Sitzung des Gemeinderates vom 17. Dezember 2015 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h Stadtrat Kurt H o h e n s i n n e r , MBA Stadträtin Elke K a h r BAUER Susanne Mag.a / BERGMANN Ingeborg / BRAUNERSREUTHER Christine / BRENNEIS Petra Mag.a (FH) / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / FABISCH Andreas Mag. / FRÖLICH Klaus Mag. / GMEINBAUER Daniela / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in (FH) / GROSSMANN Michael E HAAS-WIPPEL Waltraud, MA E HABERLER Stefan Andreas Dipl.-Betriebswirt / HAßLER Gerald Mag. / HEINRICHS Elke / HEUBERGER Ingrid / HOFER Philipp Dr. / HÖTZL Christoph / KATHOLNIG Karin / KAUFMANN Martina, MMSc B.A. / KOPERA Daisy, Univ.-Prof.in Dr.in / KROTZER Robert Mag. / LOHR Roland Ing. / LUTTENBERGER Kurt / MAYR Peter / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth Mag.a / MOGEL Berno / MOLNAR Andreas Mag. / MOSER Rudolf Mag. / PACANDA Philip / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POLZ-WATZENIG Astrid Mag.a / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / RIBO Bedrana, MA / SCHIMAUTZ Markus Dipl.-Ing. (FH) / SCHLEICHER Astrid Mag.a / SCHÖNBACHER Claudia / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / STÖCKLER Peter / TABERHOFER Ulrike Mag.a / THOMÜLLER Martina / TOPF Georg Dipl.-Ing. / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / SCHRÖCK Martina Mag.a Dr.in Bgm.-Stv.in / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / HOHENSINNER Kurt MBA / KAHR Elke / RÜCKER Lisa / RÜSCH Gerhard Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. / Magistratsdirektor Mag. Martin Haidvogel Magistratsdirektor-Stellvertreterin Dr.in Ursula Hammerl SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFERIN: GR.in Sissi POZINGER STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 13.10 Uhr ENDE DER SITZUNG: 18.20 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 17. Dezember 2015 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. Präs. 11211/2003/102 Präs. 10877/2003/37 Novellierung der Dienst- und Gehaltsordnung sowie des Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetzes Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 56) 2. A 8 –29122/2014-6 Neu TO Pkt. 25.) Informationsbericht zur Frage künftiger Sponsoring-Berichte von Beteiligungen Berichterstatter/in: 3. A 8 -21515/2006-202 und A 8 -20081/2006-159 jetzt Pkt. 14.) nichtöffentlich GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH (GBG) Stimmrechtsbindung der GBG in Bezug auf die Unterfertigung eines Umlaufbeschlusses der Grazer Unternehmsfinanzierungs GmbH (GUF) (insbes. Jahresabschluss 2014) 4. A8-65599/2014-33 A 10/8-006684/2015/0086 Radverkehrsmaßnahmen 2016 – 2018 mit Zuzahlungsanteilen zu Geh-/ Radwegebauten an Landesstraßen, 1. Projektgenehmigung über € 1.550.000,-- für 2016 – 2018, 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge für € 1.231.000,-- und Kreditansatzverschiebung über € 19.000,-- in der AOG 2016 Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt Berichterstatter/in: GR Mayr (Seite 57-58) 5. A 8- 65594/2014-141 Personalamt Pensionen Kreditansatzverschiebung in Höhe von € 260.000,-- in der OG 2015 Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 58-59) 6. A 8- 18090/2006-86 Graz Tourismus- und Stadtmarketing GmbH; Ergänzung zum Finanzierungsvertrag vom 4.7.2013, Sondergesellschafterzuschuss € 30.336,-- Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 59-60) 7. A8-65599/2014/0032 A 10/8-133698/2015/0001 Gehsteigprogramm 2016-2017, 1. Projekt-genehmigung über € 850.000,- in der AOG 2016-2017, 2. Ausgabeneinsparung über € 550.000,- in der AOG 2015, haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 300.000,- und Kreditansatzverschiebung über € 300.000,- in der AOG 2016 Berichterstatter/in: GR Hötzl Berichterstatter/in: GRin Katholnig (Seite 60-61) 8. A 8/4 – 17087/2015 Am Leonhardbach 12 Übernahme einer ca. 43 m² großen Tlfl. des Gdst. Nr. 148/5, EZ 767, KG Waltendorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 61) 9. A 8/4 – 1121/2001 Koralmbahn – Nahverkehrsknoten Don Bosco Korrektur des Grundbuchstandes nach Endvermessung und Herstellung der Grundbuchsordnung durch ÖBB Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 62) 10. A 8/4 – 126376/2015 Sonderwohnbauprogramm Städt. Lg. Max-Mell-Allee Gdst. Nr. 1542/9, EZ (neu) KG 63103 Geidorf im Ausmaß von ca. 2.722 m² Einräumung eines Baurechtes ab 01.01.2016 auf die Dauer von 60 Jahren für die Errichtung von ca. 38 Wohnungen mit städtischem Einweisungsrecht Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 62-63) 11. A 8/4 – 131783/2015 Liegenschaft Riesstraße Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten der Stadt Graz am Gdst. Nr. 961, EZ 16, KG Stifting im Ausmaß von 42.327 m² Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 63-64) 12. A 8/4 – 130643/2015 Haus Graz „Graz baut aus“ Quartier Steyrergasse Süd Grundsatzbeschluss Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 74-79) 13. A 10/8-105197/2015/0001 A 8-044725/2008/0100 Nachfolgeregelung zum bestehenden Verkehrsfinanzierungsvertrag ab 01.01.2016 Berichterstatter/in: GR Lohr (Seite 64-65) 14. A 10/BD-14731/2015 „Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt Graz“: Fortführung der Erprobung im Jahr 2016 mit begleitender Evaluierung“ Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 79-83) 15. A 14-006486/2015 16.20.0 Bebauungsplan „Ulmgasse - Kapellenstraße“ XVI. Bez., KG Webling Beschluss Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 83-89) 16. A 10/5 – 735/2002 A 8 – 37672/06 „Naturerlebnispark“ Science Education Center Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem Verein Schulbiologiezentrum „NaturErlebnisPark“ für die Kalenderjahre 2016 bis 2019 Berichterstatter/in: GRin Katholnig (Seite 65-66) 17. A 23-28212/2013-35 Verwaltungsübereinkommen mit dem Land Steiermark zur Förderabwicklung von Photovoltaik-Einzelanlagen mit einer Fördersumme von derzeit ca. € 23.000.- gem. GR-B GZ.: A23-028212/2013-0010 vom 04.12.2014 Fortführung ab 01.01.2016 Berichterstatter/in: GRin Mag. Schleicher (Seite 60) 18. GGZ 44170/2013 Neufestsetzung der Tarife für Parkplätze Berichterstatter/in: GRin Dr. Kopera (Seite 67) 19. GGZ 113092/2015 Neufestsetzung der Preise für Personalessen und Menü für Externe bzw. Synergiepartner Berichterstatter/in: GRin Ribo (Seite 68) 20. StRH – 045833/2014 Geschäftsführer-Gehaltsbestandteile (Wirtschaftlichkeitsprüfung) Berichterstatter/in: GRin Grabe (Seite 89-90) 21. StRH – 033703/2014 Verkehrsfinanzierungsvertrag (Wirtschaftlichkeitsprüfung) Berichterstatter/in: GR Pacanda (Seite 90-93) 22. StRH – 132885/2015 Personelle Ausstattung des Stadtrechnungshofes Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 93-97) N A C H T R A G 23. Präs. 12437/2003/74 Neubestellung bzw. Änderung der Vertretung der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 68-69) 24. Präs. 35646/2006/0004 Deutsch-Österreichisches URBAN-Netzwerk a) Teilnahme der Stadt Graz für die Zeit vom 1.1.2016 bis 31.12.2020 b) Vertretung der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 69-70) 25. A 8 – 29122/2014-6b Künftige Sponsoring-Berichte von Beteiligungen Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 70) 26. A 8-65594/2014-142 FH Joanneum Landesbeitrag, haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 5.740.000,-- in der AOG 2015 Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 70-71) 27. A 8-21777/2006/291 Jahreskarte Graz Evaluierungsbericht Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 97-99) 28. A 8 – 18345/2006-105 Universalmuseum Joanneum GmbH Kunsthauszuschuss – Nachholung Investitionsrücklage im Rahmen der Budgetanpassung 2016 Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 71-72) 29. A 8 – 44725/2008/100 und A 10/8 – 1051197/2015/1 Streichen, da doppelt auf der TO Nachfolgeregelung zum bestehenden Verkehrsfinanzierungsvertrag ab 1.1.2016 Berichterstatter/in: 30. A 8- 65599/2014-35 BG – 14551/2015/1 und Erfordernis der erhöhten Mehrheit gemäß § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung, Mindestanzahl der anwesenden GR-Mitglieder: 32, Zustimmung von mindestens 25 GR-Mitgliedern Projektgenehmigung Fördervereinbarung mit der Science Park Graz GmbH für die Implementierung eines ESA Business Incubation Centre (kurz „ESA BIC“) am Standort Graz/Science-Park Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 99-101) 31. A 8 – 65599/2014-34 A 15/147106/2015-1 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gemäß § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung, Mindestanzahl der anwesenden GR-Mitglieder: 32, Zustimmung von mindestens 25 GR-Mitgliedern EuroSkills 2020 Mittelfristige Förderzusage und Projektgenehmigung über € 500.000,-- in der OG 2020 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 101-103) 32. A 8 – 55637/2014-9 Budget 2016 – Anpassung und Mittelfristige Finanzplanung für das Haus Graz 2017 – 2020 Berichterstatter/in: StR Dr. Rüsch (Seite 103-124) 33. A 8/2-004660/2007-6 Änderung der Grazer Lustbarkeitsabgabeordnung 2003 Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 125-126) 34. A 8/2 – 37979/2006-25 Zusatzantrag der „Piratenpartei“ zur Parkgebühren-Verordnungs-Novelle 2015 Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 126-127) 35. A 8/4 – 119937/2015 Schenkung an die Stadt Graz Für Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen am Grazer Schloßberg Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 72) 36. A 10/BD-010010/2011-115 Smart City Graz Mitte Umsetzungsvereinbarung Stadt Graz - Grundeigentümer – Projektpartner Berichterstatter/in: GR Dr. Piffl-Percevic (Seite 73) 37. A 10/8-108239/2015/0013 Mobilitätsvertrag „Wohnprojekt Ulmgasse“, Bebauungsplan 16.20.0 Ulmgasse – Kapellenstraße Berichterstatter/in: GR DI Topf (Seite 83-89) 38. A 14_043694_2014 04.19.0 Bebauungsplan Waagner-Biro-Straße – Peter-Tunner-Gasse IV. Bez., KG. Lend Beschluss Berichterstatter/in: GR Dr. Piffl-Percevic (Seite 127-132) Graz, 17. Dezember 2015 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Nachruf 1) Prof.in Dr.in Erika Horn, Erwachsenenbildnerin 15-16 Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Genehmigung des Protokolls 2) Grundsatzbeschluss; Fördervereinbarung mit der Science Park Graz GmbH für die Implementierung eines ESA Business Incubation Centre (kurz „ESA BIC“) am Standort Graz/Science Park 18 18-19 Fragestunde des Gemeinderates 1) Mehr direkte Demokratie! Änderung des Volksrechtegesetzes (GR. Pacanda, Piratenpartei an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 2) Überarbeitung Verkehrskonzept Messequadrant (GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 3) Beschäftigung von AsylwerberInnen (GR. Luttenberger, KPÖ an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 4) Wohnungsleerstand in Graz (GR. Mag. Haßler, SPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 5) Islamische Kindergärten - Maßnahmen (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ an StR. Hohensinner, MBA. ÖVP) 6) „Mitmischen“-Demokratiebildung auch für jugendliche AsylwerberInnen in Graz (GR.in Mag.a Grabe, Grüne an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 7) Geplante Verkehrsmaßnahmen Plüddemanngasse (GR. Mayr, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 8) Radwege auf der Reininghaus-Esplanade (GR.in Braunersreuther, KPÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 9) Verkehrsverbund/Vorteile für Graz (GR.in Katholnig, SPÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 10) Kautionsfonds (GR. Mag. Moser, FPÖ an StR.in Kahr, KPÖ) 11) Auskunftserteilung nach dem Steiermärkischen Umwelt-Informationsgesetz (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 12) Denkmalschutz im Ermessen der Stadtsenatsreferentin? (GR. Stöckler, ÖVP an StR.in Rücker, Grüne) 20-21 21-24 24-28 28-32 32-35 35-38 38-41 41-43 43-46 46-49 49-51 51-54 Tagesordnung 55-132 Dringlichkeitsanträge 1) Wiederaufnahme des Betriebes der Linie 47 (GR. Mayr, ÖVP) 2) Verbesserung der Versorgungssituation für Schmerzpatienten – Einrichtung einer multimodalen Schmerzambulanz (GR.in Heinrichs, KPÖ) 3) Recht auf Arbeit (GR. Mag. Haßler, SPÖ) 4) Bedarfsorientierte Mindestsicherung – Herkunftslandprinzip (GR. Mag. Sippel, FPÖ) 5) Bodenversiegelung/Gründächer – Einflechtung in die städtischen Verordnungswerke (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ) 6) Zeitschrift „Der Uhrturm“ – Prüfung möglicher strafrechtlicher Verstöße und Adaptierung der städtischen Richtlinien für die Klub- und Parteienförderung (GR. Dr. Wohlfahrt, Grüne) 7) Petition für einen wirkungsvollen Kriterienkatalog für die ethische Überprüfung von Tierversuchsanträgen (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 134-139 140-144 144-155 155-158 159-166 167-177 178-181 Anfragen an den Bürgermeister 1) Unterkünfte von Asylwerbern in Graz (GR. Hötzl, FPÖ) 2) Aktuelle Vorgehensweise wider die Beschlusslage zur Errichtung einer FußgängerInnen-Zone am Grazer Lendplatz auf der Fläche des Bauernmarkts gemäß Erledigung des mehrheitlich beschlossenen dringlichen Antrages aus der Gemeinderatssitzung vom 23.4.2015 (GR. Dreisiebner, Grüne) 3) Tonnagebeschränkung Steinbergstraße (GR. Dreisiebner und GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 4) Absichtliches Verfallenlassen von Gebäuden (GR. Pacanda, Piratenpartei) 182 183-184 184-185 185-186 Anträge 1) Ausdehnung der Hilfstätigkeiten von Asylwerbern auf kirchliche und karitative Einrichtungen (GR.in Kaufmann, MMSc B.A. ÖVP) 2) Leistungsbezogener Grundversorgungsanteil (GR.in Kaufmann, MMSc B.A., ÖVP) 3) ImmigrantInnen-Sammelstellen an EU-Außengrenzen (GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera, ÖVP) 4) Tartanlaufbahn im neuen Park von Reininghaus (GR. Mag. Molnar, ÖVP) 5) Kein Benachteiligung der Stadt Graz beim Bundesfinanz-ausgleich, Petition an die Bundesregierung (GR.in Potzinger, ÖVP) 6) Öffnung des Banngrabenweges entlang des Petersbaches auch im Winter (GR. Mag. Spath, ÖVP) 7) Gestaltung des Hintergrundes der Eiskrippe im Landhaushof (GR.in Heinrichs, KPÖ) 8) Abbiege-Leitlinien in Kreuzungsbereichen zur Staubvermeidung (GR. Sikora, KPÖ) 9) Maßnahmen zur Lärmreduzierung in den Nachtstunden im Kreuzungsbereich Alte Poststraße/Laudongasse/Georgigasse (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 10) Märchenbahn – bessere Vermarktung (GR.in Schönbacher, ÖVP) 11) Aufrechterhaltung des Liftbetriebs bei den Bründlteichen (GR.in Ribo, MA, Grüne) 12) Historische Straßenflucht nutzen (GR. Pacanda, Piratenpartei) 13) Optimierung der Prozesse im Bereich Unternehmensabgaben (GR. Pacanda, Piratenpartei) 14) Rechtszeitige Zurverfügungstellung der Unterlagen für Gemeinderatssitzungen (GR. Pacanda, Piratenpartei) 187-188 188-189 190-191 191-192 193-194 194-195 195-196 196-198 198-199 199-200 200-202 202 202-203 204-205 Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung-Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 13.10 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank, hoher Gemeinderat, geschätzter Herr Magistratsdirektor mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Ich darf Sie ganz, ganz herzlich zur heutigen Gemeinderatssitzung begrüßen, darf diese eröffnen, feststellen, dass der Gemeinderat wieder ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Wir haben heute auch wieder Kolleginnen und Kollegen zu entschuldigen. Frau Gemeinderätin Haas-Wippel befindet sich auf Kur, Gemeinderätin Mag.a Brenneis wird ab 13.00 Uhr zirka für eine Stunde abwesend sein, Herr Gemeinderat Grossmann ist erkrankt und Herr Gemeinderat Pacanda wird uns heute um 18.20 Uhr verlassen müssen. Also im Moment sind drei KollegInnen nicht da. Hoher Gemeinderat, ich darf Sie bitten, dass wir uns von den Plätzen erheben. N a c h r u f 1) Prof.in Dr.in Erika Horn, Erwachsenenbildnerin Bgm. Mag. Nagl: Am , den 28.11.2015 ist der Stadt Graz Frau Prof.in Dr.in Erika Horn verstorben. Frau Dr.in Erika Horn wurde in Klagenfurt geboren. Als Einzelkind wuchs sie in Oberkärnten auf und besuchte die dortige Volks- und Hauptschule. Schon als Jugendliche war der starke Bezug zu Menschen, zur Musik und zu allen kleinen und großen Wundern der Natur offenkundig. Sie war voll Wissbegier und so entstand schon sehr früh der Wunsch, einmal Lehrerin zu werden. Dieser Traum ging 1937, in einer politisch und wirtschaftlich höchst schwierigen Zeit, an der Bundeslehrerinnenbildungsanstalt in Graz in Erfüllung. Da es hoffnungslos schien, eine Anstellung als Lehrerin zu finden, beschloss sie, an der Grazer und Wiener Universität zu studieren. 1940 promovierte sie in Geschichte und Philosophie und noch im selben Jahr kam es zur Familiengründung. Nach dem Kriegsende begannen für Frau Dr.in Erika Horn Prozesse des Umdenkens, neue Erfahrungen im Glauben und das Bemühen, Wiedergutmachung im persönlichen Verantwortungsbereich zu leisten, also für Versöhnung und Frieden zu wirken; Grundsätze, die sie nie mehr verließen. Sie engagierte sich in Gesprächsrunden und in der Erwachsenenbildung und schrieb die Legendensammlung „Es gibt noch Wunder". Im Zusammenleben der Familie, mit ihren Eltern und den drei Söhnen, erlebte sie Alter, Krankheit und das Sterben der Eltern und sah sich mit der menschlichen Hilflosigkeit konfrontiert. Durch diese prägenden Ereignisse wurde Frau Dr.in Erika Horn für die oftmals schwierige Situation älterer Menschen sensibilisiert. Mit dem Buch „Du sollst ein Segen sein", welches 1964 erschien, setzte sie sich erstmals auch wissenschaftlich mit dem Altwerden auseinander. Mitten in einer schweren Lebenskrise fand sie zwei Aufgabenbereiche, die sie immer neu herausforderten und beglückten: eine Lehrtätigkeit an der 1975 neu gegründeten Fachschule für Altendienste und Familienhilfe der Caritas – ihre erste bezahlte Arbeitsstelle – und eine freie pädagogische Mitarbeit im Leitungsteam des Bildungshauses Mariatrost in Graz. Kompetenz, Erfahrung und das Herz von Frau Dr.in Erika Horn waren das Wertvollste bei der Ausbildung von SozialarbeiterInnen und bei der Fortbildung von Krankenpflegepersonal. Seit vielen Jahren wirkte sie an einem gesamtösterreichischen Weiterbildungsprojekt für MitarbeiterInnen in der Altenarbeit am Bundesinstitut für Erwachsenenbildung mit. Sie war Initiatorin, Fachreferentin und hochgeschätzte Grand Dame zahlreicher humanitärer, christlicher und sozialer Einrichtungen, darunter auch der Hospiz-Bewegung. 1991 wurde Frau Dr.in Erika Horn vom Bundespräsidenten, in Anerkennung ihrer herausragenden Leistungen, der Berufstitel „Professorin" verliehen. Im Jahre 1999 würdigte die Karl-Franzens-Universität ihr Lebenswerk mit dem Paul-Petry-Sonderpreis. Die Ernennung der Stadt Graz erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 28. November 2002. Besonders gut wird uns in Erinnerung bleiben die Eröffnung unseres neuen Pflegeheimes in Andritz, welches auch ihren Namen trägt. Ich glaube, wir haben ihr mit dieser Namensnennung eine große, große Freude bereitet. Die Stadt Graz wird Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Bgm. Mag. Nagl: Meine Damen und Herren! Sie finden auf Ihren Plätzen heute einige Dinge vor, die Tragtaschen von unserer Aktion „Sicher und Licht“, darin gibt es einige auch brauchbare Utensilien. Weiters finden Sie heute auf Ihrem Platz auch vor eine Broschüre, die Frau Katharina Peer mit der Abteilung für Immobilien gestaltet hat. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Genehmigung des Protokolls Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 1. Oktober 2015 wurde von Frau Gemeinderätin Sissi Potzinger überprüft und für in Ordnung befunden. Vielen Dank für die Überprüfung. 2) Grundsatzbeschluss, Fördervereinbarung mit der Science Park Graz GmbH für die Implementierung eines ESA Business Incubation Centre (kurz „ESA BID“) am Standort Graz/Science Park Bgm. Mag. Nagl: Ein Business Incubation Centre in Sinne des ESA Programmes ist ein Gründerzentrum mit Fokus auf High-Tech-Startups in den Vorgründungs- und Gründungsphasen. Ziel ist die Unterstützung von Entrepreneuren, die raumbezogene Technologien nutzen und damit im Non-Space Bereich erfolgreiche Unternehmen zusammenführen oder führen sollen. Ziel ist auch die Verwertung von Technologien, die im Rahmen von ESA-Programmen entwickelt worden sind. Derzeit sind europaweit zehn solcher Inkubatoren aktiv, in Holland, in Darmstadt, in Lazio, in Bavaria, Hawell, Redu, Flanders/Belgien, Südfrankreich, Barcelona und Portugal und drei weitere sind in Vorbereitung in Prag, irgendwo in Schweden und auch in Madrid. Und ein weiterer BIC-Standort soll nun in Graz entstehen und zwar am Standort Science Park Graz, worum sich die Technische Universität Graz stellvertretend für die Science Park Graz GmbH bei der ESA beworben hat. Wir haben nun im Stadtsenat eine Dringlichkeitsverfügung gemacht, damit auch noch rechtzeitig Rektor Sünkl und Rektor Keinz heute, im Laufe des heutigen Tages, die Verhandlungen mit der ESA abschließen können. Es geht um einen Finanzaufwand in den nächsten Jahren von 4.301.000 Euro, die ESA würde, wenn wir den Zuschlag bekommen, 1.7 Millionen Euro auch nach Graz transferieren in diesen nächsten Jahren; der Beitrag des Landes, der Stadt und anderer Partner soll jeweils 867.000 Euro betragen. Wir haben hier eine Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates auch gemacht. Es gibt auch heute dazu die Projektgenehmigung als Stück, aber ich habe auch die Verpflichtung, das, was wir im Stadtsenat beschließen, hier im Gemeinderat kundzutun und darf Sie auch ersuchen, dieser Dringlichkeitsverfügung die Zustimmung zu erteilen. Ich hoffe, dass wir den Zuschlag bekommen. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. F R A G E S T U N D E Beginn: 13.20 Uhr Ende: 14.25 Uhr Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 13.10 Uhr den Vorsitz. 1) Mehr direkte Demokratie! Änderung des Volksrechtegesetzes GR. Pacanda stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Pacanda: Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, hoher Gemeinderat, sehr geehrter Herr Bürgermeister! In der Gemeinderatssitzung im Mai dieses Jahres haben wir einen dringlichen Antrag zum Thema Volksrechtegesetz und Änderung des Volksrechtegesetzes diskutiert. Der Grazer Gemeinderat hat damals einstimmig beschlossen, sich diesem wichtigen Thema anzunehmen und dementsprechend einen Vorschlag für eine Änderung des Volksrechtegesetzes zu erarbeiten. Es hätten sich einerseits der Ausschuss für Verfassung und Organisation damit befassen sollen, weiters sollte das Präsidialamt einen Entwurf einer Petition für eine Novelle erarbeiten und dieser Entwurf hätte dann auch mit dem Beirat für Bürgerbeteiligung diskutiert werden sollen, bevor dann ein gemeinsamer Formulierungsvorschlag für eine Petition zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Wie du weißt, sind wir da ungeduldig, jetzt sieben Monate später möchten wir daher folgende F r a g e stellen: Welche Schritte wurden in den letzten sieben Monaten getroffen, um einem Formulierungsvorschlag, wie durch den Gemeinderat beschlossen, näherzukommen? Bgm. Mag. Nagl: Vielen Dank. Die wichtigste Eigenschaft der Politik ist, Geduld zu haben, verstehe aber auch deine Ungeduld in dieser Frage. Ich möchte vielleicht gleich zu Beginn anmerken, dass das Präsidialamt dieser Frage auch immer wieder nachkommt, seitens des Landes Steiermark bestanden beziehungsweise bestehen noch immer Tendenzen, das Volksrechtegesetz einer Änderung zuzuführen. Insbesondere im Hinblick auch auf die Gemeindezusammenlegung. Deshalb war zunächst eine Abklärung erforderlich, ob das Land einen entsprechenden Novellierungsentwurf ausarbeitet und zur Begutachtung vorlegt, wo dann die Stadt Graz ihre Interessen hätte einbringen können. Da es derzeit aber nicht den Anschein hat, dass in absehbarer Zeit eine diesbezügliche Änderung erfolgt, wird deiner Intention entsprechend gleich zu Jahresbeginn dann ein Arbeitskreis damit befasst werden, um einen entsprechenden Novellierungsvorschlag gemeinsam auch mit unseren Bürgerinitiativen seitens der Stadt Graz zu erarbeiten. Seitens der Präsidialabteilung haben bereits Vorarbeiten hinsichtlich eines Städtevergleichs stattgefunden, das heißt, wir sind dann auf diese Diskussion auch vorbereitet. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.25 Uhr den Vorsitz. 2) Überarbeitung Verkehrskonzept Messequadrant GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz: Sehr geehrter Herr Stadtrat Eustacchio! Wie Sie wissen, ist das Verkehrskonzept um den Messequadrant aus dem Jahr 2004. Wie wir auch alle wissen, gibt es in den letzten zehn Jahren genau in diesem Bereich unzählige Bauten, die dort hingekommen sind und es sind noch viele Bauprojekte genau in diesem Bereich auch geplant. Sie wurden darüber aus der Bezirksratssitzung vom 20.10.2015 informiert, dort wurde nämlich einstimmig ein Beschluss gefasst, nämlich mit der Bitte, dass das Verkehrskonzept in diesem Bereich überarbeitet werden sollte. Zu dem Zeitpunkt, wie ich diese Frage verfasst habe, ist noch keine Antwort dazu eingegangen, daher ersuche ich um Meldung von Ihrer Seite, ob Sie unterstützen beziehungsweise das in Auftrag geben wollen, dass das Verkehrskonzept aus 2004 für den Messequadranten aktualisiert wird. StR. Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat! Die Überarbeitung des von Ihnen angesprochenen Verkehrskonzepts aus 2004 ist bereits erfolgt und zwar der Letztstand stammt vom November 2011. Darauf aufbauend wurden die weitergehenden Verkehrsuntersuchungen im Messequadranten 2013 erstellt. In den beiden Untersuchungen werden die diversen Entwicklungen auf den Flächen in der Nähe oder nahe bei der Messe und rundherum gesamtheitlich betrachtet. Laut dem Verkehrsgutachten für den Südgürtel ergeben sich durch die Eröffnung des Südgürtels keine relevanten Veränderungen im Verkehrsaufkommen. Für den Bereich um die Grazer Messe sowie für die Fröhlichgasse, die Kasernstraße, die Raiffeisenstraße und die Conrad-von-Hötzendorf-Straße, da sich seit der Erstellung der Verkehrsuntersuchung Messequadrant 2013 keine entscheidenden Veränderungen in den allgemeinen Rahmenbedingungen im Bereich der Grazer Messe ergeben haben und auch durch die Öffnung des Südgürtels keine maßgeblichen Veränderungen erwartet werden, ist eine Überarbeitung des Verkehrskonzeptes Messequadrant derzeit nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich jedoch, vor der neuerlichen Aktualisierung des Verkehrskonzeptes Messequadrant eine Beurteilung der tatsächlich eingetretenen Verlagerungseffekte durch die Öffnung des Südgürtels abzuwarten. Die Leistungsfähigkeitsüberprüfung Ballsporthalle Hüttenbrennergasse betrachtet zusätzlich die für den Sportpark Hüttenbrennergasse relevanten Verkehrsaspekte. Da laut Gutachten die darin dargestellten verkehrsintensiven Szenarien am Abend beziehungsweise am Wochenende stattfinden, ist die Abwicklung des Verkehrsaufkommens der Ballsporthalle Hüttenbrennergasse bei Berücksichtigung einiger im Gutachten angeführter Maßnahmen möglich. Bei Umsetzung des Sportparks Hüttenbrennergasse sind aus Sicht der Abteilung für Verkehrsplanung die im Verkehrsgutachten Leistungsfähigkeitsüberprüfung Ballsporthalle Hüttenbrennergasse angeführten Maßnahmen von den Projektwerbern im Detail zu planen, mit den zuständigen Stellen der Stadt Graz abzustimmen und von den Projektwerbern umzusetzen. Die Zusatzinfo für Sie, die Beantwortung des genannten Bezirksantrages befindet sich zwischenzeitlich bereits auf dem Weg (Applaus FPÖ). GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz: Vielen Dank für die Beantwortung. Die Aktualisierung von 2011/2013, die Sie genannt haben, ist uns im Bezirk nicht bekannt. Da wäre ich natürlich sehr dankbar, wenn Sie uns die Unterlagen zukommen lassen könnten. Die Frage, die ich noch hätte, die Zusatzfrage, die ich hätte, wäre, inwieweit sind dort Bauprojekte, die zukünftig dort auch geplant sind beziehungswiese gerade in Umsetzung sind, ich denke jetzt bei zukünftigen Projekten an Merkur, an das Projekt der Strabag, neben OBI und McDonalds, solche Projekte bereits mitangedacht und berücksichtigt? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Diese Projekte, auch Fröhlichgasse, befinden sich ja gerade in der Ausarbeitung, müssen erst eingegeben werden und daraus resultierend werden natürlich die diversen Verkehrsgutachten zur erstellen sein. Möglicherweise auch Umweltverträglichkeitsprüfungen, also das ist alles im Fluss, aber derzeit liegen uns noch keine neuen Unterlagen vor, die ein neues Gutachten rechtfertigen würden. 3) Beschäftigung von AsylwerberInnen GR. Luttenberger stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR. Luttenberger: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie, liebe Kollegin Vizebürgermeisterin! Vor rund einem Monat gab es einen Präsidialerlass Nummer 17/2015, wo, kurz gesagt, beschrieben wird Hilfstätigkeiten von Asylwerberinnen und Asylwerbern in Graz und welche Grazer Dienststellen hier Möglichkeiten hätten. Prinzipiell ist es ja durchaus ein humanistischer und positiver Ansatz, dass AsylwerberInnen, die sich im Wartestatus befinden, hier zu geringfügigen Hilfstätigkeiten herangezogen werden können. Es ist auch hier nicht der richtige Ort und auch nicht der richtige Raum, dass das in Österreich ist es in der Politik oft so, dass viel gut Gemeintes dann immer oft zu hinterfragen ist. Also aufgrund der aktuellen Situation der Flüchtlingsströme und der Asylwerber gehörten ja die dementsprechenden Bundesbetreuungs- und Landesversorgungsgesetze dementsprechend aktualisiert und verbessert. Das können wir nicht machen, das weiß ich schon. Aber Bedarf ist da auf jeden Fall. Aber wenn man sich eben diese Weisung weiter durchliest, dann kommt man eben drauf, was wird unter Hilfstätigkeiten verstanden. Durchaus Dinge wie Grünraum, Zusammenräumen, helfen Akten ablegen, alles gut und schön. Ein bisschen irritiert hat mich nur ein Bereich, da steht auch drinnen Übersetzungen und dann liest man weiter, was wird dann bezahlt? Zum Beispiel für Übersetzungen fünf Euro und da muss ich sagen, das halte ich schon für sehr niedrig und letzten Endes für die Zukunft hinterfragenswert, das würde in meinen Augen durchaus an Sozialdumping grenzen. Was mir noch auffällt ist, dass es in der Stadt Graz ja durchaus schon jetzt gemeinnützige Vereine gibt, die diese Hilfstätigkeiten allerdings zu anderen Bedingungen ausführen, Österreicherinnen und Österreicher, auch Menschen mit Migrationshintergrund und da besteht eben oder haben wir eben die Angst, dass es hier zu einer Vermengung und zu einer Vermischung kommt und zu einem Dumping nach unten für alle. Also nicht nur speziell für AsylwerberInnen. Und unserer Meinung nach wäre es sehr wichtig, dass das Büro für Arbeit der Stadt Graz hier diese Bemühungen koordiniert. Verantwortlich ist für diese künftige Aktion die Caritas, die Flüchtlingsbetreuung, die Grazer Dienststellen sind aufgefordert, ihr Budget nachzukontrollieren, ob noch ein bisschen ein Geld da ist und wenn ja, dann stehen diesen Hilfstätigkeiten steht dem nichts mehr im Wege und es wird dann aus der Handkasse bezahlt, so steht es eben drinnen. So, und jetzt die F r a g e : Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Wird bei diesem Vorhaben auch unser stadteigenes „Büro für Arbeit“ zwecks Koordination mit den schon jetzt tätigen gemeinnützigen Vereinen in Graz miteingebunden (Applaus KPÖ)? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Sehr geehrter Herr Gemeinderat, lieber Kurt! Wie schon vor Beginn der Sitzung kurz persönlich besprochen, habe ich ein bisschen rätseln müssen, wo du mit deiner Frage hinwillst beziehungsweise habe ich deine Frage nicht ganz verstehen können. Mir war nicht ganz klar oder mir ist nicht ganz klar, warum es im Zusammenhang mit diesem von dir zitierten Präsidialerlass 17/2015 eine Koordination mit den gemeinnützigen Vereinen in Graz brauchen sollte. Tatsache ist, dass Asylwerberinnen und Asylwerber nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz weitgehend vom freien Arbeitsmarkt oder vom Zugang zum freien Arbeitsmarkt, besser gesagt, ausgeschlossen sind und im Rahmen des Bundesbetreuungsgesetzes geregelt ist, dass diese mit ihrem Einverständnis zu folgenden Tätigkeiten herangezogen werden können: Erstens Hilfstätigkeiten, die unmittelbar mit ihrer Unterbringung zu tun haben, zum Beispiel die Reinigung, der Küchenbetrieb, Transporte, Instandhaltung in den jeweiligen Betreuungseinrichtungen oder zweitens für gemeinnützige Hilfstätigkeiten bei Bund, Ländern und Gemeinden, du hast es auch schon kurz genannt, welche Tätigkeiten: zum Beispiel Landschaftspflege, Gestaltung, Betreuung von Park- und Sportanlagen, Unterstützungsleistungen in der Administration. Für solche Tätigkeiten ist ein Anerkennungsbeitrag zu gewähren, der nicht der Einkommenssteuerpflicht unterliegt, ist im Bundesgesetz so geregelt und so ist auch diese Festsetzung im zitierten Präsidialerlass zustande gekommen. Die Dienststellen in der Stadt Graz, die einen Bedarf haben, melden sich bei der Caritas, damit auf kurzem Wege einfach der Kontakt zu den interessierten Asylwerbern und Asylwerberinnen hergestellt werden kann. Warum wir da jetzt das Referat für Arbeit und Beschäftigung einbauen sollten, wo das einfach der schnellste und effizienteste Weg ist und was jetzt gemeinnützige Organisationen damit zu tun haben, ist mir noch immer nicht ganz klar. Du hast Erfa kurz angesprochen, mir ist auch nicht bekannt, dass es zu irgendwelchen Verdrängungen von Erfa-Praktikantinnen und Praktikanten gekommen wäre bisher durch diese Möglichkeit für Asylwerberinnen und Asylwerber, ist mir bisher nicht bekannt (Applaus SPÖ). GR. Luttenberger: Die Zusatzfrage gibt es. Bist du bereit, im Februar darüber einen Zwischenbericht zu liefern, welche Dienststellen dieses Angebot in Anspruch genommen haben und welche Bereiche hier ehrenamtlich mit diesen Hilfstätigkeiten abgedeckt worden sind, gemeinnützig…Entschuldigung, mit diesen Hilfstätigkeiten abgedeckt worden sind? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Einen Zwischenbericht zu was abzugeben? Ich habe dich jetzt wieder nicht verstanden, zu den Gemeinnützigen? GR. Luttenberger: Irgendwie habe ich, glaube ich, heute einen schlechten Tag. Ich rede von diesen gemeinnützigen Hilfsarbeiten und wenn das jetzt eh alles so gut und so locker ist, dann frage ich jetzt einfach, ob du bereit bist, im Februar darüber einen Zwischenbericht abzugeben, was da jetzt passiert ist seit einem Monat, also welche Stellen haben das in Anspruch genommen, welche Tätigkeiten sind da jetzt… Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Lieber Kurt, ich habe nicht gesagt, dass es gut und locker ist, es ist einfach so, dass es bei mir keine Zuständigkeit gibt, jetzt weiß ich nicht, für das Präsidialamt bin ich politisch nicht zuständig, da müsstest du jemand anderen um diesen Zwischenbericht bitten oder auch den Personalstadtrat bitten, welche Abteilungen auf dieses Angebot zurückgegriffen haben. Das liegt nicht in meinem Kompetenzbereich und darum kann ich dir auch keinen Bericht darüber abliefern (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Bevor wir jetzt zur nächsten Frage kommen, haben wir Gelegenheit, zwei neue Persönlichkeiten hier im Gemeinderatssaal begrüßen zu können. Wir haben hier im Gemeinderat ja beschlossen, dass zwei Abteilungen der Landeshauptstadt Graz neu und weiblich besetzt werden und ich begrüße erstmals hier für das Gesundheitsamt Frau Dr.in Eva Winter und für das Amt für Vermessungswesen Frau Dipl.-Ing.in Elke Achleitner. Herzlich willkommen und auf gute Zusammenarbeit (allgemeiner Applaus). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 13.35 Uhr den Vorsitz. 4) Wohnungsleerstand in Graz GR. Mag. Haßler stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: Gr. Mag. Haßler: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Das Thema Wohnungsleerstand hat uns ja schon in der letzten Gemeinderatssitzung beschäftigt und das nicht zu Unrecht, denn es ist, glaube ich, schon sehr wichtig zu wissen, wie hoch der Wohnungsleerstand ist und in welchen Bereichen besonders viele Wohnungen leer stehen, weil nämlich darauf die ganzen Planungen in Stadt- und Raumplanung fußen. Deshalb ist aus unserer Sicht eine punktgenaue Wohnungsleerstandserhebung unverzichtbar, um ein gutes kurz-, mittel- und langfristiges Maßnahmenpaket gegen die Wohnungsnot beziehungswiese gegen die horrenden Wohnungskosten zu entwickeln. Nachdem deine ÖVP-Fraktion gemeinsam mit den Freiheitlichen in der letzten Gemeinderatssitzung unsere dringliche Forderung nach einer Leerstandserhebung abgelehnt hat, gehen wir jetzt von unserer Fraktion davon aus, dass dir die konkreten Daten für Graz wahrscheinlich schon bekannt sind und deshalb darf ich dich namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion f r a g e n: Wie hoch ist der Leerstand im Wohnungsbereich in Graz? Bgm. Mag. Nagl: Geschätzter Herr Klubobmann! Zunächst muss eingangs erwähnt werden, dass derzeit keine hoheitlichen Verhandlungsmöglichkeiten für eine sogenannte Leerstandsverwaltung überhaupt vorhanden sind. Somit ist in Österreich keine gesetzliche Bestimmung gegeben, welche Erhebungen beziehungsweise Wiederbenutzung der Leerstände unterstützen könnte. Der Aufwand für eine systematische und umfassende gar laufende Leerstandserhebung kann daher im Moment nicht gerechtfertigt werden. Das Stadtplanungsamt hat jedoch im Zeitraum vom Juni 2012 bis zum Dezember eine Studie zur Ermittlung von Leerstand und Brachflächen anhand zweier Pilotgebiete im Grazer Stadtgebiet beauftragt. Dabei sollte die Methodik zur Erhebung des Leerstandes anhand von drei Typologien Objektleerstand, Erdgeschoß-Leerstand, das war vor allem gewerblich und Brache ermittelt werden. Darüber hinaus wurden auch andere europäische Studien beziehungsweise Erhebungen im Bereich des Leerstandes intensiv beleuchtet. Im Bereich des Objektes Leerstandes wurde in beiden Pilotgebieten anhand von Feldforschungen vor Ort, der Analyse von Daten, das haben wir über den Strombezug möglich gemacht, und Befragungen versucht, einen Leerstandskataster aufzubauen. In beiden Pilotgebieten zeigte sich, dass eine lückenlose Erhebung im Bereich des Wohnungsleerstandes nicht auch zuletzt aufgrund der vorhandenen beziehungsweise erhebenden Datenbasis enorm schwierig ist. Ein wesentlich hemmendes Merkmal in der Erhebung sind haushaltsbezogene Daten, für die der Datenschutz eindeutige Regelungen vorsieht. Die Erhebung von Erdgeschoss-Leerständen beziehungsweise Brachen jedoch war lückenloser zu erheben. Eine Erhebung des Wohnungsleerstandes der gesamten Stadt ist nicht nur ressourcenbindend, sondern auch aufgrund der zuvor erwähnten derzeitigen Datenschutzrechtslage kaum möglich. In einigen deutschen Städten gibt es Plattformen, wo Vermieter oder Eigentümer freiwillig ihren vorhandenen Leerstand inklusive Wohnungsleerstand eintragen können. Als Resümee aller Studien und letztlich auch bei unserer Studie kann festgehalten werden, das Leerstandsmanagement eine weiche Maßnahme basierend auf Freiwilligkeit ist. Daher kommt der Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und Kommunikation und Bewusstseinsbildung, nämlich Information und Vermittlung im Bereich des Leerstandmanagements, eine besondere Bedeutung zu. Weil du es auch erwähnt hast, warum wir auch das letzte Mal mit deinem Antrag keine Freude hatten, war auch der Umstand, dass du gleich gesagt hast und wer eine leer stehende Wohnung hat, sollte dann eine Abgabe berappen pro Quadratmeter, zumindest ist es ja auch so herübergekommen. Und da möchte ich dir auch sagen, das hat ziemlich viel Verunsicherung ausgelöst, weil wenn heute Persönlichkeiten dich ansprechen, die aus Altersgründen in einem Seniorenpflegeheim sind und zu Hause eine leer stehende Wohnung haben. Ich habe es auch in der eigenen Familie erlebt, wie schwer das ist, eine solche Wohnung aufzulösen, weil du ja nie genau weißt, möchte die betroffene Person wieder einmal vielleicht zurück in ihre Wohnung und dann vielleicht jemand noch eine Art Strafzuschlag haben möchte für das, dass die Wohnung noch nicht weitervermietet worden ist, dann hat man sehr viel Irritation damit ausgelöst und wir wissen, wenn ich so sagen darf, auch aufgrund der Studie, dass das dauernd Kolportierte, in Graz stehen tausende Wohnung leer, für uns auch nicht nachvollziehbar war, auch nicht von Amtsseite (Applaus ÖVP). GR. Mag. Haßler: Da kommt wieder einmal das Problem hervor, dass man bei Anträgen oft nur das hören will, was einen halt stört, weil wenn ich mich an meinen letzten Antrag zurückerinnere, habe ich zwar Beispiele aufgezählt, wie man damit umgehen könnte. Ein Beispiel war eine mögliche Abgabe, ein anderes Beispiel war ein Fördermodell in Vorarlberg, wo man durchaus die Möglichkeit schaffen könnte, Anreize zu schaffen, also keine Strafsteuer, wie du es nennst, einzuheben, sondern Anreize zu schaffen. Und in meinem Antrag ist es nur darum gegangen, dass die Kollegin Kahr den Auftrag bekommt, einmal überhaupt bis Februar, wenn ich es richtig im Kopf habe, zu überlegen, wie so ein Konzept für eine Leerstandserhebung aussehen könnte. Also nur darum ist es gegangen. Deshalb ist die Ablehnung unverständlich, aber es ist interessant, dass es Zahlen gibt offensichtlich. Deshalb meine Zusatzfrage, warum wurden die Daten aus dieser Erhebung bisher nicht veröffentlicht und wäre es nicht interessant, für das gesamte Stadtgebiet so etwas zu haben und auch die Gründe zu wissen, warum es zum Leerstand kommt (Applaus SPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Vielleicht eine ganz klare Antwort. Das Erste war die Sorge, dass du mit einer neuen Abgabe Menschen belasten willst, die zum Großteil wahrscheinlich, und ich habe dir ein gutes Beispiel auch genannt, da in großer Sorge wären und sogar in finanzielle Probleme kommen könnten. Und das Zweite ist ein Fördermodell, das schließe ich, wenn ich so sagen darf, vollkommen aus, weil dafür, dass jemand was leer stehen hat lassen, dann noch von Seiten der öffentlichen Hand zu fördern, halten wir auch für falsch. Also wenn ich keine gescheiten Vorschläge habe, werde ich nicht viel Geld in die Hand nehmen, viel Aufwand betreiben, um auf etwas draufzukommen, was in einem Fehlversuch eigentlich auch schon aufgrund von Datenschutz und schwierigen Erhebungsmöglichkeiten schon gescheitert ist. Das ist vielleicht die klare Antwort auf dein Ansinnen (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.45 Uhr den Vorsitz. 5) Islamische Kindergärten – Maßnahmen GR.in Mag.a Schleicher stellt an StR. Hohensinner, MBA folgende Frage: GR.in Mag.a Schleicher: Hoher Gemeinderat, sehr geehrte Gäste, sehr geehrter Herr Stadtrat! Meine Anfrage stelle ich aus aktuellem Anlass. In Wien sollten 150 islamische Kindergärten evaluiert werden, weit ist man allerdings nicht gekommen, es herrscht absolut mangelnde Kooperationsbereitschaft vor. In den Kindergärten werden bedenkliche Inhalte den Kleinsten vermittelt, also null Integrationswillen. Bemerkenswert sind auch das Versagen der Kontrollmechanismen der zuständigen Stellen und der Betrugsskandal, der natürlich Steuergelder betrifft. Graz als zweitgrößte Stadt Österreichs und auch mit dem Bau der Moschee ist auch hier ein Blick auf die Thematik angebracht, dass unsere Stadt im Blickpunkt von Salafisten steht, beweisen nicht zuletzt eine Razzia und die immer wieder durchgeführten Koran- und DVD-Verteilaktionen sowie die Anwesenheit von Konvertiten-Anführer Pierre Vogel. Dem Verfassungsschutz sind auch besorgniserregende Kontakte von Graz aus nach Bosnien bekannt zu radikalen Zellen, wo Jugendliche für Kriegseinsätze rekrutiert werden. Derzeit darf man in Graz mit einem islamischen Kindergarten rechnen, wie erwähnt in der Moschee, aber wie du selbst in Medienberichten zitiert wirst, bleiben der Stadt nur wenige Möglichkeiten, um Einfluss im Bereich der Kindergartenbetreuung zu nehmen. Beispielsweise die Nichtaufnahme in das städtische Tarifsystem. Andere in Zukunft sicher relevante Maßnahmen wären ohne Gesetzesänderungen nicht möglich. Deshalb meine F r a g e an dich, sehr geehrter Herr Stadtrat! Welche Maßnahmen, die Ihrer Ansicht nach notwendig wären, um Vorfälle wie derzeit in Wien zu verhindern, werden Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten erwägen (Applaus FPÖ)? StR. Hohensinner, MBA: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, liebe Astrid! Danke für deine Frage. Sie bietet mir die Möglichkeit, die Grazer Situation zu beschreiben. Wir müssen nur alle miteinander aufpassen, dass wir hier keine Pauschal-Vorverurteilung betreiben, der von dir im Motivenbericht beschriebene bosnische Kulturverein ist im Übrigen bezüglich Integration sehr bemüht und setzt vorbildliche Projekte. Aber zunächst die Fakten. Wir haben in Graz 263 Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und keine einzige Einrichtung ist derzeit von einem islamischen Verein geführt. Ich sage auch in aller Klarheit und Deutlichkeit, dass aus meiner heutigen Sicht das Wiener Modell absolut kein Option für die Stadt Graz darstellt, in Wien übernehmen islamische Vereine, die sehr unerfahren sind in der Kinderbetreuung, sowohl die Erhalter- als auch die Betreiberrolle. Wie können wir steuern? Du beantwortest eigentlich deine Frage im Motivenbericht selbst, steuern können wir über die Tarifmodellaufnahme. Wie du wahrscheinlich weißt, zahlt die Stadt Graz pro Kindergartengruppe 50.000 Euro und pro Kinderkrippengruppe 100.000 Euro im Jahr und wenn ein Kindergarten diese Förderung nicht hat, kann er nur sehr schwer einen Kindergartenbetrieb organisieren und wenn er den organisiert, dann sind sehr hohe Selbstbehalte auch einzuheben. Von dem her glaube ich, dass wir hier ein ganz gutes Steuerungsinstrument haben und wir wollen in Graz den integrativen Weg gehen, das heißt, wenn ein islamischer Verein die Räumlichkeiten bereitstellen möchte, werde ich alles daran setzen, dass wir den Betrieb mit einem wirklich erfahrenen Betreiber sicherstellen. Das kann sein GIB, Wiki, Volkshilfe oder die Kinderfreunde und derzeit gibt es noch keinen Antrag auf eine Kinderbetreuungseinrichtung von einem islamischen Verein. Wenn es einen solchen Antrag gibt, werde ich im Vorfeld mit dem Tarifmodell das so lenken, dass wir eine Qualität hier absichern können (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Schleicher: Danke für die Beantwortung. Ich möchte noch anmerken, dass Integration nur bis zu einer bestimmten Anzahl von Leuten möglich ist, ansonsten werden sich ganz sicher Parallelgesellschaften bilden, dazu brauche ich keine Studie, das sagt mir der Hausverstand. Und da werden Gesetzesänderungen ganz, ganz sicher nötig werden und meine Frage an dich: Ist das Boot voll oder wann ist das Boot aus deiner Sicht, als Integrationsstadtrat, voll (Applaus FPÖ)? StR. Hohensinner, MBA: Also, wann ist das Boot voll? Wir haben Zahlen, dass wir in etwa im letzten Jahr 1.400 Asylwerberinnen und -werber in Graz gehabt haben, dieses Jahr haben wir 1.800. Derzeit ist die Situation bewältigbar, wenn alle mitmachen und wenn wirklich sich beide Seiten bemühen. Eben die Leute, die schon länger in Graz wohnen, aber auch, die die zuziehen, da werde ich alles daran setzen, dass es auch mit der Integrationsstrategie, die wir entwickelt haben für beide Seiten ein Instrument gibt. Aber es ist auch wichtig, dass wir nicht hetzen auf der einen Seite und auf der anderen Seite nicht träumen. Wir müssen einen sachlichen Weg der Mitte beschreiten (Applaus ÖVP). 6) „Mitmischen“- Demokratiebildung auch für jugendliche AsylwerberInnen in Graz GR.in Mag.a Grabe stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR.in Mag.a Grabe: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Regierungsmitglieder, liebe Martina! Wir waren ja vor kurzem auch gemeinsam bei einer Diskussion in einer Schule und haben gemerkt, wie wichtig einerseits das Diskutieren mit den Schülerinnen und Schülern ist und andererseits wie interessiert die auch waren. Auch was für gute Vorschläge sie gemacht haben, wie früh Integration schon erfolgen soll und was alles dazu gehören sollen und mir ist in diesem Sinn dann eingefallen, weil es auch andere Projekte gibt, die zum Beispiel Reisen zum Nationalrat organisieren für Asylwerberinnen und Asylwerber, ob das eine Möglichkeit ist, wie wir auch als Stadt Graz aktiv werden können indem wir das Projekt „Mitmischen“, das ja auch von dir initiiert war und denke ich, sehr, sehr gut gelaufen ist in Kooperation mit dem Ressort von Kurt Hohensinner, dass wir dieses Projekt auch für jugendliche Asylwerberinnen und Asylwerber vielleicht adaptieren können. Daher meine F r a g e , um es kurz zu machen: Welche Möglichkeiten siehst du, dass man das machen kann, das müsste natürlich etwas anders organisiert sein als bisher, aber wäre aus meiner Ansicht eine lohnende Sache, dass auch diese Schülerinnen und Schüler frühzeitig unsere Demokratie kennenlernen, dass sie in unser Rathaus einmal eingeladen werden und einfach im demokratischen Alltag bei uns willkommen geheißen werden (Applaus Grüne). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, liebe Daniela! Das Steirische Fachstellennetzwerk für Jugendarbeit und Jugendpolitik hat bereits im Sommer dieses Jahres eine Auflistung an Angeboten zusammengestellt, die für jugendliche Asylwerberinnen und Asylwerber konzipiert wurden beziehungsweise wo auch Angebote aufgelistet sind, die es bereits gibt, die für diese Zielgruppe auch geeignet sind. Diese Aufstellung von den Angeboten wurde an jene Organisationen und Einrichtungen weitergegeben, die mit jugendlichen Asylwerberinnen und Asylwerbern arbeiten. Nachdem beteiligung.st in diesem Fachstellennetzwerk vertreten ist, findet sich auch sich auch „Mitmischen“ auf dieser Liste, das heißt, dass Gruppen von jugendlichen AsylwerberInnen ganz normal für „Mitmischen“ angemeldet werden können und im Einzelfall wird geklärt, ob und welche Dolmetschleistungen da noch zusätzlich gebraucht werden. Nach nochmaliger Rücksprache mit den ExpertInnen von beteiligung.st braucht es kein eigenes und kein neues Konzept für jugendliche AsylwerberInnen, es ist auch jetzt schon so, dass nicht nur Schulklassen an diesem wunderbaren Projekt teilnehmen, sondern auch andere Organisationen, das Buchen und Inanspruchnehmen zum Beispiel hat Atempo immer wieder Termine gebucht. Und im jeweiligen Einzelfall werden die Workshops dann natürlich auch nach den jeweiligen Anforderungen der Bedürfnisse der Jugendlichen angepasst. Würde es also ein neues Konzept brauchen, glaube ich, wäre es auch besser, wenn die Expertinnen und Experten von beteiligung.st dieses Projekt oder dieses Konzept entwickeln würden und nicht ich gemeinsam mit dem geschätzten Kollegen Hohensinner. GR.in Mag.a Grabe: Ist vielleicht auch missverstanden worden, ich habe jetzt nicht gemeint, dass ihr beide als Person ein neues Konzept, sondern natürlich in Zusammenarbeit mit den bestehenden Organisationen das ausarbeitet oder die ausarbeiten lässt. Es freut mich, wenn es bereits die Möglichkeit gibt, dass auch jugendliche AsylwerberInnen daran teilnehmen können. Nachfrage nur, wie konkret ist es jetzt, wie müssen sie sich bewerben, über eine der Jugendorganisationen oder könnte man das irgendwo veröffentlichen, weil ich selber, obwohl politisch interessiert, nur nicht fündig geworden bin dort, dass man es vielleicht für Leute, die Jugendliche betreuen außerhalb auch der Organisationen einfach irgendwo publik macht, wo die sich hinwenden können. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Also einerseits gibt es, wie gesagt, schon über die Schulen die Möglichkeit, es ist ja auch so, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in die Schule gehen und dann mit den Schulklassen ganz normal hier mitherkommen. Auf der anderen Seite, wie bereits erwähnt, haben die Organisationen, die sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, junge Asylwerberinnen und Asylwerber kümmern, bereits diese Angebotsliste erhalten und brauchen nur den Kontakt zu beteiligung.st herstellen, einen Termin buchen und dann ganz normal herkommen. Sie haben alle Informationen bereits im Sommer schon über diese Projekte bekommen. GR.in Mag.a Grabe: ….wo man als Person die Leute betreut, weiß, an welche Organisation man sich wendet. Es gibt Leute, die sind noch nicht in Organisationen, sondern werden von Leuten privat betreut und dass diese Leute… Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Dann bitte direkt an beteiligung.st wenden. 7) Geplante Verkehrsmaßnahmen Plüddemanngasse GR. Mayr stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Mayr: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtrat! Im Oktober-Gemeinderat im Verkehrsausschuss wurden die geplanten Maßnahmen für die Plüddemanngasse, und zwar den Abschnitt zwischen der Waltendorfer Hauptstraße und der Eisteichgasse, in einem mündlichen Informationsbericht kurz dargestellt. Ende November war dann die Bezirksversammlung Waltendorf, bei der diese Verkehrsmaßnahmen eigentlich zum Hauptthema wurden. Der größte Teil der sehr zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren Anrainerinnen und Anrainer aus diesem Gebiet und es war eigentlich zu dem Zeitpunkt nicht klar, was ist wirklich der Letztstand der geplanten Maßnahmen und vor allem ist dort der ganz massive Wunsch aufgetaucht, man möge den Betroffenen das auch in einer Bezirksteilversammlung präsentieren und ich glaube, dieser Wunsch ist absolut legitim und ist eigentlich bei der Größenordnung dieser Maßnahmen absolut angebracht. Daher darf ich an dich, sehr geehrter Herr Stadtrat, die F r a g e stellen, ob du bereit bist, bei einer Bezirksteilversammlung am Beginn des kommenden Jahres als politisch verantwortlicher Stadtrat die Maßnahmen zu präsentieren? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Jawohl, lieber Peter. Über die geplanten Verkehrsmaßnahmen in der Plüddemanngasse, die übrigens eine Landesstraße ist, wurden vom Straßenamt die ansässigen Wirtschaftstreibenden, alle drei von den Maßnahmen betroffenen Bezirksräte sowie gemeinsam mit der Abteilung für Verkehrsplanung und der zuständigen Fachabteilung des Landes Steiermark auch der Verkehrsausschuss des Gemeinderates, du hast es eben erwähnt, umfassend informiert. Medial ist es auch sehr gut transportiert worden, sehr ausführlich, sehr augenscheinlich, wofür man danke sagen muss, weil bei diesen komplexen Themen ist es ja wichtig, dass man das auch nachvollziehen kann. Die von dir angesprochenen Anrainer werden mittels einer Postwurfsendung rechtzeitig über die geplanten Maßnahmen im Vorfeld informiert werden. Ich sehe den Mehrwert derzeit nicht, an einer, wie du sagst, Bezirksteilversammlung teilzunehmen, aber die Information kommt (Applaus FPÖ). GR. Mayr: Vielleicht noch eine Anmerkung zu der bislang erfolgten Information. Es ist vollkommen richtig, dass ungefähr im Zeitraum Ende November zum Zeitpunkt der Bezirksversammlung auch dankenswerterweise von den Kollegen der Kleinen Zeitung in ihrem Medium in einem Bericht dargestellt wurden. Allerdings auch nicht in allen Details. Auch die beiden BezirksvorsteherInnen, also Bezirksvorsteherin und Bezirksvorsteher Leonhard und Waltendorf, bekamen eine Information ungefähr im August, also der Letztstand und die wirklichen Details waren uns Ende November in der Bezirksversammlung absolut nicht bekannt. Die Zusatzfrage geht dahingehend, wann ist die Umsetzung der Maßnahmen geplant und würdest du unterstützen, dass, wenn du selbst als verantwortlicher Stadtrat nicht bei einer Bezirksteilversammlung bereit bist, Rede und Antwort zu stehen, diese Aufgabe in den Bereich deiner Referate zu delegieren? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Die Umsetzung wird im spätestens zweiten Quartal des kommenden Jahres begonnen werden und ich stelle es dem Amt einmal frei, aber das Amt hat von sich aus gesagt, dass die Ausführungen mit diesen Postwurfsendungen sehr detailliert gemacht werden und sehen darin eigentlich keinen Mehrwert. Also ich stelle es ihnen frei, wenn sie das tun wollen, aber wir arbeiten das schriftlich aus und wird euch zugehen. 8) Radwege auf der Reininghaus-Esplanade GR.in Braunersreuther stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR.in Braunersreuther: Sehr geehrte KollegInnen, sehr geehrte ZuhörerInnen, sehr geehrter Herr Stadtrat! Anfang Dezember ist publik geworden, dass es zum Stadtteil Reininghaus zur sogenannten Esplanade einen Wettbewerb gegeben hat, dessen Ergebnis, dessen Siegerprojekt ich mit einiger Verwunderung gesehen habe, besonders hinsichtlich der Radwegeführung. Denn wer schon einmal die Annenstraße entweder runtergegangen ist, dort auf die Straßenbahn gewartet hat oder mit dem Fahrrad rauf- oder runtergefahren ist, wird das Problem kennen, wenn der Radweg zwischen Haltestelle und Straßenbahn verläuft, dann kommt es dort immer zu einer Problematik, kommt durchaus auch zu Unfällen oder zumindest zu Gefahrensituationen. Jetzt war auf zweien dieser Bilder, die veröffentlicht wurden, und leider war uns im Vorfeld der Recherche nicht mehr zugängig, weil der Gemeinderat nicht über den Wettbewerb informiert worden ist, war deutlich zu sehen, dass sich Fußgänger auf diesen Radwegen befinden, also die Problematik war schon am Bild aufgezeigt. Meine F r a g e ist deshalb: Wie konnte es sein, dass ein Projekt, das so eine Problematik beinhaltet, zu einem Siegerprojekt werden konnte (Applaus KPÖ)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Frau Gemeinderätin! Ich antworte jetzt sozusagen stellvertretend für andere Ämter, die nicht in meinem Einflussbereich liegen. Die Organisation und Ablauf des Wettbewerbs öffentlicher Raum für die ÖV-Achse in Reininghaus samt Präsentation wurden vom Stadtplanungsamt durchgeführt. Seitens der Abteilung für Verkehrsplanung erfolgte eine fachliche Begleitung und Prüfung des Wettbewerbs zu den angesprochenen verkehrlichen Themen, kann Folgendes festgehalten werden: Wie aus den Lageplänen des Wettbewerb-Siegerprojektes ersichtlich ist, wird der Radverkehr in der Esplanade bei den Haltestellen grundsätzlich hinter der Wartefläche vorbeigeführt. Bei der Prüfung der Wettbewerbsbeiträge wurde unter anderem besonders auf die gesicherte Führung des Radverkehrs in der Esplanade geachtet und war dies auch eine Vorgabe für den Wettbewerb. Am südlichen Platz an der Wetzelsdorfer Straße ist die Lage des Radweges aus dem Lageplan nicht eindeutig heraus erkennbar. Laut dem Rendering führt er zwischen Haltestelle und Straßenbahntrasse durch. Von der Jury wurde aber bereits festgelegt, dass eine Überarbeitung des Siegerentwurfes noch durchzuführen ist, dafür wird ein Pflichtenheft erstellt, in dem der südliche Platz einer der noch zu überarbeitenden Punkte sein wird (Applaus FPÖ). GR.in Braunersreuther: Eine kleine Anmerkung. Heißt das im Klartext, dass auf diese Problematik dann verstärkt geachtet wird und dann versucht wird, solche Probleme zu verhindern? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Davon gehe ich aus, nachdem die Verkehrsplanung, Straßenamt und alle beteiligten Personen selbstverständlich immer darauf Acht geben, möglichst alle Gefahrenquellen zu beseitigen, wird das auch dort der Fall sein (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Generelle Anmerkung noch. Wenn wir einen Wettbewerb durchführen, gibt es ein Ergebnis, ein Siegerergebnis, aber das hat noch nichts mit der Detailplanung zu tun, das heißt, wann immer Dinge auffallen, so wie Ihnen jetzt auch, bitte melden, dann wird das möglichst auch mitberücksichtigt. 9) Verkehrsverbund/Vorteile für Graz GR.in Katholnig stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR.in Katholnig: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Stadtsenatsmitglieder, liebe KollegInnen aus dem Gemeinderat, liebe Besucher auf den Tribünen! Öffentlicher Verkehr, Verbund ist ein Thema, das uns alle schon sehr lange beschäftigt, das sehr viele Bezirksvertretungen beschäftigt, weil sehr viele Busse aus den Umlandgemeinden in unser Stadtgebiet fahren, aber die Grazer und Grazerinnen in diese Linien nicht einsteigen dürfen, können oder wie auch immer. Den Umlandgemeinden mit ihren Verbundkarten ist es möglich, alle Linien benützen zu dürfen, das heißt, die dürfen auch und können auch in Grazer Linien umsteigen, umgekehrt ist das eben nicht der Fall. Die finanzielle Beteiligung der Stadt Graz finde ich dann unverhältnismäßig hoch im Vergleich zu den Gemeinden. Daher f r a g e ich Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat: Inwieweit haben Sie sich dafür eingesetzt, dass diese eigentlich ungerechte Situation verbessert werden kann, eben dass… es wäre eine Erleichterung für uns in der Stadt Graz, weil zu den Stoßzeiten sind die Busse und Straßenbahnen ohnehin sehr voll und ich glaube einmal, dass das eine große Entlastung für die Stadt Graz wäre (Applaus SPÖ). StR. Mag. (FH) Eustacchio: Frau Gemeinderätin! Auf den ersten Blick sieht die Öffnung der Regionalbusse im Grazer Stadtgebiet nach einer einfachen Maßnahme aus, die für die Bürger dieser Stadt entsprechende Vorteile bieten könnte. Dieses Thema wurde bereits öfter intensiv mit dem Verkehrsverbund im Land Steiermark und in betroffenen Regionalbusunternehmen erörtert und zeigt Folgendes: Der eigentliche Zweck der Regionalbusse ist, aus der Region die Fahrgäste möglichst rasch in die Stadt Graz zu transportieren und an einigen wenigen wichtigen Punkten, Zentren, Schulen, Umsteigeknoten zu halten. Dafür sind die Regionalbusse konzipiert und dimensioniert. Mit der fixen Bedienung der städtischen Haltestellen in allen Relationen durch die Regionalbusse ergäbe sich eine Bedienungspflicht. Dies führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Fahrzeit, welche sich wiederum auf den Umlauf der Regionalbusse und auf die Betriebskosten auswirken würden. Des Weiteren würden sich längere Fahrzeiten, vor allem für die Nicht-Grazer Regionalbuskunden ergeben und die Attraktivität des Regionalbusses aus der Region, die in erster Linie im Vergleich mit dem privaten Pkw zu sehen ist, würde sinken. Sollten die Regionalbusse für die Grazer geöffnet werden, ergeben sich durch diese zusätzlichen Fahrgäste unmittelbar Kapazitätsprobleme bei den Regionalbussen, da deren Nachfrage schon derzeit in den Hauptverkehrszeiten angespannt ist und diese sehr hohe Auslastungen aufweisen. Dies führt wiederum zur Notwendigkeit von Zusatzkursen, die von der öffentlichen Hand bestellt werden müssten. Aus diesem Grund wird die Sinnhaftigkeit der Öffnung der Regionalbusse im Grazer Stadtgebiet vor allen im Hinblick auf die weit reichenden Auswirkungen und Konsequenzen bei einem vergleichsweise geringen Vorteil für wenige sehr kritisch gesehen. Letztendlich ist es aber eine Entscheidung der betroffenen Verkehrsunternehmen selbst, ob die Regionalbusse im Grazer Stadtgebiet für die Mitfahrt in allen Fahrrelationen geöffnet werden. Dies natürlich unter der Vorgabe, dass der Stadt Graz keine zusätzlichen Kosten entstehen und dass dies zu keinen Angebotsrücknahmen auf städtischen Linien in welcher Art auch immer führen darf. GR.in Katholnig: Wir reden nicht davon, dass an allen Grazer Haltestellen (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke) die Möglichkeit besteht zuzusteigen, sondern wirklich an Punkten, wo derzeit schon sehr viele Busse oder Straßenbahnen halten. Wenn ich an den Murpark denke, wenn ich an Don Bosco denke, Jakominiplatz, Griesplatz, Andreas-Hofer-Platz. Es ist sehr wohl möglich, mit einer Verbund-Karte mit dem Zug zu fahren oder mit der S-Bahn zu fahren, ich kann von Raaba bis nach Judendorf-Straßengel an jeder ÖBB-Haltestelle einsteigen, aussteigen, aber mir ist es nicht möglich, an diesen Punkten ein- oder auszusteigen. Eben erwähnt Murpark usw., dann frage ich mich, wie sinnvoll sind derartige Bestimmungen und welche Vorteile die Stadt Graz am Verbund hat? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Dass ich im Zugbereich natürlich fix vorgegebene Stationen habe ist klar, bei den Bussen, so wie ich es gerade ausgeführt habe, ist es natürlich unterschiedlich und würde zu Verzögerungen kommen, so wie ich es erwähnt habe. Die Finanzierung oder den Vorteil, den wir haben im Verkehrsverbund, ist, dass die Stadt Graz sehr große Mittel aus dem Verkehrsverbund heraus für die Stadt Graz in Anspruch nehmen kann. Das ist der Unterschied. Und damit man weiß, wer im Verkehrsverbund sitzt, es sitzt nicht die Verkehrsplanung im Verkehrsverbund, sondern die Finanzdirektion. Also die Stimme, die dort spricht, weil sie letztlich natürlich für die Finanzen verantwortlich ist, ist die Finanzdirektion, die dort ein Mandat hat. Es lauft immer letztlich über das Geld und derzeit sieht auch, aber das ist jetzt die Sicht der Verkehrsplanung, sieht hier keinen Vorteil für das Grazer Stadtgebiet. Das sind Einzelmaßnahmen für einige wenige und daher überwiegt der Vorteil aus dem anderen, wie vorher beschrieben (Applaus FPÖ). 10) Kautionsfonds GR. Mag. Moser stellt an StR.in Kahr folgende Frage: GR. Mag. Moser: Werte Damen und Herren auf der Galerie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Elke! Meine Frage zum Kautionsfonds. Vor einigen Jahren wurde auf Ihre Initiative hin der Kautionsfonds beim Amt für Wohnungsangelegenheiten eingerichtet, um damit auf die hohen Einstiegskosten für Wohnungssuchende am privaten Wohnungsmarkt zu reagieren. Es ist bekannt, dass die von der Stadt Graz zur Verfügung gestellte Kautionssumme von den Vermietern aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr rückerstattet, sondern einbehalten wird. Aus diesem Grund richte ich an Sie, sehr geehrte Frau Stadträtin, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende F r a g e : Wie hoch ist die Gesamtsumme der seit der Einführung dieses Kautionsfonds bereitgestellten Beträge, die nicht wieder an die Stadt Graz zurückgeflossen ist? StR.in Kahr: Sehr geehrter Herr Gemeinderat Moser! Danke für Ihre Anfrage, weil sie mir auch die Möglichkeit gibt, über eine sehr gute sozialpolitische Maßnahme der Stadt Graz und des Wohnungsamtes hier im Gemeinderat aufmerksam zu machen. Rückzahlbare Kautionsbeiträge im Zeitraum 1.6.2011 bis einschließlich 15.12.2015 hat es eine Gesamtauszahlung vom Wohnungsamt für den betroffenen Wohnungssuchenden an den Vermieter gegeben in einer Gesamtsumme von 189.523 Euro. Das entspricht einer durchschnittlichen Kautionszuzahlung von 425 Euro, weil die maximale Höhe sind 500 Euro, wie Sie wahrscheinlich wissen, die direkt an den Vermieter ausbezahlt wird. Die Anzahl der betroffenen Haushalte oder Personen, wenn man so sagen will, waren 446 für diesen Zeitraum. Davon sind 50… weil Sie wissen ja, man kann ja nur etwas rückzahlen, wenn der betroffene Mieter auch tatsächlich auszieht. Wenn der betroffene Mieter oder Mieterin auszieht, dann haben 50 Haushalte einen Rückfluss an die Stadt Graz, an das Wohnungsamt geleistet in der Höhe von 20.741 Euro. Diese Rückzahlungen sind teilweise durch den Vermieter erfolgt, also in der überwiegenden Anzahl und in einer geringeren Anzahl durch den Mieter selbst, weil die Bedingungen der Auszahlung des Kautionsfonds ja eine ist (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke), wenn man wieder um eine Gemeindewohnung ansuchen möchte, muss man bis zur Anbotslegung für eine Gemeindewohnung diese ursprünglich ausbezahlte Kaution an das Wohnungsamt zurückerstatten. Also diese 20.741 Euro setzen sich aus beiden Bereichen zusammen und was das Erfreuliche eigentlich ist, deswegen war ich ja durchaus auf Ihre Frage selber sehr neugierig, weil ich gedacht habe, es ist mehr, es sind eigentlich nur acht uneinbringliche Rückmeldungen von Vermietern in diesen fünfeinhalb Jahren gewesen und zwar in einer Gesamthöhe von 3.800 Euro (Applaus KPÖ). GR. Mag. Moser: Danke für die Antwort. Meine Zusatzfrage lautet: Wie hoch ist der Kautionsfonds insgesamt und wird in Zukunft aufgrund der Entwicklung eine Erhöhung notwendig sein? Wie schätzen Sie das ein? StR.in Kahr: Der Kautionsfonds wird ausschließlich, also der wird sehr gut angenommen. Wir bewerben das nicht einmal großartig, wie Sie wahrscheinlich sehen, wir gehen das weder plakatieren noch sonst irgendwelchen Zeitungen bewerben, weil sonst würde der wahrscheinlich in einem Monat oder in zwei Monaten leer sein. Weil wir haben diese Mittel aus der eigenen Reserve, wir haben ja nie zusätzliche Mittel diesbezüglich erhalten, der wird im Jahr auch ausgeschöpft fast zur Gänze und ich freue mich über Ihre Zusatzfrage, weil das schon lange ein Wunsch ist. Wir würden uns wünschen eigentlich, dass die Kaution zur Gänze eigentlich übernommen werden würde, weil wir so noch rascher Wohnungssuchende, die wir über eine Gemeindewohnung gar nicht so schnell wohnversorgen können, hier den Start in eine private Wohnung, weil wo die Einstiegskosten immer das Hauptproblem sind, ermöglichen können. Das ist eine Frage der nächsten Budgetverhandlungen, wenn wir hier euch zur Seite haben, dann ist das wunderbar (Applaus KPÖ). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 14.15 Uhr den Vorsitz. 11) Auskunftserteilung nach dem Steiermärkischen Umwelt-Informationsgesetz GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie! Bei meiner Frage geht es um das Thema Auskunftserteilung nach dem Umwelt-Informationsgesetz. Es ist so, dass es immer wieder ein Anliegen ist, dass Bürgerinnen und Bürger der Stadt Graz keine (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) Informationen über die Hintergründe, zum Beispiel bei Baumfällungen und deren Genehmigungen, erhalten. Es wird da immer darauf hingewiesen, dass es sich dabei um Parteienverfahren handle, wo eben nur die AntragstellerInnen selbst und die Stadt Graz Parteienstellung hätten. Es ist aber auch für uns GemeinderätInnen schwierig, an Informationen zu kommen und es ist eigentlich fast unmöglich, unseren Verpflichtungen zur Kontrolle von Verwaltungsabläufen nachzukommen. Und ich habe, und das sage ich auch ganz offen, schon beim Land Steiermark oder vom Land Steiermark gehört, dass die Stadt Graz da besonders streng ist und dass das schon ein bisschen Verwunderung auslöst. Im konkreten Fall ging es um eine Fällungsgenehmigung beziehungsweise einen Bescheid auf einem Grundstück in St. Peter, in der xxx, wo eine sehr große Anzahl von Bäumen gefällt wurde und wo im Raum gestanden ist, dass es dafür keine Bewilligung gibt. Und jetzt bietet eben das Steirische Umwelt-Informationsgesetz die Möglichkeit, ob Sie bereit sind, dafür Sorge zu tragen, dass die Abteilung für Grünraum und Gewässer sowie das Stadtplanungsamt ihren Verpflichtungen zur Auskunftserteilung gemäß dem Steiermärkischem Umwelt-Informationsgesetz verlässlich und zeitnah nachzukommen (Applaus Grüne)? Bgm. Mag. Nagl: …dass die Stadt Graz hier zu streng vorgeht, es ist ein Gesetz und wir handeln im Rahmen des Gesetzes. Im Übrigen werden Auskünfte durch die Präsidialabteilung nach dem Steiermärkischen UIG umfassend und zeitnah erteilt und wird diesen Vorgaben auch weiterhin Rechnung getragen, so weit schon die Antwort auch des Präsidialamtes. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Es gibt keine Zusatzfrage, weil ja der Bescheid heute Vormittag übermittelt wurde, auf den sich das bezogen hat und ich auch mit der allgemeinen Antwort seitens des Herr Bürgermeister sehr glücklich bin. Danke vielmals (Applaus Grüne). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 14.20 Uhr den Vorsitz. 12) Denkmalschutz im Ermessen der Stadtsenatsreferentin? GR. Stöckler stellt an StR.in Rücker folgende Frage: GR. Stöckler: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Stadträtin, liebe Lisa! Ich möchte bei meiner Frage vom 9. Juli des heurigen Jahres anschließen, in dem ich damals die nicht erfolgte Sanierung des Tegetthoff-Denkmals kritisiert habe und vor allem bezugnehmend auch auf die mediale Berichterstattung in der letzten Zeit, vor allem auch in der Kleinen Zeitung vom 26. November 2015, wo du dann in Bezug auf dieses Denkmal auch die Frage gestellt hast, Originalzitat jetzt: „…ob derlei Darstellungen bis in alle Ewigkeit öffentlich präsent sein müssen“ und bei allem Respekt vor deiner gestalterischen Freiheit natürlich als Stadtsenatsreferentin muss die Frage doch erlaubt sein, wie du es zukünftig mit dem Ansinnen, sämtliche Denkmäler, die dir jetzt nicht weltpolitisch in den Sinn passen oder die vielleicht gerade nicht in den Plan passen, möglicherweise unrestauriert zu lassen, deswegen darf ich dir höflichst die F r a g e stellen: Welche Kriterien du zukünftig bei der Bewertung von Denkmälern in Graz zugrunde legst und wann eine Sanierungstätigkeit deiner Meinung nach notwendig ist oder nicht? StR.in Rücker: Lieber Herr Gemeinderat Stöckler! Danke für deine freundlich formulierte Anfrage. Wie du genau weißt, da war die Situation beim Tegetthoff-Denkmal die, dass dort Gefahr im Verzug bestanden hat und deswegen der Abbau schnell erfolgen musste. Wir dann eben doch eine sehr große finanzielle Belastung jetzt tragen müssen, es wird ja auch eine Umsetzung erfolgen und diese Situation, dass wir für ziemlich viele Denkmäler zuständig sind, bei manchen es oft gar nicht so klar ist, ob die Stadt zuständig ist oder nicht, aber dann, wenn es darauf ankommt, meistens die Stadt verantwortlich wird, habe ich mir erlaubt, die Frage laut in den Raum zu stellen, ob wir angesichts dessen, dass in der Zukunft einige Kosten auf uns zukommen werden, weil einige Denkmäler doch schon ein paar Jahre alt sind, wie wir in Zukunft generell mit dem Thema Denkmäler im öffentlichen Raum umgehen. Aber ich kann dir versichern, dass ich nicht eigenständig von Denkmal zu Denkmal spazieren werde und mir dann ein Bild machen werde, ob mir das jetzt weltanschaulich passt oder nicht und sage, das sanieren wir, das werden wir abtragen, sondern, dass bei der Erhebung, die ich in Auftrag gegeben habe, was in Zukunft in den nächsten Jahren so als finanzielle Lasten auf uns zukommen, im Zuge dessen schon gerne einen historischen und einen denkmalschützerischen Blick darauf geworfen hätte, aber nicht ich, sondern natürlich Experten und Expertinnen heranziehen werde, die mich dabei beraten werden beziehungsweise meine Nachfolgerin/meinen Nachfolger, wie man am besten zu solchen Entscheidungen kommt, die natürlich im Sinne einer Aktualisierung des Umganges mit Monumenten und Denkmälern notwendig ist, aber nicht heißt, dass wir auf unsere Geschichte in der Stadt verzichten werden. Also es wird nicht so sein, dass alle Denkmäler, die zurückgehen vor das Jahr 1945, plötzlich wegkommen werden, sondern dass man womöglich das eine oder andere Kriegerdenkmal aus heutiger Sicht durchaus in Frage stellen kann und die eine oder andere Büste vielleicht historisch aus heutiger Betrachtung nicht mehr den Wert hat wie der Raum, der dort genutzt wird, womöglich für was anderes nutzbar ist. Aber das werde nicht ich entscheiden, sondern dazu werden wir Expertinnen miteinbinden, aber de facto geht es eigentlich darum einzuschätzen, was da an Kosten auf uns zukommt und bevor man in eine teure Sanierung geht, so eine Entscheidung sehr wohl noch einmal so überholen könnte. Bgm. Mag. Nagl: Es gibt sicherlich eine Zusatzfrage. GR. Stöckler: Ja, die gibt es, vor allem wie du als Letztes erwähnt hast, also Kriegerdenkmäler wie auch immer. Also müssen wir in Zukunft jetzt keine Sorge haben, dass, falls einmal das Erzherzog-Johann-Denkmal unten dann oder auch der Hacker-Löwe oder der Franz I. am Freiheitsplatz oben beschädigt sein sollten, dass du zum Beispiel nur mehr den Brunnen unten sanieren lässt und den Erzherzog-Johann nicht mehr, weil der wirklich in ähnlichem Kontext zu sehen ist wie der Admiral Tegetthoff. Also ich glaube, das ist wirklich schwierig und ich möchte nicht, dass wir uns dann wirklich, ich glaube, Experten hin, Experten her, Kunstdenkmäler und Kulturdenkmäler dieser Art sind erhaltens- und sanierungswert, sonst würden es keine Denkmäler sein und ich bitte schon, da braucht man gar keine Experten da beschäftigen, welche erhaltenswert sind oder nicht. Also ich gehe davon aus, dass man das in Zukunft erhalten werden, oder? StR.in Rücker: Ich beantworte dir diese Frage gerne, wie ich sie einleitend auch an den Herrn Redakteur Weniger beantwortet habe. Denkmal ist ein sehr interessanter Begriff, Denkmal heißt, woran sollen wir denken, ist ein Aufruf mit einem Ausrufungszeichen und man kann durchaus im Jahr 2015 oder 2016, je nachdem, es wird eher 2016 sein, gehe ich einmal davon aus, die Frage stellen, ob alle Denkmäler, die bei uns im öffentlichen Raum sind, und dazu gibt es ja nicht nur diese Büsten auf Brunnen usw., da reden wir von hunderten Denkmälern in der Stadt, Tafeln, Gedenktafeln, dass man die alle… Zwischenruf unverständlich. StR.in Rücker: Mozart zum Beispiel, auf Mozart könnte ich natürlich nie verzichten als ehemalige Salzburgerin. Aber es geht einfach darum, einen Blick darauf zu werfen, ob in allen Bereichen eine ewige Aufrechterhaltung sinnvoll ist, weil es sich ja auch sehr interessant verhält zum Thema Kunst im öffentlichen Raum heute und das würde ich, diese Frage erlaube ich mir, wir wollen weitergehen, so ist die Antwort, wir wollen weitergehen und der Erzherzog-Johann wird von mir sicher nicht gestürzt werden (Applaus Grüne). T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Ich darf Sie jetzt bitten, die Tagesordnung zur Hand zu nehmen, die Fragestunde ist beendet. Frau Dr. Zwanzger hat im Vorfeld mit allen Fraktionen wieder abgestimmt, welche Stücke schon als beschlossen gelten. Das Stück Nummer 2) und das Stück Nummer 3) ist bitte zu streichen auf der Tagesordnung, die finden sich nämlich doppelt wieder, das Stück Nummer 2) ist nämlich der Tagesordnungspunkt 25) und das Stück Nummer 3) ist jetzt im Punkt 14) nicht öffentlich wiederzufinden, das heißt bitte, Stücke 2) und 3) sind zu streichen. Die übrigen Stücke von 1) bis 11) sind alle einstimmig beschlossen. Ebenso ein einstimmiger Beschluss ist für das Stück Nummer 13) vorliegend, auch für die Stücke 16) und 17), bei den Stücken 18) und 19) gibt es Gegenstimmen und zwar wurden die ohne KPÖ beschlossen, also die Gegenstimmen der KPÖ. Von den Stücken 23) bis 26) liegen mir nur einstimmige Beschlüsse vor, sind auch alle abzuhaken, 23), 24), 25) und 26) bitte abzuhaken, sind beschlossen, auch das Stück Nummer 28) ist einstimmig, das Stück Nummer 29) ist wieder zu streichen, weil es doppelt ist auf der Tagesordnung. Stücke 35) und 36), da liegt auch ein einstimmiger Beschluss vor, ebenso das Stück Nummer 37). Zwischenrufe unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Ja, dann werden wir es berichten, ist in Ordnung. Ich habe nur gesagt, was mir bis jetzt vorliegt. Dann werden wir 37) auch berichten. 1) Präs. 11211/2003/105 Präs. 10877/2003/37 Novellierung der Dienst- und Gehaltsordnung sowie des Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetzes Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 3 iVm Z 15 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen: 1. Die Gehälter der BeamtInnen, die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, werden mit 1. Jänner 2016 um 1,3 % erhöht. Die Zulagen und Nebengebühren mit Ausnahme der Kinderzulage werden mit Wirksamkeit vom 1.1.2016 ebenfalls um 1,3 % erhöht. 2. Die Ruhe- und Versorgungsbezüge sind mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2016 um 1,2 % zu erhöhen. 3. Die in der Beilage angeschlossenen und einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildenden Entwürfe von Landesgesetzen, mit denen die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz sowie das Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz geändert werden, werden genehmigt. 4. Die Gesetzesentwürfe sind dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung mit dem Ersuchen vorzulegen, für deren ehestbaldige Gesetzwerdung Sorge zu tragen. 5. Die in den angeschlossenen Gesetzesentwürfen vorgesehenen Neuregelungen hinsichtlich Gehaltsanpassung sind mit dem hierfür vorgesehenen Wirksamkeitstermin 1. Jänner 2016 vorschussweise anzuwenden. 4) A 10/8-006684/2015/0086 A 8-65599/2014-33 Radverkehrsmaßnahmen 2016 – 2018 mit Zuzahlungsanteilen zu Geh-/ Radwege-bauten an Landstraßen 1. Projektgenehmigung über € 1.550.000,- für 2016 – 2018 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge für € 1.231.000,- und Kreditansatz-verschiebung über € 19.000,- in der AOG 2016 Der Ausschuss für Verkehr und der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Projektgenehmigung für Radverkehrsmaßnahmen 2016 – 2018 über € 1.550.000,- wird erteilt; davon entfallen auf die Jahre 2016: € 1.250.000,- 2017: € 250.000,- 2018: € 50.000,- Die Beim Land Steiermark von der A 10/8 im „Radschwerpunkt 2015“ rückwirkend beantragten Fördermittel (ca. € 324.100,-) werden mit tatsächlichem Zahlungseingang und in tatsächlicher Anweisungshöhe der gegenständlichen Projektgenehmigung in der DKl 10850 zugeführt – bis zum Einlangen dieser Summe bleibt der entsprechende Teil der Projektgenehmigung gesperrt. Die im mittelfristigen Investitionsplan der Stadt enthaltenen € 1.200.000,- für den Grundsatzbeschluss „MedCampus“ werden gestrichen. 2. Eine Vorziehung/Umreihung einzelner nicht gelisteter GRW-Projekte, welche im Rahmen von anderen, externen Straßenausbauten oder Bauvorhaben/Bebauungsplanungen auftreten ist in Abstimmung mit dem Land Steiermark möglich. 3. In der AOG 2016 wird die neue Fipos 5.61200.002250 „Straßenbauten, Radwegeprogramm 2016-2018“ (Anordnungsbefugnis: A10/8) (Deckungsklasse: 10850) mit € 1.250.000,- geschaffen und zur Bedeckung die 5.61200.002380 „Straßenbauten, Kleinmaßnahmen“ um € 19.000,- gekürzt bzw. die Fiposse 6.61200.871201 „Kap. Transfers von Ländern, Landesfonds und -kammern, Radwegeausbauten“ um € 324.100,- 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um € 1.231.000,- aufgestockt. 4. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird mit der weiteren Planung, Begleitung und Umsetzung genannter Radverkehrsmaßnahmen, in Abstimmung mit dem Land Steiermark und gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen und Behörden der Stadt Graz sowie der Holding Graz, beauftragt. 5) A 8-65594/2014-141 Personalamt Pensionen Kreditansatzverschiebung in Höhe von € 260.000,- in der OG 2015 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: In der OG 205 wird die Fipos 1.08000.760000 „Pensionen und sonstige Ruhebezüge (einschl. DG-Beitrag) um^ € 260.000,- erhöht und zur Bedeckung die Fipos 1.08000.760100 „Pensionen und sonstige Ruhebezüge (einschl. DG-Beitrag), Graz AG“ um denselben Betrag vermindert. 6) A 8-18090/2006-86 Graz Tourismus- und Stadtmarketing GmbH; Ergänzung zum Finanzierungsvertrag vom 4.7.2013, Sondergesellschafterzuschuss € 30.366,28 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. Z 10 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Der Abschluss der einen integrierenden Bestandteil dieser Beschlussfassung bildenden Ergänzung zum Finanzierungsvertrag vom 15.7.2013, gefertigt aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 4.7.2013, GZen. A 8-18090/2006-764 und A 15-22706/2006, wird genehmigt. Die haushaltsplanmäßige Vorsorge findet sich auf der Fipos 1.77110.755000 „Lfd. Transferzahlungen an Unternehmungen“ AOB A 15, OG 2015. 7) A 10/8-133698/2015/0001 A 8-65599/2014/0032 Gehsteigprogramm 2016-2017 1. Projektgenehmigung über € 850.000,- in der AOG 2016-2017; 2. Ausgabeneinsparung über € 550.000,- in der AOG 2015, haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 300.000,- und Kreditansatzverschiebung über € 300.000,- in der AOG 2016 Der Ausschuss für Verkehrs und der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: Der Ausschuss für Verkehr und der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Projektgenehmigung für das Gehsteigprogramm 2016-2017 über € 850.000,- wird erteilt; davon entfallen auf die Jahre 2016: € 600.000,- 2017: € 250.000,- 2. Folgende Fiposse werden geändert bzw. neu geschaffen: AOG 2015: 5.61200.728080 „Kleinmaßnahmen, Entgelte für sonstige Leistungen“ (DKL: 10803, AOB: A 10/8) - 450.000,- 5.61200.002120 „Fußgängerverkehr, Straßenbauten“ (DKL: 10809, AOB: A 10/8) - 100.000,- 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ - 550.000,- AOG 2016: 5.61200.002380 „Kleinmaßnahmen, Straßenbauten“ (DKL: 10803, AOG: A 10/8) - 300.000,- 5.61200.002280 „Gehsteigprogramm 2016-2017, Straßenbauten“ (DKL: 10807, AOB: A 10/8) + 600.000,- 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ + 300.000,- 3. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird mit den erforderlichen Schritten für die Umsetzung in Abstimmung mit den betroffenen Abteilungen und der Holding Graz beauftragt. 8) A 8/4-17087/2015 Am Leonhardbach 12 Übernahme einer ca. 43 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 148/5, EZ 767, KG Waltendorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Die Übernahme einer ca. 43 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 148/5, EZ 767, KG Waltendorf, welche aufgrund der Vereinbarung vom 5.3.2015 und der Entschließung durch Stadtrat Rüsch vom 21.5.2015 erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 9) A 8/4-1121/2001 Koralmbahn – Nahverkehrsknoten Don Bosco; Korrektur des Grundbuchstandes nach Endvermessung und Herstellung der Grundbuchsordnung durch ÖBB Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5, 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: 1.) Die Übertragung des Gdst.Nr. 2230/4, EZ 2352, KG Gries, mit einer Gesamtfläche von 1.688 m2 aus dem Eigentum der ÖBB Infrastruktur AG (FN 71396w) – lt. Gemeinderatsbeschluss vom 23.10.2002 wurden alle erforderlichen Grundstücke zwischen Stadt Graz und ÖBB wechselweise und unentgeltlich zur Verfügung gestellt – in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 2.) Die Übernahme des Gdst.Nr. 1337/1, EZ 1160, KG Gries, mit einer Gesamtfläche von 6.147 m2, welches von der Stadt Graz von privaten Grundeigentümern erworben wurde und sich derzeit im Privatbesitz der Stadt Graz befindet, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 3.) a) Die Auflassung des Gdst.Nr. 230/3, EZ 50000, KG Gries, mit einer Gesamtfläche von 30 m2, aus dem öffentlichen Gut der Stadt Graz wird genehmigt. b) Die Übertragung des Gdst.Nr. 2230/3, EZ 50000, KG Gries, mit einer Gesamtfläche von 30 m2, in das Eigentum der Energie Graz GmbH & Co KG, welches bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.4.2004 als Tlfl. des Gdst.Nr. 2230/2, EZ 2381, KG Gries (außerbücherliche Eigentümerin Stadt Graz), an die Energie Graz verkauft wurde, wird genehmigt. 10) A 8/4-12376/2015 Sonderwohnbauprogramm Städt. Lg. Max-Mell-Allee Gdst.Nr. 1542/9, EZ (neu) KG 63103 Geidorf im Ausmaß von ca. 2.722 m2 Einräumung eines Baurechtes ab 1.1.2016 auf die Dauer von 60 Jahren für die Errichtung von ca. 38 Wohnungen mit städtischem Einweisungsrecht Antrag auf Zustimmung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Die Stadt Graz räumt der Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Ennstal reg. GenmbH, (FN 75547z), Theodor-Körner-Straße 120, 8010 Graz, am Gdst.Nr. 1542/9,EZ (neu), KG 63103 Geidorf im Ausmaß von ca. 2.722 m2, ab 1.1.2016 auf die Dauer von 60 Jahren ein Baurecht im Sinne des beiliegenden Vertrages und der Zusatzvereinbarung zur Errichtung von ca. 38 Wohnungen ein. 11) A 8/4-131783/2015 Liegenschaft Riesstraße Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten der Stadt Graz am Gdst.Nr. 961, EZ 16, KG Stifting im Ausmaß von 42.327 m2 Antrag auf Zustimmung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Die Stadt Graz macht von ihrem im Pachtvertrag vom 7.10.2009 im Punkt 12 eingeräumten intabulierten Vorkaufsrecht hinsichtlich des Gdst.Nr. 961, KG Stifting keinen Gebrauch und erteilt daher die ausdrückliche, unwiderrufliche Zustimmung, dass das mit der Vermessungsurkunde DI Mussak & DI Skalicki-Weixelberger ZT-KG vom 21.8.2015, GZ. 6177/15, neu vermessene Grundstück Nr. 961 im Ausmaß von 42.327 m2 lastenfrei von der EZ 16, KG 63121 Stifting, abgeschrieben und in einer neu eröffnenden EZ einverleibt werden kann. 13) A 8-044725/2008/0100 A 10/8-105197/2015/0001 Nachfolgeregelung zum bestehenden Verkehrsfinanzierungsvertrag vom 1.1.2016 Der Ausschuss für Verkehr und der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 10 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: * Der im Entwurf beiliegende Verkehrsfinanzierungsvertrag 2 soll zwischen der Stadt Graz und der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH abgeschlossen werden. * Der Eigentümervertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird bevollmächtigt und beauftragt, diesem Vertragsabschluss die Zustimmung zu erteilen. * Die bisherige Festlegung des Gemeinderates, wonach zusätzliche Verkehrsfinanzierungen aus Mehreinnahmen der Parkraumbewirtschaftung zu bedecken sind, soll entfallen. Stattdessen soll die Finanzdirektion einmal jährlich im Kontrollgremium über die Entwicklung der gesamten Parkraumnettoeinnahmen berichten. 16) A 10/5-735/2002-13 A 8-37672/06-11 „Naturerlebnispark“ Science Education Center; Abschluss einer Förderver-einbarung mit dem Verein Schulbiologie-zentrum „NaturErlebnisPark“ für die Kalenderjahre 2016 bis 2019 Der Gemeindeumweltausschuss, Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung und der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß 1 Abs. 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz, in der Fassung des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.6.2006 (Wirksamkeit 1.8.2006), beschließen: 1. Der Abschluss der Förderungsvereinbarung zur Finanzierung des NaturErlebnisParkes Science Education Center zwischen der Stadt Graz als Förderer einerseits und dem Verein Schulbiologiezentrum „NaturErlebnisPark“ Science Education Center andererseits, für die Kalenderjahre 2016-019, wird wie folgt genehmigt: Der Verein Schulbiologiezentrum „NaturErlebnisPark“ erhält jährlich eine Förderung in der Höhe von € 65.000,- zur Weiterführung der Vereinstätigkeit. Die Anweisung von je 50 % der Förderungssumme erfolgt durch die Stadt Graz bis zum 10. Jänner bzw. 10. Juli des jeweiligen Kalenderjahres. Die haushaltsplanmäßigen Vorsorgen für die betreffenden Förderungsjahre sind in den entsprechenden Voranschlägen der A 10/5 – Abteilung Grünraum und Gewässer zu treffen und gelten vorbehaltlich der Beschlussfassung der Voranschläge als genehmigt. 17) A 23-028212/2013-0035 Verwaltungsübereinkommen mit dem Land Steiermark zur Förderabwicklung von Photovoltaik-Einzelanlagen mit einer Fördersumme von derzeit ca. € 23.000,- gemäß GR-B GZ: A 23-028212/2013-0021 vom 4.12.2014 Fortführung ab 1.1.2016 Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit stellt gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 18 und 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idgF. den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Dem ggst. Motivenbericht wird zugestimmt, 2. die beiliegende Vereinbarung mit dem Land Steiermark über die Förderung von Photovoltaik-Einzelanlagen mit Geltungsbeginn 1.1.2016 bis zum Aufbrauchen der budgetierten Restmittel gemäß GR-B: A 23-028212/2013-0021 vom 4.12.2014 oder der Vereinbarungsaufkündigung durch eine Vertragspartei zum nächstfolgenden Monatsende soll geschlossen werden, 3. das Umweltamt wird mit der Abwicklung der Förderung im Rahmen dieser Vereinbarung beauftragt. 18) GGZ 044170/2013 Neufestsetzung der Gebühren für Parkplätze Der Verwaltungsausschuss der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz stellt gemäß $ 5, Abs. 2, des Organisationsstatutes der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Erhöhung der Gebühren für die Parkplatzbenützung mit Wirksamkeit 1.1.2016 wie nachfolgend Parkplätze in Tiefgaragen: netto USt. gesamt MitarbeiterInnen der GGZ monatlich € 26.67 € 5,33 € 32,00 FremdmieterInnen monatlich € 84,17 € 16,83 € 101,00 Einfahrtsberechtigung Samstag/Sonntag/FT im genehmigten Einzelfall pro Tag € 2,67 € 0,53 € 3,20 Parkplätze auf genehmigten Freiflächen der GGZ: MitarbeiterInnen der GGZ monatlich € 17,50 € 3,50 € 21,00 FremdmieterInnen monatlich € 49,17 € 9.83 € 59,00 Einfahrtsberechtigung Samstag/Sonntag/FT im genehmigten Einzelfall pro Tag € 2,67 € 0,53 € 3,20 19) GGZ-113092/2015 Neufestsetzung der Gebühren für Personalessen und Menü für Externe bzw. Synergiepartner Der Verwaltungsausschuss der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz stellt gemäß § 5 Abs. 2 des Organisationsstatutes der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Erhöhung der Gebühren für Personalessen und Menü für Externe bzw. Synergiepartner mit Wirksamkeit 1.1.2016, wie in diesem Bericht angeführt ist. NT 23) Präs. 12437/2003-74 Neubestellung bzw. Änderung der Vertretung der Stadt Graz im 1) „Gemeinsamen Schulausschuss“: 2) Verkehrsausschuss des Österreichischen Städtebundes; 3) Arbeitskreis beamtete Stadtplaner des Österreichischen Städtebundes; 4) Arbeitskreis „Energiekonzepte“ des Österreichischen Städtebundes Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1) Herr GR Peter Mayr wird als Mitglied in den Gemeinsamen Schulausschuss entsandt. 2) Herr Stadtbaudirektor DI Mag. Bertram Werle wird anstelle von Herrn Abteilungsleiter DI Bernhard Inninger in den Verkehrsausschuss des Österreichischen Städtebundes entsandt. 3) Herr Stadtbaudirektor DI Mag. Bertram Werle wird neben Herrn Abteilungsleiter DI Bernhard Inninger als Vertretung der Stadt Graz in den Arbeitskreis „beamtete Stadtplaner“ des Österreichischen Städtebundes entsandt. 4) Herr Abteilungsleiter DI Bernhard Inninger soll als Vertretung der Stadt Graz aus dem Arbeitskreis „Energiekonzepte“ des Österreichischen Städtebundes ausscheiden. NT 24) Präs. 35646/2006-0004 Deutsch-Österreichisches URBAN-Netzwerk; a) Teilnahme der Stadt Graz für die Zeit vom 1.1.2016 bis 31.12.2020 b) Vertretung der Stadt Graz Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Die Stadt Graz erklärt durch die Unterfertigung der in der Anlage angeschlossenen, einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Vereinbarung mit dem Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV), Berlin/Brüssel, ihre weitere Teilnahme am Deutsch-Österreichischen URBAN-Netzwerk. Mit der Unterfertigung erkennt die Stadt Graz das ebenfalls in der Anlage angeschlossene, einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildende Statut des Deutsch-Österreichischen URBAN-Netzwerkes an. 2. Das Netzwerk hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Sie beginnt am 1.1.2016 und endet am 31.12.2020. Eine Verlängerung der Laufzeit bis zum endgültigen Abschluss der Strukturfondsprogramme am 21.12.2022 ist möglich und kann ohne Gemeinderatsbeschluss erfolgen. 3. Der von der Stadt Graz jährlich zu leistende Beitrag beträgt € 8.500,00. Die Bedeckung dieser Kosten für eine Teilnahme der Stadt Graz erfolgt aus AOG-Mitteln des Deckungsrings „Vorbereitung EU-Programme“ (DR 10010). 4. Die Vertretung der Stadt Graz im Deutsch-Österreichischen URBAN-Netzwerk wird laut Geschäftseinteilung für die A 10 (Gruppen 000-702 und 000-707) von der Mag.-Abt. 10 – Stadtbaudirektion, Referat für EU-Programme und internationale Kooperation, wahrgenommen. NT 25) A 8-029122/2014-6b Künftige Sponsoring-Berichte von Beteiligungen Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Die Abfrage von Sponsoring/Werbeaufwand der Beteiligungen der Stadt Graz im Rahmen des Beteiligungscontrollings der Finanzdirektion gemäß Formblatt Beilage 3 wird genehmigt. NT 26) A 8-65594/2014-0142 FH Joanneum Landesbeitrag haushaltsplanmäßige Vorsorge über €5.740.000,- in der AOG 2015 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: In der AOG 2015 werden die neuen Fiposse 5.28000.001000 „unbebaute Grundstücke“, FH Erweiterung (AOB: 0804) 1.000.000,- 5.28000.298002 „Rücklagen“, Zuführung FH-Rücklage (AOB: 0800) 4.740.000,- 6.28000.871001 „Kap. Tansferz. v. Ländern, Landesfonds u. Kammer“, FH Erweiterung (AOB: 0800) 5.740.000,- geschaffen. NT 28) A 8-18345/2006-105 Universalmuseum Joanneum GmbH Kunsthauszuschuss – Nachholung Investitionsrücklage im Rahmen der Budgetanpassung 2016 Nachtrag im VA 2016 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs-, und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Ab. 2 Z. 10 iVm § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: 1. Das Übereinkommen zur Führung des Kunsthaus Graz und Syndikatsvertrag vom 6.11.2003 soll wie folgt ergänzt werden: „Land Steiermark und Stadt Graz kommen überein, bis spätestens 31.1.2016 ihre Zuschussrückständer per 31.12.2015, bezogen auf ein Jahresbudget von 4,2 Mio. Euro, welches zu 55 % vom Land Steiermark und zu 45 % von der Stadt Graz finanziert wird, nachzuzahlen. UMJ muss diese Nachzahlung in Höhe von mindestens 585.000 Euro der Investitionsrücklage zuführen. Gleichzeitig wird vereinbart, dass künftig eine Entnahme aus der Investitionsrücklage durch die UMJ nur nach gesondertem einstimmigen Gesellschafterbeschluss erfolgen darf. Laufende kleinere Investitionen und Instandhaltungen müssen aus dem restlichen Zuschuss und nicht aus der Investitionsrücklage bedeckt werden, eine Investitionsrücklagenentnahme im Wirtschaftsplan oder Jahresabschluss ersetzt nicht den erforderlichen gesonderten Gesellschafterbeschluss.“ NT 35) A 8/4-119937/2015 Schenkung an die Stadt Graz für Sanierungs- und Instandhaltungs-maßnahmen am Grazer Schloßberg Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Zif. 16 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Die Stadt nimmt die Schenkung von € 500.000,- von Frau Maria Agnes Steinwider im Sinne des beiliegenden Notariatsaktes an. Der Betrag wird im AOG Budget der A 8/4 – Abteilung für Immobilien auf der Fipos 5.84010.050300 in einem Deckungsring bzw. auf der Einnahmen Fipos 6.84010.817000 präliminiert. NT 36) A 10/BD-00010/2011-115 Smart City Graz Mitte“ Umsetzungsvereinbarung Stadt Graz – Grundeigentümer - Projektpartner Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung und der Ausschuss für Verkehr stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der gegenständliche Bericht wird genehmigt. 2. Der Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird ermächtigt, die zivilrechtliche „Umsetzungsvereinbarung Smart City Project – Graz“ zu unterfertigen. 3. Die Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung wird gemeinsam mit der Stadtbaudirektion beauftragt, das bestehende Grundlagenpapier für eine Mietförderung im Smart City Graz Stadtteil Waagner Biro innerhalb des Smart City Graz Arbeitspakete „Nachhaltige Stadtteilentwicklung“ zu vertiefen und mit den privaten GrundeigentümerInnen und Investoren abzustimmen. Die finanzielle Vorsorge ist zum gegebenen Zeitpunkt von der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusabteilung gemeinsam mit der Stadtbaudirektion dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Tagesordnungspunkte 1), 4), 5), 6), 7), 8), 9), 10), 11), 13), 16), 17), NT 23), NT 24), NT 25), NT 26), NT 28), NT 35) und NT 36) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte 18) und 19) wurden mit Mehrheit (gegen KPÖ) angenommen. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 14.30 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: GR. Pogner 12) A 8/4-130643/2015 Haus Graz „Graz baut aus“ Quartier Steyrergasse Süd Grundsatzbeschluss GR. Pogner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Stück geht es um „Graz baut aus“ als Arbeitstitel, um das Quartier in der Steyrergasse. Das Areal in der Steyrergasse 111-113 und Schönaugürtel 63-65 wird seit vielen Jahren als Standort für die Holding Graz genutzt unter anderem für die Energiebereiche, das Stromnetz Graz, die Citycom, die Logistik der Holding und vor allem aber für den zentralen Straßenbahnstandort für die Sparte Holding Graz Linien. Bereits im Jahr 2009 wurde von der Holding Graz die Überlegung einer gemeinsamen Nutzung und den weiteren Ausbau des Areals angestoßen. Es wurde der Auftrag erteilt zu prüfen, inwieweit alle zukünftigen Erfordernisse des Straßenbahnbetriebes am südlichen Areal untergebracht werden können. Und das Ziel war dabei, das nördlich gelegene Areal, die 18.000 m2, zu verwerten. Die Studie kam dann zum Ergebnis, dass am Standort Steyrergasse wegen der zentralen Lage und damit der kurzen Wege, aber auch wegen er bereits erfolgten Investitionen, dass das also ideal ist, als zentraler Straßenbahnbetriebshof zu betreiben und im Sinne der Verkehrsentwicklung und der Synergien weiter auszubauen. Die technische Vorplanung für 2013/2014 und die weiteren erforderlichen Bauten der Holding Graz am Südgelände können dort untergebracht werden und damit würde das Nordgelände frei werden und zur Verwertung zur Verfügung stehen. Ja, was soll dort gemacht werden? Die Baumaßnahmen, die Verlängerung der Remise II nach Norden, die Errichtung der Infrastrukturwerkstätten mit einer Unterflurdrehmaschine und einer Abstellhalle für mindestens 40 lange Straßenbahngarnituren, inklusive einer darunterliegenden Tiefgarage für Lkws und Pkws. Und die notwendigen Bauvorhaben die sind mit einer Gesamtkostensumme in der Höhe von 55,1 Millionen veranschlagt. Des Weiteren haben wir dort auf dem Gelände einen Sanierungsfall, Altlastensanierung. Die Liegenschaft ist durch eine Altlast belastet, die Sanierung hat nach dem Altlastensanierungsgesetz des Bundes zu erfolgen und die Kosten der Sanierung sollen weitgehend durch den Bund getragen werden. Festgehalten wird, dass die innerstädtische 50.000 m2 große Liegenschaft nicht nur als Betriebsstandort, sondern aufgrund der zentralen Lage auch in ihrer multifunktionalen Nutzung entwickelt werden kann. Die betriebliche Verwendung ist nur beschränkt mit fremden Zusatznutzungen zu vereinbaren, sodass es zweckmäßig erscheint, diese Liegenschaft aus Graz intern zu entwickeln. Hier kann auf diesem Quartier ein neues „Haus Graz zum Anfassen“, so wäre auch dieser Arbeitstitel, errichtet werden und dislozierte Einrichtungen an einem Standort zusammengefasst werden und somit ein bürgerfreundliches Service angeboten. Und die Bauphase der Überbauung wurde mit 46,9 Millionen veranschlagt. Durch diese Standortoptimierung können Fremdmieten städtischer Einrichtungen in der Höhe von rund 1,5 Millionen per anno lukriert werden und aufgekündigt werden, Immobilien in einem errechneten Wert in der Höhe von 26,5 Millionen können verkauft werden und diese frei werdenden Mittel tragen einen wesentlichen Teil zur Finanzierung des Projektes bei. In dem Stück liegen dann auch noch die Pläne bei, und die Finanzierung sollte also über einen Zeitraum von zehn Jahren erfolgen. Im Ausschuss haben wir dann noch darüber diskutiert, da ist ein Zusatz gekommen von den Grünen, die im Bereich dieses neuen Geländes die Durchwegung der Radwege und des Fußverkehrs haben wollen, das wurde auch in dem Stück schon eingearbeitet und ist jetzt im Motivenbericht drinnen, ebenso kam vom Bezirk Jakomini die Anregung, dass darauf geachtet werden soll, dass sehr wohl der Betriebssandort in der Alten Poststraße für die Straßenbahnremise sehr wohl weiterbetrieben und vorhanden bleibt. Auch das wurde bereits in den Motivenbericht eingearbeitet. Also es ist voll auf alle Wünsche, die im Ausschuss gekommen sind, eingegangen worden und wie gesagt, der Motivenbericht wurde dahingehend abgeändert und ich bitte daher um Annahme des Stückes. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Aufgrund der betrieblichen Notwendigkeit für einen zentralen Straßenbahnbetriebshof der Holding Graz – Linien, der Notwendigkeit der Altlastensanierung, aber auch einer koordinierten Standortoptimierung im Haus Graz wird der Grundsatzbeschluss gefasst, das Projekt Quartier Steyrergasse Süd bis zur Projektgenehmigungsreife weiterzuentwickeln. Die Finanzdirektion wird beauftragt, in Abstimmung mit der Holding Graz und der Baudirektion eine Projektgenehmigung für den ersten Bauabschnitt (Bauphase 1 bis 3b laut Beilage) bis zum Mai 2016 dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Die dafür erforderlichen Finanzierungsmittel sind in der jeweiligen Mittelfristplanung und den Jahresbudgets der Holding vorzusehen. GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der ZuseherInnentribüne! Ein sehr ambitioniertes Stück und sehr wichtig, gerade jetzt zu dieser Zeit hier die entscheidenden und wichtigen Schritte zu setzen, die ja in mehreren Stufen in die Zukunft hineinwirken. Und ich bedanke mich gleich an dieser Stelle beim vorberatenden Ausschuss, der nicht nur die Anregung aus meiner Fraktion von den Grünen aufgenommen hat, die im Stadtentwicklungskonzept 4.0 vorgesehene Gründurchwegung für Rad- und Fußverkehr mitaufzunehmen. Die Einbindung von Bezirk und AnwohnerInnenschaft aufzunehmen beziehungswiese auch im Umfeld Maßnahmen zu setzen im Bereich Grün, im Bereich sanfte Mobilität. Ich bedanke mich auch beim Kollegen Schimautz, der sehr wichtige Dinge in den Ausschuss eingebracht hat, nämlich die zweite, in der Alten Poststraße bestehende Remisenanlage weiter zu betreiben, um hier auch eine gewisse Flexibilität zu haben bei der Ein- und Ausbringung von Fahrzeugen in den und aus dem Betriebsverkehr, schienengebundenen Fahrzeugen in und aus dem Betriebsverkehr und ich bedanke mich auch, dass er eine Verkehrsstudie unter Einbindung all dieser großen, doch sehr strapazierten Bezirk Jakomini, was Neubauprojekte schon laufend und noch in der Pipeline stehend betrifft, sich stark gemacht hat. Beim letzten Satz insbesondere ist diesbezüglich auch die Errichtung einer entsprechend dimensionierten Tiefgarage für das Verwaltungspersonal beziehungswiese den Kundenverkehr zu errichten, um den in diesem Gebiet schon bestehenden Parkplatzdruck nicht noch weiter zu erhöhen, da hätten wir noch einen Vorschlag, um etwas präziser und etwas in die Tiefe zu schärfen und ich erlaube mir, diesbezüglich einen Abänderungsantrag zu diesem letzten Satz, abgesprochen mit dem Kollegen Schimautz, noch einzubringen. Noch einen, Herr Stadetrat Rüsch. Und zwar soll statt diesem von mir jetzt zitierten Satz: Insbesondere ist im Zuge der Erfüllung der im FLÄWI 4.0 vorgeschriebenen Bebauungsplanpflicht ein betrieblicher Mobilitätsvertrag zwischen der Stadt Graz und der Holding Graz GmbH sowie allfällig weiteren beteiligten Tochterunternehmen zu errichten, der das betriebliche Mobilitätsmanagement und eine größtmögliche Reduktion des Autoverkehrs von MitarbeiterInnen wie auch von KundInnen zum Ziel haben soll. Die verbleibenden notwendigen Stellplätze für MitarbeiterInnen und KundInnen sollen überwiegend in Tiefgaragensituation hergestellt werden. Dies dazu, da wir der Meinung sind, dass man diese dementsprechend große Tiefgarage schon in die Richtung bringen sollte, um auch die Umfeldknoten, die Umfeldstraßen im Stadtteil, die Zubringer nicht zu belasten, in die Richtung bringen sollte, dass wir ja möglichst wenig Autoverkehr haben wollen, um mit betrieblichem Motilitätsmanagement, Fahrkartenmodellen etc. da einiges an Reduktion herbeibringen zu können. Was ganz klar ist, es müssen zum Beispiel Straßenbahnfahrerinnen und -fahrer, die den Frühdienst beginnen, die nach dem Spätdienst dann nach Hause fahren, die müssen wahrscheinlich natürlich auch teilweise mit dem Pkw anfahren, sofern sie nicht einen der Busse nutzen können. Ich ersuche um Annahme der Abänderung (Applaus Grüne). GR. Eber: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ein grundsätzlich natürlich sehr erfreuliches Stück, das da auf der Tagesordnung ist und dieser Grundsatzbeschluss ist wirklich sehr weitreichend und ambitioniert. Den ich allerdings auch mit einer gewissen Sorge verfolge. Warum? Geplant ist, dass die Finanzierung unter anderem über mehrere Grundstücksverkäufe erfolgen soll, die dann in der Folge nicht mehr benötigt werden. Nun ist es unseres Erachtens allerdings so, dass die Planung für diese gesamten benötigten Flächen derzeit natürlich ausreichend ist, allerdings weiß man natürlich nicht, wie das in 10/15/20 Jahren aussieht. Von da her sehen wir das mit großer Skepsis, wenn auch das nördliche Grundstück nun verkauft werden soll und wir werden dem Stück natürlich sehr gerne die Zustimmung geben, allerdings werden wir uns auch offen lassen in Zukunft, ob man da nicht versuchen, dieses Grundstück zu behalten, um es vielleicht in der Folgezeit, wie gesagt, es geht natürlich nicht um die nächsten Jahre, sondern eher um die nächsten Jahrzehnte, dieses Grundstück auch für möglich notwendige Erweiterungen zu sichern. Dankeschön (Applaus KPÖ). Der Abänderungsantrag wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ und Piratenpartei) angenommen. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen Piratenpartei) angenommen. Berichterstatter: GR. Dipl.-Ing. Topf 14) A 10/BD-14731/2015 „Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt Graz“; Fortführung der Erprobung im Jahr 2016 mit begleitender Evaluierung GR. Dipl.-Ing. Topf: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Hier geht es um die Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt Graz, die Fortführung der Erprobung im Jahr 2016 mit begleitender Evaluierung und in diesem Bericht wird vor allem noch einmal kurz zusammengefasst, welche Aufgaben diese Leitlinien haben. Es gibt auch einen Überblick über die Erprobung dieser Leitlinien. Die wissenschaftliche Begleitung, da führte ich jetzt sozusagen von der Überschrift her nochmals an, die wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung wird seit Anfang 2015 vom einem Institut der Karl-Franzens-Universität, nämlich RCE Graz-Styria, durchgeführt. Die Ziele der Evaluierung ganz kurz zusammengefasst: die Prüfung der Eignung des Instrumentes, Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung zur Erreichung folgender Ziele, die hier angeführt sind. Mehr Transparenz durch möglichst frühzeitige Information, eine verbindliche Vorgehensweise in Beteiligungsprozessen zu gewährleisten, eine qualitätsvolle Begleitung sicherzustellen, einen Beitrag zur Dialogkultur zu leisten und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung auch zu erhalten. Begleitende Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen und Empfehlungen für Adaptierungen. Dann gibt es einzelne Punkte angeführt als Empfehlungen, die hier dokumentiert sind, nämlich einige Punkte, die auch hier hineinreichen in die Verwaltung. Ein Punkt, den ich besonders herausstreichen möchte, der auch im Ausschuss etwas kritisch in der Formulierung betrachtet wurde, das ist der Punkt Zwei bei den erläuternden Bemerkungen für die Anwendung der Leitlinien. Das ist ein Punkt, der durchaus in der Formulierung etwas kritisch gesehen wurde und das möchte ich eben sozusagen hier auch dokumentieren, nämlich der Punkt 2 in der Diktion vielleicht etwas verbesserungswürdig, sage ich vorsichtig. Die formale Anregung von BürgerInnenbeteiligung stellt lediglich die Frage nach möglichen Beteiligungsangeboten bei Vorhaben der Stadt. Sie ist nicht dafür vorgesehen und nicht geeignet, bestehende Gremialbeschlüsse inhaltlich in Frage zu stellen. Eine solche politische Diskussion muss in den zuständigen politischen Gremien geführt werden. Das wurde durchaus bejaht, aber die Formulierung des ersten Satzes in diesem Punkt könnte durchaus vielleicht auch in einem zweiten Schritt etwas anders formuliert werden. Der Lenkungsausschuss des Projektes „Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt Graz“ am 5.1.2015 wurde der Fortsetzung der Erprobung mit begleitender Evaluierung im Jahr 2016 zugestimmt. Also das heißt, es gibt eine Weiterführung, zumal erst zweimal durch formale Anregungen hier bei zwei Projekten in der Erprobung durchgeführt wurden und somit auch der Auftrag weiterhin besteht, diese Evaluierung insbesondere auch im Hinblick auf diese formalen Anregungen weiterzuführen. Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung hat übrigens einstimmig dieses Stück beschlossen und darf ich den Antrag im Namen des Ausschusses stellen, der Gemeinderat wolle beschließen: Der Motivenbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen, die Erprobungsphase der Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt Graz soll bis Ende 2016 verlängert werden, drittens, die wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung der Erprobung durch das Regional Centre of Expertise der Karl-Franzens-Universität soll bis Ende Dezember 2016 fortgeführt werden. Bisher nicht verbrauchte Mittel aus der Projektgenehmigung vom 21. März 2013 sollen für den weiteren Erprobungszeitraum zur Verfügung stehen. Ich bitte um Annahme dieses Stücks. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der Motivenbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Erprobungsphase der „Leitlinie für die BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt Graz“ soll bis Ende Dezember 2016 verlängert werden. 3. Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung der Erprobung durch das Regional Centre of Expertise der Karl-Franzens-Universität Graz soll bis Ende Dezember 2016 fortgeführt werden. 4. Bisher nicht verbrauchte Mittel aus der Projektgenehmigung vom 21. März 2013 sollen für den weiteren Erprobungszeitraum zur Verfügung stehen. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie und ganz besonders möchte ich die Vertreter des Beirates für BürgerInnenbeteiligung beziehungswiese von „Mehr Zeit für Graz“ und auch den Herrn Köhler begrüßen. Wie der Georg Topf schon angekündigt hat, haben wir gefunden, dass es eben in einem Punkt der Erläuterungen, nämlich im Punkt Zwei, gut wäre, wenn, ich sage, das einmal ein bisschen wertschätzender formuliert wäre und da auch eine Schärfung zu machen und wir haben dann auch in Absprache mit dem zuständigen Stadtrat einen Abänderungsantrag gemacht, den wir einerseits dem Herrn Köhler zukommen haben lassen, andererseits auch den Klubs und den würde ich jetzt gerne einbringen. Und zwar lautet er: Die erläuternden Bemerkungen für die Anwendung der Leitlinien mögen wie folgt in Punkt 2 abgeändert werden und der Text lautet dann: „Die formale Anregung von BürgerInnenbeteiligung stellt sicher, dass Anregungen und Einwände zur BürgerInnenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt gehört werden. Sie ist jedoch nicht dafür geeignet, bestehende Gremialbeschlüsse inhaltlich abzuändern. Eine solche politische Diskussion muss in den zuständigen politischen Gremien geführt werden.“ Ich bitte um Annahme des Abänderungsantrages (Applaus Grüne). GR. Pacanda: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde jetzt gerne einen Zusatzantrag zum ursprünglichen Antrag noch dazu einbringen und zwar geht es um die Thematik des OGD, des Open Government Data, und zwar sind zur Zeit die Daten der Vorhabensliste auf der Homepage natürlich verfügbar und es gibt auch eine ganz tolle Seite der Stadt Graz zum Thema Open Government Data. Zur Zeit ist es aber noch nicht auf dieser Plattform möglich, die dementsprechenden Daten der Vorhabensliste abzurufen und um einfach zu ermöglichen, dass Bürgerinnen und Bürger, aktive Menschen zusätzlich vielleicht noch Applikationen für Mobiltelefon oder Ähnliches entwickeln, die auf diesen Daten basieren, wäre es unser Wunsch, dass die zuständigen Abteilungen werden ersucht, die Daten der Vorhabensliste so bald wie möglich auch über die OGD-Plattform der Stadt Graz zur Verfügung zu stellen. Hat einfach den Sinn, dass man möglicherweise dadurch auch mehr Menschen noch dazu bringen kann, sich mit der Thematik der BürgerInnenbeteiligung und der Vorhabensliste zu beschäftigen. Dankeschön. Der Abänderungsantrag der Grünen wurde einstimmig angenommen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der Piratenpartei wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Berichterstatter: GR. Dipl.-Ing. Topf 15) A 14-006486/2015 16.20.0 Bebauungsplan „Ulmgasse – Kapellenstraße“ XVI. Bez., KG Webling Beschluss NT 37) A 10/8-108239/2015/0013 Mobilitätsvertrag „Wohnprojekt Ulmgasse“, Bebauungsplan 16.20.0 Ulmgasse - Kapellenstraße GR. Dipl.-Ing. Topf: Werter Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates! Ich kann es jetzt trotzdem relativ kurz machen. Es geht darum, dass mit dem Bebauungsplan Ulmgasse – Kapellenstraße auch ein Mobilitätsvertrag sozusagen einhergeht und im Wesentlichen darf ich ganz kurz zuerst den Bebauungsplan, damit man da auch die Brücke zum Mobilitätsvertrat findet, kurz präsentieren. Es geht im Wesentlichen darum, um ein relativ großes Stück zwischen Kapellenstraße und Ulmgasse, das verbaut werden soll. Die Problematik, die hier auch in der Diskussion im Ausschuss gemeinsam mit den Expertinnen und Experten der Stadtplanung und der Verkehrsplanung entstanden ist, ist die Situation, dass zwei Drittel im Südteil des Grundstückes verbaut werden sollte, ein Drittel des gesamten Grundstückes, das zwar einem Bebauungsplan zugeführt wurde, jedoch jetzt momentan die Absicht nicht besteht, dort eine Verbauung durchzuführen. Das sind die Eckpunkte, die das Stück etwas problematisch im ersten Blick erscheinen lassen. Der zweite Punkt ist der, dass wir hier nach intensiven Verhandlungen, und da darf man durchaus der Stadtplanung ein großes Danke aussprechen, relativ rasch ein Bebauungsplan erstellt wurde, wobei das Aufschließungserfordernis im Südteil insoferne weitestgehend erfüllt wurde, dass einerseits im Westen eine Durchwegungsmöglichkeit zwischen Kapellenstraße und Ulmgasse beziehungsweise Ulmgasse zur Kapellenstraße einmal für diesen Zwei-Drittel-Teil des gesamten Grundstückes eröffnet wurde und zusätzlich auch, und das ist besonders begrüßenswert, auch eine öffentliche Grünfläche in diesem Teil für die Bevölkerung hier im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche hier ausgewiesen wurde. Wir haben dann einige Einwendungen noch zu behandeln gehabt, es sind ein paar Bereiche etwas kritischer zu sehen, nämlich auch insbesondere der nördliche Teil, wo es noch eine Altlast gibt, die auch dann einer intensiveren Untersuchung zuzuführen ist. Der Punkt in der Diskussion und damit auch wieder zusammenhängend mit dem Mobilitätsvertrag hier diskutiert wurde, ist die Situation, dass jetzt durch die Bebauungssituation nur im südlichen Teil, in diesem Zwei-Drittel-Teil der Gesamtfläche, hier es nicht möglich erscheint, derzeit gesichert davon auszugehen, dass diese Durchwegung, die eine direkte Anbindung auch der Schule, nämlich der Schule Neu Hart zu dem Siedungsbereich Ulmgasse, hier bewerkstelligen würde, dass das momentan nicht durchsetzbar ist. Ein zweiter Punkt, der auch in der Diskussion, das wird dann durchaus vom Kollegen Dreisiebner noch einmal im Detail vorgestellt werden, es durch diese Verhinderung der Durchwegung es auch schwierig ist, sozusagen für die zukünftige Bevölkerung und insbesondere für die schulpflichtigen Kinder, über die Kärntner Straße diese Schule zu erreichen, nachdem die Ulmgasse bekanntlicherweise sehr schmal ist und im Nordbereich der Ulmgasse zwischen dem Bebauungsplangebiet und der Kärntner Straße keine Möglichkeit besteht, hier gesichert den Gehsteig in der Kärntner Straße und damit über die Kapellenstraße auch wieder die Schule zu erreichen. Das sind die zwei Punkte, die gestern kritisch angemerkt wurden. Zum Mobilitätsvertrag ganz kurz. Auch hier wurde angemerkt, dass hier unterschiedliche Sichtweisen für beide Grundstücke angeführt wurden und das möchte ich jetzt zur Diskussion stellen. Aus unserer Sicht, wie gesagt, ist dem Bebauungsplan zuzustimmen. Ich darf kurz den Antragstext vorlesen: Der Gemeinderat wolle beschließen, die Teilaufhebung des Aufschließungsgebietes 11.07, das ist also die Voraussetzung für den Bebauungsplan im Norden, das möchte ich noch einmal betonen, bleibt natürlich der Bereich als Aufschließungsgebiet erhalten. Der Punkt 2, den 16.20.0 Bebauungsplan Ulmgasse – Kapellenstraße bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie die Einwendungserledigungen zu beschließen. Das betrifft jetzt den Bebauungsplan und der Wortlaut des Antrages im Mobilitätsvertrag lautet wie folgt, das darf ich auch hier vorbringen. Der Antrag besteht aus folgenden zwei Teilen, der vorstehende Bericht hinsichtlich des Mobilitätsvertrags wird genehmigt, dem in Beilage 1 befindlichen Mobilitätsvertrag, den ich jetzt nicht im Detail vorgetragen habe, weil eher allgemein die üblichen Mobilitätsvertragsinhalte wieder darstellt, der einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildet, wird die Zustimmung erteilt. Ich ersuche um Annahme beider Stücke. Zu Punkt 15) Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. die Teil-Aufhebung des Aufschließungsgebietes 11.07 (KG Webling, Grst.Nr. 221/3) 2. den 16.20.0 Bebauungsplan „Ulmgasse – Kapellenstraße“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 3. die Einwendungserledigungen. Zu Punkt NT 37) Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verkehr den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Vorstehender Bericht wird genehmigt. 2. Dem in Beilage /1 befindlichen Mobilitätsvertrag, der einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildet, wird die Zustimmung erteilt. GR. Dreisiebner: Lieber Georg Topf, du hast eigentlich schon fast alles gesagt, was ich sagen wollte. Ich bedanke mich in aller Form dafür bei dir und versuche noch, auf ein paar Punkte hinzuweisen. Aus unserer Sicht ist es ein sehr guter Bebauungsplan mit dementsprechend gut gearbeitetem Architekturwettbewerb vorher, der Mobilitätsvertrag wurde ja vom Bauwerber im südlichen Bereich, das sind die zwei Drittel der Grundfläche im Süden an der Ulmgasse angrenzend, selbst angefragt beziehungsweise selbst angestoßen und ich bedanke mich hier bei der Abteilung für Verkehrsplanung für die Ausarbeitung des wie üblich guten Mobilitätsvertrages. Die Problemstellungen hat Georg Topf schon erklärt. Es ist nicht ganz klar, bis wann die letzten verbleibenden 60/70 Meter im Norden zur Kapellenstraße hin bei dieser Rad-Fuß-Durchwegung, der Grünverbindung, die an die Stadt abgetreten werden muss und vom südlichen Betreiber natürlich schon abgetreten wird mit der Gültigkeit des Bebauungsplanes, bis wann das dann wirklich begehbar zu Fuß und befahrbar mit dem Fahrrad ist. Und damit auch ganz sicher für die Menschen, für die Kinder, für die Erwachsenen natürlich auch, die einen Weg nach Norden haben, vor allem zu diesem Schulkomplex Neu-Hart haben in der Kapellenstraße, bis wann das erreichbar ist. Genauso ist es nicht absehbar, dass wir entlang der Ulmgasse gute 150, knappe 200 Meter, ich habe es mir nicht genau ausgemessen, aber so zirka, fehlenden Gehsteig entlang einer, wie Georg Topf schon sagt, nicht nur schmalen, sondern auch leider doch auch stärker befahrenen Straße kriegen werden. Wir können uns wünschen, dass man im Modal Split gewisse Änderungen erreichen, die da heißen, dass der Autoverkehr hinuntergehen soll, die da heißen, dass Fuß-/Rad- und ÖV-Anteil hinaufgehen sollen. Wir können uns und freuen uns, wenn Bauträger von sich aus sagen, wir wollen weniger Stellplätze haben, wir wollen dafür Jahreskarte anbieten, Car-Sharing anbieten, wir wollen Elektro-Leihfahrräder und alles dieses mehr anbieten. Nur ich kann den Menschen doch dann nicht einmal einen Gehsteig oder eine Durchwegung geben und das ist die Kritik an der Verkehrspolitik dieser Stadt. Es ist irgendwo eben der Bereich da, wo die Stadtplanung zwar sehr, sehr gute Arbeit, Vorarbeit usw. führt, dafür noch einmal herzlichen Dank an alle Beteiligten und dem Leiter des Amtes Herrn Dipl.-Ing. Inninger, aber es braucht dazu im Umfeld eben auch die Verkehrsplanung, indem man sagt, wir bauen einen Gehsteig, wir versuchen, eine Rad-/Fußdurchwegung zu vollenden und wir hängen uns da dahinter. Und das sage ich jetzt nicht einfach, weil ich, der Karl Dreisiebner, mich so freue über das alles, dass ich das sagen darf, ich sage es deswegen, weil das bei der BürgerInneninformationsveranstaltung zu diesem Bebauungsplan nebst ein paar üblichen Fragen und Sorgen der schon dort lebenden BewohnerInnenschaft, Höhe und Dichte usw. war es das Hauptthema, wir kommen da nicht weg zu Fuß und wir kommen dann ja auch nicht zu dieser Schule, das betrifft ja auch schon die jetzt dort lebenden Menschen. Nur zu hoffen, dass der nördliche Teil auch in zwei/drei Jahren entwickelt wird, das ist mir ein bisschen zuwenig und in diesem Sinne stelle ich einen Zusatzantrag, der sich an den Verkehrsstadtrat richtet, der wie folgt lautet: Der zuständige Verkehrsstadtrat Mag. Mario Eustacchio sowie die ihm zugeordnete Abteilung für Verkehrsplanung werden beauftragt, die Projektplanungen für die im Bebauungsplan vorgesehene, an der westlichen Grenze des Bebauungsplangebietes liegende Nord-Süd-Durchwegung zwischen der Kapellenstraße und der Ulmgasse für den Rad- und den Fußverkehr prioritär zu bearbeiten und die bisher noch nicht erfolgreich geführten Verhandlungen mit jenem Grundstücksbesitzer im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebietes intensiv zu führen, über dessen Grund die laut Bebauungsplan vorgesehene Durchwegung in Richtung der Kapellenstraße abzuschließen hat. Des Weiteren wird Verkehrsstadtrat Mag. Mario Eustacchio beauftragt, dringend dafür Sorge zu tragen, dass auch die Planungen und in weiterer Folge die Grundstücksablöseverhandlungen für das fehlende Gehsteigstück in jenem Teil der Ulmgasse, der zwischen der Kärntner Straße und dem zukünftigen Gehsteig im Bereich des Bebauungsplangebietes für FußgängerInnen noch fehlt, mit hoher Priorität betrieben werden. Über die Fortschritte beziehungsweise den Stand der Planungsarbeiten sowie der zu führenden Verhandlungen für diese beiden Infrastrukturmaßnahmen für den Fuß- und für den Radverkehr ist dem Ausschuss für Verkehr bis spätestens zur April-Sitzung 2016 ein Informationsbericht vorzulegen. Herr Stadtrat Eustacchio ist leider nicht da, ich hoffe trotzdem, dass es gehört wird und vor allem hoffe ich, dass es die Mehrheit findet. Ich ersuche um Unterstützung und Annahme. Danke (Applaus Grüne). GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Stadtrat, hoher Gemeinderat, sehr verehrte Zuhörer! Wir Freiheitliche werden dem vorliegenden Bebauungsplan und dem Mobilitätsvertrag zustimmen. Zum Zusatzantrag der Grünen, hier werden gefordert, Verhandlungen mit den Grundstücksbesitzern im Nordteil zu führen, so wie in weiterer Folge Grundstücksablöseverhandlungen zu führen. Muss man sagen, ist der falsche Adressat der Verkehrsstadtrat, diese Verhandlungen werden üblicherweise in der Zuständigkeit Stadtrat Rüsch geführt. Das heißt, es wehren sich hier nicht die Verkehrsabteilung und der Verkehrsstadtrat gegen etwaige Durchwegungen, sondern eben, wir können es einfach nicht, daher bitte die Magistratsdirektion um Prüfung und ansonsten werden wir den Zusatzantrag ablehnen (Applaus FPÖ). Der Tagesordnungspunkt NT 37) wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der Grünen wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Der Tagesordnungspunkt 15) wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Mag.a Grabe 20) StRH-045833/2014 Geschäftsführer-Gehaltsbestandteile GR.in Mag.a Grabe: Es geht um einen Stadtrechnungshof-Bericht und zwar, wie schon gesagt wurde, zur Geschäftsführer-Gehaltsbestandteile-Überprüfung. Es wurde also überprüft, ob die Geschäftsführer-Gehaltsbestandteile dem entsprechen, was im Gemeinderat diesbezüglich schon einmal beschlossen wurde. Fazit war aus diesem Bericht: Die Richtlinien für GeschäftsführerInnen-Dienstverträge im Haus Graz wurden im Wesentlichen eingehalten. Zur Erinnerung, es wurde vom Stadtrechnungshof im Juni 2009 ein Bericht damals erstellt und vorgelegt betreffend Empfehlungen für die Objektivierung von Bezügen von Führungskräften in städtischen Unternehmungen und dieser Bericht oder diese Empfehlungen haben bestimmte Obergrenzen beinhaltet plus auch eine bestimmte Regelung, wie diese Gehälter gestaffelt sind, also Gesamtobergrenze war gemäß der im Land Steiermark geltenden Bezüge-Regelung und diese Regelung wurde im Juni 2011 hier im Gemeinderat beschlossen und jetzt eben die Überprüfung, ob das auch eingehalten wurde und der Bericht kommt zu dem Fazit, für das Jahr 2013 wurden 22 Vollzeitgeschäftsführer-Dienstverträge auf Übereinstimmung mit diesem Gehaltsmodell hin überprüft und es war festzustellen, dass alle Dienstverträge dem entsprechenden Gehaltsmodell entsprachen. Das wurde im Kontrollausschuss auch ausführlich besprochen und diskutiert, der Kontrollausschuss empfiehlt, diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und damit schließen wir uns hier mit diesem Antrag auch an, dass der Gemeinderat den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen möge (Applaus Grüne). Die Berichterstatterin stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Pacanda 21) StRH-33703/2014 Verkehrsfinanzierungsvertrag GR. Pacanda: Erstmals, dass ich da heroben stehe und etwas nicht aus meiner Feder stammt, aber ich freue mich sehr, das vorstellen zu dürfen. Es geht um den Prüfbericht zum Verkehrsfinanzierungsvertrag vom Stadtrechnungshof. Es handelt sich dabei um eine Wirtschaftlichkeitsprüfung, die ursprünglich vom Jahr 2010 bis 2013 angesetzt war. Der Prüfungszeitraum ist dann aber erweitert worden auf ab 2007. Neben der Darstellung der Grundlagen des Vertrages ist der Schwerpunkt auch darin gelegen, die Umsetzung des Vertrages, den Einsatz der finanziellen Mitteln zu prüfen und Kriterien wie zum Beispiel Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Ordnungsmäßigkeit und die Prinzipien des ökologischen Handelns und der Energie-Effizienz. Der Kontrollausschuss hat sich da in sechs Sitzungen seit dem April damit beschäftigt. Wir haben heute auch schon den Verkehrsfinanzierungs-Folgevertrag diesbezüglich beschlossen. Es wurden im Prüfbericht insgesamt 22 Empfehlungen abgegeben, worauf ich auf ein paar gerne eingehen möchte. Diverse Empfehlungen, wie zum Beispiel Steuerungsagenden im Bereich Verkehr zu bündeln, dementsprechende strategische Planungsagenden zu schaffen, diese Verantwortungen sind jetzt eben klarer im neuen Verkehrsfinanzierungsvertrag geregelt, dadurch dass da beide Stadtsenatsreferenten zuständig sind, der Gemeinderat bekommt dementsprechende Berichte, so sind auch Wirkungsziele in fachlicher und finanzieller Seite definiert worden. Eine weitere Empfehlung war, jegliche Vertragsverhandlungen dementsprechende Dokumentation zu erstellen und wird jetzt eben im Kontrollgremium über dementsprechende Kennzahlen definiert und der zuständige Fachausschuss kann dementsprechend auch noch Nachfragen stellen zu diesen Kennzahlen. Weiters war eine Empfehlung, die Geschäftsordnung für den Magistrat zu beachten und dementsprechend auch sachlich entsprechende Berichte vorzulegen, das ist jetzt auch ganz klar definiert, wer wo dafür zuständig ist. Weiters war eine Empfehlung, Qualitätsstandards zu definieren und durch Wirkungsziele und Leistungsziele wurde diese Empfehlung auch erfüllt. Weiters noch Steuerungsrahmen der Stadt Graz als Auftragsgeber, das ist einerseits dadurch, dass die ehemalige AG jetzt als GmbH da ist, umgesetzt und es gibt auch jetzt strikte Steuerungsinstrumente. Weiters war eine Empfehlung, ich gehe nicht alle Empfehlungen durch, ich habe nur ein paar herausgesucht, Planungen von Neuinvestitionen im öffentlichen Verkehr von den zuständigen Fachabteilungen durchzuführen, das ist eingeflossen in den neuen Verkehrsfinanzierungsvertrag, auch diese Empfehlung ist voll umgesetzt worden. Die fachliche Steuerung der zuständigen Fachabteilung vollinhaltlich zu übertragen, das ist nicht vollinhaltlich umgesetzt, aber die fachliche Steuerung erfolgt jetzt eben durch die Stadtsenatsreferenten. Ein Leistungscontrolling zu ermöglichen, das ist zurzeit noch nicht umgesetzt, Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der im Mobilitätskonzept 2020 festgeschriebenen Ziele, zur Erinnerung, das haben wir bereits in der November-Sitzung haben wir das Mobilitätskonzept 2020 beschlossen, das heißt, das kann man auch als umgesetzt sehen und last but not least Genderperformanceziele und dementsprechende Einbindung des Referates für Frauen und Gleichstellung, das ist noch nicht voll umgesetzt und wird dementsprechend vom Gemeinderat weiterzuverfolgen sein. Dazu möchte ich nur sagen, der umfangreiche detaillierte 110-Seiten-Bericht kann auch auf der Homepage der Stadt Graz und des Stadtrechnungshofes abgerufen werden für alle interessierten Zuhörer und leider noch nicht Zuseher. Dementsprechend würde ich folgenden Gemeinderatsantrag stellen: Aufgrund der Prüfungsfeststellung des Stadtrechnungshofes zum Bericht Verkehrsfinanzierungsvertrag und der stattgefundenen Beratungen des Kontrollausschusses wird folgender Antrag gestellt: Der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Bergmann 22) StRH-132885/2015 Personelle Ausstattung des Stadtrechnungshofes GR.in Bergmann: Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! In diesem Gemeinderatsstück geht es um die personelle Ausstattung des Stadtrechnungshofes. Der Gemeinderat hat im Jahr 1993 den Stadtrechnungshof eingerichtet, er hat für den Gemeinderat eine wesentliche Bedeutung. Der Gemeinderat bedient sich bei der Erfüllung seiner Kontrollaufgabe zur Sicherung von Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit den Diensten des Stadtrechnungshofes. Weiters haben seine Prüfungen und Prüfberichte machen Sinn für die Förderung der Effizienz des öffentlichen Verwaltungshandelns, die Umsetzung der Rechenschaftspflicht in der öffentlichen Verwaltung, er dient zur Förderung der Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung, zur Förderung der Transparenz und Klarheit der öffentlichen Verwaltung und ist auch für die Prävention von Misswirtschaft im öffentlichen Bereich wichtig. Der Stadtrechnungshof hat seine Aufgaben internationalen Standards angepasst. Für die Einhaltung dieser Standards wird nicht zuletzt jetzt vor allem aufgrund der Finanzskandale rund um das Land Salzburg und die Hypo-Alpe-Adria von jeder Kontrolleinrichtung und auch auf kommunaler Ebene immer stärker eingefordert. Im österreichischen Vergleich ist der Stadtrechnungshof Graz bei der Erfüllung der anzuwendenden Standards sehr weit fortgeschritten. Er stellt sich auch im Frühjahr 2016 freiwillig einer Peer-Review-Prüfung. Eine österreichweite Besonderheit des Stadtrechnungshofes Graz ist das im Jahr 2011 geschaffene „Haus Graz“. Dieses Haus Graz beinhaltet die Gesamtheit der städtischen Einrichtungen, von der Politik, Abteilungen, Eigenbetriebe, Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen. Der Stadtrechnungshof ist in diesem Fall die einzige Stelle, die übergeordnete Fragestellungen zur Steuerung und Finanzierung des Hauses Graz vollständig, objektiv und unabhängig an den Gemeinderat berichtet. Der Vergleich der Personalausstattung mit anderen kommunalen Einrichtungen ist äußerst schwierig, da die statutarischen Aufgaben des Stadtrechnungshofes, insbesondere die Projektkontrolle und Projektbegleitung, in Österreich einmalig sind. Die hierfür vorgegebenen Fristen werden immer kürzer und vor allem die neuen Verordnungen zu den Rechnungsabschlüssen und zu den Budgets erfordern immer mehr personelle Kapazitäten, da auch hier die Fristen immer kürzer werden. Wenn Sie sich erinnern, war es früher so, dass der Rechnungsabschluss im Herbst dem Gemeinderat vorgelegt wurde, jetzt muss der Rechnungsabschluss vom Kontrollausschuss und natürlich auch vom Stadtrechnungshof bereits Ende März vorliegen. Die personelle Ausstattung… als das Kontrollamt 1993 aufgelassen wurde, wurden 15 Dienstposten aufgelassen. Der Stadtrechnungshof hat begonnen mit 11 Dienstposten. Seit dem Jahr 1993 haben sich die Aufgaben des Stadtrechnungshofes massiv ausgeweitet. Es gibt ein gestiegenes Gebarungsvolumen in der Stadt, eine zunehmend angespannte Haushaltssituation und immer komplexere Finanzierungsinstrumente. Die erhöhte Komplexität durch die Einrichtung des Hauses Graz habe ich schon erwähnt. Es gibt gestiegene Qualitätsanforderungen auch als Reaktion auf diverse Finanzskandale in Österreich. Es gibt einen erhöhten Druck von Seiten der Bevölkerung und Medien nach Transparenz und Klarheit. Aus diesem Grund ist es eine Sicherstellung der personellen Ausstattung des Stadtrechnungshofes sehr wichtig. Mittelfristig würde bei einer nicht guten personellen Ausstattung des Stadtrechnungshofes die Einführung einer Quotenregelung des Prüfantragsrechtes notwendig werden, das heißt, es käme zu einer Einschränkung der Minderheitsrechte. Und gleichzeitig könnte es auch zu einer Schwächung der Kontrollfunktion des Gemeinderates werden. Weiters macht der Stadtrechnungshof amtswegige Prüfung, die dann, wenn es nicht genügend Personal gibt, auch weniger werden würden. Ich stelle daher den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der vorhergehenden Informationen und laut der ihm laut Statut zustehenden Kompetenzen, und das sind die Festsetzung des Dienstpostenplanes, die Einrichtung eines Stadtrechnungshofes durch den Gemeinderat mit finanziellen und wirtschaftlichen Kontrollaufgaben und auch die Bestellung und Abberufung der Bediensteten des Stadtrechnungshofes, die zuständigen Stadtsenatsreferenten für Personal anweisen, den vakanten B VI-Posten im Stadtrechnungshof ehestmöglich zu besetzen und die Nachbesetzung des aufgrund von Pensionierung im Jahr 2016 frei werdenden Postens frühestmöglich zu veranlassen (Applaus KPÖ). Die Berichterstatterin stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund obiger Informationen und der ihm laut Statut zustehenden Kompetenzen gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 3 – Festsetzung des Dienstpostenplanes, gemäß § 97 Abs. 2 Einrichtung eines Stadtrechnungshofes durch den Gemeinderat mit finanziellen und wirtschaftlichen Kontrollaufgaben sowie gemäß § 99 Abs. 7 Bestellung und Abberufung der Bediensteten des Stadtrechnungshofes die zuständigen Stadtsenatsreferenten anzuweisen, den vakanten B VI Posten im Stadtrechnungshof ehestmöglich zu besetzen und die Nachbesetzung des aufgrund von Pensionierung in 2016 frei werdenden Postens frühestmöglich zu veranlassen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich kann mir einen Kommentar zur Vorgangsweise nicht verkneifen und zwar ist der Wunsch vom Rechnungshofdirektor zunächst, so wie das üblich ist in der Stadt, an das Personalamt herangetragen worden und wir haben im Personalbereich agiert, wie wir immer agieren. Nämlich, es sind derzeit bei jeder Nachbesetzung ein sogenannter Dienstpostencheck erforderlich, das heißt, Magistratsdirektor, Finanzdirektor, Personaldirektor und Baudirektor sowie die Vertreterin der Abteilungsleiter, das ist die Verena Ennemoser, überprüfen in ihrem eigenen Verfahren, ob diese Nachbesetzung aus ihrer Sicht gerechtfertigt ist oder nicht. Dieses Gremium kam zu dem Entschluss, dass die Nachbesetzung nicht erforderlich ist, nicht gerechtfertigt ist und hat dann aber eben die Entscheidung an die Politik sozusagen weitergegeben. Ich habe mir die Entscheidung angesehen und habe festgestellt, dass es eigentlich aus Sicht der Politik keine weiteren Kommentare oder auch kein weiteres Argument gibt. Der Rechnungshof ist sicherlich im Vergleich mit anderen Städten, wie Salzburg und Linz, durchaus gut ausgestattet und diese 11 Dienstposten sind ja nach wie vorhanden, sie sind auch aufgewertet worden, es gibt inzwischen eben drei A-Positionen und es gab dann weder von meiner Seite noch von Seite der anderen Stadtregierungsmitglieder irgendwelche Hinweise, dass die Entscheidung des Dienstpostenchecks zu overrulen sind. Dann ist die Entscheidung in den Kontrollausschuss getragen worden und dann hat sich herausgestellt, dass das Personalressort eigentlich gar nicht zuständig ist dafür, sondern zuständig ist der Gemeinderat und deshalb haben wir hier diesen Antrag, und ich gehe davon aus, dass dieser Antrag jetzt tatsächlich dann durchgehen wird. Wir werden den Antrag selbstverständlich und das Ergebnis selbstverständlich sehr, sehr freudig zur Kenntnis nehmen, wir wissen in Hinkunft, dass das Personalreferat und auch das Personalressort die Personalwünsche des Rechnungshofes gar nicht zu bewerten hat oder auch den Bedarf gar nicht zu prüfen hat, sondern dass das hier im Gemeinderat der Fall ist und es war ja durchaus gut begründet. Ich denke, man kann auch sehr gute Gründe dagegen angeben. Wir hätten uns jedenfalls sehr, sehr viel Zeit erspart, wenn das von vornherein auch so gemacht worden wäre, dass eben der Dienstpostencheck und auch das Personalreferat gar nicht und das Personalressort gar nicht beschäftigt worden ist. Soviel mein Kommentar, den ich mir, wie gesagt, nicht verkneifen kann in guter alter Freundschaft mit dem Stadtrechnungshofdirektor, wir haben auch schon darüber gesprochen. GR.in Bergmann: Ich glaube, wenn dieses Stück beschlossen wird, dann ist das eine gute Entscheidung. Wir haben heute die Mittelfristplanung noch auf der Tagesordnung und ich nehme an, dass der Herr Stadtrat Rüsch einiges dazu zu sagen hat auch noch. Die Dinge werden immer komplexer, es wird immer undurchsichtiger, es wird immer schwieriger, es wird immer alles kurzfristiger und wir wissen bei allen Projekten, dass der Stadtrechnungshof immer mehr gefordert wird. Wir selbst beantragen ihn ja, immer heißt es, der Stadtrechnungshof soll noch einmal drüberschauen. Das ist gut so bei den Projekten, aber es ist auch ganz wichtig, dass hier der Stadtrechnungshof auch unabhängig kontrollieren kann und auch, dass der Gemeinderat die Möglichkeit hat, Prüfanträge in Auftrag zu geben. Und wenn diese Dinge nicht mehr abgearbeitet werden können, dann ist die Kontrolle eigentlich für uns immer weniger und ich glaube, dass wir hier gut daran tun, den Stadtrechnungshof trotz aller Probleme, der finanziellen Probleme, hier gut auszustatten. Danke (Applaus KPÖ). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Pogner NT 27) A 8-021777/2006/0291 Jahreskarte Graz; Evaluierungsbericht GR. Pogner: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 7.1.2015 gewährt die Stadt Graz den Grazerinnen und Grazern eine Förderung in der Höhe von 171 Euro zum Erwerb einer Jahreskarte in der Zone 101. Und zwar Personen, die den Hauptwohnsitz in Graz haben. Die bezahlen per Saldo jetzt nur mehr 228 Euro inklusive Umsatzsteuer anstelle der 399 Euro. Im Gemeinderatsbeschluss vom 4.12.2014 wurde die Finanzierung der Differenz zwischen 228 und 399 Euro für 24.000 Stück Karten berechnet und als Direktförderung für Grazerinnen und Grazer mit Hauptwohnsitz in Graz beschlossen. Zweck der Förderung ist, mit diesem Modell neue Fahrgäste durch Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu gewinnen und so positiv auf die Umweltsituation sowie auf die besondere Feinstaubproblematik in Graz einzuwirken. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Ende 2014 ging die Holding Graz davon aus unter Berücksichtigung zusätzlicher Einflussfaktoren, dass für 2015 und 2016 eine Verdoppelung der Jahreskarten von zirka 12.000 Stück auf 24.000 Stück pro Jahr stattfinden wird. Die Förderung der Stadt Graz in der Höhe von 171 Euro je Karte würde somit einen Zuschuss in der Höhe von 4,1 Millionen betragen. In der letzten Sitzung des Kontrollgremiums am 23.10.2015 legte die Holding dann einen Bericht mit Stand Ende Oktober 2015 vor, wobei die Monate November und Dezember hochgerechnet wurden und die Verkaufszahlen haben sich weit besser entwickelt als ursprünglich angenommen, statt den 24.000 Stück wurden und werden ungefähr 32.000 Stück verkauft. Der Umsatz ist somit für die Holding voraussichtlich um 0,7 Millionen Euro mehr gestiegen, als vor Ankündigung der Jahreskarte Graz prognostiziert war. Die 0,7 Millionen Euro sind also umsatzsteigernd und zusammenfassend kann aus heutiger Sicht festgestellt werden, dass die Anzahl der verkauften Jahreskarten Graz 2015 um etwa 50 % über den Erwartungen liegen und dass die Gesamtkosten für die ÖV-Initiative aus Haus-Graz-Sicht 2015 mit ungefähr 4,3 Millionen Euro einzuschätzen sind. Bitte im Sinne des Motivenberichtes den Antrag und des Evaluierungsberichtes anzunehmen. Dankeschön. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle den vorstehenden Evaluierungsbericht zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Frölich NT 30) BG 145551/0001/HOF A 8-65599/2014-35 Projektgenehmigung Fördervereinbarung mit der Science Park Graz GmbH für die Implementierung eines ESA Business Incubation Centre (kurz „ESA BIC“) am Standort Graz/Science Park GR. Mag. Frölich: Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um eine Projektgenehmigung hinsichtlich eines Gründerzentrums mit Fokus auf High-Tech Startups in der Vorgründungs- und Gründungsphase. Derzeit gibt es europaweit zehn Stück von solchen Inkubatoren, ein weiteres, Kurzbezeichnung BIG, soll demnächst auch in Graz im Science Park mit dem Standort Science Park entstehen, die Technische Universität bemüht sich am heutigen Tage in den entsprechenden Verhandlungen darum. Es wurde seitens des Bürgermeisteramtes bereits ein Letter of Intent an die ESA, die Betreiber ist, gerichtet, da heute die Verhandlungen stattfinden. Es würde hier eine Unterstützung von jährlich 173.400 Euro mit einer Laufzeit von maximal fünf Jahren geben. Wie gesagt, die Verhandlungen finden heute statt. Es wurde am 14. Dezember auch noch schriftlich eine Konkretisierung der Finanzierung an die ESA über Anfrage übermittelt, das wurde im Stadtsenat so via Dringlichkeitsverfügung, wir haben es heute auch schon bei den Verlautbarungen gehört, durchgeführt. Die entsprechende Dringlichkeitsverfügung würde ich hier noch kurz verlesen: Die Stadt Graz gewährt der Science Park Graz GmbH bei erfolgtem Zuschlag zur Inkubation eines ESA BICs in Graz am Standort Science Park eine jährliche Subvention in Höhe von 173.400 Euro für eine maximale Laufzeit von fünf Jahren ab 2016. Dies ergibt einen Gesamtförderaufwand von 867.000 Euro, der jährliche Betrag in Höhe von 173.400 Euro wird aus den Eckwerten des Bürgermeisteramtes für die Jahre 2016 bis 2020 bereitgestellt. Der Gesamtaufwand beträgt 4,3 Millionen Euro, wovon die ESA 1,7 Millionen trägt und Land, Stadt und andere Partner je eben 867.000 Euro. ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit gemäß § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz vom 9.12.1993 bzw. gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: 1. Die Stadt Graz gewährt der Science Park Graz GmbH bei erfolgtem Zuschlag zur Inkubation eines ESA BICs in Graz am Standort Science Park eine jährliche Subvention in Höhe von € 173.400,- für eine maximale Laufzeit von fünf Jahren ab 2016. Dies ergibt einen Gesamtförderaufwand von € 867.000,-. Der jährliche Betrag in Höhe von € 173.400 wird aus den Eckwerten des Bürgermeisteramtes für die Jahre 2016 – 2020 bereitgestellt. 2. Für die haushaltsmäßige Vorsorge in den Jahren 2016 bis 2020 wird die entsprechende Projektgenehmigung erteilt. Die Bedeckung erfolgt auf der Fipos. 1.06100.755200.002 und ist im Rahmen der jeweiligen Eckwerte des Bürgermeisteramtes zu finanzieren. 3. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage des Subventionsansuchens der Stadt Graz am 10. Mai des jeweiligen Jahres. Ab 2017 nach zusätzlicher Vorlage eines Belegnachweises über die gewährte Subvention. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (41 : 0). Berichterstatter: GR. Mag. Frölich NT 31) A 8-65599/2014-34 A 15/147106/2015-1 EuroSkills 2020, mittelfristige Förderzusage und Projektgenehmigung über € 500.000,- in der OG 2020 GR. Mag. Frölich: Da geht es um eine mittelfristige Förderzusage für die Projektgenehmigung über 500.000 Euro für die eben erwähnte EuroSkills 2020, also im Jahr 2020 in der OG 2020. Es handelt sich hier um einen europäischen Berufswettbewerb, der alle zwei Jahre ausgetragen wird. Veranstalter ist der Verein WorldSkills Europa, hat 26 Mitgliedstaaten und die quasi Hauptattraktion dieses Bewerbes ist ein beruflicher Wettbewerb, in dem Jugendliche aus ganz Europa aus den unterschiedlichsten Berufsbildungssystemen ihr fachliches Können an den Tag legen können. Es werden hier an die 500 Teilnehmer erfahrungsgemäß sein. 2008 wurde erstmalig in Rotterdam dieser Bewerb ausgetragen, schon damals mit 420 Teilnehmern, 2010 wurde das in Lissabon ausgetragen und 2012 in Spa in Belgien. Im Oktober 2014 war Lille an der Reihe und da waren schon 90.000 gezählte Besucher und 500 Kandidaten in über 40 Berufen tätig. Die nächsten Bewerbe werden 2016 in Göteborg und 2018 in Budapest stattfinden. Die österreichischen Teilnehmer waren bisher sehr erfolgreich, es wurden in 61 Einzelbewerben und in 15 Teambewerben insgesamt 76 Medaillen errungen, es wurde Österreich zudem in den Jahren 2010, 2012 und 2014 sogar in der Nationenwertung Europameister in der Gesamtwertung. Hintergrund ist einfach insbesondere auch die Stärkung der dualen Ausbildung, Jugendliche sollen einfach motiviert werden, hier diese dualen Ausbildungsmöglichkeiten zu ergreifen. Natürlich geht es auch um die Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch ein derartiges Event und durch auch für die Zurverfügungstellung einer Plattform für Betriebe einerseits und berufsbildende Schulen andererseits und eine Stärkung des Bildungsstandortes insgesamt. Seitens der Stadt sollte ein Förderbeitrag, ein Beitrag von 500.000 Euro unter der Bedingung, dass das Land Steiermark die Veranstaltung ebenfalls in diesem Ausmaß unterstützt, gewährt werden beziehungsweise eben zugesagt werden. Die Veranstaltung sollte dann eben 2020 in Graz stattfinden und diese 500.000 Euro sollen im Eckwert 2020 der Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung bereitgestellt werden. Das Stück wurde im Wirtschafts- und Tourismusausschuss und im Finanzausschuss einstimmig angenommen. Bitte auch hier um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus den Antrag, der Gemeinderat wolle mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit gemäß § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz vom 9.12.1993 bzw. gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Die Stadt Graz gewährt der im Jahr 2020 geplante Veranstaltung „EuroSkills“ bei erfolgtem Zuschlag € 500.000,- unter der Bedingung, dass das Land Steiermark die Veranstaltung ebenfalls, wie im Motivenbericht dargestellt, im erwarteten Ausmaß unterstützt. Die Projektgenehmigung für diese Förderung wird erteilt und die Summe wird aus dem Eckwert 2020 der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung bereitgestellt. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (41 : 0). Stadträtin Kahr übernimmt um 15.30 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch NT 32) A 8-55637/2014-9 Budget 2016 – Anpassungen und mittelfristige Finanzplanung für das Haus Graz 2017-2020 StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Mittelfristige Finanzplanung 2017 bis 2020 mit den Budgetänderungen für 2016. Wir haben im Dezember 2014 ein Doppelbudget beschlossen, aus diesem Grunde heuer im Dezember kein Budgetbeschluss, lediglich die Änderungen, die für das Budget 2016 gemacht werden sollen und dann aber wie immer im Dezember die Mittelfristvorschau für die nächsten fünf Jahre, letztlich also bis zum Jahr 2020. Ich möchte diese Mittelfristplanung gerne in einige wenige Botschaften kleiden, der Rest steht sozusagen im Prospekt beziehungsweise im Stück, das ausgeteilt worden ist. Die Botschaften zusammengefasst sind hier dargestellt. Zunächst einmal zwei positive Botschaften; nämlich der derzeitige Schuldenstand ist niedriger als prognostiziert, der Schuldenstand mit heutigem Tag und auch erwartet bis zum Jahresende. Der stabile Finanzkurs bis 2017 kann gehalten werden, nach 2017 gibt es allerdings eine alarmierende Ausgabenentwicklung, vor allem für die Jahre 2019 und 2020. Große Ausgabenpositionen der Stadt sind leider nicht von uns steuerbar, sondern nur vom Land und vom Bund und ohne Hilfe wird ein weiterer Schuldenanstieg unvermeidlich sein. Ich darf Ihnen zunächst die Schuldenentwicklung nach dieser mittelfristigen Finanzplanung darstellen und einige Kommentare dazu geben. Zunächst einmal, das darf ich Ihnen dann auf der nächsten Folie schon zeigen, hier aber schon einmal der Hinweis, dass durch die Einstellung auf die neuen Termine, wir haben sie vorhin schon gehört, die für den Stadtrechnungshof eine Herausforderung sind, für die Finanzdirektion sind sie erst recht eine Herausforderung, weil sie sie zunächst erstellen müssen, ist durch verschiedene Umstellungen und auch durch Cash-Betrachtung von der Grazer Unternehmensfinanzierungs Gesellschaft ist heute schon möglich, dass wir ziemlich genau den Schuldenstand mit Jahresende feststellen können, es sind eben die 1,217 Milliarden. Für 2016 sind wir uns auch relativ sicher und danach, ab 2017, 2018, 2019 und 2020 beginnt die Prognose. Das ist ein wichtiger Hinweis. Diese Entwicklung bis zu den 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2020 wird sich dann ereignen, wenn nichts passiert. Das ist zu erwarten, wenn nichts passiert, wenn wir uns nicht auf die Entwicklung einstellen, dann ist tatsächlich am Ende dieses Jahres 2020 diese Zahl zu erwarten. Wir haben aber auf der anderen Seite durchaus genügend Zeit und beim gemeinsamen Willen kann diese Ziffer sicherlich jedenfalls beträchtlich unterschritten werden. Eine Prognose ist immer eben auch eine Darstellung der derzeitigen Trends für die Zukunft und ich kann es nur noch einmal sagen, es gibt im Wesentlichen die Antwort, was passiert, wenn eben nichts passiert. Auf der nächsten Folie darf ich Ihnen zeigen, dass wir ziemlich genau auf dem Schuldenpfad liegen, den wir auch vor einem Jahr prognostiziert haben, das sind die Werte von der Prognose Dezember 2014. Für 2015 1,268 prognostiziert, bis zum Jahr 2017 1,353 Milliarden und 2019 dann 1,436. Wenn man jetzt dieser Prognose vom letzten Dezember die heutige Prognose gegenüberstellt, zeigt sich folgendes Bild: Wie erwähnt, im Jahr 2015, also derzeit, einiges besser, nämlich um 50 Millionen Euro, auch hier in dem Zusammenhang ein Dank an Beteiligungen, an Abteilungen, dass dies insgesamt möglich war. Der Hauptgrund dafür sind allerdings Investitionsverschiebungen in die Zukunft. Wir werden aus heutiger Sicht im Jahr 2016 den prognostizierten Schuldenstand vom letzten Jahr ebenfalls unterschreiten. 2017/2018 ungefähr gleich und dann sehen Sie, dass der Schuldenstand gegenüber der Prognose vom letzten Jahr durchaus stark ansteigt. Wir haben das plastisch dargestellt auf der nächsten Folie, das ist eben dieser starke Unterschied, der dann letztlich um 80 Millionen höher liegt 2019, als letztes Jahr prognostiziert, und dann kommen nochmals knappe 80 Millionen Euro dazu, sodass dies 1,6 sind. Die entscheidende Frage ist, was bewegt sich hinter diesen Zahlen und wo gibt es die Möglichkeit, dass wir eingreifen? Auf der nächsten Folie sehen Sie im Bereich der Stadt Graz, die von der Bedeutung her wichtigsten Bereiche, und zwar das ist einmal das Amt für Jugend und Familie, grau dargestellt, einmal die Abteilung für Bildung und Integration, blau dargestellt, und dann rot dargestellt das Sozialamt. Wenn ich beim Sozialamt beginnen darf, dann sehen Sie, dass sich der Eckwert von 2015 bis 2020 laut dem Voranschlag verdoppelt von 71 auf 140 Millionen Euro, wenn man den Nachtrag 2015 dazuzählt, dann ist es ein Anstieg um 60 Millionen Euro, nämlich von 80 auf 140 Millionen Euro. Was steckt dahinter? Dahinter steckt die Dynamik der bedarfsorientierten Mindestsicherung, die sich tatsächlich in diesem Zeitraum verdoppelt. Das ist aus meiner Sicht ein wichtiges Ergebnis, es ist kein Ergebnis, um politisch Stimmung zu machen, jedenfalls was meine Person betrifft, sondern es ist ein Ergebnis, das aus Verantwortungsgründen aus meiner Sicht sehr ernst genommen werden muss. In erster Linie, das ist klar, in erster Linie vom Land und Bund, denn Land und Bund machen die Gesetze und die Stadt Graz wendet an und muss eben von den Kosten, die dadurch entstehen, 40 % zahlen. Aus meiner Sicht es unbedingt erforderlich, die beiden übergeordneten Gebietskörperschaften aufmerksam zu machen, denn wenn diese Entwicklung eintritt, darauf werde ich noch zu sprechen kommen, haben wir sicherlich in der gesamten Budgetentwicklung sehr, sehr große Probleme. Der zweite Bereich, der hier zu nennen ist und der durchaus schon viel weniger drastisch aussieht, ist das Amt für Jugend und Familie, trotzdem auch hier ein Anstieg von insgesamt 16 Millionen Euro; entsteht dadurch etwa, dass wir von Jahr zu Jahr jeweils eine weitere Million für die Kinderbetreuung dargestellt haben. Wenn ich sage wir, dann möchte ich das auch hier ausführen, das sind keine Schätzungen des Finanzressorts, sondern das sind die Angaben, die von den Ämtern gekommen sind, die gegengecheckt wurden und besprochen wurden. Ich kann nur sagen, das Sozialamt rechnet etwa bei der derzeitigen Regelung der bedarfsorientierten Mindestsicherung mit einem jährlichen Wachstum von plus 20 %, von Jahr zu Jahr jeweils 20 % plus. Das letzte in dieser Darstellung dargestellte Amt ist das Amt für Jugend und Familie, ist in zweierlei Hinsicht wichtig. Es gibt auch hier einen Anstieg, aber Sie sehen, dass es einen moderaten Anstieg gibt von 3,5 Millionen Euro und im Amt für Jugend und Familie ist eine bemerkenswertere Reform durchgeführt worden, noch eingeleitet durch Tatjana Kaltenbeck-Michl, ausgeführt dann von Detlef Eisel-Eiselsberg, wurde die Jugendwohlfahrt-Förderung und -Subventionierung umgestellt in eine sozialräumliche Gliederung, sozialräumliche Orientierung, die tatsächlich das Wachstum bei diesen Ausgaben durchaus gebrochen hat und damit auf ein durchaus akzeptables Niveau auch im Rahmen einer Gesamtschätzung akzeptables Niveau gebracht haben. Was passiert, sollte diese Entwicklung nicht geändert werden können? Sie wissen, wir haben immer das Budget sozusagen in zwei grobe Blöcke geteilt, einmal in den laufenden Betrieb, das ist der Cash-Flow Haus Graz konsolidiert und das sind die Investitionen. Sie sehen, dass wir in den letzten Jahren einen durchaus sehr schönen und nennenswerten Erfolg beim Cash-Flow gehabt haben, wir waren irgendwann ab 2009 also auf dem aufsteigenden Ast, 2010 45 Millionen, Spitze 62 Millionen, bis 2014 44 Millionen. Was ist dann passiert? Wir haben im Jahr 2015 schon einen Nachtrag, wie erwähnt, im Bereich Soziales netto von knapp zehn Millionen Euro verkraften müssen und wir haben auch bei der Entwicklung der Ertragsanteile noch vor der Steuerreform einfach aufgrund des geringen Wirtschaftswachsums ziemliche Einbrüche gehabt. Nach dieser Darstellung werden wir ab dem Jahr 2019 einen negativen Cash-Flow haben, wenn sich die Schuldenentwicklung so fortsetzt. Das ist eines der wichtigen Ergebnisse, das zu beachten ist. Was heißt ein negativer laufender Cash-Flow? Das heißt, dass wir für die Investitionen, die wir tätigen, keinen eigenen Beitrag mehr leisten können, sondern wir müssen diese Investitionen im Wesentlichen aus der Verschuldung finanzieren, das heißt aber noch was, das heißt, dass wir schon für unsere laufenden Ausgaben Kredite verwenden müssen. Wir müssen also dann unter diesen Aspekten einen Teil der Gehälter, der Leistungskäufe, Subventionen durch aufgenommene Kredite finanzieren und das ist für jeden, der wirtschaftlich ein bisschen sich befasst, eine sehr schwierige Situation, um das auch klarzumachen, um nicht zu dramatisieren. Das ist nicht dramatisch, wenn das ein/zwei Jahre passiert, aber wenn der Trend so nach unten geht wie in dieser Darstellung, dann, glaube ich, sollten wir die Zeit bis dorthin nützen, um hier eine Gegensteuerung insgesamt herbeizubringen, das ist die erste wichtige Konsequenz, wenn das eintritt. Die zweite sehen Sie auf dem nächsten Bild. Hier ist nochmals der laufende Cash-Flow dargestellt, nur sind die Investitionen dargestellt. Bitte nicht blenden lassen, das sind die Investitionen netto, das heißt, immer nach Abzug der Bundes- und der Landeszuschüsse. Zu den Investitionen ein Wort. Wir haben im Laufe der letzten Jahre brutto immer zwischen 120 und 130 Millionen Euro investiert und mit der guten Begründung, dass wir damit Investitionen in ähnlicher Höhe haben wie das Aufkommen an Kommunalsteuer. Ich halte das für eine sehr gute Symbolik. Wir bekommen die Kommunalsteuer direkt von den Unternehmen und wenn es uns gelingt, in diesem Ausmaß das Geld auch wieder für Infrastruktur, für Investitionen zurückgeben, so hat das, glaube ich, zwar keinen ursächlichen, aber ein politisch durchaus sehr nennenswerten Zusammenhang. Es ist die Frage, ob wir bei diesem Investitionsniveau bleiben können, wenn wir diese Investitionen einmal zur Gänze über Verschuldung finanzieren müssen und eben nicht mehr eine eigene finanzielle Leistung dafür mitnehmen können. Ich komme damit noch zu einer Zusammenfassung der Herausforderung der mittelfristigen Finanzplanung. Ich betone noch einmal, es ist eine Prognose, die im Wesentlichen sagt, was passiert, wenn nichts passiert. Wir liegen bis 2017 voll auf der auch Anfang der Gemeinderatsperiode prognostizierten Fahrt. Danach wird es schwierig. Die Herausforderungen sind die stark wachsende Bevölkerung, die den entsprechenden Ausbau der Infrastruktur erfordert, vor allem aber nicht nur im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Wir haben, wie gezeigt, eine Explosion der Pflichtausgaben, darauf ist aufmerksam zu machen, vor allem beim Bund und Land, weil wir das nicht steuern können. Ich betone nochmals die soziale Verantwortung bei der Änderung von derartigen Gesetzen. Sie haben wahrscheinlich auch gelesen, dass vor zwei Tagen auf Bundesebene eine Vereinbarung zwischen ÖVP und SPÖ geschlossen wurde, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung, in welcher Form auch immer, es ist noch nicht klar, jedenfalls anzupassen ist. Wir haben selbstverständlich sehr viele Möglichkeiten, eigene Sparpotentiale auszuschöpfen. Ein Beispiel aus der Vergangenheit habe ich Ihnen genannt. Die Frau Vizebürgermeisterin hat auch durchaus schon am Freitag in der Stadtregierung angedeutet, dass es eventuell auch im Bereich der Behindertenförderung hier eben auch in Richtung sozialräumliche Gliederung möglicherweise eine Verbesserung sicher geben kann. Wir haben hier noch nicht enthalten zusätzliche Ausgaben aus Migration und Integration, weil sie derzeit die Gemeinden noch nicht massiv treffen, sie werden sie dann treffen, wenn die Asylberechtigten aus der Grundversorgung rausfallen, also nach viereinhalb Monaten, dann werden sie auch das kommunale Budget betreffen und wir haben ein großes Programm und große Wünsche und Forderungen an den Finanzausgleich. Bei der Grundsteuer scheint sich im Finanzausgleich etwas zu bewegen, was Mehreinnahmen für die Gemeinden bedeuten könnte. Bezüglich unserer Benachteiligung der Kopfquote, Sie wissen, wir kriegen pro Grazer und pro Grazerin um 100 Euro und mehr weniger als etwa Linz, Salzburg und Innsbruck, wird es wohl drauf ankommen, ob es uns gelingt, vor allem im Süden von Österreich Bündnispartner auf Städte, auf Gemeindeebene und auch auf Landesebene zu finden, um hier auch, die ebenfalls unter dieser Ungleichheit leiden, um hier eben ein entsprechendes Gewicht in den Verhandlungen zu machen, was auf jeden Fall sehr schwer sein wird. Ich habe damit die wichtigsten Inhalte genannt, der Beschluss des Gemeinderatsberichtes oder der Antrag steht, eben den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Werte, die hier zugrundeliegen, und das sind die Eckwertentwicklungen bis zum Jahr 2020 sowie die Investitionen und die Betriebsergebnisse der Beteiligung, ebenfalls bis zum Jahr 2020 als verbindlich zu erklären. Verbindlich heißt in diesem Fall, für nächstes Jahr sind es verbindliche Budgetwerte und für 2017 bis 2020 können es selbstverständlich nur verbindliche Planungswerte sein, weil die endgültigen Werte werden dann immer für das Budget beschlossen. Ich bitte um Annahme (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 89 in Verbindung mit § 95 Abs. 1 und 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: 1. In der OG und AOG 2016 werden die Budgetanpassungen gemäß Beilage 1 genehmigt. 2. Die Finanzplanung bis 2020 wird auf Basis der Beilagen 2 und 3, die einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bilden, beschlossen. 3. Die in den Beilagen 2 und 3 dargestellten Summen und Kennzahlen werden als verbindlich einzuhaltende Vorgaben für Magistrat und Beteiligungen fixiert. Die Stadtsenatsreferenten werden gemeinsam mit den Abteilungsleitern und Geschäftsführern beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung dieser mittelfristigen Budgetvorgaben in die Wege zu leiten und die notwendigen Detailbeschlüsse den jeweils zuständigen Gremien zuzumitteln. Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt den Vorsitz um 15.45 Uhr. GR.in Bergmann: Die vorliegende Mittelfristplanung für die nächsten fünf Jahre, die wir gesehen haben, zeigte eindeutig, dass das finanzielle Korsett unter den jetzigen Rahmenbedingungen des österreichischen Stabilitätspaktes, der strenger werdenden Vorgaben der EU sowie des österreichischen Finanzausgleiches immer enger geschnürt werden muss. Trotz vieler Einsparungsmaßnahmen innerhalb der Verwaltung, trotz Ausgliederungen in städtische Beteiligungen, trotz zahlreicher Optimierungsmaßnahmen im Haus Graz, trotz vieler Steueroptimierungen und gemeinsamer Anstrengungen wird eine Erhöhung des Schuldenstands auch in Zukunft nicht zu stoppen sein, wie wir sehen. Die Herausforderungen, welche hier skizziert wurden, überraschen uns nicht. Eine Stadt, die jährlich tausende Bewohner und Bewohnerinnen mehr zu versorgen hat, hat verständlicherweise auch höhere Ausgaben zu bewerkstelligen. Mehr EinwohnerInnen in Graz brauchen eben mehr Schulen, mehr Kinderbetreuungseinrichtungen, sie brauchen mehr Wohnungen, neue Stadtteile, wie wir sie bauen, benötigen einfach mehr Infrastruktur, mehr öffentlichen Verkehr und natürlich auch mehr soziale Leistungen und vieles andere auch noch. Ausreichend Budgetmittel aus dem Finanzausgleich auf Dauer bedeuten aber ganz klar in Zukunft auch weniger Lebensqualität für die Menschen in Graz. Die steigenden Ausgaben, wie wir sie jetzt gesehen haben im Sozialbereich, spiegeln die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen wider. Immer mehr Menschen werden durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes, Sie wissen genauso wie ich, monatlich erreicht uns eine Mitteilung über die Medien, dass hier wieder 100 Arbeitsplätze aufgelassen werden, 200, siehe Zielpunkt, Baumax in der Vergangenheit, aber auch durch zahlreiche prekäre Arbeitsverhältnisse, durch Lohndumping sowie durch steigende Wohn- und Lebenshaltungskosten werden immer mehr Menschen an den Rand der Armut gedrängt. Das zeigen hier natürlich auch deutlich die steigenden Ausgaben bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung, auf die leider immer mehr Menschen angewiesen sind. Aber dem gegenüber stehen in Österreich und innerhalb der EU auch steigende Gewinne, steigende Dividendenausschüttungen von Konzernen, sinkende Investitionen im Inland, Kapitalexport und Anhäufung von privatem Reichtum. Durch Steuerdumping bei Gewinn-und Kapitalsteuern geht die Schere eindeutig von öffentlichen und privaten Vermögen immer weiter auseinander. Die öffentlichen Haushalte, wie wir zunehmend sehen, werden immer mehr ausgetrocknet. Um die Budgets von Städten, Gemeinden und Ländern wieder zu gesunden, ist eine gerechte Umverteilung von Vermögen immer mehr das Gebot der Stunde, auch wenn es viele nicht hören wollen. Anstatt einer Steuerreform, wie wir sie jetzt bekommen, nach dem Prinzip ein Loch auf, ein Loch zu, brauchen wir aber eine Strukturreform und einen völlig neu aufgestellten Finanzausgleich und natürlich, wie schon angesprochen, eine Umverteilung von Vermögen. Vieles wird die Stadt in Zukunft nicht aus eigener Kraft stemmen können, wie zum Beispiel den öffentlichen Verkehr. Hier können wir nur gemeinsam mit Land und Bund nach Lösungen suchen oder die öffentlichen Schulden werden ganz einfach weiterhin steigen. Eine Nahverkehrsabgabe im Bereich öffentlicher Verkehr wird unumgänglich sein. Durch Einsparungen und Optimierungen versucht die Stadt seit Jahren, vieles auf die Reihe zu bekommen, irgendwann ist aber auch hier eine Grenze erreicht. Die Personalkosten sind bei uns kein unwesentlicher Faktor. Aber bedenken wir, unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Magistrat und auch in den städtischen Beteiligungen leisten eine hervorragende Arbeit im Dienste der Bevölkerung. Immer mehr Einsparungen im Personalbereich bedeuten, immer mehr Arbeitsdruck auf jeden Einzelnen von ihnen. In den letzten 15 Jahren haben die Bediensteten der Stadt schon einen sehr großen Beitrag dafür geleistet. Die Finanz- und Budgetpolitik der Stadt Graz war in den letzten Jahren durchaus verantwortungsbewusst. Die Darstellung eines konsolidierten Rechnungsabschlusses, die Einführung eines Beteiligungscontrollings, die vierteljährliche Zinsstrategie, dass die Stadt kein spekulative Zinspolitik betrieben hat, wie es leider in anderen österreichischen Städten es gegeben hat, sowie eine laufende Information des Gemeinderates zeichnen die Arbeit unserer Finanzdirektion durchaus aus. Und ich möchte mich hier in diesem Zusammenhang auch im Namen meiner Fraktion bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bei unserem Herrn Finanzdirektor, in der Finanzdirektion und bei allen anderen Abteilungen, die sich mit unserem Budget beschäftigen und die eine gute Arbeit leisten, sowie auch dem Stadtrechnungshof für ihre gute Arbeit danken (Applaus KPÖ). An dieser Stelle möchte ich mich nicht nur bei den Abteilungen und bei den Beamten bedanken, ich möchte mich aber durchaus für die konstruktive Zusammenarbeit bei unserem Finanzreferenten bedanken. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf bei ein paar Äußerungen von der Ina Bergmann anschließen und dann doch näher zum Budget wieder eingehen. Sie hat völlig Recht, auch wir Grünen glauben, dass wir ein neues Steuersystem brauchen, wo Vermögenssteuern einfließen müssten, wo wir von Umverteilung reden müssen, nicht nur national, auch internationale Umverteilung wird wahrscheinlich ein Thema sein. Hier gibt es wirklich große Punkte zum Anschauen, zu verändern. Die Stadt Graz hat da, glaube ich, sogar eine Petition zur Vermögenssteuer unterstützt, nicht zur Freude aller, aber auch das ist einmal durchgegangen, hier gibt es viel Änderungsbedarf, der kann allerdings nicht hier im Raum stattfinden. Hier im Raum haben wir auch schon öfter diskutiert, wir brauchen mehr Geld für öffentlichen Nahverkehr, da gibt es sogar einen Stadtregierungsbeschluss dazu, allerdings letzte Sitzung haben wir gesehen, da versteht noch immer jeder etwas anderes darunter… Zwischenruf StR.in Kahr: Das war von Anfang an so. GR. Dr. Wohlfahrt: Ja, das war von Anfang an, ich habe nie daran gezweifelt, ich habe öfter darauf hingewiesen. Ich glaube, hier bedarf es in diesem Raum besserer Koordination, einheitliche Meinung, da glaube ich, sollten sich die Budgetpartner schon ein bisschen zusammentun und endlich einmal sagen, wie soll es mit den großen Richtlinien weitergehen. Noch anschließend darf ich mich auch gleich an den Dank an die Finanzdirektion, auch an Gerhard Rüsch, für die Zusammenarbeit, für Informationen, also da funktioniert vieles sehr gut, ich fühle mich fast immer gut informiert und wenn ich nachfrage, bekomme ich auch alles sowohl beim Karl Kamper und MitarbeiterInnen, also Gerhard Rüsch, danke dafür. Ich glaube, wir können hier auch gemeinsam auf Sachebene viele Dinge gut lösen, politisch gibt es halt manchmal unterschiedliche Einschätzungen, aber das gehört dazu. Ein paar Anmerkungen zum Budget direkt. Lieber Gerhard, ich kann dir bei dem Bruch 2017 nicht ganz folgen, mir kommt vor, der ist ein bisschen politisch motiviert, diese Ansicht. Ich habe mir die Zahlen angeschaut, die Steigerungen im Sozialbereich sind sehr hoch, sie sind aber jedes Jahr gleich hoch eigentlich, es sind immer so 12 bis 16 Millionen, die raufgehen. Eine wirkliche Bruchlinie kann ich nicht erkennen, ich glaube hier, dass da wieder eine Systemänderung passiert ist, früher wurden diese Zahlen halt immer fünfmal durchgeknetet und dann irgendwie sehr vorsichtig reingeschrieben, jetzt sind sie sehr mutig oder vorsichtig im Sinne von möglichen Ausgaben reingeschrieben. Also ich glaube, die Zukunft ist ungewiss, auch diese Zahlen werden so wahrscheinlich nicht kommen. Wichtig ist, genauer hinzuschauen, nur da muss ich ehrlich sagen, gerade bei der Mindestsicherung wäre es wichtiger, genauer hinzuschauen, was da passiert, nicht nur die Zahlenentwicklung, das ist für den Finanzer schon wichtig, aber warum brauchen immer mehr Leute Mindestsicherung? Sind das Zuzahlungen für Beschäftigte, sind das Zuzahlungen zur Arbeitslose, sind das Leute, die gar nicht beschäftigt und gar kein Einkommen haben? Ich glaube, da müssen wir schauen, ich weiß nicht, wie gut die Statistik der Stadt Graz da ist. Österreichweit haben wir ein echtes Problem, dass die lokalen Statistiken hier nicht zusammenzuzählen sind, das macht es uns als Forscher an der Uni, wo ich auch damit arbeite, immer wieder schwierig, da kriegst du keine vernünftigen Zahlen zusammen, ist natürlich auch ein bundespolitisches Thema und da kommen wir nicht wirklich weiter. Auch bei der oft erwähnten Neuverschuldung muss ich sagen, die Zahlen, die vorgelegt wurden, die höchste Neuverschuldung droht uns 2016. Ich nehme das nicht so ernst, ich weiß schon, da sind Investitionen nachgeholt worden, nur bei den ausgewiesenen Zahlen, der höchste Sprung war 2016, aber es ist eh gut, weil da wertvolle Investitionen dahinterstehen. Ich sehe nicht das Explodieren nach hinten, ich bin überzeugt davon, dass wir noch mehrere Budgets beschließen werden können, die halt dann sachlich gut motiviert sind und wo eigentlich das alles nicht ganz so eintritt, wie es hier in den Prognosen drinnen ist. Eine Prognose möchte ich noch genauer anschauen. Du hast gesagt, die Investitionen von 120 Millionen entsprechen auch zirka der Kommunalsteuer, ob das wirklich jetzt 100 Prozent korrekter Zusammenhang ist, müsste man in Ruhe ausdiskutieren, mir fällt vor allem auf, und das ist auch die Kritik von uns am Budget, dass diese Zahlen eben so nicht bleiben, dass die Investitionen nach sehr hohen Werten 2016 und 2017 drastisch absinken und genau die notwendigen Maßnahmen nicht eingeplant sind, noch nicht eingespielt sind. Ich erinnere in erster Linie an den Masterplan ÖV, das ist auch das teuerste Stück, da geht es um ganz viel Geld, aber der ist jetzt verschoben auf 2021 bis 2023, sprich genau nach den dargestellten Zahlen. Ich glaube, wir brauchen da ein bisschen mehr Mut, wir müssen da mehr reinnehmen, dann würden die Schulden noch mehr steigen, aber Ina Bergmann hat schon angedeutet, liebe Leute, wir leben in einer wachsenden Stadt, warum soll eine wachsende Stadt nicht wachsende Schulden haben? Das habe ich in einem Betrieb noch nie gehört, jeder Betrieb, der wächst, hat mehr Schulden, da regt sich niemand auf. Das Steueraufkommen wächst, wir haben auch, wenn derzeit sehr wenig, wir haben Inflation, das heißt, eine Milliarde wird auch von Jahr zu Jahr weniger wert und dergleichen. Also da muss man schon ein bisschen genauer hinschauen, als nur zu sagen, die Schulden dürfen nicht steigen, das wäre viel zuwenig, sagt auch niemand, das ist ja nur im Hintergrund drinnen. Zur Beschlusslage direkt. Ich möchte mich beim Gerhard Rüsch noch ausdrücklich dafür bedanken, dass der Antragspunkt 4 aus dem Stück genommen wurde, es war wieder die Idee, Wirtschaftspläne zu beschließen, die nicht vorliegen, das Spiel hatten wir schon, der Punkt ist wieder heraußen, es ist, glaube ich, gut, dass man die Wirtschaftspläne vorher anschaut, bevor man sie beschließt, aber das hat sich gut klären lassen, danke dafür. Zwischenruf GR. Mag. Frölich: Ist ja nichts Neues. GR. Dr. Wohlfahrt: Bei den Punkten 1 bis 3 geht es in erster Linie um eine politische Einschätzung, wir haben das Budget 2016 nicht mitgetragen, wir können auch jetzt die Revision in dem Sinn natürlich auch nicht mittragen. Der wesentliche Hintergrund ist aber, dass es bei den Investitionen einfach zu wenig im Interesse der Grazerinnen und Grazer gehandelt wird, ich glaube, die brauchen ein paar Schulen mehr, obwohl die meisten drinnen sind, ich weiß, die brauchen einen besseren ÖV und hier gibt es einfach noch einige Ausgaben, die dringend notwendig sind, die hier nicht drinnen sind und deswegen können wir dieses Budget auch so nicht unterstützen. Danke (Applaus Grüne). GR. Mag. Haßler: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, werte Zuhörer auf der Galerie, sehr verehrter Herr Finanzstadtrat! Der Finanzstadtrat hat von einem alarmierenden Anstieg nach 2017 gesprochen und ich glaube, alle, die sich näher mit dem Thema Finanzen beschäftigen, für die ist das jetzt nicht so überraschend, dass dieser Anstieg kommt, weil das ist allen klar, dass, wenn wir nicht irgendwo neue Finanzierungsquellen finden, sei es in Form von Bundeszuschüssen oder andere Quellen, dann geht es genau in diese Richtung. Ich glaube, das wissen wir seit vielen Jahren. Wir wissen auch, dass wir jetzt manches verschieben, das aber nicht ewig verschiebbar ist und das dann irgendwann einmal auch schlagend wird. Ich denke da nur an den Bereich jetzt Investitionen Kanal, Wassernetz usw., wo wir durchaus auch bewusst jetzt einmal ein paar Jahre ein bisschen zurückschrauben, aber auch immer gesagt wurde, das kann man zwei/drei Jahre machen, aber nicht ewig machen, das heißt, all das steht an. Und wenn da von Positionen gesprochen wird, die sozusagen nicht beeinflussbar sind und dann die Sozialausgaben wieder in den Fokus gerückt werden, hat es der Gerhard Wohlfahrt eh schon auch gut erklärt. Erstens einmal ist wirklich viele Jahre oder die letzten zwei Jahre auf jeden Fall die Meldung des Amtes mehr oder weniger ignoriert worden, es wurde ein anderer Eckwert eingestellt mit dem Hinweis, wir weder eh nachdotieren, deshalb auch dann die Erklärung hundert Prozent Steigerung, in Wahrheit sind es immer noch hohe 75 %, die realistisch anzusetzen sind. Aber es ist in Wahrheit die Steigerung, die wir auch in den letzten Jahren gehabt haben. Wenn wir das Thema besprechen, möchte ich nicht, was da immer ein bisschen herauskommt, du machst es nicht so offensiv wie manche deiner Kollegen im Bund oder auch in der Stadt, dass die Sozialausgaben als der Sündenbock hingestellt werden. Ich habe heute eh noch einen dringlichen Antrag, wo ich darauf eingehen werde. Also ich glaube nicht, dass es sehr viele gibt, die gerne arm sind, die freiwillig arm sind, die gerne Mindestsicherung beziehen, die gerne arbeitslos sind. Wenn müsste man Maßnahmen schaffen, damit das Ganze nicht mehr stattfinden kann, damit wir Unterstützung haben. Wenn wir über den Bereich Pflege reden, da müssen wir drüber reden, wenn wir einen Pflegetopf haben, wie füllen wir ihn? Vermögenssteuern, von deiner Fraktion wird das ewig abgelehnt, es gäbe viele Möglichkeiten, wo wir Ansätze hätten, dass auch uns geholfen wird. Wenn wir über Armut reden, über Leute, die Mindestsicherung beziehen, dann müssen wir über Mindestlöhne reden, die auch von deiner Fraktion abgelehnt werden. Wir müssen über die Überstunden reden, ob man österreichweit 300 Millionen haben, wo man Arbeit anders verteilen könnte oder auch Arbeitszeitverkürzungen ansprechen, weil eines ist klar, die Wirtschaft wird immer mehr technisiert, das heißt, immer weniger Menschen haben Arbeit, dadurch müssen wir die Arbeit auch anders verteilen. Und dann können wir Mindestsicherung vermeiden und das müssen wir dann aber auch, und da kann Graz als große Stadt durchaus ein Signal liefern, dann müssen wir das ganze Thema auch gemeinsam angehen. Wichtig wird sein, einmal kurzfristig beim Finanzausgleich, du hast es ja angesprochen, wir haben drei Gutachten, wir müssen es endlich auch schaffen, von den Gutachten hin zum Erfolg zu kommen, wir reden jetzt ewig drüber, da geht es um ein Potential von 30 bis 50 Millionen Euro (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) und da ist der Bürgermeister und auch du, da seid ihr als Chefverhandler einfach extrem gefordert. Und da hoffen wir schon, dass man da auch etwas erreichen, um da eine Erleichterung zu kriegen und wenn du sagst, im eigenen Bereich muss einiges gemacht werden, gebe ich dir vollkommen Recht, weil wir müssen die eigenen Sparpotentiale ausschöpfen, wir müssen aber auch daran denken, die eigenen Möglichkeiten, die wir haben, ich denke jetzt Nahverkehrsabgabe oder so etwas, auch offensiv anzusprechen und auch unser Thema Leerstand, das wir jetzt seit einigen Wochen, Monaten versuchen, mit euch zu diskutieren, spielt da eine Rolle, weil Leerstand bedeutet, Infrastruktur wird vergeudet und Infrastruktur kostet sehr viel Geld. Also das sind auch zwei Dinge, die auf der anderen Seite auch genauso im Raum stehen, die man auch angehen kann und muss. Und weil das Thema Zuwanderung immer angesprochen wird und wurde, natürlich suchen momentan sehr viele Schutz bei uns. Natürlich kostet das was und natürlich müssen wir auch fordern und in Deutschland ist es auch so, dass die Kommunen nicht alleine gelassen werden, dass es zu einem Ausgleich kommt, dass der Bund uns da unterstützt, in Deutschland gibt es eben, wie du weißt, ungefähr 8.000 Euro in dieser Hinsicht pro Jahr und auch Infrastruktur wie Schulen und Wohnungen werden vom Bund in einem bedeutendem Ausmaß mitgetragen und der Bund wird sich in Europa durchsetzen müssen und wird sagen müssen, es gibt Länder, die leisten mehr, die müssen in Europa Geld bekommen und es gibt andere, die leisten nichts, die werden bezahlen müssen dafür. Aber da gilt es gemeinsam… Zwischenruf GR. Rajakovics: Wie beim Finanzausgleich, das machen ja alle so gerne. Zwischenruf GR. Ing. Lohr: Der Faymann wird es schon richten. GR. Mag. Haßler: Trotzdem wird es anders nicht gehen, weil euer Ansatz einfach Richtung Hartz 4, wie ich es immer wieder höre, den Armen der Ärmsten Geld wegzunehmen, das ist sicher nicht unser Weg, den wir mittragen werden, das kann ich euch da in aller Deutlichkeit sagen (Applaus SPÖ). Abschließend möchte ich noch darauf eingehen, wir werden dem zustimmen. Ein bisschen Bauchweh haben wir bei der Verbindlichmachung, weil ich schon mitbekommen habe, dass wenig Zeit war, das Ganze gut abzusprechen, dass da einige Vorgaben drinnen sind, die noch nicht so gut abgestimmt sind sowohl mit den Beteiligungen als auch teilweise mit den Ämtern, aber wir haben darüber geredet, das ist jetzt ein Mittelfristplan. Mit Begründungen logischerweise kann man bei der Budgeterstellung, der jährlichen, dann immer noch drauf eingehen, deshalb auch die Zustimmung und dem Dank möchte ich mich natürlich auch anschließen, wir machen alles sehr schnell, sehr kurzfristig, es geht um sehr komplexe Themen, deshalb auch Dank an dich, Gerhard, für die gute Zusammenarbeit. Ich glaube, wir haben einen guten Finanzausschuss und ein gutes Gremium, wo sehr offen gesprochen wird, die Infos werden wirklich sehr offen ausgetauscht. Dank an den Finanzdirektor, das ganze Team, danke an Michi Kicker und Robert Günther, der die Beteiligung managt, ich glaube, ohne die Unterstützung könnten wir heute nicht so konstruktiv darüber reden. Danke (Applaus SPÖ). GR. Hötzl: Sehr geehrte Damen und Herren! Das, was wir da heute erleben, ist ja wirklich eine Offenbarung, ich bin jetzt seit siebeneinhalb/acht Jahren im Gemeinderat. Also einen derartigen unter Anführungszeichen „Budgetgemeinderat“ oder einen Ausblick auf das nächste Jahr habe ich noch nicht erlebt. Also da ist die Rede von Cash-Flow ins Minus drehen und ich komme eh noch näher drauf ein, aber die KPÖ, die Ina Bergmann, lasst heute den Finanzausschuss unterbrechen, weil sie ihre Zustimmung alles andere als leichten Herzens diesem Gemeinderatsstück geben kann, der Gerald Haßler redet von, er stimmt zwar zu, aber nur mit Bauchweh. Ihr beide müsst zustimmen, das ist mir schon klar, das ist der Kniefall vor der ÖVP, aber das ist eine Offenbarung, die wir heute da bekommen. Der Gerhard Rüsch hat uns heute eine Erfolgsstory mit Kurven, die steil bergauf gehen, gebracht, nur leider war das halt der Schuldenstand, der steil bergauf geht. Das einzig Positive im Schuldenstand, was du gesagt hast, ist, dass man 50 Millionen, glaube ich, unterm Plan sind, also im positiven Sinne unterm Plan im heurigen Jahr, das ist aber leider auch nur am Papier, weil da geht es rein um Verschiebungen der Investitionen, was nächstes Jahr schlagend wird, das ist eine reine, sage ich einmal, statistische Unschärfe. Dem Schuldenpfad hinterherhinken tun wir lange nicht, also wir sind da voll im Plan, wenn nicht sogar drüber. Die Schuldentwicklung 2017/2018 usw. bis 2020 ist alarmierend, das hast du heute im Finanzausschuss bereits gesagt, der Cash-Flow wird sich ins Negative drehen, ins Minus rutschen, was bedeutet, dass sämtliche Investitionen dann fremdfinanziert werden müssen, laufende Ausgaben, sozusagen das Tagesgeschäft, die Gehälter der Magistratsbediensteten, die Energiekosten, die Heizung, die Leasingraten, die Mieten usw. würden nachher teilweise finanziert werden müssen, das heißt es nämlich, wenn der Cash-Flow ins Minus geht. Das alles natürlich unter der Annahme, dass nichts gemacht wird. Dem möchte ich aber gleich dazusagen, dass du gesagt hast, dagegen zusteuern wird sehr schwierig bis nahezu unmöglich sein, weil man halt beim Bund und beim Land sozusagen als Bittsteller offenbar hingehen müssen und das ist immer die Ausrede nachher, das Land ist so böse und der Bund ist so böse und dort müssen wir und da müssen wir. Aber sowohl im Bund als auch im Land sitzen an sämtlichen relevanten Positionen SPÖ- oder ÖVP-Politiker (Applaus FPÖ), also dass man da nicht miteinander reden kann, das ist ein Ammenmärchen, also das ist eigentlich eine Ausrede, die du da immer wieder vorbringst, die ich nicht gelten lassen kann. Der schon so oft kolportierte Nachfolger von dir als Finanzstadtrat, der Bernd Schönegger, wäre hier vielleicht etwas kreativer gewesen, wie man zu Geld kommt. Aber ich glaube, mit dem können wir nicht mehr rechnen, weil den seine Politkarriere wird ja ganz sicher jetzt schon zu Ende sein. Nächster Punkt, die Investitionen, die waren immer recht stabil die letzten Jahre, zwischen 100 und 120 Millionen Euro im Jahr, der Gerhard Wohlfahrt hat es bereits angesprochen, ab 2018 sind wir da plus/minus auf 70 Millionen, ein bisschen drüber, teilweise bis auf 58 Millionen, aber im Schnitt so auf 70 Millionen per anno. Das bedeutet einen Investitionsstopp ganz einfach für die Stadt Graz im Verhältnis und das in einer Zeit, wo die öffentliche Hand eigentlich die Wirtschaft genau mit Investitionen ankurbeln sollte, das bedeutet Arbeitslose, das bedeutet einen Wirtschaftsrückgang im Großraum Graz eventuell, also das finde ich, ist der völlig falsche Weg. Zwischenruf unverständlich. GR. Hötzl: Investitionen zurückfahren, war ja sicher nie unser Wunsch. Ich weiß schon, da macht der Her Wohlfahrt keinen großen Unterschied zwischen Schulden und Investitionen. Zwischenruf StR.in Rücker: Schuldenrückgang, meinst du? GR. Hötzl: Mit einem positiven Cash-Flow ganz einfach. Wie gesagt, deine Begründungen, auf das bin ich schon gekommen, sind nur Ausreden, dass man da immer nur Bund und Land in die Pflicht nehmen muss, wo deine Parteikollegen und auch die der Roten sitzen. Aus meiner Sicht gibt es hier nur eine Lösung und die bedeutet Abwahl der Politik, die du uns heute da gezeigt hast, düstere Aussichten in die Zukunft, da hilft ein Mittel dagegen, nämlich die Politik abzuwählen (Applaus FPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Also langsam verstehe ich, wie der Uhrturm aussieht, wenn ich dich höre, dann denke ich mir, irgendwann ist dann nicht mehr der Unterschied nicht mehr sehr groß. Ich denke, die FPÖ-Argumentation ist irgendwie ein Wunderland, also Investitionen immer dafür, Schulden nicht, Steuern senken. Eines möchte ich schon festhalten, es ist mir sehr wichtig. Wir haben ja am Anfang dieser Gemeinderatsperiode zu Dritt mit der FPÖ einen Schuldenpfad entworfen und da sind wir bis zum Jahr 2017 voll drauf, möchte ich nur damit sagen und wenn eine Abwahl auch kommt, dann muss man schon auch euch damit irgendwie konfrontieren, ihr habt ja sozusagen, die FPÖ hat ja die Verantwortung für das Budget verlassen, obwohl das Budget gleich weitergegangen ist, aber dann habt ihr gesagt, ihr bleibt nicht in der Verantwortung, obwohl wir da ja voll irgendwie auf einer gemeinsamen Linie waren und das ist natürlich… ich verstehe das schon, es ist viel einfacher, jetzt zu sagen, wir wählen die Politik ab, wie ihr das machen wollt, weiß ich eh nicht, das berührt mich auch nicht wahnsinnig, es ist ein Wortbeitrag, das stimmt. Ich möchte gerne trotzdem ein paar Anmerkungen, ich hoffe halt das eine, nach den anderen Beiträgen, außer denen von der FPÖ, das hoffe ich halt, dass man irgendwie so sehen, jetzt schauen wir mal, das werden wir schon sehen und bis dorthin tun wir nichts. Diesen Eindruck habe ich ein bisschen, erstens ist die Welt schuldig, insgesamt sind die Steuern falsch verteilt und der Bund macht was schlecht und das Land auch und wir haben eh alles gemacht, was wir machen können, da bin ich ehrlich gesagt wirklich einfach anderer Meinung und zwar nicht beim ersten Teil, ich bin natürlich dafür, dass wir uns beim Land und beim Bund sehr dafür einsetzen und ich habe auch nie gesagt, es wird nicht gelingen, sondern ich habe gesagt, es wird schwer, das ist ein wesentlicher Unterschied. Weil wenn ich sage, es wird schwer, dann heißt es, wir setzen uns dafür ein, wir machen was und ich hoffe auch, dass es was bringt. Aber ich habe nicht gesagt, dass wir da nichts machen können. Ich möchte schon insgesamt dazusagen, auch zur KPÖ, natürlich kann man über die Steuerverteilung reden, ob Vermögenssteuer oder nicht oder welche Steuern sonst. Wir haben mit die höchste Steuerquote in Europa und das bleibt und bei jeder zusätzlichen Steuer muss man sich sehr genau überlegen, was man da insgesamt auch gesamtwirtschaftlich an Effekten erzielt, so einfach zu sagen, geht das, glaube ich, nicht. Ich möchte einen zweiten Punkt sagen, wir haben, das wollte ich noch dazusagen, dass wir auch selber was machen können, wir haben Freitag bei der Diskussion in der Stadtregierung zu dieser Mittelfristplanung eben auch vereinbart, der Bürgermeister hat das dann am Ende festgehalten und angeboten, dass wir zu den einzelnen Bereichen im nächsten halben Jahr Arbeitsgruppen bilden auch mit externen Experten, um hier die Zeit zu nutzen, die wir haben, dass eben die genannte Entwicklung nicht eintritt. Eines bitte nicht vergessen, wir haben in unserem Investitionspfad noch für einige Investitionen noch Spielräume zu schaffen. Es ist schon richtig, der ÖV-Masterplan ist noch nicht drinnen, für den muss ein Spielraum geschaffen werden, es ist auch der Kanal, der Speicherkanal entlang der Mur, nicht drinnen, für den muss auch ein Spielraum geschaffen werden. Eines allerdings ist hier falsch berichtet worden und zwar die Investitionshöhe. Wir haben, das ist auch in der Summendarstellung genannt, wir investieren von 2016 bis zum Jahr 2020 netto, also nach Abzug von Bundes- und Landesunterstützung, 411 Millionen Euro, das ist nicht viel weniger als in der letzten Zeit, wir sind da an der unteren Grenze einer Bandbreite, es ist über 80 Millionen Euro pro Jahr, das ist netto, wie gesagt, durchaus ein vergleichbarer Wert, auch mit der Vergangenheit. Wir haben die Investition nicht zurückgeführt. Die Linie, die sich zeigt, gibt es halt eben durch die jährlichen Schwankungen und wir sollten im nächsten Jahr 180 Millionen Euro investieren, das wird sich nicht ausgehen, das wird sich dann auch verschieben, ein Phänomen, das wir immer wieder haben. In Summe investieren wir nicht weniger als in den letzten fünf Jahren, das kann ich an dieser Stelle ganz klar sagen. Es steht zur Diskussion. Eines wollte ich auch noch sagen, was mir sehr wichtig war, wir haben in der Regierung ausgemacht, dass wir keine Schönfärberei betreiben und bezüglich der Vergangenheit mit Sozialausgaben ist ohnehin völlig klar, wir haben immer dann, wenn die Budgetwerte nicht ausgereicht haben, haben wir Nachträge gestellt, im Rechnungsabschluss ist das völlig egal, ob wir es vom Anfang an höher einschätzen oder niedriger und dann einen Nachtrag machen. Diesmal haben wir es halt anders gemacht, indem wir eben von vorneherein höher eingeschätzt haben. Die Zahlen kommen eben von Experten im Sozialbereich und ich kann noch das eine sagen, wir haben zwei Jahre sicherlich Zeit, um uns auf die Situation einzustellen, das ist eine wichtige Empfehlung, denke ich, dass wir das ernst nehmen. Denn wie gesagt, die Werte ab 2018 bis 2020 sind Prognosewerte. Wir haben es auch in der Hand, das zu ändern, nicht nur, aber natürlich auch nicht ohne Unterstützung von Land und Bund, aber wie gesagt, wir können sehr viel daran ändern. Danke (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ, Grüne und Piratenpartei) angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Haßler NT 33) A 8/2-004660/2007-6 Änderung der Grazer Lustbarkeitsabgabe-ordnung 2003 GR. Mag. Haßler: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ob unsere Gemeinderatssitzung unter das Lustbarkeitsgesetz fällt, kann ich nicht beurteilen, das können nur die Zuschauer auf der Tribüne sagen. Ich befürchte, manchmal sind wir nahe daran, manchmal ist es auch ein Trauerspiel. Aber trotzdem müssen wir heute über ein Stück sprechen, wo wir die Lustbarkeitsabgabeordnung 2003 ändern müssen, und zwar ist im Land mit Wirksamkeit 9. Dezember 2015 dieses Lustbarkeitsabgabegesetz 2003 geändert worden und zwar in die Richtung, dass ab 1.1.2016 die Abgabenkompetenz der Gemeinden für die Erhebung der Lustbarkeitsabgabe auf Geldspielapparate entfällt. Für die genannten Abgaben werden ab diesem Datum einerseits bundesgesetzliche Abgaben erhoben und andererseits haben die Länder die bundesgesetzliche Ermächtigung erhalten, zu diesen Bundesabgaben Landeszuschläge zu erheben, deren Ertrag zwischen dem Land und den Gemeinden zu teilen ist. Aus diesem Grund ist eben auch das Gesetz in unserem Bereich zu ändern und nachzuvollziehen und dazu ändern wir einen Bereich, wo es um die Abgabe auf Filmvorführungen geht, da gibt es eine Staffelung, wo wir die Abgabe aufgrund von Umsatzgrenzen erheben, die seit 1986 unverändert sind und nachdem sich ja die Preise auch verändert haben, sind vor allem die kleinen Kinos negativ betroffen, das heißt, da helfen wir eigentlich die kleinen Kinos in Graz, indem wir die Grenze um den VBI-Index erhöhen, das heißt um 84,8 % nach oben anpassen, damit den kleinen Kinos entlastet werden, die großen werden weiterhin das zahlen, was bisher gezahlt wurde. Im Finanzausschuss einstimmig angenommen, deshalb darf ich im Namen des Finanzausschusses um Annahme ersuchen. Danke. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 16.20 Uhr den Vorsitz. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gestützt auf das Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 118/2015, sowie das Lustbarkeitsabgabegesetz 2003, LGBl.Nr. 50/2003, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 118/2015 und das Statut der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/11967 in der Fassung LGBl.Nr. 77/2014, die einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildende Verordnung beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Bergmann NT 34) A 8/2-037979/2006-25 Zusatzantrag der „Piratenpartei“ zur Parkgebühren-Verordnungs-Novelle 2015 GR.in Bergmann: Es geht in diesem Stück um einen Zusatzantrag der Piratenpartei zur Parkgebühren-Verordnungs-Novelle 2015. Diese wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 18. Juni 2015 einstimmig beschlossen. Der Zusatzantrag der Piraten beinhaltet, dass im ersten Punkt auch für ausgeliehene Fahrzeuge sollte eine Parkgenehmigung in der Blauen Zone möglich sein. Der zweite Punkt war, dass ähnlich wie bei der Grünen Zone sollen auch für kürzere Zeiträume, zum Beispiel ein Monat, Parkgenehmigungen ausgestellt werden können. Zu diesem Zusatzantrag gibt es einen Bericht zur Kenntnisnahme. Es hat das zuständige Amt eine Stellungnahme abgegeben und zum Punkt 1 wurde erwähnt, dass hier die Straßenverkehrsordnung bundesgesetzlich geregelt wird und dass es hier nur Änderungen geben kann, wenn eben diese Straßenverkehrsordnung geändert wird. Das Amt selbst spricht sich nicht für eine derartige Änderung aus. Im Punkt 2 wurde festgestellt, dass es bereits jetzt schon möglich ist, Anträge für eine Parkbewilligung für weniger als zwei Jahre, sprich auch für einen Monat, zu beantragen. Allerdings ist hier die Verwaltungsabgabe in Höhe von 40 Euro und eine feste Gebühr im Ausmaß von 14.30 Euro ebenfalls zu bezahlen. Egal, ob diese Ausnahmegenehmigung jetzt für ein Monat gilt oder für zwei Jahre. Ich bitte um Kenntnisnahme dieses Berichtes. Danke. Die Berichterstatterin stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dr. Piffl-Percevic NT 38) A 14-043694/2014 04.19.0 Bebauungsplan „Waagner-Biro-Straße – Peter-Tunner-Gasse“ IV. Bez., KG 63104 Lend Beschluss GR. Dr. Piffl-Percevic: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in der glücklichen Lage, die Stadt gestalten zu können und zwar angesichts einer stark wachsenden Bevölkerung, wie das heute auch bei der budgetären Erörterung ja immer wieder klar zum Ausdruck gebracht wurde. Wir sind auch in der Lage, beachtliche größere Flächen sozusagen auf einmal in die Planung und Realisierung zu nehmen, das sind eben die Flächen bei Reininghaus und wie eben hier beim gegenständlichen Bebauungsplan und beim Gestaltungsplan die Fläche des sogenannten SmartCity-Areals, das ist um die List-Halle und in diesem Fall östlich der Waagner-Biro-Straße zwischen der Waagner-Biro-Straße im Westen, der Bahn im Osten, im Norden die Peter-Tunner-Gasse und im Süden etwas südlich der Helmut-List-Halle das bist dort heranreichende Wohngebiet. Um diese Teilfläche der SmartCity Graz Mitte, heißt das Projekt, geht es im Ausmaß von rund acht Hektar. Das ist im Bezirk Lend gelegen dieses Areal und die Entwicklung der Bebauung dort und des Konzeptes ist vom Klima- und Energiefonds des Lebensministeriums, des früheren Landwirtschaftsministeriums/Umweltministeriums, beachtlich gefördert worden mit über vier Millionen Euro und das erste Leuchtturmprojekt im wahrsten Sinn des Wortes ist eben der Forschungsturm, den die Firma SFL aus Stallhofen mit der Fassaden- und Lichttechnik als eine der Kernkompetenzen auch dort gerade neben der List-Halle hochfährt. Wir sind also in der glücklichen Lage, schon Licht zu sehen dort, Ausstrahlung zu haben, um hier einen Nutzungsmix Stadt der kurzen Wege auch zu realisieren, wobei auch der Aspekt der Wissenschaft, wie es sich in einer modernen Stadt gehört, eben glücklicherweise eine beachtliche Berücksichtigung hier finden kann. Es ist auch gelungen für dieses Entwicklungsgebiet, das unter dem Aufschließungsvorbehalt steht, wir haben im Sommer, im Februar des heurigen Jahres dort die Flächen bereits widmen können unter dem Vorbehalt und einem Aufschließungsvorbehalt. Dieser Aufschließungsvorbehalt ist vor allem oder fast ausschließlich der Bebauungsplan, ein zu erlassender Bebauungsplan und hier sind nun die Areale SmartCity Graz Mitte und Reininghaus in einem Art städtebaulichen Wettbewerb per se getreten. Es sind hier aufgrund der Genesis zwei verschiedene Herangehensweisen. Bei Reininghaus dieser Asset-One-Komplex und hier sind mehrere Eigentümer, im Wesentlichen drei, das ist AVL, als Käufer der ehemaligen Industriebrache des Waagner-Biro-Areals, auch die List-Halle gehört ja dazu, dann ist es Raiffeisen und auch eine private Einzelperson, die dort die Grundstücke eignet. Um so ein ehrgeiziges zentrumsnahes Entwicklungsgebiet hochzufahren in einem urbanen Mix, den wir haben wollen, vor allem um auch Verkehr zu vermeiden, bedarf es natürlich einer Umsetzungsstrategie und mit der Umsetzungsvereinbarung eines zivilrechtlichen Vertrages, der heute genauso wie der Bebauungsplan sogar zeitlich vorher beschlossen werden sollte. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ist es gelungen, die notwendigen Voraussetzungen für die Entwicklung eines solchen Gebietes in der Qualität, wie wir sie haben wollen, auch zu schaffen. Und wenn ich nur kurz die Überschriften dieses Vertrages lese und ein paar Assets dazu nenne, was sich dahinter verbirgt. Es ist ein Kapitel, das mit Qualität überschrieben ist, Baukultur öffentlicher Raum, Grünraum, es ist ein weiteres Kapitel, sage ich jetzt, nona, nicht abwertend, dass sich mit der Mobilität, mit allen Implikationen befasst, mit der Energie, es gibt energieautarke Teile, es ist auch das Wort einer sozialen Stadtentwicklung, soziale Nachhaltigkeit nicht nur enthalten, sondern in etwa, komme ich gleich zu ein paar Details, dadurch realisiert beziehungsweise möglich gemacht und vertraglich überbunden, da es um vier Gemeinschaftsräume in diesen vier Bauplätzen geht, für die auch der Aufschließungsvorbehalt aufgehoben wird, um nicht zu verwirren, für dieses Gebiet gibt es weiterhin noch Aufschließungserfordernis, aber für einen beachtlichen Teil eben bereits die Aufhebung dieses Aufschließungsvorbehaltes und dieser Vertrag gilt für das gesamte Gebiet, das uns, wie gesagt, noch in ein paar Details, wo baugestalterische Wettbewerbe noch ausstehen, also dieses Vertragswerk ist sozusagen auch schon auf Vorrat für die gesamte Entwicklung östlich der Waagner-Biro-Straße. Es wird auch für das Stadtteilmanagement werden Beiträge verlangt von den Bauwerbern und vertraglich zugesagt, um dieses sozusagen kostenlos für die ersten zehn Jahre auch dort, also unentgeltlich, zu beherbergen. Es ist ein ökonomischer Modal Split in der Form auch dort angestrebt und realisierungsfähig, dass es erstens einen restriktiven Stellplatzschlüssel gibt, es gibt einen multimodalen Knoten bei der List-Halle, da ist man gerne elegisch, wenn man diese Konzerthalle natürlich in diesem Konnex hat. Dieser multimodale Knoten wird Car-Sharing und Bike-Sharing beinhalten. Es sind zum Teil nicht unbekannte Begriffe, aber in der Realisierung durchaus erstmals hier auch nicht nur zu Papier, sondern auch zur Finanzierung und Realisierung gebrachte Vorhaben. Es gibt auch ein Abschöpfungsmodell abhängig von den Erlösen und die Abschöpfungen sollen im Projekt bleiben und genau solche zentralen Aufwendungen auch finanzieren helfen. Es sind beachtliche Grundstücksabtretungen erfolgt, auch für die Errichtung eines Parks, und allein in diesem Teilgebiet wird ein 55.000 m2 großer Park errichtet und wird für die nötige Grünlandausstattung sorgen. Wie gesagt, auch die Verkehrsflächen sind abzutreten gewesen. Es wird auch im Bereich, wir erinnern uns, wir haben im Somme des Jahres auch die Detailplanung für die Straßenbahnverlängerung des 6ers in dieses Gebiet bereits über den Gemeinderat beauftragt. Es gibt dort die Wendeschleife bei der Peter-Tunner-Gasse mit einer Straßenbahnwendeschleife und auch für einen weiterführenden Bus. Ich habe mir erlaubt, einige Details, die absolut wichtig und notwendig waren, um dieses Projekt richtig zu beleuchten, genannt. Ich glaube, wir gehen hier wirklich neue Wege, ich möchte trotzdem festgehalten, dass uns das Fehlen einer öffentlich rechtlichen Vertragslegitimierung, das fehlt uns in unserer Raumordnung, dieser Vertrag, diese Umsetzungsvereinbarung beinhaltet aber nicht nur die zivilrechtliche Überbindung von Verpflichtungen der Bauwerber, sondern auch, wenn ich Ihnen nur ganz kurz abschließend die Unterschriften kurz aufzähle, die dafür erforderlich waren, also neben der AVL-List als Grundstückseigner, der Apis und der Dymo, beide Raiffeisen, der privaten Person, auch die SVL, die den Tower errichtet, die Holding Kommunale Dienstleistungen, die Energie Steiermark und die Energie Graz. Es sind also Verpflichtungen der öffentlichen Hand und der privaten Hand, die hier Voraussetzung sind für eine moderne Stadtteilentwicklung im Projekt SmartCity Graz Mitte. Ich ersuche Sie, der Umsetzungsvereinbarung, die Unterschriften liegen sämtliche seit heute auch dem Ausschuss und dem Gemeinderat vor, und dem Bebauungsplan Waagner-Biro-Straße – Peter-Tunner-Gasse Ihre Zustimmung zu geben. Danke für die Aufmerksamkeit (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. die Aufhebung des Aufschließungsgebietes für die Teilbereiche F, E, C, D und Teile von A (KG 63104 Lend, 1087/6, 1184/4, 1184/2, 1184/3) 2. den 04.19.0 Bebauungsplan „Waagner-Biro-Straße – Peter-Tunner-Gasse“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 3. die Einwendungserledigungen. Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, ich danke für die smarte und von Eggenberg ausgehende leidenschaftliche Berichterstattung und Punktlandung. Ich möchte vielleicht etwas auch als Planungsreferent hier mitanfügen. Diese sogenannte Vertragsraumordnung, über die wir da sprechen, braucht Verständnis, wechselndes und gegenseitiges Verständnis zwischen all den Expertinnen und Experten aus der Stadt, aber auch Verständnis und einen langen Atem für alle Grundstücksbesitzer, Eigentümer und Investoren, einen darf ich auf der Galerie begrüßen für Raiffeisen, Mag. Lallitsch, ein Vertragspartner, der jetzt lange mitverhandelt hat, ist da. Ich möchte mich auch dafür bedanken, dass das möglich wird und in Summe, glaube ich, werden wir auf der anderen Seite, von hier aus gesehen, unseres Bahnhofs schon ein besonderes Projekt verwirklichen. Wir haben den Zuschlag des Bundes bekommen, die einzige Modellregion zu sein, das verpflichtet uns auch, etwas Besonderes dorthin zu stellen, bin auch Herrn Baudirektor und meiner gesamte Planungsmannschaft und der Behörde dankbar, dass wir das jetzt auf den Punkt verhandelt haben und möchte nur anmerken, das Schöne daran ist, dass wir wieder begonnen haben mit Kultur und mit Wissenschaft. Kultur und Wissenschaft sind die beiden wichtigen Figuren und Dinge, die uns in die Zukunft tragen können und wir fangen dort, bevor wir über andere Bebauungen eigentlich reden können, beginnen wir mit dem Bereich Kultur durch die List-Halle und dem Tower, der auch schon im Entstehen ist und ich freue mich auch, dass wir auf den Grünraum nicht vergessen haben. Danke noch einmal, dass wir das gemeinsam auch jetzt geschafft haben (Applaus ÖVP). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich muss nur eine Korrektur anbringen, der Herr Polz hat mich aufmerksam gemacht, dass bei meinen Ausführungen zum Amt für Jugend und Familie ich einen Zuwachs nach dieser Darstellung des Eckwertes um 16 Millionen gesagt habe, das stimmt nicht, sondern es sind 3,5 Millionen, der Wert, den ich genannt habe, bezieht sich auf das ABI und damit das richtig im Protokoll steht, hat mich der Herr Polz aufmerksam gemacht. Ich darf damit hier die Korrektur anbringen. Danke. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E GR. Dipl.-Ing. Topf: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute einen dringlichen Antrag mit Freude vortragen, nämlich mit Freude vortragen, dass er nicht mehr dringlich ist. Und zwar geht es darum, dass aufgrund der Initiativen auch insbesondere durch das Bürgermeisteramt und durch persönliche Recherche es gelungen ist sozusagen im Vorfeld zu diesem Antrag, der schon vor einigen Tagen geboren wurde, die Asfinag dazu zu bewegen, dass also hier eine Variante der Stadt Graz angeboten wird, die als einen möglichst schonenden Umgang mit der Verkehrsumleitung, der offensichtlich erforderlichen Sanierung der beiden Plabutschröhren und auch des Stückes zwischen Plabutschtunnel und Gratkorn-Tunnel zugrunde legt. Das heißt, dieser Antrag, der als dringlich von meiner Seite sozusagen vorformuliert und auch dankenswerterweise von Fraktionen unterstützt wurde, ist nicht mehr dringlich, weil die entsprechenden Gespräche mit der Asfinag durchaus als fruchtbar zu bezeichnen sind. Nämlich, dass diese Sanierungsarbeiten zu einem sehr schonenden und vor allem die anrainende Bevölkerung an der Ausweichroute durchaus akzeptablen Sanierungsplan bewerkstelligen lässt und damit kann ich sagen, dass dieser Antrag nicht mehr dringlich ist. Wir dürfen nicht vergessen, dass es doch einen längeren Zeitraum betreffen wird, nämlich doch ungefähr eineinhalb bis zwei Jahre, wo also die Notwendigkeit der Plabutschtunnel-Sanierung erforderlich sein wird. Aber nachdem die Vorgespräche durchaus ein positives Signal für die Stadt Graz gebracht haben, nämlich, dass diese Umleitungsmaßnahmen sehr schonend durchgeführt werden, insbesondere, dass also die Nachtarbeit in den Vordergrund gestellt wird und auf jeden Fall immer eine Tunnelröhre in beiden Richtungen hier befahren werden kann, denke ich, dass dieser Antrag nicht mehr dringlich ist und wir sind dabei, eine gute Lösung für diese Zeit mit der Asfinag zu kreieren. Danke (Applaus ÖVP). Bgm. Mag. Nagl: Aber heute wird es bekanntgegeben von der Asfinag erst. Also was intern alles gelaufen ist, weiß ich nicht, aber es ist wichtig, glaube ich, dass es jetzt anders passiert und die Asfinag hat das heute, glaube ich, auch medial jetzt bekanntgegeben. Zwischenruf StR. Mag. (FH) Eustacchio unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Aber es ist interessant, wir haben nur gemerkt, dass eine Bewegung herausgekommen ist, seitdem das in den Medien war. Aber das Wichtigste ist, dass man da drauf reagiert und das ist erfreulich. 1) Wiederaufnahme des Betriebes der Linie 47 GR. Mayr stellt namens von ÖVP, KPÖ und Grünen folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mayr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie wir alle wissen, war die Buslinie 47 im Bereich zwischen Andritz und Fuß der Leber nicht nur ein zuverlässiges Verkehrsmittel für die Bewohnerinnen und Bewohner in dem Gebiet, sondern trug auch einen wesentlichen Teil zum sicheren Schulweg bei. Durch die Einstellung der Autobuslinie 47 hat sich die Situation gerade für die jüngste Bevölkerungsgruppe in diesem Bereich wesentlich verschlechtert und es ist eine Verunsicherung bei den Eltern eingetreten. Man hat das auch an der lebhaften Diskussion bei der Bezirksversammlung in Andritz gemerkt. Da diese Veränderung beziehungsweise Einstellung der Buslinie für viele überraschend und unerwartet gekommen ist, wurde zwar eine vorübergehende Lösung eingerichtet, die ist weder zufriedenstellend und zudem ist sie auch befristet. Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Herr Verkehrsstadtrat Mag. (FH) Mario Eustacchio wird ersucht, mit dem Steirischen Verkehrsverbund in Kontakt zu treten, um die Durchführung einer Ausschreibung – gerichtet an Unternehmen, die mit den für den Betrieb einer Buslinie nach dem Kraftfahrliniengesetz entsprechenden gewerberechtlichen Voraussetzungen ausgestattet sind – zu erreichen. Dabei sollten die Rahmenbedingungen des Auftrages an die Bieter den gesicherten Betrieb der Kraftfahrlinie 47 für zumindest fünf Jahre und auch eine entsprechende Fahrzeugdefinition beinhalten (Applaus ÖVP). GR. Ing. Lohr zum Antrag: Sehr geehrte Damen und Herren! Die ÖVP sucht dringlich nach Anträgen, das gilt für den vorigen Antrag und auch für diesen. Buslinie 47 auch kein neues Thema, die Abteilung für Verkehrsplanung hat eben durch Beschwerden von der Einstellung erfahren. Bei der Buslinie 47 handelt es sich um eine Linie, die weitgehend für den Schülerverkehr diente. Ist auch Inhalt im Antrag. Die Gesamterlöse, nur zur Information, auf der Linie 47 waren exklusive den Einnahmen aus dem Schulverkehr pro Jahr nur rund 700 Euro. Mit 1.12. wurde als Ersatz ein Schülergelegenheitsverkehr durch die Firma Hauswirth eingerichtet, um die Schülerbeförderung aufrecht zu erhalten. Jetzt haben wir Freiheitlichen da wieder ein Problem mit der Zuständigkeit, Finanzdirektor Kamper sitzt in der Verkehrsverbundgesellschaft, aber wir und der Verkehrsstadtrat verschließen sich nicht, auch den Antrag prüfen zu lassen (Applaus FPÖ). GR.in Katholnig: Wir, die SPÖ, stimmen der Dringlichkeit und dem Inhalt zu. Nur zu bedenken geben wir, eine Ausschreibung kostet nichts, aber bei Umsetzung oder Finanzierung sind unsere Bedenken dahingehend, dass die Stadt Graz überbleibt, was uns leicht passieren kann, weil Stattegg sagt, wir brauchen das nicht, es ist kein Bedarf und das möchte ich nur zu bedenken geben (Applaus SPÖ). GR. Dreisiebner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf dem Zuschauerrang! Ich bedanke mich beim Kollegen Mayr, ich habe in der Kürze in der November-Gemeinderatssitzung einen einfachen Antrag eingebracht, der genau dieses zum Thema hatte, weil wir das erst am Dienstag vor der donnerstägigen November-Gemeinderatssitzung erfahren haben. Ich habe dort auch in Richtung einer Buslösung den Antrag an den Herrn Verkehrsstadtrat sowie an den Herrn Schulstadtrat Kurt Hohensinner gerichtet. Ich habe aber auch einen zweiten Punkt eingebracht. Es ist entlang der Weinitzenstraße relativ dicht besiedeltes, relativ neu bebautes Gebiet, viele junge Familien, viele Schulkinder etwa im Bereich der Schöckelstraße. In diesem Bereich ist es weder möglich, einen Gehsteig entlang der Weinitzenstraße, Landesstraße, ganz massiv befahren, auch vom Lkw-Ausweichverkehr aus dem Weizer Raum, wie bekannt ist, und natürlich auch sehr viele Pkws. Es ist kaum möglich, entlang dieser Straße zu gehen bis zu einem nächsten gesicherten Übergang für Fußgängerinnen und Fußgänger, egal ob das Erwachsene, Ältere oder Kinder sind, insbesondere natürlich Kinder. Deswegen habe ich dort auch einen zweiten Teil in diesen einfachen Antrag hineingenommen, die Errichtung eines Schutzweges inklusive Druckknopfampel über die Weinitzenstraße, weil das ein großer Wunsch der dort anrainenden Eltern ist, damit ihre Kinder die Linie 41 nur wirklich ganz kurz Wegstrecke, ganz kurz weg vom Wohnort erreichen können. Mit der Linie 41 kann man Unterandritz erreichen, kann man die Volksschule Kaplan usw. erreichen beziehungsweise auch mit der Straßenbahn weiter in die Stadt zu anderen Schulen fahren. Zu diesem Schüler-Gelegenheitsverkehr, den der Kollege Lohr erwähnt hat, ist es so, dass dort die Fahrzeiten, Abfahrtszeiten überhaupt nicht passen, dass der Betrieb ja nur bis Weihnachten gesichert war als Versuch, das heißt, nur mehr vier Schultage, ab morgen gerechnet, wenn ich mich nicht täusche, und dass danach alles offen ist. Der Betrieb ist auf die Volksschule Kalkleiten ausgerichtet, es ist etwa am 7. Dezember kein Hauswirth gefahren, weil die Volksschule Kalkleiten einen schulautonomen freien Tag hatte. Alle, die in die Volksschulen in Andritz, Prochaskagasse oder eben Kaplan wollten oder zur Endstation Andritz wollten, um weiterzukommen, hatten keinen Bus. Es ist auch so, dass der Bus so früh fährt, dass noch nicht einmal die Frühbetreuung offen hat, wie etwa in der Prochaskagasse, wenn ich mich jetzt auswendig richtig erinnere, ab 7.00 Uhr angeboten wird, dabei kommen die Kinder schon früher an. Also das ist alles keine echte Lösung, deswegen danke ich für die Aufnahme durch den Kollegen Mayr dieses Antrages und danke für die signalisierte Unterstützung. An die Kollegin Katholnig, ja, wir werden manchmal ein Geld in die Hand nehmen müssen, aber für wen denn als für unsere Kinder und ich möchte in Bezug auf den zweiten Teil, den ich im November als einfachen Antrag eingebracht habe, einen Zusatzantrag einbringen, der diesen Schutzweg betrifft, um eben auch den 41er zu erreichen in der Radegunder Straße, mit dem natürlich auch Kinder am Schulweg unterwegs sein können beziehungsweise eben im Freizeitbereich unterwegs sein können, nur sie kommen, obwohl es wirklich nur ein paar Meter weg sind, nicht hin. Der Antrag lautet: Verkehrsstadtrat Mag. Mario Eustacchio wird zudem beauftragt, einerseits die Planungsschritte für die Errichtung eines Schutzweges, abgesichert mit einer Druckknopfampel über die Weinitzenstraße – und zwar im Nahebereich der Schöckelstraße – voranzutreiben sowie andererseits, da es sich bei der Weinitzenstraße bekanntlich um eine Landesstraße handelt, mit den politisch und fachlich befassten Stellen im Land zwecks Ermöglichung einer zeitnahen Umsetzung eines solchen FußgängerInnenübergangs in Kontakt zu treten. Über die stadtinternen Planungsschritte sowie über die Verhandlungen mit dem Land Steiermark ist dem Ausschuss für Verkehr bis zur Ausschusssitzung im Februar 2016 ein Bericht vorzulegen. Ich ersuche um Unterstützung. Danke (Applaus Grüne). GR. Ing. Lohr zum Zusatzantrag: Noch einmal kurz zum Zusatzantrag der Grünen. Hier haben wir eine Antwort der Planungsabteilung: Für ein besseres Queren von zu Fuß gehenden Personen über die Weinitzenstraße werden Auftrittsflächen mit Bodenmarkierungen an der Nordwest-Seite vorgesehen. Ein Schutzweg ist leider nicht möglich. Also der Antrag ist abzulehnen, weil er leider technisch nicht umsetzbar ist (Applaus FPÖ). GR. Dreisiebner: Ich frage mich ja, ob es wert ist, lieber Kollege Lohr, ob es wert ist, darüber zu reden, dass etwas technisch nicht möglich ist und darauf auch eine Antwort zu geben. Es geht hier um die Möglichkeit von Menschen in unserer Stadt, egal welchen Alters, egal welche Wege sie zurücklegen, nicht nur mit dem Auto, nicht nur als MitfahrerIn, als Elterntaxi, Kind usw. befördert zu werden, egal ob es um einen Besuch bei Freunden geht, bei Teilnahme an einem Musikunterricht, Sport etc. Es kann doch nicht sein, dass eine Landeshauptstadt Graz, die vor einem Monat das Mobilitätskonzept 2020 im Übrigen beschlossen hat, sagt, es ist technisch nicht möglich, dass man einen FußgängerInnengang über eine Landesstraße mit tausenden von Kfz und Lkw herstellt. Das kann ich politisch hier in dem Raum einfach nicht hören und vor allem nicht unwidersprochen lassen (Applaus Grüne). GR. Mayr: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Intensive Diskussion, ist dort auch wirklich ein heißes Thema, vor allem wirklich unklar ist, wie es im nächsten Jahr dort weitergeht. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich für die Unterstützung auch bei diesem Antrag bedanken. Zum Zusatzantrag der Grünen, die ÖVP-Fraktion unterstützt diesen Zusatzantrag. Ich glaube, wir sollen zumindest hier noch einmal die Diskussion mit den zuständigen Ämtern führen. Ich glaube, dazu wäre Gelegenheit, eine Umsetzung ist sicher nicht einfach, wir können sie von der Stadt Graz aus nicht einmal initiieren in dem Sinn oder erzwingen, aber wir sollten uns noch einmal die Situation wirklich ganz genau anschauen. In diesem Sinne beim Zusatzantrag von unserer Seite Unterstützung (Applaus ÖVP). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der Grünen wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. 2) Verbesserung der Versorgungssituation für Schmerzpatienten – Einrichtung einer multimodalen Schmerzambulanz GR.in Heinrichs stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Heinrichs: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren unten wie oben! In meinem dringlichen Antrag geht es um die Verbesserung der Versorgungssituation für Schmerzpatienten beziehungsweise eine Einrichtung einer multimodalen Schmerzambulanz. Multimodal, multiprofessionell meint, dass Menschen, die an akuten und chronischen Schmerzen leiden, Schmerzambulanzen etwa oder Tageskliniken oder im Idealfall Schmerzkliniken vorfinden sollen, in dem sie ein multiprofessionelles Team bestehend aus diversen Fachärzten, aus Psycho- und Physiotherapeuten und -therapeutinnen beziehungsweise aus Pflegepersonal vorfinden sollten. Dieses Thema kommt medial immer wieder zum Tragen, besonders in letzter Zeit wurde viel berichtet, wir haben allgemein gesagt in den letzten beiden Jahren in Österreich eine Schließung von neun derartigen Schmerzambulanzen zur Kenntnis nehmen müssen und daher hat uns auch aus der Richtung der ÖSG, der Österreichischen Schmerzgesellschaft, eine Aussendung erreicht, nicht nur mir ist das zugekommen, sondern sicher uns allen. Es geht in dieser Aussendung darum, dass eben auf diese Schließungen beziehungsweise massiven Reduktionen von schmerztherapeutischen Einrichtungen deutlich aufmerksam gemacht wird, lange Wartezeiten auf Termine, steigende Behandlungskosten bis hin zu ansteigenden volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Zusammenhang sind die Folgen. Die moderne Schmerztherapie in Österreich ist übrigens auf dem Gebiet, was die Grundlagenforschung betrifft, führend, allerdings hält die Geschichte wenig Einzug in den klinischen Bereichen. Hat drei wesentliche Ziele, die Behandlung von Akutschmerzen zur Vermeidung von Schmerzchronifizierung, Behandlung von chronischen Schmerzen, wobei eben diese multimodalen Einrichtungen unerlässlich sind zukünftig und die Rückführung der Patienten und Patientinnen in den Arbeitsprozess sowie die Reduktion der Krankenstände beziehungsweise der Berentungen im Zusammenhang. In unserer Stadt Graz sind drei Schmerzambulanzen, nämlich die im LKH Graz, im LKH West sowie im KH der Elisabethinen gegeben. Laut Umfragen der Österreichischen Schmerzgesellschaft ist die Steiermark in puncto Schmerzambulanzen österreichweit verhältnismäßig gut aufgestellt. Allerdings wurde auch in Graz erst vor wenigen Jahren eine Einrichtung geschlossen. Und wohlgemerkt: bei einer ohnehin bereits bestehenden unbefriedigenden Versorgungssituation. Bei einer geschätzten Anzahl chronischer Schmerzpatientinnen und -patienten, ist es also in der Steiermark so, dass bei rund 23.000 zu Behandelnden die Behandlungskapazität derzeit lediglich für weniger als die Hälfte, nämlich für rund 10.000 Patientinnen und Patienten, gegeben ist. Wenn man die demographischen Veränderungen, also allgemeines Älterwerden und der steigende Pflegebedarf, bedenken und die bereits erfolgten Betriebsreduktionen der Schmerzambulanzen einzelner Kliniken, so wird seitens der ExpertInnen der ÖSG bereits für das kommende Halbjahr die weitere Betriebsreduktion, also zumindest aber ein verminderter wochenstündlicher Betrieb, von Schmerzambulanzen erwartet. Zu erwähnen ist außerdem, dass im Leistungskatalog der österreichischen Krankenkassen die Behandlung von Schmerzen als eigenes Krankheitsbild nicht vorgesehen ist, während in anderen Ländern, Deutschland, Belgien und Italien, Struktur- und Qualitätskriterien zur multiprofessionellen, also multimodalen, Behandlung akuter und chronischer Schmerzen per Gesetz verankert sind. Um die Versorgungssituation für schwer Betroffene also insgesamt zu verbessern, muss nicht nur verhindert werden, dass weitere Schließungen oder Einschränkungen von diesbezüglichen Ambulanzen stattfinden. Vielmehr wäre die Einrichtung von multimodalen Schmerzambulanzen und Tageskliniken zur Schmerzbehandlung dringend geboten. In Österreich gibt es zurzeit erst eine derartige Einrichtung, die Tagesklinik am Klinikum Klagenfurt. Laut ÖSG ist bei der multimodalen Schmerzbehandlung eine besonders hohe Behandlungseffizienz gegeben. Dies würde auch bedeuten, dass sich gesamtgesellschaftlich geringere Folgekosten ergeben. Deshalb stelle ich namens der KPÖ folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Zur Darlegung der Brisanz des Themas erfolgt die Einladung eines medizinischen Experten/einer medizinischen Expertin der ÖSG in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit. 2. In der Folge tritt die Stadt Graz am Petitionswege an den Landtag Steiermark mit dem Ersuchen heran, die Einrichtung einer multimodalen Tagesklink nach dem Vorbild Klagenfurts anzustreben. Danke für die Aufmerksamkeit. Ich bitte, werte Kolleginnen und werte Kollegen, um Ihre Zustimmung (Applaus KPÖ). Stadtrat Hohensinner, MBA übernimmt um 16.55 Uhr den Vorsitz. GR.in Schönbacher zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Kollegen! Schön zu sehen, dass wir wieder eine Themenübereinstimmung mit der KPÖ haben. Wir stimmen dem Motivenbericht natürlich zu, das ist auch in unserem Sinne, nur hat die FPÖ diesbezüglich im Landtag schon am 30.10. einen Antrag zur dringlichen Behandlung eingereicht und deshalb sehen wir für diesen Antrag keine Dringlichkeit. Danke (Applaus FPÖ). GR.in Ribo, MA: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die grüne Fraktion bedankt sich für den Antrag, wir finden das Thema auch sehr wichtig und es soll und muss breiter aufgegriffen werden. Wir werden natürlich sowohl der Dringlichkeit als auch dem Inhalt zustimmen und freuen uns sehr auf die spannende Diskussion im Gesundheitsausschuss. Danke (Applaus Grüne). GR. Dr. Hofer: Liebe Antragstellerin, ist auch aus unserer Sicht ein sehr guter Antrag. Laut Prof. Kreß, der beim EFIC-Kongress heuer in Wien dies bereits aufgezeigt hat, dass es immer mehr Schmerzpatienten gibt, allerdings immer weniger Versorgung dafür. Es gibt auch darüber, in Pupmed habe ich gefunden eine Studie, die aus Graz ist von der Med.-Uni, von … aus 2014 ist das de facto eine Unterversorgung. Es wird jetzt auch ab Jänner einen neuen Chef auf der Anästhesiologie geben, der sich sehr viel mit dem Thema Schmerzpatienten beschäftigt hat und auch dieses multimodale System, das es bereits in Klagenfurt gibt, mutet als ein sehr intelligentes System an. Die Problematik am LKH sind sicher die Räumlichkeiten, dadurch ist es einfach nicht möglich, mehr Patienten derzeit im Rahmen des LKH jetzt in Graz, es gibt ja West und Elisabethinen auch noch, zu versorgen. Daher auch die Zustimmung von uns, dass es sicher eine interessante Diskussion wird im Ausschuss und auch der Petitionsweg, dann das Modell von Klagenfurt auch nach Graz zu übernehmen, müsste man dann natürlich diskutieren. Wie sehr das dann in weiterer Folge dann auch umsetzbar ist und möglich ist, weil vor allem die Räumlichkeiten im LKH, glaube ich, das Hauptproblem sein werden. Die Kollegen von der Anästhesie aber de facto das Problem kennen, auch die Patientenschar richtig erwähnter Weise immer mehr werden und dass das ein großes Thema ist für unsere Gesellschaft, dass auch diesen Schmerzpatienten bessere medizinische Versorgung zuteil kommt (Applaus ÖVP). GR.in Heinrichs: Nur ganz kurz, ich würde mich sehr freuen, wenn die Geschichte durchgeht, denn gerade für chronische Schmerzpatienten, die müssen bittere Pillen schlucken (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 3) Recht auf Arbeit GR. Mag. Haßler stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Haßler: Sehr geehrte Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausgaben für den Sozialbereich wie auch die Kosten für den Gesundheits- und Pflegebereich steigen doch ein ansehnliches Stück an, wie wir heute bei der Mitelfristplanung schon sehr deutlich gesehen haben. Während aber in Zusammenhang jetzt mit Thema Gesundheit und Pflege kein auch nur einigermaßen vernunftorientierter Mensch auf die Idee käme, daraus einen Vorwurf zu konstruieren, dass die Menschen mit böser Absicht krank werden, Krebs bekommen oder irgendwas, nur damit sie dann vielleicht eine teure Behandlung oder eine teure Pflege erhalten können, zumindest ist mir nichts Derartiges bisher untergekommen, schaut es im Sozialbereich leider deutlich anders aus. Da kennen Polemik und Niveaulosigkeit, und das muss ich, glaube ich, auch in aller Deutlichkeit so aussprechen, was das Abkanzeln und die Verächtlichmachung etwa von MindestsicherungsbezieherInnen betrifft, fast keine Grenzen, das kann man, glaube ich, in täglichen Wortmeldungen mitverfolgen. Die einen schwadronieren pauschal von „Sozialschmarotzertum“, die anderen ereifern sich ebenso ungeniert über die „soziale Hängematte“, in der sich MindestsicherungsbezieherInnen angeblich dem dolce far niente, also dem Nichtstun, hingeben. Leider wird da mit erschreckender Kaltschnäuzigkeit übersehen, dass die Sozialausgaben bloß die Indikatoren für eine gesellschaftliche Entwicklung sind, mit der wir alles andere als zufrieden sein dürfen. Wir alle, glaube ich, die sich ein bisschen damit beschäftigen, sehen, dass die Kluft zwischen Reich und Arm auch in unseren Breiten und gerade in unseren Breiten immer größer wird. Die Arbeitslosigkeit nimmt sukzessive zu und nicht nur das, auch die Zahl jener, die trotz eines Arbeitsverhältnisses nicht genug Geld zum Überleben erhalten, die deshalb begleitend auch Mindestsicherung erhalten müssen, diese Zahl wird immer größer. Und wir haben uns auch schon hier im Gemeinderat damit beschäftigt, dass auch am Haus Graz dieses Phänomen nicht vorbeigegangen ist, auch im Haus Graz gibt es dieses Phänomen, dass Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter trotz Arbeit zusätzlich Mindestsicherung beziehen müssen, weil einfach das Teilzeitverhältnis nicht ausreicht, um damit auszukommen. Was ich damit sagen will: Ein Großteil derer, die heute Mindestsicherung beziehen, machen dies bestimmt nicht aus freien Stücken, Jux und Tollerei, wie das manche immer wieder behaupten, sondern sie sind dazu gezwungen, hätten stattdessen aber weit lieber eine Arbeit oder einen Job. Ich glaube, das ist hoffentlich unwidersprochen. So gesehen hat der Sprecher des Bürgermeisters ganz sicher Recht, wenn er in den Medien betont, dass das Recht auf Arbeit besser weit wäre als die Mindestsicherung. Ich glaube, da sind wir uns einig. Und gerade Graz als Menschenrechtsstadt ist in dieser Hinsicht besonders gefordert. Warum ich das explizit betone? Wenn man den Artikel 23 der UNO-Menschenrechtsdeklaration liest, sagt der wortwörtlich: „Jeder Mensch hat das Menschenrecht auf Arbeit, auf angemessene Arbeitsbedingungen und auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit, auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, auf befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine menschenwürdige Existenz sichert sowie das Menschenrecht auf Beitritt zu Berufsvereinigungen.“ Was heißt das? Das Bekenntnis zum Recht auf Arbeit, wie es viele immer wieder einfordern, nichts anderes kommt teilweise aus den ganzen Pressemeldungen heraus, das brauchen wir in Graz nicht mehr, wir sind Menschenrechtsstadt und haben uns dazu schon längst bekannt. Was wir brauchen, und da sind wir alle gefordert, sage ich dazu, da nehme ich mich nicht aus, aber im Speziellen natürlich auch der Bürgermeister, der als Sprecher und Repräsentant sozusagen nach außen auftritt, was wir brauchen ist, dass wir jetzt einmal unseren kleinen Beitrag dazu leisten, dass diesem Recht auch zum Durchbruch verholfen wird. Wir können zum Beispiel dafür sorgen, dass im Bereich der Wirtschaft Maßnahmen initiiert werden, damit ältere Arbeitnehmer, und das Phänomen kennen wir ja, dass die Generation 50+ sehr häufig von Arbeitslosigkeit betroffen ist, dass die nicht mehr als teure Kostenträger empfunden werden und dann dadurch ihren Job verlieren. Wir müssen uns darum bemühen, dass Förderungs- und Beschäftigungsprogramme für Menschen geschaffen werden, die vielleicht etwas weniger oder anderes, als es unseren Normen generell entspricht; wo Firmen dann sagen, kann ich nicht brauchen, bringt nicht das, was wir in unserer heutigen Gesellschaft brauchen. Auch die Beschäftigung von AsylwerberInnen ist ein Thema. Wenn wir Mindestsicherung abbauen wollen, müssen wir dafür sorgen, dass wir möglichst schnell Asylwerber, die den Asylstatus anerkannt bekommen haben, auch entsprechend qualifizieren, damit sie dann auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Und wir müssen dafür sorgen, dass existenzsichernde Arbeitsplätze nicht zurückgehen, sondern dass sie zur Regel werden, weil da ist derzeit eine gegenteilige Entwicklung im Laufen. Wir hören immer wieder Statistiken mehr Arbeitsplätze und in Wahrheit immer mehr Menschen, die in Armut leben. Es gibt zwar mehr Arbeit, aber immer mehr Teilzeitarbeit und da, glaube ich, gilt es auch entgegenzusteuern. Hat zu tun mit dem Thema Mindestlohn, da haben wir in der Gewerkschaft, gerade in der GPA, den nächsten Schritt gemacht in Richtung 1700 Euro und natürlich auch in Richtung Arbeitsverteilung. Das sind nur einige Beispiele, wo wir den Bürgermeister der Menschenrechtsstadt Graz und uns gemeinsam gefordert sehen, dass wir unser Gewicht in die Waagschale werfen, um diesen Themenbereichen auch in der Öffentlichkeit mehr Gewicht zu geben und vielleicht auch einmal etwas zu verändern. Namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs stelle ich daher den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Bürgermeister als oberster Repräsentant der Menschenrechtsstadt Graz wird ersucht, gemäß Motivenbericht, unter Bezugnahme auf die UNO-Menschenrechtsdeklaration und den zitierten Artikel 23, in dem das Recht auf Arbeit festgeschrieben ist, von den übergeordneten Gebietskörperschaften gezielte Maßnahmen unter anderen in Zusammenhang mit der Beschäftigung von älteren ArbeitnehmerInnen, von BerufswiedereinsteigerInnen, von AsylwerberInnen oder von Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit sowie Programme für die Schaffung von existenzsichernden Arbeitsplätzen einzufordern (Applaus SPÖ). GR.in Schönbacher zur Dringlichkeit: Vorhin ist zu diesem Antrag das Thema Gewerkschaft gefallen, da fällt mir ein ehemaliger Staatsbetrieb ganz schnell ein, der eine starke Vertretung der SPÖ in der Gewerkschaft hat, wo Arbeitnehmer ab 54 diverse Abfertigungen bekommen, damit sie aus dem Arbeitsprozess ausscheiden, so viel zur Wertschätzung arbeitender Menschen. Diese Stiftungen und Pools helfen den Menschen oft auch nicht, ihren Wert wieder zu steigern oder zu heben, weil wenn man diesen Wert nicht mehr hat, dass man in der Gesellschaft benötigt wird oder ein Recht auf Arbeit hat, dann ist auch fragwürdig, wie stark die Gewerkschaft wirklich die Mitarbeiter vertritt. Sozialminister Hundstorfer hat im Rahmen des Städtebundes 2014 gesagt, dass wir so hohe Arbeitslosenzahlen haben, dass er selbst nicht weiß, wie er die Zuwanderer in den Arbeitsmarkt integrieren soll. Mittlerweile hat sich das Thema noch verschärft, also ich wüsste jetzt nicht, im Antragstext steht, dass der Herr Bürgermeister dafür eintreten soll, was unser Bürgermeister mehr können soll als der Sozialminister Hundstorfer, aber möglicherweise kann er das ja. Es gibt die Maßnahme des Bundes, die Initiative 50+, die auf 120 Millionen Euro ausgeweitet worden ist und die auch schon gut greifen soll angeblich, laut Sozialminister Hundstorfer. Die verfehlte Integrationspolitik ist natürlich auch noch zu erwähnen, weil ich kann nicht Menschen, die zu uns kommen oder Menschen hierherholen, versprechen, ihr werdet Arbeit bekommen und es wird mehr Geld und ein besseres Leben für euch geben, wenn ich schon die eigenen Bürger nicht mit Arbeit versorgen kann. Deshalb stimmen wir weder der Dringlichkeit noch dem Antragstext zu (Applaus FPÖ). GR.in Potzinger: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hohe Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, geschätzte Damen und Herren, werter Antragsteller! Herr Klubobmann, ich habe mir deinen Antrag natürlich sehr genau durchgelesen und war höchst verwundert über die eigenartige Wortwahl des Klubobmannes einer, nach Eigendefinition, staatstragenden Partei hier im hohen Haus des Gemeinderates. Ist da die Rede von Ereifern, erschreckender Kaltschnäuzigkeit, ich meine einmal, dass dieser Stil, diese Wortwahl dieses Hauses nicht würdig ist, das als Vorbemerkung. Dein Vortrag ist dann auch abgeglitten vom eigentlichen Antragstext, du hast wörtlich gesagt, Mindestsicherung trotz Arbeit, im Antragstext steht sehr wohl mit Teilzeitbeschäftigungen. Du hast auch gemeint, Teilzeitbeschäftigung, so auf die Art, da sollte man gegensteuern, wenn nicht gar bekämpfen. Es werden sich junge Mütter und Väter schön bedanken, die sehr gerne in Teilzeit erwerbstätig sind, um mehr Zeit für ihre Kinder zu haben. Kollegin Schönbacher ist schon eingegangen auf sinnvolle Arbeitsergebnisse und Initiativen des bundesweit ressortzuständigen Ministers Hundstorfer. Ich wundere mich sehr, Herr Klubobmann, ich nehme doch an, dass dein Horizont über den Grazer Tellerrand hinausgeht. Darf dir aber trotzdem in Erinnerung rufen einige hochaktuelle Aussagen des deiner Fraktion angehörigen Sozialministers. Betreffend Menschen mit Behinderung ab 1.1.2016 massive Verbesserungen, daran ist nicht nur gearbeitet worden, es gibt bereits sehr konkrete positive Ergebnisse. 1.12.2015 Hundstorfer, 826 Millionen zusätzlich an europäischen Fördermitteln, ESF-Mittel sichergestellt, auch für die jungen Unbeschäftigten, nicht in Ausbildung Befindlichen wird sehr viel getan. Für jugendliche AsylwerberInnen in Mangelberufen, gemeinsam mit unserem Integrationsminister Kurz. Wir als christliche soziale Partei schauen auch ab und zu nach in einem Gute-Nachricht-Buch, auch Bibel genannt, Matthäus 25 oder Lukas 19. Uns geht es darum, dass die Menschen ihre Talente nicht vergraben, dass sie arbeiten können ihren Talenten entsprechend, da sind wir voll dabei und unser Bürgermeister hat sich da mehrfach maßgeblich eingesetzt, tut das ständig in Kooperation mit den anderen Ebenen. So wie dein Antrag formuliert ist, geht er aus unserer Sicht am Wesentlichen vorbei und deshalb werden wir da sicher nicht zustimmen (Applaus ÖVP). GR. Luttenberger: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte bei der Kollegin Potzinger einhaken insofern, also die Bibel ist nicht unbedingt meine Bettlektüre, aber seit Neuestem die allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Und da möchte ich mich anschleichen und Werbung machen, dass das Bürgermeisterbüro diese Exemplare bei Amnesty International bestellt und bei der Jänner-Gemeinderatssitzung einer jeden Gemeinderätin und einem jeden Gemeinderat also auflegt. Weil da steht vieles Interessantes drinnen. Wir diskutieren oft über Dinge, ohne zu wissen, ich nehme mich ja durchaus mithinein, was so eigentlich auch von Österreich beschlossen worden ist. Es gibt übrigens auch eine europäische Menschenrechtskonvention, die haben wir auch beschlossen und eine Bundesverfassung haben wir auch. Also es gibt Dinge, nach denen versuchen wir, unser soziales Leben hier zu organisieren. Ich habe einen pawlowschen Reflex, nachdem ich 40 Jahre AK- und ÖGB-Aktivist bin… Zwischenruf GR. Mag. Frölich: Solltest du einmal ändern. GR. Luttenberger: …also wenn der Gerald Haßler einen Antrag stellt, Arbeit für alle, bin ich an und für sich einmal gleich zu haben, dass er die Dringlichkeit hat, auch mit dieser Begründung. Und ich wollte zuerst ein bisschen sarkastisch sein, aber die Vorrednerinnen haben mir das ein bisschen vergällt, ich versuche jetzt doch auf der solidarischen Ebene zu agieren, obwohl ich schon sagen muss, der § 23 von den Menschenrechten besagt ja nicht nur das Recht auf Arbeit und gleichen Lohn, er besagt ja auch die Koalitionsfreiheit und jetzt könnte man meinen, vielleicht missversteht das die SPÖ, weil die koaliert mit der ÖVP im Bund, sie koaliert mit der ÖVP im Land, sie koaliert vom Burgenland ja überhaupt mit der FPÖ, aber das ist ja nicht gemeint bei den Menschenrechten, es ist gemeint, dass jeder Arbeiter, jede Arbeiterin, jede Migrantin, jeder Migrant das Recht hat, eine Gewerkschaft zu gründen und einer Gewerkschaft beizutreten und das steht dort auch drinnen. Was ich den Gerald nur bitte ist, selbst wenn jetzt die Dringlichkeit nicht durchgehen sollte, und das schaut ja möglicherweise so aus, ersuche ich dich, schon am Ball zu bleiben und ich sage dir das aus alter Erfahrung, diese Anträge sind ja alle nicht unbekannt. Vor ein paar Tagen haben wir das beim Bundeskongress ähnlich beschlossen, wir beschließen das in der Arbeiterkammer, aber wo ich das Problem sehe, ist die Nachhaltigkeit und da stimmt es natürlich schon, das vergisst dann oft die SPÖ, wenn sie dann in der tagtäglichen Arbeit ist, weil derzeit ist es wirklich so, dass auch der Herr Sozialminister Kollege Rudi Hundstorfer da irgendwie mitarbeitet, er hat die Mindestsicherung abzubauen. Du forderst Programme, dass es ausgebaut wird, in der Realität wird es abgebaut und da ist die SPÖ dabei und deswegen wünsche ich mir, wenn es da nicht gelingt, wir haben nächstes Jahr wieder ÖGB-Vorstandssitzungen, wir haben AK-Vollversammlungen, dass du da am Ball bleibst, dass du das mit Mut einbringst und jetzt zum Schluss gesagt, mit meiner Unterstützung kannst du rechnen. Danke (Applaus KPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe ZuhörerInnen! Ein bisschen erinnert mich das schon an ein parteipolitisches Hickhack, was da abgeht. Ein Antrag von der SP, der an sich sehr gut ist, vielleicht nicht so ganz motiviert und nicht mit voller Unterstützung eingebracht wird und dann so ein schwarz/rotes Geplänkel und dann, naja, werden wir schauen. Der Antrag ist sicher wichtig, der Antrag ist absolut ok, also keine Kritik am Antrag. Er ist vielleicht nicht ganz im richtigen Gremium gestellt, aber darüber kann man diskutieren, ist nicht das große Problem. Natürlich gehören solche Anträge auch im Gemeinderat manchmal abgehandelt und beschlossen, das wird sich wahrscheinlich nicht ausgehen in diesem Gemeinderat, sei es drum. Die Akteure liegen halt doch durchaus in anderen Bereichen. Zum Antrag selbst. Ich glaube, gesagt wurde eh, es geht auch um eine generelle Arbeitsmarktpolitik, nicht ganz deutlich, nur in Zwischentönen wurde gesagt, es geht auch ganz klar um Umverteilung von Arbeit. Ich glaube, Arbeit für alle, das ist eine ganz wichtige Forderung, wir schaffen es aber nur, wenn wir auch über Umverteilung von Arbeit, über Arbeitszeitverkürzungen ernsthaft reden und da fehlt mir bei der SP ein bisschen die Unterstützung, ein bisschen das Rückgrat, sonst wird es wahrscheinlich nicht gehen. Ich glaube nicht, dass man Arbeit für immer mehr Menschen haben werden aufgrund auch höherer Erwerbsquoten, das ist kein Problem mit Asylwerbern, das ist alles Schwachsinn, Entschuldigung, das schaffen wir, viel mehr Arbeitsplätze selbst besetzen können, das wird ein Wohnbauprogramm, die brauchen Unterstützung, das kann einer Volkswirtschaft nichts Besseres passieren, als wenn Leute ohne Ressourcen daherkommen, die was aufbauen wollen, das ist ja genau das Wirtschaftswunder nach dem Krieg gewesen und für diese Menschen so quasi sind diese großen Bedürfnisse da, die auch Arbeitsplätze schaffen würden. Trotzdem werden wir die vorhandene Arbeit gerechter verteilen müssen, ich glaube, das ist der Klartext, der manchmal fehlt und trotzdem brauchen wir sehr stark auch ein Hinschauen auf einen zweiten Arbeitsmarkt aus sozialen Überlegungen. Ich glaube, wir sind da unverdächtig, wir haben das ja schon öfter gefordert, um das geht es nicht, wir unterstützen das natürlich in voller Länge. Ich wünsche mir ein bisschen mehr Mut, auch von der ganzen SP über Arbeit Umverteilen, ich glaube, das ist der entscheidende Punkt. Danke (Applaus Grüne). GR. Mag. Haßler: Nachdem die Dringlichkeit wahrscheinlich nicht durchgeht, schon ein Schlusswort. Ich muss ein bisschen auf die Wortmeldungen eingehen. Also zur Kollegin Schönbacher, was du da meinst, kann ich jetzt schwer nachvollziehen, weil du so nebulos gesprochen hast. Ich kann nur sagen, ich kenne eine Partei und die heißt FPÖ, wenn man vom Thema Wertschätzung reden, die ereifert sich auch jede Woche im Parlament in Wien, fordert die Auflösung von Sozialversicherungsträgern, Zusammenlegungen usw. und weiß nicht, dass dort die Verwaltungskosten überhaupt nicht das Thema sind. Weil wenn ich es jetzt hernehme am steirischen Beispiel, wir geben 1.700 Millionen jährlich aus und davon 30 Millionen für die Verwaltung, da sieht man einmal, in welcher Welt ihr lebt und welche Wertschätzung ihr für Arbeitnehmer habt, weil meine Mitarbeiter fragen sich das jeden Tag, sage ich ganz offen da hier in dieser Runde. Und zum Bürgermeister, ihr dürft nicht unterschätzen, ich glaube schon, dass er ein Gewicht hat, wie gesagt er meldet sich auch oft in der Öffentlichkeit und er ist der Bürgermeister der zweitgrößten Stadt von Österreich und ich glaube, das soll man nicht unterschätzen. Zur Kollegin Potzinger. Zwischenruf GR. Mag. Frölich: Jetzt kommt es. GR. Mag. Haßler: Einmal ein riesiges Dankeschön, also ich habe nicht gewusst, dass in euren Reihen, in den Reihen der ÖVP mit dir so ein großer Fan von unserem Sozialminister ist, also du hast ihn so gelobt, da hätte ich mich schwergetan, so viele positive Beispiele jetzt in Summe so schnell aufzuzählen, wie du da wirklich das geschafft hast. Also danke einmal dafür. Die Wortwahl war vielleicht ein bisschen pointierter diesmal und ein bisschen schärfer, wie ich es normalerweise mache, gebe ich durchaus zu. Aber das Wort soziale Hängematte höre ich auch immer von einer bestimmten Richtung eigentlich, vor allem in Wien und auch teilweise in Graz. Also ist auch nicht gerade das Wort, das in diesem Zusammenhang mit Armut angebracht ist, ich glaube, da sind wir uns beide durchaus einig. Teilzeit, da hast du, glaube ich, ein bisschen versucht zu vermischen, natürlich will keiner Müttern die Teilzeit nehmen, aber ich glaube, du bist auch intelligent genug und du bist viel unterwegs, du weißt, dass viele Frauen gerne mehr arbeiten würden, aber das Angebot dazu nicht bekommen. Also ich glaube, davon haben wir geredet und keiner will den Müttern etwas wegnehmen, ich glaube, da sind wir uns beide einig. Zum Kurt, danke für deine Unterstützung, kann ich nur sagen, und dass der Kollege Hundstorfer die Mindestsicherung jetzt streichen oder verschlechtern will, werden wir sehen, ich hoffe nicht. Ich glaube, gehen muss es darum, dass man die Kosten für die Mindestsicherung verringert, aber indem man einfach den Menschen dort Perspektiven gibt, dass sie die Mindestsicherung nicht mehr brauchen, das muss der Weg sein, den wir anzustreben haben. Kollege Wohlfahrt kann ich nur unterschreiben, ich bin ein Teil der SPÖ, halt ein Teil, der die Gewerkschaft repräsentiert, also bei mir brauchst du wegen Umverteilung usw. keine Sorgen haben, ich glaube, da sind wir auf einer Linie. Also danke jenen, die mich unterstützen und die anderen bitte ich ein bisschen darüber nachzudenken, vielleicht schaffen wir es doch gemeinsam, da einen Schritt vorwärts zu kommen. Danke (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP und FPÖ) abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Bedarfsorientierte Mindestsicherung – Herkunftslandprinzip GR. Mag. Sippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Sippel: Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat! Antidiskriminierung wird in unserer Stadt sehr hoch gehalten und deswegen werde ich heute auch mit einem Antidiskriminierungsantrag hier vorstellig. Der Herr Finanzstadtrat hat uns heute sehr, sehr düstere Aussichten auch präsentiert, er hat die höchste Alarmstufe in den letzten Tagen ausgerufen, spätestens im Jahr 2020 steht der Stadt Graz der Schuldengau bevor, wenn es so weitergeht wie bisher. Wir kennen die Zahlen, wir kennen die Kosten, die auf uns im Sozialbereich zukommen, wir werden im Jahr 2020 einen Zuschussbedarf im Sozialbereich in dieser Stadt von 140 Millionen Euro haben, das wird dann auch der Zeitpunkt sein, wo die Kosten für die Mindestsicherung auch den Faktor der Kosten der Pflege übersteigen werden, weil der ist ja noch der höchste Bereich im Sozialbereich, aber 2020 werden wir es geschafft haben, dass die Mindestsicherung diese Kosten auch übersteigt. Vor allem der Bedarf bei der Mindestsicherung steigt massiv an und da sind Lösungen, da sind Reaktionen auch seitens der Politik gefordert. Das ist ein bisschen wenig, nur zu fordern, dass der Bund jetzt mehr Kosten übernehmen soll und noch mehr finanzielle Mittel übernehmen soll, das heißt, über den Finanzausgleich soll die Stadt Graz mehr bekommen, damit wir die Mindestsicherung, zu der wir ja verpflichtet sind, auch Beiträge zu leisten, dass wir die abdecken können. Es ändert nichts daran, Steuern bleiben Steuern, ganz egal, welche Gebietskörperschaft sie auch ausgibt. Tatsächlich wurzeln die Probleme aber, wenn man von der Mindestsicherung redet, woanders. Die Ursache für die prognostizierten Kostenexplosionen liegt in unserem Sozialsystem selbst und vor allem an der Magnetwirkung, die unser Sozialsystem auch in die ganze Welt ausstrahlt. Das österreichische Sozialsystem führt dazu, dass wir Zuwanderung erleben auch in diesem Ausmaß, die aktuelle Asylkrise ist ja, wo 80 % auch tatsächlich Wirtschaftsmigranten, sind ja der beste Beweis dafür, dass hier das österreichische Sozialsystem wirkt wie ein Magnet. Die kommen nicht wegen den schönen Bergen und den schönen Seen nach Österreich, die Wirtschaftsflüchtlinge, die kommen wegen unseren Anreizen, die wir über unser Sozialsystem auch ausstrahlen. Und da ist es wirklich an der Zeit, um dieses System auch aufrechterhalten zu können und das sind wir unseren Bürgern auch schuldig, dass wir hier Reformen angehen und eine Lösung wäre es, die Sozialleistungen für Nicht-Staatsbürger nur mehr nach dem Herkunftslandprinzip auch auszugeben. Das heißt, da liegt die Diskriminierung ja begraben nämlich, dass die gleichen Leistungen für alle diejenigen auch ausgegeben werden, die in Wirklichkeit keine Beitragsleistung in das System einzahlen und da gehört angesetzt. Wenn Mittel übrigbleiben, das wird aber demnächst und auch längerfristig nicht der Fall sein, dann kann man drüber überlegen, ob man auch den anderen noch gibt, wir sind jetzt einmal verpflichtet, auch als österreichische Politiker der österreichischen Bevölkerung auch hier die Leistungen zukommen zu lassen und, wenn was übrigbleibt, allen anderen. Und das ist eine Möglichkeit, wenn man hier nach dem Herkunftslandprinzip geht, dass nämlich den Nicht-Staatsbürgern nur mehr Sozialleistungen in Österreich übermacht werden, die den Leistungen entsprechen, die sie in den Herkunftsländern bekommen, ich glaube, dann schaffen wir eines, vor allem, dass wir nämlich diese Signalwirkung eben auch hier abdrehen. Und am Ende dieses Weges soll auch die Mindestsicherung nicht mehr an Nicht-Staatsbürger ausgezahlt werden. Das österreichische Sozialsystem wurde entwickelt, um Österreichern, die in Not sind, auch wieder auf die Beine zu helfen, es wurde nicht entwickelt, Zuwanderern aller Länder eine soziale Hängematte zu bieten und wenn wir uns die Zahlen auch anschauen, dann sieht man das ganz klar, Nicht-Staatsbürger sind gegenwärtig beim Arbeitslosengeld, bei der Mindestsicherung oder bei den Familienleistungen, Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld überdurchschnittlich repräsentiert. Und wenn wir uns die Zahlen aus Deutschland hernehmen, wo jetzt auch Prognosen kursieren, dass von den anerkannten Asylanten nur einer von 30 in den Arbeitsmarkt auch übernommen werden wird, bedeutet das, dass 29 dann ins Sozialsystem in irgendeiner Art und Weise auch eingehen werden und das hat wieder der Steuerzahler zu berappen und das geht sich vorne und hinten nicht aus und deswegen müssen wir endlich etwas tun. Diese Petition erfordert, ich gebe es zu, ein bisschen einen Mut, da müssen wir uns auf die Hinterfüße stellen, wir sind die Betroffenen, auch in der Stadt, wenn es um diese verpflichtenden Leistungen geht, aber wir haben auch die Möglichkeit, hier einen Druck auf die Regierenden in diesem Land aufzubauen und ich glaube, das wäre ein schönes Zeichen, wenn der Gemeinderat der Stadt Graz hier diesbezüglich ausspricht, dass wir dieses Thema, dieses dringliche Thema der Mindestsicherung, das uns vor riesige Probleme, was die Kosten betrifft, noch stellen wird, wenn wir das mit dieser Lösung auch angehen können. Der Antragstext liegt vor, ich werde ihn hier nicht verlesen und ich bitte um Annahme (Applaus FPÖ). GR. Mag. Sippel zum Schlusswort: Ich verstehe nicht, dass diesem Thema nicht die Dringlichkeit zuerkannt wird, wir haben heute es präsentiert bekommen, wir haben heute alle, glaube ich… Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Wir haben noch nicht darüber abgestimmt, es gibt lediglich keine Wortmeldungen. GR. Mag. Sippel: Gut, dann lasse ich mich positiv überraschen, aber ich glaube, ich bin jetzt kein Prophet, aber ich kann mir vorstellen, dass die Dringlichkeit nicht zustande kommt, wenn es keinen Debattenbeitrag gibt. Also es würde mich wundern, wenn der Gemeinderat diesmal anders agieren würde, als er es sonst tut, wenn keine Wortmeldungen kommen, aber ich lasse mich überraschen. Ich sage es trotzdem präventiv sozusagen, falls die Dringlichkeit nicht gegeben ist und nicht zuerkannt wird, dann kann ich das einfach nicht verstehen, weil das ist das dringlichste Thema momentan, auch wenn wir auf die Finanzentwicklung unserer Stadt schauen (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Bodenversiegelung/Gründächer – Einflechtung in die städtischen Verordnungswerke GR.in Mag.a Schleicher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Schleicher: Hoher Gemeinderat, werte Gäste! In meinem Antrag geht es um Bodenversiegelung. Kurz zur Erklärung: Versiegelter Boden ist zubetoniert, das heißt, Wasser oder Regen kann nicht mehr abfließen beziehungsweise versickern. Es geht um die Möglichkeit, die Versiegelung einzudämmen und das rechtsverbindlich in der Stadt Graz zu verankern. Bei unbestritten notwendigen Bautätigkeiten der Stadt gehen Wiesen, gehen Grünflächen unwiederbringbar verloren. Natürlicher Boden, wie Wiesen und Grünflächen, die noch eine Verbindung zum Grundwasser haben, aber auch natürlich vegetationsreiche Grünflächen oder auch nur versickerungsfähige Flächen sind enorm wichtig. Wichtig für das Kleinklima der Stadt, diese Böden heizen sich nicht so auf wie rein versiegelte Flächen, man denke nur an die Parkplätze bei Einkaufszentren, die sich aufheizen wie Backöfen und in der Nacht dann ihre Wärme sukzessive abgeben. Das heißt, ausreichend natürlicher Boden, am besten in Kombination mit schattenspendenden Baumgruppen, kühlt die Stadt, kühlt die Luft und dämmt so den Wärmeinseleffekt im Sommer der Stadt ein. Stichwort Klimawandel, das wird immer wichtiger werden. Nicht versiegelte Flächen lassen eben Regenwasser versickern und sind so auch ein wichtiger Faktor für den Hochwasserschutz. Starke Regenfälle werden sich in Zukunft auch mehren. Es gibt noch etliche Beispiele, welche wichtige Funktion natürlicher Boden hat, Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Lebensqualitätssteigerung für die Bevölkerung und, und, und. Das Stadtplanungsamt mit dem Herrn Dipl.-Ing. Inninger hat am 1. Dezember ein wirklich sehr informatives Symposium organisiert zum Thema Bodenversiegelung und Dachbegrünungen, da waren interessante Vorträge zu hören, wo unter anderem vorgestellt wurde, wie andere Städte den Spagat schaffen zwischen Bautätigkeit und Bodenschutz. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, bei Bauprojekten den Versiegelungsgrad so gering wie möglich zu halten, beispielsweise durch bestimmte Versickerungspflasterungen bei Einfahrten, bei Parkplätzen. Eine tolle Möglichkeit ist, den betonierten Bereich zu ersetzen durch Dachbegrünungen. Dachbegrünungen sind optisch eine Bereicherung, erhöhen damit die Lebensqualität, tragen auch zur Verbesserung des Stadtklimas bei, genauso wie grüne Böden und es gibt auch einen wirtschaftlichen positiven Vorteil, die Dachhaut hält nachweislich wesentlich länger. Der Versiegelungsgrad wurde im letzten Stadtentwicklungskonzept nicht mitaufgenommen, da man von Seiten der Stadt Investitionseinbußen befürchtete, neue Erkenntnisse zeigen aber, dass sich das nicht bewahrheitet. Bodenschutz und Wirtschaftlichkeit schließen sich nicht aus. Daher komme ich zum Antrag, den ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs stelle, der Antragstext liegt vor, ich fasse nur kurz zusammen. Die zuständigen Ämter, allen voran die Grazer Stadtplanung, werden daher ersucht, ein Konzept vorzulegen, wie und in welchem Ausmaß die Inhalte des Symposiums vom 1. Dezember 2015 wirksam in die städtischen Verordnungswerke eingeflochten werden können (Applaus FPÖ). GR. Ing. Topf: Frau Vorsitzende, werte Antragstellerin! Wir werden der Dringlichkeit und dem Inhalt zustimmen. Ich möchte nur ein paar Aspekte noch hinzufügen. Es ist ja beinahe bei jedem Bauprojekt, aber auch insbesondere bei den Bebauungsplänen, die wir jetzt in einem verstärkten Ausmaß auch diskutieren, ja ohnedies immer ein Ansatz, ein wesentlicher Ansatz, der auch von allen Fraktionen sozusagen mitgetragen wird, hier auf jeden Fall die Versiegelungsflächen so gering wie möglich zu halten. Wir müssen uns allerdings in diesem Zusammenhang auch intensiv damit beschäftigen, und das betone ich jetzt insbesondere, wenn wir Versiegelungsflächen sozusagen herausnehmen wollen oder ersetzen wollen durch eben Grünflächen, dass wir da und dort natürlich über vertikale Entwicklungen im Bauen auch nachdenken müssen. Ich möchte das bewusst betonen. Wieder auch eine Diskussion ist, wie können wir Versiegelungsflächen verhindern und gleichzeitig auch entsprechenden Wohnraum zum Beispiel zur Verfügung stellen. Das heißt, wir müssen schon auch gemeinsam darüber nachdenken, ob wir da und dort, wo es möglich ist, ins Stadtbild passt, klimatisch auch vertretbar ist, höhere Entwicklung in der Bebauung zuzulassen. Aber grundsätzlich können wir diesem Antrag sowohl in der Dringlichkeit als auch dem Inhalt nach zustimmen (Applaus ÖVP). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner zum Antrag: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe verbliebene Gäste auf der Galerie! Ich möchte mich zuerst einmal bei dir, Astrid, bedanken für diesen dringlichen Antrag. Ich war ja auch bei dem Symposium und auch der Kollege Dreisiebner, mit dem ich jetzt gemeinsam auch einen Zusatzantrag einbringe und es ist natürlich ein total wichtiges Thema und ich weiß auch, dass die Stadtplanung sich, glaube ich, sehr freut über den dringlichen Antrag und sie haben auch gestern im Ausschuss gesagt, das machen sie gerne, dass sie sich mit einem Konzept beschäftigen. Es gibt aber doch ein Thema oder zwei Themen, die noch wichtig sind. Ich denke, man muss sie einbringen. Das eine ist, dass in vielen Baubewilligungsbescheiden bereits drinnen steht, dass Gründächer oder auch Braundächer gemacht werden sollen. Das Problem ist nur, sie werden nicht realisiert und ich habe da so Fotos mitgebracht, da sieht man einerseits einen Bau von der Stadt Graz, wo sehr wohl dieses Grün-/Braun-Dach gemacht wurde und daneben ein Bau von der Firma xxxx, die haben gleich vom Anfang an gesagt, sie wollen das nicht machen und haben das auch nie begrünt, obwohl das im Baubescheid drinnen steht, dass sie das tun müssen. Das Problem ist nur, es kontrolliert dann niemand und deshalb ist auch die Motivation gewesen für den ersten Teil unseres Zusatzantrages, der lautet: In Baubewilligungsbescheiden der Bau- und Anlagenbehörde wird die Begrünung von Flachdächern zum Beispiel wie folgt vorgeschrieben, also ein Zitat aus diesem Bescheid: „Die im Einreichplan dargestellte Begrünung und Bepflanzungsmaßnahmen sind bis zur Erteilung der Benützungsbewilligung herzustellen und in weiterer Folge dauerhaft zu erhalten.“ Das Beispiel, das ich gezeigt habe, dieses Foto, da wohnen seit fast drei Jahren Leute drinnen und da hat nie jemand nachgeschaut. Jetzt weiter im Text: Allerdings wird die Umsetzung der Dachbegrünung nur mangelhaft kontrolliert, sodass es nicht selten vorkommt (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), dass Dachbegrünungen ohne weitere Sanktionen einfach unterbleiben. Und der zweite Teil betrifft die Bodenversiegelung, wo eben die Verkehrsflächen ein großer Teil sind und der Antrag lautet: Darüber hinaus und Bezug nehmend auf die beim Symposium "Bodenversiegelung/Gründächer" gehaltenen hervorragenden Referate von Dipl.-Ing. Jürgen Preis sowie Univ.-Prof. Dr. Reinhold Lazar soll künftig auch bei dem außerordentlich relevante Flächenanteil, den die Grazer Verkehrsflächen am versiegelten Stadtgebiet ausmachen – insbesondere bei der Neugestaltung von Straßenzügen, Parkplatz-Flächen sowie sonstigen Verkehrsflächen – auf stadtklimatologisch möglichst positive Wirkungsgrade geachtet werden. Ob durch Baumpflanzungen, Grünstreifen und -inseln oder letztlich auch durch die Auswahl von möglichst wenig Hitze speicherndem Belagsmaterial. Daher stellen wir folgenden Zusatzantrag: * Die Bau- und Anlagenbehörde wird aufgefordert, die Umsetzung bescheidmäßig vorgeschriebener Dachbegrünungen konsequent zu kontrollieren und bei Nicht-Erfüllung Maßnahmen zur Sicherstellung der bescheidmäßigen Auflagen zu ergreifen. * Die neu zu gestaltenden Verkehrsflächen in unserem Stadtgebiet mögen künftig die Ausgestaltung mit begleitendem Grün sowie nach Möglichkeit mit Baumbepflanzungen, aber auch die Materialwahl hinsichtlich der Auswirkungen auf das Kleinklima im Umgebungsbereich geprüft und zur Umsetzung gebracht werden. Ich bitte um Annahme dieses Zusatzantrages und möchte noch ergänzen, dass auch die Abteilung für Grünraum an mich herangetreten ist und mir gesagt hat, dass die Conrad-von-Hötzendorf-Straße, dort zum Beispiel der Gleisbereich, nächstes Jahr erneuert wird und dass das eine sehr gute Gelegenheit wäre, das dort als Grünfläche mit einem Rasen zu machen und nicht einfach als Asphaltfläche und dort die Gleise reinzulegen. Man könnte dort wirklich einiges erreichen, gerade in einem Gebiet, wo so viel Asphalt ist wie auf der südlichen Conrad-von-Hötzendorf-Straße. Also ich bitte um Annahme des Zusatzantrages und wir werden sowohl der Dringlichkeit als auch dem Inhalt von deinem Antrag zustimmen (Applaus Grüne). GR. Eber: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Antragstellerin! Ich möchte meine Wortmeldung beginnen mit einem Dank, erstens Dank an die Antragstellerin für diesen wichtigen und wertvollen Antrag, der es auch ermöglicht, dass wir uns erstens hier über dieses Thema austauschen und der dann ja auch dazu führen soll, dass wir uns in der Folge damit beschäftigen. Zweitens mein Dank aber natürlich insbesondere an die Stadtplanung für das auch von dir erwähnte Symposium, das wirklich eine ganz tolle, großartige, qualitativ hochwertige Veranstaltung war. Ich habe mir lange, nicht zu lange, weil so lange hat man ja nicht Zeit, bis der Antrag vorliegt, also relativ lange überlegt, ob ich einen Abänderungs-, einen Zusatzantrag stellen soll oder nicht, bin dann davon abgekommen, erstens weil es heute schon so viele Abänderungs- und Zusatzanträge gibt, dass das dann noch verwirrender wäre, zweitens in diesem Falle muss ich sagen auch aus einem bestimmten Respekt vor der Antragstellerin, die sich da die Arbeit und Mühe auch gemacht hat, diesen Antrag zu formulieren und letztlich kann ich dem auch und wir dem auch ruhigen Gewissens zustimmen. Was hat mich vielleicht ein bisschen irritiert? Du schreibst, dass ganz bewusst der Gemeinderat keine inhaltlichen Vorgaben machen soll und ich meine, dass es allerdings notwendig ist, diese Diskussion nicht nur auf Ämterebene zu führen, sondern dass es natürlich auch letztlich um eine politische Diskussion geht und es sich um eine politische Frage handelt. Grünraum, insbesondere ja auch im innerstädtischen Bereich, kostet natürlich Geld, wir haben ja auch gestern im Ausschuss einen Zwischenbericht von der Grünraumoffensive bekommen, da muss natürlich auch sehr viel Geld in die Hand genommen werden. Und die Frage ist nun, wer soll das bezahlen? Soll man das nehmen letztlich aus den öffentlichen Budgets, so wie es natürlich notwendigerweise gemacht wird, belastet natürlich die einzelnen Bewohner und Bewohnerinnen unserer Stadt, könnte man auf der einen Seite sagen, naja, wer in unserer schönen grünen Stadt leben möchte, dem muss das auch etwas wert sein oder ist es nicht vielmehr so, dass man auch über andere Mittel, heute ist es eh schonangesprochen worden, der Finanzausgleich usw. man hier versucht, Gelder zu lukrieren. Selbstverständlich ist es heute aber so, dass eigentlich auf allen Ebenen, auf der Ebene der Kommunen, der Länder und des Bundes überall gesagt wird, es ist kein Geld da, es ist zuwenig Geld da und meines Erachtens führt letztlich kein Weg darum herum, zusätzliche Einnahmen zu lukrieren beispielsweise auf Bundesebene über Vermögenssteuern, auf Landesebene über eine Nahverkehrsabgabe. Man sieht hier also, irgendwie hängt alles mit allem zusammen. Ich denke dennoch, dass dieser Antrag es ermöglicht, auch in Folge dann noch die inhaltliche Diskussion im Gemeinderat, im Ausschuss, auf politischer Ebene zu führen und deswegen werden wir diesem Antrag selbstverständlich die Zustimmung geben. Dankeschön (Applaus KPÖ). StR.in Kahr: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Manfred Eber hat für die KPÖ eigentlich alles Inhaltliche zum Hauptantrag schon gesagt. Ich möchte nur noch eine Anmerkung zum Zusatzantrag machen und vor allem auch noch erwähnen, weil es vielleicht nicht uninteressant ist für Sie. In der letzten Gemeinderatsperiode haben wir vom Wohnungsamt gemeinsame mit dem Stadtplanungsamt genau diesen Punkt, die Flächenversiegelung bei unseren stadteigenen Gemeindewohnungen, vor allem beim Altbestand uns angeschaut und haben da bei drei Innenhöfen zum Beispiel eine Entsiegelung vorgenommen. Also ich wollte nur sagen, es gibt auch sehr positive Beispiele, wo uns das gelungen ist auch mit Zustimmung der Mieter und Mieterinnen und auch auf deren Wunsch, muss man auch dazusagen. Zum Zusatzantrag möchte ich Folgendes sagen: Dem Punkt zwei werden wir zustimmen, das ist überhaupt kein Thema, zum Punkt eins muss ich sagen, natürlich ist die Kontrolle notwendig, wie es die Kollegin Pavlovec-Meixner richtigerweise gesagt hat, wird es auch bescheidmäßig vorgeschrieben. Nur impliziert sozusagen im Punkt eins ist schon, dass sozusagen die Kolleginnen und Kollegen der Bau- und Anlagenbehörde sozusagen das nicht kontrollieren würden und das ist eigentlich eine Unterstellung, die ich so nicht hier im Gemeinderat gelten lassen kann und deshalb werden wir dem Punkt eins so nicht zustimmen (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Elke, ich kann das so nicht stehen lassen, weil ich habe bereits vor einigen Jahren, ich kann das heraussuchen, eine schriftliche Meldung gemacht zu dem Foto, das ich gezeigt habe zu diesem Fall, wo das Gründach nie gemacht wurde und das besteht bis heute nicht und ich habe auch keine Rückmeldung bekommen, deshalb musste ich davon ausgehen, dass das nicht kontrolliert wird und deshalb habe ich es auch gesagt. GR.in Mag.a Schleicher: Zum Zusatzantrag; der Sinn meines Antrages ist es, ein Modus, mit dem man den Versiegelungsgrad im STEK im räumlichen Leitbild verankern kann. Das hat mit eurem Antrag rechtlich einfach nichts zu tun und wir werden deshalb auch nicht zustimmen. Der Antrag ist deshalb sehr allgemein gehalten, weil im Symposium wirklich sehr viele gute Ideen von den anderen Städten angeführt wurden und wir eben den Fachexperten von unseren Ämtern die Möglichkeit geben wollen, da das Beste für Graz, das beste Konzept einmal vorzulegen. Das Konzept kann ja dann immer noch diskutiert werden. Offenbar gibt es eine Zustimmung, das freut mich sehr und mit dem Konzept sind wir sicher einen großen Schritt weiter für ein grüneres Graz. Danke (Applaus FPÖ). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der Grünen wurde im Punkt 1 mit Mehrheit (gegen SPÖ und Grüne) abgelehnt. Der Punkt 2 des Zusatzantrages wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. 6) Zeitschrift „Der Uhrturm“ – Prüfung möglicher strafrechtlicher Verstöße und Adaptierung der städtischen Richtlinien für die Klub- und Parteienförderung GR. Dr. Wohlfahrt stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer, liebe Stadtregierung! Ein leider sehr ernstes Thema. Zeitschrift „Der Uhrturm“. Er ist, glaube ich, allgemein bekannt, nicht unbedingt wohlwollend bekannt, aber er ist sehr bekannt und er hat in der Stadt auch für große Aufregung gesorgt. Die Zeitschrift ist auf eine Art und Weise gestaltet, dass es mir geht um die Prüfung möglicher strafrechtlicher Verstöße und im Zusammenhang dessen natürlich auch Adaptierung der städtischen Richtlinien für die Klub- und Parteienförderung. Um was geht es genau? Der Gemeinderatsklub der Grazer FPÖ und die Grazer FPÖ als Partei geben gemeinsam die Zeitschrift „Der Uhrturm“ heraus, als Herausgeber werden namentlich Klubobmann Mag. Armin Sippel und Stadtrat Mag. Mario Eustacchio genannt. „Der Uhrturm“ wird nicht nur an die Grazer Haushalte verschickt als Zeitung, er ist auch über die Homepage der Stadt Graz mittels eines Links zur Homepage der FPÖ online abrufbar. Also natürlich auf einer Homepage der FPÖ, aber gut verlinkt mit der offiziellen Homepage der Stadt. In der letzten Ausgabe des „Uhrturms“ wird in Zusammenhang mit den aktuellen Flüchtlingsbewegungen ein Bild gezeichnet, als würde sich Graz und die Steiermark geradezu in einem Kriegszustand befinden. Von „Okkupanten auf ihrem Völkerzug“ ist hier beispielsweise die Rede, „die österreichisches Staatsgebiet überrannten oder besetzten.“ Die Flüchtlinge werden pauschal als potenzielle Terroristen und Straftäter diffamiert und beispielsweise als „verlumpter, verdreckter und abgerissener Menschzug“ bezeichnet. Diese Ausgabe des „Uhrturms“ hat bei vielen Grazerinnen und Grazern und quer durch alle anderen Fraktionen Entsetzen und Empörung ausgelöst, zum Glück, ob dieser Verrohung der Sprache und Politik. Auch der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz hat sich ernstlich in einer Sondersitzung mit diesem Thema befasst, es werden noch weitere Sitzungen dazu folgen, man kann es so natürlich politisch nicht hinnehmen. Neben dieser berechtigten politischen Sorge vieler Menschen stellt sich aber auch die Frage, ob einzelne Aussagen, die in dieser Zeitung gemacht wurden, nicht den Tatbestand der Verhetzung § 283 Strafgesetzbuch, der Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte § 276 Strafgesetzbuch oder anderer strafrechtlicher Vergehen erfüllen. Ich möchte in dem Zusammenhang kurz abschweifen, ich sage nur kurz, was im 276-er drinnen steht. § 276 Strafgesetzbuch 1, wird ein Gerücht, von dem man weiß, dass es falsch ist und dass es geeignet ist, einen großen Personenkreis zu beunruhigen und dadurch die öffentliche Ordnung zu gefährden, absichtlich verbreitet, ist mit einer Freiheitstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafen bis zu 360 Tagen zu bestrafen. Geht dann noch weiter, je bewusst und größer der Tatbestand ist, desto höher auch die Strafen. Also rein gefühlsmäßig, ich bin ja kein Jurist und behaupte das nicht, rein gefühlsmäßig würde ich da schon gerne nachschauen, ob das, was da drinnen steht, nicht dazu geeignet ist, diese Menschen zu beunruhigen. Ob die FPÖ weiß, dass die Gerüchte falsch sind, das wird sie wahrscheinlich nicht, ich kenne das aus Kärnten, man hat es ja nicht gewusst und ich bin ja kein Jurist und ich kenne mich nicht aus und dergleichen. Kann schon sein, dass diese Ausrede noch zieht. Zu meiner eigenen juristischen Kompetenz, ich halte es nicht für sehr groß, aber ein bisschen interessiert bin ich ja doch. In diesem Zusammenhang habe ich im März schon einmal eine Anzeige der Staatsanwaltschaft eingebracht, es geht um eine Demonstration, wo ein gewisser Armin Sippel, Klubobmann der FPÖ, war, wo eine Susanne Winter war, ich glaube, die ist ein bisschen juristisch… Zwischenruf unverständlich. GR. Dr. Wohlfahrt: Sicher, Gott sei Dank, auf jeden Fall. Dort sind einige Sachen passiert, die bei diesen Kollegen keine Reaktion ausgelöst haben trotz angeblicher juristischer Kompetenz, sage ich einmal. Ich habe das dann gesehen, war sehr verwundert, was da stattfindet und passiert, habe eine strafrechtliche Sachverhaltsdarstellung eingebracht und die Gerichte sind zumindest in erster Instanz der Ansicht, dass das alles sehr verurteilenswert ist. Also so einfach, da muss man schon ein bisschen hinschauen und bei manchem fehlt vielleicht nicht die juristische Kompetenz, sondern einfach der Mut, Sachen anzuzeigen, was notwendig ist, wo Straftaten begangen werden. Herr Kollege, der herinnen sitzt, bitte das nächste Mal genauer zuhören, vielleicht auch juristisch nachdenken und vielleicht so Dinge anzeigen, die passieren. Wir wollen ja, dass Gesetze eingehalten werden, nehme ich fast an. Ok, zurück zum Antrag. „Der Uhrturm“ wird als Zeitschrift des Gemeinderatsklubs der FPÖ und der Grazer FPÖ durch die Parteien- und Klubförderung der Stadt Graz, ich muss korrigieren, indirekt, direkt finanziert stimmt natürlich nicht, wie es in der schriftlichen Fassung ist, indirekt warum? Die Organe erhalten erhebliche Parteienförderung, die FPÖ war fest dabei die Klubförderung zu erhöhen, das ist jetzt leider die Antwort darauf, nicht immer passieren mit Klubförderungen Dinge, die wir uns so vorstellen hier herinnen, manches Mal passiert auch ein bisschen etwas anderes. Jedenfalls die Parteien und Klubs werden finanziert mit öffentlichen Geldern und diese Parteien und Klubs finanzieren dann einen „Uhrturm“. Nicht zuletzt deshalb muss es in unser aller Interesse sein zu wissen, ob diese Publikation gegen unsere Rechtsordnung verstößt. Darüber hinaus gilt es aber auch sicherzustellen, dass Publikationen von Parteien, die gegen das Strafrecht verstoßen haben, künftig nicht mehr mit öffentlichen Geldern finanziert werden. Daher stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz möge beschließen: 1.) Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl tritt an die zuständige Staatsanwaltschaft mit dem Ersuchen um Überprüfung auf mögliche strafrechtliche Tatbestände hinsichtlich der Zeitung „Der Uhrturm“, Ausgabe November 2015, heran. 2.) Der Gemeinderat der Stadt Graz beauftragt das Präsidialamt, die „Richtlinie für die Förderung der im Grazer Gemeinderat vertretenen Parteien und die Finanzierung der Klubs beziehungsweise der Arbeit der politischen Mandatare“, Sie kennen dieses Werk, wir haben es vor zirka zwei Jahren beschlossen, es besteht leider nur aus zwei relevanten Zeilen, ich habe das schon öfter kritisiert, zu adaptieren, mit der Zielsetzung, dass künftig eine Reduktion beziehungsweise Streichung der Parteien- beziehungsweise Klubförderung erfolgen kann, sollten Aktivitäten oder Publikationen der Parteien oder Klubs zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen. Ein Entwurf ist dem Gemeinderat bis zu seiner Sitzung im März 2016 zur Beschlussfassung vorzulegen. Ich bitte um Annahme (Applaus Grüne). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 17.55 Uh den Vorsitz. GR. Mag. Fabisch zur Dringlichkeit: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf für meine Fraktion festhalten, dass wir die Dringlichkeit ebenfalls sehen. Bezüglich des Inhaltes bitte ich um getrennte Abstimmung, weil wir nur dem ersten Punkt zustimmen werden. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR. Molnar: Unsere Fraktion sieht keine Dringlichkeit, da sich am 2. Februar der Menschenrechtsbeirat mit diesem Thema ausführlich befassen wird. Danke. GR. Mag. Haßler: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Von Seiten unseres Klubs wird es auf jeden Fall eine Zustimmung zur Dringlichkeit geben und wenn die Dringlichkeit anerkannt wird, auf jeden Fall eine Zustimmung zum Punkt eins, weil wir schon der Meinung sind, und da muss ich selber aufpassen, dass ich das richtige Wort finde, dass diese besonders niveaulose Ausgabe, die letzte Ausgabe des „Uhrturms“ einer Überprüfung im Hinblick auf strafrechtliche Tatbestände zugeführt werden muss einmal. Da ist Graz, glaube ich, als Menschenrechtsstadt jedenfalls gefordert. Ich glaube, die Mehrheit im Gemeinderat ist sich einig darüber, dass die FPÖ mit dieser speziellen Ausgabe jetzt auf jeden Fall die Grenzen des Erträglichen bei weitem überschritten hat. Ob es strafrechtlich ist oder nicht, kann ich nicht sagen, das soll jemand anderes feststellen, obliegt mir nicht, ich bin auch kein Jurist. Bei diesem Punkt können wir mit den Grünen mitgehen, vor allem weil und nicht zuletzt, weil wir eben Menschenrechtsstadt sind und weil wir eben jetzt einmal mit klaren Worten ein Stopp signalisieren müssen und wir müssen diesem Stopp Nachdruck verleihen, glaube ich, oder diesem Ansinnen, weil die Freiheitlichen leider schon mehrfach bewiesen haben, dass sie in diesem Punkt in keinster Weise lernfähig sind, leider muss ich sagen. Und ich denke, dass man da auch einmal mit Nachdruck Überzeugungsarbeit leisten, muss jetzt in diesem Fall, das war wirklich sehr tief hineingegriffen. Der zweite Punkt ist schwierig, dem werden wir auch nicht zustimmen, also wenn es eine Dringlichkeit gibt, dann getrennte Abstimmung, weil Aktivitäten einer Partei so nicht verurteilt werden können: Es geht immer um Einzelpersonen und da könnte man jetzt genügend Beispiele finden, wäre der „Uhrturm“ jetzt eine Bezirkszeitung beispielsweise, ein Bezirksvertreter macht so etwas, die zum Großteil autonom sind, wertet man dann das Ganze, was ist, wenn irgendwer sonst an Jugendorganisationen, ich sage einmal, soll leider vorkommen, im Zuge von Wahlkämpfen irgendwelche Plakate überpinselt oder so etwas und dann verurteilt wird, also da gibt es eine Menge an Problemen und dafür dann die „Mutterpartei“, unter Anführungszeichen, irgendwo haftbar zu machen, ist äußerst, glaube ich, schwierig, das irgendwie richtig abzugrenzen. Am ersten Hinschauen hätten wir auch gesagt, ja, so irgendwie, aber wenn man dann intensiver drüber nachdenkt, kommen eben viele dieser Fragen auf und ich glaube, wir sollten nicht jetzt unsere MitarbeiterInnen im Magistrat mit der Quadratur des Kreises beauftragen und ihnen viel Arbeit machen. Ich ordne diesen Punkt eher in die Richtung ab, dass man halt am ersten Blick populistisch was gefordert hat, also da werden wir nicht zustimmen, Punkt eins, wenn es die Dringlichkeit gibt, werden wir zustimmen (Applaus SPÖ). GR. Mag. Sippel: Hoher Gemeinderat! Als Mitherausgeber des „Uhrturms“ freue ich mich natürlich, dass unsere Publikation, unsere Zeitung so viel Interesse erweckt hat. Es freut mich auch insbesondere, dass die Mehrheit der Reaktionen auf unseren „Uhrturm“, nämlich die Reaktionen der Bevölkerung, und nicht Ihre, positiv bis begeisternd war. Wir haben vor bisschen mehr als einem Jahr unserem „Uhrturm“ auch einen neuen Anstrich verpasst, also das blüht ja dem wahrhaftigen Uhrturm auch nach dieser großzügigen Spende der alten Dame und wir haben damals gesagt, wir wollen eingetretene Pfade verlassen und ein bisschen hinter die Kulissen blicken und dem Bedürfnis der Bevölkerung nachkommen, das da ist, nach einem alternativen Medium. Ein Medium, das auch abseits des Mainstreams Entwicklungen anspricht, Wahrheiten anspricht, das unzensuriert berichtet und das auch unverblümt Entwicklungen aufzeigt. Und da ist es uns wichtig, mit unserem Stil das zu verfolgen und da geht es nicht darum, ob Ihnen das jetzt gefällt, ob dieser Stil passt oder nicht oder das jetzt den Geschmack des Herrn Haßler trifft oder nicht, sondern es geht uns um diese Linie, die wir hier eingeschlagen haben. Und dass das Ihnen keine Freude bereitet dieser „Uhrturm“, das ist mir völlig klar, das kann ich nachvollziehen. Zeigt er doch in jeder Ausgabe eigentlich das Versagen, dass Sie in dieser Frage, nämlich in dieser Asylfrage hier unten in Spielfeld, da ist es ja auch tagtäglich nach wie vor zu sehen, führt Ihnen doch dieses Versagen vor Augen. Und das ist schmerzhaft, das verstehen wir auch, aber deswegen werden wir uns sicher nicht von unserer Linie wegbewegen. Und wenn der Menschenrechtsbeirat, der auch da zitiert ist, jetzt Sondersitzungen einberuft, dann ist das sein gutes Recht. Ich war dabei, aber ich muss sagen, ich habe das wirklich noch nicht erlebt in meinen sieben Jahren bisher in der Politik ein so ein Femegericht, das da abgehalten worden ist, also das ist ja wirklich unfassbar und da sollte man auch einmal wieder über die Kompetenzen dieses Gremiums reden (Applaus FPÖ). Und ich kann Ihnen sagen, der Menschenrechtsbeirat, aber auch die Menschenrechtsstadt Graz und die politischen Vertreter werden es zu akzeptieren haben und werden es akzeptieren müssen, dass wir als freiheitliche Partei auch weiterhin das Menschenrecht auf das freie Wort, das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nehmen werden, da werden wir uns davon nicht abhalten lassen, da werden auch keine Amperln irgendwie was nutzen, rote Karten, gelbe Karten, das ist ja damals schon nach hinten losgegangen dieser Schuss, wo ja versucht worden ist, uns aufgrund dessen auch Subventionen zu streichen, das hat rechtlich nicht gehalten, das wird auch diesmal wieder so sein und wir werden uns da von diesem Weg mit Sicherheit nicht abbringen lassen. Ich darf bitten, ein paar Minuten oder sagen wir zwei/drei Minuten Redezeit noch mehr zu bekommen, weil es ist ja doch die Situation alle gegen einen und wenn der Herr Wohlfahrt da auch mit juristischen Belehrungen um sich schlagt, dann möchte ich ihm juristisch und zwar vom Nichtjuristen Sippel zum Nichtjuristen Wohlfahrt auch ein paar Dinge mit auf den Weg gehen und eine kleine rechtliche Nachhilfe… ich habe mir gedacht, das ist notwendig, das ist notwendig aufgrund dieser Vorwürfe gegen die FPÖ… Zwischenrufe unverständlich. GR. Mag. Sippel: Nein das hat niemand gelesen, da geht es wirklich um die Entkräftung dieser Anwürfe, die nicht in Ordnung sind. Gut, dann muss ich das akzeptieren, dass Sie mir das nicht gestatten, diese juristischen Anwürfe auch richtigzustellen, das ist ein weiterer Punkt, wo es anscheinend um Zensur geht, müssen wir als Freiheitliche zur Kenntnis nehmen (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, wir haben uns selbst die Spielregeln gegeben, Herr Klubobmann, da herinnen und wenn… GR. Mag. Sippel: Da kann man schon Ausnahmen machen. Bgm. Mag. Nagl: Wenn der Gemeinderat auf Einhaltung der Redezeit drängt, dann müssen Sie das auch bitte zur Kenntnis nehmen. GR. Dr. Wohlfahrt: In seiner Aufgeregtheit hat er nicht gesagt, ob die FPÖ zustimmt oder nicht zur Dringlichkeit. Nachdem er noch weiterreden wollte, wird er wohl zustimmen, nehme ich an. Entschuldigung, wenn es so wichtig ist, dass man das debattieren, er war so aufgeregt, Sie brauchen nur jetzt die Hand heben bei der Dringlichkeit, dann reden wir weiter, ist ja kein Problem. Ich befürchte nur, Sie kriegen die Hände nicht rauf, aber das ist ein anderes Thema. Ich bin froh, dass wir politisch nicht darüber diskutieren müssen, da hat der Kollege wirklich Recht, weil es ist echt grausam. Ich bin heilfroh, hier diese Diskussion über diese Zeitschrift nicht führen zu müssen, das darf das Straflandesgericht machen, die sollen sich das überlegen, das ist ihr Job, bei uns geht es normal um Politik, normalerweise verlassen wir gewisse Räume nicht und dann gehen wir gerne miteinander, aber das sparen wir uns. Nun ja, das wesentliche Problem ist, dass jetzt wahrscheinlich, es wurde nicht gesagt, Schwarz/Blau die Dringlichkeit ablehnen wird, von Blau wundert es mich nicht, obwohl ich nicht genau weiß, was ihr tut von der ÖVP. Nun ja, ist schon etwas eigen, die Dringlichkeit hier abzulehnen, wenn ihr zugleich im Menschenrechtsbeirat doch ziemlich massiv auftretet, dort überdenkt, ob… noch mitmachen können oder nicht, da fehlt mir ein bisschen schon eigentlich die Konsequenz, das auch im Gemeinderat anzugehen und auch gemeinsam als Stadt Graz etwas zu tun. Sonst kenne ich mich nicht mehr ganz aus, aber das ist auch nicht das erste Mal, dass ich mich nicht ganz auskenne bei Sachen der ÖVP. Letztendlich bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob die ÖVP mit Juristerei so viel am Hut hat, ob sie wirklich alles juristisch überprüft haben will, wo man in letzter Zeit hinschaut, offensichtlich tun sie sich hier manchmal schwer, Sachen bei Gericht genauer anzuschauen. Sie wissen schon, was ich damit meine, was nicht hierher gehört, das stimmt schon. Ich kann nur um Annahme der Dringlichkeit bitten, ich kann auch das nur noch einmal erwähnen, was wir öfter hatten, hätten wir klare Regelungen, hätten wir mehr Transparenz, dann täten wir uns gewisse Sachen ersparen. Nur in diesem Gemeinderat hier sind natürlich Transparenz und klare Regelungen mehr oder weniger Fremdwörter, weil wir vergeben uns halt nur zwei Zeilen, was mit dem Geld geschehen soll, wir zeigen Parteienfinanzierungen nicht her und dergleichen usw. Schade, man hätte sich viel, viel ersparen können, wenn wir hier klarere und deutlichere Regelungen hätten. So wie es ausschaut, kriegen wir es auch heute nicht, aber es gibt noch die Möglichkeit der Abstimmung und vielleicht gehen doch ein paar Hände rauf, dass es sich ausgeht. Danke. Bgm. Mag. Nagl: Herr Klubobmann, nachdem Sie selber schon eine Darstellung abgegeben haben und wir es auch von vielen anderen wissen, ist der Punkt eins, wenn ich so sagen darf, auch nicht mehr dringlich und bei Punkt zwei gibt es unterschiedliche Auffassungen. Sie haben ja gesagt, Sie haben es abgegeben. GR. Dr. Wohlfahrt: Die Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Nein, habe ich nicht abgegeben. Ich dachte, wir machen es als Stadt gemeinsam. Bgm. Mag. Nagl: Warum tun Sie es nicht? Aber noch einmal, darüber unterhalten wir uns auch gleich Anfang Februar, so war es auch vereinbart im Menschenrechtsbeirat. Zwischenruf GR.in Mag.a Polz-Watzenig unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Noch einmal, ich war bei dieser Sitzung nicht dabei, aber ausgemacht war eigentlich, dass man sich damit beschäftigt und wir haben eigens einen Termin im Februar festgesetzt. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, SPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Petition für einen wirkungsvollen Kriterienkatalog für die ethische Überprüfung von Tierversuchsanträgen GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer mein Schicksal, nach sehr aufwühlenden Anträgen, wo es um FPÖ-Anliegen geht, dann einen dringlichen Antrag einbringen zu müssen, zu müssen, meine ich jetzt zeitlich, nicht vom Inhalt her. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich die Aufmerksamkeit haben könnte. In dem dringlichen Antrag geht es um ein Thema, das in den letzten Wochen auch medial sehr präsent war und zwar geht es um das Thema Tierversuche. Es gibt in Österreich seit dem Jahr 2012 ein Tierversuchsgesetz und da geht es jetzt darum, dass es einen neuen Kriterienkatalog geben soll, der mit Anfang 2016 in Kraft treten soll und da ist eben erst vor kurzem klar geworden eine sehr absurde Situation, nämlich, dass das Wissenschaftsministerium vor drei Jahren ein ExpertInnenteam des Messerli-Forschungsinstitutes, das ist ein sehr renommiertes Institut an der veterinärmedizinischen Universität in Wien, damit beauftragt hat, so einen Fragenkatalog zusammenzustellen und es sollte eben darum gehen, die Prüfung von Tierversuchsanträgen und insbesondere die Schaden-Nutzen-Abwägung anhand objektivierbarer Kriterien sicherzustellen, weil es bisher keine standardisierte Methode gegeben hat. Ich habe das in meinem dringlichen Antrag sehr detailliert dargestellt, was die Zielsetzungen waren und jetzt ist eben diese absurde Situation eingetreten, dass das Messerli-Institut einen Vorschlag gemacht hat mit 100 Fragen, die den Beamtinnen und Beamten zur Verfügung stehen sollen, damit sie in Zukunft gut entscheiden können, ob wirklich ein Tierversuch notwendig ist oder nicht. Und jetzt ist in der Begutachtung für die ausstehende Verordnung allerdings ein Fragenkatalog veröffentlicht worden, der nur neun Fragen beinhaltet und ich glaube auch, dass das sehr schwierig ist für die Beamtinnen und Beamten, die jetzt in ihrem Ermessen entscheiden müssen, ob ein Tierversuch notwendig ist oder nicht. Jetzt anhand dieser neun Fragen eine Entscheidung zu treffen, und es ist auch unverständlich, warum das Wissenschaftsministerium zuerst ein renommiertes Institut beauftragt und dann dem überhaupt nicht mehr nachkommen möchte, was als Vorschlag vorliegt. Es ist natürlich jetzt so, dass VerteterInnen von der Tierversuchsindustrie den aktuellen Vorschlag naturgemäß sehr loben, während Vertreterinnen und Vertreter von Tierschutzorganisationen dagegen Sturm laufen und wir wissen auch, es gibt erst eine noch nicht alte, also eine relativ neue repräsentative IFES-Umfrage, nämlich aus dem Jahr 2012, dass die große Mehrheit der österreichischen Bevölkerung auch möchte, dass nur ethisch vertretbare Tierversuche zugelassen werden. Daher stelle ich seitens der Grünen folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird ersucht, an Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner mit dem dringlichen Ersuchen heranzutreten, zum Tierversuchsgesetz eine Verordnung mit einem wirkungsvollen Kriterienkatalog für die ethische Überprüfung von Tierversuchsanträgen gemäß den Vorschlägen des Messerli-Forschungsinstituts zu erlassen. Als unethisch erkannte Tierversuche sollen in der Praxis abgelehnt werden können. Ich bitte um Annahme meines dringlichen Antrages (Applaus Grüne). GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Gäste, liebe Andrea! Tierversuche sind regelmäßig wiederkehrend ein Thema, das polarisiert, aber ich denke, man sollte auch in dieser Sache auf der Sachebene bleiben. Ich habe heute im Bundesministerium für Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft nachgefragt und in einem Telefonat mit Herrn Ministerialrat xxxx hat sich folgende Sachlage ergeben: Das erwähnte Messerli-Institut ist tatsächlich beauftragt worden und hat die Frist zur Erstellung dieses Fragenkataloges überschritten und erst kürzlich einen vorläufigen Fragenkatalog mit nicht 100, aber einer doch hohen zweistelligen Anzahl von Fragen abgeliefert und das Ministerium hat diesen Fragenkatalog durchgearbeitet und ihn deshalb in Anzahl reduziert, weil viele dieser Fragen redundant waren, weil ihre Inhalte entweder schon in den jeweiligen Antragsformularen enthalten waren und ausreichend erklärt oder ohnehin durch das gültige Tierversuchsgesetz aus 2012, die letzte Fassung vom 9.1.2015, geregelt sind. Als Medizinerin und wissenschaftlich Tätige tut mir die Anschuldigung, dass unethische Versuche an Tieren, womöglich auch an Menschen, gemacht werden, wirklich weh, weil für menschliche Versuche, die in der Forschung erforderlich sind, gibt es an allen Universitäten eine Ethikkommission, die das sehr genau bearbeitet und überwacht und an allen Forschungseinrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, gibt es zum Schutz der Tiere Tierschutzgremien, die sich regelmäßig treffen und die geplanten Projekte sehr wohl auf ihre ethische Zumutbarkeit untersuchen und Rücksicht drauf nehmen und hier wird vor allem hervorgehoben das 3-R-Prinzip, nämlich Replace, Reduce und Refine, diese drei R stehen für Vermeiden, Verringern, Verbessern, eben zu überprüfen, ob der Ersatz von Tierversuchen durch alternativen Methoden möglich ist, Reduce zielt ab auf die Verminderung der Zahl der benötigten Tiere und Refine beschreibt die Verminderung der Belastung und Verbesserung der Lebenssituation der Tiere. Die ÖVP wird weder in Bezug auf die Dringlichkeit noch inhaltlich mit diesem Antrag mitgehen (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Ich habe natürlich auch mit dem Messerli-Institut Kontakt gehabt, allerdings nicht mit dem Ministerium und mir wurde das so dargestellt, wie ich es im dringlichen Antrag geschrieben habe und ich habe in diesem Gespräch auch den Eindruck gehabt, dass es so ist, dass noch immer viel zu viele Tierversuche stattfinden und zwar auch deshalb so viele, weil natürlich immer die Frage der Übertragbarkeit kommt. Also macht es überhaupt Sinn, einen Versuch an bestimmten Tieren durchzuführen, weil ja möglicherweise das gar nicht oder in vielen Fällen gar nicht übertragbar ist auf Menschen. Ich habe mich bei meinem dringlichen Antrag eben sozusagen mit der veterinärmedizinischen Sicht auseinandergesetzt und habe daraus den Eindruck gewonnen, dass es sehr, sehr wichtig wäre, wenn man dem wirklich nähertritt und sich noch einmal diesen Vorschlag vom Messerli-Institut anschaut und ich bin zutiefst überzeugt, wirklich zutiefst überzeugt, dass neun Fragen zuwenig sind im Sinne des Tierleids und dass man da genauer hinschauen kann und ich hoffe sehr, dass mein dringlicher Antrag durchgeht (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP) angenommen. Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP) angenommen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Unterkünfte von Asylwerbern in Graz GR. Hötzl stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Im Sommer dieses Jahres hat der Zustrom von Migranten ein Ausmaß erreicht, welches kaum noch zu überblicken ist. Die damit in Verbindung stehende Notwendigkeit der Unterbringung dieser Menschen führte in weiterer Folge auch zur Durchsetzung eines Durchgriffsrechts des Bundes, was nun zusätzlich dazu geführt hat, dass Verfahren über geplante Unterbringungen direkt von Bundesbehörden geführt werden. Das Bundesverfassungsgesetz sieht vor, dass mindestens eine Woche vor Beginn der Unterbringung der Bundesminister für Inneres dem Bürgermeister der betroffenen Gemeinde dieses Vorhaben mitzuteilen hat. Aus diesem Grund richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende A n f r a g e : Können Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Auskunft darüber erteilen, wie viele Asylwerber aus den unterschiedlichsten Rechtsgründen gegliedert nach den Grazer Stadtbezirken und nach Herkunftsland derzeit in Graz untergebracht sind? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Aktuelle Vorgangweise wider die Beschlusslage zur Errichtung einer FußgängerInnen-Zone am Grazer Lendplatz auf der Fläche des Bauernmarkts, gemäß Erledigung des mehrheitlich beschlossenen dringlichen Antrages aus der Gemeinderatssitzung vom 23.4.2015 GR. Dreisiebner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: In der Gemeinderatssitzung am 23. April 2015 ist mit Mehrheit beigefügter Antrag beschlossen worden und somit eine klare Beauftragung durch den hohen Gemeinderat an den zuständigen Verkehrsstadtrat Mag. Mario Eustacchio ergangen (s. Beilage 1). Besonders pikant ist, dass es gerade heute am Gemeinderatssitzungstag, also am 17. Dezember 2015, um 9 Uhr Vormittag, eine örtliche Verhandlung durch das Straßenamt zu dem Zweck gegeben hat, die erst im Frühsommer d.J. verordnete FußgängerInnen-Zone nun zu einer flächendeckenden Kurzparkzone im Bereich des Produzentenmarkts zu ändern (s. Beilage 2). Dies widerspricht aus unserem Verständnis inhaltlich voll und ganz dem Mehrheitswillen des Gemeinderats. Da eine solche der demokratischen Willensbildung in der Stadt Graz widersprechende Absicht von den Mitgliedern des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz - hoffentlich einhellig - nicht einfach hingenommen werden kann, darf ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e stellen: Auf welcher rechtlichen Basis kann eine solche behördlich Ortsverhandlung stehen bzw. welche weiteren Schritte der Umsetzung der beabsichtigten Ergebnisse der heutigen örtlichen Verhandlung durch das Straßenamt können seitens der Behörde oder seitens eines fachlich befassten Stadtregierungsmitglieds darüber hinaus noch gesetzt werden, ohne einen entsprechenden Neu-Beschluss durch den Gemeinderat zu benötigen, der die geltende Beschlusslage von April 2015 rechtlich tatsächlich aufhebt und welche Schritte werden Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, setzen, damit Beschlüsse, die der Gemeinderat gefasst hat und die nach wie vor Gültigkeit besitzen, nicht durch ein einzelnes Mitglied der Stadtregierung (oder andere Abteilungen, Behörden, Ämter etc. im Haus Graz) ausgehebelt werden können? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Tonnagebeschränkung Steinbergstraße GR. Dreisiebner und GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellen folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: in der Sitzung des Naturschutzbeirats der Stadt Graz am 3. November 2015 wurde im Rahmen des TO „Wetzelsdorfer Straße Busspur“ auch die Frage thematisiert, ob es Ihnen in Ihrer Funktion als Bezirkshauptmann nicht doch möglich wäre, die lange geforderte Tonnagebeschränkung auf der Steinbergstraße zur Reduktion des zu erwartenden LKW-Verkehrs (Deponie Thal) zu erlassen. Sie haben damals zugesagt, dass Sie bereit wären, diese Möglichkeit nochmals juristisch prüfen zu lassen. Daher stellen wir an Sie seitens der Grünen-ALG folgende A n f r a g e : Haben Sie die Möglichkeit der Erlassung einer Tonnagebeschränkung durch den zuständigen Bezirkshauptmann prüfen lassen und wenn ja mit welchem Ergebnis? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Absichtliches Verfallenlassen von Gebäuden GR. Pacanda stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Nach dem Kommod-Haus und dem Mustralhof soll in der Leonhardstraße 61 nun erneut ein Haus abgerissen werden, das eigentlich unter Schutz steht. Die ASVK hat ihm die Schutzwürdigkeit zuerkannt, jedoch werden BesitzerInnen wieder einmal für das absichtliche Verfallenlassen belohnt, indem das Haus aufgrund "wirtschaftlicher Unzumutbarkeit der Sanierung" abgerissen werden kann. Es wäre wichtig, dass die Stadt hier ganz klar das Signal zeigt, dass sie das Verfallenlassen und den letztendlichen Abriss solcher Häuser nicht unterstützt, sonst führt sie die Schutzwürdigkeit ad absurdum. A n f r a g e : 1.) Ließe sich hier im konkreten Fall eine "Belohnung" für das Verfallenlassen also der Abriss noch verhindern, sehen Sie hier aus Ihrer Sicht irgendwelche Möglichkeiten bzw. Handlungsbedarf? 2.) Was hätte man aus Ihrer Sicht als Stadt Graz im Vorfeld machen können/müssen, um die oben beschriebene Problemstellung in Zukunft zu verhindern? 3.) Werden Sie sich in Zukunft dafür einsetzen, Möglichkeiten zu schaffen, die ein absichtliches Verfallenlassen nicht mehr “belohnen”? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Ausdehnung der Hilfstätigkeiten von Asylwerbern auf kirchliche und karitative Einrichtungen GR.in Kaufmann, MMSc. B.A. stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Eines der vielen Probleme des Massenzustromes an Asylsuchenden ist deren Unterbeschäftigung während der Wartezeit auf ihren Bescheid. Dies ist sowohl für den Staat Österreich als auch für die Ansuchenden von Nachteil. Der Staat verzichtet damit einerseits auf eine Vielzahl arbeitswilliger und unterbeschäftigter Menschen, andererseits wirkt Österreich auf Außenstehende wie ein Paradies, in welchem man Leistung in Form der Grundversorgung erhält, ohne dafür etwas leisten zu müssen - oder zu dürfen. Für Außenstehende ist es schwer nachzuvollziehen, dass eine riesige Menge an körperlich gesunden und arbeitswilligen Menschen in Lagern sitzt und keinen Beitrag leisten darf. Beschäftigung ist ein zentraler Bestandteil einer gelungenen Integration. Die Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG zwischen den Ländern und dem Bund regelt die Kompetenzbereiche. Insbesondere definiert sie in ihrem Artikel 6, welche Dinge von der Grundversorgung erfasst sind. Auf Bundesebene ist dies in § 7 Grundversorgungsgesetz geregelt und ähnelt mit wenigen Ausnahmen. Asylwerber dürfen zurzeit in der Steiermark gemäß § 4 Abs. 6 Stmk. BetreuungsG nur für „Hilfstätigkeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Unterbringung stehen“ oder „gemeinnützige Hilfstätigkeiten für das Land oder eine Gemeinde“ herangezogen werden. Außerdem dürfen sie gemäß § 4 Abs. 7 Stmk. BetreuungsG diese Tätigkeiten auch nur ausüben, wenn sie „von Dritten betreut werden“. Ein erster Schritt wäre die Ausdehnung auf kirchliche und karitative Einrichtungen. Dies wäre eine Möglichkeit diesen Einrichtungen Helfer zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig eine große Chance, Asylwerber in unsere Gesellschaft zu integrieren und Ihnen unsere Werte näher zu bringen. Auch der Unterbeschäftigung könnte damit entgegengewirkt werden. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Magistratsabteilungen werden ersucht, an das Land Steiermark bzw. den Bund mit dem Ersuchen heranzutreten, die gesetzliche Möglichkeit dafür zu schaffen, die Hilfstätigkeiten von Asylwerbern auf kirchliche und karitative Einrichtungen zu erweitern. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Leistungsbezogener Grundversorgungsanteil GR.in Kaufmann, MMSc B.A. stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Grundversorgung sollte an die erbrachten Leistungen angepasst werden. Asylwerber, welche die Möglichkeit, Hilfstätigkeiten auszuüben, nutzen, sollten dafür belohnt werden, während jene, die trotz vorhandener Möglichkeiten und Vorliegen der dafür physischen und psychischen Voraussetzungen nichts beitragen wollen, einen geringeren Anteil bekommen. So werden Leistungen und Integrationswille belohnt und der Unwille und das bloße Ausnutzen von Gutmütigkeit sanktioniert. Dies könnte beispielsweise in den § 4 Abs. 3 Stmk. BetreuungsG aufgenommen werden. Einschränkungen und Leistungsbezogenheit des Grundversorgungsanteils wären beispielsweise durch die Änderung des § 2 Grundversorgungsgesetz auch auf Bundesebene möglich. Die Konformität mit der Richtlinie 2013/33/EG wäre hier zu prüfen. Die Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG zwischen den Ländern und dem Bund regelt die Kompetenzbereiche. Außerdem definiert sie in ihrem Artikel 6, welche Bereiche von der Grundversorgung erfasst ist. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g : Die zuständigen Magistratsabteilungen werden ersucht, an das Land Steiermark mit dem Ersuchen heranzutreten, die gesetzliche Möglichkeit für einen leistungsbezogenen Grundversorgungsanteil unter Berücksichtigung der Richtlinie 2013/33/EG zu schaffen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) ImmigrantInnen-Sammelstellen an EU-Außengrenzen GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera, MBA stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Vor etwa 100/120 Jahren hat es eine große Flüchtlingswelle begonnen, sie betraf damals vor allem die USA als Zufluchtsland. Eine der wesentlichen Anlaufstellen dort war New York City. Damals wurde das Fort auf der im Hudson-River gelegenen Insel Ellis Island zur Immigrationseinrichtung umfunktioniert. Dort wurden die Einwanderer registriert und medizinisch untersucht. Die Kapazität dieser Institution von ca. 500.000 pro Jahr wurde in einigen Jahren bei weitem übertroffen, so waren es 1907 fast 1,3 Mio. Insgesamt sind über diese Einwanderungsstation mehr als 12 Mio. Europäer damals in die USA eingewandert. Damals, ohne EDV und Internet, war es möglich, viele Flüchtlinge ordnungsgemäß einreisen zu lassen und viele davon in verschiedenen Bundesstaaten einzubürgern. Waren zunächst Gesundheit und dann wirtschaftliche Selbständigkeit alleinige Aufnahmekriterien, wurden später Pass- und Visumspflicht und ein Quotensystem nach Herkunftsländern eingeführt. New York konnte durch die Immigration seinen Bedarf an Arbeitskräften jederzeit decken. Etwa vier Millionen Immigranten aus Ellis Island blieben dauerhaft in der Stadt. Überschüsse wurden durch Weiterleitung von Arbeitskräften in andere Bundesstaaten abgebaut. Flüchtlingsströme müssen also nicht nur im Bewusstsein der Zielstaaten Angst und Abwehr verursachen, sondern sollten vielmehr die Möglichkeit zahlreicher Chancen, nämlich den Zuzug von Fachkräften, Jungfamilien mit Kindern und lernwilligen Friedenssuchenden, die eine Gesellschaft aufwerten können. Trotzdem eine ordnungsgemäße Einwanderungsprozedur wird sich nicht umgehen lassen, dies im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Europas als auch im Sinne der Einwandernden. Im Namen des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher den A n t r a g : Die zuständigen Magistratsabteilungen werden ersucht, eine Petition an die EU-Außenministerkonferenz bzw. an die zuständigen Stellen der Bundesregierung zu richten, sie mögen prüfen, ob die uniforme Errichtung entsprechender Immigrationseinrichtungen an mehreren Stellen der betroffenen EU-Außengrenzen zur geordneten Registrierung der Kriegsflüchtlinge und allfälligen Asylantragstellung in zuzuordnende Mitgliedsstaaten alsbald möglich ist. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Tartanlaufbahn im neuen Park von Reininghaus GR. Mag. Molnar stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Planungen in Reininghaus laufen, Ende 2018 werden die ersten Bewohner ihre Wohnungen beziehen. Neben neuer und zukunftsweisender Architektur wird auch ein neuer Park in diesem Stadtteil geplant. War der Park der Gründerzeit ein Park, wo sich die Besucher auf Bänken ausschließlich ausruhten, sind Parks heute aktive Treffpunkte und Orte, wo Sport betrieben wird. In Reininghaus ist von einem privaten Investor bereits eine Crossover-Laufstrecke geplant. Ergänzend wäre es hierzu eine Bereicherung, wenn durch den neuen Park in Reininghaus – wie bereits in anderen Großstädten – eine Tartanlaufbahn bzw. -runde angelegt werden könnte. Vorteile wären ein gelenkschonender Untergrund, Bodenmarkierungen für ein koordiniertes Training, Trennung der Laufstrecke von Spaziergehern und ein zusätzlicher Motivationsfaktor für die Bewohner, dass sie sich in ihrer Freizeit bewegen. Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher den A n t r a g : Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz möge die zuständige Abteilung mit der Prüfung beauftragen, ob die Umsetzung der im Motivenbericht beschriebenen Tartanlaufbahn im neu geplanten Park in Reininghaus möglich ist und bejahendenfalls die Kosten ermitteln. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Keine Benachteiligung der Stadt Graz beim Bundesfinanzausgleich, Petition an Bundesregierung GR.in Potzinger stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Pflichtausgaben der Stadt Graz werden vor allem im Sozialbereich in den kommenden Jahren massiv ansteigen. Trotz intensivster Bemühungen um die Budgetkonsolidierung seitens des Finanzreferenten der steirischen Landeshauptstadt sind zusätzliche Bundesmittel dringend erforderlich, um den wachsenden Herausforderungen gerecht werden zu können. Mehrfach wurde vom Grazer Finanzstadtrat DI Dr. Gerhard Rüsch darauf hingewiesen, dass bei der Zuteilung von Finanzmitteln seitens des Bundes über den Finanzausgleich die Stadt Graz im Vergleich zu anderen Landeshauptstädten wie Linz, Innsbruck und Salzburg krass benachteiligt ist. Die über den Bundesfinanzausgleich der Stadt Graz zugewiesenen Budgetmittel sind pro Einwohner um über 100,00 Euro pro Jahr geringer als in den erwähnten vergleichbaren Städten. Diese Ungleichbehandlung ist auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Es ist daher dringend erforderlich, für mehr Gerechtigkeit beim Bundesfinanzausgleich zu sorgen. Daher stelle ich namens der ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Magistratsabteilungen werden ersucht, im Petitionswege an die Österreichische Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, durch entsprechende Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Stadt Graz beim Bundesfinanzausgleich künftig nicht mehr gegenüber vergleichbaren Landeshauptstädten benachteiligt wird. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Öffnung des Banngrabenweges entlang des Petersbaches auch im Winter GR. Mag. Spath stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Am 19. Oktober 2015 erfolgte im Rahmen einer Eröffnungsfeier mit Bundesminister Andrä Rupprechter, Landesrat Johann Seitinger und Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl die offizielle Übergabe des Banngrabenweges an die Bevölkerung von St. Peter. Der Petersbach wurde gemeinsam mit dem Banngrabenweg als Lebensraum für Mensch, Tier und Pflanzen naturnah gestaltet und wird von der Bevölkerung sehr positiv angenommen. Einen Monat später wurde der beliebte Weg zwischen Dammweg und Eichenweg aber mit dem Hinweis „Kein Winterdienst“ mittels Schranken abgesperrt. Der beliebte Weg entlang des Petersbaches ist nicht nur ein schöner Spazierweg, sondern dient zahlreichen Volksschulkindern auch als Schulweg. Dies wurde von dem für die Sperre Verantwortlichen nicht berücksichtigt. Ein Bezirksratsantrag wurde mit dem Ziel, die Aufhebung der Sperre zu erwirken, in der Sitzung vom 1. Dezember 2015 einstimmig beschlossen, worauf keine Reaktion erfolgte. Daher stelle ich namens des Grazer ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat ersucht die zuständigen Stellen im Haus Graz, den Winterdienst am Banngrabenweg auch zwischen Dammweg und Eichenweg vorzunehmen und für eine geordnete und sichere Begehbarkeit – wie auch auf Straßen und Wegen entlang anderer Grazer Gewässer - zu sorgen, sodass die Wintersperre aufgehoben werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Gestaltung des Hintergrundes der Eiskrippe im Landhaushof GR.in Heinrichs stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Während meines Besuches im Landhaushof am Freitag, den 4. Dezember 2015, ist sogar mir als Amateurfotografin aufgefallen, dass der Anblick der künstlerischen Attraktion zur Adventzeit durch BesucherInnen und TouristInnen unserer Stadt Graz, welche eben gerne fotografierend unterwegs sind, was das Objekt Eiskrippe angeht, wohl nicht recht befriedigend sein kann. Jeder Fotograf, jede Fotografin legt nämlich großen Wert auf den passenden Hintergrund des fotografischen Gegenstandes. An diesem Vormittag parkten unmittelbar hinter den Arkaden der Brücke drei Autos, welche nicht nur die Atmosphäre des zweigeteilten Hof verschandelten, sondern mehreren BesucherInnen mit ihren Kameras einen ordentlichen Strich durch die Rechnung machten. Dieses wurde auch enttäuscht zum Ausdruck gebracht. Ich denke mir, dass man die durchscheinende Eiskrippe künftighin etwa durch die Anbringung eines (nachtblauen) Vorhanges vom geschmacklosen Hintergrund durch abgestellte Fahrzeuge im Hof des Landhauses schützen könnte. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats Graz werden höflich ersucht, darauf hinzuwirken, dass das Fotomotiv Eiskrippe im kommenden Jahr durch entsprechende Maßnahmen geschützt wird. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Abiege-Leitlinien in Kreuzungsbereichen zur Stauvermeidung GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In sehr vielen großen Metropolen ist diese Regelung bereits Standard und trägt dazu bei, extreme Staus im Straßenverkehr an neuralgischen Kreuzungen zu vermeiden: die Leitlinien in mehrspurigen Kreuzungsbereichen. An Kreuzungen, deren Fahrbahnen in mehrspurige Straßen münden, kommt es in Graz immer wieder zu Problemen. Am Beispiel Fabrikgasse in den Lazarettgürtel oder auch Exerzierplatzstraße in die Wiener Straße kommt es nur deshalb zu unnötigen Staus, da schlichtweg Leitlinien zum Abbiegen, welche eine bestimmte Fahrspur zuweisen, fehlen. An Kreuzungen, an denen Leitlinien zum Abbiegen vorhanden sind, sind derartige Staus eher selten. Staus bedeuten unnötige Extrabelastungen durch mehr Feinstaub und Luftverschmutzung sowie durch mehr Lärm. Im Großraum Graz sollte daher eine dringende Evaluierung stattfinden, um festzustellen, an welchen Kreuzungsbereichen Leitlinien zum flüssigen Abbiegen umgesetzt werden können. So könnte die Stadt Graz einen großen Beitrag zur Verbesserung der Luftgüte und zur Lärmverminderung beisteuern. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Abteilung für Verkehrsplanung wird beauftragt zu evaluieren, an welchen Kreuzungen in der Stadt Graz entsprechende Abbiege-Leitlinien sinnvoll sind. In der Folge sollen die Abbiege-Leitlinien in den Kreuzungsbereichen, wo dies zur Verbesserung von Verkehrsfluss und Luftgüte empfehlenswert erscheint, ehestmöglich realisiert werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Maßnahmen zur Lärmreduzierung in den Nachtstunden im Kreuzungsbereich Alte Poststraße/Laudongasse/Georgigasse GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Seit der Änderung der Streckenführung der Straßenbahnlinie 1 durch die Laudongasse über den Kreuzungsbereich Alte Poststraße direkt in die Georgigasse gibt es immer wieder Klagen vieler AnrainerInnen im unmittelbaren Umfeld bezüglich Lärmbelastungen – entweder durch die Straßenbahn selbst oder durch das angestiegene Verkehrsaufkommen. Aktuell gibt es viele Beschwerden darüber, dass die Nachtruhe dadurch empfindlich gestört ist, weil besonders während dieser Zeit der Individualverkehr – vielfach im hohen Tempo – über den Kreuzungsbereich fährt und es bei dieser Überquerung der Straßenbahnschienen zu donnernden Geräuschen kommt, die die AnrainerInnen immer wieder aus dem Schlaf reißen. Sie würden sich z.B. ein Tempolimit zu Nachtzeiten in der Alten Poststraße zwischen der VS Leopoldinum und der Krausgasse oder andere wirkungsvolle Maßnahmen wünschen. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, insbesondere während der Nachtstunden durch den Individualverkehr im Kreuzungsbereich Alte Poststraße/ Laudongasse/Georgigasse Möglichkeiten zur Lärmreduzierung zu finden und umzusetzen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Märchenbahn – bessere Vermarktung GR.in Schönbacher stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Von allen Vorschlägen, die bisher zu einer Attraktivierung von Kindermuseum und Märchenbahn diskutiert wurden, fanden zwei einfache Maßnahmen keine Erwähnung. Derzeit ist es etwa nicht möglich, Fahrkarten für die Märchenbahn beim Kindermuseum zu erwerben. Auch die Möglichkeit von kombinierten Karten für Kindermuseum und Märchenbahn wurde in diesem Zusammenhang nicht angesprochen. Ebenfalls auffallend ist, dass die Internetauftritte der beiden Einrichtungen weder optisch noch in ihrer Funktionalität aufeinander abgestimmt sind. Querverweise bzw. gegenseitige Bewerbung der beiden Angebote sind nicht vorhanden. Daher stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständige Stadtsenatsreferentin Dr. Martina Schröck wird ersucht, gemeinsam mit der KIMUS Kindermuseum Graz GmbH eine Verbesserung der Attraktivität der Märchenbahn dadurch zu erwirken, dass * Fahrkarten für die Märchenbahn im Kindermuseum gekauft werden können, * ein kombiniertes Angebot für beide Einrichtungen erarbeitet wird, * die Internetauftritte von Märchenbahn und Kindermuseum sinnvoll aneinander angeglichen werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Aufrechterhaltung des Liftbetriebs bei den Bründlteichen GR.in Ribo, MA stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Pläne der Stadt Graz, den Schilift bei den Bründlteichen einzustellen, stimmt mich sehr traurig. Es wird wieder bei der Basis, nämlich bei Kindern und Jugendlichen, die diesen Lift am meisten benutzen, gespart. Die bei der letzten Bezirkssitzung im Wetzelsdorf genannten Gründe, mangelnder Schnee bzw. Abnahme der Nutzung aufgrund von Schneemangel, ist für mich nicht ausreichend. In den letzten Jahren in Graz hatten wir nicht viel Schnee, aber wie es in den kommenden Jahren sein wird, wissen wir nicht. Ein kleiner Trost in dieser Angelegenheit ist die Entscheidung des Sportamtes, den Liftbetrieb in dieser Saison aufrechtzuerhalten zu wollen. Die Kosten für die Saison 2015/2015 belaufen sich wie folgt: * Variable Kosten: Pacht, mobile Toilette, Transport, etc – werden durch das Sportamt getragen und sind abhängig von der Anzahl der Betriebstage. * Fixkosten: gesamt € 2.500,-- für Wintersaison 2015/2016- davon will das Sportamt 1.500 € übernehmen. Die Finanzierung der restlichen € 1.000,-- ist noch offen. Der Skisport war nie wirklich kostengünstig und somit für viele sozial schwache Menschen nicht erschwinglich. In den letzten Jahren hat sich die Situation nicht wirklich verbessert und somit haben viele Kinder und Jugendliche nicht die Möglichkeit, diese tolle Sportart auszuüben. Dieser Schilift ist für viele sozial schwächer gestellte Grazerinnen vielleicht die einzige Möglichkeit, in der Nähe in den Genuss des Skifahrens zu kommen. Ich stelle daher seitens der Grünen – ALG folgenden Antrag A n t r a g : Das Sportamt wird ersuchen, nach weiteren Möglichkeiten zur Finanzierung der restlichen € 1.000,- für die Erhaltung des Liftbetriebs bei den Bründlteichen in der Saison 2015/2016 zu suchen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Historische Straßenflucht nutzen GR. Pacanda stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In Bebauungsplänen wird die Straßenfluchtlinie des Öfteren durch bestehende Gebäude gezogen - das betrifft unter anderem die Gassen Sigmundstadl, Neubaugasse, Grüne Gasse. Das führt langfristig zu einer Begradigung kleinerer Nebengassen, bei denen ohnehin nicht die Absicht besteht, diese für den Individualverkehr geradliniger zu machen, was dazu führt, dass gelegentlich neue Schikanen eingebaut werden. Hier wäre es wünschenswert, die historische Verbauung bzw. deren Charakter zu nutzen. A n t r a g : Die zuständigen Abteilungen mögen die Möglichkeit prüfen, die historischen Straßenfluchten besser zu nutzen und auf die individuelle Situation einzugehen, statt mit dem Lineal gerade Linien durch bestehende Häuser zu ziehen und den Straßenzügen ihre Individualität zu nehmen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Optimierung der Prozesse im Bereich Unternehmensabgaben GR. Pacanda stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: So schnell und gut organisiert und vernetzt wie die Institutionen bei Abgaben sind, wenn man z.B. ein Unternehmen gründet, so schlecht funktioniert scheinbar im Gegensatz dazu die Information bei einem ruhenden oder stillgelegten Gewerbe. So bekommen ehemalige Selbstständige, die ihr Gewerbe bereits abgemeldet haben (bekannt sind Beispiele aus den Branchen Dienstleistungen EDV sowie Gastgewerbe), trotz erfolgter Abmeldung des Gewerbes (erfolgte Löschung im Gewerberegister) - mit gleichzeitiger automatischer Meldung an die Behörden (bei einer Löschung aus dem Gewerberegister werden automatisch der Zentralkataster der Wirtschaftskammer Steiermark, die Steiermärkische Gebietskrankenkasse, die Magistratsabteilung 8/2 (Steuervorschreibung), die Magistratsabteilung 8/2 (Tourismusabgabe) sowie die Magistratsabteilung 2 – Referat Marktwesen informiert) noch Jahre später Forderungen/Beitragserklärungen, zum z.B. Tourismusinteressensbeitrag. Durch diese unnötigen Benachrichtigungen entstehen ebenso unnötige Kosten (Postversand, Arbeitszeit, usw.) in den Abteilungen und diese sollten vermieden werden. A n t r a g : Die zuständigen Abteilungen werden ersucht, die bestehenden Prozesse dahingehend zu prüfen und zu verbessern, dass weder keine Abgaben eingefordert werden, obwohl Gewerbe vorhanden sind, noch bereits abgemeldete Gewerbe Abgabenforderungen Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Rechtzeitige Zurverfügungstellung der Unterlagen für Gemeinderatssitzungen GR. Pacanda stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Es ist zurzeit üblich, dass kurz vor der Gemeinderatssitzung zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung kommen. Im Fall dieser Gemeinderatssitzung sind es 13 Tagesordnungspunkte mit einem Umfang von 259 Seiten, welche am Montag - also erst drei Tage vor der Gemeinderatssitzung ergänzt wurden. In der Gemeinderatssitzung im November wurden auch 14 zusätzliche Punkte erst am Dienstag und noch zwei Punkte am Mittwoch auf die Tagesordnung genommen - auch ca. 250 Seiten. Auch der heute diskutierte VFV (45 Seiten) wurde wegen der Kurzfristigkeit im November von der Tagesordnung genommen und auf Dezember verschoben. Eigentlich müssten viele dieser sehr spät eingelangten Stücke sinnvollerweise auf die nächste Sitzung verschoben werden, da es gerade noch möglich ist, die Unterlagen durchzulesen, nicht aber sie gegebenenfalls mit ExpertInnen zu diskutieren oder noch vor dem Ausschuss Nachfragen stellen zu können. Eine Fixierung auf eine Deadline z.B. Freitag vor der Gemeinderatssitzung würde nicht nur den Abteilungen helfen, welche dann nicht mehr kurzfristig - last minute - Stücke fertigstellen müssen, sondern auch den GemeinderätInnen, welche dadurch genügend Zeit haben, die teilweise umfangreichen Unterlagen durchzuarbeiten und zu diskutieren. Daher stelle ich im Namen der Piratenpartei folgenden Antrag A n t r a g : Die zuständigen Abteilungen der Stadt werden ersucht zu prüfen, wie eine entsprechende Regelung - um dem im Motivenbericht beschriebenen Problem entgegenzuwirken – verankert werden könnte. Dem zuständigen Ausschuss ist darüber Bericht zu erstatten Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l schließt die Sitzung des Gemeinderates um 18.20 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Martina Schröck Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Stadtrat Kurt Hohensinner, MBA Stadträtin Elke Kahr Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GR.in Sissi Potzinger Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb Sitzung des Gemeinderates vom 17. Dezember 2015 1