belastungen für die Grazer BürgerInnen verhindert werden kann? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Entscheidung zur Benennung des neu angelegten Generationenparks in der Rankengasse nach Anna Cadia GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Bei der Gemeinderatsitzung am 5. Juli vergangenen Jahres brachte ich einen Antrag ein, der sich darauf bezog, den neu angelegten Generationenpark in der Rankengasse nach Anna Cadia zu benennen. Da ich bis jetzt keine entsprechende Rückmeldung erhalten habe, gehe ich davon aus, dass dieses Anliegen – vielleicht auch aufgrund der Gemeinderatswahlen - bis jetzt noch nicht einer Behandlung zugeführt worden ist. Es ist jedoch von zahlreichen AnrainerInnen, insbesonders SeniorInnen, aber auch z.B. von VertreterInnen des Interkulturellen Kindergartens erneut der Wunsch an mich herangetragen worden nachzufragen, wann eine diesbezügliche Entscheidung getroffen wird, da auch sie großes Interesse daran haben, dass der Generationenpark einen Namen erhält und sie gerne eine große Eröffnungsfeier mitgestalten wollen. Namens der KPÖ-Gemeindefraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, die betreffenden Stellen zu kontaktieren und zu veranlassen, dass bezüglich einer Benennung des neu angelegten Generationenparks in der Rankengasse nach Anna Cadia möglichst bald eine Entscheidung getroffen wird? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Petition an die Steiermärkische Landesregierung und an den Landtag: Keine Ausweitung der Ausgehzeiten für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Novellierung des Steiermärkischen Jugendschutzgesetzes: Jugendschutzgesetz muss Jugend schützen GR.in Potzinger stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Landesgesetzliche Bestimmungen sind in Österreich manchmal sehr unterschiedlich, bei den Betroffenen führt dies oft zu Verunsicherung, aber auch zu beträchtlichen Nachteilen. Auch die Jugendschutzbestimmungen sind länderweise verschieden und führen vor allem in grenznahen Orten zu Unverständnis und Verärgerung. Ein bundesweit einheitliches Jugendschutzgesetz ist daher prinzipiell erstrebenswert. Die aktuellen Vorschläge in Bezug auf die geplante massive Ausweitung der Ausgehzeiten für Kinder und Jugendliche haben aber massive Kritik ausgelöst. Die Eltern wissen natürlich, dass die im Gesetz festgelegten Ausgehzeiten nur den Rahmen bestimmen, innerhalb dessen sie ihren Kindern das Ausgehen erlauben können und sie das Recht haben, als Erziehungsberechtigte engere Grenzen zu ziehen. Im Familienalltag zeigt sich aber, dass viele Jugendliche darauf pochen, so lange ausgehen zu dürfen, wie der gesetzliche Rahmen es zulässt – lange, unerfreuliche Diskussionen sind die Folge. Besorgte Eltern, Lehrer und Ärzte fragen, ob ein Gesetz überhaupt den Namen „Jugendschutzgesetz“ verdient, wenn 12-Jährige bis 23 Uhr und 14-Jährige bis 1 Uhr nachts unterwegs sein können. Sie äußern auch ihre Sorge, dass die Gefahr des Alkohol- und Nikotinkonsums zu vorgerückter Stunde steigt – auch die Exekutive spricht in einer aktuellen Studie vom „Spaßfaktor Alkohol“ als Gefahrenquelle. Es stimmt nicht, dass unser Jugendschutzgesetz innerhalb Europas besonders restriktiv ist – in Slowenien und Bayern dürfen sich Unter-16-Jährige überhaupt nicht ohne erwachsene Begleitperson an öffentlichen Orten aufhalten. Im PISA-Siegerland Finnland gilt für Unter-18-Jährige ein striktes Alkohol- und Rauchverbot. Auch die Vereine verlangen keine generelle Ausweitung der Ausgehzeiten – beispielsweise hat der Landesobmann der steirischen Blasmusikvereine Horst Wiedenhofer kürzlich bestätigt, dass die derzeit in der Steiermark geltenden Bestimmungen auch für den Heimweg nach Veranstaltungen für Jugendliche keine Probleme bereiten. Das Jugendschutzgesetz soll die Elternverantwortung stärken und das Wohl der Kinder und Jugendlichen schützen. Deshalb stelle ich namens des ÖVP-GR-Clubs folgenden A n t r a g : Die Steiermärkische Landesregierung und der Landtag werden auf dem Petitionswege dringend ersucht, bei der Vorbereitung der Novellierung des Jugendschutzgesetzes den Familienpolitischen Beirat des Landes mit VertreterInnen von Eltern-, Lehrer- und Familienorganisationen umgehend einzubeziehen und die Ausgehzeiten insbesondere für Unter-16-Jährige Kinder und Jugendliche nicht auszuweiten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Förderung des Vereines Ludovico GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Bereits seit 27 Jahren bringt der Verein Ludovico den Menschen das Spielen „spielerisch“ näher. Auf sehr hohem pädagogischem Niveau bietet er Angebote für Schulklassen und Privatpersonen, insbesondere die Ludothek wird von vielen LehrerInnen und Eltern als kompetente Institution häufig aufgesucht. Ludovico bemüht sich nun darum, neben dem Standort am Karmeliterplatz auch am anderen Murufer, im Grazer Westen und Süden, besser präsent sein zu können. Daher steigen auch die Personalkosten von Ludovico. Damit durch den Ausbau des Angebots nicht die Öffnungszeiten am Karmeliterplatz eingeschränkt werden müssen, sollte die Stadt Graz die Förderung für Ludovico erhöhen. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz wird ersucht, auf die gestiegenen Kosten von Ludovico zu reagieren und die Förderung zu erhöhen. Zudem soll eine engere Kooperation zwischen den Stadtbibliotheken und Ludovico angestrebt werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Nutzung des Trauungssaales für gleichgeschlechtliche Verpartnerungen GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Bereits 2009 gab es einen Streit um die Nutzung des Trauungssaales im Grazer Rathaus für die Verpartnerung gleichgeschlechtlicher Paare. Die „eingetragene Partnerschaft“ ist im Grunde ein der Ehe vergleichbarer Vertrag für homosexuelle Paare. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Urteils in Sachen Adoption vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGRM) in Straßburg soll nun die Forderung nach gleichwertigem Zugang zu städtischen Lokationen wieder aufgenommen werden. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz soll den Trauungssaal im Grazer Rathaus für gleichgeschlechtliche Verpartnerungen öffnen und zur Verfügung stellen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Verbesserung der Park- und Verkehrssituation Lenaugasse/Auersperggasse GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Seit fast drei Jahren kämpfen Anrainer und Anrainerinnen im Bereich Lenaugasse/Auersperggasse um eine Verbesserung der Park- u. Verkehrssituation: 1) Diejenigen Straßenzüge, die im Grünen Zonenbereich liegen, sind meist dauerhaft verparkt, wohingegen wenig entfernte Blaue Zonen (z.B. Herdergasse) fast zur Gänze leer bleiben. Erst eine Ausweisung als „Blaue Zone“ würde auch den Bereich Lenaugasse/Auersperggasse zur echten Kurzparkzone formen. 2) Gerade auf diesen Straßen wird die Höchstgeschwindigkeit durch die PKWs kaum eingehalten – Unfälle sind die Folgen. Nur konsequente Überwachungsmaßnahmen könnten Abhilfe schaffen. 3) Ein dringend benötigter Zebrastreifen würde im Bereich Auersperggasse/Lenaugasse vor allem auch älteren Personen helfen, die Straße sicherer zu überqueren. Daher stelle ich im Namen der KPÖ-Fraktion im Grazer Gemeinderat folgenden A n t r a g : Die betreffenden Stellen der Stadt Graz werden aufgefordert, im Sinne des Motivenberichts Maßnahmen zur Verbesserung der Park- und Verkehrssituation im genannten Bereich zu entwickeln Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Wiederherstellung eines Gehweges Am Lindenhof – Mariatroster Straße GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die einst existierende Direktverbindung des Lindenhofs in die Mariatroster Straße wurde vor einigen Jahren durch eine private Verbauung beendet. Dieser Umstand verstört nicht nur Spaziergänger immer wieder – am stärksten betroffen sind wohl die Am Lindenhof bzw. Am Dominikanergrund lebenden Schülerinnen und Schüler der Schule St. Johann (bzw. deren Eltern). Auch der Zugang zur Straßenbahn bleibt so versperrt. So verbleibt als einzige Direktverbindung ein als unsicher erlebter Waldpfad, sofern nicht ein gewaltiger Umweg in Kauf genommen werden soll. Es ist Zeit, diesen alten Planungsfehler der Stadt rasch durch eine konsensuale Lösung zu korrigieren. Namens der KPÖ - Fraktion des Grazer Gemeinderates stelle ich hiermit folgenden A n t r a g : Die betreffenden Stellen der Stadt Graz treten an den am Fuße des Weges Am Lindenhof positionierten Grundeigentümer heran, um eine Lösung zu finden, die eine Durchwegung für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen wieder ermöglicht. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Annenstraße – Metahof-Platz: Errichtung einer Öffi-Haltestelle GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Zuge der Neugestaltung der Annenstraße sowie der Nahverkehrsdrehscheibe Hauptbahnhof wurde mit der Auflassung der Haltestelle "Eggenberger Gürtel" eine für die BürgerInnen sehr wichtige Anbindung an die Öffis im Bereich der Annenpassage weggenommen. Zwischen Hauptbahnhof und Esperanto-Platz gibt es nun nach dem Umbau keine Zu- und Ausstiegsmöglichkeit für die Öffis mehr, was sehr viele BürgerInnen und AnrainerInnen verärgert, wünschen sich diese doch wieder eine Haltestelle im Bereich des neu gestalteten Metahofplatzes. Die langen Fußwege zur nächstgelegenen Haltestelle am Hauptbahnhof oder beim Esperantoplatz laden keinesfalls zum Umsteigen auf die Öffis ein. Auch wird nach dem Umbau der Annenpassage und des Möbelhauses Leiner niemand den Anreiz verspüren, mit den Öffis zum Einkaufen anzureisen. Mittlerweile entwickelte sich sogar eine BürgerInnen-Initiative, welcher sowohl zahlreiche BürgerInnen als auch betroffene Gewerbetreibende rund um den Metahof-Platz angehören. Im Text zum Siegerprojekt Annenstraße heißt es: "Der Metahof-Platz wird mit dem Metahof-Park nach dem Umbau der Annenstraße verbunden und aufgewertet. Der bestehende Baumbestand aus zwei größeren Linden und einer Kastanie wird erhalten und mit Schnurbäumen ergänzt. Die offene Platzgestaltung mit den locker angeordneten Bäumen bietet Platz für Gastgärten, Warenauslage und Begegnungsraum ohne Konsumzwang. Auch der Zugang zur Metahof-Garage soll in die Platzfläche integriert werden.“ Da bietet sich die Errichtung einer Öffi-Haltestelle an diesem Ort ja förmlich an! Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständige Stelle des Magistrats und der Verkehrsreferent werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe zu prüfen, ob eine rasche, unbürokratische und dringend notwendige Errichtung einer Haltestelle im Bereich des neu gestalteten Metahof-Platzes möglich wäre. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) GKB-Bahnübergang Trattfelderstraße nicht schließen GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Eine Mitteilung der Graz-Köflach-Bahn, den Bahnübergang Trattfelderstraße im Bezirk Straßgang aufzulassen und abzusperren, führte zu heftigen Reaktionen aus der Bevölkerung. Sehr viele besorgte AnrainerInnen sind deshalb an mich herangetreten, um gegen die drohende Sperre des Bahnüberganges Trattfelderstraße aktiv zu werden. Dieser Übergang zählt zur für Fußgänger- und RadfahrerInnen wichtigsten Ost-West-Verbindung zwischen dem Naherholungsgebiet rund um das Schloss St. Martin im Westen und den Einkaufszentren im nahe gelegenen Osten. Auch stellt der Übergang eine sehr wichtige Verbindung zur nahe gelegenen Elisabeth-Kirche sowie zum Kindergarten und zum Hort in der Harter Straße dar. Eine Sperre des Bahnüberganges würde einen enorm langen, für die vielen AnrainerInnen unzumutbaren Umweg über den Grillweg oder auch über die Kärntner Straße zur Folge haben. Das Argument der GKB, dass aufgrund neuer Sicherheitsbestimmungen ein bestimmter Bahnweg einsehbar und der Übergang auch gesichert sein muss, ist beim Übergang Trattfelderstraße nur bedingt gültig, da dieser mittels Sperrgitter bereits gesichert und die Bahnstrecke in beiden Richtungen sehr gut einsehbar ist. Ich stelle daher im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Der zuständige Verkehrsreferent und die zuständigen Stellen des Magistrats werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe mit den Verantwortlichen der GKB Kontakt aufzunehmen, um zu prüfen, ob eine geeignete Lösung zum Erhalt des GKB-Bahnüberganges Trattfelderstraße herbeigeführt werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Hafnerstraße – verkehrsberuhigende Maßnahmen GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In der Hafnerstraße sorgen immer mehr Wohnbauten, das Postamt Straßgang sowie zahlreiche Gewerbebetriebe für reges Treiben entlang dieser wichtigen Verbindungsstraße. Der westliche Teil der Hafnerstraße zwischen der Kärntner Straße und der A9-Autobahnunterführung wird als 50-km/h-Zone geführt, der östliche Teil der Hafnerstraße mündet bis zu ihrem Ende in eine 30-km/h-Zone. Die Hafnerstraße verbindet im Westen den Grazer Bezirk Straßgang mit dem im Osten gelegenen Grazer Bezirk Puntigam und zählt auch aufgrund ihrer optimalen Anbindung zu den Einkaufszentren im Süden von Graz zu den sehr stark befahrenen Straßen auf Grazer Stadtgebiet. Nun sind sehr viele BürgerInnen an mich herangetreten, um bei der Politik für offene Ohren für eine Verkehrsberuhigung entlang der Hafnerstraße zu sorgen. Leider verwechseln viele PKW-FahrerInnen diese Straße mit einer Rennstrecke. Geschwindigkeiten weit jenseits der Geschwindigkeitsbegrenzung sind da keine Seltenheit, was auch Radarmessungen ergeben haben. Besonders die GKB- Bahnübersetzung verwechseln viele mit einer Sprungschanze. An besagter Stelle kam bereits ein Motorradfahrer ums Leben, zahlreiche weitere Unfälle zeugen von der Gefährlichkeit dieser Straßenstelle – da muss Abhilfe geschaffen werden. Eine durchgehende Verkehrsberuhigung entlang der Hafnerstraße nach dem Vorbild der Parallelstraße Schwarzer Weg wäre hier wirksam und dringend notwendig. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die dafür zuständige Stelle des Magistrats und der Verkehrsreferent werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe zu prüfen, ob im Bereich der Hafnerstraße eine sinnvolle Verkehrsmaßnahme zur Verkehrsberuhigung in Form einer durchgehenden 30-km/h-Zone einzurichten. Eine solche Maßnahme würde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle VerkehrsteilnehmerInnen und AnrainerInnen entlang der Hafnerstraße beitragen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Gehverbote – FZZ Eichbachgasse GR.in Katholnig stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Das Freizeitzentrum Eichbachgasse wurde unter großer Beachtung der Bevölkerung 2012 eröffnet, um den Grazerinnen und Grazern ein Naherholungsgebiet anzubieten. Dieses Angebot ist von Beginn an sehr gut angenommen worden und erfreut sich u. a. auch durch die sich dort ansiedelnde Tierwelt (über 100 Schwäne…) immer größerer Beliebtheit. Jedes Wochenende strömen zahlreiche Erholungssuchende in dieses Freizeitzentrum und spazieren entlang des Murufers. Als Information wurden am linken Muruferweg Tafeln mit dem Hinweis „Wintersperre – kein Winterdienst“ angebracht, um einerseits auf die Gefahren eines nicht durch einen Winterdienst betreuten Weges aufmerksam zu machen und andererseits aus haftungsrechtlichen Gründen. Seit Dezember 2012 muss aber überraschend festgestellt werden, dass zu dieser Information zusätzlich nördlich und südlich der Autobahnbrücke je drei Verkehrsverbotsschilder aufgestellt wurden – Fahrverbot (ausgenommen Betriebsverkehr), Reitverbot und Gehverbot. Durch dieses Verbotsschild soll das Begehen des Weges in Richtung Süden ausgeschlossen werden - dieses Gehverbot wird generell ignoriert, da der Sinn des Verbotes nicht erkennbar ist. Behördliche Anordnungen, deren Sinn von den Adressaten nicht erkannt wird, sind deshalb verzichtbar, da in Ermangelung des Verstehens ein normgerechtes Verhalten nicht geübt wird und dienen eher dazu, behördlichen Anordnungen grundsätzlich zu misstrauen und skeptisch gegenüber zu stehen. Namens des SPÖ-Gemeinderatsklubs stelle ich daher folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen werden aufgefordert, im Sinne des Motivenberichtes das behördlich ausgesprochene Gehverbot für die Bevölkerung erkennbar zu erklären oder dieses zu beseitigen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Müllabfuhrkalender GR. Ing. Lohr stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Nach der Weihnachtszeit ist wiederholt die Müllentsorgung in Graz ein Thema. In Bezirken mit vielen Einfamilienhäusern werden bereits im Dezember dutzende Einzelblätter mit den Terminen, wann welche Müllsorte abgeholt wird, an die Haushalte verschickt. Dieser Umstand beruht darauf, dass unterschiedliche Unternehmen mit der Abfallentsorgung beauftragt sind. In jeder Hinsicht sinnvoller, umweltschonender und kostengünstiger wäre es daher, alle Entsorgungstermine in einem Müllabfuhrkalender zusammenzufassen und zentral an die Haushalte zuzustellen. Ein derartiger Kalender würde eine wesentlich bessere Übersicht für Hausbesitzer und Mieter bieten, damit selbige nicht mehr übersehen, wann sie ihre Müllbehälter auf die Straße schieben müssen. In vielen Gemeinden der Steiermark, wie etwa in Feldkirchen, erhält jeder Haushalt einmal im Jahr von der Gemeinde einen solchen Kalender. Auch wird in Wien dieses Service, ergänzt um die Auflistung der Müllsammelstellen, angeboten. Die Stadt Graz sollte die Aussendung eines solchen Müllkalenders koordinieren. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen des Magistrates werden ersucht, an die Holding Graz Services - Abfallwirtschaft sowie an die beauftragten Recyclingunternehmen heranzutreten, um die Aussendung eines zentralen Müllabfuhrkalenders durch die Stadt Graz zu ermöglichen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Festakt anlässlich des Peter-Rosegger-Jahres 2013 und des 100-jährigen Jubiläums der Ehrenbürgerschaft der Stadt Graz GR. Mag. Sippel stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im heurigen Jahr feiert die Steiermark den 170. Geburtstag ihres am 31. Juli des Jahres 1843 geborenen Schriftstellers und Heimatdichters Dr. Peter Rosegger. Am 25. Juni 1913 wurde Dr. Peter Rosegger zum Ehrenbürger unserer Landeshauptstadt Graz ernannt, und somit feiern wir auch gleichzeitig das 100-jährige Jubiläum dieser Auszeichnung durch die Stadt Graz. Diesen feierlichen Anlass sollte auch die Stadt Graz dazu nützen, im Rahmen des Peter-Rosegger-Jahres 2013 die Leistungen eines der größten Söhne unseres Heimatlandes zu würdigen. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Anlässlich des 170. Geburtstages von Dr. Peter Rosegger und anlässlich der 100-sten Wiederkehr des Jahrestages seiner Ernennung zum Ehrenbürger der Landeshauptstadt Graz ersuche ich Herrn Bürgermeister Mag. Nagl, im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 13. Juni 2013 einen feierlichen Festakt zu veranstalten oder ein anderes geeignetes Mittel zu wählen, welches diesem Anlass gerecht wird. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l schließt die Sitzung des Gemeinderates um 20.50 Uhr. Die Vorsitzenden: Bgm. Mag. Siegfried Nagl Bgm.-Stv.in Mag.in Dr.in Martina Schröck Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GR.in Andra-Michaela Schartel Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 28. Februar 2013 1