Sitzung des Gemeinderates vom 18. September 2014 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h Stadtrat Kurt H o h e n s i n n e r , MBA BAUER Susanne Mag.a E BERGMANN Ingeborg E BRAUNERSREUTHER Christine / BRENNEIS Petra Mag.a (FH) / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / FABISCH Andreas Mag. / FRÖLICH Klaus Mag. / GMEINBAUER Daniela / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in (FH) / GROSSMANN Michael / HAAS-WIPPEL Waltraud, MA / HABERLER Stefan Andreas Dipl.-Betriebswirt / HAßLER Gerald Mag. / HEINRICHS Elke / HEUBERGER Ingrid / HOFER Philipp Dr. / HÖTZL Christoph / KASAKOFF Barbara / KATHOLNIG Karin / KAUFMANN Martina / KOPERA Daisy, Univ.-Prof.in Dr.in / KROTZER Robert Mag. / LOHR Roland Ing. / LUTTENBERGER Kurt / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth Mag.a / MOGEL Berno / MOLNAR Andreas Mag. / MOSER Rudolf Mag. / PACANDA Philip / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POLZ-WATZENIG Astrid Mag.a / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / SCHIMAUTZ Markus Dipl.-Ing. (FH) / SCHLEICHER Astrid Mag.a / SCHÖNBACHER Claudia / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / STÖCKLER Peter / TABERHOFER Ulrike Mag.a / THOMÜLLER Martina / TOPF Georg Dipl.-Ing. / VARGAS ARIAS Nibaldo / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / SCHRÖCK Martina Mag.a Dr.in Bgm.-Stv.in / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / HOHENSINNER Kurt MBA / KAHR Elke / RÜCKER Lisa / RÜSCH Gerhard Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. / Magistratsdirektor-Stellvertreterin Dr. Ursula HAMMERL SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFERIN: GR.in Sissi POTZINGER STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 12.45 Uhr ENDE DER SITZUNG: 18.05 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 18. September 2014 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. Präs. 012994/2003/0014 Grazer Energieagentur GmbH; Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat - Änderung Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 64-69) 2. Präs. 011275/2005/0015 Stadtmuseum Graz GmbH „GrazMuseum“; Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat – Änderung Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 55) 3. Präs. 039789/2014/0003 Abgesetzt! „Rauch- und Alkoholverbot auf Kinderspielplätzen“ Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 4. A 1 – 1705/2003-65 Beendigung des Betriebs von sozialpädagogischen Einrichtungen durch die Stadt Graz; „Behalterregel“ iZm der Einstellung von pauschalierten Nebengebühren mit Ablauf 31.7.2014 („aufsaugender Verbleib) Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 69-73) 5. A 2-025082/2014 Gemeindejagd Graz-linkes Murfufer; Auswechslung eines Mitgliedes der Jagdgesellschaft für die Jagdpachtperiode vom 1.4.2012 bis 31.3.2021 Berichterstatter/in: GRin Mag. Schleicher (Seite 73-74) 6. A 6-024396/2003-136 A 8-66149/2013-24 Globalbudget zur Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe für die Jahre 2015 – 2017 Projektgenehmigung über € 62.400.000,-- Mio in der OG 2015 - 2017 Berichterstatter/in: StRin Dr. Schröck (Seite 74-80) 7. A 8-40945/08-43 Creative Industries Styria GmbH; Informationsbericht o. Generalversammlung Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 55-56) 8. A 8-8679/2010-44 ITG Informationstechnik Graz GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung; Umlaufbeschluss Bestellung Wirtschaftsprüfer 2014 – 2016 Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 56-57) 9. A 8 – 24699/2006-27 FH Standort Graz GmbH; 1. Genehmigung zum Abschluss einer Nachtragsvereinbarung mit der Stadt Graz und der FH JOANNEUM GmbH; 2. Kapitalbedarf der FH Standort Graz GmbH 2014 – 2017 3. Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 81-89) 10. A 8-18793/06-137 Grazer Energieagentur Ges.m.b.H (GEA) Stimmrechtsermächtigung gem § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, Wechsel im Aufsichtsrat; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 57-58) 11. A 8 –21515/2006-180 GBG Gebäude- und Baumanagement GmbH, Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, Bestellung Wirtschaftsprüfung für 2014 und 2015; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 58) 12. A 16-2148/2003-308 A 8-66149/2013-23 und A 8/4 – 25555/2012 Literaturhaus/Franz Nabl Institut Betriebsführung Verlängerung der bestehenden Verträge (Untervermietung-BetreiberInnenvertrag) Projektgenehmigung von 1.1.2015 bis 21. 12. 2019 Berichterstatter/in: GR Eber (Seite 58) 13. A 8/4 – 8091/2014 Liegenschaft Jakoministraße 12 Gdst. Nr. 205, EZ 108, KG Jakomini Reallast aus 1942 zugunsten der Stadt Graz Verzicht bzw. Löschung dieser Reallast Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 59) 14. A 8/4 – 6513/2014 Lg. Muruferpromenade/Überfuhrgasse Gdst. Nr. 1708/2, EZ 814, 2267/2, EZ 1270 2611/1, 2611/2, je EZ 1073 1783/2, EZ 2137, je KG Lend Einräumung einer grundbücherlichen Dienstbarkeit zur Verlegung und dem Betrieb einer 110-kV-Doppelkabelleitung auf immerwährende Zeit Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 59-60) 15. A 8/4 – 24004/2014 Gradnerstraße Unentgeltliche Übertragung des Gdst. Nr. 203/7, EZ 1235, KG Straßgang, aus dem Privatbesitz der Stadt Graz in das öffentliche Gut des Landes Steiermark Berichterstatter/in: GR Eber (Seite 60) 16. A 8/4 – 30215/2014 Wetzelsdorfer Straße a) Errichtung Geh- und Radweg Auflassung vom öffentl. Gut und unentgeltl. Übertragung einer ca. 85 m² großen Tlfl. des Gdst. Nr. 366/9 und einer ca. 95 m² großen Tlfl. des Gdst. Nr. 366/8, beide EZ 50000, KG Baierdorf in das öffentliche Gut des Landes Steiermark b) Kreuzungsumbau Wetzelsdorfer Straße – Straßgangerstraße Auflassung vom öffentl. Gut und unentgeltliche Übertragung einer ca. 126 m² großen Tlfl. des Gdst. Nr. 1205/9, EZ 50000, KG Gries, in das öffentliche Gut des Landes Steiermark Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 60-61) 17. A 8/4 – 41148/2014 Auwiesenweg Bescheidmäßige unentgeltliche Grundabtretung und Übernahme des Gdst. Nr. 13/88, EZ 161, KG Rudersdorf, mit einer Fläche von 36 m² in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 61-62) 18. A 8/4 – 35765/2009 Leberackerweg – BBPl. Nr. 07.09.0-Teil B Übernahme der Gdst. Nr. 85/1 (170 m²), EZ 549 und Gdst. Nr. 184/1 (405 m²), EZ 549, je KG Neudorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 62) 19. A 10 BD_34699_2013_4 Abgesetzt Verkehrserschließung Reininghaus – Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 Führung der Straßenbahn in der Alten Poststraße im Abschnitt Eggenberger Straße bis Reininghausstraße Berichterstatter/in: 20. A 14_K-872/2004-37 08.10.0RI Bebauungsplan (RICHTIGSTELLUNG der VERORDNUNG) St.-Peter-Hauptstraße – Dr.-Pfaff-Gasse VIII. Bez., KG St. Peter Berichterstatter/in: GR. Ing Lohr (Seite 90) 21. A 10/6-03249/2014 6. Bezirk Jakomini Neubenennung des Vorplatzes vor dem Gebäude der Styria Media Group AG nach Josef Ritter von Gadolla KG Jakomini, Teil von Grundstück Nr. 930 Berichterstatter/in: GR. Dr. Piffl-Percevic (Seite 91-95) 22. A 23-030904/2013-0037 A 5-45604/2012-24 KEK Graz 2020; Energiearmut – Aktionsplan, Maßnahmen – Zwischenbericht Berichterstatter/in: GRin Pavlovec-Meixner (Seite 96-104) N A C H T R A G 23. A 8-66146/2013-51 Haus Graz – Konsolidierter Abschluss 2013 mit Geschäftsbericht 2013 Berichterstatter/in: StR Dr. Rüsch (Seite 104-115) 24. A 23-042283/2014-0006 Projekt „Effiziente Feinstaubreduktion durch Einsatz von Elektrofiltern für Biomasse-Kleinfeuerungen – Feldtest, Begleitforschung und Bewertung“ Zusatz zum Verwaltungsübereinkommens mit dem Land Steiermark“ Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 63) 25. ABI-039939/2014-0001 Förderrichtlinie „Flexible Kinderbetreuung“ (Gestaffelte Elternförderung) Berichterstatter/in: GRin Potzinger (Seite 63-64) 26. StRH – 4221/2014 Vorprüfung des Rechnungsabschlusses 2013 (konsolidiert) Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 115-125) 27. StRH – 23347/2014 Prüfbericht „Ordnungsmäßigkeit zweier Subventionen – Stichprobenprüfung“ Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 125-126) 28. StRH – 19843/2003 GBG Gebäude- und Baumanagement GmbH Berichterstatter/in: GR Krotzer (Seite 127-128) Graz, 18. September 2014 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Nachruf 1) Gemeinderätin Gerda Gesek 17-18 Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Tod von Gemeinderätin Gerda Gesek, Bestellung des Nachfolgers 2) Rücklegung des Gemeinderatsmandates durch Herrn Dipl.-Ing. (FH) Werner Savernik; Bestellung der Nachfolgerin 3) Änderungen in Ausschüssen 4) Änderung von Mitgliedern des Gemeinderates zur Prüfung der Verhandlungsschrift 5) Genehmigung des Protokolls 15-16 15-16 19-20 20-21 21 Fragestunde des Gemeinderates 1) Errichtung einer Anlaufstelle zur individuellen finanziellen Unterstützung für Schulveranstaltungen (GR. Mag. Fabisch, KPÖ an StR. Hohensinner, MBA, ÖVP) 2) Ballsportzentrum Weinzödl (GR. Mag. Haßler, SPÖ an StR. Hohensinner, MBA, ÖVP) 3) Restliche freie Mittel aus dem Investitionsrahmen des Stabilitätspaktes (GR. Hötzl, FPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 4) Finanzierung Projektkosten Zentraler Speicherkanal (GR. Dr. Wohlfahrt, Grüne an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 5) Sperrstunde (GR. Pacanda, Piratenpartei an StR.in Kahr, KPÖ) 6) Topticket für Studierende (GR. Mag. Krotzer, KPÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 7) Nahverkehrsabgabe – Ihre Stellungnahme (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 8) Tonnagebeschränkung für die Steinbergstraße (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 9) Ergebnisse der Evaluierung von Mädchen- und Frauen-Beratungseinrichtungen (GR.in Mag.a Grabe, Grüne an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 10) Ergebnisse der Fraueneinrichtungen der Stadt Graz (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 23-25 25-29 29-33 33-37 37-43 44-45 46-48 49-51 51-53 53-54 Tagesordnung 55-128 Dringlichkeitsanträge 1) Kostenfreier Besuch der primären Bildungseinrichtung – Gratis-Kindergarten realisieren (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 2) Leicht erreichbare Sammelstellen für giftige und gefährliche Gasentladungslampen (GR.in Heinrichs, KPÖ) 3) Parkgebührenbefreiung für Mobile Sozial- und Gesundheitsberufe (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 4) Sicherheit in Graz – Schreiben an den Bund (GR. Mag. Sippel, FPÖ) 5) Hundewiesen (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ) 6) Den Sozial- und Naturraum Grazer Stadtpark sichern (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 7) Integration des Ragnitzbades in das derzeitige Eintrittskarten-Schema der Bäder der Holding Graz Freizeit GmbH (GR. Dreisiebner, Grüne) 8) Sparsamkeit und Transparenz bei Subventionen und Sponsoring (GR. Pacanda, Piratenpartei) 129-135 136-141 141-145 145-150 151-156 156-163 163-169 169-175 Anfragen an den Bürgermeister 1) Wartebänke für die Nutzer der OEBB-IC-Busse (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 2) Fußgängerübergang Rösselmühlgasse/Ecke Albert-Schweitzer-Gasse (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 3) Umweltfreundliche Hundekotbeutel (GR.in Thomüller, KPÖ) 4) Teilzeitbeschäftigungen im Haus Graz (GR.in Mag.a Marak-Fischer und GR. Mag. Haßler, SPÖ) 5) Schloss Reintal (GR. Hötzl, FPÖ) 6) Wanderwege Annaplatz – Kernstockwarte – Fürstenstand (GR. Mag. Moser, FPÖ) 7) Asyl-Erstaufnahme im Süden von Graz? (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ) 8) Negative Beurteilung der Landesregierung bezüglich dem Ersuchen der Stadt Graz um Prüfung einer Tonnagenbeschränkung im Bereich der L 301 Steinbergstraße (GR. Dreisiebner, Grüne) 9) Überfallsartige Raumordnungsnovelle zu Gunsten der Einkaufszentrenbetreiber (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 176-177 177-178 178-179 179-181 181-183 183-184 184-185 185-187 187-188 Anträge 1) Angebote für Flüchtlingskinder (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 2) Fahrradpark-Chaos in der Heinrichstraße (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 3) Initiative für freundlichere Gebotsschilder (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 4) Ausweitung der Schutzzonen nach dem Altstadterhaltungsgesetz (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 5) Die Linie 58 nach Mariatrost bis zur Stadtgrenze führen (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 6) Einrichtung zweier „Fundklappen“ (GR.in Heinrichs, KPÖ) 7) Erfolgskonzept Trinkbrunnen auch in der Altstadt fortsetzen (GR. Sikora, KPÖ) 8) Kernstockwarte: freier Blick und Zugang zur Naherholung im Grazer Westen (GR. Sikora, KPÖ) 9) St.-Gotthard- und St.-Veiter-Straße: Wiederinkrafttreten der Tonnagen-Beschränkung für Lkw über 7,5 Tonnen (GR. Sikora, KPÖ) 10) Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Dr.-Eckener-Straße (GR. Sikora, KPÖ) 11) Prüfung der Einrichtung von „Lalelu(=lauschen-lesen-lustbetont)-Vorlesestunden“ in Kinderkrippen und Kindergärten (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 12) Sauberkeit der Murpromenade (GR.in Thomüller, KPÖ) 13) Beleuchtete Fahrpläne an ÖV-Haltestellen (GR. Grossmann, SPÖ) 14) Univiertel/Runder Tisch (GR. Grossmann, SPÖ) 15) Prüfung von Möglichkeiten der Verbesserung der Schulwegsicherheit für die VolksschülerInnen der VS Baiern im Bereich der Johann-Haiden-Straße (GR. Dreisiebner, Grüne) 16) Parkscheinautomaten (GR. Pacanda, Piratenpartei) 189-190 190-191 191-192 193 194 195 196-197 197-198 198-199 199-200 200-201 202 203-204 204-206 206-207 207-208 Absetzung der Tagesordnungspunkte: 3) Präs. 039789/2014/0003 „Rauch- und Alkoholverbot auf Kinderspielplätzen; 10) A 10 BD-34699/2013-4, Verkehrserschließung Reininghaus – Verlängerung der Straßenbahnlinie 3; Führung der Straßenbahn in der Alten Poststraße im Abschnitt Eggenberger Straße bis Reininghausstraße Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung-Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 12.45 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren, darf ich Sie bitten, Platz zu nehmen. Ich darf Sie alle herzlich begrüßen, die heutige Gemeinderatssitzung eröffnen, feststellen, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und auch beschlussfähig ist. Ich habe auch gleich zu Beginn eine traurige Mitteilung zu machen. Wie Sie wissen, ist ja Frau Gemeinderätin Gerda Gesek am 9. September 2014 verstorben. Ich werde auch im Anschluss an die jetzt vorzunehmenden Angelobungen, die vorher durchzuführen sind aufgrund unseres Statutes, dann auch auf das Leben und Wirken von Gerda Gesek eingehen. Ich darf aber auch aufgrund dieses Todes nun mit einer Neuberufung beginnen. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Tod von Gemeinderätin Gerda Gesek, Bestellung des Nachfolgers 2) Rücklegung des Gemeinderatsmandates durch Herrn Dipl.-Ing. (FH) Werner Savernik, Bestellung der Nachfolgerin Bgm. Mag. Nagl: Gemäß § 20 Abs. 3 des Statutes der Landeshauptstadt Graz ist für den Fall des Ausscheidens eines Gemeinderatsmitgliedes nach den Bestimmungen der Gemeindewahlordnung für die Stadt Graz der Ersatzkandidat oder die Ersatzkandidatin zu berufen. Gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindewahlordnung Graz 2012 hat der Stadtwahlleiter den Ersatzkandidaten vom Wahlvorschlag der ÖVP Herrn Dipl.-Ing. Georg Topf auf dieses frei gewordene Mandat berufen. Herr Gemeinderat Dipl.-Ing. Werner Savernik hat sein Mandat als Mitglied des Gemeinderates mit Wirkung vom 18.9.2014 zurückgelegt. Ich möchte ihm für die Zusammenarbeit hier in den Ausschüssen in den Gemeinderat nochmals ganz herzlich danken. Er hat persönlich und privat eine neue Lebensplanung, die mit der Bundeshauptstadt Wien zusammenhängt, wir wünschen ihm dort alles, alles erdenklich Gute (allgemeiner Applaus). Gemäß § 20 Abs. 3 ist auch hier ein Ersatzkandidat oder eine Ersatzkandidatin zu berufen. Ich habe von Seiten der SPÖ genannt bekommen Frau Mag.a (FH) Petra Brenneis. Sie soll auf dieses frei gewordene Mandat berufen werden. Ich darf die beiden neu berufenen Gemeinderäte einladen, jetzt hier zu mir nach vorne zu kommen, darf Sie alle bitten, sich von den Sitzen zu erheben. Ich lade die neu berufenen Mitglieder des Gemeinderates ein, gemäß § 17 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz das von Frau Magistratsdirektor-Stellvertreterin zu verlesende Gelöbnis mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten und ich ersuche Frau Magistratsdirektor-Stellvertreterin Dr. Hammerl, den Wortlaut des Gelöbnisses zu verlesen. Magistratsdirektor-Stellvertreterin Dr. Hammerl: „Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik Österreich und dem Land Steiermark, gewissenhafte Beachtung der Gesetze, unparteiische und uneigennützige Erfüllung meiner Aufgaben, strenge Wahrung der mir obliegenden Verschwiegenheitspflicht und Förderung des Wohles der Stadt Graz nach bestem Wissen und Gewissen.“ (Nach Verlesung der im § 17 Abs. 3 des Statutes vorgeschriebenen Gelöbnisformel und nach Ablegung des Gelöbnisses führt der Bürgermeister weiter aus). Bgm. Mag. Nagl: Ich darf ganz, ganz herzlich gratulieren, darf Sie auch noch bitten, das Protokoll zu unterfertigen, heiße Sie hier im Gemeinderatssaal in diesem Kreise herzlich willkommen und hoffe auf gute Zusammenarbeit. Alles Gute (allgemeiner Applaus). Ich darf Sie wieder bitten, Platz zu nehmen. Für die heutige Gemeinderatssitzung haben wir zwei dienstliche Verhinderungen und Entschuldigungen. Frau Gemeinderätin Mag.a Bauer und Frau Gemeinderätin Klubobfrau Bergmann sind für heute auch entschuldigt. Und wie angekündigt, darf ich Sie jetzt bitten, sich von den Plätzen zu erheben für den Nachruf. N a c h r u f 1) Gemeinderätin Gerda Gesek Bgm. Mag. Nagl: Am Dienstag, dem 9. September 2014 ist Frau Gemeinderätin Gerda Gesek völlig unerwartet verstorben. Frau Gemeinderätin Gerda Gesek wurde am 22. Juli 1943 als zweites Kind in Wien geboren. Aufgewachsen in Krieglach, besuche sie dort die Volksschule. Die Haupt-und Handelsschule absolvierte sie in Mürzzuschlag. Im Jahre 1960 begann sie ihre berufliche Laufbahn als Vertragsbedienstete beim Bezirksgericht Mürzzuschlag. Nach erfolgter Ablegung der Kanzleiprüfung und der Grundbuchführerprüfung übernahm sie die Leitung der Exekutionsabteilung. Sie lernte den späteren Vater ihres einzigen Sohnes Christian, Dr. Helmut Bourkhard, kennen. 1970 wechselte Gerda Gesek zum Bezirksgericht für Zivilrechtssachen nach Graz und übernahm auch dort die Leitung der Exekutionsabteilung. Fünf Jahre später wurde ihr Sohn Christian geboren. Anfang der 80iger-Jahre legte sie die Bezirksanwaltsprüfung ab und gehörte in der Folge zum Dienststand der Staatsanwaltschaft Graz. In dieser Zeit war sie beim Bezirksgericht für Strafsachen als „staatsanwaltliche Funktionärin“ tätig. Während ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst besuchte sie die Gewerkschaftsschule und übte die Funktion der Sozialreferentin in der FCG und in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst aus. Verschiedene Funktionen, wie zum Beispiel als Frauenvorsitzende der FCG der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Vorstandsmitglied der Landesexekutive der GÖD in der Steiermark und als Vorstandsmitglied des Dr.-Karl-Kummer-Institutes für Sozialpolitik, folgten. Vor 32 Jahren lernte sie ihren Lebensgefährten Johann Kirchmayer kennen. Er war ihr großer Rückhalt und Stütze. Am 7. März 1983, also vor 31 ½ Jahren, zog Gerda Gesek als ÖAAB-Obfrau von Eggenberg in dieses Gremium, in dieses Organ, in den Gemeinderat ein. Frau Gerda Gesek war eine ganz besondere Politikerin. Das Gemeinsame um der Gemeinschaft willen und um unser Graz willen zu suchen, war zentraler Bestandteil ihres Handelns. Geseks politische Anlagen galten zu Beginn vor allem den Pflichtschulen und deren Ausstattungen sowie den Gemeindewohnungen. In den letzten Jahren engagierte sie sich vor allem für die Seniorenbetreuung, darunter auch die Geriatrischen Gesundheitszentren und die Heimgartenvereine. Ihr Heimatbezirk Eggenberg war ihr immer ein Herzensanliegen. Täglich war sie in den Seniorenheimen unterwegs, um alleinstehenden MitbürgerInnen zu gratulieren oder sie zu besuchen. Als engagierte Christin war sie in ihrer Heimatpfarre Schutzengel aktiv. Gerda Gesek war stets bemüht, die Sorgen und Anliegen der Menschen anzuhören und kämpfte hartnäckig, um diese auch durchzusetzen. Wir verlieren mit ihr nicht nur eine gute Politikerin, sondern auch einen äußerst liebenswerten Menschen. Die Stadt Graz wird der Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren und ich möchte mich auch namens meiner Fraktion, namens der Familie, aber auch persönlich, für die große Anteilnahme, auch am gestrigen Begräbnis, bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken. Mitteilungen des Bürgermeisters 3) Änderungen in Ausschüssen Bgm. Mag. Nagl: Der Gemeinderat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25.1.2013 entsprechend den Bestimmungen des Statutes die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Gemeinderatsausschüssen vorgenommen. Aufgrund des Todes von Frau Gemeinderätin Gerda Gesek und der Rücklegung des Gemeinderatsmandates durch Herrn Dipl.-Ing. Werner Savernik sind in den Ausschussbestzungen Änderungen erforderlich. Dazu sind mir von den Gemeinderatsklubs der ÖVP und der SPÖ nachfolgende Vorschläge vorgelegt worden: Im Verwaltungsausschuss für den Grazer Parkraumservice Ersatzmitglied anstelle von Herrn Savernik nunmehr Frau Mag.a Petra Brenneis. Verwaltungsausschuss für die Geriatrischen Gesundheitszentren Mitglied, anstelle von Frau Gerda Gesek, auch als Vorsitzende-Stellvertreterin nunmehr Daniela Gmeinbauer. Allgemeiner Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA Mitglied, anstelle von Gerda Gesek, nunmehr Ingrid Heuberger, Vorsitz, anstelle von Gerda Gesek, nunmehr Mag. Andreas Molnar. Im Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung, anstelle von Ingrid Heuberger nunmehr Dipl.-Ing. Georg Topf als Mitglied; Dipl.-Ing. Werner Savernik war auch Mitglied, für ihn kommt Frau Mag.a Brenneis, Ersatzmitglied anstelle von Herrn Dipl.-Ing. Markus Schimautz nunmehr Ingrid Heuberger. Im Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus anstelle des Mitglieds Werner Savernik nunmehr Frau Mag.a Petra Brenneis. Im Ausschuss für Soziales Ersatzmitglied, anstelle von Gerda Gesek, nunmehr Dipl.-Ing. Georg Topf. Im Ausschuss für Jugend und Familie, Frauenangelegenheiten, SeniorInnen und Wissenschaft anstelle von Gerda Gesek nunmehr Dipl.-Ing. Markus Schimautz als Mitglied. Im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit anstelle von Mitglied Stefan Haberler nunmehr Dipl.-Ing. Georg Topf, anstelle des Ersatzmitgliedes Gerda Gesek nunmehr Herr Gemeinderat Stefan Haberler. Im Ausschuss für Verkehr, Mitglied soll jetzt nicht mehr Frau Daniela Gmeinbauer und Herr Savernik sein, sondern nunmehr neu Ingrid Heuberger und Mag.a Brenneisbei. Bei den Ersatzmitgliedern haben wir folgende Änderung: anstelle von Ingrid Heuberger nunmehr Daniela Gmeinbauer und anstelle von Herrn Dipl.-Ing. Markus Schimautz nunmehr Dipl.-Ing. Georg Topf. Und eine Änderung habe ich auch noch im Kontrollausschuss: anstelle des Mitgliedes Sissi Potzinger nunmehr Dipl.-Ing. Georg Topf. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesen Vorschlägen einverstanden sind, um ein Zeichen, mit der Hand. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. 4) Änderung von Mitgliedern des Gemeinderates zur Prüfung der Verhandlungsschrift Bgm. Mag. Nagl: In der konstituierenden Sitzung am 25.1.2013 hat der Gemeinderat auch drei Mitglieder des Gemeinderates als Schriftprüfer oder Schriftprüferin und drei Mitglieder als deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen bestellt. Bedingt durch einige Wechsel im Gemeinderat müssen nunmehr je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied neu bestellt werden. Dazu wurden mir folgende Vorschläge vorgelegt: anstelle von Andrea-Michaela Schartel nunmehr Mag. Rudolf Moser und als Stellvertretung anstelle von Andras Martiner nunmehr Mag.a Petra Brenneis. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates auch hier um ein Zeichen mit der Hand, wenn Sie zustimmen. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. 5) Genehmigung des Protokolls Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung vom 10. April 2014 wurde von Herrn Gemeinderat Berno Mogel, das Protokoll vom 15. Mai 2014 von Frau Gemeinderätin Sissi Potzinger und das Protokoll vom 12. Juni von Frau Gemeinderätin Waltraud Haas-Wippel überprüft. Alle drei wurden für in Ordnung befunden. Bedanke mich für diese Überprüfung und Vervielfältigungen werden den Klubs zur Verfügung gestellt. Bgm. Mag. Nagl: Sie haben heute einige Unterlagen vorgefunden. Der Geschäftsbericht des Hauses Graz ist fertig. Ich darf vor allem auch einladen, sich gleich zu Beginn auf der hinteren Seite des zweiten Blattes sich vielleicht bei den wesentlichen Kennzahlen auch einmal anzusehen, dass der Vermögenszuwachs der Stadt Graz von einem Jahr auf das nächste fast 200 Millionen betragen hat. Unsere Gesamtschulden der Stadt Graz allerdings um ungefähr viereinhalb Millionen Euro nur gestiegen sind, ist ein sehr positiver Bericht und bedanke mich bei allen, die ihn aufgelegt haben. Wir haben auch ein Projekt „Herzstillstand“ wieder aufgelegt. Ebenfalls das vom Land Steiermark gewünschte Symposium „Zukunft Stadtregion“ erfolgt durch Kooperation. Wie wollen wir mit unseren Nachbargemeinden künftig umgehen, es wird am Flughafen am 9. Oktober eine erste Veranstaltung geben, zu der ich Sie alle herzlich einladen darf. Wir werden schauen, wie auch in anderen Regionen die Zentralräume miteinander arbeiten, auch ohne Eingemeindungen, und ich bin schon gespannt auf die Referentinnen und Referenten. Dann gibt es noch weitere Sachen, der erste Grazer Weltraumtag am 19.9. im Joanneumviertel und der dritte Social Business Night Run am 19. September. F R A G E S T U N D E Beginn: 12.57 Uhr Ende: 14.00 Uhr 1) Errichtung einer Anlaufstelle zur individuellen finanziellen Unterstützung für Schulveranstaltungen GR. Mag. Fabisch stellt an StR. Hohensinner, MBA folgende Frage: GR. Mag. Fabisch: Lieber Herr Bürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Stadtrat! Ein Thema, an dem wir hartnäckig dranbleiben, es geht um die finanziellen Unterstützungen von Schulveranstaltungen. Hauptproblem für viele Eltern ist einfach, dass man sich doch, das muss man deutlich sagen, geniert, an der Schule selbst um Unterstützung anzusuchen. Das ist für viele etwas, zu dem sie sich absolut nicht durchringen können, die Gefahr dabei ist dann naheliegend, dass die Kinder unter Umständen nicht zum Schikurs mitfahren, nicht zur Sportwoche sich bereit erklären können. Manchmal werden sogar gesundheitliche Gründe vorgeschoben, das weiß ich aus meiner Schule auch, um nicht da in diese peinliche Situation zu geraten. Lieber Herr Stadtrat, bereits im Februar dieses Jahres habe ich hier im Gemeinderat die Frage an Sie, an dich, gerichtet, wieweit es möglich wäre, eine solche Anlaufstelle einzurichten. Damals hast du erklärt, dass gerade Überlegungen darüber angestellt würden, diese Anlaufstelle in der Abteilung für Bildung und Integration zu schaffen, um das bereits bestehende Stützsystem, welches ja nur den Schulen offensteht, im Sinne meines Motivenberichtes zu verbessern. Inzwischen ist es aber wieder still um die Realisierung dieser Anlaufstelle geworden. Deshalb stelle ich an Sie, an dich, lieber Herr Stadtrat, namens der KPÖ folgende F r a g e : Wie sieht das Konzept beziehungsweise der Zeitplan für die in Aussicht gestellte Anlaufstelle zur individuellen finanziellen Unterstützung für Schulveranstaltungen aus (Applaus KPÖ)? StR. Hohensinner, MBA: Sehr geehrter Herr Gemeinderat, lieber Andreas! Dein Anliegen ist auch mein Anliegen, das habe ich dir auch bei der letzten Anfrage so versichert. In deiner Frage sprichst du einen Punkt aus der Bildungsstrategie an. Ich habe dir auch gesagt, dass wir jetzt die Punkte der Bildungsstrategie Punkt für Punkt abarbeiten. Es ist richtig, dass wir einen One Stop planen, im letzten halben Jahr haben dazu einige Treffen und viele Gespräche stattgefunden und du wolltest konkret Auskunft haben. Es ist absolut nicht ruhig um dieses Projekt geworden, die Abteilung hat jetzt gerade einen Projektauftrag zu Papier gebracht und das Reformteam ist miteingebunden und diese Stelle soll ein umfassendes Service anbieten, das Service geht von der Kindergartenanmeldung bis hin zur Bildungsberatung und genau das Service, das du vorher angesprochen hast eben, dass man auch bei dieser Stelle um eine finanzielle Unterstützung ansuchen kann, wird es dort geben. Zum zeitlichen Ablauf möchte ich dir sagen, dass wir jetzt das nicht über das Knie brechen wollen, wir wollen das gut vorbereiten, bei dieser Bildungsservicestelle werden auch externe Player miteingebunden, das ist wichtig, dass man ein umfassendes Angebot hat, aber ich kann dir auch versichern, dass kein Kind auf der Strecke bleibt. Du hast gesagt, dass gerade zu Schulbeginn sich einige Eltern bei euch gemeldet haben, da bitte immer sofort uns das auch weiterreichen. In meinem Büro hat sich bisher noch niemand gemeldet, das bisherige Prozedere schaut ja so aus, dass die Abteilung für Bildung und Integration den Schulen ein schulautonomes Budget bereitstellt, sollten diese Mittel nicht ausreichen gibt s die Möglichkeit, dass es eine Nachbedeckung gibt, das wird auch von einigen Schulen so in Anspruch genommen. Aber wir wollen zusätzlich in der Abteilung die Möglichkeit bieten, dazu stehe ich noch, aber da bitte ich dich auch um ein bisschen eine Geduld, ich glaube, es ist gescheit, dass das gründlich vorbereitet ist, dass es dann funktioniert. GR. Mag. Fabisch: Von übers Knie brechen ist aus meiner Sicht keine Rede, denn ich habe diese Bitte schon bei deinem Vorgänger geäußert. Ich darf dich wirklich ersuchen und frage dich jetzt hier auch öffentlich, bist du bereit, dich dafür einzusetzen, dass bis zum Ende des Semesters diese finanzielle Unterstützungsschiene am Laufen ist (Applaus KPÖ)? StR. Hohensinner, MBA: Ich kann dir sogar anbieten, also das soll ja Teil dieser neuen Bildungsservicestelle sein, aber ich kann dir anbieten, dass wir auch auf der Homepage diese Information jetzt schon reinstellen, dass man auch sich direkt an die Abteilung wenden kann, das wäre vielleicht einmal der erste Schritt. Aber ich glaube, um das wirklich ordentlich bereitzustellen, dass das nachher bei dieser Servicestelle angesiedelt werden soll. Aber ja, das wird es geben. 2) Ballsportzentrum Weinzödl GR. Mag. Haßler stellt an StR. Hohensinner, MBA folgende Frage: GR. Mag. Haßler: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Kurt, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne! Im Juni 2013 haben wir hier in diesem Gemeinderat einen Beschluss gefasst, werden sich wahrscheinlich nicht alle erinnern können, weil wir ja viele Beschlüsse fassen im Laufe unserer Gemeinderatstätigkeit, aber damals ging es darum, das Superädifikat des Ballsportzentrums Weinzödl wieder in die Stadt zurückzuführen. Konkret haben wir es in die Stadien Graz Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungs GmbH zurückgeführt. Über die bewegte Geschichte, die dem Ganzen vorausging, will ich gar nicht mehr darauf eingehen, weil ich glaube, das haben eh noch viele in Erinnerung, was da im Vorfeld über Jahre hinweg alles passiert ist. Wichtig ist es mir, dass ich noch einmal auf die Zielsetzung hinweise, die wir damals bei diesem Beschluss explizit auch im Motivenbericht festgelegt haben, und die Zielsetzung war nämlich, dass wir für Grazer Ballsportvereine, für sogenannte Randsportarten, dem Grazer Jugend- und Schulsport sowie für Grazer Hobbymannschaften eine attraktive Sportstätte schaffen wollten. Und zwar eine Sportstätte, die auch intensiv von der Bevölkerung, von diesen Vereinen angenommen wird. Das war unsere Zielsetzung. Im Motivenbericht unseres Beschlusses haben wir neun Grundbedingungen formuliert, die uns bei der Erreichung dieser angestrebten Ziele unterstützen sollte und ich werde jetzt nicht auf alle Punkte eingehen, aber einen Punkt doch hervorheben, weil er sich auf meine Frage bezieht, und zwar war der letzte Punkt, den wir dort festgelegt haben, folgender: Wir haben festgelegt, eine detaillierte Aufstellung der Jahresmietverträge und der stundenweise Vermietungen sowie der Bilanzrechnung sind jährlich in einem Informationsbericht bis Ende September, glaube ich, kann man so sehen, dass das ein Jahr ist und ich in beiden Ausschüssen jetzt Mitglied bin, sowohl im Sportausschuss als auch im Finanzausschuss und bisher noch nichts vernommen habe, noch keinerlei Information, wie es dort in diesem Sportzentrum aktuell läuft und du ja auch neu in dieser Funktion als Sportstadtrat bist. Nutze ich eben die heutige Fragestunde, um dich noch einmal darauf aufmerksam zu machen, was wir damals in diesen Zielsetzungen als Grundbedingungen festgelegt haben und darf daher namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion an dich, sehr geehrter Herr Stadtrat, einmal allgemein die F r a g e stellen: Wie viele Grazer Sportvereine beziehungsweise Schulklassen nutzen das Angebot, das Ballsportzentrum Weinzödl für Training oder Veranstaltungen, um sich kurz- oder längerfristig dort einzumieten (Applaus SPÖ)? StR. Hohensinner, MBA: Lieber Gerald, das werde ich sehr gerne beantworten. Aber bevor ich das beantworte, eine Einladung. Falles es dir wirklich ein Anliegen ist, dass dieser Punkt im Ausschuss auch diskutiert wird, wäre es vielleicht eine Möglichkeit gewesen, einen kurzen Anruf in meinem Büro oder beim Gerd Peinhaupt, wir hätten das natürlich gemacht, wenn du uns erinnert hättest. Aber auf diesem Weg kann ich dir das auch mitteilen, das ist gar keine Frage und wir werden das jetzt in den nächsten Jahren auch so handhaben. Kurz die Aufstellung. Derzeit gibt es sieben Fix Bucher plus mehrere Gruppen. Bisher sind keine Schulen eingemietet, derzeit ist die Auslastung rund 70 % bis 80 % zu den Kernzeiten, im täglichen Betrieb sind somit auch kurzfristige Buchungen möglich. Aber so im Detail eingebucht sind die GAK Juniors, GAK 1902, FC Dorita, der HC Graz, die Dirty Sox, unregelmäßig trainiert der SV Andritz und kleinere private Gruppen. So genau die Aufschlüsselung kann ich dir auch sagen. Die Juniors mit 14,5 Wochenstunden, GAK 1902 4,5 Stunden, der FC Dorita 1,5 Stunden, der HC Graz 2 Stunden, Dirty Sox 3 Stunden, der SV Andritz eben unregelmäßig und das ist eigentlich so die Auflistung. GR. Mag. Haßler: Wäre verwunderlich, wenn das nicht der Fall wäre, also ich habe eine. Du hast es richtig gesagt und das ist auch der Grund meiner Anfrage, weil eben auch der GAK an uns herangetreten ist und gesagt hat, die Auslastung oben ist so, dass Potential nach oben ist. Deshalb auch meine Zusatzfrage. Wie wurden die neu geschaffenen Möglichkeiten in Weinzödl bei den Grazer Vereinen und Schulen bisher beworben? Du hast selber gesagt, Schulen gibt es bisher noch nicht und welche konkreten Maßnahmen gedenkst du jetzt als Sportstadtrat zu setzen, um die Auslastung des Sportzentrums Weinzödl zu verbessern beziehungsweise zu unterstützen, dass diese besser wird? Ich denke das Stichwort Förderanreiz, Tarifgestaltung war damals eine Diskussion, ob die nicht zu hoch ist für die Grazer Vereine, also das sind so die Stichworte, die mir dazu einfallen. StR. Hohensinner, MBA: Also was die Tarife betrifft, die Tarife sind die gleichen Tarife wie der Fußballverband auch anbietet, ich glaube, dass wir da in gutem Mittelfeld sind. Aber zwei konkrete Projekte, die wir planen. Ein Projekt plant die Betriebsstätten GmbH und zwar soll es einen Tag der offenen Tür geben, also der ist direkt schon in Planung dieser Tag und der soll vor allem Vereine und auch junge Leute ansprechen und zum anderen habe ich morgen einen Pilotversuch gestartet, morgen findet in Andritz der erste Sportvereinstag statt, wo ich versuche, das Vereinsangebot mit den Pflichtschülern zu vernetzen, das heißt, morgen werden 14 Vereine in der Neuen Mittelschule Andritz am Sportplatz das Angebot präsentieren und die Pflichtschüler können dieses Angebot einmal kennenlernen und da ist auch der GAK dabei, die GAK Juniors und ich glaube, das ist eine ganz gute Sache, um das Angebot auch von Weinzödl mitzupräsentieren. 3) Restliche freie Mittel aus dem Investitionsrahmen des Stabilitätspaktes GR. Hötzl stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Hötzl: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Im Rahmen der Präsentation des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2013 gaben Sie auch in der Kleinen Zeitung ein ausführliches Interview, in dem sie verlautbarten, dass der Stabilitätspakt zwischen ÖVP, SPÖ und FPÖ nach wie vor in Geltung stehe. Das von Ihnen geplante Doppelbudget für die kommenden Jahre werde ein Kompromiss sein, der nicht allen gefällt, so Sie im Interview. Im gleichen Atemzug ist auch von sogenannten budgetären „Zuckerln“ die Rede und um genau diese geht es in meiner Anfrage. Bedenkt man nun, dass im Stabilitätspakt für die Jahre 2013 bis 2017 ein fester Investitionsrahmen in der Höhe von 100 Millionen Euro für das ganze Haus Graz beschlossen wurde, so wirft dies beim verantwortungsvollen und besorgten gemeinderätlichen Beobachter eine wesentliche Frage auf, die an Sie zu richten ich die Ehre habe. Ich stelle Ihnen, sehr geehrter Herr Stadtrat, somit namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende F r a g e : Wie hoch ist der Anteil jener Geldmittel, die bislang noch nicht durch gemeinderätliche Beschlüsse verplant und, und das ist das Wesentliche, und bereits tatsächlich investiert wurden (Applaus FPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Lieber Herr verantwortungsvoller und besorgter gemeinderätlicher Beobachter Christoph Hötzl, so steht es jedenfalls hier. Ich darf dir sehr gerne natürlich eine Antwort darauf geben. Zunächst einmal der Hinweis, dass im Stabilitätspakt, und als wir das beschlossen haben, war die FPÖ ja noch dabei, nicht 100 Millionen, sondern 590 Millionen Euro Investitionspaket vereinbart haben. 530 unmittelbar im Stabilitätspakt und 60 Millionen Euro sind durch die Übertragung von Mitteln aus dem Jahr 2012 dazugekommen. Wir haben für 100 Millionen Euro zusätzliche Gemeinderatsbeschlüsse gefasst, die sind also belegt, davon sind laut Budget für 2013 und 2014 jeweils 15 Millionen vorgesehen. Diese Summe dürfte ziemlich ausgenutzt werden, wir werden durch das Budget 2013, nach dem Budget 2014 ungefähr bei 30 Millionen liegen, 70 Millionen Euro sind noch nicht ausgegeben. Wie immer ist jetzt schon absehbar, dass sich einige Projekte verzögern werden. Unter anderem vielleicht für dich auch besonders interessant einige Projekte in der Verkehrsplanung. So ist etwa die Umsetzung der Linie 7 etwas verzögert, auch die Planung von der Südwest-Linie und auch die Planungsmittel, die genehmigt worden sind hier in diesem Paket für die Linie 3, die heute zur Diskussion stehen, ist wahrscheinlich nicht zu erwarten, dass da die Mittel jedenfalls für heuer auch schon ausgenutzt werden. Grundsätzlich, und ich denke, das ist die Absicht deiner Frage aufzuzeigen, als hätten wir keinen Spielraum bei den Investitionen und da gibt es immer wieder dieselbe Antwort darauf, für Investitionen, die für den Gemeinderat wichtig sind und die der Gemeinderat beschließt, werden wir selbstverständlich immer Investitionsmittel aus unserem Investitionspaket freimachen können. Wir können Projekte reduzieren, wir können andere Projekte streichen, wir können auch Projekte, soweit sie nicht ohnehin verzögert werden, auf Zeit nach 2017 verschieben, also ich sehe darin einfach eine Frage, wie die politische Gewichtung ist, aber keine grundsätzliche problematische Finanzierungssituation. GR. Hötzl: Danke für diese Antwort, das ist natürlich wieder alles sehr schön dargestellt. Problematisch ist es halt nur, wenn du sagst, kein Problem, wenn neue Projekte kommen, Geld ist ausreichend offenbar da und wenn es nur durch Projektverschiebungen oder Projektstreichungen quasi flüssig gemacht wird. Also in der Aussage sehe ich das schon ein bisschen, welchen Wert hat dann ein Gemeinderatsbeschluss, wo eine Investition gemacht wird, keine Ahnung, nehmen wir ein Verkehrsprojekt her, es wird ein Verkehrsprojekt beschlossen und nachher sagst du, nein das Projekt ist jetzt wichtiger, das streichen wir gleich einmal. Also diese Aussage ist aus meiner Sicht schon ein bisschen schwammig. Meine Frage jetzt wirklich, eine genannte Zahl, es geht um Investitionen, die nicht nur beschlossen, sondern bereits umgesetzt oder nicht mehr rückgängig machbar sind, wie viel freie Geldmittel von diesen 100 Millionen wirklich Investitionskapital, wenn man so will, weil du hast von 590 Millionen geredet, da sind sehr viele Investitionen, die ja sowieso fix da sind und aus Vorperioden quasi uns „aufoktroyiert“ unter Anführungszeichen sind. Es geht konkret um die 100 Millionen, die vereinbart worden sind für neue Projekte (Applaus FPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Zunächst einmal eine Korrektur. Du hättest mich völlig missverstanden und auch meine Gestaltungsmöglichkeiten völlig falsch interpretiert, wenn du sagst, es wird ein Gemeinderatsbeschluss gefasst und dann wird es einfach wieder geändert und die Mittel werden für was anderes gewidmet. Wenn es einen Gemeinderatsbeschluss gibt, dann pickt der Gemeinderatsbeschluss, das ist ja völlig klar, es werden ja nicht willkürlich Gemeinderatsbeschlüsse verändert. Ich habe ausgeführt, dass auch bei den Gemeinderatsbeschlüssen, die die 100 Millionen betreffen, sich schon jetzt abzeichnet, dass manche der Projekte, die beschlossen sind, nicht in der vorgesehenen Zeit umgesetzt werden, das heißt, da ergibt sich ein finanzieller Spielraum. Dasselbe ist bei den restlichen 490 Millionen Euro, die ja die viel größere Summe sind, der Fall. Es gibt immer wieder Projekte, das liegt an verschiedenen Dingen, es liegt, was weiß ich, an Verfahren, an Grundstückbeschaffung usw., die viel länger dauern als geplant, das ist eine Möglichkeit, ein zusätzliches Projekt zu machen. Die zweite Möglichkeit ist, wenn ein Projekt gestrichen wird, ist völlig klar, dann kann es nur durch einen neuen Gemeinderatsbeschluss gestrichen werden, das ist eine völlig klare Aussage, etwas anderes kommt ja gar nicht in Frage, das wird alles hier beschlossen im Gemeinderat. Aber nochmals, durch die genannten Möglichkeiten, auch zu verschieben, auch auszudehnen usw. ergeben sich, wenn man will und wenn man die politische Priorität setzt, Finanzierungsspielräume, die dann ausgenützt werden, um die Projekte zu machen, die dann möglicherweise erst in einem oder in zwei Jahren wichtig werden. Also die Regelung ist ganz klar, wir haben 590 Millionen Euro, von den 100 gibt es Gemeinderatsbeschlüsse, auch bei den anderen 490 Millionen sind auch Gemeinderatsbeschlüsse dabei. Die werden umgesetzt, trotzdem ergibt sich eben durch Verzögerungen finanzieller Spielraum, es kann auch durchaus sein, dass es neue Gemeinderatsbeschlüsse gibt, aber die müssen hier gefällt werden und hier getroffen werden und können nicht von mir oder von irgendjemandem anderen einfach… Zwischenruf unverständlich. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Habe ich schon gesagt, von den 100 Millionen sind 30 Millionen ausgegeben, 70 Millionen sind noch nicht ausgegeben (Applaus ÖVP). 4) Finanzierung Projektkosten Zentraler Speicherkanal GR. Dr. Wohlfahrt stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrte Stadtregierung, liebe GemeinderatskollegInnen, werte Besucherinnen und Besucher! Kleine Vorbemerkung, man könnte glauben, dass die FPÖ erst jetzt draufkommt, wie der Stabilitätspakt steht, aber gut, sei es drum, da waren sie dabei und jetzt fragen sie, was da eigentlich passiert ist, aber der Gerhard Rüsch hat es eh klar dargestellt. Es kommt noch eine weitere Frage… Zwischenruf unverständlich. GR. Dr. Wohlfahrt: Was passiert wird? Ja das hätte man sich fragen sollen, bevor man damit anfangt, aber manche brauchen ein bisschen. Ok, die jetzige Frage geht um die Finanzierung Projektkosten Zentraler Speicherkanal, sozusagen auch in diese Richtung ein bisschen, aber konkreter. Sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Gerhard! Die Holding Graz hat am 2. Mai 2014 die Ausschreibung der „externen Projektleitung in Verbindung mit der technisch-konstruktiven Planung, Projektleitung und Projektsteuerung für die Errichtung des BA 72“ ausgeschrieben. Also hier geht es nicht um die Planung eines Speicherkanals, sondern um die Errichtung. Das Ende der Ausschreibungsfrist war im Juni, Vertragslaufzeit sollte schon begonnen haben. Es ist also davon auszugehen, dass die Holding bereits einen Auftrag über – meiner Schätzung nach mindestens mehreren zig-tausend Euros, wahrscheinlich 100.000 Euro – vergeben hat oder vergeben wollte, ohne dass die notwendige Projektkontrolle durch den Stadtrechnungshof begonnen hat. Und natürlich auch ohne Beschlussfassung im Grazer Gemeinderat, weil wir haben an sich nur die Planung freigegeben und nicht die Errichtung. Die Details zu diesem Auftrag werden wir natürlich in den zuständigen Gremien erfragen, vielleicht kannst du heute auch ein bisschen was dazusagen, ich darf ja nur eine Frage stellen, deswegen habe ich es etwas anders formuliert, aber uns würde natürlich hier einiges interessieren. Hier und jetzt interessiert mich jedoch vor allem die langfristige Investitions- und Budgetplanung der Stadt Graz. Bekanntlich wurden die bis 2017 vorgesehenen Investitionsmittel bereits zur Gänze verbraucht beziehungsweise für konkrete Projekte reserviert, wir hörten es gerade. Für sehr wichtige Investitionsprojekte, wie zum Beispiel Ausbau der Grazer Schulen, dringend notwendige ÖV-Maßnahmen, ich meine bei den Schulen Paket 2 und 3, eines ist beschlossen und der Ersatz der abgastechnisch völlig veralteten Euro-3-Busse, für die Mittelteile der Straßenbahnen, überall fehlt uns dringend Geld. Einige der Projekte diskutieren wir gerade, da können wir vielleicht noch was umschichten usw. aber wir wissen, es fehlt uns überall. Trotzdem schreibt die Holding die Projektleitung für den Zentralen Speicherkanal - ein rund 50 Millionen Euro teures und politisch sehr umstrittenes Projekt - aus, was eigentlich im Zusammenhang mit der Errichtung der Murstaustufe Graz steht. Deshalb stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs an dich folgende F r a g e : Wie hoch sind die in der langfristigen Investitionsplanung des Hauses Graz eingestellten Projektkosten für das Projekt „BA 72 Zentraler Speicherkanal, Abschnitt Hortgasse bis Radetzkybrücke“? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Klubobmann, es sind aus meiner Sicht zwei Fragen, die da wichtig sind und auf die ich gerne Antwort geben möchte. Das Erste ist die Frage, weshalb die Holding eine Projektsteuerung für die Errichtung mitausschreibt für den Zentralen Speicherkanal, nachdem hier noch kein Beschluss gefasst worden ist. Ich denke, dass das relativ leicht und plausibel zu beantworten ist. Die Holding hat ja, wie du erwähnt hast, nicht nur die Projekterstellung für die Errichtung, sondern auch eine Reihe von Planungen zu diesem Projekt ausgeschrieben und die Holding hat festgestellt, dass es insgesamt zu einem günstigeren Angebot kommt, wenn die Projektsteuerung für die Errichtung mitausgeschrieben wird. In der Ausschreibung ist aber ganz klar festgehalten, dass die Projektsteuerung für die Errichtung optional ist, das heißt, die Holding ist nicht an die Vergabe dieses Teils der Ausschreibung gebunden (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke), unter anderem eben deshalb oder vor allem deshalb, weil eben über die Errichtung noch kein Beschluss gefasst ist. Ich denke, dass diese Vorgangsweise durchaus in Ordnung ist und eben möglicherweise auch mit einer Kosteneinsparung, so wie es die Holding sieht, verbunden ist. Damit ist auch deine Hauptfrage erläutert. Es gibt selbstverständlich seit vielen Jahren intensive Gespräche zwischen Holding und zwischen der Estag über den Zentralen Speicherkanal der in der Realisierung sehr stark mit dem Murkraftwerk zusammenhängt. Es gibt aber keinen, auch gegenüber anders lautenden Meldungen in den Zeitungen, es gibt keinen fixen Baubeschluss dafür und solange es keinen fixen Baubeschluss dafür gibt, ist auch das Finanzressort jedenfalls nicht damit beauftragt, dafür eine Finanzierung zu sichern. Die Gründe, wieso es bis jetzt zu keiner Realisierung gekommen ist, sind ja klar, das waren eben letztlich wirtschaftliche Gründe und da hat sich ja an der Situation an den Rahmenverbindungen nichts geändert. Das Projekt ist für die Estag wirtschaftlich nur schwer darzustellen. Sobald sich abzeichnet, dass wirklich die Projektrealisierung kommt und auch im Gemeinderat, es muss ja der Gemeinderat auch entsprechende Beschlüsse fassen, das dann umgesetzt wird, wird genau die Aufgabe bestehen, die ich vorhin genannt habe, es ist klar, die Stadt ist im Speicherkanal im Zusammenhang mit dem Murkraftwerk und es wird dann Aufgabe sein, falls dafür noch Mittel bis zum Jahr 2017 fällig werden diese in unseren Investitionsplan einzuplanen. Ich gehe davon aus, das ist eine Prognose, zugegeben, dass der Gemeinderat wahrscheinlich der Auffassung sein wird, dass diese Investition dann umzusetzen ist und dann müssen wir es eben in den Investitionsplan einbauen. GR. Dr. Wohlfahrt: Und zwar, du hast erwähnt, es ist optional die Projektsteuerung, so klar war es in der Ausschreibung nicht drinnen, aber sei es drum. Ich hoffe, dass der Auftrag entsprechend vergeben worden ist. Die Zusatzfrage wäre, ist bereits der Auftrag für die Planung extern vergeben worden, also jener Teil, wo du meinst, dass es vergeben wird und wie teuer er ist, wenn wir etwas planen, wo man doch davon ausgehen kann, dass man es in den nächsten fünf Jahren nicht finanzieren können. Wieviel Geld gibt hier die Holding für die Planung aus, wieviel hat sie selbst schon verbraucht, weil es gibt einen alten Gemeinderatsbeschluss, dem wir nicht zugestimmt haben, wo 970.000 Euro für diese Planung vorgesehen sind, gibt es da Zwischenstände, was kostet denn diese Planung? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Kann ich dir genaue Auskunft geben, der Gemeinderatsbeschluss ist vom 9.6.2011, es wurden 970.000 Euro im Gemeinderat bewilligt für diese Planungen. Bis jetzt oder der Teil, der jetzt zur Diskussion steht, kostet 193.000 Euro und die zusätzlich angebotenen Leistungen für eine mögliche Abwicklung sind bei 385.000 Euro. Das ist ein sehr, sehr günstiger Preis für die Planung, für die Errichtung, weil sie sich im Bereich, wenn man von den gut 50 Millionen ausgeht, die der Zentrale Speicherkanal die Stadt kosten wird insgesamt, insgesamt kostet er ja mehr, ist es ein Bereich null Komma etwas Prozent, ist ein sehr, sehr günstiger Tarif. Ist also durch den Gemeinderatsbeschluss gedeckt, das heißt, der Planungsauftrag, die Kosten, der Preis, den die Holding dafür zahlt, ist voll im Gemeinderatsbeschluss von 2001 gedeckt. Bgm. Mag. Nagl: Ich möchte mich bei der Gelegenheit auch wieder bei unseren beiden Damen bedanken, die heute in Gebärdensprache unsere Gemeinderatssitzung verständlich machen an jene Menschen, die auf der Galerie auch heute wieder teilnehmen. Herzlich willkommen auch im Übrigen, danke für Ihr Interesse (allgemeiner Applaus). 5) Sperrstunde GR. Pacanda stellt an StR.in Kahr folgende Frage: GR. Pacanda: Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, hoher Gemeinderat, liebe Frau Stadträtin, liebe Elke! Die Geschichte rund um die Sperrstunde ist eine lange, die der eine oder andere vielleicht sogar live mitbekommen hat vor Ort. Angefangen hat das Ganze 2010 mit etlichen Problemen, glaube ich, die dann auch direkt vor Ort waren, einerseits mit Anzeigen, mit zu lauten Gästen auf der Straße. 2012 wurde dann eine dementsprechende Sperrstunde beschlossen, 2013, wo dann, glaube ich, die erste Umsetzung begonnen hat, hat es dann auch relativ lautstarke Proteste direkt auf der Straße in der Nacht gegeben, die man dann auch in den Zeitungen anhand der Bilder verfolgen hat können. Und jetzt ist das Thema wieder da eigentlich aufgrund natürlich einer Ankündigung eines Lokales, das eben bekanntgegeben hat, es wird jetzt Konsequenzen ziehen müssen und dementsprechend das Lokal schließen. Es ist natürlich auch in den Medien sehr stark diskutiert worden und wir sind natürlich eine Universitätsstadt und es muss irgendwas in der Richtung natürlich für die Studenten auf der einen Seite geben, auf der anderen Seite muss es natürlich für die Bewohnerinnen und Bewohner auch lebensfähig bleiben und daher richte ich die F r a g e an dich: Welche Maßnahmen sind deinerseits in nächster Zeit geplant, um hier zu einer für alle zufriedenstellende Lösung zu kommen? StR.in Kahr: Sehr geehrter Herr Gemeinderat, lieber Philip! Bevor ich ganz konkret auf deine Frage antworte, ist es mir wichtig auch in dem Zusammenhang, weil ja wirklich, wie du sagst, sehr viel geschrieben wurde und zwar viele Jahre hindurch und auch immer wieder in den Medien zu lesen ist, dass man Bescheid weiß über die Rechtslage und auch die Zuständigkeiten, wer für was überhaupt da zuständig ist in diesen Fragen. Wichtig ist einmal zu wissen, dass die Gewerbeordnung ermächtigt den Landeshauptmann, in dem Fall den Landeshauptmann Voves, zur Erlassung einer Verordnung mit der Aufsperrstunde und auch mit den Sperrstunden festgelegt wird. Das heißt, laut § 1 dieser Sperrzeitenverordnung wird festgelegt, wie die Sperrstunde eben für Bars, Cafés, Diskotheken oder Nachtclubs ausschaut und die wird eben mit 5.00 Uhr festgelegt. § 2 legt die Aufsperrstunde fest, die ebenfalls bei uns in der Steiermark, weil das gilt ja steiermarkweit, ebenfalls mit 5.00 Uhr festgelegt wird. Das heißt, wir haben in der Steiermark eine 24-Stunden-Öffnungszeit, das ist ein Faktum, das ist wichtig das zu wissen. Im § 113 Abs. 5 in der Gewerbeordnung, das ist nämlich immer wichtig, das habe ich mir sagen lassen, die Paragraphen genau zu kennen und das ist wichtig, dieses Muss, es ist keine Kann-Bestimmung, sondern muss die Gemeinde bei Vorliegen von sicherheitspolizeilichen Bedenken die Sperrstunde vorverlegen. Diese sicherheitspolizeilichen Bedenken wurden von der Grazer Polizei wiederholt festgestellt, sodass die Sperrstunde für bestimmte, nicht für alle, aber für bestimmte Lokale in diesem Gebiet, also im Uni-Viertel, mit 2.00 Uhr festgelegt wurde. Rechtsmittel von Betreibern, die ihnen selbstverständlich zustehen, führten dazu, dass die Entscheidungen der Stadt Graz bis jetzt auch vor dem Verwaltungsgerichtshof standgehalten haben und dass ist sozusagen der Status quo. Wenn ein einzelner Betreiber daraus sozusagen für sich jetzt diese Konsequenz zieht, dann ist das, ich sage jetzt, bedauerlich, aber das ist jetzt ein anderes Kapitel, aber so ist die Rechtssituation. Und hier müssen die Stadt Graz und die Behörde auch handeln, weil würden wir das nicht tun, würde ich als Stadtsenatsreferentin einen Amtsmissbrauch machen. Mit einem Wort, um hier etwas zu ändern und das ist jetzt auch deine Frage ganz konkret, bedarf es entweder einer Änderung der Gewerbeordnung oder, was aus meiner Sicht naheliegender wäre, eine Sperrzeitenverordnung durch den Landeshauptmann. Genau ist das, was wir derzeit und wir, da erlaube ich mir jetzt den Herrn Bürgermeister miteinzubeziehen, genau überlegen und in Betracht ziehen, das muss aber auch sozusagen braucht gewisse Prüfungen, wir brauchen da auch das Land und es muss eine Lösung sein, die für alle letztendlich, für die Wirte, für die Bewohner und letztendlich auch für die Gäste der Wirte, eine brauchbare und gute Lösung ist. Wir wollen da niemanden vertreiben und schon gar nicht Graz als Verbots- oder tote Landeshauptstadt sehen, das ist weder das Ziel von mir, geschweige denn von den Behörden gewesen. Vielleicht noch zu erwähnen, 2011 hat der Gemeinderat hier schon einmal eine Petition einstimmig an das Land Steiermark genau in diesem Sinne gestellt, wir haben nur damals eben bis heute keine Antwort erhalten, deshalb ist es auch gut, dass der Herr Bürgermeister diesbezüglich auch wieder Kontakt aufgenommen hat und wir werden den Gemeinderat und die Kollegen der Stadtregierung dann bei entsprechender Zeit darüber informieren (Applaus KPÖ). GR. Pacanda: Danke auf jeden Fall einmal für die rechtliche Aufklärung, weil das war mir jetzt auch nicht so bewusst und wahrscheinlich den Anwesenden jetzt auch nicht so, wie das genau rechtlich ausschaut. Ich hätte jetzt aber eine gezielte Zusatzfrage, die sich jetzt auch auf deine Beantwortung bezieht. Wie du eben sagst, 2011 hat man bereits eigentlich schon mit dem Land gesprochen, jetzt ist 2014, jetzt sind nächstes Jahr Gemeinderatswahlen, es sind dann Landtagswahlen in der Steiermark, wo ich jetzt einfach vermute, da wird sich jetzt keiner wahrscheinlich über Sperrzeiten drübertrauen, vermute ich einfach einmal. Das heißt, da könnten jetzt theoretisch ein/zwei Jahre vergehen, bis irgendwas passiert und meine Vermutung und Befürchtung ist jetzt einfach, das betrifft ja aktuell nicht nur das Kottulinsky, sind ja etliche andere Lokale, die auch in dieses Raster da hineingefallen. Hast du andere Vorschläge auch, wie man jetzt im Endeffekt diese akute Situation, die sich jetzt vielleicht in den nächsten zwei/drei Jahren durchziehen könnte, natürlich für die Lokalbetreiber einerseits, aber eben auch ganz wichtig für die Bewohnerinnen und Bewohner irgendwie zu einer Lösung führen könnten, wo man sagt, ok, da schaffen wir gemeinsam vielleicht was, wo man sagt auch Uni-Viertel-Party-Volk lebt zusammen mit ganz normalen Menschen und ich weiß nicht, einen runden Tisch oder Ähnliches, ich weiß nicht, was man machen könnte, ich habe selber nicht so die absolute Idee, aber vielleicht hast du da eine. StR.in Kahr: Absolute Lösungen wird es sowieso keine geben, ich sehe das nicht so pessimistisch wie du, für die Nichtbeantwortung durch das Land Steiermark im Jahr 2011 kann jetzt die Stadt Graz nichts dafür, das muss man so sagen und ich glaube auch gar nicht, dass das jetzt ein Nichtwollen ist, sondern man hat eben gedacht, dass sich sozusagen vielleicht mit den jetzigen Gepflogenheiten vielleicht sich das wieder einrenkt. Ich glaube, dass man es zuwenig ernst genommen hat. Insofern bin ich froh durchaus, dass es diese Diskussion jetzt gibt, weil das Thema jetzt einfach nicht mehr so leicht vom Tisch zu wischen ist, es ist ein Handlungsbedarf. Wien hat diesbezüglich eine Lösung gefunden und ich denke, dass wir diesbezüglich auch in Graz eine Lösung finden werden (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Ich erlaube mir, ein paar Anmerkungen zu machen. Nachdem ich gerade heute wieder eine Kollegin und einen Kollegen hier angelobt habe im Gemeinderat, haben mir auch alle Personen, die hier auf der Stadtsenatsbank oder im Gemeinderat sitzen, in die Hand versprochen, die Gesetze der Republik treu zu beachten. Und ich möchte das deswegen sagen, weil es gerade auch in der Situation sehr, sehr oft dazu kommt, dass Gesetze nicht eingehalten werden und ich bedaure es zutiefst, dass auch jetzt anlässlich der Diskussion im Gemeinderat auch so gut wie keine Journalistinnen und Journalisten anwesend sind, weil sie auch ununterbrochen eine Berichterstattung in den Medien zustande gebracht haben, und die wahren Hintergründe und Problemstellungen, die wir hier zu bewältigen haben, nicht richtig transportiert haben. Es ist ein Verwirrspiel und viele Jugendliche glauben, dass die eine oder der andere in der Regierung oder hier im Gemeinderat eine Lust daran verspürt, irgendjemanden zu schikanieren, zu ärgern oder gar auch im Uni-Viertel in einer Universitätsstadt kein Universitätsleben, Studentenleben zuzulassen. Ich möchte klar betonen, dass wir zum Teil fehlende Genehmigungen haben, dass wir Übertretungen haben, die wir zu ahnden haben und wo wir verpflichtet sind, es zu tun. Wir versuchen ununterbrochen mit der zuständigen Bundesbehörde, die für die Sicherheit und Ruhe und Ordnung auf den Straßen zu sorgen hat, ein Mehr an Polizistinnen und Polizisten zu bekommen, was auch schwer möglich ist, aber, und ich möchte das auch dazusagen, weil im letzten Gespräch, das wir gemeinsam auch mit der Polizei geführt haben, natürlich klar zum Ausdruck gekommen ist, dass auch die Beamtinnen und Beamten, die da auf der Straße in der Nacht sich einiges anzuhören haben und auch so manches erleben, nicht in der Lage sind, wenn in einem Straßenzug oder in einem Viertel zugleich tausende, ja zigtausende Menschen da sind. In dem Augenblick, wo du so viele Menschen hast, hast du von Haus aus einen Gesamtlärmpegel schon überschritten, ob dann noch die Taxis dazukommen in zweiter Spur mit laufendem Motoren, mit dem Türenknallen, mit dem Schreien, all das, das heißt, tausende Menschen machen einen Lärmpegel, dass das Öffnen von Fenstern für die Bevölkerung dort nicht mehr möglich ist, auch im Sommer nicht. Und das muss man schon auch diskutieren und es war interessant auch bei Gesprächen mit Gastronomen, die gesagt haben, es wäre vielleicht gar nicht so schlecht, und darin liegt vielleicht eine Lösung, weil auch Weltstädte wie London es so gemacht haben, nämlich zu sagen, die Sperrstunde ist zum Beispiel 2.30 Uhr morgens und gilt vielleicht in einem gesamten Stadtgebiet. Das hieße, es ist um halb drei, ich glaube, das ist auch die Regelung, in London geht es los gestaffelt mit zwölf, zwei und ganz, ganz wenige Lokale, die dann auch geeignet sind, können länger offen haben, das bedeutet, dass es dann nicht zum Wettbewerb unter den Wirten kommt, weil manche scheren sich gleich überhaupt nichts, um es auf Deutsch zu sagen, die haben gar nicht angesucht um die verlängerte Sperrstunden, die machen einfach so wie sie wollen auf und wir haben letzten Endes da ein bisschen das Nachsehen auch in der öffentlichen Diskussion. Und weil der runde Tisch immer wieder gefordert wird, soviel Gespräche und Tische, wie wir da hatten, ich kann mich gut zurückerinnern auch einmal an die Diskussion im Hörsaal im Heizhaus, glaube ich, war es der Universität oder im Hörsaal A , jetzt weiß ich es gar nicht mehr, aber es waren damals weit mehr als hundert Bewohnerinnen und Bewohner da und ich kann mich auch noch gut erinnern, das ist fast eskaliert dort und auch die Studentenvertreterinnen und -vertreter haben sich dort gar nicht mehr zu Wort gemeldet, weil sie mitbekommen haben, wie die Menschen dort vor Ort unter all dem, was sie da, vor allem in der Nacht, erleben müssen, einfach nicht mehr können und auch nicht mehr diskutieren wollen. Wir hoffen, dass wir da mit dem Land vielleicht einen Schritt weiterkommen. Ist aber eine ganz, ganz schwierige Materie und noch einmal, es sind auch sehr, sehr viele andere Auflagen in keinster Weise erfüllt von so manchem Gastronomen dort und das gehört halt auch einmal deutlich gesagt. Ich hoffe, es wird dann auch einmal die Rechtsmaterie gut beschrieben. Wir werden das auch einmal ganz gezielt jetzt in Richtung Medien vielleicht auch noch einmal kundtun (Applaus ÖVP und KPÖ). 6) Topticket für Studierende GR. Mag. Krotzer stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Mag. Krotzer: Sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuhörerinnen und Zuhörer, sehr geehrter Herr Stadtrat! Ich darf überleiten vom studentischen Nachtleben im Uni-Viertel zu den studentischen Verkehrsermäßigungen und da ist es ja so, dass wir am 20. März diesen Jahres beschlossen haben hier im Grazer Gemeinderat eine einstimmige Petition an das Land Steiermark, die das Land Steiermark auffordert, dafür einzutreten oder dafür zu sorgen, dass das Topticket auf die steirischen Studierenden ausgeweitet wird, also das bekannte Topticket um 96 Euro, das bisher eben für Schülerinnen und Schüler beziehungswese für Lehrlinge zur Verfügung steht und dass das eben auch den Studierenden, weil eben auch Menschen in Ausbildung, zusteht, ausgeweitet wird. Dieser Beschluss ist gefällt worden, ist dann an das Land weitergegeben worden, es hat dort weitere Anträge gegeben im Landtag sowie auch diverse Gespräche. Konkrete Ergebnisse liegen allerdings bis heute nicht vor und angesichts dessen, dass in knapp zwei Wochen auch wieder das neue Semester beginnt, drängt die Zeit, insofern habe ich an Sie, Herr Stadtrat folgende F r a g e : Welche Gespräche mit welchem Inhalt gab es von Ihrer Seite mit Vertreterinnen und Vertretern der Steiermärkischen Landesregierung im Sinne der Petition des Grazer Gemeinderates, die eine Ausweitung des Toptickets auf die Studierenden beinhaltete (Applaus KPÖ)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat, laut Auskunft des zuständigen Amtes, Abteilung 16 – Verkehr und Landeshochbau des Landes Steiermark wurde die angesprochene Petition in der Landtagsdirektion eingebracht und dem Ausschuss Petitionen vorgelegt. Der zuständige politische Referent des Landes Steiermark Dr. Gerhard Kurzmann wurde zur Stellungnahme aufgefordert und hat diese auch zeitgerecht in die Steiermärkische Landesregierung eingebracht. Dort wurde die Stellungnahme einstimmig beschlossen und in der Ausschusssitzung vom 16.9.2014 dem Unterausschuss Jugendmobilität zugewiesen. Da seitens des Unterausschusses Jugendmobilität die Bearbeitung und Stellungnahme ausständig ist, erfolgt derzeit keine Weiterleitung der Stellungnahme an die Stadt Graz. GR. Mag. Krotzer: Also das heißt, ich kann aus dem auch entnehmen, dass es von Ihrer Seite diesbezüglich ja keine Gespräche mit dem Landesrat Kurzmann gegeben hat und darf die Frage stellen, ob Sie bereit sind, dieses Gespräch nachzuholen, damit da einfach ein bisschen mehr Druck auch von Seiten der Stadt auf das Land ausgeübt wird (Applaus KPÖ). StR. Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat, Sie vermengen hier Zuständigkeiten, auch der Herr Landesrat ist nicht in der Lage zu bestimmen, ob dieses Topjugendticket ausgeweitet wird oder nicht, das entscheidet der Landtag und deswegen ist das auch in den dementsprechenden Unterausschuss verwiesen worden (Applaus FPÖ). 7) Nahverkehrsabgabe – Ihre Stellungnahme GR.in Mag.a Schleicher stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR.in Mag.a Schleicher: Sehr geehrter Herr Stadtrat Rüsch! In meiner Frage geht es auch um ein Zuckerl, um ein sehr teures Zuckerl! Im Rahmen der medialen Berichterstattung rund um den Budgetvoranschlag für die kommenden Jahre forderte ein Mandatar für seine Zustimmung zum Budgetentwurf unter die Einführung einer sogenannten Nahverkehrsabgabe. Diese würde im Falle ihrer tatsächlichen Einführung aber eine deutliche Belastung für die Grazer Wirtschaft darstellen. Daher richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende F r a g e : Wie stehen Sie in Ihrer Eigenschaft als zuständiger Finanz- und Wirtschaftsstadtrat zur Einführung einer Nahverkehrsabgabe (Applaus FPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Danke, Frau Gemeinderätin! Zunächst, soweit ich informiert bin, fordern alle Fraktionen im Gemeinderat eine Nahverkehrsabgabe. Ich erinnere mich auch an die Forderung der FPÖ, die war allerdings schon in der letzten Periode, nach einer City-Maut, das wird meines Wissens nicht mehr gefordert von der FPÖ, aber jedenfalls auch eine Nahverkehrsabgabe. Wie Sie wissen, bemühen sich alle Parteien für die erforderlichen Aufgaben, die wir im öffentlichen Nahverkehr haben, um Zuschüsse vom Bund und vom Land. Und zwar in gemeinsamen Petitionen, in gemeinsamen Auftritten vor den Medien, in vielen Gesprächen, die es gegeben hat, weil wir eben wissen, dass für das, was für die Stadtentwicklung notwendig ist, das ist ein Paket von Größenordnung 250 bis 300 Millionen Euro, in den nächsten Jahren wir das allein nicht schaffen können. Ich denke, dass das eine sehr wichtige Geschichte ist und ich hoffe auch nach wie vor, dass wir bei den übergeordneten Gebietskörperschaften irgendwann Erfolg haben werden. Wenn das nicht der Fall ist, dann hat die Stadt zwei Möglichkeiten, entweder sie verschiebt ihre erforderlichen Nahverkehrsinvestitionen um zirka fünf bis sieben Jahre oder wir bemühen uns um eine eigene Abgabe. Jetzt bringen Sie die Wirtschaft ins Spiel. Mir ist nicht so klar wie Ihnen, dass einfach die Nahverkehrsabgabe die schlechtere Lösung ist und zwar aus folgendem Grund. Vor allem die Innenstadtwirtschaft ist ganz, ganz entscheidend davon abhängig, wie die Zugänglichkeit ist. Wenn es uns nicht gelingt, im Laufe der nächsten Jahre die entsprechenden Nahverkehrsinvestitionen zu tätigen, bin ich fast der Überzeugung, dass das für die Wirtschaft die schlechtere Variante ist. Darüber hinaus ist auch klar, das war auch immer in den Forderungen drinnen (Der Bürgermeister läutet mit der Ordnungsglocke), dass eine Nahverkehrsabgabe steiermarkweit eingeführt werden muss und nicht nur für die Stadt Graz. Sie sehen, dass der Zusammenhang nicht so einfach ist, wie Sie es dargestellt haben, ich hoffe aber nach wie vor, dass es uns allen gelingt, die FPÖ hat auch ihren Beitrag geleistet, und dass es uns wirklich gelingt, beim Bund und auch beim Land hier auf unsere Problematik aufmerksam zu machen und dann könnte man sich durchaus auch eine Ausweitung vorstellen der Nahverkehrsinvestitionen ohne eine zusätzliche Abgabe (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Schleicher: Es gibt ja noch andere Wirtschaftstreibende außer die Innenstadtwirtschaft. Grazer Wirtschaftsbetriebe, die abhängig sind von ihrem Auto, die eh schon genug Belastungen zu tragen haben, das heißt, Sie als Finanz- und Wirtschaftsstadtrat sagen, für Sie ist die Nahverkehrsabgabe das richtige Mittel? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich führe das jetzt nicht nochmals aus, was ich ausgeführt habe. Ich habe Ihnen gesagt, dass die Frage, so wie Sie sie gestellt haben, aus meiner Sicht zu billig ist. Ich denke, gerade Sie von der FPÖ können wesentlich dazu beitragen, dass wir über das Thema nicht so intensiv diskutieren müssen. Sie sind ja vertreten im Land durch Landesrat Kurzmann, immer wieder die Hinweise, dass dort kein Geld vorhanden ist, Geld haben wir alle sehr, sehr wenig. Aber wenn einem etwas wirklich wichtig ist und ich weiß eben auch, dass allen Parteien in der Stadt dieser Ausbau wichtig ist. Offensichtlich ist es eben beim Land auch dem Landesrat Kurzmann nicht in dieser Priorität wichtig, dann könnten wir darauf verzichten. Ich sage es nur noch einmal, wir sind eine wachsende Stadt, die Stadtentwicklung der Wirtschaft insgesamt, aber nicht nur für die Wirtschaft, sondern für die Bevölkerung wichtig, hängt sehr davon ab, ob die Stadt sehr zugänglich bleibt und das ist eine Frage des ÖV-Ausbaus und das ist aus meiner Sicht die entscheidende Frage und die müssen wir eben bewältigen. Ich hoffe, dass es geht mit Zuschüssen vom Land und vom Bund (Applaus ÖVP). Bgm. Mag. Nagl: Zutiefst betrübt gebe ich bekannt, dass ich Frau Gemeinderätin Mag.a Alexandra Marak-Fischer gehindert habe, ihre Frage zu stellen. Sie wäre schon dran gewesen, ich darf sie jetzt bitten, dass zu tun. 8) Tonnagebeschränkung für die Steinbergstraße GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR.in Mag.a Marak-Fischer: Danke Herr Bürgermeister, es ist immer wichtig, dass man Dinge nachholt, wenn man sie nicht früh genug gemacht hat, dann ist es auch in Ordnung so. Geschätzte Kollegen und Kolleginnen, geschätzter Herr Bürgermeister, geschätzte Mitglieder des Stadtsenates! Das Thema Deponie in Thal hat uns hier im Gemeinderat im letzten Jahr einige Male begleitet und ich denke, es gibt hier auch eine große Mehrheit unter den Mitgliedern des Gemeinderates, die ehr skeptisch dieser Deponie gegenüberstehen. Es gab in den letzten Monaten, und eine wichtige Vertreterin ist ja auch heute hier, viele, viele Proteste der Bevölkerung, der Bürger und Bürgerinnen, es gibt regelmäßige Demonstrationen und Straßensperren, die sich gegen diese Deponie auch richten. Und dennoch ist es bis jetzt nicht gelungen, die Deponie in irgendeiner Weise nachhaltig zu verhindern. Eine Möglichkeit, die wir dann gesehen haben, war im März der Antrag auf eine Tonnagebeschränkung in der Steinbergstraße, die Tonnagebeschränkung hat im Gemeinderat ja auch eine große Mehrheit gefunden und dennoch konnten wir jetzt letzte Woche lesen, dass das Land, das sich mit der Prüfung dieser Tonnagebeschränkung beschäftigt hat, in einer Stellungnahme sich negativ dazu geäußert hat. Ich darf daher an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat Eustacchio, namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion die F r a g e stellen: In Zusammenhang mit der eingeforderten Tonnagebeschränkung für die Steinbergstraße betreffend die geplante Baurestedeponie in Thal bemängeln Anrainer und Anrainerinnen, dass das vom Verkehrsreferat erstellte Gutachten, das sich gegen eine solche Tonnagebeschränkung ausspricht, auf Basis der derzeit aktuellen Verkehrszählungsdaten entstanden ist, nicht aber die zu erwartende immense Schwerverkehrsbelastung berücksichtigt, die durch die Deponie droht. Ist dieser Vorwurf der Anrainer und Anrainerinnen richtig (Applaus SPÖ)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Frau Gemeinderätin, mir liegen auch nur die Ergebnisse vor, die ja das Kuratorium für Verkehrssicherheit vorgelegt hat, ich weiß nicht, ob du den Bericht hast, wenn nicht, lasse ich ihn dir gerne auch zukommen. Wir haben die Antwort natürlich bekommen seitens des Landes. Also der Vorwurf, die Schwerverkehrsbelastung hätte im Gutachten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit keinen Niederschlag gefunden, entspricht nicht den Tatsachen. Das Gutachten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit berücksichtigt sehr wohl erhöhte Werte, die sich auf eine Auskunft der Abteilung 13 des Landes Steiermark, Anlagenrecht und Abfallrecht, beziehen. Hierbei wird angegeben, dass in der Baurestmassendeponie jährlich zirka 80.000 Tonnen an Baurestmassen abgelagert werden. Daraus folgt, dass bei einer durchschnittlichen Beladung von 20 Tonnen pro Lkw und bei 200 Werktagen im Jahr zirka 20 Anlieferungen beziehungsweise 40 Fahrbewegungen pro Tag stattfinden. Dies wurde im Leistungsfähigkeitsnachweis nach RVS, 3.5.2012, berücksichtigt und hierbei auch festgestellt, dass es noch Luft nach oben gibt, da im Moment nicht exakt angegeben werden kann, wie viel Fahrbewegungen tatsächlich für diese Baurestmassendeponie durchgeführt werden, also wurden diese errechneten Werte herangezogen, das ist die Auskunft, die ich erhalten habe, die sich also aufgrund dieses Gutachtens ergeben (Applaus FPÖ). GR.in Mag.a Marak-Fischer: Danke für deine Antwort. Für mich stellt sich jetzt die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt Graz noch und bist du bereit, auch rechtliche Möglichkeiten noch zu ergreifen oder andere Möglichkeiten, die die Stadt noch hat, zu ergreifen, um die Deponie und die Belastung der Steinbergstraße und der Anrainer und Anrainerinnen zu verhindern? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Wir haben das Thema ja schon oft durchgekaut, auch im Gemeinderat und es muss mittlerweile klar sein, dass die Stadt Graz keine Rechtsmittel dagegen hat, weil die Stadt Graz auch nicht in der Lage ist, diese Entscheidungen zu treffen, weil es auf der höheren Ebene, auf der Landesebene stattfindet. Und ich darf nur seitens auch des Straßenamtes ausrichten, dass die Straßenverkehrsordnung nicht dazu geeignet ist, Mülldeponien zu verhindern, da hätte es schon anders angesetzt werden müssen und ich weiß doch, dass die Gemeinde Thal, glaube ich, SPÖ-regiert ist, also da hättet ihr schon ein bisschen früher aufwachen müssen und dort einmal intervenieren müssen (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Die nächsten beiden Fragen würden wir gleich gerne gemeinsam stellen, weil es dieselben Inhalte hat. Frau Gemeinderätin Daniela Grabe und Frau Gemeinderätin Mag.a Taberhofer stellen, wenn ich so sagen darf, die fast selbe Frage an Frau Dr.in Schröck. 9) Ergebnisse der Evaluierung von Mädchen- und Frauen-Beratungseinrichtungen GR.in Mag.a Grabe stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR.in Mag.a Grabe: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe BesucherInnen auf der Galerie und sehr geehrte Dolmetscherinnen, die ihre wichtige Arbeit hier übernehmen. Die Frage bezieht sich auf die Evaluierung der Mädchen- und Frauenberatungseinrichtungen, die wie ja bereits präsentiert wurde vor dem Sommer, schon abgeschlossen wurde. Allerdings, das habe ich jetzt diese Woche auch noch mal abgeklärt, allerdings ist den einzelnen Einrichtungen offenbar noch nicht zugegangen, wie die Evaluierung für sie speziell, also welche konkreten Ergebnisse in welchen konkreten Punkten, ausgegangen ist und das hat natürlich für alle Beteiligten Auswirkungen für ihre weitere Arbeit, für ihre Planungen und natürlich ist auch ein großes Interesse zu wissen, wie das jetzt seitens deines Ressorts bewertet wird, die Ergebnisse der Evaluierung. Ob das Auswirkungen hat auf die künftigen Budgetplanungen usw., die die Beratungseinrichtungen natürlich jetzt auch gerade schon starten, weil sie das für sich auch das 2015er-Budget inklusive der Bedeutung, wie viele Mitarbeiterinnen sie haben können usw., planen müssen und ein Teil davon ist natürlich auch die Frage, Frauenbeauftragte, die ja ebenfalls evaluiert wurde, ob es da jetzt schon Ergebnisse gibt, wie mit der Stelle dann fortgefahren wird und auch wieder wann eben die x-mal schon thematisierte Neuausschreibung der Stelle erfolgt. Daher meine F r a g e: Wann werden die betroffenen Mädchen- und Frauen-Beratungseinrichtungen, inklusive eben der Trägerverein für die Frauenbeauftragte, über die detaillierten Ergebnisse der Evaluierung ihrer jeweiligen Einrichtungen und über deren Auswirkungen auf ihre Budgetplanungen informiert (Applaus KPÖ und Grüne)? 10) Ergebnisse der Evaluierung der Fraueneinrichtungen der Stadt Graz GR.in Mag.a Taberhofer stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR.in Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Bürgermeisterstellvertreterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Ich kann es ganz kurz machen, weil meine Frage tatsächlich ident ist. Die Frage betrifft auch das, wie schauen die Detailergebnisse der Evaluierung aus und auf welcher Grundlage, weil es ja auch voraussetzende Bedingungen gesehen wird, auf welcher Grundlage kommt dann wann zur Ausschreibung für die Stelle der unabhängigen Frauenbeauftragten (Applaus KPÖ und Grüne)? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Sehr geehrte Gemeinderätinnen, liebe Daniela, liebe Uli! Zuerst zur Frage von der Daniela, obwohl sie fast gleichlautend sind. Die betroffenen Mädchen- und Fraueneinrichtungen werden die detaillierten Ergebnisse ihrer jeweiligen Einrichtung mit den Auswirkungen auf ihre Budgetplanung in den nächsten Wochen bekommen, werden in den nächsten Wochen von mir in einzelnen Gesprächen natürlich informiert werden. Im Zuge dessen wird selbstverständlich auch ein großer oder eine große Fördernehmerin, nämlich der Grazer Frauenrat, informiert werden und dann werden wir auch mit dem Grazer Frauenrat besprechen, wie die Ausschreibung der unabhängigen Frauenbeauftragten im Detail vonstatten gehen wird. Im Grunde ist das jetzt nichts Neues, ich habe immer gesagt, im Herbst werden die Ergebnisse vorliegen. Diese Evaluierung, die wir gemacht haben, war eine sehr genau Evaluierung und ist damit natürlich auch ein sehr umfassendes Ergebnis vorhanden, das gehört jetzt genau durchleuchtet, das gehört genau angeschaut und ich rechne damit, dass wir spätestens Mitte Oktober dann alle Fraueneinrichtungen im Detail informiert haben und damit auch die Budgetplanung für das Jahr 2015 für die Fraueneinrichtungen und damit auch für den Frauenrat beziehungsweise auch die künftige unabhängige Frauenbeauftragte klar sein sollte (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Grabe: Danke für die Information, dass das bald erfolgen wird. Zusatzfrage und kleine Anmerkung, der Frauenrat ist jetzt eine der größeren Fördernehmerinnen, die 80.000 Euro bisher waren auf fünf Jahre, also gigantisch ist es nicht, aber das wissen wir alle. Die Frage ist, hältst du das für realistisch, dass heuer die Frauenbeauftragtenstelle auch wieder im ähnlichen Stundenmaß ausgeschrieben wird oder wackelt das? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Jetzt muss ich dich korrigieren, es sind 80.000 Euro nicht für fünf Jahre, sondern jährlich, weil ja die Frauenbeauftragte über den Frauenrat beschäftigt ist, über die genauen Modalitäten, wir die Frauenbeauftragte ausgeschrieben wird, werde ich ein Einzelgespräch beziehungsweise ein genaueres Detailgespräch mit den entsprechenden Verein führen, das ist der Verein Frauenrat (Applaus SPÖ). T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Ich darf Sie nun bitten, die Tagesordnung zur Hand zu nehmen. Im Vorfeld wurden wieder all jene Stücke zusammengefasst, die schon die mehrheitliche Zustimmung bekommen haben. Das sind die Stücke 2), das Stück Nummer 3) ist abgesetzt, das Stück Nummer 7) Gegenstimme von KPÖ, Stücke 8) und 10) beim Stück 10) gibt es Gegenstimmen der Grünen und von Herrn GR. Pacanda, die Stücke 11) bis 15) einstimmig, ebenso die Stücke 16) bis 18), Stück Nummer 19) abgesetzt. Stück 24) und 25) einstimmig, alle übrigen Stücke werden berichtet. 2) Präs. 11275/2005-15 Stadtmuseum Graz GmbH „GrazMuseum“; Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat – Änderung Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Anstelle von Herrn Bernd Mugele wird Frau Anne Rieger als Vertreterin der Stadt Graz in den Aufsichtsrat der Stadtmuseum Graz GmbH entsandt. 7) A 8-40945/08-43 Creative Industries Styria GmbH; Informationsbericht o. General-versammlung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Informationsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle den vorliegenden Informationsbericht zur Kenntnis nehmen. 8) A 8-8679/2010-44 ITG Informationstechnik Graz GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung; Umlaufbeschluss; Bestellung Wirtschaftsprüfer 2014-2016 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 in der Fassung LGBl.Nr. 77/2014 beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der ITG Informationstechnik Graz GmbH, Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt mittels Umlaufbeschluss insbesondere folgendem Antrag zuzustimmen: - Beauftragung der K&E Wirtschaftstreuhand GmbH, 8010 Graz, Hofgasse 3, zur Wirtschaftsprüfung für die Jahre 2014, 2015 und 2016. 10) A 8-18793/06-137 Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. (GEA) Stimmrechtsermächtigung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz Wechsel im Aufsichtsrat Umlaufbeschluss Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Die Vertreterin der Stadt Graz, StR.in Lisa Rücker, in der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. wird ermächtigt, mittels Umlaufbeschluss im Sinne der Ausführungen im Motivenbericht folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zustimmung zur Beschlussfassung im schriftlichen Weg gem. § 34 GmbHG 2. Zustimmung zur Abberufung von Mag. Rudolf Moser als Aufsichtsrat der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. 3. Zustimmung zur Wahl von Dr. Karlheinz Morré in den Aufsichtsrat der Gesellschaft. 10) A 8-21515/2006-180 GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH, Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 ‚Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, Bestellung Wirtschaftsprüfung für 2014 und 2015; Umlaufbeschluss Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014, beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH, Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, im Umlaufweg folgenden Anträgen der erweiterten Geschäftsführung, zuzustimmen: 1. Zustimmung zur Beschlussfassung im Umlaufweg gem. § 34 GmbHG 2. Zustimmung zur Beauftragung der BFP Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH mit der Wirtschaftsprüfung für die Jahre 2014 und 2015. 12) A 16-2184/2003-308 A 8 – 66149/2013-23 A 8/4 – 25555/2012 Literaturhaus/Franz-Nabl-Institut Betriebsführung 1. Verlängerung der bestehenden Verträge (Untervermietung – BetreiberInnenvertrag) 2. Projektgenehmigung von 1.1.2015 bis 31.12.2019 Der Kulturausschuss und der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit gemäß § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz vom 9.12.1993 bzw. § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. beschließen: 1. Der beiliegende BetreiberInnenvertrag über die inhaltliche Konzeption zur Förderung des Literaturhauses der Stadt Graz mit einer Finanzierungsvereinbarung in Höhe von € 512.000,- für die Jahre 2015 bis 2019 (Auszahlung monatlich in gleich hohen Raten) sowie der Nachtrag zu bestehenden Untervermietung, der ebenfalls angeschlossen und mit der Karl-Franzens-Universität Graz abzuschließen ist, werden genehmigt. 2. Die Projektgenehmigung wird erteilt, der sich ab dem Jahr 2015 ergebende Finanzmittelbedarf für die Rückmietung in Höhe von €21.870,- (AOB A 8/4) sowie für die Betriebsführung inkl. Personal-, Sach- und Investitionskosten in Höhe von jährlich € 512.00,- (AOB A 16) sind für die Jahre 2015 bis 2019 in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen und aus den jeweiligen Eckwerten zu finanzieren. 13) A 8/4 – 8091/2014 Liegenschaft Jakoministraße 12 Gdst.Nr. 205, EZ 108, KG Jakomini Reallast aus 1942 zugunsten der Stadt Graz, Verzicht bzw. Lösung dieser Reallast Antrag auf Zustimmung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: Die Stadt Graz verzichtet auf die Ausübung ihrer in EZ 108, KG Jakomini unter C-LNR 3a intabulierten Reallast und stimmt der Löschung zu. Sämtliche mit der Errichtung der erforderlichen Urkunden und der grundbücherlichen Durchführung derselben verbunden Kosten, Abgaben und Gebühren gehen zu Lasten der Grundeigentümer. Die Errichtung der Urkunde erfolgt von der Präsidialabteilung, Zivilrechtsangelegenheiten. 14) A 8/4 – 6513/2014 Lg. Muruferpromenade/Überfuhrgasse Gdst.Nr. 1708/2, EZ 814, 2267/2, EZ 1270, 2611/1, 2611/2, je EZ 1073, 1783/2, EZ 2137, je KG Lend Einräumung einer grundbücherlichen Dienstbarkeit zur Verlegung und dem Betrieb einer 110-kV-Doppelkabelleitung auf immerwährende Zeit Antrag auf Zustimmung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: Die Steweag Steg GmbH bzw. Tochtergesellschaften der Energie Steiermark wird die grundbücherliche Dienstbarkeit um Verlegung und den Betrieb einer 110-kV-Doppelkabelleitung inkl. Nebenanlagen auf den städt. Grundtücken r. 1708/2, EZ 814, 2267/2, EZ 1270, 2611/1, 2611/2, je EZ 1073, 1783/2, EZ 2132, je KG Lend, gelegen an der Muruferpromenade im beiliegenden Plan eingezeichnet, ab 1.10.2014 auf immerwährende Zeit im Sinne der angeschlossenen Vertragsentwürfe eingeräumt. 15) A 8/4 – 24004/2014 Unentgeltliche Übertragung des Gdst.Nr. 203/7, EZ 1235, KG Straßgang, aus dem Privatbesitz der Stadt Graz in das öffentliche Gut des Landes Steiermark Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2, Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: Die unentgeltliche Übertragung des Gdst.Nr. 203/7, EZ 1235, KG Straßgang, mit einer Gesamtfläche von 1.661 m2 aus dem Privatbesitz der Stadt Graz in das öffentliche Gut des Landes Steiermark (L 321 – Südgürtelstraße) wird genehmigt. 16) A 8/4 – 30215/2014 Wetzelsdorfer Straße a) Errichtung Geh- und Radweg Auflassung vom öffentl. Gut und unentgeltlichen Übertragung einer ca. 85 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 366/9 und einer ca. 95 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 366/8, beide EZ 50000, KG Baierdorf in das öffentliche Gut des Landes Steiermark b) Kreuzungsumbau Wetzelsdorfer Straße – Kärnter Straße Auflassung vom öffentl. Gut und unentgeltliche Übertragung einer ca. 126 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 1205/9, EZ 50000, KG Gries, in das öffentliche Gut des Landes Steiermark Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: 1.) Die Auflassung einer ca. 95 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 366/8, einer ca. 85 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 366/9, beide EZ 50000, KG Baierdorf und einer ca. 126 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 1205/9, EZ 50000, KG Gries, aus dem öffentlichen Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 2.) Die unentgeltliche Übertragung der in Pkt. 1.) aus dem öffentlichen Gut aufgelassenen Teilflächen der Gdst.Nr. 366/8 (ca. 95 m2), Gdst.Nr. 366/9 (ca. 85 m2), je EZ 50000, beide KG Baierdorf und Gdst.Nr. 1205/9 (ca. 126 m2), EZ 50000, KG Gries, mit einer Gesamtfläche von ca. 306 m2 in das öffentliche Gut des Landes Steiermark wird genehmigt. 3.) Die Vermessung, die Errichtung des Teilungsplanes und die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt durch das Land Steiermark 17) A 8/4 – 41148/2014 Auwiesenweg Bescheidmäßige unentgeltliche Grundabtretung und Übernahme des Gdst.Nr. 13/88, EZ 161, KG Rudersdorf, mit einer Fläche von 36 m2 in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: Die Übernahme des Gdst.Nr. 13/88, EZ 161, KG Rudersdorf, mit einer Fläche von 36 m2, welches sich im außerbücherlichen Eigentum der Kohlbacher GmbH befindet und mit Bescheid vom 5.4.2013, GZ. A 17-047799/2012/0011, zur Abtretung vorgeschrieben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 18) A 8/4 – 35765/2009 Leberackerweg – BBPl.Nr. 07.09.0-Teil B Übernahme der Gdst.Nr. 85/1 (170 m2), EZ 549 und Gdst.Nr. 184/1 (405 m2), EZ 549, je KG Neudorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: Die Übernahme der Gdst.Nr. 85/1, EZ 549, KG Neudorf, mit einer Fläche von 170 m2 und Gdst.Nr. 184/1, EZ 548, KG Neudorf, mit einer Fläche von 405 m2, welche sich aufgrund der Vereinbarung vom 21.1.2010 und der Entschließung durch Herrn Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch vom 12.7.2010 im außerbücherlichen Eigentum der Stadt Graz befinden, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. NT 24) A 23-042283/2014-0006 Projekt „Effiziente Feinstaubreduktion durch Einsatz von Elektrofiltern für Biomasse-Kleinfeuerungen – Feldtest, Begleitforschung und Bewertung“; Zusatz zum Verwaltungsübereinkommen mit dem Land Steiermark, gem. GR-B A 23-028212/2013-0006 vom 4.7.2013, für den Projektkostenanteil von Euro 118.340. Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. dass dem Projekt gemäß Motivenbericht zugestimmt wird 2. dass dieser GR-Beschluss als Zusatz zum Verwaltungsübereinkommen 2013/14 mit dem Land Steiermark, gemäß GR-B A 23-028212/2013-0006 vom 4.7.2013, bzgl. der Verwendung der genehmigten Mittel zur Feinstaubbekämpfung (Pkt. I.1.) gilt und damit dieser Mittelbereitstellung in der Höhe von Euro 118.340 (50 % der ges. Projektkosten), vorbehaltlich der korrespondierenden Ergänzung dieser Vereinbarung durch das Land Steiermark, aus diesen Restmitteln des Landes, Fipos 1.52200.775200, zugestimmt wird. NT 25) Abi-039939/2014-0001 Förderrichtlinie „Flexible Kinderbetreuung“ (Gestaffelte Elternförderung) Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: die Förderrichtlinie „Flexible Kinderbetreuung“ (Gestaffelte Elternförderung) wird genehmigt. Die Tagesordnungspunkte 2), 8), 11), 12), 13), 14), 15), 16), 17), 18), NT 24) und NT 25) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte 7) (gegen KPÖ) und 10) (gegen Grüne und Piratenpartei) wurden mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Pogner 1) Präs. 12994/2003-14 Grazer Energieagentur GmbH; Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat - Änderung GR. Dr. Pogner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Stück geht es um die Grazer Energieagentur und zwar um die Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat. Und zwar mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.5. wurden folgende Personen als Vertretung der Stadt Graz in den Aufsichtsrat der Grazer Energieagentur entsandt, das ist der Herr Dipl.-Ing. Georg Topf und Herr Mag. Rudolf Moser. Aufgrund seiner Angelobung als Gemeinderat hat Herr Mag. Rudolf Moser sein Amt als Aufsichtsrat der Grazer Energieagentur mit Schreiben vom 17.8.2014 zurückgelegt. Mit Schreiben vom 18.8. nominiert der freiheitliche Gemeinderatsklub anstelle von Herrn Gemeinderat Mag. Rudolf Moser Herrn Dr. Karlheinz Morré in den Aufsichtsrat der Grazer Energieagentur. Der Stadtsenat stellt daher den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Als Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat der Energieagentur GmbH wird anstelle von Herrn Gemeinderat Mag. Rudolf Moser Herr Dr. Karlheinz Morré entsandt. Dankeschön. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Als Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat der Grazer Energieagentur GmbH wird anstelle von Herrn Gemeinderat Mag. Rudolf Moser Herr Dr. Karlheinz Morré entsandt. Bgm. Mag. Nagl: Ich möchte auch aufgrund der Vorgespräche, die wir geführt haben anmerken, dass durch die Angelobung von Herrn Dipl.-Ing. Topf heute als Gemeinderat auch er diese Tätigkeit dann zurücklegen wird und wir in der nächsten Sitzung dann auch wieder jemanden nominieren werden und die Diskussion darum, ob wir jetzt auch aufgrund unserer Regelung im Aufsichtsrat durch genügend Frauen vertreten sind, wird die ÖVP das nächste Mal ein Stück einbringen und eine Frau vorschlagen (Applaus ÖVP). GR. Dr. Wohlfahrt: Danke, Herr Bürgermeister. Sie haben es eh schon gesagt, in der nächsten Sitzung wird wahrscheinlich die Frauenquote eingehalten werden, das ist natürlich erfreulich. Trotzdem geht es hier um eine Beteiligungsrichtlinie, trotzdem geht es hier darum, der Gemeinderat sich selbst ernst nimmt. Sie kennen das alles schon, dass die derzeitige Nominierung entspricht natürlich nicht der Beteiligungsrichtlinie, in diesem Sinne hätte ich einfach gerne, dass das Stück das nächste Mal gemeinsam gemacht wird, es ist ja keine Tragik, wenn man das noch eine Sitzung weiterlässt und dann ein normengerechtes Stück vorlegen kann. Diesem Stück können wir jedenfalls nicht zustimmen, weil die Frauenquote wieder einmal nicht eingehalten wird und ich stelle den Antrag nach Geschäftsordnung auf Vertagung des Stückes bis zum nächsten Mal. Danke (Applaus Grüne). GR. Mag. Sippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Damen und Herren! Also ich bin schon etwas irritiert, um es nicht zu sagen, entsetzt, wie da seitens der grünen Fraktion auch argumentiert wird. Ich meine, wir nominieren da aus bestem Wissen und Gewissen heraus, weil er ein Fachmann ist, was Besseres kann man sich für die Grazer Energieagentur im Aufsichtsrat gar nicht wünschen, den Dr. Karlheinz Morre für Mag. Rudolf Moser, der jetzt im Gemeinderat sitzt, dass er diese wichtige Kontrollfunktion auch wahrnimmt und dann kriegt er quasi vom Gemeinderat mit auf den Weg ein Misstrauen. Das ist ein Affront gegen diese Tätigkeit, gegen diese Kontrollfunktion, das finde ich eigentlich ungeheuerlich. Ich möchte aus dem Grund eigentlich nicht, weil ich das dem Karlheinz Morre nicht antun will, dass er da auch Gegenstimmen mit auf den Weg bekommt, ebenso das vorschlagen, dass man das vertagen und dann das nächste Mal machen, weil was ist denn das bitte auch eine Optik für die Aufgabe, die da mit bestem Wissen und Gewissen eines zukünftigen Aufsichtsrates auch gemacht wird und ihm mit auf den Weg gegeben wird. Ich muss sagen, das ist schon etwas, wo man wieder einmal sieht, wo diese Bestimmung, diese Quote, dieser Wahnsinn, eigentlich nichts anderes ist es ja, in Wirklichkeit hinführt. Ich respektiere Gemeinderatsbeschlüsse, aber das ist etwas, wo man einfach Leute vor den Kopf stoßt, die da wirklich mit Engagement und aus fachlichen Qualitäten heraus diese Aufgabe auch wahrnehmen wollen und das ist einfach ein Signal, das wieder einmal dazu führt, dass die Politik von niemandem ernst genommen werden kann. Weil was die Bürger von diesen Töchtern auch in der Hymne halten, das ist ja auch ein Auswuchs von dieser Ideologie und das ist nichts anderes als eine Ideologie, das ist nichts Gottgegebenes, dieses Gender Mainstreaming oder irgendein Naturgesetz, ich meine vielleicht für die Kollegin Grabe ist das eine Ersatzreligion geworden, aber das ist eine linksfeministische Ideologie (Applaus FPÖ) aus den 70 er-Jahren, die da überall jetzt Platz greift, was die Bürger davon halten, das hat man eh wieder gesehen beim letzten Fußballländerspiel Österreich gegen Schweden, wo 50.000 Leute im Stadion nur die Söhne besungen haben, die alte Hymne, die traditionell Hymne beibehalten wollen haben und Sie regieren da und entscheiden da über die Köpfe hinweg und treffen tut es dann unbedarfte qualifizierte Leute, die dann so quasi Misstrauen mit auf den Weg bekommen, also das ist einfach eine Optik, die mir nicht gefällt und deswegen schließe ich mich auch dieser Geschichte an, dass man nicht Aufsichtsräten mit einem Misstrauensvotum von vornherein begegnen und das ihnen mit auf den Weg geben (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat, ich fange einmal anders an. Sehr oft werden Persönlichkeiten von uns in den Aufsichtsrat geschickt und haben da schon mehrfach nicht von allen Fraktionen und von allen hier anwesenden Personen die Zustimmung bekommen. Zweitens, wenn der Grazer Gemeinderat als oberstes Organ der Stadt Graz hier eine Richtlinie beschließt, dann ist diese Richtlinie aus meiner Sicht, das haben Sie gesagt, nicht mit Wahnsinn zu titulieren, sondern das ist das, was die Mehrheit des Grazer Gemeinderates wollte und ich glaube, solche Worte sollten wir uns sparen (Applaus ÖVP, KPÖ, SPÖ und Grüne). Drittens, die Grazer Energieagentur ist kein städtisches Unternehmen und das möchte ich jetzt auch dem Herrn Dr. Wohlfahrt sagen, sondern da gibt es mehrere Gesellschafter, wir sind einer davon, und als solche haben wir auch bislang zwei Männer dort in der Vertretung gehabt. Die 40-%-Regelung, die wir für unsere städtischen Betriebe gemacht haben, können wir schwer auch auf andere übertragen. Bislang, wenn ich so sagen darf, zwei Persönlichkeiten das hervorragend für uns gemacht, sie sind auch, weil sie solche Persönlichkeiten sind, jetzt wieder da hier im Gemeinderat und ich kann ihnen ja eigentlich nur sagen, ich verstehe die ganze Diskussion und Aufregung jetzt nicht. Es war euer Wunsch, dass wir, und dem schließe ich mich an, mehr Frauen in verantwortlichen Positionen haben, ich habe da schon zugesichert, dass man das bitte im nächsten Gemeinderat auch machen werden, Sie können mich dann beim Wort nehmen und meine Fraktion und damit könnten wir das heute beschließen und dann haben wir gar keine Aufregung. Das wäre mein Ersuchen. Wenn Sie den Absetzungswunsch haben, werden wir es selbstverständlich auch als solchen abstimmen. GR. Dr. Wohlfahrt: Inhaltlich dazu, genau deswegen sind wir auf Vertagung gegangen, weil es ja nicht einmal gegen ein Misstrauen gegen eine Person geht, sondern darum geht, dass man eigentlich diese Frauenquote einhalten sollte. Das nächste Mal würdet das ja gehen, es wäre wirklich eine schöne Geste, es einfach zu verschieben, dann kann man das beides beschließen. Aber ich habe wirklich ein Problem, wenn Mitglieder des Gemeinderates unsere Richtlinien, die hier beschlossen wurden, als Wahnsinn bezeichnen, so kann man mit einem Gemeinderat nicht umgehen, das wird zukünftig Konsequenzen haben müssen. Es geht nicht, dass wir so miteinander umgehen mit den Bestimmungen des Gemeinderates und ich ersuche auch die anderen Parteien, die sich nicht so reingesteigert haben, hier noch einmal zu überlegen, ob es nicht gescheiter ist, das auf das nächste Mal zu verschieben, dann passt das alles, es gibt auch null inhaltliche Vorbehalte gegen den Herrn Karlheinz Morre. Ich glaube, das war meiner Wortmeldung auch zu entnehmen, um was es eigentlich geht. Aber die Freiheitlichen haben weder das verstanden noch die Richtlinien im Gemeinderat. Danke (Applaus Grüne). Der Antrag der Grünen auf Absetzung dieses Stückes wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen Grüne und Piratenpartei) angenommen. Berichterstatter: GR. Pogner 4) A 1-1705/2003-65 Beendigung des Betriebs von sozialpädagogischen Einrichtungen durch die Stadt Graz; „Behalteregel“ iZm der Einstellung von pauschalierten Nebengebühren mit Ablauf 1.7.2014 („aufsaugender Verbleib“) GR. Pogner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Stadtsenatsbeschluss vom 10.4. wurde die Schließung der restlichen drei sozialpädagogischen Einrichtungen der Stadt Graz weiterhin aufrecht erhalten und im Lichte dieses Beschlusses besteht jetzt die Notwendigkeit, die Bediensteten dieser Einrichtungen in anderen Betriebsstätten der Stadt Graz einzusetzen. Das bedeutet aber auch für die Bediensteten, dass sie drei Nebengebühren verlieren, und zwar erstens einmal die Pauschalvergütung für die verlängerte Wochenarbeitszeit, zweitens die Journaldienstzulage für die Nachtdienste und drittens die Journaldienste für die Sonn- und Feiertagsdienste. Bei den Journaldienstzulagen ist es ganz klar geregelt, wenn man die nicht mehr hat, die nicht mehr ausübt, dann fallen die weg und ebenso wäre es, weil es eine Nebengebühr ist, bei der Pauschalvergütung für die verlängerte Wochenarbeitszeit. Jetzt haben wir aber von der Personalvertretung her eine Betriebsvereinbarung im Zuge des Verwaltungsreformprojektes 2000+ abgeschlossen und daher kam von der Personalvertretung der Wunsch und die Bitte, diese Betriebsvereinbarung auch auf die Nebengebühr des Punktes 1, Pauschalvergütung für verlängerte Wochenarbeitszeit, auszudehnen und damit für die Bediensteten die Möglichkeit zu schaffen, dass sie diese Zulage aufsaugend, das heißt, immer wenn sie eine Gehaltsvorrückung haben beziehungsweise wenn sie eine Zulage bekommen, dann saugt das von dieser Zulage weg und bis sie dann wieder ausgeglichen ist. Das Personalamt hat errechnet, dass es in etwa drei bis vier Jahren soweit sein wird, dass diese aufsaugende Zulage dann wieder ganz normal im Schemabezug drinnen ist. Betroffen davon sind 23 Personen, wir haben im Ausschuss auch darüber gesprochen, weil unter anderem auch der Passus drinnen steht, für all jene, die also diese Zulage zumindest schon ein Jahr bezogen haben gilt das, für all jene, die sie nicht ein Jahr zumindest bezogen haben, trifft das nicht zu und wir haben im Ausschuss nachgefragt und haben erfahren, dass also alle 23 Bediensteten diese Zulage bereits länger als ein Jahr bezogen haben. Daher ergeht der Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen, diese Bediensteten mit der aufsaugenden Wirkung die Nebengebühr weiter anzuerkennen. Dankeschön. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 14.15 Uhr den Vorsitz. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 3 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen: Den Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen der sozialpädagogischen Einrichtungen, die im Bezug einer Pauschalvergütung für verlängerte Wochenarbeitszeit stehen, verbleibt diese Nebengebühr auch nach Beendigung der Verwendung in den sozialpädagogischen Einrichtungen (Verwendungsänderung). Die derart verbliebene Nebengebühr ist um jenen Betrag zu kürzen, der sich aus der Summe der auf Grund der neuen Verwendung gebührenden Dienstzulagen, Verwendungszulagen und monatlichen Nebengebühren ergibt. Weiters sind sie nach Maßgabe des Erreichens eines höheren Monatsbezuges gemäß §§ 70 und 74 Abs. 1 der Dienst- und Gehaltsordnung zu kürzen bzw. einzuziehen. Die voranstehende Regelung betreffend das Verbleiben der Pauschalvergütung für verlängerte Wochenarbeitszeit ist nur unter der Voraussetzung anzuwenden, dass der/die Bedienstete diese Nebengebühr in der Dauer von zumindest einem Jahr vor dem Eintritt der Verwendungsänderung ununterbrochen bezogen hat. GR. Luttenberger: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einmal dem Kollegen Pogner danken für die detaillierte Schilderung dieses Stücks. Ich muss gestehen, ich hätte das bald übersehen, wenn nicht dieser Satz aufsaugender Verbleib drinnen gestanden wäre, das hat mein Interesse irgendwie erregt und ich habe mich dann mit der Personalvertretung in Verbindung gesetzt und da sind halt dann Dinge herausgekommen, wo ich sagen muss, ich oder wir stimmen dem persönlich wirklich nur zu, weil die Personalvertretung uns gebeten hat, diesem Kompromiss nicht im Wege zu stehen. Aber als Gewerkschafter und als Kammerrat stellt es mir natürlich schon die Grausbirne auf, denn es ist wirklich so, es gibt einen Stadtsenatsbeschluss, dass mit April die restlichen drei sozialpädagogischen Betriebe zugesperrt werden, die 23 betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden in den Stadtdienst übernommen, das Dienstrecht und die Verordnung sieht, das ist objektiv gesehen natürlich richtig, vor, dass die Zulagen, wenn sie nicht in der neuen Funktion sozusagen Gebühren nicht mehr gelten, aber ihr wisst ja alle genau, wie soll ich sagen, da gibt es den normalen Bezug und da gibt es die Zulagen und wir reden ja da von Beträgen zwischen 300 und 700 Euro monatlich und das haben, oder nicht haben würde ich sagen, bei nicht immer sehr üppigen Bezügen unserer Kolleginnen und Kollegen ist es schon ein Punkt, der tief in die Problematik der Familien der betroffenen Kollegen und Kolleginnen da hineingeht. Ich muss sagen, es gibt den Kompromiss, aber den gibt es eben auch nur, weil es zum Schluss verhandlungsbereite Partner seitens der Stadt Graz gegeben hat und der Personalvertretung, also konkret meine ich da den Stadtrat Rüsch und eben die Vertreter der Personalvertretung, und man hat sozusagen die Lösung im Statut der Stadt Graz gefunden im § 45, dass Bezüge zulässig sind, die nicht unbedingt mit einer Funktion verbunden sind. Aber wie wir alle wissen, heißt ja Recht nicht immer Gerechtigkeit und der Preis, den die betroffenen Kolleginnen und Kollegen zahlen müssen, ist ein hoher. Sie werden jahrelang nichts an Erhöhungen, internen Biennal Sprüngen, ich weiß nicht, wie das bei euch genau heißt, bekommen, bis dieser Betrag eben, wie es so schön heißt, aufgesaugt ist. Und das tut mir natürlich schon weh und jetzt muss ich schon einen politischen Schlenkerer machen, ich würde mir diese strikte Konsequenz in einem anderen Bereich wünschen, nämlich in dem, wenn es um die Bezüge unserer Geschäftsführer in unserem Bereich der Stadt Graz beziehungsweise in unserem Haus Graz, wenn es um das geht. Denn wir reden hier oder wir beschließen hier regelmäßig mehrheitlich, wenn es darum geht, die Gehälter 14-mal im Jahr, die nicht schlecht sind und die mit der Privatwirtschaft locker mithalten können, wir beschließen Gehaltserhöhungen, die auch nicht übel sind für die betroffenen Damen und Herren, ich sage das wertfrei, sei ihnen gegönnt, weniger solidarisch bin ich, wenn es um Punkte geht, wie Erfolgsprämien, weil da fange ich mich schon zu fragen an, was sind denn das für Erfolgsprämien im Haus Graz? Ich meine, das ist ihr Job, dass sie die Arbeit gut machen müssen, also das sehe ich überhaupt nicht ein. Und natürlich gibt es manche Herrschaften, die durch geschicktes Verhandeln sich die eine oder andere Zulage noch aushandeln können und da, ich weiß, die haben natürlich nicht, die haben andere Regelungen und da treffen andere Dinge zu. Aber das möchte ich hier schon im Vergleich setzen und ich sage noch einmal, ich erwarte mir künftig auch vom Ausschusspersonal, dass man über die Dinge diskutiert und dass das irgendwas Einmaliges bleibt. Weil an und für sich ist das moralisch, ethisch äußerst bedenklich, das wollte ich gesagt haben (Applaus KPÖ). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Mag.a Schleicher 5) A 2-025082/2014 Gemeindejagd Graz – linkes Murufer Auswechslung eines Mitgliedes der Jagdgesellschaft für die Jagdpachtperiode vom 1.4.2012 bis 31.3.2021 GR.in Mag.a Schleicher: Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz wolle beschließen: Bei der Jagdgesellschaft Graz linkes Murufer wird für die laufende Jagdpachtperiode bis zum 31.3.2021 das Ausscheiden des Herrn XXX zur Kenntnis genommen und die Aufnahme des XXX genehmigt. Die Jagdgesellschaft besteht nun aus XXXX. Bitte um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Bei der Jagdgesellschaft Graz – linkes Murufer wird für die laufende Jagdpachtperiode bis 31.3.2021 das Ausscheiden des Herrn Dr. Paul Trippl, geb. 21.2.1954, 8010 Graz, Dr.-Anton-Schlossar-Weg 11, zur Kenntnis genommen und die Aufnahme des Herrn Eberhard Schober, geb. 7.8.1939, 8010 Graz, Hochsteingasse 123, genehmigt. Die Jagdgesellschaft besteht nunmehr aus Hans Apfelknab (Obmann), Dr. Werner Janz (Stellvertreter) und Eberhard Schober. Die Zuständigkeit des Gemeinderates gründet sich auf § 15 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 idF. LGBl.Nr. 42/2012 (einfache Mehrheit). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt den Vorsitz um 14.20 Uhr. Berichterstatterin: Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck 6) A 6 – 024396/2003-136 A 8 – 66149/2013-24 Globalbudget zur Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe für die Jahre 2015 bis 2017, Projektgenehmigung über € 62.400.000,- in der OG 2015 bis 2017 Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Hoher Gemeinderat! Wie viele von Ihnen wissen, wurde das Steiermärkische Kinder- und Jugendhilfegesetz geändert und damit sind einfach neue Rahmenbedingungen geschaffen. Im Rahmen der Hilfeplanung werden gemeinsam mit den KlientInnen flexible Hilfeleistungen entsprechend den persönlichen Bedarfen und Zielen der Familie entwickelt im neuen Gesetz und es gibt jetzt auch die Möglichkeit, eine Vereinbarung eines Globalbudgets für einen Zeitraum von drei Jahren zu machen. Bei der Schätzung des Budgets wurden als Basis die letztgültigen Rechnungsabschlussdaten herangezogen, ergänzt wurde dies um die Kostenschätzung für die kommenden drei Jahre. Was ist dabei besonders relevant? Es gibt eine Erhöhung bei den Präventivhilfen in der Höhe von 150.000 Euro, es gibt eine Erhöhung von 420.000 Euro für fallunspezifische Arbeit, 180.000 Euro wurden kalkuliert, um dem Bevölkerungszuwachs gerecht zu werden und 350.000 Euro wurden berücksichtigt für den erhöhen Anteil an Migrantinnen und Migranten. In Summe reden wir von jährlich 20,8 Millionen Euro. Ich darf daher den Antrag stellen: Der Gemeinderat wolle beschließen: Erstens dem beabsichtigten Abschluss der Vereinbarung zur Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß dem Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetz in der Stadt Graz in den Jahren 2015 bis 2017 wird, vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung des Landes, zugestimmt. Zweitens die Projektgenehmigung zum Abschluss der Finanzierungsvereinbarung betreffend des vorgesehenen Gesamtaufwandes der Jugendwohlfahrts-Ausgaben für die Jahre 2015 bis 2017, in Summe, wie gesagt, jährlich jedes Jahr 20,8 Millionen Euro, die Nettoausgaben für die Stadt Graz sind 40 %, wir haben hier auch eine 40 : 60-Teilung, 7.950.000 Euro pro Jahr. Mir ist es noch wichtig, auf eine Änderung hinzuweisen. Wir haben im Vorfeld zu diesem heutigen Gemeinderat einige Gespräche geführt, um auch insgesamt über die Weiterentwicklung im Bereich der Jugendwohlfahrt einen guten Konsens in der Stadt zu haben und es ist jetzt sozusagen der Punkt erreicht, wir haben jetzt in den letzten Jahren ein Pilotprojekt mit der Sozialraumorientierung durchgeführt und ab jetzt sozusagen ist die Sozialraumorientierung kein Pilotprojekt mehr, kein Versuch mehr, sondern wirklich gesetzlich verankert. Ich habe, bevor ich zu 100 % in die Politik beruflich eingestiegen bin, lange Zeit im Bereich des Qualitätsmanagements gearbeitet und mir ist es daher auch sehr, sehr wichtig, dass wir diesen Prozess, dass wir dieses Projekt, das jetzt kein Projekt mehr ist, aber das wir diese Herangehensweise der Sozialraumorientierung wirklich auch laufend weiterentwickeln und hier mit qualitätssichernden Maßnahmen arbeiten. Ich habe das Jugendamt beauftragt, einen Qualitätszirkel, einen begleitenden Qualitätszirkel einzuführen, der jetzt über den Herbst hin erarbeitet wird, um auch zu gewährleisten, dass die vielen Betroffenen, also ich rede jetzt nicht von den Kindern, Jugendlichen, Familien, sondern vor allem von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die hier teilweise schon sehr, sehr lange im Jugendamt tätig sind, dass die einfach auch die Möglichkeit haben, ihre Verbesserungsvorschläge einzubringen, weil ich der Überzeugung bin, dass die es einfach auch am besten, weil die tagtäglich mit diesem Instrument arbeiten müssen, und ich denke, für die Kolleginnen und Kollegen muss die Sozialraumorientierung auch so passend zugeschnitten sein, dass sie damit nicht nur für die Kolleginnen und Kollegen passend ist, sondern natürlich auch für die Familien, für die Kinder und Jugendlichen und deren Eltern den bestmöglichen Rahmen bietet. Das heißt eine Ergänzung zu diesem Gemeinderatsstück als das, das Ihnen vorliegt, ist auf der Seite zwei beim Punkt d, haben wir jetzt auch auf den Zusatz das Wort „Qualitätssicherung“ergänzt. Ich darf Sie dazu einladen, wie schon im Ausschuss mit einer kleinen Ausnahme leider der freiheitlichen Fraktion, die Argumentation, sage ich auch ganz ehrlich, habe ich nicht ganz verstanden, Ihre Zustimmung zu geben, ich freue mich, dass wir über drei Jahre hinweg dieses Budget jetzt sichern können und dass wir damit auch über die drei Jahre hinweg flexibel arbeiten können und damit auch passgenau die richtige Hilfe für unsere Kinder in unserer Stadt anbieten können. Vielen Dank (Applaus SPÖ). Zwischenruf GR. Pogner: Im Finanzausschuss war es einstimmig. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Vielleicht nur zur Ergänzung, im Finanzausschuss ist das Stück einstimmig durchgegangen. Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Jugend und Familien, Frauenangelegenheiten, SeniorInnen und Wissenschaft und des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Dem beabsichtigten Abschluss der Vereinbarung zur Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß dem Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetz in der Stadt Graz in den Jahren 2015 bis 2017 wird – vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung des Landes – zugestimmt. 2. Die Projektgenehmigung zum Abschluss der Finanzierungsvereinbarung betreffend den vorgesehenen Gesamtaufwand der JWF-Ausgaben für die Jahre 2015 bis 2017 2015 2016 2017 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben Brutto € 20.800.000,- € 20.800.000,- € 20.800.000 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben Netto € 7.950.000,- € 7.950.000,- € 7.950.000,- wird – vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung im Landtag Steiermark – erteilt. GR.in Mag.a Grabe: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Martina! Danke für das, was du selber auch schon bei deiner Wortmeldung eingebracht hast, nämlich danke für die Gespräche im Vorfeld, bei denen wir ja einiges sehr konstruktiv besprechen konnten. Alle hier im Raum, die die Debatten bisher verfolgt haben, kennen unsere Kritikpunkte und unsere Skepsis an dem Konzept der Sozialraumorientierung und ein wichtiger Bereich bei unserer Kritik war immer wieder, wie schafft man es, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Rückmeldungen gut genug geben können, dass die, die wirklich jetzt ExpertInnen sind im Umgang mit den konkreten Jugendlichen und Kindern, wirklich das Gehör bekommen, das vielleicht manchmal bei großen Sozialraumteams nicht der Fall ist usw. und wie schafft man es, eine gute Fehlerkultur einzuführen, damit eben auch Verbesserung erreicht wird und damit nicht ein starres Konzept auf alle übergestülpt wird und das alles ist, denke ich, sehr gut zusammengefasst auch unter dem Bereich Qualitätssicherung. Auch, wie du es nennst, eben den Qualitätszirkel, der ja schon beinhaltet, dass es nicht eine einmalige Maßnahme ist, sondern ein laufender Verbesserungsprozess, in dem alle Beteiligten Gehör finden, also das ist etwas, das wir sehr unterstützen. Danke, dass es auch noch ins Stück hineingenommen wurde explizit, was uns wichtig war. Wir sind auch sehr froh, dass es diese dreijährige Vereinbarung gibt, weil die doch einiges an Flexibilität erlaubt und werden daher bei aller Kritik an der Sozialraumorientierung, die nach wie vor bleibt, diesem Antrag natürlich zustimmen und ich teile dien Unverständnis an der Begründung der Ablehnung der Freiheitlichen im zuständigen Ausschuss, die mir auch nicht nachvollziehbar ist. Also danke (Applaus Grüne). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 14.30 Uhr den Vorsitz. GR.in Braunersreuther: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eigentlich gar nicht so viel mehr dazu sagen, auch mir war, obwohl ja bekannt ist, dass wir immer sehr kritisch uns gegenüber der Sozialraumorientierung geäußert haben, war es trotzdem nicht ganz verständlich diese Ablehnung dieses dreijährigen Budgets, das war nämlich der Grund, weshalb wir gesagt haben, bei gerade problematischen Budgetsituationen, wenn man ein Budget für drei Jahre beschließen kann, dann muss man das eigentlich fast annehmen, weil so einfach, gut, vernünftig und qualitätsvoll gearbeitet werden kann, vorausschauend geplant werden kann und weil es vor allem diese Flexibilität zulässt, dass man auch mal größere Investitionen trifft, was ja oft auch nötig ist und es sich dann vielleicht in einem Jahr auf das andere nicht so unbedingt ausgeht. Ein weiterer Punkt war natürlich auch diese Präventivhilfen, die sehr wichtig sind und mit denen man ja nicht nur im Sinne des Finanziellen, sondern auch gerade im Sinne von Kindern und Jugendlichen sehr viel Negatives verhindern kann, deswegen ist das ein sehr guter Punkt, wie auch eben diese Qualitätssicherung, die hoffentlich auch im Sinne aller ist, auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Applaus KPÖ). GR. Schönbacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, sehr geehrter Gemeinderat, sehr geehrte Gäste! Wir stimmen diesem Globalbudget über drei Jahre nicht zu aus dem Grund, weil wir sind dem Steuerzahler in der Pflicht, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu üben und wir glauben, dass Schätzungen, die sich auf drei Jahre belaufen, nicht ganz realistisch sein können. In einer unsicheren und schnelllebigen Zeit wie dieser, können jederzeit unvorhergesehene Ereignisse kommen und dann stimmt dieses Budget nicht mehr. In meiner Frage im Ausschuss, wieso man das Budget nicht auf ein Jahr beschließen könnte, habe ich die Antwort so verstanden, dass man flexibel arbeiten möchte, aber auch flexibel im Budget vorgreifen kann. Dem können wir nicht zustimmen und deshalb auch unser Entschluss (Applaus FPÖ). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Frau Gemeinderätin, entschuldigen Sie, aber jetzt haben Sie mir wirklich ein bisschen leidgetan, jetzt kommt mir vor, Sie müssen da für die freiheitliche Gegenstimme irgendeine Argumentation finden. Es ist einfach nicht richtig. Wir haben diese Flexibilität drinnen, wenn wir mehr brauchen, dann müssen wir nachverhandeln, wenn wir weniger brauchen, bleibt was über. Ihre Argumentation ist einfach inhaltlich nicht richtig. Ich muss es natürlich zur Kenntnis nehmen, dass die freiheitliche Fraktion aus irgendeinem anderen Grund, der mir nicht vermittelt wurde, ist mir aber eigentlich auch egal, dagegen stimmt. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Der Gemeinderat Hötzl war der Einzige, der das verstanden hat. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Der hat zugestimmt. GR. Sippel. Er hat es aber richtiggestellt im Ausschuss. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Dr. Wohlfahrt 9) A 8-024699/2006/0027 FH Standort Graz GmbH ; 1.) Genehmigung zum Abschluss einer Nachtragsvereinbarung mit der Stadt Graz und der FH Joanneum GmbH; 2.) Kapitalbedarf der FH Standort Graz GmbH ab 2015 3.) Ermächtigung des Vertreters der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Umlaufbeschluss GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten vor kurzem die gleiche Materie im Gemeinderat, im April-Gemeinderat wurde Finanzdirektion und Co beauftragt, hier nachzuverhandeln. Worum geht es inhaltlich? In aller Kürze, es gab früher Studiengebühren an der FH, diese Studiengebühren wurden zu einem Teil an die Stadt Graz weitergereicht, weil ja die Stadt Graz auch die Infrastrukturkosten der FH übernimmt. Die Studiengebühren wurden abgeschafft, aus unserer Sicht durchaus erfreulich, um das geht es jetzt auch nicht. Das Land ist eingesprungen und hat diese Ersatzzahlungen mit Ende des Vorjahres eingestellt und jetzt ging es um die zukünftige Lösung, das war auch im April der Verhandlungsauftrag, der wurde teilweise sehr erfolgreich verhandelt, nicht ganz, das Geld fließt nur sehr beschränkt weiter, das war vorher eine halbe Millionen, die fließt nicht mehr, wir konnten aber retten eine Zuzahlung von 20.000 Euro, hier geht es mehr um die Tatsache, dass Geld fließt, also um die 20.000 alleine, wir brauchen die 20.000 Euro ganz wichtig, damit diese Firmenkonstruktion aufrecht bleiben kann, umsatzsteuerrechtliche Details. Jedenfalls das Land zahlt 20.000 Euro weiter, aber nicht nur das, das Land hat sich auch verpflichtet, wenn Studiengebühren wieder eingeführt werden sollten, ihren Anteil wieder zu leisten und auch nachzuzahlen. Das heißt, wenn wieder Studiengebühren kommen, ist das Land bereit, hier einiges nachzuzahlen, sprich die Differenz von 20.000, die derzeit bezahlt werden, auf die gewünschte oder im Prinzip auf die 500.000, ein bisschen anders berechnet, aber im Prinzip auch das ist einerseits eine sehr gute Option, falls es dazu kommen sollte, andererseits natürlich auch ein Hinweis darauf, dass die Gesellschaft weiterhin potentielle Ansprüche hat und damit steuerrechtlich auch umsatzsteuermäßig anerkannt wird und wir doch sehr viel Vorsteuer lukrieren können und das ganze Konstrukt so weiterfährt. Mir bleibt nichts anderes übrig, als einerseits zu danken für die Verhandlungen, die zumindest teilweise sehr erfolgreich waren und andererseits mit der Bitte um Annahme des Stückes. Danke (Applaus Grüne). Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 10 sowie § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 77/2014 beschließen: 1. Der Abschluss eines Nachtrags zur Vereinbarung vom 21.11.2006 nach dem beiliegenden Entwurf zwischen der Stadt Graz, der FH Standort Graz GmbH und der FH Joanneum Gesellschaft mbH betreffend die Entrichtung von Zahlungen durch die FH Joanneum Gesellschaft mbH an die FH Standort Graz GmbH zur Abdeckung der für den Betrieb der fachhochschulischen Infrastruktur entstehenden Betriebskosten für bundesmittelfinanzierte Studienplätze am Standort Graz wird genehmigt. Diese Genehmigung erfolgt unter der Bedingung einer analogen Beschlussfassung durch die Gremien der FH Joanneum Gesellschaft mbH mit der Maßgabe, dass geringfügige, zweckmäßig erscheinende Änderungen im Wortlaut des Vereinbarungsentwurfes ebenfalls als genehmigt gelten. 2. Auf Grundlage der bestehenden Ergebnisabführungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt Graz und der FH Standort Graz GmbH beträgt der künftig von der Stadt Graz zu übernehmende Jahresverlust rund € 1 Million (Auszahlung 2015 nach Abzug der restlichen Akontierung rund € 0,5 Mio. Euro), wobei die Auszahlung jeweils unmittelbar nach Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses erfolgen soll und im Falle einer künftigen Nachzahlung der FH Joanneum GmbH der betreffende Betrag an die Stadt Graz zurückzuzahlen wäre. Die Bedeckung der oben dargestellten Zuschusszahlungen ist in den jeweiligen Voranschlägen sicherzustellen. 3. Der Vertreter der Stadt Graz in der FH Standort Graz GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, mittels beiliegendem Umlaufbeschluss insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: * Beschlussfassung zum Abschluss eines Nachtrags zur Vereinbarung vom 21.11.2006 nach dem beiliegenden Entwurf zwischen der Stadt Graz, der FH Standort Graz GmbH und der FH Joanneum Gesellschaft mbH. * Beschlussfassung einer Verlustabdeckung auf Basis der bestehenden Ergebnisabführungs- und Finanzierungsvereinbarung sowie der beiliegenden Mittelfristplanung für 2015 in Höhe von € 500.000,00 und ab 2016 in Höhe von jeweils € 1.000.000,00, sowie Zustimmung zur Rückzahlungspflicht der FH Standort Graz GmbH im Falle einer künftigen Nachzahlung der FH Joanneum Graz. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 14.35 Uhr den Vorsitz. GR. Mag. Krotzer: Ich kann die Zuversicht vom Kollegen Wohlfahrt nicht so teilen, wie gesagt, hat uns das Thema ja im April dieses Jahres schon einmal in Form einer sehr hitzigen Debatte beschäftigt. Damals von ÖVP und SPÖ ein dringlicher Appell auch an unsere Fraktion, doch zuzustimmen, damit die Verhandlungsposition der Stadt gestärkt wird. Wir haben als KPÖ dann zugestimmt mit dem Zusatz, dass sich die Stadt Graz gegen Studiengebühren ausspricht, das ist auch ein entsprechender Antrag hier im Gemeinderat angenommen worden, gegen die Stimmen der ÖVP, die SPÖ hat es damals vorgezogen, den Saal zu verlassen. Wie auch immer, jetzt liegt das Verhandlungsergebnis vor und ich sehe da keine wesentlichen Neuerungen und keine wesentlichen Besserstellungen, weil das Ergebnis im Endeffekt noch immer besagt, dass diese so segensreiche Reformpartnerschaft im Land sich ganz einfach abputzt, hier die Kosten auf die Stadt überträgt beziehungsweise wenn es wieder zu einer Einführung von Studiengebühren kommt, dann die Kosten einfach auf die Studierenden abgewälzt werden und unter den Bedingungen können wir von der kommunistischen Fraktion dem sicher nicht zustimmen und ich muss da halt irgendwie schon auch noch deutlich sagen, wenn in den Sonntagsreden immer wieder der Wert und die Notwendigkeit von Bildung betont wird, dann ist die in dem Antrag zu findende Formulierung, die da heißt, und das ist ein Zitat, dass der rigorose Sparkurs der Reformpartnerschaft eben auch den FH-Sektor treffen muss. Ich kann mir das im Endeffekt nur als bildungspolitisches Armutszeugnis bezeichnen. Nachdem ich seit vergangener Woche Lehrer bin, kann ich in dem Sinn nur sagen, nicht genügend, setzen (Applaus KPÖ). GR. Dr. Piffl-Percevic: Herr Vorsitzender, hoher Gemeinderat! Ich melde mich zu einem Detail, aber meiner Meinung nach zu einem wichtigen Detail. Kollege Wohlfahrt hat in seiner Wortmeldung und auch in der vorangegangenen Wortmeldung wurde ein Satz, eine Formulierung verwendet, die Studiengebühren, es heißt jetzt Studienbeiträge, sind abgeschafft worden, das kann so nicht stehen gelassen werden. Ich weise darauf hin, dass der Bund die Studienbeiträge für die staatlichen Hochschulen abgeschafft hat gegen unsere Intentionen, jedenfalls auch der Grazer ÖVP, und eine neue Ungerechtigkeit geschaffen hat, indem er die Studienbeitragseinhebungsmöglichkeit für die Fachhochschulen, die keine staatlichen Einrichtungen sind, bis auf die Militärakademie sind sie keine staatlichen Einrichtungen, dort hat er es natürlich, sage ich, freigestellt ob der Erhalter solche Gebühren, Klammer, (weiterhin) einhebt oder nicht. Denn dann, wenn er das verboten hätte, hätte er natürlich in die Tasche greifen müssen, er kann einen privaten Finanzier nicht einen Posten aus seiner Kalkulation werfen. Wohl glaubt er, das bei den Universitäten tun zu können. Nochmals, die Studienbeiträge sind nur für die staatlichen Einrichtungen abgeschafft und ich wiederhole, dass der Erhalter, die Generalversammlung der FH Joanneum hat beschlossen, trotz der Möglichkeit und auch der Praxis bis dorthin sie hatte, von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das ist freigestellt, hat sie davon jetzt abgesehen. Ich wollte das auch deswegen sagen, weil wir einen zweiten Erhalter haben von Fachhochschulstudiengängen, Gott sei Dank, in Graz und in der Steiermark, das ist die WIFI GesmbH, die könnte ohne die angemessenen moderaten Studienbeiträge gar nicht ihre erfolgreiche Tätigkeit bei sehr vielen Studiengängen fortführen. Ich möchte feststellen, dass das eine Ungleichbehandlung ist, gegen die wir uns von Studenten des FH Campus, der FH Joanneum beziehungsweise der staatlichen Hochschulen. Wir sollten unsere Überlegungen wieder schärfen, denn wir erwähnen gleich gar nicht, dass seinerzeit bei der Einführung von Studienbeiträgen selbstverständlich ein sozialer Ausgleich geschaffen wurde. Es wurden nicht, entschuldigen Sie den Ausdruck, über die armen Studenten finanzielle Sanktionen darübergestülpt, das Gegenteil, es wurden zusätzlich zu den Stipendien sogenannte Studienzuschüsse erhoben. Ich weiderhole, diejenigen Studierenden, die Stipendien erhalten, zahlen null, zahlten zu keinem Zeitpunkt Studiengebühren, zu keinem Zeitpunkt, denn sie haben das mit dem Stipendium abgegolten bekommen. Eine weitere Kategorie von nicht so gut bemittelten Studierenden bekam damals Studienzuschüsse und ich wollte das nur aus diesem Anlass klarstellen, weil hier wird so schwarz/weiß argumentiert. Um Österreich herum haben die allermeisten Länder Studiengebühren oder Studienbeiträge. Ich weiß nicht, ob sie ein so ausgeklügeltes soziales Zuschuss- und Stipendiensystem haben. Aber ich bitte in dieser Frage sozusagen „abzurüsten“ und was dringend erforderlich ist, dass der Sektor insgesamt ausreichend finanziert wird, auch durch moderate Studienbeiträge von denen, die es sich leisten können, derzeit verzichten wir, also wenn meine Enkelkinder mittlerweile schon bald studieren, werde ich nicht zur Kasse gebeten oder meine Kinder. Ich finde das ungerecht, gratis für alle ist aus meiner Sicht unklug und ungerecht, das wollte ich sagen (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Marak-Fischer: Sehr Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrter Herr Stadtrat! Wir wollten uns eigentlich nicht zu diesem Stück zu Wort melden, ganz einfach, weil eigentlich nicht Sache dieses Stückes ist, eine Debatte über Studiengebühren und deren Vor- und Nachteile zu führen. Lieber Peter Piffl-Percevic, das war aber eine Herausforderung, die müssen wir natürlich annehmen, weil das in dem Fall überhaupt nicht zwar zur Sache dient, allerdings die Argumente jetzt für die Studiengebühren schlicht und ergreifend zu Widerspruch reizen selbstverständlich. Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Es hieß, die Studiengebühren wären abgeschafft worden, das stimmt nicht. GR.in Mag.a Marak-Fischer: In der FH Joanneum sind die Studiengebühren vom Land Steiermark abgeschafft worden, ich war sogar Zeitzeugin damals bei der Landesrätin im Büro, die die Studiengebühren auch Gott sei Dank abgeschafft hat. Wir können auch stolz darauf sein, dass das passiert ist, und was die Ungleichbehandlung sozusagen des Campus 02 und der FH Joanneum betrifft, das sind einfach zwei verschieden Träger und so wie eine Privatschule Gebühren einhebt und das öffentliche Schulwesen, Gott sei Dank und hoffentlich noch für immer, keine Gebühren einhebt ist eben auch hier das eine das Land Steiermark Träger und im anderen Fall die WIFI Trägerin und damit natürlich sind es einfach andere Voraussetzungen und damit kann sich das durchaus argumentieren lassen. Wir sind selbstverständlich vehement nach wie vor gegen Studiengebühren und werden dies auch weiterhin sein, ich bin froh, dass es weitgehend keine Gebühren auch von Bundesseite gibt und ich bin froh und hoffe, dass das auch für die FH Joanneum weiterhin gilt. Warum wir diesem Stück aber zustimmen, ist ein ganz anderer Grund. Hier geht es einfach um die konkrete Ausformung eines Vertrages und das ist ein anderes Thema und grundsätzlich hat hier jetzt die prinzipielle Diskussion über Studiengebühren ja oder nein, glaube ich, nichts zu suchen. Aber wir werden diesem Stück aus eben genanntem Grund auch zustimmen (Applaus SPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Ich habe nie gesagt, dass der Bund die abgeschafft hat, sie wurden vom Land selbst abgeschafft, aber es hat die Vorrednerin gesagt, es geht in dem Stück eigentlich um Studiengebühren, das ist schon was Wesentliches. Aber nachdem es so oft genannt worden ist, meine Position ist ja auch bekannt und, lieber Peter, wenn du der Ansicht bist, dass Leute, die genug Einkommen haben, doch einen Beitrag zahlen könnten, der Ansicht bin ich auch, aber wir machen das lieber als Steuersystem. Also ich glaube, wenn man im Steuersystem ein bisschen nachlegt (Applaus Grüne), dann könnten wir das locker lösen, braucht auch nicht die ganzen Abschmelzbeträge, haben nicht die Diskussion mit dem Kollegen Brettenthaler, der uns dann Sachen vorrechnet, die hinten und vorne nicht stimmen und, und und, also da gibt es bessere Lösungen als Studiengebühren, für die, die es sich leisten können. Aber das können wir gerne einmal im Detail diskutieren. Studiengebühren sind nicht Teil dieses Stückes, ich sage auch extra, sie wurden im FH Bereich nicht vom Bund abgeschafft, sondern das Land selbst hat darauf verzichtet, sie einzuheben, konform mit dem Bund. Und noch etwas ist wichtig, meines Erachtens gibt es eine klare Stellungnahme der Stadt Graz zu Studiengebühren, auch wenn das, Peter, damals nicht dabei war, das tut mir jetzt weh, jetzt reden sie so groß, im April hätten sie die Chance gehabt mitzustimmen. Aber wir haben damals beschlossen, ich glaube, es ist durchgegangen, ich habe jetzt nicht nachgeschaut, aber wir haben ja damals eine Stellungnahme dazu beschlossen, dass die Stadt Graz gegen Studiengebühren ist, gilt auch für alle, aber wurscht, im April-Protokoll nachzulesen, da müsste es drinnen sein, wir haben es noch nicht bekommen, vielleicht auch der Wunsch hier, vielleicht das bald zu bekommen. Zum Stück selbst muss ich sagen, ganz richtig hat der Kollege nicht zitiert aus dem Stück, es ist a) nicht im Antragstext, sondern im Motivenbericht drinnen und b) steht nur drinnen, dass der Fachhochschulsektor vom rigorosen Sparkurs betroffen ist, das ist wertfrei. Zwischenruf unverständlich. GR. Dr. Wohlfahrt: Das ist richtig, naja, das Land begründet das, was das Land macht, nur was das Land macht, geht uns wenig an. Es ist leider Tatsache, dass das FH von einem rigorosen Sparkurs betroffen ist, aus unserer Sicht nicht besonders geschickt, aber es steht eigentlich wertfrei im Stück drinnen. Und nachdem die FH betroffen ist, kommt halt all das, was im Stück drinnen steht. Zum Stück selbst wurde nicht mehr viel diskutiert, glaube ich, in dem Sinn ändert sich hier nicht viel. Wie gesagt nur noch einmal, es geht überhaupt nicht um Studiengebühren, sondern es geht darum, wie die Stadt Graz als Eigentümer der FH Standort GesmbH mit diesem Einnahmenausfall zurechtkommt und hier wurde was ausverhandelt, was durchaus tragbar ist, was durchaus Sinn macht und eigentlich die einzige Chance ist, diese FH weiter zu betreiben. In diesem Sinne bitte ich um Annahme (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ) angenommen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken, ich kann mich an die Diskussion, die wir im Frühjahr hatten, sehr gut erinnern. Wir sind dann von diesem Stück ausgehend über Studiengebühren, glaube ich, über eine allgemeine Kapitalismusdiskussion dann dorthin gekommen. Es ist ohnehin von einigen Rednerinnen und Rednern festgestellt worden, es geht in diesem Stück ganz ausschließlich darum, die finanziellen Ansprüche der Stadt und Interessen der Stadt möglichst gut zu sichern. Das ist gelungen in den Verhandlungen und über die Berechtigungen oder Nichtberechtigung oder über Ablehnung von Studiengebühren ist auch im Stück kein Wort vorhanden und es war auch tatsächlich nicht Gegenstand. Danke jedenfalls für die Annahme. Berichterstatter: GR. Ing. Lohr 20) A 14-K-872/2004-37 08.10.0 RI-Bebauungsplan „St.-Peter-Hauptstraße – Dr.-Pfaff-Gasse“ VII. Bez., KG 63119 St. Peter Richtstellung der Verordnung GR. Ing. Lohr: Hoher Gemeinderat, sehr geehrte Damen und Herren! Hierbei geht es um eine Richtigstellung, es betrifft den 08.10.0 Bebauungsplan St.-Peter-Hauptstraße – Dr.-Pfaff-Gasse. Er wurde am 25. April 2013 vom Gemeinderat beschlossen und am 8. Mai 2013 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz veröffentlicht. Das Wort Bebauungsdichte, zweite Nennung im § 3 Abs. 2 der bisherigen Verordnung, ist durch das Wort Bebauungsplan zu ersetzen, ansonsten ist eine klare rechtliche Festlegung nicht gegeben. Amtswegig wurde diese redaktionelle Änderung des diesbezüglichen Wortlautes nun vorgenommen. Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung stellt daher den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: die Richtigstellung der Verordnung des 08.10.0 RI-Bebauungsplan St.-Peter-Hauptstraße – Dr.-Pfaff-Gasse. Bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. die Richtigstellung der Verordnung des 08.10.0 RI-Bebauungsplans „St.-Peter-Hauptstraße – Dr.-Pfaff-Gasse“. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dr. Piffl-Percevic 21) A 10/6-032495/2014 6. Bezirk Jakomini Neubenennung des Vorplatzes vor dem Gebäude der Styria Media Group AG nach Josef Ritter von Gadolla KG Jakomini Teil von Grundstück Nr. 930 GR. Dr. Piffl-Percevic: Herr Vorsitzender, hoher Gemeinderat! Das vorliegende im Ausschuss einstimmig beschlossene Stück hat die Namensgebung für den Platz vor dem Neubau des Styria Media Group Headquarter zum Inhalt. Es liegt ein Antrag der Styria Media Group vor, diesen Vorplatz nach Josef Ritter von Gadolla zu benennen. Wir haben vor zwei Jahren eine Stehle vor seiner Taufkirche in der Münzgrabenstraße, mit großer Anteilnahme der Bevölkerung, auch von sehr vielen Mitgliedern des Gemeinderates, Bürgermeister natürlich, auch des päpstlichen Nuntius, vornehmen können. Josef Ritter von Gadolla ist der Retter von Gotha und war Offizier in der Österreichisch-ungarischen Armee, wurde auch dort verwundet im Ersten Weltkrieg, war Berufsoffizier dann im Heer der Ersten Republik und wurde dann in der Systemzeit im Zweiten Weltkrieg wieder aktiviert. Ihm ist zu verdanken und die Stadt Gotha, im Übrigen steht dort genau die baugleiche vom selben Künstler in gleicher Weise errichtete Stehle vor dem Rathaus in Gotha. Er hat diese Stadt vor Bombenangriffen der Alliierten in den letzten Kriegstagen errettet, indem er mit der weißen Fahne den alliierten Gruppen entgegengegangen ist, er wurde verhaftet und am nächste Tag, am 5. April, glaube ich, in Erfurt standrechtlich erschossen. Er wurde auch, eben das war der Festakt vor der Münzgrabenkirche oder in der Münzgrabenkirche, in das Verzeichnis der Märtyrer aufgenommen, weil er durch und durch in seinem ganzen Lebenslauf bewiesen hat, dass er ein bekennender Mensch war, sich zu den Menschenrechten in seiner Weise, er war Katholik, zu den christlichen Grundwerten bekannt hat und auch der Geistliche, der ihm beigestanden ist am Tag seiner Hinrichtung, hat berichtet, sein Bekenntnis zu den Menschenrechten und sein uneingeschränktes Stehen zu dieser humanen Tag im höchsten Maß des Wortes, indem er eine ganze Stadt und sehr, sehr viele Menschen vor einem möglichen großen Unglück, vom Tod bewahrt hat. Die Styria aus nachvollziehbaren Gründen hat sich gewünscht, vor ihrem Medienkonzern den Platz nach diesem großen Mann und Bekenner und Christen und Katholiken zu nennen und es hat ein ordnungsgemäßes Prüfungsverfahren, Anhörung des Bezirksrates, hier gibt es noch ein angekündigtes Nachverfahren, da hat es eine Informationslücke gegeben, die mittlerweile auch positiv kommuniziert wurde, sie ist gefüllt worden. Es hat der Kulturausschuss, die Kulturabteilung dem zugestimmt, so ist es im Verfahren zur Namensgebung vorgesehen, und es hat auch im Ausschuss eigene Beratungen gegeben und im Ausschuss wurde dieser Antrag einstimmig zur Beschlussfassung dem Gemeinderat vorgeschlagen. Ich ersuche Sie um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1.) Der Vorplatz vor dem vor dem Gebäude der Styria Media Group AG wird in Gadollaplatz benannt. 2.) Die Beschaffung und Anbringung der Benennungstafel erfolgt durch die Holding Graz Services-Spartenbereich Stadtraum. GR.in Mag.a Grabe: Danke für die Vorstellung des Stücks. Wie im Ausschuss diskutiert und ja auch in den Vorgesprächen mit einigen Kolleginnen und Kollegen, die eben für Straßenbenennungen zuständig sind, wie schon angekündigt, wird es von uns einen Zusatzantrag geben, zu dem ich schon gehört habe, dass es doch einige Zustimmung geben wird, und zwar Hintergrund ist, das war ja schon öfter diskutiert die Richtlinie, die die Stadt sich im Jahr 2006 selber gegeben hat, dass bei Neubenennungen, die nach Personen erfolgen, bevorzugt weibliche Namensgeberinnen heranzuziehen sind, weil eben momentan noch das Verhältnis im öffentlichen Bild bei den Straßennamen sehr, sehr stark von einem Ungleichgewicht geprägt ist. Vor einigen Jahren noch, ich glaube, das ist immer noch so, hat Prof. Kubinzky, der sich ja selbst damit beschäftigt, festgestellt, dass es in Graz mehr Straßennamen gibt, die nach Vogelnamen bezeichnet sind als nach verdienten Frauen und das soll eben Schritt für Schritt geändert werden durch diese Richtlinie. Wir unterstützen sehr die Benennung des Styria-Media-Group- Platzes nach Ritter von Gadolla, weil natürlich eben auch bekannt ist und im Stück genannt ist, dass er, zumindest in den letzten Kriegsmomenten, eine sehr wichtige Entscheidung getroffen und mit seinem Leben bezahlt hat. Wir werden aber gleichzeitig einen Zusatzantrag stellen, dass im gleichen Zuge mit diesem Beschluss alle Vorbereitungen getroffen werden, dass der momentan in Entstehung befindliche noch namenlose Platz bei der UPC-Arena dann den Namen Bertha-von-Suttner-Platz bekommen soll und das entsprechende Verfahren dafür eingeleitet werden soll. Ich habe jetzt die zweite Seite vom Antrag beim Sitz liegengelassen, ich versuche es sinngemäß, dass wir eben im Sinne dieser Richtlinie… der Zusatzantrag bedeutet: Im Sinne der Richtlinie zu Straßenumbenennungen von 2006 ist zugleich mit der Neubenennung des Vorplatzes vor dem Gebäude der Styria Media Group AG nach Josef Ritter von Gadolla das diesbezügliche Verfahren zur Benennung des neu entstehenden Platzes nördlich der Ulrich-Lichtenstein-Gasse und östlich der Conrad-von-Hötzendorf-Straße nach der Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner, deren Todestag sich heuer zum hundertsten Mal jährt, einzuleiten. Zu prüfen ist im Rahmen der Vorbereitung dieses Beschlusses auch die zusätzliche Einbeziehung der angrenzenden Fläche des südlich der Ulrich-Lichtenstein-Gasse gelegenen Stadionvorplatzes, momentan "Stadionplatz", also ob das möglich ist, das gesamte Areal dann so zu benennen. Eine Beschlussfassung im Gemeinderat bei vorheriger Einbeziehung des Bezirksrates, was natürlich auch wichtig ist, und der zuständigen Ämter soll bis Dezember 2014 erfolgen. Im Zusatzantrag ist dann noch genau bezeichnet, um welche Flächen es sich handelt, damit es dann da keine Missverständnisse geben wird. Und ich freue mich, dass im Vorfeld schon sehr viel Rückmeldung gekommen ist, dass dieses Anliegen doch eine breite Unterstützung findet. Danke (Applaus Grüne). GR.in Braunersreuther: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gar nicht so viel mehr hinzufügen. Auch uns hat das zunächst Bauchschmerzen bereitet, weil wir natürlich auch nichts gegen eine Benennung nach dem Ritter von Gadolla aussprechen wollten, aber auch im Hinterkopf hatten, dass Frauen eigentlich aufgrund dieses Defizits bevorzugt zu behandeln sind bei Straßen- und Platzbenennungen. Insofern können wir dieser Lösung jetzt, dass im gleichen Zug ein Platz nach Bertha von Suttner benannt werden soll, nur zustimmen und werden das auch Zustimmung zum Zusatzantrag kundtun und wir hoffen natürlich, dass es in Zukunft gar nicht so weit kommen wird, sondern dass diese Richtlinie im Hinterkopf behalten wird und in Zukunft Frauennamen zuerst geprüft werden bei der Benennung von Straßen und Plätzen, damit wir diese unselige Diskussion hier nicht mehr führen müssen (Applaus KPÖ). GR. Dr. Piffl-Percevic: Zu dem Zusatzantrag. Er wurde abgeändert einvernehmlich und auch mit mehreren Fraktionen auch das Einvernehmen erzielt, von der Antragstellerin Daniela Grabe, weil wir die Richtlinien, es sind ja auch gerade wieder die Einhaltung der Richtlinien bei der Namensgebung angesprochen worden, weil wir großen Wert auf die Einhaltung der Richtlinien legen. Das heißt, erstens, es ist mit der Abänderung des Zusatzantrages klargestellt, dass das Verfahren für einen zukünftigen Bertha-von-Suttner-Platz einzuleiten ist unter Anhörung Bezirksrat und Kulturabteilung und dann das Stück ordnungsgemäß dem Gemeinderat wieder zuläuft. Und zum Zweiten, Richtlinien die Zweite, das ist, was die Frauennamen betrifft, da lautet unsere selbst gegebene Richtlinie, die wir natürlich einhalten wollen, dass Frauen zu bevorzugen sind, um dieses Defizit aufzuholen. Ich bitte auch hier wieder um einen korrekten Umgang mit der Diagnose und die Statistik lautet, prüfen wir uns an den Zahlen seit 2006, wo wir diese Richtlinien erlassen haben, wurden einige Plätze nach Sachbezogenheiten benannt, aber dort, wo es um Namen von verstorbenen Persönlichkeiten ging, kamen neun Frauen zum Zug ganz entsprechend und, Anführungszeichen, „nur“ zwei Männer. Wir sind unseren Richtlinien absolut treu geblieben, es steht nirgends in den Richtlinien, dass die Männer in Zukunft auszuschließen sind oder erst dann wieder herangezogen werden dürfen (Applaus ÖVP), wenn das Defizit endgültig beseitigt ist. Das wollte ich nur sagen und ich bitte daher um ein bisschen, darf ich das so formulieren, um einen korrekteren Umgang mit solchen Diagnosen, denn es entstünde sonst der Eindruck, dass wir uns an unsere eigenen Richtlinien nicht halten. In beiden Fällen tun wir das, auch mit dem nunmehr geänderten Zusatzantrag. Die Volkspartei wird daher auch diesem Zusatzantrag zustimmen. Danke (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der Grünen wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Berichterstatterin: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner 22) A 23-030904/2013-0037 A 5 – 45604/2012-24 KEK Graz 2020 Energiearmut – Aktionsplan, Maßnahmen Zwischenbericht GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Stadtrat Rüsch, liebe Gäste auf der Galerie! Wir beschäftigen uns mit dem Thema Energieeffizienz in der Stadt Graz bereits seit dem Jahr 2008. Haben damals begonnen, am Kommunalen Energie-Konzept Graz 2020 zu arbeiten und haben eben genau im Rahmen dieses Kommunalen Energie-Konzeptes eine eigene Arbeitsgruppe gegründet, bei der es um das Thema Energieeffizienz geht. In den letzten Jahren ist es nun so, dass eine leistbare Energieversorgung von Privathaushalten zunehmend im Zusammenhang mit den Begriff Energiearmut debattiert wird, daher hat sich das Umweltamt entschlossen, im Jänner 2013 beim Wegener Center eine Studie in Auftrag zu geben, diese Studie heißt „Energiearmut in der Grazer Bevölkerung, Situationsanalyse und politische Handlungsoptionen“. Einfach, weil uns interessiert hat, wie viele Menschen sind da betroffen und was könnte man dagegen tun. Es gibt natürlich eine Person, also mehrere Personengruppen, die besonders betroffen sind von der Energiearmut, das sind Pensionistinnen und Pensionisten, allein erziehende Personen, Personen mit Migrationshintergrund sowie MindestsicherungsbezieherInnen und Langzeitarbeitslose. Es gibt ganz verschiedene Definitionen von Energiearmut. Zum Beispiel, wenn mehr als 10 % des Einkommens für Energie aufgewendet werden muss oder auch für den Haushalt, die sich subjektiv nicht leisten können, die Wohnung warm zu halten und je nach Definition schwankt die Zahl der Haushalte, die in Graz von Energiearmut betroffen sind, zwischen 3.000 und 10.000 Haushalten. Es gab dann mehrere Workshops, die auch im Sommer stattgefunden haben gemeinsam mit dem Sozialamt, das ist ein Stück, das das Umweltamt und das Sozialamt gemeinsam eingebracht haben und wir haben uns mit ganz verschiedenen Themen beschäftigt, hatten auch Gespräche mit zumindest einem Energieversorger in Graz, mit der Energie Graz, und aus all diesen Gesprächen wurden grundsätzliche Maßnahmen gegen Energiearmut skizziert. Das sind einerseits finanzielle Zuschüsse, auf der anderen Seite Strukturmaßnahmen und die dritte Möglichkeit, Menschen die von Energiearmut betroffen sind, zu unterstützen, sind Sachzuschüsse. Aus den Diskussionen habe sich dann einfach verschiedene Möglichkeiten für eine weitere Vorgangsweise der Stadt Graz herauskristallisiert, wobei ich in dem Zusammenhang noch erwähnen möchte, falls es die einen Kolleginnen oder andere Kollegen nicht mitbekommen haben, wir haben seit kurzem nach langwierigen Verhandlungen ein Energieeffizienzgesetz, bei dem die Energieversorgungsunternehmen auch verpflichtet sind, drauf zu schauen, dass die Menschen, die von ihnen Energie beziehen, Strom beziehen, Gas beziehen, Fernwärme beziehen, weniger verbrauchen Jahr für Jahr und ich hoffe doch, dass da auch einige Maßnahmen von den Energieversorgungsunternehmen, nicht nur von den Kommunen, gesetzt werden. Um jetzt zurückzukommen zum Aktionsplan der Stadt Graz gegen Energiearmut, es wurden eben verschiedene Maßnahmen empfohlen, einerseits eben der Aktionsplan gegen Energiearmut, wo als nächster Schritt eine Steuerungsgruppe eingerichtet wird und natürlich auch die zuständigen Ausschüsse laufend informiert werden. Dann Vereinfachung von Energietarifen und Rechnungen, verpflichtende Beratung vor Energieabschaltung, Brennstoffkostenzuschuss der Stadt Graz, Energieberatungen für einkommensschwache Haushalte, Gebäudesanierung und Heizungsumstellungen und als letzte Maßnahme Gerätetauschaktionen. Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und der Ausschuss für Soziales stellen daher gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 25 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Der vorstehende Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Unter der Federführung von Umweltamt und Sozialamt und unter Mitarbeit der weiters genannten Ämter beziehungsweise Institutionen werden die im Motivenbericht genannten Projekte und Maßnahmen weiter ausgearbeitet, bewertet und den zuständigen Organen zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieser Aktionsplan wurde in den Ausschüssen einstimmig angenommen, dafür möchte ich mich auch namens von Stadträtin Lisa Rücker herzlich bedanken und ich bitte um Annahme (Applaus Grüne). Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit und des Ausschusses für Soziales den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der vorstehende Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Unter der Federführung von Umwelt- und Sozialamt und unter Mitarbeit der weiters genannten Ämter bzw. Institutionen werden die im Motivenbericht genannten Projekte und Maßnahmen weiter ausgearbeitet, bewertet und den zuständigen Organen zur Beschlussfassung vorgelegt. GR.in Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorrednerin hat es schon sehr detailliert ausgeführt, welche Arbeit das Umweltamt geleistet hat und sie, das Umweltamt hat auch ausgeführt, dass die Ursachen für Energiearmut nicht nur am geringen Haushaltseinkommen und an der schlechten Wohnqualität der Betroffenen liegt, sondern auch an den hohen Energiepreisen. Und da möchte ich jetzt mit einem Zusatzantrag als eine Empfehlung eine weitere Maßnahme ansetzen und zwar, wenn man Gespräche führt, finanzielle Zuschüsse, Sachkosten, bewusstseinsbildende Maßnahmen ins Auge fasst, sollte man aus meiner Sicht nicht außer Acht lassen, auch mit den Energieanbietern ein Gespräch zu führen bezüglich einer möglichen Senkung der Tarife. Aus dem Grunde möchte ich in dem Zusammenhang, der Antragstext ist bezogen auf die bereits angeführten geplanten Maßnahmen, also um folgende Empfehlung, dass es erweitert wird und zwar, es werden Gespräche mit den Energieanbietern aufgenommen, um eine Senkung der Energietarife für Privathaushalte zu erreichen. Darüber hinaus gilt es, eine Einigung darüber zu erzielen, die ungleiche Tarifgestaltung, die beim Einsatz von Prepaymentzählern für die Menschen zum Tragen kommt, abzuschaffen. Das wäre aus meiner Sicht auch sehr wünschenswert, weil es einen diskriminierenden Sachverhalt darstellt, wenn man höhere Kosten bei den Prepaymentzählern, wenn die zum Einsatz kommen, hat als die normalen Tarife und das wäre aus meiner Sicht wünschenswert, dass man das als eine weitere Empfehlung aufnimmt (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Schleicher: Ich möchte vorwegschicken, dass der Aktionsplan für uns auch eine ganz tolle Sache ist und dass Energiearmut ein ganz wichtiges Thema ist und in Zukunft sicher noch ein ganz wichtiges Thema werden wird. Deshalb haben wir uns auch ganz eindeutig für das vorliegende Stück ausgesprochen und für die Einrichtung einer Steuerungsgruppe. Diese darf sich aber in unseren Augen in den weiteren Diskussionen keinen Lösungsansätzen verschließen und sollte auch folgenden Ansatz in ihren Beratungen in Betracht ziehen: Finanzielle Leistungen sollten N verpflichtende Energieberatungen gekoppelt werden, das heißt, wenn jemand einen Heizkostenzuschuss oder einen Brennstoffkostenzuschuss in Anspruch nehmen möchte, sollte er verpflichtend eine Energieberatung bekommen, wo erklärt wird, wie man richtig heizt, wie man richtig lüftet. Immerhin geht es hier um Steuergelder. Natürlich ist es ein sehr sensibles Thema; aber diese Beratungen können ja auch gut ausgebildete Personen, wie Soziallotsen oder Sozialarbeiter, durchführen. Danke (Applaus FPÖ). GR.in Mag.a Marak-Fischer: Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Was man an diesem Stück noch besonders positiv hervorheben sollte, ist, dass es eine gemeinsame Leistung zweier Ämter und zweier Stadtsenatsmitglieder auch ist und ich glaube, das ist auch ein sehr gutes Beispiel, dass eine ämterübergreifende Arbeit Sinn macht und auch wichtig ist. Denn das Thema Energiearmut kann man immer von zwei Seiten aus betrachten, einerseits den Umweltaspekt, der wichtig ist, dass der Energieumsatz sozusagen sinkt, dass wir weniger Energie brauchen, das ist etwas, was ganz sicher notwendig ist und wozu wir uns auch hier immer wieder bekannt haben und der zweite Aspekt ist natürlich die Armutsbekämpfung und dass gerade im Bereich der Energiearmut diese beiden Aspekte sehr gut zusammenfallen, dass nämlich genau die Haushalte, wo Menschen mit geringem Einkommen leben, gleichzeitig auch veraltete Geräte haben, nicht energiearme Häuser bewohnen und Ähnliches macht dieses Thema natürlich oder prädestiniert dieses Thema natürlich dafür, dass man es von diesen beiden Perspektiven auch angeht und deswegen möchte ich jetzt auch noch der Sozialstadträtin hier danken für die Initiative und natürlich auch dem Sozialamt und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken für die Vorarbeiten und natürlich dann auch für die weitere Ausarbeitung schon im Vorfeld danke sagen. Wir werden dem Zusatzantrag oder dieser Ergänzung auch gerne unsere Zustimmung geben als sozialdemokratische Fraktion. Es ist wichtig, dass wir auch mit den Energieanbietern hier Gespräche führen und es ist wichtig, dass genau die Menschen, die ein Prepaysystem brauchen, weil sie eben sich längerfristig Energie nicht gut leisten können und daher auch dieses System bekommen, dass sie nicht einen höheren Tarif bekommen, sondern den regulären Tarif bekommen, die haben es schwer genug und sollten hier nicht noch weitere Hürden auch bekommen. Dankeschön (Applaus KPÖ und SPÖ). GR.in Heinrichs: Sehr geehrter Herr Stadtrat, werte Damen und Herren! Ja von mir auch nur ganz kurz, es wird sowieso zugestimmt. Aber ich möchte noch sagen, dass wir auch im Ausschuss bereits besprochen haben und vor allen Dingen von den Damen und Herren des Umweltamtes ausdrücklich gesagt wurde, dass diese Geschichte mit der Energieberatung, die also verpflichtend stattfinden soll, bevor man Zuschüsse bekommt, ein äußerst heikles und ein wirklich sensibles Thema ist, so einfach wird das nicht sein und ich gehe davon aus, dass vielleicht auch die Frau Stadtrat da noch ein paar Takte, Frau Stadtrat Elke Kahr, ein paar Takte dazusagen wird. Danke (Applaus KPÖ). StR.in Rücker: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte KollegInnen und lieber Gemeinderat! Ich war zuerst zwar schon anwesend, aber ich habe dann offensichtlich übersehen, dass mein Stück dran ist. Ich möchte ein paar Dinge noch sagen zu diesem Stück, das mir sehr wichtig war, weil wir einerseits damit nicht suggerieren wollen, dass wir damit jetzt die Armut in Graz abschaffen, sondern es ist ein Beitrag, in dem man einen Plan macht, deswegen heißt er Aktionsplan, wo die unterschiedlichen Teilnehmer, die zuständig sind bei der Energieversorgung, bis hin zu dem, was soziale und Energieeffizienzmaßnahmen anbelangt, dass man die zusammenspannt, dass man gemeinsam agiert und dass man gemeinsam schaut, ganz besonders diese Haushalte zu erreichen, die besonders von hohen Energiekosten belastet sind. Ich brauche das nicht erläutern, es ist im Stück sehr deutlich ausgeführt, was die Gründe sind, warum das so ist. Einerseits das niedrige Einkommen an und für sich, auf der anderen Seite auch die schlechte Wohnsituation, die oft miteinhergeht mit höheren Energiekosten. Das heißt, wir werden damit die Armut nicht ausrotten, das wäre schön. Aber wir können einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen einen Zugang finden zu Energieeffizienzberatung, die bis jetzt noch keinen Zugang finden, weil eben Energieberatung bisher, das wissen wir aus dem Umweltamt, eine Zielgruppe erreicht, die sich schon bisher mit Energiefragen beschäftigt hat, eher so dem Mittelstand zuzuordnen ist, kann man sagen. Also Leute, die von vorneherein schon andere Sorgen weniger haben wie zum Beispiel Menschen, die von Armut betroffen sind. Deswegen braucht es auch eine sensible Form, eine sensible Herangehensweise und ich möchte auf keinen Fall, und das möchte ich zur FPÖ sagen, dass eine Energiearmutsaktionsplanvorgangsweise dazu führt, Menschen zu disziplinieren, wie sie mit ihrem Geld umzugehen haben. Das ist etwas, was dazu nicht missbraucht werden darf. Wir haben bewusst darüber gesprochen, dass der Heizkostenzuschuss und dass Menschen, die ihn erhalten, auch einen Zugang eröffnen zu diesen Menschen und dass wir ihnen damit ein Angebot leichter herantragen können als ohne. Aber umgekehrt sozusagen den Energiearmutszugang zu verwenden, um Menschen dazu zu verpflichten, sich sozusagen zwangsweise umzustellen, das kann leider oder soll es auch leider nicht sein. Ich denke, das wäre dann nach hinten losgegangen. Ein Aspekt ist mir auch noch wichtig, die Frau Marak-Fischer hat es gesagt, ein Plan ist deswegen notwendig, weil hier eben unterschiedliche Körperschaften gefragt sind, das wird auch mit dem Land zu kooperieren sein, wir sind ja eben auch in Kooperation mit dem Landesenergieverein, es ist mit den Energieversorgern zu kooperieren und das gemeinsam zu steuern. Mit dem Wohnungsamt gab es Vorgespräche, das heißt, hier wird in weiterer Folge die weiteren Schritte immer in Koppelung stattfinden, deswegen wird es auch eine Steuerungsgruppe geben und dieser Aktionsplan ist ein Weg, der beschritten wird und noch nicht die Lösung und leider auch nicht die Lösung für die großen Probleme, die Menschen, die von Armut betroffen sind, sonst noch haben. Aber ein Ansatz, um in diesem Bereich Erleichterung zu verschaffen und das Know-how dorthin zu bringen, wo es bis jetzt noch nicht ausreichend vorhanden ist. Danke für die Zustimmung (Applaus KPÖ und Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Zusatzantrag lautet, den Motivenbericht lasse ich da jetzt weg: Es werden Gespräche mit den Energieanbietern aufgenommen, um eine Senkung der Energietarife für Privathaushalte zu erreichen. Darüber hinaus gilt es, sofort eine Einigung darüber zu erzielen, die ungleiche Tarifgestaltung, die beim Einsatz von Prepaymentzählern für die Menschen zum Tragen kommt, abzuschaffen. Ich möchte darauf hinweisen, dass wenn das so lautet, wie es hier steht, „darüber hinaus gilt es sofort eine Einigung darüber zu erzielen“, das kann mit Kosten für die Stadt Graz verbunden sein. Die Energiebetriebe sind privat organisierte Betriebe… Zwischenruf unverständlich. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Wenn das kein Muss ist, wenn das klargestellt ist, dann würde ich aber auch um eine andere Formulierung bitten. Nämlich „es werden Gespräche mit den Energieanbietern aufgenommen“, das ist überhaupt kein Problem, um eine Senkung der Energietarife für Privathaushalte zu erreichen, das ist auch kein Problem, „und die ungleiche Tarifgestaltung, die beim Einsatz von Prepaymentzählern für die Menschen zum Tragen kommt, abzuschaffen“. Ist das ok so, dann ist die sofortige Einigung nicht mehr drinnen. Ok. Der Zusatzantrag der KPÖ wurde einstimmig angenommen. Stadtrat Hohensinner, MBA übernimmt um 15.20 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch NT 23) A 8-066146/2013-51 Haus Graz – Konsolidierter Abschluss 2013 StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Vorsitzender, lieber Kurt, hoher Gemeinderat! Ich darf Ihnen die wichtigsten Ergebnisse vom Geschäftsbericht Haus Graz 2013 vortragen. Sie haben heute von den Unterlagen, die wir zur Verfügung gestellt haben, diesen Geschäftsbericht beigelegt. Zunächst kurz zur Erinnerung, wir hatten den Rechnungsabschluss für die Stadtverwaltung im Magistrat Graz bereits im April dieses Jahres hier zur Beschlussfassung gehabt, er ist auch angenommen worden. Wir sind damit, auch mit dem heutigen Bericht, für das Haus Graz konsolidierter Abschluss, sehr viel früher dran als in den letzten Jahren, ich erinnere, wir hatten immer im November den Rechnungsabschluss vorgestellt. Wir werden in Hinkunft noch früher dran sein müssen und zwar weil die Forderungen vom Land im Zusammenhang mit dem Stabilitätspakt uns auferlegen, dass wir in Hinkunft Ende März, spätestens Ende März, den gesamten Haushalt und, nachdem wir konsolidiert rechnen wollen, wollen wir auch den konsolidierten Haushalt in den März-Gemeinderat einbringen wollen. Ich darf Ihnen an insgesamt drei Ergebnissen ein sogenannten Executive Summary vorstellen über den konsolidierten Rechnungsabschluss Haus Graz 2013. Wir sind in der laufenden Gebarung nach wie vor im Plus, das heißt, wir haben nach wie vor ein positives Betriebsergebnis. Wir hatten im Jahr 2013 steigende Einnahmen und wir haben im Jahr 2013 Investitionen auf Rekordniveau zu verzeichnen, wobei die Entwicklung der Gesamtverschuldung unter dem Verbraucherpreisindex geblieben ist. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick für das Jahr 2013, die liegen also, wie wir schon immer auch in den letzten Jahren das angegeben haben bei den laufenden Einnahmen und bei den laufenden Ausgaben, in knapper Milliardenhöhe. Die laufenden Einnahmen machten 912 Millionen aus, die laufenden Ausgaben 838 Millionen. Wie gesagt, von der Stadtverwaltung und von allen Beteiligungen insgesamt, das ergibt ein positives Ergebnis vor Abschreibungen und Zinsen in Höhe von 74 Millionen Euro, zieht man davon noch die Zinsen ab in Höhe von 28 Millionen Euro, das ist also das, was wir bezahlen müssen, weil wir uns Kredite aufgenommen haben für die Finanzierung von Investitionen, werden die 28 Millionen abgezogen, bleiben 46 Millionen Euro als positives Betriebsergebnis über. Ich darf Ihnen auf der nächsten Darstellung einen ersten Vorblick geben für eine Bilanz, die in späteren Jahren, nämlich dann, wenn die Topik endgültig eingeführt werden wird bei den Gemeinden, hier geben und zwar ist das allerdings keine Bilanz, sondern es ist ausschließlich die linke Seite der Bilanz, es sind die Aktiva einer Bilanz. Sie sehen, dass die Stadt Graz Aktiva hat in Höhe von 2,7 Milliarden Euro, das ist also rund 1,5-mal mehr oder 2,5-mal so hoch wie der konsolidierte Schuldenstand. Die wichtigen Größen bei diesem Vermögen sind zunächst einmal das Anlagevermögen der Beteiligungen, hier vor allem die Holding mit eben dem Anlagevermögen etwa im Verkehrsbereich, aber auch in anderen Bereichen. Es ist weiter das öffentliche Gut, das sich im Eigentum der Stadt befindet, nämlich etwa die Straßen, Kanaleinrichtungen, es ist völlig klar, dass die Stadt Graz bei der Bewertung des öffentlichen Gutes die Probleme hat, die die gesamte Welt hat, das ist die Frage, wie hoch eine Straße bewertet wird. Es gilt die Konvention auch weltweit, dass die Bewertungen zu Herstellungskosten gemacht werden. Weiters haben wir ein Umlaufvermögen der Stadt Graz von 153 Millionen Euro, ein Umlaufvermögen der Beteiligungen, hier sind etwa auch Liquiditätsstände drinnen von 415 Millionen Euro und wir haben Liegenschaften, Wohnungen und Grundstücke im Wert von 95 Millionen Euro. Das zusammengerechnet gibt einen Vermögen in der Größenordnung von 2,7 Milliarden Euro, wenn Sie das durch die Zahl der Hauptwohnsitze, durch die Bevölkerung von rund 270.000 nehmen, dann sehen Sie das, dass jede Grazerin/Grazer über ein Vermögen im Besitz der Stadt Graz von einer Million Euro verfügt. Wir kommen zu den Investitionen und zwar eine Aufteilung der Investitionen nach den Trägern. Den Hauptteil der Investitionen trägt die Holding Graz mit 46 %, an zweiter Stelle folgt die Stadt Graz mit 37 % und dann GBG. Insgesamt haben wir 141 Millionen Euro investiert, das ist ein Investitionsrekordniveau, das wir auch im Jahr 2012 hatten. Ich darf dann kurz darauf noch eingehen. Zwischenruf unverständlich. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Stimmt nicht die Million? 10.000, ich habe es mir gedacht beim Durchrechnen, danke dem Kollegen Wohlfahrt, der meine Zahlen immer überprüft, sofort überprüft und ich habe schon an seinem Blick gesehen, dass da ein Fehler drinnen ist, und zwar jede Grazerin und jeder Grazer besitzt ein Vermögen, das Vermögen der Stadt Graz, in Höhe von 10.000 Euro, immerhin auch ein sehr schöner Wert. Schuld ist ungefähr 2,5-mal niedriger, nämlich die knapp 1,1 Milliarden dividiert durch 270.000 sind dann also ungefähr zirka 3.000 Euro. Ich möchte Ihnen gerne, nachdem diese Zahlen wie immer einen aktuellen Stand, eine Augenblicksbetrachtung für die Stadt Graz geben, einfach kurz erwähnen, wo stehen wir, wo sind wir angelangt nach den ersten Jahren jetzt in dieser neuen Periode und dann auch einen Ausblick, wie soll es weitergehen. Sie sehen zunächst, dass wir vor allem im Jahr 2011 und im Jahr 2013 beachtliche Einnahmensprünge gemacht haben. In beiden Jahren oder zunächst einmal im Jahr 2011 war das vor allem ein Höchstwert bei den Ertragsanteilen, aber auch bei den eigenen Abgaben Kommunalsteuer, das hat damals auch positive Effekte aus Leasingrückverkäufen bei Schulen gegeben. Im Jahr 2013 waren es wieder die eigenen Abgaben, nämlich die Kommunalabgabe, ich habe schon bei vieler Gelegenheit erwähnt, dass die Grazer Wirtschaft, gemessen an der Kommunalabgabe, Kommunalsteuer sehr, sehr robust ist und eigentlich auch sehr krisenfest. Wir hatten in den letzten Jahren jedes Jahr, von jedem Jahr zum vorhergehenden Jahr, eine Steigerung. Heuer schaut es nicht so aus, heuer schaut es aus, als würden wir den Wert vom Jahr 2013 gerade erreichen. Im Jahr 2013 hatten wir noch eine sehr, sehr starke Steigerung. Die Ertragsanteile sind in diesem Jahr erstmals unter der budgetierten Größe geblieben, das heißt, wir hatten hier weniger vom Bund bekommen bei den Ertragsanteilen, als wir tatsächlich prognostiziert hatten, das ist durchaus erwähnenswert, weil die Finanzdirektion gewohnt vorsichtig schätzt im Budget die Einnahmen und wir bisher jedes Jahr den Budgetwert überschritten hatten. Der Wachstumsmotor stottert eben, wie wir wissen, und das hat sich auch auf die Ertragsanteile 2013 schon ausgewirkt. Zu den laufenden Ausgaben. 2010 und 2011 nahezu nominell konstant, im Jahr 2012 hatten wir eine Steigerung von zirka 3 % und im Jahr 2013 durchaus eine Steigerung auf 866 Millionen Euro inklusive der Zinsen, in diesem Jahr hat sich bereits abgezeichnet, was wir derzeit ebenfalls feststellen, und zwar dass sozusagen die automatischen Ausgabenarten, die mit geringerem Wirtschaftswachstum, mit stärkerer Anzahl von armen Menschen zusammenhängt, das sind die Sozialausgaben. Wir hatten bei der sozialen Wohlfahrt, und zwar im Bereich der gesetzlichen Ausgaben, eine Steigerung von 15 Millionen Euro, aber auch durchaus erfreulich bei der Erziehung, im Unterricht eine Steigerung von 6 Millionen, das ist durchaus auch noch Ausdruck des Schwerpunktes, den wir in den letzten Jahren hatten nämlich, bei den Schulen, im Bereich der Nachmittagsbetreuung, aber auch bei der Kinderbetreuung einen Schwerpunkt zu setzen. Aus diesen beiden Werten ergibt sich das Betriebsergebnis für das Haus Graz, der sogenannte Cash-flow konsolidiert aus dem laufenden Betrieb. Wir haben aufgrund der genannten Einnahmen- und Ausgabenentwicklung im Jahr 2011 einen bisherigen Höchststand von 62 Millionen Euro und liegen derzeit bei, wie erwähnt, 46 Millionen Euro. Was hat das mit diesem Überschuss aus dem laufenden Betrieb an sich? Mit diesem Überschuss können wir einen Teil der Investitionen finanzieren. Der Finanzbedarf der Stadt Graz ergibt sich im Wesentlichen bei den Investitionen und es ist immer die Frage, wie wir die Investitionen finanzieren. Wenn es einen Überschuss aus dem Betrieb gibt, können wir diesen Überschuss für die Finanzierung der Investitionen verwenden, zusätzlich haben wir dort auch Zuschüsse von Bund und Land und der Rest, auf die Investitionen aufgerechnet, muss dann entweder durch Einmaleffekte oder letztlich durch eine Zunahme der Verschuldung finanziert werden. Wichtig ist allerdings, das werde ich noch einige Male wiederholen, schon an dieser Stelle, dass wir eben aus dem laufenden Betrieb einen Überschuss erzielen und wir den für Investitionsfinanzierung verwenden können, das heißt, die Schulden, die wir aufnehmen, die Kredite, die wir aufnehmen, nehmen wir ausschließlich für die Finanzierung von Investitionen auf. Die Investitionen sind im nächsten Bild dargestellt. Wir haben derzeit Investitionsquoten oder Investitionswerte von 130 bis 140 Millionen Euro, das ist ein sehr hoher Wert, wir haben einen Durchschnittswert in dieser Periode, der etwas niedriger liegt, das heißt, derzeit geben wir sehr, sehr viel Geld für Investitionen aus, das ist auch wichtig für eine Stadt, die wächst. Wir hatten in den letzten Jahren einen Schwerpunkt im Bereich der Kinderbetreuung und im Verkehr, wie schon seit langem im Verkehr, derzeit liegt der Schwerpunkt erstens wieder im Verkehr, zum Zweiten aber zusätzlich im Bereich der Schulen, und das sind durchaus Einrichtungen, die wir auch an unsere nächsten Generationen übergeben möchten, damit diese auch eine gute Chance für die Stadtentwicklung haben. Wie sieht es bei den Finanzschulden aus konsolidiert? Sie sehen, dass die Finanzschulden seit 2010 nur sehr marginal gestiegen sind, es sind insgesamt, also nicht pro Jahr, sondern von 2010 bis 2013 im Ausmaß von 4,8 %, das liegt in der Größenordnung der Preissteigerung, der Inflation. Als besonderer Hinweis ist der nahezu Nullanstieg oder geringe Anstieg von 2012 auf 2013 in Höhe von knapp vier Millionen Euro. Das heißt, der Finanzschuldenstand ist nahezu konstant geblieben. Sie wissen, dass wir laut österreichischem Stabilitätspakt und auch nach Stabilitätspakt der Stadt Graz, den wir gemeinsam vereinbart haben, nach 2016 keine Erhöhung mehr des Schuldenstandes haben sollen, so ist es auch geplant. Das sind die wichtigsten Ergebnisse vom konsolidierten Rechnungsabschluss. Mit welchen Rahmenbedingungen haben wir in den nächsten Jahren zu rechnen? Zunächst einmal ist das Bevölkerungswachstum zu erwähnen. Wir steigen derzeit netto, also unterm Strich, wenn man Zu-und Abwanderung saldiert, mit rund 4.000 Einwohnern pro Jahr, das ist eine riesige Herausforderung für die Stadt. Mag es zunächst eine große Freude sein, weil mit jedem zusätzlichen Einwohner oder Einwohnerin steigt das Geld, das wir aus dem Finanzausgleich bekommen um zirka 1000 Euro pro Jahr. Aber wenn einmal das Wachstum so stark ist, wie es in der Stadt Graz, ist und als Ballungsraum insgesamt steigen wir am stärksten von Österreich prozentuell, dann bringt das nach wenigen Jahren, und da sind wir schon, große Herausforderungen. Wir haben in der Kinderbetreuung 100 % Bedarfsdeckung statistisch, diese gilt es zu erhalten, wir haben im Schulbereich großen Ausweitungsbedarf, wir haben, da haben wir heute schon diskutiert, einen großen Investitionsbedarf im Verkehr und den gilt es zu befriedigen. Also das Bevölkerungswachstum ist eine wesentliche Rahmenbedingung. Zweite Geschichte, das Bevölkerungswachstum trifft uns in einer Situation, in der der Wachstumsmotor stottert. Durch verschiedene Einflüsse, die in Europa selbst liegen, die natürlich auch in den Krisengebieten rund um Europa sind, haben wir eben auch festgestellt, dass die Ertragsanteile als Ausfluss auch der wirtschaftlichen Entwicklung eine viel geringere Entwicklung nehmen als geplant. Der wesentliche Wachstumsmotor derzeit sind ganz eindeutig die Vereinigten Staaten von Amerika. Wir werden auch in Hinkunft mit neuen finanztechnischen Vorgaben zu rechnen haben, bei denen wir sicherlich im Österreichvergleich schon sehr viel vorweggenommen haben, aber es wird uns selbstverständlich betreffen, und zwar meine ich hier die Topik, die Einführung der Topik oder die Integration der Topik in das Rechnungswesen, ich habe schon gesagt, es wird auch eine Bilanz geben und es wird auch hier einige weitere Veränderungen geben. Sehr gespannt und mit großem Interesse schauen wir natürlich den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen zu. Sie wissen, dass wir pro Kopf der Bevölkerung gegenüber anderen Ballungsräumen wie Salzburg, Linz, Innsbruck sehr benachteiligt sind. Es könnte schon eine Chance geben, diese Benachteiligung zu beseitigen und zwar deshalb, weil der Städtebund und der Gemeindebund, Gott sei Dank, gemeinsam ein neues Verfahren für den Finanzausgleich fordern, nämlich einen sogenannten aufgabengerechten Finanzausgleich. Wenn man die Finanzausgleichsverhandlungen der letzten Jahrzehnte einfach ein bisschen verfolgt oder auch darauf zurückblickt, dann sieht man, wie schwer es ist, in diesem hochsensiblen Gefüge Geldwerte zu verändern, weil immer der Gewinn der einen Gruppe, etwa der Gemeinden, der Verlust entweder von Land und Bund sind, aber auch innerhalb der Städte, wenn die Städte gewinnen, verlieren die Gemeinden, es sind meistens Nullsummenspiele. Wir sind jedenfalls gerüstet, wir haben auch unseren Standpunkt durch eigene Studien abgedeckt und sind da sehr gut vorbereitet für diese Verhandlungen. Gemeindefusionen vom Land, wissen Sie, kosten uns pro Jahr zwischen ein und zwei Millionen Euro, auch hier der Topf für die Gemeinden im Land ist der gleiche geblieben, wenn es mehr Großgemeinden gibt oder größere Gemeinden, dann nehmen die mehr aus dem Topf und die anderen bekommen weniger, unter anderem die Stadt Graz durchaus mit einer bemerkenswerten Größe von ein bis zwei Millionen Euro pro Jahr. Die Herausforderung, die unter diesen Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren zu bewältigen sind, ist auch klar. Es geht darum, Beschäftigung zu schaffen, dafür ist das hohe Investitionsniveau wahrscheinlich die wichtigste Maßnahme, die wir treffen. Ich bin überzeugt, dass diese politische Entscheidung richtig war und wenn wir diese Investitionen mit Krediten finanzieren, dann halte ich das auch für richtig und zwar im Sinne einer, wenn Sie so wollen, einer Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Ich glaube nicht, dass es gerecht ist, wenn die jetzige Generation der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler alle diese Einrichtung zu hundert Prozent finanzieren eben aus den Steuern heraus und die späteren Generationen für diese Einrichtungen, die wir ihnen zur Verfügung stellen, nichts bezahlen. Eine Kreditfinanzierung ermöglicht es, dass die späteren Generationen, die diese Einrichtungen nutzen, sich mit einem fairen Anteil, eben mit der Rückzahlung der Schulden, an dieser Kreditaufnahme beteiligen. Das sind durchaus politische Argumente, die aus meiner Sicht sehr wichtig sind. Zur zweiten Frage, können wir uns diese Schulden leisten? Da darf ich einen berühmten Vergleich mit einem Haushalt bringen, Haushaltsvergleiche werden ja gerne gemacht. Wir haben zirka 1,1 Milliarden Schulden konsolidiert und ein Budget von knapp einer Milliarde. Der Rechnungshof weist immer das Verhältnis von Schuldenstand zu Einnahmen aus und das ist für die Stadt Graz 1 : 1,2. Also wenn man die Einnahmen insgesamt als diesen Wert 1 nimmt, dann betragen die konsolidierten Schulden 1,2. Nehmen Sie einen Haushalt. Ein Haushalt soll in diesem Beispiel 3.000 Euro netto verdienen, ist durchaus über dem österreichischen Durchschnittseinkommen, ist kein geringes Einkommen. Dieser Haushalt hat im Jahr ein Einkommen von 3.000 mal 14, sind, Kollege Wohlfahrt möge wieder aufpassen, 42.000 Euro, wenn man dann noch diese 1,2, nehmen wir an, 50.000 Euro. Jetzt wissen wir alle, wenn dieser Haushalt eine Eigentumswohnung kauft oder sonst irgendwas anschafft, dann ist die Verschuldung üblicherweise viel, viel höher als 50.000, geht bis zu 200.000 Euro, bis zu 150.000 Euro. Damit will ich nichts anderes sagen, dass im Verhältnis zu unserer Budgetgröße und zu unseren Einnahmen, die wir haben, die Höhe der Verschuldung sicherlich kein Problem ist, das wir nicht bewältigen können. Ich möchte das gerne an einer zweiten Zahl nennen. Das ist die Belastung des Haushaltes durch Zinsen. Wir zahlen pro Jahr für zirka 1328 Millionen Euro in Summe zirka 30 bis 35 Millionen Euro. Das sind ungefähr vier Prozent der gesamten Einnahmen, die wir haben, der gesamten laufenden Einnahmen. Das ist eine Belastung, aber es ist aus meiner Sicht keine Belastung, von der wir sagen, die schränkt unseren Handlungsspielraum bei der Aufgabenerfüllung so ein, dass wir das nicht tragen können. Trotzdem, und das ist mir schon wichtig, das am Ende zu sagen, volles Bekenntnis zum Stabilitätspakt, das heißt, wir haben uns für diese Periode eine maximale Ausweitung von 200 Millionen Euro vorgenommen, davon sind wir derzeit jedenfalls entfernt, aber wollen wir nichts verschreien, kann durchaus sein, dass wir sie in Anspruch nehmen müssen, aber dann eben, wie gesagt, ab dem Jahr 2017 ein langsamer jedenfalls zu diskutierender Abbau oder Rückgang des Schuldenstandes, über den wir noch viel diskutieren werden. Aber volles Bekenntnis dazu. Abschließend möchte ich gerne mit einer Frage, die ebenfalls in letzter Zeit immer wieder gestellt wird, nämlich eine Frage der Transparenz und die Frage, wieweit ermöglichen wir es aktiven Bürgern, Bürgerinitiativen, wie auch immer, sich über das Budget zu informieren? Und ich darf Ihnen da einfach die Zusammenstellung, die von der Finanzdirektion kommt, darlegen, welche Informationen über das jeweilige Jahresbudget, über die Rechnungsabschlüsse, über einzelne Auswertungen derzeit schon zur Verfügung stehen. Das ist zunächst einmal der Gesamtüberblick, jeweils Rechnungsabschluss und Budget sowie einzelne Auswertungen, die auf der Homepage der Stadt Graz genannt sind, Sie haben hier den gesamten Link dazu angegeben. Das ist aber nicht alles, wir haben derzeit auch eine Bereitstellung online von Daten in verarbeitbarer Form. Das heißt, User können sich diese Daten holen und können sie auch selbst bearbeiten, verändern können sie sie nicht, würde auch nichts bringen, entspricht dann nicht mehr der Wahrheit, aber zum Beispiel eigene Zusammenstellungen machen, das ist unter diesem Link, den ich hier angegeben habe, zu dem es übrigens auch durchaus Werte von vergangenen Jahren gibt. Wer Zeit und Lust hat, sich damit zu spielen, wird sehen, dass er sehr, sehr viel Zusatzinformationen oder einfach Informationen unmittelbar aus dem PC bekommt. Letzte Geschichte ist der sogenannte offene Haushalt, eine Auswertung vom KDZ im Auftrag des Städtebundes und mit Originaldaten selbstverständlich von allen Gemeinden und Städten, die da mitmachen. Die Stadt Graz war mit eine der ersten Städte, die hier bei dieser Darstellung mitmacht, es ist wiederum das Budget und auch der Rechnungsabschluss in unterschiedlichen Darstellungen, Sie sehen über mehrere Jahre Liniendarstellung oder auch in dieser berühmten Kreisdarstellung, die vor wenigen Wochen einmal in der Kleinen Zeitung war oder in Blockdarstellung. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, etwa bei dieser Blockdarstellung soziale Wohlfahrt und Wohnraumbauförderung anzuklicken und Sie können dann tiefer in das Budget hineingehen und haben dort zusätzliche Werte. Das ist für die Analyse des Haushaltes, glaube ich, eine sehr wichtige und wirklich zusätzlich und auch sehr transparente Darstellung und auch Verwendungsmöglichkeit. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass Städtevergleiche damit nur schwer anzustellen sind und zwar schwer deshalb, weil man bei der Vergleichsstadt genau wissen muss, wie diese organisiert ist. Einfachstes Beispiel, Stadt Linz. Die Stadt Linz hat einen hohen Ausgabenwert für Gesundheit, in Oberösterreich müssen die Gemeinden, auch die Städte bei der Spitalsfinanzierung mitmachen. In der Steiermark ist das nicht so, wir haben zwar unsere eigene GGZ, aber wir müssen bei der Spitalsfinanzierung nicht mitmachen. Zweiter Unterschied zwischen Linz und Graz ist etwa die Kinderbetreuung. Wir haben sehr, sehr viele eigene Kindergärten und in Linz gibt es keine städtischen Kindergärten. Sie sind meines Wissens außerhalb der Stadt organisiert oder werden jedenfalls über Zuschüsse geregelt, das heißt, wenn sie einfach die Kinderbetreuung vergleichen zwischen Graz und Linz werden Sie sehen, dass die Stadt Graz viel, viel höhere Ausgaben hat. Solche organisatorischen Unterschiede müssen, oder dritter Unterschied ist das, dass wir, wie Sie gesehen haben, über die Hälfte der Investitionen über unsere Beteiligungen machen. Solche organisatorische Unterschiede muss man kennen, sonst bringt der Vergleich zwischen den Städten nichts. Aber für die Analyse von Graz selbst und auch in der Vergangenheit und Gegenwart ist der offene Haushalt ein sehr, sehr gutes Instrument. Ich bin damit am Ende und bitte um Annahme des Geschäftsberichtes (Applaus ÖVP). Ich würde gerne was anfügen und zwar, was einfach ein guter Usus ist und wirklich tief von innen kommt, das ist der Dank an all diejenigen Personen, die diese Werte und diese Zahlen ermitteln. Das ist in erster Linie selbstverständlich die Finanzdirektion unter der Leitung von Karl Kamper mit seinem Team (allgemeiner Applaus). Das Bahnbrechende an der Finanzdirektion ist, dass wir eine konsolidierte Darstellung haben, die erstens einmal ein gutes Steuerungsinstrument ist und die gerade im Hinblick, wenn die Topik kommt, sehr gut weiterentwickelt werden kann, sie dürfen nicht vergessen, diese konsolidierte Darstellung ist made in Graz von der Finanzdirektion. In diesem Zusammenhang aber nehme ich gleich vorweg, es gibt ja dann noch einen Bericht, aber ich möchte an dieser Stelle auch dem Rechnungshof danken und unserem Direktor mit seinem gesamten Team, Dr. Windhaber (allgemeiner Applaus), und einfach der Dank, dass er auf diese Ideen, die ausgearbeitet wurden in der Vergangenheit, auch aufgesprungen ist. Der Rechnungshofdirektor könnte es sich leichter machen und sagen, ich mache den Abschluss nach der VRV, das ist mein gesetzlicher Auftrag, und was ihr sonst macht, interessiert mich nicht, nein, macht er nicht, im Gegenteil, er arbeitet an diesen Darstellungen und auch an dieser konsolidierten Betrachtung genauso engagiert weiter, wie das vorhin Günther Riegler gemacht hat und auch dafür ein großer Dank. Wir beziehen natürlich auch in dieser Zusammenarbeit zwischen Finanzdirektion und Rechnungshof sehr, sehr viele Vorteile und vor allem auch wirklich gute Motive, um diese konsolidierte Rechnung weiterzuentwickeln. Dankschön nochmals (allgemeiner Applaus). Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 96 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF. LGBl. 77/2014 beschließen: Der vorstehende Informationsbericht „Haus Graz – konsolidierter Abschluss 2013“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen. StR. Hohensinner, MBA: Lieber Herr Stadtrat, du hast es angesprochen, wir haben auf der Tagesordnung ein Stück vom Stadtrechnungshof, das eigentlich zum jetzt berichteten Stück dazugehört und wenn es Ihnen, wenn es euch Recht ist, hätte ich vorgeschlagen, dass wir dieses Stück jetzt auch gleich berichten lassen, dass wir dann die Diskussion zusammenziehen. Somit bitte ich Klaus Frölich um den Bericht. Berichterstatter: GR. Mag. Frölich NT 26) StRH – 004221/2014 Vorprüfung des Rechnungsabschlusses 2013 (konsolidiert) GR. Mag. Frölich: Herr Stadtrat, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Es sind die Ziffern und die Eckwerte alle vom Finanzstadtrat erwähnt, auch der Kontrollausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 11. September ausführlich mit dem konsolidierten Abschluss 2013 befasst und zwar mit der Vorprüfung des Rechnungsabschlusses, den der Stadtrechnungshof vorgelegt hat. Ich darf Ihnen die vom Herrn Stadtrat dargelegten Ziffern jetzt etwas detaillierter noch einmal vorstellen, das war jetzt ein Scherz. Ich darf Ihnen, weil die Ziffern schon vorgestellt sind, vielleicht einige Grundaussagen, die wichtigsten Grundaussagen in meinen Augen, und Feststellungen, die sich in diesem Bericht des Stadtrechnungshofes finden, darlegen. Meines Erachtens, die wichtigste Grundaussage ist einmal, dass der Rechnungsabschluss der Stadt ein ausreichend klares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gibt und die vorgelegten Unterlagen im Wesentlichen vollständig rechnerisch richtig und rechtskonform sind. Die vom Kontrollausschuss dem Gemeinderat vorgelegten in der Kurzversion enthaltenen Ziffern, wie gesagt, möchte ich Ihnen jetzt nicht noch einmal darlegen. Was meines Erachtens auch noch von Bedeutung ist, ist, dass der Stadtrechnungshof ein wachsames Auge empfiehlt, wenn ich so sagen darf, was die schon erwähnten Rekordinvestitionen betrifft mit 141 Millionen. Sie alle kennen die Thematik Folgekostenwirkung, also Betriebskosten, Finanzierungskosten, bei all diesen so sinnvollen und notwendigen Investitionen sind diese Folgekosten immer im Auge zu behalten. Es geht einfach hier um Arbeitsplatzbeschaffung und um Schaffung von notwendigen Infrastrukturinvestitionen in der wachsenden Stadt, aber wie gesagt, hier ein ganz, ganz wichtiger Hinweis auf die Folgekosten. Es gibt auch eine entsprechende Folgekostenbeobachtung bei großen Projekten, die immer wieder dann im Einzelnen auch gemacht wird. Es werden in dem Kurzbericht, der als Gemeinderatsstück hier vorliegt, eben auch noch die einzelnen, also die Unternehmungen, aber auch der Staat und dann durch die konsolidierte Betrachtung dargelegt, die Ziffern sind genannt, meines Erachtens ist es noch einmal zu erwähnen, dass es nur aufgrund der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen der Finanzdirektion und des Stadtrechnungshofes und einer traditionell guten Zusammenarbeit in dieser Materie möglich ist, die Konsolidierung eines kameralen Abschlusses mit den Tochtergesellschaften auch vergleichbar und so darzustellen, wie sie nun vorliegen. Der Kontrollausschuss hat eben, wie es vorgesehen ist, eine Stellungnahme gemäß § 67a Abs. 5 des Statutes zum Prüfbericht des Stadtrechnungshofes betreffend die Vorprüfung des Rechnungsabschlusses 2013 hier mit diesem Stück vorgelegt und der Kontrollausschuss hat die vom Stadtrechnungshof getroffenen Feststellungen und Empfehlungen ausführlich diskutiert, das habe ich erwähnt. Sämtliche Berichtsteile des Prüfungsberichtes über die Vorprüfung wurden vom Kontrollausschuss auch zustimmend zur Kenntnis genommen. Ich bitte um Annahme auch dieses Stückes. Danke. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das gute Zusammenspiel mit dem Gerhard Rüsch wurde eh schon sichtbar, was Zahlen angeht, da findet man meistens eine gute Einigkeit. Interpretieren tun wir es ein bisschen anders manchmal, auf das komme ich noch zurück, aber der erste Teil gilt dem Zahlenwerk. Da kann ich nur sagen, danke für die Vorlage, ist natürlich auch ein Dank an die Finanzdirektion, auch ein Dank an den Rechnungshof. Wenn man dann ganz genau hinschaut, und das ist jetzt nur so ein Beispiel, was ich halt manchmal tue, dann sieht man die ganz kleinen Abweichungen, der Rechnungshof kommt manchmal auf eine kleinbisschen andere Zahl. Das ist immer ein guter Punkt zum Nachfragen, man kann sich Schuldenstände anschauen. Es ist gut, dass mehrere hinschauen und ich schaue auch relativ genau hin und wir haben natürlich hie und da kleine andere Einschätzungen oder hie und da, ich weiß nicht, ob es Fehler sind, Dinge, die nicht optimal gelaufen sind und dann können wir es auch gemeinsam wieder nachschauen und bringen da was weiter. Also Zahlenwerk ist super, auch danke für die gute Zusammenarbeit, danke für die vielen Berichte, und eines darf ich noch vorwegnehmen, bei dem Gesamtzahlenwerk ist auch eine Kleinigkeit passiert, da ist Holding Konzern und Holding Haus durcheinandergeraten einmal bei dem großen Leistungsbericht, ich habe es gerade mit dem Karl Kamper angeschaut, aber nur, wo gearbeitet wird, passieren auch kleine Fehler und daraus werden wir lernen und das wird optimiert werden. Die Beschäftigung bei der Holding geht nämlich nicht zurück usw., das sind die Kleinigkeiten. Aber danke für die viele Zusammenarbeit, für das viele Zahlenwerk. Das Zweite ist ein Fazit, was der Gerhard Rüsch zum Schluss gemacht hat, Teil 1, wo er über die Schulden gesagt hat, da kann ich nur mit einem Spruch eines großen Ökonomen, ich glaube, Stein, zirka 100/120 Jahre her, das unterstützen: „Ein Staat, der keine Schulden hat, investiert entweder in die Zukunft oder belastet die gegenwärtige Generation zu hoch.“ Das ist genau das, was der Gerhard Rüsch zusammengefasst hat, 100 % Unterstützung dafür. Punkte zwei und drei wird schon ein bisschen anders. Bei Punkt 2 hast du verglichen Einnahmen zu Schulden, diese Kennzahl von 1 : 1, der Vergleich hin zu einem privaten Haushalt ist super und verdeutlicht es, die Kennzahl, muss ich fachlich sagen, kann ich nicht wirklich mit, aber das haben wir auch schon ein paarmal diskutiert, sei es drum, und der Vergleich zu den privaten Haushalten hin sagt, das ist nicht tragisch, was da vorliegt. Aber man muss darauf aufpassen, das sind wir uns einig, man muss genau anschauen, es ist wirklich überraschend, das wir über vier Jahre lang die Schulden konstant gehalten haben, man kann nicht sagen, ganz leicht gestiegen, wenn man die Zahlen anschaut, man kann auch sagen, ganz leicht gesunken, wenn man es real rechnet, das war schon angedeutet. Man könnte sagen, schon deutlich gesunken, wenn man das real pro Einwohner rechnet, es wurde erwähnt pro Jahr um 2.000 bis 4.000 Einwohner mehr, wenn ich das jetzt durch Einwohner durchdividiere, dann können wir sagen, die Schulden sinken schon etwas rasant. Also wie auch immer, da muss man genau hinschauen, da gibt es unterschiedliche Kennzahlen. Aber jetzt kommen wir ein bisschen zur Zukunftsgeschichte. Wir haben es geschafft, in den letzten vier Jahren mit jährlich 140 Millionen Investitionen, das „Rekord“ können wir fast weglassen, weil sie sind konstant geblieben, 135/141 ist für mich das Gleiche, wir haben vier Jahre lang sinnvolle Politik für diese Stadt gemacht, wir haben vier Jahre investiert in Verkehr, in verschiedenste Dinge, wo es notwendig war, diskutiert, gut überlegt, haben wir viel Geld eingesetzt bei konstanten Schulden. Was ist, und jetzt kommen wir mehr zum politischen Teil, wie geht das weiter? Wenn ich mir jetzt anschaue, es wurde heute mehrmals erwähnt, auf 590 Millionen werden hier immer gefeiert im Stabilitätspakt als Investitionen für fünf Jahre vorgesehen sind. Jetzt tun wir ganz einfach rechnen, 140 x 5, wir haben bis jetzt Investitionen von 140 Millionen gehabt mal fünf ist aber 700, jetzt habe ich noch keine Inflation drauf, lassen wir es weg, das heißt, würden wir das weitermachen, was wir die letzten Jahre gut gemacht haben, dann müssten wir in fünf Jahren 700 Millionen investieren. Der Stabilitätspakt, an dem noch immer festgehalten wird, sagt 590. Wäre ja super, wenn es geht und die Dinge trotzdem gelöst werden können, nur da ist jetzt die Schwierigkeit, wir sehen es nicht ganz, das in den nächsten Jahren mit diesen 590 Millionen, war auch der Grund, warum wir bei etlichen Dingen nicht dabei waren, wie sich das ausgehen soll und wenn ich mir die Zahlen anschaue, ich sehe nur eine Stärkung in meiner Position. Vier Jahre lang je 140 Millionen und jetzt wollen wir runter auf durchschnittlich 590 durch 5 ist 120, 118, wenn man genau rechnet. Dieser Rückgang wird sehr schwer darstellbar sein und das heißt, meine Sorge gilt nicht diesem Rechnungsabschluss, der ist absolut ok, da passt alles, wir werden auch zustimmen natürlich, meine Sorge gilt dem, was hier in der Planungsphase noch ist. Wie wollt ihr das wirklich einhalten im Stabilitätspakt? Da muss man aufpassen, wenn man jetzt genau rechnet, ich rede von diesen 590 Millionen, im Stabilitätspakt kann auch breiter gelesen werden, der Gerhard weiß genau, was ich meine. Wie sollen wir mit diesen Investitionen von 590 Millionen die nächsten Jahre auskommen, wenn es so viel wichtige Aufgaben gibt, die alle noch nicht ganz auf der Reihe sind? Nur teilweise, ob man zu den Schulen schaut, zum ÖV-Ausbau hinschaut usw. Also da kommt das Problem auf uns zu, das ist aber nicht Gegenstand der jetzigen Diskussion. Volle Zustimmung zum Rechnungsabschluss. Danke (Applaus Grüne). GR. Hötzl: Sehr geehrte Damen und Herren! Vorweg einmal vom freiheitlichen Gemeinderatsklub, auch von unserer Seite einen Dank an die Finanzdirektion für die Darstellung, für das Erstellen des Budgets, für Erkenntlichmachung und für das Lesenkönnen des Budgets, auch für den Stadtrechnungshof ein großer Dank, dass sie da darüber schauen und zumindest die Verbuchung und bestätigen, dass zumindest alles mit Gutem zugegangen ist, was wir auch glauben und wo wir überzeugt davon sind. Nur ein paar Anmerkungen, es ist erfreulich aus unserer Sicht, dass die Einnahmen gestiegen sind um 5,5 %, sehr erfreulich. Es ist bedingt erfreulich, dass die Ausgaben etwas gestiegen sind, leider halt mehr als die Einnahmen, nämlich um 6,8 %, froh sind wir, dass es noch einen Cash-flow gibt, wenn man vergleicht von 2011 bis 2013 von 62 auf 53 auf 45 Millionen Euro, ok, wir haben noch einen positiven Cash-flow, ist sicherlich erfreulich, aber es ist halt die Gefahr, dass er immer kleiner wird und in das Negative geht. Bemerkenswert finde ich die Darstellung über das Vermögen der Stadt Graz. Herr Stadtrat, du hast gesagt vorher, jeder Grazer besitzt sozusagen 10.000 Euro Vermögen der Stadt Graz. Was du vielleicht nicht bedacht hast, bedacht wirst du es schon haben, aber es ist halt ein Drittel bis die Hälfte ist von diesem Vermögen halt absolut nicht verwertbar. Das öffentliche Gut, es ist schön, dass wir es haben, es wird bewertet mit Herstellungskosten, in Wirklichkeit hat es keinen Wert für uns, im Gegenteil, es verursacht Kosten für uns, weil wir die Straßen räumen müssen, die Straßen pflegen müssen, die Straßen erhalten müssen, die Parks bewirtschaften müssen usw. Natürlich, es ist da, aber es hat nicht wirklich einen cashmäßigen Wert für uns, ganz im Gegenteil, es verursacht Kosten, aber es gut… Genauso das Umlaufvermögen von den Beteiligungen, das Umlaufvermögen der Stadt Graz, das ist halt alles nicht wirklich ein physisches Vermögen, das da ist. Dein Loblied, das du auf die Kredite gesungen hast, das finden wir eher bedenklich insofern, natürlich wir finanzieren Investitionen, es ist gut, dass die Stadt Graz so viel investiert, es belebt die Wirtschaft, es geht in den Wirtschaftskreislauf rein das ganze Geld, weil es halt hauptsächlich Bautätigkeiten sind. Das Loblied auf die Kredite ist insofern bedenklich, weil die Kredite halt trendmäßig immer mehr zu endfälligen Krediten hingehen. Wir haben momentan ein sehr niedriges Zinsniveau, wir haben vor 20 Jahren Kredite im privaten Bereich bis zu 9/10 % gehabt per anno Verzinsung, momentan sind wir praktisch auf null bei der Stadt Graz. Das kann sich aber auch ändern, wenn hoffentlich die Wirtschaft wieder ordentlich anlaufen wird, wir wissen auch nicht, wie es mit der Wirtschaftskrise weitergeht. Also diese endfälligen Kredite, du hast gesagt, die Investitionen sind für die nächsten Generationen, aber die gehen in die nächsten Generationen, die müssen es ja dann auch zu 100 % zahlen, weil die Kredite werden ja nicht laufend getilgt, sondern die werden ja auch von denen zu 100 % zu bezahlen sein müssen. Und ganz kurz noch auf den Haushaltsvergleich hin, der Herr Dr. Wohlfahrt als Volkswirt hat den Vergleich gut gefunden, ich finde ihn nicht wirklich gut, weil auf deinen Haushaltsvergleich hin 3.000, Euro Haushaltseinkommen mal 14 sind 42.000, Schuldenstand 50.000, ok, das ist gut, ich denke aber jetzt weiter, wir haben einem Cash-flow von zirka auf Basis der Einnahmen von 5 % Cash flow, das würde bei einem Haushalt entsprechen einen Cash-flow von 2.100 Euro, das eine gesamte Familie auf das Monat umgerechnet 175 Euro nach Abzug aller Fixkosten. Jetzt nehmen wir einmal Essen, Wohnen, alles was Fixkosten sind, für das Gewand, für, weiß ich nicht, Urlaub, für alles, was halt über die Grundbedürfnisse hinausgeht, hat die Familie 175 Euro im Monat zur Verfügung auf Basis der Vergleichs mit der Stadt Graz. Ob das dann auch schon wieder so positiv ist, weiß ich nicht. Also die momentanen Zahlen haben wir offenbar im Griff, das ist gut, wir stimmen dem natürlich selbstverständlich auch zu, also beiden Stücken, Finanzstück und Stadtrechnungshofstück. Die Zukunft ist halt etwas ungewiss, dass wir da schauen, dass wir im Plan bleiben, wir werden da auf jeden Fall ein sehr genaues Auge darauf werfen und sicher nicht bei jeder, unter Anführungszeichen, „Blödheit“ dabei sein (Applaus FPÖ). GR. Mag. Haßler: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Jetzt haben wir das Gesamtwerk der Stadt Graz vorliegen. Ich habe es mit positivem Empfinden aufgenommen, dass der Herr Stadtrat gesagt hat, im nächsten Jahr, innerhalb der nächsten zwei/drei Jahren werden wir es schaffen, dass wir das Werk auf einmal besprechen können, nicht so wie jetzt im April den einen Teil und dann im September den anderen Teil, weil das Ganze dann ein bisschen zerrissen ist und weil man dann aus meiner Sicht eben keine richtige Diskussion führen kann. Und ich finde es schade, dass das, was wir in der Stadt schaffen, was unsere Beamten schaffen, dass das in den Beteiligungen mit dem doch einem Mehr an Personal noch nicht schaffbar ist, also einmal ein riesiger Dank auch an die Mitarbeiter in unserem Bereich, die wirklich mit wenig Ressourcen etwas sehr, sehr Tolles immer uns sehr zeitgerecht vorlegen. Danke einmal von unserer Seite dafür (Applaus SPÖ). Es ist ja schon gesagt worden, dass wir da Vorbild sind und dass wir jetzt erwarten können, ich sage einmal, innerhalb der nächsten Jahre, dass wir auch bessere Vergleichswerte von anderen Städten bekommen werden, weil da jetzt ein Zwang kommen wird, dass die auch in eine Richtung gehen, wie wir es schon haben. Wir hoffen, dass für uns dadurch nicht irgendein Mehraufwand entsteht, weil ich glaube, dass das, was wir bei uns geschaffen haben, sehr, sehr gut ist und wenn wir jetzt wieder gezwungen werden, irgendwelche bürokratischen Hürden zusätzlich einzubauen, wäre das schade. Positiv, ist eh schon gesagt worden, dass der Schuldenstand konstant geblieben ist, ich meine die Angst vom Kollegen Hötzl kann ich nicht teilen, die Angst vor den Schulden und wenn er sagt, er hat Angst vor der Zukunft oder er kann die Zukunft nicht voraussagen, deshalb heißt es ja auch Zukunft, weil sonst wäre es Vergangenheit und die Vergangenheit können wir gerne besprechen und die Zukunft ist eben mit gewissen Unsicherheiten behaftet. Es ist umso wichtiger, dass man auch sehr, sehr gute Planungen hat, und was die Grazer Schulden betrifft haben wir sehr, sehr viel geschafft auch in den vergangenen zwei Jahren. Wir haben einerseits einmal umgestellt auf neue Finanzierungsarten, ich erinnere nur an die europäische Investitionsbank, wir haben kaum Kurzfristverbindlichkeiten, die durchschnittliche, ich glaube, Finanzierungsrestlaufzeit liegt bei zirka 12 Jahren und wir haben vor allem eines, wir haben Sicherheit bei den Zinssätzen, was uns momentan trifft, weil die aktuellen Tageszinssätze sehr tief sind, aber dafür haben wir eine Planungssicherheit. Also da kann ich deine Angst nicht ganz teilen, muss ich ganz ehrlich sagen. Und auch auf den Kollegen Wohlfahrt bezogen, der sich am Stabilitätspakt immer wieder reibt, der Stadtrechnungshof hat ausdrücklich in seiner Stellungnahme, ich sage einmal, anerkennend fast festgestellt, dass die Ziele des Grazer Stabilitätspaktes von entscheidender Bedeutung dafür waren, dass der Schuldenstand auch so im Zaum gehalten werden konnte. Weil wenn man es sich anschaut, wir haben ursprünglich in unserem Stabilitätspakt sind wir davon ausgegangen, dass wir Ende 2013 bei fast 1,3 Milliarden Euro schon an Schulden sein werden und wir liegen jetzt um 100 Millionen Euro drunter, das heißt, wir haben da auch etwas sehr, sehr Positives im Jahr 2013 geschafft. Die Diskussion, ob wir jetzt zu wenig investieren und mehr investieren sollten, kann ich auch nicht teilen, wir haben es eh schon bei diversen Gesprächen im Sommer besprochen. In der Periode, wo Schwarz/Grün am Arbeiten war, wurden ungefähr 660 Millionen investiert, in dieser Periode sind 590 Millionen geplant, also der Unterschied ist jetzt nicht so groß und was der Gerhard Wohlfahrt immer wieder meint mit Zukunft und Sorge vor der Zukunft, weil man irgendwie zuwenig investieren könnte, wir haben für uns festgelegt, dass die Schuldenobergrenze am Ende dieser Periode, also 2017, 1,33 Milliarden Euro nicht übersteigen darf. Das heißt nicht, dass wir nicht auch, wie in den vergangenen Perioden, uns jetzt schon Gedanken machen können, was wir danach sozusagen an Projekten abarbeiten wollen und wir können diese Projekte sicher auch jetzt schon auf die Reise bringen. Was man natürlich bedenken müssen, dass wir nicht dann einen Topf haben, den man sozusagen unbeschränkt vermehren können. Mir ist schon klar, dass eine wachsende Stadt eine Herausforderung ist und dass man da eben auch gezwungen ist, Investitionen zu tätigen und da ist es auch klar, dass es ohne zusätzliche Einnahmen nicht gehen wird. Beim Ansatz, wenn ich jetzt an den ÖV denke, da unterscheiden sich die einzelnen Fraktionen doch schon erheblich, weil wenn ich auf die Sommerdiskussion zurückkomme, wo von Seiten von Grün irgendwo eine Road Pricing angedacht wurde usw. so in die Richtung ein Euro pro Autofahrt oder ein Euro pro Tag oder was, dann sage ich, ist das schon eine riesige Belastung für die Menschen in dieser Stadt und auch für die Menschen, die in die Stadt hereinkommen und das wird es mit uns sicher nicht geben. Da ist die Diskussion, die wir gemeinsam mit der ÖVP geführt haben, wenn man in Richtung Nahverkehrsabgabe gehen, dass wir in die Richtung denken mit Tourismusabgabe, wo die Wirtschaftskraft der Betriebe berücksichtigt wird, schon eine, die viel eher, glaube ich, zum Ziel führen wird. Was besonders weh tut, ist auch, was wir aus dem City-Benchmark kennen, dass wir beim Finanzausgleich leider immer noch sehr benachteiligt sind und da mit einer jährlichen, sage ich einmal, mit einer jährlichen Ungleichbehandlung von 30 bis 50 Millionen sehr, sehr viel verlieren, da ist halt die Hoffnung, dass man mit einem neuen Finanzminister, und er hat es ja angekündigt, der Finanzausgleich wird zumindest einmal sehr offen diskutiert, dass man da vielleicht endlich Bewegung in dies Ganze hineinbekommen und wenn der Kollege Hötzl sagt, schwache Verhandlung, die FPÖ kann sich gerne miteinbringen, mal schauen, ob wir dann stärker werden. Ich glaube nicht, dass es viel besser werden wird mit eurer Beteiligung mit dabei. Wir haben einiges zu tun, es warten viele Herausforderungen auf uns und ich möchte mit einem Zitat schließen, das ist vom Philosoph Komenius, der es vor über 400 Jahren gesagt hat, ein bisschen abgewandelt vielleicht. Er hat gesagt: „Es ist besser, ein Problem zu lösen, als darüber zu streiten, wie es entstanden ist.“ Und manchmal habe ich das Gefühl in diesem Gemeinderat, wir streiten sehr viel drüber, wer hat was gemacht und ist irgendwie schuld, aber an Lösungen sind die einen oder anderen Fraktionen, sage ich einmal, aus meiner Sicht oft zuwenig interessiert. Und deshalb hoffe ich, dass es gelingen wir in diesem Gemeinderat eine Mehrheit dafür zu finden, dass wird, im Sinne dieses Zitates gemeinsam arbeiten, dann bin ich zuversichtlich, dass wir auch die Zukunft für die Bewohner dieser Stadt gut gestalten können. Danke (Applaus SPÖ). Der Tagesordnungspunkt NT 23) wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ) angenommen. Der Tagesordnungspunkt NT 26) wurde einstimmig angenommen. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 16.15 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: GR. Dr. Wohlfahrt NT 27) StRH-023347/2014 Prüfbericht „Ordnungsmäßigkeit zweier Subventionen - Stichprobenprüfung GR. Dr. Wohlfahrt: Ich sehe, ich hätte ja zehn Minuten zur Verfügung, ich werde sie nicht nutzen, ich werde schauen, dass wir wieder Zeit einbringen. Es gibt einen Ausschuss, wo das ausführlich diskutiert wird sinnvollerweise. Um was geht es? Es geht um einen Rechnungshofprüfbericht, um die Ordnungsmäßigkeit zweier Subventionen, Stichprobenprüfung, der Rechnungshof macht eine sehr wertvolle Überprüfung, schaut da immer nach. Hat in dem Fall zwei Stichproben gezogen, ob Subventionen richtig verbucht werden, hat hier kleine Fehler, Verbesserungsvorschläge gefunden, ist halt manchmal das Problem bei einer Subvention, dass die Abrechnung dann nicht rechtzeitig kommt. Sie kennen das alle, der Subventionsnehmer ist krank oder das Projekt verzögert sich und hin und her. Muss man ein gutes Mittelmaß finden, hier hat es Verbesserungsvorschläge gegeben, es wurde dann auch von den zuständigen Stellen nachgearbeitet, die Abrechnungen wurden dann auch noch konsequenter eingefordert, eine wichtige Prüfarbeit, aber ich glaube, nachdem es ja ausführlich im Kontrollausschuss diskutiert wurde, dort meines Wissens einstimmig angenommen wurde. Ich hoffe, ich sage nichts Falsches, glaube ich, dass hier die weitere Diskussion dieses Stückes nicht notwendig ist, sondern dass wir es dort diskutieren sollen, wo man dann wirklich auf die Details genauer hinschauen kann. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung für dieses Stück. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Krotzer NT 28) StRH-19843/2003 GBG Gebäude- und Baumanagement GmbH Wirtschaftlichkeitsprüfung GR. Mag. Krotzer: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf berichten den Stadtrechnungshofbericht zur GBG Gebäude- und Baumanagement GmbH. Es hat hier eine Prüfung gegeben im Hinblick auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Gebarung. Der Prüfungszeitraum war von 2003 bis 2012 beziehungsweise 2013. Es sind dabei folgende Prüfungsfragen behandelt worden: Erstens, die Entwicklung der Vermögens- und Verschuldenslage der GBG GmbH. Zweitens, die Evaluierung des Managementsystems sowie die Prüfung von einzelnen internen Projekten und drittens die qualitative Prüfung der im Zuge des Hauses Graz ergriffenen Effizienzsteigerungspotentiale. Der Stadtrechnungshof zieht folgende Schlüsse, und zwar zum Ersten, dass das Unternehmen für frauenfördernde Maßnahmen im betrieblichen Alltag gewonnen werden konnte, zweitens, dass die Jahreszielprozesse als gutes Beispiel für das gesamte Haus Graz dienen können, es wird hervorgehoben, dass die Geschäftsfallmappe ein praktisches Instrument ist sowie dass das innerbetriebliche Vorschlagswesen als gutes Beispiel für das gesamte Haus Graz dienen könnte und der Ausbau von neuen Kommunikationsinstrumenten, wie die Befragung von MitarbeiterInnen und Kunden/Kundinnen, sehr begrüßenswert war. Es gibt eine Reihe von Empfehlungen des Stadtrechnungshofes, von denen ich einige nennen will. Das ist erstens, dass hinkünftig die Gesellschaftsverträge für Beteiligungen oder verbundene Unternehmen nur mehr so zu formulieren sind, dass der Stadt Graz jedenfalls Eingriffs- und Steuerungsmöglichkeiten zukommen, dass es weiters die Abänderung der Gesellschaftsverträge, dass das Kontrollrecht des Stadtrechnungshofes festgeschrieben wird bei Ausschreibungen im IT-Bereich. Noch zwei weitere, die Fortsetzung des Projektes Einbindung von frauenfördernden Maßnahmen als letzten hier genannten Punkt, Empfehlungen, dass bei den Reinigungsmitteln auf die vorgeschriebenen Umweltstandards geachtet werden soll. Noch ein Hinweis aus dem Bericht von Seite 33, wo auch vom Stadtrechnungshof darauf hingewiesen wird, dass der Stadtrechnungshof feststellt, dass er als externe Finanzkontrolle die einzige Institution des Hauses Graz die Möglichkeit hat, in alle Bereiche einzusehen und diese zu kontrollieren. In diesem Sinne der Kontrollausschuss stimmt den Feststellungen des Stadtrechnungshofes zu und stellt gemäß § 67a den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Dankesehr. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht des Stadtrechnungshofes sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Kostenfreier Besuch der primären Bildungseinrichtung – Gratis-Kindergarten realisieren GR. Mag. Fabisch stellt namens von KPÖ und Piratenpartei folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Fabisch: Meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Vorsitzender! Es geht um eine ganz klare und einfache Forderung. Den Gratiskindergarten für alle, ganz klar und einfach. So wie der Volksschulbesuch gratis ist, soll auch der Kindergartenbesuch für alle ab dem dritten Lebensjahr kostenfrei sein. Die vielen aktuellen Diskussionen im Bildungsbereich scheinen eine im besten Sinne „grundlegende“ Institution völlig zu übersehen: Die erste Bildungseinrichtung – den Kindergarten. Der Kindergarten ist der Ort, wo Bildung beginnt, Integration selbstverständlich ist und Defizite aller Art, Legasthenie, Sprechstörungen wie Stottern, mangelnde Deutschkenntnisse und anderes, schon frühzeitig erkannt und korrigiert werden können. Daher darf es keine Gründe geben – und schon gar keine finanziellen – jungen Menschen diese Bildungseinrichtung vorzuenthalten. Mit der wohl auch notwendigen Ausweitung der Kindergartenpflicht und dem damit automatisch verbundenen Ausbau dieser Einrichtung muss es selbstverständlich sein, den Besuch für alle Kinder zur Gänze kostenfrei anzubieten. Ich stelle daher namens der KPÖ folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz fordert den Bundesgesetzgeber auf, den Gratis-Kindergarten als grundlegende primäre Bildungseinrichtung bundesweit einzuführen. Dankeschön (Applaus KPÖ). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 16.25 Uhr den Vorsitz. GR.in Potzinger zur Dringlichkeit: Geschätzter Herr Bürgermeister, Herr Stadtrat, Frau Stadträtin, KollegInnen im Gemeinderat, geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Der Gemeinderatsclub der Grazer Volkspartei hat sich mit diesem Antrag, lieber Herr Kollege, intensiv befasst und wird der Dringlichkeit nicht zustimmen aus einigen Gründen, die ich ganz kurz erläutern möchte. Prinzipiell sind wir ganz intensiv, wie bekannt, für die bestmögliche Förderung jedes Kindes in diesem Land. Wenn ich aber in deinem Motivenbericht lese, der Kindergarten ist der Ort, wo Bildung beginnt, dann frage ich dich, wo passiert dann Bildung nicht während der ersten drei Lebensjahre der Kinder? Der Ort, wo Bildung beginnt, ist wohl immer noch die Familie. Wo lernt das Kind das erste Wort, wo wird es beim ersten Schritt begleitet, wo erwirbt es soziale Kompetenzen? Ergänzt werden diese Förderungen durch die Familie in unseren Kinderkrippen, bei Tagesmüttern, am Spielplatz, in Pfarren, in Vereinen, in Spielgruppen. Kinder lernen vom ersten Augenblick ihres Lebens an. Manche sagen sogar, das Lernen beginnt schon pränatal, dass sie Mozart-Musik hören, aber das würde jetzt zu weit gehen. Ihr fordert eine Kindergartenpflicht für alle Kindergartenkinder. Zwischenruf GR. Mag. Fabisch: Das steht ja nicht… GR.in Potzinger: Ausweitung, mit der wohl auch notwendigen Ausweitung der Kindergartenpflicht steht wörtlich da, mit der wohl auch notwendigen Ausweitung der Kindergartenpflicht. Wir meinen, das Angebot muss für alle da sein und es wird Situationen geben, wo ein verpflichtender Kindergartenbesuch auch vor dem fünften Lebensjahr schon notwendig ist, wenn zum Beispiel festgestellt wird, dass Kinder in der deutschen Sprache Defizite haben oder es andere Gründe gibt. Aber zu verkürzen Sprachdefizitbehebung auf den Kindergarten, das greift wirklich zu kurz. Schauen wir, was wir in Graz an vielfältigen Angeboten haben, wo zum Beispiel mit nicht deutschem Migrationshintergrund frühkindlich gefördert werden, aber auch ihre Eltern gefördert werden in Sprachkursen, das ist unglaublich wichtig. Nicht dringlich ist dieser Antrag für uns aber vor allem deshalb, weil genau das Thema Ausweitung des verpflichtenden Gratis-Kindergartens für alle, die es wirklich brauchen, wo es notwendig ist, diese Verhandlungen laufen und werden sehr intensiv geführt von dem für Integration zuständigen Herrn Staatssekretär Sebastian Kurz und der Frau Familienministerin Sophie Karmasin, deshalb für uns nicht dringlich (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Marak-Fischer: Geschätzte Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Danke, lieber Andreas, für diesen Antrag. Das Thema Gratis-Kindergarten liegt uns als Sozialdemokratie seit Jahren sehr am Herzen. Aus unserer Sicht ist die vorschulische Bildung eine ganz wichtige Zeit der Bildung, ich glaube, da sind wir uns alle einig. Ich glaube, dass Lernen natürlich bereits vor der Geburt beginnt, Sissi, ich glaube, da sind wir uns einer Meinung, ich glaube aber, dass das nicht unbedingt gleichzusetzen ist mit Bildung. Bildung ist ein bewusster Akt, der idealerweise auch von professionell ausgebildeten Pädagogen und Pädagoginnen stattfindet und wir haben in der Steiermark ein gutes Netz, oder in der Steiermark ist vielleicht übertrieben, aber vor allem in Graz eine gute Abdeckung an vorschulischer Bildung über die Kinderkrippen und über die Kindergärten und auch über die Tagesmütter, das muss man auch erwähnen, die in der Steiermark eine sehr hohe Qualität auch haben und es war eine sehr, sehr gute Entscheidung aus meiner Sicht, dass wir auch den Gratis-Kindergarten in der Steiermark für alle über 3-jährigen eingeführt haben. Der Unterschied zwischen der KPÖ und dem Antrag der KPÖ und uns ist aber ein ganz wesentlicher. Ich glaube, dass wir auch idealistisch sind, ich persönlich kann, glaube ich, sagen, sehr idealistisch zu sein, aber die Politik ist, und das zeigt sich monatlich wieder, die Politik ist eben kein Wunschkonzert. Man kann nicht sagen, ja wir hätten gerne den Gratis-Kindergarten auf der Stelle bundesweit für alle, das wäre schön, das muss auch das Ziel sein, das wir anstreben, aber das ist nicht innerhalb von ein, zwei, drei Jahren realistisch umsetzbar. Daher werden auch wir einen Abänderungsantrag, so die Dringlichkeit eine Zustimmung findet, wir werden auch dieser Dringlichkeit unsere Zustimmung geben und dann einen Abänderungsantrag einbringen, der die Stoßrichtung hat, in einem ersten Schritt, raschestmöglich, ein zweites kostenloses und verpflichtendes Kindergartenjahr einzuführen und in einem zweiten Schritt mittelfristig oder längerfristig den Gratis-Kindergarten für alle Kinder ab drei anzustreben, das wird also der Abänderungsantrag inhaltlich sein und ich hoffe dann auf breite Zustimmung und ich hoffe auch, dass die Dringlichkeit jetzt schon beschlossen werden kann. Danke (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Hoher Gemeinderat, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich für den Antrag. Auch uns ist der Gratis-Kindergarten sehr, sehr wichtig, auch uns ist das zweite verpflichtende Kindergartenjahr enorm wichtig. Wir sind einer Meinung, dass Bildung in der Familie beginnt, wir sind einer Meinung, dass elementarpädagogische Bildungseinrichtungen sind, deswegen können wir dem Abänderungsantrag der ÖVP nicht zustimmen, wo es eben Ausnahmen gibt innerhalb dieses zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres, wir werden dem Abänderungsantrag, so die Dringlichkeit durchgeht, der wir zustimmen, der SPÖ zustimmen, weil eben auch programmatisch das ganz klar gegliedert ist. Zunächst einmal das zweite verpflichtende Kindergartenjahr und in weiterer Folge den Gratis-Kindergarten für alle. Danke (Applaus Grüne). GR. Mag. Fabisch: Folgendes, ich habe nicht hier gefordert im Antrag selbst die Besuchspflicht, obwohl ich die im Motivenbericht natürlich erwähne, jawohl. Mir ist es nur um eines gegangen, ganz klipp und klar, dass alle Eltern ihre Kinder in den Kindergarten schicken können, wenn sie es wollen ab dem dritten Lebensjahr. Selbstverständlich bin ich dafür, dass die Besuchspflicht kommt, ich habe es ganz bewusst nicht in den Antrag genommen, es geht darum und das, liebe Freunde von der ÖVP, das ist Mittelstandspolitik, das ist Familienpolitik, dass alle Eltern ihre Kinder ab dem dritten Lebensjahr gratis in den Kindergarten schicken können, wenn sie es wollen. Ich möchte schon noch etwas sagen. Wir haben unter Schwarz/Blau die teuerste Luftwaffe aller Zeiten bekommen, ich habe damals auch Unterschriften gesammelt dagegen. Dafür waren Milliarden da, wir haben ein Bankenrettungspaket um Milliarden übernommen, dafür waren Milliarden da. Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Wir haben ein Tarifmodell. GR. Mag. Fabisch: Ich will kein Tarifmodell, ich will auch in der Volksschule kein Tarifmodell, ich will, dass der Kindergarten genauso gratis zu besuchen ist wie die Volksschule selbst, das sind Bildungseinrichtungen (Applaus KPÖ). Es ist für mich schon interessant, welche Verrenkungen die beiden im Bund, ihr habt es ja gelesen, den wollen wir abschaffen. Es tut mir Leid, dass es kein klares Bekenntnis dazu gibt. Du sagst, alle, die es brauchen. Ich glaube, alle Kinder brauchen den Kindergarten und wenn ich hier von Bildung spreche, dann meine ich natürlich institutionelle Bildung, das ist klar, das kann man mir zugestehen. Ich bin eigentlich sehr enttäuscht, es wäre sehr schön ein klares Bekenntnis, wir werden natürlich dann, wenn es nicht anders geht, der Abänderung der SPÖ zustimmen, aber ich hätte mich trotzdem gefreut, wenn das auch von der SP als Zusatz gekommen wäre, wir haben schon darüber geredet vor der Sitzung, leider ist es nicht von euch gekommen, ich sehe unsere Position nicht mehrheitsfähig. Als Zusatz hätte man das beides, glaube ich, auf einen Schlag treffen können. Der Wunsch des Gratis-Angebotes und als ersten Schritt selbstverständlich die Verpflichtung, dass auch die im vorletzten Jahr vor dem Volksschulbesuch die Kinder in den Kindergarten gehen. Dankeschön (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Lieber Herr Gemeinderat und Bundesheerkollege! Es wundert mich immer wieder, dass ihr die Milliarden, die wir in Österreich für unser Bundesheer ausgeben, da zitiert. Ich kenne so viele kommunistische Länder, in denen die Militärbudgets um das Hundert- und Tausendfache höher sind als das, was die Republik Österreich dafür aufwendet und ich möchte auch noch anmerken, dass ich eines nicht verstehen kann, nämlich auch nicht im Sinne der Umverteilungsdebatte, die sehr oft von eurer Fraktion auch ausgeht, wenn sich jemand einen Kindergarten leisten kann, dann soll er dazu auch das ausgeben, er soll das zahlen. Ich verstehe nicht, warum jemand, der gut verdient, einen Kindergarten gratis haben soll, wenn er den Beitrag leisten kann. Und die, die es sich leisten können, die sollen es auch zahlen (Applaus ÖVP). GR. Mag. Fabisch: Was in diesem Haus manchmal untergeht, es gibt sehr viele Familien, die gerade nicht in die Förderungen fallen, die keine Förderung und das ist genau… Zwischenruf GR. Dr. Piffl-Percevic: Dann reden wir über Erweiterung. Bgm. Mag. Nagl: Noch einmal, dann müssen wir über das Tarifmodell bei uns wieder nachdenken. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, SPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Leicht erreichbare Sammelstellen für giftige und gefährliche Gasentladungslampen GR.in Heinrichs stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Heinrichs: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Damen und Herren! Mein Anliegen an diesem heutigen Donnerstag ist der Umgang mit den zu entsorgenden Gasentladungslampen, welche wir Energiesparlampen nennen. So dürften sie nicht wirklich heißen, weil wenn man die Bilanz vom Erzeugen dieser Lampen bis zum problematischen Entsorgungen und den Umstand, dass das nicht funktioniert, hernimmt, ist das eine sehr schlechte verfehlte Bilanz. Aber ob Gasentladungslampe oder Energiesparlampe ist es so, dass aufgrund einer EU-Verordnung peu à peu die Glühbirnen die alten ja aus den Regalen verschwunden sind und sukzessive durch Gasentladungslampen ersetzt wurden. Doch diese enthalten Quecksilber – ein hoch gesundheitsgefährdendes Gift. Es beginnt bereits bei den schrecklichen Arbeitsbedingungen, unter denen die giftigen Quecksilberstoffe abgebaut werden. Hinzu kommen Gefahren im Zusammenhang mit Unfällen im Haushalt. Falls eine Lampe im Haushalt zum Beispiel im geschlossenen Raum zerbricht, kann die Quecksilberbelastung in der Raumluft auf das 20-fache steigen. Atmet ein Mensch den Quecksilberdampf ein, nimmt der Körper die einzelnen Atome sehr leicht über die Lunge auf und es kommt das Quecksilber als Nervengift zum Tragen. Über den richtigen Umgang bei Unfällen, die im Haushalt jederzeit passieren können, und die eher komplizierte Vorgehensweise in dem Zusammenhang, also das Sicherstellen des entwichenen Quecksilbers, wissen die wenigsten Bescheid. Und daher stellt das Hauptproblem das Sammeln der giftigen Sondermülllampen an sich dar. Nachdem diese giftigen Birnen schon über uns gekommen sind, geht es jetzt um das Sammeln. Nachdem ich selber in Mülleimern von Siedlungsanlagen, ich spreche jetzt von der Siedlung, in der ich wohne, aber auch in Mülleimern der Stadt Graz bereits solche Lampen gefunden habe, habe ich mich im Netz schlau gemacht und lese bei Wikipedia, dass in Deutschland lediglich beunruhigende 10 % der Gasentladungslampen in den Sammelstellen, in den entsprechenden, landen. Es bedarf also nach meiner Meinung im Sinne von Gesundheits-und Umweltschutz daher möglichst vieler, leicht erreichbarer Sammelstellen. Und es kann sich natürlich nur um Stellen handeln, welche mit Giftstoffen umgehen können. Neben den bereits eingerichteten Sammelstellen, also bei Feuerwehr, am Sturzplatz und über die Sammelbusse, sollte nach meiner Meinung alles daran gesetzt werden, etwa Apotheken und Tankstellen zu diesem Behuf zu gewinnen, in Deutschland sammeln unter anderem Drogeriemärkte. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat möge beschließen: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz, insbesondere das Umweltamt, werden beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, damit die flächendeckende Sammlung und fachgerechte Entsorgung von gefährlichen und gesundheitsschädlichen Gasentladungslampen gewährleistet werden kann. Dabei soll überlegt werden, inwiefern zusätzlich zu den bereits vorhandenen Sammelstellen weitere Anlaufstellen, eben zum Beispiel besagte Tankstellen, Drogeriemärkte, Apotheken, in ein entsprechendes Sammelsystem eingebunden werden können und wie eine Zusammenarbeit zwischen diesen und den bereits vorhandenen Entsorgungsstrukturen der Stadt Graz auf die Beine gestellt werden kann. Danke für die Aufmerksamkeit (Applaus KPÖ). GR. Pogner zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kollegin Heinrichs, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wenn man den Antrag näher anschaut, dann muss man sich fragen, mit welch gefährlichen Dingen wir eigentlich im täglichen Leben zu tun haben. Das ist mir gar nicht so bewusst gewesen. Ich lese jetzt nur einmal vom Antrag die unterstrichenen Textteile vor. Da steht: Doch diese enthalten Quecksilber – ein hoch gesundheitsgefährdendes Gift, nona. Das Nervengift kann Schlafstörungen, Aufgeregtheit, aber auch Lähmungen verursachen, auch so. Das Hauptproblem aber stellt das Sammeln der giftigen Sondermüll-Lampen an sich dar. Ich möchte nur ganz nebenbei beifügen, also ich habe noch nie irgendwelche Lampen irgendwo in einem Müllcontainer gefunden, aber wahrscheinlich habe ich sie auch dort nicht gesucht, muss ich auch dazusagen. Und die Schlussfolgerung daraus, es bedarf im Sinne von Gesundheit und Umweltschutz daher möglichst vieler, leicht erreichbarer Sammelstellen und so hört man und liest man das dann auch im Antrag. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage ist dann schon, wenn das so hochgiftig ist und so hochgefährlich ist und man so besonders darauf aufpassen muss, ja dann mache ich es noch leichter zugänglich, dann mache ich noch mehr Sammelstellen, damit ja ein jeder dazukommt. Also das ist mir zumindest hinterfragenswürdig. Aber, meine Lieben, es ist ja nicht so, dass man nicht einem Konzept zustimmen, daher stimmen wir auch der Dringlichkeit zu. Legt einmal ein Konzept oder lassen wir ein Konzept erarbeiten, damit man sieht, wie das Ganze funktionieren soll. Derzeit finde ich die derzeitigen Stellen wie Feuerwehr, Sturzplatz und die Sammelbusse nach meinem Dafürhalten ausreichend, aber wir haben uns dazu entschlossen und gesagt, wir stimmen der Dringlichkeit zu, auch wenn es so hochgefährlich und so hochgiftig ist und es dann noch mehr Sammelstellen davon gibt, aber wir sind einmal dabei, lassen wir ein Konzept erarbeiten. GR.in Heinrichs: Ja, danke dass Sie zustimmen, obwohl mein Antrag zu so einer lächerlichen Erheiterung Ihrerseits geführt hat, aber so lächerlich ist die Geschichte mit dem Quecksilber nicht. Wenn es wirklich runterfällt die Lampe, was sehr leicht passieren kann, so ähnlich ist es damals mit den Fieberthermometern gegangen, man hat sie aus dem Verkehr gezogen und die wunderbaren Lampen eingeführt, aber wenn die Erheiterung gegeben ist und die Zustimmung dazu, dann freut es mich. Danke vielmals (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner zum Antrag: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie! Wir haben uns natürlich den dringlichen Antrag von dir genau angeschaut und ich möchte einfach inhaltlich ein paar Sachen dazu sagen. Es gibt ja derzeit bereits Rücknahmestellen, die auch gut funktionieren und es handelt sich dabei tatsächlich um ein flächendeckendes System für die Sammlung von Elektrogeräten, zu denen eben auch die Gasentladungslampen gehören. Neben den stationären Sammelstellen bei der Holding Graz, am Neufeldweg 219, in der Sturzgasse 8 sowie bei der BAN in der Ungergasse und der Feuerwache Lendplatz und Dietrichsteinplatz gibt es auch eine mobile Sammlung mit 65 Standorten in ganz Graz, die fünf- bis sechsmal im Jahr angefahren werden, man kann sich das anschauen unter www.umweltservice@graz.at, dann kommt man zum Giftmüllexpress und dort kann man das anschauen. Darüber hinaus gibt es eine Rücknahmeverpflichtung seitens des Handels, das heißt, Händler sind verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte und damit auch Energiesparlampen, die gehören auch zu den Elektronik-Altgeräten, zurückzunehmen und zwar kostenlos, wenn der Konsument ein neues gleichwertiges Gerät kauft. Beim Neukauf von Energiesparlampen ist also der Händler verpflichtet, die alten Lampen zurückzunehmen. Zwischenruf GR. Mag. Fabisch: Tun sie aber nicht. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner zum Antrag: Eine Ausnahme von dieser 1 : 1- Rücknahmeverpflichtung, und das meinst du wahrscheinlich, Andreas, sind Verkaufsflächen, die geringer als 150 m2 sind, also dort irgendwie gibt es diese Rücknahmepflicht nicht. In Graz stehen somit zusätzlich zu den stationären und mobilen Problemstoffsammelstellen viele weitere Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung. Was jetzt diese zusätzlichen Sammelstellen betrifft, die im Antrag gefordert werden, nämlich bei den Apotheken und Tankstellen ist es so, dass das einer besonderen Genehmigung bedarf, da es sich bei Energiesparlampen, wie wir ja jetzt ausführlich gehört haben, um gefährliche Abfälle handelt, für deren Sammlung eine entsprechende Genehmigung nach § 25 Bundesabfallwirtschaftsgesetz notwendig ist. Das heißt, wir als Kommune können nicht beschließen, dass jetzt Apotheken und Tankstellen in Zukunft Energiesparlampen zurücknehmen, weil wir müssen da entsprechende rechtliche Voraussetzungen dafür schaffen und zu einer Prüfung sind wir natürlich gerne bereit, aber viel wichtiger erscheint uns Aufklärung und Bewusstseinsbildung. Das heißt wirklich auch zu informieren, wenn das so ist, dass man in Mistkübeln nämlich Energiesparlampen findet, darüber zu informieren, wie man korrekt sammelt und wie die Entsorgung der Energiesparlampen vonstatten gehen sollte. Und es ist sehr gut vorstellbar für das Umweltamt, schwerpunktmäßig in den nächsten Monaten eine entsprechende Infokampagne zu machen, also entsprechendes Informationsmaterial, Infokarten zur Verfügung zu stellen sowohl beim Giftmüllexpress als auch bei der Abfallberatung in den Schulen, die findet ja auch statt, als auch bei den Siedlungen und es ist auch angedacht, eine verstärkte Thematisierung auf der Homepage des Umweltamts und am Info-Screen Jakominiplatz zu machen und das erscheint uns als eine sehr wesentliche Aufgabe. Das heißt, wir sind gerne bereit, das zu prüfen, sagen aber gleich, dass es eben nicht so ist, dass die Stadt Graz das einfach verordnen kann, sondern dass es gilt, rechtliche Voraussetzungen zu schaffen und dass es uns sehr, sehr wichtig erscheint, einfach zu informieren, wo kann man das zurückgeben, damit in Zukunft in den Grazer Müllkübeln keine Energiesparlampen oder Gasentladungslampen mehr vorhanden sind. Wir werden den dringlichen Antrag natürlich auch vom Inhalt her unterstützen (Applaus Grüne). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 3) Parkgebührenbefreiung für mobile Sozial- und Gesundheitsberufe GR.in Haas-Wippel, MA stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Haas-Wippel: Hoher Gemeinderat, liebe Kolleginnen und Kollegen! In meinem Antrag geht es um Parkgebührenbefreiung für alle berechtigten mobilen Dienste. Ein Antrag, der 2008 in ähnlicher Form das erste Mal gestellt wurde von mir mit dem Ergebnis, dass ein Teilbereich der mobilen Dienste eine Befreiung zugestanden bekommen hat und ich glaube, das ist außer Streit gestellt, dass der mobile Dienst, der in der Hauskrankenpflege tätig ist und die mobilen Teams von dieser Befreiung, dass die ihnen zugestanden wird. Dann hat es einen dringlichen Antrag gegeben 2014, am Beginn dieses Jahres, von der Kollegin Ulli Taberhofer mit einem ähnlichen Inhalt, allerdings in Bezug auf die grünen Zonen, aber de facto ist es auch darum gegangen, dass hier eine entsprechende Befreiung zugestanden werden sollte. Der ist aber abgelehnt worden von der Finanzdirektion. Ich bin aus dieser Branche Gesundheits- und Sozialberufe und ich weiß, wie die Kolleginnen und Kollegen mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben und deshalb ist es für mich einfach unverständlich, warum ein Teil der mobilen Dienste sehr wohl berechtigterweise und außer Streit gestellt diese Befreiung hat und warum es die anderen nicht haben sollten. Und gerade im Bereich Gerontopsychiatrie, Sozialpsychiatrie ist es besonders schwierig, die Beratung und die Begleitung zu Hause vorzunehmen und es wäre wirklich ein ganz ein wesentliches Zeichen, hier entsprechend seitens der Stadt ein Zeichen zu setzen. Ich denke mir, gerade im Bereich der Sozial- und Gesundheitsberufe haben wir einen Mangel und der Mangel wird sich in Zukunft noch verstärken aufgrund der demographischen Entwicklung und es gibt verschiedenen Kampagnen, auch bundesweit lauft wieder die Kampagne, man sucht die beste Pflegerin oder die Pflegerin mit Herz. Ich würde mir wünschen, dass die Stadt Graz hier wirklich ein Zeichen setzt für alle Kolleginnen und Kollegen im Gesundheits- und Sozialbereich, dass hier eine Befreiung der Parkgebühren stattfindet. Bei den Hebammen ist es ja ganz skurril, die Hebammen haben je nach Tätigkeit eine Befreiung. Zum Beispiel sind sie bei einer Hausgeburt dabei, wird es ihnen zugestanden, bei der Nachbetreuung und bei der Wochenbettpflege wird es ihnen nicht zugestanden. Wäre genauso, wenn ein Hausarzt bei bestimmten Tätigkeiten die Parkbefreiung bekommt, Parkgebührenbefreiung und dann wieder nicht. Also aus meiner Sicht es ist nicht nachvollziehbar, es ist nicht sinnvoll und es ist auch gegenüber den Kolleginnen aus meiner Sicht nicht erklärbar und nicht fair. Mein Wunsch, dass die Stadt Graz hier ein Zeichen setzt und deshalb in diesem Sinne auch mein d r i n g l i c h e r A n t r a g namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion und da möchte ich noch betonen, ein Satz ist dazugekommen. Ich habe es jedem Klub gegeben, ich möchte es nur noch einmal erwähnen. Der letzte Satz ist zusätzlich noch angefügt worden. Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden gemäß Motivenbericht beauftragt zu prüfen, wie im Sinne der Vereinheitlichung, Nachvollziehbarkeit und Transparenz eine Parkgebührenbefreiung für alle berechtigten Mobilen Dienste in Ausübung ihrer Tätigkeit beziehungsweise wie durch eine entsprechende Regelung in der Grazer Parkgebührenverordnung das Ziel einer Ausnahmegenehmigung/Parkgebührenbefreiung für alle Mobilen Sozial- und Gesundheitsberufe erreicht werden kann. Dazu sollen die für diese Ausnahmeregelung betroffenen mobilen Dienste sowie die dafür erforderlichen finanziellen Mittel erhoben und dem Gemeinderat in einem entsprechenden Bericht im November 2014 vorgelegt werden. Ich ersuche um Zustimmung (Applaus SPÖ). GR. Mag. Krotzer zur Dringlichkeit: Herzlichen Dank für diese Initiative, es hat mehrere ähnliche Initiativen auch von der KPÖ-Seite schon gegeben, zum Beispiel eben auch von der Ulli Taberhofer im Jänner 2014 beziehungsweise auch von mir im Juni der Antrag auf Parkgebührenbefreiung für die Hebammen. Insofern ist unsere Hoffnung, dass das diesmal angenommen wird und dass da im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen, Sozialen und Gesundheitsberufe eine Mehrheit gefunden wird. Vielen Dank (Applaus KPÖ). GR.in Schönbacher: Das brandheiße Thema Parkgebührenbefreiung. Die Parkgebühren sind dafür da, um den Parkraum zu bewirtschaften, um die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs zu fördern und um das Angebot der Park-&-Ride-Parkplätze auszuweiten. Die Pflegedienste im Auftrag der Stadt Graz haben bereits diese Ausnahmegenehmigung, diese Gebührenbefreiung. 152 Befreiungen kommen der Hauskrankenpflege und der Heim- und Altenhilfe zugute. 68 Befreiungen sind für mobile Hauskrankenpflege im Dienst. Die anderen sozialen Dienste können im Zuge der Kilometergeldabrechnung ihre Parkgebühren und Mautkosten abgelten. Laut einer Statistik des Bundesministeriums für Finanzen fallen auf eine Hebamme, statistisch gesehen, alle 14 ½ Monate fällt eine Hausgeburt. In Notsituationen haben sie sowieso das Recht, sogar im Halteverbot zu stehen. Zusätzlich gibt es noch das Handyparken, das sehr gerecht ist, weil eine minutengenaue Abrechnung erfolgt. Mobile Dienste, was ist das eigentlich genau, wer alles zählt zu den mobilen Diensten, woher soll das Amt diese genauen Informationen so schnell nehmen und wo sind dann die Grenzen, wann schränken wir das ein? Wir sind nicht für zusätzliche Sonderregelung, die die Einnahmen der Parkgebühren vermindern, deshalb lehnen wir die Dringlichkeit ab (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. GR.in Haas-Wippel, MA: Liebe Claudia, ich bin überrascht über deine Argumentation. Ich denke mir, vielleicht oder ich bin sicher, ich kann dir diese Information geben, die du brauchst, wer zu den mobilen Diensten gehört. Ein Anruf im A 5 reicht und du bekommst die genaue Auflistung. Die Frage, wo ist die Grenze der mobilen Dienste, ist damit auch geklärt. Mein Antrag beinhaltet alle mobilen Dienste, weil alle für die Grazerinnen und Grazer tätig sind und wirklich, das ist eine wertvolle Arbeit, die wir gar nicht hoch genug einschätzen können. Dann Hebammen, es hat so geklungen, die Hebammen kommen nicht rein, weil die brauchen das eh so selten. Das ist für mich keine Argumentation, weil wenn gerade dieses Ausmaß der Hebammen, die in der Hauskrankenpflege beziehungsweise in der Hausgeburt dabei sind, wenn das so gering ist, dann werden wir uns als Stadt Graz das wohl leisten können, wenn das drei/viermal im Jahr zum Einsatz kommt. Also ich kann dir gerne auch in einem Gespräch diese Informationen geben. Ich finde es schade, dass ihr nicht dabei seid, ich hätte das gerne als einstimmigen dringlichen Antrag durchgebracht, aber wir können ja beim Bericht noch weiter diskutieren und vielleicht gelingt es mir dann, euch zu überzeugen (Applaus SPÖ). Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. 4) Sicherheit in Graz – Schreiben an den Bund GR. Mag. Sippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Sippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich melde mich wieder einmal mit einem dringlichen Antrag zum Thema Sicherheit in unserer Stadt. Ich möchte eingangs sagen, ich betrachte dieses Thema heute von zwei verschiedenen Ebenen. Die eine Angelegenheit betrifft die steigende Bandenkriminalität in unserer Stadt, war bereits schon öfter Thema, aber leider Gottes hat das ja nicht abgenommen, auch in den letzten Wochen nicht. Der letzte namhafte Vorfall war Ende August, wo 40 afghanische Asylwerber aufeinander losgegangen sind, in diesem Bandenkrieg sind nicht nur die Fäuste zu sprechen gekommen, sondern auch Messer und Macheten, also äußerste Brutalität. Gegangen ist es letztendlich um einen Streit um die Ehre, also auch wieder eine Angelegenheit, die durchaus als importiert gelten kann. Die andere Ebene betrifft den radikalen Islam in unserer Stadt, der auch um sich greift, ich komme darauf zu sprechen. Beide Punkte hat der Herr Bürgermeister vor einer Woche oder ein bisschen mehr als einer Woche in der Kleinen Zeitung in einem sehr bemerkenswerten Interview auch angesprochen. Ich habe das Interview gut gefunden, wenngleich das ein bisschen mit der Glaubwürdigkeit auch schwierig ist, nachdem du ja mit deiner Fraktion auch als Förderer des Islams in dieser Stadt giltst. Ich möchte aber dir, und damit auch der ÖVP, die Gelegenheit geben, mit diesem Antrag, mit diesem dringlichen Antrag den Worten auch Taten folgen zu lassen. Aber schauen wir uns die Situation, insbesondere was die Radikalisierung betrifft, an. Wir kennen alle die unglaublichen Gräueltaten, tagtäglich flimmern sie von den Bildschirmen, die derzeit in Syrien und im Nordirak durch die IS-Milizen verübt werden und umso grauslicher die Geschichten werden, umso mehr Anhänger bekommen diese Terrormilizen auch bei uns in Österreich. Das ist eine traurige Realität, Gesichter oder traurige Berühmtheit und Gesichter dieses Heiligen Krieges oder Dschihads jetzt aus österreichischer Sicht haben ja diese beiden Mädchen bekommen aus Wien, bosnischer Herkunft, wo nicht ganz geklärt ist, ob jetzt eine umgekommen ist oder nicht. Tatsache ist, dass bereits hundert, und das sagt der Verfassungsschutz, 142 Österreicher in den Bürgerkrieg nach Syrien aufgebrochen sind und 20 davon auch schon getötet sind. Es gibt da jetzt auf Bundesebene dankenswerterweise einige Maßnahmen, die hoffentlich bald greifen, auch der Außenminister Kurz hat heute im Morgenjournal wieder von einem Maßnahmenpaket gesprochen, wo es darum geht, Aufklärung zu betreiben, an Facebook, an die sozialen Netze heranzutreten, damit das nicht in dieser Form weiterverbreitet werden kann. Tatsache ist, dass hier das Ganze auch schnell zu geschehen hat. Wenn ich mir das Interview jetzt vom Herrn Bürgermeister anschaue, um noch einmal zurückzukommen, er fordert erstens, es braucht endlich rechtliche Möglichkeiten, damit wir auch, dass die Exekutive auch die Möglichkeit hat, in diese Vereine, in diese Gebetsvereine, Moscheen, wie man es auch immer nennt, auch hineinzugehen, das ist aus vereinsrechtlicher Sicht schwierig, gebe ich ihm völlig Recht. Zweitens, wenn er sagt, die Asylverfahren gehören auch so abgehandelt, dass, wenn jemand straffällig wird im Rahmen während seines Asylverfahrens, dann ist ihm auch dieses Asylrecht in weiterer Folge nicht zu gewähren. Also da stimme ich ihm völlig zu (Applaus FPÖ). Was anderes ist der Punkt, wenn man wieder so quasi hergeht und Selbstkritik dann übt und sagt, naja, wir sind auch ein bisschen schuld, dass die jetzt so radikal werden, weil wir geben ihnen ja keine Perspektive, wir geben ihnen zuwenig Unterstützung. Das Ganze ist etwas, was die Selbstkritik betrifft, anderes betrachten sollte aus unserer Sicht, nämlich Selbstkritik hinsichtlich der verfehlten Zuwanderungspolitik, die in den letzten Jahren geübt worden ist, da kann man Selbstkritik üben, glaube nicht insofern, dass man sagt, die Aufnahme in die Gesellschaft, wir sind schuld dran, weil wir zu wenig Perspektive geben, dass da eine Radikalisierung stattfindet (Applaus FPÖ). Abschließend, nur um das auch noch zu untermauern und auch die Frage zu stellen, was läuft da falsch? Wir haben das sehr schön bemerken können in den sozialen Netzwerken, da gibt es einen dieser Radikalinskis, dieser radikalen Angehörige der IS-Terrormiliz, ein Tunesier aus Wien, der ist ein Aushängeschild des Terrors und der Gewalt, der eine Anleitung auf seinem Profil zum Bombenbasteln gibt, er kündigt an, seine gefangenen Gegner des Assad-Regimes umzubringen, das Messer an die Kehle zu setzen und er meldet auch Märtyrertod eines Freundes und feiert den ab. Interessant ist, wenn man sich anschaut, welche Freunde hat dieser Herr Huidi, dann kommt man drauf, dass es sehr, sehr viele Jugendliche sind aus Wien, aus Graz und selbstverständlich mit Migrationshintergrund aus dem islamischen Bereich und jetzt müsste man, wenn man diese Aussage auch hernimmt, sagen, die haben keine Perspektive, aber wenn man anschaut, was diese Jugendlichen zum größten Teil sind, dann sieht man Lehrlinge, HTL-Schüler, Gymnasiasten, Kellner, Koch, Krankenpfleger, Jugendgewerkschafter, sogar Bankangestellter und sogar ein Verwaltungsbeamter im Polizeiapparat, das heißt, aus unserer Sicht eigentlich oder so kriegt man es immer vorgehalten, bestens integriert und doch sympathisieren sie mit diesen Radikalen in diesem System und da frage ich mich schon, haben wir da vielleicht wirklich was falsch verstanden, ist da die Zuwanderungspolitik etwas falsch gelaufen oder besteht hier vielleicht fehlende Integrationswilligkeit? Diese Fragen sollten wir uns auch, nachdem es auch in unserer Stadt betrifft, tatsächlich einmal stellen. Soviel zu meinen Ausführungen hinsichtlich des Motivenberichtes, ich habe jetzt einen langen Antragstext. Die Frage, soll ich ihn jetzt verlesen oder ist das unbedingt notwendig oder reicht es aus, wenn er als eingebracht gilt? Ok, dann belassen wir es so, danke für die Aufmerksamkeit (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl zur Dringlichkeit: Herr Klubobmann, erstens ich bin kein Förderer des Islams, sondern ich halte mich, wie ich es hier vor dem Gemeinderat dem Herrn Landeshauptmann in die Hand versprochen haben, an die Gesetze der Republik, falls Sie den Moscheebau in Graz meinen. Zweitens bin ich ein Förderer des Dialogs zwischen Religionen und das möchte ich nur kurz festhalten. Ja, ich bin der festen Überzeugung, weil so viel junge Menschen dabei sind, von denen Sie hier gesprochen haben, dass es auch notwendig ist, mit diesen jungen Menschen ins Gespräch zu kommen, ihnen eine Perspektive zu bieten und ihnen zu zeigen, dass das garantiert der falsche Weg auf unserem Erdball sein sollte und es stimmt auch, dass ich sowohl in einigen Zeitungen, aber auch in der ZIB 24, sehr deutlich diese Forderungen gestellt habe. Dieser dringliche Antrag, den du jetzt eingebracht hast, fordert mich quasi auf, an die Stellen des Bundes heranzutreten in Form eines Briefes, was längst geschehen ist. Ich darf ihn vorlesen: „Sehr geehrte Frau Bundesministerin, liebe Johanna! Er geht an Johanna Mikl-Leitner, unsere Innenministerin, zuständig für die Sicherheit in unserem Lande. Ich wende mich persönlich an dich, weil viele Menschen in Graz die Situation rund um das Asylwesen und die Kriminalität beziehungsweise Teilnehmer an ausländischen Kriegen nicht mehr verstehen. Wenn jemand um Schutz und Hilfe ansucht und kriminell wird und unser Gesellschaftssystem generell ablehnt, dann kann es nur eine Antwort des säkularen demokratischen Staates geben, so jemand hat seine Schutz- und Hilfsbedürftigkeit verwirkt und diesen Personen muss jede Möglichkeit auf Unterstützung versagt werden. Daher müssen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um laufende Asylverfahren gegen solche Personen umgehend negativ abzuschließen. ich würde sogar weiter gehen und meinen, dass auch Konventionsflüchtlinge im Zuge der Teilnahme an Kriegen im Ausland ihren Status zu verlieren haben. Ich ersuche dich dringend, in diesem Sinne Druck innerhalb der Bundesregierung auszuüben. Ich möchte aber auch noch einen zweiten Punkt ansprechen. Wenn es um Hilfsbedürftigkeit geht, gibt es gerade bei den Konflikten im Nahen Osten eine Gruppe, die besonders betroffen ist, da sie auch in den Flüchtlingslagern des UNHCR vor Ort ständig den Anfeindungen ausgesetzt sind und das sind die Christen. Ich ersuche dich daher, im Zuge der Hilfe für Syrienvertriebene, die von dir dankenswerterweise angekündigt wurde, darauf einzuwirken, dass zuerst Christen in Österreich Aufnahme finden, nach Rücksprache mit der Diözese Graz Seckau wäre auch die katholische Kirche in der Steiermark bereit, Pfarrhöfe für christliche Flüchtlingsfamilien zur Verfügung zu stellen. Mit der Bitte, meine Vorschläge wohlwollend im Rahmen deiner Möglichkeiten zu verfolgen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.“ Das heißt, ich habe das, was du forderst, aus meiner Sicht schon getan und deswegen werden wir als Volkspartei dieser Dringlichkeit nicht zustimmen (Applaus ÖVP). GR. Mag. Sippel: Dringlichkeit hin oder her, mir ist es natürlich klar, die Kompetenzen der Stadt sind sehr eingeschränkt. Mein Antrag zielt natürlich auch in diese Richtung, diese Kompetenz anzusprechen, sie gegebenenfalls vor allem hinsichtlich der Exekutive zu erweitern, aber auch der Stadt Graz da in einigen Bereichen mehr an Möglichkeiten zu geben. Der Wahnsinn, der da passiert, ist mit Sicherheit immer dringlich, ich bin froh, dass dieser Brief draußen ist, dass das auch gegenüber dem Innenministerium eine gewisse Stellungnahme oder eine Haltung der Stadt Graz ist. Bitte dich aber trotzdem, dieses Thema weiterhin auch mit dem nötigen Nachdruck zu formulieren auch gegenüber dem Außenminister, der da sehr, sehr gute Ansätze verfolgt. Da darf man auf keinem Fall locker lassen und ich glaube, wichtig ist, die ganze Angelegenheit mit dem nötigen Hintergrundwissen auch zu betrachten und da nicht irgendwelche falschen Dinge vorschieben, sondern da einfach ehrlich miteinander umzugehen, um diese Dinge, diese Auswüchse, die da passieren und die immer weiter fortschreiten, gerade in einem Bereich von vermeintlich gut integrierten Jugendlichen migrantischer Herkunft, um darauf einzuwirken, weil das ist Sprengstoff für unsere Gesellschaft (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Die Sorge teile ich, ich warne nur auch vor Verallgemeinern, das kann auch zusätzlich Sprengstoff wiederum in unserer Gesellschaft sein. Ich glaube, wir gehen einen guten Weg (Applaus ÖVP). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Hundewiesen GR.in Mag.a Schleicher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Schleicher: Sehr geehrte Gäste, sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Mein Antrag zu weiteren Freilaufmöglichkeiten für Hunde im Stadtgebiet wurde in ähnlicher Form schon vor einem Jahr von Frau Gemeinderätin Andrea Pavlovec-Meixner gestellt und einstimmig damals angenommen. Das heißt, es war uns allen damals schon klar, dass es sich um ein wichtiges sinnvolles Thema handelt. Jetzt ist ein Jahr vergangen, es wurde keine Expertengruppe eingerichtet, wurden auch keine Gespräche mit dem Land bezüglich Änderung des Landessicherheitsgesetzes, wo ja die Leinen- und Maulkorbpflicht verankert ist, geführt. Jetzt ist eine Bürgerinitiative „Graz Mensch Hund“ an unseren Stadtrat Eustacchio herangetreten. Es gibt immer noch viel zuwenige Möglichkeiten, dem Hund im Stadtgebiet genügend Bewegung zu verschaffen. Das eine artgerechte Haltung in einer großen Stadt schwierig ist, ist bekannt, dass aber der Hund in unserer Gesellschaft immer ein wichtiger Bestandteil war, ist auch bekannt. Vor allem in der heutigen Zeit, wo wir alle durch Beruf und Schule immer mehr unter Druck stehen, ist das Haustier, im Speziellen der Hund, eine Bereicherung und stellt eine tolle Möglichkeit dar, sich im Freien zu erholen und zu entspannen. Jetzt gibt es in der Stadt offiziell 8.500 Hunde, die Dunkelziffer liegt sicher etwa beim Doppelten und es gibt neun eingezäunte Hundewiesen in 17 Bezirken, in welchem der Hund ohne Leine frei laufen kann. In den Hundezonen, die es noch gibt, gilt ja die Leinenpflicht. Dass das nicht zusammenpasst, liegt auch auf der Hand. Jetzt gibt es hier sicher mehrere Lösungsansätze, um die Situation für die Hunde zu verbessern, wünschenswert aus unserer Sicht ist sicherlich eine Gesetzesänderung, damit die Stadt zeitlich beschränkt die Leinen- und Maulkorbpflicht an bestimmten Orten aufheben kann. Vielleicht würden sich dazu die Hundezonen ganz gut dazu eignen. Mit Sicherheit braucht es aber mehr an Hundewiesen und vielleicht wären dort auch Hinweistafeln mit Verhaltensempfehlungen für die Hundehalter, zum Beispiel zur Nutzungsdauer, ganz hilfreich, weil ich weiß aus eigener Erfahrung, dass sich dort oft immer die gleichen Hundehalter aufhalten den ganzen Nachmittag, Nachmittagstratscherl dort veranstalten, wobei die Hunde gar nicht mehr laufen. Und das ist zwar auch wichtig natürlich, aber es sind eben Freilaufflächen für Hunde und damit so viele als möglich diese Freilaufflächen nutzen könnten, wären dort vielleicht Hinweistafeln ganz hilfreich. Gleiches Beispiel das Ballspielen mit einem Hund. In so einer Wiese Ball zu spielen ist natürlich in Ordnung, sobald ein zweiter Hund in die Wiese kommt, sollte man das unterlassen, weil Spielzeug immer ein gewisses Konfliktpotential in sich birgt. Und so wären solche Hinweistafeln mit Verhaltensempfehlungen vielleicht ganz hilfreich. Es gibt da sicherlich noch weitere Ideen und deshalb wäre in unseren Augen es sehr hilfreich, wenn sich eine breitgefächerte Expertengruppe diesbezüglich zusammensetzt als ersten Schritt und deshalb stelle ich im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stadtsenatsreferenten, im Speziellen Herr Bürgermeister Nagl in seiner Ressortzuständigkeit für die Abteilung Grünraum und Gewässer, werden aufgefordert, mit den zuständigen Fachbeamten ins Einvernehmen zu treten und unter Beiziehung von Fachkräften aus der Jägerschaft, Zoologen, Hundetrainern, Veterinären und auch der Tierschutzombudsfrau des Landes, Frau Dr. Fiala-Köck, sowie betroffenen Bürger, beispielsweise aus der Initiative Graz.Mensch.Hund, einen Runden Tisch abzuhalten. Aus den im Motivenbericht dargebrachten Ansätzen und darüber hinaus sollen in diesem Rahmen Lösungsvarianten erarbeitet werden, die dem Gemeinderat bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden. Dankeschön (Applaus FPÖ). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 17.10 Uhr den Vorsitz. GR.in Heuberger zur Dringlichkeit: Geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum einen mag ich danke sagen für diesen Antrag, weil es wirklich höchst an der Zeit ist, es ist nicht erst vor einem Jahr, sondern auch schon vor zwei Jahren hat die SPÖ einen Antrag gestellt, wo alle mitmarschiert sind im Gutglauben, dass was passiert und es ist nicht geschehen. Dazu darf ich sagen, es stimmt auch mit diesen Dunkelziffern von Hunden, ich glaube, der Kollege Haberler hat mir gerade ausgerechnet, wir verlieren da in der Stadt 28.000 Euro, indem wir „schwarze“ Hunde haben und man sie nicht sieht, sie nicht angemeldet sind. Jetzt denke ich mir, die Stadt Graz hat einen Hundeführerschein eingeführt und hat auch eine Steuerermäßigung eingeführt für erzogene Hunde, das heißt, wenn man eine Hundeschule absolviert hat, bezahlt man nur mehr den halben Hundesteuerbeitrag, dann müsste es auch drinnen sein, dass die Stadt Graz sich dahinterklemmt und ordentliche Hundewiesen schafft. Und zum einen darf ich danke sagen zum Herrn Bürgermeister, denn auf meine Initiative hat er zumindest jetzt gleichmal über die GBG es einrichten können, dass in der Auwiesen heuer im Herbst noch eine fast 3.000 m2 große Fläche eingezäunt wird für Hunde (Applaus ÖVP), das sage ich danke. Zum anderen weiß ich aber auch, und ich habe diesen Antrag sehr gut durchgelesen und der führt wirklich alles an, die positiven und die negativen Probleme mit unseren Tieren, die wir liebhaben, ich habe selber einen. Es leidet auch die Jägerschaft und es sind da drei Gruppen zu bedenken und auch zu schützen, das ist zum einen die Menschengruppe mit ihren Kindern, darum bin ich so vehement gegen eine Freilassung, eine Auflassung dieser Hundeleinenpflicht, weil das einfach zu gefährlich ist, das wäre fahrlässig. Für mich ist sie sogar so weit nicht in Ordnung, dass die Maulkorbpflicht alleine zuwenig ist, der Hund kann mit einem Maulkorb hetzen und ich möchte kein kleines Kind erleben, wo der Hund mit einem Maulkorb hinfährt ohne Leine, weil man kann den Hund nicht steuern ohne Leine, ist so. Es gibt Flexileinen, mit denen er mindestens 10 Meter Auslauf hat, wenn der Hundeführer das gut schafft, kann der Hund gut laufen. Zum anderen ist unsere Jägerschaft die zweite Gruppe und das Wild, das es zu schützen gilt. Es gibt ganz viele Hunde in Graz, wie wir hörten, angemeldete, nicht angemeldete, es gibt Gott sei Dank noch viele Grünflächen um Graz herum und gerade die Randbezirke haben sehr viele Naturflächen, Waldgebiete, Jagdschaften, das heißt, wir haben in vielen Bezirken sogar noch einen Bezirksjäger. Die Bezirksjägerschaft leidet wirklich, und gerade im Frühjahr ist es besonders schlimm, ich habe das selbst erlebt und ich sehe es immer wieder, in der Auwiese unten ist auch ein Jagdgebiet, ich treffe in der Woche sicher dreimal ein Reh, dazwischen die Hasen, die Fasane, es ist einfach so, dass diese Tiere nicht anders zu schützen sind, als dass man den Hund im Zaum hält. Und die dritte Gruppe ist eigentlich der Hund selbst, weil es ist einfach so, dass die Hundebesitzer auch lernen müssen zu akzeptieren, die Hunde sind sich nicht immer sympathisch, wenn sie sich begegnen und das ist in der Auwiese ein bisschen in Ordnung gekommen, weil die glauben, es ist jeder lieb, nur die beißen sich gegenseitig und im Grund genommen hat man dann ordentlich Probleme, wenn man als Hundebesitzer mit einem angeleinten Tier einem unangeleinten entgegenkommt, das ist ordentlich heftig und da habe ich in eurem Antrag gelesen eben die Bitte um diesen Runden Tisch, den ich ganz wichtig finde. Ihr habt alle angeführt, die dazugehören, vor allem auch die Jägerschaft. Es würde mich freuen, wenn es so bald wie möglich zustande kommt. Ich werde dem Herrn Bürgermeister selber noch darum bitten, dass wir vielleicht noch vor dem nächsten Frühjahr eine gescheite Regelung und auch die Zusage zu noch mehr Hundewiesen in einer besseren Größenordnung bekommen, denn die jetzigen sind viel zu klein. Ich lasse meinen dort nicht aus. Wie gesagt, die Hundewiese in der Au hat zirka 3.000 m2, ist ein guter Ansatz, aber da kommen täglich 100 Hunde hin und mehr, ich kann sie nicht zählen. Also es wird nicht reichen auf Dauer, noch einmal danke (Applaus ÖVP). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner zum Antrag: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe HundefreundInnen! Ja, wie Sie wahrscheinlich vermuten, liegt mir die Jägerschaft ein bisschen weniger am Herzen und die Hunde mehr am Herzen und überhaupt die Tiere mehr am Herzen. Ich möchte mich jedenfalls sehr bedanken bei der Frau Kollegin Schleicher, dass sie sich des Themas angenommen hat, dass sie das Thema wieder aufgegriffen hat und ich wollte mich auch beim Herrn Bürgermeister persönlich bedanken. Ich habe das wahrgenommen im Sommer das positive Signal, das er gesetzt hat und zwar nicht nur in Richtung Hundewiesen, sondern auch in Richtung Freilaufmöglichkeiten für Hunde, temporär und lokal begrenzte Freilaufmöglichen. Ich weiß auch, dass sehr konstruktive Gespräche stattgefunden haben im Bürgermeisteramt und ich freue mich total, dass es diesen dringlichen Antrag gibt, dass es diese Fortsetzung einer Diskussion gibt im Gemeinderat und ich möchte in diesem Zusammenhang einen Zusatzantrag einbringen, weil es ja durchaus sein kann, dass bei diesem Runden Tisch oder sein sollte, dass bei dem Runden Tisch Ergebnisse herauskommen, die einfach mit dem Land Steiermark dann auch in weiterer Folge zu bearbeiten sind. Wir alle wissen ja, dass es dabei auch um das Landessicherheitsgesetz geht, also sollte dort eine Novelle notwendig sein, dann wird man das mit dem Land Steiermark besprechen. Und mein Zusatzantrag lautet daher: Sollten die Beratungen des Runden Tisches ergeben, dass gesetzliche Änderungen notwendig sind, so sollen darüber Gespräche mit dem Land aufgenommen werden. Und ich bitte um Annahme dieses Zusatzantrages (Applaus Grüne). GR.in Mag.a Schleicher: Man sieht an den angeführten Argumenten, dass es sich um ein sehr emotionales und vor allem auch sehr komplexes Thema handelt und ich deshalb sehr froh bin, dass er angenommen wird und sich diese Expertenrunde zusammensetzen wird. Es geht, weil du das erwähnt hast, Andrea, auch nicht um die Jägerschaft selber, sondern es geht ums schützenswertes Wild. Im Vorjahr sind allein 70 Rehe von Hunden zu Tode gehetzt worden und das ist, glaube ich, kein schöner Tod. Also danke für die Zustimmung (Applaus FPÖ). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der Grünen wurde einstimmig angenommen. 6) Den Sozial- und Naturraum Grazer Stadtpark sichern GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie! In meinem Antrag geht es um den Sozial- und Naturraum Grazer Stadtpark. Ich bin sehr oft im Stadtpark unterwegs und im Zusammenhang mit dem Bau des Pfauengartenprojektes sehe ich da ziemliche Probleme auf uns zukommen, vor denen wir sicher nicht die Augen verschließen können und wo es einfach wichtig wäre, jetzt präventiv auch als Stadt tätig zu werden. Der öffentliche Raum prägt das Bild einer Stadt, ist ein wesentliches Element für die Lebensqualität ihrer BewohnerInnen. Er ist Basis, aber auch das Produkt des Lebensgefühls der Menschen in einer Stadt. Dieser öffentliche Raum sollte allen Menschen in der Stadt gleichberechtigt zur Verfügung stehen. Der Stadtpark ist nicht nur ein wertvoller und höchst schützenswerter Naturraum, sondern wird von den Menschen immer stärker als Raum für ihre sozialen Kontakte und Aktivitäten erobert. Wir alle wissen das, wenn wir im Stadtpark unterwegs sind am Abend oder am Wochenende, wie lebendig der Stadtpark ist, wie viel da los ist und wie viele verschiedene Gruppen den Stadtpark nutzen, es ist jedenfalls ganz anders, als wie wenn ich mich zurückerinnere, wie ich so 20 war, da war er eher leer der Stadtpark. Das ist einerseits eine positive Entwicklung, auf der anderen Seite, und wir wissen alle, wie schnell Graz wächst und wie viel mehr Bewohnerinnen und Bewohner wir jedes Jahr dazubekommen, auf der anderen Seite steht so eine rasant wachsende Stadt wie Graz auch vor großen Herausforderungen. Im öffentlichen Raum treffen öffentliche, private und kommerzielle Interessen aufeinander. Die unterschiedlichen Bedürfnisse einer heterogenen Bevölkerung, also Jung/Alt zum Beispiel, führt oft zu widersprechenden und konkurrierenden Anforderungen an den öffentlichen Raum. In einem solch komplexen Umfeld ist es wichtig, vorausschauend zu planen, die unterschiedlichen NutzerInnengruppen und ihre Bedürfnisse einzubeziehen und dadurch auch präventiv gegen mögliche Nutzungskonflikte zu wirken. Ich weiß nicht, wer von Ihnen am Städtetag war und sich die Arbeitsgruppen angeschaut hat. Ich habe mir eine Arbeitsgruppe angeschaut oder teilgenommen, bei der es um den öffentlichen Raum ging und da wurde auch die sogenannte Funktions- und Sozialraumanalyse vorgestellt, die in einigen Städten schon sehr stark genutzt wird. Es ist quasi eine Vorstudie zu Planungen im öffentlichen Raum, das ist ein interdisziplinärer Ansatz, wo es darum geht, sozialwissenschaftliche und planerische Methoden zu kombinieren und einfach schon vorher auch abzuschätzen, welche Konflikte könnten da entstehen und diese NutzerInnenkonflikte versuchen zu verhindern, indem man eben die Planungen darauf anpasst und nicht wartet, bis es sozusagen dann zum Crash vor Ort kommt. Im Falle des Stadtparks ist, wie ich schon gesagt habe, die Errichtung des Pfauengartens, übrigens ein Projekt, das mit ruhiger Lage beworben wird, es haben auch darüber Gespräche stattgefunden mit den Bauträgern, mit den Investoren, sie finden, das ist eine ruhige Lage, sie behaupten, es wird nicht laut sein in den oberen Stockwerken, wo die Wohnungen sind. Alle von uns, die jemals am Mariahilfer Platz, die jemals am Schloßberg waren, wenn am Mariahilfer Platz ein Konzert war, die wissen, dass es am Schloßberg ordentlich laut ist, also warum das beim Pfauengarten nicht so sein soll, das wissen wir nicht. Es finden Gespräche statt, auch zwischen VertreterInnen von Occupy by Stadtpark als InteressensvertreterInnen der StadtparknutzerInnen und auch Fleissner & Partner und das Interessante ist ja, dass es da scheinbar, von wem auch immer, schon Versprechen gab, dass es den Informationsprozess gibt und auch Fleissner & Partner monieren, dass es in viel zu geringem Ausmaß durchgeführt wird. Gleichzeitig geht es beim Stadtpark natürlich auch um den Naturraum, da ist es ja gelungen, zumindest einen Großteil des Grazer Stadtparks wieder als „geschützten Landschaftsteil“ zu etablieren, aber das Parkpflegewerk, das seit 2. Juli 2013 in Diskussion ist, was mit dem passiert ist, das wissen wir nicht. Es gab zwei Begehungen, und seitdem ist Stille eingekehrt, obwohl eigentlich bereits im Spätherbst 2013 im Gemeinderat ein entsprechendes Stück hätte eingebracht werden sollen und es fand auch meines Wissens nach noch keine Diskussion auf politischer Ebene statt. Wir haben im Frühjahr 2014 Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung beschlossen und es wäre eine gute Gelegenheit, hier den Diskussionsprozess zum Parkpflegewerk mit diesen Leitlinien fortzuführen. Daher stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz möge im Sinne des Motivenberichts beschließen: 1. Die für Bauangelegenheiten sowie Stadteil- und Gemeinwesenarbeit zuständige Stadträtin Elke Kahr wird beauftragt, ehebaldigst einen Informations- und Diskussionsprozess zu starten, um künftige Nutzungskonflikte zwischen den StadtparknutzerInnen und den „PfauengartenbewohnerInnen“ so gering wie möglich zu halten. 2. Das Stadtplanungsamt der Stadt Graz möge prüfen, inwieweit das Instrument der „Funktions- und Sozialraumanalyse“ bei gestalterischen Eingriffen in stadtweit bedeutendem öffentlichen Raum sowie bei Planungsprojekten mit absehbaren Nutzungskonflikten im Vorfeld der Planungen eingesetzt werden kann. 3. Bürgermeister Nagl wird ersucht, die künftige Gestaltung des Stadtparks auf die Vorhabenliste der Stadt Graz zu setzen und für einen BürgerInnenbeteiligungsprozess gemäß den kürzlich beschlossenen Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung zu sorgen. Ich bitte um Annahme (Applaus Grüne). GR. Mag. Molnar zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Kollegin, liebe Andrea! Ich möchte mich einmal für dein Engagement für den Stadtpark bedanken. Unsere Fraktion stimmt nicht der Dringlichkeit und auch nicht dem Inhalt zu aus folgendem Grund. Wie gesagt, der Herr Bürgermeister hat sich jetzt unlängst aktiv eingebacht in die Diskussion, wie der Stadtpark aus dem geschützten Landschaftsteil vom Land Steiermark herausgefallen ist und vor allem wir sehen das so, wir haben die Ansicht, dass es schon so viele Instrumente oder Runde Tische gibt, ich möchte nur ganz kurz aufzählen, der Stadtpark ist ein geschützter Landschaftsteil, dann unterliegt er der ASVK, dann gilt ja die Denkmalschutzverordnung, dann unterliegt er der Baumschutzverordnung, dann haben wir den Naturschutzbeirat, der Stadtparkdialog, die Umweltanwältin und sind noch einige zu nennen. Da es schon so viele Institutionen und Gesetze gibt, die auf den Stadtpark einwirken, dass es wahrscheinlich schon fast unübersichtlich ist und vor allem fast unmöglich, hier irgendwelche Formen oder irgendwelche neuen Dinge im Stadtpark positiv umzusetzen. Aus diesem Grund sind wir nicht auf deinem Antrag dabei. Danke (Applaus ÖVP). StR.in Kahr: Damit bei der Dringlichkeit, ich habe keine Ahnung, wie jetzt das Abstimmungsverhalten ausgeht, aber nachdem ich im ersten Punkt angesprochen wurde in dem Dringlichkeitsantrag, möchte ich einfach zwei Sachen dazu anmerken. Im Rahmen der Bau- und Anlagenbehörde, weil mich du da in diesem Punkt ansprichst, fällt der Stadtpark jetzt nicht weil ich es nicht gerne tun würde, aber er fällt einfach schlichtweg nicht in meine Zuständigkeit, das fällt in die Zuständigkeit der Naturschutzraum des Kollegen Eustacchio, da müsstest du ihn fragen. Als Stadträtin für Stadtteilarbeit oder wie das Zusammenleben heißt, mit einem Budget von 200.000 Euro, wo es mehr als die Hälfte sozusagen das Friedensbüro gebunden ist und der Rest sozusagen für die Stadtteilzentren, ist die Frage, wie sozusagen noch zusätzlich über diese Mittel so eine Mediation, die ja aus meiner Sicht nur dann in Kraft treten kann, wenn dort einmal künftighin Bewohner oder Bewohnerinnen leben. Wenn im Rahmen des Friedensbüros, die sich ja für viele Mediationsverfahren in der Stadt Graz zuständig fühlen und auch vieles aufgreifen, was ich sie ersuche, kann man das machen, aber ein eigenes Personal dafür, das haben wir einfach schlichtweg nicht. Ich könnte schlichtweg nur das Friedensbüro bitten, sollte darüber hinaus da eine Idee haben, dann muss man die Leute extra bezahlen und diese Mittel habe ich aber aus diesem Budget nicht (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Ich möchte mit dem Kollegen Molnar anfangen. In dem dringlichen Antrag geht es zum einen Teil um das Parkpflegewerk, aber es geht vor allen Dingen um Nutzungskonflikte und mögliche Probleme, die da auf die Stadt zukommen werden. Ich habe das jetzt nicht verstanden, was der Denkmalschutz, die Baumschutzverordnung, der Stadtparkdialog, die Umweltanwältin, das geschützte Landschaftsschutzgebiet, was das mit Nutzungskonflikten zu tun hat, die wir haben werden im Stadtpark. Ich weiß nicht, was das helfen soll, wenn die ersten Anrufe kommen von den Pfauengartenbewohnerinnen und -bewohnern, wenn die sich aufregen, dass es zu laut ist im Stadtpark und wenn dann die Proteste anfangen. Mir geht es einfach darum, dass man jetzt was macht und es gibt da ganz, ganz tolle Instrumente und da bin ich dann auch schon bei der Frau Stadträtin Kahr. Es gibt die gelebte Praxis in andren Städten, wo man im Vorfeld Gespräche führt, wo man den Leuten, die sich so eine Wohnung kaufen, sagt, wie das Umfeld ausschaut, dass da Lärmentwicklung sein kann und die unterzeichnen quasi, dass sie diese Information bekommen haben. Mir geht es ja nur darum, dass die Leute nicht dort einziehen und nachher so tun, als hätten sie nie gewusst, dass im Parkhaus Veranstaltungen sind, als hätten sie nicht gewusst, dass dieser Park am Abend von Menschen bevölkert ist und Fleissner & Partner fühlt sich allein gelassen, Occupy Stadtpark fühlt sich allein gelassen, die Stadt hat Zusagen gemacht, hat Versprechen gemacht (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), da auch einen Informationsprozess zu starten und der findet nicht statt. Ich sage, wie es ist und wir können jetzt einfach da sitzen und warten, dass es dort zu einem Crash kommt oder wir können jetzt handeln. Und das ist alles, was ich will und dafür bitte ich wirklich um Unterstützung bei diesem Antrag (Applaus Grüne). StR.in Kahr zur Geschäftsordnung: Ist eine Ergänzung eigentlich, jetzt muss ich schwindeln ein bisschen, weil ganz genau ist es nicht zur Geschäftsordnung. Aber ein Gespräch mit meinem Büro zwischen Occupy Stadtpark und dem Büro Fleissner hat es bereits zweimal schon gegeben, das wollte ich nur sagen, wo man genau dieses Thema besprochen hat und sollte es zu Problemen kommen, dann kann man von mir aus sich zehnmal mit den Bewohnern zusammensetzen, weil in dem Stadtpark darf sich jeder Grazer und Grazerin aufhalten, das ist ja wohl logisch, das können ja die Pfauengartenbewohner ja nicht irgendwie vorschreiben, wer im Stadtpark sein darf und wer nicht. Also ich verstehe die Frage nicht (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen SPÖ, FPÖ und Grüne) abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Integration des Ragnitzbades in das derzeitige Eintrittskarten-Schema der Bäder der Holding Graz Freizeit GmbH GR. Dreisiebner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dreisiebner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Martina, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Damen und Herren auf der ZuseherInnengalerie! Vor einem Jahr in etwa ist durch eine gemeinsame Anstrengung, und hier soll nicht unerwähnt blieben, dass hier die Stadtregierung, der Herr Bürgermeister insbesondere und der hohe Gemeinderat, sich in einer sehr schnellen, notwendigen schnellen Aktion entschließen konnten, das Ragnitzbad, das vor der Schließung stand und wo die Gefahr bestand, dass es verkauft werden könnte, das Gelände verkauft werden könnte und aufgrund der flächenwidmungsplanerischen Widmungskategorie zu einem Wohnland-Bauland geworden wäre, das konnte verhindert werden. Den ganzen Ankauf beziehungsweise dann auch das nötige Geld um das Bad, das schon etwas in die Jahre gekommen war, das alte Ragnitzbad, jetzt auf modernen Stand zu bringen, das hat die Stadt Graz in etwa drei Millionen, knapp drei Millionen Euro gekostet und ich hoffe, es haben einige von Ihnen, von euch schon selber sehen können, es ist wirklich sehr gelungen, es ist sehr angenehm dort. Im September 2013 konnte durch die sehr begrüßenswerte gemeinsame Anstrengung der zuständigen Stadtregierungsmitglieder und über einen einstimmigen Beschluss des Grazer Gemeinderats die bevorstehende Schließung sowie die im Raum stehende spätere Veräußerung der Ragnitzbad-Grundstücke – gewidmet für Wohnbau – gerade noch verhindert werden. Seit 12. Juli dieses Jahres ist eben benutzbar, soweit es dieser Sommer erlaubte, dort sich wirklich auch badend aufzuhalten, das ist aber eine andere Geschichte. Was aber dann ab 12. Juli sehr schnell bekannt geworden ist, war, dass die Besitzerinnen und Besitzer von Saisonkarten für die Grazer Freibäder, die natürlich auch einmal der Meinung waren, wir schauen uns dieses Bad an, wir nutzen auch dieses neue Bad dort, überrascht feststellen mussten, dass ihre Saisonkarte nicht gilt und sie extra Eintritt zu berappen haben. Ich habe dann Kommunikation geführt mit dem Büro von Stadtrat Rüsch, auch mit der Holding Graz Freizeit GmbH, dort hat man mich darauf verwiesen, aufgrund der Tatsache, dass es zwar der Stadt und der Holding Graz Freizeit gehört das Ragnitzbad, es aber an eine dritte Person verpachtet sei, sei es nicht möglich, die Saisonkartenpakete der Freizeit GmbH auf das Ragnitzbad auszuweiten. Für mich und für uns als Grüne ist das etwas sonderbar, dass wir, nachdem wir doch einiges an Geld sinnvollerweise dort investiert haben und das Bad jetzt praktisch für die nächsten Jahre fit gemacht haben, dass wir dieses Bad nicht in das Paket der Saisonkarten integrieren, um den Stammgästen unserer Freibäder auch dieses Bad zur Verfügung zu stellen. Wir würden uns freuen, wenn wir uns nicht nur diese Ausgaben leisten würden, sondern wenn wir uns nach der Sanierung eben auch leisten würden, möglichst vielen Menschen zu dem Tarif, vor allem den Stammkunden, diesen Grünraum, diese Erholungsoase und diesen Badebereich zur Verfügung zu stellen. In diesem Sinne folgender d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der zuständige Stadtrat Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch wird beauftragt, mit der Holding Graz Freizeit GmbH sowie mit der Pächterin des Ragnitzbades Gespräche dahingehend aufzunehmen, dass das im Besitz der Stadt Graz stehende Ragnitzbad ab der Badesaison 2015 ebenfalls in das Saisonkartenpaket für die Grazer Freibäder integriert werden kann. Diese Aufnahme des neuen Ragnitzbades in das Saisonkartenangebot soll jedoch nicht als Vorwand für eine außerordentliche Preissteigerung herangezogen werden. Ich ersuche um Annahme (Applaus Grüne). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch zur Dringlichkeit: Hat der Stadtrat schon gemacht, in die Wege geleitet. Es bedarf nicht immer eines dringlichen Antrages, dass man etwas, was man als wichtig ansieht, angeht. Nur so einfach wird das nicht gehen und zwar aus folgendem Grund: Es ist eine Art Zwischenbericht zu der ganzen Geschichte. Das Ragnitzbad hat, wie gesagt, am 12.7. aufgemacht, hat auch eine Saisonkarte angeboten für das Ragnitzbad für die verkürzte Öffnungszeit und der Herr Krainer, der Chef von den Freizeitbetrieben, hat einmal zunächst einmal geschaut, wie kann man das überhaupt integrieren und hat zunächst einmal festgestellt, dass es dort keine technischen Voraussetzungen gibt, weil das Ragnitzbad eben ein Privatbad war, für die Einrichtung, für die Abfertigung einer Saisonkarte. Das sind Kosten, die man sicherlich tragen kann, die ganz wichtigere andere Entscheidung ist einfach folgende. Das Ragnitzbad ist, wie du eben ausgeführt hast, auch kein Bad der Stadt Graz, sondern das Bad ist verpachtet worden und die Pächterin muss pro Monat eine Pacht bezahlen. Das war sehr wichtig, das war auch deshalb wichtig, weil wir ja, wenn Sie sich erinnern, ausgemacht haben, dass dieses Bad nicht von den Freizeitbetrieben übernommen werden soll, sondern wir gehen davon aus, dass Frau Zinkl heißt sie, glaube ich, plus eine Helferin, die das viel wirtschaftlicher führen kann und so ist auch der Vertrag ausgerichtet. Sie bezahlt eine Pacht und jetzt können wir uns alle vorstellen, dass wir zunächst einmal hier und jetzt mit der Frau nicht wirklich reden müssen über eine zusätzliche Belastung und zwar aufgrund des Sommers. Die ganze Geschichte könnte nur dann funktionieren, wenn man ähnlich wie im Verkehrsverbund einfach eine gemeinsame Karte auflegt und dann bekommt die Frau, die Pächterin ihren entsprechenden Anteil. Daran wird gearbeitet, aber ich habe eben heute noch den Michael Krainer gebeten, er möge mir die aktuelle Situation übermitteln. Er sagt immer, aufgrund sowohl der wirtschaftlichen Geschichte als auch von den technischen Voraussetzungen kann er jedenfalls derzeit nicht garantieren, dass es zu einer Komplettübernahme des Freizeittarifsystems für das Ragnitzbad kommen kann. Im Übrigen wollte ich nur dazu sagen, das Ragnitzbad hat einige Tarife, die niedriger sind als die Freizeitbäder. Jetzt werden wir die nicht erhöhen nur deshalb, weil dann vielleicht manchmal jemand dort einen Besuch abstatten wollen. Der Herr Krainer hat übrigens eine Untersuchung gemacht und zwar wollte er gerne wissen, in welchem Ausmaß die Bäderbesucherinnen und -besucher wechseln und hat dabei festgestellt, dass zwischen 90 und 95 % der Besucherinnen und Besucher eines Bades Stammklientel sind. Ist auch verständlich, ich kann mir schon vorstellen, dass den Straßganger einmal interessiert, wie schaut das Ragnitzbad aus, geht er vielleicht einmal hin, aber sein ständiger Favorit wird das Straßganger Bad bleiben und wir haben natürlich auch unterschiedliche Tarife in der Bäderlandschaft, also vor allem halt bei der Auster. Das heißt, aus meiner Sicht und damit eben auch für die ÖVP, die Geschichte ist nicht dringlich, weil wir sie bereits angegangen sind. Die Aussichten, dass wir das bis 2015 schaffen, sind jedenfalls aus heutiger Sicht nicht allzu rosig zu betrachten. Dort, wo als erstes angesetzt wird, wo wir als Erstes versuchen, aber jetzt auch noch keine Zusage da ist, dass man die Saisonkarte ausweitet. Wie gesagt, da sind wir dabei zu prüfen. Es ist auch deshalb nicht dringlich, weil wir jetzt Herbst haben und die Bädersaison die nächste beginnt eben später. Ich kann gerne auch weiterhin berichten, wenn es da zu irgendwelchen Ergebnissen kommt. Danke, wir sind also gegen die Dringlichkeit (Applaus ÖVP). GR. Hötzl: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Antragsteller! Auch wir können der Dringlichkeit leider keine Zustimmung geben, wir können nur unterstreichen, was der Herr Stadtrat Rüsch gesagt hat. Sind wir froh, dass wir dort einen Pächter gefunden haben, es ist ein sehr schönes Bad, es ist Geld investiert worden. Wie gesagt, wir können froh sein, dass das betrieben wird dort, auf dieser Seite der Mur gibt es praktisch eh nichts, bis auf Andritz das Stukitzbad. Dass wir jetzt als Stadt Graz unser Tarifsystem einem privatwirtschaftlichen Betreiber aufs Auge drücken wollen, ist vielleicht der wirtschaftliche Zugang einer grünen Partei, unsere ist es sicher nicht, dass man vielleicht mit dem Betreiber reden kann, dass er sich, wie in Form eines Verkehrsverbundes miteinbezieht, kann man sicher schauen, nach dem Sommer ist halt die Basis dafür eine denkbar schlechte und wenn, muss die Stadt Graz das in irgendeiner Form abgelten mit einer geringeren Pacht oder mit einen Anteil, den er zahlt, dass eben der Betreiber auch was davon hätte. Also das ist wahrscheinlich Zukunftsmusik für das übernächste Jahr, für das kommende eher nicht und deshalb von uns auch keine Zustimmung (Applaus FPÖ). GR. Dreisiebner: Weil, nachdem ich das jetzt kurz addiert habe, das habe ich mitgeschrieben, ist das jetzt die letzte Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Zum Kollegen Hötzl, nichts auf Auge drücken, so war es nicht gemeint und auch nicht zu Lasten der Pächterin, sondern im Sinne von neu Verhandeln, miteinander Reden auch im Sinne der Abänderung dessen, was man vereinbart hat und natürlich ist auch mithineinzunehmen, wie der heurige Sommer nicht stattgefunden hat oder bisher er heuer nicht stattgefunden hat, weil wenn man es für die Freibäder betrachtet. Und das bringt mich gleich zum nächsten Wort, das der Kollege Rüsch von sich gegeben hat. Die Dringlichkeit ist nicht gegeben, weil Herbst ist, vielleicht probiere ich es im nächsten Juni wieder, dann sagst du mir wahrscheinlich, dass es zu spät ist. Zwischenruf StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich sage es dir vorher. GR. Dreisiebner: Weil genau das ist der richtige Moment, darüber nachzudenken, ich nehme natürlich zur Kenntnis und danke dir auch, Gerhard Rüsch, dass du da schon Recherche und Gespräche geführt hast. Ganz klar, aber das machen wir dann extra, ist mir nicht, was da technisch die Problematik ist und auch nicht nachvollziehbar ist, dass man jetzt aufgrund einer schlechten Sommersaison nicht darüber reden kann, dass man für die ebenfalls sehr geschädigten Saisonkartenbesitzerinnen und -besitzer, weil die haben zu Beginn eines Sommers, der dann eben nicht stattgefunden hat, investiert und haben quasi nichts retour bekommen, dass man jetzt deswegen sagt, dass man da das nicht integrieren kann. Das waren eigentlich die wesentlichen Punkte, außerdem die Hoffnung nach wie vor lebt, dass die Dringlichkeit doch noch irgendwann erkannt wird, für die etwas zu tun, wenn auch nur selten, aber doch, vielleicht einmal ein anderes als ihr Stammbad verwenden wollen. Danke (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Sparsamkeit und Transparenz bei Subventionen und Sponsoring GR. Pacanda stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Pacanda: Wir haben eh schon eine gute Einleitung zum Thema Sparsamkeit heute bekommen über den Rechnungsabschluss von 2013 und über die zukünftigen Budgetgespräche, die laufend stattfinden und in Zukunft noch stattfinden werden. Und zusätzlich haben wir heute natürlich einen Stadtrechnungshofbericht auch drinnen gehabt, um den es sich jetzt in meinem dringlichen Antrag dreht. Hintergrund des dringlichen Antrages von mir ist der: Bereits im Jahr 2013 hat es einen Bericht vom Stadtrechnungshof, einen sehr umfangreichen Bericht, gegeben zum Thema Subventionen und Sponsoring in Graz und damals wurde in der Klubobleutesitzung direkt keine Empfehlung irgendwie als verbindlich erklärt oder weiter diskutiert, sondern das Ganze ist in die Klubobleutekonferenz weiter verschoben worden. Wie gesagt, das war 2013 und wir haben jetzt bereits 2014, das heißt, wir sind über eineinhalb Jahre später eigentlich, weil der Bericht war im April 2013 da und in der Zwischenzeit ist eigentlich nichts passiert de facto. Das heißt, in den Klubobleutesitzungen ist überhaupt nichts in diesem Bezug beschlossen worden. Wir reden jetzt eben über Geld, das uns dann fehlt und ich möchte ein paar Punkte einfach herausholen, vielleicht zur Erinnerung für diejenigen, die den Bericht vom Kontrollausschuss jetzt nicht mehr im Kopf haben. Ich lese nicht den ganzen vor und nicht die ganzen Empfehlungen, aber ein paar werde ich einfach herausholen, vor allem auch für die Zuhörerinnen und Zuhörer, die vielleicht jetzt nicht wissen und nicht auswendig den Kontrollausschussbericht gelesen haben. Ein Beispiel ist zum Beispiel in Wiederholung seiner Empfehlungen aus dem Jahre 1995, 2001 und 2003, im Sinne der Stärkung der Transparenz jährlich einen Transferleistungsbericht vorzulegen. Der Bericht sollte jene Transferleistungen ausweisen, die nicht dem Geltungsbereich der Richtlinien für die Gewährung von Subventionen unterliegen. Subventionen, und da sind wir jetzt irgendwie in der Budgetthematik drinnen, Subventionen künftighin nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Mitteln aus der ordentlichen Gebarung und nicht aus Mitteln der außerordentlichen Gebarung, also kreditfinanziert, flüssigzustellen. Im Sinne von Transparenz die Subventionsberichte der Stadt Graz im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Mehrfachförderung nach Möglichkeit nur basierend auf gemeinsamen Wirkungszielen beziehungsweise auf Grundlage der Überschneidungen der Wirkungsziele zu gewähren und von mehreren Fördergeberinnen finanzierte Projekte zielgerichtet gemeinsam abzuwickeln und zu evaluieren. Im Sinne von Transparenz über Sponsorausgaben zielend, Umfang der Partnerschaften, Werbewerte sowie die Zielerreichung der Sponsoringmaßnahmen Bericht erstatten, eben jedenfalls schriftliche Sponsorverträge abzuschließen und die erwarteten Gegenleistungen des Sponsorings genau festzustellen. Auch die Tickets im VIP-Bereich, sofern sie nicht unternehmerisch genutzt werden, der Grazer Bevölkerung anzubieten und Sponsorenprojekte nicht doppelt zu fördern. Und Sponsoring innerhalb der Unternehmen des Hauses Graz zu hinterfragen beziehungsweise transparent darzustellen. Wir haben uns relativ intensiv mit diesen Forderungen vom Stadtrechnungshof beschäftigt, haben selbst keinerlei Forderungen und Empfehlungen gefunden, die irgendwie widersprechen würden und sehen alle Forderungen als dringlich an und unbedingt als auszuführen und deswegen erfolgt auch folgender Antrag von uns: Der Gemeinderat wolle beschließen, Subventionsverordnung sowie Sponsoringrichtlinie nach den Empfehlungen des Stadtrechnungshofs, in Klammer, (Prüfbericht 4/2013 sowie den Prüfbericht 6/2014) anzupassen. Die zuständigen Abteilungen werden ersucht, dementsprechend Beschlussstücke für die nächstmögliche Gemeinderatssitzung vorzubereiten. Dankeschön. GR.in Mag.a Grabe zur Dringlichkeit: Lieber Philip, vielen Dank für den Antrag, du sprichst eine wirklich sehr wichtige Sache an und hast eh auch sehr gut ausgeführt, was für eine lange Geschichte das schon ist, dass die Empfehlungen des Stadtrechnungshofes nicht wirklich umgesetzt werden. Einige der Punkte, die mir auch wichtig sind, hast du eh genannt. Also beispielsweise dieser Transferleistungsbericht, dann das, dass das aus der ordentlichen Gebarung genommen werden soll, die Regelung bezüglich Mehrfachsubventionierungen, schriftliche Verträge usw., eigentlich Dinge, wo man glaubt, die sollten bei einer ordentlichen Gebarung selbstverständlich sein, aber wir wissen aus diesen vielen Berichten, dass das nicht immer der Fall ist, wobei ich jetzt nicht unterstellen will, dass irgendjemand irgendwem ganz unberechtigt Subventionen zugesteht, aber es gibt einfach genug Dinge, die sicher im Sinne von Sparsamkeit und Transparenz verbessert werden sollen, wie auch generell die Beschlüsse oder die Empfehlungen, die der Stadtrechnungshof gibt, aus unserer Sicht deutlich mehr Beachtung finden könnten in schnelleren Reaktionen und wie du richtig anführst, wenn jetzt schon über ein Jahr die Klubobleutekonferenz nicht dazu zusammengekommen ist und dazu sich geeinigt hat, ist das einfach ein Zeichen, dass die Dringlichkeit auf jeden Fall gegeben ist, wird von Tag zu Tag dringlicher, daher unterstützen wir Dringlichkeit natürlich und sehr wohl auch den Inhalt. GR. Mag. Krotzer: Lieber Philip, vielen Dank für die Initiative, wir halten das auch für eine sehr, sehr wichtige Sache angesichts dessen, dass es jetzt auch schon sehr lange im Nirgendwo herumgeistert und offenbar nicht behandelt wird, wo es höchste Zeit wäre, das zu machen. Insofern können wir auch der Dringlichkeit in jedem Fall zustimmen. Wir können eigentlich auch dem Großteil der Empfehlungen des Stadtrechnungshofes zustimmen, wir sind allerdings der Meinung, dass es doch diese Klubobleutekonferenz braucht, in dem Sinne, dass die Empfehlungen des Stadtrechnungshofes, so sehr seine Arbeit zu schätzen ist, aber doch etwas auch sein sollte, was politische Fragen sind, was politisch diskutiert werden soll und insofern, ja von uns, Zustimmung zur Dringlichkeit, würden es aber bevorzugen, wenn das in einer Klubobleutekonferenz dann auch tatsächlich behandelt wird und das nicht eben dann ein Begräbnis ist, die Klubobleutekonferenz und insofern von uns die Dringlichkeit (Applaus KPÖ). GR. Mag. Frölich: Frau Bürgermeisterstellvertreterin, meine Kolleginnen und Kollegen! Wir werden der Dringlichkeit nicht zustimmen und das kann ich auch begründen. Du hast einige Punkte herausgepickt, die natürlich deine Argumentation stützen, keine Frage. Tatsache ist, und das weißt du, dass der Rechnungshof regelmäßig Ordnungsmäßigkeitsprüfungen nach dem Stichprobenprinzip durchführt. So ein Prüfbericht liegt uns auch mit dem Prüfbericht 6/2014, der ja heute schon Gegenstand der Behandlung war, dar und dort spricht der Rechnungshof 14 Empfehlungen aus. Ich lese dort keine einzige Empfehlung, dass die Subventionsordnung geändert werden sollte, sondern es gibt konkrete Empfehlungen, wie man damit umgehen soll und wie man handeln soll. Interessant, bleibt von dir natürlich unerwähnt, dass der Rechnungshof auch empfiehlt eine Anhebung, ich betone, eine Anhebung der in unserer Subventionsordnung festgehaltenen Wertgrenzen für die verpflichtende Vorlage von Verwendungsnachweisen, nämlich von 2.000 Euro, so bei uns festgeschrieben, auf die Regelung des Landes auf 2.500 Euro, also durchaus schon hier ein Argument dafür, dass wir eine sehr eng geschnürte Wertgrenze in unserer Subventionsordnung haben. In dem von dir auch angesprochenen Bericht 4/2013 sagt der Rechnungshof zum Thema Transparenz ausdrücklich, dass die damals geprüften Subventionsberichte, das waren damals die Subventionsberichte 10 und 11, dem Grundsatz der Transparenz Rechnung tragen. Also ich denke, wir haben eine gute Subventionsordnung, die ständig feingeschliffen und ziseliert werden kann, darüber kann man immer in einzelnen Punkte reden und wir haben eine, die einfach gelebt werden muss, eine Subventionsordnung, die gelebt werden muss, die eingehalten werden muss und wo natürlich insbesondere auch die Subventionsgeber danach trachten müssen, dass die Bestimmungen der Subventionsordnung durch die Subventionsnehmer auch eingehalten werden, das kommt ja auch hier in diesem Bericht zum Ausdruck. Dass manchmal ein starkes Bemühen da ist, etwa zu Belegen zu kommen und dass die Subventionsgeber dann sehr oft hier säumig sind, aber deshalb ist nicht unsere Subventionsordnung schlecht und deshalb ist hier nicht Intransparenz am Werk. Deshalb keine Dringlichkeit von unserer Seite. Danke (Applaus ÖVP). GR. Pacanda: Ich würde jetzt gerne das aufnehmen, was der Kollege Frölich gerade gesagt hat. Also genau die Stichprobenüberprüfung eigentlich. Da stehen natürlich gute Sachen drinnen, das ist keine Frage, also ich bin überzeugt davon, dass im Bereich Subventionen und Sponsoring nicht alles schief lauft, das wollte ich damit auch gar nicht ausdrücken. Ich glaube nur, dass nach oben hin ein bisschen Platz ist und unsere Motivation sollte vielleicht dazu sein, die Besten zu werden, die Besten zu sein. Zum Beispiel steht da drinnen, Förderzusagen von politischer Seite erst dann zu erteilen, wenn die notwendigen Beschlüsse der dafür zuständigen Organe vorliegen, finde ich jetzt nicht toll, dass das drinnen steht. Im Zuge der Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung von Fördergeldern und den Fokus auf die Projektumsetzung zu legen, bei wiederholter beziehungsweiser eklatanter Missachtung von Vorlagefristen durch die SubventionsnehmerInnen die Subventionen zu widerrufen, gegebenenfalls weitere Subventionsanträge abzuweisen und die budgetäre Vorsorge rechtzeitig zu treffen. Also ich glaube, das sind schon Punkte, über die man irgendwie reden sollte. Zwischenruf GR. Mag. Frölich: Deshalb muss die Subventionsordnung nicht geändert werden. GR. Pacanda: Ich danke jedenfalls für das Feedback, aber das wäre mein Wunsch einfach, dass man das angeht. Da ich irgendwie gemerkt habe, dass jetzt das Thema nicht unbedingt jetzt direkt im Gemeinderat besprochen werden soll, sondern in die Klubkonferenz geht oder gehen könnte, hätte ich, wenn ihr alle einverstanden seid, den Antrag auch abgeändert in abgeänderter Form hier, dass wir einfach beschließen, dass die Klubobleutekonferenz sich damit jetzt bitte beschäftigt und bis Februar dem Gemeinderat darüber erarbeitet und Bericht erstattet, was das Ergebnis dieser Klubobleutekonferenz in diesem speziellen Fall ist, damit das nicht komplett irgendwo hängen bleibt. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Ich bin gerade darauf hingewiesen worden, dass die Klubobleutekonferenz keinen Bericht im Gemeinderat machen kann. Also ist es auch nicht sinnvoll, den Antrag jetzt so geändert einzubringen. Ich denke, wir haben von den Fraktionen gehört, dass die Bereitschaft da ist, dieses Thema in der Klubobleutekonferenz zu besprechen und dass bei der nächsten Klubobleutekonferenz dieses Thema ganz einfach auf die Tagesordnung genommen wird und damit brauchen wir jetzt keinen Zusatzantrag und brauchen hiermit auch nicht die Klubobleutekonferenz mit was beauftragen, was jetzt eh nicht wirklich schlüssig ist für dieses Gremium des Gemeinderates. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, FPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Wartebänke für die Nutzer der OEBB-IC-Busse GR.in Braunersreuther stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Bis der Koralmtunnel fertiggestellt ist, wird es wohl noch eine Weile dauern. So lange wird die Strecke zwischen Graz und Klagenfurt auf direktem Weg nur mit Bussen angefahren. Die Bezeichnung IC-Bus verspricht erhöhten Komfort. Das mag für die Busse selbst gelten, für den Aufenthalt an der Haltestelle am Grazer Europaplatz gilt das nicht. Hier müssen die Bahn-KundInnen, wenn sie auf den IC-Bus warten, nämlich vor dem bis kurz vor der Abfahrt verschlossenen Bus im Stehen ausharren, da es keine einzige Bank für die Wartenden gibt. Insbesondere für ältere Menschen, die sich – verständlicherweise – nicht wie viele jüngere auf ihre Rucksäcke am Boden hinsetzen, sind die Wartezeiten daher eine Quälerei. Natürlich ist für das Aufstellen der Bänke die OEBB zuständig. Dennoch leidet durch diesen Servicenotstand auch der Ruf der Stadt Graz erheblich. Daher richte ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, sich gegenüber der OEBB dafür einzusetzen, dass an der IC-Bushaltestelle am Europaplatz Wartebänke aufgestellt werden? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Fußgängerübergänge Rösselmühlgasse/Ecke Albert-Schweitzer-Gasse GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: BewohnerInnen eines Hauses in der Rösselmühlgasse/Ecke Albert-Schweitzer-Gasse sind mit der Bitte an mich herangetreten herauszufinden, ob es möglich ist, vor Ort einen Fußgängerübergang einzurichten. Aus ihrer Sicht wäre er vor allem deshalb notwendig, da viele Menschen gerade dort die Straße queren, um entweder auf kürzestem Weg zu den umliegenden Geschäften oder aber auch in die nahe liegenden Schulen kommen zu können. Vielfach ist es bereits zu gefährlichen Situationen gekommen, da gerade in der Rösselmühlgasse ein hohes Verkehrsaufkommen ist und sich zahlreiche AutofahrerInnen nicht an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Deshalb richte ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, die verantwortlichen Stellen zu kontaktieren, um prüfen zu lassen, ob die Einrichtung eines Fußgängerübergangs in der Rösselmühlgasse/Ecke Albert-Schweitzer-Gasse möglich ist? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Umweltfreundliche Hundekotbeutel GR.in Thomüller stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Genau vor einem Jahr habe ich im Namen der KPÖ-Fraktion an Sie eine Anfrage gerichtet, die bislang leider unbeantwortet geblieben ist. Weil die Angelegenheit nun auch in der Kleinen Zeitung vom 14. September thematisiert worden ist, darf ich auf diesem Wege die Anfrage erneut an Sie richten; nicht zuletzt deshalb, weil Polyethylen auch im Restmüll eine enorm umweltschädliche Wirkung hat. In der Stadt Graz leben geschätzt ca. 15.000 Hunde. Pro Jahr werden von pflichtbewussten HundebesitzerInnen über 1.000.000 Hundekotbeutel verwendet, um das Zusammenleben zwischen Mensch und Hund im städtischen Bereich so sauber wie möglich zu gestalten. Aus 350 Spendern im gesamten Stadtgebiet kann man sie entnehmen. Nun gebe ich zu bedenken, dass ein solcher Plastik-Hundekotbeutel mehr als 100 Jahre benötigt, bis die Umwelt ihn abgebaut hat. 1.000.000 Beutel pro Jahr x 100 Jahre für den Abbau, was das in Summe für eine Umweltbelastung ausmacht, kann man sich ausdenken. Es gäbe aber die Möglichkeit, biologisch abbaubare Hundekotbeutel anzubieten, die viele Gemeinden – wie z.B. Knittelfeld – bereits wohlwollend angenommen haben. Diese Beutel zerfallen innerhalb von 40 Tagen in einer gesunden kompostierbaren Umwelt, weil keine auf Polyethylen basierenden Bestandteile beinhaltet sind. Deshalb stelle ich seitens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, sich im Sinne von Nachhaltigkeit und geringerer Umweltbelastung für die Verwendung von biologisch abbaubaren Hundekotbeuteln in Graz einzusetzen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Teilzeitbeschäftigung im Haus Graz GR.in Mag.a Marak-Fischer und GR. Mag. Haßler stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Üblicherweise geht man davon aus, dass mit einem Arbeitsplatz die finanzielle Sicherung des Lebensbedarfes einhergeht. Dies ist aber leider angesichts der zunehmenden Zahl von Teilzeitbeschäftigungen längst nicht mehr Realität: Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gezwungen, mehreren Teilzeitbeschäftigungen nachzugehen, andere wiederum müssen sogar trotz eines Beschäftigungsverhältnisses um Mindestsicherung ansuchen. Und das gilt nicht nur für die Privatwirtschaft, über diese Problematik wird auch zunehmend im Haus Graz geklagt. Ohne Zweifel Hauptbetroffene sind dabei Frauen, etwa in den Bereichen Kinderbetreuung oder Reinigung, um zwei Hotspots zu nennen. Wobei eines auch klargestellt werden muss: Teilzeit ist nicht per se abzulehnen, viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünschen sich aus persönlichen oder familiären Gründen - meist für eine begrenzte Zeit - eine Teilzeitbeschäftigung, für manche ergibt sich aus ihrer finanziellen Situation heraus auch keine Notwendigkeit für eine Vollzeitbeschäftigung. In vielen Fällen ist die Teilzeitbeschäftigung aber nicht freiwillig gewählt: Immer wieder hören wir, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - häufiger sind Frauen davon betroffen - in den oben genannten Bereichen auch im Haus Graz eine Anhebung ihres Beschäftigungsausmaßes auf ein Maß, das als den Lebensunterhalt sichernd angesehen werden kann, abgelehnt wird. Im äußersten Fall bedeutet dies, dass sie sogar trotz eines aufrechten Beschäftigungsverhältnisses im Haus Graz auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung angewiesen sind, wofür schlussendlich ja ebenfalls die öffentliche Hand finanziell aufkommt. Immer wieder wird zudem von den ArbeitnehmerInnen eine so hohe Flexibilität in Bezug auf ihre Arbeitszeiten verlangt, dass sie einen Zweitjob auch zeitlich gar nicht mehr annehmen können. Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Rahmen Ihrer Koordinierungskompetenz die A n f r a g e : a) Wie viele Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse in welchem Ausmaß gibt es zurzeit insgesamt im Haus Graz? b) Wie ist im Teilzeitbereich das Verhältnis Frauen/Männer? c) In welchen Bereichen des Hauses Graz gibt es in welchem Ausmaß Teilzeitbeschäftigungen? d) Wie ist in Bezug auf Frage c) der Frauen-/Männeranteil? e) Wie viele dieser Teilzeitregelungen wurden auf Wunsch/Antrag der Beschäftigten vereinbart? f) Wie ist in Bezug auf Frage e) der Frauen-/Männeranteil? g) Von wie vielen dieser Teilzeitbeschäftigten liegen Ansuchen um Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes vor? h) Wie ist in Bezug auf Frage g) der Frauen-/Männeranteil? i) Bei wie vielen Teilzeitbeschäftigten wurde innerhalb der vergangenen drei Jahre das Beschäftigungsausmaß erhöht? j) Wie ist in Bezug auf Frage i) der Frauen-/Männeranteil? k) Wie viele Teilzeitbeschäftigte konnten innerhalb der vergangenen drei Jahre zu einer Vollzeitbeschäftigung aufstocken? l) Wie ist in Bezug auf Frage e) der Frauen-/Männeranteil? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Schloß Reinthal GR. Hötzl stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Im Jahr 2007 hat die Stadt Graz in der Person der Ärztin Frau Dr. Dagmar Zidek eine Käuferin für Schloss Reinthal gefunden. Zwischen ihr und der GBG wurde ein Leasingkaufvertrag für das in Hart bei Graz gelegene Schloss samt 18 ha Landwirtschaft abgeschlossen. Geplant war ein Reit- und Therapiezentrum. Alleine, realisiert wurde es nie. Nachdem das Schloss auch für Spaziergänger gesperrt wurde, und nachdem auch die Schlossspiele Reinthal abgesiedelt waren, wurde es ruhig um Schloss Reinthal. Heute wird eine Pferdezucht im Ausmaß von 15 Pferden betrieben sowie auch einige Tiere aus der Arche Noah dort Unterschlupf gefunden haben. Das Schloss selbst wurde zwischenzeitlich zu Wohnzwecken benützt, da eine landwirtschaftliche Nutzung aufgrund fehlender Widmung nicht möglich war, wie der Anwalt der Besitzerin in den Medien erklärte. Zwischen der GBG und Frau Dr. Zidek ist seit Jahren ein Rechtsstreit anhängig, weil nur ein Bruchteil der Leasingraten bezahlt wurde. Die Besitzerin argumentiert, dass sie hinsichtlich der Widmung nicht bekommen habe, was ihr vertraglich zugesichert wurde, weshalb die verringerte Ratenzahlung gerechtfertigt sei, wohingegen die GBG eine Räumung des Schlosses anstrebt. Nun erhielt die Besitzerin ein Schreiben, in dem die Begehung des Schlosses durch den neuen Eigentümer begehrt wird. Das wiederum wirft einige Fragen auf, die nachfolgend in einer Fragestellung zusammengefasst werden. Aus diesem Grund richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende A n f r a g e : Wurde Schloss Reinthal ohne weitere Information an den Gemeinderat veräußert bzw. ist man seitens der GBG mit einem potentiellen dritten Inverstor vertragliche Verbindlichkeiten eingegangen, wobei auch vorvertragliche Übereinkünfte wie Kaufoptionen oder andere Absichtserklärungen von dieser Fragestellung umfasst sind? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Wanderwege Annaplatz – Kernstockwarte – Fürstenstand GR. Mag. Rudolf Moser stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Als Eggenberger betrifft mich diese Angelegenheit unmittelbar, und in jüngster Vergangenheit wurde ich – gerade erst in den Gemeinderat aufgenommen – von Wanderern darauf angesprochen, dass die Wanderwege, welche auch seitens der Stadt Graz über ihre Homepage als Naherholungsgebiete beworben werden, nicht ungehindert passiert werden können. Konkret betrifft dies den Weg vom Eggenberger Annaplatz über die Hubertushöhe/Kernstockwarte zur Aussichtswarte auf dem Plabutsch, dem Fürstenstand. Obwohl die Wanderwege als solche markiert sind, gibt es Wegabschnitte, die den Wanderer durch selbst gefertigte Schilder mit der Aufschrift „Privatgrund - Durchgang verboten“ am Weitermarsch hindern bzw. jedenfalls verunsichern wollen. Im gemeinderätlichen Archiv findet sich im Jahre 2008 eine Anfrage, die von Gemeinderat Sikora, KPÖ, zu diesem Thema an Sie gerichtet wurde. Damals haben Sie darauf hingewiesen, dass diese Angelegenheit vor einem Gericht verhandelt würde. Sie haben weiters gesagt, dass Sie sich dafür einsetzen wollen, alle rechtlichen Fragen zu klären, um dieses Gebiet den Grazern als Naherholungsgebiet zu erhalten. Aus diesem Grund richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende A n f r a g e : Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Wanderer auf die gegenwärtige rechtliche Situation im Zusammenhang mit den im Motivenbericht genannten und auf der Homepage der Stadt Graz beworbenen Wanderwegen wirkungsvoll hinzuweisen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Asyl-Erstaufnahme im Süden von Graz? GR.in Mag.a Schleicher stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Ende August erschien im Grazer ein Artikel mit der Überschrift „Asyl-Erstaufnahme im Süden von Graz?“. Neben der Information, dass im Flüchtlingsheim Mitterstraße bis zu 40 syrische Flüchtlinge aufgenommen werden sollen, hieß es weiter, dass diese Einrichtung nun von der ORS Service GmbH geführt werde. Besorgniserregend ist jedoch aus Sicht der FPÖ Graz die Aussage, dass seitens des Innenministeriums fieberhaft nach einer Alternative für das ständig überfüllte Erstaufnahmelager in Traiskirchen, welches ebenso von der sich in den „Expansionsstartlöchern“ befindlichen ORS Service GmbH betreut wird, gesucht wird, und diese Pläne im Süden von Graz verwirklicht werden könnten. Erst unlängst – am 8. September – wurde der Gemeinderat von Spital am Semmering vom Innenministerium davon in Kenntnis gesetzt, dass in dessen Gemeindegebiet ein Erstaufnahmezentrum für 200 bis 300 Flüchtlinge eingerichtet werde. Aus diesem Grund richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende A n f r a g e : Sind Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, über eine Errichtung eines Erstaufnahmezentrums auf Grazer Stadtgebiet unterrichtet worden? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Negative Beurteilung der Landesregierung bezüglich dem Ersuchen der Stadt Graz um Prüfung einer Tonnagebeschränkung im Bereich der L 301 Steinbergstraße GR. Dreisiebner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Obwohl laut allen Auskünften die Entscheidung des Landes über die von der Stadt Graz gewünschte Tonnagebeschränkung erst mit Ende September zu erwarten ist, scheint bereits jetzt klar, dass als hauptsächliche Entscheidungsgrundlage für diesen Bescheid seitens des Landes, Abteilung A16, ein von dieser Fachabteilung beauftragtes Gutachten, erstellt durch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV), herangezogen werden wird. Das Ergebnis dieses KfV-Gutachtens soll lt. einem Artikel in der Kleinen Zeitung von 9. September des Jahres der „gewünschten Tonnagebeschränkung für die Steinbergstraße eine klare Absage" erteilen. (Kleine Zeitung, 09.09.2014) www.kleinezeitung.at/steiermark/grazumgebung/thal/3735598/gutachten-absage-beschraenkung.story). Ob allerdings das KfV und dessen (zweifellos über die Landesgrenzen hinaus anerkannten) Verkehrs-(sicherheits-)ExpertInnen nun auch zur Klärung dieser - mit Bestimmtheit nicht nur verkehrsrelevanten - Fragestellungen die fachlich am besten geeignete Adresse ist, wird von vielen angezweifelt, soll aber hier nicht das Hauptthema meiner Anfrage sein. Es stellt sich vielmehr die Frage, ob bei einer prognostizierten Schwerverkehrszunahme von beinahe einem Fünftel (die genaue Prognose lautet auf 18%), alleine durch die im Bewilligungsverfahren stehende Baurestmassendeponie und unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen, wie etwa, dass die Steinbergstraße eine steil bergauf führende und sehr kurvenreiche Bergstraße ist, es seitens der Stadt Graz bzw. des Magistrats als Bezirksbehörde akzeptiert werden kann, wenn alle umweltrelevanten bzw. die Gesundheit von AnwohnerInnen berührende Fragestellungen - in der Weise, wie es nun nach diesem Medienbericht leider erwartet werden muss – bei der Entscheidung ausgespart und nicht erhoben werden. Wetzelsdorf und der Bereich um die Steinbergstraße ist seit sehr langer Zeit ein Wohngebiet. Dort haben sich Menschen ihre Wohnung gekauft oder ein Wohnhaus errichtet und ihr kleines privates Refugium geschaffen, das zwar vom Straßenverkehr nie völlig unbelastet war, aber das bisher eine gewisse Lebensqualität ohne überbordenden Lärm und ohne sprunghaft ansteigende Luftbelastung geboten hat. In diesem Sinne, sehr geehrter Herr Bürgermeister, richte ich an Sie folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, gegen den medial bereits vorangekündigten und zu erwartenden negativen Bescheid des Landes zur Tonnangenbeschränkung im Bereich der L 301 Steinbergstraße einen fundierten, mit entsprechenden Gutachten untermauerten Einspruch beim Land Steiermark bzw. eine Bescheidbeschwerde beim Landesverwaltungsgerichtshof zu erheben und welche nächsten Schritte beabsichtigen Sie darüber hinaus? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Überfallsartige Raumordnungsnovelle zu Gunsten der Einkaufszentrenbetreiber GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Im Unterausschuss Raumordnungsgesetz des steirischen Landtags am 18.6.2014 wurde von der Abteilung 13 ein Entwurf über eine Raumordnungsgesetz-Novelle, datiert mit Stand 13.06.2014, präsentiert, die einige Änderungen insbesondere in Zusammenhang mit den Gemeindezusammen-legungen enthielt. Darunter befand sich jedoch auch folgende Bestimmung für Einkaufszentren: "In Gebieten für Einkaufszentren gemäß Abs. 6 sind auch zulässig: ... 2. Zu- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen bei rechtmäßig bestehenden Einkaufszentren, die die maximal zulässige Verkaufsfläche nach der Verordnung gemäß Abs. 12 überschreiten, wenn es zu keiner Verkaufsflächenvergrößerung kommt, ..." Diese „Lex-Seiersberg“, die im Raum steht, hat bei der Grazer Innenstadt-Wirtschaft naturgemäß und berechtigterweise für Aufregung gesorgt. Auch die Stadt Graz sollte ein Interesse an der restlosen Aufklärung der Vorgänge haben, denn die Auswirkungen solcher Vorhaben würden auch vor Graz nicht halt machen. Daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, seitens des grünen Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, sich im Sinne der Grazer Innenstadt-Wirtschaft beim Land Steiermark dafür einzusetzen, dass es durch legistische Maßnahmen zu keiner weiteren Besserstellung von Einkaufszentren kommt? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Angebote für Flüchtlingskinder GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die UN-Kinderrechtskommission garantiert seit 1989 jedem Kind die gleichen Rechte – egal, aus welchem Land es kommt oder wo es sich aktuell aufhält. Eine aktuelle Studie der UNICEF www.unicef.de/blob/56282/fa13c2eefcd41dfca5d89d44c72e72e3/fluechtlingskinder-in-deutschland-unicef-studie-2014-data.pdf) besagt jedoch, dass die Rechte von Flüchtlingskindern in Europa im Zugang zur Bildung, bei medizinischer Versorgung und in sozialer Teilhabe eingeschränkt sind. Ganz abgesehen davon, dass sie aufgrund traumatischer Fluchterfahrungen oft besondere Betreuung bräuchten, müssten sie oft lang auf Kindergarten- und Schulplätze warten und haben in den Gemeinschaftsunterkünften, in denen sie mit ihren Eltern beinahe ohne Privatsphäre untergebracht sind, kaum Zugang zu Freizeitangeboten. Unter dem Titel „In erster Linie Kinder“ fordert UNICEF daher, die besondere Schutzbedürfigkeit dieser Kinder – gemeint sind damit alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, egal ob sie mit oder ohne Eltern geflohen sind - zu erkennen und mit behördlicher Unterstützung alles dafür zu tun, ihnen ein kindgerechtes Leben zu ermöglichen. Besonderer Handlungsbedarf bestehe bei Kommunen, besagt die Studie. Eine Menschenrechtsstadt wie Graz sollte sich hier angesprochen fühlen. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats Graz werden aufgrund der im Motivenbericht angeführten Gründe ersucht, einen Informationsbericht darüber zu erstellen, wie im Hinblick auf die vier von der UNICEF angesprochenen Punkte in Graz mit Flüchtlingskindern verfahren wird: 1. Kinderbetreuung bei Behördengesprächen / Vermeidung von Dolmetsch-Situationen durch Kinder (auch bei Arztbesuchen) 2. kindgerechte Unterbringung 3. Zugang zu Schulen, Sprachkursen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Freizeitangeboten 4. Schulungen für MitarbeiterInnen der Kinder- und Jugendhilfe in migrationssensiblem Verhalten Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Fahrradpark-Chaos in der Heinrichstraße GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die im Bereich Heinrichstraße/Geidorfgürtel ansässige Gastronomie, der Bäcker, Ärzte und die Bank, haben viele KundInnen, die – glücklicherweise – zumeist umweltschonend mit dem Fahrrad anfahren. Adäquate Abstellmöglichkeiten gibt es jedoch keine. Das führt nicht selten dazu, dass zig Fahrräder den Gehsteig im Bereich der Häuser 54 und 56 versperren oder kurzerhand an bzw. in den Hecken von angrenzenden Vorgärten „geparkt“ werden. Die Stellplätze bei der Universität sind zu weit entfernt, um von den radelnden KundInnen auch genutzt werden. Selbst die BewohnerInnen haben keine Möglichkeit, ihre Räder abzustellen. Daher stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Das Straßenamt der Stadt Graz und die Abteilung für Verkehrsplanung werden ersucht zu prüfen, ob im genannten Bereich Fahrrad-Stellplätze errichtet werden können. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Initiative für freundlichere Gebotsschilder GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: „Verbotshauptstadt“ ist eine der ungeliebten, aber oft nicht unberechtigten Bezeichnungen für die Stadt Graz. Die Praxis, bestimmten Verhaltensweisen durch Androhung von Strafen einen strengen Riegel vorzuschieben, ist in der steirischen Landeshauptstadt tatsächlich sehr beliebt. Im Umgang mit Kindern wird solches Verhalten längst als „schwarze Pädagogik“ geschmäht. Regeln sollten jedoch über gut begründete, freundliche und humorvolle Aufforderungen vermittelt werden. Mit dem Erfolg, dass Trotzreaktionen meist ausbleiben. Diesem Beispiel könnte auch die Stadt Graz folgen, indem sie Verbotsschilder durch Plädoyers an die Eigenverantwortlichkeit ersetzt. Ein Beispiel aus Hamburg ist rechts abgebildet. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats Graz werden aufgrund der im Motivenbericht angeführten Gründe ersucht, den Einsatz von Verbotsschildern durch freundlichere Hinweistafeln zu ersetzen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Ausweitung der Schutzzonen nach dem Altstadterhaltungsgesetz GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Um wichtige und interessante Teile unserer Stadtgeschichte zu erhalten, wird es immer bedeutsamer, um jedes kunst- und architekturhistorisch wertvolle Gebäude zu kämpfen. Die Errichtung von Schutzzonen war eine genauso notwendige Errungenschaft wie die Installierung des – auch von der KPÖ vehement geforderten – Altstadtanwaltes. Aufgrund jüngster Vorkommnisse im Zusammenhang mit beabsichtigten Bauvorhaben – ich erinnere an die Bedenken beim Ostgürtel oder den Abriss der Körösistub‘n – wurde von verschiedenen Seiten der deutliche Wunsch nach Ausweitung der Schutzzonen erhoben.   Daher stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Die zuständigen Fachleute von Stadt und Land werden beauftragt, ein Konzept für die Ausweitung der derzeit bestehenden Schutzzonen zu erarbeiten und dem Steiermärkischen Landtag sowie dem Grazer Gemeinderat vorzulegen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Die Linie 58 nach Mariatrost bis zur Stadtgrenze führen GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die enorme Verkehrsbelastung entlang der Mariatroster Straße stellt für die Bevölkerung des Bezirks ein immer größer werdendes Problem dar. Angesichts der miserablen Auslastung des Parkhauses Fölling wäre eine rasche Verlängerung der Buslinie 58 vom Hauptbahnhof nicht mehr nur bis Mariagrün, sondern bis an die Stadtgrenze in Mariatrost wünschenswert. Die Postbusse, zu Stoßzeiten überfüllt und nicht immer pünktlich, decken den Bedarf nicht ausreichend ab, die Tramlinie 1 ebenfalls nicht. Zumindest bis 19 Uhr sollten die bestehenden Haltestellen an der Mariatroster Straße durch die Linie 58 bedient werden. Dies würde auch zu einer stärkeren Nutzung des P&R Fölling führen. Daher stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag A n t r a g : Die Stadt Graz ersucht die Holding Graz Linien um die Verlängerung der Buslinie 58 vom Hauptbahnhof bis zum P&R-Platz in Fölling bis zumindest 19 Uhr. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Einrichtung zweier „Fundklappen“ GR.in Heinrichs stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Aus dem Fundbüro der Stadt Graz wird das „Fundservice neu“. So ist die nunmehrige Einrichtung in der Annenstraße 19 viel leichter zu erreichen als zuvor am Parkring beim Paulustor. Leider ist das Fundservice-Büro aber nur an einem Tag der Woche länger – nämlich an den Montagen von 7 bis 18 Uhr – geöffnet. Während des heurigen Sommers wurde ich in der Fußgängerzone im Zentrum von St. Pölten an der Außenmauer eines Amtsgebäudes auf die Einrichtung einer „Fundklappe“ aufmerksam. Auf meine Erkundigung hin konnte ich erfahren, dass diese Klappe als Serviceeinrichtung, die rund um die Uhr zur Verfügung steht und direkt vom Gehsteig aus genutzt werden kann, gut angenommen wird. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden gebeten, die Einrichtung eines Klappfachs am Gebäude der neuen Servicestelle in der Annenstraße 19 sowie eines weiteren direkt im Zentrum (etwa am Rathaus) in die Wege zu leiten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Erfolgskonzept Trinkbrunnen auch in der Altstadt fortsetzen GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Über hundert Trinkbrunnen gibt es im Grazer Stadtgebiet – etwa im ORF-Park, am Dietrichsteinplatz, beim Kunsthaus, am Karmeliterplatz, im Fröbelpark, auf zahlreichen Spiel- und Bezirkssportplätzen stehen sie als Durstlöscher gratis zur Verfügung. In der Grazer Altstadt allerdings sind kaum welche zu finden. Zuletzt wurde zum Ärgernis vieler sogar der beliebte Trinkwasserbrunnen am Grazer Hauptplatz entfernt – mit dem Argument, dass dieser nur missbräuchlich verwendet würde. Auch an den innenstadtnahen Plätzen wie Jakominiplatz, Am Eisernen Tor, Franziskanerplatz, Tummelplatz oder Freiheitsplatz gibt es keine Möglichkeit für Mensch und Tier, ihren Durst schnell zu löschen. Besonders dramatisch wird die Situation an Sonn- und Feiertagen, wenn viele Cafés und Restaurants geschlossen haben. Das Erfolgskonzept Trinkbrunnen sollte gerade in der Grazer Altstadt fortgesetzt werden. Deshalb stelle namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats und die Abteilung für Grünraum und Gewässer werden ersucht, wie im Motivenbericht erläutert, zu prüfen, ob das Erfolgskonzept Trinkbrunnen auch in der Grazer Altstadt, insbesondere an den im Motivenbericht aufgezählten Plätzen, fortgesetzt werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Kernstockwarte: freier Blick und Zugang zur Naherholung im Grazer Westen GR. Sikora stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Zu den wichtigsten Grundlagen städtischer Lebensqualität zählt die Naherholung. Mit vom Verschönerungsverein Eggenberg gesammelten Spendengeldern wurde 1928 die Kernstockwarte vom Grazer Stadtbaumeister Franz Spath errichtet. Franz Xaver Schönach stellte den Grund kostenlos zur Verfügung – unter der Auflage, dass die Warte den BürgerInnen frei zugänglich sein muss. Weil die Kernstockwarte aber nur etwa sechs Meter hoch ist, liegt sie heute unter den umliegenden Bäumen versteckt und bietet keinen Ausblick auf die Stadt mehr. Auch der Zugang über das Gasthaus „Zur Hubertushöhe“ ist aufgrund von Absperrungen derzeit nur erschwert möglich. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats und die zuständige Stadträtin werden ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass von der Grazer Kernstockwarte der Blick auf die Stadt wieder möglich wird, sie unbehindert zugänglich ist und gepflegt wird. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) St.-Gotthard- und St.-Veiter-Straße: Wiederinkrafttreten der Tonnagen-Beschränkung für Lkw über 7,5 Tonnen GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Nachdem über den Sommer des heurigen Jahres in der St.-Veiter-Straße die Brücke über den Gabriachbach saniert und verstärkt wurde, gehen in der Oberandritzer Bevölkerung die Wogen hoch. Binnen kürzester Zeit hat der Schwerverkehr über die Andritzer Reichsstraße und St.-Gotthard-Straße zur St.-Veiter-Straße nach Oberandritz zur Weinitzenstraße, welche als Landesstraße L330 geführt wird, enorm zugenommen. Viele LKW-Fahrer nutzen jetzt die Strecke als Abkürzung zwischen Graz und der östlichen Steiermark, unter anderem auch, um sich die Autobahnmaut zu ersparen. Noch bis vor einigen Jahren war die Strecke zwischen den angeführten Straßen mit einer Tonnagenbeschränkung für LKW über 7,5 Tonnen ausgewiesen, welche jedoch unergründlicherweise behördlich entfernt wurde. Danach nahm der Schwerverkehr drastisch zu. Die ohnehin verkehrsmäßig leidgeplagten Oberandritzer BürgerInnen fordern nun nicht nur ein zeitgemäßes Verkehrskonzept, sondern auch das Wiederinkrafttreten der Tonnagenbeschränkung für LKW über 7,5 Tonnen als Sofortmaßnahme im Kampf gegen den zunehmenden Schwerverkehr. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Der Herr Verkehrsreferent und die zuständigen Stellen des Magistrates werden höflichst ersucht, an die Verantwortlichen des Landes Steiermark heranzutreten und zu prüfen, ob aufgrund der im Motivenbericht angeführten Gründe ein Wiederinkrafttreten der Tonnagenbeschränkung für LKW über 7,5 Tonnen rasch umgesetzt werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Dr.-Eckener-Straße GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Dr.-Eckener-Straße, zwischen der Mariatroster Straße und dem Unteren Plattenweg gelegen, mutiert immer mehr zur Durchzugsstraße mit immer stärkerem Verkehrsaufkommen. Die vermehrte Bautätigkeit der letzten Jahre am Unteren Plattenweg verstärkt diese Entwicklung. Viele nutzen die Straße als Schleichweg zwischen Oberandritz und Mariatrost, aber auch zu den zahlreichen Buschenschenken auf der Platte. Darunter leidet die Lebensqualität dort massiv. Dass die Geschwindigkeitsbeschränkung in der 30er-Zone ignoriert wird, macht den Schulweg für zahlreiche Kinder, die täglich die Route über die Dr.-Eckener-Straße in Richtung Mariagrün als Schulweg benützen, gefährlich. Viele Betroffene fordern nun als wirksame Verkehrsmaßnahme Schwerpunktkontrollen sowohl an Wochentagen als auch an den Wochenenden. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats und der Herr Verkehrsreferent werden ersucht, geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung bzw. zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen zu prüfen und in die Wege zu leiten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Prüfung der Einrichtung von „Lalelu (=lauschen-lesen-lustbetont) Vorlesestunde in Kinderkrippen und Kindergärten GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Das Konzept für „Lalelu-Vorlesestunden“ in Kinderkrippen und Kindergärten wurde von einer IKL-Lehrerin einer NMS entwickelt, die auch als Leihoma im Einsatz ist. Die Idee dahinter ist die, ein regelmäßiges Angebot von Freiwilligen verbunden mit einer Aufwandsentschädigung zu schaffen, die unterstützend einmal in der Woche jeweils zu zweit in entsprechenden Kindereinrichtungen der Stadt Graz den Kindern vorlesen und mit ihnen den Inhalt altersadäquat erarbeiten oder Szenen nachspielen lassen. Einerseits kann diese Maßnahme als zusätzliche Möglichkeit zur Sprachförderung der Kinder mit und ohne Migrationshintergrund gesehen werden, die aber andererseits auch zur Entlastung der PädagogInnen in den Kindereinrichtungen beitragen kann. Darüber hinaus wäre es eine sinnvolle Tätigkeit für interessierte Personen, die so eine Aufgabe gerne übernehmen würden. Gleichzeitig könnten dabei auch die Stadtbibliotheken als Partnerinnen mit ihrem entsprechenden Angebot einbezogen werden. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Es soll von den verantwortlichen Stellen der Stadt Graz geprüft werden, ob die Einrichtung eines regelmäßigen Angebotes von Freiwilligen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Graz „Lalelu-Vorlesestunden“ gegen eine kleine Aufwandsentschädigung anbieten, möglich ist. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Sauberkeit der Murpromenade GR.in Thomüller stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Auch wenn über die Sommermonate das Wetter nicht immer das beste war, war die Murpromenade – gerade im Bereich zwischen Roseggerkai und Kaiser-Franz-Josef-Kai – gut frequentiert. Vor allem im Bereich des City Beach hat das zur Vermüllung des Ufers geführt, weil die Mistkübel schnell überfüllt waren und Bierdosen, Einweg(!)-Getränkebecher und Zigarettenschachteln von einigen Gästen dort dann achtlos weggeworfen wurden. SpaziergängerInnen ärgerten sich darüber hinaus über Erbrochenes und sogar menschliche Fäkalien nach langen Partynächten. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden Antrag Die zuständigen Stellen der Stadt Graz sowie die Holding Graz Services werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Mistkübel im genannten Bereich öfter geleert werden und im Hinblick auf die Verunreinigungen bei der Bewilligung des City Beach im kommenden Jahr geeignete Maßnahmen vorgeschrieben werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Beleuchtete Fahrpläne an ÖV-Haltestellen GR. Grossmann stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Ein wesentliches Kriterium für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist zu wissen, wann Bus oder Straßenbahn fahren: Zwar gibt es – allerdings primär im innerstädtischen Bereich – bereits etliche Haltestellen, an denen Fahrgäste sogar per Leuchtschrift darüber informiert werden, in wie vielen Minuten Bus oder Straßenbahn kommen, speziell in den Außenbezirken schaut es aber in dieser Hinsicht eher duster aus: Denn dort sind nicht einmal die ausgehängten Fahrpläne beleuchtet. Was natürlich speziell in den Abend- und Nachtstunden nicht wenige Menschen sogar davor abschreckt, auf öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen: Nicht jeder ÖV-Nutzerin/jeder ÖV-Nutzer verfügt über ein Smartphone, um sich in der Dunkelheit via Internet über die Fahrpläne informieren zu können. Und wer wartet schon gerne in einer vielleicht nur schlecht ausgeleuchteten Straße gerne „im Blindflug“ auf eine Verbindung, da die schon am Tag manchmal nicht leicht zu entziffernden Fahrpläne überhaupt nicht mehr lesbar sind? Vor allem ältere Menschen, Frauen und Kinder empfinden solche Situationen als beängstigend bzw. verunsichernd. Dabei wäre eine Abhilfe an den meisten Haltestellen technisch sicher leicht zu schaffen – in Zeiten der Raumfahrt müsste es wohl auch möglich sein, die Fahrpläne unserer öffentlichen Verkehrsmittel zu beleuchten. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher den A n t r a g : Die zuständigen Stellen im Haus Graz mögen beauftragt werden, dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrpläne an allen Haltestellen – soweit dies technisch machbar ist – umgehend in den Abend- und Nachtstunden beleuchtet werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Univiertel/Runder Tisch GR. Grossmann stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Das Grazer Univiertel kommt – leider in vielfacher Hinsicht – nicht zur Ruhe: Zum einen klagen AnrainerInnen trotz strengerer Auflagen für die Lokalbesitzer nach wie vor über die Lärmbelastung in den Nachstunden; zum anderen fühlen sich Lokalbetreiber zum Teil schikaniert, da die meisten mittlerweile sehr wohl in ihren Lokalen Maßnahmen gesetzt haben, um die Partylaune ihrer Gäste in geregelte Bahnen zu leiten, jedoch auch für den Lärm, der entlang der Straßen entsteht, quasi „haftbar“ gemacht werden, ihnen sogar die knallenden Taxitüren angelastet werden. Der traurige Höhepunkt: Die Ankündigung des Kottulinsky, immerhin eine Falstaff-prämierte Bar, aufgrund von Sanktionsandrohungen durch die zuständige Stadträtin Elke Kahr sperren zu wollen. Nüchtern betrachtet stehen wir vor folgender Problemstellung: Primär ist nicht das, was sich IN den Lokalen abspielt, Stein des Anstoßes – der verständliche Ärger der AnrainerInnen bezieht sich auf das, was sich AUSSERHALB der Lokale abspielt. Womit eines auch klar sein sollte: Egal, ob die Lokale um 1 Uhr, 2 Uhr oder 4 Uhr schließen müssen – an der Problematik des auf der Straße entstehenden Lärms werden Sperrstundenverordnungen nie etwas ändern. Und Sanktionsdrohungen werden schon gar nichts bewirken – denn diese verhärten nur noch mehr die Fronten und erwecken bei den AnrainerInnen die falsche Hoffnung auf eine Entlastung. Es sei denn, es wäre das Ziel, über diese Vorgangsweise erreichen zu wollen, dass möglichst alle Lokalbetreiber das sprichwörtliche Handtuch werfen und schließen. Was jedoch sicher nicht Lösung sein kann. Wenn man ernsthaft an einer für alle einigermaßen zufriedenstellenden Lösung interessiert ist, kann es nur einen Weg geben: Das gemeinsame Gespräch zu suchen – mit den AnrainerInnen, den Lokalbetreibern, VertreterInnen der LokalbesucherInnen, den VertreterInnen der öffentlichen Sicherheit und der Taxi-Innung, um gemeinsam zu überlegen, wie dieser Problematik begegnet werden kann. Sei es durch Aufklärungsinitiativen in den Lokalen, sei es durch Schwerpunktinformationen auf der Straße. DAS wäre eine Aufgabe, der sich die verantwortliche Stadträtin stellen sollte – am besten in Form eines permanenten Runden Tisches. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher den A n t r a g : Stadträtin Elke als verantwortliche Referentin für die Bau- und Anlagenbehörde wird beauftragt, gemäß Motivenbericht einen permanenten Runden Tisch mit den AnrainerInnen, den LokalbetreiberInnen, VertreterInnen der LokalbesucherInnen, VertreterInnen der öffentlichen Sicherheit und der Taxi-Innung einzusetzen, um im Bereich Univiertel eine für alle zufriedenstellende Lösung im Sinne eines friktionsfreien Miteinanders zu finden, das „Wohnkultur“ für die AnrainerInnen ebenso sicherstellt wie „Lokalkultur“ für die NachtschwärmerInnen, da beides in einer Stadt wie Graz seinen Platz haben muss. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Prüfung von Möglichkeiten der Verbesserung der Schulwegsicherheit für die VolksschülerInnen der VS Baiern im Bereich der Johann-Haiden-Straße GR. Dreisiebner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Bereich der Josef-Poestion-Straße und der Thaddäus-Stammel-Straße konnte durch die Verordnung einer Wohnstraße nach StVO die Verkehrssicherheit für alle FußgängerInnen allgemein und speziell für die Kinder sehr verbessert werden. Allerdings ist die Situation in anderen Nebenstraßen, die ebenso zum Einzugsgebiet der Volksschule Baiern in der Baiernstraße zählen, nicht so rosig. So gibt es etwa in der - durchaus nicht schmal angelegten - Johann-Haiden-Straße keinen durchgängigen Gehsteig oder Gehweg. Dazu kommt, dass immer mehr AutofahrerInnen diesen Nebenstraßenzug als Schleichweg und Abkürzer zwischen Baiernstraße und Burenstraße nutzen, leider oftmals mit (sehr) überhöhter Geschwindigkeit - d.h. weit über den verordneten 30 km/h – durch diese Straße fahren. Und es ist leider eine Tatsache, dass genau zu jener Zeit, zu der sich die Schulkinder auf den Weg zur Schule machen, die meisten Menschen mit dem Auto auf dem Weg in die Arbeit sind. Das führt unweigerlich zu massiven Gefahrensituationen, insbesondere für kleinere Schulkinder im Alter von etwa sechs bis zehn Jahren, die aufgrund ihrer, diesem Alter entsprechenden Wahrnehmungsentwicklung noch nicht so gut in der Lage sind, Gefahren durch Autos abzuschätzen, wie es ältere Kinder oder Erwachsene können. Diese Situation ist aus Sicht vieler Eltern und AnwohnerInnen auf Dauer unhaltbar, immer erreichen uns zu diesem Thema Anfragen und Vorschläge, die eine Verkehrsberuhigung bzw. eine Tempo-Reduktion zum Ziele haben. Deshalb stelle ich im Namen des grünen Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Abteilungen werden ersucht, die Situation für FußgängerInnen und insbesondere für Schulkinder im Bereich der Johann-Haiden-Straße zu erheben. Hier möge speziell auf die Verkehrssituation und die daraus resultierenden Konflikte und Gefahrenmomente in den morgendlichen Stunden von Schultagen eingegangen werden. Darüber hinaus mögen die zuständigen Abteilungen alle Möglichkeiten zur Behebung und zur Abmilderung von Gefahrensituationen zwecks baldiger Verordnung und Umsetzung prüfen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Parkscheinautomaten GR. Pacanda stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Wie der verregnete Sommer heuer deutlich gezeigt hat, sind etliche Parkscheinautomaten bei Regenwetter ohne Gummistiefel nicht erreichbar. Speziell der Automat am Hauptbahnhof neben der Ausfahrt, aber auch mehrere andere im Grazer Stadtgebiet sind durch tiefe und ausgehente Lacken für Autofahrerinnen und Autofahrer mit Halbschuhen eine Zumutung. Immerhin müssen sie für das Parken bezahlen, da muss man ihnen auch die Möglichkeit bieten, dies, ohne dabei ihr Schuhwerk zu ruinieren, durchzuführen. Daher stelle ich namens der Piratenpartei folgenden A n t r a g : Die betreffenden Stellen der Stadt Graz werden aufgefordert: 1.) Prüfung, welche Parkscheinautomaten davon besonders betroffen sind. 2.) Behebung des Missstandes durch geeignete Maßnahmen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k schließt die Sitzung des Gemeinderates um 18.05 Uhr. Die Vorsitzenden: Bgm. Mag. Siegfried Nagl Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Martina Schröck Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Stadtrat Kurt Hohensinner, MBA Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GR.in Sissi Potzinger Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb Sitzung des Gemeinderates vom 18. September 2014 1