Sitzung des Gemeinderates vom 27. Februar 2014 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h BAUER Susanne Mag.a / BERGMANN Ingeborg / BRAUNERSREUTHER Christine / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / FABISCH Andreas Mag. / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda / GMEINBAUER Daniela / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in (FH) / GROSSMANN Michael / HAAS-WIPPEL Waltraud / HABERLER Stefan Andreas Dipl.-Betriebswirt / HAßLER Gerald Mag. / HEINRICHS Elke / HEUBERGER Ingrid / HOFER Philipp Dr. / HÖTZL Christoph / KASAKOFF Barbara / KATHOLNIG Karin / KAUFMANN Martina / KOPERA Daisy, Univ.-Prof.in Dr.in / KROTZER Robert / LOHR Roland Ing. / LUTTENBERGER Kurt / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth Mag.a / MOGEL Berno / MOLNAR Andreas Mag. / PACANDA Philip / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POLZ-WATZENIG Astrid Mag.a / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / SAVERNIK Werner Ing. Dipl.-Ing. (FH) / SCHARTEL Andrea-Michaela / SCHIMAUTZ Markus Dipl.-Ing. (FH) / SCHLEICHER Astrid Mag.a / SCHÖNBACHER Claudia / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / STÖCKLER Peter / TABERHOFER Ulrike Mag.a / THOMÜLLER Martina / VARGAS ARIAS Nibaldo / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / SCHRÖCK Martina Mag.a Dr.in Bgm.-Stv.in / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / HOHENSINNER Kurt MBA / KAHR Elke / RÜCKER Lisa / RÜSCH Gerhard Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. / SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER: GR.in Sissi POTZINGER STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 12.45 Uhr ENDE DER SITZUNG: 17.05 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 27. Februar 2014 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. A 1 – 1633/2003-10 Abänderung der Dienstzweigeverordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 55-67) 2. A 5 – 14207/2004-4 Fahrten mit dem Behindertentaxi, Valorisierung der Einkommensobergrenze Berichterstatter/in: GRin Potzinger (Seite 88-90) 3. A 5 – 3327/2014-1 Verein “ErfA – Erfahrung für Alle”; Vertrag und Aufwandsgenehmigung über € 560.000,-- für 2014 aus den Fipossen 1.42900.728800 (€ 475.000,--) und 1.42900.728810 (€ 85.000,--) Berichterstatter/in: BgmStv.in Dr.in Schröck (Seite 67-68) 4. A 8 – 22996/2006-39 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 45 Abs. 3 lit c. des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Mindestanzahl der Anwesenden: 32, Zustimmung von mindestens 25 Mitgliedern des Gemeinderates Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses „Vinzenz-Muchitsch-Straße 35“ Darlehensaufnahme in der Höhe von € 636.857,-- beim Land Steiermark Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 90-91) 5. A 8 – 66149/2013-1 Stadtbaudirektion Speicherkanal Hilmteich, BA 156 1. a, Projektgenehmigung über € 2,200.000,-- in der AOG 2014-2015 b, Reduzierung der Projektgenehmigung Hauptsammlerentlastungskanal, BA 70 um € 586.000,-- 2. Kreditansatzverschiebung über € 586.000,-- und Umbenennung einer Fipos in der AOG 2014 Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 68-69) 6. A 10/BD-003663/2014-4 Holding Graz Services BA 156 Hydraulische Sanierung Mischwasserkanalisation Hilmteich Projektgenehmigung über € 2,200.000.-exkl. MWSt. Berichterstatter/in: GR Eber (Seite 70) 7. A 8 – 18793/06-130 Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. Abtretung des Geschäftsanteils der Steirischen Gas Wärme GmbH an der Grazer Energieagentur GmbH an die Energie Steiermark AG; Ermächtigung für die Vertreterin der Stadt Graz gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Zustimmungserklärung Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 70) 8. A 8 – 66147/2013-33 Straßenamt Parkkonzept Änderungsmaßnahmen Übertragung der Restmittel aus 2013, Nachtragskredit in Höhe von insgesamt € 47.000,- in der OG 2014 Berichterstatter/in: GR DI (FH) Schimautz (Seite 71) 9. A 8 – 66147/2013-30 Umweltamt Grazer Feinstaubförderungspaket Übertragung der Restmittel aus 2013, Nachtragskredit in Höhe von insgesamt € 431.000,-- in der OG 2014 Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 71-72) 10. A 8 –6485/2007-17 und A 8 – 6647/2013-35 Immobilientransaktion Stadt Graz – GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH; Rückkauf diverser Leasingobjekte 1. Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechtes 2. Abschluss von Mietverträgen zwischen der Stadt Graz und der GBG 3. Nachtragskredite über € 189.400,-- in der OG 2014 Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 72-73) 11. A 8 – 66149/2013-5 Stadtbaudirektion Kläranlage: Umbau, Zulauf und Energiegewinnung, Auslauf, BA 47 1a. Projektgenehmigung über € 1.060.000,-- in der AOG 2014-2016 1b. Reduzierung der Projektgenehmigung Hauptsammlerentlastungskanal, BA 70 um € 36.000,-- 2. Kreditansatzverschiebung über € 36.000,-- in der AOG 2014 und Übertrag aus der AOG 2013 in Höhe von € 64.000,-- inklusive FiPos-Umbenennung Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 73-75) 12. A 10/BD-068328/2013-2 Holding Graz Services BA 47 Kläranlage, Umbau Zulauf und Energiegewinnung Auslauf Projektgenehmigung über € 1,060.000.- exkl. MWSt. Berichterstatter/in: GR Eber (Seite 75) 13. A 8 – 66149/2013-4 Stadtbaudirektion Leitungskataster – Bestandsanlagen Abschnitt Nord – Ost, BA 300 Projektgenehmigung über € 1.200.000,-- in der AOG 2014-2016 und Umbenennung einer FiPos in der AOG 2014 Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 75-76) 14. A 10/BD-000991/2014-3 Holding Graz Services BA 300 Leitungskataster-Bestandsanlagen, Abschnitt Nord-Ost Projektgenehmigung über € 1,200.000.- exkl. MWSt. Berichterstatter/in: GR Eber (Seite 76) 15. A 8/4-66859/2013 EZ 964, KG Waltendorf nahe am Janneckweg grundbücherliche Dienstbarkeit einer Errichtung, des Bestandes und Betriebes eines Kanals zugunsten der Stadt Graz; Vorrangseinräumungserklärung Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 77) 16. A 8/4-63700/2013 Gdst.Nr. 927/1, EZ 496 KG Innere Stadt nahe der Salzamtsgasse grundbücherliche Dienstbarkeit einer Errichtung , des Bestandes und Betriebes eines Straßenkanals zugunsten der Stadt Graz Löschung der Dienstbarkeit Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 77-78) 17. A 8/4-17693/2011 Verlängerung Straßenbahnlinie 7 Bescheidmäßige Grundabtretung Übernahme des Gdst.Nr. 3054/3 (561 m²), EZ 2081, KG Geidorf, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 78) 18. A 8/4-42568/2012 Murpark – Sternäckerweg Errichtung Geh- und Radweg Übernahme des Gdst. Nr. 386/4, EZ 1065, KG Liebenau im Ausmaß von 20 m² in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 78-79) 19. A 8/4-64929/2013 Warnhauserweg Bescheidmäßige Grundabtretung Übernahme des Gdst. Nr. 244/19, EZ 1322, KG Rudersdorf, im Ausmaß von 105 m² in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 79) 20. A 8/4-59892/2012 Weiberfelderweg Bescheidmäßige Grundabtretung Übernahme der Gdst. Nr. 427/52, EZ 3289, sowie Gdst. Nr. 429/41, EZ 3290, je KG Webling, im Gesamtausmaß von 506 m² in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 79-80) 21. A 10/BD-035075/2007-13 A 10/1-006801/2014-0003 A 8-66149/2013-3 Formelle Genehmigung von Förderungen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Höhe von insges. EUR 226.000,-- (mit der Möglichkeit einer optionalen Erhöhung auf max. EUR 376.000,--) für das Stadt-Umlandprojekt „Stadtübergreifende Energieeffiziente Straßenbeleuchtung im URBAN PLUS-Gebiet“ im Rahmen von URBAN PLUS (OP Regionale Wettbewerbsfähigkeit Stmk. 2007-2013) Berichterstatter/in: GR Dreisiebner Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 80-81) 22. A 10/1-057782/2013-7 Übereinkommen Europaplatz – Vorplatz Waagner-Biro-Straße; 4. Nachtrag zum Übereinkommen vom 20.1./28.1.1955 Berichterstatter/in: GR Ing. Lohr (Seite 81) 23. A 14_K_860_2004_16 05.11.1 Bebauungsplan – 1.Änderung Niesenbergergasse/Eggenberger Gürtel/ Prankergasse V. Bez., KG Gries Beschluss Berichterstatter/in: GR Haberler (Seite 91-94) 24. A 16 – 2184/2003 Literaturhaus/Franz-Nabl-Institut 1. Verlängerung der Kooperation zwischen Franz-Nabl-Institut für Literaturforschung und Literaturhaus Graz 2. Neuausschreibung der Literaturhausleitung mit der Universität Graz Berichterstatter/in: StRin Rücker (Seite 81-82) 25. KFA_K_35_2001_9 KFA_K_36_2001_8 Novellierung der KFA-Satzung und der KFA-Krankenordnung Berichterstatter/in: GRin Gesek (Seite 82) 26. KFA_K_193_1991_346 AMBU Ambulatorium für physikalische Therapie an der Mur GmbH, 8020 Graz, Grieskai 104, 6. Zusatzvereinbarung zum Vertrag vom 12.09.2002, gültig ab 01.01.2014 Berichterstatter/in: GRin Gesek (Seite 94-95) 27. StRH-57525/2013 Prüfung der Allgemeinen IT-Kontrollen Berichterstatter/in: GRin Mag. DI Grabe (Seite 96) 28. StRH-47737/2012 Auftragsvergaben im Mobilitätsbereich Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 97) 29. StRH-6961/2014-2 Bericht an den GR über die Tätigkeit des Kontrollausschusses f.d. Jahr 2013 Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 98-99) N A C H T R A G 30. Präs. 12745/2004/0015 Änderung Streumittelverordnung Berichterstatter/in: (Seite 83) 31. Präs. 9563/2003/003 Abgesetzt! Änderung der Subventionsordnung Berichterstatter/in: 32. Präs. 12437/2003-0066 Vertretung der Stadt Graz in Kommissionen, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen;  Ersatznominierungen für Herrn StR. a.D. Detlev Eisel-Eiselsberg und GR Thomas Rajakovics Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 83) 33. Präs. 3512/2014-0005 Transparency International – Austrian Chapter Verein zur Korruptionsbekämpfung;            a) Beitritt            b) Vertretung der Stadt Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 99-101) 34. Präs. 7165/2014-0003 CIVITAS Netzwerk für den  deutschsprachigen Raum;           a) Beitritt           b) Vertretung der Stadt Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 84) 35. Präs. 8465/2014-0004 Mitgliedschaft der Stadt Graz bei OiER (organization for international economic relations)            a) Beitritt            b) Vertretung der Stadt Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 101-103) 36. A 8 – 17563/2006-182 Theaterholding Graz/Steiermark GmbH 11. Generalversammlung am 26. März 2014 Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 84-85) 37. A 8 – 18782/2006-108 und A 8 – 20081/2006-130 A. Energie Graz GmbH Richtlinien für die 10. o. Generalversammlung gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Stimmrechtsermächtigung (mit analoger Ermächtigung für die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH bzw. deren Tochtergesellschaft Energie Graz Holding GmbH) B. Energie Graz GmbH & Co KG Richtlinien für die 11. o. Gesellschafterversammlung gem.§ 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Stimmrechtsermächtigung (mit analoger Ermächtigung für die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH bzw. deren Tochtergesellschaft Energie Graz Holding GmbH) Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 85-87) 38. A 10/BD-35075/2007-13 A 10/1-6801/2014-3 und A 8-66149/2013-3 bereits als TO-Pkt. 21 vorhanden! Formelle Genehmigung von Förderungen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Höhe von insges. EUR 226.000,-- (mit der Möglichkeit einer optionalen Erhöhung auf max. EUR 376.000,--) für das Stadt-Umlandprojekt „Stadtübergreifende Energieeffiziente Straßenbeleuchtung im URBAN PLUS Gebiet“ im Rahmen von URBAN PLUS (OP Regionale Wettbewerbsfähigkeit Stmk 2007 – 2013) 39. ABI_020723_2013_0005 Standortentwicklungskonzept für die öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Graz 2020+; Fortschreibung Berichterstatter/in: GR Mag. Spath (Seite 104-116) 2. N A C H T R A G 40. Präs. 12437/2003/0067 abgesetzt! Vertretung der Stadt Graz in Kommissionen, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen; Eigentümervertretungen Graz Museum, Universalmuseum Joanneum und Steirischer Herbst Festival GmbH - Änderung Berichterstatter/in: 41. Präs 11211/2003/0098 Präs 10877/2003/0033 Novellierung der Dienst- und Gehaltsordnung sowie des Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetzes Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 87-88) Graz, 27. Februar 2014 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Genehmigung des Protokolls 2) Änderungen in Ausschüssen 3) Rechnungsjahr 2013, diverse Überschreitungen von Kreditansätzen in der OG und AOG 2013 4) Änderung der Referatseinteilung 19 19 20-21 21-22 Fragestunde des Gemeinderates 1) Projekt „Gesunder Bezirk Graz“ (GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz, ÖVP an StR.in Rücker, Grüne) 2) Errichtung einer Anlaufstelle zur individuellen finanziellen Unterstützung für Schulveranstaltungen (GR. Mag. Fabisch, KPÖ an StR. Hohensinner, MBA, ÖVP) 3) Ausweitung 30er-Zone im Bereich „Grillweg – Am Jägergrund“ (GR. Mag. Haßler, SPÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 4) Massive Geruchsbelästigung in Gemeindewohnung – Gespräch mit den betroffenen Mietern (GR.in Schönbacher, FPÖ an StR.in Kahr, KPÖ) 5) Verdacht auf Giftköder (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 6) Ladezonen (GR. Haberler, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 7) Busparkplatz Marburger Kai (GR. Eber, KPÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 8) Erhaltungsarbeiten und Ausbauten von Pflichtschulen – Prüfung günstigerer Varianten (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ an StR. Hohensinner, MBA, ÖVP) 9) Informationsstand bezüglich Bedenken von MitarbeiterInnen hinsichtlich der Betreuungssituation in der von einem Missbrauchsvorwurf betroffenen Jugend-Wohngemeinschaft (GR.in Mag.a Polz-Watzenig, Grüne an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 10) Parkplätze für einspurige Kraftfahrzeuge (GR. Hofer, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 11) Benennung des Generationsparks in der Rankengasse nach Anna Cadia (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 23-27 27-31 31-34 34-37 37-39 40-42 42-44 44-46 46-51 51-52 53-54 Tagesordnung 55-116 Dringliche Anträge 1) Grünschnitt-Sammelaktion jetzt ausweiten (GR. Dr. Piffl-Percevic, ÖVP) 2) Eheschließungen transparenter und planbarer machen (GR.in Kaufmann, ÖVP) 3) Keine Lizenzvergaben für das „Kleine Glückspiel“ durch das Land Steiermark (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 4) Abhaltung einer Enquete über Modelle und Möglichkeiten zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs (GR. Krotzer, KPÖ) 5) Frühbetreuung an städtischen Volksschulen (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ) 6) Mehrwertsteuerabzugsfähigkeit für kommunale Gebietskörperschaften (GR. Hötzl, FPÖ) 7) Jugend-WGs – lückenlose Aufklärung durch Expertenkommission (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ) 8) Konzept, Evaluierung und fachliche Beratung für die Zukunft der sozialpädagogischen Jugend-Wohngemeinschaften der Stadt Graz (GR.in Mag.a Grabe, Grüne) 9) „Gartln“ in unserer Stadt (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 10) Dringende Erhöhung der Stellplätze in Graz für Einspurige (GR. Pacanda, Piratenpartei) 117-120 120-123 123-127 127-135 136-138 138-144 144-147 147-165 165-171 171-175 Anfragen 1) S-Bahn attraktivieren (GR. Sikora, KPÖ) 2) Reininghaus: Anzahl geförderter Neubauwohneinheiten (GR.in Mag.a Bauer, SPÖ) 3) Entschärfung des Gefahrenpunktes Moserhofgasse/Petersgasse (GR. Dipl.-Ing. (FH) Savernik, SPÖ) 176-177 177-178 178-179 Anträge 1) Flüsterbelag in der Mariatroster Straße, Prüfung der Auswirkung, Mehrkosten etc. (GR. Haberler, ÖVP) 2) Kirchbergstraße: 50 km/h anstelle 30 km/h (GR. Haberler, ÖVP) 3) Mobilitätsvertrag in Bezug auf Linie 63 (GR. Haberler, ÖVP) 4) Erste-Hilfe-Kurse (GR.in Kaufmann, ÖVP) 5) Gesunde Automaten (GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera, ÖVP) 6) Wiederherstellung der Parkplatzsituation in der Innenstadt (GR. Pogner, ÖVP) 7) Brückenerrichtung und Durchwegung Dammweg – Dr.-Pfaff-Gasse (GR. Mag. Spath, ÖVP) 8) Elisabethstraße: Fußgängerübergang zwischen Studentenheim und SPAR-Filiale (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 9) Errichtung einer Bushaltestelle beim neu errichteten SMZ Liebenau und der Pfarre St. Paul in Liebenau (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 10) Stark verschmutzte Haltestellen (GR.in Heinrichs, KPÖ) 11) Öffi-Nulltarif für Hunde (GR. Sikora, KPÖ) 12) Behindertenparkplätze (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 13) Anbringung von Orientierungstafeln bei den Aussichtsplattformen am Buchkogel (GR. Mag. Haßler, SPÖ) 14) Haltestelle Linie 39 Amselgasse (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ) 15) Müllcontainerstandorte (GR. Mogel, FPÖ) 16) ÖBB-Unterführung Peter-Tunner-Gasse – Prüfung und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen, die zu einer Verbesserung und damit zu einer verkehrssicheren Befahrbarkeit der derzeitigen kaum akzeptablen Situation für RadfahrerInnen führen (GR. Dreisiebner, Grüne) 17) Petition an den Steiermärkischen Landtag mit dem Ersuchen um Einbindung der Stadt Graz, insbesondere der Wohnungsstadträtin und des Gemeinderats-Ausschusses für Wohnungsangelegenheiten, in die aktuell stattfindende Diskussion um die Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes (GR. Dreisiebner, Grüne) 18) Prüfung der Kaiserfeldgasse zwischen der Herrengasse/Eisernes Tor und der Neutorgasse bezüglich Einführung einer FußgängerInnenzone sowie Prüfung umliegender zentrumsnaher Straßen (Raubergasse, Kalchberggasse, Landhausgase und nördliche sowie südliche Schmiedgasse) zwecks Verordnung einer Begegnungszone (GR. Dreisiebner, Grüne) 19) Trinkwasserbrunnen beim Gemeinschaftsgarten Niesenbergergasse (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 180 181 181-182 182-184 184-185 185-187 187-189 189 190 191-192 192-193 193-194 194-195 195-196 196-197 197-199 200-201 201-203 203-204 Absetzung der Tagesordnungspunkte: NT 31) Präs. 9563/2003/003, Änderung der Subventionsordnung; 2. NT 40) Präs. 12437/2003/0067, Vertretung der Stadt Graz in Kommissionen, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen; Eigentümervertretungen Graz Museum, Universalmuseum Joanneum und Steirischer Herbst Festival GmbH – Änderung Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung – Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 12.45 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Sehr geehrte Mitglieder der Stadtregierung, hoher Gemeinderat, Herr Magistratsdirektor, meine Damen und Herren der Verwaltung, geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich darf die heutige Gemeinderatssitzung eröffnen, sie wurde ordnungsgemäß einberufen, wir sind beschlussfähig, wir haben bei den Entschuldigungen heute zu verkünden, dass Herr Gemeinderat Grossmann krank ist und dass Frau Gemeinderätin Schartel später zu uns kommen wird. Ich habe einige Mitteilungen, bevor wir zur Fragestunde kommen. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Genehmigung des Protokolls Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 17. Oktober 2013 wurde von Frau Gemeinderätin Andrea-Michaela Schartel überprüft und für in Ordnung befunden. Die Vervielfältigungen gehen wieder an die Klubs. 2) Änderungen in Ausschüssen Bgm. Mag. Nagl: Sowohl der ÖVP-Club als auch der KPÖ-Klub haben mir einige Änderungswünsche vorgelegt betreffend die Ausschüsse. Im Verwaltungsausschuss für die Geriatrischen Gesundheitszentren wird es zu einer Veränderung kommen, Mitglied anstelle von Elke Heinrichs nunmehr Ina Bergmann, Ersatzmitglied anstelle von Frau Mag.a Ulrike Taberhofer nunmehr Elke Heinrichs. Im Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten anstelle von Mitglied Thomas Rajakovics nunmehr Herr Gemeinderat Peter Stöckler und als Ersatzmitglied scheidet Peter Stöckler aus und tauscht wiederum mit Thomas Rajakovics. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesen Vorschlägen einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. Die Mitteilung wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. 3) Rechnungsjahr 2013, diverse Überschreitungen von Kreditansätzen in der OG und AOG 2013 Bgm. Mag. Nagl: Bei der nächsten Mitteilung handelt es sich um diverse Überschreitungen von Kreditansätzen im ordentlichen Haushalt und im außerordentlichen Haushalt des Jahres 2013. Wie Sie wissen, haben wir bei Überschreitungen den Gemeinderat in Kenntnis zu setzen, das möchte ich hiermit tun. Es sind sehr, sehr viele Positionen, ich versuche, es ein bisschen abzukürzen. Aufgrund von allgemein geringeren Ausgaben der ergab sich in der OG 2013 ein verbessertes Gesamtergebnis, aus diesem Grund wurde ein Betrag in der Höhe von 7.873.940,64 zur Ausgleichsrücklage zugeführt und somit eine Finanzposition um den genannten Betrag überschritten. Das Land Steiermark gewährt für den Wohnhausbereich unter anderem rückzahlbare Förderungen, die wiederum teilweise an gemeinnützige Wohnbauträger im Rahmen von Übertragungswohnbauvorhaben weiterzugeben waren. Aus diesem Grund waren folgende Überschreitungen im SAP zu erfassen: Bei zwei Finanzpositionen jeweils Transferzahlungen an Unternehmungen hatten wir einmal den Betrag von 51.439,21 und einmal den Betrag von 32.451,65. Zur Optimierung des Maastricht-Ergebnisses waren sogenannte Investitions- und Tilgungszuschüsse bzw. Gewinnentnahmen bei unseren Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit zu verbuchen. Daraus resultieren folgende Überschreitungen für interne Verbuchungen: einmal 1.620.422,59, einmal 45,63, einmal 21,35, das waren jeweils Finanzpositionen mit dem Titel Investitions- und Tilgungszuschüsse zwischen Unternehmen und der Gemeinde. Wir haben dann eine Finanzposition, die lautet: Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben, hier haben wir eine Kreditansatzverschiebung von 859.415,16. Dann haben wir zur Verbuchung von Zuführungen zu den MRG-Rücklagen waren auch Überschreitungen notwendig, da haben wir zugeführt an die MRG-Instandhaltungsrücklage 1.703.417,24 und einmal auf das Rücklagenkonto Zuführung MRG-Waschmaschinenrücklage 9.451,42. Dann haben wir Überweisung von Bundesfördermitteln gehabt, und zwar bei einigen Kanalbauabschnitten haben wir Gott sei Dank höhere Einnahmen zu verzeichnen als ursprünglich budgetiert. Damit haben wir 346.637 Euro verbucht auf der Position Rücklagen, Zuführung Kanalrücklage. Es gibt noch eine kleine Geschichte aus dem Wohnhausbereich mit dem Land Steiermark, da ging es nur um 5.14. Zur Finanzierung der AOG 2013 wurde unter anderem ein Darlehen in Höhe von 49.905.000,- bei der European Investment Bank aufgenommen. Da von der oben genannten Summe jedoch nur ein Teilbetrag in Höhe von knapp 23 Millionen zur Ausfinanzierung der AOG 2013 benötigt wurde, wurde der Restbetrag von knapp 27 Millionen zur Investitionsrücklage zur Finanzierung der AOG des heurigen Jahres zugeführt und daher war eine Überschreitung auch in derselben Höhe notwendig. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, diese Kreditüberschreitungen zur Kenntnis zu nehmen. 4) Änderung der Referatseinteilung Bgm. Mag. Nagl: Letzte Mitteilung, die ich habe, betrifft die Änderung der Referatseinteilung. Wir haben folgende Änderungen: Herr Stadtrat Mag. (FH) Eustacchio kommt aus der Magistratsdirektion MD-Sicherheitsmanagement nur hinsichtlich der 3. Hauptgruppe Ordnungswache zugeordnet. Beim A 2 – BürgerInnenamt, ausgenommen die 8. Hauptgruppe Ehrungen durch die Stadt Graz, die bei mir verblieben ist. A 7 – Gesundheitsbereich nur hinsichtlich der Gruppen 11, 12, 13, 14 und 15, da ist drinnen Lebensmittelangelegenheiten, Angelegenheiten des VerbraucherInnenschutzes, Tiergesundheit, Lebensmittel und sonstige Produkte tierischer Herkunft und verschiedene Veterinärangelegenheiten. Bei der Abteilung A 10 – Stadtbaudirektion hinsichtlich der 10. Hauptgruppe, da geht es um den übergeordneten Verkehr und Infrastruktur-Koordination und Bearbeitung entwicklungspolitisch relevanter Projekte und in einer Position Mitwirkung an der barrierefreien Ausgestaltung von Verkehrsanlagen, hier geht es um Beratung, Gutachten und Vorschläge. Des weiteren A 10/1 – Straßenamt lautet jetzt inklusive Servicevereinbarung Straße mit der Holding Kommunale Dienstleistungen GmbH im Wege über das Auftragsmanagement der Stadtbaudirektion, auch das ist Aufgabe des Herrn Stadtrat Eustacchio, dann im Bereich A 17 – Bau- und Anlagenbehörde in allen Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches zuzüglich 11. Hauptgruppe Angelegenheiten nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz. Geriatrische Gesundheitszentren, Grazer Parkraum Service GPS GmbH und die Abteilung für Verkehrsplanung bleibt gleich. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. F R A G E S T U N D E Beginn: 12.50 Uhr Ende: 13.55 Uhr 1) Projekt „Gesunder Bezirk Graz“ GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz stellt an StR.in Rücker folgende Frage: GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz: Liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Stadträtin Rücker! Wir haben mit dem Thema Gesunde Bezirke ein wichtiges Thema, wir gehen damit ganz konkret in die Bezirke rein und wir haben eine sehr, sehr hohe Förderquote. Auf Basis von diesen grundsätzlich sehr positiven Gegebenheiten haben wir in der Gemeinderatssitzung am 28.2.2012 einstimmig die Ausweitung von diesem Projekt beschlossen. Das Projekt war ja zuerst nur in Gries und wir haben gesagt, nachdem uns mitgeteilt wurde, dass das dort so erfolgreich läuft, dass wir mit diesem Projekt auch in andere Bezirke reingehen sollen. Wie man sich anschaut, wie es dann weitergegangen ist, dann sieht man, dass da nicht viel an Informationen und an Projekten zurückgekommen ist. Daraufhin hat am 18.3.2013 mein Kollege Harry Pogner schon im Gemeinderat nachgefragt, 28.3.2013 in der Fragestunde mein Kollege, der Harry Pogner, schon nachgefragt, wie es denn konkret mit den Projekten aussieht. Da sind nicht wirklich befriedigende Antworten gekommen. Dementsprechend waren wir dann richtig hoffnungsvoll, wie dann eine Beiratsgruppensitzung von der Frau Stadträtin einberufen wurde, das war am 28.9.2013, in der Hoffnung wirklich konkrete Informationen zu bekommen, wie es jetzt bei den einzelnen Projekten ausschaut. Ich komme persönlich aus dem Bezirk Jakomini, wir haben von vielen anderen Bezirken gehört, die von dem Projekt mittlerweile ausgestiegen sind, weil keine konkreten Ergebnisse zu sehen waren, wir haben in unserem Bezirksratsbudget in Jakomini ein Drittel von unserem Budget für dieses Projekt reserviert und das einzig konkrete Projekt, das in diesem Rahmen bis jetzt bei uns umgesetzt wurde, ist ein Schachbrettspiel im Augarten, was daraus besteht, dass wir dort eine Parkbank aufgestellt haben. Das Schachbrett ist kein überdimensionales, sondern ein kleines Schachbrett, was man sich dort ausborgen darf bei einem Gastronomen, um dort dann zu spielen im Augarten. Weitere Projekte wurden in diesem Rahmen in unserem Bezirk noch nicht umgesetzt. Wenn wir die Frau xxxx einladen, dann bekommen wir keine konkreten Zahlen, wir wissen nicht, was mit unseren budgetären Mitteln aufgewendet wurde, was damit umgesetzt wurde und da stellt sich einfach die Frage, wie sieht es konkret mit diesem Projekt aus, was sind die Erfolge, wie gehen Sie damit um, dass so viele Bezirke ausgestiegen sind beziehungsweise denken, von diesem Projekt auszusteigen. Können Sie mir irgendeinen Bezirk nennen, der mit diesem Projekt da zufrieden ist und wie schaut es wirklich konkret aus, wie wollen Sie mit diesem Projekt weitergehen? Ich denke, es ist ein gutes Projekt, aber man sieht nicht wirklich was Konkretes davon. StR.in Rücker: Sehr geehrter Herr Gemeinderat, liebe ZuhörerInnen und liebe KollegInnen der Politik! Danke für die Fragestellung, mit den Terminen stimmt es nicht ganz zusammen, aber das ist egal, da müssen wir jetzt nicht darüber streiten, weil meines Wissens hat auch im Mai eine Beiratssitzung stattgefunden. Ganz gerne beantworte ich Ihre Fragen. Zuerst zum Prozedere, wie die ganzen Projektabwicklungen laufen, damit das einfach noch einmal klar ist, damit da keine Sorgen entstehen, dass hier Gelder ausgegeben werden ohne Ergebnisse. Jedes Projekt, das eingereicht und beschlossen wird, durchläuft ein sehr klares Prozedere, es muss ein Konzept vorgelegt werden, ein Budgetplan vorgelegt werden, dann wird es bewertet gemeinsam mit der Universität Graz dahingehend, ob es einen gesundheitsfördernden Charakter hat, dann wird dem Projekt zugestimmt und erst, wenn das Projekt abgerechnet ist und abgewickelt ist, kommt es zu einer Auszahlung. Das heißt, es wird gar kein Geld verwendet, bevor nicht ein Projekt abgeschlossen wird, nur damit man einfach da keine Sorgen entstehen lassen muss, auch das Geld von den Bezirken in der Gesamtfinanzierung wird erst gemeinsam abgerechnet, wenn es einen Abschlussbericht gibt. Zu den Evaluierungen: Es wird extern evaluiert, das ist damals auch beschlossen worden. Der nächste Zwischenbericht, der im Detail dann auch wieder in einem Beirat präsentiert wird, wird im Sommer 2014 vorliegen oder vor dem Sommer 2014, wo dann auch die einzelnen Projekte gerne diskutiert und hinterfragt werden können. Der Abschlussbericht wird dann eben Mitte 2015 zu erwarten sein und dort wird man dann auch sehen, was tatsächlich im Gesamten umgesetzt wird. Nun zu Ihren Fragestellungen die Bezirke betreffend. Es sind Projekte ungefähr, also ich habe 17 Projekte jetzt hier liegen, wovon ein Teil in Eggenberg umgesetzt wird, in Jakomini sind es mehr als das eine von Ihnen genannte Projekt, wobei ich dazusagen muss, drei Projekte in Jakomini wurden von Ihrem Kollegen im Bezirksrat eingereicht, auch dort beschlossen und da liegt schon die Verantwortung, da hat er die Umsetzungsverantwortung übernommen, ich nenne die drei Projekte, das eine war das Thema Stadtteilgärten, das andere das Jugendzentrum Funtastic, das dritte war im Fekonia-Park, die partizipative Gestaltung des Parks für Jugendliche. Hier ist von seiner Seite offen die weitere Umsetzung, also prinzipiell sind diese Projekte eingereicht und bewilligt, aber es ist ja so, dass im gesunden Bezirk die Projekte immer vor Ort umgesetzt werden und begleitet und koordiniert von der Frau xxxx aus, wobei noch eine wesentliche Rolle dazukommt, das Geld, das die Stadt momentan einsetzt, wird durch zusätzliche Mittel erhöht, das heißt, ein wesentlicher Aufgabenbereich, der darin liegt, zusätzliche Gelder zu holen, liegt in der Koordinationstätigkeit. Wir gehen momentan davon aus, die Projekte, die uns vorliegen, ungefähr eine Fördersumme von 50.000 Euro, die aus dem Topf gesunde Bezirke hineinfließen. Insgesamt handelt es sich inzwischen um ein Projektvolumen, wo zusätzliche Gelder geholt wurden von 300.000 Euro. Da hat es eine große Aktivität gegeben, zusätzliche Gelder zu holen. Ich kann Ihnen kurz einen Überblick geben und wie gesagt, der nächste Bericht liegt dann vor und wird im Detail alle Projekte, die laufen, beschreiben. Aber wo wir aktiv sind, ist draußen in Eggenberg im Bereich der Stadtteilarbeit als Gesundheitsschwerpunkt, dann in der Privatklinik Kastanienhof, wo es die Vorträge zu Herz- und Darmgesundheit gibt, dann gibt es eine Erarbeitung von Gesundheitskonzepten und Vermittlungsmaterialen also mit einem Projekt für Ältere, diese im Bezirk Jakomini, wenn ich jetzt darauf komme, dann ist im Stadtteilzentrum Schönau eine Gesundheitskonferenz auch durchgeführt worden, wo eh der Kollege Strobl auch aktiver Teil war, dann ein von ihm geplantes Projekt ist eben das Aufstellen von mobilen Beeten im Bereich der Stadtteilgärten, dann eine umgesetzte, das haben Sie angesprochen, im Augarten das Spielen etc. Da gibt es dann noch weitere Projekte, ein Projekt, das dazu gekommen ist, ist auch, wo es den Spatenstich demnächst gibt, ist der Sportplatz in der Karlau, das ist in einem anderen Bezirk, aber ist dazugekommen, weil es als nachhaltiges Projekt aus dem Gries noch gekommen ist. Hier konnte erreicht werden, dass der Bund für drei Jahre die Finanzierung der Betreuung dieses Sportplatzes übernimmt und es gibt Kooperationen mit den Bezirken, wo die Bezirksräte zwar ausgestiegen sind, aber wo die Aktivbürger weiterhin Aktivprojekte eingebracht haben im Bereich Straßgang, wo zwar Mittel aus der Stadt fließen in einem kleinen Umfang, in einem sehr kleinen Umfang, weil eben die Bezirke ausgestiegen sind, aber Bezirksgeld derzeit keines fließt und trotzdem, nachdem wir diese Projekte vorbereitet haben, diese Projekte sind alle in Umsetzung. Aber wie gesagt, im Detail können Sie sie gerne auch im nächsten Bericht vorgelegt bekommen und im Beirat besteht die Möglichkeit, dann auch zu hinterfragen und nachzufragen. Das kann man mehr oder weniger intensiv nutzen, aber dafür sind die Beiratssitzungen auch gedacht. GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz: Wir überlegen jetzt auch als einer der letzten Bezirke in Jakomini nun wirklich jetzt auch auszusteigen, weil wir keine Antworten bekommen in unserem Bezirk, wie es mit den Projekten ausschaut. Dahingehend, um eine Entscheidung treffen zu können, ist es für mich einfach zu spät, bis der nächste Bericht vorliegt. Dementsprechend wäre meine Frage, meine Bitte, ob wir diese Liste mit dem aktuellen Stand auch alle Gemeinderäte übermittelt bekommen könnten. StR.in Rücker: Ich werde diese E-Mail-Liste natürlich zukommen lassen, das ist ja ein transparenter Prozess und ich verstehe nicht ganz, warum Projekte, die im Bezirk beschlossen wurden, teilweise in Umsetzung sind, warum sich der Bezirk daraus jetzt zurückziehen will. Wir haben sehr viel aus dieser Bezirkskooperation in dem Projekt gelernt, wir wissen inzwischen, warum die Wiener es inzwischen nicht mehr mit Bezirkskooperation machen, weil es leider immer zu einem Parteipolitikum in den Bezirken wird, wie es ausschaut, jetzt auch in Jakomini, finde ich sehr schade, weil die Leute, die dort aktiv sind, ob das die Schulen sind, die AktivbürgerInnen, auch in Straßgang extrem enttäuscht wurden, das hat man ja auch dort gemerkt, dass dann der Bezirksrat sich zurückgezogen hat, weil man dort ein Parteipolitikum daraus gemacht hat. Wenn der Bezirk Jakomini sich dazu entschließen wird, dann finde ich das verdammt schade, aber ich weiß, dass wir für zukünftige Strukturen dann offensichtlich die Bezirksdemokratie nicht als tragfähige Struktur wahrnehmen können. Sehr schade für Projekte, die so nah am Bezirk angesiedelt ist, muss ich ganz klar sagen (Applaus Grüne). 2) Errichtung einer Anlaufstelle zur individuellen finanziellen Unterstützung für Schulveranstaltungen GR. Mag. Fabisch stellt an StR. Hohensinner, MBA folgende Frage: GR. Mag. Fabisch: Lieber Herr Bürgermeister, werter Herr Stadtrat, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Galerie! Die beiden Damen Gebärdendolmetscherinnen kann ich heute leider nicht begrüßen, was ich sehr bedauere, Herr Bürgermeister, haben sie keine Einladung bekommen oder kommen sie später? Es würde mich sehr freuen, sie auch zu sehen, ich bin nämlich sehr interessiert daran, wie das Wort Schikurs übersetzt wird, um die geht es jetzt. Es geht um die Unterstützung von Eltern von Schülern, in deren Klassen jetzt Schikurse beziehungsweise Sport- oder Schullandwochen anstehen. Viele Eltern, die es dann stärker treffen wird, trauen sich unter Umständen nicht, lehnen es ab, an der Schule vor Ort Unterstützung zu erbitten. Elternvereine sind manchmal großzügig, manchmal nicht. Für viele Eltern bleibt auch eine gewisse Scham zurück und bevor sie sich dieser Prozedur unterwerfen, melden sie ihre Kinder erst gar nicht zum Schikurs oder zur Schullandwoche an und daher glauben wir, dass es sehr günstig wäre, sehr vernünftig, vom Magistrat Graz oder Stadt eine Anlaufstelle einzurichten, die dieses Problem relativ unbürokratisch und rasch lösen kann. Natürlich gegen Nachweis des Einkommens der Eltern, das ist klar. Aber es ist ein Modell, das in anderen Städten, zum Beispiel in Kapfenberg, schon gut funktioniert und ich glaube auch in der Stadt Graz wäre die Zeit dafür gekommen. Daher, lieber Herr Stadtrat, bist du bereit, dich für diese im Motivenbericht genannte Anlaufstelle einzusetzen (Applaus KPÖ)? StR. Hohensinner: Sehr geehrter Herr Gemeinderat, lieber Andreas! Ganz kurz zum Gebärdendolmetsch. Die organisieren das, jede Gemeinderatssitzung, das läuft so ab, dass der Landesverband anmelden kann, ob sich jemand interessiert, bei der Sitzung dabei zu sein und dann wird das vom Präsidialamt organisiert. Ich habe auch gerade vorher eine Person gesehen, da dürfte vielleicht diese Information nicht weitergegangen sein, aber das Geld ist an sich budgetiert für jede Sitzung und wir halten das für eine ganz, ganz wichtige Sache. Es ist nur so, wenn zum Beispiel keine Anmeldung da ist, wäre es sinnlos, eine Sitzung übertragen zu lassen, das muss man schon auch sagen. Aber zu deiner Frage. Ich schätze den Einsatz, vor allem für Bildungsprojekte, sehr und wir haben am 17. Oktober vergangenen Jahres genau zu diesem Thema einen dringlichen Antrag bearbeitet und diskutiert und damals und so auch heute gibt es Stützsysteme für unsere Pflichtschulen für einkommensschwache Familien. Ganz kurz, dass das Plenum das noch einmal weiß, es läuft so ab, wenn eine einkommensschwache Familie hier was braucht, kann sich die Familie beim Elternsprechtag oder direkt an die Direktion melden und dann wird individuell auch ein Geld bereitgestellt. Wenn in einer Schule da wirklich sehr viel Bedarf vorhanden ist, kann die Schule, die Direktion auch in der Abteilung für Bildung und Integration Geld nachbeantragen, erst heute habe ich so eine Anfrage am Tisch gehabt, das findet selbstverständlich statt. Darüber hinaus gibt es auch die Unterstützung der Elternvereine, sofern es an der Schule einen Elternverein gibt und es gibt auch karitative Vereine, die sich speziell für solche Zwecke einsetzen. Ich weiß auf was du auch hinausmöchtest, du meinst, es gibt auch Familien, die tun sich ein bisschen schwer direkt an der Schule anzufragen. Und da haben wir die Überlegung, dass wir eventuell zusätzlich auch in der Abteilung für Bildung und Integration eine Anlaufstelle schaffen, das wird gerade diskutiert. Insgesamt die Budgets sehe ich in den Schulen direkt sehr gut aufbewahrt, weil ich denke, dass die Schulen auch sehr gut wissen, wer jetzt was braucht und die Abwicklung ist auch s ehr viel leichter. Man könnte vielleicht auch das Gegenteil behaupten, dass es für andere Leute schwerer ist, zu einer Anlaufstelle in der Stadt zu marschieren, also das möchte ich jetzt noch nicht entscheiden, aber du bist herzlich eingeladen, lieber Andreas, dass du zu mir kommst und dass du auch einmal die Fälle mitbringst, die du uns das letzte Mal zugesagt hast, dass wir uns das anschauen und das wir das Stützsystem, dass es jetzt gibt, auch verbessern, das ist meine Zusage und ich hoffe, du wirst meinem Angebot nachkommen (Applaus ÖVP). GR. Mag. Fabisch: Kurze Antwort darauf. Es geht ja genau darum, diese Aufgabe nicht den Schulen zu überlassen oder wenigstens nicht nur den Schulen. Wie gesagt, die Eltern, die kein Problem haben, zum Elternverein zu gehen, die gehen ja zum Elternverein. Nicht alle Elternvereine haben wirklich Geld, das weißt du, bin auch gar nicht sicher, ob es an allen Schulen überhaupt Elternvereine gibt, an sehr vielen, das weiß ich, fehlt das Geld auch bei den Elternvereinen. Es geht darum, ein Zusatzangebot von Seiten der Stadt einzurichten, um denen ein Angebot zu machen, die eben an der Schule nicht mit ihrem Namen diesbezüglich aufscheinen möchten und so das Stigma gewisser Armut auch aufgebürdet zu bekommen. Du hast anklingen lassen, dass es angedacht wird, eine Anlaufstelle einzurichten, bleibt es dabei, dann scheint mir mein Antrag nicht umsonst zu sein. Ich würde mir vorstellen, dass es ja nicht die Welt kostet, denn das Angebot an den Schulen sollte ja weiter bleiben, die Elternvereine sollen ja weiter die Unterstützung anbieten, aber wenn die Stadt Graz hier zusätzlich einspringt, glaube ich, gemeinsam mit dem Tourismus Steiermark zum Beispiel, ich glaube, dass da schon Gelder möglich sind, denn die Hotelbetriebe klagen immer mehr, dass Schikurse oder Sportwochen immer schlechter besucht werden. Wenn sie vielleicht mit dem Tourismus Steiermark gemeinsam eine Kooperation eingehen und dieses zusätzliche Angebot von Seiten der Stadt einzurichten, das würde ich mir wünschen. Danke (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Frage war jetzt aber keine dabei. GR. Mag. Fabisch (Begibt sich nicht zum Rednerpult): Die Frage war, bleibt es dabei? StR. Hohensinner: Also ich habe gerade vorher auch erklärt, dass wir dabei sind, das zu prüfen, ich habe mir auch das Kapfenberger Modell angeschaut, lieber Andreas, und das Kapfenberger Modell, sage ich einmal, ist auch nicht das Gelbe vom Ei. Ich weiß nicht, ob du das schon einmal genau angeschaut hast, da gibt es das Gießkannenprinzip, da kriegt jede Familie, die ein gewisses Einkommen hat, 50 Euro. Ich weiß, dass bei uns in Graz manche Familien das wirklich notwendig haben, mehr bekommen als die 50 Euro. Also die Frage ist, wie wir das umsetzen, aber ich habe dich eingeladen, zu mir ins Büro zu kommen und dann schauen wir, dass wir zu dem bestehenden Modell vielleicht eine Verbesserung finden und ich hoffe, dass wir das zusammenbringen, aber nur das Kapfenberger Modell ist, glaube ich, nicht eine Verbesserung, das ist meine persönliche Meinung. GR. Mag. Fabisch: Es wird sehr gerne angenommen. 3) Ausweitung 30er-Zone im Bereich „Grillweg – Am Jägergrund“ GR. Mag. Haßler stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Mag. Haßler: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Mario! In der Politik braucht man, wie wir alle wissen, manchmal ein bisschen einen längeren Atem und deshalb stehe ich, glaube ich, zum wiederholten Mal wegen dieses Themas auch hier im Gemeinderat und das Thema insgesamt beschäftigt mich, glaube ich, inzwischen schon, würde sagen, 12 Jahre. Gehen tut es um einen Bereich in Webling und zwar um den Bereich rund um die Volksschule Jägergrund, da ist noch eine zweite Schule daneben, ein Schülerhort ist in dieser Gegend, ein Kindergarten, eine Kirche und Straßen, die das Ganze durchtrennen und deshalb auch meine Anträge in diesen Angelegenheiten, um hier den Schutz für jene, die diese Wege benutzen, zu erhöhen. 2002 habe ich als Bezirksvorsteher damals einen Antrag um eine 30er-Zone gestellt, wurde damals relativ rasch erfüllt. Leider haben wir damals einen Bereich übersehen und zwar geht es da um diese Kreuzung Harter Straße – Jägergrund Richtung Osten, es geht um 250 bis 300 Meter zirka, aber in dem Bereich ist auch ein Schutzweg und es trennt zwei Siedlungsgebiete und seit 2006 versuche ich nun für diese 250 Meter zirka auch noch eine Ausweitung der 30er-Zone zu erreichen. Das letzte Mal im September 2013, da habe ich dir eine Unterschriftenliste auch noch einmal übergeben von Betroffenen in diesem Gebiet und du hast mir damals zugesagt, dass die Verkehrssicherheitskommission sich das ansehen wird und dass es Ende 2013/Anfang 2014 sozusagen auch ein Ergebnis geben wird und deshalb stehe ich heute wieder da, nachdem dieser Zeitraum verstrichen ist und darf dir die F r a g e stellen: Welche Schritte hast du bisher unternommen, dass mein Antrag vom 15. März 2012 beziehungsweise meine Frage in der Fragestunde vom 19. September auf Ausweitung der 30er-Zone in diesem Bereich endlich umgesetzt wird und gibt es schon ein Ergebnis jetzt zu diesem Thema? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Jawohl, Gerald. Aufgrund des eingebrachten Anliegens in der Fragestunde vom 19. September 2013 hat der zuständige Sachbearbeiter des Straßenamtes A 10 die Problematik von Erweiterungen von Tempo-30-Bereichen auf Vorrangstraßen an die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit herangetragen, wie vereinbart, und diese hat sich in der Besprechung vom 8.11.2013 klar gegen solche Erweiterungen ausgesprochen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit ist ebenfalls in dieser Arbeitsgruppe vertreten und vertritt die gleiche Meinung wie das Straßenamt, dass Tempo-30-Beschränkungen auf Vorrangstraßen nur im unmittelbaren Nahbereich von Gefahrenstellen umgesetzt werden sollten, was ja dort auch der Fall ist. Aus diesem Grund wurde dem Antrag von dir, die Tempo-30-Zone im Bereich Grillweg/Am Jägergrund vom Kreuzungsbereich Harter Straße Richtung Osten bis zur GKB-Bahn-Übersetzung auszudehnen, nicht entsprochen. GR. Mag Haßler: Ich meine, jetzt habe ich es nicht ganz verstanden, ob Sie auch vor Ort waren, weil dort gibt es sehr wohl eine Gefahrenstelle, eine ganz klare Gefahrenstelle. Deshalb meine Frage, ob Sie vor Ort waren und zweitens, wenn es nur darum geht, keine 30er-Zonen auszuweiten, habe ich dir das letzte Mal schon gesagt, kann ich gerne eine 30er-Zone abtauschen, dann können wir die Meter sozusagen gegeneinander tauschen, weil am Schwarzen Weg ist eine Strecke von fast 500 Metern, da ist weit und breit kein Haus, da ist eine 30er-Zone, da macht es für jeden, der dort fahrt, überhaupt keinen Sinn und dort, wo ein Schutzweg ist, wo Kinder darüber gehen, wo der Weg zur Schule ist, wo eine Kirche ist, wo alte Menschen gehen, wo eine Kurve ist, wo es unübersichtlich ist, dort gibt einen keinen. Also waren die vor Ort oder haben die das nur so vom Schreibtisch aus beschlossen (Applaus SPÖ)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Selbstverständlich nimmt diese Gruppe alle diese Anträge sehr ernst und schaut sich diese Dinge vor Ort an. Der Schwarze Weg wird zu einem eigenen Thema, kann ich gerne einmal auch zur Diskussion stellen in dieser Gruppe. Aber die Aussage der Gruppe ist eindeutig, daher ergibt sich auch dieser Zwang nicht, eine Veränderung zu tätigen. Die Behörde hat jede Verkehrsmaßnahme nach der Straßenverkehrsordnung zu begründen, das ist nämlich der Grundsatz, und sämtliche Wünsche von Politikern oder Bürgerinitiativen, die diese Maßnahme damals durchgesetzt haben, sind vom Verfassungsgerichtshof gekippt worden und das, glaube ich, sollten wir uns ersparen, wir haben dieses Beispiel gehabt mit Tempo 30 in der Hans-Gross-Gasse, die dann gekippt wurde und ich werde keine Weisung dahingehend tätigen, wo dann der Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof das wieder umdreht (Applaus FPÖ). 4) Massive Geruchsbelästigung in Gemeindewohnung – Gespräch mit den betroffenen Mietern GR.in Schönbacher stellt an StR.in Kahr folgende Frage: GR.in Schönbacher: Sehr geehrte Frau Stadträtin, liebe Elke! Dem freiheitlichen Gemeinderatsklub liegt ein Fall vor, demzufolge Mietparteien einer Gemeindewohnung der Stadt Graz durch die Lebensweise einer weiteren Mietpartei der Stadt Graz mit massiven Geruchsbelästigungen konfrontiert werden. Im konkreten Fall stellt sich die Situation folgendermaßen dar: In der Wohnung unter dem Beschwerdeführer ist im Dezember 2013 eine mehrköpfige Familie eingezogen, die offensichtlich mit den mitteleuropäischen Standards der Wohnkultur nicht vertraut zu sein scheint. So unterbleibt den Aussagen weiterer Mietparteien zufolge das regelmäßige Lüften gänzlich. Als Folge daraus kommt es zu einer intensiven Geruchsbelästigung, die, resultierend aus der Bauweise des Bestandsobjektes, über Steckdosen und weitere elektrische Leitungen in die Wohnung der Beschwerdeführer diffundiert. Ein Sachverständiger des Gesundheitsamtes des Landes Steiermark war bereits vor Ort, hat im Zuge seines Besuches die Geruchsbelästigung bestätigt, konnte aber unter Hinweis auf eine fehlende Gesundheitsgefährdung nicht weiter tätig werden. Mittlerweile sehen sich die Beschwerdeführer auch mit weiteren Auswirkungen dieses Missstandes konfrontiert, da diese olfaktorischen Emissionen auch auf die Kleidung und weitere Gegenstände des täglichen Lebens übergegriffen haben. Als Folge daraus wurden die Beschwerdeführer, die selbst regelmäßig lüften und auf ihr persönliches Erscheinungsbild großen Wert legen, bereits von Freunden und Bekannten so wie auch dem näheren Umfeld am Arbeitsplatz auf den störenden Geruch ihrer Kleidung hingewiesen - ein Umstand, der beschämend und sehr unangenehm ist. Ein Anruf in Ihrem Büro stieß nicht gerade auf Verständnis beziehungsweise auf die Bereitschaft zu helfen. Der betroffene Mitarbeiter Ihres Büros darf wie folgt zitiert werden: „Was glauben Sie denn? Das Haus ist eben so gebaut – soll die Hausverwaltung etwa eine weitere Wand einziehen?“ Ungeachtet der Möglichkeiten, die Ihnen im Rahmen Ihrer politischen Zuständigkeit zur Lösung dieses Problems zur Verfügung stehen, muss festgehalten werden, dass eine derartige Antwort bestimmt nicht dem Servicegedanken der Stadt Graz entspricht. Oft geht es jedoch nur um die Bereitschaft, die betroffenen Personen zu hören und um den Willen, etwas zu verändern, um ein gedeihliches Miteinander im sozialen Wohnbau zu gewährleisten. Daher richte ich nun an dich, liebe Elke, folgende F r a g e : Bist du bereit, die beschwerdeführenden Mietparteien zum Zwecke eines klärenden Gesprächs in deinem Stadtratsbüro zu empfangen (Applaus FPÖ)? StR.in Kahr: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, liebe Claudia! Um es gleich vorwegzunehmen, selbstverständlich kann jede Familie und jede Person zu mir kommen, ich empfange niemanden, ich habe ja auch kein riesiges Empfangsbüro. Man braucht oft bei mir nicht einmal einen gesonderten Termin, sondern die Leute, jene, die das wissen im Haus, kommen sowieso in unser Büro, weil wir, und darauf bin ich auch stolz, ein offenes Stadtratsbüro haben, egal mit welchem Anliegen. Naturgemäß kommen natürlich dann auch zu uns viele Menschen, die oft nicht sehr einfach sind und die oft in anderen Büros abgewiesen werden, weil man sich oft ihre Sorgen, genau das, was du richtigerweise ansprichst, oft gar nicht anhören möchte. Ganz zum konkreten Fall, und da möchte ich jetzt schon einmal eines sagen, weil seit 15 Jahren auch unter anderem der genannte Mitarbeiter in meinem Büro nicht nur ganz professionell, sachkundig, mit großem Wissen und großem Einfühlungsvermögen mit Menschen agiert. Auf dieses Gespräch kann ich mich sogar selbst noch erinnern, weil er danach zu mir gekommen ist und gesagt hat, jetzt habe ich versucht, 20 Minuten sachlich alles zu erklären und auch die rechtlichen Möglichkeiten, die man überhaupt hat, hier zu argumentieren und das ist natürlich auch verständlich, dass das oft dann nicht gerne so gesehen wird von den Betroffenen, aber es gibt keine andere Möglichkeit. Aber wenn es nur darum geht, noch einmal das zu erklären, ohne diesen vielleicht polemischen Nebensatz, gerne, das ist überhaupt kein Problem. Aber eines mache ich auch nicht, und das schätzen durchaus die Menschen, man darf sie nicht in falsche Hoffnungen wiegen und sagen, man kann das lösen und das geht aber nicht und im Übrigen muss ich wirklich bitten darum, ich meine, du kannst das gerne auch weiter machen, wegen einer Terminanfrage, das in der Fragestunde zu stellen, das finde ich irgendwie seltsam, weil ein Anruf genügt und die Familie oder die Person kann gerne bei mir jederzeit anrufen (Applaus KPÖ). 5) Verdacht auf Giftköder GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Gäste auf der Galerie! Wie der Herr Bürgermeister schon gesagt hat, geht es in meiner Frage um den Verdacht auf Giftköder, ein Thema, das ja auch sehr stark in den Medien war in den letzten Wochen. Es sind eben Giftköder auf verschiedenen Orten sichergestellt worden. Der Österreichische Tierschutzverein hat mittlerweile auch eine Prämie ausgesetzt für Finderinnen und Finder und der WWF hat auch gezielt vor Giftanschlägen speziell im Raum Wien allerdings gewarnt. HundebesitzerInnen in Graz berichten über eine massive Häufung von potentiellen Giftködern in den letzten Wochen und auch von Hunden, die zwar nicht in letzter Zeit, aber im vorigen Jahr, an den Folgen der Köder erkrankt oder auch gestorben sind. Ich muss ehrlich sagen, es ist unverantwortlich, wenn sich das städtische Veterinäramt auf fehlende budgetäre Mittel beruft. Diese verdächtigen Köder müssen untersucht werden, das ist einfach dringend notwendig, dass hier Klarheit herrscht, ob von diesen Ködern eine Gefährdung ausgeht und die geht ja nicht nur für Hunde aus, die stellt ja auch eine Gefahr für Kinder dar. Daher stelle ich an Sie, als zuständigen Stadtrat, folgende F r a g e : Sind Sie bereit, eine genaue Untersuchung der drei im Veterinäramt verwahrten, verdächtigen Köder zu veranlassen und somit zur Aufklärung beizutragen, ob durch die in den letzten Wochen im Stadtgebiet vermehrt aufgefundenen Köder eine Gefahr für Hunde, aber auch für Kinder besteht? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Frau Gemeinderätin! Laut Auskunft des zuständigen Amtes A 7 – Gesundheitsamt, Referat für Veterinärangelegenheiten, entspricht es den Tatsaschen, dass im Veterinäramt drei vermeintliche Giftköder gelagert werden. Dies erfolgte im Auftrag des Stadtpolizeikommandos, also die Proben wurden dort abgegeben. Nachdem es sich beim Auslegen von Giftködern um den Tatbestand der Tierquälerei im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, § 222, liegt die Zuständigkeit eindeutig bei den Gerichten und nicht in der Verwaltung. Im Sinne der Amtshilfe hat das Veterinäramt die Lagerung für die Polizei übernommen, weil diese keine entsprechende Infrastruktur besitzt. Nach Recherche des Veterinäramtes gibt es keine Labors in Österreich, die sämtliche 2000 Stoffe, weil die benötigt man, um wirklich eine Auswertung zu erbringen, untersucht beziehungsweise nachweisen könnte, die als landläufige Gifte angesehen werden. Amtstierarzt Dr. Klaus Hejny führt derzeit Gespräche mit dem Institut für Gerichtsmedizin der medizinischen Universität Graz, um gegebenenfalls Proben untersuchen lassen zu können. Um aber umgehend reagieren zu können und die Staatsanwaltschaft unterstützen zu können, wenn vermehrt vermeintliche Giftköder aufgefunden und abgegeben werden, wurden bereits am 24.2. Gespräche mit dem Stadtpolizeikommando und dem Veterinäramt geführt in meinem Büro, das war am vergangenen Montag, damit wir eben diese Zusammenarbeit verbessern und die Abläufe koordinieren können, das haben wir sofort getan. Notwendig ist es aber natürlich, dass einerseits die Polizei eine Anzeige aufnimmt, das ist die Grundvoraussetzung und die Staatsanwaltschaft dann das übernimmt, das führt nämlich dann auch zur Bezahlung in weiterer Folge, aber wie gesagt, das Veterinäramt hat jetzt einmal vorweg Kontakt aufgenommen mit der Gerichtsmedizin (Applaus FPÖ). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Die Menschen sind wirklich in Sorge, sie haben nach wie vor keine Klarheit über die Giftköder, die verwahrt sind und ich habe auch mit Tierärzten geredet, die mir gesagt haben, dass solche Untersuchungen zirka 1000 Euro kosten pro Untersuchung und ich frage mich jetzt, ich meine, Sie sind für Tiergesundheit zuständig, ich frage mich jetzt, warum Sie nicht das Veterinäramt anweisen, diese Untersuchungen durchführen zu lassen, damit endlich einmal Klarheit herrscht, ob in diesen Ködern Gift drinnen ist oder nicht (Applaus Grüne). StR. Mag. (FH) Eustacchio: Sie dürften nicht genau zugehört haben, zum einen gibt es diese Möglichkeiten der Überprüfung in der Form nicht und zum Zweiten hat der Dr. Hejny mit der Gerichtsmedizin Kontakt aufgenommen, um diese Möglichkeit bereitzustellen. Das Ganze ist im Laufen, ich weiß jetzt nicht, was vorher unklar war. Darüber hinaus wird vom Veterinäramt ein Brief an alle Veterinärärzte ausgesandt, wo ersucht wird, dass es Rückmeldungen gibt für das Veterinäramt, damit man feststellen kann, ob es vermehrt zum Aussetzen von Giftködern gekommen ist beziehungsweise ob es eben vermehrt Anlassfälle von Vergiftung gegeben hat, das ist das, was wir tun und wir sind, wir haben sofort reagiert, wie ich es schon erwähnt habe, am Montag saßen wir bereits mit der Polizei und dem Veterinäramt zusammen, das, was von unserer Seite getan werden konnte, haben wir getan (Applaus FPÖ). 6) Ladezonen GR. Haberler stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Haberler: Geschätzter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, liebe Zuhörer auf der Tribüne, geschätzter Herr Stadtrat! Die Parkplatzsituation in der Grazer Innenstadt ist katastrophal. Wir erleben in Graz nach wie vor, dass Innenstadtbesucher sowie Anrainer mit den Autos verzweifelt auf der Suche nach erlaubten Parkmöglichkeiten sehr lange im Kreis fahren. Im Auge der Suchenden sind leere Bereiche für Ladetätigkeiten eine Provokation, sodass es immer mehr Beschwerden durch Anrainer und Fahrzeuglenker gibt. Im Oktober des vergangenen Jahres habe ich den Antrag gestellt, ein Maßnahmenkonzept zur spürbaren Erhöhung der verfügbaren Parkplatzanzahl – insbesondere in den Innenstadtbezirken - zu entwickeln. Ich richte daher an Sie, sehr geehrter Herr Verkehrsstadtrat, die F r a g e : Wie weit sind Sie mit der Evaluierung der Ladezonen vorangekommen und wie sieht ein diesbezügliches Umsetzungskonzept aus? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Lieber Stefan! Die Evaluierung der Ladezonen passiert natürlich laufend, das ist gar kein Thema, das wird von Seiten des Grazer Parkraumservices gemacht so wie auch von Mitarbeitern des Straßenamtes. Sollte ersichtlich werden, dass Ladezonen nicht der Notwendigkeit entsprechen oder dementsprechende geringe Auslastungen aufweisen, werden die Zeiten entweder gekürzt oder die Ladezone zur Gänze entfernt. Ganz aktuell am heutigen Tag werden im Bezirk Leonhard im Umfeld der Technischen Universität drei Ladezonen aufgelassen beziehungsweise verkürzt. Bemerkt darf auch werden, dass Ladezonen ausschließlich auf Antrag von Geschäftstreibenden beziehungsweise der Wirtschaftskammer eingerichtet werden und es etwas widersprüchlich jetzt zu deiner Frage erscheint, wenn vor kurzem die Wirtschaftskammer an das Straßenamt herangetreten ist, die Ladezonen besonders zu kontrollieren, da sie teilweise verparkt sind, daher nicht benützt werden können. Nur wenn in einer Ladezone zeitweise niemand eine Ladetätigkeit durchführt, heißt es noch lange nicht (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke), dass diese für die Wirtschaft nicht notwendig ist (Applaus FPÖ). GR. Haberler: Geschätzter Herr Stadtrat, lieber Mario! Ich bin selbst ein Wirtschaftstreibender, ich habe keine Freude mit Abstrafen, ich bin von dem ein Gegner, nur wir haben natürlich, jetzt in der Früh werden hauptsächlich Ladetätigkeiten durchgeführt, das heißt, auch vor 9.00 Uhr und von 7.00 bis 9.00 Uhr ist ein sehr großer Teil der Ladezonen also als Ladezone ausgewiesen und gibt es die Möglichkeit eben, oder sind Sie bereit, dass man da schaut im Zuge der Gewerbetreibenden, die für diese Ladetätigkeiten auch für diesen Zeitraum bezahlen, die Wirtschaftskammer, dass man da das Parkraumservice anweist, dass man stichprobenartig vielleicht einmal die Woche oder so einmal kontrollieren tut, damit die auch wirklich frei sind für den Zweck, für den sie auch da sind. Sind Sie bereit dazu? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Das Dazu-bereit-zu-sein, das passiert automatisch, das Parkraumservice und das Straßenamt tut das automatisch und täglich. Das ist eine Forderung, die sowieso getätigt wird. 7) Busparkplatz Marburger Kai GR. Eber stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Eber: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Mitglieder der Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Vor nahezu exakt einem Jahr wurde das Siegerprojekt für den neu zu gestaltenden Andreas-Hofer-Platz präsentiert. Damit verbunden wurde seinerzeit auch die Verlegung des Busbahnhofs vom Andreas-Hofer-Platz zum Marburger Kai. Allerdings gibt es da sowohl von den dortigen AnwohnerInnen als auch von uns und von anderer Seite bestimmte Probleme, die wir damit verbunden sehen, weil es dort beispielsweite keine Infrastruktur gibt, also WC-Anlagen, Warteräumlichkeiten etc. sind dort nicht vorhanden. Ich stelle daher an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, Sie sind ja heute wieder einmal sehr gefragt, folgende F r a g e : Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für den zu verlegenden Busbahnhof am Andreas-Hofer-Platz (Applaus KPÖ)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat! Es gibt in dem Zusammenhang jetzt gar keine neuen Erkenntnisse oder Planungen, weil ja die Umsetzung des Umbaus am Andreas-Hofer-Platz sozusagen auf Eis liegt und daher auch keine Umsetzungen für andere Maßnahmen notwendig sind. Wenn dies der Fall sein sollte, also wenn wir hören, dass es jetzt eine Entscheidungsphase gibt für die Umgestaltung des Andreas-Hofer-Platzes, würden die Pläne, die es bis jetzt gibt, ohnehin in den Gemeinderat oder in die Ausschüsse getragen werden, damit man hier auch darüber diskutiert, welche Umsetzung die vernünftigste ist. Aber es gibt keinen neuen Stand, weil, wie gesagt, das Projekt auf Eis liegt (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Kleine Anmerkung. Ich glaube, die Wartehalle und das WC gibt es schon lange nicht mehr am Andreas-Hofer-Platz. GR. Eber: Ist richtig. Bgm. Mag. Nagl: Weil Sie gesagt haben, die Verlegung, das ist schon lange Geschichte, aber wie gesagt, durch die Alpine-Abwicklung liegt das Projekt eigentlich im Moment auf Eis. GR. Eber: Aber Zusatzfrage sozusagen. Das heißt, von Ihrer Seite her ist auf alle Fälle geplant, dass das dann in den zuständigen Ausschuss und in den Gemeinderat kommt. StR. Mag. (FH) Eustacchio: Ja. 8) Erhaltungsarbeiten und Ausbauten von Pflichtschulen; Prüfung günstigerer Varianten GR.in Mag.a Schleicher stellt an StR. Hohensinner, MBA folgende Frage: GR.in Mag.a Schleicher: Sehr geehrte Gäste, hoher Gemeinderat, sehr geehrter Herr Stadtrat! Dass der Ausbau der Pflichtschulen in Graz dringendst notwendig ist, steht außer Frage und ist ja auch so im Standortentwicklungskonzept festgeschrieben. Die Kosten für die allerersten Ausbauten und für die notwendigsten Dinge haben Sie jetzt auf 68 Millionen geschätzt. Diese kolportierten Kosten sind allerdings ohne Angabe von Details dargestellt. Wir möchten in Zeiten, wo in allen Abteilungen und Ressorts Geld fehlt, darauf aufmerksam machen, dass hier noch unbedingt auf Sparpotential und Synergieeffekte geachtet werden muss. Deshalb unsere F r a g e im Namen des freiheitlichen Gemeinderatsklubs: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sind Sie bereit, dem Gemeinderat der Stadt Graz im Laufe der nächsten Sitzungen einen detaillierten Katalog, der zu den betroffenen Objekten etwaige kostengünstigere Alternativen darstellt, vorzulegen (Applaus FPÖ)? StR. Hohensinner, MBA: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin! Ja, ich will, ich werde es auch machen. Ich habe Sie auch einen Tag vor dem Ausschuss persönlich zum Ausschuss eingeladen, weil die Übung im Ausschuss hat genau dieses Thema zum Ziel, dass wir uns das noch einmal anschauen und ich möchte eine Gegenfrage stellen. Haben Sie das Gemeinderatsstück gelesen? Nur ganz kurz, im Gemeinderatsstück wären nämlich beide Fragen bereits beantwortet gewesen. Einmal schreibst du im Motivenbericht, dass keine genaue Summe im Stück steht. Im Stück steht die genaue Summe, nämlich 65,4 Millionen Euro, also du schreibst, dass in der Zeitung 60 Millionen gestanden sind, das stimmt nicht. Jetzt hast du von 68 Millionen geredet, im Stück steht es bereits und du sprichst eine wesentliche Sache an, die ich nur voll unterstützen kann, nämlich, dass man das noch einmal prüft. Das ist eine Fortschreibung des letztjährigen Stückes, es gibt das Schulstandortentwicklungskonzept, da ist das modular angeführt, welches Projekt wieviel kostet, das haben wir im April letzten Jahres beschlossen und mein Wille ist, dass man jetzt noch einmal dieses Großprojekt auf die Rüttelstrecke schicken, alle Projekte noch einmal genau anschauen, ob was vielleicht auch günstiger geht und dass man dann einen Maßnahmenkatalog vorgelegt bekommen, ich habe dafür eine Projektgruppe bereits eingesetzt, dann werden wir ab April Projekt für Projekt in den Gemeinderat einbringen, Planungsaufträge einbringen und auch Projektaufträge. Also genau das, was du fragst, war Sinn des Stückes (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Schleicher: Danke für die Beantwortung, auch für die Einladung zum Ausschuss. Ich wollte es trotzdem in der Fragestunde bringen, die Fragestunde hat unter anderem den Sinn, Transparenz in gewisse Sachen zu bringen und dass auch die Öffentlichkeit erfährt, was mit ihrem Steuergeld passiert. Danke (Applaus FPÖ). 9) Informationsstand bezüglich Bedenken von MitarbeiterInnen hinsichtlich der Betreuungssituation in der von einem Missbrauchsvorwurf betroffenen Jugend-Wohngemeinschaft GR.in Mag.a Polz-Watzenig stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Herzliches Grüß Gott, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Vizebürgermeisterin, Stadtregierung, hoher Gemeinderat, liebe KollegInnen, MitarbeiterInnen, liebe Gäste auf der Galerie! Liebe Bürgermeisterstellvertreterin, wir haben nach den dramatischen Missbrauchsvorfällen vor einem Jahr erst vor kurzem wieder mit Missbrauchsfällen zu tun gehabt. Damals hast du gesagt, du würdest rasch handeln, auf meine Anfrage damals auch, der Betreuungsschlüssel war aufgestellt worden etc., es waren Maßnahmen ergriffen worden. Schon damals hat die Interessensgemeinschaft der sozialpädagogischen Wohngemeinschaften sich zu dem Missbrauchsfall zu Wort gemeldet und auf die schwierige Betreuungssituation im Arbeitsfeld sozialpädagogischer Wohngemeinschaften aufmerksam gemacht. Sie haben damals begründet mit spezifischen Problematiken, die die Kinder eben mitbringen, dass daraus es zum Problem wird, dass verschlechterte personelle und finanzielle Rahmenbedingungen vorhanden sind. Das Zitat ist, aus den finanziellen Gegebenheiten, und damit ist auch natürlich die Gegebenheit der Kürzungen durch die Reformpartner angeredete resultierende Auslastungsdruck schränkt die Entscheidungskompetenz der pädagogischen Teams hinsichtlich der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen enorm ein. Zugunsten einer Vollauslastung werden Gruppenzusammensetzung und -dynamik zunehmend außer Acht gelassen. Auch in dem aktuellen Missbrauchsfall war das sehr wohl das Problem, dass auch, und wir wissen, dass von MitarbeiterInnen sehr klar gesagt wurde, dieser Junge soll nicht aufgenommen werden, weil der nicht in die WG passt und trotzdem wurde damit reagiert, dass innerhalb der Sozialraumorientierung keine andere Zuteilung möglich ist und dadurch dieser Platz einfach gefüllt werden muss. Jetzt gibt es eben diese Rückmeldungen, dass das deponiert worden ist, dass das an die Leitung des Sozialraumes herangetragen worden ist und diese Bedenken ja eben auch weitergegeben wurden und daher stelle ich jetzt auch die F r a g e : Können Sie, kannst du, ausschließen, dass von Seiten der sozialpädagogischen MitarbeiterInnen weder an die LeiterInnen des Sozialraumes beziehungsweise des Bereichs Sozialpädagogik noch an die Amtsleitung Bedenken bezüglich der Aufnahmesituation, problematischer Gruppenzusammensetzungen oder hinsichtlich des sozialpädagogischen Konzepts herangetragen wurden? Weil das ist die Aussage, die wir medial immer wieder gehört haben und hören aber von den MitarbeiterInnen was anderes, deshalb wäre da hier für eine Antwort sehr dankbar. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Liebe Frau Gemeinderätin, und nachdem wir außerhalb der Fragestunde immer per du sind, halte ich dieses Du bei, liebe Astrid. Gleich zur direkten Beantwortung deiner Frage. Selbstverständlich kann ich das nicht ausschließen, genauso wenig, wie ich es bestätigen kann. Weil nämlich deine vertraulichen Rückmeldungen von Mitarbeitern, ich kenne diese nicht, und solange wir uns auf einer Ebene befinden von irgendjemand hat mir zugetragen, hört man, irgendwer hat das gesagt, reden wir von Gerüchten, und Gerüchte sind Gerüchte und mit Gerüchten kann ich auch nicht gut umgehen. Deine Kollegin, die Gemeinderätin Daniela Grabe, hat im Informationsausschuss auch eine Gerüchtegeschichte erzählt, wir haben sie dann gebeten, das wirklich zu konkretisieren, weil wie soll ich das überprüfen? Wenn man sagt, die Medien schreiben und Mitarbeiter erzählen uns, ich muss die Fakten wissen, ich fange mit solchen Gerüchten schlichtweg nichts an und das ist eigentlich einem Gemeinderat nicht würdig, mit Gerüchten… Zwischenruf GR.in Mag.a Grabe unverständlich. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Ja, danke Daniela, du hast mir das übermittelt, du hast den Zeitraum eingeschränkt und du hast mir das geschrieben und so kann ich das überprüfen und auch danke für die Übermittlung und, liebe Astrid, ich bitte dich, auch deine Gerüchte zu konkretisieren. Grundsätzlich ist es so, dass die sozialpädagogischen Einrichtungen seit der Zuordnung zu einzelnen Sozialräumen an den Sitzungen der Sozialraumteams teilnehmen und somit auch bei den Entscheidungen der Sozialraumteams eingebunden sind. Beschlüsse über eine Aufnahme von einzelnen Jugendlichen gegen den Willen von Einrichtungsleitungen sind uns nicht bekannt. Im Gegenteil, es gibt Fälle, bei denen die Aufnahme eines Jugendlichen in eine sozialpädagogische Einrichtung im Sozialraumteam in Erwägung gezogen wurde, wo aber dann die Aufnahme nicht stattgefunden hat, weil diese von den zuständigen EinrichtungsleiterInnen beeinsprucht wurde. Was den Auslastungsdruck betrifft, möchte ich auch eines sagen. Dass die betroffene Einrichtung, also die von den letzten Vorkommnissen betroffene Einrichtung, immer weitaus einen höheren Personalschlüssel hatte als das erforderlich war. Es gibt einen Personalschlüssel von 6,15 und wir haben immer einen Personalschlüssel von 7,15 erfüllt und wir haben im Oktober aufgrund der schweren gruppendynamischen Prozesse in dieser Einrichtung auch von einer Vollauslastung abgesehen, das heißt, es waren nicht neun Plätze besetzt, sondern acht Plätze besetzt, aber wir haben den erhöhten Personalschlüssel beibehalten. Und aufgrund dieser Auslastung wäre sowieso nur mehr ein Personalschlüssel von 5,24 notwendig gewesen. Das heißt, wir waren weit drüber. Zusammenfassend… Zwischenruf GR. Mag. Sippel: Was heißt das? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Wir können dann gerne nachher reden, jetzt rede ich mit der Frau Gemeinderätin. Zwischenruf unverständlich. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Das ist der Personalschlüssel, 5,24 Dienstposten. Bitte konkretisiere deine Gerüchte, deine Dinge, die du von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen hörst, sage auch konkret den Namen dazu. Mit anonymen Vorwürfen, Gerüchten kann ich schlichtweg nichts anfangen und das ist auch nicht fair, mit solchen Gerüchten zu argumentieren (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Leider ist es ja so, dass das Klima nicht derart vorhanden ist, dass die MitarbeiterInnen sich direkt auch wenden können, aber das ist eine andere Geschichte. Zum Auslastungsdruck nur jetzt noch dazu, das ist keine Aussage von mir, sondern der Interessensgemeinschaft der sozialpädagogischen Wohnungsgemeinschaften, die ich ja auch zitiert habe, die sich diesen Schlüssel sehr genau angeschaut hat, wo man sich dann schon die Frage stellen kann, warum dann in einer WG eine Hilfskraft, eine nichtpädagogische Hilfskraft, alleine Nachtdienst machen muss usw. Aber wurscht, es ist jetzt die Fragestunde, deswegen nur die Zusatzfrage. Wir werden dann hoffentlich noch Zeit haben, während der Debatte zu den dringlichen Anträgen eindringlicher darauf einzugehen. Aber die Zusatzfrage, wie, also wenn du von Gerüchten sprichst, wenn die MitarbeiterInnen sagen, sie kommen nicht durch, wie wird im Jugendamt sichergestellt, dass MitarbeiterInnen Bedenken äußern können, Kritik äußern können? Was konkret tust du dafür? Ich weiß, dass es dort eine Amtsleitung gibt etc., aber wenn du als zuständige Stadträtin das Problem hast, dass es dort scheinbar eine Hürde gibt, was tust du, damit das konkret in einer Fehlerkultur verbessert wird, um eine Verbesserung für die MitarbeiterInnen, aber vor allem für die Kinder herbeizuführen (Applaus Grüne)? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Liebe Astrid, du hast jetzt schon wieder ein Gerücht in den Raum geworfen, nämlich das, was von der Daniela Grabe gekommen ist, wo ich gesagt habe, das überprüfen wir jetzt. Ich bitte wirklich darum, im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Amtes und vor allem im Sinne der Jugendlichen und Kinder, die wir betreuen, da ein bisschen behutsamer vorzugehen. Wie gehe ich damit um? Ich habe allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der betroffenen Wohngemeinschaft angeboten, für persönliche Gespräche jederzeit zur Verfügung zu stehen, ich war gestern auch in der entsprechenden Wohneinrichtung und habe mit den Mitarbeitern gesprochen, ich war eingeladen bei der Dienststellenversammlung, wo ich am Freitag auch teilgenommen habe, wo ich mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eine vertrauliche Behandlung des Besprochenen auch ausgemacht habe, aber grundsätzlich gehe ich einmal davon aus, dass alle Menschen, die bei uns arbeiten, erwachsen sind und die Dienstwege kennen und damit auch wissen, wie Rückmeldungen und wie Beschwerdemanagement funktioniert. Davon gehe ich einmal grundsätzlich aus, dass jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin das versteht und diesen Dienstweg auch einhält und wie gesagt, meine Handynummer ist sogar im Internet veröffentlicht und jeder kann mich jederzeit anrufen. Ich hebe zwar nicht immer ab, weil ich auch irgendwann einmal schlafen gehe, aber grundsätzlich bin ich erreichbar (Applaus SPÖ). 10) Parkplätze für einspurige Kraftfahrzeuge GR. Dr. Hofer stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Dr. Hofer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Stadtregierung, geschätzte Kollegen im Gemeinderat, liebe Zuhörer, sehr geehrter Herr Verkehrsstadtrat Eustacchio, lieber Mario! Ich habe diese Frage bereits im Juli 2013 gestellt bezüglich Parkplätze für einspurige Fahrzeuge. Du hast mir damals geantwortet, dass es bis zum Herbst 2013 eine Evaluierung geben wird, auch einen Arbeitsauftrag an die AG Parkraum schon gegeben hat bezüglich der Örtlichkeiten, auch der rechtlichen Abwicklung, beziehungsweise sollte dann bis Frühjahr 2014 ein fertiges Konzept stehen, damit wir quasi unsere einspurigen Fahrzeuge auch parken können. Dazu sollten auch die Bezirksvorsteher quasi eingeladen werden, um auch die Örtlichkeiten festzumachen und ihr habt auch in der Druckschrift „Der Uhrturm“ euch ja diesem Thema in der Dezember-Ausgabe gewidmet. Jetzt darf ich die folgende F r a g e stellen: Wie sieht das Ergebnis der Evaluierung aus und wann dürfen wir mit einer Konzeptpräsentation beziehungsweise auch der Umsetzung rechnen (Applaus ÖVP)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Wie vereinbart, hat das Straßenamt diese Parkplatzerhebung gemacht für einspurige Kraftfahrzeuge in Kurzparkzonen, unterstützt vom Grazer Parkraumservice. Die entsprechenden Daten sind dann eben dem Straßenamt übermittelt worden. Bereits Mitte Dezember des Vorjahres wurde die Bezirksvorsteherin, es geht nämlich jetzt einmal um die Innere Stadt, davon in Kenntnis gesetzt und es findet am 12. März von 9.00 bis 12.00 Uhr eine Begehung mit der Frau Bezirksvorsteherin Haase statt und anschließend wird das Straßenamt die dort festgelegten Parkplätze verordnen und die dafür notwendigen Verkehrszeichen von der Holding aufgestellt (Applaus FPÖ). GR. Dr. Hofer: Ich kann heuer oder wir Zwei können heuer dann im Sommer bereits unsere Einspurigen parken? StR. Mag. (FH) Eustacchio: So ist es. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 13.50 Uhr den Vorsitz. 11) Benennung des Generationenparks in der Rankengasse nach Anna Cadia GR.in Mag.a Taberhofer stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR.in Mag.a Taberhofer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage betrifft die Benennung des Generationenparks in der Rankengasse nach Anna Cadia. Anlässlich des 75. Jahrestages der Februarkämpfe habe ich bereits 2009 einen Antrag diesbezüglich gestellt, dass eine Straße oder ein Platz nach ihr benannt werden soll und mittlerweile würde sich als Anlass 80 Jahre Februar 1934 durchaus sehr gut eignen. Ich habe dann zu einem späteren Zeitpunkt, da habe ich auch Zustimmung dazu auch erhalten, dieses Anliegen noch einmal wiederholt und deshalb ist der Wunsch vielleicht nur ganz kurz skizziert. Anna Cadia ist geboren, entstammt einer Grazer Arbeiterfamilie, sie war politisch engagiert, sie hat sich sehr sozial auch engagiert, sie hat Hilfsdienste einerseits in einer Brikettfabrik, sie hat sich als Hausgehilfin aktiv eingeschalten und sie ist auf Vorschlag des Frauenreferates der SPÖ, damals hat sie die neu gegründete Hebammenfürsorgerinnenschule besucht. Also sie hat einiges vorzuweisen, dass es wichtig wäre, da diesbezüglich also eine Maßnahme zu setzen und deshalb nehme ich den kurz begangenen 80. Jahrestag als Anlass und richte namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, daher folgende F r a g e : Sind Sie bereit, das Gedenken an den Bürgerkrieg vor 80 Jahren zum Anlass zu nehmen und nunmehr die notwendigen Schritte einzuleiten, damit der Generationenpark in der Rankengasse nach Anna Cadia benannt wird (Applaus KPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Vielen Dank. Manchmal denke ich mir, in New York hat es der Bürgermeister einfacher. Ich werde ja jede Woche mit dem Thema Straßenbenennungen konfrontiert, die Amerikaner haben einfach die Fifth Avenue, wir haben uns auf Namen eingelassen und deswegen dürfte es auch so weitergehen. Die grundsätzlichen Richtlinien für Straßenbenennungen werden sinngemäß auch auf die Benennungen von Parkanlagen angewendet. Sie differenzieren nicht zwischen öffentlichen Straßen und Privatstraßen, sondern sprechen nur von Verkehrsflächen im Allgemeinen. Nach den Richtlinien besteht im Falle einer Umbenennung im Sinne des Punktes 1b, Umbenennung im öffentlichen Interesse, ein Anhörungsrecht der betroffenen Liegenschaftseigentümer. Es werden in sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen grundsätzlich aber auch im Falle einer Neubenennung einer privaten Verkehrsfläche oder Parkanlage die betroffenen Liegenschaftseigentümer um Stellungnahme zu der geplanten Benennung ersucht. Im konkreten Fall, ich gebe zu, das ist schon sehr lange jetzt, sind die Gespräche mit den privaten Liegenschaftseigentümern noch nicht abgeschlossen, erst nach Vorliegen der Stellungnahme wird die weitere Vorgangsweise festgelegt. Ich werde jetzt einmal schauen, wo die bleibt. GR.in Mag.a Taberhofer: Ein Dankeschön, dann wird die Befragung wohl hoffentlich jetzt etwas zügiger voranschreiten diesbezüglich. Danke (Applaus KPÖ). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.55 Uhr den Vorsitz. T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Jetzt darf ich Sie bitten, die Tagesordnung zur Hand zu nehmen. Es gibt wieder eine große Anzahl von Gemeinderatsstücken, die wir jetzt im Vorfeld schon für beschlossen erklären können, nach Rücksprache mit allen Fraktionen. Gemeinsam einstimmig entschieden wurde das Stück Nummer 1), das Stück Nummer 3) hier hat die FPÖ nur den Punkt 2.2 nicht unterstützt, Tagesordnungspunkt 5), Tagesordnungspunkt 6) und 7), auch der Tagesordnungspunkte 8), 9), 10), ebenso 11), 12), 13), 14), 15), 16), 17), 18), 19), alle einstimmig, auch die Stücke 20), 21) und 22), Stück Nummer 24) wieder einstimmig, 25) einstimmig, Stück Nummer 30) einstimmig, 31) wurde abgesetzt, 32) einstimmig, 34) einstimmig, 36) mit der Gegenstimme des Piraten, 37) mit Gegenstimme Piraten, Stück Nummer 38), ich weiß nicht, ob Sie das auch vorfinden, ist bereits als Tagesordnungspunkt 21) vorhanden. Stück Nummer 40) ist abgesetzt, Stück Nummer 41) ist einstimmig. 1) A 1-1633/2003-10 Abänderung der Dienstzweigeverordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß den §§ 2, 4 und 678 Abs. 3 bis 6 der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956, LGBl.Nr. 30/1957, zuletzt geändert mit LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: Die Verordnung des Gemeinderates vom 6.7.2000 über die Dienstzweige der Beamten der Landeshauptstadt Graz (Dienstzweigeordnung), geändert durch GRB vom 15.3.2001, 13.5.2004, 17.2.2005 und 15.11.2007 wird wie folgt geändert: Artikel I Änderungen 1. § 2 Abs. 3 lautet: „(3) Im Branddienst stehende Bedienstete der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr sind vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen.“ 2. § 6 Abs. 3 lautet: „(3) Für die Anerkennung von Berufsqualifikationen gelten die Bestimmungen des § 4a der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956, LGBl.Nr. 30/1957, idF LGBl.Nr. 87/2013.“ 3. Im § 6 entfallen die Absätze 4 bis 7. 4. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Das Anstellungserfordernis gilt als erbracht, wenn der Beamte/die Beamtin zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung das für seine/ihre Beamtengruppe vorgeschriebene Anstellungserfordernis erfüllt.“ 5. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Von der Ablegung einer in der Dienstzweigeverordnung als Erfordernis für die Definitivstellung vorgesehenen Prüfung ist befreit, wer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung 1. die für seine Beamtengruppe vorgeschriebene(n) Prüfung(en) abgelegt hat und 2. bereits in jener Verwendung tätig ist, für die die Fachprüfung vorgesehen ist.“ 6. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe A, Abschnitt II, Abs. 1, lit.a wird die Wortfolge „idF BGBl. I Nr. 24/2007,“ durch die Wortfolge „idF BGBl. I Nr. 176/2013,“ ersetzt. 7. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe A, Abschnitt II, Abs. 1, lautet lit.b: „b) den Erwerb eines akademischen Grades gemäß § 6 Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG), BGBl. Nr. 340/1993, idF. BGBl. I Nr. 79/2013, aufgrund des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines Fachhochschul-Diplomstudienganges.“ 8. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe A, Abschnitt II, Abs. 2, lit. a wird die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 121/2002,“ durch die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 2/2008,“ ersetzt. 9. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe A, Abschnitt III, Z. 1., letzter Absatz („Funktionsbezeichnung“), wird die Wortfolge „BGBl. Nr. 169/1998,“ durch die Wortfolge „BGBl. I Nr. 169/1998 idF. BGBl. I Nr. 81/2013,“ ersetzt. 10. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe A, Abschnitt III, Z. 3 lautet der zweite Absatz: „Definitivstellungserfordernis (sofern nicht in den Geriatrischen Gesundheitszentren als Gesundheitspsychologe/in bzw. Klinische/r Psychologe/in gemäß Psychologengesetz, BGBl. Nr. 360/1990 idF. BGBl. I Nr. 98/2001 in Verwendung): erfolgreiche Ablegung der Prüfung für den höheren Dienst in der Verwaltung.“ 11. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe B, Abschnitt II, Abs. 2 lit. c wird die Wortfolge „BGBl. I Nr. 91/2005.“ durch die Wortfolge „BGBl. I Nr. 75/2013.“ ersetzt. 12. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe B, Abschnitt II, Abs. 3, lit. b wird die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 24/2007,“ durch die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 176/2013,“ ersetzt. 13. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe B, Abschnitt II, Abs. 3, lit. c wird die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 121/2002,“ durch die Wortfolge „idF BGBl. I Nr. 2/2008,“ ersetzt. 14. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe B, Abschnitt II, Abs. 3, lit. d wird die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 43/2006,“ durch die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 79/2013“, ersetzt. 15. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe B, Abschnitt II, Abs. 4 lit. a wird die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 5/2006,“ durch die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 129/2013,“ ersetzt. 16. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe B, Abschnitt II, Abs. 4 lit. b entfällt die Wortfolge „nach § 18 Abs. 1 Z. 6 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 idF. BGBl. I Nr. 60/2007. 17. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe B, Abschnitt II, Abs. 4 lautet lit. c: „c) erfolgreiche Ablegung der Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 idF. BGBl. I Nr. 176/2013, oder nach dem Studienberechtigungsgesetz, BGBl. Nr. 292/1985 idF. BGBl. I Nr. 136/2001.“ 18. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe B, Abschnitt III, Z. 3 wird die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 90/2006“ durch die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 185/2013“ ersetzt. 19. In der Anlage I, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe B, Abschnitt III, Z. 4. wird die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 90/2006“ durch die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 185/2013“ ersetzt. 20. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe B, Abschnitt III, Z. 5 wird der Punkt am Ende des letzten Abschnittes durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Absätze angefügt: „für die Verwendung als Techniker/in bei der Feuerpolizei der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz: zusätzlich erfolgreiche Ablegung der Prüfung über den Fachlehrgang für die Feuerpolizei (Entlohnungsgruppe b) gemäß § 8 (1) Pkt. II. 1. der Richtlinie des Gemeinderates vom 14.11.2013 über die Ausbildung für die Bediensteten der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz (Ausbildungsrichtlinie für die Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr); für die Verwendung als Referent/in im Vorbeugenden Brandschutz der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz: zusätzlich erfolgreiche Ablegung der Prüfung über den Fachlehrgang für Amtssachverständige des Vorbeugenden Brandschutzes (Entlohnungsgruppe b) gemäß § 8 (1) Pkt. II. 3. der Richtlinie des Gemeinderates vom 14.11.2013 über die Ausbildung für die Bediensteten der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz (Ausbildungsrichtlinie für die Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr).“ 21. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe B, Abschnitt III, Z. 6 lautet der letzte Absatz: „für die Verwendung in den Bibliotheken: zusätzlich erfolgreiche Ablegung der Prüfung für den gehobenen Fachdienst in Öffentlichen Bibliotheken;“ 22. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe B, Abschnitt III, Z. 6. wird dem letzten Absatz folgender Absatz angefügt: „für die Verwendung als Referent/in im Katastrophen-/Zivilschutz der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz: zusätzlich erfolgreiche Ablegung der Prüfung über den Fachlehrgang für den Katastrophen-/ Zivilschutz gemäß § 8 (1) Pkt. III. der Richtlinie des Gemeinderates vom 14.11.2013 über die Ausbildung für die Bediensteten der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz (Ausbildungsrichtlinie für die Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr).“ 23. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe B, Abschnitt III, Z. 7. lautet die Bestimmung über das Anstellungserfordernis: „Anstellungserfordernis: abgeschlossene Ausbildung für Aufsichtsorgane gemäß § 24 Abs. 3 „Anstellungserfordernis: abgeschlossene Ausbildung für Aufsichtsorgane gemäß § 24 Abs. 3 LMSVG nach den Bestimmungen der LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung (Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend über die Aus- und Weiterbildung von Aufsichtsorganen und Gutachtern in der Agentur und in den Untersuchungsanstalten der Länder gemäß dem LMSVG), BGBl. II Nr. 275/2008 idF. BGBl. II Nr. 322/2009 oder erfolgreiche Ablegung der Prüfung für Aufsichtsorgane zur Überwachung des Verkehrs mit den durch das Lebensmittelgesetz 1975 erfassten Waren gemäß der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 12. Juli 1983, BGBl. Nr. 297.“ 24. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe C, Abschnitt III, Z. 1 lautet der erste Absatz: „für die Funktion als Betriebsleiter/in oder Betriebsleiter/in-Stellvertreter/in der Desinfektionsanstalt: an Stelle des in Abschnitt II bestimmten Erfordernisses die Berechtigung zur Ausübung des medizinischen Assistenzberufs Desinfektionsassistenz gemäß Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG), BGBl. I Nr. 89/2012 idF. BGBl. I Nr. 80/2013, und Nachweis der Berechtigung zur Lenkung von Pkw (Führerschein für die Klasse B) sowie eine mindestens fünfjährige Verwendung im Desinfektionsdienst;“ 25. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe C, Abschnitt III, Z. 1 lautet der letzte Absatz: „für die Verwendung in den Bibliotheken: zusätzlich erfolgreiche Ablegung der Prüfung für den mittleren Fachdienst in öffentlichen Bibliotheken;“ 26. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe C, Abschnitt III, Z. 1 wird dem letzten Absatz folgender Absatz angefügt: „für die Verwendung als Referent/in im Katastrophen-/Zivilschutz der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz: zusätzlich erfolgreiche Ablegung der Prüfung über den Fachlehrgang für den Katastrophen-/Zivilschutz gemäß § 8 (1) Pkt. III. der Richtlinie des Gemeinderates vom 14.11.2013 über die Ausbildung für die Bediensteten der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz (Ausbildungsrichtlinie für die Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr).“ 27. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe C, Abschnitt III, Z. 2. wird der Punkt am Ende der Bestimmung über das Anstellungserfordernis durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Absatz angefügt: „für die Verwendung in der Nachrichtenabteilung der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz: an Stelle des in Abschnitt II bestimmten Erfordernisses eine abgeschlossene Ausbildung als Nachrichtentechniker/Nachrichtentechnikerin oder in einem verwandten Beruf;“ 28. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe C, Abschnitt III, Z. 2. wird der Punkt am Ende der Bestimmung über das Definitivstellungserfordernis durch einen Strichpunkt ersetzt und werden folgende Absätze angefügt: „für die Verwendung als Techniker/in bei der Feuerpolizei der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz: zusätzlich erfolgreiche Ablegung der Prüfung über den Fachlehrgang für die Feuerpolizei (Entlohnungsgruppe c) gemäß § 8 (1) Pkt. II. 2. der Richtlinie des Gemeinderates vom 14.11.2013 über die Ausbildung für die Bediensteten der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz (Ausbildungsrichtlinie für die Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr); für die Verwendung als Techniker/in der Nachrichtenabteilung der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz: zusätzlich erfolgreiche Ablegung der Prüfung über den Fachlehrgang für die Nachrichtenabteilung gemäß § 8 (1) Pkt. IV. der Richtlinie des Gemeinderates vom 14.11.2013 über die Ausbildung für die Bediensteten der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz (Ausbildungsrichtlinie für die Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr).“ 29. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe C, Abschnitt III, Z. 2. wird der Punkt am Ende der Bestimmung über die Funktionsbezeichnung durch einen Beistrich ersetzt und angefügt: „Nachrichtentechniker/ Nachrichtentechnikerin“. 30. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe C, Abschnitt III lautet die Z. 4: „4. Labor-/Röntgendienst Anstellungserfordernis: an Stelle des in Abschnitt II bestimmten Erfordernisses entsprechend der Verwendung die Berechtigung zur Ausübung des medizinischen Assistenzberufes Laborassistenz oder Röntgenassistenz gemäß Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG), BGBl. I Nr. 89/2012 idF. BGBl. I Nr. 80/2013. Funktionsbezeichnung: Bedienstete dieser Beamtengruppe führen für die Dauer der entsprechenden Verwendung die im MABG jeweils normierte Berufsbezeichnung als Funktionsbezeichnung.“ 31. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe C, Abschnitt III, Z. 5. wird die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 90/2006“ durch die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 185/2013.“ ersetzt. 32. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe D, Abschnitt III, Z 1 lautet das Anstellungserfordernis für die Verwendung als Präsidialfahrer: „das in Abschnitt II bestimmte Erfordernis wird erfüllt durch den Nachweis der Berechtigung zur Lenkung von Personenkraftwagen (Führerschein für die Klasse B) und eine mindestens 3-jährige Fahrpraxis“. 33. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe D, Abschnitt III, Z. 1 lautet der letzte Absatz: „Definitivstellungserfordernis (sofern nicht in den Geriatrischen Gesundheitszentren als Seniorenbetreuer/in in Verwendung): Prüfung für den mittleren Dienst D.“ 34. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe D, Abschnitt III, Z. 2 wird bei der Bestimmung über das Anstellungserfordernis für die Verwendung als PflegehelferIn die Wortfolge „idF BGBl. I Nr. 90/2006;“ durch die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 185/2013;“ ersetzt. 35. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe D, Abschnitt III, Z. 2 wird bei der Bestimmung über das Anstellungserfordernis für die Verwendung als Medizinische/r) MasseurIn oder HeilmasseurIn die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 90/2006.“ durch die Wortfolge „idF. BGBl. I Nr. 80/2013.“ ersetzt. 35. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe D, Abschnitt III lautet die Z. 3.: „3. Desinfektionsdienst Anstellungserfordernis: das in Abschnitt II bestimmte Erfordernis wird erfüllt durch die Berechtigung zur Ausübung des medizinischen Assistenzberufs Desinfektionsassistenz gemäß Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG), BGBl. I Nr. 89/2012 idF. BGBl. I Nr. 80/2013; überdies ist der Nachweis der Berechtigung zur Lenkung von Pkw (Führerschein für die Klasse B) erforderlich. Funktionsbezeichnung: Bedienstete dieser Beamtengruppe führen für die Dauer der entsprechenden Verwendung die im MABG hierfür normierte Berufsbezeichnung als Funktionsbezeichnung.“ 37. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe K lauten die Abschnitte I und II: Abschnitt I Zuweisung von Dienstposten zur Verwendungsgruppe K Dienstposten der Verwendungsgruppe K sind für Tätigkeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen vorzusehen, deren Verrichtung eine Ausbildung zur/zum Kindergärtnerin/Kindergärtner bzw. Erzieherin/Erzieher an Horten erfordern. Abschnitt II Besondere Anstellungserfordernisse Hinsichtlich der fachlichen Anstellungserfordernisse gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Kindergärtnerinnen/Kindergärtner und Erzieherinnen/Erzieher an Horten und Schülerheimen 2008 (Steiermärkisches Anstellungserfordernisgesetz 2008 – StAEG), LGBl.Nr. 105/2008.“ 38. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe KB lauten die Abschnitte I und II: Abschnitt I Zuweisung von Dienstposten zur Verwendungsgruppe KB Dienstposten der Verwendungsgruppe KB sind für Betreuungsaufgaben in Kinderbetreuungseinrichtungen vorzusehen, deren Verrichtung unter Anleitung zu erfolgen hat und eine Ausbildung zur Kinderbetreuerin/zum Kinderbetreuer erfordert. Abschnitt II Besondere Anstellungserfordernisse Abgeschlossener Ausbildungslehrgang zur Kinderbetreuerin und Tagesmutter/zum Kinderbetreuer und Tagesvater gemäß § 26 des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes – StKBBG, LGBl.Nr. 22/2000, in Verbindung mit der Kinderbetreuungs-Ausbildungsverordnung 2010, LGBl.Nr. 54/2010 oder der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Mai 2000 über die Ausbildungslehrgänge für Kinderbetreuerinnen und Tagesmütter, LGBl.Nr. 37/2000.“ 39. In der Anlage 1, II. Hauptstück (Schema II), Verwendungsgruppe S, lautet der Abschnitt II: Abschnitt II Besondere Anstellungserfordernisse (1) Erfordernis für die Anstellung ist der Erwerb des für den Fachhochschul-Masterstudiengang oder für den Fachhochschul-Bachelorstudiengang „Sozialarbeit“ vorgesehenen akademischen Grades gemäß § 6 Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG), BGBl. Nr. 340/1993 idF. BGBl. I Nr. 79/2013. (2) Der erfolgreiche Abschluss des Fachhochschul-Master- bzw. Bachelorstudienganges „Sozialarbeit“ wird ersetzt durch das Diplom einer Akademie für Sozialarbeit oder einer früheren Lehranstalt für gehobene Sozialberufe.“ 40. In der Anlage 3 zur Dienstzweigeverordnung werden dem Absatz 11 folgende Absätze angefügt: „(12) Überleitung in die Beamtengruppe „Labor-/Röntgendienst“ Beamte der Verwendungsgruppe C, die bis zum In-Kraft-Treten dieser Verordnung der Beamtengruppe „Medizinisch-technischer Fachdienst“ angehören, werden der Beamtengruppe „Labor-/Röntgendienst“ zugewiesen. (13) Überleitung in die Beamtengruppe „Desinfektionsdienst“ Beamte der Verwendungsgruppe C, die bis zum In-Kraft-Treten dieser Verordnung der Beamtengruppe „Sanitätshilfsdienst“ angehören, werden der Beamtengruppe „Desinfektionsdienst“ zugewiesen.“ Artikel II In-Kraft-Tretens - Bestimmung Artikel I tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. 3) A 5-3327/2014-1 Verein „ErfA – Erfahrung für Alle“; Vertrag und Aufwandsgenehmigung über € 560.000,- für 2014 aus den Fipossen 1.42900.728800 (€ 475.000,-) und 1.42900.728810 (€ 85.000). Der Ausschuss für Soziales stellt gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 7 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle 1.) den beiliegenden einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Vertrag, abgeschlossen zwischen dem Verein ErfA – „Erfahrung für Alle“ und der Stadt Graz, für den Zeitraum von 1.1.2014 bis 31.12.2014, beschließen und 2.) die Aufwandsgenehmigung zur Refundierung der damit verbundenen Personal- und Sachkosten an den Verein ErfA für 2014 * in der Höhe von € 475.00,- für das Projekt „Betreuung und Beschäftigung von arbeitsmarktfernen Personen“ (die Bedeckung ist auf der Fipos 1.42900.728800 gegeben) und * in der Höhe von € 85.000,- für das Projekt „Nähwerkstatt“, (Bedeckung ist auf der Fipos 1.42900.728810 gegeben) erteilen. 5) A 8 – 66149/2013-1 Stadtbaudirektion Speicherkanal Hilmteich, BA 156 1a. Projektgenehmigung über € 2.200.000,- in der AOG 2014-2015 1b. Reduzierung der Projektgenehmigung Hauptsammlerentlastungskanal, BA 70 um € 586.000,- 2. Kreditansatzverschiebung über € 586.000,- und Umbenennung einer Fipos in der AOG 2014 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: 1a. In der AOG 2014-2015 wird die Projektgenehmigung „Speicherkanal Hilmteich, BA156“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 2,200.000,- und die Aufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung der Stadt Graz Projekt Ges.Kost. RZ MB 2014 MB 2015 Speicherkanal Hilmteich, BA156 2.200.000 2014-2015 1.770.000 430.000 beschlossen. 1b. Die bestehende Projektgenehmigung „Hauptsammlerentlastungskanal, BA70“ wird wie folgt gekürzt: Projekt Ges.Kost. Ausgaben bis Ende 2013 VA 2014 Folgejahre Hauptsammlerentlastungskanal, BA70 8.530.000 2.505.474 1.377.100 1.128.374 Kürzung für PG Speicherkanal Hilmteich, BA 156 - 586.000 - 586.000 Kürzung für PG Kläranlage Energiegewinnung, BA 47, (Siehe GR-Antrag selber Gemeinderat, GZ: A8-66149/2013-5) - 496.000 - 496.000 Summe 7.448.000 295.100 Die Projektgenehmigung „Hauptsammlerentlastungskanal, BA 70“ wird somit insgesamt von € 8.530.000,- um € 1.082.000,- auf € 7.448.000,- gekürzt. 2. In der AOG des Voranschlages 2014 wird die Fipos 5.85100.004110 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Entlastung Hilmteich BA 153“ umbenannt in „Wasser- und Kanalisationsbauten, Speicherkanal Hilmteich, BA 156“ (lt. Motivenbericht). Weiters wird die Fipos 5.85100.004110 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Speicherkanal Hilmteich, BA 156“ (AOB BD00) um €586.000,- erhöht und zur Bedeckung die Fipos 5.85100.004040 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Hauptsammler-entlastungskanal, BA 70“ um denselben Betrag gekürzt. 6) A 10/BD-003663/2014/4 Holding Graz Services BA 156 Hydraulische Sanierung Mischwasserkanalisation Hilmteich Projektgenehmigung über € 2.200.000,- exkl. MWSt. Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung stellt daher gemäß § 45 Abs. 2 Z 5 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Projektgenehmigung für den Bauabschnitt 156 – Hydraulische Sanierung Mischwasserkanalisatin Hilmteich über € 2.200.000,- exkl. MWSt. wird erteilt. 7) A 8-18793/06-130 Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. Abtretung des Geschäftsanteils der Steirische Gas Wärme GmbH an der Grazer Energieagentur GmbH an die Energie Steiermark AG; Ermächtigung für die Vertreterin der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Unterfertigung Zustimmungserklärung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: Der Abtretung des gesamten Geschäftsanteils der Steirischen Gas-Wärme GmbH (5 % von 100) an der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. an die Energie Steiermark AG gemäß Punkt XI des Gesellschaftsvertrages der Grazer Energieagentur Ges.m.b.H. wird zugestimmt. 8) A 8-66147/2013-33 Straßenamt Parkkonzept Änderungsmaßnahmen Übertragung der Restmittel aus 2013, Nachtragskredit in Höhe von insgesamt € 47.000,- in der OG 2014 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: In der OG 2014 werden folgende Fiposse wie folgt erhöht: 1.64900.403500 „Handelswaren“ um € 1.400,- 1.64900.728510 „Entgelte für sonstige Leistungen“ um € 8.700,- 1.64900.050500 „Sonderanlagen“ um € 36.900,- 2.92000.841200 „Abg. f.d. Gebr. v. öffentl. Grund i.d. Gm. und darüber“ um € 47.000,- 9) A 8-66147/2013-30 Umweltamt Grazer Feinstaubförderungspaket Übertragung der Restmittel aus 2013, Nachtragskredit in Höhe von insgesamt € 431.000,- in der OG 2014 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: In der OG 2014 werden folgende Fiposse wie folgt erhöht: 1.52200.775000 „Kap. Transferz. an Unternehmungen (ohne Finanzuntern.)“ um € 430.000,- 1.52200.775100 „Kap. Transferz. an Unternehmungen (ohne Finanzuntern.),Fahrradanhänger und Lastenfahrräder“ um € 1.000,- 2.52200.298002 „Rücklagen, Entnahme Feinstaubrück- lage“ um € 431.000,- 10) A 8-006485/2007/0017 A 8-006647/2013/0035 Immobilientransaktion Stadt Graz – GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH; Rückkauf diverser Leasingobjekte 1. Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechtes 2. Abschluss von Mietverträgen zwischen der Stadt Graz und der GBG 3. Nachtragskredite über € 189.400,- in der OG 2014 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 und 9 sowie § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: 1. Die Stadt Graz verzichtet auf die Ausübung des im jeweiligen Baurechtsvertrag eingeräumten Vorkaufsrechtes an den im Motivenbericht genannten Liegenschaften. Die Errichtung sämtlicher mit der Durchführung verbundenen Erklärungen (insbes. Löschungserklärungen) wird vom Präsidialamt-Referat für Zivilrechtsangelegenheiten durchgeführt. Die im Zusammenhang mit dem Rückkauf gegenüber den Leasinggesellschaften abzugebenden Schad- und Klagloserklärungen in Form der beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil bildenden Mustervereinbarung, wird genehmigt. 2. Auf Basis des beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil bildenden Musteranbots wird der Abschluss der Mietverträge zwischen der GBG und der Stadt Graz, Abteilung für Immobilien sowie Abteilung für Bildung und Integration, für die im Motivenbericht genannten Objekte genehmigt. Die Finanzierung durch die GBG Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH in Höhe von € 3.295.229,76 zuzüglich 5 % Nebenkosten (= € 3.459.991,25) erfolgt über den Cash Pool. 3. In der OG des Voranschlages 2014 werden die Fiposse 1.21100.700505 „Mietzinse, GBG-Mieten“ um € 44.800,- 1.84000.700515 „Mietzinse, GBG-Mieten“ um € 144.600,- 2.91400.080000 „Beteiligungen“ um € 189.400,- erhöht. 11) A 8-66149/2013-5 Stadtbaudirektion Kläranlage: Umbau, Zulauf und Energiegewinnung, Auslauf, BA 47 1a. Projektgenehmigung über € 1.060.000,- in der AOG 2014-2016 1b. Reduzierung der Projektgenehmigung Hauptsammlerentlastungskanal, BA 70 um € 36.000,- 2. Kreditansatzverschiebung über € 36.000,- in der AOG 2014 und Übertrag aus der AOG 2013 in Höhe von € 64.000,- inklusive Fipos-Umbenennung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: 1a. In der AOG 2014-2016 wird die Projektgenehmigung „Kläranlage Umbau Zulauf und Energiegewinnung Auslauf, BA 47“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 1.060.000,- und die Aufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung der Stadt Graz Projekt Ges.Kost. RZ MB 2014 MB 2015 MB 2016 Kläranlage Umbau Zulauf und Energiegewinnung Auslauf, BA 47 1.060.000 2014-2016 600.000 410.000 50.000 beschlossen. 1b. Die bestehende Projektgenehmigung „Hauptsammlerentlastungskanal, BA 70“ wird wie folgt gekürzt: Projekt Ges.Kost. Ausgaben bis Ende 2013 VA 2014 Folgejahre Hauptsammlerentlastungskanal, BA 70 8.530.000 2.505.474 1.377.100 1.128.374 Kürzung für PG Kläranlage Energiegewinnung BA 47 - 496.000 - 496.000 Kürzung für PG-Speicherkanal Hilmteich, BA 156 (Siehe GR-Antrag selber Gemeinderat, GZ. A8-66149/2013-1 - 586.000 - 586.000 Summe 7.448.000 295.100 Die Projektgenehmigung „Hauptsammlerentlastungskanal, BA 70“ wird somit insgesamt von € 8.530.000,- um € 1.082.000,- auf € 7.448.000,- gekürzt. 2. In der AOG des Voranschlages 2014 wird die Fipos 5.85100.050400 „Sonderanlagen, BA 47 Kläranlage Wasserkraftwerk“ umbenannt in „Sonderanlagen, Kläranlage Energiegewinnung, BA 47“ (lt. Motivenbericht). Weiters wird die Fipos 5.85100.050400 „Sonderanlagen, Kläranlage Energiegewinnung, BA 47“, um € 100.000,- erhöht und zur Bedeckung die Fipos 5.85100.004040 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Hauptsammlerentlastungskanal, BA70“ um € 36.000,- gekürzt und die Fipos 6.85100.298002 „Rücklagen“ um € 64.000,- erhöht. 12) A 10/BD-068328/2013/2 Holding Graz Services BA 47 Kläranlage, Umbau Zulauf und Energiegewinnung Auslauf Projektgenehmigung über € 1.060.000,- exkl. MWSt Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung stellt gemäß § 45 Abs. 2 Z. 5 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Projektgenehmigung für den BA 47 Kläranlage, Umbau Zulauf und Energiegewinnung Auslauf über € 1.060.000,- exkl. MWSt. wird erteilt. 13) A 8-66149/2013-4 Stadtbaudirektion Leitungskataster – Bestandsanlagen Abschnitt Nord – Ost, BA 300 Projektgenehmigung über € 1.200.000,- in der AOG 2014-2016 und Umbenennung einer Fipos in der AOG 2014 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: In der AOG 2014-2016 wird die Projektgenehmigung „Leitungskataster Abschnitt NO, BA 300“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 1.200.000,- und die Aufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung der Stadt Graz Projekt Ges.Kost. RZ MB 2014 MB 2015 MB 2016 Leitungskataster Abschnitt NO, BA 300 1.200.000 2014-2016 400.000 400.000 400.000 beschlossen. In der AOG des Voranschlages 2014 wird die Fipos 5.85100.728100 „Entgelte für sonstige Leistungen, BA 300, Leitungskataster“ umbenannt in „Entgelte für sonstige Leistungen, BA 300 Leitungskataster Abschnitt NO“ (lt. Motivenbericht). 14) A 10/BD-000991/2014/3 Holding Graz Services BA 300 Leitungskataster-Bestandsanlagen, Abschnitt Nord-Ost Projektgenehmigung über € 1.200.000,- exkl. MWSt. Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung stellt gemäß § 45 Abs. 2, Z 5 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Projektgenehmigung für den BA 300 Leitungskataster – Bestandsanlagen, Abschnitt Nord-Ost über € 1.200.000,- exkl. MWSt. wird erteilt. 15) A 8/4-66859/2013 EZ 964, KG Waltendorf nahe am Janneckweg grundbücherliche Dienstbarkeit einer Errichtung, des Bestandes und Betriebes eines Kanals zugunsten der Stadt Graz Vorrangeinräumungserklärung Antrag auf Zustimmung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Die Stadt Graz stimmt der Vorrangseinräumungserklärung der beiden Pfandrechte für die unter C-LNR 3a intabulierte Kanaldienstbarkeit in der EZ 964, KG Waltendorf nach Abschreibung zur EZ 2878, KG Waltendorf, im Sinne der beiliegenden Urkunde, zu. Sämtliche mit der Errichtung und der grundbücherlichen Durchführung dieser Urkunde verbundenen Kosten gehen zu Lasten der xxxx 16) A 8/4-63700/2013 KG Innere Stadt nahe der Salzamtsgasse grundbücherliche Dienstbarkeit einer Errichtung, des Bestandes und Betriebes eines Straßenkanals zugunsten der Stadt Graz; Löschung der Dienstbarkeit Antrag auf Zustimmung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Die Stadt Graz verzichtet auf die Ausübung ihrer in EZ 496, KG Innere Stadt unter C-LNR 2a intabulierter Kanaldienstbarkeit und stimmt der Löschung zu. Sämtliche mit der Errichtung und der grundbücherlichen Durchführung dieser Urkunde verbundenen Kosten gehen zu Lasten von xxxxx 17) A 8/4-17693/2011 Verlängerung Straßenbahnlinie 7 bescheidmäßige Grundabtretung Übernahme des Gdst.Nr. 3054/3 (561 m2), EZ 2081, KG Geidorf in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Die Übernahme des Gdst.Nr. 3054/3, EZ 2081, KG Geidorf, mit einer Fläche von 561 m2, welches mit Bescheid vom 18.4.2002, GZ. A 17-4411/2002-2, zur Abtretung vorgeschrieben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 18) A 8/4-42568/2012 Murpark – Sternäckerweg Errichtung Geh- und Radweg Übernahme des Gdst.-Nr. 386/4, EZ 1065, KG Liebenau im Ausmaß von 20 m2 in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Die Übernahme des Gdst.Nr. 386/4, EZ 1065, KG Liebenau, im Ausmaß von 20 m2, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 19) A 8/4-64929/2013 Warnhauserweg Bescheidmäßige Grundabtretung Übernahme des Gdst.Nr. 244/19, EZ 1322, KG Rudersdorf, im Ausmaß von 105 m2 in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Die Übernahme des Gdst.Nr. 244/19, EZ 1322, KG Rudersdorf, mit einer Fläche von 105 m2, welche mit Baubewilligungsbescheid vom 9.12.2010, GZ. 031466/2010/0004 zur Abtretung vorgeschrieben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 20) A 8/4-59892/2012 Weiberfelderweg Bescheidmäßige Grundabtretung Übernahme der Gdst.Nr. 427/52, EZ 3289, sowie Gdst.Nr. 429/41, EZ 3290, je KG Webling, im Gesamtausmaß von 506 m2 in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Die Übernahme der Gdst.Nr. 427/52, EZ 3289 und Gdst.Nr. 429/41, EZ 3290, je KG Webling, mit einer Gesamtfläche von 506 m2, welche mit Baubewilligungsbescheid vom 19.12.2008, GZ. 033396/2008/0007 zur Abtretung vorgeschrieben wurden, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 21) A 10/BD-035075/2007-13 A 10/1-006801/2014-0003 A 8-66149/2013-3 Formelle Genehmigung von Förderungen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Höhe von insgesamt € 226.000,- (mit der Möglichkeit einer optionalen Erhöhung auf max. € 376.000,-) „Stadtübergreifende energieeffiziente Straßenbeleuchtung von URBAN PLUS-Gebiet“ im Rahmen von URBAN PLUS (OP Regionale Wettbewerbsfähigkeit Stmk. 2007-2013) Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung und der Ausschuss für Verkehr stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Dem Motivenbericht wird zugestimmt. 2. Für das im Motivenbericht näher beschriebene URBAN-PLUS-Teilprojekt wird die Förderungsempfehlungen der URBAN-PLUS-Steuerungsgruppe vom 27.1.2014 bestätigt, welche eine Basisförderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Höhe von insgesamt € 226.000,- vorsieht. Sollten 2014 EU/EFRE-Fördermittel aus anderen bereits abgeschlossenen URBAN-PLUS-Teilprojekten frei disponibel werden, kann die Fördersumme optional auf maximal € 376.000,- erhöht werden. 3. Das A 10/1-Straßenamt des Magistrates der Stadt Graz wird beauftragt, im genannten Projekt als Projektträger bzw. städtischer Partner der Umlandgemeinde Seiersberg aufzutreten und den beantragten Vor- bzw. Kofinanzierungsanteil der Maßnahmen auf städtischem Gebiet zu übernehmen. 22) A 11-057782/2013/0007 Übereinkommen Europaplatz – Vorplatz Waagner-Biro-Straße 4. Nachtrag zum Übereinkommen vom 20.1./28.1.1955 Der Ausschuss für Verkehr stellt gemäß § 45 Abs. 2 Z 18 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Dem Abschluss des 4. Nachtrages zum Übereinkommen vom 10.1./28.1.1955 wird entsprechend den im beigelegten Vertragsentwurf angeführten Bedingungen zugestimmt. Die Stadtbaudirektion wird ermächtigt, die Anweisungsfreigabe gemäß § 3 des Nachtrages in Höhe von € 54.384,00 (brutto) von der Fipos 5.61200.755210 zu tätigen. 24) A 16-2184/2003 Literaturhaus/Franz-Nabl-Institut 1) Verlängerung der Kooperation zwischen Franz-Nabl-Institut für Literaturforschung und Literaturhaus Graz 2) Neuausschreibung der Literaturhausleitung mit der Universität Graz Der Kulturausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle den folgenden Punkten zustimmen: 1. Auf Basis des Motivenberichtes wird seitens der Stadt Graz der Prolongierung eines gemeinsamen BetreiberInnenvertrages für das Literaturhaus zwischen der Stadt Graz mit der Karl-Franzens-Universität/Franz-Nabl-Institut bis 31.12.2019 grundsätzlich zugestimmt. 2. Der Neuausschreibung der Literaturhausleitung im Sinne des vorgeschlagenen Profils und gemeinsam mit der Universität Graz wird zugestimmt. 3. Die Verlängerung einer bestehenden Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2015 bis 2019 soll bis zum Sommer 2014 als gemeinsamer Bericht A 8 und A 16 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 4. Sollte das BewerberInnenspektrum den im Motivenbericht dargelegten Erfordernissen nicht gerecht werden, ist ein weiteres Ausschreibungsverfahren Mitte des Jahres vorzusehen. 5. Die Entsendung in eine Auswahlkommission seitens der Stadt Graz erfolgt über Entscheidung der Kulturreferentin der Stadt Graz. 25) KFA-K 35/2001-9 KFA-K 36/2001-8 Novellierung der KFA-Satzung und der KFA-Krankenordnung Der Ausschuss der KFA stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 37 Abs. 4 der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956, LGBl.Nr. 30/1957, in der Fassung LGBl.Nr. 87/2013 und des § 21a des Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1974, LGBl.Nr. 30/1974, in der Fassung LGBl.Nr. 42/2013, beschließen: Den beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildenden Änderungen der KFA-Satzung und der KFA-Krankenordnung wird zugestimmt. NT 30) Präs. 12745/2004-15 Änderung der Sreumittelverordnung Der Ausschuss für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte stellt gemäß § 66 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013 (Statut), den Antrag, der Gemeinderat wolle die in der Beilage angeschlossene und einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildende Verordnung, mit der die Streumittelverordnung 2004 geändert werden soll, gemäß § 42 Abs. 1 des Statutes beschließen. NT 32) Präs. 12437/2003-66 Vertretung der Stadt Graz in Kommissionen, Vereinen, wirtschaftlichen Unternehmungen; Ersatznominierung für StR. a.D. Detlev Eisel-Eiselsberg und GR. Thomas Rajakovics Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Anstelle von Herrn StR. a.D. Detlev Eisel-Eiselsberg wird Herr StR. Kurt Hohensinner MBA als Vertretung der Stadt nominiert: 1) als Mitglied in der Hauptversammlung im Verein zu Förderung der Regionalentwicklung (FEV) Graz und Graz-Umgebung; 2) als Mitglied im Kuratorium der Bischof-Johann-Weber-Stiftung; 3) als Mitglied im Landessportrat; 4) als Mitglied im Vorstand des Vereins „Special Olympics 2017“ 5) als Mitglied im Jugendausschuss des österreichischen Städtebundes; 6) als Mitglied im Hauptausschuss des steirischen Städtebundes. NT 34) Präs. 7165/2014-3 CIVITAS Netzwerk für den deutschsprachigen Raum; a) Beitritt b) Vertretung der Stadt Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1) Die Stadt Graz tritt dem Verein „CIVITAS Netzwerk für den deutschsprachigen Raum“ bei. 2) Für die Vertretung der Stadt Graz im Vorstand des Vereins „CIVITAS Netzwerk für den deutschsprachigen Raum“ wird Herr DI Gerhard Ablasser, Referatsleiter der Stadtbaudirektion, nominiert. 3) Geschäftsführende und koordinierende Stelle in Angelegenheiten der Mitgliedschaft im Verein „CIVITAS Netzwerk für den deutschsprachigen Raum“ ist die Stadtbaudirektion. NT 36) A 8-17563/2006-182 Theaterholding Graz/Steiermark GmbH 11. Generalversammlung am 26. März 2014 Stimmrechtsermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Theaterholding Graz/Steiermark GmbH, Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird ermächtigt, in der am 6.3.2014 stattfindenden 11. o. Generalversammlung der Gesellschaft insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: Ad Punkt 2 der Tagesordnung: Zustimmung zur Tagesordnung Ad Punkt 3 der Tagesordnung: Genehmigung des Protokolls Nr. THO 10/2014 vom 16. Dezember 2013 Ad Punkt 4 der Tagesordnung: Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Bilanz 2012/2013 (Theaterholding Graz/Steiermark GmbH und gesamter Konzern) und Zustimmung zur Entlastung des Geschäftsführers und des Aufsichtsrates für das Wirtschaftsjahr 2012/2013. NT 37) A 8-18782/2006-108 A 8-20081/2006-130 A. Energie Graz GmbH Richtlinien für die 10. o. Generalversammlung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Stimmrechtsermächtigung (mit analoger Ermächtigung für die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH bzw. deren Tochtergesellschaft Energie Graz B. Energie Graz GmbH & CO KG Richtlinien für die 11. o. Generalversammlung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Stimmrechtsermächtigung (mit analoger Ermächtigung für die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH bzw. deren Tochtergesellschaften Energie Graz Holding GmbH Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 87/2014 beschließen: Zu A: Der Vertreter der Stadt Graz, in der Energie Graz GmbH, Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, sowie analog die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH bzw. deren Tochter Energie Holding GmbH werden vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat ermächtigt, in der am 28.2.2014 stattfindenden 10. ordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Ad TOP 3 – Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses der Energie Graz GmbH zum 31.12.2013 2. Ad TOP 4 – Zustimmung zur Verwendung des Bilanzergebnisses zum 31.12.2013 in Höhe von € 26.338,07 – Vortrag auf neue Rechnung 3. Ad TOP 5 – Zustimmung zur Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013. 4. Ad TOP 6 – Zustimmung zur Wahl der Confida Süd Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Opernring 2, in 8010 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014. Zu B. Der Vertreter der Stadt Graz in der Energie Graz GmbH & Co KG, Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, sowie die Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH bzw. deren Tochter Energie Graz Holding GmbH werden vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat ermächtigt, in der am 28.2.2014 stattfindenden 10. ordentlichen Gesellschafterversammlung der Gesellschaft folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Ad TOP 3 – Beschlussfassung gemäß Pkt. 5.8 (d) des Kommandit-gesellschaftsvertrages und Zustimmung zur Feststellung des Jahresabschlusses der Energie Graz GmbH & Co KG zum 31.12.2013 sowie Kenntnisnahme des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2013. 2. Ad TOP 4 – Beschlussfassung gemäß Pkt. 5.8 (d) des Kommandit-gesellschaftsvertrages und Zustimmung zur Feststellung des Konzernabschlusses der Energie Graz GmbH & Co KG zum 31.12.2013. 3. Ad TOP 5 – Zustimmung zur Entlastung der Geschäftsführerin für das Geschäftsjahr 2013 4. Ad TOP 6 – Zustimmung zur Wahl der Confida Süd Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Opernring 2, in 8010 als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014. 2. NT 41) Präs. 11211/2003/0099 Präs. 10877/2003/0033 Novellierung der Dienst- und Gehaltsordnung sowie des Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetzes Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 3 iVm Z 15 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen: 1. Die Gehälter der BeamtInnen, die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit einem Sondervertrag, in dem keine andere Art der Valorisierung vorgesehen ist, werden mit 1. März 2014 um 1,4 % plus 14,50 Euro erhöht. Die Zulagen und Nebengebühren mit Ausnahme der Kinderzulage werden mit Wirksamkeit vom 1.3.2014 um 2,02 % erhöht. 2. Die in der Beilage angeschlossenen und einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildenden Tabellen, mit denen die Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz sowie das Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetz geändert werden, werden genehmigt. 3. Die Gesetzesentwürfe sind dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung mit dem Ersuchen vorzulegen, für deren ehestbaldige Gesetzwerdung Sorge zu tragen. 4. Die in den angeschlossenen Tabellen vorgesehenen Neuregelungen sind mit dem hiefür vorgesehenen Wirksamkeitstermin 1. März 2014 vorschussweise anzuwenden. Die Tagesordnungspunkte 1), 5), 6), 7), 8), 9), 10), 11), 12), 13), 14), 15), 16), 17), 18), 19), 20), 21), 22), 24), 25), NT 30), NT 32), NT 34) und 2. NT 41) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte 3), NT 36) und NT 37) wurden mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GR.in Potzinger 2) A 5-14207/2004-4 Fahrten mit dem Behindertentaxi Valorisierung der Einkommensobergrenze GR.in Potzinger: Geschätzter Herr Bürgermeister, hohe Stadtregierung, liebe Gemeinderatskolleginnen und -kollegen, geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Ein wichtiges Stück, das den Damen und Herren, die mobilitätseingeschränkt sind, sehr zugute kommt. Es geht um die Fahrten mit dem Behindertentaxi und die Valorisierung der Einkommensobergrenze. Es ist im Fachausschuss vorberaten worden, wo es einstimmige Zustimmung gab. Ich ersuche Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch hier im Gemeinderat diesem Stück die große Mehrheit zu geben. Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Soziales stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle im Sinne des Motivenberichtes 1) die Zustimmung zur Erhöhung der Einkommensobergrenze für die Inanspruchnahme von Fahrten mit dem Behindertentaxi auf € 1.641,00 sowie 2) die Zustimmung zur jährlichen Valorisierung der Einkommensobergrenze analog zum GIS Richtsatz ab 1.4.2014 erteilen. GR. Pacanda: Ja, so wie schon gesagt, ein sehr wichtiges und inhaltlich gutes Stück, dem wir auch zustimmen. Es ist bei uns nur eine Idee gekommen, die man möglicherweise bedenken könnte, und zwar wir reden in Summe ja von 24.930 Euro pro Monat an Kosten, die für die Stadt Graz entstehen. Das ist bei zirka 78 Fahrten, die da in der Stadt Graz durchgeführt werden, und es ist einfach die Frage bei uns aufgetaucht, wie sich diese Fahrten verteilen, also wie sich das über den ganzen Tag verteilt, ob es da nicht möglich wäre, das im Eigenbetrieb durchzuführen aus mehreren Gründen im Eigenbetrieb durchzuführen. Das kann möglicherweise in Summe günstiger für die Nutzer sein, das heißt, das möglicherweise auch längere Fahrten gezahlt werden könnten für eingeschränkte Personen, es könnte vielleicht für die Stadt Graz in Summe günstiger werden und deswegen hätten wir den Zusatzantrag, dass die dementsprechende Abteilungen der Stadt Graz sich dieser Taxilösung oder der möglichen Eigenbetriebs-Taxilösung annehmen mögen, das Ganze einmal überprüfen sollten und dann dementsprechend im Ausschuss darüber berichten, ob es so etwas ökonomisch sinnvoll wäre, ob so etwas möglich wäre. Dankeschön. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag von GR. Pacanda wurde mit Mehrheit abgelehnt. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 14.00 Uhr den Vorsitz. Berichterstatterin: GR.in Bergmann 4) A 8-22996/2006-39 Umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses „Vinzenz-Muchitsch- Straße 35“ Darlehensaufnahme in der Höhe von € 636.857,00 beim Land Steiermark GR.in Bergmann: Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Stück geht es hier um die umfassende Sanierung des städtischen Wohnhauses in der Vinzenz-Muchitsch-Straße 35. Die Gesamtkosten für diese Sanierung werden mit rund 693.500 Euro angesetzt. Diese Darlehenssumme, dazu wurden wieder Mitteln aus der Wohnbauförderung angesucht beim Land Steiermark, diese gewährt nun diese Mittel, und laut dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz von 1993 wird ein Darlehen in der Höhe von 636.857 Euro mit einer Verzinsung von 0,5 % per anno und einer Laufzeit von 25 Jahren gewährt. Ich bitte um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen: Die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von € 636.857,00 auf Basis der Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 und der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz wird zu den Bedingungen des beiliegenden Schuldscheines und der beiliegenden Förderungszusicherung, die integrierende Bestandteile dieses Beschlusses bilden, genehmigt. Zur Sicherstellung des Betrages von € 636.857,00 samt 0,5 % p.a. Zinsen, 5,5 % Verzugs- bzw. Zinseszinsen und der Kaution in der Höhe von € 63.685,70 verpflichtet sich die Stadt Graz gemäß Schuldschein zur Verpfändung von 1/1 Anteile der Liegenschaft (Baurechts) EZ 1508, Grundbuch 63105 Gries, sowie zur Einräumung eines Veräußerungsverbots. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (42 : 0). Berichterstatter: GR. Haberler 23) A 14-K-860/2004-16 05.11.1 Bebauungsplan – 1. Änderung Niesenbergergasse/Eggenberger Gürtel/ Prankergasse V. Bez., KG Gries Beschluss GR. Haberler: Es geht um das Stück 23), die Niesenbergergasse/Eggenberger Gürte/Prankergasse, es ist das Grundstück hinterm Leiner, es sind zwei Grundstücke, da war geplant ein Wohnbau und es wurde dann vom Gemeinderat geändert zur Einkaufszentrennutzung, das ist der ECE-Bebauungsplan, den wir kennen, hinterm Leiner. Da dies nicht stattfindet, gibt es den Antrag von den Eigentümern, diesen alten Bebauungsplan zur Wohnnutzung wiederherzustellen und deswegen bitte ich um Annahme dieses Stückes. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. den 05.11.1 Bebauungsplan „Niesenbergergasse/Eggenberger Gürtel/ Prankergasse“, bestehend aus dem Wortlaut, der zeichnerischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht, und 2. die Einwendungserledigung. GR. Eber: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vielen Dank zunächst für die Berichterstattung, der Kollege Haberler hat eh etwas schon gesagt zur Genese dieses Bebauungsplanes, wie es dazu gekommen ist. Ich habe gestern im Ausschuss diesem Stück auch zugestimmt, ich kann es gleich vorwegnehmen, wir werden auch heute wieder zustimmen, aber ich möchte dennoch dazusagen, wir haben damals (Der Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke) im April 2005 gegen diesen Bebauungsplan gestimmt, dann ist eben dieser Bebauungsplan sozusagen überlagert worden oder verdrängt worden von dem ECE-Bebauungsplan, der von uns damals auch sehr negativ gesehen wurde. Es wäre beispielsweise mit einer Dichte von 4,5 in diesem Bereich zu rechnen gewesen. Jetzt mit diesem Bebauungsplan, der heute beschlossen werden wird, gehen wir zurück auf eine Dichte von 2,0 und das ist einem Gebiet, also Kerngebiet mit Zentrumsfunktion, wo man eine Dichte von 2,5 im Flächenwidmungsplan haben und die gängige Praxis ja eigentlich die ist, dass man da durchaus, gerade in so einem Stadtgebiet, zu Überschreitungen dieser Dichte neigt. Nun haben wir dort eine Dichte von 2,0 im Bebauungsplan, was, würde ich sagen, für dieses Gebiet gerade noch verträglich ist. Weil das Problem ist, wir haben dort eine sehr dicht verbautes Gebiet, sehr wohnintensives Gebiet und es gibt dort allerdings sehr wenig Grün- und Freiflächen. Nach Rücksprache mit den zuständigen Bearbeitern ist es allerdings so, dass im Bauverfahren selbst, und das ist mir eben auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass im Bauverfahren selbst dann dort ein Kinderspielplatz zur Verfügung gestellt wird und da ist natürlich meine Bitte, unser Anliegen, dass der Kinderspielplatz dort erstens natürlich möglichst großzügig geplant wird und zweitens vor allem auch für die, wenn möglich, für die Nachbarsiedlung, also von der Idlhofgasse mitbenutzt werden kann. Danke (Applaus KPÖ). GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mag mich den Ausführungen des Manfred Eber weitestgehend anschließen. Für uns schön als Partei, die sehr skeptisch beziehungsweise die in GegnerInnenschaft zu dem ECE-Shopping Projekt war, ist das jetzt quasi der definitive Abschluss dieser, aus unserer Sicht, Fehlentwicklung aus stadtplanerischer wie auch aus verkehrspolitischer Sicht. Stattdessen haben wir, glaube ich, eine aufgewertete Annenstraße, die als Einkaufs-, als gemischt genutzt Straße und auch als erlebbare Straße sich hoffentlich weiter gut entwickeln wird, die ersten Ansätze gibt es ja schon. Zur Frage der Dichte, zur Frage der Freiflächenausgestaltung möchte ich hier an dieser Stelle zwar bestätigen, dass es gut ist, dass es dort auch die einen oder anderen Grünbereiche geben wird, dass es einen Spielplatz geben wird, aber ich möchte auch daran erinnern an den einstimmig angenommenen dringlichen Antrag von mir, von uns, der die zusätzliche Ausweisung von Freiflächen, und das wird hier in diesem Bereich von Gries natürlich noch wichtiger durch auch diese Bebauung. Also ich hoffe, dass wir da im Frühling wirklich ein paar Vorschläge seitens des Herrn Bürgermeisters und Stadtplanungsreferenten beziehungsweise Liegenschaftsreferenten Gerhard Rüsch bekommen. Danke. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Gesek 26) KFA-K 193/1991-346 AMBU Ambulatorium für physikalische Therapie an der Mur GmbH 8020 Graz, Grieskai 104 6. Zusatzvereinbarung zum Vertrag vom 12.9.2012, gültig ab 1.1.2014 GR.in Gesek: Hoher Gemeinderat! Dieses Stück behandelt das Ambulatorium für physikalische Therapie an der Mur. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 12.9.2002 wurde zwischen dem Ambulatorium für physikalische Therapie an der Mur ein Vertrag über die Durchführung von ambulanten physikalischen Behandlungen abgeschlossen. Dieser Vertrag ist seit 1.10.2002 gültig. Die für das Jahr 2013 geltenden Tarife der Positionen 550, 581 und 582 werden ab 1.1.2014 um 2,3 % und ab 1.1.2015 um weitere 2,2 % und ab 1.1.2016 um weitere 2,2 % angehoben. Der Tarif für Position 553 wird ab 1.1.2014 auf € 7.58 angehoben und ab 1.1.2015 um weitere 3 % und ab 1.1.2016 ebenfalls um 3 % erhöht. Es wird eine zusätzliche Leistung einer 70-minütigen Lymphdrainage inklusive Kompression zu einem Preis von € 43.36 ab 1.1.2014 aufgenommen, welche ab 1.1.2015 um weitere 2,2 % und ab 1.1.2016 um 2 % erhöht wird. Die für das Jahr 2013 für die übrigen Positionen geltenden Tarife werden ab 1.1.2014 um 2,5 %, ab 1.1.2015 um weiter 2,2 % und ab 1.1.2016 um weitere 2 % angehoben. Ich bitte um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses der KFA den Antrag, der Gemeinderat wolle die einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildende und in der Beilage A angeschlossene 6. Zusatzvereinbarung, abgeschlossen zwischen der AMBU Ambulatorium für physikalische Therapie an der Mur GmbH in 8020 Graz, Grieskai 104, und der Stadt Graz für die Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz, mit Wirksamkeit 1.1.2014 beschließen. GR. Pacanda: Es ist mir eine Frage, die vielleicht auch die Nichtheilungsfähigkeit meiner Person bei den Ausschüssen entstanden ist und die mir so jetzt spontan keiner beantworten hat können und zwar die Frage ist eigentlich nur, es wird jetzt 2014, 2015, 2016 angehoben mit diversen Prozentsätzen. Die Frage ist für mich jetzt nur, warum eigentlich genau die Prozentsätze, warum keine anderen Prozentsätze, ist das aufgrund von VBI-geplanten Inflationsanpassung, also warum werden die Preise genauso angepasst, wie sie da hier angepasst werden? Was ist dafür die Begründung, vielleicht kann mir da wer helfen. Dankeschön. GR.in Gesek: Es gibt die Vereinbarung mit dem physikalischen Ambulatorium, weil wir einfach Fixsätze beschlossen haben, denn wenn wir keine Fixsätze beschließen und die Wertsicherung ist höher, dann zahlen wir auch höher und wir waren sehr froh, dass wir diese Vereinbarung schließen konnten. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Mag.a Grabe 27) StRH-57525/2013 Prüfung der Allgemeinen IT-Kontrollen GR.in Mag.a Grabe: Es geht um den ersten der heutigen Stadtrechnungshofberichte. Es wurden vom Stadtrechnungshof die allgemeinen IT-Kontrollen überprüft, also speziell ging es um das Design und Effektivität des internen Kontrollumfeldes des zentralen IT-Bereiches. Der Ausschuss hat es verstanden und die Kontrollen auf Applikationsebene, und zwar speziell im Bereich SAP-BASIS im Haus Graz, wurde erstmals durchgeführt in seiner Art, um die Verlässlichkeit usw. der IT-Strukturen zu beurteilen. Positiv wurden einige Dinge hervorgehoben, wie etwa die Dokumentation von Aufbauorganisationen, dass die Strukturen geeignet waren, um Abstimmung und Entscheidungen zu finden usw. Ein paar Punkte wurden auch kritisch hervorgehoben, wie etwa die Verwaltung von BenutzerInnenberechtigungen, bestimmte Richtlinien, Umsetzung usw., wobei die zuständigen Stellen beziehungsweise die ITG bereits dran sind, diese Empfehlungen des Stadtrechnungshofes auch umzusetzen. Der Kontrollausschuss hat diesen umfangreichen Bericht ausführlich besprochen und diskutiert und wir stellen als Kontrollausschuss den Antrag, der Gemeinderat möge diesen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a des Statutes der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. Die Berichterstatterin stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dr. Wohlfahrt 28) StRH-047737/2012 Auftragsvergaben im Mobilitätsbereich GR. Dr. Wohlfahrt: Werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht hier um Überprüfung der Auftragsvergaben im Mobilitätsbereich, und der Stadtrechnungshof hat mit aller Klarheit und Deutlichkeit feststellen können, dass es hier korrekt abgelaufen ist, dass keine Befangenheit vorliegt, dass auch nicht sonst irgendwelche ausschreibungswidrigen Aufgaben, widrigen oder sonstigen Handlungen gesetzt wurden und dass hier alles ordnungsgemäß, recht- und ordnungsmäßig erteilt worden ist, es gibt auch keine Hinweise auf Schäden. Also in diesem Sinne einfach eine Prüfung, die durchaus manchmal sein soll, aber in diesem Fall zum Glück und als Lob auch für die Auftragsabwicklung in diesem Bereich ohne irgendwelche Beanstandungen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht, sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 14.15 Uhr den Vorsitz. Berichterstatterin: GR.in Bergmann 29) StRH-6961/2014-2 Tätigkeitsbericht des Kontrollausschusses gemäß § 67a Absatz 7 Statut der Landeshauptstadt Graz GR.in Bergmann: In diesem Stück geht es um den Tätigkeitsbericht des Kontrollausschusses. Laut dem Statut der Landeshauptstadt Graz ist einmal jährlich ein Bericht des Kontrollausschusses über seine Tätigkeit an den Gemeinderat zu erstatten. Diesmal wurde der Tätigkeitsbericht getrennt vom Leistungsbericht des Stadtrechnungshofes erstellt. Der Kontrollausschuss hat im Lauf des Jahres 2013 in zehn Sitzungen zwölf Prüfberichte behandelt und zwar City Benchmark, die Anmietungen der Stadt Graz, Subventionen und Sponsoring im Haus Graz, die Sozialausgaben der Stadt Graz, öffentliche Kinderspielplätze, die Vorprüfung des Rechnungsabschlusses 2012 sowie danach noch den konsolidierten Rechnungsabschluss 2012, Projektkontrolle über die Verkehrserschließung Reininghaus, die Projektkontrolle über die Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 und drei Informationsberichte über Projektkontrollen sowie Projektbegleitung und Projektabschlüsse. Zu den Sitzungen wurden je nach Bedarf auch Auskunftspersonen hinzugezogen. So wurde etwa in einer der letzten Sitzungen im Jahr die Kinderbürgermeisterin der Stadt Graz bei der Behandlung des Prüfberichtes öffentliche Kinderspielplätze hinzugezogen. Weiters wurde mit Beginn der Gemeinderatsperiode ein neuer Berichtsvorlageprozess eingeführt, das heißt, die Kontrollausschussmitglieder bekommen vorher schon per SMS die Mitteilung, dass sein Prüfbericht im Netz steht und damit konnte die Behandlung der Berichte wesentlich verkürzt werden und im Vorfeld der Kontrollausschusssitzungen schon eine eingehende Vorbereitung dieser Berichte ermöglicht werden. Ebenso konnte damit auch eine zeitnähere Vorlage der Berichte und damit eine Stärkung der Kontrolle erreicht werden. Laut dem Personalbewirtschaftungsplan konnte weiters ein volles und ein halbes Dienstpostenäquivalent im Stadtrechnungshof geschaffen werden. Ein Teil der Diskussion hat auch betroffen die First Level Control für die EU von Seiten des Stadtrechnungshofes. Wie Sie ja wissen, hat es hier im Gemeinderat einen Beschluss gegeben, dass sich der Stadtrechnungshof von diesen Prüfungen zurückzieht und dass er sich somit auch fokussiert auf die Ressourcen, auf die Kontrollaufgaben des Stadtrechnungshofes, die speziell die Stadt Graz betreffen. Ich bitte um Annahme dieses Tätigkeitsberichtes. Danke (Applaus KPÖ). Die Berichterstatterin stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis nehmen und beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Pogner NT 33) Präs. 3512/2014-5 Transparency International – Austrian Chapter, Verein zur Korruptionsbekämpfung; a) Beitritt b) Vertretung der Stadt GR. Pogner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Genau diesem Verein will die Stadt Graz beitreten. Der Verein wurde als überparteiliche Organisation von Personen mit unterschiedlichem beruflichen und sozialen Hintergrund ins Leben gerufen, um das allgemeine Bewusstsein für die Themen Korruption und Transparenz in Österreich zu sensibilisieren. Als Vertreter der Stadt Graz wird der Herr Magistratsdirektor Martin Haidvogl entsandt und der Mitgliedsbeitrag beträgt 2.500 Euro im Jahr. Der Antrag lautet: Die Stadt Graz tritt dem Verein bei. Für die Vertretung der Stadt Graz wird Herr Magistratsdirektor Mag. Martin Haidvogl nominiert. Geschäftsführende und koordinierende Stelle in allen Angelegenheiten der Mitgliedschaft einschließlich der Bereitstellung des Mitgliedsbeitrages läuft über die Magistratsdirektion. Bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1) Die Stadt Graz tritt dem Verein Transparency International – Austrian Chapter bei. 2) Für die Vertretung der Stadt Graz im Verein Transparency International – Austrian Chapter wird Herr Magistratsdirektor Mag. Martin Haidvogl nominiert. 3) Geschäftsführende und koordinierende Stelle in allen Angelegenheiten der Mitgliedschaft einschließlich der Bereitstellung des Mitgliedsbeitrages im Verein Transparency International – Austrian Chapter ist die Magistratsdirektion. GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein extrem erfreuliches Stück, diesmal haben wir keine negativen oder kritisierenden Worte von mir zur Abwechslung. Nein, es ist wirklich sehr erfolgreich, wirklich sehr schön, dass dieser Schritt gesetzt wird und deswegen wollte ich das einfach hier auch noch einmal kurz berichtet wissen, weil ich glaube, so etwas sollte nicht einfach nur untergehen. Vor allem, wo es ja nicht ganz so einfach war mit der Transparenz, aber ich bin überzeugt davon, dass sich jetzt einiges ändert, das war jetzt nicht ganz ernst für die, die es nicht gemerkt haben. Nein wir müssen einfach schauen, dass wir das wirklich mit Leben füllen und ich werde öfter auf diese Bestimmungen verweisen, die da drinnen stehen und ich glaube, es ist wichtig, dass man nicht nur beitritt, sondern dass man das erwägt, dass man das umsetzt und sich an diese Vorgaben dieser Organisation, die ja, glaube ich, eher vorbildhaft zu sehen ist in diesem Bereich, dass man die auch wirklich umsetzt. Also ich glaube, es ist nicht getan mit Beitritt und Mitgliedsbeitrag, sondern wir haben ein Riesenbündel vor uns und wir müssen uns wirklich bei der eigenen Arbeit genau daran halten, wir müssen einfach schauen, dass das Ganze mit Leben gefüllt wird und ich freue mich darauf und ich bin gerne bereit, hier aktiv mitzuhelfen, wie Sie sich vorstellen können. Danke (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Pogner NT 35) Präs. 8465/2014-5 OiER – organization for international economic relations; a) Beitritt b) Vertretung der Stadt GR. Pogner: Danke wiederum, Frau Vizebürgermeisterin! Auch diese Organisation ermöglicht und unterstützt eine wirtschaftliche Zusammenarbeit auf globaler und internationaler Ebene und fördert Beziehungen zwischen Unternehmen, internationalen Organisationen, Finanzsituationen, Regierungen, NGOs und wissenschaftlichen Institutionen. Auch dieser Organisation möchte die Stadt Graz beitreten. Als Vertreter soll Herr Mag. Dipl.-Ing. Bertram Werle entsandt werden und als Mitgliedsbeitrag wird jährlich ein Betrag von 24.000 Euro anfallen. Der Antrag lautet: Die Stadt Graz tritt der OiER bei. Für die Vertretung der Stadt Graz wird Herr Stadtbaudirektor Mag. Dipl.-Ing. Bertram Werle nominiert und die geschäftsführende und koordinierte Stelle in den Angelegenheiten ist die Stadtbaudirektion. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1) Die Stadt Graz tritt der OiER – organization for international economic relations bei. 2) Für die Vertretung der Stadt Graz in der OiER (organization for international economic relations) wird Herr Stadtbaudirektor Mag. DI Bertram Werle nominiert. 3) Geschäftsführende und koordinierende Stelle in Angelegenheiten der Mitgliedschaft einschließlich der Bereitstellung des Mitgliedsbeitrages in der OiER (organization for international economic relations) ist die Stadtbaudirektion. GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kollegen der Stadtregierung! Wir sind für den Beitritt der Stadt Graz zu dieser Organisation und konnten jetzt praktisch in letzter Sekunde noch ein Anliegen, das uns wichtig ist, klären und ich möchte jetzt vorausschicken, dass das kein Misstrauen gegenüber der hier im Antragstext genannten Person Mag. Dipl.-Ing. Bertram Werle, dem Herrn Baudirektor, darstellt, sondern da das Smart City-Graz-Projekt ein derart zentrales Leitprojekt für die Stadt Graz darstellt, was unsere Stadtentwicklungszukunft den ökologischen sozialen und partizipativen Anteil betreffend darstellt, haben wir den Vorschlag, den Antrag dementsprechend abzuändern, dass die Vertretung unter Punkt 2) dem Herrn Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl übertragen wird beziehungsweise im Falle der Verhinderung die Vertretung durch Herrn Stadtbaudirektor Mag. Dipl.-Ing. Bertram Werle gemacht wird. Ich bitte um Annahme dieser Abänderung (Applaus Grüne). GR. Luttenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich wollte ich mich heute überhaupt nicht zu Wort melden, aber wir haben gestern im Klub darüber gesprochen und ich war mir jetzt nicht sicher, ob wer von uns redet oder nicht und ich habe mir gedacht, sicher ist sicher, jetzt gehe ich doch hinaus. Also wir werden diesem Punkt nicht die Stimme geben und zwar, nur zum Verständnis: Es geht jetzt weder um die Organisation, die sicher sehr ehrenhaft ist, es geht auch nicht um die Vertretung der Stadt Graz, auch da gibt es keine Debatte, sondern mir geht es um eine prinzipielle Frage. Einerseits höre ich dauernd, und wir erleben es ja auch als Mandatare, dass wir sparen müssen und jetzt frage ich mich natürlich schon, 24.000 Euro pro Jahr, das ist nicht so wenig. Und als Mandatar, und ihr kennt die Situation, bin ich oft konfrontiert, da fehlt das Geld für einen Gehsteig, dort fehlt das Geld für einen Schutzweg, dort geht das nicht, da geht das nicht und das ist mein Problem, was ich damit habe. Einerseits wird vom Spargedanken gesprochen und andererseits treten wir einem Verein bei, mag ehrenhaft sein, aber da geht es eigentlich ums Prinzip und deswegen möchte ich da Werbung machen, dass wir eben als KPÖ Graz dem nicht zustimmen werden. Danke (Applaus KPÖ). Der Abänderungsantrag der Grünen wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ und SPÖ) angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Spath NT 39) ABI-020723/2013/0005 Standortentwicklungskonzept für die öffentliche Pflichtschulen der Stadt Graz 2020+; Fortschreibung GR. Mag. Spath: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat! Hier geht es um die Fortschreibung des Standortentwicklungskonzeptes für die öffentlichen Pflichtschulen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25. April 2013 das Standortentwicklungskonzept für die öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Graz 2020+ zur Kenntnis genommen. Die darin dargestellten SchülerInnenzahlen wurde mit Stichtag 1. Oktober 2013 evaluiert und in der Vorausschau für das Schuljahr 2019/20 prognostiziert. Wobei die dargestellten Werte ein unteres Szenario wiedergeben und tatsächlich mit noch höheren Schülerzahlen zu rechnen ist. Abgeleitet daraus erhöht sich auch ein zusätzlicher Schulraumbedarf. Hinweisen möchte ich hier auch, und das ist in diesem Stück eben auch hier geschrieben, dass die freie Schulwahl im Volksschulbereich nur mehr sehr eingeschränkt möglich sein wird und dass die SchülerInnenzahl an die gesetzliche Höchstgrenze von 25 herangeführt werden muss. Das bedeutet, dass in den nächsten Jahren jährlich zirka 260 Kinder mehr in die ersten Klassen der Grazer Volksschulen eintreten, das bedarf elf Klassen pro Jahrgang, das heißt, in den nächsten Jahren 44 Klassen mehr, die die Stadt Graz zur Verfügung stellen müsste. Unter der Berücksichtigung der Einschreibung Ende Jänner dieses Jahres wurde eben eine neue Priorisierung zur Abdeckung des dringlichen Schulraumbedarfs bis zum Jahr 2017 vorgenommen. Daraus entsteht ein Finanzbedarf in der Höhe von 65,5 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer und ohne Einrichtung. Der zuständige Stadtrat und der Magistratsdirektor haben dazu eine Projektgruppe eingesetzt, die im April dieses Jahres im Gemeinderat einen Masterplan zur Beschlussfassung vorlegen möchte. Weitere Aufgaben dieser Projektgruppe sind die Ablaufplanung für die einzelnen Projekte sowie die Erstellung eines Finanzierungskonzeptes. In diesem Stück sind auch aufgeschlüsselt die prognostizierten Fertigstellungstermine der einzelnen Volksschulen und NMS in Graz vom September 2015 beginnend bis zum September 2018. Anzumerken ist hier noch, dass die Volksschule Rosenberg eine Neugründung darstellt und zwar, die bisherigen drei dislozierten Klassen der Volksschule Afritsch sollen im Förderzentrum des Landes am Rosenberggürtel dort drinnen weitergeführt werden. Diese neue Schule könnte daher auf acht Klassen aufgestockt werden, es müsse dazu ein Mietvertrag mit dem Land Steiermark abgeschlossen werden. Anzumerken ist auch noch der Beschluss zur Projektierung bis zur Einreichplanung für die Erweiterung der Volksschule Brockmann von zehn auf 16 Klassen, ist bereits erfolgt und dass alle Zu-, Um- und Neubauten die Vision der Inklusiven Schule Einzug finden, dass Ziel ist es eben „gleicher schulischer Tagesablauf für Kinder mit und ohne Behinderung“. Im Namen des Ausschusses für Bildung, Integration und Sport stelle ich daher im Sinne des Motivenberichtes folgenden Antrag: Dass dieser Bericht zur Kenntnis genommen wird vom Gemeinderat. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Bildung, Integration und Sport im Sinne dieses Motivenberichtes den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die einen integrierenden Bestandteil des Berichtes bildende Fortschreibung des „Standortentwicklungskonzeptes für die öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Graz 2020+“ mit Stand 1. Oktober 2013 wird zur Kenntnis genommen. GR. Mag. Fabisch: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann nicht behaupten, dass nichts passiert ist in den letzten Jahren bezüglich Schulbauten, das kann man wirklich nicht sagen. Es sind großartige Projekte durchgeführt worden mit Hilfe der Grazer Steuerzahler. Ich glaube, dass wir auch in Zukunft, den nächsten Jahren, besondere Anstrengungen brauchen, um den Schülernachwuchs, über den wir uns ja alle sehr freuen, auch bewältigen zu können. Notwendig ist es auf jeden Fall allen Kapazitäten auch gerecht zu werden, die sich vielleicht schon aufgetan haben. Und Mariatrost, da muss ich natürlich den Herrn Stadtrat fragen ganz konkret, du hast es schon angedeutet in dem Ausschuss, wie geht es zum Beispiel mit der Volksschule Mariatrost, mit der alten, jetzt weiter? Ist die Absicht von deiner Seite jetzt, wie du im Ausschuss angedeutet hast, dass diese Schule mit vier Klassen jetzt in Zukunft weitergeführt werden kann? Ich habe schon wieder Anfragen aus dem Bezirk bekommen, wie schaut es jetzt konkret aus, was sind deine Absichten? GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Die Grünen werden dieses Stück eben nicht zur Kenntnis nehmen wie im Ausschuss auch schon berichtet. Ich darf dazu nur kurz einleiten, vor einem Jahr im April hat der damalige Stadtrat Eisel-Eiselsberg uns den Strukturentwicklungsplan 2020+ vorgelegt mit einem Budgetbedarf um 132 Millionen. Auf meine damalige Frage, nachdem die AOG für fünf Jahre des Stabilitätspaktes 100 Millionen beträgt und noch nichts dafür vorgesehen ist, hat er mich beruhigt und hat gesagt, Frau Kollegin, ich war damals neu, es ist 2020+, es wird nicht alles das Problem sein, es wird sich ausgehen, es wird alles rechtzeitig sein und ab Sommer, ab April, hat es geheißen, werden regelmäßig Stücke dazukommen, um die Priorisierungen umzusetzen. Jetzt hatten wir ein Stück mit dem neuen Stadtrat im Ausschuss, wo drinnen steht, von diesen Priorisierungen konnte keine einzige Priorisierung 1a bislang umgesetzt werden. Der Grund dafür, budgetäre Bedeckung hat gefehlt, das Erste. Das Zweite, ein unmittelbarer Bedarf ist jetzt gegeben von 65,4 Millionen bis 2017. Jetzt sind wir im Bereich der Pflichtschulen, da geht sich das aus, dass man sagt, 100 Millionen auf fünf Jahre, davon sind 80 der AOG bisher ausgegeben, das finde ich auch interessant, ich bin froh, dass der Stadtrat Rüsch auch herinnen ist, weil das auch ihn hier sehr wesentlich betrifft, 80 Millionen sind ausgegeben, 20 sind übrig bis 2017. Um als Schulerhalter unseren Pflichtausgaben nachzukommen, müssen wir 65,4 Millionen investieren. Die Freiheitlichen haben heute schon eine Frage dazu gestellt, wie man das mit der Mehrwertsteuer oder sonst auflösen könnte, weil man sieht, vorne und hinten kann sich das nicht ausgehen. Also für mich ist das ein budgetärer Dilettantismus, wo ich mir einfach jetzt von dir, lieber Kurt, ich finde, da hast du ein schweres Erbe angetreten, eine Antwort erwarte, wie das budgetär gedacht ist, wie das gehen soll. Im Moment ist das Geld dafür nicht da, heißt es, dass die AOG noch vor dem Sommer aufgeschnallt wird, als Opposition ist das natürlich eine interessante Information, auf die wir gerne warten. Was ich noch dazusagen will ist, jetzt überall die Klassenzahlen anzuheben, in den Bezirken Lend, Gries, Jakomini, überall auf 27 Kinder zu gehen, wir haben die Lehrer, die uns kontaktieren, es sind im Moment 25 Kinder, sie haben alle den Brief bekommen, der Bezirksinspektor kann ja bei Bedarf auf 27 Kinder raufgehen, er wird es müssen, weil was ich weiß, haben wir halt ein Kenntnisstück, es ist noch kein Baustück, kein Containeraufstellstück oder sonst was, um dem Schulbedarf im Herbst gerecht zu werden. Da in diesen Schulen aufzuschnüren auf 27 Kinder, das ist integrationspolitisch und auch bildungspolitisch eine Bankotterklärung und ich hoffe mir da jetzt sehr rasche Maßnahmen. Ich weiß, du bist neu, es ist die Abteilung neu aufgestellt, aber ich hoffe, dass da jetzt rasch was weitergeht und ich bitte dich um Antwort, wie soll sich das bitte vorne und hinten ausgehen, dass die Bildungsstrategie, die da beschlossen worden ist, auch nicht ad absurdum geführt wird, wenn nicht einmal in der Priorisierung 1a etwas umgesetzt werden kann. Danke (Applaus Grüne). GR. Mag. Sippel: Frau Vizebürgermeister, lieber Kurt! Wir haben auch, die Gemeinderätin Schleicher, wir haben sehr wohl dieses Stück gelesen, nur weil du das so ein bisschen flapsig in unsere Richtung gesagt hast und wir haben es nicht nur gelesen, sondern wir haben es auch verstanden und deswegen werden wir es im Inhalt selbstverständlich auch zustimmen, weil es überhaupt keine Diskussion gibt, dass weiterer Raum, weitere Erweiterungen und Ausbauten die Schulen betreffend gibt und notwendig sind. Die Zahlen sprechen da für sich und es ist halt auch einmal unsere ureigenste Aufgabe als Kommune, für den Schulraum Sorge zu tragen, auch wenn es uns nicht gefällt. Die Zahlen sprechen für sich, wie gesagt. Aber ein weiterer wichtiger Punkt, eine weitere wichtige Dimension dieses Stückes, und das haben Sie, glaube ich, doch richtig angesprochen, das sind natürlich die Kosten, die damit verbunden sind. Und wir reden hier von 65 und noch ein bisschen Millionen Euro die, und das darf man auch nicht vergessen, aus dem „frei“ unter Anführungszeichen „frei“, zur Verfügung stehenden Investitionskapital der Stadt Graz aus der AOG, diese 100 Millionen, stammen. Das heißt, es wird dann auch in weiterer Folge natürlich auf Kosten anderer Projekte gehen und das sollte uns bewusst sein, dass das ein Geld ist, das wir dann woanders nicht zur Verfügung haben und da ist es dann schon deine Aufgabe, lieber Kurt, dafür Sorge zu tragen, dass wir das Optimum auch da herausholen und nur zu sagen, es gibt da eh eine Arbeitsgruppe, die jetzt da noch einmal drüberschaut und quasi prüft, das ist ein bisschen zuwenig, es ist deine Aufgabe als Stadtrat, da auch das Bestmögliche herauszuholen, da noch einmal anzupressen und versuchen, wenn es dann um die Umsetzung geht, wenn es dann zu den Projekten geht, hier Synergieeffekte zu heben, hier auch zu schauen, dass man bei der Auftragsvergabe das eine oder andere herausholt, weil bei 65 Millionen, wenn das nur drei Prozent sind, die man da auch herausholen, dann reden wir schon von Millionenbeträgen und das ist deine Aufgabe, das ist deine Pflicht, würde ich sagen, aber auch sehe es positiv als eine Bewährungsprobe, die du hast, dass du dann, wenn es soweit ist, wenn es zum Finanzstück kommt, wenn es zum Projektauftrag kommt, dass du uns dann präsentieren kannst, dass man da auch etwas einsparen, drei bis fünf Prozent sind möglich (Applaus FPÖ). GR.in Mag.a Marak-Fischer: Geschätzte Frau Vizebürgermeisterin, lieber Herr Stadtrat, geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Der Klubobmann hat gerade gesagt, es ist unsere Aufgabe als Erhalter der Pflichtschulen, auch dafür zu sorgen, dass die Räumlichkeiten einerseits da sind und wir sehen, dass in den nächsten Jahren zumindest dann absehbar ist, dass zu wenig Raum da ist, es ist unsere Aufgabe, diesen Raum zu schaffen und zweitens ist es natürlich unsere Aufgabe, den Raum so auszustatten und so zu schaffen, dass auch die pädagogischen Anforderungen, die nicht leichter werden, sondern von Jahr zu Jahr auch höher werden, erfüllt werden können. Wir haben da ja auch in der Bildungsstrategie bereits beschlossen als Strategie, und wir stehen dazu, wir stehen natürlich auch zu diesem Stück, wir stimmen dem Stück natürlich auch zu. Und aus meiner Sicht ist es auch genau der richtige Zeitpunkt, dieses Stück hier heute vorzulegen und zu beschließen. Ich glaube, dass es eine ganz wichtige Basis ist, dieses Fachstück zuerst zu beschließen und dann, der Herr Stadtrat hat es ja schon angekündigt und auch im Stück formuliert, dann wird man sich die genauen Zahlen dahinter noch ansehen und die Finanzierungsmöglichkeiten prüfen. Aber Basis für das Finanzstück muss natürlich einmal ein inhaltliches Bekenntnis und ein Plan dazu sein, was überhaupt notwendig ist. Und in dieser Sichtweise möchte ich ausdrücklich einfach auch einmal danke sagen, dass dieses Stück vorgelegt werden konnte und auch die Gelegenheit nutzen, dem nun scheidenden Abteilungsvorstand Dr. Just danke zu sagen, der natürlich auch verantwortlich dafür ist, dass dieser Bericht und dieses Konzept hier noch rechtzeitig und frühzeitig auch erstellt werden konnte. Dankeschön (Applaus SPÖ). StR. Hohensinner, MBA: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werter Gemeinderat! Es ist ja nicht ein Zufall, dass ich dieses Stück heute einbringen habe lassen, es ist wichtig, dass wir darüber reden und dass wir auf dem neuesten Stand gebracht werden, um auch zukünftig jetzt die einzelnen Schritte zu setzen. Ich weiß nicht, die Frau Polz, Gemeinderätin Polz, hat da den Hammer ausgepackt, das verstehe ich nicht ganz, ich glaube, dass es unsere Verantwortung ist, jetzt hier die Beschlüsse in die richtige Richtung zu fassen. Ich kann mich erinnern, im letzten Jahr wart Ihr noch dabei als grüne Partei. Ich hoffe, dass Ihr ab April wieder dabei sein werdet und ich habe das schon in der Fragestunde beantwortet, ich habe jetzt einmal die neuesten Schülerzahlen einfließen lassen, dieses Stück vorbereitet, es wird jetzt diskutiert, ich habe eine Projektgruppe einsetzen lassen mit dem Stadtbaudirektor, Magistratsdirektor, mit der GBG. Ich werde selbst in der Gruppe sitzen, wir werden dann alles noch einmal diskutieren und wirklich schauen, wie wir vielleicht auch günstiger durchkommen. Ich weiß auch, dass das ein gesetzlicher Auftrag der Stadt ist, im Bildungsbereich haben wir sowieso vom Gesetz her nicht so viel mitzureden, mit der Bildungsstrategie bewegen wir uns über den Tellerrand hinaus, Gott sei Dank, aber diesen wichtigen Punkt, genügend, rechtzeitig genügend Schulraum bereitzustellen, diesen Punkt nehme ich sehr, sehr ernst und diese Projektgruppe wird ebenso prüfen, ob Mariagrün so städtisch weitergeführt wird oder ob eine Privatperson eine vierklassige Privatschule hier einsetzen wird. Also wir werden es in der Projektgruppe prüfen, also vorher wurde angemerkt Mariatrost, die Schule ist in Mariagrün, das nur zur Information. Aber ich hoffe, und deswegen habe ich dieses Stück auch in den Gemeinderat eingebracht, dass hier die nächsten Beschlüsse, und ich habe vor, ab April die Organbeschlüsse hier zu fassen, dass wir hier dann wieder gemeinsam vorgehen. Und ich habe im Ausschuss auch angemerkt, das ist das Fachstück, beim Finanzstück würde ich das verstehen, wenn die Grünen hier Bedenken hätten, aber es ist das Fachstück und ich habe vor, Schritt für Schritt ab April die einzelnen Beschlüsse herbeizuführen. Da brauche ich Ihre ganze Unterstützung und darauf zähle ich. Danke (Applaus ÖVP). GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht noch ein paar Ergänzungen und Klarstellungen. Es ist natürlich schon klar, dass der Kurt Hohensinner frisch im Amt ist und hier erstmals oder erstmals hier neue Dinge in Schwung bringt. Es ist schon ein bisschen überraschend, dass vom April, wo man eigentlich da schon vieles davon hätte wissen können müssen, bis jetzt zuwenig passiert ist. Es ist die eine Form der Kritik daran, also ich meine, dass das jetzt so plötzlich ist, ein Melderegister ändert sich nicht so schnell. Wir haben ein bisschen so das Gefühl, dass hier ein paar Dinge nicht hundertprozentig aktuell verfolgt wurden, sonst gäbe es jetzt nicht plötzlich den Bedarf, Klassenschülerhöchstzahlen zu erhöhen usw. da ist ein bisschen etwas schief gegangen aus unserer Sicht. Dann steht da drinnen bei den Ausbaugeschichteln erste Priorität, wegen mangelnder Budgetmittel konnte keines der Vorhaben in Angriff genommen werden, das schreckt uns schon ziemlich, Leute. Da sind schon Planungen unterwegs, da weiß man schon, dass man Schulen braucht und plötzlich hapert es am Geld, das kann es ja wohl nicht sein. Kurt Hohensinner hat sich jetzt dafür eingesetzt und hat gesagt, er wird schon dafür sorgen, dass das Geld da sein wird, das hoffe ich, da will ich ihn unterstützen. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, er war ja vor kurzem noch Klubobmann, da haben wir beschlossen, also wir, einige Kollegen im Gemeinderat, wir kommen die nächsten fünf Jahre mit 100 Millionen aus. Von diesen 100 Millionen gibt es noch 20, wie ihr aus diesen 20 Millionen 60 machen wollt, weiß ich nicht genau. Ich bin gespannt, es wird schon alles gehen, kann ich mir schon vorstellen, vielleicht erhöhen wir es, vielleicht finden wir Überschüsse, mag schon alles sein. Besonders vertrauenswürdig ist es nicht. Also ich glaube, wir müssen zwei Dinge trennen, das eine ist in die Zukunft orientiert, wie soll sich das alles ausgehen, das diskutieren wir heute noch nicht ganz. Allerdings gibt es ja drei Parteien, die müssen ein Budget verantworten, einen Fünf-Jahres-Budgetrahmen, wo wir damals gewarnt haben und wo man jetzt eigentlich schon sieht, es wird nicht hinhauen, aber ok. Kurt Hohensinner und viele andere sind frohen Mutes, ich hoffe, ihr habt Recht, vielleicht lassen sich eure Beschlüsse ein bisschen uminterpretieren oder auch nur eine Null dazu, dann passt es ja auch, vielleicht kommen wir da auf einen grünen Zweig. Wir hoffen es stark im Interesse der Schülerinnen und Schüler. Die andere Seite, dass momentan Bildungspolitisches nicht in die richtige Richtung geht, dass Klassenschülerhöchstzahlen steigen statt sinken, wir sind eine Stadt mit Integration, wir wissen, dass niedrige Klassenzahlen das Wichtigste wären, das haut momentan nicht hin, wir hoffen, dass sich das bald ändert, vielleicht geht bis Herbst noch was, das wäre besonders gut, aber da müssen wir gemeinsam hinschauen. Ich hoffe nur das eine für die derzeitige Koalition der Stadtregierung, wir haben heute im Finanzausschuss sehr erfolgreich vernehmen dürfen, der reale Schuldenstand der Stadt Graz ist im Jahre 2013 gesunken, das heißt, wir haben 2013 geschafft, dass die Schulden kleinwenig unter der Nachweisgrenze, aber tendenziell sinken. Jetzt kann man nur dazusagen, mehr Leute sind es auch noch geworden, so quasi pro Kopf wird es noch deutlich weniger, das ist ja kein Fehler, nur wenn man das damit erkauft, dass man keine Schulplätze für unsere Kinder haben, Leute, dann ist das die falsche Politik. Also Schulden senken und keine Schulen zu haben, das wäre ganz sicher die falsche Politik. Also schauen wir einfach, dass das hinhaut, wir hoffen, dass das noch schaffbar ist… Zwischenruf StR. Hohensinner: Stimmt Ihr jetzt zu? GR. Dr. Wohlfahrt: Wir können das so nicht akzeptieren, weil in Anbetracht des Problemdrucks im Bildungsbereich seit April einfach zu wenig passiert ist, das ist unser Problem damit. Von der Idee her wollen wir das Gleiche, das ist völlig klar, dass hier ausgebaut gehört, aber wenn da drinnen steht, ich kann das nicht akzeptieren, wenn drinnen steht, wegen mangelnder Budgetmittel konnte nicht umgesetzt werden. Wer das akzeptiert, akzeptiert, dass auf Kosten der Jugend gespart wird, das akzeptieren wir Grünen sicherlich nicht. Trotzdem viel Glück, Kurt Hohensinner, beim Ausbau der Schulen, das ist uns ganz wichtig (Applaus Grüne). GR.in Kaufmann: Die Aktualisierung des Schulstandortentwicklungskonzeptes, hoher Gemeinderat, lieber Gerhard, ist in Wahrheit nur die Fortschreibung und der aktuelle Stand, wie es ausschaut mit den Schülerzahlen und das heißt nicht, dass jetzt seit April letzten Jahrs nichts passiert ist, im Gegenteil. Man hat sich das angeschaut, wo gibt es Möglichkeiten, man ist auf alternative Varianten gekommen, Stichwort Rosenberggürtel, dort wird es uns gelingen, auch ab Herbst weitere Klassen zu eröffnen, zu ermöglichen. In weiterer Folge sogar dort noch einen Ausbau zu machen. Brockmann ist auf Schiene, das sind die Standorte, wo akut etwas notwendig ist. Ja, es gibt in einigen Bereichen auch etwas, wo wir ganz schnell noch Beschlüsse brauchen, damit wir das eine oder andere auch noch für den heurigen Herbst abfedern können und da sollte man wirklich alle an einem Strang ziehen, weil, und das ist uns, glaube ich, allen klar, dass es diesen Schulraum auch braucht und wirklich bedarf und wie ich gesagt habe, das Standortentwicklungskonzept ist eine reine Information der Fortschreibung und die Aktualisierung der Schülerzahlen und in Wahrheit noch nicht mehr oder sonst gar nichts. Würde eigentlich gut finden, wenn Ihr das auch begrüßen würdet und da mitgehen könntet (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Wir haben es jetzt wirklich redlich versucht, würde ich sagen. Der Gerhard und ich, noch einmal, ihr habt zu Dritt einen Stabilitätspakt verabschiedet. In diesem Stabilitätspakt stehen drinnen 100 Millionen, in diesem Stabilitätspakt stand drinnen ein Bildungsschwerpunkt. Wie viel wurde bisher aus diesem Stabilitätspakt genommen für die Schulen, für die Bildung, für die Priorisierung 1a, null, wir haben uns das extra noch einmal angeschaut, die Aufstellung von Kamper stellen wir euch gerne zur Verfügung, es ist bis jetzt nichts aus der AOG dafür genommen worden, das umzusetzen. Noch einmal die Frage, 100 Millionen waren da, 80 Millionen sind weg, 20 Millionen sind übrig, 65 Millionen werden gebraucht, wie soll sich das ausgehen? Ich habe vor einem Jahr Eisel-Eiselsberg gefragt hier, damals sind wir mitgegangen, weil wir gesagt haben, ist eh klar, das muss passieren, wird passieren, wir sind voll dafür, das ist absolut wichtig. Noch mehr Klassen, damit weniger Kinder drinnen sein müssen, ganz klar, jetzt haben wir ein Jahr später die gleiche Situation. Nichts davon ist passiert, also es ist toll, wenn ein paar Sachen auf Schiene sind, aber wenn ihr selbst den Schulen sagt, das und das passiert und dann jetzt die Schulen ein Jahr später sagen, Priorität 1a ist zwar super aber Priorität 1a war budgetär nicht möglich, was heißt dann Priorität 1a? Da rede ich noch nicht von der täglichen Sportstunde, für die ist kein Platz, für die Priorisierung für einen Platz für Lehrerinnen und Lehrer, das wissen wir eh, das ist Priorität 4 in dem ganzen Plan, aber wenn ich nicht einmal 1a ansatzweise in einem ganzen Jahr umgesetzt habe ansatzweise, wie soll man dem zustimmen und das Vertrauen haben, das ist ein Budgetdilettantismus, wo wir nicht mitgehen können, das müsst ihr verstehen, tut mir leid (Applaus Grüne). StR. Hohensinner, MBA: Frau Kollegin, mit Kraftausdrücken sind Sie immer ganz schnell beim Austeilen, aber ich finde es gut, dass Sie hier kritisch heute unterwegs sind, das bringt Rückenwind für das Projekt und ich kann nur sagen, das stimmt nicht, was Sie gesagt haben, Sie haben nachgeschaut. Wir haben im letzten Jahr 3,9 Millionen Euro aufgebracht, da sind Verbesserungsarbeiten gemacht worden, das war uns wichtig, dass diese Sachen auch passieren und zwei Projekte wurden vorbereitet, das ist einmal die Brockmannschule Ausbau des Dachbodens, die Martina Kaufmann hat das schon gesagt, und auch der Rosenberggürtel. Und ich war jetzt in den letzten vier Wochen in allen Schulen, die hier betroffen sind, und habe mit den Direktoren gesprochen, teilweise hat man den Ehering auf die andere Hand rübergeben müssen, weil die Direktoren so fest zusammengedrückt haben. Also ich weiß über den Ernst der Situation Bescheid, es ist ein Schulraum, es ist Not um einen Schulraum, deswegen werden wir jetzt wirklich mit diesem Projektteam Schritt für Schritt die Projekte aufbereiten und sie zur Umsetzung bringen. Und weil Sie da hinten jetzt plaudern, ich zähle auch auf Ihre Unterstützung, ich finde es gut, dass Sie heute das kritisch angemerkt haben, aber es bringt auch dem ganzen Projekt Rückenwind und ich glaube, Sie stimmen mit mir auch überein, dass es wichtig ist, dass wir heute noch einmal alles auf den Tisch gelegt haben mit der Anpassung der neuesten Schülerinnen- und Schülerzahlen und jetzt sollten wir ab April wirklich in die Projektumsetzung gehen und ich sehe ein Nicken, dafür bedanke ich mich und damit schließe ich (Applaus ÖVP). GR. Mag. Frölich: Ja, Kollege Luttenberger, auch bei mir ist was schiefgegangen, ich wollte mich ursprünglich auch nicht zu Wort melden, aber die, wie soll ich es vorsichtig ausdrücken, der etwas undifferenzierte Umgang mit Ziffern und Zahlen hat mich schon ein wenig herausgefordert, vor allem von Ihnen, Frau Kollegin. Sie stellen sich da her und sagen, 80 Millionen haben wir verbraucht und 100 Millionen haben wir und das war es dann. In Wahrheit reden wir von Budgets, die wir noch gar nicht kennen, weil wir 2015 und 2016 ein Doppelbudget erst einmal verhandeln werden und besprechen werden. Tatsache ist, dass man die Ziffern für jene Zeit, von der wir sprechen, diese Planung geht bis 2020, alle nicht kennen, es gibt so etwas wie, vielleicht ist es Ihnen neu, es gibt so etwas wie einen Umsetzungsgrad, wir haben uns gerade heute im Finanzausschuss intensiv mit einer sehr schönen Darstellung, danke Herr Kicker, zum städtischen Rechnungsabschluss 2013 beschäftigt. Es gibt einen Umsetzungsgrad und der Umsetzungsgrad, der bewegt sich immer, für 2013 war er sehr schon ein bisschen über 80 %, aber wenn Sie sagen, 80 Millionen, ja da sind viele, viele Dinge von einem Umsetzungsgrad betroffen, der weit unter diesen 80% liegt, also das Geld fliegt ja nicht sofort, wenn man es verplant, bei der Türe hinaus. Ich glaube, man sollte da schon ein bisschen die Kirche im Dorf lassen und die Chance zulassen, dass man Dinge, die man plant, dass man sich auch bemüht, diese dann umzusetzen und diese Bemühung, von der gehe ich einmal aus, dass der Herr Stadtrat Hohensinner weiß, was die Herausforderung ist und er wird sich da verbeißen und bei den anstehenden Budgetverhandlungen und bei dem Doppelbudget, das da auf uns zukommt und das wir ausverhandeln werden, sich auch sehr bemühen wird, die Herausforderungen anzunehmen und Lösungen zu finden. Jetzt den Hammer, wie du, Kurt, gesagt hast, auszupacken und zu sagen, es geht sich alles nicht aus und da ist was schiefgelaufen und warum sind da solche Ziffern, das ist mir eigentlich nicht recht bei einem so wichtigen Thema wie Jugend, Kinder, Schulen und ich glaube, was da in der Vergangenheit passiert ist, und wir haben diese ganzen Schuleröffnungen in der Vergangenheit gesehen in den letzten Jahren, das ist hervorragend, das ist erstklassig, was Graz getan hat für die Schulbauten und für die Versorgung der Jugendlichen und der Kinder in den vergangenen Jahren und es wird auch in den nächsten Jahren gelingen. Sie finden es lustig, aber ich finde es ernst und herausfordernd und das wird gelingen mit dem Kurt Hohensinner, da werden Wege und Mittel gefunden werden, dass wir diese Ziffern auch mit realen Daten hinterlegen können. Danke (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Grünschnitt-Sammelaktion jetzt ausweiten GR. Dr. Piffl-Percevic stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dr. Piffl-Percevic: Frau Vorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den ersten dringlichen Antrag heute auf unserer Liste. Es nennt sich „Grünschnitt-Sammelaktion jetzt ausweiten“, die zuständige Stadträtin Lisa Rücker ist, glaube ich, jetzt nicht im Saal… wie schnell Wünsche in Erfüllung gehen können. Lisa, wenn das auch für den Inhalt dieses Antrages gilt, dann ist es ein voller Erfolg. Zur Sache: Es hat in den letzten Tagen, Wochen beachtliche kleinere Naturkatastrophen gegeben. es sind ganze Waldteile, Buschreihen und auch Einzelbäume regelrecht zusammengebrochen, abgebrochen, niedergebrochen. Ich möchte mich bei der Gelegenheit auch bei allen städtischen Mitarbeitern in den Wäldern, aber auch bei der Bevölkerung, bedanken, denn es war nur im Ineinandergreifen unabhängig von Kompetenz möglich, ich erinnere mich auch bei meiner Nachbarschaft, wir drei Nachbarn haben eine städtische Hecke geräumt oder niemand angerufen, sondern die Motorsägen waren da und das ist erfolgt, ist auch schon abgeführt worden von der Stadt, was dort am Straßenrand gelagert wurde. Also ich möchte mich wirklich bei allen, auch bei der Feuerwehr, bedanken, wir haben hier wirklich übergreifend geholfen. Was aber in unseren Gärten noch liegt, nicht nur wie alljährlich, sondern in erheblich zusätzlichem Ausmaß ist eben dieses Schadholz, der Grünschnitt kommt jetzt noch dazu. Ostern ist heuer, wie wir wissen, ist keine Prognose, sondern das wissen wir, um drei Wochen später als sonst. Das kalendermäßige Ostern, das wettermäßige Ostern ist hoffentlich schon mitten im Anzug, also die Leute wollen und können auch schon ihre Gärten aufräumen. Die Bitte wäre, es ist eine Bitte, es ist kein Auftrag, eine Bitte erstens: Eine Woche vor Ostern und eine Woche nach Ostern haben wir diese traditionelle Grünschnittaktion, um eben das anstelle von Osterfeuern, das ist ja ein Beitrag zum Umweltschutz, auch bewerkstelligen zu können. Das vielleicht vorzuverlegen auf zwei Wochen vor Ostern oder ab Mitte März, unter Umständen auch auszuweiten zeitmäßig heuer. Zweiter Punkt: Wir haben drei Sammelstellen in unserer Stadt, davon sind im Grazer Westen eigentlich keine, denn die Sturzgasse liegt ja an der Mur und ist im Süden. Um Verkehrswege zu ersparen, um die Umwelt durch diese Kleintransporter und Anhänger nicht noch zusätzlich zu belasten, wäre es dringend geboten, zumindest einmal jetzt im Grazer mittleren Westen eine solche Sammelstelle zu machen. Wir haben uns auch den Kopf zerbrochen und auch mit der Landwirtschaftsseite des Landes gesprochen, es wäre eine Möglichkeit, Vorgespräche hat es gegeben, in der Landwirtschaftsschule Alt- Grottenhof so eine kontrollierte Sammelstelle für 14 Tage einzurichten. Entweder, das dort städtisch abholen zu lassen oder sogar örtlich zu verhäckseln und als Landwirtschaftsdünger zu verwenden. Das wäre eine Möglichkeit, ich bitte dich, Lisa, einfach das zu verfolgen, vielleicht gibt es eine Möglichkeit, zig-, zig-, zig Kilometer von Fahrten würden dadurch eingespart werden. Es gibt im Übrigen auch für den mittelern Osten, weil es ist, wie gesagt, im Nordosten und im Südosten eine Sammelstelle, aber da haben wir nicht vorgearbeitet. In diesem Sinne stelle ich den Antrag und bitte um Unterstützung, hier den Bürgerinnen und Bürgern von Graz auch an die Hand zu gehen und einen mehrfachen Beitrag zum Umweltschutz auch durch solche Bemühungen zu leisten. Vielen herzlichen Dank (Applaus ÖVP). StR.in Rücker zur Dringlichkeit: Lieber Kollege! Gerne komme ich auf ein paar Punkte auch zu sprechen, weil einen Punkt zum Beispiel, den du dir gewünscht hast, kann ich dir schon als erfüllt rückmelden. Wir haben auch deswegen, weil Ostern heuer liegt, wie es liegt, die Aktion auf vier Wochen ausgedehnt. Sie wird einen ganzen Monat stattfinden vom 29.3. bis zum 26.4. Die Aktion, sage ich nur noch dazu, kostet 60.000 Euro, das muss man einfach immer auch dazusagen, dass damit Kosten verbunden sind. Prinzipiell ist eine Frage der Ausweitung, der weiteren Ausweitung immer mit finanziellen Mehrleistungen verbunden, heißt natürlich, auch einen Gesellschafterzuschuss zu erhöhen, das muss man immer dazusagen. Wie du richtig gesagt hast, wurde die Aktion ja auch als Feinstaubmaßnahme eingeführt, diese Osteraktion, weil eben die Osterfeuer verboten wurden und es sollte den BürgerInnen soweit wie möglich entgegengekommen werden. Ich möchte einfach trotzdem noch erläutern, was sonst noch alles passiert, damit man sieht, dass eigentlich viele Serviceangebote das ganze Jahr über bestehen. Es gibt eine Grünschnittabholung, das wirst du sicher wissen, größere Mengen Grünschnitt werden abgeholt, kostet immer pauschal 75 Euro und da kommt der Lkw zu dir nach Hause und holt das ab. Es gibt Grünschnitt-Säcke, jeder und jede können sich Grünschnitt-Säcke entweder direkt im Recycling-Center oder bei den Service-Stellen der Stadt Graz abholen, die kosten pro Stück 2.64 Euro. Ich denke, das ist zumutbar und wenn diese Säcke dann einfach gelagert werden, werden die mitgenommen bei der Entsorgung. Das heißt, es ist auch eine Möglichkeit, sich einen Weg zu ersparen, gilt das ganze Jahr. Weiters gibt es den Häckseldienst der Firma Ökoservice, der dir auch bekannt ist, der ja auch von der Stadt mitsubventioniert wird, wo man privat sich auch diesen Häckselservice nach Hause holen kann. Also das ist nur so dieses Potpourri, das da ist, um eben ganz bewusst möglichst Wege zu verhindern beziehungsweise auch jenen Menschen entgegenzukommen, die gar keine Transportmöglichkeiten haben. Jetzt noch zur vorgeschlagenen Standorterweiterung, generell, wir werden dem Antrag auch zustimmen, das zu prüfen, generell muss man dazu sagen, und das wirst du auch aus den ganzen Diskussionen mit den Bezirken wissen, braucht es, um Abfälle, und dazu gehört auch der Grünschnitt, zu entsorgen, aus dem Abfallwirtschaftsrecht auch immer eine Genehmigung. Das heißt, das kann man nicht einfach so machen, sondern dazu braucht es auch vom Land her eine Genehmigung, das muss man dann prüfen, diese rechtlichen Voraussetzungen müssen natürlich gegeben sein, wenn man dem nahe tritt. Generell ist der Idee nichts Negatives abzugewinnen. Wichtig ist, was kostet es und wie ist es rechtlich möglich. Aber prinzipiell stimmen wir dem zu, das einfach noch einmal näher zu prüfen. Aber wie gesagt, wir versuchen hier, möglichst umfassend BürgerInnen entgegenzukommen, obwohl die Mittel dafür nicht wirklich ausgeweitet wurden, wie du genau weißt. Danke (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 2) Eheschließungen transparenter und planbarer machen GR.in Kaufmann stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Kaufmann: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat! Ich darf diesen Heiratsantrag heute hier vorbringen. Ich darf gleich vorwegschicken, nein, es ist nicht in eigener Sache und darf vielleicht auch sagen, nachdem der Titel vielleicht auf etwas schließen lässt, was gar nicht der Inhalt wirklich bringt, damit das planbarer ist, die Eheschließungen, glaube ich, gibt es genügend Internetplattformen mittlerweile, also wir haben uns eher mit der organisatorischen Aufarbeitung auseinandergesetzt. Und zwar ist es so, für alle, die in Graz sich gerne trauen oder verpartnern wollen, ist es nicht möglich, länger als ein halbes Jahr vorher den Termin auszumachen und alle, die große Veranstaltungen planen möchten und auch planen, wissen, dass man große Locations frühzeitig buchen muss und damit dann alles auch wohl am schönsten Tag im Leben auch wirklich zusammenbringt, ist es wichtig, dass das früher möglich ist und machbar ist. Daher darf ich folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g einbringen: Dass die zuständigen Stellen damit beauftragt werden, ein transparentes System zu entwickeln, das auch langfristigere Planungen rund um die Eheschließungen ermöglicht und dem Gemeinderat ehebaldigst darüber zu berichten. Danke (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Grabe zur Dringlichkeit: Wir haben im Vorfeld schon gesprochen, es war für mich bisher jetzt noch nie dringlich, mich zu verheiraten oder zu verpartnern, aber das Anliegen verstehe ich. Danke, dass du aufgenommen hast unseren und auch Martinas Vorschlag oder Erweiterung, dass auch die eingetragene PartnerInnenschaft mitaufgenommen werden, das war für uns wichtig und ist auch der Grund, dass wir dem zustimmen können. Danke (Applaus Grüne). GR. Mogel: Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat! Selbstverständlich kann man dem Antrag inhaltlich zustimmen, keine Frage, alles, was vereinfacht, ist angenehmer. Ich möchte aber trotzdem zu dem Thema ganz kurz einen Brief von heute Morgen aus dem BürgerInnenamt kurz vorlesen, nur auszugsweise, auch nur ganz kurz: „Die bisher eingehaltene Sechs-Monats-Frist hat natürlich einen rechtlichen Hintergrund. Die für das Aufgebot vorzulegenden Abschriften aus den Geburtenbüchern der Brautleute dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Zum dringlichen Antrag von Frau Gemeinderätin Kaufmann kann nur gesagt werden, dass unlängst genau dieses Thema angesprochen wurde. Es wurde beschlossen die Möglichkeit der Terminreservierung länger als sechs Monate vor der Eheschließung zu ermöglichen.“ Dann wird hier schon ein bisschen ins Detail gegangen. Abgeschlossen wird der Brief mit „außerdem planen wir, einen Kalender ins Internet zu stellen, aus welchem freie Termine ersichtlich sind“. Man hätte sich den Antrag vielleicht ersparen können, wenn man vorher kurz beim Amt angefragt hätte. Deswegen werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen. Danke (Applaus FPÖ). GR.in Thomüller: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen auch auf der Tribüne! Ich möchte mich auch noch einmal bei der Fraktion, also unser Zusatzantrag ist eingebaut worden, dass gleichgeschlechtliche Paare auch in dem System berücksichtigt werden, dann möchte ich mich bedanken, letztes Mal habe ich njet gesagt, dieses Mal sage ich spasiba (Applaus KPÖ). GR.in Kaufmann: Nur ganz kurz. Warum es dringlich ist, wollte ich eigentlich nur noch erklären, weil jetzt dann die Hochzeits- und Heiratssaison so quasi ansteht und somit auch das ein Jahr vor den nächsten Eheschließungen für 2015 dann ist, deswegen ist es dringlich. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 3) Keine Lizenzvergabe für das „Kleine Glücksspiel“ durch das Land Steiermark GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Mag. Fabisch: Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). Offizielle Zahlen des Landes Steiermark sprechen von 60.000 bis 80.000 direkt und indirekt von der Spielsucht Betroffenen. Strikte Kontrollen der gesetzlichen Regelungen, die die Profitmacherei damit einschränken, sind das Mindeste, was die öffentliche Hand machen kann. Vonseiten des Landes Steiermark ist nun geplant, ab 1. Jänner 2016 die Kontrolle der neuen Automaten den Bezirksverwaltungsbehörden zu übertragen – gleichzeitig werden die an die Kommunen zu leistenden Abgaben durch die Novelle des Glücksspielgesetzes zur Gänze wegfallen. Da weder zusätzliche finanzielle Mittel beziehungsweise eine Personalaufstockung in Aussicht gestellt werden, sind die Kosten für die Kontrollen unmittelbar von der Stadt Graz als Bezirksverwaltungsbehörde zu tragen. Der Verwaltungsaufwand wäre enorm und eine wirkliche Kontrolle der gesetzlichen Bestimmungen massiv erschwert. Die einfachste Lösung – im Sinne sowohl der von Spielsucht Betroffenen als auch der eingeengten finanziellen Spielräume der Kommunen – wäre, keine neuen Lizenzen zu vergeben, wie das in Wien, Vorarlberg, Salzburg und Tirol gemacht wird und in Kärnten zumindest angedacht wird. Ich stelle daher namens der KPÖ folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Landtag wird aufgefordert, auf die Vergabe von Lizenzen für Glücksspielautomaten in der Steiermark zu verzichten. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR. Vargas zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Ich danke dem Kollegen Fabisch für den Antrag. Es ist eigentlich eine Materie, die zwei Themenbereiche beinhaltet. Das eine ist das Gesundheitliche, das mit dem Thema der Sucht, und das andere ist das Soziale und da hätte ich mir gewünscht vielleicht beim Antrag, aber das ist kein Abänderer, was ich beantrage, dass man vielleicht statt dieser 60.000 bis 80.000 Menschen eigentlich die Familien in den Vordergrund schiebt. Die Familien, die davon betroffen sind, dass die Eltern, also hauptsächlich sind es Männer, die Väter, die zur Spielsucht neigen und wir daran verdient haben in den letzten Jahre oder zumindest bestimmte Sektoren in unserer Gesellschaft und da würde ich dafür plädieren, dass man diesen Antrag unterstützen, weil es geht ja um die Familien, die steirischen Familien, die darunter leiden und wenn man sich die Schuldnerberatungsstatistik des letzten Jahres anschaut, dann rangieren diese Problemfelder an sechster Stelle, ziemlich weit vorne. Und da sollte man das schon berücksichtigen, wenn wir an die Landesregierung den Antrag stellen, dass keine weiteren Gesetze vergeben sollen, also wir werden diesen Antrag in der Dringlichkeit und auch im Inhalt unterstützen. Danke (Applaus KPÖ und Grüne). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR.in Kaufmann zum Antrag: Hoher Gemeinderat! Ein Gesetz diesbezüglich ist am Werden, wenn wir, das Thema ist grundsätzlich dringlich, auch dafür haben wir uns schon einige Male stark gemacht. Allerdings, wenn wir das jetzt eigentlich auf die Reise schicken, stellt sich die Frage, ob das eigentlich noch beim Landesgesetzgeber eigentlich rechtzeitig ankommt. Grundsätzlich ein Verbot für die Ausspielungen allein, was das Gebiet Steiermark angeht, wird wohl nicht sinnvoll sein. Außerdem wissen wir auch aus einigen Studien, dass es durchaus dann im Hinterzimmer sich verlagert und die gesamte Suchtproblematik nicht verändert. Aus diesem Grund muss es eigentlich unser Ziel sein, dass wir in die Prävention, dass wir in die Aufklärung und dass wir in eine Unterstützung auch derer, die suchtgefährdet sind, investieren (Applaus ÖVP). StR.in Rücker: Danke für den Antrag. Ich wunder mich ein bisschen, dass jetzt diese Gesetzeswerdungsfrist da gezogen wird, weil es ist spannend, wenn da in der Stadt alle einstimmig sind, wenn das auf Landesebene auch so wäre, dass die Fraktionen, die hier dafür sind, innerhalb ihrer Fraktionen an die eigenen Landeskollegen/ -kolleginnen schon längst das Thema herangetragen hätten, dann hätten wir auch solche Bestimmungen, wie es sie zum Beispiel längst in Salzburg und Vorarlberg gibt. Also es gibt die Möglichkeit von der Landesebene her, eine Entscheidung gegen das Glücksspiel und gegen die Situation dahinter zu treffen und ich denke mir, das wäre dringend angebracht und ich ersuche die Fraktionen, die hier dafür stimmen in irgendeiner Weise… Zwischenruf GR. Mag. Frölich: Das Gesetz ist ja schon in Begutachtung. StR.in Rücker: Ja, aber es wäre ja früh genug gegangen, weil das Übel kennt ihr genauso lange wie wir alle. Wenn ihr jetzt dagegen seid, dann wart ihr hoffentlich vor einem Jahr auch schon dagegen und das wäre gut gewesen, das auch zu kommunizieren und vielleicht kann man da eine bisschen stringentere Haltung in den eigenen Parteien entwickeln, das wollte ich nur noch auf die Reise mitgeben. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Dazu möchte ich anmerken, dass es diese Meinungsunterschiede auf unterschiedlichen Ebenen, glaube ich, in allen Fraktionen gibt. Bei der Sozialraumorientierung würde ich mir auch wünschen, dass die Landes-Grünen da so denken würden, wie die Grazer Grünen das 2008 gesehen haben. GR. Mag. Fabisch: Meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Kollege von den Grünen, lieber Nibaldo! Ich habe es ja im Antrag drinnen, direkt und indirekt von der Spielsucht Betroffener. Selbstverständlich sind da die Familien gemeint, wer denn sonst, und das geht natürlich jetzt vor allem auch an die ÖVP, die sich ja so gerne als Familienpartei auch betrachtet. Denkt an die tausenden Familien, die durch diesen Wahnsinn, durch diese gezielt geförderte Sucht gefährdet sind, zerrissen sind und zerstört wurden. Ich glaube, es braucht ein klares Bekenntnis der Stadt Graz, ganz egal, wann der Landtag das beschließen möge, es braucht ein klares Bekenntnis der Stadt Graz, und Prävention und Aufklärung schließen diesen Antrag ja nicht aus, um Gottes Willen. Wir werden immer dafür eintreten, genauso auch wie bei anderen Problemstoffen, das ist ja klar. Ich glaube, es ist nicht Zufall, aus lauter Angst vor Illegalität etwas nicht verhindern zu wollen, das kann es nicht sein. Auch der Waffenhandel, der Rauschgifthandel, auch gewisse Dinge in der Gesellschaft sind nicht erlaubt und geschehen trotzdem und trotzdem haben wir die Aufgabe, dagegen aufzutreten. Dankeschön (Applaus KPÖ). Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen sechs Stimmen der ÖVP) angenommen. 4) Abhaltung einer Enquete über Modelle und Möglichkeiten zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs GR. Krotzer stellt namens der KPÖ und der Piratenpartei folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Krotzer: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Die Verkehrsproblematik ist ein Dauerbrenner in der Stadt Graz und kostet die VerkehrsteilnehmerInnen viel Zeit, Geld und Nerven. Gleichzeitig stellt es für viele Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt durch den Feinstaub auch ein Gesundheitsrisiko dar. Jetzt haben wir die Situation, dass sich alle Parteien zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs bekennen, scheitern tut es allerdings am lieben Geld. Es gibt zwar parteienübergreifend weitgehend Einigkeit darüber, bei den mittel- und langfristigen Ausbauplänen für den öffentlichen Verkehr, bei den Möglichkeiten zu deren Finanzierung gehen allerdings die Meinungen sehr deutlich auseinander. Um den daraus resultierenden Stillstand zu überwinden, wäre es wichtig, die unterschiedlichen Konzepte auf dem Tisch zu haben und eingehend darüber zu diskutieren. Wie man so schön sagt, beim Reden kommen die Leute zusammen. Dass hier dringender Handlungsbedarf da ist, glaube ich, darüber gibt es überhaupt keine Diskussion. Ich möchte in dem Zusammenhang auf einen Artikel aus der Kronen Zeitung vom 8. Februar verweisen, wo von einem Finanzierungsbetrag von 253 bis 300 Millionen Euro bis 2021 die Rede ist. Der Redakteur Gerald Richter hat damals geschrieben, für den Öffi-Ausbau müsste die Stadt wohl serienweise den Lotto-Jackpot knacken. Jetzt haben wir gerade die Situation, dass sich zumindest 42 von 48 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten gegen das Glücksspiel ausgesprochen haben, insofern sollten wir über sinnvolle Finanzierungsprojekte sprechen und in dem Zusammenhang möchte ich gleich auf ein Vorurteil eingehen, das hier im Gemeinderat immer wieder in Bezug auf die Fraktion der KPÖ zu hören ist und zwar, wir würden immer nur fordern, hätten allerdings keine Konzepte zur Finanzierung. Hier ist genau das Gegenteil der Fall, die KPÖ Graz fordert seit vielen Jahren für die Stadt eine Nahverkehrsabgabe nach dem Vorbild der Wiener U-Bahn-Steuer, also eine Abgabe der Dienstgeber in der Höhe von zwei Euro pro DienstnehmerIn und Woche. Das ist mit den in Wien gültigen Ausnahmen für Klein- und Kleinstbetriebe jedenfalls zumutbar und die Unternehmen profitieren sogar von der besseren Verkehrserschließung. Von so einer Nahverkehrsabgabe sind zusätzliche Einnahmen jährlich von 30 Millionen Euro für die Steiermark zu erwarten, die dann natürlich zweckgebunden für den Erhalt und Ausbau des öffentlichen Verkehrs verwendet werden müssen. Warum das notwendig ist, drei Gründe dazu, der erste ist genannt, 253 bis 300 Millionen Euro, die notwendig sind dafür, zweitens ist auch klar, man kann die Menschen nicht weiter schröpfen, indem man die Tarife immer weiter erhöht und drittens glaube ich, ist man sich auch einig, dass die öffentlichen Haushalte, ja wir, hier große Probleme haben, wie wir das auch in der Debatte über die Schulen erlebt haben und hier muss man natürlich auch andenken, wie kann man zusätzliche Gelder lukrieren. Und da ist es ja, um auch darauf hinzuweisen, in Österreich ja nicht so, dass überhaupt kein Geld da wäre, sondern hier auch ein massives Ungleichgewicht in der Vermögensverteilung da ist und wir nur eine Zahl nennen. Es ist so, dass in Österreich das reichste oberste Prozent 469 Milliarden Euro besitzt, das vereint 37 % des Gesamtvermögens auf ein Prozent der Bevölkerung. Mir ist es natürlich klar, dass es hierzu unterschiedliche Standpunkte gibt, aber wir sollten endlich konkret darüber reden, die Karten auf den Tisch legen, darum bitte ich um die Annahme des Antrages und freue mich auf eine fruchtbare Enquete im Interesse des öffentlichen Verkehrs und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Graz. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Bürgermeister der Stadt Graz wird damit beauftragt, bis Jahresende eine Enquete einzuberufen, zu der folgende Vortragende eingeladen werden: * je ein Experte, eine Expertin, der/die von den im Gemeinderat vertretenen Parteien nominiert wird, * ExpertInnen der zuständigen Ämter und Abteilungen der Stadt Graz und des Landes Steiermark sowie * ein/e VertreterIn des Wiener Magistrats, der oder die das Modell der als „U-Bahn-Steuer“ bekannten Wiener Dienstgeberabgabe vorstellt. Ziel ist es, durch das Vor- und Zur-Diskussion-Stellen verschiedener Möglichkeiten und Modelle zur Finanzierung des öffentlichen Verkehrs einen Prozess anzustoßen, der es letztlich möglich macht, auf mittlere und lange Sicht die Finanzierung wichtiger Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs sicherzustellen. Vielen Dank (Applaus KPÖ). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 15.20 Uhr den Vorsitz. GR. Haberler zur Dringlichkeit: Geschätzter junger Kollege! Wir sind gleich lange im Gemeinderat und es wäre vielleicht gut gewesen, sich vorher zu informieren, für das das Land Steiermark die zuständige Gebietskörperschaft ist. Und es ist landesgesetzliches Thema und deswegen hätte ich irgendwie an dem Punkt auch gedacht oder ich bitte euch, dass ihr das auch ins Land tragt, ihr habt ja auch den Landtagsklub. Zwischenruf GR. Mag. Fabisch: Tun wir eh. GR. Haberler: Immer geht es bei der KPÖ darum, die was Leistungsträger unserer Gesellschaft sind, die Arbeiter, die sollen wieder zahlen, zwei Euro und der Rest… Zwischenruf unverständlich. GR. Haberler: Die Dienstgeber, nein, es geht auf den Lohn, es geht immer nur auf die, die arbeiten und da verwehren die Dringlichkeit. Die ist von unserer Seite nicht gegeben, weil wir nicht einmal für das zuständig sind und deswegen werden wir die Dringlichkeit ablehnen (Applaus ÖVP). GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Dringlichkeit dieses Antrages, zum Inhalt werde ich dann später, wenn es dazu kommen sollte, bin nicht ganz sicher, einen Abänderungsantrag stellen, weil das ist schon richtig, das ist nicht hundertprozentig richtig adressiert, ohne Land geht gar nichts, aber das werden wir dann noch anschauen. Ich denke mir, dringlich ist es schon, wir reden hier sehr lange darüber, alle Parteien haben diesen Wunsch, verschiedene Zugänge dazu allerdings, deswegen wird es auch wichtig sein, ernsthaft darüber zu reden. Aber es ist halt nicht viel passiert. Jetzt könnte man sagen, es ist schon so lange unterwegs, da kann gar nichts dringlich sein, aber ich glaube, das wäre der falsche Weg. Vor fünf, sechs, sieben Jahren der Koalitionsverhandlungen haben wir darüber gesprochen, da gehört unbedingt was aufgestellt, wir sind nicht sehr viel weitergekommen, wenn ich ehrlich bin, liegt natürlich auch am Land, keine Frage, aber ich glaube, eine bisschen besser organisierte Enquete wäre der richtige Weg. Deswegen sage ich jetzt noch einmal, wir sind auf jeden Fall für die Dringlichkeit. Ich hoffe, dass das mehrheitlich so gesehen wird, dann kann ich meinen Abänderungsantrag auch noch stellen (Applaus KPÖ und Grüne). GR. Pacanda: Lieber junger Herr Kollege Haberler! Vielleicht zur Aufklärung, eine Nahverkehrsabgabe, so wie es jetzt in dem Modell vorgeschlagen ist, ist eine Dienstgeberabgabe, gerade als Unternehmer aus unternehmerischer Sicht zu zahlen, ist aber nicht vergleichbar mit der Nahverkehrssteuer, die lohnsteuer- beziehungsweise lohnwirksam wäre, das heißt, es ist eher auf der Dienstgeberseite, für die Dienstgeber natürlich ein eigenes Thema, aber es ist keine Massensteuer, die sozusagen jeden Einzelnen im Lohn beschneidet, also das vielleicht als Korrektur, um vielleicht die Dringlichkeit auch bei der ÖVP dann dementsprechend zu erreichen. Dankeschön (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Geschätzter Herr Gemeinderat! Ich möchte der Ordnung halber nur anmerken, wenn man als Antragsteller mit drauf ist, steht einem zur Dringlichkeit kein Rederecht zu. Aber wir haben es trotzdem gerne gehört. GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, Herr Antragsteller! Ich habe gar nicht gewusst, dass die KPÖ einen neuen Verkehrssprecher hat, weil Kollege Krotzer tut sich ja sonst eher bei den ideologischen Dingen hervor, wenn er gegen einen Akademikerball demonstriert und die Straße sperrt, also war jetzt sehr überraschend. Inhaltlich, Kollege Haberler hat ein paar Punkte schon gesagt. Verkehrspolitische Finanzierungsfragen sind politische Verhandlungen, die laufen natürlich ständig, unser Stadtrat ist da natürlich immer bemüht, beim Land und im Bund für unsere Sache Werbung zu machen. Es gibt ja auch schon genug Gremien, regionales Verkehrskonzept zwischen Graz, Graz-Umgebung und es ist also alles im Laufen. Wenn man schon eine Enquete fordern würde, wir haben es eben schon gesagt, dann gehörten alle Finanzierungspartner an einen Tisch, das Land, die Graz-Umgebung-Gemeinden, der Bund, aber wie gesagt, es ist weder ein dringlicher noch ein nötiger Antrag, weil es passiert ohnehin (Applaus FPÖ). GR. Krotzer: Das Missverständnis, was Dienstgeber und Dienstnehmer betrifft, ist vom Philip dankenswerterweise aufgeklärt worden, sonst heißt es ja immer, die Kommunisten verstehen nichts von Wirtschaft, aber in dem Fall war es einmal anders (Applaus KPÖ). Ich möchte, in dem Fall auch ungewöhnlich, das wird den Kollegen Lohr abermals überraschen, wenn ich jetzt zitiere und zwar will ich zitieren den Verkehrsstadtrat Eustacchio wieder aus der Kronen Zeitung vom 8. Februar, wo er sagt, auch wenn es mich ärgert, aber allein schaffen wir den Bim-Ausbau nicht. Besonders der Bund muss endlich auf Graz schauen, nicht nur auf Wien. Richter schreibt dann weiter: Stimmt, wenn der Bund trotzdem wieder auf Graz pfeift, dann sieht es düster aus für die Öffi-Zukunft. Ich sehe da eine gewisse Widersprüchlichkeit darin in den Aussagen, weil ich glaube, das Ganze kann man ja auch unterstützend für die Verhandlungen sehen und hier auch noch einmal mein Appell an die ÖVP-Fraktion, ich glaube, es ist höchste Zeit, dass aus der Stadt Graz auch ein deutliches Signal kommt in die Richtung, dass wir mehr Geld und dass wir mehr Unterstützung für den Ausbau und für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs brauchen und daher noch einmal mein dringlicher Appell, diesem Antrag auch zuzustimmen. Vielen Dank (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Hoher Gemeinderat! Ich erlaube mir eine Anmerkung, weil wir wieder über Dienstnehmer und Dienstgeber diskutieren. Es sind alles Lohn-Nebenkosten und diese berühmten Lohn-Nebenkosten verursachen mittlerweile im internationalen Wettbewerb, auch in Österreich, große Probleme. Und wenn ich gemeinsam mit dem Herrn Stadtrat Eustacchio und gemeinsam mit der Frau Vizebürgermeisterin gestern eine Pressekonferenz gegeben habe, weil wir uns sehr bemühen, dass wir zumindest die Jugendarbeitslosigkeit niedrig halten, dann ist das ein Thema, das es zu berücksichtigen gilt und wenn die jungen Gemeinderäte, die hier Vorschläge gemacht haben, vielleicht ein bisschen zurückblättern, ich habe als Bürgermeister in den vergangenen Jahren, so wie auch meine Kolleginnen und Kollegen in der Stadtregierung, schon so manche Vorschläge gemacht, weil es unumgänglich ist, dass wir eines Tages im zweitgrößten Ballungsraum Österreichs, der nämlich so gewaltig wächst, auch Bundes- und Landeshilfe benötigen werden. Ich habe damals gesagt, damit die Streiterei aufhört, ist das jetzt ein Beitrag der Dienstnehmer oder der Dienstgeber. Letzten Endes zahlen es immer die Bürgerinnen und Bürger. Und mich hat in letzten Monaten etwas gestört und da sind jetzt, glaube ich, nicht mehr allzu viele Journalistinnen und Journalisten da, aber wir feiern unheimlich ab in den Zeitungen, wie toll es doch sein kann, wenn wir im Energiebereich jetzt günstiger den Strom beziehen können und wir wollen uns zusammenschließen möglichst zu Hunderten und zu Tausenden, damit die Energieunternehmungen nicht mehr die Gewinne machen und das möchte ich heute da einmal sagen, wenn unsere Energieunternehmen, zumindest die der Stadt Graz, keine Gewinne mehr machen, dann können wir damit, wenn wir den öffentlichen Verkehr nicht mehr finanzieren, das Hemd ist uns immer näher als der Rock, aber dass der Aufruf da ist, gegen unsere eigenen Energieversorgungsunternehmungen unbedingt ins Feld zu ziehen, damit die keine Erträgnisse mehr machen und wir steuerfrei, das haben wir in den 60er-Jahren vernünftigerweise da herinnen beschlossen, unsere Vorgänger, haben wir ein Problem. Irgendwer wird den Verkehr zahlen müssen und das werden wir alle sein müssen, wenn wir einen gescheiten wollen á la Schweiz, und deswegen habe ich einmal den Mut gehabt, ich habe es ausprobiert und interessanterweise hat es keine Gegenreaktionen großartigerweise gegeben. Ich habe gesagt, es möge doch jede Steierin und jeder Steirer einen Betrag zahlen müssen, ich habe das damals vorgeschlagen in der Höhe 9.90 Euro, ich habe ein bisschen provoziert, ich habe gesagt, das, was die SAT-Schüssel draußen kostet oder zwei Packerl Zigaretten, sollte man auch dem öffentlichen Verkehr gönnen. 9.90 pro Monat, es sollen alle zahlen und die, die sich die Jahres- und Halbjahreskarten kaufen, sollen das wieder zurückkriegen, so einfach ist das, weil dann sind die, die es nutzen, nicht dauernd belastet und umgekehrt. Leider Gottes auch keine Resonanz. In Wien wird erst jemand reagieren, wenn auf Landesebene endlich einmal ernsthaft darüber nachgedacht wird. Aber im Moment kriegen wir das nicht hin. Ihr könnt mich gerne verpflichten oder versuchen zu verpflichten, dass ich eine Enquete… aber deutlicher kann ich eh schon nicht werden, ich habe es in den letzten Jahren schon mehrfach versucht, deutlich zu machen, dass wir das wollen. Im Gemeinderat wissen alle, wir werden das brauchen, der Nahverkehr wird so etwas von wichtig werden, weil wir ersticken. Wir werden weder den ÖV mit den jetzigen Mitteln so ausbauen können und die Takte noch verdichten, wir werden den Straßenbau, wenn ich so sagen darf, auch noch weiter fördern, das ist eh alles kontraproduktiv, Graz-Umgebung ist der am stärksten wachsende Bezirk Österreichs seit einem Jahrzehnt und Graz ist die prozentuell stärkste wachsende Stadt Österreichs jetzt. Es gibt keinen zweiten so großen Ballungsraum nach Wien wie Graz und erst wenn wir eine steirische Lösung gefunden haben, können wir in Wien mit demselben Recht, wie für die Wiener U-Bahn, vielleicht für Investitionen einen Zuschuss erhalten, davon bin ich überzeugt. Deswegen, es ist halt wieder einmal ein Vorstoß und man kann sich wieder einmal zusammensetzen, aber eigentlich ist das eine Angelegenheit, die auf Landesebene schon längst hätte erkannt werden müssen, es ist nur leider noch nie dazu gekommen. Das wollte ich nur noch einmal anmerken, weil ich leide sehr darunter und kann mich erinnern, was auch die damalige Frau Vizebürgermeisterin Lisa Rücker, unsere heutige Stadträtin, hat genügend Vorschläge gemacht, wir haben das immer wieder probiert, aber das ist Angelegenheit des Landes, sich über die Stadt auch Gedanken zu machen und über diese hunderttausend Einpendler jeden Tag und ich will nicht auf den Streit herunterkommen. Mich würde es interessieren, Herr Krotzer, was hat die KPÖ für einen Vorschlag, ist es nur das Wiener Modell oder habt ihr eine andere Idee? Ich habe einmal Meinen auch gesagt, habt ihr eine Idee, wie man das noch gestalten könnte, damit die Sozialpartner nicht zum Streiten kommen, das könnten man dann später diskutieren (Applaus ÖVP). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP, FPÖ und Teile SPÖ) abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Frühbetreuung an städtischen Volksschulen GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Marak-Fischer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, geschätzte Kollegen und Kolleginnen, geschätzte Zuhörer auf der Zuhörertribüne! Wenn man Kinder hat, ich habe ja die Ehre und das Vergnügen, zwei davon zu haben, dann ist es immer und ein täglicher Balanceakt zwischen, was traue ich dem Kind zu und wie weit beschütze ich mein Kind vor möglichen Gefahren. Diese Frage stellen sich Eltern praktisch täglich und müssen die auch für sich beantworten. Und der Antrag, den ich hier stelle, betrifft, denke ich, ein wichtiges Gebiet, wenn Kinder dann zum Schuleintritt in die Schule gehen müssen, ist die Frage, ab wann sind die Kinder in der Lage, selbst in die Schule zu gehen, in der Früh sich eventuell sogar schon ein stückweit selber fertig zu machen und wie lange bringt man die Kinder noch begleitet in die Schule. Das ist aber leider für viele Eltern keine freie Entscheidung und für viele Eltern ist es eben nicht möglich, dass sie sich nach dem Kind und nach den Bedürfnissen des Kindes richten. Meine Damen und Herren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen, Männer ist eine tägliche Herausforderung und es ist eine wichtige Verantwortung, dass die außerhäusliche Betreuung für die Kinder bestmöglich erfolgt. Das ist im Kindergarten, in der Kinderkrippe bereits nicht immer ganz einfach, die Wahl der Betreuung richtet sich leider oft nicht nur nach pädagogischen Kriterien, sondern sehr oft schlichtweg nach Betreuungszeiten und ähnlichen Dingen und, obwohl es eigentlich sich ausschließlich nach dem Kind richten sollte, ist es oft so, dass man nach praktischen Kriterien, wie Öffnungszeiten, entscheiden muss. Wenn Kinder in die Schule kommen, hört man immer wieder, dass es noch komplizierter ist, es gibt Ferienzeiten, es gibt schulfreie Tage, es gibt Fenstertage und Ähnliches und gerade für kleine Kinder, die eben noch möglichst viel Betreuung brauchen, ist dies oft sehr schwer zu handlen. In der Stadt Graz ist viel passiert, es gibt ein großes Angebot, Gott sei Dank, die Ganztagesplätze werden immer mehr, die Stadt Graz hat sich auch in ihrer Bildungsstrategie wieder dazu bekannt, Ganztagesschulen weiter auszubauen, wo allerdings noch eine Lücke klafft, ist das Thema der Frühbetreuung und damit ist quasi die Zeit gemeint, die vor einer Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn ist. Zum Teil ist das eben um dreiviertel acht möglich, zum Teil auch schon um halb acht möglich, dass die Kinder ins Schulhaus kommen und dort auch qualifiziert von Pädagoginnen und Pädagogen betreut werden. Viele Eltern pendeln aber oder sind alleinerziehend oder arbeiten im Krankenhaus und haben daher noch viel früher Bedarf an qualifizierter Betreuung für ihre Kinder. Ich darf damit zum Schluss kommen, der Antrag, den ich stelle, lautet: Der zuständige Stadtrat für Bildung möge den Bedarf für Frühbetreuung an den städtischen Volksschulen erheben lassen und gegebenenfalls eine Überprüfung in Auftrag geben, wie dieser Bedarf abgedeckt werden kann, um damit mit den für die Umsetzung relevanten Stellen in Verhandlung zu treten (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. StR. Hohensinner, MBA zum Antrag: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, liebe Alexandra! Danke für deinen Antrag. Dein Anliegen ist auch unser Anliegen, ich habe schon beim vorigen Stück gesagt, dass ich jetzt sehr viel in Schulen unterwegs war und ich habe auch den Bedarf persönlich festgestellt. Natürlich wäre der Landesschulrat wahrscheinlich die geeignete Stelle, die den Bedarf wirklich systematisch feststellen könnten. Aber wir werden jetzt keine Petition machen, wir nehmen das selbst in die Hand. Einen Bedarf prüfen und ich freue mich jetzt schon, dass wir dann gemeinsam zum zuständigen Landesrat Michael Schickhofer gehen und gemeinsam mehr Personal für die Stadt einfordern (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Marak-Fischer: Danke, lieber Herr Stadtrat, lieber Kurt für die Unterstützung und dass du das gerne in Angriff nimmst, ich unterstütze dich da natürlich auch mit Tat und Rat, wenn nötig. Es ist nur leider nicht ganz so eindeutig die Lage, dass der Landesrat dafür zuständig ist. In Wirklichkeit ist die Frühbetreuung eben ein sehr schlecht geklärtes Thema noch und deswegen auch idealerweise in Form einer Gruppe, einer Arbeitsgruppe, dann auch zu klären und ich hoffe sehr, dass wir da zu einer Lösung kommen. Danke (Applaus SPÖ). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 6) Mehrwertsteuerabzugsfähigkeit für kommunale Gebietskörperschaften GR. Hötzl stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Hötzl: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kollegen! Ich meinem Antrag geht es um die Vorsteuerabzugsfähigkeit für kommunale Gebietskörperschaften. Auf der öffentlichen Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung steht ein Stück zur Abstimmung, das sich mit der Standortentwicklung für die öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Graz befasst. Das wurde sehr intensiv diskutiert. Stadtrat Hohensinner hat hinlänglich Stellung dazu bezogen. Unabhängig von seinem Inhalt bringt dieses Stück finanzielle Begleitumstände mit sich, die aus Sicht einer kommunalen Gebietskörperschaft – im konkreten Fall aus Sicht der Stadt Graz – ein bereits mehrfach moniertes Ärgernis darstellt. Im Falle einer baulichen Realisierung und einer tatsächlichen Kostentragung durch die Stadt Graz müssten, resultierend aus der aktuellen Rechtslage, 20% an Vorsteuer an die Republik Österreich abgeführt werden. In diesem Zusammenhang dürfen wir Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, gemäß des Sitzungsprotokolls vom Gemeinderat vom 17. Oktober 2013, also vor etwas mehr als vier Monaten, wie folgt zitieren: „Dass wir im Moment 20% Mehrwertsteuer an die Republik Österreich zahlen müssen, halte ich schlichtweg für einen Skandal. Wir Gemeinden sollen Schulen ausbauen, weil man das ja offiziell als unsere Aufgabe geregelt hat, … und bei jedem Schulausbau müssen wir jetzt 20% Mehrwertsteuer beim Bund abliefern. Aber wenn man mehr Raum schaffen muss, und das mehr Geld kostet, wir auf der anderen Seite aber auch mit Maastricht und Stabilitätspakten neue Fesseln angelegt bekommen haben, dann müssen wir irgendwo diesen Freiraum wieder bekommen, und ich sehe das vor allem bei der 20-%igen Mehrwertsteuer.“ Diesen Ausführungen können wir uns aus freiheitlicher Sicht nur anschließen und dürfen daher mit einer entsprechenden Initiative die Notwendigkeit, in diese Richtung aktiv zu werden, auch im Gemeinderat wieder in Erinnerung rufen. Es ergeht somit folgender d r i n g l i c h e r A n t r a g : Der Herr Bürgermeister Siegfried Nagl wird höflich gebeten, sowohl im Städte- und Gemeindebund, aber auch auf parteipolitischer Ebene – im Rahmen seiner Möglichkeiten – auf die im Motivenbericht dargestellten Probleme der Stadt Graz hinzuweisen, wobei vor allem das Ziel verfolgt werden soll, die Mehrwertsteuerabzugsfähigkeit für kommunale Gebietskörperschaften zu ermöglichen. Eine weitere Zielsetzung dieser Bemühungen sollte die Bildung einer Allianz aller Städte und Gemeinden sein, die bei künftigen Finanzverhandlungen auf die Umsetzung dieses Zieles hinwirkt. Ich bitte um Annahme (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl zur Dringlichkeit: Vielen Dank, Herr Gemeinderat Hötzl! Ich darf mich namens meiner Fraktion gleich zu Wort melden in dieser Causa. Es hat mich selten etwas so aufgeregt wie diese Entscheidung im Jahr 2012, als die Regierung beschlossen hat, dass künftig Gemeinden in puncto Vorsteuerabzug so beschnitten werden. Ich habe damals persönlich mit der Finanzministerin Maria Fekter telefoniert und konnte zumindest noch erreichen, dass das geplante Inkrafttreten nicht der 1. April 2012 war, sondern wir bekamen dann eine Übergangsfrist bis zum 1.9.2012, was uns in der Stadt Graz sehr geholfen hat, ist bundesweit dann so gekommen, weil wir zumindest alle begonnenen Schulprojekte, die wir mit der GBG hatten auch noch, wenn ich so sagen darf unter einer Vorsteuerbetrachtung noch umzusetzen, das war das Erfreuliche. Ich bin auch nicht müde geworden, das Richtung Wien zu sagen, sowohl auf der parteipolitischen Ebene als auch über den Städtebund und den Gemeindebund. Ich möchte darauf verweisen, dass es so gut wie kein einziges Papier des Städtebundes und Gemeindebundes gibt, auch jetzt in Vorbereitung auf die neue Regierung Wunschprogramm etc. es war sogar im Forderungspaket aller Länder, dass das herauskommt. Leider ist es wieder nicht passiert. Ich habe Mitte Februar unseren Finanzdirektor gebeten, da er das auch mit seiner Abteilung gut gemacht hat, mir noch einmal Möglichkeiten aufzuzeigen, die wir Richtung Wien senden können, damit dieser Unfug ein Ende hat. In einer Zeit, in der bundespolitisch alle Fraktionen darüber reden, dass wir als Schulerhalter, und das sind einmal die Städte und Gemeinden, für Mittagessen, Mittagsbetreuung, für Nachmittagsbetreuung und zusätzlich noch, weil wir auch in den städtischen Gebieten so viele Kinder haben und die von den Regionen eher Richtung Städte gehen, so viele Schulausbauten umzusetzen haben, dass wir diesen Vorsteuerabzug wieder dringend benötigen. Welche Möglichkeiten gibt es, und ich habe Mitte Februar, und das will ich Ihnen heute auch zur Kenntnis bringen, wir gehen mit bei der ganzen Geschichte, aber Sie sollen es nur wissen, habe ich an den neuen Vorsitzenden des Finanzausschusses, und das ist immerhin ein Grazer, Mag. Andreas Zakostelsky von der ÖVP-Fraktion hat das von mir bekommen, weil ich gesagt habe, wenn ich im Ministerium an den Sektionschefmauern scheitere, dann versuche ich es zumindest jetzt auch einmal über das Parlament. Ich hoffe, dass das auch funktionieren wird. Und wir haben Vorschläge gemacht, die aus unserer Finanzdirektion stammen, um die Errichtung, den Ausbau und die Sanierung der Schulinfrastruktur nicht zu gefährden und die Bildungsoffensive vorantreiben zu können, ist im Sinne eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs der Schulbereich wenigstens in Höhe der Umsatzsteuer zu entlasten und dazu zwei alternative Vorschläge: Erstens: Der Schulbereich wird wie der Kindergartenbereich umsatzsteuerlich als unternehmerisch mit Recht auf Vorsteuerabzug, zum Beispiel durch Erweiterung des Kreises der sogenannten fiktiven Betriebe gewerblicher Art § 2 Abs. 3 UStG aus 1994 verändert. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten Wasserwerke, Schlachthöfe, Anstalten zur Müllbeseitigung, zur Abfuhr von Spülwässern, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften und, das gehört dann dort eingefügt wieder, unsere Pflichtschulen. Verbunden mit einer unechten Steuerbefreiung samt Option zu einer 10%-igen Umsatzsteuerpflicht usw. Ein Vermieter wäre sodann berechtigt, auch wenn die Räumlichkeiten für den Schulbereich genützt werden zur Umsatzsteuerpflicht nach § 6 Abs. 2 UStG 1994 des Stabilitätsgesetzes 2012 zu optieren, das ist ein Weg und den zweiten Weg, den wir vorgeschlagen haben, ähnlich wie im Gesundheits- und Sozialbereich, werden auch im Schulbereich die nicht abzugsfähigen Vorsteuern mittels Beihilfen auf Basis einer finanzausgleichsrechtlichen Regelung abgegolten. Die Entlastung könnte mit geringem Verwaltungsaufwand in das bereits bestehende Beihilfenverrechnungssystem über die Bundesländer integriert werden. Das heißt, diesen Vorschlag habe ich Mitte Februar an den neuen Vorsitzenden des Finanzausschusses gesandt und ich bitte alle Fraktionen auch auf Bundesebene mitzuhelfen, dass wir mit dem aufhören, es bringt nämlich nur dem Finanzministerium etwas, wenn du Musterschüler sein willst. Ich habe es damals auch so formuliert gegenüber der Finanzministerin, wenn du nämlich die Gesamtschulden eines Staates zusammenrechnest, Gerhard Rüsch hat das auch immer wieder betont, ändert sich nämlich überhaupt nichts. Sie verunmöglichen nur den Gemeinden und Städten, die diese Anstrengung zu tätigen haben im Moment, dass wir zügig unseren Schulausbau, wir haben es eh gehört, über 60 Millionen stehen für die nächsten vier Jahre wieder an, umzusetzen und das ist, wenn man die Mehrwertsteuer jetzt dazurechnet, sehr viel Geld und ich hoffe, dass wir erfolgreich sein werden. Das heißt, wir gehen mit, ich wollte aber heute nur noch einmal sagen, wir sind da nicht müde geworden, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Es steht auf der Agenda des Städtebundes und der Städtebund, da darf ich gleich einladen und die Gelegenheit benutzen, wird ja im heurigen Jahr im Juni in Graz gastieren. Das heißt, alle österreichischen Städte werden da sein, ich hoffe und gehe davon aus, dass auch ein Finanzminister da ist, der Bundespräsident wird da sein und ich werde meinen Auftritt dazu nutzen, genau diesen Punkt dort auch noch einmal vor der Kulisse aller Kommunalpolitiker und Gebietskörperschaften über uns noch einmal deutlich zu machen (Applaus ÖVP). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Dr. Wohlfahrt zum Antrag: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Selbstverständlich ist es klar, dass man schaut, dass man aus Stadtsicht hier diese Steuer nicht zahlen muss, das ist eh keine Frage. Das ist ein altes Spielchen zwischen den Gebietskörperschaften, rein historisch gesehen haben war diese Steuer, man hat sie nicht absetzen dürfen, dann war Karl Kamper und viele andere auch wahrscheinlich so gewieft, haben das organisiert, dass man das zurückkriegen, jetzt will der Bund das Geld wieder haben. Klar, als Gemeinderat keine Frage, wir wollen diese Steuern nicht nach Wien abliefern. Im Prinzip ist es ein Spiel zwischen den Gebietskörperschaften, wo es um viel Geld geht, die Frage ist, ist es gescheit, dass man die Steuer zahlt und entsprechend Mitteln kriegt aus Wien? Das wäre die andere Möglichkeit, wie es vorher war, die Mittel wurden gekürzt, jetzt wollen sie die Steuer trotzdem wieder haben, das ist ganz klar, dass sich die Stadt verteidigen muss, also so gesehen volle Unterstützung. Andererseits denke ich, wenn ich anschaue, wie viele Ressourcen dieser Kampf zwischen den Gebietskörperschaften…, das ist ein Nullsummenspiel, da gibt es keine Gewinner, wieviel Ressourcen da reingehen, dann macht mich das nicht ganz glücklich, da würde mir schon sehr daran liegen, eine möglichst klare und exakte Regelung ohne Möglichkeit, das irgendwie zu umgehen und einen entsprechend gerechten Finanzausgleich, das wäre die saubere Lösung. Wir würden uns halt gegenseitig austricksen, findiger sein, Beamtenressourcen einsetzen, Gemeinderäte damit beschäftigen und ich glaube, wenn man da ein bisschen schonender umgehen könnte, liegt nicht an uns, ist ein Wunsch woandershin, ist mir schon klar, aber dann könnte man auch dorthin genauer schauen, wo das große Geld verschwindet, wenn man nach Kärnten schaut, sind da ganz andere Sachen, wo uns genau diese Kontrolle, genau diese Fähigkeiten, genau das fehlt, wo wir uns jetzt intern so quasi kontrollieren, beobachten, gescheiter sein als die anderen und die Dinge, die eigentlich zu tun wären, werden völlig übersehen. Und da muss ich schon sagen, wie gesagt, kann kein Fehler im Gemeinderat sein, das ist mir schon klar, aber ich glaube, da hätten wir echt woanders hinschauen müssen, auf Gesamtparteienebene beschäftigen wir uns da völlig falsch, da fehlt das wirklich in der Kontrolle woanders hin und das wäre viel wichtiger aus meiner Sicht. Trotzdem stimmen wir Grünen dem Antrag hier zu, weil hier geht es einfach um Grazer Schulen, und in dem Sinn können wir es schon unterstützen. Die Begeisterung hält sich auch in Grenzen, ich glaube, andere Sachen sind wichtiger. Danke (Applaus Grüne). GR. Hötzl: Für die grüne Fraktion ist es nicht so wichtig, ok, allein das Projekt, das der Stadtrat Hohensinner jetzt vorhat, da geht es um zehn Millionen. Ich glaube, es wäre wichtig für die Stadt, zehn Millionen zu haben oder nicht zu haben. Es verbessert den ganzen Schulstandort, wenn man so will oder beziehungsweise die Qualität der Schulen wird hier verbessert. Letztendlich ist es auch irgendwo ein Impuls für die Wirtschaft, wenn gebaut wird, was letztendlich Arbeitsplätze usw. bringt. Freut mich zu hören, dass Sie sich dafür einsetzen oder bereits eingesetzt haben. Ich hoffe nur, dass Sie auch dranbleiben und dass auch Ihre innerparteilichen Kräfte stark genug sind, das auch durchzusetzen, weil sonst endet es so ähnlich wie bei der Wirtschaftskammer, vor jedem Wirtschaftskammerwahlkampf sagt der Wirtschaftsbund auch, Vorsteuerabzugsfähigkeit für betrieblich genutzte Lkw will er haben und kaum ist die Wahl vorbei, wird das wieder ad acta gelegt. Gemeinderätin Gmeinbauer kann das wahrscheinlich bestätigen. Aber freut mich letztendlich, dass Sie das machen, dass Sie das auch hoffentlich durchsetzen werden, ich glaube, es bringt der Stadt Graz sehr viel, auch letztendlich der Wirtschaft und auch den Schulen und den Schülern. Danke (Applaus FPÖ). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 7) Jugend-WGs – lückenlose Aufklärung durch Expertenkommission GR.in Mag.a Schleicher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Schleicher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat! Anstoß unseres dringlichen Antrages sind die jüngsten Vorfälle in einer städtischen Jugend-WG. Es wird dazu auch einen Abänderungsantrag der SPÖ und der ÖVP geben, dem wir zustimmen werden. Im Vorfeld hat man sich schon über gewisse Formulierungen in unserem Antrag mokiert und ich bitte, dass wir dieses wichtige Thema nicht durch eine Diskussion über Wortklaubereien und Formulierungen schmälern. Priorität hat für uns ein verbesserter Schutz der Kinder und Jugendlichen in diesen Einrichtungen. Vor einem Jahr hat es sexuelle Übergriffe in den sozialpädagogischen Einrichtungen der Stadt gegeben. Drei Burschen haben drei Jahre lang Mädchen hinweg missbraucht, es hat dann Sofortmaßnahmen gegeben, wurde evaluiert, der Betreuungsschlüssel wurde erhöht, Schlösser wurden ausgetauscht, aber das war offenbar einfach zuwenig, nachdem es jetzt wieder zu schwerem sexuellen Missbrauch gekommen ist. Offenbar ist einfach das derzeitige Konzept, so wie es ist, nicht das richtige und fehlerhaft. Nach zwei so dramatischen Vorfällen sollte es der naheliegendste und logischste nächste Schritt sein, dieses Konzept zu überdenken, dem darf sich auch nicht das zuständige Amt verwehren, wie es im Jugendausschuss signalisiert wurde. Es gibt massive Kritik von Seiten der Sozialpädagogen am jetzigen Konzept, vor allem, was die Gruppenzusammensetzung betrifft, offenbar wird hier zuwenig Wert auf das Alter oder zuwenig Augenmerk auf das Alter der Jugendlichen und Kinder Rücksicht genommen, genauso wenig auf die Vorgeschichte und auf die dramatisierenden Erlebnisse, die die Jugendlichen erlebt haben und verarbeiten müssen. Es wird offenbar nicht genug Rücksicht darauf genommen, ob die Jugendlichen aus kriegszerrütteten Gebieten kommen, es wird nicht darauf Bedacht genommen, welche Wertschätzung dort Frauen gegenüber entgegengebracht wird, es wird offensichtlich im Allgemeinen zuwenig Augenmerk auf die psychische Verfassung der Jugendlichen gelegt. Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt der Sozialpädagogen ist der zu gering angesetzte Personalschlüssel, der eine ausreichende Begleitung der traumatisierten Jugendlichen einfach nicht gewährleistet. Es ist auch in der Zeitung gestanden, dass Vorgesetzte der Einrichtung von dem Missbrauch schon gewusst haben sollen, das wurde vom Jugendamt entschieden zurückgewiesen und dementiert. Aber allein, dass diese fehlerhafte irreführende Kommunikation zeigt, dass es zu einer lückenlosen Aufklärung durch externe, nicht involvierte Experten kommen sollte. Die Lösung kann in unseren Augen sicher nicht der rasche, überhastete Rückzug der Stadt Graz aus diesen Aufgabenfeld sein und aus dieser Verantwortung. Deshalb stelle ich im Namen des freiheitlichen Klubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz werden ersucht, den rechtlichen Rahmen für die Zusammenstellung einer externen Expertenkommission, die sich mit den Vorfällen in den Grazer Jugend-WGs befassen soll, abzustecken. Hierbei ist insbesondere auf die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Wert zu legen beziehungsweise sind die Befugnisse zur Einsichtnahme dieser Kommission in die relevanten Unterlagen und Akten des Jugendamtes zu definieren. Allfällige im Zuge ihrer Tätigkeit gewonnene strafrechtliche Erkenntnisse sind durch die Kommission unmittelbar an die zuständigen Strafbehörden weiterzuleiten. Die diesbezüglichen Ausarbeitungen sind dem Gemeinderat bis spätestens zur übernächsten Sitzung vorzulegen. 2. Die Kommission soll sich aus anerkannten, wissenschaftlich gebildeten Experten des Feldes der Jugendbetreuung und Kinder- und Jugendpsychologie zusammensetzen. Vorzugsweise sind hierbei Personen der Landesklinik Sigmund Freud beziehungsweise anderer ähnlich gelagerter Einrichtungen zu berücksichtigen. Politische Vertreter haben dieser Kommission nicht anzugehören, wohl aber hat diese Kommission den zuständigen gemeinderätlichen Ausschuss regelmäßig über den Stand ihrer Erkenntnisse zu informieren. Am Ende soll ein abschließender Bericht vorgelegt werden, der entsprechende Verbesserungen, Anregungen und konzeptive Maßnahmen beinhaltet, welcher vom Gemeinderat sodann weiteren Verhandlungen zuzuführen sind. Im Falle einer Ausgliederung werden die gewonnenen Erkenntnisse und Konzepte den privaten Trägern überbunden. Dankeschön (Applaus FPÖ). 8) Konzept, Evaluierung und fachliche Beratung für die Zukunft der sozialpädagogischen Jugend-Wohngemeinschaften der Stadt Graz GR.in Mag.a Grabe stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Grabe: Danke auch für die Zusammenziehung der Diskussion dieser dringlichen Anträge. Wir haben im Vorfeld uns ja auch eigentlich alle miteinander abgesprochen, viele Dinge diskutiert, überlegt, welche Notwendigkeiten es gibt. Eine davon ist die, die Sie einbringen mit der Aufarbeitung dessen, was vorgekommen ist, wo sicher ja noch einiges genauer anzuschauen ist, damit in Zukunft geschaut werden kann, was davon ist von den Strukturen her verursacht, was davon hat zu tun mit der offenbar problematischen Rückmelde- und Fehlerkultur, die eigentlich allen, die sich jetzt mit der Thematik beschäftigt haben, immer wieder entgegengeschwappt ist, das ist offenbar wirklich schwierig. War für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die alles dran setzen, dass die Kinder und Jugendlichen bestmöglich betreut werden, dass die einfach oft gegen Wände anrennen und gebremst werden in ihren Warnungen, in ihren Vorschlägen, wie man etwas sinnvoller und besser machen kann und deswegen ist es absolut notwendig, dass man sich das einerseits rückblickend anschaut, andererseits aber auch jetzt für die Zukunft wirklich genau überlegt, was machen wir als Stadt Graz, was müssen wir machen, um unserer Verantwortung gerecht zu werden. Es war jetzt sehr viel Diskussion in den Medien und die Positionen sind, denke ich, auch dort schon wieder klar geworden, dass es einerseits Überlegungen gibt, diese Jugend-WGs auszugliedern, weil die Stadt nicht in der Lage sei, flexibel genug darauf zu reagieren usw. Andererseits aber auch diese Position, dass wir trotzdem einfach verantwortlich sind für die Kinder und Jugendlichen und dass wir als zweitreichstes Land der europäischen Union, als fünfzehntreichstes Land auf der ganzen Welt, einfach in der Lage sein müssen, Strukturen anzubieten, die diesen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, dass sie aufgefangen werden können, dass sie hoffentlich wieder Fuß fassen können, dass sie bestmöglich begleitet werden auf dem Weg und dass sie geschützt werden vor solchen Dinge, wie es jetzt passiert ist. Es wissen alle, die mit der Thematik auch arbeiten, dass man hundertprozentigen Schutz nie bieten kann, solche Dinge passieren in Familien, solche Dinge passieren in allen möglichen Einrichtungen, aber wir sind trotzdem, das teilen eh alle, verpflichtet, alles nur daranzusetzen, damit die Rahmenbedingungen so sind, dass wir möglichst viel vorwegnehmen können, dass das ausgeschlossen wird. Ich habe einen Antrag vorbereitet, auch in Rücksprache mit den Kolleginnen und Kollegen, die für diese Thematik zuständig sind, und einige der Dinge, die uns dabei wichtig sind, ihr kennt eh alle den Antrag ist, dass erstens die Evaluierungen, die ja gemacht worden sind, erfreulicherweise ist ja gleich auch gehandelt worden, sind erste Maßnahmen gemacht worden, wurden auch die Ist-Situation und die die Vorfälle untersucht, dass diese Evaluierungen (selbstverständlich immer unter Wahrung von Datenschutz) uns im Ausschuss, uns als Gemeinderat auch zur Verfügung gestellt werden, wie auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, damit die wissen, was für Rückmeldungen dort gekommen sind, was für Empfehlungen, was dort beurteilt wurde über den Ist-Zustand und vielleicht auch über die Zukunft von solchen Einrichtungen, das ist eine wichtige Sache. Eine zweite wichtige Sache ist auch, dass wir wirklich mit externen Fachleuten noch einmal intensiv vorbereiten und aufbereiten, wie die Stadt Graz ihrer Verantwortung gerecht werden kann. Sie wissen alle, ihr wisst alle aus den Medien, denke ich auch, unsere Position ist, es soll nicht zu einer Ausgliederung kommen, denn die bedeutet einfach nur Abschieben der Verantwortung an freie Träger, wo alle, die sich mit der Thematik beschäftigen, wissen, dass die freien Träger einfach noch schlechtere Bedingungen haben, als wir in der Stadt sie anbieten können aufgrund von Auslastungsdruck usw. Dass wir einfach nicht diese Verantwortung abschieben und sehenden Auges zulassen, dass sie eigentlich schlechtere Bedingungen bekommen. Man kann wahrscheinlich viel drüber hin- und herdebattieren, ob jetzt extern oder intern das genauso gut oder besser oder nicht besser gemacht werden kann. Worüber man sicher nicht diskutieren kann, dass die Rahmenbedingungen für die freien Träger außerhalb einfach schlechter sind und dass es eine Verschlechterung bedeuten würde, wenn wir ohne zusätzliche Maßnahmen das dorthin abschieben. Umso wichtiger also, dass jetzt mit externen Fachleuten noch einmal ausführlich im Ausschuss und sicher auch in mehreren Sitzungen des Ausschusses diskutiert wird, was können, was müssen wir tun, um unserer Verantwortung gerecht zu werden. Welche Organisationsformen eignen sich dafür und dass das auch noch, das ist unser Wunsch, ergebnisoffen stattfindet und durchaus vielleicht bisher beschlossene oder angekündigte Entscheidungen unter Zuhilfenahme der Fachmeinung von Leuten von außen noch einmal überdacht wird. Der Antrag insgesamt, zu dem es ja dann noch einen Abänderungsantrag von Ihnen gibt, umfasst also vier Punkte. Den ersten habe ich jetzt noch nicht genannt, wichtig ist auch, dass es jetzt ein Konzept gibt, wie aktuell jetzt in diesen Jugend-WGs mit der Situation umgegangen wird, dass es Verunsicherung gibt, dass nicht klar ist, kommt es zu einer Organisationsänderung oder nicht, also dass jetzt für diese Übergangszeit ein klares sozialpädagogisches Konzept und auch ein Konzept für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickelt wird. Zweitens, wie gesagt, dass diese Evaluierungen dem Fachausschuss und dann auch wohl den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Drittens wäre unser Wunsch, dass es die Einsetzung eines Fachgremiums gibt, das wirklich längerfristig tagt zu dieser Thematik und uns berät, die wir letztlich auch die Entscheidung dann treffen müssen und viertens, dass eben geprüft wird, welche zusätzlichen Möglichkeiten wir als Stadt anbieten können, egal wie diese Entscheidung dann mehrheitlich ausgeht. Aber trotzdem überlegen, zusätzliche Möglichkeiten anzubieten, natürlich gibt es einerseits die Pflegeelternschaften, das auszubauen, aber es gibt auch noch etliche andere Möglichkeiten, dass wir da schauen, dass wir den bestmöglichen Mix anbieten können, den die Kinder und Jugendlichen, die schwere Rucksäcke mitschleppen, wirklich brauchen. Ich danke für die generelle Zustimmung, auch wenn es nachher noch zu einer Abänderung kommt, die aber, denke ich, inhaltlich in vielen Punkten in dieselbe Richtung geht und bin froh, wenn wir an einem Strang ziehen, dass wir die besten Bedingungen schaffen für diese Kinder und Jugendlichen. Danke (Applaus Grüne). GR.in Braunersreuther zur Dringlichkeit: Sehr geehrte KollegInnen, Herr Bürgermeister, liebe ZuhörerInnen! Ich möchte zu zwei Punkten etwas sagen, der eine ist, es geht bei, wie die Kollegin Schleicher gesagt hat, dass sich über den Text mokiert wurde, es geht da für mich nicht nur um Wortklaubereien, sondern es geht darum, ein ganz klares Statement zu setzen, dass man sagt, man arbeitet hier nicht gegen die MitarbeiterInnen in diesen Häusern. Wie man da herauslesen könnte auch aus diesem Punkt der lückenlosen Aufklärung, weil wir alle, glaube ich, wissen, dass eine lückenlose Aufklärung einfach nicht möglich ist und dass sowieso sehr viel dafür getan wurde, aber dass man so was natürlich einfach nicht verhindern könnte, selbst bei wirklich bester Arbeit, die dort gemacht wurde. Darauf möchte ich aber gar nicht weiter eingehen, sondern ich möchte auf etwas eingehen, was die Kollegin Grabe auch schon gerade angesprochen hat, auf dieses In-Aussicht-Stellen einer Ausgliederung. Wir haben ja diese Evaluierungszwischenergebnisse noch nicht vorgelegt bekommen, aber wie ja laut mündlicher Aussage der Vizebürgermeisterin Martina Schröck auch medial verbreitet wurde, wird darin in dieser Evaluierung eine Ausgliederung an freie Träger empfohlen. Die Begründung dafür ist, dass diese flexibler und schneller handeln können, als wenn das bei der Stadt bleibt. Ich glaube, es wissen eh alle, dass wir von der KPÖ von so einer Ausgliederung nicht begeistert sind, generell nicht. Aber wir sehen uns in einem Punkt jetzt von einem Sachbuch bestätigt, das hier vielleicht noch nicht so bekannt ist, in Deutschland ist es mittlerweile ein Besteller, vielleicht kennen es einige doch, die Streitschrift, also Streitschrift nennen es die Autoren selber, das heißt „Deutschland misshandelt seine Kinder“ von Saskia Guddat und Michael Tsokos. Die beiden sind Rechtsmediziner an der Berliner Charité und sie sprechen darin genau dieses Argument an. Sie sagen und sie sehen sich dabei in der zunehmenden Zahl der Opfer bestätigt, sie kennen die Opfer selbst, weil sie sie auch behandeln, dass private Träger zwar theoretisch flexibler handeln könnten, dass sie dies aber in der Praxis oft nicht tun, weil das nämlich jedes Mal natürlich Geld kostet und Zeit kostet und sie so knapp budgetiert sind, dass sie dann aber nicht mehr arbeiten könnten, vor allem nicht mehr kostendeckend arbeiten könnten und das wird wohl niemand bestreiten nicht im Sinne der Kinder und der Jugendlichen, und um die geht es ja hier hauptsächlich. Und deshalb stelle ich namens der KPÖ-Fraktion folgenden Zusatzantrag: Weiters ist zu prüfen, unter welchen Umständen ein weiterer Verbleib der Jugend-Wohngemeinschaften bei der Stadt Graz gewährleistet werden kann (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR.in Kaufmann zum Antrag: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Uns geht es allen um die Kinder und um die Jugendlichen und wir haben im Endeffekt alle das gleiche Ziel, die einen formulieren es so, die anderen formulieren es so, daher danke auch für die vielen Gespräche im Vorfeld für die vielen Minuten, Stunden, Zeilen und alles, was da hineininvestiert wurde und ich darf nun den Abänderungsantrag auch gleich vorbringen, weil thematisch sind wir ohnehin alle schon ganz intensiv drinnen. Der Gemeinderat wolle beschließen: 1. dass die Ergebnisse der bestehenden beziehungsweise in Ausarbeitung befindlichen externen Prüfberichte der derzeitigen städtischen Jugendwohngemeinschaften im Ausschuss vorgelegt werden; 2. die zuständigen Stellen im Magistrat sollen prüfen, ob die bestehenden oberbehördlichen Evaluierungen der Jugendwohngemeinschaften dem Ausschuss vorgelegt werden können; 3. dass das „Übergangskonzept“ bis zu einer möglichen Ausgliederung im Ausschuss präsentiert wird; 4. dass eine grundsätzliche Diskussion im Ausschuss mit fachlich fundierten Experten, z.B. Primaria Dr. Anna Katharina Purtscher, Prim. Univ.-Prof. DDr. Lehofer, Mag. Yvonne Seidler, beziehungsweise das Kinderschutzzentrum, wahrscheinlich noch viele andere, im Zusammenwirken mit dem Landesgesetzgeber über die Konzeptionierung der stationären Unterbringungen stattfindet; 5. dass ein Konzept zur Schaffung weiterer Pflegeelternplätze im Ausschuss vorgestellt und diskutiert wird. (Applaus ÖVP). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Hoher Gemeinderat! Ich kann es natürlich verstehen, dass heute dringliche Anträge gestellt werden, dass diese Vorfälle, vor allem jener vom letzten Jahr, uns alle tief erschüttern und natürlich betroffen machen, das kann ich ganz klar nachvollziehen. Solche Vorfälle sind eine Katastrophe und sie werden auch in der öffentlichen Darstellung anders präsentiert als wie, wenn solche Vorfälle bei privaten Träger vorkommen. Vor rund acht Wochen hat es sexuelle Übergriffe in einer Jugendwohngemeinschaft von SOS-Kinderdorf gegeben, ich weiß nicht, wie viele das von Ihnen wissen, es war in der Zeitung eine kleine Randnotiz. Passiert so etwas in einer städtischen Wohngemeinschaft, dann gibt es viele, viele Seiten und viele, viele Tage Berichterstattung darüber. Aus den Anträgen, die vorliegen, aus den beiden Dringlichen, muss ich aber sagen, lese ich nicht nur Betroffenheit heraus, sondern vor allem bei dem Motivenbericht der freiheitlichen Fraktion lese ich doch den Versuch heraus, dass hier entweder bewusst oder unbewusst, die Frau Kollegin Schleicher war ja nicht im Informationsausschuss dabei, versucht wird zu skandalisieren und einzelne Personen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes in ein schlechtes Licht zu rücken. Zwischenruf GR. Mag. Sippel: Wo steht hier das drinnen? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Lieber Armin, es sind wirklich, ich möchte das Wort nicht sagen, aber es sind wirklich viele Unwahrheiten drinnen. Mir vorzuwerfen oder dem Jugendamt vorzuwerfen, dass wir gegen eine lückenlos Aufklärung wären. Jetzt möchte ich einmal anfangen, was ist passiert im letzten Jahr, als diese Vorkommnisse im Februar passiert sind? Wir wurden geprüft, wir wurden eingehend geprüft, wir wurden von der Staatsanwaltschaft geprüft, wir wurden von der Volksanwaltschaft geprüft, es hat eine Innenrevision gegeben, durchgeführt von der Magistratsdirektion, es hat eine interne Prüfung gegeben und nicht zuletzt hat es ja auch die Prüfung des Landes Steiermark, also der Oberbehörde, gegeben und ich habe zusätzlich auch noch jene besagte externe Evaluierung in Auftrag gegeben, deren Zwischenergebnisse vorliegen. Also mir vorzuwerfen oder dem Jugendamt vorzuwerfen, wir hätten da irgendwas nicht aufklären wollen, ist schlichtweg falsch. Auch die Behauptung, Vorgesetzte dieser Einrichtung hätten von den Missbrauchsfällen gewusst, das ist nicht wahr, das ist nicht wahr und insofern sind zahlreiche Unwahrheiten, auch der zu gering angesetzt Personalschlüssel, das habe ich heute schon in meiner Fragebeantwortung an die Astrid Polz-Watzenig ausgeführt, das ist nicht wahr. Wir waren mit dem Personalschlüssel in unseren Einrichtungen immer drüber über dem gesetzlichen Personalschlüssel. Wir haben im November hier fast einstimmig beschlossen aus der damals getroffenen Wohngemeinschaft den Schluss zu ziehen, diese nicht zuzusperren, sondern die Plätze, die wir brauchen, mittels eines Pilotprojektes mit dem Institut für Familienförderung gemeinsam in eine neue Zukunft zu führen. Damals habe ich im Gemeinderat gesagt, eine weitere Ausgliederung kommt für mich nicht in Frage. Dazu muss ich aber sagen, zum damaligen Zeitpunkt, im November 2013, hatte ich aber auch noch nicht alle Ergebnisse, wie sie mir jetzt seit Anfang Jänner dieses Jahres vorliegen. Ich hatte noch nicht das Zwischenergebnis der externen Evaluierung, die ja durch ein Sozialforschungsinstitut aus München also wirklich mit einem sehr, sehr externen Blick durchgeführt wurde. Was ist da herausgekommen bei diesem Zwischenbericht? Man sieht, dass unsere Strukturen, und wir sind als Magistrat, wir sind in der Hoheitsverwaltung und wir haben unseren Verwaltungsapparat, sage ich jetzt einmal, so aufgebaut, wie Verwaltung eben funktioniert. Und innerhalb dieser Verwaltung ist der Betrieb von sozialpädagogischen Einrichtungen ein Orchideenfach. Der Betrieb ist da drinnen einfach nicht hundertprozentig zufriedenstellend und zeitgemäß, sage ich jetzt einmal, möglich. Wir haben so lange so lange Hierarchiewege, wenn wir einmal bedenken, wer ist denn diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Vorgesetzt, da gibt es einen zuständigen Bezirkshauptmann mit dem Herrn Bürgermeister, da gibt es eine zuständige Stadträtin, das bin ich, dann gibt es eine Abteilungsvorständin, dann gibt es den Magistratsdirektor, dann gibt es die regionale Jugendamtsleitung, dann gibt es eine Fachbereichsleitung, dann gibt es Einrichtungsleitung. Also wir haben so eine Hierarchie und wir haben so lange Entscheidungs- und Kommunikationswege, wenn eine Einrichtung was Neues beschaffen muss, dann fahren die nicht einfach zum IKEA, wie der private Träger, kaufen das dort, sondern man muss noch einmal herumtelefonieren, ja wie funktioniert das, dann muss die richtige Fipos reserviert sein und bis die Matratze oder das neue Bett in der Einrichtung ist, vergeht einige Zeit, das ist einfach so in der Hoheitsverwaltung und das werden wir auch wegen dieser drei Einrichtungen, die wir betreiben, so nicht ändern, weil es ja in der Verwaltung mit unserem Aufbau funktioniert. Was auch problematisch ist und was auch von externen Experten immer wieder gesagt wurde, da liegt vieles in einer Hand. Das Jugendamt, die Sozialarbeiterin des Jugendamtes gibt einen Auftrag und sagt, soundso ist dieses Kind zu betreuen und zu begleiten. Ihre Kollegin in der Wohneinrichtung macht das dann und die Kontrolle macht dann wieder die Kollegin und das wird von vielen als problematisch eingeschätzt, dass wir nicht Auftrag und Kontrolle in der Hand haben, wie wir das bei allen anderen in der Hand haben, sondern das wir da auch in der Zwitterposition sind, dass wir das auch durchführen. Und es war bereits im letzten Jahr der Fall, dass die Frau Mag.a Seidler, die ja sonst gerne zitiert wird von vielen Fraktionen, ganz klar und deutlich gesagt hat, sie empfiehlt uns, dass wir uns aus dem Betrieb zurückziehen, sie empfiehlt es uns ganz, ganz dringend, weil es eben in dieser Konstellation, wie wir es jetzt haben, äußerst problematisch ist. Untermauert von diesem Zwischenergebnis in der Evaluierung, und glauben Sie mir, ich habe mir diese Entscheidung nicht leicht gemacht, ich habe auch darüber nachgedacht, wie könnte man das anders lösen, wie könnte man doch irgendwie als Stadt da drinnen bleiben, weil, wie gesagt, ich habe ja auch im November gesagt, ich wünsche auch keine weiteren Ausgliederungen. Wir haben auch geprüft, ob ein Eigenbetrieb möglich ist, aber einen Eigenbetrieb für 27 Plätze in dieser kleinen Größe, das ist wirtschaftlich nicht sinnvoll und dafür würde ich auch niemals eine politische Mehrheit da herinnen im Gemeinderat bekommen, völlig zu recht, weil sich das einfach niemals rechnen kann und sich niemals ausgehen kann. Dieser Entschluss, den habe ich bereits, wie gesagt, Anfang/Mitte Jänner getroffen, durch diese letzten Vorfälle habe ich die Kommunikation in diese Richtung beschleunigt und ich habe in meiner Abwesenheit auch gemeinsam mit Herrn Bürgermeister Nagl, der mich in dieser Zeit vertreten hat, diese Entscheidung öffentlich kommuniziert. Und eines muss ich auch dazusagen, diese Diskussion, die geführt wird, die betrifft nicht uns als Stadt alleine und wie sollen sozialpädagogische Einrichtungen ausschauen, wie sollen die gestaltet sein, ganz Europa diskutiert darüber. Als diese Vorfälle kommuniziert wurden, haben wir sofort Briefe, Zuschreibungen von privaten Trägern bekommen, die alle sagen, das jetzige Konzept so wie es österreichweit gelebt wird, das ist nicht mehr der Wahrheit letzter Schluss, da müssen wir weiterdenken, da müssen wir flexiblere Formen überlegen, kleinere Einheiten, Wohnungen anmieten, also da ist wahnsinnig viel Diskussion zur Zeit. Und es ist vor allem wichtig, mit dem Land Steiermark zu diskutieren, weil das möchte ich auch klarstellen, wir sind nicht in der Position seit 1.1.2014, seit es dieses neue Kinder/Jugendhilfegesetz gibt, dass wir das jetzt an einen privaten Träger übertragen, sondern wir ziehen uns aus der Trägerschaft, aus dem Betrieb zurück und das Land Steiermark hat das in der Hand, eine Bedarfserhebung zu machen und bei dieser Bedarfserhebung da wird es ganz, ganz wichtig sein, dass auch das Jugendamt und wir als Stadt Graz mitsprechen, weil ich bin einmal der Überzeugung, dass wir ganz sicher noch eine Kriseneinrichtung brauchen, weil wir eben viele schwierige Jugendliche, wie Sie es angeführt haben, in unserer Stadt haben und wir uns um die kümmern müssen, weil wir den Auftrag haben als Stadt Graz, ich als Jugend- und Kinderstadträtin, ich muss mich um alle Kinder, die in Graz aufhältig sind, kümmern und darum bin ich der festen Überzeugung, dass wir eine weitere Kriseneinrichtung für diese besonderen schwierigen Kinder und Jugendlichen brauchen werden. Zum Abänderungsantrag, nachdem meine Fraktion da dabei ist, möchte ich nur noch zwei Punkte anmerken. Einerseits, natürlich werden wir das Konzept präsentieren, das habe ich schon im Informationsausschuss gesagt, dass wir das natürlich machen, aber da jetzt einen künstlichen Zeitdruck zu erzeugen und, Daniela Grabe, eines muss ich auch klarstellen, es gibt keinen raschen Rückzug, ich weiß nicht, wie oft ich das noch sagen muss, ich fahre jetzt nicht von Tür zu Tür bei den drei Einrichtungen und sperre sie zu, das ist ein Prozess, der wird dauern und der… Zwischenruf GR.in Mag.a Grabe: Das habe ich so nicht gemeint. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Doch, du hast vorher gesagt, der rasche Rückzug, es gibt keinen raschen Rückzug. Es gibt einen gut überlegten Rückzug und einen Rückzug, der die Kinder und Jugendlichen im Fokus hat und nichts anderes und dieser Prozess wird solange dauern, wie er dauern muss, nämlich so lange, bis das letzte Kind gut versorgt ist und unsere Betreuung des letzten Kindes gut abgeschlossen ist. Dass wir uns um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich auch zu kümmern haben, das ist auch ganz klar und da werden wir auch auf die Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich eingehen. Aber, das sage ich hier auch klar, ich bin die Kinder- und Jugendstadträtin der Stadt Graz und ich habe die Verpflichtung, die Kinder in den Fokus zu rücken und darauf zu schauen, dass wir die bestmöglichen Rahmenbedingungen und die bestmöglichen Formen der Betreuung und der Begleitung der Jugendlichen garantieren und darum geht es. Und ich lade Sie wirklich ein, auch einmal darüber nachzudenken bei allem, was jetzt in den Zeitungen gestanden ist und was jetzt in diversen Motivenberichten drinnen steht, sich auch einmal die Frage zu stellen, an wen denken Sie, denken Sie an die Jugendamtsleiterin, die da im Fokus ist, denken Sie an die politische Konkurrenz oder denken Sie an die Kinder, ich glaube, an letztere viel zu wenig (Applaus SPÖ). GR.in Potzinger: Hohe Stadtregierung, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Damen und Herren, die uns heute zuhören! Graz ist eine wunderbare Stadt, hohe Lebensqualität, viel Lebensfreude, viele Familien, denen es gut geht. Heute sprechen wir leider über eine Katastrophe, es ist keine Brücke eingestürzt, es gibt keinen massiven finanziellen Unregelmäßigkeiten. Minderjährigen Kindern Mädchen ist unter Obhut der Stadt Graz das Schlimmste passiert, das passieren kann. Sie wurden vergewaltigt. Wir spüren die Betroffenheit bei allen, die sich zu Wort gemeldet haben, bei den Antragstellerinnen, bei Martina mit ihrem Abänderungsantrag, beim Zusatzantrag, nicht zuletzt bei dir, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, man spürt, du hast auch ein großes Herz für die Kinder und du willst das, was wir, glaube ich, alle wollen nämlich, dass es dann, wenn die Familie es nicht schafft, ihre Kinder gut zu betreuen, Einrichtungen gibt, wo die Eltern sich darauf verlassen können, hier wird gut auf mein Kind geschaut und das Kind gut auf ein weiteres positives Leben vorbereitet. Ich möchte jetzt nicht zu lange werden, es gibt in der Analyse die Notwendigkeit, auch nach Verantwortung zu suchen, auch zu hinterfragen, ob tatsächlich Fehler passiert sind und man etwas besser hätte machen können. Hier richtet sich meine einzige Kritik in die Richtung, dass wir ja vor einem Jahr dieses traurige Thema schon diskutiert haben und damals externe Fachleute Bereitschaft signalisiert haben, in einem externen Expertengremium zu überlegen, wie man es besser machen könnte, da sind Vorschläge gekommen, eventuell Burschen und Mädchen zu trennen, was immer. Gut, dass es jetzt diese einvernehmliche Zustimmung gibt, dass es diese Gremien geben wird. Die hochkarätigen Fachleute wurden erwähnt und werden uns da sicher gut beistehen. Wichtig ist für mich noch ein Spektrum, das ist die Prävention. In erster Linie sollen wir investieren, dass möglichst viele Familien möglichst gut auf ihre Kinder schauen können und dass es mehr innerfamiliäre Unterstützungssysteme gibt. Ich spreche nur ein Thema an, die Familienhelferinnen der Caritas, die oft als „Feuerwehr“ in die Familien gekommen sind, können sich jetzt die Familien kaum mehr leisten, weil es vor allem zuwenig Landesförderung gibt. Da ist ein dringender Appell, dass das Land hier mehr hilft. Das Zweite, das die Kinder in Einrichtungen sind, wo sie möglichst familiennah betreut werden können, wo kleine Einheiten sind, wo es Vertrauen gibt, wo es Zuneigung gibt, Zeit, Zuneigung, Bindung, die Pflegefamilien sind schon angesprochen und dass man differenzieren muss zwischen Kindern, die in der Stadt Graz aufwachsen und in dieser schwierigen Familiensituation sind und Kindern und Jugendlichen, die schwer traumatisiert aus dem Ausland kommen, wo man sicher auch spezielle Einrichtungen braucht. Es ist, glaube ich, heute ein guter Beginn für einen guten neuen Weg für die Kinder, dass Graz, die Stadt der Lebensqualität, auch die gute Zukunft für die Kinder hat (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Ich danke dir, Frau Gemeinderätin Potzinger, für dieses Plädoyer auch noch einmal. So wie gesagt worden ist, es geht uns um das Wohl der Kinder, und was auffällig ist, ist einfach, dass zu wenig geredet worden ist und diese ganzen Anträge und Zusatzanträge, die ja Diskussion im Ausschuss verlangen, die Evaluierungen verlangen, zeigen nur eines, dass irgendwo zu wenig Kommunikation stattfindet und stattgefunden hat. Ich möchte jetzt noch den Verweis zur Sozialraumorientierung insofern bringen, weil wir auch letzte Woche einen internationalen Experten dagehabt haben, der sehr viel im Bereich der Sozialraumorientierung gearbeitet hat, der auch für die Vorarlberger nach deren schrecklichem Erlebnis mit dem Todesfall mit dem Kind damals ein Konzept ausgearbeitet hat, wir haben uns die Wiener Konzepte angeschaut, es gibt sehr viele Konzepte auch von städtischen Einrichtungen die sehr viel weiterbringen. Wir wünschen uns einfach einen Diskurs darüber, um zu schauen, was für die Kinder das Beste ist. Und dass das Konzept der Sozialraumorientierung in der Weise, wie es jetzt läuft, wo nicht ausreichend kommuniziert werden kann, wo man innerhalb des Sozialraumes nicht wechseln kann, wo es ganz viele Fragestellungen dazu gibt damit zu tun hat, dass es eine hohe MitarbeiterInnenfluktation gibt, dass es viele Schwierigkeiten gibt, das kann man nicht immer so wegtun. Ich würde mir wirklich wünschen, dass das möglich wird, das mitzudiskutieren Graz hat einmal so etwas wie eine Vorreiterrolle gehabt in der Jugendwohlfahrt, also mit den Konzepten, und da ist in den letzten Jahren jetzt was passiert und es gibt Städte, wo die Sozialraumorientierung wunderbar funktioniert, aber es gibt einige Haken, die wir jetzt haben, die Evaluierung, die stattgefunden hat, dazu haben wir uns eh schon gemeldet, mit den ganzen Verzögerungen, die es im letzten Jahr dazu auch gegeben hat, bis das kommuniziert worden ist. Die eindringliche Bitte, schauen wir uns diese Konzepte, wie sie jetzt sind, mit den Expertinnen und Experten gut an und schauen wir, was es für Modifizierungen braucht, damit da etwas weitergeht. Es ist ein zu großer und zu wichtiger Bereich, um dort zu mauern. Danke. GR.in Mag.a Schleicher: Zur Anschuldigung, dass in unserem Antrag nicht nur Betroffenheit zu lesen ist, das finde ich, ist eine unmögliche Unterstellung. Zur Kritik, dass ich selber nicht im Ausschuss war, dafür waren aber zwei freiheitliche Mitglieder, nämlich der Klubobmann Sippel und die Gemeinderätin Schartel dort, und die haben dort in der Klubsitzung natürlich berichtet, wie das abgelaufen ist. Zum Personalschlüssel, diese Kritik ist selber von den Sozialpädagogen gekommen und bei so schlimmen drastischen Vorfällen muss man sich als Verantwortliche schon die Kritik gefallen lassen und man muss und darf auch das jetzige Konzept hinterfragen (Applaus FPÖ). Zwischenruf Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Wenn Kritik richtig ist, ja gerne. Nicht wenn Kritik eine Lüge ist. GR.in Mag.a Schleicher: Es freut mich, dass wir gemeinsam mit diesem Abänderungsantragt eine Lösung finden und möchte noch einmal betonen, dass unser Fokus von der freiheitlichen Partei auch am Wohl der Kinder liegt. Danke (Applaus FPÖ). GR.in Mag.a Grabe: Ich schließe mich dem an, dass es erfreulich ist, dass wir gemeinsam jetzt einen Beschluss gefasst haben, auch wenn wir natürlich in der Umsetzung sehen werden, dass die eine oder andere Position, nona, abweichend ist und wir andere Prioritäten setzen würden, also Priorität auf das Wohl der Kinder und Jugendlichen setzen wie wohl alle. Aber andere Schlüsse ziehen aus den Fragestellungen, kann eine Stadt ja selber machen, kann sie es nicht, die Stadt Wien zum Beispiel hat in den acht Regionen, in die sie eingeteilt sind, ich habe die ersten einmal durchgezählt, dort 11 Jugend-WGs, da 11, dort wieder fünf oder sechs mit Spezialisierungen auf Fünf-Tage-WGs, was auch immer das genau jetzt ist, das wissen die Fachleute besser. Also umso wichtiger, dass wir mit Fachleuten das gemeinsam diskutieren und ich glaube jetzt auch nicht, dass ihr das noch nicht gemacht habt, Martina, wie du auch sagst. Für uns ist es nur einfach auch wichtig, das aus erster Hand zu haben, die Dinge selber lesen zu können, wie wir sie in anderen Bereichen von jetzt so in Anführungsstrichen „banalen“ Dingen wie Budget oder Stadtrechnungshof oder sonst was ausgehen, auch immer haben, dass wir nachfragen können, dass wir die Details kriegen, um uns selber ein Bild machen zu können, denn du hast gesagt, du bist zuständige Kinder- und Jugendstadträtin, wir sind allerdings der zuständige Gemeinderat, der natürlich auch dann am Schluss die Entscheidung trifft, wenn es zu einer Ausgliederung kommt oder eben nicht beziehungsweise die Verantwortung genauso hat. Ich bin froh über die Evaluierung, dass wir diese bekommen, was ich nicht ganz so sehe, aber das werden wir dann sicher intensiv diskutieren, ist die Frage, ob eine Stadt das nicht tun kann, weil es in der Verwaltung eben die bestimmte Hierarchie gibt vom Bezirkshauptmann Bürgermeister bis hin zur Sozialraumleitung usw. das sehe ich nicht so, das sind teilweise Strukturen, natürlich nicht alle, die wir selber als Stadt so geschaffen haben, siehe diese Sozialraumorientierungsmodelle usw. oder die geschaffen worden sind und die wir als Stadt übernommen haben. Wenn die Stadt Wien das schafft, auch wenn sie jetzt keine Kommune ist, sondern in dem Fall ein Land, ist es für mich zumindest notwendig, das zu betrachten, wie wir das auch hinkriegen könnten, das werden wir im Ausschuss tun. Weil gesagt wurde, dass die privaten Träger so vieles so viel einfacher machen können, hat meine Kollegin von der KPÖ auch schon gesagt, theoretisch ja, praktisch, wenn das Geld nicht da ist, kann die, wie wir alle wissen, natürlich genau so wenig das Zusatzprogramm anbieten, das man vielleicht braucht, und da geht es jetzt nicht um die in der Zeitung erwähnte Matratze, die man kaufen kann, sondern es geht darum, dass vielleicht schwer traumatisierte Jugendliche sehr schnell und ohne lange Bewilligungsfristen eine zusätzliche Psychotherapie bekommen, dass man mit anderen Jugendlichen, das wissen aber auch die Fachleute viel besser, irgendetwas outdoor macht, um Selbstbewusstsein zu stärken und, und, und. Also da gibt es etliche Dinge, die die Wunden dieser Kinder und Jugendlichen etwas heilen helfen können, da tun sich Private um einiges schwerer durch den ganzen Kostendruck, also bin ich sehr froh, wenn wir auch die Lösung, was die Stadt Graz selber machen kann, weiterhin diskutieren und anschauen und das wäre mein Wunsch, sogar auch überlegen, welche Zusatzangebote, nämlich im Sinne sogar von Ausweitung, wir anbieten in welcher Form auch immer, aber das die Stadt zur Verfügung stellt, dass vielleicht wirklich für diese speziellen Jugendlichen, die den doppelten und dreifachen Rucksack mitschleppen, dass wir für die eine besonders spezialisierte Auffangmöglichkeit anbieten. Welche Form das sein wird, da sind nicht wir die Expertinnen und Experten, aber dazu lassen wir uns ja beraten, insofern danke ich für die breite Zustimmung zu Antrag, Abänderung und zu all dem, was hoffentlich wirklich in die gleiche Richtung geht. Danke (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Hoher Gemeinderat! Zwei Anmerkungen. Die Stadt Graz ist die einzige Stadt in Österreich, die noch Einrichtungen selbst betrieben hat. Wien ist bekanntlicherweise ein Bundesland und bedient sich, wenn ich so sagen darf, auch anderer Organisationseinheiten. Ich möchte aber unser Augenmerk auch noch einmal darauf lenken, dass es nicht nur die Kinder in unseren Jugendwohngemeinschaften gibt, sondern es gibt darüber hinaus noch viele Grazer Kinder, die jetzt schon im SOS-Kinderdorf, die jetzt schon bei Jugend am Werk und in privaten Einrichtungen schon untergebracht sind und das sind wesentlich mehr als die verbliebenen Jugendwohngemeinschaften, die wir jetzt gehabt haben. Ich glaube, wir sollten alle im Fokus haben und wir sollten auch noch einmal ernsthaft darüber nachdenken, jeder, der Kinder zu Hause hat, weiß, was es bedeutet, in der heutigen Zeit die Kinder so zu begleiten und fürs Leben vorzubereiten. Wir wissen, dass in diesen Einrichtungen Kinder mit so unterschiedlichen Traumatisierungen, Problemstellungen zusammenkommen, sodass man sehr, sehr vorsichtig sein sollte bei Schuldzuweisungen und Überlegungen. Man kann nicht lückenlos rund um die Uhr da sein und möchte auch noch einmal betonen, dass nach dem ersten Vorfall ja Maßnahmen getroffen wurden, die zwar wiederum nicht verhindern konnten, dass es zu einem zweiten Vorfall kommt, aber bei diesem zweiten Vorfall, wenn ich so sagen darf, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch dann reagiert und es ist, wenn ich so sagen darf, dann auch zur Anzeige und zu den Maßnahmen gekommen. Das ist mir schon auch wichtig, dass ich das da einmal einbringe, auch einmal schützend wieder vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stelle, wie sich unsere Gesellschaft verändert, was heute auf Jugendliche einstürmt, da müssen sie gar nicht von weit her kommen, allein das, was heute auch über das Internet, ungeschützt über das Mobiltelefon Jugendlichen täglich serviert wird und wo es keine Chance gibt, über das müssen wir dringend auch einmal reden in der gesamten Republik, selbst wenn es dir gelingen sollte, dein eigenes Kind noch nicht mit einem Mobiltelefon in die Schule zu schicken, du kannst sicher sein, dass du schon in der Volksschule bei Banknachbarn und Kolleginnen und Kollegen Dinge siehst, die für Kinderaugen garantiert nicht bestimmt sind. Und das ist der Umgang mit unseren technischen Erneuerungen, die auch sehr viel Segen bringen können, aber sehr viel Unheil anrichten, möchte ich in die Diskussion da mithineinbeziehen. Wir sollten vielleicht von Graz aus auch einmal darüber nachdenken, wie wir den Umgang mit neuen Technologien und den Zugang zu jedem Schmarren und Schmutz der Welt einmal von unseren Kindern auch wieder fernhalten können. In anderen Ländern passiert es dann wieder zu drastisch, da wird dann wieder abgedreht, aber ich glaube, man sollte einfach wieder einmal darüber nachdenken, wie wir unsere Kinder auch vor dem schützen, was heute leider Gottes in diesem weltweiten Netz auch an Schmutz und an fürchterlichen Dingen täglich serviert wird, weil das löst, wenn ich so sagen darf, bei so jungen Menschen schon Dinge aus, wir müssen gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese Akten schreiben müssen, diese lesen. Bei manchen Akten, die wir zu Gesicht bekommen und bei dem, was auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erleben, brauchst du ja selbst wieder einige Zeit, um dadurch, wenn du gefestigt bist, um mit dem umgehen zu können und das ist schon alles wichtig, deswegen sind so schnelle Schuldzuweisungen und da machen wir alles was falsch und da hat da wieder jemand was falsch gemacht, bitte einmal ganz schnell hintanzustellen, es braucht nur jeder darüber nachdenken, wieviel Probleme es auch immer in der eigenen Familie gibt, wie man damit umgehen soll und in unseren Einrichtungen, die zum Teil auch Modelle sind, die sich überholt haben, weil die Gesellschaft sich so rasch verändert. Weil wir heute das Thema der unbegleiteten Minderjährigen aus der ganzen Welt haben, die traumatisiert sind, das müssen wir mit den Gesetzgebern diskutieren, da wird auch Landeshauptmannstellvertreter Schrittwieser mit uns zusammenarbeiten, weil es ist ja auch nicht getan, wenn wir dann sagen, so diese Jugendwohngemeinschaft wird jetzt verlassen, es bleibt dann, wenn ich so sagen darf, wenn es uns nicht gelingt, auch dann ein Jugendlicher oder ein junger Erwachsener über, der in unserer Gesellschaft sich auch nicht zurecht findet und das weitergehen wird. Also da können wir nur früh genug alle mitanpacken. Jetzt haben nicht nur zwei Anträge, sondern auch zu beiden diesen Abänderungsantrag, über den werden wir zuerst abstimmen und dann gibt es noch einen Zusatzantrag, wo wir dann einen Punkt 6. dazugeben müssten, es heißt jetzt noch fünf im Antrag, aber ich glaube, dass die Frau Braunersreuther einverstanden ist, wenn wir sechstens draus machen, nachdem wir da schon fünf am Abänderungsantrag haben. Der Abänderungsantrag wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Dann ist der einstimmig angenommen und damit gilt dieser Abänderungsantrag für die beiden Anträge. Jetzt gibt es noch den Zusatzantrag, der lautet: Weiters ist zu prüfen, unter welchen Umständen ein weiterer Verblieb der Jugend-Wohngemeinschaft bei der Stadt Graz gewährleistet werden kann. Der Zusatzantrag wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP und SPÖ) angenommen. 9) „Garteln“ in unserer Stadt GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist immer schwer, nach so einem Thema einen dringlichen Antrag einzubringen. Ich würde mich aber trotzdem freuen, wenn ich eure Aufmerksamkeit haben könnte. Bei dem Thema meines dringlichen Antrages geht es um Urban Gardening oder Garteln in unserer Stadt. Wir alle wissen, welche wichtige Funktion Grünflächen zur Verbesserung des Kleinklimas und auch zur Erholung und Freizeitgestaltung haben. Ein spezieller Teil der Grünflächennutzung ist eben das Garteln. Das Kleingartenwesen hat eine lange Tradition in Graz, auch das Gärtnern auf privaten Flächen und das Gärtnern im öffentlichen Raum ist nun dazugekommen und so erlebt das Gärtnern als Ganzes derzeit eine Renaissance. Oft beginnt es mit dem Bepflanzen von Baumscheiben oder kleinen brach liegenden Flächen im öffentlichen Raum und da ist das besonders Spannende, dass bei diesen Flächen in anderen Städten festgestellt wurde, dass es da überhaupt nie zu Zerstörung kam, sondern ganz im Gegenteil, viele Menschen in der Nachbarschaft sich gefreut haben und diese Beete oder diese kleinen Pflanzungen mitbetreut haben. Das geht dann weiter natürlich über Balkone, Dachterrassen, Fassaden, also man kann sagen, man kann eigentlich überall, wo man was pflanzen kann, auch garteln. Eine ganz besondere Form des Gärtnerns sind die Gemeinschaftsgärten, wo eine Gruppe von Menschen gemeinsam eine Fläche bewirtschaftet. Es hat auch sehr viel mit dem Thema Ernährungssouveränität zu tun. Also ich bemerke das immer wieder, dass die Leute selber anpflanzen wollen, dann wissen sie, dass das biologisches Gemüse ist und es ist vor allem für viele Menschen leistbar, es gibt ja einige Gärten in Graz, die genau mit Menschen, die vielleicht sonst schwer tun, Biogemüse zu kaufen, Gartenprojekte machen. Gemeinschaftsgärten spiegeln aber auch das Bedürfnis der Menschen nach selbstgestalteter und genutzter Natur wider und auch den Wunsch nach Gemeinschaft und Begegnung. In Graz gibt es mittlerweile 12 Gemeinschaftsgartenprojekte und weitere sind gerade im Entstehen und sie haben ganz verschiedene Zielsetzungen, Strukturen und Zielgruppen. Ein Garten zum Beispiel wendet sich speziell an Menschen mit Migrationshintergrund, in anderen sind StudentInnen dabei, gemeinsam zu gärtnern und wieder in einem anderen ist es so, dass Alt und Jung gemeinsam den Garten bewirtschaften, das ist Generationen-Mitmach-Garten in Graz jedenfalls, in Mariagrün. Gemeinschaftsgärten können auch Angelpunkte für Sozialarbeit sowie Orte für Wissensvermittlung, Gesundheitsvorsorge, Unterstützung und Therapie sein. Allen Gärten ist jedenfalls gemeinsam, dass sehr viel ehrenamtliche Arbeit geliefert wird und damit ein enormer Beitrag auch zum Gemeinwohl stattfindet. Seit 2012 bemüht sich das Umweltamt, die Gemeinschaftsgärten mit einer kleinen Förderung, es sind 800 Euro pro Garten, zu unterstützen. Der Umweltpreis der Stadt Graz im letzten Jahr stand ganz im Zeichen der Gemeinschaftsgärten, da waren ja erfreulicherweise alle Umweltsprecherinnen und Umweltsprecher auch bei der Preisverleihung. Ich habe intensiv mit den einzelnen VertreterInnen der Gemeinschaftsgärten gesprochen und um einfach einmal zu erheben, was alles wichtig wäre oder was sie sich wünschen oder was sie dringend brauchen, es wäre einerseits eine zentrale ämterübergreifende Ansprechstelle auf Verwaltungsebene, die Bereitstellung von öffentlichen Grünflächen für Urban Gardening, die Unterstützung bei Problemen mit der Flächenwidmung, Unterstützung bei Verhandlungen mit privaten GrundstückseigentümerInnen über Zwischennutzung oder auch durch Haftungsvereinbarungen, die Unterstützung durch fachspezifisch geschultes Personal sowohl was das gärtnerische Knowhow betrifft als auch organisatorische und pädagogische Belange, die bedarfsweise Unterstützung der Verantwortlichen durch Bereitstellung von Sozialarbeit und Mediation, eine Start-Finanzierung für neu entstehende Gemeinschaftsgärten, finanzielle Unterstützung der Gartenverantwortlichen oder Bereitstellung materieller Ressourcen wie Komposterde, Gartengeräte oder auch Unterstützung bei Transporten. Eine zweite Form des Gärtnerns in der Stadt ist das Urban Farming oder auch Selbsternte-Beete. Es gibt ja ein Selbsternte-Feld bei der Landwirtschaftsschule in Grottenhof, das ist in anderen Städten auch eine sehr beliebte Form der Landwirtschaft für interessierte Privatpersonen und da wäre einfach die Bitte, dass man auch zusätzliche Flächen sucht. Ich denke mir, es gibt in Graz viele Landwirtschaftsbetriebe und die könnten auch durchaus Interesse haben, solche Selbsterntebeete zur Verfügung zu stellen, gegen ein Entgelt natürlich, so wie das auch in Wien gemacht wird. Die Garten-Bewegung in Graz expandiert, immer mehr Menschen möchten gärtnern, sei es als Hobby oder auch wirklich zur Selbstversorgung und im Sinne der Förderung der Gesundheit, des Miteinanders sollten wir wirklich schauen, dass wir diese Bewegung mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen. Deshalb stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Die Abteilung für Grünraum und Gewässer möge im Sinne des Motivenberichts die Möglichkeit, eine zentrale ämterübergreifende Ansprechstelle zur Unterstützung von Urban Gardening und Urban Farming auf Verwaltungsebene einzurichten, prüfen. Sie möge weiter prüfen, in welcher Form und wo die Stadt Graz öffentliche Flächen für eine Nutzung oder Zwischennutzung für Urban Gardening selbst bereitstellen könnte, wie private GrundeigentümerInnen motiviert werden können, Grundstücke für Urban Gardening zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel durch die Übernahme von Haftungen. Prüfen, ob und in welcher Form die Stadt Graz fachspezifisch geschultes Personal sowie materielle und finanzielle Ressourcen zur Unterstützung der Initiativen bereitstellen könnte und mit interessierten Grazer BäuerInnen über die Möglichkeit der Einrichtung von Selbsternteflächen Gespräche führen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Annahme meines dringlichen Antrages (Applaus Grüne). Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 16.30 Uhr den Vorsitz. GR.in Gesek zur Dringlichkeit: Hoher Gemeinderat, liebe Kollegin Pavlovec-Meixner! Deinen Antrag in Ehren, aber wenn ich deinem dringlichen Antrag folge, lässt er vermuten, dass die Kleingartenbewegung in unserer Stadt noch in den Kinderschuhen steckt. Wahr ist vielmehr, dass die Kleingartenbewegung über eine hundertjährige Geschichte mit derzeit 31 Vereinen und mit einer Fläche von rund 750.000 Quadratmetern verfügt und wo wir im Jahre 2010 eine neue Gemeindeordnung und eine neue Gemeindeverordnung im Gemeinderat hier in diesem Hause beschlossen haben. Ich bin der Meinung, bevor wir etwas Neues erfinden, sollen wir uns in erster Linie an die vorhandenen Ressourcen wenden, so zum Beispiel an die des Österreichischen Zentralverbandes der Kleingärtner beziehungsweise an den Landesverband für Steiermark, die bereits über alle fach- und organisatorischen Ressourcen, die in deinem Antrag enthalten sind, verfügen. Die grüne Frau Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou hat dies bereits erkannt und mit dem Zentralverband in Wien solche Projekte verwirklicht, die von der Bevölkerung gut angenommen werden und auch funktionieren. Bevor ein solches Projekt unüberlegt erfolgt, gibt es aber auch noch, die Bewachung ins Kalkül zu ziehen. Der Präsident des Landesverbandes Ing. Walter Wusche hat mir versichert, dass er gerne bereit ist, mit der grünen Fraktion die Wünsche deines dringlichen Antrages, wenn du an ihn herantrittst, aufzugreifen. Ich darf dir die Statuten des Zentralverbandes und des Landesverbandes der Kleingärtner und Siedler Österreichs überreichen, wo alle deine Wünsche bereits vorhanden sind. Die ÖVP-Fraktion wird daher der Dringlichkeit und dem Antrag ihre Zustimmung versagen (Applaus ÖVP). GR.in Thomüller: Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich mache es ganz kurz, ich möchte dir ganz ausdrücklich danken für den Antrag, du hast wirklich sehr schön die Problemstellungen, vor die sich viele Gemeinschaftsgärtner und -gärtnerinnen gestellt fühlen, aufgefasst und ich kann euch nur versichern, von der KPÖ gibt es da in Dringlichkeit und Inhalt vollste Unterstützung. Dankeschön (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP, SPÖ und FPÖ) abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Also ich muss als Erstes sagen, dass das überhaupt nicht stimmt, liebe Gerda, ich habe da geschrieben, was als Kleingartenwesen in Heimgartenvereinen und privaten Gärten begann, hat mittlerweile eine lange Tradition und erlebt seit einigen Jahren eine Renaissance. Das steht da, das stimmt überhaupt nicht, dass ich das nicht gesagt habe. Ich bin irgendwie überrascht, ich habe es mir aber fast erwartet. Ich weiß nicht genau, in welcher Welt ihr lebt, ihr werdet es nicht stoppen können. Ich bin von der ÖVP sehr überrascht, der Herr Bürgermeister hat das im Naturschutzbeirat im Juli 2013 zur Chefsache erklärt, das Urban Gardening, es ist nichts passiert, es war von einem Gartenprojekt die Rede im Zusammenhang mit dem Parkpflegewerk, es ist nichts weitergegangen, er wollte ein Projekt in Auftrag geben, er hat ein Angebot bekommen für dieses Projekt im Frühherbst, es hat einfach keine Reaktion gegeben. Im Naturschutzbeirat am vergangenen Dienstag hat dann der Amtsleiter der eigentlich zuständigen Abteilung für Grünraum und Gewässer erklärt, dass er davon abratet, das in der Stadt zu verankern, ich weiß nicht, wo die Leute hingehen sollen. Ich weiß es wirklich nicht, sie haben Probleme bei der Flächenwidmung, oft einfach brauchen sie Unterstützung, was einfach Material betrifft, das alles sind keine Ansprechstellen in der Stadt und ich bin auch von der SPÖ sehr überrascht, nachdem ich weiß, dass die Waltraud, die Frau Kollegin Waltraud Haas-Wippel, ja auch einen Antrag gemacht hat, der zwar nicht so umfassend war, aber wo es um die Bereitstellung von Flächen gegangen ist. Es ist nichts passiert, es ist zwei Jahre her, die Stadt Graz hat keine einzige Fläche für Urban Gardening zur Verfügung gestellt und ich bin wirklich überrascht, dass Ihnen das so egal ist. Wir haben gerade vorher von der Frau Vizebürgermeisterin gehört, dass es wichtig ist oder ihren Appell gehört, bitte denken Sie an die Menschen. Ich weiß nicht, warum Sie hier nicht an die Menschen denken. Es sind Leute, die sind sozial benachteiligt in diesen Gärten Unterstützung bekommen, die ein Miteinander erleben, das sind Menschen mit Migrationshintergrund, die ein unglaubliches Know-how haben, was Gärtnern betrifft, das prallt alles an Ihnen ab. Es ist wirklich sehr, sehr schade, aber Sie haben sich da sicher nichts Gutes getan bei den Gärtnerinnen und Gärtnern, weil die werden das sehr wohl wahrnehmen. Einige sind ja, Gott sei Dank, auch zu Besuch und ich kann ihnen nur versichern, wir werden an dem Thema dranbleiben (Applaus Grüne). 10) Dringende Erhöhung der Stellplätze in Graz für Einspurige GR. Pacanda stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Pacanda: Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, hoher Gemeinderat, Stadtrat Eustacchio ist gerade nicht da, ich wollte mich noch einmal bedanken, auch beim Philipp, die du heute eingebracht hast, wo man jetzt schon gesehen haben, dass man einen schönen Ansatz in die richtige Richtung gehen, vielleicht einen gemeinsamen am 12. März, werden wir schauen, was da vorgeschlagen wird, welche Bereiche da vorgeschlagen werden. Aus meiner Sicht ist es noch zuwenig und deswegen auch der dringliche Antrag. 2013 war Graz glücklicherweise wieder die fahrradfreundlichste Stadt von Österreich. Sollte sicher ein Ziel sein, dass wir 2014 das wiederum erreichen und uns vielleicht sogar noch verbessern. Was definitiv merkbar ist in einer Stadt wie Graz, die sehr divers ist, wir haben jetzt auch Lastenfahrräder immer mehr auf den öffentlichen Flächen zu sehen, wir haben eine Förderung für Lastenfahrräder, die müssen aber auch irgendwo abgestellt werden. Dementsprechend brauchen natürlich auch Lastenfahrräder eigene Abstellmöglichkeiten. Wir haben Elektrofahrzeuge, wir haben immer mehr, also Graz als Modellregion der E-Mobility natürlich, wir haben Elektrofahrzeuge in Graz angemeldet, die auch wo laden müssen, einerseits Fahrräder, andererseits natürlich Elektromotorräder. Was wir natürlich sehr positiv sehen sollten, weil das natürlich eine dementsprechende Senkung von CO2-Emissionen ist. Wir haben extrem steigende Anmeldungszahlen gerade im Bereich der Kleinmotorräder, sind fast 30 % im Vergleich von 2013 auf 2013 und allein im Jänner von 2014, wo man eigentlich gar nicht glaubt, dass viele Leute sich im Jänner Motorräder anschaffen, ist es eine Steigerung von 14 % gegenüber dem Vorjahr. Das heißt, ganz, ganz dringend da hier auszubauen, um auch natürlich den Verkehr zu entlasten und die Umwelt zu entlasten, damit noch mehr Menschen auf Fahrräder, auf Elektrofahrräder, auf Elektromotorräder und natürlich auch normale Motorräder umsteigen können und deswegen bitte ich um Annahme dieses dringlichen Antrages, dass wir da hier gemeinsam dementsprechende Maßnahmen setzen, um die Situation da in Graz zu verbessern. Dankeschön. GR. Dr. Hofer zur Dringlichkeit: Lieber Philip, du hast schon gesagt, das ist anscheinend ein Philipp-Thema. Zur Frage jetzt auch der dringliche Antrag, du hast jetzt, sage ich, von den motorisierten Einspurigen noch erweitert auf die Fahrräder, das war damals im Juli, wie ich die Frage an den Verkehrsstadtrat schon gestellt habe, mit auch im Hintergrund, dass man für alle geordnete Parkplätze finden. Die Entwicklung oder der Trend, ich finde ihn sehr positiv, wir haben sowieso viel zu wenig Kfz-Parkplätze in der Stadt und wenn da Leute wirklich die Möglichkeit nutzen, umzusteigen auf Einspurige, sei es jetzt ein Fahrrad, sei es ein Moped, sei es ein Motorrad. Ich finde das sehr positiv, dem müssen wir natürlich auch Rechnung tragen, dass man auch geordnet diese Fahrzeuge oder Fahrräder dort auch abstellen kann. Die Zahl, die ich damals im Juli noch gehabt habe, war plus 13 %, jetzt sagst du ist es sogar noch plus 27 %. Ist eine tolle Entwicklung, man sieht, dass sich da anscheinend sehr, sehr viel tut. Wie du auch schon erwähnt hast, gibt es sehr positive Zeichen vom Verkehrsstadtrat Eustacchio auch, dass da was gemacht wird und es soll heuer ja auch schon ein Ergebnis geben. Das würde mich und anscheinend dich und hoffentlich auch viele andere bei uns im Gremium sehr freuen und ich kann dir nur die Unterstützung zur Dringlichkeit und auch zum Inhalt der ÖVP auch zusichern und würde mich sehr freuen, wenn wir bald eine ordentliche Parkplatzsituation auch für Einspurige haben. Danke (Applaus ÖVP). GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr geehrter Antragsteller! Ja, danke den beiden Philipps, ihr habt das schon zusammengefasst. Es ist zwar nicht dringlich, das schicke ich gleich voraus, weil es geschieht ja bereits. Der Herr Verkehrsstadtrat hat sich heute auch schon zu Wort gemeldet zu dem Thema. Es werden sowohl Kurzparkzonen als auch grüne Zonen alle zwei Jahre evaluiert. In diesem Zusammenhang wird auch immer überprüft, wo Bedarf an Stellplätzen für einspurige Fahrzeuge vorhanden ist, das wird bereits erhoben. Es werden auch über die Bezirksräte immer wieder Anträge gestellt, die werden dann durch das Straßenamt geprüft und dort, wo eben Bedarf besteht, werden sie auch eingerichtet. In der inneren Stadt, haben wir heute gehört vom Herrn Verkehrsstadtrat, werden zusätzliche Parkplätze ab März entstehen und ansonsten, eben die Dringlichkeit ist nicht gegeben, weil wenn Wünsche bestehen, direkt bitte an die Ämter sich wenden. Es wird dort überprüft und der Antrag ist eigentlich obsolet, weil der Intention wird ohnehin schon nachgegangen (Applaus FPÖ). GR. Pacanda: Wenn ich schon einmal zu Wort komme, dann ein kurzes Schlusswort schon. Ich sehe die Dringlichkeit trotzdem, lieber Kollege, nämlich aus dem Grund, weil wir haben jetzt die Möglichkeit, dass wir wirklich da gemeinsam sozusagen an einem ganzen Maßnahmenpaket eigentlich arbeiten und dann alle Grazerinnen und Grazer von dem nutznießen lassen sollten. Deswegen sehe ich da die Dringlichkeit definitiv schon, aber soweit ich so es vom groben Durchzählen gesehen habe, sollte sich das eh recht gut ausgehen. Deswegen sage ich schon einmal dankeschön. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. GR. Dreisiebner zum Antrag: Nur ganz kurz, ich will das Ganze nicht in die Länge ziehen, nur Kollege Lohr sagt, es passiert alles, es wird evaluiert und es wird angeschaut und es wird dann umgesetzt. Bloß es scheint nach wie vor ein ganz großes Defizit und zwar ein größeres Defizit im Bereich der Thematik Abstellungsmöglichkeiten und Parkmöglichkeiten für Einspurige, motorisiert wie nicht motorisiert, zu geben, als es das Thema Auto in vielen Straßen offensichtlich, auch ich gehe ja durch durch diverse Straßen, gibt und deswegen unterstützen wir diesen Antrag vollinhaltlich. Danke (Applaus Grüne). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) S-Bahn attraktivieren GR. Sikora stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Um die Menschen zum Umsteigen auf die S-Bahn zu bewegen, bräuchte es ein ganzes Bündel von Maßnahmen – und da vor allem bei den S-Bahn-Haltestellen im Großraum Graz. Im Umfeld vieler Haltestellen fehlt grundlegende Infrastruktur, wie etwa Fahrschein-Automaten, Rad-Abstellboxen, P&R-Plätze und sogar S-Bahn-Hinweisschilder. Man muss entweder ortskundig sein oder sich auf sein Glück verlassen, um eine Haltestelle zu entdecken. Auch die Anbindung an das Netz der Graz-Linien lässt teilweise sehr zu wünschen übrig. An manchen Haltestellen der S-Bahn selbst gibt es nicht einmal wasserdichte Unterstände. Schließlich mangelt es an einer einheitlichen, modernen und attraktiven Gestaltung mit digitalen Fahrplänen. Deshalb stelle ich nun an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, dazu bereit, sich dafür einzusetzen, dass in Kooperation der zuständigen Stellen der Stadt Graz und des Landes Steiermark mit den betroffenen TeilnehmerInnen des Verkehrsverbundes konkrete Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, um Erreichbarkeit, Attraktivität und Service der S-Bahn im Großraum Graz entscheidend zu verbessern? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Reininghaus/Anzahl geförderter Neubauwohneinheiten GR.in Mag.a Bauer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Für das Reininghaus-Areal ist der Rahmenplan beschlossen, eine Umwidmung in Wohngebiet erfolgt und eine Vereinbarung über öffentliche Flächen bzw. Kostenbeteiligung abgeschlossen. Entsprechend wurde auch von verschiedensten Medien transportiert, dass sich die Stadt „Grundstücke für Zwecke des Schulbaus und kommunalen Wohnbaus für zumindest 250 Wohneinheiten für Menschen mit niedrigem Einkommen“ gesichert habe. Ebenfalls ist den Medien zu entnehmen, dass von privaten Eigentümern bereits begonnen wurde, drei Quartiere mit einer Nutzfläche von insgesamt 108.000 Quadratmetern Schritt für Schritt zu entwickeln. Demzufolge sollen in acht Jahren bis zu 1200 Wohnungen für rund 3000 BewohnerInnen errichtet werden. Über die Aktivitäten des privaten Eigentümers im Bereich der Sanierung oder des Neubaus hinaus sind für die Stadt insbesondere der Bau der 250 Gemeindewohnungen und der soziale bzw. gemeinnützige Wohnbau der Genossenschaften von großem Interesse, weil das die wirklichen Eckpfeiler für das leistbare Wohnen in der Stadt sind. Dazu bedarf es jedoch der Zuweisung und Sicherung von entsprechenden Neubauwohnungskontingenten des Landes für dieses Gebiet. Von Wichtigkeit ist es auch, weil die Neubauförderung des Landes mit 1400 Fördereinheiten für zwei Jahr für die gesamte Steiermark begrenzt ist. In diesem Sinne stelle ich namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Wie viele geförderte Wohneinheiten im Neubaubereich werden für das Areal Reininghaus als notwendig erachtet und wer wird für die Stadt federführend mit Genossenschaften und Land verhandeln? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Entschärfung des Gefahrenpunktes Moserhofgasse/Petersgasse GR. Savernik stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Im Bereich der Moserhofgasse/Petersgasse befindet sich neben einer Projektschule auch ein Kindergarten. Obwohl in diesem Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h verordnet wurde, kommt es trotzdem immer wieder zu Gefahrensituationen auf den Schutzwegen. Ebenso wurde vom Straßenamt bereits die Errichtung einer Ampelanlage geprüft, die jedoch aus verkehrstechnischen Gründen in diesem Bereich nicht möglich ist. Um die Sicherheit der Kinder und ihrer Eltern in diesem Kreuzungsbereich zu erhöhen, stelle ich namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion die A n f r a g e : Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass seitens der zuständigen Polizeidienststelle Plüddemanngasse eine vermehrte Präsenz von PolizeibeamtInnen in diesem Bereich zu den „kritischen Zeiten“ (z.B. Schulbeginn morgens, Ende der Schule mittags) organisiert wird? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Flüsterbelag in der Mariatroster Straße, Prüfung der Auswirkung, Mehrkosten etc. GR. Haberler stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Mariatroster Straße wurde vergangenes Jahr für Wasser- und Fernwärme-grabungsarbeiten aufgegraben. Dieses Jahr wird die Wasserleitung weiter stadtauswärts erneuert. Nach erfolgreichem Abschluss der Bauarbeiten ist geplant, die betroffenen Teile der Mariatroster Straße mit einem neuen Belag zu überziehen. Da der Wunsch der Bevölkerung (Unterschriftenliste) sehr groß ist, einen sogenannten Flüsterasphalt zu verwenden, stelle ich namens des ÖVP–Gemeinderatsclubs den A n t r a g , der Gemeinderat möge beschließen, dass die zuständigen Stellen im Haus Graz eine Verwendung des neuen Flüsterasphalts, welcher schon ab einer Geschwindigkeit von 43 km/h seine Wirkung zeigt, auf Auswirkungen und Kosten prüfen und bei einem positiven Ergebnis auf dem neu zu asphaltierenden Teil der Mariatroster Straße zu Testzwecken einsetzen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Kirchbergstraße 50 km/h anstelle 30 km/h GR. Haberler stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Kirchbergstraße in Mariatrost wurde kürzlich frisch renoviert und ausgebaut. Sie ist eine Landestraße und beträgt die höchstzulässige Geschwindigkeit 30 km/h. Durch den Steigungswinkel der Straße und die mit einer durchschnittlichen PS-Anzahl ausgestatteten Fahrzeugen lässt sich diese Steigung weder ökonomisch noch ökologisch vertretbar innerhalb der verordneten Geschwindigkeit befahren. Daher stelle ich namens des ÖVP–Gemeinderatsclubs den A n t r a g , der Gemeinderat möge beschließen, dass die zuständigen Stellen in der Stadt Graz eine Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Kirchbergstraße - von der Mariatroster Straße bis zum Ende der Steigung der Kirchbergstraße (Gasthaus Kirchenwirt Pfeiffer) - von derzeit 30 km/h auf 50 km/h veranlassen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Mobilitätsvertrag in Bezug auf Linie 63 GR. Haberler stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Durch die Kürzung der Linie 63 ist es zu einem erheblichen öffentlichen Mobilitätsverlust für die Bewohner in St. Peter gekommen. Da in absehbarer Zukunft eine erhöhte Bautätigkeit in nunmehr schlecht an den ÖV angebundenen Gebieten stattfinden wird, wird sich diese Situation noch verschärfen. Es gäbe die Möglichkeit, die Linie 63 über die Brucknerstraße, Marburger Straße, Petrifelder Straße und St.-Peter-Hauptstraße zu führen. Der Bus würde in der St.-Peter-Hauptstraße nur zwischen Petrifelder Straße und „Schimautz“-Kreuzung keine Busspur stadteinwärts haben. Die Endhaltestelle könnte in der Marburger Straße entstehen. Daher stelle ich namens des ÖVP–Gemeinderatsclubs den A n t r a g , der Gemeinderat möge beschließen, dass im Zuge der Bebauung der ORF-Gründe die zuständigen Stellen im Haus Graz einen Mobilitätsvertrag mit dem Bauwerber abschließen, welcher eine Bushaltestelle auf dem zu bebauenden Grundstück auf Kosten des Bauwerbers für eine neue Linienführung (wie oben beschrieben) der Linie 63 vorsieht. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Erste-Hilfe-Kurse GR.in Kaufmann stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Seit geraumer Zeit gibt es schon Laien-Defibrillatoren an öffentlichen Plätzen. Hier ist gerade Graz ein großes Vorbild, da ein Auffinden der zahlreichen Geräte an unterschiedlichen Orten und Plätzen mithilfe der Defi-App wesentlich erleichtert wird. Auch wenn die meisten der Geräte leider nicht 24 Stunden täglich zugänglich sind, können sie im Ernstfall Leben retten. Allerdings zeigen sowohl Studien als auch die Praxis, dass viele Bürgerinnen und Bürger gar nicht wissen, wo man die Geräte findet und wie man sie bedient. Auch jene Menschen, die über die Geräte Bescheid wissen, trauen sich meist nicht, diese lebensrettenden Geräte einzusetzen. In den Erste-Hilfe-Kursen, welche die meisten Mitzwanziger und Ältere nur im Rahmen ihrer Führerscheinausbildung absolviert haben, war dies noch nicht Teil der Ausbildung. Außerdem bedarf es auch regelmäßiger Schulungen um in Notsituationen die Ruhe bewahren und anpacken zu können. Die ersten Minuten eines Notfalls entscheiden sehr oft über Leben und Tod und gerade in diesen ersten Minuten ist das rasche und richtige Handeln des Ersthelfers entscheidend. Auch hier zeigen Studien, dass die Österreicherinnen und Österreicher sich sehr selten trauen, selbst anzupacken und keine Erste-Hilfe-Maßnahmen setzen. In vielen Fällen liegt der Erste-Hilfe-Kurs bereits Jahrzehnte zurück, was natürlich nicht nur zur Unsicherheit und Unwissenheit über neue Erkenntnisse der Ersten Hilfe führt, sondern eben auch das beherzte Einschreiten erschwert. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g : dass der Grazer Gemeinderat im Sinne des Motivenberichts auf dem Petitionsweg an den Bundesgesetzgeber herantritt und auf die Wichtigkeit der Einführung eines verpflichtenden Erste-Hilfe-Kurses alle 5 Jahre und verpflichtend im Rahmen der Schulzeit aufmerksam zu machen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Gesunde Automaten GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Berichten zufolge sind 15% der 3 bis 6 jährigen Kinder übergewichtig oder adipös: www.gesundegemeinde.ooe.gv.at/thema/nwgk) (Elmadfa et al 2003) Knapp 20% der 6- bis14-jährigen Kinder und Jugendlichen sind davon betroffen. Beinahe jedes fünfte Kind in Österreich ist übergewichtig. (Zwiauer 2007) Im Vergleich zu den 1980er- und 1990er-Jahre hat sich der Anteil der dicken Kinder um 50% erhöht (Robert-Koch-Institut 2006). Ein in der Kindheit angelegtes Übergewicht bedingt in den meisten Fällen auch Übergewicht im Erwachsenenalter (Dür/Griebler 2007). Adipositas im Kindes- und Jugendalter ist mit herkömmlichen Maßnahmen weitgehend therapieresistent. Ein wichtiger Schritt ist daher die Prävention von Adipositas. (Quelle: www.gesundegemeinde.ooe.gv.at/thema/nwgk) Diese Zahlen sind besorgniserregend. Mit der Evaluierung der Schulbuffets durch das Gesundheitsressort des Landes Steiermark und der Aktion „Gesunde Jause“ wurde 2013 bereits ein kleiner Anfang gemacht. Trotzdem verzichten Schulbuffets und Jausenstüberln nicht auf den Verkauf von Schokoriegeln und Co, weil die Nachfrage eben da ist. Vor allem das Angebot in Getränkeautomaten ist bedenklich. In Form von Getränken werden nämlich vollkommen überflüssige Kalorien konsumiert, die nicht dazu dienen, den Hunger zu stillen, sondern nur der Verstoffwechslung zu Körperfett. Fettzellen haben die Fähigkeit, sich auf das 200-fache ihrer ursprünglichen Größe aufzupumpen – und das in fast allen Körperteilen. Eine Kampagne für gesundheitsförderliche Befüllung von Getränkeautomaten begleitet von Information über das Zusammenspiel von Zucker und Fett im Körper könnte dazu beitragen, in der Grazer Bevölkerung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, ein vernünftiges Ernährungsbewusstsein zu entwickeln. Im Namen des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich den A n t r a g : Frau Stadträtin Lisa Rücker möge das Gesundheitsamt dazu veranlassen, eine Erhebung bezüglich der qualitativen Beschickung der Grazer Getränke- und Snack-Automaten in allen öffentlichen Gebäuden der Stadt Graz durchzuführen, um gemeinsam mit den Stakeholdern in weiterer Folge Strategien auszuarbeiten, um das Angebot in den Automaten nachhaltig gesundheitsrelevanter zu gestalten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Wiederherstellung der Parkplatzsituation in der Innenstadt GR. Pogner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Dass die Innenstadt unserer Stadt lebt und belebt ist, ist unter anderem auf die Tatsache zurückzuführen, dass in unserer Stadt auch im Stadtzentrum Menschen leben. Diesem Umstand hat Graz mitunter sein besonderes Flair zu verdanken. Die Bewohner unseres Stadtzentrums benötigen aber für ihr tägliches Leben, genau-so wie die Bewohner aller anderen Bezirke, ihr motorisiertes Fortbewegungsmittel. Sei es, um zur Arbeitsstätte zu gelangen, um die Einkäufe (alles, was man nicht einfach so vom nächsten Geschäft nach Hause trägt) zu erledigen, oder einfach, um seine sozialen Kontakte zu pflegen. Ein Innenstadtbewohner hat mit seinem Kraftfahrzeug die gleichen Bedürfnisse wie sie alle Fahrzeughalter haben: Wo parke ich mein Fahrzeug? Vor allem in der Innenstadt war und ist es immer eine besondere Herausforderung, für sein Fahrzeug einen Parkplatz zu „ergattern“. Bis September 2013 bestand zumindest teilweise die Chance, in seinem Wohnumfeld einen Parkplatz zu bekommen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat es in der Innenstadt Zonenbereiche gegeben, die den Bewohnern und Lieferanten vorbehalten waren. Mit Auflassung dieser Zonen hat sich die Situation für die Bewohner schlagartig verschlechtert. Ein Parkplatz ist in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 22:00 Uhr praktisch nicht mehr zu bekommen. Mit dieser Aktion sind alle Voraussetzungen geschaffen, dass sich Bürger, die über eine Veränderung ihrer Wohnungssituation nachdenken, in Zukunft keine Gedanken über einen möglichen Wohnungswechsel in das Zentrum machen werden, sondern ganz sicher überlegen, in einen anderen Bezirk zu übersiedeln. Damit wird sich – auf Sicht – in der Innenstadt ein Trend abzeichnen, der zur Folge haben wird, dass sich die Grazer City zu einem „leblosen“ Stadtteil entwickeln wird. Ein Vergleich mit Wien zeigt, dass auf Bewohner durchaus Rücksicht genommen wird. Hier versucht die Bezirksvorsteherin für den I. Bezirk, für die Bewohner ganze Straßenzüge zum Parken zu reservieren. Daran könnte man sich auch in der zweitgrößten Stadt Österreichs durchaus ein Beispiel nehmen. Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher den A n t r a g , der Gemeinderat möge beschließen, dass die Parkzonen für Bewohner der Innen-stadt unmittelbar wieder eingeführt werden bzw. ein adäquates Modell rasch entwickelt und umgesetzt wird, um wieder eine geeignete Parkplatzsituation für die betroffenen Bewohner zu gewährleisten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Brückenerrichtung und Durchwegung Dammweg – Dr.-Pfaff-Gasse GR. Mag. Spath stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Das Hochwasserschutzprojekt „Linearausbau Petersbach – Unterlauf, 2. Bauabschnitt Murmündung bis St.-Peter-Hauptstraße“ steht vor der Umsetzung bzw. es ist mit der Umsetzung bereits begonnen worden. Die mehrjährige Projektvorbereitung, alle Grundablöse- und Behördenverfahren (Wasserrecht, Naturschutz) konnten positiv abgeschlossen werden. Auch die Förderzusage für das gegenständliche von Bund-Land-Stadt kofinanzierte Hochwasserprojekt ist erteilt. Anfang Februar 2014 wurden die Ausschreibungsunterlagen fertig gestellt. Vor 14 Tagen fand die öffentliche Vorstellung des Projektes statt. Für den Abschnitt „Wittenbauerweg-Banngrabenweg-St.-Peter-Hauptstraße“ ist der Baubeginn mit Juni 2014 vorgesehen. Im Zuge dieses Bauabschnitts wird der Bachquerschnitt massiv erweitert und wurden hierfür zahlreiche Grundeinlöseverträge abgeschlossen. Im Bereich Banngrabenweg/Dr.-Pfaff-Gasse wird im Sinn des von der Wasserrechtsbehörde genehmigten Projekts die bestehende Brücke ersatzlos entfernt. Zur Aufrechterhaltung einer Durchwegung ist die neuerliche Errichtung einer Brücke im Bereich des xxxxx aufgrund des Verkehrsbedürfnisses dringend erforderlich. Diese Durchwegung ist auch bereits im aktuellen 3.0 FLÄWI und im 8.10.0 Bebauungsplan vorgesehen (punktierte Linie auf xxxxx Die Liegenschaft xxxxxx ist bebauungsplanpflichtig. Da aber der Liegenschaftseigentümer xxxxx eine Bebauung seiner Liegenschaft absehbar nicht anstrebt, ist eine unentgeltliche Abtretung von Verkehrsflächen im Zuge eines Bauprojekts in diesem Fall mittelfristig nicht absehbar. Es besteht daher Bedarf, dass die A 8/4-Abteilung für Immobilien mit dem Liegenschaftseigentümer von xxxxxx bezüglich der Einräumung eines Servitutsrechts in Verhandlungen tritt. Solche Verhandlungen haben die vorherige positive Beurteilung durch das Verkehrsressort zur Voraussetzung. Seitens der Abteilungen A 10/5 und A 8/4 wird die Errichtung einer Brücke über den Petersbach im Bereich xxxxxx fachlich befürwortet. Diese kann umgesetzt werden, sobald die Abteilungen A 10/8-Verkehrsplanung und A 10/1-Straßenamt eine weitere Durchwegung über xxxx befürworten. Namens des ÖVP–Gemeinderatsclubs stelle ich daher den A n t r a g , die Abteilungen A 10/8-Verkehrsplanung sowie die A 10/1-Straßenamt werden aufgefordert, im Sinne des Motivenberichts eine fußläufige Durchwegung als Geh- und Radweg über xxxxxx zu prüfen; dies als Vorbedingung, damit in weiterer Folge die Abteilung für Immobilien mit dem Eigentümer von xxxxx über die Einräumung einer Wegedienstbarkeit in Verhandlung treten kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Elisabethstraße: Fußgängerübergang zwischen Studentenheim und SPAR-Filiale GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In der oberen Elisabethstraße sind heikle Situationen an der Tagesordnung: Zwar zählen die Studierenden des Heims gegenüber zu wichtigen Kunden des Supermarkts, jedoch besteht für sie keine Möglichkeit, kontrolliert die Straßenseite zu wechseln, da es an dieser Stelle keinen ausgewiesenen Fußgängerübergang gibt. Eine rasche Behebung dieses Mangels wäre sowohl im Interesse der BewohnerInnen des Studierendenheims als auch der AutofahrerInnen. Daher stelle ich namens der KPÖ-Fraktion folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz weist die betreffenden Stellen an, rasch an besagter Stelle einen Fußgängerübergang zu installieren. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Errichtung einer Bushaltestelle beim neu errichteten SMZ Liebenau und der Pfarre St. Paul in Liebenau GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Durch die Verlegung des Sozialmedizinischen Zentrums in Liebenau (Liebenauer Hauptstraße 141) ist die Anbindung an den öffentlichen Verkehr für diese Einrichtung vorerst unterbrochen. Gemeinsam mit dem benachbarten Pfarrverband Liebenau werden beide Zentren wöchentlich von über 1000 Menschen besucht, viele davon sind älter bzw. gehbehindert. Die Errichtung eine Bushaltestelle (evtl. Linie 74) in beiden Richtungen entlang der Liebenauer Hauptstraße – stadtauswärts z. B. bei der Fußgängerampel zur Pfarre, stadteinwärts vor dem Haus des SMZ - wäre dringend notwendig. Daher stelle ich namens der KPÖ-Fraktion folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz möge mit den betreffenden Stellen für die Errichtung von Bushaltestellen im Sinne des Motivenberichts sorgen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Stark verschmutzte Haltestelle GR.in Heinrichs stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: An den Grazer Autobus- und Straßenbahnhaltestellen ist eine deutliche Verwahrlosung sowohl der überdachten Haltestellenbereiche als auch der teilweise gegebenen Grünstreifen unübersehbar. Einerseits fällt auf, dass die Schutzwände der Wartehäuschen nur notdürftig gereinigt werden (können). Andererseits stechen ein Allerhand an Abfall, ja sogar grausiger Unrat, ins Auge. Ganz offensichtlich erfolgen die Runden zur Straßenreinigung nicht häufig genug. Es wäre wohl im Sinne der Grazer Bevölkerung, mit Sicherheit aber auch dem Geschmack der Besucher/innen unserer Stadt entsprechend, wenn mehr Personal für häufigere Reinigungsrunden zur Verfügung stünde, um wirklich ein sauberes Stadtbild garantieren zu können. Gerade die Stadt Graz wäre gefordert, angesichts steigender Arbeitslosenzahlen mit gutem Beispiel voranzugehen und ihre Tochterunternehmen mit genügend Personal ausstatten, damit diese ihren Aufgaben im öffentlichen Raum gut nachkommen können. Ich darf in dem Zusammenhang auf Förderprogramme – beispielsweise in Gemeinden Tirols – hinweisen, welche schwer vermittelbaren Personen für die Dauer von mindestens einem Jahr Anstellung verschaffen. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz treten an die Holding Graz heran, um eine gründlichere und regelmäßigere Reinigung der Haltestellenbereiche zu erwirken. Dabei wird der erforderliche Personalbedarf ermittelt und gegebenenfalls eine Personalaufstockung, eventuell unter Einsatz spezieller Förderprogramme für schwer vermittelbare Personen, vorgenommen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Öffi-Nulltarif für Hunde GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Größere Hunde sind in Graz Schwarzfahrer, wenn man für sie keinen Fahrschein gelöst hat. Was nicht als Schoßhund gilt, wird ohne Ticket bestraft. Die absurden Diskussionen, was gerade noch als Schoßhund durchgeht und was nicht, würden sich mit einem generellen Nulltarif für Vierbeiner erübrigen. Die Holding wird ja wohl nicht auf den Hund gekommen und auf die Einnahmen aus Hunde-Fahrscheinen – Fahrscheine zum halben Preis – angewiesen sein. Auch aus verwaltungstechnischen Gründen wäre ein genereller Nulltarif für Hunde eine Vereinfachung für alle Beteiligten. In Wien etwa fahren alle Hunde (egal, welche Größe) frei, wenn ihre Besitzer eine Jahreskarte haben. In München kann man sie sogar generell gratis mitnehmen. Daher stelle ich namens der KPÖ-Fraktion folgenden A n t r a g : Der dafür zuständige Stadtsenatsreferent wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ein genereller Null-Tarif für Hunde eingeführt wird. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Behindertenparkplätze GR.in Haas-Wippel stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In Graz stehen rund 440 Behindertenparkplätze zur Verfügung. Des Weiteren können LenkerInnen mit Behindertenausweis prinzipiell kostenfrei in den Kurzparkzonen parken. Seit Jänner dieses Jahres wurde der Anspruch auf einen Behindertenparkplatz allerdings um psychisch Kranke und blinde Menschen (bzw. ihre BegleiterIn) erweitert. Das heißt, dass ein Behindertenausweis nicht nur dauernd stark gehbehinderten Menschen zusteht, sondern auch Menschen mit Behindertenpass, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zuzumuten ist. Das trifft somit auch auf Blinde, die chauffiert werden oder auch auf Personen mit psychischen Beeinträchtigungen zu, die bisher keine eigenen Parkausweise erhielten. Für die Ausstellung der Ausweise sind zudem nicht mehr die Bezirksverwaltungsbehörden, sondern das Bundessozialamt zuständig. Ich stelle daher namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz soll die zuständigen Stellen beauftragen, den durch den im Motivenbericht angeführten möglichen Mehrbedarf an Behindertenparkplätzen zu prüfen und bei Feststellung eines gegebenen Mehrbedarfes zusätzliche Behindertenparkplätze auszuweisen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Anbringung von Orientierungstafeln bei den Aussichtsplattformen am Buchkogel GR. Mag. Haßler stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In den vergangenen Jahren wurden auf dem Grazer Buchkogel von der Stadt Graz bzw. der GBG zwei Aussichtsplattformen errichtet. Die erste im Bereich der Kirche Johann und Paul und die zweite westlich vom Gasthaus Orthacker. Diese attraktiven Aussichtspunkte werden von den vielen BesucherInnen dieses Erholungsgebietes sehr gut angenommen. Leider gibt es bei diesen Aussichtsplattformen bisher keinerlei Hinweis- bzw. Orientierungstafeln, die den Besuchern eine Orientierungshilfe bei ihrem Rundblick bieten könnten. Ich stelle daher namens des SPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz bzw. des „Hauses Graz“ werden ersucht, die zwei Aussichtsplattformen am Grazer Buchkogel mit Orientierungstafeln auszustatten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Haltestelle Linie 39 Amselgasse GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Herbst letzten Jahres wurde für die AnrainerInnen der Feldgasse und umliegender Gassen völlig unerwartet die Linienführung der Linie 39 geändert und die Haltestelle Amselgasse aufgelassen. Für die BewohnerInnen dort, viele Familien mit kleinen Kindern sowie ältere Menschen und Menschen mit Gehbehinderungen, ist der Wegfall der Haltestelle und damit der Anbindung an den öffentlichen Verkehr eine äußerst schwierige Situation. Sie sind auf diesen aber auch bei täglichen Wegen angewiesen, da auch der nächste Nahversorger nicht rasch zu Fuß erreichbar ist. Als Reaktion darauf haben die Anrainer und Anrainerinnen im November letzten Jahres eine Unterschriftenliste mit über 160 Unterschriften gesammelt und an die Holding übergeben. Auch im Bezirksrat Gries war die Auflösung der Haltestelle Thema und dieser fasste am 27.11.2014 einen einstimmigen Beschluss, in dem er sich für die Beibehaltung der Linienführung und den Erhalt der Haltestelle ausspricht. Ich stelle daher den A n t r a g , dass der zuständige Verkehrsstadtrat sich bei Holding Graz Linien dafür einsetzt, dass im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner eine Lösung gesucht wird, die betreffende Gegend wieder an den öffentlichen Verkehr anzubinden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Müllcontainerstandorte GR. Mogel stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Dem freiheitlichen Gemeinderatsklub liegen wiederholte Urgenzen von Bewohnern des Bezirkes Lend vor. Demnach sollen im Einzugsgebiet Lendplatz/Keplerstraße ehemals vorhandene Sammelcontainer für Metallverpackungen ersatzlos abtransportiert worden sein. Die betroffenen Parteien haben sodann bei zuständigen Stellen des Magistrates Graz telefonisch um Auskunft gebeten, die dahingehend erteilt wurde, dass Alternativstandorte in nächster Nähe bekanntgegeben wurden. Erstaunlicherweise mussten die urgierenden Personen feststellen, dass auch an diesen Standorten keine Container mehr existierten. Da dieser Umstand für die betroffenen Bewohner des Bezirkes Lend nicht nur ein Ärgernis, sondern auch ein Entsorgungserschwernis darstellt, erscheint dem freiheitlichen Gemeinderatsklub nun Handlungsbedarf gegeben zu sein. Daher stelle ich nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz werden gebeten, mit dem Entsorgungsunternehmen in Kontakt zu treten und einerseits die Gründe für den Abtransport bzw. die Auflassung alter Containerstandorte zu erfragen. Weiters werden die zuständigen Stellen des Magistrates Graz ersucht, eine detaillierte Aufstellung sämtlicher Containerstandorte – Restmüll, Kunststoff, Altglas und Metallverpackungen – in Auftrag zu geben oder selbst zu erarbeiten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) ÖBB-Unterführung Peter-Tunner-Gasse – Prüfung und Umsetzung von geeigneten Maßnahmen, die zu einer Verbesserung und damit zu einer verkehrssicheren Befahrbarkeit der derzeitigen kaum akzeptablen Situation für RadfahrerInnen führen GR. Dreisiebner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Unterführung in der Peter-Tunner-Gasse ist durch eine veraltete Bahnbrücke derzeit für RadfahrerInnen kaum benutzbar bzw. befahrbar. Sehr viele RadlerInnen meiden diese Strecke nach Möglichkeit bzw. werden zwangsweise aufgrund der subjektiv wahrgenommenen und objektiv festgestellten Gefährdungen für nicht motorisierte Einspurige zu AutonutzerInnen, was nicht nur die Verkehrsproblematik erhöht, sondern auch die Luft-, Lärm- und Lebensqualität aller Menschen in diesem Bereich von Lend sowie in der Folge in den Bezirken Eggenberg und Gösting massiv verschlechtert. Leider ist nicht zu erwarten, dass die ÖBB durch einen baldigen Neubau der gesamten Bahnbrückenanlage der Stadt und dem Land Steiermark als Straßenerhalter die Möglichkeit eröffnet, die Situation für alle VerkehrsteilnehmerInnen, insbesondere aber für die RadfahrerInnen, gänzlich neu zu denken und zu gestalten. Somit ist es erforderlich, dass die Stadt Graz hier Überlegungen anstellt, zumindest ein gutes Provisorium für wahrscheinlich doch recht viele Jahre einzurichten. Durch stetiges Wachstum auch dieser Stadtteile, durch damit steigenden Verkehr (PKW, ÖV und Rad) ist die Stadt Graz bzw. die Abteilung für Verkehrsplanung in der Ziehung, so wie es auch die Baudirektion ist, da in den kommenden Jahren das Smart City Graz Projekt real entwickelt und damit besiedelt und bespielt werden wird. Die Stadtteilentwicklung für die Smart City Graz will ja eine möglichst auto-arme, eine sanft mobile, eine ökologisch nachhaltige Zero-Emission-Stadt werden. Auch aus diesem Grund kann es nicht angehen, dass die politisch verantwortlichen Stadträte für Verkehr zum einen und Stadtplanung sowie Stadtentwicklung zum anderen diesem andauernden Missstand für RadlerInnen keine Lösungen entgegen setzen. Möglichkeiten für eine deutliche Verbesserung für RadfahrerInnen gäbe es einige, welche am geeignetsten ist, ist zu prüfen und politisch zu entscheiden. Beides ist jedenfalls dringend. Aus unserer Sicht böte sich als Sofortmaßnahme eine Tempo-30-Limitierung für alle VerkehrsteilnehmerInnen in der Peter-Tunner-Gasse im Bereich zwischen der Lastenstraße und der Waagner-Biro-Straße an. Ob es darüber hinaus weitere taugliche Ansätze gibt, möge im Zuge einer ausführlichen Prüfung erhoben werden. In diesem Sinne stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden A n t r a g : 1. Der für Verkehrsangelegenheiten zuständige Stadtrat, Mag. (FH) Mario Eustacchio, möge gemeinsam mit dem Stadtplanungsreferenten, Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl bzw. der Stadtbau-Direktion, die federführend für das Smart City Graz Projekt verantwortlich zeichnet, überprüfen, welche geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung der Radfahrtauglichkeit des Straßenstückes Peter-Tunner-Gasse (im Bereich der ÖBB-Unterführung zwischen Lastenstraße und Waagner-Biro-Straße) kurzfristig umsetzbar sind. Dabei mögen auch die im Motivenbericht genannten Varianten bewertet werden. 2. Stadtrat Eustacchio sowie die Abteilung für Verkehrsplanung werden ersucht, spätestens in der Mai-Sitzung des Verkehrsausschusses einen schriftlichen Informationsbericht zur Diskussion vorzulegen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zuwiesen. 17) Petition an den Steiermärkischen Landtag mit dem Ersuchen um Einbindung der Stadt Graz, insbesondere der Wohnungsstadträtin und des Gemeinderats-Ausschusses für Wohnungsangelegenheiten in die aktuell stattfindende Diskussion um die Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes GR. Dreisiebner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Derzeit setzt sich der Steiermärkische Landtag bzw. der damit befasste Landtags-Ausschuss mit einer geplanten Novelle zum Steiermärkischen Baugesetz auseinander. Als wichtige inhaltliche Zielsetzung dieser angedachten Gesetzesnovelle gilt – so die Medienberichte und sonstigen Informationskanäle die Sachlage ausreichend korrekt darstellen – eine bessere Leistbarkeit von zu schaffendem Wohnraum. Da dieses Thema auch die Stadt Graz ganz zentral trifft und darüber hinaus auf unsere Stadt als größte Gemeinde der Steiermark auch die größte Betroffenheit der Folgen einer solchen Novelle zukommen würden, sollte aus unsere Sicht die zuständige Wohnungsstadträtin sowie der inhaltlich befasste gemeinderätliche Wohnungsausschuss frühzeitig in diese Beratungen miteingebunden werden. In diesem Sinne stelle ich namens der grünen Gemeinderatsfraktion den A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz tritt im Petitionsweg an den Steiermärkischen Landtag heran und ersucht diesen dringend um ehestmögliche Einbindung der zuständigen Organe der Stadt Graz, also insbesondere der Grazer Wohnungsstadträtin Elke Kahr sowie des Ausschusses für Wohnungsangelegenheiten, in die aktuell stattfindende Diskussion um die Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 18) Prüfung der Kaiserfeldgasse zwischen der Herrengasse/Eisernes Tor und der Neutorgasse bezüglich Einführung einer FußgängerInnenzone sowie Prüfung umliegender zentrumsnaher Straßen (Raubergasse, Kalchbergasse, Landhausgasse und nördliche sowie südliche Schmiedgasse) zwecks Verordnung einer Begegnungszone GR. Dreisiebner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Kaiserfeldgasse, aber auch umliegende Straßenzüge, weisen ein sehr reges Geschäfts-, Gastronomie- und Stadtleben auf. Diese Viertel zwischen der Innenstadt-FußgängerInnenzone im Osten, dem Joanneumring im Süden und der Neutorgasse im Westen leben immer mehr auf, sind mit kreativen Grazer (Klein-)Unternehmen, Banken, Anwaltsbüros, Gastgewerbebetrieben u.v.a.m. bestens belebt und florieren. Die Einführung von FußgängerInnenzonen war rückblickend wie auch aktuell betrachtet eine Erfolgsstory. Urbanes Leben, florierender Handel, vielfältige Gastronomie- und Freizeitangebote sowie eine bunte Vielfalt an DienstleisterInnen und - zumindest in jüngerer Zeit - auch wieder mehr BewohnerInnen profitieren von dieser Rahmenbedingung der Auto-Verkehrsfreiheit bei gleichzeitiger bester Erreichbarkeit. Fakt ist aber auch, dass es aktuell keine weiteren Bemühungen und Überlegungen zur Ausweitung der FußgängerInnenzonen-Bereiche bzw. von verkehrsberuhigten Bereichen mehr gibt. Gerade die Kaiserfeldgasse mit ihrem recht großzügigem Straßenquerschnitt, ihrem Geschäfts- und Dienstleistungsmix und ihrem Umfeld wäre für eine neue FußgängerInnenzone bestens geeignet.   Darüber hinaus böten sich für eine Beruhigung auch die Einführung einer Begegnungszone an, die jene um die Kaiserfeldgasse liegenden Straßenzüge und -teilabschnitte der Landhausgasse (von Neutorgasse bis Herrengasse), die nördliche Schmiedgasse (vom Hauptplatz / Albrechtstraße bis Landhausgasse), die gesamte Raubergasse (also von der Landhausgasse bis zum Joanneumring), den Teil der Kalchberggasse, der östlich von der Neutorgasse liegt, sowie den südliche Schmiedgassen-Teil, also zwischen Kaiserfeldgasse und Joanneumring, umfassen sollte. Damit sollte sich - als Zusatzeffekt - auch eine Aufwertung des derzeit leider unternutzten Freibereichs im Joanneum-Quartier erreichen lassen. Die Vorteile eines Viertels mit Begegnungszonenausweisung liegen auf der Hand: Jede erforderliche Erreichbarkeit bliebe - nebst den in FußgängerInnenzonen üblichen Ladetätigkeitszeiten - voll erhalten, die Annehmlichkeiten für FlaneurInnen und FußgängerInnen, also für die eigentlichen KundInnen und Gäste der dort ansässigen Betriebe, wären stark verbessert und gleichzeitig wäre die Erreichbarkeit von privaten Abstellflächen, wie auch von Parkplätzen in der Blauen Zone nicht eingeschränkt. Und schließlich: Mehr als Tempo 20 km/h kann dort aufgrund der geringen Straßenbreiten, des vielen Rad- und Fußverkehrs und der Kleinteiligkeit der betroffenen Straßenräume - zumindest verantwortungsvoll - kaum gefahren werden.  In diesem Sinne stelle ich namens  des grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden   A n t r a g : 1. Der für Verkehrsangelegenheiten zuständige Stadtrat, Mag. (FH) Mario Eustacchio, wird aufgefordert, die im Sinne des obigen Motivenberichts dargestellten Beruhigungsmaßnahmen für das Joanmneumviertel als Begegnungszone zu prüfen. Darüber hinaus werden Stadtrat Eustacchio und die Abteilung für Verkehrsplanung ersucht, eine Ausweisung der Kaiserfeldgasse als FußgängerInnenzone zu prüfen.   2. Stadtrat Eustacchio möge spätestens in der im April stattfindenden Verkehrsausschuss-Sitzung den Mitgliedern des Ausschusses einen schriftlichen Informationsbericht zur Kenntnis bzw. als Diskussionsgrundlage präsentieren. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 19) Trinkwasserbrunnen beim Gemeinschaftsgarten Niesenbergergasse GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In der Niesenbergergasse auf Höhe des Krankenhauses der Elisabethinen ist vor einigen Jahren ein Gemeinschaftsgarten entstanden. Diese Grünoase im dicht bebauten Gebiet mit Beeten, Hochbeeten, einigen Obstbäumen sowie einem selbst gebauten Lehmbackofen erfreut sich bei den AnwohnerInnen aus den Bezirken Lend und Gries, aber auch bei StudentInnen, großer Beliebtheit. Sie dient nicht nur als Fläche für gärtnerische Tätigkeiten, sondern ist auch beliebter Treffpunkt zum Austausch im Quartier. Leider ist auf dem Areal allerdings kein öffentlicher Wasseranschluss vorhanden. Daher laufen seit Sommer letzten Jahres Bemühungen, auf der öffentlichen Fläche entlang der Niesenbergergasse, hinter der sich der Gemeinschaftsgarten befindet, die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens durch die Holding Graz zu erwirken. Zwar wurde seitens der zuständigen Abteilung die prinzipielle Möglichkeit überprüft und auch bestätigt, allerdings wären die hohen Kosten für die Errichtung vom Gemeinschaftsgarten von den BetreiberInnen selbst zu tragen gewesen. Da dies die finanziellen Möglichkeiten der Initiative übersteigt und der Trinkwasserbrunnen auch für die FußgängerInnen und RadfahrerInnen in der Niesenbergergasse eine Labestation wäre, stelle ich im Namen der Grünen – ALG folgenden A n t r a g : Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl möge im Sinne des Motivenberichts an die Holding Graz mit der Bitte herantreten bzw. sie beauftragen, die Errichtung eines Trinkwasserbrunnens auf der öffentlichen Fläche beim Gemeinschaftsgarten Niesenbergergasse durchzuführen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k schließt die Sitzung des Gemeinderates um 17.05 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Martina Schröck StR. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GR.in Sissi Potzinger Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb Sitzung des Gemeinderates vom 27. Februar 2014 1