PROTOKOLL über die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 01. Juni 2017 ANWESENDE VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried NAGL Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Mario EUSTACCHIO Stadtrat Kurt HOHENSINNER, MBA Weiters die Mitglieder des Gemeinderates und zwar: ALIC Thomas Horst / BRAUNERSREUTHER Christine, DIin / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / EGGER Kurt, Mag. (FH) E EHMANN Michael / FABISCH Andreas, Mag. / FRÖLICH Klaus, Mag. / GMEINBAUER Daniela / HABERLER Stefan, MBA, Dipl.-Betriebswirt / HAßLER Gerald, Mag. / HEINRICHS Elke / HOPPER Anna / HÖTZL Christoph / KAUFMANN Martina, MMSc, BA. / KOPERA Daisy, Univ.-Prof.in Dr.in, MBA, Med. / KREINER Marion / KUMPITSCH Verena / LOHR Roland, Ing. E LUTTENBERGER Kurt / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth, Mag.a / MOGEL Berno / MOHSENZADA Sahar, Mag.a / MOSER Rudolf, Mag. / MUHR Ewald, Mag. (FH) MSc / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea, Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter, Dr. / POGNER Harry / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / RIBO Bedrana, MA / ROBOSCH ANNA / SCHIMAUTZ Markus, Dipl.-Ing. (FH), MA / SCHLEICHER Astrid, Mag.a / SCHÖNBACHER Claudia / SCHUNKO Michael / SCHWINDSACKL Ernest / SIKORA Christian / SIPPEL Armin, Mag. / SPATH Gerhard, Mag. / STÖCKLER Peter / SWATEK Niko, BSc E TABERHOFER Ulrike, Mag.a / TOPF Georg, DI / USSNER Tamara / WAGNER Günter / WUTTE Manuela, MA / ZITEK Sigrid, Dipl.-Päd.in / NAGL Siegfried, Mag. Bürgermeister / EUSTACCHIO Mario. Mag. (FH), Bürgermeisterstellvertreter / HOHENSINNER Kurt, MBA / KAHR Elke / KROTZER Robert, Mag. / RIEGLER Günter Dr. / WIRNSBERGER Tina / Außerdem nahmen Magistratsdirektor Mag. Martin Haidvogl und Mag.a Verena Ennemoser an der Sitzung teil. SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER: Mag. Andreas FABISCH STENOTYPISTIN/MITSCHRIFT: Carina REITER Irmgard HACKER Beginn: 12.20 Uhr Ende: 16.40 Uhr Einladung von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur ordentlichen Sitzung des Gemeinderates am 01. Juni 2017 um 12:00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock. TAGESORDNUNG der öffentlichen Sitzung 1. A 8/4 –2539/2012 Zanklstraße – Exerzierplatzstraße, Busumkehrschleife, Grundstücksbereinigung Übernahme des Gst. Nr. 341/285, EZ 2138, KG Gösting, im Ausmaß von 479 m², aus dem Privatbesitz in das Öffentliche Gut der Stadt Graz 2. A 8/4 –57602/2014 Informationsbericht –Villenstraße – Straßganger Straße Verkauf einer ca. 414 m² großen Teilfläche des Gst. Nr. 420, EZ 50000, KG Baierdorf, Ablehnung 3. A 8 -20081/06-180 Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH Richtlinien für die Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; 1. Stimmrechtsermächtigung 2. Umlaufbeschluss- Wechsel im AR 4. A 8 –21795/2006-125 MCG Graz e.gen. o. Generalversammlung, Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung, Generalversammlung 5. A 10-BD/007174/2009/0045 A 10/8/038368/2016/0004 Stadtentwicklung Reininghaus – Parkquartier Vereinbarung über die Erschließungs- u. Gestaltungsmaßnahmen 6. A 14-062900/2014/0025 14.14.0 Bebauungsplan „Reininghaus Parkquartier – Brauhausstraße“ XIV. Bez., KG 63109 Baierdorf Beschluss 7. A 10/8 – 036605/2014/0010 Vertrag „Bushaltestelle Hahnhofweg“ Aufteilung Errichtungskosten 8. GPS-1593/2017-3 Abgesetzt GPS Wirtschaftsplan 2017-2018 NACHTRAG zur öffentlichen Tagesordnung 9. Präs. 029450/2017/0001 Beitritt zur Vereinigung der Krankenfürsorgeeinrichtungen Österreichs 10. Präs. 11317/2003/0047 Kuratorium der N. Reyhani-Stiftung, Änderung in der Zusammensetzung 11. Präs. 3123/2004/0010 Europäisches Fremdsprachenzentrum in Österreich Vertretung der Stadt Graz im Vorstand des Vereines; Änderung 12. Präs. 13000/2003/0015 MCG Graz e.gen.; Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat – Änderung 13. Präs. 11226/2003/0073 Österr. und Steir. Städtebund – Bestellung der Vertretung der Stadt Graz in den verschiedenen Ausschüssen, Fachausschüssen und Arbeitskreisen 14. A 8-21515/2006-220 Rückführung GBG Immobilien – Grundsatzbeschluss 15. A 8 22244/2017-9 ABI 20723/2013-13 Erhöhung der GRIPS 1 Projektgenehmigungen um € 18.000.000,-- auf insgesamt € 61.040.000,-- inkl USt., inkl Einrichtung, in der AOG 2017/2018/2019/2020 Erweiterung des 2. Bauabschnitt Zu-/Umbau der VS Murfeld um 4 zusätzliche Klassen, Proj.Gen. über € 3.000.000,-- inkl. USt. Inkl. Einrichtung in der AOG 2017 und 2018 Realisierung der VS Smart City, Proj.Gen. über € 15.000.000,-- inkl. USt. Inkl. Einrichtung in der AOG 2017 bis 2020 16. A 10/8 – 030015/2017/0001 Carsharing-Ausweitung in Graz – Grundsatzbeschluss 17. KFA-K 32/2004-22 Geriatrische Gesundheitszentren, 8020 Graz, Albert-Schweitzer-Gasse 36, Vereinbarung über stationäre Aufenthalte in der Sonderklasse der Akutgeriatrie Tarifanpassung ab 01.01.2017 und 01.01.2018 18. KFA-K 42/2003-26 Sonderklassevereinbarungen mit den Grazer Privatkliniken bzw. Sanatorien (PremiQuaMed, Kreuzschwestern, Leech, Hansa, St. Leonhard, Kastanienhof) gültig ab 01.03.2017 19. Präs. 049861/2011/0015 A 8-22244/2017-10 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gemäß § 1 Abs 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz; Mindestanzahl der Anwesenden: 32, Zustimmung von mindestens 25 Mitgliedern des Gemeinderates 1. Europäische Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie, Fördervertrag für die Jahre 2017-2021 über € 150.000,-- p.a. 2. Abschluss des Rahmenvertrages zur Gründung des Fonds zur Förderung der Menschenrechte in Gemeinden und Regionen gem. Bundesstiftungs- und Fondsgesetz und des Kooperationsvertrages zwischen dem Fonds und dem ETC zur Erlangung des UNESCO-Kategorie II Status Graz, 01. Juni 2017 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Übersicht der Gegenstände A) Entschuldigungen Seite 11 B) Mitteilungen des Bürgermeisters Seite 12-15 B.1) Mitteilung des Bürgermeisters betreffend die Tourismuskommission des Tourismusverbandes Stadt Graz; Änderung in der Vertretung der Stadt Graz in der Tourismuskommission gemäß § 45 Abs. 2 Z 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBI. Nr. 30/1967 in der geltenden Fassung; Verfügung des Bürgermeisters gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz vom 22.05.2017 Seite 12-13 B.2) Mitteilung des Bürgermeisters - Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. Wechsel im Aufsichtsrat Ermächtigung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Umlaufbeschluss Seite 13-15 C) Fragestunde Seite 16-52 C.1) Naturerlebnispark Andritz Seite 16-19 C.2) Sicherheit für unsere schwächsten Verkehrsteilnehmer Seite 19-21 C.3) Naturschutzbeirat Seite 22-23 C.4) Strukturreform Naturschutzbeirat Seite 23-27 C.5) Gesundheitsamt – elektronisches Meldesystem Seite 28-30 C.6) Hundefreilaufzonen Seite 31-33 C.7) Reservierte Parkplätze für Car-Sharing Seite 34-36 C.8) Erneuerung Verkehrskonzept Messequadrant Seite 37-38 C.9) Erhöhung des Kautionsbeitrages Seite 39-41 C.10) Schulung der Ordnungswache zu „Hate Crimes“ Seite 42-44 C.11) Präsentationskosten der „Agenda 2022“ Seite 45-47 C.12) Inklusion in Pflichtschulen mit gut ausgebildetem Pflegepersonal Seite 48-52 D) Tagesordnung, öffentlich Seite 53-79 D.1) Nicht berichtete Stücke: Seite 54-59 D.1.1) Stück Nr. 1 – GZ.: A 8/4-2539/2012 Zanklstraße – Exerzierplatzstraße Busumkehrschleife, Grundstücksbereinigung Übernahme des Gst. Nr. 341/285, EZ 2138, KG Gösting, im Ausmaß von 479 m2, aus dem Privatbesitz in das öffentliche Gut der Stadt Graz Seite 54 D.1.2) Stück Nr. 2 - GZ.: A 8/4-57602/2014 Villenstraße - Straßganger Straße Verkauf einer ca. 414 m2 großen Teilfläche des Gst. Nr. 420, EZ 50000, KG Baierdorf Ablehnung, Informationsbericht Seite 54 D.1.3) Stück Nr. 3 - GZ.: A 8–20081/06–180 Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH Richtlinien für die Generalversammlung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; 1. Stimmrechtsermächtigung 2. Umlaufbeschluss – Wechsel im AR Seite 54-55 D.1.4) Stück Nr. 4 - GZ.: A 8-21795/2006-125 MCG Graz e. gen. o. Generalversammlung Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Generalversammlung Seite 55 D.1.5) Stück Nr. 7 - GZ.: A 10/8-036605/2014/0010 Vertrag „Bushaltestelle Hahnhofweg'' Aufteilung Errichtungskosten Seite 55 D.1.6) Stück Nr. 8 - GZ.: GPS-1593/2017-3 GPS Wirtschaftsplan 2017-2018 ABGESETZT Seite 55 D.1.7) Stück Nr. 9 - GZ.: Präs. 029450/2017/0001 „Vereinigung der Krankenfürsorgeeinrichtungen Österreichs“ Seite 56 D.1.8) Stück Nr. 10 - GZ.: Präs. 11317/2003/0047 Kuratorium der N. Reyhani - Stiftung, Änderung in der Zusammensetzung Seite 56 D.1.9) Stück Nr. 11 - GZ.: Präs. 3123/2004/0010 Europäisches Fremdsprachenzentrum in Österreich; Vertretung der Stadt Graz im Vorstand des Vereines; Änderung Seite 56 D.1.10) Stück Nr. 12 - GZ.: Präs. 13000/2003-0015 MCG Graz e.gen.; Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat - Änderung Seite 56 D.1.11) Stück Nr. 13 - GZ.: Präs. 11226/200/30073 Österreichischer Städtebund und Städtebund Landesgruppe Steiermark; Bestellung der Vertretung der Stadt Graz in den verschiedenen Ausschüssen, Fachausschüssen und Arbeitskreisen Seite 57 D.1.12) Stück Nr. 14 - GZ.: A 8-21515/2006-220 Rückführung GBG Immobilien – Grundsatzbeschluss ABGESETZT Seite 57 D.1.13) Stück Nr. 15 - GZ.: A8-22244/2017-9 und GZ.: ABl-020723/2013-0013. Erhöhung der GRIPS 1 Projektgenehmigungen um € 18.000.000,- auf insgesamt € 61.040.000,- inkl. USt., inkl. Einrichtung, in der AOG 2017/2018/2019/2020 Erweiterung des 2. Bauabschnitt Zu-/Umbau der Volksschule Murfeld um 4 zusätzliche Klassen, Projektgenehmigung über € 3.000.000,- inkl. USt. inkl. Einrichtung in der AOG 2017 und 2018 Realisierung der Volksschule Smart City Projektgenehmigung über € 15.000 .000,- inkl. USt inkl. Einrichtung in der AOG 2017/2018/2019 und 2020 Seite 57-58 D.1.14) Stück Nr. 17 - GZ.: KFA-K 32/2004-22 Geriatrische Gesundheitszentren 8020 Graz, Albert-Schweitzer-Gasse 36, Vereinbarung über stationäre Aufenthalte in der Sonderklasse der Akutgeriatrie Tarifanpassung ab 01.01.2017 und 01.01.2018 Seite 58 D.1.15) Stück Nr. 18 - GZ.: KFA-K 42/2003-26 Sonderklassevereinbarungen mit den Grazer Privatkliniken bzw. Sanatorien (PremiQuaMed, Kreuzschwestern, Leech, Hansa, St. Leonhard, Kastanienhof) gültig ab 01.03.2017 Seite 59 D.2) Berichtete Stücke: Seite 60-79 D.2.1) Stück Nr. 5, GZ.: A 10-BD/007174/2009/0045 und GZ.: A 10/8/038368/2016/0004 Stadtentwicklung Reininghaus – Parkquartier Vereinbarung über die Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen Seite 60-65 D.2.2) Stück Nr. 6, GZ.: A 14-062900/2014/0025 14.14.0 Bebauungsplan „Reininghaus Parkquartier -Brauhausstraße“ XIV. Bez., KG 63109 Baierdorf Beschluss Seite 66-69 D.2.2.1) Zusatzantrag betreffend TOP 6 - 14.14.0 Bebauungsplan „Reininghaus Parkquartier - Brauhausstraße", XIV. Bez., KG 63109 Baierdorf Seite 70-71 D.2.3) Stück Nr. 16, GZ.: A10/8 - 030015/2017/0001 Carsharing-Ausweitung in Graz - Grundsatzbeschluss Seite 72-77 D.2.4) Stück Nr. 19, GZ.: Präs. 049861/2011/0015 und GZ.: A8-22244/2017-10 1. Europäische Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie, Fördervertrag für die Jahre 2017-2021 über € 150.000,-- p.a. Abschluss des Rahmenvertrages zur Gründung des Fonds zur Förderung der Menschenrechte in Gemeinden und Regionen gemäß Bundesstiftungs- und Fondsgesetz und des Kooperationsvertrages zwischen dem Fonds und dem ETC zur Erlangung des UNESCO-Kategorie II Status Seite 78-79 E) Dringliche Anträge Seite 80-155 E.1) Notwendige Maßnahmen zum Straßenbahn-Ausbau Seite 80-82 E.1.1) Zusatzantrag der SPÖ zum Dringlichkeitsantrag der KPÖ betreffend Notwendige Maßnahmen zum Straßenbahn-Ausbau Seite 82-86 E.1.2) Zusatzantrag der Grünen zum Dringlichkeitsantrag der KPÖ betreffend Notwendige Maßnahmen zum Straßenbahn-Ausbau Seite 86-93 Bürgermeister Mag. Nagl zum Ableben von Dr. Alois Mock Seite 94 E.2) Beibehaltung und Sicherstellung der im Jahr 2012 beschlossenen Leistungen der SozialCard sowie Prüfung einer möglichen Ausweitung der Leistungen Seite 95-101 E.3) Badeordnung in den Grazer Bädern – Präzisierung der Bekleidungsvorschriften Seite 102-108 E.4) Unterstützung der Resolution zum Frauenvolksbegehren durch die Stadt Graz Seite 109-124 E.5) Datengrundlage für die Reform der Richtlinien für die Vergabe von Gemeindewohnungen Seite 125-133 E.6) Flächenwidmungsplan/verbesserte Information für BürgerInnen Seite 134-140 E.7) Verzicht auf die Lustbarkeitsabgabe bei Maturabällen und ehrenamtlichen/gemeinnützigen Veranstaltungen Seite 141-149 E.8) Sommer-Programmier- und Technikkurse für Kinder und Jugendliche Seite 150-155 F) Anfragen an den Bürgermeister (schriftlich) Seite 156-161 F.1) Post-Versorgungsnetz in Graz wird weiter ausgedünnt Seite 156 F.2) Zutritt zum Rathaus und zur öffentlichen Gemeinderatssitzung Seite 156 F.3) Aufwertung Bezirksdemokratie Seite 157 F.4) Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Seite 158 F.5) Versorgung der Stadt mit Postämtern und –partnern Seite 158-159 F.6) Verkehrskonzept Jakomini Seite 159-160 F.7) Lustbarkeitsabgabe Einnahmen der Stadt Graz Seite 160 G) Anträge (schriftlich) Seite 161-172 G.1) Verkehrskonzept in Graz Seite 161 G.2) Bewohnerparkplätze I. Bezirk Seite 162 G.3) Fußgängerzone – Poller gegen die Durchfahrt Seite 163 G.4) Entkoppelung des Seniorentarifs von der ÖBB-Vorteilscard für Senioren Seite 164 G.5) Qualifiziertes Personal für die 24-Stunden-Betreuung Seite 165-166 G.6) Gehsteige in der Kapellenstraße Seite 166 G.7) Medienkoffer „Vielfältige Lebensweisen“ Seite 167 G.8) Information der BürgerInnen bei Baumfällungen Seite 167 G.9) Graz – GrandiMoos gegen Feinstaub Seite 168 G.10) Beseitigung der Ungleichbehandlung bei der Anspruchsberechtigung auf die SozialCard im Zusammenhang mit dem Bezug eines Rehabilitationsgeldes Seite 169-170 G.11) Baustelle Triester Straße – provisorischer Radweg Seite 170 G.12) Dringende Information über die Gefährlichkeit von Glyphosat Seite 171 G.13) Entfall des Benutzungsentgeltes für öffentliche Parkanlagen bei ehrenamtlichen und nicht gewinnorientierten Veranstaltungen Seite 172 Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung, im Referat Verfassung, zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl, eröffnet um 12.20 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bürgermeister Mag. Nagl: Liebe Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Hoher Gemeinderat! Herr Magistratsdirektor! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Liebe Medienvertreter und meine geschätzten Damen und Herren auf der ZuhörerInnengalerie! Ich möchte alle ganz, ganz herzlich begrüßen zu unserer heutigen Gemeinderatssitzung. Darf diese eröffnen und auch feststellen, dass der Gemeinderat wieder ordnungsgemäß einberufen wurde und dass wir auch beschlussfähig sind. A) Entschuldigungen Bürgermeister Mag. Nagl: Für heute haben wir folgende Entschuldigungen: Herr Gemeinderat Mag. Kurt Egger ist heute dienstlich verhindert, Gemeinderat Ing. Roland Lohr wird sich um ca. 1,5 Stunden verspäten und Gemeinderat Niko Swatek hat auch soeben bei uns im Büro angerufen, dass er in etwa sich eine halbe Stunde verspäten wird. B) Mitteilungen des Bürgermeisters Bürgermeister Mag. Nagl: Es gibt auch zu Beginn wieder ein paar Mitteilungen. Die erste Mitteilung betrifft die Tourismuskommission des Tourismusverbandes der Stadt Graz. B.1) Mitteilung des Bürgermeisters betreffend die Tourismuskommission des Tourismusverbandes Stadt Graz; Änderung in der Vertretung der Stadt Graz in der Tourismuskommission gemäß § 45 Abs. 2 Z 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBI. Nr. 30/1967 in der geltenden Fassung; Verfügung des Bürgermeiste gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz vom 22.05.2017. Bürgermeister Mag. Nagl: Mit Gemeinderatsbeschluss vom 11. Mai wurde Herr Gemeinderat Michael Schunko als Mitglied und Frau Clubobfrau Gemeinderätin Daniela Gmeinbauer als Ersatzmitglied, als von der ÖVP Graz namhaft gemachte Mitglieder, in die Tourismuskommission des Tourismusverbandes bestellt. Mit Schreiben des ÖVP-Gemeinderatsclubs vom 17. Mai wurde mitgeteilt, dass eine Änderung erfolgen soll. Als Mitglied in der Kommission sollten jetzt Frau Clubobmann Gemeinderätin Daniela Gmeinbauer und als Ersatzmitglied Herr Gemeinderat Mag. Klaus Frölich bekanntgegeben und nominiert werden. Ich ersuche daher nunmehr den Gemeinderat, diese Dringlichkeitsverfügung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Gibt keinen Einwand. Wortlaut der Mitteilung: Mit Gemeinderatsbeschluss vom 11.05.2017, GZ: Präs. 12437/2003-0076 wurden Herr Gemeinderat Michael Schunko als Mitglied und Frau Clubobmann Gemeinderätin Daniela Gmeinbauer als Ersatzmitglied - als von der ÖVP Graz namhaft gemachte Mitglieder - in der Tourismuskommission des Tourismusverbandes Stadt Graz bestellt. Mit Schreiben des ÖVP Gemeinderatsklubs vom 17.05.2017 wurde mitgeteilt, dass eine Änderung in der Tourismuskommission erfolgen soll. Als Mitglied in der Tourismuskommission des Tourismusverbandes Graz wurden Frau Clubobmann Gemeinderätin Daniela Gmeinbauer und als Ersatzmitglied Herr Gemeinderat Mag. Klaus Frölich bekanntgegeben. Gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBI. Nr. 130/1967 in der geltenden Fassung, ist die Bestellung der in Körperschaften und Kommissionen zu entsendenden Vertreter/Vertreterinnen der Stadt dem Gemeinderat vorbehalten, wobei gemäß § 61 Abs. 1 des Statutes die Vorberatung dem Stadtsenat obliegt. Da jedoch vor der Abhaltung der Sitzung der Tourismuskommission am 22.05.2017 eine Beschlussfassung über die Nominierung durch den Gemeinderat nicht vorgenommen und auch der Stadtsenat nicht rechtzeitig zusammentreten konnte, jedoch eine rasche Entscheidung im Gegenstande im Interesse der Stadt Graz lag, hat der Bürgermeister am 22.05.2017 in Form einer Dringlichkeitsverfügung gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz wie folgt verfügt: Als Vertretung der Stadt Graz in der Tourismuskommission des Tourismusverbandes Graz werden als Mitglied Frau Clubobmann Gemeinderätin Daniela Gmeinbauer und als Ersatzmitglied Herr Gemeinderat Mag. Klaus Frölich nominiert. Ich ersuche nunmehr den Gemeinderat, diese Dringlichkeitsverfügung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. B.2) Mitteilung des Bürgermeisters - Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. Wechsel im Aufsichtsrat Ermächtigung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Umlaufbeschluss Bürgermeister Mag. Nagl: Bei der Grazer Energieagentur geht es um einen Wechsel im Aufsichtsrat. Die Grazer Energieagentur beabsichtigt, im Wege eines Umlaufbeschlusses folgende Punkte zu behandeln: 1. Zustimmung zur Beschlussfassung im schriftlichen Wege gemäß § 34 GmbH-Gesetz, Zustimmung zur Abberufung von Dr. Karlheinz Morre und Mag.a Marie-Theres Stampfl als Mitglied des Aufsichtsrates der Grazer Energieagentur, Zustimmung zur Wahl von DI Dr. Wilhelm Himmel in den Aufsichtsrat der GEA und Zustimmung zur Wahl von Fritz Probst, in den Aufsichtsrat der GEA. Gemäß § 87 Abs. 2 unseres Statutes ist es erforderlich, dem Vertreter der Stadt Graz, Herrn Stadtrat Dr. Günter Riegler, die Ermächtigung zur Unterfertigung eines Umlaufbeschlusses in der Generalversammlung der Grazer Energieagentur zu erteilen. Die Gesellschafterstruktur der GEA stellt sich wie folgt dar: Die Energie Graz GmbH & Co. KG hat 47,5 %, ebenso die Stadt Graz und die Energie Steiermark AG hat 5 %. Die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern erfolgt durch die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Gesellschafterversammlung. Im Zusammenhang mit der gemäß dem Ergebnis der Grazer Gemeinderatswahl erfolgten neuen Zusammensetzung des Gemeinderates und des Stadtsenates sollen auch Änderungen in der Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat erfolgen. Aus diesem Grund sollen mittels Umlaufbeschluss die derzeit im Aufsichtsrat der Grazer Energie GmbH von Seiten der Stadt nominierten Personen abberufen werden und die beiden genannten Herren, sollen wie gesagt, jetzt vorgeschlagen werden. Die Beschlussfassung über diese Angelegenheit fällt grundsätzlich in die Kompetenz des Gemeinderates. Da der Termin für die nächste Gemeinderatssitzung erst für den 1. Juni festgesetzt war und die ordentliche Generalversammlung am 23. Mai bereits mit den neuen Aufsichtsratsmitgliedern stattfinden sollte, und auch die Befassung des Stadtsenates vor diesem Termin nicht mehr möglich war, wurde die Ermächtigung zur Unterfertigung mittels einer Dringlichkeitsverfügung von mir eingeholt. Aufgrund obiger Ausführungen hat der Bürgermeister eben diese Punkte beschlossen. Jetzt ersuche ich die Mitglieder des Gemeinderates, diese Dringlichkeitsverfügung auch zur Kenntnis zu nehmen. Gibt es hier Einwendungen? Wenn nicht, ist das auch einstimmig erfolgt. Danke vielmals. Wortlaut der Mitteilung: Die Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. (GEA) beabsichtigt, im Wege eines Umlaufbeschlusses folgende Punkte zu behandeln: 1. Zustimmung zur Beschlussfassung im schriftlichen Weg gemäß § 34 GmbHG 2. Zustimmung zur Abberufung von Dr. Karlheinz Morre und Mag.a Marie-Theres Stampf! als Mitglieder des Aufsichtsrates der GEA 3. Zustimmung zur Wahl von DI Dr. Wilhelm Himmel in den Aufsichtsrat der GEA 4. Zustimmung zur Wahl von Fritz Probst, MPA, in den Aufsichtsrat der GEA Gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBI. Nr. 130/1967, in der Fassung LGBI. Nr.45/2016, ist es erforderlich, dem Vertreter der Stadt Graz, Stadtrat Dr. Günter Riegler, die Ermächtigung zur Unterfertigung eines Umlaufbeschlusses in der Generalversammlung der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. (GEA) zu erteilen. Die Gesellschafterstruktur der GEA stellt sich wie folgt dar: Energie Graz GmbH & CoKG € 34.519,60 47,S % Stadt Graz € 34.519,60 47,5 % Energie Steiermark AG € 3.633,64 5,0 % € 72.672,84 100,0% Die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern erfolgt durch die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Gesellschafterversammlung (gemäß Gesellschaftsvertrag, Vlll.a - Aufsichtsrat). Im Zusammenhang mit der gemäß dem Ergebnis der Grazer Gemeinderatswahl erfolgten neuen Zusammensetzung des Gemeinderates und des Stadtsenates sollen auch Änderungen in der Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. erfolgen. Aus diesem Grund sollen mittels Umlaufbeschluss die derzeit im Aufsichtsrat der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. von Seiten der Stadt Graz nominierten Personen abberufen werden und an Ihrer Stelle DI Dr. Wilhelm Himmel Fritz Probst, MPA, für die Wahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgeschlagen werden. Die Beschlussfassung über diese Angelegenheit fällt grundsätzlich in die Kompetenz des Gemeinderates. Da der Termin für die nächste Gemeinderatssitzung erst für den 1.6.2017 festgesetzt war und die ordentliche Generalversammlung am 23.5.2017 bereits mit den neuen Aufsichtsratsmitgliedern stattfinden sollte, und auch die Befassung des Stadtsenates vor diese m Termin nicht möglich war, wurde die Ermächtigung zur Unterfertigung des Umlaufbeschlusses mittels einer Dringlichkeitsverfügung des Bürgermeisters eingeholt. Aufgrund obiger Ausführungen hat Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl gemäß § 58 Abs. 1 in Verbindung mit § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBI. Nr. 130/1967, in der Fassung LGBl Nr. 45/2016, beschlossen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H., Stadtrat Dr. Günter Riegler, wird ermächtigt mittels Umlaufbeschluss, insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zustimmung zur Beschlussfassung im schriftlichen Weg gemäß § 34 GmbHG 2. Zustimmung zur Abberufung von Dr. Karlheinz Morre und Mag.a Marie-Theres Stampf! als Mitglieder des Aufsichtsrates der GEA 3. Zustimmung zur Wahl von DI Dr. Wilhelm Himmel in den Aufsichtsrat der GEA 4. Zustimmung zur Wahl von Fritz Probst, MPA, in den Aufsichtsrat der GEA Beilagen in Papierform: Umlaufbeschluss unterfertigt Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. C) Fragestunde Bürgermeister Mag. Nagl: Wir kommen jetzt schon zur Fragestunde. Auf unserer Gemeinderatssaal-Uhr ist es jetzt 12 Uhr und 25 Minuten. C.1) Naturerlebnispark Andritz Bürgermeister Mag. Nagl: Ich darf nun die erste Gemeinderätin ans Rednerpult bitten. Es geht um den Naturerlebnispark in Andritz. Und die Frage wird von Frau Mag.a Marak-Fischer an Herrn Stadtrat Riegler gestellt. Gemeinderätin Mag.a Marak-Fischer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Geschätzte Mitglieder des Stadtsenats! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Geschätzte Zuhörer und Zuhörerinnen! Der Naturerlebnispark Andritz war bis vor eineinhalb Jahren ein größeres Gebiet in Andritz, das für Kinder und Jugendliche, aber auch für die Bevölkerung, auf sehr schöne und vor allem naturbelassene Art und Weise Natur näher brachte. Einerseits über Schautafeln, andererseits aber auch über seltene Pflanzen, die hier wachsen durften, ohne gemäht zu werden und ohne Eingriffe erleben zu müssen. Über Wildbienen wurde den Kindern auch gezeigt, wie Bienenvölker funktionieren. Dieser Naturerlebnispark ist vor allem von Schulklassen natürlich sehr stark genutzt worden, aber auch von der Bevölkerung und vor eineinhalb Jahren, also Ende 2015, ist es leider zur Auflösung des Vertrages gekommen, weil die Eigentümerin der Liegenschaft den Vertrag vorzeitig aufgelöst hat. Seitdem wurden Gespräche immer wieder auch angekündigt und in Aussicht gestellt, dass die Stadt Graz sich bemüht, zu einer weiteren Lösung auch zu kommen. Der Naturerlebnispark in der Form besteht derzeit nicht. Das Gelände, man kann sagen, verkommt. Die Holzbänke und Holzkonstruktionen vermorschen langsam, sind teilweise auch gesperrt. Auf der Wiese gibt es natürlich keine Schautafeln und Bienenstöcke mehr. Vielmehr ist es sowas wie eine inoffizielle Hundewiese und das Schulbiologiezentrum als Betreiber, das auch die Pflege und Erhaltung dieses Bereiches gemacht hat, ist abgewandert und ist nun angesiedelt in einem Teil des Stadtparks, wobei der Stadtpark natürlich keinen natürlichen Lebensraum den Kindern und Jugendlichen zeigen kann, sondern natürlich eine Kulturlandschaft in gewisser Weise auch ist. Deswegen möchte ich im Interesse der Bevölkerung Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat Riegler fragen: Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den Eigentümern der Riel-Teiche und des Gebietes des ehemaligen Naturerlebnisparks Andritz, damit der Bevölkerung und vor allem den Kindern von Graz dieses einmalige Stück Natur wieder erlebbar und zugänglich gemacht wird? Bürgermeister Mag. Nagl: Danke vielmals. Bitte um die Antwort. Stadtrat Dr. Riegler: Da muss ich gleich bitten, vielleicht für künftige Zusammenarbeit, dass es möglicherweise günstig wäre, wenn man gleich in der Fragestellung, in der schriftlichen Ausfertigung, das etwas ausführlicher machen würde, als es hier jetzt der Fall ist. Denn was ich Ihnen dazu sagen kann, ist eigentlich grundsätzlich etwas Positives, wenn es jetzt aber so ist, dass tatsächlich es so sein sollte, dass dieser Naturerlebnispark verkommt, wie Sie sagen, ist es ein Aspekt, den ich jetzt ehrlich gesagt nicht auf die Schnelle hinterfragen konnte. Was ich berichten kann, ist Folgendes: Dass der Verein für Stadtökologie schon seit vielen Jahren, nämlich namentlich seit 98, ein 5 Hektar großes Areal Naturerlebnispark hat, das auch, was sehr erfreulich ist, von der Stadt Graz subventioniert wird. Die Pacht und die Betriebskosten und ein Teil der Personalkosten für den Verein werden von der Stadt Graz übernommen. Es kam dann irgendwann zu einer Neuregelung. Jedenfalls wurde tatsächlich ein Vertrag, nämlich jener über die Verpachtung der Räumlichkeiten, tatsächlich Ende 15 gekündigt seitens der Verpächterin. Und die erfreuliche Nachricht ist, dass die Stadt Graz relativ rasch sich darum gekümmert hat, dann gleich Ersatzräumlichkeiten im Bereich des Schloßbergs, in der Paulustorgasse 8 und 19, nämlich angrenzend an den Schloßberg, bereitzustellen. Das heißt, der Verein ist auch weiterhin räumlich und parkplatzmäßig untergebracht und das Naherholungsgebiet selbst, da gibt es aber einen Kündigungsverzicht zu Gunsten der Stadt Graz bis Ende 2027. Das heißt, auf Basis der mir zugänglichen Informationen ist eigentlich alles eitel Wonne Waschtrog. Das heißt, das Areal des Naherholungsgebietes ist nach wie vor in Verwendung und gesichert. Wenn es jetzt Beobachtungen geben sollte, dass das in Gefahr ist, dann müsste ich mir das noch einmal anschauen und mich schlau machen und ich würde es Ihnen dann bei nächster Gelegenheit beantworten. Bürgermeister Mag. Nagl: Danke. Gibt es eine Zusatzfrage? Gemeinderätin Mag.a Marak-Fischer: Vielen Dank. Ich hoffe, dass Sie das damit in die Wege leiten, denn es sind dort auch Tafeln aufgehängt, dass es eben diese Pflege nicht mehr gibt und Betreten auf eigene Gefahr und Teile sind gesperrt, schlichtweg, also mit Tafeln auch versehen und das Areal ist teilweise gesperrt. Das heißt, aus meiner Sicht ist da wirklich eine Notwendigkeit, vielleicht einmal in die Wege zu leiten, dass man sich um das nochmal kümmert. Mir war nicht klar, dass es noch einen aufrechten Pachtvertrag gibt. Wenn ja, ist das sehr erfreulich und damit sozusagen kann ich nur die Hoffnung auch verbinden, dass es da zu einer Verbesserung der Situation wieder kommen kann. Danke. (Applaus) Stadtrat Dr. Riegler: Ja, danke vielmals. Es waren intensive Verhandlungen, der Pachtvertrag ist aufrecht und von der Holding ist die Pflege übernommen worden, das heißt, wir müssen beim Herrn Nigitz nachfragen, wenn irgendwelche Dinge dort nicht in Ordnung sein sollten. Zwischenruf Gemeinderätin Mag.a Marak-Fischer: Aber das heißt, das Schulbiologiezentrum ist abgewandert? Bürgermeister Mag. Nagl: Das ist nicht in diesem Gebäude mehr. Die Pflege erfolgt wie bisher durch die Holding, aber da müssen wir nachschauen, was los ist. Aber das Gebäude selbst ist uns jetzt nicht mehr angeboten worden, vielleicht kommt es aber auch wieder. Müssten wir einmal dann wieder mit der Familie sprechen. C.2) Sicherheit für unsere schwächsten Verkehrsteilnehmer Bürgermeister Mag. Nagl: Gemeinderat Stefan Haberler fragt Frau Stadträtin Elke Kahr betreffend Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Gemeinderat Haberler, MBA, Dipl.-Betriebswirt: Danke, Herr Bürgermeister! Geschätzte Stadträte! Liebe Gemeinderäte und Zuhörer! Sehr geehrte Frau Stadträtin Kahr! Fahrradunfall auf dem Gehweg – Alleinhaftung des Radfahrers, so ist es in der Zeitung gestanden. Was haben Fußgänger davon, dass sie nach einem Verkehrsunfall mit einem Fahrradfahrer zwar unschuldig sind, auf dem Gehsteig, aber mitunter schwer verletzt am Bürgersteig liegen und der Radfahrer vielleicht auch noch Fahrerflucht begeht und das Weite sucht? Wir haben in Graz täglich zahlreiche ähnliche Situationen, in welchen es auf Gehwegen ziemlich brenzlig zugeht. Man muss quasi wie ein Storch den Kopf aus der Tür raushalten, wenn man auf den Gehsteig geht, und links und rechts zu schauen, dass man nicht von einem Radfahrer über den Haufen geschoben wird. Und als junger Familienvater denkt man sich dann, eigentlich gehört da eine Lösung her, nicht? Und ganz speziell sind eben die kleinsten Mitbürger betroffen, die noch schwerer und leichter zu übersehen sind. Und deshalb stelle ich die Frage an Sie, Frau Stadträtin: „Was planen Sie konkret, damit die Gehsteige wieder frei von Radfahrern werden und dadurch ein sicheres Benützen der Gehsteige für alle Fußgänger wieder möglich ist?“ (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Frau Stadträtin, bitte um die Antwort. Stadträtin Kahr: Ja, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Gemeinderat! Den Befund, den kann ich durchaus teilen, weil ich ja selbst seit vielen Jahren in Graz unterwegs bin und auch genau auf das hinhöre und schaue, wie auch im Mobilitätsverhalten sich die Situation in Graz entwickelt und das, was Sie vollkommen zu Recht ansprechen, dass hier einfach viel Unbedachtsamkeit, ob bewusst oder unbewusst, erfolgt durch FahrradfahrerInnen auf Gehsteigen, ist ein großes Problem, wenn es vor allem um FußgängerInnen geht. Weil die sind tatsächlich am ungeschütztesten, das Gleiche erleben wir umgekehrt natürlich aber auch bei Autofahrern gegenüber Radfahrern, also die Respektlosigkeit, also eigentlich das nicht behutsame Umgehen in der Mobilität, das ist generell ein Problem und insbesondere, wenn es FußgängerInnen betrifft, ein besonderes. Also da stimme ich Ihnen vollkommen zu und deshalb ist es mir auch wichtig, und das habe ich auch mit meinem zuständigen Amt so besprochen, dass wir, und da muss man natürlich auch ehrlich sein, da hast eine Handhabe vor allem oder der Handlungsspielraum bewegt sich vor allem in der Bewusstseinsarbeit und da gilt es, verstärkt Maßnahmen zu setzen, sei es jetzt in der Zusammenarbeit mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit, sei es durch die Exekutive selbst und auch Radfahrlobbys, dass man sie sozusagen, auch was ihre KundInnen betrifft, verstärkt darauf aufmerksam macht, das Verhalten als Fahrradfahrerin oder Fahrradfahrer dementsprechend zu ändern. Das heißt, wir haben ganz konkrete Maßnahmen in diesem Jahr noch gesetzt, um hier eine Verbesserung zu erreichen. Zur Information möchte ich Ihnen vielleicht nur sagen, weil das nicht unwichtig ist, jeder Einzelne, der irgendwie da in Bedrängnis kommt oder gar verletzt wird, ist zu viel. Aber erfreulich ist doch, dass zumindest die Unfälle für FußgängerInnen im Zusammenhang mit FahrradfahrerInnen von 2015 auf 2016 zurückgegangen sind und zwar von 9,2 % auf 7,9. Das ist vielleicht nur zur Information für Sie auch wichtig. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Gibt es eine Zusatzfrage? Gemeinderat Haberler, MBA, Dipl.-Betriebswirt: Ja, danke für die Antwort. Ich spüre, dass Sie auch sensibel dafür sind. Aber ich habe Sie gefragt nach welchen Maßnahmen und ich habe jetzt keine Antwort gekriegt. Mir geht es eigentlich darum, welche Maßnahmen sind jetzt angedacht und vor allem welchen zeitlichen Zeitraum? Ob Sie sich das zutrauen zu sagen, machen wir das im Winter und ist den ganzen Sommer über noch Gefahr oder sind wir jetzt in einer Zeit, und sagen, jetzt ist eigentlich die High-life-Zeit, jetzt schauen wir, dass wir das so schnell als möglich umsetzen? Genau deswegen, damit die Unfälle zurückgehen, noch weiter. Bürgermeister Mag. Nagl: Frau Stadträtin. Stadträtin Kahr: Habe ich Ihnen auch schon gesagt, der Auftrag ist, in Zusammenarbeit mit der Exekutive verstärkte Kontrollen durchzuführen und mit der Verkehrsplanung Kampagnen zur Bewusstseinsbildung zu starten. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Jetzt darf ich den Vorsitz übergeben. Vorsitzwechsel - Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio übernimmt den Vorsitz. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ich übernehme den Vorsitz und darf Frau Gemeinderätin Braunersreuther herausbitten. C.3) Naturschutzbeirat Gemeinderätin DIin Christine Braunersreuther: Sehr geehrte KollegInnen, ZuhörerInnen und sehr geehrter Herr Bürgermeister, an den ich diese Frage richten möchte! Es geht um den Grazer Naturschutzbeirat, der in der Vergangenheit bereits ein wichtiges und äußerst fachkundiges Instrument in der Diskussion umweltpolitisch relevanter Fragestellungen die Stadt Graz betreffend war. Leider wurde dieses Gremium in der Vergangenheit, aber das lag in der Natur seiner Definition, nicht im Vorhinein zu Projekten befragt, sondern das musste oft zum Leidwesen aller Beteiligten, also auch der der Stadt Graz, umweltpolitisch ungünstige Projekte erst hinterher kritisieren und konnte sie jedoch nicht durch Vorschläge zur Verbesserung bringen. Das hat dazu geführt, dass oft gesagt wurde, der Naturschutzbeirat, das sind ja nur die, die über alles motzen, lag aber eben auch, also es war nicht anders zu machen, weil wenn man vorher nichts darüber erfährt, kann man natürlich auch keine Verbesserungsvorschläge bringen. Deswegen wurde nun ein Vorschlag für ein neues Gremium vorgelegt, war ja auch schon bei Ihnen, Herr Bürgermeister, das in umweltpolitischen Fragestellungen beratend tätig sein soll. Der dann in „Grazer Natur?, Klima? und Umweltschutzbeirat“ umbenannte Beirat unter Federführung der Umweltanwaltschaft soll ExpertInnen verschiedenster Fachrichtungen und politische VertreterInnen vereinen, die nach der Arhus?Konvention arbeiten und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land forcieren. So soll etwa bei Bauvorhaben frühzeitig informiert werden, um sie auf die Einhaltung der bestehenden freiraumplanerischen Standards zu überprüfen, usw. In diesem Zusammenhang stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende Frage: Wie ist der zeitliche Rahmen bzw. was werden die nächsten Schritte bei der Umsetzung eines neuen, strukturverbesserten Naturschutzbeirates als „Grazer Natur?, Klima? und Umweltschutzbeirat“ sein? (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Die Frage 11) von Frau Gemeinderätin Ussner beschäftigt sich auch mit diesem Thema Strukturreform Naturschutzbeirat. Ich schlage vor, dass wir diese Frage auch jetzt stellen lassen. Gibt es hier Einwände? Das ist nicht der Fall. Frau Gemeinderätin bitte. C.4) Strukturreform Naturschutzbeirat Gemeinderätin Tamara Ussner: Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Sehr geehrter Stadtsenat! Lieber Herr Bürgermeister! Meine Kollegin hat eh schon einiges ausgeführt. Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung der vergangenen Periode, am 20. Oktober 2016, hat Gemeinderätin Andrea Pavlovec-Meixner Ihnen eine ähnliche Frage gestellt. Eben, wie es mit dem Naturschutzbeirat weitergehen würde. Zu diesem Zeitpunkt damals hat die letzte Sitzung davor unter Ihrer Vorsitzführung am 01. März 2016 stattgefunden und es sollte eben in der Zwischenzeit an einer Reform des Naturschutzbeirats gearbeitet werden. Derzeit heißt es eben auf der Website der Stadt Graz weiterhin: Aufgrund der vielfältigen Aufgabenbereiche im Natur- und Klima- und Umweltschutz arbeiten die NGOs nunmehr an einer Strukturverbesserung für den Grazer Natur-, Klima- und Umweltschutzbeirat. Also der Naturschutzbeirat ist ein wichtiger Teil in der fachlichen Beratung der Stadtregierungsmitglieder in allen Fragen, die eben mit Naturschutz, Klimaschutz und Grünraum zu tun haben und deswegen sollte er so bald wie möglich wieder seine Arbeit aufnehmen können. Deshalb eben meine Frage: Wie weit ist der Reform-Prozess des Naturschutzbeirats fortgeschritten bzw. wann wird die erste Sitzung in der neuen Struktur stattfinden? (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke. Herr Bürgermeister bitte um die Beantwortung. Bürgermeister Mag. Nagl: Ja, meine geschätzten Frau Gemeinderätinnen, danke für die Gelegenheit, über etwas wieder zu diskutieren, was wir eben erst, wie Sie es gesagt haben jetzt, Frau Gemeinderätin Ussner, am 22.10. durch Frau Pavlovec-Meixner hier schon im Gemeinderat hatten. Der Frau Kollegin Gemeinderätin DIin Christine Braunersreuther möchte ich vielleicht gleich zu Beginn sagen, hätte die KPÖ nicht Neuwahlen provoziert und wir diese Neuwahlen mit der gesamten Aufstellung neu wieder gebraucht werden, wären wir wahrscheinlich in dem Punkt schon weiter gekommen. Ich möchte auch dazu sagen, dass ich jetzt das 20. Jahr mit diesem Naturschutzbeirat intensiv zusammenarbeiten darf, wie wahrscheinlich sonst niemand hier im Hause, da es ja in den letzten 20 Jahren kaum politische Mandatare der Fraktionen gegeben hat, die wirklich regelmäßig außer mir an diesen Sitzungen teilgenommen hätten, vor allem meine ich hier Stadtsenatsmitglieder. Ein paar Gemeinderatsmitglieder, die ich auch einzeln nennen könnte, sind davon ausgenommen, wie die Frau Pavlovec-Meixner, wie der Georg Topf und ein paar andere, die wirklich fleißig gekommen sind. Diese beiden Herrschaften können Ihnen aber wahrscheinlich auch berichten, dass wir mit diesem Naturschutzbeirat einiges zustande gebracht haben, dass es aber zum Teil Sitzungen waren, die in letzter Zeit sogar eskaliert sind aufgrund von Umgangsformen, aufgrund von Beschuldigungen, aufgrund von Expertisen, selbst erbrachten Expertisen der Beiratsmitglieder, die auch unsere Beamtenschaft, wenn ich so sagen darf, in einem Licht dastehen haben lassen, wie man das eigentlich gar nicht zulassen darf. Es sind dann einige Mitglieder des Naturschutzbeirates mit dieser Idee gekommen, den jetzt künftig aufzuteilen in die Plattform und in den Beirat, haben dort allerdings auch hineinformuliert, dass sie dafür auch ein Entgelt wollen oder bezahlt bekommen wollen und das haben wir sehr, sehr deutlich abgelehnt. Ganz konkret werde ich jetzt daran arbeiten, wir haben uns auch im Rahmen der Regierungsgespräche und der Koalitionsgespräche darauf verstanden, dass dieser Beirat und nicht nur dieser, sondern auch einige andere Beiräte, auch total neu aufzustellen sind und zu überarbeiten sind. Dazu bin ich aber, und das werden Sie auch verstehen, weil wir jetzt gerade auch mit dem Budget sehr beschäftigt sind, werden wir noch eine Zeit lang brauchen, und ich gehe davon aus, dass dieser Beirat danach gänzlich anders gestaltet sein wird als das, was wir bisher hatten. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke. Gibt es Zusatzfragen? Gemeinderätin DIin Christine Braunersreuther: Ja, vielen Dank für die erste Antwort. Ich gehe jetzt einmal gar nicht weiter darauf ein auf die Gründe. Es war allerdings meine Frage, deswegen will ich da nachhaken, noch nicht beantwortet, denn meine Frage war ja, wie ist der zeitliche Rahmen, also wann wird das passieren und vor allen Dingen, wenn Sie jetzt sagen, das wird gänzlich neu formiert, gänzlich neu aufgestellt, wie weit werden da die Inhalte aus diesem Konzept, das Ihnen ja bereits vorliegt, berücksichtigt? Dass es kein Geld geben wird, was ja Teil dieses Konzeptes war, ist mir jetzt gesagt worden, das ist aber auch den InitiatorInnen bewusst. Das war ja auch schon so abgesprochen und ist ja von denen auch nicht Bedingung. Aber deswegen trotzdem die Frage, wie wird das inhaltlich aussehen und welchen zeitlichen Rahmen setzen Sie? (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ich bitte um die Beantwortung. Bürgermeister Mag. Nagl: Zu 1.: War es bislang Bedingung. 2.: Ich war ja beim letzten Termin verhindert, terminlich. Deswegen hat die Frau Stadträtin Elke Kahr damals auch die Sitzung geleitet. Vielleicht kann sie dann auch gleich beantworten, vielleicht auch fraktionsintern, ob sie einen Folgetermin vereinbart hat. Wenn nicht, müssen wir dann wieder einen vereinbaren und darüber hinaus gibt es noch keinen Entwurf. Aber der wird selbstverständlich den jeweiligen Organen, sowohl Stadtsenat als auch Gemeinderat, dann vorgelegt werden, wenn wir ihn ausgearbeitet haben, aber dazu sind wir weder fachlich noch politisch jetzt gekommen. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke. Frau Gemeinderätin Ussner, noch eine Zusatzfrage? Gemeinderätin Tamara Ussner: Hat sich erledigt mit der Frage. Es wäre gewesen, welche konkreten Erfolge bis jetzt? Weil dieser Reformprozess dauert ja jetzt schon relativ lange, also über ein halbes Jahr und ob es da irgendwelche konkreten Erfolge schon zu berichten gibt? Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Beantwortung bitte. Bürgermeister Mag. Nagl: Eben nicht. Es ist dieser Vorschlag an uns gerichtet worden, hat dann wieder Gelder vorgesehen. Wir haben das bei keinem einzigen anderen Beirat und wir können darüber nachdenken, das wollen wir auch tun, weil die Art und Weise, wie wir jetzt zusammengearbeitet haben, war einfach nicht mehr produktiv. Das hat vielleicht auch mit den intensiven Auseinandersetzungen rund um das Murkraftwerk letzten Endes zu tun. Ich war dort seit Jahren ganz, ganz offen und ehrlich im Umgang. Ich habe mich immer für dieses Murkraftwerk ausgesprochen, weil es zwischendurch auch irgendjemand anders verbreitet hat. Das hat auch immer den Wirbel dort dadurch gegeben, ich war, wenn ich so sagen darf, der einzige Reibebaum. Obwohl es gar kein städtisches Projekt war, habe mich dieser Diskussion gestellt, habe dort auch immer darum gebeten, dass die Expertisen, die Sorgen, die Ängste, die da sind, auch eingebracht werden und wir bestmöglich versuchen werden, mit dem Investor, mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vorsorge zu treffen, dass das, was sie alles befürchten, nicht eintritt oder Verbesserungen durchgeführt werden. Aber es ist, wenn ich so sagen darf, immer schlimmer geworden, und das ist nicht produktiv. Und deswegen wird es, wie gesagt, einen neuen Ansatz geben. Ich kann Ihnen aber im Moment noch nicht genau sagen, wie der ausschauen wird und auch vom Zeitablauf wird es ein bisschen dauern. Wir sind jetzt dann noch einmal in diesem Monat sehr intensiv gebunden mit den Budgetverhandlungen. In der Sommerpause werden mir wahrscheinlich auch ein paar fehlen, die ich dazu brauche. Aber im Herbst werden wir dann sicher weiterdiskutieren. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke für die Beantwortung. Ich übergebe den Vorsitz wieder an den Herrn Bürgermeister. Vorsitzwechsel - Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt den Vorsitz. Bürgermeister Mag. Nagl: Danke, ich übernehme den Vorsitz und darf Gemeinderätin Mag.a Astrid Schleicher bitten, ihre Frage an Herrn Robert Krotzer, unseren Herrn Stadtrat für den Gesundheitsbereich, zu stellen. C.5) Gesundheitsamt – elektronisches Meldesystem Gemeinderätin Mag.a Schleicher: Vielen Dank. Hoher Gemeinderat! Sehr geehrte Zuhörer! Sehr geehrter Herr Stadtrat Krotzer! Meine Anfrage betrifft das elektronische Meldesystem der Stadt Graz. In steirischen Asylquartieren kommt es immer wieder zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten, wie z.B. die Hepatitis A und vieles mehr. Trotzdem sind viele Asylwerber nicht geimpft, weil es in Österreich keine Impfpflicht gibt. Das heißt, wir haben auf der einen Seite Impfempfehlungen, auf der anderen Seite z.B. die Schulpflicht. Diese Situation birgt natürlich ein gewisses Gefahrenpotential. Im Land haben deshalb meine freiheitlichen Kollegen Anfragen zu den zuständigen Landesräten gestellt, welche Infektions- und wie viele Infektionskrankheiten aufgetreten sind. Demnach seien seit 2015 in Bruck, Mürzzuschlag und in Deutschlandsberg beispielsweise sieben aufgetreten. In Leoben 13 und so weiter. Aber in vier steirischen Bezirken konnten überhaupt keine Zahlen bekannt gegeben werden, und darunter fällt auch die Stadt Graz. Das heißt, aus der Landeshauptstadt, die sicher am meisten Asylwerber beherbergt, sind keine Zahlen zu bekommen. Als Erklärung hierzu wurde vom zuständigen Landesrat festgehalten, dass die diesbezüglichen elektronischen Meldesysteme der einzelnen Bezirke keine Differenzierung zwischen Asylwerbern und anderen Personen vorsehen und daher die gewünschten Zahlen aus den Bezirken nicht bekanntgegeben werden konnten. Die Antwort lässt also darauf schließen, dass in den steirischen Bezirken unterschiedliche Meldesysteme zur Anwendung kommen. Daher meine Frage an Sie, sehr geehrter Stadtrat: Was sind die Gründe dafür, dass das erwähnte elektronische Meldesystem, das in der Stadt Graz zur Anwendung kommt, keine entsprechenden Zahlen an das Land weitergeben kann? (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Herr Stadtrat bitte. Stadtrat Mag. Krotzer: Ja, sehr geehrte Frau Gemeinderätin Mag.a Astrid Schleicher! Ich darf Ihre Frage dahingehend beantworten, darf mich an der Stelle auch bei der Abteilungsleiterin Frau Dr. Winter bedanken für die ausführliche Information, die ich Ihnen hier zur Verfügung stellen darf. Also das elektronische Meldesystem ist eben 2008/2009 eingeführt worden, um meldepflichtige Erkrankungen zu erfassen. Allerdings auf lokaler Ebene ist die Datenerfassung nicht gesetzlich reglementiert, gestaltet sich dementsprechend, wie auch aus der Anfragebeantwortung im Land zu ersehen und den einzelnen Bezirken, unterschiedlich. Die Aufgabe des Gesundheitsdienstes ist es eben, die Weiterverbreitung von meldepflichtigen Erkrankungen zu verhindern, und dazu gibt es eben dieses elektronische Meldesystem. Dort werden erhoben die Daten zur Person, die Meldeadresse, das Geburtsdatum und die Staatsbürgerschaft, der behandelnde Arzt oder die Krankenanstalt sowie medizinisch relevante Daten wie Erkrankungs- und Diagnosedatum, die Infektionsquelle, der Krankheitsverlauf oder auch Impfungen sowie Laborbefunde und Maßnahmen, die von der Gesundheitsbehörde gesetzt werden. Dazu gehört auch das Umfeld des Patienten, von der Wohnsituation über Arbeitsplatz und andere Kontakte sowie auch die Frage, ob die Infektion im Ausland erworben worden ist. Aus medizinischer Sicht spielt es allerdings keine Rolle, ob der betreffende Patient/die Patientin Asylwerberin/Asylwerber ist oder nicht. Deswegen wird das auch nicht gesondert erfasst. Es ist außerdem keine Meldestruktur vorgesehen, die dem Gesundheitsamt einen Überblick gibt über den Asylstatus einer Person oder auch über die Grazer Asylquartiere. Eine händische Auswertung ist aufgrund der weit über 1.000 Erkrankungen insgesamt pro Jahr unter eben nicht systematisch erfassten Asyldaten nicht zielführend. Außerdem gibt es eben natürlich auch die Frage, ob sich seit dem Zeitraum der Erkrankung der Asylstatus geändert hat oder die Verlegung in ein anderes Quartier ergeben hat. Das darf ich Ihnen so zur Beantwortung geben. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Bitte um die Zusatzfrage. Gemeinderätin Mag.a Schleicher: Ja, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das heißt, es gibt 1.000 Erkrankungen. Es gibt keine Möglichkeit, da herauszufinden, ob in Asylheimen Erkrankungen waren. Zusammenfassen darf man, wir haben Impfempfehlungen, wir haben Schulpflicht, das heißt, mehr oder weniger ist es Glück und Zufall, wenn es zu keinen Erkrankungen kommt. Sind Sie als Gesundheitsstadtrat auch der Meinung, dass es da Änderungen geben muss, und sind Sie bereit, Verbesserungen in Zukunft vorzunehmen? (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Bitte um die Antwort. Stadtrat Mag. Krotzer: Frau Gemeinderätin, wie ausgeführt, wird eben die Information zur Wohnsituation, zu Arbeitsplatz, zur Familie und anderen Kontakten seitens des Patienten erfasst und wie gesagt, der Asylstatus in dem Fall spielt keine Rolle. Falls das aus Gründen der Gesundheit der Grazer Bevölkerung notwendig ist, wird man sich das ansehen müssen. Wenn es nur darum geht, gewissermaßen Wahlkampfmunition zu liefern, denke ich, dass die Beamtenschaft ihre Ressourcen besser verwenden kann. Dankeschön. (Applaus) C.6) Hundefreilaufzonen Bürgermeister Mag. Nagl: Frau Gemeinderätin Andrea Pavlovec-Meixner fragt Herrn Bürgermeister-Stellvertreter Mario Eustacchio. Gemeinderätin Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bürgermeister-Stellvertreter! Liebe Gäste auf der Galerie! In meiner Frage geht es um das Thema Hundefreilaufzonen, das diesen Gemeinderat ja schon seit dem Jahr 2013 beschäftigt. Damals habe ich einen dringlichen Antrag zum Thema artgerechte Hundehaltung in der Stadt eingebracht, der sich zum ersten Mal mit begrenzten Freilaufflächen für Hunde und einer entsprechenden Abänderung des Landes-Sicherheitsgesetzes beschäftigt hat. Im September 2014 hat dann die Kollegin Schleicher ebenfalls einen dringlichen Antrag eingebracht, der von uns unterstützt wurde, wo es um das Thema eines Runden Tisches gegangen ist, der dann auch tatsächlich im Frühjahr 2015 stattgefunden hat unter Einbindung von ExpertInnen sowie MitarbeiterInnen von Stadt und Land Steiermark. Die Initiative Graz.Mensch.Hund hat über 1.000 Unterschriften gesammelt und die auch dem Land Steiermark übergeben, hat auch nie eine Reaktion bekommen. Ich habe selber ein paar Mal nachgefragt beim Land, bei den zuständigen Stellen, Tierschutzombudsfrau bzw. den damaligen Chef, der für das Landes-Sicherheitsgesetz zuständig war und es ist einfach, man muss fast sagen, blockiert worden. Umso mehr habe ich mich jetzt gefreut, dass ich in der Agenda 22 folgenden Passus gefunden habe, folgendes Programm: Um Hundebesitzern in Graz eine bessere Möglichkeit zu bieten, Hunden ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben zu lassen, wollen wir, unter Rücksichtnahme auf die Interessen aller Nutzergruppen einen rechtlich gedeckten Rahmen für die Einführung von Hundefreilaufzonen schaffen. Ich glaube, dafür ist es auch höchste Zeit und deshalb stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister-Stellvertreter, seitens der Grünen folgende Frage: Welche konkreten Maßnahmen werden Sie als zuständiger Stadtsenatsreferent für Tierschutzangelegenheiten bis wann setzen, um beim Land Steiermark eine Abänderung des Landessicherheitsgesetzes dahingehend zu erwirken, dass die vom Grazer Gemeinderat beschlossene Einführung von Hundefreilaufzonen in Angriff genommen werden kann? (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Vielen Dank. Bitte um die Antwort, Herr Vizebürgermeister. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ja, Frau Gemeinderätin, sozusagen ein gemeinsames Thema. Das haben wir ja nicht so oft, aber in diesem Fall haben wir es ja. Sie haben schon die Frau Kollegin Schleicher auch erwähnt, wir stehen natürlich nach wie vor dazu, dass das ein wichtiges Thema ist. Sie haben schon erwähnt, das hat ja auch Niederschlag gefunden in der Agenda 22. Daher auch die Garantie, dass wir hier dranbleiben. Aber konkret zur Abwicklung und zum Ablauf. Wie Sie sicher wissen, wurde die von Ihnen angesprochene Petition bzgl. Abänderung des Landes-Sicherheitsgesetzes zur Schaffung von Hundefreilaufzonen bereits Ende 2015 im Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingebracht. Und auch dort behandelt. Weitere Schritte zur Abänderung des Landes-Sicherheitsgesetzes fallen somit ausschließlich in die Kompetenz des Landes Steiermark. Eine Stellungnahme von Seiten des Büros des Landeshauptmannes ist bis dato noch ausständig. Wir haben bis jetzt, wir haben noch einmal nachgehakt, noch nichts bekommen, werden selbstverständlich dranbleiben. Sie können sich vorstellen, dass wir in den letzten zwei Monaten die Themenstellungen anderer Prioritäten geben mussten, inklusive der, dass wir das Budget zusammenbringen. Aber seien Sie versichert, dass wir dranbleiben werden. Es ist ja vor allem auch ein Thema, das den Grünraum anbelangt und so ist der Herr Bürgermeister und ich in einem Boot, dass wir da was weiterbringen. Einen genauen Zeitraum können wir Ihnen nicht sagen. Den Einfluss auf das Land haben wir leider nicht, dass wir hier Gesetze verändern können. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Gibt es eine Zusatzfrage? Gemeinderätin Mag.a Pavlovec-Meixner: Ja, es gibt eine Zusatzfrage. Und die lautet: Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wo Flächen für Freilaufzonen eingerichtet werden könnten? Bürgermeister Mag. Nagl: Herr Bürgermeister-Stellvertreter, bitte. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Das habe ich mir, wäre aber vermessen, das vorzugeben, weil das wäre das Ressort Grünraum und das ist das Ressort vom Herrn Bürgermeister und ich bin überzeugt, dass die Damen und Herren, die dort tätig sind, schon genau wissen, wo die Möglichkeiten bestehen. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Ich freue mich schon auf die nächste Fragestunde (lacht). C.7) Reservierte Parkplätze für Car-Sharing Bürgermeister Mag. Nagl: Gut, jetzt darf ich Frau, nein, Herrn Gemeinderat Mag. Ewald Muhr bitten, seine Frage betreffend Parkplätze für Car-Sharing an Frau Stadträtin Kahr zu stellen. Gemeinderat Mag. (FH) Muhr, MSc: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Elke! Die Verkehrsproblematik in Graz fordert uns natürlich alle und das liegt natürlich auch an der Tatsache, dass Graz eine wachsende Stadt ist und durch das Wachsen von Graz wächst natürlich auch überdimensional der Verkehr. Wir brauchen natürlich gut überlegte Zukunftsstrategien, um mit entsprechend Ressourcen dem Ganzen entgegenzuwirken. Weil ein ganz großes Ziel ist es in der Grazer Mobilitätsstrategie, den motorisierten Individualverkehr von derzeit, glaube ich, 47 auf 37 % zu senken und angesichts des Umstandes, dass eben Graz wächst, ist es ein sehr ambitioniertes Ziel und das kann man eigentlich nur mit einem Mix von vielen effizienten Teilprojekten, wie z.B. den Ausbau von Straßenbahnnetzen, sinnvollen Park-&-Ride-Standorten und auch von Car-Sharing erreichen. Das Thema Car-Sharing ist ja der Stadt Graz nicht neu, wir betreiben ja schon seit dem Herbst 2016 einen Team-Standort am Hasnerplatz und es wird jetzt auch in weiterer Folge das öffentliche Angebot ja erweitert um weitere Standorte. Daneben gibt es ja auch noch vier Standorte im öffentlichen Gut, die durch Dritte betrieben werden, und zwar am Andreas-Hofer-Platz, Lendplatz, Eisernen Tor und in der Kalchberggasse, also relativ zentrumsnahe, wo es im Grunde eigentlich auch ein gut funktionierendes öffentliches Netz gibt und ein dichtes Netz gibt. Jetzt gibt es aber auch in anderen Städten wie z.B. Wien auch sehr gut funktionierende Car?Sharing?Modelle, wobei die überwiegend durch Angebote von Dritten betrieben werden, sogenannte Free-Floating-Systeme. Die funktionieren sehr effektiv und auch effizient, dafür muss aber die Stadt Wien im öffentlichen Raum also Parkplätze bereitstellen. Diese Parkplätze sind oft nur für ein Auto reserviert, gesondert markiert und gekennzeichnet und man kann in diesem System das Auto an diesen Parkplätzen abholen und auch an irgendeinem anderen wieder abstellen. Solche Parkplätze haben auch den Vorteil, dass das Car-Sharing über das Stadtnetz sichtbarer wird und vielleicht auch interessanter wird für potentielle Interessenten. Und darum stelle ich jetzt an dich die Frage: Bist du bereit, die Umsetzungsmöglichkeiten eines derartigen Car?Sharing?Modells für Graz prüfen zu lassen und gegebenenfalls das bestehende Car?Sharing?Modell durch dieses System zu erweitern? Bürgermeister Mag. Nagl: Danke vielmals. Bitte um die Antwort. Stadträtin Kahr: Ja, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Ewald! Wir haben gestern schon ein bisschen im Verkehrsausschuss darüber geredet und du hast es schon angesprochen, der Standort am Hasnerplatz mit dem tim wird auch zu meiner Überraschung durchaus gar nicht so schlecht angenommen. Wir haben jetzt über die Holding weitere Standorte eben angedacht. Das ist auch heute im Gemeinderat zur Beschlusslage. Es ist gestern auch von der Frau Just-Moczygemba aus der Holding auch erklärt worden, warum sie sozusagen mit dieser standortgebundenen Überlegung sozusagen aufgrund einer Studie in Graz das fürs Erste als geeigneter halten. Wir haben aber selber bei uns auch in unserem Büro und auch mit unserem Amt durchaus auch überlegt, dass wir da durchaus, weil auch einige Maßnahmen am Standort Hasnerplatz aus meiner Sicht auch noch verbesserungswürdig sind, und gerne werden wir auch prüfen lassen diese Umsetzungsmöglichkeiten, von denen du auch gesprochen hast. Also da sind wir, was die Überlegungen, was die beste und geeignetste Form ist, noch nicht am Ende, finde ich. Aber als ersten Schritt halte ich das jetzt für wichtig und notwendig, dass man über die Holding heute diese Standorte fixieren und die Prüfung nehmen wir gerne auf. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Zusatzfrage? Gemeinderat Mag. (FH) Muhr, MSc: Ja, danke für die Beantwortung. Meine Zusatzfrage geht dahingehend: Bist du eigentlich auch bereit, an Dritte, also dritte Anbieter, an private Anbieter, heranzutreten und ihnen eventuell auch das Angebot zu machen, solche Parkplätze in den ersten zwei Jahren gratis zur Verfügung zu stellen und im dritten Jahr dann eine Gebühr zu verlangen, sprich: Hausnummer € 1.500 pro Parkplatz zum Beispiel? Also sozusagen eine gewisse Förderung dieses Systems, um das zu attraktivieren? (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Bitte um die Antwort. Stadträtin Kahr: Seriöserweise kann ich dir diese Antwort jetzt noch nicht geben. Das muss man sich durchdenken, das möchte ich auch mit meinen, mit den Mitarbeitern auch besprechen. Das muss man sich gut überlegen. Also ich finde es positiv, dass die Holding sozusagen dieses Angebot versucht auszuweiten, es ist eine Frage dann, was noch..., weil ich habe auch von den KundInnen natürlich gehört, dass Privatanbieter, auch der, der in Graz ist, günstiger ist. Wie zum Beispiel auf der Uni. Man muss sich das überlegen, was für den Kunden und für die Kundin am geeignetsten ist und das gehört noch abgewogen und diskutiert. Da musst du verzeihen, dass ich in den zwei Monaten das noch nicht alles in der Lage war, auch durchzudiskutieren, aber im Herbst spätestens, denke ich mir, können wir darüber weiterreden. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Danke vielmals. C.8) Erneuerung Verkehrskonzept Messequadrant Bürgermeister Mag. Nagl: Nächster Fragesteller ist Herr Gemeinderat Markus Schimautz. Er fragt Frau Stadträtin Kahr betreffend Verkehrskonzept Messequadrant. Gemeinderat DI (FH) Schimautz, MA: Werter Herr Bürgermeister! Werte Frau Stadträtin Kahr! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage bezieht sich rund um den Messequadranten in Jakomini. Wie wir wissen, sind in diesem Bereich sehr viele Bauprojekte in den letzten Monaten, in den letzten Jahren entstanden und es werden auch noch viele hochwertige Projekte in diesem Umfeld entstehen. Paradoxerweise ist das Verkehrskonzept genau in diesem Areal aus dem Jahr 2004. Daher stellt sich für mich, den Bezirksrat Jakomini, die Frage, wann wir hier mit einer Überarbeitung des Verkehrskonzeptes rechnen dürfen. Bürgermeister Mag. Nagl: Danke, Herr Gemeinderat. Frau Stadträtin Kahr, bitte. Stadträtin Kahr: Kann ich ganz konkret beantworten. Im September 2017 möchten wir das vorlegen. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Gibt es eine Zusatzfrage? Gemeinderat DI (FH) Schimautz, MA: Können Sie beantworten, wie Sie zu einem Verkehrsleitsystem in diesem Areal stehen würden? Bürgermeister Mag. Nagl: Frau Stadträtin, bitte um die Antwort. Stadträtin Kahr: Durchaus positiv. Es gibt dazu auch in den kommenden Wochen Gespräche, wo ich genau darüber auch mit ExpertInnen darüber sprechen möchte. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Danke vielmals. C.9) Erhöhung des Kautionsbeitrages Bürgermeister Mag. Nagl: Herr Gemeinderat Eber fragt Herrn Bürgermeister-Stellvertreter betreffend Erhöhung des Kautionsbetrages. Gemeinderat Klubobmann Manfred Eber: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Werte Mitglieder des Stadtsenates! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister-Stellvertreter, die Frage richten. Nicht nur die Mieten steigen ja sehr stark an, wie gerade in den letzten Tagen auch den Medien zu entnehmen war, sondern auch die sogenannten Wohnungseinstiegskosten wie Provision, Kaution, Siedlungskosten, Mietvertragsgebühren etc. bringen es mit sich, dass Grazerinnen und Grazer in so einem Fall immer wieder in schwierige Situationen gelangen. 2010 wurde in Graz nun der Kautionsfonds eingeführt, das bedeutet, wer die Voraussetzung für eine Gemeindewohnung erfüllt, kann bei Wohnen Graz einen rückzahlbaren Kautionsbeitrag in der Höhe von max. 500 Euro beantragen, der dann direkt an den Vermieter ausbezahlt wird. Der Kautionsfonds wurde geschaffen, um Menschen mit geringem Einkommen bei der Neuanmietung von Wohnungen unter die Arme greifen zu können, eben dann, wenn sie auch am privaten Wohnungsmarkt eine für sie geeignete Wohnung finden. Vor einigen Monaten wurde von Wohnen Graz der Vorschlag unterbreitet, den Kautionsbeitrag von bisher 500,- auf 1.000,- Euro zu erhöhen. Die Bestimmung, wonach die Stadt Graz dabei höchstens die Hälfte der vereinbarten Bruttokaution übernimmt, sollte gleich bleiben. Grund für diesen Vorstoß war eine Ausweitung der raschen und unkomplizierten Unterstützung bei der Wohnversorgung. Nach Beendigung des Mietverhältnisses fließt der gewährte Kautionsbeitrag ja wieder an die Stadt Graz zurück und, wie ja bekannt ist, zu einer sehr hohen Quote. Ich darf an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister-Stellvertreter, daher folgende Frage stellen: Werden Sie den Vorschlag von Wohnen Graz, den Kautionsbeitrag von derzeit 500,- auf 1000,- Euro zu erhöhen, aufgreifen und umsetzen? (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Bitte um die Antwort. Bürgermeister Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ja, Herr Klubobmann; zurzeit sind die Richtlinien für den Kautionsbeitrag aus dem Jahr 2010, Version 01.03.2015, in Kraft, welche weder im Stadtsenat noch im Gemeinderat beschlossen wurden. Auf Basis der zurzeit gültigen Fassung erhält ein Antragsteller eine Brutto-Monatsmiete bzw. max. € 500. In Ihrer Anfrage wird fälschlicherweise angeführt, die Bestimmung, nach der die Stadt Graz dabei höchstens die Hälfte der zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Bruttokaution übernimmt, sollte gleich bleiben. Diese Formulierung mit der Anfrage ist fehlerhaft, da die Stadt Graz momentan nur eine Brutto-Monatsmiete bzw. max. € 500 eben als Kautionsbeitrag bezahlt. Weiters muss festgehalten werden, dass der Vorschlag für eine neue Richtlinie nicht von Wohnen Graz, sondern vom Amt für Wohnungsangelegenheiten eingebracht wird. Richtig ist, dass vom Amt für Wohnungsangelegenheiten ein Entwurf für eine neue Richtlinie für den Kautionsbeitrag vorliegt. Die wesentliche Änderung ist, dass der mögliche Kautionsbeitrag mit der Hälfte der vereinbarten Brutto-Monatsmiete bzw. höchstens € 1.000 festgesetzt wird. Da die Kaution meist drei Brutto-Monatsmieten beträgt, würden die meisten Antragsteller nach der neuen Richtlinie mehrheitlich den Höchstbetrag von € 1.000 erhalten. Von Seiten des Amtes für Wohnungsangelegenheiten wird empfohlen, diese neue Richtlinie dem Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten bzw. im Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dem werde ich natürlich auch Folge leisten und werde es bei nächster Gelegenheit im Ausschuss vorlegen. Vielleicht noch als Zusatzinfo, weil das ist auch immer relevant, was bedeutet denn das Ganze? Durch die Maßnahme könnten einige Gemeindewohnungsberechtigte sich auch am freien Wohnungsmarkt mit leistbarem Wohnraum versorgen. Die dafür notwendige Budgetaufstockung wurde bereits bei den Budgetanträgen für die Jahre 2017/2018 berücksichtigt. Das heißt, wir haben das erhöht von 60.000 auf 120.000 pro Jahr. Im Jahr 2016 betrug die Gesamtauszahlung € 32.823 für 74 Bezieher, das sind durchschnittlich € 443,55. Also ich glaube, dass wir mit diesen Maßnahmen, die wir zukünftig treffen werden, hier sehr gut jenen Menschen helfen können, die es auch wirklich brauchen. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Kann es da noch eine Zusatzfrage geben? Gemeinderat Klubobmann Manfred Eber: Ich danke für die erfreuliche Antwort und wir hoffen, dass wir natürlich das möglichst bald so beschließen können. Dankeschön. (Applaus) C.10) Schulung der Ordnungswache zu „Hate Crimes“ Bürgermeister Mag. Nagl: Schulung der Ordnungswache zu „Hate Crimes“. Es fragt Frau Gemeinderätin Manuela Wutte Herrn Bürgermeister-Stellvertreter Eustacchio. Gemeinderätin Manuela Wutte, MA: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Sehr geehrter Herr Bürgermeister-Stellvertreter! Die im März 2017 vom ETC veröffentlichte Studie zu „Hate Crime in der Steiermark“ weist auf das beunruhigende Ausmaß von rassistisch und fremdenfeindlich motivierten Straftaten in der Steiermark hin. Da nur ein geringer Prozentsatz der Betroffenen einen derartigen Übergriff meldet, war es bisher sehr schwierig, zu einer einigermaßen zutreffenden Einschätzung der Lage zu kommen. An der Studie nahmen aber 1.112 Personen teil, wovon 39 % angaben, in den letzten zwölf Monaten zumindest einmal wegen ihrer Hautfarbe, Religion oder Herkunft beschimpft, beleidigt oder bedroht worden zu sein. 9 % gaben sogar an, in den letzten zwölf Monaten zumindest einmal Opfer eines körperlichen Übergriffs aufgrund von Hautfarbe, Religion oder Herkunft geworden zu sein. Unter der Berücksichtigung von Mehrfachnennungen ergibt das 2.500 bis 3.500 verbale Vorfälle und 400 bis 600 körperliche Übergriffe in der Steiermark. Als eine wichtige politische Empfehlung wird in der Studie des ETC die Schulung der Grazer Ordnungswache in Zusammenarbeit mit der Initiative „Gemeinsam sicher“ angeführt. Es ist kein Geheimnis, ich stehe der Ordnungswache in der derzeitigen Form und mit dem derzeitigen Auftrag grundsätzlich eher kritisch gegenüber, bin aber der Meinung, dass gerade im Fall der Hate Crimes die Ordnungswache durchaus zur Entspannung der Lage beitragen könnte. Voraussetzung dafür scheint mir aber eine umfassende Schulung zum Thema „Hate Crimes“, zu Reaktionsmöglichkeiten im Fall von beobachteten Übergriffen sowie zu Zivilcourage im Allgemeinen zu sein. Daher richte ich folgende Frage an Sie: Welche Maßnahmen planen Sie, um die Ordnungswache für das Thema „Hate Crimes“, also rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Straftaten, zu sensibilisieren? (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Ich bitte den Herrn Bürgermeister-Stellvertreter um die Antwort. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ja, Frau Gemeinderätin, es ist ja erstaunlich, dass also die Grünen einmal einen Sinn in der Ordnungswache sehen, das freut mich natürlich im Besonderen. Konkret zur Antwort. Die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen waren schon bisher in Form von Schulungen fester Bestandteil der Ausbildung der Ordnungswächter. Festzuhalten ist auch, dass seitens der Ordnungswache sämtliche Überschreitungen von Normen, die im Vollzugsbereich der Ordnungswache liegen, geahndet werden. Das gilt auch für ein etwaiges Einwirken auf Personen, die zwar keine Gesetzesverletzung begehen, deren Verhalten aber geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu stören. Es ist daher nicht erforderlich, zusätzliche Schulungsmaßnahmen zu setzen, wobei aber die bisherigen Schulungsinhalte auch künftig Bestandteil der Ausbildung sein werden. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Gibt es eine Zusatzfrage? Gemeinderätin Manuela Wutte, MA: Ja, bitte. Also meine Zusatzfrage würde in dem Fall lauten: Können Sie das ein bisschen konkreter ausführen, wie eben die derzeitige Schulung zu dem Thema ausschaut, also was da jetzt genau das Wissen ist, das der Ordnungswache vermittelt wird im Hinblick auf HateCrimes? Bürgermeister Mag. Nagl: Bürgermeister-Stellvertreter. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Kann ich Ihnen gerne zukommen lassen. Das ist eine sehr komplexe Ausbildung, die vor allem auch die Caritas mitgeleitet hat und hier die Damen und Herren der Ordnungswache auch eben gerade in diesem Hinblick geschult werden, aber Sie können das sicherlich gerne im Detail haben. Lassen wir Ihnen gerne zukommen. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Danke vielmals. Da die nächste Frage an mich gestellt wird, darf ich den Herrn Bürgermeister-Stellvertreter bitten, den Vorsitz zu übernehmen. Vorsitzwechsel - Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio übernimmt den Vorsitz. C.11) Präsentationskosten der „Agenda 2022“ Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ich übernehme wieder den Vorsitz und darf Frau Gemeinderätin Heinrichs herausbitten, um die Frage an den Bürgermeister zu stellen. Gemeinderätin Heinrichs: Dankesehr. Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Als ein Ergebnis der Grazer Gemeinderatswahlen 2017 wurde das Regierungsprogramm „Agenda 2022“ von Ihnen und von Herrn Stadtrat Eustacchio in einer der Hallen der Grazer Messe präsentiert. Entgegen den bisherigen Gepflogenheiten wurde für die Präsentation der neuen Koalitionsregierung ein sehr großes Lokal angemietet und es wurde eine besonders repräsentative Form der Präsentation gewählt, was auch medial entsprechend kommentiert wurde. Nicht zuletzt im Magazin „Wirtschaftsnachrichten Süd“, Ausgabe 5, wurde besagter erster gemeinsamer Auftritt in seiner, ich zitiere, „Inszenierung, die auch sonst nichts zu wünschen übrig ließ“, nochmals aufgegriffen und daher darf auch ich hiermit an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die offizielle Frage stellen: Auf welchen Betrag belaufen sich die Gesamtkosten für die Präsentation der „Agenda 2022“ (Höhe der Hallenmiete, Kosten für die externe Agentur, weitere zusätzliche Kosten) für die Stadt Graz? Bitte. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Bitte um die Beantwortung. Bürgermeister Mag. Nagl: Ja vielen Dank, Frau Gemeinderätin. Also ich glaube, es hat nicht nur mich, sondern auch die Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und FPÖ, gefreut, dass wir einen sehr ordentlichen und sehr großen Auftritt gleich zu Beginn dieser Regierungsperiode zustande gebracht haben. Der Saal war notwendig, auch dieser große Saal war voll, weil es ein sehr, sehr großes Medieninteresse gab. Aber auch Ihnen möchte ich als Mitglied der kommunistischen Partei Österreichs vielleicht eine wichtige Zahl nicht vorenthalten. Durch das Nichtzustandekommen eines letztjährigen Budgets haben wir vorgezogene Kosten für einen Wahlkampf gehabt, die sich laut letzten Abrechnungen, ein paar Details fehlen noch, auf gleich € 550.000 zusammensummiert haben. Auf Ihre konkrete Frage eingehend, haben wir uns ein stadteigenes Unternehmen ausgesucht, nämlich die Messe. Wir haben dort wunderbare Räume und das, was wir der Messe dort bezahlen, geht, wenn ich so sagen darf, von einer Kasse der Stadt in die andere Kasse der Stadt. Wir haben natürlich ordnungsgemäß abgerechnet, aber da fallen für den Steuerzahler, wenn ich so sagen darf, keine Kosten letzten Endes an. Das Regierungsprogramm wurde von uns erarbeitet, aber selbstverständlich gab es ein großes Interesse aller Medien, aller Gemeinderäte, auch vieler Bürgerinnen und Bürgern, dass das, was wir hier auch zustande gebracht haben, dass das gedruckt wird, dass das im Internet vorbereitet wird, dass es Roll-Ups gibt usw. Und die Gesamtkosten haben sich netto belaufen auf € 7.730, wobei ich Ihnen auch sagen muss, da sind ja Kosten entstanden für RollUps und andere Dinge, die wir jetzt auch in regelmäßigen Abständen wiederverwenden werden, weil wir in den nächsten fünf Jahren immer wieder diese Agenda 22 auch mit diesen Sujets, mit diesen Materialien auch wieder präsentieren werden und damit auch die Arbeit, die wir leisten. Wir haben das also auch noch vor dem Sommer vor. Sie wissen, wir haben diese berühmten hundert Tage, wo auch die Medienwelt immer ein Interesse daran hat, was weitergegangen ist bei einer neuen Regierung. Da sind sie dann schon wieder in der Lage, sich auch diese Utensilien noch einmal anzuschauen. Also heruntergebrochen auf 5 Jahre, würde ich einmal sagen, sind das wahrscheinlich € 1.000, die tatsächlich angefallen sind. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke, gibt es eine Zusatzfrage? Gemeinderätin Heinrichs: Danke vielmals für die Beantwortung. Viel oder wenig? Danke, Sie haben es gut ausgeführt. Meine Zusatzfrage hätte gelautet: Gut qualifiziertes Personal und das Mediacenter als Infrastruktur hätten ausgereicht, Ihrer Meinung nach wahrscheinlich nicht? Und nur eine kurze Bemerkung, weil Sie auf die vorgezogenen Wahlen und die Kosten mich angesprochen haben oder uns angesprochen haben: Diese Wahlen wären ein halbes Jahr später nicht kostenlos über die Bühne gegangen. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Das wären sie nicht, aber es waren immerhin € 550.000, die wir ein Jahr früher auszubezahlen hatten und auch da läuft, wenn ich so sagen darf, durchaus auch die Zinsuhr. Ich wollte es Ihnen nur zum Hochrechnen auch mitgeben und Ihnen im Vergleich dazu, weil Ihnen das ja so wichtig war, wie teuer war das, auch sagen, es war eine sehr sparsame Pressekonferenz, weil wir, wie gesagt, alle Inhalte ja selbst auch erarbeitet haben und es war dann nur notwendig auch mittels einer Agentur, das auch vorbereiten zu lassen. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke für die Beantwortung. Ich übergebe den Vorsitz wieder an den Herrn Bürgermeister. Vorsitzwechsel - Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt den Vorsitz. Bürgermeister Mag. Nagl: Danke. Ich übernehme den Vorsitz. C.12) Inklusion in Pflichtschulen mit gut ausgebildetem Pflegepersonal Bürgermeister Mag. Nagl: Es geht sich noch eine Frage aus. Heute kommen wir sogar sehr weit, jawohl. Die Frage 11 haben wir ja schon vorher mitbeantwortet. Damit kommen wir zur heutigen letzten Frage. Herr Gemeinderat Kurt Luttenberger fragt Herrn Stadtrat Hohensinner betreffend Inklusion in Pflichtschulen mit gut ausgebildetem Pflegepersonal. Gemeinderat Kurt Luttenberger: Ja, sehr geehrte Damen und Herren! Werter Herr Stadtrat Hohensinner, lieber Kurt! Meine letzte Frage, wie schon erwähnt, handelt von Inklusionsbedarf und Inklusionsmöglichkeiten an Pflichtschulen in Graz. Es steht ja in den letzten Tagen sehr viel in den Medien und ich habe mir kurz überlegt, ob ich überhaupt die Frage stellen soll oder nicht. Aber erlauben Sie mir eine launige Bemerkung: Nachdem ich ja auch in den Medien gelesen habe und zur Kenntnis nehmen muss, dass künftig die dringlichen Anträge versenkt werden, habe ich ein bisschen Unruhe, ob nicht eine Lücke gefunden wird, ob nicht auch bei der Fragestunde irgendwo gekürzt wird, deswegen mein Bedürfnis, diese Frage doch zu stellen, ja. Dass Inklusion wichtig ist, dass Inklusion wichtig ist, also da herrscht, glaube ich, einhellige Meinung oder mehrheitlich einhellige Meinung im Grazer Gemeinderat und dass Inklusion, also das heißt, die Betreuung konkret von Kindern mit Förderbedarf in Grazer Pflichtschulen, etwas kostet, auch da herrscht Meinungsmehrheit, Meinungseinheit. Das Problem ist, dass halt alles etwas kostet. Und wie Sie den Medien, vor allem der Kleinen Zeitung entnommen haben, war die erste Ausschreibung kompliziert, ich nenne es einmal so, und musste zurückgezogen werden, weil offenbar das Land Steiermark eben nur 60 % refinanziert und die Stadt Graz offenbar derzeit keine Möglichkeiten sieht, den Rest zu finanzieren. Wobei wir schon einer Meinung sind, oder ich hoffe, dass wir einer Meinung sind, dass die Betreuung von förderwürdigen Kindern mindestens genauso einer guten Ausbildung bei den Inklusoren und Inklusorinnen bedarf wie bei vielen anderen sozialen Berufen. Und du, lieber Kurt, kommst ja auch aus dem Fach, also du weißt sicher, was ich meine. Und ich sage auch, der letzte Artikel, ich glaube, der war gestern in der Kleinen Zeitung, ist ein Sittenbild, wie es halt im Land Steiermark zugeht, obwohl das Ding Zukunftspartnerschaft heißt, also die eine Landesrätin sagt, ich bin nicht zuständig, nein, die andere sagt, ich bin schon gar nicht zuständig. Also, lieber Kurt, da wünsche ich dir jetzt schon viel Erfolg und viel Nervenkraft, um hier für die Stadt Graz das Beste herauszuverhandeln. Und ich wiederhole meine Frage sozusagen mit dieser Bitte, dass du eben hier auch die Möglichkeit hast, im hohen Gemeinderat deine Meinung zu sagen und dass wir nicht alles aus der Zeitung lesen. Die Frage lautet: Wie werden Ausschreibungen für Pflegepersonal in Pflichtschulen der Stadt Graz (Stichwort: Inklusion) aus Ihrem Ressort künftig für Personal mit spezieller Ausbildung abgefasst und an die zuständigen Stellen weitergereicht? Danke einstweilen. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Herr Stadtrat Hohensinner. Stadtrat Hohensinner, MBA: Lieber Kurt! Danke für deine Frage. Sie gibt mir wirklich die Möglichkeit, hier ein bisschen auszuholen. Du hast schon angesprochen. Ich bin selbst Behindertenpädagoge, deshalb weißt du, dass mir eine qualitätsvolle Begleitung unserer Kinder in unseren Schulen ein wichtiges Anliegen ist. Aber dass sich die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ein bisschen was vorstellen können darunter. Es gibt zwei Unterstützungssysteme in den Pflichtschulen. Ein Unterstützungssystem ist nach dem Pflichtschulerhaltungsgesetz bereitgestellt. Das ist nämlich der pflegerische Hilfsdienst. Und das andere System ist nach dem BHG, nach dem Behindertenhilfegesetz, bereitgestellt, das ist die Schulassistenz. Du sprichst jetzt den pflegerischen Hilfsdienst an, den wir jetzt ausschreiben mussten, weil der Vertrag mit dem jetzigen Verein ausgelaufen ist. Ich habe mir das angeschaut bei der Ausschreibung und es gibt eine Oberbehörde, die uns auferlegt, wie so eine Ausschreibung auszuschauen hat und wir haben nichts anderes getan, als die Vorgabe der Oberbehörde zu übernehmen. Ich habe das als Behindertenpädagoge auch mit dem Kapperl durchgelesen und war auch einigermaßen verwundert. Das hat mich veranlasst, auch beim Land rückzufragen, ob das der Ernst des Landes ist, dass man das jetzt von der Qualität zurückfährt. Das Land hat darauf bestanden und deshalb ist uns nichts anderes übriggeblieben und auch der Abteilung, diese Leistung, die Ausschreibung ganz genau so zu formulieren. Ich lese Ihnen/euch den Erlass genau bei dieser Passage vor, und zwar: „Pflegerisch helfende Tätigkeiten sind einfache Tätigkeiten, die keine spezielle Ausbildung erfordern. Insbesondere sind therapeutische Maßnahmen oder medizinische Leistungen oder Leistungen, die eine Ausbildung im Sinne des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes voraussetzen, nicht von § 35a Stmk. Pflichtschulerhaltungsgesetz erfasst.“ Jetzt haben wir das einmal so ausschreiben müssen. Was habe ich gemacht, lieber Kurt? Ich habe jetzt einmal die Ausschreibung angehalten, weil mir das ein Anliegen ist, dass die Kinder bestmöglich begleitet werden und habe, du hast es auch schon richtig angesprochen, beide zuständigen Landesrätinnen angerufen und habe ersucht, dass wir uns nicht an einen Runden Tisch, er soll eckig sein, da kommt vielleicht mehr raus, da haben wir schon im Vorgespräch geredet. Bei Runden Tischen kommt oft nicht so viel raus, aber dass wir uns zusammensetzen und dass wir für die Kinder in unseren Schulen die beste Lösung zusammenbringen. Nur auf deine Frage, ob es sein kann, dass die Ausschreibung wieder in diese Richtung ausgeschrieben wird? Wenn die Oberbehörde, liebe Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sagt, es muss so ausgeschrieben werden, dann werden wir als Bezirk, als Stadt Graz keine andere Möglichkeit haben, als die Leistung so auszuschreiben und dann würde ich dich ersuchen, dass du einfach deine Fraktion aufforderst im Landtag, die zuständigen Landesrätinnen, das ist einmal für Bildung Ursula Lackner und zum anderen für den Sozialbereich Doris Kampus, zu ersuchen, da eine Einigung zusammenzubringen. Aber insgesamt gehe ich noch einen Schritt weiter. Es ist eigentlich ganz arg in unseren Klassen. Es sind so viele Unterstützungssysteme in den Klassen, dass sich keiner mehr auskennt. Ich habe gestern mit einer Mitarbeiterin gesprochen. Die hat gesagt, es sind jetzt für ein und dasselbe Kind drei Personen in der Klasse, eine Person kommt nur, um mit dem Kind aufs WC zu gehen, die Betreuungsperson muss dann ungefähr abschätzen, wann könnte das Kind aufs Klo müssen, also das ist absurd, wie die Inklusion hier ausgelegt wird. Ich hätte gerne auch ausverhandelt mit dem Land Steiermark, dass wir Pilotschulen auswählen, wo wir Personal, mit dem Land vereinbart, abstellen und dieses Personal ist dann für diese Schulen zuständig. Und der Kostenaufteilungsschlüssel wäre 60 Land, 40 Stadt. Und ich bin überzeugt, mit dieser neuen Variante kommt es uns sogar billiger oder es bleibt beim gleichen Geld, aber wir können die Qualität so sicherstellen, wie du dir das vorstellst und wie ich mir das vorstellen würde. Und ich werde mich einsetzen, schauen wir, was rauskommt, sonst müsst ihr im Landtag die zuständigen Landesrätinnen fragen. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Zusatzfrage? Gemeinderat Kurt Luttenberger: Eine Zusatzanmerkung. Also ich danke für die sehr ausführliche Beantwortung. Ich glaube, wir alle verstehen jetzt die Komplexität oder verstehen besser die Komplexität dieser Angelegenheit und selbstverständlich werde ich als KPÖ-Mandatar in meinem Landtagsklub da drängen, dass hier für die betroffenen Kinder, aber auch für die betroffenen Eltern es zu einer positiven Lösung kommt. Denn es kann ja nicht sein, dass die Vereine oder der Verein, der das betreut, dann de facto Leute hinauswerfen muss, weil die Prozentzahl sinkt, also das wäre eine schlechte Variante. Aber wir werden das gemeinsam beobachten. Bürgermeister Mag. Nagl: Du kommst gleich dran. Jetzt bitte. Stadtrat Hohensinner, MBA: Also, das muss ich schon sagen, bei einer Ausschreibung kann man keinem Verein vorher zusichern und auch den MitarbeiterInnen nicht zusichern, dass dieser Verein dann den Zuschlag bekommt. Das möchte ich schon klar sagen. (Applaus) D) Tagesordnung, öffentlich Bürgermeister Mag. Nagl: Die Fragestunde ist vorüber. Ich darf Sie bitten, Ihre Gemeinderats-Tagesordnung zur Hand zu nehmen. Im Vorfeld hat Frau Dr. Zwanzger in bewährter Weise mit allen Fraktionen wieder gesprochen, welche Stücke als beschlossen gelten. Ich darf sie nun durchgehen, auf der Tagesordnung. Das Stück 1 einstimmig, ebenso das Stück Nr. 2. Das Stück Nr. 3 hat im 2. Punkt, Umlaufbeschluss-Wechsel im Aufsichtsrat, die Gegenstimmen der KPÖ, der Grünen, der SPÖ und des Neos. Punkt 4 ist auch beschlossen, allerdings gibt es da den Punkt 10, der ist gegen die KPÖ, gegen Grüne und SPÖ beschlossen. Dann haben wir das Stück Nr. 7 einstimmig. Das Stück Nr. 8, GPS, ist abgesetzt. Das Stück Nr. 9 ist beschlossen. Herr Gemeinderat Mag. Frölich hat sich hier befangen erklärt. Das Stück Nr. 10, einstimmiger Beschluss. Ebenso die Stücke 11 und 12. Das Stück Nr. 13 ist beschlossen gegen die Stimmen der KPÖ, im Punkt betreffend Hauptausschuss. Das Stück Nr. 14, die Rückführung der GBG Immobilien – Grundsatzbeschluss, ist für heute auch abgesetzt. Das Stück Nr. 15 ist einstimmig beschlossen. Das Stück Nr. 17 betreffend die KFA, die Vereinbarung über stationäre Aufenthalte in der Sonderklasse, ist gegen Gemeinderat Swatek beschlossen. Ebenso das Stück Nr. 18 gegen Gemeinderat Swatek. D.1) Nicht berichtete Stücke: D.1.1) Stück Nr. 1 GZ.: A 8/4-2539/2012 Zanklstraße - Exerzierplatzstraße Busumkehrschleife, Grundstücksbereinigung Übernahme des Gst. Nr. 341/285, EZ 2138, KG Gösting, im Ausmaß von 479 m2, aus dem Privatbesitz in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67, in der geltenden Fassung LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme des Gst. Nr. 341/285, EZ 2138, KG Gösting im Ausmaß von 479 m2, aus dem Privatbesitz in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. D.1.2) Stück Nr. 2 GZ.: A 8/4-57602/2014 Villenstraße - Straßganger Straße, Verkauf einer ca. 414 m2 großen Teilfläche des Gst. Nr. 420, EZ 50000, KG Baierdorf Ablehnung, Informationsbericht Die Abteilung für Immobilien stellt daher den Antrag diesen Infobericht zur Kenntnis zu nehmen und den Verkauf der Teilfläche von 414 m2 des Gst. Nr. 420, EZ 50000, KG Baierdorf nicht durchzuführen. D.1.3) Stück Nr. 3 GZ.: A 8–20081/06–180 Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH Richtlinien für die Generalversammlung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; 1. Stimmrechtsermächtigung 2. Umlaufbeschluss – Wechsel im AR Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBI. Nr. 130/1967, in der Fassung LGBI. Nr. 45/2016 beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz, Stadtrat Dr. Günter Riegler, wird ermächtigt, in der o. Generalversammlung, der Termin ist noch nicht bekannt, der Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH, FN 54309 t, insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: A. 1. Zu TOP 2 - Zustimmende Beschlussfassung betr. die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und über die Zurkenntnisnahme des Lageberichtes und des Corporate Governance Berichtes sowie des Sponsoringberichtes für das Geschäftsjahr 2016, 2. Zu TOP 3 - Zustimmende Kenntnisnahme des Konzernabschlusses zum 31.12.2016 und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 3. Zu TOP 4- Zustimmende Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2016 4. Zu TOP 5 - Zustimmende Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 B. Dem Vertreter der Stadt Graz in der Holding Graz - Kommunale Dienstleistungen GmbH, Stadtrat Dr. Günter Riegler, ist gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landhauptstadt Graz 1967, LGBI. Nr. 130/1967, in der Fassung LGBI. Nr. 45/2016, im Sinne der Ausführungen zum Wechsel im Aufsichtsrat im Motivenbericht die Ermächtigung zur Unterfertigung des Umlaufbeschlusses zu erteilen. D.1.4) Stück Nr. 4 GZ.: A 8-21795/2006-125 MCG Graz e. gen. o. Generalversammlung Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Generalversammlung Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBI. 130/1967, in der Fassung LGBI. 45/2016, im Sinne des Motivenberichtes beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der MCG Graz e. gen., Stadtrat Dr. Günter Riegler, wird ermächtigt, in der am 27.06.2017 stattfindenden ordentlichen Generalversammlung der Genossenschaft insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: TOP 2. Genehmigung des Protokolls vom 20.06.2016 TOP 8. Feststellung und Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2016 TOP 9. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 TOP 10. Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates: Herr Mag. Klaus Frölich Herr Mag. Heinz Pleschiutschnig Frau Gemeinderätin Marion Kreiner D.1.5) Stück Nr. 7 GZ.: A 10/8-036605/2014/0010 Vertrag „Bushaltestelle Hahnhofweg'' Aufteilung Errichtungskosten Aufgrund des vorstehenden Berichtes stellt der Ausschuss für Verkehr daher gemäß § 45 Abs. 2 Z 9 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Vorstehender Bericht wird genehmigt. 2. Dem in Beilage /1 befindlichen Vertrag, der einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildet, wird die Zustimmung erteilt. D.1.6) Stück Nr. 8 GZ.: GPS-1593/2017-3 GPS Wirtschaftsplan 2017-2018 ABGESETZT D.1.7) Stück Nr. 9 GZ.: Präs. 029450/2017/0001 „Vereinigung der Krankenfürsorgeeinrichtungen Österreichs“ Der Stadtsenat stellt daher den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1) Die Landeshauptstadt Graz tritt dem Verein „Vereinigung der Krankenfürsorgeeinrichtungen Österreichs" bei und nimmt die einen integrierenden Bestandteil des Beschlusses bildenden Statuten dieses Vereines in der Fassung vom 17.05.2017 zustimmend zur Kenntnis. 2} Die Vertretung der Stadt in der Generalversammlung des Vereins erfolgt durch den Abteilungsvorstand der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Graz Mag. Klaus Frölich. 3) Geschäftsführende und koordinierende Stelle in Angelegenheiten des Vereins ist die Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Graz. 4) Der jährlich zu leistende Mitgliedsbeitrag beträgt € 100,00 und wird aus dem Budget der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Graz, und zwar aus der FIPOS 1.01800.72830,0 bedeckt. D.1.8) Stück Nr. 10 GZ.: Präs. 11317/2003/0047 Kuratorium der N. Reyhani - Stiftung, Änderung in der Zusammensetzung Der Stadtsenat stellt daher den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Von der Stadt Graz wird in das Kuratorium der N. Reyhani - Stiftung als Ersatzmitglied Frau Stadträtin Elke Kahr - anstelle von Herrn Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch - entsandt. D.1.9) Stück Nr. 11 GZ.: Präs. 3123/2004/0010 Europäisches Fremdsprachenzentrum in Österreich; Vertretung der Stadt Graz im Vorstand des Vereines; Änderung Der Stadtsenat stellt daher den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Als Vertretung der Stadt Graz im Vorstand des Vereines „Europäisches Fremdsprachenzentrum in Österreich" wird Frau Dr. Claudia Unger namhaft gemacht. D.1.10) Stück Nr. 12 GZ.: Präs. 13000/2003-0015 MCG Graz e.gen.; Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat - Änderung Der Stadtsenat stellt daher den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Anstelle von Frau Gemeinderätin Daniela Gmeinbauer wird Frau Gemeinderätin Marion Kreiner als Vertreterin der Stadt Graz in den Aufsichtsrat der MCG Graz e.gen. entsandt. D.1.11) Stück Nr. 13 GZ.: Präs. 11226/200/30073 Österreichischer Städtebund und Städtebund Landesgruppe Steiermark; Bestellung der Vertretung der Stadt Graz in den verschiedenen Ausschüssen, Fachausschüssen und Arbeitskreisen Der Stadtsenat stellt daher den Antrag, der Gemeinderat wolle die in den Punkten 1) bis 42) beziehungsweise Punkt 1) bis 5} der beiliegenden Liste angeführten Nominierungen beschließen. D.1.12) Stück Nr. 14 GZ.: A 8-21515/2006-220 Rückführung GBG Immobilien – Grundsatzbeschluss ABGESETZT D.1.13) Stück Nr. 15 GZ.: A8-22244/2017-9 Betreff: Erhöhung der GRIPS 1 Projektgenehmigungen um € 18.000.000, auf insgesamt € 61.040.000,- inkl. USt., inkl. Einrichtung, in der AOG 2017/2018/2019/2020 GZ.: ABl-020723/2013-0013. Erweiterung des 2. Bauabschnitt Zu-/Umbau der Volksschule Murfeld um vier zusätzliche Klassen, Projektgenehmigung über € 3.000.000,- inkl. USt. inkl. Einrichtung in der AOG 2017 und 2018 Realisierung der Volksschule Smart City Projektgenehmigung über € 15.000 .000,- inkl. USt inkl. Einrichtung in der AOG 2017/2018/2019 und 2020 Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellen der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus und der Ausschuss für Bildung, Integration und Sport den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 5 in Verbindung mit § 90 Abs. 4 und § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBI 130/1967, in der Fassung LGBI. 87/2013 beschließen: 1. In der AOG 2017-2020 werden folgende GRIPS 1 Projektgenehmigungen erteilt (siehe auch Beilage): - Erweiterung des 2. Bauabschnittes VS Murfeld über € 3.000.000,- inkl. USt., inkl. Einrichtung - Realisierung Neubau VS Smart City über € 15.000.000,- inkl. USt., inkl. Einrichtung Unter Berücksichtigung der oben angeführten Bauprojekte wird die übergeordnete GRIPS Projektgenehmigung von insgesamt € 43.040.000,- um € 18.000.000,- auf € 61.040.000­, erhöht, wovon seitens der Stadt aus aktueller Sicht mit Überweisungen aus diesem Paket an die GBG von € 3.000.000,- im Jahr 2019, und € 15.000.000,- im Jahr 2020 gerechnet werden kann. Als Cash-Flow, der vom Haus Graz (GBG) nach außen an Dritte geleistet wird fallen daraus im Jahr 2017 € 0,6 Mio., im Jahr 2018 € 6,4 Mio., im Jahr 2019 € 10,0 Mio. und im Jahr 2020 € 1 Mio. an. Die Investition erfolgt im Auftrag der Stadt Graz als Bauherr und wirtschaftlicher Eigentümer, welche die Kosten im angeführten Rahmen an die GBG ersetzt. Eine Aktivierung der Investitionen im Anlagevermögen der GBG erfolgt daher nicht. Die entsprechenden Details werden in einem eigenen Generalunternehmervertrag zwischen Stadt und GBG geregelt, der in Entwurfform dem Stück beiliegt und bei Bedarf noch geringfügig geändert bzw. angepasst werden kann. 2. Die Stadt Graz tätigt als wirtschaftlicher Bauherr Investitionen gemäß Beilage mit einer Gesamtsumme von € 18.000.000,- {inkl. USt). Für diese Investitionen wird die GBG Gebäude­ und Baumanagement Graz GmbH als Generalunternehmer mit der Planung, Koordinierung und Realisierung beauftragt. Die genauen Bestimmungen über die von der GBG zu erbringenden Dienstleistungen werden in einem Generalunternehmervertrag geregelt. Hinsichtlich der Investitionen in angemietete Liegenschaften wird festgehalten, dass die Anlagenzugänge im (jedenfalls wirtschaftlichen) Eigentum der Stadt Graz erfolgen, eine Rückführung auch des zivilrechtlichen Eigentums von (jetzt noch der GBG gehörenden) Schulbauten soll nach Zweckmäßigkeit in den nächsten Jahren vorbereitet werden. Bei Beendigung des Mietverhältnisses {vor einer etwaigen Rückeingliederung) gebührt der Stadt Graz eine Ablöse gegenständlicher Investitionen in Höhe ihrer Restbuchwerte (zzgl. etwaiger USt), welche sich unter der Berücksichtigung einer jährlichen Abschreibung von fix 2,5 % im Sinne des § 8 EStG 1988, in der Fassung StRefG 2015/2016 ergeben. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klarstellend für alle GBG-Immobilien in städtischer Nutzung im Einvernehmen mit der GBG festgehalten, dass werterhöhende Maßnahmen/Mieterinvestitionen an diesen Objekten, welche von der Stadt Graz finanziert und in späterer Folge nicht von der GBG abgelöst werden, im Falle künftiger Rückübertragungen der Objekte ins Eigentum der Stadt Graz bei der Wertermittlung unberücksichtigt bleiben und somit dann nicht nochmals durch die Stadt Graz bezahlt werden müssen. D.1.14) Stück Nr. 17 GZ.: KFA-K 32/2004-22 Geriatrische Gesundheitszentren 8020 Graz, Albert-Schweitzer-Gasse 36, Vereinbarung über stationäre Aufenthalte in der Sonderklasse der Akutgeriatrie Tarifanpassung ab 01.01.2017 und 01.01.2018 Im Hinblick auf die geringe Anzahl der Abrechnungsfälle (2016 wurden 8 Fälle mit insgesamt 129 Verpflegstagen abgerechnet), stellt der Ausschuss der KFA den Antrag, der Gemeinderat wolle die Anhebung des Tagsatzes für die Sonderklasse in der GGZ­Akutgeriatrie ab 1.1.2017 bis einschließlich 31.12.2018 auf € 118,-- und € 119,-- für eine maximale Aufenthaltsdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr pro ZL-Anspruchsberechtigtem beschließen. D.1.15) Stück Nr. 18 GZ.: KFA-K 42/2003-26 Sonderklassevereinbarungen mit den Grazer Privatkliniken bzw. Sanatorien (PremiQuaMed, Kreuzschwestern, Leech, Hansa, St. Leonhard, Kastanienhof) gültig ab 01.03.2017 Um KFA-Anspruchsberechtigten, die dem Fonds für ZL angehören, auch weiterhin stationäre Aufenthalte in der 2. Gebührenklasse in den Grazer Sanatorien zu ermöglichen, stellt der Ausschuss der KFA den Antrag, der Gemeinderat wolle die einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildende und in der Beilage A angeschlossene Vereinbarung, abgeschlossen zwischen der PremiQuaMed­GmbH. in 8047 Graz, Berthold-Linder-Weg 15, der Privatklinik der Kreuzschwestern GmbH in 8010 Graz, Kreuzgasse 35, der Privatklinik Leech GmbH in 8010 Graz, Hugo-Wolf-Gasse 2-4, der Hansa Privatklinikum GmbH in 8010 Graz, Körblergasse 42, der Sanatorium St. Leonhard für Frauenheilkunde und Geburtshilfe GmbH in 8010 Graz, Schanzelgasse 42 und der Privatklinik Kastanienhof GmbH. in 8052 Graz, Gritzenweg 16, einerseits und der Stadt Graz für die Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz andererseits, rückwirkend mit Wirksamkeit 01.03.2017 beschließen. Die Tagesordnungspunkte Nr. 1., 2., 7., 10., 11., 12 und 15 wurden einstimmig angenommen. Der Tagesordnungspunkt Nr. 3 wurde im 2. Punkt Umlaufbeschluss-Wechsel im Aufsichtsrat gegen die Stimmen der KPÖ, der Grünen, der SPÖ und des Neos, angenommen. Der Tagesordnungspunkt Nr. 4 ist angenommen, allerdings der Punkt 10 des Tagesordnungspunktes Nr. 4, gegen die Stimmen der KPÖ, Grünen und SPÖ. Das Tagesordnungspunkt Nr. 8 - GPS ist abgesetzt. Das Tagesordnungspunkt Nr. 9 ist angenommen, Herr Gemeinderat Mag. Frölich hat sich hier befangen erklärt. Der Tagesordnungspunkt Nr. 13 ist, gegen die Stimmen der KPÖ im Punkt betreffend Hauptausschuss, angenommen. Der Tagesordnungspunkt Nr. 14, die Rückführung der GBG Immobilien – Grundsatzbeschluss, ist abgesetzt. Der Tagesordnungspunkt Nr. 17 betreffend die KFA, die Vereinbarung über stationäre Aufenthalte in der Sonderklasse als auch der Tagesordnungspunkt Nr. 18 ist gegen die Stimme von Gemeinderat Swatek angenommen. D.2) Berichtete Stücke: Bürgermeister Mag. Nagl: Gut, das war die öffentliche Tagesordnung. Wir kommen nun zur Berichterstattung. Wir beginnen mit dem Stück Nr... – habe ich etwas vergessen? – 19 ist zu berichten, bitte. Stück Nr. 5 und Stück Nr. 6 hängen ja zusammen. Ich darf vielleicht auch um gemeinsame Berichterstattung gleich ersuchen. Bei einem geht es um das Parkquartier, die Vereinbarung über die Erschließungs-und Gestaltungsmaßnahmen, und beim zweiten über den dazugehörigen Bebauungsplan. D.2.1) Stück Nr. 5, GZ.: A 10-BD/007174/2009/0045 und GZ.: A 10/8/038368/2016/0004 Stadtentwicklung Reininghaus – Parkquartier Vereinbarung über die Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen Berichterstatter Gemeinderat DI Georg Topf Gemeinderat DI Topf: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Hohe Stadtregierung! Werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates! Lieber Zuhörerinnen und Zuhörer! Bei diesem ersten Stück, das ich berichten darf, geht es um die Stadtentwicklung Reininghaus–Parkquartier, um die Vereinbarung über die Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen. Hier darf ich noch einmal zurückblenden in das Jahr 2010, wo wir den Rahmenplan beschlossen haben, wo wir sozusagen die Infrastrukturmaßnahmen in diesem Bereich generell festgelegt haben, und zur Sicherstellung dieser Stadtentwicklung wurden nun privatrechtliche Vereinbarungen getroffen. Selbstverständlich mit externer rechtlicher Begleitung. Das wurde auch im Gemeinderat im Mai 2013 und im Juli 2013 entsprechend beschlossen, um hier auch die finanziellen Mittel für diese privatrechtlichen Vereinbarungen, nämlich von der rechtlichen Begleitung, auch abzudecken. Die zivilrechtlichen Vereinbarungen wurden seinerzeit abgeschlossen mit der Asset One, wo also die Rahmen für das gesamte Quartier abgeschlossen wurden, und jetzt zusätzlich, zusätzlich zu diesen generellen Festlegungen wurde jetzt für dieses Quartier, das heute zur Diskussion steht, und zwar bestehend aus acht Bauplätzen, das darf ich nur als Ergänzung dazusagen, weil im Stück noch gestern in der Diskussion diese Zahl von 7 auf 8 ergänzt wurde. Es wurde also ein Grundstück dazugenommen und diese Vereinbarungen betreffen folgende Bereiche, ich darf sie kurz anführen: das ist die Mobilität, der Parkraum, die Energie, die Baukultur, der öffentliche Raum, der Grünraum, die Kunst, die soziale Nachhaltigkeit und das Stadtteilmanagement. Ich darf vielleicht gleich auf die Diskussion etwas eingehen, die gestern dazu geführt wurde. Es ist angesprochen worden der Begriff Sammelgarage, wo hier eine Diskussion entstanden ist, was ist hier seinerzeit im Rahmenplan gemeint gewesen und was ist jetzt sozusagen auch in der konkreten Ausarbeitung unter dem Begriff Sammelgarage gemeint. Dann wurde auch durchaus angefragt, wie es ausschaut mit der Nutzung für diese gemeinschaftlichen Räume, also in Richtung Kultur. Wie schaut die Kulturnutzung in diesem Bebauungsplan aus? Ein weiterer Punkt, der hier durchaus kritisch angemerkt wurde, ist die Infrastruktur mit den Postboxen, wie schaut das aus in Zukunft, wenn doch ein großer Teil verbaut wird und wie wäre es möglich, auch hier für diese Infrastrukturmaßnahmen, nämlich die Postversorgung, die entsprechenden Voraussetzungen zu treffen? Ein weiterer Punkt, der gestern angesprochen wurde, ist der Fahrradabstellplatz. Also wie viele Abstellplätze können pro m² Wohnnutzfläche zur Verfügung gestellt werden? Da wurde einmal hier ein Stellplatz für 30 m² Wohnnutzfläche einmal vorgesehen, aber auch gestern durchaus darauf hingewiesen seitens der Stadtplanung, oder seitens der Verkehrsplanung auch, dass hier entsprechende Evaluierungsmaßnahmen dann auch in diesem vertraglichen Werk geregelt sind. Das Stück wurde mehrheitlich beschlossen und ich darf jetzt nun zur Beschlussfassung folgenden Antrag stellen: Der Gemeinderat wolle beschließen: Der vorstehende Bericht wird genehmigt. Der beiliegende und einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildenden Vereinbarung über die Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen Reininghaus – Parkquartier, das ist auch das Stück, das ich dann im Bereich des Bebauungsplanes berichten darf, wird die Zustimmung erteilt. Die Stadtbaudirektion wird bevollmächtigt, allfällige im Zuge der weiterführenden Verfahrensschritte notwendige redaktionellen Änderungen mit dem Vertragspartner vorzunehmen. Nach Vorliegen der endgültigen Fassung wird die Stadtbaudirektion diese dem Herrn Bürgermeister zur rechtsgültigen Fertigung übermitteln und der Punkt 4: Die Abteilung für Verkehrsplanung wird die verkehrsrelevanten Themen dieser Vereinbarung im Sinne des Rahmenplanes begleiten. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt daher aufgrund des vorstehenden Berichtes namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung sowie des Ausschusses für Verkehr gemäß des Statutes der Landehauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Der vorstehende Bericht wird genehmigt. 2. Der beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildenden Vereinbarung über die Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen „Reininghaus - Parkquartier" wird die Zustimmung erteilt. 3. Die Stadtbaudirektion wird bevollmächtigt, allfällige im Zuge der weiterführenden Verfahrensschritte notwendige redaktionelle Änderungen mit dem Vertragspartner vorzunehmen. Nach Vorliegen der endgültigen Fassung wird die Stadtbaudirektion diese dem Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur rechtsgültigen Fertigung übermitteln. 4. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird die verkehrsrelevanten Themen dieser Vereinbarung im Sinne des Rahmenplanes begleiten. Vorsitzwechsel – Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio übernimmt den Vorsitz. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke für die Ausführungen. Zu Wort gemeldet hat sich Herr Klubobmann Dreisiebner. Gemeinderat Klubobmann Dreisiebner: Lieber Kollege Topf! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon angeführt worden, wir haben gestern eine Diskussion unter anderem zur Terminologie Sammelgarage zum Reininghaus-Rahmenplan, der eben vor nunmehr schon sieben Jahren beschlossen worden ist, im Ausschuss geführt. Unserer Interpretation nach und ich meine, das war auch die Interpretation der damaligen Verkehrsplanungsabteilung bzw. der Mobilitätsstadträtin, hätte das heißen sollen, dass 100 % der Tiefgaragen nicht direkt über Stiegenabgänge, Liftbauten und Ähnliches mehr, von den Wohnungsebenen oder sonstigen Betriebsebenen, Geschäfte etc., erreicht werden können, sondern über diesen Umweg das Haus verlassen zu müssen, um dahingehend dann die Auswahl zu haben, gehe ich zu den in ebener Erde untergebrachten Fahrradabstellanlagen und setze mein Fahrrad in Betrieb oder gehe ich zum öffentlichen Verkehr. Auf das Stichwort komme ich noch später zurück, öffentlicher Verkehr in Reininghaus. Hier gibt es eine, seit dem ersten Bebauungsplan Linse, eine andere Interpretation. Es wird von 50 % Sammelgaragierung gesprochen. Der Rest wird direkt über die Häuser erreicht. Das Ziel, verkehrswissenschaftlich, der Idee der Sammelgarage ist bekannt. Das soll eine Gleichwertigkeit, eine Chancengleichheit in Bezug auf die verschiedenen Mobilitätskriterien eben sicher- oder eher sicherstellen helfen. Es ist ja so, dass wir in Reininghaus das Ziel haben, einen sehr geringen Mobilitätsanteil Kfz zu erreichen, egal mit welchem Antrieb. Dafür höhere Anteile für Fuß-, für Rad- und natürlich für den öffentlichen Verkehr. Stichwort habe ich vorher schon gesagt. Auf Basis der nun in den Medien geäußerten Nicht-Einplanung z.B. einer Verlängerung der Straßenbahn in Richtung Reininghaus von der Alten Poststraße weg, die ja laut Mobilitätskonzept 2020 Maßnahmen 2020 in Betrieb gehen soll, jetzt im Koalitionsvertrag mit 2021 meines Wissens formuliert ist. Ich war ja nicht auf der teuren Veranstaltung, aber den Vertrag habe ich natürlich ein bisschen angeschaut. Da wird jetzt nichts vorgesehen und da frage ich mich, wenn dann von Elektrobussen oder sonstigen öffentlichen Verkehrsmöglichkeiten gesprochen wird, wie soll denn das funktionieren, dass sie dort um ca. 10-15 %, je nachdem, ob ich nur Kfz-FahrerInnen oder auch die MitfahrerInnen betrachte, weniger motorisierten Individualverkehrsanteil erreichen will als im Rest, im Durchschnitt der Stadt. Und dahingehend sollten wir eigentlich gar keine Bebauungspläne mehr beschließen bzw. auch bezüglich dieser Gestaltungs- und Mobilitätsverträge sehr vorsichtig sein, weil ich glaube nicht, dass das am Ende dann wirklich einhaltbar ist für die privaten PartnerInnen. Es braucht nämlich für die privaten PartnerInnen auch den anderen, der eigentlich das umsetzt, und das ist ein Selbstappell an uns, der das umsetzt, was wir eigentlich denen, die dort dann leben, arbeiten, sich aufhalten werden, eben brauchen, damit sie die Mobilität dementsprechend wahrnehmen können, wie wir es uns vorstellen, wie es im Rahmenplan steht und wie es wichtig wäre für die Stadt, damit im Bereich Don Bosco, Graz-West, etc., der dort schon sehr überhandnehmende Individualverkehr, der dort schon ganz massiv auftretenden, schlechten Luftsituation und so weiter und so fort nicht einfach etwas ist, das dann unausweichlich kommt. Insofern können wir diesem Vertrag, aber auch dem Bebauungsplan nicht zustimmen. Kollege Topf weiß das und wir werden auch weiterhin streiten, um das alles. Danke. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Frau Gemeinderätin Braunersreuther, bitte zu Wort. Gemeinderätin DIin Braunersreuther: Ja, sehr geehrte KollegInnen! Sehr geehrte ZuhörerInnen! Auch wir sehen das so, dass der Individualverkehr in Reininghaus nicht überhandnehmen soll, aber haben eigentlich, statt abschreckend zu wirken, eher die positiven Maßnahmen im Auge, die auch, wenn das natürlich nur vage Hoffnung auf die Straßenbahn geben wird, aber in diesem Rahmenplan doch sehr gut drin stehen, nämlich mit Maßnahmen, dass es gratis ÖV-Tickets geben soll, dass es eine Anbindung, wie die auch immer gestaltet werden soll, geben soll, dass es Informationstafeln zu Abfahrtszeiten vom öffentlichen Verkehr geben soll und das ist schon für einen neuen Stadtplan als sehr positiv zu beurteilen und ich möchte hier das Forum nutzen, um den beteiligten Ämtern zu danken, denn gestern im Ausschuss sind sehr viele bereits angesprochene Fragen beantwortet worden und natürlich ist es auch nicht wünschenswert, dass dort nur Paketservice-Boxen aufgestellt werden, weil alle Menschen wollen, glaube ich, lieber eine persönliche Betreuung durch Post oder Postpartner. Allerdings hat die Stadt darauf natürlich keinen Einfluss. Es wurde allerdings signalisiert, dass da schon Druck gemacht werden soll oder versucht werden soll, das herzustellen. Genauso auch mit diesen Fahrradabstellplätzen, dass es da wirklich genau geachtet wird darauf, dass die bedarfsgemäß und vor allen Dingen ganz zeitnah eingerichtet werden und ja und dafür möchte ich großen Dank aussprechen. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke. Möchte noch jemand das Wort? Das ist nicht der Fall. Dann schlage ich vor, dass wir Punkt 5 und 6 gemeinsam..., achja, entschuldige. Danke. Schlusswort. Gemeinderat DI Topf: Sonst müssten wir zuerst den Punkt 5 abstimmen und dann würde ich Punkt 6 berichten, den Bebauungsplan, weil den habe ich noch nicht berichtet. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gut. Dann machen wir es getrennt, jawohl. Dann stimmen wir über Punkt 5 ab. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Danke. Gegenprobe. Damit ist der Antrag angenommen. Das Stück wurde einstimmig angenommen. D.2.2) Stück Nr. 6, GZ.: A 14-062900/2014/0025 14.14.0 Bebauungsplan „Reininghaus Parkquartier – Brauhausstraße“ XIV. Bez., KG 63109 Baierdorf Beschluss Berichterstatter Gemeinderat DI Georg Topf Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Wir kommen zu Punkt 6. Bitte um die Berichterstattung. Gemeinderat DI Georg Topf: Bei diesem Bebauungsplan, den ich vorher schon angeschnitten habe, geht es um den 14.14.0 Bebauungsplan Reininghaus Parkquartier–Brauhausstraße. Ich darf vielleicht ganz kurz einmal schildern, das ist eigentlich das Kernstück des Brauhausquartieres. Das ist also das Stück, das also sich um den Park gruppiert und einen Punkt, den ich besonders herausstreichen möchte, der ja auch medial kolportiert wurde, war die Nähe zu dem Bereich, wo also es eine Lärmdiskussion bzw. eine schwierige Lärmsituation gibt. Das ist also der Bereich STAMAG, das ist, glaube ich, dem Gemeinderat durchaus bekannt, ich möchte es nur noch einmal betonen, dass es hier durchaus Diskussionen gegeben hat und ich möchte auf einen Punkt, nämlich auf diesen Punkt speziell, noch einmal eingehen, der auf Seite 17 des Erläuterungsberichtes im Detail uns auch nahegelegt wurde, weil das auch möglicherweise in der Diskussion mit der Bevölkerung oder mit den zukünftigen Bewohnern dort ein Thema, insbesonders ein Thema sein wird. Das vorliegende schalltechnische Gutachten, das eben erstellt wurde, aus dem März 2017, also durchaus zeitnah, weist nach, dass eine Lärmfreistellung des planungsgegenständlichen Areals technisch möglich ist und nach Einschätzung des Sachverständigen mit üblichen Konstruktionen herstellbar ist. Die vorliegende und inzwischen rechtsgültige Vereinbarung zwischen der Asset One Projektentwicklung GmbH und der STAMAG GmbH vom Mai, also vom vorherigen Monat, oder ja knapp abgeschlossen 2017, gewährleistet die Umsetzung eben dieser Schallschutzmaßnahmen. Entscheidend ist jedoch, dass die Aufhebung des Aufschließungsgebietes, nämlich dass diesen Aufschließungserfordernissen auch Rechnung getragen wird, nicht aufgehoben werden kann. Erst dann, und das wurde uns gestern noch einmal eindringlich auch erläutert, erst dann, wenn die Lärmfreistellungsmaßnahmen gegenüber diesen emittierenden Betrieben, in dem Fall konkret die STAMAG, erfüllt und real umgesetzt wird. Ich möchte das nur dazusagen, dass es hier eine Diskussion um die Aufhebung dieses Aufschließungserfordernisses gegangen ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch, dass wir hier zusätzliche Grünflächen und Verkehrsflächen konkret für diesen Bebauungsplan auch herausverhandelt haben. Da darf ich ein besonderes Dankeschön an die Frau Peer aussprechen. Es ist also zusätzlich zu den 87.000 m² Straßenfläche und zu dem Bereich der Grünflächen in der Größenordnung von 64.000 m² jetzt zusätzlich in diesem konkreten Bebauungsplan auch eine Größenordnung von 5.224 m² Verkehrsflächen und 305 m² weitere Grünflächen dazugekommen. Ein weiterer Punkt, der intensiv angesprochen wurde gestern, war die Erhaltung der Holzhalle. Ich glaube, das wissen alle, die also hier auch schon bei den einen oder anderen Besprechungen vor Ort waren, dass diese Holzhalle durchaus einen erhaltenswerten Charakter hat und in der Beantwortung dieser Frage gestern im Ausschuss wurde uns Folgendes mitgeteilt, das ist, dass diese Holzhalle sehr genau, nämlich detailliert vertraglich auch geregelt wurde und zwar der Teil, der öffentliches Gut werden muss, soll aufgrund der Errichtung der Esplanade, wird vom Grundeigentümer auf eigene Kosten abgetragen und jener Teil, der bestehen bleibt, wird einvernehmlich zwischen den Grundeigentümern und der Vorgabe der Stadt Graz saniert. Diese Kosten werden dann von den Grundeigentümern für den nördlichen Teil übernommen, so dass also ein durchaus wesentlicher Teil dieser Holzhalle auch hier entsprechend bestehen und erhalten bleibt. Ein letzter Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist der Baumbestand. Der Baumbestand, der also auch hier durchaus diskutiert wurde, nämlich einerseits der Baumbestand etwas im erhöhten Teil am Südrand dieser besagten Holzhalle und insgesamt der Baumbestand in der zukünftigen Esplanade, da wird es einen Zusatzantrag der KPÖ geben. Ich darf aber hier berichten und den Antrag stellen, der vorstehende Bericht wird genehmigt. Der beiliegende und eine integrierenden Bestandteil; Entschuldigung, das war das falsche Stück - darf ich noch einmal replizieren. Der Antragsgegenstand lautet: Der Gemeinderat wolle beschließen, den 14.14.0 Bebauungsplan Reininghaus Parkquartier-Brauhausstraße, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie die Einwendungserledigungen, zu beschließen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt - und Grünraumplanung gemäß § 63 Abs. 2 Stmk. Raumordnungsgesetz 2010 den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 14.14.0 Bebauungsplan „Reininghaus Parkquartier-Brauhausstraße", bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht, 2. die Einwendungserledigungen. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke für die Ausführungen. Bitte, Frau Kollegin Braunersreuther. Gemeinderätin DIin Braunersreuther: Ja, Kollege Topf hat das bereits angesprochen. Es wird von uns einen Zusatzantrag zu dem Stück geben, der auch in Absprache mit den Ämtern für Bauplanung und Stadt- und Grünraumplanung formuliert wurde. Denn es gibt in Graz eine Baumschutzverordnung und die sieht ja vor, dass Bäume mit dem Stammumfang von mehr als 50 cm nach Möglichkeit zu erhalten sind. Und bei dieser genannten Holzhalle, da gibt es drei sehr, sehr schöne alte Kastanienbäume, die ja, wenn diese Promenade oder Esplanade, wie auch immer sie genannt wird, so ausgeführt wird, wie man sie jetzt auf den Bildern sehen kann, also mit Sitzmöglichkeiten, auch mit Gastgärten, eigentlich optimal wäre, dass sich da Leute gerne in deren Schatten aufhalten können. Ich weiß, dass es sehr, sehr schwierig sein wird, diese Bäume zu erhalten, speziell diese drei Kastanienbäume, weil die auch etwas erhöht stehen, direkt an der Holzhalle quasi angelehnt sind, die ja abgetragen werden soll in dem Teil, trotzdem sollte man unserer Meinung nach, und das deckt sich auch mit großen Teilen des Ausschusses, versuchen, so weit wie möglich diese Bäume zu erhalten, weil wenn man es nicht versucht, alles, was man nicht versucht, ist halt von vornherein gleich dahin. Denn Bäume in dieser Qualität und dieser Größe, selbst wenn sie nachgepflanzt, wenn es Ersatzpflanzungen gibt, kann man einfach nicht so schnell wiederherstellen, da muss man einfach wieder hundert Jahre warten. Es gibt noch einige weitere Bäume, auf die gerade entlang dieser Promenade/Esplanade zu achten ist, z.B. ein Kirschbaum, der auch perfekt in dieses Konzept passt, dass ja gerade in Reininghaus im Park Obstbäume gepflanzt werden sollen. Dessen Erhalt ist leicht möglich und deswegen stelle ich den Zusatzantrag, beim Bau der Promenade/Esplanade wird darauf geachtet, dass der Baumschutz eingehalten wird, insbesondere an der im Motivenbericht geschilderten Stelle wird Wert darauf gelegt, den Altbestand der Bäume, wie in der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplanes vorgesehen, nach Möglichkeit zu erhalten und ich bitte um Zustimmung. (Applaus) D.2.2.1) Zusatzantrag betreffend TOP 6 - 14.14.0 Bebauungsplan „Reininghaus Parkquartier - Brauhausstraße", XIV. Bez., KG 63109 Baierdorf Namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs stellt Gemeinderätin DIin Braunersreuther daher folgenden Zusatzantrag: Beim Bau der Promenade/Esplanade wird darauf geachtet, dass der Baumschutz eingehalten wird. Insbesondere an der im Motivenbericht geschilderten Stelle wird Wert darauf gelegt, den Altbestand der Bäume, wie in der zeichnerischen Darstellung vorgesehen, nach Möglichkeit zu erhalten. Gemeinderat Ing. Lohr kommt um 13.50 Uhr. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke. Gibt es zu diesem Zusatzantrag Wortmeldungen? Bitte, Frau Gemeinderätin Pavlovec-Meixner. Gemeinderätin Mag.a Pavlovec-Meixner: Ja, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Galerie! Ich bin da ganz gerührt von diesem Zusatzantrag, weil ich erinnere mich an die letzten Jahre, nein, auch schon an vorher, wo der Georg Topf und ich gemeinsam angefangen haben, mit Unterstützung von der Frau Mag. Ennemoser, um mehr Baumschutz auf Baustellen zu kämpfen und ich kann mich an die letzte Periode erinnern, wo die Bau- und Anlagenbehörde bei der KPÖ war unter der Frau Stadträtin Kahr, und ich muss ganz ehrlich sagen, in all dieser Zeit gab es viele Bemühungen, Bäume zu retten und es ist rein gar nichts weitergegangen. Erst in der letzten Gemeinderatssitzung, nach viereinhalb Jahren, ist es gelungen, dass wir als Gemeinderat eine Petition verabschiedet haben, einerseits zu einer Änderung des Baugesetzes, andererseits zu einer Änderung des Baumschutzgesetzes. Deshalb erstaunt mich einfach dieser Antrag und ich würde Sie auch bitten, Frau Kollegin, einmal die Baumschutzverordnung zu lesen, dann würden Sie finden, dass dort Bäume geschützt sind, aber Obstbäume nicht, mit Ausnahme von Maulbeere, Edelkastanie und Nussbaum, das heißt, einen Kirschbaum zu erwähnen und auf die Baumschutzverordnung zu referenzieren, ist einfach nicht gut inhaltlich vorbereitet. Aber nichtsdestotrotz, wir hätten uns natürlich gewünscht, dass dieser Antrag ein bisschen konkreter formuliert ist… Gemeinderätin Mag.a Pavlovec-Meixner: ...nämlich, dass sich der Grazer Gemeinderat dazu bekennt, die Bäume zu erhalten, aber wir werden natürlich trotzdem diesem Zusatzantrag zustimmen. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Antragsteller zum Schlusswort. Gemeinderat DI Topf: Ich darf nur noch einmal sagen, dass es natürlich über die Baumschutzverordnung, die angeschnitten wurde, hinaus sinnvoll ist, auch andere Bäume, die dort sozusagen zur Kultur des Quartiers dort gehören, zu schützen. Deshalb darf ich durchaus auch den Kirschbaum hier erwähnen. Wenn ich das noch einmal so sagen darf. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Dann bringe ich Punkt 6 zur Abstimmung. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Das ist einstimmig. Dankesehr. Das Stück wurde einstimmig angenommen. Dann bringe ich den Zusatzantrag zur Abstimmung. Bitte auch hier um ein Zeichen mit der Hand, bei Zustimmung. Auch das ist ein einstimmiger Beschluss. Ich danke. Der Zusatzantrag wurde einstimmig angenommen. D.2.3) Stück Nr. 16, GZ.: A10/8 - 030015/2017/0001 Carsharing-Ausweitung in Graz - Grundsatzbeschluss Berichterstatter Gemeinderat Alic Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Wir kommen zu Stück Nr. 16, Carsharing-Ausweitung in Graz und ich bitte Herrn Gemeinderat Alic um die Berichterstattung. Gemeinderat Alic: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Lieber Stadtsenat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Gäste auf der Galerie! Ich berichte hier über die Carsharing-Ausweitung in Graz. Zugrunde liegt hier eine Mobilitätsstrategie, die 2010 vom Gemeinderat der Stadt Graz beschlossen wurde, mit dem, wie heute schon erwähnt, durchaus ehrgeizigem Ziel, den motorisierten Individualverkehr bis 2021 auf 37 % zu reduzieren. Eine Verschiebung zugunsten des Umweltverbundes auf 37 zu 63 % von derzeit 45 zu 55 wird angestrebt. Studien von anderen europäischen Städten haben gezeigt, dass ein Carsharing-Fahrzeug sieben bis zehn Privat-Pkw ersetzen könnte. Zurzeit, auch das ist heute schon erwähnt worden, gibt es am Hasnerplatz einen multimodalen Knoten, der auch schon sehr gut angenommen wurde und geplant ist, mehrere Knoten noch in Graz bzw. Carsharing-Plätze zu errichten. Das auch mit Rücksprache mit den Bezirksvorstehern, die gestern auch im Verkehrsausschuss eingeladen wurden. Ja, also der Gemeinderat möge beschließen, der vorstehende Bericht wird genehmigt, der Gemeinderat bekennt sich zur Ausweitung des Carsharing-Angebotes als Einbettung in das Gesamtsystem der multimodalen Knoten im Sinne der Mobilitätsstrategie der Stadt Graz, 3. die Abteilung für Verkehrsplanung wird unter Beiziehung der betroffenen Magistratsabteilungen und städtischen Unternehmungen mit der weiteren Planung für die ggst. Maßnahmen beauftragt. 4. Das Straßenamt wird mit der Erstellung der Gestattungsverträge beauftragt und 5., die organisatorische und betriebliche Abwicklung der multimodalen Knoten und der Carsharing-Standorte, wie im Motivenbericht unter Punkt 4 beschrieben, wird von den Holding Graz Linien übernommen. Ich bitte um Genehmigung. (Applaus) Der Berichterstatter stellt aufgrund des vorstehenden Berichtes namens des Ausschusses für Verkehr daher gemäß § 45 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Der vorstehende Bericht wird genehmigt. 2. Der Gemeinderat bekennt sich zur Ausweitung des Carsharing-Angebotes als Einbettung in das Gesamtsystem der multimodalen Knoten im Sinne der Mobilitätsstrategie der Stadt Graz. 3. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird unter Beiziehung der betroffenen Magistratsabteilungen und städtischen Unternehmungen mit der weiteren Planung für die gegenständlichen Maßnahmen beauftragt. 4. Das Straßenamt wird mit der Erstellung der Gestattungsverträge beauftragt. 5. Die organisatorische und betriebliche Abwicklung der multimodalen Knoten und der Carsharing­Standorte, wie im Motivenbericht unter Punkt 4 beschrieben, wird von den Holding Graz Linien übernommen. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke für die Ausführungen. Gibt es Wortmeldungen? Bitte, Frau Kollegin. Gemeinderätin Ussner: Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Ich kann wenig überraschenderweise vorwegnehmen, dass die Grünen dem Antrag zustimmen werden, weil alles, was den Individualverkehr eindämmt in Graz, eine Verbesserung darstellt. Im Bericht steht aber auch irgendwie zynischerweise, dass der öffentliche Verkehr das Rückgrat der Mobilität in Graz sein soll und alle anderen Angebote, wie eben auch Carsharing, als Erweiterung dienen sollen. Speziell möchte ich diesbezüglich auf einen Punkt eingehen, an dem ein Carsharing-System implementiert werden soll, nämlich das Brauquartier in Puntigam, bei dem 1.800 Menschen arbeiten und wohnen werden. Wie wir gestern im Verkehrsausschuss erfahren durften, soll dort die eigentliche Haltestelle, die bereits geplant und beschlossen wurde, im Budget nicht mehr gedeckt werden. Was trotzdem gebaut wird dort, ist eine Park-&-Ride-Halle, ohne den Ride halt jetzt. Ja. Ich glaube, das ist dann der erste Standort in der Geschichte des Konzeptes von Park & Ride, der keine Anbindung an den öffentlichen Verkehr hat und ich hoffe, ich muss Ihnen allen nicht erklären, wie sinnfrei das ist. Laut den Daten aus dem Gemeinderatsbericht diesbezüglich im Jahr 2013 muss die Stadt Graz innerhalb von zehn Jahren knappe € 900.000 noch draufzahlen, für diese Park-&-Ride-Anlage. Vorausgesetzt sie funktioniert und wird angenommen. Ist aber stark zu bezweifeln, wenn einfach die Hälfte des Konzeptes fehlt. Ich würde mir also der Wirtschaftlichkeit halber überlegen, diese Haltestelle vielleicht doch zu finanzieren und den Mehrkosten in weiterer Zukunft dann vorzubeugen. Kleines Detail am Rande: der ÖVP-Bezirksvorsteher Helmuth Scheuch war gestern auch im Verkehrsausschuss und hat an den Ausschuss appelliert, sich um die Finanzierung dieser Haltestelle zu bemühen. Ich habe es mir dann gespart, ihm zu sagen, dass er sich diesbezüglich auch an seine eigene Fraktion wenden könnte, aber sehen Sie das vielleicht auch als Übermittlung seiner Bitte. Danke. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat Topf, bitte. Gemeinderat DI Topf: Vielleicht zuerst eine Anmerkung. Wahrscheinlich ist sowohl die Frau Stadträtin Kahr als auch viele Mitglieder des Gemeinderates aus den Bezirksvorstehungen durchaus angesprochen worden, dass dieses durchaus bezirksspezifische Thema, nämlich wo diese Stellplätze in der ersten oder in den nächsten Ausbaustufen platziert werden sollten, durchaus ein Thema wäre oder gewesen wäre und das ist gestern auch durchaus ausführlich diskutiert worden, diese Stellplätze zuerst auch einmal mit den Bezirksvertretungen zu diskutieren. Das wurde gestern von der Frau Stadträtin auch zugesichert. Erst relativ kurzfristig sind Bezirksvorstehungen davon informiert worden, dass eben dieses Stück gestern im Ausschuss zur Diskussion steht. Ein Bezirksvertreter, nämlich der Bezirksvorsteher von Puntigam, hat noch Zeit gefunden, sozusagen den Ausschuss zu besuchen. Ich denke, dass es wirklich notwendig ist, diese Stellplätze auch entsprechend hier in einer nachfolgenden Runde – ich glaube, im Juni soll das noch stattfinden, Frau Stadträtin? – hier entsprechend zu diskutieren. Ein wesentlicher Punkt, den ich auch einbringen möchte, ist natürlich auch die Ausstattung dieser Plätze für die E-Mobilität. Also das heißt, wir werden sicherlich darüber nachdenken müssen, ob sukzessive diese Bereiche auch für E-Mobile hier entsprechend adaptiert werden. Da möchte ich auch einen Dank an die E-Mobilität, an den Geschäftsführer aussprechen, der sich schon hier gedanklich darauf vorbereitet, auch diese Bereiche entsprechend auszustatten. Momentan ist es angedacht, hier noch für die konventionell angetriebenen Fahrzeuge diese Plätze bereitzustellen, aber sicher im Hintergrund auch mitdenkend hier also diese Bereiche auch für die E-Ladestationen eben umzurüsten bzw. auszustatten. Ich denke, dass dieses, ja dieses Projekt schon zukunftsweisend sein könnte, weil wir hier stufenweise eben mit den Bezirksvorstehern, und das habe ich vorher schon angesprochen, eben diese Plätze ausgesucht werden und dann in weiteren Ausbaustufen durchaus nach einer Evaluierung auch entsprechend erweitert werden können. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke. Herr Gemeinderat Muhr, bitte. Gemeinderat Mag. (FH) Muhr, MSc: Sehr geehrter Bürgermeister-Stellvertreter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Über das Carsharing heute habe ich ja schon einiges darüber berichten dürfen. Ist ein Modell, das dem Zeitgeist und dem Trend gerecht wird und darüber hinaus auch ein geeignetes Mittel, um dem Ziel der Mobilitätsstrategie in Graz gerecht zu werden. Selbstverständlich wird unsere Fraktion einen solchen Grundsatzbeschluss mittragen, aber trotzdem möchte ich hier doch den einen oder anderen kritischen Punkt anmerken. Zum einen ist dem Bericht zu entnehmen, dass an den geplanten Standorten auch der Einsatz von konventionellen Fahrzeugen, wie der Kollege Topf das gerade ausgeführt hat, angedacht ist und zwar: Dieselfahrzeuge. Jetzt kämpft Graz eh schon sehr lange mit der Feinstaubproblematik und einer der Hauptverursacher in diesem sind eben die dieselbetriebenen Fahrzeuge. Da wäre jetzt natürlich auch der Einsatz von E-Fahrzeugen, die für einen Betrieb im Stadtgebiet ja ideal sind, aus unserer Sicht, viel sinnvoller und nachhaltiger. Die Erfahrungswerte, das ist auch gestern im Ausschuss so besprochen worden, aus dem Standort Hasnerplatz haben gezeigt, dass einzelne Fahrzeuge im Schnitt ca. zwei Stunden ausgeliehen werden und es weist eigentlich darauf hin, dass hauptsächlich damit, also ich sage sicherlich mehr als 90 % Stadtfahrten damit durchgeführt werden. Und wenn jetzt das Geld schon für die Ladestationen nicht reichen sollte, das möchte ich noch hinzufügen, sollte man wenigstens den Einsatz von benzinbetriebenen Fahrzeugen vielleicht überlegen, die nicht so feinstaubkritisch sind. Zum anderen scheint auch die Standortauswahl nicht ganz ideal zu sein. Es wäre sicherlich sinnvoll gewesen, der Kollege Topf hat es ja auch schon ausgeführt, die Bezirksräte im Vorfeld des Berichtes einzubinden, weil die Bezirksräte oder die Bezirksvorsteher eben die hoheitlichen Gegebenheiten ja viel besser kennen oder sehr gut kennen und auch die Bedürfnisse ihrer Einwohner meist sehr gut kennen. Damit wäre natürlich auch die Standortwahl sicher. Dort wäre sicherlich ein effektiveres Ergebnis möglich gewesen. Aber nichtsdestotrotz ist Carsharing ein geeignetes Modell, das auch die Chance hat, in Graz sich breiter und flächendeckender durchzusetzen. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke, gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Stadträtin Kahr. Stadträtin Kahr: Danke zuerst einmal für die grundsätzliche Zustimmung. Ab dem Moment, wo sozusagen ich mit dem Stück betraut worden bin, war am nächsten Tag genau dieser Gedanke und habe ich auch alle Bezirksvorsteher in den genannten Bezirken auch per E-Mail verständigen können. Per E-Mail deshalb, weil es einfach sehr kurzfristig war, gleichzeitig aber auch für den 20. Juni hier im Haus alle Bezirksvorsteher aber auch StellvertreterInnen, weil das auch wichtig ist, dass das breitestmöglich im Bezirk die Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit haben, genau sich in dieser Weise, wie hier auch schon angesprochen wurde, auch einbringen sollen und es ist auch absolut in meinem Interesse, weil das wichtig ist. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Dankeschön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, dann bitte ich bei Zustimmung um ein Zeichen...; achja, bitte...; Entschuldigung...; Antragsteller. Gemeinderat Alic: Ja, danke. Es geht um den Grundsatzbeschluss, dass Einzelheiten nachgefeilt werden müssen, ist klar. Was die Haltestelle in Puntigam betrifft, bin ich ganz beim Kollegen Scheuch, beim Helmuth, ja da hoffe ich, wenn es auch naiv klingt, auf einen überparteilichen Sieg der Vernunft. Und danke, bitte um Zustimmung. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Jetzt gilt es. Wer für dieses Stück ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Das ist ein einstimmiger Beschluss. Ich danke. Das Stück wurde einstimmig angenommen. D.2.4) Stück Nr. 19, GZ.: Präs. 049861/2011/0015 und GZ.: A8-22244/2017-10 Europäische Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie, Fördervertrag für die Jahre 2017-2021 über € 150.000,-- p.a. Abschluss des Rahmenvertrages zur Gründung des Fonds zur Förderung der Menschenrechte in Gemeinden und Regionen gern. Bundesstiftungs- und Fondsgesetz und des Kooperationsvertrages zwischen dem Fonds und dem ETC zur Erlangung des UNESCOKategorie II Status Berichterstatter Gemeinderat Mag. Frölich Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Wir kommen zu Stück Nr. 19 und ich bitte Herrn Gemeinderat Frölich um die Ausführungen. Es ist die erhöhte Mehrheit notwendig. Gemeinderat Mag. Frölich: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um das Europäische Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie. Dieses Forschungszentrum gibt es schon seit 1999. Im Zuge der New Urban Agenda der UNESCO sollte das zu einem sogenannten Kategorie-II-Zentrum aufgewertet werden, um die Umsetzung der Menschenrechte auf globaler Ebene, insbesondere in Österreich, Europa, Südeuropa, aber auch dem arabischen Raum und Afrika zu fördern. Da gibt es gewisse Vorgaben seitens der UNESCO, wie diese Konstruktion ausschauen muss und da wird die Gründung eines Fonds gemäß dem Bundesstiftungs- und Fondsgesetz, eines Fonds zur Förderung der Menschenrechte in Gemeinden und Regionen notwendig, um die formalen Erfordernisse zu erfüllen. Die Republik Österreich einerseits, das Land Steiermark und die Stadt Graz gründen diesen Fonds gemeinsam und werden ihn auch gemeinsam dotieren. Der Fonds wird auf fünf Jahre dotiert werden und im Zuge dessen wird für die Kooperation zwischen Verein ETC, der die inhaltlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der inhaltlichen Aufgaben erfüllen soll, und diesem Fonds ein Rahmenvertrag geschlossen für die Zusammenarbeit. Im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag dann wird es auch zu einem Kooperationsvertrag kommen. Dieser Fonds wird auch seinen Sitz in der Elisabethstraße 50b haben. Wir haben uns im Finanzausschuss mit dem Stück beschäftigt. Die Inhalte und die Projekte wurden im Verfassungsausschuss auch diskutiert. Die jährliche Förderung wird von Seiten der Stadt Graz € 150.000 betragen und so darf ich den Antrag stellen, dem Europäischen Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie wird eine jährliche Subvention in der Höhe von € 150.000 bzw. die Projektgenehmigung wird hierfür erteilt. Die Bedeckung erfolgt aus dem jährlichen Eckwert der Präsidialabteilung 2017-2021 und der Rahmenvertrag zur Gründung des Fonds zur Förderung der Menschenrechte in Gemeinden und Regionen gemäß Bundesstiftungs- und Fondsgesetz wird als integrierender Bestandteil dieses Beschlusses auch genehmigt. Bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Frauenangelegenheiten, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte sowie namens des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien, Wirtschaft und Tourismus daher den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBI. Nr. 130/1967, in der Fassung LGBI. Nr. 45/2016 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz in der Fassung des GR-Beschlusses vom 29.6.2006 (Wirksamkeit 01.08.2006) mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen: 1. Dem Europäischen Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie wird eine jährliche Subvention in der Höhe von € 150.000 bewilligt und die Projektgenehmigung hierfür erteilt. Die Bedeckung erfolgt aus dem jährlichen Eckwert der Präsidialabteilung 2017-2021. Der Betrag ist auf das Konto des Europäischen Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie, Konto IBAN: 311200007883942000 , BIC: BKAUATWW jeweils zum Ende eines Quartals (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) anteilig (€ 37.500,00) zur Anweisung zu bringen. 2. Der Rahmenvertrag zur Gründung des „Fonds zur Förderung der Menschenrechte in Gemeinden und Regionen gemäß Bundesstiftungs- und Fondsgesetz" wird als integrierender Bestandteil dieses Beschlusses genehmigt. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ich danke für die Ausführungen. Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann können wir gleich zur Abstimmung kommen. Ich bitte um ein Zeichen mit der Hand bei Zustimmung. Das ist abermals ein einstimmiger Beschluss. Ich danke. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (47:0) E) Dringliche Anträge Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Wir haben alle Stücke zur öffentlichen Sitzung vorüber. Wir kommen zu den dringlichen Anträgen. Und ich darf zu allererst Herrn Klubobmann Manfred Eber herausbitten. Rucki-zucki heut. E.1) Notwendige Maßnahmen zum Straßenbahn-Ausbau Gemeinderat Klubobmann Eber: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier im Grazer Gemeinderat in den vergangenen Jahren immer wieder die Notwendigkeit des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs, insbesondere des schienengebundenen, festgestellt. Viele Beschlüsse in diesem Bereich wurden einstimmig oder zumindest mit sehr großer Mehrheit gefasst. Für die Linie 8 über den Griesplatz, die ja auch als Entlastung für die Herrengasse dienen soll, wurde bei der Beschlussfassung im Jahr 2011 ein Baustart für das Jahr 2016 in Aussicht gestellt. Heute sehen wir, dass nicht einmal die Planungen dafür richtig in Angriff genommen wurden. Laut Kleine Zeitung sieht Finanzstadtrat Riegler auf absehbare Zeit hier auch keinen budgetären Spielraum. Auch die Diskussionen in den zuständigen Gremien in den letzten Wochen geben Anlass zu Befürchtungen. Befürchtungen nämlich, dass in den nächsten Jahren der Straßenbahnausbau, der noch nicht einmal begonnen hat eigentlich, zum Stillstand kommt. Weder im städtischen Budget noch im Budget der Holding Graz wurde bislang Vorsorge für den Ausbau in Graz getroffen. Daher stelle ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag zur dringlichen Behandlung: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird aufgefordert, 1. in Absprache mit den zuständigen Stellen und Gremien alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der Straßenbahnausbau umgesetzt werden kann und 2. unverzüglich Gespräche mit den zuständigen Stellen des Landes Steiermark und des Bundes zu beginnen, um eine Kofinanzierung der bereits im Gemeinderat beschlossenen Straßenbahnprojekte zu erreichen. Ich ersuche um Zustimmung. Es gibt dann auch noch Zusatzanträge von der grünen Fraktion und von der SPÖ und auch diesen stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber, möchte ich gleich dazusagen. (Applaus) Gemeinderat Klubobmann Eber stellt namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag zur dringlichen Behandlung gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird aufgefordert, 1. in Absprache mit den zuständigen Stellen und Gremien alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der Straßenbahnausbau umgesetzt werden kann, 2. unverzüglich Gespräche mit den zuständigen Stellen des Landes Steiermark und des Bundes zu beginnen, um eine Kofinanzierung der bereits im Gemeinderat beschlossenen Straßenbahnprojekte zu erreichen. Bürgermeister Mag. Nagl: Danke vielmals. Ich übernehme wieder den Vorsitz. Vorsitzwechsel - Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt den Vorsitz. Bürgermeister Mag. Nagl: Wünscht jemand zur Dringlichkeit das Wort? Bitte, Herr Gemeinderat. Dann gleich die Frau Ussner. Gemeinderat Mag. (FH) Muhr, MSc: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der KPÖ ist nach unserer Meinung sicherlich, hat sicherlich die Dringlichkeit verdient und inhaltlich ist es auch verständlich, dass ohne finanzielle Mittel eine Umsetzung des dringend notwendigen Straßenbahnnetzes oder Ausbaues des Straßenbahnnetzes nicht möglich ist. Alles Gewünschte jetzt auch gleich umzusetzen, ist aber auch ein illusorischer Ansatz. Das kann und wird so auch nicht funktionieren. Und an dieser Stelle sind Sie, Herr Bürgermeister, und du, liebe Elke, auch gefordert, realistische Alternativen aufzuzeigen und auch Priorisierungen darzulegen, die es im MOKO auch schon gibt. Aufgrund der unterschiedlichen Verteilung von übergeordneter und untergeordneter Verkehrsplanung, ist hier auf jeden Fall ein gemeinsames Vorgehen notwendig und wer hindert die politischen Verantwortlichen, Sie, Herr Bürgermeister, und auch dich liebe Elke, an diesen Angelegenheiten kreativ zu werden und über Alternativen nachzudenken? Aber, und das habe ich auch schon erwähnt, ohne Geld gibt´s ka Musi. Also sehe ich hier natürlich auch dich, lieber Günter, in deiner Funktion als Finanzstadtrat gefordert, alles Mögliche zu unternehmen, damit diese für Graz ganz wichtige Ausbaumaßnahme sukzessive umgesetzt wird. Allein per Medien auszurichten, dass derzeit budgetär nichts mehr geht, ist einfach zuwenig. Eines ist aber sicherlich klar, die Grazerinnen und Grazern interessiert es überhaupt nicht, wer wem welche Aufgaben zuschiebt. Und sie wollen eigentlich Ergebnisse sehen. Und darum ist es im Sinne des Auftrages unserer Wählerinnen und Wähler, wenn hier ein gemeinsames Vorgehen hinsichtlich geeigneter Alternativen und Aufbringung der finanziellen Mittel gewählt wird. Ein ehemaliger ÖVP-Landespolitiker hat einmal den Spruch getätigt: Geht net, gibt’s net. Und den sollten wir vielleicht auch hier wieder in den Vordergrund stellen. Auf jeden Fall sehen wir die Dringlichkeit dieses Antrages gegeben und inhaltlich bringen wir folgenden Zusatzantrag - Entschuldigung, jetzt haben ich Ihnen eines zu viel gegeben: Die zuständigen Stellen werden beauftragt, eine realitätsnahe Umsetzung der Prioritätenreihung laut MOKO 2020 betreffend Tram-Ausbau ausarbeiten zu lassen und aufgrund des Umstandes, dass davon auszugehen ist, dass nicht alle Projekte, auch wenn sie notwendig sind, zeitnah und gleichzeitig umgesetzt werden können, parallel dazu Alternativmöglichkeiten zu entwickeln. Zweiter Punkt: Verkehrsstadträtin Elke Kahr wird aufgefordert, gemeinsam mit Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl und Finanzstadtrat Dr. Günter Riegler mit den zuständigen Stellen von Bund und Land und eventuell auch auf EU-Ebene über Kofinanzierungsmöglichkeiten zu verhandeln. (leiser Applaus) E.1.1) Zusatzantrag der SPÖ zum Dringlichkeitsantrag der KPÖ betreffend Notwendige Maßnahmen zum Straßenbahn-Ausbau Namens des SPÖ-Gemeinderatsklub stellt Gemeinderat Mag. (FH) Muhr folgenden Zusatzantrag: 1. Die zuständigen Stellen werden beauftragt, eine realitätsnahe Umsetzung der Prioritätenreihung laut MOKO 2020 betreffend Tram-Ausbau ausarbeiten zu lassen und - aufgrund des Umstandes, dass davon auszugehen ist, dass nicht alle Projekte, auch wenn sie notwendig sind, zeitnah und gleichzeitig umgesetzt werden können - parallel dazu Alternativmöglichkeiten zu entwickeln. 2. Verkehrsstadträtin Elke Kahr wird aufgefordert, gemeinsam mit Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl und Finanzstadtrat Dr. Günter Riegler mit den zuständigen Stellen von Bund und Land, eventuell auch auf EU-Ebene - über Kofinanzierungsmöglichkeiten zu verhandeln. Bürgermeister Mag. Nagl: So, eine weitere Wortmeldung habe ich und zwar darf ich Frau Gemeinderätin Ussner bitten. Gemeinderätin Ussner: Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Lieber Herr Bürgermeister! Natürlich finden wir diesen Antrag unterstützenswert, da die Grünen ja bereits seit Jahren versuchen, den Straßenbahnausbau zu forcieren. Was ich jedoch sehr schockierend finde, ist die Verantwortungslosigkeit der Regierungsparteien in der Sache Budgetierung. Liebe FPÖ, bei euch wundert es mich ja eigentlich nicht so, weil ich keine Inhalte von euch kenne außer Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung. Zwischenruf GR Klubobmann Mag. Sippel: Muss man sich das gefallen lassen? Das ruft nach einem Ordnungsruf. Großes Raunen aus den Reihen des Gemeinderates. Zwischenruf Dr. Piffl-Percevic: Das stimmt auch. Das kann ich nur bestätigen. Gemeinderätin Ussner: Wie gefestigt ihr in anderen Inhalten seid, hat man spätestens gemerkt… Unverständlicher Zwischenruf Gemeinderätin Ussner: …hat man spätestens gemerkt, seit ihr in der Koalition seid. Also was euch angeht, habe ich da eh keine großen Erwartungen. Aber, Herr Bürgermeister, von Ihnen bin ich schon ziemlich enttäuscht, muss ich sagen. Gemeinderätin Ussner: Dass Sie nach 14 Jahren in Ihrem Amt Ihre Wahlversprechen nicht einhalten, wundert mich schon sehr. Sie lassen sich im Wahlkampf in der Straßenbahn fotografieren, plakatieren Nachhaltigkeit und Mobilität und dann budgetieren Sie aber keinen Straßenbahnausbau. Ihre jüngste Gemeinderätin, die Anna Hopper, erzählt gestern beim Nachhaltigkeitstag von der Universität Graz, wie sehr sich das Bürgermeisteramt für den öffentlichen Verkehr einsetzt. Also das sehe ich persönlich nicht! So, nur zur Erinnerung: In Ihrem Regierungsprogramm steht Folgendes drinnen: Eine Erweiterung des Straßenbahnsystems inkl. der Erweiterung der Straßenbahngarnituren erscheint in der kommenden Periode als jedenfalls notwendig. Die Straßenbahnanbindung von Reininghaus und Smart City ist bis 2021 vorgesehen. Die Planung der Innenstadtentflechtung ist weiterhin voranzutreiben. Daneben sollen die Planungen für die Nord-West-Linie beauftragt werden, um Gösting mittelfristig per Straßenbahn zu erschließen. Dass die Ziele ohne Budget nicht zu erreichen sind, brauche ich Ihnen wohl nicht erklären. Gemeinderätin Ussner: Und ich weiß schon, was als Argument kommt. Das Land soll mitzahlen. Wir haben ja kein Geld. Dazu habe ich nämlich auch was zu sagen. Ich weiß nicht, wie oft ich Sie in den letzten Monaten das Wort Verantwortung in den Mund nehmen habe hören. Zwischenruf Stöckler: Das ist jetzt aber schon oberlehrerhaft. Gemeinderätin Ussner: Aber anscheinend gilt das Übernehmen von Verantwortung für alle, außer für die ÖVP. Weil wenn Sie wirklich Ihre sich selbst gesetzten Ziele, wie beispielsweise die Mobilitätsziele der Stadt Graz, ernst nehmen würden, dann wüssten Sie, dass es genug andere Möglichkeiten gibt, als die Verantwortung wieder nur aufs Land abzuschieben. Zwischenruf Frölich: Was wollen Sie uns jetzt sagen? Gemeinderätin Ussner: Ja, ich will sagen: Es gäbe beispielsweise Sonderkredite von der EU aus dem Topf der Europäischen Investitionsbank. Innsbruck hat es ja, bitteschön, auch geschafft, 150 Millionen Euro aufzustellen für den Straßenbahnausbau, obwohl die nicht weit so gravierende Probleme mit der Gesundheit ihrer Bevölkerung haben wie wir. Und wenn die Argumente das Gemeinwohl betreffend bei Ihnen anscheinend allen nicht auf offene Ohren stoßen… Zwischenruf: Nein, es geht um die Art und Weise. Gemeinderätin Ussner: Ja, solange ich vom Herrn Bürgermeister nicht unterbrochen werden, werde ich weiterreden. Dann möchte ich hier an die Wirtschaftlichkeit erinnern. Jeder Euro, der in Infrastruktur für Fahrradverkehr gesteckt wird, spart 7 Euro, weil die Leute gesünder werden. Zwischenruf unverständlich. Gemeinderätin Ussner: Aber was macht Graz? Investiert in einen Südgürtel und wundert sich dann, dass mehr Infrastruktur für Autos mehr Autoverkehr hervorruft. Da waren ja irrsinnige Blitzgneisser am Start. Ja, jetzt haben wir also eine feinstaubgeplagte Stadt, ja und keine öffentliche Verbindung nach Reininghaus, keine öffentliche Verbindung nach Straßgang in die neuen Wohngebiete und keine Haltestelle für das Brauquartier in Puntigam. Also das ist nur noch grob fahrlässig. Und ich finde es schwerst unangebracht, die eigene Verantwortung für die falsche Prioritätensetzung an andere weiterzuschieben. Wenn Sie also noch irgendein Gewissen gegenüber der Grazer Bevölkerung haben, dann stimmen Sie zumindest der Dringlichkeit dieses Antrages zu. So, und jetzt der Zusatzantrag. Weiters wird Finanzstadtrat Dr. Riegler beauftragt, alle Möglichkeiten einer günstigen Kreditaufnahme für den dringend notwendigen Straßenbahnausbau, etwa nach dem Vorbild der Stadt Innsbruck, die 2016 bei der Europäischen Investitionsbank € 150 Millionen aufgenommen hat, zu prüfen und dem Gemeinderat bis zu seiner Sitzung im September 2017 einen Informationsbericht vorzulegen. Dankeschön. (Applaus) E.1.2) Zusatzantrag der Grünen zum Dringlichkeitsantrag der KPÖ betreffend Notwendige Maßnahmen zum Straßenbahn-Ausbau Namens des grünen Gemeinderatsklubs stellt Gemeinderätin Ussner folgenden Zusatzantrag: Weiters wird Finanzstadtrat Dr. Riegler beauftragt, alle Möglichkeiten einer günstigen Kreditaufnahme für den dringend notwendigen Straßenbahnausbau - etwa nach dem Vorbild der Stadt Innsbruck, die 2016 bei der Europäischen Investitionsbank € 150 Mio. aufgenommen hat, zu prüfen und dem Gemeinderat bis zu seiner Sitzung im September 2017 einen Informationsbericht vorzulegen. Bürgermeister Mag. Nagl: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Dringlichkeit? Wenn das nicht der Fall ist, darf ich mich auch für die ÖVP zu Wort melden. Zuerst einmal noch abseits der Straßenbahndiskussion, Frau Gemeinderätin. Dieses rote Licht, wenn es zu blinken beginnt, zeigt, dass Sie noch kurze Zeit haben, um zum Ende zu kommen. Wenn das rote Licht leuchtet, wäre es schon schön, es hat sich der Gemeinderat darauf verständigt, dass wir uns daran halten, brauchen wir nicht immer vom Bürgermeister eine Aufforderung und ich wollte Ihren Wortschwall nicht unterbrechen, aber ich darf Sie vielleicht auch bitten, in der Wortwahl darüber nachzudenken, ob die Art und Weise, wie Sie jetzt da vom Leder gezogen haben, auch wirklich hier im Gemeinderat Standard werden sollte. Ich möchte jetzt zu ein paar wichtigen Dingen kommen. Das eine ist, und da fange ich vielleicht gleich einmal damit an, dass die Vergesslichkeit vieler oder eigentlich aller Fraktionen, mit Ausnahme der damals noch nicht vorhandenen Neos, hier im Gemeinderat, die möchte ich ein bisschen wieder auffrischen, weil da gibt es eine große Vergesslichkeit. Ich habe es auch mitgebracht als Foto. Da gab es einen wichtigen Termin, den damals alle Regierungsfraktionen gemeinsam in unserem Kunsthaus in der Needle abgehalten haben. Da stand die Martina Schröck und Kollegin Kahr genauso an meiner Seite wie eben die Vertreter der ÖVP, Gerhard Rüsch, aber auch dazugehörig unser Sozialstadtrat und auch Mario Eustacchio und Lisa Rücker. (Anm.: Bürgermeister Nagl zeigt ein Bild mit vorheriger Stadtregierung) Wir haben damals eine gemeinsame Pressekonferenz gemacht, etwas, was es noch nie gegeben hat, weil wir gesagt haben, das was vor uns liegt in den nächsten Jahren, werden wir alleine nicht finanzieren können. Und deswegen brauchen wir die Finanzierungshilfe von Land und Bund und genau nach dieser Geschichte ist jetzt auch unser Finanzreferent, der im Übrigen gerade im Budget verhandeln ist, vorgegangen, und hat all die Wünsche, die die KPÖ-Stadträtin Elke Kahr jetzt auch in einem Kontrollausschuss, der ziemlich turbulent war und der dann auch abgebrochen wurde, weil Kollege Riegler auch zu einem anderen Termin musste, einmal auf den Tisch geknallt bekommen. Worum geht es in Wahrheit? Und das möchte ich Ihnen schon sagen, weil Sie sind jetzt neu hier, Sie können das vielleicht auch gar nicht wissen. All das, was in den letzten 20 Jahren zum Thema öffentlicher Verkehr passiert ist, und wenn ich zurückgreife bis Erich Edegger noch viel mehr, trägt durchaus sehr stark die Handschrift der Volkspartei, weil ich kann Ihnen sagen, und weil Sie da Innsbruck zitieren mit 150 Millionen Euro, also bei uns allein hat die letzte Straßenbahnanschaffung 100 Millionen Euro gekostet und was wir im Nahverkehrsknoten in den Cityrunner, in die Variobahn, in alle Nahverkehrsknoten, in die Erweiterungen von Straßenbahnen, in die neue Taktverdichtung, in die neuen Busse, in die E-Busse und all das anbelangt, braucht sich niemand Sorgen machen, dass die Volkspartei nicht federführend auch dafür sorgen wird, dass es wieder Verlängerungen geben wird. Sie haben die Agenda gut studiert, was die FPÖ und ÖVP besonders gut freut, und wir haben uns das vorgenommen. Nur eines kann ich Ihnen auch sagen, es gehört ein politisch anderer Stil her, und das sage ich jetzt vor allem in Richtung KPÖ. Sich hinzusetzen und zu sagen, wir brauchen mehr Wohnungen und dafür kann der Herr Rüsch die Grundstücke auftreiben, er kann für die Finanzierung sorgen, der Herr Nagl soll bitte die Planungen machen und beim Schlüsselübergeben sind wir als Kommunisten dabei, kennen wir schon. Aber jetzt gibt es eine neue Geschichte, jetzt sind wir für den Verkehr zuständig. Liebe Frau Stadträtin und liebe KPÖ, das ist schon toll, sich hinzusetzen und zu sagen, so her mit der Marie, obwohl man ein paar Monate vorher die Chance gehabt hätte, auch bei Budgetverhandlungen dabei zu sein, eine Regierung nicht in die Luft zu jagen und ich werde euch wöchentlich, monatlich daran erinnern, dass das eure Vorgehensweise ist. (Applaus) Und es wird ein Finanzreferent vielleicht auch gut unterwegs sein, wenn er einmal deutlich macht, dass wir die Gesamtsummen, über die wir da reden, da reden wir weit über 300 Millionen, wahrscheinlich 400 Millionen Euro, was an Wünschen nur da ist, und das wir im übrigen Verkehrsbereich überhaupt noch nicht wirklich nutzen. Die Stadt Graz explodiert nahezu, Graz-Umgebung auch, und wir reden jetzt über Straßenbahnlinien, die in erster Linie den Westen erschließen, was ganz wichtig ist. Verkehrsprobleme sind im Osten, wenn ich sagen darf, viel größer als im Westen. Wir werden dort unheimlich ausbauen und glauben Sie mir, nachdem ich jetzt schon 15 Jahre für den Bahnhof, Smart City und für Reininghaus kämpfe, werden wir dort wunderbar erschließen. Der Finanzreferent hat ganz klar gemacht, er schreibt jetzt einmal nicht die 100 Millionen gleich hinein, weil er gerne klar machen möchte auf Bundes- und Landesebene, dass es so mit dem Personennahverkehr nicht weitergeht. Und ich habe etwas mitgebracht, damit ich das auch noch einmal in Richtung KPÖ verdeutliche. Wünsche ans Christkind bringen manchen kleinen Kindern etwas, aber in der Politik sollte man anders vorgehen. Ich habe gerade zwei Briefe am Vormittag um 11.30 Uhr überreicht bekommen vom Herrn Landeshauptmann, weil wir heute den Spatenstich gehabt haben in der Hüttenbrennergasse mit dem tollen Sportprojekt. Einmal bekommen wir € 6.940.000 noch für die Eishalle, einmal bekommen wir jetzt € 3.810.000 Infrastrukturmittel für die Hüttenbrennergasse. Glauben Sie mir das, das haben wir nicht zusammengebracht, weil wir nur innerhalb der ÖVP zum Herrn Landeshauptmann gegangen sind. Weil gerade die Sportmittel auch auf Bundesebene, die kommen, auch überfraktionell da waren. Und wenn ich eine Verantwortung übernehme oder übertragen bekomme, dann würde ich mir eigentlich erwarten, dass man sehr intensiv, bevor man gleich loslegt und zum Schreien anfängt, einmal sich selbst beim Schopf packt, zu den Verantwortlichen geht und diese Millionen zusammenträgt. Wir haben vorgesorgt, aus FPÖ und aus ÖVP, wir müssen es natürlich auch erst beschließen und Ende des Monats wird es auch, nehme ich an, so weit sein, dass wir allein in einer, wir haben es jetzt Blackbox genannt, 300 Millionen Euro außerordentliche Mittel vorreservieren. Ich hätte zuerst gerne genaue Planungen für all diese Straßenbahnlinien, die genauen Planungen einmal vorliegen auch in den Ausschüssen, mit den Bürgerinnen und Bürgern, die tatsächlichen Auswirkungen mit Bürgerbeteiligung einfach einmal reden. Liebe Frau Ussner, das liegt alles noch nicht vor. Wir sollen einfach immer hunderte Millionen hineinschreiben, dass dann andere, die die Budgets nicht mittragen, sagen, in der Mittel-Vorausschau heißt es dann schon wieder, wir haben 2 Milliarden Euro Schulden, obwohl wir in den letzten Jahren meistens zwischen 4 und 6 Millionen Euro tatsächliche Neuverschuldung gehabt haben. Wir haben es vorbereitet. Und es wird sein. Und ich kann mich gut erinnern, wie die Frau Stadträtin Elke Kahr und die KPÖ ganz entsetzt waren, dass der Herr Bürgermeister sich etwas herausnimmt. Stellt euch vor, der ist im Verkehrsbereich für die Stadtbaudirektion zuständig. Weil ich der Elke Kahr auch im ersten Gespräch sofort gesagt habe, dass wird sie allein sowieso nicht schaffen. Das wird weiterhin unser Anliegen sein. Und wir werden, wenn der Kontrollausschuss jetzt dann einmal fertig tagt, auch ein paar andere Dinge beschließen, die ich mit dem Kollegen Riegler auch vorbereitet habe. Aber es werden in ein paar Jahren wieder alle wissen, dass Bürgermeister Siegfried Nagl in der Hauptverantwortung auch für die Stadtbaudirektion und übergeordnete Verkehrsvorhaben gemeinsam mit dem Kollegen Riegler und ich hoffe, auch mit einigen von euch, wirklich was bewegt haben. Ich brauch mir von niemandem erzählen lassen, dass der öffentliche Verkehr in erster Linie von anderen Fraktionen so großartig mitgetragen wurde. Wir haben es zusammengebracht, ich könnte da viel aufzählen, sonst bin ich auch zu lang. Deswegen ist diese Geschichte mit einem Dringlichkeitsantrag heute nicht so wichtig, weil das Budget beschließen wir im Juni. Es gibt in der AOG 300 Millionen Euro Vorsorge in der Blackbox, und ich bin sehr zuversichtlich, wenn sich alle anstrengen und alle mithelfen und auch den Finanzreferenten dabei unterstützen, weil wenn er hineinschreibt, ist alles wieder gezahlt, dann schau ich mir an, ich meine, das wissen sogar Kleinstkinder schon, dass dann von den darüber Geordneten nicht mehr allzu viel kriegst. Und deswegen halte ich das für einen sehr guten Vorschlag, einmal zu sagen, aufmerksam machen. Ich habe mit dem Bundesfinanzminister ein gutes Gespräch beim Herrn Landeshauptmann gehabt, daran sollten sich auch andere orientieren und wir sind einmal sehr weit gekommen. Ob es jetzt aufgrund der Neuwahlen wirklich funktioniert, weiß ich nicht. Aber der derzeitige Finanzminister hat zumindest gegenüber dem derzeitigen Bundesminister für den öffentlichen Verkehr eines verstanden: Er hat mir gesagt, was ihm überhaupt nicht mehr klar ist, in der Republik Österreich. Wenn ich wo einsteige und mit dem Zug von Graz nach Wien fahre oder umgekehrt, dann muss ich bis zu meinem Endbestimmungsort, zu meinem Zielort kommen und deswegen ist es notwendig, dass die Republik Österreich auch endlich darüber nachdenkt, den ÖPNV, den Nahverkehr, auch in gewissen Großstädten wie Salzburg, Linz und Graz, das sind nämlich die drei Betroffenen, zu fördern. Der Herr Finanzminister hat einmal jetzt auch gesprochen, dass er sich sowas vorstellen kann, das wird jetzt wahrscheinlich alles so nicht mehr funktionieren, aber mit der neuen Regierung ist mit dem Städtebund, mit dem Gemeindebund, sofort wieder daran zu arbeiten, wir werden das niemals allein finanzieren können, was in unseren Köpfen an Träumen da ist, und wir werden noch viel mehr brauchen als nur ein paar Straßenbahnverlängerungen oder Mittelteile. Wir werden in puncto Verkehrspolitik, und da hoffe ich und zähle ich sehr auf Elke Kahr, noch viele, viele Maßnahmen und Dinge brauchen, um diese gewaltige Verkehrslawine… Ich habe mit einem Mitarbeiter gesprochen, der sich gut auskennt, der hat gemeint, wir haben in Graz jetzt wahrscheinlich schon in etwa 500.000 Autoverkehrsbewegungen pro Tag. Da wird es noch ganz andere Entscheidungen hier im Gemeinderat brauchen und die Hysterie kurz vor einem Budget verstehe ich gar nicht. Es hätten ja manche Gelegenheit gehabt, wie gesagt, auch eines mitzutragen. Deswegen nicht dringlich. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: So, jetzt kommen wir zur Abstimmung. Nein, zuerst gibt es ein Schlusswort für den Antragsteller. Gemeinderat Klubobmann Eber: Die FPÖ hat jetzt nicht gesagt, ob ihr zustimmt der Dringlichkeit. Aber ich gehe davon aus, dass nicht. Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Es gibt da oder gäbe da natürlich jetzt auch wiederum sehr viel zu sagen bei dem Konvolut, mit dem Sie uns jetzt da konfrontiert haben. Womit beginnen? Vielleicht mit dem Thema Wohnen, weil Sie das auch angesprochen haben. Selbstverständlich war es in der Vergangenheit so, in den letzten ein, zwei Perioden auf alle Fälle, dass es da eine durchaus sehr gute Zusammenarbeit auch gegeben hat mit dem Finanzreferenten, mit dem Dr. Rüsch. Und es hat da die Planung natürlich nicht nur alleine das Stadtplanungsamt immer gemacht, das war natürlich dann vor allem sehr stark involviert, wenn es um die Bebauungsplanung gegangen ist oder dort, wo es Bebauungsplan-Pflicht gegeben hat, wo es Wettbewerbe gegeben hat auch, aber es ist natürlich auch an anderer Stelle etwas passiert. Und die Aufregung, dass dann die Frau Kahr die Schlüsselübergabe, sozusagen das Positive, macht, ist eigentlich auch unbegründet, denn meines Wissens waren Sie eigentlich zu allen diesen Schlüsselübergaben eingeladen, gekommen sind Sie nicht. Also, das kann man dann der KPÖ wohl schwer vorwerfen. (Applaus) Sie haben auch angesprochen diese gemeinsame Pressekonferenz und die haben wir natürlich auch nicht vergessen, sondern im Gegenteil. Also diese Pressekonferenz, dass da endlich einmal ein sichtbares Zeichen geschieht, dass wirklich alle Grazer Fraktionen hier im Gemeinderat an einem Strang ziehen und einfordern, dass Bund und Land den öffentlichen Personennahverkehr in Graz mitfinanzieren sollen und müssen, geht auch auf unsere Initiative zurück. Das Problem dabei war vielleicht dann, dass es diese Pressekonferenz gegeben hat, diese gemeinsame, dass dem aber keine weiteren gemeinsamen Taten gefolgt sind. Um bei dem Thema zu bleiben, Bund und Land mitfinanzieren, Co-Finanzierung. Das Problem ist halt ein bisschen – wie heißt es, ich bin so schlecht in Sprichwörtern – es beißt sich der Hund in den Schwanz oder so. Einerseits ist es so oder umgekehrt. Nein, ich lass das mit Sprichwörtern. Tatsache ist jedenfalls, der Finanzstadt Riegler sagt, er will jetzt da kein Geld hineinstellen ins Budget, weil wenn er das macht, dann werden Bund und Land sicher nichts bezahlen. Bund und Land werden natürlich sagen, naja, wenn nicht einmal ihr da Geld reinstellt, dann sind wir uns nicht so sicher, wie ernst ihr das überhaupt meint mit dem Straßenbahnausbau und werden sich da auch eher zurückhaltend geben. Tatsache ist in dem Zusammenhang auch, es hat ja bereits ein Gespräch gegeben von der Frau Kahr mit dem Landesrat Schickhofer. Es sind auch weitere Gespräche mit dem zuständigen Verkehrslandesrat geplant. Wir können nur hoffen natürlich, dass auch von Ihrer Seite entsprechende Gespräche mit Bund, Land, EU am besten auch noch, geführt werden. Kann alles nicht schaden, aber worum es letztlich geht, es geht um die Finanzierung von Straßenbahnausbauten und es geht nicht nur um diese Großprojekte, die da jetzt auch in meinem Antrag auch konkret drinnen sind, um den Ausbau Reininghaus Smart City, Linie 8 usw., sondern es geht auch um „kleinere Sachen“ unter Anführungszeichen, die aber nichtsdestotrotz mindestens genauso wichtig sind. Brauquartier Puntigam ist heute ja schon angesprochen worden oder auch der, zumindest streckenweise, zweigleisige Ausbau der Linie 1 nach Mariatrost, der in Summe nicht einmal etwas kosten würde letztlich, weil man sich dadurch eine Straßenbahngarnitur im Umlauf einsparen könnte. Also selbst dafür ist ja, bislang zumindest, kein Geld eingestellt. Was diese berühmte Blackbox anbelangt, da bin ich ja noch am Grübeln, was das jetzt schon werden soll, da muss ich mich erst schlau machen bei Ihnen, wie das funktionieren soll. Ich kann nur hoffen, dass da aus dieser Blackbox dann halt auch einmal irgendwas herauskommt, und sichtbar irgendwo eingestellt werden kann. Nichtsdestotrotz, ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag bzw. zunächst einmal zur Dringlichkeit. Dankeschön. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Nachdem fast eine Milliarde Euro an Wünschen angemeldet worden sind, hat man zwei Möglichkeiten, man kann entweder gleich alles reinschreiben, dann kann aber der Herr Finanzstadtrat sich auch gleich wieder verabschieden, weil das wäre keine Vorgehensweise, die seiner Funktion eigentlich entsprechen würde. Aus dem Grund gibt es ein bisschen eine neue Vorgangsweise und das heißt, wenn Anträge gut vorbereitet sind, wenn sie durch die jeweiligen Gremien gehen, da geht es auch noch um einen Kontrollausschuss. Gegen die Mariatroster Linienveränderung wird niemand was haben, werden wir aus diesem Geld, das es in dieser Blackbox gibt, dann auch laufend in den nächsten eineinhalb/zwei Jahren Projekte beschließen können. So, aber das muss man im Gemeinderat machen und wir haben noch im Juni den Budget-Gemeinderat und das möchte ich da auch noch einmal anmerken. Gut, jetzt stimmen wir zuerst über die Dringlichkeit ab. Wer dafür ist, bitte um ein Zeichen mit der Hand. Gegenprobe. Die Dringlichkeit ist für heute abgelehnt. Die Dringlichkeit wurde gegen die Stimmen der KPÖ, Grünen, SPÖ, und Neos abgelehnt. Bürgermeister Mag. Nagl zum Ableben von Dr. Alois Mock Jetzt darf ich ausnahmsweise, aufgrund des Ablebens eines großen Österreichers Sie bitten, sich kurz von den Sitzen zu erheben. Uns hat gerade die Nachricht erreicht, dass Dr. Alois Mock soeben verstorben ist. Mit Dr. Alois Mock ist einer der größten europäischen Politiker des 20. Jahrhunderts von uns gegangen. Sein Einsatz für Europa, aber auch für die Integration Österreichs in die Europäische Union, hat ihm bei uns und international höchstes Ansehen gebracht. Dr. Alois Mock hat auch unsere Fraktion als europäische und christlich soziale Partei geprägt. Er war das erste Mitglied der österreichischen Bundesregierung, das in den Umbruchjahren 1989/90 die historische Chance erkannt hat, dass die Zäune, die unseren Kontinent trennen, die unser Land auch durchschnitten haben, beseitigt werden können. Das Bild, das ihn an der ungarischen Grenze mit seinem ungarischen Kollegen beim erstmaligen Öffnen dieser Grenze zeigt, gehört neben dem Fall der Berliner Mauer zum festen Bestandteil jedes Geschichtsbuchs. Auch sein Einsatz für die Eigenständigkeit der Völker Jugoslawiens wird von diesen bis heute besonders gewürdigt. Dr. Alois Mock war aber nicht nur ein großer Politiker, sondern er war auch ein besonderer Mensch, der trotz schwerer Erkrankung in bewundernswerter Weise seine Arbeit leistete. Sein Leben und sein Wirken sollen für uns alle Vorbild sein. Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Ich danke Ihnen für Ihre Anteilnahme. Bürgermeister Mag. Nagl: Ich darf zum nächsten dringlichen Antrag kommen. Frau Gemeinderätin Mag.a Uli Taberhofer wird ihn stellen: Beibehaltung und Sicherstellung der beschlossenen Leistungen der Sozialcard sowie Prüfung einer möglichen Ausweitung der Leistungen. E.2) Beibehaltung und Sicherstellung der im Jahr 2012 beschlossenen Leistungen der SozialCard sowie Prüfung einer möglichen Ausweitung der Leistungen Gemeinderätin Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Im Oktober 2012 wurde in Graz die SozialCard eingeführt und damit wurde eine über viele Jahre von der KPÖ geforderte Maßnahme zur sozialen Unterstützung jener Teile der Bevölkerung realisiert, die aufgrund ihres geringen Einkommens unter wirtschaftlich schwierigen Umständen leben müssen und damit Gefahr laufen, gesellschaftlich isoliert zu werden. Und in diesem ersten wichtigen Schritt wurden eben Leistungen, wie die ermäßigte Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel im Rahmen der SozialCard-Mobilität, der Heizkostenzuschuss, die Schulaktion und die Weihnachtsbeihilfenaktion des Grazer Sozialamtes, die Teilnahme an der „Team Österreich Tafel" sowie an der Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur" in das Leistungspaket aufgenommen. Und für uns als KPÖ war und ist es jedoch immer Ziel, weitere Leistungen, die gerade für Grazerinnen und Grazer mit geringem Einkommen von besonderer Bedeutung wären, als zusätzliche Angebote der SozialCard zu berücksichtigen. Aber leider ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Ausweitungen der Leistungen oder der anspruchsberechtigten Personen in Diskussion, sondern im Gegenteil, Leistungen wie die Weihnachtsbeihilfe oder der Heizkostenzuschuss sollen auf Perspektive eingeschränkt oder wieder extra beantragt werden müssen. Geld und Leistungen eben bei den Menschen zu kürzen, die an und unter der Armutsgrenze leben und deren gesellschaftliche Teilhabe bereits jetzt immer weniger gegeben ist, ist aber Sparen auf Kosten der Ärmsten und es ist die falsche Herangehensweise, um sicherzustellen, dass das Sozialsystem auch künftig finanzierbar sein soll. Und aktuell haben 10.422 Personen in Graz eine SozialCard und ein weiterer Anstieg der Anspruchsberechtigten ist aufgrund hoher Arbeitslosigkeit und wachsender Armut zu erwarten, wenn nicht z.B. mehr Arbeitsplätze und ein gesetzlicher Mindestlohn als strukturelle Maßnahmen umgesetzt werden. Denn das ist die einzige Lösung, dass die Menschen mit ihrem Einkommen auskommen und ein menschenwürdiges Leben führen können. Die finanzielle Absicherung der SozialCard ist eine wichtige kommunale Aufgabe und muss auch künftig für alle Anspruchsberechtigten gewährleistet sein. Und deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag zur dringlichen Behandlung: 1. Die Stadt Graz bekennt sich zur Beibehaltung der derzeit geltenden Leistungen im Rahmen der im Jahr 2012 beschlossenen SozialCard. 2. Darüber hinaus werden die zuständigen Stellen der Stadt Graz beauftragt zu prüfen, in welchen Bereichen und in welchem Umfang eine Ausweitung der SozialCard-Leistungen vorstellbar ist und realisiert werden kann. Ich hoffe auf eine Zustimmung. (Applaus) Gemeinderätin Mag.a Taberhofer stellt daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag zur dringlichen Behandlung (gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates): 1. Die Stadt Graz bekennt sich zur Beibehaltung der derzeit geltenden Leistungen im Rahmen der im Jahr 2012 beschlossenen SozialCard. 2. Darüber hinaus werden die zuständigen Stellen der Stadt Graz beauftragt zu prüfen, in welchen Bereichen und in welchem Umfang eine Ausweitung der SozialCard-Leistungen vorstellbar ist und realisiert werden kann. Bürgermeister Mag. Nagl: Danke vielmals. Wünscht jemand zur Dringlichkeit das Wort? Bitte, Gemeinderat Ehmann. Gemeinderat Klubobmann Ehmann: Geschätzter Herr Bürgermeister! Geschätzte Stadtregierungsmitglieder, Kolleginnen/Kollegen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Damen und Herren auf der Galerie! Die Wichtigkeit der SozialCard haben wir demnach bei der letzten Gemeinderatssitzung schon als Anfrage gestellt und zwar deshalb, weil eine Änderung der Leistungen oder der Leistungsabwicklung ja schlussendlich dann in einer Ausschusssitzung behandelt werden wird und dort Vorbehalte und so weiter oder Änderungswünsche eingebracht werden können und behandelt werden und daher haben wir damals das Anfrageinstrument gewählt. Der Dringliche selbst, ja, wir werden dem Dringlichen zustimmen, weil es uns um das Thema geht, wobei der Dringliche in der Ausführung ein bisschen holprig ist für mich, weil wenn ich schreibe derzeit geltende Leistungen, dass wir die beibehalten sollen, dass die Leistungen nicht beibehalten werden, ich will jetzt nicht dem Sozialstadtrat da zu Hilfe eilen, weil das kann er selber auch machen, das ist nicht meine Aufgabe. Aber ich möchte es nur anmerken. Die derzeit geltenden Leistungen sind ja nicht quasi im Raum gestanden, einer Änderung zu obliegen, sondern die Abwicklung der Leistung. Und die Abwicklung der Leistung, so wie sie kolportiert wurde im Vorfeld, ist für uns durchaus eine Hürde bzw. würde aus unserer Sicht in einer Art Bittstellerei enden. Wobei bei der Anfragebeantwortung das letzte Mal ja herausgekommen ist, dass es darum geht, quasi den Antrag zu stellen oder eine Antragsmöglichkeit zu haben, und dann durch ein Auswahlverfahren der Anspruch der Leistungen ausgeführt wird und dann wieder rückgesendet wird ans Amt, das das wieder prüft. Und dann in weiterer Folge zustimmt oder nicht bzw. die Leistung entsprechend vorsieht. Das glauben wir, dass das insofern nicht zielführend ist, weil wenn ich jemanden schicke, wollen Sie das, wollen Sie das, wollen Sie das, Sie wären anspruchsberechtigt, ja no na, was wird einer machen? Alles ausfüllen, eh klar, zum einen. Und zum Zweiten hat es auch noch die Problematik der Finanzierung, weil wir glauben, dass das einen Mehraufwand im Verwaltungsbereich bedeuten würde, denn die Anträge, die zurückkommen, müssen ja behandelt werden und daher war für uns die automatisierte Überweisung zielführender, also auch in der Finanzierung, neben dem menschlichen Zugang, neben der sozialen Komponente. Aber daher werden wir diesem zustimmen. Und dann, wenn natürlich auch kommt online, dass es dann ja auch eine Möglichkeit geben wird, online das zu machen, ja, aber gerade Seniorinnen/Senioren haben nicht immer die Möglichkeit, online darauf zuzugreifen oder sind in der Lage, das online abwickeln zu können, zumindest dann nicht alleine. Und daher ist das mit der Online-Variante natürlich auch nur eingeschränkt sinnvoll. Insofern aber werden wir trotzdem, weil es uns um den Antrag selbst geht, der Dringlichkeit zustimmen. Möchte nur noch hinweisen, dass die SozialCard eben von der Sozialdemokratie eingeführt wurde. Danke. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Ich darf Frau Gemeinderätin Bedrana Ribo bitten. Gemeinderätin Ribo, MA: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Liebe Kolleginnen! Liebe Gäste! Liebe Uli, danke dir für den Antrag. Das wird dich nicht überraschen, dass wir auch natürlich der Dringlichkeit und dem Inhalt zustimmen werden. Meine Kollegin Manuela Wutte hat ja bereits in der vorigen Sitzung sowohl wie der Herr Ehmann, also wie der Michael, diesen wichtigen Bereich ja bereits thematisiert und es wurde ja auch von Seiten des Sozialstadtrates, es gab ein Zugeständnis, dass eben evaluiert wird, dass es ausgewertet wird und dass diese Änderungen ausgewertet werden und wir werden natürlich ein genaues Auge darauf werfen, weil uns dieses Thema, das habe ich, glaube ich, eh mehrmals schon gesagt, mir persönlich sehr am Herzen liegt, aber auch meiner Fraktion. Es ist wirklich so, dass die letzten Berichterstattungen, also in den letzten Wochen, doch sehr besorgniserregend waren. Wie das jetzt wirklich sich weiterentwickeln wird, das wird die Zeit zeigen. Es wurde auch immer wieder von Reformen gesprochen. Reformen im Sozialbereich, im Sozialamt, Reformen ja, schön und gut, man muss aber auch sich fragen, was bringen diese Reformen, was werden diese Reformen für die Menschen heißen? Heißt es dann, dass die Zugänge zu den Leistungen, die den Menschen ja rechtlich zustehen, schneller werden, dass sie erleichtert werden oder werden diesen Menschen wirklich Barrieren in den Weg gestellt? Wie gesagt, ich möchte jetzt nichts vorwegnehmen, also wir werden uns einfach das im Laufe der Zeit anschauen. Ich arbeite selber im Sozialbereich und ich weiß, dass es jetzt schon so ist, dass viele bürokratische Hürden noch immer vorhanden sind und die Menschen, die es eh vom Leben schwer genug haben, also sollten einfach in dem Bereich schon unterstützt werden und da hoffe ich sehr, dass der Sozialstadtrat eben das auch so, wie letzte Gemeinderatssitzung versprochen, auch machen wird. Und wie gesagt, wir werden das beobachten und stimmen zu. Danke. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Als Nächste hat sich zu Wort gemeldet Frau Claudia Schönbacher und dann der Herr Stadtrat Kurt Hohensinner. Gemeinderätin Schönbacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Zuerst möchte ich einmal bemerken, dass wir auf jeden Fall für sozialen Frieden sind und dass wir auch Maßnahmen unterstützen für Armutsprävention. Und was wir bestimmt nicht haben wollen, sind Barrieren. Aber wir sind für Treffsicherheit und für wirkungsorientierte Leistungen und wir haben jedes Jahr versucht aufzuzeigen, dass eben genau beim Beispiel Weihnachtsbeihilfe unserer Meinung nach die Treff- und Wirkungssicherheit nicht immer gegeben ist, und deshalb sind wir froh, dass die zuständigen Ämter dieses Thema Leistungen der SozialCard aufnehmen und auch den Zugang dazu und wir hoffen, dass die Treffsicherheit und Wirkungsorientierung dann gegeben ist und wir sind uns sicher, dass die positiven Ergebnisse uns bald präsentiert werden und stimmen daher der Dringlichkeit dieses Antrages nicht zu. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Herr Stadtrat, bitte. Stadtrat Hohensinner, MBA: Ja, sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Ich verstehe deinen dringlichen Antrag heute nicht wirklich, weil ich in der letzten Gemeinderatssitzung bei zwei Fragen ausführlichst geantwortet habe. Der Michi Ehmann hat das eh ausgeführt. Deswegen kann ich deine Fragen heute schon beantworten. Punkt 1: Geltende Leistungen werden nicht beschnitten. Punkt 2: Die Ausweitung der SozialCard, die betreibe ich auch. Einen Punkt habe ich ja in der letzten Sitzung schon beschrieben, da geht es darum, dass wir auch Kindern von Sozialkarten-Inhabern einen günstigeren Zugang zu den Grazer Sportvereinen ermöglichen wollen, da sind wir drauf und dran, das wird auch funktionieren und wir prüfen auch andere Angebote. Das heißt, deine zwei Anliegen setze ich bereits um, deswegen werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen. Ich möchte nur sagen, es bringt auch ein Stück weit Verunsicherung, wenn ihr uns unterstellt, dass wir einen Sozialabbau betreiben. Ich möchte sagen, wir möchten einen Sozialumbau-, und –ausbau. Wir machen die SozialCard modern und ich lade euch ein, diesen Weg mitzugehen. Wir werden unter anderem, das hat die Vorrednerin auch schon gesagt, die Treffsicherheit erhöhen, deswegen werden wir auch eine getrennte Beantragung erwirken, weil derzeit ist es so, dass die Leute ungefragt das Geld automatisch überwiesen bekommen. Ich finde, dass es nicht zu viel verlangt ist, dass die Leute das ganz niederschwellig beantragen müssen, das werden wir anbieten. Ich hoffe, dass das funktioniert, nicht mehr nur über das Sozialamt, sondern wir werden auch die Servicestellen miteinbeziehen. Die waren schon im Grundsatzbeschluss seinerzeit mit dabei, dass die Servicestellen hier mitmachen und wir werden eine Online-Variante anbieten, das heißt, das, was du jetzt gehört hast, da wirst du mir zustimmen, das ist auch eine Ausweitung eigentlich der SozialCard und wenn du Ideen hast an Leistungen, die wir hier noch zusätzlich miteinbeziehen sollen, bitte einfach bei mir anrufen und ich werde jede Idee prüfen. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Antragstellerin zum Schlusswort. Gemeinderätin Mag.a Taberhofer: Für mich ist die geplante Vorgangsweise, eben diese beiden Bereiche extra beantragen zu lassen, nicht nur eine Verwaltungsvereinfachung oder ist in diese Richtung problematisch, sondern wir haben lange Jahre deshalb gefordert, dass es einen unbürokratischen ganz einfachen Zugang für Leistungen gibt, weil es einfach Menschen gibt, die sich schämen, die nicht irgendwie zum Amt gehen oder denen teilweise auch die Information fehlt. Das war die ursprüngliche Herangehensweise und der Plan vermittelt über die SozialCard, Zugang zu bestimmten Bereichen niederschwellig auch zu ermöglichen. Und es ist für mich letztendlich sehr wohl eine Leistungskürzung, wenn ich jetzt sage: Nein, das sollen sie extra beantragen, weil man eben weiß, dass das viele nicht können und das nicht machen werden. Aus meiner Sicht gibt es noch einiges zu diskutieren, was man leistungsmäßig erweitern kann, wohl ich natürlich das mitbekommen habe bei der letzten Gemeinderatssitzung, dass im Sportbereich für Kinder und Jugendliche schon einiges geplant ist, aber ich denke, man kann sich zusammensetzen und noch weiter überlegen und das Allerwichtigste ist für mich die Sicherstellung der Finanzierung und auch da muss man darüber nachdenken. Weil indem ich irgendwie Anspruchsberechtigte kürze und ein bisschen einspare, werde ich das nicht wettmachen können, was zu befürchten ist, dass es mehr geben wird, die den Bedarf dann auch haben und wir sind als Stadt verpflichtet, das auch zu tun. Ja und deshalb finde ich es schade, dass die Dringlichkeit keine mehrheitliche Zustimmung findet. Wir werden aber hartnäckig bleiben, dafür sind wir ja durchaus auch bekannt. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Wir stimmen über die Dringlichkeit ab. Wer dafür ist, bitte um ein Zeichen mit der Hand. Gegenprobe. Die Dringlichkeit ist nicht gegeben. Die Dringlichkeit wurde gegen die Stimmen KPÖ und Grüne abgelehnt. E.3) Badeordnung in den Grazer Bädern – Präzisierung der Bekleidungsvorschriften Bürgermeister Mag. Nagl: Der nächste dringliche Antrag wird eingebracht von Klubobmann Mag. Armin Sippel. Ich darf den Vorsitz auch wieder übergeben. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio übernimmt den Vorsitz. Gemeinderat Klubobmann Mag. Armin Sippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister-Stellvertreter! Hoher Gemeinderat! Also bei der Wortmeldung von vorher von der grünen Kollegin, also da versteht man, dass jetzt auch noch der letzte vernünftige Grüne, nämlich der Efgani Dönmez, die Partei verlassen hat. Ich wünsche ihm von dieser Stelle aus herzliche Gratulation zu dieser Entscheidung und alles Gute. In meinem dringlichen Antrag geht es um die Badeordnung in den Grazer Bädern und eine Präzisierung derselben. Wir stehen ja vor dem Beginn der Badesaison und ich möchte hier anknüpfen an einer österreichweiten Kampagne der freiheitlichen Partei, die wir als Grazer FPÖ sehr gerne unterstützen, wenn es darum geht, auch die Kleidungsvorschriften zu präzisieren. Das ist natürlich bedingt durch den starken Zuzug, vor allem aus muslimischen Ländern, der letzten Wochen, Monate und Jahre. Und wir können davon ausgehen, dass in Zukunft noch viel Burkini-Trägerinnen die städtischen Bäder aufsuchen werden. Einige Bäder haben schon reagiert in ihren jeweiligen Badeordnungen und hier eingefordert, dass es nur mehr ortsübliche Badebekleidung geben soll, das hat mehrere Gründe. Ein wichtiger Grund ist auch die Hygiene. Weil, wie soll man mit einem Burkini, da reden wir von so einem zweiteiligen Badeanzug, wo nur das Gesicht, die Hände und die Füße frei sind, wie soll man sich da beispielsweise vorm Badengehen duschen? Oder wenn es darum geht, dass das natürlich nicht dem ortsüblichen Charakter entspricht, dann ist es auch so, dass sich da verständlicher Weise viele Badegäste auch gestört fühlen. Und jetzt kann man sagen, es reicht uns aus, was in der Grazer Badeordnung steht, nämlich, dass es nicht erlaubt ist, beispielsweise mit Straßenkleidung oder mit Unterwäsche baden zu gehen, aber wir sehen da durchaus noch einen Präzisierungsbedarf, dass man eben hier ergänzt und sagt, dass es eben auch ortsüblich sein soll, und dass hier Burkinis in unseren Bädern nicht erwünscht sind. Es passt im Übrigen auch sehr, sehr gut zum Gesetz, das jetzt am 01. Juli des Jahres kommen soll, wo ja ein Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum in Kraft tritt. Ich glaube, wir haben es uns in Europa und auch in Österreich erkämpft, dass die Frauen freizügiger, auch in den Bädern, baden gehen können, das hat lange Jahre gebraucht. Vor hundert Jahren war das beispielsweise noch nicht selbstverständlich. Das wäre jetzt, wenn man das so zulässt, wieder ein historischer Rückschritt und man sollte nicht vergessen, dass hier auch ein Frauenbild letztlich verbreitet wird, weil keine Frau, das kann ich mir nicht vorstellen, dass man freiwillig auch mit so einem Burkini baden geht, keine Frau macht das freiwillig. Ich glaube, man sollte hier nicht dazu beitragen, dass hier ein Frauenbild verbreitet wird, das mit den Prinzipien unserer Gesellschaft nicht vereinbar ist. (Applaus) Deshalb stelle ich folgenden dringlichen Antrag: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz treten an die Holding Graz Freizeit mit dem Ziel heran, die Badeordnung für die Grazer Bäder dahingehend zu präzisieren, dass das Tragen von Ganzkörperbekleidung vor allem aus hygienischen Gründen nicht gestattet ist. Ich bitte um Annahme. (Applaus) Seitens des Gemeinderates Mag. Armin Sippel ergeht namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgender dringlicher Antrag gemäß § 18 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz: Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz treten an die Holding Graz Freizeit mit dem Ziel heran, die Badeordnung für die Grazer Bäder dahingehend zu präzisieren, dass das Tragen von Ganzkörperbekleidung vor allem aus hygienischen Gründen nicht gestattet ist. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gibt es Wortmeldungen? Frau Professor, bitte. Gemeinderätin Univ.-Prof.in Dr.in Kopera, MBA, Med: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Hohe Stadtregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates! Geschätzte Gäste! Ich glaube, wir sollten in dem Zusammenhang auf der Sachebene bleiben und vielleicht, wenn man etwas über den Tellerrand hinausschaut und nach Australien oder Neuseeland geht, dann ist man konfrontiert mit Bade- oder Wassersportbekleidung, die langärmelig bis über die Handrücken geht und auch lange Beine hat und das ganz einfach aus dem Grund Sonnenschutz. Weil UV-Schutz nicht nur vor Hautalterung vorbeugt, sondern auch vor der Entstehung von Hautkrebs. So gesehen kann ich als Dermatologin langärmelige Badekleidung nur befürworten. (Applaus) Wenn man jetzt auf den dringlichen Antrag zurückkommen, dann muss man dazu sagen, nach Rücksprache mit den Freizeitbetrieben der Holding Graz hat es im letzten Jahr genau 20 Personen betroffen, ist also nicht wirklich eine große Anzahl und wenn man sich wiederum die UV-Badebekleidung anschaut, dann ist die gemacht aus Elasthan, Neopren, Nylon, Lycra, Polyamid und derartigen Materialien und wenn man dann nachschaut, aus was die Burkinis sind, dann sind es genau diese Materialien. unverständlicher Zwischenruf Gemeinderätin Univ.-Prof.in Dr.in Kopera, MBA, Med: Wenn man die Badeordnung der Freizeitbetriebe der Holding Graz anschaut, dann steht als erster Punkt unter Hygiene: Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung (keine Straßenkleidung oder Unterwäsche) gestattet. Wenn man das auf das Material bezieht, dann sind die Burkinis aus dem ganz gleichen Material wie eben Badekleidung ist und aus diesem Grund sehen wir, weil es wenige Personen betrifft und weil es ohnehin in der Badeordnung verankert ist, keine Dringlichkeit und werden nicht zustimmen. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke. Frau Gemeinderätin Wutte. Zwischenruf unverständlich. Gemeinderätin Wutte, MA: Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich festhalten, dass das von der FPÖ geforderte Burkini-Verbot in Grazer Bädern ganz klar den Menschenrechten widerspricht. Erst letztes Jahr wurde deswegen auch das in Frankreich an einigen Stränden eingeführte Burkini-Verbot wieder gekippt. In der Menschenrechtsstadt Graz sollte deswegen eine Forderung nach Burkini-Verbot nicht einmal in Erwägung gezogen werden. Dass wir heute trotzdem hier stehen und über dieses Thema diskutieren müssen, zeigt, wie absurd fixiert ihr von der FPÖ mittlerweile auf alle Themen, die ihr irgendwie mit Migration verknüpfen könnt, seid. Und ich bin auch immer wieder überrascht, wie gerade ihr auf einmal die Frauenrechte für euch entdeckt habt. (Applaus) Zwischenrufe unverständlich. Gemeinderätin Wutte, MA: Ich frage mich ganz ehrlich, ob ich noch erleben werde, dass ihr von der FPÖ ein anderes Thema im Gemeinderat einbringen werdet bzw. welche anderen Positionen ihr überhaupt habt. Das Thema, das ihr euch heut ausgesucht habt, hätte aber, wenn ihr es nicht so ernst meinen würdet, geradezu komödiantischen Wert. Ein Burkini sei unhygienisch, sagt ihr, weil nicht zweifelsfrei festgestellt werden könne, ob eine Frau darunter Unterwäsche trage. Folgerichtig sind aber auch alle weiten Männerbadehosen unhygienisch und müssen verboten werden, weil man ja darunter auch unbemerkt eine Unterhose tragen könnte. (Applaus) Unverständlicher Zwischenruf. Gemeinderätin Wutte, MA: Der weniger lustige Sub-Text eures Antrages impliziert, dass ihr bei muslimischen Menschen scheinbar grundsätzlich davon ausgeht, sie seien irgendwie unhygienisch. Und bevor jetzt wieder der oft an uns Grüne gerichtete Vorwurf kommt, wir seien zu naiv, was Migration und patriarchale Gesellschaftsstrukturen betrifft, möchte ich Folgendes sagen: Natürlich ist es abzulehnen, wenn eine Frau zum Tragen einer Burka, eines Burkinis, eines Kopftuches, was auch immer gezwungen wird. Genauso ist es aber abzulehnen, wenn man eine Frau zwingt, diese Kleidungsstücke abzulegen. Durch ein Verbot von Burkinis wird gar nichts erreicht, außer dass Frauen, die ohne Burkini nicht ins Schwimmbad gehen, eine Möglichkeit an unserer Gesellschaft teilzuhaben, verlieren. Die Art, wie ihr die diese Themen immer wieder aufgreift, liebe FPÖ, trägt leider nicht im Geringsten zu einem friedlichen, respektvollen Zusammenleben bei. Im Gegenteil, sie schürt Ängste und Hass, anstatt mit sinnvollen Strategien und Initiativen die Herausforderungen des Zusammenlebens zu bewältigen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab und appellieren an alle anderen Fraktionen, das ebenfalls zu tun. Danke. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Frau Gemeinderätin Robosch. Gemeinderätin Robosch: Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wie ich eigentlich schon oft von der FPÖ die Scheindiskussionen über gewisse Themen mitbekommen habe, wundert mich diese Scheindiskussion über Frauenpolitik doch sehr. Weil sie wieder einmal nur Probleme anspricht, die nur Ihr Weltbild bestätigen, sich aber so in der Realität nicht wiederfinden. Und ohne auf diese Konstruktion einzugehen, ob es jetzt vorkommt oder nicht vorkommt in der Realität, möchte ich doch zwei Dinge mir erlauben zu sagen: Eine Menschengruppe und in diesem Fall auch eine Frauengruppe, sich rauszupicken und dann Worte wie unhygienisch zu verwenden, ist nicht einfach nur grauslich, sondern auch einfach Rassismus und hat in unserer Menschenrechtshauptstadt einfach nichts verloren. (Applaus). Und eigentlich dachte ich, Herr Sippel, dass wir diese Diskussion schon in einer gewissen Plastikpuppen-Diskussion im vergangenen Winter geklärt hätten, wo wir eigentlich auch uns darauf verstanden haben, dass es nicht Ihnen obliegt zu entscheiden, was unsere Frauen tragen, sondern dass es nur Frauen selbst obliegt, was sie tragen. Dankeschön. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich den Antragsteller um seine Schlussworte. Gemeinderat Klubobmann Mag. Sippel: Ja also, wenn ich nach der Daisy gehe, heißt das Burkinis für alle. Da brauchen ein paar dann nicht mehr ins Fitnessstudio gehen. Anscheinend gehe ich heute mit meinem dringlichen Antrag baden. Es bleibt zu hoffen, dass unsere Bäder weitestgehend von Burkinis verschont bleiben, ich fürchte, das wird in Zukunft nicht der Fall sein, aber ihr alle hättet heute die Chance gehabt, auch nicht so an den Bürgern, an den Menschen vorbeizuagieren und euch vorbeizuentscheiden, weil zurzeit läuft auf heute.at, jetzt kann man sagen, das ist alles nicht repräsentativ, das ist Boulevard-Zeitung usw., eine Umfrage. Da haben mittlerweile 5.562 Teilnehmer auch mitgemacht und die Frage war: „Sollen Burkinis in ganz Österreich verboten werden?“, 73 % davon, 73 % der Österreicher sagen ja. Das heißt, also so, dass das jetzt nur ein Hirngespinst oder eine Spinnerei der FPÖ ist, ist es ja nicht. Sondern es ist anscheinend wirklich ein Thema, das auch wieder zeigt, in welche Richtung wir uns, auch was die Zuwanderung, was die Gebräuche, was auch das Frauenbild betrifft, hin entwickeln. Und das wollen wir Freiheitlichen also als Einzige anscheinend nicht. Und zu den Grünen kommend, ja ok, es ist festzuhalten, dass ihr halt nicht ganz stringent seid auch in eurer frauenpolitischen Positionierung, weil letztes Mal im Gemeinderat war es ja auch so. Da habt ihr eine Geschäftsordnungsdebatte angezettelt, wenn es um die Quoten geht im Aufsichtsrat. Gleichzeitig seid ihr aber dann dagegen, wenn eine der höchsten Stellen dieser Stadt mit einer Frau besetzt wird. Also irgendwie kennt man sich da nicht aus und auch heute wieder bringt ihr dann einen dringlichen Antrag ein, wo es darum geht, das Frauenvolksbegehren, was einmal stattgefunden hat, weiter zu forcieren und gleichzeitig sprecht ihr euch für die Unterstützung einer frauenfeindlichen und einer frauenunterdrückenden Bekleidung aus. Und nichts anderes ist ein Burkini. Weil, noch einmal, ich glaube nicht, dass es eine Frau gibt, die gern im Sommer mit einer Voll-Verschleierung bzw. mit einer Badebekleidung, Ganzkörper-Badebekleidung gerne in ein Schwimmbad geht bei 30/35 Grad. Das kann mir kein Mensch dieser Welt erzählen. Und noch etwas. Weil diese Puppen-Diskussion da auch aufgepoppt ist. Also was habe ich mir erlaubt letztes Jahr? Ich habe mir erlaubt, ein Thema durchaus auch, ja plastisch kann man auch sagen, ja, durchaus auch zu karikieren. Ich habe ein ernstes Thema aufgegriffen, nämlich die Übergriffe auf Frauen durch Zuwanderer. Habe das auch überzeichnet, habe das karikiert. Aber ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, wo man für Karikaturen verfolgt wird oder sogar getötet wird. In so einer Gesellschaft möchte ich nicht leben. Deshalb habe ich mir im Sinne der Freiheit auch der Meinungsäußerung damals erlaubt, auch dieses Video online zu stellen und wie man sieht, es war ja, was die Zugriffszahlen betrifft, sehr, sehr erfolgreich. Eine Million in zwölf Stunden. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ich bringe diesen dringlichen Antrag zur Abstimmung. Bitte um die Fürstimmen. Danke. Gegenstimmen frage ich nicht mehr ab. Dieser Antrag ist nicht angenommen worden. Der Dringlichkeitsantrag wurde gegen die Stimmen der FPÖ abgelehnt. E.4) Unterstützung der Resolution zum Frauenvolksbegehren durch die Stadt Graz Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Wir kommen zum nächsten dringlichen Antrag von den Grünen. Und ich darf Frau Gemeinderätin Wutte herausbitten. Gemeinderätin Wutte, MA: Liebe Kolleginnen und Kollegen! 1997, also vor 20 Jahren, haben sich fast 650.000 Menschen in Österreich mit ihrer Unterschrift für Gleichstellung von Frauen stark gemacht. Die Bestandsaufnahme zwei Jahrzehnte später stellt der Politik aber ein schlechtes Zeugnis aus: Nur zwei der elf damaligen Forderungen des Frauenvolksbegehrens wurden umgesetzt. Es besteht hier also höchste Dringlichkeit und höchster Handlungsbedarf und deswegen bringen wir auch heute einen dringlichen Antrag zu dem Thema ein. Frauen sind in Österreich nach wie vor in vielen Bereichen strukturell benachteiligt. Noch immer verdienen Frauen deutlich weniger als Männer, die Armut bei Alleinerzieherinnen wächst und es gibt immer mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse von Frauen. Die Regierung, die Bundesregierung, hat beim Update ihres Regierungsprogramms so gut wie kein Interesse an einer emanzipatorischen Frauenpolitik gezeigt. Anfang 2018 soll es daher unter dem Titel Frauen*volksbegehren 2.0 zu einer Neuauflage der Initiative kommen. 15 Forderungen werden im Frauenvolksbegehren formuliert, die die Lebensrealität von Frauen in Österreich verbessern sollen. Zu den wichtigsten Punkten gehören - ein gesetzlicher Mindestlohn von € 1.750 sowie gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit - ein Ausbau von Gewaltschutzzentren, Frauenhäusern und gewaltpräventiven Maßnahmen - flächendeckende und qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote und auch - die Koppelung von Parteien- und Klubförderung an die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen Die Stadt Graz hat eine lange und positive Tradition in aktiver Gleichstellungspolitik. Die zweitgrößte Stadt Österreichs hat im Jahr 1986, als damals erste und einzige Stadt Österreichs, die Funktion der Unabhängigen Frauenbeauftragten geschaffen. Im Entschluss des Gemeinderates im April 2012^, der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene beizutreten und damit auch verpflichtend einen Gleichstellungsaktionsplan vorzulegen. Dieser Entschluss zeugt von Willen, durch möglichst konkrete Maßnahmen kommunalpolitische Verbesserungen auch zu erzielen. Gegenläufig zu diesen Bemühungen und strukturellen Verbesserungen erleben wir aber derzeit gesamtgesellschaftlich einen antifeministischen Backlash, der viele Errungenschaften der Frauen- und Gleichstellungspolitik erneut in Frage stellt und bereits aufgebrochene Rollenzuschreibungen wieder als alternativlos darstellt. Umso wichtiger ist es, dass wir uns heute für Gleichstellung und feministische Forderungen einsetzen und sie ganz oben auf die politische Agenda setzen. Aufgrund der langen gleichstellungspolitischen Tradition von Graz ist es aus unserer Sicht ein naheliegender nächster Schritt, dass die Stadt das Frauenvolksbegehren 2.0 aktiv unterstützt und auf kommunalpolitischer Ebene eine VorreiterInnenrolle einnimmt. Daher stelle ich namens der Grünen folgenden dringlichen Antrag: 1.) Die Stadt Graz unterstützt und unterzeichnet die dem dringlichen Antrag beigefügte Resolution „Gemeinden für das Frauenvolksbegehren 2.0“. 2.) Im zuständigen Ausschuss wird zu allen 15 Punkten des Frauenvolksbegehrens eine Position ausgearbeitet, die in weiterer Folge als Stellungnahme der Stadt fungiert. 3.) Die Stadt Graz leistet einen aktiven Beitrag zur Verbreitung der Resolution und der Forderungen des Frauenvolksbegehrens. Insbesondere wird sie diese an die relevanten politischen Akteure und Akteurinnen auf Bundes- und Landesebene herantragen. Weiters wird die Stadt Graz dafür Sorge tragen, dass die Resolution „Gemeinden für das Frauenvolksbegehren 2.0“, die dem Antrag beiliegt, auch anderen Kommunen zur Kenntnis gebracht wird und diese um Unterstützung ersucht werden. Danke. (Applaus) Gemeinderätin Wutte, MA stellt namens der Grünen daher folgenden dringlichen Antrag: 1.) Die Stadt Graz unterstützt und unterzeichnet die dem dringlichen Antrag beigefügte Resolution „Gemeinden für das Frauenvolksbegehren 2.0“. 2.) Im zuständigen Ausschuss wird zu allen 15 Punkten des Frauenvolksbegehrens eine Position ausgearbeitet, die in weiterer Folge als Stellungnahme der Stadt fungiert. 3.) Die Stadt Graz leistet einen aktiven Beitrag zur Verbreitung der Resolution und der Forderungen des Frauenvolksbegehrens. Insbesondere wird sie diese an die relevanten politischen Akteure und Akteurinnen auf Bundes- und Landesebene herantragen. Weiters wird die Stadt Graz dafür Sorge tragen, dass die Resolution „Gemeinden für das Frauenvolksbegehren 2.0“ auch anderen Kommunen zur Kenntnis gebracht wird und diese um Unterstützung ersucht werden. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ich danke. Gibt es Wortmeldungen? Frau Kollegin Braunersreuther, bitte. Gemeinderätin DIin Braunersreuther: Ja, liebe KollegInnen! Liebe ZuhörerInnen! Liebe Manuela! Vielen, vielen Dank für diesen Antrag, den wir natürlich gerne unterstützen. Denn ich denke ja, die Stadt Graz, es wäre nicht allein ein schönes Zeichen, wenn die Stadt Graz diesen Antrag unterstützt bzw. dieses Frauenvolksbegehren, sondern eigentlich sogar genau genommen Verpflichtung. Denn dieses neue Frauenvolksbegehren, also ich möchte da den Kollegen Sippel berichtigen, der leider gerade nicht da ist, es wird auch nichts aufgenommen, was vor 20 Jahren schon einmal war. Ah doch, hier. Ja, ich gehe noch nach der alten Sitzordnung (lacht). Es werden natürliche Inhalte aus dem Frauenvolksbegehren vor 20 Jahren aufgenommen, die aber nur, weil sie einfach nicht erfüllt wurden. Was ja traurig genug ist, dass 20 Jahre lang im Bereich der Frauenrechte nichts getan wurde. Das neue Frauenvolksbegehren geht aber noch sehr viel weiter. In seinen Inhalten, die derzeit schon bestehen, das sage ich deswegen so deutlich, die Inhalte sind nämlich noch nicht endgültig ausgearbeitet. Also es gibt zum Beispiel, das hatten wir erst bei einer Diskussionsveranstaltung, da hat das die Kollegin Schönbacher eingebracht, einen Punkt der mir auch ganz wichtig ist und notwendig wäre da einzubringen, den Punkt Frauengesundheit. Es gibt aber noch die Möglichkeit das einzuarbeiten. Ein Ausschuss der Stadt Graz könnte daran aktiv mitarbeiten. Deswegen hoffe ich, dass der zustande kommt. Aber dieses Frauenvolksbegehren, um darauf zurückzukommen, ist nicht nur für Frauen alleine. Es ist ein Frauen-Stern-Volksbegehren und das heißt im Prinzip… Zwischenruf Gemeinderat Ing. Lohr: Was heißt Stern? Gemeinderätin DIin Braunersreuther: ...ja, dass es im Prinzip, ja das erkläre ich ja gerade - ich muss nicht extra dazu aufgefordert werden – dass es im Prinzip für alle gut ist. Denn das ist, glaube ich, sehr, sehr vielen Leuten nicht klar. Feminismus ist nicht allein für Frauen, Feminismus ist gut eine Gleichwertigkeit aller Menschen in der Gesellschaft, egal welchen Geschlechts, welchen Gender, welchen Alters, welcher Herkunft sie sind. Deswegen geht es hier nicht… unverständlicher Zwischenruf Gemeinderätin DIin Braunersreuther: ...um Frauenrechte im eigentlichen Sinn, sondern es geht um Menschenrechte. Und als Menschenrechtsstadt Graz, glaube ich, würde es ihr sehr gut anstehen, dieses Volksbegehren zu unterstützen und deswegen plädiere ich natürlich auch für die Dringlichkeit und diesen Antrag zu unterstützen und natürlich setzen wir uns auch dafür ein. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Gemeinderätin Marak-Fischer. Gemeinderätin Mag.a Marak-Fischer: Ja, sehr geehrte Mitglieder der Stadtregierung! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuhörer und Zuhörerinnen! Die SPÖ unterstützt selbstverständlich diesen Antrag und wir bedanken uns auch dafür. Wenn jetzt manche sagen, 20 Jahre ist es her, noch immer geht nichts weiter, warum brauchen wir diese Forderungen? 52 % der Bevölkerung sind weiblich, meine lieben Kollegen und Kolleginnen, und zugleich sind in etwa gut zwischen 30 und 40 % in politischen Gremien weiblich. Sind zum Teil unter 10 % aller Bürgermeister und Bürgermeisterinnen weiblich, sind in Aufsichtsräten auch hier von der Stadt Graz entsandt knapp 30 % weiblich. Sind in Führungspositionen, Gott sei Dank nicht in der Stadt, aber in vielen anderen zum Teil in erschreckend niedrigen Prozentsätzen, Frauen vertreten, umgekehrt aber sind über 90 % von Opfern häuslicher Gewalt weiblich. Sind weit als die Hälfte aller Mindestsicherungsempfänger und –empfängerinnen weiblich. Und wenn man sich das anschaut, dann kann nur sagen, es ist bei weitem nicht alles erledigt. Wenn wir jetzt hören, das wird schon, wir brauchen da jetzt nicht wieder ein Frauenvolksbegehren, da kann man nur sagen, worauf sollen denn die Frauen warten, worauf sollen die Frauen in unserem Alter warten? Bis sie in Pension gehen und dann eine armutsgefährdende Pension, eine Mindestpension haben, vielleicht eine Ausgleichszahlung brauchen? Worauf sollen die Kinder warten, die Mädchen warten? Bis sie aus ihrer Kinderarmut erwachsen werden, eine schlechte Ausbildung bekommen und dann möglicherweise kein Recht auf selbstbestimmtes Leben haben? Worauf sollen die jetzt bereits älteren Frauen, die vielleicht von einer Mindestpension leben, warten? Bis sie die letzten Jahre ihres Lebens in Armut verbringen müssen und nicht teilhaben können an der Gesellschaft? Worauf wollen wir noch warten? Nein, wir müssen den Druck erhöhen und natürlich kann man jetzt sagen, die Politik auf Stadtebene, die Frau Stadträtin Wirnsberger, ihre Vorgängerin der SPÖ auf Landesebene, auf Bundesebene, natürlich die machen alles, alle gesamt ihr Bestes. Aber es wird nicht reichen, und es braucht die Unterstützung der Zivilgesellschaft und es braucht die Unterstützung der Bürger und Bürgerinnen, denn die sind unser Souverän und mit deren Unterstützung kann vielleicht schneller etwas weitergehen. Kurz zur Stadt Graz noch ein paar Worte. Auch ich habe sehr sorgfältig das Regierungsübereinkommen, die sogenannte Agenda, also das, was getan werden muss, Gerundiv, 2022 studiert. Der Herr Bürgermeister würde das löblich finden und ich darf die Punkte in Erinnerung rufen, die sich auf das Thema Gleichstellung beziehen: Oh, es gibt keine Punkte, die sich auf das Thema Gleichstellung beziehen. (Applaus) Und abgesehen von dieser Agenda, in der sozusagen nichts drinsteht, hat natürlich heute Klubobmann Sippel schon einen gewissen Hoffnungsschimmer aufkommen lassen. Sie haben sich heut, du hast dich heute sehr intensiv auch mit dem Frauenbild auseinandergesetzt und finde es lobenswert, dass ihr euch Gedanken darüber macht, deswegen hoffe ich auch sehr jetzt auf eure Zustimmung zu diesem Antrag. Das wäre die konsequente Weiterführung deiner vorigen Wortmeldung. (Applaus) Und, lieber Stefan, ich möchte natürlich keine Namen nennen, aber es gibt konstruktive Kräfte, die sind tatsächlich der Meinung, dass die Forderungen nicht notwendig seien, denn es ist… Ordnungsruf Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Bitte zum Ende kommen. Gemeinderätin Mag.a Marak-Fischer: …es ist zwar in Ordnung, wenn Frauen gleich viel verdienen, aber so Dinge wie Kinderbetreuung seien nicht notwendig. Ja, wie sollen denn Frauen gleich viel verdienen, wenn sie gleichzeitig nicht die Zeit dazu bekommen zu arbeiten? Wie soll denn das zum Beispiel zusammengehen? Das heißt, wer A sagt, muss auch B sagen. Wer Frauen tatsächlich gleichgestellt haben will und ein Frauenbild haben, in dem Frauen gleichgestellt sind, der muss auch B sagen und den jetzigen Antrag hier unterstützen. Danke. (Applaus) Gemeinderätin Schönbacher: Nur ganz als Erstes möchte ich klarstellen: In der Agenda 22 steht nichts zum Thema Gleichstellung, weil das selbstverständlich ist und Dinge, die selbstverständlich sind, sind natürlich dort nicht angeführt. (Applaus) Liebe Antragstellerin! Es ist löblich, fünfzehn Punkte zusammenzufassen und es ist sehr wichtig, über Frauenthemen zu sprechen, nur in diesen fünfzehn Punkten habe ich leider nur zwei Punkte gefunden, wo wir mit euch übereinstimmen und zwar der eine ist: Selbstständig durch die Karenz und der andere: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Alle anderen Punkte gehen unserer Meinung nach in die falsche Richtung. Wenn ich mir jetzt herausnehme, jedes Kind hat einen Platz. Richtig, jedes Kind hat einen Platz. Und zwar wo? In der Familie, bei Mutter und Vater, dort ist der richtige Platz für ein Kind! (Applaus) Aber damit das auch möglich ist, sollte man eher darüber diskutieren, das Kinderbetreuungsgeld zu erhöhen, z.B. jetzt nach Berndorfer Modell, da könnte man relativ lang diskutieren, weil um Erziehung möglich zu machen, da muss man natürlich auch finanziell abgesichert werden. Und ich habe mir eine Studie angeschaut vom Institut für Demokratie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und da haben 42 % der 18- bis 45-jährigen Österreicher das sehr kritisch gesehen, dass so kleine Kinder schon in fremde Obhut gegeben werden und genauso kritisch sehen wir das auch. Dann das Thema Sicher Leben: Frauenhäuser ja natürlich, ja. Aber das Thema Sicherheit ist für uns eher ein Thema zum Beispiel, wie komme ich sicher nach Hause, wenn ich am Abend im Finsteren aufhöre zu arbeiten und ohne, dass sich Frauen überlegen müssen, brauche ich eine Heimwegbegleitung? Muss ich mit dem Taxi nach Hause fahren? Weil das ist zum Beispiel ein Punkt, der zu Frauenarmut führt. unverständlicher Zwischenruf Gemeinderätin Schönbacher: Dann der Diskurs zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Das ist klar, das ist für uns auch ein wichtiges Thema, aber unser Zugang… Ordnungsruf Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Bitte um Disziplin. Gemeinderätin Schönbacher: ...ist ganz ein anderer und zwar nicht die Gratis-Gesellschaft für Verhütungsmittel, sondern Beratung, Anonymität, ja und die Festlegung von Bedenkfristen. Da könnten wir sehr lange darüber diskutieren. (Applaus) Dann fehlt bei diversen Diskussionen, und da fühle ich mich persönlich immer sehr angesprochen, bei der Lohnerhöhung immer das Thema Frisörin. Weil die Frisörin verdient so wenig und ich habe mir erlaubt, für die Grünen den Kollektivvertrag auszudrucken, weil eine Frisörin ab dem 6. Berufsjahr, wenn sie eine positive LAP hat, dann verdient sie brutto € 1.632. Und noch dazu zu fordern für 30-Stunden-Woche, also ich möchte wirklich wissen, wie unsere Betriebe konkurrenzfähig bleiben sollen, wenn man den Wirtschaftsbetrieben solche Dinge, solche absurden Dinge umhängen möchte. Dann das Thema Frauen auf allen Ebenen und mit dabei statt mitgemeint: Wie wollen wir zu einer 50 %-Frauenquote kommen? Das geht einmal gar nicht und die SPÖ, es gefällt mir immer so, wenn ihr so darüber sprecht, weil die Bettina Vollath hat versucht, Kamingespräche für politisch interessierte Frauen zu veranstalten und musste leider diese Kamingespräche absagen, weil außer unseren Frauen kaum jemand daran teilgenommen hat und die Mindestbesucherzahl leider nicht erreicht wurde. (Applaus) Wenn Frauen das nicht wollen, wenn die Frauen nicht wollen, kann man sie nicht zwingen. Aber Frauen bieten immer Qualität und die Qualität ist uns wichtig, aber nicht die Quantität. Wir wollen weder eine Frauenquote in der Politik noch eine Männerquote in der Pflege und Gesundheit. Ordnungsruf Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Bitte zum Ende kommen. Gemeinderätin Schönbacher: Letzter Punkt: Raus aus der rosa-blau-Falle: Die Buben sollen so sein dürfen, wie die Buben halt sind und die Mädchen so wie die Mädchen sind. Wichtig ist, dass die Erziehung bei den Eltern bleibt, ja, und die Wertevermittlung und in der Bildung sollte man lieber darauf Rücksicht nehmen, die natürliche Neugier der Kinder zu fördern, Stärken zu fördern, Schwächen festzustellen, aber nicht jetzt sie in eine Gleichmacherei oder so etwas drängen. Deshalb wir werden diesem Volksbegehren nicht zustimmen, weil unserer Meinung nach geht das in die falsche Richtung, unsere Themen sind Frauengesundheit, Sicherheit im Alltag und wie werden Frauenberufe nicht zu Mangelberufen. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Frau Gemeinderätin Kaufmann. Gemeinderätin Kaufmann, MMSc, BA: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Liebe Stadtregierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat! Eigentlich wollte ich dieses Thema, meine Wortmeldung eigentlich ganz anders beginnen. Aber wenn ich meinen Vorrednerinnen so zuhöre oder auch den Zwischenmeldungen, muss ich eigentlich sagen, arg, wie wir so ein Thema eigentlich, das eigentlich durchaus wichtig ist, diskutieren. Mit welchem Hohn und mit welchem Spott wir uns auch gegenseitig da eigentlich begegnen. Ich finde es wichtig, dass wir über frauenpolitische Maßnahmen diskutieren, ja, ich finde es sehr wichtig und auch die ganzen Gespräche, die ich dazu gestern und auch heute dazu geführt habe, die zeigen auch auf, wie wichtig das ist. Aber ganz ehrlich, wenn wir wirklich was bewegen wollen, dann müssen wir uns, glaube ich, ganz anders zusammensetzen und ganz anders auch darüber austauschen und unterhalten. Weil, wenn wir so weitermachen, wird es darum gehen, wo steht der eine, wo steht der andere? Und am Ende des Tages wird wieder nichts weitergehen. Und, liebe Kollegin Wutte, danke für den Antrag, danke für die Möglichkeit, dass wir das auch heute diskutieren können. Ja, ich glaube auch, dass ein Frauenvolksbegehren nach 20 Jahren echt lange ist, dass das gebraucht hat, dass man wieder auch den Mut fasst, so etwas zu machen. Von den Inhalten mag ich gar nicht so viel ins Detail gehen, da sind viele Punkte drinnen, die kann ich nicht unterstützen, die kann ich nicht unterschreiben und die können wir auch als Volkspartei nicht unterschreiben. Aber es wäre wichtig, dass wir uns auch gemeinsam hinsetzen und gemeinsam diskutieren, was wollen wir, wo sind die vereinenden Dinge? Denn, du schreibst auch in deinem Motivenbericht, Frauen in Österreich sind in vielen Bereichen weiterhin strukturell benachteiligt. Ja, und das ist ein ernstes Thema. Das ist ein ernstes Thema, mit dem wir uns ernsthaft auseinandersetzen sollten und nicht, wo wir irgendwo vielleicht, irgendwo jemanden auch auslachen kann, wo was irgendwo genannt wird. Wir werden als ÖVP der Dringlichkeit zustimmen, weil wir gerne darüber diskutieren wollen, weil wir uns gerne damit auseinander setzen wollen, wir ersuchen um getrennte Abstimmung und wir werden auch dem Punkt 2, weil wir diskutieren wollen, weil es auch darum geht, wie können wir Frauen weiterbringen, auch zustimmen, um weiterdiskutieren zu können, weiter da dran zu bleiben, und wenn es nach mir geht, braucht es auch überhaupt eine gesamte Strategie, wo wollen wir mit frauenpolitischen Maßnahmen hin, und ich hoffe, dass uns das als Gemeinderat, dass uns das als Stadt Graz auch gelingt. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gibt es weitere Wortmeldungen? Möchte die Antragstellerin zum...? Nein, erst später, gell? Dann stimmen wir einmal über die Dringlichkeit ab. Wer für die Dringlichkeit ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Das ist die Mehrheit. Damit ist die Dringlichkeit gegeben. Die Dringlichkeit wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der FPÖ angenommen. Zum Antrag selbst, gibt es Wortmeldungen? Nicht der Fall, dann bitte ich die An… unverständlicher Zwischenruf Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Frau Stadträtin, bitte. Stadträtin Wirnsberger: Ich möchte mich zu allererst sehr herzlich bedanken für all die unterstützenden Wortmeldungen. Und dafür, dass anscheinend sehr, sehr viele in diesem Gemeinderatssitzungssaal erkannt haben, wie dringend notwendig ein neues Frauenvolksbegehren ist und auch dazu, dass der Dringlichkeit dieses Anliegens zugestimmt worden ist. Die Stadt Graz hat in der Vergangenheit häufiger PionierInnen-Rolle in Sachen Gleichstellung eingenommen. Und es ist ausschließlich dadurch gelungen, dass wir uns selbst zu aktiver Gleichstellungspolitik verpflichtet haben. Und anderem dadurch, dass wir einen Aktionsplan haben, mit dem wir wirklich eine VorreiterInnen-Rolle eingenommen haben, die internationale Anerkennung findet und ein Vorbild darstellt. Heute hätten wir wieder die Gelegenheit, gemeinsam ein notwendiges Zeichen zu setzen. Indem wir uns mit dem Unterzeichnen dieser Resolution solidarisch erklären, mit dem neuen Frauenvolksbegehren. Und uns nicht weiter mit dem allgemeinen zahnlosen Hinausschieben, Weiterverschieben in Ausschüsse und Bagatellisieren von Frauen und deren Anliegen zufrieden geben. Und wenn ich mir ansehe, was in diesen Tagen so über unsere Stadt Graz in den Zeitungen steht. Da ist die Rede von massivem Demokratieabbau, bedenklichem Demokratieverständnis. Es werden Personen etabliert in Funktionen, die für als rechtsextrem eingestufte Medien schreiben und durch sexistische, rassistische, antisemitische Texte auffallen. So frage ich Sie, ist das das Bild, das die Stadt Graz von nun an vermitteln soll nach außen? Wollen Sie das wirklich? Ich kann mir vorstellen, dass einige von Ihnen das tatsächlich wollen. Aber an alle anderen möchte ich appellieren, ergreifen wir bitte gemeinsam diese Chance und ziehen wir an einem Strang. Drücken wir mit dem Unterzeichnen dieser Resolution aus, dass sowohl Frauenanliegen als auch Demokratiepolitik, nämlich das wichtige Instrument einer Volksbefragung, eines Volksbegehrens, in dieser Stadt ein wichtiges Anliegen sind. Es mag unter Ihnen Stimmen geben, denen die eine oder andere Forderung zu progressiv ist. Ja, das mag möglich sein und darüber werden wir diskutieren und darauf freue ich mich schon. Aber besonders jenen möchte ich ein Zitat mitgeben, ein Zitat jener Frauen, deren Mut zu progressiven Haltungen wir viele Errungenschaften und Rechte zu verdanken haben, nämlich Simone de Beauvoir: „Frauen, die nichts fordern, werden beim Wort genommen.“ Sie bekommen nichts. In diesem Sinne ersuche ich Sie um Zustimmung zu allen Punkten des dringlichen Antrages und freue mich auf die weitere Diskussion in den kommenden Monaten zu den konkreten Forderungen. Herzlichen Dank. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gemeinderat Swatek hat um das Wort gebeten. Gemeinderat Swatek, BSc: Entschuldigung in meiner Fraktion ist es schwer, dass eine Frau spricht, aber das ist eh klar. unverständlicher Zwischenruf Gemeinderat Swatek, BSc: Ich möchte grundsätzlich sagen, dass ich der Dringlichkeit zugestimmt habe, weil ich der Meinung bin, dass das Frauenvolksbegehren 2.0 nach 20 Jahren endlich wieder einen offenen Diskurs über Gleichstellung anregen kann. Ich finde viele Punkte in dem Volksbegehren auch gut, wie zum Beispiel die kostenlose flächendeckende Kinderbetreuung oder kostenloser anonymer Zugang zu Verhütungsmitteln. Muss aber auch sagen, dass ich besonders bei sozialpolitischen und arbeitspolitischen Themen, die das Frauenvolksbegehren anspricht, nicht zustimmen kann und ich verstehe ehrlich gesagt auch gar nicht, warum man das als Initiatoren des Frauenvolksbegehrens in ein solches Volkbegehren überhaupt hineingibt? Das ist in meinen Augen ganz klare Themenverfehlung. Dann möchte ich herausheben die Umverteilung statt Umbezahlung. Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden bei gleichem Lohn oder auch den Mindestlohn von € 1.750 brutto, das ist in meinen Augen einfach sozialistische Symptombekämpfung und keine richtige Arbeitsmarktpolitik. Daher werde ich dem in dieser Form nicht zustimmen und weiters, als liberaler Mensch kann ich auch Frauenquoten jeglicher Art nicht zustimmen, da das einfach immer einen Zwang mit sich bringt, und ich Zwang grundsätzlich ablehne. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht..., bitte Herr Stadtrat Krotzer. Stadtrat Mag. Krotzer: Ja, ich melde mich entgegen meinen Plänen doch zu Wort, weil ich der Meinung bin, dass Frauenpolitik nicht etwas ist, was ausschließlich Frauen betrifft, sondern genauso auch die Männer angeht und insofern werde ich mich insofern zu Wort melden als ein Mann, der vollinhaltlich dafür sprechen kann, dass dieses Frauenvolksbegehren in dieser Art und Weise auch von der Stadt Graz unterstützt wird, weil ich der Meinung bin, und wir haben das auch bei uns lange diskutiert, dass eben 20 Jahre seit dem vergangenen Frauenvolksbegehren, von dem so gut wie keine der Forderungen, die damals aufgestellt worden sind, bis heute erfüllt worden sind. Dass in den letzten 20 Jahren in vielen Bereichen ein großer Stillstand geherrscht hat und wo es allerhöchste Zeit ist, dass vielen berechtigen Forderungen mehr Nachdruck verliehen wird und jede Möglichkeit, die in dem Bereich ergriffen werden kann, sollte auch ergriffen werden und auch entsprechend unterstützt werden. Sowohl von Frauen klarerweise, aber das sollte auch von solidarischen Männern unterstützt werden. In dem Sinne bedanke ich mich bei der Antragstellerin für den Antrag. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, dann bitte ich die Antragstellerin zum Schlusswort. Gemeinderätin Wutte, MA: Ja, auch ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bedanken für die doch breite Unterstützung, die wir hier mit diesem Antrag erfahren. Wie Tina Wirnsberger schon gesagt hat, ist es klar, dass wir nicht alle bei allen Punkten einer Meinung sind, dass manche Punkte einigen von uns zu weit gehen, anderen wiederum die Punkte nicht weit genug gehen. Also da gibt es einfach einen breiten Diskussionsbedarf, den wir hoffentlich auch im Ausschuss dann abdecken werden. Ein paar inhaltliche Anmerkungen möchte ich jetzt doch noch machen. Also, weil gerade auch Sie von der FPÖ ganz stark auf die inhaltlichen Forderungen im Detail eingegangen sind. Grundsätzlich, Sie haben gesagt, Gleichstellung ist selbstverständlich und kommt deswegen in der Agenda 2022 nicht vor. Aber das ist ja genau der Grund, warum es das Frauenvolksbegehren gibt. Eben, weil Gleichstellung nicht selbstverständlich ist. Eben, weil wir 20 Jahre später noch fast am gleichen Punkt stehen wie damals, ja? Genau deswegen stehen wir auch heute hier und diskutieren, ja? Man sieht an so vielen Dingen, dass Gleichstellung nicht selbstverständlich ist. Man sieht es am Gender Pay Gap, man sieht es an so vielen Benachteiligungen, die Frauen nach wie vor erleben. Ein paar Anmerkungen zu den Details, die Sie gesagt haben. Sie haben gesagt, dass Sie das positiv finden, dass in Österreich so lange Kinderbetreuungsgeld bezogen werden kann und dass Sie nicht gut finden, wenn Kinder früh in Krippen gehen. Ich lasse Ihnen gerne die Studien zukommen, ja? Im EU-Vergleich haben wir ein sehr langes Kinderbetreuungsgeld, was sich ganz negativ auf die Verdienstmöglichkeiten von Frauen und auf die späteren Pensionsansprüche auswirkt. Und es muss für Frauen diese Wahlmöglichkeit geben, indem eben ein flächendeckendes Kinderbetreuungsangebot, das qualitativ hochwertig ist, zur Verfügung gestellt wird. Zum Thema Mindestlohn. Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass die FPÖ, die sich ja so gerne als Partei des kleinen Mannes oder auch der kleinen Frau präsentiert, da kein Interesse daran hat, ja? Eben gerade gering verdienenden Menschen würde ja dieser Mindestlohn helfen. Zwischenruf GR Hötzl: Wer soll denn das bezahlen? Gemeinderätin Wutte, MA: Zur Frauenquote. Sie sagen, wenn Frauen nicht wollen, kann man sie nicht zwingen. Aber es ist ja der Punkt, wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, damit Frauen sich zutrauen, Führungspositionen in Anspruch zu nehmen. Eben, weil eine qualitative Kinderbetreuung möglich ist. Eben, weil sie Unterstützung bei all den vielfältigen Sorgetätigkeiten haben, die eben Frauen nach wie vor, vor allem übernehmen. Und einen letzten Gedanken noch zu dieser Replik, die Sie auf die rosa-blaue Falle gemacht haben. Ich möchte Sie da noch einmal auffordern, sich auf den wissenschaftlichen Stand zu bringen. Also diese biologistische Argumentation, Männer sind so und Frauen sind so und das war schon immer so, und wir dürfen da jetzt sicher nicht hineinpfuschen, ist ja schon lange überholt. Zwischenruf GRin Schönbacher: Wenn´s falsch wär, müssten wir alle depri sein, oder? Gemeinderätin Wutte, MA: Ich lasse Ihnen auch gerne Studien dazu zukommen. Zwischenruf GR Klubobmann Mag. Sippel: Komm ich dann auch mit rosa Krawatte. Gemeinderätin Wutte, MA: An den Kollegen Swatek ganz kurz noch eine Bemerkung. Ich denke, wir können Gleichstellungspolitik eben nicht losgelöst von Sozialpolitik behandeln. Eben, weil Gleichstellung und Frauenpolitik eine Querschnittsmaterie ist und eben, weil von einem Mindestlohn in erster Linie Frauen profitieren würden. Eben, weil genau Frauen die sind, die zunehmend in prekären Beschäftigungsverhältnissen sind und unter einer Sozialpolitik, die eben nicht auf Ausgleich bedacht ist, besonders leiden. So viel zu meinen inhaltlichen Anmerkungen. Ich bitte wirklich alle, diesen wichtigen Antrag zu unterstützen. Danke. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Der Wunsch lag vor, dass wir über die Punkte separat abstimmen, das nehme ich auch so vor. Wir stimmen folglich über Punkt 1, den ich nicht mehr neu verlese, ab. Wer für diesen Punkt 1 ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Gegenprobe. Punkt 1 ist abgelehnt. Punkt 1 wurde gegen Grüne, KPÖ, SPÖ und Neos abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 2. Auch hier bitte ich bei Zustimmung um ein Zeichen mit der Hand. Dies ist die Mehrheit. Dieser, pardon? Ja, machen wir die Gegenprobe bitte zu Punkt 2. Die Mehrheit hat Punkt 2 angenommen. Punkt 2 wurde mehrheitlich gegen FPÖ angenommen. Wir kommen zu Punkt 3. Wer für Punkt 3 ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Dieser Punkt ist abgelehnt. Punkt 3 wurde gegen Grüne, KPÖ und SPÖ abgelehnt. Also bei diesem Antrag ist lediglich Punkt 2 angenommen worden. Wir kommen zum nächsten dringlichen Antrag. Und ich bitte Klubobmann Karl Dreisiebner heraus. E.5) Datengrundlage für die Reform der Richtlinien für die Vergabe von Gemeindewohnungen Gemeinderat Klubobmann Dreisiebner: Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Wohnungs-Stadtrat! Der Grund meines Antrages ist von dem Zeitpunkt, wo ich mit Überlegungen dazu begonnen habe, am letzten Wochenende etwas an Dynamik beschleunigt worden, nachdem über die Medien bekannt geworden ist, dass a) zwei streiten und b) am 29. Juni die Änderung der Richtlinien für die Vergabe der Gemeindewohnungen vom Herrn Vizebürgermeister und Wohnungsstadtrat Eustacchio eingebracht werden soll. Als Mitglied der Ausschüsse, die dafür zuständig sind, Verwaltungsausschuss, Eigenbetrieb Wohnen bzw. Wohnungsausschuss, und als einer der weiß, dass am nächsten Donnerstag das Ganze wiederum mit einem Ausschusstermin, wo wir die komplette Tagesordnung noch nicht kennen, aber ich die Auskunft erhalten habe, dass die Richtlinien oder Taten, die zur Richtlinien-Änderung/Verschärfung führen sollen, dort nicht auf der Tagesordnung sein sollen, unterstreicht die Wichtigkeit und die Dringlichkeit meines Antrages, aus meiner Sicht zumindest. Auch dahingehend hat man ja gestern auch anderes gelesen. Aber wurscht. Gehen tut´s darum: Wir haben jetzt etwa vor zwei Jahren eine Richtlinien-Änderung in Kraft gesetzt bekommen, mit 01. Mai 2015. Da wurde erstmals eingefügt, dass weitere Anspruchsvoraussetzungen, um auf die Warteliste zu kommen, nicht in eine Gemeindewohnung gleich eintreten zu können, sondern auf die Warteliste gehen zu dürfen, nebst den Einkommensparametern natürlich und von Lärmparametern. Der Punkt ist, dass man mindesten ein Jahr in Graz wohnhaft und gemeldet sein muss. Dann gibt es noch ein paar Ausnahmen. Die lasse ich weg, ihr könnt es nachlesen aus dem Motiventext heraus. Jetzt soll das laut, auch ich habe den fliederfarbenen Vertrag von ÖVP und FPÖ gelesen, soll das auf fünf Jahre erweitert werden und das scheinbar in einer relativ guten Geschwindigkeit oder schlechten Geschwindigkeit, wenn man es aus wohnungspolitischen Gesichtspunkten betrachtet. Wir hätten dazu gerne als Ausschuss, als Gemeinderat, als grüne Fraktion und ich hoffe, dass das die Mehrheit hier unterstützt, gerne Datengrundlagen, Unterlagen faktenbasiert. Was ist prognostiziert, wenn wir diese Wartelisten, diesen Zutritt an die Warteliste von einem Jahr auf fünf Jahre erstrecken? Was ist in den letzten zwei Jahren in etwa passiert? Wie wirkt sich das auf die Warteliste aus? Wie wirkt sich das auf den privaten Wohnungsmarkt vor allem aus? Wie wirkt sich das auf Einkommensschwächere aus? Etwa auf die Frisörin, 6. Berufsjahr nach Lehrabschluss, die aber nicht Vollzeit um € 1.600 brutto arbeitet, sondern Teilzeit und vielleicht daheim auch noch ein oder zwei Kinder hat und das alleinerziehend bewältigen muss. Darf aber nicht, weil sie eben noch nicht lange genug Grazerin ist, das in Richtung der FPÖ und der vorigen Diskussion. Und das wäre uns schon sehr wichtig. Und ich denke, auch für den Gemeinderat wäre es sehr interessant, so eine einschneidende Entscheidung mit entsprechendem Datenmaterial, das das Wohnungsamt bestimmt liefern kann, auf Basis dessen, was dort passiert ist und vorliegt, dass man das dementsprechend als Grundlage hat. Ich mag auch nicht verhehlen, dass ich wahrscheinlich also das nicht erwarte, dass das für eine Verschärfung der Zugangskriterien sprechen wird, was da an Fakten und Daten rauskommen würde und folglich auch nicht verheimlichen, dass wir wahrscheinlich dagegen stimmen würden. Aber wir könnten in der Öffentlichkeit verantwortungsvoll auf Basis von Daten und Fakten damit umgehen. In dem Sinne hoffe ich auf Unterstützung für folgenden Antrag: 1. Wohnungsstadtrat Mag. (FH) Mario Eustacchio wird beauftragt, dem Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten rechtzeitig vor der Beschlussfassung zur neuerlichen Änderung der Richtlinien zur Vergabe der Gemeindewohnungen (Fassung von 2014, Beschluss 2015 Inkraftsetzung) entsprechend durch „Wohnen Graz" aufbereitetes Datenmaterial zur letzten Reform hinsichtlich der Auswirkungen auf Warteliste, Wohnungssuchende, auf den städtischen, genossenschaftlichen und privaten Wohnungsmarkt vorzulegen. 2. Eine Bewertung dieser Daten ist vom Ausschuss zu diskutieren. Darauf aufbauend ein entsprechender Informationsbericht im Sinne eines Grundlagenberichtes dem Ausschuss und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung zu unterbreiten und 3. schließlich möge nach erfolgter Beschlussfassung im Gemeinderat der zuständige Ausschuss und darauffolgend der Gemeinderat mit einem ausgereiften Vorschlag für eine weitere Änderung der Richtlinien zur Vergabe der Gemeindewohnungen, der aufgrund der Vorarbeiten aus Punkt 1. und 2. wohl fundierter und viel eher faktenbasiert sein kann, befasst werden. Ich ersuche um Ihre und eure Zustimmung, vielen Dank. (Applaus) Gemeinderat Klubobmann Dreisiebner stellt namens der Grazer Grünen – ALG folgenden Dringlichen Antrag 1. Wohnungsstadtrat Mag. (FH) Mario Eustacchio wird beauftragt, dem Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten rechtzeitig vor einer Beschlussfassung zur neuerlichen Änderung der Richtlinien zur Vergabe der Gemeindewohnungen (Fassung von 2014/2015) durch „Wohnen Graz" aufbereitetes Datenmaterial zur letzten Reform hinsichtlich der Auswirkungen auf die Warteliste, Wohnungssuchende und auf den städtischen, genossenschaftlichen und privaten Wohnungsmarkt vorzulegen. 2. Eine Bewertung dieser Daten ist vom Ausschuss zu diskutieren und darauf aufbauend ein entsprechender Informationsbericht im Sinne eines Grundlagenberichtes dem Ausschuss und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Schließlich möge nach erfolgter Beschlussfassung im Gemeinderat der zuständige Ausschuss und darauf folgend der Gemeinderat mit einem ausgereiften Vorschlag für eine weitere Änderung der Richtlinien zur Vergabe der Gemeindewohnungen - der aufgrund der Vorarbeiten aus Punkt 1. und 2. wohl fundierter und viel eher fakten-basiert sein kann - befasst werden. Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Möchte jemand das Wort? Herr Gemeinderat, bitte. Gemeinderat Stöckler: Sehr geehrter Herr Bürgermeister-Stellvertreter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Lieber Antragsteller! Du hast ja in deiner Wortmeldung schon sehr oft gesagt, du hast den Ausschuss sehr oft erwähnt. Man muss etwas dazu sagen. Es ist ja Thematik des Ausschusses, diese Dinge dann in einer aufkommenden Debatte zu diskutieren. Es bringt, glaube ich, nichts, wenn wir einen dringlichen Antrag jetzt wieder einbringen. Du stehst wieder in der Zeitung wahrscheinlich. Wir werden die Kriterien, die es gilt zu überarbeiten, im Ausschuss behandeln. Demokratiepolitische Defizite wie so oft, die Stadträtin Wirnsberger hat das vorher gerade erwähnt, demokratiepolitische Defizite, weil wir gewisse dringliche Anträge nicht zulassen wollen, weil sie für uns dementsprechend nicht dringlich sind, das spricht dann für sich. Wir werden der Dringlichkeit nicht zustimmen deines Antrages und, lieber Karl, man merkt, es ist irgendwie gleich wieder so eine Hau-Ruck-Aktion vorbereitet. Du weißt, dass wir das im Ausschuss diskutieren werden, und es ist übrigens der Verwaltungsausschuss Wohnen und nicht der Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten. Also ich glaube, wenn man sich so intensiv mit der Materie beschäftigt und so auftritt und sich dagegen verwehrt, dann sollte man zumindest den richtigen Ausschuss benennen. Wenn es einmal drinnen gewesen wäre, würde ich sagen, ok, es ist ein Irrtum, aber ich glaube, es ist der Verwaltungsausschuss Wohnen und nicht der Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten. unverständlicher Zwischenruf Gemeinderat Stöckler: Das steht in deinem Antrag. Deswegen, wir lehnen die Dringlichkeit ab. Wir werden das im Verwaltungsausschuss diskutieren, wie auch das Papier aussehen wird, wir wissen es bis dahin nicht. Ich habe nichts gesehen bis auf gewisse Dinge, die irgendwo medial kolportiert werden, und das ist eigentlich die Arbeit, die uns auszeichnet. Arbeit in den Ausschüssen und dann kann man weiter diskutieren, dann kannst du auch medial aktiv werden, das ist kein Problem. Aber ich glaube, wir sollten uns zuerst einmal auf das konzentrieren, was uns vorgegeben wird in den Ausschüssen, was uns der Herr Wohnungsstadtrat dann bzw. Bürgermeister-Stellvertreter vorlegt und dann können wir uns dazu entscheiden, können wir entscheiden oder nicht entscheiden. Danke. Deswegen lehnen wir die Dringlichkeit ab. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke. Gemeinderat Mogel. Gemeinderat Mogel: Liebe Zuhörer! Frau Gemeinderat! Werter Stadtsenat! Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Lieber Karl! Es ist jetzt von meinem Kollegen vorhin schon einiges gesagt worden. Erstens, der Vorschlag der Neufassung ist gerade in der Fertigstellung. Das heißt, dringlich, es ist alles in Umsetzung, da ist nichts mehr dringlich. Wir werden ehestbaldigst durchführen. Zweitens, selbstverständlich vor einer Beschlussfassung im Gemeinderat wird das im zuständigen Ausschuss bearbeitet, das ist eh ganz klar. Das war immer schon so und wird auch in diesem Fall so sein und das wird auch rechtzeitig von statten gehen. Ich bin überzeugt davon, dass dann damit deine Unklarheiten, die du da beschrieben hast, beseitigt sind. Und drittens, in dem Fall muss ich da jetzt nachhaken, natürlich ich habe mir gedacht, ich werde es dem richtigen Ausschuss auch zugeben, nicht so wie du das gemeint hast, im falschen, was aber eh schon vorher beschrieben ist. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Herr Klubobmann Ehmann. Gemeinderat Klubobmann Ehmann: Herr Vizebürgermeister! Geschätzte Mitglieder der Stadtregierung! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Grundsätzliche Anmerkung zum Thema dringliche Anträge. Ich glaube, dass es ein notwendiges polit-demokratisches Prinzip ist, dringliche Anträge hier abhalten zu können, denn unabhängig von Tagesordnungen bevorstehender Ausschüsse hat es natürlich eine Notwendigkeit, eine politische Notwendigkeit, auch gewisse Themen dringlich auf das Tapet zu bringen, jede Fraktion hat unterschiedliche Prioritäten, möglicherweise. Daher ist es notwendig, auch Dringliche abhalten zu können, um gewisse Themen zu thematisieren und die Motivenberichte selbst oder bzw. die Anträge im Regelfall bei den Dringlichen beziehen sich auf Koordinierungen, auf Aufrufe, was auch immer. Dieser ist halt schon sehr konkret, das muss man schon sagen in dieser Hinsicht. Aber grundsätzlich sind Dringliche ein gutes Instrument und vor allem auch ein wichtiges Instrument für die Opposition, das wir für absolut notwendig halten und da zeigt es auch ein bisschen von demokratie-politischem Verständnis, wenn man das einmal per se ein bisschen so ablehnt oder ins Nirwana führen will. Zur Dringlichkeit selber, also ja, wir halten das Thema Wohnen auch für dringlich, ja, grundsätzlich. Wir haben natürlich in Graz im Vergleich zu Wien beispielsweise viel zu wenige Gemeindewohnungen, wir haben viel zu wenig Übertragungsbauten, grundsätzlich. Daher sehen wir dieses Thema als dringlich an, leistbares Wohnen generell, wie andere Fraktionen auch. Und was den Antragsinhalt betrifft, selbst, also das heißt, wo es in diese Richtung geht, das vor zwei Jahren zu evaluieren, dieses Datenmaterial aufzuarbeiten, also das würde ich auch für eine gute Gelegenheit halten, grundsätzlich einmal diese Daten abzufragen, das sich anzusehen, im Ausschuss zu bearbeiten, im Ausschuss zu diskutieren, aber dann in weiterer Folge zu einer nicht vorschnellen Entscheidung zu kommen. Denn eines gebe ich schon zu bedenken, auch als Sozialsprecher und als ehemaliger Sozialreferent, weil in Innsbruck beispielsweise kann man sehen, welche Auswirkungen im sozialpolitischem Bereich möglicherweise eine Ausweitung mit sich bringt, nämlich, dass man viel mehr Menschen hat, die dann plötzlich auf der Straße stehen und die kommen dann auf der einen Seite raus, im Gemeindebau oder bzw. in der Antragstellung oder in der Warteliste. Auf der anderen Seite kommen Sie über den Sozialbereich wieder rein. Das bringt neben dem Menschlichen, Volkswirtschaftlich auch nicht sehr viel und daher werden wir diesem Antrag in dieser Form auch zustimmen. (Applaus). Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Frau Stadträtin Kahr, bitte. Stadträtin Kahr: Sehr geehrter Antragsteller, danke für den dringlichen Antrag. Warum? Ungeachtet, wie man zu diesem Thema steht, also, ob man jetzt für fünf Jahre ist oder nicht, ist eines. Eine Entscheidung über eine Änderung von Richtlinien der Vergaben für diese Gemeindewohnung ist nicht etwas, was man in einem Verwaltungsausschuss oder früher eben im Wohnungsvergabeausschuss, der Karl Dreisiebner ist eben schon länger dabei und früher haben wir solche Sachen eben im Wohnungsvergabeausschuss, aber jetzt ist richtig im Verwaltungsausschuss, diskutiert. Sie werden sehen, wenn Sie wirklich diese Entscheidung jetzt schon treffen wollen, und viele Kolleginnen und Kollegen hier dieses Stück oder diese Vorlage ja nicht noch einmal kennen, dass man das nicht in einer Ausschusssitzung beschließen kann. unverständlicher Zwischenruf Stadträtin Kahr: Nein, das ist ein großer Unterschied, weil alle Änderungen bei den Richtlinien in den letzten Jahrzehnten, auch unter der ÖVP, wie Sie zuständig waren für das Wohnungsressort, sind immer in Begleitung von Professor Gasser-Steiner erfolgt, und aus gutem Grunde. Weil man sich bei jeder Schraube und bei jedem Punkt, den man dreht, egal ob es da jetzt um eine Hauptwohnsitzmeldung geht oder um eine Punktequelle, weil die Vergaberichtlinien immer, vor allem in anderen Städten, oft auch als Instrument genommen werden, um die Warteliste runterzuschrauben. Weil ich brauche nur gewisse Punktequellen oder gewisse Kriterien ändern, erreiche ich sofort, dass viele aus der Warteliste rausfallen. Und mit jeder dieser Entscheidungen muss man wissen, was das bedeutet. Und das kann man nicht in einer Ausschusssitzung. Noch einmal, das ist ganz unabhängig, wie man zu diesem Thema Hauptwohnsitzmeldung und wie lange das ist, und deshalb ist dieser Antrag nicht nur dringlich, sondern eigentlich überdringlich, weil wenn Sie das wirklich wollen in der kommenden Verwaltungsausschusssitzung schon durchführen, dann muss man das sagen, ist es eigentlich nicht seriös und ich weiß es von Jahrzehnten, also von den vorigen Amtsleitern, man hat uns immer davor gewarnt, so einen Schritt, was die Vergaberichtlinien betrifft, so schnell zu ändern. Das geht, sehr oft dieser Schuss nach hinten und man trifft oft jene, die man gar nicht möchte. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gibt es weitere Wortmeldungen? Antragsteller, möchtest du das Wort? Zwischenruf GR Mag. Frölich: Na. Gemeinderat Klubobmann Dreisiebner: Klaus Frölich, möchte er, muss dich enttäuschen. Vielen Dank an die Elke Kahr und an Michi Ehmann, insbesondere für die Darstellung, wie der Prozess 2014 bzw. beginnend 2013, bis es dann zur Beschlussfassung in Ausschuss und Gemeinderat gekommen ist, zu dieser damaligen Änderung, auch gegen die haben wir schon gestimmt. Wegen dieser Fristeinführung und diese externe Begleitung, diese externe Datenaufbereitung, diese Darlegung vis-a-vis den Mitgliedern von Ausschüssen, egal von welchem, ja? Kollege Stöckler, das kann man unter Umständen, auf das kann man hinweisen, wenn sich jemand irrt, man kann auch einen Abänderer machen. Wenn das das einzige Argument ist, wenn das das einzige Argument ist, dass ihr eine Diskussion verhindern wollt und zwar außerhalb einer Blackbox. Zwischenruf unverständlich Gemeinderat Klubobmann Dreisiebner: Du bist nicht am Wort. Ich bin am Wort. Also genieß es einfach. Aber du kannst ja der Dringlichkeit zustimmen mit deiner Fraktion, dann darfst noch einmal kommen. mehrere unverständliche Zwischenrufe Gemeinderat Klubobmann Dreisiebner: Die Thematik ist einfach die, ihr akzeptiert, liebe Kollegen und Kolleginnen von der ÖVP vor allem, ihr akzeptiert, dass hier eine Verschärfung scheinbar in petto ist und ideologisch-politisch gewollt ist. Ihr unterstützt das und ihr nehmt euch nicht einmal selber das Recht oder ihr wünscht euch nicht einmal das Recht, mehr Informationen zu erhalten. Das war das eigentliche Ziel meines Antrages. Das ist ein Thema, das ich… unverständlicher Zwischenruf Gemeinderat Klubobmann Dreisiebner: ...ja, das ist auch ein Thema, das wie der Umgang mit Dringlichen wahrscheinlich etwas werden wird, was uns hier nicht gut tun wird, wenn wir in Ausschüssen nicht mehr ernsthaft diskutieren und wenn wir in Gemeinderatssitzungen nicht mehr diskutieren. Aber ich nehme das zur Kenntnis… unverständliche Zwischenrufe Ordnungsruf von Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Bitte um Disziplin, danke. Gemeinderat Klubobmann Dreisiebner: …aber ich nehme das jetzt zur Kenntnis, dass ich hier die Dringlichkeit und die Mehrheit nicht erreichen werde, und werde natürlich in den richtigen Ausschuss gehen, um dann dort die richtigen Fragen zu stellen. Vielen Dank. (Applaus) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Wir kommen zur Abstimmung über die Dringlichkeit. Wer für die Dringlichkeit ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Karl, net vergessen aufzeigen. Es ist trotzdem sicherheitshalber, Gegenprobe. Wir wollen das ja ganz korrekt haben. Die Dringlichkeit ist nicht gegeben. Die Dringlichkeit wurde gegen die Stimmen der Grünen, KPÖ, SPÖ und Neos abgelehnt. E.6) Flächenwidmungsplan/verbesserte Information für BürgerInnen Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Und wir kommen zum nächsten Stück, nächsten dringlichen Antrag. Ich darf Gemeinderat Haßler herausbitten. Gemeinderat Mag. Haßler: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Zuschauertribüne! Wir haben ja im letzten Gemeinderat, ich glaube, wir alle werden sagen, und endlich, den längeren Prozess der Änderung unseres Flächenwidmungsplanes und unseres Stadtentwicklungskonzeptes abgeschlossen. Und in Zusammenhang mit dieser über diesen Prozess, der über Jahre gegangen ist, ist doch aufgefallen, dass es da einige Ungereimtheiten gibt und einige Irritationen gibt. Im Konkreten geht es darum, dass es möglich ist, was viele bisher so nicht für möglich gehalten haben, dass eine Umwidmung passieren kann mit dem eigenen Grundstück, ohne dass ich selbst davon informiert werde und dass es dann oft nach Jahren erst zu bösen Überraschungen kommt. Am Beispiel in Straßgang haben wir es gesehen, da ist ein ganzer Straßenzug in Planung gewesen. Von Wohngebiet in Gewerbegebiet umgewidmet zu werden und nur dem Zufall war es da zu verdanken, dass ein Bürger gerade ein Bauansuchen im Laufen hatte, wo eben gesagt wurde, das wird es in Zukunft nicht mehr geben, weil eben diese Umwidmung ansteht und dann ist man draufgekommen, dass über Graz verteilt, einige dieser Beispiele noch da waren und dementsprechend hat es auch dann zu Aufregung geführt. Und aus Sicht unserer Fraktion ist das ein Umstand, der keinesfalls so bleiben darf, weil wir davon überzeugt sind, dass Bürgerinnen und Bürger das Recht darauf haben zu erfahren, was mit ihrem Grundstück geplant ist, und dass diese Information von Seiten der Behörden in Zukunft auch aktiv erfolgen muss. Weil ich glaube, es kann nicht sein, ich habe noch ein anderes Beispiel sogar in meinem eigenen Bekanntenkreis, wo jemand nach Jahrzehnten, also wirklich nach über 10 Jahren, draufgekommen ist, dass die letzten zwei Häuser eines Straßenzuges plötzlich jetzt im Industriegebiet sind und dass er nicht mehr die Möglichkeit hat, auf dem eigenen Grundstück, was vom Platz her möglich wäre, für die Kinder irgendwas zu errichten. Also das sind Dinge, ich glaube, das soll es in Zukunft nicht mehr geben, weil da geht es darum, dass die Betroffenen zumindest das Recht haben müssen, ihre Einsprüche vorzubringen und auch dementsprechend gegen eine solche Umwidmung, wenn sie negativ betrifft, auch ihre Argumente anzubringen. Ein weiterer Umstand, der, glaube ich, auch vielen im betroffenen Ausschuss aufgefallen ist und für die Bürgerinnen und Bürger noch schwerer nachvollziehbar ist, ist eben die Sachlage, dass die Änderungen schwer gesamtheitlich nachvollziehbar sind, weil es keine guten Differenzpläne gibt. Man sieht zwar im Ausschuss ein bestimmtes Grundstück Ist-Zustand/Soll-Zustand, aber man hat auch als Mandatar nicht die Möglichkeit, das gesamte Stadtgebiet zu überblicken, was jetzt da an Änderungen und Differenzen geplant ist. Und ich glaube, da wäre es auch sinnvoll, und da haben wir jetzt noch genug Zeit bis zur nächsten Revision, sich Gedanken zu machen, wie man solche Differenzpläne gut aufbereitet und auch online zur Verfügung stellt. Auch in den Bezirksämtern auflegt, damit auch die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, mit einem raschen Blick zu sehen, was sich im Umfeld ändert. Deshalb darf ich namens meiner Fraktion den dringlichen Antrag stellen: Die zuständigen Abteilungen der Stadt Graz mögen im Sinne des Motivenberichtes beauftragt werden zu prüfen, inwieweit die Information und Transparenz in Zusammenhang mit Flächenwidmungsplan-Änderungen dahingehend verbessert werden kann, dass a) BürgerInnen dann, wenn sie von Änderungen, die sie nicht selbst beantragt haben, betroffen wären, von Amts wegen schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden verbunden mit dem Hinweis, wo sie weitergehende Informationen über die geplanten Änderungen erhalten können, um ihre Parteienrechte, wenn gewünscht, wahrzunehmen und b) sowohl online als auch in den jeweiligen Bezirksämtern eine nachvollziehbarere, übersichtlichere planliche Gegenüberstellung von Ist-Zustand und vorgesehenen/beantragten Änderungen zur Verfügung zu stellen. Dem Gemeinderat ist bis zur Gemeinderatssitzung im September 2017 ein entsprechender Bericht für weitere Beratungen vorzulegen. Ich ersuche um Annahme. (Applaus) Gemeinderat Mag. Haßler stellt namens der sozialdemokratischen Gemeindefraktion den dringlichen Antrag: Die zuständigen Abteilungen der Stadt Graz mögen im Sinne des Motivenberichtes beauftragt werden zu prüfen, inwieweit die Information und Transparenz in Zusammenhang mit Flächenwidmungsplan-Änderungen dahingehend verbessert werden kann, dass a) Bürgerinnen dann, wenn sie von Änderungen, die sie nicht selbst beantragt haben, betroffen wären, von Amts wegen schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden, verbunden mit dem Hinweis, wo sie weitergehende Informationen über die geplanten Änderungen erhalten können, um ihre Parteienrechte, wenn gewünscht, wahrzunehmen und b) sowohl online als auch in den jeweiligen Bezirksämtern eine nachvollziehbarere, übersichtlichere planliche Gegenüberstellung von Ist-Zustand und vorgesehenen/beantragten Änderungen zur Verfügung steht. Dem Gemeinderat ist bis zur Gemeinderatssitzung im September 2017 ein entsprechender Bericht für weitere Beratungen vorzulegen. Vorsitzwechsel – Stadtrat Hohensinner, MBA, übernimmt den Vorsitz. Stadtrat Hohensinner, MBA: Danke Herr Gemeinderat. Wer möchte zur Dringlichkeit sprechen? Bitte, Frau Gemeinderätin. Gemeinderätin Ussner: Ich werde mich kurz halten diesmal. Der Flächenwidmungsplan ist zwar gerade beschlossen worden, aber wir sehen eben die Dringlichkeit aus folgenden Gründen trotzdem gegeben: Graz hat ein großes Verbesserungspotential, was die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und Bürgerinnen angeht. Und mehr Transparenz über Projekte und Veränderungen schafft einfach auch mehr Partizipationsmöglichkeiten. Da so eine Umstellung aber ein langer Prozess ist, sehen wir es nur als sinnvoll an, so früh wie möglich zu beginnen und einen solchen Prozess jetzt einzuleiten. Wir würden uns jedoch auf schwerwiegende Umwidmungen, wie z.B. Wohngebiet auf Gewerbe und Industriefläche oder Grünraum auf Wohngebiet, fokussieren. Ja danke. (Applaus) Stadtrat Hohensinner, MBA: Danke, Frau Gemeinderätin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte Herr Ehrenklubobmann Peter Piffl-Percevic. Gemeinderat Dr. Piffl-Percevic: Herr Vorsitzender! Hoher Gemeinderat! Ja, wir haben einen durchaus interessanten dringlichen, Überschrift dringlichen Antrag vor uns liegen. Schlussfolgerung vorweggenommen, damit Sie wissen, worauf mein Resümee hinausgeht. Für uns aber heute hier nicht dringlich. Begründung: Wir haben soeben mit großer, leider nicht mit gesamthafter Mehrheit hier die Revision des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Die ist wiederkehrend fünf/zehn Jahre vorzunehmen. Das heißt, dass nächste große Verfahren, Kollege Haßler, das wir vor uns haben, wo das alles eine Rolle spielt, liegt weit vor uns. Jetzt müssen wir noch diese Phase zu Ende bringen. Richtig ist, dass wir alle diese Erfahrungen gemacht haben, dass Grundeigentümer ganz konkret die im Wohngebiet, reinen oder allgemeinen Wohngebiet, wohnend an das Gewerbe vom Gewerbegebiet umzingelt sind, in einer besonderen Situation leben, da die Wirtschaft muss auch Platz haben in Graz. Wir müssen den Raum ordnen und da ist eine Erweiterung des Gewerbegebietes nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht individuell verständigungspflichtig. So ähnlich wie bei einem Gewerbe oder bei einem größeren Bauvorhaben ja auch nicht jeder Nachbar verständigt werden muss, sondern im Ediktalverfahren, das stattfindet. Auch hier, wir hatten ja zweimal einstimmige Beschlüsse, erinnere mich gern an diese Zeit zurück, als die Kommunisten noch Verantwortung mittragen wollten… Zwischenruf: ...seit über zwanzig Jahren. Gemeinderat Dr. Piffl-Percevic: Wir hatten da zweimal einstimmige Beschlüsse, die dann zur Auflage geführt haben. Gewiss das Recht, die Rechte vom Eigentum, sind ein hohes Gut in unserem Staat und wir sind gerne bereit, Kollege Haßler, eingehend darüber im Ausschuss zu diskutieren, wenn der Prüfbericht der Abteilungen uns vorliegt. Ich verbürge mich dafür, und auch wenn die Sache nicht dringlich ist, letzte Worte, ist der, gilt dieser Antrag als einfacher Antrag, das heißt, die Prüfung durch die zuständigen Abteilungen ist damit ins Gehen gebracht worden und wir warten dann gerne auf den Bericht und diskutieren ihn gerne mit euch. Danke. (Applaus) Stadtrat Hohensinner, MBA: Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Gemeinderat Lohr. Gemeinderat Ing. Lohr: Hoher Gemeinderat! Lieber Antragsteller! Ich kann mich auch kurzfassen für die Freiheitlichen. Der Ausschussvorsitzende Piffl-Percevic hat es ja gut zusammengefasst. Dringlich ist der Antrag wohl nicht. Nächster Flächenwidmungsplan in dieser Größe wird erst in fünf bis zehn Jahren auf uns herankommen, auf uns zukommen. Auch der Vorwurf der mangelnden Information ist schon zurückzuweisen, weil es hat doch 12 Bürgerveranstaltungen gegeben, es waren zwei Auflagen, es war eine Anhörung. Also die Bürger, die es interessiert, die konnten diese Information abrufen. Auch ein Grundstückseigentümer hat gewisse Pflichten, das gehört natürlich dem Eigentümer auch aufgebürdet. Dann muss man auch dazu sagen, das Ganze fußt ja in einem Landesgesetz, ob sich da Graz dann als einzige Stadt herauslehnt und da eine weitere Informationsschiene aufmacht, das müssen wir uns auch gut überlegen. Es waren zweieinhalbtausend Einwender, die ohnehin mit RSb-Brief jetzt verständigt werden. Wenn wir jetzt alle Grundstückseigentümer in Graz dann verständigen wollen, was das dann für das Magistrat, für die Beamtenschaft heißt, also da können wir auch unsere Kollegen im Magistrat nicht ganz alleine lassen, weil das ist ein wahnsinniger Aufwand. Als Nächstes kommen dann wahrscheinlich die Mieter auch noch, auch die Mieter wollen dann wahrscheinlich informiert werden. Also wir sehen das auch nicht dringlich, wobei wir gerne im Ausschuss natürlich auch mit den Abteilungsvorständen und der Stadtplanung darüber sprechen werden. Dringlichkeit bitte ablehnen. (Applaus) Stadtrat Hohensinner, MBA: Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Jetzt komme ich zur Frage, ob es ein Abschlusswort gibt? Gemeinderat Mag. Haßler: Mit Sicherheit, ja. Gleich einmal zum Kollegen von der FPÖ, der scheint den Antrag nicht richtig gelesen hat oder hat er ihn nicht sinnerfassend verstanden, das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. unverständlicher Zwischenruf Gemeinderat Mag. Haßler: Weil du davon ausgehst, dass jetzt alle irgendwo verständigt werden müssen. Ich habe ausdrücklich gesagt, es geht um die, die keinen Antrag gestellt haben und wo ohne ihr Wissen eine Veränderung stattfindet. Zwischenruf Ing. Lohr: Das sind einige Tausend! Gemeinderat Mag. Haßler: Und ich hoffe nicht, wenn das einige Tausend sind, ist das Problem viel größer, als ich bisher geglaubt habe. Bisher habe ich geglaubt, dass es nur eine wenige sind, dass es einige Tausend sind, ist es noch viel dringlicher das Problem, als das jetzt dargestellt wurde. Weil eines muss auch klar sein… (Applaus) ...die nächste Flächenwidmungsplan-Revision ist vielleicht erst in einem Jahrzehnt, aber wir haben laufend Änderungspakete. Also das nächste Paket wird in einem Jahr sein und ich glaube schon, dass da Handlungsbedarf ist, weil es wirklich nicht sein kann, dass ich per Zufall draufkomme irgendwann einmal, dass sich meine Rechte auf meinem Grundstück gravierend verändert haben und da bin ich bei der Kollegin der Grünen. Natürlich geht es nur um diese Dinge, wo gravierende Änderungen stattfinden, die dann meine Nutzbarkeit des Grundstückes extrem einschränken, also das wird/sollte eigentlich nicht so viele Fälle betreffen, weil es einige Tausend sind, dann glaube ich, ist es umso dringlicher. Und wenn du sagst, zwölf Bürgerveranstaltungen und ich war bei einer, da waren drei Bezirke geladen mit ca. 40.000 Einwohnern. Vierzig davon konnte ich dort begrüßen und ich wünsche uns allen viel Spaß, wenn alle ihre Rechte wahrnehmen. Wenn wir das nämlich hinaustragen stärker, dass jeder bitte aufpassen muss, weil mit seinem Haus könnte was passieren oder mit seinem Grundstück, dann haben wir plötzlich vielleicht 100.000 Bürger bei Veranstaltungen, dann brauchen wir nicht mehr zwölf, dann brauchen wir tausende Veranstaltungen und das wird auch ein großer Verwaltungsaufwand sein. Und ich glaube, dass es sinnvoller ist, den Menschen eine Sicherheit zu geben, wenn etwas passiert, was von Amtswegen gewünscht wird, dann bekomme ich eine Verständigung. Dann weiß ich, dass ich mich darum kümmern muss und ich glaube, dass das der sinnvollere Weg ist, das so zu beschreiten. Aber ich habe vom Kollegen Piffl mitgenommen, dass ja der Bericht dann auch als einfacher Antrag wird es einen Bericht geben, dass der im Ausschuss besprochen wird und ich gehe jetzt einmal davon aus, dass wir uns alle einig sind, dass das etwas ist, was geändert werden soll und deshalb ist mir das Maß schon, ob dringlich oder nicht dringlich, ist eigentlich egal. Mir geht es darum, dass etwas verändert wird. Danke. (Applaus) Stadtrat Hohensinner, MBA: Somit kommen wir jetzt zur Abstimmung der Dringlichkeit. Wer ist für die Dringlichkeit? Gegenprobe, wer ist gegen die Dringlichkeit? Die Dringlichkeit ist mehrheitlich abgelehnt. Die Dringlichkeit wurde gegen die Stimmen der Grünen, KPÖ, SPÖ und Neos mehrheitlich abgelehnt. E.7) Verzicht auf die Lustbarkeitsabgabe bei Maturabällen und ehrenamtlichen/gemeinnützigen Veranstaltungen Stadtrat Hohensinner, MBA: Wir kommen zum nächsten dringlichen Antrag. Und zwar auch von der SPÖ, von Gemeinderätin Anna Robosch. Thema: Verzicht auf die Lustbarkeitsabgabe bei Maturabällen und ehrenamtlichen bzw. gemeinnützigen Veranstaltungen. Gemeinderätin Robosch: Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine junge und eine moderne Stadt wie Graz lebt davon, dass viele Initiativen, viele Vereine und vor allem Einzelpersonen sich aktiv in das kulturelle Leben von Graz einbringen. Vor allem im Sommer ist es die Vielfalt von Konzerten, Open-AirVeranstaltungen, Filmvorführungen, Kunst- und Designevents und anderen Dingen, die unsere Stadt so lebenswert und lebendig machen. Viele dieser Veranstaltungen werden aber ehrenamtlich verrichtet. Nicht unwahrscheinlich, dass viele von Ihnen nicht auf ein relevantes Eventbudget zugreifen können und dass manchmal auch Privatpersonen mit privaten Mitteln Dinge realisieren, von denen sie träumen. Ich finde die Aufgabe der Politik darf nicht sein, dass dieses Engagement von Grazerinnen und Grazern verhindert wird, sondern man muss sie bestärken in ihrem Engagement und dieses auch wertschätzen. Ich finde die Lustbarkeitsabgabe ist eines dieser Dinge, die sehr wohl Sachen verhindert, anstatt sie zu bestärken. Wir haben schon letztes Mal angeführt, die Rosa-Lila-Pantherinnen sind einer dieser Vereine, die sehr viel bieten für Graz. Nicht nur Charity-Events wie den Tuntenball oder den CSD, sondern auch Bildungsprogramme und sie zahlen jährlich mehr an die Stadt Graz als sie an Förderung herausbekommen. Aber viele in diesem Raum können vielleicht mehr mit Maturabällen anfangen, viele haben Bekannte, Neffen und Nichten, die Maturabälle ausrichten. Und Eltern und vor allem auch junge Erwachsene sehen sich da oft mit hohen finanziellen Ausgaben verbunden und wollen diesen Abend eigentlich nur genießen. Deswegen stelle ich im Sinne einer lebendigen, kulturell bereicherten und weltoffenen Stadt den dringlichen Antrag, die zuständigen Stellen der Stadt Graz mögen beauftragt werden zu prüfen, ob, unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchen Auswirkungen ein Entfall der Lustbarkeitsabgabe für Maturabälle sowie ehrenamtliche und/oder gemeinnützige Tanzveranstaltungen durchgeführt werden kann. Dem Gemeinderat soll bei der nächsten Sitzung darüber Bericht erstattet werden. (Applaus) Frau Gemeinderätin Robosch stellt im Sinne einer lebendigen, kulturell bereicherten und weltoffenen Stadt daher den dringlichen Antrag, die zuständigen Stellen der Stadt Graz mögen beauftragt werden zu prüfen, ob, unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchen Auswirkungen ein Entfall der Lustbarkeitsabgabe für Maturabälle sowie ehrenamtliche und oder gemeinnützige Tanzveranstaltungen durchgeführt werden kann. Dem Gemeinderat ist bei der nächsten Sitzung darüber Bericht zu erstatten. Stadtrat Hohensinner, MBA: Danke, Frau Gemeinderätin. Wer hat jetzt Lust, eine Wortmeldung abzugeben zur Dringlichkeit? Bitte, Thomas. Herr Gemeinderat Rajakovics. Gemeinderat Rajakovics: Ja, liebe Kollegen! Grundsätzlich weiß ich, dass es, auch als Vater der jetzt schon einzahlt für den Maturaball in eineinhalb Jahren, so er dann auch stattfindet, nein, stattfinden wird er schon, aber ob ich das Geld wieder zurückbekomme oder dort auch mittanze, das werden wir erst sehen. Maturabälle sind eine teure Sache, insgesamt eine teure Sache für die Kinder, aber es liegt in ihrem Verantwortungsbereich, in welchem Rahmen und wie groß und wie aufwändig sie so etwas feiern wollen. Also ich denk mir schon, dass da auch vielleicht auch die Eltern oder auch zum Teil wieder die Schülervertreter einmal aufgefordert sind, auch Vorgaben von Direktionen etc. zu hinterfragen, ob man im Kongress oder unbedingt in der Stadthalle etwas feiern muss, oder ob es Lokalitäten gibt, wo dann unterm Strich mehr überbleibt, vor allem dann, wenn man tatsächlich gemeinsam eine Maturareise machen will. Die Maturabälle an sich sind jetzt keine Veranstaltung, die wie die anderen, die du angeführt hast, quasi im Charity-Bereich sind, wo man sagt, naja, jemand veranstaltet eine Tanzveranstaltung, eine Musikveranstaltung, wo etwas hereinkommen soll für einen guten Zweck. Das heißt, wir haben eine Lustbarkeitsabgabe, eine der wenigen Abgaben, die die Stadt Graz einnehmen kann oder wo sie selbst gestalten kann. Und diese Lustbarkeitsabgabe zu erlassen, wäre aus Sicht aller, die sie zahlen müssen, immer behaftet mit dem Problem, dass es ungerecht ist. Noch dazu haben wir uns als Stadt Graz dazu eigentlich verpflichtet, dass wir innerhalb der Stadt die Einnahmen, jeweils wenn es uns notwendig erscheint, durch einen Beschluss oder einen Antrag dann auch wieder refundieren. Deshalb ist zum Beispiel, die Rosa-Lila-Panther kommen in den Genuss von € 14.900 Refundierung für Abgaben, zum Beispiel auch der Lustbarkeitsabgabe für ihre Veranstaltungen, wenn sie für einen guten Zweck sammeln. Das gibt es immer wieder. Dann gibt es einen Subventionsantrag, der diese Kosten, die eingenommen worden sind, refundiert, damit man aber offen lässt, was ist jetzt von Seiten der Stadt Graz gefördert und was ist nicht gefördert worden. Wenn wir die Lustbarkeitsabgabe generell streichen, würden wir auf rund eine Million Euro verzichten. Ob wir das wollen oder nicht, müssten wir dann extra einmal diskutieren. Faktum ist aber, wir würden uns selbst in allen Diskussionen, die wir auch mit Gebietskörperschaften ober uns, nämlich auch mit dem Land und dem Bund, führen, natürlich schneiden. Heute haben wir schon geredet vom öffentlichen Verkehr. Wir sagen, die sollen uns endlich ein Geld dazugeben, weil wir haben als Stadt Graz nicht so viel und dann sagt das Land oder der Bund sofort, na Freunde, ihr habt ja sogar auf die Lustbarkeitsabgabe verzichtet. Ich meine, wenn ihr so viel Geld habt, dass ihr streichen könnt einfach die Abgaben, die ihr einnehmen könnt, ja dann braucht ihr von uns eh kein Geld. Also, solche Abgaben einfach nicht einzuheben, ist grundsätzlich möglich per Beschluss, wenn wir darauf verzichten. Dann müssten wir es aber für alle machen. Wir können nicht sagen, ok, die zahlen, die zahlen nicht, ist auch eine Gratwanderung. Was wir können ist, und das nehmen auch Vereine in Anspruch, eben auch die Rosa-Lila-Panther, man kann um eine Subvention ansuchen, gerade auch in Hinblick auf die Kosten, die durch die Stadt entstehen, oder die durch die Auflagen der Stadt entstehen und die bekommt man dann refundiert. Das machen einige Veranstalter gerade auch bei Veranstaltungen, wo es um einen guten Zweck geht, wo man sammelt. Aber generell die Lustbarkeitsabgabe gerade für bestimmte Gruppen herauszunehmen, davor kann ich nur warnen, eben in zweifacher Hinsicht, in unserer Stellung gegenüber den Gebietskörperschaften bei Budgetverhandlungen oder bzw. bei Finanzausgleichverhandlungen, aber auch in Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz, der gelten muss. Ordnungsruf durch Stadtrat Hohensinner, MBA: Bitte auf die Zeit achten. Gemeinderat Rajakovics: Ja. Deshalb werden wir der Dringlichkeit in dem Fall nicht folgen. Was wir aber einmal diskutieren können ist, ob es in irgendeiner Form auch eine Refundierung im Bereich der Matura-bälle geben soll. Ob das für uns ähnlich gelagert ist wie eine Veranstaltung der Caritas, wo gesammelt wird für Obdachlose oder für andere. Da bin ich halt sehr im Zweifel, ob das nicht junge Leute für sich entscheiden sollten, eher eine Veranstaltung auf einem anderen Niveau, auch von anderen Kosten zu machen und damit die im Schnitt rund € 1.200, die wenn man dann Kongresskosten oder Ähnliches zusammenrechnet, wahrscheinlich nicht die Hauptkosten sind, dass sie die sich dann doch leisten können. Danke. (Applaus) Stadtrat Hohensinner, MBA: Danke, Her Gemeinderat. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Gemeinderätin Pavlovec-Meixner. Gemeinderätin Mag.a Pavlovec-Meixner. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kurt! Liebe Gäste auf der Galerie! Ich habe mir heute früh überlegt, wer überhaupt jemals auf die Idee gekommen ist, Vergnügen für Menschen zu besteuern? Und habe mir das dann näher angeschaut, wie die Situation ausschaut in Österreich und habe dann eben das Beispiel Wien gefunden, das sich entschlossen hat, nachdem das kleine Glücksspiel ja verboten war und dort die Einnahmen enorm zurückgegangen sind, nämlich von 52 Millionen Euro auf 8 Millionen Euro, sich einmal anzuschauen, was die Lustbarkeitsabgabe überhaupt bringt, ja? Und die sind zu dem Schluss gekommen, dass die Verwaltungskosten enorm hoch sind und haben dann für sich beschlossen, dass sich das einfach nicht rechnet. Und ich glaub auch, dass man sich in Graz das anschauen sollte, ja? Du hast mir jetzt gesagt, es sind 1 Million Euro, man sollte sich einmal anschauen, wie hoch die Verwaltungskosten sind und ich glaube ganz grundsätzlich, ja, dass das auch gerade bürokratische Erschwernisse, gerade für kleine Wirtschaftstreibende, erleichtern würde, wenn wir einmal überlegen würden, ob wir weiterhin, ich nehme jetzt explizit das Glücksspiel aus, aber ob wir weiterhin diese Lustbarkeitsabgabe einheben wollen? Wenn wir das gegenüberstellen dessen, was die Verwaltung die Stadt kostet und gerade auch in Hinblick auf Wirtschaftstreibende. Das heißt, wir unterstützen natürlich den dringlichen Antrag von der SPÖ, möchten aber auch anregen, sich vielleicht einmal seitens der ÖVP das Grundsätzliche anzuschauen, wie man mit dem Thema umgeht und sich vielleicht auch anzuschauen, wie das in Wien gemacht wurde. Danke. (Applaus) Stadtrat Hohensinner, MBA: Ganz kurz, um das sehr schnell zu beantworten. Es gibt auch eine Anfrage, was der Entfall ausmachen würde, und zwar genau € 58.000. Nur dass du schnell auch eine Antwort bekommst. unverständliche Zwischenrufe im Hintergrund Stadtrat Hohensinner, MBA: Genau. Das, was die Frau Gemeinderätin angesprochen hat, was eine andere Stadt scheinbar da entfallen hat lassen. unverständliche Zwischenrufe im Hintergrund Stadtrat Hohensinner, MBA: Ja, ja, sicher. Aber bei uns würde der Verwaltungsaufwand € 58.000 ausmachen. Gut, zu Wort gemeldet hat sich ebenso Gemeinderat Swatek. Bitte. Gemeinderat Swatek, BSc: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen auf der Tribüne! Für mich ist es auch unvorstellbar, wie man als Stadt auf die Ideen kommen kann, Spaß zu besteuern. Um das Ganze ein bisschen aufzurollen, möchte ich ein bisschen weiter gehen als die Kollegin der SPÖ, weil mir ehrlich gesagt das ein bisschen zu wenig ist. Die Stadt besteuert alle Tanzveranstaltungen, alle Clubbings, alle Kinobesuche und alle pratermäßigen Veranstaltungen. Und ich sehe einfach nicht ein, weshalb man Spaß besteuern sollte. Und das sehe eben nicht nur ich so, das sieht zufälligerweise auch die ÖVP in Wien so und die ÖVP in Innsbruck so. Und ich habe auch Aussendungen des Wirtschaftsbundes gefunden, die immer wieder bestätigen, wie schlecht die Lustbarkeitsabgabe für die Wirtschaft ist, weil es Groß- und Kleinveranstalter halt mit Bürokratie auferlegt. Und genau das ist ein Punkt, weshalb ich auch der Meinung bin, dass, wenn man die Wirtschaft stärken will in Graz, weil wenn man es für die Freizeitszene machen will in Graz, Lustbarkeitsabgabe abschaffen sollte. Ich bin auch der Meinung, dass wir nur die Punkte laut Lustbarkeitsabgabe § 2b, c, d, abschaffen sollten, das heißt also, dass es für Glücksspiel und alle erotischen Veranstaltungen erhalten bleiben sollte. Genauso hat es auch die Stadt Feldbach in der Steiermark bereits gemacht. Das heißt, wir haben bereits ein Beispiel nach der Stadt Wien, sogar in der Steiermark mit Feldbach, wo das funktioniert und wo die Feldbacher auch sagen, dass das gut funktioniert. Und insofern möchte ich auch noch was zu der Wortmeldung des Kollegen der ÖVP sagen. Ich bin auch der Meinung, dass man nicht nur für Maturabälle das abschaffen sollte, und ich bin aber nicht der Meinung, dass man kompliziert mit Refundierungsanträgen, Subventionsanträgen herumgehen sollte, weil es ist halt wieder einfach nur Bürokratie, die alle Grazerinnen und Grazer noch zusätzlich zur Steuer belastet, und damit leidet schlicht und einfach die Freizeitszene in Graz, damit leidet jede Tanzveranstaltung, jeder Ball, jedes Clubbing und auch jede pratermäßige Veranstaltung wie die Herbstmesse. Und insofern bitte ich alle darum, dem Antrag zuzustimmen. (Applaus) Stadtrat Hohensinner, MBA: Danke, Herr Gemeinderat. Ich möchte nur das Gesagte korrigieren. Das war eine verkürzte Antwort. Und zwar die Einnahmen betragen je nachdem, das schwankt immer ein bisschen zwischen € 800.000 und € 900.000 pro Jahr und der Vollzugsaufwand, und den hat die Frau Gemeinderätin, glaube ich, auch gemeint, der beträgt € 80.000 im Jahr. Also das ist, wenn man das gegenrechnet, sind da schon sehr viele Einnahmen auch vorhanden. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte Herr Gemeinderat. Gemeinderat Hötzl: Ja, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Antragstellerin! Das mit der Gratis-Gesellschaft ist sicher eine lustige Geschichte. Ein billiger Wählerstimmenkauf vielleicht auch. Ich weiß schon, ihr schwimmt in der Bedeutungslosigkeit, versucht der davonzuschwimmen, aber das ist halt sehr billig. Der Kollege Swatek von den Neos, der Neo, hat das letztes Mal schon probiert mit, auch mit der Gratis-Gesellschaft sozusagen, dass man für öffentliche Plätze nichts mehr verlangen sollte. Nur so funktioniert es halt leider nicht, gell? Wenn man, wie wir jetzt gehört haben vom Herrn Stadtrat Hohensinner, wenn wir da einen Abgang verursachen würden von € 800.000, zirka, sag ich einmal, also € 850.000, irgendwer zahlt es ja nachher eh wieder. Also entweder zahlen sie aus der Solidarität heraus irgendeine andere Steuer, die wieder raufgeht, oder wir nehmen es bei der Bank auf, bei den Kreditinstituten auf, dann haben wir halt mehr Schulden. Also aus irgendeiner Ecke werden wir dieses Loch wieder stopfen müssen. Und wenn das Schule macht, nachher werden wir nach der Reihe halt immer mehr und mehr abschaffen und alles gratis und billig machen. unverständlicher Zwischenruf Gemeinderat Hötzl: Ich weiß es nicht, ob das der richtige Weg ist. Ja, muss man vielleicht wirklich überlegen. Und beim Finanzausgleich, der Kollege Rajakovics hat es gut erwähnt, beim Finanzausgleich, nachher wird es halt die uns übergeordnete Gebietskörperschaft, Land oder Bund, auch sagen, ihr habt genug Geld, was wollt mit uns überhaupt verhandeln? Ihr schenkt eure Einnahmen oder eure potenziellen Einnahmen in dem Fall nachher, ihr schenkt das her und wollt auf der einen Seite Geld haben? Mit welchem Argument verhandelt man dort dann weiter? Also von uns kann da keine Zustimmung kommen, deshalb ein Nein. Danke. (Applaus) Stadtrat Hohensinner, MBA: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Antragstellerin ein Schlusswort? Das ist der Fall, bitte. Gemeinderätin Robosch: Danke für alle unterstützenden Wortmeldungen zu diesem Thema. Ich möchte trotzdem noch kurz darauf eingehen. Man soll doch jungen Erwachsenen sagen oder ihnen nahelegen, nicht in den Kongress oder in eine andere teure Location zu gehen, das finde ich vor allem lustig oder ironisch eigentlich, weil der Congress ja eine stadtnahe Liegenschaft ist, für die die… Zwischenruf GR Rajakovics: Aber eine teure. Gemeinderätin Robosch: Nein, natürlich eine teure, aber man könnte ja eigentlich darüber nachdenken, anstatt dass man komplizierte Refundierungsmechanismen einsetzt, dass man einfach hergeht und Förderungen auszahlt und zum Beispiel an Charity-Events oder an andere gemeinnützige Events diese Liegenschaften auch billiger hergibt. Anstatt dann kompliziert etwas wieder rückzahlen zu müssen, was man erst hergegeben hat. Zum anderen, von wegen zum Thema man muss, man kann ja nicht argumentieren, man möchte vom Land Geld und auf der anderen Seite spart man Geld in Graz oder verliert man Geld in Graz. In meiner Recherche zur Lustbarkeitsabgabe, die ja auch im Landesgesetz verankert ist, gibt es sogar vom Land eine Vorlage, die für Gemeinden vorliegt, welche Vereine und welche Veranstaltungen zum Beispiel bei der Lustbarkeitsabgabe entfallen sollen. Und diese Vorlage, die Gemeinden freisteht zu beschließen, nimmt auch gemeinnützige Vereine ein. Zum Thema, was meine grüne Kollegin und da auch der Niko angesprochen hat, mir geht eigentlich es auch zu wenig weit, für den ersten Schritt würde ich auch gerne nur Maturabälle und gemeinnützige Dinge abschaffen, aber ich hätte auch gerne die Diskussion darüber, wie hoch der Verwaltungsaufwand wirklich ist und es gibt mehrere Beispiele, nicht nur Wien, die sich das angeschaut haben und die dann am Ende gesagt haben, mit allen anderen Verwaltungsauflagen ist es einfach eine Steuer, die sich nicht rechnet und deswegen würde ich auch dazu plädieren, dass man das im ersten Schritt den gemeinnützigen Veranstaltungen zusteht und im weiteren der gänzlichen Abschaffung der Lustbarkeitsabgabe. (Applaus) Stadtrat Hohensinner, MBA: Ich möchte nur trotzdem ergänzen, was der Verwaltungsaufwand ist. Das haben wir auch erfragt und diese Summe habe ich auch hier gesagt. Der ist nämlich € 80.000. Soviel zu dem. Ich komme jetzt zur Abstimmung der Dringlichkeit. Wer ist für die Dringlichkeit? Gegenprobe, wer ist gegen die Dringlichkeit? Die Dringlichkeit wurde mehrheitlich abgelehnt. Die Dringlichkeit wurde gegen die Stimmen der SPÖ, KPÖ, Grünen und Neos abgelehnt. E.8) Sommer-Programmier- und Technikkurse für Kinder und Jugendliche Stadtrat Hohensinner, MBA: Ich komme somit zum letzten dringlichen Antrag. Der kommt von Niko Swatek von den Neos, betrifft Sommer-Programmier- und Technikkurse für Kinder und Jugendliche. Gemeinderat Swatek, BSc: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Und noch einmal ein herzliches Grüß Gott an alle Zuseherinnen und Zuseher! Mit der stetigen fortschreitenden Digitalisierung und neuer Technologien ist dieser Bereich aus unserem Job- und Alltagsleben nicht mehr wegzudenken. Und ich bin überzeugt davon, dass Kinder und Jugendliche von heute Morgen in Jobs arbeiten werden, die wir uns heute noch gar nicht vorstellen können und auf die sie heute noch gar nicht ausgebildet werden. Zwölf europäische Länder haben bereits reagiert auf die Digitalisierung und haben Programmieren als Fach in den Lehrplänen verankert. Sieben weitere sind gerade dabei. In Österreich hinken wir mit der Vermittlung von neuen Technologien in unseren Schulen hinterher, wobei aber genau das Programmieren als wichtige Sprache der Zukunft großen Einfluss auf das zukünftige Leben der heutigen Kinder und Jugendlichen hat. Ich möchte kurz aus der Agenda 22 zitieren, dem Regierungsüberabkommen. Da steht drinnen: Zusätzlich fordern wir von Bund und Land die Möglichkeit, der Einführung des Schulfaches digitale Kompetenzen in einem Schulversuch zu erproben. Und genau da hängt es ja derzeit, auf Bundesebene, dass man nicht bereit ist, da Reformen anzugehen und ich finde, man sollte als Stadt, die in der Verantwortung ist für die Kinder und Jugendlichen, die hier leben, auch die ersten Schritte setzen, auf die Digitalisierung einzugehen und sich nicht einfach auf Bund und Land hinausreden. Und deswegen würde ich gerne in den Sommermonaten Programmier- und Technikkurse anbieten. Das soll in etwa so ablaufen wie die derzeitigen Sportsommerkurse, die es bereits gibt. Und als gutes Beispiel und dass man da auch auf eine Menge Know-how in Graz bereits zurückgreifen können, ist da zum Beispiel die Initiative der TU Graz „Computer und Mädchen“. Da werden in zweiwöchigen Kursen auf spielerische Weise der Umgang mit dem Computer nähergebracht und dadurch erlangen halt die Teilnehmerinnen tiefere Einblicke in die Technik und Wissenschaft und gehen danach angeblich mit einem gesteigerten Selbstvertrauen in Bezug auf ihre technischen Fähigkeiten heraus. Und ich glaube, dass wir als Stadt Graz auf die Digitalisierung reagieren sollten. Das steht auch im Regierungsübereinkommen und dass wir als Stadt auch die Möglichkeit hätten, solche Kurse anzubieten und genau da möchte ich hin. Und deswegen stelle ich den Dringlichkeitsantrag, dass die zuständigen Stellen der Stadt Graz ersucht werden zu prüfen, ob die Einführung von Programmier- und Technikkursen für Kinder und Jugendliche in den Sommermonaten gemäß Motivtext möglich wären. Dies könnte ähnlich wie bei derzeit von der Stadt angebotenen Sportkursen geschehen. (Applaus) Gemeinderat Swatek, BSc, stellt im Sinne einer innovativen und mutigen Stadt, die bereits heute ihre Kinder und Jugendliche bestmöglich auf ihre Zukunft vorbereiten möchte, daher gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates den dringlichen Antrag, dass die zuständigen Stellen der Stadt Graz ersucht werden zu prüfen, ob die Einführung von Programmier- und Technikkursen für Kinder und Jugendliche in den Sommermonaten gemäß Motivtext möglich wäre. Dies könnte ähnlich wie bei den derzeit von der Stadt angebotenen Sommersportkursen geschehen. Stadtrat Hohensinner, MBA: Danke, Herr Gemeinderat. Wer möchte sich zur Dringlichkeit zu Wort melden? Bitte, Herr Gemeinderat. Gemeinderat Wagner: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werter Antragsteller! Die Digitalisierung schreitet voran, das ist sicher nicht von der Hand zu weisen. Und auch wir sind da sicher sehr bemüht, dass unsere Jugendlichen und Kinder auf die Zukunft vorbereitet werden, bestmöglichst vorbereitet werden, das heißt, vom Inhalt sind wir uns einmal auf jeden Fall einig. Aus persönlicher Erfahrung kann ich aber sagen, das ist nicht neue Technologie, sondern für unsere Jugendlichen und Kinder ist das schon ein Alltag. Die sind täglich damit konfrontiert und somit ist genauso auch der Dringlichkeit zuzustimmen. (Applaus) Stadtrat Hohensinner, MBA: Wer möchte? Bitte, Frau Gemeinderätin. Gemeinderätin Robosch: Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte grundsätzlich nur mich kurz halten und meine Sympathie für diesen Antrag ausdrücken, vor allem auch, weil ich in der TU schon gesehen habe, wie die Projekte von z.B. FIT-Frauen in die Technik oder Kinder in die Technik, in dem Fall Mädchen in die Technik, florieren und was für einen positiven Ausblick sie für ganz viele junge Menschen in Graz haben sollen und deswegen finde ich auch, dass das unser Sommerprogramm einfach auch abdecken sollte, was wir in der Zukunft für unsere Frauen und unsere Männer auch in Zukunft, brauchen werden. Und deswegen finde ich einfach, dass diesem Antrag in der Dringlichkeit und vor allem auch im Inhalt zuzustimmen ist. (Applaus) Stadtrat Hohensinner, MBA: Danke, Frau Gemeinderätin. Gemeinderat Harry Pogner, bitte. Gemeinderat Pogner: Ja, sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, was soll man sagen, Niko Swatek? Du schmückst dich ein wenig mit fremden Federn, würde ich einmal so meinen. Du hast gut abgeschrieben, aber das Schummeln ist in der Schulzeit, und die ist bei dir noch nicht allzu lange her, schon nie gut angekommen, könnte ich mir vorstellen. Daher, du hast gut geschummelt, du hast abgeschrieben, und zwar hast du abgeschrieben vom Konzept, das unser Jugend- und Sportstadtrat Kurt Hohensinner schon vorliegen hat, das er schon ausarbeitet, es wird eine Sommerakademie geben, es gibt alles Mögliche schon in diesem Zusammenhang. Und das Einzige… Zwischenruf GR Klubobmann Dreisiebner: Vielleicht hat er nur schlecht zitiert? Gemeinderat Pogner: ...und das Einzige, ja, könnte auch sein, nicht? Und das Einzige, was uns wirklich noch zu beschäftigen hat, ist, wie bist du eigentlich an die Unterlagen schon herangekommen und hast dir da etwas herausgeholt? Du hast selbst in deinem Antrag drinnen einen Link und wenn man dort nachschaut, das CoMaed ist ein gutes Beispiel dafür, wie es auch schon auf der Uni funktioniert, das ist allerdings, das CoMaed ist nur für die Mädchen, aber wir haben auf der Uni, und zwar auf der KinderUni über die Schmiedl-Stiftung, falls dir die etwas sagt, der Schmiedl, das ist ein berühmter Raketenforscher, den wir in Graz hatten, der hat eine Stiftung gemacht und hat das Geld dann an die Uni zur Verfügung gestellt und die fördern damit schon diese Programme. Wenn man nachschaut auf der KinderUni, dann kann man nachlesen, dass genau dieses, was du da forderst für die Kinder und Jugendlichen, nämlich, das Computer- und IT-Programm, das gibt es schon. Und wie gesagt, es kommt jetzt und das ist in Ausarbeitung und wird demnächst präsentiert, von unserem Stadtrat Kurt Hohensinner ein tolles Programm auf den Markt und ja, daher für uns absolut nicht dringlich. Du bist nur beim Schummeln entdeckt worden. Danke. (Applaus) Stadtrat Hohensinner, MBA: Gibt es...? Bitte, Frau Gemeinderätin. Gemeinderätin Wutte, MA: Hi, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir finden diesen Antrag grundsätzlich sehr positiv. unverständlicher Zwischenruf Gemeinderätin Wutte, MA: Die Erwartung, die du in deinem Antrag äußerst, nämlich dass Graz demnächst in einem Atemzug mit dem Silicon Valley genannt wird, die kann ich jetzt nicht ganz teilen. Aber grundsätzlich auf jeden Fall ein sinnvolles Anliegen. Ich möchte noch anmerken, auch andere von dir genannte Argumente teile ich nur bedingt. Ich sehe die Sommermonate nicht als die Zeit, in der Kinder für zukünftige Jobs im digitalen Sektor fit gemacht werden sollen, oder in erster Linie als Zeit, wo sich Kinder und Jugendliche auch vom stressigen Schulalltag erholen können und auch einfach Kinder sein dürfen. Dennoch, ich bin mit dir einer Meinung, dass das durchaus ein attraktives Angebot sein kann, dass auch nicht alle Kinder und Jugendliche Sportkurse machen wollen, sondern auch andere Interessen teilweise haben. Ich glaube, die Eltern werden das auch begrüßen, weil ja auch die Betreuung in den Sommermonaten immer ein großes Thema ist bei berufstätigen Eltern. Und zusätzlich möchte ich anregen, eben auch wegen dem guten Beispiel der TU, dass ich es sehr wichtig finde, eben besonders Mädchen zur Teilnahme an diesen technischen Kursen zu ermutigen und dass man bei der Konzeption und Bewerbung dieser Kurse eben auch darauf achtet, dass Mädchen insbesondere angesprochen werden. Danke für die Initiative, wir werden zustimmen. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Vielen Dank für die Wortmeldung. Ich darf den Vorsitz wieder übernehmen, darf den Antragsteller zum Schlusswort bitten. Vorsitzwechsel - Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt den Vorsitz. Gemeinderat Swatek, BSc: Ja, ich freue mich sehr über das positive Feedback. Möchte nur noch kurz Stellung beziehen zum Thema abschreiben. Finde ich sehr interessant, vor allem, weil ich dem Kurt vor zwei Tagen nach einem Ausschuss die Idee präsentiert habe und er davon begeistert war und gesagt hat, ja, passt, wenn wir jetzt noch etwas machen können, dann können wir es vielleicht auch umsetzen. Und genau deswegen habe ich den Antrag auch gestellt, weil er eben meiner Meinung nach dringlich ist, weil wenn wir jetzt den Antrag beschließen und der Kurt auch ins Machen kommt und das dann präsentiert und dann auch wieder meine Ideen sowie meine Wordings, wie zum Beispiel der Bildungshauptstadt kopiert, aber ich bin ja glücklich darüber, dass das anscheinend gut ankommt bei der ÖVP, dann könnten wir jetzt noch einen Sommerkurs haben. unverständlicher Zwischenruf Gemeinderat Swatek, BSc: Und deswegen bitte ich um die Unterstützung. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, die Bildungshauptstadt wurde schon vor Jahren ausgerufen. Aber das macht jetzt nichts. unverständliche Zwischenrufe Bürgermeister Mag. Nagl: Der Herr Stadtrat Kurt Hohensinner versichert noch einmal, dass er das auch noch einmal genau prüfen wird, und sich auch einsetzen wird, dass auch möglichst zeitnah alles umgesetzt werden kann. Gut, jetzt dürfen wir zur Dringlichkeit kommen, wer dafür ist, bitte um ein Zeichen mit der Hand. Darf ich noch einmal bitten? Ja, Gegenprobe. Dann ist der dringliche Antrag angenommen, die Dringlichkeit angenommen, pardon, die Dringlichkeit angenommen. Die Dringlichkeit des Antrages ist gegen die ÖVP angenommen. Wünscht jemand zum Antrag das Wort? Das ist nicht der Fall. Wer für den Antrag ist, bitte um ein Zeichen mit der Hand. Gegenprobe. Dann ist der Antrag angenommen. Der Antrag ist gegen die ÖVP angenommen. Jetzt kommen wir zur nicht öffentlichen Tagesordnung. Ich darf mich bei allen, die an der nicht öffentlichen nicht teilnehmen dürfen, für ihre Teilnahme bisher bedanken. Wünsche einen schönen Abend und darf bitten, die Galerie zu räumen. Danke auch an unsere MitarbeiterInnen für die Aufsicht auf der Galerie. F) Anfragen an den Bürgermeister (schriftlich) F.1) Post-Versorgungsnetz in Graz wird weiter ausgedünnt Gemeinderat Sikora stellt folgende Anfrage an Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Graz wächst und kratzt an der 300.000-Einwohner-Marke! Man könnte durchaus meinen, dass bei einer so stark wachsenden Stadt auch das Angebot an Dienstleistungen verschiedenster Art im Wachsen begriffen sei. Jedoch weit gefehlt, schließt doch mit dem heutigen Tag, 01. Juni 2017, der nächste Postpartner, jener am Grazer Hasnerplatz. Nach der systematischen Sparschrumpfung an Postfilialen, Postkästen und Postpartnern ist das eine äußerst bedenkliche Entwicklung. Sie führt dazu, dass Bürgerlnnen oft sehr weite Umwege in Kauf nehmen müssen, um zur nächsten Postfiliale zu gelangen. Ängste und Sorgen der Bevölkerung in punkto postalischer Versorgung nehmen zu - Dienstleistungen für die Bevölkerung nehmen besorgniserregend ab! In Zeiten des boomenden Internet-Warenhandels ist es schwer nachzuvollziehen, dass sich die Dienstleistungen der Post nicht rentieren würden. Allein im Jahr 2013 wurden fünf Filialen geschlossen. Der Bezirk Waltendorf hatte beispielsweise lange keine Versorgung mehr. Wer im dicht besiedelten Herz-Jesu-Viertel wohnt, muss zum Jakominiplatz. Auch die Kernzone des Bezirks Gösting steht ohne Postdienste da, obwohl dort seit Jahren ein Postpartner gefordert wird. Erst 2016 wurde im Grazer Gemeinderat ein Dringlichkeitsantrag für einen Grazer Postgipfel einstimmig angenommen. Aufgrund der immer schlechter werdenden Post­Versorgung wäre es angebracht, diesen Postgipfel so zeitnah wie möglich abzuhalten. Zumindest sollte die Grazer Bevölkerung nach ständigen Wechseln, Öffnungen und Schließungen von Postfilialen und -partnern darüber informiert werden, wo sich in ihrer unmittelbaren Nähe die nächstgelegene Postfiliale bzw. der nächste Postpartner befindet. Eine Mitteilung darüber könnte in der nächsten Ausgabe der Grazer BIG erfolgen. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie folgende Anfrage: Werden Sie den im Jahr 2016 im Gemeinderat einstimmig angenommen Dringlichkeitsantrag bezüglich des Grazer Postgipfels zeitnah umsetzen? Sind Sie darüber hinaus bereit, eine Erhebung der aktuell in Graz bestehenden Postfilialen und Postpartner und ihre Veröffentlichung in der BIG als Service für die Grazerinnen und Grazer zu veranlassen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. F.2) Zutritt zum Rathaus und zur öffentlichen Gemeinderatssitzung Gemeinderat Sikora stellt folgende Anfrage an Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Das Grazer Rathaus ist ein öffentliches Gebäude der Stadtverwaltung. Ein öffentliches Gebäude impliziert, dass das Gebäude der Öffentlichkeit dient und daher für jede Person zugänglich ist. Grundsätzlich gilt ebenso, dass interessierte BürgerInnen zu öffentlichen Gemeinderatssitzungen zugelassen sind. Immer wieder kommt es vor, dass Bürgerlnnen der Zutritt zum Rathaus und zu einer öffentlichen Gemeinderatssitzung verwehrt wird. Um hier ein möglicherweise willkürliches Handeln ausschließen zu können, stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende Anfrage: Auf der Basis welcher Rechtsgrundlage wird der Zutritt zum Rathaus und zu öffentlichen Gemeinderatssitzungen verweigert und wie wird sichergestellt, dass in diesem Zusammenhang alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandelt werden? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. F.3) Aufwertung Bezirksdemokratie Gemeinderat Klubobmann Ehmann stellt folgende Anfrage an Herrn Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Seit Jahren wird auf Bezirksebene vehement die Aufwertung der Bezirksvertretungen eingefordert. Denn sowohl was den finanziellen Spielraum anbelange, als auch in Hinblick auf den „Einfluss“ in Bezug auf Entscheidungen, die die Bezirke unmittelbar betreffen, sei en die Möglichkeiten der Bezirksebene weniger als bescheiden, lautet die einhellige Kritik: Die gewählten Bezirksvertreterinnen leiden, kurz gesagt, darunter, über wenig Budgetmittel und noch weniger Rechte zu verfügen. So kommt es nicht von ungefähr, dass mancherorts durchaus bereits die provokante Forderung auf dem Tisch liegt, wenn die Rechte und Möglichkeiten der Bezirksvertretungen nicht verbessert würden, dann könne man sie am besten gleich auflösen. Gerade weil Bürgerlnnenbeteiligung immer größere Bedeutung hat, wäre es so gesehen ein Gebot der Stunde, die Bezirksvertretungen - als jene Ebene, die den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten ist - dementsprechend aufzuwerten, indem man ihnen mehr Mitsprachemöglichkeiten einräumt, mehr Gestaltungsspielräume und Entscheidungsfreiheiten. Wobei im Zuge dessen selbstverständlich auch das Miteinander zwischen Bezirksbevölkerung und Bezirksrat ausgebaut werden müsste. Etwa in der Form, dass in den Bezirksräten eine BürgerInnen-Fragestunde eingeführt wird. Ideen und Vorschläge, was alles dazu beitragen könnte, die Bezirksdemokratie aufzuwerten, gibt es bereits zuhauf - seit Jahrzehnten sitzen Bezirksmandatarlnnen aller Fraktionen regelmäßig zusammen, produzieren Ideensammlungen und Forderungskataloge, doch umgesetzt wurde davon wenig bis praktisch nichts. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Anfrage: Bist du bereit, die Aufwertung der Bezirksdemokratie innerhalb der kommenden 18 Monate zu einem vorrangigen Thema zu machen, wobei insbesondere zum einen der Ausbau der Mitsprache- und Entscheidungsmöglichkeiten sowie der Gestaltungsspielräume der Bezirksräte, zum anderen der Themenkreis Bezirksräte und BürgerInnenbeteiligung im Focus stehen sollen und wenn ja, wie wird die Einbindung von BezirksvertreterInnen und GemeinderätInnen sowie Fachleuten erfolgen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. F.4) Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Gemeinderat Mag. Haßler stellt folgende Anfrage an Herrn Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Anfrage: Ist deinerseits geplant, in diesem Jahr oder in dieser Periode eine Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat in Auftrag zu geben, wenn ja, welche Punkte/Bereiche sind dabei angedacht und bis wann wird dies dem Gemeinderat vorgelegt? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. F.5) Versorgung der Stadt mit Postämtern und –partnern Gemeinderätin Mag.a Marak-Fischer stellt folgende Anfrage an Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! In den letzten Jahren wurde die Bevölkerung in unserer Stadt immer wieder mit der Schließung von Postfilialen konfrontiert, die mit mehr oder weniger Protesten der betroffenen Bürger und Bürgerinnen über die Bühne gegangen sind. In einigen Fällen konnte die (Grund)Versorgung der Menschen über einen Postpartner erhalten bleiben. Denn natürlich wäre es speziell für ältere Menschen und für alle, die nicht mehr so mobil sind, von besonderer Wichtigkeit, die in einer Stadt der kurzen Wege am besten vielleicht sogar fußläufig ihre Briefe und Pakete abholen bzw. abgeben zu können. Leider gibt es jüngst auch bei Postpartnern die Tendenz, dass sie weniger aufgrund fehlender Kundenfrequenz als vielmehr, weil sie für die Betreiber mit einem hohen Aufwand bei mäßiger Abdeckung ein schwieriges Unterfangen darstellen, schließen. Nun wurde mit 1. Juni ein weiterer Postpartner am Hasnerplatz in Geidorf vom Betreiber, der Gesellschaft für Seelische Gesundheit, eingestellt. Diese betreibt auch das nebenan betriebene Cafè Zapo im Park, welches sie weiterhin führen wird. Auch wenn die Beschäftigten in anderen Bereichen untergebracht werden konnten, bedeutet dies für die Bevölkerung von Geidorf, dass sie auf das Postamt in der Humboldstraße angewiesen sind. Gerade für die älteren Menschen - das Seniorenzentrum Robert - Stolz befindet sich in unmittelbarer Nähe - bedeutet dies einen relativ weiten - mit öffentlichem Verkehr nicht direkt bewältigbaren Weg, um Postgeschäfte zu erledigen. Hier wie auch schon bei anderen Fällen wurde die Bevölkerung erst im letzten Augenblick - etwa zwei Wochen vor Schließung - darauf aufmerksam gemacht. Ein rechtzeitiges Reagieren und Organisieren eines anderen Postpartners war damit auch für den Bezirksrat nicht mehr möglich. Denkbar wäre hier etwa die Zweigstelle der Grazer Stadtbibliotheken als Partner. Der „Fall Hasnerplatz" ist auch insofern befremdlich, als im März des Vorjahres, im Zuge der Schließung des Postamtes in der Kärntner Straße, im Gemeinderat diese Problematik sehr intensiv diskutiert und in diesem Zusammenhang auch ein Postgipfel avisiert wurde, um genau solche negativen Überraschungen möglichst zu unterbinden und durch gute Kontakte mit der Post die Aufrechterhaltung der derzeitigen Versorgung mit Postämtern und Postpartner abzusichern. Was aber offenbar nicht in der gewünschten Form passiert ist - das „gelbe Telefon“ zwischen Ihnen, dem Bürgermeister, und der Post, auf das wir gehofft hatten, scheint jedenfalls noch nicht in Betrieb gegangen zu sein. Wünschenswert wäre ein regelmäßiger Austausch zwischen Stadt und Post und eine Art von Frühwarnsystem, wenn ein Postpartner zu schließen droht, damit rechtzeitig Ersatz gefunden werden kann und so die Versorgung der Bevölkerung gewährleistet ist. Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Rahmen Ihrer Koordinierungskompetenz die Anfrage: a) Hat der von Ihnen im Vorjahr angekündigte Postgipfel stattgefunden und zu welchen Ergebnissen führen die Gespräche mit der Post AG? b) Werden Sie einen gemeinsamen Plan zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Postpartnern erstellen? c) Werden Sie sich dafür einsetzen, ein Frühwarnsystem für Postpartner einzurichten? d) Sind Sie bereit, Überlegungen anstellen zu lassen, inwieweit vonseiten der Stadt eine Kooperation mit öffentlichen Bibliotheken als Postpartner möglich wäre? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. F.6) Verkehrskonzept Jakomini Gemeinderat Mag. (FH) Muhr stellt folgende Anfrage an Herrn Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Der Bezirk Jakomini ist mit seinen rd. 33.000 Einwohnern der bevölkerungsreichste in Graz und wenn man den Prognosen glauben darf, wird er weiter stark wachsen. Um den Menschen in diesem Bezirk den benötigten Wohnraum und die benötigte Infrastruktur bieten zu können, sind bekanntlich eine Reihe von Bauvorhaben bzw. Projekten geplant, die es natürlich auch zügig umzusetzen gilt: Dazu zählen u.a. die Verbauung des Messeparkplatzes, die Errichtung des „Citygate“, die Verbauung des Areals der Kirchnerkaserne, aber auch die Errichtung, der für Graz notwendigen Ballsporthalle in der Hüttenbrennergasse. Durch diese sehr umfangreichen Projekte wird aber der Verkehr ebenso in diesem Bezirk zunehmen. Durch Zu- und Abfahrten von Bewohnern und durch Besucher von Veranstaltungen in der Stadthalle oder der neuen Ballsporthalle werden die Belastungen in der Münzgrabenstraße, der Conrad von Hötzendorfstraße, der Fröhlichgasse und vielen Nebenstraßen enorm ansteigen. Der Kreuzungspunkt bei der Merkur-Arena ist zu den sogenannten „Stoßzeiten“ bereits heute schon mit mehr als 100 Prozent überlastet. Gerade in der aktuellen Diskussion um die Feinstaubproblematik in Graz, sowie im Zusammenhang mit den vielfältigen Lärm- und Verkehrsbelastungen der bereits ansässigen BewohnerInnen ist es eine dringende Notwendigkeit, hier endlich eine fundierte Analyse und darauf basierend eine Gesamtkonzeption zu erstellen, die die zukünftige Verkehrsentwicklung unter Berücksichtigung aller derzeitigen und geplanten Bauprojekte umfasst. Aus diesen Erkenntnissen heraus muss dann in weiterer Folge sukzessive die Umsetzung erfolgen, um dem drohenden Verkehrschaos in Jakomini wirksam entgegenzuwirken. In diesem Sinne stelle ich daher namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Anfrage: Sind Sie bereit, auf die zuständigen Stellen einzuwirken, damit gemäß Motivenbericht bis Ende September 2017 ein umfassendes Verkehrskonzept für Jakomini und besonders für den Stadtteil des Messequadranten unter Mitwirkung des Bezirksrats Jakomini erstellt wird und Lösungen aus diesem Verkehrskonzept umgehend bzw. begleitend mit den Bauprojekten umgesetzt werden? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. F.7) Lustbarkeitsabgabe Einnahmen der Stadt Graz Gemeinderat Swatek stellt folgende Anfrage an Herrn Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Graz ist eine Stadt voller vielfältiger und kreativer Menschen. Mit einer Steuer auf Spaß, der Lustbarkeitsabgabe, scheint uns Grazerinnen und Grazern die Stadt bei Tanzveranstaltungen, Clubbings, Kinobesuchen und den Besuch von Bällen den Spaß stehlen zu wollen. Mit einer Abgabenhöhe von bis zu 21 % der Eintrittsentgelte zieht uns die Stadt den letzten Euro aus der Tasche und nimmt dabei auch unseren Maturantinnen und Maturanten bei ihren Bällen das letzte Geld für ihre Maturareise. Städte wie Wien und Feldbach haben daher bereits reagiert und diese Spaßsteuer auf Tanzen, Clubbings, Kinobesuche, pratermäßige Veranstaltungen und Bälle abgeschafft. Um die Grazerinnen und Grazer näher über die Lustbarkeitsabgabe informieren zu können bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Anfrage: - Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Graz aus der Lustbarkeitsabgabe in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017? - Wie hoch waren die Einnahmen der Lustbarkeitsabgabe in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 für die einzelnen Abgabegegenstände? Ich bitte um eine Auflistung laut Lustbarkeitsabgabeordnung in §2a, §2b, §2c, §2d, §2e. Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. G) Anträge (schriftlich) G.1) Verkehrskonzept in Graz GRin Univ. Prof.in Dr.in Kopera und GR HR DI Topf stellen folgenden Antrag: Sehr geehrte Frau Stadträtin Kahr! Stau, Stau und Stau, Verkehrsstaus gehören zu den lähmenden Problemen, die in Großstädten an der Tagesordnung stehen. Ausgeklügelte Verkehrskonzepte können aber erheblich dagegen einwirken. Staus kosten nicht nur Zeit und Geld sondern auch Nerven, Staus fördern das Aggressionspotenzial der Verkehrsteilnehmer, senken die Konzentration und heben damit die Unfallhäufigkeit. Es gibt zahlreiche Hotspots im Grazer Straßennetz, konkret möchte ich folgende drei Beispiele anführen: * Stau am Joanneumring, weil es nur mehr eine Geradeausspur Richtung Radetzkystraße gibt - die linke Geradeaus- und die Linksabbiegespur wurden vor einigen Monaten zu reinen Linksabbiegespuren gemacht. * Stau in der Augasse, da die Busse an den Haltestellen direkt auf der Fahrbahn halten müssen, weil keine Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. * Stau in der Mandellstraße, wenn Radfahrer in dieser Straße fahren. Zusätzlich sind die Ampelschaltungen oft so, dass eine flüssige Abwicklung des Verkehrs aufgrund unkoordinierter Ampelphasen nicht stattfinden kann. Im Namen des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die entsprechenden Stellen mögen damit beauftragt werden, das Grazer Verkehrskonzept zu überarbeiten und entsprechende Änderungsvorschläge bis zum Gemeinderatstermin im Oktober 2017 vorzulegen, damit diese im Sinne einer flüssigen Abwicklung möglichst rasch umgesetzt werden können. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. G.2) Bewohnerparkplätze I. Bezirk GR Pogner stellt folgenden Antrag: Dass die Innenstadt unserer Stadt lebt und belebt ist, ist unter anderem auf die Tatsache zurückzuführen, dass in unserer Stadt auch im Stadtzentrum Menschen leben. Diesem Umstand hat Graz mitunter sein besonderes Flair zu verdanken. Unsere Innenstadt ist eine attraktive „Kernzone", das kann man bei einem Bummel durch unsere City täglich erleben. Veranstaltungen, gemütliche Cafés und Restaurants laden zum Verweilen ein. Aber auch als ,,Arbeitgeber" ist die Innenstadt ein durchaus beachtlicher Jobmotor. Die Bewohner unseres Stadtzentrums benötigen aber für ihr tägliches Leben, genauso wie die Bewohner aller anderen Bezirke, ihr motorisiertes Fortbewegungsmittel. Vor allem in der Innenstadt war und ist es immer eine besondere Herausforderung, für sein Fahrzeug einen Parkplatz zu „ergattern". Mit Auflassung der Bewohnerzonen hat sich die Situation für die Bewohner schlagartig verschlechtert. Ein Parkplatz ist in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 22:00 Uhr praktisch nicht mehr zu bekommen. Um zu vermeiden, dass der Innenstadt langsam ihre Bewohner abhandenkommen, ist es daher dringend an der Zeit, sich Gedanken über ein Parkplatzmodell für Innenstadtbewohner zu machen. Namens der ÖVP GR Fraktion stelle ich daher den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass die Parkzonen für Bewohner unmittelbar wieder eingeführt werden bzw. ein adäquates Modell - wie schon 2013 gefordert - tatsächlich entwickelt und umgesetzt wird, um wieder eine geeignete Parkplatzsituation für Bewohner in der Innenstadt zu gewährleisten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. G.3) Fußgängerzone – Poller gegen die Durchfahrt GR Pogner stellt folgenden Antrag: Eine wachsende Stadt hat viele Herausforderungen zu bewältigen. Eine davon ist zweifellos der wachsende Individualverkehr. Das bringt mit sich, dass viele Fahrzeuglenker das subjektive Gefühl haben, öfter und länger im Stau zu stehen. Dazu kommt noch häufig ein persönlicher oder berufsbedingter Termindruck, der immer öfter Fahrzeuglenker nicht nur nach alternativen Fortbewegungsmitteln, sondern auch nach alternativen Fahrstrecken suchen lässt. Als eine solche alternative Fahrstrecke entwickelt sich in unserer "Kernzone" immer häufiger die Durchquerung der Fußgängerzone, vor allem auch in der Zeit außerhalb der erlaubten Ladetätigkeit. Wie Gespräche mit der Bezirksvorsteherin und Gewerbetreibenden bestätigt haben, ist diese Verkehrsvermehrung auffällig. Nicht nur, dass damit der Sinn einer Fußgängerzone völlig ad absurdum geführt wird, trägt es auch erheblich zu einem Gefahrenpotential für Fußgänger bei. Wenn man sich nicht mehr darauf verlassen kann, dass eine Fußgängerzone wirklich diesen Titel verdient, ist auch jede noch so gut gemeinte Ausweitung obsolet. Eine Möglichkeit diesen "Missbrauch" einzudämmen wäre, in den Zufahrtsbereichen zur Fußgängerzone zeitgeschaltete Poller anzubringen, damit unsere Fußgängerzone - außerhalb der erlaubten Zustell- und Ladetätigkeitszeit - wieder eine "echte" Fußgängerzone wird. Namens des ÖVP Gemeinderatsclubs stelle ich daher den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass geprüft wird, ob die Zufahrten zu unserer Fußgängerzone (Innenstadt) mit zeitgeschalteten Pollern ausgestattet werden kann. Der Gemeinderat ist bis zur Sitzung im September über das Ergebnis dieser Untersuchung zu informieren. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. G.4) Entkoppelung des Seniorentarifs von der ÖBB-Vorteilscard für Senioren GR Schwindsackl stellt folgenden Antrag: Bus- und Straßenbahnfahren hält jung! Zumindest scheint man ab einem gewissen Alter nicht mehr älter zu werden - jedenfalls, was das Erreichen des Alters für die Seniorenermäßigung betrifft. Die ÖBB erhöht im Gleichklang mit dem Verkehrsverbund derzeit das Alter für die Seniorenermäßigung alle zwei Jahre. Momentan halten wir für Frauen und Männer bei 62 Jahren. Mit 1.1.2018 werden es 63 sein. Das heißt, die Jahrgänge 1956 werden im Jahr 2019, mit 63 Jahren, in den Genuss einer Seniorenermäßigung bei Bus und Bahn kommen. Der Jahrgang 1957 im Jahr 2021 mit 64 Jahren und mit dem Jahrgang 1958 im Jahr 2023 dann alle ab 65 Jahren. Als anerkannter Senior bekommt man noch kein Ticket billiger. Man darf um 29,00 Euro die ÖBB-Vorteilscard (VC) Senior statt der 99,00 Euro teuren ÖBB-VC Classic erwerben. Zum einem berechtigt die ÖBB-VC ein Jahr lang zum Kauf ermäßigter Standardtickets. Zum anderen ist die ÖBB-VC Senior Voraussetzung, um in den Genuss von Seniorenermäßigungen bei den Grazer Verkehrsbetrieben zu kommen. Dieser Berechtigungsausweis, die ÖBB-Vorteilscard Senior wird im gesamten steirischen Verkehrsverbund, der die Tarife über den Tarifausschuss einheitlich regelt, als Berechtigungsausweis für ermäßigte Bus - u. Straßenbahnkarten, anerkannt. Vermehrt kommt es bei älteren Bus - u. Straßenbahnbenutzern zu Beanstandungen durch die Vorschrift, dass die Ermäßigung nur durch Kauf einer ÖBB-Vorteilscard Senior möglich ist, auch wenn keine Dienstleistungen der ÖBB in Anspruch genommen werden! Sofern die/der Pensionist/in zwar im Besitz einer solchen Vorteilscard ist, diese aber vergessen hat, diese mitzuführen, kommt es bei Kontrollen zu unangenehmen, peinlichen und sogar schikanösen Situationen, die von der Straffälligkeit bis zum Nachreichen der Karte bei der Fa. Securitas, führen. Es kann und darf nicht sein, dass diese Gesellschaftsgruppe durch den erzwungenen Kauf der ÖBB-Vorteilscard Senior, die hochgelobte Preisermäßigung selbst finanziert. Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher den ANTRAG, der Gemeinderat möge die zuständige Verkehrsstadträtin Elke Kahr ersuchen, an den Verkehrsverbund Steiermark heranzutreten, dass diese Vorschrift aufgehoben werde und es zu einer Entkoppelung des Seniorentarifs von der ÖBB-Vorteilscard für Senioren - so wie bereits in der Stadt Innsbruck in der Zone 1 - zum „Vorteil" der Seniorinnen und Senioren komme. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. G.5) Qualifiziertes Personal für die 24-Stunden-Betreuung GR Schwindsackl stellt folgenden Antrag: Seit der Legalisierung im Jahre 2007 hat sich die 24 Stunden-Betreuung zu einem unverzichtbaren Bestandteil der österreichischen Betreuungslandschaft entwickelt. Mehr als 60.000 Personenbetreuer/innen haben seit damals ein Gewerbe angemeldet und leisten unverzichtbaren Dienst an der immer älterwerdenden Gesellschaft, auch in unserer Landeshauptstadt Graz! Durch den enormen Anstieg dieser immer mehr beliebten Betreuungsmethode, ab der Pflegestufe 3 kann die staatliche Förderung in Anspruch genommen werden, wachsen immer mehr sogenannte „Betreuungs-Agenturen“, die ohne große Anforderungen an die Betreiber gegründet werden kann, aus dem Boden. Die Zahl der vor allem aus dem Osten kommenden Betreuer/innen ist stark angestiegen, auch durch den Umstand, dass es nicht möglich ist, aus Österreich stammendes Betreuungspersonal für die 24 Stunden Pflege zu finden. Die Hauptgründe Gründe liegen nicht im fehlenden sozialen Engagement sondern an dem in Österreich gültigen Kollektivvertrag! Eine wichtige Säule in der 24 Stunden Haushaltsbetreuung stellt die Ausbildung der nach Österreich kommenden Betreuer/innen, dar. Die Ausbildungskriterien werden in den jeweiligen Ländern, in der auch die meisten Vermittlungs-Agenturen ansässig sind, festgelegt. Diese haben einen sehr niedrigen Standard und können bzw. dürfen daher auch nur für sehr einfache Betreuungstätigkeiten herangezogen werden. Meistens beschränkt sich diese auf haushaltsnahe Dienstleistungen wie: Einkaufen, Kochen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Betreuung von Pflanzen und Tieren, Wäscheversorgung, Unterstützung bei der Körperpflege, Unterstützung beim An -u. Auskleiden, Hilfestellung bei alltäglichen weiteren Verrichtungen, Führen von Konversation sofern die Betreuer/innen der deutschen Sprache mächtig sind und Begleitung bei diversen kleineren Aktivitäten. Was ein erheblicher Großteil der Betreuer/innen aufgrund der nicht vorhandenen Ausbildung NICHT durchführen darf, aber notwendig wäre, sind: Jegliche pflegerische Tätigkeiten, Verabreichung von Medikamenten, Anlegen von Bandagen und Verbänden, Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen, Blutabnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckers u.v.m. Bei diesen aufgezählten für ältere Menschen aber notwendigen Hilfsmaßnahmen muss eine diplomierte Pflegekraft bzw. ein Arzt/Ärztin, herangezogen werden! Dies verursacht organisatorische, zeitliche und kostenintensive Handlungen. Es besteht aufgrund der ständig zunehmenden Beschwerden durch die zu betreuenden Personen und deren Angehörigen, was die mangelnde Überprüfung der Ausbildung und Fähigkeiten betrifft, großer Handlungsbedarf! Es muss für die aus dem Ausland kommenden und in Österreich tätigen Betreuer/innen ein zeitgemäßes, modernes Anforderungsprofil in sprachlicher, fachlicher und sozialer Hinsicht, geschaffen werden! Es ist für unsere ältere Generation unerträglich und unzumutbar durch sinkende bzw. nicht vorhandene Ausbildung, durch einen Teil des Betreuungspersonals an Lebensqualität und Lebensfreude zu verlieren! Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher folgenden Antrag: Der Gemeinderat möge an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit dem Ersuchen herantreten, dafür zu sorgen, dass im Sinne unserer älteren Generation nur geprüftes und qualifiziertes Betreuungspersonal aus dem Ausland Betreuungstätigkeiten in unserem Land durchführen darf. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. G.6) Gehsteige in der Kapellenstraße GR DI Topf stellt folgenden Antrag: Die südlich und nördlich entlang der Kapellenstraße zwischen 26er­ Schützengasse und Payer-Weyprecht-Straße verlaufenden Gehsteige sind durch Frost- und Baumwurzelaufbrüche derart stark beschädigt, dass Personen mit Gehbehinderung bzw. mit Gehhilfen aber auch Eltern mit Kinderwägen erheblich bei der Nutzung dieser Gehsteigflächen beeinträchtigt ja sogar gefährdet werden. Erst kürzlich ist wieder eine Bewohnerin mit Gehhilfe des Wohnhauses Kapellenstraße 27 schwer zu Sturz gekommen und musste aufgrund ihrer Verletzung einen längeren Krankenhausaufenthalt antreten. Namens der ÖVP-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher den Antrag: Der Gemeinderat wolle die zuständigen Magistratsabteilungen beauftragen, möglichst rasch eine Generalsanierung der vorbeschriebenen Gehsteigflächen entlang der Kapellenstraße im Bereich 26er-Schützengasse und Payer­Weyprecht-Straße durchzuführen bzw. zumindest eine punktuelle Behebung der gröbsten Schadstellen vorzunehmen. Dem Gemeinderat solle ehemöglichst ein Bericht hierüber vorgelegt werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. G.7) Medienkoffer „Vielfältige Lebensweisen“ GRin Dipl. Mus. Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Bildungsangebote zu den Themen Vielfalt und Antidiskriminierung mit den Schwerpunkten Sexuelle Orientierungen und Geschlechtsidentitäten sind schon für Kinder im Kinderkrippen­ und Kindergartenalter sehr wichtig und nachweislich erfolgreich in der Prävention von Essstörungen und Suchterkrankungen sowie der Gefahr späterer Radikalisierung in politischer wie religiöser Hinsicht. Um Kindertageseinrichtungen immer auf aktuellem Wissensstand zu Literatur aus diesem Gebiet zu halten, gibt es Initiativen wie beispielsweise queerformat.de, die Empfehlungen für Medienkoffer geben, die für die pädagogische Arbeit m.it Kindern verschiedener Altersgruppen verwendet werden können. Um auch die frühe Jugend der Stadt Graz mit solchen demokratiefördernden Materialien versorgen zu können, möchte ich die Erstellung von Medienkoffern zu „Vielfältiger Lebensweise" anregen. Die Zusammenstellung könnte das fachkundige Personal der Stadtbibliotheken unter Einbeziehung vorhandener Literaturempfehlungen, wie etwa von queerformat.de, vornehmen, auch der Verleih könnte unkompliziert über die Bibliotheken funktionieren. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag Die Kindertageseinrichtungen der Stadt Graz sollen die Möglichkeit erhalten, über die Stadtbibliotheken der Stadt Graz altersgerecht zusammengestellte Medienkoffer zum Thema „Vielfältige Lebensweisen" auszuleihen, um sie für die pädagogische Arbeit zu verwenden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. G.8) Information der BürgerInnen bei Baumfällungen GR Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Immer wieder sorgen überraschende Baumfällungen durch die Behörde für Unmut. Als Anlassfall beziehe ich mich auf eine Baumfällung in Mariagrün (Haltestellenbereich), bei welchen zwei beeindruckende Bäume der Säge zum Opfer fielen. Leide r wurde mein Antrag vom 20. Oktober 2016 diesbezüglich nicht beantwortet. Es liegt natürlich auf der Hand, dass Fällungen dieser Art von Fachleuten angeordnet werden und ihren Sinn haben, z. B., um Gefahr für Passanten durch fallende Äste erst gar nicht entstehen zu lassen oder um kranke Bäume durch junge, gesunde zu ersetzen. Um die Zweifel bezüglich der Notwendigkeit dieser Eingriffe zu minimieren, wäre es gut, die Gründe für das Handeln durch die Stadt darzulegen. Auf einer einfachen Holztafel könnten diese vermerkt sein, gemeinsam mit einem Hinweis auf mögliche Neupflanzungen. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, die Anrainerlnnen im Sinne des Motivenberichts auf geeignete Weise zu informieren. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. G.9) Graz – GrandiMoos gegen Feinstaub GR Sikora stellt folgenden Antrag: Begrünte Fassaden werden mit bis zu 40.000,- Euro von der Stadt Graz gefördert. Sie kühlen, senken so die Stromkosten für Kühlgeräte und erzeugen eine angenehme Atmosphäre. Darüber hinaus sind sie auch Feinstaubkiller. Moose sind die Bio-Filter unseres Planeten. und ziehen wie eine Magnet schädlichen Feinstaub aus der Luft. Sie fungieren also im Außenbereich als „Feinstaubschlucker". Ihre Struktur ist jener der menschlichen Lunge nicht unähnlich und ergibt entfaltet eine 30fach vergrößerte Oberfläche und ist damit in der Lage, große Feinstaubmengen zu binden und zu absorbieren. Dabei werden bis zu 75 Prozent des Feinstaubs vollständig beseitigt, die restlichen 25 Prozent lagern sich im Moospolster ab. Umgerechnet würden 100 Quadratmeter Moos bis zu 35 Tonnen C02 pro Jahr unschädlich machen. Über ein Bewässerungssystem kann sichergestellt werden, dass die Wand ganzjährig für sattes Grün sorgt. Moosteppiche können sowohl vertikal als auch horizontal eingesetzt werden, etwa als Straßenbegleitgrün an unseren besonders im Winter hässlich anmutenden Einfahrtsstraßen sowie auf Straßenbahngleisen und Dächern. Großstädte wie Berlin, Stuttgart, Paris oder Amsterdam setzen bereits auf die Entwicklung von großflächigen Mooswänden entlang von besonders stark belastet en Gebieten - und das mit Erfolg! So konnte in diesen Städten die Feinstaubbelastung um ein Zigfaches reduziert werden. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag Die dafür zuständige Stelle des Magistrats Graz und die Frau Umweltreferentin werden höflichst ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe zu prüfen und zu evaluieren, ob im Grazer Stadtgebiet großräumig Mooswände an Fassaden, oder auch als Mooswände und Moosteppiche zur Feinstaubbekämpfung installiert werden können. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. G.10) Beseitigung der Ungleichbehandlung bei der Anspruchsberechtigung auf die SozialCard im Zusammenhang mit dem Bezug eines Rehabilitationsgeldes GRin Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: Eine Frau bezieht Rehabilitationsgeld der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse in der Höhe von 1.038,--Euro monatlich. Nach Abzug ihrer Miete vom Einkommen ist sie unter dem Richtsatz für eine GIS-Befreiung für Alleinstehende in der Höhe von 996,62 Euro. Die Frau hat aber weder ein Fernsehgerät noch ein Radio und möchte diese Geräte auch nicht haben, daher kann sie keine GIS-Befreiung vorlegen. Diesen Sachverhalt hat sie bei der Beantragung der SozialCard auch schriftlich mitgeteilt. Trotzdem hat sie keine SoziaICard bekommen. Generell ist es bei der Stadt Graz zwar möglich, eine SozialCard zu erhalten, wenn jemand keine GIS­ Befreiung hat, in diesem speziellen Fall aber trifft es nicht zu. Die Bestimmungen der Stadt Graz sehen nämlich vor, dass Personen dann nicht anspruchsberechtigt sind, wenn sie Leistungen von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse erhalten und keine GIS-Gebührenbefreiung vorweisen können. Diese Festlegung bezogen auf die Anspruchsberechtigung auf die SozialCard wurde jedoch vor Einführung des Rehabilitationsgeldes getroffen. Mit 1.1.2014 hat das Rehabilitationsgeld die befristete Invaliditätspension abgelöst. Von der Sache her ist beides das Gleiche, die Bezieherlnnen sind Personen, die zu krank sind, um zu arbeiten, bei denen aber Hoffnung besteht, dass sich ihr gesundheitlicher Zustand verbessert und sie nach Ablauf der Frist wieder arbeitsfähig sind. Ausbezahlt wird das Rehabilitationsgeld allerdings von den Krankenkassen und nicht von der Pensionsversicherungsanstalt, wie zuvor die befristeten Invaliditätspensionen. Es gilt somit, die Voraussetzungen zum Erhalt einer SozialCard bezogen auf diesen Sachverhalt zu ändern, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Dazu müsste im Absatz „Keinen Anspruch haben: * Asylwerberlnnen * Personen, die Unterstützungen nach dem Stmk. Betreuungsgesetz in Anspruch nehmen (Grundversorgung der Stmk. Landesregierung) * Personen, ohne österreichische Staatsbürgerschaft und die sich nicht länger als drei Monate im Land aufhalten dürfen * Personen die sich in einer Ausbildung befinden (auch die AMS –Meldung „Lehrstellensuchend“ gilt grundsätzlich als Ausbildung) * Zivildiener, Präsenzdiener, SchülerInnen und StudentInnen * Personen, die Leistungen von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse erhalten und keine GIS-Gebührenbefreiung besitzen * Personen, die trotz eines aufrechten Dienstverhältnisses zwar unter der Einkommensgrenze der GIS sind, jedoch keine GIS-Gebührenbefreiung besitzen und auch keine Aufstockung durch die Bedarfsorientierte Mindestsicherung erhalten.“ der vorletzte Punkt „Personen, die Leistungen von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse erhalten und keine GIS-Gebührenbefreiung besitzen“ gestrichen werden. Denn hätte diese Frau eine Pension oder ein Arbeitslosengeld in gleicher Höhe, würde sie eine SozialCard erhalten. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, die Ungleichbehandlung bei der Anspruchsberechtigung auf die SozialCard im Zusammenhang mit dem Bezug eines Rehabilitationsgelds zu prüfen und zu beseitigen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. G.11) Baustelle Triester Straße – provisorischer Radweg GRin Schönbacher stellt folgenden Antrag: In der Triester Straße entlang der Mauern der Justizanstalt Karlau in Richtung Hofer befindet sich derzeit eine Baustelle. Aus diesem Grund wurde in diesem Bereich - Verbindung zwischen Triester Straße und Karlauer Gürtel - die Straße gesperrt. Für Radfahrer wurde ein provisorischer Radweg angelegt, der geschottert ist. Da der Weg teilweise recht steil ist führt dies dazu, dass der Schotter beim Befahren mit dem Fahrrad wegrutscht. Es haben sich bereits einige Unfälle ereignet, in denen Radfahrer gestürzt sind. Eine Radfahrerin musste sogar im Krankenhaus behandelt werden. Durch die Benützung dieses Radweges wurden zwischenzeitlich schon größere Mengen an Schotter zusammengeschoben, was das Befahren des Weges noch unsicherer macht. Daher stelle ich namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden Antrag gemäß § 17 der GO f. d. Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, die Situation vor Ort zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Unfälle zu verhindern. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. G.12) Dringende Information über die Gefährlichkeit von Glyphosat GRin Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Antrag: In der Gemeinderatssitzung vom 16. Juni 2016 habe ich unter dem Titel „Verzicht auf Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden" im Grazer Gemeinderat einen Dringlichen Antrag eingebracht, der erfreulicherweise angenommen wurde. Die Holding Graz verzichtet seitdem auf den Einsatz von Glyphosat auf öffentlichen Flächen, dies wurde erst vor kurzem wieder bestätigt. Ein weiterer Punkt dieses Dringlichen Antrages, nämlich jener über Informationsmaßnahmen, wurde bis heute aber leider nicht erfüllt: „Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden beauftragt, Informationsmaßnahmen über Glyphosat und andere chemische Herbizide in der Gemeinde über die stadteigenen Medien (BIG, Website, Facebook) durchzuführen. Damit soll das Bewusstsein über die gesundheitlichen Gefahren und die umweltschädlichen Wirkungen auf Pflanzen und Bestäuberinsekten von Herbiziden erhöht werden. Auch private Grundeigentümerlnnen und LandwirtInnen sollen dazu bewegt werden, auf die Verwendung von Herbiziden insb. mit dem Inhaltsstoff Glyphosat zu verzichten." Nunmehr stellt sich heraus, dass die Auswirkungen von Glyphosat auch auf den Menschen weit schlimmer sein könnten, als bisher gedacht. Aufgrund eines Antrags der Europäischen Grünen im Europaparlament teilweise offengelegte Studien zeigen, dass die Bewertung von Glyphosat mehr als mangelhaft war. Krebsforscher Christopher Portier hat sich am vergangenen Sonntag in einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gewandt, nachdem er in Krebsstudien der Hersteller des umstrittenen Herbizids Glyphosat acht noch unberücksichtigte Tumorbefunde in Fütterungsstudien mit Mäusen und Ratten gefunden hatte. Damit wäre man bei 21 signifikanten Befunden - anstelle von anfangs vier - siehe: derstandard.at/ 2000058404060/Glyphosat-Forscher­fand-in-Studienuebersehene-Tumorbefunde Daher stelle ich namens des Grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden Antrag Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden aufgefordert, die Bevölkerung - wie im Dringlichen Antrag vom 16. Juni 2016 beschlossen und unter Einbeziehung der neuesten Erkenntnisse aus 2017 - über die möglichen negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Glyphosat zu informieren und sie zum Verzicht zu bewegen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. G.13) Entfall des Benutzungsentgeltes für öffentliche Parkanlagen bei ehrenamtlichen und nicht gewinnorientierten Veranstaltungen GR Swatek, BSc stellt folgenden Antrag: Eine pulsierende, lebhafte Stadt lebt von den Ideen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner und der Möglichkeit dieser, sich in ihr zu entfalten. Dabei ist es ein wichtiger Aspekt, diesen Ideen durch das Organisieren von Veranstaltungen im öffentlichen Raum auch Gehör zu verschaffen und so die Stadt durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Kultur- und Freizeitangeboten zu bereichern. Viele dieser Veranstaltungen werden von ehrenamtlichen, nicht gewinnorientierten Vereinen oder Einzelpersonen ausgerichtet die meist keinen Zugriff auf ein hohes Veranstaltungsbudget besitzen. Besonders diesen Veranstaltern werden seit Februar durch den Stadtsenat-Beschluss eines Benutzungsentgeltes für städtische Park- und Grünanlagen zusätzlich Steine in den Weg gelegt. Dieses beträgt für kleine Veranstaltungen mindestens 36,16 EUR pro Tag und bei Großveranstaltungen maximal 602,17 EUR pro Tag.1 Beispielhaft sei hier das "CSD-Parkfest" der Rosalila Pantherlnnen angeführt, welches jährlich im Volksgarten stattfindet und tausende Besucher anzieht. Dieses findet an einem Tag statt, benötigt jedoch vorab drei Tage für den Aufbau bzw. den Abbau, welche mit 50 % des Nutzungsentgeltes verrechnet werden. Neben den ohnehin vorhanden Fixkosten für die Müllentsorgung usw. wird zusätzlich nun ein Nutzungsentgelt für vier Tage fällig, welches für Veranstalter finanzielle Zusatzkosten von bis zu 1.505,42 EUR bedeuten kann. Ein Betrag der ehrenamtlichen nicht gewinnorientierten Veranstaltern oftmals nicht zur Verfügung steht und so künftig viele Organisatoren von der Durchführung ihrer Veranstaltungen abhält. Viele dieser Veranstaltungen, wie das CSD Parkfest zeigen ein weltoffenes, modernes Gesicht unserer Stadt. Als Beispiel für den Entfall kann die Stadt Wien dienen - dort sind soziale und karitative Veranstaltungen, Veranstaltungen aus dem Kinder- und Jugendbereich, Bildungs­ und Kulturveranstaltungen und Natur- und Umweltschutzveranstaltungen gebührenfrei. Die gilt im Übrigen zusätzlich auch dann, wenn es sich um „für Wien werbewirksame Veranstaltungen handelt". Kommerzielle oder politische Veranstaltungen sind dagegen in Wien grundsätzlich gebührenpflichtig. 1 http//www.immobilien.graz.at/cms/beitrag/10177535/4235800/ Im Sinne einer lebhaften, pulsierenden und weltoffenen Stadt stelle ich gemäß §17 der Geschäftsordnung des Gemeinderates den dringlichen Antrag, dass die zuständigen Stellen der Stadt Graz ersucht werden, zu prüfen, ob ein Entfall des Benutzungsentgelts für ehrenamtliche und nicht gewinnorientierte Veranstaltungen in den Grazer Park- und Grünanlagen durchgeführt werden kann, wobei mit als Basis für die Überlegungen die Regelung der Stadt Wien herangezogen werden könnte, wonach soziale und karitative Veranstaltungen, Veranstaltungen aus dem Kinder- und Jugendbereich, Bildungs- und Kulturveranstaltungen und Natur- und Umweltschutzveranstaltungen gebührenfrei sind. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeister Mag. Nagl schließt die Sitzung des Gemeinderates um 16.40 Uhr. Die Vorsitzenden: …………………………………………. ……………..……………………………..…………. Bürgermeister Bürgermeisterstellvertreter, Mag. Siegfried Nagl Mag. (FH) Eustacchio …………………………………………. Stadtrat Kurt Hohensinner, MBA …………………………………………. ……………..……………………………..…………. der Schriftführer, der Schriftprüfer, Wolfgang Polz Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch wörtliches Protokoll erstellt von: Irmgard Hacker Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 01. Juni 2017 Seite 91 von 91