Sitzung des Gemeinderates vom 23. Jänner 2014 VORSITZENDE: Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h Stadtrat Kurt H o h e n s i n n e r BAUER Susanne Mag.a / BERGMANN Ingeborg / BRAUNERSREUTHER Christine / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / FABISCH Andreas Mag. / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda / GMEINBAUER Daniela / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in (FH) / GROSSMANN Michael / HAAS-WIPPEL Waltraud / HABERLER Stefan Andreas Dipl.-Betriebswirt / HAßLER Gerald Mag. / HEINRICHS Elke / HEUBERGER Ingrid / HOFER Philipp Dr. / HÖTZL Christoph / KASAKOFF Barbara / KATHOLNIG Karin / KAUFMANN Martina / KOPERA Daisy, Univ.-Prof.in Dr.in / KROTZER Robert / LOHR Roland Ing. / LUTTENBERGER Kurt / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth Mag.a / MOGEL Berno / MOLNAR Andreas Mag. / PACANDA Philip / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POLZ-WATZENIG Astrid Mag.a / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / SAVERNIK Werner Ing. Dipl.-Ing. (FH) / SCHARTEL Andrea-Michaela / SCHIMAUTZ Markus Dipl.-Ing. (FH) / SCHLEICHER Astrid Mag.a / SCHÖNBACHER Claudia / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / STÖCKLER Peter / TABERHOFER Ulrike Mag.a / THOMÜLLER Martina / VARGAS ARIAS Nibaldo / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. E SCHRÖCK Martina Mag.a Dr.in Bgm.-Stv.in / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / HOHENSINNER Kurt MBA / KAHR Elke / RÜCKER Lisa / RÜSCH Gerhard Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. / SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER: GR.in Andrea-Michaela SCHARTEL STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 12.10 Uhr ENDE DER SITZUNG: 16.35 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 23. Jänner 2014 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. MD_ 1351/2014/2 Informationsbericht zum Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2012 Berichterstatter/in: GRin Mag. Grabe (Seite 69-73) 2. Präs. 011245/2003/0040 Abstimmungsvollmacht für den Alpenländischen Kreditorenverband in Insolvenzverfahren Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 61) 3. A 2-001558/2014 Gemeindejagd Graz-Straßgang; Auswechslung eines Mitgliedes der Jagdgesellschaft für die Jagdpachtperiode vom 1.4.2012 bis 31.3.2021 Berichterstatter/in: GRin Schleicher (Seite 62) 4. A 2-001592/2014 Gemeindejagden in Graz; Aufteilung des Pachtzinses für das Jagdjahr 2013/2014 Berichterstatter/in: GRin Schleicher (Seite 62-63) 5. A 5 – 1529/2014 Mobile Soziale Dienste 2014 – Aufwandsgenehmigung i.H.v. € 2.400.000,-- auf der FiPos. 1.42910.728400 Berichterstatter/in: GR Rajakovics (Seite 63) 6. A 5 – 1595/2014 Geänderter Betrag Betreutes Wohnen 2014 - Aufwandsgenehmigung i.H.v. € 500.000,-- € 484.564,13 auf der FiPos 1.42910.728510 Berichterstatter/in: GRin Mag. Taberhofer (Seite 63-64) 7. A 8/4 – 2327/2001 Obere Bahnstraße – Geh und Radweg Übernahme der Gdst. Nr. 924,925,926 und 927/2, alle EZ 1735, KG Jakomini, mit einer Gesamtfläche von 409 m² aus dem Privatbesitz der Stadt Graz in das öffentliche Gut Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 64) 8. A 8/4 – 62862/2013 Petersbach – Banngrabenweg – Verbreiterung Geh- und Radweg Übernahme einer ca. 42 m² großen Tlfl. des Gdst. Nr. 31/6, EZ 1701, KG St. Peter in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 64-65) 9. A 8/4 – 62858/2013 Föllinger Straße 33 Auflassung vom öffentlichen Gut und unentgeltliche Rückübereignung einer ca. 75 m² großen Teilfläche des Gdst. Nr. 535, EZ 50000, KG Graz Stadt-Fölling Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 65) 10. A 8/4 – 41203/2010 Conrad von Hötzendorfstraße – Ostbahn House – Gehsteig, Geh- und Radweg Übernahme der Tlfl. Nr. 3 (892 m²) und Nr. 4 (244m²) des neu gegründeten Gdst. Nr. 2010/9, EZ 2407, KG Jakomini, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 66) 11. StRH-041988/2012 Sozialausgaben der Stadt Graz Berichterstatter/in: GRin Katholnig (Seite 73-75) 12. StRH-044187/2013 Gebarungskontrolle „Öffentliche Kinderspielplätze der Stadt Graz“ Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 75-78) 13. StRH-046130/2013 Verlängerung der Straßenbahnlinie 7 sowie Umgestaltung und Neuorganisation Riesplatz und Ausbau und Umgestaltung der Straßen B 65 und L 324 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 78-80) N A C H T R A G 14. Präs. 28296/2013-0002 Ausgliederung Stadtarchiv Grundsatzbeschluss Berichterstatter/in: GRin Kaufmann (Seite 80-90) 15. Präs. 011615/2008/0009 Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg und Schloßbergbühne Kasematten GmbH; Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat – Änderung Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 93-94) 16. Präs- 002810/2014/0001 Regionaler Arbeitsausschuss zum Thema Regionalpark Murauen; Entsendung eines sachverständigen Mitgliedes durch die Stadt Graz in den Ausschuss Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 94-96) 17. A 7-33362/2013-2 Gesundheitsleitbild der Stadt Graz. Implementierung des Gesundheitsleitbildes und deren Leitsätze als strategische Ziele für das Haus Graz. Berichterstatter/in: StRin Rücker (Seite 90-92) 18. A 8 – 31806/06-48 Garantieerklärung der Stadt Graz für Stadion Graz-Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungs GmbH. Zustimmung zu allfälligem Bankwechsel (statt bisher BKS Bank AG künftig Stiermärkische Bank und Sparkassen AG) Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 66-67) 19. A 8 – 22111/2013-10 Budgets Beteiligungen Wirtschaftsjahr 2014; Stimmrechtsermächtigung für die Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Berichterstatter/in: GR Mag. Frölich (Seite 67) 20. A 10/BD - 12408/2004/133 Präs. 3257/2014/0001 Neugestaltung Annenstraße Annahme einer Projektförderung durch das Land Steiermark, Abteilung 7 – Landes- und Gemeindeentwicklung in der Höhe von € 1,00 Mio. Berichterstatter/in: GR Rajakovics (Seite 67-68) 21. ABI_02097_2003_0056 Vereinheitlichung der schulautonomen Tage an Pflicht- und Höheren Schulen; Petition an die Bundesregierung Berichterstatter/in: GRin Potzinger (Seite 68) 22. ABI_0209.7_2003_0061 Unterstützungsmaßnahmen für PädagogInnen und Pädagogen; Petition an den Landes- und den Bundesgesetzgeber Berichterstatter/in: GR Mag. Fabisch (Seite 68-69) 23. F-797/2004-2 Feuerlöschverband Stadt Graz – Gemeinde Thal Abschluss einer ergänzenden Vereinbarung Berichterstatter/in: GRin Kaufmann (Seite 96-97) Graz, 23. Jänner 2014 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Mitteilungen der Bürgermeisterstellvertreterin 1) Rücklegung des Gemeinderatsmandates durch Kurt Hohensinner, MBA; Bestellung der Nachfolgerin 2) Rücklegung der Stadtsenatsfunktion durch Detlev Eisel-Eiselsberg; Neuwahl eines Stadtsenatsmitgliedes 15-16 16-18 Nachrufe 1) Kommerzialrat Josef Kompacher 2) Kommerzialrat Dipl.-Ing. Helmut Pfrimer 19-20 21 Mitteilungen der Bürgermeisterstellvertreterin 3) Änderung der Referatseinteilung 4) Änderung in Ausschüssen 5) Gemeinderatstermine 2014 6) Genehmigung des Protokolls 7) Leitungskataster Bestandsanlagen BA300; Annahme des vorläufigen Förderungsvertrages des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung für eine Förderung in der Höhe von € 130.000,00 8) Grazer Umweltförderungen zur Emissions- und Feinstaubreduktion sowie Abfallvermeidung und Ressourcenschonung; Aktualisierung der Förderrichtlinien ab 2014; Schreibfehlerkorrektur in der Beilage Nr. 5 des Gemeinderatsbeschlusses GZ.: A 23-028212/2013/0010 vom 12.12.2013 22-23 23-24 24-25 25 25-26 26-27 Fragestunde des Gemeinderates 1) Wohnungen für Pendler (GR.in Andrea-Michaela Schartel, FPÖ an StR.in Kahr, KPÖ) 2) Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie für die sogenannte Murgondel (GR. Dreisiebner, Grüne an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 3) Lawful Interception (GR. Pacanda, Piratenpartei an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 4) Sperrmüllablagerungen auf den Gehstiegen rund um das Projekt „BAN“ (GR. Rajakovics, ÖVP an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 5) Eintrittspreise in öffentliche Bäder der Stadt Graz (GR. Krotzer, KPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 6) Anspruch Gemeindewohnung nach Aufenthalt im Frauenhaus (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ an StR.in Kahr, KPÖ) 7) „Baum-Sanierungen“ und Parkpflegewerk (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 8) Umweltverschmutzung (GR. Haberler, ÖVP an StR.in Rücker, Grüne) 9) Gemeindewohnung – Abtretungserklärung Kaution (GR.in Katholnig, SPÖ an StR.in Kahr, KPÖ) 10) Kulturstandort Postgarage (GR.in Mag.a Polz-Watzenig, Grüne an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 26-30 30-33 33-36 36-39 40-42 42-47 47-49 50-53 53-57 57-60 Tagesordnung 61-97 Dringlichkeitsanträge 1) Generelles Rauchverbot in Gastgewerbebetrieben (GR. Pogner, ÖVP) 2) Geh-, Rad- und Schutzweg Wetzelsdorfer Straße (GR. Haberler, ÖVP) 3) Prüfung einer Ausnahmeregelung für MitarbeiterInnen der Mobilen Dienste von der aktuellen Parkgebührenregelung in den Grünen Zonen (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 4) Rezeptgebührenbefreiung für BewohnerInnen von Pflegeheimen (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 5) Konzept für städtische Grünflächen (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ) 6) Gedenkjahr zum Beginn des Ersten Weltkriegs vor 100 Jahren – breite Diskussionen zur problematischen Rolle Franz Conrad von Hötzendorfs und des angemessenen Umgangs mit historischen Namen im öffentlichen Raum (GR.in Mag.a Grabe, Grüne) 7) Prüfung der Erschließung des Wohngebiets Harmsdorf durch die neuerdings kurz geführte Bus-Linie 63 (GR. Dreisiebner, Grüne) 98-102 103-111 111-116 116-119 119-124 124-139 140-144 Anfragen an den Bürgermeister 1) Erläuterungstafel am Burgtor (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 2) Thalersee – Angebot für Erholungssuchende erhalten (GR. Sikora, KPÖ) 3) Fischsterben im Mühlgang verhindern (GR.in Thomüller, KPÖ) 4) Thalersee (GR. Mag. Haßler, SPÖ) 5) Schwerverkehr Steinbergstraße (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ) 6) Zeitungsinterview „Three Monkeys“ – Vorwürfe gegen die Werbeagentur des Bürgermeisters (GR. Ing. Lohr, FPÖ) 7) Naherholungsgebiet und Grünoase Thalersee – Aktivitäten seitens der Stadtgemeinde Graz und seitens des Herrn Bürgermeisters Mag. Siegfried Nagl (GR. Dreisiebner, Grüne) 8) Personalsituation für Straßenbahn-Ausbauplanungsarbeiten im gesamten Haus Graz sowie Klärung der Reservierung von notwendigen Budgetmitteln für Planungsarbeiten bei den Straßenbahnausbauprojekten Linie 7 (Stiftingtal/LKH), Linie 3 (Reininghaus) und Südwest-Linie bzw. Innenstadt-entflechtungsstrecke (GR. Dreisiebner, Grüne) 9) Homophobe Gesetzgebung und Städtepartnerschaft St. Petersburg/Protest gegen die von dort ausgehende homophobe Gesetzgebung in Russland (GR.in Mag.a Grabe, Grüne) 10) Information zum dringlichen Antrag „Schadstoffarmer Fernwärme-Mix für Graz durch Bezug der Fernwärme aus dem neuen Gas-und Dampf-Kraftwerk in Mellach vom 14.4.2011 (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 145 146-147 147-148 148-150 150-151 151-152 153-154 154-155 155-156 156-160 Anträge 1) Übermittlung der vom Grazer Gemeinderat beschlossenen familienrelevanten Petitionen der letzten Legislaturperiode an die neue Bundesregierung und den Nationalrat (GR.in Potzinger, ÖVP) 2) Drogenambulanz im Zusammenhang mit dem Projekt „ERFA“ (GR. Rajakovics, ÖVP) 3) Grillstelle in der Augasse nahe der Mur (GR. Rajakovics, ÖVP) 4) Verkauf von Halbjahres- und Jahreskarten in den Servicestellen und im Service-Center der Stadt Graz (GR. Stöckler, ÖVP) 5) Radfahr-Sicherheit in der Annenstraße (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 6) Bessere Ausstattung mit WC-Anlagen während des Grazer Adventmarktes (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 7) Grabstein Grazer Zentralfriedhof (GR. Krotzer, KPÖ) 8) Längere Vorlaufzeit bei Begutachtungen von Gesetzes-novellierungen und insbesondere Einbeziehung aller Beiräte der Stadt Graz, um deren fachspezifische Expertisen in den entsprechenden Ausschüssen berücksichtigen zu können (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 9) Petition ans Land Steiermark – Unterstützung des Projektes Tandem – Mobile Suchtbegleitung und Beratung des Vereins Pro Mente (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 10) Initiative gegen Arbeitslosigkeit – Erhebung sämtlicher Möglichkeiten (GR. Hötzl, FPÖ) 11) Lehrlingsförderung (GR.in Schönbacher, FPÖ) 12) Einfahrtsstraßen unserer Stadt – Erneuerung der Beschilderung (GR. Mag. Sippel, FPÖ) 13) Prüfung auf Einrichtung von barrierefreien und niveaugleichen Rad- und Fußübergangsmöglichkeiten (Schutzwege) im Kreuzungsbereich Wiener Straße und Bahnhofgürtel sowie Peter-Tunner-Gasse und Kalvariengürtel in Richtung West-Ost (GR. Dreisiebner, Grüne) 14) Prüfung autofreie Erzherzog-Johann-Allee im Abschnitt zwischen der Glacisstraße (Leonhardstraße) und der Wilhelm-Fischer-Allee bzw. Burgring (GR. Dreisiebner, Grüne) 15) Baumschutz-Schulungen für Baufirmen und ArchitektInnen (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 16) Grazer Fernwärme muss ökologischer und versorgungssicherer werden (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 17) Novelle Auflagenkatalog bei Baubescheiden (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 18) Edward Snowden (GR. Pacanda, Piratenpartei) 19) Fahrscheinlos durch Graz? (GR. Pacanda, Piratenpartei) 161-162 162-163 163-164 164-165 166-167 167 168 168-170 170-171 171-172 172-173 173-174 174-176 176-178 178-179 179-183 183-184 184-185 185-186 Der von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteile des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung-Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Die Vorsitzende, Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k, eröffnet um 12.10 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Sie stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Ich darf die erste Gemeinderatssitzung des Jahres 2014 eröffnen. Für heute entschuldigt ist der Herr Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl für die gesamte Sitzung, weil er zu einem Begräbnis gefahren ist, ebenso entschuldigt ist der Herr Stadtrat außer Dienst Detlev Eisel-Eiselsberg, der heute gerne noch die Möglichkeit genutzt hätte, sich von allen Klubs und allen Kolleginnen und Kollegen zu verabschieden. Auch der Kollege außer Dienst Detlev Eisel-Eiselsberg weilt bei diesem Begräbnis und kann daher heute nicht an unserer Sitzung anwesend sein. Mitteilungen 1) Rücklegung des Gemeinderatsmandates durch Kurt Hohensinner, MBA, Bestellung der Nachfolgerin Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Herr Gemeinderat Kurt Hohensinner hat sein Mandat als Mitglied des Gemeinderates mit Wirkung 23.1.2014 zurückgelegt. Gemäß § 20 Abs. 3 des Statutes der Landeshauptstadt Graz ist für den Fall des Ausscheidens eines Gemeinderatsmitgliedes nach den Bestimmungen der Gemeindewahlordnung für die Stadt Graz der Ersatzkandidat/die Ersatzkandidatin zu berufen. Gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindewahlordnung Graz 2012 hat der Stadtwahlleiter die Ersatzkandidatin vom Wahlvorschlag der ÖVP, Frau Barbara Kasakoff auf dieses frei gewordene Mandat berufen. Ich lade die neu berufene Gemeinderätin ein, sich von ihrem Sitz zu erheben, nach vorne zu kommen und gemäß § 17 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz das vom Magistratsdirektor verlesene Gelöbnis mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten und darf alle bitten, sich von den Plätzen während der Gelöbnisformel zu erheben. Magistratsdirektor Mag. Haidvogl: Das Gelöbnis lautet: „Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik Österreich und dem Land Steiermark, gewissenhafte Beachtung der Gesetze, unparteiische und uneigennützige Erfüllung meiner Aufgaben, strenge Wahrung der mir obliegenden Verschwiegenheitspflicht und Förderung des Wohles der Stadt Graz nach bestem Wissen und Gewissen.“ (Nach Verlesung der im § 17 Abs. 3 des Statutes vorgeschriebenen Gelöbnisformel und nach Ablegung des Gelöbnisses führt die Bürgermeisterstellvertreterin weiter aus). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Ich danke Ihnen und ersuche Sie, die Ablegung des Gelöbnisses durch die Unterzeichnung des Angelobungsprotokolls zu bestätigen. Ich darf Sie sehr herzlich hier im Grazer Gemeinderat willkommen heißen. Auf gute Zusammenarbeit. 2) Rücklegung der Stadtsenatsfunktion durch Detlev Eisel-Eiselsberg; Neuwahl eines Stadtsenatsmitgliedes Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Gemäß § 30 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 lit d des Statutes der Landeshauptstadt Graz, endet die Funktionsperiode eines Stadtrates/einer Stadträtin, wenn er oder sie durch eine an den Bürgermeister gerichtete schriftliche Erklärung seine/ihre Funktion zurücklegt. Herr Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg hat dem Bürgermeister mit Schreiben vom 13.1.2014 mitgeteilt, dass er seine Funktion als Stadtrat der Landeshauptstadt Graz mit Ablauf des 15. Jänners 2014 zurücklegt. Mit Schreiben des ÖVP-Gemeinderatsclubs wurde mitgeteilt, dass an Stelle von Herrn Stadtrat Eisel-Eiselsberg für den gemäß § 27 des Statutes von der ÖVP zu beanspruchenden Stadtsenatssitz nunmehr Herr Kurt Hohensinner für die Wahl zum Stadtrat vorgeschlagen wird. Gemäß § 27 Abs. 5 des Statutes hat die Wahl eines Stadtsenatsmitgliedes durch den Gemeinderat durch Erheben der Hand oder über Beschluss des Gemeinderates mittels Stimmzettels zu erfolgen. Stimmen, die den Vorschlägen der Wahlparteien nicht entsprechen, sind ungültig. Da der Gemeinderat einen Beschluss, wonach die Wahl mittels Stimmzettels zu erfolgen hat, nicht gefasst hat – ein diesbezüglicher Antrag wurde nicht eingebracht – hat die Wahl durch Erheben der Hand zu erfolgen. Ich bringe nun den Vorschlag der Wahlpartei der ÖVP, Herrn Kurt Hohensinner zum Stadtrat zu wählen, zur Abstimmung und ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Ich stelle fest, dass Herr Kurt Hohensinner mit allen Stimmen des Grazer Gemeinderates zum Stadtrat gewählt wurde. Ich beglückwünsche ihn zu seiner Wahl (allgemeiner Applaus). Gemäß § 29 Abs. 1 des Statutes haben Stadträte/Stadträtinnen bei Verhinderung des Bürgermeisters, der Bürgermeisterstellvertreterin das Gelöbnis mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten. Mit der Angelobung gilt die Funktion als übernommen. Ich bitte den neu gewählten Stadtrat zu mir und ersuche den Herrn Magistratsdirektor erneut, die Gelöbnisformel vorzulesen. Magistratsdirektor Mag. Haidvogl: Das Gelöbnis lautet: „Ich gelobe als Stadtrat der Landeshauptstadt Graz die Bundes- und die Landesverfassung, das Statut und die Verordnungen der Stadt Graz sowie die sonstigen Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes Steiermark unverbrüchlich zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheitspflicht zu wahren und das Wohl der Stadt Graz nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ (Der neu gewählte Stadtrat legt das Gelöbnis ab). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Lieber Kurt Hohensinner, herzlich willkommen in der Stadtregierung, ich darf dich bitten, nach all den Glückwünschen der Klubobleute hier vorne auf der Regierungsbank deinen Platz einzunehmen und ich gratuliere dir ganz, ganz herzlich, auf gute Zusammenarbeit in der Stadtregierung. N a c h r u f e 1) Kommerzialrat Josef Kompacher Am Donnerstag, den 12.12.2013 ist der Bürger der Stadt Graz, Herr Kommerzialrat Josef Kompacher verstorben. Kommerzialrat Josef Kompacher wurde am 30. April 1922 in Kraubath als Sohn eines Tischlermeisters geboren. Nach dem Besuch der Volks-, Haupt- und Berufsschule wählte er die Lehre eines Tischlers, wurde jedoch bald zum Wehrdienst eingezogen. Nach Kriegsende absolvierte er 1948 die Meisterprüfung und übernahm den väterlichen Tischlerbetrieb. 1988 folgte die Umwandlung der Einzelfirma in die Kompacher GmbH. Schon früh erkannte er, dass die Arbeit in der Interessensvertretung für den gesamten Berufstand außerordentlich wichtig ist und stellte sich als Funktionär zur Verfügung. 1960 wurde Josef Kompacher zum Lehrlingswart bestellt und bereits zwei Jahre später in den Innungsausschuss berufen. Für Kommerzialrat Kompacher war es eine Selbstverständlichkeit, sich neben seinen vielfältigen Aufgaben auch als Bundesinnungsmeister im Ausbildungs- und Prüfungswesen zu betätigen. Ihm ist es zu verdanken, dass die Fachgruppe der Tischler sowohl innerhalb der Wirtschaftskammerorganisation als auch in der Öffentlichkeit einen anerkannten Platz eingenommen hat. Er war auch Mitbegründer der in Österreich so erfolgreichen Werbebotschaft: „ Ihr Tischler macht´s persönlich." Für seine richtungsweisenden Arbeiten wurden Kommerzialrat Kompacher zahlreiche Auszeichnungen verliehen. Das Goldene Ehrenzeichen des Landes Steiermark 1992, das Goldene Ehrenzeichen des Wirtschaftsbundes und die Goldene Ehrennadel der Bundesvereinigung der Tischler. 1993 wurde er vom Bundespräsidenten zum Kommerzialrat ernannt. Die Ernennung der Stadt Graz erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.3.1995. Die Stadt Graz wird Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Kommerzialrat Dipl.-Ing. Helmut Pfrimer Am Donnerstag, den 12.12.2013 ist der Stadt Graz, Herr Kommerzialrat Dipl.-Ing. Helmut Pfrimer verstorben. Herr Kommerzialrat Dipl.-Ing. Helmut Pfrimer wurde am 8. März 1925 in Graz geboren. Nach dem Besuch der Volks- und Mittelschule maturierte er 1943 am Bundesrealgymnasium in der Lichtenfelsgasse. Mit 19 Jahren zur Deutschen Wehrmacht eingezogen, musste er seinen Kriegsdienst in Italien, Rumänien, Ungarn und schließlich in Pommern leisten. Als Leutnant wurde er nach dem Ende des Krieges aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft entlassen. Wieder in die steirische Landeshauptstadt zurückgekehrt, inskribierte er an der Technischen Hochschule in Graz und graduierte im Jahre 1952 in Technischer Chemie. Im Anschluss verbrachte er seine Volontärzeit in der Bundesrepublik Deutschland, wo er sich in der Weinbauschule Geisenheim am Rhein einen beachtlichen Teil des praktischen Rüstzeuges für seinen Beruf anzueignen verstand. 1951 trat er in die Weinkellerei Pfrimer in Graz ein. 1966 gründete er in Wien mit anderen Wirtschaftsführenden den Juniorenkreis der Deutschen Handelskammer in Österreich. Seit 1974 fungierte er als Mitglied des Sparkassenvereins der Steiermärkischen Sparkasse in Graz und als Aufsichtsrat der Steiermärkischen Bank. Unter den verschiedenen Auszeichnungen die ihm verliehen wurden, dürfen das Große Ehrenzeichen des Landes Steiermark und das Große Ehrenzeichen der Deutschen Handelskammer besonders hervorgehoben werden. Die Ernennung der Stadt Graz erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 8.11.1990. Die Stadt Graz wird Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Mitteilungen 3) Änderung der Referatseinteilung Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Mit der Veränderung in der Stadtregierung müssen wir auch eine Veränderung der Referatseinteilung vornehmen. Gemäß § 62 Abs. 3 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 hat der Gemeinderat über Vorschlag des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterstellvertreterin jedem Mitglied des Stadtsenates bestimmte Gruppen von Geschäften zur Berichterstattung und Antragstellung im Stadtsenat zuzuweisen. Die Referatseinteilung folgt dabei der Geschäftseinteilung für den Magistrat, zuletzt kundgemacht im Amtsblatt vom 17. Juli 2013. Aufgrund der Wahl von Herrn Kurt Hohensinner zum Mitglied des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz ist eine Änderung der Referatseinteilung erforderlich. Ich schlage daher vor, die zuletzt mit Gemeinderatsbeschluss vom 4.7.2013 geänderte und beschlossene und im Amtsblatt vom 17. Juli 2013 kundgemachte Referatseinteilung dahingehend zu ändern, dass Herrn Stadtrat Kurt Hohensinner jene Geschäfte zur Berichterstattung und Antragstellung im Stadtsenat zugewiesen werden, die bisher Herrn Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg zugewiesen waren. Somit werden Herrn Kurt Hohensinner folgende Gruppe von Geschäften – soweit es sich um solche des eigenen Wirkungsbereiches handelt – zur Berichterstattung und Antragstellung im Stadtsenat zugewiesen: Magistratsabteilung 13 (Sportamt) sowie Magistratsabteilung 16 (Kulturamt) nur hinsichtlich 4. Hauptgruppe Stadtbibliotheken und ABI – Abteilung für Bildung und Integration. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. 4) Änderungen in Ausschüssen Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Wie kommen nun zu den Änderungen in den Ausschüssen. Der Gemeinderat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25.1.2013 entsprechend den Bestimmungen des Statutes die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in die vorberatenden Gemeinderatsausschüsse: den Kontrollausschuss und die gemeinderätliche Personalkommission vorgenommen. Aufgrund der Rücklegung des Gemeinderatsmandates durch Herrn Kurt Hohensinner sind in den Ausschuss-Besetzungen einige Änderungen erforderlich. Dazu sind vom ÖVP-Club nachfolgende Vorschläge vorgelegt worden: Ausschuss für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte, Mitglied anstelle von Kurt Hohensinner nunmehr Harry Pogner, Ersatzmitglied anstelle von Harry Pogner nunmehr Frau Barbara Kasakoff. Vorsitz anstelle von Kurt Hohensinner nunmehr Dr. Piffl-Percevic. Allgemeiner Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA: Mitglied anstelle von Kurt Hohensinner nunmehr Barbara Kasakoff. Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss: Ersatzmitglied von Kurt Hohensinner nunmehr Dr. Piffl-Percevic. Ausschuss für Bildung, Integration und Sport: Ersatzmitglied anstelle von Dr. Piffl-Percevic nunmehr Barbara Kasakoff: Ausschuss für Soziales: Mitglied anstelle von Kurt Hohensinner nunmehr Barbara Kasakoff. Ausschuss für Jugend und Familie, Frauenangelegenheiten, SeniorInnen und Wissenschaft: Ersatzmitglied anstelle von Kurt Hohensinner nunmehr Barbara Kasakoff. Kulturausschuss: Ersatzmitglied anstelle von Harry Pogner nunmehr Barbara Kasakoff. Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten: Mitglied anstelle von Kurt Hohensinner nunmehr Thomas Rajakovics. Kontrollausschuss: Mitglied anstelle von Kurt Hohensinner nunmehr Sissi Potzinger. Gemeinderätliche Personalkommission: Ersatzmitglied anstelle von Sissi Potzinger nunmehr Barbara Kasakoff. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesen Vorschlägen einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. 5) Gemeinderatstermine 2014 Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Wir kommen nun zu den Gemeinderatsterminen 2014. Gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat setzt der Gemeinderat über Vorschlag des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterstellvertreterin zu Beginn eines jeden Jahres die Termine der ordentlichen Gemeinderatssitzungen für das laufende Jahr sowie den Termin der ersten ordentlichen Sitzung für das kommende Jahr fest. Ich schlage daher vor, die Sitzungen des Gemeinderates an folgenden Tagen stattfinden zu lassen: 27.2.2014, 20.3.2014, 10.4.2014, 15. Mai, 12. Juni, 3. Juli, 18. September, 16. Oktober, 13. November, 4. Dezember mit Beginn um 9.00 Uhr, das ist der Budgetgemeinderat, sowie den 22. Jänner 2015, wenn nicht anders angegeben, immer mit Beginn um 12.00 Uhr. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. 6) Genehmigung des Protokolls Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 19. September 2013 wurde von Frau Gemeinderätin Waltraud Haas-Wippel überprüft und für in Ordnung gefunden. 7) Leitungskataster Bestandanlage BA300, Annahme des vorläufigen Förderungsvertrages des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung für eine Förderung in der Höhe von € 130.000,00 Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Dann darf ich jetzt noch eine Mitteilung machen bezüglich der Annahme eines vorläufigen Förderungsvertrages des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung für eine Förderung in der Höhe von 130.000 Euro. Für die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 23.1.2014 betreffend die Dringlichkeitsverfügung des Stadtsenates gemäß § 58 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz in der Angelegenheit Annahme des vorläufigen Förderungsvertrages des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung für eine Förderung in der Höhe von 130.000 Euro. Die Fachabteilung 14 „Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit“ des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung hat mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 einen Vertrag, wie gesagt, in der Höhe von 130.000 Euro zur Förderung übermittelt. Damit die Auszahlung des Landesbeitrages noch im Jahre 2013 erfolgen konnte, war eine Dringlichkeitsverfügung erforderlich. Der Stadtsenat hat daher am 20.12.2013 die Annahme des vorläufigen Förderungsvertrages des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung für eine Förderung in der Höhe von 130.000 Euro, der einen integrierenden Bestandteil des Stadtsenatsbeschlusses bildet, genehmigt. Ich ersuche die Mitglieder des Gemeinderates, diese Dringlichkeitsverfügung zur Kenntnis zu nehmen. 8) Grazer Umweltförderungen zur Emissions- und Feinstaubreduktion sowie Abfallvermeidung und Ressourcenschonung; Aktualisierung der Förderrichtlinien ab 2014; Schreibfehlerkorrektur in der Beilage Nr. 5 des Gemeinderatsbeschlusses GZ: A23-028212/2013/0010 vom 12.12.2013 Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Im Gemeinderatsbeschluss Grazer Umweltförderungen zur Emissions- und Feinstaubreduktion sowie zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung; Aktualisierung der Förderrichtlinien ab 2014 mit der Geschäftszahl A 23-028212/2013/0010 vom 12.12.2013 ist in der Beilage Nr. 5 Förderung von Fotovoltaik-Einzelanlagen im § 4 „Zeitraum der Förderaktion und Übergangsbestimmungen“ im Absatz 1 folgender redaktioneller Schreibfehler zu korrigieren: Entgegen der dortigen Formulierung „…gilt bis 30.4.2014“ lautet die korrekte Formulierung „…gilt bis 31.3.2014“, wie dies auch aus dem dazugehörigen Motivenbericht korrekt erkennbar ist. Der § 4 Absatz der betreffenden Förderrichtlinie lautet in der korrigierten Form somit: (1) Die Förderaktion tritt mit 1.1.2014 in Kraft und gilt bis 31.3.2013. Auf § 3 Abs. 3 dieser Förderrichtlinie wird verwiesen. Ich darf auch hier um Kenntnisnahme bitten. Jetzt möchte ich noch kurz auf etwas hinweisen. Sie finden auf Ihren Plätzen heute den neu erschienenen und gestern präsentierten Sozialkompass der Stadt Graz, der vom Sozialamt gemeinsam mit dem College für Sozialpädagogik der Diözese Graz Seckau erstellt wurde. In diesem Werk sind alle Beratungsstellen, alle Institutionen angeführt. Für Menschen, die akut in eine Notsituation kommen, kombiniert mit einem sehr handlichen Stadtplan. Ab der nächsten Woche steht dieser Sozialkompass in allen Beratungseinrichtungen der Stadt Graz zur Verfügung sowie bei der Polizei, aber auch bei praktischen Ärzten und im LKH. Wenn Sie Bedarf an mehr Stücken dieses praktischen neuen Werks haben, darf ich Sie bitten, sich einfach direkt an mein Büro zu wenden beziehungsweise machen wir Ihnen natürlich auch gerne das Angebot, Kolleginnen und Kollegen aus der Stadtregierung mit entsprechender Stückzahl zu versorgen. F R A G E S T U N D E Beginn: 12.30 Uhr Ende: 13.37 Uhr 1) Wohnungen für Pendler GR.in Schartel stellt an StR.in Kahr folgende Frage: GR.in Schartel: Sehr geehrte Frau Stadträtin! In der Zeitung „Meine Woche Graz“ ließen Sie mit dem Vorschlag aufhorchen, Wohnungen für Pendler zur Verfügung zu stellen. Finanziert soll das Ganze werden von der Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund, Arbeiterkammer, Industriellenvereinigung sowie von Stadt und Land. Einerseits sollte ein solcher Fonds selbst Wohnungen erwerben können beziehungsweise bauen oder den betroffenen Pendlern durch finanzielle Unterstützung am Grazer Wohnungsmarkt Hilfestellung leisten. Dies alles klingt grundsätzlich verlockend und könnte auch eine unterstützende Lösung für den Kampf gegen den Feinstaub sein. Allerdings ist damit auch ein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden, der in ein konkretes rechtliches Regelwerk eingebunden sein muss. Ich stelle daher an Sie die F r a g e : Aus welchen Mitteln soll der hierbei entstehende Verwaltungsaufwand finanziert werden beziehungsweise welche rechtlichen Schritte sind Ihrerseits angedacht, um einen solchen Fonds zu installieren, zu verwalten und vor allem zu gewährleisten, dass kein rechtlicher Missbrauch betrieben wird (Applaus FPÖ)? StR.in Kahr: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Gemeinderätin Schartel, liebe Andrea! Wie du richtig sagst, Ressortzuständigkeit, dann wäre diese Frage an mich vollkommen richtig, das ist aber nicht der Fall, also es geht bei dieser Überlegung und bei dieser Idee, die du inhaltlich so genau richtig wiedergegeben hast, wie auch in der Zeitung gestanden hat, um eine Idee. Das hat mit Mitteln vom Wohnungsamt nichts zu tun, das soll auch überhaupt nicht über das Wohnungsamt abgewickelt werden, das ist die Einladung an die Sozialpartner, Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, Arbeiterkammer und ÖGB gemeinsam zu überlegen, ob so etwas Sinn macht, nicht mehr und nicht weniger war das gedacht und wir haben hier eine Diskussion angeregt. Wir merken auch an Rückmeldungen, dass es hier einige Dafürs gibt, einige, die von dieser Idee nichts halten, das ist jetzt einmal abzuwägen, es wird auch zu Gesprächen kommen, die haben ja nicht einmal noch stattgefunden mit den Sozialpartnern und dann wird man sehen, ob aus dieser Überlegung etwas wird oder nicht. Aber es ist nicht gedacht, dass im Rahmen meiner Funktion als Wohnungsstadträtin vom Wohnungsamt hier Mittel einfließen sollen. Wichtig ist aber vor allem, nur zu erwähnen, und das ist ja nicht so, dass wir, weil es mir langweilig ist, solche Ideen einbringen, sondern weil ich in den letzten Jahren immer wieder gemerkt habe, dass sehr viele Einpendler eine Arbeit gefunden haben und dann zu uns gekommen sind und rasch eine Wohnung gebraucht hätten. Oft nicht einmal für die Dauer, sondern kurzfristig, damit, wenn sie die hier einmal in Graz eine Hauptwohnsitzmeldung haben, von hier aus den nächsten Schritt für eine dauerhafte Wohnversorgung machen können. Das hat, wie gesagt, noch einmal nichts mit Gemeindewohnungen zu tun, wir haben uns da Überlegungen angeschaut, eine davon gibt es in Wien, das ist dieser Zuwandererfonds, das ist aber in den 70er-Jahren geschaffen und die haben da ein relativ interessantes Modell, wo man rasch und unbürokratisch Appartements Familien und Personen, die sich in Graz auch ihren Hauptwohnsitz haben möchten, weil sie ihren Arbeitsplatz hier haben, auch ansiedeln möchten. Und in die Richtung gehen diese Gespräche, aber, wie gesagt, Konkretes kann ich dir hier noch nicht sagen (Applaus KPÖ). 2) Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie für die sogenannte Murgondel GR. Dreisiebner stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Dreisiebner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Stadträtinnen, Stadtrat, liebe KollegInnen, verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir sind jetzt zwei Tage vor einem Parteitag, einem Stadtparteitag einer der hier im Gemeindeparlament sitzenden Fraktionen und dort soll, wie man es in den Medien lesen kann, auch das sogenannte Projekt Murgondel weiter diskutiert und auch in eine Abstimmung geschickt werden, soviel einmal zum Rahmen drumherum. Das Projekt ist ja seit einigen Jahren immer wieder am Tableau, es gibt ja massive Kritik von Vereinen, die sich mit öffentlichem Verkehr befassen und es gibt auch nebenbei den Tatbestand, den ich hier nicht unerwähnt lassen möchte, etwa, dass man zur Zeit Vorlagen kriegen wie die Verschiebung von Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen für weitere Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen für die Straßenbahn und solche Dinge mehr. Zusätzlich gab gestern, ich bedanke mich auch bei meiner Kollegin, die das gefunden hat, ist im Evening Standard ein Artikel gewesen, der zur Londoner Themse-Seilbahn, zur Thames-cable-car, Folgendes sagt: „Thames-cable-car faces a black hole in budget“, ich darf das dem Kollegen Gerhard Rüsch gerne zur Ansicht beziehungsweise auch seinen Kolleginnen und Kollegen beim Stadtparteitag das vielleicht auch zur Kenntnis zu bringen, zur Verfügung stellen. Dort geht soviel daraus hervor, dass trotzdem, obwohl eine große Airline aus dem arabischen Raum pro Quartal 3,6 Millionen britische Pfund sponsert, ein permanenter Abgang da ist zur Themse-Seilbahn bei dieser Cable-Car und dass die Fahrgastzahlen, alles dem Bericht zu entnehmen, dem Artikel zu entnehmen, hinter den Erwartungen zurückbleiben. Der Rest bitte bei Gerhard Rüsch nachfragen, er hat die Kopie. Jetzt meine F r a g e an dich, lieber Gerhard: Bist du bereit, die von der Holding Graz GmbH in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie für die sogenannte Murgondel in der nun vorliegenden aktuellsten Variante – also jener Version, auf die sich die Kleine Zeitung etwa am 8. Jänner des Jahres bezogen hat, mit einer Länge von 6,2 Kilometern und einem geschätzten Kostenpunkt von zirka 90 Millionen Euro – der Öffentlichkeit, das heißt, sowohl den Mitgliedern des Gemeinderates als auch der mit Sicherheit interessierten Grazer Bevölkerung in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen (Applaus Grüne)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Gemeinderat, lieber Karl! Wenn ich jetzt nicht deine Frage beantworten müsste, würde ich mich auch ganz gerne mit London beschäftigen. Ich möchte gerne, bevor ich die Frage ganz konkret beantworte, ein paar grundsätzliche Überlegungen dazu anstellen und zwar, die Diskussion über die Gondelbahn geht vor dem Hintergrund der Frage, wieweit in Graz die Erschließung einer weiteren Verkehrsebene für die Bewältigung des Verkehrs in der Stadt und vor allem auch für die Stärkung des öffentlichen Verkehrs eine Alternative bedeutet und es geht auch ganz konkret darum, ob die Mur als neuer Verkehrsweg im Netz des öffentlichen Verkehrs eine Rolle spielen kann oder nicht. Ich möchte das zunächst einmal ganz klar festhalten, solche grundsätzlichen Überlegungen können jederzeit und immer Personen, Parteien und selbstverständlich auch Unternehmen anstellen und ich möchte mir eigentlich gerne kein anderes Unternehmen in der Stadt wünschen, das sich mit öffentlichem Verkehr beschäftigt, das an solchen Fragen grundsätzlich völlig vorbeigeht. Ich glaube, dass solche Fragen wichtig sind, ich würde sie aus meiner Sicht in die Kategorie strategische Vorüberlegungen einordnen und ich darf das nur nochmals wiederholen, ich glaube, das ist sehr wichtig und ich finde das sehr, sehr gut, wenn sich Parteien damit beschäftigen. Es gibt andere Themen, die da ebenfalls in diese Kategorie zum Teil schon viel konkreter einzuordnen sind, wie etwa die Förderung der E-Mobility, der elektrischen Mobilität usw. Also daraus irgendwas Verfängliches zu machen, kann ich nicht verstehen, sondern ich glaube, das ist die Aufgabe der Parteien. Es gibt, abgesehen davon, ja nicht nur London, sondern es gibt viele andere Städte, die solche Projekte ebenfalls besprochen haben und die solche Projekte auch umgesetzt haben. Ich möchte gerne zur Frage bezüglich der Machbarkeitsstudie Folgendes sagen: Wir haben uns ja hier im Gemeinderat verpflichtet, dass wir uns in operative Überlegungen von unseren Unternehmungen nicht einmischen. Jetzt kann man streiten, ob das eine operative Überlegung ist, jedenfalls gibt es keine strategischen Entscheidungen dazu, die müssen natürlich im Gemeinderat gefällt werden. Ich kenne, genauso wie du, die Angaben, die in den Zeitungen gestanden sind, ich kenne sie selbstverständlich auch von der Holding mit den 90 Millionen und 6,2 Kilometern, eine Machbarkeitsstudie zu diesem Thema kenne ich nicht, ich weiß auch nicht, ob es eine Machbarkeitsstudie gibt oder jedenfalls, ob eine Machbarkeitsstudie schon fertig ist. Aus meiner Sicht ist es jedenfalls selbstverständlich, dass, wenn diese Studie da ist, dass sie hier auch diskutiert wird und dass sie hier insgesamt dann allenfalls eben auch zu strategischen Entscheidungen führt (Applaus ÖVP). GR. Dreisiebner: Also natürlich sehr interessant, was du ausführst, Gerhard, vor allem, dass du auch nicht weißt als Beteiligungsstadtrat, was es da an Studien und ob es eine Machbarkeitsstudie gibt. Jedenfalls ist es den Medien gegenüber scheinbar so kommuniziert worden, dass es eine Machbarkeitsstudie gäbe. Strategische Vorüberlegungen hin und her und weitere Verkehrsebenen, ja, bin ich ganz bei dir, nachdenken kann man über alles, aber wie gesagt, nachdenken und diskutieren, aber nicht Geld in etwas hineinpumpen, was sehr kritisch gesehen wird und was vor allem leider auch nicht öffentlich diskutierbar ist, weil die Grundlagen nicht zur Verfügung gestellt werden, scheinbar auch dir nicht. Und das führt mich zu meiner Folgefrage. Wie hoch ungefähr sind die bisher angefallenen Kosten für diese Studienerstellungen, Vorprüfungserstellungen, Machbarkeitsstudie oder Ähnliches beziehungsweise wie hoch schätzt du die Kosten für den dafür notwendigen Personaleinsatz im gesamten Haus in Graz ein, der bisher dafür angefallen ist? Eine grobe Schätzung würde helfen. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Karl, du hast entweder nicht zugehört oder du hast mich nicht verstanden. Wenn es eine derartige Studie gäbe, dann wüsste ich es und ich hätte auch die Ergebnisse. Damit ist, glaube ich, auch diese Frage klar beantwortet. 3) Lawful Interception GR. Pacanda stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Pacanda: Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, hoher Gemeinderat, sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Mario! Es klingt viel komplizierter, als es ist, Lawful Interception, es geht eigentlich hier nur um Telekommunikationsüberwachung, das heißt, Telefonüberwachung und im speziellen Fall jetzt die Thematik der Kameraüberwachung. Hat im ORF einerseits und in den Zeitungen ja gehört, dass Graz massenüberwacht wird, große Firmen wie Apple und Google veröffentlichen in jedem Quartal eine Übersicht über "Lawful Interception"-Anfragen. Das heißt, welche Unternehmen angefragt haben, auf welcher rechtlichen Basis und welche Anfragen dementsprechend abgelehnt oder angenommen worden sind. Aus unserer Sicht ist gerade die Holding Graz mit ihren über 100 Millionen Fahrgästen in Graz ein großes Unternehmen, das natürlich auch bewusstseinsbildend da hier tätig werden könnte, um auch die Menschen einfach darauf aufmerksam zu machen, dass man mit diesen sensiblen Daten, der Überwachungsdaten, dementsprechend vorsichtig umgeht. Daher folgende F r a g e an dich: In wie vielen Fällen haben welche Stellen bei der Holding Graz und beim Haus Graz auf welcher rechtlichen Basis Einsicht in die Videoaufzeichnungen verlangt und welche Einsichtnahmen wurden gewährt beziehungsweise verweigert? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Ja, Herr Gemeinderat, lieber Philip! Folgende Information dazu. Die Holding Graz Linien erhielten am 29. April 2013 die Genehmigung für die Videoüberwachung von der Datenschutzkommission und ab 15. Mai 2013 wurden diese Anlagen in Betrieb genommen. Vom 15. Mai 2013 bis 31. Dezember 2013 wurden von den Sicherheitsbehörden insgesamt 12 Anforderungen der Videoauswertungen mittels Formular an die Holding Graz geschickt, die rechtliche Grundlage der Übermittlung von personenbezogenen Bilddaten der Videoüberwachung ist folgende: Bei all diesen Delikten handelt es sich um oft sogenannte Offizialdelikte des Österreichischen Strafgesetzbuches sowie um ein Delikt des § 1 des Notzeichengesetzes, ich habe auch nicht gewusst, was das ist, ich erkläre es kurz. Es ist, wenn jemand zum Beispiel ungerechtfertigterweise die Feuerwehr oder die Polizei oder so etwas ruft, welche von Amtswegen also dann zu verfolgen war. Daher gab es natürlich auch keine Verweigerung, diese Daten herauszugeben, es waren primär laut Strafgesetzbuch Körperverletzung, schwere Nötigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Raub und eben einmal Notzeichengesetz, das dafür ausschlaggebend war und der Erfolg war davon gekrönt, dass also dieses Datenmaterial zur Auflösung dieser Kriminalfälle beigetragen hat (Applaus FPÖ). GR. Pacanda: Es gibt so viel Fragen zu dem Thema, aber es gibt auf jeden Fall eine Zusatzfrage. Mich würde eines interessieren, wenn man sich das DSK-Register genauer anschaut, sind in Graz diverse Unternehmen gemeldet. Also zum Beispiel Theaterservice GmbH, Opernhaus, Schauspielhaus, Holding Graz Bim, Bus. Geht jetzt natürlich ein bisschen über deinen Bereich hinaus, aber natürlich im Haus Graz mit der Überwachung und, sage ich einmal, als Sicherheitsstadtrat sicher dein Themenbereich, wäre meine Frage. Ob du überzeugt bist, dass alle Unternehmen im Haus Graz alle Kameras wirklich bei der DSK gemeldet haben. StR. Mag. (FH) Eustacchio: Ich gestehe dir, dass ich das jetzt nicht beantworten kann, aber wenn du das möchtest, werden wir das natürlich erfragen. Das war nicht in der Fragestellung angeführt, deswegen habe ich auf das auch noch keine Antwort technischer Natur, aber werde ich dir gerne zukommen lassen die Antwort (Applaus FPÖ). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Ich möchte an dieser Stelle noch etwas nachholen, was ich zu Beginn der Sitzung vergessen habe aufgrund des ungewöhnlichen Sitzungsbeginns. Ich darf alle Interessierten auf der Zuschauergalerie ganz herzlich willkommen heißen und darf sagen, dass ich mich sehr freue, dass wir heute auch wieder einen Gebärdendolmetsch hier im Haus haben. Dankeschön und herzlich willkommen (allgemeiner Applaus). Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 12.55 Uhr den Vorsitz. 4) Sperrmüllablagerungen auf den Gehsteigen rund um das Projekt „BAN“ GR. Rajakovics stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR. Rajakovics: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Es geht um die Sperrmüllablagerungen, die sich nach wie vor immer wieder rund um das Projekt BAN befinden. Seit Jahren beschweren sich die AnrainerInnen der Idlhofgasse beziehungsweise der Ungergasse, dass am Wochenende der Sperrmüll auf den Gehsteigen rund um die „BAN“ liegt. Trotz häufiger Beteuerungen seitens der „BAN“, die ich auch selbst immer wieder angerufen habe, dass der Sperrmüll auch am Wochenende entfernt würde, hat sich an der Situation leider nichts geändert und auch am vergangen Wochenende, also eigentlich am vorvergangenen Wochenende, war der südliche Gehsteig der Ungergasse unmittelbar vor der „BAN“ am Sonntag für Kinderwägen nicht passierbar. Ich habe da extra ein Foto gemacht, damit man sieht, wie so etwas ausschaut dann. Also da kann gerade noch jemand sich vorbeidrängen. Im Namen der Grazer Volkspartei darf ich daher nachfragen: Was werden Sie als Auftraggeberin für das Projekt „BAN“ unternehmen, damit diese Situation für die Bewohnerinnen und Bewohner endlich gelöst wird (Applaus ÖVP)? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Sehr geehrter Herr Gemeinderat Rajakovics, das ist heute wirklich eine interessante Demonstration. Ihre Frage, die Sie an mich richten, nämlich wie Sie offensichtlich mit Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern umgehen. Dass es bei der BAN, rund um die BAN immer wieder Sperrmüllablagerungen gibt, ist unbestritten und das verärgert natürlich viele Bürgerinnen und Bürger, viele Anrainerinnen und Anrainer, da ist es halt auch einfach zu sagen, ja, ja, da ist die Vizebürgermeisterin Schröck zuständig, da stelle ich einmal eine Anfrage im Gemeinderat. Ich frage mich nur, das nächste Mal, wenn zum Beispiel in der Union-Halle gefeiert wird und dann einige Bierflaschen vor dem Eingang zu Bruch gehen, wird dann eine Frage an den Kurt Hohensinner gestellt, weil der ja Sportstadtrat ist oder wenn bei irgendeinem Gewerbebetrieb ein Öl ausläuft, ist dann der Wirtschaftsstadtrat Rüsch zuständig? Was ist, wenn vor der Oper jemand ausrutscht, weil es eisig ist, ist das dann Sache des Beteiligungsreferenten oder ist es die Zuständigkeit der Kulturstadträtin? Es ist richtig, dass dort Sperrmüll abgelagert wird und dass das ärgerlich ist, das ist auch richtig, dass das illegal ist und dass das verboten ist und dass dagegen auch etwas unternommen werden muss. Und, Herr Gemeinderat Rajakovics, zum Abschluss noch ein kleines Rätsel für Sie. Wo finden wir folgenden Satz? „Wir zeichnen dafür verantwortlich, dass die Menschen in den Straßen, auf den Gehsteigen, Plätzen, Brücken, an den Uferböschungen und in den öffentlichen Parks und Grünanlagen ungehindert sicher und in sauberem und ansprechendem Ambiente vorankommen.“ Wo ist das zu finden (Applaus SPÖ)? GR. Rajakovics: Zur Geschäftsordnung würde ich schon sagen, dass man an und für sich auf eine Frage eine Antwort erwarten darf. Jetzt zur Antwort auf Ihre Frage. Das wäre das, was wir uns wünschen würden, was in Graz stattfinden soll, nur das Haus, in dem das stattfindet, erst vor kurzem habe ich die Diskussion gehabt, wie schaut es aus mit den Gehsteigen, weil es gibt viele Varianten dazu. Theoretisch auch eine Variante, dass man es einkassiert von allen und dann auch gemeinsam wieder räumt, so wie es bei den Straßen passiert. Indem Fall geht es um ein Projekt, das vom Sozialamt initiiert ist, dessen Auftraggeber und Finanz hier das Sozialamt ist und wo die Stadt Graz durchaus auch Menschen hinschickt, sowohl um diverse Dinge von Gewand bis Möbel abzugeben und wo repariert wird in einem sozialökonomischen Betrieb, dessen Wichtigkeit eh unbestritten ist. Nur eines, denke ich mir, wäre halt Aufgabe der zuständigen Stadträtin: Wenn die Union einen Auftrag hat und mit Kindern Sport betreiben soll und die mit den Kindern saufen gehen, dann würde ich dem Herrn Kurt Hohensinner die Frage stellen, ob das der Auftrag war, den er der Union gegeben hat. Wenn Sie als Sozialstadträtin die Auftraggeberin sind für den sozialökonomischen Betrieb und dieses Geld aus dem Sozialamt kommt und auch Klienten vom Sozialamt dort hingeschickt werden, dann denke ich mir, wäre es die Aufgabe, dass Sie auch schauen, dass es am Wochenende dort zu einer Entlastung für die Anrainer kommt, indem man schaut, ob man da für das Wochenende einen Dienst machen kann… Zwischenruf: Frage. GR. Rajakovics: Ich habe ja keine Antwort bekommen, also muss ich die Frage neu formulieren. Sie hat keine Antwort gegeben, ich habe keine Frage gestellt jetzt. Daher würde ich Sie schon bitten, dass Sie so etwas ernst nehmen, weil in Ihrem Zuständigkeitsbereich ist dieser sozialökonomische Betrieb und weil es in Ihrer Möglichkeit liegt, für den Wochenenddienst zu sorgen und ich würde sehr ersuchen, im Sinne auch des Bezirkes Gries, dessen sozialdemokratische Fraktion im Bezirksrat das auch unterstützt, dass da eine Lösung herbeigeführt wird. Danke (Applaus ÖVP). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Herr Kollege Rajakovics, Sie sitzen wirklich schon lange in diesem Haus. Ich wundere mich wirklich über Ihre Frage, ich darf das Rätsel einmal auflösen, das steht auf der Homepage der Holding Graz, und die Holding Graz darf ich nicht beauftragen, das ist der Auftrag vom Herrn Beteiligungsreferenten Rüsch. Also ich frage mich, wie Sie dazu kommen, dass ich Auftraggeber bin, um einen Gehsteig zu reinigen, ich gebe eine Subvention, eine jährliche Subvention an die BAN in der Höhe von 6.000 Euro. Die BAN hat einen Jahresumsatz von rund 1,7 Millionen Euro, also mit 6.000 Euro bin ich Subventionsgeberin, aber keine Auftraggeberin und ich finde Ihre Frage, die ist wirklich am Ziel vorbei und daher dürfen Sie da auch keine Verantwortungsübernahme oder Antwort von mir erwarten. Sie ist schlichtweg an die falsche Person gestellt worden (Applaus SPÖ). Bürgermeisterstellvertreter Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 13.05 Uhr den Vorsitz. 5) Eintrittspreise in öffentlichen Bäder der Stadt Graz GR. Krotzer stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Krotzer: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werter Gemeinderat, sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Wir verlassen das parteipolitische Hickhack wieder und widmen uns den Fragen der öffentlichen Bäder in der Stadt Graz. Auch wenn das heutige Wetter nicht unbedingt zum Baden einlädt, steht dennoch irgendwann der Sommer wieder bevor und da haben wir die Situation, dass in den vergangenen Jahren die Eintrittspreise in den Grazer Bädern kontinuierlich gestiegen sind. Zum Vergleich, wir haben im Jahr 2008 bereits Eintrittspreise für das Tagesticket von 5.70 Euro gehabt, 2013 ist es bei 6.00 Euro gelegen. Der Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass die Bädertarife in Graz weit über dem Durchschnitt liegen. Also ich habe mir hier die Zahlen aus anderen Stäten rausgesucht, es ist in Linz bei 4.00 Euro, in Salzburg bei 4.40 Euro, Klagenfurt 4.10 Euro und auch Wien 5.00 Euro. In Zeiten steigender Arbeitslosigkeit und stagnierender Einkommen bei großen Teilen der Bevölkerung ist das eine mehr als unzufriedenstellende Situation. Insbesondere für die Grazerinnen und Grazer mit geringem Einkommen, für die ermäßigte Bäderpreise ein sinnvoller Beitrag zu Gesundheit und sportlichem Ausgleich wären, gerade im Hinblick darauf, dass diese Personengruppe kaum die Möglichkeit hat, einen Sommerurlaub auswärts zu konsumieren. Deshalb stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende F r a g e : Inwiefern werden Sie mit der Holding Graz Gespräche aufnehmen, um in Zukunft günstigere Eintrittspreise für die Bevölkerung in den öffentlichen Bädern der Stadt zu gewährleisten (Applaus KPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Zunächst einmal möchte ich gerne klarstellen, wie sich die Preiserhöhungen bei den Bädern im Laufe der letzten Jahre entwickelt haben. Ich sehe das nämlich nicht so, wie Sie es gesagt haben. Zunächst einmal wurden nach 2003 im Jahr 2006 erstmals wieder angepasst und dann sind die Bädertarife bis zum Jahr 2011 innerhalb von fünf Jahren nicht mehr gestiegen. Im Jahr 2011 sind die Preise um durchschnittlich 1,76 % angehoben worden, war unter der Inflationsrate, und im Jahr 2012 um durchschnittlich 1,2 %. Übrigens, die von Ihnen angegebenen Werte von 5.70 auf 6.00 Euro ist nach überschlägiger schneller Berechnung auch eine Preisanpassung von unter 1,5 %. Also ich gehe davon aus oder ich möchte damit festhalten, dass die Freizeitbäder ihre Tarife im Laufe der letzten Jahre sehr, sehr mäßig angehoben haben, wenngleich, das ist unbestritten, jede Preiserhöhung, die paar, die dorthin gehen, trifft und je geringer das Einkommen ist, umso mehr werden sie davon betroffen sein, das ist unbestritten. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang eben nicht nur auf die sehr mäßigen Preisanstiege hinweisen, sondern auf das, was wir für die Bäder tun in der Stadt. Zunächst einmal ist vielleicht nicht ganz bekannt, dass wir in Graz von allen Großstädten das größte Bäderangebot, wenn man das berechnet mit der Anzahl der Bäder pro Einwohner, haben und wir haben auch im Laufe der letzten Jahre immer wieder versucht, diese Bäder zu verbessern. Bad zur Sonne wurde ausgebaut, die Auster wurde ausgebaut, wir haben erst letztes Jahr im Herbst beschlossen, das Ragnitzbad, das in privaten Händen war, zu übernehmen und um drei Millionen Euro insgesamt auszubauen, sodass es auch wieder eine entsprechende Attraktivität ist. Das heißt, die Holding mit Mitteln der Stadt macht sehr viel, ich darf vielleicht nur erwähnen, dass die Stadt, also aus dem Budget der Stadt pro Jahr zirka 1,7 Millionen Euro an die Freizeitbetriebe fließen, das ist im Wesentlichen zur Unterstützung der Bäder. Ebenso werden Investitionen getätigt, die die Stadt jedes Jahr mit 200.000 Euro unterstützt. Das heißt, wir tun sehr viel für die Bäder und wenn wir weiter sehr viel tun wollen und auch die Qualität aufrecht erhalten wollen, dann kann es gar nicht ohne maßvolle Preiserhöhungen gehen. Es ist vereinbart und vorgesehen, dass die Preise heuer wiederum unter der Inflationsrate angehoben werden, weit unter der Inflationsrate, solange die Freizeitbetriebe diese Bedingungen einhält, die ich ihnen genannt habe und auch für diese Qualitätssteigerung sorgt, bin ich jederzeit gerne bereit, mit den Freizeitbetrieben zu einem Gespräch zu kommen, aber ich werde ihnen sicherlich keine Vorgabe machen, auf Preiserhöhung in diesem maßvollen Ausmaß zu verzichten (Applaus ÖVP). GR. Krotzer: Vielen Dank für die Beantwortung. Also meine Zusatzfrage ist jetzt noch, weil Sie eben auch angesprochen haben, dass 2014 mit einer Erhöhung zu rechnen sein wird, in welcher Höhe die sein wird. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Die Details werden noch ausgearbeitet, aber nochmals der Hinweis, insgesamt unter der Inflationsrate, die im Jahr 2013 bei 1,7 %, glaube ich, in dieser Größenordnung gelegen ist. Also im Gesamtausmaß unter der Inflationsrate. 6) Anspruch Gemeindewohnung nach Aufenthalt im Frauenhaus GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt an StR.in Kahr folgende Frage: GR.in Mag.a Marak-Fischer: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte! Frauen, die meist mit Kindern Schutz und Aufenthalt in einem Frauenhaus suchen, haben ein sehr schweres Schicksal hinter sich, haben sich das meistens sehr lange überlegt und stehen in einer ausgesprochenen Notsituation, wenn sie Schutz im Frauenhaus suchen. Grundsätzlich dürfen Frauen dann sechs Monate lang in einem Frauenhaus Unterkunft finden, ein Frauenhaus ist nicht dazu da, dass es sozusagen eine Dauerwohnversorgung ist, sondern nur für eine akute Notsituation gedacht, danach haben sie zwar die Möglichkeit einer Verlängerung, aber, wie gesagt, ist es natürlich immer nur eine vorübergehende und eher kurzfristige Lösung. Wenn diese Frauen jetzt danach allerdings keine günstige Wohnung finden und meistens sind sie nicht nur von Gewalt betroffen, sondern auch finanziell in dieser schwierigen persönlichen Situation nicht gerade gut gestellt, dann müssen sie im schlimmsten Fall wieder zurück in ihre Gewaltbeziehung zurückkehren. Und insofern wäre es natürlich sehr wünschenswert, wenn diese Frauen eine günstige Wohnmöglichkeit finden würden, idealerweise wären dazu natürlich auch die Gemeindewohnungen in Graz da in prekär schwierigen Situationen auch eine Wohnversorgung zu gewährleisten und dennoch, und das wissen wir vom Frauenhaus in Graz, ist es noch nie gelungen und es hat uns alle, die wir das das erste Mal gehört haben, auch im Ausschuss sehr erstaunt, ist es noch nie gelungen, dass eine Frau mit ihren Kindern oder auch nur eine Frau direkt innerhalb dieser sechs Monate, also in der regulären Zeit des Aufenthaltes, direkt daran im Anschluss eine Gemeindewohnung bekommen konnte. Unsere Vizebürgermeisterin hat jetzt ein neues Konzept, das Housing First ins Leben gerufen, wo es einer Anzahl von Frauen auch ermöglicht werden soll, ein sozialpädagogisch begleitete Wohnmöglichkeit zu finden, aber natürlich geht der Bedarf weit darüber hinaus und es wäre auch Sinn, dass Gemeindewohnungen für diese Frauen zur Verfügung stehen. Ich komme daher zu meiner Frage. Namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs stelle ich an dich, sehr geehrte Frau Stadträtin, die F r a g e : Warum ist es in den vergangenen Jahren trotz dieser nachweislich schwierigen Situation der betroffenen Frauen kein einziges Mal möglich gewesen, dass eine Frau direkt nach diesen höchstens sechs Monaten Aufenthalt im Frauenhaus in eine Gemeindewohnung ziehen konnte (Applaus SPÖ)? StR.in Kahr: Alexandra, danke für deine Anfrage, weil sie natürlich auch, wenn das so diskutiert oder so informiert wird, auch ganz wichtig ist, dass man das richtigstellt, weil das ist eigentlich, wie ich diese Frage gelesen habe, da war ich wirklich sehr erstaunt, weil ich aus dem Kopf heraus weiß, und Wohnungszuweisungsakte gehen auch über meinen Tisch, weiß, dass es Wohnungszuweisungen aus dem Frauenhaus sehr wohl gegeben hat. Selbstverständlich habe ich, auch wenn das sehr kurzfristig ist, immer von der Frage bis hin zum Donnerstag, es sind ja nur zwei Tage und am Dienstag, wie du vielleicht weißt, im Wohnungsamt Hochbetrieb ist, da haben wir einen Parteienverkehr von 100/150 Leuten, ich trotzdem und auch ein Kollege schwer erkrankt ist, trotzdem eine Kollegin gebeten habe, bitte nachzusehen, wer aus dem Frauenhaus, welche Frauen aus dem Frauenhaus wohnversorgt worden sind und die Frau Kriegl war so freundlich und hat sich die Arbeit angetan, wirklich Monat für Monat durchzuschauen. Und es ist eben alleine im letzten Jahr nicht so, weil ich habe sie nur gebeten einmal das Jahr 2013, wenn es dich interessiert, können wir natürlich auch später noch die Jahre 2012, 2011 usw. uns anzuschauen, allein im letzten Jahr sind zwei Frauen, einmal alleine, einmal mit Kindern nach dem Ansuchen im Wohnungsamt, das ist natürlich immer wichtig, wir müssen ein Ansuchen aus dem Frauenhaus im Wohnungsamt vorliegen haben, und in einem Fall war das Ansuchen am 14. August 2013 und die Frau ist am 26. September, also nicht einmal nach eineinhalb Monaten wohnversorgt worden. Im zweiten Fall war das Ansuchen im Wohnungsamt eingelangt am 18. Oktober 2013 und die Wohnungszuweisung für sie und ihre Kinder ist am 5.12., also auch nicht einmal zwei Monate, wohnversorgt worden. Hinzu kommt, und das ist ganz wichtig, ich weiß das, dass immer wieder von Betreuerinnen vom Frauenhaus, ich bin ja auch in Kontakt mit den Damen dort, ich immer wieder ihnen sage, bitte, auch wenn die betreffende Frau oder Familie nicht eine Gemeindewohnung wollen, weil das gibt es auch, sie sofort ansuchen sollen, egal wie sie sich entscheiden. Wichtig ist, dass sie rechtzeitig ansuchen, dass das Ansuchen auch im Wohnungsamt da ist. Wenn sie psychisch dann in der Lage sind, weil das ist auch ein ganz wichtiger Faktor, weil das wissen wir aus Erfahrung und das kriege ich auch immer rückgemeldet vom Wohnungsamt, dass sie eigentlich eine Frau oder Familie wohnversorgen möchten, die aber sagt, bitte jetzt noch nicht, ich möchte noch länger im Frauenhaus bleiben, weil ich psychisch noch nicht in der Lage bin oder mich noch nicht soweit wohlfühle, dass ich selbständig wohnen möchte. Aber es ist nicht richtig, dass die Frauen aus dem Frauenwohnhaus nicht vom Wohnungsamt wohnversorgt werden in der Mindestwartezeit für Notfälle und wichtig ist für sie auch, und das möchte ich hier auch nutzen die Gelegenheit zu informieren, dass allein letztes Jahr 2013 21 Personen, also Frauen, Männer oder Familien, in Notunterkünften, weil wir haben ja nicht nur das Frauenhaus, es gibt das Haus Elisabeth, es gibt das Vinzi-Nest, es gibt das Frauenwohnheim, das Männerwohnheim, die Arche, und alleine aus diesen Einrichtungen haben wir im letzten Jahr, obwohl wir eine Wohnungsknappheit haben bei den Gemeindewohnungen, 71 Notfälle wohnversorgt (Applaus KPÖ) und selbstverständlich können wir… das ist erfreulich auf der einen Seite, aber es ist eh traurig genug für jeden, der in einer Notunterkunft sein muss, aber wir können keine Notunterkunft bevorzugen gegenüber einer anderen, wir müssen alle gleich behandeln, weil dasselbe sagen ja auch die anderen Notunterkunftseinrichtungen, dass unsere Leute schneller drankommen, aber wenn man rechtzeitig, ansucht ist es auch immer möglich (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Marak-Fischer: Also deine Information über die zwei Frauen verwundert mich, weil man das… wir können gerne dann später noch einmal… vielleicht ist es auch nicht innerhalb der sechs Monate gewesen, sondern innerhalb der Verlängerungszeit, dass das Ansuchen passiert ist. Zwischenruf StR.in Kahr: Nein. GR.in Mag.a Marak-Fischer: Ok, und meine Zusatzfrage oder Nachfrage wäre jetzt noch. Es sollen jetzt die Kriterien in einem umfangreichen Prozess auch überarbeitet werden. Gedenkst du, dass du für Frauen in Notsituationen aus dem Frauenhaus oder in anderen Situationen da Extrapunkte auch zu vergeben oder Ähnliches? StR.in Kahr: Die Richtlinien, die der Gemeinderat beschlossen hat und vom Herrn Prof. Gasser-Steiner erarbeitet worden sind, sind bewusst eben nicht von irgendeinem Mandatar, sondern von jemandem, der Professionist ist, erstellt worden. Das System ist äußerst komplex und man erkennt, und das ist kein Vorwurf, bitte ja nicht falsch zu verstehen, dass alleine, wie du mich fragst, eben nur nicht weißt, Leute in Notunterkünften brauchen keine Punkte, die sind Notfälle und haben eigentlich sofort wohnversorgt zu werden. Das heißt, wenn jemand ansucht aus einer Notunterkunft, ist er sofort notzuversorgen deshalb, weil wir zuwenig Gemeindewohnungen haben und das ist das eigentliche Problem, das können wir aber auch über eine Richtliniendebatte nicht lösen, dass wir mehr Gemeindewohnungen brauchen, weil je mehr Gemeindewohnungen wir haben, desto mehr können wir Frauen, Männer und Familien aus Notunterkünften wohnversorgen (Applaus KPÖ). 7) „Baum-Sanierungen“ und Parkpflegewerk GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, sehr geehrter Herr Stadtrat Rüsch, lieber Gerhard! Ich möchte mich zuerst bedanken, dass du die Beantwortung dieser Frage für den Herrn Bürgermeister übernimmst. Es geht um das Grazer Parkpflegewerk Stadtpark, das am 2. Juli 2013 der Öffentlichkeit präsentiert wurde, unter anderem auch dem Naturschutzbeirat der Stadt Graz, und damals hat der Herr Bürgermeister angekündigt, in den nächsten Monaten prioritäre Maßnahmen zu definieren und im Spätherst 2013 ein diesbezügliches Stück in den Gemeinderat einzubringen. Das ist leider bis dato nicht erfolgt. Es hat damals jedenfalls großer Konsens darüber geherrscht, dass bei Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, gerade was den sehr schönen Baumbestand im Grazer Stadtpark betrifft, sehr sensibel vorgegangen werden muss. Ich möchte da auch zitieren aus dem Protokoll des Naturschutzbeirates, da steht: „Es gilt jedoch, so viel wie notwendig und so wenig wie möglich.“ Das heißt nichts anderes, dass einfach bei Gefahr in Verzug Maßnahmen gesetzt werden müssen, aber sonst natürlich vor Beschluss des Parkpflegewerks keine Maßnahmen gesetzt werden können. Es hat in der Folge im Herbst zwei öffentliche Begehungen gegeben, ein weiterer Termin musste auf Frühjahr 2014 verschoben werden und auf die Diskussion auf politischer Ebene mit den Grazer Gemeinderatsfraktionen warten wir bis heute. Jetzt war es aber so, wie wir alle wissen, dass es ja zu einem Umsturz eines Baumes gekommen ist und darüber auch medial berichtet wurde und da hat der Leiter der Abteilung für Grünraum und Gewässer, Herr Dipl.-Ing. Wiener, gesagt: Wir müssen nun klären, ob wir nicht die lange geplante Baumsanierung von der Maria-Theresia-Allee nach Norden hin vorziehen. Mir hat das gut gefallen, dass er gesagt hat Maria-Theresia-Allee, das heißt nämlich nichts anderes, als die Jahn-Allee, die ja schon sehr stark in den Medien war wegen der Fällungen im Jahr 2008, glaube ich. Das bedeutet, dass offensichtlich eine „Baum-Sanierung“, unter Anführungszeichen, der Jahn-Allee trotz fehlender Beschlussfassung des Parkpflegwerks durch den Grazer Gemeinderat vorgezogen werden könnte. Daher stelle ich an dich in Vertretung vom Herrn Bürgermeister folgende F r a g e : Bist du bereit, vor ausführlicher Diskussion und Beschluss des Parkpflegewerks auf - nicht durch „Gefahr im Verzug“ notwendige - Baumfällungen zu verzichten (Applaus Grüne)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Sehr verehrte Gemeinderätin, liebe Andrea! Ich darf dir in Abstimmung mit dem Büro vom Bürgermeister und mit dem Abteilungsleiter von der Grünraumabteilung folgende Antwort geben und zwar zu dem Parkpflegewerk: Wie schon erwähnt, wurde das Parkpflegewerk am 2. Juli 2013 den Mitgliedern des Naturschutzbeirates und VetreterInnen von NGOs präsentiert, es wurde danach auf Graz Online gestellt und es haben auch im Oktober und November mit interessierten BürgerInnen im Rahmen des Stadtparkdialogs Begehungen mit Experten stattgefunden und es kam auch dabei zu einem Dialog und zu einem Informationsaustausch. Die weitere Vorgangsweise soll nun wie folgt sein: Es soll im ersten Halbjahr 2014 der sogenannte Rahmenplan Stadtpark eingebracht werden, und zwar ist das ein Informationsbericht über das Parkpflegewerk und zwar über die Maßnahmen, die im Parkpflegewerk empfohlen werden und über die Kosten, aber noch ohne budgetwirksame Aufwandsgenehmigung. Nachfolgend soll dann mittels Projektgenehmigung diese Aufwandsgenehmigung gemäß Rahmenplan erfolgen. Das soll insgesamt, wie gesagt, im ersten Halbjahr 2014 passieren. Ich habe sowohl im Büro als auch bei der Abteilung dann explizit nachgefragt, ob es auch gedacht ist, dass vor diesen Gemeinderatsbeschlüssen diese erforderliche Sanierung, vor allem in der Jahn-Allee, die du angesprochen hast, stattfinden soll und da kam ein klares Nein. Also soll zunächst dieses Parkpflegewerk hier diskutiert werden. Unabhängig davon, das hast du ja auch erwähnt, sieht eben Fällungen, die bei Gefahr im Verzug vorgenommen werden müssen, die sind von dieser Vorgangsweise selbstverständlich nicht erfasst. Die restlichen, also planmäßige Sanierung, wobei es da eben auch dann zu Schlägerungen kommt, nach Befassung des Parkpflegewerkes im Gemeinderat (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Es gibt keine Zusatzfrage, weil ich sehr überrascht bin über diese klare Antwort bezüglich der Jahn-Allee und dass es jetzt kein grünes Licht gibt für eine Gesamtfällung und daher gibt es keine Zusatzfrage und vielen Dank. 8) Umweltverschmutzung GR. Haberler stellt an StR.in Rücker folgende Frage: GR. Haberler: Geschätzte Zuhörer auf der Galerie, lieber Gemeinderat, sehr geehrte Frau Stadträtin! Da immer mehr Menschen auch in den Randbezirken kein Auto mehr besitzen, wird die Sperrmüllentsorgung für sie zu einem nicht zu unterschätzenden Problem. Anderen wiederum ist der Weg einfach zu weit, weshalb nicht mehr benötigte Dinge, die beim Entrümpeln gefunden werden, bestenfalls einfach bei den Müllsammelstellen abgestellt werden oder gar im Wald landen. Damit findet man Graz an viel zu vielen Orten Unrat herumliegen. Ich richte daher an Sie, Frau Stadträtin, die F r a g e : Wie gedenken Sie diese Verschmutzung in den Griff zu bekommen (Applaus ÖVP)? StR.in Rücker: Sehr geehrter Herr Gemeinderat! Die Frage beantworte ich gerne. Auch wenn wir sie hier im Gemeinderat schon vielfach bearbeitet haben, weil mit zunehmender Bewegung in der Stadt, zunehmenden Menschen in der Stadt das Thema leider nicht kleiner wird. Vorausschicken möchte ich, dass in dieser ganzen Debatte wichtig ist, und auf das möchte ich nochmal hinweisen, es sind sehr viele Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Grazer Holding, aber auch im Umweltamt, ständig mit dem Thema befasst und es wird sehr viel gemacht und es gibt immer noch einen Anteil an Eigenverantwortung von Bürgern und Bürgerinnen, die wir bei bester Abwicklung und bester Ausstattung trotzdem nicht übernehmen können. Prinzipiell ist es so, dass wir mit 1.200 öffentlichen Abfallsammelstellen in der Stadt im Vergleich, wir haben das Benchmarking betrieben, zu anderen Städten wesentlich höher ausgestattet sind, also es gibt sehr viele relativ nahe gelegene Möglichkeiten, die klassischen Abfallsorten zu entsorgen. Mit dem Recyclingcenter in der Sturzgasse gibt es eine gebührenfreie Abgabemöglichkeit für Glas, Metall, Leichtverpackungen, Papier, Elektroaltgeräte und Problemstoffe und eine gebührenpflichtige für Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Grünschnitt. Wir unterstützen zum Beispiel auch soziale Organisationen, die wiederum bei ihrer Klientel Entrümpelungen vornehmen, mit regelmäßigen Subventionen. Für Menschen, die kein Auto besitzen, fährt der Giftmüllexpress sechsmal im Jahr 65 Standorte an. Insgesamt sind das 360 Termine im Jahr und sammelt nicht nur sämtliche Problemstoffe und Altspeisefette und -öle, sondern auch Elektrokleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 50 cm. Im Umweltamt gibt es immer wieder Schwerpunktmaßnahmen, wo wir direkt mit Wohnsiedlungen arbeiten, wo das Thema Mülltrennung, Abfalltrennung, Aktionstage für Sperrmüll, aber neuerdings auch für Wayouts vor Ort stattfinden, Wayouts heißt, dass den Menschen ermöglicht wird zu unterscheiden, ob es Müll ist, den sie entsorgen oder Dinge, die wieder- und weiterverwendbar wären und damit auch direkt so abgeben können, dass die dann auch in sozialökonomischen Betrieben wieder für den Verkauf aufbereitet werden können. Die Holding Graz gibt darüber hinaus immer wieder das Angebot und es wird auch in Anspruch genommen für Wohnsiedlungen, Sperrmüllsammlungen, kostenpflichtig natürlich, aber doch gesammelt für die ganzen Wohnsiedlungen umzusetzen und wir haben das einmal ausgerechnet, ungefähr mit dem Betrag von einer Million Euro im Jahr ist das Budget nur dadurch belastet, dass wir die speziellen Sammelstellen ganz intensiv betreuen müssen. Diese speziellen Sammelstellen, und ich will da keine PendlerInnendebatte auslösen, liegen aber interessanterweise an den Einfahrtsrouten stadtübergreifenden Verkehrs, was womöglich damit zu tun hat, wir haben das im Abfallwirtschaftsverband schon öfter thematisiert, dass die Öffnungszeiten in den Gemeinden, in Graz-Umgebung, für diese Sammelstellen nicht ideal zusammenpassen mit den Arbeitszeiten und Pendelzeiten der Menschen. Da kommen wir noch nicht so weiter, aber das dürfte ein Hinweis sein. Darüber hinaus zeigt die Erfahrung auch, dass die Erfahrung im Austausch mit anderen Städten, dass ganz viel Informations- und Aufklärungsarbeit nach wie vor notwendig ist. Die Sperrmüllsammlung, wie sie immer wieder andiskutiert wird, von Haus zu Haus, dass man wirklich durch die Stadt fährt und jedes Haus, das ist einfach derzeit bei den aktuellen Rahmenbedingungen, was die Finanzen anbelangt, nicht darstellbar (Applaus Grüne). GR. Haberler: Geschätzte Frau Stadträtin! Ich schätze Ihre Bemühungen und die der Holding sehr und weil Sie jetzt gerade angesprochen haben diese Hausmüllsammlungen. Wären Sie bereit, diese umweltpolitisch sehr zu begrüßenden Bezirksentrümpelungen von Ihrem Amt aus zu organisieren oder es gemeinnützigen Vereinen zu erlauben, Hausmüllsammlungen durchzuführen, um älteren fahrzeuglosen Menschen eine korrekte Entsorgung ihres Mülls zu ermöglichen, weil die Hausmüllsammlungen durch Vereine natürlich jetzt nicht so auf das Budget der Stadt Graz auswirken würden. StR.in Rücker: Mir ist jetzt der Hintergrund der Anfrage bewusst. Wir hatten mehrere Versuche gemeinsam mit einem Bezirk, ich nehme an, aus dem kommt auch dieser Wunsch nach dieser Anfrage, hier eine gute Abwicklung zustande zu bringen. Was wir immer tun müssen als Stadt Graz ist, uns an die Abfallgesetzgebung, die abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu halten. Das heißt, private Vereine dürfen nur dann beigezogen werden, wenn sie die Auflagen erfüllen nach dem Gewerberecht auch in bestimmten Abfallsorten diese Sammlung auch durchzuführen, das weiß der Herr Bezirksvorsteher auch sehr genau, wir haben das oft besprochen. Es gab immer wieder entgegenkommenderweise spezielle Abfalltage oder Müllsammeltage vor Ort in diesem Bezirk, die natürlich auch kostenpflichtig waren, weil da muss man Personal hinstellen, da brauchst du alle Sortiereinrichtungen, du musst abwiegen, du musst das ganze Ding abwickeln, des kann man nicht als Kommune in der Ausstattung, wie die Holding halt momentan auch ist, gratis zur Verfügung stellen und ich weiß, dass der Wunsch immer in diese Richtung geht. Aber das muss man dann auch über die Müllgebühren wieder hereinholen und über die Erhöhung von Müllgebühren diskutieren wir ja auch in eine andere Richtung, als dass das jetzt damit unterzubringen wäre. Aber, wie gesagt, Sie können dem Herrn Bezirksvorsteher ausrichten, dass mir klar ist, woher… wo ist er denn der Herr Bezirksvorsteher? Einen von den zwei Bezirken, sehe ich gerade. Wie gesagt, gerne in Kooperation wieder, aber Vereine, privaten Vereinen kann man das nur übergeben, wenn sie wirklich vom Abfallwirtschaftsgesetz auch die Auflagen erfüllen und das weiß der Herr Bezirksvorsteher sehr genau (Applaus Grüne). 9) Gemeindewohnung – Abtretungserklärung Kaution GR.in Katholnig stellt an StR.in Kahr folgende Frage: GR.in Katholnig: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, liebe Besucher auf der Tribüne! Nach derzeit geltenden Richtlinien kann man nur um eine Gemeindewohnung ansuchen beziehungsweise eine Vormerkung vornehmen, wenn man davor keinen Kautionsbeitrag erhalten hat. Das heißt, man müsste diesen Kautionsbeitrag vorher zurückzahlen, um ein Ansuchen stellen zu können. Ich denke einmal, wenn man schon in der Notlage ist, dass man sich ein Geld so quasi ausborgen muss, damit man auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung erwerben kann, hat man eine relativ schwache finanzielle Ausgangslage. Und irgendwo muss ich sagen, wäre sicher eine Möglichkeit da, dass man da irgendwie eine Regelung trifft, dass man eine Abtretungserklärung unterschreibt, das heißt, wenn ich um eine Gemeindewohnung ansuche, dass ich eine Abtretungserklärung unterschriebe, dass das Geld dann vom Vermieter direkt eingefordert werden kann beziehungswiese rücküberwiesen wird. Und daher stelle ich die F r a g e , ob du, liebe Elke, da eine Möglichkeit siehst (Applaus SPÖ). StR.in Kahr: Liebe Karin, sehr geehrte Damen und Herren! Danke auch für das Interesse an dem Thema. Ich möchte nur zur Vorgeschichte, weil es ist ja kein Gesetz oder irgendeine Verordnung, dieses Zur-Verfügung-Stellen des Kautionsbeitrages, sondern das ist eine freiwillige Leistung des städtischen Wohnungsamtes und der Stadt Graz für Wohnungssuchende. Die Vorgeschichte ist eigentlich die, dass ich als Gemeinderätin schon und dann wie ich ins Wohnungsamt gekommen bin, immer wieder das Hauptproblem darin gesehen habe, dass die hohen Einstiegskosten für die Menschen, selbst wenn sie sich die laufende Miete leisten können, für sie schwierig ist. Und für mich eigentlich immer ein Ziel war zu schauen, ob die Stadt Graz nicht einen Kautionsfonds schaffen kann, der sich nicht nur aus den Mitteln des Wohnungsamtes speist, sondern generell auch aus dem Sozialressort und vielleicht zusätzlich auch noch Mittel vom Finanzressort dazukommen, um eigentlich einer größeren Gruppe hier behilflich zu sein und vielleicht sogar mit der Hälfte der Kautionskosten, das war meine ursprüngliche Überlegung. Dieser Antrag hat hier keine Mehrheit gefunden, das muss man dann auch so zur Kenntnis nehmen. Im Zuge meiner Ressortzuständigkeit habe ich mich dann immer wieder um laufende Gespräche bemüht und wir haben auch ein diesbezügliches Stück dann für den Stadtsenat und für die Gespräche mit den Finanzverantwortlichen vorgelegt, der jetzt so ausschaut, wie er ausschaut. Und zwar, dass der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution direkt an das Wohnungsamt überweisen muss, das steht auch drinnen, innerhalb vier Wochen, ich kann dir das auch genau mitgeben dieses Formular, diese Vereinbarung zwischen Stadt, Vermieter und Mieter. Wenn er ansucht bei uns, der Wohnungssuchende, wird ja die Kaution bis zur Höhe von maximal 500 Euro direkt an den Vermieter überwiesen und er muss es sozusagen, wenn der Mieter vorzeitig auszieht, also das nicht für sich als Dauer auf die Wohnung betrachtet, an die Stadt Graz zurückzahlen. Dass es dazu nicht immer kommen kann, hat natürlich oft andere Ursachen, wie du weißt, weil wenn der die Miete nicht bezahlt, dann kann der Vermieter sich diese Kaution einbehalten beziehungsweise muss man sich dann auch noch anschauen, wenn da gewisse Schäden in der Wohnung sind, das ist dann auch oft ein Rechtsstreit, der ja auch über die Schlichtungsstelle durchaus überprüft werden kann. Aber es war absolut eine Bedingung damals, dass dieses Modell so ausschauen sollte. Wir können stolz sein, dass wir es überhaupt haben, weil es hilft vielen Mieterinnen und Mietern und dafür werden wir auch von anderen Kommunen in der Steiermark und in Österreich durchaus auch immer positiv gelobt, dass wir so etwas überhaupt haben, weil das gibt es sonst nirgends und auch das Sozialamt, das sonst sehr bemüht ist, bei Mietrückständen, Mietvertragsvergebührungen zu helfen, leider aber oft bei der Kaution, bei den Einstiegskosten auch nicht helfen kann, sind wir froh und dankbar, dass es das überhaupt gibt. Wenn die Koalition jetzt der Meinung ist, die Mittel zu erhöhen oder uns hier auch behilflich zu sein, dann bin ich natürlich gerne bereit, aber das ist eine Sache, die mein lieber Kollege Stadtrat Rüsch dir eigentlich besser beantworten kann. Ich habe mit einer direkten Subvention an die betroffenen Wohnungssuchenden auch kein Problem selbstverständlich (Applaus KPÖ). GR.in Katholnig: Es war nicht die Beantwortung auf meine Frage. Ich weiß, im Sozialamt wird das auch, wenn man da eine Zuzahlung zu einer Kaution macht, wird von vornherein eine Abtretungserklärung unterschrieben, das heißt, dass das dann zurückgefordert wird. Natürlich wissen wir, wenn die Wohnung desolat ist und der Vermieter nicht bereit ist, die ganze Kaution zurückzuzahlen, ist auch so, dass das Sozialamt dann wahrscheinlich entweder weniger oder gar nichts zurückbekommt. Aber ich möchte diesen Menschen, die sozial schwach sind, die Möglichkeit geben, um eine Gemeindewohnung anzusuchen, wenn sie auch davor einen Kautionsbeitrag bekommen haben, um das geht es und um sonst gar nichts. StR.in Kahr: Jene, die um einen Kautionsbeitrag ansuchen, das sind Familien und Personen, die in der Regel rasch und schnell eine Wohnung brauchen und bei uns die Voraussetzungen erfüllen würden, sie aber sagen, nein, das dauert mir zu lange, könnten sie mir mit einer Kaution behilflich sein. Viele wissen ja oft gar nicht, dass es diesen Kautionsbeitrag gibt, weil die Problemstellung, die kenne ich auch, die sozial Schwächeren, da helfe ich auch privat selber sehr oft, nur so viel zu diesem Thema. Aber das Ziel ist, ihnen damit zu ermöglichen, dass sie dauerhaft gesicherten Wohnraum am privaten Wohnungsmarkt kriegen, das ist die Zielstellung gewesen ursprünglich. Sie können selbstverständlich, wenn sie einen Teil, und noch einmal, das war die Vorgabe für diesen Kautionsbeitrag, wenn sie danach, weil sie einen Einkommenseinbruch haben oder sich die Lebensumstände geändert haben, um eine Gemeindewohnung ansuchen. Sie müssen aber dann diese Kaution an uns zurückgeben. Wir haben immer wieder auch, also eigentlich sehr, sehr selten, wenn so ein Fall auftritt, dass er ansuchen möchte und er hat dieses Geld nicht, haben wir noch immer einen Weg gefunden, auch hier behilflich zu sein. Aber natürlich nicht vom Wohnungsamt, sondern da ist von Privaten von dritter Seite dann geholfen worden (Applaus KPÖ). 10) Kulturstandort Postgarage GR.in Mag.a Polz-Watzenig stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Herzliches Grüß Gott, sehr geehrte KollegInnen, hoher Gemeinderat, liebe BesucherInnen auf der Galerie! Wie Sie alle wissen, gibt es einen sehr beliebten Kulturstandort in Graz, das ist die Postgarage, die immer wieder mit einem ganz tollen Programm auf sich aufmerksam macht und auch gut besucht ist und sehr zur Belebung dieses Stadtteiles beiträgt. Jetzt in den letzten Tagen war den Medien zu entnehmen, dass die Rösselmühle geschlossen wird und es ist im Internet aufgetaucht, dass ein Grazer Architekturbüro ein Projekt plant, das sich Flower Towers nennt, und wo es um eine Überbauung des Bereiches der Postgarage geht. Die Aufregung, wie Sie sich vorstellen können, war sehr groß, das Architekturbüro hat auch sehr schnell diese Seiten wieder zurückgezogen, also man findet dort jetzt nichts mehr, auch wenn wir jetzt weiter recherchiert haben. Was wir dazu gefunden haben ist, dass es scheinbar Pläne gibt, mit 14 Stockwerken in diesem Bereich was zu überbauen. Das wäre natürlich von ordentlichen Auswirkungen für die Postgarage, für den Kulturstandort und deswegen möchte ich an Sie, Herr Stadtrat Rüsch, in Vertretung des Herrn Bürgermeisters die F r a g e stellen: Wie kann der zuständige Referent für Stadtentwicklung sicherstellen, dass die Zukunft des für Graz unverzichtbaren Kultur- und Veranstaltungszentrums Postgarage durch mögliche private Planungs- und Verwertungsinteressen im Bereich Rösselmühlgasse und Postgarage nicht gefährdet wird (Applaus Grüne)? StR. Dipl-Ing. Dr. Rüsch: Zunächst einmal der grundsätzliche Hinweis, der, denke ich, schon klar ist und auch der Erfahrung entspricht, mit den Instrumenten der Stadtentwicklung lässt sich ein in privaten Händen befindliches Veranstaltungszentrum nicht garantieren. Das ist unmöglich, also insofern kann auch der Bürgermeister in dem Fall als zuständiges Stadtsenatsmitglied diesen Bestand nicht garantieren. Allerdings gehen nach dieser Information, die ich habe, sind die Pläne der Stadt Graz schon im Einklang mit der kulturellen Nutzung der Postgarage und zwar, generell sieht das 4. Stadtentwicklungskonzept die Überführung des Gebietes von Gewerbe- in ein Kerngebiet vor. Dadurch bleibt die raumordnungsrechtliche Basis für künftige Bewilligungen für eine Veranstaltungsstätte erhalten, das ist die erste Geschichte. Zweitens, das Gebiet der Postgarage ist durch mehrere Buslinien sehr gut versorgt, es ist ja auch dort geplant, die Straßenbahnerschließung für den Grazer Südwesten vorbeizuführen, sodass die ÖV-Qualität dadurch auch sehr verbessert werden würde. Der angrenzende Rösselmühlpark, der im Eigentum der GBG steht, wird auch langfristig als Grünanlage erhalten und steht als öffentliche Freifläche auch weiterhin den BesucherInnen des Veranstaltungszentrums zur Verfügung. Die Stadtplanung ist jedenfalls angehalten, bei allfälligen Planungsüberlegungen im Bereich Rösselmühle die Postgarage in ihrer jetzigen Nutzung und baulichen Ausformung bestmöglich zu berücksichtigen. GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Danke für die Beantwortung. Also wenn die Planungen ähnlich weit wie bei dem Ausbau der Südwest-Linie sind, dann sind das ja Planungen von sehr weiter Zukunft. Aber wenn es diese Planungen jetzt auch gibt, sind Sie bereit, die BürgerInnen im Beteiligungsprozess oder wie immer zur Diskussion vorzulegen zeitnah? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Nach meinen Informationen, nach den Informationen, die ich da habe, gibt es derzeit keine konkreten Planungsüberlegungen, sondern es steht bei allfälligen Planungsüberlegungen im Bereich der Rösselmühle. Dass es zu berücksichtigten ist, die Anregung, dass dann eine, unter Einbeziehung der Bürger und Bürgerinnen dort die Planung durchgeführt wird, die kann ich gerne weitergeben. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: So meine Damen und Herren, es ist 13.37 Uhr. Die Fragestunde ist hiermit beendet, die Fragen 11) bis 14) werden auf dem schriftlichen Weg beantwortet. Ich freue mich jetzt, unsere jungen Kolleginnen und Kollegen vom Kinderparlament willkommen zu heißen, herzlich willkommen (allgemeiner Applaus). Ich habe gehört, dass unsere jungen Kolleginnen und Kollegen vor allem wegen dem Tagesordnungspunkt 12) da sind, wo es ja um öffentliche Kinderspielplätze geht und ich darf euch sagen, es wird nicht allzu lange dauern, bis wir zu diesem Tagesordnungspunkt kommen. T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Ich darf Sie jetzt bitten, die Tagesordnung in die Hand zu nehmen, die Frau Dr. Zwanzger war wie immer so nett, die Runde zu den Klubs zu finden. Als behandelt und abgestimmt gelten folgende Tagesordnungspunkte. Tagesordnungspunkt 2), 3), 4),5), 6), 7), 8), 9), 10), Tagesordnungspunkt 18), 19) gegen die Stimmen der KPÖ und der Piraten, 20), 21), 22). 2) Präs. 011245/2003/0040 Abstimmungsvollmacht für den Alpenländischen Kreditorenverband in Insolvenzverfahren Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen: Dem Alpenländischen Kreditorenverband wird in allen die Abteilung für Gemeindeabgaben betreffenden Insolvenzverfahren grundsätzlich die ständige Abstimmungsvollmacht erteilt. Insolvenzverfahren, in welchen das Stimmrecht in Ausnahmefällen durch VertreterInnen der Stadt Graz ausgeübt wird, sind dem Alpenländischen Kreditorenverband schriftlich bekanntzugeben. 3) A 2-001558/2014 Gemeindejagd Graz-Straßgang Auswechslung eines Mitgliedes der Jagdgesellschaft für die Jagdpachtperiode vom 1.4.2012 bis 31.3.2021 Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz wolle beschließen: Bei der Jagdgesellschaft Graz-Straßgang wird für die laufende Jagdpachtperiode bis 31.3.2021 das Ausscheiden des xxxxxxxx zur Kenntnis genommen und die Aufnahme des xxxxxx genehmigt. Die Zuständigkeit des Gemeinderates gründet sich auf § 15 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 idF. LGBl.Nr. 42/2012 (einfache Mehrheit). 4) A 2-001592/2014 Gemeindejagden in Graz, Aufteilung des Pachtzinses für das Jagdjahr 2013/2014 Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Der für das laufende Jagdjahr für die Grazer Gemeindejagdgebiete erzielte Jagdpachtzins wird unter Zugrundelegung des Flächenausmaßes der in das jeweilige Gemeindejagdgebiet einbezogenen Grundstücke gemäß § 21 Abs. 1 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986, LGBl.Nr. 1986/23 idF. LGBl.Nr. 2005/11, wie in der beiliegenden Kundmachung angeführt, auf die Grundeigentümer aufgeteilt. Die Grundbesitzer dieser Jagdgebiete haben ihre Anspruchsberechtigung durch Vorlage eines Grundbuchsauszuges, der nicht älter als sechs Monate sein darf, beim Magistrat Graz, BürgerInnenamt, Amtshaus, Schmiedgasse 26, 3. Stock, Tür 315, darzulegen. Anteile, die nicht sechs Wochen nach der Kundmachung dieses Gemeinderatsbeschlusses behoben wurden, verfallen gemäß § 21 Abs. 3 leg. cit. zugunsten der Gemeindekasse. Die Zuständigkeit des Gemeinderates ergibt sich aus den Bestimmungen des § 21 Abs. 1 und 2 des Steiermärkischen Jagdgesetzes (einfache Mehrheit). 5) A 5-1529/2014 Mobile Soziale Dienste 2014 – Aufwands-genehmigung i.H.v. € 2.400.000,- auf der Fipos 1.42910.728400 Der gemeinderätliche Ausschuss für Soziales stellt gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 7 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle im Sinne des Motivenberichtes die Aufwandsgenehmigung in der Höhe von insgesamt € 2.400.000,- für das Jahr 2014 erteilen. Die Bedeckung ist auf der Fipos 1.42910.728400 gegeben. 6) A 5 – 1595/2014 Betreutes Wohnen 2014 – Aufwands-genehmigung i.H.v. € 484.564,13 auf der Fipos 1.42910.728510 Der gemeinderätliche Ausschuss für Soziales stellt gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 7 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle im Sinne des Motivenberichtes die Aufwandsgenehmigung in der Höhe von insgesamt € 484.564,13 für das Jahr 2014 erteilen. Die Bedeckung ist auf der Fipos 1.42910.728510 gegeben. 7) A 8/4-2327/2001 Obere Bahnstraße – Geh- und Radweg Übernahme der Gdst.Nr. 924, 925, 926 und 927/2, alle EZ 1735, KG Jakomini, mit einer Gesamtfläche von 409 m2 aus dem Privatbesitz der Stadt Graz in das öffentliche Gut Der Personal-, Finanz, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Die Übernahme der Gdst.Nr. 924, 925, 926 und 927/2, alle EZ 1735, KG Jakomini, mit einer Fläche von 409 m2 aus dem Privatbesitz der Stadt Graz in das öffentliche Gut wird genehmigt. 8) A 8/4-62862/2013 Petersbach – Banngrabenweg – Verbreiterung Geh- und Radweg Übernahme einer ca. 42 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 31/6, EZ 1701, KG St. Peter in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Die Übernahme einer ca. 42 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 31/6, EZ 1701, KG St. Peter, welche mit Entschließung vom 19.4.2012 durch Herrn Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. 9) A 8/4-62858/2013 Föllinger Straße 33 Auflassung vom öffentl. Gut und unentgeltliche Rückübereignung einer ca. 75 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 535, EZ 50000, KG Graz Stadt-Fölling Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 und 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: 1. Die Auflassung einer ca. 72 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 535, EZ 50000, KG Graz Stadt-Fölling, aus dem öffentlichen Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 2. Die unentgeltliche Rückübereignung einer ca. 75 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 535, EZ 50000, KG Graz Stadt-Fölling, an xxxxxxxxxxxx und xxxxxxxxxxx jeweils zur Hälfte wird aufgrund des Bescheides GZ 027309/2013/0006 der A 17 – Bau- und Anlagenbehörde vom 11.11.2013 genehmigt. 3. Sämtliche mit der Rückübereignung in Verbindung stehenden Kosten, Steuern, Abgaben und Gebühren gehen zu alleinigen Lasten der Stadt Graz. 4. Die Errichtung des Rückübereignungsvertrages und die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt über das Präsidialamt – Referat für Zivilrechtsangelegenheiten. 10) A 8/4-41203/2010 Conrad-von-Hötzendorfstraße – Ostbahn House – Gehsteig, Geh- und Radweg Übernahme der Tlfl.Nr. 3 (892 m2) und Gdst.Nr. 2010/9, EZ 2407, KG Jakomini, in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Die Übernahme des neu gegründeten Grundstückes Nr. 2010/9, EZ 2407, KG Jakomini, mit einer Gesamtfläche von 1136 m2 (Tlfl.Nr. 3 mit 892 m2 und Tlfl.Nr. 4 mit 244 m2), welches mit Entschließung vom 19.6.2012 durch Herrn Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch unentgeltlich erworben wurde, in das öffentliche Gut der Stadt Graz, wird genehmigt. NT 18) A 8-31806/06-48 Garantieerklärung der Stadt Graz für Stadion Graz-Liebenau Vermögens-verwertungs- und Verwaltungs GmbH: Zustimmung zu allfälligem Bankwechsel (statt bisher BKS Bank AG künftig Steiermärkische Bank und Sparkassen AG) Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Die beiliegende Garantieerklärung der Stadt Graz gegenüber der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG wird genehmigt. Die Ausfolgung dieser Garantie soll Zug um Zug gegen Rückgabe der gegenüber der BKS Bank AG abgegebenen, im Übrigen aber gleich lautenden, Garantieerklärung der Stadt Graz vom 12.12.2013 erfolgen. NT 19) A 8-22111/2013-10 Budgets Beteiligungen Wirtschaftsjahr 2014; Stimmrechtsermächtigung für die Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Die Vertreter der Stadt Graz in den jeweiligen Tochtergesellschaften der Stadt werden ermächtigt, im Rahmen der Generalversammlung der Gesellschaften beziehungsweise mittels Umlaufbeschluss folgenden Anträgen der Geschäftsführung zuzustimmen: - Zustimmung zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2014 lt. Beilage. NT 20) A 10/BD-012408/2004/0133 Präs. 003257/2014/0001 Neugestaltung Annenstraße Annahme einer Projektförderung durch das Land Steiermark Abteilung 7 – Landes- und Gemeindeentwicklung in der Höhe von € 1,00 Million Der Stadtsenat stellt daher gemäß § 61 Abs. 1 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967 iVm § 1 Abs. 1 und Anhang A Z 9 GO für den Stadtsenat den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 16 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967 die Annahme des einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes darstellenden Förderungsvertrages in der Höhe von € 1,00 Millon für das Projekt Neugestaltung Annenstraße durch Unterfertigung des Förderungsvertrages beschließen. NT 21) ABI-020907/2003-0056 Vereinheitlichung der schulautonomen Tage an Pflicht- und Höheren Schulen; Petition an die Bundesregierung Der Ausschuss für Bildung, Integration und Sport stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 15 beschließen: An die österreichische Bundesregierung wird im Petitionswege das dringende Ersuchen gerichtet, die schulautonomen Tage abzuschaffen und unterrichtsfreie Zeiten einheitlich für alle Schultypen festzulegen. NT 22) ABI-020907/2003-0061 Unterstützungsmaßnahmen für Pädagoginnen und Pädagogen; Petition an den Landes- und Bundesgesetzgeber Der Ausschuss für Bildung, Integration und Sport stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 15 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen: An den Landes- und den Bundesgesetzgeber ist im Petitionswege folgendes Ersuchen zu richten: Es soll ein zügiger Aufbau von qualifiziertem Supportpersonal und von Maßnahmen (z.B. Supervision und administrative Unterstützung) sichergestellt werden, um den Schülerinnen und Schülern sowie den Pädagoginnen und Pädagogen die nötigen Unterstützungen zu geben. Im Rahmen dieser Überlegungen ist auch für weitere Berufsgruppen, die mit neuen Herausforderungen konfrontiert sind, eine bedarfsorientierte Supervision zu implementieren. Die Tagesordnungspunkt 2), 3), 4), 5), 6), 7), 8), 9), 10), NT 18), NT 20), NT 21) und NT 22) wurden einstimmig angenommen. Der Tagesordnungspunkt NT 19) wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Piratenpartei) angenommen. Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 13.45 Uhr den Vorsitz. Berichterstatterin: GR.in Mag.a Grabe 1) MD 001351/2014/2 Informationsbericht zum Menschen-rechtsbericht der Stadt Graz 2012 GR.in Mag.a Grabe: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Freude, Ihnen und euch jetzt den Bericht, den Informationsbericht zum Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2012 vorzutragen, der sowohl im Menschenrechtsbeirat als auch im zuständigen Ausschuss schon diskutiert wurde. Die Stadt Graz ist damit etwas sehr Besonderes, nämlich erstens, dass wir einen Menschenrechtsbeirat haben, so ähnlich wie geschaut wird, dass für Kinder und Jugendliche es eine Art Beiratsfunktion gibt mit eurem Kinderparlament, gibt es genauso das für Themen, die Menschenrechte betreffen und dieser Menschenrechtsbeirat, in dem unterschiedlichste Personen und Institutionen vertreten sind, gibt jedes Jahr einen Bericht über die Situation in der Stadt Graz ab, ob in bestimmten Themenbereichen Menschenrechte noch verbessert werden müssen. Manchmal geht es da auch um Rechte im öffentlichen Raum, die euch vielleicht auch betreffen, wie zum Beispiel mit Spielplätzen usw. Manchmal geht es um die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen, also verschiedene Aspekte werden da überprüft. Dieser Menschenrechtsbericht, den gibt es nunmehr zum sechsten Mal und im Anschluss an diese Menschenrechtsberichte gibt es jeweils einen Evaluationsbericht, also eine Auswertung, welche der Maßnahmen und Empfehlungen des vorangehenden Menschenrechtsberichtes umgesetzt worden sind, wie gut diese umgesetzt worden sind und ob es weitere Empfehlungen gibt. Dieser Bericht findet statt mit Fokusgruppeninterviews, mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Veraltung, Exekutive, Judikative, aus der Zivilgesellschaft, aus Vertretungsorganisationen usw. sowie mit FachexpertInnen und auch Vertreterinnen und Vertreter der Politik werden über Fragebogen befragt. Die Schwerpunkte dieses Berichtes in diesem Jahr umfassen drei Bereiche, die bürgerlichen und politischen Menschenrechte, das Zweite ist wirtschaftliche und soziale Rechte und das Dritte Umwelt und Gesundheit in Graz, was bemerkenswert ist, dass das auch als ein Menschenrecht gesehen wird, dass wir hier in Graz nicht nur Feinstaub haben, sondern eine gesunde Luft, die uns nicht schädigt. Kurz ein paar Auszüge aus diesem Bericht. Der erste Punkt, bürgerliche und politische Rechte, hier ist ein Punkt sehr breit ausgeführt und diskutiert worden, wo es wiederum geht um die Nutzung des öffentlichen Raumes und um die Versuche, Probleme in dieser Nutzung im öffentlichen Raum zu behandeln, die sehr kritisch gesehen werden. Zwei Punkte sind das Alkoholverbot, wo meine persönliche Meinung aus gutem Grund der Bericht aburteilt, dass die jetzige Lösung keine Hilfe ist, sondern lediglich eine Verdrängung, und der zweite Punkt ist, die kritische Betrachtung, dieses immer und immer wiederkehrenden Versuchs, Bettelverbote in Graz einzuführen. Hier wird explizit gesagt, dass dieses Bettelverbot, das ja vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, also dass es dazu keine ausreichenden weiteren Maßnahmen gibt, es bräuchte die Erarbeitung einer Roma-Integrationsstrategie, es bräuchte klare Zuständigkeiten, wie in der Stadt Graz mit Menschen, die betteln müssen, die aus anderen Ländern auch herkommen, um das als Erwerbstätigkeit zu machen, wie mit diesen Menschen umgegangen wird. Also hier ist noch einiges zu tun für die Stadt Graz, es wird schon auch immer wieder betont, dass Versuche gemacht werden, die Empfehlungen zu berücksichtigen, aber in diesem Bereich gibt es Nachholbedarf. Bei den wirtschaftlichen und sozialen Rechten sind auch die Punkte Jugendarbeitslosigkeit, die ich exemplarisch herausnehmen möchte, so dargestellt, dass es zwar Versuche gibt und Bemühungen, aber dass die leichten Verbesserungen, die es in der Jugendarbeitslosigkeit gibt, die Stadt Graz sich nicht auf die eigenen Fahnen heften kann, sondern dass es aufgrund der Arbeitsmarktsituation generell hier zu Verbesserungen gekommen ist. Ein Punkt noch auch noch in dem Bereich wirtschaftliche und soziale Rechte. Der Bereich Frauen in Führungspositionen, es wird ausdrücklich gelobt, was an Maßnahmen eingeführt wurde, zum Beispiel Quotenregelungen in Aufsichtsräten, die ja nicht alle unterstützen, aber die damals in der letzten Regierungszeit unter unserer Beteiligung eingeführt wurden. Ebenso wie andere Schritte, um Frauen in Führungspositionen zu bringen. Die Umsetzung, die hier als erfreulich dargestellt wird, bezieht sich ja auf das Jahr 2012. Wie wir wissen, ist in der jetzigen Gemeinderatsperiode einige Male schon unsere Selbstverpflichtung zu Quoten bedauerlicherweise durchbrochen worden, das werden wir wahrscheinlich im nächsten Bericht wiederfinden. Ein dritter Punkt, Umwelt und Gesundheit in Graz, habe ich schon angedeutet, es geht vor allem um die Luftqualität, um die Maßnahmen von Feinstaub und hier wird auch die Stadt Graz explizit aufgefordert, mehr zu tun. Die Maßnahmen im Bereich Energieversorgung, ihr werdet euch erinnern, viel Fernwärmeausbau, werden ausdrücklich gelobt, aber die Maßnahmen im Bereich Kfz-Verkehr, und da wäre es natürlich erfreulich, wenn der zuständige Stadtrat da wäre und sich das zu Gemüte führen würde, diese Maßnahmen werden ausdrücklich als zu wenig dargestellt. Konkret steht hier direkt, dass diese Maßnahmen zum Stillstand gekommen sind, das wissen wir alle, wir kriegen auch regelmäßig die Ergebnisse vom Feinstaubalarm und nicht nur der Menschenrechtsbeirat, sondern, denke ich, auch Etliche hier im Gemeinderat werden das unterstützen, dass Maßnahmen dringend notwendig sind, um auch im Kfz-Verkehr etwas beizutragen, dass der Feinstaub reduziert wird. Es wird klar gesagt, dass der Kfz-Verkehr eine enorm hohe Mitverantwortung hat beim Feinstaubproblem und bei anderen Problemen, bis zu 70 %, es steht im Bericht drinnen, ich zitiere aus diesem Bericht, Sie haben ihn vielleicht nicht gelesen, ich habe ihn schon und habe auch nicht dieses Kapitel, das für Sie unangenehm ist, übersprungen, sondern mir zu Gemüte geführt. 70 % Stickstoffoxide sind verantwortlich aus dem Kfz-Verkehr und beim Feinstaub bis zu 50%, als Ursache gesehen. Also appelliere ich dringend, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen und auch sich die Empfehlungen zur Kenntnis zu nehmen, sodass wir im nächsten Jahr einen positiveren in diesem Bereich haben. Danke sehr (Applaus Grüne). Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Verfassung, Organisatin, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte den Antrag, der Gemeinderat wolle den Menschenrechtsbericht 2012 zur Kenntnis nehmen. GR. Mag. Sippel: Auch wenn es sich da „nur“, unter Anführungszeichen, um einen Evaluationsbericht handelt auf Basis der Rückmeldungen von der Politik, aus der Verwaltung oder auch von den Fokusgruppen, ist es uns wiederum nicht möglich, diesem Bericht zuzustimmen, weil er wieder auf den Empfehlungen des vorangegangenen Berichts, nämlich aus dem Jahr 2011, fußt und da sind ganz einfach Empfehlungen dabei, die auch unseren Anschauungen diametral gegenüberstehen. Ich nehme heraus das Thema Betteln, also die Empfehlungen in diese Richtung sind für uns nicht tragbar, das Gleiche betrifft zum Beispiel das Alkoholverbot, das ist für uns aus sicherheitspolitischer Sicht auch eine Notwendigkeit, dazu bekennen wir uns und wenn der Menschenrechtsbeirat zu dem Schluss kommt, dass diese Empfehlung notwendig ist, sich gegen das Alkoholverbot beispielsweise am Hauptplatz auszusprechen, dann können wir da nicht mit. Das Gleiche gilt auch im Übrigen für den muttersprachlichen Unterricht und, und, und. Also da sind einfach viele Punkte, die es uns nicht möglich machen, das Ganze auch zu unterstützen, wenngleich es auch Empfehlungen gibt, die natürlich sofort unsere Unterschrift bekommen würden hinsichtlich Gesundheit, beim Wohnen gibt es ein paar auch, Umwelt, was Sie ja auch als Menschenrecht hier angesprochen haben, saubere Umwelt als Menschenrecht, das ist natürlich etwas, was von uns unterstützt wird, aber es ist aufgrund vieler Empfehlungen, auf die dieser Evaluationsbericht basiert, uns nicht möglich zuzustimmen, wenngleich wir auch Respekt haben vor dieser Arbeit, die hinter diesem Bericht steckt, das ist ja wieder relativ umfangreich ausgefallen. Aber ganz einfach wie in den letzten Jahren auch, solange diese Empfehlungen in dieser Form sich auch in diesem Bericht wiederfinden, ist es für uns nicht möglich, da zuzustimmen (Applaus FPÖ). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Berichterstatterin: GR.in Katholnig 11) StRH-041988/2012 Sozialausgaben der Stadt Graz GR.in Katholnig: Sehr geehrter Herr Stadtrat Rüsch, hoher Gemeinderat! Der Stadtrechnungshofbericht liegt vor über die Sozialausgaben der Stadt Graz. Der vorliegende Prüfbericht zeigt, dass es ein breites Spektrum gibt bei städtischen Sozialleistungen und damit in Zusammenhang stehende Ausgaben und Einnahmen und Gesetzeslagen. Eine Komplexität zum Thema Sozialausgaben, das zeigt es deutlich auf, wie viele verschiedene Fälle es gibt, der Umfang der Kosten, das Leistungsangebot usw. und Prüfungshandlungen wurden vom Stadtrechnungshof daher gezielt unter bewussten Einschränkungen durchgeführt. Die Trennung der Sozialausgaben in Leistungen auf Grundlage gesetzlicher Aufträge und freiwilliger Leistungen zeigte, dass der wesentliche Teil der Ausgaben im gesetzlichen Bereich lag, was zu einer Verteilung und vor allem zu einer Last auf Stadt und Land führte. Die beiden mit den Sozialleistungen betrauten großen Fachabteilungen der Stadt Graz, die Projekte Sozialraumorientierung und Case-Management mit wirkungsorientiertem Fokus hat einen wesentlichen Schritt zum Erhaltung und zur Verbesserung der Sozialleistungen beigetragen. Trotzdem sollten die Sozialausgaben im selben Maße wie in den letzten zehn Jahren weitersteigen, würde das zu einer starken Einschränkung des Handlungsspielraumes des künftigen Budgets führen. Ich gratuliere den Abteilungen für diesen Prüfbericht (Applaus SPÖ). Die Berichterstatterin stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. GR. Mogel: Werter Stadtsenat, hoher Gemeinderat, geneigte Zuhörer auf der Galerie! Selbstverständlich werden wir dem sehr umfangreichen und ausführlichen Bericht des Stadtrechnungshofes durch den freiheitlichen Gemeinderatsklub wie auch schon im Kontrollausschuss zustimmen. Ich nutze aber diese Gelegenheit, aber noch einmal auf einen ganz wesentlichen Punkt hinzuweisen. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, ist ein großer Teil der durch die Stadt geleisteten Sozialausgaben von übergeordneten Ebenen, Bund und Land, der Stadt überbunden. Tendenz stark steigend. Im Rahmen des Finanzausgleichs wurde aber über die letzten Jahre die Bedeckung dieser steigenden Mehrausnahmen nicht zugeteilt. Zu diesem Thema, dem grauen Finanzausgleich, hat Gemeinderat Hötzl bereits letztes Jahr einen dringlichen Antrag gestellt. Aus diesem Grund möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal den Herrn Bürgermeister, ist leider nicht da, auffordern, gemeinsam mit anderen Städten im Städte- und Gemeindebund auf die immer größer werdenden Ausgaben und Anforderungen durch überbundene Sozialausgaben, vor allem in wachsenden Ballungsräumen, hinzuweisen. Durch die von höheren Ebenen bestimmten immer größer werdenden Sozialaufwendungen wird uns als Stadt Graz immer mehr der Spielraum genommen, eigene soziale Schwerpunkte zu setzen und zu finanzieren. Ich gehe aber davon aus, dass wir hier vor Ort wohl am besten wissen sollten, wie wir unsere Grazer Bürger unterstützen können (Applaus FPÖ). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Bergmann 12) StRH-044187/2013-1 Öffentliche Kinderspielplätze der Stadt Graz GR.in Bergmann: Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, liebe Kinder vom Kinderparlament! Schön, dass ihr Zeit gefunden habt, dass ihr heute bei dieser Gemeinderatssitzung teilnehmen könnt. Dieser Bericht über die Kinderspielplätze der Stadt Graz ist eine Besonderheit hier im Gemeinderat und auch im Kontrollausschuss. Dies zu verdanken haben wir aber auch dem Stadtrechnungshof, dass wir hier einmal die Anliegen gemeinsam mit den Kindern erörtern können und zwar, dieser Prüfbericht wurde erstellt im Rahmen dessen, dass wir dieses 20-jährige Bestehen des Stadtrechnungshofes feiern konnten, die offizielle Feierstunde ist aber zugunsten dieses Prüfberichtes ausgefallen und es war, glaube ich, eine ganz tolle Idee. Es war einfach der Gedanke dahinter, die Institution des Stadtrechnungshofes und die Arbeit des Stadtrechnungshofes auch den jüngsten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Graz besser zu vermitteln und so wurde gemeinsam mit den Kindern des Kinderparlaments sich zusammengesetzt, es wurden gemeinsam mit den Kindern die Prüfthemen ausgewählt und die Schwerpunkte für diesen Prüfbericht festgelegt. Die Kinder des Kinderparlaments schlugen daher die Prüfthemen der Kinderspielplätze vor und zwar mit ganz speziellen Schwerpunkten. Hier ging es um die Toiletten, um das Rauchen, die Sauberkeit der Spielplätze und der Sicherheit. Es wurde gemeinsam mit den Kindern auf zwei Spielplätzen eine Fragebogenaktion zu diesen Themen genau durchgeführt und auch der Zustand der Spielgeräte und die vorhandenen Toiletten geprüft. Es wurde auch genau angesehen die Rauchfreiheit am Spielplatz, und hier geht es nicht um den Rauch von Lagerfeuern, sondern das Thema Rauchen, das wir auch heute bei den dringlichen Anträgen zum Thema machen werden. Es ist den Kindern hier gegangen, und das war ganz interessant, also dass die Kinder durchaus auch ihre eigene Sicherheit im Auge haben, dass es hier nicht nur geht um den Gestank, der verbreitet wird, sondern dass festgestellt wurde, dass unheimlich viel weggeworfene Zigarettenstummeln auf Spielplätzen liegen und dass hier natürlich gerade in diesem Bereich eine große gesundheitliche Gefahr für die Kinder ausgeht. Es wurde das Thema Sicherheit auch im Bereich Beleuchtung, dann Fallschutz bei den Spielgeräten sich genau angeschaut, es wurde auch das Thema hundefreie Zone auf Spielplätzen erörtert, es war das Thema Alkohol vorrangig und auch die Präsenz der Ordnungswache und der Polizei wurde unter anderem genannt. Die Prüfung zeigte, dass von den Fachleuten und EntscheidungsträgerInnen der Stadt Graz und auch der Holding Graz durchaus viele Wünsche bereits im Vorfeld der Kinder durchleuchtet wurden und dass hier Handlungen gesetzt wurden, auch wenn es hier Kritik von Seiten des Stadtrechnungshofes gegeben hat, dass die Kompetenzen der Spielplätze mit dem Haus Graz eigentlich noch mehr aufgesplittet wurden, aber trotzdem ist erfreulich zu berichten, dass hier die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Verantwortlichen in den Abteilungen bei der Holding durchaus sich der Problematik bewusst waren und hier vorbildhaft gehandelt haben. Es wurde von der Holding die Instandhaltung, die Wartung der Spielplätze und Spielgeräte ordnungsgemäß und gesetzeskonform durchgeführt, die zuständigen Stellen im Haus Graz erbrachten auch die Leistungen im Bereich Planung und Instandhaltung mit Kompetenz und mit sehr viel Engagement. Es ist noch zu sagen, dass die Kinder des Kinderparlaments mit größtem Engagement bei der Sache waren und dass auch für die Prüfer und Prüferinnen des Stadtrechnungshofes das eine ganz neue Erfahrung war, die ganze Sache aus dem Blickwinkel der jungen Bürger und Bürgerinnen zu sehen. Der Prüfbericht enthält natürlich auch eine ganze Reihe von Empfehlungen, die wir bei der Kontrollausschusssitzung sehr intensiv diskutiert haben und wir erwarten uns natürlich, dass diese Empfehlungen zum Großteil auch wirklich im Interesse der Kinder umgesetzt werden. Bei dieser Stelle möchte ich noch einmal herzlichen Dank an euch aussprechen und natürlich auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtrechnungshofes und ich bitte um die Annahme dieses Prüfberichtes. Dankeschön (allgemeiner Applaus). Die Berichterstatterin stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Frölich 13) StRH-046130/2013 Verlängerung Straßenbahnlinie 7 sowie Umgestaltung und Neuorganisation Riesplatz und Ausbau und Umgestaltung der Landesstraßen B65 und L324 GR. Mag. Frölich: Sehr geehrter Herr Stadtrat, hoher Gemeinderat! Noch ein Stück aus dem Kontrollausschuss, ein Bericht über die Verlängerung der Straßenbahnlinie 7, Umgestaltung und Neuorganisation des Riesplatzes und Ausbau und Umgestaltung der Landesstraßen B65 und L324. Im Zusammenhang mit der Neuerrichtung des MedCampus und der neuen Zahnklinik bin ich schon mitten bei den Eckdaten des Projektes, soll diese Verlängerung hier stattfinden und wurde vom Stadtrechnungshof geprüft diese geplante Verlängerung. Die Eckdaten des Projektes sind, wie gesagt, die Erschließung des Campus und der Zahnklinik, die Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch Taktverdichtung der Straßenbahnlinie 7, im Wesentlichen die Gewährleistung auch eines barrierefreien Zuganges zur Straßenbahn, die gesamte Neuorganisation des Riesplatzes für städtische und regionale Busse mit Erhöhung auch deren Leistungsfähigkeit und Taktverdichtung, die Neugestaltung des Riesplatzes insgesamt, wie erwähnt aber auch die Verbesserung der Geh- und Radwegsituation, weiters die Schaffung von zusätzlichen Radabstellplätzen und noch einige Punkte. Der Stadtrechnungshof hat die Gesamtkosten des Projektes festgestellt, erhoben muss man sagen, seitens der Stadtbaudirektion wurde das angegeben, mit 27.151.000 Euro. In seiner Stellungnahme zum Bedarf stellt der Stadtrechnungshof fest, dass es sich naturgemäß nicht um ein klassisches Neuerschließungsstraßenbahnprojekt handelt, sondern den Ausbau einer bestehenden Endschleife zur schon erwähnten besseren Anbindung der im Bau befindlichen Campus-Gebäude und einer zusätzlichen Erschließung des nördlichen Teils des LKH-Klinikums. Der Stadtrechnungshof stellt fest in seinem Bericht, dass es nachvollziehbar war, dass es durch die Neuorganisation des Riesplatzes, die Neugestaltung der Endschleife und der übrigen Maßnahmen, wie zum Beispiel Ausbau Geh- und Radwegenetz, zu einer verkehrstechnischen Entlastung des Gebietes kommen werde. Es wird festgestellt, dass in den verkehrspolitischen Leitlinien Graz 2020 Graz sich als Straßenbahnstadt positioniert und der Ausbau von Straßenbahnlinien wesentlicher Bestandteil der künftigen Grazer Verkehrspolitik ist. Es wird noch einmal auf die Herstellung des barrierefreien Zuganges verwiesen und noch einmal darauf verwiesen, dass der Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes und Ausbau der Straßenbahnlinie den Vereinbarungen des Mobilitätsvertrages, der Ihnen bekannt ist, Mobilitätsvertrag LKH-Quadrant, entspricht. Ich fasse zusammen, es gibt da noch die Stellungnahme zur Kostenschätzung, hier stellt der Stadtrechnungshof fest, dass diese Kostenschätzungen überprüft wurden, elektronisch vorgelegen sind und hinsichtlich der formalen Richtigkeit und rechnerisch keine Auffälligkeiten festgestellt wurden. Auch hinsichtlich der Massenermittlungen und Einheitspreise wurde vom Stadtrechnungshof festgestellt, dass diese plausibel sind und keine Auffälligkeiten festgestellt wurden. Es gibt dann noch die Stellungnahme zu den Folgekostenberechnungen. Die durch die Stadtbaudirektion vorgelegten Folgekostenberechnungen für die Erhaltung der baulichen Anlage werden in der Höhe von rund 150.000 Euro per anno angenommen und die Mehrkosten des Straßenbahnbetriebes in Höhe von rund 430.000 Euro durch die Holding Graz bekanntgegeben. Diese wurden auch rechnerisch geprüft. Die Herleitung der einzelnen Kostenparameter, stellt der Stadtrechnungshof fest, waren im Ansatz plausibel und nachvollziehbar. Zuletzt gibt es noch die Stellungnahme zur geplanten Finanzierung. Gemäß der Aufstellung der Stadtbaudirektion konnten aus Einsparungen bei diversen Projekten rund 5.651.000 Euro für dieses Projekt umgeschichtet werden und der Investitionsrahmen, die berühmten 100 Millionen 2013 bis 2017, wurden durch dieses gegenständliche Projekt im Ausmaß von etwa 21,5 Millionen belastet. Das waren die wesentlichen Punkte dieses Prüfberichtes. Ich stelle namens des Kontrollausschusses den Antrag, dass der Gemeinderat den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses zur Kenntnis nehmen möge. Danke (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Kaufmann NT 14) Präs. 28296/2013-2 Ausgliederung Stadtarchiv Gesundsatzbeschluss GR.in Kaufmann: Ich darf den Grundsatzbeschluss zur Ausgliederung des Stadtarchivs näherbringen, hoher Gemeinderat, und zwar geht es hierbei darum, dass die Leistungen des Stadtarchivs, die auch als solche im Steiermärkischen Archivgesetz aufscheinen, nunmehr in dass Stadtmuseum Graz GesmbH integriert werden sollen und dieser Grundsatzbeschluss soll heute gefasst werden, damit die zuständigen Abteilungen des Magistrates damit eben beauftragt sind, die Umsetzungen, die notwendigen Schritte eben zu veranlassen. Das ist der Grundsatzbeschluss und ich darf um Zustimmung bitten. Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Grundsatzbeschluss fassen, das Stadtarchiv in die Stadtmuseum Graz GmbH zu integrieren und diese gemäß § 16 Abs. 4 StAG mit allen dort umrissenen Aufgaben zu betrauen. Zu diesem Zweck werden die zuständigen Abteilungen des Magistrates beauftragt, die für die Umsetzung dieser Maßnahme notwendigen Schritte zu veranlassen und die erforderlichen Organbeschlüsse vorzubereiten. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich darf auch Herrn Direktor Hochreiter vom GrazMuseum auf der Galerie begrüßen. StR.in Rücker: Werte Regierungskollegen, -kolleginnen, werte Mitglieder des Gemeinderates, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Zum Stadtarchiv möchte ich mich natürlich zu Wort melden, nachdem es zwar sich hier um ein Präsidialamtsstück handelt in der Verantwortung des Bürgermeisters. Die beiden Abteilungen, um die es geht, das GrazMuseum und das Kulturamt, wo das Archiv jetzt von einem Ort zum anderen wechseln soll laut dieses Grundsatzbeschlusses, aber in mein Ressort fallen, möchte ich ein paar Dinge dazu ausführen auch deswegen, weil wir als grüne Fraktion diesem Beschluss nicht zustimmen werden. Es ist so, dass ein ganzes Jahr lang, nachdem schon Anfang des Jahres in der Dreierkoalition beschlossen wurde, dass dieser Transfer stattfinden sollte, eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, auch sehr stark auf mein Betreiben hin, um die Zielsetzungen, aber auch die Umstände, die damit einhergehen, einer näheren Prüfung zu unterziehen, ich war auch an sehr vielen Sitzungen beteiligt. Jetzt ist es so, dass das Archivgesetz vorsieht drei wichtige Kriterien, das ist die Zweckmäßigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit, wir kennen das ja auch aus der Budgetpolitik, die gewährleistet sein müssen. Über die Zweckmäßigkeit kann man streiten, ich denke, es ist genauso gut im Kulturamt wie im GrazMuseum ein Archiv aufgehoben, es gibt sicherlich auch in einem GrazMuseum so wie es aufgestellt ist, auch einige Optionen und Potenziale, die ein Stadtarchiv dort entwickeln kann, das bestreiten wir nicht. Also inhaltlich kann man diesem Transfer ohne weiteres zustimmen. Allerdings und insbesondere, weil ich in den letzten Tagen die ersten Vorschläge auf den Tisch bekam, was das Budget 2015 anbelangt und auch die Tendenz herauslesen konnte, in welche Richtung dieses Budget geht, möchte ich die Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit noch einmal herausgreifen, die mit dieser Übertragung nicht erfüllt werden können. Beim besten Willen ist es auch aus dem Grundsatzbeschluss so nicht herauszulesen. Im Vergleich zum Voranschlag 2014, der vom Kulturamt vorgelegt worden wäre oder worden ist für das Stadtarchiv, muss ein Mehraufwand mindestens in der Höhe von 85.900 Euro pro Jahr angesetzt werden. Jetzt hat der Herr Stadtrat gemeinsam mit der Arbeitsgruppe sich dazu entschlossen, den Jahresabschluss 2012 als Basis heranzuziehen, als das Stadtarchiv wesentlich höher dotiert war, auch deswegen, weil damals Personalkonstellationen waren, die den meisten hier bekannt sind, die auch zu einer höheren Entlohnung als sinnvoll stattgefunden haben, das heißt, dass man von einem höheren Voranschlag ausgegangen ist und einen höheren Abschluss als im letzten Jahr und auch für das Jahr 2014 vorgenommen worden wäre. Wenn man noch dazurechnet, dass Folgekosten nachkommen bis hin zu einer anderen Dotierung im Bereich der Geschäftsführung bis hin Übertragungskosten, die noch gar nicht definiert sind, bis hin zu einer Übertragung von Overheadkosten muss man davon ausgehen, dass die Übertragung des Stadtarchivs einen Mehraufwand bedeutet im Eckwert des Kulturbudgets. So oder so ist das ein Faktum, dem wir nicht so zustimmen können, weil gleichzeitig die Vorgaben, gerade für das Kulturbudget, die daherkommen, eine sehr drastische Reduktion des Budgets anbelangen, das heißt, eine Ausweitung der Aufgaben und dann am Ende diese Aufgabe in dem Ausmaß gar nicht erfüllen zu können, halten wir einfach nicht für sinnvoll. Also hier geht es wirklich um die Frage der Folgekosten und der Kosten, die als Mehrkosten zu sehen sind und deswegen werden wir dem Stück nicht zustimmen. Trotzdem möchte ich sagen: Ein Jahr lang haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Stadtarchivs jetzt diese Diskussion aushalten müssen, wo nicht klar war, wie es weitergeht. Deswegen denke ich mir, ist es wichtig, irgendwann einmal den Beschluss zu fassen, damit die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wissen, wie es weitergeht. Deswegen der Grundsatzbeschluss soll sein, er wird von uns nicht mitgetragen eben auch mit dem Verweis, dass mir als Stadträtin auch die Sorgfaltspflicht obliegt, darauf hinzuweisen, dass es nicht günstiger beziehungsweise auch nicht zu gleichen Kosten, wie es im Kulturamt weitergeführt hätte werden können, stattfinden wird und deswegen keine Zustimmung von der grünen Seite (Applaus Grüne). GR. Luttenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Also als KPÖ können wir diesem Stück die Zustimmung nicht geben. Wir hatten vorgestern ja im Ausschuss zumindest ansatzweise die Möglichkeit, hier die Stellungnahmen abzugeben, was die Grünen und wir getan haben und ich möchte da fortsetzen, wo die Lisa Rücker aufgehört hat und ich möchte es salopp sagen: Also zuerst würde ich Sie ersuchen, mal ein bisschen nachzusinnieren, was die Worte seit ungefähr 20 Jahren so für eine Bedeutung gewonnen haben, dass eine Wort lautet Reform und andere Wort lautet Ausgliederung. Ich habe jetzt bald 43 Berufsjahre hinter mich gebracht und war vor allem Arbeitnehmervertreter und Gewerkschafts- und Arbeiterkammeraktivist und wenn ich das Wort Reform höre, also seit der Regierung Vranitzky kriege ich da als Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertreter immer eine Ganslhaut. Wenn ich das Wort Ausgliederung oder Zusammenlegung höre, möchte ich nicht leugnen, dass es Effekte gibt, die überlegenswert da und dort sind. Aber, wenn ich das Wort Ausgliederung in dem Zusammenhang höre, bleibt mir die Ganslhaut bestehen. Die Kollegin Rücker hat sozusagen sachlich versucht zu erklären, ich will sie da nicht weiter interpretieren, ob diese Synergieeffekte machbar sind oder nicht, aber wenn ich mir das Papier durchlese, und das habe ich mir jetzt genauer durchgelesen, möchte ich salopp sagen, diese geplante Zusammenlegung geht voll auf Kosten der Belegschaft (Applaus KPÖ), denn da sehe ich die einzige Synergie in Wirklichkeit. Im Text steht drinnen von flexibler Arbeitsgestaltung, steht drinnen von 25%igen Einsparungsmöglichkeiten, wenn die betroffenen Magistratsbediensteten in Pension gehen. In den Medien wurde erklärt, was willst denn, wir werden ja mehr Leute anstellen. Ja was soll ich denn dazu sagen, also da werden mehr Leute angestellt und trotzdem wird um 25 % eingespart? Ich möchte das deswegen so betonen, derselbe Ausschuss, wo wir da drinnen sind, diskutiert seit geraumer Zeit ethische Ansätze, wenn es um Auftragsvergaben geht der Stadt Graz ab einer gewissen Höhe an Unternehmen. Da steht drinnen oder da soll drinnen stehen, dass nach ökologischen Kriterien ausgegangen wird, dass nach sozialen Kriterien ausgegangen wird und, sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden doch verstehen, das was für anderen gilt, das, muss ja für uns wohl auch gelten und ich ersuche wirklich auch hier alle Damen und Herren im Saal, die im Hintergrund eine gewerkschaftliche oder eine personalvertreterische Funktion haben, darüber nachzudenken. Das sind sozusagen meine und unsere Gründe, warum wir diesem Stück so nicht zustimmen können. Danke (Applaus KPÖ). Stadtrat Hohensinner übernimmt um 14.15 Uhr den Vorsitz. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich möchte mich selbst gerne zu Wort melden. Zunächst einmal zur sogenannten Zweckmäßigkeit, vielleicht ein Hinweis, dass zweckmäßig, sparsam, wirtschaftlich gearbeitet werden muss, ist nicht nur Gegenstand des Archivgesetzes, sondern es ist Gegenstand des gesamten öffentlichen Haushalts, ich denke, dass ist eine Selbstverständlichkeit. Ich möchte ganz gerne zur Zweckmäßigkeit ein paar grundlegende Ausführungen machen. Das war der Ausgangspunkt über die Überlegung, das Archiv zum GrazMuseum, zum Stadtmuseum zu übertragen und zwar deshalb, weil das Archiv und das Graz Museum die beiden historischen Kompetenzzentren der Stadt sind. Es ist gibt von der Fragestellung her sehr viel Überschneidungen, beide sammeln, wenn ich das ganz simpel so ausdrücken darf, und es gibt auch durchaus einen Bereinigungsbestand in beiden Sammlungen sowohl des Archivs als auch des Graz Museums. Es gibt sicherlich die Möglichkeit, hier Synergien aus diesem gemeinsamen Gegenstand, wenn auch die Fragestellungen natürlich unterschiedlich sind, aber aus diesem gemeinsamem Gegenstand zu ziehen von Publikationen beim Historischen Jahrbuch der Stadt Graz über Ausstellungen oder eben auch über Sammlungspolitik. Ich denke, das ist ja auch nicht bestritten worden von der jetzt zuständigen Stadträtin Kollegin Rücker. Bezüglich der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit würde ich einfach gerne wieder ein paar Märchen aufräumen. Zunächst einmal, wenn man die Aussage von der Kollegin Rücker nimmt, nämlich es wird teurer und dann die Aussage vom Kollegen Luttenberger, es geht auf Kosten des Personals. Das passt wohl nicht zusammen, entweder wird eingespart oder es wird nicht eingespart. Aus meiner Sicht ist die Antwort auf diese Frage ziemlich klar. Ich teile durchaus oder ich verstehe durchaus die gesellschaftspolitische Auffassung, die Kollege Luttenberger hier genannt hat, dass es durch die unterschiedlichen Arbeitsmärkte im Bereich von Personen, die im GrazMuseum arbeiten und von Personen in der Stadt nach dem Gemeindebedienstetengesetzes günstiger ist, Personen nach Kollektivvertrag und nach den Bedingungen des GrazMuseums aufzunehmen. Es ist auch durchaus zu erwarten, dass die Nachbesetzungen mit Kunsthistorikerinnen und Kunsthistorikern gelingen kann und muss auch zugeben, es soll auch gesagt werden, dass hier einfach andere Bedingungen möglich sind. Es geht nicht nur um den Gehalt, es geht auch um die Flexibilität. Aber, und das möchte ich gerne auch dem Kollegen Luttenberger sagen, vielleicht haben Sie einmal die Gelegenheit, mit den Personen im GrazMuseum zu sprechen dazu. Wir können die Arbeitsmarktbedingungen unter den Kunsthistorikern nicht verändern, aber es sind alle, die dort arbeiten überzeugt, dass für sie diese Tätigkeit ganz, ganz wichtig ist, auch unter den jetzigen Bedingungen, dass das für sie durchaus auch ein Sprungbrett ist, die eine Dame kommt aus Deutschland, um eben auch zu Hause in Deutschland eine bessere Anstellung zu bekommen. Ich möchte damit sagen, dass völlig klar ist, wenn man Gleiches mit Gleichem vergleicht, und das ist das Jahr 2012, weil wir dort eine Vollbesetzung nach dem Dienstpostenplan hatten im Archiv und 2013 waren dort drei Personen weniger. Wenn die nachbesetzt werden, so kommt es insgesamt in diesem Bereich zu Einsparungen. Zu den Folgekosten ist auch auf Nachfrage bis jetzt nichts anderes gekommen als die Eintragung ins Firmenbuch, das wird bewältigbar sein, nehme ich an, sodass eben tatsächlich, und das ist ein wichtiger Punkt in diesen Überlegungen, die Synergieeffekte, die im inhaltlichen Bereich zwischen dem Graz Museum und dem Archiv gesehen werden, mittelfristig jedenfalls voll zum Tragen kommen. Inwieweit dort zusätzliche Personen angestellt werden oder ob der Personalstand reduziert wird, wird dann Aufgabe der Geschäftsführung des GrazMuseums sein, es ist auch die Aufgabe weiterhin selbstverständlich, das durch die Kulturabteilung zu betreuen und es wird auch die politische Aufgabe der Kulturstadträtin, der Lisa Rücker, sein, dem zuzustimmen oder das eben abzulehnen. Ich bin daher schon der Meinung, dass, wenn das jetzt auch nicht die Wahnsinnsreform des Hauses Graz darstellt, aber das es ein wichtiger kleiner Schritt ist, der zweckmäßig ist, der letztlich auch zu einer Verbesserung führen kann mittelfristig, wie gesagt, durch die Zusammenführung der beiden Kompetenzzentren, der selbstverständlich auf den Arbeiten des Kulturamtes aufbaut und damit, denke ich, zu einer Aufwertung natürlich des GrazMuseums führt, das ist keine Frage, aber damit insgesamt einen guten Schritt darstellt. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei der Arbeitsgruppe bedanken, die jedenfalls sehr intensiv gearbeitet hat und diese Arbeiten sehr unterstützt hat und die Detailbeschlüsse dazu werden dann wahrscheinlich im Februar auf der Gemeinderatstagesordnung stehen (Applaus ÖVP). Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 14.20 Uhr den Vorsitz. StR.in Rücker: Ich möchte nur noch einmal ganz klar darauf eingehen, dass es hier um eine budgetpolitische Diskussion geht und weniger um eine Diskussion des Inhaltes des Archivs und wie das wo gut betreut werden kann und gut aufgesetzt sein kann. Es ist so, dass zum Voranschlag, der für 2014 beschlossen wurde, 86.000 Euro zusätzlich auf den Eckwert des Kulturamtes gelegt werden müsste. Es steht übrigens nicht im Stück drinnen, woher dieses Geld kommt, aber dieses Geld muss mehr in den Eckwert 2014 aufgenommen werden, das heißt, ich nehme an, dass wirst du lockermachen dieses Geld. Aber gleichzeitig weiß ich schon, dass wir das 2015er-Jahr jetzt zum Beispiel eine Vorgabe haben, die heißt, 1,4 Millionen weniger im Kultureckwert, das heißt, wir bekommen jetzt vorher eine Aufgabe zusätzlich, die wir ja dann bewältigen werden müssen und gleichzeitig bekomme ich schon die Vorausschau, wir werden darüber noch sehr intensiv verhandeln müssen, dass eigentlich weder für diese noch für andere Aufgaben und für ganz viele Aufgaben, wenn man sich den Kulturbereich anschaut, wo ist der Ermessensspielraum, wird wieder die Basis entzogen. Und vor dem Hintergrund sage ich hier noch einmal ganz klar, es wird zu einem Mehraufwand kommen zu dem, was wir kalkuliert haben, wenn das Archiv geblieben wäre und wir hätten damit eine andere Ausgangsbasis, auch wenn 86.000 Euro im gesamten Kulturbudget nicht viel sind, aber es ist eine Aufstockung, die jetzt erfolgt, damit sie uns nachher dann in wesentlich größerem Ausmaß wieder einschränkt und ich will das aus der Perspektive hier beleuchten, weil das wird in allen Ressorts ein Thema werden, wenn die Vorgaben, so wie sie kommen, kommen, dass man nicht hergehen kann und vorher Aufgaben ausweiten kann und dann hergehen und dann sagen, insgesamt legen wir irgendwelche Prozentgrößen drüber, die in dem Fall dann wieder bedeuten, dass weder diese Basis noch eine andere gegeben ist. Ich will es nur sagen und das ist der Grund, warum ich dagegen stimme, es ist eine budgetpolitische Frage, vor allem inhaltlich weiß ich, dass das Archiv im Kulturamt super betreut wurde und ich gehe davon aus, dass auch im GrazMuseum für das Archiv ein guter Platz ist und dass da eine gute Synergie inhaltlich gefunden werden kann, kostenmäßig ist es nicht synergetisch, das wissen wir aufgrund des Berichtes (Applaus Grüne). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich muss leider nochmals eine Klarstellung machen. Vergleichen wir bitte Gleiches mit gleichem. Wenn im Budget für das Jahr 2014 nicht mehr für die vollen Dienstposten, die zur Verfügung stehen, für sechs budgetiert wird, dann ist es doch klar, dass, wenn wir sagen, wir übertragen die gesamten Ressourcen für das Archiv an das Stadtmuseum, dass dann dieser Budgetwert ausgeweitet werden muss, weil er eben im Jahr 2014 nicht das gesamte Personal umfasst hat. Jetzt waren wir aber selbstverständlich so fair in den Diskussionen, dass wir diese Mehrkosten nicht vom Kulturamt genommen haben, sondern wir haben gesagt, es kommt aus dem gleichen Budget und wenn man Gleiches mit Gleichem vergleicht, dann ist es eben tatsächlich so aufgrund des genannten Umstandes, dass es zu einer Einsparung kommt. Würde das GrazMuseum sagen, ich brauche nicht sechs Personen, ich brauche nur drei, dann käme es dort genauso zu Einsparungen, aber das war nicht der Ausgangspunkt. Der Ausgangspunkt der Übertragung war, wir nehmen das Archiv mit den Personalressourcen und mit den Budgetressourcen und diese übertragen wir an das Stadtmuseum. Und wenn man das so macht, und da war das Jahr 2012 und es konnte kein anderes Jahr sein als 2012 als Ausgangspunkt, dann haben wir das so vollzogen. Das was das Kulturamt weniger ausgegeben hat durch eine geringere Besetzung, kann ich nur nochmals sagen, wurde nicht dem Kulturamt angelastet, insofern brauchst du da aus diesem Grund auch keine Angst für den Eckwert haben, wurde nicht dem Kulturamt angelastet, sondern kommt aus den allgemeinen Budgetmitteln. Natürlich kann man dagegen sein, das ist mir auch klar, aber ich glaube, dass wir da jedenfalls bei dieser Übertragung sehr fair und auch sehr transparent vorgegangen sind (Applaus ÖVP). StR.in Rücker: Ich muss noch einmal was richtigstellen. 2013 sind wir mit reduziertem Personal gefahren, weil eben offen war, wie es weitergeht. 2012 wurde vor allem in einem Dienstposten überhöht bezahlt, diesen Dienstposten gibt es nicht mehr, der auch quasi zweimal so teuer war wie jetzt ein Dienstposten in dem Bereich sein würde. Das heißt, wir haben eine 2012er-Ausgangslage, weil es eben besser zu dem Wunsch passt, das neutral darzustellen, steht eh auch so im Stück drinnen. 2014 ist angesetzt auf einer Basis, dass gut gearbeitet werden kann und nicht mit reduziertem Personal, sondern mit dem, wie es auf der jetzigen schon im Jahr 2013 genutzten Synergie, nämlich einer Kooperation, die ja schon etabliert wurde durch geteilte Mitarbeiter zwischen Graz Museum und Stadtarchiv, auf der aufbauend war 2014 kalkuliert zu einer einigermaßen guten verträglichen Personalsituation, nicht zur optimalsten und idealsten, das ist klar, weil da wünschen wir uns alle in allen Bereichen mehr, das ist überhaupt keine Frage. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich denke, dass Standpunkte soweit ausgetauscht sind. Wir kommen dann, wenn es keine weitere Wortmeldung mehr gibt, zur Abstimmung. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) angenommen. Berichterstatterin: StR.in Rücker NT 17) A 7-33362/2013-2 Gesundheitsleitbild der Stadt Graz. Implementierung des Gesundheitsleitbildes und deren Leitsätze als strategische Ziele für das Haus Graz StR.in Rücker: Nachdem ich seit September in diesem Gemeinderat warte, dass wir dieses Stück hier einbringen können und wir seit September relativ intensiv nämlich einerseits über den Sinn eines Leitbildes, vor allem über die Art, was es da überhaupt gibt, diskutiert haben und am Ende auch über die Verbindlichkeit diskutiert haben. Ein Leitbild, ein Gesundheitsleitbild, das übrigens mein Vorgänger schon begonnen hat zu entwickeln für den Bereich der Gesundheit in der Stadt Graz, ist nichts anderes als eine Leitlinie und ein übergeordnetes Bekenntnis, mit welchen Haltungen, mit welcher Vision in dieser Stadt Gesundheitspolitik gemacht wird. Es ist nicht mehr, es sind keine konkreten Maßnahmen. Auch weil die Martina dann in der Zeitung mir ausrichten hat lassen und auch im Ausschuss gesagt hat, es sei nicht ausreichend, es ist nicht ausreichend, um Gesundheitspolitik darzustellen, aber es ist ein Gesundheitsleitbild, in dem man sich zu bestimmten Grundsätzen bekennt, unter denen die Stadt als Handelnde innerhalb der Strukturen der Stadt und das heißt, in den Abteilungen, wenn es um Querschnittsmaterie Gesundheit geht, aber auch im Zusammenspiel mit den einzelnen städtischen Abteilungen gemeinsam Kriterien definiert, unter welchen Bedingungen gearbeitet wird. Und ein Kriterium und das hat die Diskussion sehr stark zwischen ÖVP, FPÖ und uns bestimmt, ist, dass Folgenabschätzung einen größeren Stellenwert bekommen soll in der Gesundheitspolitik, insgesamt natürlich in allen Politikfeldern Sinn macht, das ist eine Folgenabschätzung. Wenn Entscheidungen in der Politik getroffen werden, egal in welchem Bereich, sollte eine Stadt, eine Ebene drüber, auch das Land oder der Bund sind da angehalten, vorher über, zum Beispiel in dem Fall, Gesundheitsfolgen sich auseinandersetzen, damit Entscheidungen nicht gegen die Gesundheit der Grazer und Grazerinnen getroffen werden. Das würde Entscheidungen im Stadtplanungsbereich genauso wie in anderen Bereichen betreffen. Dieses Gesundheitsleitbild ist jetzt etwas abgeschwächt in den Punkten, trotzdem ist es eine Einladung an alle Akteure, dezidiert, bevor große Beschlüsse gefasst werden, sich die Frage zu stellen, und dazu gibt es inzwischen auch schon Praxisbeispiele auf Landesebene, welche Auswirkungen negativer oder auch positiver Art ein Beschluss, eine Maßnahme in der Stadt Graz hat. Noch einmal, generell die sieben Leitsätze, es geht um grundlegende Werteziele und Umsetzungs- und Kooperationsoptionen, es soll kein dezidierter Maßnahmenkatalog sein, aber Maßnahmen können sich besser etablieren lassen, wenn sie einer Leitlinie folgen und das ist der Grund, warum es das Gesundheitsleitbild gibt. Wir sind davon überzeugt, dass auch, wenn man hinschaut auf das, wie die Stadt im Subventionsbereich sich aufstellt, in Bereichen der Gestaltung in den Bezirken draußen, in der Kooperation mit externen Trägern, solche Leitbildhintergründe eine Möglichkeit bieten, besser zu bewerten, welche Aufträge in Zukunft in welcher Form vergeben werden und gleichzeitig wird es uns dabei unterstützen, interne gesundheitspolitische Maßnahmen besser zu bewerten und insoferne danke ich, dass doch nach einiger Diskussion, nach einigen Monaten es gelungen ist, dieses Gesundheitsleitbild jetzt einzubringen. Es ist in allen Fraktionen diskutiert worden, es liegt überall in der vollen Form auf. Wie gesagt, danke für die Unterstützung und hoffe auf weitere gute Kooperation, denn Kooperation ist ein wesentlicher Leitsatz, da geht es um die Kooperation zwischen den einzelnen Abteilungen in der Stadt, die dieses Leitbild hoffentlich verstärken. Danke (Applaus Grüne). Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1) Das Gesundheitsleitbild der Stadt Graz wird als Leitbild für das gesamte Haus Graz wirksam. 2) Eine vertiefende Information über das Gesundheitsleitbild für die städtischen Abteilungen und Beteiligungen durch das Gesundheitsressort soll stattfinden. GR.in Thomüller: Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer/Zuschauerinnen auf der Tribüne! Das Gesundheitsleitbild der Stadt Graz, wie es die Frau Rücker schon ausgeführt hat, ist sehr lange und ausführlich diskutiert worden. Vor allem unter der Führung der Fachhochschule, die dabei ausgezeichnete Arbeit geleistet haben. Jedoch am 16.10., wo das Stück zum ersten Mal auf der Tagesordnung im Umweltausschuss war, ist es zurückgestellt worden mit der damaligen Begründung, laut ÖVP zu unpräzise und zahnlos. Doch in Wirklichkeit ist die Neufassung dieses Stückes reine Pflanzerei. So steht unter anderem, aus dem Beschluss wird keine Verpflichtung zur konkreten Umsetzung der Vorschläge abgeleitet und plötzlich wird aus einem Sollen ein Können bei Planung von baulichen Maßnahmen, unserer Meinung nach müsste hier ein Müssen stehen. So funktioniert keine aufrichtige Gesundheitspolitik für unsere Grazerinnen und Grazer. Das aktuelle Papier bietet somit eine Verschlechterung und sagt nichts aus. Davor gab es eine Zusage von der KPÖ, nun müssen wir leider njet sagen. Dankeschön (Applaus KPÖ). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ) angenommen. Berichterstatter: GR. Pogner NT 15) Präs. 11615/2008-9 Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg und Schloßbergbühne Kasematten GmbH; Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat - Änderung GR. Pogner: Sehr geehrter Herr Stadtrat, meine Damen und Herren! Im ersten Stück geht es um die Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg und Schloßbergbühne Kasematten GmbH und zwar geht es da um die Vertretung der Stadt Graz im Aufsichtsrat, um eine Änderung. Und der Beschluss soll lauten. Als Vertreter der Stadt Graz im Aufsichtsrat der Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg und Schloßbergbühne Kasematten GmbH werden folgende Personen entsandt. Herr Dr. Hermann Pucher, Frau Mag.a Dr.in Elgrid Messner und Herr Bürgermeisterstellvertreter außer Dienst Dr. Peter Weinmeister. Und damit bitte ich um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Als Vertreter der Stadt Graz im Aufsichtsrat der Grazer Spielstätten Orpheum, Dom im Berg und Schloßbergbühne Kasematten GmbH werden folgende Personen entsandt. Herr Dr. Hermann Pucher Frau Mag.a Dr.in Elgrid Messner Herr Bgm.-Stv.a.D. Dr. Peter Weinmeister GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrte KollegInnen, sehr geehrte Stadtregierung, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Nicht zum ersten Mal, aber hoffentlich zum letzten Mal möchte ich darauf hinweisen, dass die Steuerungsrichtlinie der Stadt Graz wiederum nicht eingehalten wird. Wir haben in dieser Steuerungsrichtlinie einen Frauenanteil von 40% in den Aufsichtsräten beschlossen. Jetzt könnte man darüber streiten, gilt das nur für die Personen, die wir hin entsenden oder gilt das im Gesamtaufsichtsrat, aber völlig egal, die 40 % sind so oder so nicht eingehalten. Das heißt, wir haben wieder einmal ein Stück, wo gegen die Richtlinien der Stadt Graz verstoßen wird. Heute am Anfang von der Sitzung hat uns der neue Stadtrat da versprochen, er wird die Richtlinien der Stadt Graz einhalten. Für die alten Stadträte, glaube ich, gilt das, glaube ich, nicht so ganz, das ist eine vom Gemeinderat beschlossene Richtlinie, die hier einfach nicht eingehalten wird. Logischerweise müssen wir noch einmal dagegen stimmen, müssen wir gegen diese Besetzung stimmen und ich denke, in Zukunft sollte man entweder die Richtlinie ändern, das wäre zwar nicht gut, aber ehrlich, oder man haltet sich dran. Aber das Umgehen von Richtlinien macht so absolut keinen Sinn und werden wir nicht weiter tolerieren. Danke (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen. Berichterstatter: GR. Pogner NT 16) Präs. 2810/2014-2 Regionaler Arbeitsausschuss zum Thema Regionalpark Murauen; Entsendung eines sachverständigen Mitgliedes durch die Stadt Graz in den Ausschuss GR. Pogner: In dem Stück geht es um den Regionalen Arbeitsausschuss zum Thema Regionalpark Murauen und auch da geht es um eine Entsendung eines sachverständigen Mitgliedes durch die Stadt Graz in den Ausschuss und der Antrag lautet: Als Vertreter der Stadt Graz im Regionalen Arbeitsausschuss zum Thema Regionalpark Murauen wird Herr Dipl.-Ing. Robert Wiener, Abteilungsleiter der Abteilung für Grünraum und Gewässer nominiert. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Stadtsenates folgenden Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Als Vertretung der Stadt Graz im Regionalen Arbeitsausschuss zum Thema Regionalpark Murauen wird Herr Dipl.-Ing. Robert Wiener, Abteilungsleiter der Abteilung für Grünraum und Gewässer, nominiert. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Besucherinnen und Besucher, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nein, mir geht es nicht um die falsche Namensgebung, ich glaube, das ist hinlänglich bekannt, dass eine Staustufe ausschließt, dürfte also nicht Murauen heißen. Mir geht es eigentlich mehr darum, dass hier der Herr Dipl.-Ing. Wiener in den Ausschuss entsandt wird und ich aus vielen Gesprächen in der Abteilung weiß, wie prekär nach wie vor die Personalsituation ist. Ich weiß auch, dass der Herr Dipl.-Ing. Wiener des Öfteren einspringen muss für seine fehlenden Kollegen, die seit Monaten im Krankenstand sind. Ich frage mich ganz ehrlich, wie er das leisten soll. Wir werden diesem Stück zustimmen. Ich möchte aber trotzdem besonders dich, Gerhard, bitten, da noch einmal hinzuschauen, weil ich einfach weiß, dass dort viele Dinge liegen bleiben, weil es keine Kapazitäten gibt, das zu erledigen, zum Beispiel der Stadtparkbrunnen, die Sanierung ist bis heute nicht ausgeschrieben, was den Herrn Bürgermeister nicht sehr freut, das ist einfach eine Zusatzaufgabe und es bereitet uns wirklich Sorgen und das sollte allen Sorgen bereiten, denen das Thema Grünraum ein Anliegen ist. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Kaufmann NT 23) F 000797/2004-2 Feuerlöschverband Stadt Graz – Gemeinde Thal Abschlusseiner ergänzenden Vereinbarung GR.in Kaufmann: Hoher Gemeinderat! Uns verbindet immer wieder viel mit der Gemeinde Thal und zwar auch, wenn es um die Aufgaben mit der Feuerwehr geht. Da gibt es seit 1952 die Vereinbarung, dass wir als Stadt den Feuerlöschverband eben miterfüllen, die Feuerwehraufgaben, das wird jetzt nun abgeändert und geht in die Richtung, dass man nicht mehr alle Tätigkeiten mitausführt, sondern wirklich die überwiegenden Löschtätigkeiten und da geht es auch um einen Pauschalbetrag in der Höhe von 10.000 Euro, der der Stadt Graz zukommt für das Übernehmen der grundsätzlichen Feuerwehrtätigkeiten. Ich darf um Annahme dieses Antrages ersuchen. Die Berichterstatterin stellt namens des Ausschusses für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte den Antrag, der Gemeinderat wolle die einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes darstellende ergänzende Vereinbarung zum Feuerlöschverband Stadt Graz – Gemeinde Thal genehmigen und beschließen. GR. Luttenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Also um gleich das Geheimnis zu lüften, die KPÖ ist für die Annahme, aber nachdem ich mich teilweise seitens unserer Fraktion für die launigen Anmerkungen zuständig fühle, möchte ich hier eine machen. Ich würde gerne vorschlagen, dass die Grazer Stadtregierung und der Gemeinderat gemeinsam… horcht ihr mir zu? Ich würde gerne vorschlagen, dass die Grazer Stadtregierung und der Gemeinderat ein Schreiben an die Gemeinde Thal und deren politische Verantwortliche richtet, in dem sinngemäß Folgendes drinnen steht: Aufgrund unseres Gemeinderatsbeschlusses seht ihr, dass gelebte Solidarität kein Schlagwort ist, sondern wir selbstverständlich als Stadt Graz bereit sind, ab der Alarmstufe 2 hier mit unseren Feuerwehrkräften auszuhelfen. Wir hoffen natürlich, dass es so selten wie möglich vorkommt. Aber gleichzeitig würde ich schon anmerken, wenn es dann darum geht, dass die Gemeinde Thal mit ihrer Mülldeponie sozusagen auf das große Geld schielt und offenbar keine Probleme hat, dass der künftige Schwerverkehr über das Grazer Straßennetz rollt, da frage ich mich dann schon, wo die gelebte Solidarität ist (Applaus KPÖ) und das würde ich ersuchen, dass das in diesem Schreiben drinnen steht. Ende der Durchsage, danke fürs Zuhören (Applaus KPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Gibt es weitere Wortmeldungen? Ist die Frage, ob das Schreiben aufgenommen werden kann, ich weiß nicht, wer für das Schreiben verantwortlich ist, aber ich nehme an, das wird sich machen lassen. Danke für die Anregung. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Generelles Rauchverbot in Gastgewerbebetrieben GR. Pogner stellt namens von ÖVP, SPÖ, Grüne und Piratenpartei folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Pogner: Sehr geehrter Herr Stadtrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht, wie schon gesagt, um das generelle Rauchverbot in Gastgewerbebetrieben. Am 16. September 1992 hat sich die Stadt Graz mit der Unterzeichnung der Gründungserklärung des Netzwerkes „Gesunde Stadt“ dazu bekannt, Schwerpunkte im Bereich der Gesundheitsförderung zu setzen. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Nikotinabhängigkeit, die laut einer Studie der WHO aus dem Jahr 2002 in Europa und weltweit bereits die wichtigste Todesursache ist. 2004, also vor zehn Jahren, hat Herr Gemeinderat außer Dienst Univ.-Prof. Dr. Heinz Hammer im Grazer Gemeinderat eine Petition an die Österreichische Bundesregierung eingebracht, die zum Inhalt hatte, dass die Ratifikation der WHO- Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle durch den österreichischen Gesetzgeber so rasch wie möglich in die Wege zu leiten sei. Auch KellnerInnen und Lehrlinge haben ein Recht auf ihre Gesundheit und somit ein Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz, die Lehrer natürlich auch. Angestellte im Gastgewerbe… Zwischenruf unverständlich. GR. Pogner: Andreas, die Lehrer sind mir eingefallen, weil du da vor mir sitzt. Angestellte im Gastgewerbe in Österreich seien Arbeitnehmer zweiter Klasse, sagte Heinz Hammer bereits damals. Zum Schutz der ArbeitnehmerInnen muss das Rauchen in allen Gastronomiebetrieben verboten werden. Unterstützt wurde diese Forderung im Jahre 2010 auch von Univ.-Doz. Dr. Günter Forche, der zu diesem Zeitpunkt ärztlicher Leiter des Krankenhauses der Elisabethinen in Graz war. Seine eindeutige Aussage lautete: „Passivrauchen verursacht Tod, Krankheit und Invalidität.“ Der in Österreich zugelassene und von der Regierung genehmigte halbherzige Nichtraucherschutz ist bei weitem nicht genug. Zigaretten müssen nicht nur aus öffentlichen Gebäuden, sondern vor allem auch aus der Gastronomie verschwinden. Das bedeutet tatsächlicher Gesundheitsschutz für Raucher und Nichtraucher und stellt damit zusätzlich eine echte Chancengleichheit aller Gastronomiebetriebe her. Namens der ÖVP-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher den d r i n g l i c h e n A n t r a g , der Gemeinderat wolle beschließen, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, den Nichtraucherschutz in Form eines generellen Rauchverbotes in Gastgewerbebetrieben in den Nationalrat zur Beschlussfassung einzubringen und darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Modell zu implementieren, das Gastwerbetreibenden die getätigten Investitionen, die sie anlässlich der Einführung des Tabakgesetzes erbracht haben, entsprechend zu entschädigen. Dankeschön und ich bitte um Annahme (Applaus ÖVP). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 14.42 Uhr den Vorsitz. GR.in Mag.a Schleicher zum Antrag: Hoher Gemeinderat, lieber Harry! Dass der Schutz der Nichtraumer natürlich Priorität haben muss, steht außer Frage, dass aber eher dieses unglückliche Raucherschutzgesetz von einer schwarz/roten Regierung verbrochen wurde, steht auch außer Frage. Und natürlich haben sehr viele Wirte und Gastronomen, wie du erwähnt hast, schon enorme Investitionen getätigt, ob es da zu einer Entschädigung kommen kann, das müsste ja noch rechtlich geklärt werden. Wir sind der Meinung, dass die Gastronomen und Gastwirte auf alle Fälle die Wahlfreiheit haben müssen, ob sie ein Raucherlokal, ein Nichtraucherlokal oder ein gemischtes Lokal mit getrennten Räumen betreiben möchten und wir werden deinem Antrag deshalb nicht folgen (Applaus FPÖ). GR. Vargas: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne! Uns ist es ein großes Anliegen, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und in diesem Zusammenhang eben diesem Rauchverbot in Wirtshäusern werden wir zustimmen, allerdings werden wir beim zweiten Teil des dringlichen Antrages nicht mitgehen können, weil wir das nicht einsehen, dass die Wirte eigentlich diese Kosten ersetzt bekommen, weil sie eigentlich das auch ein bisschen mitverursacht haben. In diesem Zusammenhang hat die ÖVP herinnen, wie lange haben wir vor 20 Jahren diskutiert, um den Alkohol im Straßenverkehr zu reduzieren von 0,8 Promille auf 0,5 Promille. Das waren jahrelange Diskussionen, wo eben diese Lobby der Wirtshausbetreiber das lange Zeit verhindert hat. Ich denke, das ist so eine ähnliche Diskussion jetzt hier und deswegen werden wir da jetzt nicht mitgehen und werden den ersten Teil unterstützen (Applaus Grüne). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Dankeschön, gibt es weitere Wortmeldungen zum Inhalt dieses Antrages? Das sehe ich nicht. Ist dein Zusatzantrag jetzt zurückgezogen oder bringst du den noch ein? Ist zurückgezogen? Gut, wenn ich den Kollegen Vargas richtig verstanden habe, dann hast du eine Abstimmung, also es gibt hier keine punktuelle Anführung in diesem Antrag, aber dass wir über jeden der beiden Sätze extra abstimmen in diesem dringlichen Antrag. GR. Pogner: Ich sage einmal danke für die breite Zustimmung, die sich eh schon aufgrund der Dringlichkeit abgezeichnet hat. Zur Wahlfreiheit noch ganz kurz. Die Wahlfreiheit, die haben unter Umständen die Wirte aber auch nur sehr begrenzt, weil immerhin hat ihnen die Regierung dieses Rauchergesetz aufs Auge gedrückt und dann muss man noch dazusagen, die Wahlfreiheit, und um das geht es ja eigentlich in dem Antrag, für die Bediensteten, für die Angestellten in der Gastronomie, die haben diese Wahlfreiheit nicht, auch wenn es Personen gibt, die sagen, man muss ja nicht unbedingt in dem Lokal arbeiten, wo geraucht wird, aber als Angestellter hat man also diese Wahlfreiheit ganz sicher nicht und daher geht es in die Richtung, dass wir sagen, wir wollen vor allem die Bediensteten, die Beschäftigen in der Gastronomie schützen, dass die die Möglichkeit haben, einen gesunden Arbeitsplatz auch in Zukunft zu haben. Und in die Richtung von euch möchte ich nur sagen, ich habe es vorhin schon kurz ausgeführt: Die Wirte wurden dazu gezwungen, diese Investitionen zu tätigen, damit sie überhaupt in ihren Betrieben die Möglichkeit haben, beides anzubieten laut dem Gesetz. Jetzt haben sie Investitionen gemacht und da muss man schon so fair sein und sagen, wenn man sie schon dazu verdonnert hat, dann muss man auch dafür schauen, dass man ihnen die Möglichkeit gibt, in irgendeiner Form eine Abgeltung für diese Investitionen wieder zurückzubekommen, damit nicht das Ganze, was sie investiert haben, jetzt mit einem Strich im Gesetz dann wieder geändert ist und sie auf den ganzen Kosten sitzen bleiben. Aber nochmals herzlichen Dank für die breite Zustimmung und danke auch vor allem, wie gesagt, im Namen, das traue ich mich durchaus zu sagen, im Namen aller Angestellten in Gastronomiebetrieben. Dankeschön (Applaus ÖVP). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Dankeschön, wir kommen damit zur Abstimmung über diesen dringlichen Antrag. Ich lese jetzt die beiden Sätze noch einmal vor. Der erste Satz lautet: Namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs stelle ich daher den dringlichen Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, den Nichtraucherschutz in Form eines generellen Rauchverbotes in Gastgewerbebetrieben in den Nationalrat zur Beschlussfassung einzubringen. Der Antrag Punkt a) wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ und 2 von KPÖ) angenommen. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Der zweite Teil: Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Modell zu implementieren, das Gastgewerbetreibenden die getätigten Investitionen, die sie anlässlich der Einführung des Tabakgesetzes erbracht haben, entsprechend zu entschädigen. Der Antrag Punkt b) wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ und Grüne) angenommen. 2) Geh-, Rad- und Schutzweg Wetzelsdorfer Straße GR. Haberler stellt namens von ÖVP, KPÖ, SPÖ, Grüne und Piratenpartei folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Haberler: Geschätzte Zuhörer auf der Galerie, Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat! Am Sonntag vor Weihnachten hat es eine Einladung der Initiative der Wetzelsdorfer Straße gegeben, da die sehr vehement für die Errichtung eines Geh- und Radweges sowie von Schutzwegen in der Wetzelsdorfer Straße kämpfen, das ist ein leidiges Thema seit Jahren, Jahrzehnten. Entweder wird man vertröstet oder es heißt, es sei schon alles in Planung oder mit den Bauarbeiten werde dieses Jahr begonnen. Hier gibt es unzählige Ankündigungen. Meinen Informationen zufolge soll dieses Jahr mit einem Teil des Weges begonnen werden, da die Stadt Graz im Zuge von Reininghaus Verkehrsflächen erhalten hat. Da dies auch eine Landesstraße ist, muss hier konstruktiv mit dem Land zusammengearbeitet werden, um rasche Lösungen und Ergebnisse zu erzielen. Und deswegen stelle ich im Namen des ÖVP-Gemeinderatsclubs, der KPÖ, der SPÖ, der Grünen und des Gemeinderates Philip Pacanda den d r i n g l i c h e n A n t r a g: Der Gemeinderat möge beschließen, dass der zuständige Verkehrsstadtrat, Mag. (FH) Mario Eustachio, beauftragt wird, an die zuständigen Stellen im Land Steiermark heranzutreten, um den Gemeinderat bis zu seiner Sitzung im März dieses Jahres über die Detailplanung, inklusive eines genau dargestellten Zeitplans der baulichen Umsetzung eines durchgängigen Geh- und Radweges entlang der Wetzelsdorfer Straße und über die Planungen für die dringend notwendigen ampelgesicherten Schutzwege dortselbst - also für den Bereich der Wetzelsdorfer Straße zwischen der Alten Poststraße im Osten und der Straßganger Straße im Westen - sowie über die in diesem Jahr zu setzenden Umsetzungsschritte zu informieren. Bitte um Annahme (Applaus ÖVP). StR. Mag. (FH) Eustacchio zum Antrag: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, meine Damen und Herren des Gemeinderates! Ja, jetzt habe ich es im letzten Mal, glaube ich, dreimal berichten dürfen, ich mache es gerne noch einmal. Wir leben in einem Rechtsstaat und in einem Rechtsstaat ist es einmal so, dass es auch Privatgrundstücke gibt, die befinden sich auf der Wetzelsdorfer Straße beziehungsweise daneben und das Land, weil es eine Landesstraße ist, ist in Verhandlungen mit diesen Privateigentümern und ist bemüht, diese Grundstücke abzulösen, damit wir die schon budgetierten, die schon geplanten Geh- und Radwege umsetzen können. Wenn Sie heute von mir verlangen und auch von Land verlangen, dass man einen Zeitraum beziehungsweise dann im März vorgeben, bis wann das passieren kann, dann ist das genauso illusorisch wie bisher, weil wir eine Privatperson nicht zwingen können, das Grundstück zu verkaufen. Aber ich darf Ihnen die Mitteilung machen, dass bereits morgen wieder Verhandlungen seitens des Landes mit den Grundstückseigentümern begonnen werden beziehungsweise geführt werden (Applaus FPÖ). Und noch einmal zur Ausführung, weil ja die Frage nach der Durchgängigkeit gegeben ist, wir müssen eben unterscheiden den einen Teil der Wetzelsdorfer Straße vom Bahnübergang Richtung Straßganger Straße, da befindet sich wirklich nur mehr ein kleines Grundstück, nicht im Besitz des Landes, wo man das also vollziehen könnten, das ist ein ehemaliges Gasthaus, da ist es einmal das Wichtigste, das zuerst zu machen, wie gesagt Planung, Finanzierung steht und auch erst, wenn diese Durchführung der Errichtung der Straße und des Geh- und Radweges passiert ist, kann man auch einen Fußgängerübergang oder eine Ampellösung anbieten. Davor ist das auch nicht möglich, das ist die eine Variante. Die andere Variante hinunter Richtung Kärntner Straße, Sie wissen es so gut wie ich, ist das Gebiet Reininghaus, noch dazu ist dort die Firma Denzel, auch wieder Privateigentümer, auch hier muss es erst eingehende Verhandlungen, Grundstücksablösen geben und die gesamte Planung des Reininghausareals muss passieren, damit dort eine Umsetzung der Geh- und Radwege passieren kann. Das sind die Tatsachen. Meine Damen und Herren, da wird nichts verzögert, das wird ordnungsgemäß gemacht, da können Sie sicher sein und ich darf Ihnen, weil es ganz wichtig ist, schon vorweg, weil am 31. wird sich möglicherweise Grundstücksablösen schon ergeben, aber auch eine Beantwortung des Landes, des Landesbaudirektors, an die Volksanwaltschaft überreichen an die diversen Klubs, wo das noch einmal minutiös aufgeführt ist, wie der Plan ausschaut und was gemacht werden wird. Solange die Grundstücke nicht im Eigentum des Landes sind, können wir es nicht tun, das ist leider so und bitte, das auch diesen Damen und Herren, die dort verständlicherweise eine Lösung haben wollen, auch so mitzuteilen. Wir sind nicht in der Lage, eine vorzeitige Lösung herbeizuführen. Danke (Applaus FPÖ). GR. Dreisiebner: Eingangs möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere beim Kollegen Stefan Haberler, bedanken für die Unterstützung, natürlich auch den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen und dem Piraten, Philip Pacanda, die im Vorfeld schon signalisiert haben, dass man das unterstützt. Ich möchte hier auch die Sprecherin einer BürgerInneninitiative aus der Wetzesldorfer Straße auf der Galerie begrüßen, die Frau Hollerer, grüße Sie. Herr Eustacchio, ich würde mich auch bei Ihnen gerne bedanken wollen, nur fällt es mir schwer. Sie sagen richtig, Sie sind schon mehrfach damit befasst worden und Sie sagen… Zwischenruf StR. Mag. (FH) Eustacchio: Befragt. GR. Dreisiebner: Befasst, befragt was auch immer, wie Sie es auch immer wollen. Die Frage ist, Sie erklären uns immer wieder, was es alles für Stolpersteine und für Unwegbarkeiten auf dem Weg zur Errichtung dieses Geh- und Radweges beziehungsweise für diese Schutzwegübergänge gibt. Was man nicht hört von Ihnen, Herr Stadtrat, und das enttäuscht, denke ich, auch die Menschen draußen, was man nicht hört von Ihnen ist, ich will das unbedingt und zwar demnächst so schnell als möglich umsetzen. Das hört man viel zuwenig, vielmehr hört man, was es alles für Probleme gibt. Wir sind ja auch nicht auf der Nudelsuppe dahergeschwommen, wir wissen, dass man gewisse Verfahren abwickeln muss, wir wissen, dass man verhandeln muss, wir wissen aber auch, dass man Enteignungsverfahren an irgendeinem Punkt anstrengen kann. Gut ist, wenn man das anders auf den Weg bringt. Zwischenruf StR. Mag. (FH) Eustacchio: Aber dann dauert es ja noch länger. GR. Dreisiebner: Aber am Ende klingt es halt immer ein bisschen so wie damals am 25. November im TV auf Puls 4, wo Sie halt irgendwie gemeint haben, ich kann nichts machen und ich weiß nicht und überhaupt. Das war ungefähr die kürzest mögliche Zusammenfassung des Ganzen und schuld ist ganz wer anderer und noch eines, und damit höre ich auf. Wir werden dranbleiben, dass das möglichst bald passiert, wissend, dass man den Rechtsstaat einhalten muss, aber warum sagen Sie das und auch die Zusage, die Sie ja auch gemacht haben wollen, dass Sie diesen Rad- und Gehweg und die Schutzwegmaßnahmen möglichst machen wollen und möglichst schnell machen wollen, warum sagen Sie es den BürgerInnen nicht selbst zum Beispiel am 22.12., wo Sie eingeladen waren, dort teilzunehmen und alle anderen Fraktionen außer die freiheitliche Fraktion waren dort vertreten, nicht einmal eine Vertretung, einen Mitarbeiter oder einen Beamten haben wir dort sehen können. Das zum Abschluss, wir stimmen dem natürlich zu (Applaus Grüne). GR.in Gesek: Hoher Gemeinderat, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Seit dem Jahre 1998 ist der Grazer Gemeinderat mit dem Ausbau der Wetzelsdorfer Straße befasst. Es wurden seither mehrere Anfragen und Anträge gestellt, die zumindest zuletzt vorerst einen Geh- und Radweg gefordert haben, geschehen ist nichts. Geheißen hat es immer wieder, so wie heute auch, es ist alles auf Schiene. Auf die Frage des Kollegen Sikora im letzten Gemeinderat im Dezember erhielt er von Ihnen, sehr geehrter Herr Stadtrat die Antwort, dass bereits im Jahr 2004 aufgrund eines Antrages von mir die gleich Lautende Antwort im Gemeinderat passiert ist. Sich immer wieder, Herr Stadtrat, auf das Land Steiermark auszureden, geht bereits ins Leere, zumal im § 28 des Steiermärkischen Landesstraßengesetzes 1964 etwas anderes verordnet ist. Es ist daher der heute gestellte Antrag bereits mehr als dringend, weil die Situation in der Wetzelsdorfer Straße vor allem für Fußgänger und Kinder immer bedrohlicher wird, zumal täglich 18.000 Fahrzeuge diese Strecke passieren. Es kann daher der Installierung einer mobilen Ampelanlage an zwei Stellen überhaupt nichts entgegenstehen… Zwischenruf StR. (FH) Eustacchio: Rechtlich nicht möglich. GR.in Gesek: Herr Stadtrat, ich überreiche Ihnen jetzt § 28 und bitte schauen Sie sich den an. Danke (Applaus ÖVP). GR. Sikora: Werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, lieber Antragsteller! Zuerst einmal auch von meiner Seite danke, dass du dir die Arbeit angetan hast, es im Namen der vielen Fraktionen, die diesen Antrag gemeinsam heute gestellt haben, umzusetzen und zu formulieren. Die Kollegin Gerti Gesek hat eh schon sehr viel gesagt, was ich auch sagen wollte, Sie hat viel Wichtiges gesagt, aber mich verwundert nur also, dass nach meinem Gesichtspunkt anscheinend die FPÖ immer weniger bürgernah wird, weil bei allen Protestveranstaltungen in letzter Zeit, die wichtig gewesen wären, vor allem wo Sie, Herr Stadtrat, das Verkehrsressort, eines der wichtigsten Ressorts, eigentlich auch vor allem was Umwelt anbelangt, beansprucht, nicht anwesend waren bei Bürgerveranstaltungen. Also da frage ich mich, wie volks- und bürgernahe entfernt ist die FPÖ in letzter Zeit geworden und das ist, wie gesagt, Ihr Problem und wahrscheinlich ein anderes Thema, was man vielleicht in einem anderen Rahmen vielleicht diskutieren könnte. Ich möchte vielleicht ganz kurz auf die Problematik der Gesamtverkehrssituation eingehen. Es ist ja nicht nur die Wetzelsdorfer Straße, die unter enormem Verkehrsdruck leidet, man muss sich das ganze Einzugsgebiet, also von der Steinbergstraße, wo laut Autofahrerklubs bis zu 16.000 Autos täglich frequentieren, 18.000, wie du richtig gesagt hast, das ist allein die Wetzelsdorfer Straße und in der Straßganger Straße haben wir das gleiche Dilemma, da passieren bis zu 30.000 Autos laut Autofahrerklubs täglich diese stark befahrene Straße und ich glaube, lieber Herr Stadtrat, da muss man, glaube ich, ansetzen und trachten, dass man da, vor allem wenn das wirklich diese Horrormeldung mit der Mülldeponie irgendwann einmal spruchreif wird und danach zwischen 300 und 500 Lkw-Fuhren jeden Tag da raufgekarrt werden… Zwischenruf StR. Mag. (FH) Eustacchio: Maximal 60. GR. Sikora: Ok, das schaue ich mir dann an, ob das wirklich… die Prognosen sind bis zu 300 Fuhren mindestens, dann schaue ich mir das an, wenn man da nicht jetzt schon Maßnahmen setzt im Vorfeld, dass diese Straßenzüge, die ich jetzt genannt habe, diese Problematik dann bewältigen werden. Auf alle Fälle werden wir logischerweise jetzt diesen Antrag doppelt und dreifach unterstützen, in der Hoffnung, lieber Herr Stadtrat, dass du diesen Paragraph, dieses Landesgesetz gut anschaust, wo du die Verantwortung wirklich hast und vor allem nicht nur die Verantwortung hast, sondern auch die Möglichkeit hast, diese Maßnahmen jetzt schon umzusetzen und dementsprechend so zur Sicherheit und zum Wohle der vielen Kinder und BürgerInnen, die diese gefährlichen neuralgischen Punkte frequentieren, aufstellst und kurzfristig konzipierst. Danke vielmals (Applaus KPÖ und Grüne). GR. Mag. Haßler: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen vom Gemeinderat, sehr geehrte Frau Vizebürgermeister! Meine Vorredner haben es eh schon sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, geredet wurden in diesem Bereich mehr als genug. Ich glaube, es ist Zeit, dass endlich auch gehandelt wird. Die Fakten brauche ich gar nicht mehr auf den Tisch legen, die wurden auch jetzt schon mehrfach vorher hier dargelegt und ich glaube, wir alle können auch froh sein, dass es dort so engagierte Bürgerinnen und Bürger gibt mit der Frau Hollerer an der Spitze, die sich da so sehr einsetzt und auch die Verantwortlichen irgendwo wachrüttelt, und was in dem Zusammenhang enttäuschend ist und das muss ich dir schon sagen, lieber Mario, ist schon die Tatsache, dass bisher bei keiner dieser Protestaktionen, auch bei dieser Bürgerversammlung kurz vor Weihnachten nicht ein Verantwortlicher des Verkehrs in der Stadt oder im Land mit dabei war. So wie du heute erklärt hast, glaube ich es dir auch und ich bin auch überzeugt davon, dass du engagiert dahinter bist, aber was hindert dich daran, auch vor Ort zu den Bürgerinnen und Bürgern zu gehen und das dort auch mit dem selben Engagement darzulegen, wie du es heute da getan hast. (Applaus SPÖ, KPÖ und Grüne). In dem Sinne arbeiten wir alle gemeinsam daran, dass möglichst rasch eine Lösung dort passiert. Danke (Applaus SPÖ und KPÖ). StR. Mag. (FH) Eustacchio: Meine Damen und Herren! Jetzt gehe ich nicht noch einmal auf das Rechtliche ein. Glauben Sie, wenn ich es in der Hand hätte, nicht schon längst umgesetzt hätte? Jetzt haben sie 20 Jahre nicht umgesetzt meine Vorgänger und das Schöne wird dann sein, wenn ich es wirklich umsetzen kann, und daran werde ich natürlich arbeiten, aber ich bin halt Realist und sage es immer realistisch und Sie wissen das, jetzt kennen Sie mich auch schon ein paar Jahre die meisten, ich versuche, das auch immer sehr pragmatisch abzuhandeln und mache das auch weiterhin so. Ich lasse das gerne prüfen, Frau Gemeinderätin Gesek, ich gehe einmal davon aus, dass die Beamten unserer Stadt Graz, die sich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, alle rechtlichen Bestimmungen kennen und das sonst auch getan hätten. Wir haben dieses Thema in zig-Sitzungen bearbeitet, durchdiskutiert, also bitte tun Sie nicht so, als ob hier irgendjemand säumig wäre und etwas nicht getan hat (Applaus FPÖ), das ist das eine. Zum Thema Information, ja, am 22.12. hatte ich keine Zeit, ist so. Dass jemand nicht hingegangen ist aus meinem Amt, ist auch klar, weil es auch nicht die Aufgabe ist, dass die Ämter überall zur Stelle sind, da müsste man sie anfordern, dann ist das kein Problem und zum Thema Info, all jene Personen, auch die Frau Hollerer hat bis ins kleinste Detail alle diese Informationen bekommen. Jede Person, die mich per E-Mail kontaktiert oder per Handy oder per normalem Anruf, kriegt alle Informationen. Ich glaube, das ist auch eine Serviceleistung, die wir in diesem Jahr, im letzten und im heurigen fortsetzen, dass alle, und auch Sie, Sie wissen das auch, jeder Einzelne von Ihnen, der so etwas wollte, Sie kriegen auf schnellstem Wege alle Informationen, die wir haben. Ich werde das weiterhin so pflegen, aber bitte nicht so tun, als ob da nichts passiert ist (Applaus FPÖ). GR. Haberler: Es freut mich, dass da so eine breite Zustimmung ist und dass auch der Herr Stadtrat die Wichtigkeit der Dringlichkeit dieses Themas sieht und ich hoffe, dass das jetzt da das Letzte ist, was wir zu diesem Thema hören und das nächste Mal, wenn wir darüber reden, ist der Spatenstich (Applaus ÖVP, KPÖ, SPÖ und Grüne). Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. 3) Prüfung einer Ausnahmeregelung für Mitarbeiterinnen der mobilen Dienste von der aktuellen Parkgebührenregelung in den Grünen Zonen GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Taberhofer: Sehr geehrte Bürgermeisterstellvertreterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Innerhalb unseres Stadtgebietes sind täglich viele Menschen im Rahmen ihrer Tätigkeit bei unterschiedlichen mobilen Diensten mit dem eigenen Pkw unterwegs, um ihre zu betreuenden Personen direkt vor Ort aufzusuchen. Diese Angebote decken unterschiedliche Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten im Sozial-, Gesundheits- und Pflegebereich ab und schließen zum Beispiel auch Assistenzleistungen in den Bereichen Wohnen und Freizeit mit ein. Für Beschäftigte in diesem Bereich, die vielfach darauf angewiesen sind, den eigenen Pkw zu nutzen, wobei sie für die Parkgebühren in der Regel selbst aufkommen müssen, stellt das seit Beginn dieses Jahres ein noch größeres Problem dar als bisher. Bislang gab es die Möglichkeit, eine sogenannte „Jedermannskarte“ für alle zehn Grünen Zonen innerhalb von Graz zum Preis von 324,-- Euro zu erwerben. Damit konnte flächendeckend ein gebührenpflichtiger Parkplatz innerhalb aller bestehenden Grünen Zonen in unmittelbarer Nähe der zu betreuenden Personen genutzt werden. Auch 324,-- Euro sind bereits eine große Summe, wenn man sie aus eigener Tasche im Rahmen der beruflichen Tätigkeit zahlen muss. Aber ab Beginn dieses Jahres hat sich die Situation insofern noch weiter verschlechtert, als die „Jedermannskarte“ – abgesehen von einer Erhöhung auf 420,- Euro – mittlerweile nur mehr innerhalb einer Grünen Zone Gültigkeit hat. Deshalb ist zu befürchten, dass sich für die MitarbeiterInnen der mobilen Dienste dadurch die Kosten für die Parkgebühren auf ein Vielfaches erhöhen werden. Da das unzumutbar ist, stelle ich daher namens der KPÖ folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden beauftragt, eine Ausnahmeregelung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der mobilen Dienste bezogen auf die aktuelle Parkgebührenregelung in den Grünen Zonen der Stadt Graz zu prüfen, damit diese ohne finanzielle Mehrbelastung ihrer wichtigen aufsuchenden Arbeit im Interesse der zu betreuenden Menschen nachgehen können (Applaus KPÖ). GR. Ing. Lohr zur Dringlichkeit: Werte Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr verehrte Zuhörer, liebe Antragstellerin! Das Thema Pflege und deren Kosten sind natürlich immer ein heißes Thema und tun natürlich die Leute immer beschäftigen und jeder hat natürlich Angst, dass was teurer wird. Ich habe das jetzt die Aufgabe aus der verkehrstechnischen Sicht das zu beantworten, ich habe auch die Informationen vom Parkgebührenreferat vorliegen und es gibt ja bereits Ausnahmen, so ist das ja nicht. Die gebührenpflichtigen Parkplätze, also die sogenannten Grünen Parkzonen, die werden in dem Parkgebührengesetz von 2006 geregelt und da gibt es landesgesetzliche Parkgebührenbefreiungen und darüber hinaus gewährt jetzt schon die Stadt Graz im Bereich der Grünen Zone eine zusätzliche Gebührenbefreiung für die im Auftrag der Stadt Graz erbrachten ambulanten Pflegedienste. Also alles, was im Auftrag der Stadt Graz unterwegs ist, hat jetzt schon die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, es existieren damit schon 152 Gebührenbefreiungen für die Hauskrankenpflege, der Heim- und Altenhilfe sowie 68 Befreiungen für die mobile Hauskrankenpflege im Dienst. Dabei macht es dann auch keinen Unterschied, ob es sich um ein auf den sozialen Verein, der jetzt im Auftrag der Stadt Graz tätig wird, um ein zugelassenes Auto handelt oder ob das Auto dem Beschäftigten selbst gehört und auf den zugelassen ist. Wenn jetzt aber Beschäftigte von sozialen Diensten, die eben nicht im Auftrag der Stadt unterwegs sind, auf den eigenen Pkw angewiesen sind und diesen beruflich nützen müssen, gibt es ja jetzt bereits schon das amtliche Kilometergeld, in dem Parkgebühren, Mauten usw. abgegolten werden. Der Wunsch der betroffenen Fachabteilungen ist, natürlich Befreiungen auf ein absolutes Mindestmaß zu beschränken, ist auch klar, das Geld ist nicht unendlich vorhanden und der wirtschaftliche Unternehmer rechnet das eben in den Kosten ein. Also wir sehen hier keinen momentanen Handlungsbedarf und lehnen die Dringlichkeit ab (Applaus FPÖ). GR.in Haas-Wippel: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat, liebe Ulli! Wir stimmen der Dringlichkeit und dem Inhalt seitens der SPÖ zu, weil wir das als ein ganz wesentliches Thema sehen, ambulant vor teilstationär, teilstationär vor stationär, ganz eine wichtige sozialpolitische Entscheidung und alles, was dazu erforderlich ist, Menschen zu Haus in der gewohnten Umgebung zu betreuen, muss Unterstützung finden. Danke für deinen Antrag (Applaus SPÖ und KPÖ). GR. Vargas: Sehr geehrte Damen und Herren! Danke, Ulli, für den Antrag. Wir unterstützen den Antrag in der Dringlichkeit und im Inhalt und gemeint auf dieses Kilometergeld, man muss sich vorstellen, die Leute fahren ja nicht in Wien oder irgendwohin, sondern im kleinen Bezirk und da kommen nicht so viele Kilometer, in denen sich das rentiert und dass die Parkgebührenkosten damit sozusagen abgegolten werden können. Das ist eine sehr kleine Kilometeranzahl, die da zusammenkommt und wenn die Leute mit ihrem eigenem Pkw diese Betreuung durchführen müssen, dann zahlen sie drauf, also die Arbeitsnehmer. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn es Dienstautos geben könnte, aber ich glaube, das wird für einige Einrichtungen, die sehr klein sind, nicht leistbar sein. Insofern unterstützen wir den Antrag. Danke (Applaus Grüne und KPÖ). GR.in Mag.a Taberhofer: Ich nutze die Möglichkeit, weil ich noch nicht genau sagen kann, ob er mehrheitlich Unterstützung findet. Als Appell quasi in der Hoffnung, dass es doch auch inhaltlich die entsprechende Zustimmung gibt, mehrheitlich gesehen, weil Handlungsbedarf gibt es aus meiner Sicht und es wäre für mich jetzt ein bisschen kleinlich, jetzt auszurechnen, wie viele Personen und welche Zielgruppe betrifft es, nein, die sind zuwenig, also brauche ich eh nicht handeln, so wie jetzt die FPÖ inhaltlich argumentiert hat. Also ich finde, es gibt Handlungsbedarf, ich hoffe, dass es inhaltlich auch entsprechend eine mehrheitliche Zustimmung gibt. Danke (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP und FPÖ) angenommen. GR.in Kaufmann zum Antrag: Hoher Gemeinderat! Jetzt kommen wir doch noch dazu, dass wir zum Inhalt etwas sagen können. Dringlich ist es nicht aus unserer Sicht. Allerdings, wenn man sich das im Inhalt anschaut, ist es wahrscheinlich sehr gut, wenn sich auch die zuständigen Abteilungen damit auseinandersetzen, weil wir sehen sehr wohl auch, dass es aufgrund der Änderungen hinsichtlich der Grünen Zone durchaus Veränderungen gebracht hat. Wichtig ist aber natürlich auch, dass es nicht in einem großen Ausmaß ausgestellt wird und auch schon gar nicht kostenfrei. Allerdings was sichtbar ist, ist natürlich die unterschiedlichen Berechnungen jetzt, wenn man von einer Zone in die nächste innerhalb der Grünen Zone wechselt und das ist natürlich nicht schlecht, inhaltlich gesehen, wenn man da sich das genauer anschaut. Deswegen können wir da durchaus auch mitgehen beim Inhalt, dringlich ist es aber, das möchte ich auch noch abschließend sagen, eigentlich nicht (Applaus ÖVP). GR. Pacanda: Ich mache es kurz, damit wir uns nicht vermehren. Ich habe einen Zusatzantrag zu diesem aus unserer Sicht dringlichen Antrag und inhaltlich sehr guten Antrag, der zwei Punkte beinhaltet. Erstens, dass, wenn so eine Möglichkeit geschaffen wird für die Grüne Zone, wäre zu überprüfen, ob das nicht auch für die Blaue Zone möglich wäre, ob es da irgendwelche Möglichkeiten gibt, weil eben gerade auch im Zentrumsbereich natürlich das auch benötigt wird und ein zweiter Punkt, der uns wichtig wäre, dass man vielleicht überprüft, ob man diese Karte oder diese Genehmigungskarte auch koppeln könnte mit einem Ausweis, wo „im Dienst“ draufsteht, dass man das sozusagen wirklich nur in der Arbeitszeit nutzen kann und dass das dementsprechend nicht auch privat genutzt wird. Dankeschön (Applaus KPÖ). Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Der Zusatzantrag der Piratenpartei wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP, SPÖ und FPÖ) abgelehnt. 4) Rezeptgebührenbefreiung für BewohnerInnen von Pflegeheimen GR.in Haas-Wippel stellt namens von ÖVP und SPÖ folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Haas-Wippel: Hoher Gemeinderat! Im vorliegenden dringlichen Antrag geht es eben um die Rezeptgebührenbefreiung der BewohnerInnen, die in Pflegeheimen untergebracht sind. Dass ältere Menschen einen hohen Pflege- und Betreuungsaufwand haben, ist bekannt, aufgrund der Multimorbidität und sie brauchen natürlich entsprechende Medikamente. Seit Jänner beträgt die Rezeptgebühr 5.40 Euro und für viele dieser Menschen stellt diese Rezeptgebühr eine ziemlich große finanzielle Belastung dar. Vor allem für chronisch kranke Menschen und für Menschen, die sozial schwächer gestellt sind. Der Gesetzgeber hat diese Problematik ja schon erkannt. Es gibt drei Ausnahmeregelungen, die erste Ausnahmeregelung ist, wenn man AsylwerberIn ist, wenn man Zivildiener ist, wenn man dem Opferfürsorgegesetz unterliegt oder wenn man eine anzeigepflichtige Krankheit hat. Dann gibt es eine Ausnahme: Rezeptgebührenbefreiung mit Antrag und da gibt es immer so Richtsätze. Der Richtsatz für eine Einzelperson beträgt jetzt 857,73 Euro, wenn man diese Grenze nicht überschreitet, ist man automatisch befreit und dann gibt es noch eine Ausnahmeregelung wenn man eine Rezeptobergebührengrenze erreicht, das heißt, das Jahresnettoeinkommen oder die Jahresnettopension wird mit einem 2%igen Betrag berechnet, wenn man den erreicht, dann ist ab diesem Zeitpunkt die Rezeptgebührenbefreiung gegeben. Aber bis zu dem Zeitpunkt muss man die Rezeptgebühr ganz normal zahlen. Und trotzdem gibt es bei dieser Regelung eine Lücke, nämlich für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Die haben ja nur mehr 20 % ihrer Nettopension zur Verfügung und deshalb dauert es viele Monate, bis sie wirklich von der Rezeptgebühr befreit werden und mit diesem Taschengeld, diesen 20% Pension müssen sie ja einige Leistungen erbringen. Ob das jetzt persönliche Leistungen sind wie Friseur, Pediküre, auch Heilhilfsmittel, dann Körperpflege usw. da gibt es so spezielle Produkte für alte Menschen, die wichtig sind, die nicht immer automatisch angeboten werden, also das Taschengeld geht für wesentliche Sachleistungen auf und diese Sachleistungen können dann nicht zugekauft werden bis zu dem Zeitpunkt, bis die Rezeptgebührenobergrenze erreicht wird. Deshalb stelle ich im Namen der SPÖ und der ÖVP folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz ersucht die Bundesregierung im Petitionswege, dass alle PflegeheimbewohnerInnen, die eine Bezuschussung durch die Sozialhilfe erhalten, generell von der Rezeptgebühr befreit werden. Ich bitte um Annahme (Applaus SPÖ und KPÖ). GR. Vargas zur Dringlichkeit: Liebe Kollegen! Waltraud, wir unterstützen deinen Antrag in der Dringlichkeit und im Inhalt, wollen aber dazu anmerken, dass wir einen Zusatzantrag einbringen, weil es gibt ja auch andere Menschen, die pflegebedürftig sind, denen dieser Nachlass von den Rezeptgebühren versagt bleibt. Es geht nämlich um die Menschen, die eine häusliche Betreuung brachen, die 24-Stunden-Betreuung, die auch Pflegegeldbezieher sind und die eigentlich uns, dem Staat, dadurch dass sie zu Hause gepflegt werden, einiges an Geld ersparen, die wir in den Pflegeheimen benötigen. Und daher ist nicht einzusehen, warum diesen Menschen diese Gebührenbefreiung nicht zugute kommen soll. Deswegen stellen wir den Zusatzantrag: Weiters ersucht der Gemeinderat der Stadt Graz die Bundesregierung im Petitionsweg, dass pflegebedürftige Menschen ihre Pflegekosten bei der Rezeptgebührenbefreiung einkommensmindernd geltend machen können. Ich hoffe, dass Sie auch diesen Zusatzantrag unterstützen werden. Danke (Applaus Grüne). GR.in Schönbacher: Wir seitens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs stimmen der Dringlichkeit zu, wir stimmen auch dem Antrag zu und wir stimmen natürlich auch dem Zusatzantrag zu. Ein bisschen wundert es mich allerdings trotzdem, dass dieser Antrag von der SPÖ kommt, weil in Zeiten wie diesen, wo Kommunikation so leicht funktioniert, müsste es doch möglich sein, zum Bundesministerium für Gesundheit Kontakt aufnehmen zu können und diese Ausnahmeregelung mit Minister Alois Stöger zu besprechen (Applaus FPÖ). Zwischenruf GR. Mag. Fabisch: Sehr richtig. GR.in Haas-Wippel: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Danke für die breite Zustimmung, wir werden auch dem Zusatzantrag der grünen Fraktion zustimmen, weil natürlich auch diese Gruppe der zu Pflegenden die Unterstützung entsprechend benötigen. Zur Kollegin Schönbacher, liebe Claudia, für mich ist es so ein wichtiges Thema, dass Populismus und Polemik keinen Platz hat (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der Grünen wurde einstimmig angenommen. 5) Konzept für städtische Grünflächen GR.in Mag.a Schleicher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Schleicher: Hoher Gemeinderat, werte Kollegen! In meinem Antrag Konzept für städtische Grünflächen geht es um den ökologischen Wert und der damit verbundenen Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren auf den Grazer Grünflächen. Im Oktober 2013 wurde ein dringlicher Antrag eingebracht zur Sicherstellung von Grünflächen, da bietet sich jetzt die gute Möglichkeit, auch die Qualität der Grünflächen in Graz anzusehen, die ja im Moment größtenteils aus Rasenflächen besteht. Es muss dabei nicht alles neu erfunden werden, es gibt ja beziehungsweise gab in der Schweiz ein tolles Projekt, das nennt sich BiodiverCity, das sich sehr intensiv mit den Verbesserungsmöglichkeiten für städtische Grünflächen beschäftigt hat. Graz wächst ja massiv, erlebt einen großen Zuzug und damit ein großes Bauvorkommen und damit einen hohen Versiegelungsgrad von Grünflächen. Damit wird der ökologische Wert der verbleibenden Grünflächen einfach immer wichtiger. Ein hoher Strukturreichtum mit naturbelassenen Teilen, wie Wiesenflächen, natürlichen Blumenwiesen ist nicht nur für die städtischen Tiere und Pflanzen ein großer Vorteil, sondern auch für die Bevölkerung durch eine Erhöhung der Lebensqualität. Vor allem Kindern kann durch naturnahe Bereiche beispielsweise neben den Spielplätzen Natur quasi vor der Haustüre näher gebracht werden. Zu einer ökologischen Aufwertung der Grünräume kann es durch zahlreiche Maßnahmen kommen, wie eben schon erwähnt durch Strukturerhöhung, durch das Ansäen von natürlichen Blumenwiesen und durch die Reduktion des Wiesenschnitts. Denn nur wenn drei- bis viermal jährlich im Jahr gemäht wird, finden die Wiesen Lebensraum an Schutz und Nahrung für die städtische Tier- und Pflanzenwelt, hingegen reine Rasenflächen, die bis zu 15-mal pro Saison gemäht werden, wie es in Graz im Moment gemacht wird, bieten beinahe keinen Lebensraum. Ränder von Straßen, Radwegen, Gehwegen, Nebenflächen von Straßenzügen, Verkehrsflächen, Vorbehaltsflächen und Teile in schon bestehende, monotone Rasenparkflächen können durch diese Begrünungsform nicht nur optisch, sondern auch ökologisch aufgewertet werden. Die Resonanz der Bürger der Städte Kassel und Linz, die dieses Programm schon umsetzen, ist eben extrem positiv, die Rückmeldung der Bevölkerung und ein Zeichen dafür, dass es einen Wandel im Umweltbewusstsein gibt und dass die Bürger den Wunsch haben nach mehr Natur im städtischen und auch innerstädtischen Bereich. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Abteilungen des Magistrates Graz werden beauftragt, im Sinne des Motivenberichtes ein Konzept zu erarbeiten, welches geeignete Grünflächen im Stadtgebiet herausfiltert, und auf diesen eine probeweise Umsetzung der im Motivenbericht geforderten Punkte ermöglicht. Ziel soll es sein, im Grazer Stadtgebiet vermehrt Grünflächen zu erhalten, die eine größtmögliche Artenvielfalt garantieren. Ich bitte um Annahme (Applaus FPÖ und Teile KPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Pacanda zum Antrag: Ich versuche, es wieder kurz zu machen, aber kurz und bündig. Wir danken für diesen sehr grünen Antrag und haben aber dazu noch einen Zusatzantrag entdeckt oder die Idee entdeckt, die uns allen bekannt ist, also „Englisch heute für Anfänger“, unter Anführungszeichen, wieder ein englischer Ausdruck Urban Gardening, urbaner Gartenbau, das ist vielleicht ein bisschen einfacher. In Summe geht es im Zusatzantrag, dass man bei dieser Konzepterstellung, die wir sehr positiv sehen, überprüft wird, ob man im Rahmen dieser Konzepterstellung nicht auch pilotversuchsmäßig Freiräume für Urban Gardening reservieren kann, dass einfach wieder sozusagen die Gärten in die Stadt zurückkehren und vielleicht Graz zu einer essbaren Stadt wird. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR. Haberler: Das ist ein sehr ein schöner Antrag, man könnte fast meinen, nach dem Geschmack der ÖVP, wo sich doch der Herr Bürgermeister eingesetzt hat, und mittlerweile 92 Personen haben über die Finanzierung des Bürgermeisteramtes einen Bienenzüchtervereinskurs gemacht, was passt natürlich genau zu unserer Offensive, deswegen werden wir diesen Antrag unterstützen. Möchte aber dazusagen, dieser Zusatzantrag, ich habe nicht, was ich jetzt herausgehört habe, der passt überhaupt nicht zu dem Antrag, da hat das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Ich würde da dem Herrn Kollegen anbieten, dass man einfach beim nächsten Mal einen Dringlichen machen, einen eigenen, weil das mit dem meiner Meinung nichts zu tun hat. Wir werden mit dem normalen Antrag mitgehen. Danke (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Gäste, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss in Graz auch nichts neu erfinden, es gibt in Graz schon vieles, wie wohl ich sehr dankbar bin, dass die Kollegin Schleicher mit diesem Antrag unseren Grünflächenantrag vom letzten Mal noch forciert. Sie unterstützt damit auch jahrelange Bemühungen der grünen Fraktion um mehr Artenreichtum in der Stadt Graz. Wir haben gerade in diesem Gemeinderat den Antrag eingebracht, wie man beim Bauen, das heißt, beim Errichten von Gebäuden auf Bauplätzen, dafür sorgen könnte, dass nicht alles zerstört wird, es gibt ja im Moment auch eine Novelle der Auflagen, die die Stadt Graz in Baubescheiden vorschreiben kann. Wir haben da angeregt, dass man eben in Zukunft auch vorschreiben kann, dass die freiraumplanerischen Standards angewendet werden, dass es die Möglichkeit gibt, eine ökologische Bauaufsicht vorzuschreiben, dass man Ö-Normen vorschreibt, die den Schutz der Bäume garantieren, das sind alles Dinge, die sind mit den Abteilungen der Stadt Graz abgesprochen und sollen eben in Zukunft beim Bauen berücksichtigt werden. Des Weiteren ist es ja so, dass es ein Parkpflegewerk gibt seit dem Sommer, wir hatten das heute schon einmal das Thema, das ist ein sehr dickes Konvolut, das gebe ich zu, aber hätten Sie es gelesen, dann hätten Sie gesehen, dass wir im Stadtpark in Zukunft Blumenwiesen haben werden, das ist dort schon berücksichtigt und es ist auch so, dass es eine Urban- Gardening-Fläche geben wird und zwar im Bereich vom Künstlerhaus beziehungsweise Halle für Kunst und Medien. Wie gesagt, wir finden diesen Antrag sehr unterstützenswert, aber wir sollten nicht so tun, als müssten wir nach Linz und nach Kassel schauen, ich glaube, dass unsere Abteilung für Grünraum auch aufgrund vieler Initiativen aus der letzten Gemeinderatsperiode auf einem sehr guten Weg ist. Nichtsdestotrotz vielen Dank für diesen Antrag und wir werden dem zustimmen und auch dem Antrag vom Herrn Gemeinderat Pacanda (Applaus Grüne). GR.in Braunersreuther: Wir sind ja generell für Diversität und Vielfalt nicht nur bei Tieren und Pflanzen, und deswegen können wir natürlich diesen Antrag gerne unterstützen und auch diesen Zusatzantrag, der das Urban Gardening betrifft, auch wenn es dafür schon Möglichkeiten gibt, aber Urban Gardening ist ja nicht nur eine ökologische Sache, sondern in Zeiten, in denen es vielen Leute nicht mehr finanziell so gut geht, kann es auch eine sehr wichtige soziale Sache sein und deswegen unterstützen wir das auch (Applaus KPÖ). GR. Schleicher: Liebe Kollegen! Es freut mich, dass der Antrag auf breite Zustimmung stößt, ich möchte keineswegs mit dem Antrag die Arbeit der Abteilung für Grünraum schmälern, aber weiterer Input kann nie was Schlechtes sein. Ich weiß natürlich um das Stadtparkkonzept, die Grazer Grünflächen bestehen ja nicht nur aus dem Grazer Stadtpark zum Glück. Die Idee des Urban Gardenings finde ich auch sehr gut, hat aber meiner Meinung nach, genauso wie es Kollege Haberler gesagt hat, nicht wirklich was mit dem jetzigen Antrag zu tun und deshalb werden wir dem nicht zustimmen. Danke für die Zustimmung (Applaus FPÖ). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag von der Piratenpartei wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP und FPÖ) abgelehnt. 6) Gedenkjahr zum Beginn des Ersten Weltkriegs vor 100 Jahren – breite Diskussionen zur problematischen Rolle Franz Conrad von Hötzendorf und des angemessenen Umgangs mit historischen Namen im öffentlichen Raum GR.in Mag.a Grabe stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Grabe: Es geht, wie du gesagt hast um Thematik Erster Weltkrieg, 100- Jahr-Gedenken in diesem Jahr des Beginns 1914 und natürlich, wie es eh in diesem Raum schon alle wissen, damit auch um die Rolle von Conrad von Hötzendorf, damals Generalstabschef und für einige der Dinge verantwortlich, die eben die Diskussion um ihn in Gang gesetzt haben und die seine Rolle sehr, sehr kritisch machen. Das am wenigsten Bekannte ist, aber wahrscheinlich Übelste ist seine Verantwortung für das Lager im Thalerhof und nicht nur dieses Lager, das ist das eine, das halt vor den damaligen Stadttoren oder auch jetzigen Stadttoren gelegen ist, es hat etliche andere auch gegeben und in all diesen Lagern war immer derselbe Zugang, Menschen die einer angeblichen Russenfreundlichkeit verdächtigt worden sind, wurden ohne jegliche richterliche oder sonstige Dinge inhaftiert, verschleppt, dort in Lager eingesperrt, Lager, die so wie dieses in Graz, dass sehr gut erforscht ist durch die Arbeiten von Prof. Binder von der Grazer Universität, die in diesen Lagern teilweise sogar in der Winterzeit unter freiem Himmel ohne jegliche Vorkehrung schon eingepfercht worden sind, Tod von Tausenden ist in Kauf genommen worden. Allein in Graz waren es fast 2000 Menschen, die an Typhus und anderen Krankheiten, an Unterernährung zu Grunde gegangen sind, all das bewusst einkalkuliert und mit bewusst schlechter Vorbereitung und Planung wirklich mitberechnet. Also Zustände, die man einige Zeit später dann zum Beispiel als Konzentrationslager bezeichnen würde, hat es in dieser Form an sich schon in Graz gegeben. Conrad von Hötzendorf, das wissen die meisten mittlerweile jetzt auch durch die ausgesendeten Schreiben von den Historikern, durch die Diskussionen in den Medien, durch Zeitungsinterviews wie heute in der Kleinen Zeitung von der Heidemarie Uhl, die eine anerkannte Expertin ist in dem Bereich Straßen und Öffentlichkeit, hat eben auch durch seine Kriegshetze, durch sein immer wieder sogenannten Präventivkrieg Fordern maßgeblich dazu beigetragen, dass der Erste Weltkrieg ausgebrochen ist und hat auch für seinen Verlauf maßgeblich dazu beigetragen. Es ist kein Wunder, dass sich das offizielle Bundesheer von Hötzendorf mittlerweile distanziert, er wird nicht mehr, wie diejenigen, die damals bei der Veranstaltung im Stadtmuseum oder Graz Museum waren, wissen, er wird nicht mehr als eines der militärischen Vorbilder gesehen, sondern ist aus dieser, so etwas Ähnlichem wie Ahnengalerie, dort sogar auch abgehängt worden, weil klar ist, dass er auch durch militärische Fehlentscheidungen noch viel, viel mehr zusätzliches Leid gebracht hat, als ohnehin in einem Krieg zu erwarten war. Also die Vorgeschichte Conrad von Hötzendorfs ist Ihnen eh bekannt, um das geht es hier nicht, der dringliche Antrag, den wir einbringen, ist erstens deswegen dringlich, weil wir heuer das Gedenkjahr haben und zweitens deswegen dringlich, weil ansonsten bisher noch kaum etwas passiert ist. Es hat keine, außer der Initiative von uns und außer der Initiative von einigen aktiven Historikerinnen und Historikern und anderen Universitätsleuten, eigentlich nichts gegeben, wo die Stadt Graz aufgerüttelt wurde, selber sich der Verantwortung, die man für die eigene Geschichte hat, auch zu stellen. Das ist der Hintergrund dieses Antrages. Sie alle, ihr alle habt ja die Vorgeschichte, Antrag und Abänderungsantrag und andere Anträge usw. mitbekommen. Unterm Strich bleibt es jetzt so, ich bin froh, dass die Diskussion endlich in Gang gekommen ist, dass sie in allen Fraktionen in Gang gekommen ist. Es gibt jetzt von ÖVP, SPÖ und Freiheitlichen plus KPÖ die Abänderung zu unserem Antrag, der an sich, würde ich sagen, nur echt ein Harmlos- Nona ist, unserer wäre gewesen: Erstens, die Anregung einer breiten Diskussion in der Bevölkerung unter Einbeziehung von FachexpertInnen kann ja wohl nichts Schlimmes sein. Zweitens die Prüfung von Möglichkeiten für eigene Veranstaltungen jetzt, dass wichtig ist, jetzt starten und nicht langwierig mit Kommissionen warten, bis das Jahr vorbei ist. Drittens auch wieder nur die Überprüfung, welche Vorbereitungen zu treffen wären, würde man irgendwann vielleicht doch eine Umbenennung angehen. Meine Position zur Umbenennung ist bekannt, ich und auch einige andere sind vehement dafür, aber darum geht es nicht, es geht darum, große, breite Diskussion zu starten und der vierte Punkt: Überprüfung weiterer Möglichkeiten. Möglichkeiten, die von Leuten, wie auch Alfred Stingl, die von Leuten, wie dem ehemaligen Kulturstadtrat Strobl und Karl-Heinz Herper usw. getragen werden, wenn schon nicht Umbenennung, dann andere Sachen zu prüfen. All das ist nur zu prüfen, ist durch euren Abänderungsantrag offenbar für den immer noch zu stark, verstehe ich jetzt nicht ganz, aber soll sein. Es gibt immerhin in dem Abänderungsantrag auch ein Bekenntnis und auf das nagle ich euch alle fest, ein Bekenntnis, dass die Stadt heuer aktiv werden wird. Die große Sorge, die alle, die sich mit dem Thema beschäftigt haben und mit denen ich gesprochen habe, auch außerhalb des Gemeinderates haben, ist, Kommission einrichten, ewig lang tagen lassen und noch länger und noch mehr warten und immer die Ergebnisse, eigene Beschäftigung, auf Ergebnisse einer Kommission abschieben, das darf nicht passieren und da nehme ich euch wirklich alle einzeln in die Verantwortung, dass das nicht passiert. In den Einzelgesprächen hat es geheißen, ja natürlich werden wir heuer usw., dann bitte auch jetzt. Über Conrad von Hötzendorf braucht man nicht mehr forschen, es gibt Bände noch und nöcher, es ist völlig klar, welche Rolle er gespielt hat, welche Verantwortung er hat, wir brauchen hier nicht auf die Ergebnisse einer Kommission zu warten, um jetzt schon aktiv zu werden und das ist das, was ich hoffe, was aus eurem Abänderungsantrag und unserer eigentlichen Intention heraus deutlich wird. Wir werden eurem Abänderungsantrag zustimmen, auch wenn wir nicht verstehen, warum das notwendig ist, unser Anliegen damit aus unserer Sicht abzuschwächen. Haben aber auch einen Zusatzantrag, den ich nachher erläutern möchte. Uns ist aber wichtig, dass nicht nur christliche und israelitische Kultusgemeinden involviert sind, sondern speziell bei dieser Frage auch die bosnische Kulturgemeinschaft, weil die natürlich mit Conrad von Hötzendorf besonders betroffen sind. In anderen Fällen, auch wenn es inhaltlich Sinne macht, islamische Gemeinden und wir wollen noch einmal verstärkt haben, dass nicht nur die Kosten überprüft werden als Killerargument, sondern auch überprüft wird, welche guten Möglichkeiten es in anderen Städten es bereits gibt es für die Bevölkerung, wenn man Umbenennung macht, günstiger zu machen. Mit langen Übergangsfristen zu erleichtern, von Amtswegen Adressänderungsbekanntgaben einiges schon vorweg zu nehmen usw. Also dass auch das geprüft wird und nicht nur die hohen Kosten plötzlich publik gemacht werden und natürlich Leute abschrecken und der dritte Punkt ist, dass wirklich heuer begonnen wird, sowie das Kulturamt schon begonnen hat mit Vorbereitungen, auch vom Bürgermeisteramt, idealerweise auch aus dem Jugendressort usw. zu schauen, dass möglichst viele Leute informiert werden über die Ereignisse vor 100 Jahren, über das, was in diesen Lagern passiert ist, über das, was es bedeutet… Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Bitte zum Schluss zu kommen. GR.in Mag.a Grabe: …und dadurch sich wirklich ein gutes Bild machen können. Danke (Applaus Grüne). GR. Dr. Piffl-Percevic: zur Dringlichkeit: Frau Vorsitzende, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Daniela Grabe hat uns mitten in das Thema hereingeführt, es waren ursprünglich drei bezughabende dringliche Anträge zu diesem Thema heute auf der Tagesordnung, zu diesem Thema, das unser Herr Bürgermeister am 22. Dezember in seinem Interview in der Kleinen Zeitung punktgenau formuliert hat. Wir werden eine Historikerkommission einsetzen, die alle Straßennamen auf historische Belastungen prüfen soll. Es war auch die Headline dieses Interviews. Es ist nicht überraschend, dass daher auch dringliche Anträge kommen dazu, aber es ist im Kontext zu sehen, dass intensivst spätestens seit dem Dezember intensivste Vorbereitungen für einen möglichst gemeinsamen Gemeinderatsantrag, Beschluss und Antrag, im Gange sind. Ich wollte das eingangs sagen. Wir haben versucht, von gestern 16.00 Uhr bis heute 11.30 Uhr einmal durch Besprechungen und Abklärungen aus diesen drei Anträgen möglichst den gemeinsamen Nenner herauszubringen, was völlig außer Streit steht und ich möchte mich auch bedanken, dass, Daniela, wir als Antragsteller auf dem Antrag, auf den wir uns jetzt geeinigt haben, auch mit unserem Abänderungsantrag, sprich gemeinsamen Nenner, d‘accord geht, und ich darf schon vorweg sagen, der Zusatzantrag von euch steht daher in keinem Widerspruch zu dem, was uns jetzt als Abänderungsantrag noch einmal als gemeinsamen Nenner sozusagen vorschwebt. Daher ist unsere Linie, diese Punkte Einsetzung einer Historikerkommission, die lediglich die Inhalte zu beurteilen hat, das politische Handeln wird dem Gemeinderat vorbehalten bleiben. Es soll begleitende Untersuchungen geben, was die Kosten betrifft, was die rechtlichen, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen betrifft. Es soll auch die Bewusstseinsbildung der Bevölkerung in diesem Gedenkjahr vorangetrieben werden, dazu bekennt sich die Stadt, das ist kein Prüfauftrag, das ist ein Bekenntnis und es soll auch die Bevölkerung eingebunden werden, das erscheint uns ganz, ganz wichtig. Was parallel zu bearbeiten ist, soll parallel geschehen, was die unmittelbaren Konsequenzen betrifft, werden wir nach Vorliegen der Erkenntnisse der Kommission ja ohnedies beauftragt werden und jetzt bitte ich mit demselben Elan auch den in einer der nächsten Sitzungen vorliegenden Entwurf, den wir dann in den Ausschüssen zu beraten haben, vorher schon politisch abzuklären und auch im Gemeinderat auch zuzustimmen. Wir stimmen daher der Dringlichkeit zu und ich bringe hiermit den Abänderungsantrag, der bereits vorliegt, in den von mir genannten Punkten schon dargelegt formal ein und ersuche diesem zuzustimmen. Danke (Applaus ÖVP und SPÖ). GR. Mag. Sippel: Geschätzte Frau Vizebürgermeister! Lächerlich, keine anderen Probleme, schwachsinnig, diese Sorgen hätte ich gerne und damit, mit diesen Nebensächlichkeiten will die Politik nur von ihren Problemen ablenken. Das sind ein paar Reaktionen aus diversen Foren, aber auch von Bürgern zu diesem Thema und ich kann es nicht ganz verhehlen, ich sehe es ein bisschen so ähnlich. In Zeiten der zunehmenden Arbeitslosigkeit und auch mit diesen enormen sozialen Herausforderungen ist es tatsächlich ein Nebenthema (Applaus FPÖ), ein Nebenthema, das uns beschäftigt, wo ich auch einen dringlichen Antrag ursprünglich eingebracht habe, um einmal eine Grundlage zu haben, was kostet uns das eigentlich, was bedeutet das für die ansässigen Bürger, was bedeutet das für die ansässigen Firmen einmal als Grundlage auch für eine Historikerkommission, hier einen pragmatischen Ansatz gewählt. Ich habe den dringlichen Antrag zurückgezogen, weil wir uns verständigt haben auf diesen Abänderungsantrag, wo ja diese Zugangsweise und diese Forderung ja auch drinnen vorhanden ist. Es ist ja so bei diesem Thema, dass das regelmäßig kommt, diesmal ist es halt der Franz Conrad von Hötzendorf pünktlich zum 100-Jahr-Jubiläum vom Ausbruch des Ersten Weltkrieges und, sehr geehrte Damen und Herren, es ist nichts anderes in Wirklichkeit als eine akademische Diskussion, die an den wahren Bedürfnissen der Bevölkerung vorbeigeht (Applaus FPÖ). Und deshalb ist es wichtig und das ist auch ein Punkt in diesem Abänderungsantrag, in diesem gemeinsamen, dass die Bevölkerung eingebunden wird, dass sie hier eben auch mitspricht und dann wird sich herausstellen, dass das etwas ist, was die Bevölkerung nur peripher auch berührt, was sie interessiert, ist natürlich die Frage, was bedeutet das, wenn das tatsächlich umbenannt wird. Also auch, wenn da das rote Licht blinkt, ich erbitte mir noch ein paar Minuten, weil ich ja meinen dringlichen Antrag zurückgezogen habe und das Thema ja wirklich vielen unter den Nägeln brennt. Es ist ein Nebenthema, aber es ist aufgebauscht worden, es ist ein emotionales Thema, also da haben Sie schon Recht, Frau Vizebürgermeister außer Dienst. Das ist eine unendliche Geschichte, wo ist der Anfang, wo ist das Ende. Conrad von Hötzendorf ist jetzt einmal an der Reihe, sonst gibt es immer wieder andere Persönlichkeiten, die hier herangezogen werden, ob das ein Jahn ist, ein Kernstock, ein Klöpfer, ein Flex, ein Nabel, die Liste ließe sich noch eine längere Zeit fortsetzen und ich frage mich, wo führt das hin, es ist ja teilweise grotesk, weil nehmen wir her Conrad von Hötzendorf, da muss man auch die ganze Situation sich anschauen, da muss man auch ehrlicherweise hergehen und sagen, na wer war denn der Oberbefehlshaber neben dem Generalstabschef, das war der Kaiser Franz Josef und da müssen wir auch die Rolle des Kaisers neu bewerten und dann müsste man den Historikern zum Beispiel ausrichten, die sich da auch stark machen, dann müssten sie eigentlich darangehen, die Grazer Universität umzubenennen, weil das Franz im Namen der Karl-Franzens-Universität steht für Kaiser Franz Josef und das ist der Oberbefehlshaber von Conrad von Hötzendorf gewesen. Also da müsste man hergehen und die Universität in Wirklichkeit umbenennen in Karls-Universität, dann kriegen wir aber wieder ein Problem, weil so heißt bereits die Universität in Prag. Also das sind einfach alle Dinge, wenn man das Feld pflügt, dann muss man es ordentlich machen und das geht dann weiter, dass man eigentlich unseren Heimatdichter, den Peter Rosegger, kritisch betrachten müsste, da gibt es auch antisemitische Äußerungen, wollen Sie als nächstes die Peter-Rosegger-Straße ausmerzen oder machen wir vielleicht demnächst eine Petition an die Firma Porsche, weil der Ferdinand von Porsche war SS-Oberführer im 3. Reich? Also in Wirklichkeit müsste man sich dann auch stark machen, dass niemand mehr mit einem Porsche herumfährt. Also da sieht man, dass hier die Gefahr besteht, dass das zu einer Groteske wird und nichts anderes ist es auch beim Conrad von Hötzendorf. Klar sind viele Persönlichkeiten mit ihren Werthaltungen aus heutiger Sicht anachronistisch und sind diese Wertehaltungen und Sichtweisen auch überholt, aber rechtfertigt das die Streichung dieser Personen aus dem öffentlichen Raum? Ich meine, nein, denn diese Straßenbenennung ist auch Teil der Identität und der Geschichte der Stadt und dazu hat man sich auch zu bekennen, das sollte nicht einfach geklittert und ausradiert werden (Applaus FPÖ). Eine kritische Betrachtung ja, aber nicht einfach Klitterung betreiben und Ausradierung betreiben. Conrad von Hötzendorf war ein Kind seiner Zeit, ich bin mir sicher, dass er, hätte er sein Handeln im Lichte der heutigen Zeit getätigt, dann hätte er das anders gestaltet und das führt nur wieder dahin, dass jeder Mensch von den Einflüssen und Geisteshaltungen und politischen Systemen seiner Zeit beeinflusst wird. Und eines ist auch klar… Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Ich bitte dich, langsam zum Ende zu kommen. Du bist bereits zweieinhalb Minuten drüber. GR. Mag. Sippel: In zwei Minuten bin ich fertig, eine Minute noch, dann melde ich mich noch einmal im inhaltlichen Teil, aber nur ein letzter Satz jetzt einmal, eines ist klar, ein Generalstabschef eines Millionenheeres, wo noch dazu ein Großteil der Bevölkerung und auch der Grazer Bevölkerung, und die Friedensbewegung, das war nur eine Promille-Anteil, das muss man ja auch sagen, wenn das heute im Interview steht von der Frau Uhl, dass da sehr wohl andere Strömungen Platz gefunden haben, dann ist das schon richtig, nur es war ein Promille-Anteil, der größte Teil der Bevölkerung hat den Krieg herbeigesehnt, da war eine enorme Kriegsbegeisterung auch in Graz und dann ist es klar, dass der oberste Generalstabschef oder der Generalstabschef kein Engel sein wird, also das muss man auch so sehen. Und es ist auch so, dass die Sieger die Geschichte schreiben, das heißt, wenn das anders ausgegangen wäre, dann würden wir heute wahrscheinlich den Conrad-von-Hötzendorf-Marsch singen beim Neujahrskonzert, jedes Mal den Conrad-von Hötzendorf-Marsch klatschen und nicht den Radetzkymarsch, das ist halt auch eine Tatsache, dass hier die Sieger die Geschichte schreiben. Und abschließend noch ein Satz und zwar, dass es hier um einen ideologischen Feldzug geht, das liegt auch auf der Hand, weil sonst hätten sie beim Lersch, der freigesprochen worden ist von allen diesen Vorwürfen, die Sie ihm auch gemacht haben, von einem anerkannten Experten, soviel zu einer Historikerkommission, so kann man es auch machen, indem man Experten, wirkliche Experten konsolidiert und trotzdem sind sie hergegangen wider besseres Wissen und haben den Platz umbenannt, dort war es allerdings so, dass es weniger Aufwand war, weil keine Anrainer hier betroffen waren und das ist es halt auch. Es ist ein ideologischer Feldzug gegen unliebsame Straßennamen, den Sie hier führen und deswegen ist es… Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Kollege Sippel, komme jetzt zum Ende, du bist viereinhalb Minuten drüber, ich habe bei Kollegin Grabe auch ein Auge zugedrückt, aber die war bei weitem nicht so weit drüber wie du. Wie gesagt, du kannst dich noch einmal im inhaltlichen Teil dieser Debatte zu diesem Antrag melden. GR. Mag. Sippel: Wir hoffen, dass die Historikerkommission objektiv besetzt wird, dass sie auch einen Blick von außen hat und dass sie vor allem nicht selbständig agiert, sondern hier einen Auftrag der Stadt erfüllt und wir wissen, was herauskommt, wenn hier selbständig agiert wird, das wollen wir uns ersparen. Also ja zu diesem Abänderungsantrag, aber eben auch die nötige Vorsicht und die nötige Objektivität in so einer Historikerkommission. Danke (Applaus FPÖ). GR. Grossmann: Hoher Gemeinderat, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, Frau Vizebürgermeisterin! Jetzt bin ich ein bisschen peinlich berührt, ich war nicht vorbereitet auf ein eineinhalbstündiges Referat, das ich jetzt in einer Wortmeldung halten sollte. Ich denke, ich werde die nächsten zehn Minuten, die ich in Anspruch nehme, noch den Vorrednerinnen und Vorrendern auch inhaltlich etwas sagen können. Sehr geehrter Herr Klubobmann Sippel, meiner bescheidenen Meinung nach ist die Karl-Franzens-Universität benannt nach Erzherzog Karl von Innerösterreich, einem Vertreter der Gegenreformation und nach Kaiser Franz I, nämlich den ersten österreichischen Kaiser, der die römische Kaiserkrone abgelegt hat und das römische Reich für verfallen erklärt hat aus der Befürchtung heraus, dass möglicherweise der nächste Kaiser ein Protestant sein könnte. Ich bin kein Historiker, das ist meine bescheidene Meinung gewesen, ich denke aber, dass diese Debatte zeigt, wie wichtig es ist, zwei Dinge zu tun und dafür bin ich wirklich dankbar. Erstens diese Fragestellung von möglicherweise belasteten Straßen und Platznamen einer ExpertInnengruppe zu übergeben, die damit inhaltlich gut und möglichst objektiv umgehen soll. Wir wissen schon, 100%-ige Objektivität ist in dieser Frage nicht erreichbar, weil überall gibt es natürlich ideologische Einfärbungen, Einschätzungsunterschiede, die Geschichte ist eine Geschichte gewesen, die nur von Siegern geschrieben wurde, ich lasse ganz explizit Siegerin aus, weil Frauen in der Geschichte kaum eine Bedeutung gehabt haben, bedauerlicherweise, wir leben in einer glücklichen Zeit, wir haben Aufzeichnungen über verschiedenste politische Meinungen, Frauen sind bei uns ein integrierter Bestandteil im öffentlichen Leben, in der Wirtschaft, vornehmlich in der Politik, da hat sich viel geändert. Aber in der Vergangenheit ist es so gewesen. Ich denke, die historische Betrachtung muss Expertinnen und Experten überlassen werden ohne Präjudizierung. Ich würde weder von der ExpertInnenkommission erwarten, dass sie sagt, tut ja keine Straßennamen umbenennen, noch würde ich erwarten, dass die ExpertInnenkommission sagt, tut ja umbenennen. Ich denke, wir sollten den Auftrag erteilen, nämlich die Ausweitung vorzunehmen und das ist der zweite wesentliche Punkt, die Ausweitung vorzunehmen, nicht nur die eine Straße in Graz zu betrachten, sondern etwas zu tun, wozu wir bis jetzt vielleicht auch noch nicht den politischen Mut gehabt haben. Das gesamte Stadtgebiet zu untersuchen, alle Straßen und Platznamen aufzugreifen, alle Straßen- und Platznamen nach den Menschen zu untersuchen, ihrer historischen Bedeutung, ihres Lebens, ihres Wirkens im öffentlichen Bereich. Ich denke, das ist eine wichtige Sache und wenn man die Wortmeldungen von heute betrachtet, welches breite Spektrum wir hier im Gemeinderat an unterschiedlichen Einschätzungen zu dieser Frage vertreten haben, finde ich es auch sensationell und vielleicht hat sogar ein stückweit historisch, dass wir einen gemeinsamen Beschluss dafür zustande bringen. Vielen herzlichen Dank (Applaus SPÖ, ÖVP und KPÖ). GR.in Braunersreuther: Ich kann mich dem nur anschließen. Also wir finden, dass so ein Thema kein Nebenthema sein kann und darf in einer Menschenrechtsstadt Graz. Wir haben dieser Abänderung zugestimmt, also wir haben unseren eigenen Antrag zurückgezogen und dieser Abänderung zugestimmt, nicht um etwas zu verzögern, ganz im Gegenteil, uns ist diese sehr öffentlichkeitswirksame und auch international sehr öffentlichkeitswirksame Umbenennung von Straßen und Plätzen so wichtig, dass wir sagen, wir gehen da lieber kleine Kompromisse ein, um eine breite Zustimmung zu finden, damit eben etwas passiert und außerdem, weil wir nicht das Ganze bei der Conrad-von-Hötzendorf-Straße belassen wollen, sondern weil wir hoffen, dass es zu einer Überprüfung von weiteren Straßennamen und Namen von Plätzen kommt und der Kollege Sippel hat ja da schon eine gute Aufzählung gegeben, vielleicht kann man aus dem Protokoll das entnehmen und mit der Liste einmal anfangen, das ist, glaube ich, eine ganz gute Idee (Applaus KPÖ). Ich finde auch, es gab ja auch ursprünglich einen Antrag von der FPÖ dazu, wo es um die Einschätzung der Kosten ging, wir finden auch, es dürfen hier keine Kosten gescheut werden, es dürfen natürlich auf die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Straße keine Kosten zukommen, die sollen nicht die Leidtragenden sein dafür, aber die Stadt Graz war in der Vergangenheit mit ganz anderen Umbenennungskosten auch konfrontiert, also Stichwort ist zum Beispiel GVB, da wurde nicht so großartig darüber diskutiert und daran sieht man schon, es ist eigentlich keine Frage der Kosten, sondern eine politische Sache, und vielleicht noch zu einer Anmerkung zum Kollegen Sippel, also die KPÖ hat auch keinen Porsche als Dienstwagen (Applaus KPÖ). StR.in Rücker: Zur Wortmeldung von Herrn Gemeinderat Sippel fällt mir nur ein, dass es immer interessant ist, aus welcher Motivation man so Geschichte studiert und ich denke, eine Motivation könnte sein, dass man manchmal auch etwas aus der Geschichte lernen will. Aber das ist vielleicht nicht für alle die Motivation. Aber trotzdem verspricht die Diskussion, so wie sie hier geführt wird, doch, dass da eine spannende Diskussion vor uns steht. Nur eines finde ich schade, dass jetzt diese Chance, die genutzt werden hätte können, nämlich zwei Verfahren sozusagen anzustreben, nämlich das eine, dass man die Conrad-von-Hötzendorf-Straße deswegen als ein Modellbeispiel nimmt, weil eben über die Person Conrad von Hötzendorf kein Zweifel mehr besteht, dass er eine problematische Person ist und man hätte das Modell, wie man dort zu einer Lösung kommt, sei es jetzt eine Umbenennung, wofür wir Grünen sind, aber wo es eben auch verschiedene Varianten zu diskutieren gegeben hätte. Man hätte anhand dieses Modells im Jahr 2014, und ich hoffe, dass es sehr wohl dazu kommt, wie die Anregung eben auch von dieser Kommission oder von dieser Gruppe der Historiker rund um die Uni, dass man wirklich hergeht und das Modell nutzt, wie man im Verfahren weiterkommt, wie man so eine Straßenumbenennung vornehmen könnte beziehungsweise eine Signalwirkung erzeugt, dass eben da eine problematische Benennung erfolgt ist. Eine Historikerkommission kann ja nur dafür eingesetzt werden, um, wenn man sagt, wie man es in Wien gemacht hat, über alle Straßennamen eine Untersuchung zu machen und zu unterscheiden, welche Personen sind höchst problematisch und welche Benennungen sind wo einzuordnen. Das ist aber etwas, was nicht benutzt werden darf bitte, um einen Prozess, der in der Conrad-von-Hötzendorf-Straße heuer im Jahr 2014 auf der Hand liegt, hintanzustellen. Also das hoffe ich doch, dass es mit diesem Antrag, der jetzt sozusagen als Kompromiss hier liegt, nicht geschieht. Und ich möchte nur daran erinnern, es gibt schon andere Städte auch, auf die man schauen kann, es gibt die Stadt Münster in Deutschland, wo der Hindenburgplatz in Schlossplatz umbenannt wurde, wo auch sehr vorbildlich mit Einbindung der Bevölkerung so ein Prozess eben stattgefunden hat und wo dann eine Möglichkeit gefunden wurde, die Bevölkerung mit an Bord zu haben. Also ich denke mir, es wäre möglich, man müsste sich nur drübertrauen und das wirklich einmal als Modell betrachten und sich in Graz diesen Schritt zutrauen. Was, wenn man in Österreich die anderen Städte anbelangt, wir haben es das letzte Mal im Kulturausschuss des Städtebundes auch diskutiert, gibt es unterschiedliche Herangehensweisen. In Linz zum Beispiel wird jetzt auch eine Historikerkommission eingesetzt, in Wien gibt es ja das fertige Produkt, aber momentan keine politischen weitere Aktivitäten außer diese Aktion und diese künstlerische Installation zum Lueger-Platz, also wie man politisch mit so etwas umgeht, das wäre die spannende Frage gewesen und das würde, glaube ich, genau jetzt notwendig sein und das war eigentlich die Intention von dem Antrag, unabhängig davon, ob jetzt eine Historikerkommission über die ganze Stadt schaut, das wird sowieso notwendig sein. Also bitte verzögern wir die Diskussion nicht, sie liegt heuer auf der Straße und wir sollten heuer dazu auch weiterkommen. Spannend wird es auf alle Fälle (Applaus Grüne). GR.in Mag.a Grabe: Ich wünsche das Schlusswort zur Dringlichkeit bezugnehmend eh auch auf das, was Lisa Rücker gerade gesagt hat, es ist dringlich, deswegen haben wir den Antrag in der ursprünglichen Form eingebracht, auch wenn es jetzt vom Ergebnis her auf die Abänderung hinauslaufen wird, ist es nach wie vor unser dringliches Anliegen, dass heuer etwas passiert, dass heuer Veranstaltungen usw. zur Conrad-von- Hötzendorf-Thematik auch stattfinden, nicht gewartet wird auf das Ende einer Kommission, die erst einmal zusammengestellt werden muss, die muss im Gemeinderat beschlossen werden, das eh gut ist, das das passiert, aber da dauert natürlich alles seine Zeit. Hätte nebstbei schon früher eingeleitet werden können, meine Anfragen zu dem ganzen Thema, weil du gemeint hast, dass das Bürgermeisterinterview gezeigt, das war nicht der Anfang der Diskussion, ich habe schon, ich glaube, im März vorigen Jahres und vorher auch schon immer wieder Anfragen gemacht, was wird die Stadt, was wird auch das Bürgermeisteramt das für die Gesamtheit der Stadt zuständig ist, machen, um dieses Gedenkjahr nicht ungenutzt verstreichen zu lassen (Applaus Grüne). Also insofern ist die Dringlichkeit gegeben und ich appelliere sehr, auch wenn der Abänderer aus unserer Sicht das etwas wieder abmildert, das ernst zu nehmen und wirklich heuer zu starten mit Aktivitäten. Danke (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Der Abänderungsantrag wurde schon vorher eingebracht, muss daher nicht erneut eingebracht werden, auch der Zusatzantrag der grünen Fraktion wurde eingebracht. GR.in Mag.a Grabe: Inhaltliches Schlusswort. Ich zögere, aber ich beginn doch mit Ihnen, Herr Sippel, weil der Ehre doch irgendwie zu viel ist, aber wenn Sie sagen, Sie zitieren Stimmen, die das als lächerlich bezeichnen, die sagen, keine andere Sorgen usw. das ist die immer gleiche Killerphrase, ja natürlich kommt es immer wieder bei diesen Themen. Sehen Sie es als positiv, als Ansporn, wir schaffen es, unsere normale Arbeit zu machen und diese Dinge auch noch zu behandeln. Ich weiß nicht, ob Sie auf diesen Zug mitaufspringen können, aber ich lade Sie herzlich ein, ein bisschen multitaskingfähig zu werden. Ich weiß schon, dass für Sie Straßenbenennungen eine lächerliche Sache sind, Sie werden jetzt überrascht sein, ich habe sogar Ihre Diplomarbeit gelesen, wo auch da schon vorkommt, dass Sie eine Beschäftigung des Gemeinderates mit Straßenumbenennung als, ich weiß es wörtlich nicht mehr, aber als grotesk, albern, irgendwie bezeichnet haben, also gut, Sie haben da offenbar nicht weitergelernt. Inhaltlich will ich jetzt noch einen Punkt nur anschließen, weil Sie auch gesagt haben, so eine Umbenennung ist ein ideologischer Feldzug. Das, was Conrad von Hötzendorf gemacht hat in der Hetze, meine Kollegin hat vorher einen netten Versprecher gehabt, nämlich es kommt der „Hetzendorfantrag“, genau das ist es, das war Hetze gegen die Völker, die damals zum eigenen Staat gebildet und teilweise zu Nachbarländern gehört haben, es war Hetze gegen die, die in dem Lager interniert worden sind usw. also über das brauchen wir nicht reden, dass das irgendwas Ideologisches sei, sondern das sind historische Fakten. Zu dem Kostenargument danke ich für den Hinweis mit GVB, Graz-Linie usw., eben auch da hat das Kostenargument keine Rolle gespielt. Ich möchte nur zum Kostenargument noch etwas sagen, das betrifft eben unseren Zusatzantrag, es gibt echt wirklich viele Möglichkeiten, das zu tun, die die Stadt Münster auch gezeigt hat, vieles davon mag auch auf Österreich anwendbar sein, davon gehe ich aus. Daher betone ich nochmals, unser Zusatzantrag, ich möchte bitte, dass der einzeln abgestimmt wird die Punkte, ich wüsste gerne, zu welchem der Bereiche ihr inhaltlich dazustehen könnt. Der erste ist, dass auch die bosnische Gemeinschaft und bei Bedarf andere islamische Gemeinschaften einbezogen werden in die Kommission, der zweite Punkt, dass eben diese anderen Varianten, wie man das günstiger machen kann, wirklich seriös geprüft werden und der dritte Punkt die Selbstverpflichtung, dass wirklich heuer sehr, sehr schnell mit Veranstaltungen und öffentlichen Diskussionen begonnen wird. Bitte so abzustimmen, einzeln, danke (Applaus Grüne). Der Abänderungsantrag wurde einstimmig angenommen. Der Punkt 1 des Zusatzantrages der Grünen wurde mit Mehrheit (gegen Grün und Piratenpartei) abgelehnt. Der Punkt 2 des Zusatzantrages der Grünen wurde mit Mehrheit (gegen Grün und Piratenpartei) abgelehnt. Der Punkt 4b) des Zusatzantrages der Grünen wurde mit Mehrheit (gegen Grün und Piratenpartei) abgelehnt. 7) Prüfung der Erschließung des Wohngebietes Harmsdorf durch die neuerdings kurz geführte Buslinie 63 GR. Dreisiebner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Dreisiebner: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Martina, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Seit Ende der Weihnachtsferien beziehungsweise Wiederbeginn des Schulunterrichtes werden auf der Buslinie 63 Gelenksbusse eingesetzt. Der Einsatz größerer Fahrzeuge ist aufgrund der zuletzt massiv gestiegenen Fahrgastzahlen als positiver Anreiz zum Umsteigen auf diese Buslinie zu bewerten und wurde bereits seit dem Jahr 2012 vorbereitet beziehungsweise per Gemeinderatsbeschluss ermöglicht. Weniger – oder besser gar nicht - positiv bewertet werden kann allerdings eine Konsequenz aus diesem Wechsel von den vormals 12-Meter-Bussen zu den jetzt Gelenksbussen, nämlich jene, dass die Buslinie 63 nun nicht mehr bis ins Stadtteilzentrum Alt-St.-Peter geführt wird, sondern nur mehr bis zum St.-Peter- Schulzentrum, dieses liegt ja bekanntlich im Stadtbezirk Jakomini. Der Bezirk St. Peter sowie dessen Zentrumsbereich, der sowohl die Nahversorger des täglichen Bedarfs als auch ärztliche, schulische und soziale Angebote für die Menschen im Umfeld anbietet und anbieten soll, wird nun mit dieser Buslinie nicht mehr bedient. Die Argumente der Verkehrsplanung, dass andere vorhandene Linien, hier werden immer angeführt die Busse 64, 72 und 76U, diesen Ausfall an öffentlicher Verkehrsinfrastruktur gut ausgleichen können, werden durch viele Tatsachenberichte beziehungsweise teilweise auch durch die VerkehrsplanungsmitarbeiterInnen teilweise widerlegt. Es kommt zu extrem häufigen Fahrplanunregelmäßigkeiten, teilweise enormen Ausmaßes, es kommt teilweise sogar zu Ausfällen ganzer Buskurse. Zudem haben AktivbürgerInnen im Bereich St. Peter für eine weitere oder wieder lange Führung des 63ers nach St. Peter mittlerweile gut 2000 Unterschriften gesammelt und an die Verantwortlichen in der Stadt übergeben. Im letzten Verkehrsausschuss, aus heutiger Sicht muss man sagen im vorletzten Verkehrsausschuss, nämlich im Dezember 2013 wurde von der Abteilung für Verkehrsplanung ein umfangreicher Informationsbericht zur Kenntnis gebracht, der ausführlich darstellt, warum welche Verlängerungsvariante für den 63er nicht möglich sei – und zwar kurzfristig nicht möglich sei. Dieser Informationsbericht legt aber auch dar, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, wieder einen langen 63er zu führen, zugegebenermaßen mit Mehrkosten, die zum einen aus Umbaumaßnahmen im Straßenbereich resultieren würden zum Beispiel oder aber aus höheren Betriebskosten für den Betrieb des Busses weiter nach Südosten beziehungsweise den Bereich Alt-St.-Peter. Im Nahbereich von Alt-St.-Peter gibt es ein mit öffentlichem Verkehr stark unterversorgtes aber wachsendes Wohngebiet, da gibt es viele Neubauprojekte und diese sind nicht adäquat an den innerstädtischen öffentlichen Verkehr angebunden. Das Gebiet Harmsdorf, um das handelt es sich, ist derzeit leider nur mit einer Bedienqualität der Kategorie 5 erschlossen. Das heißt, kein öffentlicher Verkehr am Wochenende, kein öffentlicher Verkehr in den Abendstunden und ein sehr schlechter Takt von einer halben Stunde tagsüber. Diese Variante wurde auch in diesem Ausschussbericht im Dezember angeführt und bewertet und kurz gefasst steht in dem Informationsbericht für den Verkehrsausschuss: Bedienung des Siedlungsgebietes Harmsdorf über die Brucknerstraße, konkrete Streckenführung und Wendemöglichkeiten wären abzuklären. Weiters steht im Bericht auf Seite 6: Es gibt eine Reihe von Siedlungsgebieten, wie zum Beispiel Gradnerstraße oder Harmsdorf, bei denen eine Verbesserung der Angebotsqualität schon derzeit mehr als gerechtfertigt wäre. In diesem Sinne an diese Aussage der Verkehrsplanung mich anhängend stelle ich folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : 1. Der zuständige Stadtrat Mag. Mario Eustacchio wird beauftragt, im Sinne des obigen Motivenberichts Varianten für eine Linienführung der Buslinie 63 von der Brucknerstraße über das Wohngebiet Harmsdorf sowie weiter über die Petrifelderstraße und die St.-Peter-Hauptstraße oder aber auch in umgekehrter Führung zu prüfen und dem Ausschuss für Verkehr bis spätestens zur März-Sitzung eine Diskussionsgrundlage in Form eines Informationsberichtes vorzulegen. 2. Diese Prüfung beziehungsweise dieser Informationsbericht soll eine Schätzung der Betriebskosten für den Betrieb mit Gelenkbussen sowie eine Schätzung der möglichen zusätzlichen Fahrgastpotenziale für die Holding Graz Linien enthalten. Ich ersuche um Zustimmung (Applaus Grüne). GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr geehrter Antragsteller Karl Dreisiebner! Linie 63 beschäftigt uns auch schon länger im Verkehrsausschuss, du hast richtig berichtet, zuletzt im Dezember haben wir einen ausführlichen Informationsbericht von der Verkehrsplanung erhalten. In dem Zusammenhang auch ein Dankeschön an die Mitarbeiter, die haben das wirklich sehr gut ausgearbeitet. Wir erhalten da einen Auszug mit mehreren Seiten und da sind natürlich diese Varianten alle geprüft worden, die du aufführst, vor allem die Variante 12, die du dir gerne wünscht, ist halte auch wieder ein Wunsch an das Christkind, weil du hast halt wieder nur selektiv zitiert. Es ist richtig, Variante 12 gäbe es nach Harmsdorf aber nur mittelfristig, das heißt, momentan gibt es hier keine Umsetzung und das Fazit aus dieser ganzen Varianten-Prüfung war eben das kurzfristig und unter der Vorgabe des vorhandenen Busbestandes so wie der derzeitigen Betriebskostenabdeckung. Es gibt ja einen Verkehrsfinanzierungsvertrag mit der Holding, ist für die Buslinie 63 nur die Streckenführungsvariante 1 eben bis zum Schulzentrum St. Peter möglich. Jetzt kann man sagen, man wünscht sich ein Geld und irgendwann ist was anderes möglich, aber aus heutiger Sicht eben keine Dringlichkeit, weil eben die Variante 12, wie die anderen geprüften Varianten zusätzliche Gelenkbusse entsprechende jährliche Betriebskosten notwendig machen. Und wenn wir uns jetzt den Gesamtverkehr betrachten, und der Herr Verkehrsstadtrat ist ja jetzt wieder für die Gesamtsicht und für alle Bezirke tätig, haben wir in St. Peter also eine sehr gute Bedienqualität. Wir haben hier die Qualität 3 in der öffentlichen Verkehrsanbindung, da haben wir andere Bezirke, wo der Bedarf viel höher ist, wo man eben viel nötiger ein Geld brauchen. Steht auch im Bericht, im Vergleich zu anderen Stadtgebieten ist das Siedlungsgebiet der St.-Peter-Hauptstraße mit dem ÖV-Gebiet sehr gut angebunden. Also wir sehen momentan keinen Bedarf und lehnen die Dringlichkeit ab (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen Teile der ÖVP und gegen FPÖ) angenommen. GR. Dreisiebner: Ich danke einmal, dass die Dringlichkeit von den meisten Fraktionen als solche anerkannt wird. Ich möchte jetzt aber schon nur ganz kurz auf den Kollegen Lohr eingehen. Dieser dringliche Antrag befasst sich natürlich schon sehr mit dem Thema kurz- und mittelfristig. Wobei ich zum Thema kurzfristig auch eines sagen möchte: Im Dezember 2013 einen Bericht zu erhalten, der mehrfach das Wort „kurzfristig ist es nicht möglich, hier eine Lösung zu erreichen“, sprich im Sinne einer längeren Streckenführung der Buslinie 63 und das eineinhalb Jahre in etwa nach der Entscheidung dort Gelenkbusse einzusetzen, das erscheint mir einmal mehr als hinterfragenswert, ich habe das auch im Ausschuss gesagt. Mittelfristig heißt für mich, dass man jetzt einmal diesen Bericht haben will und dass man dann hoffentlich sehr bald eine Lösung finden will. Wie man den Informationsbericht im Verkehrsausschuss vom Dezember liest, Kollege Roland Lohr, ja, da werden wir vielleicht nicht ganz zusammenkommen, aber es steht dort definitiv drinnen, dass Harmsdorf eine unterdurchschnittliche Bedienqualität hat auch aufgrund der Wohnungsentwicklung. Noch ein Argument zur Wohnungs- und Stadtentwicklung. Wir haben gerade jetzt in St. Peter sehr große Bauvorhaben, Bebauungspläne in der Pipeline zum einen im Umfeld des ORF St. Peter, also sehr nahe an Harmsdorf beziehungsweise an Alt-St.-Peter, und zum anderen gibt es noch weitere kleinere Dinge, die ohne Bebauungsplanpflicht abgehen, auch größere, und es gibt auch weiter im Süden wahrscheinlich sehr bald einen Bebauungsplan. Es ist so, dass man sagt, ok, ich kann das jetzt aus dem Verkehrsfinanzierungsvertrag nicht finanzieren, dem halte ich entgegen, wir haben eine Erhöhung der Parkraumbewirtschaftungstarife gehabt und diese Mehreinnahmen könnte man zu einem guten Teil sicher auch hier heranziehen, dass man in irgendeiner Form dort was verbessert. Bedienqualität Kategorie 3 für St. Peter, ja, am Papier, aber nein, fahren Sie dort bitte selber einmal mit den Bussen 76U oder 72, die stecken alle im Stau, detto der 64er, und ich nehme an, dass fast alle von euch dementsprechende Anrufe, E-Mails oder persönliche Gespräche mit Menschen aus dem südöstlichen Gebiet gehabt haben, dass sie mit dieser Bedienqualität nicht gut leben können. Ich bitte um eure Unterstützung und um Annahme des dringlichen Antrages (Applaus Grüne). Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Erläuterungstafel am Burgtor GR. Mag. Fabisch stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Die künstlerische Aufarbeitung bezüglich der Erinnerungskultur zur NS-Zeit in Graz durch den deutschen Künstler Jochen Gerz hat in unserer Stadt deutliche Spuren hinterlassen und viel zur Bewusstseinsbildung beigetragen. So regt die Inschrift des Burgtores (neben dem Café Promenade) viele Grazerinnen und Grazer, aber auch viele Gäste, zum Innehalten und Nachdenken an. Leider ist die illustrierende Begleittafel dazu nicht mehr vorhanden. Ich richte deshalb an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, sich für die Wieder-Installierung besagter Tafel einzusetzen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Thalersee – Angebot für Erholungssuchende erhalten GR. Sikora stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Der Thalersee nahe Graz gehört seit Jahrzehnten zum größten Naherholungsgebiet für viele BürgerInnen in und um Graz. An sonnigen Tagen tummeln sich tausende von Menschen, um ein Stück Natur abseits des Großstadtgetümmels zu genießen. Von Seiten der Stadt Graz wurde da auch im Laufe der Jahre in Kooperation mit der Gemeinde Thal sehr viel Geld in die Hand genommen, um die Erholungsangebote sukzessive zu attraktivieren. So wurde Anfang der 1980er Jahre von der Stadt Graz zusammen mit Bund und Land der Thalersee um 3,5 Millionen Schilling von der damaligen Besitzerin Andrea Herberstein gekauft und der Gemeinde Thal überantwortet. Zur besseren Verkehrsanbindung wird von der Holding eigens eine Buslinie über den Thalersee geführt. Auch ein Geh- und Radweg wurde mit viel Aufwand und hohen Kosten errichtet. Aufgrund eines Kleinkrieges wurde jetzt nicht nur der Zugang rund um den See gesperrt, auch das beliebte Eislaufen und der Bootsverleih wurden ohne Vorwarnung eingestellt. Nachdem die Stadt Graz auch sehr viel Geld in die See-Infrastruktur, in die Erhaltung der Geh- und Wanderwege rund um Thal und in die Errichtung und Betreuung einer Langlaufloipe gesteckt hat und die Gemeinde Thal dadurch Kommunaleinnahmen lukriert, stelle ich nun an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Was werden Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, angesichts der sehr angespannten Situation unternehmen, damit das Gebiet und das Angebot rund um den Thalersee für die tausenden von Erholungssuchenden wieder in altbewährter Form uneingeschränkt benützt werden kann? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Fischsterben im Mühlgang verhindern GR.in Thomüller stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Damit die Kraftwerke entlang des Mühlgangs bei Hochwasser keinen Schaden erleiden oder auch, damit der Mühlgang gereinigt werden kann, wird die Wasserzufuhr in das Bett des Mühlgangs gelegentlich unterbunden. Dabei verenden jedes Mal nicht nur hunderte Fische – darunter Äschen, Bach- und Regenbogenforellen, Huchen, Krebse, aber auch deren Nahrungsgrundlagen, die Bachflohkrebse. Deshalb richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie dazu bereit, mit den verantwortlichen Stellen der Stadt Graz bzw. den Kraftwerksbetreibern in Kontakt zu treten, um zu gewährleisten, dass der Schutz der Kraftwerke bzw. die Reinigung des Mühlgangs durchgeführt wird, ohne den Fischbestand zu gefährden? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Thalersee GR. Mag. Haßler stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Der Thalersee zählt zu den beliebtesten Ausflugszielen der Grazer Bevölkerung und bietet zahlreiche Möglichkeiten für Spaziergänger und Naturliebhaber. Im Winter steht für kleine und große Eisläufer eine geräumte Eisfläche bereit. So mancher hat hier seine ersten Schritte am Eis gewagt. Angler und Sonnenanbeter kommen hier ebenso auf ihre Kosten wie Sportbegeisterte oder Familien mit Kindern. Nun ist dieses Naherholungsgebiet wegen eines Streits zwischen dem Pächter und dem Verpächter Gemeinde Thal gefährdet. Laut Medienberichten war der Auslöser des Streits ein von der Gemeinde Thal abgelehntes Subventionsansuchen des Pächters im Ausmaß von € 6.000 für die Pflege und Betreuung des Seeareals. Während Alt-Bürgermeister Alfred Stingl sofort aktiv wurde und zu vermitteln versuchte, gab es von dir, sehr geehrter Herr Bürgermeister, bisher leider keine Reaktion. Für mich und unseren Gemeinderatsklub ist es nicht nachvollziehbar, warum diese Eskalation um den Thalersee von Seiten des Grazer Bürgermeisters einfach so hingenommen wird. Immerhin geht es um eines der beliebtesten Naherholungsziele der Grazerinnen und Grazer. Noch unverständlicher wird das Zögern, wenn man bedenkt, dass die Stadt Graz alleine im Jahr 2012 mehr als 29 Millionen Euro an Subventionen ausgeschüttet hat. Unter anderem € 45.000 für ein Schildkrötenprojekt namens „Turtle Island“ oder € 12.000 für eine einzelne Pfadfindergruppe, um nur zwei Beispiele zu nennen. Auch die Holding Graz ist in der Vergangenheit immer wieder als großzügiger Sponsor für diverseste Anlässe aufgetreten und stellt für Sponsoring jährlich bis zu 1,3 Mio. Euro zur Verfügung. Unter anderem werden auch tausende Euro für Sportveranstaltungen außerhalb von Graz gesponsert. Angesichts all der vorab angeführten Tatsachen wird niemand verstehen, warum für ein so beliebtes Naherholungsziel wie es der Thalersee seit Generationen ist, kein Sponsor gefunden werden kann. „Die Holding Graz als Retter des Naherholungsgebietes Thalersee“ hat mit Sicherheit mehr Werbewirksamkeit als „die Holding Graz als Sponsor eines Golfturniers“. Der Pächter des Thalersees würde für eine entsprechende Sponsorsumme mit Sicherheit einen „Ehrenplatz“ für ein Holding-Werbetransparent zur Verfügung stellen und zig-tausende Grazerinnen und Grazer wären glücklich. Namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs stelle ich daher an dich, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , bist du bereit, dich persönlich mit deinem „politischen Gewicht“ als Grazer Bürgermeister einzubringen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Streit rund um den Thalersee rasch zu einem positiven Ende zu bringen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Schwerverkehr Steinbergstraße GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Mit Bescheid vom 16. Dezember 2013 wurde vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung die Errichtung einer Baurestmassendeponie im Gemeindegebiet Thal trotz zahlreicher Proteste besorgter Bürgerinnen und Bürger in Thal, aber auch in den vor allem vom daraus folgenden Verkehr betroffenen Gebieten in Hitzendorf und in den Bezirken Straßgang und Wetzelsdorf in Graz, genehmigt. Einmal abgesehen von der Tatsache, dass die Deponie in einem Landschaftsschutzgebiet errichtet werden soll und mit beträchtlicher Staubentwicklung in einem feinstaubbelasteten Gebiet zu rechnen ist, bedeutet dieser Bescheid auch massive Auswirkungen auf den Verkehr durch die Zulieferung des Bauschuttes. Im Rahmen des letzten Gemeinderates im Dezember des Vorjahres berichtete der zuständige Stadtrat Mag. Eustacchio, nach den zu erwartenden Folgen befragt, dass mit täglich um die 80 Anlieferungen und damit einer Steigerung von 18% Schwerverkehr im Grazer Westen zu rechnen ist. Die Steinbergstraße ist allerdings bereits jetzt in den verkehrsstärksten Zeiten massiv belastet und aufgrund ihrer Enge und Kurvenreichtums mehr als ungeeignet für Schwerverkehr. Besonders die Anrainer sind daher massiv beunruhigt über die zu erwartenden Belastungen durch Lärm und Staubentwicklung. Eine mögliche Maßnahme, um den Schwerverkehr einzudämmen und damit eine weitere Belastung der Steinbergstraße zu verhindern, wäre es, dass die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde - in Graz der Magistrat -, eine Gewichtsbeschränkung für den Schwerverkehr für diese Strecke verordnet. In diesem Sinne stelle ich daher namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs die A n f r a g e , ob Sie bereit sind, an die zuständigen Stellen betreffend die Prüfung einer möglichen Gewichtsbeschränkung für die L 301 (Steinbergstraße) heranzutreten, um eine weitere Belastung für die AnrainerInnen durch vermehrten Schwerverkehr einzudämmen. Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Zeitungsinterview „Three Monkeys“ – Vorwürfe gegen die Werbeagentur des Bürgermeisters GR. Ing. Lohr stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: In der Wochenzeitung „Meine Woche Graz“ wird der verkaufswillige Betreiber des Szenelokals „Three Monkeys“ in einem Interview zitiert, als dieser erklärte, es habe im Vorfeld der Gemeinderatswahl 2012 durch die Werbeagentur des Grazer Bürgermeisters eine Kontaktaufnahme mit der Bitte um Unterstützung gegeben. Im Gegenzug sicherte die Inhaberin dieser Agentur, namentlich Frau Babel, zu – so der Inhaber der „Three Monkeys“ weiter –, dass es bei der Sperrstundenregelung sowie den damit in Verbindung stehenden Problemen im Grazer Univiertel Unterstützung seitens der ÖVP geben werde. Nun scheint ein derartiges Vorgehen – ohne einer rechtlichen Würdigung vorgreifen zu wollen – zumindest fragwürdig. Aus diesem Grund richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende A n f r a g e : Hat es ein derartiges Vorgehen Ihrer Werbeagentur im Vorfeld der Gemeinderatswahl 2012 gegeben, geschah dies in Ihrer Kenntnis oder gar in Ihrem Auftrag, oder handelt es sich bei dem gegenständlichen Zeitungsbericht schlichtweg um eine Falschmeldung bzw. um eine falsche Aussage des Betreibers des Lokals „Three Monkeys“? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Naherholungsgebiet und Grünoase Thalersee – Aktivitäten seitens der Stadtgemeinde Graz und seitens des Herrn Bürgermeisters Mag. Siegfried Nagl GR. Dreisiebner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Seit etwa zwei Wochen schwelt zwischen der Gemeinde Thal bei Graz bzw. dem Thaler Bürgermeister auf der einen Seite und einem privaten Gastronomiebetrieb auf der anderen Seite ein Konflikt um den Thalersee, der zur Folge hat, dass derzeit und bis zur Beilegung dieses Streifalls weder Eislaufen, noch Bootsfahrten oder auch nur die Pflege des Gewässers sowie der Uferbereiche des Sees gesichert sind. Neben wohl persönlichen Differenzen geht es um Subventionen sowie um strittige Vertragsbestandteile zwischen dem Privaten und der Gemeinde. Es wäre schade, wenn es hier nicht bald zu einer gütlichen Einigung käme – nicht nur, aber auch, für viele GrazerInnen, die den Thalersee gerne besuchen und die dortigen Angebote nutzen. Besonders für GrazerInnen, die nicht automobil sind, die nicht über ausreichend finanzielle Mittel für die Anfahrt zu weiter entfernt liegenden Erholungsbereichen verfügen, oder die aus sentimentalen Gründen diesen kleinen See knapp außerhalb der Stadt lieben, wäre das ein herber Angebotsverlust. Nun hat ja nicht Thal bei Graz alleine in den 1980ern den See von einem privaten Grundbesitzer erworben, es haben damals der Bund, das Land und die Stadt Graz gemeinsam den Thalersee für die Nutzung durch die BürgerInnen erworben. Diese Investition darf heute – viele Jahre später - für Graz und für die GrazerInnen nicht zu einer sinn- und nutzlosen Investition mutieren. In diesem Sinne, sehr geehrter Herr Bürgermeister, richte ich an Sie folgende A n f r a g e : Welche Schritte haben Sie in Ihrer Funktion als Bürgermeister der Stadtgemeinde Graz bereits gesetzt bzw. welche Schritte planen Sie in den nächsten Tagen und Wochen zu setzen, damit die eingangs beschriebene, absolut nicht zufriedenstellende Situation um das Naherholungsgebiet Thalersee möglichst bald einer für die GrazerInnen positiven Lösung zugeführt wird? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Personalsituation für Straßenbahnausbauplanungsarbeiten im gesamten Haus Graz sowie Klärung der Reservierung von notwendigen Budgetmitteln für Planungsarbeiten bei den Straßenbahnausbauprojekten Linie 7 (Stiftingtal/LKH), Linie 3 (Reininghaus) und Südwest-Linie bzw. Innenstadtentflechtungsstrecke GR. Dreisiebner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Der Tageszeitung Kleine Zeitung war vor einer Woche folgende Aussage von Herrn Verkehrsstadtrat Mag. (FH) Mario Eustacchio (als Zitat) zu entnehmen: "Wir kommen mit der Arbeit nicht zusammen... Wir haben jetzt viele große Projekte, die fast parallel zu machen wären. Für diese komplexen Planungen haben wir einfach zuwenig Personal." Darüber hinaus lässt Herr StR. Eustacchio im selben Artikel die Mutmaßung zu, dass auch seine finanziellen Möglichkeiten, um die Planungskosten budgetär darstellen zu können, nur begrenzt seien. Nun hat es aber zu den genannten Linienplanungstätigkeiten selbstverständlich diverse Gemeinderatsbeschlüsse samt budgetärer Dotierung gegeben (zuletzt im Juli 2013 für den Ausbau der Straßenbahn nach Reininghaus/Hummelkaserne). In diesem Sinne, sehr geehrter Herr Bürgermeister, richte ich an Sie folgende A n f r a g e : Wie viele, für die Planungsarbeiten im Fachbereich Straßenbahnausbau qualifizierte, MitarbeiterInnen stehen der Stadt Graz bzw. dem gesamten Haus Graz in den Abteilungen für Verkehrsplanung, in der Baudirektion, bei den Holding Graz Linien, etc. zur Verfügung und sind die jeweils per Gemeinderatsbeschluss reservierten Mittel noch für den beschlossenen Zweck vorhanden (soweit sie nicht im Zuge von bereits getätigten Projektschritten verbraucht wurden) oder sind diese u.U. anderweitig und damit entgegen den Beschlüssen des Gemeinderats zur Ausgabe gelangt? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Homophobe Gesetzgebung und Städtepartnerschaft St. Petersburg, Protest gegen die von dort ausgehende homophobe Gesetzgebung in Russland GR.in Mag.a Grabe stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Welche der bei der Ablehnung unseres dringlichen Antrags zur Aussetzung der Städtepartnerschaft mit St. Petersburg angekündigten Maßnahmen bezüglich "Städtepartnerschaft nutzen", "Demokratisierungsprozesse unterstützen" und Brief an die Europäische Städtekoalition wurden genutzt bzw. was sind die Ergebnisse aus diesen Maßnahmen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Information zum dringlichen Antrag „Schadstoffarmer Fernwärme-Mix für Graz durch Bezug der Fernwärme aus dem neuen Gas- und Dampf-Kraftwerk in Mellach“ vom 14.4.2011 GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Graz hat sehr ambitionierte Pläne, was die Fernwärme betrifft: Bis 2030 soll der Anteil der mit Fernwärme versorgten Haushalte von derzeit 40% auf 60% erhöht werden. Die Stadt Graz unternimmt daher seit Jahren massive Anstrengungen zum Ausbau der Fernwärme-Anschlüsse im Grazer Stadtgebiet, um so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Feinstaubreduktion im Heizungsbereich zu leisten. Über Förderaktionen für Heizungsumstellungen und Neu-Anschlüsse werden Anreize geschaffen. Mit dem Fernwärmeanschluss-Auftrag wurde nach zähen Verhandlungen mit dem Land die Möglichkeit eröffnet, in bestimmten Stadtgebieten den Umstieg auf Fernwärme zu verordnen. Der Grazer Fernwärme-Mix: Im Jahr 2009 wurden im Großraum Graz 1.030 GWh (davon in Graz 891 GWh und entlang der Transportleitung 139 GWh) an Wärme verbraucht. Davon wurden 819 GWh (das sind 80 %) in Mellach in KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Koppelung) erzeugt und über die bestehende Fernwärme-Leitung transportiert. Rund 80 GWh wurden aus der KWK-Anlage in Thondorf eingespeist und zusätzlich ca. 40 GWh industrielle Abwärme aus der Marienhütte genutzt. Damit kamen ca. 92% der Wärme aus KWK-Anlagen oder Industrieabwärme, der Großteil allerdings, nämlich mehr als zwei Drittel, aus dem Kohlekraftwerk in Mellach. Saubere Fernwärme aus den neuen Gas- und Dampfblöcken in Mellach versprochen! Mit der Inbetriebnahme der beiden neuen Gas-und Dampf(GuD)-Blöcke in Mellach sollte sich alles deutlich verbessern – schließlich hatte der Betreiber mit der Nähe zu Graz als „Wärme-Senke“ für den Standort argumentiert und für die in Aussicht gestellte hocheffizient erzeugte Wärme Förderungen erhalten. Seitens des Betreibers, der VTP Verbund Thermal Power GmbH & Co KG, wurde mit dem hohen Gesamtwirkungsgrad von 59% bei der Stromerzeugung und 70% inkl. Fernwärmeauskoppelung geworben. Weiters wurde immer wieder betont, dass das neue Gas- und Dampfkraftwerk aufgrund der spezifisch niedrigen CO2-Emissonen und niedrigen Schadstoff-Emissionen bei NOx und Staub dem letzten Stand der Technik entspricht. So entstehen bei der Produktion von einer kWh Strom im Steinkohlekraftwerk Mellach 830 – 850 g CO2, im neuen Gas- und Dampfkraftwerk 334g. Bei Fernwärme-Auskoppelung reduziert sich der CO2-Ausstoß im GuD auf 250 – 290 g/kWh Nutzenergie. Die beiden neuen Gas- und Dampfblöcke in Mellach hätten also die Chance geboten, die Qualität der Grazer Fernwärme hinsichtlich ihrer Schadstoff-Bilanz erheblich zu verbessern. Doch nun scheint Mellach – glaubt man aktuellen Medienberichten - vor dem Aus zu stehen, der Verbund über Stilllegung, Abwrackung und Wiederaufbau in einer anderen Region nachzudenken. Fakt ist: Statt der Einspeisung aus dem effizienten Gaskraftwerk befeuert der Verbund das benachbarte Kohlekraftwerk. Saubere Fernwärme aus den hocheffizienten Gas- und Dampfblöcken in Mellach hat Graz kaum gesehen. Abwärme aus der Papierfabrik Sappi – ökologisch unschlagbar. Im Oktober 2012 unterzeichnete Bürgermeister Siegfried Nagl mit einer Grazer Delegation in Gratkorn eine Übereinkunft mit der Papierfabrik Sappi, wonach die dort anfallende Abwärme künftig ins städtische Fernwärmenetz fließen soll. Immerhin könnte Sappi mit einer jährlichen Einspeisung von 130 bis 230 Gigawattstunden Wärme 18.000 Grazer Haushalte versorgen und damit den Zuwachs der nächsten Jahre aus dem Grazer Norden abdecken. Die CO2-Bilanz der Fernwärme im Großraum Graz würde sich je nach Szenario um bis zu 33.816 Tonnen CO2 jährlich verbessern, die NOx-Bilanz um 18.846 kg pro Jahr. Auch seitens der Energie Graz wird die Sappi-Option als „ökologisch unschlagbar“ gepriesen. Eine Studie der Grazer Energie-Agentur aus dem Jahr 2011 zeigt eindrücklich, welche Emissionsreduktion durch die Abwärmenutzung bei Sappi möglich wäre. Im Sommer 2013 gab es einen nächsten Anlauf seitens der Holding Graz, seither ist es um dieses ambitionierte Projekt still geworden. Dem Vernehmen nach sind sich die Verhandler der Stadt Graz mit Sappi über die Kosten der eingespeisten Sappi-Abwärme und des Leitungsbaus uneinig. Auch von einer Blockade durch den landeseigenen Energieversorger Estag ist zu hören, der um Einnahmen aus seiner Cash Cow Fernwärme bangt. Fazit: Unter dem Strich ist die Klimabilanz der Grazer Fernwärme derzeit wesentlich schlechter als geplant und angekündigt. Über die Frage, ob und wie die Stadt Graz auch 2020 mit Fernwärme versorgt sein wird, ist mittlerweile bereits eine öffentliche und mediale Diskussion losgebrochen. Dies kann eine Stadt, die in den Jahren 2008 - 2013 rund 7,4 Mio. € an Fernwärme-Förderungen ausgeschüttet hat (das Land Steiermark hat für die Stadt Graz zusätzliche 3,30 Mio. € gefördert) und die mit dem Fernwärmeanschluss-Auftrag Verpflichtungsmaßnahmen gegenüber ihren BürgerInnen setzt, so nicht länger hinnehmen. Derzeit finden auf verschiedenen Ebenen Verhandlungen über die künftige Aufbringung und Zusammensetzung der Grazer Fernwärme statt, in denen die Vertreter der Stadt Graz eine besondere Verantwortung tragen – schließlich hat die Stadt Graz gegenüber der Grazer Bevölkerung und im Sinne der Versorgungs-Sicherheit und der Emissionsreduktion die Verpflichtung, eine ökologisch nachhaltige und versorgungssichere Lösung für die Fernwärmeversorgung in Graz sicherzustellen. Daher stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden A n t r a g : 1) Die Gemeinderat der Stadt Graz möge – wie von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl im Dezember 2013 zugesagt - laufend über die Verhandlungen zur künftigen Fernwärmeaufbringung informiert werden. 2) Bürgermeister Nagl, der bisher von Seiten der Stadt Graz die Verhandlungen mit Sappi geführt hat, wird auf Basis des bereits unterzeichneten Letter of Intent beauftragt, die Gespräche mit der Fa. Sappi wieder aufzunehmen, um ehebaldigst eine Lösung im Sinne des Motivenberichts zu finden. 3) Das Umweltamt der Stadt Graz wird beauftragt, im ersten Quartal 2014 bzw. nach Vorliegen des Arbeitsberichtes „Wärmeversorgung Graz 2020/2030“ dem Gemeinderat einen Informationsbericht über Szenarien der Grazer Fernwärmeversorgung in den kommenden 5, 10 bzw. 20 Jahren vorzulegen. Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Übermittlung der vom Grazer Gemeinderat beschlossenen familienrelevanten Petitionen der letzten Legislaturperiode an die neue Bundesregierung und den Nationalrat GR.in Potzinger stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In den letzten Jahren beschloss der Grazer Gemeinderat folgende dringliche Anträge, um familienrelevante Anliegen auf dem Petitionswege an die österreichische Bundesregierung und den Nationalrat zu übermitteln: 19.3.2009 und 21. 3. 2013: Ergänzung der Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 mit der Einführung eines Elternbildungsschecks, um die Erziehungskompetenz der Eltern frühzeitig zu fördern (Zusätzlich wurde am 5.7.2012 eine Ausweitung des Mutter-Kind-Passes um eine zahnärztliche Untersuchung aller 2-jährigen Kinder und die Wiedereinfügung der Perzentillenkurven zur Körpergröße und zum Körpergewicht der Kinder beantragt). 14.5.2009: Flankierende Maßnahmen zur Fristenregelung: 1. Verpflichtung des Arztes, bei Feststellen einer Schwangerschaft auf kostenlos und anonym verfügbare psychosoziale Beratungsangebote für Frauen im Schwangerschaftskonflikt hinzuweisen. 2. Verpflichtung des Arztes, der Frau eine Broschüre des BM für Gesundheit auszuhändigen, in der alle Beratungsangebote sowie finanziellen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgelistet sind. 3. Festsetzung einer Bedenkzeit von mindestens drei Tagen nach Aushändigung der Broschüre. 9.6.2011: Kinder als Lärmquelle nach dem Beispiel des Deutschen Bundestages vom 26.5.2011 gesetzlich ausnehmen, wonach gegen Kinderstimmen künftig nicht mehr vor Gericht geklagt werden kann. Zur weiteren Behandlung sollen diese Anliegen auch an die neue Bundesregierung und den Nationalrat herangetragen werden. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g: Die im Motivenbericht genannten familienrelevanten Forderungen sollen auf dem Petitionswege an die neue österreichische Bundesregierung und den Nationalrat übermittelt werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Drogenambulanz im Zusammenhang mit dem Projekt „ERFA“ GR. Rajakovics stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Grazer Volkspartei hat schon einige Vorschläge im Rahmen der Diskussion rund um Drogensüchtige gemacht. Auf die Idee, den Süchtigen großartige klassische Musik zu bieten, damit sie sich am Hauptplatz besonders wohl fühlen, sind wir allerdings nicht gekommen. Denn in einer Kulturhauptstadt wird es wohl keinen vernünftigen Politiker geben, der meint, dass man mit klassischer Musik Menschen vertreibt. Auch der letzte Vorstoß von Mario Eustacchio ist denkbar hanebüchen. Eine „Soziothek“, sprich eine Wärmestube, in der man ungestört saufen und Tabletten konsumieren kann und das mitten in der Innenstadt, birgt keinerlei Basis zur Änderung der Situation für die Betroffenen. Was wir brauchen, ist eine Drogenambulanz, die analog jener in Frankfurt an ein Sozialarbeiternetz inklusive Arbeitsangebot angeschlossen ist. Es gibt diesen Ort in Graz und zwar bei ERFA in der Karlauer Straße. Für die Bevölkerung wäre dieser Standort wenig „bedrohlich“, da er sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Polizeikaserne befindet. Unser Ziel muss es nach wie vor sein, dass Drogensüchtige den Weg zurück zu einem geregelten Leben finden. Die Kombination aus niederschwelligem Arbeitsangebot und Drogenambulanz wäre eine wichtige Ergänzung im Grazer Drogentherapiebereich. Im Namen der Grazer Volkspartei stelle ich daher folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrat, allen voran Gesundheitsamt und Sozialamt, mögen prüfen, inwieweit eine Drogenambulanz im erwähnten Umfeld des Projekts ERFA realisierbar wäre und einen dementsprechenden Bericht dem Gemeinderat zur Kenntnis bringen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Grillstelle in der Augasse nahe der Mur GR. Rajakovics stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Oktober waren Vertreter der Aktivbürgergruppe von „Gesunder Bezirk Gösting“ mit 64 Unterschriften aus der Augassensiedlung, Augasse 100 – 108, beim Spatenstich der „Champagnersiedlung“ in Gösting und haben auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht. Sie wünschen sich einerseits Tische zu den Bänken am Spielplatz sowie östlich des Spielplatzes eine Grillstelle (oder Grillzone) und einen Trinkbrunnen. Ich habe mir gemeinsam mit dem GR-Kollegen von der KPÖ, Eber, die Situation vor Ort angeschaut. Im Prinzip würde nichts dagegen sprechen, außer dass ich die Anrainer dezidiert darauf aufmerksam gemacht habe, dass Grillstellen (Grillzonen) unweigerlich auch Lärmbelästigung nach sich ziehen. Im Namen der Grazer Volkspartei stelle ich daher folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrat mögen prüfen, inwieweit eine Ergänzung der Sitzgelegenheiten durch Tische möglich wären und ob eine Grillstelle (Grillzone) inklusive eines Trinkbrunnens an erwähnter Stelle realisierbar wäre. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Verkauf von Halbjahres- und Jahreskarten in den Servicestellen und im ServiceCenter der Stadt Graz GR. Stöckler stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Um den öffentlichen Verkehr zu fördern, ist eine möglichst kundenfreundliche Möglichkeit des Erwerbes von Halbjahres- und Jahreskarten der Graz Linien wünschenswert. Die BürgerInnen können mittlerweile die Karten per Post oder online auf der Homepage des Verkehrsverbunds bestellen. Persönlich ist dies nur im Mobilitäts- und Vertriebscenter der Graz Linien in der Jakoministraße möglich. Für den Individualverkehr gibt es die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen für die Grüne und Blaue Zone in jeder Servicestelle und im ServiceCenter der Stadt Graz zu erwerben. Daher sollten auch für den öffentlichen Verkehr den BürgerInnen dieselben Möglichkeiten zum Erwerb einer Halbjahres- oder Jahreskarten geboten werden und diese ebenfalls in den Servicestellen verkauft werden. Für den Ausdruck der Karten und die Zahlungsmodalitäten (bar, Bankomat, Kreditkarte) ist die Infrastruktur aufgrund der Ausstellung der Ausnahmegenehmigungen für die Grüne und Blaue Zone bereits in den Servicestellen vorhanden. Ein wesentlicher Vorteil für Vollzahler von Halbjahres- und Jahreskarten, deren Karten in der Schulanfangszeit, Studienanfangszeiten etc. zu verlängern sind bzw. die eine neue Karten erwerben wollen, ist es, dies nicht mehr im in diesen Zeiten stark frequentierten Mobilitäts- und Vertriebscenter erledigen zu müssen, sondern sie können das in den über das Stadtgebiet gut verteilten Servicestellen erledigen. Namens des ÖVP–Gemeinderatsclubs stelle ich daher den A n t r a g , die zuständigen Magistratsabteilungen bzw. die Graz Linien werden ersucht, diese kundenfreundliche Möglichkeit des Erwerbs von Halbjahres- und Jahreskarten der Graz Linien zu prüfen und einer kundenorientierten Lösung zuzuführen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Radfahr-Sicherheit in der Annenstraße GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Zuge der Erneuerung der Bahn-Unterführung am Grazer Hauptbahnhof wurde zwischen der Köflacher Gasse und dem Eggenberger Gürtel ein großzügiger Fahrradweg errichtet, der seit seiner Öffnung stark genutzt wird. RadfahrerInnen, die von dort aus in Richtung Innenstadt weiterfahren wollen, sind jedoch bei der Einfahrt in die Annenstraße mit einer sehr gefährlichen Situation konfrontiert. Denn dort endet der Radweg plötzlich. Die RadlerInnen sind gezwungen, auf den ohnehin sehr engen Fahrstreifen zu wechseln, den sie nun mit Autos gemeinsam nutzen müssen. Das führt bei der Einfahrt nicht selten zu sehr gefährlichen Situationen, da beide VerkehrsteilnehmerInnen nicht damit rechnen. Die Situation verbessert sich im Lauf der Annenstraße nicht wesentlich. Insbesondere auf den erhöhten und durch eine Bordsteinkante von den Schienen getrennten Fahrstreifen, die sowohl von RadfahrerInnen genutzt wie auch von FußgängerInnen häufig als Gehsteig oder sogar Aufhaltezonen an Haltestellen begriffen werden, herrscht bestenfalls Verwirrung, zumeist jedoch Unsicherheit. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats Graz werden aufgrund der im Motivenbericht angeführten Gründe ersucht, darauf hinzuwirken, dass die Rad- und Fußweg-Situation am westlichen Ende und im gesamten Verlauf der Annenstraße verbessert wird, damit die Sicherheit der „schwächeren“ VerkehrsteilnehmerInnen gewährleistet werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Bessere Ausstattung mit WC-Anlagen während des Grazer Adventmarktes GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Adventmarkt in Graz war auch 2013 für die BesucherInnen ein schönes Erlebnis und für die meisten StandbetreiberInnen ein beachtlicher Erfolg- Leider haben die zur Verfügung stehenden WC-Anlagen dem Besucheransturm nicht wirklich entsprochen, da die Toiletten am Hauptplatz abends viel zu früh versperrt wurden und zusätzlich aufstellbare Häuschen am Rande der Veranstaltung – speziell um die Franziskanerkirche – leider nicht vorhanden waren. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz fordert die VeranstalterInnen des Grazer Adventmarktes auf, künftig zusätzliche WC-Häuschen zur Verfügung zu stellen und sorgt dafür, dass die Toiletten-anlage am Hauptplatz länger geöffnet bleibt. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Grabstein Grazer Zentralfriedhof GR. Krotzer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Da der Grabstein des Juli-Putschisten und „SA-Sturmbannführers“ Hans Tita Probst am Grazer Zentralfriedhof, welcher ein Hakenkreuz sowie die Aufschrift „Er fiel im Kampf für Groß-Deutschland“ trägt, einen Verstoß gegen das Abzeichen- sowie möglicherweise auch gegen Paragraph 3 des Verbotsgesetzes darstellt, mögen die zuständigen Stellen der Stadt Graz die Rechtslage prüfen und notwendige Schritte einleiten, um diesen Rechtsbruch und die damit einhergehende Würdigung eines Nationalsozialisten und die Verherrlichung faschistischer Ideologie zu beenden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Längere Vorlaufzeit bei Begutachtungen von Gesetzesnovellierungen und insbesondere Einbeziehung aller Beiräte der Stadt Graz, um deren fachspezifische Expertisen in den entsprechenden Ausschüssen berücksichtigen zu können GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Anlass für den vorliegenden Antrag ist die Diskussion im Rahmen einer Sonderausschusssitzung des Ausschusses für Soziales und Erarbeitung einer Stellungnahme insbesondere seitens des Sozialamtes zur geplanten Novellierung des Behindertengesetzes. Abgesehen davon, dass die Zeit zur Vorbereitung für die Mitglieder des Sozialausschusses sehr kurz angesetzt war, ist vor allem die vorliegende Gesetzesmaterie – trotz der kompetenten Information durch einen Sachbearbeiter der Stadt Graz - ein komplizierter Sachverhalt, der aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden muss und deshalb einer längeren Vorlaufzeit zur inhaltlichen Vertiefung bedurft hätte. Darüber hinaus ist es auf Perspektive in einer vergleichbaren Situation sehr wichtig, die verschiedenen Beiräte der Stadt Graz entsprechend der jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkte einzubeziehen, um vor allem deren fachspezifische Expertisen bei den Diskussionen in den entsprechenden Ausschüssen berücksichtigen zu können. So wäre z.B. bei der geplanten Novellierung des Behindertengesetzes die Expertise des Menschenrechtsbeirates, aber auch des Behindertenbeauftragten der Stadt Graz, sehr wichtig und hilfreich gewesen. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs und der Grünen-ALG folgenden A n t r a g : Die entsprechenden Stellen der Stadt Graz werden ersucht, bezogen auf Begutachtungen von Gesetzesnovellierungen, eine längere Vorlaufzeit für Diskussionen in den entsprechenden Ausschüssen einzuplanen und dabei die jeweiligen Beiräte der Stadt Graz je nach inhaltlichem Schwerpunkt einzubeziehen, um deren fachspezifische Expertisen in Vorbereitung von offiziellen Stellungnahmen berücksichtigen zu können. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Petition ans Land Steiermark – Unterstützung des Projekts Tandem - Mobile Suchtbegleitung und Beratung des Vereins Pro Mente GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Seit ca. einem Jahr bietet der Verein Pro Mente im Rahmen des Projekts Tandem- Mobile Suchtbegleitung und Beratung an. Zwei MitarbeiterInnen, die im psychosozialen Bereich ausgebildet sind und eine Zusatzqualifikation im Bereich Suchtberatung und Prävention vorweisen können, suchen Personen vor Ort auf, die nicht in der Lage bzw. nicht willens sind, ihren Drogengebrauch einzustellen und bieten Behandlungsmöglichkeiten an, um die Risiken, die der Drogenkonsum für die/den Einzelnen mitbringt, zu vermindern. Das Projekt ist als ergänzende Maßnahme zu bestehenden Angeboten innerhalb der Stadt Graz zu sehen, die darauf abzielen, den Gebrauch von Drogen zu verhindern oder zu reduzieren. Die Leistung des Projektes Tandem ist insbes. aufsuchend, bedürfnisorientiert, vernetzend und setzt bei der Freiwilligkeit, Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortung der Betroffenen an. Die Zielgruppe umfasst Menschen mit einer Medikamentenabhängigkeit, Menschen im Substitutionsprogramm und Menschen, die den Konsum illegaler Substanzen als problematisch erleben. Ziele dieser niederschwelligen Arbeit in Form einer mobilen Begleitung und Beratung für Menschen, die an einer Abhängigkeitserkrankung von illegalen Substanzen leiden, sind somit u.a. die Erhaltung und Verbesserung einer stabilen psychosozialen Lebenssituation, die Erreichung einer Sensibilisierung für die eigene Erkrankung, um bereits vorhandene Therapieangebote im Gesundheits-, Beschäftigungs- und Freizeitbereich nützen zu können und die Unterstützung bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven. Damit eine Kontinuität dieser niederschwelligen wichtigen Arbeit im Interesse der Betroffenen eine Fortsetzung findet, bedarf es jedoch auch einer kontinuierlichen finanziellen Unterstützung. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Der Landtag Steiermark wird ersucht, eine dauerhafte finanzielle Unterstützung des Projekts Tandem – Mobile Suchtbegleitung und Beratung des Vereins Pro Mente und eine Aufnahme in die Leistungsverordnung (LEVO) zu prüfen, damit diese wichtige Arbeit in Form einer mobilen Begleitung und Beratung im Interesse der Menschen, die an einer Abhängigkeitserkrankung von illegalen Substanzen leiden, weiter umgesetzt werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Initiative gegen Arbeitslosigkeit – Erhebung sämtlicher Möglichkeiten GR. Hötzl stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die jüngst bundesweit veröffentlichten Zahlen betreffend die Arbeitslosigkeit in Österreich sind alarmierend angestiegen. Gewiss können von der Stadt Graz alleine ergriffene Maßnahmen dieser Entwicklung nur beschränkt entgegenwirken. Zudem betonte der zuständige Wirtschaftsstadtrat Rüsch im Rahmen zahlreicher Anfragebeantwortungen, dass die Beschäftigungszahlen in Graz so hoch wie noch nie seien. Angesichts der eingangs erwähnten Tatsache ist es aber kein Grund, sich entspannt zurückzulehnen, vielmehr sollte die zweitgrößte Stadt Österreichs ihrer Aufgabe als Wirtschaftsstandort gerecht werden und auch im Rahmen ihrer Zuständigkeit neue bzw. noch nicht voll ausgeschöpfte Möglichkeiten zur Belebung des Arbeitsmarktes ergreifen. Demzufolge stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz und des Hauses Graz werden beauftragt bzw. ersucht, sämtliche Möglichkeiten zur Belebung des Arbeitsmarktes und zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze zu prüfen und dem Gemeinderat Bericht darüber zu erstatten. Insbesondere richtet sich dieser Antrag an den Ressortbereich des Herrn Stadtrats Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen 11) Lehrlingsförderung GR.in Schönbacher stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Bereich der Lehrlingsförderung lässt die Stadt Graz leider einige Möglichkeiten ungenützt. Konkret fehlt es an Modellen der Unterstützung von Lehrlingen in Grazer Betrieben während ihrer Lehre als auch nach Abschluss ihrer Ausbildung im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen. Ähnlich dem Bildungsscheck des Landes Steiermark sollte die Stadt Graz besonders ambitionierten Lehrlingen die Fort- und Weiterbildung im Wege von Kursen und Seminaren durch eine finanzielle Unterstützung erleichtern und vielfach dadurch überhaupt erst ermöglichen. Im Besonderen soll die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung angedacht werden, da eine Teilnahme an eben diesen Kursen aus finanziellen Gründen oft nicht möglich ist, obwohl seitens der Lehrlinge ein scheinbar hohes Interesse daran besteht. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden ersucht, die Möglichkeit der Umsetzung eines derartigen Unterstützungsmodells für Lehrlinge mit besonderem Augenmerk auf die Vorbereitungskurse zu prüfen und umzusetzen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Einfahrtsstraßen unserer Stadt – Erneuerung der Beschilderung GR. Mag. Sippel stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Ohne Zweifel stellt die Einfahrt in unsere Stadt entlang der Hauptverkehrsrouten eine erste aber nachhaltige Visitenkarte von Graz dar. Leider befinden sich zahlreiche Ortstafeln und Hinweisschilder auf unsere Stadt, wie zum Beispiel jene, die sich auf die Kulturhauptstadt 2003 beziehen, in geradezu erbärmlichem Zustand. Diese Tatsache ließe sich mit wenigen aber effizient gestalteten Maßnahmen korrigieren. Daher stelle ich namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz werden beauftragt, im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine effiziente, kostengünstige und dennoch repräsentative Neubeschilderung im Sinne des Motivenberichtes zu prüfen und gegebenenfalls erste dahingehende Schritte einzuleiten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Prüfung auf Einrichtung von barrierefreien und niveaugleichen Rad- und Fußübergangsmöglichkeiten (Schutzwegen) im Kreuzungsbereich Wiener Straße und Bahnhofgürtel sowie Peter-Tunner-Gasse und Kalvariengürtel in Richtung West-Ost GR. Dreisiebner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Situation an der Kreuzung Peter-Tunner-Gasse/Wiener Straße/Kalvariengürtel/ Bahnhofgürtel ist für FußgängerInnen und RadfahrerInnen sowie für Menschen mit Geh-Einschränkungen gar nicht zufriedenstellend. Wer die Kreuzung an der Wiener Straße bzw. am Bahnhofgürtel in West-Ost-Richtung passieren will, muss diese Kreuzung ´unterqueren´, da es auf Straßenniveau keinen gesicherten Übergang gibt. Die Unterführung, die weder für Fahrräder noch für Rollstühle tauglich ist, die auch älteren Menschen oftmals Probleme bereitet und die – da dieser Unterführungstunnel recht lang ist und naturgemäß sehr dunkel ist - besonders abends und nachts als abschreckender Unsicherheitsraum wahrgenommen wird, wird folglich von den einen möglichst gemieden und ist für andere unbenutzbar. Das sind neben den RadfahrerInnen, viele BewohnerInnen und KlientInnen des Hirtenklosters. Tatsache ist, dass viele Menschen und Personengruppen – wie oben beschrieben - gezwungen sind, lange Umwege in Kauf zu nehmen. Und dies, obwohl an dieser Kreuzung dem KFZ-Verkehr in West-Ost-Richtung mehrere Fahrstreifen zur Verfügung stehen und somit der überaus großzügige Kreuzungsquerschnitt ausreichend viel Gestaltungsmöglichkeit im derzeitigen Straßenraum anbieten würde, dass es ein Leichtes wäre, hier eine faire, zeitgemäße und barrierefreie Lösung umzusetzen. Viele Menschen in diesem Bereich wünschen sich eine Lösung für alle, die nicht bedeutet, dass die Sanfte-Mobilen gegenüber dem motorisierten Individualverkehr bevorzugt werden, sondern dass es auch dort so etwas wie Gleichberechtigung gibt. Und das sollte in allen Teilen unserer Stadt eine Selbstverständlichkeit sein. Gerade einen Steinwurf vom projektierten Smart-City-Gebiet entfernt, kann es einfach nicht sein, dass die propagierte FußgängerInnen- und Fahrradtauglichkeit der Stadt des 21. Jahrhunderts auf so abrupte und brutale Art und Weise endet und sich somit alle diese Bekenntnisse ad absurdum führen. Im diesem Sinne stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Der zuständige Stadtrat Mag. (FH) Mario Eustacchio wird beauftragt, im Sinne obiger Darstellung die Prüfung von niveaugleichen und somit barrierefreien FußgängerInnen- und RadfahrerInnenübergängen – in West-Ost-Richtung - im Bereich der Kreuzung Peter-Tunner-Gasse/Kalvariengürtel/Bahnhofgürtel/Wiener Straße zu prüfen. Die Errichtung solcher Überquerungs- und Schutzweganlagen soll bevorzugt im derzeitigen Straßenraum umgesetzt werden (d.h. ohne die Inanspruchnahme von Grün oder Grundstücksteilen, die sich u.U. in Privatbesitz befinden). Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Prüfung autofreie Erzherzog-Johann-Allee im Abschnitt zwischen der Glacisstraße (Leonhardstraße) und der Wilhelm-Fischer-Allee bzw. Burgring GR. Dreisiebner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im, nun in der öffentlichen Diskussion stehenden, Parkpflegewerk wird ausgeführt, dass einzelne Teile des Grazer Stadtparks vom Gesamten sehr isoliert und abgetrennt wahrgenommen werden. Oftmals liegt dies daran, dass diverse Straßenzüge den Stadtpark durchschneiden. Manche dieser Straßen im Stadtparkgebiet mögen für den übergeordneten KFZ-Verkehr sehr wichtige Verbindungswege sein, manche sind jedoch von kaum einer übergeordneten Bedeutung. Dazu zählt mit Sicherheit die Erzherzog-Johann-Allee im Abschnitt zwischen dem Glacis und dem Burgring. Diese Straße wird – außer für den Parksuchverkehr – wenig befahren und es gäbe wohl keine gravierenden Umwegverkehre in Kauf zu nehmen. Die Zahl der Fahrten aus bzw. in Richtung der Leonhardstraße ist aus unserer Sicht gering und somit vernachlässigbar. Die Hauptanbindung für den MIV aus dem Osten der Stadt (LKH, Universität, St. Leonhard und Geidorf) ist durch die Elisabethstraße und die zweispurige Einbahn in der Wilhelm-Fischer-Allee / Burgring gut abgedeckt. Der Vorteil einer autofreien Erzherzog-Johann-Allee für die Allgemeinheit und insbesondere für die NutzerInnen des Stadtparks wäre, dass der sehr isolierte südliche Teil des Parks zwischen Oper, Glacisstraße und dem Künstlerhaus endlich besser an das große gesamte Stadtparkgebiet angebunden und integriert werden könnte. Die, im Parkpflegewerk vorgeschlagene Variante der niveaufreien Neugestaltung der Erzherzog-Johann-Allee erreicht bestimmt nicht jene positive Wirkung, als es eine völlige Rückführung – ausgenommen Fuß- und Radwegverbindung – dieses Straßenteiles bezwecken würde – sowohl aus verkehrlicher, aber auch aus ökologischer Sicht. Im diesem Sinne stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Die zuständigen Stadtsenatsreferenten, Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl und Stadtrat Mag. (FH) Mario Eustacchio, werden ersucht, den Rückbau bzw. die Auflassung als Verkehrsfläche für den motorisierten Individualverkehr jenes im Motivenbericht dargestellten Abschnittes der Erzherzog-Johann-Allee zu prüfen – wobei diese Prüfung sowohl hinsichtlich der Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr erfolgen soll als auch hinsichtlich des ökologischen und grünraum-gestalterischen Nutzens für den Stadtpark. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Baumschutz-Schulungen für Baufirmen und ArchitektInnen GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Das illegale Fällen von 25 Bäumen auf dem Areal der Wirtschaftskammer hat zuletzt für Aufsehen gesorgt. Laut Information der Wirtschaftskammer habe diese das Ansuchen laut Grazer Baumschutzverordnung an die ausführende Baufirma, die Fa. Granit Bau, übertragen. Diese wiederum gibt an, dass sie nicht gewusst habe, dass sie Bäume nicht einfach fällen könne, sondern beim Baumschutzreferat ein Verfahren gemäß der Grazer Baumschutzverordnung in die Wege leiten muss. Nunmehr möchte die Fa. Granit Bau ihre zuständigen MitarbeiterInnen einer Schulung unterziehen. Dies ist kein Einzelfall. Immer wieder werden bei Bauvorhaben Bäume illegal gefällt. Eine Nachfrage bei sechs in Graz tätigen Baufirmen hat ergeben, dass diese nicht wissen, dass es eine Ö-Norm (L1121) zum Schutz des Baumbestandes gibt. Auch Gespräche mit ArchitektInnen haben gezeigt, dass der Baumschutz in der Ausbildung nicht thematisiert wird. In den letzten Wochen haben seitens des grünen Gemeinderatsklubs sehr produktive Gespräche mit den zuständigen Abteilungen der Stadt Graz zum Thema Baumschutz auf Baustellen stattgefunden, bei denen u.a. auch die Idee der Schulungen zum Thema Baumschutz positiv aufgenommen wurde. Alte Bäume wachsen schneller. Laut einer aktuellen Publikation in "Nature" dürften große Bäume produktiver sein als bisher angenommen: Forscher fanden heraus, dass die Wachstumsrate zahlreicher Bäume im Alter steigt - und damit auch die CO2-Bindungskapazität. Dies zeigt, wie wichtig es im Grazer Stadtgebiet wäre, alte Bäume bei Bauvorhaben zu erhalten und dafür die mit Bauvorhaben befassten Firmen und Personen zu schulen. Daher stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklub/ALG folgenden A n t r a g : 1) Die Abteilung für Grünraum und Gewässer wird beauftragt, die Möglichkeit von regelmäßigen Schulungen zum Baumschutz auf Baustellen für Baufirmen – wie aktuell für die Fa. Granit - zu prüfen. 2) Weiters mögen Gespräche mit folgenden Institutionen mit dem Ziel der Durchführung von regelmäßigen Schulungen bzw. Seminaren zum Thema Baumschutz (ähnlich jenen zur Wettbewerbsauslobung) geführt werden: Bau-Akademie Steiermark, Fakultät für Architektur TU Graz, ZT-Forum der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Grazer Fernwärme muss ökologischer und versorgungssicherer werden GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Graz hat sehr ambitionierte Pläne, was die Fernwärme betrifft: Bis 2030 soll der Anteil der mit Fernwärme versorgten Haushalte von derzeit 40% auf 60% erhöht werden. Die Stadt Graz unternimmt daher seit Jahren massive Anstrengungen zum Ausbau der Fernwärme-Anschlüsse im Grazer Stadtgebiet, um so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Feinstaubreduktion im Heizungsbereich zu leisten. Über Förderaktionen für Heizungsumstellungen und Neu-Anschlüsse werden Anreize geschaffen. Mit dem Fernwärmeanschluss-Auftrag wurde nach zähen Verhandlungen mit dem Land die Möglichkeit eröffnet, in bestimmten Stadtgebieten den Umstieg auf Fernwärme zu verordnen. Der Grazer Fernwärme-Mix: Im Jahr 2009 wurden im Großraum Graz 1.030 GWh (davon in Graz 891 GWh und entlang der Transportleitung 139 GWh) an Wärme verbraucht. Davon wurden 819 GWh (das sind 80 %) in Mellach in KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Koppelung) erzeugt und über die bestehende Fernwärme-Leitung transportiert. Rund 80 GWh wurden aus der KWK-Anlage in Thondorf eingespeist und zusätzlich ca. 40 GWh industrielle Abwärme aus der Marienhütte genutzt. Damit kamen ca. 92% der Wärme aus KWK-Anlagen oder Industrieabwärme, der Großteil allerdings, nämlich mehr als zwei Drittel, aus dem Kohlekraftwerk in Mellach. Saubere Fernwärme aus den neuen Gas- und Dampfblöcken in Mellach versprochen. Mit der Inbetriebnahme der beiden neuen Gas-und Dampf(GuD)-Blöcke in Mellach sollte sich alles deutlich verbessern – schließlich hatte der Betreiber mit der Nähe zu Graz als „Wärme-Senke“ für den Standort argumentiert und für die in Aussicht gestellte hocheffizient erzeugte Wärme Förderungen erhalten. Seitens des Betreibers, der VTP Verbund Thermal Power GmbH & Co KG, wurde mit dem hohen Gesamtwirkungsgrad von 59% bei der Stromerzeugung und 70% inkl. Fernwärmeauskoppelung geworben. Weiters wurde immer wieder betont, dass das neue Gas- und Dampfkraftwerk aufgrund der spezifisch niedrigen CO2-Emissonen und niedrigen Schadstoff-Emissionen bei NOx und Staub dem letzten Stand der Technik entspricht. So entstehen bei der Produktion von einer kWh Strom im Steinkohlekraftwerk Mellach 830 – 850 g CO2, im neuen Gas- und Dampfkraftwerk 334g. Bei Fernwärme-Auskoppelung reduziert sich der CO2-Ausstoß im GuD auf 250 – 290 g/kWh Nutzenergie. Die beiden neuen Gas- und Dampfblöcke in Mellach hätten also die Chance geboten, die Qualität der Grazer Fernwärme hinsichtlich ihrer Schadstoff-Bilanz erheblich zu verbessern. Doch nun scheint Mellach – glaubt man aktuellen Medienberichten - vor dem Aus zu stehen, der Verbund über Stilllegung, Abwrackung und Wiederaufbau in einer anderen Region nachzudenken. Fakt ist: Statt der Einspeisung aus dem effizienten Gaskraftwerk befeuert der Verbund das benachbarte Kohlekraftwerk. Saubere Fernwärme aus den hocheffizienten Gas- und Dampfblöcken in Mellach hat Graz kaum gesehen. Abwärme aus der Papierfabrik Sappi – ökologisch unschlagbar. Im Oktober 2012 unterzeichnete Bürgermeister Siegfried Nagl mit einer Grazer Delegation in Gratkorn eine Übereinkunft mit der Papierfabrik Sappi, wonach die dort anfallende Abwärme künftig ins städtische Fernwärmenetz fließen soll. Immerhin könnte Sappi mit einer jährlichen Einspeisung von 130 bis 230 Gigawattstunden Wärme 18.000 Grazer Haushalte versorgen und damit den Zuwachs der nächsten Jahre aus dem Grazer Norden abdecken. Die CO2-Bilanz der Fernwärme im Großraum Graz würde sich je nach Szenario um bis zu 33.816 Tonnen CO2 jährlich verbessern, die NOx-Bilanz um 18.846 kg pro Jahr. Auch seitens der Energie Graz wird die Sappi-Option als „ökologisch unschlagbar“ gepriesen. Eine Studie der Grazer Energie-Agentur aus dem Jahr 2011 zeigt eindrücklich, welche Emissionsreduktion durch die Abwärmenutzung bei Sappi möglich wäre. Im Sommer 2013 gab es einen nächsten Anlauf seitens der Holding Graz, seither ist es um dieses ambitionierte Projekt still geworden. Dem Vernehmen nach sind sich die Verhandler der Stadt Graz mit Sappi über die Kosten der eingespeisten Sappi-Abwärme und des Leitungsbaus uneinig. Auch von einer Blockade durch den landeseigenen Energieversorger Estag ist zu hören, der um Einnahmen aus seiner Cash Cow Fernwärme bangt. Fazit: Unter dem Strich ist die Klimabilanz der Grazer Fernwärme derzeit wesentlich schlechter als geplant und angekündigt. Über die Frage, ob und wie die Stadt Graz auch 2020 mit Fernwärme versorgt sein wird, ist mittlerweile bereits eine öffentliche und mediale Diskussion losgebrochen. Dies kann eine Stadt, die in den Jahren 2008 - 2013 rund 7,4 Mio. € an Fernwärme-Förderungen ausgeschüttet hat (das Land Steiermark hat für die Stadt Graz zusätzliche 3,30 Mio. € gefördert) und die mit dem Fernwärmeanschluss-Auftrag Verpflichtungsmaßnahmen gegenüber ihren BürgerInnen setzt, so nicht länger hinnehmen. Derzeit finden auf verschiedenen Ebenen Verhandlungen über die künftige Aufbringung und Zusammensetzung der Grazer Fernwärme statt, in denen die Vertreter der Stadt Graz eine besondere Verantwortung tragen – schließlich hat die Stadt Graz gegenüber der Grazer Bevölkerung und im Sinne der Versorgungs-Sicherheit und der Emissionsreduktion die Verpflichtung, eine ökologisch nachhaltige und versorgungssichere Lösung für die Fernwärmeversorgung in Graz sicherzustellen. Daher stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden A n t r a g : 1) Die Gemeinderat der Stadt Graz möge – wie von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl im Dezember 2013 zugesagt - laufend über die Verhandlungen zur künftigen Fernwärmeaufbringung informiert werden. 2) Bürgermeister Nagl, der bisher von Seiten der Stadt Graz die Verhandlungen mit Sappi geführt hat, wird auf Basis des bereits unterzeichneten Letter of Intent beauftragt, die Gespräche mit der Fa. Sappi wieder aufzunehmen, um ehebaldigst eine Lösung im Sinne des Motivenberichts zu finden. 3) Das Umweltamt der Stadt Graz wird beauftragt, im ersten Quartal 2014 bzw. nach Vorliegen des Arbeitsberichtes „Wärmeversorgung Graz 2020/2030“ dem Gemeinderat einen Informationsbericht über Szenarien der Grazer Fernwärmeversorgung in den kommenden 5, 10 bzw. 20 Jahren vorzulegen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Novelle Auflagenkatalog bei Baubescheiden GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Vorfeld und im Zuge von Bauverfahren und Bebauungsplänen werden im Rahmen von Gutachten ambitionierte Ziele hinsichtlich Grünraumgestaltung und Baumschutz (auch Altbaum-Bestand) formuliert. Auch im Zuge von Bauverhandlungen werden Zusagen hinsichtlich Baumschutz gemacht. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass diese Zielsetzungen wirkungslos bleiben, wenn sie nicht als Auflagen in Baubescheiden formuliert werden. Im Zuge von Gesprächen mit mehreren Abteilungen der Stadt Graz wurde die Erweiterung der Auflagen in Baubescheiden um die im Antrag genannten Punkte als Lösungsmöglichkeit identifiziert. Daher stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs - ALG folgenden A n t r a g : 1) Die Bau- und Anlagenbehörde möge im Zuge der aktuellen Überarbeitung des Auflagenkatalogs für Baubescheide die Aufnahme folgender Punkte einbeziehen: Schutz durch Baugrenzlinien, Einhaltung von Ö-Normen zum Baumschutz, Vorschreibung einer ökologische Bau-Aufsicht bei ausgewählten Projekten, Verbindlichkeit von Außenanlagen-Plänen und freiraumplanerischen Standards. 2) Weiters möge die Bau- und Anlagenbehörde bei jenen Punkten, die im neuen Auflagenkatalog aus rechtlichen Gründen keine Aufnahme finden können – wie bei Behörden im ländlichen Gebiet bewährte Praxis – die Aufnahme von Hinweisen prüfen und forcieren. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 18) Edward Snowden GR. Pacanda stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In den Statuten der Stadt Graz steht: "Personen, die sich um den Bund, das Land oder die Stadt hervorragend verdient gemacht haben, können zu Ehrenbürgern ernannt werden". In unseren Augen hat sich Edward Snowden durchaus um den Bund verdient gemacht. Er hat eine beispiellose Bürgerrechtsverletzung aufgedeckt und das 8,5 Millionen Österreichern bewusst gemacht. Die Aufdeckung dieses gigantischen Lauschangriffs auf die Republik Österreich sollte durchaus gewürdigt werden und die Möglichkeiten, welche der Stadt Graz gegeben sind, sollte diese auch nutzen. Graz ist schließlich auch Stadt der Menschenrechte und Privatsphäre ist nun mal ein Menschenrecht. A n t r a g : Die betreffenden Stellen der Stadt Graz werden aufgefordert: 1.) Prüfung und Berichterstattung, ob Edward Snowden die Richtlinien für eine Ehrenbürgerschaft der Stadt Graz erfüllen würde. 2.) Berücksichtigung von Edward Snowden bei zukünftigen Umbenennungen von Straßennamen (z.B. bei der zurzeit diskutierten Umbenennung der Conrad-von-Hötzendorf-Straße) im Hinblick auf seine Dienste für die Bürger- und Menschenrechte aller österreichischen Staatsbürger. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 19) Fahrscheinlos durch Graz? GR. Pacanda stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Seit 9. September kann durch die Grazer Innenstadt mit der Straßenbahn fahrscheinlos gefahren werden. Wir sehen dies als ersten zu begrüßenden Schritt in Richtung flächendeckender fahrscheinloser öffentlicher Verkehr in Graz. A n t r a g : Die betreffenden Stellen der Stadt Graz werden aufgefordert, folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: 1.) Welche Kosten sind seit Einführung der Altstadtbim für die Stadt Graz entstanden (z.B. Opportunitätskosten - durch entgangene Fahrscheinerlöse, Werbekosten wie Aufkleber und Tafeln in Straßenbahnen und Ähnliches)? 2.) Wurden seit Einführung Fahrgastanalysen durchgeführt? Wenn ja, wie hat sich die Altstadtbim auf die Nutzung im Innenstadtbereich ausgewirkt? Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k schließt die Sitzung des Gemeinderates um 16.35 Uhr. Die Vorsitzenden: Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina Schröck Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Stadtrat Kurt Hohensinner MBA Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GR.in Andrea-Michaela Schartel Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb Sitzung des Gemeinderates vom 23. Jänner 2014 1