PROTOKOLL über die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 11. Mai 2017 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried NAGL Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Mario EUSTACCHIO ALIC Thomas Horst / BRAUNERSREUTHER Christine, DIin / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / EGGER Kurt, Mag. (FH) / EHMANN Michael / FABISCH Andreas, Mag. / FRÖLICH Klaus, Mag. / GMEINBAUER Daniela / HABERLER Stefan, MBA, Dipl.-Betriebswirt / HAßLER Gerald, Mag. / HEINRICHS Elke / HOPPER Anna / HÖTZL Christoph / KAUFMANN Martina, MMSc, BA. / KOPERA Daisy, Univ.-Prof.in Dr.in, MBA, Med. / KREINER Marion / KUMPITSCH Verena / LOHR Roland, Ing. / LUTTENBERGER Kurt / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth, Mag.a / MOGEL Berno / MOHSENZADA Sahar, Mag.a / MOSER Rudolf, Mag. / MUHR Ewald, Mag. (FH) MSc / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea, Mag.a E PIFFL-PERCEVIC Peter, Dr. / POGNER Harry / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / RIBO Bedrana, MA / ROBOSCH ANNA / SCHIMAUTZ Markus, Dipl.-Ing. (FH), MA / SCHLEICHER Astrid, Mag.a / SCHÖNBACHER Claudia / SCHUNKO Michael / SCHWINDSACKL Ernest / SIKORA Christian / SIPPEL Armin, Mag. / SPATH Gerhard, Mag. / STÖCKLER Peter / SWATEK Niko, BSc / TABERHOFER Ulrike, Mag.a / TOPF Georg, DI / USSNER Tamara / WAGNER Günter / WUTTE Manuela, MA / ZITEK Sigrid, Dipl.-Päd.in / NAGL Siegfried, Mag. Bürgermeister / EUSTACCHIO Mario. Mag. (FH), Bürgermeisterstellvertreter / HOHENSINNER Kurt, MBA / KAHR Elke / KROTZER Robert, Mag. / RIEGLER Günter Dr. / WIRNSBERGER Tina / Außerdem nahmen Magistratsdirektor Mag. Martin Haidvogl und Mag.a Verena Ennemoser an der Sitzung teil. SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER: Karl DREISIEBNER STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER Protokoll erstellt von: Irmgard HACKER Beginn: 12.10 Uhr Ende: 17.35 Uhr Einladung von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur ordentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11. Mai 2017 um 12:00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock. TAGESORDNUNG der öffentlichen Sitzung 1. A2-035353/2014-3 Gemeindejagd Andritz; Auswechslung eines Mitgliedes der Jagdgesellschaft für die Jagdpachtperiode vom 1.4.2012 bis 31.3.2021 Seite 55 2. A 8 – 34712/2016 StRH 71206/2016 Teil A Teil B GGZ 21796/2008-57 GPS 1593/2017-1 WG 39853/2016/0006 Rechnungsabschluss 2016 Haus Graz a) Gebarungsprüfung „Vorprüfung d. Rechnungsabschlusses 2016 b) GGZ Jahresabschluss 2016 c) GPS Jahresabschluss 2016 Geschäftsbericht 2016 d) Prüfung des Jahresabschlusses und des internen Kontrollsystems 2016 Seite 100 – 107 3. A 8- 24699/2006/35 FH Standort Graz GmbH Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Umlaufbeschluss, Jahresabschluss 2016 Seite 55 4. A 8 – 6485/2007/25 Rückkauf diverser Leasingobjekte durch die Stadt Graz; Genehmigung zum Abschluss von Baurechtskaufverträgen mit den Leasinggesellschaften Seite 56 5. A 16 – 4416/2013/459 A 8 – 22244/2017-4 Kunstdepot neu und Atelierräume Projektgenehmigung in Höhe von € 358.000,-- für die Jahre 2014 bis 2019 Seite 56 6. S a m m e l a n t r a g A 8/4 – 53251/2016 A 8/4 - 58551/2016 A 8/4 – 58552/2016 A 8/4 – 39967/2011 A 8/4 – 22857/2016 A 8/4 – 24357/2016 A 8/4 – 47503/2016 A 8/4 – 33234/2014 A 8/4 – 39418/2014 Übernahme von Teilflächen sowie ganzen Grundstücken in das Öffentliche Gut der Stadt Graz Sammelantrag Seite 57 a) A 8/4 – 53251/2016 Waldertgasse – Zufahrt Schule Übernahme des Gst. Nr. 1104/2, EZ 2054,KG Lend, mit einer Fläche von 229 m², in das öffentliche Gut der Stadt Graz Seite 57 b) A 8/4 – 58551/2016 Koloniegasse – Gehsteigerrichtung Übernahme des Gst. Nr. 316/28, EZ 1302, KG Baierdorf, mit einer Fläche von 287 m², in das öffentliche Gut der Stadt Graz Seite 58 c) A 8/4 – 58552/2016 Wittulaweg – Lückenschluss Übernahme des Gst. Nr. 470/4, EZ 1408, KG Wetzelsdorf, mit einer Fläche von 311 m², in das öffentliche Gut der Stadt Graz Seite 58 d) A 8/4 – 39967/2011 Peter-Rosegger-Straße – Hummelkaserne Kreuzungsausbau für ÖV- bzw. Bustrasse. Übernahme einer ca. 22 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 655/1, EZ 35, und einer ca. 34 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 588/2, EZ 21, je KG Wetzelsdorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Seite 58 e) A 8/4 – 22857/2016 Kahngasse 12 – Abtretung Gehsteigfläche Übernahme des Gst. Nr. 614/3, EZ NEU, KG Geidorf, mit einer Fläche von 96 m², in das öffentliche Gut der Stadt Graz Seite 59 f) A 8/4 – 24357/2016 Hackhergasse – Geh- und Radweg Übernahme einer ca. 239 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 2052/1, EZ 2093, KG Lend, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Seite 59 g) A 8/4 – 47503/2016 Unterer Plattenweg 68 – Hangrutschung Übernahme einer ca. 123 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 935/1, EZ 87, KG Wenisbuch, in das öffentliche Gut der Stadt Graz. Seite 59 h) A 8/4 – 33234/2015 Rosenberggürtel 15 und 29 – Straßenregulierung (Gehsteig und Grünfläche) Übernahme einer 148 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 1691/3, EZ 2650, und einer 121 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 1691/2, EZ 2584, je KG Geidorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Seite 60 i) A 8/4 – 39418/2014 Fuchsenfeldweg – Grenzregulierung Übernahme einer ca. 32 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 130/1, EZ 97, KG Neudorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Seite 60 7. A 8/4 – 17986/2017 Dr.-Theodor-Pfeiffer-Straße – bescheidmäßige Grundabtretung, Übernahme einer ca. 33 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 2020/2, EZ 2806, KG Gries, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Seite 60 8. A 8/4 – 22887/2008 Fichtestraße – Grüne Gasse – Fuß- und Radweg Übernahme des Gst. Nr. 1550/3, KG Lend im Ausmaß von 604 m² in das öffentliche Gut der Stadt Graz Seite 61 9. A 8/4 – 6227/2017 Gerhart-Hauptmann-Gasse Bescheidmäßige Grundabtretung Übernahme einer ca. 49 m² Tfl. des Gst. Nr. 15/39, einer ca. 50 m² großen Tfl. des Gst. Nr. 15/38, und einer ca. 47 m² großen Tfl. des Gst. Nr. 15/3, je EZ 869, KG St. Peter in das öffentliche Gut der Stadt Graz Seite 61 10. A 8/4 – 8845/2017 Schwarzer Weg Bescheidmäßige Grundabtretung, Übernahme einer ca. 111 m² großen Tfl. des Gst. Nr. 2337, EZ 1476, KG Webling in das öffentliche Gut der Stadt Graz Seite 61 11. A8/4 – 10491/2017 Schlossberg, Dr.-Karl-Böhm-Allee Grundstücksbereinigung Übernahme des Gst. Nr. 895, EZ 570, KG Innere Stadt, im Ausmaß von 686 m², aus dem Privatbesitz in das öffentliche Gut der Stadt Graz Seite 61 12. A 8/4 – 6222/2017 Kozennweg Bescheidmäßige Grundabtretung Übernahme einer ca. 4 m² großen Tfl. des Gst. Nr. 930/17, EZ 405, KG Stifting, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Seite 62 13. A 8/4 – 67865/2016 Idlhofgasse Bescheidmäßige Grundabtretung Übernahme einer ca. 196 m² großen Tfl. des Gst. Nr. 883, EZ 1116, KG Gries, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Seite 62 14. A 8/4 – 36393/2016 Herbert-Boeckl-Gasse Auflassung vom öffentlichen Gut und bescheidmäßige Rückübereignung einer ca. 178 m² großen Tfl. des Gst. Nr. 181, EZ 50000, KG Engelsdorf Seite 62 15. A 8/4 - 9378/2017 Mariatroster Straße 14 und 15 – Ausbau GRW Auflassung vom öffentlichen Gut der Stadt Graz und unentgeltliche Übertragung einer 7 m² großen Tlfl. (Nr. 14) des Gst. Nr. 535 und einer 11 m² großen Tlfl. (Nr. 15) des Gst. Nr. 533/1, je EZ 50000, KG Graz Stadt-Fölling, in das öffentliche Gut des Landes Steiermark Seite 63 16. A 8/4 – 45322/2016 WG – 39853/2016/7 Baurechtsvertrag Grünanger Stadt Graz – ÖWG, EZ 1342, KG Liebenau 1. Nachtrag zur Flächenreduktion, Herausnahme d. Gst. Nr. 2/67 u. 2/68 je KG Liebenau Seite 63 17. A 10/BD 065805/2016/2 A 10/8 021202/2017/1 A 8-022244 2017-3 ÖBB Baulos Nord: Erneuerung der Eisenbahnbestandstragwerke Exerzierplatzstraße, Ibererstraße und Peter Tunner Gasse Planungsphase 1. Projektgenehmigung über € 180.000,-- für den Zeitraum 2017 – 2018 2. Budgetvorsorge in der AOG 2017 Seite 64 18. A 10/6-018797/2017 XVII. Bezirk Puntigam KG Rudersdorf, Teile der Gst.Nr. 40/2, 40/3, 40/4, 40/5, 40/9 Umbenennung Wagramer Weg in Brauquartier Seite 107-110 19. A 10/8 – 051612/2014/10 A 8 – 022244/2017/0001 Gleissanierung Eggenberger Allee, Errichtung der Geh- und Radwege Projektgenehmigung in der AOG über € 320.000,-- für den Zeitraum 2017-2018 Budgetvorsorge in der AOG 2017 Seite 64-65 20. A 10/8 – 054603/2014/3 A 8 – 022244/2017/0002 Pünktlichkeitsoffensive ÖV Errichtung eines Busfahrstreifens beim Buscenter in der Kärntnerstraße Projektgenehmigung über € 120.000,- in der AOG 2017-2018 Budgetvorsorge in der AOG 2017 Seite 65 21. A 14_009648_2015 07.21.0 Bebauungsplan Liebenauer Hauptstraße/Ostbahn VII. Bez., KG Liebenau Beschluss Seite 111-112 22. A 14-016299 14.01.1 Bebauungsplan „Eckertstraße 5 und 7“, 1.Änderung XIV Bez., KG Baierdorf Beschluss Seite 112-113 23. A 14_012465/2013 05.20.0 Bebauungsplan Karlauerstraße – Köstenbaumgasse V. Bez., KG Gries Beschluss Seite 113-114 24. A 14-015910_2016_0029 14.16.0 Bebauungsplan „Alte Poststraße – Eggenberger Allee – Prangelgasse“ XIV. Bez., KG Algersdorf Beschluss Seite 114-115 25. A 14_016694/2016/0018 14.17.0 Bebauungsplan „Reininghausstraße – Handelsstraße – Straßganger Straße XIV. Bez., KG Baierdorf Beschluss Seite 116-117 26. A 14 – 022229/2017/0001 Aufhebung des Aufschließungsgebietes KG 63104 Lend; Gst. Nr. 1537 Beschluss Seite 117-118 27. A 14 – 021042/2017/0001 Deckplan 1_2 Deckplan 3_5 Kundmach_Einwendbeh Verordnung Erfordernis der Zweidrittelmehrheit gem. § 63 Abs 2 StROG 2010 Mindestanzahl der Anwesenden: 25 Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates 4.02 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz 2. Änderung Beschluss gemäß § 24 Abs 6 StROG Seite 73-90 28. A 14- 020245/2017/0001 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz Beschluss gemäß § 38 Abs 6 StROG Erfordernis der Zweidrittelmehrheit gem. § 63 Abs 2 StROG 2010 Mindestanzahl der Anwesenden: 25 Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates Seite 73-90 29. A 17-RAG-129693/2015/32 (vormals: A17-091727/2015) Zweidrittelmehrheit gem. § 2b Abs 7 Stmk KanalG Gemeindeabwasserplan und Behandlung der Einwendungen gemäß § 2b Abs 7 Stmk KanalG idF LGBl Nr. 87/2013 Seite 91-99 NACHTRAG zur öffentlichen Tagesordnung 30. MD-25772/2017 A 8-22244/2017-6 POSOP (vorm. ISOMAS) IT-Rahmenprogramm Soziales und Pflege Projektgenehmigung über € 1.058.400,-- in der OG 2017-2019 Seite 66 31. Präs. 12437/2003-0076 Vertretung der Stadt Graz in Kommissionen, Beiräten, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen; Neuordnung Seite 118-131 32 A 10/5-40717/2012-15 A 8-22244/2017-7 Neuaufbau der Baumallee Eggenberger Allee im Zuge des Gleissanierungsprojekts der Holding Graz Linien Budgetvorsorge in der AOG 2017 Seite 66-67 33. A 8 – 15051/2012-14 Steirische Abfallwirtschaftsverbände GmbH Ermächtigung für die Vertreterin der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung, GV, Jahresabschluss 2016 Seite 67 34. A 8 – 18780/2006-133 Stadtmuseum Graz GmbH Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung, Umlaufbeschluss, Jahresabschluss 2016 Seite 67 35. A 8 – 22996/2006-47 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 45 Abs. 3 lit c. des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Mindestanzahl der Anwesenden: 32, Zustimmung von mindestens 25 Mitgliedern des Gemeinderates Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses „Schillerstraße 17“ Darlehensaufnahme in der Höhe von € 990.389,-- beim Land Steiermark. Seite 132 36. A 8 – 8679/2010-55 ITG Informationstechnik Graz GmbH Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung, Umlaufbeschluss, Jahresabschluss 2016 Seite 68 37. A 8 -18793/06-157 Grazer Energieagentur GmbH Richtlinien für die 20. Ordentl. Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung, Jahresabschluss 2016 Seite 68 38. A 8- 18026/06-123 KIMUS Kindermuseum Graz GmbH Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss, Jahresabschluss 2016 Seite 69 39. A 8 – 21515/2006-218 GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH Richtlinien für die ordentl. Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung, Jahresabschluss 2016 Seite 69-70 40- A 8 – 22244/2017-5 Projektgenehmigung „EU-Projekt YOUMIG-Projektmanagement und externe Expertisen“ über € 126.200,-- in der OG 2017 bis 2019 Seite 70 41. A 8 22244/2017-7 Neuaufbau der Baumallee Eggenberger Allee im Zuge des Gleissanierungsprojekts der Holding Graz Linien Budgetvorsorge in der AOG 2017 Bereits als Punkt 32 behandelt 42. A 8 - 22244/2017-8 Gehsteig Aribonenstraße Budgetvorsorge in der AOG 2017 über € 150.000,-- Seite 71 43. A 8 – 31806/06-97 Stadion Graz-Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungs GmbH Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss, Jahresabschluss 2016 Seite 71 44. A 10/8-41923/2016-3 Mobilitätsvertrag RS 80 Bebauungsplan 14.17.0 Reininghausstraße – Handelstraße – Straßganger Straße Seite 71 45. A1-1637/2003-31 Dienstzulagenverordnung 1982; Valorisierung der Dienstzulagen zum 1.1.2017 Seite 71 Graz, 11. Mai 2017 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Übersicht der Gegenstände A) Mitteilungen des Bürgermeisters Seite 16 A.1) Angelobung zweier neuer Gemeinderatsmitglieder Seite 16-17 A.2) Angelobung der neuen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher Seite 17-20 A.3) Entschuldigungen Seite 20 A.4) Weitere Mitteilungen und Dringlichkeitsverfügungen Seite 21-26 B) Fragestunde Seite 27-53 B.1) Aus für zeitlich begrenztes kostenloses Parken für E-Autos? Seite 27-31 B.2) Fernwärmeversorgung in Graz Seite 31-34 B.3) Tarifanpassungen im öffentlichen Verkehr Seite 34-38 B.4) Reformen Sozialcard Seite 38-40 B.5) Sozialcard/Abwicklung der geplanten Änderungen speziell im Hinblick auf separate Antragstellungen Seite 40-43 B.6) Kostenloser öffentlicher Verkehr dank Handy App Seite 43-45 B.7) Straßenbahnhaltestelle Münzgrabengürtel sowie ampelgeregelte Fußgänger- und Radwegequerung Münzgrabengürtel/Ecke Münzgrabenstraße Seite 45-47 B.8) Finanzierung Lärmschutzmaßnahmen bei der Reininghaus-Mälzerei Seite 47-49 B.9) Ergänzung der Pflegedrehscheibe um den Bereich Wohnraumanpassung Seite 49-52 B.10) ÖV-Ausbau und budgetäre Vorsorge Seite 52-53 B.11) Bepflanzung Südgürtel Seite 53 C) Tagesordnung, öffentlich Seite 54-133 C.1) Nicht berichtete Stücke Seite 54-72 C.2) Berichtete Stücke Seite 72-133 D) Dringliche Anträge Seite 134-172 D.1) Verkauf von Ackerflächen bei der Land- und Forstwirtschaftsschule Alt-Grottenhof durch das Land Seite 134-143 D.2) Verdachtsfälle von illegaler Doppelstaatsbürgerschaft Seite 144-150 D.3) Maßnahmen gegen „Dooring“-Unfälle Seite 150-155 D.4) Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten Seite 155-162 D.5) Belebung bzw. Mehrfachnutzung des öffentlichen Raumes wie z.B. Annenstraße: Berücksichtigung durch die Stadtplanung Seite 162-167 D.6) Entfall des Benutzungsentgeltes für öffentliche Parkanlagen bei ehrenamtlichen und nicht gewinnorientierten Veranstaltungen Seite 168-172 E) Anfragen an den Bürgermeister Seite 173-175 E.1) Zentraler Speicherkanal – Zuschuss an die ESTAG-Gesellschaft MKG Seite 173-175 E.2) Einhaltung der Registrierkassenpflicht bei ausgelagerten Unternehmen der Stadt Graz Seite 175 F) Anträge Seite 176-181 F.1) Erweiterung der 30er Zone in der Messendorfer Straße – Bezirke Liebenau und St. Peter Seite 176-177 F.2) WC-Anlagen Lendplatz Seite 177 F.3) Verdoppelung des Bezirksratsbudgets Seite 178 F.4) Grazer Bäder – Saisonkarten billiger machen Seite 179 F.5) Sturm-Trainingszentrum Sternäckerweg/Messendorfgrund – bauliche Maßnahmen Seite 179-180 F.6) Tonanlage Stadtsenatssitzungssaal Seite 180 F.7) HGL – Digitale Anzeigetafeln Seite 181 G) Mitteilungen des Bürgermeisters – Übersicht Seite 182-258 G.1) Mitteilung des Bürgermeisters – Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2015 MD 001351/2014-12 Seite 185 G.2) Mitteilung des Bürgermeisters – Bericht des Rechnungshofes (Reihe Steiermark 2017/1) Abwasserentsorgung in Graz Seite 185 G.3) Mitteilung des Bürgermeisters – Genehmigung der Protokolle Seite 186 G.4) Mitteilung des Bürgermeisters – Änderung in den Verwaltungsausschüssen, den vorberatenden Ausschüssen und in der Gemeinderätlichen Personalkommission Seite 186-188 G.5) Mitteilung des Bürgermeisters – Verzicht auf die Gemeinderatsmandate durch Stadträtin Elke Kahr und Stadtrat Mag. Krotzer, Bestellung der Nachfolger Seite 188 G.6) Mitteilung des Bürgermeisters – IT-Projektverlängerung 2017 Antrag auf Aufwandsgenehmigung über € 120.000, FiPos. 1.01600.728007 und € 50.000, FiPos. 1.43900.728307 Seite 188 G.7) Mitteilung des Bürgermeisters - steirischer herbst festival gmbH; Nominierung des Eigentümervertreters der Stadt Graz in der Generalversammlung der steirischer herbst festival gmbh gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr. 30/1967 idgF; Verfügung des Bürgermeisters gem. § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz vom 05.04.2017 Seite 189 G.8) Mitteilung des Bürgermeisters - Gehaltsanpassung 2017; Pensionsanpassung 2017; Novellierung der Dienst- und Gehaltsordnung sowie des Grazer Gemeindevertrags- bedienstetengesetzes; Verfügung des Stadtsenates gem. § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz vom 16.12.2016 Seite 189-190 G.9) Mitteilung des Bürgermeisters - Sanierung Abwasser- beseitigungsanlage Innere Stadt, Jakomini, St. Leonhard, BA 159 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 96.850,00 Seite 190-192 G.10) Mitteilung des Bürgermeisters – Sanierung Abwasserbeseitigungsanlage Glockenspiel- & Färberplatz, BA 213 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 27.950,00 Seite 193-195 G.11) Mitteilung des Bürgermeisters – Sanierung Mischwasserkanal Mariatrost – Hilmteich, BA 156 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 165.100,00 Seite 196-198 G.12) Mitteilung des Bürgermeisters – Sanierung Mischwasserkanal Auersperggasse Hartenaugasse, BA 217 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 57.200,-- Seite 199-201 G.13) Mitteilung des Bürgermeisters – Ausführungsbeschluss Optionsziehung Strom- und Gasbeschaffung 2019 Dringlichkeitsverfügung gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz vom 16.12.2016 Seite 202-208 G.14) Mitteilung des Bürgermeisters – Sanierung Mischwasserkanalisation Straßgang I, BA 160 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 180.830,00 Seite 209-211 G.15) Mitteilung des Bürgermeisters – Sanierung Abwasserbeseitigungsanlage Kanalschachtherstellungen, BA 161 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 40.170,00 Seite 212-214 G.16) Mitteilung des Bürgermeisters – Sanierung Abwasserbeseitigungsanlage Erneuerung Johann-Paierl-Weg, BA 162 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 18.850,00 Seite 215-217 G.17) Mitteilung des Bürgermeisters – Kanalsanierungsprogramm Schlauchlinerprogramm, BA 163 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 40.040,00 Seite 218-221 G.18) Mitteilung des Bürgermeisters – Unterirdische Kanalsanierung 2015 Bereich Innere Stadt / Andritz, BA 165 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 71,500,00 Seite 221-223 G.19) Mitteilung des Bürgermeisters – Mobilitätsscheck für Studierende Sommersemester 2017 Dringlichkeitsverfügung gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz vom 27.01.2017 Seite 224-226 G.20) Mitteilung des Bürgermeisters – Universalmuseum Joanneum GmbH Jahresvorschlag 2017 Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Seite 226-229 G.21) Mitteilung des Bürgermeisters – A. Energie Graz GmbH Richtlinien für die 14. o. Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Stimmrechtsermächtigung (mit analoger Ermächtigung für die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH bzw. deren Tochtergesellschaft Energie Graz Holding GmbH) B. Energie Graz GmbH & Co KG Richtlinien für die 14. o. Gesellschafterversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes des Landeshauptstadt Graz 1967 Stimmrechtsermächtigung (mit analoger Ermächtigung für die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH bzw. deren Tochtergesellschaft Energie Graz Holding GmbH) Seite 230-241 G.22) Mitteilung des Bürgermeisters – Rückkauf des Leasingobjektes „Logistikzentrum durch die GGZ - Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechtes - Vereinbarungen mit der Leasinggesellschaft - Auflösung des Baurechtsvertrages Dringlichkeitsverfügung gem. § 58 Abs 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 v. 03.03.2017 Seite 242-243 G.23) Mitteilung des Bürgermeisters – Theaterholding Graz/ Steiermark GmbH Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss für die Spielzeit 2015/2016 14. Generalversammlung am 16.3.2017 Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Seite 244-253 G.24) Mitteilung des Bürgermeisters – Städtische Wohnbaurechtsliegenschaften Übertragung aus dem Vermögen der Stadt Graz in das Vermögen von Wohnen Graz Änderung der Fälligkeit Seite 254 G.25) Mitteilung des Bürgermeisters – Deponie Köglerweg Vermietung von Teilflächen der Gst Nr.: 814/1, 829, 831, 833/1, 834/1, 828/1, 855/1, je KG Graz – Stadt Messendorf im Gesamtausmaß von rund 46.500 m² durch die Stadt Graz an die Hödlmayr Logistic GmbH Seite 255-256 G.26) Mitteilung des Bürgermeisters – Angelobung von neu gewählten Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern Seite 257-258 Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung, im Referat Verfassung, zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl, eröffnet um 12.10 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bürgermeister Mag. Nagl: Liebe Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank, Hoher Gemeinderat, die geschätzten Damen und Herren, die Sie heute hier vorne Platz genommen haben und künftig unsere Bezirksräte leiten werden als Bezirksvorsteherin oder Bezirksvorsteher, geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, werte Medienvertreter, meine geschätzten Damen und Herren auf der Zuhörergalerie. Ich darf unsere heutige Gemeinderatssitzung eröffnen, Sie alle herzlich begrüßen und feststellen, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und auch beschlussfähig ist. A) Mitteilungen des Bürgermeisters A.1) Angelobung zweier neuer Gemeinderatsmitglieder Als ersten Punkt haben wir heute Angelobungen und Gelobungen durchzuführen und ich darf zu folgender Mitteilung kommen: Frau Stadträtin Elke Kahr und Herr Stadtrat Mag. Robert Krotzer haben aufgrund Ihrer Wahl zu Stadtsenatsmitgliedern auf Ihr Gemeinderatsmandat verzichtet. Gemäß § 20 Abs. 3 des Statutes der Landeshauptstadt Graz ist für den Fall des Ausscheidens eines Gemeinderatsmitgliedes nach den Bestimmungen der Gemeindewahlordnung für die Stadt Graz der Ersatzkandidat oder die Ersatzkandidatin zu berufen. Gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindewahlordnung Graz 2012 hat der Stadtwahlleiter die Ersatzkandidaten vom Wahlvorschlag der KPÖ, Frau Sigrid Veronika Zitek und Herrn Kurt Luttenberger, auf diese frei gewordenen Mandate berufen. Ich lade die neu berufenen Gemeinderatsmitglieder ein, sich von ihren Sitzen zu erheben und gemäß § 17 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz das vom Magistratsdirektor zu verlesende Gelöbnis mit den Worten: „Ich gelobe“, zu leisten. Ich ersuche den Herrn Magistratsdirektor, den Wortlaut des Gelöbnisses nun zu verlesen und darf Sie bitten, sich von den Sitzen zu erheben. Ich darf die beiden Neuen zu mir nach vorne bitten, zum Herrn Magistratsdirektor. Magistratsdirektor Mag. Haidvogl: Das Gelöbnis lautet: Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik Österreich und dem Lande Steiermark, die gewissenhafte Beachtung der Gesetze, unparteiische und uneigennützige Erfüllung meiner Aufgaben, strenge Wahrung der mir obliegenden Verschwiegenheitspflicht und Förderung des Wohles der Stadt Graz nach bestem Wissen und Gewissen. Bürgermeister Mag. Nagl: Bitte, dass Sie mir in die Hand geloben. Danke vielmals. Ich möchte Sie beide beglückwünschen, Sie im Kreise der Gemeinderatsmitglieder, der Stadtregierung und der Stadtverwaltung wieder willkommen oder neu willkommen zu heißen. Bitte um gute Mitarbeit. Alles Gute. Bitte das Gelöbnis zum Protokoll. (Allgemeiner Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Danke vielmals. Die Ablegung des Gelöbnisses muss dann auch noch mit dem Angelobungsprotokoll bestätigt werden. Ich darf Sie gleich bitten, auch stehen zu bleiben. Gleichzeitig mit dem Gemeinderat wurden am 05. Februar heurigen Jahres in allen 17 Grazer Stadtbezirken auch die Bezirksräte gewählt. Nach der Konstituierung des Gemeinderates haben sich nunmehr alle Bezirksräte in Graz konstituiert und die Wahl der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher vorgenommen. Gemäß § 13i Abs. 8 des Statutes haben die neu gewählten Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher dem Bürgermeister das Gelöbnis zu leisten, mit dessen Ablegung die Funktion als übernommen gilt. A.2) Angelobung der neuen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher Bürgermeister Mag. Nagl: Ich bitte nun die Damen und Herren Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher, nach Verlesung der Gelöbnisformel durch den Herrn Magistratsdirektor das Gelöbnis mit den Worten „Ich gelobe“ in meine Hand zu leisten. Magistratsdirektor Mag. Haidvogl: Das Gelöbnis lautet: Ich gelobe als Bezirksvorsteher bzw. Bezirksvorsteherin der Landeshauptstadt Graz unverbrüchliche Treue der Republik Österreich und dem Lande Steiermark, gewissenhafte Beachtung der Gesetze, unparteiische und uneigennützige Erfüllung meiner Aufgaben, strenge Wahrung der mir obliegenden Verschwiegenheitspflicht und Förderung des Wohles der Stadt Graz nach bestem Wissen und Gewissen. Bürgermeister Mag. Nagl: Ich darf nun für den 1. Bezirk Innere Stadt Frau Ludmilla Haase zu mir bitten. Fr. Haase: Ich gelobe. Bürgermeister Mag. Nagl: Gratuliere dir, alles Gute. Bürgermeister Mag. Nagl: Für den 2. Bezirk St. Leonhard Herrn Mag. Andreas Molnar. Hr. Mag. Molnar: Ich gelobe. Bürgermeister Mag. Nagl: Ich danke dir, auch dir alles Gute. Bürgermeister Mag. Nagl: Für den 3. Bezirk Geidorf Gerd Wilfling. Hr. Wilfling: Ich gelobe. Bürgermeister Mag. Nagl: Gratuliere auch dir. Hr. Wilfling: Danke. Bürgermeister Mag. Nagl: Für den 4. Bezirk Lend Herr Wolfgang Krainer. Hr. Krainer: Ich gelobe. Bürgermeister Mag. Nagl: Herzlichen Glückwunsch. Hr. Krainer: Danke. Bürgermeister Mag. Nagl: Für den 5. Bezirk Gries Frau Gertrude Schloffer. Fr. Schloffer: Ich gelobe. Bürgermeister Mag. Nagl: Gratuliere. Bürgermeister Mag. Nagl: Für den 6. Bezirk Jakomini Klaus Strobl. Hr. Strobl: Ich gelobe. Bürgermeister Mag. Nagl: Für den 7. Bezirk darf ich zu mir bitten Mag. Karl Christian Kvas. Hr. Mag. Kvas: Ich gelobe. Bürgermeister Mag. Nagl: Gratulation. Bürgermeister Mag. Nagl: Für St. Peter, unseren 8. Bezirk Herrn Mag. Peter Schröttner. Hr. Mag. Schröttner: Ich gelobe. Bürgermeister Mag. Nagl: Ich gratuliere auch dir. Bürgermeister Mag. Nagl: Für den 9. Bezirk Waltendorf Peter Mayr. Hr. Mayr: Ich gelobe. Bürgermeister Mag. Nagl: Auch dir herzlichen Glückwunsch. Bürgermeister Mag. Nagl: Für den 11. Bezirk Mariatrost Erwin Wurzinger. Hr. Wurzinger: Ich gelobe. Bürgermeister Mag. Nagl: Auch dir herzlichen Glückwunsch. Bürgermeister Mag. Nagl: Für den 12. Bezirk Andritz Johannes Obenaus. Hr. Obenaus: Ich gelobe, so wahr mir Gott helfe. Bürgermeister Mag. Nagl: Herzlichen Glückwunsch. Hr. Obenaus: Danke. Bürgermeister Mag. Nagl: Für den 13. Bezirk Gösting Martin Winkelbauer. Hr. Winkelbauer: Ich gelobe. Bürgermeister Mag. Nagl: Glückwunsch, auch dir. Bürgermeister Mag. Nagl: Für den 14. Bezirk Eggenberg DI (FH) Robert Hagenhofer. Hr. DI (FH) Hagenhofer: Ich gelobe. Bürgermeister Mag. Nagl: Herzlichen Glückwunsch. Bürgermeister Mag. Nagl: Für den 15. Bezirk Wetzelsdorf DI Peter Sauermoser. Hr. DI Sauermoser: Ich gelobe. Bürgermeister Mag. Nagl: Auch dir alles Gute. Bürgermeister Mag. Nagl: Für den 16. Bezirk Straßgang Ferdinand Köberl. Hr. Köberl: Ich gelobe. Bürgermeister Mag. Nagl: Herzlichen Glückwunsch. Bürgermeister Mag. Nagl: Und für unseren 17. Bezirk Puntigam Helmuth Scheuch. Hr. Scheuch: Ich gelobe, so wahr mir Gott helfe. Bürgermeister Mag. Nagl: Auch dir herzlichen Glückwunsch. Bürgermeister Mag. Nagl: Alles Gute, ich gratuliere, wir gratulieren allen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern (allgemeiner Applaus). Ich danke all unseren frischgebackenen Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern für die Ablegung der Gelöbnisformel, darf Sie auch bitten, danach auch das Protokoll zu unterschreiben. Ich bitte Sie Ihre Aufgaben als Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteherin zum Wohle unserer Stadt, der einzelnen Bezirke auch zu erfüllen. Und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit. Vielen Dank, alles Gute. A.3) Entschuldigungen Bürgermeister Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren, ich darf bekanntgeben, dass heute Frau Gemeinderätin Mag. Pavlovec-Meixner um 15.30 Uhr uns verlassen muss und sich für den Rest der heutigen Sitzung auch entschuldigt. A.4) Weitere Mitteilungen und Dringlichkeitsverfügungen Bürgermeister Mag. Nagl: Es gibt heute eine große Anzahl von Mitteilungen. Nachdem ja in der Zwischenzeit auch während der Wahl sehr sehr viele Beschlüsse auch für den Gemeinderat durch den Stadtsenat getroffen worden sind, würde ich eine einstündige Leseübung heute brauchen. Die möchte ich insofern abkürzen, dass ich die Betreffs heute bei den meisten Stücken und Mitteilungen vorlesen werde. Sollte es Interesse an dem einen oder anderen Stück noch geben, wir haben sie im Prinzip alle durch den Stadtsenat beschlossen, dann liegen diese bitte bei uns auch auf und es kann jeder auch noch Einsicht nehmen. Die ersten Mitteilungen: Wir haben - die Genehmigung der Gemeinderatsprotokolle vom 22. September 2016 und dem 01. März 2017, - ein Präsidialstück Änderungen in den Verwaltungsausschüssen, den vorberatenden Ausschüssen und in der Gemeinderätlichen Personalkommission, - Verzicht auf die Gemeinderatsmandate durch Stadträtin Elke Kahr und Stadtrat Mag. Krotzer und Bestellung der Nachfolger, - Bericht des Rechnungshofes über die Abwasserentsorgung in Graz und den Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2015 von der Magistratsdirektion. Wir hatten folgende Dringlichkeitsverfügungen des Stadtsenates vom 16. Dezember 2016. Es ging um - die IT-Projektverlängerung 2017, Antrag auf eine Aufwandsgenehmigung von € 170.000, - in der steirischen herbst festival gmbh eine Änderung des Eigentümervertreters der Stadt Graz in der Generalversammlung, - ein Präsidialstück über die Gehaltsanpassungen 2017 und die Pensionsanpassungen 2017, die Novellierung der Dienst- und Gehaltsordnung war hier notwendig. Wir haben eine Dringlichkeitsverfügung gehabt betreffend Sanierung Abwasserbeseitigungsanlage Innere Stadt, Jakomini, St. Leonhard, Bauabschnitt 159. Hier haben wir den Förderungsvertrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft angenommen und es ging um eine Förderung in der Nominale von € 96.850. Das ging dann auch so weiter mit Sanierung von Glockenspiel- und Färberplatz, Bauabschnitt 213 mit € 27.950, mit der Sanierung des Mischwasserkanals Mariatrost – Hilmteich, der Bauabschnitt 156. Auch hier haben wir den Fördervertrag angenommen, mit € 165.100. In der Auersperggasse – Hartenaugasse gab es den Bauabschnitt 217 mit € 57.200. Wir hatten dann auch noch eine Dringlichkeitsverfügung über einen Ausführungsbeschluss Optionsziehung Strom 2019, Optionsziehung Gas 2019, Strom und Gas Beschaffungsstrategie HAUS GRAZ 3.0 und 4. Synergie mit Land Steiermark im Zusammenhang mit dem Energieeinkauf, weil wir das jetzt auch gemeinsam tun. Am 13. Jänner 2017 gab es folgende Dringlichkeitsverfügungen, auch hier wieder - der Förderungsvertrag für den Bauabschnitt 160 in Straßgang, - die Sanierung von Kanalschachtherstellungen des Bauabschnittes 161. Im ersten Fall gab es eine Förderung von € 180.830 € für Graz. Im zweiten Fall € 40.170, - die Sanierung der Abwasserbeseitigungsanlage Johann-Paierl-Weg. Da wurde etwas erneuert, mit einem sogenannten Bauabschnitt 162. Hier gab es € 18.850 von Seiten des Bundes, - die Kanalsanierung Schlauchlinerprogramm Bauabschnitt 163. Hier bekamen wir € 40.040 und - eine unterirdische Kanalsanierung für den Bereich Innere Stadt, Andritz mit dem Bauabschnitt 165, hier haben wir ein Förderstück von € 71.500 beschlossen. Am 27. Jänner gab es folgende Stücke als Dringlichkeitsverfügung für das Sommersemester 2017, weil es ja dringend notwendig war, den Mobilitätsscheck für Studierende und beim Universalmuseum Joanneum GmbH den Jahresvoranschlag und die Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz, im Wege des Umlaufbeschlusses diesem Jahresvoranschlag 17 dort auch zuzustimmen. Am 17. Februar 2017 gab es ein Stück Energie Graz GmbH, die Richtlinien für die 14. ordentliche Generalversammlung. Hier gab es auch eine Stimmrechtsermächtigung mit analoger Ermächtigung für die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungs GmbH, deren Tochtergesellschaft Energie Graz und B) die Energie Graz GmbH, auch hier die 14. Gesellschafterversammlung Stimmrechtsermächtigung, auch wieder mit diesen analogen Ermächtigungen der Tochtergesellschaft. Am 03. März 2017 Rückkauf des Leasingobjektes Logistikzentrum durch die GGZ. Da ging es um den Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechtes. Die Vereinbarung mit der Leasinggesellschaft, die Auflösung des Baurechtsvertrages. Ein Stück gab es dann noch mit der Theaterholding. Auch hier ging es um den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für die Spielzeit 15/16. Die 14. Generalversammlung fand am 16. März statt. Da gab es die Stimmrechtsermächtigung für die Vertreter der Landeshauptstadt Graz. Am 17. März wieder eine Dringlichkeitsverfügung. Es ging um städtische Wohnbaurechtsliegenschaften, Übertragung aus dem Vermögen der Stadt Graz in das Vermögen von Wohnen und die Änderung der dazugehörigen Fälligkeit. Dann gab es noch ein Stück Deponie Köglerweg. Die Vermietung von Teilflächen der Grundstücke Nr. 814/1, 829, 831, 833/1, 834/1, 828/1 und 855/1, Stadt Messendorf im Gesamtausmaß von 46.500 m² durch die Stadt Graz an die Fa. Hödlmayr Logistic GmbH. Dann habe ich noch eine weitere Mitteilung. Das ist jetzt notwendig geworden, wir haben heute neue Gemeinderatsmandatare angelobt. Aufgrund des Verzichtes auf diese Gemeinderatsmandate sind in den Ausschussbesetzungen nun wieder Änderungen erforderlich. Ebenso gibt es Änderungswünsche von Seiten der Grünen. Dazu sind mir von den jeweiligen Klubs Vorschläge vorgelegt worden, außerdem sollen in zwei Ausschüssen die geschäftsführenden Abteilungen geändert werden. Verwaltungsausschuss für den Grazer Parkraumservice, kurz GPS: Mitglied anstelle von Mag. Krotzer nunmehr Kurt Luttenberger. Im Verwaltungsausschuss für die Geriatrischen Gesundheitszentren haben wir ein Ersatzmitglied zu ändern. Anstelle von Elke Kahr nunmehr Sigrid Zitek. Im Verwaltungsausschuss für den Eigenbetrieb Wohnen Graz: Ersatzmitglied anstelle von Mag. Robert Krotzer nunmehr Kurt Luttenberger. Anstelle von Tamara Ussner nunmehr Manuela Wutte. Geschäftsführende Abteilung anstelle von A 21Amt für Wohnungsangelegenheiten nunmehr Wohnen Graz. Im Ausschuss für Verfassung, Organisation, Gendermainstreaming, Frauenangelegenheiten, Katastrophenschutz, Feuerwehr, Internationale Beziehungen und Menschenrechte: anstelle von Mag. Krotzer nunmehr Luttenberger als Ersatzmitglied. Im allgemeinen Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA: Ersatzmitglied Mag. Robert Krotzer scheidet aus, nunmehr Kurt Luttenberger. Ebenso ein Wechsel im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, Immobilienwirtschaft und Tourismus: anstelle von Mag. Krotzer nunmehr Kurt Luttenberger. Im Ausschuss für Personal derselbe Wechsel, allerdings als Mitglied und bei den Ersatzmitgliedern scheidet Elke Kahr aus, nunmehr Sigrid Zitek. Im Ausschuss für Soziales, Jugend, Familie und SeniorInnen: anstelle von Elke Kahr nunmehr Sigrid Zitek als Ersatzmitglied. Im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit: Mitgliedswechsel Elke Kahr, nunmehr Sigrid Zitek. Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten: anstelle von Mag. Krotzer nunmehr Kurt Luttenberger. Im Ausschuss für Verkehr, geschäftsführende Abteilung: anstelle von A10, Straßenamt, nunmehr A10 – Baudirektion. Kontrollausschuss: Mitglied anstelle von Christian Sikora nunmehr Kurt Luttenberger. Und in der gemeinderätlichen Personalkommission: Mitglied anstelle von Mag. Robert Krotzer nunmehr Kurt Luttenberger. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesen Vorschlägen einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. Gegenprobe. Ist einstimmig so beschlossen. Bei all den Mitteilungen, wo ich nur die Betreffs vorgelesen habe, noch einmal, wenn es noch Wünsche gibt, nähere Details zu erfahren, die Stücke liegen hier auf, aber man kann sie auch noch gerne nochmals bei uns anfordern. Ja, es sind wieder Unterlagen heute ausgeteilt worden. Einmal „Graz in Zahlen“. Da danke ich der Präsidialabteilung, dem Referat für Statistik. Wir werden immer wieder informiert, wie unsere - Alterspyramide kann man ja nicht gerade sagen - wie unsere Altersdarstellung in Graz ausschaut, aber auch wie sich unsere Zahlen entwickeln, nicht nur die Temperaturen, sondern auch die unglaubliche Entwicklung, was die Einwohnerzahl anbelangt und das auch heruntergebrochen auf diverse statistische Größen. Danke für diese Arbeit und es ist auch ausgeteilt worden von unserer Einkehr in Mariatrost ein Projekt, das zusammen mit der Caritas entwickelt wurde, auch von einer Persönlichkeit, der das ein Anliegen war. Es geht um die Einkehr Mariatrost, wo ja doch eine große Anzahl von Flüchtlingen untergebracht worden ist, und schließlich und endlich eine Verständigungskarte, dass der Grazer Umweltzirkus, der aufgrund von Schlechtwetter abgesagt werden musste, nun verschoben wird auf den 12. Mai 2017. Wer Lust auf diesen Zirkus hat, bitte hinkommen. Jetzt kommen wir zur Fragestunde. Der Herr Magistratsdirektor teilt mir mit, dass wir auch noch einmal etwas Schönes zu verkünden haben: Es gibt wieder einen Preisregen für Graz beim Österreichischen Verwaltungspreis. Am 24. April, hoher Gemeinderat, fand in Wien die 7. Preisverleihung des Österreichischen Verwaltungspreises statt, bei der die Grazer Erfolgsgeschichte weitergeschrieben wurde. Diesmal brachte die Grazer Delegation gleich vier Preise nach Hause. Das KAM-Service der Holding (das auch die sAPPerlot-App beinhaltet) erhielt den Hauptpreis in der Kategorie Innovatives Service-Design und das KAM-Service erhielt auch zwei Sonderpreise, den Studierende der FH Kärnten und WU Wien vergeben haben. Die Abteilung für Wirtschaft und Tourismus erhielt für ihr Projekt „Zukunftswerkstatt: Kreativwirtschaft trifft Landwirtschaft“ einen Anerkennungspreis in der Kategorie „Co-Creation und Kooperation“. Graz bleibt damit die meistausgezeichnetste und zum Teil schon beneidetste Stadt Österreichs im Bereich der Verwaltung. Ich gratuliere unserem Herrn Magistratsdirektor, der gesamten Verwaltung, allen Preisträgerinnen und Preisträgern und auch unseren Unternehmungen, dass wir uns so schwergewichtig auch in Szene setzen können. Alles Gute! (Allgemeiner Applaus) B) Fragestunde Bürgermeister Mag. Nagl: Jetzt ist es auf unserer Gemeinderatssaal-Uhr 12 Uhr und 34 Minuten. Es beginnt jetzt die Fragestunde und ich darf den ersten Redner ans Rednerpult bitten. Die erste Frage stellt Herr Gemeinderat Stefan Haberler an Frau Stadträtin Elke Kahr. B.1) Aus für zeitlich begrenztes kostenloses Parken für E-Autos? Gemeinderat Haberler, MBA, Dipl.-Betriebswirt: Geschätzter Herr Bürgermeister, liebe Stadtratskolleginnen und –kollegen, werte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, lieber Zuhörer, hohe Beamtenschaft! Sehr geehrte Frau Stadträtin Kahr! Die Nachhaltigkeit und Ökologie der innerstädtischen Fortbewegung war und ist der Grazer ÖVP immer schon ein sehr großes Anliegen gewesen. Abgesehen vom ÖV müssen auch im Sektor des Individualverkehrs neue Wege gegangen werden. Deshalb wurde von Bürgermeister Siegfried Nagl mit dem Bund die Modellregion Elektromobilität ins Leben gerufen. Mit ein Grund dafür war die Reduktion des NOx und Feinstaubbelastung. Vor allem bei der Feinstaubbelastung wissen wir, dass das eine sehr große Herausforderung ist, wo man eigentlich alles andenken muss bei uns. Im innerstädtischen Bereich durch den Elektroverkehr würde sich und lässt sich das ein bisschen eindämmen. Insofern wurden zahlreiche Anreize geschaffen, z.B. Förderung von Fortbewegungsmitteln, also dass die Elektroautos und auch Fahrräder von der Stadt Graz gefördert werden, bis zu einer gewissen Kaufwert-Obergrenze, was ganz entscheidend auch ist, also das heißt, die teuren Elektroautos, jetzt da die 80.000€-Autos werden von unserer Stadt Graz nicht subventioniert, aber und das hat zur Folge gehabt, dass ungefähr ein Drittel der Elektroautos österreichweit in Graz zugelassen sind, in unserer Region, also nicht nur Graz. Und auch soll der Anreiz sein, dass man mit den Elektroautos in die Stadt fährt und nicht mit diesel- oder benzinbetriebenen Fahrzeugen. Insgesamt seien ja um die 1.954 Ausnahmegenehmigungen in Grazer Kurzparkzonen ausgestellt und täglich geht man von 300 - 400 Autos aus, die in die Stadt als Elektroauto quasi ein- und ausfahren. Und da das natürlich eine sehr gute ökologische Bilanz hat, ein Elektroauto gegenüber einem anderen herkömmlichen, stelle ich deshalb die Frage: Warum planen Sie, wie der Zeitung zu entnehmen war, den sinnvollen Anreiz des zeitlich begrenzten kostenlosen Parkens für den schadstofffreien Elektroverkehr in der Stadt zu beenden? Bürgermeister Mag. Nagl: Danke vielmals. Ich darf nun um die Antwort bitten. Stadträtin Kahr: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Wie Sie in der Frage an mich stellen, schadstofffreier Elektroverkehr in der Stadt Graz, dass ich den beenden will? Den kann ich und will ich auch gar nicht beenden, das ist klar. Aber ich habe als zuständige Stadträtin für das Parkgebührenreferat natürlich Sorgen und Entwicklungen, die mir die Kolleginnen und Mitarbeiter im Parkgebührenreferat mitteilen, ernst zu nehmen. Und genau so ist auch meine Aussage bei der PK zu verstehen gewesen und genau darauf lautet auch meine Antwort heute, die sich meine Mitarbeiter im Parkgebührenreferat für mich auch so vorbereitet haben, das sage ich auch und auch nicht neu ist. Sie wissen, dass mit der besonderen Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen seit 01. April 2017 mit weißen Kennzeichentafeln mit grüner Schrift und der Befreiungsbestimmung für Elektrofahrzeuge der Grazer Parkgebührenverordnung, das Parkgebührenreferat von verschiedenen Stellen und auch Personen auf die nunmehrige Erkennbarkeit durch die Kennzeichnung und damit in Verbindung auch „der Sinnlosigkeit der Kennzeichnung mit der städtischen Befreiungsbescheinigung“ hingewiesen, und zwar sehr oft. Deshalb wäre eine Gebührenbefreiung und eine damit zusammenhängende Änderung sowieso nur durch die Grazer Parkgebührenverordnung möglich und dafür bin ich auch gar nicht zuständig, sondern mein Stadtratskollege Dr. Riegler. Wichtig ist aber uns schon festzuhalten, dass aktuelle, es sind mittlerweile bereits schon 1.981 Befreiungsbescheinigungen, von der Parkgebühr ausgestellt wurden, davon alleine 1.064 von auswärts. Dieser Umstand hat in der Praxis bereits zu vielen Beschwerden und Unmutsäußerungen der BewohnerInnen geführt, die für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken in den Kurzparkzonen ja zahlen müssen, und auf diesen Umstand hat auch unser Parkgebührenreferat schon 2015 hingewiesen und bekanntermaßen viele Inhaber von Befreiungen in den Kurzparkzonen, die maximale Parkdauer, die ja mit einer Parkuhr derzeit also mit 3 Stunden ja begrenzt ist, sich aber oft auch nicht halten, dass das nachgestellt wird und auch sehr oft der Stellplatz gewechselt wird. Deshalb hat auch die Arbeitsgemeinschaft Parkraum, die ja ämterübergreifend ist, darüber eingehend und schon öfter diskutiert und eine Modellierung der Elektromobilität in der Parkraumbewirtschaftung mit einer entsprechenden Übergangsfrist empfohlen, und zwar aus folgenden Gründen: 1. Die Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge gibt es in Graz seit Mai `97. Städte wie Wien, Linz haben überhaupt keine Befreiung. Salzburg auch nur an gekennzeichneten Ladestellen. Die stark gestiegene Anzahl ist äußerst, muss man sich wirklich überlegen, seit 2014 waren es noch 484, jetzt mit 04.05. haben wir 1.954 und allein in den letzten vier Tagen sind 27 neue hinzugekommen. Also das ist eine Entwicklung, die sehr stark nach oben geht. Das ist auf der einen Seite natürlich erfreulich, aus dem genannten Grund wie schon gesagt, dass die Bereitschaft von Familien und Personen, auf ein E-Fahrzeug umzusteigen, aber gleichzeitig, und da sind wir bei einem springenden Punkt, auch E-Fahrzeuge benötigen die idente Parkfläche von anderen Kfz. Und genau darauf wird reagiert und muss auch die Parkraumbewirtschaftung reagieren. Weil die Parkgebühr ist ein Äquivalent für das Parken und nicht für das Fahren. Weiters ist auch ein Punkt, dass die E-Nutzerinnen geradezu, weil man sieht den hohen Anteil an Auswärtigen, angelockt werden, mit dem Kfz in die Stadt zu fahren, statt die Öffis zu benutzen und dies spießt sich natürlich auch mit den von uns gemeinsam gesteckten verkehrs- und städteplanerischen Zielen. Die Parkplatzproblematik, ich glaube, das muss ich Ihnen nicht sagen oder hier in den Raum, die wird verschärft, auf der einen Seite die Stadt wächst, also wird durch Nachverdichtungen, durch immer mehr Bauten, d.h. es gibt einen immens hohen Druck und deshalb kann es da auch keine Ungleichbehandlung gegen andere BewohnerInnen und Anrainern geben, die schon lange in Graz wohnen und wie gesagt für ihren Parkplatz bezahlen müssen. Und das ist jetzt vielleicht nicht der springende Punkt, als Anreizmodell, wie gesagt, war das sinnvoll und auch gut, aber man muss auch dazu sagen, dass jene Käufer und Käuferinnen, die ein E-Fahrzeug kaufen, nicht zu den, sagen wir, sind nicht unbegütert. Also die Autos, sagen wir die günstigeren hast ab 20/25.000 € und es geht dann rasant nach oben. Bürgermeister Mag. Nagl, ermahnt: Bitte auf die Zeit achten. Stadträtin Kahr: Genau, und deshalb empfiehlt die GPS, es wäre zu empfehlen nach der ARGE Parkraum. Wir werden in den nächsten Wochen ein Treffen dazu haben, wir werden darüber noch einmal diskutieren, dass man einen behutsamen Ausstieg und zu einer Veränderung dieser Parkgebührenverordnung kommt, die natürlich aber mein Kollege Stadtrat Riegler vorbereiten müsste. (Allgemeiner Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Gibt es eine Zusatzfrage? Gemeinderat Haberler, MBA, Dipl.-Betriebswirt: Das haben Sie sehr gut ausgeführt, danke. Die E-Fahrzeuge sind natürlich teurer und wenn man so ein E-Fahrzeug anschafft, dann hat man ja auch, dann fängt man überlegen an, wie lässt sich das oft finanzieren, vor allem, wenn man nicht so gut begütert ist. Und da hat das natürlich auch, wenn man nur drei Stunden in der Stadt gratis parken kann, man kann ja den ganzen Tag gratis parken, also die Pendler oder so, was da auch irgendwie einmal Thema war, dann hat das natürlich auch eine finanzielle Überlegung, dass man sagt, ok, die monatliche Belastung minus Parken das geht sich aus mit einem Elektro-Auto. Und jetzt ist es ja das Ansinnen von uns gewesen, aufgrund der Feinstaubbelastung und es geht die Frage hin, dass man so viele als möglich Elektroautos in die Stadt holen. Jetzt haben wir, da hat es knapp 2.000 Elektroautos, was ja sehr positiv ist, aber vielleicht sollte man erst drüber nachdenken, wenn wir so gegen die 10.000 Elektroautos gehen, oder wie auch immer, welche im Umland angedacht sind, dass es auch eine merkliche Luftverbesserung in der Stadt gibt. Dass man nicht jetzt so voreilig von etwas ausgeht, sondern eher einmal ein bisschen eine Planungssicherheit den Leuten gibt, nicht sagt, in zwei Monaten hört man auf, weil dann gibt es auch einen abrupten Stopp. Und da möchte ich von Ihnen wissen, stehen Sie dazu auch, dass Sie sagen, ok, dass man da noch vielleicht etwas zuwartet oder wie auch immer? Aber da möchte ich eigentlich von Ihnen hören, ok, ja, dass wir da schauen, dass wir wirklich die Modellregion quasi auch bleiben, dass wir diesen Stellenwert haben in Österreich. Bürgermeister Mag. Nagl: Stadträtin. Frau Stadträtin Kahr: Ich stimme in der Ausführung, so wie Sie jetzt gesagt haben, auch zu. Es war nie gedacht, dass wir nächste Woche sozusagen daraus aussteigen, sondern es muss gut vorbereitet sein, man muss wirklich alles abwägen, wann der richtige Zeitpunkt ist und wie gesagt, ein entsprechendes Stück oder eine Aufbereitung müsste sowieso kollektiv hier im Haus diskutiert werden und deshalb gibt es auch diese Arbeitsgruppe nächste Woche, die ARGE, genau. B.2) Fernwärmeversorgung in Graz Bürgermeister Mag. Nagl: Danke vielmals. Ich darf nun Herrn Gemeinderat Mag. Andreas Fabisch bitten, Frau Stadträtin Wirnsberger die Frage zu stellen. Gemeinderat Mag. Fabisch: Werter Herr Bürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Frau Stadträtin, werte Tina! Der Fernwärmeausbau der letzten Jahre hat wesentlich zur Verbesserung der Luftqualität in Graz beitragen. Um die Grazer Fernwärmeversorgung für die nächsten Jahre sicherzustellen, wurde 2014 das Projektteam Wärmeversorgung Graz 2020/2030 unter der Leitung des Umweltamtes und unter Beteiligung von Energie Steiermark, Energie Graz, Graz Holding, Grazer Energieagentur und mehrerer FachexpertInnen und Interessensvertretungen ins Leben gerufen. Dabei wurden im vergangenen Jahr mehrere Alternativszenarien zur Fernwärmeversorgung nach dem Wegfall der Fernwärmeversorgung durch das Kraftwerk in Mellach ab 2020 erarbeitet und kommuniziert, wie z. B. die Abwärmenutzung aus dem Papier- und Zellstoffwerk Sappi, aus der Marienhütte, der Eishalle und andere Fernwärmequellen, wie Biomasse oder auch Solarenergie. Teilweise wurden diese Projekte bereits umgesetzt. In der Puchstraße wurde Ende letzten Jahres eine Fernwärmeheizanlage errichtet, die als Ausfallreserve fungieren soll. Medial angekündigt wurde auch schon ein Projekt namens „Big Solar“, das mit 500.000 m2 an Kollektorenflächen 20 % des Fernwärmebedarfs der Stadt Graz decken soll. Für die Grazerinnen und Grazer wäre interessant zu erfahren, wie weit die Maßnahmen zur Sicherung der Fernwärmeversorgung über das Jahr 2020 hinaus inzwischen fortgeschritten sind bzw. ob die Versorgungssicherheit und damit der weitere Fernwärmeausbau in Graz sichergestellt sind. Daher stelle ich an Sie, an dich, liebe Frau Stadträtin, folgende Frage: Wie weit sind die Pläne, die das Projektteam „Wärmeversorgung Graz 2020/2030“ ausgearbeitet hat, inzwischen gediehen? Bürgermeister Mag. Nagl: Bitte um die Antwort. Frau Stadträtin Wirnsberger: Ja, sehr geehrter Herr Gemeinderat, lieber Andreas. Dankeschön für diese Frage, das gibt mir nämlich die Gelegenheit, einmal aufzuzeigen, was sich in der relativ kurzen Zeit in dieser Arbeitsgruppe getan hat und welche Erfolge da auch mittlerweile schon vorzuweisen sind. Diese Arbeitsgruppe hat sich unter Einbindung von rund 80 Experten und Expertinnen und unter der Leitung des Grazer Umweltamtes, unter der Leitung von Dr. Werner Prutsch, dem Amtsleiter im Umweltamt, umfassend mit Untersuchungen hinsichtlich der Fernwärmeversorgung beschäftigt und, wie gesagt, ist hier einiges gelungen. Es gab politische Vorgaben, die lauten: - keine Verschlechterung bei den spezifischen Emissionen, - keine Verschlechterung beim Primärenergiefaktor, das bedeutet insbesondere bei der CO2-Bilanz, - Berücksichtigung der Emissionssituation in Graz, - keine Erhöhung der Kosten in Relation zu anderen Beheizungsarten und - Beibehaltung der Versorgungssicherheit. Die großen Erfolge, die die Arbeitsgruppe in den letzten Jahren erzielt hat, haben mittlerweile auch internationale Anerkennung gefunden und wie du schon gesagt hast, einige Projekte sind umgesetzt, viele befinden sich in Umsetzung und es tut sich hier auch laufend noch etwas. Umgesetzt ist bereits oder noch in diesem Jahr in Umsetzung: - die Abwärmenutzung der Marienhütte – seit Mai 2016 umgesetzt, plus 3 % der Fernwärmeaufbringung zusätzlich, - Helius-Solares-Speicherprojekt am Neufeldweg - bis Quartal 3/2017 umgesetzt, das sind 2.000 m² Solarfläche, - Sappi Abwärmenutzung – ist bis Herbst 2017 umgesetzt, plus 13 % der Fernwärmeaufbringung zusätzlich, - Heizzentrale Waagner-Biro-Straße – Adaptierung seit November 2016 umgesetzt, plus 2 % der Fernwärmeaufbringung zusätzlich. Dann haben wir noch diese Abwärmenutzung in der Eishalle und die Biomasseanlage Hart bei Graz, seit September 2016 umgesetzt plus 2 %. In Planung und in baldiger Umsetzung ist, wie du schon erwähnt hast, BIG Solar – das wird die größte Solaranlage Europas mit bis zu 20 % zusätzlich der Fernwärmeaufbringung und das bringt uns auch eine Ersparnis von 50.000 t CO2/Jahr. Darüber hinaus in Umsetzung, in baldiger Umsetzung, befindet sich die Abwärmenutzung aus der Kläranlage Gössendorf, mit bis zu 10 % der Fernwärmeaufbringung und in Prüfung ist bereits eine Abwärmenutzung der Linde Gas. Ich kann dir sehr gerne diesbezüglich den ganz druckfrischen Statusbericht der Arbeitsgruppe zur Verfügung stellen. Du bekommst die erste Ausgabe. Dieser Arbeitsbericht wird auch bei den kommenden Energiegesprächen am 27. Juni vorgestellt werden, da eine herzliche Einladung an dich und auch an Sie alle hier und ich darf dir abschließend sagen, und auch den Grazerinnen und Grazern, die Versorgungssicherheit in Graz ist gegeben und jetzt können wir uns mit aller Kraft wieder ganz besonders der Qualität widmen. Bürgermeister Mag. Nagl: Zusatzfrage? Gemeinderat Mag. Fabisch: Herzlichen Dank für die umfangreiche Antwort. Herzlichen Dank auch Herrn Dr. Prutsch und seinem Team für die seit Jahren erfolgreiche Tätigkeit. Wir Grazer sind sehr stolz darauf. Ich habe natürlich noch eine Bitte an dich, liebe Frau Stadträtin. Kannst du diese umfangreiche Antwort auch schriftlich unserem Klub zukommen lassen, wobei es für mich interessant ist, dass ich einmal wieder aus dem Bezirk St. Peter zu dieser Thematik befragt werde. Bist du bereit, auf die gestellte Frage eben eine schriftliche Antwort an den Klub zu übersenden, mit besonderer Betonung des zu erwartenden Ausbaues im Bezirk St. Peter? Frau Stadträtin Wirnsberger: Selbstverständlich. Bürgermeister Mag. Nagl: Frau Stadträtin. Gemeinderat Mag. Fabisch: Ich bedanke mich, Pfiat Gott. Bürgermeister Mag. Nagl: Vielleicht auch eine Anmerkung für heute, weil wir sehr viel neue Mitglieder im Gemeinderat haben. Wer heute ein Stück vortragen wird beim Rednerpult, ist die Bitte, dass die Stücke danach auf diesem kleinen Tisch, hinter der Frau Stadträtin Wirnsberger, dann auch wieder hingelegt werden, sonst müssen wir den Stücken, den Originalstücken, oft nachlaufen. Also wer heute ein Stück vorträgt, bitte im Anschluss daran den orangen Behälter nutzen, sagt mir der Herr Polz gerade. Bitte, danke. Gut, jetzt kommen wir zum 3. Fragesteller, Herr Gemeinderat und Klubobmann Mag. Armin Sippel fragt Frau Stadträtin Elke Kahr betreffend Tarifanpassungen im öffentlichen Verkehr. B.3) Tarifanpassungen im öffentlichen Verkehr Klubobmann Mag. Sippel: Sehr geehrte Frau Stadträtin, Kahr! Mit Juli 2017 werden die Tarife im ÖV durchschnittlich um 1,6 % steigen. Das bedeutet, dass die Stundenkarte von € 2,20 auf € 2,30 erhöht wird. In Ihrer Pressekonferenz am Freitag haben Sie einige Pläne vorgestellt, unter anderem haben Sie auch gesagt, dass Sie für eine Stabilisierung der Tarife eintreten und dass die Tarifanpassung im Bereich des öffentlichen Verkehrs, dass sie die so nicht hinnehmen wollen. Ich meine, schön und gut, Ihre Projekte, die sie vorgestellt haben, ich finde es nur ein bisschen schade, dass Sie den erfolgreichen Weg der Gleichberechtigung, das müsste ja gerade der KPÖ auch wichtig sein, die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer, verlassen, denn Ihr Vorgänger, der Herr Stadtrat und jetzige Vize-Bürgermeister Eustacchio eingeschlagen hat, nämlich Gleichberechtigung zwischen motorisiertem Individualverkehr, öffentlichem Verkehr, Radfahrern und Fußgängern. Und Sie haben auch bei der vorherigen Anfragebeantwortung schon ein bisschen durchklingen lassen, in welche Richtung es gehen wird, nämlich in Richtung Ideologie. Wenn Sie nämlich davon sprechen, bei den Ausnahmegenehmigungen bei E-Autos, dass Sie jetzt da das zurücknehmen wollen, weil es die Reichen trifft, dann hört man dann natürlich schon ein bisschen auch kommunistische Ideologie durch. Ich habe das ja gar nicht gewusst, dass im Verkehrsbereich, dass man da so ideologisch sein kann. Aber Sie haben das innerhalb Ihrer kurzen Amtszeit schon auch vorgeführt, wie das gehen kann oder die tageweisen Fahrverbote, die Sie da schon ins Fenster gestellt haben. Also, das sind ja durchaus auch ideologische Ansätze. Interessieren würde uns aber, wie Sie an die Finanzierung herangehen wollen, was diese Dinge betrifft? Weil das ist ja etwas, das auch kostenintensiv ist. Deshalb stelle ich an Sie die Frage „Welche Maßnahmen zur Finanzierung haben Sie im Rahmen Ihrer Zuständigkeit angedacht, um sowohl die geplanten Tarifanpassungen zu kompensieren, als auch die vergünstigte Jahreskarte auf Auspendler zu erweitern?“ (Applaus) Stadträtin Kahr: Geht es schon? Bürgermeister Mag. Nagl: Bitte um die Antwort. Stadträtin Kahr: Sehr geehrter Herr Gemeinderat Sippel. Es freut mich, dass auch Sie zumindestens die Pressekonferenz genau verfolgt haben und Sie sind ja schon lange im Gemeinderat, deshalb dürfte es Ihnen natürlich auch nicht entgangen sein, dass die KPÖ sich schon immer für einen leistbaren öffentlichen Verkehr eingesetzt hat. Und ich denke, dass wenn Sie, weil Sie das Wort Gleichbehandlung oder Gerechtigkeit erwähnt haben, dass das auch Sie und Ihre Partei sehr oft auch in Wahlauseinandersetzungen erwähnen, dann muss das aber natürlich auch Folgen haben und muss man auch Taten setzen. Und ich denke, dass es uns nicht egal sein kann, und gerade eben auch Einpendlerinnen oder für Bewohner, wie die Preispolitik in unserer Stadt Graz für den öffentlichen Verkehr gestaltet ist. Deswegen hat die KPÖ sich immer dafür eingesetzt, und insofern ist Verkehrspolitik natürlich auch eine soziale Frage, wenn es um einen öffentlichen Verkehr geht. Und es werden Ihnen auch Kollegen Ihrer Partei, die an anderen Orten sind, so bestätigen, weil ich das auch weiß. Maßnahmen dafür, wir haben uns immer für eine günstige Jahreskarte in Graz eingesetzt. Der Erfolg zeigt ja, dass es gelungen ist. Nicht nur, weil man muss natürlich bei dem Angebot weiterkommen, aber natürlich ist das auch eine Möglichkeit, die Menschen zu dauerhaften Jahreskarten-BesitzerInnen zu gewinnen. Weiters ist es natürlich auch wichtig, dass man insofern gerecht bleibt, dass wenn man bei den GrazerInnen bleibt, die Auspendler miteinschließt. Da hat es auch letztes Jahr Gespräche schon gegeben auf Stadtregierungsebene. Wir setzen uns auch ein, und da gibt es sogar einen mehrheitlich gefassten Antrag hier im Haus, ich weiß jetzt nicht, ob Ihre Partei das unterstützt hat, aber dass der Seniorentarif von der ÖBB-Karte entkoppelt wird, auch von meinem Kollegen eingebracht, die im Verbund festgesetzte Verdreifachung, also die 1,75-fache Erhöhung immer automatisch vorzunehmen. Vom Verbraucherpreisindex ist es immer wieder ein Thema gewesen, ist auch hier mehrheitlich so beschlossen geworden und das sind nur einige Beispiele. Und da denke ich, da muss man dranbleiben. Ich habe, wenn Sie sagen zuständig, bin ich natürlich nicht, ich bin nicht die Finanzreferentin und ich bin auch nicht die Chefin vom Verkehrsverbund, aber meine Aufgabe als Verkehrsstadträtin sehe ich darin, mich dafür einzusetzen, politische Mehrheiten zu finden für diese Fragen. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Klubobmann, Zusatzfragen? Klubobmann Mag. Sippel: Ja, es war jetzt nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage, was für Pläne Sie in Richtung Finanzierung haben. Wir haben ja jetzt dann Budgetverhandlungen. Es wäre schon interessant, auch zu erfahren von Ihnen, welche Gedanken Sie haben, um das auch umzusetzen. Weil es ist ja so, dass die Koalition ja durchaus in ihrem Agenda-Programm, im Regierungsprogramm, ja auch zugesagt hat, wenn es vernünftige Verkehrslösungen gibt, wenn es vernünftige Projekte gibt, das auch entsprechend zu unterstützen. Nur es wäre schön zu erfahren, wenn Sie sich da hinsetzen und auch solche kostenintensiven Projekte vorstellen, wie Sie das auch finanzieren wollen. Beispielsweise hat Ihr Vorgänger Vizebürgermeister Mario Eustacchio in seinem Bereich, wenn es um Subventionen geht, € 50.000 im Jahr eingespart. Das ist durchaus möglich, mit ein bisschen Mut, wenn man die Dinge sich anschaut, oder sind Sie auch bereit, und das ist sozusagen meine Zusatzfrage, daran zu gehen, auch vielleicht einnahmenseitig auch einmal im Verkehrsbereich etwas zu tun? Ich meine, in der letzten Periode haben die Parkgebühren in die Höhe gesetzt, was nicht sonderlich populär war selbstverständlicherweise, aber wir haben dadurch Millionen Einnahmen mehr, die wir wieder in Verkehrsprojekte investieren können. Das heißt, haben Sie da irgendwelche Ansätze oder Pläne, wie man vielleicht auch innerhalb Ihres Ressorts einnahmenseitig oder durch Umschichtungen zu Geld kommen kann, um die Projekte, die Sie vorgestellt haben, auch umzusetzen? (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Frau Stadträtin, bitte. Frau Stadträtin Kahr: Selbstverständlich habe ich da Vorstellungen. Dazu müsste man, und da bin ich immer sehr für jede Schandtat zu haben, es müsste natürlich auch eine Einladung von eurer Seite kommen, weil seit der Gemeinderatswahl, das muss ich jetzt schon so sagen, hat es ein Gespräch mit dem zuständigen Stadtrat im Finanzbereich gegeben. Da sind wir aber die verkehrspolitischen Projekte durchgegangen in der AOG und in der OG und selbst da schaut es schwierig aus, wenn Sie sagen mir jetzt dann, dass Sie diese Maßnahmen zum Beispiel, was die Jahreskarte betrifft, unterstützen, dann sind wir ja zum Beispiel in einem Punkt uns ja schon einig. Frau Stadträtin Kahr: Aber wir können uns eigentlich gleich im Anschluss an diese heutige Gemeinderatssitzung einen gemeinsamen Termin ausmachen, selbstverständlich habe ich Vorstellungen. Aber da muss es natürlich auch gemeinsame Gespräche geben und das gewünscht sein und nicht zum Beispiel so, weil ich rege mich ja auch nicht auf, dass der Herr Bürgermeister und der Herr Vizebürgermeister eine Pressekonferenz geben über den Bereich Stadtraum, für den ich politisch zuständig bin. Aber es ist politisch legitim, dass sie sich dazu äußern, deswegen rege ich mich nicht auf. Deswegen dürfen Sie auch nicht umgekehrt so wehleidig sein, wenn die KPÖ sich weiterhin für sozialpolitische Preise bei den Öffis eintritt. (Applaus) B.4) Reformen Sozialcard Bürgermeister Mag. Nagl: Frau Gemeinderätin Manuela Wutte fragt Herrn Stadtrat Kurt Hohensinner betreffend die Reformen SozialCard. Gemeinderätin Wutte, MA: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine Frage bezieht sich auf die von Ihnen geplanten Reformen der SozialCard. Die SozialCard wurde ursprünglich eingeführt, um bestehende Sozialleistungen zusammenzufassen und diese ohne bürokratische Hürden allen anspruchsberechtigten Personen zugänglich zu machen. Durch die von Ihnen geplanten Reformen müssen jedoch Leistungen wie der Heizkostenzuschuss und die Weihnachtsbeihilfe wieder separat beantragt werden. Sie begründen das damit, dass Personen, die z.B. eine vergünstigte Öffi-Karte brauchen, nicht zwangsläufig einen Heizkostenzuschuss benötigen. Die Einkommensobergrenze für die Beantragung der SozialCard liegt aber nur knapp über der Mindestsicherung. Deswegen nehme ich an, dass alle anspruchsberechtigten Menschen sowohl eine günstigere Öffi-Karte als auch einen Heizkostenzuschuss als auch Weihnachtsbeihilfe bitter benötigen. Ich befürchte weiters, dass manche Menschen nicht um die Beihilfen ansuchen werden, obwohl sie diese brauchen würden. Aus meiner Tätigkeit im Sozialbereich kenne ich viele Menschen, die das Gefühl, Bittsteller zu sein oder die Scham, auf Beihilfen angewiesen zu sein, sehr belastet. Abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, beispielsweise wegen eines behinderten Kindes, bestimmen manchmal unzählige Behördengänge den Alltag, was für den einzelnen Menschen eine sehr zermürbende Wirkung haben kann. Deswegen meine ich, es liegt auch in der Verantwortung der öffentlichen Hand, diesen Menschen eben das Gefühl zu geben, keine Bittsteller zu sein, sondern geschätzte BürgerInnen unserer Gesellschaft. Daher richte ich folgende Frage an Sie: Welche Fakten und Annahmen stehen hinter ihren Plänen, die Errungenschaften der Sozialcard, die armutsbetroffenen und armutsgefährdeten GrazerInnen den unbürokratischen Zugang zu wichtigen sozialen Leistungen ermöglicht, rückgängig zu machen? (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Herr Stadtrat Hohensinner, bitte. Stadtrat Hohensinner, MBA: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin. Danke für die Frage. Sie ermöglicht mir, kurz auch hier in diesem Rahmen über meine Pläne zu sprechen. Ich stehe zu 100% zur SozialCard. Die SozialCard wurde eingeführt, um Menschen zu fördern, damit sie eine persönliche Teilnahme an der Gesellschaft auch weiterhin haben und sie ist eine Errungenschaft der Sozialstadt Graz. Der unbürokratische Zugang bleibt auch weiterhin erhalten, ich bin aber gegen ein Gießkannen-Prinzip, nämlich, dass alle Sozialkarten-Inhaber alle Geldleistungen automatisch und ungefragt auf ihr Konto überwiesen bekommen. Unser Ansatz ist, dass wir auch den Sozialkarten-Beziehern mehr Eigenverantwortung übertragen, zukünftig sollen Anspruchsberechtigte über ihre SozialCard einmal im Jahr sehr niederschwellig aus dem Leistungsspektrum auswählen können. Zusätzlich habe ich vor, die Leistungen der SozialCard auch auszuweiten. Wir sind gerade in Planung, dass wir auch für Kinder von Sozialkarten-Inhabern den Zugang zu unseren Sportvereinen günstiger gestalten, wir schauen, dass wir da eine Ermäßigung von 20 % zusammenbringen. Mir ist auch ganz wichtig, und das ist auch meine Aufforderung, dass Sie bitte nicht mehr weiter den Menschen einreden, dass jeder Weg ins Sozialamt ein Weg für Bittsteller ist. Ich möchte einfach mit dem Begriff Bittsteller hier aufräumen. Menschen, die vorübergehend oder über einen längeren Zeitraum Unterstützung durch das Sozialamt benötigen, soll geholfen werden und damit sie möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen stehen und im Leben Fuß fassen. Das sehe ich als wichtiges soziales Service und genau diesen Ansatz nehme ich her, dass sich das Sozialamt in diese Richtung weiterentwickelts. Da sind im Sozialamt schon viele Schritte passiert, das Service wird hier großgeschrieben. Mein Vorgänger, Michi Ehmann, hat auch den Info-Service-Point initiiert, die budgetären Mittel sind bereits vorgesehen und hier wird fest daran gearbeitet. Und ich möchte noch eines sagen, was Sie angeführt haben, Sie haben gesagt, alle Karteninhaber werden auch z.B. die Öffi-Karte benutzen und in Anspruch nehmen. Wir haben 15.000 Sozialkarten-Inhaber zurzeit und ca. 11.000 Inhaber nutzen die Mobilitätscard. Also das stimmt schon einmal nicht, aber wir werden wirklich die Sozialkarte verbessern, weiterentwickeln und ich möchte Sie auch auf diesem Weg mitnehmen. Bürgermeister Mag. Nagl: Gibt es eine Zusatzfrage? Gemeinderätin Wutte, MA: Ja, danke für die Erläuterungen. Meine Zusatzfrage geht in die Richtung, ob Sie sich vorstellen können, eben die genannten Reformen der Sozialkarten nach einer angemessenen Zeit zu evaluieren, eben um sicherzustellen, dass die Zugänglichkeit für alle betroffenen Menschen gewährleistet ist? Bürgermeister Mag. Nagl: Herr Stadtrat. Stadtrat Hohensinner, MBA: Dazu bin ich gerne bereit. (Applaus) B.5) Sozialcard/Abwicklung der geplanten Änderungen speziell im Hinblick auf separate Antragstellungen Bürgermeister Mag. Nagl: Klubobmann Michael Ehmann fragt nun Herrn Kurt Hohensinner ebenso zum Thema SozialCard – Abwicklung der geplanten Änderungen speziell in Hinblick auf die separate Antragsstellung. Klubobmann Ehmann: Geschätzter Herr Bürgermeister, geschätzte StadträtInnen, Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Kurt! Das ist das Los des 5. Platzes, dass wir jetzt die gleiche Frage behandeln müssen, aber ich tue es trotzdem gerne. Und zwar, ich habe tatsächlich die Sorge in diesem Bereich und ich habe auch viele Gespräche, auch viele Anrufe gehabt, dass es hier durch die öffentliche Wahrnehmung bzw. durch Aussagen der Änderungen oder der geplanten Änderungen bei der SozialCard in diese Richtung geht der separaten Antragstellung, also sprich: die Aufhebung des Automatismus. Der Automatismus hat ja grundsätzlich den Sinn gehabt, dass man gesagt hat, Menschen, die sowieso in prekären Lebenssituationen sich befinden, es sowieso schwer haben, sich nicht noch zusätzlich, natürlich vorab durch Prüfung, weil es gibt ja nur den Rechtsanspruch bei GIS-Gebührenbefreiung oder analog der GIS-Gebührenbefreiung, ansonsten gibt es die SozialCard ja nicht. Das heißt, hier war es oder ist es notwendig gewesen, aus unserer Sicht damals, das einzubeziehen, dass wir sagen, die Menschen sollten nicht zusätzlich noch den Kopf dafür freimachen können und jetzt wo es um Antragsstellung geht und zusätzlich noch zum Sozialamt zu pilgern. Wobei ich da zustimmen kann, dass wir das Sozialamt zukünftig schon derart ausrichten sollten, das wäre auch mein Weg gewesen, den haben wir bereits begonnen, dass es kein Bittstellungsamt ist, sondern eben ein Amt, Menschen wieder auf den eigenen Weg zu helfen und das schnellstmöglich, dem kann ich zustimmen. Aber, wie gesagt, es ist trotzdem, es hat für eine Irritation gesorgt, das ist sicherlich der Fall und deshalb namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion vielleicht nochmals die Frage an dich, sehr geehrter Herr Stadtrat: Wie stellst du dir konkret eine Abwicklung der separaten Antragstellungen vor, bei der speziell die ältere Generation nicht von vornherein aufgrund besagter „Schwellenängste“ auf berechtigte Angebote verzichtet? Bürgermeister Mag. Nagl: Herr Stadtrat bitte um die Antwort. Stadtrat Hohensinner, MBA: Sehr geehrter Herr Klubobmann, lieber Michael! Danke für deine Frage, und du hast in deiner Frage auch formuliert, dass es Irritation gegeben hat, Verunsicherung. Diese Verunsicherung wurde verursacht von einigen Parteien, die in die Medien gegangen sind, die gesagt haben, um Gottes Willen, Sozialabbau, das kann gar nicht sein und ich möchte an dieser Stelle sagen, es ist kein Sozialabbau, es ist ein Umbau und ein Aufbau, also eine Ausweitung der SozialCard und ich möchte dich auch ausnehmen, weil du hast eine konstruktive Kritik geübt in deiner Aussendung, das habe ich auch wirklich gut gefunden. Aber zu deiner Bitte, ich werde das jetzt noch einmal skizzieren: Anspruchsberechtigt werden in Zukunft jene Bürger sein, die mindestens ein Jahr in Graz gemeldet sind, d.h., das verlängert sich um ein halbes Jahr. Die Karteninhaber sollen einmal im Jahr aus dem Leistungsangebot auswählen können, das wird, so hoffe ich, nicht nur im Sozialamt möglich sein. Wir haben jetzt auch mit dem Präsidialamt gesprochen, die Frau Mag. Ennemoser war bei mir bei einem Termin. Wir schauen, dass wir die Servicestellen hier miteinbeziehen können. Das war auch im ursprünglichen Gemeinderatsbeschluss auch schon drinnen, dass die Anspruchsberechtigten ihre Anträge nicht nur im Sozialamt, sondern auch dort abgeben können und wir prüfen gerade, ob es nicht vielleicht ganz niederschwellig eine Online-Variante geben könnte. Aber zu deinem Kern jetzt, zu deiner Kernfrage: wie es ausschaut mit den älteren Menschen. Ich habe mir das wirklich sehr lange durch den Kopf gehen lassen, habe mit sehr vielen Menschen auch gesprochen. Ungefähr, dass sich der Gemeinderat, dass Sie sich etwas vorstellen können, gesamt sind 15.308 Menschen anspruchsberechtigt und es gibt jetzt schon 3.747 Menschen, die dauerhaft anspruchsberechtigt sind. Das sind zum großen Teil Mindestpensionisten, die waren jetzt schon nicht mehr gefordert, jedes Jahr den Antrag auf eine SozialCard zu stellen, sondern die haben die SozialCard dauerhaft besessen und ich hätte vor, und werde im nächsten Gemeinderat eben meine Reformvorschläge Ihnen übermitteln hier im Gemeinderat und ich habe vor, diese Gruppe auch auszunehmen. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Danke, vielmals. Gibt es eine Zusatzfrage? Klubobmann Ehmann: Ja, eine Zusatzfrage hätte ich. Das hast du jetzt sehr gut ausgeführt. Also die Ausgleichszulagenbezieherinnen und -bezieher auszunehmen, nur grundsätzlich müssen wir trotzdem, glaube ich, darauf achten, nach dem Gleichheitsprinzip hier nicht, dass wir hier keine Ungleichheit herstellen, zum einen, zum anderen hätte ich eine Frage, eine Zusatzfrage noch. Du hast selber gesagt, rund 15.300 Bezieherinnen und Bezieher gibt es zurzeit. Das heißt, wenn sie jetzt nicht durch den Automatismus überwiesen Weihnachtsbeihilfen, Schulaktion, Heizkostenzuschuss etc. erhalten, bedeutet das aber natürlich aus meiner Sicht einen verwaltungstechnischen Mehraufwand, weil natürlich muss die Antragstellung durchgeführt werden bzw. abgegeben werden. Es wird auch wer bearbeiten müssen. Hast du dir das angeschaut, dass du dir das einmal durchgerechnet hast, ob dieses nicht einen Mehraufwand im Budget überhaupt bedeuten würde, wenn man vom Automatismus, abgesehen davon vom menschlichen Zugang her, vom Automatismus abkommt, ob das nicht verwaltungstechnisch eine höhere Budgetierung erfordern würde? Bürgermeister Mag. Nagl: Herr Stadtrat, bitte. Stadtrat Hohensinner, MBA: Also zum ersten Satz von dir, zur ersten Anmerkung, mit dem Gleichheitsgrundsatz kann ich nur sagen, du warst bisher verantwortlich für die SozialCard und es hat eben den einen Personenkreis gegeben, die dauerhaft die Sozialkarte besessen haben und zum anderen, die, die jährlich, oder solange die GIS-Gebühr aktuell war oder die Befreiung aktuell war, die Karte besessen haben. Also es hat schon zwei Gruppen gegeben, also das mit dem Gleichheitsgrundsatz, das lasse ich einmal so nicht gelten. Zu deiner anderen Frage, ich werde das natürlich prüfen. Das Präsidialamt ist hier miteinbezogen und auch die Magistratsdirektion und, wie gesagt, wir wollen das sehr niederschwellig, sehr günstig machen und ich bin davon überzeugt, dass, sollten wir eine Online-Variante zusammenbringen, dass ein Großteil der Bezieherinnen und Bezieher die Online-Variante in Anspruch nehmen werden und dadurch nicht mehr Kosten oder nicht viel mehr Kosten entstehen werden. Bürgermeister Mag. Nagl: Danke vielmals für die Antwort. (Applaus) B.6) Kostenloser öffentlicher Verkehr dank Handy App Bürgermeister Mag. Nagl: Wir kommen zum nächsten Fragesteller. Herr Gemeinderat Swatek fragt Frau Stadträtin Kahr. Gemeinderat Swatek, BSc: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren und sehr geehrte Frau Kahr! Wie Sie wissen, möchte ich als Neos in Zukunft mutiger und… (unverständlich) im Grazer Gemeinderat einbringen, um Graz zum Innovationsmotor Österreichs zu machen und dazu zählt natürlich auch der öffentliche Verkehr. Wir alle wissen, wir leben in der Feinstaubhauptstadt Österreichs, das ist ein massives Problem, auch für die Gesundheit. Und ich finde, es ist an der Zeit, neue Wege im öffentlichen Verkehr zu gehen und die Menschen endlich weg vom Individualverkehr hin zum öffentlichen Verkehr zu bringen. Und da gibt es ein gutes Beispiel für eine innovative neue Idee in Düsseldorf. Dort kann man kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, wenn man auf einer Handy-App einen Werbespot schaut. Dafür bekommt man dann ganz einfach eine Stundenkarte gratis. Und ich wollte Sie daher fragen: Könnten Sie sich vorstellen, ähnlich wie in Düsseldorf, eine Handy App zu etablieren, in der man für das Ansehen eines Werbespots eine kostenfreie Stundenkarte der Holding Graz Linien erhält? Bürgermeister Mag. Nagl: Bitte um die Antwort. Stadträtin Kahr: Danke, sehr geehrter Herr Gemeinderat, für Ihre Anfrage. Das ist immer gut, neue Ideen. Die Idee ist den Graz Linien aber bekannt. In der Vergangenheit, also letztes Jahr, hat es diesbezüglich auch eine Anfrage eines heimischen Unternehmens gegeben, und die Graz Linien weisen aber auf einen Punkt hin, der natürlich wichtig ist. Um ein solches Gratis-Öffi-Ticket abzubilden, ist es natürlich generell notwendig, die Öffi-Tickets auf mobilen Endgeräten fälschungssicher darzustellen. Das ist aber noch nicht möglich, weil sie derzeit die technischen Voraussetzungen, um diese App zu installieren, noch nicht so weit sind. Es gibt aber eine Arbeitsgruppe bei der Holding Graz Linien und im Zuge dessen werden alle technischen Rahmenbedingungen versucht zu schaffen, um eben künftig bei den Öffi-Tickets über ein App zu kaufen und auch auf diesen fälschungssicher abzubilden. Das ist der erste Schritt, der ist ganz wichtig. Wenn der geschafft ist, wird man, und das wird auch parallel dazu erfolgen, bei dieser Arbeitsgruppe prüfen, ob eine mögliche Umsetzung des Gratis-Öffi-Tickets durch einen Werbespot auch ermöglicht werden kann. Also das läuft zeitgleich. Und aber wichtig ist auch, dass eine Voraussetzung ist, dass dieses kostenlose Ticket vom Betreiber des Werbesystems nach den Tarifen des Steirischen Verkehrsverbundes natürlich dann rückerstattet werden müsste. Bürgermeister Mag. Nagl: Gibt es eine Zusatzfrage? Gemeinderat Swatek, BSc: Vielen Dank für die Beantwortung. Ich wollte nur generell fragen, weil ich Ihre Pressekonferenz auch verfolgt habe, ob Sie in irgendeiner Art und Weise Vorhaben, neue Technologien wie das Smartphone in Ihren Verkehrskonzepten, einzubinden? Bürgermeister Mag. Nagl: Bitte um die Antwort. Stadträtin Kahr: Ich habe Ihnen schon gesagt, alles, was mithilft, die Zugänge zu erleichtern, das Angebot zu verbessern, ist dienlich. Da verlasse ich mich, das muss ich jetzt aber wirklich sagen, in dieser Frage ausschließlich auch auf die Mitarbeiter und auf die Experten, die da Ahnung haben. Ich selber verwende nicht einmal noch ein Smartphone, also ich bin da sowieso nicht die richtige Ansprechpartnerin. Ich zahle noch am liebsten bar, aber deswegen sage ich ja, hat man ja Fachleute und auch Experten, die einen da gut beraten, aber prinzipiell bin ich solchen Sachen immer aufgeschlossen, ist ja klar. Bürgermeister Mag. Nagl: Danke, vielmals. (Applaus) B.7) Straßenbahnhaltestelle Münzgrabengürtel sowie ampelgeregelte Fußgänger- und Radwegequerung Münzgrabengürtel/Ecke Münzgrabenstraße Bürgermeister Mag. Nagl: Wir kommen zur Frage Nr. 7, Gemeinderat Markus Schimautz fragt Frau Stadträtin Kahr betreffend Straßenbahnhaltestelle Münzgrabengürtel sowie ampelgeregelte Fußgänger- und Radquerung am Gürtel und in der Straße. Gemeinderat DI (FH) Schimautz, MA: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Stadträtin Kahr! Wir haben in der Münzgrabenstraße, im Bereich Moserhofgasse zwischen Moserhofgasse und Brockmanngasse, keine einzige Straßenbahnhaltestelle, obwohl es genau in diesem Bereich, in diesem langen Bereich, ein starkes Bevölkerungswachstum gibt. Wir wissen, einige Wohnprojekte, wie das Messequartier, sind dort bereits entstanden und wir wissen auch, dass weitere Projekte wie Am Dominikanergrund dort in den nächsten Monaten und Jahren entstehen werden. Daher ist es natürlich auch naheliegend, dass es bereits abgeschlossene Planungsarbeiten einer Straßenbahnhaltestelle im Bereich des Münzgrabengürtels gibt, was natürlich auch ein besonderer Standort wäre, weil es genau sich auf dieser Höhe auch verbinden lässt, dort die Radfahrwege, die dort zusammentreffen, auch in dieses Projekt zu integrieren. Wir können dort, genau in diesem Bereich des Münzgrabengürtels, tagtäglich erkennen, wie sich dort junge und ältere Menschen über die Münzgrabenstraße hinwegbewegen und versuchen, per Fuß bzw. Rad diese Straße zu überqueren und es dort immer wieder zu brenzligen Situationen kommt. Da die Planungsarbeiten bereits abgeschlossen sind, Budgets auch dafür reserviert sind, stellt sich daher für mich nun die Frage, wie Sie politisch zu diesem Projekt stehen, ob Sie da dahinterstehen, ob Sie sagen würden, wir können diese Projekt in Bälde in Angriff nehmen? „Sind Sie bereit, dafür Sorge zu tragen, dass bis zur Fertigstellung der neuen Siedlungsanlage auf den Dominikanergründen die Errichtung der Straßenbahnhaltestelle auf Höhe der Münzgrabenkirche/Hafnerriegel sowie der ampelgeregelten Fußgänger- und Fahrradwegequerung auf Höhe Münzgrabenstraße/Münzgrabengürtel umgesetzt werden? Bürgermeister Mag. Nagl: Bitte um die Antwort. Stadträtin Kahr: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Das ist nicht das erste Mal, also auch mein Vorgänger der Herr Stadtrat Eustacchio ist zu dieser Frage schon, also diesem Anliegen, befragt worden, meine Bezirksratskollegen im Bezirksrat, ich glaube, es gibt sogar einstimmige oder mehrheitliche Beschlüsse. Das ist ein absolut berechtigtes Anliegen und ich kürze jetzt einfach die Stellungnahme meines Verkehrsplanungsamtes ab, und sage Ihnen einfach: Es ist ein wichtiges Anliegen, es wird auch in der Zukunft sozusagen, es wird auf jeden Fall befürwortet, von allen Abteilungen. Es hat aber nicht die oberste Priorität, das wissen Sie ja auch, Sie kennen, glaube ich, auch die Antworten, weil es noch wichtigere Maßnahmen gibt, die umzusetzen sind, wenn sozusagen unser Amt mehr Mittel hätte, könnten wir das rascher oder in Bälde umsetzen, so wird es ein Projekt sein, wo eben genau in Hinblick, wie Sie richtig sagen, Gehweg, Radquerungen Hafnerriegel, das alles inkludiert wird. Weil alleine nur der  Haltestellenbereich fordert immens hohe Kosten, das wissen Sie. Und wenn man das schon macht, dann sollte das sozusagen gemeinsam alles gemacht werden, und das ist sicherlich eine Maßnahme, ob wir das jetzt schaffen, da will ich dann keinen Zeitpunkt nennen, aber es ist auf der Agenda oben, aber sind derzeit vorrangig andere Projekte umzusetzen, die genauso sozusagen auch einstimmig in Bezirksräten oder sozusagen auf der To-Do-Liste, wie man sagt, oben sind. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Zusatzfrage? Gemeinderat DI (FH) Schimautz, MA: Dankeschön einmal für die Beantwortung dieser Frage. Wenn ich es recht verstanden habe, befürworten Sie dieses Projekt, sehen aber nicht höchste Projektpriorität bei der Umsetzung, das heißt, das darf ich den Bewohnerinnen und Bewohnern auch so weitergeben, die dort tagtäglich diese Straße queren wollen. Ich möchte aber noch einmal da ein bisschen einhaken und fragen, welchen Zeithorizont Sie da, Sie haben gesagt, Sie wollen nicht genau darauf eingehen, aber Sie ungefähr dort einen Zeithorizont nennen können, dass man der Bevölkerung doch irgendwo einen Horizont geben kann. Sprechen Sie dort jetzt von einem halben Jahr, Jahr, drei Jahre, fünf Jahre, Ihrem Lächeln könnte ich fast zehn Jahre abgewinnen, von welchem Zeithorizont sprechen Sie da? Das wäre und verbunden damit auch was könnte das beschleunigen? Also, haben Sie da eine Idee, wie man das schneller vorantreiben könnten, welche Personen, welche Gegebenheiten müssten dann noch zusätzlich eingebracht werden, um dieses Projekt noch schneller vorantreiben zu können? Bürgermeister Mag. Nagl: Bitte, Frau Stadträtin. Frau Stadträtin Kahr: Habe ich Ideen? Die sage ich Ihnen jetzt nicht. Weil zuerst einmal muss ich die Budgetverhandlungen zu Ende bringen. Dann weiß ich nämlich ganz genau, was von der ganzen Vorhabensliste, wo natürlich auch das Projekt oben ist, also das möchte ich Ihnen nur sagen. Es ist wichtig, es ist notwendig, wenn das Budget sozusagen ausreicht, dann kann man es bald machen, wenn es nicht ausreicht, dann wird es nicht so schnell gehen, aber diese Antwort kann ich Ihnen nach den Budgetverhandlungen geben. Gemeinderat DI (FH) Schimautz, MA: Vielen Dank. Bürgermeister Mag. Nagl: Danke vielmals. B.8) Finanzierung Lärmschutzmaßnahmen bei der Reininghaus-Mälzerei Bürgermeister Mag. Nagl: Ich darf nun Herrn Gemeinderat Horst Alic bitten, seine Frage an Stadtrat Günter Riegler zu stellen. Gemeinderat Alic: Oje, die Zeit läuft. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Stadtsenat, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates und geschätzte Zuhörerschaft! Ich lese einmal das erste Stück. In den vergangenen Monaten war wiederholt davon die Rede, dass die Stadt Graz die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen bei der Mälzerei der Stadlauer Malzfabrik auf den Reininghausgründen übernehmen könnte, um Verzögerungen bei der Entwicklung und Bebauung der Flächen zu vermeiden. Die Investitionssumme wurde mit mehr als einer Million Euro angegeben. Ich bin sehr froh, in einer Stadt leben zu dürfen, die es immer wieder schafft, Investoren anzulocken oder die es schafft, dass Investoren kommen und investieren, Arbeitsplätze schaffen durch ihre Investitionen und… (Zwischenruf unverständlich) …und dennoch ist es schön, in dieser Stadt zu wohnen und es gibt auch Investitionen, die die Stadt tätigt und zwar automatisch und ich muss da ja auch mitmachen, nicht? Und eine Million Euro ist sehr viel Geld. Das muss man nicht in kleine Scheine wechseln, um zu sehen, wieviel das ist, man könnte zum Beispiel auch einen Mitarbeiter der Stadt Graz fragen, einen Straßenbahnfahrer oder den Portier, wieviel er als Leistungsbelohnung kriegt, ja? Könnte einen durchschnittlichen Wert errechnen und mit dem die Million dividieren. Dann könnte man sagen, ja wie man Anerkennung materiell abgelten kann, weil auch diese Leute bringen Tag für Tag ja Investitionen ein und investieren Zeit, Lust, Engagement und ihre Arbeitsleistung in die Stadt Graz und bringen sie auch weiter. Jetzt stelle ich die Frage, sehr geehrter Herr Stadtrat: Auf welche Weise und in welcher Höhe beabsichtigt die Stadt Graz, sich an den Kosten für die Umrüstung der Mälzerei auf den Reininghausgründen zu beteiligen? Bürgermeister Mag. Nagl: Danke, vielmals. Bitte um die Antwort, Herr Stadtrat Riegler. Stadtrat Dr. Riegler: Ja Grüß Gott, Herr Gemeinderat Alic! Danke für Ihre Frage, die gibt mir die Gelegenheit, so antwortet man ja oft bei solchen Gelegenheiten, die gibt mir die Gelegenheit, unter Beweis zu stellen, dass wir eine besonders flotte, effiziente, effektive Zusammenarbeit Zukunft Graz sind. Die Antwort wird nämlich sehr kurz sein. Es ist mit null Euro von Seiten der Stadt irgendeine Bezuschussung erfolgt. Die einzige Rolle, die wir einnehmen, ist die eines Moderators, um zu bewirken, dass sich zwischen Bauträgern und Stamag da möglichst eine Einigung ergibt. Bürgermeister Mag. Nagl: Gibt es eine Zusatzfrage? Gemeinderat Alic: Nachdem die Zuwendungen in Form von null Euro erfolgen, nein danke, gibt es keine (GR Alic lacht). Bürgermeister Mag. Nagl: Danke vielmals. B.9) Ergänzung der Pflegedrehscheibe um den Bereich Wohnraumanpassung Bürgermeister Mag. Nagl: Nächste Fragestellerin ist Frau Gemeinderätin Claudia Schönbacher. Sie fragt Herrn Stadtrat Krotzer betreffend Ergänzung der Pflegedrehscheibe um den Bereich Wohnraumanpassung. Gemeinderätin Schönbacher: Sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Gäste, sehr geehrter Herr Stadtrat Krotzer! Wenn jemand pflegebedürftig ist, dann entstehen sehr viele Fragen für die Pflegebedürftigen selbst, aber auch für deren Angehörige und da freut es mich ganz besonders, dass wir eben in der Stadt Graz die Pflegedrehscheibe haben. Denn sie ist eine zentrale Anlaufstelle für Fragen von Pflegebedürftigen, aber auch von deren Angehörigen. Und dort steht eben im Mittelpunkt die persönliche und individuelle Beratung. Die Beratung dort wird sowohl mobil als auch immobil durchgeführt und daher wäre es naheliegend, die qualifizierte Wohnraumanpassung, die ja die Lebensqualität in den eigenen vier Wänden sichern soll, dort mitanzubieten durch die Drehscheibe. Daher stelle ich folgende Frage: Gibt es bereits Pläne, diesen Bereich im Rahmen der Pflegedrehscheibe umzusetzen bzw. sind Sie bereit, Maßnahmen zur Integrierung eines solchen Angebotes in die zentrale Anlaufstelle „Pflegedrehscheibe“ zu erarbeiten? Bürgermeister Mag. Nagl: Bitte um die Antwort. Stadtrat Mag. Krotzer: Ja, liebe Frau Gemeinderätin Schönbacher. Die politischen Zuständigkeiten wechseln. Die Fragen bleiben dieselben. Glücklicherweise bleiben auch die Beschäftigten dieselben, nämlich vor allem in der Pflegedrehscheibe, aber auch die Menschen, die für Menschen im Alter zuständig sind, die hier Pflege machen. Wir wissen, dass es ein sehr wichtiger Bereich ist, und wie heikel diese Frage auch sein kann, hat uns auch letzte Woche der Bericht der Volksanwaltschaft vor Augen geführt, wo zahlreiche Missstände im Pflegebereich aufgezeigt worden sind, die vor allem auch dadurch herrühren, dass in dem Bereich natürlich, ja wie soll man sagen, also auch mitunter ein sehr großer Kostendruck entsteht, der auch dazu führt, dass der Pflegeschlüssel, ich sag einmal so, nicht dazu da ist, dass entsprechend die Menschen gepflegt werden können. Insofern ist es sehr wichtig, die Arbeit, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grazer Pflegedrehscheibe machen, dass sie hier umfassende Leistungen sehr kompetent und unbürokratisch anbieten, sie geben Informationen unter anderem zur Anbringung von Haltegriffen in Bädern und WCs, zur Angleichung von Türschwellen, zur Entfernung von einem Boden, frei liegenden Kabeln oder auch Teppichen, die eine Gefährdung darstellen können oder auch zur Installation von Treppenliften. Das wird von der Pflegedrehscheibe angeboten, dazu gibt es, also wie Sie auch richtigerweise angeführt haben, seitens der Stadtbaudirektion, aber auch der Caritas Beratungen, die noch einmal über das Angebot der Pflegedrehscheibe hinausgehen und das Angebot der Caritas ist zudem auch ein aufsuchendes, das heißt, es wird hier auch dieser mobile Dienst angeboten, den Sie anregen. Ich habe mit den Kolleginnen und Kollegen in der Pflegedrehscheibe gesprochen, die eine solche Erweiterung des Angebotes, weil es eben von anderer Seite schon angeboten wird und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Graz zur Verfügung steht, derzeit nicht als unbedingt nötig erachten. Sollte es dennoch eingerichtet werden, muss man natürlich bedenken, dass das Kosten nach sich zieht, weil die Pflegedrehscheibe das derzeit fachlich und personell leider nicht leisten kann. Die Kosten für die Pflegedrehscheibe werden ja schon jetzt durch Unterstützung gestemmt, das ist einerseits durch das Land Steiermark, durch das Ressort von Herrn Drexler, mit der Übernahme eines Dienstpostens, andererseits war es auch so, dass unter Stadtrat Eustacchio hier Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt worden sind, auch der Dank dafür, das Ressort hat auch die baulichen Anpassungen 2015 getragen. Jetzt ist es so, dass 2019 hier auch dieser einstweilige Mietvertrag ausläuft, wo wir natürlich hoffen, dass Bürgermeister Nagl, der jetzt ja die politische Verantwortung für die GGZ trägt, dann ebenso unbürokratisch wieder die Räumlichkeiten für die Pflegedrehscheibe zur Verfügung stellt, dass hier keine weiteren Kosten entstehen und wenn wir weiteren Spielraum für die Pflegedrehscheibe haben wollen, dann ist es natürlich auch wichtig, dass man die entsprechenden finanziellen, die finanzielle Ausstattung haben, also wenn hier etwas geplant ist, ist natürlich auch der Herr Stadtrat Riegler miteinzubeziehen, was den Eckwert betrifft, oder natürlich auch gerne die Unterstützung Ihrer Fraktion gefragt, dass man in den Budgetverhandlungen durch die Rathauskoalition das berücksichtigt. Bürgermeister Mag. Nagl: Zusatzfrage? Gemeinderätin Schönbacher: Dankeschön für die Beantwortung. Es ist mir eben deswegen sehr wichtig, weil wenn jetzt jemand Pflegegeld beantragt hat, dann kann es sein, dass ein Mitarbeiter vom Sozialministerium zu Besuch kommt, das ist schon einmal eine fremde Person, die ins Haus kommt, dann lässt man sich vielleicht noch beraten durch die Pflegedrehscheibe, das ist noch eine weitere Person, die fremd ins Haus kommt, und ich weiß natürlich, Caritas und Co. bieten das auch an, das heißt, es wäre eine dritte fremde Person, die ins Haus kommt, und das ist für ältere Menschen oft wirklich sehr schwer zuzulassen. Und daher ist es oft so, dass die älteren Menschen, die pflegebedürftig sind, auf diese Dienste dann verzichten, und deshalb meine Bitte an Sie, dass Sie wirklich vielleicht noch einmal sich das überlegen, ob Sie in die Pflegedrehscheibe die Wohnraumanpassung noch einmal hineindenken können, oder vielleicht auch wenigstens, dass sie Prospekte mitnehmen können, damit man sich da ein bisschen genauer informieren kann, auch als Angehöriger. Bürgermeister Mag. Nagl: Antwort bitte. Stadtrat Mag. Krotzer: Vielen Dank für die Anregung. Ich werde das auch so mitnehmen. Ich werde das auch mit der Frau Rieder von der Pflege, also die verantwortlich ist für die Pflegedrehscheibe, so besprechen, auch wie das, wie ihre Erfahrungen da sind, gerade eben auch seitens der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind und wir werden den Themenkomplex sicher nicht abgeschlossen haben mit Ihrer Frage. B.10) ÖV-Ausbau und budgetäre Vorsorge Bürgermeister Mag. Nagl: Ok, Nächste ist Frau Gemeinderätin Tamara Ussner. Sie fragt Herrn Stadtrat Günter Riegler betreffend budgetäre Vorsorge für den ÖV-Ausbau. Gemeinderätin Ussner: Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen im Gemeinderat, liebe Zuschauer/Zuschauerinnen auf der Bühne, sehr geehrter Herr Stadtrat Riegler! Bereits seit Jahren werden wichtige Projekte im Ausbau des öffentlichen Verkehrs in Graz nicht umgesetzt und aufgeschoben. Das Hauptargument ist dabei immer die Finanzierung des Ausbaues. Um einer wachsenden Stadt wie Graz jedoch ein ausreichendes öffentliches Verkehrsnetz zur Verfügung zu stellen, braucht es wichtige Ausbauarbeiten, wie die Innenstadtentflechtung und die Anbindung an das Areal Reininghaus. In der letzten Periode ist ja außer der Fertigstellung eines bereits laufenden Projektes nicht wirklich etwas passiert im Straßenbahnausbau, und unter anderem deshalb ist das öffentliche Verkehrsnetz in Graz zunehmend überlastet und kann zu Spitzenzeiten die Kapazitäten nur noch knapp bewältigen. In der Agenda 22 fehlen mir aber klare Angaben zur Finanzierung der dringend notwendigen Projekte und deswegen an Sie folgende Frage: Für welche Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs, und hier insbesondere im Bereich des Straßenbahnausbaues, wird aus derzeitiger Sicht im Doppelbudget 2017/2018 Vorsorge getroffen werden? Bürgermeister Mag. Nagl: Herr Stadtrat, bitte. Stadtrat Dr. Riegler: Ja, danke für die Frage. Grundsätzlich kann ich Ihnen natürlich jetzt noch nichts sagen über das Budget, das wir ja am 29. Juni vorlegen werden. Es gibt verheißungsvolle Gespräche, die natürlich in die Richtung gehen, dass der Bund und das Land auch ihren Beitrag dazu leisten werden müssen, und da wiederum gibt es eigentlich schon zwischen Frau Stadträtin Kahr und mir das Wohlverständnis, dass wir selbstverständlich alle Hebel in Bewegung setzen werden, um Bund und Land davon zu überzeugen, uns auch eine Mitfinanzierung zu geben. Aber ich bitte Sie um Verständnis auch in diesem Punkt muss ich sagen, im Moment null, aber wir werden am 29. Juni mehr wissen. Bürgermeister Mag. Nagl: Danke, gibt es eine Zusatzfrage? Gemeinderätin Ussner: Ja, lässt sich in irgendeiner Art und Weise eine Priorisierung von den Projekten bisher ableiten, also in der Agenda 22 zum Beispiel kommt ja die Südwestlinie gar nicht mehr vor, die als Erweiterung der Innenstadtentflechtung gesehen werden kann, Anbindung an Reininghaus kommt vor, aber kann man da irgendwas… Bürgermeister Mag. Nagl: Herr Stadtrat, bitte. Stadtrat Dr. Riegler: Also aus unserer Sicht, vielleicht gibt mir das auch gleich die Gelegenheit, mich als Jahreskarten-Benutzer der Straßenbahn zu outen und daher zu betonen, wie wichtig mir öffentlicher Verkehr und insbesondere auch Straßenbahn ist. Wie wohl ich gerne auch mit dem Fahrrad unterwegs bin, aber ja, also wo wir uns wirklich bemühen werden, ist möglichst rasch einmal die Dinge voranzutreiben in punkto auf Smart City und in Bezug auf Reininghaus sowie natürlich hat große Dringlichkeit oder große Bedeutung auch die Erweiterung der Straßenbahnen um die Mittelteile, also da wird es sicherlich im heurigen… in dieser Periode wahrscheinlich schon noch Fortschritte oder ganz sicher große Fortschritte geben. B.11) Bepflanzung Südgürtel Bürgermeister Mag. Nagl: Ich komme leider nicht mehr zum Zug, darf aber nur sagen, dass die Bepflanzung am Südgürtel ausgeschrieben wurde. Damit habe ich es auch schon, glaube ich, fast beantwortet, weil die Sorge war, warum unser Anzuchtbetrieb die vielen Bäume nicht geliefert hat. Meine geschätzten Damen und Herren, damit haben wir die Fragestunde auch geschafft. C) Tagesordnung, öffentlich Bürgermeister Mag. Nagl: Ich darf Sie nun bitten, die Tagesordnung zur Hand zu nehmen. Auch für alle neuen Gemeinderatsmitglieder, aber auch für alle, die auf der ZuhörerInnen-Galerie heute vertreten sind: Im Vorfeld hat die Magistratsdirektion mit den Klubobleuten und dem Herrn Swatek wieder beraten, welche Stücke hier im Gemeinderat jetzt nicht mehr diskutiert werden, sondern schon als beschlossen gelten. Es sind dies die Stücke 1: einstimmig. Das Stück 2 wird berichtet, aber hier ist Gemeinderat Ehmann befangen und wird an der Abstimmung nicht teilnehmen. Bereits beschlossen sind die Stücke 3, 4, 5 und 6, und zwar: einstimmig. Das Stück 6 im Übrigen in allen Punkten von a bis i. Ebenso ein einstimmiger Beschluss und bereits erledigt die Stücke 7, 8, 9 und 10 sowie die weiteren A8/4-Stücke, wo es ja im Großen und Ganzen immer um Grundabtretungen geht und Auflassung von öffentlichem Gut. Das sind die Stücke 11, 12, 13, 14, 15 und 16, werden auch nicht mehr berichtet, einstimmiger Beschluss. Beim Stück Nr. 17 hat es eine Ergänzung gegeben, Punkt 2 Budgetvorsorge in der AOG 2017, ist aber einstimmig aber so beschlossen. Ebenso das Stück Nr. 19 und 20. Ich möchte bei den drei letztgenannten Stücken sagen, dass im Betreff angeführt sind, die Nummern der A 10/8 oder der A 10-Baudirektion, diese bitte zu streichen. Es bleiben nur die A8-Nummern über der Abteilung, der Finanzabteilung, das andere war hier irrtümlich angeführt. Ebenso einen einstimmigen Beschluss haben wir beim Stück Nr. 30, das ist vormals ISOMAS, jetzt POSOP, ist einstimmig beschlossen. Das Stück Nr. 32 ebenso, auch hier ist bitte, das ist nur ein Finanzstück, die Ziffer von A 10/5 ist bitte zu streichen. Im Stück Nr. 33 folgt ein einstimmiger Beschluss. Das Stück Nr. 34, wo es um die Stadtmuseum Graz GmbH geht, gibt es im Punkt 5 eine Gegenstimme oder die Gegenstimmen der KPÖ. Die Stücke Nr. 36 und 37 sind einstimmig erfolgt. Das Stück Nr. 38 hat ebenso dieses Kindermuseum wieder in Punkt 5 die Gegenstimmen der Kommunisten. Stück 39: Gegenstimmen der Kommunisten in Punkt 7. Stück 40 ist einstimmig beschlossen. Das Stück Nr. 41 ist bereits unter Punkt 32 auf der Tagesordnung. Stück Nr. 42, 43 und 44 sind wieder einstimmige Beschlüsse und das Stück Nr. 45 wird berichtet werden, ist aber irrtümlicherweise auch auf der nicht öffentlichen Tagesordnung gelandet, als Punkt 9, ist also dort nicht mehr zu berichten. C.1) Nicht berichtete Stücke 1) A 2-035353/2014-3 Gemeindejagd Andritz Auswechslung eines Mitgliedes der Jagdgesellschaft für die Jagdpachtperiode vom 1.4.2012 bis 31.3.2021. Der Stadtsenat hat dieses Geschäftsstück am … vorberaten und stellt den Antrag der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz wolle beschließen: Bei der Jagdgesellschaft Andritz wird für die laufende Jagdpachtperiode bis 31.3.2021 das Ausscheiden des Herrn Karl Schnur, geb. 8.11.1935, 8020 Graz, Bauernfeldstraße 29, zur Kenntnis genommen und die Aufnahme der Frau Elfriede Schnur, geb. am 23.1.1940, 8020 Graz, Bauernfeldstraße 29, bewilligt. Die Jagdgesellschaft besteht somit künftig aus Herrn Richard Kohlbacher (Obmann) und Frau Elfriede Schnur (Stellvertreterin). Die Zuständigkeit des Gemeinderates gründet sich auf § 15 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, i.d.F. LGBl. Nr. 96/2016 (einfache Mehrheit). 3) A 8-24699/2006/0035 FH Standort Graz GmbH; Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Umlaufbeschluss, Jahresabschluss 2016 Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/1967 idF LGBl Nr 45/2016 beschließen: 1.) Der Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der FH Standort Graz GmbH, dessen Nominierung dem Gemeinderat durch ein korrespondierendes Gemeinderatsstück der Präsidialabteilung zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird, wird ermächtigt, mittels beiliegendem Umlaufbeschluss insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: * Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 * Feststellung des Jahresverlustes in Höhe von EUR 972.979,76 und Ausgleich durch die Gesellschafterin Stadt Graz auf Basis der bestehenden Verlustabdeckungszusage und der Ergebnisabführungs- und Finanzierungsvereinbarung * Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 2.) Die Stadt Graz gleicht den Jahresverlust der FH Standort Graz GmbH nach erfolgter Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in Höhe von EUR 972.979,76 aus. Die Bedeckung ist auf der Fipos 1.28010.755000 „Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen“ in der OG des VA 2017, vorbehaltlich seiner Beschlussfassung durch den Gemeinderat, gegeben. 4) A8-6485/2007/0025 Rückkauf diverser Leasingobjekte durch die Stadt Graz; Genehmigung zum Abschluss von Baurechtskaufverträgen mit den Leasinggesellschaften Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 9 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/67, i.d.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Rückkauf der im Motivenbericht des gegenständlichen Berichtes aufgelisteten Objekte durch die Stadt Graz zum Kaufpreis von insgesamt € 5.712.517,78: 1. Genehmigung zum Abschluss der Bezug habenden Baurechtskaufverträge unter gleichzeitiger Beendigung der bestehenden Leasingvertragsverhältnisse. 2. Genehmigung zum Verzicht der Stadt Graz auf Rückzahlung des von ihr jeweils angesparten Kautionsguthabens, da die Leasinggesellschaften vereinbarungsgemäß die Forderung der Stadt Graz auf Rückzahlung des Kautionsguthabens mit ihrer Forderung auf Bezahlung des Kaufpreises in eben dieser Höhe gegen verrechnen werden. 3. Die Errichtung der Verträge und der mit der Durchführung verbundenen Erklärungen werden von der Abteilung für Immobilien in Abstimmung mit den Leasinggesellschaften und vom Präsidialamt- Referat für Zivilrechtsangelegenheiten durchgeführt. 5) A 8-22244/2017-4 Kunstdepot neu und Atelierräume Projektgenehmigung in Höhe von € 358.000,-- für die Jahre 2014 bis 2019 Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus stellt daher gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 i.d.g.F. den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Übersiedlung des Kunstdepots und der KünstlerInnenateliers wird in der AOG eine Projektgenehmigung in Höhe von € 358.000,-- erteilt. Die Aufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung mit einem Finanzmittelbedarf Ausgaben bis Ende 2016 € 60.500,-- 2017 € 250.000,-- 2018 € 40.500,-- 2019 € 7.000,-- wird erteilt. 6) A 8/4-53251/2016 Übernahme von Teilflächen sowie ganzen Grundstücken in das öffentliche Gut der Stadt Graz Sammelantrag A 8/4-58551/2016 A 8/4-58552/2016 A 8/4-39967/2011 A 8/4-22857/2016 A 8/4-24357/2016 A 8/4-47503/2016 A 8/4-33234/2014 A 8/4-39418/2014 Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: A 8/4 – 53251/2016 Waldertgasse 229 m² Straßenfläche A 8/4 – 58551/2016 Koloniegasse 287 m² Straßenfläche A 8/4 – 58552/2016 Wittulaweg - Grevenberggasse 311 m² Straßenfläche A 8/4 – 39967/2011 Peter Rosegger Straße - Hummelkaserne ca. 56 m² Verkehrsflächen A 8/4 – 22857/2016 Kahngasse 12 96 m² Straßenfläche (Gehsteig) A 8/4 – 24357/2016 Hackhergasse ca. 239 m² Teilfläche Straße (GRW) A 8/4 – 47503/2016 Unterer Plattenweg 68 ca. 123 m² Straßenfläche –Hangrutschung A 8/4 – 33234/2014 Rosenberggürtel 15 und 19 ca. 269 m² Straße(Gehsteig+Fahrbahn) A 8/4 – 39418/2014 Fuchsenfeldweg ca. 32 m² Straße(Grenzregulierung). Die Übernahme der in den einzelnen Gemeinderatsanträgen detailliert angeführten Grundstücksflächen in das Öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 6a) A 8/4-53251/2016 Waldertgasse - Zufahrt Schule Übernahme des Gst. Nr. 1104/2, EZ 2054, KG Lend, mit einer Fläche von 229 m², in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme des Gst. Nr. 1104/2, EZ 2054, KG Lend, mit einer Fläche von 229 m² welches aufgrund der Vereinbarung vom 12.1.2017 und der Entschließung vom 23.3.2017 durch Herrn Stadtrat Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 6b) A 8/4-58551/2016 Koloniegasse – Gehsteigerrichtung Übernahme des Gst. Nr. 316/28, EZ 1302, KG Baierdorf, mit einer Fläche von 287 m², in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme des Gst. Nr. 316/28, EZ 1302, KG Baierdorf, mit einer Fläche von 287 m², welches aufgrund der Vereinbarung vom 12.1.2017 und der Entschließung vom 23.3.2017 durch Herrn Stadtrat Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 6c) A 8/4-58552/2016 Wittulaweg - Lückenschluss Übernahme des Gst. Nr. 470/4, EZ 1408, KG Wetzelsdorf, mit einer Fläche von 311 m², in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme des Gst. Nr. 470/4, EZ 1408, KG Wetzelsdorf, mit einer Fläche von 311 m², welches aufgrund der Vereinbarung vom 12.1.2017 und der Entschließung vom 23.3.2017 durch Herrn Stadtrat Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 6d) A 8/4-39967/2011 Peter-Rosegger-Straße - Hummelkaserne Kreuzungsausbau für ÖV- bzw. Bustrasse Übernahme einer ca. 22 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 655/1, EZ 35, und einer ca. 34 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 588/2, EZ 21, je KG Wetzelsdorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme einer ca. 22 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 655/1, EZ 35, und einer ca. 34 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 588/2, EZ 21, je KG Wetzelsdorf, welche aufgrund der Vereinbarung vom 3.8.2016 und der Entschließung vom 8.9.2016 durch Herrn Stadtrat Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 6e A 8/4-22857/2016 Kahngasse 12 - Abtretung Gehsteigfläche Übernahme des Gst. Nr. 614/3, EZ NEU, KG Geidorf, mit einer Fläche von 96 m², in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme des Gst. Nr. 614/3, EZ NEU, KG Geidorf, mit einer Fläche von 96 m², welches aufgrund der Vereinbarung vom 5.10.2016 und der Entschließung vom 7.11.2016 durch Herrn Stadtrat Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 6f) A 8/4-24357/2016 Hackhergasse - Geh- und Radweg Übernahme einer ca. 239 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 2052/1, EZ 2093, KG Lend, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme einer ca. 239 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 2052/1, EZ 2093, KG Lend, welche aufgrund der Vereinbarung vom 28.7.2016 und der Entschließung vom 7.11.2016 durch Herrn Stadtrat Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 6g) A 8/4-47503/2016 Unterer Plattenweg 68 - Hangrutschung Übernahme einer ca. 123 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 935/1, EZ 87, KG Wenisbuch, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme einer ca. 123 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 935/1, EZ 87, KG Wenisbuch, welche aufgrund der Vereinbarung vom 19.8.2016 und der Entschließung vom 8.9.2016 durch Herrn Stadtrat Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 6h) A 8/4-33234/2015 Rosenberggürtel 15 und 29 – Straßenregulierung (Gehsteig und Grünfläche) Übernahme einer 148 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 1691/3, EZ 2650, und einer 121 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 1691/2, EZ 2584, je KG Geidorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme einer 148 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 1691/3, EZ 2650, und einer 121 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 1691/2, EZ 2584, je KG Geidorf, welche aufgrund der Vereinbarungen vom 17.7.2015 und der Entschließung vom 31.8.2015 durch Herrn Stadtrat Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch erworben wurden, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 6i) A 8/4-39418/2014 Fuchsenfeldweg - Grenzregulierung Übernahme einer ca. 32 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 130/1, EZ 97, KG Neudorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67, i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme einer ca. 32 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 130/1, EZ 97, KG Neudorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. Der Gemeinderatsbeschluss vom 26.3.2015 betreffend die Übernahme einer 39 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 132, EZ 25, KG Neudorf, ist damit obsolet. 7) A 8/4-17986/2017 Dr.-Theodor-Pfeiffer-Straße - bescheidmäßige Grundabtretung, Übernahme einer ca. 33 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 2020/2, EZ 2806, KG Gries, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2, Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme einer ca. 33 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 2020/2, EZ 2806, KG Gries, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 8) A 8/4-22887/2008 Fichtestraße – Grüne Gasse – Fuß- und Radweg Übernahme des Gst. Nr. 1550/3, KG Lend im Ausmaß von 604 m² in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2, Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme des Gst. Nr. 1550/3, EZ NEU, KG Lend, mit einer Fläche von 604 m², welches aufgrund der Vereinbarung vom 14.06.2010 und der Entschließung vom 03.08.2010 durch Herrn Stadtrat Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 9) A 8/4-6227/2017 Gerhart-Hauptmann-Gasse - bescheidmäßige Grundabtretung, Übernahme einer ca. 49 m² Tfl. des Gst. Nr. 15/39, einer ca. 50 m² großen Tfl. des Gst. Nr. 15/38 und einer ca. 47 m² großen Tfl. des Gst. Nr. 15/3, je EZ 869, KG St. Peter in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2, Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme einer ca. 49 m² Tfl. des Gst. Nr. 15/39, einer ca. 50 m² großen Tfl. des Gst. Nr. 15/38 und einer ca. 47 m² großen Tfl. des Gst. Nr. 15/3, alle EZ 869, KG St. Peter, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 10) A 8/4-8845/2017 Schwarzer Weg - bescheidmäßige Grundabtretung, Übernahme einer ca. 111 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 2337, EZ 1476, KG Webling, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2, Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme einer ca. 111 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 2337, EZ 1476, KG Webling, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 11) A 8/4-10491/2017 Schlossberg - Dr.-Karl-Böhm-Allee Grundstücksbereinigung Übernahme des Gst. Nr. 895, EZ 570, KG Innere Stadt, im Ausmaß von 686 m², aus dem Privatbesitz in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme des Gst. Nr. 895, EZ 570, KG Innere Stadt im Ausmaß von 686 m², aus dem Privatbesitz in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 12) A 8/4-6222/2017 Kozennweg - bescheidmäßige Grundabtretung, Übernahme einer ca. 4 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 930/4, EZ 405, KG Stifting, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2, Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme einer ca. 4 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 930/4, EZ 405, KG Stifting, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 13) A 8/4-67865/2016 Idlhofgasse - bescheidmäßige Grundabtretung, Übernahme einer ca. 196 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 883, EZ 1116, KG Gries, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2, Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme einer ca. 196 m² großen Tlfl. des Gst. Nr. 883, EZ 1116, KG Gries, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 14) A 8/4-36393/2016 Herbert-Boeckl-Gasse Auflassung vom öffentlichen Gut und bescheidmäßige Rückübereignung einer ca. 178 m² großen Tlfl. (Nr. 1) des Gst. Nr. 181, EZ 50000, KG Engelsdorf Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer, 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: 1. Die Auflassung einer 178 m² großen Tlfl. (Nr.1) des Gst. Nr. 181, EZ 50000, KG Engelsdorf, aus dem öffentlichen Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 2. Die unentgeltliche Rückübereignung der in Pkt. 1. aus dem öffentlichen Gut aufgelassenen 178 m² großen Tlfl. (Nr.1) des Gst. Nr. 181, EZ 50000, KG Engeldorf, an Herrn Josef Rust-Renzhammer, wird aufgrund des Bescheides GZ: A17-RAG-21494/2016/0014 der Bau- und Anlagenbehörde vom 10.05.2015 genehmigt. 3. Sämtliche mit der Rückübereignung in Verbindung stehenden Kosten, Abgaben und Gebühren gehen zu alleinigen Lasten der Stadt Graz. 4. Die Errichtung des Rückübereignungsvertrages und die Herstellung der Grundbuchsordnung wird durch die Präsidialabteilung - Referat für Zivilrechtsangelegenheiten beauftragt. 15) A 8/4-9378/2017 Mariatroster Straße 14 und 15 -Ausbau GRW Auflassung vom öffentlichen Gut der Stadt Graz und unentgeltliche Übertragung einer 7 m² großen Tlfl. (Nr. 14) des Gst. Nr. 535 und einer 11 m² großen Tlfl. (Nr. 15) des Gst. Nr. 533/1, je EZ 50000, KG Graz Stadt-Fölling, in das öffentliche Gut des Landes Steiermark Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67 i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen: 1.) Die Auflassung einer 7 m² großen Tlfl. (Nr. 14) des Gst. Nr. 535 und einer 11 m² großen Tlfl. (Nr. 15) des Gst. Nr. 533/1, je EZ 50000, KG Graz Stadt-Fölling, somit insgesamt 18 m² aus dem öffentlichen Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 2.) Die unentgeltliche Übertragung der in Pkt. 1.) aus dem öffentlichen Gut der Stadt Graz aufgelassenen Teilflächen des Gst. Nr. 535 (7 m²), und des Gst. Nr. 533/1 (11 m²), je EZ 50000, KG Graz Stadt-Fölling, somit insgesamt 18 m² in das öffentliche Gut des Landes Steiermark wird genehmigt. 3.) Die Vermessung, die Errichtung des Teilungsplanes und die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt durch und auf Kosten des Landes Steiermark. 16) A 8/4-45322/2016 Baurechtsvertrag Grünanger WG-39853/2016/7 Stadt Graz – ÖWG, EZ 1342, KG Liebenau 1. Nachtrag zur Flächenreduktion Herausnahme des Gst. Nr. 2/67 und 2/68 je KG Liebenau Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus sowie der vorberatende Verwaltungsausschuss für den Eigenbetrieb „Wohnen Graz“ den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6, des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/67, i.d.g.F. LGBl. Nr. 45/2016, sowie gemäß den § 4 des Organisationsstatutes für den Eigenbetrieb „Wohnen Graz“ beschließen: Im Sinne des beiliegenden Nachtrages zwischen der Stadt Graz und der ÖWG werden die Grundstücke Nr. 2/67 und 2/68, je KG Liebenau abgeschrieben und der EZ 701, KG Liebenau, zugeschrieben. Es wird daher das Baurecht um diese vorgenannten Grundstücke reduziert, womit sich das Baurecht auf die Gst. Nr. 2/60, 2/76 und 2/83, je KG Liebenau, verringert. 17) A8-022244 2017-3 ÖBB Baulos Nord: Erneuerung der Eisenbahnbestandstragwerke Exerzierplatzstraße, Ibererstraße und Peter-Tunner-Gasse Planungsphase 1. Projektgenehmigung in der AOG über 180.000,-- € für den Zeitraum 2017 – 2018 2. Budgetvorsorge in der AOG 2017 Aufgrund des vorstehenden Berichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus daher gemäß § 90 Abs. 4 und § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl 130/1967, idF LGBl. 45/2016 den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz erteilt die Projektgenehmigung in Höhe der Gesamtkosten in Höhe von 180.000,-- € aufgeteilt wie folgt: Jahr Betrag in € 2017 100.000,-- 2018 80.000,-- Summe 180.000,-- Zur Bedeckung wird die bestehende Projektgenehmigung „Nahverkehrsdrehscheibe Graz Hauptbahnhof“ – aktuelle Summe nach Richtigstellung des inkludierten Landesbeitrages € 59.735.000,-- - um € 180.000,-- gekürzt: Ausgaben bis Ende 2016: € 57.545.506,52 2017: € 270.000,-- bei der Stadt und € 515.500,-- bei den HGL 2018: € 1.223.993,-- 2. Folgende Fiposse werden in der AOG 2017 geändert bzw. neu geschaffen: 5.61200.728090 „Entgelte für sonstige Leistungen, ÖBB Baulos Nord“ (DKL: BD081, AOB: BD) 100.000,-- 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ 100.000,-- 5.69000.002000 „NVK Hauptbahnhof “ - - 180.000,-- 6.69000.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ - - 180.000,-- 19) A 8-022244/2017/0001 Gleissanierung Eggenberger Allee, Errichtung der Geh- und Radwege 1. Projektgenehmigung in der AOG über € 320.000,- für den Zeitraum 2017-2018 Budgetvorsorge in der AOG 2017 Aufgrund des vorstehenden Berichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus daher gemäß § 90 Abs. 4 und § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl 130/1967 idF LGBl 45/2016 den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. In der AOG 2017 - 2018 wird die Projektgenehmigung für die Errichtung der Geh- und Radwege im Rahmen der Gleissanierung Eggenberger Allee mit Gesamtkosten in Höhe von € 320.000,-- wie folgt Projekt Ges.Kost. RZ MB 2017 MB 2018 Errichtung der Geh- und Radwege im Rahmen der Gleissanierung Eggenberger Allee 320.000 2017-2018 300.000 20.000 RZ = Realisierungszeitraum MB = Mittelbedarf erteilt. Die bestehende Projektgenehmigungen „Hirtenkloster“, GZ: A8-66149/2013-6 mit GRB-Beschluss vom 10.4.2014 wird auf € 815.200,- gekürzt: Ausgaben bis Ende 2016: € 800.053,41 2017: € 15.000,- 2018: € 146,59 2. Folgende Fiposse werden in der AOG 2017 geändert bzw. neu geschaffen: 5.61200.002270 „Straßenbauten, Geh- und Radwege Eggenberger Allee, DKL 10880; AOB 1008 € 300.000,- 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ € 195.000,- 5.61200.002380 „Straßenbauten, Kleinmaßnahmen“ € - 105.000,- 20) A 8 – 022244/2017/0002 Pünktlichkeitsoffensive ÖV, Errichtung eines Busfahrstreifens beim Buscenter in der Kärntnerstraße Projektgenehmigung über € 120.000,- in der AOG 2017-2018 Budgetvorsorge in der AOG 2017 Aufgrund des vorstehenden Berichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus daher gemäß § 90 Abs. 4 und § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl 130/1967 idF LGBl 45/2016 den Antrag der Gemeinderat wolle beschließen: 1. In der AOG wird die Projektgenehmigung für den anteiligen Neubau des Busfahrstreifens in der Kärntnerstraße auf Höhe des Buscenters in Höhe von € 120.000,-; davon im Jahr 2017 € 100.000,- und im Jahr 2018 € 20.000,- erteilt. 2. In der AOG 2017 werden folgende Fiposse geändert bzw. neu geschaffen: 5.69000.775100 „Kap. Transfers an Unternehmungen, Pünktlichkeitsoffensive“ DKL 10890; AOB 1008 € 100.000,- 5.61200.002380 „Straßenbauten, Kleinmaßnahmen“ € -120.000,- 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ € - 20.000,- 30) MD-25772/2017 POSOP (vorm. ISOMAS), IT?Rahmenprogramm Soziales und Pflege A 8-22244/2017?6 Projektgenehmigung über € 1.058.400,?? in der OG 2017?2019 Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus und der Stadtsenat stellen daher gemäß § 45 Abs. 2 Z7 iVm § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Projektgenehmigung für das IT?Rahmenprogramm Soziales und Pflege in den Zeitraum von 2017 bis 2019 in der Höhe von € 1.058.400,?? wird erteilt. Die dazu erforderlichen Mittel in den Jahren finden ihre Bedeckung wie folgt: Eckwert?Bereich Gesamt RZ MB 2017 MB 2018 MB 2019 MB 2020 Magistratsdirektion?zentrale ITG?Kosten 808.400 2017?2020 90.000 201.000 251.000 266.400 Sozialamt 250.000 2018?2019 150.000 100.000 RZ = Realisierungszeitraum MB = Mittelbedarf Für die laufende Wartung der Anwendungen ist nach Abschluss des Projektes ein indexgebundenen Betrag von € 80.000,?? (zzgl. USt.) zusätzlich in den IT?Betriebskosten des Sozialamt (A5) vorzusehen. 32) A 8-22244/2017-7 Neuaufbau der Baumallee Eggenberger Allee im Zuge des Gleissanierungsprojekts der Holding Graz Linien Budgetvorsorge in der AOG 2017 Aufgrund des vorstehenden Berichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus daher gemäß § 95 Abs. 1 des Status der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl 130/1967, idF LGBl 45/2016 den Antrag der Gemeinderat wolle beschließen: Folgende Fiposse werden in der AOG 2017 geändert bzw. neu geschaffen: 5.81500.728700 „Entgelte für sonstige Leistungen, Baumallee Eggenberger Allee“ (DKL: 10580, AOB: 10/05) 400.000,- 6.81500.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ 400.000,- 5.69000.002000 „NVK Hauptbahnhof “ - 400.000,- 6.69000.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ - 400.000,- Zur Bedeckung wird die bestehende Projektgenehmigung „Nahverkehrsdrehscheibe Graz Hauptbahnhof“ der Abteilung A10/BD Stadtbaudirektion – aktuelle Summe nach Richtigstellung des inkludierten Landesbeitrages € 59.735.000,-- - um € 400.000,-- gekürzt: Ausgaben bis Ende 2016: € 57.545.506,52 2017: € 270.000,-- bei der Stadt und € 515.500,-- bei den HGL 2018: € 1.223.993,-- (Anm.: eine weitere Kürzung der Projektgenehmigung „Nahverkehrsdrehscheibe Graz Hauptbahnhof“ ist über den Antrag mit der GZ: A8 – 022244 2017 0003, ÖBB Baulos Nord um € 180.000,-, auch auf der Tagesordnung 11.5.2017) 33) A 8-15051/2012-14 Steirische Abfallwirtschaftsverbände GmbH; Ermächtigung für die Vertreterin der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung; GV, Jahresabschluss 2016 Im Sinne der Ausführungen des Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, i.d.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen. Die Vertreterin/der Vertreter der Stadt Graz in der Steirischen Abfallwirtschaftsverbände GmbH, deren/dessen Nominierung dem Gemeinderat durch ein korrespondierendes Gemeinderatsstück der Präsidialabteilung zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird, wird ermächtigt, den Anträgen in der am 29.05.2017 stattfindenden Generalversammlung der Steirischen Abfallwirtschaftsverbände GmbH zuzustimmen. 1. Beschlussfassung über Prüfung und die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 2. Beschlussfassung des Bilanzverlustes von – 17.740,68 für 2016, welcher auf neue Rechnung vorgetragen wird 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 4. Genehmigung des Finanzberichtes der Geschäftsführung zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit 5. Planung des Geschäftsjahres 2017 6. Allfälliges 34) A 8-18780/2006-133 Stadtmuseum Graz GmbH Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung, Umlaufbeschluss, Jahresabschluss 2016 Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus stellt den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl 45/2016, im Sinne des Motivenberichtes beschließen: Die Vertreterin/der Vertreter der Stadt Graz in der Stadtmuseum Graz GmbH, deren/dessen Nominierung dem Gemeinderat durch ein korrespondierendes Gemeinderatsstück der Präsidialabteilung zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird, wird ermächtigt, im Umlaufwege insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Abstimmung auf schriftlichem Wege 2. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses 2016 3. Verwendung des Bilanzergebnisses 2016 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 5. Wechsel der Aufsichtsratsmitglieder (Ablauf der Funktionsperiode) lt. korrespondierendem Gemeinderatsbericht der Präsidialabteilung 36) A 8-8679/2010-55 ITG Informationstechnik Graz GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung; Umlaufbeschluss Jahresabschluss 2016, Im Sinne der Ausführungen des Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl Nr 130/1967 i.d.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen. Der Vertreter der Stadt Graz in der ITG Informationstechnik Graz GmbH, dessen Nominierung dem Gemeinderat durch ein korrespondierendes Gemeinderatsstück der Präsidialabteilung zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird, wird ermächtigt, im Umlaufwege den Anträgen gemäß beiliegendem Umlaufbeschluss zuzustimmen. 37) A 8-18793/06-157 Grazer Energieagentur GmbH Richtlinien für die 20. ordentl. Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung, Jahresabschluss 2016 Im Sinne des vorstehenden Motivenberichts stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl Nr 130/1967 idF LGBl Nr 45/2016, beschließen: Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Graz in der Generalversammlung der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H., dessen/deren Nominierung dem Gemeinderat durch ein korrespondierendes Gemeinderatsstück der Präsidialabteilung zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird, wird ermächtigt in der 20. ordentlichen Generalversammlung am 23.5.2017, im Sinne der Ausführungen im Motivenbericht insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zu TOP 3 - Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und Kenntnisnahme des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 2. Zu TOP 4 – Zustimmung zur Verwendung des Bilanzergebnisses in Höhe von € 55.767,24 durch Zuweisung zur Gewinnrücklage 3. Zu TOP 5 – Zustimmung zur Entlastung der Geschäftsführung sowie der Aufsichtsräte für das Geschäftsjahr 2016 4. Zu TOP 6 – Zustimmung zur Bestimmung der Corti & Partner GmbH – Wirtschaftsprüfer Steuer- und Unternehmensberater, Neubaugasse 55, 8020 Graz, als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2017 5. Zu TOP 7 – Allfälliges Der/die EigentümervertreterIn der Stadt Graz schlägt vor, dass die Geschäftsführung prüft und bis Jahresende 2017 den Gesellschaftern Bericht erstattet, welche Synergien durch eine Zusammenführung der GEA mit der e-mobility Graz GmbH und gegebenenfalls der Energie Agentur Steiermark gemeinnützige GmbH erzielt werden können und welche Schritte diesbezüglich vorgeschlagen werden. 38) A 8-18026/06-123 KIMUS Kindermuseum Graz GmbH Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Jahresabschluss 2016 und Neufassung Finanzierungsvertrag Im Sinne der Ausführungen des Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl Nr 130/1967 i.d.F. LGBl. Nr. 45/2016, beschließen. Der/die VertreterIn der Stadt Graz in der KIMUS -Kindermuseum Graz GmbH, dessen/deren Nominierung dem Gemeinderat durch ein korrespondierendes Gemeinderatsstück der Präsidialabteilung zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird, wird ermächtigt, im Umlaufwege insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: I. Umlaufbeschluss 1. Abstimmung auf schriftlichem Wege 2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2016 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 5. Wechsel Aufsichtsratsmitglieder (siehe Präsidialamtsstück) 6. Allfälliges II. Finanzierungsvertrag Der beiliegende Finanzierungsvertrag wird genehmigt. Die Bedeckung des jährlich geplanten Betrages inkl. des einmaligen Sondergesellschafterzuschusses soll auf der FiPos 1.34010.755000 „Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen“ vorgesehen werden. 39) A 8-21515/2006-218 GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH Richtlinien für die ordentl. Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung, Jahresabschluss 2016 Im Sinne des vorstehenden Motivenberichts stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl Nr 130/1967 idF LGBl Nr 45/2016, beschließen: Der Vertreter/die Vertreterin der Stadt Graz in der Generalversammlung der GBG Gebäude- und Baumanagement GmbH, dessen/deren Nominierung dem Gemeinderat durch ein korrespondierendes Gemeinderatsstück der Präsidialabteilung zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird, wird ermächtigt in der. ordentlichen Generalversammlung, der Termin ist noch nicht bekannt, im Sinne der Ausführungen im Motivenbericht insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zu TOP 2 - Genehmigung des Jahresabschlusses 2016 und Kenntnisnahme des Lageberichtes und des Corporate Governance Berichtes für das Geschäftsjahr 2016 2. Zu TOP 3 – Dem Vorschlag den Bilanzverlust des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 in Höhe von € -884.395,87 auf neue Rechnung vorzutragen wird zugestimmt. 3. Zu TOP 4 - Zustimmung zur Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 4. Zu TOP 5 – Zustimmung zur Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 5. Zu TOP 6 – Genehmigung der Bestellung der Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfung u Steuerberatung, Leonhardstraße 9; 8010 Graz, zum Wirtschaftsprüfer für das Geschäftsjahr 2017 6. Zu TOP 7 - Zustimmung zur Abberufung der folgenden Mitglieder des Aufsichtsrates der GBG Peter Mayr, Vorsitzender Mag. Andrea Lorenzoni, Stellvertreter des Vors. Mag.a Dr. Ursula Hammerl DI Wolfgang Malik Katharina Peer Mag.a Sieglinde Pailer Franz Stefan Parteder Mag.a Helga Siegl Dr. Wilhelm Techt Mag. Gert Haubenhofer 7. Zu TOP 8 - Zustimmung zur Wahl der im korrespondierenden Gemeinderatsbericht der Präsidialabteilung angeführten Personen in den Aufsichtsrat der GBG 40) A8-22244/2017-5 Projektgenehmigung „EU-Projekt YOUMIG- Projektmanagement und externe Expertisen“ über € 126.200,-- in der OG 2017 bis 2019 Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen: In der OG. 2017-2019 wird die Projektgenehmigung „EU-Projekt YOUMIG-Projektmanagement und externe Expertisen“ über € 126.200,-, davon für: 2017: € 40.000,- 2018: € 60.000,- 2019: € 26.200,- beschlossen. Die haushaltsplanmäßige Vorsorge wie auch etwaige notwendigen Vorfinanzierungen erfolgen aus dem Eckwert des Referates „Frauen und Gleichstellung“. Verschiebungen innerhalb der Projektsumme (jedoch ohne Änderung der Gesamtsumme) während der Laufzeit – je nach Projektentwicklung -sind möglich. 42) A8-22244/2017-8 Gehsteig Aribonenstraße Budgetvorsorge in der AOG 2017 über € 150.000,- Aufgrund des vorstehenden Berichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus daher gemäß § 95 Abs. 1 des Status der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl 130/1967 idF LGBl 45/2016 den Antrag der Gemeinderat wolle beschließen: Folgende Fiposse werden in der AOG 2017 geändert bzw. neu geschaffen: 5.61200.002500 „Straßenbauten, Gehsteig Aribonenstraße“ (DKL:10888, AOB: 10/08) 150.000,- 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ 150.000,- 43) A 8-31806/06-97 Stadion Graz-Liebenau Vermögensverwertungs-und Verwaltungs GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss, Jahresabschluss 2016 Im Sinne der Ausführungen des Motivenberichtes stellt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus den Antrag der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl 130/1967 idF LGBl 45/2016, beschließen: Die/der VertreterIn der Stadt Graz in der Stadion Graz-Liebenau Vermögens-, Verwertungs- und Verwaltungs GmbH, deren/dessen Nominierung dem Gemeinderat durch ein korrespondierendes Gemeinderatsstück der Präsidialabteilung zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird, wird ermächtigt, im Umlaufwege insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Abstimmung auf schriftlichem Wege 2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 3. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2016 in der Höhe von EUR -1.651.508,83, Übernahme durch die Stadt Graz aufgrund des Verlustabführungsvertrages 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 5. Allfälliges 44) A 10/8-41923/2016-3 Mobilitätsvertrag RS 80, Bebauungsplan 14.17.0 Reininghausstraße – Handelstraße – Straßganger Straße Aufgrund des vorstehenden Berichtes stellt der Ausschuss für Verkehr den Antrag der Gemeinderat möge beschließen: 1. Vorstehender Bericht wird genehmigt. 2. Dem in Beilage /1 befindlichen Mobilitätsvertrag, der einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildet, wird die Zustimmung erteilt. Die Tagesordnungspunkte 3, 4, 5, 6 (6a bis 6i), 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (samt Ergänzung des Punktes 2 Budgetvorsorge in der AOG 2017), 19, 20, 30, 32, 33, 36, 37, 40, 42, 43 und 44 wurden einstimmig angenommen. Punkt Nr. 5 des Tagesordnungspunktes Nr. 34 wurde gegen die Stimmen der KPÖ beschlossen. Punkt Nr. 5 des Tagesordnungspunktes Nr. 38 wurde gegen die Stimmen der KPÖ beschlossen. Punkt Nr. 7 des Tagesordnungspunktes Nr. 39 wurde gegen die Stimmen der KPÖ beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 41 ist bereits als Punkt 32 auf der Tagesordnung behandelt worden (einstimmiger Beschluss, siehe oben). C.2) Berichtete Stücke Bürgermeister Mag. Nagl: Gut, dann kommen wir gleich zur Berichterstattung. Und ich darf vorschlagen, dass wir jene Stücke gleich vorziehen, wo es das Erfordernis der 2/3-Mehrheit gibt, und ich darf beginnen mit den wahrscheinlich heute wichtigsten Stücken auf der Tagesordnung für die Landeshauptstadt Graz. Da handelt es sich um das Stadtentwicklungskonzept 4.02 und die dazugehörigen Änderungen, die notwendig sind, weil wir auch gleichzeitig den 4. Flächenwidmungsplan, also den Fläwi-Plan 4.0 der Landeshauptstadt Graz, heute auch zur Beschlussfassung vorlegen. Ich darf bitten, dass Herr Gemeinderat Dr. Piffl-Percevic beide Stücke uns jetzt berichtet. Berichterstatter Gemeinderat Dr. Piffl-Percevic: 27) A 14-021042/2017/0001 4.02 STADTENTWICKLUNGSKONZEPT DER LANDESHAUPTSTADT GRAZ 2. ÄNDERUNG Beschluss gemäß § 24 Abs 6 StROG 28) A 14-020245/2017/001 4.0 FLÄCHENWIDMUNGSPLAN DER LANDESHAUPTSTADT GRAZ Beschluss gemäß § 38 Abs 6 StROG Gemeinderat Dr. Piffl-Percevic: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, werte Zuhörerinnen und Zuhörer. Wir haben die Stadt oder für die Stadt Verantwortung übernommen. Wir haben kandidiert im Rahmen der Wahlparteien, um Verantwortung wahrzunehmen, nach bestem Wissen und Gewissen vereidigt, erst ganz kürzlich, auf die Verfassung und auf unsere Gesetze. Dahinter steht natürlich eine jahrelange Arbeit, vor allem auch der Stadtbaudirektion, der Stadtplanung, der Verkehrsplanung, der Grünraumplanung, um die Lebensqualität in unserer Stadt sicherzustellen, den Raum zu ordnen. Wir haben erst seit dem Raumordnungsgesetz 1974 so etwas wie den Flächenwidmungsplan im engeren Sinne. Ab 1952, ist nicht ganz uninteressant, gab es schon Flächennutzungspläne und dergleichen. Aufgrund des Gesetzes ´74 gab es dann im Jahr ´82 den ersten Flächenwidmungsplan. Von Zeit zu Zeit ist dieser, es soll ja ein bewegliches zukunftsorientierendes Instrument sein, einer Revision zu unterziehen. Festlegungen der Nutzung der Flächen, insbesondere für Wohnen, Stadt der kurzen Wege, für Gewerbe, für Industrie, aber vor allem auch Erholung, Grünraum, Grüngürtel, Grünzonen, das ist zum Teil in Bewegung, zum Teil gilt es, Grünraum nicht nur zu verteidigen, sondern auch zu erweitern. Wir haben daher ´92, 2002 und eben jetzt Pläne vorliegen, die aufgrund einer generellen Revision folgen oder überarbeitet wurden. Seit dem Jahr 2012 bzw. ´13 haben wir dazu auch ein Stadtentwicklungskonzept, das sozusagen eine höherrangige Norm ist, das Grundsätze für die Ordnung dieses städtischen Raumes vornimmt. Wir haben insgesamt, um das auch noch in Erinnerung zu rufen, fast 13.000 km² in unserem Stadtgebiet und gleich vorweg, die Hälfte davon ist der Grüngürtel, den wir als Stadt final festlegen. Dreißig Prozent davon sind die Grünzone, die wird uns vom Land vorgegeben, also wir sind 20 %, wenn man so will, haben wir noch erfolgreich über die Jahre und auch jetzt wieder, mehr Grüngürtel festgelegt, als diese Mindestvorgabe vom Land. Die Hälfte ist daher von unserem Stadtgebiet ca. 5.800 ha Freiland und die andere Hälfte Bauland, Bauflächen, Sondernutzung. Daraus ergibt sich ganz klar aufgrund des Siedlungsdruckes der immer größer wird, wir sind eine wachsende Stadt und ich möchte nur ein technisches Datum aus der Presse der letzten Woche hier nennen, dass diese Entwicklung, diese Dynamik ganz beachtlich und gut umschreibt. Nicht nur weil ich ein Eggenberger bin, aber in der ausgewiesenen Wohnungszunahmestatistik wird es tatsächlich der viert- oder fünftgrößte Bezirk von Graz-Eggenberg mit den meisten zugenommenen Wohnungen im letzten Jahr von 1.193 Wohnungen zusätzlich. Wir sind bei 13.000 Wohnungen. Allein dieser Parameter sagt alles. Er deutet auch hin auf den Nutzungskonflikt, das ist ein Faktum, die, die Bauland besitzen, wollen bauen und ich sage, sie sollen und müssen auch bauen, sonst ist der Wohnraum unerschwinglich. Die, die schon wohnen, haben ein Recht auf Lebensqualität und wollen natürlich möglichst viel Grünraum behalten und möglichst ihre gewohnte Umgebung. Das ist, wie gesagt, ein Konflikt den wir mit unserer Verantwortung, um die wir uns beworben haben, die wir dann auch wahrnehmen müssen. Alleine können wir das nicht. Vorweg ein großer Dank an alle Ämter, namentlich nochmals an die Stadtplanung, Verkehrsplanung, Baudirektion, Grünraumplanung. Es haben alleine in dieser Revision, auch das Stadtentwicklungskonzept ist ja noch ganz jung, musste da mithalten, und ist in einem untergeordneten Ausmaß, es ist auch sehr jung, aber trotzdem natürlich auch dynamisch weiterentwickelt worden, es haben, und da dürfen wir, glaube ich, einerseits stolz sein und auch einfordern, dass möglichst der Konsens auch in Hinkunft zustande kommt. Wir haben zweimal einstimmig diesen Entwurf neu des Stadtentwicklungskonzeptes und Revision Flächenwidmungsplan den Bürgern zur Anhörung gegeben. Wir haben acht öffentliche Bürgerversammlungen abgehalten. Es sind insgesamt, ich nenne jetzt nur den Flächenwidmungsplan, aufgrund der ersten Auflage in Summe 2.000 Einwendungen erhoben worden und bei der zweiten Auflage noch immer 1.052. Es hat dann, um es ins Ziel zu bringen, aufgrund der zweiten Auflage, die im Vorjahr war, dann noch 73 Änderungen gegeben aufgrund der Einwendungen und das Ergebnis musste den Betroffenen jetzt nicht in Form einer Auflage für alle, aber den Betroffenen zur Kenntnis gebracht werden. Ich darf erinnern, der Stadtplanungsausschuss hat sozusagen nach der Auflösung des Gemeinderates wie auch andere Verwaltungsausschüsse weitergearbeitet. Wir sind daher bei der ersten Sitzung des Gemeinderates in der Lage, auch die Anhörungen durchgeführt zu haben und in der Lage, jetzt eine Beschlussfassung, herbeizuführen. Ich darf noch ein oder zwei kleine Details, die uns sehr beschäftigt haben, während der Entstehung dieses Entwurfes. Das war eben die Grünflächenausstattung, die wir, so gut es geht, Jakomini, es gibt andere Bezirke mit einem Delta, das es auszugleichen gilt, wir bemühen uns da, durch Vorbehaltsflächen zum Beispiel. Wir müssen Bauland ausweisen, wir haben aber kein Freiland generell in Bauland umgewandelt, sondern Gewerbegebiete, Industriebrachen in Richtung Bauland mobilisiert. Wir haben das Problem der heranrückenden Verbauung jeweils an den Nutzungsgrenzen Wohnung an Gewerbe, Gewerbe an Wohnung gehabt. Da möchte ich gleich vorweg sagen, da danke ich für den Transport der Anliegen der BürgerInnen. Wir haben hier im Prinzip der Wohnbevölkerung dort den maximalen Schutz auch weiterhin eingeräumt, in dem wir ihre Gebiete ganz, fast ausnahmslos, nicht in Gewerbegebiet umgewandelt haben. Es würde jetzt zu lange dauern, im Ausschuss haben wir uns..., ich wollte nur darauf hinweisen, das war, wenn Sie wollen, eine Kampfzone, die rechtlichen Überlegungen, die ordnungspolitischen Überlegungen und berechtigten Anliegen der Bürger, da darf ich nur vorweg sagen, da wird es sicher erforderlich sein, auch im Raumordnungsgesetz des Landes auch adäquate Bestimmungen nachzujustieren, die besonders den urbanen Erfordernissen Rechnung tragen. Ich darf da nur, ohne da salopp zu wirken, aber sagen, wenn sich einer brüstet, jetzt haben wir endlich im Land, für das flache oder steile Land und für die Stadt, dieselben Bestimmungen, dann ist das in meinen Augen per se kein positives Argument. Wir haben eine andere Dynamik, einen anderen Zielkonflikt in unserer Stadt und wir werden in Hinkunft da oder dort, auch für Graz, ich möchte jetzt nicht sagen maßgeschneidert, aber für die Urbanität doch adäquate Bestimmungen uns erarbeiten müssen in vielen Bereichen. Aber gerade auch, was das zuletzt angeführte Problemfeld betrifft. Letzter Punkt waren die Bebauungspläne. Wir haben natürlich mit den Bebauungsplänen einen Verzögerungsfaktor. Weil, wenn einer ansucht in der Dynamik, dann braucht das eine gewisse Zeit auch bei optimaler Personalausstattung, aber und das muss klar gesagt werden, Bebauungspläne sind ein Faktor um Qualität gerade diesen Konflikt, Bevölkerung, die schon hier wohnt, hat ein Recht auf Qualitätserhalt. Bebauungspläne sind in der Lage, hier Ordnung und Berücksichtigung der Argumente zu bringen. Wir haben daher von 20 % auf etwa 26 % des Siedlungsgebietes die Bebauungsplanpflicht erweitert. Personell haben wir auch vor oder haben schon reagiert. Ich darf abschließend, das ist jetzt der Punkt, der von gestern noch bearbeitet wurde im Ausschuss und zu einer Änderung des Stückes von gestern auf heute geführt hat, eingehen, weil er auch noch einen bevorstehenden Beschluss ankündigt und beinhaltet. Zusätzlich zur Stadtentwicklung und Flächenwidmung haben wir vor, noch das räumliche Leitbild erstmals in den Normenrang zu erheben. Auch dieses Instrument soll vor allem Qualität, Erhalt des Gebietscharakters oder, wo er sich transformiert, dörflicher Charakter, dass das in geregelten Bahnen erfolgt. Wir leben in einer dynamischen Stadt und hier brauchen wir auch ein zusätzliches Instrument. Wir können nicht die ganze Stadt mit Bebauungsplänen sozusagen beaufschlagen, das räumliche Leitbild soll hier ein Instrument sein. Und da haben wir als Punkt 5 nunmehr drin, dass der Herr Bürgermeister als Stadtsenatsreferent, wir nennen es beauftragt, wir ersuchen dich natürlich Herr Bürgermeister höflich, dass noch vor Inkrafttreten des Flächenwidmungsplanes, der jetzt auf die Reise geschickt werden soll, dann vom Land, hoffentlich in dieser Form auch genehmigt wird, dass noch vor diesem Genehmigungszeitpunkt, also zeitnah, dieses räumliche Leitbild, die Einwendungen haben wir, wir müssen uns jetzt dem widmen, bearbeitet werden, dann auch eine sogenannte Bausperre-Verordnung für die Bauansuchen, die, wenn das noch nicht gilt, aber wir haben es schon beschlossen, für die Leute, die jetzt noch glauben, sie müssen schnell ihr vierstöckiges Gebäude in ein Dorf setzen, wo nur zweistöckige sind, für die Fälle, die können ihr zweistöckiges Gebäude bauen, es ist also keine Bausperre in all diesen Gebieten, sondern nur dort, wo es einen Widerspruch gäbe zum künftigen. Das haben wir im Übrigen jetzt auch gehabt, wenn es keinen Widerspruch zwischen 3.22 Flächenwidmungsplan und unserem Entwurf gegeben hat, konnte jeder auch weiterhin bauen. Nur im Widerspruchsfall gab es eine sozusagen teilweise Bausperre. Ich komme zum Ende und habe nur mehr einen Appell, der auch schon meinen Worten vom Anfang meiner Wortmeldung entspricht: Tragen wir gemeinsam Verantwortung für diese Stadt. Wir brauchen dazu auch Mut. Es wird nicht in jedem Einzelfall, das geht nicht, das Anliegen Berücksichtigung finden können. Wir müssen in jedem Einzelfall darum ringen, und es wird auch uns in Zukunft die Arbeit nicht ausgehen. Wir werden weiter für den Bürger, für die Interessen des Bürgers, für die Interessen der Allgemeinheit arbeiten müssen. Aber ich appelliere an alle, diesen gemeinsam erarbeiteten Weg nicht vorzeitig zu verlassen. Ich appelliere nochmals, das zu überdenken, wenn es die Absicht, leider ist sie erkennbar gewesen im Ausschuss, dass jemand, der bisher hervorragend mitgearbeitet hat, und ich möchte mich jetzt bei allen Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, in den Ausschüssen speziell, auch noch bedanken. Wieso bringt ihr euch um den Erfolg eurer Arbeit? Wir wollen gemeinsam weiterhin daran arbeiten, daher appelliere ich an alle, den vorliegenden Beschlussanträgen auch die Zustimmung zu geben. Herzlichen Dank. (Applaus) Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung daher den Antrag gemäß § 63 Abs. 2 StROG 2010, der Gemeinderat möge beschließen: 1. die Einwendungsbehandlungen zur 1. Auflage, zur 2. Auflage und zu den erfolgten Anhörungsverfahren gemäß Beilage 1 zum ggst. Gemeinderatsbericht 2. das 4.02 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz in der Verordnung, der plangraphischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht, 3. die Kundmachung des 4.02 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz nach erfolgter Genehmigung durch das Land Steiermark gemäß dem Statut der Landeshauptstadt Graz Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung daher den Antrag gemäß § 63 Abs. 2 StROG 2010, der Gemeinderat möge beschließen: 1. die Einwendungsbehandlungen zur 1. Auflage, zur 2. Auflage und zu den erfolgten Anhörungsverfahren gemäß Beilage 1 zum ggst. Gemeinderatsbericht 2. den 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz in der Verordnung, der plangraphischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht, 3. die Kundmachung des 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz nach erfolgter Genehmigung durch das Land Steiermark gemäß dem Statut der Landeshauptstadt Graz 4. die Aufhebung der Bausperre vom 16.06.2017 sowie das Außer-Kraft-Treten des 3.0 Flächenwidmungsplans mit Rechtskraft des 4.0 Flächenwidmungsplans der Landeshauptstadt Graz Bürgermeister Mag. Nagl: Danke vielmals. Gibt es Wortmeldungen zu diesem Stück, den Stücken? Das ist nicht der Fall. Doch der Fall, der Herr Kollege Eber zuerst, bitte. Gemeinderat Eber: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Mitglieder des Stadtsenates, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben in den letzten Jahren, insbesondere im Ausschuss, sehr intensiv an diesem Flächenwidmungsplan gearbeitet. Peter Piffl-Percevic hat dort früher auch einiges ausgeführt. Insbesondere hat natürlich oder war natürlich die Stadtplanung oder andere Ämter damit sehr intensiv befasst. Und wenn man gestern gesehen hat, wie viele Ordner das dann in Summe darstellen und wenn man weiß, dass jeder Punkt, jedes Stricherl bei einem Plan gravierende Änderungen mit sich zieht und Bedeutungen hat für die Betroffenen, dann weiß man erst, wieviel Arbeit da tatsächlich dahinter steckt und in diesem Sinne möchte ich mich auch sehr herzlich bedanken bei den zuständigen Ämtern, allen voran natürlich bei der Stadtplanung, auch beim zuständigen Ausschuss, der unter der Leitung von Peter Piffl-Percevic sehr konstruktiv in diesen Jahren gearbeitet hat, aber auch beim Bürgermeisteramt, und, wie gesagt, speziell bei der Stadtplanung, wo der Herr DI Inninger und sein Team auch immer für uns da waren und wenn wir Anfragen, Anliegen und so weiter gehabt haben, und wir sind da immer gut beraten geworden, möchte ich sagen. Man kann es natürlich nicht allen recht machen. Beispielsweise, wenn ein Grundeigentümer ansucht um eine höhere Baudichte, weil er, wie es so schön heißt, sein Grundstück entsprechend verwerten möchte, dann kommen natürlich Nachbarn, die sagen, ja sie möchten natürlich aber lieber das beibehalten oder am liebsten das überhaupt umwidmen wieder in Freiland, und wenn dann noch dazukommt ein dritter Player sozusagen, beispielsweise die Stadt, die sagt, aber wir brauchen genau dieses Grundstück für eine Buswendeschleife, dann kann man sich auch vorstellen, wie kompliziert diese Gemengenlagen ja oft sind. Es gibt also in Summe sehr viele Für und Wider für diesen Flächenwidmungsplan. Wir haben uns in unserem Klub dafür entschlossen, diesem Flächenwidmungsplan heute nicht die Zustimmung zu geben. Im Ausschuss wurde das Argument gebracht, wir – speziell jetzt von Seiten der ÖVP – wir sind der KPÖ in vielen Punkten ja so weit entgegengekommen, haben der KPÖ so viele Zugeständnisse gemacht und jetzt will die KPÖ plötzlich dagegen stimmen? Ich möchte zwei Beispiele anführen: 1. Elke Kahr und die KPÖ haben sehr darauf gedrängt, dass neue Vorbehaltsflächen für den Zweck kommunaler Wohnbau oder kommunale Einrichtung Wohnbau aufgenommen werden und es konnten auch einige Flächen tatsächlich diese Widmung erfahren. Damit ist natürlich das Grundstück noch nicht da, es können noch keine Gemeindewohnungen gebaut werden, aber man hat es zumindest einmal gesichert. Und das ist in einer sehr stark wachsenden Stadt, brauche ich gar nicht weiter ausführen, ist das natürlich absolut notwendig, dass man von diesen wenigen Grundstücken, die es noch zur Verfügung gibt, sich einige sichert, dass das unabdingbar ist. 2. Beispiel: Peter Piffl-Percevic hat auch bereits angeführt: Einige kleinräumige Wohngebiete sind von Gewerbegebiet zumindest auf drei Seiten umschlossen, der ursprüngliche Plan war eben, auch diese Wohngebiete in Gewerbegebiete umzuwidmen. Es hat da verschiedene Kompromiss-Varianten gegeben. Wir, aber nicht nur wir, aber eben auch wir, haben uns sehr stark für die Beibehaltung eingesetzt und das wurde letztlich auch so aufgenommen. Also, das heißt, diese Gebiete bleiben nun tatsächlich als Wohngebiete bestehen, gewidmet. Nun frage ich mich, waren das wirklich Zugeständnisse an die KPÖ oder waren es nicht viel mehr Zugeständnisse an die Grazer Bevölkerung? Und ich meine, da ist der Flächenwidmungsplan und die ganze Diskussion, die stattgefunden hat, tatsächlich der Grazer Bevölkerung zu Gute gekommen. Warum stimmen wir also dem Flächenwidmungsplan nicht zu? Zunächst möchte ich sagen, es ist angeführt worden, zweimal wurde der Flächenwidmungsplan einstimmig in die Auflage oder zur Auflage gebracht und wir haben diese Diskussion auch schon bei vielen Bebauungsplänen in der Vergangenheit gehabt. Wir haben sehr oft der Auflage zugestimmt, weil wir der Meinung sind, ja, die Bevölkerung soll damit konfrontiert werden, wenn man so will. Sie haben damit auch das Recht und die Möglichkeit, Einwendungen zu machen und das Ganze zu diskutieren. Und das ist natürlich notwendig. Ich möchte nur, nachdem die Zeit schon etwas knapp wird, drei Punkte in aller Kürze anführen. Erstens die Baudichte, insbesondere im nördlichen Gries und im südlichen Lend, wird teilweise sehr deutlich erhöht, obwohl die Bestände jetzt schon deutlich darüber sind. Zweitens trotz aller Bemühungen, die es gegeben hat, vor allem von Seiten der Stadtplanung. Es gibt nach wie vor zu wenig Grünraum in Gries, in Lend, im nördlichen Jakomini. Besonders sind das eben jene Bezirke, die jetzt schon ein sehr großes Defizit hinsichtlich der Grünraumausstattung haben, an öffentlichem Grün insbesondere. Und einen dritten Punkt möchte ich noch kurz anführen bei den Überlagerungen. Bisher war es so, dass zum Beispiel in den Erdgeschossen Kerngebiet war, alle anderen Geschosse, also auch die darunterliegenden, waren allgemeines Wohngebiet. In Hinkunft sind die Kellergeschosse ebenso dem Kerngebiet angeschlossen und hier sehen wir sehr deutlich die Gefahr, dass beispielsweise neue Partymeilen entstehen können, und das betrifft sehr große Gebiete in der Inneren Stadt, in Leonhard, Geidorf, Gries und Lend. Auch wenn wir dem Flächenwidmungsplan heute nicht zustimmen, ich glaube, es sind auch in Zukunft immer wieder Adaptierungen notwendig und der Flächenwidmungsplan wird sowieso letztlich ein Dauerbrenner bleiben. Danke für die Aufmerksamkeit. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Gemeinderat Lohr, bitte. Gemeinderat Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr verehrte Gäste! Danke für die Präsentation und den historischen Rückblick von unserem Ausschussvorsitzenden Piffl-Percevic. Er hat das sehr gut gezeichnet, mit welcher Materie wir uns in den letzten Jahren befasst haben. Ich habe auch mal gelesen, es gibt kaum eine komplexere Querschnittsmaterie als Raumordnung. Auch die nächsten zwei Sätze treffen gut zu: Raumordnung ist der Schlüssel zur Gesamtentwicklung unseres Landes. Sie umfasst alle Lebensbereiche von Wohnen bis Arbeiten, soziale Infrastruktur bis Naturraum und Bodenverbrauch. Ein sorgsamer Umgang mit begrenzter Ressource Boden ist für eine nachhaltige Entwicklung und zur Vorsorge für künftige Generationen unverzichtbar. Ich glaube es haben sich alle Parteien hier drin auch bemüht, es liegt jetzt dieser Beschluss vor. Wir haben uns intensiv beschäftigt, es ist ausgeführt worden. Erste Auflage, zweite Auflage, die Anhörung zur zweiten Auflage. Parallel dazu haben wir uns mit dem räumlichen Leitbild beschäftigt. Es wird dann im Herbst, so ist der euphorische Plan oder die Aufgabe, im Herbst dann zur Beschlussfassung dort zu gelangen. Mit diesem räumlichen Leitbild werden wir Kategorien und Spielregeln in der Bebauung vorgeben, damit wir in einigen Bereichen auf die Bebauungspläne, die ja immer sehr zeitintensiv sind, verzichten können. Das spart auf der einen Seite Ressourcen im Stadtplanungsamt, aber es ermöglicht auch den Antragsstellern, schneller zu ihrem Bauvorhaben zu kommen. Die Stadt erhält ja öfters den Vorwurf, dass gerade Verfahren in den Umlandgemeinden, die natürlich viel kleiner und begrenzter sind, dass dort die Verfahren schneller abgewickelt werden. Im Namen des freiheitlichen Klubs schließe ich mich natürlich der Danksagung an die Beamtenschaft an. Es waren hier die Planungsabteilungen gefordert, alle Abteilungsvorstände, der Herr Baudirektor, der Herr Bürgermeister als ressortzuständiger Stadtsenatsreferent. Es sind auch nicht zu vergessen auch unsere Klubs, das Bürgermeisteramt. Wir wissen, es waren 3.000 Einwendungen, wenn da nur ungefähr 10 % der Leute persönlich an uns herantreten, mit welchem Umfang wir hier gearbeitet haben und das bewältigt haben. Es sind auch rund 480, zumindest teilweise, positiv erledigt worden. Natürlich die anderen, die wir nicht zufriedenstellen konnten, werden nicht gänzlich zufrieden sein, aber da auch den Appell an die kommunistische Partei, es wurden alle Einwendungen, und jetzt zitiere ich aus dem Stück „im Vieraugenprinzip beurteilt“ und heikle Fälle landeten ja bei uns im Gremium der Planungssprecher. Also hier ist nichts im Verschlossenen beschlossen worden, wir haben uns alle eingebracht. Natürlich sind nicht alle Gemeinderäte mit der Entscheidung zu jedem Einzelfall zufrieden. Auch uns ist das so gegangen. Wir sind nicht mit jeder Baudichteerhöhung einverstanden. Es kommt ja danach oft auf die zukünftigen Bebauungspläne an, da halten wir unser Auge darauf. In der Summe überwiegen die positiven Aspekte. Ich führe noch kurz aus, sinnvolle Vorgaben wie Einkaufszentren-Flächen zu reduzieren, Ausweisung von rund 4 % nur im Bauland, die Verordnung von Vorbehaltsflächen, wo sie nötig sind. Wir haben es gehört, der kommunale Wohnbau wird die Flächen erhalten und vor allem der Schutz des Grüngürtels. Bürger sind eingebunden worden mit zwölf Informationsveranstaltungen. Die Details haben wir in etlichen Vorbesprechungen ausgetauscht. Ich darf daher auch für uns festhalten: Wir stimmen diesem gut entwickelten Stadtentwicklungskonzept sowie dem Flächenwidmungsplan zu. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Klubobmann Dreisiebner. Klubobmann Dreisiebner: Auch ich möchte ganz kurz noch den Dank an die Mitarbeiterin bzw. die Leiterin des Referates für Flächenwidmungsplanung, DI Benedikt und ihr Team, an den Herrn DI Inninger von der Stadtplanung, an viele, viele andere, die mitgearbeitet haben und auch an alle Ausschussmitglieder, die in den vielen Arbeitssitzungen, die wir über die zwei Auflagen gehabt haben und schon vor der ersten Auflage gehabt haben, manche sind ja nicht mehr hier unter uns in diesem Sitzungssaal, aber sonst hoffe ich schon… …auch diesen ist zu danken, allen, allen ist zu danken und ich möchte ganz kurz auf ein paar Dinge noch eingehen, die aus meiner Sicht bisher noch zuwenig dargestellt worden sind. Der Flächenwidmungsplan ist aus unserer Sicht ein Werkzeug, das nicht alles leisten kann, das aber eines leistet, das ist, uns in der Situation, eine stark wachsende Stadt zu sein und wahrscheinlich zu bleiben, Werkzeuge in die Hand zu geben, um eine geordnete weitere Entwicklung ihrer Stadt zu ermöglichen. Zum einen, es wird der Grüngürtel nicht angegriffen. Es wird die Stadt nicht ausrinnen an den Rändern. Es wird im Zentrum, zentrumsnahen Bereich, wo die gute Infrastruktur, ÖV, Handel, soziale Einrichtungen, Bildungseinrichtungen da sind, weiter Dichte arrondiert bzw. auch nachverdichtet. Ähnliches in Stadtteilzentren. Ähnliches entlang unserer ÖV-Achsen, Straßenbahn-, Hauptbuslinien usw., die hoffentlich auch bald eine Straßenbahn sehen werden, nicht nur den Bus, der überfüllt ist. Aber das ist ein anderes Thema. Das ist uns ganz, ganz wichtig. Uns ist auch wichtig, dass die Bebauungsplanpflichten ausgeweitet worden sind und nicht zurückgenommen worden sind. Wenn ich da mich erinnere, dass es immer wieder die Meinung gibt, das solle man herunterschrauben, auch der Kollege Piffl oder der Kollege Lohr haben das ein bisschen angerissen, um Verfahren zu beschleunigen, dann halte ich dem entgegen, es wird damit mehr Qualität erzeugt und es ist die Möglichkeit, die einzige Möglichkeit in dem Bereich, für Menschen, außer es wird ein Stadtentwicklungskonzept oder ein Flächenwidmungsplan aufgelegt, sich zu beteiligen. Und das ist auch ein hohes Gut. Nicht nur Geschwindigkeit, nicht nur Quantität, auch die Qualität ist ein hohes Gut und Beteiligung, Demokratie ist ein hohes Gut. Das gilt es abzuwägen. Wichtig ist auch, dass dort, wo keine Bebauungsplangebiete vorgeschrieben sind, wir jetzt sicher sein können, dass das räumliche Leitbild in die Zweitauflage geht, dass es zu einer Bausperre kommt für die Fälle, wo man nicht dem Entwurf des räumlichen Leitbildes entlang ein Bauverfahren anstrengen möchte. Das heißt, alle anderen können bauen, wenn sie sich zum Beispiel dem Entwurfcharakter einer Straße, wie der Schubertstraße, oder Ähnlichem, im Villenviertel oder im Vorstadtviertel mit einem Bauanliegen kommen, dann dürfen sie bauen. Wenn das aus dem dort Üblichen herausbricht, dann geht das nicht und das ist für uns sehr gut, und es war am Ende auch der Grund, warum wir zustimmen konnten. Wichtig für uns ist auch, dass wir weitere Vorbehaltsflächen für den kommunalen Wohnbau sichern konnten, zwischen der ersten und zweiten Auflage sind einige neue Grundstücke gefunden worden und wir haben alle zusammengearbeitet, lieber Kollege Eber. Nur wenn du sagst, ihr habt dafür Sorge getragen, dann mag ich doch daran erinnern, dass ich im März ´16 hier gestanden bin und die Elke Kahr befragt habe, und die Elke Kahr hat zur Antwort gegeben sinngemäß, zitieren tue ich es jetzt nicht, wir haben uns eh zusammengesetzt, aber wir haben keine weiteren Grundstücke gefunden. Dann haben wir halt im Ausschuss weitergeredet bzw. mit anderen Beamten, Spitzenbeamten der Stadt geredet und es waren die Dinge dann doch teilweise möglich, gar nicht so wenig, gar nicht so wenig. Beide Vorbehaltsflächen für den Grünraum, ja, tut weh, tut echt weh, es ist nicht überall nur Sonne. Aber wenn man sich dann wirklich zum Beispiel einen Stadtteil wie Jakomini Nord oder gewisse Teile von Gries und Lend anschaut, dann kann man, auch wenn man mit BezirksvertreterInnen und BürgerInnen zusammenarbeitet, oftmals gar keine Lücke mehr finden, wo man noch was herstellen kann. Da müssen wir mit anderen Methoden, glaube ich, versuchen weiterzukommen und nicht alles dem Flächenwidmungsplan umbinden. Das ist unser Zugang, aber wie gesagt, das ist auch ein schmerzvoller Punkt, dass man da nicht im Bereich der Grünraumnahversorgung, wo man wirklich ein paar Meter geht, ein paar hundert Meter geht, und dann so einen kleinen Park hat, dass man da nicht viel weitergekommen ist, das konnte der Fläwi scheinbar nicht leisten oder nicht ausreichend leisten. Zur Sache mit der Überlagerung von Kerngebiet und Wohnen, allgemein in den ersten sechs Bezirken ziemlich verteilt, sage ich nur so viel: Man kann befürchten, dass es dort Geschäftstätigkeit gibt. Man kann befürchten, dass es dort auch Gastronomie gibt, aber ich würde mich mehr fürchten, wenn in gewissen Straßenzügen, die sehr eng sind, sehr verbaut sind, verparkt sind, im Erdgeschoss nur Wohnen möglich wäre. Also entweder ein leere Höhle, weil niemand drin ist oder es müssen, müssen dort Menschen wohnen. Da bin ich eher dafür, dass Menschen einen kleinen Betrieb aufbauen können, einen Dienstleister, einen Handelsbetrieb, was auch immer. Oder auch einen Gastronomiebetrieb. Und das ist ja dann über diverse Verfahren abzuwickeln und diverse Grenzwerte sind entlang der Werte für das Wohnen allgemein dort einzuhalten. Nämlich für die Bereiche, die dort wohnen. Aber ich weiß, dass es Probleme gibt, nur auch das mag ich nicht, das mag ich nicht dem Flächenwidmungsplan umbinden. Das müssen wir uns allen als Gesellschaft und in anderen Bereichen umbinden. Dichteanpassungen hat der Kollege Eber auch kritisiert. Ja, wir haben uns das wirklich genau angeschaut, Dichteanpassungen in Gries und so weiter. Ganz kurz noch, Herr Klubobmann, ein bisschen Zeit muss sein. In Gries, das sind praktisch Nachjustierungen, entlang Bestandsdichten und das ist für mich schon schlüssig, dass man nicht quasi sich selber um den eigenen Säckel schwindelt und sagt, dort ist nur eine Dichte von 1,2 oder 1,4, tatsächlich aber 2,3. So, soviel dazu und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit. Ich freue mich, dass der Flächenwidmungsplan nach einem sehr, sehr langen Prozess scheinbar eine ausreichende Mehrheit bekommt und ich denke, dass es dann viele, viele weitere Beschlüsse hier braucht aus vielen anderen Bereichen, um das sicherzustellen, was der Fläwi ermöglicht und vor allem, um das auch sicherzustellen, was man dem Fläwi nicht umbinden kann, was man durch andere Werkzeuge und Beschlussmaterien sichern müssen. Vielen Dank. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Herr Gemeinderat Muhr bitte. Gemeinderat Mag. (FH) Muhr, MSc: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich einmal einen Dank aussprechen an das gesamte Team von der Stadtplanung für den Fläwi, für die Erstellung des Fläwi. Es war eine sehr konsensuale und auf fachlicher Ebene sehr konstruktive Zusammenarbeit, also ist da wirklich sehr viel weitergegangen. Wir im SPÖ-Klub haben auch in der letzten Periode auf sachlicher und fachlicher Ebene da sehr viel eingebracht und in vielen Bereichen konnten wir unsere Vorstellungen auch einbringen und auch vor allem die Bevölkerungsinteressen dort einfließen lassen. Manches ist natürlich nicht gelungen und trotzdem hat man in manchen Punkten einen Konsens finden können. Viele Verdichtungen schmerzen natürlich, dafür gibt es aber auch Grünflächen bzw. auch Vorbehaltsflächen, das heißt, wenn man Grünflächen irgendwo sichern möchte, muss man auch woanders in die Höhe gehen, also es ist leider nicht anders möglich. Was uns aber ganz besonders wichtig war und wo es auch ein grünes Licht gab, ist der Umstand, dass der Fläwi kein statisches Gebilde ist, sondern im Erwachsenenstand ist es wichtig, dass der dynamisch bleibt. Das heißt, dass wir uns den Veränderungen anpassen können und da hat es ein grünes Licht gegeben, dass nach der Beschlussfassung in der Steirischen Landesregierung, also ich hoffe, dass es bis Ende des Jahres, erfolgen wird, die noch ausstehenden Punkte bzw. Anliegen der Bevölkerung, wir in einer neuen Auflage wieder einarbeiten können. Und da freue ich mich schon wieder auf die nächste Zusammenarbeit. Ganz wichtig ist es aber auch für uns, dass die betroffenen Personen bzw. Interessensgruppen, persönlich/schriftlich von diesen Änderungen dann auch informiert werden und dazu kann ich auch schon ankündigen, dass wir demnächst einen dringlichen Antrag diesbezüglich einbringen werden. Wir werden also diesen zwei Punkten von unserer Seite die Zustimmung geben. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Danke, vielmals. Ich möchte mich auch als zuständiger Stadtsenatsreferent zu Wort melden und mich auch gleich zu Beginn bei allen bedanken, die hier mitgeholfen haben, beginnend mit dem Herrn Baudirektor, mit allen der Baudirektion auch zugeordneten Planungsbereichen, mit fast allen Abteilungen, die auch im Zuge von Stadtentwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan sich eingebracht haben, uns unterstützt haben, damit wir ein solches Werk überhaupt vorlegen können. Wenn wir das Stadtentwicklungskonzept mitrechnen, ist das eine Arbeit, die jetzt fast über 10 Jahre gegangen ist, und ich möchte mich auch bei den Ausschussmitgliedern herzlichst bedanken für diese enorm große Arbeit, die da geleistet wurde. Es ist eine der, glaube ich, schönsten und interessantesten Arbeiten in einer stark wachsenden Stadt, eben ein solches Stadtentwicklungskonzept und solchen Flächenwidmungsplan vorzulegen. Was passiert da? Politisch ein heikler Punkt. Die Menschen, die etwas verändern wollen, die bauen wollen, die eine andere Dichte haben wollen, die Grünraum haben wollen, alle Wünsche, wenn ich so sagen darf, der Stadt, landen plötzlich auf einem Verhandlungstisch und es ist nicht immer leicht, dem Ich manchmal zu sagen, nein, nein, es gibt das Wir, deine Wünsche können wir nicht berücksichtigen. Auch dafür möchte ich allen im Ausschuss danke sagen, weil ich auch sehr stark den Ausschuss mit dieser Arbeit, wenn ich so sagen darf, fast auch belastet habe und gebeten habe, sie mögen im Kollektiv sich auch anschauen, was ist gerechtfertigt, was ist nicht gerechtfertigt, was können wir zulassen und was nicht. Menschen, die dann Einwendungen machen, meistens als Nachbarn, als Bürgerinitiativen, aus Einzelinteressen heraus und sagen, ich möchte, dass ihr positiv entscheidet manche Sachen, dass ihr die ja nicht hineintut, die erwarten sich von uns eine Antwort. Aber dazu brauchen wir aber auch keinen dringlichen Antrag, Herr Gemeinderat Muhr, sondern sie werden die Antwort bekommen, aber erst dann, wenn die Antwort möglich ist. Weil jegliche Antwort, die wir in dem Zwischenzeitraum geben würden, ist ja keine verbindliche, ist nicht machbar. Bürgermeister Mag. Nagl – Antwort auf Zwischenruf: Ja, das ist schön. Informationen gibt es ja. Es ist ja das größte Bürgerbeteiligungsprojekt, auch immer wieder verwiesen, aber wir wissen de facto erst seit heute, und die Antworten hätten sie schon gerne gehabt zum Teil vor ein, zwei Jahren, oder vor drei Jahren, da warte ich schon auf meine Antwort. Jetzt können wir die Antwort auch noch nicht geben. Heute, wenn ich es so sagen darf, oder gestern, ist erst die Entscheidung gefallen, dass wir eine Mehrheit haben werden. Das heißt, die Stadt committet sich, vor… Antwort von Bürgermeister Mag. Nagl auf Zwischenruf: Ja, jetzt ist keine Auflage mehr, jetzt gibt es den Beschluss. Bitte? Zwischenruf: Bei der Information geht es darum, dass derjenige oder diejenige ……….. Antwort von Bürgermeister Mag. Nagl: Ja sicherlich wird das jetzt kommen, dass es eine, aber bei der Auflage haben Sie es wieder gesehen, erneut, dass wir daran denken, dann gab es erneut Einwendungen, und einen endgültigen, eine endgültige Antwort können wir nicht einmal nach einem etwaigen heutigen Beschluss hinausschicken, sondern jetzt kommt noch das Land Steiermark zum Zug und die haben ja maximal sechs Monate Zeit, das jetzt abzusegnen oder noch Korrekturen anzubringen. Und erst dann kannst du mit hundertprozentiger Gewissheit den Bürgerinnen und Bürgern, die Einwendungen gemacht haben oder auf unsere Entscheidung warten, einen verbindlichen Brief geben. Da werden dreieinhalbtausend Briefe selbstverständlich hinausgehen, viele davon werden happy sein, sehr, sehr viele werden auf mich oder auf andere politische Vertreter oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses nicht gut zu sprechen sein. Das ist in der Natur der Sache und das gehört letzten Endes auch dazu. Ich möchte an dieser Stelle auch danke sagen dem Land Steiermark, weil wir ja auch hier nicht einfach Beschlüsse jetzt fassen und unsere Arbeit machen ohne das Land Steiermark, immer wieder in heiklen Fragen auch zu informieren, und uns, wenn ich so sagen darf, da schon ein bisschen zu committen und zu sagen, ist das vorstellbar oder nicht? Das wird auch die Arbeit im Land Steiermark sicherlich auch erleichtern. Ich freue mich, dass es so, wie jetzt angekündigt, eine große Zustimmung geben wird, möchte mich aber auch der kommunistischen Partei jetzt noch zuwenden. Begonnen hat Herr Klubobmann am Rednerpult mit einem tiefen, tiefen Seufzer. Und diesem Seufzer kann ich entnehmen, dass er sich als Klubobmann und Experte, und so darf ich ihn durchaus bezeichnen, und als guten Mitarbeiter in diesem Ausschuss in seinem eigenen Klub nicht durchsetzen konnte, heute hier herausgeschickt wird, und, leider Gottes, und so hat es sich schon angehört, leider Gottes, dem nicht zustimmen kann, was er jetzt jahrelang mitgearbeitet hat. Es wundert mich ja persönlich nicht so stark, weil ich ja auch von der KPÖ oft weiß, wenn es dann um die tatsächliche Verantwortung geht, diese Briefe zu schreiben und hinaus zu lassen, wieder zu sagen, wir waschen unsere Hände wieder in Unschuld, wir sind da nicht dabei. Da hilft es auch nichts, dass ihr das so beteuert. Ich finde es traurig, aber ich habe auch irgendwie gar nicht so ein großes Problem damit, weil ich mir auch im Rahmen meiner Tätigkeit sehr oft anschaue, wie denn in Zeiten des Kommunismus oder in Städten, in denen Kommunisten das Sagen haben, die Stadtentwicklung tatsächlich ausschaut. Ja, und das stimmt mit dem, was wir erarbeitet haben, in keinster Weise überein, da kann man durchaus auch im Osten viele Rundreisen machen und sich das anschauen. Aber da finde ich es doppelt schade, weil ich weiß, dass der Herr Klubobmann, Herr Gemeinderat Eber, sich jetzt zehn Jahre fast, glaube ich, auch miteingebracht hat, waren es so viele, oder neun Jahre, miteingebracht hat, um dieses Werk zustande zu bekommen. Und was dieses Werk auslösen wird, kann ich auch sagen. Das wird auch wieder Beschäftigung auslösen. Das wird Wohnraum auslösen und ich finde es einfach wieder einmal typisch, dass ihr sagt, bis daher, jetzt müssen wir entscheiden, dann halten wir uns lieber raus, weil es könnte ja morgen jemand kommen und sagen, um Gottes Willen, wer hat das beschlossen? Mit dem bin ich nicht einverstanden, dann könnt ihr wieder sagen, wir sind da in letzter Sekunde von einem gut fahrenden Zug abgesprungen, der in die richtige Richtung fährt. Und da möchte ich mich auch beim Herrn Baudirektor und unseren ganzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch bei der Bau- und Anlagenbehörde bedanken, Raumordnung ist nicht etwas Einfaches. Raumordnung braucht Expertise. Raumordnung braucht auch dieses Nein und wenn ich mir in der Republik Österreich, aber auch in vielen anderen Ländern und Städten, anschaue, was im Bereich der Raumordnung passiert, leider Gottes auch sehr oft im Lande Steiermark, bin ich sehr stolz darauf, dass wir mit diesem Flächenwidmungsplan, mit diesen Änderungen im Stadtentwicklungskonzept jetzt wieder einen Weg gehen, wo wir es vielleicht auch schaffen, diesen enormen Zuzug so unterzubringen, dass nicht in der Steiermark mit einem Wildwuchs, ein noch Mehr an Verkehr, ein noch Mehr an Kosten, ein noch Mehr an wirtschaftlichen Problemen auf uns zukommt, sondern dass wir gut vorbereitet sind für die nächsten 15 Jahre. Ich möchte auch als zuständiger Referent schon ankündigen, im Stadtplanungsbereich, dass es mir wichtig ist, diese vielen Bebauungspläne möglichst zügig auch abzuarbeiten. Ja, wir wollten mehr Mitspracherecht. Ja, es stört uns nach wie vor, dass im Land Steiermark zwei Wünsche der Landeshauptstadt Graz nicht behandelt wurden. Es geht einmal darum, dass, egal was bei uns im Bebauungsplan an Dichte drinnen steht, einmal mit einem Federstrich im Landesgesetz bewirkt wurde, dass jeder automatisch den Höchstanspruch oder die Ausnutzung auf die höchste Dichte hat. Ja, das bedeutet, wenn bei uns 04 – 06 oder was immer, 02 – 04, drinnen steht, in Wahrheit 04 kommen kann, und wir als Stadt nicht das beeinflussen können. Und das finden wir traurig. Und dann gibt es noch die zweite Geschichte, ich sage dazu „die Vogelkäfigarchitekturförderung“, die wir durch das Land hier haben, wenn wir eine landesgesetzliche Bauordnung haben, die vorgibt, dass Stiegenhäuser und Treppenhäuser, außen angebracht an den Häusern, zum Schluss nicht zur Baudichte dazugezählt werden, werden natürlich viele Investoren, viele Bauherren, viele Architekten uns künftig diese Treppen und Stiegenhäuser in Metall wieder an die Wände schrauben und dann mit Gittern versehen. Wenn wir da nicht, Wenn wir da… (Zwischenruf im Hintergrund, unverständlich). Zwischenruf Stadträtin Kahr: Die KPÖ ist dafür im Land nicht verantwortlich. Antwort auf Zwischenruf von Bürgermeister Mag. Nagl: Nein, weiß ich. Deinen Blick erwidere ich gerne, aber das führt, wenn wir da nicht bald eine Änderung bekommen, führt es dazu, dass irgendwann einmal die Epoche, die Schaffensperiode, die wir jetzt haben mit guten Architekten, als eine Zeit der Metallblenden oder sonst wie bezeichnet werden wird. Also ich wünsche mir, dass wir gemeinsam es auch irgendwann einmal schaffen, sowohl die Beamtenschaft als auch die Politik des Landes davon zu überzeugen, dass es zumindest im zweiten, vielleicht auch im ersten Punkt noch eine Möglichkeit gibt. Deswegen war der Wunsch von Ihnen allen, auch von den Ausschussmitgliedern von allen Fraktionen, groß, möglichst, möglichst noch einmal mitreden zu können und gestalten zu können und das sind die vielen, vielen Bebauungspläne. Und wir werden auch gefordert sein, weil wir viele Vorbehaltsflächen draufgelegt haben, Vorbehaltsflächen für den Grünraum, Vorbehaltsflächen für den Bildungsbereich, für die Wissenschaftsbereiche, Vorbehaltsflächen für Verkehr, Vorbehaltsflächen für den sozialen Wohnbau und wenn alle zugleich, die Einlösung der Stadt einfordern würden, hätten wir ein ziemlich finanzielles Problem. Ich hoffe, dass das auch sukzessive gehen wird, sodass wir auch zu tatsächlichen Einlösungen kommen und dann dem Wunsch entsprechen, den wir da drinnen auch formuliert haben in diesem Projekt. Über 40 Pläne übereinander, alles hält sich so ziemlich die Waage, wir schaffen ein bisschen mehr Dichte, nehmen aber auf der anderen Seite zurück, vor allem im Industriebereich. Wir weisen relativ wenig Neues aus. Nehmen auch hier wiederum einige Flächen zurück, vor allem Südgürtel und solche Dinge, haben uns hier auch in eine Balance gebracht. Wir haben den Grüngürtel rund um Graz bitte weiterhin so gut wie unangetastet gelassen. Und ich möchte für alle, die es noch nie gehört haben, sagen: Das Land Steiermark hat Graz so wie alle anderen Gemeinden auch gebeten, eine gewisse Größenordnung vorzusehen. Wir haben die doppelte Fläche von dem, was das Land Steiermark den Kommunen vorgibt, auch der Stadt Graz, im Flächenwidmungsplan und im Stadtentwicklungskonzept immer schon vorgesehen, seit Erich Edegger. Und damit hält sich das Bauland und das Grünland in Graz auch ziemlich die Waage. Danke an alle, die mittun, schade, Herr Seufzer-Kollege Eber, dass es zumindest nicht freigegeben wurde in eurem Klub, aber ich freue mich jetzt auch auf die Abstimmung und dass dann viele Menschen auch wieder wissen, Bausperre wird dann langsam fallen. Es wollen viele bauen. Es gibt viele Familien, die schon darauf warten und wir haben jetzt mehr als lang gebraucht und durch die Wahlunterbrechung habe ich zuerst befürchtet, dass wir vielleicht auch bei den Ausschussmitgliedern große Veränderungen erfahren, das war Gott sei Dank nicht der Fall und mit euch als Experten ist es gelungen. Danke an alle, die dabei waren. (Applaus) Jetzt stimmen wir über die Änderungen des Stadtentwicklungskonzeptes ab. Wer dafür ist, bitte um ein Zeichen mit der Hand. Gegenprobe. Wie erwartet, so gekommen. Der Tagesordnungspunkt wurde mehrheitlich angenommen, gegen die KPÖ. Jetzt stimmen wir über den Flächenwidmungsplan ab. Wer dafür ist, bitte um ein Zeichen mit der Hand. Gegenprobe. Auch hier die Gegenstimmen der KPÖ bitte zu verzeichnen. Der Tagesordnungspunkt wurde mehrheitlich angenommen, gegen die KPÖ. Herzlichen Glückwunsch, Herr Baudirektor, auch ans gesamte Team. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Stück Nr. 29 braucht auch noch eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Gemeindeabwasserplan und Behandlung der Einwendungen gemäß § 2 Abs. 7 Stmk. Kanalgesetz, in der gültigen Fassung 2013. Ich darf Frau Gemeinderätin Kaufmann um Berichterstattung bitten. Entschuldigung, ja bei mir steht es anders. Aber wenn der Kollege Topf als unser Wasserexperte zuschlägt, hat er den Vortritt. Berichterstatter Gemeinderat DI Topf 29) A 17-RAG-129693/2015/32 vormals (A17-091727/2015) Gemeindeabwasserplan und Behandlung der Einwendungen gemäß § 2b Abs. 7 Stmk. KanalG, i.d.F. LGBl. Nr. 87/2013 Gemeinderat DI Topf: Meine werten Kollegen im Gemeinderat und im Stadtsenat, werte Zuhörinnen und Zuhörer! Ja, der zweite Anlauf, den Gemeindeabwasserplan sozusagen hier über die Runden zu bringen. Es sind eine Fülle von Einwendungen gekommen zu diesem Gemeindeabwasserplan, der im Wesentlichen darauf abzielt, ich sage es jetzt ganz ehrlich heraus, über den Zentralen Speicherkanal auch wieder sozusagen die negative, ablehnende Haltung zum Murkraftwerk zu dokumentieren. Das ist eigentlich der Punkt, der sich in den Einwendungen klassisch widerspiegelt, das muss man so ansprechen. Es sind viele Verbesserungsvorschläge drinnen, die ich durchaus, auch in bin schon angesprochen worden als Experte, über 45 Jahre durchaus mittragen kann. Das sind also Verringerungen der Regen- und Fremdwassereinträgen in das Kanalnetz, der Rückbau von Mischsystemen in Trennsysteme, die Entsiegelung von befestigen Flächen, der Einsatz sickerfähiger Beläge, Ausleitung von Bächen aus dem Kanalsystem und Versickerung oder Ableitung dieser Wässer in die Mur. Also viele Verbesserungsvorschläge sind eingebracht worden, die durchaus auch fachlich mitzutragen sind und die uns in Zukunft auch bei allen Bebauungen, bei allen Plänen, die wir hier in der Stadt Graz haben, natürlich zu berücksichtigen sind. Es ist ja nicht so, dass wir erst jetzt über Abwasserwirtschaft oder über Wasserwirtschaft nachdenken, bei jedem Bauvorhaben, ich bin selber ein Betroffener in den achtziger Jahren gewesen, hat man natürlich vorgeschrieben, dass das Dachwasser über einen Sickerschacht zu verbringen ist. Also das heißt, es gibt ja schon seit Jahren/Jahrzehnten diese Vorschreibungen, dass man nicht jede Einfahrt versiegelt, dass man nicht jeden Parkplatz versiegelt und das Wasser in das Kanalsystem einbringt, sondern dass man eben entsprechend wasserwirtschaftlich, auch im Sinne eines Wasserkreislaufes, dieses Wasser wieder dem Grundwasser zuführt. Wir haben natürlich aber auch das Problem, dass man die qualitative Seite berücksichtigen müssen. Das ist einfach so, dass wir in der Stadt Graz, und ich habe Ihnen extra diese Pläne auch mitgebracht, wenn es jemanden interessiert, auch einen großen Teil unseres Stadtgebietes als Wasserschongebiet ausgewiesen haben. Das heißt, wir können nicht einfach sozusagen, salopp, alle Wässer, die als Oberflächenwässer auf Straßen, auf Plätzen, auf Dächern anfallen, direkt dem Grundwasser zuführen. Es gibt auch solche genauen Regelungen, die also hier zu berücksichtigen sind. Ich darf nur erinnern, dass das Grundwasserschongebiet jetzt als Grundwasserschutzprogramm von Süden kommend bis zur Ostbahn, also dort wo ich wohne, heraufgeführt wird, das heißt, ich habe selber für meinen Hausbau eine eigene wasserrechtliche Bewilligung gebraucht, und vom Norden kommend bis zur Kalvarienbrücke auch das Schongebiet Andritz hereinreicht. Das heißt, also diese, diese Ansinnen, jegliches Wasser dem Kreislauf zuzuführen, muss auch einer qualitativen Beurteilung sozusagen unterliegen. Und was ist dieser, sagenumwobene hätte ich beinahe gesagt, Zentrale Speicherkanal? Das ist nichts anderes, liebe Kollegen, dass wir, wenn das Murkraftwerk gebaut wird, und es wird gebaut, wir eigentlich darüber nachdenken müssen, was machen wir mit den Mischwasserüberläufen, die jetzt in die Mur entlasten? Ich darf vielleicht in zwei Sätzen erinnern, wie ist es in der Stadt zu diesem System gekommen? Man muss ein bisschen in die Abwassergeschichte hineinschauen, ich darf das kurz in zwei Sätzen darstellen. In den Städten wurde das Abwasser gemeinsam sehr oft mit den Abfällen über die sogenannte Schwemmkanalisation, deswegen dieser Ausdruck Schwemmkanalisation, mit Oberflächenwässern in die Mur abgeleitet. Das heißt, die Mur war sozusagen die Abwasserabfuhrsituation. Man hat das einfach eingeleitet und das Abwasser, die Abfälle waren im Fluss und wegtransportiert. Aus dieser Schwemmkanalisation wurde das Mischwasserkanalnetz, man hat also links und rechts der Mur diese Mischwassersammelkanäle gebaut und damit die Kläranlagen oder die anschließenden Reinigungsvorgänge, nicht, hydraulisch nennt man das, überbelastet werden, hat man Regenüberläufe, Mischwasserüberläufe gebaut und entlastet also auch verschmutztes Mischwasser derzeit in die Mur. Und wenn jetzt das Murkraftwerk gebaut wird, ist, glaube ich, einzusehen, dass diese Überläufe nicht mehr stattfinden können und was macht man jetzt? Es gibt mehrere Möglichkeiten. Man baut einfach einen Ableitungskanal. Man lässt diese Überläufe in einen zusätzlichen Kanal ablaufen und bringt diese Mischwässer, diese verschmutzten Mischwässer punktuell, das wäre der ökologische Wahnsinn, wenn ich das jetzt unter Anführungszeichen sagen darf, sozusagen steirisch gesagt, salopp gesagt, „ungespitzt“ in das Unterwasser des Murkraftwerkes, das ja gleichzeitig auch der Stauraum des nächstfolgenden Kraftwerkes Gössendorf ist. Also es wäre also wirklich ein Wahnsinn, wenn man das machen würde, man würde also dieses verschmutzte Wasser nur punktuell, anstelle der verschiedenen Einleitungsstellen, jetzt einfach punktuell unterhalb der Staustufe einleiten. Und jetzt war die Idee geboren, machen wir nicht nur einen Ableitungskanal, sondern machen wir auch einen Speicherkanal daraus. Es ist also eine sinnvolle Vorgangsweise, man gibt praktisch portionsweise, wenn ich das so sagen darf, dieses verschmutzte Wasser mit entsprechenden Einrichtungen, maschinellen Einrichtungen, und deshalb auch relativ teuer, muss man ja durchaus zugeben, der Kläranlage, zur Reinigung. Also man leitet es nicht nur ab, sondern schließt mit Segmenten, abgeschlossen, das kostet ein Geld auch, nicht nur was das Bauwerk, sondern was auch die Ausstattung und die Steuerung betrifft, gibt es segmentweise, portionsweise der Kläranlage. Das ist der Hintergrund des Zentralen Speicherkanals. Und nichts anderes ist es, was dahintersteht. Und ich bin ein bisschen emotionell, weil ich natürlich, weil ich mit diesem Thema, wie gesagt, seit über vierzig Jahren beschäftigt bin und darf aber dazusagen, natürlich, seitdem ich 2003 in den Grazer Gemeinderat einziehen durfte, habe ich natürlich in diesem Bereich im Stadtgebiet von Graz, ich sage das nur dazu, natürlich aus Befangenheitsgründen keine Gutachten, Stellungnahmen oder wie auch immer entsprechende Aussagen in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren gemacht. Ich sage das nur dazu, damit man auch das von meiner Seite gehört hat. Nun ist dieser Speicherkanal offensichtlich das Thema, das also auch da und dort zu Diskussion, was den Gemeindeabwasserplan betrifft, geführt hat. Im Wesentlichen sind die Punkte, die jetzt in diesem Gemeindeabwasserplan vorliegen, ja eigentlich nur Punkte, die den alten oder bestehenden Gemeindeabwasserplan eigentlich weiterführen. Es ist nichts anderes, als dass man jetzt aufgrund der Stadtentwicklung das Schmutzwassersammelsystem weiterführt, es ist nichts anderes, dass man bestimmte Adaptierungen vorsieht, nichts anderes, dass wir auch natürlich entsprechende Punkte, was die Kanalsanierung betrifft, auch das wurde immer wieder angesprochen, wir müssen ja den Kanal erhalten und sanieren, diese Punkte sind angeführt. Wenn sich jemand wirklich im Detail damit auseinandersetzen will, ich möchte also die Redezeit nicht zu lang fachlich jetzt in die Länge ziehen, kann man sich das durchaus in einer sehr großen Veranstaltung, die jetzt in Graz im Juli stattfinden wird, das ist die Aqua Urbanica 2017, wo genau diese Situation noch einmal im Detail besprochen wird. Das ist also eine Veranstaltung, die auf der TU Graz stattfindet, wo man sich auch ausführlich noch einmal diesem Thema widmet. Nämlich nicht nur im Grazer, steirischen, österreichischen Bereich, sondern weit über die Grenzen hinaus. Welche Möglichkeiten gibt es? Und da ist eben dieser Zentrale Speicherkanal ein Thema, ein wichtiges Thema, das dort fachlich auch diskutiert wird und das jetzt schon als Vorzeigeprojekt über unsere Grenzen hinaus dargestellt werden kann. Ich darf also zur Abstimmung kommen dieses Gemeindeabwasserplanes und darf folgenden Antrag stellen: Der Stadtsenat stellt daher gemäß § 2b Abs. 7 Stmk. Kanalgesetz, i.d.F. LGBl. 87/2013, den Antrag, der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen, 1. dem beiliegenden Abwasserplan der Stadt Graz, bestehend aus der Verordnung, der planlichen Darstellung und dem Erläuterungsbericht, wird zugestimmt. 2. die vom Gemeinderat beratenen Einwendungen werden nicht berücksichtigt und werden sämtliche Personen, die die Einwendungen vorgebracht haben, über die Nichtberücksichtigung ihrer Einwendungen benachrichtigt. Ich habe schon gesagt, diese Einwendungen haben eigentlich mit dem Abwasserplan nur am Rande etwas zu tun und 3. die Kundmachung über die Beschlussfassung des Abwasserplans erfolgt gemäß § 101 des Statutes der Landeshauptstadt Graz. Ich bitte um Zustimmung. Ich darf nur anmerken, dass im Stück noch der Herr Stadtrat Mag. Mario Eustacchio als Stadträtin geführt wird, euch bitte da um Nachsicht, dass das geändert wird. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates daher gemäß § § 2b Abs 7 Stmk KanalG idF. LGBl. Nr. 87/2013 den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Dem beiliegenden Abwasserplan der Stadt Graz, bestehend aus der Verordnung, der planlichen Darstellung und dem Erläuterungsbericht, wird zugestimmt. 2. Die vom Gemeinderat beratenen Einwendungen werden nicht berücksichtigt und werden sämtliche Personen, die Einwendungen vorgebracht haben, über die Nichtberücksichtigung ihrer Einwendungen benachrichtigt. 3. Die Kundmachung über die Beschlussfassung des Abwasserplans erfolgt gemäß § 101 des Statutes der Landeshauptstadt Graz. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat, danke, ich werde es verkraften. Meine Damen und Herren, Sie haben bemerkt, Ich habe den Vorsitz übernommen. Ich danke dir, für die Berichterstattung. Gibt es noch Wortmeldungen zu diesem Stück? Bitte Frau Gemeinderätin. Gemeinderätin DI.in Braunersreuther: Ja, sehr geehrte KollegInnen, sehr geehrte ZuhörerInnen! Es wurde eh gerade berichtet, es gab einige Einwendungen zu dem Stück, auf die ich jetzt nicht näher eingehen will. Auch von uns gibt es Vorbehalte gegen diesen Gemeindeabwasserplan, aber nicht nur aufgrund dessen, dass wir sagen, der Speicherkanal ist nur für das Murkraftwerk nötig und deswegen sind wir aus Prinzip dagegen. Die Vorbehalte gegen diesen Abwasserplan sind vielmehr dahingehend, dass er unserer Meinung eben nicht vorbildlich und schon gar nicht zukunftsweisend ist. Denn dieses System Speicherkanal, auf dem der ja maßgeblich beruht, ist eines, das alles andere als aktuell ist. Viele andere Städte bauen bei den Alternativen zum Umgang mit Oberflächenwässern viel mehr auf mehr Entsiegelung, mehr Begrünung und zwar offensiv nicht nur so, wie gerade berichtet wurde, dass halt von jedem Privathaus das Dachrinnenwasser irgendwo auf die Wiese rinnen muss, sondern nein, sowas, damit es schnell wirksam werden kann, muss wirklich offensiv angegangen werden, da müssen Versickerungsflächen gebaut werden, das hat den Doppelnutzen, dass das Wasser, das ja eigentlich nicht verschmutzt ist, dadurch nicht nur versickern kann, sondern es kann auch verdunsten und es ist für eine Stadt wie Graz, die so hohe Feinstaubwerte hat, sehr sehr wichtig, weil mit der Feuchtigkeit wird auch Staub, nicht nur Feinstaub, sondern auch Grobstaub gebunden, der dann nicht in der Stadt verbleibt, sondern mit dem verdunsteten Wasser rausgeht aus der Stadt und es schafft einfach ein besseres Klima. Das kennen alle, wenn es im Sommer recht heiß war, dann ist die Luft total drückend, aber sobald es einen Gewitterregen gegeben hat, ist die Luft plötzlich wieder sauber und man kann wieder atmen. Und genau sowas würden solche Systeme bewirken und auch deshalb ist unsere Ablehnung gegenüber diesem Gemeindeabwasserplan begründet, weil er eben solche Maßnahmen nicht vorsieht, sondern anstatt auf ein Modell baut, das unserer Meinung nach, und nicht nur unserer Meinung nach, sondern der Meinung vieler Experten nach, einfach nicht mehr zeitgemäß ist, vor allen Dingen nicht zukunftsweisend. Danke. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Als nächstes zu Wort gemeldet hat sich Frau Gemeinderätin Pavlovec-Meixner, bitte. Gemeinderätin Frau Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie! Zum vorliegenden Gemeinderatsstück Gemeindeabwasserplan gibt es zahlreiche Kritikpunkte und zwar sowohl formaler Natur als auch inhaltlicher. Ich möchte nur einige Punkte herausnehmen. Eine Revision impliziert, dass das ursprüngliche und das neue Gemeinderatsstück in den Differenzen dargelegt werden muss. Diese Darstellung wurde uns GemeinderätInnen nicht zur Verfügung gestellt. Die meisten von uns, die hier sitzen, waren im Jahr 2002 sicher nicht im Gemeinderat und wie bitte sollen wir jetzt beurteilen, was in dem Gemeindeabwasserplan genau geändert wurde? Weiters, auf Seite 3 des Erläuterungsberichtes, Regenwässer, und damit auch Mischwassersysteme, sind nicht Teil des GAP, also des Gemeindeabwasserplanes. Gleichzeitig behandelt der Punkt 3.3 unter dem Titel „Mischwasserbewirtschaftung“ genau dieses Thema. Ich finde das ausgesprochen schlampig, muss ich sagen und danke, dass du nickst, Georg. Es gibt sehr viele Möglichkeiten abseits des Zentralen Speicherkanals, um auf die Erfordernisse, denen wir gegenüberstehen, zu reagieren. Auch im Rahmen einer Revision, wie wir sie jetzt haben, ist es möglich, Alternativen darzustellen und es ist in § 2 des Kanalgesetzes auch so vorgesehen. Seit dem Jahr 2009 haben wir uns bemüht, die angeblich vorhandenen Varianten, Untersuchungen und die Alternativen zu sehen. Seit 2009 war es nicht möglich, dass diese Alternativen den GemeinderätInnen vorgelegt werden. Ich möchte jetzt noch zu ein paar inhaltlichen Punkten kommen, weil man könnte das Ganze ja auch so anlegen, dass es zu den von dir genannten Entlastungen erst gar nicht kommt. Ich möchte jetzt kurz was sagen zum Thema hydraulische Sanierung, da könnte man sich anschauen, wie genau wird die Verringerung der Überstauhäufigkeit erreicht. Es könnte die Anlage von dezentralen Retentionsbecken erfolgen, es wäre interessant, welches hydrodynamische Modell für die Berechnung verwendet wurde, es wäre interessant zu wissen, ob damit ungenutzte Potentiale ausgeschöpft werden, welches Modell für den Oberflächenabfluss wurde verwendet, auch damit könnten ja Ablaufverhältnisse verbessert werden. Zu all diesen Fragen haben wir keine Antworten erhalten. Ich möchte auch noch zum Punkt 3.2 des Erläuterungsberichtes Folgendes sagen: Da steht, eine jährliche Sanierungsrate von 1,2 % des Kanalnetzes wird angestrebt, und hier kommt nun der Bundesrechnungshofbericht, den wir vor kurzem bekommen haben, ins Spiel und es fragt sich jetzt also, wir alle wissen ja, dass die Sanierungsrate relativ gering ist: Warum ist die Sanierungsrate derzeit so niedrig, und wäre es nicht angemessen, dass im Gemeindeabwasserplan nicht nur Zielsetzungen erwähnt werden, sondern wenn dann auch nachvollziehbar dargestellt wird, wie diese Ziele in Zukunft tatsächlich erreicht werden sollen. Für uns ist es so, dass wir sehen, dass die Stadt Graz mit diesem Gemeindeabwasserplan nicht auf den Klimawandel reagiert, sondern sich weiter einbetoniert. In der derzeit vorliegenden Form entspricht der Gemeindeabwasserplan nicht dem gültigen Stadtentwicklungskonzept, setzt weiter auf den Zentralen Speicherkanal und berücksichtigt die vom Gemeinderat beschlossenen Klimawandelanpassungsstrategien so gut wie gar nicht. Während andere Städte zukunftsweisende Wege im Abwassermanagement gehen, Mischwassersysteme auf Trennwasser umstellen, halten wir weiter an dem antiquierten Entwurf im Gemeindeabwasserplan fest, und wir vergeuden wertvolles Regenwasser, das wir in Hitzesommern dringend benötigen. Als Folge des Klimawandels wird es in Zukunft darum gehen, dass wir das Regenwasser verstärkt zur Kühlung verwenden, zur Bewässerung von Stadtbäumen, zur Bewässerung von Grünräumen und durch Versickerung dem Grundwasser zuführen. Unserer Meinung nach ist es so, dass eine verantwortungsvolle Politik sich für die dezentrale Nutzung von Regenwasser einsetzt und das Regenwasser nicht einfach im Kanal entsorgt. Daher werden wir dem Gemeindeabwasserplan in der vorliegenden Form nicht zustimmen. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke. Ich darf Herrn Klubobmann Ehmann herausbitten. Klubobmann Ehmann: Herr Vizebürgermeister, geschätzte Stadträtinnen und Stadtrat, Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen auf der Galerie! Der Inhalt wurde von meinem Kollegen Gemeinderat Topf sehr profund ausgeführt, wie ich meine. Und ich denke, wir haben hier auch eine Verpflichtung, es wird ja oft vielfach von Haltungen gesprochen, ja selbstverständlich, die haben wir alle. Wir haben vor der Wahl gesagt, dass wir eindeutig zu diesem Projekt stehen. Und das auch durchaus im Vorfeld vielfach begründet. Daran hat sich selbstverständlich nichts geändert. Wir stehen zu diesem Projekt, und ich muss sagen, Brieffreundschaften sind ja ganz nett, und wenn Organisationen aufrufen, Brieffreundschaften zu vertiefen in einer gewissen Netiquette, dann kann ich das demokratiepolitisch absolut nachvollziehen, denn sich mit Themen, mit Bürgerinnen und Bürgern auseinanderzusetzen, ist selbstverständlich unsere Aufgabe, unter anderem. Aber, wenn dann Nachrichten kommen, die dann ein bisschen suggestiv Einschüchterungen offensichtlich damit verfolgen, das übrigens sehr dilettantisch, aber egal. Jedenfalls, wenn dass der Fall ist, dann habe ich demokratiepolitisch kein Verständnis mehr dafür, ganz offen gesagt und derartige Nachrichten beantworte ich dann auch gar nicht. Weil da habe ich gar nichts mehr darauf zu sagen. Ignoranz ist hier die größte Strafe. Und deshalb muss ich sagen, jenen die hier uns geschrieben haben und offensichtlich uns im Speziellen als Gemeinderatsfraktion ausgewählt haben, da gibt es ja eine eigene Seite dazu und was auch immer. Ja, wir stehen auch nach wie vor zu diesem Projekt. Wie gesagt, inhaltlich hat es profund Gemeinderatskollege Topf schon ausgeführt, dass ich das jetzt nicht mehr erwähnen muss und insbesondere und dadurch auch werden wir diesem Gemeindeabwasserplan unter Behandlung der Einwendungen zustimmen. Herzlichen Dank. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Meine Damen und Herren, gibt es noch den Wunsch, ans Rednerpult zu treten zu diesem Stück? Wenn das nicht der Fall ist, dann bitte ich um die Abstimmung. Zwischenruf Gemeinderat DI Topf: Ich bitte um das Schlusswort. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Verzeih mir bitte. Gemeinderat DI Topf: Bei aller Wertschätzung Frau Kollegin. Wir sind in vielen Fällen ja durchaus einer Meinung, auch Kollegin Braunersreuther. Es ist richtig, was gesagt wurde, dass man alle Maßnahmen setzen muss. Es ist überhaupt keine Frage. Das steht ja nicht zur Diskussion. Überhaupt keine Frage, dass man alles unternehmen muss, um Regenwasser zu nutzen, alles unternehmen muss, um das nicht verschmutzte Regenwasser nicht in die Kanalisation einzu…. Gerade gestern haben wir ein sehr tolles Beispiel wieder diskutiert, nämlich die Neugestaltung der Eggenberger Allee, wo natürlich berücksichtigt wird, dass dieses anfallende Wasser auf der Straße möglichst seitlich über humusierte, begrünte, wir nennen das die belebte Bodensonne, verbracht werden kann. Das geht natürlich nur da und dort, wo diese Möglichkeit besteht. Wir dürfen, und das muss ich jetzt ein bisschen emotionell dazu sagen, dieses Oberflächenwasser auf der Straße nicht punktuell dem Grundwasser zuführen. Das ist einfach aufgrund der Verordnung, ich sage es jetzt fachlich, Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser, eigentlich nicht gestattet. Also, das heißt, wir müssen schon überlegen, wo können wir entsiegeln, wo können wir sozusagen dieses Wasser dezentral verbringen? Vollkommen ein richtiger Ansatz, nur, wenn man jetzt in den städtischen Bereich hineinschaut, wo links und rechts ein Gehsteig ist, wie soll man das jetzt tatsächlich so relativ rasch umsetzen? Wir werden uns mit der Mischwasserkanalisation und mit den Speicherungen und Behandlungen dieses Mischwassers auch in Zukunft auseinandersetzen müssen. Wiewohl es richtig ist, und da kann ich durchaus zustimmen, diese Trennung von nicht verschmutztem Regenwasser zum Schmutzwasser auch ständig immer wieder beleuchtend bei den diversen Umsetzungen zu verfolgen. Aber ich bitte trotzdem zu berücksichtigen, dass wir jetzt im Zuge des Kraftwerksbaues, eben diese Situation haben, dass wir ad hoc relativ schnell diesen Speicherkanal umsetzen müssen, der ja zu einem Drittel schon da ist, das muss ich vielleicht noch einmal hier betonen. Danke. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat, danke. Man merkt, dein Feuer brennt fürs Wasser. Ich darf das Stück jetzt zur Abstimmung bringen und bitte um Zustimmung bzw. um ein Zeichen mit der Hand bei Zustimmung. 32, damit ist die 2/3-Mehrheit gegeben und das Stück ist angenommen. Ich danke. Damit haben wir alle Stücke, wo eine 2/3-Mehrheit von Nöten war, ja gratuliere, von Nöten war, erledigt. (Applaus) Der Tagesordnungspunkt wurde mehrheitlich angenommen, gegen die KPÖ, die Grünen und Neos) Bürgermeister-Stellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Wir springen in der Tagesordnung zurück zu Punkt Nr. 2 und ich darf bitten den Herrn Kollegen Riegler um seine Ausführungen. Berichterstatter Gemeinderat Dr. Riegler 2) A8-34712/2016 StRH 71206/2016 a) Gebarungsprüfung „Vorprüfung des Rechnungsabschlusses 2016“ GGZ 21796/2008-57 b) GGZ Jahresabschluss 2016 GPS 1593/2017-1 c) GPS Jahresabschluss 2016, Geschäftsbericht 2016 WG 39853/2016/0006 d) Prüfung des Jahresabschlusses und des internen Kontrollsystems 2016 Stadtrat Dr. Riegler: So, hoher Gemeinderat, sehr geehrte Stadtregierung! Ich darf die Gelegenheit nützen, heute überhaupt auch einmal offiziell von dieser Stelle aus Grüß Gott zu sagen, denn bekanntlich haben wir ja bei der Inauguration, also bei der konstituierenden Sitzung, weder Frau Wirnsberger noch ich, von unserem Rederecht Gebrauch gemacht, daher möchte ich an dieser Stelle jetzt noch einmal, zurückkommend auf die konstituierende Sitzung, allen jenen danken, die mir das Vertrauen gegeben haben als Stadtsenatsreferent für Finanzen, Kultur und Wissenschaft zuständig sein zu dürfen und da versprechen, dass ich mich darum bemühen werde, sehr umsichtig vorzugehen, zum Wohle stabiler Finanzen und auch zum Wohle des Wirtschaftsbildungs- und Kulturstandortes Graz. Was nun den konkreten Anlass betrifft, nämlich den ersten Tagesordnungspunkt, bei dem ich als Berichterstatter auftreten darf, da ist es mir eine besondere Freude, zunächst Gerhard Rüsch ausdrücklich in seiner Abwesenheit hier zu danken für die vielen Jahre seiner umsichtigen Führung als Finanzstadtrat und letzten Endes auch für die Erstellung jenes Rechnungsabschlusses, den ich heute hier präsentieren darf, den ich ja weder mitgestaltet noch mitbilanziert habe, und möchte daher zunächst vielleicht kurz um einen Applaus, in Dank an Gerhard Rüsch, bitten. (Applaus) Der Dank gilt selbstverständlich natürlich auch dem Rechnungsamt, der Abteilung 8/3, der Finanzdirektion und insbesondere auch dem Stadtrechnungshof, der ja bekanntlich der Vorprüfer des Rechnungsabschlusses ist, der auch einiges anzumerken hat. Hier ist vielleicht zunächst anzumerken von meiner Seite, dass es schön ist zu sehen dass manche Dinge Bestand haben, denn es war ja sozusagen, also ich habe jetzt gerade die letzten eineinhalb Stunden geschwelgt in den, gerade erst frisch erschienenen, Prüfberichten des Rechnungshofes, weil erst heute ist sozusagen der C-Teil, der konsolidierte Rechnungsabschluss der Beteiligungen, ausgesendet worden und ich stelle mit Freude und Erstaunen, aber ehrlich weniger mit Erstaunen, vor allem mit Freude, fest, dass tatsächlich das meiste, so wie es also berechnet wird und wie es auch dargestellt ist, tatsächlich noch wie nach wie vor so gilt wie seinerzeit, das ich und mein Team im Stadtrechnungshof erstellt haben, insofern danke ich dem Herrn Stadtrechnungshofdirektor Windhaber für die Fortführung dessen und möchte sozusagen inhaltlich kurz noch darauf eingehen, in den verbleibenden 6 Minuten 40. Es gibt also bereits einen konsolidierten Abschluss der Stadt Graz, wie Sie wissen, oder alle, die es vielleicht nicht wissen sollten, die vielleicht noch nicht so lange damit beschäftigt sind. Es gibt einerseits den kameralen Haushalt des Magistrates mit seinen Abteilungen und seinen Investitionen und es gibt auf der anderen Seite die Summe aller Tochtergesellschaftsabschlüsse, die eben sozusagen als Konzern Stadt Graz gemeinsam mit dem Magistrat zusammen zu betrachten sind, und da gibt es eben, wie gesagt, den konsolidierten Rohbericht. Ein paar Zahlen daraus, die in etwa dem gleichen, was in den letzten Jahren auch gegolten hat. Das Gesamtvermögen der Stadt Graz beläuft sich auf ca. 2,5 Milliarden Euro, die gesamte Finanzschuld, diese Zahl ist ja sehr plakativ und wird ja sehr oft auch öffentlich wahrgenommen, die gesamte Finanzschuld beläuft sich aktuell, per Ende 2016, auf 1.163.000.000. Insofern gibt es also tatsächlich einen Schuldenstand, der so etwas über der Milliardengrenze liegt. Umgekehrt ist es so, dass die konsolidierten Zahlen, also sprich zusammengefasst, Magistrat und Tochtergesellschaften zusammen, auch ungefähr gerundet eine Milliarde an laufenden Einnahmen darstellt und das ist sozusagen auch ein bisschen eine Relation, die man einigermaßen einhalten sollte, genau genommen sind es 979 Millionen an laufenden Einnahmen und 1.100.000.000 an Schulden. Insgesamt ist es aber so, und das ist auch etwas, was ich seinerzeit als Rechnungshofdirektor immer gesagt habe, und dazu stehe ich auch, dass bei einem Betrieb der öffentlichen Hand, wie eine Stadt es nun einmal ist, die sehr viele langlebige Investitionsgüter hat, die Straßen bauen muss, die Stadien bauen muss, die öffentlichen Verkehr und Schulen bauen muss, da ist eine Relation, Gesamtleistung-Gesamteinnahmen-Level und andererseits Schulden von ungefähr 1:1, oder vielleicht auch ein bisschen schlechtere Relation, schon noch verträglich. Aber insgesamt geht es darum, möglichst diese Relation nicht zu sehr zu verlassen. Es wurden 2016 140 Millionen investiert, das ist ein Alltime-high, wie ich feststelle. Zu meiner Zeit, als ich noch Rechnungshofdirektor war, war die konsolidierte Investitionssumme so im Bereich 100/120 Millionen. Das ist ein Ausdruck dafür, dass die Stadt Graz wächst, wie man auch gestern in der Grazer Woche gleich auf der Titelseite sehen konnte. Und das ist auch gleich die Begleitmusik für dann die Budget-Rede, die ich in einigen Wochen oder Monaten halten werde, oder Monaten ist vielleicht übertrieben, 29. Juni. Denn selbstverständlich müssen wir investiv mit dem Zuwachs der Bevölkerung Schritt halten und das werden wir auch. Es hat vom Rechnungshof, der ja die Vorprüfung durchführt, ein paar Kritikpunkte gegeben oder Anmerkungen, u.a. die Anmerkung hinsichtlich der Ertragsanteile, die zum Teil erst im Jänner geflossen sind und wir daher erst im Jänner 2017 hereingenommen haben. Wir haben also insgesamt ein paar Unstetigkeiten im Rechnungsabschluss 2016, aber das ist nichts Ungewöhnliches. Die hat es immer gegeben. Es gibt eben immer ein paar Sonderphänomene, das wollte ich nur sagen. Das ist also etwas, womit man, glaube ich, leben kann und da sage ich, der Rechnungshof hat da sicherlich Recht, wenn er darauf hinweist, das habe auch ich immer so gemacht, dass es gewissermaßen Unstetigkeitsstellen gibt und die muss man eben bei der Gesamtbeurteilung mitdenken. Das konsolidierte Ergebnis, also die Summe aus den Cashflows aus Tochtergesellschaften und Stadt Graz ist plus 33 Millionen nach Zinsen. Das ist einerseits sehr positiv, andererseits ist es natürlich auch so, dass man immer mit einem besorgten Auge hinschauen muss und sagen muss, Achtung, die Schuldenlast ist natürlich derzeit durch die niedrige Zinsenlandschaft noch relativ leistbar, aber das könnte auch sich irgendwann einmal drehen, dazu allerdings später dann im Gemeinderat in der konsolidierten Zinsenstrategie. Einzugehen habe ich auch, das ist sozusagen, das ergibt sich aus verschiedener statutarischen Vorschriften, auf die sogenannten Erinnerungen zum Rechnungsabschluss. Es hat also einige Erinnerungen von verschiedenen Persönlichkeiten gegeben, das sind sozusagen Anmerkungen der Bürgerinnen und Bürger zum Rechnungsabschluss. Diese Erinnerungen haben wir uns zu Herzen genommen. Im Kern-Succus daraus ist, dass es um die Frage des Äquivalentsprinzipes gibt, ein Thema, das ein Evergreen seit vielen, vielen Jahren ist, wenn es um die Kanalsanierungen geht. Antwort auf diese Erinnerungen wäre in der kurzen Fassung, uns ist es bewusst, wir werden auch einiges in den Kanalsanierungen zu tun haben und zum Teil wird man vielleicht auch in einzelnen Jahren bei der Wasserreinhaltung vielleicht sogar mehr investieren müssen, als in den Jahren davor eingespart wurde oder nicht ausgegeben wurde. Insofern sollte kein Grund zur Besorgnis bestehen, wenn es also tatsächlich in einzelnen Jahren eine Überdeckung der Einnahmen über die tatsächlichen Ausgaben betrifft. Ich komme zum Schluss, ich darf noch einmal danken für die hervorragende Aufbereitung. Im Kontrollausschuss wird demnächst dann auch über den konsolidierten sogenannten C-Teil geredet werden. Der Rechnungsabschluss weist in eine positive Zukunft, lässt uns Spielräume für das Budget 17/18, das wir jetzt gerade erst verhandelt haben. Ich sage jetzt auch schon an die Kollegen der Regierungsbank, da müssen wir uns zwar noch ordentlich anstrengen, dass wir tatsächlich auch unsere Zielwerte einhalten, aber für heute sei einmal darum gebeten, dass Sie lieber Gemeinderat, hoher Gemeinderat, den Rechnungsabschluss 2016 bitte annehmen. Danke sehr, dankeschön. (Applaus) Der Berichterstatter stellt namens des Stadtrechnungshofes den Antrag, 1. der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Der Berichterstatter stellt daher namens des Verwaltungsausschusses der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz gemäß § S Abs 2 Organisationsstatut der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz den Antrag der Gemeinderat wolle beschließen: Genehmigung des von procedo wirtschaftsprüfung und steuerberatung gmbh zum 31.12.2016 geprüften Jahresabschlusses der GGZ. Der Berichterstatter stellt daher namens der Geschäftsführung der GPS Grazer Parkraumservice Eigenbetrieb den Antrag der Gemeinderat möge gemäß §14, Abs. (2) des Organisationsstatutes des GPS 1. den Jahresabschluss 2016 mit einem Ergebnis von € 1,040.099 einer Ergebnisabführung von € 600.000 einem Jahresgewinn 2016 von € 439.935 und einem Bilanzgewinn inkl. Vorjahre von € 984.042 2. sowie den Geschäftsbericht 2016 genehmigen. Der Berichterstatter stellt namens des Verwaltungsausschusses daher gemäß § 5 Abs. 2 des Organisationsstatutes des Eigenbetriebes Wohnen Graz den Antrag der Gemeinderat wolle beschließen: Genehmigung des von der Steirische Prüfungs- und BeratungsGmbH zum 31.12.2016 geprüften Jahresabschlusses sowie Kenntnisnahme des Berichtes über die Prüfung des internen Kontrollsystems des Eigenbetriebes Wohnen Graz. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Herr Stadtrat, danke für die Ausführung, die Berichterstattung. Herr Klubobmann Ehmann hat sich zu Wort gemeldet. Klubobmann Ehmann: Danke, Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen auf der Regierungsbank, Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, meine Damen und Herren! Das ist jetzt nur eine formale Sache, ich habe mich deswegen nur zu Wort gemeldet, weil ich mich bei diesem Stück oder bei diesem Beschluss für befangen erklären muss, weil ich bei der Budgeterstellung in meiner Stadtsenatsfunktion dabei war und deswegen jetzt nicht die Kontrolle beschließen will darüber. Und deswegen werde ich für die Abstimmung den Saal verlassen und ansonsten bin ich wieder dabei. Danke. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ich danke dir. Meine Damen und Herren, gibt es eine Wortmeldung, möchte jemand das Wort ergreifen? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um die Abstimmung. Bitte, Herr Gemeinderat Haßler, bitte. Gemeinderat Mag. Haßler: Jetzt kann ich ungeniert reden, der Chef ist nicht da. Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Zuschauergalerie! Nachdem wir in den vergangenen vier Jahren ja mit zuerst der FPÖ und der ÖVP, und dann nur mehr mit der ÖVP, einen Stabilitätspakt gehabt haben, möchte ich schon noch zum Abschluss dieser Jahre da noch einmal eine Wortmeldung abgeben. Eine wesentliche Klammer dieses Stabilitätspaktes war ja die Schuldenobergrenze und wenn man sich da anschaut, was sich da in diesen Jahren getan hat, dann glaube ich, dann kann man durchaus sagen, dass dieser Stabilitätspakt von Erfolg gekrönt war. Wir haben im Vorjahr einen kleinen Schuldenzuwachs von sechs Millionen Euro zu verkraften gehabt und in den letzten zwei Jahren insgesamt von 24 Millionen, aber von dem Ziel, das wir damals im Pakt festgeschrieben haben, da haben wir uns um 160 Millionen Euro sehr stark verbessert, viel besser, als wir das geplant haben und das, glaube ich, trotz schwieriger Rahmenbedingungen, weil in einer Stadt, die so wächst wie Graz, ist es nicht leicht, einerseits Infrastruktur zu schaffen und andererseits bei einer schwierigen Einnahmensituation auch die Schulden halbwegs im Griff zu haben. Die Investitionen haben es auch gezeigt, ich glaube, der Finanzstadtrat hat es nur kurz angerissen, 140 Millionen Euro Rekordinvestition im vergangenen Jahr und auch über die Jahre hinweg, über die vier Jahre immer eine Investitionssumme von über 100 Millionen, also da auch nicht, wie es der Kollege Wohlfahrt immer gesagt hat, dass wir auf der Bremse stehen, sondern auch da glaube ich, ist in dieser Stadt ordentlich etwas investiert worden. Beim Maastricht-Ergebnis haben wir auch in den vergangenen drei Jahren immer wieder einen Überschuss gehabt. Wenn ich es jetzt zynisch betrachten würde, könnte ich sagen, nachdem die FPÖ von Bord gegangen ist beim Stabilitätspakt, ist die Stabilität eingekehrt. Bei den letzten drei Jahren, nachdem ihr weg wart sozusagen, sind wir dann stabiler geworden. Auch beim laufenden Cashflow haben wir wieder über dreißig Millionen Euro an Plus erwirtschaftet. Im Vorjahr waren es 33 Millionen und eigentlich, der Finanzstadtrat hat es ja auch angeschnitten, der Rechnungshofbericht hat es aufgezeigt, wäre es ja noch viel, viel mehr gewesen, weil 24 Millionen an Ertragsanteilen wurden schon in das Jahr 2017 gebucht, um einen klaren Startvorteil zu haben. Im Sport würde man sagen, wahrscheinlich wäre es eine Disqualifikation wegen Fehlstart, in der Finanzpolitik ist es so, ich schaue zum Herrn Finanzdirektor, da nennt man das dann Budgetgestaltung, kluge Budgetgestaltung kann man sagen. Aber ich wollte es nur erwähnt haben, dass auch der Teil der Jahre, die wir zu verantworten gehabt haben, noch besser hätte sein können. Ja aber es ist natürlich nicht alles eitle Wonne. Wir haben auch große Sorgen. Der Finanzausgleich hat wieder nicht das gebracht, was wir uns erhofft haben. Trotz Gutachten, das wir dann, glaube ich, nur spärlich eingesetzt haben oder gar nicht eingesetzt haben, haben wir es nicht geschafft, das Ungleichgewicht auszugleichen. Uns erwartet eine Tilgungsspitze 2021, da blicke ich wieder zu meinem Kollegen Hötzl von der FPÖ, der immer gesagt hat, FPÖ will keine Schulden machen, FPÖ will für Tilgungsspitzen ansparen, ich bin schon ganz gespannt auf die Budgeterstellung und auf das Sparbuch, das dann Jahr für Jahr wachsen wird, hoffe ich, weil 2021 wird man rund um die 200 Millionen am Sparbuch brauchen und werden wir sehen, wie sich das Ganze in den nächsten Jahren gestalten wird. Ja, ich habe es schon angerissen, wir sind jetzt sehr gespannt auf das erste Budget, das ja in wenigen Wochen von der sogenannten Fliederkoalition vorgelegt wird, und ich hoffe, dass der Flieder, den wir gemeinsam mit der ÖVP, mit dem Gemeinderat, mit den Mitarbeitern in den einzelnen Ämtern, den wir mühsam jetzt ein bisschen stabilisiert haben, dass der in den kommenden Jahren nicht wieder hinter irgendwelchen Luftschlössern verschwindet und sozusagen verduftet, weil dann droht uns das, was dabei keiner in dieser Stadt will, eine Schuldenexplosion. Das wünschen wir uns sicher nicht. Mir ist es wichtig, mich noch zu bedanken bei allen, die mitgewirkt haben, dass wir sehr schnell jetzt diese Abschlüsse haben, bei den MitarbeiterInnen in der Finanzdirektion, in den Ämtern, beim Stadtrechnungshof. Wir haben ja dann noch einen Bericht im Stadtrechnungshof zu besprechen, den konsolidierten, aber wie gesagt, die Zahlen haben wir ja jetzt schon vorweggenommen und den Bericht selber werden wir uns dann auch ganz genau anschauen. Danke. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat Haßler, die Erfolgsstory von Konsum und Bawag werden wir nicht zusammenbringen, das ist mir klar, aber wir werden ab 2019 ja die doppelte Buchhaltung einführen, deswegen wird es zwingend notwendig sein, auch die Rückstellungen zu bilden, die wir für die Rückzahlung dann benötigen, aber das sehen wir ja dann und werden wir ja gemeinsam beschließen. Meine Damen und Herren, gibt es noch Wortmeldungen zum Stück? Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich es zur Abstimmung. Bitte um die Pro-Stimmen. Das ist einstimmig. Gegenstimmen, frage ich der Ordnung halber? Ist nicht der Fall. Das Stück ist angenommen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ich danke herzlich. Jetzt habe ich gar nicht mehr gefragt, ob du noch ein Schlusswort wolltest? Gemeinderat Mag. Haßler: Zu spät. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke (lacht). Wir kommen zum nächsten Punkt. Ich blättere und blättere. Das ist das Stück Nr. 18 und ich bitte Herrn Gemeinderat Haberler zu berichten. Berichterstatter Gemeinderat Haberler, MBA, Dipl.-Betriebswirt 18) A 10/6-018797/2017 XVII. Bezirk Puntigam, KG Rudersdorf, Teile der Gst. Nr. 40/2, 40/3, 40/4, 40/5, 40/9, Umbenennung Wagramer Weg in Brauquartier Gemeinderat Stefan Haberler, MBA, Dipl.-Betriebswirt: Beim Stück Nr. 18 geht es um den Bezirk Puntigam. Um die Umbenennung des Wagramer Weges in das Brauquartier. Ich sehe das sehr positiv. Ich war am 5. Mai im Brauhaus, da wurde ein Projekt präsentiert. Und es ist sehr spannend, weil wir nämlich wissen, dass Niedrigenergieheizungen teurer sind, empfindlich, ein Vielfaches von, weil sie vielmehr Kollektorfläche brauchen als normale Heizungen. Und warum Niedrigenergie, warum spreche ich davon? In der Brauerei beim Gärprozess des Bierbrauens entsteht Abwärme. Und diese Abwärme wird genutzt, und die C&P heizt damit die Wohnungen. Die nehmen dadurch in Kauf, dass sie höhere Instandsetzungskosten der Immobilie haben und bringen einen sehr ökologischen Beitrag zur Wärme, weil die Fernwärme bei uns nur mit Gas produziert wird. Also ist es in Wirklichkeit ein irrsinnig tolles Projekt und wir sind so begeistert davon, dass wir eigentlich sagen, das hat einen Nahebezug, sage ich einmal, zum Brauquartier, deswegen wäre das eine Umbenennung sowie ein leichtes Entgegenkommen der C&P und die Umbenennung von Wagramer Weg in Brauquartier wünschenswert. Und ich bitte den Gemeinderat um Annahme. (Applaus) Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung daher gemäß Statut der Landeshauptstadt Graz § 45, Abs. (2), Zi. 19 den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1.) Der Wagramer Weg wird in Brauquartier umbenannt. 2.) Die Beschaffung und Anbringung der Benennungstafel erfolgt durch die Holding Graz Services-Spartenbereich Stadtraum. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Frau Gemeinderätin Braunersreuther, bitte. Gemeinderätin Frau DIin Braunersreuther: Ja, sehr geehrte KollegInnen, sehr geehrte ZuhörerInnen! Diese Argumentation von Herrn Hötzl war jetzt gerade neu. Also wenn ich es mir dann aussuchen darf, dann würde ich gerne meine Straße in Klärwerksgasse umbenannt haben, weil die wird ja jetzt auch zur Fernwärmeproduktion genutzt. Aber es gibt einen anderen Grund, weshalb wir dieser Umbenennung nicht zustimmen. Unserer Meinung nach geht es überhaupt nicht an, dass Private bzw. Firmen einen Wunsch äußern nach der Umbenennung einer Straße, die derzeit eine Flurbezeichnung ist, in einen anderen Namen, der ganz eindeutig ihrer Firma, Puntigam ist eine Brauerei, zuzuordnen ist, und vor allem Dingen auch deshalb nicht, weil wenn eine Umbenennung, die ohnehin eigentlich nicht notwendig ist, die nur Verwaltungsaufwand bedeutet, nur Kosten bedeutet, was halt immer so ist. Wenn eine Umbenennung stattfindet, dann möchte ich daran erinnern, dass es laut Gemeinderatsbeschluss eine Liste gibt, die bei Neu- und Umbenennungen von Straßennamen zu bevorzugen ist und das sind hauptsächlich Frauennamen, weil da ein ganz starkes Defizit besteht. Deshalb ist es für uns nicht nachvollziehbar, eben aus zwei Gründen: Erstens mal, dass überhaupt umbenannt wird und wenn umbenannt wird, weshalb dann da hundertprozentig dem Wunsch einer Firma entsprochen wird und nicht eben dem gemeinderätlichen Beschluss gefolgt wird. Deswegen werden wir dem Stück nicht zustimmen. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Frau Stadträtin Wirnsberger, bitte. Stadträtin Wirnsberger: Ja selbstverständlich muss ich mich auch in meiner Funktion als Stadträtin für Frauen und Gleichstellung zu dieser Frage zu Wort melden. Ich habe hier diese Richtlinien zur Um- und Neubenennung von Straßen und es ist auch aus meiner Sicht und aus der Sicht meines Klubs nicht nachvollziehbar, weil es auch keinerlei, auch nur ansatzweise, nachvollziehbaren oder diskutierbaren Grund gibt, hier nicht die Chance zu ergreifen, wenn man schon eine Straße umbenennen möchte, da verdienten Frauen über die Benennung einen würdigen Platz in der öffentlichen Wahrnehmung zu geben. Es entstehen dadurch keinerlei Mehrkosten. Es gibt für niemanden einen Mehraufwand, man muss mit niemandem streiten, außer mit uns und es braucht keine lange externe Beurteilung. Es gibt also demnach keine Begründung, warum man nicht diese Gelegenheit ergreifen sollte. Und das ist dringend notwendig. Wir haben in diesem Bericht von 2003, als das beschlossen wurde, dass Frauen zu bevorzugen sind, die Situation gehabt, dass bei personenbezogenen Straßenbenennungen 796 nach Männern benannt wurden und 29 nach Frauen. Das heißt, es ist nötig, dass wir jede Gelegenheit ergreifen, um Frauen, verdiente Frauen der Stadt Graz, auch öffentlich wahrnehmbar zu würdigen. Für mich bleibt nur zu vermuten, dass die schwarz-blaue Regierung auch hier konsequent ihre Agenda 22 umsetzt, die da für Frauen bedeutet, sie kommen nicht mehr vor. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat, ich bitte. Gemeinderat Mag. (FH) Muhr: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion wird diesem Antrag auch nicht zustimmen, aber nicht deswegen, dass wir gegen die Bierbrauerei sind, also das ist uns sicherlich ganz wichtig, dass dieses Gut aufrechterhalten bleibt, nein, es gibt einen anderen Grund. Es gibt einen Grundsatzbeschluss eben im Gemeinderat, dass Frauennamen bei der Umbenennung bevorzugt werden sollen und es gibt dazu auch eine Liste, Vorschlagsliste, die im Vermessungsamt aufliegt, man sollte vielleicht dort einmal tiefer hineingraben und wenn man schon unbedingt umbenennen will, vielleicht findet man ja auch eine Ehegattin eines ehemaligen Brauereibesitzers in Graz, das wäre dann vielleicht ein Ansatz. Danke. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gibt es noch den Wunsch zu diesem Thema, Brauquartier oder nicht, Stellung zu beziehen? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um die Abstimmung. Ja, pardon. Schlusswort. Brauchst nicht, nein? Danke, ja dann bring ich es zur Abstimmung. Wer ist mit diesem Stück einverstanden? Bitte um ein Zeichen mit der Hand. Gegenstimmen, brauchen wir nicht mehr? Danke, Stück ist angenommen. Das Stück wurde mehrheitlich angenommen gegen die Stimmen der KPÖ, Grünen, SPÖ. Wir kommen zum nächsten Stück. Nr. 21 und ich bitte Herrn Gemeinderat Topf um seine Ausführungen. Berichterstatter Gemeinderat DI Topf: 21) A 14_009648_2015 07.21.0 Bebauungsplan Liebenauer Hauptstraße/Ostbahn VII. Bez., KG Liebenau Beschluss Gemeinderat DI Topf: Sehr geehrter Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht im nächsten Stück um den 07.21.0 Bebauungsplan Liebenauer Hauptstraße/Ostbahn. Hier geht es darum, dass hier ein Grundstück verbaut werden soll. Dieser Bebauungsplan ist schon mehrfach auch in der vergangenen Legislaturperiode, wenn ich das so sagen darf, hier besprochen worden, es ist also zur Klarstellung gestern auch im Ausschuss noch einmal eingehend diskutiert worden hier die Nahverbindung zur Ostbahn, wie kann man also diesen Bebauungsplan, gestalten, und insbesondere auch dem Lärmschutz Rechnung tragen? Das war ja ein Punkt, der gestern sozusagen durchaus hier, insbesondere auch vom Kollegen Muhr, vorgebracht wurde. Es sind insgesamt Einwendungen, in der Stückzahl drei, eingetroffen. Das sind Einwendungen vornehmlich aus den Ämtern der Steiermärkischen Landesregierung, die also hier die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Verkehrs und auch des öffentlichen Personennahverkehrs moniert haben. Es ist auch eine Einwendung der Abteilung 15 eingetreten oder eingebracht worden in Bezug auf die Baugrenzlinien. Letztendlich konnten diese Einwendungen behandelt werden, ein wesentlicher Punkt, dem auch hier Rechnung getragen wurde, war die Einwendungsbehandlung, was das Penthouse betrifft. Diese Änderungen wurden gegenüber dem Auflagenentwurf miteingearbeitet und darf deshalb diesen Bebauungsplan zur Abstimmung bringen. Der Gemeinderat wolle beschließen, den 07.21.0 Bebauungsplan Liebenauer Hauptstraße/Ostbahn, bestehend aus dem Wortlaut der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht, die Einwendungserledigungen und die Aufhebung des Aufschließungsgebietes, beschließen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung daher gemäß § 63 Abs. 3 Stmk. ROG 2010 den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 07.21.0 Bebauungsplan „Liebenauer Hauptstraße/Ostbahn“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht, 2. die Einwendungserledigungen und 3. die Aufhebung des Aufschließungsgebietes. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gibt es hiezu Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich es zur Abstimmung. Dafür-Stimmen? Das ist ein einstimmiger Beschluss. Ich danke sehr. Das Stück wurde einstimmig angenommen. Stück Nr. 22, bitte, Herr Gemeinderat Piffl-Percevic, um die Ausführungen. Berichterstatter Gemeinderat Dr. Piffl-Percevic: 22) A 14-016299 14.01.1 Bebauungsplan „Eckertstraße 5 und 7“, 1. Änderung, XIV Bez., KG Baierdorf Beschluss Gemeinderat Dr. Piffl-Percevic: Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in einem Reigen von Bebauungsplänen. Allein das zeigt die Dynamik in unserer Stadt. Hier geht es bereits um die zweite Änderung eines Ende der Neunziger Jahre beschlossenen Bebauungsplanes in der Eckertstraße. Sie kennen alle oder viele, ich mache jetzt keine Reklame, aber das ist dort, wo dieser Baumarkt Hellweg ist, in der Eckertstraße in Eggenberg. Gegenüber dem Neubauprojekt, in der Nähe der Fachhochschule. Dort ist eine besondere Dynamik, M1-Tower vom Investor Konrad, da ist auf der anderen Seite die Linse von Reininghaus, dort in Eggenberg geht die Post ab derzeit. Wir müssen aufgrund legistischer Änderungen des Raumordnungsgesetzes, dort das I3 – das Industriegebiet 3 – das gibt es nicht mehr, herausnehmen. Es ändert sich dort fast nichts sonst. Ich ersuche um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung daher gemäß § 63 Abs. 2 ROG 2010 den Antrag der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 14.01.1 Bebauungsplan „Eckertstraße 5 und 7“, 1. Änderung, bestehend aus dem Wortlaut und Erläuterungsbericht. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ich danke. Gibt es Wortmeldungen zu diesem Stück? Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich es zur Abstimmung. Bitte um die Fürstimmen. Das ist ebenso ein einstimmiger Beschluss, ich danke. Das Stück wurde einstimmig angenommen. Wir kommen zu Stück 23 und bitten Herrn Gemeinderat Eber um seine Ausführungen. Berichterstatter Klubobmann Eber: 23) A 14_012465/2013 05.20.0 Bebauungsplan Karlauerstraße – Köstenbaumgasse V. Bez., KG Gries Beschluss Klubobmann Eber: Ja danke, Herr Vorsitzender. Das war schon fast eine Werbeeinschaltung für den Bezirk Eggenberg, was wir da jetzt gehört haben. Ich komme aber jetzt zum schönen Bezirk Gries. Es geht um den Bebauungsplan Karlauerstraße – Köstenbaumgasse. Das ist gegenüber von der Polizeistation Griesplatz. Dort haben wir es zu tun mit einem Kerngebiet, mit allgemeinem Wohngebiet, einer Nutzungsüberlagerung, ausgenommen Einkaufszentren. Es sollen dort rund 80 Wohneinheiten neu geschaffen werden sowie Geschäftsflächen, Kindergarten und Kinderkrippe. Dazu ist vorgeschrieben eine Tiefgarage mit ca. 60 Pkw-Abstellplätzen. Dieser Bebauungsplan ist gestern im zuständigen Ausschuss diskutiert worden und in dessen Namen, wo das einstimmig dann auch zur Kenntnis genommen wurde, darf ich daher den Antrag stellen, der Gemeinderat wolle beschließen, den 05.20.0 Bebauungsplan Karlauerstraße – Köstenbaumgasse sowie die Einwendungserledigungen zu beschließen. Danke. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung daher gemäß § 63 Abs. 2 Stmk. ROG 2010 den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 05.20.0 Bebauungsplan „Karlauerstraße - Köstenbaumgasse“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht, und 2. die Einwendungserledigungen. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Meine Damen und Herren, gibt es Wortmeldungen zu diesem Stück? Das ist nicht der Fall, dann bringe ich es abermals oder wieder zur Abstimmung. Gibt es Fürstimmen oder Bitte um die Fürstimmen? Das ist ein einstimmiger Beschluss, ich danke. Das Stück wurde einstimmig angenommen. Stück 24, ich bitte Herrn Klubobmann Dreisiebner zum Podium. Berichterstatter Klubobmann Dreisiebner: 24) A 14-015910_2016_0029 14.16.0 Bebauungsplan „Alte Poststraße – Eggenberger Allee – Prangelgasse“, XIV. Bez., KG Algersdorf, Beschluss. Klubobmann Dreisiebner: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Doch noch das richtige Blatt und Unterlage gefunden. Es geht um den Bebauungsplan 14.16.0 Alte Poststraße – Eggenberger Allee – Prangelgasse. Das Gebiet, das entlang des Deckplanes 1 Flächenwidmungsplan aufgrund Innenhof-/Vorgärten-Situation bebauungsplanpflichtig ist, ist als Kerngebiet bzw. Wohnen allgemein ausgewiesen. Es wurde öffentlich zur Auflage gebracht. Im Herbst vergangenen Jahres, nachdem der Ausschuss im Vorfeld informiert worden ist, und zwar über acht Wochen. Es sind 21 Einwendungen eingelangt, die Einwendungserledigungen liegen uns vor bzw. wurden im Ausschuss diskutiert und es kam zu geringwertigen Änderungen gegenüber dem Auflageentwurf. Einige Präzisierungen, etwa Anpassung der Baufluchtlinie bzw. der Möglichkeiten von Baudichteüberschreitungen, die Darstellung der Bauplätze A und B, Änderung der Höhenvorgaben. Ein dort als Naturdenkmal ausgewiesener Magnolienbaum ist dort dementsprechend auch dargestellt und laut Angaben der Stadtplanung von den Baugrenzlinien nicht betroffen. Im weiteren Bauverfahren etc. muss natürlich dementsprechend Vorsorge getragen werden, dass auch dieses Naturdenkmal weiter erhalten bleibt und keinen Schaden nimmt. Und nach der Diskussion und dem Schluss im Ausschuss darf ich den Antrag namens des Ausschusses stellen, der Gemeinderat wolle beschließen, der 14.16.0 Bebauungsplan Alte Poststraße – Eggenberger Allee – Prangelgasse, bestehend aus dem Wortlaut der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht, und zweitens den Einwendungserledigungen zu beschließen. Ich ersuche um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung daher gemäß § 63 Abs. 2 Stmk. ROG 2010 den Antrag der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 14.16.0 Bebauungsplan „Alte Poststraße – Eggenberger Allee – Prangelgasse“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht, und 2. die Einwendungserledigungen. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ich danke für die Ausführungen. Gibt es zu diesem Stück Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Danke. Ich bringe es zur Abstimmung. Pro-Stimmen? Danke. Gegenstimmen? Gegen die Stimmen der KPÖ angenommen. Danke sehr. Das Stück wurde mehrheitlich angenommen, gegen die Stimmen der KPÖ. Wir kommen zu Ordnungspunkt 25. Hier wäre Kollege Piffl-Percevic am Wort. Bitte. Berichterstatter Gemeinderat Dr. Piffl-Percevic: 25) A 14_016694/2016/0018 14.17.0 Bebauungsplan „Reininghausstraße – Handelsstraße – Straßganger Straße XIV. Bez., KG Baierdorf Beschluss Gemeinderat Dr. Piffl-Percevic: Herr Vorsitzender, hoher Gemeinderat, bitte nicht schrecken. Es ist wieder Eggenberg. Ich habe vorher berichten können aus den Medien, 1.100 Wohnungen im letzten Jahr zusätzlich, das schlägt sich nieder in Bebauungsplänen, also es war der führende Bezirk in der Hinsicht. Ein weiteres Quartier mit bis zu 300 Wohnungen liegt uns sozusagen vor mit einer Bebauungsplanpflicht für eine geordnete, abgestimmte Verbauung. Es ist das Areal des ehemaligen ÖAMTC, Reininghausstraße – Straßganger Straße – Handelstraße. Wir haben dort gründerzeitliche Verbauung im Norden mit der Blockrandverbauung. Wir haben einen Kindergarten dort drinnen im Nachbarareal. Wir haben Einfamilienhäuser. Wir haben die Reininghausstraße mit teilweise Gründerzeithäusern und Einfamilienhäusern stadteinwärts. Es geht hier um 13.000 m² Bruttofläche. 12.000 ist die Nettofläche, die es zu bebauen gilt. Das heißt, über 1.000 m² werden in das öffentliche Gut abgetreten. Dadurch gibt es auch eine etwas erhöhte Bebauungsdichte. Das ist nach der Verordnung des Landes so vorgesehen. Es wird mit diesen öffentlichen Flächen Grünraum zusätzlich geschaffen. Es werden Parkflächen geschaffen. Es gab sechs Einwendungen, vor allem wegen dieses Kindergartens im Norden. Hier ist auch durch diverse Maßnahmen, in dem einen Wettbewerb nach dem Grazer Modell unterzogenen Projekt, ist durch diverse Maßnahmen reagiert worden. Tiefgarage, und, und, und, es ist hier gelungen, dem Investor, nicht nur vom ÖAMTC, diese Fläche anzukaufen, sondern auch abzulösen die Tankstelle vorne. Dann einige Gewerbebetriebe oder einen oder zwei und auch zwei Einfamilienhäuser, so ist ein seltener Fall, dass sich wirklich ein Areal, das von den genannten Straßen umschlossen ist, einer der Blockrandverbauung angelehnten modernen Verbauung, die auch vom Blockrand das Moment nimmt, einen begrünten Innenhof zu bilden, also auch um hier den Bedarf hier abzudecken, vorgesehen. Ich ersuche um Annahme dieses Bebauungsplanes. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung daher gemäß § 63 Abs. 2 Stmk. ROG 2010 den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Den 14.17.0 Bebauungsplan „Reininghausstraße – Handelstraße – Straßganger Straße“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht, 2. Die Einwendungserledigungen. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke, für die Ausführungen. Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Bitte um die Pro-Stimmen. Das ist jetzt ein einstimmiger Beschluss. Ich danke sehr. Das Stück wurde einstimmig angenommen. Darf abermals Herrn Klubobmann Dreisiebner herausbitten zum Stück 26. Berichterstatter Klubobmann Dreisiebner: 26) A 14 – 022229/2017/0001 Aufhebung des Aufschließungsgebietes KG 63104 Lend; Gst. Nr. 1537 Beschluss Klubobmann Dreisiebner: Beim Stück 26 geht es um die Aufhebung des Aufschließungsgebietes mit der Grundstücksnummer 1537 in der Katastralgemeinde Lend. Voriges Jahr, im Spätherbst wurde der 04.24.0 Bebauungsplan Wiener Straße 34 – Grüne Gasse vom Gemeinderat beschlossen und das Aufschließungsgebiet dazu, für diesen Bebauungsplanbereich, aufgehoben. Ein Teil des eigentlichen Aufschließungsgebietes war dieses besagte Grundstück 1537, das damals ausgeklammert blieb, weil es nicht Teil des Bebauungsplanes war. Es ist allerdings so, dass dieses Grundstück ein sehr kleines Flächenausmaß hat, unter 1.000 m². Im Flächenplan 4.0, die dementsprechenden Widmungen da sind, in Richtung WA bzw. es auch die Aufschließungserfordernisse, wie äußere und innere Erschließung bzw. Lärmschutz etc., miterfüllt. Aufgrund dieser Tatsache wird der Antrag gestellt, wurde im Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung beschlossen, dieses kleine Restgrundstück, ebenfalls die Aufhebung des Aufschließungsgebietes zu betreiben und das wurde dort auch einstimmig beschlossen. Folgend stelle ich den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen, die Aufhebung des Aufschließungsgebietes, die Ziffern lasse ich jetzt weg. Ich danke für die Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung daher gemäß § 63 Abs. 3 Stmk. ROG 2010 den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: die Aufhebung des Aufschließungsgebietes KG 63104 Lend; Gst.Nr.: 1537. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke für die Ausführungen. Gibt es zu diesem Stück eine Wortmeldung. Das ist nicht der Fall. Ich bitte um die Abstimmung. Fürstimmen? Das ist ein einstimmiger Beschluss! Das Stück wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter Gemeinderat Dr. Piffl-Percevic: NT 31) Präs. 12437/2003-0076 Vertretung der Stadt Graz in Kommissionen Beiräten, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen; Neuordnung Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke, wir kommen zum Stück Nr. 31. Hier gibt es vorweg zwei Abänderungsanträge. Einmal Antrag zur Geschäftsordnung? Bitte. Gemeinderätin Wutte: Und zwar habe ich gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Gemeinderates eben einen Antrag betreffend das Stück 31 und zwar habe ich Bedenken bzgl. der Besetzung des Aufsichtsrates der Holding. Dahingehend nämlich, dass, so wie das jetzt vorgesehen ist, nur eine Frauenquote von 20 % erreicht wird. Im Gesellschaftsvertrag der Holding ist aber festgehalten, ich zitiere das kurz einmal, und zwar unter § 10 Aufsichtsrat ist im Gesellschaftsvertrag festgehalten, dass „Bei der Bestellung der Mitglieder durch die Generalversammlung wird die Frauen-Männer-Parität angestrebt.“ Jedenfalls sind 40%.. Zwischenrufe – unverständlich Gemeinderätin Wutte: Darf ich kurz fertig ausführen, oder? Zwischenrufe - unverständlich Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Zur Geschäftsordnung dran ist, hat aber mit der Geschäftsordnung nichts zu tun, um Auskunft. Gemeinderätin Wutte: Darf ich den Antrag jetzt.. darf ich es fertig ausführen noch, oder? Ok, ich sage es kurz fertig. Und dann können wir vielleicht diskutieren, ob es jetzt zur Geschäftsordnung ist oder nicht. Und im Gesellschaftsvertrag ist jedenfalls festgehalten, dass jedenfalls 40 % der Sitze im Aufsichtsrat mit Frauen zu besetzen sind. Und dadurch, dass es eben im Gesellschaftsvertrag so festgehalten ist, darf aus unserer Sicht der Abschnitt dieses Stückes eben nicht zur Abstimmung kommen. Deswegen beantrage ich, dass eben dieser Abschnitt 9 des Stückes 31 zurückgestellt wird und erst in der nächsten Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung vorgelegt wird, eben in abgeänderter Form. Danke. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Meiner Information nach wird durch eine Umschichtung, die die ÖVP vorgenommen hat in der Besetzung, die Quote genau erfüllt. Das wird im Stück erläutert, also.. Die Fragestellung jetzt: Es steht ein Antrag, der in Wirklichkeit obsolet ist? Es ist letztlich eine Wortmeldung zum Thema. Zwischenruf: Das heißt, damit ist der Antrag erledigt, sozusagen. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ja, so ist es. Also der Antrag hat sich erledigt, zumal, und das wird dann aus dem Stück ersichtlich sein, die Quote erfüllt ist. Es gibt Abänderungsanträge, zum ersten darf ich Klubobmann Dreisiebner rausbitten. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Aber Abänderung ist ja zuerst, oder? (Antwort auf Zwischenruf: Es ist ja noch nicht berichtet.) Zwischenruf: Zuerst wird das Stück berichtet. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ok, nein dann nicht. Dann bitte ich um die Berichterstattung. Herr Gemeinderat Piffl-Percevic, ich bitte darum. Gemeinderat Dr. Piffl-Percevic: Herr Vorsitzender, hoher Gemeinderat! Der Stadtsenat als vorberatender Ausschuss für die Beschickung, das heißt Vertretung der Stadt in Kommissionen, Beiräten, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen, dafür ist der Stadtsenat zur Vorberatung zuständig. Der Stadtsenat hat vor unseren Augen getagt, es hat Vorabklärungen gegeben, genau aufgrund der Tatsache, die jetzt zur Geschäftsordnung eingewandt wurde, nämlich, man weiß erst ganz zum Schluss, wie das Geschlechterverhältnis in den Aufsichtsräten ist, weil die verschiedenen Stellen und Parteien, nicht alle, aber die, die eben Hauptverantwortung tragen in der Stadt, machen Personen namhaft und erst dann kann man sehen, ob diese Erfordernisse, ob ihnen Rechnung getragen wurde. Ich darf daher das Stück inhaltlich wie folgt berichten: Es liegt eine umfangreiche Liste mit über 100 Namen vor. Ich komme, weil es angeschnitten wurde, und greife jetzt die Holding heraus. Für die Holding wurden folgende Personen namhaft gemacht, und sind daher diesem Beschluss zugrunde gelegt. Sie müssen entschuldigen, ich muss mir jetzt die Holding heraussuchen. Es ist nicht so einfach. So, jedenfalls, es ist zum Beispiel, die Frau Klubobfrau Daniela Gmeinbauer und die Frau Mag. Weitzer sind dort vorgesehen. Es hat auch zwei Versionen gegeben, zwei verschiedene, weil eben das erst im Entstehen war und es ist jetzt so, dass dort dem Geschlechterverhältnis auch Rechnung getragen wurde. Weiters gibt es eine Änderung gegenüber dem Stadtsenatsbeschluss, weil eine Person uns mitgeteilt hat, dass sie in Hinkunft diesem Gremium nicht mehr angehören will. Es gibt daher einen Ersatznamen. Es ist das Kuratorium des Künstlerhauses und der Beirat für Spielstätten. Da soll entgegen dem allen Stadtsenatsparteien vorliegenden beschlossenen Beschlussantrag und der nicht im Stadtsenat angehörenden Fraktion der SPÖ und auch der Kollege Swatek hat diese Namen eins zu eins vorliegen. Für die übrigen Fraktionen, eure Fraktionen, im Stadtsenat, damit haben flächendeckend, ist die Information verteilt, also es ist dort eine Änderung, dass nicht Martin Titz, sondern Dr. Christian Lagger in diesem Kuratorium für das Künstlerhaus und im Beirat für die Spielstätten namhaft gemacht wird, in Abänderung des, wenn Sie wollen, ist das ein Abänderungsantrag zu dem, was der Stadtsenat beschlossen hat. Ich wiederhole, die Namen, hundert in Summe, liegen allen Fraktionen vor, und ich ersuche um Annahme dieses Stückes. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates daher den Antrag, der Gemeinderat wolle die in den Punkten 1 bis 59 der beiliegenden Liste angeführten Nominierungen beschließen. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke für die Ausführungen. Herr Klubobmann Dreisiebner, bitte. Klubobmann Dreisiebner: Ja, feine Sache. Ich höre, vor einer Stunde sei das an die Stadtsenatsbüros gegangen. Angeblich an Klubobleute, an die Klubs. Wir im grünen Klub, ich habe das jetzt noch rückversichert, wir haben es nicht bekommen. Es ist ein Ausschuss in der Vorberatung damit befasst gewesen. Wir reden jetzt über andere Namen, die das Erfordernis der vierzigprozentigen Frauenquote erfüllen sollen. Jetzt frage ich mich, ob das ein ernsthafter Umgang ist mit einem Thema, das für eine ganze Gemeinderatsperiode, wahrscheinlich bis auf freiwillige oder sonstige Auswechselungen, so funktionieren sollte, ob das ein ernsthafter und ernstzunehmender Umgang ist. Leider ist der Herr Bürgermeister nicht da, aber der Herr Vizebürgermeister und der Herr Liegenschaftsstadtrat sind da. Ich sehe mich eigentlich außer Stande, über so kurzfristige Änderungen hier ernsthaft zu befinden und möchte noch einmal den Vorstoß meiner Kollegin, die glaubend, es sei die Vorgabe der vierzigprozentigen Minimalquote Frauen in den Aufsichtsräten nicht erfüllt, diesen Geschäftsordnungsantrag gestellt hat, auch wenn das nur Gaudium ausgelöst hat. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Du bist am Wort für deinen Abänderungsantrag. Klubobmann Dreisiebner: Ja, aber ich darf ja doch ein paar Minuten reden. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Nein, du darfst nicht. Du hast einen Abänderungsantrag. Das wird als erstes.. Klubobmann Dreisiebner: Entschuldigung, deine Vorsitzführung ist einfach unglaublich. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ja, das ist nicht unglaublich, so funktioniert das da hier einmal. Du hast den Abänderungsantrag. Klubobmann Dreisiebner: Ich ersuche, meinen Protest gegen die Vorsitzführung des Herrn Vizebürgermeisters Mag. Mario Eustacchio zu protokollieren und komme hiermit zum gemeinsamen Abänderungsantrag der KPÖ und der Grünen. Ich bedanke mich hier gleich bei der KPÖ. Was ist im Vorfeld alles gewesen? Im Vorfeld haben wir jetzt doch einiges an Medienberichten gehabt bzw. einen Rechnungshofbericht zur sogenannten E-Mobility Graz GmbH. Das ist ein Punkt, wo doch einige Zigtausend Euro irgendwie nicht ganz klar zuzuordnen, nachzuweisen, was auch immer, sind. Mehr möchte ich dazu jetzt nicht sagen. Ich weiß, dass es in der letzten Periode AufsichtsrätInnen aus allen Stadtsenatsfraktionen in den Betrieben gegeben hat. Vielleicht geht es auch ein Stück weit darum, dass man auch dementsprechende Vorkehrungen trifft, dass ein einzelner Aufsichtsrat auch überall Einsicht nehmen kann, dass man nicht Dinge in Direktorien oder ähnlichen vorentscheidenden kleinen Gremien berät und dann in der Masse dem großen Aufsichtsrat versucht, das Wichtigste zu sagen, damit vielleicht etwas anderes Wichtiges dann nicht entdeckt wird, was auch immer. Und das kann natürlich auch menschliches Versagen sein. Ich bin mir ganz sicher, es kommt dann im Nachhinein, dass wir Grüne ja unter der grün-schwarzen Koalition zum einen die 40-%-Frauenquote, wenn ich noch einmal kurz zurückdarf, zum anderen aber auch den Ausschluss von Oppositionsparteien beschlossen haben. Ich sage dazu, ja stimmt, aber ja, man darf auch gescheiter werden und man darf seine Meinung ändern. (Applaus) Und ich bin nicht froh, aber es ist irgendwie gut und ich danke dem Stadtrechnungshof und dem Herrn Windhaber, dass es jetzt möglich war, diesen Bericht in den Kontrollausschuss einzubringen und dort zu diskutieren und dass da weitere Dinge folgen werden. Ich hoffe auch im Sinne der Stadt Graz auf eine Aufklärung im guten Sinne. Ansonsten muss halt zu anderen Mitteln gegriffen werden. Also noch einmal für uns ist wichtig, dass wir hier in einer anderen Kultur umgehen, kontrollieren können, mitarbeiten können. Es ist vorher beim Stadtentwicklungskonzept und vor allem beim Flächenwidmungsplan vom Herrn Bürgermeister ja sehr lautstark die gemeinsame Verantwortung eingefordert worden. Die gemeinsame Verantwortung einfordern, ja. Die gemeinsame Verantwortung übernehmen wollen, auch ja. Und wir würden im Sinne der KPÖ, im Sinne der Grünen, ich hoffe, im Sinne der Mehrheit, das auch gerne hier in Zukunft tun. Dass, wenn etwas passiert, dass wir es vielleicht entdecken können oder jemand anderes und wenn nichts passiert, ist es noch besser. Ich stelle also namens der KPÖ und namens der Grüne, den Abänderungsantrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Der Gemeinderat der Stadt Graz spricht sich dafür aus, dass in den nächsten Aufsichtsräten der städtischen Betriebe und Beteiligungen alle Gemeinderatsfraktionen vertreten sind. Das vorliegende Gemeinderatsstück zur Vertretung der Stadt in Kommissionen, Beiräten, Vereinen und wirtschaftlichen Unternehmen soll daher von der Tagesordnung genommen und entsprechend überarbeitet und dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Bitte prüft euer Gewissen und stimmt zu, danke. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gemeinderat Haßler. Gemeinderat Mag. Haßler: Ja, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als einfacher Gemeinderat, der nicht zum Kreis der Wissenden gehört, fühle ich mich jetzt etwas in chaotischen Umständen, weil wenn da Listen ausgeteilt werden, und sich alles sozusagen im laufenden Fluss verändert, ist es schwierig, seine Aufgabe so wahrzunehmen, wie man es auch gelobt hat. Aber ich probiere es einmal. Die Frauenquote, wie sie jetzt wirklich ist, kann ich jetzt aufgrund der aktuellen Dinge nicht sagen. Ich will nur betonen, uns als SPÖ-Fraktion ist es immens wichtig, dass auch in den Gremien der Stadt die Ausgewogenheit so ist, dass Frauen unsere Stadt entsprechend gleichberechtigt mitgestalten können. Ich hoffe, dass das jetzt gewährleistet ist. Ich kann es aber bitte aufgrund der Kürze nicht so nachvollziehen. Deshalb werden wir aber auch dem Antrag, so wie er vorliegt, sicher nicht zustimmen, sondern dem Abänderungsantrag der Grünen mitbeitreten, weil wir auch der Überzeugung sind, dass zumindest Stadtsenatsfraktionen die Möglichkeit haben sollten, dort mitzugestalten. Die Aufstellung, die mir vorgelegen ist, wenn ich mir die so anschaue, dann fühle ich mich, ich weiß nicht, wie ich es sagen soll, da habe ich entdeckt das Lieblingssteuerberatungsunternehmen und einige Mitarbeiter drauf, die da vorkommen. Engste Freunde, Familienangehörige, ich habe mir auf den ersten Blick gedacht, es wäre ja spannend, vielleicht einmal eine Familienaufstellung vom Haus Graz zu machen, was da herauskommt. Ich glaube, dass da einiges herauszuholen ist, aus dem Ganzen. (Applaus) Ich habe nicht den Eindruck wegwischen können, dass das einige glauben, dass das Haus Graz, ein bisschen so ein kleiner Selbstbedienungsladen vielleicht geworden ist, zumindest bei diesem Aufsichtsratsstück ist es mir ein bisschen so vorgekommen, und ich möchte nur davor warnen, dass der Machtrausch jetzt am Anfang schon zu sehr nach oben steigt, weil ihr glaubt, wenn man an einen Rausch denkt, man wacht aus einem Rausch auch auf, spätestens dann, wenn der Stadtrechnungshof vor der Tür steht, ist schon der eine oder andere aufgewacht und meistens ist nach dem Rausch ein bisschen ein Kopfweh zurückgeblieben und das, glaube ich, wollen wir uns alle ersparen und ich hoffe, dass das heute da nicht ein Sittenbild dessen ist, was uns erwartet, sondern dass es heute einmal die Ausnahme war, weil es halt der Beginn der Periode ist, weil man sich erst einspielen muss und vielleicht wird es dann auch besser. Ich kann es mir nur wünschen, danke. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gut, ich darf Gemeinderat Rajakovics herausbitten. Gemeinderat Rajakovics: Ja, lieber Karl Dreisiebner, um ein bisschen das Langzeitgedächtnis von dir zu bemühen, nicht selbstverständlich haben wir unter schwarz-grün beschlossen, dass wir die Aufsichtsräte gemeinsam besetzen, weil die, die sich zu einer Koalition zusammenfinden, sollen in den entscheidenden Gremien auch vertreten sein, die das Haus Graz ausmachen. Was ja nicht heißt, dass es nicht in etlichen dieser Gremien selbstverständlich andere Fraktionen gibt, ich denke nur ans Kindermuseum, wo die Vorsitzende die ehemalige Stadträtin Kaltenbeck-Michl ist. Also es ist ein sehr buntes Bild in vielen Cremen. Ich nehme an, die Aufregung ist bei der Holding, aber ganz gleich, wie unter Schwarz-Grün haben wir auch unter Schwarz-Blau uns darauf verstanden, dass in diesem Gremium selbstverständlich jene, die die Verantwortung tragen, letztlich auch die Verantwortung für das Budget tragen, auch das Sagen haben werden. Und es ist nichts Unanständiges und es ist doch einfach lächerlich zu behaupten, dass irgendjemandem die Kontrollrechte weggenommen werden, weil in dieser Stadtregierung, das ist der große Unterschied zu anderen Ebenen, in dieser Stadtregierung ist per Proporz festgeschrieben, dass alle mit entsprechenden Stimmen auch in der Regierung sitzen, also jedes Stück, egal was diese Stadt beschließt, im Vorhinein wissen und auch wenn Sie nicht dafür sind, sofort dagegen opponieren können. Oft noch in einem Stadium, wo es tatsächlich dann schwer wird, Projekte positiv durchzutragen, weil ja quasi jene, die in der Regierung sitzen, aber sich als Opposition wähnen, ja sofort dagegen gehen. Also da zu reden, dass irgendjemand jetzt in seinen Kontrollrechten beschnitten wird, nur weil im Aufsichtsrat der Holding Schwarz-Blau die Aufsichtsräte besetzen, das muss ich wirklich wegweisen von uns, weil das war unter Schwarz-Grün schon und ist immer dann so, wenn sich Leute zu einer Regierung zusammenfinden innerhalb einer Proporzregierung und das wird wahrscheinlich auch in fünf Jahren, wenn wir wieder wählen, eine ähnliche Konstellation geben, je nachdem, wer sich dann zusammenfindet zur Weiterarbeit. Und zur Frauenquote möchte ich schon noch eines sagen. Auch unter Schwarz-Grün war es so. Die Frauenquote hat letztlich immer die ÖVP garantiert. Ja, kannst sagen, täglich grüßt das Murmeltier. Nur ich darf erinnern, dass ihr nur Männer genannt habt und daher wir die Frauen genannt haben, und diesmal war es auch so. Wir müssen immer warten, wie es ausschaut letztlich in der Zusammensetzung und die ÖVP hat sehr viele gute Frauen und ist immer bereit, auch diese Quote zu erfüllen. Wenn die anderen nicht bereit sind, entsprechend Frauen zu nominieren oder auch, lieber Herr Klubobmann Haßler, Kollege Haßler, Entschuldigung, es wäre auch unbenommen, auch einmal der Gewerkschaft statt fünf Männern eine Frau vielleicht einmal hineinzusetzen in den Aufsichtsrat. Das macht auch eine andere Quote. Auch da, von Seiten der SPÖ, sind ausschließlich Männer nominiert. Also, ich meine, es immer so leicht, so in Plattitüden, für was man alles ist, wenn es dann darauf ankommt, nämlich auch Frauenquote ernst zu nehmen, dann ist es halt trotz allem, und das muss ich euch sagen, von den Damen und Herren von links, es ist eigentlich immer die ÖVP, die diese Quote dann hilft zu erfüllen, weil wir genügend Frauen haben, die wir auch gerne entsenden. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Klubobmann Armin Sippel. Klubobmann Mag. Sippel: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Ich möchte mich einmal beim Frauen- und Quotensprecher der Grünen, beim Karl Dreisiebner, für diese segenreiche Wortspende bedanken. Du hast eines gezeigt, nämlich, wo uns diese Quote hinführt. Du hast uns auch wieder mit diesem Schauspiel und auch das, was wir davor erlebt haben, bestärkt darin in unserem Beschluss, den wir damals gefällt haben, eben dieser Quote nicht mitzustimmen, weil bei uns die Qualifikation zählt und nicht das Geschlecht. (Applaus) Ihr nehmt eines in Kauf, und zwar die Lähmung der Kontrolle des wichtigsten stadtnahen Betriebes, der Holding Graz, wo es um Millionen geht, die kontrolliert werden müssen. Ihr nehmt es in Kauf, dass dieser Betrieb einen Monat lang gelähmt wird, nur weil ihr in ideologischer Verblendung irgendeine Quote durchdrücken wollt. Und das ist, mit Verlaub gesagt, ein unwürdiges Schauspiel, was da heute wieder stattfindet von euch. (Applaus) Und jetzt zum Inhalt. Ich meine, was ihr da betreibt, das ist Rosinenpicker-Mentalität, dort ein bisschen drinnen sitzen, dort ein bisschen mitreden, aber Gesamtverantwortung übernehmen ist nicht. Ihr hättet heute zum Beispiel, die KPÖ, die Chance gehabt, beim Flächenwidmungsplan wieder Verantwortung zu übernehmen. Ihr habt es nicht getan und deshalb ist es selbstverständlich und normal, dass die Parteien, die Gesamtverantwortung in dieser Stadt auch übernehmen, dann in den Kommissionen, in den Aufsichtsräten entsprechend drinnen sitzen, das ist völlig normal und wird überall so gehandhabt. Weil in der Politik, und das ist nicht nur in der Physik so, dass es Kausalität gibt, nämlich den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung, sondern es gibt auch in der Politik Kausalität und die Ursache ist, dass ihr Gesamtverantwortung nicht tragen wollt, die Wirkung ist, dass ihr dann nicht in den Aufsichtsräten vertreten seid. Und ich glaube, das ist eine Lösung, die immer so gehandhabt wurde und im Sinne der Praktikabilität auch weiterhin so gehandhabt wird. Das oberste Organ der Stadt bleibt ja ohnehin der Gemeinderat und da seid ihr ja in der entsprechenden Stärke vertreten. Also keine Sorge, unsere Vertreter, die wir heute entsenden in die Kommissionen, in die Aufsichtsräte werden diese Arbeit im Sinne ihrer Verantwortung und der Kontrolle sehr, sehr gut erledigen. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Herr Klubobmann Eber. Klubobmann Eber: Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt schon etwas erstaunt über die eine oder andere Wortmeldung. Nicht zuletzt von dir, Armin. Es war, der Karl Dreisiebner hat selbst darauf hingewiesen, auch unter Schwarz-Grün war es so, dass nur ÖVP und Grüne Vertreter entsandt haben in die Aufsichtsräte und ich kann mich sehr gut erinnern, dass es die FPÖ und vor allem auch die KPÖ war, die sehr entschieden dagegen protestiert haben und wir damals gemeinsam auch eingefordert haben, dass in Zukunft Aufsichtsräte in diesen stadtnahen, stadteigenen Betrieben, gemeinschaftlich besetzt werden sollen, also von allen Parteien, die Fraktionsstärke, Klubstärke, haben. Von daher verwundert mich das jetzt sehr, dass jetzt so getan wird, als wäre das das Klarste und Selbstverständlichste der Welt, dass nur Schwarz-Blau in diesem Falle jetzt Aufsichtsräte entsenden könnten. Und es war ja auch in der vergangenen Periode so, da hat es ja auch keine All-Parteien-Koalition gegeben, sondern es hat da eine Koalition gegeben, zunächst von ÖVP, FPÖ und SPÖ. Und diese drei Parteien haben in alter Diktion die Gesamtverantwortung übernommen, dennoch waren auch Grüne und KPÖ in manchen Aufsichtsräten vertreten und so finde ich, sollte es auch weiterhin sein. Daher haben wir gemeinsam, der Karl Dreisiebner hat den Antrag eingebracht, war ein gemeinsamer Antrag, werden wir selbstverständlich unterstützen. Sollte dieser Antrag, wider Erwarten möchte ich fast sagen, keine Mehrheit finden, dann werde ich oder muss ich mir erlauben, einige Punkte getrennt abstimmen zu lassen. Ich werde mich dann noch einmal zu Wort melden, gegebenenfalls. Danke. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gibt es dazu noch eine Wortmeldung? Ich habe das richtig verstanden, Karl Dreisiebner, es ist eigentlich ein Absetzungsantrag, nicht? Klubobmann Dreisiebner: Ja. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ja, dann bringe ich diesen einmal zur Abstimmung. Wer ist für diesen Antrag zur Absetzung des Stückes? Wer ist dagegen? Damit ist dieser Absetzungsantrag nicht angenommen worden und ich darf Gemeinderat Piffl-Percevic das Wort übergeben, damit er uns noch genauer aufklärt, wie jetzt die Verteilung aussieht. Der Antrag auf Absetzung des TOPes wurde gegen die Stimmen der Grünen, KPÖ, SPÖ und Neos nicht angenommen. Gemeinderat Dr. Piffl-Percevic: Herr Vorsitzender, hoher Gemeinderat, Holding! Ich habe schon zwei weibliche Namen genannt. Es sind vier Damen, ich darf die Namen verlesen und es sind sechs Herren, d.h. es ist unter Holding im vorliegenden vom Stadtsenat beschlossenen Stück die Quote vollinhaltlich erfüllt, 60:40. Ich lese vor, die Damen: Frau Landtagsabgeordnete Frau Mag. Alexandra Pichler-Jessenko, Frau Mag. Katharina Fischer-Weitzer, Frau Mag. Sieglinde Pailer, das waren die vier Damen und die Herren sind Herr Dr. Hermann Pucher, Dr. Ernst Wustinger, Stadtrat Dr. Günter Riegler, Bürgermeisterstellvertreter Mario Eustacchio, Prof. MMMag. Dr. Axel Kassegger und Mag. Harald Posch. Das ist die Ausgangslage für das Stück, wo es jetzt noch, nehme ich an, einen Abänderungsantrag gibt, ich möchte den, den ich eingebracht habe, noch der Ordnung halber wiederholen. In den vielen Wortmeldungen, dass beim Kuratorium Künstlerhaus und Beirat Spielstätten Dr. Christian Lagger statt Mag. Martin Titz, vorzusehen ist. Aus meiner Sicht ist damit meine Wortmeldung beendet. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke dir für die Klarstellung, aber Klubobmann Eber hat schon angekündigt, weil wir kommen jetzt dann zur Abstimmung. Vorweg dann natürlich die Abänderung des ursprünglichen Antrages bezüglich Holding. Aber Sie haben davor um das Wort gebeten, bitte. Klubobmann Eber: Danke, Herr Vizebürgermeister. Ich ersuche um getrennte Abstimmung der folgenden Punkte: Punkt 4 – Graz Tourismus, 5 GBG, 7 Messe, 9 Holding, 11 Kleingartenkommission, 30 Kindermuseum, 43 Stadtmuseum und 48 Grazer Spielstätten. Und gegen diese Punkte werden wir stimmen aus den bekannten Gründen. Allen anderen Punkten können wir selbstverständlich zustimmen. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Toll. Dankeschön, gibt es noch Wortmeldungen dazu? Dann würde ich trotzdem vorschlagen, dass wir als Allererstes über die Holding abstimmen, über die Änderung nämlich der Besetzung jetzt der Aufsichtsräte. Das tun wir auch hiermit. Wer ist für die Abänderung in diesem Stück, was die Besetzung der Aufsichtsräte in der Holding anbelangt? Bei Zustimmung bitte ich um Zeichen mit der Hand. Die Gegenprobe, Gegenstimmen? Ist angenommen worden, ich danke. Der Abänderungsantrag der ÖVP (Geschäftsstück 48) ist mehrheitlich (gegen KPÖ, Grüne, SPÖ und Neos) angenommen worden. Dann kommen wir, wie machen wir es jetzt? Wie gehen wir das geschickt an? Gibt es außer der KPÖ auch noch eine Fraktion, die hier andere Punkte abgestimmt haben will im Einzelnen? Fragen wir einmal so. Das ist nicht der Fall, das ist schon einmal gut. Gut, der Vorschlag kommt gerade, wir stimmen die Punkte 4, 5, 7, 9, 11, 30, 43, 48, gemeinsam ab. Die Abänderung von Titz. Gut, machen wir auch noch separat. Ist das in einem dieser angeführten Punkte? Peter, ist das in einem dieser angeführten Punkte, die Abänderung der Besetzung? Antwort auf Zwischenruf: Ja, das schon, aber ob das einen von den Punkten betrifft? Zwischenrufe – Gespräche im Auditorium Ich bitte um Geduld, es ist ein etwas komplizierteres Stück geworden als ursprünglich angenommen. Gespräche im Auditorium Es ist das Stück 48. Gespräche im Auditorium 48 ist umfasst. Aber jetzt bringen wir trotzdem zuerst die Abstimmung über die Änderung der Besetzung zur Abstimmung. Unverständlicher Zwischenruf. Antwort Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ok, das ist davon nicht betroffen. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gut, wir stimmen als Erstes über die Abänderung im Punkt 48 ab. Hier ist eine Veränderung vorgenommen worden für die Besetzung des Aufsichtsrates und bringe diesen Punkt 48 zur Abstimmung. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Danke sehr. Gegenstimmen? Das gleiche Bild wie davor, damit ist es angenommen worden. Der Abänderungsantrag zu Punkt 48 ist mehrheitlich (gegen KPÖ, Grüne, SPÖ und Neos) angenommen. Jetzt schlage ich vor, dass wir die Punkte 4, 5, 7, 9, 11, 30 und 43 en bloc zur Abstimmung bringen. Gibt es dagegen Einwände? Das ist nicht der Fall, dann bringe ich es zur Abstimmung. Fürstimmen? Dankeschön. Gegenstimmen? Wieder das gleiche Ergebnis. Damit ist es angenommen. Der Antrag ist mit den Punkten 4, 5, 7, 9, 11, 30, 43 mehrheitlich (gegen KPÖ, Grüne, SPÖ, Neos) angenommen. Jetzt bringe ich die restlichen Punkte, die ich jetzt nicht mehr verlese, aus diesem Stück, zur Abstimmung. Wer dafür ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Ich danke. Gegenstimmen? Danke abermals. Damit ist dieses Stück angenommen. (Applaus) Die restlichen Punkte des Antrages sind mehrheitlich (gegen KPÖ, Grüne und Neos) angenommen. Gratuliere. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Jetzt müssten wir eigentlich unterbrechen, gell? Und zu den Dringlichen kommen. Gibt es hier einen Puffer für uns, dass wir es noch durchziehen können oder? Es geht, meine Damen und Herren, um einen Tagesordnungspunkt. Zwischenrufe – Gespräche im Auditorium Dann haben wir den Ordnungspunkt 35 und Herr Gemeinderat Schunko hat sein Debut. Berichterstatter Gemeinderat Schunko: NT 35) A 8-22996/2006-47 Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses „Schillerstraße 17“ Darlehensaufnahme in der Höhe von € 990.389,-- beim Land Steiermark Gemeinderat Schunko: Herr Vorsitzender, lieber hoher Gemeinderat! Ich hoffe, es geht ein bisschen weniger turbulent zu als der vorige Punkt. Wir werden das Stück schnell behandeln, ich werde es auch schnell verlesen. Es geht um umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses Schillerstraße 17, um eine Darlehensaufnahme in der Höhe von € 990.389 beim Land Steiermark. Im Sinne des Finanzausschusses stelle ich den Antrag an den Gemeinderat, die Aufnahme des Darlehens zu beschließen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens der der Finanz-, Beteiligungs-, Immobilien-, sowie Wirtschafts-, und Tourismusausschuss Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 3 lit. c des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, i.d.F. LGBl. Nr. 45/2016, mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen: Die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 990.389,00 auf Basis der Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 und der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz wird zu den Bedingungen des beiliegenden Schuldscheines und der beiliegenden Förderungszusicherung, die integrierende Bestandteile dieses Beschlusses bilden, genehmigt. Zur Sicherstellung des Betrages von € 990.389,00 samt 0,5% p.a. Zinsen, 5,5% Verzugs- bzw. Zinseszinsen und der Kaution in der Höhe von € 99.038,90 verpflichtet sich die Stadt Graz gemäß Schuldschein zur Verpfändung von 1/1 Anteile der Liegenschaft (Baurechts-) EZ 222 Grundbuch 63102 St. Leonhard, sowie zur Einräumung eines Veräußerungsverbots. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke. Gibt es dazu Wortmeldungen, meine Damen und Herren? Nicht der Fall, dann bitte ich um die Abstimmung. Fürstimmen? Danke, Gegenstimmen? Keine, es ist einstimmig. Ich danke. Das Stück wurde einstimmig angenommen. Ich habe es übersehen, es ist doch noch ein Stück hereingerutscht, das wir ursprünglich im nicht öffentlichen Teil hatten, das ist der Punkt 45. Ich darf Klubobmann Sippel bitten, um den Bericht, und dann haben wir es nämlich geschafft. Berichterstatter Klubobmann Mag. Sippel: NT 45) A 1-1637/2003-31 Dienstzulagenverordnung 1982; Valorisierung der Dienstzulagen zum 01.01.2017 Klubobmann Mag. Sippel: Danke, Herr Vizebürgermeister. In diesem Stück geht es um die Valorisierung der Dienstzulagen zum 01.01.2017. Ich gebe es ganz ehrlich zu, auch als Personalausschussvorsitzender, so richtig durchschaue ich das Stück noch immer nicht, aber ich habe mich versichert beim Abteilungsvorstand, bei Dr. Kalcher, dass das alles in Ordnung geht. Im Wesentlichen geht es darum, dass jetzt die Konsolidierungsprämie, die ja gewährt worden ist vom Bürgermeister einmalig im Jahr, jetzt Teil des Gehaltes geworden ist und deshalb es notwendig war, dass es jetzt zu einer Anpassung um 1,3 % und nach Maßgabe des Stadtsenatsbeschlusses gekommen ist und wir jetzt als Gemeinderat hier nachziehen müssen und der Antrag lautet: Der Gemeinderat wolle im Sinne des Motivenberichtes den beiliegenden Entwurf einer Abänderung der Dienstzulagenverordnung beschließen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Personal den Antrag, der Gemeinderat wolle im Sinne des Motivenberichtes den beiliegenden Entwurf einer Abänderung der Dienstzulagenverordnung 1982 beschließen. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke für die Ausführungen. Gibt es Wortmeldungen zu diesem etwas sperrigen Stück, haben wir schon im Ausschuss gehabt. Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um die Pro-Stimmen. Das ist ein einstimmiger Beschluss. Ich danke herzlichst. Das Stück wurde einstimmig angenommen. D) Dringliche Anträge Wir kommen zu den dringlichen Anträgen. Und als erster Antrag liegt mir der dringliche Antrag von Klubobmann Manfred Eber vor und ich bitte den Antragsteller ans Rednerpult. D.1) Verkauf von Ackerflächen bei der Land- und Forstwirtschaftsschule Alt-Grottenhof durch das Land Klubobmann Eber: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Antrag geht es um einen möglichen Verkauf von Ackerflächen bei der Land- und Forstwirtschaftsschule Alt-Grottenhof durch das Land Steiermark. Diese land- und forstwirtschaftliche Schule Alt-Grottenhof ist vielen von euch, von Ihnen, sicherlich auch persönlich bekannt. Vom Ackerbau über Rinder-, Schafe-, und Schweinezucht.. Ordnungsruf Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Bitte um Aufmerksamkeit. Klubobmann Eber: ..bis zu Fleischverarbeitung, Bäckerei und Käseerzeugung reicht die Palette des Lehrangebotes. Mittlerweile wird dieser Betrieb als Bio-Bauernhof geführt, die erzeugten Produkte kann man auch in einem hauseigenen Hofladen erwerben und am Samstag lädt die Land- und Forstwirtschaftliche Schule Grottenhof gemeinsam mit der Schule Grottenhof-Hardt zum Festakt „150 Jahre Grottenhof“ in die Grazer Oper. Allerdings sind Teile dieser biologisch bewirtschafteten Felder ernsthaft bedroht. Anscheinend soll ein Teil des Ackerlandes, nämlich 5 Hektar von der Polizeidirektion Steiermark westwärts für Verbauungszwecke verkauft werden. Mit dem Erlös möchte man den Ausbau von Landwirtschaftsschulen in der Steiermark finanzieren. Argumentiert wird, dass durch das Zusammenlegen der beiden Schulen Grottenhof-Hardt und Alt-Grottenhof zur dann gemeinsamen Schule Grottenhof genug Flächen zur Verfügung stünden und der Verkauf von 5 Hektar nicht weiter ins Gewicht falle. Die Bautätigkeit hat gerade im Grazer Südwesten besonders in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Immer mehr Grünflächen, auch in diesen Gebieten, verschwinden. Die Begehrlichkeiten von Immobilienentwicklern sind also groß. Nicht nur die Schule selbst, sondern natürlich auch die Bewohner und Bewohnerinnen im Grazer Süden und Südwesten, schätzen diese wertvollen natur- und landwirtschaftlichen Flächen. Es ist weder im Interesse der Grazerinnen und Grazer noch in jenem der Land- und Forstwirtschaftlichen Schule Grottenhof selbst, wenn diese wunderschönen und wertvollen Gründe verkauft und zur Aufstockung eines Investitionsbudgets im Land Steiermark geopfert werden. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag zur dringlichen Behandlung: Die Stadt Graz wendet sich im Petitionsweg an die Landesregierung Steiermark und den Steiermärkischen Landtag, mit dem Ersuchen, die Pläne zum Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen der Schule Alt-Grottenhof nicht weiter zu verfolgen. Ich ersuche um Zustimmung. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren! Ich übernehme wieder den Vorsitz und möchte vielleicht ein bisschen etwas aufklären. Ich hatte vor wenigen Tagen von der KPÖ wieder das Grazer Stadtblatt lesen, wo nicht nur auf der Titelseite, sondern auch auf den ersten beiden Seiten, Dinge behauptet wurden in einer Art und Weise, dass man sich nur wundern kann. Und, geschätzter Herr Klubobmann, ich habe das da heute mir herausgesucht, weil ich mir gedacht habe, schau, schau, was ist denn da los, was wird denn da alles bei euch geschrieben? Was macht ihr denn für eine Art von Politik, indem ihr, wenn ich so sagen darf, den Grazerinnen und Grazern, ohne nachzufragen, Dinge erzählt, die einfach alle nicht stimmen? Und zwar mehrfach nicht stimmen. Ich zitiere aus eurem Blatt: „Ist einmal umgewidmet, sind der Bauwut Tür und Tor geöffnet. Wir werden alles tun, damit diese Umwidmung im Zuge des Flächenwidmungsplanes auf keinen Fall stattfindet, sagt KPÖ-Planungssprecher Manfred Eber.“ Jetzt weiß ich nur, dass dieser Manfred Eber eigentlich wissen müsste, dass bei diesem Fläwi-Plan überhaupt keine Umwidmung diskutiert worden ist oder überhaupt nicht vorgenommen worden ist. Er appelliert an den Bürgermeister, diese Umwidmung zu verhindern. Wie wird denn da Politik gemacht? Was werden da die Menschen in Wetzelsdorf, in Straßgang, in Graz denken, wenn ihr solche Dinge schreibt? Die Landwirtschaftsschule Grottenhof feiert 150., nun sollen 5 Hektar Grünland an Wohnspekulanten verkauft werden, dieses wunderschöne wertvolle Land darf nicht Spekulationszwecken geopfert werden. Das sind doch alles, das ist eine Politik, wo man Unwahrheiten behauptet und dann sagt, ich habe nicht nur angezündet, sondern ich lösche auch gleich und mache dann einen dringlichen Antrag, dass da ja nichts passieren darf, usw. Ich könnte dann noch vieles andere sagen. Jetzt droht die Verbauung, und, und, und. Ich habe mir gedacht, jetzt wäre es einmal spannend, aufzuklären den Gemeinderat, was denn das Land Steiermark mit diesen Flächen vorhat und habe mit dem Herrn Landesrat Seitinger gesprochen. Weil das Land Steiermark ja auch schon seit längerem diskutiert, wie es mit den landwirtschaftlichen Schulen weitergeht. Und gerade die Volkspartei, gerade der Siegfried Nagl, hat versucht, dem Land Steiermark jetzt mit dem Hans Seitinger, dass wir zu Lösungen kommen, wo wir richtig stolz sein dürfen. Und was hat der Hans Seitinger vor? Der hat sich den Schulbereich angeschaut und hat gesagt, ja, in Graz gibt es auch landwirtschaftliche Schulen und die möchte ich zukunftsfit machen und für die Zukunft absichern. Das ist alles, was er gemacht hat. Er ist dann hergegangen und hat gesagt, wie schauen wir in der Schule Haidegg aus? In der Schule Haidegg hat es, glaube ich, das letzte Jahr nur mehr acht Anmeldungen gegeben. Ja, hat er gesagt, da müssen wir irgendetwas tun, und er schlägt vor, dass die ganzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Pädagogen, alle nach St. Martin kommen, und dass St. Martin mit der dreijährigen Schule richtig toll ausgebaut wird, dass dort diese Damen und Herren arbeiten werden, dass wir langsam jetzt auslaufen lassen die SchülerInnen, weil die Zahlen nicht mehr da sind und dass wir in Haidegg diesen wertvollen Bereich Ragnitz/Leonhard/Waltendorf, dass der gesichert bleibt und er hat ja dort auch das Zentrum für unseren Wein, wo wir die Zusammensetzung des Weines und wo es forscherisch zugeht, dort wird er alle übrigen Agrarbüros und so weiter zusammenlegen, damit dieser Standort dort neu ausgebaut und verbessert wird. Dann hat er gesagt, was mache ich mit Alt-Grottenhof? 150 Jahre, wir werden es feiern. Hat mit denen gesprochen, und hat mit ihnen ein ganz, ganz tolles Konzept entwickelt. Alt-Grottenhof und Grottenhof-Hardt in unserer Nachbargemeinde werden als eine Schule künftig geführt. Und das wird das größte Bio-Ausbildungszentrum Österreichs, ein super Schwerpunkt. In Grottenhof-Hardt werden alle Tiere draußen sein, die Zucht – wie man heutzutage das macht – in Graz herinnen, wird auch mit Tieren, nämlich mit den Kühen – Mutterhaltung, Milchwirtschaft und das Umsetzung für den Käsebereich, Butter und Milch usw. – auch spezialisiert. Auch diese Schule wird Investitionen kriegen, wird ein Biozentrum. Und er wird noch etwas Tolles machen, und darauf können sich die Straßganger und Wetzelsdorfer und alle im Westen schon freuen: Es wird auch ein Biomarkt entstehen, alle Bioproduzenten der Steiermark werden dort hinliefern und man wird dort einkaufen können. Erstmalig in Österreich aus einem ganzen Bundesland, so eine tolle Geschichte hat er vor und auch in Grottenhof-Hardt draußen wird einmal gezeigt, wie moderne Viehhaltung, Tierschutz und all diese Dinge ausschauen. Also ein ganz, ganz tolles Konzept. St. Martin profitiert, Haidegg wird abgesichert und Grottenhof auch. Dafür braucht er aber zig Millionen Euro und ist mit den Schulen herangegangen zu fragen, gibt es eine Chance, dass wir auch Einnahmen haben? Man hat sich dann darauf geeinigt, dass man mit der Stadt einmal reden möchte, ob es doch zu einer Umwidmung dieses einen Quadranten, der noch hineinragt in unsere Verbauungsbereiche, ob es möglich wäre, da vielleicht einmal zu einer Umwidmung zu kommen. Ich habe gesagt, im derzeitigen Flächenwidmungsplan ist das nicht vorgesehen und mich würde es jetzt auch interessieren, da geht es um 45.000 m² -, umgerechnet, wenn das ein Baulandpreis wäre € 300, rund 15 Millionen Euro, das waren so die Vorstellungen auf Landesebene, was man da lukrieren könnte. Ich habe gesagt, was glaubt ihr, was wir dort hinbauen können? Hat der Hans Seitinger gesagt, der größte Wunsch war doch jetzt immer in Graz, dass wir für sozialen Wohnbau etwas tun, und das könnten wir tun. Also ja nicht umwidmen, aber es gibt überhaupt niemanden, der jemals gesagt hat, da werden irgendwelche Spekulanten ein Grundstück kriegen, ganz im Gegenteil. Er hat mit Genossenschaften geredet, dass das vielleicht dorthin kommen könnte. Ich habe gesagt, könnte vielleicht, müssen wir aber erst reden, einmal passieren und ich habe überhaupt einen anderen Vorschlag gemacht und an dem werden wir noch arbeiten. Mein Vorschlag ist, die Landeshauptstadt Graz soll dem Land Steiermark diese Flächen, wenn möglich, abnehmen und dass wir dann gezielt entscheiden, wie wir es entwickeln wollen, weil es gibt einen Wunsch oder er ist sogar doppelt vorhanden, dass Wetzelsdorf auf dieser Fläche auch ein neues Sportzentrum bekommen könnte, und ich möchte auch anmerken, dass der LUV die ganze Zeit schon Probleme hat mit den vielen Kindern und dem Ausbaubereich. Dort hätten wir endlich Flächen, wo man das tun können. Es ist an ein Ballsportzentrum gedacht, für die kleinen Bälle bis zum Fußball hin, vom Billard über Tischtennis, von Squash, Badminton bis zu Tennishallen, mit Gastronomie. Und daneben könnte der LUV sein Ausweichquartier auch wieder kriegen. Das heißt, wir verhandeln, dass etwas Gescheites herauskommt, ihr geht her, sagt den Menschen, Wahnsinn, was da passiert. Jetzt schon umgewidmet, ihr werdet die Welt retten. Das sind Projekte, die zukunftsträchtig sind und die den Menschen im Bezirk Wetzelsdorf und Straßgang gut tun, weil die wünschen sich Zentren, die wünschen sich bei so vielen Bewohnerinnen und Bewohnern etwas, und das wäre noch ganz schlimm, wenn man dort dann vielleicht noch einen sozialen Wohnbau auch noch unterbringen könnten. Das ist eine Überlegung, die das Land an uns herangetragen hat oder herantragen will, da stecken wir, wenn ich so sagen darf, noch in den Kinderschuhen, weil das Konzept des Landes noch gar nicht fertig beschlossen ist und ihr habt, ich sehe nur zwei Möglichkeiten, Politik zu machen, Ängste schüren oder Hoffnung geben. Wir möchten eher eine tolle Entwicklung dort haben. Das können wir mit den Bevölkerungen dort vor Ort dann auch machen und ich glaube, dass es viel gescheiter wäre, euren dringlichen Antrag heute möglichst zu versenken und dem nicht zuzustimmen und dass wir gemeinsam mit dem Land Steiermark weiter verhandeln und dann einmal schauen, ob wir so etwas Klasses auch umsetzen können. Wenn es nicht gewünscht sein sollte, umgewidmet ist noch nichts, und das dürften wir heute damit auch dieses Stadtblatt Lügen strafen, weil es war im Fläwi gar nicht vorgesehen und wenn der Herr Eber sagt, um Gottes Willen, er muss das verhindern und er bittet den Bürgermeister, frage ich schon, wer im Fläwi-Plan jemals einen Antrag gestellt hat jetzt auf Umwidmung. (Applaus) Gut, als nächstes zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Haßler. Ich darf ihn auch zum Rednerpult bitten. Stadträtin Kahr: Aus diesem Grund, weil eigentlich, ich muss das einfach korrigieren, weil deine Wortmeldung, man kann immer die Sachen so oder so interpretieren, bestätigen eigentlich die Sorge und den Dringlichkeitsantrag. Zwischenrufe aus dem Auditorium. Bürgermeister Mag. Nagl: Welcher Spekulant ist da im Spiel? Die Stadt Graz? Welcher Fläwi-Plan? Das ist nicht Geschäftsordnung, das ist Inhalt. Stadträtin Kahr: Es geht darum, dass 5 Hektar Bio-Ackerland beabsichtigt sind, in Hinkunft zu veräußern. Das ist der Punkt. Bürgermeister Mag. Nagl: Ja, aber das hat noch gar nichts damit zu tun, was ihr da drinnen für eine schlimme Beschreibung macht. Aber die ist auch Inhalt. Zwischenrufe aus dem Auditorium. Zwischenruf Gemeinderat Stefan Haberler, MBA, Dipl.-Betriebswirt: Ihr fürchtet euch vor dem sozialen Wohnbau, so schaut es aus. Zwischenruf von Stadträtin Kahr: Wir würden nie einen sozialen Wohnbau auf Bio-Ackerland… Bürgermeister Mag. Nagl: Ich würde jetzt vorschlagen, wir sind in der inhaltlichen Debatte, das hat mit der Geschäftsordnung gar nichts zu tun, jetzt darf ich den Kollegen Haßler bitten. Gemeinderat Mag. Haßler: Ja, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben heute offensichtlich eine sehr spannende Gemeinderatssitzung, weil die Situationen ändern sich ja fast minütlich heute im Gemeinderat. Wie ich den Antrag gelesen habe, habe ich mich zuerst einmal sehr gefreut, dass Alt-Grottenhof schon in den Bezirk Straßgang einverleibt wurde. Die Wetzelsdorfer wird es weniger freuen, wahrscheinlich. Gewundert habe ich mich auch, weil, wie der Herr Bürgermeister richtig sagt, ich gerade einer bin, der, glaube ich, jetzt seit über 10 Jahren dort gemeinsam mit dem LUV versucht, eine Lösung zustande zu bringen und eigentlich der Herr Landesrat Seitinger bisher immer gesagt hat, man will diese Flächen nicht hergeben. Also das war immer mein Stand, deshalb bin ich schon ein bisschen überrascht von der Entwicklung. Zwischenfrage Bürgermeister Mag. Nagl: Positiv? Gemeinderat Mag. Haßler: Positiv überrascht, wenn es so kommt, wie du es jetzt gesagt hast. Also ich nehme es jetzt einmal so auf. Vielleicht sollten wir den Antrag wirklich zurückziehen und dann noch in Gespräche gehen. Weil eines ist für mich schon klar: Wenn es nicht diese Sportlösung gibt, diese Freizeitlösung dort, die ich mir sehr gut vorstellen kann, dann hätte ich schon ein Problem, weil dort noch einmal einen Wohnblock hinzubauen in einer dicht verbauten Gegend wie der Grottenhofstraße halte ich schon für ein bisschen problematisch und dort wäre schon mit der Wendeschleife usw. interessanter Bereich auch, wo man für den Westen von Graz sportmäßig etwas machen könnte. Also es hätte einen gewissen Charme, kann ich mir vorstellen, kann aber jetzt nicht mehr dazusagen, weil es, wie gesagt, jetzt alles erst ad hoc aufgetaucht ist. Ich weiß nicht, wie ihr jetzt damit umgeht. Ich denke schon, dass man sich zusammensetzen sollte, darüber reden sollte, weil eines muss uns auch klar sein, wir haben es ja auch im Gemeinderat noch in der Hand, weil die Umwidmung muss ja wieder durch den Gemeinderat gehen, und wir beschließen dann im Gemeinderat, was dort auf dieser Fläche passiert und … (unverständlich)…, können wir es immer noch gestalten. Und wenn wir nicht einverstanden sind mit dem, was am Ende des Tages herauskommt, können wir noch immer alle gemeinsam Nein sagen. Weil die Gespräche aufhalten können wir ja sowieso nicht. Gut, in dem Sinn mein Vorschlag auch, dass wir vielleicht doch noch in eine weitere Gesprächsrunde gehen. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Ja, danke vielmals. Ich sage auch dazu, weil es im Land Steiermark diskutiert worden ist und die KPÖ das oben gehört hat und dann die Horrorgeschichten darüber verbreitet hat. Der Hans Seitinger und das Land Steiermark können dort keinen Quadratmeter verkaufen, ohne mit der Stadt Gespräche zu führen. Weil, wenn wir im Fläwi-Plan nichts umwidmen, ist das auch kein Land mit einem Preis von ein paar Euro. Da werden auch die Ausbaupläne und die Biozentren und das auch in keinster Weise mehr zu schaffen sein. Zwischenruf Stadträtin Kahr: Dann kann man ja zustimmen. Genau das ist die …. Bürgermeister Mag. Nagl: Nein, das ist es nicht. Ihr habt versucht zu löschen, was ihr selbst angezündet habt und zwar gleich in der Bevölkerung und für eine Regierungsfraktion, die zwei Stadtsenatsmitglieder hat, wäre vielleicht eine Frage vorher einmal auch mal nicht schlecht gewesen: Wie schaut denn das überhaupt künftig aus? Weil dann hätten wir gleich eine Antwort geben können. Das Land erarbeitet gerade eine solche tolle Konzeption, die Graz gut tun wird. Und ihr macht daraus, aber das ist ja eh ein System zu sagen, Gottes Willen, und wir löschen gleich und wir passen auf, dass da nichts passiert. Das tun wir alle gemeinsam. Und der Fläwi-Plan zeigt das sehr deutlich. Und wir haben schon einmal eine Tennisidee gehabt und vorher einmal eine Fußballidee und ich habe damals auch wieder zurückgewidmet, weil ich gesagt habe, das brauche wir nicht, ganz im Sinne dessen, was der Herr Gemeinderat Haßler auch gerade gesagt hat. Weil wir haben schon viel gebaut draußen und jetzt, glaube ich, braucht ihr auch sowas wie ein Zentrum, Sport, die LUV-Geschichte könnten wir entwickeln. Ich weiß ja nicht einmal, ob das LUV-Konzept so gescheit ist, um das auch einmal da zu sagen. Weil LUV hat immer gesagt, wir verkaufen dann unseren jetzigen Fußballplatz, kriegen dann einen neuen und mit dem Verkauf würden dort wieder Wohnungen entstehen. Ich bin ja heute der Meinung, dass es wahrscheinlich gescheiter sein wird, auch diesen alten LUV-Platz nicht zu verkaufen, weil wir immer mehr Kinder haben, immer mehr Sport und wahrscheinlich werden wir zwei Fußballplätze draußen brauchen und das wäre eigentlich die Stoßrichtung, in die wir reden müssen. Da brauchen wir dann den Kollegen Riegler dazu und die Finanzierungskonzepte. Aber das, glaube ich, sollte die Stoßrichtung sein, dem LUV diese Entwicklungsmöglichkeiten geben. Weil die haben so viele Kinder, dass sie schon gar nicht mehr wissen, wie sie ihr Training abhalten sollen. (Applaus) Zur Dringlichkeit noch Wortmeldungen? Bitte, Kollege Dreisiebner. Klubobmann Dreisiebner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Antragsteller, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Darstellungen Ihrerseits, Herr Bürgermeister. Wir waren da natürlich auch nicht sicher, wir sind auch mit solchen Anfragen schon konfrontiert gewesen. Ich nehme an aufgrund der schon doch sehr breit diskutierten medialen Arbeit. Wir wissen, dass die Macht bei uns ist, um es mit dem Krieg der Sterne ein bisschen frei zu sagen, wir haben diese Hoheit über die Raumordnung, über die Stadtentwicklungskonzept- und Flächenwidmungsplanänderung. Das macht mich einerseits sehr froh, und ich hoffe, dass wir dann auch alle uns mehrheitlich, ausreichend mehrheitlich, dann darauf verständigen können, dass das kein Bauland werden soll, sondern dass es anderen Nutzungen zukommen soll. Sofern, es eben einen Besitzwechsel geben wird. Schön wäre, wenn wir diese Informationen, die der Herr Bürgermeister erhalten konnte, auch alle irgendwann einmal bekommen könnten. Das ist auch einmal ein Vorschlag, den ich hier mitgeben möchte. Vielleicht gibt es da einmal einen geeigneten Rahmen dafür. Wir werden der Dringlichkeit nicht zustimmen, weil es jetzt nicht dringlich ist. Inhaltlich bin ich trotzdem beim Antragsteller und seiner Fraktion ein Stück weit dankbar dafür, dass man hinschaut, weil wegschauen, da hat man dann auch öfter blaue Augen, sorry, beziehungsweise hat irgendeine Überraschung erlebt. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Dringlichkeit? Dann darf ich den Antragsteller zum Schlusswort bitten. Klubobmann Eber: Es ist richtig, der Flächenwidmungsplan müsste im Falle eines Verkaufs und einer geplanten Umwidmung natürlich geändert werden und genau das ist ja auch der Punkt gewesen in diesem Artikel. Was durchaus interessant ist, oder wo ich glaube, dass es wichtig ist hinzuschauen, wie es der Kollege Dreisiebner meint, ist Folgendes: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen als solche sind sie ja derzeit auch ausgewiesen und in Verwendung sozusagen, sind meines Erachtens notwendig für die Schule und auch für die Bevölkerung. Und jegliche Änderung, die verbunden ist mit einer zumindest teilweisen Verbauung, und so hat sich das ja auch für mich angehört, so wie Sie das geschildert haben, Herr Bürgermeister, sehe ich äußerst skeptisch, auf alle Fälle. Und wie Sie selbst gesagt haben, es hat in der Vergangenheit ja auch bereits Pläne gegeben mit verschiedenen Sportnutzungen, die zum Glück abgewendet werden konnten. Auch wenn es ein Fakt ist, dass der LUV bestimmte Flächen braucht und Trainings- und Sportmöglichkeiten es dort braucht, glaube ich nicht, dass gerade diese landwirtschaftlichen Flächen dafür geeignet sind. Von daher halten wir am Antrag selbstverständlich fest. Dankeschön. (Applaus) Bürgermeister Mag. Nagl: Gut, bitte festhalten. Wer dafür ist, bitte um ein Zeichen mit der Hand für die Dringlichkeit. Gegenprobe. Dringlichkeit ist nicht angenommen. Dringlichkeit und Antrag wurden gegen die Stimmen der KPÖ abgelehnt. Wir kommen zum nächsten dringlichen Antrag. Dann die Verdachtsfälle von illegaler Doppelstaatsbürgerschaft, ein dringlicher Antrag vom Klubobmann Mag. Armin Sippel. D.2) Verdachtsfälle von illegaler Doppelstaatsbürgerschaft Klubobmann Mag. Sippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Ein Thema, das uns in den letzten Tagen österreichweit beschäftigt, uns aber auch selbstverständlich auch in Graz zu beschäftigen hat. Ausgegangen ist das Ganze ja bei dem Referendum, das in der Türkei stattgefunden hat vor gut einem Monat, wo auch insgesamt ca. 100.000 türkische Staatsbürger, die in Österreich leben, wahlberechtigt waren. Ich meine, das Wahlergebnis ist uns noch allen in Erinnerung, 73 % der hier lebenden Türken haben Erdogan bekräftigt in seinem Vorhaben. Das muss man sich auch einmal überlegen, welche Leute wir da eigentlich da haben. Die genießen unseren freien Rechtsstaat, unsere Demokratie und stimmen gleichzeitig für die Einführung de facto der Diktatur in ihrem Heimatland. Also das ist wirklich eine Entwicklung, die uns Sorgen bereiten sollte und was ist der nächste Schritt? Der nächste Schritt wird ein Referendum sein, wo es um die Todesstrafe gehen wird. Und ich möchte das nicht erleben, dass Menschen, die bei uns aufhältig sind, keine österreichischen Staatsbürger, so möchte man meinen, dann für die Todesstrafe in ihrem Heimatland abstimmen. Also das ist etwas, was sich unser Staat nicht erlauben darf und mit diesem Referendum ist es auch dazu gekommen, dass es natürlich Wählerevidenzlisten dafür gibt und da gibt es jetzt auch Verdachtsfälle, dass es hier um Doppelstaatsbürger geht. Und das gilt es zu prüfen. Der FPÖ, und ich bin selbst Mitglied der Bundesparteileitung der freiheitlichen Partei, wurde diese Evidenzliste der Wähler zugespielt. Es hat in Oberösterreich beispielsweise der dort zuständige Landesrat, nämlich für das Staatsbürgerschaftswesen zuständige Landesrat, Elmar Podgorschek, sofort auch die Behörden eingeschaltet. In der Steiermark ist ja der Landeshauptmann Schützenhöfer für das Staatsbürgerschaftswesen zuständig. Und ich habe hier heute die Liste auf einem Stick der Namen, die in Graz auf diesen Wählerevidenzlisten auch aufscheinen und damit ist auch in Wirklichkeit der Rechtsgrund geschaffen für die Behörden, für die Evidenzstelle der Stadt Graz, die ja im übertragenen Wirkungsbereich tätig ist, hier auch tätig zu werden. Ich muss sagen, das ist natürlich eine Geschichte, die unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen hat. Das heißt, selbstverständlich hat niemand von uns, und auch ich nicht, Einblick genommen in diese Liste, sondern wir werden sie auch über die Zuständigkeit des Herrn Vizebürgermeisters ordnungsgemäß den Behörden übergeben. Und da schließt sich an diese ganze Thematik noch ein weiterer Punkt an, der nicht außer Acht zu lassen ist. Nämlich die Frage des Sozialmissbrauches, der mit dem ganzen Thema verbunden ist, weil, wenn jemand illegalerweise die österreichische Staatsbürgerschaft hat und dadurch Sozialleistungen bezieht, dann ist das illegal und das ist ja nicht ein Kavaliersdelikt, sondern das ist eine Straftat, die mit bis zu 3 Jahren Haft auch geahndet werden kann. Und ich glaube vor dem Hintergrund sollten wir hier als Gemeinderat dem Ganzen noch einmal Nachdruck verleihen, dass jetzt über das Land die Grazer Behörden, sprich die Evidenzstelle, auch aktiv werden kann. Der Rechtsgrund ist mit der Übergabe der Listen, was wir morgen vornehmen werden, auch geschaffen. Es hat aber auch anscheinend die Ankündigung dieses dringlichen Antrages schon dazu geführt, dass jetzt das zuständige Amt der Landesregierung gesagt hat, wenn es Verdachtsfälle geben sollte, dann können die Behörden in Graz im übertragenen Wirkungsbereich auch tätig werden. Das heißt, das ist im Prinzip schon ein ganz wichtiger Punkt, den ich auch in meinem Antrag beantragt habe. Nichtsdestotrotz ist es durchaus sinnvoll, noch einmal von Grazer Seite aus diese Petition auf den Weg zu schicken. Deshalb stelle ich folgenden dringlichen Antrag: Der Landtag Steiermark wird am Petitionswege ersucht, im Sinne des Motivenberichtes alle nötigen Schritte einzuleiten, um die Vollziehung des Staatsbürgerschaftsgesetzes auf allen Ebenen der Verwaltung zu intensivieren. Um eine rasche und effektive Aufklärung vermeintlicher Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der österreichischen Staatsbürgerschaft und der Inanspruchnahme von Sozialleistungen des Staates zu gewährleisten, werden die zuständigen Stellen des Landes ersucht, die Zusammenarbeit mit den untergeordneten Gebietskörperschaften – insbesondere der Stadt Graz – zu forcieren. Ich bitte um Annahme (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat Fabisch, bitte. Gemeinderat Mag. Fabisch: Werter Herr Vorsitzender, meine sehr verehrten Damen und Herren, werter Antragsteller! Beruhigen wir uns ein bisschen. Ich glaube, wir finden das so, dieser Antrag scheint uns ziemlich überflüssig, um nicht zu sagen, äußerst anmaßend. Ich darf Sie beruhigen, diese Causa geht selbstverständlich, diese Causa, diese angeschnitten haben, die Sie thematisiert haben, selbstverständlich sowieso ihren rechtlichen gesetzeskonformen Gang. Wir haben in Österreich auf allen Ebenen sehr gut ausgebildete und fleißige Beamte, die für die Einhaltung der Gesetze sorgen. Die brauchen keinen Zuruf aus dem Grazer Gemeinderat, der ihnen sagt, was sie zu tun haben oder dass sie mehr oder schneller oder effektiver arbeiten sollten. Fakt ist eher, dass wir uns dafür einsetzen müssen, den Personalstand in diesen Bereichen deutlich zu erhöhen, da die Verwaltungsaufgaben jährlich zunehmen und viele Kollegen und Kolleginnen am Limit arbeiten. Also die Rede vom schlanken Staat und der Applaus, den viele Politiker für einen vielleicht erreichten Aufnahmestopp einsammeln wollen, erscheint uns deplatziert. Von unserer Seite daher keine Zustimmung zu diesem nicht dringlichen, sondern eher unglücklichen Antrag. Dankeschön (Applaus). Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Herr Klubobmann Ehmann, bitte. Klubobmann Ehmann: Herr Vizebürgermeister, Frau Stadträtin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzter Antragsteller! Ja, es ist natürlich, Kollege Fabisch hat völlig Recht, was die Kontrolle betrifft, was Personalausstattungen betreffen. Ich finde es auch ein bisschen seltsam, Listen auf Sticks zu haben, entsprechend der Wählerevidenz betreffend, aber unabhängig davon und auch wenn das durchaus natürlich absolut oder schon erkennbar als populistischer Antrag zu sehen ist, aber der Grundsatz dem Vernehmen nach besteht schon, dass man im Zusammenhang mit der Doppelstaatsbürgerschaft von einem unhaltbaren Zustand hier spricht, nämlich hier auch offensichtlich keinen entsprechenden Überblick zu haben. Ich glaube, das muss auch hier besser evaluiert und kontrolliert werden und die Staatsbürgerschaft ist ja doch ein Bekenntnis und nicht etwas, was man sammelt wie Briefmarken, möchte ich einmal so salopp sagen. Aber die Rechtsgrundlage, welche im Staatsbürgerschaftsgesetz geregelt ist, lässt eben keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu, das ist der Punkt. Lediglich in Sonderfällen kann dieses Grundsatzgesetz durchbrochen werden. Aber auch hier muss die Bewilligung der Beibehaltung vor der Beantragung der fremden Staatsbürgerschaft erfolgen, da ansonsten der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft eintritt. Ja, populistisch zum einen, inhaltlich kann man streiten, die Doppelstaatsbürgerschaft, Mehrfachstaatsbürgerschaft ist trotzdem illegal. Deswegen werden wir der Dringlichkeit und auch dem Inhalt zustimmen. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Frau Gemeinderätin Wutte, bitte. Gemeinderätin Wutte, MA: Vorausschicken möchte ich, dass auch wir die Entwicklungen in der Türkei hin zu einem autoritären Staat mit großer Besorgnis sehen. Schon lange treten wir, also auch die Grazer Grünen, als sehr scharfe Kritiker des Systems Erdogan auf. Beispielsweise haben wir. als bekannt wurde, dass im UCI ein Propaganda-Film gezeigt werden soll, uns gemeinsam mit vielen anderen gleich dort gemeldet und auch bewirkt, dass der Film vom Programm genommen werden soll. Also da, glaube ich, gibt es viele Übereinstimmungen unter uns. Wo ich aber ganz anderer Meinung bin, ist, dass die Doppelstaatsbürgerschaften, die eben durch das Referendum in der Türkei ans Licht der Öffentlichkeit gerückt sind, dürfen eben aus unserer Sicht nicht zu einer pauschalen Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft oder zu einer Freiheitsstrafe führen. Viele Menschen wussten entweder gar nicht, dass sie eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, oder sind sich auch der rechtlichen Konsequenzen nicht bewusst gewesen. Deswegen ist es aus unserer Sicht verfehlt, diese Menschen unter den Generalverdacht einer Erschleichung der Staatsbürgerschaft zu stellen. Als Alternative möchte ich noch einmal auf unseren Vorstoß auf Bundesebene hinweisen, dass diesen Menschen stattdessen eine sechsmonatige Übergangsfrist gewährt werden soll. Und in dieser Übergangsfrist soll die Möglichkeit bestehen, dass man sich bei den Behörden meldet, die doppelte, also die zweite Staatsbürgerschaft zurücklegt und dann straffrei bleibt, ja. Also das wäre, denke ich, eine saubere Lösung für das Problem, wo Leute einfach eine Möglichkeit haben, sich freiwillig zu melden, ja. Ich denke auch, dass wir mittelfristig, das können wir natürlich jetzt nicht im Gemeinderat lösen, dennoch möchte ich es anbringen, das Thema Doppelstaatsbürgerschaften neu diskutieren sollten. In vielen europäischen Ländern, also zum Beispiel Frankreich oder Großbritannien, sind Doppelstaatsbürgerschaften grundsätzlich möglich. Es ist eine andere Debatte und es gibt sowohl Argumente, die für als auch Argumente, die gegen Doppelstaatsbürgerschaften sprechen. Dennoch möchte ich jetzt noch mir diesen Hinweis erlauben, dass gerade hier in Graz, wo wir eine sehr große kurdische Community haben, die sehr Erdogan-kritisch ist, das Türkei-Referendum ganz anders ausgegangen wäre, wenn diese Menschen die Möglichkeit gehabt hätten, mitzustimmen. Aus den genannten Gründen können wir dem Antrag weder in der Dringlichkeit noch im Inhalt zustimmen. Danke. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gibt es weitere Wortmeldungen? Gemeinderat Swatek, bitte. Gemeinderat Swatek, BSc: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Gemeinderäte, liebe Gemeinderätinnen und liebe Zuseher! Ich möchte vorweg festhalten, dass ich natürlich auch der Meinung bin, dass rechtliche Bedingungen immer eingehalten werden müssen und wenn es zu Missbrauchsfällen kommen sollte, die auch kontrolliert werden. Ich muss aber ehrlicher Weise sagen, dass ich gegen die Dringlichkeit des Antrages stimmen werde aus dem Grund, dass dieser USB-Stick angeblich weder von dir noch von sonst jemandem in eurer Fraktion geöffnet wurde und ich daher nicht weiß, ob er leer ist oder ob der überhaupt echtes Datenmaterial enthält. Also sehe ich insofern keine Dringlichkeit. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, dann bitte ich den Antragsteller zu seinem Schlusswort. Klubobmann Mag. Sippel: Ja, wir sind an Aufdeckung interessiert. Mehr noch, wir sind an der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit interessiert und das unterscheidet uns anscheinend auch von den Grünen. Das ist beste Peter-Pilz-Manier, zumindest in dieser Themenlage, nämlich das ist Vertuschung. Ihr hättet jetzt die Möglichkeit gehabt, nach langem wieder einmal positiv aufzufallen, wir wissen ja, die Querelen in der grünen Partei, ihr habt die Chance leider nicht genutzt. Was die KPÖ betrifft, also argumentativ seid ihr ein bisschen in der Stratosphäre unterwegs, also wir wissen ja, da ist die Luft relativ dünn, aber ihr habt auch anscheinend kein Interesse an Aufklärung und es braucht sehr wohl die Politik in diesem Fall. Weil uns ist die Liste von einem Informanten zugespielt worden und damit ist der Rechtsgrund geschaffen worden, damit die Behörden überhaupt aktiv werden können und ich glaube, das ist das Entscheidende. Aber ich gebe dir schon Recht, Andreas Fabisch, natürlich müssen wir da auch in der Verwaltung Sorge tragen, dass genug ja auch Arbeitsplätze und Stellen zur Verfügung stehen, um diesen Aufwand auch bewerkstelligen zu können. Es wird ein Aufwand auf die Behörden zukommen. Weil es sind sehr viele, und ca. 20 % der türkischen Staatsbürger auf unserem Gebiet stehen in Verdacht, auch die österreichische Staatsbürgerschaft illegaler Weise zu besitzen. Und da wird es viel Arbeit geben und da gebe ich dir Recht, da müssen wir auch für die Ressourcen sorgen, dass das ordnungsgemäß erledigt werden kann. Und es ist halt leider so, dass die türkischen Behörden nicht kooperativ in diesem Sinne sind. Wir wissen nicht, wer auf unserem Staatsgebiet auch in Konsulate oder Botschaften geht und dort die Stimme abgibt. Diese Namen bekommt man auch auf offiziellem Wege nicht, die liegen der Republik Österreich nicht vor, und deswegen ist es auch gut, dass es so geschehen ist, dass uns diese Liste zugespielt worden ist und damit der Rechtsgrund geschaffen worden ist, dass jetzt die Behörden auch tätig werden können. Und was das Staatsbürgerschaftsrecht betrifft, natürlich müssen wir da diskutieren, da gibt es eben auch einige Versäumnisse, die behoben werden müssten, beispielsweise wenn es darum geht, türkischer Vater, österreichische Mutter, dann ist es so, dass das Kind in der Regel ein Doppelstaatsbürger ist. Aber da könnte man dann ähnlich, wie das in der Bundesrepublik Deutschland der Fall ist, dann auch darangehen, dass es mit neunzehn oder achtzehn, mit der Volljährigkeit, dann eine Entscheidung geben muss, für welchen Staat man sich entscheidet. Weil beide Staatsbürgerschaften, das ist, glaube ich, etwas, was in der heutigen Zeit nicht nachvollziehbar ist und auch nicht unseren Gesetzen entspricht. Ich sage danke für die, die dem Antrag Folge leisten und damit einen Beitrag zur Aufklärung dieser illegalen Aktivitäten und dieser illegalen Thematik rund um die Doppelstaatsbürgerschaft leisten. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ich bringe die Dringlichkeit zur Abstimmung. Wer ist für die Dringlichkeit? Das ist die Mehrheit, dankeschön. Dringlichkeit mit Mehrheit angenommen gegen die Stimmen der KPÖ, Grüne, SPÖ, Neos. Möchte jemand zum Antrag selbst das Wort? Das ist nicht der Fall, dann bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Bitte um die Fürstimmen. Ich danke, auch hier ist er angenommen. Dankeschön. Antrag mit Mehrheit angenommen gegen die Stimmen der KPÖ, Grüne, SPÖ, Neos. Wir kommen zum nächsten Dringlichen. Er liegt mir vor von Seiten der SPÖ, wenn mich jetzt nicht alles täuscht. Jawohl. Von den Grünen, Entschuldigung, habe ich mich verblattelt, danke. Frau Gemeinderätin Ussner, bitte. D.3) Maßnahmen gegen „Dooring“-Unfälle Gemeinderätin Ussner: Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, auf ein Neues! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Sehr geehrter Herr Stadtsenat! Mein dringlicher Antrag heute lautet zum Thema Dooring. Da ich glaube, dass das vielleicht nicht jedem ein Begriff ist, möchte ich das kurz erläutern. Da geht es darum, das ist eine Unfallart eines Radfahrers oder einer Radfahrerin mit einer abrupt geöffneten Autotür. Man kennt es auch aus dem Film oder aus der Serie „Kottan ermittelt“, als Kottan-Unfälle. Diese Unfälle häufen sich in Graz und führen sogar dazu, dass in unserer Stadt regelmäßig Menschen daran sterben. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Bitte um Aufmerksamkeit, danke. Gemeinderätin Ussner: Danke. ...regelmäßig Menschen daran sterben. Also 2015 sind in Graz zwei Menschen an Dooring-Unfällen gestorben, letztes Jahr war es eine Person und auch heuer gab es bereits Dooring-Unfälle mit schwer verletzten Menschen. Mir ist auch persönlich so ein wichtiges Thema oder so ein dringliches Thema, weil auch von meinem persönlichen Umkreis viele Menschen, oder einige Menschen, bereits jetzt Dooring-Unfälle gehabt haben und sogar vor ein paar Wochen eben eine gute Freundin von mir auf einer Strecke, die ich selbst jeden Tag fahre, einen Dooring-Unfall erlitten hat und daraufhin eine Gehirnblutung gehabt hat. Solche Unfälle häufen sich eben in Graz und laut Unfallstatistiken passieren über zehn Prozent der Radunfälle mit Verletzungsfolgen aufgrund von Dooring-Unfällen, also wegen AutolenkerInnen, die unachtsam abrupt ihre Autotüre öffnen. Unsere Stadt hätte zwar durch die geografischen Bedingungen und durch ihre Größe ein sehr großes Potenzial, zu einer Fahrradstadt zu werden, aber dafür muss Fahrradfahren auch sicher werden, und darf keine Gefahr darstellen. Die Verantwortung dafür, auch die passende Infrastruktur herzustellen, wurde in den letzten Jahren stark vernachlässigt und beeinträchtigt somit jetzt die Sicherheit jener Menschen in Graz, die sich mit dem Rad fortbewegen möchten. Es gibt unterschiedliche Maßnahmen, wie Dooring-Unfälle präventiv verhindert werden können. Da möchte ich nur ein paar kurz aufzählen: eines davon ist der Dutch Reach, das ist eine in den Niederlanden geborene Strategie, bei der Fahrschüler und Fahrschülerinnen gleich am Anfang lernen, die Autotür mit der Hand zu öffnen, die nicht auf der Seite der Türe liegt. Dadurch dreht sich der Oberkörper mit und man übersieht die herannahenden Radfahrer und Radfahrerinnen nicht so leicht. Es gibt die Bodenmarkierung Sharrow. Diese Art von Bodenmarkierung beschreibt eben einen Fahrradstreifen, der mit ausreichend Abstand zum Parkstreifen am Boden aufgezeichnet ist. Beispiele, wie es nicht sein soll, haben wir in Graz genug. Ein berühmtes Beispiel ist die Zinzendorfgasse. Weiters gibt es die Möglichkeiten, Kampagnen zur Bewusstseinsbildung zu starten, bei denen allen Verkehrsteilnehmern und allen Verkehrsteilnehmerinnen bewusst gemacht wird, dass es mehr Sicherheit für alle bedeutet, wenn Abstand eingehalten wird und wenn sich alle achtsamer im Verkehr verhalten. Es ist einfach eine kontinuierliche Aufklärung über dieses Thema notwendig, um die Unfälle, und im Falle der Stadt Graz auch Todesfälle, zu minimieren. Das kann eben durch Kampagnen oder durch das Sichtbarmachen des Problems passieren. Eben beispielsweise durch dementsprechende Schilder oder Bodenmarkierungen. Im Sinne dieses Motivenberichtes möchte ich den dringlichen Antrag an die Frau Stadträtin Kahr stellen: 1. Der Gemeinderat tritt an Verkehrsstadträtin Kahr mit dem Ersuchen heran, eine umfassende Erhebung und Analyse der Gefahrenstellen bzgl. Dooring in Graz bis Juli 2017 durchzuführen. 2. Dem Ausschuss für Verkehr soll in der Ausschusssitzung im September 2017 ein Informationsbericht zur Diskussion vorgelegt werden, der über die Ergebnisse der Gefahrenanalyse sowie über die möglichen Präventions- und Verbesserungsmöglichkeiten informieren soll. 3. Darüber hinaus wird die Verkehrsstadträtin ersucht, gemeinsam mit der Abteilung für Verkehrsplanung die Möglichkeit einer umfassenden Kampagne zur Bewusstseinsbildung für alle Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen zu prüfen, die möglichst im Jahre 2018 stattfinden sollte, also die Kampagne. Dazu soll dem Ausschuss für Verkehr sowie gegebenenfalls dem Gemeinderat ein Beschlussstück bis Herbst 2017 vorgelegt werden. Dankeschön. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke sehr. (Applaus) Frau Stadträtin Kahr, bitte. Stadträtin Kahr: Ja, ich kann das ganz kurz und bündig machen. Die KPÖ wird dem Dringlichkeitsantrag zustimmen als Fraktion und den Inhalt nehme ich gerne in allen drei Punkten auf. Zwei Punkte davon sind mit meiner Abteilung auch schon so besprochen, und bis zum Herbst können wir sicher dieses Ergebnis vorlegen. Das Einzige, irgendwas war da im Juli wegen der Gefahrenanalyse, das kann ich nicht versprechen, aber alle inhaltlichen Punkte d'accord, sehe ich genauso. Auch die Kollegen in der Abteilung, und kommen wir gerne nach. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Dankeschön. (Applaus) Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Gemeinderat Topf, bitte. Gemeinderat DI Topf: Ja, werte Antragstellerin. Wir sehen die Dringlichkeit eigentlich auch nicht genau aus den Ausführungen, die die Frau Stadträtin jetzt bereits gemacht hat. Wie gesagt, wo wir auch ein Problem sehen, das ist insbesondere der Punkt eins. Das ist also für mich relativ oder für uns relativ schwer nachvollziehbar, dass wir eine umfassende Erhebung und Analyse aller Gefahrenstellen bzgl. Dooring, das ist also nicht möglich, denn überall, wo ein Radfahrer bei einem Auto vorbeifährt, ist eine Gefahrenstelle. Also ich sehe da im Punkt eins kaum eine Möglichkeit sozusagen, besonders die Punkte herauszuarbeiten, die also besonders gefährlich sind, denn überall dort, wo ein Auto steht, wo jemand parkt und aussteigt und ein Radfahrer vorbeifährt, ganz gleich, ob das ein Radfahrweg wäre oder kein Radfahrweg, ist eine Gefahrenstelle. Also ich appelliere schon da sehr stark auch an die Selbstverantwortung der Autofahrer, die ja in der Fahrschule und überall darauf aufmerksam gemacht werden, dass man beim Aussteigen schauen sollte, ob da jemand vorbeifährt. Also ich denke, ich denke, auch dieser 1,3 m breite Streifen als Sicherheitsstreifen, wo bringen wir das tatsächlich in unserem Verkehrsraum unter, also das ist etwas, was wirklich schwierig umzusetzen ist. Die Dringlichkeit ist für uns nicht gegeben. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Dankeschön. (Applaus) Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Gemeinderat Muhr. Gemeinderat Mag. (FH) Muhr, MSc: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen. Ja, Graz ist eine wachsende Stadt und sie wächst stetig und ebenso wächst natürlich auch der Verkehr. Und mit dem Verkehr wächst natürlich auch das Risiko der Unfälle. Darum ist für unsere Fraktion die Dringlichkeit des Antrages natürlich gegeben und wir werden dem auch zustimmen. Ich bin ja selbst Radfahrer und bin sehr viel unterwegs in Graz. Es gibt sehr, sehr viele Stellen, da gebe ich dem Herrn Gemeinderat Topf Recht, dass man bei den Autos, wenn man dort vorbeifährt, unzählige Stellen. Aber es gibt schon spezielle Gefahrenpunkte, die mehr frequentiert sind als andere. Also nicht jede Straße ist gleich frequentiert, das muss man sagen. Da findet man schon gewisse Straßen heraus, wo man das wirklich punktiert vielleicht einmal anschauen kann. Aber uns ist auch der Punkt 3 ganz, ganz wichtig. Und zwar da geht es um das Bewusstseinsbilden, und zwar von allen Verkehrsteilnehmern und nicht nur von den Radfahrern, sondern auch von den Autofahrern und auch von den Fußgängern. Weil, was sich ab und zu da in der Schmiedgasse abspielt, muss man sich halt auch einmal zu Gemüte führen, und zwar da fahren sogar Radfahrer gegeneinander zusammen. Also es ist da, glaube ich, dringend notwendig, so eine Kampagne zu starten. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gibt es weitere Wortmeldungen. Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die..., achja, Entschuldigung, ja, Schlusswort. Gemeinderätin Ussner: Lieber Herr Ing. Topf, ich muss Ihnen da, glaube ich, widersprechen. Ich glaube schon, dass das möglich ist. Ich habe selbst innerhalb von einer Lehrveranstaltung, zusammen mit einer anderen Person, zwei ganze Bezirke in der Stadt Graz mit jeder Straße, analysiert, eben auf Gefahrenstellen für Radfahrer und Radfahrerinnen und es waren damals aber fünf Kriterienpunkte. Wir haben es zu zweit nebenbei auch geschafft neben zahlreichen anderen Dingen, die zu tun waren, also ich glaube, dass die Stadt Graz das dann mit ihren sehr fähigen Stellen auch hinbekommen würde. Es ist, glaube, ich kein Ding der Unmöglichkeit und sonst könnte man sich ja zum Beispiel auch Kriterien überlegen, dass man sagt, man nimmt die Hauptradverkehrsrouten her, also ich finde, das ist jetzt nicht unbedingt ein Grund, dem nicht zuzustimmen. Ich möchte nur noch einmal einen Fokus auf das Thema Sicherheit bringen, weil das ja eigentlich, dachte ich schon, das Hauptthema der ÖVP ist, aber vielleicht ist da jetzt eher die Priorität auf Sauberkeit abgerutscht. Ja, generell, ich finde es immer noch einen wichtigen Antrag und ich glaube, dass es möglich wäre, und eben dass, wenn wir uns an das Mobilitätskonzept halten wollen, das der Gemeinderat bereits 2012 beschlossen hat, in dem das Ziel ist, den Radverkehr massiv zu erhöhen und den Kfz-Verkehr zu verringern, der übrigens einstimmig beschlossen worden ist, dann müssen wir auch zum Thema Sicherheit im Radverkehr etwas machen. Danke. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gut, dankeschön. Ich bringe die Dringlichkeit zur Abstimmung. Wer ist für die Dringlichkeit? Es ist die Minderheit, damit ist die Dringlichkeit abgelehnt. Dringlichkeit abgelehnt gegen die Stimmen der Grünen, KPÖ, SPÖ, Neos. Wir kommen zum nächsten Stück, auch von den Grünen. Ich darf Frau Gemeinderätin Ribo herausbitten. D.4) Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten Gemeinderätin Ribo, MA: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie! In meinem dringlichen Antrag geht es um die Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten. Der kürzlich veröffentlichte Prüfbericht des Stadtrechnungshofes zu den Auftragsvergaben der stadteigenen e-mobility GmbH an die Agentur 1 ist der Anlass für diesen dringlichen Antrag. Mittlerweile ist der Bericht uns allen bekannt, aber auch der Öffentlichkeit. Die zahlreichen Ungereimtheiten bei der Auftragsvergabe und bei den Zahlungen an die genannte Agentur zeigen auf, dass im Bereich der Kontrolle dringend Handlungsbedarf besteht. Im Fall der e-mobility und der Agentur 1 veranlasste uns Grüne der Hinweis auf die Zahlung von Monatspauschalen an die genannte Agentur, einen Prüfantrag zu stellen. Die üblichen Kontrollmechanismen haben hier offensichtlich nicht gegriffen. Ein besonderes Detail des Prüfberichtes sollte uns auch zu denken geben, und zwar der Geschäftsführer der e-mobility beauftragte für rund € 18.000 eine Rechtsanwaltskanzlei, die ihn bei seiner Stellungnahme an den Stadtrechnungshof unterstützte. Ein aus unserer Sicht völlig befremdlicher Umgang mit interner Kontrolle. Es kann nicht sein, dass GeschäftsführerInnen auf Firmenkosten die Dienste von Rechtsanwaltskanzleien in Anspruch nehmen, um dem Stadtrechnungshof Rede und Antwort zu stehen, Auskunft zu erteilen oder zum Ablauf von Geschäftsvorgängen Stellung zu nehmen. Hier ist aus unserer Sicht eine entsprechende Regelung zu implementieren, um so einen Vorgang kein zweites Mal zuzulassen. Ganz offensichtlich ist es, dass wir mehr Transparenz und Kontrolle brauchen, insbesondere in allen unseren städtischen Betrieben und Beteiligungen. Der Gemeinderat ist das höchste Gremium der Stadt Graz und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Graz verpflichtet. Wir dürfen nicht zuschauen oder sogar wegschauen, wir sind dazu verpflichtet hinzuschauen, wie mit unseren Steuergeldern und den Steuergeldern der Grazer und Grazerinnen umgegangen wird. Daher stelle ich im Namen des grünen Gemeinderatsklubs folgenden dringlichen Antrag: Der Gemeinderat bekennt sich zur Stärkung der Kontrollrechte der Aufsichtsräte in städtischen Betrieben und Beteiligungen. Insbesondere sollen einzelne AufsichtsrätInnen – wie bereits bei der Holding verankert - ein Auskunftsrecht erhalten. Der Stadtrechnungshof wird ersucht, entsprechende Maßnahmen mit der genannten Zielsetzung zu erarbeiten und dem Kontrollausschuss sowie dem Gemeinderat zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen. Punkt 2, der Gemeinderat der Stadt Graz ersucht den Stadtrechnungshof um Prüfung der im zuletzt veröffentlichten Stadtrechnungshofbericht (Auftragsvergabe der e-mobility GmbH an die Agentur 1) festgehaltenen und inhaltlich noch nicht geprüften Zahlungen von verschiedenen Stellen des Hauses Graz an die Agentur 1 in Höhe von rund € 460.000. Der Gemeinderat der Stadt Graz ersucht den Beteiligungsreferenten Stadtrat Dr. Riegler, eine transparente Vorgangsweise für die MitarbeiterInnen in den städtischen Betrieben und Beteiligungen bei internen Prüfungsvorgängen auszuarbeiten. Hier soll insbesondere auch auf das Thema des Hinzuziehens externer RechtsberaterInnen auf Firmenkosten bei Stadtrechnungshofprüfungen eingegangen werden. Eine entsprechende ausgearbeitete Vorgehensweise soll dem Gemeinderat bis September 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Danke. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Danke sehr. Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Klubobmann Ehmann. (Applaus) Klubobmann Ehmann: Herr Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen auf der Regierungsbank, geschätzte Antragstellerin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, sehr verehrte Damen auf der Galerie! Ich habe mir erlaubt, mich als Kontrollausschussvorsitzender gleich zu melden, weil der Antrag, der uns da vorliegt, viele Dinge beinhaltet, die bereits im Ausschuss Thema sind und besprochen werden. Ich denke selbst, dass wir hier sehr gut gehandelt haben, sehr gut in dieser Richtung, dass wir gesagt haben, wir setzen sofort, nachdem wir uns unter Allfälliges im letzten Ausschuss beraten haben bzw. das einmal vorstellen haben lassen, wir nutzen die nächste Ausschussmöglichkeit. Es findet bereits am Montag, am kommenden Montag, statt und nutzen dort den Ausschuss, um uns mit dem Prüfbericht intensiv auseinanderzusetzen. Ich gebe zu, das hat natürlich eine Brisanz und kontroversielle Meinungen gibt es hier von allen möglichen Seiten. Wir wollen hier selbstverständlich unemotional und unaufgeregt und ordentlich damit umgehen und unserer Aufgabe nachkommen in voller Verantwortung selbstverständlich, aber wir werden hier ganz klar am Montag diesen Prüfbericht behandeln. Wir werden dort auch entscheiden, ich habe ja schon vorgeschlagen, dass wir Betroffene auch einladen, in den Ausschuss zu kommen, um auch hier eine Möglichkeit der Stellungnahme, der persönlichen Stellungnahme zu haben, wo wir uns einfach respektive mit dem Bericht auseinandersetzen können und uns hier ein gemeinsames Bild machen können und über die weitere Vorgehensweise beraten und, Kollegin Ribo, bei aller Wertschätzung, aber du sitzt ja eh selber im Ausschuss drin, kannst dort eh alle Fragen stellen, die du fragen willst, und deswegen finde ich den Dringlichen jetzt grundsätzlich in dieser Form etwas überzogen und wir werden der Dringlichkeit in diesem Bereich hier nicht zustimmen, aber auch nicht dem Inhalt, grundsätzlich weil wir hier am Montag bereits in dieser Causa weiterarbeiten. Nur ganz kurz, eines sei trotzdem gesagt an dieser Stelle: Ich bin sehr froh darüber, dass der Rechnungshof, ich darf auch den Stadtrechnungshofdirektor begrüßen bei dieser Gelegenheit, dass der Stadtrechnungshof sammelt hier Fakten und Grundlagen, um einen Prüfbericht zu erstellen, was er auch getan hat und um uns als Kontrollorgan des Gemeinderates das vorzulegen, unterstützend, bei unserer Arbeit der Kontrolle, die auch zu unseren Aufgaben gehört. Hier geht es weder, das stelle ich noch einmal deutlich fest, um Jagdgesellschaft, um Untersuchungsausschüsse oder sonst irgendetwas. Es geht um ein Kontrollgremium mit einer Grundlage eines Berichtes, die darüber zu befinden haben, was mit dem Bericht passieren wird und mit dem Inhalt und den Empfehlungen und was wir zukünftig tun oder auch nicht tun. Und deswegen glaube ich, sei das an dieser Stelle festgehalten, hier geht es nicht um Verfolgung oder Untersuchung, sondern es geht um Kontrolle und Transparenz. Und die haben sich Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verdient. Danke. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Dankeschön. Gemeinderat Mogel. (Applaus) Gemeinderat Mogel: Ja, liebe Gäste! Hoher Gemeinderat! Werter Stadtsenat! Herr Vizebürgermeister! Liebe Kollegin Ribo! Auch wir wollen natürlich alle Umstände rund um diese Causa aus deinem Motivenbericht beleuchtet wissen. Und der Bericht des Stadtrechnungshofdirektors oder des Stadtrechnungshofes dient ja hier als hervorragende Basis für weitere Betrachtungen. Dazu werden wir uns, wie wir auch schon gehört haben, im Kontrollausschuss, das nächste Mal eh schon am Montag, und ich glaube, nicht nur einmal, sondern mehrfach, noch damit auseinandersetzen und das ist auch gut so und wichtig so. Aber genau diese Diskussionen im Ausschuss möchten wir vorher abwarten, um unsere Schlüsse ziehen und vor allem dann auch um geeignete Maßnahmen vorschlagen zu können. Für uns ist dieser Antrag heute einfach verfrüht. Das ist es, deswegen für uns auch nicht dringlich. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gemeinderat Frölich, bitte. Gemeinderat Mag. Frölich: Liebe Antragstellerin, Herr Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt geht die Sonne unter, wenn ich anfange zu sprechen. Wir haben einerseits, um auf den Antragstext einzugehen, haben wir, wie ich glaube, und ich weiß mich da auch weitestgehend einer Meinung mit dem Herrn Beteiligungsreferenten Stadtrat Riegler, wir haben hervorragende Instrumente, was Kontrolle betrifft. Ich erinnere daran, dass wir unter Schwarz-Grün eine umfassende Neuordnung von Kontrollrechten unternommen haben. Wir haben, wie ich glaube, sehr, sehr gute Steuerungsrichtlinien in Hinblick auf das Beteiligungscontrolling. Alle Kolleginnen und Kollegen, die da im Beteiligungsausschuss immer wieder dabei sind, wissen das, wie professionell da gearbeitet wird. Wir haben ein sehr professionelles IKS in der Stadt Graz und wir haben vor allem eines: wir haben in Österreich ein sehr ausgeprägtes Gesellschaftsrecht, das Ges.m.b.H.-Gesetz sieht da ganz klare Richtlinien vor und wir haben in den Gesellschaftsverträgen oder zumindest im Gesellschaftsvertrag der Holding, weil das hier auch angesprochen ist, verbindlich vorgesehene Prüfungsrechte für den Stadtrechnungshof, in den verschiedensten Varianten. Insoweit bin ich der Meinung, dass hier ein gutes Gerüst für Kontrollmöglichkeiten existiert. Ich darf aber als mittlerweile 15 Jahre langes Mitglied im Kontrollausschuss schon auch Ihnen allen sagen, dass ich sehr darüber nachgedacht habe in den letzten Tagen, was ich da wahrgenommen habe. Interviews, die der Neo-Vorsitzende Michi Ehmann geben musste, eine Pressekonferenz, ganz offensichtlich gesteuert vom langjährigen Klubobmann und Mitglied des Kontrollausschusses Gerhard Wohlfahrt. Eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit zu einem Stück, das ich noch nicht im Kontrollausschuss offiziell auf der Tagesordnung hatte, das ich noch nicht im Kontrollausschuss diskutiert habe. In diesem Antrag werden Schlüsse gezogen, werden Vorgehensweisen vorgeschlagen unter Bezug auf einen Bericht, den wir zu diskutieren haben werden. Wir werden auch die Konsequenzen und die weiteren Vorgehensweisen zu diskutieren haben. Wir werden zu diskutieren haben, wie wir weiter vorgehen, dass wir hier im Gemeinderatssaal über ein Stück diskutieren, sozusagen in der Peripherie dieses Stückes von der Thematik her diskutieren, da müssen wir darüber nachdenken, ob nicht irgendetwas außer Kontrolle ist, wenn wir diese Vorschriften ernst nehmen, Stichwort Verschwiegenheit. Das hat, ich sage es jetzt ganz offen, war immer problematisch, das Ganze zu beherrschen, dass man bis zur Beratung im Kontrollausschuss, dass wirklich dann die Kontrollausschussmitglieder erstmalig intensiv sich da auseinandersetzen, bevor hier darüber diskutiert wird. Und ich denke schon darüber nach, dass es unsere Aufgabe als Kontrollausschuss und als Mitglieder des Kontrollausschusses sein wird, dass wir in Zukunft zu einer guten Lösung finden. Zumindest ist die derzeitige Vorgehensweise, dass man am Tage vor dem Kontrollausschuss, wo das Stück auf der Tagesordnung steht, in „Steiermark heute“ Berichte sieht, dass man in allen Medien darüber liest, das halte ich nicht für gut. Ich glaube, wir müssen über eine optimalere Vorgehensweise nachdenken. Für uns ist jedenfalls dieser Antrag nicht dringlich und wir werden auch dem Inhalt nicht zustimmen, weil wir uns, wie Michael Ehmann es gesagt hat, sehr intensiv im Ausschuss ja erst damit auseinandersetzen werden und ich hoffe, es kommt nicht mehr oft vor, dass ich hier an dieser Stelle über einen Bericht des Stadtrechnungshofes sprechen muss, der noch nicht einmal im Kontrollausschuss diskutiert wurde und noch nicht sich auf einer Sitzung des Kontrollausschusses auf der Tagesordnung befunden hat. Danke. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Dankeschön. (Applaus) Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Antragstellerin, bitte zum Schlusswort. Gemeinderätin Ribo, MA: Danke. Ja, wo fange ich an? Ich bedauere sehr, dass es hier keine Bereitschaft dafür gibt, eben die notwendigen Konsequenzen aus diesem Prüfbericht zu ziehen. Was ich aber, ich bin jetzt am Wort, ich bin jetzt am Wort, bitte! Was ich aber noch mehr bedauere ist, dass hier eben mit unserem Kontrollgremium so umgegangen wird. Für einen transparenten und sparsamen Umgang mit Steuergeldern brauchen wir Kontrollorgane und diese müssen auch mit entsprechenden Rechten ausgestattet werden. Es geht wirklich nicht, dass die Arbeit des Stadtrechnungshofes, unseres Stadtrechnungshofes, mit Begriffen wie Jagdgesellschaft oder Verhör diskreditiert werden und das war so die letzten Tage „Heute“, „Krone“, „Kleine Zeitung“. So untergraben wir unser wichtigstes Kontrollorgan selbst. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Bitte ausreden lassen. Gemeinderätin Ribo, MA: Also ich kann auch lauter werden, also da habe ich kein Problem damit. Ich gehe jetzt ein bisschen die einzelnen Fraktionen durch. ÖVP: Überrascht mich echt nicht, dass ihr da bei mehr Transparenz nicht dabei seid, no, na. Die Agentur stand euch sehr nahe, ich verstehe das. Ihr könnt nicht zustimmen, habt auch damals beim Prüfantrag nicht zugestimmt als einzige Fraktion. Wahrscheinlich war euch damals schon bekannt, könnte etwas dahinter stecken? Oder vielleicht wusstest ihr es auch, weiß ich nicht. Dann aber zu euch, FPÖ. Also, dass ihr nicht mitstimmt, das überrascht mich schon ein bisschen. Weil damals wart ihr dabei, aber anscheinend gelten jetzt andere Regeln, wenn man in einer Koalition ist, da hat die ÖVP das Ruder in der Hand und ihr müsst euer Stimmverhalten einfach der ÖVP anpassen… Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Meine Damen und Herren, bitte mehr Disziplin. Gemeinderätin Ribo, MA: ...das ist so. Selbstbestimmung, keine in der FPÖ. (Applaus) Weiter SPÖ: Ja, Michael, ich verstehe dich. Stimmt, wir werden am Montag darüber diskutieren, ich werde auch alle Fragen, die noch offen sind, stellen. Trotzdem kann ich nicht nachvollziehen, dass ihr nicht zustimmt. Deshalb nicht, weil das eine schließt für mich das andere nicht aus. Aber schauen wir mal. Dann ich, oder wir, werden natürlich an dem Thema dranbleiben, das heißt, ich komme mit meinem Antrag wieder. Dann werde ich euch an diese Sitzung noch einmal erinnern, alle. Im Protokoll könnt ihr es auch nachlesen. Also für uns ist das Thema noch nicht erledigt, weil transparent ist hier gar nichts. Danke. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Ich komme zur Abstimmung über die Dringlichkeit. Wer für die Dringlichkeit ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. Das ist die Minderheit, die Dringlichkeit ist abgelehnt. Dringlichkeit abgelehnt gegen die Stimmen der Grünen, KPÖ, Neos. Ich darf Gemeinderat Muhr herausbitten und seinen Antrag vorbringen. D.5) Belebung bzw. Mehrfachnutzung des öffentlichen Raumes wie z.B. Annenstraße: Berücksichtigung durch die Stadtplanung Gemeinderat Mag. (FH) Ewald Muhr, MSc: Ja, werter Vizebürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wenn man in Graz durch die Innenstadt geht, das hat dann ein besonderes Flair und zwar das ganze Jahr über. Egal, ob man jetzt im Sommer in dem Gastgarten sitzt und sich dort amüsiert, oder zu Weihnachten die Adventmärkte besucht, es ist immer was los. Leider gibt es da aber auch einige Straßen oder Stadtteile, wo diese Möglichkeiten nur begrenzt sind. Und da bleiben auch die Besucherfrequenzen und die KundInnenfrequenzen aus, und Handel und Wirtschaft leiden da natürlich darunter in diesen Stadtteilen und diesen Straßen. Da fällt mir ganz besonders die Annenstraße ein und auch die Jakominstraße. Da haben wir schon im Bezirksrat ziemlich lang gekämpft, dass man dort Aktionen setzt, aber es sind zwar politische Aktionen gesetzt worden, wir haben eine wunderbare Laufbahn gekriegt, die sehr viel gekostet hat, schwer zu reinigen ist, also man hat viel Budgetmittel in die Hand genommen, aber es hat schlussendlich auch nicht ausgereicht, diese Straße wieder zu beleben. Ja, besonders in der Annenstraße, die ist in den letzten Tagen wieder in den medialen Fokus gerückt, und zwar durch die Absage des Flohmarktes. Da wurde durch diverse Auflagen und Verordnungen die Abhaltung für den Flohmarkt ganz einfach und schlicht unrentabel und zwar in Hinsicht auf, dass gewisse bauliche Gegebenheiten vorliegen, wie zum Beispiel ein schmaler Gehsteig, der eine Sondernutzung da nicht möglich macht. Traurig ist es, das diese Initiative von einem Verein ausgeht, der nicht gewinnorientiert ist und dort eigentlich selbst versucht, also die Bürgerinnen und Bürger versuchen dort selbst, diese Annenstraße wieder ein bisschen attraktiver zu gestalten. Solche baulichen Hemmnisse könnten aber jetzt durch rechtzeitige Berücksichtigung bei der Stadt- wie auch der Verkehrsplanung schon im Vorhinein vermieden werden, damit nicht zum Zeitpunkt der Antragstellung kostenintensive Auflagen oder gar Ablehnungen daraus resultieren. In diesem Zusammenhang muss man auch sagen, dass insgesamt vielleicht auch ein großes Umdenken passieren sollte, es sollte bei einer Gestaltung des öffentlichen Raumes, ist ein wesentlicher Teil von unserem Zusammenleben, man sollte ihn auch anders nutzen können. Und auch die Behörden sollten da vielleicht ein bisschen mehr Fingerspitzengefühl entwickeln in dieser Sachlage, ja? Darum denken wir, dass zum Beispiel eine Erstellung eines Kriterienkataloges sinnvoll ist, besonders hinsichtlich der baulichen und der sicherheitstechnischen und so auch die infrastrukturellen Erfordernisse betreffend, so dass Straßen und Plätze bereits so gestaltet und geplant werden, dass sie auch als Erlebnisplätze wahrgenommen werden können und darum stelle ich im Namen der sozialdemokratischen Gemeindefraktion den Antrag, die zuständigen Stellen in der Stadt Graz werden ersucht, unter Einbindung von in der Organisation/Abwicklung von Veranstaltungen tätigen Initiativgruppen einen Kriterienkatalog auszuarbeiten, welche grundsätzlichen baulichen, sicherheitstechnischen und infrastrukturellen Maßnahmen bereits bei der Planung/Gestaltung von Plätzen und Straßen erforderlich bzw. wünschenswert wären, um die im Motivenbericht angesprochene Mehrfachnutzung zu erleichtern und Plätze und Straßen für Veranstaltungen bereits im Vorfeld besser zu erschließen. Dem Gemeinderat ist bis zum Jahresende ein entsprechender Bericht über diesen Kriterienkatalog vorzulegen, damit in weitergehenden Beratungen abgeklärt werden kann, welche Maßnahmen grundsätzlich in Zukunft bereits im Vorfeld in die Straßen? und Platzgestaltungen einfließen sollten und – im Zusammenwirken mit den Bezirksvorstehungen - was auch sehr wichtig ist, weil die kennen die Gegebenheiten, inwieweit es kurz? und mittelfristig Erfordernisse/Möglichkeiten für entsprechende Adaptierungen von Straßen und Plätzen gibt, um diese besser als Erlebensraum nutzen zu können. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gibt es Wortmeldungen? Bitte, Frau Gemeinderätin. Gemeinderätin Kaufmann, MMSc BA: Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, lieber Antragsteller! Ich war eine der Ersten von denen die erfahren haben, dass diese Veranstaltung abgesagt wird aufgrund der Geschehnisse davor und habe damals gleich auch den Kontakt gesucht zur zuständigen Verkehrsstadträtin und mir wurde eben danach relativ schnell versichert, dass es auch Gespräche geben wird, damit der Annenstraßen-Flohmarkt stattfinden kann, den ich persönlich als Bewohnerin in Lend als eine sehr, sehr wichtige Veranstaltung über Jahre empfinde. Ja, ich bin auch der Meinung, dass es wichtig ist, dass es möglich ist, Veranstaltungen zu machen, und jetzt nicht nur, weil man große Veranstaltungen macht, nicht nur, weil man das öfters wiederkehrend macht und weiß, wie, wo, was, wann, wo man überall hingehen muss, sondern es muss gut zusammenlaufen. Aber genau das hat auch bereits unser Bürgermeister, Mag. Siegfried Nagl, kundgetan, dass das der Plan ist, auch eine gewisse Strukturiertheit auch zu schaffen und damit auch Ansprechpartner zu vereinfachen für die Bevölkerung und für diverse Veranstalter. Aus diesem Grund ist aus unserer Sicht eigentlich dieser Antrag nicht wirklich dringend, weil es ist am Laufen. Es wird passieren, es wird kommen. Es wird auch, so hat mir die Stadträtin versichert, der Annenstraßen-Flohmarkt stattfinden können, da gibt es Gespräche, also eigentlich zum heutigen Zeitpunkt alles erledigt. Aus diesem Grund werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Frau Stadträtin Kahr bitte. Stadträtin Kahr: Ein Großteil, was die Kollegin Kaufmann jetzt gerade gesagt hat, stimmt. Ich glaube, ich war eine Woche für das Straßenamt, das hat nichts mit dem Verkehrsplanungsamt zu tun, sondern mit dem Straßenamt und den Linien Graz, weil die sind sozusagen tangiert mit diesem Annenstraßen-Flohmarkt. Und wie ich das gehört habe selber, also auch von den Kolleginnen, habe ich auch gleich mit den zuständigen Mitarbeitern im Amt gesprochen, und deswegen muss man diesen Motivenbericht einfach korrigieren, nicht das Straßenamt oder die Holding, also die Graz Linien haben den Flohmarkt abgesagt. Es wäre erstens einmal nicht notwendig gewesen, einen Ersatzschienenverkehr zu machen und b) wären die Kosten auch vom Straßenamt übernommen worden. Das muss man so sagen, also von den Kosten her wäre das jetzt nicht das Problem gewesen. Es ist aber noch eine weitere Auflage und die wird am kommenden Montag leider erst, weil die Veranstalter nicht früher Zeit gehabt haben, weil sonst hätten wir das vielleicht schon früher lösen können, an dem restlichen Problem, nämlich, dass die Anzahl Flohmarktbetreiber und die dabei sein wollen, immer stärker wächst sozusagen, es das Problem mit den Hauseigengängen gibt. Und da muss ich natürlich auch sagen, da hat natürlich auch die Behörde gewisse Verpflichtungen, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Aber ungeachtet dessen, also ich glaube, dass wir bei dem Flohmarkt eh eine Lösung finden, um das abzukürzen, aber der Antrag geht ja viel weiter. Und ich würde das sinnvoll halten und man merkt ja auch, dass viele Mandatare, die sich beschäftigen, oft nicht wissen, wie die Zuständigkeiten sind und erst recht natürlich nicht Antragsteller oder Leute, die gerne sozusagen eine Veranstaltung im öffentlichen Raum machen möchten und deshalb würde ich das eigentlich für sinnvoller halten, eben eine Anlaufstelle zu haben. Die Frage ist, ob das reicht, wenn das jetzt sozusagen in der Stadtbaudirektion ist, sondern da würde ich es schon für sinnvoll halten, dass alle vier Abteilungen, und da ist die Abteilung Immobilien, Straßenamt, da ist die Graz Linien, Veranstaltungsreferat und teilweise auch die Stadtbaudirektion davon betroffen, sie wirklich an einen Tisch setzen und überlegen, wo das geordnet sein kann. Damit der Veranstalter eine Stelle hat, wo er alle notwendigen Informationen erhält, wie er sich und welche Auflagen zu erfüllen sind. Der Antrag geht natürlich noch ein bisschen weiter, weil es teilweise kommerzielle Veranstalter auch betrifft, spricht nichts gegen die Dringlichkeit, weil es an und für sich ja gut gemeint ist, der Antrag. Deswegen werden wir der Dringlichkeit auch zustimmen, aber es geht eigentlich am wesentlichen Punkt jetzt, wenn man das verknüpft mit diesem Annenstraßen-Flohmarkt, eigentlich vorbei. Weil das sind zwei Paar Schuhe. Also die Belebung von Straßen für die Innenstadtkaufleute oder für Kaufleute ist ein ganz anderes Thema als wie von gemeinnützigen Einrichtungen, die Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen machen wollen. Und die oft Auflagen haben, wo sie sich schwer tun oder auch zu spät erst die Unterlagen bringen. Also, das ist ein bisschen alles diffiziler, deswegen braucht es eigentlich eh so eine ämterübergreifende Gruppe, die sich da etwas überlegt, aber das muss man sagen, das geht sicher nicht von heute auf morgen, und für den Annenstraßen-Flohmarkt, sollte man den konkret hier gemeint haben, gibt es am kommenden Montag ein Gespräch. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Dankeschön, weitere? Gemeinderat Lohr. Gemeinderat Ing. Lohr: Hoher Gemeinderat, sehr geehrter Antragsteller! Ich darf mich für meinen Klub kurz zu Wort melden. Es ist ja schon alles skizziert worden. Ich denke, auch bei jeder Veranstaltung ist ja das Straßenamt und die Abteilung für Grünraum und andere Abteilungen eingebunden, sind stets bemüht, eine Einigung auch mit den Veranstaltern zu ermöglichen. Ich vertraue auch den hauseigenen Planungsabteilungen bei der Gestaltung von neuen Plätzen, dass wir da sehr wohl auf die Veranstaltungen Rücksicht nehmen. Ich sehe daher keine Dringlichkeit für den Antrag. Einen Nebensatz noch, nämlich zur Annenstraße. Für die Planung und die Gestaltung dieser Straße war ja seinerzeit die grüne Vizebürgermeisterin verantwortlich. Also wenn es da Beschwerden gibt, bitte sich an die Grünen zu wenden. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Dankeschön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich den Antragsteller um seine Schlussworte bitten. Gemeinderat Mag. (FH) Ewald Muhr, MSc: Ja, vielen Dank. Ich glaube, da ist jetzt einmal vielleicht etwas missverstanden worden. Es geht hier nicht nur ausschließlich um den Flohmarkt in der Annenstraße. Es geht generell um geplante Veranstaltungen oder mögliche Veranstaltungen im ganzen Grazer Stadtgebiet. Also damit man hier schon Vorsorge greift, dass so etwas schnell, effizient, kostengünstig, aber auch sicher, aber auch sicher durchgeführt werden kann, wäre es sicherlich sinnvoll, so einen Kriterienkatalog aufzulegen. Ich weiß nicht, wo es ihn gibt, also ich habe das… Zwischenruf ...nicht eine Stelle, wo alles beieinander läuft. Die Stadtplanung soll sich zusammensetzen, damit man schon die baulichen Maßnahmen dort im Vorfeld definieren kann, wenn man etwas ändert, ja. Man sagt, der Gehsteig braucht ja eine gewisse Breite für das, und das kann man mit der Stadtplanung ja ausmachen, und dann kann man das, wenn das möglich ist, auch umsetzen. Zum Beispiel für einen Flohmarkt. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Bitte keine Zwiegespräche. Gemeinderat Mag. (FH) Ewald Muhr, MSc: Ok. Was ich dann noch sagen möchte, eben Annenstraße, weil das aufgekommen ist, dass man bei den Hauseingängen die Sicherheiten in den Vordergrund stellt. Ja, es ist klar, Sicherheit ist vorrangig, aber dass man jetzt bei jedem, so wie es gefordert war, oder wie es mir zugetragen wurde, bei jedem Hauseingang zwei Sicherheitsleute hinzustellen, das finde ich doch ein bisschen übertrieben. Es kann ja nicht in jedem Hauseingang alle fünf Minuten ein Auto ein- und ausfahren. Also, das sind diese Fingerspitzgefühle, wo man vielleicht ein bisschen mehr darauf achten sollte. Gut, es tut mir leid, wenn die Dringlichkeit nicht durchgeht. Es leiden darunter sicherlich die vielen initiativen Gruppen, die für diese Straßenteile und für diese Stadtteile etwas machen wollen, die uns eigentlich unterstützen mit ihren Aktionen und die auch Graz erlebenswerter gemacht hätten. Danke. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Somit bringe ich die Dringlichkeit zur Abstimmung. Fürstimmen? Wir machen die Gegenprobe, Gegenstimmen? Keine Mehrheit, damit ist die Dringlichkeit abgelehnt. Dringlichkeit abgelehnt gegen die Stimmen der SPÖ, KPÖ, Grünen und Neos. Wir kommen zum letzten dringlichen Antrag. Ich darf Gemeinderat Swatek herausbitten. D.6) Entfall des Benutzungsentgeltes für öffentliche Parkanlagen bei ehrenamtlichen und nicht gewinnorientierten Veranstaltungen Gemeinderat Swatek, BSc: Tja, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, liebe Mitglieder des Gemeinderates und liebe Zuseher und Zuseherinnen auf der Tribüne! Eine pulsierende, lebhafte Stadt lebt von den Ideen ihrer Einwohner und Einwohnerinnen und der Möglichkeit dieser, sich in ihr zu entfalten. Dabei ist auch ein wichtiger Aspekt, dass diese Personen Veranstaltungen organisieren können im öffentlichen Raum, um für ihre Anliegen auch Gehör zu verschaffen. Das bereichert unter anderem auch das Kunst-, Kultur- und Freizeitangebot unserer Stadt. Viele dieser Veranstaltungen werden von ehrenamtlichen oder nicht gewinnorientierten Vereinen oder Einzelpersonen organisiert und diese haben natürlich nur ein geringes finanzielles Budget zur Verfügung. Jetzt wissen wir alle, dass es draußen wärmer wird und der Sommer kommt und damit auch die Freiluftsaison beginnt, und immer mehr Veranstaltungen sich auch in die städtischen Parks verschieben. Im Februar ist im Stadtsenat ein Benutzungsentgelt für städtische Park- und Grünanlagen beschlossen worden. Das bedeutet, wenn man eine Veranstaltung in einem der Parks organisiert, muss man jetzt ein Benutzungsentgelt zahlen, das zwischen € 36 pro Tag und € 602 pro Tag beträgt, je nach Größe des Veranstaltungsortes. Viele dieser Veranstalter haben jetzt Probleme damit, dass sie erstens davon überrascht sind, dass sie jetzt ein Benutzungsgeld dieses Jahr erstmals entrichten müssen, und zweitens über die Summe dieses Benutzungsentgeltes. An mich herangetreten sind zum Beispiel die RosaLila PantherInnen, die das Christopher-Street-Day-Park-Fest organisieren. Die haben insgesamt, man kann sagen, vier Tage Veranstaltungszeit, das sieht so aus, dass das Bier und die Getränke am Freitag geliefert werden, ich glaube, am Sonntag oder am Samstag ist die Veranstaltung und die Getränke werden wieder am Montag abgeholt. Das heißt, theoretisch müssten sie für vier Tage Benutzungsentgelt zahlen, das sind dann Mehrkosten von bis zu € 1.500, die sie auf einmal überraschen. Und deswegen bin ich der Meinung, dass man für ehrenamtliche und nicht gewinnorientierte Veranstalter dieses Benutzungsentgelt einfach entfallen lassen sollte. Das ist derzeit auch schon in Wien der Fall, da passiert das und ich glaube, dass man das in Graz sehr leicht adaptieren könnte, um in Zukunft dem Aussterben des öffentlichen Raumes mit Veranstaltungen entgegenzuwirken. Es ist halt schon der Annenstraßen-Flohmarkt gefallen, es gibt auch weitere Veranstaltungen, die das in Zukunft betreffen wird, weil die Bürokratie und die Auflagen in der Stadt einfach zunehmen und dem muss man entgegenwirken. Im Sinne einer lebhaften, pulsierenden und weltoffenen Stadt stelle ich daher gemäß der Geschäftsordnung den dringlichen Antrag, dass die zuständigen Stellen der Stadt Graz ersucht werden zu prüfen, ob ein Entfall des Benutzungsentgeltes für ehrenamtliche und nicht gewinnorientierte Veranstaltungen in den Grazer Park- und Grünanlagen durchgeführt werden kann, wobei mit als Basis für die Überlegungen die Regelung der Stadt Wien herangezogen werden können, wonach soziale und karitative Veranstaltungen, Veranstaltungen aus dem Kinder- und Jugendbereich, Bildungs- und Kulturveranstaltungen und Natur- und Umweltschutzveranstaltungen gebührenfrei sind. Dem Gemeinderat ist bei der nächsten Sitzung darüber Bericht zu erstatten. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Dankeschön. Gemeinderat Hötzl hat sich zu Wort gemeldet. Gemeinderat Hötzl: Hoher Gemeinderat, sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister! Ich darf mich für unsere Fraktion der FPÖ zu Wort melden. Wir werden einmal nicht mitgehen, leider. Wir sehen es weder dringlich noch inhaltlich notwendig. Der Grund ist jener, dass wir eben nicht wollen, dass die Parks und die Freiflächen für jeden und alles geöffnet werden, einerseits. Andererseits es geht auch um Einnahmen der Stadt Graz, wiederum andererseits, es gibt auch die Möglichkeit für jeden, der dort eine Veranstaltung machen will und speziell für nicht gewinnorientierte oder gemeinnützige Vereinigungen oder Veranstalter gibt es auch die Möglichkeit einer Subvention. Jeder kann um eine Subvention ansuchen, und wenn es subventionswürdig ist, sagen wir so, dann wird er das auch bekommen. Also man kann das Pferd auch quasi von der anderen Seite aufzäumen, ohne dass man unnötigerweise, sage ich einmal, auf Einnahmen verzichtet und die Parks für, weiß ich nicht, für … aufmacht. Also weder Inhalt noch Dringlichkeit. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gemeinderat Rajakovics, bitte. Gemeinderat Rajakovics: Herr Kollege Swatek, auch wenn Neos draufsteht, ist es nicht neu so ein Anliegen. Es ist eher sehr alt. Ich kann mich erinnern, der Pirat ist mit einem ähnlichen Antrag auch bei der ersten Gemeinderatssitzung gekommen. Das Problem mit dem Gratis ist, dass alles, was gratis ist, nichts wert ist und wir uns in der Stadt Graz eigentlich dazu bekannt haben, dass die Gebühren, die anfallen, die ja deshalb anfallen, weil dort dann jemand wegräumen muss, weil da die Mistkübel extra ausgeleert werden müssen, etc., etc., dass die genau dann, wenn es sich um gemeinnützige Veranstalter handelt, in der Regel auch refundiert werden. Das heißt, es gibt Subventionsansuchen. Je nachdem. aus welchem Bereich man kommt, und wir refundieren im Ausmaß von über € 300.000 auch nicht gewinnorientierte Veranstaltungen im öffentlichen Raum, die auch gratis zugänglich sind. Das Zweite ist, dass natürlich oft gemeinnützige Veranstalter sind, aber das Ganze nur bedingt jetzt gemeinnützig ist, weil dahinter natürlich trotz allem Professionisten stehen, die dort aufbauen, und eine Veranstaltung braucht nicht drei Tage Aufbau, wenn dahinter nicht auch Organisationen und Firmen stehen, die natürlich auch Geld verdienen daran. Also das ist so eine, was ist gemeinnützig, ist immer ein bisschen die Frage und die Vergleichbarkeit mit dem, was Engagement trotzdem kostet, würde ich einmal als Beispiel den Sport hernehmen. Das ist ausschließlich gemeinnützig und es sind ehrenamtliche Trainer, es sind Eltern, die sich ehrenamtlich kümmern und trotzdem müssen sie für die Turnsäle, die auch zum Teil der Stadt gehören, auch etwas bezahlen. Einfach deshalb, weil es auch etwas kostet, was man da zur Verfügung stellt. Umgekehrt gibt es jetzt sogar eine neue Förderung für die Sportvereine, für den Nachwuchssport, dass sie diese Kosten auch wieder refundiert bekommen. Also der Weg der Stadt Graz war es immer und es war gerade auch im Zuge, wie wir das Haus Graz auch sehr stark diskutiert haben, muss es nicht auch klar sein, dass alles etwas kostet und wenn, dann müssen wir es auch darstellen und auch immer einheben, damit auch die, die veranstalten, wissen, dass sie da eine Unterstützung bekommen und von wem sie eine Unterstützung bekommen. Im Falle der Kultur ist das die Kultur, oft ist es auch das Bürgermeisteramt, das dann in allen Bereichen angefragt wird. Aber es gibt eine recht passable Lösung für die meisten Veranstalter, wie sie auch ihre Kosten, die durch die Stadt anfallen, refundiert bekommen können, wenn sie nachweisen, dass es tatsächlich gemeinnützig ist und dass da keine Gewinne entstehen. Das heißt, der Antrag ist nicht ganz neu und ich glaube, dass wir gut beraten sind, diesen Weg weiter fortzusetzen, dass es entsprechend Vorschriften gibt, auch Vorschreibungen gibt, und dass wir umgekehrt die Veranstalter auch nach Möglichkeit, dass wir den Veranstaltern diese Kosten dann auch wieder ersetzen. Daher stimmen wir logischerweise dem Antrag nicht zu. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Antragsteller bitte zum Schlusswort. Gemeinderat Swatek, BSc: Ich muss ehrlich sagen, dass ich ein kleinwenig enttäuscht bin. Erstens weil der Antrag definitiv neu ist, da das Benutzungsentgelt erst im Februar eingeführt worden ist und das Zweite, weil das Beispiel mit der Müllentsorgung einfach schlicht und einfach falsch ist. Ich zahle für die Müllentsorgung trotzdem, das ist im Benutzungsentgelt nicht inkludiert. Und was ich schon ein bisschen heftig finde, ehrlich gesagt, von Schwarz-Blau ist, dass man sich herausstellt und sagt, dass man das Benutzungsentgelt explizit deswegen eingeführt hat, weil man Leute mit einer finanziellen Hürde davon abhalten will, in den öffentlichen Parks etwas zu organisieren. Und es ist jeder ehrenamtlichen Organisation … (Applaus, daher unverständlich) … unfair gegenüber. Und das Beispiel, dass man sich das Geld eh mit den Subventionen zurückholen kann, naja klar, das ist genau die Art von Bürokratie, die die Grazer und Grazerinnen derzeit davon abhält, das in den städtischen Parks zu organisieren. Weil jeder, der schon einmal einen Subventionsantrag ausgefüllt hat, weiß, wie verdammt viel Arbeit das ist, und dann muss ich das auch noch bei jedem der einzelnen Bereiche einbringen und habe am Schluss dreizehn oder vierzehn Subventionsanträge? Ich bin da sehr enttäuscht, dass es anscheinend nicht das Commitment der schwarz-blauen Regierung gibt, dass in Zukunft mehr Freizeit- und Kulturangebot in der Stadt herrscht und hoffe, dass vielleicht doch der eine und der andere zustimmt. (Applaus) Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio: Wir kommen zur Abstimmung über die Dringlichkeit. Wer ist für die Dringlichkeit? Das ist die Minderheit, damit ist die Dringlichkeit abgelehnt. Dringlichkeit abgelehnt gegen die Stimmen der Neos, Grünen, KPÖ, SPÖ. Wir haben somit die dringlichen Anträge beendet, wir kommen zur Sitzung der nicht öffentlichen Stücke und ich darf bitten, dass die Zuschauergalerie verlassen wird. Ich danke für Ihr Kommen, schönen Abend noch und auf Wiedersehen. E) Anfragen an den Bürgermeister E.1) Zentraler Speicherkanal – Zuschuss an die ESTAG-Gesellschaft MKG GRin Mag.a Andrea Pavlovec-Meixner stellt folgende Anfrage: Aus dem Bericht an den Gemeinderat vom 22.09.2016 betreffend Murmasterplan Graz Mitte und Zentraler Speicherkanal geht hervor, dass die ursprüngliche Projektgenehmigung für den städtischen Teil des Gesamtprojektes (Murkraftwerk inklusive Speicherkanal) von EUR 64,25 Mio. auf EUR 84,45 Mio. erhöht wird. Es ergibt sich für den Grazer Steuerzahler daher eine Kostenerhöhung um EUR 20,2 Mio. Aus der Beilage dieses Berichtes ist ersichtlich, dass sich diese Kostenerhöhung aus der Übernahme von Errichtungskosten des Kraftwerksbetreibers („Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH“ idF „MKG“) durch die Stadt Graz ergeben (Punkt 9.1.4 des dem Bericht beigelegten Kooperationsvertrages). Wie dem Bericht zu entnehmen ist, soll mit der MKG eine Entschädigungsvereinbarung abgeschlossen werden, nach der die Stadt für diese Kostenübernahme über einen Zeitraum von 25 Jahren in Form einer Annuität unter Aufschlag eines Zinssatzes von 2 % von der MKG entschädigt wird. Die Stadt Graz gibt der ESTAG-Gesellschaft MKG ein Darlehen in Höhe des vereinbarten Entschädigungsbetrages mit einer Laufzeit von 25 Jahren und einer Verzinsung von 2 %. Wie aus dem Bericht des Weiteren ersichtlich ist, wird die Höhe dieses Entschädigungsbetrages im Ausmaß einer seitens LH Hermann Schützenhöfer und LH-Stv. Michael Schickhofer der Stadt Graz in Aussicht gestellten Landesförderung in Höhe von EUR 7 Mio. reduziert. Die Stadt Graz leitet die ihr zugedachte Landesförderung iHv EUR 7 Mio. in Form eines Zuschusses an die ESTAG-Gesellschaft MKG weiter. Wie dem Bericht an den Gemeinderat vom 07.07.2016 in dieser Angelegenheit zu entnehmen ist, wollen die Grazer Regierungsparteien mit dieser Beihilfe die Rentabilität des Kraftwerks erhöhen. Das Bürgermeisterbüro erklärte gegenüber dem Wirtschaftsmagazin Trend („Problemstau“ S. 11 der Ausgabe Nr. 16/2017 vom 21.04.2017) man werde „schon schauen, dass alles beihilfenrechtlich ordentlich abgewickelt wird.“ Aus diesem Sachverhalt stelle ich an Sie seitens der Grünen-ALG folgende Anfrage 1. Auf Basis welcher rechtlichen Bestimmung(en) erfolgt die Übernahme der Baukosten der MKG durch die Stadt Graz? Auf Basis welcher rechtlichen Bestimmung(en) erfolgt die vereinbarte Zahlung der Entschädigung in Teilbeträgen über eine Laufzeit von 25 Jahren? 2. Wurden diese Zuwendungen der Stadt Graz an die MKG bei der Europäischen Kommission notifiziert? a. Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Notifikation? b. Wenn nein, warum kam die Stadt Graz ihrer Notifikationspflicht nicht nach? 3. Handelt es sich bei dem vereinbarten Zinssatz von 2% aus Sicht der Stadt Graz um eine marktgerechte Gegenleistung? a. Wenn ja, aufgrund welcher Überlegungen kommt die Stadt Graz zu dieser Erkenntnis? b. Wenn nein, warum wurde kein entsprechender Zinssatz vereinbart? 4. Auf Basis welcher rechtlichen Bestimmung(en) erfolgt die Reduktion des der Stadt Graz zustehenden Entschädigungsbetrages im Ausmaß der ihr in Aussicht gestellten Förderung iHv EUR 7 Mio.? 5. Wurde diese Zuwendung der Stadt Graz an die MKG bei der Europäischen Kommission notifiziert? a. Wenn ja, was war das Ergebnis dieser Notifikation? b. Wenn nein, warum kam die Stadt Graz ihrer Notifikationspflicht nicht nach? 6. In welchem Ausmaß würden sich die Projektkosten für die Stadt Graz erhöhen, wenn die der Stadt Graz in Aussicht gestellte Landesförderung nicht der MKG zur Verfügung gestellt und keine Übernahme der Baukosten durch die Stadt Graz erfolgen würde? (Angabe bitte in EUR Mio.) 7. Aus welchen Finanzmitteln erfolgt die jährliche Zahlung des Entschädigungsbetrages durch die MKG? 8. Ist die aus der Entschädigungsvereinbarung entstehende Forderung der Stadt Graz im Falle einer Insolvenz der MKG besichert? a. Wenn ja, in welcher Form erfolgt die Besicherung dieser Forderung? b. Wenn nein, warum wurde keine Besicherung verlangt? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. E.2) Einhaltung der Registrierkassenpflicht bei ausgelagerten Unternehmen der Stadt Graz Gemeinderat Swatek stellt folgende Anfrage: Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 15.000,00 € und Barumsätzen über 7.500,00 € besteht ab dem Jahr 2016 die Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems, der Registrierkasse. Als Barumsätze zählen hierbei das Zahlen mit Bargeld sowie die Verwendung von Kredit- oder Bankomatkarten vor Ort. Seit 1. April 2017 ist es weiters auch verpflichtend, das Kassensystem mit einem technischen Sicherheitssystem auszustatten. Dieses Sicherheitssystem beinhaltet einen maschinenlesbaren Code (z.B. QR-Code), die Kassenidentifikationsnummer, die Trennung des Betrags nach Steuersätzen und das Datum sowie die Uhrzeit der Belegausstellung. Ein Grazer Unternehmer bezahlte erst kürzlich die Benutzungsgebühr des Recyclingcenters der Holding Graz und erhielt dabei einen Beleg ohne maschinenlesbaren Code. Da er es nicht als fair empfinden würde, wenn er als Kleinunternehmer alle Auflagen der Registrierkasse einhalten müsse, die ausgelagerten Unternehmen der Stadt Graz sich jedoch vor dieser Verantwortung drücken würden, stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende Anfrage: Sind Sie bereit, mir Auskunft darüber zu erteilen, ob die ausgelagerten Unternehmen, besonders die Holding Graz, der Registrierkassenverordnung unterliegen und ob diese die Verordnung bereits rechtskonform einhalten. Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. F) Anträge F.1) Erweiterung der 30er Zone in der Messendorfer Straße – Bezirke Liebenau und St. Peter GR Pogner und GR Mag. Spath stellen folgenden Antrag: Liebenau: Abzweigend von der Liebenauer Hauptstraße führt die Messendorfer Straße Richtung Süd- Osten und wird auf Höhe der Hausnummer 85 durch die A2 Z vom Straßenteil ab Hausnummer 93, der sich im Bezirk St. Peter befindet, getrennt. Dass dadurch die Messendorfer Straße nicht zur Sackgasse geworden ist, ist nur den „Verbindungsstraßen“, die von der Messendorfer Straße wieder zur Liebenauer Hauptstraße bzw. von der Liebenauer Hauptstraße zur Messendorfer Straße führen, geschuldet. Bei sämtlichen dieser „Verbindungsstraßen“ handelt es sich um Straßen, die Siedlungs- bzw. Wohngebiet erschließen. Diese Straßen sind ausnahmslos Nebenstraßen, in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h gilt. Die Wichnergasse ist überhaupt „nur für den Anrainerverkehr“ beschildert. Bereits vor längerer Zeit wurde die Messendorfer Straße von Hausnummer 76 bis 85 von einer Vorrangstraße in eine Nebenstraße umgewandelt und mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h versehen. In diesem Bereich befindet sich das „Hauses für Senioren“ (Hausnr. 79). In der im Bezirk Liebenau gelegenen Messendorfer Straße sind in den letzten Jahren viele neue Siedlungen entstanden, wodurch sich die Bevölkerungsdichte in diesem Gebiet stark erhöht hat. Viele junge Familien sind zugezogen und ergänzen den „Siedlungscharakter“ der aus der Nachkriegszeit stammenden und vorhandenen „Einfamilienhaus Siedlungsstruktur“. Somit kann für die Messendorfer Straße der Anspruch einer „Siedlungsstraße“ erhoben werden. St. Peter: Die Messendorfer Straße im Südosten von Graz führt durch ein Einfamilienhaus – Wohngebiet, das immer mehr mit, der Wohnstruktur angepassten, Mehrparteienhäuser durchmischt wird. Im Jahr 2012 wurden weitere 50 Wohnungen (Kohlbacher – Häuser) in der Messendorfer Straße 142 – 160 an Jungfamilien übergeben. Somit ist der Lückenschluss der Verbauung an der Ostseite der Messendorfer Straße geschlossen. Die Bewohner haben die Bitte ausgesprochen, die 30 km/h Beschränkung bis zum Kreisverkehr Messendorf zu erweitern. Da die Straße von Westen kommend ab Haus 104 (Brücke über St. Peter Gürtel) bis zur Hausnummer 140 ohnedies schon jetzt eine 30er Zone ist, bedarf es nur einer geringfügigen Ausweitung dieser Zone, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu verbessern. Für die Sicherheit der Anrainerinnen und Anrainer und auch auf Grund des „Sackgassen Charakters“ in Liebenau sowie der schon länger bestehenden Bitte der Anrainer aus St. Peter, stellen wir daher Namens der ÖVP GR Fraktion den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass die Messendorfer Straße, im Bezirk Liebenau ebenso, wie auch der Teil, der sich im Bezirk St. Peter befindet, in seiner gesamten Länge zur Nebenstraße umgewandelt und mit einer 30 Km/h-Beschränkung versehen wird. Sofern dies nicht in der Gesamtheit möglich ist, so wäre dies zumindest ab dem Banngrabenweg im Bezirk Liebenau, bis zum Ende der Straße (Kreisverkehr) in St. Peter umzusetzen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. F.2) WC-Anlagen Lendplatz Gemeinderätin Dipl. Mus. Christine Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Nicht nur zum Lendwirbel ist der Lendplatz ein für viele Menschen attraktiver Aufenthaltsort geworden. Immer mehr Menschen kaufen dort am Bauernmarkt ein und auch die Lokale erfreuen sich insbesondere bei schönem Wetter regem Zulauf. Weniger erfreulich ist die Situation jedoch, wenn man ein „dringendes Bedürfnis“ verspürt. Denn es gibt zwar eine öffentliche Toilette an der Bushaltestelle Lendplatz, doch für die Marktstandler_innen und Lokalbetreiber_innen ist diese zu weit und leider ist sie trotz häufigem Reinigungsturnus häufig verschmutzt und nicht selten dauerbesetzt. Die für die Markstandler_innen vorgesehene Toilette ist klein und entspricht längst nicht mehr aktuellen Standards. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag: Die Stadt Graz möge am Lendplatz, nahe der Markstände und Lokale, eine großzügige WC- Anlage für die Marktstandler_innen und Besucher_innen installieren. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. F.3) Verdoppelung des Bezirksratsbudgets Gemeinderat Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Seit fast sieben Jahren wurden die Bezirksratsbudgets nicht mehr erhöht. Gerade einmal 70 Cent pro BezirksbewohnerIn laut Zentralem Melderegister (ZMR) und Jahr wendet die Stadt Graz derzeit dafür auf. Für das Jahr 2016 wurden dafür € 195.000,- budgetiert. Demokratisch, unbürokratisch und zeitnah vergeben die Vertretungen der 17 Grazer Stadtbezirke Förderungen an Projekte, die in den einzelnen Stadtteilen Wichtiges leisten. Darum wäre es notwendig, sie auch mit den nötigen finanziellen Mitteln auszustatten. Gerade die BezirksrätInnen vor Ort wissen, an welchen Kleinigkeiten es oft hakt und könnten so das Leben der Bevölkerung unkompliziert erleichtern. Des Weiteren würde eine Erhöhung des Bezirksratsbudgets zu einer bürokratischen Entlastung des Gemeinderats und des Stadtsenats führen, da zahlreiche kleine Projekte, Anfragen und Initiativen nicht mehr von den betreffenden Organen der Stadt Graz behandelt werden müssen. Eine Verdoppelung des Bezirksbudgets durch die Stadt Graz von 70 Cent auf € 1,40 pro EinwohnerIn würde rund € 195.000,- an jährlichen Mehrausgaben ausmachen. Die zusätzlichen Mittel zur Erhöhung der Bezirksbudgets könnten aus einer aliquoten Reduzierung der auf die einzelnen im Grazer Gemeinderat vertretenen Parteien entfallenden Parteiförderungsgelder aufgebracht werden. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag: Es wird ersucht, bei der Erstellung des Doppelbudgets für die Jahre 2017/18 eine Verdoppelung des Bezirksratsbudgets – von 0,70 Cent auf 1,40 Euro pro Einwohner/in und Jahr – zu berücksichtigen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. F.4) Grazer Bäder – Saisonkarten billiger machen Gemeinderat Sikora stellt folgenden Antrag: Am 1. Mai sperrten der Freibereich der Auster in Eggenberg und das Margaretenbad auf. Es folgen am 13. Mai das Augarten-, das Stukitz- und das Straßganger Bad. „So etwas gab es noch nie, aber die Saisonkarte für die Bäder ist im Vergleich zu 2016 billiger geworden – statt 175 Euro kostet sie heuer nur 154,20 Euro", war von den Bäder- Verantwortlichen zu vernehmen! Die Saisonkarte hatte bisher eine Gültigkeit bis Ende September. Die neue „verbilligte“ Saisonkarte allerdings nur mehr bis 10. September. Auf den Monat umgerechnet ergibt das eine Anhebung der Saisonkarte von 35,- Euro (alt) auf 38,55 Euro (neu). Von einer verbilligten Saisonkarte kann da bei weitem keine Rede sein! Die Eintrittskarte in der Auster ist wesentlich teurer als bei den anderen Bädern. Wenn Saisonkartenbesitzer der „günstigeren“ Bäder (Augarten, Stukitz, Straßgang, Margareten) die Auster besuchen wollen, müssen sie den vollen Tagespreis bezahlen. Das ist nicht nachzuvollziehen. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag Die Verantwortlichen der Stadt Graz und der Beteiligungsreferent mögen mit der Holding Graz Freizeit in Verhandlung treten, um eine verbilligte Saisonkarte für die Grazer Freibäder auszuarbeiten und umzusetzen. Auch sollten die Saisonkarten für alle Grazer Freibäder einheitlich gleich gestaltet werden oder zumindest der Eintritt in die Auster mit Aufzahlung möglich sein. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. F.5) Sturm-Trainingszentrum Sternäckerweg/Messendorfgrund – bauliche Maßnahmen Gemeinderat Hötzl stellt folgenden Antrag: Im Bereich des Sturm?Trainingszentrums entlang des Zauns am Sternäckerweg befindet sich ein relativ breites Straßenbankett. Da das Bankett nicht durchgehend geschottert ist, kommt es bei Regen zu starken Verschlammungen und in weiterer Folge auch zu einer Verschmutzung der Fahrbahn. Eine flächendeckende Schotterung wäre wohl dazu geeignet, die Situation unmittelbar und auch kostengünstig zu verbessern. Eventuell könnten auch weitergehende Maßnahmen wie etwa die Errichtung eines Gehsteiges entlang der nördlichen Seite des Areals bzw. die Errichtung von Parkflächen entlang der westlichen Seite angedacht werden. Aus diesem Grund ergeht namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgender Antrag gem. § 17 der GO f. d. Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz. Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständige Stadträtin Kahr wird ersucht zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die derzeit durch den baulichen Zustand der Straße verursachten Verschlammungen und Verschmutzungen zu reduzieren bzw. überhaupt zu verhindern. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. F.6) Tonanlage Stadtsenatssitzungssaal Gemeinderätin Schönbacher stellt folgenden Antrag: Vor allem im Rahmen der Sitzungen des Behindertenbeirats, die im Stadtsenatssitzungssaal stattfinden, führt die schlechte Akustik regelmäßig zu unangenehmen Situationen für einzelne der Teilnehmer. Aufgrund ihres körperlichen Zustandes ist es manchen Teilnehmern entweder nicht möglich, bei ihren Wortmeldungen zu stehen, oder sie können nicht laut genug sprechen, um von allen ausreichend gut gehört zu werden. Auch für die unterschiedlichen Vortragenden ist es mitunter nicht ganz einfach, sich auf die akustischen Gegebenheiten des Raumes einzustellen. Die für gewöhnlich recht hohe Teilnehmerzahl tut ihr Übriges, um die Gesamtbedingungen im Stadtsenatssitzungssaal als wenig optimal erscheinen zu lassen. In Gesprächen mit Mitgliedern des Blinden? und Sehbehindertenverbandes Steiermark wurde der Vorschlag gemacht, die Installierung einer Tonanlage zu forcieren. Dabei wurde empfohlen, Experten aus dem Bereich „barrierefreies Hören“ zu Rate zu ziehen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Daher stelle ich namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden Antrag gem. § 17 der GO f. d. Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz. Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, die Installierung einer Tonanlage im Stadtsenatssitzungssaal zu erwägen und im Falle einer positiven Beurteilung die Hinzuziehung von Experten im Bereich „barrierefreies Hören“ in Betracht zu ziehen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. F.7) HGL – Digitale Anzeigetafeln Gemeinderat Mag. Sippel stellt folgenden Antrag: An vielen ÖV?Haltestellen im Grazer Stadtgebiet fällt auf, dass sich die digitalen Anzeigetafeln in einem teils katastrophalen Zustand – hervorgerufen durch Vandalismus und durch Umwelteinflüsse – befinden. So sind etwa auch an der Haltestelle Hauptplatz?Grazer Congress einige der digitalen Anzeigen derart beschädigt, dass manche Zeilen vollkommen unlesbar sind (siehe Beilage). Die Anzeigetafeln sind nicht nur in ihrer Funktion stark beeinträchtigt, sie sind darüber hinaus auch eine unerwünscht schlechte Visitenkarte der Stadt Graz. Auf der einen Seite wurden vor wenigen Wochen die ersten hochauflösenden digitalen Werbetafeln in der Grazer Innenstadt aufgestellt, auf der anderen Seite befinden sich in Sichtweite dazu die HGL?Anzeigetafeln der Haltestelle Herrengasse, deren Zustand mit „Totalschaden“ am ehesten umschrieben werden könnte. Aus diesem Grund ergeht namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgender Antrag gem. § 17 der GO f. d. Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz. Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, mit der Holding Graz Linien zum Zwecke der Erhebung des Zustandes sämtlicher digitaler Anzeigetafeln in Kontakt zu treten. In weiterer Folge wird darum ersucht, die Erstellung eines entsprechenden Berichtes zu erwirken, der dem Gemeinderat ehestmöglich vorgelegt werden möge. Aus diesem Bericht soll jedenfalls hervorgehen, in welchem Zustand sich die digitalen Anzeigetafeln befinden und welche Maßnahmen – Reparatur oder Austausch – insgesamt notwendig sind, um sämtliche Anzeigetafeln wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. G) Mitteilungen des Bürgermeisters - Übersicht In der ordentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11. Mai 2017 1. MD 001351/2014-12 Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2015 2. MD 034341/2010-0030 Bericht des Rechnungshofes (Reihe Steiermark 2017/1) Abwasserentsorgung in Graz 3. Präsidialabteilung Genehmigung d. Gemeinderatsprotokolle vom 22. September 2016 und 01. März 2017 4. Präs. 5471/2017-8 Änderungen in den Verwaltungsausschüssen, den vorberatenden Ausschüssen und in der Gemeinderätlichen Personalkommission 5. Präs. 5471/2017-6 Verzicht auf die Gemeinderatsmandate durch StRin Elke Kahr und StR Mag. Robert Krotzer Bestellung der Nachfolger Dringlichkeitsverfügungen des Stadtsenats vom 16. Dezember 2016 6. MD-19486/2015-1 IT-Projektverlängerung 2017 Antrag auf Aufwandsgenehmigung über € 120.000,-- FiPos 1.01600.728007 und € 50.000,-- FiPos 1.43900.728307 7. Präs. 7146/2005-12 Steirischer Herbst Festival GmbH Änderung des Eigentümervertreters der Stadt Graz in der Generalversammlung 8. Präs. 11211/2003-103 Gehaltsanpassung 2017; Pensionsanpassung 2017 Novellierung der Dienst- u. Gehaltsordnung 9. A 8- 38533/2014-5 Sanierung Abwasserbeseitigungsanlage Innere Stadt, Jakomini, St. Leonhard, BA 159 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 96.850,-- 10. A 8- 11500/2014-6 Sanierung Abwasserbeseitigungsanlage Glockenspiel- und Färberplatz, BA 213 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 27.950,-- 11. A 8- 30368/2014-7 Sanierung Mischwasserkanal Mariatrost – Hilmteich, BA 156 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von €  165.100,-- 12. A 8-30390/2014-6 Sanierung Mischwasserkanal Auersperggasse Hartenaugasse, BA 217 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 57.200,-- 13. A 8- 21515/2006-214 und A 23 – 30904/2013-110 Ausführungsbeschluss 1. Optionsziehung Strom 2019 2. Optionsziehung Gas 2019 3. Strom und Gas Beschaffungsstrategie HAUS GRAZ 3.0 4. Synergie mit Land Steiermark im Zusammenhang mit dem Energieeinkauf vom 13. Jänner 2017 14. A 8- 99960/2015-5 Sanierung Mischwasserkanalisation Straßgang I, BA 160 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 180.830,-- 15. A 8- 28312/2016-5 Sanierung Abwasserbeseitigungsanlage Kanalschachtherstellungen, BA 161 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 40.170,-- 16. A 8- 102830/2015-4 Sanierung Abwasserbeseitigungsanlage Erneuerung Johann-Paierl-Weg, BA 162 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 18.850,-- 17. A 8- 110940/2015-4 Kanalsanierung Schlauchlinerprogramm, BA 163 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 40.040,-- 18. A 8- 11211/2015-4 Unterirdische Kanalsanierung 2015 Bereich Innere Stadt/Andritz, BA 165 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von 71.500,-- vom 27. Jänner 2017 19. A 8 – 18278/2009/14 Mobilitätsscheck für Studierende Sommersemester 2017 20. A 8 – 18345/2006-117 Universalmuseum Joanneum GmbH Jahresvoranschlag 2017 Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss vom 17. Februar 2017 21. A 8 – 18782/2006-133 und A 8 – 20081/2006-177 A. Energie Graz GmbH Richtlinien für die 14. o. Generalversammlung gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Stimmrechtsermächtigung (mit analoger Ermächtigung für die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH bzw. deren Tochtergesellschaft Energie Graz Holding GmbH) B. Energie Graz GmbH & Co KG Richtlinien für die 14. o. Gesellschafterversammlung gem. § 87 Abs 2 des Statutes des Landeshauptstadt Graz 1967, Stimmrechtsermächtigung (mit analoger Ermächtigung für die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH bzw. deren Tochtergesellschaft Energie Graz Holding GmbH) vom 3. März 2017 22. A 8- 34133/2007/59 Rückkauf des Leasingobjektes „Logistikzentrum“ durch die GGZ * Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechtes * Vereinbarungen mit der Leasinggesellschaft * Auflösung des Baurechtsvertrages 23. A 8 – 17563/2006-226 Theaterholding Graz/Steiermark GmbH Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss für die Spielzeit 2015/2016 14. Generalversammlung am 16.3.2017, Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 vom 17. März 2017 24. A 8/4 – 867/2001 Städtische Wohnbaurechtsliegenschaften Übertragung aus dem Vermögen der Stadt Graz in das Vermögen von Wohnen Graz Änderung der Fälligkeit 25. A 8/4 – 34109/2013 Deponie Köglerweg Vermietung von Teilflächen der Gdste Nr.: 814/1, 829, 831, 833/1, 834/1, 828/1, 855/1 je KG Graz – Stadt Messendorf im Gesamtausmaß von rund 46.500 m² durch die Stadt Graz an die Hödlmayr Logistic GmbH G.1) Mitteilung des Bürgermeisters – Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2015 MD 001351/2014-12 Bürgermeister Mag. Nagl: Ich möchte Sie darüber informieren, dass der Menschenrechtsbeirat im Dezember 2016 den 9. Bericht zur Menschenrechtssituation in Graz vorgelegt hat. Es war dies der neunte Menschenrechtsbericht insgesamt. Der Bericht erschien erstmals auch in Kurzform und in einfach verständlicher Sprache. Zu den Themen Jugendarbeit, Gewaltprävention, Rassismus, Extremismusprävention und Integration von Flüchtlingen richtet der Menschenrechtsbeirat Empfehlungen an den Gemeinderat und Stadtregierung zur Umsetzung in den kommenden Jahren. Nachzulesen ist der Bericht unter www.etc-graz.at bzw. es können gedruckte Exemplare beim ETC angefordert werden. Ich darf ersuchen, diese Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. G.2) Mitteilung des Bürgermeisters – Bericht des Rechnungshofes (Reihe Steiermark 2017/1) Abwasserentsorgung in Graz MD 034341/2010-0030 Bürgermeister Mag. Nagl: Der Rechnungshof legte am 17. März 2017 der Landeshauptstadt Graz den Bericht des Rechnungshofes (Reihe Steiermark 2017/1) „Abwasserentsorgung in Graz“ vor. Das Prüfungsergebnis wurde über Ersuchen des Rechnungshofes durch die Magistratsdirektion den Mitgliedern des Gemeinderates, des Stadtsenates sowie auch der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt. Außerdem finden Sie den Bericht des Rechnungshofes auch unter www.rechnungshof.gv.at. Ich ersuche Sie, den Bericht des Rechnungshofes zur Kenntnis zu nehmen. G.3) Mitteilung des Bürgermeisters – Genehmigung der Protokolle Bürgermeister Mag. Nagl: Die Protokolle über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 22. September 2016 und vom 1. März 2017 (ao. Sitzung) wurden von Herrn Gemeinderat Mag. Rudolf Moser überprüft und für in Ordnung befunden, die Protokolle vom 20. Oktober 2016 und vom 4./5. April 2017 (Konstituierung) wurden von Frau Gemeinderätin Sissi Potzinger überprüft und für in Ordnung befunden und die Protokolle der beiden Gemeinderatssitzungen vom 17.11.2016 wurden von Frau Gemeinderätin Waltraud Haas-Wippel, MA überprüft und für in Ordnung befunden. G.4) Mitteilung des Bürgermeisters – Änderung in den Verwaltungsausschüssen, den vorberatenden Ausschüssen und in der Gemeinderätlichen Personalkommission GZ: Präs. 005471/2017/0008 GZ: Präs. 016487/2017/0002 Bürgermeister Mag. Nagl: Der Gemeinderat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 5. April 2017 entsprechend den Bestimmungen des Statutes die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in die Verwaltungsausschüsse, die vorberatenden Gemeinderatsausschüsse und die Gemeinderätliche Personalkommission vorgenommen. Auf Grund des Verzichts auf die Gemeinderatsmandate durch Frau Stadträtin Elke Kahr und Herrn Stadtrat Mag. Robert Krotzer sind in den Ausschuss-Besetzungen einige Änderungen erforderlich. Ebenso gibt es Änderungswünsche von Seiten der GRÜNEN. Dazu sind mir von den jeweiligen Klubs Vorschläge vorgelegt worden. Außerdem soll in zwei Ausschüssen die geschäftsführende Abteilung geändert werden. Verwaltungsausschuss für den Grazer Parkraumservice (GPS) Mitglied anstelle von nunmehr Mag. Robert Krotzer Kurt Luttenberger Verwaltungsausschuss für die Geriatrischen Gesundheitszentren (GGZ) Ersatzmitglied anstelle von nunmehr Elke Kahr Sigrid Zitek Verwaltungsausschuss für den Eigenbetrieb „Wohnen Graz“ Ersatzmitglied anstelle von nunmehr Mag. Robert Krotzer Kurt Luttenberger Tamara Ussner Manuela Wutte, BA Geschäftsführende Abteilung: anstelle von A 21 – Amt für Wohnungsangelegenheiten nunmehr „Wohnen Graz“ Ausschuss für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Frauenangelegenheiten, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte Ersatzmitglied anstelle von nunmehr Mag. Robert Krotzer Kurt Luttenberger Allgemeiner Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA Ersatzmitglied anstelle von nunmehr Mag. Robert Krotzer Kurt Luttenberger Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen, Immobilien sowie Wirtschaft und Tourismus Ersatzmitglied anstelle von nunmehr Mag. Robert Krotzer Kurt Luttenberger Ausschuss für Personal Mitglied anstelle von nunmehr Mag. Robert Krotzer Kurt Luttenberger Ersatzmitglied anstelle von nunmehr Elke Kahr Sigrid Zitek Ausschuss für Soziales, Jugend und Familie, SeniorInnen Ersatzmitglied anstelle von nunmehr Elke Kahr Sigrid Zitek Ausschuss für Umwelt und Gesundheit Mitglied anstelle von nunmehr Elke Kahr Sigrid Zitek Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten Ersatzmitglied anstelle von nunmehr Mag. Robert Krotzer Kurt Luttenberger Ausschuss für Verkehr Geschäftsführende Abteilung: anstelle von A 10/1 – Straßenamt nunmehr A 10 – Baudirektion Kontrollausschuss Mitglied anstelle von nunmehr Christian Sikora Kurt Luttenberger G.5) Mitteilung des Bürgermeisters – Verzicht auf die Gemeinderatsmandate durch Stadträtin Elke Kahr und Stadtrat Mag. Krotzer, Bestellung der Nachfolger Präs. 005471/2017/0006 Bürgermeister Mag. Nagl: Frau Stadträtin Elke Kahr und Herr Stadtrat Mag. Robert Krotzer haben aufgrund ihrer Wahl zu Stadtsenatsmitgliedern auf ihre Gemeinderatsmandate verzichtet. Gemäß § 20 Abs 3 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl 130/1967, idF LGBl 45/2016, ist für den Fall des Ausscheidens eines Gemeinderatsmitgliedes nach den Bestimmungen der Gemeindewahlordnung für die Stadt Graz der Ersatzkandidat/die Ersatzkandidatin zu berufen. Gemäß § 87 Abs 2 Gemeindewahlordnung Graz 2012, LGBl Nr. 86/2012, idF LGBl 135/2016, hat der Stadtwahlleiter die Ersatzkandidaten vom Wahlvorschlag der KPÖ Frau Sigrid Veronika Zitek und Herrn Kurt Luttenberger auf diese frei gewordenen Mandate berufen. Ich lade die neuberufenen Gemeinderatsmitglieder ein, sich von ihrem Sitz zu erheben und gemäß § 17 Abs 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz das vom Magistratsdirektor zu verlesende Gelöbnis mit den Worten “Ich gelobe” zu leisten. Ich ersuche den Herrn Magistratsdirektor, den Wortlaut des Gelöbnisses zu verlesen. (Nach Verlesung der in § 17 Abs 3 des Statutes vorgeschriebenen Gelöbnisformel und nach Ablegung des Gelöbnisses führt der Bürgermeister weiters aus:) Ich danke Ihnen und ersuche Sie, die Ablegung des Gelöbnisses durch Unterzeichnung des Angelobungsprotokolls zu bestätigen. G.6) Mitteilung des Bürgermeisters – IT-Projektverlängerung 2017 Antrag auf Aufwandsgenehmigung über € 120.000, FiPos. 1.01600.728007 und € 50.000, FiPos. 1.43900.728307 MD 19486/2015-1 Bürgermeister Mag. Nagl: Der Stadtsenat hat in seiner Sitzung am 23.12.2016 die in der Beilage angeschlossene Dringlichkeitsverfügung zur Projektverlängerung der AIT-Ablöse im Amt für Jugend und Familie beschlossen. Ich ersuche Sie, diese Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. G.7) Mitteilung des Bürgermeisters - steirischer herbst festival gmbH; Nominierung des Eigentümervertreters der Stadt Graz in der Generalversammlung der steirischer herbst festival gmbh gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr. 30/1967 idgF; Verfügung des Bürgermeisters gem. § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz vom 05.04.2017. Präs. 7146/2005-0012 Bürgermeister Mag. Nagl: Mit Gemeinderatsbeschluss vom 20.03.2014, GZ: Präs. 12437/2003-0067, wurde Frau Stadträtin Lisa Rücker als Eigentümervertreterin der Stadt Graz in der steirischer herbst festival gmbH bestellt. Nunmehr soll anstelle von Frau Stadträtin a.D. Lisa Rücker Herr Stadtrat Dr. Günter Riegler seitens der Stadt Graz als Eigentümervertreter der Stadt Graz in der steirischer herbst festival gmbH nominiert werden. Gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 idgF, ist die Bestellung der in wirtschaftlichen Unternehmungen, an denen die Stadt Graz beteiligt ist, zu entsendenden Vertretung der Stadt dem Gemeinderat vorbehalten, wobei gemäß § 61 Abs. 1 des Statutes die Vorberatung dem Stadtsenat obliegt. Da jedoch die Eigentümervertreter von Stadt und Land schon am 07.04.2017 zusammentraten, um über die Nachfolge der scheidenden Intendantin zu entscheiden, eine Beschlussfassung über die Nominierung durch den Gemeinderat nicht vorgenommen und auch der Stadtsenat nicht rechtzeitig zusammen treten konnte, jedoch eine rasche Entscheidung im Gegenstande im Interesse der Stadt Graz lag, hat der Bürgermeister am 05.04.2017 in Form einer Dringlichkeitsverfügung gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz wie folgt verfügt: Anstelle von Frau Stadträtin a.D. Lisa Rücker wird Herr Stadtrat Dr. Günter Riegler als Eigentümervertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der steirischer herbst festival gmbH nominiert. Ich ersuche nunmehr den Gemeinderat, diese Dringlichkeitsverfügung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. G.8) Mitteilung des Bürgermeisters - Gehaltsanpassung 2017; Pensionsanpassung 2017; Novellierung der Dienst- und Gehaltsordnung sowie des Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetzes; Verfügung des Stadtsenates gem. § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz vom 16.12.2016 11211/2003-103 10877/2003/38 Bürgermeister Mag. Nagl: Zwischen der Stadt Graz und der Dienstnehmerlnnenvertretung wurde vereinbart, den Gehaltsabschluss des Bundes für die Erhöhung der Gehälter bzw. Monatsentgelte der Bediensteten der Stadt Graz für das Jahr 2017 und die Pensionsanpassung 2017 für die im Ruhestand befindlichen Beamtinnen vorzusehen. Ab 1. Jänner 2017 wurden die Gehälter der Beamtinnen, die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, sowie die Nebengebühren und Dienstzulagen um 1,3 % erhöht. Die Konsolidierungsprämie wurde in die Gehaltstabellen eingerechnet. Die Pensionsanpassung 2017 errechnet sich aus dem ASVG-Nettoanpassungsfaktor. Mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, BGBI. II Nr. 341/ 2016 wurde der Anpassungsfaktor für das Jahr 2017 mit 1,008 festgesetzt. Das bedeutet, dass die Pensionen mit Wirksamkeit 1. Jänner 2017 um 0,8 % zu erhöhen waren. Die Pensionsanpassung 2017 sieht auch eine Einmalzahlung in der Höhe von 100 € vor. Im Sinne des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes - ASVG in der geltenden Fassung, ist diese Einmalzahlung befreit von Einkommensteuer und Krankenversicherung und kein Pensionsbestandteil. Sie gebührt allen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Dezember 2016 Anspruch auf eine oder mehrere Pensionen nach der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz haben. G.9) Mitteilung des Bürgermeisters - Sanierung Abwasserbeseitigungsanlage Innere Stadt, Jakomini, St. Leonhard, BA 159 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 96.850,00 A8-38533/2014-5 Bürgermeister Mag. Nagl: In der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.5.2017 aufgrund der Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 vom 16.12.2016 betreffend der Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 96.850,00. Das Bauvorhaben „Sanierung Abwasserbeseitigungsanlage Innere Stadt, Jakomini, St. Leonhard, BA 159“ mit geschätzten förderbaren Gesamtinvestitionskosten in Höhe von € 745.000,-- ist ein Bestandteil der mit Budgetbeschluss erteilten Aufwandsgenehmigung für die Fipos 5.85100.004010 „Kanalnetzsanierungen und Erweiterungen“. Die entsprechenden Förderungsansuchen wurden mit Schreiben vom 22.07.2014, GZ.: A 8- 38533/2014-1, im Wege über das Amt der Steiermärkischen Landesregierung an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH übermittelt. Das Projekt der Stadt Graz wurde in der Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft am 22.06.2016 vorgelegt und positiv beurteilt. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., 1092 Wien, Türkenstraße 9, hat der Stadt Graz unter Antragsnummer B401169 vom 27.06.2016 einen Förderungsvertrag unterbreitet, der im Wesentlichen Folgendes beinhaltet: 1. Gegenstand der Förderung: Abwasserbeseitigungsanlage – BA 159 Innere Stadt, Jakomini, St. Leonhard Die Funktionsfähigkeitsfrist wurde mit 31.12.2014 und die Endabrechnungsfrist mit 31.12.2016 festgesetzt. Grundlage für die Förderungsentscheidung bilden die mit dem Förderungsansuchen vorgelegten Unterlagen gemäß § 8 der Förderungsrichtlinien. 2. Art und Höhe der Förderung: Für das beschriebene Vorhaben beträgt der Fördersatz 13 % der förderbaren Investitionskosten von € 745.000,00, somit eine Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 96.850,00. 3. Auszahlungsbedingungen: Die Auszahlung der Förderung in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen erfolgt nach dem vorläufigen Zuschussplan. a) Der erste Bauphasenzuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises über zumindest 25% der förderbaren Investitionskosten ausbezahlt. Die weiteren Bauphasenzuschüsse werden dann gemäß dem Zuschussplan ausbezahlt. b) Der erste Finanzierungszuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises mit gleichzeitiger Funktionsfähigkeitsmeldung ausbezahlt. Die weiteren Finanzierungszuschüsse werden dann automatisch gemäß dem Zuschussplan ausbezahlt. Erfolgt die Anforderung des ersten Finanzierungszuschusses nicht rechtzeitig, werden zwei weitere Bauphasenzuschüsse in Höhe des letztvorangegangenen ausbezahlt, danach ruht die Förderung. Etwaige Restarbeiten sind nur dann förderfähig, wenn sie innerhalb der Fertigstellungsfrist durchgeführt werden. c) Der Nominalbetrag der Förderung wird gemäß Förderungsrichtlinien § 9 Abs. 1 mit einem Zinssatz von 0,47 % verzinst. Die Verzinsung beginnt mit dem nächsten 1.7. oder 1.1., welcher der Kommissionsempfehlung folgt. d) Die Endabrechnungsunterlagen sind spätestens ein Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung vorzulegen. Nach Überprüfung dieser Unterlagen und Durchführung der Kollaudierung werden die Endabrechnungsunterlagen an die Kommunalkredit weitergeleitet, welche die Endabrechnung vornimmt. Aufgrund dieser Endabrechnung wird dann der endgültige Zuschussplan erstellt, der bis zum Ende der Laufzeit der Förderung unverändert bleibt. Für die Realisierung des vorliegenden Projektes kann nunmehr von folgender Finanzierung ausgegangen werden: Anschlussgebühren: € 0,-- Eigenmittel: € 648.150,-- Bundesförderung: € 96.850,-- Landesmittel: € 0,-- Gesamtsumme € 745.000,-- Da die Zusicherung der Förderung für die Dauer von drei Monaten ab dem Einlangen des Vertrages gebunden ist, musste die Annahme mittels einer Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates eingeholt werden. Der Stadtsenat hat daher gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 den Förderungsvertrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., Wien, Antragnummer B401169 vom 27.06.2016, mit dem eine Förderung im vorläufigen Nominale von € 96.850,00 gewährt wird, am 16.12.2016 genehmigt. Beilage: unterfertigte Annahmeerklärung Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. G.10) Mitteilung des Bürgermeisters – Sanierung Abwasserbeseitigungsanlage Glockenspiel- & Färberplatz, BA 213 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 27.950,00 A8-11500/2014-6 Bürgermeister Mag. Nagl: In der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.5.2017 aufgrund der Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 vom 16.12.2016 betreffend der Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 27.950,00. Das Bauvorhaben „Sanierung Abwasserbeseitigungsanlage Glockenspielplatz, Mehlplatz, Färbergasse, Pomeranzengasse und Prokopigasse, BA 213“ mit geschätzten förderbaren Gesamtinvestitionskosten in Höhe von € 215.000,-- ist ein Bestandteil der mit Budgetbeschluss erteilten Aufwandsgenehmigung für die Fipos 5.85100.004010 „Kanalnetzsanierungen und Erweiterungen“. Die entsprechenden Förderungsansuchen wurden mit Schreiben vom 03.03.2014, GZ.: A 8-11500/2014-1, im Wege über das Amt der Steiermärkischen Landesregierung an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH übermittelt. Das Projekt der Stadt Graz wurde in der Kommission in Angelegenheiten der Siedlungswasserwirtschaft am 22.06.2016 vorgelegt und positiv beurteilt. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., 1092 Wien, Türkenstraße 9, hat der Stadt Graz unter Antragsnummer B400570 vom 27.06.2016 einen Förderungsvertrag unterbreitet, der im Wesentlichen Folgendes beinhaltet: 1. Gegenstand der Förderung: Abwasserbeseitigungsanlage, BA 213 Sanierung Glockenspiel- & Färberplatz Die Funktionsfähigkeitsfrist wurde mit 31.05.2014 und die Endabrechnungsfrist mit 31.05.2016 festgesetzt. Grundlage für die Förderungsentscheidung bilden die mit dem Förderungsansuchen vorgelegten Unterlagen gemäß § 8 der Förderungsrichtlinien. 2. Art und Höhe der Förderung: Für das beschriebene Vorhaben beträgt der Fördersatz 13 % der vorläufigen förderbaren Investitionskosten von € 215.000,00 , somit eine Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 27.950,00. 3. Auszahlungsbedingungen: Die Auszahlung der Förderung in Form von Investitionskostenzuschüssen erfolgt in zwei Raten nach Vorlage von Rechnungsnachweisen. a) Der erste Investitionskostenzuschuss wird unter Einbehaltung eines 10%igen Deckungsrücklasses nach Vorlage eines Rechnungsnachweises mit gleichzeitiger Funktionsfähigkeitsmeldung ausbezahlt. b) Die Endabrechnungsunterlagen sind spätestens ein Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung vorzulegen. Nach Überprüfung dieser Unterlagen und Durchführung der Kollaudierung werden die Endabrechnungsunterlagen an die Kommunalkredit weitergeleitet, welche die Endabrechnung vornimmt. Aufgrund dieser Endabrechnung wird der zweite Investitionskostenzuschuss inklusive dem einbehaltenen Deckungsrücklass ausbezahlt. Für die Realisierung des vorliegenden Projektes kann nunmehr von folgender Finanzierung ausgegangen werden: Anschlussgebühren: € 0,-- Eigenmittel: € 187.050,-- Bundesförderung: € 27.950,-- Landesmittel: € 0,-- Gesamtsumme € 215.000,-- Da die Zusicherung der Förderung für die Dauer von drei Monaten ab dem Einlangen des Vertrages gebunden ist, musste die Annahme mittels einer Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates eingeholt werden. Der Stadtsenat hat daher gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 den Förderungsvertrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., Wien, Antragnummer B400570 vom 27.06.2016, mit dem eine Förderung im vorläufigen Nominale von € 27.950,00 gewährt wird, am 16.12.2016 genehmigt. Beilage: unterfertigte Annahmeerklärung Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. G.11) Mitteilung des Bürgermeisters – Sanierung Mischwasserkanal Mariatrost – Hilmteich, BA 156 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 165.100,00 A8-30368/2014-7 Bürgermeister Mag. Nagl: In der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.5.2017 aufgrund der Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 vom 16.12.2016 betreffend der Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 165.100,00. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.02.2014, GZ.: A 8-66149/2013-1, die Projektgenehmigung „Speicherkanal Hilmteich, BA 156“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 2.200.000,-- beschlossen. Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung der Baumeisterleistungen mit den Holding Graz Linien und diversen Leistungsträgern konnte ein um € 930.000,-- günstigerer Angebotspreis erzielt werden. Die entsprechenden Förderungsansuchen wurden mit Schreiben vom 05.06.2014, GZ.: A 8-30368/2014-1, im Wege über das Amt der Steiermärkischen Landesregierung an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH übermittelt. Das Projekt der Stadt Graz wurde in der Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft am 22.06.2016 vorgelegt und positiv beurteilt. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., 1092 Wien, Türkenstraße 9, hat der Stadt Graz unter Antragsnummer B400965 vom 27.06.2016 einen Förderungsvertrag unterbreitet, der im Wesentlichen Folgendes beinhaltet: 1. Gegenstand der Förderung: Abwasserbeseitigungsanlage – BA 156 Mischwasserkanal Mariatrost – Hilmteich Die Funktionsfähigkeitsfrist wurde mit 31.10.2014 und die Endabrechnungsfrist mit 31.10.2016 festgesetzt. Grundlage für die Förderungsentscheidung bilden die mit dem Förderungsansuchen vorgelegten Unterlagen gemäß § 8 der Förderungsrichtlinien. 2. Art und Höhe der Förderung: Für das beschriebene Vorhaben beträgt der Fördersatz 13 % der förderbaren Investitionskosten von € 1.270.000,00, somit eine Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 165.100,00. 3. Auszahlungsbedingungen: Die Auszahlung der Förderung in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen erfolgt nach dem vorläufigen Zuschussplan. a) Der erste Bauphasenzuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises über zumindest 25% der förderbaren Investitionskosten ausbezahlt. Die weiteren Bauphasenzuschüsse werden dann gemäß dem Zuschussplan ausbezahlt. b) Der erste Finanzierungszuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises mit gleichzeitiger Funktionsfähigkeitsmeldung ausbezahlt. Die weiteren Finanzierungszuschüsse werden dann automatisch gemäß dem Zuschussplan ausbezahlt. Erfolgt die Anforderung des ersten Finanzierungszuschusses nicht rechtzeitig, werden zwei weitere Bauphasenzuschüsse in Höhe des letztvorangegangenen ausbezahlt, danach ruht die Förderung. Etwaige Restarbeiten sind nur dann förderfähig, wenn sie innerhalb der Fertigstellungsfrist durchgeführt werden. c) Der Nominalbetrag der Förderung wird gemäß Förderungsrichtlinien § 9 Abs. 1 mit einem Zinssatz von 0,47 % verzinst. Die Verzinsung beginnt mit dem nächsten 1.7. oder 1.1., welcher der Kommissionsempfehlung folgt. d) Die Endabrechnungsunterlagen sind spätestens ein Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung vorzulegen. Nach Überprüfung dieser Unterlagen und Durchführung der Kollaudierung werden die Endabrechnungsunterlagen an die Kommunalkredit weitergeleitet, welche die Endabrechnung vornimmt. Aufgrund dieser Endabrechnung wird dann der endgültige Zuschussplan erstellt, der bis zum Ende der Laufzeit der Förderung unverändert bleibt. Für die Realisierung des vorliegenden Projektes kann nunmehr von folgender Finanzierung ausgegangen werden: Anschlussgebühren: € 0,-- Eigenmittel: € 1.104.900,-- Bundesförderung: € 165.100,-- Landesmittel: € 0,-- Gesamtsumme € 1.270.000,-- Da die Zusicherung der Förderung für die Dauer von drei Monaten ab dem Einlangen des Vertrages gebunden ist, musste die Annahme mittels einer Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates eingeholt werden. Der Stadtsenat hat daher gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 den Förderungsvertrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., Wien, Antragnummer B400965 vom 27.06.2016, mit dem eine Förderung im vorläufigen Nominale von € 165.100,00 gewährt wird, am 16.12.2016 genehmigt. Beilage: unterfertigte Annahmeerklärung Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. G.12) Mitteilung des Bürgermeisters – Sanierung Mischwasserkanal Auersperggasse Hartenaugasse, BA 217 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 57.200,-- A8-30390/2014-6 Bürgermeister Mag. Nagl: In der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.5.2017 aufgrund der Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 vom 16.12.2016 betreffend der Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 57.200,00. Das Bauvorhaben „Sanierung Mischwasserkanal Auersperggasse Hartenaugasse, BA 217“ mit geschätzten förderbaren Gesamtinvestitionskosten in Höhe von € 440.000,-- ist ein Bestandteil der mit Budgetbeschluss erteilten Aufwandsgenehmigung für die Fipos 5.85100.004010 „Kanalnetzsanierungen und Erweiterungen“. Die entsprechenden Förderungsansuchen wurden mit Schreiben vom 05.06.2014, GZ.: A 8- 30390/2014-1, im Wege über das Amt der Steiermärkischen Landesregierung an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH übermittelt. Das Projekt der Stadt Graz wurde in der Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft am 22.06.2016 vorgelegt und positiv beurteilt. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., 1092 Wien, Türkenstraße 9, hat der Stadt Graz unter Antragsnummer B400966 vom 27.06.2016 einen Förderungsvertrag unterbreitet, der im Wesentlichen Folgendes beinhaltet: 1. Gegenstand der Förderung: Abwasserbeseitigungsanlage – BA 217 Mischwasserkanal Auersperggasse Hartenaugasse Die Funktionsfähigkeitsfrist wurde mit 31.10.2014 und die Endabrechnungsfrist mit 31.10.2016 festgesetzt. Grundlage für die Förderungsentscheidung bilden die mit dem Förderungsansuchen vorgelegten Unterlagen gemäß § 8 der Förderungsrichtlinien. 2. Art und Höhe der Förderung: Für das beschriebene Vorhaben beträgt der Fördersatz 13 % der förderbaren Investitionskosten von € 440.000,00, somit eine Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 57.200,00. 3. Auszahlungsbedingungen: Die Auszahlung der Förderung in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen erfolgt nach dem vorläufigen Zuschussplan. a) Der erste Bauphasenzuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises über zumindest 25% der förderbaren Investitionskosten ausbezahlt. Die weiteren Bauphasenzuschüsse werden dann gemäß dem Zuschussplan ausbezahlt. b) Der erste Finanzierungszuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises mit gleichzeitiger Funktionsfähigkeitsmeldung ausbezahlt. Die weiteren Finanzierungszuschüsse werden dann automatisch gemäß dem Zuschussplan ausbezahlt. Erfolgt die Anforderung des ersten Finanzierungszuschusses nicht rechtzeitig, werden zwei weitere Bauphasenzuschüsse in Höhe des letztvorangegangenen ausbezahlt, danach ruht die Förderung. Etwaige Restarbeiten sind nur dann förderfähig, wenn sie innerhalb der Fertigstellungsfrist durchgeführt werden. c) Der Nominalbetrag der Förderung wird gemäß Förderungsrichtlinien § 9 Abs. 1 mit einem Zinssatz von 0,47 % verzinst. Die Verzinsung beginnt mit dem nächsten 1.7. oder 1.1., welcher der Kommissionsempfehlung folgt. d) Die Endabrechnungsunterlagen sind spätestens ein Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung vorzulegen. Nach Überprüfung dieser Unterlagen und Durchführung der Kollaudierung werden die Endabrechnungsunterlagen an die Kommunalkredit weitergeleitet, welche die Endabrechnung vornimmt. Aufgrund dieser Endabrechnung wird dann der endgültige Zuschussplan erstellt, der bis zum Ende der Laufzeit der Förderung unverändert bleibt. Für die Realisierung des vorliegenden Projektes kann nunmehr von folgender Finanzierung ausgegangen werden: Anschlussgebühren: € 0,-- Eigenmittel: € 382.800,-- Bundesförderung: € 57.200,-- Landesmittel: € 0,-- Gesamtsumme € 440.000,-- Da die Zusicherung der Förderung für die Dauer von drei Monaten ab dem Einlangen des Vertrages gebunden ist, musste die Annahme mittels einer Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates eingeholt werden. Der Stadtsenat hat daher gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 den Förderungsvertrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., Wien, Antragnummer B400966 vom 27.06.2016, mit dem eine Förderung im vorläufigen Nominale von € 57.200,00 gewährt wird, am 16.12.2016 genehmigt. Beilage: unterfertigte Annahmeerklärung Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. G.13) Mitteilung des Bürgermeisters – Ausführungsbeschluss Optionsziehung Strom- und Gasbeschaffung 2019 Dringlichkeitsverfügung gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz vom 16.12.2016 A8-021515/2006/0214 A23-030904/2013-0110 Bürgermeister Mag. Nagl: In der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2017 aufgrund der Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates gem. Anhang A § 1 Abs. 4 Z 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 58 Abs. 1 und § 45 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967, i.d.F. LGBl. Nr. 45/2016 vom 16.12.2016, betreffend die Strom und Gasbeschaffungsstrategie für das Haus Graz: Einleitung und Rückblick Mit Gemeinderatsbeschluss vom 25.04.2013, GZ: A8-021515/2006/0144 bzw. GZ: A23- 031780/2008/0041, wurde die EnergieEINKAUFSstrategie als Teilergebnis der Arbeiten des KEK Graz 2020 - Aktionsteams und der Arbeitsgruppe Energieeinkauf für das HAUS GRAZ zustimmend zur Kenntnis genommen. Die GBG wurde mit dem zentralen Energieeinkauf für Strom und Gas beauftragt, und es wurde beschlossen, dass in der Ausschreibung die Strom-Qualität atomstromfrei und CO2-frei als verpflichtendes Kriterium aufgenommen wird. Mit dem Ausführungsbeschluss vom 07.07.2013, GZ: A8-021515/2006/0148 bzw. GZ: A23- 030904/2013/0004 wurden vom Gemeinderat die Eckpunkte der Stromausschreibung festgelegt. Mit dem Ergebnisbericht im GR, GZ: A8-021515/2006/0167 bzw. GZ: A23-030904/2013/0015 vom 12.12.2013 wurden die Billigstbieter kommuniziert und die Vorgangsweise zum Abruf der Bestelltranchen an der Strombörse beschlossen. Nach Fixierung der letzten Bestelltranche für das Jahr 2016 im März 2014 wurde mit dem Ergebnisbericht, GZ: A8 021515/2006/0172 bzw. GZ: A23-030904/2013-0025 dem GR am 15.05.2014 das Endergebnis der Stromausschreibung mit den fixierten Preisen für 2015 und 2016 und den zu erwartenden Einsparungen vorgelegt. Mit dem Ausführungsbeschluss im GR, GZ: A8 021515/2006/0178 bzw. GZ: A23-030904/2013-0031 vom 03.07.2014, wurden das Ziehen der Option für die Verlängerung des Stromliefervertrags für das Jahr 2017, die Preisfixierungen für die erste Tranche 2017 und die Eckpunkte der Gasausschreibung für das Haus Graz beschlossen. Die Strom und Gas Beschaffungsstrategie für das HAUS GRAZ in der Version 1.0 wurde im GR mit dem Ausführungsbeschluss GZ: A8 021515/2006/0183 bzw. GZ: A23-030904/2013-0042 vom 13.11.2014 genehmigt. Im Informationsbericht im GR, GZ: A8-021515/2006/0187 bzw. GZ: A23-030904/2013/0054 vom 26.02.2015 wurden die Ergebnisse der Gasausschreibung HAUS GRAZ und die Ergebnisse der Gasbeschaffung für das Lieferjahr 2015 vorgestellt. Mit dem Ausführungsbeschluss im GR, GZ: A8-021515/2006/0191 bzw. GZ: A23-030904/2013-0063 vom 18.06.2015 wurde die Optionsziehung Strom 2018, die Optionsziehung Gas 2017 und 2018 und die Strom und Gas Beschaffungsstrategie HAUS GRAZ 2.0 genehmigt. Der vorliegende Bericht liefert nun auf Basis der zitierten Gemeinderatsbeschlüsse den Vorschlag für die Strom- und Gasbeschaffung im Haus Graz im Jahr 2019 sowie die weitere diesbezügliche Vorgangsweise. Die Abwärtsbewegung der letzten Jahre könnte nach den jüngsten Marktpreisbewegungen zu Ende gehen, sodass ein weiteres Zuwarten hinsichtlich der Fixierung für 2019 zu empfindlichen Mehrkosten führen könnte. Marktsituation Strom und Gas Laut den Marktdaten und den Marktberichten mehrerer energiewirtschaftlichen Experten zeichnet sich eine Veränderung am Energiemarkt ab. Die nachstehenden Grafiken sollen dies verdeutlichen. Noch bis zum April 2016 setzte sich die fallende Tendenz am Strommarkt fort. Grafik 1: Börsenpreis für STROM BASE year ahead Y+1 an der EEX (Phelix Baseload Year Futures) GBG-Grafik auf Basis der Daten von Inercomp GmbH vom 06.12.2016 Von April 2016 bis September 2016 zeigte sich eine seitwärts bis leicht steigende Tendenz für die Börsenstrompreise. Grafik 2: Börsenpreis für STROM BASE year ahead Y+1 an der EEX (Phelix Baseload Year Futures) GBG-Grafik auf Basis der Daten von Inercomp GmbH vom 06.12.2016 Seit dem Oktober 2016 bis nun Dezember 2016 zeigen die Strombörsenpreise eine steigende bis seitwärts Tendenz. Grund dürfte u.a. die anhaltend steigenden Weltmarktpreise für Kohle sein, die für viele Kohlekraftwerke in Europa benötigt wird. Grafik 3: Börsenpreis für STROM BASE year ahead Y+1 an der EEX (Phelix Baseload Year Futures) GBG-Grafik auf Basis der Daten von Inercomp GmbH vom 06.12.2016 Aus den Preisverläufen der Jahresbänder 2017 bis 2022 lässt sich ableiten, dass der Markt aber dennoch von weiter fallenden Preisen ausgeht, da Strom für das Jahr 2019 am günstigsten notiert, für eine generelle Trendumkehr müssten alle zukünftigen Lieferjahre höher als 2017 notieren, was aber nicht der Fall ist. Die folgende Grafik veranschaulicht dies. Grafik 4: Börsenpreise für BASE 2017 bis 2022 (Phelix Baseload Year Futures, Cal-17 bis Cal-22, CKE DailySnapShot vom 06.12.2016) Der Gaspreis zeigte eine starke Schwankungsbreite in den letzten 12 Monaten, die Grundtendenz kann gleich wie im Strom als steigende bis seitwärts bezeichnet werden. Grafik 5: Börsenpreis GAS year ahead Y+1 an der PEGAS EEX-Group (NCG-Natural-Gas-Year-Futures) GBG-Grafik auf Basis der Daten von Inercomp GmbH vom 06.12.2016 Optionsziehung Strom 2019 Es wird zur Begrenzung der diesbezüglichen Unsicherheit vorgeschlagen, die Option aus der Stromausschreibung für das Lieferjahr 2019 nun im Jänner 2017 zu ziehen. Ziel hierbei ist nicht die sofortige Preisfixierung an einem einzigen Zeitpunkt, sondern die (unveränderte) Lieferanten- und Margenfixierung und der umgehende Aufbau der Beschaffung mit dem Limitsystem. Optionsziehung Gas 2019 Auch für die Gasbeschaffung wird vorgeschlagen die Option aus der Gas-Ausschreibung für das Lieferjahr 2019 nun im Jänner 2017 zu ziehen. Ziel hierbei ist ebenfalls nicht die sofortige Preisfixierung an einem Tag, sondern wiederum die (unveränderte) Lieferanten- und Margenfixierung und der umgehende Aufbau der Beschaffung mit dem Limitsystem. Strom und Gas Beschaffungsstrategie HAUS GRAZ 3.0 Aufbauend auf die oben genannten Entwicklungen an den Strom-und Gas-Märkten wurde die weitere Vorgehensweise im Energiebeschaffungsgremium (Vertretern der Institutionen mit den größten Energieverbräuchen) abgestimmt und in der beiliegenden Beschaffungsstrategie zusammengefasst. Darin sind die Vorgehensweise und die Parameter für die Preisfixierung der Strom- und Gas-Tranchen genau und transparent definiert. Hingewiesen wird, dass die vorliegende Beschaffungsstrategie 3.0 nach dem aktuellen Wissenstand der Beteiligten erarbeitet wurde. Es kann Marktentwicklungen geben, wo Jahres- oder Quartalstranchen bzw. Limits nicht sinnvoll eingesetzt werden können und eine Festlegung darauf kontraproduktiv wäre. Sollten Änderungen an der Strategie notwendig werden, wird eine neue Version dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt. Ziel ist es, dass die vorgeschlagene Abrufstrategie klar kommuniziert ist und danach transparent über die Durchführung berichtet werden kann. Die Strom und Gas Beschaffungsstrategie HAUS GRAZ in der Version 3.0 (siehe Beilage 1) wurde um die Abwicklung der Strom und Gas Beschaffung für das Lieferjahr 2019 erweitert. Die Abwicklung der bereits beschafften Tranchen wurde zur besseren Übersichtlichkeit entfernt. Alle Änderungen seit der im GR genehmigten Version 2.0 sind mit Änderungsvermerken versehen, so dass einfach und transparent jede Veränderung nachvollziehbar ist. (siehe Beilage 2). Wegen der oben ausgeführten steigenden Tendenz an den Energiemärkten wird nun für die noch ausstehende Beschaffung ab dem Lieferjahr 2019 das Sicherheitslimit (bisher ein Sicherheitslimit für alle vier Tranchen) ausgebaut, und es werden vier Sicherheitslimits eingerichtet. Der Vorteil ist, dass nicht beim ersten Ausreißen des Indexes gleich alle Tranchen fixiert werden, sondern eben schrittweise. Es bleibt für die restlichen Tranchen noch die Möglichkeit, um innerhalb der Beschaffungszeiträume wie bisher üblich mit den von der GBG wöchentlich überwachten dynamischen Limits an ggf. wieder fallenden Preisen mit partizipieren zu können. (Siehe Beilage 1 Seite 5). Die Strombeschaffung für 2016 basierte auf einen durchschnittlichen Strom-Börsenpreis (BASE) von 35,4 EUR/MWh damit ergibt sich mit den Aufschlägen aus der Ausschreibung ein Energieanteil von 2,8 Mio. Euro. Addiert man auch die Netzentgelte und Energiesteuern ergeben sich Stromkosten von rund 9,4 Mio. Euro (ohne MWSt). Für die Beschaffung der Strommengen für das Lieferjahr 2019 sollen nun die Beschaffungszeiträume vorgezogen werden um schon Anfang 2017 die Preisfestsetzung für 2019 zu fixieren, es wurden hier zwei Szenarien betrachtet. 1. Wäre mit den aktuellen Börsenpreisen (Stichtag 08.12.2016) das Lieferjahr 2019 beschafft werden ergäbe sich gegenüber den für 2016 erzielten Preisen ein Vorteil für das HAUS GRAZ von rund 765.000 Euro. 2. In dem worst case Szenario wären die Limits (+10% vom Stichtag 08.12.2016) gerissen und es ergäbe sich gegenüber den für 2016 erzielten Preisen noch immer ein Vorteil für das HAUS GRAZ von rund 521.000 Euro. Die nachstehende Tabelle zeigt die Werte im Detail: Basis für die Vergleichsrechnung Freizeit Graz hat erst ab 2018 an der Stromausschreibung teilgenommen, in dieser Vergleichsrechnung wurde sie mit einem Referenzpreis von 4,2Cent/kWh für 2016 berücksichtigt Energieverbrauch vom Jahr 2012 mit 72 GWh Energieanteil berechnet mit den Parametern und Aufschlägen aus der Stromausschreibung Netzentgelte+Steuern waren 2016 rund 70% der Stromkosten (ohne MWSt), für 2019 wurden die gleichen wie 2016 angenommen Der effektive Vorteil im worst case Szenario kann erst nach definitiver Einrichtung der Limits ermittelt werden. Hier wurde er mit 10% auf den Preis vom 8.12.16 gerechnet gez. GBG, Pachler, 09.12.16 Grafik 6: Abschätzung der zu erwartenden Energieentgelte 2019 je nach Szenario, GBG-Berechnung Die nachstehenden Grafiken zeigen den Energieanteil und den Vorteil bei den beiden Szenarien: Grafik 7: Grafische Darstellung der Abschätzung der zu erwartenden Energieentgelte 2019 je nach Szenario, GBG-Berechnung Die genauen Ergebnisse liegen erst nach Ende der Beschaffung vor. Die Werte dürfen aber zwischen den beiden Szenarien liegen. Die beiliegende Beschaffungsstrategie für Strom und Gas für das HAUS GRAZ in der vorliegenden Version 3.0 wird hiermit zur Genehmigung vorgelegt. Synergie mit Land Steiermark im Zusammenhang mit dem Energieeinkauf Auf Ersuchen vom Universalmuseum Joanneum wurde die GBG gebeten, in Vorgesprächen mit den zuständigen Stellen vom Land Steiermark zu prüfen, ob für zukünftige Energieausschreibung Synergiemöglichkeiten bestehen. Es wurde angedacht, die Volumina des Landes Steiermark von ca. 13 GWh Strom und ca. 2 GWh Gas gemeinsam mit dem HAUS GRAZ zu beschaffen. Zum Vergleich: für das HAUS GRAZ wurden 72 GWh Strom und 13 GWh Gas ausgeschrieben. Die GBG wird mit dem Land Steiermark diese Möglichkeiten im Detail prüfen. Die Beschlussfassung über diese Angelegenheit fällt in die Kompetenz des Gemeinderates. Aufgrund der Dringlichkeit der zu veranlassenden Schritte war der Stadtsenat auf dem Wege der Dringlichkeitsverfügung gem. § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 45/2016 zu befassen. Der Stadtsenat hat daher am 16.12.2016 gem. Anhang A § 1 Abs 4 Ziff. 8 des Anhanges der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 6 des Statuts der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/1967 idF LGBl Nr 45/2016 beschlossen: 1.) Die GBG soll laut dem angeführten Motivenbericht die Option für die Verlängerung des Stromliefervertrags für das Lieferjahr 2019 für die Auftraggeber aus dem HAUS GRAZ schon im Jänner 2017 ziehen. 2.) Die GBG soll laut dem angeführten Motivenbericht die Option für die Verlängerung des Gasliefervertrags für das Lieferjahr 2019 für die Auftraggeber aus dem HAUS GRAZ schon im Jänner 2017 ziehen. 3.) Die beiliegende Strom und Gas Beschaffungsstrategie für das HAUS GRAZ in der vorliegenden Version 3.0 wird genehmigt, insbesondere auch die Erweiterung von einem auf 4 Sicherheitslimits. 4.) Die GBG soll für eine zukünftige Energiebeschaffung auch Synergien mit dem Land Steiermark anstreben und hierzu Anfang 2017 diese Möglichkeiten im Detail prüfen. 5.) Die Ausführungen des vorstehenden Motivenberichtes werden zur Kenntnis genommen. Beilagen: 1.) Strom und Gas Beschaffungsstrategie für das HAUS GRAZ Version3.0.pdf 2.) Strom und Gas Beschaffungsstrategie für das HAUS GRAZ Version3.0 mit Änderungsvermerken seit der letzten im GR am 18.06.2015 genehmigten Version 2.0 Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. G.14) Mitteilung des Bürgermeisters – Sanierung Mischwasserkanalisation Straßgang I, BA 160 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 180.830,00 A8-99960/2015-5 Bürgermeister Mag. Nagl: In der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.5.2017 aufgrund der Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 vom 13.01.2017 betreffend der Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 180.830,00. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.11.2014, GZ.: A 8-66149/2013-27, die Projektgenehmigung „Bauliche Sanierung Abwasseranlagen 2015, BA 160“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 1.700.000,-- beschlossen. Die entsprechenden Förderungsansuchen wurden mit Schreiben vom 21.05.2015, GZ.: A 8- 99960/2015-1, im Wege über das Amt der Steiermärkischen Landesregierung an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH übermittelt. Das Projekt der Stadt Graz wurde in der Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft am 01.12.2016 vorgelegt und positiv beurteilt. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., 1092 Wien, Türkenstraße 9, hat der Stadt Graz unter Antragsnummer B600332 vom 06.12.2016 einen Förderungsvertrag unterbreitet, der im Wesentlichen Folgendes beinhaltet: 1. Gegenstand der Förderung: Abwasserbeseitigungsanlage – BA 160 Straßgang I Die Funktionsfähigkeitsfrist wurde mit 31.12.2015 und die Endabrechnungsfrist mit 31.12.2017 festgesetzt. Grundlage für die Förderungsentscheidung bilden die mit dem Förderungsansuchen vorgelegten Unterlagen gemäß § 8 der Förderungsrichtlinien. 2. Art und Höhe der Förderung: Für das beschriebene Vorhaben beträgt der Fördersatz 13 % der förderbaren Investitionskosten von € 1.391.000,00, somit eine Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 180.830,00. 3. Auszahlungsbedingungen: Die Auszahlung der Förderung in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen erfolgt nach dem vorläufigen Zuschussplan. a) Der erste Bauphasenzuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises über zumindest 25% der förderbaren Investitionskosten ausbezahlt. Die weiteren Bauphasenzuschüsse werden dann gemäß dem Zuschussplan ausbezahlt. b) Der erste Finanzierungszuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises mit gleichzeitiger Funktionsfähigkeitsmeldung ausbezahlt. Die weiteren Finanzierungszuschüsse werden dann automatisch gemäß dem Zuschussplan ausbezahlt. Erfolgt die Anforderung des ersten Finanzierungszuschusses nicht rechtzeitig, werden zwei weitere Bauphasenzuschüsse in Höhe des letztvorangegangenen ausbezahlt, danach ruht die Förderung. Etwaige Restarbeiten sind nur dann förderfähig, wenn sie innerhalb der Fertigstellungsfrist durchgeführt werden. c) Der Nominalbetrag der Förderung wird gemäß Förderungsrichtlinien § 9 Abs. 1 mit einem Zinssatz von 1,53 % verzinst. Die Verzinsung beginnt mit dem nächsten 1.7. oder 1.1., welcher der Kommissionsempfehlung folgt. d) Die Endabrechnungsunterlagen sind spätestens ein Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung vorzulegen. Nach Überprüfung dieser Unterlagen und Durchführung der Kollaudierung werden die Endabrechnungsunterlagen an die Kommunalkredit weitergeleitet, welche die Endabrechnung vornimmt. Aufgrund dieser Endabrechnung wird dann der endgültige Zuschussplan erstellt, der bis zum Ende der Laufzeit der Förderung unverändert bleibt. Für die Realisierung des vorliegenden Projektes kann nunmehr von folgender Finanzierung ausgegangen werden: Anschlussgebühren: € 0,-- Eigenmittel: € 1.210.170,-- Bundesförderung: € 180.830,-- Landesmittel: € 0,-- Gesamtsumme € 1.391.000,-- Da die Zusicherung der Förderung für die Dauer von drei Monaten ab dem Einlangen des Vertrages gebunden ist, musste die Annahme mittels einer Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates eingeholt werden. Der Stadtsenat hat daher gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 den Förderungsvertrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., Wien, Antragnummer B600332 vom 06.12.2016, mit dem eine Förderung im vorläufigen Nominale von € 180.830,00 gewährt wird, am 13.01.2017 genehmigt. Beilage: unterfertigte Annahmeerklärung Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. G.15) Mitteilung des Bürgermeisters – Sanierung Abwasserbeseitigungsanlage Kanalschachtherstellungen, BA 161 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 40.170,00 A8-30368/2014-7 in der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.5.2017 aufgrund der Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 vom 13.01.2017 betreffend der Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 40.170,00. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.11.2014, GZ.: A 8-66149/2013-28, die Projektgenehmigung „Kanalschachtherstellungen 2015 - 2016, BA 161“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 500.000,-- beschlossen. Die entsprechenden Förderungsansuchen wurden mit Schreiben vom 11.03.2016, GZ.: A 828312/2016-1, im Wege über das Amt der Steiermärkischen Landesregierung an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH übermittelt. Das Projekt der Stadt Graz wurde in der Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft am 01.12.2016 vorgelegt und positiv beurteilt. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., 1092 Wien, Türkenstraße 9, hat der Stadt Graz unter Antragsnummer B600323 vom 06.12.2016 einen Förderungsvertrag unterbreitet, der im Wesentlichen Folgendes beinhaltet: 1. Gegenstand der Förderung: Abwasserbeseitigungsanlage – BA 161 Kanalschachtherstellung Die Funktionsfähigkeitsfrist wurde mit 30.10.2016 und die Endabrechnungsfrist mit 30.10.2018 festgesetzt. Grundlage für die Förderungsentscheidung bilden die mit dem Förderungsansuchen vorgelegten Unterlagen gemäß § 8 der Förderungsrichtlinien. 2. Art und Höhe der Förderung: Für das beschriebene Vorhaben beträgt der Fördersatz 13 % der förderbaren Investitionskosten von € 309.000,00, somit eine Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 40.170,00. 3. Auszahlungsbedingungen: Die Auszahlung der Förderung in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen erfolgt nach dem vorläufigen Zuschussplan. a) Der erste Bauphasenzuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises über zumindest 25% der förderbaren Investitionskosten ausbezahlt. Die weiteren Bauphasenzuschüsse werden dann gemäß dem Zuschussplan ausbezahlt. b) Der erste Finanzierungszuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises mit gleichzeitiger Funktionsfähigkeitsmeldung ausbezahlt. Die weiteren Finanzierungszuschüsse werden dann automatisch gemäß dem Zuschussplan ausbezahlt. Erfolgt die Anforderung des ersten Finanzierungszuschusses nicht rechtzeitig, werden zwei weitere Bauphasenzuschüsse in Höhe des letztvorangegangenen ausbezahlt, danach ruht die Förderung. Etwaige Restarbeiten sind nur dann förderfähig, wenn sie innerhalb der Fertigstellungsfrist durchgeführt werden. c) Der Nominalbetrag der Förderung wird gemäß Förderungsrichtlinien § 9 Abs. 1 mit einem Zinssatz von 1,53 % verzinst. Die Verzinsung beginnt mit dem nächsten 1.7. oder 1.1., welcher der Kommissionsempfehlung folgt. d) Die Endabrechnungsunterlagen sind spätestens ein Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung vorzulegen. Nach Überprüfung dieser Unterlagen und Durchführung der Kollaudierung werden die Endabrechnungsunterlagen an die Kommunalkredit weitergeleitet, welche die Endabrechnung vornimmt. Aufgrund dieser Endabrechnung wird dann der endgültige Zuschussplan erstellt, der bis zum Ende der Laufzeit der Förderung unverändert bleibt. Für die Realisierung des vorliegenden Projektes kann nunmehr von folgender Finanzierung ausgegangen werden: Da die Zusicherung der Förderung für die Dauer von drei Monaten ab dem Einlangen des Vertrages gebunden ist, musste die Annahme mittels einer Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates eingeholt werden. Der Stadtsenat hat daher gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 den Förderungsvertrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., Wien, Antragnummer B600323 vom 06.12.2016, mit dem eine Förderung im vorläufigen Nominale von € 40.170,00 gewährt wird, am 13.01.2017 genehmigt. Beilage: unterfertigte Annahmeerklärung Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. G.16) Mitteilung des Bürgermeisters – Sanierung Abwasserbeseitigungsanlage Erneuerung Johann-Paierl-Weg, BA 162 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 18.850,00 A8-102830/2015-4 Bürgermeister Mag. Nagl: In der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.5.2017 aufgrund der Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 vom 13.01.2017 betreffend der Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 18.850,00. Das Bauvorhaben „Erneuerung Mischwasserkanalisation Johann-Paierl-Weg, BA 162“ mit geschätzten förderbaren Gesamtinvestitionskosten in Höhe von € 145.000,-- ist ein Bestandteil der mit Budgetbeschluss erteilten Aufwandsgenehmigung für die Fipos 5.85100.004010 „Kanalnetzsanierungen und Erweiterungen“. Die entsprechenden Förderungsansuchen wurden mit Schreiben vom 10.06.2015, GZ.: A 8102830/2015-1, im Wege über das Amt der Steiermärkischen Landesregierung an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH übermittelt. Das Projekt der Stadt Graz wurde in der Kommission in Angelegenheiten der Siedlungswasserwirtschaft am 01.12.2016 vorgelegt und positiv beurteilt. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., 1092 Wien, Türkenstraße 9, hat der Stadt Graz unter Antragsnummer B600255 vom 06.12.2016 einen Förderungsvertrag unterbreitet, der im Wesentlichen Folgendes beinhaltet: 1. Gegenstand der Förderung: Abwasserbeseitigungsanlage, BA 162 Erneuerung Johann-Paierl-Weg Die Funktionsfähigkeitsfrist wurde mit 31.12.2015 und die Endabrechnungsfrist mit 31.12.2017 festgesetzt. Grundlage für die Förderungsentscheidung bilden die mit dem Förderungsansuchen vorgelegten Unterlagen gemäß § 8 der Förderungsrichtlinien. 2. Art und Höhe der Förderung: Für das beschriebene Vorhaben beträgt der Fördersatz 13 % der vorläufigen förderbaren Investitionskosten von € 145.000,00 , somit eine Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 18.850,00. 3. Auszahlungsbedingungen: Die Auszahlung der Förderung in Form von Investitionskostenzuschüssen erfolgt in zwei Raten nach Vorlage von Rechnungsnachweisen. a) Der erste Investitionskostenzuschuss wird unter Einbehaltung eines 10%igen Deckungsrücklasses nach Vorlage eines Rechnungsnachweises mit gleichzeitiger Funktionsfähigkeitsmeldung ausbezahlt. b) Die Endabrechnungsunterlagen sind spätestens ein Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung vorzulegen. Nach Überprüfung dieser Unterlagen und Durchführung der Kollaudierung werden die Endabrechnungsunterlagen an die Kommunalkredit weitergeleitet, welche die Endabrechnung vornimmt. Aufgrund dieser Endabrechnung wird der zweite Investitionskostenzuschuss inklusive dem einbehaltenen Deckungsrücklass ausbezahlt. Für die Realisierung des vorliegenden Projektes kann nunmehr von folgender Finanzierung ausgegangen werden: Da die Zusicherung der Förderung für die Dauer von drei Monaten ab dem Einlangen des Vertrages gebunden ist, musste die Annahme mittels einer Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates eingeholt werden. Der Stadtsenat hat daher gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 den Förderungsvertrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., Wien, Antragnummer B600255 vom 06.12.2016, mit dem eine Förderung im vorläufigen Nominale von € 18.850,00 gewährt wird, am 13.01.2017 genehmigt. Beilage: unterfertigte Annahmeerklärung Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. G.17) Mitteilung des Bürgermeisters – Kanalsanierungsprogramm Schlauchlinerprogramm, BA 163 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 40.040,00 A8-110940/2015-4 Bürgermeister Mag. Nagl: In der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.5.2017 aufgrund der Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 vom 13.01.2017 betreffend der Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 40.040,00. Das Bauvorhaben „Kanalsanierungsprogramm Schlauchliner 2015, BA 163“ mit geschätzten förderbaren Gesamtinvestitionskosten in Höhe von € 308.000,-- ist ein Bestandteil der mit Budgetbeschluss erteilten Aufwandsgenehmigung für die Fipos 5.85100.004010 „Kanalnetzsanierungen und Erweiterungen“. Die entsprechenden Förderungsansuchen wurden mit Schreiben vom 04.08.2015, GZ.: A 8110940/2015-1, im Wege über das Amt der Steiermärkischen Landesregierung an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH übermittelt. Das Projekt der Stadt Graz wurde in der Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft am 01.12.2016 vorgelegt und positiv beurteilt. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., 1092 Wien, Türkenstraße 9, hat der Stadt Graz unter Antragsnummer B600333 vom 06.12.2016 einen Förderungsvertrag unterbreitet, der im Wesentlichen Folgendes beinhaltet: 1. Gegenstand der Förderung: Abwasserbeseitigungsanlage – BA 163 Kanalsanierungsprogramm Schlauchliner 2015 Die Funktionsfähigkeitsfrist wurde mit 30.12.2015 und die Endabrechnungsfrist mit 30.12.2017 festgesetzt. Grundlage für die Förderungsentscheidung bilden die mit dem Förderungsansuchen vorgelegten Unterlagen gemäß § 8 der Förderungsrichtlinien. 2. Art und Höhe der Förderung: Für das beschriebene Vorhaben beträgt der Fördersatz 13 % der förderbaren Investitionskosten von € 308.000,00, somit eine Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 40.040,00. 3. Auszahlungsbedingungen: Die Auszahlung der Förderung in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen erfolgt nach dem vorläufigen Zuschussplan. a) Der erste Bauphasenzuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises über zumindest 25% der förderbaren Investitionskosten ausbezahlt. Die weiteren Bauphasenzuschüsse werden dann gemäß dem Zuschussplan ausbezahlt. b) Der erste Finanzierungszuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises mit gleichzeitiger Funktionsfähigkeitsmeldung ausbezahlt. Die weiteren Finanzierungszuschüsse werden dann automatisch gemäß dem Zuschussplan ausbezahlt. Erfolgt die Anforderung des ersten Finanzierungszuschusses nicht rechtzeitig, werden zwei weitere Bauphasenzuschüsse in Höhe des letztvorangegangenen ausbezahlt, danach ruht die Förderung. Etwaige Restarbeiten sind nur dann förderfähig, wenn sie innerhalb der Fertigstellungsfrist durchgeführt werden. c) Der Nominalbetrag der Förderung wird gemäß Förderungsrichtlinien § 9 Abs. 1 mit einem Zinssatz von 1,53 % verzinst. Die Verzinsung beginnt mit dem nächsten 1.7. oder 1.1., welcher der Kommissionsempfehlung folgt. d) Die Endabrechnungsunterlagen sind spätestens ein Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung vorzulegen. Nach Überprüfung dieser Unterlagen und Durchführung der Kollaudierung werden die Endabrechnungsunterlagen an die Kommunalkredit weitergeleitet, welche die Endabrechnung vornimmt. Aufgrund dieser Endabrechnung wird dann der endgültige Zuschussplan erstellt, der bis zum Ende der Laufzeit der Förderung unverändert bleibt. Für die Realisierung des vorliegenden Projektes kann nunmehr von folgender Finanzierung ausgegangen werden: Da die Zusicherung der Förderung für die Dauer von drei Monaten ab dem Einlangen des Vertrages gebunden ist, musste die Annahme mittels einer Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates eingeholt werden. Der Stadtsenat hat daher gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 den Förderungsvertrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., Wien, Antragnummer B600333 vom 06.12.2016, mit dem eine Förderung im vorläufigen Nominale von € 40.040,00 gewährt wird, am 13.01.2017 genehmigt. Beilage: unterfertigte Annahmeerklärung Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. G.18) Mitteilung des Bürgermeisters – Unterirdische Kanalsanierung 2015 Bereich Innere Stadt / Andritz, BA 165 Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 71,500,00 A8-112111/2015-4 Bürgermeister Mag. Nagl: In der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.5.2017 aufgrund der Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 vom 13.01.2017 betreffend der Annahme des Förderungsvertrages des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für eine Förderung im Nominale von € 71.500,00. Das Bauvorhaben „Unterirdische Kanalsanierung 2015 Bereich Innere Stadt / Andritz, BA 165“ mit geschätzten förderbaren Gesamtinvestitionskosten in Höhe von € 550.000,-- ist ein Bestandteil der mit Budgetbeschluss erteilten Aufwandsgenehmigung für die Fipos 5.85100.004010 „Kanalnetzsanierungen und Erweiterungen“. Die entsprechenden Förderungsansuchen wurden mit Schreiben vom 05.08.2015, GZ.: A 8112111/2015-1, im Wege über das Amt der Steiermärkischen Landesregierung an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH übermittelt. Das Projekt der Stadt Graz wurde in der Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft am 01.12.2016 vorgelegt und positiv beurteilt. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., 1092 Wien, Türkenstraße 9, hat der Stadt Graz unter Antragsnummer B600260 vom 06.12.2016 einen Förderungsvertrag unterbreitet, der im Wesentlichen Folgendes beinhaltet: 1. Gegenstand der Förderung: Abwasserbeseitigungsanlage – BA 165 Kanalsanierungsprogramm 2015 Die Funktionsfähigkeitsfrist wurde mit 13.11.2015 und die Endabrechnungsfrist mit 13.11.2017 festgesetzt. Grundlage für die Förderungsentscheidung bilden die mit dem Förderungsansuchen vorgelegten Unterlagen gemäß § 8 der Förderungsrichtlinien. 2. Art und Höhe der Förderung: Für das beschriebene Vorhaben beträgt der Fördersatz 13 % der förderbaren Investitionskosten von € 550.000,00, somit eine Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von € 71.500,00. 3. Auszahlungsbedingungen: Die Auszahlung der Förderung in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen erfolgt nach dem vorläufigen Zuschussplan. a) Der erste Bauphasenzuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises über zumindest 25% der förderbaren Investitionskosten ausbezahlt. Die weiteren Bauphasenzuschüsse werden dann gemäß dem Zuschussplan ausbezahlt. b) Der erste Finanzierungszuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises mit gleichzeitiger Funktionsfähigkeitsmeldung ausbezahlt. Die weiteren Finanzierungszuschüsse werden dann automatisch gemäß dem Zuschussplan ausbezahlt. Erfolgt die Anforderung des ersten Finanzierungszuschusses nicht rechtzeitig, werden zwei weitere Bauphasenzuschüsse in Höhe des letztvorangegangenen ausbezahlt, danach ruht die Förderung. Etwaige Restarbeiten sind nur dann förderfähig, wenn sie innerhalb der Fertigstellungsfrist durchgeführt werden. c) Der Nominalbetrag der Förderung wird gemäß Förderungsrichtlinien § 9 Abs. 1 mit einem Zinssatz von 1,53 % verzinst. Die Verzinsung beginnt mit dem nächsten 1.7. oder 1.1., welcher der Kommissionsempfehlung folgt. Die Endabrechnungsunterlagen sind spätestens ein Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung vorzulegen. Nach Überprüfung dieser Unterlagen und Durchführung der Kollaudierung werden die Endabrechnungsunterlagen an die Kommunalkredit weitergeleitet, welche die Endabrechnung vornimmt. Aufgrund dieser Endabrechnung wird dann der endgültige Zuschussplan erstellt, der bis zum Ende der Laufzeit der Förderung unverändert bleibt. Für die Realisierung des vorliegenden Projektes kann nunmehr von folgender Finanzierung ausgegangen werden: Da die Zusicherung der Förderung für die Dauer von drei Monaten ab dem Einlangen des Vertrages gebunden ist, musste die Annahme mittels einer Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates eingeholt werden. Der Stadtsenat hat daher gem § 58 Abs 1 iVm Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Zif 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016 den Förderungsvertrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH., Wien, Antragnummer B600260 vom 06.12.2016, mit dem eine Förderung im vorläufigen Nominale von € 71.500,00 gewährt wird, am 13.01.2017 genehmigt. Beilage: unterfertigte Annahmeerklärung Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. G.19) Mitteilung des Bürgermeisters – Mobilitätsscheck für Studierende Sommersemester 2017 Dringlichkeitsverfügung gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz vom 27.01.2017 A8 018278/0009/0014 Bürgermeister Mag. Nagl: In der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2017 aufgrund der Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates gem Anhang A § 1 Abs 4 Z 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 58 Abs 1 und § 45 Abs 2 Z 10 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBL Nr 130/1967 idF LGBl Nr 45/2016 vom 27.01.2017, betreffend das Angebot den Mobilitätsscheck für Grazer Studierende auch im Sommersemester 2017 zu denselben Bedingungen wie bisher anzubieten: Grazer Studierende, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen oder von Car-Sharing Gebrauch machen, werden von der Stadt Graz gefördert. Damit sollen der öffentliche Verkehr gefördert und sanfte bzw. umweltschonende Mobilität verbessert werden. Basis dieser Förderung ist der Gemeinderatsbeschluss GZ Präs 017657 vom 25.9.2009. Die Studierenden erhalten je Semester 1 Mobilitätsscheck in Höhe von: 30 Euro für 4-Monats-Studienkarten 35 Euro für 5-Monats-Studienkarten 40 Euro für 6-Monats-Studienkarten bzw. Car-Sharing Überblick über die Anzahl der bezogenen Mobilitätsschecks bisher: Überblick über die Kosten der bezogenen Mobilitätsschecks bisher: Trotz der aufgrund der Jahreskarte Graz stark sinkenden Nachfrage erscheint es im Sinne eines langfristigen Kundenbindungsprogrammes in Richtung ÖV nochmals sinnvoll den Mobilitätsscheck auch im Sommersemester 2017 anzubieten. Die Kosten der Mobilitätsscheck-Förderung werden wieder gemäß Verkehrsfinanzierungsvertrag 2 von der Holding getragen. Der erforderliche finanzielle Aufwand für dieses Semester wird mit rd. EUR 50.000,-- (Vergleich SS 2016 EUR 53.855,--) geschätzt. Eine Beschlussfassung darüber ist im Umlaufwege im GL –Kontrollgremium am 06.03.2017 erfolgt. Die Beschlussfassung über die Verlängerung des Angebots fällt in die Kompetenz des Gemeinderates. Da der Termin für die nächste Gemeinderatssitzung aufgrund der stattgefundenen Gemeinderatswahl am 5.2.2017 noch nicht bekannt war, die erforderlichen Veranlassungen aber aufgrund der Semesterbeginnzeiten rechtzeitig getroffen werden mussten (Semesterbeginn FH Campus02 24.02.2017, FH JOANNEUM 27.02.2017, Karl-Franzens-Universität 06.03.2017), war es erforderlich, die Genehmigung zur Weiterführung dieses Angebots mittels einer Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates einzuholen. Aufgrund obiger Ausführungen hat der Stadtsenat daher am 27.01.2017 gemäß Anhang A § 1 Abs 4 Zif 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 58 Abs 1 und § 45 Abs 2 Z 10 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBL. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 45/2016, im dringlichen Wege beschlossen: 1. Der Mobilitätsscheck wird für Grazer Studierende auch im Sommersemester 2017 zu denselben Bedingungen wie bisher angeboten: 30 Euro für 4-Monats-Studienkarten 35 Euro für 5-Monats-Studienkarten 40 Euro für 6-Monats-Studienkarten bzw. Car-Sharing 2. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von rd. EUR 50.000,-- für das Sommersemester 2017 werden gemäß Punkt 1.5. des Verkehrsfinanzierungsvertrages 2 von der Holding Graz Linien übernommen. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. G.20) Mitteilung des Bürgermeisters – Universalmuseum Joanneum GmbH Jahresvorschlag 2017 Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss A 8-18345/2006-117 In der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.5.2017 aufgrund der Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates gem. Anhang A § 1 Abs 4 Z 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr 45/2016, vom 27.1.2017, betreffend die Stimmrechtsermächtigung für die Vertreterin der Stadt Graz in der Generalversammlung der Universalmuseum Joanneum GmbH, StRin Lisa Rücker. Im Wege eines Umlaufbeschlusses wurde folgende Tagesordnung behandelt: 1. Zustimmung zum Umlaufbeschluss: Die Gesellschafter geben ihre Zustimmung zur Abstimmung im Wege eines Umlaufbeschlusses gemäß § 34 GmbHG. 2. Genehmigung des Jahresvoranschlages 2017: Der von der Geschäftsführung aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresvoranschlag 2017 i.d.F. vom 29.11.2016 wird einstimmig genehmigt. Gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr. 45/2016, war es erforderlich, der Vertreterin der Stadt Graz, StRin Lisa Rücker, in der Generalversammlung die Ermächtigung zur Unterfertigung eines Umlaufbeschlusses zu erteilen. Genehmigung des Jahresvoranschlags 2017 Der als integrierender Bestandteil dieser Beschlussfassung beiliegende Jahresvoranschlag in der Fassung vom 29.11.2016 bezieht sich auf das Gesamt UMJ. Die Beteiligung der Stadt Graz an dieser Gesellschaft resultiert primär aus dem gesondert abgeschlossenen Übereinkommen zur Führung des Kunsthauses vom 6.11.2003 und der Ergänzung zu diesem Übereinkommen vom 4.3.2016. Auf Basis dieses Vertrags verpflichteten sich Land und Stadt jährlich in Summe zu einem Zuschuss (neben der Bedeckung der Errichtungskosten bzw. daraus stammenden Leasingraten) von 4,2 Mio. Euro, wobei auf das Land Steiermark ein Anteil von 55% und auf die Stadt Graz ein Anteil von 45% entfällt. Mit diesem Zuschuss werden die laufenden Kosten finanziert zudem wird jährlich ein Betrag von insges. 100.000,00 Euro (Land 55.000,00 Euro, Stadt Graz 45.000,00 Euro) einer Investitionsrücklage zugeführt. Mit einer Ergänzung zum Übereinkommen vom 4.3.2016 wurde eine Konkretisierung der Vorgangsweise gem. § 9 des Übereinkommens vom 6.11.2003 vereinbart indem alle Beschlüsse in der Generalversammlung des UMJ, die Maßnahmen der ordentlichen Geschäftsführung des Profit Centers Kunsthaus Graz im Rahmen des einvernehmlich festgelegten Leitbilds betreffen, nur einstimmig gefasst werden können. Seit 2016 darf eine Entnahme aus der Investitionsrücklage durch die UMJ GmbH nur nach gesondertem einstimmigen Gesellschafterbeschluss erfolgen. Laufende kleinere Investitionen und Instandhaltungen müssen, aus dem restlichen Zuschuss und nicht aus der Investitionsrücklage bedeckt werden, eine Investitionsrücklagenentnahme im Wirtschaftsplan oder Jahresabschluss ersetzt nicht den erforderlichen gesonderten Gesellschafterbeschluss. Aufgrund von Abstimmungsgesprächen mit dem Beteiligungsreferenten der Stadt, StR Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wurde mit Gemeinderatsbeschluss, GZ.: A 818345/2006-115, vom 17.11.2016 die Verwendung der Investitionsrücklage Kunsthaus Graz 2017 gemäß Zusatz zum Syndikatsvertrag vom 4.3.2016 bereits genehmigt. Dazu kann ausgeführt werden, dass die von der Stadt Graz in Bezug auf das Kunsthaus genehmigte Beschlusslage auch im vorliegenden Jahresvoranschlag 2017 des UMJ abgebildet ist. Aufgrund der landesgesetzlich festgelegten Mittelbindung in Höhe von 2% wurde im Jahresvoranschlag 2017 als Zuschuss des Landes Steiermark für 2017 nur ein Betrag von € 2.263.800,00 (vertraglich vereinbart € 2.310.000,00) angesetzt. Um den vertraglichen Verpflichtungen dennoch nachzukommen soll der Betrag von € 46.200,00 aus Mitteln der Landesrundfunkabgabe für bauliche Instandhaltungen und Wartungen im Kunsthaus Graz bereitgestellt werden. Mit dem vorliegenden Beschlussantrag soll aus gesellschaftsrechtlichen Gründen durch die Minderheitseigentümerin Stadt Graz die für die Unterfertigung eines Umlaufbeschlusses erforderliche Genehmigung für das UMJ (inkl. KH) vom Gemeinderat der Stadt Graz eingeholt werden. Die Beschlussfassung über diese Angelegenheit fällt grundsätzlich in die Kompetenz des Gemeinderates. Da der Termin für die nächste Gemeinderatssitzung aufgrund der bevorstehenden Gemeinderatswahl am 5.2.2017 noch nicht bekannt war und die Gesellschaft in ihrer Planung nicht behindert werden sollte, war es erforderlich die Ermächtigung zur Stimmabgabe mittels einer Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates einzuholen. Aufgrund obiger Ausführungen hat der Stadtsenat gemäß § 58 Abs 1 iVm § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl Nr 130/1967 idF LGBL 45/2016, am 27.1.2017 Folgendes beschlossen: Die Vertreterin der Stadt Graz in der Universalmuseum Joanneum GmbH, Stadträtin Lisa Rücker, wird ermächtigt mittels Umlaufbeschluss folgenden Punkten zuzustimmen: 1. Zustimmung zum Umlaufbeschluss: Die Gesellschafter geben ihre Zustimmung zur Abstimmung im Wege eines Umlaufbeschlusses gemäß § 34 GmbHG. 2. Genehmigung des Jahresvoranschlages 2017: Der von der Geschäftsführung aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresvoranschlag 2017 i.d.F. vom 29.11.2016 wird einstimmig genehmigt. Beilage in Papierform Umlaufbeschluss, unterfertigt Beilagen in elektronischer Form übermittelt: Jahresvoranschlag 2017 idF vom 29.11.2017 Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. G.21) Mitteilung des Bürgermeisters – A. Energie Graz GmbH Richtlinien für die 14. o. Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Stimmrechtsermächtigung (mit analoger Ermächtigung für die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH bzw. deren Tochtergesellschaft Energie Graz Holding GmbH) B. Energie Graz GmbH & Co KG Richtlinien für die 14. o. Gesellschafterversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes des Landeshauptstadt Graz 1967 Stimmrechtsermächtigung (mit analoger Ermächtigung für die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH bzw. deren Tochtergesellschaft Energie Graz Holding GmbH) A 8-18782/2006-133 A8-20081/2006-177 Bürgermeister Mag. Nagl: In der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.5.2017 aufgrund der Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates gem. Anhang A § 1 Abs 4 Z 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr. 45/2016, vom 17.2.2017, betreffend die Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz in der 14. o. Generalversammlung der Energie Graz GmbH und der 14. o. Gesellschafterversammlung der Energie Graz GmbH & Co KG, StR Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch. Gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr.45/2016, war es erforderlich, dem Vertreter der Stadt Graz, StR Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, in der Generalversammlung der Energie Graz GmbH und der Gesellschafterversammlung der Energie Graz GmbH & Co KG die Ermächtigung zur Stimmabgabe zu erteilen. Zu A: 14. o. Generalversammlung der Energie Graz GmbH: In der für den 2.3.2017 geplanten 14. o. Generalversammlung der Energie Graz GmbH wurden folgende Punkte behandelt: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der ao. Generalversammlung vom 13.12.2016 3. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Energie Graz GmbH zum 31.12.2016 4. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses zum 31.12.2016 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 7. Allfälliges Ad TOP 3 – Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Energie Graz GmbH zum 31.12.2016 Der Bericht über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Energie Graz GmbH wurde durch die Confida Süd Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Opernring 2, 8010 Graz, erstellt und liegt als integrierender Bestandteil dieser Beschlussfassung bei. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 221 UGB. Die Prüfung erstreckte sich darauf, ob bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Buchführung die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages beachtet wurden. Die gegenständliche Prüfung ist eine freiwillige Abschlussprüfung. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesellschaft hat mit Ausnahme der Geschäftsführer keine weiteren Dienstnehmer Die Geschäftsführung erfolgte im Geschäftsjahr 2016 durch: Mag. Dr. Gert Heigl (bis 31.3.2016) DI Boris Papousek (seit 1.4.2016) MMag. Werner Ressi Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat mit 6 Mitgliedern, zusätzlich sind noch 3 Aufsichtsratsmitglieder vom Betriebsrat entsandt Das Stammkapital der Energie Graz GmbH beträgt EUR 35.000 davon entfallen jeweils auf Der Unternehmenszweck der Energie Graz GmbH ist die Funktion als persönlich haftende Komplementärgesellschafterin und Geschäftsführerin der Energie Graz GmbH & Co KG (Eigenkapital zum 31.12.2016: € 1.101.056,90, Jahresüberschuss 2016 € 5.628.843,10). Ad TOP 4 – Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses zum 31.12.2016 Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats in seiner Sitzung am 2.3.2017 konnte der Generalversammlung empfohlen werden dem Vorschlag der Geschäftsführung, den Bilanzgewinn zum 31.12.2016 i.H.v. € 32.457,27 auf neue Rechnung vorzutragen, zuzustimmen. Die Zustimmung des Aufsichtsrates zu diesem Punkt wurde am 2.3.2017 erteilt. Ad TOP 5 – Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Vorbehaltlich der zustimmenden Beschlussfassung im Aufsichtsrat wurde aufgrund der vorstehenden Ausführungen sowie der dieser Beschlussfassung angeschlossenen Beilagen vorgeschlagen der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. Die Zustimmung des Aufsichtsrates zu diesem Punkt wurde am 2.3.2017 erteilt. Ad TOP 6 – Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 In der 3. ordentlichen Gesellschafterversammlung der Energie Graz GmbH & Co KG und in der 2. ordentlichen Generalversammlung der Energie Graz GmbH, jeweils vom 28.04.2005, wurde vereinbart, dass die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH und die Energie Steiermark AG für jeweils 3 Jahre alternierend das Nominierungsrecht für den Abschlussprüfer wahrnimmt. Für das Jahr 2017 entfällt dieses Nominierungsrecht auf die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH. Bis zum Meldetermin für die gegenständliche Dringlichkeitsverfügung wurde der EGG von der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH noch kein/e Abschlussprüfer/in bekannt gegeben, es wird davon ausgegangen, dass eine Nominierung spätestens am 2.3.2017 vorliegen wird. Unter Berücksichtigung, dass die Stadt Graz nur einen Anteil von 2 % an der EGG hält und damit eine Einflussnahme der Stadt in diesem Punkt nicht möglich ist, konnte dem Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der Energie Graz GmbH und der Gesellschafterversammlung der Energie Graz GmbH & Co KG vorgeschlagen werden, dem Nominierungsvorschlag der Holding Graz und dem Beschlusspunkt betreffend die Wahl eines/einer Abschlussprüfers/in jedenfalls die Zustimmung zu erteilen. Seitens der EGG wurde mitgeteilt, dass am 2.3.2017 keine Nominierung durch die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH vorgelegen ist, sodass dieser Tagesordnungspunkt in der Generalversammlung der Energie Graz GmbH bzw. der Gesellschafterversammlung der Energie Graz GmbH & Co KG nicht behandelt werden konnte. Durch die Neukonstituierung des Gemeinderates ist für diesen Punkt ein gesonderter Organbeschluss zu gegebener Zeit vorzubereiten. Zu B: 14. o. Gesellschafterversammlung der Energie Graz GmbH & Co KG: In der für den 2.3.2017 geplanten o. Gesellschafterversammlung der Energie Graz GmbH & Co KG wurden folgende Punkte behandelt: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der 13. o. Gesellschafterversammlung vom 6.6.2016 3. Beschlussfassung gemäß Pkt. 5.8 (d) des Kommanditgesellschaftsvertrages über die Feststellung des Jahresabschlusses der Energie Graz GmbH & Co KG zum 31.12.2016 sowie Kenntnisnahme des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 4. Beschlussfassung gemäß Pkt. 5.8 (d) des Kommanditgesellschaftsvertrages über die Feststellung des Konzernabschlusses der Energie Graz GmbH & Co KG zum 31.12.2016 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführerin für das Geschäftsjahr 2016 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 7. Allfälliges Ad TOP 3 – Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Energie Graz GmbH & Co KG zum 31.12.2016 Der Bericht über das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Energie Graz GmbH & Co KG wurde von der Confida Süd Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Opernring 2, 8010 Graz, erstellt und liegt als integrierender Bestandteil dieser Beschlussfassung bei. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB. Die Prüfung erstreckte sich darauf, ob bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Buchführung die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages beachtet wurden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Unternehmens erwecken. Die gegenständliche Abschlussprüfung ist eine Pflichtprüfung. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Komplementärgesellschafterin: Energie Graz GmbH, Graz Kommanditisten der Energie Graz GmbH & Co KG sind Vermögenseinlage Stadt Graz 2% € 140.000 Energie Graz Holding GmbH 49% € 3.430.000 Energie Steiermark AG 49% € 3.430.000 Die Geschäftsführung erfolgt im Geschäftsjahr 2016 durch die Energie Graz GmbH, vertreten durch Mag. Dr. Roman Heigl (bis zum 31.3.2016), DI Boris Papousek (ab 1.4.2016) und MMag. Werner Ressi. Durch das Rechnungslegungsänderungsgesetz (RÄG 2014) ist die Position unversteuerte Rücklagen entfallen. Diese Position wird sowohl im Vorjahr als auch im aktuellen Jahr unter der Gewinnrücklage ausgewiesen, wodurch sich das Eigenkapital der Energie Graz GmbH & Co KG um € 8.797.910,00 verändert. Der Aufsichtsrat der Energie Graz GmbH wird sich in seiner Sitzung am 2.3.2017 mit dem Jahresabschluss der Energie Graz GmbH & Co KG befassen. Vorbehaltlich der zustimmenden Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat kann der Generalversammlung empfohlen werden den Jahresabschluss festzustellen sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahre 2016 zur Kenntnis zu nehmen. Vorbehaltlich der Zustimmung im Aufsichtsrat am 2.3.2017 wurde der Generalversammlung auf Vorschlag der Geschäftsführung vorgeschlagen das Jahresergebnis in Höhe von € 5.628.843,10 den Verlustverrechnungskonten der Gesellschafter gem. den Bestimmungen der Punkte 7.2 und 3.3 (c) des Kommanditgesellschaftsvertrages zuzuweisen. (Die Zustimmung des Aufsichtsrates zu diesem Punkt wurde am 2.3.2017 erteilt). Ad TOP 4 – Beschlussfassung über die Feststellung des Konzernabschlusses der Energie Graz GmbH & Co KG zum 31.12.2016 Der Bericht über das Ergebnis der Prüfung des Konzernabschlusses zum 31.12.2016 der Energie Graz GmbH & Co KG wurde von der Confida Süd Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Opernring 2, 8010 Graz, erstellt und liegt als integrierender Bestandteil dieser Beschlussfassung bei. Von Seiten der Abschlussprüferin wurde nach Prüfung dem Konzernabschluss der Energie Graz GmbH & Co KG zum 31.12.2016 sowie dem Lagebericht ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Aufsichtsrat der Energie Graz GmbH, welcher auch für die Prüfung des Konzernabschlusses der Energie Graz GmbH & Co KG zum 31.12.2016 zuständig ist, wird sich in seiner Sitzung am 2.3.2017 mit diesem befassen und wurde der Generalversammlung, vorbehaltlich einer zustimmenden Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat, empfohlen diesen festzustellen. Die Zustimmung des Aufsichtsrates zu diesem Punkt wurde am 2.3.2017 erteilt. Ad TOP 5 – Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Aufgrund der vorstehenden Ausführungen sowie der dieser Beschlussfassung angeschlossenen Beilagen und vorbehaltlich der Beschlüsse im Aufsichtsrat wurde vorgeschlagen der Geschäftsführung der Geschäftsführerin, Energie Graz GmbH, vertreten durch Ma. Dr. Gert Roman Heigl (GF bis 31.3.2016) und DI Boris Papousek GF ab 1.4.2016) und MMag. Werner Ressi die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen. Die Zustimmung des Aufsichtsrates zu diesem Punkt wurde am 2.3.2017 erteilt. Ad TOP 6 - Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Zu diesem Punkt wird auf die Ausführungen zu TOP 6 der Generalversammlung der Energie Graz GmbH verwiesen. Die Beschlussfassung über diese Angelegenheit fällt grundsätzlich in die Kompetenz des Gemeinderates. Da der Termin für die nächste Gemeinderatssitzung aufgrund der Neukonstituierung des Gemeinderates nach der Wahl am 5.2.2017 noch nicht bekannt war und die Gesellschaft in ihrer Tätigkeit nicht behindert werden sollte, wurde die Ermächtigung zur Stimmabgabe mittels einer Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates eingeholt. Aufgrund obiger Ausführungen hat der Stadtsenat gemäß § 58 Abs 1 iVm § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl Nr. 130/1967 idF LGBL 45/2016, beschlossen: Zu A. Der Vertreter der Stadt Graz, in der Energie Graz GmbH, Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, sowie analog die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH bzw. deren Tochter Energie Graz Holding GmbH wird vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat ermächtigt in der am 2.3.2017 stattfindenden 14. ordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Ad TOP 2 – Zustimmung zur Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der ao Generalversammlung vom 13.12.2016 2. Ad TOP 3 - Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses der Energie Graz GmbH zum 31.12.2016 3. Ad TOP 4 - Zustimmung zur Verwendung des Bilanzergebnisses zum 31.12.2016 in Höhe von € 32.457,27 durch Vortrag auf neue Rechnung 4. Ad TOP 5 - Zustimmung zur Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 5. Ad TOP 6 - Zustimmung zur Wahl des/der Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2017 im Sinne der Ausführungen im Motivenbericht. Zu B. Der Vertreter der Stadt Graz, in der Energie Graz GmbH & Co KG, Univ. Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, sowie die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH bzw. deren Tochter Energie Graz Holding GmbH wird ermächtigt, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat, in der am 2.3.2017 stattfindenden 14. ordentlichen Gesellschafterversammlung der Gesellschaft folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Ad. TOP 3 - Beschlussfassung gemäß Pkt. 5.8 (d) des Kommanditgesellschaftsvertrages und Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses der Energie Graz GmbH & Co KG zum 31.12.2016 sowie Kenntnisnahme des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2016 2. Ad TOP 4 - Beschlussfassung gemäß Pkt.5.8 (d) des Kommanditgesellschaftsvertrages und Zustimmung zur Feststellung des Konzernabschlusses der Energie Graz GmbH & Co KG zum 31.12.2016 Zustimmung zur Vorgangsweise den Jahresgewinn 2016 in Höhe von € 5.628.843,10 den Verlustverrechnungskonten der Gesellschafter gem. Bestimmung der Punkte 7.2 und 3.3 (c) des Kommanditgesellschaftsvertrages zuzuweisen 3. Ad TOP 5 - Zustimmung zur Entlastung der Geschäftsführerin für das Geschäftsjahr 2016 4. Ad TOP 6 - Zustimmung zur Wahl des/der Abschlussprüfers/in für das Geschäftsjahr 2017 im Sinne der Ausführungen im Motivenbericht Beilagen elektronisch übermittelt 1. Prüfbericht der Energie Graz GmbH, GJ 2016 2. Prüfbericht Energie Graz GmbH & CoKG, GJ 2016 3. Prüfbericht Konzernabschluss Energie Graz GmbH & Co KG, GJ 2016 Beilage in Papierform 1. Vollmacht 2. Detailinformation EGG G.22) Mitteilung des Bürgermeisters – Rückkauf des Leasingobjektes „Logistikzentrum durch die GGZ - Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechtes - Vereinbarungen mit der Leasinggesellschaft - Auflösung des Baurechtsvertrages Dringlichkeitsverfügung gem. § 58 Abs 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 v. 03.03.2017 A 8 034133/2007/0059 Bürgermeister Mag. Nagl: In der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2017 aufgrund der Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates gem Anhang A § 1 Abs 4 Z 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Z 6 und 9 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBL Nr 130/1967 idF LGBl Nr 45/2016 vom 03.03.2017, betreffend die Genehmigung des Rückkaufs des Leasingobjektes 8010 Graz, Albert-Schweitzer-Gasse 16-22/Dreihackengasse 49-53 (Logistikzentrum) durch die GGZ zum bereits angesparten Restkaufpreis von € 515.710,65: Die Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz (GGZ) haben anlässlich der Gründung des Eigenbetriebes im Jahr 2000 u.a. folgende leasingfinanzierte und mit einem Baurecht belasteten Liegenschaften erworben: 8010 Graz, Albert-Schweitzer-Gasse 16-22/Dreihackengasse 49-53, EZ 2811, 2852, KG 63105 Gries, Grundstück Nr. 223, 226, 229/1+ 229/2. Es handelt sich dabei um das Logistikzentrum, welches neben der Zentralküche auch das Wäschemagazin, das Medikamenten-Depot, Räumlichkeiten für das Technik-Team sowie Logistik-Räumlichkeiten umfasst. Zum Zweck der Leasingfinanzierung hat die Stadt Graz seinerzeit aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 10.05.2000, GZ.: A8W-9/2000-1, mit der Leasinggesellschaft (BAWAG P.S.K. Immobilienleasing GmbH) für das oben angeführte Objekt insbesondere folgende Verträge abgeschlossen: 1. unbefristeter Immobilienleasingmietvertrag mit einem 15-jährigen Kündigungsverzicht 2. Baurechtsvertrag mit Einräumung eines 50-jährigen Baurechts auf der Liegenschaft Der Kündigungsverzicht des gegenständlichen Immobilienleasingmietvertrages endet per 30.04.2017. Es ist nunmehr der Rückkauf des Baurechts samt den zugehörigen Bauwerken zu diesem Stichtag durch die GGZ (unter Inanspruchnahme der USt-Befreiung) zu einem Gesamtrückkaufpreis von € 515.710,65 vorgesehen. Die Bezahlung der Leasingraten samt Kautionszahlungen zur Ansparung des Rückkaufpreises erfolgte bisher schon durch die GGZ, sodass diese nunmehr neben dem Grundeigentum auch das Baurecht bzw das Eigentum an den zugehörigen Bauwerken erwerben soll. Da die Verträge seinerzeit jedoch mit der Stadt Graz abgeschlossen wurden, ist es erforderlich, dass die Stadt Graz dem Baurechtserwerb durch die GGZ zustimmt und auf die Forderung der Rückzahlung der Kaution verzichtet. Um den Rückkauf des Baurechts nunmehr durchführen zu können, benötigen die GGZ eine beglaubigt unterfertigte Löschungserklärung für das zugunsten der Stadt Graz eingetragene Vorkaufsrecht. Darüber hinaus benötigt die Leasinggesellschaft für die Auflösung des Leasingvertrages bei gleichzeitigem Ankauf des Objektes durch die GGZ einen entsprechenden Kaufvertrag sowie eine Auflösungsvereinbarung. Die diesbezügliche Verständigung der Leasinggesellschaft samt Einverständniserklärung (Gegenbrief), zu unterfertigen durch die Stadt Graz, sind dem Bericht als Muster angeschlossen. Nutzerin des „Logistikzentrums“ werden weiterhin die GGZ sein, die künftig als Eigentümerin keine Miete/Leasingrate mehr zahlen muss. Eine Rückmiete durch die Stadt Graz erfolgt nicht. Die Beschlussfassung über diese Angelegenheit fällt in die Kompetenz des Gemeinderates. Da der Termin für die nächste Gemeinderatssitzung aufgrund der Neukonstituierung des Gemeinderates nach der Wahl am 5.2.2017 noch nicht bekannt war, die Auflösung samt Vereinbarungsunterfertigung mit der Leasinggesellschaft aber rechtzeitig zu erfolgen hatte, war die Genehmigung zum Rückkauf mittels einer Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates einzuholen. Aufgrund obiger Ausführungen hat der Stadtsenat daher am 03.03.2017 gem. Anhang A § 1 Abs 4 Z8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 45 Abs 2 Z 6 und 9 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/1967 idF LGBl Nr 45/2016 im dringlichen Wege beschlossen: * Genehmigung des Rückkaufs des Objektes 8010 Graz, Albert-Schweitzer-Gasse 16- 22/Dreihackengasse 49-53 (Logistikzentrum) durch die GGZ zum bereits angesparten Restkaufpreis von € 515.710,65. * Zustimmung der Stadt Graz zum Abschluss des Kaufvertrages samt Auflösungsvereinbarung. * Die Stadt Graz verzichtet auf die Ausübung des im Baurechtsvertrag eingeräumten Vorkaufsrechtes an der im Motivenbericht genannten Liegenschaft. * Die Errichtung sämtlicher mit der Durchführung verbundenen Erklärungen (insbes. Löschungserklärungen) wird vom Präsidialamt- Referat für Zivilrechtsangelegenheiten durchgeführt. * Die im Zusammenhang mit dem Rückkauf gegenüber der Leasinggesellschaft abzugebenden Vereinbarungen in Form der beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil bildenden Mustervereinbarungen, werden genehmigt. * Als Folge des Rückkaufs ist auch der auf eine Dauer von 50 Jahren abgeschlossene Baurechtsvertrag aufzulösen, wofür die Stadt Graz die Genehmigung erteilt. Beilagen: Schreiben der Leasinggesellschaft samt Gegenbrief Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. G.23) Mitteilung des Bürgermeisters – Theaterholding Graz / Steiermark GmbH Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss für die Spielzeit 2015/2016 14. Generalversammlung am 16.3.2017 Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 A 8 17563/2006-226 Bürgermeister Mag. Nagl: in der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.5.2017 aufgrund der Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates gem. Anhang A § 1 Abs 4 Z 8 der Geschäftsordnung für den Stadtsenat iVm § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl Nr 130/167 idF LGBl Nr. 77/2014, vom 3.3.2017, betreffend die Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz in der 14. Generalversammlung der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH, Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl. Folgende Tagesordnung wurde behandelt: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Genehmigung des Protokolls Nr. THO 13/2016 vom 27.4.2016 4. Genehmigung des Jahresabschlusses bzw. der Bilanz 2015/2016 (Theaterholding Graz/Steiermark GmbH und gesamter Konzern) und Beschlussfassung über die Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates 5. Beschlussfassung über den Vorschlag des Aufsichtsrates der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH bezüglich des neuen Wirtschaftsprüfers 6. Allfälliges Gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 idF LGBl. Nr.45/2016, ist es erforderlich, dem Vertreter der Stadt Graz, Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl, die Ermächtigung zur Stimmabgabe in der Generalversammlung der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH zu erteilen. Zu TOP 4 – Genehmigung des Jahresabschlusses bzw. der Bilanz 2015/2016 (Theaterholding Graz/Steiermark GmbH und gesamter Konzern) und Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernjahresabschlusses zum 31.8.2016 der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH wurde von der Moore Stephens Binder Wirtschaftsprüfung GmbH, Neufeldweg 93, 8010 Graz, erstellt. Der Jahresabschluss bzw. der Konzernjahresabschluss zum 31.8.2016 wurde nach den Bestimmungen der österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellt. Beide Prüfberichte liegen als integrierender Bestandteil dieser Beschlussfassung bei. Im Folgenden die Bilanz - Einzelabschluss der Theaterholding Graz / Steiermark GmbH zum 31.8.2016: Die Theaterholding Graz/Steiermark GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 30.3.2004 errichtet und hat ihren Sitz in Graz (Firmenbuch beim LG Graz FN 247396v) und wird unter der Steuernummer 174/7242 beim Finanzamt Graz-Stadt geführt. Die Gesellschaft bildet als Gruppenträger mit der Theaterservice Graz GmbH eine Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG. Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Managementfunktionen für die Tochtergesellschaften, die zu 100% im Eigentum der Holding stehen und im Folgenden angeführt sind. Opernhaus Graz GmbH, Schauspielhaus Graz GmbH, Next Liberty Jugendtheater GmbH, Theaterservice Graz GmbH, Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg und Schloßbergbühne Kasematten GmbH Das Stammkapital der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH beträgt € 200.000,00 und ist zur Gänze einbezahlt. Die Eigentumsverhältnisse stellen sich wie folgt dar: Anteile am Stammkapital Stadt Graz: 50% € 100.000,-- Land Steiermark: 50% € 100.000,-- Das Geschäftsjahr beginnt am 1. September des Jahres und endet am 31.8. des Folgejahres. Bei der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB. Die gegenständliche Prüfung ist eine freiwillige Abschlussprüfung. 2015/2016 2014/2015 Arbeiter: 0 0 Angestellte: 8,58 8,35 Gesamt: 8,58 8,35 Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer sind nicht angeführt, da das Unternehmen in einen Konzernabschluss einbezogen und diese Information im Konzernanhang enthalten ist. Als Aufsichtsratsvergütungen wurden im Wirtschaftsjahr 2015/2016 € 8.240,76 (VJ: € 13.664,96) berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2015/2016 war Mag. Bernhard Rinner für die Geschäftsführung tätig. Von der Bestimmung gem. § 241(4) UGB wurde Gebrauch gemacht. Folgende Personen waren im Geschäftsjahr Mitglieder des Aufsichtsrates: Dr. Alfred Wopmann (Vorsitzender) Mag. Wolfgang Erlitz Günter Dörflinger, MBA Prof. Dr.in Elgrid Messner Dr. Peter Weinmeister Mag.a Petra Schachner (Stellvertreterin des Vorsitzenden) Konzernabschluss zum 31.8.2016 der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH Auszug aus Soll - Ist Vergleich 2015/2016: Laut des von der Theaterholding Steiermark übermittelten Jahres Soll-Ist-Vergleiches 2015/2016 stellen sich Budget- und Ist-Zahlen der Jahres G&V 2015/2016 wie folgt dar: Umsatzerlöse: Erhöhte operative Erlöse (insb. Theaterservice GmbH Großauftrag Mörbisch), Umsätze aufgrund Intendantenwechsel vorsichtig budgetiert. Zusätzliche Projektsubventionen (Klanglicht etc.) Personalkosten: Lohn- und Gehaltsabschlüsse niedriger als erwartet ausgefallen, Folgekosten aus Intendantenwechsel unter Budget. Sachaufwand, Investitionen: Instandhaltungs- und Investitionsaufwand Oper, Schauspielhaus und Spielstätten über Plan. Zusatzaufwendungen Theaterservice für Abwicklung Großaufträge. Im Geschäftsjahr 2015/2016 entfielen Aufwendungen in Höhe von 42.900,00 (Vj.: € 33.500,00) auf den Abschlussprüfer. Diese Aufwendungen betreffen mit € 36.400,00 Aufwendungen für die Prüfung der Einzeljahresabschlüsse und des Konzerns und mit € 6.500,00 für sonstige Leistungen. Bestätigungsvermerk: Aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Prüfung wurde seitens der Moore Stephens Binder Wirtschaftsprüfung GmbH, Neufeldweg 93, 8010 Graz, für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 1.9.2015 bis 31.8.2016 der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH und für den Konzernjahresabschluss der Theaterholding Graz Steiermark/GmbH für das Geschäftsjahr vom 1.9.2015 bis 31.8.2016 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Die Lageberichte stehen nach dieser Beurteilung im Einklang mit den Jahresabschlüssen. Die Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs (§ 22 Abs. 1 Z 1 URG) sind nicht gegeben. In der abgelaufenen Spielzeit 2015/16 musste der Wirtschaftsprüfer sowohl in der Opernhaus Graz GmbH als auch in der Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg und Schloßbergbühne Kasematten GmbH die Redepflicht ausüben. Die Eigenmittelquote der Opernhaus Graz GmbH lag bei 5,9 % und die Schuldentilgungsdauer war nicht darstellbar (negativ). In der Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg und Schloßbergbühne Kasematten GmbH lag die Eigenmittelquote bei 4,4 % und die Schuldentilgungsdauer bei 51,5 Jahren. Es liegen jedoch keinerlei Anzeichen einer drohenden Insolvenz vor. Da die Finanzierung durch die Eigentümer langfristig gesichert ist, gibt es derzeit keinen Reorganisationsbedarf. Um die Situation der Eigenmittelquote zu verbessern, wird in allen Gesellschaften angestrebt, den Prozentsatz der Eigenmittelquote zu erhöhen. Die Gesellschaften werden von der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH dazu angehalten, in den nächsten Jahren so zu budgetieren und zu wirtschaften, dass ein entsprechender Jahresgewinn der Kapitalrücklage (Stärkung des Eigenkapitals) zugeführt werden kann. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 2.2.2017 auf Grundlage des Berichtes des Ausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH und des Konzerns den Jahresabschluss zum 31.8.2016 und den Konzernjahresabschluss zum 31.8.2016 einer Prüfung unterzogen und für in Ordnung befunden und dem Vorschlag den Bilanzgewinn des Konzerns Theaterholding Graz/Steiermark GmbH in Höhe von € 0,00 auf neue Rechnung vorzutragen, zugestimmt. Im Sinne der vorstehenden Ausführungen und der angeschlossenen Beilagen konnte der Generalversammlung die Genehmigung und Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.8.2016 sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates empfohlen werden. Ad TOP 5 – Bestellung einer Wirtschaftsprüferin für das Geschäftsjahr 2016/2017 Nach erfolgter Ausschreibung und Bewertung von 5 Anboten wird der Generalversammlung der Theaterholding Graz/Steiermark über Empfehlung des Aufsichtsrates vorgeschlagen die ARTG – Allgemeine Revisions- und Treuhandgesellschaft m.b.H, Graz, zur Wirtschaftsprüferin für das Geschäftsjahr 2016/2017 zu bestellen. Das Land Steiermark, welches zu 50% an der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH beteiligt ist, hat für die genannten Punkte laut Tagesordnung einen entsprechenden Organbeschluss herbeigeführt. Die Beschlussfassung über diese Angelegenheit fällt grundsätzlich in die Kompetenz des Gemeinderates. Da der Termin für die nächste Gemeinderatssitzung aufgrund der Neukonstituierung des Gemeinderates nach der Wahl am 5.2.2017 noch nicht bekannt war und die Gesellschaft in ihrer Tätigkeit nicht behindert werden sollte, wurde die Ermächtigung zur Stimmabgabe mittels einer Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates eingeholt. Aufgrund obiger Ausführungen hat der Stadtsenat gemäß § 58 Abs 1 iVm § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl Nr. 130/1967 idF LGBL 45/2016, beschlossen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH, Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wurde ermächtigt, in der am 16.3.2017 abgehaltenen 14. o. Generalversammlung der Gesellschaft, insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Ad TOP 2 – Zustimmung zur der Tagesordnung 2. Ad TOP 3 - Genehmigung des Protokolls Nr. THO 13/2016 vom 27.4.2016 3. Ad TOP 4 - Genehmigung des Jahresabschlusses bzw. der Bilanz 2015/2016 (Theaterholding Graz/Steiermark GmbH und gesamter Konzern) und Zustimmung zur Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/2016 4. Ad TOP 5 – Zustimmung zur Bestellung der ARTG – Allgemeine Revisions- und Treuhandgesellschaft m.b.H, Graz, zur Wirtschaftsprüferin für das Geschäftsjahr 2016/2017 Beilage in Papierform: Vollmacht, unterfertigt Beilagen in elektronischer Form übermittelt: Prüfbericht Jahresabschluss Theaterholding Graz/Steiermark GmbH Prüfbericht Konzernabschluss Theaterholding Graz/Steiermark GmbH Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. G.24) Mitteilung des Bürgermeisters – Städtische Wohnbaurechtsliegenschaften Übertragung aus dem Vermögen der Stadt Graz in das Vermögen von Wohnen Graz Änderung der Fälligkeit A 8/4-867/2001 Bürgermeister Mag. Nagl: In der ordentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.5.2017, betreffend die Verfügung des Stadtsenates am 17.3.2017 gemäß § 58 Abs 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/67 idgF hinsichtlich der Änderung der Fälligkeit bezüglich der Übertragung von städtischen Wohnbaurechtsliegenschaften aus dem Vermögen der Stadt Graz in das Vermögen von Wohnen Graz. Dieser Dringlichkeitsverfügung vom 17.3.2017 lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Mit GR-Beschluss vom 17.11.2016 wurden 37 Wohnbaurechtsliegenschaften, die dem Wohnbereich gewidmet sind, vom eigenen Vermögen der Stadt Graz mit einem geschätzten Gesamtwert von 48 Mio Euro gegen Zahlung einer Abgeltung für die Einbringung von 10 Millionen Euro in das Vermögen des Eigenbetriebes „Wohnen Graz“ übertragen. Als Fälligkeit für die Abgeltung wurde der 15.12.2016 festgehalten, dies soll jedoch auf 15.1.2017 korrigiert werden, sodass auch die Sollstellung erst 2017 erfolgt. Sämtliche übrigen Bedingungen bleiben gleich. Aufgrund des vorstehenden Motivenberichtes wurde gemäß des § 45 Abs. 2 Zi 21 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. 130/67 idgF der Antrag gestellt, der Stadtsenat wolle als Verfügung gemäß § 58 Abs 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz LGBl. 130/67 i.d.g.F. am 17. März 2017 Nachstehendes verfügen: Anlässlich der Übertragung der Wohnbaurechtsliegenschaften aus dem eigenen Vermögen in das Vermögen des Eigenbetriebs „Wohnen Graz“ wird die Fälligkeit der Abgeltung von 10 Mio Euro von 15.12.2016 auf 15.1.2017 abgeändert. Sämtliche übrigen Bedingungen des GR-Beschlusses vom 17.11.2016 bleiben aufrecht. Ich ersuche nunmehr den Gemeinderat, diese vom Stadtsenat gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz LGBl. 130/67 i.d.g.F. erlassene Dringlichkeitsverfügung vom 17.3.2017 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. G.25) Mitteilung des Bürgermeisters – Deponie Köglerweg Vermietung von Teilflächen der Gst Nr.: 814/1, 829, 831, 833/1, 834/1, 828/1, 855/1, je KG Graz – Stadt Messendorf im Gesamtausmaß von rund 46.500 m² durch die Stadt Graz an die Hödlmayr Logistic GmbH A 8/4-34109/2013 Bürgermeister Mag. Nagl: In der ordentlichen Sitzung des Gemeinderates am 11.5.2017, betreffend die Verfügung des Stadtsenates am 17.3.2017 gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz LGBl. 130/67 idgF hinsichtlich Vermietung von Teilflächen auf der Deponie der Gst Nr. 814/1, 829, 831, 833/1, 834/1, 828/1, 855/1 je KG Graz – Stadt Messendorf im Gesamtausmaß von rund 46.500 m² durch die Stadt Graz an die Hödlmayr Logistic GmbH. Dieser Dringlichkeitsverfügung vom 17.3.2017 lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Stadt Graz ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft KG 63114 Graz-Stadt Messendorf, EZZ 943, 297 und 321 bestehend u.a. aus den Grundstücken Nr. 814/1, 829, 831, 833/1, 834/1, 828/1, 855/1. Bei der Liegenschaft handelt es sich um das Areal der Deponie am Köglerweg, nördlich und südlich des Gleisbogens an der Maggstraße. Die Hödlmayr Logistic GmbH ist seit dem Jahre 2002 Mieterin einer Teilfläche der Deponie im Ausmaß von nunmehr 20.968 m² zur Abstellung von Neufahrzeugen aus der Produktion von Magna. Das Bestandverhältnis endet durch Zeitablauf am 30.06.2017. Der bisherige jährliche Bestandzins beträgt rund € 94.800,--. Im Rahmen der Neuvergabe von Logistikleistungen zur Versandabwicklung von bei Magna in Graz gebauten Fahrzeugen der Marken Jaguar und Range Rover wurde die Hödlmayr Logistic GmbH vorerst auf die Dauer von 3 Jahren von Magna beauftragt. Hiefür sind Lagerflächen für Neufahrzeuge erforderlich. Hödlmayr hat daher einerseits um Verlängerung des aufrechten Bestandverhältnisses sowie um Inanspruchnahme weiterer Deponieflächen im Ausmaß von rund 25.500 m² ersucht. Die A 8/4 – Abteilung für Immobilien hat diesbezüglich mehrfach Verhandlungen mit der Hödlmayr Logistic GmbH, betreffend die Vermietung einer nunmehr rund 46.500 m² großen Fläche der Gst.Nr. 814/1, 829, 831, 833/1, 834/1, 828/1, 855/1 KG Graz-Stadt Messendorf als Logistikstandort geführt und könnte – vorbehaltlich des erforderlichen Organbeschlusses – ein Bestandvertrag abgeschlossen werden. Die Hödlmayr Logistic GmbH ist berechtigt, Neu-Fahrzeuge zu lagern, Einrichtungen für die An- und Ablieferung und technische Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Zäune, Tore, Beleuchtung udglm. zu errichten sowie Bürocontainer aufzustellen, zu betreiben, instandzuhalten, gegebenenfalls zu erneuern und dem Stand der Technik anzupassen. Eine darüber hinausgehende Nutzung und Errichtung von Logistic-fremden Anlagen sowie die Errichtung von Gebäuden aller Art ist untersagt. Das Bestandverhältnis beginnt mit dem auf die Rechtskraft der Baubewilligung für die Befestigung und die Sicherheitsmaßnahmen wie eine Zaun- und Toranlage, Überwachungseinrichtungen des Areals udglm. und soll auf unbestimmte Dauer abgeschlossen werden. Die Hödlmayr Logistic GmbH als Bestandnehmerin gibt einen Kündigungsverzicht auf die Dauer von 3 Jahren ab, die Stadt Graz als Bestandgeberin auf die Dauer von 10 Jahren. Der Vertrag wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen bis zum 30.09.2017 erteilt wurden. Der wertgesicherte Bestandzins für die Fläche beträgt jährlich rund € 246.100,-- und wird nach Endvermessung auf die tatsächliche Fläche angepasst. Die Kosten der Herstellung sämtlicher Einrichtungen, die für die Nutzung als Abstellfläche erforderlich sind, werden von der Bestandnehmerin getragen. Bei Beendigung des Bestandverhältnisses gehen die Befestigung der Oberflächen in das Eigentum der Bestandgeberin über. Alle übrigen Einrichtungen sind auf Kosten der Bestandnehmerin zu räumen. Sollte vorzeitig durch die Realisierung der Zufahrtsstraße zum A2Z eine Reduktion der Bestandfläche erforderlich sein, so stimmt die Bestandnehmerin einer Reduktion der Fläche bereits mit Vertragsabschluss zu und übernimmt die Kosten der Umbauten an den eigenen Anlagen. Ebenso ist die Bestandgeberin berechtigt, das Bestandverhältnis vorzeitig zu beenden, wenn dies behördliche Auflagen aus dem Betrieb der Deponie erfordern. Die gesamte Pflege, Erhaltung und Betreuung erfolgt ausschließlich auf Kosten der Bestandnehmerin. Darüber hinaus wird die Bestandnehmerin verpflichtet, als Ersatz für die bisher von der Holding Graz genutzten Deponieflächen eine weiter westlich gelegene Fläche der Stadt Graz nach den Vorgaben der Holding Graz und auf Kosten der Bestandnehmerin zu adaptieren. Die Nachsorge hinsichtlich der Deponieflächen trägt weiterhin die Stadt Graz und ist hiefür zum Betreten des Areals und zur Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten berechtigt. Die Bestandnehmerin verzichtet auf alle aus der Deponie entstehenden Schäden an ihren Einrichtungen und hält die Stadt Graz diesbezüglich schad- und klaglos. Aufgrund des vorstehenden Motivenberichtes wurde gemäß des § 45 Abs. 2 Ziffer 9 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. 130/67 idgF der Antrag gestellt der Stadtsenat wolle als Verfügung gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz LGBL. 130/67 idgF am 17. März 2017 Nachstehendes verfügen: 1. Die Stadt Graz gibt der Hödlmayr Logistic GmbH auf unbestimmte Dauer eine Fläche im Ausmaß von rund 46.500 m² der Grundstücke Nr. 814/1, 829, 831, 833/1, 834/1, 828/1, 855/1 je KG Graz-Stadt Messendorf als Logistic-Standort gegen einen jährlichen wertgesicherten Bestandzins in Höhe von rund € 246.100,-- in Bestand. 2. Sollte das Bestandrecht über die Fläche im Ausmaß von rund 46.500 m² vor dem 30.06.2017 beginnen, endet das bisherige Bestandrecht einvernehmlich vorzeitig. Ich ersuche nunmehr den Gemeinderat, diese vom Stadtsenat gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz LGBl. 130/67 idgF erlassene Dringlichkeitsverfügung vom 17.03.2017 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. G.26) Mitteilung des Bürgermeisters – Angelobung von neu gewählten Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern Präs. 9690/2003-17, 9689/2003-26, 9688/2003-29, 9687/2003-35, 9686/2003-53, 9685/2003-65, 9684/2003-27, 9683/2003-43, 9682/2003-26, 9680/2003-74, 9679/2003-43, 9678/2003-38, 9677/2003-32, 9676/2003-10, 9675/2003-22, 9674/2003-10 Bürgermeister Mag. Nagl: Gleichzeitig mit dem Gemeinderat wurden am 5.2.2017 in allen 17 Grazer Stadtbezirken auch die Bezirksräte gewählt. Nach der Konstituierung des Gemeinderates haben sich nunmehr alle Bezirksräte konstituiert und die Wahl der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher vorgenommen. Gemäß 13i Abs 8 des Statutes haben die neugewählten Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher dem Bürgermeister das Gelöbnis zu leisten, mit dessen Ablegung die Funktion als übernommen gilt. Ich bitte nun die Damen und Herren Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher zu mir und ersuche, nach Verlesung der Gelöbnisformel durch den Herrn Magistratsdirektor das Gelöbnis mit den Worten "Ich gelobe" zu leisten. (Nach Verlesung der in § 13 i Abs 8 iVm § 17 Abs 3 des Statutes vorgeschriebenen Gelöbnisformel durch den Magistratsdirektor ruft der Bürgermeister die Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher namentlich auf:) I. Innere Stadt Ludmilla Haase II. St. Leonhard Mag. Andreas Molnar III. Geidorf Gerd Wilfling IV. Lend Wolfgang Krainer V. Gries Gertrude Schloffer VI. Jakomini Klaus Strobl VII. Liebenau Mag. Karl Christian Kvas VIII. St. Peter Mag. Peter Schröttner IX. Waltendorf Peter Mayr XI. Mariatrost Erwin Wurzinger XII. Andritz Johannes Obenaus XIII. Gösting Martin Winkelbauer XIV. Eggenberg Dipl.-Ing. (FH) Robert Hagenhofer XV. Wetzelsdorf Dipl.-Ing. Peter Sauermoser XVI. Straßgang Ferdinand Köberl XVII. Puntigam Helmuth Scheuch Ich danke Ihnen für die Leistung Ihres Gelöbnisses und lade Sie nunmehr ein, Ihre Aufgabe als Bezirksvorsteherin bzw. Bezirksvorsteher zum Wohle unserer Stadt und ihrer Bevölkerung zu erfüllen. Bitte bestätigen Sie die Ablegung des Gelöbnisses durch Unterzeichnung des Angelobungsprotokolles. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeisterstellvertreter Mag. (FH) Eustacchio schließt die Sitzung des Gemeinderates um 17:35 Uhr. Die Vorsitzenden: …………………………………………. ……………..……………………………..…………. Bürgermeister, Bürgermeisterstellvertreter, Mag. Siegfried Nagl Mag. (FH) Eustacchio …………………………………………. ……………..……………………………..…………. der Schriftführer, der Schriftprüfer, Wolfgang Polz Klubobmann Gemeinderat Karl Dreisiebner wörtliches Protokoll erstellt von: Irmgard Hacker Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2017 Seite 2 von 63