Sitzung des Gemeinderates vom 7. Juli 2016 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Elke K a h r BAUER Susanne Mag.a / BERGMANN Ingeborg / BRAUNERSREUTHER Christine / BRENNEIS Petra Mag.a (FH) / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / FABISCH Andreas Mag. / FRÖLICH Klaus Mag. / GMEINBAUER Daniela / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in (FH) / GROSSMANN Michael E HAAS-WIPPEL Waltraud, MA / HABERLER Stefan Andreas Dipl.-Betriebswirt / HAßLER Gerald Mag. / HEINRICHS Elke / HEUBERGER Ingrid / HOFER Philipp Dr. / HÖTZL Christoph / KATHOLNIG Karin / KAUFMANN Martina, MMSc BA / KOPERA Daisy, Univ.-Prof.in Dr.in / KROTZER Robert Mag. / LOHR Roland Ing. / LUTTENBERGER Kurt / MAYR Peter / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth Mag.a / MOGEL Berno / MOLNAR Andreas Mag. / MOSER Rudolf Mag. / PACANDA Philip / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POLZ-WATZENIG Astrid Mag.a / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / RIBO Bedrana, MA / SCHIMAUTZ Markus Dipl.-Ing. (FH) / SCHLEICHER Astrid Mag.a E SCHÖNBACHER Claudia / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / STÖCKLER Peter / TABERHOFER Ulrike Mag.a / THOMÜLLER Martina / TOPF Georg Dipl.-Ing. / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / KAHR Elke Bgm.-Stv.in / EHMANN Michael / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / HOHENSINNER Kurt MBA / RÜCKER Lisa / RÜSCH Gerhard Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. / Magistratsdirektor Mag. Martin Haidvogl Magistratsdirektor-Stellvertreterin Dr.in Ursula Hammerl SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFERIN: GR.in Waltraud HAAS-WIPPEL, MA STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 12.15 Uhr ENDE DER SITZUNG: 17.35 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 7. Juli 2016 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. Präs. 011009/2003/0023 Ferialermächtigung 2016 BerichterstatterIn: GR Dr. Piffl-Percevic (Seite 53) 2. A 7_043883/2016/0001 Novellierung der Marktordnung der LH Graz 2013-Flohmarkt Wienerstraße 34 BerichterstatterIn: GR Pogner (Seite 64) 3. BG 145551/2016/0002 A 8 -65599/2014-35 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gemäß § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung, Mindestanzahl der anwesenden GR Mitglieder: 32, Zustimmung von mindestens 25 GR Mitgliedern Genehmigung zum Abschluss einer Fördervereinbarung mit der Science Park Graz GmbH für die Implementierung eines ESA Business Incubation Centre (kurz „ESA BIC“) am Standort Graz/Science Park BerichterstatterIn: GR DI Schimautz (Seite 64-66) 4. A 8/4 – 8989/2016 A 8/4 – 131805/2015 A 8/4 – 36449/2010 Übernahme von Grundstücksflächen in das öffentliche Gut der Stadt Graz BerichterstatterIn: GR Hötzl (Seite 54) a) A 8/4 – 8989/2016 Ziehrerstraße – Fahrbahnverbreiterung Übernahme einer ca. 4 m² großen Tlfl. des Gdst. Nr. 99/5, EZ 929, KG Liebenau, in das öffentliche Gut der Stadt Graz BerichterstatterIn: GR Hötzl (Seite 54) b) A 8/4 – 131805/2015 Spitzäckerweg – Grenzregulierung Übernahme einer ca. 147 m² großen Tlfl. des Gdst. Nr. 494/3, EZ 1171, KG Straßgang, in das öffentliche Gut der Stadt Graz BerichterstatterIn: GR Hötzl (Seite 55) c) A 8/4 – 36449/2010 Lange Gasse – Körösistraße Kostenpflichtige Grundabtretung Übernahme einer ca. 308 m² großen Tlfl. des Gdst. Nr. 197/1 und einer ca. 110 m² großen Tlfl. des Gdst. Nr. 198/2, je EZ 2637, KG Geidorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz BerichterstatterIn: GR Hötzl (Seite 55-56) 5. A 8/4 – 34498/2016 Messendorfer Straße 81a und 81b – bescheidmäßige Grundabtretung, Übernahme einer 14 m² großen Tlfl. des Gdst. Nr. 137/19, EZ 646 und einer 2 m² großen Tlfl. des Gdst. Nr. 137/18, EZ 647, je KG Engelsdorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz BerichterstatterIn: GRin Bergmann (Seite 56) 6. A 8/4 – 38599/2008 Purbergstraße – Brückenneubau 1.) Wert- und flächengleicher Grundtausch zwischen EZ 50000 (öG) und EZ 50001 (öffentliches Wassergut) 2.) Übernahme von verschiedenen Grundstücksflächen in der KG Graz Stadt- Fölling in das öffentliche Gut der Stadt Graz BerichterstatterIn: GRin Bergmann (Seite 56-57) 7. A 8/4 – 145243/2015 Liegenschaft Petrifelderstraße Unentgeltlicher Erwerb einer ca. 12 m² großen Tlfl. des Gdst. Nr. 371/6, EZ 778, KG 63113 Liebenau, und Übernahme dieser Fläche in das öffentliche Gut der Stadt Graz bzw. Löschung der Enteignungsanmerkung in der EZ 778 KG Liebenau zugunsten der Stadt Graz BerichterstatterIn: GR DI Schimautz (Seite 58) 8. A 8/4 – 36038/2016 Libellenweg Bescheidmäßige Grundabtretung Übernahme des Gdst. Nr. 174/19, EZ 2191,KG St. Peter im Ausmaß von 18 m² in das öffentliche Gut der Stadt Graz BerichterstatterIn: GR DI Schimautz (Seite 58-59) 9. A 8/4 – 15389/2012 abgesetzt! Schönaugasse – Sportunion Steiermark 1. Einvernehmliche Auflösung der Bestandsverträge zwischen der Stadt Graz und der Sportunion Steiermark 2. Abänderung des Bestandvertrages zwischen der Stadt Graz und der GBG BerichterstatterIn: GR Mag. Haßler (Seite 10. A 8-20081/2006-168 A 10/8 -43866/2016/1 Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH, Sparte Mobilität & Freizeit 1. Vorgezogene Busersatzbeschaffung von 86 Bussen innerhalb der Jahre 2017 bis 2019 2. Stimmrechtsermächtigung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 BerichterstatterIn: GR Dreisiebner (Seite 66-75) 11. A 14-146357/2015-0012 04.03.2 Bebauungsplan „Lendplatz – Keplerstraße – Neubaugasse“, 2. Änderung IV. Bez., KG Lend Beschluss BerichterstatterIn: GR Dreisiebner (Seite 76-77) 12. A 14-050743/2013 12.22.0 Bebauungsplan „Prochaska Gasse/Radegunder Straße/Schöckelbach“ XII. Bez., KG Andritz Beschluss BerichterstatterIn: GRin Katholnig (Seite 77-82) 13. A 14-008043/2005 12.16.1 Bebauungsplan, 1. Änderung „Puchleitnerweg“ XII. Bez., KG Andritz Beschluss BerichterstatterIn: GRin Katholnig (Seite 82-83) 14. A 14-027246/2016 09.14.0 Bebauungsplan „Berthold-Linder-Weg – Klinik Ragnitz“ IX. Bez., KG Waltendorf Beschluss BerichterstatterIn: GR Mayr (Seite 83-85) 15. A 14–026702/2016/0007 Erfordernis der Zweitdrittelmehrheit gem. § 63 Abs 2 Stmk ROG 2010 Ergänzungsbeschluss zum 4.0 Flächenwidmungsplan 2.Entwurf der Landeshauptstadt Graz Auflage des Entwurfs gem. § 38 Abs 1 StROG BerichterstatterIn: GR Dr. Piffl-Percevic (Seite 85-87) 16. A 16 – 008979/2016-0019 Wissenschaftspreis der Stadt Graz BerichterstatterIn: StR Ehmann (Seite 87-90) 17. A 17-RAG-129693/2015/6 Erfordernis der 2/3-Mehrheit gem. § 2b Abs 7 Stmk KanalG Gemeindeabwasserplan und Behandlung der Einwendungen gemäß § 2b Abs 7 Stmk KanalG idF. LGBl Nr. 87/2013 BerichterstatterIn: GR DI Topf (Seite 91-95) 18. A 21/8-011453/2010 Wohnhaussanierung – Gesamtkosten € 2,630.000,00 BerichterstatterIn: GR Spath (Seite 59) 19. WG-39853/2016-1 Wohnen Graz - Geschäftsbericht 2015 BerichterstatterIn: GR Eber (Seite 59) N A C H T R A G 20. MD_ÖI_15337/2003/75 Rahmenkonzept für den Relaunch www.graz.at BerichterstatterIn: GRin Mag. Grabe (Seite 60) 21. Präs. 044800/2016-0001 „Schulische Tagesbetreuung Graz GmbH“; Vertretung der Stadt Graz in der Generalversammlung BerichterstatterIn: GR Pogner (Seite 60) 22. Präs. 12437/2003-0075 Vertretung der Stadt Graz in Kommissionen, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen; Ersatznominierung für Frau StRin a.D. Dr.in Martina Schröck BerichterstatterIn: GR Pogner (Seite 60-61) 23. Präs. 21194/2003-0019 Universalmuseum Joanneum GmbH; Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat; Änderung BerichterstatterIn: GR Pogner (Seite 95-97) 24. A 2-035356/2014 Gemeindejagd Ries Auswechslung eines Mitgliedes der Jagdgesellschaft für die Jagdpachtperiode vom 01.04.2012 bis 31.03.2012 BerichterstatterIn: GRin Schönbacher (Seite 61-62) 25. A 8-18793/06-153 Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. Stimmrechtsermächtigung gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; 1. Abberufung von DI Boris Papousek als Geschäftsführer der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. 2. Neubestellung eines Geschäftsführers 3. Wechsel im Aufsichtsrat BerichterstatterIn: GR Mag. Frölich (Seite 97-101) 26. A 8-146579/2015-87 A 10/1-56234/2014-3 A 10/1-118930/2015-5 Straßenbeleuchtung und VLS-Anlagen 1. Nachtragskredit in der AOG 2016 über € 1,446.000,00 2. Aufwandsgenehmigung BerichterstatterIn: GR Mag. Frölich (Seite 101-104) 27. A 8-9318/2012-3 Mur-Masterplan Graz-Mitte und Zentraler Speicherkanal – aktueller Stand und vorgeschlagene Modifizierungen BerichterstatterIn: GR Mag. Frölich (Seite 104-119) 28. ABI – 33936/2016-3 und A 8 – 27855/2016-2 Zu Punkt 1 und 4: Erfordernis der erhöhten Mehrheit gemäß § 87 Abs. 1 sowie § 45 Abs. 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Mindestanzahl der anwesenden GR Mitglieder: 32, Zustimmung von mindestens 25 GR Mitgliedern Tagesbetreuung an städtischen Schulen; 1. Gründung der „Schulische Tagesbetreuung Graz GmbH“ Aufgabenübertragung nach Artikel 34 BBG 2001 2. Geschäftsführerbestellung 3. Genehmigung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages 4. Einbeziehung der „Schulische Tagesbetreuung Graz GmbH“ in das Cash Pooling, Aktualisierung der Garantieerklärung BerichterstatterIn: GR Pogner (Seite 119-123) 29. StRH-117420/2015 Vorprüfung des Rechnungsabschlusses 2015 (konsolidiert) BerichterstatterIn: GRin Bergmann (Seite 123-125) 2. N A C H T R A G 30. A 8 –18345/06-112 Universalmuseum Joanneum GmbH Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 Stimmrechtsermächtigung in der Generalversammlung gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; BerichterstatterIn: GR Mag. Haßler (Seite 62-63) 31. Präs. 045643/2016/0003 Änderung des Stmk Volksrechtegesetzes – Petition an den Landtag Steiermark BerichterstatterIn: GR Dr. Piffl-Percevic (Seite 125-131) Graz, 7. Juli 2016 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Nachruf 1) Josef Winkowitsch, Bezirksvorsteher i.R. 15-16 Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Genehmigung der Protokolle 2) Verein „Regionale Wirtschafts- und Qualifizierungsinitiative Graz und Graz-Umgebung“; Nominierung der Vertreterin der Stadt Graz für die Generalversammlung und den Vorstand des Vereines; Verfügung des Bürgermeisters 17 17-18 Fragestunde des Gemeinderates 1) Bootshaus Graz – Zugang für eine breitere Öffentlichkeit (GR.in Ribo MA, Grüne an StR. Hohensinner, MBA ÖVP) 2) Volksrechtegesetz, mehr direkte Demokratie für Graz (GR. Pacanda, Piratenpartei an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 3) Keine Förderung für „Klassik4Kids“ (GR. Rajakovics, ÖVP an StR.in Rücker, Grüne) 4) Unterstützung sportlicher Aktivitäten von Menschen mit geistiger Behinderung und mehrfach behinderter Menschen (GR. Mag. Fabisch, KPÖ an StR. Hohensinner MBA, ÖVP) 5) Verkehrssituation Neuprojektierung Wickenburggasse (GR.in Katholnig, SPÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 6) Zuweisungs- bzw. Vorschlagsrecht des Sozialamtes (GR. Ing. Lohr, FPÖ an StR. Ehmann, SPÖ) 7) Stand der Umsetzung der Ergebnisse des Baumschutz-Gipfels vom April 2016 (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne an Bgm.-Stv.in Kahr, KPÖ) 8) Robert-Stolz-Museum (GR.in Potzinger, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 9) Schändung der Grazer Moschee unter Beteiligung von Geheimdienstmitarbeitern? (GR. Mag. Krotzer, KPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 10) Jugendzentren – Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung (GR. Mag. Moser, FPÖ an StR. Ehmann, SPÖ) 11) Umbau- und Gestaltungsmaßnahmen zur geplanten FußgängerInnenzone Schmiedgasse – Landhausgasse (GR. Dreisiebner, Grüne an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 19-23 23-26 26-29 29-32 32-34 35-38 38-40 40-42 42-45 45-48 48-52 Tagesordnung 53 -131 Dringlichkeitsanträge 1) Errichtung eines Kinder-Ambulatoriums im Grazer Westen (GR. Pogner, GR.in Univ.Prof.in Dr.in Kopera, ÖVP) 2) Tourismus- und Nächtigungsabgaben für airbnb-Zimmervermietung (GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera, ÖVP) 3) Keine Kürzung der Wohnbeihilfe (GR. Mag. Krotzer, KPÖ) 4) Zweckmäßige Benützung von Jugendzentren und Bezirkssportplätzen (GR. Mag. Sippel, FPÖ) 5) Petition zum Erhalt des Rechts auf Barzahlung, Wahlfreiheit und Schutz der Privatsphäre im Zahlungsverkehr (GR.in Schönbacher, FPÖ) 6) Bekenntnis des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz zur Erhaltung und zum Neubau von Rasengleis-Trassen im Grazer Straßenbahn-Liniennetz (GR. Dreisiebner, Grüne) 7) Angebote für AsylwerberInnen und Flüchtlinge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (GR.in Ribo MA, Grüne) 8) Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs – Öffi-Stunde günstiger als Parkstunde (GR. Pacanda, Piratenpartei) 132-138 138-142 142-150 150-158 158-165 165-170 170-175 175-180 Anfragen an den Bürgermeister 1) Kostenlose Online-Uni für Flüchtlinge und Asylsuchende (GR. Luttenberger, KPÖ) 2) Behördenführer für KMU (GR.in Mag.a Bauer, SPÖ) 3) Verkehrsmaßnahmen Argenotstraße (GR. Mag. Haßler, SPÖ) 4) Konferenz „Women for Peace“ gegen sexuelle Gewalt an Frauen: breitere Zugänglichkeit für Veranstaltungen, die von der Stadt Graz subventioniert werden, und Einbindung lokaler/regionaler Initiativen (GR.in Mag.a Grabe, Grüne) 5) Mitwirkung von Frau xxx bei Projekten der Stadt (GR. Pacanda, Piratenpartei) 181-183 183-185 185-186 186-188 189 Anträge 1) Einführung von Mobilitätssharing in Graz (GR.in Kaufmann, MMSc, BA, ÖVP) 2) Energieversorgung bei Veranstaltungen im Augarten (GR. Mayr, ÖVP) 3) Beleuchtung von Geh- und Radwegen (GR. Pogner, ÖVP) 4) Bewohnerparkplätze (GR. Pogner, ÖVP) 5) Verschmutzungen von Straßen und Plätzen durch Gratiszeitungen und Prospekte (GR.in Bergmann, KPÖ) 6) Abflachung der Bordsteinkanten an Zebrastreifen (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 7) Literaturpreis der Stadt Graz (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 8) Tempo 30 in der südlichen Körösistraße anpassen (GR. Eber, KPÖ) 9) „Flugblattverzichter“-Pickerl als Gratisangebot an alle Bürgerservice-Stellen (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 10) Umbenennung „Kriegssteig“ in „Friedenssteig“ (GR. Mag. Krotzer, KPÖ) 11) Mariagrün – Vorrang für Öffis (GR. Sikora, KPÖ) 12) Oberandritz Verkehrsbeschleunigung (GR. Sikora, KPÖ) 13) Bessere Beschilderung von Wahllokalen (GR.in Schönbacher, FPÖ) 14) Sanierungsmaßnahmen Johannespark (GR.in Schönbacher, FPÖ) 15) Absenkung und Überplattung der Waagner-Biro-Straße im Bereich der geplanten öffentlichen Parkanlagen sowie des Schulcampus in der Smart-City (GR. Dreisiebner, Grüne) 16) Überarbeitung der Veranstaltungsrichtlinien der Stadt Graz (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 190-191 191-192 192-193 193-194 194-196 196-197 197-198 198-199 199-200 200-201 202 203-204 204-205 205-206 206-208 208-210 Absetzung des Tagesordnungspunktes: 9) A 8/4-15389/2012; Schönaugasse – Sportunion Steiermark; 1. einvernehmliche Auflösung der Bestandsverträge zwischen der Stadt Graz und der Sportunion Steiermark; 2. Abänderung des Bestandvertrages zwischen der Stadt Graz und der GBG Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung-Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 12.15 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Ich möchte Sie alle ganz, ganz herzlich zur heutigen Gemeinderatssitzung begrüßen, darf diese eröffnen und darf feststellen, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und dass wir auch beschlussfähig sind. Für heute sind entschuldigt Frau Gemeinderätin Mag.a Schleicher, sie ist auf Urlaub, Frau Gemeinderätin Mag.a Marak-Fischer wird später zu uns wieder dazukommen, Herr Gemeinderat Grossmann ist leider erkrankt. Vielen Dank für die Zurverfügungstellung der Unterlagen, wir haben den Bericht auch wieder bekommen von unserem Europäischen Fremdsprachenzentrum, das in Graz beheimatet ist, wir haben unsere MitarbeiterInnen-Zeitung „im Team“ wieder am Tisch aufliegen und wir haben auch die Ökoprofit-Auszeichnung 2016 und alles, was mit Ökoprofit zu tun hat, bei unseren Unterlagen. Ich darf ganz, ganz herzlich auf der Galerie auch Mitglieder unseres BürgerInnenbeirates begrüßen, der Herr Ladstätter und Ing. Berger sind da. Herr Berger wird heute auch ein paar Fotos von der Gemeinderatssitzung machen. Ein herzliches Willkommen auch unseren Damen und Herren der Verwaltung und ich darf auch die Medienvertreter ganz, ganz herzlich willkommen heißen. Meine geschätzten Damen und Herren, ich habe heute leider auch im Vorfeld wieder einen Nachruf zu verlesen und ich darf Sie bitten, sich von den Plätzen zu erheben. N a c h r u f Josef Winkowitsch, Bezirksvorsteher i.R. Am Sonntag, dem 26. Juni 2016, ist der Bürger der Stadt Graz Herr Josef Winkowitsch, Bezirksvorsteher i.R. verstorben. Josef Winkowitsch wurde am 26. November 1919 in unserer Stadt geboren. Nach dem Besuch der Pflichtschule absolvierte er die Werkmeisterschule und schloss diese 1939 mit der Schlosserlehre ab. Sofort zur Kriegsmarine einberufen, geriet er schließlich 1945 in französische Gefangenschaft. Nach seiner Heimkehr in die Steiermark fand er bei der Firma Dentalindustrie eine Beschäftigung. Von 1948 bis zu seiner Pensionierung arbeitete Josef Winkowitsch als Oberwerkmeister bei der Firma Simmering-Graz-Pauker. In diesem Unternehmen, das die Geschichte der Grazer Industrie mitgeprägt hat und das im 2.Weltkrieg fast völlig zerstört wurde, gehörte Josef Winkowitsch nicht nur zur Wiederaufbaugeneration, sondern jahrzehntelang zu den führenden Facharbeitern im Lokomotiven- und Waggonbau. Seit 1948 war er ehrenamtlicher Funktionär der Kinderfreunde Ortsgruppe Graz-Gösting und beteiligte sich auch am Wiederaufbau der Bezirksorganisation Graz. Als stellvertretender Ortsgruppenvorsitzender wirkte er maßgeblich am Bau des Kinderfreundeheimes in der Schippingerstraße mit. Über seine Initiative entstand ein Kinderspielplatz und das zweite Kinderfreundeheim in der Raach. Mit diesem Heim war er innig verbunden und ließ es sich nicht nehmen, oftmals wöchentlich selbst Kinderveranstaltungen zu organisieren. Ab dem Jahre 1982 war Josef Winkowitsch Vorsitzender der Kinderfreunde Gösting. Er war eine jener Persönlichkeiten, die mit jahrzehntelanger, ehrenamtlicher Tätigkeit unglaublich viel für die Menschen und damit für die Gemeinschaft bewegen konnte. Es war ihm ein Anliegen, für alle Kinder des Bezirkes geeignete Freizeitmöglichkeiten zu schaffen. In selbstlosester Weise wendete er eigene finanzielle Mittel dafür auf, um Kindern bei der Gestaltung ihrer Freizeit bis hin zu Ferienaufenthalten verschiedene Möglichkeiten für eine sinnvolle Betätigung zu geben. Von 1962 bis 1986 war er Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei in Graz-Gösting und von 1968 bis 1986 Bezirksvorsteher dieses Stadtbezirkes. Er verstand es, als Freund und Helfer, die Interessen der Göstinger Bevölkerung bestens zu vertreten. Seine aufopfernde Tätigkeit zum Wohle seiner Mitbürger und vor allem der Kinder sowie sein aufrechter Charakter trugen dazu bei, dass er seine Funktionen in so vorbildlicher Weise ausführen konnte und ein echter geschätzter Mittler zwischen Bevölkerung und Stadtverwaltung wurde. Die Goldene Verdienstmedaille der Republik Österreich war Zeichen der Wertschätzung seiner humanistischen Lebenseinstellung. Die Ernennung zum Bürger der Stadt Graz erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 25.10.2001. Die Stadt Graz wird dem Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Genehmigung der Protokolle Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 25. Februar wurde von Frau Gemeinderätin Waltraud Haas-Wippel überprüft und für in Ordnung befunden und das Protokoll vom 17. März wurde von Frau Gemeinderätin Sissi Potzinger überprüft und für in Ordnung befunden. 2) Verein “Regionale Wirtschafts- und Qualifizierungsinitiative Graz und Graz-Umgebung“; Nominierung der Vertreterin der Stadt Graz für die Generalversammlung und den Vorstand des Vereines; Verfügung des Bürgermeisters Bgm. Mag. Nagl: Ich habe noch eine Mitteilung betreffend den Verein Regionale Wirtschafts- und Qualifizierungsinitiative Graz und Graz-Umgebung, es geht um die Nominierung der Vertreterin der Stadt Graz für die Generalversammlung und den Vorstand des Vereines. Gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Statutes. Das war eine Verfügung des Bürgermeisters gemäß § 58 Abs. 1 vom 21. Juni 2016. Wir waren bisher in der Generalversammlung und im Vorstand dieses Vereines durch Frau Bürgermeisterstellvertreterin außer Dienst Dr.in Martina Schröck vertreten. Aufgrund des Rücktritts von Frau Bürgermeisterstellvertreterin wurde Frau Gemeinderätin Mag.a Marak-Fischer Vorsitzende des Frauenausschusses als Vertretung der Stadt Graz in der Generalversammlung und im Vorstand des Vereines vorgeschlagen. Ich darf Sie nun ersuchen diese Dringlichkeitsverfügung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Meine geschätzten Damen und Herren! Ich habe jetzt gleich zu Beginn eine Bitte. Wir haben heute wieder im vertraulichen Teil drei Finanzierungsverträge und diese sind grundsätzlich nicht öffentlich. Da aber die Kondition nicht so lange ohne Kosten offengehalten werden kann, müssten wir jetzt wieder, wie wir das schon einmal getan haben, gleich am Anfang der Sitzung diese Stücke beschließen und da müssten wir gleich zu Beginn auch alle Zuhörerinnen und Zuhörer bitten, für wenige Minuten die Galerie wieder zu räumen, damit wir das im vertraulichen Teil auch behandeln können. Ich bitte da um Verständnis dafür, wir haben das ordnungsgemäß im vertraulichen Teil abzuhandeln und ich darf Herrn Gemeinderat Klaus Frölich gleich bitten, diese vertrauliche Sitzung, die ich hiermit eröffne, gleich mit diesen drei Stücken den Bericht zu legen. (Anmerkung der Schriftleitung: Unterbrechung der öffentlichen Sitzung, kurze Behandlung eines nicht öffentlichen Tagesordnungspunkts, danach Fortführung der öffentlichen Sitzung) Bgm. Mag. Nagl: Wir kehren zur öffentlichen Sitzung zurück. Ich darf vielleicht jemanden auch ersuchen, dass wir das oben auf der Galerie wieder bekanntgeben. Wir kommen jetzt auch gleich zur Fragestunde. F R A G E S T U N D E Beginn: 12.28 Uhr Ende: 13.32 Uhr 1) Bootshaus Graz – Zugang für eine breite Öffentlichkeit GR.in Ribo MA stellt an StR. Hohensinner MBA folgende Frage: GR.in Ribo MA: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Kurt! In meiner heutigen Frage geht es um das Bootshaus, weil es im August 2015 fertiggestellt wurde und im Oktober wurde es von unserem Bürgermeister an den Ruderklub übergeben. Aus einer Presseaussendung von damals ist auch bekannt gewesen, dass das Bootshaus einer breiten Schicht der gesunde Radsport angeboten werden könnte. Finanziert wurde das Bootshaus für diesen eben neu gegründeten Ruderklub mit 300.000 Euro aus öffentlichen Mitteln der Stadt Graz. Wir haben auch damals beim Beschluss nachgefragt, ob es auch wirklich so sein wird, dass es keine Einschränkungen des öffentlichen Zugangs zu dieser errichteten Sportanlage kommen könnte und uns wurde versichert, dass das Areal zwar vom Ruderklub verwaltet wird, aber ein niederschwelliger Zugang eben speziell auch für die Nutzung von Jugendlichen oder Jugendsport gegeben sein wird. Auch auf der Homepage des Ruderklubs findet man eben die Betonung des Aspekts, dass der Rudersport ein Breitensport sein soll und dass das Angebot für eine breite Schicht betreffen soll. Wenn man sich aber die Preisgestaltung anschaut, spricht das eine andere Sprache und zwar auf der Homepage des Ruderklubs sind derzeit, heute noch einmal nachkontrolliert, folgende Preise aufgelistet: Es gibt eine einmalige Eintrittsgebühr für Erwachsene 300 Euro, für Studierende 150 Euro, für Jugendliche bis 12 Jahre 100,- und für unterstützende Mitglieder 120 Euro. Dazu kommt aber noch ein Mitgliedsbeitrag in der gleichen Höhe, ein jährlicher Mitgliedsbeitrag. Und da ist eben die Frage, ob da wirklich von einem niederschwelligen Zugang gesprochen werden kann. Daher stelle ich im Namen des grünen Gemeinderatsklubs an dich, lieber Kurt, folgende F r a g e : Wie viele am Rudersport interessierte Grazer und Grazerinnen, und hier insbesondere Jugendliche, können das aus öffentlichen Mitteln errichtete Bootshaus beziehungsweise generell die Ruder-Möglichkeit nutzen, ohne Mitglied beim Ruderklub zu sein (Applaus Grüne)? StR. Hohensinner, MBA: Liebe Frau Gemeinderätin! Ich möchte einige Sachen ausführen. Erstens gäbe es das Wasserkraftwerk im Süden nicht, könnten wir uns gar nicht über den Rudersport unterhalten, das ist einmal die erste Feststellung, die ich machen möchte (Applaus ÖVP). Zweitens muss ich sagen, dass wir einen Riss in der Gesellschaft haben, ich glaube, da sind wir uns einig, und wir müssen alles dran setzen, dass wir diesen Riss wieder kitten. Die grüne Partei trägt derzeit nicht wirklich dazu bei. Im letzten Gemeinderat haben wir diskutiert, der Gerhard Wohlfahrt und ich, über die Schulraumvermietung und er hat versucht, einen Keil zwischen extreme Haltungen reinzubringen, zwischen Rechts und Links, heute sitzen wir zusammen und du versuchst, am Rücken des Sports einen Klassenkampf auszutragen und ich möchte wirklich unterstreichen und vehement hier feststellen, dass es nicht sein kann mit so einer linkslinken Vorstellung den Rudersport zu einer elitären Sportart hier zu beschreiben, weil das stimmt einfach so nicht und das werde ich dir jetzt erklären, Frau Gemeinderätin. Du hast es selbst angeführt, ein Mitglied zahlt für den Rudersportklub 120 Euro, das ist das unterstütztende Mitglied. Ich weiß nicht, ob du schon einmal beim Rudersport-Verein unten zuschauen warst, weil du hast jetzt eigentlich nur Presseaussendungen zitiert. Du bist Sportsprecherin, du solltest eigentlich wissen, was die Mitgliedschaft bei anderen Vereinen kostet. Wenn man jetzt Fußballvereine hernimmt, da gibt es einen durchschnittlichen Mitgliedsbeitrag zwischen 150 und 300 Euro im Jahr, da müssen die Eltern auch die Kickschuhe kaufen, andere Fußballvereine verlangen noch mehr jährlich, man muss Gewand kaufen etc., also das ist ungleich mehr, als was der Rudersportklub verlangt. Der Rudersportklub stellt das ganze Equipment bereit, das heißt, die Boote, die sehr viel kosten, der Steuermann, der Trainer, das wird alles bereitgestellt, liebe Frau Kollegin, und auf deine Frage, wie viele junge Menschen das Angebot, ohne Mitglied zu werden, in Anspruch nehmen können, es gibt jeden Mittwoch einen Schnuppertag beim Ruderklub, ich würde dir anbieten, dass wir gemeinsam einmal den Schnuppertag besuchen, dann kannst du dir wirklich persönlich einmal ein Bild machen, dort ist schon sehr, sehr viel los. Die Universität hat dort auch ein eigenes Boot, da sind sehr viele Jugendliche auch dabei, also den Rudersport als elitären Sport hier breitzutreten und irgendwie da einen Klassenkampf auszurufen, da möchte ich mich wirklich mit aller Kraft dagegenstemmen (Applaus ÖVP). GR.in Ribo, MA: Als Klassenkampf hier in Bezug auf Rudersport, dass ich einen Klassenkampf angehen möchte, das stimmt natürlich nicht. Für mich sprechen schon die Preise für eine elitären Sportart, vor allem, weil es eben auch von der Stadt Graz das Bootshaus wurde aus öffentlichen Mitteln der Stadt Graz finanziert, das ist was anderes und es ist so, ich weiß nicht, wie sonst die Leute dort hinkommen, aber ich schaue mir die Sachen zuerst auf der Homepage an und wenn für mich die Preise schon so abschreckend sind, dann mache ich mir nicht einmal die Mühe, dorthin zu gehen. Zwischenruf: Das ist ein Fehler. GR.in Ribo, MA: Und bezüglich andere Sportarten wären genauso teuer, aber bei Fußball kenne ich mich echt aus, mein Kind trainiert ja seit drei Jahren, da zahlt er 120 Euro und da ist alles drinnen außer die Kickschuhe und das ist schon was anderes. Also da reden wir von 300 Euro und da gibt es keine einmaligen Eintrittsgebühren. Auf jeden Fall möchte ich trotzdem fragen, gibt es von deiner Seite Bemühungen oder wirst du dich bemühen, auch für die nicht elitären Bürger und Bürgerinnen diesen Sportart trotzdem offen zu machen? StR. Hohensinner, MBA: Ich kann mich nur noch wiederholen und dein Beispiel verstehe ich jetzt wirklich nicht. Du sagst, dein Bub spielt bei einem Verein GSW Wacker vielleicht oder bei einem anderen Verein, da zahlt der Bub 120 Euro. Du hast gerade vorher selbst in der Frage vorgelesen, die Kinder zahlen sogar noch weniger, bis 18 120 Euro, es gibt eine einmalige Einschreibgebühr und wenn du mich fragst, was ich für Kinder tue, die jetzt weniger Geld haben, ich habe dir schon mehrmals an dieser Stelle gesagt, das Sportamt unterstützt. Wenn es sich eine Familie wirklich nicht leisten kann, dann gibt es die Möglichkeit, dass 50 % der Verein übernimmt und 50 % das Sportamt. Also noch einmal, der Ruderverein, der Ruderklub kostet für das Kind einmalig 100 Euro Einschreibgebühr, wenn diese Gebühr nicht leistbar ist, dann übernehmen wir diese Gebühr und wir sind uns einig, dass die Gebühr im Ruderklub die gleiche Gebühr ist wie der Fußballverein deines Sohnes. Also ich verstehe dich wirklich nicht und es ist nichts anderes als da wieder ein Versuch, irgendwie einen Klassenkampf reinzubringen. Ich muss mich ärgern heute (Applaus ÖVP). Bgm.-Stv.in Kahr übernimmt um 12.35 Uhr den Vorsitz. 2) Volksrechtegesetz, mehr direkte Demokratie für Graz GR. Pacanda stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Pacanda: Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne, hoher Gemeinderat, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Bereits seit mehreren Jahren beschäftigen sich viele Menschen in Graz intensiv mit dem Thema Volksrechtegesetz und mehr direkter Demokratie. Bereits bei der Entwicklung der Leitlinien wurden viele Vorschläge zu diesem Thema eingebracht. Auch die Klubobleutekonferenz beschäftigt sich seit Jahren damit, wie zum Beispiel auch mit einem Vorschlag, der von Ihnen gekommen ist im Jahr 2012, der dann auch im Jahr 2013 vom Gemeinderat einstimmig angenommen worden ist, BürgerInnenpetitionsmöglichkeiten zu schaffen. Letztes Jahr wurde ein einstimmiger Gemeinderatsbeschluss wurde da nochmals der Wunsch geäußert nach einer Erarbeitung einer Änderung des Volksrechtsgesetzes. Leider ist hier der Entwurf nicht bekannt, noch gab es eine erst vor kurzem angekündigte Sitzung des Verfassungsausschusses zu diesem Thema. In der Gemeinderatssitzung im Mai dieses Jahres haben Sie, Herr Bürgermeister, versucht darzulegen, warum noch nichts passiert ist und sich kein Arbeitskreis getroffen hat und nichts ausgearbeitet wurde. Sie haben gesagt, dass Sie vom Land gehört hätten, dass ein neues Landesgesetz erarbeitet wird. Nun haben verschiedene interessierte Grazerinnen und Grazer, darunter auch ich selbst, bei besagtem Land und diversen Parteien nachgefragt, leider ohne Erfolg, weil niemandem eine solche geplante oder in Ausarbeitung befindliche Änderung bekannt ist. Daher richte ich namens der Piraten und aller interessierten Grazerinnen und Grazer an Sie folgende F r a g e : Wie können Sie es sich erklären, dass im Land Steiermark niemand über ein solches Gesetz beziehungsweise eine solche Gesetzesänderung Bescheid weiß? Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat! Anscheinend kennen wir unterschiedliche Persönlichkeiten im Lande Steiermark, aber ich kann nur versichern, dass gerade, und daher kam ja auch die Idee, nicht das Volksrechtegesetz geändert wird, sondern dass man sich im Land gerade intensiv damit beschäftigt, den Gemeinden eine Möglichkeit zu geben, selbst, wenn ich so sagen darf, mittels einer Verordnung es dann zu ermöglichen. Diese Idee stammt vom Land, also muss es ja auch irgendwer im Land bearbeiten. Aber wir haben auch heute im Stadtsenat ein Stück, wo der Stadtsenat, noch einmal, der Gemeinderat hat es ja schon getan, das Land auffordert, mit der Bitte, möglichst bald uns eine solche Möglichkeit auch zu geben und wir werden das heute auch im Zuge des Stadtsenates voraussichtlich beschließen und dann wird dieses Schreiben auch wieder in Richtung Land gehen, mit wem wir da jeweils telefoniert haben, aber können wir einmal abgleichen. GR. Pacanda: Bezüglich der Persönlichkeiten möchte ich auch noch was sagen. Also ist wahrscheinlich die unterschiedliche Einschätzung, was das Land ist, möglicherweise ist bei Ihnen das Land die ÖVP und die Persönlichkeiten, mit denen ich gesprochen habe, waren alle anderen Parteien. Und möglicherweise ist da noch der Informationsfluss zwischen den anderen Parteien oder den Klubs noch nicht ganz so ideal gelaufen, das mag auch sein. Möchte aber folgende Zusatzfrage stellen, Herr Bürgermeister, Sie sind ja selber, wie auch ich, wie viele von uns, wirklich ein Fan von der Thematik BürgerInnenbeteiligung und da wir ja auch sehen und wie Sie gesagt haben, wir haben ein Stück zu dem Thema, das sich damit beschäftigt, Dinge, die vor drei Jahren beschlossen werden sind, wieder einmal zu machen, um wieder wen zu erinnern, dass da was passieren soll… Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Genau, das machst du. GR. Pacanda: Wir sind, glaube ich, einer Meinung, dass Dinge auch schneller passieren könnten und manchmal vielleicht auch auf dem kurzen Kommunikationsweg besser funktionieren. Daher folgende Zusatzfrage: Um dieses Thema wirklich ernst zu nehmen und wirklich weiterzukommen: Sind Sie bereit, alsbald eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen von Stadt, Land und den BürgerInnenbeirat einzusetzen, um bei diesem Thema endlich zu einem Fortschritt beziehungsweise Ergebnis zu kommen? Bgm. Mag. Nagl: Seit 53 Jahren ist Land Steiermark für mich sehr stark ÖVP. Nicht jeder hat die Möglichkeit, im Land anzurufen bei seiner eigenen Fraktion und ich tue das und ich gehe davon aus, dass wir spätestens im Herbst einen Vorschlag des Landes haben. Wenn dieses Schreiben das auch nicht beschleunigt, dann werde ich sehr gerne im Herbst eine Gruppe zusammenstellen, die das mit dem Land einmal auch direkt bespricht (Applaus ÖVP). Bgm. Mag. Nagl übernimmt um 12.40 Uhr den Vorsitz. 3) Keine Förderung für „Klassik4Kids“ GR. Rajakovics stellt an StR.in Rücker folgende Frage: GR. Rajakovics: Auch die ÖVP macht sich Sorgen, dass alle ein Angebot nutzen können. Deshalb hat auch die Stadträtin da eine passende Möglichkeit leider ungenützt gelassen. Die Begründung, die minimale Unterstützung von 1.500.- Euro für „Klassik4Kids“ zu streichen, war, dass die Sprache des Vereins nicht gendergerecht sei, beziehungsweise keine modernen Künstlerinnen im Programm enthalten seien. Unter Klassik verstehe ich die Einführung in die Musik des 17. bis 19 Jahrhunderts, wobei der Verein da mit Schönberg eh weiter hinauf noch geht. Wenn Kinder und Jugendliche, häufig mit Migrationshintergrund, an Mozart, Beethoven und Verdi herangeführt werden, ist das aus meiner Sicht eine förderungswürdige Leistung. Vielleicht sind das zukünftige Konzert- und Opernbesucher, die wir dringend brauchen. Das Verstecken hinter der Entscheidung eines Beirats finde ich bei der Summe von 1.500.- Euro befremdlich. Daher meine F r a g e , ob du bereit bist, diese Entscheidung bezüglich der Förderung „Klassik4Kids“ noch einmal zu überdenken (Applaus ÖVP)? StR.in Rücker: Danke, dass du mir diese Frage stellst, vielleicht kann ich sie auch gleich dem Herrn Klubobmann mitbeantworten, weil er die gleiche Antwort auf dieselbe Frage bekommen würde. Zuerst noch einmal, wir Zwei sind ja schon ähnlich lange hier im Haus und ich möchte noch einmal darin erinnern, dass diese Stadt sich schon sehr lange auch sehr erfolgreich zum Thema Gendermainstreaming und Geschlechtergerechtigkeit verhält und auch dazu schon viele Grundlagen beschlossen hat. Es hat auch dazu geführt, dass das Kulturamt zum Beispiel eines der Pilotämter war zum Thema Gendermainstreaming, was dazu geführt at, dass wir in unseren Ansuchen-Formularen, Subventionsansuchen-Formularen auch deutlich darauf Bezug nehmen und FörderwerberInnen auch immer wieder dazu aufgefordert werden, sich zu beziehen. Es ist jetzt so, dass wir gerade im Bildungsbereich durchaus einen wichtigen Ansatzpunkt sehen, wenn es um das Thema der Erhöhung der Geschlechtersensibilität und Geschlechtergerechtigkeit geht. Und zu dem ganz konkreten Fall habe ich mir gedacht, lese ich dir einfach mein Schreiben an die Frau xxxx vor, womit auch die Beantwortung deiner Frage, nämlich mit Ja noch einmal auch an die Frau Mag.a von mir mitgeteilt wurde, dass ich mich da hinter dem Fachbeirat verstecke, stimmt nicht, wir haben jetzt die Zusage so begründet und aber auch selbst ihr die noch einmal so mitgeteilt. Aus dem Schreiben kann ich dir verlesen: In der Stadt Graz ist das Prinzip Gendermainstreaming und Geschlechtergerechtigkeit in den grundlegenden Regelungen, so auch im Ansuchen für Kulturförderung ersichtlich, verankert. Die Frage der geschlechtergerechten Sprache lässt sich vielfältig, auch ohne Binnen-I, da beziehe ich mich darauf, dass sie sagt, das Binnen-I sei so schwierig umzusetzen, lässt sich eben auch anders umsetzen, so zum Beispiel, indem von Künstlerinnen und Künstlern oder von Kunstschaffenden die Rede ist. Sie bieten ein wichtiges Bildungsprogramm für Kinder im Bereich der klassischen Musik an, damit auch noch einmal ausgedrückt, dass wir auch die Arbeit des Vereines generell schätzen. Zu den Bildungsstandards heute gehört eine geschlechtersensible Herangehensweise. Deshalb haben wir auch in der Zusage an sie im Jahr 2014 deutlich auf diesen Umstand hingewiesen. Diese Rückmeldung hatte keinerlei Auswirkungen, deshalb gab es diesmal eine Absage. Es ist Kindern zuzumuten, dass sie explizit auch als Mädchen angesprochen werden und es ist förderlich, dass sie auch mit weiblichen Rollen-Vorbildern konfrontiert werden. In diesem Sinne bin ich gerne bereit, über ein neuerliches Ansuchen zu diskutieren, wenn wir sehen können, dass diese Intentionen aufgegriffen werden. Wir sind in diesem Punkt auch anderen FörderwerberInnen gegenüber konsequent. Das ist das, was ich ihr geschrieben habe, leider hat sie mir noch nicht geantwortet. Ich hoffe, dass wir auf Grundlage eines neuen Ansuchens diese Diskussion direkt fortsetzen können (Applaus Grüne). GR. Rajakovics: Also der Verein selbst organisiert 170 bis 180 Kurse, hat eine großartig geführte Homepage, finanziert sich über Crowdfunding, sehr stark auch über Sponsoren, die allesamt, glaube ich, auch Menschen sind, die kulturbeflissen sind, die sich auch bemühen, grundsätzlich die Gleichstellung von Mann und Frau zu gewährleisten. Ich habe mir die Homepage angeschaut und auch die Bilder. Also ich sehe sehr viel über Frauen von Komponistinnen, vor allem auch der gesamte Verein, kommt mir vor, besteht fast nur aus Fragen, die da tätig sind, insofern ist der Verein, wie jetzt ein Wort oder was geschrieben ist, heute bei einer Summe von 1.500 als wirklich pingelig im Vergleich zu Dingen, die gefördert werden, wo vielleicht gendergerecht geschrieben wird, wo man vielleicht 15 Hanseln erreicht und da gibt es dann durchaus höhere Förderungen und in so einem Fall, glaube ich, dass der Gesamteindruck und auch die Förderung, die gleichmäßige Förderung vielleicht stärkere Förderung von Mädchen durch den Verein, unabhängig davon, wie jetzt die Sprache auf der Homepage ist, eigentlich auch in Betracht gezogen gehört und deshalb würde ich sehr bitten, dass der Verein diese kleine Unterstützung doch von deiner Seite bekommen kann (ÖVP und FPÖ). StR.in Rücker: Die Höhe der Unterstützung, da brauchen wir nicht drüber diskutieren, das ist eine andere Frage. Die Möglichkeit, dem Verein mit einer Rückmeldung damals zu sagen, bitte, könnt ihr das was verbessern und darauf null Antwort zu bekommen und diesmal wieder zu sehen, dass auf der gleichen Grundlage eingereicht wird, hat dazu geführt, dass wir gesagt haben, diesmal nicht, das heißt aber, dass wenn wir da weiterkommen, ich, wie gesagt, einer Förderung, weil der Verein gute Arbeit macht, weil er wichtige Zielgruppen erreicht, sehr wohl positiv gegenüber stehe, aber irgendwo müssen wir diese Diskussion auch führen, weil das ist etwas, was ich auch anderen rückmelde und meistens kommt es dann auch zu sehr produktiven und konstruktiven Lösungen (Applaus Grüne). 4) Unterstützung sportlicher Aktivitäten von Menschen mit geistiger Behinderung und mehrfach behinderter Menschen GR. Mag. Fabisch stellt an StR. Hohensinner, MBA folgende Frage: GR. Mag. Fabisch: Lieber Herr Bürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren, werter Herr Stadtrat, lieber Kurt! Das Special Styrian Sportteam ist ein kleiner Sportverein, der Menschen mit geistiger Behinderung und mehrfach behinderte Menschen unterstützt. Der Großteil der AthletInnen bowlen – diese Sportart kann auch sehr gut vom Rollstuhl aus betrieben werden. Sogar, wenn die Motorik stark eingeschränkt ist, ist es noch möglich, mit einer Rampe, deren Einstellung vom Sportler angewiesen wird, diesen Sport auszuüben. Im Sommer 2015 wurde die Bowlingbahn in Graz geschlossen. Seither müssen die Vereinsmitglieder zum Training nach Marburg beziehungsweise Leoben ausweichen. Der etwa 30 Mitglieder zählende Verein bietet auch andere Sportarten, wie zum Beispiel Eislaufen, Bogenschießen, Rollerskaten usw. an. Die An- und Abreise erfolgt mit den Privatautos von engagierten Eltern. Ein spezielles Problem stellt sich allerdings für SportlerInnen im Rollstuhl, insbesondere in schweren Elektro-Rollstühlen. Sie sind von vielen dieser Angebote ausgeschlossen, da es an geeigneten Beförderungsmitteln fehlt. So sind etwa die Privatfahrzeuge der Eltern in der Regel auf einen einzigen Rollstuhl, den ihres eigenen Kindes, ausgerichtet. Mitglieder, die nicht mehr von ihren Eltern transportiert werden können, weil diese schon gestorben sind beziehungsweise sich die langen Autofahrten aufgrund ihres Alters nicht mehr zumuten können, bleiben auf der Strecke. Das Sportamt Graz stellt Sportvereinen zwar Busse zur Verfügung, allerdings keine barrierefreien, im Sinne des Antrages. Daher stelle ich an dich, lieber Herr Stadtrat, folgende F r a g e : Bist du bereit, nach einer geeigneten Lösung zu suchen, damit das Sportamt Vereinen, die auch Menschen mit Mehrfachbehinderung unterstützen, künftig geeignete Fahrzeuge zur Verfügung stellt, damit diese an sportlichen Aktivitäten teilhaben können (Applaus KPÖ)? StR. Hohensinner, MBA: Lieber Herr Kollege! Ich habe natürlich als Behindertenpädagoge ein großes Verständnis für dein Anliegen. Wir haben eben bis letztes Jahr im Center West eine Anlage gehabt, die war aber auch nicht wettkampftauglich. Die einzige wettkampftaugliche Anlage hatten wir in Leoben, aber die wurde ebenso wie die im Center West eingestellt, weil es einfach zu wenig Nachfrage gegeben hat eingestellt. Wir haben ein ähnlich gelagertes Problem bei Gehörlosensportvereinen, die auch sehr aktiv sind im Bowlingsport und bei diesen Vereinen haben wir das so gelöst, dass wir einen Fahrtkostenzuschuss zahlen für Marburg und du hast es angesprochen, wir haben vier Busse. Ich könnte mir vorstellen, dass wir bei der nächsten Ausschreibung auch darauf Acht geben, ob man eventuell auch einen Lift einbauen könnte in dieses Auto vom Sportamt, das ist natürlich mit großem finanziellen Aufwand verbunden, aber wir werden schauen, ob es da Möglichkeiten gibt. Ich könnte mir vorstellen, dass wir auch einen ähnlichen Zuschuss geben wie bei dem einen Gehörlosenverein und es gibt noch eine andere Möglichkeit, das weiß ich aus meinem früheren Beruf, es gibt nach dem Behindertenhilfegesetz die Möglichkeit, auch im Sozialamt anzusuchen, nämlich, da gibt es eine Leistung, die heißt Freizeitassistenz und ich habe gestern auch im Sozialamt, im Behindertenreferat angerufen und die Mitarbeiterin hat gesagt, das ist eine Einzelperson-Förderung, das heißt, ein Verein kann nicht ansuchen, aber der Anspruchsberechtigte kann einen Antrag stellen und dann wird das individuell geprüft, ob hier eine Unterstützung auch möglich ist. Also drei Lösungsvorschläge, einmal beim neuen Ankauf werde ich darauf Acht geben, zweitens, dass wir den Verein finanziell bei den Fahrtkosten unterstützen und ich bitte dich, dass du den Sportlern weitergibst, sie sollen einfach im Behindertenreferat einen Antrag stellen. Ich hoffe, dass wir so weiterhelfen können (Applaus ÖVP). GR. Mag. Fabisch: Nur zuerst einmal vielen Dank, das klingt sehr viel versprechend. Ich werde es natürlich weiterleiten. Hoffe natürlich auf alle drei Varianten und vor allem auf die erste, die möglichst rasch auch umgesetzt werden kann. Es geht ja nicht nur ums Bowlen, es geht auch um andere Sportarten, wie erwähnt, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir zumindest einen Bus sehr rasch uns leisten, wir schaffen das (Applaus KPÖ). 5) Verkehrssituation Neuprojektierung Wickenburggasse GR.in Katholnig stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR.in Katholnig: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Stadtsenatsreferenten, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Damen und Herren auf dem Balkon. Das Projekt Wickenburggasse ist ja nicht so ohne, wie das eben derzeit umgesetzt wurde. Es gibt große Aufregung von AnrainerInnen dort eben im Bereich Körösistraße, es ist viel zu wenig durchdacht worden, man hat einen zweiten Fahrstreifen zugunsten eines breiten Radweges ersetzt. Dadurch ist es so, dass die Autofahrer viel mehr in angrenzende Wohnstraßen rundherumfahren, es ist eine große Aufregung und die Leute sind irgendwo empört, dass sie viel zu wenig eingebunden wurden, dass die Anrainer kaum befragt wurden und dass sie vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Daher stelle ich im Namen des sozialdemokratischen Klubs die F r a g e : Wurden im Zuge der Projektierung der „Wickenburggasse neu“ begleitende Maßnahmen miteingeplant, um dadurch möglicherweise anfallende Verkehrsbelastungen für angrenzende Bereiche, wie etwa die Körösistraße, abzufangen (Applaus SPÖ)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Frau Kollegin, bevor wir dieses Projekt aufgesetzt haben, haben wir natürlich die TU beauftragt, das so aufzusetzen, damit eine Verkehrsmessung gemacht wird und ich darf das jetzt einmal so beantworten. Bei der von der TU Graz durchgeführten Verkehrssimulation wurde festgestellt, dass sich in der Wickenburggasse für den Kfz-Verkehr durch den Entfall eines Fahrstreifens keine wesentlichen Fahrzeitveränderungen einstellen werden. Dieses Ergebnis konnte auch im Versuchsbetrieb bestätigt werden, wir haben das ja selbst jetzt getestet, ich lade jeden ein und jede ein, da auch mit dem Rad durchzufahren oder auch mit dem Auto, funktioniert hervorragend. Da sich somit keine gravierenden Veränderungen für den Fahrzeugverkehr zwischen der Keplerbrücke und dem Geidorfplatz gegenüber dem Vorherzustand eingestellt haben, gibt es auch keinen Anlass zur Vermutung, dass Kfz-Lenker nun bewusst Umweg-Fahrten über die Körösistraße Richtung Norden in Kauf nehmen, um zu ihrem gewünschten Fahrziel im Grazer Zentrum beziehungsweise im Grazer Osten zu gelangen. Eine Zunahme des Verkehrsaufkommens in der Körösistraße aufgrund der Fahrstreifenreduzierung Wickenburggasse ist daher unwahrscheinlich (Applaus FPÖ). GR.in Katholnig: Simulation ist für mich kein Echtbetrieb. Das ist das Gleiche, wenn irgendwo ein Bebauungsplan gemacht wird und man mit gewissen Fahrzeugen oder mit Fahrzeugdichte oder mit AnrainerInnen rechnet, wo man von vornherein nicht einmal weiß, wieviel Menschen dort tatsächlich in einer Wohnung wohnen, wie viele Fahrzeuge es gibt, also das ist ohnehin ein Problem, das wir schon länger haben. Aber jetzt meine Frage, ob eine Sofortmaßnahme, zum Beispiel die sofortige Rücksetzung der Verlängerung der Grünphase für Linksabbieger in die Körösistraße, an der Keplerbrücke gedacht wäre (Applaus SPÖ). StR. Mag. (FH) Eustacchio: Die Simulation, wie ich schon gesagt habe, war die Basis, auf der wir die ganzen Berechnungen angestellt haben und die Maßnahmen, die notwendig wären. Deswegen haben wir jetzt eine zweimonatige Testphase gehabt und haben gesehen, dass es funktioniert. Deswegen kommt es jetzt in die Umsetzung ab Mitte August, weil eben keine Probleme entstanden sind. In keiner der Seitengasse und keiner der anderen Straßen. Die Grünphase bezüglich, die Sie ansprechen, kann angesehen werden, werde ich gerne weitergeben, aber auch da wurde mit nichts mitgeteilt, dass es hier Probleme gegeben hat. Wo es zu Problemen kommt oder wo man glaubt, Probleme wahrzunehmen, ist, dass die Grünphasen umgeschaltet werden, wenn die Straßenbahn kommt und das passiert dort sehr oft und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Hat aber bitte nichts mit der Veränderung in der Wickenburggasse zu tun. Aber ich weiß, die Basis, auf der Sie die Fragen gestellt haben und die Menschen haben sich an Sie gewandt, diese Briefe haben wir auch, die sind bereits an das Straßenamt weitergegangen und werden von der Frau Dipl.-Ing. Ender, die ja damit beschäftigt war, auch im Detail beantwortet werden (Applaus FPÖ). 6) Zuweisungs- bzw. Vorschlagsrecht des Sozialamtes GR. Ing. Lohr stellt an StR. Ehmann folgende Frage: GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Es geht um das Zuweisungs- beziehungsweise Vorschlagsrecht des Sozialamtes bei Wohnungen. Im Zusammenhang mit den Umbauarbeiten mit den Wohnungen in der Theodor-Körner-Straße 65 ist aufgefallen, dass das Sozialamt ein Zuweisungs- beziehungsweise Vorschlagsrecht innehat. Zumindest einige der davon betroffenen Mietparteien erfüllen offensichtlich allerdings nicht solche Kriterien, wie sie etwa für die Zuweisung in eine Gemeindewohnung vorgesehen sind. Auf Grundlage von Einverständniserklärungen werden diese Mietparteien für die Dauer des Umbaus in Ersatzwohnungen untergebracht. Nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen können diese Mietparteien zu den bisherigen Bedingungen in die Theodor-Körner-Straße 65 zurückkehren. Daraus ergibt sich die Frage, in welchen Einrichtungen das Sozialamt ein Zuweisungs- und/oder Vorschlagsrecht hat. Es ergeht an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs folgende F r a g e : In welchen Einrichtungen, die der Stadt Graz zuzuordnen sind, hat das Sozialamt ein Zuweisungs- oder Vorschlagsrecht (Applaus FPÖ)? StR. Ehmann: Geschätzter Herr Bürgermeister, geschätzte Stadtsenatsmitglieder, sehr geehrter Gemeinderat, Herr Gemeinderat Lohr! Ich danke Ihnen sehr für diese Anfrage, weil ich noch einmal dadurch die Möglichkeit habe, die Wichtigkeit dieser Einrichtung der Seniorinnen- und Seniorenwohnungen, weil um diese handelt es sich. Es freut mich sehr, dass es Ihnen aufgefallen ist, dass es da eine Zuweisung über das Sozialamt gibt, denn dieses Projekt beziehungsweise diese Wohnungen oder diese Vergabepraxis für bedarfsorientierte Vergabe in Zusammenarbeit mit der Diplomsozialarbeit für Menschen, für ältere Menschen vor allem, ich kann Ihnen dann aber die Kriterien noch ausführen, ist nämlich ein wichtiger Beitrag in diesem Bereich und es gibt ihn etwa schon seit 1970. Also das heißt natürlich, nicht in dieser Anzahl wie heute, aber seit 1970 gibt es diese Einrichtungen und Sie sehen, wie notwendig es ist, am Marketing in solchen Bereichen noch zu arbeiten, weil es Ihnen jetzt erst aufgefallen ist. Aber ich werde Ihnen das gerne ausführen und zwar bei den von Ihnen angesprochenen Wohnungen in der Theodor-Körner-Straße 65 handelt es sich eben, wie einleitend erwähnt, um Seniorinnen- und Seniorenwohnungen, die Wichtigkeit habe ich schon hervorgehoben. Diese senioren- und seniorinnengerechten Wohnungen werden vom Sozialamt als freiwillige Leistung der Stadt Graz zugewiesen, wie gesagt in etwa seit 1970. Im Detail sind das 20 Wohnungen in der Floßlendstraße 18, neun Wohnungen in der Floßlendstraße 20, 16 Wohnungen in der Floßlendstraße 22, sechs Wohnungen in der Floßlendstraße 24, also insgesamt 51 Wohnungen in der Floßlendstraße 18 bis 24, verwaltet von der Neuen Heimat. Am Anton-Wildgans-Weg 15 werden zwölf Wohnungen ebenfalls von der Neuen Heimat verwaltet. Für die 35 Wohnungen in der Theodor-Körner-Straße 65 werden während der Sanierung und des Umbaus zu einen betreuten Wohnung ab 1. Jänner 2017 Ersatzwohnungen angeboten und danach können eben die älteren Menschen, wie Sie schon angeführt haben, die Wohnungen wieder zu den gleichen Bedingungen beziehen. 34 Wohnungen befinden sich in der Scheidtenberggasse 1 und werden von der GBG verwaltet. Die ÖWG verwaltet 34 Wohnungen in der Körblergasse 82, 29 Wohnungen in der Körblergasse 82a, 30 Wohnungen in der Körblergasse 82b. Ebenfalls von der ÖWG werden folgende Wohnungen verwaltet: 52 Wohnungen in der Belgiergasse 15, 14 Wohnungen in der Augasse 114, 50 Wohnungen in der Straßganger Straße 371, 17 Wohnungen am Rosenhain 3, 18 Wohnungen am Rosenhain 4 und schlussendlich werden dann jeweils eine Wohnung in der Dr.-Plochl-Straße 14 und in der Dr.-Plochl-Straße 16, fünf Wohnungen in der Widowitzgasse 3 und sieben Wohnungen in der Straßganger Straße 206a von Wohnen Graz verwaltet. Für diese insgesamt 390 Wohnungen, Senioren- und Seniorinnenwohnungen, die ich Ihnen gerade aufgezählt habe, müssen die Personen, die einen Antrag stellen, in Graz wohnhaft sein und nicht mehr im Berufsleben stehen. Das Mindestalter beträgt für Frauen und Männer 60 Jahre, bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften muss zumindest eine Person das vorgegebene Mindestalter erreicht haben. Die Antragstellung erfolgt dann über die Diplomsozialarbeiterin, die aufgrund der Wohnsitzadresse zum Zeitpunkt des Antrages zuständig ist und die Zuweisung erfolgt dann, weil eben zum Beispiel Mobilitätseinschränkung gegeben ist und im Wohnhaus beispielsweise kein Lift ist. Weitere Indikatoren sind auch die Wohnungsgröße, der vorhandene Wohnungsstandard, die Infrastruktur oder die Lärmbelästigung. Informationen dazu gibt es aber auch auf der Homepage des Sozialamtes. Ich hoffe, Ihnen ausführlich gedient zu haben (Applaus SPÖ). GR. Ing. Lohr: Danke für die detaillierte Antwort, Herr Stadtrat. Ich würde dann bitten, vielleicht kann ich die Aufstellung dann auch schriftlich erhalten. Kurze Zusatzfrage, wollen Sie in Zukunft das Zuweisungsrecht auf weitere Standorte ausdehnen, ist da eine höhere Anzahl noch angedacht? StR. Ehmann: Wenn wir die Möglichkeit in budgetärer Hinsicht haben, wäre es natürlich von Vorteil. Weil natürlich immer mehr, aufgrund der demographischen Entwicklung ist das ja schon logisch, weil natürlich immer mehr Seniorinnen und Senioren davon betroffen sind, klar (Applaus SPÖ). 7) Stand der Umsetzung der Ergebnisse des Baumschutz-Gipfels vom April 2016 GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt an Bgm.-Stv.in Kahr folgende Frage: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie, liebe Elke! Ich stelle eine Frage zum Stand der Umsetzung der Ergebnisse des Baumschutz-Gipfels, ein Thema, das viele Leute in Graz, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Graz bewegt. Wir haben uns ja am 21. April 2016 zusammengesetzt und im Rahmen eines Baumschutz-Gipfels verschiedene Maßnahmen definiert, eine Petition an den Landesgesetzgeber zur Änderung des Steiermärkischen Baugesetzes. Wir haben auch über die Strafen bei illegalen Fällungen gesprochen, wir haben über Aufklärungs- und Beratungsgespräche seitens der Behörden mit Bauwerbern zum Thema gesprochen. Wir haben über die Grünraum-Verordnung gesprochen und wir haben auch über die Ausweitung der Bebauungsplanpflicht, Gutachten zum Straßen-, Orts- und Landschaftsbild und Hinzuziehung von Landschaftsarchitekten bei Wettbewerben nach dem Grazer Modell gesprochen. Alle diese Maßnahmen sollen den Baumschutz verbessern und ich habe mir gedacht, jetzt vor dem Sommer ist es ein guter Zeitpunkt, mal nachzufragen, was sich seit April getan hat und daher stelle ich folgende F r a g e : Welche konkreten Schritte wurden von dir zur Umsetzung der Ergebnisse des Baumschutz-Gipfels, insbesondere in Richtung Petition an den Landesgesetzgeber, gesetzt (Applaus Grüne)? Bgm.-Stv.in Kahr: Danke vielmals, Andrea. Wie du richtig gesagt hast, am 21. haben wir eh auf deine Anregung hin, du hast einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, den Runden Tisch einberufen, war gar nicht so leicht, immer alle an einen Tisch zu kriegen. Ich glaube, dass der positiv war, es sind genau die vier Punkte herausgekommen, die ich auch persönlich für notwendig halte, die du jetzt in deine Anfrage an mich gestellt hast und ich möchte sie dir jetzt chronologisch beantworten. Zum ersten Punkt, wo es die Petition an den Landesgesetzgeber betrifft, ist die Ausarbeitung bei der A 17 derzeit in Vorbereitung. Punkt zwei, Aufklärungs- und Beratungsgespräche seitens der A 17 gibt es regelmäßig im Rahmen der Amtstage… also die finden regelmäßig im Zuge der Amtstage statt. Zum Punkt drei, diesen Verordnungstext für die Bepflanzungsrichtlinien nach dem § 8 Abs. 2 des Baugesetzes ist zur Zeit ebenfalls bei der A 17 in Bearbeitung, braucht aber noch die Rückmeldung von der A 10/5 und der Punkt 4, das ist das, was ich persönlich glaube, und so habe ich auch die Rückmeldung von meinen Kolleginnen im Amt bekommen, noch länger dauern wird, weil es einfach die Abstimmung mit sehr vielen Abteilungen im Haus braucht, da geht es um die Vorgaben bezüglich also Ausarbeitung Bebauungsplanpflicht, Gutachten zum Straßen-, Orts- und Landschaftsbild. Also das wird ein bisschen länger dauern und fürchte ich, kann ich dir erst im Herbst eine Antwort geben (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Also vielen Dank für die Antwort, ich möchte konkret fragen, wann wir mit der Petition, die dann ja auch vom Gemeinderat beschlossen werden wir, wann wir damit rechnen können? Bgm.-Stv.in Kahr: In der September-Sitzung. 8) Robert-Stolz-Museum GR.in Potzinger stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR.in Potzinger: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Ein Herzensanliegen vieler Grazerinnen und Grazer ist wohl die Erinnerung an unseren großen Komponisten Robert Stolz. Im Jahr 1990 wurde im Haus Mehlplatz 1, Eingang Färberplatz, ein Robert-Stolz-Museum eingerichtet zu Ehren unseres berühmten Komponisten. Er war ja in jungen Jahren Kapellmeister in Graz, als Großmeister der „Silbernen Operette“ bekannt, auch durch Filmmusik. Wir wissen, dass er auch in Hollywood „Frühlingsparade“ geschrieben hat, über 60 Operetten komponiert hat. Sehr immer mit seiner Heimatstadt Graz verbunden war, er war ja auch Ehrenbürger unserer Stadt, ich denke an „Stadtparkwalzer“ oder das schöne Lied „Grüß mir Graz an der Mur“. Vor einigen Jahren musste das Museum verlegt werden, da der Hauseigentümer Eigenbedarf für den Raum hatte. Daher wurden die Exponate des Robert-Stolz-Museums ins GrazMuseum gebracht. Die Leitung des GrazMuseums versicherte, den Exponaten einen würdigen Raum zu geben. Derzeit lagern sie nach wie vor leider im Keller des Museums. Vor 41 Jahren, am 27. Juni 1975, verstarb Robert Stolz, also voriges Jahr war da der 40. Jahrestag und anlässlich dieses 40. Todestages mehrten sich die Nachfragen nach dem Robert-Stolz-Museum. Im Übrigen, wenn man heute googelt, eingibt Robert- Stolz-Museum, erscheint auch auf www.info.graz.at immer noch die Adresse Mehlplatz 1. Viele Robert-Stolz-Fans gehen vergeblich dorthin. Daher stellte ich im Gemeinderat vor einem Jahr an die Kulturstadträtin Lisa Rücker die Frage: „Wann wird endlich das Versprechen eingelöst, die Exponate des Robert-Stolz-Museums im GrazMuseum auszustellen?“ Leider gab es – angeblich wegen Raummangels – mit Bedauern - eine vorläufige Absage. Eine neue Option, an Robert Stolz zu denken und ihm eine würdige Gedächtnisstätte in Graz zu errichten, könnte in der wunderschönen Seniorenresidenz der GGZ, in der Theodor-Körner-Straße, gefunden werden, im öffentlichen Bereich. Deshalb richte ich an dich, sehr geehrter Herr Stadtrat, die F r a g e : Befürwortest du die Prüfung der Möglichkeit, in der Seniorenresidenz Robert Stolz der GGZ einen Ausstellungsraum zu Ehren von Robert Stolz zu gestalten (Applaus ÖVP)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Liebe Sissi, vielleicht bist du bis jetzt daran gescheitert, dass Robert Stolz ein Mann ist und wir scheinbar für die Männer nichts mehr machen in der Stadt. Ganz konkret, natürlich habe ich mich in Verbindung gesetzt mit dem Gerhard Hartinger, folgende Antwort: Die Idee, ein Robert-Stolz-Museum im GGZ angesiedelten Pflegeheimwohnheim Robert Stolz einzurichten, wird von Seiten der GGZ-Leitung und von mir begrüßt. Auch die räumlichen Möglichkeiten wären laut Prof. Dr. Hartinger gegeben, zum Beispiel im Foyer des Tageszentrums. Zur Konkretisierung dieses Vorhabens müsste man wissen, welches Raumausmaß notwendig ist, die Anzahl der zur Diskussion gestellten Exponate und die Abklärung der Versicherungsleistungen. Also diese Dinge müssten abgeklärt werden, aber selbstverständlich grundsätzlich das Einverständnis, wäre eine schöne Lösung, würde auch das Haus dort und da beleben, also volle Unterstützung (Applaus FPÖ). GR.in Potzinger: Keine Zusatzfrage. Ein herzliches Danke und die Hoffnung, dass wir vielleicht bei der nächsten Weihnachtsfeier in der GGZ in der Seniorenresidenz gemeinsam singen (Applaus ÖVP). Bgm.-Stv.in Kahr übernimmt um 13.10 Uhr den Vorsitz. 9) Schändung der Grazer Moschee unter Beteiligung von Geheimdienstmitarbeitern? GR. Mag. Krotzer stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Mag. Krotzer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Mitglieder des Gemeinderates, werte Zuseherinnen und Zuseher! Nach der Gesangseinlage, der wunderschönen, zu einem ernsthafteren Thema. Im Mai dieses Jahres ist es ja dazu gekommen, dass die Grazer Moschee geschändet worden ist, dass dort Schweineblut verschüttet worden ist, dass dort Schweinsköpfe angebracht worden sind, was natürlich eine sehr widerliche Aktion ist. Die Staatsanwaltschaft Graz ermittelt folgerichtig wegen Herabwürdigung religiöser Lehren, Verhetzung und Sachbeschädigung. Und jetzt ist aus Medien zu erfahren gewesen, dass an dieser Aktion, die von zwei Rechtsextremisten durchgeführt worden ist, einer davon informeller Mitarbeiter des Heeresabwehramtes gewesen sein soll und das Abwehramt auch von dem Vorhaben im Vorfeld gewusst haben soll. Allerdings nicht eingeschritten ist gegen eine Aktion, die natürlich eine ganz bewusste Provokation darstellt gegen das friedlichen Zusammenleben und das respektvollen Miteinander aller Menschen in unserer Stadt Graz. Insofern darf ich an Sie, Herr Bürgermeister, die F r a g e stellen: Welche Schritte werden Sie als Zuständiger für den interreligiösen Dialog in der Stadt Graz unternehmen, die zur vollständigen Aufklärung des Anschlags auf die Grazer Moschee und die kolportierte Verstrickung eines Mitarbeiters des Heeresabwehramts beitragen sollen (Applaus KPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Geschätzter Herr Gemeinderat! Danke für die Frage, weil es mir die Möglichkeit gibt, einiges in Rücksprache mit der bosnischen Gemeinde, also mit der betroffenen Gemeinde, klarzustellen. Das Anbringen von Schweineköpfen und das Schmieren von Blut auf die Minarette ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Schweinerei. Erstens, weil es provoziert und zweitens auch, weil es wie bei Graffiti die Erneuerung der Fassade einfach Geld kostet. Eine Entweihung oder Ähnliches findet, auch wenn in rechten Foren das immer wieder behauptet wird, dadurch natürlich nicht statt. Die Vorstellung manch kranker Köpfe, dass man wie bei Vampiren mit Knoblauch Muslime mit Schweineblut vertreiben kann, ist kindisch und vollkommen absurd. Es gibt gar keine Weihe eines Gebetshauses im Islam, so wie wir das aus den christlichen Kirchen her kennen. Diese Vorstellung ist zutiefst christlich und ist dem Islam unbekannt. Wenn es keine Weihe gibt, kann man auch nichts entweihen. Dass Juden und auch Muslime kein Schweinefleisch essen, das hat Tradition, das heißt aber nicht, dass Schweine für die beiden Religionsgemeinschaften per se etwas Unerwünschtes sind, sondern Schweine haben wie alle Geschöpfe Gottes ihre Lebensberechtigung. Die Hintergründe dieses Vandalen-Aktes, der darauf ausgerichtet ist, Zwietracht zu säen und Gegenreaktionen auszulösen, sind gerade Gegenstand von Ermittlungen und ich hoffe sehr, dass sich nicht staatseigene MitarbeiterInnen an der Spaltung unserer Gesellschaft beteiligen. Für Graz kann ich nur sagen, dass ich jedes Mal froh bin, dass sich diese Gemeinde eben nicht provozieren lässt und ich hoffe, dass sich auch durch die Mithilfe aller Anwesenden die Mär vom Schweineblut gegen Moscheen endlich aus dieser Welt schaffen lässt, weil es nicht einmal einen Hintergrund dafür gibt. Also ich wundere mich, was da sogar in der Republik Österreich jetzt los ist und ich hoffe, dass auch keine Staatsmitarbeiter bei Graffiti-Aktionen beteiligt sind, es ist einfach absurd, worüber wir hier diskutieren (Applaus ÖVP). GR. Mag. Krotzer: Erst einmal vielen Dank auch für die klaren Worte in der Hinsicht. Jetzt meine Frage noch, ob es von Ihrer Seite auch den Plan gibt, mit dem Heeresabwehramt da in Kontakt zu treten, Rücksprache zu halten, was da eigentlich los ist? Bgm. Mag. Nagl: Ich habe, glaube ich, jetzt schon klar gemacht, dass wir da, wenn ich so sagen darf, alle auf etwas hereinfallen, was es nicht gibt. Und mich wundert es, dass das sogar in der ganzen Republik noch nie so hinterfragt wurden und vielleicht auch so beantwortet wurde, dass das eine reine Provokation ist. Und ich hoffe sehr, dass auch innerhalb unseres Staates diesen Vorwürfen jetzt nachgegangen wird. Ich werde nicht extra das Gespräch suchen, aber ich nehme an, dass das ordnungsgemäß aufgeklärt wird (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.20 Uhr den Vorsitz. Bgm. Mag. Nagl: Jetzt kommen wir zur nächsten Frage. Hier hat der Herr Gemeinderat Sippel ja die gleiche Anfrage oder eine ähnlich formulierte Anfrage an die Frau Lisa Rücker vorgehabt an die Frau Stadträtin betreffend Klassik4Kids, er verzichtet jetzt darauf und dadurch würde ich dann den Herrn Gemeinderat Moser bitten, seine Frage zu stellen: Jugendzentren- Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung. 10) Jugendzentren – Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung GR. Mag. Moser stellt an StR. Ehmann folgende Frage: GR. Mag. Moser: Werte Damen und Herren auf der Galerie, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Mitglieder des Stadtsenates, sehr geehrter Herr Stadtrat! Es geht um das Jugendzentrum und Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung. Sehr geehrter Herr Stadtrat! Zumindest im Zeitraum von Anfang April bis Anfang Juni war am Postkasten des Jugendzentrums EggenLend, Waagner-Biro-Straße 95, 8020 Graz, der auf den Fotos ersichtliche Aufkleber angebracht. Der Postkasten des Jugendzentrums ist unmittelbar neben dem Eingang für jedermann gut einsehbar angebracht. Der Inhalt des Aufklebers stellt aus Sicht der FPÖ eine Diskriminierung der Partei, der ihres Bundesobmannes HC Strache sowie ihrer Mitglieder, Funktionäre und Wähler dar. Wenn das Jugendzentrum damit zum Ausdruck bringt, dass schon Post von der FPÖ unerwünscht sei, so stellt sich berechtigterweise auch die Frage danach, wie dort mit Kindern und Jugendlichen umgegangen wird, deren Eltern Mitglieder, Funktionäre oder Wähler dieser Partei sind. Da diese offen zur Schau gestellte Diskriminierung der FPÖ in einer von der Stadt Graz und dem Land Steiermark finanzierten öffentlichen Einrichtung stattgefunden hat, richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende F r a g e : Welche Maßnahmen werden Sie innerhalb Ihrer Ressortzuständigkeit setzen, um künftig solche öffentlich zur Schau gestellten Diskriminierungen gegenüber der FPÖ, ihres Bundesparteiobmannes, ihrer Mitglieder, Funktionäre und Wähler in einer durch das Amt für Jugend und Familie geförderten Einrichtung zu verhindern (Applaus FPÖ)? StR. Ehmann: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Stadtsenatsmitglieder, geschätzte Mitglieder des Gemeinderates, sehr geehrter Herr Gemeinderat Moser! Sie haben vollkommen Recht, dass weder parteipolitische Statements sowohl gegen als auch für eine Partei in der Kinder- und Jugendarbeit nichts verloren haben. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht und gerade deswegen habe ich auch letztes Mal, wenn Sie sich erinnern, bei „Mitmischen“ konkret, das ja überfraktionell hier im Gemeinderatssaal stattgefunden hat, darauf hingewiesen, als diese eine FPÖ-Klubeinladung an die Jugendlichen ausgesprochen haben, dass das hier in der überfraktionellen Sitzung des Gemeinderatsklubs bei Mitmischen konkret keinen Platz hat. Genau aus diesem Grund habe ich das auch angesprochen. Zum Aufkleben beim Jugendzentrum EggenLend kann ich Ihnen insofern berichten, dass das Referat für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Jugendamt Anfang Juni von dem Aufkleber erfahren hat, so wie Sie das auch darstellen, und diesen umgehend entfernt hat. Ich habe mir auch versichern lassen über ein Foto, dass das passiert ist und wie das jetzt dort aussieht, das kann ich Ihnen dann zur Verfügung stellen. Und ebenso haben alle Jugendzentren in der Stadt Graz die Mitteilung erhalten, dass derartige Aufkleber sofort umgehend zu entfernen sind beziehungswiese die Mitarbeiter und die Mitarbeiterinnen darauf achten sollen, dass in den Jugendzentren oder davor keine parteipolitischen Äußerungen angebracht werden. Das Jugendamt hat definitiv klargestellt, dass politische Parteilichkeit in einem Jugendzentrum natürlich keinen Platz finden kann und es wird auch einen starken Fokus auf die Vermeidung derartiger Aktionen geben. Natürlich muss man auch in der Offenheit und in dem Realismus sagen, einen hundertprozentigen Ausschließungsgrund das wird man schwer leisten können. Aber natürlich ist das Bemühen absolut da. Aber nur zur Diskriminierung selbst, ich gebe Ihnen auch Recht, dass das hier auch möglicherweise ein Fall für die Antidiskriminierungsstelle darstellt, aber, wenn das so ist, dann sollten Sie sich zumindest mit Ihrer Landespartei einmal absprechen, nämlich insofern, weil Ihre Landespartei hat im Februar in dem Steiermärkischen Landtag eine Abschaffung, im Februar dieses Jahres nämlich, eine Abschaffung der Antidiskriminierungsstelle gefordert, der natürlich nicht nachgekommen wurde, weil die Evaluierung gebracht hat, dass das natürlich keinen Sinn macht und dass das eine gute Einrichtung ist. Und deswegen würde ich vorschlagen, dass ihr auch, was Diskriminierung der FPÖ als auch Bundesparteiobmann HC Strache sowie ihrer Mitglieder, Funktionäre und Wähler eben andererseits auch den Kolleginnen und Kollegen im Landtag dargebracht werden sollte und dass die Antidiskriminierungsstelle, so wie Sie das heute auch beweisen, absolut Sinn macht. In diesem Sinne hoffe ich, dass ich Ihnen hiermit ausreichend Antwort geben konnte (Applaus SPÖ). GR. Mag. Moser: Erstens Danke für die Antwort insbesondere Ihrer Schritte im eigenen Ressort, zweitens was die Antidiskriminierungsstelle betrifft werden wir Rücksprache halten und die Zusatzfrage: Wie hoch sind eigentlich oder waren die Förderungen des Jugendzentrums EggenLend und wenn Sie die Zahlen nicht zur Hand haben, bitte übermitteln Sie uns diese (Applaus FPÖ). StR. Ehmann: Die werde ich Ihnen nachreichen, die habe ich jetzt nicht mit. 11) Umbau- und Gestaltungsmaßnahmen zur geplanten FußgängerInnenzone Schmiedgasse-Landhausgasse GR. Dreisiebner stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtrat! In meiner Frage geht es um die Ausweitung der FußgängerInnenzone rund um das Rathaus, nördliche Schmiedgasse und östliche Landhausgasse, die ja bekanntlich als eine Folge, behaupte ich jetzt, meines angenommenen dringlichen Antrages, der dann eben leider nicht nur Umsetzung gekommen ist, eine Begegnungszone im Bereich südlich und westlich des Rathauses beziehungsweise der Fußgängerzone zu prüfen und zu implementieren, angekündigt worden ist. Und zwar angekündigt wurde die Umsetzung für die nördliche Schmiedgasse und die östliche Landhausgasse für das erste Halbjahr 2016. Dieses erste Halbjahr ist ja nun bekanntlich um seit einigen Tagen, die Fuzo gibt es, wie Sie alle sehen, ja noch immer nicht. Es gibt auch noch keine Information, keine Konsultation des Bezirksrates für die Innere Stadt und soweit ich weiß, auch nicht von Stakeholdern, Wirtschaftstreibenden, der Bevölkerung und es ist jetzt im Stadtsenat am letzten Freitag, dem 1. Juli, erfreulicherweise einmal ein Informationsbericht eingebracht worden, in dem vor allem anhand einer Tischunterlage, glaube ich, jedem Klub zugegangen, vor allem die Stellplatzbilanz ein bisschen dargestellt worden ist, Ersatzparkplätze dargestellt worden sind, mögliche Aufstellflächen für motorisierte einspurige Fahrzeuge, natürlich auch für Fahrräder und Taxistand-Ersatzplätze wurden hier vor allem dargestellt. Insoweit eigentlich ist das Umfeld einmal relativ gut aufbereitet, allerdings gibt es in diesem Bericht leider keinen Hinweis auf eine Neugestaltung des Raumes in den beiden für die Fuzo angedachten und geplanten Straßenteile. Es ist nicht bekannt, wie diese Straßenoberfläche gestaltet werden soll, ob statt Asphalt etwa Natursteinplatten oder Pflasterungen aufgebracht werden oder teilweise aufgebracht werden, ob es niveaugleiche Oberflächengestaltung gibt, sprich den Abbau der Gehsteigkanten und Ähnliches mehr, was Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit natürlich sehr verbessern würde. Es fehlen auch Aussagen zu möglichen Begrünungsmaßnamen, zur Verbesserung des Stadtklimas in der Innenstadt beziehungsweise in diesen Straßenzügen oder auch zu Sitzgelegenheiten. Der Bericht sagt am Schluss ja auch, dass es Anfang nächsten Jahres dann zur Umsetzung kommen soll beziehungsweise, dass in der zweiten Jahreshälfte dieses Jahres auch Konsultationen mit Bezirksrat beziehungsweise der Bevölkerung stattfinden sollen. In dem Sinne, sehr geehrter Herr Stadtrat, darf ich folgende F r a g e stellen: Welche Umbau- und Gestaltungsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf die Niveaugleichheit, der Oberflächengestaltung, der Grünraumausstattung und Ausstattung mit Sitzgelegenheiten sollen entlang der bisher getätigten Überlegungen und Vorarbeiten im Bereich der sogenannten Verkehrsflächen in der neuen FußgängerInnenzone Schmiedgasse - Landhausgasse zur Umsetzung gelangen (Applaus Grüne)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Wir haben natürlich eine lange Zeit gehabt, um das einmal zu planen, weil du kennst dich ja aus, es muss minutiös durchdacht werden, wo kommen die Stellflächen, die notwendigen, hin und das war einmal er erste Schritt und ich habe es nicht im Stadtsenat, sondern in der Stadtregierung präsentiert, damit eben auch dort die Klubobleute gleich einmal die erste Information haben. Darüber hinaus haben wir danach an alle Klubs und an alle Stadtregierer diese Unterlage verschickt als Basis für eine Diskussionsgrundlage. Was unser Auftrag war in diesem Zusammenhang Straßenamt, Verkehrsplanung war, die rein technische Abwicklung, rein technische Lösung, die wir hier anbieten. Das, was du möchtest und angesprochen hast, liegt nicht in meinem Ermessen und liegt nicht in meiner Verantwortung, sondern ist die Stadtplanung. Hier ist die A 14 natürlich auch bereit, dementsprechend zu planen, das muss budgetiert werden und wie ich sicher bin, wird der Herr Bürgermeister da auch seine Prioritäten dorthin verlegen, um das auch gestalterisch zu verschönen. Unser Auftrag ist aber rein der technische und dieser ließe sich schnell umsetzen und alles, was weiterkommt, also diese Verschönerungen, wie du sagst, die sicher notwendig sind, gar keine Frage, sind Zukunftsmusik. Wie gesagt, Budgetierung und A 14 wäre dort einzubinden (Applaus FPÖ). GR. Dreisiebner: Das heißt, im Grund ist jetzt einmal nicht sichergestellt, dass es zu einer dementsprechenden Gestaltung der Oberfläche der neuen Fußgängerzonenbereiche in den genannten Straßen kommen wird. Das hängt jetzt quasi zum einen von der A 14, der Stadtplanung, beziehungsweise dem zuständigen Stadtsenatsreferenten Bürgermeister Nagl ab, wenn ich das richtig interpretiere, und natürlich auch vom Budget. Das ist natürlich auch für mich als Gemeinderat nachvollziehbar zu einem gewissen Teil, allerdings wissen wir ja auch (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke), dass wir jetzt schon ungefähr ein gutes Jahr mit diesem Thema schwanger gehen, wenn ich das so locker bezeichnen darf und dass man da natürlich auch dementsprechende Vorbesprechungen und Absprachen machen sollte, damit man dann wirklich auch in eine gute Implementierung der Fußgängerzone im ersten Halbjahr nächsten Jahres kommt. Meine eigentliche Zusatzfrage bezieht sich aber auf die Beteiligung der BürgerInnen beziehungsweise Bezirksrat und Stakeholder. Herr Stadtrat, bist du bereit, in deiner Funktion als Verkehrsstadtrat natürlich auch in Zusammenschau mit der Stadtplanung dementsprechend jetzt im Herbst schon zur Ideenfindung, zur Beteiligung der BürgerInnen in Bezug auf die Gestaltung der neuen Fußgängerzonenflächen die BürgerInnen beziehungsweise den Bezirksrat und die StakeholderInnen einzubinden und wirst du das im Sinne der Leitlinien der BürgerInnenbeteiligung als Vorhaben auch dementsprechend anmelden (Applaus Grüne)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Wir haben sowieso vorgehabt logischerweise, dass wir mit der Bezirksvorstehung über das Thema sprechen, abklären, wir die Gewerbetreibenden in den umliegenden Arealen miteinbeziehen und vor allem die Taxi-Innung, die ja auch massiv davon betroffen ist, einmal zu informieren und auch in diesen Diskussionsprozess einzubringen. Noch einmal, für die Gestaltung bin ich nicht zuständig, daher kann ich dazu auch nichts sagen, wie das abgewickelt werden soll. Wir werden aus unserem Amt, Straßenamt und Verkehrsplanung, unsere Aufgaben erledigen (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Ich möchte vielleicht noch hinzufügen, als ich das erste Mal in meiner Stadtregierungsfunktion war, haben wir dann auch einmal beschlossen, ich glaube, es war schon mehr als zehn Jahre her, dass die alten Gehsteigkanten in der Herrengasse, die schon damals zehn Jahre Fußgängerzone waren, einmal verschwinden, aber wir tun uns natürlich mit den Planungen sehr schwer, weil wir gar nicht wissen, wo sie anfangt, wo sie aufhört und wie die Verkehrsführung tatsächlich ausschauen soll. Aber selbstverständlich müssen wir nach diesem Prozess uns da auch abstimmen, dass mit einem künftigen Budget dann auch irgendwann einmal Vorsorge getroffen wird, dass wir es umbauen können. T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Ich darf Sie bitten, die Tagesordnung zur Hand zu nehmen, im Vorfeld gelten heute einige Stücke, einige wenige Stücke als schon beschlossen. Ich darf gleich sagen, welche Stücke als beschlossen gelten, es ist das Stück Nummer 1), das ist die Ferialermächtigung, es sind die Stücke Nummer 4), 5) und 6) alle einstimmig, ebenso die Stücke 7) und 8), das Stück Nummer 9) wurde abgesetzt. Das Stück Nummer 18) und19) ebenso wieder einstimmig, ebenso das Stück Nummer 20). Beim Stück Nummer 21) gibt es die Gegenstimmen der freiheitlichen Partei. Die Stücke 22) und 24) sind einstimmig beschlossen, besonders interessantes Abstimmungsverhalten hat es beim Stück Nummer 30) gegeben, die Punkte 1 bis 4 werden von der KPÖ nicht mitgetragen, das Stück wird im Punkt Nummer 5 von FPÖ und Grüner Fraktion nicht mitgetragen und die Punkte 1 bis 3 werden vom Herrn GR. Pacanda nicht mitgetragen, aber es geht sich überall trotzdem eine Mehrheit aus. 1) Präs. 011009/2003/0023 Ferialermächtigung 2016 Der Ausschuss für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 5 des Statutes der Landeshauptstadt Graz die beiliegende, einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellende Ferialermächtigung beschließen. 4) A 8/4-8989/2016 A 8/4-131805/2015 A 8/4-36449/2010 Übernahme von Grundstücksflächen in das öffentliche Gut der Stadt Graz, Sammelantrag Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: A 8/4-8989/2016 Zieherstraße ca. 4 m2 Straßenregulierung A 8/4-131805/2015 Spitzäckerweg ca. 147 m2 Grenzregulierung A 8/4-36449/2010 Lange Gasse – Körösistraße ca. 418 m2 kostenpflichtige Grundabtretung Die Übernahme der in den einzelnen Gemeinderatsanträgen detailliert angeführten Grundstücksflächen in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 4a) A 8/4-8989/2016 Ziehrerstraße – Fahrbahnverbreiterung Übernahme einer ca. 4 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 99/5, EZ 929, KG Liebenau, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme einer ca. 4 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 99/5, EZ 929, KG Liebenau, welche aufgrund der Vereinbarung und der Entschließung durch Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch vom 4.5.2016 erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 4b) A 8/4-131805/2015 Spitzäckerweg – Grenzregulierung Übernahme einer ca. 147 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 494/3, EZ 1171, KG Straßgang, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme einer ca. 147 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 494/3, EZ 1171, KG Straßgang, welche aufgrund der Vereinbarung und der Entschließung durch Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch vom 14.4.2016 erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 4c) A 8/4-36449/2010 Lange Gasse – Körösistraße kostenpflichtige Grundabtretung Übernahme einer ca. 308 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 197/1 und einer ca. 110 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 198/2, je EZ 2637, KG Geidorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: Die Übernahme einer ca. 308 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 197/1 und einer ca. 110 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 198/2, je EZ 2637, KG Geidorf, welche aufgrund der Vereinbarung und der Entschließung durch Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch vom 14.4.2016 erworben wurden, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 5) A 8/4 – 34498/2016 Messendorfer Straße 18a und 81b – bescheidmäßige Grundabtretung, Übernahme einer 14 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 137/19, EZ 646 und einer 2 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 137/18, EZ 647, je KG Engelsdorf in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschussstellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: 1. Die Übernahme einer 14 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 137/19, EZ 646 und einer 2 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 137/18, EZ 647, je KG Engelsdorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 6) A 8/4-38599/2008 Purbergstraße – Brückenneubau 1.) Wert- und flächengleicher Grundtausch zwischen EZ 50000 (ÖG) und EZ 50001 (öffentliches Wassergut) 2.) Übernahme von verschiedenen Grundstücksflächen in der KG Graz Stadt-Fölling in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5, 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: 1.) Die Auflassung vom öffentlichen Gut einer 3 m2 großen Tlfl. Nr. 16 des Gdst.Nr. 61, EZ 50000, KG Graz Stadt-Fölling, wird genehmigt. 2.) Die Übertragung einer 3 m2 großen Tlfl.Nr. 16 des Gdst.Nr. 61, EZ 50000, KG Graz Stadt-Fölling, im Tauschwege und Zuschreibung zum Gdst.Nr. 54, EZ 50001, KG Graz Stadt-Fölling, wird genehmigt. 3.) Die Übertragung einer 3 m2 großen Tlfl.Nr. 20 des Gdst.Nr. 542, EZ 50001, KG Graz Stadt-Fölling, im Tauschwege und Zuschreibung zum Gdst.Nr. 43, EZ 50000, KG Graz Stadt-Fölling, wird genehmigt. 4.) Die Übernahme der in Pkt. 3) im Tauschwege erworbenen 3 m2 großen Tlfl.Nr. 20 des Gdst.Nr. 542, EZ 50001, KG Graz Stadt-Fölling, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 5.) Die Übernahme der mit Entschließung vom 25.11.2011 durch Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch erworbenen Grundstücksflächen – wie nachfolgende aufgelistet – in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. Gdst.Nr. EZ Tlfl.Nr. Fläche 37 112 2 1 m2 84 133 1 1 m2 36 9 7 1 m2 81 9 8 1 m2 7) A 8/4-145243/2015 Liegenschaft Petrifelderstraße Unentgeltlicher Erwerb einer ca. 12 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 371/6, EZ 778, KG 63113 Liebenau und Übernahme dieser Fläche in das öffentliche Gut der Stadt Graz bzw. Löschung der Enteignungsanmerkung in der EZ 778 KG Liebenau zugunsten der Stadt Graz Antrag auf Zustimmung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5, 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: 1.) Der unentgeltliche Erwerb einer ca. 12 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 371/6, EZ 778, KG Liebenau, von Herrn xxxx gemäß Informationsplan GZ: 015043/16 wird genehmigt. 2.) Die Übernahme der vorgenannten Teilfläche in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 3.) Die Stadt Graz verzichtet auf die Ausübung der in EZ 778, KG Jakomini unter A2-1a angemerkten Enteignung und stimmt der Löschung zu. 4.) Sämtliche mit der Errichtung der erforderlichen Urkunden und der grundbücherlichen Durchführung derselben verbundenen Kosten, Abgaben und Gebühren für den Erwerb gehen zu Lasten der Stadt Graz. Die Löschung der Enteignungsanmerkung erfolgt von der Präsidialabteilung – Zivilrechtsangelegenheiten auf Kosten des Eigentümers. 8) A 8/4-36038/2016 Libellenweg Bescheidmäßige Grundabtretung, Übernahme des Gdst.Nr. 174/19, EZ 2191, KG St. Peter im Ausmaß von 18 m2 in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: 1. Die Übernahme des Gdst.Nr. 174/19, EZ 2191, KG St. Peter, im Ausmaß von 18 m2, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 18) A 21/8-011453/2010 Wohnhaussanierung Der Verwaltungsausschuss Wohnen Graz stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Der Eigenbetrieb „Wohnen Graz“ wird mit der Durchführung der umfassend energetischen Sanierung der städtischen Wohnhäuser Ghegagasse 27 - 33 mit Gesamtkosten in der Höhe von € 2.630.000,00 beauftragt. Die Finanzierung des Projektes erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Wohnen Graz. 19) WG 39853/2016/0001 Geschäftsbericht 2015 Wohnen Graz Die Geschäftsführung von Wohnen Graz stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Geschäftsbericht 2015 des Eigenbetriebes Wohnen Graz genehmigen. NT 20) MD-ÖI 15337/2003-75 Rahmenkonzept für den Relaunch www.graz.at Der Ausschuss für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle das vorliegende Rahmenkonzept des Relaunches www.graz.at beschließen. NT 21) Präs. 044800/2016-0001 „Schulische Tagesbetreuung Graz GmbH“; Vertretung der Stadt Graz in der Generalversammlung Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: In die Generalversammlung der „Schulische Tagesbetreuung Graz GmbH“ wird seitens der Stadt Graz Herr Stadtrat Kurt Hohensinner, MBA entsandt. NT 22) Präs. 12437/2003-0075 Vertretung der Stadt Graz in Kommissionen, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen; Ersatznominierung für Frau Bgm.-Stv.in a.D. Mag.a Dr.in Martina Schröck Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Anstelle von Frau Bürgermeister-Stellvertreterin a.D. Dr.in Martina Schröck wird Herr StR. Michael Ehmann als Vertretung der Stadt Graz in nachfolgenden Einrichtungen nominiert: 1) als Ersatzmitglied im Kuratorium der Höheren Technischen Bundeslehranstalt Graz Gösting; 2) als Ersatzmitglied im Kuratorium der Höheren Technischen Bundeslehranstalt Ortweinschule; 3) als Mitglied in der Hauptversammlung zur Förderung der Regionalentwicklung (REV) Graz – Graz-Umgebung; 4) als Mitglied im „Steirischen Zentralraum – Vertretung der Stadt Graz im Regionalvorstand“; 5) als Eigentümervertreter in der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH; 6) als Vertretung der Stadt Graz in Cities for Children; 7) als Vertretung der Stadt Graz im Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Jugend des Österreichischen Städtebundes; 8) als Vertretung der Stadt Graz im Frauenausschuss des Österreichischen Städtebundes; 9) als Vertretung der Stadt Graz im Hauptausschuss des Steirischen Städtetages. NT 24) A 2 – 035356/2014/3 Gemeindejagd Ries Auswechslung eines Mitgliedes der Jagdgesellschaft für die Jagdpachtperiode vom 1.4.2012 bis 31.3.2021 Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz wolle beschließen: Bei der Jagdgesellschaft Ries wird für die laufende Jagdpachtperiode bis 31.3.2021 das Ausscheiden des Herrn Eberhard Schober, geb. 7.8.1939, 8010 Graz, Hochsteingasse 123, zur Kenntnis genommen und die Aufnahme des Herrn Erich Holler, geb. am 26.12.1955, 8044 Weinitzen, Killerweg 4, bewilligt. Die Jagdgesellschaft besteht somit künftig aus Herrn Dipl.-Ing. Josef Damisch (Obmann) und Erich Holler (Stellvertreter). Die Zuständigkeit des Gemeinderates gründet sich auf § 15 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 idF. LGBl.Nr. 9/2015 (einfache Mehrheit). 2. NT 30) A 8-18345/06-112 Universalmuseum Joanneum GmbH Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 Stimmrechtsermächtigung in der Generalversammlung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz Der Personal,- Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 7/2014, beschließen: Die Vertreterin der Stadt Graz in der Generalversammlung der Universalmuseum Joanneum GmbH, StR.in Lisa Rücker, wird ermächtigt, in einer Generalversammlung, welche am 22.7.2016 abgehalten wird, folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zustimmung zur Tagesordnung 2. Zustimmung zur Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2015 3. Entlastung des Geschäftsführers sowie der Aufsichtsräte für das Geschäftsjahr 2015 4. Zustimmung zur Bestellung von K&E Wirtschaftstreuhand GmbH, Graz, für die Wirtschaftsprüfung für 2016 und 2017 5. Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder für die Geschäftsjahre 2016 – 2019 (neue Funktionsperiode) Zustimmung zur Wahl in den Aufsichtsrat Für die Stadt Graz: HR. Dr. Christoph Binder GR. Michael Grossmann Für das Land Steiermark (vorbehaltlich der Beschlussfassung in der Steiermärkischen Landesregierung): Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold Univ.-Prof. Dr. Helmut Konrad Dr.in Ilse Bartenstein Gerlinde Hutter Dr. Martin Wiedenbauer Mag.a Gerlinde Neugebauer Mag. Klaus Zausinger Die Tagesordnungspunkte 1), 4a) bis 4c), 5), 6), 7), 8), 18), 19), NT 20), NT 22) und NT 24) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte NT 21) (gegen FPÖ), 2. NT 30) (Punkt 1 bis 4 gegen KPÖ, Punkt 5 gegen FPÖ und Grüne, Punkte 1 bis 3 gegen Piratenpartei) wurden mit Mehrheit angenommen. Bürgermeisterstellvertreterin Kahr übernimmt um 13.35 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: GR. Pogner 2) A 7 – 043883/2016/0001 Novellierung der Marktordnung der LH Graz 2013 Flohmarkt in der Wiener Straße 34 (Halle) GR. Pogner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Stück geht es um die Novellierung der Marktordnung, und zwar dahingehend um den Flohmarkt in der Wiener Straße. Da hat der Herr xxxx als Organisator angesucht diesen Flohmarkt abhalten zu können und laut Mietvertrag mit der GWS – Gemeinnützige Alpenländische Gesellschaft für Wohnbau und Siedlungswesen endet das Mietverhältnis für den Flohmarkt mit 31.12.2016. Und daher der Antrag, den Flohmarkt hinkünftig in der Marktordnung zu verankern. Bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat möge der Aufnahme des Flohmarktes in der Wiener Straße 34 (Halle) in die Marktordnung der Landeshauptstadt Graz 2013 bis 31.12.2016 zustimmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz 3) BG 145551/2015/0002/2 A 8-65599/2014-35 Genehmigung zum Abschluss einer Förderungsvereinbarung mit der Science Park Graz GmbH für die Implementierung eines ESA Business Incubation Centre (kurz „ESA BIC“) am Standort Graz/ Science Park GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz: Liebe KollegInnen! Es geht in diesem Stück um die Genehmigung zum Abschluss einer Fördervereinbarung mit der Science Park Graz GmbH für die Implementierung eines ESA Business Incubation Centre am Standort Graz. In Summe geht es um 867.000 Euro, verteilt auf fünf Jahre, das heißt, jeweils 173.400 Euro, die Auszahlung soll in diesem Jahr am 10. August erfolgen, in den weiteren Jahren dann am 10. Mai. Das Ganze wird bedeckt über die angeführte Finanzposition im Rahmen der jeweiligen Eckwerte des Bürgermeisteramtes. Ich bitte um Zustimmung. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates und des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit gemäß § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz vom 9.12.1993 idgF. beschließen: * Der Abschluss der beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Förderungsvereinbarung, abzuschließen zwischen der Stadt Graz und der Science Park Graz GmbH, betreffend die Gewährung einer jährlichen Subvention in Höhe von € 173.400,- für eine maximale Laufzeit von fünf Jahren ab 2016, somit gesamt € 867.000,- zur Inkubation eines ESA BICs in Graz am Standort Science Park Graz, wird genehmigt. * Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Subventionsansuchens der Stadt Graz für 2016 am 10. August des Jahres, in den darauffolgenden Jahren jeweils am 10. Mai des Jahres. Ab 2017 nach zusätzlicher Vorlage eines Belegnachweises über die gewährte Subvention. * Die Bedeckung erfolgt auf der Fipos 1.06100.755200-002 im Rahmen der jeweiligen Eckwerte des Bürgermeisteramtes. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (45 : 0). Berichterstatter: GR. Dreisiebner 10) A 8-020081/2006/0168 A 10/8-043866/2016/0001 Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH, Sparte Mobilität & Freizeit 1.) vorgezogene Busersatzbeschaffung von 86 Bussen innerhalb der Jahre 2017 bis 2019 2. ) Stimmrechtsermächtigung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 GR. Dreisiebner: Es geht im nächsten Stück mit dem Titel Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH, Sparte Mobilität & Freizeit um vorgezogene Busersatzbeschaffung von 86 Bussen innerhalb der Jahre 2017 bis 2019. Die Graz Linien betreiben ja derzeit 164 Autobusse im Linienverkehr, wovon 86 Busse der Schadstoffklasse Euro3 ersetzt werden sollen. Das ist im Grund für die Jahre ab 2018 vorgesehen gewesen diese Ersatzbeschaffung laut dem derzeit gültigen Wirtschaftsplan. Ist aber aufgrund von Evaluierungen in Bezug auf Reparaturarbeiten und sonstige Abschreibungen zusätzliche Treibstoffkosten und Ähnliches mehr jetzt zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Vorziehung der Anschaffung der 86 Busse in drei Liefertranchen für die Jahre 2018 und 2019, 2017 als erste Tranche und für 2018 und 2019 als Optionen kostengünstiger und wirtschaftlich besser wäre. Die technischen Details darf ich Ihnen und euch ersparen. Es ist so, dass es mit der Vorbereitung der Ausschreibung von Mitte Juli bis Ende August dieses Jahres der Durchführung noch bis Mitte November dieses Jahres und Vergabe und Bestellung bis Ende November 2016 weitergehen soll. Die Lieferung der ersten Tranche 26 Busse soll mit Ende des zweiten Quartals 2017 passieren und eben die optionalen Lieferungen 2018 und 2019 noch einmal jeweils 30 Busse. Das Ganze hat natürlich einen dementsprechenden Aufsichtsratsbeschluss, ist in der Holding dementsprechend geprüft und kann so von uns auch nach Vorberatung im Verkehrsausschuss, der das einstimmig beschlossen hat, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Aufgrund des vorstehenden Berichtes stellt der Ausschuss für Verkehr gemeinsam mit dem Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes etc. die um ein Jahr gegenüber dem Investitionsplan vorgezogene Busersatzbeschaffung von 86 Bussen mit der Schadstoffklasse Euro3 durch 86 Busse der Schadstoffklasse Euro6 innerhalb der Jahre 2017 bis 2019 mit einem Gesamtaufwand von 30,015.000,- Euro genehmigen. Ich ersuche um Annahme (Applaus Grüne). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verkehr und des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, in der o. Generalversammlung der Ho0lding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH, FN 54309 t, im Umlaufwege insbesondere folgendem Antrag zuzustimmen: die um ein Jahr gegenüber dem Investitionsplan vorgezogene Busersatzbeschaffung von 86 Bussen mit der Schadstoffklasse Euro3 durch 86 Busse der Schadstoffklasse Euro6 innerhalb der Jahre 2017 bis 2019 mit einem Gesamtaufwand von € 30.015.000,- zu genehmigen. GR. Pacanda: Ich möchte hier auf mehrere Dinge gleichzeitig in einer Wortmeldung aufmerksam machen. Das Erste, für mich Wichtigste und auch der erste Abänderungsantrag in weiterer Folge, den ich einbringen werde, ist Folgendes: Ich habe es auch im Ausschuss schon angefragt oder erwähnt, was mir da definitiv fehlt ist, das ist eine 30-Millionen-Euro-Anschaffung und es gab hier noch keine Projektkontrolle durch den Stadtrechnungshof, der sonst doch dementsprechend eine dementsprechende Entscheidungsgrundlage bieten würde, dieses doch wichtige, also den wichtigen Anschaffungsprozess prüfen zu lassen, das fehlt hier meiner Meinung nach und wäre extrem wichtig, dass das vorgezogen gemacht wird. Also dass zuerst die Projektkontrolle durch den Stadtrechnungshof passiert und wir, nachdem wir diesen Bericht haben, das dann dementsprechend mit dem Prüfbericht dann gemeinsam diskutieren. Dementsprechend folgenden Abänderungsantrag, den ich einbringen möchte: Der Gemeinderat möge beschließen, dass vor der Beschlussfassung über die vorgezogene Anschaffung dieser 86 Busse eine Projektkontrolle nach § 6 GO-Stadtrechnungshof durchgeführt werden soll. Das vorliegende Beschlussstück soll erst nach erfolgter Kontrolle und Bericht im Gemeinderat behandelt werden. Sollte dieser Abänderungsantrag nicht angenommen werden, werde ich einen zweiten Abänderungsantrag einbringen, der vielleicht ein bisschen erklärt, was die Problemstellung allgemein drinnen ist. Ich werde es versuchen, kurz zusammenzufassen, da Ihnen das eh vorab zugegangen ist. Es geht allgemein um die Problemstellung, dass in diesem Antrag explizit auf eine Euro6-Klasse Bezug genommen wird. Das heißt, wenn man den Antrag Wort für Wort hernimmt, dann würden wir auf jeden Fall fix Euro6-Klasse-Fahrzeuge bekommen, egal, ob es bessere gibt. Wir kennen die Geschichte mit den Euro5-Fahrzeugen, wir haben Euro5-EEV bekommen, das ist eine besonders schadstoffarme Euro5-Klasse, ist um etliches schadstoffärmer als Euro5, würde dementsprechend möglicherweise ausgeschlossen werden. Das heißt, man sollte da schon als Stadt Graz, glaube ich, da wirklich die beste Technologie anschaffen. Zweitens, Abgasnormen der EU, die letzte Tranche würde Ende 2019 angeschafft, man könnte sich leicht vorstellen, dass die EU auch schnell agiert, dementsprechend neue Schadstoffklassen einführt und wie wir wissen, sind die Lieferanten von Bussen oder die Produzenten sehr schnell und haben dementsprechende Technologien zur Verfügung und gerade bei der Thematik Feinstaub und NOx sollten wir diesen Punkt auch nicht vergessen. Und last but not least, der dritte wichtige Punkt, der mir da drinnen fehlt, ist die Thematik der Evaluierung der E-Busse. Wie wir wissen, sollte die bis Ende Q4/2017 abgeschlossen werden. Jetzt würden wir sozusagen heute auch beschließen, dass wir Euro6-Busse bestellen und die dann 2019 geliefert werden. Wenn wir aber möglicherweise bei der Evaluierung dieser Elektrobusse draufkommen, was wir wahrscheinlich auch hoffen, dass sie für uns eine gute Alternative wären, dementsprechend NOx-frei, feinstaubarm, dann wäre es meines Erachtens nicht sonderlich intelligent, jetzt sich auf Euro6-Klasse zu fixieren und wir kommen dann 2019 daher und sagen, wir haben Euro6-Klasse-Busse und hätten eigentlich lieber dementsprechende Elektrobusse. Den zweiten Abänderungsantrag werde ich im kompletten Volltext nicht verlesen, da er jedem zugegangen ist, wie gesagt, den bringe ich nur dann ein, ich sage es nur jetzt, weil ich darf mich ja nur einmal zu Wort melden, bringe ich dann automatisch ein, wenn sozusagen der Abänderungsantrag dieses ganze Stück erst nach Prüfung durch den Stadtrechnungshof berichtet wird. Also Stadtrechnungshof soll das zuerst prüfen, das ist mein Hauptwunsch und sollte unser gemeinsamer Hauptwunsch sein, Projektkontrolle durchführen, und sollte dieser Abänderungsantrag nicht angenommen werden, dann würde ich beantragen, dass wir demensprechend die Tranchen und die technologisch, ökologisch und ökonomischen Faktoren in der Bestellung bereits berücksichtigen. GR. Haberler: Geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Zuhörer, liebe Kolleginnen und Kollegen, Philip, danke, das ist natürlich sehr löblich immer, dass man sagt, man möchte die neueste Technologie haben usw. Aktuell ist der Stand so, dass Euro6 die beste Technologie ist und wir haben uns natürlich auch Gedanken gemacht, wenn man sich den Vertrag genau durchliest, dann ist es so, dass die erste Tranche Euro6 ist und dass wir die Möglichkeit haben, wenn sich eine Technologieverbesserung ergibt, dass natürlich die nächste Technologie, dass wir kostenfrei zurücktreten können und die nächste Technologie nehmen können oder wenn wir eben Elektrobusse bestellen möchten, also Elektrobusse bekommen. Nur müssten wir schon jetzt bestellen, also müssen wir das jetzt beschließen, weil diese Vorlaufzeiten dafür sehr lange sind. Aber ist im Kaufvertrag so drinnen und ich bitte dich… ich weiß nicht, ob du den bekommen hast oder ob du ihn gelesen hast, aber offensichtlich gibt es da… nein, die Vertragsgeschichte und deswegen können wir dem nicht zustimmen (Applaus ÖVP). GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben da ein ganz ein wichtiges Gemeinderatsstück, da geht es um inhaltlich sehr viel, da geht es um den lang erwünschten, ersehnten Austausch der Euro3-Busse und trotzdem ist es einfach so eine große Geschichte, dass man formal genau schauen muss. Das heißt einmal, wie der Karl Dreisiebner schon berichtet hat, volle Unterstützung zum Stück, inhaltlich passt das Stück, aber ich glaube, wir müssen die zwei Abänderer vom Philip Pacanda auch sehr ernst nehmen, weil prinzipiell hätte ich sehr viel Sympathie damit. Das heißt, schauen wir uns das noch einmal kurz an, was er will. Das eine ist bei einem so langfristigen Beschaffungsprojekt, was über mehrere Jahre geht, muss man natürlich immer schauen, ist das überhaupt noch Stand der Technik, ist das überhaupt noch aktuell? Vielleicht gibt es in zwei Jahren Euro7 oder in einem Jahr, keine Ahnung, vielleicht gibt es wesentliche Verbesserungen, wie kann man dann darauf reagieren? Und ich glaube, das ist im Stück drinnen, weil im Stück drinnen ist derzeit Folgendes: Jetzt schreiben wir die erste Tranche aus, darüber besteht, glaube ich, kein Zweifel, das will auch der Philip Pacanda und wir holen Optionen, weitere Busse zu den gleichen Bedingungen kaufen zu können. Wenn wir nächste Jahr draufkommen, es gibt Euro7-Busse, dann sollten wir wahrscheinlich diese Optionen nicht nehmen, die wir jetzt kriegen und die moderneren Busse kaufen. Das ist in dem Stück nicht vorgesehen aber auch nicht ausgeschlossen. Ich glaube, die Holding und wir sind flexibel genug, wenn wir draufkommen, dass es war Neues gibt, in Zukunft bessere Busse zu kaufen. Wir sichern uns derzeit nur die Option, wenn alles gleich bleibt, tun wir so weiter, wenn es was Neues gibt, bitte dann machen wir was Neues, ich glaube, das komplizierte Verfahren kann man nicht reinschreiben. Inhaltlich, glaube ich, hat der Philip Pacanda völlig Recht, wenn es was Besseres gibt, sollen wir was Besseres machen. Aber ich glaube nicht, dass wir das jetzt reinschreiben können. Deswegen muss ich sagen, inhaltlich ja, formal würden wir dem Abänderungsantrag nicht zustimmen, weil er einfach jetzt dieses wichtige Ausschreibungsverfahren verkomplizieren und verschieben würde, weil man kann nicht sagen, und falls es was Neues gibt, wollen wir was Neues haben, das macht zwar Sinn, aber kann nicht Vertragsgegenstand sein. Also inhaltlich absolut richtig, Abänderung nicht ganz. Die andere Geschichte ist ganz ein heißer Punkt. Obwohl diese Anschaffung natürlich schon im ….drinnen war, wir ziehen sie nun ein Jahr vor, sollen wir auch anschauen, was ist das alles. Ich habe das Gefühl der Austausch der Busse da brauchen wir nicht lange diskutieren, trotzdem ist es wichtig, dass der Stadtrechnungshof hinschaut, wir haben ja hier nicht die verpflichtende Projektkontrolle, die im Statut vorgesehen ist. Wäre das eine Anschaffung in der Stadt Graz hätten wir bei 1,6 Millionen verpflichtend diese Kontrolle. Die Vereinbarung mit dem Stadtrechnungshof ist so, derzeit ab zehn Millionen, da haben wir verpflichtend den Beschluss im Gemeinderat und natürlich sollen wir uns des Stadtrechnungshofes bedienen und hier sagen, ist das gescheit, gibt es einen Hinweis, was machen wir da? Dass diese Prüfung nicht eingeleitet wurde, macht mich auch ziemlich unglücklich. Also da glaube ich, da müssen wir besser hinschauen, dass das in Zukunft passiert, das ist ein bisschen ein Spiel, will die Holding alles anschauen lassen oder nicht, wie auch immer, ich denke mir, wenn wir so viel Geld auf die Reise schicken, dann ist es ganz wichtig, dass wir einen Kommentar des Stadtrechnungshofes habe. Der Antrag vom Philip ist, jetzt warten wir auf diese, vielleicht machen wir die Anschaffung gar nicht. Fast hundert Prozent ok, nur wir warten schon sehr lange auf die Busse, jetzt ist meine Überlegung gewesen, gibt es da einen Kompromiss, einerseits diese Prüfung einzufordern und ernst zu nehmen, andererseits trotzdem weiter zu tun? Ich glaube, ich habe einen Kompromiss gefunden, entschuldige mich dafür, dass die Anträge so kurzfristig verteilt worden sind und zwar meine Idee ist jetzt folgende: Nicht den Abänderungsantrag vom Philip, sondern einen Zusatzantrag von mir, der erste Satz ist eigentlich fast genau gleich, der Gemeinderat möge beschließen, dass über die vorgezogene Anschaffung der 86 Busse eine Projektkontrolle durchgeführt werden soll. Ich glaube, das ist wichtig, da sind wir uns alle einig. Der Philip sagt dann weiter, Abänderungsantrag… ich sage weiter, diese Projektkontrolle ist unverzüglich im Kontrollausschuss zu beraten und auf Antrag des Kontrollausschusses sollte da wirklich herauskommen, dass da was nicht gut lauft, dass wir eine bessere Idee haben, auf Antrag des Kontrollausschusses ist die Fortsetzung des Ausschreibungsverfahrens nochmals im Gemeinderat zu beraten. Das heißt, wenn wir da draufkommen, dass das nicht die optimale Lösung sein sollte, ich glaube, es ist unwahrscheinlich, aber natürlich offene Prüfung, dann bitte reden wir im September noch einmal drüber, aber bitte starten wir inzwischen diese Ersatzbeschaffung, die ist wichtig. Nehmen wir auch den Rechnungshof ernst und sagen wir nicht, du kannst nachher eh nachschauen, ist eh wurscht. Wenn da was herauskommen sollte, dann, glaube ich, müssen wir uns im September noch einmal zusammensetzen, das Risiko, dass inzwischen eine Ausschreibung vorbereitet wird, diese Kosten, glaube ich, sollten wir tragen. Aber in dem Sinn, bitte den Zusatzantrag zu nehmen, er ist ein bisschen anders als Philip seiner, ist mir klar, aber ich glaube, es ist in dem Fall die praktikable Vorgangsweise. Danke (Applaus Grüne). Bgm.-Stv.in Kahr: Herr Gemeinderat, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, einen Zusatzantrag zum Abänderungsantrag von Herrn Philip Pacanda, zum ersten. GR.in Katholnig: Hoher Gemeinderat! Ich verstehe diese Aufregung jetzt nicht ganz. Wir haben schon gestern im Verkehrsausschuss drüber gesprochen, da kam eben schon die Anregung vom Herrn Gemeinderat Pacanda und an und für sich geht es bei dem Stück um eine beschlossene Sache, wir haben ja schon länger beschlossen, dass neue Busse angeschafft werden müssen und dass jetzt auf einmal der Rechnungshof eingeschalten werden muss, wir können auch dem Zusatzantrag der Grünen nicht unbedingt mitstimmen, weil auf einmal kommen sie immer drauf, dass irgendwas noch beschlossen werden muss. Ich glaube einmal, wie das Verfahren um den Verkehrsfinanzierungsvertrag gelaufen ist, hätte man schon längst Zeit gehabt, weil wir gewusst haben, es werden neue Busse kommen, wäre schon längst Zeit gewesen, eben das zu überprüfen. Aber jetzt, wo das Stück zur Abstimmung ist, jetzt auf einmal den Stadtrechnungshof einzuschalten, finde ich nicht in Ordnung, weil ich glaube, die Busse müssen bestellt werden und es ist ja doch eine gewisse Vorlaufzeit und ich glaube, dass es dann zu gravierenden Problemen kommen könnte, weil ja manche Busse ja schon ziemlich desolat sind und eine Anschaffung relativ wichtig ist und wenn wir da jetzt zu prüfen anfangen, ist, glaube ich, nicht gewährleistet, dass die Sicherheit für die Fahrgäste gegeben ist (Applaus SPÖ). GR. Pacanda: Ich möchte nur für alle richtigstellen: Es ist eine vorgezogene Busanschaffung, die erst in einem Jahr geplant gewesen wäre. Wenn wir jetzt davon ausgehen, wir würden gerne die Busse prüfen lassen, bei Projektkontrolle durch den Stadtrechnungshof, dann wäre wahrscheinlich jetzt ein guter Zeitpunkt, das in einem Jahr zu machen. Es ist aber vorgezogen worden, dementsprechend müsste man genau das machen, was eigentlich vorgeschlagen wird, das heißt, durch den Stadtrechnungshof prüfen ist ja eine vorgezogene Busanschaffung und wäre eigentlich in einem Jahr erst gewesen. Danke. GR. Mag. Frölich: Frau Vizebürgermeisterin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute im Ausschuss auch schon darüber gesprochen. Philip Pacanda, du warst dabei, die erste Tranche ja, das wäre fix mit auch mit dieser Euro6 und wenn sich technisch da etwas tun sollte, haben wir ja festgestellt, dass es Optionen gibt, das heißt, Optionen, sich entsprechend im Vertragswerk zu bewegen und es nicht in Stein gemeißelt ist, dass dann Euro6-Busse auch in den nächsten Tranchen angeschafft werden müsste, da gehe ich immer noch davon aus, dass es nicht so sein wird, dass plötzlich jemand einen Motor aus dem Hut zaubert, der dann in zwei Jahren den Euro6-Motor so übertrifft, dass man sagt, man schafft da was Altes an, das wäre ja die Voraussetzung. Also diese Option, die man da ziehen kann oder zurück und ein anderes Modell ordern, das haben wir festgesellt, das ist ja so, das entkräftet auch ein wenig den einen Antrag, der da kommt und das Zweite, an sich ist ausgemacht 10.30 Uhr, was Zusatzanträge und Ähnliches betrifft, es war eine Minute vor deiner Wortmeldung, also so ein impulsartige Sache schnell auf den Tisch legen und noch schnell was dazusagen. Es ist dargestellt und nachvollziehbar, dass sich das EBIBA bei der Holding um 5,2 Millionen Euro verbessert durch diese Maßnahme und durch den Ankauf, das ist schlüssig dargestellt, wenn man es kumuliert auf fünf Jahre betrachtet, es ist dargestellt, dass die Vollzeitäquivalente sich nicht verändern und es ist auch die Auswirkung auf die Investitionen dargestellt. Also ich kann mir in keiner Weise vorstellen, dass in dieser Betrachtung plötzlich eine Betrachtung durch den Rechnungshof was anderes bringt. Warum man da in letzter Minute plötzlich irgendwo wieder versucht zu erkennen, dass es irgendjemanden geben könnte, der das ganz anders sieht, verstehe ich nicht. Wir werden jedenfalls diesem Zusatzantrag, der so plötzlich aus dem Hut gezaubert wurde, nicht zustimmen (Applaus ÖVP). Bgm.-Stv.in Kahr: Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dann kommen wir zum Abänderungsantrag von Herrn Gemeinderat Pacanda, wo es um die Projektkontrolle durch den Stadtrechnungshof geht. Der 1. Abänderungsantrag von der Piratenpartei wurde mit Mehrheit (gegen Piratenpartei) abgelehnt. Der 2. Abänderungsantrag von der Piratenpartei wurde mit Mehrheit (gegen Piratenpartei) abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen Piratenpartei) angenommen. Der Abänderungsantrag der Grünen wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Berichterstatter: GR. Dreisiebner 11) A 14-146357/2015-0012 04.03.2 Bebauungsplan „Lendplatz – Keplerstraße – Neubaugasse“ 2. Änderung IV. Bez., KG Lend Beschluss GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der ZuhörerInnengalerie, liebe Frau Vizebürgermeisterin! Es geht um den Bebauungsplan 04.03.2, zweite Änderung, Lendplatz – Keplerstraße – Neubaugasse, das Geviert beziehungsweise dieses Dreieck ist euch bestimmt allen sehr bekannt. Hier ist auf Basis eines bereits gültigen 04.03.1 Bebauungsplan eine Änderung angestrebt und zwar aus folgenden Gründen. Zum einen gibt es dachseitig technische Aufbauten, die die Dachlandschaft und die Sichtbeziehung vor allem vom Schloßberg beziehungsweise vom Straßenraum in der Neubaugasse erheblich stören. Das hat auch die ASVK dementsprechend festgestellt. Zum anderen geht es um eine Arrondierung von Bebauungshöhen in diesem Kerngebiet, die dementsprechend städtebaulich sinnvoll erscheinen. Die Bebauungsdichte ist dort im rechtsgültigen dritten Flächenwidmungsplan mit 0,5 bis 2,5 ausgewiesen, in der Auflage befindlichen vierten, ähnlich 0,8 bis 2,5. Es ist das Verfahren im Anhörungsverfahren durchgeführt worden, das heißt, es sind NachbarInnen etc. gehört worden und es langte binnen Frist eine Einwendung sowie vier Stellungnahmen seitens Abteilungen der Landesregierung beziehungsweise der Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz ein. Diese Stellungnahmen beziehungsweise die Einwendung haben zu geringwertigen Änderungen geführt. Insbesondere darf erwähnt werden, dass der § 7 im Verordnungstext, der sich mit den verkehrlichen Rahmenbedingungen, Radabstellplätzen, Pkw-Abstellplatz und Ähnlichem mehr befasst, hier dementsprechend noch eingefügt worden ist. Die Einhausung der haustechnischen Anlagen ist in der plangraphischen Darstellung im Bereich der Neubaugasse auch noch gesondert ausgefertigt worden. Das zu den Änderungen im Vergleich zum Auflageentwurf. Inhaltlich besteht der Bebauungsplan aus dem Verordnungswortlaut, der zeichnerischen Darstellung, der Planzeichenerklärung natürlich sowie dem Erläuterungsbericht. Der Bebauungsplan ist im zuständigen vorberatenden Stadtplanung- und Grünraumausschuss diskutiert und einstimmig beschlossen worden. Und in diesem Sinne stelle ich den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: erstens den 03.03.2 Bebauungsplan Lendplatz – Keplerstraße – Neubaugasse, bestehend aus Wortlaut, zeichnerischer Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht, sowie zweitens die Einwendungserledigungen. Ich ersuche um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 04.03.2 Bebauungsplan „Lendplatz – Keplerstraße – Neubaugasse“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht, sowie 2. die Einwendungserledigungen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Katholnig 12) A 14-050743/2013 12.22.0 Bebauungsplan Prochaskagasse/Radegunder Straße/Schöckelbach XII. Bez., KG Andritz Beschluss GR.in Katholnig: Hoher Gemeinderat! Bei diesem Bebauungsplan geht es um einen städtebaulichen Wettbewerb, den die Firma Kohlbacher gewonnen haben, die sind auch Eigentümer dieses Grundstückes und haben die Stadt Graz ersucht, einen Bebauungsplan zu erstellen. Es handelt sich dort um eine Bebauungsdichte von 0,4, das relativ gut dort dem Stadtentwicklungskonzept entspricht. Die Größe des Areals sind 29.763 m2, der Gebietsbereich ist gemäß dem 4.0 Stadtentwicklungskonzept als Wohngebiet mittlerer Dichte festgelegt. Gemäß dem Bebauungsplanentwurf, 2. Auflage, ist dieser Bereich als Aufschließungsgebiet „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte bis maximal 0,6 ausgewiesen. Die Firma Kohlbacher hat, wie schon bei vorangegangenen Projekten, einen großen Teil der Stadt Graz als kostenfrei rückübereignet, damit gewährleistet ist, dass für den Hochwasserschutz einiges getan werden kann, weil es betrifft ja nicht immer die Gebäude, die dort errichtet werden, es gibt ja auch Nachbarhäuser und da ist es natürlich sehr gut, wenn für das Gesamtkonzept eine Lösung getroffen wird. Einziger Wermutstropfen ist, dass ein Servitutsweg auch so quasi öffentlich, ein öffentlicher Weg, eine öffentliche Straße geworden ist und da ist es ein bisschen problematisch, weil eben Autos jetzt dort durchfahren können und die Sicherheit der Kinder halt ein wenig gefährdet ist. Nichtsdestotrotz ist es sehr wichtig, dass trotzdem eben an viele andere wichtige Begleitmaßnahmen gedacht wurde. Es hat Einwendungen gegeben, die waren eben hauptsächlich wegen dem Hochwasser, auf die konnte größtenteils eingegangen werden. Es gab auch Einwendungen eben, weil die Verkehrssituation ein wenig ungelöst ist, weil ein Gefahrenpotential eben besteht, weil es keine Linksabbiegespur in die Radegunder Straße gibt, weil es keine Gesamtampelanlage gibt usw. Leider Gottes ist es halt oft nicht möglich, dass man auf alles eingeht. Die Änderung gegenüber dem Auflageentwurf im Zusammenschau mit den Einwendungserledigungen, dem Vorbringen bei den Bürgerinformationsveranstaltungen und der architektonischen Weiterbearbeitung des Projektes wurde der Bebauungsplan redigiert und hat sich unter anderem in folgenden Punkten inhaltlich geringfügig geändert. Das Planwerk, die Grundgrenzen im Osten zu den Liegenschaften Radegunder Straße 33 und 35 wurden an die jetzt verbücherten Eigentumsverhältnisse angepasst, die Reihenhäuser im Norden wurden etwas nach Süden gerückt, das Gebäude an der Radegunder Straße wurde ein Stück verkürzt, dafür etwas verbreitert, die Höhenanlage der Gebäude wurde den Bedürfnissen des Hochwasserschutzes angepasst, die Hochwasseranschlaglinien wurden eingetragen, die Lage eines zukünftigen Rad- und Fußweges wurde in den Plan eingetragen. Der Bebauungsplan besteht aus dem Verordnungswortlaut und der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung sowie einem Erläuterungsbericht. Und ich ersuche um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 12.22.0 Bebauungsplan „Prochaskagasse/Radegunder Straße/Schöcklbach“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht, 2. die Einwendungserledigungen und 3. die Aufhebung des Aufschließungsgebietes. GR. Pacanda: Die Kollegin hat es vorhin eigentlich eh schon kurz erwähnt. Ich möchte aber nur noch einmal im Detail auf was eingehen und zwar die Problemstellung der Versiegelung und eben den Hochwasserschutz, den sie schon vorher erwähnt hat. Wenn man sich den Plan genau anschaut, sieht man, dass die westseitlichen Gebäude oder zwei westseitliche Gebäude streifen oder innerhalb von den HQ100- Hochwasserbereich drinnen sind und teilweise dann so zirka ein Meter entfernt vom HQ30 also sprich 30jährigem Hochwasser, beziehungsweise hundertjährigem Hochwasser sind, und da aus unserer Sicht der Hochwasserschutz gerade im Bezirk Andritz sehr speziell und sehr genau betrachtet werden sollte und wie das mit der zusätzlichen Versiegelung als negativ empfinden plus dass eben zusätzlich das Gebäude selbst noch im HQ100-Bereich drinnen ist und den HQ30 eigentlich streift, wenn wir diesem Bebauungsplan nicht zustimmen. Dankeschön. GR. Dreisiebner: Vielen Dank lieber Philip! Du hast mir einen Teil dessen abgenommen, was ich auch erwähnen wollte. Und ich schließe ein stückweit dran an; es ist ein sehr interessantes Faktum, dass es Bauherren gibt in der Stadt, die in immerwährender Regelmäßigkeit Gebiete wie den zukünftigen Auenpark, der niemals hochwasserfrei gestellt werden kann, an die Stadt abtreten, das ist schön, aber dann diese dementsprechende Baudichte teilweise auch auf dem verbleibenden Grundstück, das dann auch noch zum gewissen Grad nicht ganz hochwasserfrei gestellt ist, sehr geringer Grad, das dann auch dementsprechend verwirklichen kann. Die Firma hat auch für Straßenflächen, für eine neue Bushaltestelle mit Wartehäuschen im Bereich der Radegunder Straße, Straßenflächen-Verbreiterung der Prochaskagasse abgetreten, die Firma hat auch erfreulicherweise einer Raddurchwegung zugestimmt und es gab aber dann noch einen Punkt, und das ist der Punkt, warum wir definitiv nicht zustimmen können. Die Erschließung des Bebauungsplangebietes funktioniert vom Süden von der Prochaskagasse her. In diesem Bereich sind drei- bis viergeschossige Gebäude geplant, alle diese BewohnerInnen, diese zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner werden sofort von der Prochaskagasse in eine Tiefgarage einfahren, ausgenommen eine sehr geringwertige Anzahl von Gästeparkplätzen, Besucherparkplätzen, das heißt, das innere Siedlungsgebiet, die innere Erschließungsstraße nicht belasten. Im Norden dahinter von dieser Zufahrt aus gesehen liegen dann Reihenhäuser derselben Firma, desselben Bauprojektes, 30 an der Zahl, mit 60 Parkplätzen unter Flugdach, soweit ok, das ist das Prinzip, so wird von der Firma gerne gebaut. Nur diese fahren alle durch die beruhigte südliche Siedlungszone durch, wo alle Leute ihre eigenen Pkw in die Tiefgarage verbringen, um dort die innere Situation für Kinder, für Menschen ganz allgemein, für Kinder im Speziellen, nicht unbedingt sicherer zu machen. Karin Katholnig hat es auch erwähnt und da hätte man sich, glaube ich, wissend, dass keine andere Zufahrt für die nördlich liegenden Reihenhäuser möglich ist, schon eine kreativere Lösung seitens der Stadtplanung gewünscht. Das wurde auch bei der Bürgerinformation angesprochen. Und das ist für uns eigentlich nicht erfüllt. Die einen verbringen und halten damit ihr Siedlungsinneres verkehrsfrei, machen das Spielen, den Aufenthalt auf der siedungsinneren Straße möglich und die anderen fahren eben unter Umständen, am mittleren, späteren Nachmittag, frühen Abend ein-, zweimal unter Umständen vorbei und machen genau diese Qualität wiederum zu einem guten Teil zunichte. Deswegen unser Nein dazu (Applaus Grüne). GR. Dipl.-Ing. Topf: Ich möchte einen Punkt aufgreifen, der vom Philip Pacanda hier durchaus berechtigt auch angesprochen wurde, nämlich die Hochwassersituation. Es ist so, dass tatsächlich, insbesondere auch im Bereich des gegenständlichen Bauvorhabens, die Hochwassersituation nach dem derzeitigen Stand der Technik dargestellt wurde, du hast es angesprochen das 100- und 30-jährige Hochwasser, und man wird zusätzlich zum Bauverfahren, das ja sozusagen im Einklang mit dem Bebauungsplan erfolgen muss, auch über wasserrechtliche Aspekte nachdenken müssen. Ich sage das nur dazu, dass es unter Umständen, das wird dann die Bau- und Anlagenbehörde zu entscheiden haben, auch ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen ist, das insbesondere den Hochwasserschutz im 30er- und im 100er-jährigen Fall, Hochwasserfall, zu berücksichtigen hat. Ein Aspekt, der immer sehr wichtig ist und auch in den diversen Leitlinien und Richtlinien und Empfehlungen auch in den Normen dargestellt ist, ist, dass man insbesondere darauf achtet, dass zum Beispiel Tiefgarageneinfahrten besonders im Falle des Hochwassers geschützt werden sollte. Also wenn hier zwei Zentimeter oder nur ein Zentimeter ein Wasser mal übertreten sollte, sollte man insbesondere baulich dafür Sorge tragen, dass dann im Bauverfahren sicher im Detail berücksichtigt werden, dass hier ein zusätzlicher Hochwasserschutz für ein seltenes Ereignis, wenn Sie also denken an ein 200-jähriges Ereignis oder 300-jähriges Ereignis, also ein sehr seltenes Ereignis, dass man baulich dafür durchaus im Bauverfahren entsprechend mit Auflagen dafür Sorge trägt (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) angenommen. Berichterstatterin: GR.in Katholnig 13) A 14-008043/2005 12.16.1 Bebauungsplan, 1. Änderung „Puchleitnerweg“ XII: Bez., KG Andritz Beschluss GR.in Katholnig: Hoher Gemeinderat! Hier geht es um den Bebauungsplan, die erste Änderung, Bebauungsplan Puchleitnerweg. Da geht es auch um ein Projekt der Firma Kohlbacher, die eben neben einer bereits bestehenden Reihenhaussiedlung ein weiteres Projekt planen, haben auch die Stadt Graz ersucht, einen Bebauungsplan zu erstellen, der ist jetzt geändert worden. Ursprünglich war dort ein Retentionsbecken geplant, ist inzwischen mit der Firma Kohlbacher und der Abteilung für Grünraum und Gewässer abgesprochen worden. Die ursprüngliche Fläche wird jetzt nur zur Hälfte eben benötigt und nach Beschlussveränderung des Bebauungsplans kann diese Fläche dem öffentlichen Wassergut zugeführt werden. Dazu gibt es eben einen Vertrag zwischen der Firma Kohlbacher und der Stadt Graz. Es werden dort fünf Reihen- beziehungsweise Doppelhäuser gebaut mit 14 Wohneinheiten geplant. Gleichzeitig soll im Südosten die Retentionsfläche für den Schöckelbach in einer Größe von insgesamt 5.250 m2 entstehen. Der Gebietsbereich ist gemäß dem 4.0 Stadtentwicklungskonzept größtenteils als Wohngebiet mittlerer Dichte festgelegt. Es ist eine durchschnittliche Bebauungsdichte zwischen 0,2 und 0,5 ausgewiesen. Ziel des Bebauungsplanes ist es, für das Planungsgebiet eine geordnete bauliche Entwicklung sicherzustellen. Ich ersuche um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 12.16.1 Bebauungsplan „Puchleitnerweg – 1. Änderung“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht, 2. die Einwendungserledigungen und 3. die Aufhebung als Aufschließungsgebiet für die Fläche der Änderung. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Mayr 14) A 14-027246/2016 09.14.0 Bebauungsplan „Bertold-Linder-Weg, Klinik Ragnitz“ XI. Bez., KG Waltendorf Beschluss GR. Mayr: Sehr geehrte Frau Bürgermeisterstellvertreterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bebauungsplan Berthold-Linder-Weg in der KG Waltendorf. Hier geht es um das Areal der Privatklinik Ragnitz. Im Prinzip gibt es dort schon seit dem Jahr 2005 einen Bebauungsplan, der auch im Jahr 2006 einmal abgeändert wurde. Nun soll das dreigeschossige Areal, also dreigeschossig verbaute Areal der Privat-Klinik erweitert werden und auch der innere Bestand umstrukturiert werden. Teilweise soll in einem Bereich eine Aufstockung auf vier Geschosse erfolgen, das vorhandene Parkdeck soll auch überbaut werden und die Rettungszufahrt sowie die Zufahrt zum Parkdeck soll Richtung Norden verschoben werden. Die vorgesehenen Erweiterungen sind auch, weil sie dort in der Lufteinschleifzone aus dem Ragnitztal heraus klimatologisch interessant sind, von Prof. Lazar auch überprüft und folgende Änderungen sollen jetzt auch insofern technisch rechtlich umgesetzt werden, da das Grundstück 181/1, also das ist eine Wohnanlage, die in dem ursprünglich im Bebauungsplan inkludiert war, bereits abschließend bebaut ist und dort nichts mehr zu ändern ist, soll der bestehende Bebauungsplan 09.03.1 in Verbindung mit dem Bebauungsplan 09.03.2 für diesen Bereich weiterhin Rechtswirksamkeit behalten und mit dem allfälligen Beschluss des heutigen Bebauungsplanes für das Grundstück 182/1 wird sozusagen aus dem alten Bebauungsplan das in den neuen Bebauungsplan 09.14 übernommen. Die Auflage war im April und Mai dieses Jahres eben über acht Wochen. Es ist hier auch die eine oder andere Einwendung zu dem Stück gekommen. Es war im Wesentlichen eine Einwendung aus der Abteilung 13, Umwelt und Raumordnung. Hier wurde sozusagen eine Richtigstellung von Seiten der Stadt Graz vorgenommen, weiters ging es noch um die Leitungsanlagen der Energie Steiermark und hier wurde natürlich auch Rücksicht genommen. Von Seiten Anrainerinnen und Anrainern gab es hier keine wesentlichen Einwendungen, die sind auch nur peripher hier betroffen. Gegenüber der Auflage gab es daher nur eine kleine redaktionelle Änderung und der Antrag an den Gemeinderat geht jetzt wie üblich, den Bebauungsplan zu beschließen, den Wortlaut, die zeichnerische Darstellung und natürlich auch die Einwendungserledigung. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 09.14.0 Bebauungsplan „Berthold-Linder-Weg, Klinik Ragnitz“ bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht, und 2. die Einwendungserledigungen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dr. Piffl-Percevic 15) A 14-0267902/2016/0007 Ergänzungsbeschluss zum 4.0 Flächenwidmungsplan 2. Entwurf der Landeshauptstadt Graz Auflage des Entwurfs gemäß § 38 Abs. 2 StROG GR. Dr. Piffl-Percevic: Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat, liebe KollegInnen! Wir haben es mit einem sperrigen Betreff zu tun, 4.0 Flächenwidmungsplan, 2. Entwurf, Auflage des Entwurfes gemäß dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz, Ergänzungsbeschluss. Gerade gestern hat die letzte der vier planmäßigen Bürgerinformationsveranstaltungen über den zweiten Entwurf unserer Revision des 3.22, und der nunmehr 4.0 heißen soll, über diesen Flächenwidmungsplan samt Bezug habenden räumlichen Leitbild Stadtentwicklungskonzept stattgefunden. Es hat Diskussionen gegeben, die eingehende Möglichkeit sich zu informieren und zu diskutieren. Wir haben jetzt diesen Entwurf, am 16. Juni haben wir ihn erst beschlossen, die Mechanismen sind eben alle schon eingeleitet bis Anfang September zur Auflage und es können Anregungen, Einwendungen erhoben werden, die wir sehr sorgfältig erstens auf beamteter Ebene vorbereitet erhalten und dann auch die Planungssprecher jedem einzelnen Vorschlag, wenn er an uns herangetragen wird, auch diskutieren. Jeder Bürger bekommt auch, jede Bürgerin bekommt auch eine Antwort. Es ist nun offensichtlich eine kleine Divergenz in einem Teilbereich, im sogenannten Anhang 1 zum Wortlaut der Verordnung, eine Divergenz zwischen diesem Wortlaut und dem Planwerk aufgetreten. Es wäre zwar rechtlich gedeckt, weil es ist der Wortlaut geltend, aber um hier auch jede Sicherheit zu geben, schlage ich vor, diesen Ergänzungsbeschluss zu fassen, wo diese Divergenzen auch in beiden Ebenen Wortlaut und Planwerk ausgeräumt werden und damit auch hier nicht der geringste Vorwurf entstehen könnte, für diese jetzige Änderung wird die Auflagefrist bis zum 16. September, also lange nach den Ferien, erstreckt beziehungsweise festgelegt. In Wirklichkeit werden dann die Einwendungen gegen alles auch bis dorthin sinnvoll und möglich sein. Dieser Beschluss bedarf, wie alle formellen und Verordnungsbeschlüsse im Zusammenhang mit dem Raumordnungsgesetz verlangt eine Zwei-Drittel-Mehrheit und ich darf aus dem Ausschuss berichten, dass dieser Ergänzungsbeschluss schon so wie der Stammbeschluss einstimmig erfolgt ist und ich würde mich auch über die Einstimmigkeit heute freuen. Herzlichen Dank (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. die Auflage der Ergänzungen zum 4.0 Flächenwidmungsplan – 2. Entwurf, 2. den Ergänzungsbeschluss zum 2. Entwurf des 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz im Amtsblatt vom 20. Juli 2016 kundzumachen und im Stadtplanungsamt während der Amtsstunden in der Zeit vom 21. Juli 2016 bis 15. September 2016 zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen, 3. die Einarbeitung der Ergänzungen in den 2. Entwurf zum 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz (Auflagebeschluss vom 16.6.2016) und eine gemeinsame Vorlage zum Endbeschluss. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (46 : 0). Berichterstatter: StR. Ehmann 16) A 16-008979/2016-0019 Wissenschaftspreis der Stadt Graz StR. Ehmann: Geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Mitglieder des Gemeinderates, geschätzte Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn ganz kurz die Gelegenheit nutzen und Abteilungsvorstand Mag. Wippel vom Sozialamt sehr herzlich hier im Gemeinderatssaal begrüßen und warum mache ich das? Es ist seine letzte offizielle Sitzung hier heute im Gemeinderatssaal als Abteilungsvorstand, deswegen herzlich willkommen und herzliches Dankeschön (allgemeiner Applaus). Für Glückwünsche und Danksagungen wird noch genug Zeit sein, aber das sei an dieser Stelle erwähnt. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit einem Schreiben an Bürgermeister und meine Amtsvorgängerin Martina Schröck sind die Direktorin der Kunst-Universität Graz, nämlich die Frau Dr.in Freismuth, und der für Lehre zuständige Vizerektor Herr Univ.-Prof. Dr. Straub im März dieses Jahres mit dem Ersuchen an die Stadt Graz herangetreten, in Zukunft anstelle des Dr.-Karl-Böhm-Stipendiums einen Wissenschaftspreis der Stadt Graz auszurichten. Die Kunst-Uni sieht in einem solchen Preis, und das darf ich wörtlich zitieren, „das Potential sich als Marke erfolgreich zu positionieren“. Die Vorgehensweise ist eine ähnliche wie beim Land Steiermark, dort wird jetzt auch auf Beschluss der steirischen Landesregierung ein ursprünglich nach Generalmusikdirektor Dr. Karl Böhm benannter Preis als Interpretationspreis vergeben. Dem Wunsch der Kunst-Universität Graz ist das Wissenschaftsressort mit diesem Bericht und dem Antrag an den Gemeinderat nachgekommen. Der Preis kann, wie es auch die Ausrichtung der Kunst-Uni Graz ist, sowohl für Kunst als auch für Wissenschaft vergeben werden. Direktor und Vizerektor beziehungsweise Vizerektorin für Lehre erarbeiten gemeinsam mit der Stipendienkommission der Kunstuniversität einen Vorschlag. Dieser namentliche Vorschlag wird dann vom Wissenschaftsressort der Stadt Graz jedes Jahr dem Stadtsenat zur Entscheidung vorgelegt. Ich sehe hier als neuer Wissenschaftsstadtrat beziehungsweise Wissenschaftsreferent mit dieser Preisvergabe die Möglichkeit, die Beziehungen zwischen der Kunst-Universität und der Stadt Graz weiter zu vertiefen. Die Preisvergabe wird auch dazu beitragen, das Profil der Kunst-Universität als Stätte für Kunst, Kultur, aber auch für Wissenschaft zu schärfen. Bekanntlich waren die seinerzeitigen Gemeinderatsbeschlüsse zu den Dr.-Karl-Böhm-Stipendien aus den Jahren 1980 und 2005 ebenfalls Initiativen der Kunst-Universität zugrunde gelegt. Im Sinne der Partnerschaft mit einer der viel großen Grazer Universitäten ist das ein symbolischer Akt der Neuausrichtung beziehungsweise Neustrukturierung. Nach dem zuständigen Gemeinderatsausschuss ersuche ich nun Sie als Plenum um Ihre Zustimmung. Die bisher gültigen Kriterien zur Vergabe des Dr.-Karl-Böhm-Stipendiums wurden im Jahr 2015 zwar adaptiert, sie haben sich aber trotzdem als zu restriktiv erwiesen, dass es immer wieder vorgekommen ist, dass die Kunst-Universität keine geeigneten Personen nennen konnte. Das wesentliche Kriterium ist, dass der Stipendiat oder die Stipendiatin bereits an einem sogenannten Welt-Orchester engagiert sein muss. Das war einfach zu eingrenzend und nicht immer erfüllbar. Mit der Neustrukturierung als Wissenschaftspreis öffnet sich auch das Spektrum jener, die den Preis zugesprochen erhalten können. Dass die Kunst-Universität so wie beim Interpretationspreis des Landes Steiermark dafür eintritt, keine namentlichen Benennungen mehr zu machen, entspricht ganz einfach zeitgemäßen Überlegungen. Persönlich halte ich das für kein Problem, da die Vergabe als eine gemeinsame zwischen Kunst-Universität und Stadt Graz hinreichend kommuniziert werden kann. Überlegungen aus dem Bereich anderer Grazer Universitäten zur Ausrichtung aus einem gemeinsamen Preis liegen hier nicht vor. Es wird ja auch einen Abänderungsantrag in die Richtung der Namenserhaltung geben, da muss ich vielleicht noch hinzufügen, was Dr. Karl Böhm betrifft, es gibt immer wieder die Sorge, dass Namen in Vergessenheit geraten oder nicht gebührend erwähnt werden, aber da weise ich schon darauf hin, dass weiterhin dem Gedenken an seinen Ehrenbürger die Stadt Graz sich verpflichtet fühlt und das auch sichtbar, und da möchte ich nur darauf hinweisen, dass eine Büste im Foyer des Grazer Opernhauses steht, auf die Benennung der Dr.-Karl-Böhm-Allee vom Karmeliterplatz auf den Schloßberg und auf den Festsaal im Musikgymnasium Dreihackengasse der Karl-Böhm-Saal heißt und es gibt auch eine Gedenktafel an Dr. Karl Böhm, die vom Kulturamt betreut wird, nämlich beim Haus in der Kernstockgasse 21. Ich ersuche um breite Zustimmung. Dankeschön (Applaus SPÖ). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Jugend und Familie, Frauenangelegenheiten, SeniorInnen und Wissenschaft den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Anstelle des „Dr.-Karl-Böhm-Stipendiums“ wird künftig in Kooperation mit der Kunst-Universität ein „Wissenschaftspreis der Stadt Graz“ ergeben. Der/die RektorIn und Vizerektorin für Lehre der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz schlägt unter Einbeziehung der Stipendienkommission der KUG dem/der Stadtsenatsreferenten/in für Wissenschaft die Vergabe vor. Die Entscheidung erfolgt auf Vorschlag des/der Wissenschaftsreferenten/in im Stadtsenat. Diese sehr breite Erarbeitung eines Vorschlages auf universitärer Ebene macht angesichts des Motivenberichts zusätzliche Richtlinien nicht mehr notwendig. Die Bedeckung im Jahr 2016 in der Höhe von € 2.200,- erfolgt über die Fipos 1.28200.768300. Für die Folgejahre ist diese über den Eckwert des Wissenschaftsressorts vorzusehen. Die konkrete Vergabe erfolgt jährlich über den Stadtsenat. GR.in Schönbacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Gäste! Wir können diesem Bericht natürlich zustimmen, aber natürlich ist auch eine Neuausrichtung notwendig, weil, wenn die Richtlinien so sind, dass niemand diesen Preis empfangen kann, das sollte natürlich auch nicht sein und muss schnell geändert werden. Auch die Änderung von Stipendium auf Wissenschaftspreis ist für uns schlüssig, weil ja natürlich eine Verbindung zwischen Wissenschaft und Kunst da ist. Aber es ist uns auch sehr wichtig, dass eben der Name Dr. Karl Böhm erhalten bleibt, weil auch dieser Name garantiert eine Verbindung zur Kunst-Universität, damit dieser Bezug eben für uns hergestellt ist. Daher beantrage ich seitens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs folgenden Abänderungsantrag: Der Gemeinderat wolle beschließen: Anstatt der Bezeichnung „Wissenschaftspreis der Stadt Graz“ möge die Bezeichnung den Titel „Dr.-Karl-Böhm-Wissenschaftspreis“ tragen. Ich bitte um Ihre Zustimmung (Applaus FPÖ). Der Abänderungsantrag der FPÖ wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) abgelehnt. Der Tagesordnung wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dipl.-Ing. Topf 17) A 17-RAG-129693/2015/0006 (vormals: A 17-091727/2015) Gemeindeabwasserplanes und Behandlung der Einwendungen gemäß § 2b Abs. 7 Stmk. KanalG idF. LGBl.Nr. 87/2013 GR. Dipl.-Ing. Topf: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kollegen und Kolleginnen des Gemeinderates, Stadtsenat, werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Hier geht es um den Gemeindeabwasserplan und Behandlung der Einwendungen gemäß § 2b Abs. 7 Steiermärkisches Kanalgesetz in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 87/2013. Mit Beschluss des Gemeinderates wurde der Entwurf des Gemeindeabwasserplanes, nämlich die Revision des bestehenden Abwasserplanes gemäß Gemeinderatsbeschluss 2002, ich sage das bewusst deshalb in dieser Eindeutigkeit, dass der Gemeindeabwasserplan seit 2002 in der jetzt vorliegenden Form besteht und er wurde über acht Wochen zur schriftlichen Stellungnahme beim Magistrat eben aufgelegt. Im Wesentlichen sind die Einwendungen wasserwirtschaftliche Einwendungen gewesen, die auch im Zusammenhang und das ja durchaus angesprochen, im Zusammenhang mit dem Kraftwerk stehen. Es wurden also Einwendungen in diese Richtung auch eingebracht, dass es also Verringerungen des Regen- und Fremdwassereintrages in das Kanalnetz, Rückbau von Mischsystemen, Entsiegelung befestigter Flächen, sickerfähige Beläge usw., also vielfach wasserwirtschaftliche Aspekte wurden hier eingebracht. Als Nebengeleis, wenn ich das so sagen darf, oder Nebenaspekt, besser gesagt, wurde auch wieder auf das Verbreitungsgebiet der Würfelnatter usw. hingewiesen. Im Wesentlichen geht es aber darum, dass bei diesem Gemeindeabwasserplan eigentlich eine Fortschreibung eines Abwasserplanes in der Sicht besteht, dass lediglich der Aspekt auf die Schmutzwasserentsorgung gelegt wird, das heißt, es wird ausdrücklich in der Einwendungserledigung der Holding auch hingewiesen, dass diese wasserwirtschaftlichen Aspekte im Hinblick auf das Regenwasser und das Mischwassersystem nicht unmittelbar Eingang findet in den Gemeindeabwasserplan. Bezüglich der eingehobenen Einwendungen, und das wird von der Holding darauf hingewiesen und das ist tatsächlich auch Stand dieses Gemeindeabwasserplanes, ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich die Gemeinde für die Ausstattung eines Schmutzwassersystems natürlich Sorge tragen muss und dass in diesem vorliegenden Gemeindeabwasserplan Entsorgungsgebiete jetzt zusätzlich festgelegt wurden, die sich aufgrund des Stadtentwicklungskonzeptes, das wir ja in Bearbeitung momentan in der zweiten Auflage haben beziehungsweise auch der Flächenwidmungsplan, dass dieser Gemeindeabwasserplan hier auf das Rücksicht nimmt. Und es ist ausdrücklich das Mischwassersystem und das Regenwassersystem aus diesem Gemeindeabwasserplan eben ausgenommen. Die wesentlichen Punkte, die also vom Gemeinderat auch für die Werterhaltung zu formulieren und zu beschließen sind, sind die Werterhaltung des öffentlichen Kanalnetzes und der Kläranlage in einem Zeitraum von zehn Jahren, die die Abschreibung und die Investition betreffen, wo das in Balance zu halten ist, die Verringerung des Schmutzfrachtaustrages in die Mur, dann auch sinnvolle und detaillierte Benchmarkings mit anderen Kommunen im Hinblick auf die Werterhaltung der Infrastruktur und verschiedene andere Aspekte, die hier wesentlich sind. Nunmehr hat der Gemeinderat über den Beschluss sowie über die erhobenen Einwendungen zu beschließen und ich darf hier folgenden Antrag stellen. Der Gemeinderat wolle beschließen: Dem beiliegenden Abwasserplan der Stadt Graz, bestehend aus der Verordnung, der planlichen Darstellung und dem Erläuterungsbericht, wird zugestimmt. Die vom Gemeinderat beratenen Einwendungen werden nicht berücksichtigt und werden sämtliche Personen, die Einwendungen vorgebracht haben, über die Nichtberücksichtigung ihrer Einwendungen benachrichtigt. Die Kundmachung über die Beschlussfassung des Abwasserplanes erfolgt gemäß § 101 des Statutes der Landeshauptstadt Graz. Ich ersuche um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Dem beiliegenden Abwasserplan der Stadt Graz, bestehend aus der Verordnung, der planlichen Darstellung und dem Erläuterungsbericht, wird zugestimmt. 2. Die vom Gemeinderat beratenen Einwendungen werden nicht berücksichtigt und werden sämtliche Personen, die Einwendungen vorgebracht haben, über die Nichtberücksichtigung ihrer Einwendungen benachteiligt. 3. Die Kundmachung über die Beschlussfassung des Abwasserplanes erfolgt gemäß § 101 des Statutes der Landeshauptstadt Graz. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Georg! Wir haben uns auch sehr intensiv mit dem Gemeindeabwasserplan beschäftigt und waren etwas überrascht, warum argumentiert wird, dass der Gemeindeabwasserplan nur das Schmutzwasser behandelt. Es erscheint uns nicht ganz nachvollziehbar, zumal allgemein bekannt ist, dass es in Graz ein Mischwassersystem gibt und es ja nicht so ist, dass links im Kanal das Schmutzwasser und rechts im Kanal das Regenwasser fließt, das hat uns ziemlich überrascht. Wir finden auch, dass die Einwandbehandlung äußerst mangelhaft ist und zwar deshalb mangelhaft, weil sie als Grundlage die privatrechtliche Servicevereinbarung aus dem Jahr 2015 und 2016 zwischen der Holding und der Stadt Graz nimmt, statt auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen wie Stadtentwicklungskonzept 4.0 und Kanalgesetz zurückzugreifen. Und da muss ich jetzt ein bisschen juristisch werden, es ist im § 8 Abs. 6 des Raumordnungsgesetzes geregelt, dass privatrechtliche Vereinbarungen dem Stadtentwicklungskonzept, Fläwi oder Bebauungsplänen nicht widersprechen dürfen, was hier allerdings der Fall ist, wenn man sich auf die Servicevereinbarung beruft. Weiters ist es so, dass der GAP im Neubaubereich und allfällig bei massiven Um- und Ausbauten nicht in dem Maß auf die Verordnungen des Stadtentwicklungskonzeptes 4.0 auf die Ziele, die dort festgelegt sind, wie Versickerung und Verrieselung, Beschränkung der Bodenversiegelung, Verringerung des Regen- und Fremdwassereintrages sowie Verringerung des Schmutzfrachtaustrages über die Mischwasserentlastungen eingeht. Wir sind der Meinung, das muss korrigiert werden, weil tatsächlich ist es so, dass im Gemeindeabwasserplan momentan nur der zentrale Speicherkanal und nicht die Alternativen, die sehr wichtig sind, auch aus Klimaschutzgründen sehr wichtig sind, eingearbeitet sind. Es ist daher so, dass wir dem Gemeindeabwasserplan in der Version, wie er derzeit vorliegt, nicht zustimmen werden und gleichzeitig habe ich auch eine Frage, weil das Stück ja auch über die Bau- und Anlagenbehörde und damit über dich, liebe Elke, eingebracht wurde und wir würden gerne wissen, wie deine Sicht der Dinge zu dem vorliegenden Stück ist beziehungsweise bitte ich dich um eine Stellungnahme, wie du zum vorliegenden Gemeindeabwasserplan stehst. Danke (Applaus Grüne). Bgm.-Stv.in Kahr: Kann ich dir gleich darauf antworten. Wir haben das Stück bei uns in der Fraktion sehr ausführlich diskutiert, es hat meinerseits einen Wunsch gegeben, das gibt es auch schriftlich, den Abwasserplan in einigen Punkten zu korrigieren. Da mein Amt, also die Bau- und Anlagenbehörde, ist sozusagen nicht das Fachamt, die fachliche Expertise ist von der Holding gekommen, diesem Wunsch, den ich gehabt habe, ist nicht Rechnung getragen worden. Nachdem ich aber sozusagen als Stadtsenatsreferentin für die Bau- und Anlagenbehörde nicht verunmöglichen wollte, dass es zur Beschlussfassung kommt, ist das Stück so heute im Stadtsenat und damit heute auch im Gemeinderat zur Beschlussfassung. Meine Kolleginnen und Kollegen von der KPÖ werden diesbezüglich beim Abstimmungsverhalten auch meine Haltung zeigen. Danke (Applaus KPÖ). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit von der KPÖ, den Grüne und der Piratenpartei abgelehnt. Daher ist die erforderliche 2/3 Mehrheit nicht gegeben. Berichterstatter: GR. Pogner NT 23) Präs. 21194/2003-0019 Universalmuseum Joanneum GmbH; Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat; Änderung GR. Pogner: Sehr geehrte Frau Bürgermeisterstellvertreterin! In dem Stück geht es um das Universalmuseum Joanneum GmbH, um die Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat und zwar geht es da um eine Änderung. Und zwar sind derzeit im Aufsichtsrat der Herr Hofrat Dr. Christoph Binder und der Herr Dipl.-Ing. Günter Getzinger. Für die Geschäftsjahre 2016 bis 2019 sollen nunmehr seitens der Stadt Graz die Herren Hofrat Dr. Christoph Binder und Herr Gemeinderat Michael Grossmann für den Aufsichtsrat des Universalmuseum Joanneum GmbH genannt werden. Bitte um Genehmigung. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Als Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat der Universalmuseum Joanneum GmbH werden für die Geschäftsjahre 2016-2019 Herr HR Dr Christoph Binder und Herr GR Michael Grossmann nominiert. GR.in Mag.a Grabe: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit leider wiederkehrender Regelmäßigkeit muss ich mich zu solchen Themen zu Wort melden. Wir haben damals im Zusammenhang mit der Haus-Graz-Reform einen, denke ich, für Gleichstellungspolitik wichtigen Beschluss gemacht, der besagt, dass es für die Entsendung durch die Stadt Graz in Aufsichtsräte der Beteiligungsgesellschaften eine verpflichtende Quote gibt. Mindestens 40 % Frauen, man kann es auch umdrehen, eine Männerbeschränkungsquote auf 60 %, weil ich gehört habe, dass manche Kollegen hier von einer bestimmten Fraktion es nicht aushalten, wenn das Wort Frauen und Quote in einem Stück steht. Dieser Beschluss hier, diese Entsendung erfüllt nicht, nachdem hier zwei Herren entsendet werden, erfüllt nicht den Beschluss, den wir mit einer Steuerungsrichtlinie uns bindend gegeben haben. Wir haben heute ja noch ein anderes Stück, wo das auch Thema war, wo zum Glück der zuständige Stadtrat das eingesehen hat und nachgebessert worden ist in den entsprechenden Statuten dieses Stücks, dass die Quote aufgenommen wird. Hier aber, denke ich, sollten wir unseren eigenen Beschluss ernst nehmen, erfüllen wir das, was wir gesagt haben, nicht, es sind zwei Männer von der Stadt Graz entsendet, absolut nichts gegen die beiden Herren, das ist völlig außer Frage… Zwischenruf unverständlich. GR.in Mag.a Grabe: Nein, es geht um die Frage, es ging um die Entsendung, ich weiß nicht von wem der nicht besonders durchdachte Zwischenruf war, es geht um die Entsendung von Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräten der Stadt Graz in Beteiligungsgesellschaften unabhängig davon, ob das 100 % eigene sind oder nicht. Ich habe selber, der Herr Stöckler will es wahrscheinlich nicht hören, ich habe selber mitverhandelt bei dieser Steuerungsrichtlinie, wir haben sie hundert Mal angepasst, verändert, genauer gemacht, es ist damals ganz klar die Beschlusslage gewesen, dass das für alle gilt. Da kannst du den Kopf schütteln wie du willst, du warst nicht dabei, ich war dabei und es ist dieser Beschluss so vorgesehen. Aus diesem Grund werden wir dagegen stimmen noch einmal mit der Betonung, dass es nichts mit den handelnden Personen zu tun hat. Danke (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ und Grüne) angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Frölich NT 25) A 8-18793/06-153 Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. Stimmrechtsermächtigung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; 1. Abberufung von DI Boris Papousek als Geschäftsführer der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. 2. Neubestellung eines Geschäftsführers ab 1.8.2016 3. Wechsel im Aufsichtsrat; Generalversammlung GR. Mag. Frölich: Hier geht es um die Stimmrechtsermächtigung für die am 8.7.2016 stattfindende Generalversammlung der Grazer Energieagentur. Es werden folgende Punkte behandelt. Zunächst Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Protokollgenehmigung der letzten Generalversammlung und Genehmigung der Tagesordnung, die Abberufung von Dipl.-Ing. Papousek als Geschäftsführer, die Bestellung von Dipl.-Ing. Schmied als neuen Geschäftsführer und ein Wechsel im Aufsichtsrat. Abberufung von Dr. Gert Heigl und Wahl von Dipl.-Ing. Papousek in den Aufsichtsrat. Jetzt habe ich schon einmal heruntergelistet die Punkte, die dann zur Generalversammlung anstehen. Wie alle wissen, ist der Dipl.-Ing. Papousek ja in die Geschäftsführung, hat die Geschäftsführung der Energie Graz GmbH übernommen, mit 1.8. wird also seine Nachfolge zu besetzen sein, dieser Nachfolger ist nach einem entsprechenden Hearing der Herr Dipl.-Ing. Robert Schmied, der aus dem Auswahlverfahren als geeignetster Bewerber hervorgegangen ist. Die Bestellung als Geschäftsführer soll mit 1.8. erfolgen. Im Aufsichtsrat wird der Wechsel erfolgen, wird sich der Herr Dr. Heigl eben aufgrund seiner Vorstandsfunktion in der Holding aus dem Aufsichtsrat zurückziehen und der Herr Dipl.-Ing. Papousek in den Aufsichtsrat einziehen. Das ist der Inhalt dieses Stückes und Frau Stadträtin Lisa Rücker ist eben die entsprechende Stimmrechtsermächtigung zu erteilen. ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: Die Vertreterin der Stadt Graz, StR.in Lisa Rücker, in der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. wird ermächtigt, in der Generalversammlung im Sinne der Ausführungen im Motivenbericht folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. zu TOP 1 – Zustimmung zur Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung und der Tagesordnung 2. zu TOP 2 – Zustimmung zur Abberufung von DI Boris Papousek als Geschäftsführer der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. per 31.7.2016 3. zu TOP 3 – Zustimmung zur Bestellung von DI Robert Schmied, geb. 8.3.1971, Simonygasse 30, 8054 Graz, zum Geschäftsführer der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. befristet vom 1.8.2016 bis 31.7.2021 4. zu TOP 4 – Wechsel im Aufsichtsrat Abberufung von Mag. Dr. Gert Roman Heigl als Aufsichtsrat der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. und Bestellung von DI Boris Papousek (vorbehaltlich des Nominierungsbeschlusses im Aufsichtsrat der Energie Graz GmbH) zum Aufsichtsratsmitglied der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H., frühestens nach Beendigung seiner Geschäftsführungsfunktion in der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. per 31.7.2016, für die laufende Funktionsperiode. StR.in Rücker: Liebe Gemeinderätinnen, Gemeinderäte, liebe Frau Vizebürgermeisterin, werte ZuhörerInnen! Ich melde mich jetzt auch gleich in meiner Funktion als Eigentümervertreterin zu diesem Stück. Nachdem ich die Grazer Energieagentur jetzt schon jahrelang begleiten darf auch als Umweltreferentin, vielfältige Zusammenarbeitserfahrung habe, sämtliche Maßnahmen im Bereich des Kommunalen Energiekonzeptes, im Bereich der Fernwärmestrategie setzen wir im Umweltamt unter Zuhilfenahme des Know-hows und der Expertise der Grazer Energieagentur um. Auch sonst gibt es einige Maßnahmen im Hause Graz, ob das bei der GBG ist usw., wo die Grazer Energieagentur ein wichtiges Instrument und wichtiges Werkzeug darstellt, um hier möglichst kompetent und nachhaltig umzusetzen. Die Grazer Energieagentur ist aber nicht nur öffentliche Auftragnehmerin, sondern hat ungefähr 60 % ihres Umsatzes, die sie am freien Markt akquirieren, am internationalen Markt akquirieren, das heißt, das ist eine durchaus beachtliche Organisation. Wir werden nicht in allen Punkten zustimmen und ich möchte jetzt nicht noch einmal das Hearing heranziehen, obwohl ich nochmals in Erinnerung rufen möchte, dass wir die Objektivität dieses Hearings durchaus in Frage stellen möchte, aber noch zwei weitere Punkte sagen, warum wir der Bestellung des Geschäftsführers gegenüber mehr als skeptisch sind. Es wird kolportiert, dass eine Zusammenlegung der GEA mit der E-Mobility stattfinden soll auf Grundlage dieses Beschlusses. Das ist mir inhaltlich nicht nachvollziehbar und ich sehe auch nicht, was da der Sinn davon sein soll, wenn man die Ausrichtung der GEA und der E-Mobility anschaut und das zweite Argument, das immer wieder gebracht wird vom zuständigen Personalstadtrat nämlich, dass der neue Vertrag so ausschauen wird, dass letztendlich der bisherige Geschäftsführer der E-Mobility zum gleichen Vertrag, zu den gleichen Bedingungen macht, dann frage ich mich, wie die große Aufgabe einer Geschäftsführung in der Grazer Energieagentur zusammenpasst mit seinen bisherigen Tätigkeiten und es klingt so, als würde er da jetzt eine quasi Hobby-Veranstaltung dazubekommen und das kann ich als Eigentümervertreterin so einfach nicht vertreten, weil ich davon ausgehe, dass die Grazer Energieagentur, wenn sie weiterhin auf dem Markt und auch für uns im öffentlichen Bereich ihre Aufträge in dem bewährten Maße umsetzen soll, eine volle Verantwortung eines Geschäftsführers braucht und kein Nebenjob sein darf. Jetzt lässt es sich in diese Richtung an und deswegen werden wir im Punkt 2 der Bestellung des Geschäftsführers nicht zustimmen. In den Punkten 1 und 3 sind wir dabei, da möchte ich auf den Punkt 3 noch einmal eingehen, weil immer diese Frage der Aufsichtsratsquotengeschichte hier natürlich auch ein Thema wäre, aber hier ist es noch einmal logisch, weil die Eigentümer und Organisationen durch ihre Geschäftsführer drinnen sind und das ist einmal die Tatsache, dass der Geschäftsführer der Energie Graz der Boris Papousek ist und deswegen können wir hier die Quote leider nicht umsetzen, können sie auch nicht einfordern, im anderen Fall war das ja anders. Das wollte ich nur ergänzen, warum wir hier dem Wechsel im Aufsichtsrat dennoch zustimmen, auch wenn wir uns natürlich auch hier eine gegendertere Aufsichtsratszusammensetzung wünschen würden (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (im Punkt 2 gegen Grüne) angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Frölich NT 26) A 8-146579/2015-87 A 10/1-056234/2014-0003 A 10/1-118930/2015-0005 Straßenbeleuchtung und VLS-Anlagen 1. Nachtragskredit in der AOG 2016 über € 1.446.000,- 2. Aufwandsgenehmigung GR. Mag. Frölich: Hier geht es um die Straßenbeleuchtung und VLS-Verkehrslichtsignalanlagen ein Nachtragskredit über 1.446.000,- Euro in der AOG 2016. Im Fachausschuss und im Finanzausschuss haben wir das Stück sehr eingehend berichtet bekommen und diskutiert. Es geht einfach darum, dass alle technischen Anlagen einer entsprechenden Abnutzung unterliegen. Es gibt verschiedene Gründe bis hin zu rechtlichen, warum die Stadt verpflichtet ist, hier dafür zu sorgen, dass keine Gefahr von diesen Anlagen ausgeht und für eine Einsatzdauer dieser Anlagen und eine Nutzungsdauer nicht über Maßen überschritten wird. Um das sicherzustellen und um diese Schlüsselinfrastruktur aufrecht zu erhalten und die Sorgfaltspflicht zu erfüllen, ist es notwendig, dass man mit einem Betrag von 1.196.000 Euro die öffentliche Beleuchtung in Ordnung bringt. Da sind die dringendsten Maßnahmen kalkuliert, die jedenfalls sofort gemacht werden müssen kurzfristig. Dazu kommen 250.000 Euro, die für die dringendst notwendigen Erneuerungen der Verkehrslichtsignalanlagen benötigt werden. Das ist der Inhalt dieses Stücks und es wird eben beantragt, entsprechende, wie im Antragstext dargestellt, entsprechende Umschichtung von Finanzpositionen und die Aufwandsgenehmigung dieser 1.446.000 Euro für diese Maßnahmen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verkehr und des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 5 und 7 iVm § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, beschließen: 1. In der AOG 2016 werden die Fiposse 5.64000.050000 „Sonderanlagen, Verkehrssignalanlagen- Neubau“ um € 250.000,- 5.81600.050000 „Sonderanlagen, Beleuchtungsanlagen“ um € 1.196.000,- 6.64000.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 250.000,- 6.81600.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 1.196.000,- erhöht. 2. Für die im Motivenbericht genannten, dringlich notwendigen Maßnahmen bei den Beleuchtungs- bzw. Verkehrslichtsignalanlagen werden die Aufwandsgenehmigungen über insgesamt € 1.446.000,- erteilt. GR. Pacanda: Ich möchte die Thematik der Verkehrssignallichtanlagen nutzen, um einen Zusatzantrag zu stellen, über den man in Graz schon einmal sicher diskutiert hat. Und zwar geht es um die Ampelmännchen oder Ampelpärchen oder Ampeltürmchen, die man da möglicherweise auf die Fußgängerampeln machen könnte. Wir sind der Meinung, dass man, wenn man das gleich bei der Bestellung von neuen Anlagen mitreindenkt, sind wir der Meinung, dass das kostenneutral eigentlich funktionieren sollte und dementsprechend würden wir beantragen, dass die zuständigen Abteilungen ersucht werden zu prüfen, ob eben ein kostenneutraler Einsatz der Fußgängerampeln, Signalanlagen möglich wäre, die dann über einen etwaigen kreativen Designprozess von Grazer Kreativen entwickelt werden könnten, das kann ja alles Mögliche sein, was wir da eben dann hinauftun, was Kreatives, soll das prüfen, ob das möglich wäre eben bei diesen Neuanschaffungen beziehungsweise bei notwendigen Ersatzanschaffungen, wenn sie defekt sind, ob das eben kostenneutral wäre oder mit welchen Mehrkosen eben zu rechnen wäre. Und dem zuständigen Ausschuss wäre dann darüber bis zur Sitzung im Oktober schriftlich zu berichten, um dann ein etwaiges Beschlussstück vorbereiten zu können. Dankeschön. GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Damen und Herren! Kurz zum Zusatzantrag, ist ja nichts Neues, die Freiheitlichen lehnen Ampelpärchen ab, aber auch andere Symbole sind nicht sinnvoll. Es gibt hier auch eine Antwort vom Straßenamt, die das aus verkehrstechnischer Sicht ebenso ablehnen. Ich darf zitieren aus dem Straßenamt: Aus anlagentechnischer Sicht können jegliche Symbole in Signalgebern von Lichtsignalanlagen angezeigt werden. Da jedoch weder aus verkehrstechnischer Sicht noch im Sinne der Verkehrssicherheit ein Vorteil durch andere als die bisher verwendeten Symbole entsteht, wird eine Installation solcher durch das Straßenamt nicht vorgesehen. Zusatzantrag bitte ablehnen (Applaus FPÖ). GR.in Mag.a Grabe: Kurze Worte dazu, Philip. Vielen Dank für den Zusatzantrag. Wir finden das sehr, sehr gut, unterstützen das und denken, es wäre ein wichtiges Zeichen, dass auch die Stadt Graz als moderne Stadt, als Menschenrechtsstadt eine Öffnung auch mit solchen Symbolen macht und vielen Leuten, die die Stadt besuchen, zeigt, wie offen wir sind, wie tolerant, wie viel uns an Gleichstellung und Antidiskriminierung gelegen ist. Daher ein klares Ja für die Ampelpärchen oder was auch immer. Danke (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der Piratenpartei wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt den Vorsitz. Berichterstatter: GR. Mag. Frölich NT 27) A 8-009318/2012/0003 Mur-Masterplan Graz-Mitte und Zentraler Speicherkanal – Aktueller Stand und vorgeschlagene Modifizierungen GR. Mag. Frölich: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! In diesem Bericht geht es um den Zentralen Speicherkanal. Es wird die Finanzierung des Speicherkanals modifiziert dargestellt, das heißt, Sie alle wissen, für den Fall der Errichtung des Murkraftwerkes hat sich die Stadt verpflichtet zur gleichzeitigen Umsetzung dieses so dringend und wichtigen Speicherkanals, der hier baulich Maßnahmen des Murkraftwerkes für den Fall der Errichtung umgesetzt werden soll. Die Finanzierung könnte nun in einer Art und Weise erfolgen, sollte in einer Art und Weise erfolgen, die für sowohl einerseits den Kraftwerkbetreiber als auch andererseits die Stadt durchaus eine Win-Win-Situation herbeiführt. Es soll die Erstattung der Kosten der Errichtung durch die Stadt an den Kraftwerksbetreiber erfolgen, das heißt, 20 Millionen Euro werden von der Stadt aufgebracht. Voraussetzung ist, dass die Landesförderung von sieben Millionen Euro, die erwartete Landesförderung, hier saldiert gegengerechnet wird und zugesagt wird und durch das Land beschlossen wird. Die Betreiber würden gegen eine zweiprozentige Verzinsung der Stadt im Zuge einer Benützungsgebühr die Kosten als Entschädigungszahlung auf 25 Jahre ab Inbetriebnahme rückerstatten. Wie gesagt zu einer zweiprozentigen Verzinsung. Wie Sie heute gehört haben, finanziert die Stadt derzeit um rund 1,6 %, wir werden dann später noch hören, dass die Bedingungen noch besser geworden sind. Also ist auch hier ein Effekt gegeben. Wie gesagt, ich wiederhole, Bedingung ist einerseits die Errichtung des Murkraftwerkes, ganz klar, dass diese Maßnahmen getroffen werden, andererseits auch die Förderung von sieben Millionen, wie wir im Ausschuss auch diskutiert haben und der Finanzdirektor uns dann erklärt hat, findet sich da die Formulierung, dass die Voraussetzung ist, anerkannte gutachterliche Stellungnahme, dass keine vergaberechtlichen Nachteile sich durch dieses Konstrukt für die Stadt ergeben, das wird geprüft, da wird es eine gutachterliche Stellungnahme geben. Darf ich vielleicht hier noch den Antrag verlesen. Der Antrag wird gestellt, dass die Zustimmung zur Modifizierung der Finanzierung im Sinne der obigen Ausführungen unter den Bedingungen, dass das Land Steiermark spätestens bis zum Bauabschluss für den betroffenen Projektteil eine Förderung von mindestens sieben Millionen Euro gewährt, sowie dass der Stadt Graz durch diese Modifikation gemäß anerkannter gutachterlicher Stellungnahme keine vergaberechtlichen Nachteile entstehen. Punkt 2, Nach Ausarbeitung der Detailformulierungen ist die modifizierte Finanzierung nochmals dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen und eine entsprechende Adaptierung der Projektgenehmigung zu beantragen. Bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss den Antrag, der Gemeinderat wolle grundsätzlich beschließen: 1. Zustimmung zur Modifizierung der Finanzierung im Sinne der obigen Ausführungen unter den Bedingungen, dass das Land Steiermark spätestens bis zum Baubeschluss für den betroffenen Projektteil eine Förderung von mindestens 7 Millionen Euro gewährt, sowie dass der Stadt Graz durch diese Modifikation gemäß anerkannter gutachterlicher Stellungnahme keine vergaberechtlichen Nachteile entstehen. 2. Nach Ausarbeitung der Detailformulierungen ist die modifizierte Finanzierung nochmals dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen und eine entsprechende Adaptierung der Projektgenehmigung zu beantragen. GR. Mag. Sippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Vom Hudeln kommen die Kinder. Wir haben uns das Stück genau angesehen, es ist für uns noch nicht abschließend alles geklärt, das Stück ist zwar nicht Maastricht-wirksam, aber es ist budget- und schuldenwirksam. Natürlich, ich kenne diese Argumentation, dass wir dem Pfad hinterherhinken, was die Investitionen betrifft, dass sich das noch ausgehen würde, dass es nicht auf irgendwelche andere Projekte, Investitionen Auswirkungen hätte. Das ist aber für uns noch nicht restlos geklärt, wir wollen uns das noch intensiver und genauer anschauen, dann auch im September, wenn eh die Budget- und Finanzverhandlungen losgehen, glaube ich, ist dafür auch noch Zeit. Ich sage es aber auch gleich dazu, für uns ist das jetzt nicht etwas, wo wir uns gegen das Murkraftwerk aussprechen oder wo wir uns gegen den Speicherkanal als solches aussprechen. Wir wollen nur keine Schnellschüsse hier vor dem Sommer machen, sondern uns auch die Zeit geben, das genau zu betrachten, dass eben nicht die Gefahr in irgendeiner Art und Weise besteht, dass andere wichtige Investitionen zurückgestellt werden und deswegen haben wir uns entschieden, diesem Stück jetzt zu diesem Zeitpunkt nicht die Zustimmung zu geben. Wir werden sehen, wie das der Gemeinderat sieht, bei uns ist es momentan so, wir werden uns das über den Sommer anschauen und vielleicht gibt es ja dann eine weitere Debatte darüber im Herbst (Applaus FPÖ). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt einmal nachgeschaut, seit beinahe zehn Jahren beschäftigt uns dieses Projekt der Energie Steiermark hier im Gemeinderat und es beschäftigt auch die Bevölkerung, nämlich ein Projekt, das einerseits durch seine massiven Umweltauswirkungen, durch seine massiven Auswirkungen auf die Natur, nicht genehmigungsfähig war im UVP-Verfahren, erst über ein öffentliches Interesse, nämlich über den § 104 Wasserrechtsgesetz wurde eine Genehmigung herbeigeführt. Jetzt frage ich mich schön langsam schon, wo ist dieses öffentliche Interesse, wenn es möglich ist, dass die Energie Steiermark das Projekt schiebt und schiebt und schiebt? Ich kann mich gut erinnern, ich war persönlich im UVP-Verfahren, ich war 2013 im Umweltsenat bei der Verhandlung in Wien, ich kann mich erinnern, wie die Energie Steiermark einen Fristverlängerungsantrag gestellt hat bis 30. Juni 2016. Der ist mittlerweile auch abgelaufen und warum ist er abgelaufen? Weil es der Energie Steiermark nicht gelingt, dieses Projekt schönzurechnen. Weil es der Energie Steiermark nicht gelingt, das so darzustellen, dass sie das dem Aufsichtsrat präsentieren kann und dass der das guten Gewissens und, ohne sich strafbar zu machen, beschließen kann. Es gelingt der Energie Steiermark auch nicht, Investoren zu finden, obwohl ich weiß, dass der neue Vorstand mit so ziemlich allen Energieversorgungsunternehmen in Österreich geredet hat. Und was macht nun die Stadt Graz? Die Stadt Graz will jetzt einen weiteren Anteil am geplanten Zentralen Speicherkanal für die Estag vorfinanzieren, damit das Investitionskapital der Energie Steiermark reduziert wird, damit sie das schöner darstellen können, damit sie eine weitere Runde machen können bei den Energieversorgungsunternehmen in Österreich. Aber dieses Projekt ist wirklich sehr schwer schmackhaft zu machen und wo die Win-win-Situation für die Stadt Graz liegen soll, wenn man sich an einem wirtschaftlich nicht darstellbaren Projekt beteiligt, das weiß ich nicht, Klaus Frölich… Zwischenruf GR. Mag. Frölich: Frag den Kollegen Wohlfahrt. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Kann sicher vieles besser erklären als du, aber wenn er auch viel rechnen würde, das kann er sicher nicht so darstellen. Und was ich jetzt eben sehe ist, dass es auch im Gemeinderat schön langsam knapp wird, es wird so knapp im Gemeinderat, dass sogar der eigentlich krank gemeldete Stadtrat außer Dienst Grossmann kommen musste, weil man einfach weiß, dass die Felle davonschwimmen, dass da eigentlich niemand mehr dran glaubt und ich finde das sehr traurig, was da irgendwie abgeht und ich würde mir wirklich wünschen, dass es einmal eine tatsächliche, inhaltliche Auseinandersetzung zu dem Staustufenprojekt gibt. Danke (Applaus Grüne). GR.in Bergmann: Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wie Sie alle wissen, hat sich die KPÖ immer gegen den Bau dieses Murkraftwerkes ausgesprochen. Aber mit der Vorlage dieses Stückes ist es so offensichtlich, dass hier die Stadt wieder in die Bresche springen soll, für die Energie Steiermark jetzt ein gutes Finanzierungsmodell oder überhaupt ein Finanzierungsmodell auf die Beine zu stellen, das ist für sich unglaublich. Letztendlich wurde jetzt immer von 20 Millionen Euro gesprochen, das die Stadt sozusagen als Zuschuss bekommt für den Zentralen Speicherkanal. Jetzt haben wir hier in dem Stück, dass es eine Landesförderung für den Abschnitt dieses Kanals gibt von sieben Millionen Euro. Plötzlich bleiben nur mehr 13 Millionen Euro übrig. Ich denke, das ist hier ganz aufgelegt, dass die Stadt hier wirklich das Murkraftwerk retten soll, es ist ja auch im Finanzausschuss ganz offen gesagt worden, der Herr Stadtrat hat gesagt, wir müssen der Estag helfen, die Finanzierung für dieses Murkraftwerk zustande zu bekommen, wir können ihnen günstigere Finanzierungskonditionen geben. Ich denke, günstigere Finanzierungskonditionen, da haben wir in unserer Stadt genügend Projekte, ob wir jetzt vom öffentlichen Verkehr, egal in welchem Bereich, also städtische Projekte, wo wir diese Finanzierungskonditionen wesentlich dringender brauchen als bei einem Murkraftwerk. Danke (Applaus KPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich denke, das, was wir entscheiden müssen und das wir in der Vergangenheit entschieden haben als Gemeinderat, das ist die Frage des Speicherkanals. Die Frage über das Kraftwerk selber treffen ja nicht wir, sondern die wird eben von Estag getroffen. Und ich denke, man kann zu diesem Kraftwerk stehen, wie man will, aber wenn es gebaut wird und wir nutzen die Chance nicht, den Speicherkanal zu bauen, dann ist das aus meiner Sicht wirklich ein Schildbürgerstreich. Jetzt ist die Situation insgesamt so, dass die Estag tatsächlich, haben wir ja gewusst, nachdem der Verbund ausgeschieden ist, dass die Estag neu auf Investorsuche ausgegangen ist und die Estag hat eben ein Problem, das nur über den Aufsichtsrat wahrscheinlich zu verstehen ist, nämlich dass eine interne Rendite von fünf Prozent nachgewiesen werden muss, sonst wird das Projekt nicht gemacht. Darüber kann man überhaupt streiten, weil wenn es um ein Kraftwerk geht, das 100 Jahre besteht, dann ist es wahrscheinlich nicht sehr logisch zunächst einmal, wieso man dann wegen ein paar Prozent, ein paar Zehntel-Prozentpunkte eine Entscheidung trifft oder nicht trifft, sondern entweder will man das, weil man es eben aus Energiesicht für wichtig hält oder man will es nicht. Das ist die Situation und die Estag hat eben kundgetan, dass sie sich schwer tut, jenen Teil des Speicherkanals, der technisch mit dem Kraftwerk unmittelbar verbunden ist und der auch Teil der Projektgenehmigung war und der UVP, für diesen Teil eine entsprechende interne Verzinsung darzustellen. Das Land hilft, indem es sieben Millionen versprochen hat, wir, die Stadt, haben nie versprochen, da noch zusätzlich eine Subvention zu leisten, sondern die Stadt hat gesagt, wir können euch aber auf eine andere Art und Weise helfen, nämlich, indem wir diese Vorfinanzierung machen, indem wir das Geld, die 20 Millionen minus sieben Millionen Euro, der Estag zur Verfügung stellen, für uns ist das wie eine Kreditvergabe zu einem Zinssatz, der uns sogar am Ende immerhin eine Million Euro zusätzliche Einnahmen ermöglicht, eben 40.000 Euro über 25 Jahre und das ist der Beitrag der Stadt. Cashmäßig geht es uns am Ende dieser 25 Jahre besser als jetzt, denn wir werden dann den Schuldenstand um eine Million abgebaut haben, weil wir eine Million Einnahmen haben. Jetzt müssen wir das Geld eben vorstrecken und vorfinanzieren und es ist eben, wie schon erwähnt, eine sogenannte rentierliche Schuld. Wenn man immer schon sagt, es gibt schlechte Schulden, das sind die, die man allenfalls für einen laufenden Betrieb braucht, es gibt gute Schulden, das sind die, die wir für Investitionen in die Zukunft brauchen und es gibt noch bessere, das sind diejenigen, die sich rentieren, wo man am Ende, wenn das zurückgezahlt wird und eben nicht aus Steuermitteln, sondern aus einem Geschäft sozusagen, wenn man da mehr hat als am Anfang. Ich kann das nur nochmals sagen, wenn man gegen das Kraftwerk ist, dann wird man diesem Stück wahrscheinlich nicht zustimmen, darum verstehe ich auch die FPÖ nicht, offensichtlich ist sie jetzt auch in das Lager der Gegner des Kraftwerkes übergetreten, denn das eine muss schon klar gesagt werden, wenn der Beschluss heute nicht zustande kommt, dann besteht natürlich große Gefahr, dass die Estag dann eben auch nicht bei der Investorensuche sagen kann, wir haben das Problem mit diesem 20 Millionen-Abschnitt von dem Kanal gelöst und diese Investorensuche muss über den Sommer stattfinden, weil im Herbst die Entscheidung sattfindet. Wer jetzt wirklich dagegen ist, der steht ganz eindeutig aus meiner Sicht in der Situation, dass er sicherlich als Kraftwerksgegner eingestuft wird. Das hat uns überrascht, ich merke an den Reaktionen. Die Logik ist klar für alle klar, nur für euch nicht… Zwischenruf GR. Mag. Sippel: Fragen der Investition sind hier offen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: …aber ich merke auch an den Reaktionen, dass das Argument offensichtlich trifft. Wer glaubt, jetzt können wir einfach zurückziehen und im Herbst reden wir weiter, der kennt einfach die Situation nicht und unterschätzt einfach die Dringlichkeit, hier in dem Zusammenhang eine Entscheidung zu treffen. Ich habe damit auch begründet, wieso wir das vorgelegt haben das Stück, es hat für die Stadt Graz wirtschaftlich gesehen jedenfalls keinen Nachteil und ich denke, dass es, wie gesagt, eben auch nochmals darauf zurückkommt, dass es für die Stadt natürlich ein Vorteil ist, wenn wir den Speicherkanal im Zusammenhang mit dem Kraftwerk umsetzen können, dass es durchaus gerechtfertigt ist und verantwortungsvoll, auch dieses Stück vorzulegen und deshalb bitten wir um Annahme (Applaus ÖVP). GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die allgemeinen Dinge sind eh schon ein bisschen angeschaut worden für oder gegen Kraftwerk. Wir wissen, dass einiges dagegen spricht, man kann natürlich auch dafür sein, das sind andere Zugänge. Schauen wir noch einmal genauer zum Stück hin. Das eine ist so quasi diese Vorfinanzierungsgeschichte, wo ja dann rauskommt, es rechnet sich für die Stadt, das könnte ja fast richtig sein. Wenn das alles gut aufgeht, dann könnte das herauskommen, ich weiß zwar nicht, dass wir eine Bank sind, das ist neu, aber ok, wir treten in das Bankgeschäft ein, wir geben den Kredit weiter, tut normalerweise eine Stadt nicht, aber wir haben das schon einmal gemacht bei der Energie Graz und meines Wissens, und so schlecht ist mein Gedächtnis nicht, haben wir da Haftungsprämie auch verlangt. Wo man die 0,5 % Haftungsprämie dazurechnet, die man sonst für so etwas üblicherweise verlangt, dann schaut es ein bisschen anders aus, dann sind wir im negativen Bereich, aber es ist nicht der große Punkt. Nur ich kann nicht durchgehen lassen, dass es als wirtschaftlicher Vorteil dargestellt wird, weil normalerweise bei solchen Sachen hat man eben diese Haftungsprovision mit drinnen und dann würde es schon anders ausschauen. Aber da sind wir jetzt fast im Erbsenzählen, spannend ist schon, warum geht die Stadt in die Vorfinanzierung? Ok, Bank, von mir aus, aber was ich viel spannender finde sind diese sieben Millionen, die vom Land dazukommen. Das Erste ist, im Stück selber steht es eh drinnen, das gilt ja nur, wenn für den betroffenen Projektteil eine Förderung von sieben Millionen gewährt wird. Ich war etwas überrascht, wie ich im Ausschuss nachgefragt habe, was heißt gewährt, die Förderungszusage reicht schon aus, hast du gesagt im Ausschuss, das heißt, das Geld muss ja gar nicht geflossen sein, sondern es reicht ja die Zusage aus, ok, vielleicht fließt es auch, vielleicht schaut man auch genauer hin, aber da verstecken sich schon manches Mal Sachen. Aber was noch viel spannender ist, warum zahlt das Land sieben Millionen da dazu, es ist eh noch nicht beschlossen, es kommt ja eh erst, aber verstehen tue ich das überhaupt nicht. Noch dazu zahlt das Land ja nur für den Teil, der das Murkraftwerk betrifft, so quasi, dass die Stadt Graz ein Problem hat mit diesem Sammel- und Speicherkanal, dass wir da einen Zuschussbrauchen würden, falls der Kanal überhaupt sinnvoll ist, aber das lassen wir inzwischen weg. Schauen wir das Finanzielle an, dass wir da einen Zuschuss brauchen, ja gut, aber wir kriegen vom Land eh nichts. Aber das Murkraftwerk das kriegt sofort sieben Millionen Zuschuss, man könnte ja fast glauben, dass das mit der EU etwas zu tun hat, weil ein Kraftwerk direkt nicht gefördert wird, aber das ist eine böse Unterstellung. Ich verstehe nicht, es ist ja nicht unsere Aufgabe, muss ich auch klarstellen, aber ich verstehe echt nicht, warum das Land sieben Millionen zu den Murkraftwerkskosten beziehungsweise zu den kanalbedingten Kosten durch das Murkraftwerk dazuzahlt. Ein Problem, warum ich mir das überhaupt anschaue, ist jetzt das, einerseits würde ich das Land gerne verstehen und andererseits, ich könnte mir vorstellen, aber ich werde das nie offiziell erfahren, dass uns die sieben Millionen, die das Land da dazuzahlt, woanders abgerechnet werden. Wir wissen, dass Stadt/Land immer wieder viel über Geld redet, dass das Land auch nur sehr beschränkt Geld hat, wenn das Land jetzt da sieben Millionen auf die Reise schickt Richtung Stadt, offizieller Empfänger ist das Murkraftwerk, aber nicht wir, ob wir dann woanders das Geld auch noch so leicht kriegen, frage ich mich, also da laufen schon Deals ab, die erst im Kommen sind, auf die da nur hingewiesen wird, die noch drinnen sind im Stück, hat mit dem Stück nur bedingt zu tun, aber ich verstehe es nicht ganz und ich glaube, wir wären sehr gut daran, hier beim Land auch genauer nachzufragen, was denn die treibt, die sieben Millionen einzusetzen, das vielleicht abzuwarten und es sich nachher anzuschauen, momentan ganz klar Nein gegen diese Finanzierung und diese sieben Millionen sind eigentlich eine Drohung und nicht unbedingt ein Zuschuss (Applaus Grüne). GR. Mag. Haßler: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat! Es ist ja kein Geheimnis, dass die SPÖ vom Anfang an für dieses Projekt war und daran hat sich auch am heutigen Tage nichts geändert. Wenn ich da so der Diskussion zuhöre, dann komme ich immer wieder zu dem Schluss, das ist ja oft in diesem Gemeinderat, was man sieht, dass der Standpunkt sozusagen die Sichtweise bestimmt und wir können noch hundertmal diskutieren und Argumente austauschen, es gibt die eine Sichtweise und die andere Sichtweise. Wir sind davon überzeugt, dass in Zeiten, wo eine hohe Arbeitslosigkeit ist, so ein Projekt für Graz auch in Bezug auf Beschäftigung einen positiven Schub mit sich bringt, wir sind davon überzeugt, dass dieses Projekt in städteplanerischer Sicht auch eine Aufwertung für Graz mit sich bringt und außerdem gibt es den positiven Nebeneffekt, dass dieser Speicherkanal, der irgendwann sowieso gebaut werden muss, jetzt um 20 Millionen günstiger gebaut werden kann. Was diese Finanzierung betrifft, also ich habe es mir nur nüchtern angeschaut, wir haben am Anfang schon verschiedenste Varianten der Finanzierung diskutiert, wir haben einerseits einmal diskutiert, dass die Estag das vorfinanziert, wir es dann mieten, dann haben wir die andere Variante gehabt, jetzt haben wir diese Variante. Unterm Strich gilt es zu beurteilen, was das für die Stadt für Auswirkungen hat und der Herr Finanzstadtrat hat es schon sehr gut gesagt, mit dieser Variante haben wir auf 25 Jahre gerechnet einen Vorteil für die Stadt Graz von ungefähr einer Million Euro im Vergleich zu anderen Varianten. Also warum sollte man dann dagegen sein, wenn man vorher dafür war? Also ich bin davon überzeugt, wenn die FPÖ, ich sehe es nicht so dramatisch wie der Herr Finanzstadtrat, wenn die FPÖ sich das noch genauer anschaut, bin ich überzeugt davon, dass sie im Herbst auch wieder zur Überzeugung kommen wird, dass auch mit dieser Art der Finanzierung in Summe sich an diesem guten Projekt nichts geändert hat. Für mich ist es sehr positiv, wenn wir diese Million haben, ich denke nur an ein Projekt im Westen von Graz, an den LUV-Sportplatz, wo man ungefähr über diese Million redet. Ich freue mich schon drauf, wenn wir diese Million haben und dann auch sinnvoll für die Stadt einsetzen können. Danke (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Manchmal kommt man aus dem Staunen nicht heraus. Ich melde mich jetzt gleich selbst zu Wort, weil hier Dinge gesagt werden, die ich da so nicht in diesem Raum stehen lassen möchte. Beginnen möchte ich vielleicht einmal mit der grundsätzlichen Verwunderung meinerseits, dass gerade Kommunistinnen und Kommunisten und gerade Mitglieder der grünen Fraktion sich plötzlich so auf Renditen, auf Zinsen, auf das, was sie sonst immer als Gier bezeichnen, festlegen. Das ist ja das Hauptthema heute und da freue ich mich schon, dass wir gerade Projekte im öffentlichen Bereich, die müssen jetzt, weil es aktiennotierte Unternehmen sind, plötzlich Zinsen bringt und ich kann den Herrn Dr. Wohlfahrt wirklich beruhigen, mir liegen ja schon die Zinsabschlüsse vor, die wir heute im vertraulichen Teil dann auch wieder kundtun dürfen und ich kann Ihnen sagen, sogar die Haftungsprämie geht sich mit aus. Das ist schon erfreulich, also können Sie sich ungefähr vorstellen, wie günstig wir jetzt einmal Geld kriegen. Aber es wundert mich schon, ausgerechnet ihr, die ihr sonst immer sagt, wir müssen uns abkehren von diesen Zinsdingen, ja, es gibt Zwänge heute in Aufsichtsräten, es gibt halt Zwänge für Vorstände in Unternehmungen, aber da handelt es sich um ein Projekt, das für 100 Jahre ein paar positive Auswirkungen für Graz haben wird. Und ich bleibe noch einmal dabei, ob ich in Laibach bin, ob ich in Salzburg bin oder sonst wo, es geht euch darum, dass politischer Gewinn noch einmal zu lukrieren ist, indem man sagt, das ist für die Natur schädlich. Dieses Kraftwerk und der Speicherkanal bewirken Folgendes, ich brauche keinen Strom aus Krsko (Applaus ÖVP und SPÖ). Noch einmal, das ist Nachhaltigkeit. Der Herr Kollege Haßler hat es deutlich gerade sagt, ein Projekt, das zwischen 160 und 170 Millionen Euro kosten wird, schafft Arbeitsplätze. Wir haben 50.000 Arbeitslose in der Steiermark und da können wir nachher wieder bedauern, was wir alles tun sollen, da brauchen wir nur endlich zu bauen anfangen, dann haben viele Menschen endlich einen Job und mir gefällt schon sehr gut, wenn die Frau Pavlovec-Meixner sagt, da wird geschoben und geschoben und geschoben. Ja, weil dagegen gedrückt wird und dagegen gedrückt wird und der Gegendruck mit nur allen erdenklichen Dingen. Ich habe heute die Kleine Zeitung gelesen in der Früh und habe mich sehr gewundert über Ihre Ausführungen zum Thema Stadtpark, Stadtpark-Hansi, Baumfällungen, mit keinem Wort wird da von Ihnen erwähnt, und das ist typisch grün, also wir müssen sagen, um Gottes Willen im Stadtpark werden ein paar Bäume umgeschnitten, aber Sie sagen nicht dazu warum. Zwischenruf GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Aber es steht mit keiner Zeile drinnen und das ist wieder typisch grün, wasche mich, aber mache mich nicht nass, ist heute wieder gelaufen, Frau Pavlovec-Meixner, wasche mich, aber mache mich nicht nass und zwar deswegen: Wir müssen aus Sicherheitsgründen, damit Menschen wie Galtür nicht zu Schaden kommen und verbrennen, eine Wand hineinverschieben leider in Richtung Stadtpark, weil sonst fährt dort keine Straßenbahn. Also ich kann nicht haben wollen, dass wir die Straßenbahn ausbauen, dass die Straßenbahnen für Menschen sicher sind und gleichzeitig mich darüber aufregen, dass dort drei Bäume wegkommen, weil ich habe den Beschluss, wenn ich so sagen darf, schon um ein Monat verzögert und musste nachgeben, weil ich gesagt habe, geht das nicht anders. Zwischenruf unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Nein, das ist nur so eine Geschichte, dann bitte da aufstehen und hinausgehen und sagen, heute ist was falsch in der Zeitung gestanden und wenn ein Redakteur da ist, dann bitte morgen berichtigen. Einfach einmal berichtigen und schreiben, wir haben das gemacht wegen der Straßenbahn, nicht, weil man den Hansis was zuneidig sind, nicht weil irgendwo plötzlich wieder in unserem Sportbereich von der Landesturnhalle die Eichkatzerl einfadeln auf der Strecke, während sie das überqueren, nein, Menschen sollen geschützt werden, Menschen und die Straßenbahn soll fahren (Applaus ÖVP und SPÖ). Und ich sage Ihnen auch, warum der Kollege Eustacchio das so schnell angegangen ist. Weil vorne beim Zebrastreifen ist die Straßenbahnschiene schon so hin, dass mit dem Kinderwagen schon gar nicht drüber kannst, als Radfahrer schwerst gefährdet bist und deswegen muss die Mauer 70 Zentimeter hinein, wir werden nachher die Bäumchen wieder hinstellen. Und jetzt komme ich zurück zum eigentlichen Thema, unser liebes Projekt wird dafür sorgen, und ich bedanke mich bei allen, die heute dabei sind, im Speziellen auch, dass jemand sagt, das ist mir so wichtig, weil wir Investoren damit signalisieren, es wird im Herbst hoffentlich auch klappen. Ich darf die FPÖ, ihr könnt alle Unterlagen haben, ich bitte euch auch dabei zu sein, das werden wir uns noch ausreden, dieses Projekt nicht zu machen wäre versenktes Geld ohne Ende, da könnt dann auch die Zinsen urlang hochrechnen, was sich da alles abspielen würde, wenn man die Millionen, die jetzt in unseren Drittel-Speicherkanal gegangen sind, in die ganzen Planungen gegangen sind, in die ganzen Genehmigungsverfahren gegangen sind. Es wird ein Naturprojekt sein, weil die Mur ist nachher sauberer als sie es jetzt ist und das müssen wir auch sagen, das ist der zweite große Vorteil neben der Arbeitsplatzgeschichte und der Energiegeschichte. Und jetzt fehlt uns de facto in der Darstellung eine Geschichte, wo ich dem Land dankbar bin. Auch da, Herr Dr. Wohlfahrt, kann ich Sie beruhigen, damit wir da nichts Falsches in die Welt setzen, was vielleicht morgen irgendwo in der Zeitung stehen könnte. Das Land Steiermark und die Stadt Graz haben bei den Bedarfszuweisungen einen Vorwegabzug, da wird nichts gegengerechnet, sondern wir, die wir im Land dafür gekämpft haben, dass wir für den Kanal ein Geld bekommen, haben Gott sei Dank vom Herrn Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und vom Herrn Landeshauptmannstellvertreter Schickhofer die Zusage bekommen, dass sie dieses Projekt mit jeweils dreieinhalb Millionen als Bedarfszuweisung für die Stadt Graz extra dotierten wollen. Und wir müssen jetzt schauen, dass wir auch noch andere Investoren finden und soweit ich gehört habe, ist Kollege Purrer schon ganz gut unterwegs, dass auch unter Umständen ein Wiedereinstieg des Verbunds möglich ist und dann könnten wir dieses Kraftwerk machen. Und der letzte Vorteil, und das hat mich heute bei der ersten Anfrage von der Frau Bedrana Ribo so gewundert, also oft sieht man Grüne ja nicht unten bei unserem Naherholungsbereich. Ich habe euch schon des Öfteren eingeladen, wenn die Feste sind, Bootshauseröffnungen, Grillfeste, all das, was ihr euch sonst im Stadtgebiet wünscht, nicht hinunterkommen, mit den Leuten reden, die Begeisterung dort unten auch erleben, aber dass man heute das Bootshaus wirklich hergenommen hat, um zu sagen, da hätten wir ganz gerne, dass das auch ein Sozialprojekt ist, ja ohne eine beruhigte Mur geht gar nichts. Ich war in dem, ich weiß nicht was es war, Sechser oder Achter, habe ich mitrudern dürfen. Die Nationalmannschaft wird alleine heuer schon beabsichtigen, im Winter zu uns zu kommen, das ruhige Gewässer ist für sie so super, weil in Graz kein Wind geht, wir haben damit die Feinstaubproblematik, aber die wollen das Trainingslager der Nationalmannschaft nach Graz verlagern und wir werden mit der Mur noch viel mehr anfangen können, weil jetzt sind es ab und zu ein paar ganz wagemutige Paddler und ein paar wagemutige Surfer, die sich hineintrauen. In so einem Gewässer werden auch junge Menschen verstärkt diesen Fluss nutzen können und was mich so freut und da sind wir uns bislang immer einig gewesen als ÖVP, als SPÖ und als FPÖ, dass das ein Lebensraum wird für Menschen und dieses Trennende der Mur verschwindet und deswegen sollte diese Geschichte her und ich weiß, ihr seid dagegen, ihr habt euch festgefahren. Meine Bitte wäre umzudenken, zu sagen, da kriegen wir sogar eine Million für Sonderprojekte und heute mitzustimmen, die Bäume werden wir auch pflanzen (Applaus ÖVP und SPÖ). GR. Mag. Frölich: Ich bedanke mich, es zeichnet sich ja ab, dass wir zum Glück diese Finanzierungsmodifizierung beschließen werden. Mich irritiert, wir werden permanent in einen Exkurs hier diskutiert, weil wenn man über den Speicherkanal sprechen, kommt sofort das Kraftwerk, aber die Glaubwürdigkeit der Grünen in ihrer Rolle als Empörungsbeauftragte in jedem einzelnen Detail ist für mich schon so unglaublich, es ist letztes Mal so gewesen, lieber Gerhard Wohlfahrt, hast du dich herausgestellt und all die Dinge, die wir im Ausschuss von den Fachbeamten bis ins Detail erklärt bekommen haben, das nimmst du nicht zur Kenntnis, stellst dich da raus, vielleicht weil ein Journalist da ist oder die anderen Kollegen das noch nicht gehört haben, und behauptest genau das Gegenteil von dem, was im Ausschuss ohnehin alles schon geklärt worden ist und das, liebe Kollegin Ribo, ich habe es mir aufgeschrieben, der Bürgermeister hat es dir schon gesagt, jahrelang gegen ein Murkraftwerk zu kämpfen und sich dann hinzustellen und zu sagen, wer denn alles dieses wunderschöne Naherholungsgebiet noch nutzen soll, das ist für mich, das ist Unglaubwürdigkeit pur, das habe ich noch einmal sagen müssen, musste ich rauslassen. Ich bitte um Annahme (Applaus ÖVP und SPÖ). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, FPÖ, Grüne und Piratenpartei) angenommen. Berichterstatter: GR. Pogner NT 28) ABI-033936/2016-0003 A 8-027855/2016/0002 Tagesbetreuung an städtischen Schulden; 1. Gründung der „Schulische Tagesbetreuung Graz GmbH“ – Aufgabenübertragung nach Artikel 34 BBG 2001 2. Geschäftsführerbestellung 3. Genehmigung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages 4. Einbeziehung der „Schulische Tagesbetreuung Graz GmbH in das Cash Pooling – Aktualisierung der Garantieerklärung GR. Pogner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! In dem Stück geht es um die Tagesbetreuung in den städtischen Schulen. Die Stadt Graz ist laut dem Steiermärkischen Pflichtschulerhaltungsgesetz verpflichtet, die ganztägige Schulform für die Beistellung der für die Tagesbetreuung erforderlichen LehrerInnen, ErzieherInnen und FreizeitpädagogInnen vorzunehmen. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.4.2016 hat die Stadt Graz entschieden, dass ab dem neuen Schuljahr 2016/17 diese schulische Tagesbetreuung zukünftig über eine eigene GmbH der Stadt Graz abgewickelt wird. Und in dieser GmbH sind insbesondere folgende Aufgaben zu überragen: die Betreuung und die Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern an Pflichtschulen, gemeinsames Essen und abwechslungsreiche Freizeitgestaltung entsprechend den pädagogischen Konzepten, Schaffung der notwendigen Voraussetzung, um Schülerinnen und Schüler eine sinnvolle und abwechslungsreiche Tagesbetreuung bieten zu können, Führung von Schülerbereuungseinrichtungen in getrennter und verschränkter Abfolge, Erarbeitung freizeitpädagogischer Konzepte und Materialien, Teilnahme an pädagogischen Diskursen sowie Einsatz für eine moderne Pädagogik, Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, abgestimmte Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Team an der Schule und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, die gleiche Zielsetzungen haben, zum Beispiel die Sprachförderung. In dem Stück geht es auch um eine Geschäftsführerbestellung. Unabdingbar die Voraussetzung für die Gründung der Gesellschaft ist jedoch zunächst die Bestellung einer Geschäftsführerin, eines Geschäftsführers. Und nach Absprache mit den zuständigen Stadträten wird vorgeschlagen, Frau Sonja Punkenhofer, Abteilung für Bildung und Integration, mit der Geschäftsführung zu betrauen. Ebenfalls ein Teil des Stückes ist der Ergebnisabführungsvertrag. Zur Sicherstellung der Liquidität der Schulischen Tagesbetreuung Graz GmbH ist auf Basis der bereits erteilten Projektgenehmigung für die Jahre 2015 bis 2019 der Abschluss des dem Stück beiliegenden Ergebnisabführungsvertrages zu beabsichtigen. Dieser wird befristet für die Dauer von drei Jahren mit Wirksamkeit 1.9.2016 abgeschlossen. Und dann gibt es noch die Teilnahme am GuF – Cash Pool. Es ist beabsichtigt, die Schulische Tagesbetreuung Graz GmbH ebenfalls in den Cash Pool der Grazer Unternehmensfinanzierungs GmbH aufzunehmen. Die Stadt Graz übernimmt dann wie für alle anderen Teilnehmerkonten gegenüber der Bank Austria die volle Garantie. Und der Antrag lautet daher: Erstens, die Errichtung einer gemeinnützigen Gesellschaft mbH mit der Bezeichnung „Schulische Tagesbetreuung Graz GmbH“ als 100-%ige Tochtergesellschaft der Stadt Graz zu installieren, zu erstellen. Den Gesellschaftervertrag zu erstellen. Zweitens, Frau Sonja Punkenhofer wird mit Wirkung ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch als Geschäftsführerin der Schulischen Tagesbetreuung Graz GmbH bestellt. Drittens, der Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages nach dem beiliegenden Muster zwischen der Stadt Graz und der Schulischen Tagesbetreuung Graz GmbH wird befristet für die Dauer von drei Jahren, mit Wirksamkeit 1.9.2016 genehmigt. Dem Gemeinderat ist spätestens im Jänner 2019 ein Evaluierungsbericht gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 14.4.2016, vorzulegen und viertens die Aufnahme der Schulischen Tagesbetreuung Graz GmbH in den Cash Pool und die damit verbundene Aktualisierung der Garantieerklärung laut den Beilagen, die dem Stück angefügt sind, wird genehmigt. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Bildung, Integration und Sport und des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle zu Punkt 1 gemäß § 87 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen: * Die Errichtung einer gemeinnützigen Gesellschaft mbH mit der Bezeichnung „Schulische Tagesbetreuung Graz GmbH“ als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Graz zur Beistellung des notwendigen Personals für die Tagesbetreuung an Schulen mit Tagesbetreuung wird samt Einzahlung des Stammkapitals von € 35.000,- genehmigt. Der Gesellschaftsvertag dieser Gesellschaft ist nach dem beiliegenden Muster zu erstellen. Eventuell erforderliche geringfügige Änderungen des Firmenwortlautes aus Firmenbuchgründen gelten als genehmigt. * Die Aufgabenübertragung an die Schulische Tagesbetreuung Graz GmbH für die angeführten Leistungen auf Basis des Gesellschaftsvertrages wird gemäß Artikel 34 Budgetbegleitgesetz 2001 (idgF) beschlossen. Zu Punkt 2. gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016 beschließen: * Sonja Punkenhofer wird mit Wirkung ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch als Geschäftsführerin der Schulische Tagesbetreuung Graz GmbH bestellt. * Hinsichtlich der von der Stadt Graz für die Entsendung in die Generalversammlung vorzusehenden Person als Eigentümervertreter/in wird auf den aufgrund der Vorberatung des Stadtsenates zu fassenden parallelen Gemeinderatsbeschluss, der durch das Präsidialamt vorzubereiten ist, verwiesen. Zu Punkt 3. gemäß § 45 Abs. 2 Z 10 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016 beschließen: * Der Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags nach dem beiliegenden Muster zwischen der Stadt Graz und der „Schulische Tagesbetreuung Graz GmbH“ wird, befristet für die Dauer von drei Jahren, mit Wirksamkeit 1.9.2016 genehmigt. * Der von der Stadt Graz zu übernehmende Jahresverlust entspricht in den einzelnen Jahresbeträgen der bereits erteilten Projektgenehmigung, wobei die Auszahlung jeweils unmittelbar nach Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses erfolgen soll. * Dem Gemeinderat ist spätestens im Jänner 2019 ein Evaluierungsbericht gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 14.4.2016 vorzulegen, dessen Ergebnis die Basis für die Entscheidung der Weiterführung der gemeinnützigen GmbH sein soll. Zu Punkt 4. gemäß § 45 Abs. 3 lit. c iVm § 87 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 45/2016, mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen: * Die Aufnahme der Schulische Tagesbetreuung Graz GmbH in den Cash Pool und die damit verbundene Aktualisierung der Garantieerklärung laut Beilage wird genehmigt. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen (40 : 6). Berichterstatterin: GR.in Bergmann NT 29) StRH – 117420/2015 „Vorprüfung des Rechnungsabschlusses 2015 (konsolidiert)“ GR.in Bergmann: Der Kontrollausschuss hat sich eingehend mit dem konsolidierten Rechnungsabschluss, mit dem Prüfbericht des Stadtrechnungshofes beschäftigt und es ist Folgendes festgestellt worden: Die Zusammenfassung des laufenden städtischen Haushaltes und des laufenden Ergebnisses der städtischen Unternehmungen, ohne die Energie Graz, zeigte, dass im Jahr 2015, wie auch schon im Jahr zuvor, ein positives Ergebnis vor Zinsen und Abschreibungen erwirtschaftet wurde. Selbst nach Berücksichtigung der Zinsen blieb ein Überschuss. Das laufende Haushaltsergebnis der Stadt war 2015 ebenso wie im Jahr 2014 positiv, das bedeutete, dass die laufenden Ausgaben für Personal, Sachmittel und Transfers zur Gänze durch die laufenden Einnahmen aus Steuern, Gebühren und Ertragsanteilen finanziert werden konnte. Der Saldo der laufenden Gebarung war im Jahr 2015 im Gegensatz zu 2014 nicht von Einmaleffekten geprägt. Wie in den Jahren 2008 bis 2012 waren solche Einmaleffekte die Abgeltungszahlungen der Holding im Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen, diese endeten im Jahr 2012. Ein Einmaleffekt im Jahr 2014 war die Nichtzahlung aus dem Verkehrsfinanzierungsvertrag sowie eine Nachverrechnung einer Benützungsabgabe an die Holding. Weiters stellte der Stadtrechnungshof in seinem Prüfbericht fest, wie jedes Jahr, dass wachsende Besorgnis angebracht ist, dass durch die Beschlussfassungen im Bereich der vielen Neuinvestitionen in den letzten Jahren ein weiterer Anstieg von Folgekosten geschieht und zwar Kosten des Betriebs und auch Finanzierungskosten und durch diese Beschlüsse heute und hier werden in Zukunft Ausgaben sich einschränkend auf die budgetären Handlungsspielräume auswirken. Zu den Unternehmen. Das Betriebsergebnis der Unternehmen verbesserte sich von 2014 auf 2015 um rund 14 Millionen Euro von minus 37 Millionen auf rund minus 23 Millionen. Zurückzuführen war das vorwiegend auf den Entfall der Benützungsabgabe im Jahr 2015, welche die Holding Graz an die Stadt im Jahr 2014 leistete. Das waren rund 13 Millionen Euro. Abschreibungen waren zahlungsunwirksam. Ließe man diese außer Ansatz, so würde ein genanntes EBITDA von rund 31 Millionen Euro erzielt. Der Prüfbericht wurde vorberaten in der Kontrollausschusssitzung am 19. Mai und am 30. Juni und einstimmig zur Kenntnis genommen. Bitte um Annahme (Applaus KPÖ). Die Berichterstatterin stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a, Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dr. Piffl-Percevic 2. NT 31) Präs. 045643/2016/0003 Änderung des Stmk. Volksrechtegesetzes – Petition an den Landtag Steiermark GR. Dr. Piffl-Percevic: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Seit Jahren, und das wurde heute auch schon erwähnt, schon in der vergangenen Gemeinderatsperiode, haben wir, viele gemeinsam, nicht alle, die Initiative vor uns, einen niederschwelligen oder niederschwelligeren Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, um Meinungen der Bürger auch für uns erkennbar und artikulierbar zu machen. Das ist ein Instrument einer oder wäre ein Instrument einer modernen Demokratie, das auch mit elektronischen Abstimmungsmöglichkeiten selbstverständlich unter Wahrung der heute schon durch die Systeme sicherstellbare Vertraulichkeit auch zu installieren. Wir haben daher vom Anfang an auch eine Novelle des Volksrechtegesetzes im Auge gehabt, da wir glauben, dass dieses Gesetz hier nachzujustieren ist, um es ganz vorsichtig auszudrücken. Wir leben in der Demokratie, wir leben von der Demokratie und wir wollen diese plebiszitären Möglichkeiten einfach für uns auch wirklich nutzen. Dazu gibt es ja ein ganz breites Bekenntnis in unserem hohen Gemeinderat, über die Art der Umsetzung vielleicht nicht immer ganz konsensual. Wir haben auch vergangenes Jahr neuerlich eine Petition an das Land Steiermark beschlossen, auch, und da sind wir auf einer Linie, um die Intentionen unseres BürgerInnenbeirates noch einmal einzubinden und mit diesem Schwung auch diese Novelle zu erreichen. Wir haben heute, Philip, du hast eine Anfrage an den Herrn Bürgermeister gerichtet, gehört, dass es Überlegungen im Land Steiermark gibt, da ist die Frage, wer schon aller da was weiß. Aber wir sind zuversichtlich, dass wir bis zum Herbst auch über die eine Partei, die von dir angesprochen ist, wir wissen, es sind mehrere, ich weiß nicht, mit wem du wirklich gesprochen hast. Aber es ist das Ei, wenn man so will, noch nicht gelegt, aber wir haben mit einigen gesprochen, die diese Legung dieses Eis in unserem Sinne ankündigen. Wir sind zuversichtlich, wir unterstützen das. Der Stadtsenat hat eine mehrheitliche oder einstimmige Beschlussfassung zu dem vorliegenden Stück, das ist eine Petition, gefasst und ich darf gleich vorweg sagen, es gibt dazu zwei Abänderungs- oder Zusatzanträge. Der eine, und ich darf mich da outen, der KPÖ gefällt uns sehr, deiner gefällt uns auch, aber beide widersprechen sich. Wir folgen dem Abänderungsantrag der KPÖ, das darf ich vorweg sagen, denn, und das ist der Punkt, selbstverständlich wollen wir, dass der BürgerInnenbeirat bei unseren Argumenten und bei unserer Einbindung breit eingebunden ist. Das ist unsere fixe Absicht und das wollen wir unterstützen. Das haben wir auch in diversen Besprechungen zugesagt, dazu stehen wir und daher ersuche ich um Annahme des Stückes und auch um Annahme, sorry Philip, des Zusatzantrages der KPÖ. In diesem Sinne danke (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 15 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 idgF beschließen, den Landtag Steiermark im Petitionswege (neuerlich) zu ersuchen, über die bereits jetzt bestehenden Möglichkeiten hinausgehende und im Vergleich zu diesen niederschwelligere und angesichts der heute bestehenden technischen Möglichkeiten modernere Instrumente der Einbindung der Gemeindebevölkerung in politische Entscheidungen (wie BürgerInnenbefragungen) durch Änderung der einschlägigen Gesetze, etwa insbesondere des Stmk. Volksrechtegesetzes, unter Einbeziehung der Stadt Graz im Zuge der Entwurfserstellung (etwa durch Äußerungsrechte) ehestmöglich zu schaffen. GR. Pacanda: Langsam oder sicher müssen wir, glaube ich, uns wirklich einmal zusammensetzen und schauen, ob wir mit dem gleichen Land geredet haben, weil das bezweifle ich jetzt langsam aber sicher. Also ich habe mit insgesamt drei Parteien im Land Steiermark, im Haus gegenüber, in den Klubs dementsprechend nachgefragt, ob ihnen diesbezüglich in irgendeiner Art und Weise, ob es Novellierung des Volksrechtegesetzes, Gemeinderechtes, irgendwo eine Änderung bekannt ist. Das war ihnen nicht bekannt. Ich kann es auch sagen, es war die KPÖ, es war die SPÖ und es war die FPÖ. Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Vielleicht ÖVP und Grüne. GR. Pacanda: Wenn ich nur die ÖVP gefragt hätte, wäre es wahrscheinlich möglich gewesen, dass sie mir eine Antwort gegeben hat, bezeichne ich aber selber nicht als das Land Steiermark. Aber wie gesagt, vielleicht ist das ein Wording Problem, wo man vielleicht noch daran arbeiten müssen, vielleicht schaffen wir das einmal. Unabhängig davon glaube ich auch nicht, dass sich die zwei Anträge irgendwie miteinander spleißen und ich möchte jetzt darauf eingehen, warum vielleicht doch der Zusatzantrag ein ganz ein wichtiger ist. Ich habe den Herrn Bürgermeister heute gefragt auch in der Fragestunde, ob er sozusagen so eine Arbeitsgruppe dann als sinnvoll finden würde, da hat er ja gesagt, dass er das sinnvoll finden würde, dementsprechend würde ich ja genau das beantragen, weil ich glaube, eines ist ganz wichtig, als Stadt Graz einerseits irgendwie in einer kleinen Gruppe zusammenzusitzen und einen Vorschlag ans Land zu machen, das haben wir, glaube ich, auch recht gut genau in dem Antrag gesehen, was das bringt. Weil jetzt drei Jahre später versuchen wir wieder, eine Petition ans Land zu machen. Und ich glaube, es ist einfach wichtig, dass sich genau diese VertreterInnen, die es betrifft, eben die Stadt Graz, das Land Steiermark und der BürgerInnenbeirat zusammensetzen in einer Arbeitsgruppe, gemeinsam versuchen, da eben weiterzukommen. Dementsprechend der Zusatzantrag von uns, der Herr Bürgermeister Siegfried Nagl wird aufgefordert, bis spätestens Oktober 2016, im Herbst dieses Jahres, eine Arbeitsgruppe aus VertreterInnen von Stadt, Land und dem BürgerInnenbeirat einzusetzen, um einen Vorschlag für die Novellierung des Volksrechtsgesetzes beziehungsweiser etwaiger anderer neuen Gesetze, die da hier erarbeitet werden und dem Gemeinderat ist darüber zu berichten. Ich würde es sinnvoll finden, damit man hier weiter kommen, aber schauen, wie sich was ausgeht. Dankeschön. Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Du bist auf jeden Fall eingebunden. Bgm. Mag. Nagl: Damit die Verwirrung vielleicht dann endgültig komplett ist, möchte ich noch etwas jetzt sagen. Also wenn einige Persönlichkeiten im Lande Steiermark eine Idee haben, die da lautet, das Volksrechtegesetz zu ändern, wird schwierig sein. Aber den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, künftig selbst zu entscheiden, in welcher Form und wie oft und mit welchem Modus sie die Bürgerinnen und Bürger befragen, das ist vorstellbar und ich nehme an, dass das bald alle Fraktionen im Landtagsklub dann diskutieren werden. Das bedeutet aber, jetzt auch auf die Zusatzanträge, dass wir wahrscheinlich nur eine Verordnungsermächtigung bekommen werden und dass der Wunsch, den du heute, aber auch andere heute hier haben im Nachhinein sowieso von uns festzulegen ist, nämlich zu sagen, wie finden dann künftig Befragungen statt. Wir haben ja eine gemacht, 70.000 Menschen haben teilgenommen, mehr als zur Hälfte in etwa elektronisch, die andere Hälfte im Wahllokal, es war ein spannender Versuch und eine Person hat gemeint, das Verwenden der Daten sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt gewesen. Aufgrund dieser einen Person gab es dann den Spruch der Kommission, gegen die wir kein Einspruchsrecht haben und seitdem können wir die Bevölkerung, wenn ich so sagen darf, unsere eigene Bevölkerung nicht mehr fragen und der Gemeinderat hat seitdem keinen Zugriff auf die Daten der Bürgerinnen und Bürger. Juristisch ist das so und wenn wir jetzt eine Verordnungsermächtigung bekommen, müssen wir dann sowieso hier auch vor Ort klären, in welcher Form wir das tun. Einige im Land denken momentan drüber nach zu sagen, geben wir das den Gemeinden, sie sollen dann einen Modus finden, wie sie befragen. Das heißt, es wäre gut, wenn die Zusatzanträge so lauten und da ist der von der KPÖ jetzt eher der richtige, dass man sagt und Änderungswünsche schicken wir dann halt noch einmal auch an den Landesgesetzgeber, aber ich hoffe, dass das vorher kommt. Wenn es nicht vorher kommt, können wir das, was wir erarbeitet haben, dem Land mitteilen, wäre dann auch gescheit. Aber ob das so schnell gehen wird, dass wir mit dem BürgerInnenbeirat uns darauf einigen, wie wir dann befragen, da glaube ich, wird das Land schneller sein, wer immer das ist, das möchte ich nur dazusagen (Applaus ÖVP). GR.in Bergmann: Und zwar uns geht es, was dieses Gemeinderatsstück betrifft, hier gibt es diese Petition, in der auch drinnen ist eben, dass diese Wege über die elektronische Form hier sofort… diese Befragungen mit elektronischen Mitteln und nach dem neuesten Stand der Technik sozusagen sofort umgesetzt wird und wir meinen, dass wir einfach vorher über verschiedenste Formen, wie wir mit dem Volksrechtegesetz umgehen hier in der Stadt, noch diskutieren. Es hat bereits einen Arbeitskreis gegeben, es hat Gespräche mit dem BürgerInnenbeirat gegeben und wir sind hier eigentlich auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen. Wir haben das unterbrochen, weil es immer geheißen hat, im Land wird bereits über Änderungen diskutiert. Bis jetzt hat sich eben da noch nichts ergeben, aber wie der Herr Bürgermeister gesagt hat, gibt es in eine bestimmte Richtung hier bereits Bestrebungen und aus diesem Grund würden wir diesen Abänderungsantrag einbringen, der Gemeinderat möge in Zusammenarbeit mit dem BürgerInnenbeirat Vorschläge zur Änderung des Steiermärkischen Volksrechtsgesetzes ausarbeiten und die Änderungswünsche im Anschluss auf dem Petitionsweg dem Steiermärkischen Landesgesetzgeber vorlegen. Das heißt, dass das wesentlich umfangreicher auch sein kann als das, was hier im Gemeinderatsstück gegeben ist (Applaus KPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Unser Ehrenklubobmann Peter Piffl-Percevic hat schon angekündigt, dass wir mitgehen bei diesem Abänderungsantrag und vielleicht sollte man auch einmal darauf hinweisen, dass es eigentlich zwei Richtungen von Bürgerbeteiligung gibt, die durchaus, glaube ich, spannend sind, eben auch in diesem Verhältnis zu diskutieren. Das eine ist eben die Frage, wie eine Stadt oder Gemeinde, wenn es steiermarkweit kommen soll, eine Bürgerumfrage durchführen kann, Fragen stellen, durchführen kann und das Zweite, das ist natürlich auch etwas, was den BürgerInnenbeirat sehr am Herzen liegt, das ist die Frage, wie kann man Mitbestimmungsmöglichkeiten von den Bürgern erleichtern, niederschwelliger machen. Es gibt einige Modelle in Österreich, es gibt noch keines, das sich wirklich durchgesetzt hat. Bekannt ist vielleicht das Salzburger Modell, wo in Abhängigkeit etwa der Unterschriftenzahlen, die für einen Gemeinderat, also ein Mandat, wichtig sind, irgendwelche Rechte vergeben soll. Die Diskussion ist da sehr stark im Gange und wie gesagt, es gibt auch noch kein Modell, aber das ist eine Diskussion, die dem BürgerInnenbeirat sehr am Herzen liegt, wofür sich auch der Herr Ladstätter immer sehr, sehr eingesetzt hat und wir haben jetzt gesagt, wenn wir hier schon mit dem Land in Diskussion treten, dann kombinieren wir das und ich darf an dieser Stelle durchaus sagen, wir gehen deshalb auch sehr gerne mit mit dem Antrag der KPÖ, weil wir nachweislich vorher, der Peter Piffl und ich, eben auch vereinbart haben, dass wir beim nächsten Verfassungsausschuss diese Varianten, also wie die von unten kommen, sozusagen also welche Möglichkeiten sollen die Bürgerinnen und Bürger haben, sich da mehr einzuschalten, dass wir das als Tagesordnungspunkt im nächsten Verfassungsausschuss stellen, bei dem dann eben auch der BürgerInnenbeirat seine Vorstellung zu diesem Thema vorbringen kann. Hart wird die Diskussion jedenfalls, sie ist sehr schwierig, sie ist auch nicht sehr leicht zu führen, aber ich denke, es ist wahrscheinlich auch gut, wenn neben einigen anderen Städten in Österreich auch die Stadt Graz diese Diskussion beginnt und wie der Herr Bürgermeister schon gesagt hat, wenn es gelingt, dass man da zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen, dann kann man das genauso nutzen, um dann letztlich eine Petition ans Land zu richten. Das eine muss uns klar sein, entscheiden tut in dieser Frage das Land, das ist ein Landesgesetz. Aber ich finde es auch spannend, wenn dann eben alle Parteien, die hier vertreten sind im Gemeinderat, durchaus auch ihre Meinung dazu äußern und auch ihre Position dazu klarlegen, wie sie eben gegenüber solchen niederschwelligeren Instrumenten stehen. Danke (Applaus ÖVP). Der Abänderungsantrag der KPÖ wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Der Zusatzantrag der Piratenpartei wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ und Piratenpartei) abgelehnt. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E Bürgermeisterstellvertreterin Kahr übernimmt um 15.50 Uhr den Vorsitz. 1) Errichtung eines Kinder-Ambulatoriums im Grazer Westen GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera und GR. Pogner stellen namens von SPÖ und Piratenpartei folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Pogner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Bürgermeisterstellvertreterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem dringlichen Antrag geht es, wie schon erwähnt, um die Errichtung eines Kinder-Ambulatoriums im Grazer Westen. Kinder sind wohl die schwächsten und schutzbedürftigsten Personen unserer Gesellschaft. Gerade daher benötigen sie unsere Obsorge. Obwohl die Unfallstatistik bei Kinderunfällen rückläufig ist, ist jedes verunglückte Kind ein Kind zu viel, das verletzt ist. Kinder sollten möglichst niederschwellig und wohnortnah so rasch wie möglich medizinisch versorgt werden können. Je kürzer der Weg und die Zeit zu einer adäquaten medizinischen Erstversorgung sind, desto besser ist es für alle Beteiligten, vor allem aber auch für die besorgten Eltern. Gerade im Grazer Westen kann es im Notfall länger dauern, bis eine entsprechende Versorgung stattfindet, die Kinder, die im Ernstfall müssen die ins LKH, in die Universitätsklinik am Auenbruggerplatz gebracht werden und da vergeht doch eine ganz enorme Zeit, bis man dort angekommen ist und die Eltern, die besorgten Eltern haben dann noch ein Problem mehr sozusagen. Jedoch bedarf es nicht bei jeder Erkrankung einer Universitätsklinik oder der Verletzung einer Universitätsklinik eben und daher ist auch eine Versorgung in der Nähe wäre eine angebrachte und tolle Sache. Graz ist eine wachsende Stadt und schon in den nächsten Jahren werden wir in den Reininghaus-Gründen und der Smart City einen erheblichen Zuzug an Menschen haben und selbstverständlich auch dem einhergehend ein Zuzug an Kindern dort stattfinden. Darüber hinaus werden wir natürlich noch mehr Angebot brauchen, nicht nur ein Ambulatorium, sondern wir brauchen zum Beispiel auch noch, dass in bestehende Ärztezentren auch Kinderärzte miteingebunden werden sollen und ein weiterer Vorteil wäre natürlich, wenn es für Kindernotfälle auch noch im Rahmen so ähnlich analog wie die Apotheken-Notfalldienste gibt, wo die niedergelassenen Ärzte einen Notfalldienst verrichten. Und daher ergeht der d r i n g l i c h e n A n t r a g: Der Gemeinderat tritt 1. im Petitionsweg an die Steiermärkische Landesregierung heran und ersucht sie, die Möglichkeit der Einrichtung einer primären medizinischen Versorgungsstelle für Kinder und Jugendliche in Form eines Kinder-Ambulatoriums im Grazer Westen zu prüfen. 2. an die Sozialversicherungsträger heran und ersucht, wie im Leitbild des Steirischen Gesundheitsplans 2035 ausgeführt, auch die Einführung eines Kinderärztenotdienstes zu prüfen. Ebenso wird angeregt, Kinderärzte in bestehende oder auch erst zu gründende Ärztezentren zu integrieren. Ich bitte da um Annahme und darf auch gleich ankündigen, es gibt einen Zusatzantrag der KPÖ und den werden wir selbstverständlich auch vollinhaltlich unterstützen und bitte, auch diesen Zusatzantrag gemeinsam mit dem Antrag anzunehmen. Dankeschön (Applaus ÖVP). StR.in Rücker zur Dringlichkeit: Danke, Harry Pogner, für diesen Antrag. Wir werden dem auch in der Dringlichkeit und im Inhalt folgen. Ich möchte nur gerne als Gesundheitsstadträtin noch ein paar Anmerkungen dazu machen. Das eine ist, dass ich an der Stelle auch als eine, ich nehme an, auch einige Eltern hier herinnen werden die positiven Erfahrungen mit Kimono gemacht haben in früheren oder aktuellen Zeiten, und möchte an der Stelle noch einmal auch meine Hochachtung an die Ärzte rund um Dr. Uwe Enayat nochmals zum Ausdruck bringen, die ja aufgrund einer freiwilligen Leistung fast jahrzehntelang, bei uns war das fast vor 20 Jahren, dass man darauf zurückgegriffen haben, ihre Leistungen zur Verfügung gestellt haben. Sie sind alle in die Jahre gekommen und es schaut leider nicht so aus, dass es da eine Nachfolgelösung geben wird. Generell wäre eine Zusammenlegung oder eine Angliederung des Kinderärztenotdienstes an den bestehenden Ärztenotdienst natürlich wünschenswert. Braucht noch einiges an Verhandlungen, soweit uns das auch aus dem Gesundheitsamt berichtet wird, dass da nicht alle einer Meinung sind und was ich auch an der Stelle noch einmal bestätigen will, und da danke ich auch für den Zusatzantrag der KPÖ, dass die Klinik, die Uni-Klinik, so wie die momentan aufgestellt sind, Großartiges leisten und dass es ganz wichtig ist, auch dort zu einer Stärkung, nicht nur zu einer Aufrechterhaltung, sondern zu einer Stärkung dieses Standortes einen Beitrag zu leisten und deswegen denke ich mir, wird, wenn die Diskussion im Rahmen der Petition auf Landesebene da angezündet wird von der Stadt Graz, hoffentlich auch dieser Ansatz mitbestärkt werden. Das war, was ich noch ergänzen wollte, deswegen danke für den Antrag und wir werden in beiden Punkten zustimmen. Danke (Applaus Grüne). GR.in Heinrichs: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Damen und Herren, sehr geehrter Antragsteller, lieber Harry, liebe Frau Professor Daisy Kopera! Vielen Dank für die signalisierte Zustimmung zum Zusatzantrag. Wie beschrieben, ist für Graz bereits Bevölkerungszuwachs gegeben und dieser wird natürlich auch zukünftig hin noch deutlicher gegeben sein. Und weil wir hier speziell vom Westen der Stadt sprechen, gibt es mehr als den angedachten Plan der Spitals- und Gesundheitsreform 2035, demzufolge auch der Standort LKH-West fallen wird, das Haus zieht ja bekanntlich in den Süden dann zum geplanten LKH-Südwest. Eine Entscheidung, welche gerade wegen des demographischen Zuwachses, in dem Fall wegen der Veränderungen eher unverständlich ist. Reininghaus wird entstehen, SmartCity wird entstehen, es wird also, wie Sie beschreiben, sehr notwendig sein, dort ein Allerhand an Angebot stattfinden zu lassen. Somit braucht es die im Antrag also beschriebenen Maßnahmen, um die Versorgung verunglückter, verletzter und kranker Kinder gewährleistet zu sehen. Abgefedert kann die bevorstehende Problematik durch ein primäres medizinisches Versorgungszentrum und das, was noch an Ideen gefordert wird, allemal werden, wenn auch nicht kompensiert und daher stimmen wir den beiden angeführten Punkten selbstverständlich vollinhaltlich zu und verweisen gleichzeitig mit Nachdruck auf die Bedeutung unseres exzellenten Kinderzentrums am Auenbruggerplatz, die größte diesbezügliche Einrichtung Europas in ihrer dementsprechenden Bedeutung ist ja auch explizit im vorliegenden Antrag genannt und treten einmal mehr dafür ein, dass es keinesfalls im Zuge der Einrichtung von primären Versorgungszentren zur Ausdünnung des gegebenen Spitalsangebotes kommen darf, keine Reduktion bei funktionierenden Strukturen, keine beim Personal und daher unseren Zusatzantrag. Drittens also: Sowohl die Einrichtung eines Kinder-Ambulatoriums im Grazer Westen als auch die Einführung eines kindernotärztlichen Dienstes darf nicht auf Kosten bestehender Gesundheitseinrichtungen beziehungsweise Spitalsstrukturen zur gesundheitlichen Versorgung von Kindern erfolgen. Danke für die Aufmerksamkeit (Applaus KPÖ). GR.in Schönbacher: Dieses Anliegen ist für uns auch ein sehr dringliches und das schon seit längerer Zeit. Deswegen haben wir im Mai 2014 auch einen Antrag zur Weiterführung des Projekts kinderärztlicher mobiler Notdienst gestellt. Mittlerweile scheint es diesen KiMoNo nicht mehr zu geben, weil wenn man die Telefonnummer, die man im Internet heraussuchen kann, anruft, dann gibt es keinen Anschluss unter dieser Nummer und das ist natürlich sehr traurig. In der Beantwortung hat das Gesundheitsamt im August 2014 uns in Aussicht gestellt, dass die Mitglieder des Kuratoriums für den Ärztenotdienst an sie herantreten, um unser Anliegen dort zu prüfen, aber ein Ergebnis haben wir leider bis heute noch nicht bekommen. Deshalb freut es uns ganz besonders, dass dieses Thema, dem wir uns ja schon länger widmen, auch jetzt noch einmal neu diskutiert wird. Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist uns wirklich ein sehr großes Anliegen und dieser Antrag bedeutet eine Stärkung der Gesundheitsversorgung und der Infrastruktur im Grazer Westen und deshalb bekommt diese Initiative natürlich auch unsere Unterstützung, ebenso auch der Zusatzantrag (Applaus FPÖ). GR.in Haas-Wippel, MA: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einmal ein großes Danke an die beiden Antragsteller und Antragstellerin, wirklich ein toller Antrag, ein wichtiger Antrag. Die SPÖ unterstützt natürlich diesen Antrag und auch den Zusatzantrag und das aus mehreren Gründen. Wesentlich ist einmal, dass die Gesundheitsversorgung und auch im Speziellen der Kinder auf eine Basis gestellt wird, wo die ausreichende und vor allem die rasche Versorgung gewährleistet ist und wie Sie alle wissen, wir haben in Österreich ja absolut einen Nachholbedarf im Bereich der Primärversorgung generell, aber im Speziellen in der Pädiatrie und in der Geriatrie und deshalb ist es ganz wichtig, dass Primärversorgungseinheiten diese Schwerpunktsetzungen jetzt auch entsprechend umsetzen sollen. Letzte Woche war ja die Gesundheitskonferenz, wo die neuen Pflöcke, die neuen Richtlinien oder der Weg skizziert wurde und da war auch unisono zu hören, wie wichtig Primärversorgungseinheiten sind, also ganz ein wesentlicher Teil, ein Puzzleteil in der Gesundheitsversorgung und deshalb für die Geriatrie, aber auch eben für die Pädiatrie ganz wesentlich und wir stimmen dem Antrag zu. Danke (Applaus SPÖ). GR. Pogner: Dankeschön für die breit gestreute Zustimmung hier, es freut mich ganz besonders. Ich darf mich auch noch einmal bei meiner Mitarbeiterin bei diesem Antrag, bei der Daisy Kopera, sehr herzlich bedanken, sie hat mit mir gemeinsam gearbeitet an diesem Antrag. Das ist schon toll, wenn man mit einer Universitätsprofessorin so einen Antrag gemeinsam erarbeiten kann. Das ist eine wirklich feine Geschichte und ich bedanke mich auch bei jenen Personen, die ursprünglich die Idee zu diesem Antrag hatten, die zum Teil heute auch auf der Galerie sind, die gesagt haben, dass auf der rechten Murseite im Grazer Westen eben hier ein Mangel besteht und nachdem wir das dann gecheckt haben, kommt man dann drauf, das ist wirklich so. Das LKH Graz-West und Südwest sind beide im Westen, auch wenn die Standorte zusammengelegt werden, aber man muss dort natürlich schauen, dass man im Westen etwas stärker ausbaut und dass die Universitätsklinik eine Vorzeigeklinik ist, das ist uns allen bekannt und wir achten und schätzen sie auch sehr und genau dieses Know-how, das wir dort haben, das soll auch in den Grazer Westen transferiert werden und damit diese Versorgungsdichte und die Versorgungsmöglichkeit gegeben ist. Und ganz besonders freut es mich, wenn die Kollegin Schönbacher hier sagt, sie werden dem auch zustimmen und sie sind für die Gesundheitsversorgung für alle Grazerinnen und Grazer und wenn man das von der FPÖ hört, dass man für alle da sein kann, dann ist es schon eine tolle Geschichte und es freut mich, dass auch die FPÖ für alle Grazerinnen und Grazer da ist und zustimmen wird (Applaus ÖVP). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der KPÖ wurde einstimmig angenommen. 2) Tourismus- und Nächtigungsabgaben für airbnb-Zimmervermietung GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hohe Stadtregierung, geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, liebe Gäste! Airbnb ist eine neue Form der Vermietung und airbnb-Gastgeber teilen weltweit in 190 Ländern in 36.000 Städten ihre Unterkünfte mit Touristen und diese Hobbyvermieter treffen ihre prospektiven, ihre Kunden auf einer Internetplattform und relativ anonym wird das abgehandelt. Es ist zwar in den Geschäftsbedingungen von airbnb festgehalten, dass sich alle Vermieter an die dort, wo sie vermieten, ortsüblichen Regelungen halten sollen oder müssen. Die Behörden können aber aufgrund der Anonymität der Vermieter ihren Kontrollaufgaben nur sehr erschwert nachkommen. Es ist zwar so, dass die Beitragsgrenzen für Tourismusinteressenten aktuell bei € 36.337,- Jahresumsatz liegen, was bei wirklich hobbymäßigen Vermietern wahrscheinlich hier keine Rolle spielen dürfte. Bei Vermietern, die aber mehrere Wohnungen vermieten, könnte das sehr wohl ein Thema sein. Weiters liegen folgende Bereiche völlig im Graubereich: Nämlich, die Nächtigungsabgabe von € 1,50 pro Person und Nacht, die von allen gewerbsmäßigen Vermietern abgegeben werden muss, die Erfüllung der Meldepflicht (Meldeschein) und eine Beherbergungsstatistik für jene Wohnungen, die leer stehen; wenn diese vermietet werden, müsste eine Betriebsanlagengenehmigung vorliegen und weiters einkommenssteuerrelevante Deklarierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Zuge des Jahresausgleiches. Laut Auskunft der zuständigen Abteilung des Hauses Graz ist airbnb durchaus bereit, einen Vertrag mit der Stadt Graz über die zentrale Ablieferung der Nächtigungsabgabe abzuschließen, also die Anonymität würde trotzdem gewahr werden. Voraussetzung wäre jedoch eine Änderung des Nächtigungsabgabegesetzes auf Landesebene, da ist bereits die Tourismusabteilung und die Finanzabteilung des Landes mit airbnb im Gespräch. Eine Überprüfung der Einhaltung der Regelungen durch die Behörden wird aber nur dann möglich sein, wenn airbnb die Daten der Vermieter bekannt gibt und gegen das sträuben sich airbnb noch aufgrund der Europäischen Datenschutzrichtlinie. Im Namen des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Um eine Legalisierung dieses Sektors zu erreichen und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen, möge der Gemeinderat beschließen, die zuständigen Stellen sollen damit beauftragt beziehungsweise ermächtigt werden, die nötigen Schritte einzuleiten, damit die Einhaltung der existierenden Regelungen und Vorschriften überprüft und die entsprechenden Abgaben rechtskonform eingefordert werden können. Ich bitte um Annahme (Applaus ÖVP). Bgm.-Stv.in Kahr: Wortmeldungen zur Dringlichkeit? Das ist nicht der Fall. Möchte die Antragstellerin noch was zum Schluss sagen? GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera: Ich möchte nur dazufügen, dass mag vielleicht nach Peanuts klingen, aber die Methode der Vermietung wird sehr gut angenommen und zukünftig könnte das durchaus eine relevante Einnahmequelle sein. Danke. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen. GR.in Mag.a Bauer zum Antrag: Eine kurze Wortmeldung zur airbnb, es ist ja nicht so eine neue Plattform, sondern die Problemlagen sind ja auch schon länger bekannt und auch in der Tourismuskommission, wo man das diskutiert haben. Ich habe jetzt gerade die Beliebtheit wieder überprüft, ich habe heute reingeschaut, es sind jetzt 300 Angebote von Graz drinnen, also mir scheint das, weil das letzte Mal habe ich vor etwa einem guten Jahr hineingeschaut, da waren es auch 300. Also es scheint relativ konstant zu sein. Die Problemlagen über diese Abgaben hinaus sind ja wirklich Teil des unternehmerischen Rahmens, wo werden sie wie eingehalten und wer ist dafür verantwortlich? Das hat die Kollegin ja auch gesagt, aber darüber hinaus gibt es ja weitere Problemlagen. Werden Wohnungen in Wohnungsanlagen und Wohnungseigentumsanlagen vermietet, dann ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig und das macht auch in Wohnsiedlungen Probleme. Und das weitere, was Probleme macht und ich glaube, das sollte uns trotzdem allen zu denken geben, diese Form der Wohnungsvermietung entzieht uns einfach Wohnraum in Graz und das sollte nicht der Fall sein. Ich habe jetzt nur sehr spontan gedacht, naja, vielleicht ist es doch sinnvoller, wenn man nicht nur für Graz das abschließt, sondern wirklich auf Landesebene geht und das gemeinsam fasst, das wäre so die Anregung hier sehr spontan, weil es steht im Antrag drinnen, es ist schon ok, aber man sollte doch, nachdem das auch ein Landesgesetz ist, wie das geregelt ist, vielleicht das ganze Land da schon mitnehmen (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie! Ja, das ist ein schwieriges Thema, wir wissen auch, dass das airbnb zunimmt. Wir wissen auch, dass einige Leute ja das schon als Geschäftsfeld benutzen und dass das ziemlich ungeregelt ist in Österreich. Das bringt mich natürlich auch, so wie meine Kollegin Susi Bauer, zu dem Thema Leerstand, mit dem man sich dann ja auch beschäftigen müsste, weil wie kommt das, dass es Wohnungen gibt, die einfach so vergeben werden können und das Leerstandsthema ist ja eines, das wir schon öfter gemeinsam mit anderen versucht haben, im Gemeinderat zu thematisieren. Wir glauben aber dennoch, dass es wenig Sinn macht, das auf der jetzigen Ebene, also wie es im Antrag vorgeschlagen ist, auf einer kommunalen Ebene zu regeln und wir glauben auch, dass es ganz, ganz wichtig ist, beim Datenschutzthema hinzuschauen, damit da alles passt und deshalb würden wir vorschlagen, dass man eher schauen, gemeinsam uns anstrengen, dass es da eine bundesweite Lösung gibt. Das heißt, auf Bundesebene eine Lösung gesucht wird und daher werden wir dem, wie das jetzt vorgeschlagen ist, nicht zustimmen, weil wir das nicht für sinnvoll halten (Applaus Grüne). GR. Hötzl: Sehr geehrte Damen und Herren! Gleich vorweg, wir werden dem Inhalt die Zustimmung geben, freut mich, dass von der ÖVP da aus meiner Sicht ein Wirtschaftsantrag kommt, kann mich gar nicht erinnern, ob in der Periode schon einer gewesen ist zu dem Thema Wirtschaft. Ok, es war nicht von der Daniela Gmeinbauer, es war nicht vom Wirtschaftssprecher vom Klaus Frölich, es war von der Frau Professor, aber gut, Hauptsache es kommt irgendwas. Wir sehen das nämlich, dass man es eher zum Schutz der Grazer Hoteliers sozusagen und der professionellen Zimmervermieter, dass man da Chancengleichheit hinbekommt, das steht eh im Motivenbericht so drinnen. Jeder, der selbständig ist, weiß, da gibt es Arbeitnehmerschutz, Verordnung, da gibt es Fluchtwege, keine Ahnung, was alles, also da ist keine Chancengleichheit, wenn ich da einfach ein Zimmer oder eine leer stehende Wohnung vielleicht sogar vermiete. Sicher ein richtiger Schritt, vielleicht ist es nicht ganz so griffig, wenn man da nur als Stadt Graz was macht, weil es geht da um viel mehr. Vielleicht auch deshalb eine kleine Halbherzigkeit von der ÖVP, weil es nicht ganz so ernst gemeint ist, aber es ist ein guter Schritt in die richtige Richtung und wir werden dem Ganzen zustimmen (Applaus FPÖ). Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen. 3) Keine Kürzung der Wohnbeihilfe GR. Mag. Krotzer stellt namens von KPÖ, Grünen und Piratenpartei folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Krotzer: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die steirische Landesregierung hat uns diese Woche noch mit einer Husch-Pfusch-Aktion vor der Sommerpause ja einiges an Aufregung beschwert, nicht nur uns, sondern insbesondere auch den tausenden Bezieherinnen und Beziehern der Wohnbeihilfe in der Steiermark, wo es zu umfassenden Einschnitten gekommen ist. Tausende Grazerinnen/Grazer, insbesondere PensionistInnen, AlleinerzieherInnen und kinderreiche Familien sind davon betroffen. Die Wohnbeihilfe wird gekürzt, es wird auch die Bezugsgrenze gesenkt, der Unterhalt, Alimente oder Familienbeihilfe wird in die Berechnung einbezogen, also das sind alles massive Veschlechterungen, die hier bevorstehen. Auch Studierende trifft es hart. Es werden nur mehr jene Wohnunterstützung bekommen, wie das neuerdings heißt bekommen, deren Eltern effektiv unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegen und nur mehr die werden anspruchsberechtigt sein, sollen anspruchsberechtigt sein. Also insofern werden auch viele WGs nicht mehr leistbar sein. Wir wissen, Wohnen ist auch jetzt schon für viele Menschen in Graz schwer leistbar. Es geben viele mehr als die Hälfte des Haushaltseinkommens dafür aus. Die Wohnbeihilfe ist eben geschaffen worden, um diesem Trend entgegen zu wirken und muss insofern aus unserer Sicht unbedingt erhalten bleiben. Die Stadt Graz ist von dieser Veränderung massiv betroffen, hat aber nicht einmal die Möglichkeit gehabt, eine Stellungnahme zu dieser gravierenden Veränderung abzugeben. Für das Gesetz gab es keine Begutachtungsfrist, obwohl die Landesverfassung dies vorsieht. Es soll bereits ab September 2016 gelten. Zu betonen ist auch noch, dass das Land Steiermark so einen Teil der Kosten auf die Stadt abwälzt, als dass es in Graz ja das Modell der Mietzinszuzahlung gibt, wo Mieterinnen und Mieter von Gemeindewohnungen nicht mehr als ein Drittel des Haushaltseinkommens für das Wohnen ausgeben. Die Kürzung der Wohnbeihilfe würde natürlich auch dazu führen, dass die Stadt hier mehr an Mitteln aufwenden muss. Ich darf daher, und das Ganze mit Unterstützung auch der grünen Partei und der Piratenpartei, den d r i n g l i c h e n A n t r a g einbringen: Die Stadt Graz spricht sich in aller Deutlichkeit gegen die vom Landtag beschlossenen Einschnitte bei der Wohnbeihilfe aus, die tausende Grazerinnen und Grazer treffen werden. Sie wird eine entsprechende Stellungnahme an den Landtag und die Landesregierung richten und sie ersuchen, das beschlossene Gesetz auf Basis dieser Stellungnahme noch einmal zu überdenken. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR.in Potzinger zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hohe Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Lieber Antragsteller! Erstens verwehre ich mich einmal gegen deinen Ausdruck Husch-Pfusch-Aktion vor der Sommerpause, es war keine Husch-Pfusch-Aktion, es war im zuständigen Ausschuss gut vorbereitet und zwar als selbständiger Antrag, die von euch behaupteten Rechtswidrigkeiten betreffend Begutachtungspflicht gehen völlig ins Leere. In diesem Fall, wenn ein zuständiger Ausschuss einen selbständigen Antrag stellt, gibt es keine Begutachtungspflicht, das Dritte, die Mehrkosten für die Stadt, sind ebenfalls aus der Luft gegriffen. Du weißt ganz genau, dass es keine Kompensationspflicht der Stadt Graz gibt, da gibt es das Übereinkommen, wenn das Land irgendwo kürzt, haben wir nicht automatisch eine Kompensationspflicht. Es ist sorgfältig vorgegangen worden. Durch die Wohnbeihilfe neu werden ganz bedeutend Verwaltungskosten eingespart, weil endlich nicht mehr drei Stellen zuständig sind, drei verschiedene, sondern wir jetzt das One-Stop-Prinzip haben, das über eine Stelle geht. Es ist ganz wichtig, endlich einmal bei der Wohnbauförderung und bei der Wohnbeihilfe die Treffsicherheit zu erhöhen und die Verwaltung zu vereinfachen, das ist damit gewährleistet. Und zur Angelegenheit, die Studenten seien jetzt benachteiligt, weil man sich künftig am Einkommen der Eltern orientiert. Lieber Herr Kollege Krotzer, ihr als KPÖ habt etwas dagegen, wenn sehr wohlhabende Eltern sehr wohl auch dafür aufkommen, wenn ihre studierenden Kinder eine Wohnung benötigen. Ihr lieben Mitglieder der KPÖ kennt sicher die Regelbedarfsätze, die derzeit gelten für über 19-Jährige, also Studierende, liegen die zwischen 555 und 1.397.50 Euro. Also wenn wohlhabende Eltern ihrem studierenden Sprössling fast 1.400 Euro im Monat geben als Unterhaltsanspruch, dann ist das wohl gerechtfertigt, wenn der Sprössling für seine Wohnung selber aufkommt. Etwas wollen wir allerdings als Familienpartei ÖVP, die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder ihren Verhältnissen entsprechend zu unterstützen, aber derzeit ist in Österreich steuerrechtlich nicht vorgesehen, dass die Eltern das auch geltend machen können. Da gab es vorigen Montag in Berlin eine ganz interessante EU-Fachkonferenz, wo festgestellt wurde, auch von der OECD, dass Österreich europaweit Schlusslicht ist bei der Berücksichtigung dieser Kosten. Wenn eine Mittelstandsfamilie drei studierende Kinder hat und für die auch finanziell zu sorgen hat, dann zahlt sie in Österreich gleich viel Lohnsteuer wie ein kinderloser Single, das ist ein Fehler im System. Da werden wir als Familienpartei ÖVP im Herbst am Petitionswege dagegen was unternehmen, aber euer dringlicher Antrag ist eine Husch-Pfusch-Ideologieangelegenheit, die wir in der Dringlichkeit und im Inhalt ablehnen (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Bauer: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Vorrednerin hat mir schon einiges vorweggenommen und ich kann dem auch zustimmen, wie es zustande gekommen ist beziehungsweise die Einzelbetrachtung. Ich brauche es nicht mehr wiederholen, stimme dir zu, was du gesagt hast und unterstütze das. Ergänzend darf ich dann jetzt festhalten, ich meine, die Wohnbeihilfe ist eine Sozialleistung und das ist etwas ganz, ganz Wichtiges und Intention ist, es einfach und klarer zu machen und nämlich für alle nachvollziehbar zu machen. Und dieses Problem der jetzt Nicht-Nachvollziehbarkeit, der Speisung aus drei Töpfen dagegen und Anrechnung und der sonstigen Rechnung, weiß ich aus eigener Erfahrung aus der Beratung heraus, macht Probleme, nämlich man glaubt oft, man ist Gerechtigkeitsprobleme, wo die Menschen glauben, ja der andere kriegt mehr aus diesem und jenem Titel, muss aber gar nicht der Fall sein. Also diese Komplexität hat sogar einen Ungerechtigkeitscharakter da mit drinnen, dass die Menschen da einander… also eben weil es unterschiedlich gesehen wird. Also in dem Sinn ist es wirklich besser und die komplizierte Berechnungsmethode wird alleine darauf aufgestellt, wie viel haben die Menschen, die dort in der Wohnung wohnen und das heißt, dass Menschen mit niedrigem Einkommen eine Wohnungsunterstützung erhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der KPÖ, ich möchte ganz gerne ein paar Sachen auch kritisch hinterfragen und ansprechen, die ihr da vorgetragen habt, weil ihr sagt ja immer oder tut so, als ob ihr alles wisst und ob ihr alle auf der sicheren Seite seid und das könnt ihr mir heute bitte glauben, etwas was ich heute hier oder wie ich den Antrag gelesen habe und eure E-Mails, habe ich mir gedacht, schön, jetzt wird es wieder einmal schön verunsichert die ganze Sache. Es ist nicht so einfach, etwas Neues zu regeln und ihr habt ganz dezidiert Unsicherheit gestreut und das ist ein Vorwurf, den ich euch gerne machen möchte. Wir haben jetzt eine politische Situation, wir stehen vor Herausforderungen, wo es Lenkung und Stabilität braucht und ihr kommt jetzt mit Unsicherheit daher. Das Zweite, was ich mir gedacht habe, es ist jetzt ganz schön, dass ihr für das Wohnungswesen so lange Verantwortung trägt und die Wohnungskosten, wir haben es debattiert, ich bin froh, dass der Wohnungsbericht jetzt endlich kommt, aber im Endeffekt Wohnungspreise zu steuern, habt ihr in Graz sehr, sehr lange in euren eigenen Händen. Und ich möchte jetzt gerne noch etwas betonen, ich habe gerade vorige Woche jemand gehabt bei mir aus dem Gemeindewohnungsbereich, der sich beklagt hat über die steigenden Kosten im Gemeindewohnungsbereich. Liebe Elke Kahr, ich habe es nachgerechnet, die sind viel höher gestiegen als der Zehn-Jahres-Vergleich war, als die Indexsteigerungen in den Zehn-Jahres-Vergleich waren. Ich bin dort gesessen und habe gesagt, es tut mir leid, ich kann da nicht helfen. Das muss uns auch bewusst sein, im Endeffekt müsste man jetzt hergehen, in die eigenen Wohnungen hineinschauen und nach Kostensenkungspotentialen in den Häusern suchen, das habe ich mir hier gedacht. Zum Antragstext selber noch eine Bemerkung, hier wird mit unfertigen Halbinformationen und teilweise mit falschen Informationen gearbeitet, das ist nicht gut. Die Wohnbeihilfe wird nicht gesenkt, das habt ihr auch schon gesehen und bitte auch mit den Einkommensbegriffen aufpassen. Vieles, was ihr sagt, das wird anders, das ist aber jetzt schon so, das ist nicht der Fall. Liebe Kollegen, das ist mitten in der Debatte, wo man auch noch die Durchführungsverordnung abwarten muss, wäre es wichtiger, dass wir uns konstruktiv in die Durchführungsverordnung und in die Erstellung dieser einbringen. Euer Weg ist heute populistisch und nicht seriös, uns ist das Thema wichtig, wir wollen hier Klarheit und Sicherheit und eine gute Sozialleistung, deswegen nein zur Dringlichkeit und nein zum Inhalt (Applaus SPÖ). GR. Mag. Moser: Werte Damen und Herren auf der Galerie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Vizebürgermeister! Wir haben uns mit dem Antrag auseinandergesetzt. Vieles wurde vorweggenommen von meinen Vorrednern, ich möchte hier allerdings einmal einen Zeitungsbericht korrigieren. Wir haben im Landtag dem Antrag nicht zugestimmt. Die FPÖ hat im Landtag lediglich zugestimmt, dass dieser Antrag auf die Tagesordnung kommt, sonst hätte es einen Sonderlandtag geben müssen und den wollten wir aus Sparsamkeitsgründen und aus anderen Gründen verhindern. Es wurde von der FPÖ selbst ein Entschließungsantrag eingebracht, der an das Gesetz in Oberösterreich sich orientiert, wonach wir Drittstaatsangehörige, die Berechtigung von Drittstaatsangehörigen reduzieren wollen, indem wir den Nachweis von Deutschkenntnissen fordern, indem wir mindestens einen fünfjährige Hauptwohnsitz in Österreich fordern oder vorgeschlagen haben und dass man den Bezug von Einkünften nachweist. Das heißt, es sollen Leute in den Genuss solcher Förderungen kommen, die eine Zeit lang in Österreich und in dem Fall 54 Monate in Österreich gearbeitet haben und hier Leistungen erbracht haben. Und dies alles ist in dem Gesetz nicht drinnen, daher hat die FPÖ im Landtag das Gesetz abgelehnt und wir lehnen auch hier sowohl die Dringlichkeit als auch den Inhalt Ihres Antrages ab (Applaus FPÖ). GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bekanntlich unterstützen wir, und bedanke mich auch beim Antragsteller Robert Krotzer, unterstützen wir den dringlichen Antrag der KPÖ. Interessant ist, was wir hier hören. Niemand spricht sich dagegen aus, dass man Verwaltungsangelegenheiten unter Umständen vereinfacht, dass man das in einem dementsprechenden parlamentarischen offenen Verfahren und Diskurs abführt. Dass man, Susi Bauer, selber ArbeiterInnenkammer-Mitarbeiterin, dass man natürlich auf Kammern und Institutionen in solchen Konsultationsmechanismen, wie man normalerweise eine Verordnung, ein Gesetz erlässt, zurückgreifen kann, wundert mich, dass das für die ArbeiterInnenkammer in dem Fall gar nicht so wichtig ist oder für eine Vertreterin der ArbeiterInnenkammer. Wichtig wäre es unter Umständen gewesen für die Österreichische HochschülerInnenschaft, in der Form sich das genau anschauen zu können, mit den Parteienvertretern sprechen zu können und unter Umständen auch alternative Vorschläge einbringen zu können. Die Frage, warum man hier fast schon notverordnungsmäßig vorgeht und im Eilzugstempo versucht, was durchzudrücken, das habt ihr alle nicht beantwortet und eines ist auch ganz richtig, was der Robert Krotzer gesagt hat, wir als Stadt Graz sind bei 5.800 in etwa anspruchsberechtigten Studierenden, die es derzeit angeblich gibt, so… Bgm.-Stv.in Kahr: Lieber Karl, ich muss nur kurz… ich habe das übersehen, ihr steht am Antrag oben und dann darf man eigentlich nicht zur Dringlichkeit reden. Ich bitte das zur Kenntnis zu nehmen, das müssen wir einhalten. GR. Dreisiebner: Ich komme später wieder. Bgm.-Stv.in Kahr: Bevor wir dem Antragsteller zur Dringlichkeit das Schlusswort geben, möchte ich nur selbst ein paar Anmerkungen trotzdem machen, weil ich auch direkt angesprochen worden bin und einfach nicht Sachen im Raum stehen lassen kann, die so allgemein gesprochen nicht zutreffen können. Erstens einmal sind die Gemeindewohnungen, seit die KPÖ das übernommen hat, um 40 % die Mieten, nicht die Betriebskosten oder Heizung, die Mieten um 40 %, gesenkt worden, das ist das Erste. Wir haben, seit wir die Ressortverantwortung haben, die Kategorie-Mieten und auch die Indexierungen von uns aus immer den Antrag gestellt, dass sie nicht erhöht werden. In der überwiegenden Mehrheit hat der Stadtsenat das so angenommen, zweimal wurde das so nicht angenommen, nur so viel zur eigenen Verantwortung und Steuerung. Diese Wohnungen, wo die Kommune, die Stadt Graz das Zuweisungsrecht hat, betrifft ja nicht nur die gemeindeeigenen, sondern auch Übertragungswohnbauten und ich habe das da in dem Haus schon öfter erzählt und auch gesagt und Sie wissen selbst im Landtag, wo das Problem liegt, durch die Annuitätensprünge und durch, wenn die Bankdarlehen abgelaufen sind, kommen dann die Rückzahlungen an das Land selbst und das bewirkt natürlich immens hohe Wohnkostensteigerungen auch in Übertragungswohnbauten und in sogenannten Gemeindewohnungen. Aber genau weil man das gewusst hat, hat die KPÖ den Antrag 2000, wenn Sie sich erinnern, eingebracht, einen Antrag auf Mietzinszuzahlung, der auch einstimmig vom Gemeinderat angenommen wurde und seitdem gibt es das, was mein Kollege schon angesprochen hat, nämlich, dass niemand in einer Gemeindewohnung mehr als ein Drittel für sein Einkommen zahlt. Trotz oder ohne Wohnbeihilfe, das nur so viel zur Korrektur (Applaus KPÖ). GR. Mag. Krotzer: Ich nehme an, wir werden nachher nicht weiter über den Inhalt sprechen. Was wir hier leider wieder erleben haben müssen, war ein Lehrstück vermeintlich christlich-sozialer und vermeintlich sozialdemokratischer Politik, dass man sich hier mit doch irgendwie sehr vielen technografischen Ausreden hinweg bemüht über die Perspektive der Betroffenen, die man hier offenbar auch gar nicht zur Kenntnis nimmt. Die Menschen werden es Ihnen danken, sage ich Ihnen einmal und insofern werden wir weiterhin uns dagegen aussprechen, schade, dass es hier keine Mehrheit findet, wo es doch im Interesse der Stadt wäre und im Interesse der Grazer Bevölkerung (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Zweckmäßige Benützung von Jugendzentren und Bezirkssportplätzen GR. Mag. Sippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Sippel: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat! Wir sollten einmal darüber reden, wie der Zweck solcher öffentlicher Einrichtungen aussieht und wie wir diesen Zweck auch erhalten können. Wir reden hier von Jugendzentren, wir reden hier von Bezirkssportplätzen, aber es gäbe noch eine weitere Reihe an Einrichtungen, die hier in Frage kommen. Kindergärten, Studentenheime etc., nur diese Debatte würde jetzt zu weit führen und da ist auch die Regelungskompetenz des Gemeinderates und der Stadt Graz eine andere. Diese öffentlichen Einrichtungen werden ja seit geraumer Zeit von Asylwerbern besucht, benützt und auch als Daueraufenthaltsort, zumindest tagsüber, verwendet. Die unmittelbare Folge ist, dass es zu einer Verdrängung kommt, dass sich hier Gruppen nach Herkunft formieren und dass Kinder und Jugendliche, wenn es um Jugendzentren geht, immer mehr auch ausgeschlossen werden. Da gibt es ganz konkrete Vorfälle, die auch an uns herangetragen wurden, beispielsweise aus dem Jugendzentrum Don Bosco, dort ist es so, dass es eine Gruppe österreichischer Jugendlicher gegeben hat, die dort immer Tischtennis spielen waren, das ist jetzt nicht mehr möglich. Die können dort nicht mehr hingehen, weil die Sportgeräte, auch die Tischtennistische, die ganze Zeit in Benützung stehen von Asylwerbern, das Gleiche hat sich bei einem Bezirkssportplatz in Waltendorf abgespielt, dort ist es österreichischen Kindern nicht mehr möglich, am Wochenende Fußball zu spielen, weil sie von den Asylwerbern, die sich von dem nahen Asylheim dort aufhalten, gar nicht einmal hineingelassen werden. Und das sind einfach Punkte, die angesprochen gehören, das ist natürlich nicht angenehm, das ist mir bewusst, aber das sind einfach Entwicklungen, die betrachtet gehören und wo es auch Überlegungen geben sollte, wie wir diese Entwicklungen auch wieder eindämmen, welche Maßnahmen da getroffen werden könnten. Natürlich können wir das jetzt nicht abschließend diskutieren, da sind dann auch die zuständigen Ämter gefordert, hier sich auch zu überlegen, was es für Möglichkeiten gibt, hier wieder die zweckmäßige Benutzung dieser Einrichtung herbeizuführen. Aber wichtig ist es uns vor allem einmal, über das auch zu sprechen. Es gäbe unterschiedliche Möglichkeiten, natürlich bei der Förderung anzusetzen, es gäbe die Möglichkeit oder es ist denkbar, Haus-, Platz- und Benützungsordnungen zu erlassen, aber was es dann im Konkreten ist, ich glaube, da sollten wir die Ämter beauftragen, sich hier Gedanken zu machen. Deshalb stelle ich beziehungsweise bringe ich den d r i n g l i c h e n A n t r a g ein. Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Abteilungen der Stadt Graz – im Besonderen das Amt für Jugend und Familie und das Sportamt – werden beauftragt, taugliche Maßnahmen zu erarbeiten, um eine zweckgemäße Benützung von Bezirkssportplätzen und Jugendzentren durch die dauerhaft in Graz lebenden Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Ich bitte um Annahme (Applaus FPÖ). GR.in Mag.a Marak-Fischer zur Dringlichkeit: Geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kollegen und Kolleginnen, lieber Armin! Auch ohne vorher die Empörungsbeauftragten der Grünen konsultiert zu haben, kann man hier, glaube ich, sagen, bin ich sehr verwundert über diesen Antrag. Die Benützung von Sportplätzen durch dauerhaft in Graz lebende Kinder, das ist dermaßen absurd. Wenn man diesen Gedanken fortführt, kann also ein Schüler oder eine Schülerin, die zufällig aus Graz-Umgebung kommt und in Graz zur Schule geht, diesen Sportplatz nicht mehr besuchen? Können die Besucher und Besucherinnen von Grazer Kindern nicht mehr gemeinsam auf den Sportplatz gehen? Muss man per Meldezettel oder gar irgendwelchen Ahnennachweisen beweisen, dass man dauerhaft aus Graz stammt und in Graz lebt? Also diesen Gedanken weiterzuführen, glaube ich, zeigt auch sehr schnell, wie absurd er ist und was soll das heißen, dass öffentlicher Raum nur mehr für eine bestimmte Personengruppe da ist? Sollen wir unsere Grazer Straßen nur mehr für die Grazer Bürger und Bürgerinnen öffnen? Sollen wir die Parkplätze ausschließlich für die Bürger und Bürgerinnen, die öffentlichen Parks, wie schaut es aus mit dem Stadtpark, dürfen da nur mehr die original in Graz wohnhaften Hansis auf Dauer leben? Sollen auch die einen Nachweis bringen, dass sie dauerhaft in Graz leben? Also ich glaube, dieser Gedanke ist so dermaßen absurd, dass man ihn gar nicht weiterführen braucht. Wir stimmen dem Antragsteller insofern zu, als man sagen muss, ja natürlich ist es nicht Sinn der Sache, dass die Benutzung durch eine einzige Gruppe, seien es jetzt die Bewohner eines bestimmten Hauses, die nur blauäugigen Blonden oder die nur Kinder von Asylwerbern, wie auch immer von irgendeiner Gruppe, natürlich darf kein Platz ausschließlich einer Gruppe zur Verfügung stehen, aber ich glaube, das tut er erstens nicht und zweitens gibt es ansonsten andere Wege, miteinander zu reden und sich diese Plätze auch zu teilen. Im Sinne der Integration wäre jegliche Trennung dieser Art natürlich, ich glaube, da braucht man gar nicht viel drüber nachzudenken, sinnlos, würde die Gesellschaft auseinanderdividieren und das schaffen, was die Freiheitlichen angeblich immer kritisieren, nämlich Parallelgesellschaften. Das Aussperren einer bestimmten Gruppe von öffentlichen Einrichtungen, das produziert in Wirklichkeit Parallelgesellschaften, das teilt unsere Gesellschaft und dafür stehen wir selbstverständlich nicht zur Verfügung. Daher nein zur Dringlichkeit und nein zum Inhalt (Applaus SPÖ). GR. Dr. Hofer: Sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen, lieber Armin! In deinem Antragstext habe ich zum Beispiel gefunden, dass du da forderst, dass einmal ein Anfang wäre, dass wir eine zeitlich eingeschränkte Nutzung der Sportflächen vorgeben sollten. Da frage ich dich, wie oft warst du schon beim Bezirkssportplatz und wann warst du das letzte Mal dort, weil das hängt nämlich auf jedem Bezirkssportplatz, dass die Nutzung im Wartefall maximal 30 Minuten ist bei der Spielzeit und dass dann abgewechselt wird. Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Theorie. GR. Dr. Hofer: Das ist eine große Tafel, Theorie ist kein Problem. Ich habe als Bub auch sehr viel auf Sportplätzen gespielt, da waren auch immer die Größeren da, da habe ich dann auch nicht spielen dürfen, da habe ich halt zuerst einmal woanders gespielt, bis ich der Größere war, dann habe halt ich mehr gespielt und sonst haben wir halt die Eltern angerufen. Wie wir die Eltern angerufen haben oder wer gekommen ist… Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Bist du jetzt immer dort? Vielleicht ist der Antrag gegen dich. GR. Dr. Hofer: Das kann sein, vielleicht bin ich zu viel am Sportplatz, ich meine, ich schaue dunkel aus. Dazu muss ich schon sagen, ein gewisses Konfliktlösungspotential, glaube ich, kann man den Kindern auch schon zugestehen und ich habe auch vorher mit dem Sportamtsleiter darüber gesprochen, die wissen davon überhaupt noch nichts. Also da hat sich überhaupt niemand noch gemeldet, also da ist eine große Tafel, da steht die Telefonnummer vom Sportamt oben, da braucht sich nur wer melden. Also ich wüsste jetzt nicht, wo das Problem ist, wenn ich dort wirklich nicht spielen darf und ich mich wirklich schwer benachteiligt fühle, dann würde ich mich zumindest bei der angegebenen Telefonnummer melden und sagen, ich darf dort nicht spielen. Das ist niemandem bekannt. Da gibt es zum Beispiel eine Ordnungswache, die gehört gar nicht in unseren Bereich, könnten ja auch einmal hinfahren. Also ich weiß nicht, als Sportplatz, da steht im Antragstext drinnen, dass der zu sehr genutzt wird, also dass ein Sportplatz zu sehr genutzt wird, das ist mir neu, ich wäre froh, wenn die Sportplätze alle so genutzt werden und noch dazu muss man ja sagen, dass wir auch fleißig daran sind, auch mehrere Sportinfrastrukturen zu schaffen, vielleicht kriegen wir ein Budget durch, dass wir noch mehr Geld für Sportplätze kriegen, mich würde es sehr freuen. Der Kurt Hohensinner ist da als zuständiger Stadtrat sehr dahinter, dass auch sehr niederschwellige neue Sportplätze geschaffen werden jetzt ja auch bei der Promenade, bei den Murauen, da gibt es auch im nächsten Jahr wieder einen neuen, also es wird sehr viel auch danach getrachtet, das neue Sportplätze gemacht werden. Also wenn diese Übernutzung schon stattfindet, freue ich mich, dass so viele Sport betreiben. Es werden sicher Neue kommen und wenn es da wirklich solche Probleme geben sollte, dann soll sich einmal wer im Sportamt melden. Also ich glaube jetzt nicht, dass vor allem quasi die Vorgabe, dass da jetzt schon Maßnahmen getroffen werden sollen, das gibt es eigentlich schon. Also ich wüsste jetzt nicht, warum das dringlich ist, das ist seit Jahren und seit Anbeginn der Bezirkssportplätze aufgehängt, also man braucht es eigentlich nur lesen (Applaus ÖVP). GR. Mag. Sippel: Wir können natürlich weiterhin das Problem herunterreden, es ändert nichts daran, dass dieses Problem existiert. Wir können über I-Tüpfel-Reitereien diskutieren, wir können darüber diskutieren, ob das jetzt dauerhaft aufhältig heißen soll oder nicht, ich glaube, es ist klar, was gemeint ist. Aber wir müssen, glaube ich, doch uns diesem Problem stellen, das ist an uns herangetragen worden. Wir werden das auch so entsprechend ausrichten, dass es nicht ernst genommen wird hier herinnen im Gemeinderat und es ja genau das Problem, das in weiterer Folge dann wieder zur Verunsicherung in der Bevölkerung führt, dass man dieses Problem, das existiert, nicht ernst nimmt. Abgeschasselt, das bin ich ja schon gewohnt, das war ja auch damals so, wie ich darauf hingewiesen habe, dass es Probleme in den Freibädern gibt, dass man da vielleicht nachdenken sollte, auch mit Kontrollen zu arbeiten, mit Sicherheitspersonal zu arbeiten, da hat man gar nichts dazu gesagt, da war Schweigen im Walde hier im Gemeinderat. Kurze Zeit später ist es schon passiert der erste sexuelle Übergriff und ich garantiere Ihnen, dass es weiter dazu kommen wird, auch in unserer Stadt, wenn wir hier nicht präventiv auch Maßnahmen treffen, dann wird das passieren und es wird deswegen passieren, weil eine Entwicklung im Gange ist, die das noch verschlimmern wird und zwar auf das Massivste. Es war zu lesen heute im Journal, übersetzt steht da drinnen so viel wie Exodus biblischen Ausmaßes ist zu erwarten und zwar schließen in Kenia etliche Flüchtlingslager, Libyen ist nicht bereit, die Flüchtlinge zurückzuhalten. Allein vorgestern waren 4.500 Flüchtlinge am Mittelmeer unterwegs, die dann auch aufgesammelt worden sind mit Rettungsbooten und das geht weiter. Viele werden durch diese fahrlässige Politik der EU auch europäisches Festland erreichen, die werden in Europa auch zu uns kommen, sie werden auch nach Graz kommen, sie werden dieses Problem verschärfen in Jugendzentren, natürlich ja auch auf Bezirkssportplätzen und deswegen ist es jetzt noch an der Zeit, da präventiv tätig zu werden und sich einmal dieses Problems anzunehmen und zu schauen, ja, das Problem gibt es. Aber ich werde jetzt natürlich den Herrschaften, die sich an uns gewandt haben sagen müssen, dass Sie halt weiterhin nicht ins Jugendzentrum Don Bosco gehen können und dort Tischtennis spielen können, weil eben dort den ganzen Tag Asylwerber sich aufhalten…. Zwischenruf StR. Hohensinner, MBA: Beim Sportamt melden. GR. Mag. Sippel: …sie werden nicht auf dem Bezirkssportplatz bei den Eustacchio- Gründen in Waltendorf fehlen können, weil dort zu Spielzeiten am Abend hier kein Zugang möglich ist. Zwischenruf unverständlich. GR. Mag. Sippel: Ich kann dir das gerne weiterleiten, aber dass das nicht immer so einfach ist, auch sich gegenüber einer Behörde oder einem Amt zu melden von Jugendlichen, das ist natürlich auch klar. Und da geht man halt vielleicht zuerst einmal zu einem politischen Vertreter, dem man vertraut und ich fühle mich als Anwalt, der das dann da auch mitteilt. Und dir als zuständigem Stadtrat dann Mitteilung, vielleicht gehst du damit sorgsam um, das wäre schön, wenn deine Fraktion das ähnlich sehen würde, dass du dich einmal diesen Fällen annimmst. Dass Jugendliche… Zwischenruf StR. Hohensinner, MBA: Die Leute können sich auch bei mir melden. GR. Mag. Sippel: Abschließend, ich bin gerne bereit, diese Fälle, die konkrete Fälle sind, auch dir, du bist ja zuständig, was die Sportbereiche betrifft, im Sozialbereich, also Jugendzentren sind dem Sozialbereich unterstellt, da würde ich mich dann an den Stadtrat Ehmann wenden, dass man diese Fälle, die konkreten Vorfälle sich anschaut und nicht so tut, wie wenn da nichts wäre und sich lustig macht drüber. Der Realität müssen wir uns stellen da herinnen (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Petition zum Erhalt des Rechts auf Barzahlung, Wahlfreiheit und Schutz der Privatsphäre im Zahlungsverkehr GR.in Schönbacher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Schönbacher: Um die Auseinandersetzung mit diesem wichtigen Thema nicht in den Hintergrund rücken zu lassen, erachtet es die FPÖ-Graz als notwendig, dass auch der Gemeinderat der Stadt Graz im Wege einer Petition an den Bundesgesetzgeber herantreten wolle. Die geplante Abschaffung des 500-Euro-Scheins und die Einführung von Bargeldlimits können als erste Schritte der EU zur kompletten Abschaffung des Bargeldes gewertet werden. Unter dem Deckmantel der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung soll die Freiheit im Zahlungsverkehr einer massiven Einschränkung unterzogen werden. Anfang dieses Jahres äußerte sich der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank im Rahmen des Weltwirtschaftsforums in Davos unmissverständlich: Cash sei fürchterlich teuer und ineffizient. Bargeld helfe nur noch Geldwäschern und anderen Kriminellen, ihre Geschäfte zu verschleiern. Nur werden wir durch die Abschaffung des Bargeldes bestimmt nicht die Kriminalität und den Terrorismus aus der Welt schaffen können, was wir in dem Fall aber sicher verhindern, ist unser Recht auf die Wahlfreiheit, wie ich als Bürger bezahlen möchte. Noch im Herbst des vergangenen Jahres beantwortete der EU-Finanzmarktkommissar Jonathan Hill eine entsprechende Anfrage eines österreichischen EU-Abgeordneten damit, dass die Kommission an keiner Debatte über die Abschaffung von Bargeld oder die Begrenzung von Barzahlungen auf ein bestimmtes Maximum interessiert wäre. Tatsache ist jedenfalls seit April dieses Jahres, dass die Europäische Zentralbank mit Ende 2018 die Ausgabe des 500-Euro-Scheins einstellen wird. Der EZB-Präsident Mario Draghi hatte in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der 500-Euro-Schein für kriminelle Zwecke genutzt werde und er ein Instrument für illegale Aktivitäten wäre. In Wahrheit ist die Masse der vorgebrachten Argumente wenig nachvollziehbar. Eine nicht offen und ehrlich geführte Diskussion deutet darauf hin, dass Bargeld schrittweise abgeschafft werden soll, um Negativzinsen leichter an die Bürger weitergeben zu können. Die Abschaffung des 500-Euro-Scheins und die Einführung von Bargeldlimits sind in der EU ja eigentlich eh schon gang und gäbe, aber wir wollen das einfach nicht, weil es einfach unsere Freiheit einschränkt und so, wie Jean-Claude Juncker schon einmal gesagt hat, wenn es ernst wird, muss man lügen oder wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Das geht mir so nach dem Motto: Zuerst lügen und dann schnell beschließen, noch bevor die Bürger die Auswirkungen bemerken, weil sie gewöhnen sich eh relativ schnell an alles. In einer Welt ohne Bargeld, in der alles, was man bargeldlos kauft und konsumiert, verfolgbar ist, gibt es keine Freiheit und keine Privatheit mehr. Das Ergebnis einer Welt ohne Bargeld wäre der finanziell entmündigte und gläserne Bürger. Der Bevormundung des Bürgers wären keine Grenzen mehr gesetzt. Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob ein Bürger freiwillig einen digitalen Fingerabdruck hinterlässt oder ob er mangels Bargeld gar keine andere Wahl mehr hat. Diese Wahlfreiheit muss auch in Zukunft gegeben sein. Bargeld ist gedruckte Freiheit. In Wirklichkeit geht es der EZB um die Erhöhung der Negativzinsen, damit die hoch verschuldeten Staaten – insbesondere in Südeuropa – zulasten der Sparer entschuldet werden können. Ohne Bargeld wären aber die Sparer den Negativzinsen der Banken schutzlos ausgeliefert, weil die Sparer das Geld nicht mehr abheben könnten. Anstatt Zinsen für ihre Schulden zahlen zu müssen, erhalten die hoch verschuldeten Staaten aufgrund der Negativzinsen Geld von den Sparern. Die Schulden werden also paradoxerweise nicht mehr vom Schuldner getilgt, sondern vom Sparer durch die Negativzinsen. Im Bewusstsein einer Unterordnung des nationalen Rechtssystems unter das Unionsrecht möge dennoch als eine Maßnahme die Verwirklichung einer verfassungsrechtlichen Staatszielbestimmung „Recht auf Barzahlung“ am Petitionswege eingefordert werden. Diese soll klarstellen, dass die Beschränkung der Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger – nämlich in die Vertragsfreiheit beziehungsweise in die Privatautonomie – und in das Recht auf Datenschutz darstellt. Im Sinne einer Vertrauensbildung sollen weder auf österreichischer Ebene noch auf Ebene der Europäischen Union Maßnahmen gesetzt werden, die das Vertrauen der Bürger in die Bargeldbereitstellung und in das Recht auf Barzahlung erschüttern könnten. Daher stelle ich im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der Gemeinderat der Stadt Graz ersucht die Bundesregierung sowie die Mitglieder des Nationalrates, eine verfassungsrechtliche Verankerung des Rechts auf Barzahlung umzusetzen. 2. Die Bundesregierung und alle ihre Mitglieder werden aufgefordert, sich auf allen Ebenen der Europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft dafür einzusetzen, dass weiterhin der uneingeschränkte Zahlungsverkehr mit Euro-Banknoten und -Münzen durch keine Maßnahmen eingeschränkt und das Bargeld als Zahlungsmittel beibehalten wird. Ich bitte um Annahme (Applaus FPÖ). GR. Mag. Krotzer zur Dringlichkeit: Selten aber doch danke ich für diesen Antrag der FPÖ. Die Frage des Bargeldes ist eine sehr wichtige Frage, wir haben ja Länder, wo das schon sehr weit fortgeschritten ist. In Skandinavien mittlerweile geht in den Kirchen ein Kartenlesegerät herum statt dem Klingelbeutel. In Österreich ist man da noch nicht so weit. Allerdings gibt es eben diese Bestrebungen von EU-Seite, das Bargeld zurückzudrängen, was zwei Auswirkungen hätte und die eine davon eben bedeuten würde, wie das auch schon von der Kollegin Schönbacher dargestellt worden ist, ist natürlich die ganze Frage der Negativzinsen, die man damit einführen könnte, wesentlich einfacher auch einführen könnte, weil man verhindern würde, dass Menschen dann ihr Geld vom Konto abziehen und es in anderer Form unterbringen. Und das ist natürlich der Versuch seitens der Europäischen Union, dass man auf diese Spareinlagen oder durch die Spareinlagen oder Negativzinsen auf Spareinlagen Menschen dazu bringen will, ihr Geld möglichst schnell auszugeben und so auch die Wirtschaft in Schwung zu bringen. Dabei gibt es allerdings einen Haken, den die EU hier hat, es ist nämlich nicht unbedingt deswegen, dass die Menschen ihr Geld nicht ausgeben, weil die Banken so attraktive Zinsen hätten, sondern sie geben einfach deswegen so wenig aus, weil immer mehr Menschen immer weniger zur Verfügung haben, weil Löhne und Gehälter nicht steigen und eben immer mehr Menschen auch von ihrer Arbeit nicht leben können. Das ist der eine Punkt, insofern ist das Bargeld, die Beibehaltung des Bargeldes wichtig. Auf der anderen Seite ist natürlich es auch eine Frage der Privatsphäre und auch eine Frage der Freiheiten, wo natürlich mit der Abschaffung des Bargeldes einhergehen würde, dass jeder Schritt, jeder Kauf, den man tätigt, lückenlosest überwacht werden könnte bis hin zur Möglichkeit auch dem Missbrauch in dem Bereich Tür und Tor öffnen würde. Insofern unterstützen wir als KPÖ den Antrag in Dringlichkeit und Inhalt. Dankesehr (Applaus KPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt ein bisschen erstaunt, ich habe mir gedacht, ich muss mich zur Dringlichkeit melden, weil der Antrag nicht durchgehen wird, aber siehe da, da gibt es Allianzen, dass der Antrag sogar durchgeht. Vor wessen Kahn lässt man sich hier spannen, was ist denn hier eigentlich los? Wenn man prinzipiell den Antrag anschaut, könnte man sagen, na klar, Recht auf Barzahlung wollen wir haben, das ist üblich, das ist anerkannt usw., aber ich glaube, da geht es um viele andere Dinge und die ernsthafte komplette Abschaffung von Bargeld wird nicht diskutiert, es steht im Antrag eh drinnen, zum Beispiel Abschaffung der 500-Euro-Banknote und dergleichen. Wenn man sich zum Beispiel die Bundeslinie der Grünen anschaut, ja wir stehen sozial… Obergrenzen bei Barzahlung. Aber wir reden hier nicht von 50 oder 100 Euro oder von drei Euro oder zehn Euro, was immer in der Kirche gibt, da geht es um ganz andere Beträge. Das sind Beträge von 5.000 bis 10.000 Euro genannt. Ganz normal im täglichen Bedarf? Wie oft zahlt man 5.000 oder 10.000 Euro bar? Also diese Einschränkung, dass ich nicht jeden Tag da 10.000 Euro bar hinlegen kann, die wird mich fürchterlich treffen. Also ich habe das noch nie gemacht, ich mache das normal auch nicht. Wenn man das macht, dann vielleicht, wenn man Schwarzgeld gibt irgendwo oder sonst irgendwas, aber so legal die 10.000 Euro bar zahlen ist halt nicht ganz üblich. Und wenn man sich auch anschaut die 500-Euro-Banknoten, die der normale Bürger, und ich nehme an, die meisten, liebe Kollegen von der KPÖ, die ihr vertretet, die haben keinen 500-Euro- Schein so normal im Geldtascherl. Aber trotzdem, ein Drittel des Bargeldumlaufes ist in 500 Euro-Scheinen unterwegs, das ist genau das Drittel, was an euren Leuten komplett vorbeigeht. Aber genau das wollt ihr schützen, das finde ich interessant und selbst wenn es um die Anlage geht, diese Strafzinsen, ich meine, Entschuldigung, Strafzinsen, ich muss es nicht annehmen, ist ja freie wirtschaftliche Beziehungen, wenn man das Geld einlegt oder nicht. Selbst wenn ich mein Geld in einem Schließfach halten würde bei den Zinsen, die es jetzt gibt, kann man es ernsthaft überlegen, das stimmt schon, aber auch wenn ich mein ganzes Vermögen reinlege, ich glaube, ich brauche das Schließfach auch nicht größer, wenn ich 100-Euro-Scheine nehme. So ein Packerl 100-Euro-Scheine das ist schon relativ viel, das wird man nicht wirklich abgehen. Um was es wirklich geht bei diesen Sachen, ist natürlich Bekämpfung der Kriminalität und auch FPÖ und ÖVP zum Beispiel, ihr hättet euren ehemaligen Finanzminister schon schützen können, der eine Kollege vergisst 500.000 Euro im Kofferraum und fährt über die Grenze und hat ein Strafrechtsverfahren deswegen. Hätte er keine 500-Euro-Scheine gehabt, dann hätte er es vielleicht gesehen, aber es ist ja echt blöd 500 Euro in großen Scheinen, das übersiehst ja und solchen Leuten zu helfen, glaube ich, wäre schon sinnvoll, wenn man die 500-Euro- Scheine auflösen würde, auf normale Größen gehen, die man im Zahlungsverkehr braucht und diesen ganzen Wahnsinn hier nicht so darstellt, wie es dargestellt wird, sondern um das geht, um das es wirklich geht, bitte bekämpfen wir Schwarzgeld, bekämpfen wir diese illegalen Geschichten, aber das Bargeld im täglichen Gebrauch will niemand abschaffen. Also ich glaube, da sind wir völlig falsch und deswegen weder ein Ja zur Dringlichkeit noch zum Antrag selbst (Applaus Grüne). GR. Mag. Haßler: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Antragstellerin! Die gute Nachricht vorweg, wir werden der Dringlichkeit und dem Inhalt zustimmen, auch wenn der Antrag aus unserer Sicht so notwendig ist derzeit wie der sprichwörtliche Kropf, weil dieser Antrag nicht dringlich ist eigentlich, wie gesagt, und unter die Kategorie fällt, schon vielfach gestellt, aber noch nicht von uns in Graz so irgendwie. Weil im Landtag Steiermark hat man im August des Vorjahres denselben Antrag behandelt, der wurde dort einstimmig angenommen auch mit den Stimmen der FPÖ und ich denke doch, dass man damit auch schon ein starkes Zeichen gesetzt hat. Was der 500-Euro-Schein mit dem Antrag zu tun hat, entzieht sich auch meinem tieferen Empfinden, ich habe noch keinen gesehen, auch noch keinen in der Hand gehabt, aber vielleicht werde ich einmal schauen, dass ich irgendwo einmal einen noch anschaue, bevor er dann aufgelassen wird. Brauchen wird man ihn, glaube ich, nicht. Also der Normalbürger braucht sicher keinen 500-Euro-Schein. Was man braucht, ist Bargeld, ich bin das beste Beispiel, immer Bargeld bei mir und ich will auch nicht auf Karten umsteigen, da bin ich bei euch. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu, auch wenn sich Österreich schon dazu bekannt hat, aber momentan, glaube ich, keine Gefahr ist, dass es abgeschafft wird. Trotzdem wollen wir sagen, ja, wir unterstützen das auch (Applaus SPÖ). GR.in Schönbacher: Vielen Dank einmal vorweg für die Zustimmung. Es geht mir jetzt nicht nur um das, dass der 500er jetzt abgeschafft worden ist, es geht um das, um diesen schleichenden Prozess, weil wir gewöhnen uns einfach irrsinnig schnell an all die Dinge, die uns vorgegeben werden, wenn sie nur langsam genug gemacht werden, sodass wir das so schnell gar nicht eigentlich mitkriegen, was für Folgen das Ganze wirklich hat. Und wenn ich drüber nachdenke, dass ich, wenn ich ein Geld bar beheben möchte, bei der Bank beim Schalter, wo Gott sei Dank noch ein Mitarbeiter beschäftigt ist, der mir das Geld gibt, dann zahle ich mehr, als wenn ich das beim Bankomat tue und selbst beim Bankomat zahle ich schon Geld. Das sind eben diese schleichenden Dinge, womit man uns in eine Richtung führen möchte, die halt vorgegeben ist, aber weil es halt besser ist, uns anzulügen oder uns an kleine Dinge zu gewöhnen, wird das halt so gemacht und ich finde es schon sehr wichtig, dass wir als zweitgrößte Stadt Österreichs schon auch ein Statement dazu geben, auch wenn es viel schon diskutiert ist. Danke (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen. Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen. 6) Bekenntnis des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz zur Erhaltung und zum Neubau von Rasengleis-Trassen im Grazer Straßenbahn-Liniennetz GR. Dreisiebner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist jetzt vor wenigen Wochen im Bereich der Conrad-von-Hötzendorf-Straße südlich des Ostbahnhofes eine sogenannte Versuchsanlage eines Rasengleises, das 2009 unter verschiedenen Bedingungen mit Rasengitter, ohne Rasengitter, mit verschiedenen Saatgutmischungen usw. ausgestattet, begleitet von der TU Wien, ist still und leise plötzlich asphaltiert und versiegelt worden. Nicht weil diese Untersuchung ergeben hätte, die 2010 abgeschlossen war, das Rasengleise einfach keinen Sinn machen in der Stadt Graz, sondern diese Untersuchung hat ergeben, dass aufgrund der Rahmenbedingungen der Art und Weise, wie das Gleisbeet angelegt ist, der Häufigkeit, dass das überfahren wird von Pkws, Lkws und Ähnlichem mehr, die dort wenden usw. immer wieder in Mitleidenschaft gezogen wird und nicht zuletzt, dass zum Beispiel beim Winterdienst zum einen mit einem zu knapp am Boden geführten Räumschild dort auch Humus abgetragen beziehungsweise die Grasnarbe abgetragen wird und den Rest eigentlich das Streusalz und sonstige Streumittel erledigen, in solchen Situationen ein Rasengleis einfach nicht so gedeihen lassen, wie man es sich wünschen würde. An anderen Stellen, auch auf der Linie 4 zum Beispiel weiter zum Murpark, gibt es Rasengleis und es kann funktionieren, es gibt es auch an anderen Stellen, ich mag sie nicht aufzählen. Was eigentlich der Anlass ist, ist zum einen, dass es ja jetzt zur Sanierung und zweigleisigen Ausbau der Linie 1 im Mariatrostertal kommen soll in den nächsten zwei Jahren und das dort anstatt einer für alle AnwohnerInnen, für alle die, die dort den Bereich nutzen, das sind RadfahrerInnen, FußgängerInnen, SpaziergängerInnen, einer Rasengleisanlage eine Schottergleisanlage geben soll. Das ist sowohl eben, wie ich eben schon versucht habe auszuführen, optisch keine Vorwärtsentwicklung, es ist auch kleinklimatologisch keine Vorwärtsentwicklung. Ich möchte nur erinnern, wir haben im September letzten Jahres dazu auch einen dringlichen Antrag beschlossen, dass man Maßnahmen zur Reduktion urbaner Hitzeinseln setzen soll und es ist auch stadtplanerisch keine Vorwärtsentwicklung. Jetzt ist es nicht so, dass man einfach einem Faktum folgen müssen, andere Städte, Linz, in Österreich, die gerade ein beneidenswert tolles Straßenbahnausbauprogramm umsetzen, setzen bevorzugt, dort wo es geht natürlich, wo es nicht mit Fahrbahnen usw. geteilt werden muss, die Trasse auf Rasengleise und zwar nicht zuletzt deswegen auch, dass es laut der Linz Linien die billigere Variante ist. Das heißt, billiger als zu betonieren, billiger als zu asphaltieren und natürlich auch, wie ich schon erwähnt habe, gewisse weitere Vorteile entgegen der Versiegelung. Es ist im internationalen Standard mittlerweile Frankreich, ich habe im Motivenbericht auch ein Foto eingefügt aus Nantes, in Deutschland, in München etwa, auch Wien versucht das jetzt wieder vermehrt etwa bei Straßenbahnlinien-Neubauten im Bezirk Donaustadt einzusetzen, wird das Rasengleis als ein Mittel eingesetzt, das vielerlei Vorteile eben hat. Und diesen stadtplanerischen Mehrwert, diese höhere Akzeptanz für die BewohnerInnen, für die Menschen, die eben an diesen Gleisanlagen wohnen oder die Nebenwege, Radwege, Gehwege nutzen, die positiven Klimaeffekte und auch, wenn richtig gebaut wird, Lärmdämmungseffekte, das alles sind Argumente, die dafür sprechen, dass man bei unseren Straßenbahn-Neubauprojekten, die ja auch hoffentlich bald einer Umsetzung näherkommen, aber eben auch bei Sanierungen und zweigleisigen Ausbauten, wie eben angeführt Mariatrost, sich noch einmal anschaut, ob es nicht möglich ist, in den Bereichen, wie gesagt, nicht verwechseln dort, wo überfahren werden muss oder wo das geteilt mit einer Verkehrsstraße für den MIV usw. zu nutzen ist, dass man dort das Rasengleich zumindest in Betracht zieht. In diesem Sinne stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Landeshauptstadt bekennt sich aus klimatologischen und lärmtechnischen Gründen sowie aus städteplanerischer Sicht zum forcierten Bau von Rasengleisstrecken - sowohl im Falle von Trassensanierungen als auch im Bereich anstehender Netzausbauprojekte und fordert die fachlich zuständigen Stadträte Mag. Mario Eustacchio und Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl auf, eine nochmalige Überprüfung des anstehenden Bauprojekts Sanierung und zweigleisiger Ausbau der Linie 1 im Bezirk Mariatrost hinsichtlich einer Umsetzung von Rasengleisen anstatt des derzeit geplanten Gleisbaues auf einem Schotterbett zu veranlassen und drittens dafür Sorge zu tragen, dass eine Bewertung und eine Festlegung für weitere sinnvoll umsetzbare Teilbereiche in Rasengleisausführung bei folgenden weiteren anstehenden Bauprojekten durchgeführt werden soll: das sind zweigleisiger Ausbau der Linie 5 nach Puntigam vom Zentralfriedhof beginnend, Verlängerung der Straßenbahn in die Smart City, Verlängerung der Linie 3 nach Reininghaus/Hummelkaserne und schließlich Bau der Südwestlinie in Richtung Reininghaus-Süd und Hummelkaserne. Viertens möge dem Gemeinderat bis zur Oktober-Sitzung 2016 über die Ergebnisse hinsichtlich der Sanierung mit Rasengleisen bei der Linie 1 in Mariatrost und bezüglich möglicher Rasengleisausführungen bei den geplanten Neubauprojekten ein Informationsbericht vorgelegt werden. Ich ersuche um breite Annahme und Zustimmung. Danke (Applaus Grüne). GR. Haberler, MBA zur Dringlichkeit: Geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kollegen und Zuhörer! Grundsätzlich, sage ich einmal so, ist das Thema jetzt nicht wirklich dringlich. Es wäre allerdings, und das ist ganz im Sinne auch der ÖVP, es ist ja eine gestalterische Maßnahme, wenn Straßenbahngleise Grün sind, weil es gibt natürlich Bezirke, sage ich einmal, wo jeder Quadratmeter grün dem Auge sehr gut tut und wir möchten dieses Thema auch quasi weiterdiskutieren im Ausschuss. Uns geht es ein bisschen zu schnell, deswegen haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht, dass die zuständigen Stellen das quasi im Herbst dann im Ausschuss präsentieren, weil die Begründung, wir haben uns ein bisschen erkundigt, also jetzt Rasengleise usw. sind um einiges teurer. Es geht im Endeffekt auch um die Kosten. Behauptet wurde zum Beispiel, zweigleisiger Ausbau wäre finanziell nicht stemmbar in Mariatrost, wenn wir Rasenbahngleise haben. Ich habe mittlerweile ein bisschen andere Meinungen bekommen, ich möchte einfach dem Ganzen auf den Grund gehen, da das durchaus ein interessanter und vor allem wichtiger Aspekt mit für die gestalterische Gestaltung unserer Stadt ist und deswegen stelle ich bitte im Namen des ÖVP-Gemeinderatsclubs einen Abänderungsantrag, dass der gegenständliche dringliche Antrag den Ausschuss für Verkehr zur weiteren Befassung zugewiesen wird. Gleichzeitig wird die Magistratsabteilung 10/8 – Verkehrsplanung ersucht, unter Einbringung der Holding Graz Linien einen schriftlichen Informationsbericht an den Ausschuss zu erstellen. Dankeschön, bitte um Zustimmung (Applaus ÖVP). GR. Dreisiebner: Lieber Kollege Stefan Haberler! Ja, es ist dringlich, weil es um die Mariatroster Linie geht. Jetzt ist Mariatrost nicht die am meisten verdichtete und nicht der Bezirk oder sind nicht die Grätzel, wo man die größte Verbauungsdichte haben in der Stadt, das ist schon ganz klar. Trotzdem gerade auch im Mariatrostertal wird sehr viel gebaut, es gibt Verkehrszunahmen auf der Mariatroster Straße, das wissen wir alle, wenn man diverse Bürgerinformationsveranstaltungen im Osten der Stadt geben und Ähnliches mehr beziehungsweise, wenn man eben dort unterwegs ist. Es würde für die Menschen und für das Auge, für das psychische Befinden der Menschen sehr, sehr gut sein, es würde klimatologisch dort sehr gut eingreifen können und noch einmal, wenn dieser Abänderungsantrag von dir, Stefan, wirklich durchgeht, dann werde ich versuchen, den Chef der Linz Linien nach Graz zu bekommen, weil diese Mär, woher die auch immer kommt, dass das Rasengleis teurer ist und dass wir deswegen gewisse Dingen nicht stemmen könnten oder dass man das aufgrund der verwendeten Schienen nicht machen kann, die ist einfach nicht haltbar, ich habe dazu auch meine Fachzeitschrift „Regionale Schienen“ gegeben, die sich damit befasst. Es ist wirklich für mich nicht nachvollziehbar, dass man in Graz so einen Bestemm gegen eine kleine Grünbandgestaltung hat, die den Menschen mehr Wohlbefinden gibt, die kleinklimatologisch gut wirkt, die Lärmerregung dementsprechend minimiert und die in einer Stadt, wo es ja eh einen erklecklichen Anteil von Skeptikern oder sogar Gegnern gibt, was die Straßenbahn betrifft oder zumindest gewisse Modelle, vielleicht da auch ein bisschen beruhigen würde. Und deswegen ersuche ich, nicht dem Abänderer vom Stefan Haberler und der ÖVP zuzustimmen, weil der Ausschuss kann nicht als Gemeinderat beschließen zum einen und zum anderen wäre es wirklich wichtig, dass man hier im Gemeinderat über die nächsten 10/20 Jahre unserer Straßenbahn-Infrastruktur-Ausbaumaßnahmen reden und uns da ein Bild machen und danach weitere Schritte setzen können. Im Ausschuss, naja, ein nettes Begräbnis mit vielleicht ein bisschen Blasmusik zu bekommen, das hat sich das Rasengleis, das hat sich die Grazer Straßenbahn nicht verdient (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP) angenommen. Der Abänderungsantrag der ÖVP wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) angenommen. 7) Angebote für AsylwerberInnen und Flüchtlinge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit GR.in Ribo, MA stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Ribo, MA: Sehr geehrte Vizebürgermeisterin, liebe KollegInnen, liebe Gäste! In meinem heutigen Antrag geht es eben um Angebote für AsylwerberInnen und Flüchtlinge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Es ist bekannt, dass der Straßenverkehr Gefahren mit sich bringt und natürlich auch sehr viele Unfälle damit verbunden sind. Besonders gefährdet sind FahrradfahrerInnen, es gab im letzten Jahr über 500 Unfälle, wo FahrradfahrerInnen beteiligt waren, das ist eine Steigerung um 20% im Vergleich zu 2014. Einige Unfälle können vermieden werden, es ist wichtig eben, dass man gut Fahrrad fahren kann, dass man das auch üben kann beziehungsweise was auch noch sehr wichtig ist, ist, dass man die Verkehrsregeln kennt und da möchte ich hier eben diese spezielle Gruppe ansprechen, die in dieser Hinsicht etwas Nachholbedarf hat und zwar sind es die AsylwerberInnen und anerkannten Flüchtlinge. Viele von denen stammen aus Ländern, in denen das Fahrrad kein alltägliches Fortbewegungsmittel ist, es ist so, sie haben nicht wie wir das Fahrradfahren im Kindesalter gelernt. Sie kennen unsere Verkehrsregeln oft nicht ausreichend gut. Trotzdem müssen aber viele in Graz mit dem Fahrrad unterwegs sein. Zum einen ist es so, dass unsere Öffi-Preise ja nicht die günstigsten sind, die Leute können sich das nicht leisten zum anderen ist es bekannt, dass man in Graz mit dem Fahrrad leichter von A nach B kommt. Es ist aber auch so, dass zu diese Thema schon einiges passiert ist, so hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit im Auftrag von Verkehrsminister Leichtfried beispielsweise die App „stop&go“ entwickelt, das heißt, in dieser App kann man sich die Verkehrsregeln erklären lassen in neun verschiedenen Sprachen, was wirklich super ist. Auch in Vorarlberg in Feldkirch gab es Nachmittagskurse oder gibt es noch immer Nachmittagskurse gemeinsam mit der Polizei, wo eben diesen Menschen (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) die Verkehrsregeln erklärt werden. Auch in Graz gibt es ehrenamtliche, wie immer ehrenamtliche, Initiativen, die sich damit beschäftigt haben. Was aber fehlt, ist ein koordiniertes und wirklich durchdachtes Angebot. Wie gesagt, die AsylwerberInnen und anerkannte Flüchtlinge nutzen die Möglichkeit des Fahrradfahrens in Graz, um sich zu bewegen. Ich sehe es als unsere Verantwortung, als die Verantwortung der Stadt Graz, hier initiativ zu werden und ein Angebot zu erarbeiten, seien das jetzt Fahrradkurse oder eben mehrsprachiges Info-Material. Es gibt ja schon bereits vieles, man müsste ja nichts neu erfinden, sondern vielleicht einfach adaptieren beziehungsweise auch Kooperation von Flüchtlingsquartieren mit der Polizei, also das dient ja nicht nur dieser Gruppe vom Menschen, sondern uns allen. Das heißt, alle Verkehrsteilnehmer würden davon profitieren. Daher stelle ich im Namen des grünen Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Verkehrsstadtrat Mario Eustacchio wird in Zusammenarbeit mit Integrationsstadtrat Kurt Hohensinner ersucht, eine Bedarfsabschätzung sowie ein Konzept zum Thema Verkehrssicherheit für die Zielgruppe der AsylwerberInnen und anerkannten Flüchtlinge zu erarbeiten und dem Gemeinderat bis Oktober 2016 vorzulegen (Applaus Grüne). GR.in Katholnig zur Dringlichkeit: Hoher Gemeinderat! Es klingt nicht schlecht, aber alles, was gut klingt, ist nicht gut. Ich glaube einmal, dass es dabei wieder einmal zu einer Gesellschaftsspaltung kommt, weil wir reden von Integration, wir reden von Inklusion und ich muss ganz ehrlich sagen, es gibt mehr als genug Grazer und Grazerinnen, die genau so wenig Fahrrad fahren können, du bist vielleicht noch in einer anderen Generation, wo man das wirklich als Kind lernt, aber es gibt sehr viele, die gar nicht die Möglichkeit haben, die ein Elternhaus haben, die gar nicht wert legen drauf, dass das Kind Radfahren kann, also ich kann jetzt nicht voraussetzen, dass jedes Kind von Kind auf Radfahren lernt und es gibt, wie gesagt, sehr viele Menschen, die auch nicht radfahren können, die auch kein Verkehrszeichen können und irgendwo habe ich Sorge, dass es heißt, denen wird alles gezahlt und für die wird irgendwie geschaut, dass sie Verbesserunen haben und ich finde, alle Grazer und Grazerinnen, die nicht Fahrradfahren können, die keine Verkehrszeichen kennen, sollen die gleichen Möglichkeiten haben. Daher stellen wir in Namen der SPÖ folgenden Abänderungsantrag: Herr Verkehrsstadtrat Mag. Mario Eustacchio wird ersucht, zur Hebung der Sicherheit des Radfahrverkehrs in Graz ein Konzept für eine breit angelegte Radfahr-Verkehrssicherheitsinitiative für alle in Graz lebenden Menschen zu entwickeln. Dem Gemeinderat ist bis Oktober dieses Jahres ein entsprechender Bricht vorzulegen. Ich ersuche um Annahme (Applaus SPÖ). GR. Mag. Sippel: Hoher Gemeinderat! Also das ist ja wirklich wieder ein Antrag aus dem grünen Kuriositätenkabinett. Ich glaube, Eigenverantwortung ist das Stichwort. Es gibt, wenn man das jetzt, so wie die Kollegin Katholnig gesagt hat, auf alle überträgt, eh genug Angebote, auch Verkehrssicherheit zu erlernen, auch das Radfahren zu erlernen, das beginnt in der Schule. Wir haben das Kuratorium für Verkehrssicherheit, also wenn man sich da einmal umschaut, da gibt es ja eh genug Angebote. Wenn man schon sagt, das ist jetzt so wichtig, dass die Asylanten auch Radfahren lernen, weil sie das bei ihnen zu Hause nicht getan haben, dann sollte man aber auch die betreuenden Einrichtungen in die Pflicht nehmen. Die bekommen genug Geld auch dafür, dass sie Asylwerber beherbergen, ich glaube, da sollte das dann auch noch drinnen sein, dass man, wenn es schon so als wichtig erachtet wird, auch noch das Radfahren beibringt. Ich meine, wir können schon allein deswegen nicht für diesen dringlichen Antrag sein, weil es ja ein bisschen auch meinen vorhergehenden dringlichen Antrag konterkariert, wenn man sich das genau überlegt, weil zu viel Mobilität ist ja da nicht unbedingt förderlich. Aber im Ernst, wie schaut das wirklich aus mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, kann man die einfach so mir nichts dir nichts überall auch mit dem Rad herumfahren lassen, wie schaut es wirklich aus bewusst jetzt mit Asylwerbern, wo dürfen sie sich aufhalten, wo nicht, diese Debatte wird zunehmend auch bei uns zu führen sein, Stichwort Schwimmbäder oder wie vorher Jugendzentren oder auch Bezirkssportplätze, also das spielt da natürlich mit. Also grenzenlose Mobilität ist natürlich bei Asylwerbern etwas, was man diskutieren muss. Ich glaube, wir sollten da nicht noch weiter den Steuerzahler belasten, es gibt die Angebote bereits, es wird viel Geld für Asylwerber, aus unserer Sicht zuviel Geld, in die Hand genommen und da sollten diejenigen, die hier auch diese Einnahmen erzielen, für das Beibringen des Radfahrens zahlen. Keine Zustimmung für die Dringlichkeit und den Inhalt von uns Freiheitlichen (Applaus FPÖ). GR. Rajakovics: Es ist mir unangenehm, wenn ich der gleichen Meinung wie der Herr Klubobmann Sippel. Ich argumentiere es nur ein bisschen anders. Das ist tatsächlich aus meiner Sicht, aus unserer Sicht nicht dringlich, weil auf der einen Seite Flüchtlinge, die kommen, immer so hingestellt, wenn sie die vollen Hascherln wären. Jetzt bin ich ein bisschen schon in der Welt herumgekommen, gerade das Radfahren ist in sehr vielen Ländern etwas, was gerade dort von vielen betrieben wird, weil einfach das Geld für das Autofahren gar nicht vorhanden ist und die Verkehrsregeln sind halt weltweit auch sehr ähnlich. Ob ich jetzt in Kairo unterwegs bin oder woanders, theoretisch ist zumindest bei allen Ländern das Gleiche und die meisten lernen es dann auch sehr ähnlich. Die Kinder werden sowieso beschult in der Volksschule, es gibt Fahrradschullehrer, die anbieten Kurse auch für Erwachsene für kaum ein Geld, da können die Leute auch mitmachen. Es gibt auch ein Taschengeld genau für solche Maßnahmen im Asylbereich, das heißt, da bin ich auch dafür, dass die Betreuungsorganisationen schauen, dass sie dann für solche sinnvollen Dinge dieses Geld auch einsetzen und bei den Kursen für Erwachsene auch Asylwerber, so sie das wirklich notwendig haben, hinschicken und sagen, das Geld für so etwas eingesetzt. Also, dass wir da jetzt dringlich irgendetwas ausarbeiten sollten, den Bedarf sehe ich überhaupt nicht. Dass im Fahrradbereich insgesamt die Disziplin und das Achten auf Verkehrsregeln etwas nachbesserungsbedürftig sind, das wird jeder, der in unserer Stadt unterwegs ist, wahrscheinlich wahrnehmen. Es ist nicht ganz ungefährlich, mit Kinderwägen unterwegs zu sein, wenn auch Fahrradfahrer einen gleichen Weg frequentieren, also das ist eine Sache, wo wir uns eigentlich selbst alle bei der Nase nehmen müssten, dass man auch am Fahrrad Verkehrsregeln einzuhalten hat. Aber dass wir da jetzt extra Kurse machen, die Dringlichkeit sehen wir überhaupt nicht und die Möglichkeiten, dass man entsprechend geschult wird auch um wenig Geld, die sind bereits vorhanden und das ist wirklich die Aufgabe der Betreuer, die Asylwerberinnen und Asylwerber auf das hin aufmerksam zu machen (Applaus ÖVP). GR.in Ribo, MA: Ich gehe das jetzt nach der Reihe ein bisschen durch, und zwar, liebe Karin, das Letzte, was ich wirklich mit diesem Antrag bewirken wollte, ist eine gesellschaftliche Trennung. Also das will ich natürlich nicht. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass diese Menschen, die neu zu uns kommen, einfach Nachholbedarf haben. Es ist so, dass mittlerweile ja bei uns alle Kinder bereits in der 4. Schulstufe den Fahrradtest machen. Man kann das schon anders sehen, weil natürlich gibt es viele Angebote, aber wie kommen diese Menschen zu diesen Angeboten, wenn das nicht in ihrer Sprache ist, wenn sie sowieso neu hier ankommen, sich überhaupt ganz generell orientieren müssen. Also es ist leicht zu sagen, es gibt einen ÖAMTC, dort können sie einen Fahrradkurs machen, das ist es nicht und dass wir einfach dafür sind, das alle Menschen im Straßenverkehr natürlich sich sicher und ohne Gefahr bewegen können, das ist ja klar. Zum Klubobmann Sippel, betreute Einrichtungen würden dafür Geld bekommen, das ist mir jetzt ganz neu. Ich habe bei vielen Trägern nachgefragt, bei vielen Quartieren nachgefragt und es ist immer die Rückmeldung gekommen, der Bedarf ist da, also die Nachfrage ist sehr hoch und dass da zusätzlich Geld dafür vorgesehen ist, das ist jetzt ziemlich neu, aber das kann sein, dass mir da was entgangen ist. Und zum Kollegen Rajakovics, naja, nach der heutigen doch sehr untergriffigen Diskussionen seitens der ÖVP überrascht mich eure Haltung nicht wirklich (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, SPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs – Öffi-Stunde günstiger als Parkstunde GR. Pacanda stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Pacanda: Der eine oder andere mag sich noch erinnern, im November 2015 hat der Grazer Gemeinderat das Mobilitätskonzept 2020 beschlossen, wo wir uns selber das Ziel gesetzt haben, den Modal Split in Graz zu verbessern, dahingehend zu verbessern, dass mehr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren wird und weniger mit dem Auto. Wir haben innerhalb von den Gemeinderatssitzungen, eh in der letzten Gemeinderatssitzung über einen dringlichen Antrag von der SPÖ, falls ich das noch richtig im Kopf habe, bereits einfach einmal darüber geredet und überlegt, ob man vielleicht weitere Maßnahmen, in dem Fall halt sogenannte Push-Faktoren, also einschränkende Maßnahmen diskutieren wollen überhaupt und ob man uns die genauer anschauen. Sind dann aber leider letztes Mal zu dem Entschluss gekommen, dass wir uns zwar einig sind, dass man den Modal Split verbessern wollen, dass man die Verkehrssituation in Graz verbessern wollen, dass man die Abgassituation verbessern wollen, aber wir sind uns auch einig gewesen, dass wir uns nicht einig sind, wie wir das machen wollen oder auch einig gewesen darüber, dass man eigentlich nicht weitere Maßnahmen uns anschauen wollen, was sehr schade war. Eine andere Möglichkeit natürlich, Menschen zu motivieren umzusteigen, haben wir auch schon ausprobiert, das ist zum Beispiel die Vergünstigung der Jahreskarte, was sehr gut funktioniert hat. Die Jahreskarte ist viel mehr verkauft worden, wird auch mehr genutzt und wenn man das Mobilitätskonzept genauer durchschaut, steht eben auch drinnen, dass wir halt für viele begleitende Maßnahmen keine dementsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung haben oder dementsprechend sichergestellt werden. Also weder für bauliche Verbesserung von ÖV-Haltestellen, für Begleitkonzepte, Mobilitätsmanagementmaßnahmen oder Ähnliches. Und wenn man sich jetzt aktuell sozusagen einfach die aktuelle Situation der Tarife, den Tarif anschaut; ist es eigentlich relativ einfach, man kommt drauf, dass theoretisch eine Stunde parken in Graz für einen günstiger ist, als eine Stunde mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zu fahren und da der Mensch ja ein sehr gut rechnendes Tier sozusagen ist, rechnet er einfach nur mit den Parkgebühren, dass möglicherweise mein Fahrzeug noch Versicherungskosten, Benzinkosten hat oder ähnliches ist eigentlich meistens vernachlässigbar. Das heißt; rechnen tun wir eigentlich nur mit der aktuellen… mit der Stunde, was es uns wirklich kostet und da ist irgendwie klar, dass natürlich jetzt von den Faktoren her nicht unbedingt zum Umsteigen animiert wird, was die Stundenkarte selber betrifft. Ich habe dann versucht; in dem Antrag kurz rechnerisch ein wenig darzustellen und ein Gedankenspiel zu machen, wenn eine Stunde 1.80 Euro kostet für das Parken und für das Öffi-Fahren 2.20, das wären theoretisch 40 Cent Unterschied. Wenn man sich das so durchrechnet mit dem Gesamtumsatz, der über Handy-Parkscheinautomaten erzielt wird und dementsprechend das dann hochrechnen würde und sagt, ok, vielleicht erhöhen wir die Parkgebühren ein bisschen über den Stand, was aktuell die Öffi-Stunde kosten würde, dann würden so summa summarum zirka vier Millionen Euro an theoretischen Mehreinnahmen hereinkommen, die man dann für verschiedenste Maßnahmen verwenden kann. Man könnte einerseits natürlich sozusagen den Park- oder den Stundentarif für die Öffis dementsprechend weiter runtersenken, bei vier Millionen verkauften Ein-Stunden-Karten, vier Millionen Euro ist recht einfach gerechnet, das wäre theoretisch möglich um einen Euro das Ganze zu vergünstigen. Man könnte genau die Maßnahmen, die ich vorher genannt habe, die im Mobilitätskonzept drinnen stehen, die wir uns nicht leisten können, möglicherweise auch angehen. Man könnte Park&Ride-Parkplätze versuchen zu bauen, man könnte Taktverdichtungen in den Abendstunden angehen. Also man könnte verschiedenste Dinge machen, wenn man sich überlegen würde, wie man dementsprechende Tarife anpasst. Daher ergeht folgender d r i n g l i c h e r A n t r a g : 1.) Im Sinne der Erreichung der Modal-Split-Ziele des Mobilitätskonzeptes 2020 spricht sich der Gemeinderat dafür aus, dass eine Stunde Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel günstiger sein soll als eine Stunde Parken, um die Menschen zu animieren noch mehr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. 2.) Die zuständigen Abteilungen werden ersucht, Variantenberechnungen durchzuführen, welche das in Punkt 1 beschriebene Ziel erreichen und darlegen, wie die Tarife, also die Parkgebühren beziehungsweise auch die Ticketpreise, angepasst werden müssten beziehungsweise welche weiteren Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Park&Ride-Ausbau oder ähnliche Maßnahmen, die ich vorher genannt habe, getroffen werden könnten. 3.) Dem zuständigen Ausschuss ist bis Ende des Jahres 2016, das habe ich noch geändert, schriftlich über die Varianten zu berichten, um im Anschluss ein Beschlussstück für den Gemeinderat vorbereiten zu können. Bitte um Diskussion und Zustimmung. Dankeschön. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 17.30 Uhr den Vorsitz. GR. Dreisiebner zur Dringlichkeit: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Philip! Vielen Dank für deinen Antrag, vielen Dank, dass du den hohen Gemeinderat auch an das MoKo 2020 beziehungsweise die Maßnahmen, die wir erreichen wollen und sollen, erinnerst, weil wie man doch leider immer wieder feststellen muss, vergeht mehr die Zeit als dass es in die richtige Richtung geht. Vielleicht kann man noch einen dementsprechenden Anschub schaffen. Und wie du es auch gut darstellst mit Push- und mit Pull-Faktoren, mit dementsprechenden Verbesserungen der Rahmenbedingungen, die Rasengleise sind ja scheinbar da nicht ganz so gewünscht, aber es ist auch nur ein Sidestep, kann man, glaube ich, einiges dazu tun, um diesen Zielen zumindest deutlich näherzukommen. Die Thematik ist ja wirklich, dass wir bei den Verbundtarifen sehr abhängig sind vom Steiermärkischen Verkehrsverbund und in Bereichen, wo wir selber gestalten können und könnten, bei den Parktarifen, vielleicht auch bei den Höhen der Parkstrafzahlungen für Leute, die die Zeitübertretungen usw. machen, eher jahrelang immer am gleichen Tarif bleiben, das ist die eine Wahrheit. Die andere Wahrheit ist, dass man halt jedes Jahr entlang des Verbraucherpreisindex mal 1,75 gewisse Fahrkarten- und Ticketpreiserhöhungen haben. Und in diesem Sinne würde ich nur als Zusatz, nicht als Konkurrenz zu deinem sehr sinnvollen und für uns unterstützenswerten Antrag, Folgendes bei Punkt 2.) als Ergänzung einbringen wollen: Im Zuge dieser Variantenberechnungen möge zusätzlich geprüft werden, inwieweit eine jährliche prozentuelle Anpassung der Parkgebühren in der Blauen Zone im gleichen Ausmaß wie die der ÖV-Tarife geeignet wäre, um die formulierte Zielsetzung in Punkt 1 zu erreichen, sprich, dementsprechende gleiche preisliche oder eben auch Vorteil der preislichen Gestaltung für den ÖV im Gegensatz zum Parken in der Kurzparkzone, sprich in der Blauen Zone. Wir haben ja bekanntermaßen das Phänomen, dass wir jahrelang keine Anpassungen bei den Kurzparkzonentarifen haben, dann gibt es einen Schwung und zu befürchten steht, dass das hier wieder stehen bleibt und im Gegenzug steigen andere Preise, wie Öffi-Tarife, Jahr für Jahr ganz sicher und in diesem Sinne hoffe ich, dass nicht nur der Hauptantrag, sondern auch der Zusatzantrag mit breiter Mehrheit angenommen wird. Dankeschön (Applaus Grüne). GR. Pacanda: Kurzes Schlusswort. Um vielleicht doch noch den einen oder anderen Ängstlichen versuchen zu überzeugen, da doch sich das noch zu überlegen, weil ich habe vorher so das Wort gehört, das bringt die Wirtschaft in der Innenstadt um, das habe ich da irgendwo aus der Mitte gehört. Da möchte ich nur eines dazusagen oder ein kurzes Gegenargument, was vielleicht da mitgedacht werden sollte, eine Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs und ein Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel würde die Innenstadt extrem ankurbeln und wenn Menschen wirklich da mit den öffentlichen Verkehrsmitteln hereinfahren, das würde schon die Innenstadtwirtschaft ankurbeln und möglicherweise auch ein paar leere Geschäfte wieder füllen. Ich wollte das nur im… Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Wir haben eine Innenstadt-Bim. GR. Pacanda: Dankeschön, bitte trotzdem um breite Zustimmung. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Kostenlose Online-Uni für Flüchtlinge und Asylsuchende GR. Luttenberger stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Unlängst wurde weltweit der „Weltflüchtlingstag“ begangen. Laut UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR waren mit Ende 2015 rd. 65 Millionen Menschen auf der Flucht. Der Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt aktuell diesen Menschen verwehrt, ebenso aber auch der zur Arbeit an der eigenen Zukunft durch Ausbildung. Aufhorchen lässt nun eine US-amerikanische Initiative, durch kostenlose Online-Unikurse für Menschen mit bestimmten Qualifikationen etwas positiv zu ändern. Das Kursportal „Coursera“ der Stanford University bietet in Zusammenarbeit mit dem US-Außenministerium virtuelle Universitätskurse für Flüchtende und Asylsuchende an. Flüchtende Menschen, Hilfsorganisationen rund um die Welt können sich mit dem Programm „Coursera for Refugees“ anmelden und bekommen damit gratis Zugang zu den angebotenen Kursen, den nötigen Prüfungen und allen anderen nötigen Schritten bis zu einem Zertifikat/Diplom. Auf diesem Portal sind neben Studienangeboten aus Stanford und anderen bekannten US-amerikanischen Bildungseinrichtungen auch viele andere Spitzenuniversitäten dabei, darunter zahlreiche aus Asien, aber auch aus elf europäischen Ländern, z. B. NE, GB und F., jedoch leider (noch) keine österreichischen Unis. Vor allem die Bereiche Wirtschaft und EDV sind stark vertreten; bieten sie doch am ehesten „landesunabhängige“ Bildungsinhalte. Dabei geht es auch um Sprachbarrieren, die etwa bei Kursen über verschiedene Programmsprachen noch am geringsten sind. Allerdings bleiben sehr gute Englischkenntnisse eine wichtige Voraussetzung. Dass solche Internetkursmaßnahmen kein Angebot an die Massen sind, ist einleuchtend. Es geht aber ebenso um den Erwerb und Ausbau „wichtiger Fähigkeiten“, die in einer globalisierten Welt hilfreich sind. Der Vorteil dieser Initiative ist beidseitig. Unis, FHs steigern ihr Renommee und (höher)qualifizierte geflüchtete und asylsuchende Menschen haben die Möglichkeit, „auf Augenhöhe“ mit allen anderen Studenten zu lernen und genau gleiche Zertifikate zu erwerben. Dass solche Initiativen Kosten verursachen (laut Coursera zw. 200 und 500 Euro pro Kurs), soll nicht verschwiegen werden. Jene Flüchtlinge, die vor allem die Sprachbarriere überwinden können, haben große Chancen, einen guten beruflichen Ein- und Aufstieg zu finden. Es ist leider sehr bedauerlich, dass in Österreich, einem der reichsten Länder weltweit mit einer großen Anzahl qualifizierter Asylsuchender, eigene Initiativen oder eine Zusammenarbeit mit „Coursera for Refugees“ fehlen. Graz als „die“ Universitätsstadt sollte hier künftig eine Vorreiterrolle spielen. Daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, mit den diversen Grazer Rektoraten unserer Unis und Fachhochschulen Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, die Einrichtung kostenloser Online-Unis nach USA-Vorbild für Flüchtende und Asylsuchende in Graz zu erreichen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Behördenführer für KMU GR.in Mag.a Bauer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Events wie die laufende Fußball-EM sind natürlich auch für die Grazer Gastronomie gewichtige Gelegenheiten, um nicht nur das eigene Stammpublikum bei Laune und der Stange zu halten, sondern nach Möglichkeit auch zusätzliche KundInnen zu gewinnen, indem solche Veranstaltungen etwa im Schanigarten bzw. Außenbereich eines Cafés, Beisels oder Standls gezeigt werden können. Denn klar ist auch: So treu sind die wenigsten, dass sie nicht – wenn gerade ein Highlight im TV gezeigt wird – notfalls zur Konkurrenz ein paar Ecken weiter wechseln, wenn sie dort zu sehen bekommen, was ihnen hier mangels TV-Apparat verweigert wird. Allerdings: Wer viel fragt, kann sich leicht im Behördenlabyrinth verirren – und weiß dann auch in der dritten Halbzeit immer noch nicht, wie er es anstellen hätte sollen, die beiden ersten Halbzeiten seinen BesucherInnen zu zeigen. So geschehen jedenfalls dieser Tage einem Grazer Standler – und es ist davon auszugehen, dass er kein Einzelfall ist. Sein nachvollziehbarer Plan: Er wollte seinen Gästen im Außenbereich mit einem TV-Gerät die Übertragungen der Fußball EM zeigen. Und korrekt, wie er – fast ist man geneigt zu sagen, dummerweise – ist, wollte er das „behördlich genehmigt“ durchführen, was zu einer Odyssee ohne zufriedenstellendem Ende führte: Im Straßenamt erklärte man sich als nicht zuständig, weil er nach den Buchstaben des Gesetzes keine Betriebsstätte hätte; vom Marktamt, an das er weitergereicht wurde, bekam er als erste Reaktion grünes Licht – um kurz darauf erfahren zu müssen, dass es doch nicht so einfach wäre – das Zeigen der Übertragung müsste als Veranstaltung gemeldet werden. Aber: Wäre die Übertragung als Veranstaltung gemeldet, müsste wiederum um 23 Uhr auf jeden Fall Schluss sein. Was aber wiederum auch kontraproduktiv wäre: Mitten in einer Verlängerung oder einem Elferschießen das Gerät abzudrehen, obwohl der Stand selbst noch lange nicht Sperrstunde hat, wäre kontraproduktiv und würde bei Gästen sicher nicht auf Wohlgefallen stoßen. Der langen Geschichte trauriges Ende: Der Standler ließ es bleiben, verliert seine Gäste in Übertragungszeiten dorthin, wo sie die Spiele sehen können – und hofft auf bzw. fürchtet die nächsten vergleichbaren Events, die da kommen werden: Die Fußball-WM, die Olympiade in Rio, den nächsten Eurovisions Song Contest, oder was auch immer im TV gezeigt wird. Ein Beispiel, das sicher kein Einzelfall ist: Es kommt leider immer wieder vor, dass kleinere Gewerbetreibende, Gastronomen, Standler mit Fragestellungen und Anliegen zwischen Zuständigkeiten scheitern, da ihre Themen Abteilungen nicht klar zuzuordnen sind, verschiedene Ämter berühren, manchmal sogar andere Gebietskörperschaften betreffen können. Aber gerade weil es auch die KMU sind, die das Flair unserer Stadt ausmachen, die Wirtschaftsmotoren sind, wäre es wünschenswert, sie in solchen Fragestellungen besonders zu unterstützen, indem man für sie kompetente, zentrale Anlaufstellen schafft, die ihnen bei Fragen nach Was, Wie, Wer, Wo, Warum, Wann & Co. besonders unter die Arme greifen – gleichsam als Behörden- und Wirtschaftsführer. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Sind Sie bereit, im Rahmen Ihrer Koordinierungskompetenz die zuständigen Stellen der Stadt Graz zu veranlassen, unter Einbeziehung der Wirtschaftskammer Überlegungen anzustellen, wie gemäß Motivenbericht der Informationsfluss für KMU insofern verbessert wird, als sie für Anfragen, die Genehmigungsverfahren, Bewilligungen, etc. betreffen, innerhalb der Stadt EINE Ansprechstelle als eine Art ämterübergreifender Behördenführer vorfinden. Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Verkehrsmaßnahmen Argenotstraße GR. Mag. Haßler stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Die Verkehrssicherheit beschäftigt viele Grazerinnen und Grazer. Auf der einen Seite werden immer wieder Vorschläge von BürgerInnen abgelehnt (z.B. 30er-Zonen) und auf der anderen Seite gibt es offensichtlich Straßenzüge in Graz, wo Maßnahmen umgesetzt werden, von denen viele nur träumen können. Ein besonderes Beispiel ist die Argenotstraße, wo eine ohnehin recht schmale Gasse an mehreren Stellen durch Warn- und Begrenzungsschilder derart eingeengt wurde, dass es immer wieder zu Sachschäden an Fahrzeugen kommt. Nicht nur bei Zulieferern sorgen diese Engstellen für viel Ärger, auch manch PKW-BesitzerIn wurde mit Kratzern am Fahrzeug und heruntergerissenen Außenspiegeln nachdrücklich daran erinnert, dass diese künstlichen Engstellen nicht zu unterschätzen sind. Es ist gut, wenn die Sicherheit im Interesse der schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen, und das sind nun einmal die FußgängerInnen, groß geschrieben wird – aber schon die Hälfte der baulichen Maßnahmen, die in der Argenotstraße gesetzt wurden, wären sicher ausreichend, um diese Sicherheit zu gewährleisten – und BewohnerInnen anderer Straßen in Graz wären dankbar, wenn ihnen die anderen 50 Prozent an Sicherheitsmaßnahmen zuteil würden. In diesem Sinne stelle ich daher namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Sind Sie bereit, auf die zuständigen Stellen einzuwirken, damit die zum Teil überbordenden Verkehrssicherheitsmaßnahmen in der Argenotstraße entschärft werden und die Warn- und Begrenzungsschilder nicht jeweils beidseitig auf der ohnehin sehr schmalen Straße angebracht werden? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Konferenz „Women for Peace“ gegen sexuelle Gewalt an Frauen: Breitere Zugänglichkeit für Veranstaltungen, die von der Stadt Graz subventioniert werden und Einbindung lokaler/regionaler Initiativen GR.in Mag.a Grabe stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Vom 2. bis 3. Juni 2016 fand im Grazer Stefaniensaal die Konferenz „Women for Peace“ gegen sexuelle Gewalt an Frauen statt. Inhaltlich zweifellos eine wichtige und gehaltvolle Veranstaltung mit sehr beeindruckenden ReferentInnen wie u.a. den drei Friedensnobelpreisträgerinnen, Frauen- und Bürgerrechtlerinnen Leymah Gbowee, Rigoberta Menchú Tum, Jody Williams. Seitens des Bürgermeisteramtes wurde die Veranstaltung mit € 50.000,-- subventioniert. Seitens des Landes (Bedarfszuweisung LH Schützenhöfer) mit noch einmal € 50.000,--. Insgesamt wurden die Kosten laut entsprechenden Stadtsenatsstücken mit € 270.000,-- beziffert. Inhaltlich war die Veranstaltung, wie ich aus eigener Teilnahme bestätigen kann, allein durch die beeindruckenden ReferentInnen wohl zu einem guten Teil gelungen und die Beschäftigung mit der Menschenrechtsfrage von Gewalt an Frauen notwendiger Gegenstrategien und auf jeden Fall dringend notwendig. Umso bedauerlicher ist daher die – trotz einer Förderung von € 100.000 durch die öffentliche Hand – leider sehr hohe Eintrittsschwelle in Höhe von € 120,-- Eintrittsgebühr und wohl auch daraus resultierende teilweise sehr geringe Anzahl an TeilnehmerInnen (speziell, sobald die für eigene Projekte hinzugezogenen SchülerInnen nicht mehr anwesend waren). Diese Eintrittspreisgestaltung und möglicherweise auch zu geringe Einbeziehungen der vorhandenen regionalen Organisationen und AktivistInnen führte dazu, dass diese groß angelegte Menschenrechts-Veranstaltung aus meiner Sicht (und auch nach Rückmeldung einzelner AktivistInnen und teilnehmender Organisationen) nahezu gar nicht für Grazer BürgerInnen, Friedens-, Menschen- und Frauenrechte-AktivistInnen zugänglich war. So wurde zum Beispiel der gesamte zweite Nachmittag inklusive Abschlussdiskussion der drei Nobelpreisträgerinnen vor äußerst schütterem Publikum abgehalten (nicht einmal 50 TeilnehmerInnen konnten im spärlich besuchten Stefaniensaal gezählt werden). Im Nachhinein konnte zwar in Erfahrung gebracht werden, dass auf Anfrage die Gebühr auch erlassen werden könnte – doch müssen die Organisationen das eben auch im Vorfeld erfahren. Weiters gab es auch einzelne öffentliche „Zeitslots“ auf Grazer Plätzen, aber eine echte Einbindung interessierter Grazer Bevölkerung und in dem Bereich tätiger Organisationen ist natürlich etwas anderes als ein kurzer „Speakers Corner“ auf einem öffentlichen Platz – speziell in einer damals gerade ziemlich instabilen Wetterlage. Auch in der Sitzung des Grazer Menschenrechtsbeirats war das dann ja bekanntlich Thema, auch dort wurden Preisgestaltung und zu geringe Einbindung lokaler Initiativen kritisiert und – u.a. von GR Thomas Rajakovics die Frage eines Gratis-Eintritts bei solchen Veranstaltungen angesprochen. Dies bestärkt mich in meinem Anliegen, dass künftig bei vergleichbaren Veranstaltungen auf breitere Zugänglichkeit geachtet werden sollte, und daher stelle ich Ihnen, Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Welche Möglichkeiten sehen Sie, bei von der Stadt Graz subventionierten Konferenzen oder ähnlichen Veranstaltungen die Teilnahme interessierter Grazer BürgerInnen möglichst niederschwellig zu ermöglichen und eine breite Einbeziehung auf den jeweiligen Gebieten tätiger regionaler und lokaler Initiativen zu erreichen – sei es im Vorfeld durch Gespräche mit den VeranstalterInnen, sei es durch entsprechende Vorgaben bei der Gewährung der städtischen Unterstützung? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Mitwirkung von Frau xxxx bei Projekten der Stadt GR. Pacanda stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Von einem Grazer Bürger wurde folgende Anfrage an die Piratenpartei, mit dem Ersuchen, sie an die Stadtregierung weiterzuleiten, gestellt: A n f r a g e : An wievielen und welchen Projekten hat Frau xxxx neben z.B. dem Militärflughafenverkauf in Ihrem Auftrag oder als Beauftragte der Stadt noch mitgewirkt? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Einführung von Mobilitätssharing in Graz GR.in Kaufmann, MMSc, BA stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Eine ausgezeichnete Möglichkeit, die öffentlichen Verkehrsmittel zu entlasten, Grazerinnen und Grazern Komfort zu bieten und die Umwelt zu schonen, ist das sogenannte Bike-sharing. Dabei kann man an vielen öffentlichen Plätzen in der Innenstadt Räder gegen einen kleinen Betrag mieten und für zumeist kurze Strecken im urbanen Raum verwenden. In Graz gibt es bereits den Versuch, solch ein Konzept zu verwirklichen. Im Vergleich zu anderen europäischen Städten gibt es dabei allerdings noch viel Aufholbedarf. Die steigenden Fahrgastzahlen beim ÖV zeigen, dass man sich bei den Holding Graz Linien auf dem richtigen Weg befindet. Diesen Weg gilt es weiterhin auszubauen, um bei der Kapazitätsplanung mit den steigenden Bewohnerzahlen der Stadt Graz mithalten zu können. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den ANTRAG: Die zuständigen Stellen im Haus Graz werden ersucht, * ein flächendeckendes, öffentliches Bike-sharing-Angebot – in Kombination mit dem ÖV und anderen Individualverkehrsmitteln - in Graz aufzubauen, wobei mindestens 50% der Bikes E–Bikes sein sollen; * eine Neuausrichtung des Radwegenetzes der Stadt Graz zu unternehmen. Das heißt, weg von einer sternförmigen Verbindung der Radwege hin zu Querverbindungen der 13 Hauptradrouten über eine Parallele zum Innenstadtring; * außerdem sollen vor allem in der Innenstadt genügend Fahrradabstellplätze geschaffen werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Energieversorgung bei Veranstaltungen im Augarten GR. Mayr stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Augarten finden regelmäßig große Veranstaltungen statt, die auch zunehmend auf eine starke Energieversorgung für ihre technischen Einrichtungen angewiesen sind. Leider wurden zuletzt Dieselaggregate (bis zu 3 gleichzeitig) verwendet, die durch ihre Lärm- und Abgas-Emissionen für berechtigten Ärger bei AnrainerInnen und BesucherInnen gesorgt haben, noch dazu weil sie auch großteils in der Nacht durchliefen. Im Bereich des Augartens sind Stromverteiler so weit vorhanden, dass der lokale Stromanbieter ohne großen Aufwand für die Veranstaltungen jeweils Stromanschlüsse zur Verfügung stellen könnte. Ich stelle daher namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g , die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, mit dem Energieversorger vor Ort das Angebot von Stromanschlüssen für Veranstaltungen im Augarten sicherzustellen und deren Nutzung in den Gestattungsverträgen mit den Veranstaltern zu vereinbaren sowie diese Vorgabe auch bei der Veranstaltungsgenehmigung zu berücksichtigen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Beleuchtung von Geh- und Radwegen GR. Pogner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Wie schon mehrfach gefordert und bis dato leider noch immer nicht umgesetzt, ist die Beleuchtung von als Geh- und Radweg gekennzeichneten Wegen vor allem entlang der Mur. Es ist wohl unbestritten, dass das Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung stark vorhanden ist und gerade Licht ist ein Teil dieses Sicherheitsempfinden. Wo ausreichend Licht vorhanden ist, ist die Wahrscheinlichkeit einer negativen Überraschung nicht so stark gegeben. In Beantwortung einer meiner diesbezüglichen Anfragen, die 2009 beantwortet wurden, hieß es, dass die Umsetzung – vor allem des rechtsseitigen Abschnittes entlang der Mur zwischen dem Puchsteg und der Puntigamer Brücke – im nächsten Ausbauprogramm vorgesehen wäre. Dazu meine Frage: Wann startet dieses Ausbauprogramm endlich? Auch weise ich darauf hin, dass GR Molnar – ebenfalls 2009 - einen Antrag gestellt hat, in welchem er Solar-Laternen von steirischen Unternehmen vorgeschlagen hat, um Stromkosten und Kabelverlegungsarbeiten zu vermeiden. Die Stadt hat einige gekennzeichnete Geh- und Radwege, wo Teile dieser ausgewiesenen Wege, auch entlang der Mur, nicht beleuchtet sind. Namens der ÖVP-GR-Fraktion stelle ich daher den A n t r a g , der Gemeinderat möge beschließen, dass die von der Stadt gekennzeichneten Geh- und Radwege (im Speziellen entlang der Mur) zur Gänze mit Beleuchtungskörpern (vorzugsweise mit Solar-Laternen) ausgestattet werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Bewohnerparkplätze GR. Pogner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Unsere Innenstadt ist eine attraktive „Kernzone“, das kann man bei einem Bummel durch unsere City täglich erleben. Veranstaltungen, gemütliche Cafés und Restaurants laden zum Verweilen ein. Aber auch als Arbeitgeber ist die Innenstadt ein durchaus beachtlicher Jobmotor. Leider kommen nicht alle Besucher und Beschäftigte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in unsere Stadt. Viele – ja zu viele – nutzen für ihren Besuch oder Arbeitsweg immer noch den Pkw. Für Bewohner unserer Innenstadt wird es auf Grund von Gastgärten und Pendlern immer schwieriger, ihren PKW zu parken. Und das Recht auf einen PKW wird man wohl den Innenstadtbewohnern nicht absprechen. Um zu vermeiden, dass der Innenstadt langsam ihre Bewohner abhanden kommen, ist es daher dringend an der Zeit, sich Gedanken über ein Parkplatzmodell für Innenstadtbewohner zu machen. Namens der ÖVP-GR-Fraktion stelle ich daher den A n t r a g , der Gemeinderat möge beschließen, dass ein Parkplatzkonzept für Innenstadtbewohner bis zum Herbst dieses Jahres entwickelt und umgehend umgesetzt wird. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Gratiszeitungen und Prospekte GR.in Bergmann stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Gratiszeitungen werden mit Sicherheit von vielen Menschen in unserer Stadt gerne gelesen, Werbeprospekte sollen die Wirtschaft ankurbeln sowie Informationen unter die Leute bringen. Oftmals ist die Papierflut, die über uns hereinbricht, aber auch ein lästiges Übel, wenn jeden Tag der Postkasten übergeht und sich nur Werbematerial vor einem auftürmt. Schließlich muss alles wieder ordnungsgemäß entsorgt werden. Leider finden viele Zeitungen und Prospekte keine Leser, sondern fliegen bei Wind und Wetter durch unsere Straßen und verschandeln Teile unserer schönen Stadt. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn diese von den Werbemittelverteilern vor geschlossenen und aufgelassenen Geschäften abgelegt werden. Kaum jemand kümmert sich darum, dass diese Zeitungen bzw. Prospekte auch wieder weggeräumt werden. Meistens verträgt der Wind das Material in alle Himmelsrichtungen. Diverse Abladeplätze für Verteiler tragen ebenso zum Unmut unserer BürgerInnen bei. Besonders auffällig ist die Verschmutzung in Gegenden, wo viele Geschäftslokale leer stehen, wie z.B. in der Annenstraße oder rund um den Griesplatz. Allerdings trifft dies durchaus auch auf andere Stadtgebiete und Wohngebiete in den Randbezirken zu. Liegenschaftsbesitzer kümmern sich immer weniger darum, ob Gehsteige sauber gehalten werden oder nicht. Sie werden ja auch kaum zur Verantwortung gezogen. Die Holding Graz hat eine Hotline eingerichtet, wo von BürgerInnen Verschmutzungen gemeldet werden können. Eine Super-Sache, aber dieses Problem kann damit nur bedingt gelöst werden. Bereits in der Vergangenheit war dieses Problem im Gemeinderat des Öfteren ein Thema. Immer wieder erreichen uns Mails von aufgebrachten Mitmenschen, die von der Politik eine Lösung verlangen. Von Seiten des Tourismusverbandes wurde ebenfalls bereits Kritik laut. Ich stelle daher im Namen der KPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden A n t r a g : Herr Stadtrat Mag. (FH) Mario Eustacchio wird ersucht, gemeinsam mit allen dafür zuständigen Stellen im Haus Graz und mit den dafür verantwortlichen Werbemittelverteilerfirmen eine Lösung für dieses Problem zu erarbeiten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Abflachung der Bordsteinkanten an Zebrastreifen GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Stadt Graz unternimmt sehr viel, um im städtischen Verkehr ein guten Beispiel in Barrierefreiheit zu werden. Das „Grazer T“ als Leitsystem für Sehbehinderte ist dafür wohl das prominenteste Beispiel. Trotzdem gibt es nach wie vor Hürden, die nicht nur für RollstuhlfahrerInnen, sondern auch für gehschwache Menschen und Eltern mit Kinderwägen Hürden darstellen. Ein Beispiel hierfür ist die Straßenüberquerung an Zebrastreifen, für die jedoch die Bordsteine nicht abgeflacht wurden. Wer hier nicht gehfit ist und die Straße überquert, sieht sich oft genötigt, die steile Kante entweder mit hohem Kraft- und Energieaufwand zu überwinden oder auf der Straße parallel zum Gehsteig gehend oder fahrend zu hoffen, bald auf eine Einfahrt mit abgeflachter Kante zu treffen. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz sollen Straßenquerungen mit Zebrastreifen auf Barrierefreiheit prüfen und an Stellen, wo dies noch nicht geschehen ist, die Gehsteigkanten direkt beim Zebrastreifen abflachen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Literaturpreis der Stadt Graz GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Wie von der KUG Graz vorgeschlagen und im gemeinderätlichen Wissenschaftsausschuss einstimmig beschlossen, wird das „Dr.-Karl-Böhm-Stipendium“ inhaltlich verändert und in „Wissenschaftsstipendium der Stadt Graz“ umbenannt. Grund für Letzteres ist die Argumentation der KUG, die besagt: „Dies auch unter dem Aspekt, dass eine namentliche Benennung heute nicht mehr als zeitgemäß erachtet wird.“ Die KUG kann sich damit verstärkt als wissenschaftliche Institution präsentieren, die Stadt Graz als Wissenschaftsstadt. Graz ist aber auch, und das ist unbestritten, Literaturstadt. Aus diesem Grund sollte mit dem „Franz-Nabl-Preis“ ähnlich verfahren werden. Abgesehen von der strittigen politischen Persönlichkeit des Namensgebers könnte sich die Stadt Graz viel besser als Literaturstadt präsentieren, wenn sie einen „Literaturpreis der Stadt Graz“ ausschreiben würde. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz sollen eine Namensänderung des „Franz-Nabl-Preises“ in „Literaturpreis der Stadt Graz“ vornehmen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Tempo 30 in der südlichen Körösistraße anpassen GR. Eber stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die KPÖ begrüßt den Entschluss, den RadfahrerInnen in der Wickenburggasse mehr Raum zu geben. Ein unangenehmer Nebeneffekt dieser verkehrstechnischen Neugestaltung ist es aber, dass – gerade in den Stoßzeiten – der Autoverkehr in der Körösistraße zugenommen hat. Auf einer kurzen Strecke befindet sich bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, die seit vielen Jahren gilt. Nun sind in den letzten Jahren in der Körösistraße (ehemaliges Wasserwerk, ehemaliger GAK-Platz) viele Wohnungen errichtet worden, in denen viele Familien mit Kindern leben. Auch die SeniorInnen, die die Körösistraße auf ihrem Weg Richtung Mur queren, fühlen sich durch die Verkehrszunahme verunsichert. Aus Sicherheitsgründen wäre es also wünschenswert, den Bereich der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung zeitlich und örtlich an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Daher stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Körösistraße örtlich (auf den Bereich zwischen Langegasse und Rottalgasse) und zeitlich auszuweiten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) „Flugblattverzichter“-Pickerl als Gratisangebot an allen Bürgerservice-Stellen GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Gerade in der Urlaubszeit stellen die vielen durch eine Fülle von Reklamesendungen überquellenden Postkästen für die Grazerinnen und Grazer ein spezielles Problem dar. Eine Verschandelung der Umgebung durch freifliegende, nicht mehr unterzubringende Blätter ist ebenso eine Folge, wie auch übervolle Briefkästen leider für etwaige Einbrecher auch als Einladung verstanden werden können. Ein Gratisangebot an „Bitte keine Werbung“-Pickerln durch alle Bürgerservicestellen wäre ein sinnvoller Beitrag in Richtung erhöhter Sauberkeit und Sicherheit in Graz. Daher stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht zu veranlassen, dass die „Bitte keine Werbung“-Pickerl gratis in den Servicestellen der Stadt Graz angeboten werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Umbenennung „Kriegssteig“ in „Friedenssteig“ GR. Mag. Krotzer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der 260 Stufen fassende Weg vom Schloßbergplatz zum Uhrturm wird im amtlichen Stadtplan nach wie vor als „Kriegssteig“ bezeichnet. An dessen Errichtung in den Jahren des Ersten Weltkrieges waren neben österreichischen Pionieren auch russische Kriegsgefangene beteiligt, weshalb der Weg zeitweise auch den Namen „Russensteig“ trug. Bereits mehrfach wurde die Umbenennung dieses Weges in „Friedenssteig“ gefordert, so von der Friedensbewegung der 1980er-Jahre, im Jahr 2003 in einem einstimmigen Beschluss des Bezirksrats Innere Stadt oder etwa auch in einem Gemeinderatsantrag der KPÖ von 2008. In einer Zeit, in der uns nicht nur die mahnende Erinnerung an die Menschheitstragödien der beiden Weltkriege, sondern auch das gegenwärtige Weltgeschehen zeigt, wie wichtig der Einsatz für den Frieden ist, wäre es ein begrüßenswertes Zeichen der Stadt Graz, wenn die jahrzehntelange Forderung nun auch in die Tat umgesetzt wird. Namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs stelle ich daher folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz mögen eine offizielle Umbenennung des „Kriegssteigs“ in „Friedenssteig“ prüfen und gegebenenfalls eine solche in die Wege leiten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Mariagrün – Vorrang für Öffis GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: An der Haltestelle Mariagrün befindet sich die Haltestelle der Straßenbahnlinie 1 sowie der Wendepunkt der Buslinie 58. Beide Linien bedienen die Haltestelle über die vom Individualverkehr besonders stark frequentierte Hilmteichstraße. Besonders in den Stoßzeiten, aber auch zur normal frequentierten Tageszeiten kommt es an der Ein- und Ausfahrt der Haltestelle Mariagrün bei der Hilmteichstraße zu sehr langen Wartezeiten für die Öffis, weil der Individualverkehr sehr oft in den Haltestellenkreuzungsbereich zurückstaut. Abhilfe könnte eine rote Vorampel schaffen, wie sie im Grazer Stadtgebiet bereits an mehreren Haltestellen erfolgreich eingesetzt wird. Auch die Anbringung von schraffierten Bodenlinien könnte helfen, den Individualverkehr aus dem Kreuzungsbereich fernzuhalten. Daher stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die verantwortlichen Stellen des Stadt Graz werden ersucht, zusammen mit der Holding Graz zu überprüfen, ob es Möglichkeiten zur Beschleunigung der Öffis, wie im Motivenbericht beschrieben, gibt. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Oberandritz Verkehrsbeschleunigung GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Sehr erfreulich für die BenutzerInnen der Öffis, aber auch für den Individualverkehr, ist die Neuausrichtung der Ampelschaltung an der Kreuzung in Oberandritz, St. Veiter Straße, Stattegger Straße, Weinitzenstraße. So wurden Induktionsschleifen in die Fahrbahnen integriert, welche auf den Verkehrsfluss reagieren und so die Ampeln zeitlich schalten. Die St. Veiter Straße und die Weinitzenstraße, zwei Straßen, welche sich laut STVO begegnen, wurden auch so geschaltet, dass sie separat auf Grün schalten, um den Verkehrsfluss für die Öffis zu beschleunigen. Nun ist dabei jedoch leider auf separate Linksabbiegeampeln vergessen worden. So mancher Verkehrsteilnehmer ist verunsichert, ist er doch im Glauben, dass der Entgegenkommende auch Grün hat. Die Folge daraus ist, dass sehr viele Linksabbieger in beide Richtungen stehen bleiben, um sich erst zu vergewissern, ob sie freie und ungefährdete Fahrt haben. Zusätzliches Stauaufkommen sowohl in der St. Veiter Straße als auch in der Weinitzenstraße sind die Folge, sehr zum Ärger auch der Öffi-BenutzerInnen, da die Buslinie nun zu den Stoßzeiten noch länger im Stau verweilt. Daher stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die verantwortlichen Stellen des Magistrates sowie der Herr Verkehrsstadtrat werden höflichst ersucht zu evaluieren, ob, wie im Motivenbericht beschrieben, an der Kreuzung in Oberandritz für Linksabbiegerinnen und Linksabbieger in die Statteger Straße sowohl von der St. Veiter Straße als auch von der Weinitzenstraße kommend Linksabbiegeampeln errichtet werden können. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Bessere Beschilderung von Wahllokalen GR.in Schönbacher stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Zuge der diesjährigen Wahlen wurde festgestellt, dass die Beschilderung des Wahllokales in der Pfarre Don Bosco unzureichend ist. Mehrfach haben Wähler darüber geklagt, dass die Orientierung vor Ort nur schwer möglich war und der richtige Eingang nicht ohne Probleme gefunden werden konnte. Es gibt drei Zugangsmöglichkeiten, eine nur ist jedoch beschildert. Daher stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, die Beschilderungen im Bereich von Wahllokalen, bei denen es mehrere Möglichkeiten gibt, das Gebäude zu betreten – im Besonderen in der Pfarre Don Bosco – im Sinne des Motiventextes zu überprüfen, damit eine einwandfreie Orientierung vor Ort sichergestellt wird. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Sanierungsmaßnahmen Johannespark GR.in Schönbacher stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Johannespark im Bezirk Gries zwischen der Hammer-Purgstall-Gasse, der Siebenundvierzigergasse und der Kantgasse ist ein sehr stark frequentierter Park, den sowohl Kinder als auch Erwachsene sehr gerne nutzen. Bis vor wenigen Jahren gab es dort einmal eine Toilette, die allerdings wohl für Drogengeschäfte missbraucht wurde und in weiterer Folge entfernt wurde. Die benachbarte Pfarre Johannes bietet zwar während ihrer Öffnungszeiten an, dass die Toilette in der Pfarre benützt werden kann, doch ist diese Tatsache vielen der Parkbesucher gar nicht bekannt. Seitens der Parkbesucher wurde mehrfach der Wunsch geäußert, dass die Stadt Graz wieder eine Toilette errichten lässt. Auch der Fußballplatz im Johannespark ist sanierungsbedürftig. Im Bereich der Tore fehlt der Rasen vollständig. Bei Regen entstehen in diesem Bereich große Pfützen, die noch Tage danach das Fußballspielen nicht möglich machen. Ebenso wäre eine Eingrenzung des Spielfeldes zum Schutz des Spielrasens wünschenswert. Die Tornetze weisen große Löcher auf, obwohl diese mehrmals behelfsmäßig geflickt wurden. Insgesamt ist dieser Platz ein eher trostloser Anblick. Im Bereich rund um den Johannespark befinden sich zahlreiche Wohnungen, in denen viele Kinder leben. Da die freien Spielflächen und Grünbereiche in dieser Gegend eher spärlich gesät sind, ist gerade dieser Park sehr wichtig für die Anwohner. Daher stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, entsprechende Sanierungsmaßnahmen für den Johannespark zu erwägen. Die Errichtung einer Toilette möge noch im Laufe des Sommers 2016 erfolgen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Absenkung und Überplattung der Waagner-Biro-Straße im Bereich der geplanten öffentlichen Parkanlage sowie des Schulcampus in der SmartCity GR. Dreisiebner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der im Bereich des neuen Stadtteiles SmartCity vorgesehene öffentliche Park wird dem Rahmenplan folgend durch eine Verkehrsfläche - jene der Landesstraße Waagner-Biro-Straße - in zwei Teile geteilt, nämlich in eine kleinere spitz zulaufende Fläche im Westen sowie in eine deutlich größere Fläche im Osten. Das sind aus unserer Sicht keine optimalen Rahmenbedingungen für eine öffentliche Parkanlage, die sowohl von allein spielenden Kindern gut und uneingeschränkt genutzt werden soll als auch für Erwachsene jeden Alters als Erholungsraum angenommen werden soll. Dazu kommt, dass entgegen den Intentionen des Rahmenplans für die Smart City über den Beschluss des Bebauungsplans 04.23.0 Waagner-Biro-Straße - Waldertgasse die Freifläche für einen ursprünglich vorgesehenen Bezirkssportplatz in der Form leider nicht mehr zur Verfügung steht. Zu erwähnen ist überdies, dass der Bezirk Lend zu jenen Grazer Stadtbezirken zählt, die entlang der Grün- und Freiflächenbilanz (lt. 4.0 STEK) die höchsten Defizite bei der Grünraumausstattung aufweisen. Schließlich aber soll und muss unserer Meinung nach ein smartes Entwicklungsgebiet seinen eigenen hoch gestellten Ansprüchen am Ende auch gerecht werden und so darf eine vollständige Zweiteilung aller anzusiedelnden Funktionen in der geplanten SmartCity durch eine heute schon stark frequentierte Verkehrsachse - es geht hier bekanntlich sowohl um hohe Zahlen an privatem und beruflichem KFZ-(Transit-)Verkehr und um die geplante Straßenbahnlinie - von der Grazer Stadtplanung und Verkehrsplanung nicht als stadt- und verkehrsplanerisch unabwendbar hingenommen werden. Gelöst werden könnten die gegebenen Rahmenbedingungen, die durch die Verkehrsachse Waagner-Biro-Straße determiniert sind, einerseits durch harte Maßnahmen wie eine Sperre der Straße für jeden Durchzugsverkehr (ausgenommen Ziel- und Quellverkehr) oder eben durch ambitionierte, kreative und smarte Lösungen. Eine solche könnte die Absenkung und Überplattung der Straßenfläche Waagner-Biro-Straße im Bereich des geplanten Parks sowie - genauso sinnhaft - im Bereich des Schulcampus sein. So kann im zentralen Bereich der Smart City der vorhandene trennende Verkehrsstrang entschärft und damit eine „erzwungene“ Zweiteilung der zentralen Bereiche im entstehenden Quartier - das sind eben der Park und das Zentrum auf Höhe der Schule - verhindert werden. Zudem könnten auf Teilen der so neu hinzu gewonnenen Freifläche nicht nur ein Bezirkssportplatz, sondern auch weitere Funktionen untergebracht werden. In diesem Sinne stelle ich folgenden A n t r a g : Die zuständigen Abteilungen im Magistrat Graz werden ersucht, die im Motivenbericht dargestellten Maßnahmen (Niveausenkung und Überplattung der Waagner-Biro-Straße im vorgeschlagenen Abschnitt) zur Zusammenführung des durch die Waagner-Biro-Straße getrennten öffentlichen Parks sowie des Zentrums auf Höhe des Schulcampus neuen Stadtteil SmartCity zu prüfen und in die weiterführende Entwicklungsplanung einfließen zu lassen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Überarbeitung der Veranstaltungsrichtlinien der Stadt Graz GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Echte Fußballatmosphäre – fast schon wie im Stadion – und gemeinsames Mitfiebern mit der Lieblings-Fußballmannschaft bei Public Viewings gehören sicherlich zum größten Spaß vieler Fußball-Fans. Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden. Im Zusammenhang mit den Grazer Public Viewings zur Euro 2016 kam es speziell am Mariahilferplatz allerdings mehrere Wochen lang zu massiven Beeinträchtigungen ansässiger Betriebe. Aber auch bei den Zuständigen der Mariahilferkirche löste die Größe der genehmigten Veranstaltungsfläche, die nur 3,8 m Abstand zur Kirche festlegte, Verwunderung aus. Geschäfte am Mariahilferplatz waren aufgrund der massiven Aufbauten für das Public Viewing nicht mehr sichtbar und auch die Zugänge waren erschwert. Darüber hinaus wurden die Pläne erst am Tag vor dem Aufbau an die Betriebe kommuniziert. Aus den oben genannten Gründen stelle ich seitens der Grünen-ALG folgenden A n t r a g : 1.) Die zuständigen Stellen der Stadt Graz mögen in Zukunft bei der Genehmigungen von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, die mehr als drei Tage andauern, auch auf die Auswirkungen auf die ansässigen Betriebe und Institutionen verstärkt Rücksicht nehmen. 2.) Dies soll in Form einer stärkeren Einbeziehung der ansässigen Betriebe und Institutionen im Zuge der Genehmigung sowie einer frühzeitige Information erfolgen. Weiters sollten die VeranstalterInnen im Bedarfsfall zur Ausschilderung der Zugänge zu Betrieben verpflichtet werden können. a.) Die „Richtlinie für die Erteilung der Zustimmung zur Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen“ der Stadt Graz möge in folgenden Punkten überarbeitet werden: b.) Die Platzbeschreibungen im § 2a sollen überprüft und betreff Größe in Absprache mit ansässigen Betrieben adaptiert werden. c.) Der Mariahilferplatz mit der Mariahilferkirche soll in den §4 (3) Schutzbereiche aufgenommen werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l schließt die Sitzung des Gemeinderates um 17.35 Uhr. Die Vorsitzenden: Bgm. Mag. Siegfried Nagl Bgm.-Stv.in Elke Kahr Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GR.in Waltraud Haas-Wippel, MA Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb Sitzung des Gemeinderates vom 7. Juli 2016 1