Sitzung des Gemeinderates vom 3. Juli 2014 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k Stadtrat Kurt H o h e n s i n n e r , MBA BAUER Susanne Mag.a / BERGMANN Ingeborg / BRAUNERSREUTHER Christine / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / FABISCH Andreas Mag. / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda / GMEINBAUER Daniela / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in (FH) / GROSSMANN Michael E HAAS-WIPPEL Waltraud / HABERLER Stefan Andreas Dipl.-Betriebswirt / HAßLER Gerald Mag. / HEINRICHS Elke / HEUBERGER Ingrid / HOFER Philipp Dr. / HÖTZL Christoph / KASAKOFF Barbara / KATHOLNIG Karin / KAUFMANN Martina / KOPERA Daisy, Univ.-Prof.in Dr.in / KROTZER Robert Mag. / LOHR Roland Ing. / LUTTENBERGER Kurt / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth Mag.a / MOGEL Berno / MOLNAR Andreas Mag. / MOSER Rudolf Mag. / PACANDA Philip / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POLZ-WATZENIG Astrid Mag.a / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / SAVERNIK Werner Ing. Dipl.-Ing. (FH) / SCHIMAUTZ Markus Dipl.-Ing. (FH) / SCHLEICHER Astrid Mag.a / SCHÖNBACHER Claudia / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / STÖCKLER Peter / TABERHOFER Ulrike Mag.a / THOMÜLLER Martina / VARGAS ARIAS Nibaldo / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / SCHRÖCK Martina Mag.a Dr.in Bgm.-Stv.in / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / HOHENSINNER Kurt MBA / KAHR Elke / RÜCKER Lisa / RÜSCH Gerhard Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. E Magistratsdirektor: Mag. Martin HAIDVOGL Magistratsdirektor-Stellvertreterin Dr.in Ursula HAMMERL SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER: GR. Mag. Rudolf MOSER STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 12.50 Uhr ENDE DER SITZUNG: 18.27 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 3. Juli 2014 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. Präs. 33505/2014/0001 Jahresnetzkarten für Mitglieder des Bezirksrates Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 57-58) 2. Präs. 13233/2003/0012 Tourismusverband Stadt Graz, Mitglieder der Tourismuskommission – Änderung Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 74-76) 3. Präs. 12335/2003/0041 Verein zur Förderung der Regionalentwicklung- Regionalentwicklungsverein (REV) Graz-Graz/Umgebung Steirischer Zentralraum – Vertretung der Stadt Graz im Regionalvorstand Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 58) 4. A 5 – 45604/2012-21 A10 BD/003734/2014-22 Bekenntnis der Stadt Graz zum Abbau von Barrieren im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Berichterstatter/in: BgmStvin Dr. Schröck (Seite 76-83) 5. A 8- 18780/2006-108 und A16 – 11029/2014-12 Stadtmuseum Graz GmbH Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung, Jahresabschluss 2013, Wechsel im Aufsichtsrat, Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 58-59) 6. A8/4 – 22262/2014 Städt.Gdst.Nr. 2280/1, EZ 1269, KG 63104 Lend, gelegen an der Kalvarienbergstraße 82 Einräumung einer grundbücherlicher Dienstbarkeit der Verlegung und des Betriebes von Wasserversorgungsleitungen inkl. Nebenanlagen ab 1.7.2014 auf immerwährende Zeit Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 59-60) 7. A8/4 – 11756/2009 Straßenbahnlinie 1 – Geh- und Radweg Erich-Edegger-Weg Auflassung vom öffentlichen Gut und wertgleicher Grundtausch von fünf inges. 267 m² großen Tlfl. Von verschiedenen Grundstücken aus dem Eigentum der Holding Graz – Kommunale Dienstleistung GmbH gegen zwei inges. 140 m² großen Tlfl. aus dem öffentl. Gut der Stadt Graz in der KG Wenisbuch Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 60-62) 8. A8/4 – 17286/2014 Esserweg 20 Auflassung vom öffentlichen Gut und unentgeltliche Rückübereignung einer 71 m² großen Teilfläche des Gdst. Nr. 106/18, EZ 50000, KG Engelsdorf Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 62-63) 9. A 8 021515/2006/0178 A 23-030904/2013-0031 Ausführungsbeschluss: 1.) Stromausschreibung für das „Haus Graz“ – Ziehen der Option für 2017 2.) Eckpunkte der Gasausschreibung Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 63-64) 10. A10- BD/07174/2009/0027 A10/8/043174/2013/0008 Stadtteilentwicklung Reininghaus – Quartier 4 – Linse Nord Vereinbarung über die Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen Berichterstatter/in: GR Dr. Piffl-Percevic (Seite 91-126) 11. A 10/5-4044/2005-251 Sachprogramm Grazer Bäche Planungs-/Bauprogramm 2009-2013 Genehmigung zu Vorfinanzierungen in der Höhe von € 70.000,-- im Rahmen der vorliegenden Projektgenehmigung, DKL 10503 Berichterstatter/in: GRin Heuberger (Seite 64) 12. A 10/6-048031/2013 Neubenennung eines Weges im Augarten in Gertrude-Wagner-Allee Berichterstatter/in: GR DI Savernik (Seite 64-65) 13. A 10/8 – 03873/2014/0012 Mobilitätsvertrag „Central Living Graz“ Bebauungsplan 05.22.0 Eggenberger Gürtel – Niesenbergergasse – Traungauergasse Berichterstatter/in: GR Ing. Lohr (Seite 65) 14. A 14-020172_2013_005 Erfordernis der 2/3 Mehrheit gem. § 63 Abs 2 StROG 2010 Mindestzahl d. Anwesenden: 25 Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder d. Gemeinderates 4.01 Stadtentwicklungskonzept – 1. Änderung 2014 Entwurf Berichterstatter/in: GR Dr. Piffl-Percevic (Seite 83-91) 15. A 14-044965_2012_0040 14.11.0 Bebauungsplan Alte Poststraße – Reininghausstraße XIV. Bez., KG Baierdorf Beschluss Berichterstatter/in: GR. Dr. Piffl-Percevic (Seite 91-126) 16. A 14-023362/2014_0008 Erfordernis der 2/3 Mehrheit gem. § 63 Abs 2 StROG 2010 Mindestzahl d. Anwesenden: 25 Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder d. Gemeinderates 3.22 Flächenwidmungsplan – 22. Änderung 2014 Entwurf Berichterstatter/in: GR Dr. Piffl-Percevic (Seite 83-91) 17. A 14_061828_2013 05.22.0 Bebauungsplan „Eggenberger Gürtel – Niesenbergergasse – Traungauergasse“ KG Gries Beschluss Berichterstatter/in: GR Eber (Seite 127-129) 18. A 14_K_542_1996_46 03.03.2 Bebauungsplan „Wassergasse“ III. Bez., KG Geidorf 2. Änderung Beschluss Berichterstatter/in: (Seite 129-130) 19. A 14_001300_2014 04.17.0 Bebauungsplan „Wiener Straße – Grüne Gasse“ IV. Bez., KG Lend Beschluss Berichterstatter/in: GR Dreisiebner (Seite 130-132) 20. A 23-028212/2013-0015 Förderung von Hausanlagen für die Heizungsumstellungen auf Fernwärme zur Verringerung der Feinstaubbelastung - Zuschuss des Landes in der Höhe von Euro 750.000,00 Verwaltungsübereinkommen Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 132-133) 21. A 23-028212/2013/0016 Verlängerung der Förderung von Grazer Reparaturinitiativen Berichterstatter/in: GRin Mag. Pavlovec-Meixner (Seite 65) 22. StRH – 62996/2013 Follow up Prüfung zum Prüfbericht „Unesco City of Design“ Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 133-134) 23. StRH – 063002/2013 „Follow up Prüfung zum Prüfbericht „Gebarungskontrolle der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz“ Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe (Seite 134-136) 24. GGZ_066142/2013 GGZ_8983/2003-9 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gemäß § 86 Abs 6 des Statuts der LH Graz Mindestanzahl der Anwesenden: 32 Zustimmung von zumindest 25 Mitgliedern des Gemeinderates Organisationsstatut GGZ Änderung Berichterstatter/in: GRin Schönbacher (Seite 136-137) N A C H T R A G 25. Bgm. 33467/2014-1 Abgesetzt BürgerInnenernennung 2014 Berichterstatter/in: 26. Präs. 011009/2003/0021 Ferialermächtigung 2014 Berichterstatter/in: GR Dr. Piffl-Percevic (Seite 66) 27. A 2-025687/2014-0005 Grazer Marktordnung 2013 – Ausweitung des Marktgebietes auf dem Parkplatz des Center West Berichterstatter/in: GR Ing. Lohr (Seite 138) 28. A 8- 66149/2013-18 Stadtbaudirektion Kläranlage: Erneuerung diverser Anlagenteile, BA 48 1. Projektgenehmigung über € 1,265.000,-- in der AOG 2014-2017 2. Kreditansatzverschiebung über insgesamt € 225.000,-- in der AOG 2014 Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 66-67) 29. A 10 BD-33361/2014 Holding Graz Services BA 48 Kläranlage Gössendorf, Erneuerung diverser Anlagenteile Projektgenehmigung über € 1,265.000,-- excl. USt. Berichterstatter/in: GRin Heuberger (Seite 67) 30. A 8 -66149/2013-3 Straßenamt URBAN Plus – Straßenbeleuchtung, haushaltsplanmäßige Vorsorge von € 552.800,-- in der AOG 2014 Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 67-68) 31. A 10/1-006801/2014-0007 Projektgenehmigung: „Stadtübergreifende energieeffiziente Straßenbeleuchtung im Urban Plus-Gebiet“ Berichterstatter/in: GR Ing. Lohr (Seite 68-69) 32. A 8/2 – 4519/2007-17 Abgesetzt Entgelte Abfallwirtschaft/Tarif B, KundInnenorientierte Anpassung – Berichterstatter/in: 33. A 10/6-033746/2014 A 8-66149/2013-19 ExpertInnenkommission „Straßennamen“ [EKSN] Abschluss von zwei Förderungsvereinbarungen über insg. € 175.170, und zwar: 1. Förderungsvereinbarung mit der Karl-Franzens-Universität Graz über € 137.970,- samt Reisekosten für den Zeitraum 2014 bis 2017 2. Förderungsvereinbarung mit der Ludwig Boltzmann Gesellschaft, Ludwig Boltzmann-Institut für Kriegsfolgen-Forschung, Cluster Geschichte über € 37.200,- samt Reisekosten für den Zeitraum 2014 bis 2017 Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 69-70) 34. A 8-66149/2013-20 Stadtbaudirektion, Kreuzung Martinhofstraße – Straßgangerstraße, 1. Projektgenehmigung über € 700.000,-- in der AOG 2014-2015 2. Haushaltsplanmäßige Vorsorge von € 550.000,-- in der AOG 2014 3. Reduzierung von diversen bestehenden Projektgenehmigungen Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 71-72) 35. A 8 - 66149/2013-21 Vermessungsamt, Klima- und Energiefonds – Projekt: GIP.GV.ROLLOUT 1. Projektgenehmigung über € 65.000,-- in der AOG 2014/2015 2. Haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 20.000,-- in der AOG 2014 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 139-141) 36. A 8- 20081/06-138 Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH Richtlinien für die Generalversammlung gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 72-73) 37. A 8 -19542/2006-103 und A 16 – 33356/2005-164 steirischer herbst festival gmbh Richtlinien für die Generalversammlung gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 73) 38. A 14- 016238/2013/0011 16.18.0 Bebauungsplan „Straßganger Straße – Olga-Rudel-Zeynek-Gasse“ XVI.Bez., KG 63125 Webling Beschluss Berichterstatter/in: GR Dreisiebner (Seite 141-143) 2. N A C H T R A G 39. A 10/8-022311/2013-0005 Mobilitätsvertrag Bebauungsplan 16.18.0 Bebauungsplan 16.18.0 Straßganger Straße – Olga-Rudel-Zeynek-Gasse Berichterstatter/in: GR Haberler (Seite 74) Graz, 3. Juli 2014 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Rücklegung des Gemeinderatsmandates durch Andrea-Michaela Schartel, Bestellung des Nachfolgers 2) Änderungen in Ausschüssen 3) Projektmanagement 4) Genehmigung des Protokolls 5) Bericht des Rechnungshofes (Reihe Steiermark 2014/4); Medientransparenz in Graz 6) Literaturhaus 7) Steinbergstraße 17-18 18-19 19-20 20 20-21 22 22-24 Fragestunde des Gemeinderates 1) Bauschuttdeponie Thal (GR. Mag. Haßler, SPÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 2) Baurestmassendeponie Thal – Tonnagenbeschränkung (GR.in Gesek, ÖVP an StR. Mag.(FH) Eustacchio, FPÖ) 3) Steinbergstraße – Tonnagenbeschränkungen (GR. Luttenberger, KPÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 4) Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses zum Verkehrskonzept Griesplatz neu (GR. Dreisiebner und GR. Dr. Wohlfahrt, Grüne an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 5) Verdrängungswettbewerb Parkplatz? (GR. Pacanda, Piratenpartei an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 6) Rückstand bei neuen Gemeindewohnungen (GR.in Mag.a Bauer, SPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 7) Kürzungen des Landes Steiermark bei der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen (GR. Vargas, Grüne an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 8) City-Logistik (GR. Haberler, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 9) Stadtpark als geschützter Landschaftsteil laut NschG 1976 (GR.in Braunersreuther, KPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 10) Freifahrt für externe Hautschülerinnen und Hauptschüler (GR.in Mag.a Polz-Watzenig, Grüne an StR. Hohensinner, MBA, ÖVP) 11) Novellierung des Stmk. BehindertenhilfeG (GR.in Kasakoff, ÖVP an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 25-30 27-30 27-30 30-33 33-35 36-39 39-45 45-47 48-51 51-53 53-56 Tagesordnung 57-143 Dringlichkeitsanträge 1) Nutzungskonflikte auf Gehsteigen und in Fußgängerzonen (GR. Haberler, ÖVP) 2) Verbot von Werbung für Glücksspiel und Sportwetten (GR.in Bergmann, KPÖ) 3) Task Force Wohnen/Einrichtung eines permanenten „Wohn-Tisches“ (GR.in Mag.a Bauer, SPÖ) 4) SozialCard: Ausweitung auf städtische Bäder (GR. Mag. Haßler, SPÖ) 5) Einkommensabhängige Unterstützung bei „flexibler Kinderbetreuung“ (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ) 6) Zukunft trotz(t) Herkunft: Mehr Geld für Schulen mit hohem Anteil an sozial benachteiligten Kindern, Petition an den Bundesgesetzgeber (GR.in Mag.a Polz-Watzenig, Grüne) 7) Naturschutz Grazer Stadtpark (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 8) Überprüfung der für Kinder und Jugendliche störenden Taubenabwehranlagen (GR. Pacanda, Piratenpartei) 144-148 148-153 153-160 160-164 164-172 172-178 178-191 191-196 Anfragen an den Bürgermeister 1) Renovierung und Instandsetzung des Israelitischen Friedhofs (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 2) Lärmbelästigung durch „auffrisierte“ zweirädrige Fahrzeuge (GR.in Heinrichs, KPÖ) 3) Maßnahmen zur Verbesserung der Situation obdachloser Familien mit Kindern (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 4) Schautafel als eine Möglichkeit zur Weitergabe von bezirksspezifischen Informationen an die Bevölkerung (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 5) Fernwärmesituation und -sicherheit in der Stadt Graz (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ) 6) Live-Übertragung Gemeinderatssitzung (GR.in Mag.a Grabe, Grüne) 7) Ersatzpflanzungen beim Spar Humboldtstraße (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 8) Erhalt der NS-Mahntafeln im Rahmen des Projekts „63 Jahre danach“ von Jochen Gerz bis zum Jahr 2018 (GR.in Mag.a Polz-Watzenig, Grüne) 197-198 198-200 201 202-203 203-204 204-205 205-206 206-207 Anträge 1) Checkit Jugendcard, Edu.card, Top-Ticket und Schülerausweis – Vollendung und Verbindung verschiedener Ausweise (GR.in Kaufmann, ÖVP) 2) Schutzweg Stiftingtalstraße (Klinikum – ZWT) (GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera, ÖVP) 3) Verbesserungsmaßnahmen bei der Kontrolle von Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen in dicht besiedelten Wohngebieten, insbesondere im Bezirk Jakomini im Bereich Augartenpark bzw. Messe Graz (GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz, ÖVP) 4) Veröffentlichung der Ergebnisse von Gemeinderatsanträgen auf der Homepage der Stadt Graz (GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz, ÖVP) 5) Kreuzung Plüddemanngasse – Hans-Brandstetter-Gasse, Verkehrsinsel (GR. Stöckler, ÖVP) 6) Antragsrecht und Budget für das Kinderparlament (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 7) Fassadenbegrünung (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 8) Fußgängerampel Bergmanngasse/Lindweg (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 9) GIS-Beratungen (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 10) Outdoor-Fitnessgeräte an Schulen und öffentlichen Orten (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 11) Errichtung einer Druckknopfampel in der Mariatroster Straße (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 12) Grünpflege am Israelitischen Friedhof (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 13) Ausnahme für Hebammen von der Grazer Parkgebühren-Verordnung (GR. Mag. Krotzer, KPÖ) 14) ÖBB-Bahnunterführung Kapellenstraße – Entschärfung des südseitigen Gehweges (GR. Sikora, KPÖ) 15) Tariferhöhung Verkehrsverbund (GR. Sikora, KPÖ) 16) Unterführung Kärntner Straße/Ecke Kapellenstraße erhalten (GR. Sikora, KPÖ) 17) Bessere Platzierung von Raucherzonen in Freibädern (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 18) Gesundes Essen in Grazer Freibädern (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ) 19) Maßnahmen zur Eindämmung von Lichtverschmutzungen (GR.in Schönbacher, FPÖ) 20) Grazer Vorgärten – Einberufung eines runden Tisches und Veröffentlichung der Vorgarten-Dokumentation des Naturschutzbundes (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 21) Ausbau der Schulsozialarbeit in Graz (GR. Vargas, Grüne) 22) Bitcoin (GR. Pacanda, Piratenpartei) 23) Songcontest Graz (GR. Pacanda, Piratenpartei) 208-209 209-210 210-212 212-213 214 214-215 215-216 216-217 217-219 219-220 220-221 221-222 222-223 223-224 224-225 225-226 227 228-229 229-230 230-232 232-234 234-235 235-236 Absetzung der Tagesordnungspunkte: NT 25) Bgm. 33467/2014-1, BürgerInnenernennung 2014; NT 32) A 8/2-4519/2007-17, Entgelte Abfallwirtschaft/Tarif B, KundInnenorientierte Anpassung Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung-Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 12.50 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen der Stadtregierung, hoher Gemeinderat, geschätzter Herr Magistratsdirektor, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, werte Medienvertreter und meine Damen und Herren, die Sie auf der ZuhörerInnengalerie Platz genommen haben. Ich darf Sie alle ganz, ganz herzlich zu unserer heutigen letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause begrüßen, darf diese eröffnen, feststellen, dass der Gemeinderat wie immer ordnungsgemäß einberufen wurde und dass wir auch beschlussfähig sind. Gleich zu Beginn haben wir jetzt eine Angelobung, ich darf Frau Kollegin Schartel, die ich auf der ZuhörerInnengalerie entdeckt habe, herzlich für die Zusammenarbeit danken. Wie Sie aus den Medien schon erfahren haben, gibt es heute einen Wechsel. Unsere Kollegin Schartel wird zukünftig die Mandatarinnen und Mandatare im steirischen Landtag aus Grazer Sicht verstärken und ich hoffe, dass Sie sich an die vielen Diskussionen, Beschlüsse, Petitionen und Wünsche, die wir an das Land haben, dann auch oben im Landtag erinnern wird. Alles Gute, danke für die Zusammenarbeit (allgemeiner Applaus). Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Rücklegung des Gemeinderatsmandates durch Andrea-Michaela Schartel; Bestellung des Nachfolgers Bgm. Mag. Nagl: Frau Gemeinderätin Andrea-Michaela Schartel hat das Mandat als Mitglied des Gemeinderates mit Wirkung 1.7.2014 zurückgelegt. Gemäß § 20 Abs. 3 des Statutes ist für den Fall des Ausscheidens eines Gemeinderatsmitgliedes nach den Bestimmungen der Gemeindewahlordnung für die Stadt Graz der Ersatzkandidat oder die Ersatzkandidatin zu berufen. Gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindewahlordnung Graz aus dem Jahr 2012, Landesgesetzblatt Nummer 86/2012, hat der Stadtwahlleiter den Ersatzkandidaten vom Wahlvorschlag der freiheitlichen Partei Österreichs, Herrn Mag. Rudolf Moser, auf dieses frei gewordene Mandat berufen. Ich begrüße ihn hiermit herzlich und lade den neu berufenen Gemeinderat ein, sich von seinem Sitz zu erheben und gemäß § 17 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz das vom Magistratsdirektor zu verlesende Gelöbnis mit den Worten “Ich gelobe“ zu leisten. Ich ersuche Herrn Magistratsdirektor dann den Wortlaut des Gelöbnisses zu verlesen. Magistratsdirektor Mag. Haidvogl: Das Gelöbnis lautet: „Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik Österreich und dem Land Steiermark, gewissenhafte Beachtung der Gesetze, unparteiische und uneigennützige Erfüllung meiner Aufgaben, strenge Wahrung der mir obliegenden Verschwiegenheitspflicht und Förderung des Wohles der Stadt Graz nach bestem Wissen und Gewissen.“ (Nach Verlesung der im § 17 Abs. 3 des Statutes vorgeschriebenen Gelöbnisformel und nach Ablegung des Gelöbnisses führt der Bürgermeister weiter aus). Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat Mag. Rudolf Moser, ich danke Ihnen, ich ersuche Sie, dann die Ablegung des Gelöbnisses auch durch die Unterzeichnung des Angelobungsprotokolls bei mir zu bestätigen. Ich komme nun zu den Entschuldigungen. Herr Gemeinderat Grossmann ist leider krank und wird heute an der Sitzung nicht teilnehmen, Frau Gemeinderätin Mag.a Marak-Fischer wird etwas später zu uns kommen, Herr Gemeinderat Mag. Sippel und Frau Gemeinderätin Braunersreuther haben heute auch andere Verpflichtungen und werden den Gemeinderat etwas früher verlassen. 2) Änderungen in Ausschüssen Bgm. Mag. Nagl: Der Gemeinderat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25. Jänner vergangenen Jahres entsprechend den Bestimmungen des Statutes die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in die Gemeinderatsausschüsse vorgenommen. Aufgrund der Rücklegung des Gemeinderatsmandates durch Frau Andrea-Michaela Schartel sind in den Ausschuss-Besetzungen jetzt Änderungen erforderlich. Dazu sind mir vom FPÖ-Klub nachfolgende Vorschläge vorgelegt worden: Allgemeiner Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA: Mitglied anstelle von Andrea-Michaela Schartel nunmehr Mag. Rudolf Moser. Ebenso im Ausschuss für Soziales: hier war Frau Michaela Schartel Ersatzmitglied, nunmehr Mag. Rudolf Moser Ersatzmitglied. Auch im Ausschuss für Jugend und Familie, Frauenangelegenheiten, SeniorInnen und Wissenschaft war Frau Schartel Ersatzmitglied, sie scheidet aus und soll nunmehr durch Claudia Schönbacher ersetzt werden. Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten, anstelle des Mitgliedes Andrea-Michaela Schartel nunmehr Mag. Rudolf Moser. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesen Vorschlägen einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. 3) Central Europe-Projekt „Senior Capital“ Bgm. Mag. Nagl: Sie haben heute auf Ihren Plätzen etwas vorgefunden. Die Stadt Graz ist am Central Europe-Projekt Senior Capital beteiligt. Lead Partner bei Senior Capital ist der 11. Stadtbezirk von Budapest Ujbuda. Weitere Partnerländer sind Italien, Slowenien, Polen, Deutschland und Österreich. Nowa – Training – Beratung – Projektmanagement ist Projektpartnerin, die Stadt Graz und das Land Steiermark sind sogenannte assoziierte PartnerInnen. Im Fokus des Projektes steht die Gruppe der Arbeitnehmerinnen 50+ als qualifizierte und wertvolle Humanressource in Arbeitsorganisationen. Ziel von Senior Capital ist die Entwicklung von Instrumenten zur Förderung der Beschäftigung von Frauen und Männern, so wie ich, mit 50+, sowie die Schärfung des Bewusstseins für die Potenziale, die ältere MitarbeiterInnen Unternehmen bieten. Im Rahmen von Senior Capital wurden zahlreiche Pilotprojekte – unter anderem bei der Stadt Graz, bei der Holding, KAGES und verschiedenen Unternehmen durchgeführt und wie die Ergebnisse aller Pilotprojekte zeigen: Alter ist kein Kriterium. Im Rahmen der geplanten Sensibilisierungsmaßnahmen wurde unter der Federführung von Nowa der bereits im Gemeinderat vorgeführte Video-Clip angefertigt. Im Rahmen der Joint Campaign Strategy wurden nun Free Cards produziert, die zahlreich verteilt werden sollen. Den Beginn macht der Grazer Gemeinderat. Das sind die Karterln, die Sie heute vorgefunden haben. 4) Genehmigung des Protokolls Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderats vom 20. März 2014 wurde von Frau Gemeinderätin Waltraud Haas-Wippel überprüft und für in Ordnung befunden. Vielen Dank. 5) Bericht des Rechnungshofes (Reihe Steiermark 2014/4); Medientransparenz in Graz Bgm. Mag. Nagl: Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof legte am 25. Juni 2014 der Landeshauptstadt Graz den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Steiermark 2014/4, Medientransparenz in Graz, vor. Das Prüfungsergebnis wurde über Ersuchen des Rechnungshofes durch die Magistratsdirektion den Mitgliedern des Gemeinderates, des Stadtsenates sowie auch der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt. Außerdem steht der Bericht des Rechnungshofes unter www.rechnungshof.gv.at im Internet zur Verfügung. Der Rechnungshof kritisierte vor allem, dass die Stadt Graz zu viel gemeldet hatte, also Meldungen vorgenommen hatte, die nicht notwendig gewesen wären, zum Beispiel an ein Medium, das nur zweimal im Jahr erscheint, beziehungsweise auch Brutto- statt Nettobeträge gemeldet hatte. Das Logo der Stadt Graz sah der Rechnungshof als nicht ausreichenden Hinweis auf eine entgeltliche Veröffentlichung durch die Stadt Graz und er kritisierte drei Beiträge in Medien, die nach seiner Auffassung nicht ausschließlich Sachinformationen beinhaltet hatten. Ich möchte auch dazusagen, dass festgestellt wurde, dass die Richtlinien der Öffentlichkeitsarbeit, die wir uns gegeben haben, ja viel strenger sind als das, was der Bund an sich jetzt beschlossen hat. Er fordert uns auch auf, da zu einem Gleichklang zu kommen, das können wir auch in den nächsten Monaten durchaus einmal diskutieren, aber es war für uns schon bemerkenswert, dass sogar Strafen in den Raum gestellt wurden für das, dass wir Bruttozahlen nennen. Ich glaube, dass es im Sinne des Gesetzgebers war, nur jene zu bestrafen, die zuwenig melden und nicht, die zuviel melden. Kann sein, dass diese Mehrarbeit beim Rechnungshof nicht gut angekommen ist. Ich möchte Ihnen auch noch eine etwas eigenartige Kritik nicht vorenthalten. Bei der letzten Angelobung, die da stattgefunden hat, als Bürgermeister der Stadt Graz, als Vizebürgermeisterin, der Stadträte war ja selbstverständlich auch Landeshauptmann Mag. Franz Voves anwesend, weil er ja das Gelöbnis von mir als Bürgermeister und auch von der Frau Vizebürgermeister entgegenzunehmen hat. Da hier aber eine Kamera war und ihn dann nicht geschwärzt hat, wie das im Fachjargon heißt, ohne das jetzt politisch zu betrachten, ist das ein Vergehen, weil Landeshauptleute in bezahlten Beiträgen nicht vorkommen können. Ich glaube, wir haben noch viel Bedarf, über diese Transparenzregel nachzudenken. Es war etwas verwunderlich für alle, die an dieser Sitzung teilgenommen haben. Aber ich bitte Sie jetzt auch, diesen vorliegenden Bericht des Rechnungshofes zur Kenntnis zu nehmen. 6) Literaturhaus Bgm. Mag. Nagl: Bekanntlich wurde in der Gemeinderatssitzung vom 27. Februar heurigen Jahres grundsätzlich beschlossen, dass der BetreiberInnenvertrag für das Literaturhaus zwischen der Stadt Graz mit der Karl-Franzens-Universität/Franz-Nabl-Institut bis 31. Dezember 2019 verlängert und eine Neuausschreibung der Literaturhausleitung im Sinne des vorgeschlagenen Profils gemeinsam mit einer Professur der KFU erfolgt. Sollte das BewerberInnenspektrum den Erfordernissen nicht gerecht werden, ist ein weiteres Ausschreibungsverfahren Mitte des Jahres vorzusehen. Weiterer Teil des Beschlusses war, dass die Verlängerung der bestehenden Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2015 bis 2019 bis zum Sommer heurigen Jahres dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Nunmehr hat sich seitens der Universität die Ausschreibung mit den Hearingsterminen verzögert. Das Hearing wurde erst nach dem Meldeschluss für die Gemeinderatssitzung anberaumt, weshalb nicht absehbar war, ob nicht ein weiteres, getrenntes Ausschreibungsverfahren notwendig wird und dies geänderte Voraussetzungen für den Finanzierungsvertrag bedingt. Sinnvollerweise wird der Finanzierungsvertrag daher erst im Herbst und nicht, wie versprochen, jetzt vor dem Sommer in den Gemeinderat eingebracht werden. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderats, diese Vorgangsweise zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. 7) Steinbergstraße Bgm. Mag. Nagl: Mit dringlichem Antrag des Gemeinderates in der Sitzung vom 20. März 2014 wurde einstimmig der Auftrag erteilt, abzuklären: 1. in wessen Zuständigkeitsbereich, Stadt, Bezirkshauptmannschaften, Land Steiermark, eine mögliche Tonnagenbeschränkung für die Steinbergstraße fällt, wie sie von AnrainerInnen zur Entlastung des drohenden Zuliefer-Schwerverkehrs zur geplanten Bauschuttdeponie Thal vorgeschlagen wird, um den AnrainerInnen damit die Möglichkeit zu bieten, diese ihre Überlegung mit den verantwortlichen Stellen auch zu erörtern 2. ob und welche Möglichkeiten die Stadt Graz hat, die drohenden Belastungen durch den Zuliefer-Schwerverkehr zur geplanten Bauschuttdeponie Thal durch das Grazer Stadtgebiet und speziell über die Steinbergstraße zu minimieren beziehungsweise zu verhindern. Dazu kann ich Folgendes mitteilen: Es gibt ja heute auch noch in der Fragestunde einige Anfragen an den Verkehrsreferenten dazu. Die gewünschte Maßnahme einer Gewichtsbeschränkung nach der StVO geht über die Stadtgrenze von Graz hinaus, daher sind zwei Bezirkshauptmannschaften, nämlich Graz und Graz-Umgebung, davon betroffen. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit des Landes und zwar der Abteilung 16 – Verkehr und Landeshochbau. Der Gemeinderatsantrag und diverse Bezirksanträge wurden aus dieser Zuständigkeit folgend an die Abteilung 16 des Landes jetzt weitergeleitet. Diesbezüglich fand beim Land am 26. Mai eine Besprechung statt, bei der auch Vertreter des Magistrates anwesend waren. Derzeit wird von der Abteilung 16 das notwendige Ermittlungsverfahren durchgeführt, bei der das Kuratorium für Verkehrssicherheit beauftragt wurde, ein Gutachten zur Beurteilung eines Lkw-Fahrverbotes auf der L-301 Steinbergstraße zu erstellen. Da das Verkehrsgeschehen über einen längeren Beobachtungszeitraum zu erfassen sein wird, wird das Gutachten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit nicht vor Ende September vorliegen. Ich bitte Sie, die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben ja heute auch eine Vertreterin oder einige Vertreter der Bürgerinitiative hier und können also somit verkünden, dass es bis Ende September dauern wird. Dann habe ich noch eine kurze Bemerkung, die haben wir, glaube ich, allen Klubs mitgeteilt. Ich darf heute gemeinsam auch mit meinen Regierungskollegen anmerken, dass im Anschluss an die heutige Gemeinderatssitzung. wie wir das vor der Sommer-und Winterpause auch immer machen, zu einem gemütlichen kulinarischen Ausklang in das Media-Center eingeladen wird. F R A G E S T U N D E Beginn: 13.06 Uhr Ende: 14.06 Uhr Bgm. Mag. Nagl: Es gibt jetzt die drei Fragen zum Thema Bauschuttdeponie, das ist die Frage 1) vom Kollegen Haßler, das ist die Frage Nummer 4) von der Frau Gemeinderätin Gerda Gesek, es ist die Frage 5) vom Gemeinderat Kurt Luttenberger. Dann darf ich vorschlagen, dass vielleicht gleich alle gemeinsam hintereinander ihre Fragen stellen und der Herr Stadtrat wird sie dann, wenn alle einverstanden sind, auch gleich beantworten. 1) Bauschuttdeponie Thal GR. Mag. Haßler stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Mag. Haßler: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne, sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Mario! Der Bürgermeister hat jetzt ja schon einiges beantwortet, alles, hoffe ich, nicht, weil vielleicht können wir doch noch ein bisschen weiterkommen heute. Ich darf noch einmal die Problematik vielleicht da für alle in Erinnerung rufen. Es geht um die Baurestmassendeponie in Thal, die zu einem Proteststurm bei der Bevölkerung geführt hat. Mehrere Bürgerinitiativen haben sich schon gegründet und kämpfen dagegen. Tausende Unterschriften wurden gesammelt und im Land Herrn Landesrat Kurzmann auch übergeben, und in regelmäßigen Abständen werden auch Straßen gesperrt, das letzte Mal war es gestern in der Früh, wo die Gerda Gesek und ich ja auch vor Ort mit dabei waren. Und ich glaube, wer dabei war oder jemals dabei war, hat oder sieht dann auch, welche Lawine an Verkehr jetzt schon durch die Steinbergstraße rollt und in der halben Stunde waren es, glaube ich, weit mehr wie tausend Fahrzeuge, die dort an dieser Sperre vorbeigekommen sind. Wobei die Sperre vorher angekündigt war, das heißt, einige werden den Umweg schon vorher gesucht haben. Unser Gemeinderat beschäftigt sich auch schon seit über einem Jahr mit diesem Thema. Mehrere dringliche Anträge wurden gestellt, Fragen, Anfragen in diesem Zusammenhang. Weitergekommen sind wir bisher noch nicht besonders, würde ich einmal sagen, und du, lieber Herr Stadtrat hast in einer Anfragebeantwortung selbst mitgeteilt, dass du befürchtest, wenn diese Baurestmassendeponie kommt, ich glaube, du hast von 60.000 Fahrzeugen gesprochen pro Jahr, 30.000 bis 60.000 habe ich so als Zahl im Kopf, und wenn man das heranzieht, würde das bedeuten, dass der Schwerverkehr im Grazer Westen um bis zu 18 % zunimmt. Und es ist widersinnig, wenn eine Deponie da oben errichtet wird und im Süden von Graz diese Baurestmassen gebrochen werden zum Teil und dann durch das ganze Stadtgebiet gekarrt werden und wer die Steinbergstraße kennt, weiß, dass die das nicht verkraften wird, weil sie ist sehr eng und kurvenreich und schon mehrmals abgesunken. Das heißt, sie hält dem jetzigen Verkehr nicht stand und wenn noch einmal 60.000 Lkw drüber rollen, dann wissen wir, was das bedeutet. Also aus unserer Sicht, glaube ich, im Gemeinderat, da sind wir uns einig, muss es da eine Lösung geben. Deshalb meine F r a g e und ich kann sie nur stellen, wie ich sie eben eingereicht habe: Wie ist der Stand der Dinge betreffend die geplante Bauschuttdeponie Thal und die Steinbergstraße (Applaus SPÖ)? 2) Baurestmassendeponie Thal – Tonnagenbeschränkung GR.in Gesek stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR.in Gesek: Hoher Gemeinderat, sehr geehrter Herr Stadtrat Eustacchio! Seitens der Grazer Bevölkerung gibt es massive Proteste gegen die Baurestmassendeponie im Gemeindegebiet Thal, aber auch gegen den damit in Zusammenhang stehenden Schwerverkehr über die Steinbergstraße. Mein Kollege Gerald Haßler hat das ja bereits erwähnt, ich erspare mir weitere Ausführungen. Die im Land Steiermark zuständige Abteilung 16 - Verkehr und Landeshochbau, Straßenerhaltungsdienst führt das Verfahren zur Tonnagenbeschränkung auf der Steinbergstraße. Eine Entscheidung ist bisher noch nicht ergangen. Daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Verkehrsstadtrat Mag. Eustacchio, die F r a g e : Haben Sie sich als für den Verkehr zuständiger Stadtsenatsreferent für die Erlassung der von der Grazer Bevölkerung zu ihrem Schutze geforderten Tonnagenbeschränkung auf der Steinbergstraße bei Ihrem Parteikollegen Verkehrslandesrat Dr. Gerhard Kurzmann eingesetzt (Applaus ÖVP)? 3) Steinbergstraße – Tonnagenbeschränkungen GR. Luttenberger stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Luttenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Also als Dritter im Bunde habe ich es einerseits relativ einfach, weil mein Vorredner und meine Vorrednerin ja die Wichtigkeit schon erläutert haben. Ich meine, erfreulich ist es, dass es hier parteiübergreifende Initiativen gibt gemeinsam mit der Bürgerinitiative, wobei ich auch der Frau Hollerer sagen möchte, dass wir da sehr dankbar sind, dass es in Graz aktive Bürgerinnen und Bürger gibt, das muss man hier auch einmal sagen (Applaus KPÖ). Unsere Fragestellung lautet ähnlich, aber ich habe mir jetzt in der kurzen Zeit der Überlegung doch versucht, eine Nuance herauszuarbeiten, das eine Problem ist sozusagen die Steinbergstraße, da haben wir gehört, das ist in Prüfung, verzeihen Sie mir einen ironischen Satz. Ich meine, bekannt ist die Situation seit vielen Jahren, ich hoffe, dass diese Prüfung sehr zügig vorangeht und vor allem mit Argumenten dann ausgeschmückt und ausgestattet wird, die nachvollziehbar sind. Ich hoffe in die Richtung, wo wir überparteilich diskutieren und die zweite Frage ist eben die Frage des Schwerverkehrs durch das Stadtgebiet Graz und da möchte ich mich jetzt gar nicht nur auf die Straßganger Straße und Steinbergstraße verlegen, sondern das ist eine prinzipielle Frage, kann ja von allen möglichen Richtungen dieser Schwerverkehr sozusagen angeführt werden und angeliefert werden. Und ich möchte auch nochmals in meiner F r a g e wiederholen: Wie steht Herr Stadtrat Eustacchio, wie steht es um die Umsetzung des einstimmig beschlossenen Antrages vom 20. März? Vier Monate sind ins Land gezogen, also ich könnte mir schon eine Teilantwort vorstellen. Danke (Applaus KPÖ). StR. Mag. (FH) Eustacchio: Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Anfragesteller! Das was der Herr Bürgermeister zum Ausdruck gebracht hat, kam natürlich von Seiten des Amtes, des Straßenamtes, das heißt, es wäre jetzt müßig, würde ich diese Zeilen noch einmal vorlesen und wiederholen. Wir leben in einem Rechtsstaat, wir haben die verschiedenen Kompetenzen, in diesem Fall hat die Stadt Graz nicht die Kompetenz rechtlicher Natur, hier Einschränkungen vorzunehmen, daher musste das auf die nächsthöhere Ebene, sprich auf das Land, übertragen werden. Sie haben heute vernommen, dass das geprüft wird, dass das Kuratorium für Verkehrssicherheit beauftragt worden ist, ein Gutachten zu erstellen, wo wir hoffen und glauben, dass es Ende September vorliegen wird, dann werden wir sehen, was dort hervorgeht. Selbstverständlich habe ich beim Herrn Landesrat Kurzmann auf die Dringlichkeit hingewiesen und auch auf die Sorgen der Stadt Graz und der Bevölkerung der Stadt Graz. Gerade in diesem Gebiet, das besonders belastet und betroffen ist, aber auch der Herr Landesrat Kurzmann hat sich und seine Beamten an Rechtsnormen zu halten und die werden überprüft und hier wird geschaut, welche Lösungen im Sinne der Grazer Bevölkerung getroffen werden kann und bis zu diesem Ergebnis Ende September kann leider vorweg keine andere Lösung angeboten werden (Applaus FPÖ). GR.in Gesek: Sind Sie bereit, Herr Stadtrat, sich mit den Demonstranten bei einer der nächsten Termine in der Früh von 7.30 bis zirka 8.00 einzufinden, um sich vor Ort über das große Verkehrsaufkommen selbst ein Bild zu machen? Denn wie man aus der Bevölkerung hört, befindet sich bereits die Steinbergstraße in einem desolaten Zustand und sinkt bereits im ersten Drittel (Applaus ÖVP). StR. Mag. (FH) Eustacchio: Frau Gemeinderätin, ich mache mir bei all diesen Themenstellungen selbst ein Bild vor Ort und habe mir das selbstverständlich angesehen. Ich sehe keine Notwendigkeit, hier bei einer Demonstration gegen etwas teilzunehmen, das ohnehin im Laufen ist und versucht wird, geregelt zu werden. Aber das Straßenamt, so es Probleme gibt mit der Straße, wird das anschauen beziehungsweise den Auftrag dann an die Holding Services übertragen, wo dann die Reparatur, so sie notwendig ist, auch stattfindet (Applaus FPÖ). 4) Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses zum Verkehrskonzept Griesplatz neu GR. Dreisiebner und GR. Dr. Wohlfahrt stellen an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Stadträtin und sehr geehrter Herr Bürgermeister! In der Gemeinderatssitzung am 10. April 2014 wurden Sie, Herr Stadtrat Eustacchio, per einstimmig angenommenem Dringlichkeitsantrag beauftragt, bis zur Juli-Gemeinderatssitzung, also bis zum heutigen Tage, einen ersten Vorschlag für ein Verkehrskonzept, das für eine Neugestaltung des Griesplatzes eine unabdingbare Voraussetzung ist, in Form eines schriftlichen Informationsberichtes in den Gemeinderat einzubringen. Sie haben dem Verkehrsausschuss gestern einen Zwischenbericht unterbreitet und den Informationsbericht für Herbst dieses Jahres in Aussicht gestellt, das soll hier der Vollständigkeit halber erwähnt werden. Betrifft aber die Frage an Sie nur teilweise. Denn was in diesem Zwischenbericht aus unserer Sicht zuwenig hervorgeht, sind zentrale Maßnahmen, die den dominierenden Autoverkehr am Griesplatz auf andere Wege umleiten beziehungsweise hier eine Entspannung und damit auch einen Raum schaffen für einen Umbau und eine verkehrsberuhigenden Umbau des Griesplatzes. In diesem Sinne die F r a g e an Sie: Welche konkreten verkehrsberuhigenden Maßnahmen enthält das Verkehrskonzept für den Griesplatz, das nach dem Beschluss des Gemeinderates im April 2014 die Zielsetzung einer deutlichen Reduktion des derzeit dominierenden Autoverkehrs und die damit verbundene Nutzung des Potenzials für Frei- und Gestaltungsflächen verfolgen soll und mit dessen Erstellung Sie vom Gemeinderat einstimmig beauftragt wurden (Applaus Grüne)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Sie hätten wahrscheinlich diesen damaligen Antrag genauer durchlesen sollen, weil der Antrag ausschließlich darauf gefußt hat, ich wiederhole, ich lese es: Der zuständige Verkehrsstadtrat Mario Eustacchio wird beauftragt, die zum Zwecke der politisch breit gewünschten Neugestaltung des Griesplatzes die notwendigen verkehrsplanerischen Vorarbeiten in Angriff zu nehmen, das heißt, ein entsprechendes Verkehrskonzept zu erarbeiten. Das ist Grundlage für ein darauffolgendes umfassendes stadtplanerisches Gestaltungskonzept, das für einen neuen lebenswerten und menschenfreundlichen Griesplatz dienen kann. Zweitens, ein erster Vorschlag dieses zu erarbeitenden Verkehrskonzeptes soll dem Gemeinderat sowie den inhaltlich zu befassenden vorberatenden Gemeinderatsausschüssen, das sind der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung sowie der Verkehrsausschuss, bis spätestens Juli 2014 als schriftlichen Informationsbericht unterbreitet werden. Das war der Antrag. Das andere war im Motivenbericht, der zwar zulässig ist, aber nichts mit dem Antrag als solches zu tun hat. Und wie Sie gestern im Ausschuss ja sehr ausführlich wissen und erhalten haben, einen detaillierten Plan und Übersicht über die Verkehrsmaßnahmen und die planerischen Maßnahmen, die wir im Bereich des Griesplatzes vorhaben, die genaue Ausarbeitung ist ja im Gange. Was wir auf jeden Fall sagen können ist, dass es natürlich zu einer Verringerung des Individualverkehrs kommen wird, weil ja die Straßenbahnlinie, die Südwest-Linie 8, über die Brückenkopfgasse zum Griesplatz geführt werden wird und dadurch automatisch eine Verringerung des MIV zustande kommen wird. Wie sich das aus heutiger Sicht auswirken wird und gestalten wird, kann ich Ihnen nicht sagen, aber Sie wissen, dass im Herbst ein nächster Bericht folgen wird, wo wir schon detailliertere Auskunft geben werden (Applaus FPÖ). GR. Dreisiebner: Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie den Motivenbericht und viele andere Positionierungen fast aller Fraktionen in Bezug auf die Notwendigkeit, den Durchzugs- und Transitautoverkehr am Griesplatz zu reduzieren, in dem Sinn nicht als prioritär einschätzen, sondern sich rein nur auf die Punkte des Antragstextes selber beziehen. Wird mir für die Zukunft eine Lehre sein. Ich darf aber auf das Stichwort Straßenbahnlinien-Ausbau und automatische Reduzierung, das freut mich zu hören, automatischer Reduzierung des Autoverkehrs, einen anderen Punkt erwähnen. Sie wurden in der letzten Gemeinderatssitzung mit großer Mehrheit beauftragt, die Terminplanung für die Linie 3 nach Reininghaus, dazu gab es im Ausschuss mündliche Informationen, aber vor allem die Terminplanungen für die Südwest-Linie nach Don Bosco und Hummelkaserne über den Griesplatz einzubringen, das steht dort auch im Antragstext selbst. Wann ist mit diesem Informationsbericht für Ausschuss und Gemeinderat zu rechnen, Herr Stadtrat (Applaus Grüne)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Werde ich Sie im nächsten Verkehrsausschuss gerne informieren (Applaus FPÖ). 5) Verdrängungswettbewerb Parkplatz? GR. Pacanda stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Pacanda: Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, hoher Gemeinderat, sehr geehrter Stadtrat! Heute in der Fragestunde definitiv der beliebteste Stadtrat mit fast 50 % der Fragen. Meine Frage richtet sich auf die Parkplätze. Wir haben in der Februar-Gemeinderatssitzung ein Maßnahmenpaket beschlossen, wir haben schon öfter über die einspurigen Parkplätze auch diskutiert und Fragen dazu gehabt und haben eben beschlossen, eine Erhöhung der Stellplätze für Einspurige. So war auch nach der Gemeinderatssitzung zu lesen, man wird dazu ausgewählte Stellen, blaue Zonen, bestehende Parkplätze sperren, indem man Halteverbotstafeln mit dem Zusatz „Ausgenommen Einspurige“ aufstellt. Und seitlich reißen wir eine Bodenmarkierung an, nur leicht. Denn dies soll nur für die warmen Monate gelten, im Winter werden die Parkplätze wieder für Pkw bereitgestellt. Der aufmerksame Beobachter der Grazer Innenstadt hat schon die eine oder andere Fläche entdeckt. Wir wollen es jetzt aber genau wissen und deshalb die F r a g e : Bei welchen Verlusten, Pkw-Parkplätze, Radabstellparkplätze, Gehsteige etc., konnten wie viele neue Parkplätze für Fahrräder, Krafträder, E-Bikes geschaffen werden? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat, lieber Philip! Du wirst keine befriedigende Auskunft jetzt sofort erhalten. Ich kann dir nur eine Zahl sagen, es sind vier Pkw-Stellplätze, die reduziert worden sind, die eben dann wieder in den Wintermonaten dem Autoverkehr zur Verfügung stehen. Das, was wir jetzt gemacht haben, ist primär eine Maßnahme, wo wir eine Trennung von einspurig Motorisierten und Fahrrädern vorgenommen haben und dadurch ja bewirken, dass die Motorräder, Mopeds, die vorher in den Radabstellzonen gestanden haben, den Platz frei machen und dadurch natürlich automatisch auch eine größere Anzahl von Fahrrädern dann abstellbar sind. Die Maßnahme, die wir jetzt treffen ist, dass die einspurig Motorisierten, die sich weiterhin auf den Fahrradabstellplätzen abstellen, eine Information bekommen, dass sie das Fahrzeug nicht abstellen dürfen, also keine Strafe vorweg einmal, es wird jetzt einmal darauf hingewiesen, dass sich das auch in den Köpfen festsetzt und erst danach wird einmal gestraft beziehungsweise können wir wirklich evaluieren, wie sich das ausgewirkt hat. Das ist heute noch zu früh, ich habe heute noch mit dem Straßenamt gesprochen, man hat gesagt, das ist so nicht feststellbar. Wir müssen also eine gewisse Vorlaufzeit haben. Ich darf dich ersuchen, dass wir diese Information gerne nach, ich würde meinen, Herbst dir zur Verfügung stellen, weil es sich jetzt einfach noch nicht sagen lässt. GR. Pacanda: Es gäbe eigentlich tausende Zusatzfragen, wobei ich jetzt schon fast der Herr Strafstadtrat dann sagen muss als der Sicherheitsstadtrat. Ich habe gehofft, dass du auf etwas eigentlich hinweist und ich es nachher nicht fragen muss. Das war eigentlich der Gedanke meines Antrages, jetzt muss ich dann trotzdem darauf hinweisen. Das ist anscheinend wirklich niemandem noch aufgefallen, und zwar würde ich gerne wissen, vor der Haustüre, eigentlich in der Schmiedgasse unten, wurden Radfahrabstellplätze, Radfahrplätze entfernt definitiv und sind jetzt auch durch eine Blaue-Zonen-Markierung, das ist, wie auch angekündigt oder angedroht, umzäunt worden eigentlich. Das heißt jetzt aber für mich, dass in den Monaten, wo jetzt da keine einspurigen Kraftfahrzeuge dort parken, natürlich auch keine Räder dort parken werden, weil es ja kein Radabstellparkplatz mehr ist, sondern definitiv eine blaue Zone geworden ist und meines Wissens, müsste man jetzt in den Protokollen nachschauen, wurde definitiv versprochen, dass keine Radabstellplätze wirklich verlustig werden und das ist aber definitiv eine Fläche, die jetzt verlorengegangen ist und deswegen auch die Frage Richtung Verdrängungswettbewerb und wirklich die dezidierte Frage, warum wurde hier ein Fahrradparkplatz entfernt und Parkplatz für Autos geschaffen in Zukunft? StR. Mag. (FH) Eustaccio: Da bist du definitiv im Irrtum, es ist also keine einzige Fläche für Radfahrer entfernt worden. Das Einzige, was verringert worden ist, ist die Radabstellfläche für einspurig Motorisierte, aber es ist niemals eine Radfläche zugunsten von Autos, definitiv nein (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Jetzt darf ich den Vorsitz an die Frau Vizebürgermeisterin übergeben, es fragt mich Frau Gemeinderat Mag.a Susanne Bauer eine Frage, die ursprünglich an den Kollegen Rüsch ergehen sollte. Kollege Rüsch vertritt die Stadt Graz zurzeit gerade in Tallin, deswegen nimmt er auch heute an der Stadtsenatssitzung nicht teil. Ich vertrete ihn und werde mir Mühe geben, die Frage in seinem Sinne zu beantworten. Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 13.30 Uhr den Vorsitz. 6) Rückstand bei neuen Gemeindewohnungen GR.in Mag.a Bauer stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR.in Mag.a Bauer: Dankeschön und das freut mich sehr, weil mein erster Entwurf war dahingehend ausgerichtet, dass die Frage an Sie, den Bürgermeister, geht. Der Hintergrund der Frage ist, dass es im Jahr 2013 einen einstimmigen Gemeinderatsbeschluss gegeben hat, dass zumindest 250 kommunale Wohnungen für Menschen mit niedrigem Einkommen auf dem Reininghausareal errichtet werden. Ist nachzulesen im Protokoll beziehungsweise bei den Stücken, das war im März 2013. In einer Anfragebeantwortung wurde mir mitgeteilt, dass auf dem Reininghaus-Areal Sozialwohnungen, das heißt, wo die Grundkostenbelastung den Mietern nicht angelastet werden, mit großer Wahrscheinlichkeit nur auf dem von der Stadt Graz für den Schulbau angekauften Quartier geben wird plus/minus 50 Wohnungen. Der Ankauf eines weiteren Quartiers lag außerhalb der finanziellen Möglichkeit der Stadt Graz, so das Zitat. Ich möchte gerne nun wissen, sind weitergehende Maßnahmen geplant, um diesem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss, wo es sich hier um eine Differenz von 200 Wohnungen handelt (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke), nachzukommen? Bgm. Mag. Nagl: Frau Gemeinderätin! Bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom November 2010 hat die Stadt Graz das im Rahmenplan Reininghaus dargestellte Quartier acht im Gesamtausmaß von 38.000 Quadratmetern um 2.755.000 Euro erworben. Auf einer rund 11.000 Quadratmeter großen Teilfläche dieses Areals werden ab Oktober 2014 93 Sozialwohnungen im Baurechtswege von der ENW Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft GmbH errichtet. Rund 17.000 Quadratmeter werden für die Verkehrserschließung verwendet und auf der Restfläche ein Pflegewohnheim der Geriatrischen Gesundheitszentren gebaut. Das ist auch der Rahmenplan, über den wir da reden, ehemalige Hummelkaserne, wo diese 93 Sozialwohnungen, wie gesagt, sich dann in Bau befinden und wir auch darüber hinaus unser weiteres Pflegewohnheim der GGZ eröffnen werden. Mit Gemeinderatsbeschluss vom Juli 2013 hat die Stadt Graz dann das Quartier 18a als Schulstandort angekauft und gleichzeitig den Beschluss gefasst, auf einer rund 5.000 bis 6.000 Quadratmeter großen Fläche einen sozialen Wohnbau mit zirka 60 bis 65 Wohneinheiten zu errichten. Somit wird für den sozialen Wohnbau ein Betrag von 1,5 Millionen Euro zusätzlich aufgewendet. Aufgrund der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Graz ist derzeit der Ankauf eines weiteren Quartiers nicht vorgesehen, von den neun Möglichkeiten haben ja sieben schon Gebrauch gemacht, zwei Quartiere, soweit mir bekannt ist, werden zur Zeit gerade verhandelt, eines davon ist die Linse, etwas, womit wir uns im vergangenen Gemeinderat, aber auch heute, wieder intensiv beschäftigen. Sie wissen, dass es hier zumindest einmal das Interesse der Bundesimmobiliengesellschaft gibt, da eine Flächenvorsorge in der Stadt Graz wieder zustande zu bringen. Sie haben uns aber auch ersucht, darüber nachzudenken, was wir denn hier gemeinsam auch unter Umständen machen könnten, weil wir ja schon viel Erfahrung auch mit der Bundesimmobiliengesellschaft haben, sei es der Ausbau der Universitätsbauten, aber auch viele andere Bereiche. Unter Umständen kommt es sogar in Frage, dass wir einen Schulstandort einmal auf der Linse dann vielleicht auch mit der BIG errichten, dann hätten wir am jetzigen von uns bevorrateten Grundstück für den Schulausbau noch mehr Möglichkeiten, um dort noch mehr Wohnungen zu errichten. Also durchaus interessant und ich glaube, dass im Lauf der Jahre und im Laufe des nächsten Jahrzehntes es möglich sein wird, es wird dann nur von den Landesförderungen abhängen, ob wir das eine oder andere Grundstück, das jetzt im Moment auch jemand anderer gekauft hat, wieder ankaufen und dann mit den entsprechenden Mitteln wieder auch in andere Quartieren dort zum sozialen Wohnbau machen. Und ich möchte auch noch eine letzte Anmerkung machen, seitens der Abteilung für Immobilien sind wir bemüht, dass ein neues Sonderwohnbauprogramm Immobilien aus dem Haus Graz für den sozialen Wohnbau untersucht sowie auch Verdichtungsmöglichkeiten bei bestehenden Wohnbauten geprüft werden, um so vorerst im eigenen Bereich zu optimieren, damit weitere Sozialwohnungen der Grazer Bevölkerung im Sinne einer sozialen Durchmischung auf alle Bezirke der Stadt Graz aufgeteilt zur Verfügung gestellt werden und das Programm läuft jetzt gerade, der Kollege Rüsch, die Kollegin Kahr bemühen sich gerade, auch zu schauen, wo haben wir sonst noch Grundstücke, nicht nur jetzt im Bereich des Rahmenplanes Reininghaus und dort können wir vielleicht verdichten oder auch noch das eine oder andere Grundstück zur Verfügung stellen (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Bauer: Im Wohnbereich ist es immer wichtig, auch Geld zu haben oder Vorsorge zu treffen. Mich interessiert die Budgetierung beziehungsweise die Ausrichtung. Es wird mehr oder weniger jetzt auch schon angefangen, darüber nachzudenken, einen Wohnfonds zu installieren, auch in anderen Bundesländern. Kann das auch für uns ein Thema sein oder in anderen Städten und es wird auch in anderen Städten gut praktiziert. Bgm. Mag. Nagl: Es ist, glaube ich, ein ganz, ganz wichtiges Thema, Frau Gemeinderätin, das Sie ansprechen. Wie Sie wissen, hat die Stadt Graz jetzt knapp über 4.000 eigene Wohnungen, aber die Zeit, wo wir eigene Wohnungen gebaut haben oder eigene Wohnhäuser errichtet haben, ist lange vorüber. Wir sind ja mit dem übertragenen Wohnungsbau mit dem Land und den jeweiligen Genossenschaften jetzt viele Jahre erfolgreich unterwegs gewesen. Es wird nur notwendig sein, dass wir Grundstücke bevorraten, das ist nämlich die erste Bedingung und das Zweite ist, dass ich hoffe, dass die beiden Landesräte Siegfried Schrittwieser und Hans Seitinger bei den Budgetverhandlungen des Landes Steiermark, die ja gerade auch geführt werden, einen Weg finden, wie die Wohnbauunterstützung auch die nächsten Jahre möglich sein wird. Also ich bin selber schon gespannt, was auf uns zukommt. Wir haben eine Riesenherausforderung, auf die will ich jetzt gar nicht eingehen, aber die beiden Herren, denen wünschen wir möglichst viel Glück, dass sie die Fördermittel haben, dann wird auch wieder gebaut werden. Am Grundstück, glaube ich, soll es nicht scheitern und ist es bislang auch nie gescheitert (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.35 Uhr den Vorsitz. 7) Kürzungen des Landes Steiermark bei der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen GR. Vargas stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR. Vargas: Schönen Tag, liebe KollegInnen, Herr Bürgermeister, Frau Vizebürgermeisterin, liebe Martina! Am 1. Juli wurde die Novellierung des Behindertenhilfegesetzes im Landtag von den Koalitionspartnern ÖVP und SPÖ beschlossen. Die darin vorgesehenen Einsparungen von 8 Millionen Euro im Behindertenbereich betreffen mehrere Bereiche der Behindertenhilfe. So werden beispielsweise pädagogische Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche, Unterstützungsleistungen für Menschen mit medizinisch beeinflussbaren chronischen Erkrankungen oder auch Verpflegungskosten für Menschen mit Behinderung in Wohneinrichtungen gekürzt. Besonders gravierende Auswirkungen sind aber insbesondere bei der Kürzung der Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen zu befürchten. Hier geht es zum einen um die Streichung des Lohnkostenzuschusses und zum anderen um den Rückzug des Landes aus der integrativen Lehrlingsausbildung. Von diesen Kürzungen werden in naher Zukunft 164 GrazerInnen und deren Familien betroffen sein. Die Aussage, dass diese Menschen nicht durch das soziale Netz fallen werden, da sie über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung abgefangen werden, entspricht nicht dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese definiert nämlich einen Rechtsanspruch auf Arbeit für Menschen mit Behinderung. Deshalb stelle ich Namens des grünen Gemeinderatsklubs folgende F r a g e : Bist du bereit, Unterstützungsmaßnahmen zu setzen, um die zu erwartenden Auswirkungen der Kürzungen des Landes Steiermark bei der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen abzufedern und wenn ja, welche Maßnahmen sind von deiner Seite geplant (Applaus Grüne)? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Sehr geehrter Herr Gemeinderat, lieber Nibaldo! Ich werde jetzt die Redezeit ein bisschen überstrapazieren, weil du in deinem Motivenbericht zwar, oder deine Frage zielt auf die berufliche Eingliederung ab, in deinem Motivenbericht machst du einen ziemlichen Rundumschlag mit Behauptungen, die so nicht stimmen und das möchte die möchte ich so nicht im Raum stehen lassen und möchte das ein bisschen näher erläutern. Du sprichst von einer Kürzung bei pädagogischen Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche. In der Behindertenhilfe hat es in den letzten Jahren keine Einsparungen oder Einschränkungen bei pädagogischen Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche gegeben, ganz im Gegenteil. Speziell die Förder- und therapeutischen Maßnahmen sind ausgebaut worden. So ist es zum Beispiel zu einer Aufstockung der integrativen Zusatzbetreuung, kurz IZB, in den Kindergärten und zu Platzerweiterungen bei heilpädagogischen Kindergärten gekommen. Und es wurde kürzlich verwaltungsgerichtlich festgestellt, dass ähnliche Fördermaßnahmen wie die integrative Zusatzbetreuung und die interdisziplinäre Frühförderung parallel angeboten werden dürfen. Weiters wurde durch eine Gesetzesänderung die individuelle Betreuung in Kindergärten durch die Behindertenhilfe ermöglicht. Ebenso wurde das Betreuungsangebot in Schulen für behinderte Kinder im Rahmen der Behindertenhilfe erweitert, der Schulerhalter stellt gemäß § 35a des Pflichtschulerhaltergesetzes nur pflegerisch helfendes Hilfspersonal bei körperbehinderten Kindern zur Verfügung. Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, psychischen Beeinträchtigungen oder Autismus, die ebenso eine Zusatzbetreuung benötigen, erhalten diese jetzt über das Behindertengesetz. Es ist also eine reine Behauptung, dass durch die BHG-Novelle Einsparungen bei pädagogischen Fördermaßnahmen herbeigeführt werden, die sich weder aus dem Gesetz noch aus den Erläuterungen ableiten lassen. Und damit ist deine Behauptung auch nicht nachvollziehbar. Du sprichst auch von Kürzungen der Unterstützungsleistungen für Menschen mit medizinisch beeinflussbaren chronischen Erkrankungen. In den Erläuterungen zur Novelle ist dargestellt, dass es sich hier um eine Klarstellung handelt, nämlich eine Klarstellung der Zuständigkeiten. Durch die Neuformulierung beziehungsweise die Klarstellung im Gesetz kommt es aber zu keiner Leistungskürzung, sondern die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen ärztlich medizinischer Behandlung über die Sozialversicherung und zwischen zusätzlichen therapeutischen Behandlungsformen über die Behindertenhilfe wurde präzisiert. Prinzipiell sind medizinische Versorgungskosten vom Sozialversicherungsträger zu übernehmen, es kann aber sein, dass Folgeerscheinungen von somatisch chronischen Erkrankungen zu Behinderungen werden und dafür werden im Rahmen der Behindertenhilfe die Kosten übernommen. Es gibt also keine Kürzungen, sondern eine Präzisierung, wer welche Kosten übernimmt. Auch deine Auflistung bezüglich der Kürzung bei den Verpflegungskosten von Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen ist so nicht richtig. Ich halte also fest, die Kürzungen, die im Motivenbericht so nebenbei in den Raum gestellt wurden, gibt es nicht. Es gibt aber sehr wohl Zuständigkeitsabklärungen und Präzisierungen. Was die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung betrifft, wurde in den letzten Tagen und Wochen sehr, sehr viel diskutiert und die Grünen werden offensichtlich auch nicht müde, den Teufel an die Wand zu malen und behinderten Menschen auszurichten, dass sie in naher Zukunft ganz sicher ihren Job verlieren werden. Das ist bewusste Verunsicherung von Menschen und aus meiner Sicht politisches Kleingeld, das hier gewechselt wird. Bei der Novelle zum BHG im Bereich der beruflichen Eingliederung geht es grundsätzlich auch um eine Klärung der Zuständigkeiten, die Parallelstruktur zwischen Lohnkostenförderung durch den Bund und dem Landeslohnkostenzuschuss wurde auch, wie du sicher weißt, vom Rechnungshof beanstandet und es wird einen Zuständigkeitswechsel vom Land zum Bund hin stattfinden. Damit einher geht auch eine Änderung der Feststellung der Anspruchsberechtigung. Einerseits wird der Grad der Behinderung festgestellt und es muss mindestens ein Behinderungsgrad von 50 % vorliegen und andererseits wird die Arbeitsfähigkeit erhoben. Arbeitsfähigkeit liegt dann vor, wenn der Mensch mit Behinderung mindestens 50 % der Arbeitsleistung erbringt wie ein vergleichbarer nicht behinderter Mensch am selben Arbeitsplatz. Diese Anspruchsberechtigungen wurden beim Landeslohnkostenzuschuss nicht in dieser Form erhoben, es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Großteil der LohnkostenzuschussbezieherInnen nach dem Steiermärkischen BHG auch Anspruch auf den Lohnkostenförderungen durch die Servicestelle des Sozialministeriums haben. Wie bisher werden bei Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % und einer Arbeitsleistung unter 50 % eines vergleichbaren nicht behinderten Menschen entweder die Wiedereingliederungs- oder die Rehabilitationsmaßnahmen des Bundes oder die Teilnahme an Beschäftigung in der Arbeitswelt durch das Steiermärkische BHG greifen. Die Eingliederungs- und Beschäftigungsmaßnahmen nach dem Steiermärkischen BHG für Personen, deren Arbeitsleistung unter 50 % liegt und die nach sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen als arbeitsunfähig gelten, bleiben jedenfalls unverändert und aufrecht. Ich gebe zu, dass es hier eine massive Änderung im System gibt und ich gebe auch zu, dass es durch die (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) vielen Faktoren, die es bei einer Systemveränderung immer gibt, nicht möglich sein wird, jetzt schon die Auswirkungen ganz genau abzuschätzen. Es ist aber aus meiner Sicht unseriös zu behaupten, dass behinderte Menschen jetzt mit der Gesetzesnovelle alle gekündigt werden oder dass es die Lohnkostenzuschüsse nicht mehr geben wird. Hier wird ganz bewusst mit der Angst von Menschen gespielt. Lieber Nibaldo, du sprichst hier ebenfalls von quasi gesicherten Auswirkungen von 164 Personen, ich kann das nicht nachvollziehen wie du auf diese Zahl kommst und du fragst mich auch, was ich unternehmen werde. Wie gesagt, die Auswirkungen kann man jetzt noch gar nicht genau abschätzen. Ich werde mir das sehr genau anschauen, welche Auswirkungen diese Änderungen im Steiermärkischen BHG auf die Stadt Graz haben und werde dann natürlich auch mit dem Land darüber sprechen. Faktum ist, es handelt sich hier um ein Landesgesetz und die Stadt Graz, das Sozialamt in diesem Fall, führt das Landesgesetz aus (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Es war jetzt, glaube ich eine wichtige Antwort, trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass, wenn man es auch ankündigt, die Redezeitüberschreitung nicht hier gelebt werden sollte. GR. Vargas: Martina, wir haben im Dezember im Vorjahr das angekündigt, was jetzt eingetreten ist. Du hast meine Kollegin vom Landtag quasi als Märchenerzählerin bezeichnet, dass sie angekündigt hat, es werden acht Millionen gekürzt. Das jetzt mit dem zu ummanteln, Klarstellung der Zuständigkeiten, bestehende Leistungen zu kürzen, ist für mich eine thematische Lösung von dir. Aber für mich geht es um eine konkrete Frage, was willst du konkret tun als zuständige Stadträtin für diese Menschen mit Behinderung, damit sie wieder eine Arbeit erlangen, wenn sie sie verlieren (Applaus KPÖ und Grüne)? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Lieber Nibaldo! Noch einmal, wir wissen das jetzt noch nicht, wir können es noch nicht abschätzen, wie viele Personen jetzt tatsächlich betroffen sind und ich möchte wirklich, bitte gib mir diese Schlussrechnung, die du da angestellt hast, dass du auf 164 Personen kommst. Ich weiß nicht, hast du eine Kugel, in die du hineinschaust oder hast du irgendwelche Informationen, die das gesamte Sozialamt nicht hat? Ich weiß nicht, wie ihr auf diese Ideen kommt. Ich habe das jetzt gerade erläutert… Zwischenruf GR. Vargas unverständlich. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Lieber Nibaldo, noch einmal, ihr geht mit Ideen herum und wie gesagt, ihr malt den Teufel an die Wand, ihr wisst ja noch gar nicht, was das für Auswirkungen hat und noch einmal, ihr könnt nicht ständig irgendwas behaupten so wie im Motivenbericht, was überhaupt nicht der Realität entspricht. Das ist nicht seriös und es ist vor allem gegenüber den betroffenen Menschen wirklich nicht in Ordnung (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: An dieser Stelle möchte ich im Besonderen auch unsere beiden Damen wieder begrüßen, die heute in Gebärdensprache dafür sorgen, dass das Gesagte von uns auch auf der ZuhörerInnengalerie richtig ankommen. Herzlichen willkommen, danke für ihr Mittun (allgemeiner Applaus). 8) City-Logistik GR. Haberler, MBA stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Haberler: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Während sich das Verkehrsaufkommen in der Stadt weiter erhöht, werden die urbanen Räume für den Güterverkehr immer enger. Verstopfte Straßen bei gleichzeitig ungenügend ausgelasteten Lieferfahrzeugen sind typisch im Stadtbild sowie der Stau, der sich hinter den oft mitten auf der Straße oder das man auf einem Foto gesehen hat, auf dem Fahrradweg parkenden Lieferfahrzeug im Stadtbild, das mehrmals täglich am selben Platz abgestellte Fahrzeug, abspielt. Deshalb hoffe ich, dass es ein innovatives und nachhaltiges Verkehrskonzept für unsere Stadt in absehbarer Zeit geben wird. Die Ansprüche der Bürger an eine schnelle, effiziente Belieferung sind ebenso hoch wie die an eine bessere Lebensqualität. Der Konflikt zwischen der steigenden Nachfrage der Wirtschaft nach Verkehrsleistungen und der vom Bürger gewünschten barrierefreien Erlebniswelt Grazer Innenstadt spitzt sich immer weiter zu. Mit dem Umweltaspekt des City-Logistik-Themas befasst sich in Österreich derzeit das Projekt Emilia. Untersucht wird vom Austrian Institute of Technology inwieweit Elektromobilität im Bereich der innerstädtischen Güterlogistik Einzug halten kann. Ich spreche da von E-Transportern, E-Fahrrädern oder der Bim. Man könnte auch die Fahrten der einzelnen verschieden Transportunternehmen bündeln. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Ich glaube, dass wir uns einig sind, dass wir an einem Punkt angelangt sind, an welchem sich - jetzt beginnend - etwas tun muss. Deshalb stelle ich an Sie, geschätzter Herr Stadtrat Mag. Mario Eustachio, folgende F r a g e : Sehen Sie den gleichen Handlungsbedarf in der City-Logistik und werden Sie einen Arbeitskreis bilden, der lösungsorientiert an einer besseren City-Logistik arbeitet? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat! Bekanntermaßen weisen Entstehung und Ablauf des Güterverkehrs im Vergleich zum Personenverkehr ein wesentlich höheres Maß an Komplexität auf. Die Rolle und Einflussmöglichkeit der kommunalen Ebene ist begrenzt. Megatrends und übergeordnete Rahmenbedingungen prägen die Entstehung und den qualitativen Ablauf des Güterverkehrs. In den Jahren von 1999 bis 2003 gab es ein diesbezügliches Pilotprojekt City-Logistik für Graz. Teilumsetzung war Zulieferung mit Kleinfahrzeugen während des Umbaus Herrengasse, Hauptplatz. Weitere Projektführungen sind gescheitert, da der Nutzen im Verhältnis für teilnehmende Betriebe offenbar zu ungünstig war. Es ist jedoch eine intensive Einbindung der Gewerbetreibenden eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Projektumsetzung, nachdem ja der Wunsch auch aus der Wirtschaft kommt. Aktuell wurde am 5. April 2014 das Projekt Smart Set im Stadtsenat beschlossen. Hierbei handelt es sich um ein EU-Projekt, das bereits den Umweltaspekt beinhaltet und derzeit in der Zuständigkeit von Herrn Bürgermeister Nagl liegt. Beschlossen wurden unter anderem konkrete Maßnahmen wie Workshops, Netzwerkbildungen, ein Pilotprojekt sowie die Ausarbeitung eines Geschäftsmodells für umweltfreundliche und energieeffiziente innerstädtische Logistik. Dieses Projekt läuft bis 2016. Parallel dazu können natürlich Ansatzpunkte angedacht werden, wie zum Beispiel eine Verpflichtung von Bauträgern in Mobilitätsverträgen zur Bereitstellung von Paketboxen für Siedlungen zur Vermeidung von Wegen nach erfolglosen Zustellversuchen im Versandhandel, um nur ein Beispiel in diesem Thema zu nennen (Applaus FPÖ). GR. Haberler: Also kann man davon ausgehen, das ist eine hervorragende Idee mit den Paketboxen, weil dieses mehrmalige Anfahren und vor allem Stehenbleiben auf einer Vorrangstraße, wo man dann über eine Sperrlinie ausweichen, weil sich sonst ein unleidlicher Stau bilden würde und das mehrmals täglich von verschiedensten Anbietern, weil dort gerade eine Firma ist. Also da ist sehr viel Handlungsbedarf und ich freue mich, dass Sie da Willen zeigen (Applaus ÖVP). Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 13.50 Uhr den Vorsitz. 9) Stadtpark als geschützter Landschaftsteil laut NschG 1976 GR.in Braunersreuther stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR.in Braunersreuther: Sehr geehrte KollegInnen, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Es passt in dem Fall auch sehr gut, dass die Frage jetzt direkt an Sie geht. Sie haben es ja erfreulicherweise über die Medien auch zum Teil schon beantwortet. Es geht um den Beschied des Landes Steiermark zum Naturschutz im Grazer Stadtpark vom 13. Juni, der den früheren Bescheid des Bürgermeisters von 1987 abändert. Als Begründung diente der Einwand, dass es darin viele Baudenkmäler, die zum Teil unter Denkmalschutz stehen, und Wege beziehungsweise Straßen gibt, die nicht dem Naturschutz unterstehen können. Dieser Bescheid, vor allem das beiliegende Bildmaterial, hat auf Seiten von ParkschützerInnen wie auch bei der Umweltanwältin Mag.a Ute Pöllinger für große Empörung gesorgt. Sie hält diesen Schritt für ebenso unnötig wie gefährlich. Unnötig deshalb, weil der alte Bescheid den gesamten Park unter Schutz stellt und nur Ausnahmen, die auf einer Liste festgehalten werden sollten, vorsah. Dieses Verzeichnis ist jedoch entweder nie erstellt worden oder nicht mehr auffindbar. Dabei wäre es ihrer Meinung nach sinnvoll, den ursprünglichen Schutzzustand zu erhalten und lediglich um dieses Verzeichnis zu erweitern. Es gibt folgende Bedenken, ich fasse nur einmal kurz zusammen, zu dem vorliegenden Bescheid: Es fällt unter anderem der Burggarten aus der Naturschutzliste heraus, weil er unter Denkmalschutz steht. Der Denkmalschutz trifft jedoch nicht zu für den, zum Beispiel, für den Rosengarten oder den Bauerngarten, die könnten jederzeit umgegraben werden. Die Grenzziehung an den Alleen ist nicht eindeutig, weil diese dicken Striche im Plan in dem Maßstab so dick sind, dass man nicht weiß, ob die Alleebäume noch weiterhin geschützt sind. Die Begrünung um Gebäude ist ausgenommen. Das heißt, Fassadenbegrünung oder auch ganz nah stehende Bepflanzung ist nicht unbedingt mehr geschützt, wenn es zum Beispiel um Sanierungsarbeiten geht. Aber hauptsächlich geht es darum um den Bereich des Verkehrsgartens, der rausfällt, weil er jetzt befestigte Fläche ist. Aber nachdem wir ja alle wissen, dass der Verkehrsgarten ohnehin verlegt wird, wäre das ein ungeschützter Bereich, auf dem dann schlimmstenfalls auch gebaut werden könnte. Und ich denke einmal, das will niemand von uns, der den Stadtpark als Erholungsraum erhalten will. Deswegen ist meine F r a g e an Sie: Sind Sie bereit, Beschwerde gegen den Bescheid einzulegen mit dem Ziel, ihn rückgängig zu machen und den ursprünglichen Bescheid durch ein Verzeichnis der Ausnahmen zu ergänzen (Applaus KPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Frau Gemeinderätin! Ja, das werde ich tun gemeinsam mit dem Kollegen Rüsch. Wir haben ja heute noch Gelegenheit aufgrund eines dringlichen Antrages, diese Frage zu diskutieren. Die Antwort, die Sie aber, glaube ich, hören wollten, ist dieses klare Ja. Ich werde mir auch heute erlauben als Bürgermeister, einen Abänderungsantrag zum dringlichen Antrag zu stellen, um die vielen Punkte, die offen sind und die vielen Punkte, die wir zu ändern haben, aber auch noch zwei offene Fragen in punkto Radwegdurchquerung beziehungsweise auch noch einige andere Punkte, dann mit meinem Abänderungsantrag während der Gemeinderatssitzung klar aufzuzeigen. Diesen Abänderungsantrag werde ich dann gleich allen Klubchefs und dem Herrn Gemeinderat Pacanda zukommen lassen. Ich habe ihn heute gemeinsam mit dem Herrn Magistratsdirektor, dem ich auch danken möchte, und dem Mag. Haubenhofer, die seit vorgestern mit dem Land da auch verhandeln beziehungsweise darauf hingewiesen haben, dass dieser Bescheid, den wir jetzt bekommen haben, nicht nur sachlich fachliche Mängel aufweist, sondern auch juristisch einige Mängel hat, dass wir den natürlich korrigieren werden und wir werden Beschwerde einlegen. Das wird, im Übrigen so auch im Naturschutzbeirat ja schon besprochen, die Frau Dr. Pöllinger von Seiten des Landes als Beauftragte des Landes auch tun und man kann davon ausgehen, dass wir aufgrund der vielen Mängel, die dieser Bescheid aufweist, auch sicherlich wieder zu einer Änderung kommen. Aber ich möchte heute mit diesem Abänderungsantrag auch etwas mit Ihnen abstimmen, was eine wichtige Voraussetzung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Vollzugsorgane ist. Solange wir politisch nicht die Entscheidung treffen betreffend dieses Sportplatzes oder zum Beispiel auch der Raddurchquerung, solange werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer vor Probleme gestellt. Also ich glaube, da gehört eine politische Lösung her und die darf ich heute auch dann anbieten in Form dieses Abänderungsantrages (Applaus ÖVP). GR.in Braunersreuther: Also erst einmal herzlichen Dank, dass Sie sich so vehement dafür einsetzen, das ist eine sehr erfreuliche Antwort. Es kann aber natürlich trotzdem immer sein, dass diese Beschwerde, was wir alle nicht hoffen, dass die nicht durchgeht. Die größte Sorge, habe ich ja schon gesagt, besteht im Bereich des Verkehrsgartens, dass da irgendwas passiert, bebaut wird. Falls jetzt diese Beschwerde nicht durchgeht, können Sie ein Bekenntnis der Stadt dazu abgeben zu diesem Park als reinen Grünraum und mit Sicherheit garantieren, dass auf diesem Bereich nichts gebaut wird, was den bisherigen Naturschutz widersprechen würde (Applaus KPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Ich fühle mich meinem Vor-Vor-Vorgänger Erich Edegger in dieser Frage zu tausend Prozent verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass unser Stadtpark Naherholungsgebiet ist und bleibt (Applaus ÖVP, KPÖ, SPÖ und Grüne). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.55 Uhr den Vorsitz. 10) Freifahrt für externe Hauptschülerinnen und Hauptschüler GR.in Mag.a Polz-Watzenig stellt an StR. Hohensinner, MBA folgende Frage: GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Grüß Gott! Weil ich Sie gerade sehe, und wir haben heute schon viel über Sie gesprochen, Frau Hollerer, ich freue mich sehr, dass Sie heute auch hier sind und an der Fragestunde teilnehmen als Aktivbürgerin, herzliches Grüß Gott auch allen anderen! Die kann ich nicht alle namentlich, das ist wieder unhöflich, aber zumindest ein Zeichen wollte ich setzen, Herr Lohr. Zu meiner Frage, lieber Kurt! In der letzten Gemeinderatssitzung wurde auch wieder deutlich auch durch die Diskussionen hier, dass es uns über alle Fraktionen hinweg wichtig ist, dass es gute Ausbildung für alle in Graz lebenden Menschen gibt. Eine besondere Einrichtung in diesem Zusammenhang ist die Externe Hauptschule und den meisten Schülerinnen und Schülern der Externen Hauptschule ist eines gemein, nämlich, dass sie es bisher nicht wirklich leicht hatten, egal ob es unbegleitete Minderjährige sind, egal ob es spätberufene ÖsterreicherInnen sind, wer immer es ist, der sich dort für diesen Weg entscheidet, hat es meistens schon nicht einfach gehabt. Ich musste feststellen, dass die Schülerinnen und Schüler der Externen Hauptschule von der Schulfreifahrt ausgenommen sind. AMS-unterstützte SchülerInnen erhalten die Fahrtspesen im Rahmen der Deckung des Lebensunterhaltes erstattet, alle anderen ohne AMS-Zugang bekommen aber keine DLU. Für das SchülerInnen-Ticket der GVB wiederum muss die Schulkennzahl bekannt gegeben werden beziehungsweise der Antrag mit dem Rundsiegel der Schule gestempelt werden, das ist bei der Externen Hauptschule nicht gegeben, weil sie formal eine Erwachsenenbildungseinrichtung ist und die Prüfungen ja auch woanders dann in anderen Schulen abgenommen werden. Somit ist sie nicht als Schule dem österreichischen Schulsystem zugeordnet. Mit der jetzigen Situation wird es aber somit schwierig, einen Schulausflug zum Beispiel nach Mariatrost in den Wald oder sonst was zu machen, weil sich das bei einer Schulklasse halt auch gleich einmal summiert. Deshalb meine F r a g e an dich: Bist du bereit, dich dafür einzusetzen, den Schülerinnnen und Schülern der Externen Hauptschulen einen Zugang zur SchülerInnenfreifahrt zu ermöglichen (Applaus Grüne)? StR. Hohensinner, MBA: Liebe Astrid, du stellst eine wirklich wichtige Frage. Menschen, die sich bemühen, einen Bildungsabschluss nachzuholen, gehören aus meiner Sicht unterstützt und motiviert. Deshalb fördert auch die Abteilung für Integration und Bildung das diesbezügliche Ausbildungsprojekt von ISOP mit 9000 Euro. Zurzeit sind 40 Personen in Ausbildung, die Ausbildung dauert ein Jahr und es ist bedauerlich, wie du angeführt hast, dass ein Teil dieser Menschen ein solches Ticket lösen können und der andere Teil nicht, nämlich jener Teil, der nicht vom AMS gefördert wird. Und ja, ich werde dein Anliegen unterstützen, dein Anliegen ist auch mein Anliegen (Applaus ÖVP). 11) Novellierung des Steiermärkischen Behindertengesetzes GR.in Kasakoff stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR.in Kasakoff: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Mit Schreiben am 10. Dezember 2013 übermittelte das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 – Soziales, der Landeshauptstadt Graz einen Gesetzesentwurf im Hinblick auf die beabsichtigte Änderung des Steiermärkischen Behindertengesetzes mit dem Ersuchen um Stellungnahme, welche der Grazer Stadtsenat in seiner Sitzung vom 10.1.2014 erstattete. Beim Thema „Arbeitseingliederung“ ist in der Zwischenzeit eine Diskussion zwischen dem Bund, Bundessozialamt, und dem zuständigen Sozialressort des Landes entstanden, die, so steht es zu befürchten, auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird. Daher richte ich an Sie, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, die F r a g e : Wie weit hat die Stellungnahme der Stadt eine inhaltliche Berücksichtigung in der am vergangenen Dienstag im Landtag beschlossenen Novelle des Steiermärkischen Behindertenhilfegesetzes gefunden? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Zum Thema Arbeitseingliederung im Rahmen des Steiermärkischen Behindertenhilfegesetzes habe ich heute ja schon einiges gesagt. Ich werde daher inhaltlich nicht mehr auf mögliche Auswirkungen eingehen. Zur Stellungnahme der Stadt Graz kann ich berichten, dass diese ihre Wirkung nicht verfehlt hat und wesentliche von der Stadt Graz kritisierte Punkte überarbeitet wurden in der Novelle des Behindertengesetzes. Bei der Übernahme von Fahrtkosten war eine Aufteilung in Sach- oder Geldleistungen beziehungsweise in wiederkehrende oder nicht regelmäßige Fahrkosten vorgesehen, diese Regelung war fachlich nicht erklärbar und hätte sicher zu Komplikationen geführt. In der jetzigen Novelle können Fahrkosten weiterhin in einfacher und für Menschen mit Behinderung verständlicher Form verrechnet werden. Weiters wurden die Übergangsbestimmungen und die Übergangsfristen, wie in der Stellungnahme angemerkt, verändert und verlängert. Im Bereich Arbeit, speziell beim Lohnkostenzuschuss und der beruflichen Eingliederung, wurde erreicht, dass bestehende Leistungen bis Ende 2015 aufrecht bleiben. In der damit längeren Übergangsphase können bestehende Leistungen so lange angeboten werden, bis diese durch neue passgenaue Maßnahmen abgelöst werden. Bei der integrativen Berufsausbildung, die grundsätzlich im Berufsausbildungsgesetz verankert ist, kann die Lehrausbildung zu Ende geführt werden. Ein weiterer und wesentlicher Punkt, der sich gegenüber dem Begutachtungsentwurf verändert hat, besteht darin, dass der Landesgesetzgeber keine Einteilung in arbeitsfähig und nicht arbeitsfähig durch das BHG vornimmt, das ist auf bundesgesetzlicher Ebene so geregelt. Aufgrund unserer Stellungnahme ist man zum Schluss gekommen, dass es nicht zielführend ist, Menschen in dieser Gesetzesmaterie in zwei Kategorien einzuteilen. Vielmehr ist es notwendig, Leistungen individuell passend zu kreieren, die je nach Zuständigkeit entweder arbeitsrechtlich oder fürsorgerechtlich entweder vom Bund oder vom Land übernommen werden. Das Ziel der Entflechtung wurde dabei im Auge behalten, sodass ein und dieselbe Leistung nicht bei mehreren Stellen angesucht werden muss, was oft zu unüberwindbaren Hürden und Belastungen für Menschen mit Behinderung geführt hat, also da gibt es eine eindeutige Verbesserung (Applaus SPÖ). GR.in Kasakoff: Ist somit über das Landesgesetz eine Förderung des Nachfolgeprojektes Step by Step möglich? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Das muss ich mir erst anschauen, wir haben über das Projekt Step by Step schon öfter gesprochen, grundsätzlich fällt das in die Zuständigkeit von Personalstadtrat Gerhard Rüsch. Wir sind in Gesprächen, ich unterstütze da auch gerne. Natürlich wollen wir dieses Projekt fortsetzen, ich glaube, da hat sich der Gemeinderat auch schon öfter dazu ganz klar bekannt. Es ist wichtig, dass Menschen mit Behinderung gerade im Bereich der öffentlichen Hand gut integriert werden. Das Land Steiermark, weiß ich, ist da auch sehr, sehr vorbildhaft unterwegs. Ein Wunsch, der leider immer noch nicht in Erfüllung gegangen ist, der, glaube ich auch ganz, ganz dringend zu ändern wäre, das ist die Ausgleichstaxe, die Unternehmen zahlen müssen, die eigentlich Menschen mit Behinderung beschäftigen müssten aufgrund ihrer Mitarbeiteranzahl, die es aber nicht tun und sich mit der sogenannten Ausgleichstaxe freikaufen. Ich glaube, das ist wirklich schon lange dringend notwendig, dass man diese Taxe endlich ein stückweit nach oben schrauben, damit man auch den Unternehmen, die sich bisher da gut abputzen, klarmachen, dass es auch für jedes Unternehmen, und das beweisen ja viele Erfahrungsberichte, ein Gewinn ist, wenn sie einen Menschen mit Behinderung in ihrem Team haben und in diese Richtung, glaube ich, müssen wir positiv arbeiten und als Stadt Graz können wir mit Step by Step auf jeden Fall da auch sehr vorbildhaft weiter vorangehen. Kurz zusammengefasst, ich bin da gerne dabei und bin gerne beratend, unterstützend für Kollegen Rüsch auch zur Verfügung (Applaus SPÖ). T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Hoher Gemeinderat, ich darf Sie jetzt bitten, die Tagesordnung zur Hand zu nehmen. Wir haben im Vorfeld wieder mit allen Gemeinderäten abgestimmt, welche Stücke als beschlossen gelten. Es sind dies die Stücke 1), 3), 5) mit der Gegenstimme von Herrn Gemeinderat Pacanda, die Stücke 6), 7), 8) und 9), Stück Nummer 11), Stück Nummer 12) und Stück 13). Beim Stück Nummer 15) bitte ich als Berichterstatter Herrn Gemeinderat Dr. Piffl-Percevic, beim Stück Nummer 18) wird der Berichterstatter Herr Gemeinderat Haberler sein. Einstimmiger Beschluss auch beim Stück Nummer 21), Stück Nummer 25) wurde abgesetzt, das Stück Nummer 26) gilt als beschlossen, das Stück Nummer 28) gilt auch als einstimmiger Beschluss. Ebenso die Stücke 29), 30) und 31), Stück Nummer 32) wurde abgesetzt. Stück Nummer 33) hat die Gegenstimmen der freiheitlichen Partei, Stück Nummer 34), Stück Nummer 36) Gegenstimme Gemeinderat Pacanda, 37) ebenso, gegen Pacanda, bei Stück Nummer 34 ist es einstimmig, 36) und 37) mit Gegenstimme Pacanda und beim zweiten Nachtrag gibt es auch einen einstimmigen Beschluss zum Mobilitätsvertrag für den Bebauungsplan Straßganger Straße – Olga-Rudel-Zeynek-Gasse. 1) Präs. 33505/2014/0001 Jahresnetzkarten für Mitglieder des Bezirksrates Der Ausschuss für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 13a Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz die einen integrierenden Bestandteil des vorliegenden Gemeinderatsantrages darstellende Verordnung beschließen. 3) Präs. 12335/2003-41 Verein zur Förderung der Regionalentwicklung – Regionalentwicklungsverein (REV) Graz – Graz/Umgebung Steirischer Zentralraum – Vertretung der Stadt Graz im Regionalvorstand Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Als Vertretung der Stadt Graz im Regionalverband – Steirischer Zentralraum werden folgende Personen namhaft gemacht: Herr Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Frau Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina Schröck Herr Stadtrat Mag. (FH) Mario Eustacchio. 5) A 8-18780/2006-108 A 16-011029/2014/0012 Stadtmuseum Graz GmbH Ermächtigung für die Vertreterin der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Jahresabschluss 2013, Wechsel im Aufsichtsrat, Umlaufbeschluss Der Kulturausschuss und der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013 im Sinne des Motivenberichtes beschließen: Die Vertreterin der Stadt Graz in der Stadtmuseum Graz GmbH, Frau Stadträtin Lisa Rücker, wird ermächtigt, im Umlaufwege insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Abstimmung auf schriftlichem Wege 2. Genehmigung und Feststellung des Jahresabschlusses 2013 3. Verwendung des Bilanzergebnisses 2013 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 5. Wechsel im Aufsichtsrat: an Stelle der inzwischen verstorbenen Frau LAbg. a.D. Annemarie Wicher Wahl von Frau Mag.a Irene Hoffmann-Wellenhof 6. Wahl der procedo wirtschaftsprüfung und steuerberatung gmbH zur Wirtschaftsprüfung für das Jahr 2014. 6) A 8/4-22262/2014 Städt. Gdst.Nr. 2280/1, EZ 1269, KG 63104 Lend, gelegen an der Kalvarienbergstraße 82 Einräumung einer grundbücherlichen Dienstbarkeit der Verlegung und des Betriebes von Wasserversorgungsleitungen inkl. Nebenanlagen ab 1.7.2014 auf immer währende Zeit Antrag auf Zustimmung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: Der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH, Andreas-Hofer-Platz 15, 8010 Graz, wird die grundbücherliche Dienstbarkeit der Duldung zur Verlegung, des Bestandes und Betriebs von Wasserversorgungsleitungen inkl. Nebenanlagen auf dem städtischen Grundstück Nr. 2280/1, EZ 1269, KG 63104 Lend, gelegen an der Kalvarienbergstraße, im beiliegenden Lageplan rot und blau eingezeichnet, ab 1.7.2014 auf immer währende Zeit im Sinne des angeschlossenen Vertragsentwurfes eingeräumt. 7) A 8/4-11756/2009 Straßenbahnlinie 1 – Geh- und Radweg Erich-Edegger-Weg Auflassung vom öffentlichen Gut und wertgleicher Grundtausch von fünf insgesamt 267 m2 großen Tlfl. von verschiedenen Grundstücken aus dem Eigentum der Holding Graz – Kommunale Dienstleistung GmbH gegen zwei insgesamt 140 m2 große Tlfl. aus dem öffentlichen Gut der Stadt Graz in der KG Wenisbuch Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5, 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: 1. Die Auflassung einer 30 m2 großen Teilfläche der Gdst.Nr. 1189 und einer 110 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 1190, beide EZ 50000, KG Wenisbuch, aus dem öffentlichen Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 2. Der wertgleiche Grundtausch * einer 3 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 1145/4 und einer 6 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 1145/5, je EZ 2425, aus dem grundbücherlichen Eigentum der Holding Graz Kommunale Dienstleistung GmbH sowie einer 112 m2 und einer 1 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 570/2, EZ 2433 und einer 145 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 584/3, EZ 2003, aus dem außerbücherlichen Eigentum der Holding Graz Kommunale Dienstleistung GmbH, alle KG Wenisbuch, * gegen eine 30 m2 große Tlfl. der Gdst.Nr. 1189 und einer 110 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 1190, beide EZ 50000, alle KG Wenisbuch wird zu den Bedingungen der beiliegenden Vereinbarung, welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, genehmigt. 3. Die Übernahme der in Pkt. 2. von der Stadt Graz eingetauschten Teilfläche im Gesamtausmaß von 267 m2 aus dem bücherlichen und außerbücherlichen Eigentum der Holding Graz Kommunale Dienstleistung GmbH in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 4. Sämtliche mit der Unterfertigung und der grundbücherlichen Durchführung des Vertrages bzw. der Herstellung der Grundbuchsordnung nach § 15 LTG verbundenen Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren hat die Stadt Graz zu tragen. Die jeweils anfallende Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer trägt jeder Vertragspartner für sich selbst. Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Vertretung hat jeder Vertragspartner für sich alleine zu tragen. 5. Die Vermessung und die Errichtung des grundbuchsfähigen Teilungsplanes erfolgte durch das Vermessungsbüro DI Breinl im Auftrag der Holding Graz Kommunale Dienstleistung GmbH. Die Herstellung der Grundbuchsordnung wird ebenfalls vom Vermessungsbüro DI Breinl veranlasst. 6. Die Errichtung des Tauschvertrages – wenn erforderlich – erfolgt durch und auf Kosten der Stadt Graz, Präsidialamt – Referat für Zivilrechtsangelegenheiten. 7. Die Bedeckung des Tauschwertes in der Höhe von € 1.000,- ist sowohl auf der Fipos 2.84000.001310 als auch auf der Fipos 1.84000.001310 zu verbuchen. Die Nebenkosten in der Höhe von € 500,- sind auf der Fipos 1.84000.001310 zu bedecken. 8) A 8/4-17286/2014 Esserweg 20 Auflassung vom öffentlichen Gut und unentgeltliche Rückübereignung einer 71 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 106/18, EZ 50000, KG Engelsdorf Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: 1. Die Auflassung einer 71 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 106/18, EZ 50000, KG Engelsdorf, aus dem öffentlichen Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 2. Die unentgeltliche Rückübereignung einer 71 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 106/18, EZ 50000, KG Engelsdorf, an Herrn Joachim Schnuderl und Frau Elfriede Schnuderl, Eigentümer des Gdst.Nr. 106/13, EZ 294, KG Engelsdorf, wird aufgrund des Bescheides GZ. Präs. 008108/2013/0003 der Präsidialabteilung vom 26.3.2014 genehmigt. 3. Sämtliche mit der Rückübereignung in Verbindung stehenden Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren gehen zu alleinigen Lasten der Stadt Graz. 4. Die Vermessung, die Errichtung des Teilungsplanes und die Herstellung der Grundbuchsordnung nach § 15 LTG erfolgt durch das A 10/6 – Stadtvermessungsamt. 5. Die Errichtung des Rückübereignungsvertrages – wenn erforderlich – erfolgt durch die Präsidialabteilung – Referat für Zivilrechtsangelegenheiten. 9) A 8-021515/2006/0178 A 23-030904/2013-0031 Ausführungsbeschluss: 1.) Stromausschreibung für das „Haus Graz“ Ziehen der Option für 2017 2.) Eckpunkte der Gasausschreibung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss und der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit stellen gemäß § 45 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1.) Die GBG soll laut dem angeführten Motivenbericht die Option für die Verlängerung des Stromliefervertrages für das Jahr 2017 für die Auftraggeber aus dem „Haus Graz“ ziehen und die Preisfixierung für die erste Tranche nach Maßgabe des Motivenberichtes durchführen. 2.) Die GBG soll die Gasausschreibung auf Basis der vorliegenden Eckpunkte aus dem oben angeführten Motivenbericht durchführen. 11) A 10/5-4044/2005-251 Sachprogramm Grazer Bäche Planungs-/Bauprogramm 2009-2013 Genehmigung zu Vorfinanzierungen in der Höhe von € 70.000,- im Rahmen der vorliegenden Projektgenehmigung, DKL 10503 Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Der vorliegende Informationsbericht betreffend die Vorfinanzierung bei geförderten Hochwasserschutzprojekten im Rahmen des Sapro Grazer Bäche, Planungs-/Bauprogramm 2009-2013, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Vorfinanzierungen im Rahmen der vorliegenden Projektgenehmigung, DKL 10503, werden bis zu einer Höhe von € 70.000,- genehmigt. 12) A 10/6-048031/2013 Neubenennung eines Weges im Augarten in Gertrude-Wagner-Allee Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1.) Der von der Neuholdaugasse in nördlicher Richtung verlaufende Weg im Augarten wird in Gertrude-Wagner-Allee benannt. 2.) Die Beschaffung und Anbringung der Benennungstafeln erfolgt durch die Holding Graz Services-Spartenbereich Stadtraum. 3.) Die Beschaffung und Anbringung einer Erläuterungstafel zur Namensgeberin erfolgt durch die Holding Graz Services-Spartenbereich Stadtraum. 13) A 10/8-003872/2014/0012 Mobilitätsvertrag „Central Living Graz“ Bebauungsplan 05.22.0 Eggenberger Gürtel, Niesenbergergasse, Traungauergasse Der Ausschuss für Verkehr stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Vorstehender Bericht wird genehmigt. 2. Dem in Beilage /1 befindlichen Mobilitätsvertrag, der einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildet, wird die Zustimmung erteilt. 21) A 23-028212/2013/0016 Verlängerung der Förderung von Grazer Reparaturinitiativen Der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Förderung von Grazer Reparaturinitiativen gemäß Förderrichtlinie in der vorliegenden Fassung (Juli 2014) wird als Maßnahme zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung bis 31.12.2015 verlängert. NT 26) Präs. 011009/2003/0021 Ferialermächtigung 2014 Der Ausschuss für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 5 des Statutes der Landeshauptstadt Graz die beiliegende, einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellende Ferialermächtigung beschließen. NT 28) A 8-66149/2013-18 Stadtbaudirektion Kläranlage: Erneuerung diverser Anlagenteile, BA 48 1. Projektgenehmigung über € 1.265.000,- in der AOG 2014-2017 2. Kreditansatzverschiebung über insgesamt € 225.000,- in der AOG 2014 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: 1. In der AOG 2014-2017 wird die Projektgenehmigung „Kläranlage – Erneuerung diverser Anlagenteile, BA 48“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 1,265.000,- und die Aufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung der Stadt Graz Projekt Ges.Kost. RZ MB 2014 MB 2015 MB 2016 MB 2017 Kläranlage – Erneuerung diverser Anlagenteile, BA 48 1.265.000 2014-2017 225.000 510.000 370.000 160.000 beschlossen. 2. In der AOG des Voranschlages 2014 wird die Fipos 5.85100.004760 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Klär- anlage Gössendorf – Erneuerungsarbeiten, BA 48“ (AOB. BD00) mit € 225.000,- neu geschaffen und zur Bedeckung die Fiposse 5.85100.050300 „Sonderanlagen, Kläranlage Kleininvestitionen, BA 45“, um € 130.000,- 5.85100.004010 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Kanal- netzsanierungen und –erweiterungen“ um € 95.000,- gekürzt. NT 29) A 10/BD-03336/2014 Holding Graz Services BA 48, Kläranlage Gössendorf, Erneuerung diverser Anlagenteile Projektgenehmigung über € 1.265.000,- excl. USt. Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Projektgenehmigung für den BA 48 Kläranlage Gössendorf, Erneuerung diverser Anlagenteile über € 1.265.000,- exl. USt. wird erteilt. NT 30) A 8-66149/2013-3 Straßenamt, URBAN Plus – Straßenbeleuchtung, haushaltsplanmäßige Vorsorge von € 552.800,- in der AOG 2014 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: In der AOG 2014 werden die neuen Fiposse 5.81600.050200 „Sonderanlagen, URBAN Plus“ (Anordnungsbefugnis: A 10/1) (Deckungsklasse: 10100) mit € 552.800,- 6.81600.889000 „Kap. Transferzahlungen von der Europäischen Union“ (Anordnungsbefugnis: A 10/1) mit € 256.000,- geschaffen und zur Bedeckung die Fiposse 5.81600.050000 „Sonderanlagen, Beleuchtungsanlagen“ um € 176.000,- gekürzt bzw. die Fipos 6.81600.346000 „Investitionsdarlehen von Kredit- instituten“ um € 120.800,- erhöht. NT 31) A 10/1-006801/2014-0007 Projektgenehmigung: „Stadtübergreifende energieeffiziente Straßenbeleuchtung im Urban Plus-Gebiet“ Der Ausschuss für Verkehr stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z. 5, 10 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: 1. Das Projekt „Stadtübergreifende Energieeffiziente Straßenbeleuchtung im URBAN PLUS-Gebiet“ wird im Sinne des vorliegenden Berichts genehmigt. 2. Das A 10/1 – Straßenamt des Magistrates der Stadt Graz wird ermächtigt, im genannten Projekt als Projektträger bzw. städtischer Partner der Umlandgemeinde Seiersberg aufzutreten und den beantragten Vor- bzw. Kofinanzierungsanteil der Maßnahmen auf städtischem Gebiet zu übernehmen. 3. Das A 10/1 – Straßenamt des Magistrates der Stadt Graz wird zur Abwicklung und Vergabe der geplanten Maßnahmen ermächtigt. NT 33) A 10/6-033746/2014 A 8-66149/2013-19 ExpertInnenkommission „Straßennamen“ (EKSN), Abschluss von zwei Förderungsvereinbarungen über insgesamt € 175.170,- und zwar: 1. Förderungsvereinbarung mit der Karl-Franzens-Universität Graz über € 137.970,- samt Reisekosten für den Zeitraum 2014 bis 2017 2. Förderungsvereinbarung mit der Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft, Ludwig- Boltzmann-Institut für Kriegsfolgen-Forschung, Cluster Geschichte, über € 37.200,- samt Reisekosten für den Zeitraum 2014 bis 2017 Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung und der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle der erforderlichen erhöhten Mehrheit gemäß § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz vom 9.12.1993 bzw. gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: Der Abschluss der folgenden Fördervereinbarungen mit den angeführten Auszahlungsterminen wird genehmigt: a. Förderungsvereinbarung mit der Karl-Franzens-Universität Graz Dezember 2014 € 12.320,00 März 2015 € 38.390,00 März 2016 € 44.140,00 März 2017 € 39.820,00 Dezember 2017 € 3.300,00 Gesamt € 137.970,00 samt Reisekosten b. Förderungsvereinbarung mit der Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft, Ludwig Boltzmann-Institut für Kriegsfolgen-Forschung, Cluster Geschichte Dezember 2014 € 6.000,00 März 2015 € 12.000,00 März 2016 € 12.000,00 März 2017 € 6.000,00 Dezember 2017 € 1.200,00 Gesamt € 37.200,00 samt Reisekosten Die Gesamtsumme für die Förderungsvereinbarungen zur Finanzierung der ExpertInnenkommission “Straßennamen“ (EKSN) umfasst für die Jahre 2014 bis einschließlich 2017 insgesamt € 175.170,- samt Reisekosten; für die entsprechende haushaltsplanmäßige Vorsorge wird die Projektgenehmigung 2014-2017 erteilt. Die Bedeckung dieser Vereinbarungen erfolgt aus dem Eckwert des Stadtvermessungsamtes. Die Abrechnung für die ausgezahlten Beträge wird zur Gänze vom Stadtvermessungsamt durchgeführt. Die Fördervereinbarungen sind durch das Stadtvermessungsamt und die Mag.-Abt. 8 – Finanz-, und Vermögensdirektion laut den beigelegten Förderungsvereinbarungen, die einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, mit den Förderungsnehmern abzuschließen. Die Auszahlung der Subvention erfolgt auf das jeweils in der Förderungsvereinbarung angegebene Konto der Förderungsempfängerin. NT 34) A 8-66149/2013-20 Stadtbaudirektion; Kreuzung Martinhofstraße – Straßganger Straße, 1. Projektgenehmigung über € 700.000,- in der AOG 2014 – 2015 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge von € 550.000,- in der AOG 2014 3. Reduktion von diversen bestehenden Projektgenehmigungen Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 iVm § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: 1. In der AOG 2014-2015 wird die Projektgenehmigung „Martinhofstraße-Straßgangerstraße“ über € 700.000,- (davon 2014 € 550.000,- und 2015 € 150.000,-) beschlossen. 2. In der AOG 2014 wird die Fipos 5.61200.002000 „Straßenbauten, Martinhofstraße“ (Anordnungsbefugnis: BD) (Deckungsklasse: BD556) mit € 550.000,- dotiert und zur Bedeckung die Fiposse 5.61200.002210 „Straßenbauten, Hauptbahnhof-Personen- tunnel“ um € 141.400,- gekürzt bzw. die Fipos 6.61200.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um € 408.600,- erhöht. 3. Zur Bedeckung der oben genannten Investitionssumme von € 700.000,- werden im Rahmen der Investitionsplanung 2013-2017 für das Haus Graz folgende Projektgenehmigungen reduziert: Ausbau Triester Straße (GRB. v. 25.6.2009, A 8-674/2009-21) um € 417.700 Parkplatz Mariatrost-Kirchberg (GRB. v. 18.1.2007, A 8-8/2007-1) um € 9.500 Hauptbahnhof-Personentunnel (GRB. v. 11.2.2009, A 8-674/2009-5) um € 272.800 NT 36) A 8 – 20081/06-138 Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH Richtlinien für die Generalversammlung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013 beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz, Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, in der am 31. Juli 2014 stattfindenden o. Generalversammlung der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH FN 54309 t, insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. zu TOP 2 – Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und Zurkenntnisnahme des Lageberichtes und des Corporate Governance Berichtes für das Geschäftsjahr 2013 2. zu TOP 3 – Kenntnisnahme des Konzernjahresabschlusses zum 31.12.2013 und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2013 3. zu TOP 4 – Zustimmung zur Verwendung des Bilanzergebnisses 2013 durch Vortrag des Bilanzgewinnes in Höhe von € 0.00 auf neue Rechnung 4. zu TOP 5 – Zustimmung zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 5. zu TOP 6 – Zustimmung zur Bestellung der BFP Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH als Abschlussprüfer und als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014. NT 37) A 8-19542/2006-103 A 16-33356/2005/0164 steirischer herbst festival gmbh Richtlinien für die Generalversammlung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss und der Kulturausschuss stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Vertreterin der Stadt Graz in der steirischer herbst festival gmbh, Frau StR.in Lisa Rücker, wird gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013 ermächtigt in der Generalversammlung folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zu TO-Punkt 4. – Zustimmung zur Bestellung der Baumgarten & Grienschgl Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 8010 Graz, Elisabethstraße 40, zur Abschlussprüferin der Jahre 2014, 2015 und 2016; 2. zu TO-Punkt 5 – Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 3. zu TO-Punkt 6 – Zustimmung zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013. 2. NT 39) A 10/8-022311/2013-0005 Mobilitätsvertrag Bebauungsplan 16.18.0 Bebauungsplan 16.18.0 Straßganger Straße – Olga-Rudel-Zynek-Gasse Der Ausschuss für Verkehr stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. Vorstehender Bericht wird genehmigt. 2. Dem in Beilage /1 befindlichen Mobilitätsvertrag, der einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildet, wird die Zustimmung erteilt. Die Tagesordnungspunkte 1), 3), 6), 7), 8), 9), 11), 12), 13), 21), NT 26), NT 28), NT 29), NT 30), NT 31), NT 34) und 2. NT 39) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte 5 (gegen Piratenpartei), NT 33 (gegen FPÖ), NT 36 (gegen Piratenpartei) und NT 37 (gegen Piratenpartei) wurden mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Pogner 2) Präs. 13233/2003-12 Tourismusverband Stadt Graz, Mitglieder der Tourismuskommission - Änderung GR. Pogner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Stück geht es um die Mitglieder der Tourismuskommission. Gemäß § 13 Abs. 4 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes sind von der Stadt Graz als Tourismusverband drei Mitglieder und Ersatzmitglieder in die Tourismuskommission zu entsenden, wobei je ein Mitglied von der stärksten, der zweitstärksten und der drittstärksten Fraktion vorzuschlagen ist. Nachdem die fünfjährige Funktionsperiode der Tourismuskommission abgelaufen ist, ist eine Neubestellung der Mitglieder der Tourismuskommission vorzunehmen. Der Stadtsenat hat vorberaten und stellt daher den Antrag als Vertretung der Stadt Graz in der Tourismuskommission des Tourismusverbandes der Stadt Graz werden folgende Personen nominiert: Gemeinderätin Daniela Gmeinbauer als Mitglied, Gemeinderat Mag. Klaus Frölich als Ersatzmitglied. Gemeinderätin Ingeborg Bergmann als Mitglied, Gemeinderätin Dipl.-Mus. Christine Braunersreuther als Ersatzmitglied. Gemeinderat Werner Savernik als Mitglied und Gemeinderätin Karin Katholnig als Ersatzmitglied. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Als Vertretung der Stadt Graz in der Tourismuskommission des Tourismusverbandes der Stadt Graz werden folgende Personen nominiert: GR.in Daniela Gmeinbauer, Mitglied GR. Mag. Klaus Frölich, Ersatzmitglied GR.in Ingeborg Bergmann, Mitglied GR.in Dipl.-Mus. Christine Braunersreuther, Ersatzmitglied GR. DI (FH) Werner Savernik, Mitglied GR.in Karin Katholnig, Ersatzmitglied GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Wir hätten heute dazu einen Zusatzantrag eingebracht. Der Kollege Frölich hat mich darauf hingewiesen, dass es eine landesgesetzliche Regelung gibt für die Besetzung der Kommission und somit dieser Zusatzantrag nicht einbringbar ist. Deswegen ziehe ich ihn auch zurück. Dennoch würde ich bitten, in der Kommission dem Anliegen des Zusatzantrages Rechnung zu tragen, also die Vertreter, die dorthin gewählt werden. Es geht darum, wir haben einen Abstimmungsbedarf über Förderungen, wenn wir im Kulturressort oft noch nicht wissen, wie die Förderungen für La Strada etc. ausschauen, ist es einfach förderlich, wenn jemand von uns dorthin oder jemand vom Kulturressort dorthin kooptiert werden könnte. Wenn das gesetzlich nicht möglich ist, wäre ich dankbar, wenn man eine Möglichkeit finden würde, hier die Transparenz und den Austausch zu erhöhen und möchte damit die Kommission ersuchen, sich damit bitte zu befassen. Danke. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck 4) A 10/BD/003734/2014/22 A 5/45604/2012/21 Bekenntnis der Stadt Graz zum Abbau von Barrieren im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank, hoher Gemeinderat, werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben jetzt viel über das Behindertengesetz diskutiert und ich freue mich sehr, dass wir heute ein sehr schönes Stück, ein Stück einbringen kann, wo die Arbeit eigentlich erst beginnt. Wie Sie wissen, wurde im Jahr 2008 die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung ratifiziert. Damit haben sich die Staaten, die Regionen, die Länder und eigentlich auch die Gemeinden verpflichtet, die Rechte für Menschen mit Behinderung umzusetzen. Es gibt einen nationalen Aktionsplan zu dieser UN-Konvention, es gibt auch seit einiger Zeit einen Maßnahmenplan auf Ebene des Landes Steiermark, das Bundesland Steiermark ist damit Vorreiterin in ganz Österreich mit diesem Maßnahmenplan, der hier erstellt wurde, und diese Vorreiterschaft wollen wir jetzt auch als Stadt Graz übernehmen. Mit dem heutigen Beschluss, und ich gehe davon aus, nachdem er auch gestern im Ausschuss einstimmig getroffen wurde, sind wir als Stadt Graz die erste Kommune, zumindest mit Abstand die größte Stadt in Österreich, die einen kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention hier anvisiert. Gedacht ist das Ganze so, dass da natürlich auch im Sinne der UN-Konvention die Betroffenen selbst mit dabei sind, ganz eng eingebunden sind, das heißt, einerseits wird es eine sehr enge Kooperation mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung geben, mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Graz, dem Herrn Mag. Palle, natürlich auch in enger Abstimmung mit dem Behindertenreferat der Stadt Graz im Sozialamt und was uns ganz, ganz wichtig ist, wirklich auch alle Interessierten einzuladen, hier mitzuarbeiten. Das heißt, es soll ein öffentlicher Prozess sein, da sollen alle, ob betroffen oder nicht, auf jeden Fall alle Interessierten, auch die Möglichkeit haben, ihre Vorschläge, ihre Ideen einzubringen. Wir werden einmal diese Ideen sammeln und daraus dann auch einen konkreten Aktionsplan entwickeln. Dieser Aktionsplan sollte, ich weiß, das ist ein bisschen ein übermotivierter Zugang, aber vielleicht schaffen wir es ja wirklich, den auch noch im heurigen Jahr in der Dezember-Sitzung gemeinsam zu beschließen. Es geht hier aber nicht nur um Barrierefreiheit, die Stadt Graz ist Vorreiterin, was Barrierefreiheit betrifft, also nicht nur um bauliche Maßnahmen, nicht nur um Menschen, die im Rollstuhl sitzen oder die gehbeeinträchtigt sind, sondern es geht um alle Barrieren, es geht auch ganz konkret darum, wie verständlich sind unsere Publikationen, die wir als Stadt Graz machen. Wie verständlich sind unsere Bescheide, die wir ausstellen und ich bin mir sicher, wir werden da ein buntes Portfolio an Maßnahmen finden, wir werden dann natürlich auch eine Prioritätensetzung machen müssen, es wird Maßnahmen geben, die man sofort umsetzen kann, Maßnahmen geben, die groß sind, die auch mit einem großen Budget im Zusammenhang stehen, die wird man nicht sofort umsetzen können, wir werden dann eher in eine längerfristige Planung eingehen, das ist sozusagen der Plan und dazu wollen wir heute diesen Beschluss fassen, um diesen Schritt jetzt quasi öffentlich legitimiert durch den Grazer Gemeinderat auch zu gehen. Ich möchte jetzt gleich eines anmerken, nachdem ich weiß, dass die grüne Fraktion einen Zusatzantrag einbringt. Die Sozialdemokratie wird diesem Zusatzantrag nicht zustimmen und zwar aus folgendem Grund: Wenn ihr gestern dabei wart im Ausschuss und wenn ihr das Stück gelesen habt, dann wisst ihr, dass wir jetzt am Anfang stehen. Ich finde das wirklich schade, dass ihr jetzt schon mit Zusatzanträgen daherkommt, wo ganz konkrete Maßnahmen drinnen sind, es geht ja darum, diese Maßnahmen jetzt einmal alle zu sammeln und ihr seid einerseits im Beirat vertreten für Menschen mit Behinderung, da habt ihr die Möglichkeit, eine Gemeinderätin oder einen Gemeinderat hinzuentsenden, und zweitens habe ich gerade betont, dass die ganze Grazer Bevölkerung eingeladen ist. Ich halte jetzt wirklich wenig davon, jetzt schon einen Zusatzantrag mit einer konkreten Maßnahme zu beschließen. Auch wenn ich inhaltlich voll hinter dieser Maßnahme stehe, aber ich denke, das ist einfach nicht Sinn der Sache, es geht heute darum, diesen Startschuss zu machen und dann alle Vorschläge, und dazu gehört natürlich auch ein barrierefreier Gemeinderatssitzungssaal, das gehört ganz selbstverständlich dazu. Was das heißt, dass da viel umgebaut werden muss, weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich war ja im Jahr 2009 hier als Landtagsabgeordnete zu Gast und die Kollegin Annemarie Wicher war damals noch im Landtag und was das für die Annemarie Wicher hier herinnen bedeutet hat, da hat man gesehen, dass in diesem Saal sehr großer Handlungsbedarf besteht. Also ich bin da vollkommen bei euch, auch was Gebärdendolmetsch betrifft, da ist das so, immer wenn angefragt wird, wenn eine Gruppe Interesse hat, so wie das auch heute der Fall ist, dann wird selbstverständlich Gebärdendolmetsch zur Verfügung gestellt. Man kann natürlich darüber reden, in welchen Bereichen man das auch noch ausbauen kann, aber kurz zusammengefasst, ich finde es wirklich ein bisschen schade, dass die grüne Fraktion da jetzt einen Zusatzantrag schon mit konkreten Maßnahmen stellt. Ich finde, das konterkariert dieses gemeinsame Vorgehen heute. Nichtsdestotrotz möchte ich jetzt den Antrag einbringen. Der gemeinderätliche Ausschuss für Soziales, der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung sowie der Ausschuss für Verkehr stellen gemäß § 45 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle im Sinne des Motivenberichtes beschließen: Erstens: Der Gemeinderat beauftragt die im Motivenbericht angeführten Akteure und Akteurinnen des Hauses Graz, in Zusammenarbeit mit betroffenen Personen einen kommunalen Aktionsplan der Stadt Graz zur Umsetzung der UN-Konventionsziele zu erstellen und dem Gemeinderat bis spätestens Ende 2014 zur Kenntnis zu bringen. Der kommunale Aktionsplan mit seinen zu erarbeitenden Maßnahmen ist dann nach entsprechender Beschlussfassung durch den Gemeinderat im „Haus Graz“ verbindlich umzusetzen. Ich bitte um Zustimmung und darf Sie alle, wie gesagt, sehr, sehr herzlich einladen, sich bei diesem Prozess zu beteiligen und ich darf mich jetzt noch abschließend beim Behindertenbeauftragten der Stadt Graz, Herrn Mag. Palle, und beim zuständigen Mitarbeiter im Referat für Behindertenhilfe, beim Herrn Mag. Walter Purkarthofer, sehr ausdrücklich für die bisher geleisteten Vorarbeiten und die hervorragende Begleitung dieses Projektes bedanken. Danke (Applaus SPÖ). Die Berichterstatterin stellt namens des gemeinderätlichen Ausschusses, des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung und des Ausschusses für Verkehr den Antrag, der Gemeinderat wolle im Sinne des Motivenberichtes beschließen: 1. Der Gemeinderat beauftragt die im Motivenbericht angeführten Akteure des Hauses Graz, in Zusammenarbeit mit betroffenen Personen einen kommunalen Aktionsplan der Stadt Graz zur Umsetzung der UN-Konventionsziele zu erstellen und dem Gemeinderat bis spätestens Ende 2014 zur Kenntnis zu bringen. 2. Der kommunale Aktionsplan mit seinen zu erarbeitenden Maßnahmen ist dann nach entsprechender Beschlussfassung durch den Gemeinderat im „Haus Graz“ verbindlich umzusetzen. GR.in Mag.a Grabe: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der ZuhörerInnengalerie, für die auch jetzt mein Zusatzantrag großteils gedacht ist, sehr geehrte Gebärdendolmetscherinnen. Ich komme kurz, nachdem ich was zu dem Antrag selber sagen möchte, zum Zusatzantrag. Der Antrag selber, wie auch im Motivenbericht erläutert, den begrüßen wir ja natürlich sehr, das ist absolut löblich, dass die Stadt Graz bisher schon vieles unternommen hat im Bereich Barrierefreiheit, es ist absolut löblich, dass es ausgeweitet wird und nicht nur die bauliche Barrierefreiheit einbezogen wird, es ist absolut löblich, dass die Prinzipien der UN-Konvention ernst genommen werden sollen und es ist absolut löblich, dass dazu ein eigener kommunaler Arbeitsplan erstellt wird. Martina, du beginnst auf deine Antworten, auf Anträge oder Zusatzanträge mit den Worten, liebe XY, ich glaube, du hast meinen Antrag nicht gut genug gelesen, ich verkneife mir das jetzt, das zurückzugeben. In meinem Antrag geht es nicht darum, konkrete Maßnahmen jetzt plötzlich schon aufzudrucken dem Programm, sondern es steht drinnen, dass diese Punkte, die auf jeden Fall jetzt schon klar sind, dass es dringenden Bedarf gibt, dass diese Punkte in die Erarbeitung dieses kommunalen Aktionsplanes mitaufgenommen werden sollen und wenn du sagst, du findest es schade, dass wir jetzt mit konkreten Zusatzpunkten schon kommen, dann kann ich nur sagen, ich finde es schade, wenn du sagst, es wird breit der Diskussionsprozess geöffnet, wer daran Vorschläge einbringen kann usw., dass ein Punkt oder zwei Punkte, die jetzt schon bekannt sind, dass man die nicht auch schon zur Absicherung der Damen und Herren, die das betrifft, sei es die Dolmetscherinnen, sei es die ZuseherInnen oben, dass man diese zur Absicherung schon als Bekenntnis mitdazunehmen kann, dass uns das wichtig ist. Ich weiß, dass das den handelnden Personen im Gemeinderat wichtig ist, dass wir Gebärdendolmetsch-Service anbieten können, aber alle, die sich damit beschäftigt haben, wissen auch, dass die Finanzierung keineswegs in dem Ausmaß und ständigem Ausmaß gesichert ist und alle, die sich damit beschäftigt haben, wissen auch, dass es natürlich noch einen Unterschied macht, wenn man erst ab einer bestimmten Personenanzahl die Möglichkeit hat, dass Gebärdendolmetsch per se einmal angeboten wird, sonst vielleicht dann, wenn es eine persönliche Betroffenheit gibt und eben nicht, wie alle anderen Personen, die hier an den öffentlichen Teilen teilnehmen können, ständig dann, auch wenn sie quasi spontan draufkommen, dass sie heute Zeit haben oder Interesse haben, an der Gemeinderatssitzung teilzunehmen, das ist der eine Punkt; deswegen ist es uns sehr wohl wichtig, dass das explizit genannt wird, damit wir damit ein Zeichen geben, ja, wir werden uns bemühen, das auch im Budget zu berücksichtigen. Dass zum Beispiel zwei Teams von Dolmetscherinnen hier sein können, damit die Zeit, in der gedolmetscht wird, nicht auf ihre physischen Kräfte begrenzt ist, dass auch, wenn vielleicht nur ein oder zwei Personen sich interessieren für die Gemeinderatssitzung, dass das möglich ist. Und der zweite Punkt, was die Barrierefreiheit dieses Gemeinderatssitzungssaales betrifft, das habe ich auch deshalb hineingenommen, Herr Bürgermeister, Sie werden sich erinnern, wir hatten das schon einmal, es hat, ich glaube im Jahr 2012, in der Fragestunde habe ich bereits dazu eine Frage gestellt, auf die Sie erfreulicherweise geantwortet haben, nach Verkleinerung des Gemeinderates wird geschaut, dass gemeinsam mit dem Denkmalamt Lösungen konzipiert werden und ich möchte das mit diesem Zusatzantrag einfach nur noch einmal in Erinnerung rufen, dass 2012 ein Zeitl her ist schon, dass die Verkleinerung des Gemeinderates auch schon ein Zeitl her ist und dass das bitte auch als eines der dringenden Anliegen, das ich übrigens damals auch von der Annemarie Wicher mitbekommen haben, die mich gefragt habe, ob ich das noch mal einbringen kann, dass das als eines der dringenden Anliegen berücksichtigt wird. Und der dritte Punkt, dass wir als Stadt Graz an den Steiermärkischen Landtag appellieren, die Empfehlungen und die Stellungnahmen des Grazer Menschenrechtsbeirates zu der Novelle des Behindertengesetzes dort noch einmal kundzutun, das halte ich auch nicht für verwerflich, das zu tun. Der Grazer Menschenrechtsbeirat hat genau diese Funktion zu beraten und dass wir diese Empfehlungen an die Kolleginnen und Kollegen ins Land noch einmal weitergeben, das denke ich, ist eine notwendige und sinnvolle Sache. Wenn wir die UN-Konvention, die wir für uns ernst nehme, auch den Kolleginnen des Landtages etwas näherbringen wollen. Daher stelle ich den Zusatzantrag: Erstens: In die Erstellung des kommunalen Aktionsplans werden die im Motivenbericht dargestellten Anregungen zur Ausweitung des bestehenden Gebärdendolmetsch-Angebots aufgenommen, ebenso wie die Planungen für eine barrierefreie Umgestaltung des Gemeinderatssitzungssaals und die diesbezügliche Absprache mit dem Bundesdenkmalamt und zweitens, die Stadt Graz möge an den Steiermärkischen Landtag mit dem Ersuchen herantreten, die vom Grazer Menschenrechtsbeirat angeführten Kritikpunkte an der jüngsten Novellierung des Steiermärkischen Behindertengesetzes dringend zu berücksichtigen. Danke (Applaus Grüne). StR. Hohensinner, MBA: wir werden natürlich selbstverständlich diesem Stück zustimmen, das ist auch das Ergebnis der jahrelangen Bemühungen von unserem ehemaligen Kollegen Mario Kowald, das ist ja eigentlich das Resultat seiner Arbeit, dass wir dieses Stück heute hier im Gemeinderat haben und zum Zusatzantrag kann ich nur sagen, was die Dolmetschungen der Gemeinderatssitzungen anbelangt, wir haben jetzt vier Fixtermine einmal vereinbart, wo auf jeden Fall eine Dolmetschung stattfindet und zusätzlich haben wir auch dem Landesverband weitergegeben, wenn Interesse da ist, kann selbstverständlich angerufen werden und dann stellen wir Dolmetscher bereit. Es wäre nur aus meiner Sicht nicht sinnvoll, wenn wir jede Sitzung hier vom Anfang bis zum Ende eine Dolmetschung hätten und kein gehörloser Mensch ist im Saal anwesend. Also das hätte keinen Sinn, das wäre nicht zielführend. Was anderes wäre es natürlich, wenn irgendwann einmal eine Video-Live-Übertragung im Internet ist, dann macht es wieder Sinn, so ist es auch im Nationalrat, aber so lange wir das nicht haben, hätte ich gesagt, dass wir genau das machen, was wir mit dem Landesverband vereinbart haben (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der Grünen wurde mit Mehrheit (gegen Grüne ) abgelehnt. Stadtrat Hohensinner, MBA übernimmt um 14.35 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: GR. Dr. Piffl-Percevic 14) A 14-020172/2013-0005 4.01 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz 1. Änderung 2014 - Entwurf 16) A 14-023362/2014-0008 3.22 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz 22. Änderung 2014 – Entwurf Gr. Dr. Piffl-Percevic: Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Der Raumordnungsausschuss hat in den beiden letzten Gemeinderatssitzungen vorangegangenen Ausschusssitzungen sich mehrfach mit den Thematiken, die es nunmehr zu berichterstatten gilt, intensiv befasst. Dem vorausgegangen sind natürlich monate-, oft jahrelange Vorarbeiten auch in den zuständigen Ämtern. Ich darf nun als Vorspann zu einer Änderung des 3.22 Flächenwidmungsplan auch in einigen Punkten eine Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes, das wir zuletzt beschlossen haben, berichten und zur Abstimmung vorschlagen. Es geht hier im Wesentlichen um die Steyrergasse, wo die Remise als bisheriges „Wohngebiet hoher Dichte“ wird in „Wohnen hoher Dichte/Zentrum“ geändert und es sollen auch Grünflächen dort gesichert werden. Im Zusammenhang mit einer zukünftig beabsichtigten Nutzung durch die Holding. Zweitens ist in der Hüttenbrennergasse, ebenfalls im Bezirk Jakomini, der Plan einer internationalen regulativ entsprechenden Ballsporthalle geplant und zu diesem Zweck soll „Wohngebiet hoher Dichte“ in „Eignungszone Freizeit, Sport, Ökologie“ geändert werden und auch eine Fläche getauscht werden, die in „Eignungszone Freizeit, Sport, Ökologie“ vice versa umgewidmet wird. Es ist auch im Ausschuss zu Protokoll gegeben worden die Absicht, die vom Bezirksrat auch sehr unterstützt wurde, hier Sportflächen, die für die allgemeine Nutzung abseits dieser internationalen Halle sodann zur Verfügung stehen sollen. Es geht weiter im Punkt 3 im Stadtentwicklungskonzept Änderung um die Hafnerstraße, da gab es bisher einen Reitbetrieb mit insgesamt 1,29 Hektar Eignungszone Sport, hier soll unter Schaffung eines Parks, einer Grünfläche von 4.000 m2, eben eine Umwidmung in Bauland oder „Wohnen mittlerer Dichte“ erfolgen. Der vierte Punkt und der letzte Punkt im Änderung Stadtentwicklungskonzept ist eine Fläche, ebenfalls im Bezirk Jakomini, die nunmehr dem Stift Admont gehört, das sogenannte Dominikanerkloster Hafnerriegel und hier sollen insgesamt auch die derzeit öffentlich zugänglichen Grünflächen von 6.000 auf 8.700 und noch einmal um weitere 1000 Quadratmeter vergrößert werden im Gegenzug zu einer Baulandausweisung. Also dieses Grünflächenmanko im Bezirk Jakomini ist deutlich, in diesem Bereich deutlich verbessert worden. Das ist die Berichterstattung zum Stadtentwicklungskonzept und ich kündige auch schon an die Bitte, dass der Punkt 1, die Remise Steyrergasse, das ist der einzige Punkt, der nicht einstimmig beschlossen wurde im Ausschuss, gesondert abgestimmt wird. Ich darf die Berichterstattung gleich für den Flächenwidmungsplan fortsetzen und müssen natürlich die Stücke dann in dieser Reihenfolge getrennt abstimmen. Im 3.22 Flächenwidmungsplan, 22. Änderung ist wieder der Punkt 1) Steyrergasse berichtet. Der Punkt 2 ist ein auch sehr wichtig, alle Punkte sind sehr wichtig, aber es geht um das Gelände, das ehemalige oder Noch-Gelände des ÖAMTC in der Reininghausstraße, der zieht ja dort in die Reininghausstraße weiter unten oder weiter oben, je nachdem, wie man es sieht, hin und dort haben sich alle Wohnungs- beziehungsweise Grundstückseigentümer, Gewerbegebiete geeinigt, eine große Fläche „Allgemeines Wohngebiet, Aufschließungsgebiet“ dort zu schaffen, das ist wirklich ein mustergültiges Vorhaben und wo auch einige Verbesserungen inklusive Lärmschutz realisiert werden können. Der dritte Punkt ist Center Ost St.-Peter-Gürtel, hier soll eine Fläche von einem etwas über einem halben Hektar in ein Einkaufszentrum II räumlich überlagert mit „Gewerbegebiet“ geändert werden. Der vierte Punkt betrifft Flächen, die bisher für die Sicherung des Standortes der TU in den Inffeldgründen am Standort Inffeldgründe vorgesehen war, aber so nicht mehr benötigt werden als Vorbehaltsfläche bisher ausgewiesen in „Kerngebiet ausgenommen Einkaufszentrum“ umgewandelt werden, das erfolgt im Einvernehmen mit der BIG und auch eine Fläche von 1,18 Hektar in „Kerngebiet mit der Ersichtlichmachung Hochschule Universität, ausgenommen Einkaufszentren. Der fünfte Punkt betrifft ein BIG—Grundstück in der Hilmteichstraße, hier soll eine Fläche von 0,31 Hektar auf Antrag der GBIG in Allgemeines Wohngebiet, Aufschließungsgebiet, bisher Sondernutzung Hochschule, umgewidmet werden. Der sechste Punkt der Flächenwidmungsplanänderung ist in diesem SmartCity-Entwicklungsgebiet in der Waagner-Biro-Straße. Da haben wir schon das östliche Gebiet im Ausmaß von acht Hektar, das zwischen Waagner-Biro-Straße und Bahn liegt, nördlich der List-Halle schon umgewidmet, hat uns schon beschäftigt, jetzt geht es um den Teil westlich der Waagner-Biro-Straße. Also direkt gegenüber der List-Halle Richtung Norden. Hier soll auch unter Gewinnung einer Parkfläche ein Gebiet von 3,18 Hektar unter den Aufschließungserfordernissen von bisher Gewerbegebiet in Allgemeines Wohngebiet, dann ein Teil eben in Vorbehaltsfläche mit Zweckbestimmung Schule und der Nachfolgenutzung Allgemeines Wohngebiet und wieder eine dritte Teilfläche in Allgemeines Wohngebiet gewidmet werden. Ein Teil, wie schon ausgeführt, in Parkanlage und in der Hüttenbrennergasse, das habe ich schon berichten können, da geht es um diese Ballsporthalle, das ist das entsprechende Flächenwidmungsplanstück in der Liebenauer Hauptstraße geht es im Grundstück 293 in ein Gewerbegebiet, das jetzt in Allgemeines Wohngebiet überlagert werden soll Ausgenommen Einkaufszentren und in 8a geht es auch in Liebenau, in der Liebenauer Hauptstraße, um die Ersichtlichmachung der beabsichtigten Eisenbahnunterführung Murpark, zweigeleisiger Ausbau, dann wird die Eisenbahnunterführung dort notwendig, das soll auch jetzt schon im Flächenwidmungsplan ersichtlich gemacht werden. Der Punkt 9 Starhemberggasse, wir sind wieder im Bereich der SmartCity im Bezirk Lend, an Eggenberg angrenzend soll auch durch eine Baulandausweisung aber eine Durchwegung sichergestellt werden für einen Fuß- und Radweg entlang der Alten Poststraße und ein 5.300 m2 großer Park geschaffen werden. Der zehnte Punkt ist der Wegfall von der Nutzung her durch Salis und Braunstein in der Wiener Straße, hier soll eine Fläche von 1,3 Hektar in Allgemeines Wohngebiet Aufschließungsgebiet umgeändert werden. Hafnerstraße ist der Punkt 11, habe ich berichtet, und ebenfalls Punkt 12 Hafnerriegel, Stift Admont. Ich ersuche nun gleich vorweg zusammen mit meiner Berichterstattung um getrennte Abstimmung auch einiger Punkte des Flächenwidmungsplanes und, wie schon ausgeführt, auch des Punktes 1 im der STEK-Änderung. Zum Flächenwidmungsplan möchte ich weiters ausführen, dass es eine Befangenheit eines Kollegen aus dem Gemeinderat für das Stück 5 des Flächenwidmungsplanes gibt, Gemeinderat Haberler hat daher auch an der Beschlussfassung im Ausschuss zu diesem Punkt heute nicht mehr teilgenommen, weil das gemeldet wurde dem Herrn Bürgermeister seine Befangenheit. Ich bitte, das für das Protokoll festzuhalten. Wir haben daher auf Antrag der Grünen beim Flächenwidmungsplan eine getrennte Abstimmung bisher schon beantragt, zum dortigen Punkt 1, zum Punkt 3, also Steyrergasse, Center Ost und zum Punkt 8, das war der Punkt mit der Liebenauer Hauptstraße und da kommt jetzt der Punkt 5 als getrennte Abstimmung dazu, weil dort wird eben eine mögliche Stimme nicht daran teilnehmen. Das war zunächst meine Berichterstattung. Ich ersuche um Annahme (Applaus ÖVP). Zu Punkt 14: Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1) die Absicht, den Entwicklungsplan zum 4.0 Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Graz in den oben angeführten 4 Punkten zu ändern. 2) den Entwurf des 4.01 Stadtentwicklungskonzeptes der Landeshauptstadt Graz – 1. Änderung 2014 im Amtsblatt vom 16. Juli 2014 kundzumachen und im Stadtplanungsamt während der Amtsstunden in der Zeit vom 17. Juli 2014 bis 12. September 2014 zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen. Zu Punkt 16): Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1. die Absicht, den 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 in der Fassung 3.21 in den in der Verordnung, der plangraphischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht angegebenen 12 Punkten zu ändern, 2. den Entwurf zum 3.22 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz – 22. Änderung 2014 im Amtsblatt vom 16. Juli 2014 kundzumachen und im Stadtplanungsamt während der Amtsstunden in der Zeit vom 17. Juli 2014 bis 12. September 2014 zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen. GR. Dreisiebner: Danke, Peter Piffl-Percevic, für den guten Vortrag und auch die Ankündigung, was alles von uns gewünscht ist, extra abzustimmen, weil wir hier noch einige Fragen zu viel haben, um der Auflage von STEK und Fläwi zustimmen zu können. Ich fange mich dem Flächenwidmungsplan unorthodoxerweise an, da sehen wir beim Thema Liebenauer Hauptstraße ein etwas falsches Signal, wenn man Bereiche und Flächen freihält für einen möglichen Unterführungsbau unter die Ostbahn. Was uns begleitet und was eigentlich noch gelten sollte, wäre die Idee, dass durch den Bau des Südgürtels, den wir auch nicht besonders schätzen, die Liebenauer Hauptstraße ja zurückgebaut werde soll und folglich nicht mehr diesen Verkehrsanfall und Verkehrsdruck haben sollte, der heute gegeben ist. Folglich erübrigt sich aus unserer Sicht hier die Vorhaltung für ein teures Bahnunterführungsbauwerk oder man meint Ersteres nicht so ernst, wie es mal geklungen hat. Beim Center Ost, grundsätzlich nicht so sehr das Thema, dass dort dementsprechende Widmung für das Zentrum erfolgen sollte. Einkaufszentren sollen nicht vergrößert werden, hier ist keine deutliche Vergrößerung, aber was hier aus unserer Sicht bisher verabsäumt worden ist, vielleicht schaffen wir es bis zur Beschlussfassung im Herbst von Flächenwidmungsplanänderungen ist, dort eine dementsprechende Möglichkeit zu schaffen, dass man eine Endhaltestelle für einen Linienbus, der nicht heute fährt, der auch nicht morgen fahren muss, aber der einmal fahren könnte, im Bereich dieses Grundstückeigentümers vertraglich sicherstellen könnte. Dann wäre das unter Umständen auch anders anzugehen. Jetzt zum Hauptpunkt kommend, Steyrergasse Holding Graz GmbH. Da sind wir etwas verwirrt, mich wundert, dass es nicht mehr Leute hinterfragen und mehr Fraktionen hinterfragen. Die Holding Graz hat noch kein Zukunftskonzept präsentiert beziehungsweise längerfristig verfolgt, das so geklungen hat, als würde man dort die ganzen Bürostandorte, Zentralen usw. zusammenziehen wollen, jetzt auf einmal will man das. Was meine Recherchen usw. ergeben haben, gibt es dahingehend auch noch keine weitergehenden Informationen an andere Gremien, etwa Aufsichtsrat usw. Also das ist für mich etwas zu früh, da sollte man mit der Holding noch in Diskussion treten, was sie will, wann genau tun wollen und wie lange sie dann diesen mittelfristigen Plan verfolgen. Weil eines dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, sollten wir das dort umwidmen und es fällt dann dem Eigentümer, das wäre in dem Sinn schon die Stadt Graz und die Holding direkt und die Stadt Graz indirekt, ein, das anderwärtig zu verwerten, zu vermieten oder verwenden zu lassen, dann gibt es dort eine Widmung, die eine dementsprechende Bebauung, etwa Bürobebauung, möglich macht, allein aufgrund des Flächenwidmungsplanes beziehungsweise des Stadtentwicklungskonzeptes. Da sollen wir und vorher mehr die Grundlagen anschauen, deswegen unsere Skepsis hier bei der Auflage. Zu den Stücken, die Grünraumausstattung, insbesondere Grünanger und Hafnerriegel, betreffen, ist es nicht so, wie Kollege Piffl, also aus unserer Sicht nicht so, wie Kollege Piffl-Percevic gesagt hat, dass man jetzt ein gutes Stück neuen Grünraum geschaffen haben? Nein, zum einen bauen wir eine Halle und verlieren eigentlich eine Freifläche, die für den Sport verwendet worden ist und haben leider noch keine Ersatzfläche. Im Fall des Hafnerriegels ist eine gute Lösung geschehen. Was aber übrig bleibt, ist jetzt im Vorfeld und dann im Zuge der vierten Flächenwidmungsplanrevision wirklich zu schauen, dass wir im Bezirk Jakomini noch möglichst viel unbebaute Flächen für Grün- und Freiflächen herauskriegen kann und definieren kann im Sinne von Vorbehaltsflächen, das gilt auch für andere Bezirke wie Gries und Lend zum Beispiel, weil genau diese Punkte dort sehr dringend sind und aufgrund des Baudrucks, dem sich die Stadt gegenübersieht, der eben auch positiv ist, aber nicht nur positiv ist, würde da in 10/15 Jahren wahrscheinlich keine Mischung, keine Ecke mehr frei sein, das heißt, hier gilt es jetzt zu handeln und ich hoffe da auf den Flächenwidmungsplanprozess, der hoffentlich auch wirklich bald startet. Dankeschön (Applaus Grüne). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 14.40 Uhr den Vorsitz. Der Punkt 1 des Tagesordnungspunktes 14) wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen (42 : 4). Die Punkte 2 bis 4 des Tagesordnungspunkte 14) wurden einstimmig angenommen (46 : 0). Der Punkt 1 des Tagesordnungspunkte 16) wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen (42 : 4). Der Punkt 3 des Tagesordnungspunktes 16) wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen (42 : 4). Der Punkt 5 des Tagesordnungspunktes 16) wurde einstimmig (ohne GR. Haberler, befangen) angenommen. Der Punkt 8 des Tagesordnungspunktes 16) wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen (42 : 4). Die Punkte 2, 4, 6, 7, 9, 10, 11, 12 des Tagesordnungspunktes 16) wurden einstimmig angenommen (42 : 0). Berichterstatter: GR. Dr. Piffl-Percevic 10) A 10 BD/007174/2009/0027 A 10/8-043174/2013/0008 Stadtteilentwicklung Reininghaus – Quartier 4 – Linse Nord Vereinbarung über die Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen 15) A 14-044965/2012-0040 14.11.0 Bebauungsplan Alte Poststraße – Reininghausstraße XIV. Bez., KG Baierdorf GR. Dr. Piffl-Percevic: Frau Vorsitzende, hoher Gemeinderat! Die Stadt wächst, sie pulsiert, wir merken das, zum Beispiel haben wir vor kurzem auch hier im Gemeinderat die neueste Statistik über die Studierendenzahlen, das ist so ein Messpunkt dieser Vitalität der Stadt, bekommen, wir hatten alle noch in den Köpfen 45.000, maximal 50.000 Studierende, wir haben die 60.000er-Marke überschritten. Allein dieser Messpunkt dieser durch Wissenschaft, Forschung so dominierten Stadt, heute im Morgenjournal konnte der Vertreter der deutschen Automobilindustrie, als er zur Automobilentwicklung gefragt wurde, Volkswagen arbeitet ohne Werksferien für den Golf über den Sommer, auch zum Beitrag Österreichs gefragt werden. Das ist dort in dem Bereich ein beachtlicher Zulieferanteil und er hat ausdrücklich, er ist gar nicht danach gefragt worden, Graz als innovativen Entwicklungs- und Produktionsstandort hingewiesen. Das ist schön zu hören, trägt zur Attraktivität der Stadt hier im Inland, aber auch im Ausland, bei und das spiegelt sich in einer sehr offensiven und vitalen Entwicklung. Aus diesem Grund haben wir uns auch den Vorschlägen der Stadtsenatsreferenten folgend, damals vor einigen Jahren, zum Rahmenplan im Jahr 2009 entschlossen, um dieser Fläche Reininghaus mit ihren 56 Hektar innerstädtischem, damals Gewerbe- und Industriegebiet entschlossen, hier eine Entwicklung, eine geplante Entwicklung in Gang zu setzen. Ich darf nochmals sagen, wir können es uns nicht aussuchen, dass wir so attraktiv sind. Wir haben nur die entsprechende positive Antwort darauf zu geben und ich bin zuversichtlich und hoffe, das wird sich auch im Stimmverhalten widerfinden, dass wir dieser Entwicklung im Interesse der schon hier wohnenden Grazer und der, die noch dazukommen, auch eine taugliche Chance geben. Und daher haben wir heute sozusagen einen Meilenstein nach dem Rahmenplan, der ein interner Fahrplan für uns ist, sozusagen eine Trägerfrequenz, an der wir uns weiterentwickeln werden, nunmehr konkret nach dem Raumordnungsgesetz vorgesehenen Bebauungsplanschritt zu setzen, nachdem wir die Flächenwidmung ja schon zuvor ermöglicht haben für dieses Areal, weg von Gewerbe- und Industriegebiet hin zum Aufschließungsgebiet Wohnen, Zentrumsfunktion zum Teil. Wichtig immer wieder, jetzt schon, dass das Aufschließungsgebiet, und das kann ich vorwegnehmen, weil dort maßgebliche Erfordernisse eben die Vorbedingung sind, zum Beispiel der Straßenbahnausbau, auch weiterhin trotz der Erlassung, so ist der Vorschlag zur Beschlussfassung, so wurde es auch im Ausschuss mehrheitlich beschlossen, dass dieses Aufschließungsgebiet bestehen bleibt und ich komme dann dazu, es wurden auch wesentlich noch einmal verstärkt diese Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen. Es geht also um ein Teilgebiet aus den 56 Hektar von 25.700 m2, die nunmehr zur Bebauungsplanerstellung beantragt wurden von Asset One, der Projektentwicklungs GmbH und hierzu wurden entlang des Rahmenplanes entlang der Studie über der Machbarkeitsstudie über die Straßenbahnverlängerung aus 2008 durch eine Studie aus dem Vorjahr von Rinderer und Partner. Entlang der Lärmbelastungsuntersuchung und einer schalltechnischen Untersuchung einer wetter- und klimatechnologischen Untersuchung, wir haben den Herrn Prof. Lazar, den internationalen ausgewiesenen Fachmann, auch im Ausschuss gehabt. Es sind hier aufgrund vieler Randbedingungen ist die Machbarkeit nachzuweisen und ich kann das Ergebnis vorwegnehmen, diese Machbarkeit mit all den genannten Faktoren und vielen anderen mehr ist gegeben. Daher würden wir auch in der Lage sein, den Bebauungsplan zu beschließen. Es ist hier, in der Abfolge müssen wir zuerst den Gestaltungs- und Mobilitätsvertrag beschließen, in meine Berichterstattung fließt das aber auch in anderer Reihenfolge ineinander. Wir hatten den Bebauungsplan, zu Beginn wurde ein Workshopverfahren eingeleitet und auch dazu eine kurze Bemerkung. Wir halten heute bei drei Teilflächen aus den 56 Hektar, die heute ist eine schon sozusagen bebauungsplanmäßig hoffentlich im Ziel und zwei weiteren, die dem Investor Wolfgang Erber gehören, ist bereits ein Wettbewerb, der Voraussetzung ist dort für die Bebauungsplanerstellung, das ist dort, wo der Altbaubestand ist im Wesentlichen und eine weitere dem Herrn Erber gehörende Fläche, wo so ein Wettbewerb im Gange ist und heute aufgrund des Workshopverfahrens können wir als Erstes diese Fläche der 25.700 m2 in der sogenannten Linse, das ist die Fläche, die von den Steinfeldheimgärten auf der anderen Seite der GKB-Bahn sozusagen begrenzt werden, dann durch das Futtermittelwerk durch den hohen Turm, der dort steht, auch nördlich der GKE und dann durch die neue Unterführung unter der GKE zum Kreisverkehr durch die Reininghausstraße stadtauswärts wieder bis zur GKE, um diese Fläche geht es. Es hat hier die Stadtplanungsabteilung, die Baudirektion, die Verkehrsabteilung mit ihren Beamten und ihren Abteilungsleitern, mit dem Herrn Baudirektor, mit Dipl.-Ing. Inninger, Kroissenbrunner namentlich, denen ich auch jetzt schon herzlich danken möchte, diese Vorarbeit geleistet, die es dann ermöglichte und der Ausschuss wurde begleitend informiert. Es ist nicht so, dass der Ausschuss… natürlich mit dem jetzigen Ergebnis und ich komme gleich zum Mobilitätsvertrag, da war dann das Eingemachte der Umsetzung, das war neu, da hat der Herr Prof. Eisenberger als Rechtsanwalt als Vertreter der Stadt intensiv mitverhandelt und auch mehrfach im Ausschuss berichtet. Es kam dann zur Auflage aufgrund des Wettbewerbsverfahrens, das Atelier Thomas Bucher, Ziviltechnik GmbH sozusagen gewonnen hat und der dann zur weiteren Entwicklung herangezogen wurde, Bucher, der im Übrigen seinerzeit auch am Rahmenplan bereits mitgewirkt hat. Es hat die Auflage dieses Entwurfes gegeben. Im Vorjahr, im Herbst, am 31. Oktober bis 10. Jänner heuer und es hat ein Info-Veranstaltung im Hotel Europa am 16. Dezember gegeben, an der sehr zahlreich teilgenommen wurde. Acht Einwendungen waren die Folge. Ich möchte das nicht kommentieren, ob das viel ist oder wenig, auf die galt es zu reagieren und zu antworten, das ist auch erfolgt. Erst danach war es möglich, einerseits mit dem Antragsteller und eben den Fachleuten und unseren Ämtern die Details des Mobilitätsvertrages, wir haben ja uns eine sanfte Mobilität dort festgelegt, die Details des Mobilitätsvertrages und der Gestaltung, deswegen war der Vertrag auch in beiden Ausschüssen, nicht nur, ohne Abwertung, im Verkehrsausschuss Gegenstand. Dort wurden in diesem Gestaltungsvertrag die sanfte Mobilität, Radverkehr, E-Mobility, Parkraumbeschränkung der Parkplatzanzahl, Sammelgaragen, 50 % sind dort dem unterworfen, die Zufahrt Verkehrssignalanlage, Mitfinanzierung dieser durch den Grundstückseigentümer, Kreuzungsausbau, die energetische Versorgung, möglicherweise Niedertemperatur, jedenfalls durch eine ökologisch fortschrittliche Art der Energieversorgung und Solarwärme durch die Bauwettbewerbe, die in Folge für die tatsächliche Ausgestaltung erforderlich sind, also Baukultur, Kunst im öffentlichen Raum und die soziale Nachhaltigkeit, das sind die wesentlichen Punkte, die im Gestaltungs-und Mobilitätsvertrag enthalten sind. Es hat umfangreiche Beratungen gegeben und das war jetzt einmal die Berichterstattung zum Mobilitätsvertrag. Ich ergänze noch die restlichen Punkte zum Bebauungsplan. Es basiert auf der maximal dort möglichen Dichte von 2,0, das ist das, was wir auch uns vorgenommen haben. Im Rahmenplan wurde das nicht punktgenau festgelegt, es wäre auch möglich aufgrund der Widmung 2,5 an Dichte. Aber ich bringe gleich ein wichtiges Datum, ohne Sie zu viel mit Zahlen zu beaufschlagen. Die Fachleute sagen uns, unter 1,6 Dichte auf einem größeren Areal ist eine Straßenbahn nicht legitimierbar. Bei 2,5 noch stärker, bei 2,0, ja wir stehen dazu, das ist jetzt keinerlei Fragezeichen, ich wollte nur sagen, das Bewegen innerhalb dieser Werte, was das für Auswirkungen hat. Wir wollen dort eine Stadt bauen und das ist, ich gebe das nur wieder was im Ausschuss auch nachgefragt wurde. Um den Bahnhof haben wir eine Dichte von bis zu 7-fachen Grundfläche, ist Bruttogeschoßfläche, ich möchte das jetzt auch nicht weiter kommentieren, die Zahlen sprechen für sich. Wir sind auch dort nicht im Extrembereich des rechtlich Möglichen, sondern wir wollen dort auch eine GreenCity mit sanfter Mobilität, mit Grünflächen machen, wir erinnern auch, dass wir 16 Hektar vom Eigentümer im gesamten Areal für Park und Verkehr abgetreten erhalten haben. Es wurde auch ein Mix in diesem Bebauungsplan von maximal 75 % Wohnfläche festgelegt oder gilt es festzulegen durch unsere Beschlussfassung, die Unzulässigkeit des Bewohnens der Parterre-Geschoße dort will man in eine gemischte Nutzung haben. Die Geschoßhöhe in Teilbereichen dieses Areals, im kleineren bis zu 15 Geschoße der Mix der Dichte über das gesamte Areal, es ergibt sich auch eine wesentlich niedere, aber gegliederte ökologiebedingte Baugestaltungsmöglichkeit auf diesem Areal. Ich wollte das noch einmal auf den Punkt bringen und wiederhole auch noch einmal den Punkt der Straßenbahn, das hat heute durch einen Änderungsvorschlag, der von der KPÖ eingebracht wurde, der unseren vollkommenen Konsens gefunden hat, dass also der Straßenausbau tatsächlich erfolgt und gesichert ist. Auch dazu noch ein Wort. Die Verkehrsabteilung hat uns ausgeführt, dass mit der Projekteinreichung spätestens im Jänner, mit der Ausschreibung der Projektierung für die Beauftragung im Jänner erfolgen soll und die internationale Projektvergabe für die Planung dann Mitte nächsten Jahres, ich wollte das noch einmal auf den Punkt bringen und appelliere an alle, die eine vernünftige lebenswerte Stadtentwicklung auch in diesem neuen Stadtteil wünschen, diesem Vorschlag, der vom Amt erstellt wurde, seine Zustimmung zu geben und ersuche nochmals um Abstimmung in der Reihenfolge Mobilitäts- und Gestaltungsvertrag und danach Bebauungsplan. Danke für Ihre Aufmerksamkeit (Applaus ÖVP). Zu Punkt 10): Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung und des Ausschusses für Verkehr folgenden Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der vorstehende Bericht wird genehmigt. 2. Der beiliegende und einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Berichtes bildenden Vereinbarung über die Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen "Reininghaus Quartier 4 – Linse Nord“ wird die Zustimmung erteilt. 3. Die Stadtbaudirektion wird bevollmächtigt, allfällige im Zuge der weiterführenden Verfahrensschritte notwendigen redaktionellen Änderungen mit dem Vertragspartner vorzunehmen. Nach Vorliegen der endgültigen Fassung wird die Stadtbaudirektion diese dem Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur rechtsgültigen Fertigung übermitteln. 4. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird die verkehrsrelevanten Themen dieser Vereinbarung im Sinne des Rahmenplanes begleiten. Zu Punkt 15): Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 14.11.0 Bebauungsplan „Alte Poststraße – Reininghausstraße“ bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 2. die Einwendungserledigungen. GR. Lohr: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr geehrte Zuhörer! Ich schließe an an den Vorsitzenden vom Planungsausschuss, ich bin ja im Verkehrsausschuss zuständig. Reininghaus, ein wichtiges Projekt, haben wir natürlich auch im Klub lange diskutiert, alle Für und Wider. Nur so positiv wie die ÖVP sehen wir das Stück nicht, und ich beziehe mich vor allem auf den Bebauungsplan, weil beim Mobilitätsvertrag haben wir natürlich mitgestimmt, beim Bebauungsplan haben wir unsere Bedenken. Wir haben lange versucht, den Bebauungsplan im Rahmenplan wiederzufinden, das ist uns nicht gelungen. Ich darf kurz ausführen, dem Rahmenplan wurde mit der Ausweisung im Flächenwidmungsplan als Kerngebiet Rechnung getragen. Unter dem Blickpunkt dieser Nutzungen wurden städtebauliche Maßnahmen gesetzt, etwa die Geschoßanzahl auf maximal fünf Geschoße festgelegt. Dies wird nun im aktuellen Bebauungsplan deutlich überschritten, ebenso kommt es zu einer Überschreitung der im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Bebauungsdichte, die ihrerseits bereits den Rahmenplan überschritten hat. Wir halten also fest, dass vom Rahmenplan abgewichen wurde und daraus eine Überschreitung der Bebauungsdichte und der im Rahmenplan festgesetzten Geschoßanzahl bewirkt wurde. Argumentiert wird immer seitens des Amtes dahingehend, dass der Bebauungsplanwerber ja entsprechend Grundflächen an die öffentliche Hand abtreten musste, weshalb eben eine höhere Geschoßanzahl und die Bebauungsdichte zu rechtfertigen seien. Dem schließen wir Freiheitliche uns nicht an. Bereits im Rahmenplan wurde festgelegt, dass eine entsprechende Widmung der Reininghausgründe nur mit der ebenso entsprechenden Grundabtretung in Verbindung stehen kann, andernfalls die Stadt Graz eine Widmung im gewünschten Sinne gar nicht erst in Angriff nehmen würde. Bereits im Fläwi wurden den Bauwerbern Zugeständnisse gemacht, die über den ursprünglichen Rahmenplan hinausgingen, was sich eben in einer höheren Bebauungsdichte, als ursprünglich von der politischen Seite geplant war, niederschlug. Nun soll im dritten Verordnungswerk eben nach STEK und dem Fläwi im Bebauungsplan ein weiteres Mal die Dichte und die Geschoßzahl erhöht werden. Diese Scheibchentaktik unterläuft den ursprünglich beschlossenen Rahmenplan für das Quartier Reininghausgründe sehr deutlich und das hat natürlich Konsequenzen. Legt man nun auf die verbleibenden Bauflächen jenen Maßstab, der bei der Linse Nord im eben besprochenen Bebauungsplan vorgesehen ist, so weisen Städteplaner darauf hin, dass dieses Gebiet für deutlich mehr Personen als im Rahmenplan vorgesehen, konzipiert werden dürfte. Übersteigt nun aber dieses Quartier die zu erwartende Einwohnerzahl von 30.000 deutlich, so würde dies die Stadt Graz vor infrastrukturellen Aufgaben und deren Kostentragung stellen. Auch diese Tatsache ist im Rahmenplan für Reininghaus in dieser Deutlichkeit nicht vorgesehen beziehungsweise anders geregelt worden. Wir fassen zusammen, die ursprünglichen Zielsetzungen für dieses Quartier wurden ignoriert und die ressortzuständige ÖVP, und da haben wir den Herrn Bürgermeister schon direkt angesprochen, er ist auch jetzt gerade nicht herinnen, ist eigentlich seltsam bei so einem wichtigen Stadtbaugebiet, er hat es verabsäumt, die Bedenken, die es ja auch in anderen Parteien gegeben hat, sich aktiv da einzubringen, auch Lösungsvorschläge zu präsentieren, er war auch im Planungsausschuss nicht zugegen, wie diese Fragen gestellt wurden. Deshalb können wir Freiheitliche eben dem Bauplan heute nicht zustimmen (Applaus FPÖ). GR. Haberler: Geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, hohe Stadtregierung, Gemeinderat und Zuhörer! Danke für das Plädoyer vom Herrn Kollegen Lohr. Irgendwie ist dieser Text, den er da vorgelesen hat, entstanden, ich glaube vor einiger Zeit, weil das einfach schon überholt ist. Was passiert dort auf der Linse, warum hat sich die ÖVP und auch andere dann, werden wir sehen, was zur Abstimmung kommt, hoffentlich dazu entschlossen? Wir haben in Reininghaus ein Grundstück reserviert für Volksschulausbau und für sozialen Wohnbau. Jetzt kommt der Bauwerber oder einer, der sich zumindest interessiert dafür, für diese Linse, die BIG, was wollen sie dort machen, sie wollen dort, weil es im Westen von Graz keinen… Zwischenruf unverständlich. GR. Haberler: Ja, dann hätten Sie es auch nicht gesagt, weil dann stimmt es nicht mehr. Es gibt in Graz im Westen kaum höhere Schulen, es soll dort ein Gymnasium entstehen, eine Schule. Geplant ist in weiterer Folge, dass auch die Volksschule dort hinkommt, weil dieser Punkt viel zentraler ist und besser zu erreichen ist. Und das sind Gründe, warum wir hergehen und sagen, ok, wir möchten auch diesen Ausbau fördern. Was sind die nächsten Punkte? Den Grund, den wir haben weiter drinnen in Reininghaus, der steht natürlich dann viel mehr Fläche für sozialen Wohnbau zur Verfügung, was genau die Marschrichtung ist, die wir von Seiten der ÖVP und auch andere Fraktionen, sage ich einmal, unterstützen wollen und deswegen stimmt das einfach nicht und dann kann ich einfach nur sagen, ok, anscheinend, dann ist die FPÖ gegen Schulausbau und gegen sozialen Wohnbau oder wie auch immer. Du kannst herauskommen und antworten (Applaus ÖVP). GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren auf der ZuhörerInnentribüne! Interessant, ich fange einmal mit diesem Projekt des Schulstandortes an, interessant ist natürlich, natürlich kann das alles zufällig passieren, aber dass genau heute um 11.45 Uhr die Information den Ausschuss erreicht, dass dort das Interesse an der Umsetzung eines Schulstandortes, Ausmaß, Größe, welche Rahmenbedingungen usw. erforderlich, natürlich noch nicht bekannt, das Ganze natürlich auch noch nicht festzumachen. Genau heute erreicht diese Information den Ausschuss. Das hat Ihnen der Kollege Haberler nämlich ein bisschen vorenthalten und deswegen wäre es das Klügste, wir würden heute gar keinen Beschluss fassen, sondern darauf warten, ob man nicht in den nächsten paar Wochen dementsprechende Verdichtung dieser Information von heute Mittag erreichen kann. Aber gut, ich gebe mich keinen Träumen hin. Das zu diesem Thema. Zur Reise um die Welt vom Kollegen Peter Piffl-Percevic, war eh gut, aber du hast wirklich von sehr viel und von rundherum auch sehr viel erzählt und natürlich hast du versucht, deine Zustimmung, eure Zustimmung dementsprechend zu argumentieren. Warum können und werden wir nicht zustimmen? Für uns ist im Bereich des Bebauungsplanes weniger der Haken, so wie es der Kollege Lohr ausgeführt hat, es gibt dort auch die eine oder andere Geschichte. Etwa im Rahmenplan festgeschrieben wäre ein geladener Architekturwettbewerb, ein Gestaltungswettbewerb, der in diesem Sinne so nicht stattgefunden hat für die Linse. Gerade weil dort die Bahnsituation und die Verkehrssituation mit der Unterführung Alte Poststraße direkt an die Linse grenzt, wäre es dort doppelt wichtig gewesen. Es wäre auch sehr, sehr wichtig gewesen, mehr über zukünftige Nutzungen zu wissen und wo und wie die lokalisiert werden in der ganzen Bebauung. Das alles wissen wir nicht. Kurzum Worst-Case-Situation, wenn dann Wohnungen direkt am Bahnbogen entstehen wer kann das wollen, also ich nicht und deswegen ist dieser Punkt uns etwas zuwenig. Auch die Lärmfreistellung ist nicht wirklich in dem Sinne ausgefallen, dass man damit zufrieden sein könnte, gerade für die Funktion Wohnen. Das einmal, damit es nicht zu lange wird zum Bebauungsplan. Es gäbe noch zwei, drei weitere nicht so wichtige Punkte, die Ausschussmitglieder wissen die Kritiken. Zum Gestaltungs-, Erschließungs- beziehungsweise Mobilitätsvertrag. Hier ist ein ganz wichtiges Momentum, das wir uns einstimmig im Zuge des Beschlusses des Rahmenplanes für Reininghaus gesetzt haben, ein ganz ein wichtiger Eckpfeiler ist hier schon einmal zu 50 % weggestrichen worden. Das ist die Ausprägung des reduzierten Parkens. Das reduzierte Parken findet ja statt dort ausschließlich in Sammelgaragierung, ausschließlich in Sammelgaragierung und nicht in Tiefgaragierung, was heißt das? Ich fahre nicht von meinem Büro, von meiner Wohnung, wo ich eben bin im Stock 2, 3, x, fahre ich nicht ins Kellergeschoß 1 oder 2 und dort ist das Auto, sondern ich verlasse dieses Bauwerk, in dem ich arbeite oder lebe und gehe dann über das Freie optimalerweise mehrere Meter, 100 Meter, zu einer Sammelgarage, um von dort dann das Auto in Betrieb zu setzen und in den Verkehr zu gehen. Das ist hier ein Bruch dessen, was im Rahmenplan die Erreichung eines Modal Splits einer autoarmen Stadt möglich machen hätte können, der für uns essentiell ist, weil an dieser Messlatte, fürchten wir, werden sich alle anderen Bewerber um weitere Bebauungsquartiere oder fast alle anderen Bewerberinnen und Bewerber um weitere Bebauungsquartiere messen. Niemand wird freiwillig oder kaum jemand wird freiwillig über diese Messlatte springen und das ist das Problem, das wir grundsätzlich haben. Daneben noch, wenn man die Verkehrserschließung Reininghaus und die Vorarbeiten und die Konzeptionen dazu anschaut, kommt natürlich, dass wir viel über den Ausbau von höherrangigen Straßen nachdenken, und höheren, in den Ausschuss berichten über Kreuzungsausbauten, über Unterführungsbauwerke, die sich wiederum dann mit der Belastung der Situation in Don Bosco, Griesplatz ist heute auch schon in der Fragstunde ein Thema gewesen, unter Umständen schlagen, weil wenn ich die Marienhütte unterführe Richtung Josef-Huber-Gasse, dann kann mir niemand erzählen, dass ich es ihm glaube, erzählen kann man mir viel, aber dass ich es ihm glaube, dass dann alle nur links und rechts den Gürtel entlang abbiegen werden und niemand geradeaus Richtung Innenstadt weiterfahren wird, heißt über den Griesplatz. Und das sind die Grundprobleme und, Peter Piffl-Percevic, einmal muss ich dich noch etwas ehren, du hast gesagt, die KPÖ hat mit ihrer textlichen Änderung, mit der ich kein Problem habe, sichergestellt, dass es zur Straßenbahnliniennetzerweiterung im Bereich Reininghaus kommt. Mit der Formulierung, die Stadt Graz bekennt sich zum raschen Ausbau des Straßenbahnliniennetzes insbesondere zur Anbindung von Reininghaus, eine provisorische Busverbindung darf keinesfalls zur Dauerlösung für ganz Reininghaus werden, sichere ich keine Straßenbahn, das ist nur die 422. Erklärung, dass wir eine Straßenbahn wollen. Ich ersuche, nochmals zu überdenken, diesen Stücken zuzustimmen, wir verlieren hier unter Umständen mehr als uns lieb ist. Danke (Applaus Grüne). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 15.10 Uhr den Vorsitz. GR. Eber: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Mitglieder der Stadtregierung, Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir haben das Stück natürlich sehr oft diskutiert im Klub, in Gesprächen im Ausschuss usw. Von da her fällt es wirklich schwer, womit beginnen. Zunächst möchte ich einmal an den Stefan Haberler anknüpfen, also ich bin da natürlich sehr froh über das klare Bekenntnis, das du für die ÖVP auch abgegeben hast zum Ausbau des Schulstandortes Graz und natürlich auch für den sozialen und kommunalen Wohnbau bei uns. Wir haben auch festgestellt bei unserer Beschäftigung mit diesem Stück, dass natürlich der Rahmenplan, wie er ursprünglich beschlossen worden ist einstimmig vor mittlerweile etwas über vier Jahren, mit diesem Bebauungsplan nicht mehr ganz übereinstimmt, nicht ganz eingehalten wird und das war für uns natürlich auch eine sehr kritische Situation in dieser ganzen Debatte. Vor allem, weil ich dabei auch die Befürchtung doch habe, was bedeutet das für die Zukunft, was bedeutet das dann auch für die anderen Quartiere, wenn schon bei diesem sehr wichtigen und wegweisenden, möchte ich fast sagen, Stück und Projekt der Rahmenplan nicht eingehalten wird? Und von daher halte ich es einfach für notwendig, dass man auch darauf achten, dass in Zukunft wir uns sehr nahe oder noch näher wieder am Rahmenplan orientieren, auch wenn natürlich klar ist, wie der Name schon sagt, Rahmenplan, der regelt nicht alles ins Detail, aber gibt doch den groben Rahmen vor und an den wollen wir uns auch halten. Für uns war in der Diskussion jedenfalls sehr wichtig die Frage des öffentlichen Verkehrs, der Verkehrserschließung, von daher danke auch an alle, die dieses neuerliche Bekenntnis, und es stimmt schon, was der Karl Dreisiebner sagt, es ist ein Bekenntnis zur forcierten Herstellung der Straßenbahn in Reininghaus, aber wir wollen das ja auch nicht, dass das irgendwo vergessen wird, sondern im Gegenteil, es ist uns ein wichtiges Anliegen und wir hoffen natürlich auch, dass wir in den nächsten Monaten und Jahren die entsprechenden Beschlüsse dann auch hier im Gemeinderat fassen, dass die Straßenbahn dann dort auch tatsächlich kommt. Kritisch haben wir auch gesehen natürlich die Frage der Bebauungsdichte zum Teil und vor allem auch der Bebauungshöhe in diesem Bereich. Da ist uns natürlich auch irgendwie bewusst, es ist natürlich immer alles sehr widersprüchlich und zweischneidig sozusagen, wenn man nicht eine bestimmte Dichte erreicht in Reininghaus, wird es natürlich schwieriger, für den Straßenbahnausbau zu argumentieren beziehungsweise einen wirklich qualitätsvollen öffentlichen Verkehr dort auch hinzubekommen. Was die Bauhöhen anbelangt, ist es auch klar, also wenn man von einer bestimmten Dichte, die ja dort 2,0 beträgt, ausgeht, dann hat man natürlich die Möglichkeit, entweder etwas niedriger zu bauen, so wie es im Rahmenplan eben vorgesehen war und dadurch allerdings mitunter wertvolle Grünflächen zu verlieren oder weniger herstellen zu können oder man baut halt, punktuell zumindest, etwas mehr in die Höhe und es gelingt dadurch eben, einen größeren Grünanteil zu schaffen und von daher haben wir uns, wie gesagt, nicht unkritisch, aber letztendlich doch dazu durchgerungen, diesem Stück die Zustimmung zu erteilen. Dankeschön (Applaus ÖVP und KPÖ). StR.in Rücker: Werter Bürgermeister, liebe Kollegen und Kolleginnen im Gemeinderat, werte ZuhörerInnen! Reininghaus ist, auch an diesem Beispiel schön zu sehen, ein bisschen ein Sinn- und ein Sittenbild von dem, wie in dieser Stadt Politik gemacht wird und deswegen melde ich mich zu Wort. Ich melde mich weniger zu den Inhalten zu Wort als zu dem, was man hier ablesen kann, was das Prozedere anbelangt, bis zu dem Punkt, wo wir heute gelandet sind. Der Peter Piffl-Percevic hat es in seinen emotionalen Einstiegsworten ja schön wieder gezeigt, dass wir in dieser Stadt inzwischen uns daran gewöhnt haben, eine Politik der Überschriften zu machen und der schönen Worte und Titel und auch Reininghaus haben wir jetzt jahrelang mit wunderschönen Attributen versehen und immer wieder uns ganz viel an Ankündigung miteinander bestätigt, was das nicht für eine Chance ist für die großartige Stadtentwicklung, die nämlich zeigt, dass die Zukunft in Graz heute beginnen könnte. Jetzt schaut es aber so aus. Jetzt haben wir mit der konkreten Umsetzungsebene in dieser Stadt, wenn solche vielen Ankündigungen da sind, doch laufend Probleme und hier sieht man sie so deutlich. Und ich will jetzt nicht, ganz dezidiert, nicht die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Ämtern da jetzt hervorziehen, weil die haben ihr Möglichstes getan in dem politischen Rahmen, in dem sie agieren mussten. Es ist so, dass dieser Rahmenplan, also nicht dieser Rahmenplan, sondern dieser Bebauungsplan, wirklich aufgelegt wurde zu einem Zeitpunkt, wonach genug Zeit gewesen wäre, zum Beispiel zwischen einem Verkehrsressort und einem Stadtplanungsressort, rechtzeitig und transparent intensiv Gespräche zu führen. Was ist passiert? Ich bin ja froh, dass der Bürgermeister inzwischen wieder im Gemeinderatssaal ist, weil zuerst habe ich mir gedacht, es ist weder der Verkehrs- noch der Planungsreferent da, obwohl ein wesentliches Stück diskutiert wird, aber der Bürgermeister ist ja inzwischen wieder da. Es passiert, dass in der letzten Gemeinderatssitzung zwei Tage vorher oder eineinhalb Tage vorher plötzlich die Stücke auf dem Tisch liegen, wo die angeblich fertig verhandelten Verträge, zum Beispiel Mobilitätsvertrag, auf den Tisch geknallt werden mehr oder weniger und die Möglichkeit in Ruhe Reininghaus anhand der Linse, nämlich den Rahmenplan und die Umsetzungsqualität eines Rahmenplanes, zu dem sich hier alle hundertprozentig und vielseitig bekannt haben, wirklich in Ruhe zu erarbeiten, hat eben nicht stattgefunden. Sondern UVP und von all den Dingen, die im Rahmen dessen diskutiert wurden, und ich kann mich noch erinnern und da muss ich sehr wohl den Stadtbaudirektor zitieren, ja und wenn wir dann die Möglichkeiten haben über Bebauungsplanung usw. dann können wir alle Interessen der Stadt auch so sichern, ohne Eigentumsverhältnisse usw. Das heißt, es ist immer vorangeschoben worden und irgendwann kommt dann ganz Knall auf Fall kommen die Ergebnisse und plötzlich heißt es wieder Zeitdruck, jetzt muss beschlossen werden, weil ja die Zeit ablauft für diesen Bebauungsplan und ich frage mich, warum das so ist. Und es hat wohl damit zu tun, dass es auf der politischen Ebene, und das sage ich direkt zum Bürgermeister als Planungsreferenten, aber auch einem Verkehrsreferenten und ganz besonders dem Verkehrsreferenten, weil Reininghaus ein wunderbares Beispiel dafür ist, dass man im Verkehr, wenn man rechtzeitig nicht nachdenkt, riesige Probleme nach sich zieht, dass hier keine Kooperation, keine Zusammenarbeit funktioniert und auch kein Wille da ist, hier politisch mutig und konsequent auf der Umsetzungsebene das umzusetzen, was man den Grazern und Grazerinnen und den zukünftigen Grazern und Grazerinnen jahrelang versprochen hat und das, was hier heute beschlossen wird, ist eben, wie es auch der Kollege von der KPÖ noch einmal gesagt hat, es ist ein Abgehen im ersten Schritt, in einem vielleicht kleinen Schritt. Im ersten Schritt vom Rahmenplan und es heißt für jeden nächsten, der dort hinkommt und dort seinen Willen durchsetzen will, dass er sich darauf berufen kann und dann gibt es dort ein bisschen weniger und dort ein bisschen weniger und am Ende bleibt das Herkömmliche und wir können uns was Herkömmliches auf so einem Riesen-Areal in einer Stadt, die eine dermaßen große Herausforderung hat, mit dem Wachstum, das sie hat, einfach nicht leisten. Da war einmal vor drei Jahren, vor vier Jahren von einer Öko-Stadt die Rede, von dem ist wirklich heute fast nichts mehr zu sehen. Insoferne denke ich mir, sie werden es jetzt beschließen, der Zeitdruck ist wieder einmal hoch genug, aber für die Zukunft lässt das nichts Gutes erwarten, wenn es um Reininghaus, das Musterbeispiel von nachhaltiger Stadtentwicklung, gehen soll (Applaus Grüne). GR. Pacanda: Ich möchte eigentlich mit ein paar Schlagworten anschließen, die, sage ich einmal, in den Ausschüssen gefallen sind, die heute gefallen sind, die, glaube ich, in Summe Reininghaus beschreiben. Ich habe gehört vom Gestaltungsspielraum, war auch so ein Schlagwort in einem Ausschuss, es war von Mut die Rede, es war die Rede von der Stadt der kurzen Wege, von einem Stadtteil, von Zukunft, von Zeitdruck und dann war jetzt gerade vorher die Rede von 15 Minuten vor dem Beginn der Gemeinderatssitzung. Worauf ich jetzt anspielen will, ist eigentlich was Ähnliches, was ich das letzte Mal schon kritisiere und was ich regelmäßig kritisiere, das ist natürlich diese Kurzfristigkeit der Information. Wie der Kollege Haberler eben vorher gesagt hat, es gibt einen Interessenten, die BIG, die da möglicherweise was Großes daraus machen möchte. Wo man sagt, ok, vielleicht könnte das ein interessanter Standort für ein Schulzentrum sein, universitär interessant und könnte in einer gewissen Art und Weise ein Leuchtturm, sage ich einmal, sicher werden für Reininghaus, jetzt abgesehen von der Bebauungshöhe als Turm, sondern könnte ein Leuchtturmprojekt möglicherweise werden, das dann dementsprechend vielleicht auch interessantere Investoren anzieht. Jetzt muss ich aber sagen, ich bin anscheinend oder hoffentlich auch nicht der Einzige, ist halt ein bisschen kurz, wenn man jetzt da de facto um 11.45 Uhr hört, es gibt einen Interessenten, was Großes, Interessantes zu machen, die BIG, und man hat jetzt einen fertigen Entwurf, einen fertigen Bebauungsplan. Ist halt die Frage, ob man nicht dann noch einmal in ein Gespräch eingehen sollte, ob man das nicht noch einmal diskutieren sollte, ob man nicht dadurch, durch sich einfach ein wenig Zeit zu lassen, das Ganze zu diskutieren, eine bessere Lösung kriegt und nicht wirklich dann eine Hopp-oder-Tropp-Lösung. Der einer oder andere vermutet es schon, was ich jetzt machen werde, ich würde nach GO-Antrag wiederum, gleich wie beim letzten Mal, § 19 (3), wenn ich es jetzt richtig zitiere, der Geschäftsordnung des Gemeinderates darüber abstimmen wollen, ob der Bebauungsplan für die Linse nicht verschoben werden soll, ob wir den nicht verschieben wollen, um dann noch einmal zu diskutieren, uns auch genauer anzuschauen, was die BIG denn vielleicht auch vorhat. Dankeschön. GR. Dipl.-Ing. (FH) Savernik: Der Philip hat es auf den Punkt gebracht, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Mitglieder, liebe ZuhörerInnen auf der Tribüne! Der Bebauungsplan der Linse ist der erste, den wir beschließen. Das ist tatsächlich der Wegweiser. Wir weichen vom Rahmenplan ab, aber jetzt würde ich einmal sachlich das Ganze runterbringen. Wir weichen deswegen ab, weil eine neue Fläche, die vorher als Verkehrsfläche geplant war, plötzlich für die Bebauung möglich ist. Das Ganze entwickelt sich weiter und auf dieser Fläche werden nun statt fünf bis sechs Geschoßen 15 Geschoße gebaut, das ist richtig. Aber auf dieser Fläche ist auch genau die Linie der Esplanade, wo wir 19 Stockwerke auch im Rahmenplan drinnen haben. Also man muss schon auch die Emotionen da rauslassen, das ist eine eigentlich sogar logische Weiterführung, aber wir sollen uns trotzdem, und gerade beim ersten Bebauungsplan sehr streng daran halten, und sehr streng halten wir uns nicht, wenn es um die Verkehrslösungen geht, da gebe ich auch der Stadträtin Rücker Recht. Es ist jetzt so, das Hauptproblem, und da gebe ich jetzt dem Philip genau Recht, ist diese kurzfristige Information. 11.45 Uhr bekommen wir Informationen, die, wenn wir sie vorher gehabt hätten, die komplette Diskussion auf eine andere Ebene gebracht hätte. Daher ist es nicht unspannend zu sagen, schauen wir uns das noch einmal an, denn wenn das wirklich ein Schulzentrum wird, stellt sich auch die Frage, ob nicht die Bebauungsdichte sogar noch höher sein kann als 2,0 und somit die Bebauung sogar besser genutzt werden kann. Möglicherweise ist es sogar besser. Nur bitte nicht um 11.45 Uhr, bitte nicht zwei Stunden vor dem Ausschuss die Informationen, dann tun wir uns alle im Ausschuss viel leichter mit unseren Entscheidungen. Danke (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Ich möchte zuerst auch die Persönlichkeiten auf der ZuhörerInnengalerie darum ersuchen, nicht zu fotografieren, den Gemeinderat zu fotografieren, bitte ich vorweg uns, wenn Sie das wollen, uns zu informieren, weil alle Gemeinderatsmitglieder und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier nicht zwischendurch einfach immer abgelichtet werden möchten. Das wäre die Bitte, das zu unterlassen oder vorher darum anzusuchen. Jetzt darf ich mich vielleicht auch als Planungsreferent, dem das Thema Reininghaus seit langer Zeit sehr am Herzen brennt, der sehr viel Zeit dafür aufwendet gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zu Wort melden. Zuerst stelle ich einmal fest, dass es für mich heute sehr, sehr traurig ist und das letzte Mal schon traurig war, dass diese gemeinsame Vorgangsweise, diese einstimmigen Beschlüsse zum Thema Reininghaus von manchen, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr so mitgetragen werden wollen. Ich muss schon schmunzeln, wenn wir nach der letzten Debatte, die wir gehabt haben vor einem Monat, dass es zu kurzfristig ist, jetzt auf einmal wieder heißt, wir kriegen immer so spät die Informationen. Sie haben jetzt wochenlang, es hat sich nichts geändert mit Ausnahme einer Botschaft, die ich seit ein paar Tagen verkünden kann und das ist die Botschaft, dass die Bundesimmobiliengesellschaft an eine Grundstücksbevorratung denkt. Ich habe es heute schon einmal gesagt, Gott sei Dank, diese Bundesimmobiliengesellschaft wird in wenigen Jahren zeitversetzt nach unseren Schulausbauten in spätestens sieben Jahren 250 bis 300 Kinder mehr in ihre Gymnasien und Mittelschulen unterzubringen haben. Darauf habe ich sie aufmerksam gemacht, ich würde mir ja wünschen, dass viele hier im Gemeinderatssaal und viele Kollegen auch in der Regierung sich auch bemühen und einmal Gespräche führen mit Institutionen, mit Bauträgern, mit Genossenschaften. Seit drei Jahrzehnten hat die Stadt Graz es nicht zustande gebracht, eine so große frei werdende Fläche professionell zu betreuen und Frau Lisa Rücker, Frau Stadträtin, wenn Sie heute sich da herstellen und jetzt sagen, es bleibt von Reininghaus und vom Gedanken nichts mehr über, möchte ich Ihnen eines deutlich sagen, wir sind auch heute fachlich von all den Beschlüssen, einstimmigen Beschlüssen, des Rahmenplanes Reininghaus nicht abgewichen. Es sind keine Baudichten damals dort festgelegt worden, es braucht keiner Sorge haben, dass die Ökostadt Graz unter die Räder kommen, das ist Vorzeigestadtteil und wird es bleiben. Es wird eine Neustadt sein, in der ich mit Ihnen, sofern mir meine Gesundheit erhalten bleibt, in einem Jahrzehnt es eine Freude sein wird, dort durchzugehen, wenn ich allein an den Wettbewerb denke, den wir jetzt mit dem Herrn Erber gemacht haben. Das ist etwas, da wird der Strom der Architektinnen und Architekten in die Stadt Graz nicht abreißen. Wir suchen dauernd einen USP, wir werden einen Architekturtourismus nach Graz bekommen und ich kann Ihnen schon sagen, pro Holz schafft es im Moment nicht einmal, alle ArchitektInnen und Architekturbegeisterten im Moment pro Woche zu führen, weil es uns gelungen ist, im hinteren Teil von Reininghaus, gehört ja auch zum Rahmenplan, in der Hummelkaserne und auch das Grundstück vis a vis mit den Aktiv-Klima-Ausbauten etc. in der Holzbauweise so aufzufallen, dass aus der ganzen Welt schon die Menschen kommen und sich das anschauen. Das ist unser Wohnprojekt, das ist unser Projekt mit den Geriatrischen Gesundheitszentren, da ist hinter dem Sparmarkt und dem Betreuten Wohnen erstmals mehrgeschossiger Holzbau, das sind doch alles Träume gewesen, die gerade Wirklichkeit werden. Und wenn ich mich darum bemüht habe, die Bundesimmobiliengesellschaft aufmerksam zu machen, dass es jetzt bald keine Grundstücke mehr in Graz geben wird, haben sie ein Interesse daran. Sie haben mir nur mitteilt, ich habe mit ihnen auch telefoniert, sie haben mir auch geschrieben, sie hätten jetzt gerne Lust, mit uns darüber zu reden, was sie mit uns entwickeln könnten dort und da gibt es viele Möglichkeiten, mehr ist es nicht. Aber ich freue mich, dass die Bundesimmobiliengesellschaft, und damit wir als Österreicherinnen und Österreicher, vielleicht dort etwas entwickeln können. Ich habe genau zugehört und möchte es sagen, Herr Dreisiebner, Sie haben gesagt, Herr Gemeinderat, wenn wir das beschließen, haben sie Angst, dass wir etwas verlieren mit dem Beschluss. Ich sehe es genau umgekehrt, wenn wir es nicht beschließen, habe ich Angst, dass wir was verlieren. Dass wir nämlich allen wieder signalisieren, wir sind uns eh nicht einig, da gibt es eh keine Mehrheiten. Auch die ganze Mär, es wird keine Straßenbahn geben, ja, ich bin mit der Geschwindigkeit der Planungen und der Umsetzung zu dieser Straßenbahnlinie oder zu beiden in dem Fall überhaupt nicht zufrieden. Wir haben gemeinsam eine Pressekonferenz gegeben, wo wir gesagt haben, es wird schwer werden, den Menschen ununterbrochen vorzumachen, wir könnten alleine diesen öffentlichen Verkehr stemmen. Es reagiert Bund nicht, ist nett geschrieben worden auch in der Kleinen Zeitung, Bund und Land reagieren nicht einmal mit einem Ohrwaschel, interessanterweise habe ich von überhaupt keiner Fraktion auf Landes- und Bundesebene Reaktion darauf erfahren. Traurig genug, wir haben uns gemeinsam hingesetzt und haben gesagt, das geht nicht. Aber ich weiß schon wie oft in den letzten zwei Jahrzehnten da herinnen gesagt wurde, das funktioniert nicht. Zu dem, was haben Sie gesagt, Frau Lisa Rücker, Sie haben gesagt, es ist die Stadt der Überschriften. Ja, ja, ich habe mir heute auch genau angeschaut, welche Baustellen offen bleiben nach der großartigen Zeugnisverteilung von fünf Journalistinnen und Journalisten wieder über uns. Ich habe mir schon überlegt, ob wir das jetzt auch einmal umgekehrt machen dürfen. Wir hätten schön langsam Lust einmal dazu (Applaus ÖVP) und wir müssen keine Nachprüfungen machen, wie die Kollegin Kahr sagt, es ist schon einmal wunderbar. Es waren ja Gott sei Dank nicht einmal Qualifikationsprüfungen dabei, aber ich habe mir sehr genau angesehen, was denn an sogenannten Baustellen übrigbleibt. Da wird eine Eishalle genannt, ich kann ihnen sagen, wir sind jetzt mit unseren Überlegungen soweit, gestern mit dem Herrn Landeshauptmann am Rande der Industriellenvereinigungs-Sommergespräche bereits ausgemacht, dass wir uns jetzt über den Sommer treffen werden, der Herr Bundesminister Klug ist informiert, da hat keiner geschlafen, das ist noch eine offene Baustelle und zwar dann, wenn uns Bund und Land im Stich lassen sollten, dann können wir nicht die Variante A und Variante B, die wir jetzt einmal fertig in den Planungsüberlegungen haben, sein. Die zweite Baustelle, die offen ist und offen bleiben wird, gehe ich auch gerne an, das ist der öffentliche Verkehr, aber da waren wir nicht mit Überschriften unterwegs, liebe Frau Lisa Rücker, weder Sie… Zwischenruf unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Moment, kommt ja noch, ich habe ja nichts vergessen, aber ich bin jetzt bei den Straßenbahnen, bei den Radwegen, bei all dem, was wir im öffentlichen Verkehr umgesetzt haben. Sie werden ja Ihre Arbeit nicht schmälern wollen, aber ich möchte auch wieder daran erinnern, was der heute abwesende, nämlich dienstlich abwesende Gerhard Rüsch auch zusammengebracht hat mit Straßenbahnen, wo da herinnen mir viele erklärt haben, niemals möglich. Ich will gar nicht an die faulen Eier zum 6er denken, die er abgekriegt hat damals mit dem Kollegen Riedler, direkt auf den Anzug. Was da alles nicht geht und das, was ich mir wünsche, ist, dass in der Politik endlich wieder etwas einkehrt, was die Menschen da draußen von uns eh wollen, Zuversicht. Ich würde es dramatisch finden, wenn wir den Beschluss nicht fassen, weil dann würde uns wirklich etwas fehlen, dann hätten wir nämlich nicht diesen Wettbewerb mit Wien, mit Aspang, die haben ja die gleichen Probleme, so einfach ist es ja nicht, einen ganzen Stadtteil zu bauen. Dann hätten wir nicht die Debatten über Arbeitslosigkeit, weil eines vergessen wir auch immer, wenn allein der Erber bereit ist, 170 Millionen auf dem kleinen ersten Quartier zu investieren, das sind doch Menschen, die damit Arbeit haben. Das wünsche ich mir, dass wir darüber diskutieren, nicht nachher da herinnen einen dringlichen Antrag und eine Petition stellen, dass man dringend was gegen Arbeitslosigkeit tun wollen, da können wir es tun, unmittelbar tun. Ich sehe da das Kopfschütteln der KPÖ, aber mir würde das halt gefallen. Also wir hätten da nicht so tolle Architektur, das was allein beim Wettbewerb des Herrn Erber herausgekommen ist, so kenne ich keinen Stadtteil in Österreich und weniges in Europa und das ist das, was ich mir für Graz wünschen würde. Jetzt komme ich zur Gondel, ich erwähne das sicher gerne, ich hoffe, dass von Seiten der Holding dann einmal konkrete Unterlagen da sind, dass man darüber genauer reden können. Wir wissen alle, dass wir mit dieser einen Ebene nicht das Auslangen finden werden, das wissen wir, bei jeder Debatte nachdenken über was Neues ist verboten, wird auch keine Überschrift werden. Weil ich es für das Protokoll gerne hätte, wenn ich manchmal da draußen bin, weil ich die eine oder andere Pause brauche oder weil da draußen wieder Arbeit wieder auf mich wartet und manchmal das Chaos geordnet werden muss, das so zwischendurch auch entsteht, dann braucht mir niemand herinnen ausrichten, dass ich nicht im Gemeinderatssaal bin, sobald ich kann, komme ich wieder herein und wenn das sogar RegierungskollegInnen auf der Regierungsbank tun, dann möchte ich sagen, ich fühle mich manchmal auf dieser Bank den ganzen Tag über auch ziemlich alleine gelassen, da sind mache länger draußen, als ich es bin (Applaus ÖVP). Dieser Rahmenplan wird durch diesen Beschluss keinesfalls verletzt. Er wird nicht verletzt, das können alle da behaupten, ich kann nur darauf verweisen, ich will es gar nicht wieder ausführen, was der Baudirektor, unser Stadtplanungschef im Ausschuss lange genug versucht hat zu erklären und wir können über die eine oder andere Gebäudehöhe noch diskutieren, ich glaube, dass im Rahmen der Beschussfassung eine Baugenehmigung, die dann eh auch noch gebraucht werden, das eine oder andere auch wieder anders ausschauen wird, weil es unterschiedliche Nutzungszwecke geben wird, ganz einfach. Weil ja heute im Vorfeld wir nichts anderes tun, als etwas einmal ermöglichen und auch die ganze Thematik, ich meine, wir habe heute die UN-Konvention, ich möchte das da im Gemeinderatssaal sagen, wir haben die UN-Konvention heute uns vorgenommen, wir wollen im Behindertenbereich diese UN-Konvention einhalten, wir möchten ein Maßnahmenbündel daraus machen. Da gibt es jetzt einen Widerspruch, liebe grüne Fraktion, auf der einen Seite haben wir gesagt, ich glaube, Sie erst kürzlich wörtlich zu mir, es wäre so toll, wenn die Garagen da sind, die Leute, die dort wohnen, müssen mindestens so schwer zu ihrem Auto kommen, ich hoffe, dass ich jetzt nichts Falsches sage, wie zu ihrem Fahrrad oder zur nächsten öffentlichen Bus- oder Straßenbahnhaltestelle. Also wir müssen die Menschen quasi hinzwingen, dass es beschwerlicher wird, dorthin zu kommen. Da gibt es aber Menschen, wie zum Beispiel Behinderte, das wird auch Mütter mit Kinderwägen geben, die keine Freude haben, wenn sie nicht direkt in die Garage, die unterhalb ist, runterkönnen, sondern dass sie extra hinausgeschickt werden, weil die Grünen das für richtig halten und dann mit einem anderen Lift oder mit einer anderen Stiege dort wieder runterkommen. Bei jeder Wetterlage. Deswegen haben wir einen Kompromiss gefunden, der gesagt hat, gehen wir einmal auf 50 % der Überlegungen, weil es könnten ja ein paar Häuser direkt draufstehen, da versteht kein Mensch auf der Welt, wieso ich hinaus muss, um wieder hineinzukommen. Es gibt gemeinsame Anlagen, die haben wir ja in Graz auch schon, aber ich denke jetzt auch an behinderte Menschen und mit 50 % werden wir auskommen und wenn wir gerade in der Linse vielleicht wirklich eines Tages die Bundesimmobiliengesellschaft als Partner haben werden, dann werden dort vielleicht Dinge errichtet werden, wo ich die Garagen überhaupt nicht brauche. Weil wer sagt denn, dass dort ein Studentenheim ist, dass dort die Fachhochschule noch steht, dann brauche ich diese Parkplätze ja gar nicht. Und das haben wir jetzt alles ausverhandelt und zwar zäh und ich habe die letzten Tage wirklich auch bei mir manchmal, ich habe wirklich manchmal den Kopf schütteln müssen, weil da Dinge gesagt wurden, auch im Ausschuss, zumindest wurde es mir dann so berichtet, wo wir gesagt haben, ja bei diesen Mobilitätsvereinbarungen gehen wir ja eh gerne mit, aber andererseits beim Rahmenplan aus den und den Gründen nicht. Also wenn wir das heute zusammengebracht hätten, vielleicht einen fast einstimmigen Beschluss beim Mobilitätsvertrag und dann keinen Rahmenplan, dann muss ich ganz ehrlich sagen, dann wäre diese extreme Arbeit, die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemacht haben, wo wir die Dinge, die Sie sich wünschen ökologisch und die uns alle architektonisch usw., wo wir das verbrieft haben auch im Mobilitätsvertrag, ich kann doch nicht ernsthaft dann sagen, das beschließe ich nicht, da habe ich die Welt nicht mehr verstanden. Nämlich einem Investor oder einem Grundeigentümer, der ein Recht auf einen Bebauungsplan hat, zu sagen, zuerst reden wir mit dir im Sinne von Vertragswidmungen, wie das gehen soll und dann fordern wir von dir das alles ein, was du bereit bist zu geben und dafür kriegst eh einen Bebauungsplan und dann sagen wir, nein, du bringe das bitte alles ein, da hätten wir einen Mobilitätsvertrag und auf der anderen Seite kriegst aber nicht mehr einen Bebauungsplan. Das würde ja sowieso keiner einhalten und dann hätten wir schon was Lustiges, irgendwann müssen wir einen Bebauungsplan machen, es gibt einen Rechtsanspruch darauf und dann kriege ich keinen Mobilitätsvertrag. Also das Wesen der Vertragswidmung, über die wir als neues Instrument reden, hätten wir ad absurdum geführt, es wird keinen Partner geben, der uns noch einmal vertraut. Und das ist das, was mir so besonders weh tut, wenn ich heute ein paar nicht dabei haben werde und mich so besonders freut, dass ein paar Wort halten und sagen, ja, das Reininghaus muss ein neuer Stadtteil werden, den die ganze Welt sich zumindest anschauen will, aber in dem Menschen auch mit Begeisterung leben wollen. Und dieses Plädoyer und dieses Statement habe ich jetzt halten müssen, weil da geht so viel Herzblut, so viel Schweiß, so viel Hirnschmalz hinein von so vielen Menschen, von Anwälten, von unseren ganzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ich möchte einfach nicht haben, dass man wieder von vorne anfangen, dass uns Menschen wieder nicht vertrauen. Die wichtigste Geschichte, der Grund des Erfolges von Reininghaus wird darin liegen, ob es mir gelingt, möglichst viele im Boot zu behalten, bis das umgesetzt wird. Und ich weiß auch und ich fühle es manches Mal auch, dass manche sagen, es darf halt nicht gelingen, weil das ist schon ein sehr stark vom Herrn Nagl gezogenes Projekt. Auch das gibt es. Zwischenruf StR.in Rücker: Das ist eine Unterstellung. Bgm. Mag. Nagl: Ich will nicht alle da hineintun, aber ich weiß es von einigen und ich weiß auch, wie einige unzufrieden sind mit dem, dass sie heute hier dagegen stimmen müssen, weil sie es uns gesagt haben. Es tut ein paar wirklich weh, dass sie so eine Haltung einnehmen müssen und, geschätzter Kollege Dreisiebner, wir sind während der letzten Gemeinderatssitzung bei mir im Büro gesessen und ich habe gefragt, ob wir das durchziehen sollen oder nicht. Sie haben damals gesagt, Sie werden sich noch einmal, ich sage es Ihnen, so wie ich es verstanden habe und viele von mir im Büro, Sie werden das nächste Mal dabei sein und jetzt sind Sie nicht dabei. Und mir tut das richtig weh, weil ich Sie auch als Experte kenne. Auch wenn Sie vielleicht gemeint haben, Sie wollen dabei sein, dass es auf die Tagesordnung kommt, so schwer ist es nicht, weil das wäre sowieso gegangen. Aber mir tut es weh, weil Sie sind jemand, mit dem man gerade im Planungsbereich wirklich guten Dialog finden kann und jetzt verstehe ich heute überhaupt nicht, dass gerade die grüne Fraktion da nicht mehr dabei ist. Das ist im Übrigen eines der schwersten Grundstücke überhaupt in dem ganzen Areal, eingebettet eh in den Verkehr. Da haben wir noch viel zu lösen, Verlegung von Haltestelle, S-Bahn und, und, und. Wird uns auch gelingen. Je mehr wir den Bund ins Boot kriegen, umso leichter wird es uns gelingen. Ich habe nichts anderes getan, als den Versuch unternommen, dass wir Partner finden und die, ich würde so gerne einmal von Ihnen hören, von Gemeinderäten, von Regierern, ich habe jetzt auch wen gefunden. Ich kenne auch wen. Ich habe einen Zugang zu der Genossenschaft, zu dem Investor, der möchte sich daran auch beteiligen. Wir haben jetzt schon sehr viele Investoren, die haben sich das erste Mal getroffen, sieben von neun oder zehn gibt es. Es gibt viele Fleißige, die unterwegs sind, die daran glauben, dass aus dem was wird. Und ich wünsche mir möglichst eine breite Zustimmung und denken Sie, ich sage das jetzt umgekehrt, wie es die Frau Rücker gesagt hat oder der Herr Dreisiebner, denken Sie einmal dran, was passiert, wenn wir es wieder einmal nicht tun. Weil da sind die Zeitungen auch gleich wieder voll und dann heißt die Überschrift wieder: Streiterei in Graz und es geht eh nichts weiter. Reininghaus ist für diese Stadt eine Superchance und Reininghaus wird von Menschen bewohnt werden, die uns einmal dankbar sind, dass wir diese Beschlüsse gefasst haben (Applaus ÖVP). GR. Dreisiebner: Herr Bürgermeister, ich halte mich kurz. Zu dem Gespräch, das kurz vor der Gemeinderatssitzung am 12. Juni stattgefunden hat in Ihrem Büro unter Anwesenheit weiterer Mitarbeiter von Ihnen und mir. Es ging damals darum, dass der Mobilitätsvertrag, der durch die Zurückziehung des Verkehrsausschusses seitens des zuständigen Stadtrates Mag. Eustacchio nicht weiter verhandelt werden konnte und zu dem Prozedere bin ich auch gestanden, weil mir die Ausschussarbeit wichtig ist. Wir dann darüber gesprochen haben, wenn es wiederum passiert, dass kein Verkehrsausschuss stattfindet, dass ein Stück abgesetzt wird oder ähnliches Vergleichbares dann würde ich auch den Schritt tun und sagen, dann machen wir das ohne den Ausschuss. Wir haben damals nicht, zumindest in diesem Zusammenhang, nicht über den Mobilitätsvertrag und unsere Haltung dazu gesprochen. Und jetzt noch ganz kurz zu Haltung Bebauungsplan, Haltung Mobilitätsvertrag, Rahmenplan. Beim Bebauungsplan habe ich eingangs gesagt, Sie waren nicht im Raum, im Saal, Herr Bürgermeister, aber Sie haben zugehört, haben Sie gesagt, da gibt es nicht so große Bedenken von unserer Seite. Wir haben jetzt nicht das Problem mit der Höhenentwicklung, mit der Anordnung von Baukörpern usw. es gibt ein paar Themen, die man kritisch anschaut. Das Problem haben wir mit einem für uns ganz wichtigen Eckpunkt des Rahmenplanes, der hier zu 50 % außer Kraft gesetzt wird, das ist die Sammelgaragengeschichte und die Sammelgaragengeschichte ist aus meiner Sicht heraus kein Ausschließungsgrund für Menschen, die älter sind, die behindert sind, das wäre ja dann praktisch auch so, dass jeder ältere Menschen keinen Bus und keine Straßenbahn erreichen kann, es ist ja mit Liften, mit Abgängen, Abfahrten oder wie auch immer das dann baulich geregelt wird, natürlich behindertengerecht einzurichten eine solche Sammelgarage. Das Einzige ist, sie findet nicht unter dem Haus statt. Das Einzige ist, ich steige nicht in den Lift, drücke auf einen Knopf, steige aus und bin beim Auto. Das ist das Einzige, was der Unterschied ist und so leben tausende und abertausende Menschen, gerade in den ersten sechs Innenstadtbezirken, minus Lift, das Auto ist in keiner Sammelgarage, sondern irgendwo in der blauen Zone unter Umständen und trotzdem ist das Leben machbar für Menschen jüngeren Alters, älteren Alters, ob sie zwei Kinder haben, zwei Bierkisten, weil Fußballer und Freunde, was auch immer, das Leben ist machbar und ich glaube, wenn man diesem Bild folgt, dann verlangt man den Menschen nicht was ab, sondern man eröffnet ihnen Chancen. Auch der KPÖ möchte ich eines schon sagen, es eröffnet dem leistbaren Wohnen mehr Chancen, kein Auto halten zu müssen, sondern es teilen zu können, es sharen zu können usw. Andere Möglichkeiten der Mobilität zu haben, das macht das Leben leistbarer als neuwertiges Auto, das mehr oder weniger oft in Betrieb gesetzt wird mit allen Fixkosten, dabei zuzuschauen, wie das Auto weniger wert wird, das ist ein Schlüssel, wie man zum Beispiel in billigeres Wohnen einsteigen kann und das wäre in Reininghaus gerade auch für diese Menschen möglich gewesen. Danke (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat Dreisiebner, das wird Ihnen beim Durchlesen des Protokolls dann, glaube ich, selber wirklich extrem wehtun zu vergleichen, dass die historisch gewachsenen Innenstadtbezirke, die Menschen, die dort wohnen, gewaltige Probleme haben zu vergleichen mit dem, was wir jetzt neu bauen. Das hat es halt nicht gegeben, deswegen leben wir auch so, aber das Wichtige ist doch, dass die Autos unter der Erde sind und wenn ich direkt drüber bin, dann muss ich extra wieder hinaus, das versteht kein Mensch und das will ich da einfach sagen, es wird welche geben, wo du eh raus musst, 50 %... Zwischenruf unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Nein, das stimmt nicht, wir wollen keine Autos auf der Oberfläche haben und die werden unterirdisch sein, aber wenn ich drüber eine Wohnung baue, dann will ich hinunterfahren und muss nicht extra hinausrennen. Das versteht kein Mensch. Zwischenruf unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Nein, Sie wollen damit, wie die Grünen halt manchmal halt so sind, klar und deutlich wieder aufzeigen, es muss jeder mit Schwierigkeiten rechnen, wenn man ein anderes Modell hat als Sie und das wären vor allem behinderte Menschen und ältere Menschen, zum Teil würden sie es nicht verstehen und diese Möglichkeit ist eröffnet. StR. Mag. (FH) Eustacchio: Herr Bürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Bürgermeister hat uns jetzt vor Augen geführt, wie leicht alles sein kann und wie schwer wir ihm das machen. Aber, Herr Bürgermeister, es ist einmal das Wesen einer Demokratie oder im Wesen der Demokratie so, dass man Dinge kritisch hinterfragen kann und muss, danach darüber abstimmt und dann gibt es Mehrheiten oder keine, auch das müssen wir zur Kenntnis nehmen, die wir eben unsere kritischen Anmerkungen haben. Und diese kritischen Anmerkungen kommen ja nicht von irgendwo her, sondern die sind ja sehr fundiert und jetzt beziehe ich mich einmal auf das, was du gerade vorher gesagt hast, was nicht stattfindet, nämlich eine erhöhte oder eine Ausnützung einer Dichteerhöhung, das findet sehr wohl statt, das findet nämlich gerade im Bereich der Linse statt, dass hier eine Bebauungsdichte in einem höheren Ausmaß, als ursprünglich geplant, in Anspruch genommen wird. Zwischenruf GR.in Gesek: Das stimmt nicht. StR. Mag. (FH) Eustacchio: Das stimmt, ist wurscht, und die Gefahr, die ich hier sehe und auch als verantwortlicher Stadtrat für den Verkehr ist diejenige, dass aus dieser Bebauungsdichte heraus auch andere das in Anspruch nehmen werden, weil wir sonst eine Ungleichbehandlung hätten. Das heißt, da sind wir wieder bei den juristischen Spitzfindigkeiten, die wir alle im Vorfeld jetzt noch nicht wirklich beantworten können, auch was die Verträge anbelangt, und wenn dann diese Dichteausnützung stattfindet, dann passt das ganze Verkehrskonzept hinten und vorne nicht zusammen. Und davor warnen wir und da stellen wir die Fragen und da haben wir bis jetzt noch nicht genügend Antworten bekommen, die uns zufriedenstellen. Und es kann, und da stimme ich ja dem Kollegen Pacanda dann zu, nicht sein, dass immer wieder sehr kurzfristig sehr komplexe Vertragswerke und Bebauungspläne ausgeschickt werden und dann erwartet man, dass man innerhalb von wenigen Tagen das abstimmt. Der Umstand, dass wir das abgesetzt haben, hat ja erst bewegt, dass wir neuerlich darüber diskutieren können. Ich war aber sehr verwundert, dass man auch von deiner Seite oder von Seiten der Stadtplanung nicht es der Mühe wert gefunden hat zu sagen, jetzt lade ich einmal alle ein und jetzt sollen alle Fragen stellen, die da kritisch sind. Es hat erst dann stattgefunden, wie ich am Mittwoch in meiner Abteilungsvorstandsbesprechung gesagt habe und angeregt habe, bitteschön macht das doch, sonst haben wir wieder das gleiche Bahö wie beim letzten Mal dann. Es ist erfolgt, dann sind die Fragen gestellt worden, aber auch wieder nicht ausreichend beantwortet worden und das ist einmal zur Kenntnis zu nehmen und es ist immer wieder, und da klingen die Alarmglocken, wenn die ÖVP glaubt, sie kann auf kurzem Weg was durchpeitschen, dass wir hier aufpassen müssen, weil wir auch aus der Vergangenheit gelernt haben, dass hier sehr wohl hintenherum gemauschelt wurde und das wollen wir für die Zukunft vermeiden und wir stehen selbstverständlich zu diesem wichtigen Projekt Reininghaus und wollen das bebaut wissen und wollen es ordentlich machen. Und dazu braucht man auch die notwendige Zeit und die Fragen, die wir gestellt haben, auch beantwortet zu bekommen. Das ist unser Zugang und wenn man da hierher geht, so wie du es machst, jetzt gibt es die Guten und die Bösen, die Guten sind dafür, weil die anderen sind ja gegen Reininghaus, dann ist das unzulässig (Applaus FPÖ). GR.in Bergmann: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eigentlich nicht vorgehabt, dass ich mich zu diesem Thema zu Wort melde, aber die Diskussion hat jetzt, das juckt mich ganz einfach. Und zwar, ich denke, es wird immer mit zwei Paar verschiedenen Schuhen gemessen, und wenn ich jetzt gerade die Grünen und gerade die FPÖ hernehme. Wir haben da in der Vergangenheit Bebauungspläne gehabt, wo ich mir denke, wo wirklich kurzfristig und wo einfach drübergefahren ist und beschlossen worden ist und wo diese ganzen Dinge keine Rolle gespielt haben. Ich sage jetzt nur in dem Zusammenhang GreenCity, wie war das da? Wir haben uns jetzt da ganz bewusst entschlossen, dem zuzustimmen, weil es a) hier eine Bebauungsplanung gibt, bevor noch ganz klar feststeht, welcher Investor dort ist, weil es war auch mit ein Teil dieses Rahmenplanes und aus dem Grund haben wir dem Rahmenplan auch zugestimmt, dass es geheißen hat, über den Bebauungsplan kann die Stadtplanung hier noch Einfluss nehmen. Wenn hier ein Investor vor der Türe steht und ganz genau sagt, was er will, dann ist der Gemeinderat immer im Zugzwang, das heißt, dann besteht die Gefahr, dass hier etwas entsteht, was wir nicht wollen, ist meiner Meinung nach noch wesentlich größer. Zum Kollegen Dreisiebner, also das mit der Garage das finde ich irgendwie ein bisschen witzig, weil ich denke mir, gerade ihr seid immer für den Grünraum, ich denke, wenn eine Garage unter einem Gebäude ist, dann habe ich einfach mehr Platz neben dem Gebäude noch, dass ich auch dort Bäume pflanzen kann, bei einer Garage unterirdisch, völlig wurscht, ob eine Sammelgarage oder eine andere ist, dann habe ich hier Grünland sozusagen verprasst in Wirklichkeit, weil auf einer Tiefgarage kann ich maximal ein kleines Sträucherl pflanzen, aber keinen schönen Baum mehr (Applaus KPÖ), und das sind so viele Argumente, wo ich eigentlich dieser ganzen Diskussion nicht mehr folgen kann. Und ein weiterer Punkt ist, ich kann heute, wir leben in einer Stadt, wir haben dieses Verkehrssystem noch immer nicht hier, auch wenn wir uns das alle wünschen, dass alle Bedürfnisse mit dem öffentlichen Verkehr abgedeckt werden können. Wir haben Menschen, die brauchen aus beruflichen Gründen das Auto, es sind Menschen, die eben nicht so leicht verzichten können auf das, das heißt aber jetzt nicht, dass wir den Autoverkehr forcieren, aber es ist ein Fakt und ich glaube nicht daran, dass es einen ganzen Stadtteil geben wird, wo 12.000 Menschen kein Auto benutzen. Also ich glaube, das ist ein Märchen und auf das können wir uns nicht einlassen, wir sollten mit einem guten öffentlichen Verkehr, der vorab besteht, das heißt, der gewährleistet ist, dass dieser öffentliche Verkehr auch dort stattfindet, wenn gebaut wird. Das finde ich, das ist wahrscheinlich die einzig wirkliche Lösung um hier das Verkehrsproblem vorab in den Griff zu bekommen. Danke (Applaus ÖVP, KPÖ und SPÖ). StR.in Rücker: Warum fällt mir heute der Paul Watzlawick die ganze Zeit ein. Der Paul Watzlawick hat unter anderem gesagt, man hört immer genau das, was man hören will und bei dieser Diskussion über die Sammelgaragen, und deswegen muss ich mich jetzt noch einmal melden, treffen wir des Pudels Kern. Und, Herr Bürgermeister, ich bin auch enttäuscht, ich bin wirklich enttäuscht, dass wir fast fünf Jahre miteinander intensivst gearbeitet und vor allem diskutiert haben nämlich über Mobilität in der Stadt und dass es trotzdem nicht gelungen zu sein scheint, darüber ein Einverständnis zu erzielen, was wir jeweils zum Thema Mobilität in der Stadt denken. Wenn jetzt die Ina Bergmann, tut mir leid, hergeht und die Grünen nach wie vor bewusst oder unbewusst so missversteht, dass wir von Reininghaus als einem Bezirk oder einem Stadtteil gesprochen hätten jemals, in dem kein Auto fahrt und in dem keiner ein Auto besitzen darf, dann ist das eine bewusste Verlängerung eines Missverständnisses, das natürlich politisch einfach wunderbar nutzbar ist (Applaus Grüne). Aber wir haben doch bei dem Thema Sammelgarage, man braucht nicht so weit fahren, man braucht nur ein bisschen über die Grenze von Österreich, aber auch in Wien gibt es inzwischen die Beispiele, es geht nicht darum, den Menschen erst zu verbieten, ein Auto zu besitzen, um das geht es den Grünen nicht, es geht den Grünen auch nicht darum, den Menschen zu verbieten, ihr Auto dort abzustellen, dass es einigermaßen erreichbar ist. Es geht aber trotzdem darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, dass es leichter ist und dass es einfacher ist, eine Alternative zu benutzen für jene, die sie benutzen können und wir wissen bei dem Verkehrsaufkommen, was den Autoverkehr anbelangt in dieser Stadt, dass es einen Teil von Menschen gibt, ja, die werden ihr Auto brauchen, ob sie mobilitätseingeschränkt sind, ob sie einen Beruf haben, wo sie das Auto brauchen, weil sie aus welchen Gründen immer und wenn es die Lieferverpflichtungen sind oder dass man Kinder transportiert, ja, das wird immer ein Teil sein. Aber es wird einen großen Teil geben und wenn man sich die Daten der Stadt Graz anschaut, wofür die GrazerInnen innerhalb von einem Kilometer, von drei Kilometern immer noch sehr massiv und oft alleine ein Fahrzeug verwenden, dass wissen wir, dass da noch ein hohes Potential ist, wenn diese Menschen eine Möglichkeit haben, das Auto gut abzustellen und dann zu benutzen, wenn sie es tatsächlich brauchen und den Rest der Zeit, und so habe ich es gesagt, Bürgermeister, Herr Bürgermeister, so habe ich das damals gesagt. Ich habe gesagt, sehr flapsig formuliert habe ich gesagt, es ist doch besser, wenn die Menschen beim Rausgehen aus der Tür zuerst über den Fahrradständer stolpern, so habe ich das gesagt, und ich weiß, warum Sie sich darüber auch ein bisschen aufgeregt haben, als dass sie direkt von oben bis unten durch in die Garage fahren und nichts einfacher ist, als gleich das Auto wieder zu verwenden und niemals in der Umgebung sich überhaupt nur zu bewegen. Das heißt, die Sammelgarage hat nicht den Zweck, Parkhäuser zu bauen irgendwohin, sondern eine gezielte, am Rand der Siedlung angeordnete Parkfläche zu haben, die unterirdisch ist natürlich, aber nicht das klassische Prinzip, ich komme nie in die Freifläche, sondern das Auto ist der erste Weg, den ich verwende. Und wenn wir weiterhin so denken, und das ist das, wo wir uns unterscheiden, Herr Bürgermeister, die ÖVP, aber natürlich besonders die FPÖ, dass das Denken auf vier Rädern in dieser Stadt einfach nicht ersetzt wird, dass es auch erstens viele Menschen gibt, die täglich anders leben, anders gut leben und dass es wesentlich mehr Menschen sein könnten zum Wohle aller, die dazu eine Chance erhalten können und das war dabei gedacht, wenn wir von Reininghaus als einem autoarmen und modernen Verkehrsmobilitätsbezirk gedacht haben und nicht von einem, wo allen verboten wird, mit dem Auto zu fahren, das ist eine Verkürzung, die einfach diese Diskussion auf einem sehr, ich muss sagen, echt leider undifferenzierten Niveau weiterbringt und da kommen wir nie zum Ende. Aber es zeigt, was des Pudels Kern ist und es ist nicht umsonst so, dass die ÖVP und die Grünen genau über diesen Punkt letztendlich, wenn es um Reininghaus gegangen ist oder Mobilitätspolitik, miteinander dann auch an einen Punkt gekommen sind, wo es nicht mehr miteinander gegangen ist. Es hat sich heute wieder gezeigt (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren, jetzt darf ich ein paar Punkte nur festhalten. Dieser Gemeinderat hat beschlossen eine Dichte von 2,0 im Flächenwidmungsplan. Dieser Bebauungsplan weist eine Dichte von 2,0 aus. Das heißt, ich kann nur den Herrn Kollegen Eustacchio ersuchen, sich das noch einmal genauer anzuschauen. Das muss ich einfach richtigstellen, damit das ist. Zur Garagendebatte vielleicht nur noch einmal festgehalten: Auf dieser Fläche gibt es eine gedeckelte Stellplatzanzahl von 400, das ist eine geringe Anzahl und diese geringe Anzahl wird unter der Erde sein, Gott sei Dank, und dann können wir gerne einmal darüber debattieren, wie sie in einer Ellipse mit vier Gebäuden, das hat die Frau Bergmann richtigerweise angesprochen, wo sie die Garage situieren und wir sagen ja nur, wenn sie direkt unter dem Gebäude ist, dann sollten diese Menschen nicht über den Fahrradständer drüberfliegen, sondern sollten gleich runterfahren können. Wenn wir es nämlich separieren und woanders hinbauen, wird auf dieser Fläche einem Meter drüber nicht so viel wachsen, weil die sonst freibleiben würde, das ist eine der Grundgeschichten dort. Aber es macht wahrscheinlich eh nicht Sinn. Zum Verkehrskonzept, Mario, da möchte ich dir bitte noch etwas mit auf den Weg geben. Du sagst, es wird dort viel mehr möglich sein und das brauchst du, weil sonst funktioniert das Verkehrskonzept nicht. Zwischenruf StR. Mag. (FH) Eustacchio: Ist eine Befürchtung. Bgm. Mag. Nagl: Ist deine Befürchtung? Unsere Befürchtung ist eine andere. Unsere Befürchtung ist, dass diese Straßenbahnlinie aufgrund der Verzögerungen im Planungsbereich, und der Gemeinderat hat dich jetzt schon mehrfach aufgefordert, nicht da sein wird (Applaus ÖVP und Grüne), weil wenn dort eine Straßenbahn vorbeifährt, dann werden vielleicht auch die Investoren, je schneller die fährt, umso weniger werden die Investoren überhaupt Garagenplätze wollen, weil es Gott sei Dank auch viele Menschen gibt, die heute in Städten ohne das Auto auskommen wollen, weil es eh nur ein Kostenfaktor ist und ein Stehzeug ist. Und wenn du dich beschwert hast darüber, dass die Verträge so kurzzeitig kommen, möchte ich in diesem Gemeinderat schon auch anmerken, der Mobilitätsvertrag ist ein Vertrag, den wir beide eingebracht haben und du weißt genau, dass du auch über deine Fachbeamtenschaft lange genug mitverhandelt hast über Wochen hinweg, und dass zum Schluss noch drei Punkte übrig geblieben sind und diese drei Punkte habe ich dann verhandelt, auch im Beisein deines Mitarbeiters, und ich habe dich auch gebeten, das dir noch einmal anzuschauen, aber dass du heute das so darstellst, dass man da quasi erst kurzfristig informiert wird, das ist unser gemeinsames Vertragswerk (Applaus ÖVP). StR. Mag. (FH) Eustacchio: Also, meine Damen und Herren, heute geht es ein bisschen hin und her, ist ja lustig, aber vielleicht braucht man das vor dem Sommer noch. Die Linien sind in Planung, da ist nichts verzögert, nichts aufgeschoben, du weißt es ganz genau, dass die diversen Abteilungen Personal benötigen, das jetzt gerade erst ausgeschrieben wird, es ist im Plan, meine Damen und Herren. Außerdem bis die Straßenbahn fährt, werden viele, viele Jahre vergehen, vorweg ist geplant, dass über die Trasse der Bus fährt, das wird ein Leichteres sein, also das ist im Plan, also hier so zu tun, als ob das dann irgendwo im Widerspruch steht, ist absurd. Beim Vertragswerk, hast du natürlich Recht, haben meine Abteilungen auch mitgearbeitet, es geht trotzdem darum, dass die Gemeinderäte von allen Fraktionen nicht genügend Zeit gehabt haben, sich dieses Vertragswerk anzusehen und nichts anderes habe ich gesagt und deswegen habe ich damals auch von meiner Seite aus das absetzen lassen, damit genügend Zeit da ist, dass dieses komplexe Vertragswerk angesehen wird und um nichts anderes ist es gegangen. Und meine Argumentation war damals, es wird ja wohl nicht darauf ankommen, dass wir das in den nächsten Gemeinderat, sprich heute, bringen, weil das sind ohnehin nur zirka drei Wochen bis dorthin, das war die Argumentation. Also ich weiß nicht, woran es jetzt scheitert. Herr Kollege Haberler, wir stimmen dem Vertrag zu, und weil du das vorher hinterfragt hast, warum wir das tun: dem Vertrag, dem Mobilitätsvertrag, zustimmen, dem anderen nicht. Weil es nicht möglich wäre, die Veränderung der Flächenwidmung zu tätigen und den Mobilitätsvertrag nicht abgestimmt zu haben, umgekehrt lässt es sich aber sehr wohl machen (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Probieren wir das gleich einmal aus. Wir haben zwei Stücke, die wir abzustimmen haben. Zuerst die Vereinbarung über die Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen, Stück Nummer 10), und dann das Stück Nummer 15), wobei wir hier einen Antrag haben vom Herrn Pacanda, dass wir das heute wieder nicht tun sollten. Der Tagesordnungspunkt 10) wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen. Der Antrag von GR. Pacanda, Absetzung des Stückes 15), wurde mit Mehrheit (gegen Piratenpartei) abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt 15) wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ, Grüne und Piratenpartei) angenommen. Berichterstatter: GR. Eber 17) A 14-061828/2013 05.22.0 Bebauungsplan „Eggenberger Gürtel – Niesenbergergasse – Traungauergasse“ KG Gries GR. Eber: Ein Bebauungsplan, der wahrscheinlich etwas weniger komplex und weniger umstritten ist als der soeben behandelte. Der Herr Bürgermeister hat schon angesprochen, es hat hier einen Bebauungsplan bereits gegeben, der wurde außer Kraft gesetzt, weil ein neuer Bebauungsplan im Zusammenhang mit dem ECE Einkaufszentrum erstellt wurde. Nachdem dieses Einkaufszentrum nicht kommt, was ich persönlich auch für sehr erfreulich halte, wird nun wiederum ein Bebauungsplan erstellt und soll erlassen werden, der sich sehr eng am ursprünglichen Bebauungsplan orientiert. Es geht da um das Gebiet Eggenberger Gürtel/ Traungauergasse/Niesenbergergasse. Auf einer Fläche von rund 3.400 m2 soll dort eine Bebauung stattfinden, wurde ordnungsgemäß aufgelegt, es hat einige, ich glaube, zwei Einwendungen gegeben, die im Wesentlichen allerdings gut, würde ich sagen, bearbeitet werden konnten. Ich möchte in dem Zusammenhang nur sagen, es hat eben auch eine Änderung auch gegeben, statt je einen Autoabstellplatz für 80 bis 90 m2 Bruttogeschoßfläche, wie es im ursprünglichen Entwurf geheißen hat, sind nunmehr 110 bis 120 m2 für einen Autoabstellplatz notwendig. Interessant für mich in diesem Zusammenhang war, dass der Investor dort gesagt hat, also gerade wenn das in so einem zentralen Punkt ist und in dem Fall auch in Bahnhofsnähe ist, dann haben sie die Befürchtung, dass die Hälfte der Parkplätze dort sonst leer steht. Das nur als kleine Anmerkung. Ich ersuche nunmehr beziehungsweise stelle den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: erstens den 05.22.0 Bebauungsplan, also Eggenberger Gürtel/Niesenbergergasse/Traungauergasse sowie zweitens die Einwendungserledigungen. Dankeschön (Applaus KPÖ). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 05.22.0 Bebauungsplan „Eggenberger Gürte – Niesenbergergasse – Traungauergasse“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 2. die Einwendungserledigungen. Bgm. Mag. Nagl: Vielleicht nur, weil mir das gerade überreicht wurde, und die Frau Lisa Rücker Watzlawick zitiert hat. Zunächst muss das Problem definiert werden, hierbei muss zwischen echten und Pseudoproblemen natürlich unterschieden werden. GR. Dreisiebner: Ich habe mich nur gemeldet, weil Sie, Herr Bürgermeister, so suchend durch den Raum geschaut haben. Bgm. Mag. Nagl: Das wirkte anders. GR. Dreisiebner: Aber es gibt einen ernsthaften Grund, wir stimmen sowohl Mobilitätsvertrag als auch dem Bebauungsplan, der Änderung, zu. Wir wollen nicht unerwähnt lassen, dass diese Geschichte mit der Errichtung eines Einkaufszentrums, warum auch immer und mit wessen Zutun auch immer, dann doch nicht zur Umsetzung gekommen ist. Vielleicht war es eine Mischung aus BürgerInnenrebellion und Finanz- und Wirtschaftskrise, dass die jetzt auch in der Bebauungsplanung eine dementsprechende Änderung erfährt… Zwischenruf GR.in Katholnig: Du kommst anscheinend im Ausschuss nicht genug zu Wort. GR. Dreisiebner: Scheinbar du auch nicht, aber ich bin in deinen Ausschüssen nicht. Irgendwer wird es dir schon sagen, ob ich im Ausschuss genug zu Wort komme oder nicht. Auf jeden Fall ist für uns jetzt durch das Festmachen dieses Bebauungsplanes diese Geschichte eines Einkaufszentrums an dem Ort, das wir bekanntermaßen für nicht positiv für die Entwicklung der Stadt Graz betrachtet haben, wohl endgültig erledigt und das wollte ich hier nur noch zum Besten geben beziehungsweise auch dem Herrn Bürgermeister eine Freude machen (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Haberler 18) A 14-K-542/1996 - 46 03.03.2 Bebauungsplan – 2. Änderung Wassergasse III. Bez., KG Geidorf Grundstück Nr. 58/2 GR. Haberler: Geschätzter Herr Bürgermeister, liebe Gäste, hoher Gemeinderat! Es geht um den Bebauungsplan Wassergasse in 3.3.2 in Geidorf. Anzumerken ist, dass die Straßenbreite mit sechs Meter in der Wassergasse reguliert ist. Wassergasse ist öffentliches Gut, warum sechs Meter? Es müssen im Boden Leitungen verlegt werden, und links und rechts ist ungefähr je ein halber Meter für das Bankett, das heißt, man kommt auf zirka 50 cm und geplant ist, dass es keinen Durchzugsverkehr für Kfz gibt. Dazu hat die Stadtplanung mit dem Straßenamt ist im Gespräch. Im Süden soll die Bebauung maximal dreigeschossig erfolgen. Ich bitte um Zustimmung des Bebauungsplanes. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 03.03.2 Bebauungsplan „Wassergasse“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht, und 2. die Einwendungserledigungen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dreisiebner 19) A 14-001300/2014 04.17.0 Bebauungsplan „Wiener Straße – Grüne Gasse“ IV. Bez., KG Lend GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bebauungsplan 04.17.0 Wiener Straße – Grüne Gasse ist im Zuge eines Anhörungsverfahrens aufgelegt geworden. Der Ausschuss ist darüber im März dieses Jahres informiert worden. Es sind zu diesem Bebauungsplan elf Einwendungen eingelangt und behandelt worden. Es hat zu keinen Änderungen des Bebauungsplanes jetzt in der Beschlussfassung gegeben, in der Auflagenfassung geführt, das heißt, sie konnten insofern erledigt werden, dass sie zu keinen Änderungen geführt haben. Der Bebauungsplan besteht aus dem Verordnungswortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung sowie dem Erläuterungsbericht. Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung hat diesen Bebauungsplan sehr eindringlich beraten. Ich merke hier an, ich habe mich hierzu auch zu Wort gemeldet und stelle den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen den 04.17.0 Bebauungsplan Wiener Straße – Grüne Gasse, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie die Einwendungserledigungen. Ich ersuche um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 04.17.0 Bebauungsplan „Wiener Straße – Grüne Gasse“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 2. die Einwendungserledigungen. GR. Pacanda: Ich wollte eigentlich nur an was erinnern und zwar einen Beschluss von uns von der letzten Gemeinderatssitzung, einen dringlichen, und zwar die industriellen Baudenkmäler, und zwar möchte ich einfach darauf hinweisen, dass zwar eh ein Gebäude im Denkmalschutz steht und zwar, das ist die Grüne Gasse 5; im Anschluss an die Grüne Gasse 5 ist ein altes Hufschmiedegebäude, 5-9 ist das, glaube ich, steht zur Zeit nicht unter Denkmalschutz. Kann man diskutieren, ob das altes Industrieerbe ist, ich wollte es einfach nur erwähnen, dass wir da sozusagen nicht auf unsere Beschlüsse vergessen auch und vielleicht dann dementsprechend, wenn es dann heiß her geht, sage ich einmal, wenn dann gebaut wird, dass man vielleicht noch mit dem Bauwerber dann spricht und versucht, da irgendwie eine Lösung zu finden. Dankeschön (Applaus KPÖ). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Pogner 20) A 23-028212/2013-0015 Förderung von Hausanlagen für die Heizungsumstellungen auf Fernwärme zur Verringerung der Feinstaubbelastung – Zuschuss des Landes in der Höhe von Euro 750.000,00 Verwaltungsübereinkommen GR. Pogner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Da geht es um die Förderung von Hausanlagen für die Heizungsumstellung auf Fernwärme. Im Rahmen der Maßnahmen des Landes Steiermark zur Feinstaubbekämpfung werden seit 2011 auf Basis eines Verwaltungsübereinkommens der Stadt Graz wieder Fördermittel zur Heizungsumstellung auf Fernwärme als Kofinanzierung zur Verfügung gestellt. Diese Förderung wurde unter bestimmten Umständen, da gibt es eine eigene Richtlinie dafür, die da festgelegt wurde und wurde gewährt. Und zum Beispiel im Zeitraum 2011/2012 wurde eine Million Euro zur Verfügung gestellt für 330 Wohneinheiten, dann am 1.3.2012 wurden für den Zeitraum 2012/13 1,6 Millionen wiederum zur Verfügung gestellt, etwa 3.500 Wohneinheiten hat es da gegeben, die gefördert wurden. Mit Beschluss vom 27.6.2013 für den Zeitraum 2013/14 wurden 800.000 Euro für 1.030 Wohneinheiten zur Verfügung gestellt und mit dem heutigen Beschluss hat uns die Landesregierung mit 15.5. weitere 750.000 Euro zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Überweisung der Mittel des Landes Steiermark an die Stadt Graz ist der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung und diese Vereinbarung liegt also dem Stück bei und die Vereinbarung soll in einer detaillierten Form der Förderungsabwicklung sowie die Höhe und der Zeitpunkt der Mittelüberweisung beinhalten. Die Laufzeit erstreckt sich bis 31.7.2015. Der Gemeinderat wolle daher beschließen: Erstens die beiliegende Vereinbarung mit dem Land Steiermark über die Förderung von Heizungsumstellungen zur Verringerung der Feinstaubbelastungen und zweitens die Ermächtigung des Umweltamtes zur Abwicklung der Förderung im Rahmen dieser Vereinbarung. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. die beiliegende Vereinbarung mit dem Land Steiermark über die Förderung von Heizungsumstellungen zur Verringerung der Feinstaubbelastung, 2. die Ermächtigung des Umweltamtes zur Abwicklung der Förderung im Rahmen dieser Vereinbarung. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Pogner 22) StRH-62996/2013 Follow-up-Prüfung zum Prüfbericht „Unesco City of Design“ GR. Pogner: Da geht es um die Follow-up-Prüfung zum Prüfbericht von Unesco City of Design. Im März 202 legte der Stadtrechnungshof den Prüfbericht City of Design mit den Schwerpunkten Kosten, Mittelverwendung, Nutzung des Titels für Grazerinnen und Grazer, für den Tourismus und die Wirtschaftstreibenden vor. Im Zuge dieser Prüfung wurden Empfehlungen abgegeben und das Ergebnis dieser Prüfung wurde im Ausschuss ausführlich diskutiert und einstimmig angenommen. Ich bedanke mich von dieser Stelle aus beim Stadtrechnungshof für die durchgeführte Prüfung, und im Ausschuss, wie gesagt, wurde der Prüfbericht einstimmig angenommen und zur Kenntnis genommen und daher der Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehme. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Mag.a Grabe 23) StRH – 063002/2013 Follow-up-Prüfung zum Prüfbericht „Gebarungskontrolle der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz“ GR.in Mag.a Grabe: Wie erwähnt geht es um den Follow-up-Prüfbericht, also die Follow-up-Prüfung zum Prüfbericht der Gebarungskontrolle der Freiwilligen Feuerwehr, alle in diesem Raum wissen, dass das sehr intensiv diskutiert wurde. In etlichen Sitzungen, im Kontrollausschuss, aber auch hier. Dieser Follow-up-Bericht jetzt hat eben untersucht, welche der Punkte, die der Stadtrechnungshof empfohlen hat, umgesetzt wurden und kommt zu dem durchaus erfreulichen, aber nicht hundertprozentig erfreulichen Ergebnis, nämlich das von den zwölf Maßnahmen acht Maßnahmen als umgesetzt anzuerkennen sind. Darunter fielen auch alle sechs Maßnahmen, die das Berichts- und Rechnungswesen betreffen, also die Voranschlagerstellung, Buch- und Inventarführung usw. und deren Umsetzung für den Stadtrechnungshof besonders wichtig war. Also diese Teile kann man klar begrüßen und es ist erfreulich, dass die heftigen Diskussionen, die wir bisher hatten, hier eine Änderung der Gebarung machen. Es sind allerdings vier Punkte genannt, die noch nicht umgesetzt sind und da hoffen wir, denke ich, alle drauf, dass das bald geschehen wird. Das eine ist eine Maßnahmen im Bereich Darstellung der gesamten Raumkosten mit der Freiwilligen Feuerwehr Kroisbach und Containeranlage Feuerwache Süd, dann eine Maßnahme, die die Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr betrifft, nämlich die Klärung des Flächenbedarfs der Freiwilligen Feuerwehr eben in dieser Containeranlage Süd und die Anpassung der zu verrechnenden Raumkosten und zwei auf die Freiwillige Feuerwehr Graz selbst, nämlich, das was wir auch intensiv diskutiert haben, die Prüfung der Verschuldensfrage in Bezug auf Überziehungszinsen, Überziehungsspesen, Verzugszinsen usw. und gegebenenfalls Rückforderung des Schadens von verantwortlichen Personen und die Nachforschungen zum Verbleib von fehlenden Geräten und gegebenenfalls Vornahme der notwendigen rechtlichen Schritte, sind zum Zeitpunkt der Prüfung als noch nicht umgesetzt zu beurteilen gewesen, aber es wurde uns zugesichert, dass auch das auf einem besseren Weg ist als in der Vergangenheit. Wurde im Kontrollausschuss, wie erwähnt, diskutiert und es gibt die Stellungnahme des Kontrollausschusses. Ich bitte um Annahme des Prüfberichtes beziehungsweise die Stellungnahme des Kontrollausschusses. Die Berichterstatterin stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Schönbacher 24) GGZ – 066142/2013 Präs. – 8983/2003-9 Organisationsstatut GGZ Änderung GR.in Schönbacher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr geehrte Gäste! Vorerst möchte ich sagen, dass dieses Stück im Verwaltungsausschuss der Geriatrischen Gesundheitszentren einstimmig angenommen worden ist. Und zwar die Versorgung der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz wurden in den letzten Jahren an die Erfordernisse der epidemiologischen Entwicklung sowie zur Gewährleistung einer integrierten Versorgung angepasst und dadurch das Geschäftsfeld erweitert. Die Definition des Aufgabenbereiches nach § 2 des Organisationsstatutes soll folgedessen ebenfalls angepasst sowie um die Angebote der Tageszentren, Tagesstätten, Ambulanzen, SeniorInnenwohnungen mit geringem Betreuungsbedarf sowie des Institutes für Geriatrie und Gerontologie erweitert werden. Im Zuge dessen sind einige Paragraphen geändert und zusammengefügt worden, wie zum Beispiel § 15 Abs. 3 bis Abs. 5 sowie der neue § 16 Rechtsangelegenheiten und Kontrolle. Zum besseren Verständnis soll der ehemalige § 17 Berichtswesen, Controlling, in den § 15 Kosten- und Leistungsrechnung/Controlling integriert werden. Aufgrund der Notwendigkeit, die Geschlechtergleichstellung sowie die Genderkompetenz in vielfachen Aspekten aktiv zu leben und dies durch das Organisationsstatut auch deutlich zu zeigen, wurden im gesamten Organisationsstatut einheitlich geschlechtsneutrale Bezeichnungen verwendet. Gemäß § 86 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz des Organisationsstatutes der GGZ fällt die Abänderung des Organisationsstatutes in die Zuständigkeit des Gemeinderates. Der Verwaltungsausschuss für die GGZ und der Ausschuss für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte stellen daher gemäß der §§ 65 Abs. 2 und 66 Abs. 1 Statut den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 86 Abs. 1 Statut und § 5 Abs. 2 des Organisationsstatutes der GGZ den Änderungen und Ergänzungen des Organisationsstatutes der GGZ zustimmen und das angeschlossene, einen integrierten Bestandteil dieses Gemeinderatsantrages bildende Organisationsstatut beschließen. Die Berichterstatterin stellt namens des Verwaltungsausschusses der GGZ und des Ausschusses für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 86 Abs. 1 Statut und § 5 Abs. 2 des Organisationsstatutes der GGZ den Änderungen und Ergänzungen des Organisationsstatutes der GGZ zustimmen und das angeschlossene, einen integrierenden Bestandteil dieses Gemeinderatsbeschlusses bildende Organisationsstatut beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Ing. Lohr NT 27) A 2 – 025687/2014-0005 Grazer Marktordnung 2013 Ausweitung des Marktgebietes auf dem Parkplatz des Center West GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht weiter mit den Paragraphen. Nach § 45 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz hat sich der Gemeinderat die Kompetenz zur Festlegung der Marktplätze und des Umfanges der Marktgebiete vorbehalten. In § 3 c) der Grazer Marktordnung sind die Standorte der Flohmärkte festgelegt. Der Organisator des Flohmarktes auf dem Parkplatz des Center West hat die Ausweitung des bestehenden Marktgebietes auf die Freifläche in der in Anlage XI. 1 näher beschriebenen Weise beantragt und liegt die entsprechende Zustimmung des Grundeigentümers vor. Die unterschiedlichen Kammern sind befragt worden. Seitens der Wirtschaftskammer in Zweifel gezogener Bedarf einer Erweiterung ist aber dennoch nicht gegeben, da die existierenden Märkte von der Bevölkerung sehr gut angenommen werden und eine große Nachfrage besteht. Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz stellt daher den Antrag, der Gemeinderat möge das im § 3 c) der Grazer Marktordnung 2013 und der dazugehörigen Anlage XI. 1 näher beschriebenen Marktgebiet festlegen. ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat möge das im§ 3 lit c) der Grazer Marktordnung 2013 und der dazugehörigen Anlage XI. 1 näher beschriebene Marktgebiet festlegen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Frölich NT 35) A 8-66149/2013-21 Vermessungsamt, Klima- und Energiefords – Projekt: GIP.GV.ROLLOUT, 1. Projektgenehmigung über € 65.000,- in der AOG 2014/2015 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 20.000,- in der AOG 2014 GR. Mag. Frölich: Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Stück geht es um eine Projektgenehmigung über 65.000 Euro und die haushaltsplanmäßige Vorsorge über 20.000 Euro in der AOG 2014. Es ist ein Projekt, das sich GIP.GV.ROLLOUT nennt, ein Projekt des Vermessungsamtes. GIP steht für GraphenIntegrationsPlattform, das ist ein Projekt, das vom Verkehrsverbund Ostregion eingereicht wurde und auch gefördert wird, es ist ein Werkzeug für die Verwaltung, um eben diese Plattform aktuell zu halten. Ich beschäftige mich im Besonderen mit dem finanziellen Aspekt, weil das andere ist sehr technisch determiniert. Es ist so, dass dieses Projekt zu 50 % gefördert wird, die voraussichtlichen Kosten betragen, wie gesagt, 65.000 Euro und sind auf 2014 und 2015 aufgeteilt, auf die beiden Abteilungen Vermessungsamt mit einem Anteil von 22.500 bzw. das Vermessungsamt und das Straßenamt, das Vermessungsamt kann einen Anteil von 22.500 aus nicht verbrauchten AOG-Mitteln bedecken aus 2013, das Straßenamt finanziert seinen Anteil durch eine Kreditansatzverschiebung von 10.000 Euro aus einer Finanzposition „Entgelte für sonstige Leistungen“. Ich stelle für den Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss den Antrag, in der AOG wird die Projektgenehmigung GIP.GV-Rollout über 65.000 Euro, davon, wie erwähnt, 20.000 für 2014 und 45.000 für 2015 beschlossen und in der AOG 2014 werden die neuen Finanzpositionen „Entgelte für sonstige Leistungen, GIP.GV.Rollout“ 20.000 Euro geschaffen und zur Bedeckung die Finanzpositionen „Entgelte für sonstige Leistungen, Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um je 10.000 gekürzt und die Finanzposition „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um 20.000 erhöht. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 iVm § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: 1. In der AOG 2014/2015 wird die Projektgenehmigung „GIP.GV.ROLLOUT“ über € 65.000,- (davon € 20.000,- für 2014 und €45.000,- für 2015) beschlossen. 2. In der AOG 2014 werden die neuen Fiposse 5.03200.728400 „Entgelte für sonstige Leistungen, GIP.GV-ROLLOUT“ (Anordnungsbefugnis: A 10/6) (Deckungsklasse: 10604) mit € 20.000,- geschaffen und zur Bedeckung die Fiposse 5.64000.728700 „Entgelte für sonstige Leistungen“ 6.64000.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um je € 10.000,- gekürzt bzw. die Fipos 6.03200.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um € 20.000,- erhöht. GR. Pacanda: Ganz kurz, mich habe es eh heute schon im Ausschuss kurz vorangekündigt auch, ich würde da gerne einen Zusatzantrag stellen und zwar mit dem Wortlaut: Die zuständigen Stellen mögen prüfen und darüber Bericht erstatten, ob und wie die Daten aus der GIP Datenbank für OGD, das erkläre ich jetzt kurz, weil das hat sich heute schon erwiesen, dass das von Vorteil ist, wenn man OGD kurz erklärt. OGD heißt open government data, ist ein Synonym für offene Verwaltungsdaten, die im Sinne der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden. Das heißt effektiv eigentlich diese Daten, diese Informationen, die von den Bürgerinnen und Bürgern generiert werden einerseits beziehungsweise auch bezahlt werden. Andererseits und finanziert werden sozusagen wieder rückgeführt werden und für sie frei verfügbar sind und der Gedanke wäre eben auch, diese Daten zur Verfügung zu stellen. Das wäre mein Zusatzantrag, den ich hiermit jetzt eingebracht habe und schriftlich gleich noch zur Verfügung stelle. Danke. Bgm. Mag. Nagl: Nach kurzer Rücksprache mit unserem engagierten Abteilungsvorstand, darf ich nur anmerken, dass diesem Zusatzantrag eigentlich zugestimmt werden könnte. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag von GR. Pacanda wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dreisiebner NT 38) A 14-016238/2013/0011 16.18.0 Bebauungsplan „Straßganger Straße – Olga-Rudel-Zeynek-Gasse“ XVI. Bez., KG 63125 Webling Beschluss GR. Dreisiebner: Es geht wiederum, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, es geht wiederum um einen Bebauungsplan, diesmal im Bezirk Straßgang, Bebauungsplan 16.18.0 Olga-Rudel-Zeynek-Gasse. Dieser Bebauungsplan mit Widmung Aufschließungsgebiet allgemeines Wohngebiet WA, Bebauungsdichte 0,2 bis 0,8 ist gemäß Deckplan 1 vom 3.0 Flächenwidmungsplan mit der Verpflichtung zur Erstellung eines Bebauungsplanes ausgestattet worden. Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung wurde in der Februarsitzung über Inhalt und Auflageverfahren des Bebauungsplanentwurfes informiert. Die Auflage über neun Wochen erfolgte vom 13. März bis 15.5. des Jahres. Im Zuge der Auflage beziehungswiese nach einer Informationsveranstaltung, die auch durchgeführt worden ist, sind vier Einwendungen im Stadtplanungsamt eingelangt, die erledigt werden konnten und zu einer Veränderung hinsichtlich der Auflage jetzt im Beschlussbereich geführt hat und zwar im § 7 betreffend Freiflächen und Grüngestaltungen wurde ein Absatz ergänzt, dass nämlich entlang der Straßganger Straße mindestens neun großkronige Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten sind. Bei Erhalt von Bestandsbäumen entlang der Straßganger Straße kann die Anzahl von Neupflanzungen reduziert werden. Soweit ist der Bebauungsplan also rechtmäßig durchgeführt worden, der Ausschuss hat das diskutiert und ich stelle den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen die Teilaufhebung des Aufschließungsgebietes für Katastralgemeinde Webling, Grundstücksnummer .1969, erstens, sowie zweitens den 16.18.0 Bebauungsplan Straßganger Straße – Olga-Rudel-Zeynek-Gasse, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie drittens die Einwendungserledigungen. Ich ersuche um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. die Teil-Aufhebung des Aufschließungsgebietes (KG 63125 Webling, Gst.Nr. .1969) 2. den 16.18.0 Bebauungsplan „Straßganger Straße – Olga-Rudel-Zeynek-Gasse“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung samt Planzeichenerklärung und dem Erläuterungsbericht sowie 3. die Einwendungserledigungen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 16.35 Uhr den Vorsitz. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Nutzungskonflikte auf Gehsteigen und in Fußgängerzonen GR. Haberler, MBA stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Haberler: Wie wir wissen, gibt es Nutzungskonflikte auf Gehsteigen und in Fußgängerzonen mit Fahrradfahrern. Der Fahrradverkehr nimmt in Graz eine bedeutende Rolle am Gesamtverkehrsaufkommen ein. Laut einer VCÖ-Umfrage unter 2.500 Radfahrern ist Graz die fahrradfreundlichste Gemeinde Österreichs und das zum dritten Mal in Folge. Leider verwenden aber zunehmend viele Radfahrer auch Gehsteige und solche Fußgängerzonen, welche nicht für Radfahrverkehr freigegeben sind, sprich Sporgasse. Dies führt unweigerlich zu sehr gefährlichen Konfliktsituationen mit Fußgängern, Kinderwagen schiebenden Eltern, Menschen mit Geh- und/oder Sehbehinderungen, aber auch bei Haus- und Grundstückseinfahrten, da haben wir schon einen Antrag eingebracht beim letzten Mal. Letztendlich stellt die verkehrswidrige Benützung auch ein hohes Selbstgefährdungspotential für die Radfahrer dar. Die Bündelung der Überwachung des ruhenden Verkehrs in den Bereichen der gebührenpflichtigen Kurzpark- und Parkzonen mit jener der Halte- und Parkverbote durch das Grazer Parkraumservice hat sich als sehr effizient erwiesen. Insofern erscheint es zweckmäßig, dass das Grazer Parkraumservice nach einer entsprechenden Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960 auch das Fahrverbot in Fußgängerzonen, auf Gehsteigen und vergleichbaren Verkehrsflächen überwachen darf. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g: Der Grazer Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz werden beauftragt, an den Bundesgesetzgeber am Petitionsweg mit dem Ziel heranzutreten, die Straßenverkehrsordnung 1960 insofern zu ändern, dass auch andere Organe als die Polizei das Fahrverbot in den bezeichneten Fußgängerzonen, auf Gehsteigen und vergleichbaren Verkehrsflächen überwachen und im Übertretungsfall ahnden können. Ich bitte um Zustimmung (Applaus ÖVP). GR. Pacanda zur Dringlichkeit: Herzlichen Dank für den Antrag. Ich finde das absolut dringlich, da vor allem wirklich Nutzungskonflikte bestehen, dem einen oder anderen ist schon ein Abänderungsantrag der Piraten zugegangen, der das auch vielleicht photographisch ein wenig darstellt. Einerseits, eh wie du es heute schon einmal gesagt hast, wo natürlich dann auch Pkw dann natürlich auf einem Radweg/Gehsteig parken, ist natürlich auch nicht ideal. Ich bin aber nicht der Meinung, dass man das über eine Petition an den Bundesgesetzgeber lösen muss, um eine dementsprechende StVO-Änderung zu vollziehen, sondern teilweise sehe ich das so, dass die Konflikte auch hausgemacht sind. Wenn man sich zum Beispiel Annenstraße den Bereich anschaut, da geht der Radweg plötzlich eigentlich in den Gehsteig über, das heißt, wenn man als Fußgänger dort geht, kann man überhaupt nicht erkennen, dass dort ein Radweg ist, außer man weiß es. Das heißt, es verschwimmt, das Gleiche ist zum Beispiel auch Erzherzog-Johann-Brücke/Südtiroler Platz, wenn man dann auf den Südtiroler Platz rauffährt, dann fährt man eigentlich in diese Fußgängerzone, wo man aber auch Radfahren darf. Ist aber auch nicht klar ersichtlich und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es da zu Konflikten kommt. Wenn man sich andere Städte in Deutschland teilweise anschaut, ist es sehr klar markiert, das ist wirklich so markiert, dass man es überhaupt nicht übersehen kann und deswegen einen dementsprechenden Abänderungsantrag, dass einmal die zuständigen Abteilungen ersucht werden zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um eine bessere Erkennbarkeit von Radwegen zu gewährleisten. Ich bin einfach der Meinung, dass das aktuell nicht möglich ist, die wirklich gut zu erkennen und dass da automatisch Konflikte entstehen und einen zweiten Punkt, weiters werden die zuständigen Abteilungen ersucht, für neuralgische Punkte in Graz eine Info-Kampagne zu planen, bei der Radfahrer und Fußgänger informiert werden. Durch die Exekutive und gegebenenfalls durch die Mithilfe der Ordnungswache, es ist eine kleine Textänderung, die sich noch ergeben hat im Abänderungsantrag. Dankeschön. GR. Dipl.-Ing. (FH) Savernik: Lieber Stefan, herzlichen Dank für deinen Antrag. Natürlich ist es ein Riesenproblem, dass man Radfahrer auf Gehsteigen oder Fußgängerzonen ausweicht, wieso haben wir aber das Problem? Weil das Radwegenetz einfach so lückenhaft ist, dass das irgendwann einmal aufhört oder dass man einfach überhaupt gewisse Strecken nicht mit dem Rad erreichen kann. Das heißt, das Problem habt ihr richtig erkannt, aber man kann das einfach nicht aus quasi der Übernahme der Aufgaben der Polizei plötzlich in die GPS tun. Die GPS soll den ruhenden Verkehr überwachen, aber bitte nicht den fließenden Verkehr, also das muss man schon klipp und klar trennen. Also wir sind auf jeden Fall beim Antrag vom Philip Pacanda dabei, weil diese Nutzungskonflikte gibt es, das wissen wir, aber man muss ganz ehrlich sagen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, bevor man am Gürtel mit dem Rad fährt, natürlich weichen die Leute auf den Gehsteig aus, weil sonst passiert was am Gürtel. Aber bitte jetzt dem GPS jetzt den Auftrag zu geben, das sollte noch weiterhin in den Händen der Polizei bleiben und dem Abänderer werden wir selbstverständlich zustimmen, das gehört besser ausgebaut, es gehört besser beschildert (Applaus SPÖ). GR. Dreisiebner: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne! Die Dringlichkeit zu diesem Thema ist gegeben, das ist keine Frage. Aber auch wir interpretieren die Möglichkeiten, hier Lösungen, Verbesserungen usw. zu erreichen, anders als es die ÖVP allem Anschein nach tut, wir wollen das Gewaltmonopol nicht von der Exekutive auf die Ordnungswache selektiv ausweiten; dass die Exekutive den einen anderen Fall Aktivitäten setzen muss und soll, das ist ganz klar. Bin aber genauso bei Kollegen Savernik, dass es Situationen gibt in dieser Stadt, in der man eigentlich jedem applaudieren muss, jeder und jedem, die es wagen, auf der Fahrbahn zu fahren, die Gürtelstraße wurde schon genannt, ich denke aber auch zum Beispiel an den Joanneumring direkt in der Innenstadt. Und deswegen erinnere ich an etwas anderes. Für mich ist es fast schon zynisch, wenn die ÖVP hier diesen Antrag so einbringt. Zynisch deswegen, weil man dort einen der wichtigsten Lückenschlüsse im Radwegenetz erreichen wollten 2012 und die ÖVP es geschafft hat, dass man die Lösung über den Joanneumring wegen einiger weniger Parkplätze, sechs meiner Erinnerung nach oder einer Fahrspur, drei bis vier, wenn Sie sich erinnern oder den Ort vergegenwärtigen, verhindert hat. Ja, natürlich fahren die Radfahrer jetzt weiterhin andere Wege, auch in der Innenstadt, das hätte man dort zumindest einmal auflösen können und anderes in der Richtung hat Werner Savernik auch schon gesagt, es gibt viele solche Situationen, vielleicht nicht alle so prekär, aber auch in Vorstadtsituationen, Ortsteilzentrum St. Peter, es ist quasi eine Riesen-Mutprobe dort in der Frühspitze, wenn der Verkehr sich durchwurmt, da zu versuchen auf der St.-Peter-Hauptstraße unterwegs zu sein. Damit will ich nicht die Tatsache, dass man etwas tut, was andere gefährdet, ganz klein reden, aber man müsste von der Stadt Graz aus endlich auch die Aktivitäten und die Umsetzungen angehen und zwar nicht immer nur mit dem Vorsichtl und Rücksichtl, dass man nicht den Autofahrer irgendwo einen Raum wegnimmt, sondern wirklich konsequent angehen und dann werden wir das Problem in Griff kriegen. Dem Abänderungsantrag vom Kollegen Pacanda können wir hingegen zustimmen, das ist für uns ein gangbarer Weg, den wir auch selber in der Hand haben, vor allem weil die Priorität auf dem Einsatz der Exekutive liegt. Danke (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Abänderungsantrag wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ und ÖVP) abgelehnt. Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, SPÖ, Grüne und Piratenpartei) angenommen. 2) Verbot von Werbung für Glücksspiel und Sportwetten GR.in Bergmann stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Bergmann: Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der jüngeren Vergangenheit hat die Werbung für alle Arten des Glücksspiels, aber auch für Sportwetten, massiv zugenommen, ob im Hörfunk, im Fernsehen, auf Plakaten im öffentlichen Raum, auf Sportplätzen oder in Printmedien: Mit Slogans wie „Das Leben ist ein Spiel“, „Glaub‘ ans Glück“, „Wetten wie die Briten“, „Machen Sie Ihr Spiel“, „Zahl 50 Euro ein, wir schenken dir 50 Euro dazu“ usw. wird um die Gunst der SpielerInnen geworben. Selbst Niki Lauda trägt ein „Novomatic“-Werbekapperl und die Firma Ankünder wirbt derzeit mittels Plakatwerbung massiv für „bet-at-home“, ein Unternehmen, das an der Börse verankert ist, das allein im Jahr 2013 durch Online-Casino- und Sportwettspiele einen Umsatz von 1,8 Milliarden Euro erzielt hat. Die Fußball-Weltmeisterschaft hat den Anbietern von Onlinewetten zusätzlichen Auftrieb gegeben und die Werbeanstrengungen vervielfacht. Wie der Verein für Konsumenteninformation beim Test von fünf Online-Anbietern für Sportwetten herausgefunden hat, nehmen es die Anbieter beim Spielerschutz nicht so genau, im Gegenteil: Wer einmal in die Sportwettfalle tappt, wird mit Willkommens-Boni, Kosten bei Inaktivität von Spielerkonten usw. zum Weitermachen animiert. Strenge Kontrollen gibt es erst bei Auszahlung des Gewinns, nicht aber schon beim Wetteinsatz, das heißt, verspielt werden darf ohne irgendwelche Auflagen, nur wer Gewinne beansprucht, wird kontrolliert. Und sogenannte „Geschenke“ in Form von Bonusguthaben können nicht mehr für Sportwetten, sondern nur in Glücksspiele wie Roulette oder Black Jack investiert werden, wo die Gefahr, in die Spielsucht abzugleiten, noch höher ist. Aus den genannten Gründen hat der VKI zuletzt Klage wegen aggressiver Werbung eingereicht. Übrigens: Derzeit gelten nach österreichischem Recht Sportwetten nicht - wie in anderen europäischen Staaten - als Glückspiel, sondern, man glaubt es kaum, lediglich als "Geschicklichkeitsspiel“, obwohl der Übergang offensichtlich fließend ist. Besonders hoch sind die Einsätze beim sogenannten „Kleinen Glücksspiel“. Nach dem jüngst beschlossenen Glücksspielgesetz des Landes Steiermark können künftig in Automatensalons pro Tag mehr als eine halbe Million Euro eingesetzt und verspielt werden. Sowohl bei Sportwetten als auch beim Glücksspiel gehen SpielerInnen ein hohes Risiko ein, das Risiko, eine große Summe Geld zu verspielen, auf der einen Seite, aber auch das Risiko, der Spielsucht zu verfallen. Über die exzessive Glücksspielwerbung zeigte sich zuletzt auch die EU nicht erfreut. So befand EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston im November des vergangenen Jahres, dass die Glückspielwerbung in Österreich dem Verbraucherschutz widerspricht und die diesbezüglichen Regelungen geändert werden müssten. Die Generalanwältin wies darauf hin, dass Werbung, die zum Spiel anrege, mit dem Ziel eines hohen Verbraucherschutzniveaus - womit das staatliche Glücksspielmonopol in Österreich begründet wird - offenkundig unvereinbar sei. Derartige Werbung würde nicht auf einen bestimmten Anbieter, sondern auf das Wachstum des gesamten Marktes abzielen und sei somit als expansionistische Geschäftspolitik zu verstehen. Mittlerweile liegen auch Empfehlungen der Europäischen Kommission in Bezug auf Glücksspiel-Werbung und Verbraucherschutz vor. Sie nehmen ebenfalls eine kritische Haltung gegenüber Glücksspiel-Werbung ein. Glücksspiel-Werbung in Österreich wird als "mehr als gelegentlich ... aggressiv oder irreführend" beschrieben. Die Empfehlungen verlangen nach einer obligatorischen Informationspflicht in der Werbung und dass Anzeigen "nicht in Medien, die an Minderjährige gerichtet sind, veröffentlicht oder übertragen werden dürfen oder zu Zeiten, die normalerweise für Minderjährige zugänglich sind". Die Empfehlungen der Europäischen Kommission sind zwar nicht bindend, aber auch nicht ohne politisches Gewicht. Die Folgen für jene, die der Spielsucht verfallen, sowie für ihre Angehörigen, sind äußerst tragisch. Viele verlieren ihr gesamtes Hab und Gut, verschulden sich lebenslänglich, zahlreiche Familien zerbrechen aufgrund der Spielsucht, es kommt zu Beschaffungskriminalität und nicht selten sehen Betroffene keinen anderen Ausweg aus der Sucht mehr, als sich das Leben zu nehmen. Einer jüngsten Studie zufolge leben in Österreich etwa 60.000 Spielsüchtige, wobei ein Spielsüchtiger im Durchschnitt sieben weitere Personen in seinem Umfeld in Bedrängnis bringt, sodass die Zahl der direkt oder indirekt von der Spielsucht Betroffenen in Österreich rund 420.000 beträgt, in der Steiermark sind es inzwischen 60.000 und 80.000 Menschen. Ich stelle daher namens des Gemeinderatsklubs der KPÖ folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Die Stadt Graz tritt im Petitionswege an die Bundesregierung heran mit der Forderung, die gesetzlichen Bestimmungen derart zu verändern, dass Werbung für Glücksspiel und Sportwetten künftig zu untersagen sind (Applaus KPÖ). GR. Pacanda zur Dringlichkeit: Es waren alle ziemlich fleißig. Ich kann der Dringlichkeit nur zustimmen, weil es ein ganz wichtiges Thema ist. Zusätzlich zu den bereits genannten Themen von der Ina möchte ich noch einen Zusatzantrag stellen mit ein paar zusätzlichen Bereichen, die auch uns sehr wichtig wären. Das wären drei Punkte, die noch bei dieser Novellierung gleich mitberücksichtigt werden könnten. Und zwar einmal eine verstärkte Transparenz und Aufsicht in der Glückspielindustrie, selbst staatlich und privat, dass Glückspielbetriebe an gut sichtbaren Stellen überprüfte Statistiken publizieren, die Auskunft über Wartungswerte und Auszahlungsquoten liefern. Diese Daten sind im Wochenrhythmus vergleichbar zu halten und als dritter Punkt: zusätzlich haben Glückspielkonzerne Warnhinweise wie zum Beispiel „Glücksspiel kann finanziell ruinieren“ gut sichtbar anzubringen. Dankeschön. GR. Hötzl: Auch wir unterstützten grundsätzlich zumindest den Motivenbericht von der KPÖ, weil auch wir eigentlich dieselbe Sicht der Dinge habe, dass das wirklich in den Ruin führen kann und dass ganze Familien da mitgerissen werden. Wir bringen nur einen Abänderungsantrag insofern ein, dass der Antragstext folgendermaßen lauten soll: Die Stadt Graz tritt im Petitionswege an die Bundesregierung heran mit der Forderung, die gesetzlichen Bestimmungen derart zu verändern, dass Werbung für Glücksspiel und Sportwetten künftig deutlich eingeschränkt und mit entsprechenden Warnhinweisen im Sinne des Motivenberichtes der KPÖ versehen werden muss. Ich bitte um Annahme. Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR.in Bergmann: Also wenn die Abstimmung für den Antrag auch so ausgeht, dann bedanke ich mich bei allen (Applaus KPÖ). Der Abänderungsantrag der FPÖ wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) abgelehnt. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der Piratenpartei wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP) angenommen. 3) Task Force Wohnen/Einrichtung eines permanenten „Wohn-Tisches“ GR.in Mag.a Bauer stellt namens von ÖVP, KPÖ und SPÖ folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Bauer: Ich darf korrigieren, es ist nicht unterstützt von der ÖVP und KPÖ, sondern es ist ein gemeinsamer dringlicher Antrag, den ich hier vorbringen darf. Das Thema ist ein sehr, sehr wichtiges, es geht um die zukünftige Stadtentwicklung um den Wohnraum. Der leistbare Wohnraum ist ein Thema und wir sollten uns diesem Thema unbedingt widmen, denn Menschen ziehen jährlich nach Graz, der Bedarf steigt und damit steigen auch die Wohnkosten, die Grundstückskosten und wir sollten zielgerichtet entgegensteuern, dass die Wohnkosten nicht sukzessive noch weiter in die Höhe klettern. Wir haben einige Instrumente, die wichtig sind, zum einen ist es die Wohnbauförderung. In der Wohnbauförderung sind wir derzeit auch mit der Tatsache konfrontiert, dass geförderter Wohnbau durch den Kostendeckel, der landesweit besteht, geförderter Wohnbau nur mehr eingeschränkt wird, das ist dann möglich, wenn Genossenschaften schon Liegenschaften haben, aber neue zu erwerben, hier wird es verunmöglicht, weil die Preise zu hoch sind. Wir müssen uns auch über die Grundstücksmobilisierung Gedanken machen, wie werden brachliegende oder bereits gewidmete Flächen mobilisiert, wo können Umwidmungen vorgenommen werden. Es sind auch Fragen rund um die Erschließungskosten, die Länge der Verfahrensabläufe, mögliche Verdichtungen etc. abzuhandeln, weil alle diese Teile wesentlich zu den Kosten beitragen. Das heißt, wir können uns Gedanken machen, um leistbares Wohnen zu gewährleisten, das heißt, die Bauverfahren dürfen nicht zu lange dauern. Derzeit wird kolportiert, dass es 1,5 Jahre vom Antrag bis zur Genehmigung der Wohnbauvorhaben dauert, hier ist die Dauer auch ein Kostenfaktor, weil ja natürlich die Investitionen entsprechend verzinst werden. Wir müssen uns auch Gedanken machen um die Baulandausweisung, ich halte es auch für ein wichtiges Thema, wieder die Vorsorgemöglichkeit für Vorbehaltsflächen für Wohnbau im Stadtentwicklungskonzept aufzunehmen. Das ist ja auch etwas, das in Zukunft zu beschließen sein wird oder auch zu beraten sein wird. Wir haben eine städtische Tochter, die GBG, die ja auch gegründet wurde, Grundstücksvorsorge zu treffen, Klammer auf, meistens wird dann schon genannt, dass die GBG andere Aufgaben, nämlich die Finanzierung des Budgets auch mitübernimmt, also hier müsste wieder eine Korrektur auch hin auf die Aufgaben der Grundstücksvorsorge getätigt werden. Der öffentliche Verkehr geht Hand in Hand, das heißt, um das leistbare Wohnen zu gewährleisten, ist es wichtig, abteilungs- und ressortübergreifend einen Schwerpunkt zu bilden, es soll ein permanenter Informationsfluss gewährleistet sein, laufend Bewusstseinsarbeit gemacht werden und vor allem mit den gemeinnützigen Wohnbauträgern Lösungsansätze erarbeitet werden, sodass wir auch die Sicherheit ausstrahlen und sagen, ja, wir kümmern uns um die Wohnungen und um die Leistbarkeit. Diese Hürden und Schwierigkeiten, die derzeit existieren, die Nichtabstimmung, sollen durch die Einführung eines Wohn-Tisches, das ist ein Arbeitstitel, beseitigt werden. Wer eingebunden wird, habe ich schon vorgetragen, ich darf nun der Geschäftsordnung Genüge tun und den Antrag vorlesen. Namens der Gemeinderatsfraktionen von SPÖ, ÖVP und KPÖ stelle ich daher den d r i n g l i c h e n A n t r a g : Finanz- und Liegenschaftsreferent Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch und Frau Wohnungsstadträtin Elke Kahr werden ersucht, im Sinne des Motivenberichts eine Task Force „Leistbares Wohnen“ einzusetzen, die sich mit Hürden, Schwierigkeiten und Möglichkeiten im Bereich „kommunaler Wohnbau, Wohnen in der Kommune“ auseinandersetzt. Diesem regelmäßigen „Wohn-Tisch“ sollen VertreterInnen aller relevanten städtischen Abteilungen (Stadtbaudirektion, Stadtplanung und -entwicklung, Wohnen, Verkehr, Immobilien), der GBG, der Wohnbeihilfenabteilung, jeweils ein/e Angehörige/r der im Gemeinderat vertretenen Parteien angehören, des Weiteren sollen dazu VertreterInnen aller in Graz tätigen gemeinnützigen Wohnbauträger eingeladen werden. Dem Gemeinderat ist bis Mai 2015 ein entsprechender Bericht vorzulegen, wobei eine Auftaktveranstaltung auf jeden Fall noch im Herbst dieses Jahres erfolgen soll (Applaus SPÖ). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 17.00 Uhr den Vorsitz. GR. Dreisiebner zum Antrag: Liebe Kollegin Susanne Bauer! Gratulation zum Motivenbericht und zum nun abgeänderten Antragstext, wie wohl ich nicht verhehlen mag, dass es uns auch gut gefallen hätte, wenn der Herr Bürgermeister als Stadtplanungsreferent auch mitadressiert geworden wäre. Das ist ja so jetzt nicht mehr der Fall. Warum sage ich das, wir stehen ja praktisch vor der Auflage des 4. Flächenwidmungsplanprozesses und gerade in diesem Moment ist etwa nicht nur im Bereich der Grünraumsicherung vieles zu sichern oder eben auch Chancen zu vergeben. In dieser Phase kann man auch im Bereich der Sicherung von Grundstücken für leistbaren Wohnraum für kommunalen Wohnbau sehr vieles erreichen. Dahingehend ein ganz gutes tolles Timing, daher auch dieser Ansatz, interdisziplinär darauf zuzugehen. Für uns sehr richtig und wichtig und ich denke und hoffe, der Herr Bürgermeister wird sich von sich aus einbringen wollen in den weiteren Verlauf der Gestaltung des Ganzen, bei diesen Wohntischen beziehungsweisen bei den weiteren Schritten. Also von unserer Seite die Zustimmung und, wie gesagt, die Hoffnung, dass der Herr Bürgermeister beziehungsweise die Stadtplanerinnen und Stadtplaner sich hier sehr aktiv im Sinne der guten Sache, im Sinne dieses Antrages einbringen werden. Bgm. Mag. Nagl: Danke vielmals, Herr Gemeinderat Dreisiebner, keine Sorge, wir haben ja zwei Persönlichkeiten, die an diesem Prozess ja schon seit längerem arbeiten, nämlich die Kollegin Kahr und den Kollegen Rüsch, und wenn aus dem Bereich der Stadtplanung, der Stadtentwicklung auch Dinge gebraucht werden, dann werden nicht nur Baudirektion und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen, wenn es brennt, auch der Bürgermeister zur Verfügung stehen (Applaus ÖVP). StR.in Kahr: Dem kann ich mich jetzt anschließen, deswegen danke ich der Susanne Bauer, dass sie den Antrag dahingehend abgeändert hat, dass die Adressaten, in dem Fall ich und das Wohnungsamt, nächstes Jahr dann der Eigenbetrieb und auch Stadtratsbüro Rüsch sind, weil natürlich die angesprochenen Abteilungen notwendig sind, wenn wir in diesen Fragen was weiterkommen möchten. Aber ich möchte das an dieser Stelle schon auch erwähnen, falls Sie nur einen falschen Eindruck erhalten hätten sonst, genau diese Zusammenarbeit hat es in den letzten Jahren ja auch gegeben, weil wenn das nicht so gewesen wäre, dann hätten wir eben nicht jetzt in diesem Jahr und im nächsten Jahr die Fertigstellung von 500 neuen Gemeindewohnungen, nur so viel sei hier auch gesagt. Und dass das nicht leicht ist, das ist in der Regel nicht die Schuld der Beamten und Beamtinnen, das muss ich schon sagen, weil die sind sehr dahinter, sondern das hat was auf der einen Seite natürlich auch in der Vergangenheit mit politischen Entscheidungen von hier im Haus, manche sind nicht mehr im Amt, manche sind noch da, ich möchte jetzt nicht einmal konkret das erwähnen, weil es mir nicht um eine Polemisiererei geht, ich habe das eh sehr oft angesprochen, aber ich möchte nur nochmals erwähnen. Alle hier sprechen mittlerweile von sozialer Durchmischung, sprich Grundstücken auch in Stadtteilen, wo wir kaum oder wenig Gemeindewohnungen haben. Wenn man dann eines findet, dann ist manchmal auch die Politik dagegen, sei es im Bezirksrat, ich erinnere nur an ein Grundstück in Wetzelsdorf, wo wir drei Jahre nur darum gekämpft haben, dass endlich einmal überhaupt ein Bebauungsplan soweit ist und das ist nicht an den Behörden, weil da war alles spruchreif, wir hätten bald die Fördermittel vom Land verloren, weil der Baubeginn erst so spät möglich ist und es scheitert natürlich auch manchmal an den Einwendungen und Beschwerden der Anrainerinnen und Anrainer. Vorgeschobene Sachen sind oft Aufkommen des Verkehrs usw. und in Wirklichkeit, wenn man dann tiefer mit den Leuten spricht, ist es schlicht und weg, dass sie eigentlich keine Gemeindemieter und Gemeindemieterinnen als Nachbarn haben möchten. Und wenn sie da mehr erfahren möchten, kann ich Ihnen viele Schreiben und viele Sachen erwähnen. Ich sage Ihnen nur eines, wir haben zum Beispiel ein Grundstück, da könnten wir eigentlich sofort nächstes Jahr beginnen zu bauen, das ist in Geidorf, ich hoffe, es gibt hier keinen politischen Widerstand aus diesem Hause, das ist nur eines von vielen, die derzeit eigentlich eh schon in Überlegung sind, weil für 250 Grundstücke, wie es die Susanne Bauer in ihrem Dringlichkeitsantrag angeführt haben, sind ja schon auf Schiene und da sehe ich jetzt sozusagen diese Task Force, das ist ein Supername, ich hoffe, er beschleunigt das auch alles, sehe ich eigentlich nur mehr als Unterstützung. Danke (Applaus KPÖ). GR.in Schönbacher: Ja, für die freiheitliche Partei Graz ist leistbares Wohnen auch etwas sehr Wichtiges, denn es steht den Grazer Bürgern zu, dass sie ein Recht auf ein Heim haben, auf ein Zuhause, in dem sie sich wohlfühlen. Um diese Grundbedürfnisse weiter abdecken zu können, gibt es ja jetzt auch einige Änderungen. Nächstes Jahr wird es den Eigenbetrieb Wohnen Graz geben und durch diese wichtigen Prozesse, die evaluiert werden, wie zum Beispiel die Anspruchsvoraussetzungen, die jetzt fachlich und wissenschaftlich evaluiert werden, erübrigt sich unserer Meinung nach diese Task Force momentan oder vorerst. Es wird dann ja auch einen Verwaltungsausschuss Wohnen geben und schauen wir uns das einmal an, lassen wir das einmal laufen und danach sprechen wir weiter. Wir werden dem jetzt nicht zustimmen (Applaus FPÖ). GR. Mag. Krotzer: Es ist natürlich sehr erfreulich, dass man hier zu einer gemeinsamen Vorgehensweise gefunden hat, dass man hier positive Schritte fortsetzen kann. Es ist aus unserer Sicht aber durchaus notwendig im Sinne aktiver Erinnerungspolitik, an ein paar Situationen der vergangenen Tage zu erinnern und zwar auch an die Landtagssitzung, die am 1. Juli stattgefunden hat, wo es seitens der KPÖ insgesamt sechs Anträge gegeben hat, unter anderem als ersten genannt, die Zweckbindung der Wohnbaufördermittel, wo hier 2001 eine Gesetzesänderung stattgefunden hat, die zugelassen hat, dass Gelder auch für Budgetsanierung oder auch für spekulative Veranlagung verwendet werden haben können. Die KPÖ beantragte eine Regierungsvorlage, dass diese Zwecke ausschließlich für Wohnbauförderungen und Sanierung verwendet werden können. Der Punkt war leider der, von SPÖ und ÖVP ist dieser Antrag abgelehnt worden. Es hat weiters einen Antrag gegeben zur Ausweitung und Anhebung der Wohnbeihilfe, die, ich glaube, da werden alle hier Recht geben, dass sie ein unverzichtbares sozialpolitisches Instrument ist, ohne die auch tausende Steirerinnen und Steirer sich das Wohnen nicht leisten könnten, da muss man leider auch dazu erwähnen, dass von SPÖ und ÖVP als sogenannte Reformpartner diese Wohnbeihilfe 2011 auch gekürzt worden ist. Die KPÖ hat jetzt am Dienstag eine Novelle beantragt, die die Erhöhung der individuellen Fördersumme beantragt als auch die Ausweitung der Anspruchsberechtigten. Leider wieder die Situation, abgelehnt mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und auch der sogenannten sozialen Heimatpartei FPÖ. Dazu kommen vier weitere Anträge, die Befreiung der Annuitätenzuschüsse von Verzinsung, Landesdarlehen statt Annuitätenzuschüsse, kein Verkauf von Landesförderungen und die Sonderwohnbeihilfe für Härtefälle bei exzessiven Mietsprüngen durch Landesdarlehenstilgung. Alle vier weiteren ebenfalls wiederum von SPÖ und ÖVP niedergestimmt. Ich glaube, dass man daran auch erinnern muss, es ist natürlich jetzt sehr positiv, wenn es hier dieses gemeinsame Bekenntnis gibt, von unserer Seite, aber bitte auch also der Appell, das, was man hier als Willensbekundung ausdrückt, bitte auch an die jeweiligen Landesparteien weitergeben, weil nur so sind dann tatsächlich positive Verbesserungen für die Menschen möglich. Dankesehr (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Bauer: Dann darf ich ganz kurz replizieren, ich werde mich kurz halten, darf von hinten anfangen. Die Aufzählung der Landesaktivitäten der KPÖ im Landtag dieser Woche ist zwar sehr nett, aber wir wissen, dass wir uns hier in Graz auf Grazer Aktivitäten stützen beziehungsweise konzentrieren. Aber auch zur Erinnerung an die KPÖ, die Wohnbeihilfe wurde vor kurzem angehoben. Die Problematik der steigenden Rückzahlungen ist allen bekannt und es zeichnen sich Lösungswege ab. Zur Kollegin von der FPÖ, Wohnen ist ein umfassendes Thema, wir haben Gemeindewohnungen, aber darüber hinaus gibt es noch vieles andere mehr. Ich glaube, dass hier die Diskussionen, vielleicht auch etwas Wissen und die Information, an die FPÖ gerichtet, hilft, auch die Problematik tiefer zu verstehen. Frau Stadträtin Kahr, ja, Gemeindewohnungen sind das eine, geförderter Geschoßwohnbau ist das andere. Wir wollen auch natürlich auch dem geförderten Geschoßwohnbau eine entsprechende Stütze geben. Jetzt habe ich vergessen, wir haben ja das Wort Task Force erwähnt und ich habe mich jetzt sehr gefreut, nämlich genau dass eine Task Force ist ein Begriff für effizientes lösungsorientiertes Handel und wer eine Task Force einrichtet, der gibt sich nicht mit Placebo-Maßnahmen und Pseudolösungen zufrieden, das ist eine Umfrage, was unter dem Wort verstanden wird, publiziert in der Zeitung Die Presse. Also ich freue mich über die Einrichtung, über das effiziente und zielgerichtete Handeln. Dankeschön und ich hoffe auch, dass es ganz, ganz gute Ergebnisse gibt (Applaus SPÖ). Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. 4) SozialCard: Ausweitung auf städtische Bäder GR. Mag. Haßler stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Haßler: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch wenn man es hier herinnen nicht merken, wenn man ein bisschen hinausschaut bei der Türe, scheint der Sommer wieder in Schwung zu kommen und hoffentlich werden unsere Bäder auch wieder sehr, sehr gut genutzt und da haben wir uns gedacht, ist es wieder einmal höchst an der Zeit, ein Thema in Erinnerung zu rufen, das uns auch da im Gemeinderat schon vielfach beschäftigt hat und wo es auch im Hintergrund immer wieder Gespräche gibt. Wo bisher, sage ich einmal, noch keine Lösung gefunden wurde. Mit der Schaffung der SozialCard wurde vor rund zwei Jahren ein wichtiger Schritt gesetzt, um einkommensschwächere Grazerinnen und Grazer zu unterstützen. Man hat ihre Mobilität gefördert, man hat Schritte gesetzt, um sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und über die SozialCard gibt es in diesem Sinne eine Reihe von Unterstützungen beziehungsweise Ermäßigungen, die genutzt werden können. Wobei von Anbeginn an auch klar bekundet wurde, auch in diesem Gemeinderat, dass die Angebotspalette kontinuierlich ausgeweitet werden sollte. Als ein Ziel ist unter anderem der vergünstigte Eintritt in die städtischen Bäder genannt worden und obwohl diese Forderung selbst in diesem Haus des Öfteren schon Thema war, wie ich schon gesagt habe, da kann ich erinnern an die Dringlichkeitsanträge vom April des Vorjahres von der Kollegin Taberhofer und dem Kollegen Vargas, der einen entsprechenden Antrag gestellt hat, ist bis dato in dieser Hinsicht noch kein Endergebnis, sage ich einmal, geschafft worden. Woran dies scheitert? Ich behaupte: am Willen und an der Bereitschaft, sich mit diesem Themenfeld ernsthaft auseinanderzusetzen und auch an der Bereitschaft jetzt einmal den Schritt zu sagen, ja wir machen es und bekennen uns dazu. Und natürlich muss man sagen, wenn wir über das Thema reden, dass es nicht gratis sein wird für die Holding, dass unter Umständen da auf den ersten Blick Geld in die Hand zu nehmen ist, wenn die Bäderpreise für eine bestimmte Gruppe sinken, es kann aber auch sein, und ich glaube, das ist sehr wahrscheinlich, dass im Gegenzug die Bäder besser genutzt werden und dass durch diese Mehrnutzung, durch die Mehrfrequenz in den Bädern die Eintrittspreissenkung dann wieder hereingespielt werden kann. Doch selbst wenn wir das nicht schaffen sollten, wäre das für das Haus Graz sicher nicht ein existenzielles, also kein großes Problem für das Haus Graz. Wenn man die Holding jetzt als Beispiel herannimmt, wir haben ja vor einiger Zeit vielfach auch den Bereich Förderungen und Subventionen im Bereich der Holding diskutiert und da kann man zwei Beispiele herausnehmen, wo die Holding auf der einen Seite als Sponsor für den Profifußball auftritt. Wir haben im letzten Beteiligungsvorstand gehört, die Holding beabsichtigt auch, diesen doch über eine Million Euro oder über viele hunderttausende Euro gehenden Vertrag wieder zu verlängern und auf der anderen Seite gibt es ein Gondelprojekt, das auf und nieder diskutiert wird, wo es auch der Vorstand der Holding im Beteiligungsausschuss gesagt hat, dass schon die eine oder andere Studie dazu gemacht wurde und auch finanzielle Mittel dafür verwendet wurden, obwohl es keinen Auftrag des Gemeinderates gibt. Also scheint es doch im Bereich der Holding genügend finanzielle Mittel zu geben, wenn man daran interessiert ist, etwas weiterzubringen. Da sollte es denn doch auch möglich sein, SozialCard-InhaberInnen ermäßigte Eintrittspreise für die Bäder zu gewähren, um trotz stetig steigender Bädertarife auch Menschen mit niedrigem Einkommen und einkommensschwächeren Familien den Zugang zu unseren städtischen Bädern finanziell zu erleichtern und sie nicht draußen vor dem Tor im Trockenen stehen zu lassen. Zumal ja gerade diese Menschen, und ich glaube, das können wir alle unterschreiben, kaum in den Genuss kommen, irgendwohin ans Meer oder an einen See fahren zu können. Daher stelle ich namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion den d r i n g l i c h e n A n t r a g : 1. Der Gemeinderat der Stadt Graz bekennt sich dazu, dass die Aufnahme von Ermäßigungen für den Eintritt in die städtischen Bäder in die Angebotspalette der SozialCard ein wünschenswertes Ziel ist. 2. Der Gemeinderat der Stadt Graz ersucht den Bürgermeister und den Beteiligungsreferenten, an die Holding Graz heranzutreten und diese zu ersuchen, dass seitens der Holding ein Konzept entwickelt wird, wie für SozialCard-InhaberInnen eine Ermäßigung der Eintrittspreise für städtische Bäder umgesetzt werden könnte. Dem Gemeinderat ist nach Möglichkeit ein entsprechender Bericht bis September dieses Jahres vorzulegen und noch schöner wäre es, wenn wir ein Ergebnis hätten, wo wir uns alle gemeinsam freuen könnten. Danke (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl zur Dringlichkeit: Jetzt darf ich mich gleich zur Dringlichkeit selbst melden. Ich habe ja vor einigen Wochen mit der Sozialstadträtin, unserer Vizebürgermeisterin, über das Thema gesprochen. Sie hat uns damals auch gebeten, wir mögen mit der Holding Verhandlungen aufnehmen, inwieweit die Holding hier auch einen Beitrag leisten kann. Der dringliche Antrag ist aus unserer Sicht nicht mehr dringlich, weil ich heute mitteilen kann, dass es bei den städtischen Bädern künftig eine Geschichte geben wird. Ich darf es vielleicht gleich so zusammenfassen. Alle Zielgruppen der Bäder, der Freizeit Graz, die sich in einer finanziell angespannten Situation befinden, wie zum Beispiel die Bezieher der Mindestpensionisten, Familien, Präsenz- und Zivildiener, werden im Tarifsystem der Freizeit Graz bevorzugt berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird auf die Ermäßigtenkarten sowie auf die Familienkarten, da gibt es die: ein Erwachsener und ein Kind, zwei Erwachsene, zwei Kinder und weitere Kinder, selbstverständlich auch von Großeltern, einmal schon hingewiesen. So ist zum Beispiel die ermäßigte Karte im Vergleich zum Normaltarif gültig unter anderem in den Bädern Augarten, Stukitz, Straßgang, Margarethen und Bad zur Sonne und ist um 35 % vergünstigt. Eine Familienkarte für zwei Erwachsene, zwei Kinder sind im Vergleich zum Normaltarif jetzt schon um rund 20 % verbilligt und in Anlehnung an das Modell bei den Graz Linien, weil die haben wir in der SozialCard, wenn ich so sagen darf, schon drinnen, wird die Holding über die Freizeit Graz anbieten, dass alle SozialCard-InhaberInnen diese Vergünstigungen für die ermäßigten Karten in Anspruch nehmen und damit gleichgestellt. Und wir wollen gar nicht bis zum Bericht im September warten, weil wir haben jetzt auch demnächst die Eröffnung, ich glaube, nächste Woche des Ragnitzbades und wir werden versuchen, das möglichst schnell umzusetzen, aber ich kann damit verkünden, dass das, was wir begonnen haben, jetzt von der Freizeit Graz auch so akzeptiert wurde (Applaus ÖVP). GR. Mag Haßler: Was gibt es Schöneres, wenn die Initiativen, die die Frau Vizebürgermeisterin und der Herr Bürgermeister vor einiger Zeit begonnen haben und die aus unserer Sicht vielleicht manchmal doch ein bisschen schleppend waren, wenn der kleine Impuls heute vielleicht auch einen kleinen Beitrag geleistet hat, dass das, was ich mir am Anfang gewünscht habe, jetzt Realität ist und dass wir gemeinsam jetzt uns freuen können, dass diese Gruppe auch an diesem Angebot teilhaben kann. Danke noch einmal (Applaus SPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Jetzt muss ich über die Dringlichkeit ordnungsgemäß abstimmen. Ist jemand für die Dringlichkeit, das ist nicht der Fall, weil es dringlich erledigt wurde. Jetzt werden wir es geschäftsordnungsgemäß erledigen, weil wichtig ist, dass das möglichst schnell umgesetzt wird und dass in den Bädern dann auch unsere SozialCard angenommen wird. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Einkommensabhängige Unterstützung bei „flexibler Kinderbetreuung“ GR.in Mag.a Schleicher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Schleicher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, liebe Gäste! In meinem Antrag einkommensabhängige Unterstützung bei flexibler Kinderbetreuung geht es um echte Wahlfreiheit für berufstätige Mütter. In Abgrenzung zum Bereich der Kindergärten, in welchen grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht von fünf Tagen die Woche besteht, die aus pädagogischer Sicht absolut sinnvoll ist, geht es in diesem Antrag um die Kinder von null bis drei Jahren. Allerdings die verpflichtende Anwesenheit von vier Tagen die Woche in einer Kinderkippe, wo eben Kinder zwischen null und drei Jahren beaufsichtigt werden, ist für die freiheitliche Familienpolitik nicht nachvollziehbar. Gerade in diesen wichtigen Jahren, wo es immens wichtig ist, dass das Kind so viel Zeit wie möglich mit der Mutter und mit der Familie verbringt, nach dem Grundsatz Bindung geht vor Bildung, ist flexible Kinderbetreuung oft auch nur stundenweise für echte Wahlfreiheit für berufstätige Müttern unumgänglich. Für einen sicheren Krippenplatz müssen die Kleinen, wie schon erwähnt, vier Tagen die Woche verpflichtend anwesend sein. Der Bedarf in diesem Alter der Kinder und deren Eltern ist aber oft ein anderer. Alleinerzieherinnen, selbständige Frauen wie Kleinstunternehmerinnen oder Frauen, die in ihrem alten Beruf durch ein paar Stunden Arbeit die Woche den Fuß in der Tür haben möchten, brauchen diese flexible Kinderbetreuung mit sozial gestaffelter Unterstützung vom Land oder von der Stadt. Die Stadt Linz hat in der Kinderbetreuung eine Vorreiterrolle in Österreich und hat im September 2012 ein Pilotprojekt flexibler stundenweiser Kinderbetreuung mit dazugehörigem Förderungsmodell gestartet. Hier kann sich das zuständige Amt der Stadt Graz sicherlich gute Ideen holen. Exemplarisch für Graz möchte ich als flexible Betreuungseinrichtung „Kids & More“ im Bezirk St. Peter nennen, diese bietet einen 15-Stunden-Block oder Betreuungspauschalen ab 15 Stunden die Woche an. Die Eltern können also ihre Kinder stundenweise betreuen lassen oder nur zwei bis drei Tage die Woche. Also extrem flexibel, wie es die Arbeit halt aktuell erfordert. Der Bedarf dieser flexiblen, oft nur stundenweisen Betreuung ist in unseren Augen sehr groß, aber leider bekommen die Eltern, auch sozial schwache Eltern in dieser Einrichtung und auch in anderen Einrichtungen in der Stadt Graz keinerlei finanzielle Unterstützung, wie sie in der geförderten Kinderkrippe, dem Kindergarten und auch bei einer Tagesmutter gegeben sind. Das heißt, eine Tagesmutter wird gefördert, aber eine flexible Kinderbetreuungseinrichtung wird nicht gefördert. Dies ist für uns alles andere als sozial gerecht und stellt für uns eine nicht zu vertretende Ungleichbehandlung dar. Und deshalb möchte ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g stellen. Der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz – im Besonderen die Abteilung für Bildung und Integration - werden ersucht, eine Erhebung des Bedarfs nach einem wie im Motivenbericht skizzierten Modell flexibler Kinderbetreuung durchzuführen, dabei die Ergebnisse der Stadt Linz einfließen zu lassen und dem Gemeinderat bis spätestens Oktober Bericht darüber zu erstatten. 2. In weiterer Folge werden die zuständigen Stellen der Stadt Graz ersucht, ein taugliches Förderungsmodell zu erarbeiten, welches Rücksicht auf die Einkommensverhältnisse der Eltern nimmt und sich in das bestehende System der finanziellen Unterstützung im Bereich Kinderkrippen und Tagesmütter beziehungsweise -väter möglichst nahtlos einfügt. Dankeschön (Applaus FPÖ). GR.in Potzinger zur Dringlichkeit: Sehr geschätzter Herr Bürgermeister, hoher Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat, geschätzte Damen und Herren des Auditoriums, liebe Antragstellerin, sehr geehrte Frau Kollegin Schleicher! Das Anliegen ist ein großes und zwar nicht nur der Freiheitlichen, sondern selbstverständlich auch der Familienpartei ÖVP, dass in erster Linie die Familien die Möglichkeit haben, ihre Kinder in der Intensivität selber zu betreuen, wie sie das gerne möchten und dass es zusätzlich von der öffentlichen Hand geförderte, qualitätsvolle, leistbare Angebote gibt. Liebe Frau Kollegin, du hast in deinem Antrag allerdings ein paar, wenn ich so sagen darf, Fehler eingebaut, wo ich dich gerne aufklären möchte, nachdem ich schon sehr lange in diesem Bereich tätig bin. Unsere Tagesmütter und Tagesväter in der Stadt Graz betreuen nicht erst Kinder ab dem dritten Geburtstag, sondern ganz im Gegenteil, die meisten Kinder, die bei den Tagesmüttern und Tagesvätern sind, sind unter drei Jahre alt und Tageseltern werden jetzt schon, wirklich österreichweit, vorbildlich von der Stadt Graz gefördert. Das beginnt mit einer Förderung für die Einrichtung und auch Unterstützung bei den Beiträgen und ich weiß, dass der Herr Stadtrat Hohensinner da dran ist, die Förderung der Tageseltern noch auszubauen. Die Einrichtung Kids & More, ich kenne die Einrichtung, großartig, wir haben mehr zu bieten, zum „Beispiel Mama bei der Universität“, es geht nicht nur um die berufstätigen Mütter und Väter, da geht es auch um die studierenden Eltern, die flexibel stundenweise Betreuung brauchen. Da zahlt zum Beispiel die ÖH dazu, dass die Stunde ab drei Euro leistbar ist. Wir wollen allerdings, dass Land und Bund die flexiblen Angebote stärker fördern. Ich habe hier schon mehrfach darüber gesprochen und Herr Stadtrat Hohensinner ist ganz intensiv damit beschäftigt, auch in Kontakt zum Beispiel mit dem Landesrat Schickhofer, mit dem er schon ein paarmal darüber gesprochen hat, dass das Land hier auch stärker fördert und deshalb ist für uns jetzt dieser Antrag nicht dringlich, weil das Anliegen sehr ernst genommen wird und ganz intensiv bearbeitet wird. Aber, wie gesagt, es ist immer gut, es zu thematisieren, aber bitte in der Form, dass es den Tatsachen entspricht, siehe Tagesmütter, und wir sind, glaube ich, alle stolz darauf, dass unser junger Stadtrat Kurt Hohensinner gerade in diesem Bereich extrem aktiv ist und bald noch zusätzliche Förderungen, ich bin überzeugt davon, dass ihm das gelingt, vom Land hereinholen wird. Deshalb für uns jetzt nicht dringlich als Antrag im Gemeinderat, sehr wohl aber als Anliegen (Applaus ÖVP). Stadtrat Hohensinner übernimmt um 17.30 Uhr den Vorsitz. GR.in Mag.a Marak-Fischer: Sehr geehrte Herren Stadträte, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, liebe Antragstellerin! Danke erstens für den Antrag, weil es uns einfach die Gelegenheit gibt, auch über dieses Thema der flexiblen Kinderbetreuung zu sprechen. Aber auch ich bin mit dem, was im Motivenbericht steht, zum Teil nicht einverstanden, weswegen wir auch der Dringlichkeit, sage ich jetzt gleich vorweg, nicht zustimmen werden. Ich glaube, man muss jetzt einmal sehr gut unterscheiden zwischen den Bedürfnissen des Kindes zwischen null und drei und den Bedürfnissen der Mütter und Väter, die für die Kinder verantwortlich sind. Und aus Sicht des Kindes ist es allemal besser, jeden Tag von Montag bis Freitag eine bestimmte Stundenanzahl in einer Kinderbetreuungseinrichtung zu verbringen als flexibel am Montag drei Stunden, am Dienstag vier Stunden am Nachmittag und am Mittwoch, Donnerstag, Freitag vielleicht gar nicht in einer Einrichtung oder in einer Betreuung zu sein. Kinder brauchen und lieben Regelmäßigkeit. Ich kann das selbst von meinen Kindern sagen, Kinder mögen Regelmäßigkeit, sie mögen Sicherheit und sie mögen auch Bindung, einerseits natürlich ganz, ganz wesentlich zu ihren Eltern. Aber es passiert auch Bindung zu Kindergarten- und Kinderkrippenpädagoginnen und auch das ist Bindung und auch sollte kontinuierlich sein und nicht wechselnd und Flexibilität kommt zwar berufstätigen Vätern und Müttern zugute, keine Frage, aber Flexibilität passt nicht immer unbedingt zu dem, was Kinder gerne haben. Das heißt, aus meiner Sicht muss zwischen null und drei die bevorzugte Einrichtung immer die Kinderkrippe sein oder der regelmäßige Besuch auch einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters und aus Kindessicht sollte das auch den Vorrang haben. Natürlich haben auch Eltern Bedürfnisse und auch Eltern brauchen Entlastung, das heißt, die Kinderbetreuung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist auch ein wichtiges Anliegen und zwar ein Anliegen der Eltern, daher ist es auch notwendig, flexible Betreuung zusätzlich ergänzend zu dem Regelsystem auch noch zu haben und man soll sich auch unbedingt Gedanken darüber machen, wie das unterstützt werden kann und sozial gestaffelt werden kann. Ich begrüße das sehr, dass Stadtrat Hohensinner hier jetzt auch zugesagt hat, sich diesem Anliegen auch näher zu widmen und ich sehe deswegen auch die Dringlichkeit nicht gegeben, denn ich weiß sie in guten Händen und ich denke, wir werden auch hier noch weiter zu einem guten Modell kommen. Die Dringlichkeit dieses Antrages, aus vorher angeführten Gründen, werden wir nicht unterstützen (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch als KPÖ werden wir der Dringlichkeit keine Zustimmung geben. Es sind davor schon verschiedene Argumente angeführt worden, die auch wir jetzt als problematisch sehen im Motivenbericht. Also wenn da steht, Bindung geht vor Bildung, das ist für uns in der Form nicht vereinbar mit den Vorstellungen, die wir im Zusammenhang mit qualitätsvollen Kindereinrichtungen haben, die ja aus Sicht der Stadt durchaus, da gibt es die Qualitätsstandards, die uns wichtig sind, die einerseits eben die Bedingungen und auch genau definieren für die Kinder. Es ist eine Bildungseinrichtung, das soll auch so sein und eine Bindung ist da erforderlich, wenn die Pädagoginnen und Pädagogen mit den Kindern zusammenarbeiten, dann ist das eine Form von Bildung, ein Eingehen auf die Kinder, also das sind Qualitätsstandards, die uns durchaus wichtig sind und wir gehen davon aus, die Debatte haben wir ja schon geführt auch in Richtung Qualitätsstandards in Bezug auf die Pädagoginnen, die sind gegeben bei diesen Einrichtungen und wir haben auch Flexibilität schon in dem Zusammenhang einmal diskutiert, dass es nämlich durchaus überlegenswert wäre, auch in den bestehenden Kindereinrichtungen gewisse Änderungen in diese Richtung umzusetzen. Wobei ich jetzt nicht von Flexibilität reden möchte, wenn man fünf Stunden nur oder so, sondern es ist ja auch teilweise schwierig, Beruf und Kinderbetreuung vereinbaren zu können, und es gibt teilweise Bedarfe, die noch nicht ganz in unserem System so abgedeckt sind, wie es auch erforderlich wäre und ich denke, da haben wir noch genug Anlass, Handlungsbedarf und werden auch weiterhin diskutieren müssen, aber wichtig sind Qualitätsstandards und nicht jetzt neue Initiativen aus den Boden stampfen, die dem vielleicht nicht gerecht werden und das wäre dann auch zum Nachteil der Kinder (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Wir Grünen werden für die Dringlichkeit des Themas stimmen, weil uns dieses Thema auch als dringliches erscheint. Auch ich habe Probleme mit dem Motiventext, möchte aber festhalten, dass der Antragstext im Wesentlich schon etwas anspricht, was wir auch als Bedarf sehen. Wie wohl natürlich das Land hier viel stärker gefordert wäre und wahrscheinlich wäre es auch klug, dort stärker in diese Richtung was einzufordern. Wir sehen es nicht als Schwächung eines bestehenden Konzepts, sondern wir sehen es als Ergänzung. Ein Hintergrund, wir haben es im Klub diskutiert, und ein Hintergrund war, dass die Primaria Purtscha, die Sie wahrscheinlich alle kennen, immer wieder davon erzählt, wie Kinder beieinander sind, die mit einem Schütteltrauma von überforderten Eltern ins Krankenhaus eingeliefert werden. Sie werden es wahrscheinlich auch kennen, dass es nicht mehr überall die Großmutter gibt, nicht überall die Tagesmutter gibt, nicht überall die Möglichkeit gibt, fix für zehn Stunden jemanden zu nehmen, nicht überall die Kinderfrau gibt und überall, wo es Frauen ermöglicht werden sollte, in Ausbildungen zu gehen, in Entlastung zu gehen, vielleicht einfach nur einmal als „frische“ Mutter unter Anführungszeichen ins Kaffeehaus zu gehen, um sich mit einer Freundin zu treffen, um die Sozialbeziehungen zu pflegen, die manchmal einfach in den ersten Monaten komplett zu kurz kommen können, überall dort sollten wir als kinderfreundliche Stadt Zusatzangebote schaffen und Entlastung schaffen. Deshalb sehen wir hier einen Handlungsbedarf als Ergänzung und nicht als Schwächung bestehender Systeme, die pädagogisch wertvoll sind, die ausgeglichen sind, wo das alles erfüllt wird. Aber es ist etwas, was dieser Stadt guttun würde, wenn wir es als Erweiterung auch hätten, deswegen würden wir auch dem Antrag zustimmen, aber zu dem wird es wahrscheinlich nicht kommen (Applaus Grüne). GR.in Mag.a Schleicher: Finde ich bedauerlich, dass sich das abzeichnet, dass der Antrag nicht durchgeht. Danke an die ÖVP für die Aufklärung für die Fehler im Antrag, es steht dort nirgends, dass Tagesmütter Kinder über drei Jahre betreuen, es steht drinnen zwischen null und drei Jahren. Ich finde es auch löblich, dass der Herr Stadtrat Hohensinner das positiv auffasst und aufnimmt, aber wenn es da keinen rechtlichen schriftlichen Antrag gibt, der dann formell durchgeführt wird, dann führen sich irgendwie die dringlichen Anträge irgendwann ad absurdum, wenn das das Argument ist, dass ihr der Dringlichkeit nicht zustimmt. Zur SPÖ möchte ich sagen, dass ich es wirklich bedauerlich finde, dass die Sozialdemokratie bei einem Verbesserungsvorschlag gegen ganz offensichtlich soziale Ungerechtigkeit nicht positiv mitstimmt, weil es geht ja nicht um das Betreuungskonzept an und für sich, es geht darum, das Betreuungskonzept existiert, es gibt einen Bedarf und es wird aber nicht gefördert wie andere Betreuungskonzepte. Es geht darum, dass die Eltern eine Wahlfreiheit hätten und die haben sie so nicht, weil es Eltern gibt, die sich das so nicht leisten können, finde ich auch bedauerlich. Irgendwie absurd, weil mit eurem vorigen Antrag wolltet ihr den sozial Schwachen das Baden erleichtern und fördern, aber die Kinderbetreuung wird nicht gefördert (Applaus FPÖ). Zur KPÖ möchte ich sagen, dass das sehr wohl ein Grundsatz ist für Kinder unter drei Jahren, dass Bindung wichtiger ist als Bildung. Es geht da um eine Kinderbetreuung, das pädagogische Konzept, das greift ja dann sowieso im Kindergarten ab drei Jahren, und bei den Grünen möchte ich mich bedanken (Applaus FPÖ). StR. Hohensinner, MBA: Ich möchte einmal richtigstellen, ich glaube die Fraktionen, die jetzt nicht der Dringlichkeit zustimmen, sind sehr wohl drauf und dran, so ein Modell umzusetzen und sehr bemüht. Wir haben auch den Bedarf gesehen, es steht auch im Antrag drinnen, dass die Abteilung für Bildung und Integration den Bedarf nicht sieht, den sehen wir sehr wohl und Sie werden auch miteingebunden, wenn wir dann ein geeignetes Modell haben. Ich glaube, das ist die richtige Richtung und sehr konstruktiv und das werden wir dann präsentieren, wenn wir fertig sind. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Der Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Zukunft trotz(t) Herkunft: Mehr Geld für Schulen mit hohem Anteil an sozial benachteiligten Kindern – Petition an den Bundesgesetzgeber GR.in Mag.a Polz-Watzenig stellt namens von ÖVP und SPÖ folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Ich möchte mich gleich zunächst einmal bei den Kollegen von ÖVP und SPÖ bedanken, die mit auf den Antrag gegangen sind. Ich freue mich jetzt auf die Debatte, auch wenn es schon ein bisschen spät ist. Ich möchte mit etwas anfangen, was mit mir persönlich zu tun hat. Ich bin Mitte der 70er-Jahre in Kärnten in die Volksschule gekommen und dort gab es slowenischsprachige Schulen, auch wenn auch sehr wenige, und dort hieß es immer eher abwertend oder es hat immer abfällige Äußerungen über die Kinder gegeben, die diese Schule besucht haben und man schickte die eigenen Kinder nicht dorthin, weil dort eh nur die „Windischen“ unter Anführungszeichen waren. Später kam hinzu, dass wir in die EU kamen, dass Minderheitenrechte besonders gefördert wurden und dass vor allem Schulen und Pflichtschulen besonders gefördert wurden und wenn Sie sich heute in Kärnten umfragen, egal welcher Fraktion die Menschen angehören, egal welcher Schicht die Menschen angehören, besonders die Pflichtschulen mit slowenischsprachigem Unterricht haben einen besonders guten Ruf, weil sie die bessere Ausstattung haben, weil sie die besseren Turnsäle haben, weil sie hervorragend pädagogisches Personal haben, die sehr viel Platz in ihren Konferenzzimmern haben und, und, und. Also mittlerweile ist das, was damals so ein Ort des Nichthingehens war, durch Förderung, durch eine besondere angepasst Förderung zu einem Ort des Wunsches geworden. Jetzt komme ich wieder zurück nach Graz. Stellen Sie sich vor, es gäbe ein Gedränge von Eltern in ganz Graz darum, ihre Kinder in der St.-Andrä-Schule unterzubringen oder Gabelsberger Schule, egal wo. Wenn man manches Mal beim Sacre Coeur in der Früh vorbeigeht, muss man dort die Kinder hinbringen zu Fuß, weil es gefährlich ist wegen dieser verschiedenen Automodelle, die am Gehsteig stehenbleiben und ihre Kinder dort rauslassen. Ich wünsche mir natürlich keine Autos in Gries und keine großen Autos in Gries, aber es wäre einmal ein anderes Bild. Aber wie kommen wir dort hin? Wir haben ein System, ein österreichisches Schulsystem, wo es einen besonders starken Zusammenhang zwischen sozialem Hintergrund und Bildungserfolg gibt. Laut Armutskonferenz ist es zum Beispiel so, dass eine überbelegte Wohnung mit einer Halbtagsschulordnung zusammenfällt, wenig Einkommen trifft auf ein kalkuliertes Nachhilfesysteme, geringe Unterstützung zu Hause kommt mit eigener Erschöpfung und Unkonzentriertheit zusammen. Wir haben oft schlecht ausgestattete Schulen und wir haben 11% der Volksschulen, 17 % der Hauptschulen, aber nur 2 % der AHS, die SchülerInnen aufweisen mit einer sozialen Benachteiligung. Der Martin Schenk von der Armutskonferenz verweist in diesem Zusammenhang auf die internationale Lesestudie PIRLS, wo eben, das zitiere ich jetzt: „Hohe Bildung und damit hohes Einkommen, hohe berufliche Position bedeuten im hiesigen Schulsystem eine um 90 Punkte bessere Leistung als Kinder aus Elternhäusern mit weniger Bildung und Einkommen. Bildungschancen sind stark vom Elternhaus abhängig. In anderen Ländern beträgt dieser Abstand weniger als 40 Punkte samt besserer Spitzenleistungen“. Also in beide Richtungen geht das auseinander. Um die Chancen für alle Kinder zu erhöhen, forderten Armutskonferenz und auch die Initiative „bildungsgrenzenlos“ sowie die Arbeiterkammer Wien in einer kürzlich stattgefundenen Bildungsenquete, die geheißen hat: „Zukunft trotz(t) Herkunft“ Modelle zur besonderen Unterstützung benachteiligter Schulstandorte. In Linz wird zum Teil ja schon was probiert und diese Idee der indexbasierten Mittelverteilung ist nicht so, dass da wieder Kinder mit Migrationshintergrund als der Indikator genommen werden, sondern nein, man schaut darauf, was verdienen die Eltern, wo wohnen die Eltern, welchen Schulweg haben sie, wie ist die Gesamtsituation, es gibt eine Sprachfeststellung, es werden verschiedenste Indikatoren festgelegt. Das Besondere daran ist, dass diese Indikatoren, und das hat das Institut für höhere Studien gefordert, nicht vom Bund vorgegeben werden sollen, sondern dass die Kommunen feststellen können, wo haben wir einen Handlungsbedarf in welche Richtung. Wenn ich jetzt sage, ich habe dort viele benachteiligte Kinder aus verschiedenen Gründen, dann kann ich hingehen und kann sagen, diese Schule bekommt mehr Mittel und das wird vom Bund unterstützt. Wenn diese Schule mehr Mittel bekommt, bekommt sie eines noch hinzu, nämlich nicht nur die Kommune bekommt Autonomie, sondern auch die Schulen bekommen mehr Autonomie. Was heißt das? Ich muss nicht warten, dass sich eine Schulsozialarbeiterin einsetzt, ich muss nicht warten, dass ich das IZB-Team habe, ich kann Stützlehrer hinzuholen, was immer ich in der Schule brauche, kann ich innerhalb eines Kollegiums relativ am kürzesten Wege sofort tun und Sie alle wissen, ich habe auch ein Kind in der Volksschule gehabt, wo es sehr lange gebraucht hat, bis eine Stützlehrerin da war und das war für die ganze Klasse eine Belastung und wenn ich da schnell handeln kann, kann ich sowohl für die Kinder als auch für das gesamte System sehr schnell in ein anderes Prozedere kommen. Deshalb wäre es wichtig, diese Autonomie der Kommune in dieser Beurteilung der Indikatoren, aber auch die Autonomie der Schulen im pädagogischen Einsatz als auch im Mitteleinsatz zu erlangen. Deshalb trete ich heran mit dem d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz tritt am Petitionsweg an Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek heran und fordert in Zusammenarbeit mit Ländern und Gemeinden die Entwicklung und Prüfung eines Kompetenzmodells inklusive Finanzierung im Sinne des Motivenberichts, das sowohl individuelle Faktoren der SchülerInnen (sozialer beziehungsweise Bildungshintergrund der Eltern), die soziale Zusammensetzung der SchülerInnen als auch Strukturindikatoren an den jeweiligen Schulstandorten (zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Wohninfrastruktur) einbezieht. Ich bitte um Annahme (Applaus Grüne). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 17.50 Uhr den Vorsitz. GR. Mag. Fabisch zum Antrag: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Astrid! Gleich vorweg, wir werden natürlich diesem Antrag zustimmen, es ist klar. Ein paar Gedanken dazu trotzdem. Eines muss schon klar sein, dieses Vorhaben bedeutet natürlich nicht, dass sich jetzt Schulen untereinander konkurrenzieren und ausspielen dürfen. Es bedeutet die Notwendigkeit der Erhöhung des Bildungsbudgets, das muss ganz klar sein, um nicht einen Kampf um knapper werdende Mitteln zwischen den Schulen hervorzurufen. Zweitens muss gewährleistet sein, dass diese zusätzlichen Mittel, die eine Schule in sozialen Brennpunkten bekommen soll, nicht als Konsequenz bedeuten wird, dass sich übergeordnete Instanzen dann aus der Verantwortung stehlen unter dem Motto, ihr bekommt eh mehr Geld, jetzt müsst ihr alle Probleme vor Ort auch alleine bewältigen. Drittens wäre es wirklich höchst an der Zeit, dass die Frau Unterrichtsministerin und der Herr Finanzminister endlich die nötigen Mittel für das Unterstützungspersonal an den Schulen zur Verfügung stellen. Wir brauchen Schulpsychologen, Sozialarbeiter und verbesserte Administrationen, das ist bekannt, da rührt sich nichts, da fehlt anscheinend die Mitte, obwohl die Frau Unterrichtsministerin die Notwendigkeit einsieht. Weiters möchte ich noch ein Wort zum Motivenbericht sagen. Ich warne grundsätzlich vor der Anbetung des Begriffs der Schulautonomie. Schon vor 20 Jahren wurde unter der damaligen Bundesregierung dieser Begriff propagiert, Hintergrund war aber nicht eine erweiterte Methodenfreiheit für Lehrerinnen und Lehrer, Hintergrund war ein Kürzungs- und Einsparungsgedanke, sodass Schulen, die mit dem zugeteilten Budget nicht zurande kommen, dann halt selbst schuld waren, müsst halt besser wirtschaften, das hat halt dazu geführt, dass dieser autonome Mangel Selbstverwaltung Anlass gegeben hat, Schülerinnen und Schüler aufzutragen, bitte nehmt das Klopapier mit, die Schule muss sparen. Das hat sich inzwischen gebessert, aber das hat es gegeben. Die Schulautonomie hat auch dazu geführt, dass die Direktorenallmacht erweitert wird, das sehe ich sehr skeptisch, was die Personalauswahl betrifft, die gute alte Warteliste hatte ihre demokratischen Vorzüge. Die Direktorenallmacht kann zu Ungerechtigkeiten führen. Abschließend ich finde es natürlich gut, dass es diesen Antrag gibt, wobei ich sehr skeptisch bin, dass es in nächster Zeit zu einer Umsetzung kommen wird, wie gesagt, wenn man nicht einmal das Unterstützungspersonal finden, aber er sensibilisiert für die Zusammenhänge von Bildung und Sozialverhältnissen und dazu ist der Antrag sehr wichtig (Applaus KPÖ). GR. Mogel: Werte Stadträte, hoher Gemeinderat, liebe Zuhörer! Grundsätzlich muss ich einmal sagen uns sind alle Kinder, wurscht in welcher Schulstufe und auch egal wo in Graz einmal gleich viel wert. Kinder, Bezirke oder Quartiere mit irgendwelchen Indices zu bewerten, birgt für uns die Gefahr keiner zielgerichteten Verwendung von Ressourcen. Der Motivenbericht stellt grundsätzlich ja fest, der Lehrkörper vor Ort weiß am besten, wo und was an zusätzlichen Mitteln und Personal notwendig ist und kein Index und kein Faktor. Das heißt, die Methodik, wie da herangegangen wird, ist für uns nicht zielführend, daher werden wir der Dringlichkeit und dem Inhalt nicht zustimmen (Applaus FPÖ). GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Ich bedanke mich für die Unterstützung, zum Kollegen von der FPÖ möchte ich noch sagen, ich glaube das auch, dass die Lehrkörper vor Ort wissen, was am besten für die Kinder ist, aber sie haben bisher nicht die Mittel, die sie einsetzen können und das wäre der Schritt in die richtige Richtung. Danke für die scheinbare Annahme des Antrages (Applaus Grüne). Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. 7) Naturschutz Grazer Stadtpark GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Galerie! In meinem dringlichen Antrag geht es um den Naturschutzstatus Grazer Stadtpark. Es ist ja vor einigen Tagen bekannt geworden, dass der Stadtpark oder einige Teile des Stadtparkes aus der Schutzkategorie geschützter Landschaftsteil herausgenommen wurden und zwar handelt es sich konkret um Burggarten, Verkehrsgarten, die Fläche beim Landessportzentrum, die Fläche über der Tiefgarage Einspinnergasse und um das Café Promenade, den Roseggergarten, die denkmalgeschützten Gebäude im Stadtpark sowie Randstreifen und Randalleen hin zur Straße und die alleenbildenden Baumreihen entlang der Maria-Theresia-Allee und der Erzherzog-Johann-Allee. Ich möchte kurz was zu der Geschichte sagen, warum das überhaupt passiert ist. Begründet wurde der Bescheid mit der Ausübung des Aufsichtsrechts und mit Hinweis auf ein Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnis aus dem Jahr 2011. Es sind teilweise Argumentationen in dem Bescheid und es hat irgendwie den Anschein, dass man mit dem nun vorliegenden Bescheid des Landes den rechtswidrigen Zustand rund um den Kunstrasen legalisieren will. Ich habe dann in meinem dringlichen Antrag auch genau einige Zitate aus dem Verwaltungsgerichtshoferkenntnis herausgenommen, damit Sie einfach sehen, was rechtliche Grundlage ist. Tatsache ist, dass es vielen Menschen in Graz bewusst geworden ist, wie wichtig der Stadtpark für sie ist und wie wichtig vor allen Dingen auch der Naturschutzstatus ist und es hat aber auch gezeigt, dass die Argumentation, dass man die Flächen entlang der Alleen, auch entlang des Glacis, herausnehmen muss, weil man sonst keine Maßnahmen setzen kann, wenn Gefahr im Verzug ist, dass die einfach so nicht stimmt, es können jederzeit Eingriffe vorgenommen werden bei Gefahr im Verzug, auch wenn diese Flächen unter Naturschutz stehen beziehungsweise geschützter Landschaftsteil sind. Ich möchte vielleicht ein bisschen auf die Geschichte zurückgehen und ein Zitat vorlesen aus dem Masterplan Stadtpark, da steht: „Der Grazer Stadtpark ist eine der bedeutendsten und auch flächenmäßig größten Stadtparkanlagen Österreichs, nämlich 22 Hektar, und steht sowohl unter Naturschutz seit 1988 als auch unter Denkmalschutz seit 2003. Dies unterstreicht seinen Wert als Naturraum und dessen ökologische Funktionen sowie seine Bedeutung als kulturdenkmalwürdige Gartenanlage zur Nutzung für die Grazer Bevölkerung." Wir haben vor einigen Jahren hier im Gemeinderat den Masterplan Stadtpark beschlossen und auf diesen Masterplan aufbauend wurde ein Parkpflegewerk entwickelt, wo wirklich mit großem Aufwand und auch unter Beiziehung von Historikern und Historikerinnen genau angeschaut wurde, wie hat dieser Stadtpark einmal ausgeschaut, was gibt es da für schutzwürdige Güter und wie soll der in Zukunft genutzt werden und es wurde zumindest teilweise auch die interessierte Bevölkerung beigezogen. Es gibt ja eine Veranstaltung zum Parkpflegewerk, die nach wie vor ausständig ist, nämlich jene zum Thema Verkehr, deswegen wurde das Parkpflegewerk auch noch nicht im Gemeinderat beschlossen. Es gab am vergangenen Dienstag eine Sitzung des Naturschutzbeirats der Stadt Graz, wo wir das auch sehr intensiv diskutiert haben und der Naturschutzbeirat der Stadt Graz hat auch eine Resolution geschrieben, wo ganz eindeutig gefordert wird, dass alle Teile des Stadtparks wieder in den ursprünglichen Status geschützter Landschaftsteil zurückgeführt werden sollen. Diese Resolution wurde auch dem Herrn Bürgermeister übergeben und wir haben dort im Naturschutzbeirat besprochen, dass die Stadt versuchen soll, mit dem Land zu verhandeln, damit man den Bescheid eben reparieren kann und sollte das scheitern, dann eben binnen Frist vier Wochen ab Zustellung des Bescheides eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht einbringen soll. Wie meine lieben Kolleginnen und Kollegen wissen, ist es ja so, dass es jetzt dazu einen Abänderungsantrag seitens der ÖVP gibt, der eingebracht wird und ich bin sehr froh über diesen Abänderungsantrag und wir Grüne werden ihn auch unterstützen und zwar deshalb, weil dieser Abänderungsantrag schon die Punktation der Beschwerde enthält, ich möchte mich da auch beim Herrn Magistratsdirektor bedanken, der da in den letzten Tagen intensiv verhandelt hat mit dem Bescheiderlasser beim Land und ich war nämlich etwas in Sorge, dass sich das zeitlich nicht ausgeht, aber jetzt sieht das, glaube ich, gut aus und ich möchte mich auch beim Naturschutzbeirat bedanken für die geschlossene Diskussion und die Entscheidungsfindung und die Resolution, die dem Herrn Bürgermeister übergeben wurde. Und jetzt komme ich zu meinem d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt möge beschließen: Der Gemeinderat möge im Sinne des Motivenberichts die zuständigen Stellen der Stadt Graz beauftragen, 1. mit den zuständigen Abteilungen des Landes Steiermark Verhandlungen über die Unterschutzstellung des gesamten Stadtparkareals als geschützter Landschaftsteil zu führen. 2. sollte es keine Einigung geben, gegen den Bescheid „Geschützter Landschaftsteil Grazer Stadtpark, Änderung“ binnen Frist Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu erheben und auch dort die Wiederherstellung des Zustandes wie im Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 30. September 1987 zu verlangen. 3. Gleichzeitig die Möglichkeit einer Öffnung der Achse Zinzendorfgasse – Café Promenade für den Radverkehr zu prüfen. Das ist mein dringlicher Antrag. Danke (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Danke vielmals. Aus den vielen Vorgesprächen, die wir geführt haben, weiß ich, dass, glaube ich, allen Gemeinderatsmitgliedern dieser dringliche Antrag auch dringlich ist, weil, wenn Sie einverstanden wären, könnten wir dann auch gleich zum Text selbst diskutieren. Gibt es eine Gegenstimme zur Dringlichkeit? Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Dann darf ich gleich auch namens meiner Fraktion diesen Abänderungsantrag, den wir jetzt im Vorfeld auch noch abgestimmt haben, stellen. Ich möchte mich auch bedanken beim Herrn Magistratsdirektor und beim Mag. Haubenhofer, die beiden Herren haben, sobald wir aus der Zeitung erfahren haben, welcher Bescheid da von Landesseite ausgestellt wurde, die Verhandlungen mit dem Land Steiermark aufgenommen. Wir hatten ja auch eine vierstündige Sitzung des Naturschutzbeirates, in dem wir zwar einiges andere auch besprochen haben, aber im Besonderen dann natürlich über die Schutzwürdigkeit unseres Stadtparks diskutiert haben. Ich habe im Naturschutzbeirat gleich versprochen, dass wir, falls wir zu keiner Einigung mit dem Land kommen, diese Beschwerde abgeben werden. In der Zwischenzeit gab es weitere Verhandlungen mit dem Land und ich möchte Sie bitten, dass wir jetzt wirklich konzentriert auch über diese Punkte nachdenken. Zuerst sage ich auch ein Dankeschön, einige Mitglieder des Naturschutzbeirates sind da, auch für die Zusammenarbeit. Ich möchte anmerken, dass es durchaus zu Spannungen zwischen den städtischen Mitarbeitern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes gekommen ist und dass unsere Mitarbeiter, die diesen Schutz des Stadtparks bewahren sollen, aber auch die, die dann als Ordnungsorgane im Stadtpark jeden Tag auf die Bürgerinnen und Bürger treffen, dass die eigentlich keinen leichten Job haben, weil wir in Summe etwas beschlossen haben, was im Vollzug einfach einige Fragen offengelassen hat. Und wir haben jetzt versucht im Vorfeld mit dem Land schon abzustimmen, wie denn ein künftig neuer Bescheid ausschauen sollte, damit wir mehr Klarheit hineinbekommen. Weil wenn du eine Parkanlage wie den Stadtpark quasi unter Naturschutz stellst, dann dürfte ja, wenn ich so sagen darf, fast kein Mensch drinnen Fußball spielen, Kricket spielen, also es gibt so viele Dinge, die Nutzung schaut einfach anders aus, als die Unterschutzstellung es erlauben würde und damit kommt es zu einem Spannungsverhältnis zwischen denen, die das bewahren sollen, und den Menschen, die sagen, macht da einmal kein Aufsehen, das ist unser Stadtpark, den wollen wir nutzen. Jetzt haben wir versucht, eine punktuelle Aufstellung zu haben, damit wir auch einmal der Landesverwaltung, aber auch der städtischen Verwaltung sagen, wie denken wir mehrheitlich zum Beispiel über das Thema Radfahren, wie denken wir über diese Sondernutzungen, die da gegeben sind, wie denken wir über den Auslöser dieses Bescheides, lang zurückliegend in einem Streitverfahren, in einem Gerichtsverfahren mit dem Land, lange anhängige, wie denken wir über die Sportfläche, die es da bei der Landesturnhalle gibt, die hat den Bescheid, wenn ich so sagen darf, letzten Endes ausgelöst. Und wenn wir diese Fragen einmal aus städtischer Sicht beantwortet haben, dann glaube ich, dass auch das Land den richtigen Bescheid uns dann in die Hände geben wird. Namens des ÖVP-Clubs wird der Antrag gestellt, den gegenständlichen Dringlichkeitsantrag dahingehend abzuändern, dass er wie folgt lautet: Der zuständige Stadtrat Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch möge mit Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl eine Beschwerde gegen den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juni 2014 betreffend „Geschützter Landschaftsteil; Grazer Stadtpark, Änderung“ nach Maßgabe insbesondere der folgenden Punkte einbringen: 1. Grundsätzlich wird eine Aufhebung des gesamten Abänderungsbescheides angeregt, (optional ausgenommen der Landesturnhalle, siehe Punkt 6), da weise ich darauf hin, dass wir nachher noch was zu beantworten haben. 2. Die Außerschutzstellung der Randbereiche des Stadtparks wird klar in Frage gestellt. Die Argumentation, dass die öffentliche Sicherheit durch den jetzigen Zustand gefährdet wäre, ist so nicht aufrecht zu erhalten, da Pflegesicherungsmaßnahmen erstens laufend getroffen werden und zweitens durchaus auch im Einklang mit dem Naturschutzgesetz zu bringen sind. Ich merke noch an, das würde dann ja, wenn ich so sagen darf, im Randbereich ist das eine, aber auch im Stadtpark hätten wir ein solches Gefährdungspotential, also gehört das sicherlich bekämpft. 3. Die Herausnahme der befestigten Flächen, Wege, Plätze, etc., wird in Frage gestellt, da jede Parkanlage, wie sie vom Naturschutzgesetz geschützt ist, auch die notwendigen Infrastruktureinrichtungen umfasst, zu denen insbesondere aber auch die Wege zählen. Ohne diese Wege wäre auch der Erholungszweck etc. nicht erreichbar. Die Herausnahme der Flächen Rosariumsgarage, Verkehrserziehungsgarten, Kinderspielplatz und Stützpunkt der Holding wird mit der Begründung bekämpft, dass diese Flächen Teil des Stadtparks sind und auch in künftige Planungen und in das Parkpflegewerk einzubeziehen sind. 4. Der Burggarten wurde nun auch vom Landschaftsschutz ausgenommen. Diesbezüglich besteht kein unmittelbares Beschwerderecht der Stadt Graz, da diesbezüglich Landeseigentum betroffen ist. Es wird dennoch angeregt werden, diesen Bereich wieder in den Landschaftsschutz aufzunehmen, da der dort bestehende Denkmalschutz die Bereiche der „gestalteten Natur“ (also die Bäume) nicht schützt. Die Natur im Burggarten steht daher derzeit unter keinem besonderen Schutz, lediglich die Baumschutzverordnung wäre anzuwenden. Weiters ist auch die Argumentation im Bescheid, wonach dieser Bereich nicht öffentlich zugänglich ist, aus unserer Sicht nicht aufrecht zu erhalten. 5. Hinsichtlich der im Landesbescheid ausgesprochenen Zulässigkeit der ortsüblichen und zeitgemäßen Nutzung der Grünflächen durch zum Beispiel Slackline, Frisbee, Ballspielen und anderes wird eine Neuformulierung vorgeschlagen, die eine solche Nutzung von einer besonderen Bewilligung beziehungsweise einer örtlichen Einschränkung abhängig macht. Das heißt jetzt nicht, dass dann jeder Besucher des Stadtparks, bevor er dort ein Frisbee auspackt, bei uns ansuchen muss um Genehmigung, aber wir können dann Teile dafür auch zur Verfügung stellen, wir können über Zeiträume nachdenken, wir haben ja dann auch wieder die Erholung, jetzt läuft es ja auch so. Es wurde jetzt im Besonderen Kricket gespielt auf der heißbegehrten Passamtswiese, wo ich heute schon Anfragen in der Fragestunde hatte. Dort wurde so gespielt, es wurde so benutzt, dass wir jetzt sowieso sperren mussten, wer jetzt dort war, wird gesehen haben, es sind alle Bänder und alle Absperrungen dort angebracht, weil wir auch dort gerade wieder versuchen, dass der Rasen nachwächst und wir haben ihn auch gepflegt. Das heißt, man könnte eine Definition im Bescheid finden, wo wir dann auch immer wieder zeitgemäß auch durch Hinweise unserer Ordnungswache etc. sagen können, bitte gehen Sie derzeit in diesen Bereich, so ist das angedacht. 5a. Im Zuge dieser Neuformulierung könnte im Besonderen auch die Öffnung der Achse Zinzendorfgasse/Café Promenade für den Radverkehr ermöglicht werden. Wir diskutieren schon lange darüber, ob diese eine Hauptquerungsachse, die zwar eine Umleitung hätte, wir haben extra einen Radweg einmal gebaut, aber der wird nicht in Anspruch genommen, dass man den ausnimmt und dass man diese Achse von der Zinzendorfgasse kommend freigibt. Das hieße dann aber auch, das ist meine persönliche Meinung und die möchte ich da einfach einmal aussprechen, wenn man das tut, dann sollte man auch zum Beispiel durch Bodenmarkierungen dann sagen, dass das restliche Radfahren in den restlichen Flächen nicht erlaubt ist. Und ich glaube, das ist wichtig und ich habe es im Naturschutzbeirat gesagt, ich möchte das auch sagen, es gibt in der Stadt fast keinen Platz mehr, wo Kleinstkinder einmal von der Hand gelassen werden können. Das ist noch unser Stadtpark und da muss man auch die Akzeptanz der Radfahrer dazu dann bekommen, zur Not auch dann abstrafen, dass man einmal sagt, bitte wir wollen doch einen Platz in der Stadt herinnen haben, wo Kinder auch einmal frei laufen können, ohne gefährdet zu sein. Das gilt im Übrigen auch für Personen, die schon älter sind, die vielleicht einen Tunnelblick haben etc. die sehen einfach da vieles nicht. Aber ich hätte gerne, dass wir auch über diesen Punkt einfach einmal von Seiten des Gemeinderates klar sagen, wie wir drüber denken, das ist eine Kompromisslösung, wo wir sagen, nicht überall möglich, aber auch dieser Achse. 6. Die Außerschutzstellung der Landesturnhalle wird von der Beschwerde ausgenommen. Das ist eben ein wichtiger Punkt, war jetzt lange da, die Gerichtsverfahren haben dazu geführt, dass de facto dieser Kunstrasen, der angelegt wurde, wenn ich so sagen darf, auch gerichtlich festgestellt jetzt so bleiben kann. Wir könnten es dann nur auch einmal manifestieren und sagen, es wird quasi jetzt ausgenommen aus dem Landschaftsschutzgebiet. 7. Weiters soll eingewandt werden, dass auch grobe Verfahrensmängel, insbesondere die Verletzung des Parteiengehörs, gegeben sind. Weil es wurden, wenn ich so sagen darf, von diesem Bescheid so ziemlich alle wirklich überrascht und so kann es de facto, wenn ich so sagen darf, im Stadtpark der Stadt Graz von Landesseite nicht behandelt werden (Applaus ÖVP). Das wären so die Punkte und jetzt darf ich Sie bitten, sich zu Wort zu melden, falls Sie da noch etwas sagen wollen. GR.in Heuberger: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, geschätzter Herr Bürgermeister! Zum einen sage ich danke für den Bericht, ich war selbst dabei beim Naturschutzbeirat und zum anderen, das ist meine persönliche Meinung, aber mit einem Teilchen Radweg fange ich das Ding an zu zerfransen. Ich muss nicht ganz Graz mit, es ist eh schon voll mit Radwegen, nichts gegen die Radfahrer, ich fahre selber gerne und wir haben wirklich Probleme mit Fuß- und Radwegen zugleich, vor allem auch mit älteren Menschen, die die Radfahrer nicht hören. Wir haben wirklich Probleme, Kinder von der Hand zu lassen, warum muss ich diesen tollen Stadtpark noch einmal zerteilen, das ist meine Meinung. Danke (Applaus ÖVP). Bgm. Mag. Nagl: Danke vielmals, auch für die klaren Worte. Es geht uns in der Frage allen gleich. Ich sage ja nur ganz bewusst, wir müssen und sollten es einmal auch als Gemeinderat, als oberstes Organ, entscheiden, es kann sonst niemand entscheiden und so wie er genutzt wird jetzt im Moment, also die Ordnungswächter kommen eh nicht nach. Und wenn jemand von außen nach Graz zieht, weiß der eigentlich gar nicht, weil es ja auch nicht einmal Hinweisschilder gibt, dass das Fahren im Stadtpark verboten ist. Der sieht, wenn ich so sagen darf, alle Minuten 20 Leute durchfahren und fahrt halt auch durch und ist dann ganz überrascht, weil wir da auch in keinster Weise eine Markierung haben, das wäre sowieso das Erste, egal wie wir es jetzt entscheiden, was wir anzubringen haben. GR. Dipl.-Ing. (FH) Savernik: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen, sehr geehrte Zuhörer! Herzlichen Dank, Herr Bürgermeister, für den Abänderungsantrag, der war wirklich sehr notwendig und gut, wir können in allen Punkten auch mitgehen, lediglich bei Punkt Nummer 5, die Zulässigkeit der zeitgemäßen Nutzung, da wollen wir bitte das nicht von Bewilligungen oder örtlichen Einschränkungen abhängig machen. Die Leute wissen sehr wohl, wenn Absperrungen sind, dass sie dort nicht reingehen, man muss das nicht extra wieder noch irgendwo beschränken, man braucht nicht extra Bewilligungen eingehen. Das regelt sich von selbst und die Leute sollen natürlich zeitgemäße Nutzungen, Slackline, aber auch Frisbee und Fußballspielen können im Park. Ich glaube, das ist durchaus den Menschen zuzumuten, dass sie das entscheiden und wenn die Ordnungswache da belehrend, aber nicht strafend, eingreift ist das, glaube ich, ausreichend. Daher stelle ich den Antrag, dass wir über den Punkt 5 gesondert abstimmen. Danke. Bgm. Mag. Nagl: Ich habe sowieso vor, dass man, glaube ich, alle Punkte gesondert abstimmen. Ich möchte trotzdem etwas Wichtiges hinzufügen und das haben wir auch im Naturschutzbeirat diskutiert. Wenn der Stadtpark geschützter Landschaftsteil ist, dann wäre von Haus aus das, was täglich stattfindet, gar nicht erlaubt und wir suchen nach einer Lösung, dass das auch gesetzlich einmal ordentlich geregelt ist, weil wir wissen, dass wir sicherlich das Spielen auf den Wiesen nicht verbieten wollen und werden. Dieser Passus dient, wenn ich so sagen darf, nur dazu, dass das auch einmal legistisch ordnungsgemäß dokumentiert ist. Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann darf ich vorschlagen, dass wir über diesen Abänderungsantrag zuerst abstimmen. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Ich bin sehr froh, dass sich da für diesen Antrag jetzt eine breite Mehrheit abzeichnet und ich möchte nur kurz was zu den zwei Wortmeldungen sagen, nämlich von der Frau Kollegin Heuberger, wir haben das schon ein bisschen vordiskutiert gehabt im Naturschutzbeirat und es ist ja kein Geheimnis, dass sich die Grünen seit langem wünschen, dass diese Achse von der Zinzendorfgasse zum Café Promenade geöffnet wird, wir sind da immer am Naturschutz gescheitert, das sind wirklich jahrelange Bemühungen. Es ist ein Faktum, dass dort Rad gefahren wird und ich möchte es dezidiert sagen, wir wollen das genau für diese Route und nirgends sonst im Stadtpark. Wir wollen, wie Sie das sagen, Herr Bürgermeister, dass dort Kinder spielen können und dass sonst im Stadtpark nicht Rad gefahren wird. Ich bin aber auch sehr froh, dass der Stadtpark ein sehr lebendiger Park ist, wo sehr viel stattfindet und gleichzeitig, das ist mir aber auch wichtig, dass der Stadtpark geschützt ist, dass die Natur dort geschützt ist. Und deshalb sehe ich den Punkt 5 sehr positiv, ich glaube nämlich einfach, dass man damit sagen kann, dass man manchmal halt an bestimmten Stellen, zum Beispiel bei der Passamtswiese, Slacklinen darf und dann wieder an einer anderen Stelle und sich die Gebiete erholen können, weil wir können nicht so tun, als wäre dort alles möglich und ich habe auch das Gefühl in den vielen Diskussionen, die in den letzten Monaten mittlerweile schon über den Stadtpark geführt habe, dass da auch schon viele Naturschützer geworden sind, das war am Anfang gar nicht so und dass die auch viel Verständnis dafür haben und dass es ihnen wichtig ist, dass es den Bäumen gutgeht und dass es der Natur im Stadtpark gutgeht. Danke (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Ich habe noch eine wichtige Anmerkung. Wir gehen davon aus, dass das Land Steiermark im Zuge einer Beschwerdevorentscheidung diesen Bescheid verändern wird. Es kann aber, egal was wir jetzt da beschließen, auch sein, dass das Land Steiermark auf den einen oder anderen Punkt auch wieder nicht eingeht. Ist, glaube ich, ganz, ganz wichtig. Also, wir sollten heute einmal dokumentieren, wir werden Beschwerde führen, es wird eine Beschwerdevorentscheidung wahrscheinlich kommen, wenn das nicht kommt, wenn ich so sagen darf, geht es zum Landesverwaltungsgericht, dann werden wir aus unserer Sicht dort auch Recht bekommen, aber vielleicht wird es von Landesseite… Wir werden da Obacht geben, wir können nur heute mit dieser punktuellen Abstimmung auch klar zum Ausdruck bringen, was sich mehrheitlich der Gemeinderat von Graz auch wirklich wünscht und hoffen, dass das dann auch im entsprechenden Bescheid des Landes sich dann widerfindet. Im Moment findet sich wenig wieder, was wir wirklich wollen. Dann darf ich jetzt vorschlagen, dass Kollege Rüsch beziehungsweise auch aufgrund der Fristsetzung dann ich mit ihm oder ich auch für ihn, weil er dann auf Urlaub sein wird, diese Beschwerde führen wird. Grundsätzlich wird eine Aufhebung des gesamten Abänderungsbescheides angeregt. Ausnahme werden wir dann noch im Punkt 6 entscheiden. Wer prinzipiell dafür ist, um ein Zeichen mit der Hand. Der Punkt 1 des Abänderungsantrages wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Die Außerschutzstellung der Randbereich ist der zweite Punkt, wir sind der Meinung, die haben ebenso dazuzuzählen zum geschützten Landschaftsteil. Der Punkt 2 des Abänderungsantrages wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Drittens, die Herausnahme der befestigten Flächen und die Herausnahme der Flächen Verkehrserziehungsgarten, Kinderspielplatz, Stützpunkt Holding wird von uns anders gesehen. Sind wieder einzubeziehen. Der Punkt 3 des Abänderungsantrages wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Dann kommen wir zum Burggarten, das ist, wie gesagt, nur eine Anregung, aber wir wünschen uns, dass das Land Steiermark möglichst diesen Baumschutz, also über die normale Baumschutzverordnung hinaus, auch wieder als geschützten Landschaftsteil dort ausweisen möge. Der Punkt 4 des Abänderungsantrages wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Fünftens, die zeitgemäße Nutzung, wo Herr Savernik angekündigt hat, dass die SPÖ so nicht mittragen will. Der Punkt 5 des Abänderungsantrages wurde mit Mehrheit (gegen SPÖ) angenommen. Bgm. Mag. Nagl: 5a, da geht es jetzt um die Zinzendorfgasse/Café Promenade-Achse. Soll für den Radverkehr ermöglicht werden, sage aber auch dazu, nach der Markierung sollte dann aber allen klargemacht werden künftig, dass der Rest des Stadtparks kein Radweg ist. Der Punkt 5a des Abänderungsantrages wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Dann kommt die Außerschutzstellung der Landesturnhalle. Die soll bitte von unserer Beschwerde ausgenommen bleiben, damit künftig dann nicht mehr dem geschützten Landschaftsteil angehören. Der Punkt 6 des Abänderungsantrages wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Und weiters soll eingewandt werden, dass auch die groben Verfahrensmängel da sind, das ist der Punkt 7. Der Punkt 7 des Abänderungsantrages wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Dann wird der Abänderungsantrag in seiner Gesamtheit so uns zum Handeln bewegen (Applaus ÖVP). 8) Überprüfung der für Kinder und Jugendliche störenden Taubenabwehranlagen GR. Pacanda stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Pacanda: Es geht einerseits um die Tauben, auf der anderen Seite geht es vielleicht auch um die Jugendlichen und die Kinder, die diese Taubenschreckanlage hören. Weil, wie im Antrag auch hervorkommt, dieses laute Piepsen und Pfeifen hört der Mensch recht durchdringend und auch Hunde zum Beispiel aber leider die unter Anführungszeichen, „neophoben“, und das ist keine Anspielung auf die Neos, die neophoben Tauben, die sind zwar kurzfristig dann eigentlich davon irritiert, weil das jetzt was Neues ist für sie, aber wenn man diesen wissenschaftlichen Untersuchungen Glauben schenkt, bedeutet das im Endeffekt eines, sie sind einmal kurz irritiert auf das Neue und gewöhnen sich dann relativ schnell. Man kann das zum Teil auch ausprobieren auch mit diesen Taubenschreckvögeln, die man sich auf den Balkon setzt, am Anfang schrecken sich die Tauben davor und mit der Zeit sitzen sie dann drauf und am Schluss wissen wir, was sie dann drauf machen. Das funktioniert genauso gleich mit den Robotertauben, also man kann sich da die Studien durch die Bank durchlesen und Gleiches gilt dann eben auch für diese akustische Taubenschreckanlage, sogar wenn sie frequenzmoduliert ist, das heißt, wenn sie abwechselnd verschiedene Frequenzhöhen und -stärken schickt, gewöhnen sich die Tauben daran und wie man auch auf dem Foto im Antrag sieht, sitzen sie dann sogar auf den Statuen und rundherum und „pfeifen“ unter Anführungszeichen, auf diese Schutzanlage. Wir haben dementsprechend auch Messungen durchgeführt, weil ich habe zum Beispiel selber das Problem, ich höre es nicht. Ich weiß nicht, ob es irgendwer von den anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, ich habe mir auch sagen lassen und habe von den Leuten, die das hören, Erwachsene hören das auch manchmal intensiv, Jugendliche sowieso, Kinder ganz stark. Wir haben es dementsprechend messen lassen müssen, damit wir das überhaupt das nachvollziehen haben können. Fakt ist, dass eben am Hauptplatz im Bereich von 15,2 kHz bis 17,6 kHz gesendet wird. Zusätzlich ist eine ähnliche Anlage auch noch am Hauptbahnhof aktiv, in dem Fall zwar im Innenraum des Hauptbahnhofes, auf Begründung auf Anfrage angeblich gegen die Tauben, genauso aus dem gleichen Grund. Im Innenraum ist es für mich allerdings auch wiederum ein bisschen fraglich, das sind die bekannten Anlagen, die wir finden haben können. Ich weiß nicht, ob sonst noch weitere Anlagen sind. Das große Problem eigentlich dabei ist, dass, wenn man sich ein bisschen in die Recherche einliest, diese 15,2 kHz und 17,6 kHz ziemlich genau der Frequenzbereich sind, wo Jugendverscheuchanlagen eigentlich gebaut, verkauft und installiert werden, um Jugendliche von öffentlichen Plätzen fernzuhalten. Die Jugendstaatsanwaltschaft sieht das genauso wie wir als großes Problem und eben auch als Verstoß eigentlich gegen die Kinderrechtskonvention und aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass Graz eben als Menschenrechtshauptstadt solche Vorgehensweisen unterlassen sollte und das dementsprechend umgehend prüfen sollte. Der dringliche Antrag beinhaltet drei Kernpunkte, einerseits, dass die dementsprechende Abteilung umgehend diese Lage überprüfen und dementsprechend nötigenfalls die Anlage deaktivieren, wo ich schon irgendwas läuten gehört habe, dass das möglicherweise schon passiert ist. Zwischenruf: Schon länger. GR. Pacanda: Länger nicht, weil die Messung erst seit kurzem passiert ist. Der zweite Punkt des Antrages wäre, mit den dementsprechenden Abteilungen und auch Universitäten zu prüfen, welche möglicherweise auch neuen Möglichkeiten es gibt, Denkmäler und Gebäude zu schützen und einfach eine Möglichkeit zu finden, die da alle glücklich macht und niemanden beeinträchtigt, also weder Lebewesen noch Menschen und vor allem Kinder nicht, und im dritten Punkt eigentlich dann die Erkenntnis, die man daraus zieht, einfließen zu lassen, um auch zu schauen, weil wir als Stadt Graz solche Anlagen montieren, das ist eine Sache, aber theoretisch kann ja jeder Private auf seinem Hausdach auch so eine Anlage montieren. Wenn diese Anlagen auch in einem falschen Frequenzbereich senden, entsteht dann das gleiche Problem und dementsprechend auch zu überprüfen, ob man das vielleicht nicht prinzipiell verbieten lassen müsste. Dankeschön. GR. Dr. Wohlfahrt zur Dringlichkeit: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Tauben halt endgültig verunsichert, die Anlage läuft nicht mehr, also das Geräusch ist nicht mehr da, aber vielleicht ganz kurz, warum wir gegen die Dringlichkeit stimmen. Die Anlage ist abgeschaltet, aber es hat schon eine längere Geschichte, ich werde es ganz kurz erzählen. 2012 hat ja schon der Heinz Baumann diesen Antrag gestellt, das alles zu überprüfen und anzuschauen, das ist natürlich auch erfolgt, also auch die inhaltlichen Dinge, kann ich dir nachher auch gerne geben, wurden genau angeschaut, die Gutachten kommen im Großen und Ganzen zu dem Ergebnis, dass es natürlich keine Gesundheitsbelastung darstellt, sonst hätte es die Anlage nie gegeben. Es gibt aber eine sogenannte Randbreite, Menschen sind sehr vielfältig, es gibt immer wieder Menschen, die es dann doch hören und nach all den Überlegungen hat sich Lisa Rücker entschieden, heute die Anlage abzuschalten und zwar befristet für ein Jahr, um einfach zu schauen, was passiert. Vielleicht sind die Tauben jetzt mehr verunsichert, als wenn die Anlage läuft, wie ich am Anfang angedacht habe, aber auch zu schauen, falls es mehr Tauben werden sollten, wie sich das auf das Denkmal auswirkt, weil der Hintergrund ist ja, die Instandhaltungskosten, die Reinigungskosten am Denkmal nicht ausufern zu lassen und es lauft ab sofort ein einjähriger Probeversuch ohne Anlage. Die ganzen Auswirkungen anschauen und dann werden wir weitersehen. Ich will nicht versprechen, dass die Anlage nie mehr eingeschaltet wird, aber man wird einfach schauen, was sich ändert, wenn diese Anlage nicht mehr lauft und in diesem Sinne, danke für den Antrag, das Thema ist schon lange bekannt, es gibt viele Untersuchungen, aber es war jetzt wirklich der letzte Anlass noch, diese Anlage auszuschalten (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) und wir werden sehen, was im nächsten Jahr passiert. Danke (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, SPÖ und Piratenpartei) abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der ordnungsgemäßen Behandlung zugewiesen. Bgm. Mag. Nagl: Nachdem ist die Dringlichkeit abgelehnt, nachdem sie ausgeschalten ist, wurde, wenn ich so sagen darf, die Dringlichkeit… Jetzt brauchen wir natürlich auch die Fairness eines Schlusswortes. GR. Pacanda: Das mir vorher nicht gegeben wurde, möchte ich mir das Schlusswort schon schnappen. Ich danke dafür, das ist, glaube ich, der am schnellsten umgesetzte dringliche Antrag in der Geschichte des Grazer Gemeinderates, gibt es einen schnelleren? Mein schnellster auf jeden Fall. Bgm. Mag. Nagl: Und das hat mich jetzt wirklich gefreut, weil ich habe heute gesehen aufgrund der langen Debatte bei den Bebauungsplänen, dass es dem Gemeinderat manches Mal wirklich um Geschwindigkeit geht. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Renovierung und Instandsetzung des Israelitischen Friedhofs GR. Mag. Fabisch stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Der Israelitische Friedhof in Graz-Wetzelsdorf droht zu verfallen. Sein Zustand ist bereits derart problematisch (bröckelnde Außenwand, rutschende Grabsteine etc.), dass kein freier Friedhofsbesuch mehr gewährleistet werden kann. Laut Washingtoner Abkommen (dem sich Österreich angeschlossen hat) verbleibt die Verpflichtung der öffentlichen Hand aufrecht, für den Erhalt dieser besonderen und wertvollen Anlage zu sorgen. Soweit bekannt, hat es in der Zeit 2008 bis 2012 Gespräche auf verschiedenen Ebenen gegeben – Ergebnisse darüber liegen aber nicht vor. Es drängt die Zeit. Namens der KPÖ-Gemeindefraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, sich persönlich für die Renovierung und Instandsetzung des Israelitischen Friedhofs in Graz-Wetzelsdorf einzusetzen? Welche Ergebnisse haben die bis dato geführten Gespräche in dieser Angelegenheit gebracht und welche nächsten Schritte sind zu erwarten? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Lärmbelästigung durch „auffrisierte“ zweirädrige Fahrzeuge GR.in Heinrichs stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Der dringliche Antrag „Maßnahmen zur Lärmbekämpfung“ von der Gemeinderatssitzung am 15. Mai 2014 wurde mehrheitlich verabschiedet. Darin habe ich bereits im Motivenbericht jene Auswertungen des VCÖ zitiert, welche den Verkehrslärm durch motorisierten Individualverkehr als die beträchtlichste Lärmursache in Österreich aufzeigen. Laut Auskunft von betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt Graz, aber auch nach Rücksprache mit Technikern, handelt es sich bei den überdurchschnittlich stark lärmverursachenden Fahrzeugen um sogenannte „auffrisierte“ zweirädrigen Mopeds, Motorräder mit speziellen Auspuffanlagen, um auf laut getunte PKW (rollende „Discos“) und schließlich auch um unbeladene LKW mit ungesicherten Ladeklappen und Hängern. Diese Fahrzeuge verursachen schmerzhaften Krach, der überlastet und krank macht. „Auffrisierte Zweiräder“, welche teilweise mit bis zum Dreifachen der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs sind, verärgern außerdem in besonderem Ausmaß, denn es steht außer Zweifel, dass eine solche Handhabung der Fahrzeuge als völlig sinnentleert anzusehen ist und eine Provokation darstellt! Abgesehen davon ergibt sich vor allem für jugendliche Lenker eines Mopeds ein nicht unerhebliches Sicherheitsproblem, wenn sie mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Auffällig für betroffene EinwohnerInnen – besonders derer von Ballungsräumen – ist, dass diesbezügliche Verkehrskontrollen (im Gegensatz zur Überwachung des ruhenden Verkehrs) so gut wie nicht wahrgenommen werden. Ebenso stiefmütterlich behandelt erscheint dieses, sehr viele Menschen betroffen machende Problem, von Seiten der Medien. (Die Kleine Zeitung berichtete allerdings am 11. Mai 2014). Erkundigt man sich diesbezüglich beim zuständigen Amt der Polizei Graz nach Art und Häufigkeit der vorgesehenen Kontrollen bzw. nach den Schwierigkeiten im Zusammenhang, dann sei Folgendes in Stichworten angeführt: 1. Auch andere Schwerpunktkontrollen sind durchzuführen/Personalprobleme 2. Es können nur Exekutivbeamte mit schweren Maschinen eingesetzt werden (Stichwort: Verfolgungsjagd) 3. Industrie und Handel leisten quasi Vorschub, weil entsprechende Manipulationen sowohl an Mopeds als auch an Motorrädern relativ leicht vorgenommen werden können. 4. Das jeweilige Strafausmaß scheint zu wenig abschreckend zu sein, außerdem sollen die Toleranzbreiten (45 km/h – 71 km/h) betragen. Wir haben die Auffassung, dass das friedliche Zusammenleben besonders in Ballungszentren dann möglich ist, wenn Rücksichtnahme eingefordert werden kann und Schutz und Ruhe von Betroffenen und Gefährdeten gewährleistet sind. Ganz besonders wichtig in dem Zusammenhang ist mir der Hinweis darauf, dass im Falle der beschriebenen Lärmerzeugung außerdem gegeben sind: 1. Ein starkes allgemein erhöhtes Sicherheitsrisiko mit allen Folgekosten für die Allgemeinheit 2. Schaden für die Umwelt, u.a. durch Feinstaubbelastung. Es verbreiten die vorsintflutlichen 2-Takt-Motoren als Ölverbrenner Krach und Gestank wie zu Zeiten der Anfänge der Motorisierung – ein absolut absurder Anachronismus! 3. Bei Aufgriffen werden meistens gleich mehrere gesetzliche Übertretungen aufgedeckt. Nachdem gesetzliche Bestimmungen, im Falle sie zu wenig exekutiert werden (können), aber sehr leicht zu „totem Recht“ werden, nachdem sich auch die Mehrzahl der Gemeinderatsmandatare und -mandatarinnen zur Lärmbekämpfung bekennt, sollten wir aktiv eintreten für: 1. Ein Mehr an Schwerpunktaktionen der Grazer Exekutive 2. Wirksamere Strafen 3. Mediale Berichterstattungen und Aufklärung in der Angelegenheit. Deshalb stelle ich nun an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie angesichts der geschilderten Problematik dazu bereit, sich stark zu machen für häufigere und medial wirksamere Schwerpunktaktionen der Polizei im Kampf gegen viel zu laute und schnelle Zweiradfahrzeuge, im Kampf gegen vermeidbaren Lärm sowie vermeidbarer Sicherheitsrisiken? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Maßnahmen zur Verbesserung der Situation obdachloser Familien mit Kindern GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Im Rahmen der letzten Sitzung des Menschenrechtsbeirats verwies Pfarrer Wolfgang Pucher auf den Sachverhalt, dass es in Graz zu wenige Notschlafstellen für obdachlose Familien mit ihren Kindern gibt. Er kann in der Pfarre St. Vinzenz nur 7 Familien mit Kindern vorübergehend eine Unterkunft bieten. Der Bedarf nach Notunterkünften ist jedoch höher und leider im Steigen begriffen, denn derzeit übernachten ca. 25 Familien mit Kindern entweder in Abbruchhäusern oder in Parks. Diese menschenunwürdige Situation muss dringend behoben werden. Namens der KPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, die zuständigen Stellen zu kontaktieren, um entsprechende Maßnahmen zu entwickeln, damit keine Familien mit Kindern mehr in Abbruchhäusern und Parks im Grazer Stadtgebiet unter menschenunwürdigen Bedingungen nächtigen müssen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Schautafel als eine Möglichkeit zur Weitergabe von bezirksspezifischen Informationen an die Bevölkerung GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Nach Abschaffung der Bezirksämter in den einzelnen Stadtbezirken und Einrichtung von Servicestellen, die als Anlaufstelle der Bevölkerung aus mehreren Bezirken fungieren sollen, zeigt sich sehr häufig, dass sich dadurch die schnelle Weitergabe von bezirksspezifischen Informationen an die Menschen vor Ort erheblich erschwert hat. Mit der Aufstellung von Schautafeln an zentralen Plätzen in den einzelnen Bezirken könnte man im Bedarfsfall diesbezüglich Abhilfe schaffen. So bemüht sich z.B. der Bezirksrat Eggenberg mittlerweile seit längerer Zeit darum, eine Genehmigung zur Aufstellung einer Schautafel im Gemeindepark zu bekommen. Obwohl er bereits bezüglich des Ankaufs verschiedene Angebote eingeholt und im Rahmen des Bezirksbudgets für die Finanzierung Vorsorge getroffen hat, erhielt er jedoch bislang von den zuständigen Stellen der Holding immer noch keine Zustimmung dafür. Namens der KPÖ-Gemeindefraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, die betreffenden Stellen zu kontaktieren, dass bezüglich der Aufstellung einer vom Bezirksrat Eggenberg gewünschten Schautafel im Gemeindepark möglichst bald eine Entscheidung getroffen wird? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Fernwärmesituation und -sicherheit in der Stadt Graz GR.in Mag.a Schleicher stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Vor ein paar Monaten haben Sie dem Gemeinderat angekündigt, die Gemeinderäte über die Verhandlungen zwischen Energie Steiermark und Verbund betreffend Fernwärmesicherheit in der Stadt Graz zu informieren. Bis jetzt gab es in dieser Angelegenheit leider keine weiteren Informationen an den Gemeinderat. Die Situation ist insgesamt sehr unbefriedigend. Das sich auf dem modernsten Stand der Technik befindliche Gas- und Dampfkraftwerk Mellach steht offenbar aufgrund zu geringer Rendite still. Die Fernwärme bezieht Graz aus dem alles andere als umweltfreundlichen Kohlekraftwerk Mellach, und das obwohl eines der Hauptargumente der millionenschweren Heizungsumstellungen in Graz die Feinstaubproblematik ist. Neben diesem absurden Umstand möchte ich noch auf den sozialen Aspekt hinweisen. Durch den geringen Strompreis sind andere Energien wie Gas sehr teuer geworden, woraus auch Experten (im Umweltausschuss) schließen, dass die Fernwärme ebenfalls teurer werden wird. Die Bevölkerung wird dazu angehalten ihre Heizung umzustellen und muss dann unter Umständen mit einer empfindlichen Erhöhung der Heizkosten rechnen. Für manche Haushalte wird das nicht mehr leistbar sein. Ein weiterer besorgniserregender Aspekt ist die Versorgungssicherheit der Fernwärme. Offenbar wird darüber verhandelt, auch das Kohlekraftwerk in Mellach zu schließen. Dann stellt sich die Frage, ob das Werk in der Puchstraße alleine genug Energie produzieren wird, um die Stadt Graz in einer eiskalten Winterperiode sicher mit Wärme versorgen zu können. Aus diesem Grund richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende A n f r a g e : Sind Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, bereit, den Gemeinderat darüber zu informieren, in wie weit Sie in diese für die Stadt Graz äußerst wichtigen Verhandlungen eingebunden sind und ob es Ihrerseits alternative Lösungsvorschläge zu den genannten Problemstellungen gibt? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Live-Übertragung Gemeinderatssitzung GR.in Mag.a Grabe stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Wie lautet die rechtliche Begründung (seitens Bundesbehörden und laut Nachfrage der Magistratsdirektion) dafür, dass in der Stadt Graz (im Gegensatz zur Stadt Salzburg, zu den Bundesländern und zum Bund) keine Liveübertragung der öffentlichen Gemeinderatssitzung möglich ist und sind Sie bereit, seitens der Stadt Graz auf dem Petitionswege um eine allfällige Gesetzesänderung beim Land zu ersuchen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Ersatzpflanzungen beim Spar Humboldtstraße GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Das Thema Umbau der Spar-Filiale in der Humboldtstraße in Graz Geidorf war eines der beherrschenden Grünraum-Themen des Sommers 2013. Damals hatten Sie und die Firma Spar zugesagt, dass alles getan werde, um zumindest die Pappel, den Götterbaum und die Dirndl auf der Ostseite der Baufläche zu erhalten. Die Realität sieht leider anders aus: Zwar wurde der Dirndl-Baum verpflanzt, die beiden anderen Bäume wurden leider mittlerweile gefällt. Für den gesamten ehemaligen Baumbestand auf dem Spar-Areal war seitens des Grazer Baumschutzreferats eine Ersatzpflanzung von vier Bäumen vorgeschrieben. Bisher wurde nur eine Säulenbuche am ehemaligen Pappelstandort gepflanzt. Die Pflanzung eines Hibiskus-Strauches kann wohl nicht als Baum-Ersatzpflanzung gelten. Da der Dirndlbaum ja weiter besteht, sind also zumindest zwei weitere Ersatzpflanzungen bis dato nicht erfolgt. Daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, seitens des Grünen Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Fa. Spar zur Durchführung der vorgeschriebenen Baum-Ersatzpflanzungen zu bewegen?  Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Erhalt der NS-Mahntafeln im Rahmen des Projektes „63 Jahre danach“ von Jochen Gerz bis zum Jahr 2018 GR.in Mag.a Polz-Watzenig stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Vom Landtag Steiermark und der Steiermärkischen Landesregierung einstimmig beauftragt ein Gedenkzeichen zum Machtmissbrauch in der NS-Zeit zu entwickeln, hatte der Künstler Jochen Gerz das Projekt „63 Jahre danach“ konzipiert, in dessen Rahmen 2010 in der ganzen Steiermark Mahntafeln aufgestellt wurden, auf denen Landtagsabgeordnete Texte zu Bildern aus der NS-Zeit verfasst hatten (detaillierte Informationen zu diesem Projekt hier: http://www.museum-joanneum.at/de/kunstraum/projekte-5/jochen-gerz-3). Nun sind die behördlichen Bewilligungen für die Mahntafeln in Graz ausgelaufen und die Schilder sollen abmontiert werden. Der Grazer Fachbeirat für Kunst im öffentlichen Raum regt an, im Sinne der Gedenkkultur für einen würdigen Abschluss des Projekts zu sorgen. Anbieten würde sich dafür das Jahr 2018, da sich hier der Anschluss Österreichs an das Dritte Reich zum 80. Mal jährt. PolitikerInnen vieler Fraktionen, u.a. Altbürgermeister Alfred Stingl, Bezirksräten, Mitglieder der Grazer Stadtregierung bis hin zu Ihrem Parteikollegen, dem steirischen Landesrat für Wissenschaft sowie renommierte HistorikerInnen haben sich bereits für eine Verlängerung des Projekts ausgesprochen. Ebenso empfiehlt der Grazer Menschenrechtsbeirat in Abstimmung mit allen im Beirat vertretenen Parteien eine Verlängerung. Eine Nichtverlängerung wäre aus unserer Sicht das falsche Zeichen im heurigen Gedenkjahr und der Menschenrechtstadt Graz unwürdig. Deshalb wende ich mich heute an Sie, Herr Bürgermeister mit folgender A n f r a g e : Welche Schritte werden Sie in Ihrer Funktion als Bürgermeister setzen, um für den Erhalt der Gerz NS-Mahntafeln bis 20180 einzutreten? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Checkit Jugendcard, Edu.card, Tip-Ticket und Schülerausweis – Vollendung und Verbindung verschiedener Ausweise GR.in Kaufmann stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Für Schülerinnen und Schüler gibt es in Graz neben der Checkit Jugendcard als offizieller Jugendcard noch die Edu.card des Bundesministeriums für Bildung und/oder einen von der jeweiligen Schule ausgestellten Schülerausweis als Lichtbildausweis. Die meisten haben zusätzlich einen Freifahrtausweis bzw. das Top-Ticket als weiteren Ausweis, welcher ebenfalls die Erfordernisse eines Altersnachweises nach dem steiermärkischen Jugendschutzgesetz §22 Abs. (2) erfüllt, eingesteckt. Diese drei verschiedenen Ausweise haben als separate Karten keine Berechtigung. Sehr wohl hat jede dieser Karten eine klare und auch weiterhin wichtige Funktion, die allerdings auch auf einer gemeinsamen Karte erfüllt wäre. Ein entsprechendes Pilotprojekt gibt es bereits in Wien. Hier werden der Schülerfreifahrtsausweis und die Edu.Card kombiniert. Für die Steiermark wiederum existiert das Pilotprojekt der Edu.Checkit Card. Es liegt dementsprechend nahe, all diese Projekte zusammenzuführen. Durch diese Vereinheitlichung würde ein Einsparungspotential in der Produktion und der Administration der Karten entstehen und zudem liegt der Mehrwert einer vereinfachten Handhabung für die Schülerinnen und Schüler ebenfalls auf der Hand. Um diese Vereinfachung im Sinne einer schlanken zeitgemäßen Verwaltung nach Jahren des Teststadiums endlich umzusetzen, stelle ich Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat möge an das Ministerium für Bildung und Frauen – für die Edu.Card verantwortlich, den Verkehrsverbund Steiermark – zuständig für die Schülerfreifahrtscheine – sowie das Land Steiermark – als Aussteller der Checkit Jugendcard – mit dem Ersuchen herantreten, dass in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe die Projekte der Edu.Checkit Card in Kombination mit der Schülerfreifahrt beziehungsweise dem Top-Ticket vollendet und flächendeckend in der Steiermark umgesetzt werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Schutzweg Stiftingtalstraße (Klinikum – ZWT) GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera, MBA stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Mit Anfang Mai dieses Jahres wurde das Zentrum für Wissens- und Technologietransfer in der Medizin (ZWT) als erster Bauabschnitt des MED CAMPUS Graz der Medizinischen Universität Graz in Betrieb genommen. Hier befinden sich über 10.000 m² Labor- und Büroflächen, die bereits genützt werden, sowie privat vermietete Flächen an wissenschaftsorientierte Firmen wie JOANNEUM RESEARCH HEALTH - Institut für Biomedizin und Gesundheitswissenschaften, MEON Medical Solutions GmbH & CoKG, Carbomed Medical Solutions GmbH &COKG und das Entwicklungsbüro Graz der BBraun Melsungen AG. Es arbeiten etwa 250 Personen in diesem neuen Gebäude, es gibt Parteienverkehr mit etwa 90 Studierenden täglich, da die OE für Studium und Lehre dort untergebracht ist und es kommen täglich mehr als 100 PatientInnen ins Institut für Hygiene, das bereits vom Universitätsplatz übersiedelt ist, es sind also derzeit an die 1.000 Frequenzen welche die stark frequentierte Stiftingtalstraße überqueren, in Stoßzeiten (z. Bsp. Studienanmeldung) und mit der schrittweisen Komplettierung des MedUniCampus werden sich diese Zahlen vervielfachen. Bislang erfolgen die Überquerungen der viel befahrenen Stiftingtalstraße ohne geregelten Übergang. – An einen Zebrastreifen wurde bisher nicht gedacht, er ist dringend erforderlich. Im Namen des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich den A n t r a g : Der Gemeinderat möge die zuständigen Stellen des Hauses Graz ersuchen, möglichst rasch durch die Errichtung eines Schutzweges über die stark befahrene Stiftingtalstraße allen FußgängerInnen einen gesicherten Übergang zum ZWT zu ermöglichen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Verbesserungsmaßnahmen bei der Kontrolle von Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen in dicht besiedelten Wohngebieten, insbesondere im Bezirk Jakomini im Bereich Augartenpark bzw. Messe Graz GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Gerade im Augartenpark konnte in den letzten Jahren eine Zunahme von Veranstaltungen mit Open-Air-Musikbeschallung festgestellt werden. Seit Jahren gibt es massive AnrainerInnenbeschwerden gegen diese massive Zunahme an Lärmbelastungen. Gerade bei den Open-Air-Veranstaltungen wird oft der nach dem Veranstaltungsgesetz bzw. bescheidmäßig vorgeschriebene Lärmpegel nicht immer eingehalten. Leider führen diesbezügliche Anzeigen der Anrainerinnen oft ins Leere, da die Polizei als einschreitendes Organ zum Zeitpunkt der Anzeige nicht in der Lage ist, die tatsächliche Überschreitung des Lärmpegels zu überprüfen, da sie nicht über geeignete Lärmmessgeräte verfügt. Dieselbe Problemsituation haben wir mittlerweile bei der Messe Graz, wo auch in den letzten Jahren verstärkt „Open-Air-Veranstaltungen“ im Bereich der rückwärtig gelegenen Markthale insbesondere z.B. das „Holi-Festival“ (das überhaupt entgegen den Veranstaltungsrichtlinien von 10.00 bis 24.00 Uhr genehmigt wird) abgehalten werden. In unmittelbarer Nähe befindet sich ja bekanntermaßen die Siedlungsanlage Messequartier, wo bereits an die 500 Menschen wohnen (insbesondere befindet sich hier auch ein Bereich für Wohnen plus 50 und ein SeniorInnenwohnbereich. Bereits jetzt wird an der zweiten Baustufe gearbeitet, die noch näher beim Messeareal gelegen sein wird und hier auch eine Burn-Out-Klinik untergebracht werden soll. Danach soll noch eine dritte Baustufe erfolgen, die unmittelbar an das Messeareal anschließen wird. Wie das Wachzimmer Jakomini in einer Anfrage vor Ort bestätigen konnte, sind diese obwohl zuständiges Organ derzeit nicht in der Lage eine Überprüfung der Einhaltung der Lärmschutzauflagen durchzuführen: „Wir müssten beim Magistrat mindestens 5 Wochen vorher ein Lärmmessgerät anfordern, das wir aber nicht können, da wir zumeist erst 1 Woche vor der Veranstaltung den zuständigen Bescheid ins Haus bekommen“. Um eine Einhaltung der Lärmschutzauflagen zukünftig effizienter überwachen zu können, darf ich aufgrund eines Vorschlages vom Leiter des Wachzimmer Finanz, Chefinspektor Günther Ebenschweiger, nunmehr folgende Frage stellen. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclub den A n t r a g : Die zuständigen Abteilungen des Magistrates Graz werden ersucht, an Veranstaltungstagen (also auch Sa. bzw. So.) einen Journaldienst einzurichten, sodass von Seiten der Exekutive im Fall einer Anzeige ein Beamter diesen Journaldienstes anfordern kann, der die unmittelbare Überprüfung der Einhaltung der durch Bescheid vorgeschriebenen Lärmschutzpegel am Ort der Veranstaltung mittels Lärmmessgerät unmittelbar durchführen kann, oder alternativ Standgeräte an den bezeichneten Veranstaltungsorten einzusetzen Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Veröffentlichung der Ergebnisse von Gemeinderatsanträgen auf der Homepage der Stadt Graz GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Sitzungen des Gemeinderates werden auf der Homepage der Stadt Graz unter Rathaus+Politik/Gemeinderat/Gemeinderats-Sitzungen schon jetzt laufend veröffentlicht und sind in Österreich sicher ein Best Practice Beispiel in Bezug auf öffentliche Information und Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Graz anzusehen. Neben den Abstimmungsergebnissen zur Tagesordnung, werden auch die Fragestunde bzw. die Anfragen an den Bürgermeister mit Beantwortungen veröffentlicht. Die Beschlussfassungen über Dringlichkeitsanträge bzw. Anträge werden ebenso veröffentlicht. Nicht mehr veröffentlicht werden jedoch die Beantwortungen dieser Anträge, sodass nicht nachvollzogen werden kann, was mit der Behandlung dieser beschlossenen Anträge passiert. Im Sinne einer umfassenden Transparenz sollten aber auch die Ergebnisse dieser Anträge auf der Homepage veröffentlicht werden. Daher stelle ich namens des VP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g , der Gemeinderat möge wie folgt beschließen: Zukünftig sollten die dringlichen Anträge bzw. Anträge in einer eigenen Rubrik Gemeinderatsanträge auf der Homepage nach Datum gereiht aufgelistet und dazu die entsprechenden Ergebnisse veröffentlicht werden. Der Antrag wird der ordnungsgemäßen Behandlung zugewiesen. 5) Kreuzung Plüddemanngasse – Hans-Brandstetter-Gasse, Verkehrsinsel GR. Stöckler stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In den letzten Jahren kam es an der Verkehrsinsel, die an der Kreuzung Plüddemanngasse - Hans-Brandstetter-Gasse situiert ist, häufig zu Beschädigungen durch Kraftfahrzeuge an dem die Insel kennzeichnenden Verkehrszeichen. Vor allem am Wochenende und in den Nachtstunden scheint eine mangelnde Erkennbarkeit des Verkehrszeichens sowie der Verkehrsinsel zu bestehen. Namens des ÖVP–Gemeinderatsclubs stelle ich daher den A n t r a g , die zuständigen Magistratsabteilungen bzw. die Holding Graz werden ersucht, eine geeignete Lösung für eine dauerhafte, kostensparende und die Verkehrssicherheit erhöhende Anbringung des bezeichneten Verkehrszeichens zu finden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Antragsrecht und Budget für das Kinderparlament GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Partizipation ist neben Schutz und Vorsorge laut UN-Kinderrechtekonvention eine ganz wichtige Voraussetzung für die bestmögliche Entwicklung, auf die alle Kinder einen Anspruch haben. Die politische Partizipation ist in der Stadt Graz durch das Kinderparlament gegeben. Dass in jüngster Zeit einige Anträge in den Gemeinderat kamen, die auf Beschlüssen des Kinderparlaments beruhten, ist sehr erfreulich. Es zeigt aber auch, dass Kinder und Jugendliche durchaus in der Lage sind, Wünsche und Anliegen klar zu formulieren. Leider fehlt es jedoch bisher an der Möglichkeit, sie auch politisch umzusetzen. Denn im Gegensatz zu Städten wie etwa Luzern in der Schweiz hat das Kinderparlament nur ein geringes Budget und kein Recht, Anträge an den Gemeinderat zu stellen. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats Graz werden aufgrund der im Motivenbericht angeführten Gründe ersucht, darauf hinzuwirken, dass dem Grazer Kinderparlament ein höheres Budget zur Verwirklichung eigener Anliegen zur Verfügung gestellt wird und dass es ein Antragsrecht an den Gemeinderat erhält. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Fassadenbegrünung GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Fassadenbegrünung dient zum einen dem Schutz und der Verschönerung von Bauwerken. Viel wichtiger – insbesondere in einer Feinstaubstadt wie Graz – ist aber ihre Wirkung zur Verbesserung gebauter Umwelt unter ökologischen Aspekten. Langzeitstudien der Universität Karlsruhe belegen, dass bauphysikalische, lufthygienische und stadtökologische Wirkungen den seit langem angenommene positiven Effekten entsprechen. Aktuell wurde am Institut für Technologie der Uni Karlsruhe (KIT) per Simulation ermittelt, dass Fassadenbegrünungen sehr beachtliche Verbesserungen von Stadtluft und Stadtklima (bis 30%) bewirken können. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats Graz werden aufgrund der im Motivenbericht angeführten Gründe ersucht, darauf hinzuwirken, dass im Grazer Stadtraum und insbesondere bei größeren Neubauprojekten (wie etwa Reininghaus, wo sehr viel Grünraum verloren geht) ein Schwerpunkt auf die Begrünung von Fassaden gelegt wird. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Fußgängerampel Bergmanngasse/Lindweg GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Aufgrund der neuen Bestimmungen zur Verkehrssicherheit müssen auf allen mehrspurig in eine Richtung befahrenen Straßen ungesicherte Übergänge entfernt bzw. durch Ampeln gesichert werden. In der Grazer Bergmanngasse, die eine Landesstraße ist, wurden daher in Abständen von ca. 100 Metern drei Druckknopfampeln an den Kreuzungen Schröttergasse, Kreuzgasse und Richard Wagner Gasse installiert, nicht jedoch auf Höhe des Lindwegs. Dort gibt es allerdings eine Bushaltestelle (Bus 41), aber keine Möglichkeit, ungefährdet über die Bergmanngasse zu kommen. Der nächste Fußgängerübergang befindet sich bei der Kreuzung Hochsteingasse. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats Graz werden aufgrund der im Motivenbericht angeführten Gründe ersucht, beim Land Steiermark darauf hinzuwirken, dass auf Höhe des Lindwegs, wo sich vorher ein Zebrastreifen befand, eine Fußgängerampel mit Zebrastreifen errichtet wird. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) GIS-Beratungen GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Das GIS-Büro am Grieskai hat vor gut einem Jahr geschlossen. Dass alle Bürgerinnen und Bürger sich über das Internet über die Befreiung von der Rundfunkgebühr informieren könnten, wird als selbstverständlich vorausgesetzt. Dem ist aber bei weitem nicht so. Vor allem ältere und wirtschaftlich schwache Menschen tun sich dabei oft schwer. Darum wurden in den Servicestellen der Stadt Graz vermehrt diesbezügliche Anfragen gestellt. Das ORF-Gebühreninformationsservice (GIS) stellte daher im Zeitraum 24. März bis 19. Mai einen Mitarbeiter, der einmal pro Woche für eine Stunde am Sozialamt für Beratungen zur Verfügung stand. Dieses Angebot ist nun trotz hoher Nachfrage ausgelaufen. 126 Beratungen wurden durchgeführt – das sind rund 15 pro Stunde. Als Grund dafür wurde unter anderem die mangelnde technische Ausstattung angeführt, die eine hohe Nachbearbeitungsrate erforderlich gemacht hätte. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats Graz werden aufgrund der im Motivenbericht angeführten Gründe ersucht, an das GIS heranzutreten, um ehestmöglich wieder Beratungen rund um die ORF-Gebühren am Sozialamt anzubieten. Den MitarbeiterInnen des GIS sollen die notwendigen technischen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Outdoor-Fitnessgeräte an Schulen und öffentlichen Orten GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Übergewicht ist eines der gesundheitlichen Hauptprobleme in der Gesellschaft. Aktuellen Studien zufolge ist in Österreich jede fünfte Person übergewichtig, bei Schulkindern liegt der Prozentsatz sogar oft höher. Ursache hierfür ist zum einen falsche Ernährung, maßgeblich ist aber auch der Bewegungsmangel. Laut ExpertInnen ist daher jede Maßnahme, Menschen zur Bewegung zu motivieren, sinnvoll. Einige Städte Europas haben eine Möglichkeit gefunden, diesem Trend zu begegnen: Outdoor-Fitnessgeräte an öffentlichen Plätzen. Das Trainieren „im Vorbeigehen“ an diesen Geräten macht Spaß, motiviert, ist gesund und führt nachweislich zu Kommunikation zwischen verschiedensten Menschen. Bereits realisierte Projekte an Schulen belegen, dass solche Geräte SchülerInnen zu Bewegung an frischer Luft motivieren und dabei helfen, Stress, Aggressionen und Bewegungsmangel abzubauen. Durch die zielgruppenorientierte Geräteauswahl kann ein ausgewogenes Verhältnis zwischen körperlicher Beanspruchung und der Schulung sensomotorischer Fähigkeiten erreicht werden. Das Training an den meist mehrfach belegbaren Geräten fördert Gruppenbildung und bereitet auch weniger sportbegabten Menschen Spaß. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats Graz werden aufgrund der im Motivenbericht angeführten Gründe ersucht, darauf hinzuwirken, dass an Grazer Schulen und im Grazer Stadtraum – Parks und etwa die Murpromenade bieten sich an – Outdoor-Fitnessgeräte aufgestellt werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Errichtung einer Druckknopfampel in der Mariatroster Straße GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Konditorei Kern in der Mariatroster Straße ist ein äußerst beliebter Treffpunkt für Jung und Alt. Doch bei der Querung der von allen Fahrzeugen sehr schnell durchfahrenen Straße sorgt der Zebrastreifen nicht für ein ausreichendes Sicherheitsgefühl, weder bei Senioren und Seniorinnen, noch bei Müttern mit Kleinkindern. Anrainer berichten bereits von zwei Unfällen mit Personenschaden. Eine Druckknopfampel würde die Sicherheit an dieser Stelle deutlich erhöhen. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz weist die betreffenden Stellen an, in der Mariatroster Straße auf Höhe der Konditorei Kern eine Druckknopfampel zu installieren. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Grünpflege am Israelitischen Friedhof GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Israelitische Friedhof in Graz-Wetzelsdorf ist Zeitzeuge und Gedenkstätte der besonderen Art. Sowohl auf Grund der Geschichte der Stadt Graz, als auch bezüglich des Titels einer Menschenrechtsstadt erscheint der aktuelle Zustand dieser Anlage als völlig indiskutabel. Es wäre für die Stadt Graz keine schwere Aufgabe, zumindest die hohen Verwachsungen zu stutzen und den Rasen zu pflegen. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz beauftragt die betreffenden Stellen, am Israelitischen Friedhof durchgehend Grünpflege zu betreiben. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Ausnahme für Hebammen von der Grazer Parkgebühren-Verordnung GR. Mag. Krotzer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In der Stadt Graz sind nach §3 der Grazer Parkgebühren-Verordnung Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge, die von ÄrztInnen bei einer Fahrt zur Leistung ärztlicher Hilfe gelenkt werden oder auch Fahrzeuge, die von Personen im ambulanten Pflegedienst im Auftrag der Stadt Graz bei einer Fahrt zur Hauskrankenpflege, Heim- und Altenhilfe gelenkt werden, von der Entrichtung von Parkgebühren befreit. Von dieser Regelung ausgenommen und daher benachteiligt sind allerdings Hebammen. Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g , diese Berufsgruppe in die unter § 3 der Grazer Parkgebühren-Verordnung angeführte Liste der von den Parkgebühren ausgenommenen Gruppen aufzunehmen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugwiesen. 14) ÖBB Bahnunterführung Kapellenstraße – Entschärfung des südseitigen Gehweges GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Jahre 2007 wurde die ÖBB-Bahnunterführung in der Kapellenstraße mit beidseitig separaten Rampen für Geh- und Radweg fertig gestellt. Nachdem es aufgrund der Enge an der südseitigen Rampe mehrfach zu gefährlichen Begegnungen mit teilweise schweren Unfällen zwischen RadfahrerInnen und FußgängerInnen gekommen ist, wurden vor einiger Zeit die Hinweistafeln (Geh- und Radweg) sowie die Bodenmarkierung für die Benützung dieser beiden VerkehrsteilnehmerInnengruppen entfernt und die Benützung ausschließlich für FußgängerInnen vorgesehen. Nun kommt es leider doch immer wieder vor, dass RadfahrerInnen trotz fehlender Markierung und Ausweisung der südlichen Rampe als Radweg diese Rampe weiterhin mit rasantem Tempo, da bergab führend, benützen. Resultat sind weiterhin zahlreiche Unfälle mit Personen- und Sachschäden. Als Lösung dieses Problems erachte ich das Anbringen einer Tafel mit dem Hinweis „Benützung nur für Fußgänger“ sowie einer entsprechenden Bodenmarkierung als zielführend. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständige Stelle des Magistrats und der Herr Verkehrsreferent werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe zu prüfen, ob die erachtete Lösung des Anbringens einer Hinweistafel „Benützung nur für Fußgänger“ sowie einer entsprechenden Bodenmarkierung bei der südlichen Rampe der ÖBB-Unterführung Kapellenstraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umgesetzt werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Tariferhöhung Verkehrsverbund GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der erst kürzlich veröffentlichte Bericht über die letzte Holding-Bilanz weist einen operativen Gewinn von 37,7 Millionen auf. Diese Jubelmeldungen über eine erfreuliche Holding-Bilanz passen mit den jüngsten fünfprozentigen Tariferhöhungen so gar nicht zusammen! Die jährlich zulässige Erhöhung der Tarife im Verkehrsverbund um das 1,75-fache der Inflation muss daher dringend revidiert werden. Eine Reform der Tarifstruktur im Interesse aller Fahrgäste und einer effektiven Feinstaubreduktion ist unumgänglich. In anderen Städten, wie etwa in Wien oder Linz, hat man da längst umgedacht. In Linz wird die Jahreskarte mit einer sogenannten „Umweltsubvention“ von 100 Euro gefördert und kostet für Linzerinnen und Linzer nur 285 Euro, in Graz jedoch kostet eine Jahreskarte mit 1. Juli 2014 399 Euro! Zusammen mit den Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung könnte mit dem Holding-Überschuss nach Vorbild Linz die Jahreskarte sehr leicht gestützt werden. Daher stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständige Stelle des Magistrats und der zuständige Herr Verkehrsreferent werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe an die Holding Graz heranzutreten, um zu evaluieren, ob die Öffi-Jahreskarte der Zone 101 für das stark durch Feinstaub belastete Grazer Stadtgebiet nach Vorbild der Stadt Linz mit 100 Euro finanziell gestützt werden kann. Des Weiteren sollen die Öffis im Stadtgebiet Graz, Zone 101, an starken Feinstaubtagen gratis zu benützen sein. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Unterführung Kärntner Straße/Ecke Kapellstraßen erhalten GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Vor geraumer Zeit wurde die für SchülerInnen der VS Neuhart so wichtige Fußgängerunterführung Kärntnerstraße/Ecke Kapellenstraße gesperrt. Zuletzt wurde bekannt, dass diese Unterführung nicht saniert, sondern sogar zugeschüttet werden soll! Die besorgten Eltern von Kindern, die die Volksschule Neuhart bzw. den Kindergarten Neuhart besuchen, wollen sich jedoch mit dieser Entscheidung nicht abfinden. Sie starteten jetzt sogar eine Online Petition, „Rettet die Unterführung Kärntner Straße/Kapellenstraße“ für den Erhalt dieser für die Verkehrssicherheit der zahlreichen Kinder neuralgischen und wichtigen Unterführung. Entgegen des vom Straßenamt der Stadt Graz vertretenen Standpunktes, dass Fußgängerunterführungen nicht mehr zeitgemäß und für die BenutzerInnen nicht sicher genug sind, sind ElternvertreterInnen der Meinung, dass die Unterführung sehr wohl einen großen Sicherheitsgewinn gegenüber einer oberirdischen Ampelkreuzung bedeutet. Ein Kind, das durch die Unterführung geht, kann definitiv nicht überfahren werden. Darüber hinaus sind die Kosten des Zubetonierens der Unterführung wesentlich höher einzustufen als die einer Sanierung! Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständige Stelle des Magistrats und der zuständige Herr Verkehrsreferent werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe zu prüfen, ob die Fußgängerunterführung Kärntner Straße/Ecke Kapellenstraße aufgrund ihrer für die Verkehrssicherheit besonderen Wichtigkeit nicht zugeschüttet wird, sondern erhalten bleibt und entsprechend saniert wird. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Bessere Platzierung von Raucherzonen in Freibädern GR.in Haas-Wippel stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Einrichtung von eigenen Raucherzonen in den städtischen Freibädern in aus mehrfacher Hinsicht eine überaus begrüßenswerte Maßnahme. Zum einen dienen sie dem Nichtraucherschutz – stellt doch der Zigarettenrauch selbst im Freien für NichtraucherInnen in der unmittelbaren Umgebung eine Belästigung dar. Zum anderen, und auch das sollte nicht unterschätzt werden, geht es um die Vorbildwirkung: Vor allem Kinder sollten nicht dem Trugbild unterliegen, Rauchen wäre chic, lässig, sei „in“. Umso wichtiger wäre es, Raucherzonen nicht unbedingt unmittelbar neben Plantschbecken oder Spielplätzen zu platzieren, wie das in dem einen oder anderen Bad der Fall ist – das kann denn doch nicht der Sinn des Rauchverbotes in unseren öffentlichen Bädern bzw. die Einrichtung von Raucherzonen sein. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher den A n t r a g : Die Holding Graz/Freizeitbetriebe möge aufgefordert werden, bei der Situierung von Raucherzonen in städtischen Freibädern darauf Bedacht zu nehmen, dass diese nicht in unmittelbarer Nähe von Kinderschwimmbecken bzw. Kinderspielplätzen liegen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 18) Gesundes Essen in Grazer Freibädern GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Grazer Freibäder sind für die Bevölkerung, insbesondere für Familien mit Kindern und Jugendliche wichtige Plätze zur Erholung und Bewegung in den Ferien. Orte, an denen Kinder und Jugendliche Bewegung in der frischen Luft und im Wasser sowie gemeinsame sportliche Aktivitäten durchführen können, sind gerade in der Stadt wichtig und dienen der Gesundheit. Was leider derzeit aber häufig nicht der Gesundheit dient, ist das kulinarische Angebot der Buffets in den öffentlichen Freibädern. Großteils ist dieses von fettreichen, salzigen oder süßen Snacks geprägt, ergänzt durch Eis, Süßigkeiten und zuckerreichen Limonaden. Gerade für Kinder wäre hier - zumindest alternativ erhältlich - ein reichhaltigeres, ausgewogeneres und vor allem gesünderes Angebot mit frischem Obst, Bio- und Vollkornprodukten wünschenswert. Ich stelle daher den A n t r a g , die Holding Graz wird dazu aufgefordert, 1. auf die PächterInnen der Kantinen der städtischen Freibäder einzuwirken, dass diese alternatives Essen zu fett- und zuckerreichem Fastfood in ihr Angebot aufnehmen. 2. bei der Neuausschreibung von Pachtverträgen für Buffets in städtischen Freibädern explizit eine ausgewogene, dem Motivenbericht entsprechende Angebotspalette in die Ausschreibungskriterien aufzunehmen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 19) Maßnahmen zur Eindämmung von Lichtverschmutzung GR.in Schönbacher stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Den Begriff Lichtverschmutzung gibt es seit mehr als 25 Jahren, im Zusammenhang mit entsprechenden Maßnahmen der Stadt Graz ist er mir bisher allerdings noch nicht begegnet. Das kann nur bedeuten, dass entweder die Stadt Graz schon vorbildlich ist und keine besonderen Maßnahmen zur Verhinderung von Lichtverschmutzung getroffen werden müssen oder aber, dass diesem Themenfeld bislang zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Vom Straßenamt befindet sich heute ein Stück auf der Tagesordnung - „Stadtübergreifende energieeffiziente Straßenbeleuchtung im Urban Plus-Gebiet“ - welches genau in diese Richtung geht. Im Rahmen dieses Projektes werden moderne LED-Lampen eingesetzt, die auch aufgrund ihrer Bauweise wenig Licht verschwenden und nur das beleuchten, was beleuchtet werden soll. Ebenfalls zum Einsatz kommen werden Bewegungsmelder, die dafür sorgen sollen, die Lichtstärke zu reduzieren, solange sich keine Verkehrsteilnehmer in der Nähe befinden. Unabhängig von der Einsparung von Energie und damit gleichermaßen von Kosten für die Stadt Graz, ist dies auch eine Maßnahme zur Eindämmung von Lichtverschmutzung. Daneben gäbe es noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, um dem Phänomen der Lichtverschmutzung, welche nicht nur einen enormen negativen Einfluss auf die Tierwelt sondern auch auf den Menschen hat, entgegenzuwirken. In Deutschland dient Augsburg als Modellstadt für umweltfreundliche Beleuchtung. Aber auch Städte wie etwa Paris haben bereits ganz konkrete Maßnahmen gesetzt. So besteht seit einem Jahr eine gesetzliche Verpflichtung, in der Zeit von 1 Uhr früh bis 7 Uhr jegliche Außenbeleuchtungen von Gebäuden und Schaufensterbeleuchtungen abzuschalten. Daher stelle ich namens des Freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz, im Besonderen die für Gesundheit und Umwelt zuständige Frau Stadträtin Rücker, werden ersucht zu prüfen, inwieweit die Stadt Graz von Lichtverschmutzung betroffen ist, welche Möglichkeiten zur Verbesserung bestehen und werden darum ersucht, dem Gemeinderat einen Maßnahmenkatalog zu präsentieren. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 20) Grazer Vorgärten – Einberufung eines runden Tisches und Veröffentlichung der Vorgarten-Dokumentation des Naturschutzbundes GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Das Thema Vorgärten rückt in Graz immer wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, oftmals allerdings durch negative Schlagzeilen im Zusammenhang mit der Zerstörung des einen oder anderen Vorgartens und dessen Nutzung als Parkplatz. Es scheint, dass die EigentümerInnen der Vorgärten oft zu wenige Informationen zum Wert und Schutz der Vorgärten haben. Daher ist es dringend notwendig, dass sich alle zuständigen Abteilungen der Stadt Graz sowie die ASVK und mit dem Thema befasste NGOs im Rahmen eines Runden Tisches mit dem Thema befassen und konzertierte Maßnahmen für einen besseren Schutz der Vorgärten und eine stärkere Information sowohl der GrundeigentümerInnen als auch der Öffentlichkeit entwickeln. In der Sitzung des Grazer Naturschutzbeirats vom 16. April 2013 hatte Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl die Erarbeitung eines Projektkonzepts „Gärten, Vorgärten, Innenhöfe“ mit einem begleitenden Wettbewerb und Öffentlichkeitsarbeit angekündigt, in der Sitzung vom 01. Juli wurde über ein kleines Projekt des Naturschutzbundes – es umfasst drei Straßenzüge – berichtet. Gleichzeitig liegt im Stadtplanungsamt eine umfassende Dokumentation der Grazer Vorgärten auf, die digitalisiert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden könnte und so einen bedeutenden Beitrag zur Bewusstseinsbildung leisten könnte. Daher stelle ich namens des Grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden A n t r a g : * Die Stadt Graz möge im Herbst 2014 einen „Runden Tisch“ zum Thema „Grazer Vorgärten“ unter Beteiligung aller relevanten Abteilungen (Bau- und Anlagenbehörde, Stadtplanung, Abteilung für Grünraum, Straßenamt), der ASVK und des Altstadtanwalts sowie zum Thema arbeitender NGOs wie z.B. den Naturschutzbund einberufen. * Die vom Naturschutzbund bereits vor mehr als 10 Jahren erstellte Dokumentation über die Grazer Vorgärten möge digitalisiert und auf der Website der Stadt Graz zum Download zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Graz möge die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Vorgärten verstärken und insbesondere auch betroffene EigentümerInnen über die Bedeutung und den Wert der Grazer Vorgärten informieren sowie einen Vorgarten-Wettbewerb initiieren. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 21) Ausbau der Schulsozialarbeit in Graz GR. Vargas stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Das Schuljahr 2013/2014 geht für die Grazer SchülerInnen morgen zu Ende. Ein guter Anlass, um in Erinnerung zu rufen, dass der Bedarf an Schulsozialarbeit nach wie vor in unseren Schulen sehr hoch ist und durch das bestehende Angebot nicht abgedeckt werden kann. Die Wiedereinführung der Schulsozialarbeit, die in der letzten Gemeinderatsperiode erfolgte, ist ja durchaus eine Erfolgsgeschichte. Sowohl LehrerInnen, als auch Eltern und Kinder begrüßen dieses Angebot und nehmen es sehr gut an. Damit SchülerInnen sich auf die Schule konzentrieren und diese erfolgreich absolvieren können, brauchen sie einen guten sozialen Rahmen. Die Eltern wiederum sollten in den Schulalltag ihrer Kinder einbezogen und bei der Sicherstellung dieses Rahmens für ihre Kinder unterstützt werden. Das alles kann nicht von den LehrerInnen allein geleistet werden. Die Schulsozialarbeit ist hier eine professionelle Partnerin, die rasch und niederschwellig SchülerInnen und Eltern zur Seite stehen und gemeinsam mit den LehrerInnen an Problemlösungen arbeiten. Graz kann sich nicht mit der Neueinführung der Schulsozialarbeit an den bisherigen Standorten zufriedengeben. Natürlich muss kritisiert werden, dass Bund und Land die Gemeinden hier viel zu wenig unterstützen, aber wir sollten alles tun, um Schritt für Schritt das Angebot der Schulsozialarbeit, das sich erwiesenermaßen gut bewährt hat, auf alle Grazer Pflichtschulen auszudehnen. Deshalb stelle ich im Namen des Grünen Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Bildungsstadtrat Kurt Hohensinner wird beauftragt * den Bedarf an Schulsozialarbeit zu überprüfen und eine Priorisierung für den Ausbau vorzunehmen * Verhandlungen sowohl mit dem zuständigen Landesrat als auch mit dem Ministerium bezüglich einer Aufstockung der Fördermittel für den Ausbau der Schulsozialarbeit aufzunehmen * städtische Finanzierungsmöglichkeiten für den Ausbau der Schulsozialarbeit zu prüfen * sowie dem Bildungsausschuss des Gemeinderates bis Oktober 2014 über den Stand der Verhandlungen und die Ergebnisse zu berichten Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 22) Bitcoin GR. Pacanda stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In Graz ist kürzlich der erste Bitcoin-Automat Österreichs in Betrieb gegangen. Bitcoin ist ein länderübergreifendes Zahlungssystem in Form von virtuellem Geld. Weltweit steigt die Anzahl der Bitcoin-Akzeptanzstellen, in Graz sind es bereits sieben. Da dieses als innovativ geltende Konzept regelmäßig internationale Aufmerksamkeit bekommt, wäre es wünschenswert, wenn der Technologiestandort Graz Bitcoin-Akzeptanzstellen unterstützt. Möglichkeiten die sich anbieten wären zum Beispiel: „Bitcoin accepted“-Sticker, Printversion Coinmap Graz, Hinweis auf Bitcoin-Meile und Beratungsmöglichkeiten, Erwähnung oder Markierung in entsprechenden Broschüren, etc. Die rechtliche Bewertung dieses Zahlungssystems in Österreich ist allerdings noch nicht vollständig geklärt und auch Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage. Eine Beurteilung der rechtlichen Situation bzw. Bereitstellung von entsprechenden Informationen für diejenigen, die solch eine Zahlungsmöglichkeit anbieten möchten wäre ebenso wünschenswert. Daher stellen wir folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen mögen entsprechend des Motivenberichtes überprüfen mit welchen Mitteln sie Bitcoin Akzeptanzstellen bzw. Automaten in Graz unterstützen kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 23) Songcontest Graz GR. Pacanda stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Am 15. Mai 2014 wurde im Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, dass unser Bürgermeister Siegfried Nagl mit dem ORF in Verhandlungen treten möge um die Bedingungen für Graz als Austragungsort für den Songcontest im nächsten Jahr auszuloten. Jetzt zwei Monate später steht der Veranstaltungsort zwar noch nicht fest, Graz ist aber einer der drei Finalisten. In diesen zwei Monaten wurden viele Gespräche geführt und viel Arbeit und Energie floss in die Bewerbung. Da leider im Vorfeld keine Kostenabschätzung durchgeführt wurde, stelle ich folgenden A n t r a g : 1.) Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, die bereits für die Bewerbung angefallenen Kosten dem Gemeinderat zu berichten (Opportunitätskosten, Kosten für externe Berater, interner Stundenaufwand usw.) Sollte die Entscheidung im August auf Graz fallen so werden die zuständigen Stellen weiters ersucht: 2.) Die Kosten für die Ausrichtung eines solchen Events unter Berücksichtigung eventuell notwendiger Zu- bzw. Umbaumaßnahmen der dafür ausgewählten Veranstaltungsstätte zu ermitteln und dem Gemeinderat zu berichten. 3.) Einen Finanzierungsplan zu erstellen, aus dem ersichtlich ist, wie diese Veranstaltung finanzierbar wäre und diesen ebenfalls dem Gemeinderat zu präsentieren. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l schließt die Sitzung des Gemeinderates um 18.27 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Martina Schröck StR. Kurt Hohensinner, MBA Der Schriftführer: Der Schriftprüfer: Wolfgang Polz GR. Mag. Rudolf Moser Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb Sitzung des Gemeinderates vom 3. Juli 2014 1