Sitzung des Gemeinderates vom 14. November 2013 VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h Stadtrat Detlev E i s e l - E i s e l s b e r g BAUER Susanne Mag.a / BERGMANN Ingeborg / BRAUNERSREUTHER Christine / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / FABISCH Andreas Mag. / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda / GMEINBAUER Daniela / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in (FH) / GROSSMANN Michael / HAAS-WIPPEL Waltraud / HABERLER Stefan Andreas Dipl.-Betriebswirt / HAßLER Gerald Mag. / HEINRICHS Elke / HEUBERGER Ingrid / HOFER Philipp Dr. / HOHENSINNER Kurt / HÖTZL Christoph / KATHOLNIG Karin / KAUFMANN Martina / KOPERA Daisy, Univ.-Prof.in Dr.in / KROTZER Robert / LOHR Roland Ing. / LUTTENBERGER Kurt / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth Mag.a / MOGEL Berno / MOLNAR Andreas Mag. / PACANDA Philip / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POLZ-WATZENIG Astrid Mag.a / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / SAVERNIK Werner Ing. Dipl.-Ing. / SCHARTEL Andrea-Michaela / SCHIMAUTZ Markus Dipl.-Ing. (FH) / SCHLEICHER Astrid Mag.a / SCHÖNBACHER Claudia / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / STÖCKLER Peter / TABERHOFER Ulrike Mag.a / THOMÜLLER Martina / VARGAS ARIAS NIBALDO / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / SCHRÖCK Martina Mag.a Dr.in Bgm.-Stv.in / EISEL-EISELSBERG Detlev / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / KAHR Elke / RÜCKER Lisa / RÜSCH Gerhard Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. / SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER: GR.in Sissi POTZINGER STENOTYPISTINNEN: Carina REITER Christina WAGNER BEGINN: 12.40 Uhr ENDE DER SITZUNG: 20.00 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur o r d e n t l i c h e n S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 14. November 2013 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. A 1-1567/2003-2 Richtlinie über die Ausbildung für die Bediensteten der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 58-60) 2. A 1 – 1633/2003-9 Dienstzweigeverordnung für die Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz – Neufassung Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 60-69) 3. A6-058708/2013-01 A8-6640/2013-32 A8/4-058158/2013-02 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 1 Abs 3 Subventionsordnung; Mindestanzahl der anwesenden GR – 32, Zustimmung von mindestens 25 GR-Mitgliedern Sozialpädagogische Einrichtung am Standort Grabenstraße 90b, 8010 Graz, Projektgenehmigung für den Abschluss einer mehrjährigen Fördervereinbarung mit dem Institut für Familienförderung GmbH FIPOS: 1.43980.755000-001 in der DKL 06034 Gesamtaufwand: € 222.300,-- und Einräumung einer Leihe an der Liegenschaft Grabenstraße 90b Berichterstatter/in: Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck (Seite 69-76) 4. A 8 – 22996/2006-38 Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 45 Abs 3 lit c Abs. 3 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Mindestanzahl der anwesenden GR – 32, Zustimmung von mindestens 25 GR-Mitgliedern Umfassende Sanierung der Wohnhäuser Schönaugasse 116, 118 Darlehensaufnahme in der Höhe von € 1,222.394,-- beim Land Steiermark Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 107-110) 5. A 8 – 6642/2013-87 Abteilung für Immobilien GBG-Mieten, Kreditansatzverschiebung von € 3.287.800,-- bzw. € 3.386.400,-- in der OG 2013 bzw. 2014 Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 53-45) 6. A 8 – 11731/2012-41 Haus Graz – Konsolidierter Abschluss 2012 (mit Geschäftsbericht 2012) Berichterstatter/in: StR Dr. Rüsch (Seite 77-107) 7. A 8/4 – 22832/2011 Puntigamer Straße 7 – Gehsteig Übernahme einer ca. 43 m² großen Teilfläche der Gdst. Nr. 207/14 und .284, EZ 438, KG 63113 Liebenau in das öffentliche Gut der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 54) 8. A 8/4 – 20474/2006 Moelkweg – Waltendorfer Hauptstraße Grundstücksbereinigung Auflassung vom öffentlichen Gut der Stadt Graz einer ca. 69 m² großen Tlfl. des Gdst. Nr. 656, EZ 50000, KG Waltendorf und unentgeltliche Übertragung an das Land Steiermark – Landesstraßenverwaltung Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 55) 9. A 14-018683/2013-25 Erfordernis der Zweidrittelmehrheit gem. § 63 Abs 2 StROG 2010 Mindestanzahl der Anwesenden: 25 Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates 3.21 FLÄCHENWIDMUNGSPLAN DER LANDESHAUPTSTADT GRAZ 21. ÄNDERUNG 2013 Beschluss Berichterstatter/in: (Seite 110-121) 10. StRH – 34836/2013 Verkehrserschließung Reininghaus Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 121-122) 11. StRH – 41906/2012 Subventionen und Sponsoring im Haus Graz Berichterstatter/in: GR Hohensinner (Seite 123-128) 12. StRH – 3357/2013 Vorprüfung des Rechnungsabschlusses 2012 (konsolidiert) Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 85-107) N A C H T R A G Ö f f e n t l i c h 13. A 10/BD-039319/2008/0113 A 14-059576/2013/0001 Präs_011250/2003/0014 Ersuchen an das Land Steiermark auf Novellierung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes 2008 - GAEG Berichterstatter/in: GR Haberler (Seite 128-134) 14. A 8 – 6640/2013-37 Feuerwehr und Katastrophenschutz Fahrzeuge, Projektgenehmigung über € 120.000,-- in der AOG 2013 bis 2015 Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 55-56) 15. A 8 – 18782/2006-105 und A 8-20081/2006-125 Energie Graz GmbH Richtlinien für die außerordentliche Generalversammlung am 29.11.2013 gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 56) 16. A 8 – 21795/2006-77 MCG Graz Betriebs GmbH; Sanierungs- und Investitionsbedarf Congress Graz Albrechtgasse; Genehmigung Budgetüberschreitung Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 134-136) 17. A 8 – 31806/06-46 und A 8/4 – 14864/2012 Abgesetzt! Erfordernis der erhöhten Mehrheit gem. § 45 Abs,3 lit c Abs. 3 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Mindestanzahl der anwesenden GR – 32, Zustimmung von mindestens 25 GR-Mitgliedern Stadion Graz-Liebenau Vermögensverwertungs- und VeranstaltungsGmbH; 1. Neuer Ergebnisabführungsvertrag; Business Plan inkl. Trainingszentrum Weinzödl 2. Eintritt in Bestandsrechte der Stadt Graz 3. Garantieerklärung der Stadt für den offenen Kaufpreis von € 450.000,-- Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 18. A 8 – 25167/2006-45 EIB – Finanzierung für Grazer ÖPNV Investitionen Berichterstatter/in: StR Dr. Rüsch (Seite 57) 19. F-6230/2005-30 Änderung der Entgeltordnung Berichterstatter/in: GRin Kaufmann (Seite 57) 2. N A C H T R A G 20. A 10 BD-10010/2011-64 Smart-City-Projekt Vereinbarung Stadt Graz – Grundeigentümer Berichterstatter/in: GR. Dr. Piffl-Percevic (Seite 110-121) 21. A 23-028979/2013-0007 Immissionsschutzgesetz Luft, IG-L Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung (PM 10/NO2) 6. Maßnahmenkatalog Berichterstatter/in: (Seite 137-152) 22. A 8 – 20081/2006-108 und A 8 – 21515/2006-163 Ursprünglich auf der NÖ-TO! Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH Richtlinien für die Generalversammlung gem. § 87 Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Grundsatzbeschluss – Standortentscheidung und Investition in Höhe von € 15,85 Mio Kommunalwerkstätte; Sturzgasse 5-7; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: (Seite 57-58) Graz, 14. November 2013 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Rücklegung des Gemeinderatsmandates durch Andreas Martiner, Bestellung der Nachfolgerin 2) Änderung in Ausschüssen 3) MitarbeiterInnen-Zeitung „Im Team“ 4) Ehrung von Alters- und EhejubilarInnen Änderung 14-15 15-16 17-18 18 Fragestunde des Gemeinderates 1) Verbesserung der Öffi-Situation in Randbezirken (GR. Pacanda, Piratenpartei an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 2) Fetzenmärkte (GR. Rajakovics, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 3) Flexible Öffnungszeiten von Kindergärten und Krippen (GR.in Braunersreuther, KPÖ an StR. Eisel-Eiselsberg, ÖVP) 4) Flexible Kindergartenzeiten (GR.in Mag.a Polz-Watzenig, Grüne an StR. Eisel-Eiselsberg, ÖVP) 5) Baustellenleitfaden des Landes (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ an StR.in Kahr, KPÖ) 6) Mitarbeiter im Bürgermeisteramt (GR. Hötzl, FPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 7) Geh- und Radweg in der Wetzelsdorfer Straße (GR. Dreisiebner, Grüne an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 8) Wohnstraßen (GR. Haberler, ÖVP an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 9) Finanzielle Unterstützung für den Männernotruf (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 10) Entschärfung Schmiedgasse und Jungferngasse (GR.in Katholnig, SPÖ an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 11) Rückforderung der Gutschrift aus Abfallgebühren (GR. Ing. Lohr, FPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 19-22 22-25 26 26-32 32-34 35-38 38-42 42-45 45-46 46-49 49-52 Tagesordnung 53-152 Dringlichkeitsanträge 1) Lösungsstrategien im Umgang mit bettelnden Menschen (GR. Hohensinner, ÖVP) 2) Gemeinwesensarbeit – Stadtteilarbeit (GR.in Kaufmann, ÖVP) 3) Novellierung bzw. Präzisierung Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz – StMSG (GR. Luttenberger, KPÖ) 4) Einheitlicher Mindestpflegepersonalschlüssel für Pflegeheime in allen Bundesländern (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 5) Volksbefragung über die Abschaffung des Pflegeregresses (GR.in Schönbacher, FPÖ) 6) Erhöhung des Anteils biologisch angebauter Lebensmittel in der Zentralküche der Stadt Graz (GR. Vargas, Grüne) 7) Kameraüberwachung (GR. Pacanda, Piratenpartei) 153-172 172-177 178-185 185-189 190-195 195-200 200-206 Anfragen an den Bürgermeister 1) Prüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtung in der Schloßstraße (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 2) Grünflächen im VI. Bezirk Jakomini (GR.in Thomüller, KPÖ) 3) Bushaltestelle Leberackerweg/gesicherter FußgängerInnenübergang (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 4) Baumsterben am Jakominiplatz (GR. Dipl.-Ing. (FH) Savernik (SPÖ) 5) Verkehrssicherheitsmaßnahmen Wetzelsdorfer Straße (GR. Dipl.-Ing. (FH) Savernik (SPÖ) 6) Lehrlingsoffensive GR. Hötzl (FPÖ) 7) Drucksorten von Stadt und stadtnahen Unternehmen (GR.in Mag.a Schleicher, FPÖ) 8) Anfrage zur Klärung der Zuständigkeit für Netzpolitik und IT-Infrastruktur innerhalb der Grazer Stadtregierung (GR.in Mag.a Grabe, Grüne) 9) Überwachungskameras (GR.in Mag.a Grabe, Grüne) 207 207-209 209-210 210-211 211-212 212-213 214-215 215-216 216 Anträge 1) Ersatzvornahme der Reinigung von Gehsteigen und Gehwegen durch Holding Graz-Service gegen Kostenverrechnung (GR. Hohensinner, ÖVP) 2) Politische Bildung (GR.in Kaufmann, ÖVP) 3) Deutliche Kennzeichnung barrierefreier Einstiegsmöglichkeiten in Straßenbahnen und bessere Bezeichnung der Linien (GR.in Potzinger, ÖVP) 4) Errichtung eines Gehsteiges in der Weblinger Straße und Salfelderstraße zwischen Martinhofstraße und Straßganger Straße (GR.in Bergmann, KPÖ) 5) Ausweitung der Badezeiten im „Tröpferlbad“ (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 6) Jüdischer Grabstein im Innenhof der Burg – Wiederinstallierung der Übersetzung plus Erläuterungen des historischen Hintergrunds (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 7) Krottendorfer Straße – Kehlbergstraße: Errichtung eines Gehsteiges (GR. Sikora, KPÖ) 8) Linie 82 wieder in Betrieb nehmen (GR. Sikora, KPÖ) 9) Nahverkehrsdrehscheibe Graz-Hauptbahnhof: Errichtung eines überdachten Verbindungsganges (GR. Sikora, KPÖ) 10) Prüfung der Installierung einer Druckknopfampel – Absengerstraße/Eckertstraße (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 11) Verkehrslösungen für den Steinberg im Interesse der AnrainerInnen (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 12) Errichtung eines Wartehauses bei der Haltestelle „Dorfstraße“ (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 13) Gesicherter Übergang bei der Bushaltestelle „Dorfstraße“ in der Eichbachgasse (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 14) Förderung von ÖV-Jahreskarten (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ) 15) Bevorzugung von Jungunternehmern bei öffentlichen Ausschreibungen durch das Haus Graz als Auftraggeber (GR. Hötzl, FPÖ) 16) Evaluierung der Ladezonen innerhalb der Kurzparkzonen und Parkzonen im Grazer Stadtgebiet (GR. Ing. Lohr, FPÖ) 17) Prüfung weiterer Beschleunigungs- und Bevorrangungsmaßnahmen für die Buslinien 64 und 63 (GR. Dreisiebner, Grüne) 18) Fortführung der aktuellen vertraglichen Konstruktion der unabhängigen Frauenbeauftragten der Stadt Graz und Umsetzung der sich daraus ergebenden Schritte (GR.in Mag.a Grabe, Grüne 217-218 218-219 219-221 221-222 222-223 223-224 224-225 225-226 226-227 227-228 228-229 230-231 231-232 232-234 234-235 235-236 236-239 239-246 Absetzung der Tagesordnungspunkte: 17) A 8-31806/06-46 und A 8/4-14864/2012, -Stadion Graz-Liebenau Vermögensverwertungs- und VeranstaltungsGmbH; 1. Neuer Ergebnisabführungsvertrag; Business Plan inkl. Trainingszentrum Weinzödl; 2. Eintritt in Bestandsrechte der Stadt Graz; 3. Garantieerklärung der Stadt für den offenen Kaufpreis von € 450.000,-. Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung – Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 13.10 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Stadtregierung, hoher Gemeinderat, geschätzte Frau Magistratsdirektor-Stellvertreterin, liebe Beamtenschaft, meine Damen und Herren, die Sie auf der ZuhörerInnen-Galerie Platz gefunden haben und der heutigen Gemeinderatssitzung beiwohnen. Ich möchte Sie alle ganz, ganz herzlich begrüßen, im Speziellen auch jene beiden Damen, die auch die heutige Gemeinderatssitzung wieder in Gebärdensprache dolmetschen werden, seien Sie herzlich willkommen (allgemeiner Applaus). Ich darf die heutige Gemeinderatssitzung eröffnen und wieder einmal feststellen, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und dass wir heute nicht nur beschlussfähig sind, sondern dass wir heute auch vollzählig sind. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Rücklegung des Gemeinderatsmandates durch Andreas Martiner, Bestellung der Nachfolgerin Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat Andreas Martiner hat sein Mandat als Mitglied des Gemeinderates mit Wirkung 14.11. zurückgelegt. Ich darf mich im Namen der Regierung, ich glaube aber im Namen auch von uns allen bei ihm ganz, ganz herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Er hat immer zu jenen gehört, die versucht haben, auch das Gemeinsame zu finden und dafür möchte ich mich bei dir ganz besonders bedanken. Ich wünsche dir auch in deiner Aufgabe, die du innehaben wirst, alles, alles Gute, der Kontakt möge nicht abreißen und wenn du Heimweh hast, komme uns besuchen. Alles Gute, ich darf dir auch die Geschichte der Stadt Graz überreichen (allgemeiner Applaus). Meine geschätzten Damen und Herren, Sie wissen, gemäß § 20 Abs. 3 unseres Statutes ist für den Fall des Ausscheidens eines Gemeinderatsmitgliedes nach den Bestimmungen der Gemeindewahlordnung für die Stadt Graz der Ersatzkandidat, in diesem Fall die Ersatzkandidatin, zu berufen. Gemäß § 87 Abs. 2 der Gemeindewahlordnung Graz 2012 hat der Stadtwahlleiter den Ersatzkandidaten vom Wahlvorschlag der SPÖ, Frau Mag.a Susanne Bauer, auf dieses frei gewordene Mandat berufen. Ich darf nun unsere ehemalige Kollegin wieder herzlich in diesen Räumen begrüßen, ich darf Sie einladen, dass wir uns von den Sitzen erheben und gemäß § 17 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz das von der Frau Magistratsdirektor-Stellvertreterin zu verlesende Gelöbnis mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten. Ich darf nun die Frau Dr. Hammerl bitten, den Wortlaut des Gelöbnisses zu verlesen. Magistratsdirektor-Stellvertreterin Dr. Hammerl: Das Gelöbnis lautet: „Ich gelobe unverbrüchliche Treue der Republik Österreich und dem Land Steiermark, gewissenhafte Beachtung der Gesetze, unparteiische und uneigennützige Erfüllung meiner Aufgaben, strenge Wahrung der mir obliegenden Verschwiegenheitspflicht und Förderung des Wohles der Stadt Graz nach bestem Wissen und Gewissen.“ 2) Änderung in Ausschüssen Bgm. Mag. Nagl: Sie wissen auch, wenn jemand ausscheidet, haben wir auch Änderungen dann in der Zusammensetzung der Ausschüsse. Ich darf Ihnen jetzt auch folgende Vorschläge, die mir der SPÖ-Klub übermittelt hat, zur Kenntnis bringen und bitte dann auch um Zustimmung. Wir haben einige Ausschüsse zu verändern. Zuerst den Verwaltungsausschuss für den Grazer Parkraumservice, kurz GPS. Anstelle von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Werner Savernik nunmehr Frau Karin Katholnig, als Ersatzmitglied anstelle von Andreas Martiner nunmehr Herr Dipl.-Ing. (FH) Werner Savernik. Im Ausschuss für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr sowie internationale Beziehungen und Menschenrechte soll als Ersatzmitglied anstelle von Frau Gemeinderätin Waltraud Haas-Wippel nunmehr Frau Gemeinderat Karin Katholnig im Ausschuss vertreten sein. Im Allgemeinen Berufungsausschuss einschließlich Dienstrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der KFA anstelle des Mitglieds Andreas Martiner, Vorsitzenderstellvertreter, nunmehr Mag. Gerald Haßler, zwar ebenfalls gleich als Vorsitzenderstellvertreter. Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss als Ersatzmitglied anstelle von Andreas Martiner nunmehr Waltraud Haas-Wippel. Im Ausschuss für Bildung, Integration und Sport geht es auch um die Ersatzmitglieder, in dem Fall scheidet Andras Martiner aus und nunmehr wird Mag. Gerald Haßler Ersatzmitglied sein. Im Ausschuss für Soziales anstelle von Karin Katholnig als Vorsitzende nunmehr Mag.a Susanne Bauer als Vorsitzende. Ersatzmitglied anstelle von Andreas Martiner nunmehr Mag. Gerald Haßler. Im Ausschuss für Jugend und Familie, Frauenangelegenheiten, SeniorInnen und Wissenschaft als Ersatzmitglied anstelle von Waltraud Haas-Wippel nunmehr Karin Katholnig, im Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten anstelle von Mitglied Karin Katholnig nunmehr Mag.a Susanne Bauer, als Ersatzmitglied anstelle von Herrn Dipl.-Ing. Savernik nunmehr Karin Katholnig. Dann haben wir noch den Kontrollausschuss, auch da gab es eine Änderung im Mitgliederbereich, anstelle von Herrn Mag. Haßler nunmehr Karin Katholnig und bei den Ersatzmitgliedern anstelle von Andreas Martiner nunmehr Mag. Haßler. Die gemeinderätliche Personalkommission soll als Mitglied anstelle von Herrn Andreas Martiner nunmehr Herrn Mag. Gerald Haßler aufnehmen und als Ersatzmitglied anstelle von Herrn Mag. Haßler nunmehr Mag.a Susanne Bauer. Ich ersuche nun die Mitglieder des Gemeinderates, die mit diesen Vorschlägen einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. Die Mitteilung wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Ich begrüße auch unsere Kollegin Sissi Potzinger, die sich vor wenigen Tagen den Fuß gebrochen hat, aber sie trotzdem nicht daran hindert, an der Sitzung teilzunehmen. Gute Besserung liebe Sissi (Applaus ÖVP). Meine geschätzten Damen und Herren. Es liegen heute auch drei Berichte vor auf Ihren Plätzen. Ich darf mich zuerst einmal gleich wieder bei allen bedanken, die dafür gesorgt haben, dass wir so umfassend informiert werden. Der Kunst- und Kulturbericht 2012 wird aufgelegt, der Gemeinderat hat ja bekanntlich die jährliche Herausgabe eines Kunst- und Kulturberichtes beschlossen, wobei die Fertigstellung stets von der Bereitstellung der Daten der anderen Gebietskörperschaften, vor allem auch des Bundes, abhängt. Heute ist der Kunst- und Kulturbericht 2012, insgesamt bereits der 10. Jahresbericht dieser Art, für die Gemeinderatssitzung vorbereitet und liegt eben auf. Bekanntlich bedient sich das Kulturamt dabei der sogenannten Likus- Systematik, Likus steht für einen gemeinsamen Beschluss der LandeskulturreferentInnen, Likus bedeutet Länderinitiative Kulturstatistik. Eine Einteilung der Förderungen in Teilbereiche, die eine bessere bundesweite Vergleichbarkeit ermöglichen soll. Die Stadt Graz veröffentlicht als einzige Landeshauptstadt alle Förderansätze, also ohne jede Wertgrenze nach unten, für Kunst und Kultur, Wissenschaft und Bibliothekswesen etc. nach dieser Systematik. Konkret sind die damit verbundenen Ausgaben des Kulturressorts des Stadtbereichs, Bibliotheksbereichs und des Wissenschaftsbereichs im Detail nachvollziehbar. Ebenso die von der Finanzdirektion bereitgestellten übergeordneten Ausgaben in diesen Bereichen. Insbesondere auch im Beteiligungsbereich. Die Vorworte stammen in diesem aktuellen Bericht von Frau Stadträtin Lisa Rücker, Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Martina Schröck und Herrn Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg mit Bezug auf ihre jeweiligen Ressortbereiche. Der Bericht wird auch wie immer über www.kultur.graz.at, den Kulturserver, elektronisch abrufbar sein, wo sich auch die bisherigen Kunst- und Kulturberichte seit dem ersten Bericht, seit 2003, befinden. Vielen Dank für diese tolle Aufbereitung an den Herrn Dr. Grabensberger und sein Team (allgemeiner Applaus). 3) MitarbeiterInnen-Zeitung „Im Team“ Bgm. Mag. Nagl: Auch unsere MitarbeiterInnen-Zeitung im Team ist wieder herausgekommen. Er geht ja an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause Graz, viel Freude beim Durchblättern. Auch die Präsentation des Geschäftsberichtes und des konsolidierten Rechnungsabschlusses 2012, erstellt von Herrn Finanzstadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch, ist ebenfalls auf ihren Plätzen zu finden. 4) Ehrungen von Alters- und EhejubilarInnen – Änderung Bgm. Mag. Nagl: Eine Mitteilung betrifft die Ehrung von Alters- und Ehejubilarsehrungen. Da haben wir eine Änderung. Im Gemeinderatsbeschluss vom 4.11.2008 wurde beschlossen, dass alle Jubilarinnen und Jubilare anlässlich des goldenen oder diamantenen Ehejubiläums sowie all jene anlässlich des 90. Geburtstages zu einer Veranstaltung in gehobenem Rahmen in den Stefaniensaal eingeladen werden. Diese Festveranstaltungen, die dreimal pro Jahr im Congress stattfinden, werden von den JubilarInnen so gut angenommen, dass aus platztechnischen Gründen und zum allgemeinen Wohlbefinden der Gäste eine vierte Veranstaltung ab 1.1. nächsten Jahres zusätzlich angeboten wird. Das Referat für Ehrungen und Auszeichnungen wird mit der Abwicklung betraut werden. Also dreimal reicht nicht mehr aus, wir sind auch eine Gesellschaft, die älter wird und es wird auch gut angenommen. Also viermal im Jahr künftig wird das stattfinden (Applaus ÖVP). Dann habe ich noch eine Mitteilung, die betrifft jetzt schon die Tagesordnung. Es gab den nicht öffentlichen Nachtragstagesordnungspunkt 3), der betraf die Holding Graz Kommunale Dienstleistungen GmbH, Richtlinien für die Generalversammlung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes, das wird jetzt nicht im vertraulichen Teil beraten, sondern in der öffentlichen Sitzung, da der Grund für die Verweisung in den nicht öffentlichen Sitzungsbereich, nämlich ein vertraulicher Rohbericht des Stadtrechnungshofes als Bestandteil des Gemeinderatsberichtes, mittlerweile weggefallen ist. Das heißt, es ist schon öffentlich, wir werden es also auch öffentlich dann abhandeln. F R A G E S T U N D E Beginn: 12.50 Uhr Ende: 13.55 Uhr 1) Verbesserung der Öffi-Situation in Randbezirken GR. Pacanda stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Pacanda: Sehr geehrte Zuhörer auf der Tribüne, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Stadtrat Mario Eustacchio! Wie wir in der letzten Zeit auch in den Zeitungen sehr oft gelesen haben, und ich bin mir sicher, dass viele von euch auch sehr viele E-Mails in letzter Zeit bekommen haben zu den aktuellen Problemsituationen in den Randbezirken in den Bussen. Nur ein paar aufzuzählen: 64er, 63er, 32er, es gibt sehr viele Probleme. Der 211er, der eingestellt worden ist, der nicht so gut funktioniert hat, das Parkhaus Fölling, das sicher auch noch nicht so ideal läuft. Spezielles Verkehrsangebot vielleicht auch für die Bediensteten der KAGES in Kombination mit dem Parkhaus Fölling und Regionalbusse, die speziell auch in Mariatrost schwerst überfüllt sind und Taktungen in einer Großstadt wie Graz nicht gerecht werden. In diesem Zusammenhang möchte ich dir die F r a g e stellen: Welche konkreten Maßnahmen geplant sind, um die Situation in Mariatrost zu verbessern? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Ja, Philip, das begleitet uns natürlich jetzt schon länger, die E-Mails bekomme natürlich auch ich. Werden natürlich alle auch dementsprechend beantwortet, auch von der Holding oder von der Verkehrsplanung wird auch immer auf den Umstand hingewiesen, wie die Problematik eben dort zurzeit ist oder auch auf mittel- bis langfristige Sicht. Aber ganz konkret. Es ist so, dass im Gemeinderatsbericht am 13. Juni 2013 im Bericht zur ÖV-Erschließung des Stadtbereiches Fölling Folgendes ausgeführt worden ist, der ja auch dann zur Einstellung geführt hat. Das Siedlungsgebiet Fölling sowie der Park-&-Ride-Platz Fölling werden durch die Regionalbusse des Weizer Korridors erschlossen. Um zusätzliche Kapazitäten in dieser Relation zur Verfügung zu stellen, verkehrte die städtische Linie 211 zwischen der Endstation Fölling Park-&-Ride-Platz und dem Jakominiplatz. Und wie auch schon bereits im Informationsbericht im Jahr 2010 und dann 2012 dem damaligen Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung ist aufgezeigt worden, dass eben die Auslastung dieser 211er-Linie nicht ausreichend war, nur damit man einmal die Zahlen kennt. Postbus und Linie 211 wurden frequentiert in Summe von Montag bis Freitag von 608 Personen, am Samstag 208, und der Anteil davon war auf die Linie 211, also Montag bis Freitag, 189 und am Wochenende 67. Laut einer aktuellen Fahrgasterhebung der Holding-Linie im Jahr 2013 nutzten eben nur so wenige Personen die Linie 211 und die Verdichtung, damit also dementsprechend viel aufgenommen werden kann, ist dann von den Postbussen übernommen worden. Also die Aussage, dass hier nicht ausreichend Möglichkeit zur Verfügung steht, um mit dem Bus zu fahren, stimmt in der Form nicht und daher ist eben auch der 211er eingestellt worden, weil er auch sehr kostenintensiv war, damit wir diesen Finanzbetrag auch woanders übernehmen können, um damit eben einen Mehrwert zu schaffen. Also wie gesagt, die Regionalbusse übernehmen das. Die zweite Frage, die du hattest, war Behinderung Buslinien 623, 64, 32er. Der öffentliche Verkehr ist eben durch den Individualverkehr gerade auch diesen Strecken stark behindert und es ist auch eine bekannte Tatsache. Die Regionalbusunternehmen klagen natürlich auch in dem Maße, dass man durch den Individualverkehr nicht weiterkommt. Die Beschleunigungsmaßnahmen, wie Busspuren oder Bevorrangung bei Ampelanlagen, stoßen natürlich auch an die Grenzen, vor allem versuchen wir es ja dort, wo es möglich ist, ich erwähne dabei die St.-Peter-Hauptstraße, wo es geht. Aber das Stadtgebiet ist, wie es ist, und die Straßenbreiten sind, wie sie sind, das ist leider auch zur Kenntnis zu nehmen. Es ist aber nicht so, und die Holding überprüft das ja laufend, dass hier die Kapazität nicht ausreichend zur Verfügung steht und es wird ja auch sukzessive, und ich erinnere an die Erhöhung der Parkraumeinnahmen, die werden ja genau in diese Maßnahmen investiert, um hier Kapazitätserhöhungen anbieten zu können, das einmal vorweg, weil sonst sprengen wir den Rahmen der Beantwortung. Aber du kriegst es ohnehin noch von mir (Applaus FPÖ). GR. Pacanda: Ich hätte eine Zusatzfrage und zwar zum Thema Prioritätensetzung. Würdest du für dich persönlich sagen, dir wäre es wichtiger, den öffentlichen Nahverkehr weiter und schnell auszubauen oder Geld in Kameraüberwachung im öffentlichen Bereich zu investieren. StR. Mag. (FH) Eustacchio: Es fehlt der Zusammenhang, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe, ich glaube, dass das legitim ist, beide Dinge zu forcieren. Das eine ist das Faktum der Sicherheit mit den Kameras, ich weiß, das ist ein heikles Thema für dich, aber wir haben auch die Erfolge in den Bussen und Straßenbahnen schon gesehen. Das andere ist, selbstverständlich steht im Vordergrund der Ausbau des ÖV und den forcieren wir auch. Für dich auch als Ergänzung, die Holding-Linien arbeiten und die Verkehrsplanung arbeitet gerade mit dem FH-Joanneum zusammen, überhaupt einmal die Busverbindung zu überprüfen auf Effizienz und da wird es dann Ergebnisse geben und ich hoffe auch Veränderungen, wo wir dann eben über diese Studie eine Optimierung zustande bringen werden (Applaus FPÖ). 2) Fetzenmärkte GR. Rajakovics stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Rajakovics: Sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Mario! Ein bisschen was von der Antwort habe ich ja heute schon gelesen. Das Recht, Märkte abzuhalten, war historisch ein Privileg für Städte. Später waren diese Märkte für Waren aller Art neben den klassischen Bauernmärkten eine besondere Attraktion und haben Menschen der ganzen Region in die jeweilige Stadt gezogen. Viermal pro Jahr fanden zum Beispiel diese Märkte in Graz statt. Aus dieser Tradition heraus haben sich in Graz in den letzten Jahrzehnten die Fetzen- beziehungsweise Trödlermärkte entwickelt. Die städtischen finden viermal pro Jahr am Parkplatz der Grazer Messe statt. Diese sind grundsätzlich gut besucht und haben daher an Bedeutung gewonnen. Mit der Zeit sind auch Private auf den Geschmack gekommen und so finden auf den Parkplätzen diverser Einkaufszentren oder beim Cineplex heute Märkte statt, weil die Stadt Graz dieses Recht, Märkte abhalten zu dürfen, an diese weitergegeben hat. Inzwischen haben die Zahl der Märkte und die Häufigkeit allerdings derart zugenommen, dass diese, aber vor allem die Beschicker, die auf diesen verkaufen, nicht mehr kontrollierbar sind. Im Marktamt sind bekanntlich lediglich fünf Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen für die Marktaufsicht vorgesehen. Immer mehr mischen sich unter Fetzen, Trödelgut und Altwaren auch Neues vom „Tschantscherl“ bis zum frischgebackenen Brot oder diverse Wurstspezialitäten, wobei letztere mit Gewerbeschein verkauft werden. Das ist wiederum eine Konkurrenz zu all jenen Unternehmen, die mit Gewerbeschein ausgestattet einen fixen Verkaufsraum mieten oder pachten müssen. Die Weitergabe des Marktrechts an Private erfolgte unter der Auflage, dass die privaten Betreiber Listen ihrer Marktbeschicker führen, soweit mir bekannt ist, wird dieser Auflage gar nicht beziehungsweise nur rudimentär nachgekommen. Eine neue Regelung soll jetzt dazu führen, dass jemand der öfter als viermal im Jahr auf einem Fetzenmarkt verkauft, eine Gewerbeberechtigung benötigt. Das wäre prinzipiell gut, wenn es kontrollierbar wäre. Allerdings trifft diese Regelung auch Familien, und solche sind mir persönlich bekannt, die in ihrem ganzen Bekanntenkreis Altwaren einsammeln und mit ihren Kindern in aller Früh auf den Markt fahren, um ihr geringes Einkommen mit viel Fleiß aufzubessern. Daher hat auch diese Regelung einen Haken. Ich denke daher, man sollte sich die Situation rund um die Häufigkeit der zugelassenen Märkte einmal genauer ansehen und allenfalls hier zu einer deutlichen Reduktion kommen. Daher stelle ich, sehr geehrter Herr Stadtrat, folgende F r a g e : Bist du bereit, eine umfassende Evaluierung über die zugelassenen Fetzenmärkte durchzuführen, die jedenfalls die Vor- und Nachteile der derzeitigen Standorte, die Häufigkeit abgehaltener Märkte sowie das Einhalten der Verpflichtungen der privaten Betreiber gegenüber der Stadt beleuchtet? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Ja, Thomas, danke für die Anfrage. Nachdem hier ja die neue Marktordnung beschlossen worden ist im Gemeinderat, ist es natürlich so, dass sich ein System, das erneuert wird, auch immer wieder evaluiert, das muss man evaluieren, überprüfen, das ist sowieso eine Vorgehensweise gewesen, die wir tun oder getan hätten und in Zukunft natürlich tun werden. Aber ganz konkret, die Stadt hat deswegen die neue Marktordnung sich gegeben, weil mit den kommerziellen Hintergedanken in den letzten Jahren entstandene Flohmarktszene, Stichwort Flohmarkt Cineplex, Interspar, Shopping Center West, Eurospar, ist eben damit ein Regulativ getroffen worden. Weil es hat einen Wildwuchs gegeben, das war das Notwendige. Ich erinnere, was dort passiert ist mit dem ungeregelten Händlermarkt, der Verkauf von Hundewelpen, Neuwaren, Fleisch, Gemüse aller Art, daher war das einmal notwendig zu tun. Die ersten Kontrolltätigkeiten durch das zuständige Marktreferat A 2 sind auch bereits natürlich erfolgt, die erfreuliche Rückmeldung der ersten Kontrollen war, dass diese ungerechten Händlertätigkeiten auf den Flohmärkten ein Ende gefunden haben. Von Anfang an war geplant, eben diese neuen Regelungen der neuen Marktordnung auch in der Praxis auf ihre Umsetzbarkeit zu überprüfen und die Exekutierbarkeit der Regelungen auch bei den Beschickern abzufragen. Thema zwei sind natürlich die Problemstellungen bekannt, vor allem, dass die Führung von Beschickerlisten nur suboptimal ist, weil schwierig zu überprüfen und dass sich einzelne Flohmarktbeschicker durch die Beschränkung auf vier Beschickertage im Kalenderjahr eingeschränkt fühlen. Ich darf dazu eben sagen, wir waren, weil wir uns ja auch Marktordnungen von anderen Städten, unter anderem auch Wien, angeschaut haben, großzügiger, dort darf man nur zweimal als Privater stehen und muss sonst eine Gewerbeberechtigung lösen, da haben wir also eh schon das Doppelte angesetzt. Personen, die keine für den Verkauf von zugelassenen Waren gültige Gewerbenachweise besitzen, dürfen ihre Waren deshalb höchstens viermal je Kalenderjahr anbieten und verkaufen, weil eben solche Verkaufstätigkeiten, wenn diese regelmäßig stattfinden, vom Gewerbeamt als gewerblich eingestuft werden. Betreiben diese Personen ihre Flohmarktaktivitäten also zur Einkommensaufbesserung, so ist eine gewerberechtliche Bewilligung notwendig. Ich denke, dass hier das zuständige Gewerbe- und Marktamt eh eine faire Regelung getroffen hat. Für mich ist es aber nichts, was in Stein gemeißelt ist, deswegen habe ich das eingangs gesagt, wenn wir draufkommen, es wäre eine andere Lösung oder ein Hinaufsetzen der Grenze richtig und wichtig, ja, ich bin aber auch der Meinung, dass man nicht sofort in den ersten Wochen, Monaten etwas, was man beschlossen hat, sofort über Bord wirft. Also ich glaube, wir brauchen da schon gewisse Vorlaufzeit, dass man dann sagen, sind diese Probleme wirklich so mannigfaltig, dass man sofort reagieren muss (Applaus FPÖ)? GR. Rajakovics: Danke für die Antwort. Im Prinzip jetzt eine konkrete Frage zur Kontrolle. Ein Problem gibt es ja, dass wir etwas kontrollieren (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke), wir reden ja von 800 bis 1000 Beschickern, die da an einem Wochenende auf diesen vielen Märkte unterwegs sind. Ich denke, dass es relativ schwierig sein wird, mit dem marktamtzugehörigen Personal das zu kontrollieren. Daher ist eben die Frage, ob es nicht Sinn macht, generell darüber nachzudenken, ob die Menge der Märkte in der Form, wie wir sie zurzeit zugelassen haben, ob das an sich nicht einer… bin ich sehr gespannt drauf, auf die Evaluierung, aber danke für die Antwort. StR. Mag. (FH) Eustacchio: Thomas, gar keine Frage, also auch das gehört überprüft und kontrolliert. Aber ich glaube, das ist etwas, was man einfach in der Praxis erleben muss, um dann daraus die richtigen Schlüsse ziehen zu können (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Meine geschätzten Damen und Herren! Da bei der Frage drei fast ident die Frage gestellt wird wie bei der Frage 15, möchte ich vorschlagen, dass die beiden Fragesteller das vielleicht gleich jetzt gemeinsam machen dürfen. Gibt es dagegen einen Einwand, weil dann haben wir einmal die Antwort. Es geht um die flexibleren Öffnungszeiten für Kindergärten und Krippen. Einmal die Frau Gemeinderätin Christine Braunersreuther und einmal die Frau Gemeinderätin Astrid Polz-Watzenig. Darf ich bitten, dass Sie das gleich hintereinander gemeinsam stellen und dass der Herr Stadtrat dann das auf einmal beantwortet. Danke. 3) Flexible Öffnungszeiten von Kindergärten und Krippen GR.in Braunersreuther stellt an StR. Eisel-Eiselsberg folgende Frage: GR.in Braunersreuther: Sehr geehrter Herr Eisel-Eiselsberg! Wie alle vermutlich aus den Medien mitbekommen haben, weht in den steirische Kindergärten zunehmend ein rauer Wind, was die Bring- und Abholzeiten für Kinder betrifft. Die machen nämlich den Eltern nicht unbedingt das Leben leichter. Während Wirtschaft und Handel immer mehr Flexibilität von ihren Beschäftigten einfordern, kennt man im Kindergarten da aber oft keinen oder kaum Pardon. Es wurde ja vor kurzem auch von Landesrat Schickhofer eine leichte Flexibilisierungsmöglichkeit eingeräumt, wobei es in den betreffenden Fällen ja nicht um eine halbe Stunde hin oder hergeht, die nebenbei bemerkt, ohnehin nicht machbar ist, weil die Kindergärten in der Regel länger geöffnet haben als überhaupt die Anwesenheitszeiten sind, die Kinder dort bleiben dürfen. Wen es aber hauptsächlich betrifft, das sind die Kindergärten mit den sogenannten erweiterten Öffnungszeiten, die müssen sogar um ihren Bestand bangen, wenn bei Stichproben des Landes festgestellt wird, dass eben in diesen Randzeiten zu wenige Kinder anwesend sind. In der September-Sitzung des Gemeinderates habe ich ja schon mal eine Frage zu den Kindergärten gestellt in Graz oder Kinderbetreuungseinrichtungen und in meiner Zusatzfrage diese Flexibilisierung schon angesprochen Sie hatten damals gesagt, dass die Stadt Überlegungen dazu anstellen würde, die Betreuungseinrichtungen besser auf die immer unregelmäßiger werdenden Arbeitszeiten reagieren können. Ich möchte heute noch einmal nachfragen, wie und wann wird die Stadt Graz beziehungsweise die Betreuungseinrichtungen, ausgehend von den erwähnten Überlegungen, die Betreuungszeiten in den Kinderkrippen und -gärten, die dem städtischen Tarifsystem unterliegen, flexibler zu gestalten, auf den veränderten Bedarf durch die Eltern mit unregelmäßigen Arbeitszeiten reagieren (Applaus KPÖ)? 4) Flexible Kindergartenzeiten GR.in Mag.a Polz-Watzenig stellt an StR. Eisel-Eiselsberg folgende Frage: GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Ein herzliches Grüß Gott Ihnen allen. Das meiste ist jetzt inhaltlich eh schon gesagt worden. Ich habe mir das Kindergartenbetreuungsgesetz angeschaut noch einmal und ich kann dort diese restriktive Auslegung von einer halben Stunde nach der Öffnungszeit nicht finden. Ich weiß jetzt auch, dass das in den Kindergärten der Stadt oft eh nicht so gehandhabt wird, sehr wohl aber bei Kindergärten, die unter dem Tarifsystem der Stadt auch sind, also man muss dafür eine Regelung finden, weil es einfach viel Unsicherheiten gibt. Argumentiert wird gerne, dass der Kindergarten keine Kinderaufbewahrungsstätte ist, sondern eine Bildungseinrichtung, das unterstützen wir natürlich, wobei für mich nicht nachvollziehbar ist, warum um 7.30 Uhr der Bildungsauftrag beginnt in der Elementarbildung und warum er erst um 17.30 Uhr enden sollte. Also da wäre sicher es wichtig, auch im Hinblick auf die Berufstätigkeit von Eltern auf die Schwierigkeiten diese Balance einer World life balance hinzubekommen, flexibler und offener zu sein und jetzt meine Bitte oder meine Fragestellung an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat: Was unternehmen Sie, um für die Eltern jener Kinder, die in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen betreut werden, die erforderliche Flexibilität bezüglich Bring- und Abholzeiten ihrer Kinder zu gewährleisten? Bitte um Antwort (Applaus Grüne). StR. Eisel-Eiselsberg: Geschätzte KollegInnen! Wie bereits angeführt, der Herr Landesrat als zuständiger Landespolitiker hat ja angekündigt, dass diese Rechtsauslegung, die bisher offensichtlich nach Punkt und Beistrich erfolgte, ein wenig gelockert werden wird im Hinblick darauf, dass eine gewisse Flexibilität natürlich gewährleistet sein muss. Zur Frage, ist ein Kindergarten eine Bildungseinrichtung, ja, ist sie eine, ist ja auch so im Gesetz vorgesehen, aber ich meine jetzt ganz persönlich auch, dass man da schon ein wenig auch differenzieren muss. Je näher das Kind zum Schuleintritt kommt, würde ich persönlich meinen, desto eher und intensiver ist der Bildungsauftrag. Bei einem dreijährigen Kind ist das aus meiner Sicht auf jeden Fall, auch aus der Erfahrung eines Vaters, anders zu sehen mit exakten vor allem Bringzeiten, wenn man das morgendliche Erwachen kleiner Kinder noch in Erinnerung hat, weiß man, wovon ich spreche. Aber eines ist klar, bei aller Flexibilität, die wir anstreben wollen, auch weiterhin ist das derzeit aktuelle Gesetz die Prämisse für alle Träger von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und ich denke, ein gewisses Maß an Flexibilität ist ja auch derzeit schon gegeben. Aber man muss schon auch festhalten, es gibt nun mal drei Kategorien von Betreuungseinrichtungen, nämlich die halbtägige Form, die mindestens fünf/maximal sechs Stunden umfasst, der normale ganztägige Form, die zwischen sieben und elf Stunden umfasst und der erweiterte Ganztagskindergarten, der 12 Stunden umfassen kann, wobei maximal zehn Stunden ein Kind, in begründeten Ausnahmefällen, in der Einrichtung sein darf (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke). Und genau nach diesen drei Kategorien fördert auch das Land. Ich habe doch ein gewisses Maß an Verständnis, dass das Land insbesondere die erweiterte Ganztagsgruppe genauer beobachtet, weil da geht es wirklich um eine deutlich höhere Förderung und es wäre ein Leichtes zum Beispiel auch für die Stadt Graz, und ich sage dazu, wir haben keine einzige erweiterte Ganztagsgruppe, zu sagen, in diesem Zeitraum ist der Bedarf da, darum haben wir offen, aber in Wahrheit sind die Kinder gar nicht da. Also ein bisschen muss man das kontrollieren, auch im Sinne des allgemeinen Steuergeldes, denn immerhin, das verlangt das Land, unterzeichnen die Eltern ein Formular, wo drinnen steht Holzeit oder Bringzeit, Abholzeit, also in diesem Rahmen, den schaffen sich die Eltern selbst. Der Gesetzgeber hat da darüber hinaus vorgesehen, dass im Rahmen der zwar offiziellen Öffnungszeit auch durchaus weniger Kinder da sein können und dadurch auch weniger Personal da sein muss, das ist ja auch im Sinne, wenn man will, der Träger der Betreuungseinrichtungen. Es muss dann beispielsweise, wenn nur mehr sechs Kinder da sind, nur die Pädagogin vor Ort sein, die Betreuerin kann bereits nach Hause gehen. Und der Gesetzgeber hat aber auch vorgesehen eine Betreuung außerhalb der offiziellen Öffnungszeit, das soll heißen beispielweise, eine Einrichtung hat die offizielle Öffnungszeit zwischen 7.00 und 17.00 Uhr, dann sind dort die Spielregeln, wenn ich so sagen darf, des Gesetzes einzuhalten inklusive Personalschlüssel. Wenn darüber hinaus über 17.00 Uhr noch weitere Kinder einer Betreuung bedürfen, zum Beispiel drei Kinder, ist der Träger selbstverständlich in der Lage, das auch zu bewerkstelligen und anzubieten und da ist der Gesetzgeber so entgegenkommend, möchte ich fast sagen, da schreibt er nicht einmal vor, ist das eine Pädagogin, ist es eine Betreuerin, die dann da sein muss bei diesen drei Kindern, da steht einfach, dass der Träger das durch geeignete Personen sicherstellen kann. Also, ich denke, bei aller Kritik an da und dort mangelnder Flexibilität des Gesetzes sind sehr wohl Möglichkeiten da, die aber nicht immer mit den finanziellen Bedürfnissen der Träger in Einklang zu bringen sind und ich erkenne da das Problem, das manche eben magerlt, wenn ich so sagen darf. Was die Flexibilisierung insgesamt anbelangt, habe ich ja das letzte Mal in der September-Sitzung auch gesagt, dass wir gemeinsam mit den anderen Trägern daran arbeiten, auszuloten eben diese jetzt zum Beispiel angesprochenen Punkte, wo bietet das Gesetz bereits heute die Möglichkeit, flexibler zu sein, aber eben darüber hinaus auch bei jenen Einrichtungen, die heute bereits unter Anführungszeichen „außerhalb“ des Gesetzes arbeiten und total flexibel sind, dass wir jene Einrichtungen für Eltern leistbarer machen im Sinne einer Unterstützung, das wird nur durch eine öffentliche Unterstützung gehen, damit Eltern auch diese Angebote, da gibt es jetzt drei, die seit einigen Jahren am Markt sind und eine vierte, die jetzt gerade entstanden ist, dass diese Angebote leistbarer werden in Zukunft. Da gibt es bereits Vorschläge und da werden wir auch den Gemeinderat zum gegebenen Zeitpunkt einen Vorschlag unterbreiten (Applaus ÖVP). GR.in Braunersreuther: Haben Sie auch Möglichkeiten ausgelotet, Sie sagen, Sie arbeiten eben schon an etwas, das ist ja auch sehr erfreulich. Vielleicht ist meine Frage damit ohnehin hinfällig. Das Problem gerade bei diesen erweiterten Ganztagseinrichtungen ist ja, dass im Rahmen des Gesetzes nur für einen täglichen Betrieb möglich ist, dass aber die Realität so aussieht, dass Eltern halt vielleicht einfach nur drei Tage in der Woche länger arbeiten müssen, das heißt, eigentlich diese erweiterte Betrieb nur für drei Tage nötig wäre, aber es eben keinen Mittelweg gibt (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Danke für die ausführliche Beantwortung. Eine Zusatzfrage, es ist so, dass meine Kollegin im Landtag, Ingrid Lechner-Sonnek, sich auch mit einer Anfrage an den Landesrat gewandt hat, ob man diese Flexibilität nicht dadurch erlangen könnte, in dem man die Eltern eher dazu bringt, Stundenkontingente zu nehmen und nicht so sehr diese fixen Tage und über diese Stundenkontingente in der Planung mit den Kindergärten sehr genau zu schauen, wann brauche ich wirklich wie viel Betreuerinnen, das hätte den Effekt, dass man einerseits bei den Kosten sehr genau kalkulieren kann, auch beim Betreuungspersonal sehr genau kalkulieren kann, und auf der anderen Seite aber auch eben den Bedürfnissen der Eltern entgegenkommen kann. Meine Frage wäre jetzt noch: Bringen Sie sich auch mit dem Kollegen, mit dem Herrn Landesrat, aktiv in die Diskussion ein, weil ich denke, dass es sehr wichtig ist, dass Sie mit der städtischen Perspektive in dieser Diskussion einen Beitrag leisten, damit diese Geschichte urban nicht auseinander fällt, weil das gerade in der Gesetzwerdung oder Gesetzesnovellierung sehr wichtig wäre, auch die städtische Perspektive reinzubringen, um die Flexibilität, vor allem jetzt für Männer und Frauen am Land, auch zu gewährleisten (Applaus Grüne). StR. Eisel-Eiselsberg: Zum ersten Punkt darf ich festhalten, dass im Rahmen des aktuellen Gesetzes das tageweise Buchen von Kinderbetreuungsplätzen nicht möglich ist, aber eben die erwähnten Einrichtungen wie Kids and More, Mama, Spielraum Gösting, da ist das ja möglich. Das sind diese sehr flexiblen Einrichtungen, die sozusagen heute noch außerhalb des Gesetzes agieren, das soll aber nicht zu dramatisch klingen, natürlich werden dort auch Qualitätsstandards eingehalten, aber es ist halt außerhalb dieser doch recht engen Gesetzesmaterie. Da ist das möglich und da möchten wir es für die Eltern auch billiger machen und damit attraktiver machen. Und selbstverständlich, Frau Kollegin, bereits bei meinem ersten Besuch bei Herrn Landesrat Schickhofer habe ich ihm eine Wunschliste übergeben und ganz oben stand auch der Wunsch, nicht nur der Stadt Graz als Träger, sondern auch der privaten Träger, hier mehr Flexibilität in die ganze Thematik zu bringen, wo ich einfach auch davon überzeugt bin, dass das nicht nur für die Kinder, für die Eltern von Vorteil sein könnte, sondern auch für das Land Steiermark und für die einzelnen Träger sowohl in finanzieller Hinsicht, aber auch in Hinsicht der Fördermittel, die ja auch nicht mehr werden können in den kommenden Jahren, damit wir hier effizienter vorgehen können und manche Plätze vielleicht sogar zweifach nutzen können. Das wären Modelle, die zu verfolgen sind und da sind wir auch dahinter (Applaus ÖVP). 5) Baustellenleitfaden des Landes GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt an StR.in Kahr folgende Frage: GR.in Mag.a Marak-Fischer: Sehr geehrte Frau Stadträtin, liebe Elke! Wir widmen uns heute erfreulicherweise wieder sehr ausführlich dem Thema Maßnahmen gegen Feinstaub in der Stadt Graz, und in diesem Maßnahmenpaket, das heute auch vorgestellt werden wird, das ja die Fortsetzung ist, das 6. Maßnahmenpaket bezieht sich auch in einer Evaluierung auf das 5. Maßnahmenpaket und in diesem 5. Maßnahmenpaket fällt ein Punkt auf. Es beurteilt sozusagen, wieweit die Maßnahmen erfüllt wurden, wieweit sie laufend sind und auch wieweit sie nicht erfüllt wurden, und einer der Punkte, die als nicht erfüllt aufgelistet sind, ist eben dieser Punkt Maßnahmen im Bereich der Baustellen. Es gibt einen Baustellenleitfaden, der vom Land Steiermark 2006 erstellt worden ist und es ist aber keine Richtlinie, sondern das hat rechtlich die Stellung eines Erlasses, das heißt, er ist verbindlich einzuhalten und sollte damit auch bei Baumaßnahmen in der Stadt Graz eingehalten werden. Ich stelle daher an dich die F r a g e : Was ist der Grund dafür, dass der Baustellenleitfaden des Landes, der auf eine Reduzierung des durch Baustellen verursachten Feinstaubaufkommens abzielt, im Rahmen von Bau- und Abbruchbescheiden der Stadt Graz noch nicht zur Umsetzung gelangte (Applaus SPÖ)? StR.in Kahr: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, liebe Alexandra! Erstens einmal danke für die Anfrage, weil sie mir auch Anlass gegeben hat, genau diesen Baustellenleitfaden in der zuständigen Behörde auch mir anzusehen und auch zu hinterfragen. Ich habe zum Unterschied von dem, was du gesagt hast, von der Bau-und Anlagenbehörde die Auskunft erhalten, dass dieser Baustellenleitfaden vom Land Steiermark eine Richtlinie für die Städte und Gemeinden in der Steiermark ist und rechtlich nicht bindend ist. Müsste man sich noch einmal anschauen, das ist die Information, die ich bekommen habe. Für die Aufnahme der gesamten Punkte, die in diesen Baustellenrichtlinien angeführt sind, das sind unzählige, wenn man es sich anschaut, fehlt eben nach Meinung der Bau- und Anlagenbehörde die Rechtsgrundlage und insoferne müsste vom Landesgesetzgeber eine geschaffen werden. Viele der in der Liste angeführten Maßnahmen, wie zum Beispiel Wartungen von Geräten, Absichern von Baugruben, Aufstellen von Einfriedungen oder Abdecken von Material, sind ohnehin umzusetzen und werden auch in der Praxis umgesetzt. Das wird auch kontrolliert. Die Stadt Graz ist sich dieser Problematik ja auch bewusst, jede Fraktion hier wird immer wieder auch von Anrainern damit konfrontiert, wenn es um Überschreiten von Baulärm, aber auch eben zum Beispiel von Staubbelastungen, kommt und hier schreibt die Baubehörde auch in den Baubescheiden Auflagen vor. Konkret, ich zitiere: „Die Abbrucharbeiten sind nur von einem befugten Bauunternehmer unter den erforderlichen Sicherungsvorkehrungen durchzuführen, wobei besonders darauf zu achten ist, dass jede vermeidbare Staub- und Lärmentwicklung unterbleibt. Zur Vermeidung der Staubentwicklung ist entweder eine manuelle Wasserberieselung durchzuführen (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) oder Hochdrucknebelsysteme einzusetzen.“ Unsere Baustellen werden in diesem Sinne auch laufend kontrolliert. Sollte es Probleme mit dem Wasseranschluss geben, weil das kommt oft vor, so muss das Wasser mittels Tankwagen beigebracht werden. Wie gesagt, ob diese Information, die du jetzt erhalten hast, du wirst, denke ich auch recherchiert haben, stimmt oder die meines Amtes, bin ich gerne bereit, noch einmal zu prüfen. Ich kann mich jetzt nur auf das verlassen, was ich an Information erhalten habe. Sehr wohl aber schreibt die Baubehörde oder kann die Baubehörde bei ihren eigenen Bauten, also quasi als Bauherr, der Baufirma den Auftrag geben, sich an diesen Baustellenleitfaden zu halten, wenn er einen Auftrag der Stadt Graz will. (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Marak-Fischer: Die Informationen stammen vom Umweltamt selbst und die Maßnahme ist ja auch jetzt im 6. Maßnahmenpaket wieder enthalten. Das heißt, es gibt natürlich wiederum die Gelegenheit, in diesem Bereich noch mehr zu tun. Meine Nachfrage daher, denkst du daran, noch mehr Maßnahmen zu setzen, um die Staubbelastung im Rahmen von Baumaßnahmen in der Stadt Graz zu reduzieren (Applaus SPÖ)? StR.in Kahr: Wie schon angesprochen, setzt die Bau- und Anlagenbehörde aufgrund der Möglichkeiten, die sie hat, bereits diese Maßnahmen. Wenn es noch eine Möglichkeit zusätzlich gibt, um das noch zu verbessern, sehr gerne. Ich schaue mir das aber noch einmal an und gebe dir gerne darüber Bescheid (Applaus KPÖ). Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 13.20 Uhr den Vorsitz. 6) Mitarbeiter im Bürgermeisteramt GR. Hötzl stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Hötzl: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister! In meiner Frage geht es um den Mitarbeiterstand in Ihrem Büro, in Ihrem Bürgermeisteramt. Dass in Ihrem Bürgermeisteramt mittlerweile 18 Mitarbeiter angestellt sind, musste ich unlängst mit Verwunderung feststellen. Es ist nicht nur deshalb erstaunlich, weil es sich dabei wohl um einen historischen Höchststand handeln dürfte, und das sogar, obwohl der Umfang der Ressortverantwortlichkeit seit der letzten Gemeinderatsperiode nicht zugenommen hat, sondern vor allem deswegen, weil sich dies in einem krassen Widerspruch zur gesamten Entwicklung des Hauses befindet. Deshalb meine F r a g e an Sie: Wie können Sie diese Anzahl an Mitarbeitern, wir reden von 18 Personen, im Bürgermeisteramt vor dem Gemeinderat der Stadt Graz rechtfertigen (Applaus FPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Vielen Dank Herr Gemeinderat! Wenn ich Ihre Frage höre, habe ich den Eindruck, dass Sie beziehungsweise der freiheitliche Gemeinderatsklub, in dessen Namen Sie ja sprechen, sich eher selten mit dem Bürgermeisteramt auseinandergesetzt haben, was ich sehr bedauere. Wie Sie auf die bereits in den Medien kolportierte Zahl von 18 Mitarbeitern kommen, weiß ich nicht. Der entsprechenden Seite auf der Homepage der Stadt Graz ist unschwer zu entnehmen, dass derzeit 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgermeisteramtes beschäftigt sind. Diese sind dort namentlich und mit Foto abgebildet. Zusätzlich sind noch sechs Personen in den beiden Referaten Ehrungen und Auszeichnungen sowie Internationale Beziehungen beschäftigt, die seit kurzem ebenfalls dem Bürgermeisteramt zugeordnet sind, macht in Summe also 23 Personen. Bei diesen 17 Personen, die Sie ursprünglich angesprochen haben, ist auch unsere Empfangsassistentin, die uns im Übrigen auch mit Wasser und Saft hier vorne versorgt, die in den vergangenen Jahren einen Dienstposten der Magistratsdirektion innehatte und deren Dienstposten wir, da sie ja zum überwiegenden Teil im Bereich der Empfänge im Bürgermeisteramt tätig ist, aufwandsneutral, innerhalb des Gemeindegesamtressort über das Bürgermeisteramt verschoben haben. Ebenfalls eingerechnet bei diesen 16 Personen ist unser seit September des Jahres tätiger Reininghauskoordinator, hier darf ich daran erinnern, dass die Schaffung des entsprechenden Dienstpostens im Bürgermeisteramt in Vollziehung eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses erfolgt ist. Darüber hinaus gab es in den vergangenen Jahren, auch konkret heuer, genau eine Ausweitung in dem Fall jetzt und zwar in Form eines zusätzlichen Dienstpostens im Rahmen jener generellen Vorgangsweise nach der Verkleinerung der Stadtregierung von neun auf sieben Mitglieder, im Zuge derer allen Stadtregierungsbüros ein zusätzlicher Dienstposten angeboten wurde. Soweit mir auch ad hoc erinnerlich ist, hat sich auch mein Stadtsenatskollege Mario Eustacchio gegen diesen historischen Höchststand an Dienstposten in seinem Büro nicht gewehrt (Applaus ÖVP), das aus gutem Grund, denn ich bin sicher, dass die mittlerweile fünf Kolleginnen und Kollegen, die im Büro von Herrn Stadtrat Eustacchio arbeiten, genauso fleißig und bemüht sind und genauso viel an Arbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt erledigen, wie ich das auch auf all meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehe und für sie in Anspruch nehmen möchte. Darüber hinaus darf ich auch darauf hinweisen, dass sich die grundsätzlich höhere Personalausstattung des Bürgermeisteramtes auch dadurch erklärt, dass das Bürgermeisteramt nicht nur politisches Büro des Bürgermeisters ist, sondern auch eine Magistratsabteilung, die viele Bearbeitungen und Erledigungen selbst vornimmt. Insbesondere im Bereich des Empfangswesens und auch vieler Subventionsbereiche. Zum anderen sei auch hingewiesen, dass sich meine Verantwortlichkeit als Bürgermeister nicht auf jene Aufgaben beschränken, die mir als Stadtsenatsreferent zugewiesen sind, insofern macht auch ein Vergleich der Ressortverantwortlichkeiten im Rathaus wenig Sinn (Applaus ÖVP). GR. Hötzl: Nur zur Aufklärung, weil Sie sagen Höchststand Büro Eustacchio, wir hatten im letzten Büro nicht nur personell, sondern auch in Bezug auf die damals von den Räumlichkeiten eine völlige Unterversorgung, das wissen Sie aber. Nebenbei bemerkt haben wir auch ein sehr kleines Ressort gehabt in der letzten Periode, das, glaube ich, vorbildlich geführt wurde, nur kurz zur Aufklärung. Trotzdem fehlt mir aber immer noch das Verständnis für diese doch sehr hohe Anzahl, Sie haben es ja aufgeklärt, das sind ja nicht nur 18, es sind 23, wenn ich richtig gezählt habe, also haben wir eh nicht ganz so gut recherchiert, es fehlt mir trotzdem das Verständnis dafür, dass es eine so hohe Anzahl an Mitarbeitern ist, da wir obendrein… ist mir das bekannt, dass die Familie Nagl oder die ÖVP nicht der legitime Nachfolger der Familie Habsburg ist, die einen Hofstaat gehalten haben. Deshalb meine Zusatzfrage. Soll der Mitarbeiterstand in dieser Periode noch über den derzeitigen Höchststand hinaus getoppt werden oder können Sie eine weitere Personalaufstockung innerhalb ihres Bürgermeisteramtes definitiv ausschließen (Applaus FPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Ich versuche es jetzt noch einmal. Es gibt einen großen Unterschied, ob es sich um einen Amtsbereich handelt oder ob es sich um ein politisches Büro handelt. Bei mir handelt es sich um beides und deswegen gibt es auch eine höhere Personenanzahl. Wir haben in letzter Zeit einige zusätzliche Dienstposten ins Bürgermeisteramt dazugezogen, es gab innerhalb des Magistrates eine Veränderung, das waren Aufgabenbereiche, wenn ich jetzt die Ehrungen hernehme, diese Damen, die vorher beim Kollegen Eustacchio von der Zuständigkeit her, den Rest bei der Frau Dr. Bardeau, gearbeitet haben, sind jetzt einfach bei uns zugeordnet worden und das gilt auch für andere. Das heißt, es hat diese Personen vorher gegeben, es gab keine Aufstockung innerhalb des Magistrates. Wir haben sie nur gleich dort zugeordnet, wo wir sie, wenn ich so sagen darf, hauptsächlich einsetzen und haben dort eine Aufgabenverteilung neu vorgenommen und ich hoffe, es Ihnen damit ausreichend auch erklärt zu haben (Applaus ÖVP). Und wenn wir wieder was zu uns hinzufügen, kann es auch passieren, dass auch dieses Amt größer wird, so wie auch andere Ämter immer wieder unterschiedliche Größen aufweisen, weil wir halt Ressortzuständigkeiten oder Aufgabenbereiche dem einen oder anderen zuordnen. Ich hoffe, das war ausreichend (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.30 Uhr den Vorsitz. 7) Geh- und Radweg in der Wetzelsdorfer Straße GR. Dreisiebner stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Dreisiebner: Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchergalerie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitglieder der Stadtregierung, sehr geehrter Herr Stadtrat! Wie schon angekündigt, es geht um den Geh- und Radweg in der Wetzelsdorfer Straße, hier ist zwischen der Alten Poststraße und der Straßganger Straße bekanntlich noch immer kein durchgängiger Geh- und Radweg vorhanden. Dies bei einem Verkehrsaufkommen von zirka 11.000 Pkw täglich. Fußend auf einem mittlerweile schon viele Jahre alten Konzept kam es zwar zu Ausbau- und Sanierungsarbeiten im Bereich der Fahrbahn der Wetzelsdorfer Straße, jedoch konnten sich Stadt und Land über die Jahre nicht zur Errichtung eines abgetrennten Geh- und Radweges durchringen. Mittlerweile sind die AnwohnerInnen sehr aktiv und auch bereit, neben ihrer sehr erfolgreichen Unterschriftenaktion auch zu Protestmaßnahmen zu greifen, wie etwa diese am vergangenen Montag in Form einer Straßenblockade, da waren etwa gut 70 Menschen dabei. Diese Menschen sind verzweifelt, sie sind wütend und sie haben für diese unendliche Geschichte kein Verständnis mehr. Klar, es handelt sich bei der Wetzelsdorfer Straße um eine Landesstraße, das heißt, hier ist die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land erforderlich. Die Planungsarbeiten hierfür sind aber bereits unter Ihrer Vorgängerin, Herr Stadtrat Eustacchio, Lisa Rücker abgeschlossen worden. Die nötigen Vereinbarungen mit dem Landesstraßenerhalter waren damals 2011 und 2012 bereits da. Was aber noch fehlte, waren Regelungen mit einigen GründstückseigentümerInnen, also manchen Grundstückseigentümern. Das dürfte aus unserer Sicht keine unlösbare Aufgabe darstellen. Die überwiegende Anzahl der notwendigen Grundstücke gehören nämlich zum Reininghaus-Gebiet, das heißt, ursprünglich der Asset One und nun allfälligen Nachbesitzern oder Käufern der einzelnen Quartiere. Bekanntlich gibt es seit Februar 2013 einen Vertrag zwischen dem vorher genannten Unternehmen Asset One und der Stadt Graz, der besagt, dass im Bereich Reininghaus 87.000 m² für Verkehrswege quasi gratis, es geht hier um einige wenige Euro, an die Stadt übergehen soll. Es kann also, wenn man diesen Kenntnisstand heranzieht, keine mehr oder weniger langwierigen Grundstücksablöse-Verhandlungen mehr geben zumindest diese Teile betreffend, und der Rest sollte lösbar sein. Deswegen stelle ich an Sie die F r a g e : Bis wann werden Sie den Bau – also Beginn und Abschluss der notwendigen baulichen Maßnahmen – für diesen längst überfälligen Geh- und Radweg entlang der Wetzelsdorfer Straße im Bereich zwischen der Kreuzung Alte Poststraße und der Kreuzung mit der Straßganger Straße in Angriff nehmen (Applaus Grüne)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat! Sie haben sich eigentlich gleich selbst wieder Antworten gegeben, warum die Dinge eben nicht so schnell gehen. Ich darf Sie auch auf den Umstand aufmerksam machen, dass Sie entweder falsch informiert wurden oder sich nicht wirklich informiert haben, dass wir uns eben nicht in der Situation befinden, dass wir die Umsetzung tätigen können, weil auch meine Vorgängerin das eben noch nicht bewerkstelligt hat, das müsste sie aber wissen, also hätten Sie mit ihr einmal kommunizieren sollen. Zum anderen sitzen Sie ja im Ausschuss für die Verkehrsplanung, da wäre es auch ein Leichtes gewesen, einmal den Herrn Dipl.-Ing. Kroissenbrunner zu kontaktieren und ihn einmal über den Stand der Dinge zu befragen. Aber natürlich, sonst hätte man keine Anfrage im Gemeinderat gehabt, was ja legitim ist. Zum Thema. Sie haben es selbst schon gesagt, da die Wetzelsdorfer Straße eine Landesstraße ist, werden Planung und Umsetzung des Geh- und Radweges zuständigkeitshalber vom Land Steiermark, Abteilung 16, durchgeführt. Die geplante Umsetzung an der Nordseite der Straße ist in zwei Abschnitte unterteilt, welche voraussichtlich 2014 in Umsetzung gelangen soll. A) Westabschnitt Straßganger Straße bis GKB-Eisenbahnschranken, Grundstücksgespräche wurden seitens Land Steiermark, Abteilung 16, begonnen, diese sind noch nicht, ich betone, noch nicht abgeschlossen, die Zustimmung der Grundeigentümer ist bei zwei bis drei Liegenschaften nicht gegeben. B) Ostabschnitt, GKB-Eisenbahnschranken bis Alte Poststraße. Hier muss die Planung an die neu definierten Grundgrenzen des Bebauungsplangebietes angepasst werden und ist derzeit in Überarbeitung. Des Weiteren wurden sämtliche Leitungsträger hinsichtlich einer gemeinsamen Leitungstrasse im Nahbereich oder unterhalb des geplanten Geh- und Radweges befragt. Zweckmäßigerweise soll diese Trasse vor dem Geh- und Radweg errichtet werden, damit der neue Geh- und Radweg nicht mehr bei späteren Wohnbebauungen für die Herstellung der Versorgungsleitung beansprucht werden muss, sprich noch einmal aufgegraben werden muss, weil dann werden wir wieder geprügelt werden. Dies ist derzeit jedoch nicht fixiert, einige Leitungsträger melden Probleme mit der budgetären Vorsorge für eine Umsetzung bereits 2014 an (Applaus FPÖ). GR. Dreisiebner: Erstmals herzlichen Dank, dass Sie ein Datum genannt haben, 2014 für die Umsetzung in Aussicht gestellt haben und dass Sie uns auch erklärt haben, dass es das eine oder andere noch nicht gelöste Problem gibt. Mir ist auch sehr bewusst, dass hier mehrere Abteilungen beziehungsweise auch Ressortzuständige zusammengreifen müssen und zusammenarbeiten müssen, aber ich hoffe im Sinne der dortigen Bewohner sehr, dass das passiert. Was können Sie, meine Zusatzfrage, was können Sie für die Verbesserung der derzeitigen nicht vorhandenen Sicherheitssituation, insbesondere für Kinder und natürlich alle Fußgängerinnen und Fußgänger, anbieten? Etwa die von der Bürgerinitiative geforderten Fußgängerübergänge, Druckknopfampeln zum Beispiel an der Einmündung der Scheideggerstraße vis a vis einer Bushaltestelle der Linie 33, die quasi nicht erreichbar ist oder nicht sicher erreichbar ist. StR. Mag. (FH) Eustacchio: Druckknopfampeln, Fußgängerübergänge sind immer problematisch, weil sie eine gewisse Frequenz voraussetzen oder vorausgesetzt werden muss, damit sie installiert werden können. Kann ich Ihnen jetzt ad hoc natürlich nicht sagen, werde aber gerne, wenn Sie mir diesen Forderungskatalog zukommen lassen, gerne mit meinen Ämtern besprechen und Ihnen auch eine Antwort zukommen lassen (Applaus FPÖ). 8) Wohnstraßen GR. Haberler stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Haberler: Liebe Zuhörer auf der Tribüne, geschätzter Herr Bürgermeister, werte Kollegen, Herr Stadtrat! Graz hat vor kurzem erst eine Wohnstraße bekommen. Zu diesem Zweck wurde unter anderem eine Befragung unter der Bevölkerung gemacht, welche sich mehrheitlich für die Wohnstraße entschied. Nun sind weitere Wohnstraßen-Projekte gerade in der Umsetzungsphase. Es werden auch hier Befragungen durchgeführt. In der Vergangenheit wurde aus Gründen der Gleichberechtigung – um Nachbarschaftsstraßenzüge nicht zu benachteiligen – in Graz flächendeckend, ausgenommen auf Vorrangstraßen, Tempo 30 eingeführt. Daher richte ich an Sie folgende F r a g e : Wie wird die weitere Vorgehensweise bei zukünftigen Wohnstraßenprojekten Ihrerseits ausschauen (Applaus ÖVP)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Herr Gemeinderat! Das Pilotprojekt, das erwähnte, in Eggenberg hat gezeigt, dass die Ergebnisse bei einer Gestaltung durch die Anrainer in der Regel nicht gleichermaßen für alle zufriedenstellend sind und dadurch Konfliktpotential beinhalten. Im Sinne einer raschen und kosteneffizienten Umsetzung wird es bei den zukünftigen Wohnstraßen eine einfahrtsstabilisierte Straßenraumgestaltung geben, die auf die Bedürfnisse der Bewohner vor Ort Rücksicht nimmt, allerdings ohne Mitbeteiligung bei der Gestaltung. Die zukünftige Gestaltung der Wohnstraßen lehnt sich an das Freiburger Modell an, eine seit einigen Jahren in der Stadt Freiburg erfolgreich angewandte Methode zur Umsetzung von verkehrsberuhigen Bereichen. Mit einfachen Mitteln wie Bodenmarkierungen und Pollern sollen bestehende Straßen ohne Umbaumaßnahmen in Wohnstraßen umgewandelt werden, die Gestaltung erfolgt nach einer Schemaplanung, die bei allen Wohnstraßen eingesetzt wird. Quermarkierungen und Poller im Eingangsbereich als Torelement sowie Piktogramme, versetzt markierte Parkplätze und Spielbereiche, wodurch ein Erscheinungsbild erzielt wird, das sich deutlich von einer normalen Straße unterscheidet. Jetzt zum Ablauf, zur Umsetzung von Wohnstraßen in Graz. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird aufgrund von Wünschen aus der Bevölkerung oder den Bezirksvertretungen tätig. Ob eine Straße als Wohnstraße grundsätzlich geeignet ist, wird anhand von bestimmten Kriterien überprüft. Sind die Voraussetzungen für eine Wohnstraße erfüllt, erfolgt eine Befragung der Bewohner, ob eine Wohnstraße in ihrer Straße errichtet werden soll. In der Befragung wird auf die Verkehrsregeln in der Wohnstraße hingewiesen werden, wie die Gestaltung aussehen soll, Hinweise auf einen eventuellen Parkplatzverlust und zu welchem Zeitpunkt es welche Möglichkeiten der Beteiligung für Anrainer gibt. Nur wenn sich eine eindeutige Mehrheit der Anrainerschaft für eine Wohnstraße ausspricht, wird auch eine errichtet. Im Zuge einer Bezirksteilversammlung erfolgt dann die Information der betroffenen Anrainer über die Umsetzung der Wohnstraße. Bei einem eindeutig negativen Befragungsergebnis ergeht ein Informationsanschreiben an die betroffenen Haushalte, dass eben keine Wohnstraße verordnet werden wird (Applaus FPÖ). GR. Haberler: Danke für die ausführliche Antwort. Da aber unwillkürlich das nähere Umfeld, also angrenzende Straßenzüge, auch von einer Wohnstraße betroffen sind indirekt, stelle ich an Sie die Frage, ob Sie auch bereit wären, die angrenzenden Straßenzüge im näheren Umfeld mitzubefragen die Bewohner, die was keine Wohnstraße bekommen (Applaus ÖVP). StR. Mag. (FH) Eustacchio: Nein, das tu ich nicht, weil hier genaue Gründe vorliegen, warum man nur in einem gewissen Teil Befragung durchführt, weil nur aus diesem gewissen Teil auch der Wunsch gekommen ist für die Wohnstraße und es wird nach Einlangen der Wünsche abgearbeitet. Wir werden drei Stück pro Jahr abarbeiten, wir können einfach nicht überall die Wohnstraße durchführen, sondern wir müssen auf den Gesamtverkehr Rücksicht nehmen und das wird dabei berücksichtigt (Applaus FPÖ). 9) Finanzielle Unterstützung für den Männernotruf GR.in Mag.a Taberhofer stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR.in Mag.a Taberhofer: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Stadträtin! Für Männer in akuten Beziehungskonflikten, sozialen Krisen oder unfreiwilligen Brüchen in der Karriere ist in der Steiermark jetzt der österreichweit erste „Männernotruf“ eingerichtet worden. Das Ziel: Schutz von Frauen und Kindern als potenzielle Opfer. Der Männernotruf ist eine wichtige Initiative – auch in Richtung Gewaltprävention. Namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs stelle ich daher an Sie folgende F r a g e : In welcher Höhe erhielt der österreichweit neu eingerichtete „Männernotruf“ in der Steiermark eine finanzielle Unterstützung aus Ihrem Ressort (Applaus KPÖ)? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Da kann ich jetzt wohl die kürzeste Antwort der Gemeinderatsgeschichte machen: 8000 Euro. Bgm. Mag. Nagl: Keine Zusatzfrage. Da darf ich historisch festhalten, dass die kürzeste Antwort bisher ein Ja war. 10) Entschärfung Schmiedgasse und Jungferngasse GR.in Katholnig stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR.in Katholnig: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Gemeinderatskolleginnen und -kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne! Wir wissen alle, dass Radfahren gesund ist, dass Radfahren einen wesentlichen Teil dazu beiträgt, dass die Umwelt entlastet ist. Man weiß, dass man mit dem Rad viel schneller im innerstädtischen Bereich ganz besonders unterwegs sein kann und eben alles viel besser erreichen kann. Aber Radfahrer haben an und für sich in einer Fußgängerzone nichts verloren, so sieht es auch die Straßenverkehrsordnung vor, und speziell in der Schmiedgasse oder in der Jungferngasse kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil Radfahrer nicht unbedingt im Schritttempo dort durchfahren, sondern manche rasen und es ist einfach ein untragbarer Zustand, und ich möchte jetzt gar nicht auf Menschen hinweisen, die sowieso dort immer unterwegs sind, ich möchte auf Menschen hinweisen, die sehbehindert sind, ich möchte auf Menschen hinweisen, die hörbehindert sind und die das überhaupt nicht einschätzen können, ob jetzt ein Radfahrer in einem schnellen Tempo kommt. Daher stelle ich an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, die F r a g e : Welche Maßnahmen sind geplant, um die wenig zufriedenstellende Situation in der Schmiedgasse und Jungferngasse, die immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen FußgängerInnen und RadfahrerInnen führt, zu entschärfen (Applaus SPÖ)? StR. Mag. (FH) Eustacchio: Ja, Frau Gemeinderätin, decken sich natürlich sowohl unsere Beobachtungen als auch selbst Erlebtes und es gibt ja den Ausdruck, der Radfahrer ist Gast in der Fußgängerzone, aber leider verhält er sich nicht oft wie ein Gast, sondern sehr rüpelhaft. Aber man darf es nicht verallgemeinern, sondern man sollte eben schauen, dass man die unter Anführungszeichen „schwarzen Schafe“ herauspickt, aber darauf komme ich danach. Vorweg einmal, grundsätzlich ist: An die Schmiedgasse werden natürlich vielfältige Ansprüche und Nutzungsinteressen gestellt. Unter anderem Durchführung von Ladetätigkeiten, aber auch Verkehrsfremde, wie Aufstellung von Gastgärten und Warenkörben. Da ist für die Fußgänger und Radfahrer verbleibende Restfläche der Gasse zwischendurch, vor allem in den warmen Monaten, eine sehr geringe, welche nur Mischverkehr gestattet. Eine Trennung in Fußgänger- und Radfahrerbereich in der Schmiedgasse wäre nur zu Lasten verkehrsfremder Nutzung möglich, also da müsste man verhindern, dass dort Gastgärten kommen. Die StVO-Regelung hinsichtlich Verhalten und Geschwindigkeit in Fußgängerzonen sind klar definiert, eine gesetzliche Überwachung obliegt der Polizei. Generell kann mitgeteilt werden, dass die Fußgängerzone Schmiedgasse und Jungferngasse objektiv keine Unfallhäufigkeit darstellt, obwohl subjektive Empfindungen natürlich andere sein können. Weil die Schmiedgasse als innerstädtische einzig durchgängige Radverkehrsachse zwischen dem Grazer Süden, Osten, in Norden und Westen eine nicht zu verlagernde Hauptachse darstellt, ist die Jungferngasse im Gegensatz dazu keine durchgängige Route und erlaubt nur die lokale Radzufahrtzeit zu den Geschäften und Büros. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in die Jungferngasse ist uns eigentlich auch gar nicht bekannt. Aber grundsätzlich bin ich natürlich bei Ihnen, das was wir vom städtischer Seite machen können, liegt einfach daran, auch mittels der Ordnungswache Bewusstsein zu schaffen, zu sagen, bitte langsamer fahren oder auch dann einmal einen Schwerpunkt setzen, den wir für das Frühjahr vorhaben, dort einmal auch wieder eine Station hinzustellen, die anzeigt, mit welcher Geschwindigkeit der Radfahrer zum Beispiel durchfährt. Einfach, um bewusst zu zeigen, du bist zu schnell, bremse herunter. Alle anderen Möglichkeiten haben wir nicht, aber da versuchen wir eben, Bewusstseinsmachung zu tätigen und eben auch sagen, bitte runter, sonst hat ein wirkliches Eingriffsrecht nur die Polizei (Applaus FPÖ). GR.in Katholnig: Ja, Sie haben Recht mit Ladetätigkeit, mit Zufahrt, mit Aufstellen von Gastgärten. Nur das gleiche Problem ist in der Herrengasse, dort aber straft die Ordnungswache sehr wohl ab, wenn jemand mit dem Rad durchfährt und ich glaube einmal, in der Relation sind in der Schmiedgasse gleich viel Menschen unterwegs wie in der Herrengasse, und die Herrengasse ist um ein Wesentliches breiter, weil die hat zweimal so breite Flächen wie in der Schmiedgasse (Applaus SPÖ). StR. Mag. (FH) Eustacchio: Frau Gemeinderätin, da haben Sie grundsätzlich Recht und dann auch wieder nicht, weil die Herrengasse nicht befahren werden darf, erst ab den Abendstunden, und jene Herrschaften, die gestraft werden, fahren eben unter der Zeit, wo sie nicht fahren dürfen, das ist der Unterschied, und deswegen wird dort gestraft (Applaus FPÖ). 11) Rückforderung der Gutschrift aus Abfallgebühren GR. Ing. Lohr stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr verehrte Zuhörer, sehr geehrter Herr Stadtrat! Es geht um die Rückforderung der Gutschrift aus Abfallgebühren. Durch die Müllnachsortierung zahlen Mieter in den Siedlungen mehrerer Wohnungsgenossenschaften, beispielsweise ENW oder GWS, seit diesem Jahr weniger Müllgebühren. Nach mehreren höchstgerichtlichen Entscheidungen steht fest, dass diese Nachsortierung nun rechtlich gedeckt ist, da, wie wir jetzt wissen, der Abfall erst mit dem Zeitpunkt, in dem er in den Müllabfuhrwagen gelangt, in das Eigentum der Stadt Graz übergeht. Es sollten auch die zu viel bezahlten Gebühren ab dem Jahr 2007 rückerstattet werden. Laut dem Zeitungsartikel „Stadt verweigert Gutschrift“ in der Kleinen Zeitung vom 23. Oktober 2013 wären nun nur € 900.000 von insgesamt 1,4 Millionen Euro rückerstattet worden. Die Rückzahlung des Restbetrags würde nun verweigert. In diesem Zeitungsartikel wird behauptet, dass Finanzstadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch zu einer Stellungnahme nicht bereit war. Das können wir jetzt nachholen. Ich richte daher an Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende F r a g e : Warum sagt die Stadt Graz zuerst die Rückerstattung der zu viel bezahlten Abfallgebühren in der Höhe von 1,4 Millionen Euro zu, zahlt einen Teil dieser Summe aus und fordert nun die bereits überwiesene Summe in der Höhe von 900.000 Euro wieder zurück (Applaus FPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Gemeinderat! Folgende Antwort dazu. Zunächst einmal möchte ich gerne auf die Vorgänge eingehen, die Sie genannt haben, nämlich, dass die Anträge von den Bewohnerinnen und Bewohnern von Wohnbaugenossenschaften, von gemeinnützigen Wohnbauten, die einen Antrag auf geringere Gebinde und längere Intervalle nicht genehmigt bekommen haben. Die Stadt Graz hat sicherlich ein strategisches Interesse, dass eine Vorsortierung und Vornutzung durch private Müllentsorger nicht stattfindet. Einfach deshalb, weil wir die Kosten haben von Seiten der Stadt und damit natürlich auch Einnahmen entgehen. Ich glaube schon, dass es ein legitimes Interesse der Stadt ist, dass hier versucht wurde, das abzuwehren. Wie Sie richtig sagen, haben dann letztlich beide Gerichtshöfe, der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof, diesen Standpunkt der Stadt nicht geteilt und wir müssen daher die niedrigeren Gebühren vorschreiben. Insgesamt steckt dahinter eine Regelung des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes, das ist ein Landesgesetz, und wir kennen natürlich Bundesländer, wie vor allem das Bundesland Wien, in Wien etwa ganz konkret das Gesetz anders lautet, nämlich dort ist der Müll Eigentum der Stadt, wenn er im Müllbehälter drinnen ist und nicht erst im Wagen. Also ich denke, es wird auf jeden Fall wichtig sein, dass wir versuchen, dieses Gesetz zu ändern, um die strategische Position der Stadt hier besser zu wahren. Nachdem die Höchstgerichte entschieden haben, hat die Abteilung für Gemeindeabgaben einem guten Gebrauch und der bisherigen Übung entsprechend eine Rückzahlung der seit 2007 (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke) nach diesem Spruch eben zu viel eingezahlten Gebühren veranlasst. So wurde das immer gehandhabt, die Holding hat das immer so gehandhabt und hat auch immer in dieser Form die Informationen weitergegeben. Das spielt natürlich keine sehr große Rolle, wenn es sich um zwei/drei Monate handelt, nachdem das gesamte Gerichtsverfahren aber sechs Jahre gedauert hat, hat eben diese Rückzahlung ein Ausmaß von 1,4 Millionen Euro erreicht. Die Bescheide der Gemeindeabteilung, der Abteilung für Gemeindeabgaben, sind zunächst 900.000 Euro zurückbezahlt worden. Es hat dann ein Gespräch gegeben zwischen der Baubehörde und der Gemeindeabteilung, das Ergebnis dieser Gespräche war, dass die Juristen der Stadt in der Baubehörde und in der Gemeindeabteilung zur Auffassung gekommen sind, dass diese Rückzahlung nicht rechtskonform ist. Aus diesem Grunde wurde ein neuerlicher Bescheid erlassen mit der Aufforderung, die ausbezahlten Guthaben wieder zurückzuzahlen und dagegen haben nun die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften einen Einspruch erhoben. Es ist bei der Berufungskommission und es wird wohl wahrscheinlich wieder einen Weg zum Verfassungsgerichtshof geben. GR. Ing. Lohr: Danke für die Antwort. Sehr geehrter Herr Stadtrat, also die letzten Worte, die waren ein bisschen bezeichnend, Sie haben ja selber zugegeben, jetzt hat der erste Streit schon sechs Jahre gedauert. Ich sage, ich verfolge die Geschichte auch und die Kollegen aus der Berufungskommission auch schon diese Zeit und jetzt stellen Sie in Aussicht, dass man wieder einen Bescheid bis ins Höchstgericht bekämpft, das dauert dann wahrscheinlich wieder sechs Jahre. Inzwischen kommen Zinsansprüche und schlussendlich, egal welche Seite dann gewinnt, der Bürger wird draufzahlen, die Mieter werden entweder mehr Müllgebühren zahlen, oder selbst wenn sie den Streit gewinnen, dann wird es halt die Stadt Graz tragen, die werden dann halt wieder das Geld von den Bürgern wegnehmen. Also zur Frage oder zu meinem Erstaunen ist das also keine professionelle Vorgehensweise und glauben Sie, dass Sie jetzt wirklich diesen Streit noch weitertreiben sollen oder man sagt, man hat eh schon einmal vor dem Höchstgericht verloren und gibt zumindest die 1,4 Millionen Euro jetzt den Bürgern wieder zurück, wäre das nicht eine gescheitere Lösung (Applaus FPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich verhehle nicht, dass ich den Rechtsstandpunkt, den die Stadt derzeit eingenommen hat, jedenfalls nicht zu hundert Prozent teile und ich bin eben auch dabei, dass dieser Rechtsstandpunkt geprüft wird. Es ist auch aus meiner Sicht, vielleicht wird es Sie wundern, als Finanzstadtrat selbstverständlich schon so, dass wir diese Rechtsposition sehr genau hinterfragen müssen und wenn es tatsächlich so sein sollte, dass der Rechtsstandpunkt nicht zu halten ist, dann denke ich auch, sollten wir reagieren. Die Prüfung, die ich veranlasst habe, ist noch im Gange und wenn die dann vorliegt, dann wird über diese Sache nochmals intern entschieden. T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Ich darf Sie bitten, die Tagesordnung in die Hand zu nehmen. Im Vorfeld wurden wieder einige Stücke zusammengestellt, die wir quasi jetzt als schon beschlossen werten können. Es sind dies das Stück Nummer 5), es ist das Stück Nummer 7), das Stück Nummer 8). Ich möchte aber nur darauf hinweisen, dass wir heute zwei Stücke, jeweils mit Parallelstücken, zu beschließen haben, das heißt, wir werden beim Stück Nummer 6) gemeinsam mit dem Stück Nummer 12) abstimmen und wir werden beim Stück Nummer 9), Flächenwidmungsplan, vorher das Stück Nummer 20), das ist der Vertrag bei Smart City, zu beschließen haben. Als beschlossen gelten noch die Stücke 14) und 15), wobei das Stück Nummer 15) gegen die Stimmen der KPÖ und gegen den Herrn Gemeinderat Pacanda beschlossen wurde. Das Stück Nummer 17) wurde abgesetzt, das Stück Nummer 18) gilt als einstimmig beschlossen, ebenso das Stück Nummer 19), und das Stück Nummer 22) war ursprünglich auf der nicht öffentlichen Tagesordnung, das gilt auch als beschlossen, sehe ich gerade. 5) A 8-6642/2013-87 Abteilung für Immobilien, GBG-Mieten, Kreditansatzverschiebung von € 3.287.800,- bzw.€ 3.386.400,- in der OG 2013 bzw. 2014 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013 beschließen: In der OG 2013 bzw. 2014 werden folgende Budgetveränderungen genehmigt: Fipos Bezeichnung Veränderung 2013 Veränderung 2014 1.84000.700505 Mietzinse, GBG-Mieten Anordnungsbefugnis: A 8/4 3.287.700 3.386.400 1.84000.700515 Mietzinse, GBG-Mieten Anordnungsbefugnis: A 8/4 -3.287.800 -3.386.400 7) A 8/4-22832/2011 Puntigamer Straße 7 – Gehsteig Übernahme einer ca. 42 m2 großen Teilfläche der Gdst.Nr. 207/14 und .284, EZ 438, KG 63113 Liebenau in das öffentliche Gut der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Die Übernahme einer ca. 42 m2 großen Teilfläche der Gdst.Nr. 207/14 und .284, EZ 438, KG 63313 Liebenau, in das öffentliche Gut der Stadt Graz wird genehmigt. Die Herstellung der Grundbuchsordnung erfolgt gemäß § 15 LiegTeilG. 8) A 8/4-20474/2006 Moelkweg – Waltendorfer Hauptstraße Grundstücksbereinigung Auflassung vom öffentlichen Gut der Stadt Graz einer ca. 69 m2 großen Tlfl. des Gdst.Nr. 656, EZ 50000, KG Waltendorf und unentgeltliche Übertragung an das Land Steiermark – Landesstraßen-verwaltung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 und Ziffer 22 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idF LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: 1. Die Auflassung einer ca. 69 m2 großen Teilfläche des Gdst.Nr. 656, EZ 50000, KG Waltendorf, aus dem öffentlichen Gut der Stadt Graz wird genehmigt. 2. Die unentgeltliche Übertragung der in Pkt. 1. angeführten Teilflächen des Gdst.Nr. 656, EZ 50000, KG Waltendorf, in das öffentliche Gut des Landes Steiermark – Landesstraßenverwaltung und die Zuschreibung zum Gdst.Nr. 1051, EZ 2421, KG Waltendorf, wird genehmigt. NT 14) A 8-6642/2013-37 Feuerwehr und Katastrophenschutz Fahrzeuge, Projektgenehmigung über € 120.000,- in der AOG 2013-2015 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: In der AOG 2013-2015 wird die Projektgenehmigung Projekt Ges.Kost. RZ MB 2013 MB 2014 MB 2015 Feuerwehr, MZF-Fahrzeuge 120.000 2013-2015 0 0 120.000 NT 15) A 8-18782/2006-105 A 8-20081/2006-125 Energie Graz GmbH Richtlinien für die außerordentliche Generalversammlung am 29.11.2013 gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz; Stimmrechtsermächtigung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl.Nr. 87/2013 beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Energie Graz GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, (sowie analog der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH, im Folgenden kurz Holding Graz bzw. deren Tochtergesellschaft Energie Graz Holding GmbH) wird ermächtigt in der am 29.11.2013 stattfindenden außerordentlichen Generalversammlung der Energie Graz GmbH insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der o. Generalversammlung der Energie Graz GmbH vom 29.4.2013 2. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2014 sowie Kenntnisnahme der Mittelfristplanung der Jahre 2015-2018 der Energie Graz GmbH & Co KG. NT 18) A 8-25167/2006-45 EIB-Finanzierung für Grazer ÖPNV-Investitionen Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013 mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit beschließen: Der Abschluss des Finanzierungsvertrages mit der EIB gemäß Entwurf laut Beilage sowie die Aufnahme der ersten Tranche von 50 Millionen Euro zu den im Motivenbericht genannten Konditionen wird genehmigt. NT 18) F-006230/2005-30 Änderung der Entgeltordnung Der Ausschuss für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die überarbeitete Entgeltordnung 2013 tritt mit Wirksamkeit ab 1. Dezember 2013 in Kraft. NT 22) A 8-20081/2006-108 A 8-21515/2006-163 Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH Richtlinien für die Generalversammlung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Investition in Höhe von € 15,85 Millionen (Kommunalwerkstätte Sturzgasse 5-7) Grundsatzbeschluss Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012, beschließen: Die Mittelfristplanung der Holding wird in den Jahren 2015 bis 2017 um diese Investition erweitert. Der Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH und in der Generalversammlung der GBG – Gebäude- und Baumanagement Graz GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, mittels Umlaufbeschluss folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zustimmung zur Beschlussfassung im schriftlichen Weg gem. § 34 GmbHG 2. Zustimmung zur oben beschriebenen Investition Kommunalwerkstätte Sturzgasse 5-7 (€ 15,850 Mio.) gemäß § 15 Abs. 7 lit c des Gesellschaftsvertrages der Holding Graz. Die Tagesordnungspunkte 5), 7), 8), NT 14), NT 18), NT 19) und NT 22) wurden einstimmig angenommen. Der Tagesordnungspunkt NT 15) wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Pogner 1) A 1-1567/2003-2 Richtlinien für die Ausbildung für die Bediensteten der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz GR. Pogner: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren! In dem Stück geht es um die Richtlinie über die Ausbildung für die Bediensteten der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz. Der Gemeinderat hat am 28.6.2001 die Prüfungsordnung für die Feuerwehr beschlossen und diese Beschlusslage von damals, die Verordnung von damals, muss also jetzt aufgrund der tatsächlichen Veränderungen, die es gegeben hat, aktualisiert werden und dabei ist es so, dass eine Aktualisierung nicht mehr wirklich durchführbar war, sondern dass man daher übergegangen ist, eine Novellierung und eine Gesamtreform durchzuführen. Wir haben das Stück im Ausschuss eingehend beraten und haben das einstimmig beschlossen und ich bitte um Annahme, dass die geänderten Richtlinien angenommen werden. Dankeschön. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 87/2013 sowie gemäß § 17 Abs. 1 des Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetzes, LGBl.Nr. 30/1974, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 42/2013 iVm § 68 Abs. 6 der Dienst- und Gehaltsordnung für die Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956, LGBl.Nr. 30/1957, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: 1. Die beiliegende „Richtlinie über die Ausbildung für die Vertragsbediensteten der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz (Ausbildungsrichtlinie für die Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr) in der vorliegenden Fassung wird genehmigt. 2. Die Absolvierung des Einführungstages gemäß § 6 der Richtlinie über die Ausbildung für die Vertragsbediensteten der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz ist Voraussetzung für die Übernahme in ein Vertragsbedienstetenverhältnis auf unbestimmte Zeit. 3. Für die Anstellung eines/einer * Feuerwehrmannes/Feuerwehrfrau * Technikers/Technikerin bei der Feuerpolizei/im Vorbeugenden Brandschutz * Katastrophen-/Zivilschutzreferenten/in bzw. * Technikers/Technikerin in der Nachrichtenabteilung auf unbestimmte Zeit ist – zusätzlich zum Besuch des Einführungstages gemäß Pkt. 2 – die erfolgreiche Ablegung der * Feuerwehrmann/frau-Prüfung und der Pflichtkursprüfungen für den Branddienst bzw. * Prüfung über den jeweiligen Fachlehrgang für die Feuerpolizei (Entl.Gr. b bzw. c) bzw. über den Fachlehrgang für Amtssachverständige des Vorbeugenden Brandschutzes (Entl.Gr. b) bzw. * Prüfung übe de Fachlehrgang für den Katastrophen-/Zivilschutz bzw. * Prüfung über den Fachlehrgang für die Nachrichtenabteilung gemäß § 8 (1) Pkt. I. 1. und2., II., III. bzw. IV. der Richtlinie über die Ausbildung für die Vertragsbediensteten der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr der Landeshauptstadt Voraussetzung. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Pogner 2) A 1-1633/2003-9 Dienstzweigeverordnung für die Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz - Neufassung GR. Pogner: Das nächste Stück, da geht es um die Dienstzweigeverordnung der Feuerwehr der Landeshauptstadt Graz. Auch hier hat der Gemeinderat seinerzeit einen Beschluss gefasst und bedingt durch die im Laufe der Jahre eingetretenen Entwicklungen und Änderungen der relevanten Bestimmungen erweist sich die gegenständliche Verordnung in einigen Punkten als überholt und unvollständig und soll aktualisiert werden, und aufgrund der Vielzahl der Novellierungen erscheint eine Gesamtreform im Wege einer kompletten Neufassung eher sinnvoll. Da möchte ich ein bisschen ausführen, da haben wir im Ausschuss etwas länger darüber diskutiert, da geht es unter anderem bei dieser Neufassung geht es darum, dass in Hinkunft bei der Feuerwehr nicht mehr nur Techniker und naturwissenschaftliche Ausrichtungen aufgenommen werden. Personen, die also diese Ausbildung haben, sondern dass man generell die Ausschreibung weiter fasst und da hat uns die FPÖ vor allem darauf aufmerksam gemacht, dass sie da etwas herauslesen, was so nicht im Stück festgeschrieben ist, aber sie sagen, dass wir aufgrund der Neuregelung dieser Richtlinien machen wir es etwas breiter für den Branddirektor, sich bewerben zu können. Hatten wir bisher in den alten Richtlinien noch vorgeschrieben drinnen, dass ein Studium notwendig ist und Voraussetzung ist, das haben wir in den neuen Richtlinien das etwas breiter gemacht und gesagt, wir haben nicht ein abgeschlossenes Studium, sondern auch die B-Wertigkeit, also sprich Matura, als Möglichkeit, sich um den Branddirektor und die Branddirektorin zu bewerben. Dazu muss man noch ausführen, dass selbstverständlich für diese Position eine ganz spezifische Feuerwehrausbildung notwendig ist und diese Ausbildung in Kooperation mit der beruflichen, also mit der schulischen Ausbildung, das ergibt dann also ein gewisses Spektrum. Wenn man jetzt sagt, man nimmt nur A-Wertigkeit, dann ist also das Spektrum der möglichen Bewerber sehr gering und wenn man sagt, man macht es ein wenig mehr auf und nimmt also auch Maturamöglichkeit dazu, dann haben viel mehr Personen die Chance, sich für diesen Job zu bewerben. Dazu kommt, dass wir ja Objektivierungsrichtlinien haben, ein Hearing ist angesetzt, das heißt, es sind in dieser Kommission, da ist eine Kommission, die das dann bewertet, die dann die Bewerber auf Herz und Nieren, wie man so schön sagt, abklopft und dann eine Entscheidung trifft. Und in dieser Kommission sitzt unter anderem der Personaldirektor, der Magistratsdirektor sitzt da mit drinnen, es sitzt der oberste Personalvertreter drinnen und auch der Bürgermeister sitzt in der Kommission und ein Abteilungsvorstand wird dieser Kommission ebenfalls angehören. Also das heißt, man hat uns da im Ausschuss ein bisschen versucht, die Rutsche dorthin zu legen, dass man sagt, da hat man schon jemanden im Vorfeld vorbereitet, der dann auf jeden Fall diese Position erlangen wird. Da muss man ganz ehrlich sagen, das ist ein Ding der Unmöglichkeit, wenn man eine Kommission hat, eine Kommission mit so honorigen Persönlichkeiten, dann wird sich da wirklich niemand auch nur etwas ans Zeug flicken lassen und zu sagen, da habe ich etwas gemauschelt. Das gibt es da nicht, wir haben eine Hearingkommission, wir habe die Objektivierungsrichtlinien und wie gesagt, und wir haben das jetzt, mit dieser neuen Richtlinien, mit der neuen Dienstzweigeverordnung ein wenig geöffnet, damit wir ein breiteres Spektrum an Bewerbern haben, die sich für diese Position des Banddirektors, der Branddirektorin auch bewerben können. Und in diesem Sinne haben wir im Ausschuss, wie gesagt, sehr gut und ausgiebig diskutiert, es ist uns sehr schlüssig präsentiert worden, warum das jetzt so ist, denn man kann sich vorstellen, wir hätten, wenn wir die Ausschreibung nach den alten Richtlinien gehabt hätten, hätte sich genau von der Feuerwehr eine Person bewerben können, jetzt haben wir die Möglichkeit, dass sich wirklich mehrere Persönlichkeiten bewerben konnten. Im Endeffekt haben wir dann im Ausschuss mit einer überwiegenden Mehrheit, zwar nicht einstimmig, aber mit einer überwiegenden Mehrheit diese Dienstzweigeverordnung angenommen und ich bitte auch jetzt, diese zu genehmigen. Dankeschön (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß §§ 2, 4 und 68 Abs. 3 und 6 der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956, LGBl.Nr. 30/1957, zuletzt geändert mit LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: 1. Dem angeschlossenen und einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildenden Entwurf einer Dienstzweigeverordnung für die Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr („Dienstzweigeverordnung für den Branddienst“) inklusive Dienstzweigeordnung (Anlage) wird zugstimmt. 2. Die Bestimmungen der beiliegenden Verordnung sind sinngemäß auch auf jene Bediensteten des Branddienstes der Feuerwehr anzuwenden, die nach den Bestimmungen des Grazer Gemeindevertragsbedienstetengesetzes, LGBl.Nr. 30/1975, zuletzt geändert mit LGBl.Nr. 42/2013, in einem privat-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Graz stehen, mit der Maßgabe, dass an Stelle des Begriffes „Beamt/innengruppe“ der Ausdruck „Dienstnehmer/innengruppe“ tritt. Hinsichtlich der Bezeichnungen „Verwendungsgruppe“ sowie „Dienstklasse“ ist § 17 Abs. 1 lit b und c des Grazer Gemeindevertragsbedienstengesetzes anzuwenden. GR. Hötzl: Sehr geehrte Damen und Herren! Gut gebrüllt Löwe, kann ich nur sagen. Also du hast das jetzt in allen Details die Sicht der Dinge von einem gewissen Blickwinkel, du bist der Meinung, sehr sachlich, ich bin jetzt auch der Meinung, dass ich das sehr sachlich aus meiner Sicht einmal erkläre. Man sollte nämlich eines wissen. Das ist ein anlassbezogenes Stück aus unserer Sicht, es geht konkret um die Neubesetzung des Kommandanten der Grazer Berufsfeuerwehr. Die Ausschreibung ist bereits gelaufen, die Interessenten haben sich beworben, Bewerbungsfrist ist zu Ende, die Grundlage der Ausschreibung fußt genau auf diese, Gemeinderatsstück, aber zu einem Zeitpunkt, wo es das Stück noch nicht gegeben hat, wo man entweder Wahrsager sein hat müssen, dass man sagt, das wird ganz sicher beschlossen vom Gemeinderat oder gewisse Überheblichkeit haben muss, dass man sagt, das beschließen sie schon, haben wir schon die Mehrheit, ist schon alles ausgemacht. Und das ist das, was wir halt als schiefe Optik bezeichnen. Es gibt Ausschreibungen, man ebnet, es schaut aus, als ob man schon wüsste vielleicht sogar, welche Person oder welcher Personenkreis in Frage kommen würde für den Branddirektor. Der erfüllt offenbar oder die erfüllen offenbar die Anforderung A Beamter, also akademische Ausbildung, wird offenbar nicht erreicht, die Person soll es aber offenbar trotzdem sein, also müssen wir halt gesetzlich und wenn auch im Nachhinein eine sogenannte Reparatur, müssen wir halt mit Verordnung der Stadt Graz nachhelfen, dass man die Ausschreibung, ich betone, die schon gelaufen ist, die ist schon erledigt, Ausschreibungsfrist ist zu Ende, man kann sich nicht mehr bewerben, aber im Nachhinein reparieren wir es jetzt, dass die Ausschreibung im Nachhinein wieder legitim ist und deshalb wird es da von uns ganz sicher keine Zustimmung geben (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Geschätzter Herr Gemeinderat! Wir haben drei Überlegungen, die ich Ihnen entgegenhalten möchte, weil das doch eine starke Unterstellung ist, die Sie da kundtun. Das Erste ist einmal, es gibt von uns gefordert eine wichtige Ausbildung, die du haben musst. Um heute Feuerwehroffizier zu sein, musst du, wenn ich so sagen darf, musst du viele Prüfungen ablegen, musst du dich auch wirklich eignen und ich wollte und möchte es auch da deutlich sagen, ich möchte auch allen Offizieren, die in der Stadt Graz‚ Dienst tun, die Chance geben, hier auch antreten zu können. Wir machen das auch nicht erstmalig, sondern wir haben das schon oft gemacht und wir können gerne das auch generell einmal anstellen, wir haben Abteilungsvorstände, die im Vorfeld Großartiges geleistet haben, die die Chance bekommen haben und die Abteilungsvorstand sind, ohne dass sie einen akademischen Titel vorweisen müssen. Ich sage jetzt gar keine Namen, aber alle hier im Saal wissen, dass wir einige Persönlichkeiten haben, wo wir sehr froh sind, dass sie trotz der Tatsache, dass sie keinen akademischen Abschluss haben, so Großartiges für die Stadt Graz leisten. Zweitens möchte ich anmerken, dass wir auch wirklich überlegt haben, wie denn künftig die Feuerwehr geführt werden soll. Zum einen ist der Feuerwehrkommandant, den wir in der Stadt Graz haben, auch gleichzeitig für den Bezirk Graz zuständig, also für Graz und Graz-Umgebung, und ist der Bezirksfeuerwehrkommandant. Das heißt, er braucht einmal diese gute Ausbildung, wir haben auch lange mit der Magistratsdirektion darüber gesprochen, werden wir überhaupt jemanden finden, der diese Erwartungen, die wir haben, erfüllen kann, nämlich nicht nur auf der einen Seite den Branddienst großartig künftig zu regeln, sondern auf der anderen Seite auch die gesamte Abteilung mit all dem, was man an rechtlichem, wirtschaftlichem Know-how heutzutage braucht, führen zu können. Da ist in mir noch immer drinnen, dass wir jetzt auf die Suche gehen wollen, ob wir eine Persönlichkeit finden, die das beides schafft, wenn er es nicht schafft, gibt es auch noch immer die Möglichkeit zu sagen, man hat einen Abteilungsvorstand und der Branddirektor wir ihm quasi untergeordnet, braucht aber dann keinen eigenen Wirtschafter mehr dazu. Wir haben das in der Vergangenheit erlebt, die ganzen Debatten und die Ausschreibung von Fahrzeugen, Renovierungen, Umbauten usw. hätten wir uns wahrscheinlich auch ersparen können, auf diesem Weg sind wir. Es kann zugehört werden, es wird eine Hearingkommission sein und es ist das, was Sie hier vorgetragen haben, Ihr Gedankenkonstrukt ist aber nicht meines und nicht unseres, das möchte ich schon sehr deutlich dazusagen. Es gibt ja auch politische Parteien, die stellen sich immer so dar, wir sind die Partei des kleinen Mannes, da hätten Sie durchaus einmal die Gelegenheit, auch zu sagen, geben wir auch jemandem einmal die Chance, da dranzukommen, indem er keine akademische Graduierung… Zwischenruf GR. Hötzl: Hat nichts mit Schulbildung zu tun. Bgm. Mag. Nagl: Nein, eh nicht, aber Sie wollen jemanden ausschließen und ich sage ganz konkret, ich will unsere Feuerwehroffiziere, ich weiß auch nicht, wie viele sich da beworben haben, wie viele da dabei sind, aber ich wollte auch diesen die Chance geben, weil wir auch danach erst eine Entscheidung treffen werden, je nach Hearing, wie wir da künftig vorgehen werden (Applaus ÖVP). GR. Hötzl: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Was wir nicht machen wollen, und das habe ich auch im Ausschuss gesagt, dass wir irgendwas unterstellen wollen. Ich möchte wirklich betonen, es hat für uns eine schiefe Optik, die erahnen lassen könnte, dass man den Weg ebnen könnte für jemanden und das ist wirklich keinesfalls irgendeine Unterstellung. Was wir nur auch etwas sonderbar finden, in dem Gemeinderatsstück drinnen steht auch ein Datum, ab wann dieser Beschluss sozusagen Rechtsgültigkeit erlangen sollte, das ist der 1. Jänner 2014, also in eineinhalb Monaten, Ausschreibefrist haben wir laut Herrn Dr. Kalcher gehört oder Aushangfrist für diese Verordnung gibt es keine, die muss noch kundgetan werden, das heißt, es hätte auch nichts dagegengesprochen, das auf die nächste Sitzung zu vertagen, das wurde nachher so beschlossen, ok, auch von unserer Seite, dass man es nicht vertagen, sondern dass wir es eben beschließen mit den Gegenstimmen der FPÖ. Aber da ist eine gewisse Eile plötzlich da gewesen, keiner weiß, warum die Eile, warum die Nervosität. Aber Unterstellung, das möchte ich richtigstellen, Unterstellung ist das von uns ganz sicher keine, wir wollen, gerade deshalb, weil wir eben Transparenz haben wollen, weil wir das diskutieren wollen und weil man da eben keine, was man vermuten könnte, Freunderlwirtschaft haben wollen, ganz aus dem einfachen Grund (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Nervosität gibt es keine, wir haben nur im Moment keinen Branddirektor und aus dem Grund wurde er ordnungsgemäß ausgeschrieben, auch mit den üblichen Abläufen und mit den Fristen, wir werden sehen, wie viele sich jetzt dann beworben haben, wir werden das sichten und wenn Sie vom Gegenteil überzeugt werden wollen, würde ich Sie dann einladen, kommen Sie einfach zuhören und dann werden wir eine gute Entscheidung wieder treffen. GR. Mag. Frölich: Herr Bürgermeister, lieber Christoph Hötzl! Ich möchte nur richtigstellen und ins rechte Licht rücken den Ablauf bei der Sitzung, denn wir haben in aller Ruhe über die sachlichen Argumente gesprochen, Dr. Kalcher hat ausgeführt, dass wir mit den Fristigkeiten in Wahrheit kein Problem haben, hätten durchaus auch dieses Zurückstellen zugelassen. Nur als es ein Gespräch gab zwischen dem Herrn Stadtrat Rüsch und Herrn Stadtrat Eustacchio kam ganz klar die Botschaft, dass ihr auch im Dezember nicht zustimmen werdet dem Vorgehen und der einzige Grund für eine Zurückstellung oder eine Verschiebung von Stücken ist in Wahrheit, dass man weiter darüber redet und sich unter Umständen eine Meinungsbildung ergibt, die dann ein anderes Abstimmungsverhalten an den Tag bringt. Nachdem das nicht abzusehen war, war klar, dass das Stück, das fertig zur Beschlussfassung daliegt, abgestimmt werden muss und dass man dann halt dagegen stimmen muss, wenn man dagegen ist und auch dagegen bleiben wird, das war der Grund, es hatte nichts mit Eile zu tun (Applaus ÖVP). GR. Sikora: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen, lieber Christoph Hötzl! Auch wir haben die Befürchtung, dass mit diesem Stück die Richtung nicht die sein wird, ich will jetzt keinen Namen nennen, die Richtung nicht bestimmt wird, wie es eigentlich sein sollte. Nach Gesprächen mit der Personalvertretung der BF allerdings, die auch dieses Stück begrüßen, sind wir nach Diskussion zur Einvernahme gekommen im Klub, diesem Stück zuzustimmen, weil es genau das ist, was die BF eigentlich braucht nach der vergangenen Situation, sie braucht Ruhe in ihren Reihen und wir sehen das so wie die Personalvertretung der BF, also dass mit diesem Stück diese Konsolidierung eben eintritt. Für uns war auch das Problem also dieser eine Herr, aber in der Ausschreibung steht eindeutig drinnen, dass eine brand- und feuerpolizeiliche Ausbildung vonnöten ist und somit war von uns diese Diskussion vom Tisch und wir sind deshalb zur Übereinstimmung gekommen, diesem Stück die Zustimmung zu erteilen. Nur rein, weil es uns auch ein Anliegen ist, dass in der BF endlich Ruhe eintritt, für uns ist es überhaupt keine Diskussion, dass wir dem Stück nicht die Zustimmung erteilen sollten (Applaus KPÖ). GR. Pogner: Ein ganz kurzes Schlusswort muss einfach sein, Christoph. Du hast gesagt, es wird was repariert. Reparieren kann ich nur dann etwas, wenn vorher etwas kaputtgegangen ist. Bei uns ist nichts kaputtgegangen, wir machen etwas besser, nämlich wir machen die Ausschreibung ein bisschen breiter, wir schauen, dass man mehr Leuten die Chance geben, sich bei der Berufsfeuerwehr zu bewerben, vor allem den Offizieren auch und dann möchte ich noch dazusagen, also das, was du eh gesagt hast, das habe ich nämlich vorher vergessen. Der Dienststellenausschuss hat sich voll und ganz auch auf die Seite gestellt und das ist das, was wir wollen. Der Zentralausschuss, so habe ich die Signale… wird am Montag diesem Stück einhellig zustimmen, ich glaube nicht, dass es dort eine Gegenstimme geben wird, also das heißt, es ist breit goutiert worden. Es haben auch die Kommunisten, wie wir gehört haben, haben diskutiert und haben gesagt, im Sinne der Feuerwehr ist die Geschichte einfach eine gute Geschichte. Und daher noch einmal der Appell an euch, denkt noch einmal kurz bis zur Abstimmung darüber nach, ist nicht mehr allzu lange jetzt, ob man nicht vielleicht doch, ob man nicht vielleicht doch diesem Stück die Zustimmung geben möchte, weil immerhin es geht um die Grazer Berufsfeuerwehr und die wollen wir besser aufstellen, als es vielleicht in der Vergangenheit war. Daher mit Unterstützung aller können wir das auch zusammenbringen. Bitte um Unterstützung und bitte um Zustimmung. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen FPÖ) angenommen. Berichterstatterin: Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck 3) A 6-058708/2013-01 A 8-6640/2013-32 A 8/4-058158/2013-02 Sozialpädagogische Einrichtung am Standort Grabenstraße 90b, 8010 Graz Projektgenehmigung für den Abschluss einer mehrjährigen Fördervereinbarung mit dem Institut für Familienförderung GmbH; Fipos 1.43980.755000-001 in der DKL 06034 Gesamtaufwand: € 222.300,- und Einräumung einer Leihe an der Liegenschaft Grabenstraße 90b Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie! Mit diesem Stück, mit diesem Tagesordnungspunkt Nummer 3) auf der heutigen Sitzung soll ein Neustart gelingen, ein Neustart einer Jugendwohngemeinschaft, die durch schreckliche Vorkommnisse erschüttert wurde. Sie alle wissen, dass, zu Beginn dieses Jahres wurde es öffentlich, dass in dieser Einrichtung wirklich etwas Unglaubliches passiert ist, dass nämlich dort lebende betreute Mädchen jahrelang unbemerkt, von allen unbemerkt, von den dort wohnenden Burschen sexuell missbraucht und vergewaltigt worden sind. Mittlerweile hat die Gerichtsverhandlung stattgefunden und die Täter sind rechtskräftig verurteilt worden. Die Opfer, die Mädchen, denen geht es, Gott sei Dank, den Umständen entsprechend einigermaßen gut. Nachdem das bekannt geworden ist, habe ich dem Jugendamt einen Auftrag gegeben, nämlich ein Maßnahmenpaket auszuarbeiten, das kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen umfasst hat. Eine dieser langfristigen Maßnahmen ist dieser heutige Vorschlag, den wir Ihnen machen, nämlich eine Neukonzeption dieser Jugendwohngemeinschaft. Als kurzfristige Maßnahme haben wir damals festgelegt, dass wir einen Aufnahmestopp über diese Einrichtung verhängen, das war der ausdrückliche Wunsch der Mädchen, dass sie in dieser Einrichtung bleiben können, weil sie es trotz der schrecklichen Vorfälle einfach als ihre Heimat definiert haben. Mit Oktober waren nur noch zwei Mädchen in dieser Wohngemeinschaft anwesend und jetzt hat sich einfach die Frage gestellt, wie gehen wir jetzt weiter damit um? In einer Einrichtung, die eigentlich Plätze für neun Jugendliche anbietet und dann nur mit zwei Personen besetzt ist, da kann ich, glaube ich, sehr zu Recht, von einem Geisterhaus sprechen, das ist auch dann für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber vor allem auch für die zwei letzten bleibenden Mädchen nicht mehr äußerst angenehm gewesen und zum Zweiten muss man natürlich auch auf die Kosten schauen und wenn eine Einrichtung so unterbesetzt ist, dann bedeutet das, dass man die Kosten, die Tagsätze vom Land natürlich nicht für die nicht besetzten Plätze erstattet bekommt. Wir sind auch vor dem Problem gestanden, dass andere Bezirkshauptmannschaften keine Zuweisungen gemacht haben, also dass wir diese Plätze mit Kindern, Jugendlichen aus anderen Bezirken auffüllen konnten, weil diese Wohngemeinschaft natürlich einen dicken, fetten Stempel drauf hatte und stigmatisiert war. Jetzt sind wir vor der Entscheidung gestanden, sperren wir diese Wohngemeinschaft zu oder überlegen wir uns ein neues Konzept. Nachdem wir einen großen Bedarf an diesen Plätzen in der Stadt Graz haben, haben wir uns entschlossen, wir versuchen es mit einem neuen Konzept. Der Schwerpunktträger im entsprechenden Sozialraum 1, das Institut für Familienförderung, hat ein sehr, sehr spannendes neues Konzept entwickelt, das in Richtung Familienhaus geht, das künftig ambulante Hilfe mit stationärer Hilfe miteinander in Verbindung bringen soll. Es wird auch dort möglich sein, kurzfristig Familien unterzubringen, nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern wenn sich Familien in einer Krisenzeit befinden, dass man auch die Möglichkeit hat, die ganze Familie in dieses Haus zu holen und der Familie als Ganzes unter die Arme zu greifen. Aus dieser Verschränkung von Ambulant und Mobiles ist es jetzt auch möglich, bessere Bezugsbetreuung zu machen. Wenn ein Kind, ein Jugendlicher schon vor Eintritt in die stationäre Einrichtung betreut, begleitet wurde durch die Jugendwohlfahrt, dann kann der die gleiche MitarbeiterIn jetzt sozusagen mitgehen in die vollstationäre Einrichtung und kann dann nach dem Austreten auch weiterbetreuen. Das heißt, da ist eine wesentliche Qualitätsverbesserung mit diesem neuen Konzept möglich. Was ist jetzt formal zu tun, was umfasst dieser Gemeinderatsbeschluss heute? Um diesen Neustart mit dem Institut für Familienförderung auch wirklich zu ermöglichen, ist es notwendig, dass das Institut für Familienförderung in den Rahmenvertrag einsteigt, den wir mit dem Land Steiermark haben und es ist auch notwendig, dass das IFF die Anerkennung als stationärer Träger vom Land bekommt. Jetzt haben wir natürlich mit dem Land vorab gesprochen und wir sind sehr, sehr optimistisch, es ist höchstwahrscheinlich, dass diese Zustimmung natürlich kommt, vorbehaltlich des heutigen Gemeinderatsbeschlusses hier in der Stadt Graz. Weiters geht es auch darum, die Immobilie in der Grabenstraße mittels Leihvertrag, der auch diesem Stück angeschlossen ist, dem Träger zur Verfügung zu stellen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Träger zuzuweisen. Wir reden jetzt einmal von einem Pilotprojekt von drei Jahren. Wir werden in diesen drei Jahren sehen, wie sich dieses Pilotprojekt entwickelt. Die fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich entschlossen haben mitzugehen, denke ich, haben jetzt auch ganz neue Möglichkeiten, haben neue spannende Herausforderungen. Faktum ist, dass das Ganze für die Stadt kostenneutral ist, das heißt, wir haben hier keine zusätzlichen Kosten mit diesem neuen Modell. Ich habe mich im Vorfeld zu diesem heutigen Gemeinderat sehr bemüht, dass wir eine breite Zustimmung finden, es hat insgesamt drei Termine gegeben, zwei mit den Ausschussmitgliedern, einer, da habe ich mich bemüht, mit den Vorsitzenden der jeweiligen Fraktionen, einen umfassenden Informationstermin, immer auch in Begleitung durch das Jugendamt zur Verfügung zu stellen, um wirklich alle möglichen Fragen und Bedenken zu diskutieren. Und ein Bereich ist immer wieder aufgetreten, aber ich glaube, das ist wirklich das falsche Thema. Es geht hier überhaupt nicht darum, ob die zuständige Jugendstadträtin Schröck hier eine Privatisierung vornimmt oder nicht. Faktum ist, wir könnten als Stadt Graz keine ambulanten Dienste anbieten und wir könnten dieses Konzept, so wie es jetzt vorliegt, schlichtweg als Stadt Graz nicht umsetzen. Und darum ist es notwendig, damit wir diese wichtige Einrichtung, diese Plätze nicht verlieren, nicht zusperren müssen, dass wir diesen Weg so gehen. Das hat auch, und das möchte ich hier jetzt auch noch einmal betonen, nicht zur Folge, dass die drei anderen Jugendwohngemeinschaften, wo die Stadt Graz Betreiberin ist, dass die jetzt das Gleiche vor sich haben, sondern wir haben jetzt eine passgenaue Lösung für diese betroffene Wohngemeinschaft gesucht und ich denke, eine sehr, sehr gute Lösung gefunden. Wir brauchen diese Plätze sehr, sehr dringend, ich möchte an dieser Stelle einfach noch an eine Zahl erinnern. Wir sind in der Stadt Graz, und das habe ich so vorgefunden, wie ich das Amt übernommen habe, leider nicht in der Lage, dass wir alle Kinder, die es brauchen, bei Pflegeeltern in der Stadt Graz unterbringen. Zwei Drittel, 66 %, der Kinder müssen außerhalb von Graz versorgt werden, bei Pflegeeltern außerhalb von Graz versorgt werden, oft in anderen Bundesländern versorgt werden. Das war für mich auch der Anstoß, eine breite Pflegeelternoffensive zu starten, die übrigens sehr, sehr gut läuft, das ist sehr erfreulich. Denn wir brauchen dringend Pflegeeltern und wir brauchen leider dringend diese Betreuungseinrichtungen, diese stationären Einrichtungen. Im Ausschuss ist es leider passiert, dass eine Fraktion diesen Weg, diesen gemeinsamen Weg nicht mitgehen möchte, aus einer Argumentation, die ich leider nicht nachvollziehen kann. Ich sehe das wirklich ein bisschen als Stante-pede-Haltung der KPÖ, dass man hier sagt, ja, wir sind dafür, dass es öffentlich gemacht wird. Es kann nicht öffentlich gemacht werden, die Stadt Graz kann keine ambulanten Dienste anbieten, das ist im Rahmen des Jugendwohlfahrtsgesetzes nicht möglich und ich bitte euch wirklich, diese Stante- pede-Haltung noch einmal zu überdenken, ich habe von der Kollegin Braunersreuther gehört, dass sie die Idee und das Konzept sehr, sehr gut findet, vielleicht könnt ihr noch über euren Schatten springen. Ich denke, diese neue Idee ist es wert, dass wir heute wirklich einen breiten und einstimmigen Beschluss hier in diesem Gemeinderat fassen. Abschließend möchte ich mich noch bei alle bedanken für die Diskussionen, für den Austausch aber vor allem auch bei meinem Jugendamt, bei den Angestellten, bei den Leiterinnen und Leitern, die diese Aufgabe aus meiner Sicht sehr, sehr großartig bewältigt haben. Ich bitte um Zustimmung und Annahme (Applaus SPÖ). Die Berichterstatterin stellt namens der Ausschüsse für Jugend und Familie, Frauenangelegenheiten, SeniorInnen und Wissenschaft und des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 iVm § 45 Abs. 2 Z. 2 und 7 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 87/2013 mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit gemäß § 1 Abs. 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz beschließen: 1. Das beabsichtige Eintreten des Institutes für Familienförderung GmbH in den bestehenden Rahmenvertrag der Stadt Graz mit dem Land Steiermark wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Projektgenehmigung für den Abschluss der beiliegenden, einen integrierenden Teil des Gemeinderatsstückes bildenden Fördervereinbarung mit dem Institut für Familienförderung GmbH für den Zeitraum ab Eintreten des Institutes für Familienförderung GmbH in den bestehenden Rahmenvertrag der Stadt Graz mit dem Land Steiermark bis 31.12.2016 wird erteilt. 3. Die Zustimmung zur unentgeltlichen Überlassung der Liegenschaft Grabenstraße 90b, 8010 Graz zum Betrieb einer stationären Betreuungseinrichtung auf Basis der Förderungsvereinbarung – laut beiliegendem, einen integrierenden Teil des Gemeinderatsstückes bildenden Leihvertrag – an das Institut für Familienförderung GmbH wird erteilt. Die für die Liegenschaft anfallenden Kosten (GBG-Mieten, Betriebs-, Instandhaltungskosten und Energie) werden wie bisher von der Stadt Graz (A 8/4 und A 6) getragen und die Verwaltung über die GBG abgewickelt. Der Bestand des Leihvertrages ist an die aufrechte Förderungsvereinbarung gebunden und endet spätestens mit deren Ablauf am 31.12.2016. 4. Der Auflassung einer städtischen Dienststelle auf dem Standort Grabenstraße 90b, 8010 Graz wird zugestimmt. GR.in Braunersreuther: Sehr geehrte KollegInnen, sehr geehrte ZuschauerInnen, sehr geehrte Frau Schröck! Ich möchte das gerne ein bisschen ausführen. Wie Sie richtig gesagt haben, wir haben absolut nichts gegen einen Neustart, wir haben auch überhaupt nichts gegen neue Konzepte und Ideen und auch überhaupt nichts gegen dieses Institut für Familienförderung, wie vielleicht der Eindruck aufkommen könnte. Und gerade dieses Konzept ist nicht nur meiner Meinung nach, sondern ich habe eben auch mit fachkundigen Personen gesprochen, ist sicherlich im Sinne der Kinder und Jugendlichen sehr zu begrüßen. Weshalb wir dieses Modell trotzdem abgelehnt haben oder das weiterhin tun, ist, dieser Planung, das mit einem externen Trägerverein das zu machen. Natürlich verstehen wir das Argument und auch dieses Argument, dass die Zeit drängt, denn die Plätze für die Jugendlichen werden einfach de facto gebraucht, da spreche ich mich nicht dagegen aus. Trotzdem ist es eben sehr schade, dass es mit diesem externen Trägerverein realisiert werden muss, weil es eben anders nicht möglich ist. Ich kann nur dazu sagen, in anderen Städten ist es anders möglich, die können mobile Dienste anbieten und es sollte eigentlich vielmehr Ziel sein, dass die Stadt Graz das auch kann, damit man nämlich solche Projekte in weiterem Ausmaß auch in Zukunft machen kann, denn was das jetzt für Auswirkungen hat, also kurzfristig hat dieses Modellprojekt die Auswirkung, dass es dort de facto Ungleichbehandlung von MitarbeiterInnen gibt, was die Bezahlung betrifft, denn die verbleibenden MitarbeiterInnen, also es werden ja alle Mitarbeiter von der Stadt Graz weiterhin bezahlt, allerdings die verbleibenden fünf von sieben MitarbeiterInnen nach dem städtischen Tarifsystem und die anderen nach den Bedingungen des Trägers, die ja auch berechtigt sind, neue Mitarbeiter aufzunehmen, auch später, wenn es eben zu Pensionierungen oder zu Karenzvertretungen kommt. Das Zweite ist natürlich das, dass so ein Modellprojekt, wie es auch im Sinne dieses Projektes ist, auf drei Jahre befristet ist, für die Jugendlichen ist es natürlich auch eine ungute Situation, weil niemand genau wissen kann, was danach mit dem ganzen Projekt passieren wird. Zwar gibt es die Verpflichtung der Stadt Graz, diese WG zu übernehmen, sollte dieses Modellprojekt nicht erfolgreich sein, was ja auch durchaus der Fall sein kann. Nachdem das aber sehr vielversprechend ist von der Konzeptidee her, kann man fast davon ausgehen, dass es erfolgreich ist. Das Erste ist, sollte es nicht erfolgreich sein, wie geht man dann mit den dort beschäftigten MitarbeiterInnen um, das ist auch noch nicht überdacht worden, werden die wieder nach städtischem System bezahlt oder im weiteren nach diesem eben geringeren Tarif? Was ja auch immer zu einer unguten Stimmung zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führt, also ich habe es jetzt nicht recherchiert, aber ich frage mich auch, was die Personalvertretung dazu sagt? Dazu kommt, dass eben, sollte eine Neuausschreibung passieren nach drei Jahren, wie wir recherchiert haben, diese Ausschreibung auch EU-weit passieren muss und dann eventuell nicht eben mehr hauptsächlich nach Qualitätskriterien entschieden werden kann eben nach diesen Regelungen, sondern eben auch nach finanziellen Aspekten und das vielleicht dann nicht mehr so im Sinne der Kinder und Jugendlichen ist und eben auch nicht der MitarbeiterInnen, das ist eben meine Argumentation oder unsere Argumentation, weshalb wir sagen, dass wir dem einfach nicht so zustimmen können. Dazu kommt noch, wenn es erfolgreich ist, dann wäre das ja auch ein Auftrag dafür, dass man sagt, man führt jetzt alle diese Einrichtungen nach diesem neuen Projekt, das heißt, man müsste alle Einrichtungen in externer Trägerschaft betreiben und das wäre, weil es so ein schleichendes und da ganz diskretes Outsourcing von Dienstleistungen und das können wir natürlich nicht unterschreiben (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Die grüne Fraktion hat dem Stück zugestimmt auch aus dem heraus, dass wir auch glauben, dass aktuell die beste Lösung über diese Situation gegeben ist. Nichtsdestotrotz, es ist derzeit, liebe Martina, es ist derzeit ein Jugendwohlfahrtsgesetz in Begutachtungsphase und ich würde das sehr wichtig finden, dass genau dieser Spielraum auch in das neue Gesetz reinverhandelt wird, weil längerfristig es doch sein muss und möglich sein sollte, dass auch mobile Betreuungsmöglichkeiten über die Stadt Graz wahrgenommen werden können und nachdem das als Pilot eingehängt wurde auf drei Jahre, sind wir vielleicht in drei Jahren soweit, dass wir das als Stadt auch selbst leisten können (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ) angenommen (38 : 10). Stadtrat Eisel-Eiselsberg übernimmt um 14.40 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch 6) A 8-011731/2012-41 Haus Graz – konsolidierter Abschluss 2012 StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Hoher Gemeinderat, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf der Galerie! Es geht um den konsolidierten Jahresabschluss für das Jahr 2012. Ich habe wieder ein paar Bilder vorbereitet, die uns der Michi Kicker dann gleich zeigen wird. Ich möchte gerne einige wenige Bemerkungen vorweg machen. Zunächst einmal haben wir im Mai dieses Jahres schon den Jahresabschluss für das Budget 2013, also Jahresabschluss der Stadtverwaltung, beschlossen, aber, wie eben bekannt, und vor allem seit dem Jahr 2011 nach der in Kraft getretenen Haus-Graz-Reform hat die Stadt sehr viele städtische Aktivitäten ausgegliedert in ihre eigenen Beteiligungen, in die Holding, GBG, Messe usw., sodass ein wirklich umfassender Blick über die Finanzen der Stadt Graz nur gegeben werden kann, wenn eben diese Beteiligungen miteinbezogen werden und das ist eben heute der Fall. Sie haben auch ausgeteilt den Haus-Graz-Geschäftsbericht, der ebenfalls wie schon in den Vorjahren neben den städtischen Werten eben auch die konsolidierte Schuldenentwicklung darstellt. Das ist naturgemäß eine Pro-forma-Konsolidierung, nämlich eine Zusammenfassung von Kameralistik und Doppik, die Beteiligungen budgetieren und rechnen in der Doppik, die Stadt kameral und aus diesem Grund beschränkt sich diese Konsolidierung ja auch auf ganz wenig Größen, die allerdings nach unserer Auffassung, nach meiner Auffassung die Finanzen der Stadt Graz ja transparent zusammenfasst und jedenfalls eine wirkungsvolle finanzielle Steuerung ermöglicht. Ich darf Ihnen übrigens sagen, dass ab Herbst 2014 die Europäische Kommission eine andere Definition des Staates und der Gebietskörperschaften verlangt und zwar eine Definition, die in Richtung unserer Konsolidierung geht, es wird ab September 2014 aller Wahrscheinlichkeit nach so sein, dass die Immobiliengesellschaft und möglicherweise andere Gesellschaften mit eben in die Budgets und in die Rechnung einbezogen werden müssen, sodass also hier eben auch von europäischer Seite ein Schritt in die Richtung gegangen wird, den die Stadt Graz schon seit einigen Jahren geht. Zum Rechnungsabschluss 2012. Die wichtigsten Ergebnisse von 2012 sind auf diesem Bild dargestellt, zunächst einmal der simple Satz, dass der konsolidierte Haus-Graz-Rechnungsabschluss 2012 den Grazer Stabilitätspakt bestätigt. Was heißt das? Das heißt, dass der Stabilitätspakt, den die drei Parteien ÖVP, SPÖ und FPÖ heuer im Frühjahr beschlossen haben, durch die Ergebnisse von 2012 insofern bestätigt wird, der Stabilitätspakt muss nicht korrigiert werden, ich darf vielleicht an dieser Stelle anfügen, dass weder vor der Wahl zum Gemeinderat der Stadt Graz noch nach der Wahl irgendwelche Budgetlöcher aufgetaucht sind, sondern der Grazer Stabilitätspakt ist eben bestätigt worden, wir können auf diesem Wege weitergehen (Applaus ÖVP). Zweites wichtiges Ergebnis, die laufende Gebarung ist nachhaltig im Plus, wir haben es seit einigen Jahren nachhaltig ins Plus gedreht. Wir haben nach wie vor ein sehr hohes Investitionsniveau, für das wir trotz aller Sparbemühungen noch eine maßvolle Neuverschuldung benötigen und drittes wichtiges Ergebnis ist der Ausblick, die Fortsetzung des Budgetkureses der Stadt Graz in den nächsten Jahren sowohl von der Politik als auch von der Verwaltung ein Höchstmaß an Disziplin erfordert. Ich möchte gerne beginnen, um Ihnen die wichtigsten Ergebnisses dieses Stabilitätspaktes zu wiederholen. Zunächst einmal der Hinweis, dass dieser Stabilitätspakt einen verbindlichen Finanzrahmen für die Stadt Graz, Magistrat und Beteiligungen für die Jahre 2013 bis 2017 vorschreibt, der Ausgangspunkt dazu ist der österreichische Stabilitätspakt 2012. Wir werden weiterhin, und das ist weiter gedacht selbstverständlich, dass die konsolidierte Darstellung für das Haus Graz und auch für die Bewertung der Budgetpolitik maßgebend ist. Wichtigste Ergebnisse des Stabilitätspaktes, der Schuldenstand soll maximal 1,3 Milliarden Euro betragen. Das Investitionsvolumen rund 530 Millionen Euro, davon sind rund 100 Millionen Euro für neue Projekte gedacht und der Überschuss in der laufenden Gebarung beträgt nach dieser Darstellung rund 240 Millionen Euro. Darf ich noch einmal ganz kurz erläutern, dass hier sich nach dieser Darstellung der Schuldenstand ganz einfach ergibt. Mit dem Überschuss aus der laufenden Gebarung müssen die Investitionen gedeckt werden und die Zinsen, soweit das nicht gelingt ergibt sich eine zusätzliche Verschuldung. Es ist geplant, dass diese 1,3 Milliarden den Höchstwert im Jahr 2016 erreichen, nach dem Jahr 2016, ab 2017, so wie es der österreichische Stabilitätspakt verlangt, reicht der Überschuss in der laufenden Gebarung, also im laufenden Betrieb aus, um die Investitionen und die Zinsen zu decken, soviel zum Stabilitätspakt. Bitte die übernächste Folie, das habe ich gerade erläutert, die übernächste Folie unter dem Stichwort Kameralistik versus Doppik. Ich kann, glaube ich, auch über diese Folie weitergehen, ich habe Ihnen das meiste schon erläutert, wir kommen damit zum ersten Ergebnis. Dieses Ergebnis haben wir, wie gesagt, schon im Mai 2013 vorgestellt, es ist die laufende Gebarung, also das Ergebnis des laufenden Betriebes, ausschließlich für den Magistrat. Sie erkennen, dass wir 2010 von einer negativen Entwicklung in die positive übergegangen sind. Das Jahr 2012 hat einen Abschluss gebracht von 35 Millionen Euro plus, nicht ganz so hoch wie 2011, dort war er 43 Millionen, aber um insgesamt 13 Millionen besser als budgetiert. Das heißt, die städtischen Abteilungen haben im Jahr 2012 um insgesamt 13 Millionen besser abgeschnitten, als budgetiert war. Sie sehen auf der nächsten Folie die Darstellung dieser 13 Millionen Euro. Wir sind von 22 Millionen Euro ausgegangen als positiven Abschluss im Voranschlag, wir sind besser gewesen im Vollzug als im Voranschlag. Zunächst einmal bei den höheren Gemeindesteuern, dahinter versteckt sich vor allem die nach wie vor steigende Kommunalsteuer, wir haben auch bei den Ertragsanteilen besser abgeschnitten, insgesamt also 11 Millionen zusätzlich eingenommen. Wir sind beim Personal, bei den Pensionskosten unter den Erwartungen geblieben und zwar insgesamt um sechs Millionen Euro, das wird auch der Focus in den nächsten Jahren sein, dass wir die Personalentwicklung in der Stadt uns sehr, sehr genau überlegen müssen, wir haben das jetzt auch schon gemacht, indem etwa Nachbesetzungen, ich darf Ihnen nur als Beispiel bei der Lebensmittelkontrolle, auch sehr genau überlegt worden sind, ob man nicht durch organisatorische Veränderungen hier zu einer Verbesserung kommen kann. Besser als prognostiziert waren der Zinsen- und die Leasingeffekte und beim sonstigen Aufwand sind wir ebenfalls um fünf Millionen besser als erwartet, das ist vor allem der Sach- und Betriebsaufwand. Insgesamt also ein um 35 Millionen höherer, also insgesamt 13 Millionen höherer Abschluss als geplant. Wie sieht diese Entwicklung nun im Haus Graz aus, also insgesamt konsolidiert? Im Haus Graz haben wir schon 2008 einen Überschuss in der laufenden Gebarung, dieser Überschuss hat sich bis zum Jahr 2012 auf 53 Millionen ausgeweitet, auch hier ein sehr nachhaltig hoher Überschuss, allerdings nicht ganz so hoch wie im Jahr 2011, dort war er, wie gesagt, 62 Millionen Euro. Auf der nächsten Folie sehen Sie, dass wir beim Investitionsniveau immer eine sehr, sehr hohe Investitionsrate beibehalten haben. Ich erwähne immer wieder, dass das die wichtigste Maßnahme ist, die eine Stadt überhaupt gegen oder für die Beschäftigung tun kann, das ist eine hohe Investitionsrate, so wie Sie hier diese Investitionsraten sehen in der Größenordnung zwischen 113 und 140 Millionen Euro sichert, das zirka 12.000 Arbeitsplätze in erster Linie selbstverständlich im Baugewerbe und im Baunebengewerbe und das hat durchaus einen Beschäftigungseffekt, aber auch nicht mehr, als ich Ihnen genannt habe. Konjunkturpolitik an sich ist für Städte sicherlich keine mögliche Aufgabe, selbst Bundesländer tun sich schwer, das Land Steiermark macht mit seinen Bauoffensiven die meisten, im Winter kommen eben auch das, was möglich ist, aber insgesamt ist der konjunkturpolitische Muskel von Städten und Ländern sehr begrenzt. Ich komme damit zum Nettoschuldenstand. Der Nettoschuldenstand ist seit dem Jahr 2009 real de facto gleichbleibend, wenn man hier eine Inflationsbereinigung machen würde, dann wären wir ungefähr nach wie vor auf dem Stand von 2009. Die Nettoschuldenaufnahme hat sich um 30 Millionen gegenüber 2011 erhöht. Sie werden nachher, soviel ich weiß, vom Bericht des Rechnungshofes erfahren, dass der Rechnungshof die Verschuldung sogar noch etwas niedriger angesetzt hat als die Finanzdirektion. Wir sind da jedenfalls, das kann ich nur wiederholen, auf vollem Budgetpfad, den wir auch im Stabilitätspakt fortgeschrieben haben, 2012 ist eben das letzte Jahr der letzten Gemeinderatsperiode. Soviel zu den nüchternen Zahlen. Ich möchte gerne eine Tendenz oder Tendenzen aufzeigen und einen Ausblick geben. Wie Sie wahrscheinlich alle in den derzeitigen Medienberichten entnehmen können, wird sich das Einnahmenwachstum aller Voraussicht nach verlangsamen, es ist auf der einen Seite die Konjunkturschwäche, die inzwischen auch bei Schätzungen für die Jahre 2014 bis 2017 durchschlagen, wir sind im laufenden Kontakt mit Prof. Pilz, der uns in dieser Frage seit Jahren berät und der auch immer die neuesten Ergebnisse sowohl von den Konjunkturprognosen Wirtschaftsforschungsinstitut, aber auch von den Angaben des Finanzministeriums die Zahlen für die Stadt Graz runterbricht. Wir haben aber natürlich auch verschiedene Finanzausgleichsblockaden. Die wichtigste Blockade in diesem Zusammenhang ist sicherlich die seit vielen, vielen Jahren, sogar Jahrzehnten gleich bleibende Grundsteuer, die, nachdem die Einheitswerte nicht mehr festgestellt werden, ist die Grundsteuer auf dem Level von Anfang 1990 stehengeblieben, es hat keine Anpassung, gegeben. Nicht einmal eine inflationsbedingte Anpassung geschweige denn eine Anpassung nach den Verkehrswerten und das tut den Gemeinden besonders weh. Die Grundsteuer ist eine kommunale Abgabe, es ist eigentlich die schwerwiegendste graue Finanzausgleichsmaßnahme. Grauer Finanzausgleich nennt man Maßnahmen, die nicht vereinbart sind zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die einfach gesetzt werden von einer Gebietskörperschaft, eben in dem Fall vom Bund, die aber von der finanziellen Bedeutung her die Gemeinden treffen. Zweite Geschichte ist, dass das Ausgabenwachstum nur mit großer Disziplin beherrschbar sein wird. Ich habe schon was zu den Personalnachbesetzungen genannt, zum Bedarfszuwachs durch den Bevölkerungsanstieg und zu drohenden Landesüberwälzungen. Sie können seit heute ganz locker das letzte Wort korrigieren, in dem es heißt, durch drohende Landes-, Bund- oder Bundesüberwälzungen. Wir müssen uns wahrscheinlich darauf einstellen, wenn die Diskussion beim Bund so weitergeht wie bisher, dass der Bund wie schon in den vergangenen Jahren versucht zu sparen, indem die nachgeordneten Gebietskörperschaften belastet werden. Ich erinnere nur daran an den Wegfall der Umsatzsteuervergütung, sodass beim Bau von Schulen etwa die Städte 20 % Umsatzsteuer bezahlen müssen und sich damit der Schulbau um 20 % verteuert hat. Ich möchte an dieser Stelle bei dem Ausgabenwachstum mit großer Disziplin die Gelegenheit nutzen, auf eine Diskussion einzugehen, die wir in den letzten Tagen geführt haben und zwar ist das die Diskussion um die Verlängerung um dreijährige Verträge im Kulturbereich. Sie kennen wahrscheinlich den Hintergrund, die Stadt Graz hat seit Helmut Strobl immer wieder für einzelne Kulturinstitutionen, Kulturvereine dreijährige Förderverträge angeboten. Das ist diesmal wieder gemacht worden, die Förderverträge enden Ende 2013 und es ist der Antrag gestellt worden, dass diese Verträge 2014/2015/2016 verlängert werden. Wir haben lange darüber diskutiert und ich habe den Einwand vorgebracht, dass wir in der jetzigen Budgetsituation bei zusätzlichen Verpflichtungen über das Jahr 2014 hinaus uns sehr genau anschauen sollten, wie sich diese Verpflichtungen dann tatsächlich im Rahmen der Eckwerte auswirken. Vielleicht auch noch hier wiederholt das Ergebnis, dass wir laut Stabilitätspakt im Jahr 2015 eine 13%-ige Einsparung bei den Eckwerten vereinbart haben in Summe, die Aufteilung wird dann die politische Diskussion zeigen. Nachdem eben diese Vorbelastung, die wir jetzt schon haben für die Jahre 2015 und danach, durchaus hoch ist, war mein Einwand, dass wir, bevor diese Situation für 2015 nicht klar ist, keine weiteren Belastungen über das Jahr 2014 hinaus vereinbaren sollten. Fest steht, dass alle Verträge, dass alle Förderungen, die vorgeschlagen worden sind vom Kulturamt, für 2013 und 2014 gesichert sind. Aber es ist eben die Frage, wie sieht es nach 2014 aus für die Jahre 2015, 2016? Ich habe dann den Kompromissvorschlag gemacht, dass wir von den 58 Verträgen 50 verlängern drei Jahre, 2014, 2015 und 2016 und zwar sind diese 50 Verträge für die sogenannten kleinen Kultureinrichtungen für die freie Szene, diejenigen, die von den städtischen Subventionen zum Teil existentiell abhängen. Für diese war der Vorschlag, machen wir die Verlängerung und für insgesamt acht mittlere Einrichtungen, die Diagonale, Theater im Bahnhof usw. sichern wir den Betrag 2014 und danach muss diskutiert werden, wie es 2015 weitergeht. Ich habe ehrlich gesagt, schon den Eindruck gehabt, dass das ein fairer Vorschlag ist, wenn man von diesen 58 Förderungsverträgen 50 verlängert, für die, die am stärksten von dieser Finanzierung abhängen. Bin aber leider nicht durchgekommen, das heißt, dieser Vorschlag ist vom Kulturamt, von der zuständigen Stadtsenatskollegin, sie ist jetzt nicht da, von der Lisa Rücker, nicht angenommen worden und die Reaktion war, dass kein einziger Vertrag jetzt verlängert wird. Es wird jetzt also kein einziger Vertrag verlängert und ich bin eigentlich darüber deshalb ein bisschen enttäuscht, weil aus meiner Sicht das schon ein klarer Hinweis ist, dass hier eine parteipolitische Strategie sozusagen vor die Kultur gestellt wird. Ich denke mir, dass für die 50 Verträge sehr, sehr viele Kulturschaffende in der Stadt Graz eine große Freude, nicht nur Freude, sondern große Existenzabsicherung gehabt hätten und denen diesen Förderungsvertrag jetzt nur deshalb zu verwehren, weil eben insgesamt aus Budgetgründen nicht für alle das gewährt werden kann, das halte ich, ehrlich gesagt, ich habe das nicht für gerechtfertigt gefunden und ich hoffe, dass wir da weiter verhandeln und letztendlich doch zu einem guten Ergebnis kommen. Ich darf übrigens auch hier an dieser Stelle sagen, das ist keine Maßnahme, die speziell jetzt auf Kultur ausgerichtet ist, sondern wir haben gleichzeitig alle Abteilungen angeschrieben und sie aufmerksam gemacht, dass, wenn sie Projekte haben oder Maßnahmen, die eine finanzielle Belastung für 2015 und Folgejahre mit sich bringt, dass die uns melden sollen, damit wir darüber sprechen können. Bei der Tendenz weiter, wir haben ein neues Investitionsvorhaben für 2013 und 2014 abgeschlossen, die gesamte Summe, wir haben noch ein freies Volumen von zirka 37 Millionen und nach wie vor einen großen Rückstau bei Altprojekten. Das transparente Steuerungstool des Grazer Stabilitätspaktes sollte es jedenfalls weiterhin ermöglichen, dass wir schrittweise Anpassungen vornehmen, zum Beispiel Investitionsvolumina, ohne das Gesamtziel zu gefährden. Wir haben heute im Finanzausschuss dazu diskutiert und zwar ging es hier um die Sturzgasse, ein Projekt der Holding, selbstverständlich kann es möglich sein, dass durch Grundstückverkäufe das Investitionsvolumen von 100 Millionen erhöht wird, wenn Grundstücke verkauft werden, es ist darüber selbstverständlich nur zu entscheiden, ob das auch tatsächlich gescheit oder effizient ist und es ist selbstverständlich auch transparent zu machen. Ich darf zusammenfassen, wir haben 2012 im Haus Graz, so wie auch in der Stadt selbst, die finanziellen Zielsetzungen abermals erfüllt beziehungsweise übertroffen. Die konsolidierte Finanzverschuldung hat sich real de facto nicht erhöht, obwohl wir ein unverändert hohes Investitionsniveau abgearbeitet haben. Der 2013 vereinbarte Grazer Stabilitätspakt setzt nahtlos auf der Basis 2012 auf, kann das auch und ist somit bestätigt worden und hat die erste Bewährungsprobe mit dem konsolidierten Abschluss bestanden. Die Herausforderungen für die nähere Zukunft in den nächsten Jahren stellen sich ziemlich klar dar, es geht darum, Einnahmenblockaden zu beseitigen, es gibt durchaus Chancen in den jetzigen Koalitionsverhandlungen, dass bei der Grundsteuer tatsächlich ein Reformschritt möglich ist. Wir werden bei der Ausgabenentwicklung bremsen müssen, ich habe schon die drei Prozent erwähnt in Summe der Eckwerte. Beim Landessparen auf Kosten der Stadt, wiederum ergänzt, auch kein Bundessparen auf Kosten der Stadt, was allerdings die schwierigste Herausforderung sein wird und wir werden bei den Investitionen eine sehr intensive Prioritätendiskussion führen müssen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit (Applaus ÖVP). Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 14.50 Uhr den Vorsitz. Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 96 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1957 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: Der vorstehende Informationsbericht „Haus Graz - konsolidierter Abschluss 2012“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Berichterstatterin: GR.in Bergmann 12) StRH-3357/2013 Vorprüfung des Rechnungsabschlusses 2012 (konsolidiert) GR.in Bergmann: Sehr geehrter Herr Finanzstadtrat! Der Stadtrechnungshof hat einen ausführlichen Prüfbericht dem Kontrollausschuss vorgelegt, ich möchte hier eine kurze Zusammenfassung daraus wiedergeben. Und zwar, der Rechnungsabschluss der Stadt Graz vermittelt ein ausreichend klares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die vorgelegten Unterlagen waren im Wesentlichen vollständig, rechnerisch richtig und rechtskonform. Das laufende Haushaltsergebnis, also der Maastricht-Saldo 1, war wie schon im Jahr 2011, wie wir gesehen haben, auch im Jahr 2012 positiv. Damit konnten abermals die laufenden Ausgaben für Personal, Sachmittel und Transfers unter den laufenden Einnahmen aus Steuern, Gebühren und Ertragsanteilen gehalten werden. Es ist jedoch beim konsolidierten Haushalt festzustellen, dass die Zunahme der Einnahmen in Höhe von 15 Millionen Euro lag im Jahr 2012 im Gegensatz zu 2011 unter der Zunahme der Ausgaben, also die Ausgaben waren diesmal wieder höher als die Einnahmen. Die deutlich negative freie Finanzspitze im Jahr 2012 in Höhe von minus 19 Millionen Euro war auf vergleichsweise hohe Darlehenstilgungen gegenüber dem Jahr 2011 zurückzuführen. Wir hatten im Jahr 2012 rund 54 Millionen Euro Darlehensrückzahlungen und zwar, die ganz einfach aufgrund von Kündigungen und Fälligstellung von freien Darlehen, großen Darlehen zurückzuführen sind. Der Saldo der Vermögensgebarung war in den letzten Jahren durch die jährlichen, und das kennen wir schon seit vielen Jahren, in Immobilientransaktionen an die Tochtergesellschaft GBG geprägt. So eine Immobilientransaktion fand auch im Jahr 2012 statt und zwar in Höhe von rund 8,5 Millionen Euro. In den vergangenen Jahren war eben gerade aufgrund dieser Immobilientransaktionen die Neuverschuldung außerhalb des Budgets abgebildet. Es entstanden daraus laufende Belastungen aus Mietentgelten, die inhaltlich den Finanzierungsaufwendungen gleichzustellen sind und so auch vom Stadtrechnungshof dargestellt wurden. Generell war zu sagen, dass im Bereich der Finanzgebarung gegenüber 2011 die Aufnahme von Finanzschulden abgenommen hat, und zwar haben wir hier ein Minus von 55 Millionen Euro. Gleichzeitig hat der Stadtrechnungshof aber angemerkt, dass die Entnahmen aus Rücklagen sich erhöht haben und zwar um 46,6 Millionen Euro, und die Zuführung an Rücklagen verringert wurde und zwar minus 36,7 Millionen Euro. Der Stadtrechnungshof hatte auch die Einsparungspotentiale im Haus Graz evaluiert. Mit der Beschlussfassung im Dezember 2009 wurden Einsparungspotentiale für die Bereiche IKT, Immobilien, Abfall und Abwasser für die Jahre 2010 bis 2015 definiert. Im Zuge der Prüfung des Stadtrechnungshofes wurde nun festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Prüfung Potenziale in Höhe von 1,5 Millionen Euro nicht im Einflussbereich dieser Stellen lagen, da Eigentümerentscheidungen noch nicht gefällt wurden, welche bis Ende 2012 eben nicht herbeigeführt wurden. Weiters wurde vom Stadtrechnungshof die Vorlaufzeit für das Potenzial Energiemanagement-NutzerInnenverhalten, und zwar im Rahmen von 900.000 Euro, welche in dieser Vorgabe begründet wurden mit ein bis zwei Jahren, hat der Stadtrechnungshof also zwei Jahre angenommen. Bezogen auf diese Einsparungspotenzialvorgaben gemäß des Gemeinderatsbeschlusses vom Dezember 2009 errechnet sich somit seit Anfang der operativen Tätigkeit des Hauses Graz bis Ende 2012 eine Potenzialerfüllungs-Unterschreitung in der Höhe von rund minus 329.000 Euro, dem war jedoch eine mit zwei Millionen Euro Übererfüllung im operativen Bereich entgegenzusetzen. Der Kontrollausschuss hat den Prüfbericht, der sehr umfangreich ist und in dem natürlich im Detail diese Einsparungspotenziale auch angegeben wurden, diskutiert in zwei Sitzungen. Dieser Prüfbericht wurde einstimmig angenommen. An dieser Stelle möchte ich mich noch recht herzlich bedanken bei den Mitarbeitern der Finanzdirektion für die Erstellung dieses konsolidierten Rechnungsabschlusses und natürlich auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtrechnungshofes für diesen ganz informativen Prüfbericht. Herzlichen Dank, bitte um Annahme (Applaus KPÖ). Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 15.00 Uhr den Vorsitz. Die Berichterstatterin stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. StR.in Rücker: Da ich ja vorher direkt als Kulturreferentin angesprochen war, werde ich mich jetzt auf den Teil beschränken und unsere Finanzsprecher dann auf den Gesamtabschluss eingehen. Und um hier eine Diskussion ein bisschen offenzulegen und auch die Hintergründe dazu, weil es um die Fragestellung ging der mittelfristigen Förderverträge für insgesamt 60 Kulturinitiativen, 58 plus zwei, weil zwei in diesem Stück nicht drinnen waren. Wenn wir ehrlich diskutieren, lieber Gerhard Rüsch, dann ist hier eigentlich eine zufällige Sache passiert, es war zufällig mein Ressort, das da jetzt mittelfristige Verträge auf den Tisch gelegt hat und damit eine Finanzierungsplanung bis hinein ins Jahr 2016 vornehmen wollte. Warum ist es ein Zufall? Es ist so, dass diese Dreierkoalition, in der ihr euch befindet, die sogenannte Stabilitätspaktpartnerschaft, zwar einen Stabilitätspakt unterschrieben hat mit sehr vielen Festlegungen, was finanzielle Ziele anbelangt, aber gar keine Festlegung da ist innerhalb dieser sogenannten Dreierkoalition, welche Schwerpunktsetzungen und wo hin die Reise geht, es gibt keinen Plan, es gibt kein Ziel, wohin mit dieser Stadt in den nächsten Jahren gefahren wird. Es gibt zwar Ideen, wie man mit Summen umgeht, aber nichts dahinter, wohin das gehen soll. Jetzt kommt die Kulturreferentin und legt Dreijahresverträge vor in der Tradition, wie das die letzten 20 Jahre gut bewährte Tradition war und auch einen Stabilisierungsfaktor für Kultureinrichtungen bedeutet hat, worauf sich auch hier in dieser Stadt zum Glück eine Kulturstadt, wie wir alle wissen, einige Partner verlassen und dann steigt die Finanzdirektion auf die Bremse, sie steigt nicht auf die Bremse, weil sie was gegen Kultureinrichtungen hat, das weiß ich schon, sondern weil auch der Finanzdirektion offensichtlich fehlt irgendeine Orientierung, wie in den nächsten Jahren in dieser Stadt mit welchen Schwerpunkten und welchen Bekenntnissen zu welchen Bereichen Politik gemacht werden soll und das ist dann zufällig halt die Kultur gewesen, wo jetzt diese Diskussion entflammt ist. Aber die Diskussion bleibt euch nicht erspart und es wird uns, seit ihr hier begonnen habt gemeinsam zu arbeiten, erklärt, wir setzen uns bald zusammen und reden über unsere Schwerpunkte, jetzt ist das wieder auf Februar verschoben worden und es wird einfach vor euch hergeschoben zu sagen, wir sind Kulturstadt oder wir sind keine Kulturstadt mehr mit dem Schwerpunkt oder wir sind eine Stadt, die den Bereich Soziales hoch hält oder nicht. Es gibt keinerlei inhaltliche Ausrichtung für die Stadt Graz in dieser jetzigen Konstellation und da lasse ich auf keinen Fall durch Auseinanderdividieren von Kulturverträgen sozusagen den Kulturbereich in die Vorleistung treten und vorne die Übernahme der Verantwortung für nicht vorhandene Verantwortung der Dreierkoalition auf sich nehmen und deswegen erweise ich mich von deiner Seite vielleicht als stur, es geht nicht um stur, es geht um eine prinzipielle Haltung, ihr habt Verantwortung für die Stadt zu übernehmen und ihr habt endlich den Menschen in dieser Stadt klar zu sagen, wohin die Reise geht (Applaus Grüne). Zwischenruf GR. Hohensinner: Wir übernehmen Verantwortung, ihr nicht. StR.in Rücker: Dass wir in der Stadt Graz wie im Bund, offensichtlich ganz überraschend, niemand bei den Grünen war überrascht, offensichtlich die beiden Kollegen von der ÖVP und von der SPÖ, dass ein Konsolidierungsbedarf besteht und dass wir nicht locker Geld um uns schmeißen können, ist auch klar, das ist auch mir klar und auch bei uns gibt es eine Mittelfristplanung und ein vorausschauender Umgang mit dem Budget, aber nachhaltig wäre, endlich klar zu sagen, wofür ihr steht und was ihr dafür auch in Kauf nehmt, weniger zu machen und diese Information fehlt, seit ihr begonnen habt zu arbeiten und ich bin nicht die Erste, die über diese Latte springt, das müsst schon ihr machen (Applaus Grüne). Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 15.10 Uhr den Vorsitz. GR. Hötzl: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin a.D.! Ich glaube, Ihr Engagement in allen Ehren, also Frau Stadträtin Rücker, Ihr Engagement in allen Ehren, wie schnell Sie ihr Verkehrsstadtratskapperl absetzen, Gott sei Dank aus unserer Sicht, und wie schnell Sie ihr Kulturkäppchen aufsetzen und Ihr Engagement wirklich in allen Ehren, aber das kann doch maximal Randthema sein. Ich glaube, die Stadt hat andere Probleme… Zwischenruf GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Die freie Szene ist ein Randthema? GR. Hötzl: Ja, es ist ein Randthema (Applaus FPÖ), allein vom Vertrag her, wenn ich mir das anschaue. Ja, Ihr Engagement in Ehren, das ist wirklich ehrlich gemeint, aber es kann um das nicht gehen. Der vorliegende Bericht… Zwischenruf StR.in Rücker unverständlich. GR. Hötzl: Es geht um mehr, richtig, genauso ist es und das möchte ich Ihnen jetzt auch darlegen. Der vorliegende Bericht spiegelt jedenfalls eine Tatsache aus unserer Sicht wider, keine Ausgaben mehr für sinnlose und prestigebehaftete Projekte, ein sinnvoller Einsatz, der, wenn auch spärlich vorhandenen, Mittel-Investitionen in die Zukunft dieser Stadt und ihrer Bewohner. Wo findet sich die Grazer FPÖ, die soziale Heimatpartei, wie wir sagen, wo finden wir uns wieder? Ich bringe zwei Beispiele für nachhaltige, zukunftsorientierte und verantwortungsbewusste Politik, die unsere freiheitliche Handschrift trägt für Investitionen in die Zukunft dieser Stadt, ich habe es bereits erwähnt. Wir alle wissen, dass das Thema Pflege vor allem in der Zukunft einen immer höheren Stellenwert haben wird, deshalb baut unser FPÖ-Stadtrat Mario Eustacchio neue Pflegewohnheime, um diesen künftigen Bedarf decken zu können. Auf Landesebene kommt von SPÖ und ÖVP hier, wenn es um das Thema Pflege geht, immer nur ein Signal, nämlich das Festhalten am Pflegeregress, wir investieren in die Zukunft. Als zweites Beispiel verantwortlicher freiheitlicher Politik möchte ich das Thema Revitalisierung Kaiser-Josef-Platz beispielgebend anführen. Hier investieren wir in den Erhalt unserer Kultur und Identität, wir arbeiten sozusagen identitätsstiftend, auch bei diesem Projekt bekommen wir von allen Seiten, wirklich von allen Seiten, nur Lob zugesprochen. Angefangen von den Marktbeschickern, über die Menschen, die auf diesem Platz ihre Einkäufe tätigen, bis hin zu anderen Gewerbetreibenden rund um den Kaiser-Josef-Platz, also wirklich im größeren Raum um den Kaiser-Josef-Platz, die uns nicht nur deshalb loben wegen der Revitalisierung des Platzes, sondern auch dafür, dass wir als Beispiel mit der Gratis-Altstadtbim einen wirklich spürbaren Aufschwung, Originalton Gewerbetreibende in der Innenstadt, einen wirklich spürbaren Aufschwung der Grazer Innenstadtwirtschaft durchführen konnten. Wir sind stolz auf unsere Zukunftsinvestitionen und werden auch weiterhin ein wachsames Auge auf Sparsamkeit und Sinnhaftigkeit folgender Budgets halten. Danke (Applaus FPÖ). GR.in Braunersreuther: Sehr geehrte KollegInnen, ZuseherInnen! Ich wollte gerne eben auch hier eine Anmerkung zu den Kulturförderungen machen, vor allem Dingen, weil ich ja nicht eben der Fraktion angehöre, der das Ressort untersteht, weil meiner Meinung nach allein im Sinne der Gleichbehandlung von Kulturinstitutionen so ein Angebot, wie es Herr Rüsch genannt hat, dass man eben den kleineren der freien Szene jetzt Verträge gibt, den anderen nicht, allein im Sinne der Gleichbehandlung nicht gerechtfertigt ist, aber es auch eine Fehleinschätzung ist, wenn man sagt, nur die sind quasi in ihrem Bestand abhängig von dieser städtischen Förderung. Sicherlich haben andere, auch gerade diese größeren Einrichtungen, noch andere Fördergeber, aber gerade dafür, und dort Anträge zu schreiben und das weiß ich, weil ich aus der Kulturarbeit komme, ist es notwendig, dass man diesen Grundstock dieser städtischen Förderung hat und zwar auch langfristig, weil man nur dann Anträge auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene stellen kann, die ein zusätzliche Einkommen sichern. Deswegen also sind wir auch eben generell für langfristige Verträge, das gilt in den Kultureinrichtungen, aber auch im Sozialbereich. Und zu den Worten des Vorredners Hötzl würde ich gerne sage, also zur Zukunft der Stadt Graz, ich habe mir gerade diese Mappe mit diesem Bericht hergenommen, was da abgebildet ist, das ist ja ganz zufällig eine Kultureinrichtung. Wenn die Kultureinrichtungen für die Stadt Graz nicht mehr so wichtig sind, dann dachte ich mir, gut, dass das Kunsthaus eh schon barrierefrei ist, weil dann kann man da Pflegeeinrichtungen gut unterbringen (Applaus KPÖ). StR.in Rücker: Ich möchte auf den Herrn Gemeinderast Hötzl eingehen, weil er mir einfach Hötzl geworfen hat. Zuerst zur Nebensache, das mag schon sein, dass aus der Sicht der FPÖ die Kultur in der Stadt Graz nur eine Nebensache ist. Im Budget gesehen, teile ich sogar Ihre Meinung, weil diese 11,8 % vom gesamten Kulturbudget, ich teile Ihre Ansicht, dass es im Verhältnis im Budget gesehen diese 11,8 % vom gesamten Kulturbudget, um die wir hier reden, wenn wir von den Verträgen reden, ein kleiner Anteil sind. Aber was ich ausdrücken wollte, und da möchte ich noch einmal darauf hinweisen, ich habe das Kapperl sehr wohl jetzt als Kulturstadträtin mit der Erfahrung der Kappe aus der verkehrsstadträtlichen Vergangenheit übernommen. Es gibt eine prinzipielle Frage zu beantworten: Wird jetzt am Beispiel der Verträge etwas abgehandelt, was im Gesamten und im Großen nicht abgehandelt wird, nämlich eine Entscheidung zu treffen, ihr miteinander, die ein bisschen mehr miteinander reden könntet, wohin ihr euch bewegt, und gerade im Verkehrsbereich in der letzten Periode gab es, und da kann man drüber reden, ob die Koalition das gut oder schlecht gemacht hat, aber es gab zumindest einen Plan und diese jetzige Dreierpartie plant nicht, sondern es wird miteinander nach einem Stabilitätspakt, der leere Zahlen beinhaltet, dahingefahren und was passiert? Mit der Unterstützung von der FPÖ und von der SPÖ holt sich zuerst einmal die ÖVP ihre Schäfchen ins Trockene, wir schauen heute wieder hin beim GAK, es ist heute zwar nicht drauf, aber es gibt einige Projekte, und auch wenn man die Millionen, die jetzt aus den Investitionen da hergeholt wurden, es sind da viele Beschlüsse drinnen, wo ich mich wundere, wo da der Verkehr war. Es ist so, dass es keinen Plan gibt, welche Schwerpunkte ihr betreiben wollt und das wird nicht über die Kultur abgehandelt, da kann man jetzt über Nebensache denken, wie man will, für mich ist es natürlich keine Nebensache, auch für viele Grazer und Grazerinnen nicht, wenn es für die FPÖ eine ist, aber es geht um das Prinzip dahinter. Und insoferne trage ich beide Kappen, die eine aus der Vergangenheit mit Erfahrung und die zweite natürlich gerne und leidenschaftlich (Applaus Grüne). GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes hätte ich gerne ein paar Vorbemerkungen gemacht zum Kollegen Hötzl, obwohl das ja eigentlich eine ganze Rede wert wäre. Aber zwei Dringen sind mir schon aufgefallen. Gott sei Dank gibt es für uns viele Spitzenpolitiker, die ihre Aufgabe so ernst nehmen und ich danke der Lisa und ich danke dem Gerhard, dass sie ihr Ressort sehr ernst nehmen, auch wenn das da sehr kritisch gesehen wird, ich bin froh, dass wir solche Politiker haben, die ihre Ressorts ernst nehmen (Applaus Grüne). Das Zweite, was ich noch sagen möchte, wenn das die neue Art der Wortmeldung der FP zu Jahresabschlüssen ist, was war der wesentliche Inhalt? Es gibt eine Altstadtbim und wir wissen nicht, was sie kostet, bis heute nicht, wenn das die neue Budgetpolitik ist, dann muss man wirklich einsparen. Aber es ist nicht mehr oder weniger gekommen, es gibt eine Altstadtbim, die ist wichtig und wir wissen, also wir wissen noch immer nicht, was sie kostet. Ich weiß nicht, ob es die FPÖ schon weiß, die hat es beschlossen, bis jetzt gibt es offiziell keine Zahlen darüber, was die kostet. Wir haben gefragt und da hat es geheißen, es wird erst ermittelt. Aber lassen wir die Nebenschauplätze, gehen wir zum Wichtigen. Als Erstes einmal wichtig, danke für die Zahlen, die geliefert wurden, der Gerhard hat es erwähnt, es gibt bei uns eine lange Tradition hier, gute Zahlen zu liefern, wo alles integriert ist, konsolidierte Betrachtung und danke auch für die konkreten Zahlen, also ich komme später darauf zurück, sie bestätigen einiges, was früher in der Budgetpolitik in Graz durchaus üblich und wichtig war. Ein kleines bisschen schimpfen muss ich auch, wenn ich darf, es ist der letzte Abschluss vor dem Einfluss des Stabilitätspaktes. Der neue Stabilitätspakt hat genau Null-Komma-Josef Einfluss darauf… Zwischenruf StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Umgekehrt. GR. Dr. Wohlfahrt: Du hast umgekehrt gesagt einmal, aber in der letzten Folie, wenn du dir das anschauen magst, da steht es umgekehrt drauf. Du hast gezeigt, dass er gewirkt hat, das stimmt nicht, es war ein kleiner Fehler, kann passieren. Zuerst hast du es richtig gesagt, die Basis im Stabilitätspakt wurde bestätigt, auf das komme ich noch einmal zurück. Auch danke dafür, dass keine Löcher weder vor noch nach Wahlen sich auftun, ich glaube, das ist auch was Wichtiges. Ich muss auch andeuten, vorher hättet ihr es ein bisschen schwer gehabt, ich hätte wahrscheinlich genau geschaut; ob ich alles gesehen hätte, weiß ich nicht, aber ich glaube, wir haben da gemeinsam sehr gut geschaut, dass wir diese Überraschungen nicht haben. Es war eine sehr seriöse Budgetpolitik, sämtliche Budgets haben gehalten und dergleichen weiter. Was noch früher war, früher konnten wir für mehrere Jahre vorausplanen, das scheint jetzt der Diskussion folgend nicht mehr der Fall zu sein, ist natürlich schade, kann man eh nur zur Kenntnis nehmen, aber wirklich fortschrittlich, wirklich gut ist das nicht, früher konnten wir langfristige Budgetprognosen erstellen, die haben auch gehalten. Aber ich glaube, der Abschluss 2012 ist es wert, wirklich auf die großen Zahlen zu schauen, das ist ja der letzte Abschluss einer alten Regierungsperiode, wo halt noch gewisse Werte gegolten haben, wo man durchaus schauen kann, was ist in längerer Zeit passiert und ich glaube, da sind ein paar Folien dann sehr gute Antworten. Aber wenn wir uns die Budgetdebatten der letzten Jahre vorüberpassieren lassen, was war immer das Wesentliche, es hat immer geheißen, die Schulden explodieren, so kann es nicht weitergehen und dergleichen. Na klar, der Gerhard Rüsch hat das gesagt, man muss genau hinschauen bei Budgets, man muss auch sparen, es muss einen gewissen Druck geben, aber man muss schon ganz klar sagen, all diese Horrormeldungen, die da jedes Mal gekommen sind, sind völlig daneben gelegen. Aber warum sagt die FPÖ heute nichts, sonst schreien sie bei jedem Budget, die Schulden explodieren, das zehnte Mal überschreiten wir diese Milliarde, im Prinzip ist der Schuldenstand unverändert geblieben. Das BZÖ ist eh nicht mehr da, Gerald Grosz wäre da der Weltmeister beim Schreien von Halbwahrheiten und Lügen, was denn alles mit dem Budget passiert. Ich würde auch die Presse ersuchen, einmal da hinzuschauen, was wirklich passiert ist, bei jedem Budget hat es geheißen, wie schlimm schaut es um die Stadt Graz aus, die Schulden explodieren und, und, und, und ich weiß nicht, ob Sie die Folie vom Gerhard Rüsch noch im Kopf haben, der Nettoschuldenstand in den relativen vier oder fünf Jahren ist gar nicht gestiegen, wir sind Ende 2009 bei 1,035 gewesen, sind Ende 2012 bei 1,089, das ist eine Spur mehr, wenn man Groschen zählt, sage ich jetzt schon fast in Prozent, über vier Jahre ist es so gut wie konstant, aber und auch dafür bin ich sehr dankbar, es setzt sich was durch, was vor fünf Jahren noch undenkbar gewesen wäre, die Vernunft hat Einzug gehalten und wir schauen die Schulden auch real an. Wir reden nicht nur von Zahlen, die eh kein Mensch versteht, weil wer versteht schon 1,035 oder 1,089 Milliarden, aber wenn man schon von so großen Zahlen redet, dann ist das durchaus sinnvoll und es ist auch in der schriftlichen Version drinnen, eigentlich muss man ja schauen, was diese Schulden wert sind, das heißt real berechnen inflationsbereinigen und dann kann man sagen, in den letzten vier Jahren sind die Schulden der Stadt Graz gesunken, wenn auch nur minimal. Wenn man sagt, wir sind gleich geblieben, passt genauso. Aber das Wesentliche ist, wir haben Schulden vier Jahre lang konstant halten können und das mit einer Investitionspolitik, die ok war. In Graz hat es Visionen gegeben, es hat Umsetzung gegeben, es ist einiges passiert, für manche vielleicht auch das Falsche, das mag in der Politik so sein, aber wie Gerhard Rüsch dargestellt hat, wir haben in den fünf Jahren zirka 700 Millionen oder 650 hochgerechnet, wir haben rund 700 Millionen investiert. Das ist einfach das vernünftige Investitionsvolumen für die Stadt Graz, da lässt sich etwas gestalten, da lässt sich etwas machen, da kann man ÖV ausbauen, da kann man andere Dinge machen, damit lässt sich gut Politik machen und damit bleiben die Schulden konstant. Was passiert jetzt? Jetzt gibt es einen Stabilitätspakt, der geht runter auf 520 Millionen, warum ist dieser Rückschritt notwendig, warum kann man nicht weiter in einem vernünftigen Ausmaß investieren, dass die Schulden konstant bleiben, das verstehe ich nicht ganz, das war für uns auch der Grund, diesen Stabilitätspakt nicht zu unterzeichnen, weil der eben, ich meine, wir reden meistens nur von 100 freien, das ist eh eine verkürzte Geschichte, wesentlich sind diese 520 Millionen Gesamtinvestitionen und die sind halt um 100 bis 200 Millionen zuwenig, wir sehen es eh bei den Gemeinderatsbeschlüssen, die haben sie jetzt gleich aufgebraucht, 420 waren schon weg, die 100 freien sind heute zu 75, 77 weg, 80 sogar, im Prinzip haben wir jetzt alles verbraucht, was man in den nächsten vier Jahren machen können und so lässt sich Politik nicht gestalten, darüber wird man nachdenken müssen, aber das war auch schon vorher bekannt. Aber ich muss einfach sagen, danke für diesen Abschluss, danke für die Leute, die ihn ermittelt haben, auch dem Rechnungshof, der geprüft hat, aber es wäre auch wert, die Vier-Jahres-Perspektive anzuschauen, weil die Abgrenzungen sind da ein bisschen wackelig, aber in vier Jahren vernünftig investieren und keine steigenden Schulden, ich glaube, das ist einen Applaus wert. Danke (Applaus Grüne). GR. Mag. Haßler: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte jetzt das ähnliche Muster machen wie der Gerhard Wohlfahrt und sagen, wo wir nicht dabei waren, war natürlich alles schlecht und ab 2013 beginnt die schöne Zukunft. Zwischenruf GR. Dr. Wohlfahrt: Probiere es. GR. Mag. Haßler: Werde ich aber nicht machen. Du hast angesprochen, also mehr investieren, weniger Schulden machen. Die Lisa Rücker hat gesagt, es gibt keinen Plan, bei ihnen hat es noch einen Plan gegeben usw. Dann frage ich euch, womit sollen wir überhaupt noch planen? Wir haben 520 Millionen Euro zur Verfügung, 420 Millionen davon habt ihr uns schon verplant, das haben wir übernommen (Applaus SPÖ) und das müssen wir jetzt mittragen und da war auch einiges dabei, ich nehme ein Projekt heraus, habe ich selber mitgestimmt, das tut mir heute noch leid, die Verlängerung des 7er mit der Wendeschleife, ein paar hundert Meter für 30 Millionen Euro würde ich heute mit dem Wissen des Finanzstandes nie mehr machen. Wir haben 100 Millionen Euro zur Verfügung gehabt und mit diesem Geld kann man momentan nur mehr das Notwendigste machen. Wir haben jetzt eine Diskussion gehabt auch im Finanzausschuss zum Thema Sturzgasse. Seit Jahren, Jahrzehnten wissen wir, dass die Sturzgasse desolatest beieinander ist, habt ihr euch in euren fünf Jahren darum geschert, wie es da unten ausschaut, mit Sicherheit… Zwischenruf StR.in Rücker unverständlich. GR. Mag. Haßler: …Projekt da ist, aber nicht finanziert, kein einziger Cent dafür wurde zur Verfügung gestellt, obwohl, wenn man sich die Zahlen anschaut, allein das Jahr 2012 bei den Müllgebühren ein Überschuss von 12 Millionen Euro da ist. Geld, was die Grazerinnen und Grazer für die Müllentsorgung zahlen und was übrig bleibt von dem, was die Holding bekommt. Allein mit dem könnten wir das jetzige Projekt schon fast finanzieren. Also wenn ihr Prioritäten setzen hättet wollen, vernünftige, hättet ihr es tun können, ihr habt es aber nicht gemacht. Was uns wichtig ist, weil danach gefragt wurde, Prioritäten zu setzen, da wird noch eine große Herausforderung auf uns zukommen, das ist der Bereich Bildung. Ihr werdet es ja aufmerksam mitverfolgt haben, es hat ja einen Bericht gegeben, 132 Millionen Euro ist der Bedarf an Schulausbau bis 2020, so der Bericht, der uns damals vorgelegt wurde und alleine in dieser Periode sollten noch 30 Millionen Euro folgen. Wenn Ihr euch die Schulen anschaut und ist jetzt ein Vergleich mit der Sturzgasse. Im Osten von Graz mache ich mir keine Sorgen, da gibt es wunderbare Neubauten, tolle Schulen zum Teil, im Westen von Graz bröckelt der Putz herunter, das sind Schulen, die haben nicht einmal einen Turnsaal, da können die Klassenräume nicht einmal mehr gescheit benutzt werden, also da haben wir einen riesigen Bedarf und da gilt es, Prioritäten zu setzen. Leider haben wir die Mittel dafür nicht mehr, es sind 20 Millionen Euro noch da und dann komme ich auf das nächste Thema zu sprechen, die Zukunft und die Herausforderung. Ich glaube, eine der größten Herausforderungen wird es sein für den Herrn Bürgermeister und für den Herrn Finanzstadtrat, beim Finanzausgleichsgesetz das zu erreichen, was Graz zusteht. Wir haben beim City Benchmark gehört, dass Graz im Schnitt, und da waren keine großen Städte dabei, da war Villach, St. Pölten, Linz, glaube ich, dabei und Wels, wir sind in der Kopfquote pro Bürger um 100 Euro benachteiligt im Durchschnitt und diese 100 Euro bedeuten pro Jahr rund 30 Millionen Euro Mehreinnahmen. Da müssen wir unsere Energie hinwenden, wenn wir das schaffen, dann haben wir wieder einen Spielraum (Applaus SPÖ). Wenn wir so weitermachen wie jetzt, wird dieser Spielraum sehr, sehr gering sein und wir müssen bei jedem Projekt, und da steht, glaube ich, nichts außer Streit, weder die Kultur, noch den Sport, noch andere Dinge, müssen bei jeder Ausgabe genau hinschauen und was ich auch nicht möchte, was immer angesprochen wird, wir müssen beim Personal sparen. Ich kenne es von der eigenen Firma. Immer das Personal muss gespart werden, es müssen weniger Leute mehr machen, das kann ich gar nicht mehr hören. Es wird genügend sinnloses Geld bei Projekten ausgegeben, wir haben über 20 Millionen im Subventionsbereich, die wir frei vergeben, da müssen wir hinschauen und dann werden wir in Zukunft auch noch weitergestalten können. Danke (Applaus SPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Gerald, zuerst habe ich schon geglaubt, ich muss jetzt sagen, mir kommen die Tränen, wie ich reden gehört habe, aber das hat sich dann geändert. Es waren viele Dinge dabei, die völlig richtig waren. Finanzausgleich usw. also überhaupt keine Frage. Aber das mit den 520 Millionen, das hat schon mehrere Seiten. Erstens einmal es hat euch keiner gezwungen, dem Stabilitätspakt beizutreten, der 520 Millionen reinschreibt, ich habe die Zahl immer kritisiert, du hättest mich gerne fragen können, du wusstest es, dass es zu wenig ist, dann beschließt es nicht. Zwischenruf unverständlich. GR. Dr. Wohlfahrt: Ja, das hat es bei uns auch immer geheißen, dass die Schulen… hast du das Spiel noch nicht durchschaut, dass es jedes Mal am Anfang heißt, die Schulen explodieren und im Endeffekt so schlimm war es nicht. Also ich habe mir das angeschaut, also Explosion schaut anders aus. Implosion ist auch übertrieben, es ist ein bisschen weniger geworden real, viel nicht. Dass man real rechnen kann, dass man die Situation bereinigen muss, ich glaube, das wisst ihr selber auch, also tut da einfach schauen, besser planen. Das Zweite, was du gesagt hast, 420 hätten wir verplant, weil nur 100 frei sind, Entschuldigung, das ist ein aufgelegter Blödsinn, du weißt genau, dass die laufenden Ausgaben pro Jahr drinnen sind, ihr habt nicht 420 von uns übernommen, ihr habt natürlich ein paar Projekte zum Fertigmachen, so wie bei jeder Übergabe, haben wir auch bekommen, wir haben nicht gejammert, ihr habt natürlich gesagt, 50 Millionen sind so quasi laufend, die man eh haben muss, die können wir nicht frei vergeben, deswegen habt ihr nur 100 Millionen frei, das stimmt schon, dass das schon verplant ist, aber das sind eure Entscheidungen, ihr habt das mitgetragen, ihr habt das mitbeschlossen. Und eines muss ich schon auch sagen, was sich vielleicht ein bisschen geändert hat zum letzten Mal, auch bei uns waren die Kassen knapp bei der Übernahme, wir haben uns genau überlegen müssen, was wir tun, haben das getan, das Gleiche gilt für euch. Ihr habt vielleicht den Gürtel zu eng geschnallt, meine Ansicht, kann man darüber diskutieren, aber eines wundert mich schon, den Gürtel so eng zu schnallen und gleich am Anfang die Parteisubventionen so deutlich zu erhöhen, das ist mutig, das muss man echt sagen, da sieht man, wo die Prämissen sind (Applaus Grüne). StR. Eisel-Eiselsberg: Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt diese Debatte nicht über Gebühr verlängern, aber Kollege Haßler, das muss ich ins richtige Licht rücken oder muss eigentlich sogar wiedersprechen. Es gibt keine Schulen, wo Klassenzimmer nicht zu benutzen sind, weil sie in irgendeiner Form in einem baulich schlechten Zustand wären, Putz bröckelt runter, das haben wir bald einmal, aber ich verwehre mich dagegen jetzt, das so im Raum stehen zu lassen, und auch die Differenzierung zwischen… Zwischenruf GR. Mag. Haßler: Schauen Sie sich die Schulen an. StR. Eisel-Eiselsberg: Ich kann gerne auch wen mitnehmen, ich bin wöchentlich in einigen Schulen. Es ist keine Frage, dass da und dort Investitionsbedarf besteht, das ist so und das ist ja auch eine Erbschaft aus den letzten Jahrzehnten, würde ich fast sagen, dass nicht an allen Standorten in ausreichendem Maße investiert werden konnte. Eine Differenzierung zwischen Ost und West ist einfach unzulässig, weil es nicht richtig ist. Es gibt sowohl links der Mur wie rechts der Mur Top-Schulstandorte, es gibt sowohl links der Mur wie rechts der Mur Investitionsbedarf. Und das von uns vorgelegte Schulentwicklungskonzept, das Standortskonzept, das umfasst tatsächlich ein Volumen von rund 130 Millionen ohne Einrichtung, ohne Mehrwertsteuer, das wir in den kommenden Jahren umsetzen wollen. So gut es geht, ganz klar nach den Prioritäten, in erster Linie ausreichend Schulplätze zu schaffen, dafür sind wir auch bis jetzt zuständig, wir möchten natürlich auch unseren Beitrag leisten, dass die ganztägigen Schulformen, die Nachmittagsbetreuung entsprechend zeitgemäß für die Kinder zur Verfügung stehen. Es geht um Bewegungs- und Sporteinrichtungen, es geht um Arbeitsplätze und ein Arbeitsumfeld für die PädagogInnen. Es wurde ein Paket von, glaube ich, 22,5 Millionen abgearbeitet, ein weiteres Paket steht vor der Tür in der genannten Höhe. Das ist eine große Herausforderung, aber bitte stellen wir es nicht so dar, als wenn unsere Kinder und unsere Pädagoginnen und Pädagogen unter unzumutbaren Bedingungen lernen müssen (Applaus ÖVP). GR. Mag. Frölich: Es gibt jetzt sehr viel zu sagen, Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben einige der angesprochenen Themen, und ich blende jetzt zurück, heute ja auch im Ausschuss besprochen, der City Benchmark- Bericht ist angesprochen worden, nicht uninteressant. Ich verweise deshalb darauf, weil wir als ÖVP natürlich auch in der vergangenen Periode ja, ist erwähnt worden, Verantwortung übernommen haben und wir haben es dort geschafft, dass wir bei den dort analysierten Indikatorengruppen einen Turnaround geschafft haben, 2005 waren wir als Stadt Graz bei diesen Indikatoren, das sind wiederkehrende Einnahmen, wiederkehrende Ausgaben, Gebarungsstruktur und Kennzahlen betreffend die gesamte finanzielle Leistungsfähigkeit, schlechter als die Referenzstädte, 2011 waren wir besser. Wir haben das schon diskutiert, im Mai hatten wir ja unseren Stadt-Graz-Rechnungsabschluss, der jetzt konsolidiert vorliegende mit allen Beteiligungen zeigt schon einiges und ich bin froh, dass wir das als einzige Stadt in Österreich machen, weil deshalb können wir auch so offen darüber sprechen. Die Sturzgasse ist angesprochen worden, Gerald Haßler, du weißt, dass ich da eine ganze andere Sicht der Dinge habe. Wenn wir jetzt wieder anfangen zu sagen, wir haben da einen Bereich Abfall und dort gibt es ein Geld und da nehmen wir das Geld und stecken das dort in die Gebäude rein, dann können wir uns die gesamte Konsolidierung und das Haus Graz, die gesamte konsolidierte Sicht und das Haus Graz wieder sparen, weil dann fangen wir an zu sagen, dort habt ihr ein Geld und ihr könnt es verwenden, wofür ihr wollt. Es ist absolut notwendig, dort diese Investition durchzuführen, ja, aber die Stadt hat nicht die Verantwortung für eine Tochter, für ein Unternehmen, das hier offenbar die Prioritätenliste bei den Investitionen anders gesetzt hat in den vergangenen Jahren. Die Holding investiert, ich hoffe, ich liege da nicht falsch, zirka 50 Millionen Euro pro Jahr so im Schnitt. Da haben die Verantwortlichen dort nicht reagiert und dort eben die Gebäude nicht saniert, ganz eine wichtige Geschichte. Ein bisschen gewundert habe ich mich, dass die Frau Kulturstadträtin, liebe Lisa Rücker, hier etwas, ich darf so sagen, etwas wehleidig mäandert über diese Situation mit den mehrjährigen Kulturförderungen. Also ich würde gerne wissen, was du den 50 Institutionen sagst, die du in Geiselhaft genommen hast und wo du gesagt hast, nein, du lehnst das Angebot ab, dass man dort mehrjährige Förderverträge macht. Ich würde mich wundern, was du denen erklärst, warum die in Geiselhaft in einer Ecke sitzen müssen und aufgrund deiner Befindlichkeit diese Förderungen jetzt nicht bekommen momentan. Ich glaube, man muss eines einfach ins rechte Licht rücken, es gibt kein klareres Ziel als das Ziel, das im Stabilitätspakt definiert ist, nämlich eine nachhaltige Budgetkonsolidierung und eine nachhaltige Definition, wie der Schuldenstand am Ende der Laufzeit des Stabilitätspaktes ausschauen soll und der gute Herr Laotse hat schon gesagt, nur wer sein Ziel kennt, kennt den Weg, nicht der Weg ist das Ziel. Ich kann jetzt viele Wünsche äußern und jedes Jahr viele, viele schöne Dinge mir wünschen, nein, wir haben ein Ziel definiert und dieses Ziel gehen wir an und das Ziel wird jetzt abgearbeitet. Das ist der wesentliche Punkt, ich glaube, dass wir 2017 an einem sehr erfolgreichen Punkt stehen werden mit den Ziffern, die wir bis dorthin anstreben. Den langen 7er, lieber Gerald, lasse ich mir auch nicht in Geiselhaft nehmen, weil da haben wir es zu tun mit einer unglaublichen Entwicklung in diesem Bereich, mit einer 320 Million-Investition der Bundesimmobiliengesellschaft, ein neuer Universitätsstandort entsteht und es gibt ausführliche Untersuchungen, warum es notwendig ist, dort eine entsprechende Situation zu schaffen, wo verlängerte Straßenbahnzüge auch aneinander vorbeifahren können müssen, und ein Verkehrsfinanzierungsvertrag zwischen Bund, zwischen der KAGES beziehungsweise dem Klinikum, dem Land und der Stadt sind Grundlage dieser Investition dort. Ich glaube, wenn man eine Gesamtsicht präsentiert bekommt mit eindrucksvollen Ziffern, dann soll man nicht Einzelnes herauspicken, um sich dann sein Argumentationskonstrukt zu formen. Ich bedanke mich an dieser Stelle auch noch einmal für die großartige Arbeit, die da im Zusammenhang mit der Problematik Doppik hier gelungen ist, dass man das zusammengeführt hat und diesen konsolidierten Bericht vorgelegt hat. Danke (Applaus ÖVP). GR.in Bergmann: Ich möchte eigentlich reagieren auf die Diskussion, die jetzt stattgefunden hat und zwar es ist eigentlich schon auffällig, wenn wir jetzt, du hast es, Gerald, angesprochen, wegen der Gebühren. Ich kann mich noch erinnern auf die Diskussion, wie das Budget beschlossen wurde, wie wir zum Thema Gebührenerhöhungen uns geäußert haben, wie es immer wieder geheißen hat in den letzten Jahren, naja die Gebührenerhöhungen sind einfach notwendig, weil das kostet so viel. Und jetzt kommen wir auf der einen Seite drauf, dass es an und für sich diese Gebührenerhöhungen doch ausschließlich dazu oder der Mehrwert dieser Gebühren jetzt ausschließlich nur für die Budgetsanierung hergenommen wird und nicht tatsächlich für die Angelegenheiten, also für die sie eigentlich eingehoben werden. Und das, denke ich mir, das finde ich schon bedenklich (Applaus KPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ganz kurz noch, zunächst freut es mich besonders, dass die Arbeit der Finanzdirektion so geschätzt wird, nämlich das Zusammenführen von kameraler Rechnung mit Doppik etwas, was in ganz Österreich intensiv diskutiert wird. Wir haben es in den wichtigen Grundsätzen, in den wichtigen Kennziffern seit einigen Jahren und diesem Dank an die Finanzdirektion ist nichts hinzuzufügen. Ich freue mich ebenfalls darüber. Zweites möchte ich durchaus auch nicht anstehen, dem Gerhard Wohlfahrt zu danken und zwar einfach deshalb, weil er damit eben auch dazu steht, das Lob, das er ausgesprochen hat, trifft natürlich auch zu einem entsprechenden Teil die Grünen, denn wir haben die Budgetpolitik in der letzten Periode tatsächlich gemeinsam gemacht und wenn es auch bei vielen Einzelfragen durchaus unterschiedliche Positionen gegeben hat, die Grundlinie hat sicher gestimmt. Ich möchte gerne zu einzelnen Punkten noch etwas sagen. Erstens, für mich ist eben die freie Szene kein Randthema, liebe Frau Polz-Watzenig, das war der Grund, wieso wir angeboten haben, verlängern wir für diejenigen, die es am meisten benötigen, die Verträge und schließen wir mit diesen Drei-Jahres-Verträge ab, das war der Grund. Wurde nicht akzeptiert von euch. Für 2013 und 2014 sind alle Förderungen sozusagen genehmigungsfähig, alle, es geht nur um die Frage, was ist nach dem Jahr 2014, was ist ab 2015. Für die freie Szene, für die unter 100.000 hätten wir diese Verlängerung angeboten und für die anderen nicht. Es ist schon ein bisschen so, wie es gesagt wurde, Sie nehmen damit die Kleinen ein bisschen in Geiselhaft, um Druck auszuüben. Wir haben angeboten für diese Kleinen die dreijährigen Förderungsverträge abzuschließen. Zweitens, irgendwann, glaube ich, muss man einfach ein klares Wort sagen, die jetzigen drei Parteien, die Stabilitätspaktparteien, haben sozusagen keine inhaltlichen Vorstellungen, das ist doch gelinde gesagt wirklich ein bisschen ein Blödsinn, um das einmal ehrlich zu sagen. Es gibt ein Hochwasserschutzprogramm, das beschlossen ist, das fortgeführt wird, es gibt bei Schulen ein Programm, der Kollege Detlev Eisel-Eiselsberg hat es ausgeführt, es gibt beim Verkehr einen Finanzierungsvertrag mit der Holding, der bis zum Jahr 2017 ganz klare Investitionsvorstellungen hat, haben wir ja gemeinsam ausgearbeitet. Es gibt beim Wohnen die Zusage, dass wir diese 500 Gemeindewohnungen, Übertragungswohnbau, so wie in der letzten Periode gemacht haben und es gibt bei Soziales sehr, sehr viele gesetzliche Vorgaben, die wir ohnehin nicht bestimmen können. Also wir haben in vielen Bereichen ohnehin Programme, die weiterlaufen. Mir kommt es ein bisschen so vor, das ist schon irgendwie ein sehr, ich weiß nicht, die Position, wie ich sie nennen soll. Die Grünen lehnen sich zurück und sagen, ja liebe Leute, jetzt macht einmal, schaut einmal, was ihr inhaltlich bietet, wir werden es dann überlegen, sind wir dafür, gehen wir mit, sind wir nicht dafür, sind wir nicht dabei. Aus meiner Sicht habt ihr für die Kultur nichts Gutes getan, dass ihr den Stabilitätspakt nicht unterfertigt habt. Denn bei den inhaltlichen Diskussionen, die es jetzt gibt, ist von den Grünen und damit für die Kultur niemand explizit dabei, das ist meine Meinung dazu und ich denke, dass es eine sehr gute Geschichte gewesen wäre, wenn die Grünen da tatsächlich mitgegangen wären. Dass es aus parteipolitischen Gründen möglicherweise nicht so gut euch angestanden hätte, da mitzugehen, kann ich verstehen, für die Kultur, glaube ich, ist da nichts Gutes gemacht worden (Applaus ÖVP). Ich möchte an dieser Stelle den Stabilitätspakt nochmals ganz kurz verteidigen, weil es hier eben auch in Ergänzung, inhaltlich wissen wir nicht, wohin es geht, habe ich jetzt ausgeführt, dass da sehr vieles klar ist und ihr habt nur sozusagen den Budgetpfad zusammengebracht. Ich denke, dass in einer Zeit wie dieser, bei diesen unsicheren konjunkturellen Auswirkungen und zweitens zum ersten Mal bei einer Zusammenarbeit von drei Parteien, also von mehr als zwei Parteien, es schon sehr wichtig ist, am Anfang zunächst einmal zu sagen, halt, unser Budgetpfad und unsere Budgetentwicklung geht in die und die Richtung. Ich glaube, dass damit sehr viel gelungen ist, da ist insgesamt sehr viel gelungen und ich hoffe auch, dass wir ihn tatsächlich einhalten, bisher spricht alles dafür. Abgesehen davon, dass beim Stabilitätspakt zum Beispiel auch das Stadtentwicklungskonzept mit dabei ist und sich damit die drei Paktpartner sehr klar für diesen Stabilitätspakt entschlossen haben. Eine letzte Geschichte, das kann ich einfach nicht so stehen lassen, das betrifft die Gebühren, Frau Bergmann. Das ist eben der Unterschied zwischen Kameralistik und Doppik. Kameral ist einfach Einnahmen, Ausgaben, die Einnahmen übersteigen die Ausgaben, also haben wir einen Einnahmenüberschuss, ja soweit so gut. Aber in der Doppik in der Berechnung, wo es eben nicht um Einnahmen und Ausgaben geht, sondern um Aufwendungen geht, wird eben berücksichtigt, dass man vorsorgen muss für Pensionen etwa, dass man bei Investitionen Abschreibungen in die Rechnung hineinnehmen muss und wenn das gemacht wird und dann gegenübersteht, wie die Einnahmen, Erträge sind, dann sehen wir, dass wir derzeit zwar einen leichten Überschuss haben, aber dass wir im Laufe der letzten zehn Jahre nach wie vor unter der Kostendeckung sind. Darf ich das wiederholen? Unter der Kostendeckung, und das können wir einfach nicht wegdiskutieren, aus diesem Grunde ist, glaube ich, auch sehr wichtig, dass wir sagen, wir müssen eben auch bei den Gebühren zumindest für eine Werterhaltung sorgen, indem wir eben eine Valorisierung nach dem Verbraucherpreisindex ansetzen und wenn jemand sagt, es gibt einen Überschuss, dann hat er Recht selbstverständlich, aber das ist halt in der Einnahmen-/Ausgabenbetrachtung. Der hilft uns in diesem Fall nicht allzu viel, weil man dafür vorsorgen muss. Insgesamt, denke ich, sind wir auf einem Weg, der jedenfalls bis jetzt ganz eindeutig dem Plan und den Erwartungen entspricht, der uns in der Zukunft sicherlich sehr viel Ausgabendisziplin abfordern wird. Vielleicht nur eine kurze Antwort an den Kollegen Haßler, es geht nicht, einfach zu sagen, beim Personal, wir müssen runter, sondern es geht natürlich darum, klug zu überlegen, was können wir tun. Ich glaube, das letzte Beispiel, das wir gehabt haben bei der Lebensmittelkontrolle, war in diesem Fall ein sehr gutes Beispiel. Es ist ein Personalbedarf angegeben worden. Der Magistratsdirektor hat mit seiner Reformtruppe die Situation beleuchtet, es wurden organisatorische Verbesserungen vorgeschlagen und wir konnten jedenfalls einen großen Teil der Personalwünsche, die hier und jetzt entstanden sind, nicht auflösen, aber wir müssen sie jedenfalls nicht befriedigen, kommen insgesamt mit einem niedrigen Personalaufwand bei der Lebensmittelkontrolle durch, einfach durch organisatorische Verbesserungen und nicht durch Leistungseinbußen. Also insofern wird das sicherlich ein Thema für die nächste Zeit sein. Danke (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt 6) wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ) angenommen. Der Tagesordnungspunkt 12) wurde einstimmig angenommen. Berichterstatterin: GR.in Bergmann 4) A 8-22996/2006-38 Umfassende Sanierung der Wohnhäuser Schönaugasse 116, 118 Darlehensaufnahme in der Höhe von € 1.222.394,00 beim Land Steiermark GR.in Bergmann: In diesem Stück geht es um die umfassende Sanierung der Wohnhäuser in der Schönaugasse 116 und 118. Derzeit findet eine umfassende Sanierung dieser beiden Wohnhäuser statt. Die Gesamtkosten für die Sanierung werden rund 1.222.000 Euro betragen. Für diese Sanierung wurde beim Land Steiermark wieder um Wohnbaufördermittel angesucht, um ein Darlehen. Das Land Steiermark hat dieses nun gewährt, ein Darlehen von eben diesen 1,222.000 Euro mit einer Verzinsung von 0,5 % per anno und einer Laufzeit von 25 Jahren. Die Stadt Graz verpflichtet sich in diesem Zusammenhang zur Verpfändung der nachstehend aufgelisteten Miteigentumsanteile dieser Liegenschaften und es wurde auch ein Veräußerungsverbot eingeräumt. Ich bitte um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 3 lit c des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, mit der erforderlichen erhöhten Mehrheit beschließen: Die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von €1.222.394,00 auf Basis der Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 und der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz wird zu den Bedingungen des beiliegenden Schuldscheines und der beiliegenden Förderungszusicherung, die integrierende Bestandteile dieses Beschlusses bilden, genehmigt. Zur Sicherstellung des Betrages von € 1.222.394,00 samt 0,5 % p.a. Zinsen, 5,5 % Verzugs- bzw. Zinseszinsen und der Kaution in der Höhe von € 122.239,40 verpflichtet sich die Stadt Graz gemäß Schuldschein zur Verpfändung von nachstehend aufgelisteten Miteigentumsanteilen der Liegenschaft EZ 2056, Grundbuch 63106 Jakomini, Gerichtsbezirk Graz-Ost, sowie zur Einräumung eines Veräußerungsverbotes. Anteil: 35/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 3, Schönaugasse 118 untrennbar verbunden ist Anteil: 30/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 1, Schönaugasse 116 untrennbar verbunden ist Anteil: 35/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 2, Schönaugasse 116 untrennbar verbunden ist Anteil: 39/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 3, Schönaugasse 116 untrennbar verbunden ist Anteil: 30/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 4, Schönaugasse 116 untrennbar verbunden ist Anteil: 29/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 5, Schönaugasse 116 untrennbar verbunden ist Anteil: 36/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 6, Schönaugasse 116 untrennbar verbunden ist Anteil: 40/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 7, Schönaugasse 116 untrennbar verbunden ist Anteil: 30/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 8, Schönaugasse 116 untrennbar verbunden ist Anteil: 29/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 9, Schönaugasse 116 untrennbar verbunden ist Anteil: 36/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 10, Schönaugasse 116 untrennbar verbunden ist Anteil: 40/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 11, Schönaugasse 116 untrennbar verbunden ist Anteil: 31/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 12, Schönaugasse 116 untrennbar verbunden ist Anteil 28/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 13, Schönaugasse 116 untrennbar verbunden ist Anteil: 35/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 14, Schönaugasse 116 untrennbar verbunden ist Anteil: 38/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 15, Schönaugasse 116 untrennbar verbunden ist Anteil: 30/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 64, Schönaugasse 116 untrennbar verbunden ist Anteil: 28/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 1, Schönaugasse 118 untrennbar verbunden ist Anteil: 35/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 2, Schönaugasse 118 untrennbar verbunden ist Anteil: 28/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 4, Schönaugasse 118 untrennbar verbunden ist Anteil: 29/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 5, Schönaugasse 118 untrennbar verbunden ist Anteil: 36/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 6, Schönaugasse 118 untrennbar verbunden ist Anteil: 36/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 7, Schönaugasse 118 untrennbar verbunden ist Anteil: 36/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 10, Schönaugasse 118 untrennbar verbunden ist Anteil: 36/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 11, Schönaugasse 118 untrennbar verbunden ist Anteil: 29/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 12, Schönaugasse 118 untrennbar verbunden ist Anteil: 28/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 13, Schönaugasse 118 untrennbar verbunden ist Anteil: 35/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 14, Schönaugasse 118 untrennbar verbunden ist Anteil: 35/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 15, Schönaugasse 118 untrennbar verbunden ist Anteil: 28/2037, Stadt Graz, mit denen Wohnungseigentum an W 16, Schönaugasse 118 untrennbar verbunden ist Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen (45 : 0). Berichterstatter: GR. Dr. Piffl-Percevic NT 20) A 10/BD-010010/2011-64 Smart City Project Vereinbarung Stadt Graz – Grundeigentümer 9) A 14-018683/2013-25 3.21 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz 21. Änderung 2013 Beschluss GR. Dr. Piffl-Percevic: Frau Vorsitzende, hoher Gemeinderat! Der Raumordnungsausschuss hat heute unter anderem auch zwei Stücke, zwei wichtige Stücke, zur Beschlussfassung gehabt, die ich kurz vortragen möchte. Es geht um die Entwicklung des sogenannten Stadtteils Graz Mitte, hat noch das Attribut Smart City mittlerweile inhaltlich dazubekommen, weil es geht hier tatsächlich um die nachhaltige Entwicklung eines ganzen Stadtteiles als Leitprojekt im Sinne des schonenden Umgangs mit Energie und der Umwelt und insgesamt eine höhere Qualität in der Nutzung unserer städtischen Flächen. Es handelt sich, ich mache, wie gesagt, die Berichterstattung zu den beiden Stücken gemeinsam, da geht es um einen Vertrag und um die Änderung des Flächenwidmungsplanes. Ich werde zu den anderen Stücken, die darin enthalten sind, nämlich insgesamt acht Flächenwidmungsplanänderungen, dann noch im Anhang berichten. Ich beziehe mich jetzt auf diese Smart City. Es geht um eine Fläche von insgesamt dort 12,8 Hektar sozusagen im Umfeld der List-Halle, östlich und westlich der Waagner-Biro-Straße. Das ist das Areal, das uns in Hinkunft noch intensiver beschäftigen wird. Heute steht auf der Tagesordnung eine Teilfläche, diese 12,8 Hektar östlich der Waagner-Biro-Straße, also unmittelbar nördlich von der List-Halle bis hin zur Peter-Tunner-Gasse. Und hier enthält das Stadtentwicklungskonzept, das wir schon bereits beschlossen haben, 4.0, natürlich die oberste Leitlinie, von der wir uns in keinem Punkt entfernen dürfen. Wichtig, 4.0 Stadtentwicklungskonzept wird bedingungslos eingehalten. Es geht in diesem Stadtentwicklungskonzept, wissen wir, ist ja auch zum Beispiel der Parameter der Bebauungsdichte, parzellenscharf festgehalten, dort steht 0,5 bis 2,0 Bebauungsdichte. Wir haben hier ein Gebiet vor uns, das eines der wenigen, aber, glaube ich, intelligent rechtlich behandelt in der Form, dass wir bisher Gewerbe-, Industriegebiet haben, wir haben dort die Industriebrache von Waagner-Biro und das wurde überlagert in der Ausweisung mit Bezirks- und Stadtteilzentrum, also das ermöglicht Kerngebiet, Wohnen und dergleichen. Wir stehen jetzt, heute vor dem Schritt, das endgültig in Richtung Wohnen, Kerngebiet und Bezirkszentrum sozusagen hinüberzuführen, von diesen zwei Möglichkeiten, die eine sozusagen, die Weiche zu stellen, damit hier zu 60 % ein Wohngebiet wird von dieser Fläche, zu 20 % Handel-, Gewerbe- und Büronutzung ermöglicht wird und zu 20 % sozusagen die Infrastruktur mit Parken und dergleichen. Richtig ist, dass wir 1,6 Hektar von den Grundstückseigentümern für die Verkehrs- und Infrastrukturflächen kostenlos und nicht nur kostenlos übereignet bekommen, sondern bereits mit der hergestellten Infrastruktur übereignet bekommen. Es ist das ein Gegenwert von fünf Millionen Euro, den wir uns sozusagen an Investment ersparen, Fläche plus Infrastruktur. Da es ein sehr ehrgeiziges Vorhaben ist, hier unmittelbar entlang der Südbahn, entlang des Bahnhofes bedarf es auch neuer Wege rechtlicher Natur, in dem wir uns für unsere Zielvorstellungen, die wir ja in viel detaillierten Punkten uns erwarten, auch einen Vertrag mit den Grundstückseigentümern abschließen wollen. Dieser Vertrag liegt als erstes zur Beschlussfassung vorliegendes Stück uns 20) vor. Er ist gestern im Ausschuss intensiv behandelt worden und heute Nacht noch intensiv von den Vertragspartnern inklusive unserer Beamtenschaft, ein herzlicher Dank dafür, der Herr Baudirektor ist auch hier, und auch der Leiter der Planungsabteilung Dipl.-Ing. Inninger samt MitarbeiterInnen waren hier heftig involviert, auch mit Zuhilfenahme eines externen Fachmannes, das ist der Herr Prof. Georg Eisenberger gewesen. Wir legen in diesem Vertrag unsere Zielvorstellungen, Flächenmix, Abtretung der Flächen fest bis hin zu den Kosten über die Vergebührung und die Vermessungskosten, um genau ein Produkt zu haben, zu dem wir uns bekennen können, und zwar jetzt schon fest, wo es um den Flächenwidmungsplan geht. Die ganze Entwicklung dieses Gebietes, auch ein Punkt, wird nur nach weiteren Architekturwettbewerben vorzunehmen sein, das mündet dann in den Bebauungsplan, der uns zwischenberichtet werden wird, das haben wir heute auch festgelegt im Ausschuss und dann, wenn das Prozedere erfolgt ist, auch in diesen Gemeinderat kommt, ausdrücklich festhalten, dass daher auch die Bebauungsdichte, die bis 2,4 plus/minus als möglich erachtet wird, entsprechend den gesetzlichen und verordnungsmäßigen Bestimmungen, dass die nur dann ausgeschöpft werden kann, das haben wir in der Hand, wenn auch die vertraglich festgelegten Bedingungen auf Punkt und Strich eingehalten werden. Ich möchte auch darüber hinaus festhalten, dass wir den Beschluss dann als zweiten Beschluss über den Flächenwidmungsplan unter einem Vorbehalt von zwei Punkten beschließen werden, weil es noch ein Attest des Umweltbundesamtes vorzulegen gilt wegen der Bodenkontaminationen und auch noch wegen der grundbücherlichen Situation, weil hier eine Übertragung von einem Obereigentümer an den Untereigentümer stattfinden soll, mit dem dann der Vertrag zu schließen ist. Wenn das alles so erfolgt dann und alle Bedingungen eingehalten werden, dann wird der Vertrag erfüllbar und wenn wir diese Fläche, die wir uns erwarten als Wohnfläche, ich wiederhole Bürofläche und Wohnfläche, beide Funktonen sind in diesem Gebiet vorgesehen, und wenn wir das erfüllen können, wird es auch einen Topf, ähnlich wie bei Reininghaus, geben, der mit Erlösen, die genau festgelegt sind, zu speisen ist, um Ausgaben, wie die die besonders im Nachhaltigkeitsbereich liegen und in diesem Smart City beinhalten, auch entsprechend finanzieren zu können. Es soll dort ein Wissenschaftsturm, ein Auftriebskraftwerk und, und, und errichtet werden. Ich möchte mich nochmals bedanken bei allen, die diese Stücke intensiv vorbereitet haben. So weit zum Stück Smart City (Applaus ÖVP). In dem Stück 3.21 Flächenwidmungsplan sind noch sieben weitere Flächenwidmungsplanänderungen, die teilweise schon den Gemeinderat beschäftigt haben und auch den Ausschuss. Ich darf gleich sagen, dass es hier auch in einigen Punkten keine Einstimmigkeit gibt, was noch zu erwähnen sein wird, aber gerade, was die Smart City betrifft, war im Ausschuss bis auf eine Stimme Einstimmigkeit und es wird mir signalisiert, dass wir heute von allen Fraktionen die Zustimmung erhalten können. Darum ersuche ich auch nochmals. Die weiteren Punkte des 3.21 Flächenwidmungsplans sind ein Aufschließungsgebiet Neuseiersbergstraße, noch einmal Müllgangweg Erschließungsstraße, weitere Deckplankorrekturen, das Bootshaus an der Mur, Stützpunkt Gewässeraufsicht, Kleingartenanlage Salfeldstraße, wieder St. Leonhard, Bebauungsplanpflicht, Deckplan 1, und in der Köstenbaumgasse. Der letzte Punkt, ich wiederhole, ist der 3.21 Änderungsvorschlag für das Gebiet Graz Mitte Smart City. Wir haben vorgesehen, dass wir hier in der Reihenfolge zuerst über den Vertrag abstimmen, der den Bürgermeister ermächtigt, diesen Vertrag mit den zwei Liegenschaftseigentümern im Wesentlichen, das ist Abis für Raiffeisen und das ist die Timo, das ist die Raiffeisengesellschaft und der AVL List beziehungsweise der Abis abzuschließen. Ich ersuche daher, zuerst über den Vertrag Stück 20) abzustimmen und danach über den 3.21 mit insgesamt acht Punkten. Danke für eure Aufmerksamkeit (Applaus ÖVP). Zu Punkt 20): Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung und des Ausschusses für Verkehr den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird ermächtigt, die vorliegende zivilrechtliche Vereinbarung „Smart City Projekt – Graz Mitte“ zu unterfertigen. 2. Die Stadt Graz und die Grundeigentümer kommen überein, dass dem Smart City Projekt weiterhin hohe Priorität eingeräumt wird. Die Umsetzung der zukunftsfähigen Projektteile ist ein gemeinsames Anliegen und wird durch abgestimmte Verwertungs- und Marketingmaßnahmen begleitet. Zu Punkt 9): Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz möge beschließen: 1. Den 3.21 Flächenwidmungsplan – 21. Änderung 2013 der Landeshauptstadt Graz gemäß den in der Verordnung, der graphischen Darstellung und dem Erläuterungsbericht angegebenen 8 Punkten, 2. die Einwendungserledigung im Sinne dieses Gemeinderatsberichtes. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 15.55 Uhr den Vorsitz. GR. Dreisiebner: Vielen Dank für die ausführliche Berichterstattung, Peter. Zuallererst möchte ich anführen, wir werden beinahe allen Änderungspunkten Flächenwidmungsplanänderung 21 zustimmen und sind nur beim Punkt 3, das ist Bootshaus an der Mur und Gewässeraufsicht Ruderklub Murfelderstraße, einer anderen Ansicht. Das ist im Ausschuss so vorangemeldet und ersuchen, den Punkt 3 gesondert abzustimmen, den Rest gerne im Paket. Also von der Flächenwidmungsplanänderung von den vorhandenen Punkten nur den Punkt 3 gesondert. Zu Smart City und dem Vertrag, den die Stadt Graz wirklich bis spät in die Nacht und quasi bis zur letzten Minute erarbeitet hat, mag ich feststellen, dass Smart City natürlich auch für uns Grünen ein positiv aufgesetztes Projekt ist, das den Anspruch moderner Stadtentwicklung, heutiger Stadtentwicklung, weitestgehend erfüllt auf Basis dessen, was beabsichtigt ist und hoffentlich auch zur Umsetzung gelangt. Es ist dieser Vertrag, glaube ich, noch ein Stückchen weiter gehend und für uns noch vorteilhafter als es etwa der Reininghausvertrag war, wo ja schon Ähnliches passiert ist, hier erscheint mir die Verpflichtung, die Vertragspartner, die Investoren und Eigentümer übernehmen, noch ein Stückchen weiter gehend. Was für uns auch ein sehr positiver Zugang ist im Vergleich zu den üblichen Herangehensweisen bei Bebauungsplanungen, wo der Flächenwidmungsplan eine gewisse Dichte aussagt, hier wären es 2,0 und dann im Bebauungsplan eine etwas höhere Dicht, hier im Vertrag ist einmal die 2,4 drinnen, zirka 2,4. Das wird natürlich begründet in Bebauungsplanauflagen… bei den BürgerInnen, AnrainerInnen etc. Hier kann man schon vorab auf Basis von Erfordernissen und von Vereinbarungen sagen, dass es diese Überschreitung geben könnte und zwar genau bis zum Punkt 2,4, wenn alle Vertragspunkte, ich sage jetzt einmal, Klammer auf (weitestgehend) Klammer zu, eingehalten werden. Das ist für mich ein guter, wichtiger Schritt auch im Umgang in der Kommunikation zur Öffentlichkeit zu den BürgerInnen und ich würde mir wünschen, wenn man das hinkünftig auch im Rahmen von zumindest wichtigen Bebauungsplänen auch in der dann geeigneten kleineren Form in Aussicht nehmen könnte. Also wir stimmen zu, ersuchen nur bei der Flächenwidmungsplanänderung um gesonderte Abstimmung unter Punkt 3 (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Hoher Gemeinderat! Ein paar Worte auch von meiner Seite. Ich möchte mich einmal auch öffentlich bedanken bei allen Projektpartnern, die wir hier haben, das waren ganz, ganz schwierige und zähe Verhandlungen. Sie waren aber doch, auch vor allem jetzt zum Schluss, schon sehr stark von dem Geist getragen, den wir brauchen, ein so ein Herzeigeprojekt und eine solche Modellregion in Österreich überhaupt zu verwirklichen. Und im Besonderen auch ein Dankeschön an den Herrn Baudirektor, ein Riesen-Dankeschön auch an Bernhard Inninger als Abteilungsvorstand und allen Damen und Herren, die da mitgearbeitet haben. Allein gestern sind, glaube ich, noch über zehn Stunden wirklich intensivst verhandelt worden und das ist, glaube ich, einmal auch ein Dankeschön in Form eines Applauses wert (allgemeiner Applaus). Der Herr Baudirektor sitzt da. Das, was wir hier gemacht haben, und Herr Gemeinderat Dreisiebner hat es gerade angesprochen, normalerweise haben wir solche Vereinbarungen, wo es schon ins Detail geht, wo wir privatrechtliche Vereinbarungen schließen, noch gar nicht allzu oft gehabt hier im Gemeinderatssaal. Wenn wir sie gehabt haben, haben wir sie meistens beim Bebauungsplan und die Besonderheit ist, dass wir diesmal schon beim Flächenwidmungsplan darauf aufmerksam machen, dass eine Dichteüberschreitung ja möglich ist, aber eben nur unter gewissen Gesichtspunkten unter Einhaltung vor allem dieser Aufteilung der Flächen. Er unterscheidet sich schon intensiv auch von dem, was wir bei Reininghaus gemacht haben. Dort haben wir mit dem Grundeigentümer eigentlich vereinbart, dass er uns im Vorfeld rund 150.000 Quadratmeter Flächen abtritt und dass es auch eine zusätzliche Abgabe geben wird pro Bruttogeschossfläche, damit wir Infrastruktur leisten können. In diesem Fall haben wir sehr, sehr deutlich einen anderen Weg gewählt, weil wir auch zu Freiflächen kommen wollen, aber diese Freiflächen zählen halt nicht mehr zur Dichte. Und wenn man das nachrechnen, wünschen wir uns halt alle, dass es dann gelingt im richtigen Mix 20 % Verkehr, 20 % Gewerbe, Handel was auch immer, Unternehmen und 60 % Wohnen, das sich das ausgeht. Besonders stolz bin ich ja, wenn wir das jetzt beschließen können, dass wir damit auch relativ rasch in die Umsetzung kommen können, das möge uns gelingen, dann, glaube ich, dass die Stadt Graz auch touristisch aber auch vom Ruf als Architekturstadt, vor allem auch in Richtung Green Technology neue Arten der Mobilität einfach die Nase vorne haben wird und sehr viele Menschen daher kommen werden und sich das anschauen werden. Da wird noch viel Arbeit dahinter stecken, wir werden dieses Stück in diesem Gemeinderat auch noch einmal dann haben, wenn es um die Bebauungspläne oder um den Bebauungsplan geht, ich nehme an, das wird uns auch ganz schön fordern, aber wir haben jetzt vorgesorgt, dass jeder Vertragspartner, auch die Stadt Graz, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, die dort in der Nähe wohnen, wissen, was da passieren wird und ich freue mich, wenn man das jetzt auch da so einstimmig dann beschließen sollen (Applaus ÖVP). GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Damen und Herren! Eben mein Kollege Christoph Hötzl hat die Festspiele schon gehabt. Als Planungssprecher darf ich noch kurz zu Smart City die Stellungnahme der Freiheitlichen abgeben. Wie gesagt, auch von uns natürlich die Zustimmung zum gesamten Paket Änderung Flächenwidmung, aber das Hauptstück trifft eben die Smart City. Gutes Projekt, hier fließen auch EU-Gelder in Teilbereichen herein, einmal was Gutes, wenn auch von der EU einmal aus dieser Richtung einmal was Gutes kommt. Das ist ja gerade für Freiheitliche nicht immer der Fall, wir kritisieren oft genug die EU, in dem Punkt helfen sie uns. Eckpunkte sind schon ausgeführt worden vom Ausschussvorsitzenden der Planung, von Piffl-Percevic, es ist ein ambitioniertes Projekt, wir haben auch im Ausschuss gehört, hier können bis zu 1000 Wohnungen entstehen, das wird uns natürlich auch im Verkehrsbereich, und das trifft ja dann auch momentan uns Freiheitliche, uns vor Herausforderungen stellen. Also hier müssen wir auch gemeinsam dann dafür sorgen, dass Gelder zur Verfügung stehen, es wird in Zukunft ja angedacht, dass dort dann die Linie 3 in weiterer Folge verlängert wird, wenn entsprechend bebaut ist und die Notwendigkeit besteht. Beim Dank darf ich mich anschließen, Stadtbaudirektor federführend, alle Abteilungen, Stadtplanung, Verkehrsplanung und wir sind auch guter Hoffnung, dass das ein gutes Projekt wird (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Jetzt darf ich auch zum Abschluss Ihrer Wortmeldung wieder ein Hölzl aufnehmen, dass Sie mir zugespielt haben. Sie haben gerade über die Europäische Union gesprochen, da möchte ich anmerken und da würde ich auch bitten, dass die Fraktion genauer hinschaut, das was in der Landeshauptstadt Graz durch EU-Projekte gelungen ist im Sozialbereich, im Wirtschaftsbereich, im Stadtentwicklungsbereich, im Jugendbeschäftigungsbereich, im Verkehrsbereich sollte man sich in Summe einmal anschauen, dann wird man draufkommen, wenn man nicht nur über ein Thema spricht, dass die EU sehr, sehr vielfältig mitgeholfen hat, dass Stadtentwicklung wirklich bei uns gelungen ist. Und jetzt sage ich nur Elmas, Urban und viele, viele Projekte, die wir gemacht haben, damit es im Grazer Westen jetzt auch zum Thema Integration dorthin kommt, wo wir eigentlich hin müssen, dass sich im Stadtgebiet in allen Bezirken die Menschen wohlfühlen, das möchte ich da noch anmerken und es wäre schön, wenn Herr Hahn, mit dem wir es schon besichtigt haben, dann aus dem nächste Fördertopf von 2014 bis 2020 auch für Smart City, für Reininghaus auch dann viel übrig hätte, wird auch von der Unterstützung des Landes wieder abhängen, weil die EU-Fördermittel werden leider nicht, wie es früher der Fall war, unmittelbar zu den Städten gehen, was ich sehr bedauere, aber auch verstehen muss, wenn der Föderalismus in diesem Europa nur in Österreich, Deutschland und der Schweiz ausgeprägt ist, dass das auf der EU-Ebene kaum umzusetzen war. Wir werden ein paar Mittel für den städtischen Bereich haben, aber wir werden das Geld immer über das Land kriegen und da bitte ich dann auch immer wieder alle Gemeinderatsmitglieder, alle Stadtsenatsmitglieder, dass wir auch dafür werben, auch dafür Lobbying im Land Steiermark bei den Verantwortlichen machen, dass diese Gelder auch Graz zur Verfügung stehen. Wir brauchen sie besonders dringend, weil wir diese enormen Wachstumszahlen haben und auch wirklich viel investieren müssen in die Infrastruktur (Applaus ÖVP). GR. Eber: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir haben im Ausschuss zugestimmt und werden auch jetzt im Gemeinderat diesem Stück zustimmen, Smart City. Im Unterschied zu meinem Vorredner beispielsweise haben wir aber nicht selbstverständlich zugestimmt, sondern haben uns schon sehr kritisch mit der ganzen Sachlage beschäftigt. Zunächst zum Vertrag mit den Liegenschaftseigentümern, da kann und muss ich sagen, also das ist wirklich ein aus Sicht der Stadt sehr guter und, ich möchte fast sagen, vorbildlicher Vertrag und auch von meiner oder von unserer Seite hier an alle Beteiligten besten Dank für diese Bemühungen. Was jetzt inhaltlich Smart City anbelangt, beim Flächenwidmungsplan hat es bei uns natürlich schon auch kritische Stimmen gegeben. Also beispielsweise war die Verkehrsproblematik, die ist ja bei Einwendungen immer wieder aufgetaucht, durchaus ein Thema und es ist, auch wenn man natürlich sich bemüht, diesen Stadtteil möglichst „verkehrsfrei“, unter Anführungszeichen, zu halten, so wird natürlich das anhand von tausend neuen Wohnungen, anhand von neuen Büro- und Geschäftsflächen es natürlich so sein, dass da eine bestimmte Verkehrsproblematik einfach auftauchen wird und der müssen wir uns sozusagen offenen Auges auch stellen. Zweite Problematik, die wir im Ausschuss ja auch sehr umfassend diskutiert haben, das ist die der Baudichte in diesem Gebiet. Da kann ich persönlich sagen, ich habe mit einer Dichte von 2,4, wie wir es jetzt ja vorgesehen haben, oder im Flächenwidmungsplan beschließen wir jetzt einmal 2,0, mit dieser Vereinbarung werden wir dann in der Bebauungsplanung auf rund 2,4 gehen. Ich halte das, und es geht ja auch zurück auf einen Vorschlag von der Baudirektion und von der Stadtplanung, für sehr vernünftig, dass man nicht von Anfang an gesagt hat, wir gestehen 2,5 zu, sondern schränken uns jetzt auf 2,0 und im Zuge der Verhandlungen kann man es auf 2,4 dann sozusagen wieder erhöhen, ist eine sehr gute Vorgangsweise. Man muss natürlich auch konkret bei der Bebauungsplanung aufpassen, sage ich jetzt einmal, wie die konkrete Umsetzung dann auch ausschauen wird, vor allem auch, weil ja, wer das Stück gelesen hat oder sich ein bisschen mehr damit beschäftigt hat, hat das ja gesehen, weil wir es dort zu tun haben mit einem kontaminierten Boden und von da her die Unterbringung der Pkw in Form von Hochgaragen erfolgen soll und wird und wie diese dann konkret aussieht, also da muss man im Zuge der Wettbewerbe, die da stattfinden werden, und der Bebauungsplanung aufpassen, sage ich einmal. Und für uns ein wichtiger Punkt natürlich immer ist das Thema Wohnen. 1000 neue Wohnungen hört sich natürlich einmal sehr positiv an und ist es auch, aber es geht natürlich auch darum, Wohnraum zu schaffen für Menschen, die über ein nicht so gutes Einkommen verfügen und von da her sehe ich es auch als sehr positiv an, dass die ÖVP ihre Zustimmung quasi gegeben hat, dass man schauen wird, dass dann in der weiteren Entwicklung dann, was die zweite Phase anbelangt, dass dort tatsächlich bei der geplanten Schule auch neue Gemeindewohnungen entstehen. Dankesehr (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Auch da möchte ich gleich dazusagen, dass wir den Bogen über alle Fraktionen, wenn ich so sagen darf, gespannt haben. Wir haben gerne zugesagt und ich kann das auch namens der anderen Fraktionen sagen, dass wir ja gewillt waren von Anfang an, dass dort auch dem sozialen Wohnbau Rechnung getragen werden soll. Wir haben die Möglichkeit mit dem Grundstück vis a vis von der List-Halle einen Schritt zu tun, allerdings haben wir auch das Thema Schule noch mitzunehmen und mitzubehandeln. Es soll auf alle Fälle so sein, geht es sich auf diesem Grundstück aus, ist es ok, geht es sich nicht aus, werden wir halt wieder über eine Flächenbevorratung oder Anmietung auch in anderen Bereichen reden müssen. Aber auf alle Fälle habe ich von allen Fraktionen immer wieder signalisiert bekommen, selbstverständlich soll der übertragene Wohnbau in Richtung Gemeindewohnungen dort gelegt werden und das haben wir euch auch gerne noch einmal bestätigt (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt 20) wurde mit Mehrheit (gegen Piratenpartei) angenommen. Der Punkt 3 des Tagesordnungspunktes 9 wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen. Die Punkte 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 des Tagesordnungspunktes 9 wurden einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dr. Wohlfahrt 10) StRH-034836/2013 Verkehrserschließung Reininghaus GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Gemeinderat! Wir haben hier wieder den Sonderfall einer nachträglichen Projektkontrolle. Die meisten werden sich erinnern können, wir haben vor dem Sommer noch sechseinhalb Millionen, wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe, freigegeben für die Erschließung, für die Grobplanung, für die Feinplanung, Entschuldigung, für die genauere Planung der Verkehrserschließungsprojekte in Reininghaus. Es geht hier um die Planungskosten, es geht noch nicht um die Durchführung und dieser Beschluss, sechseinhalb Millionen, in die Planung zu stecken, unterliegt natürlich der Projektkontrolle durch den Stadtrechnungshof. Es sind genau 6,5 Millionen inklusive Umsatzsteuer und der Rechnungshof hat das alles für sinnvoll, nachvollziehbar und gut befunden, empfiehlt, das zu machen, was wir eh schon beschlossen haben, aber es ist wichtig, dass man, wenn das aus zeitlichen Gründen nicht rechtzeitig funktionieren kann, dass man das dann im Nachhinein noch anschaut. In dem Fall alles bestens, der Rechnungshof und der Kontrollausschuss empfehlen, dieses Projekt umzusetzen, ein Teil davon wurde inzwischen weitergeleitet an die Holding, die Dreier-Planung ist ja auch da drinnen, aber es geht halt um die komplette Verkehrserschließung Reininghaus. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht, sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Abs. 5 Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Hohensinner 11) StRH-041906/2012 Subventionen und Sponsoring im Haus Graz GR. Hohensinner: Werter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat! Mein Prüfantrag beschäftigt sich mit der Prüfung der Subventionen sowie des Sponsorings im Haus Graz und in der Stadt Graz. Die Ableitungen basieren auf einer Querschnittsprüfung. Es wurden aber auch einige Stichproben durchgeführt, einige Abwicklungen, da haben wir auch dazu im letzten Gemeinderat ausführlich diskutiert. Aus der Prüfung der städtischen Bereiche hat der Rechnungshof 30 Empfehlungen ausgesprochen, positiv wurde der jährliche Subventionsbericht hervorgehoben. Es wurde auch angeregt, dass man diesen Subventionsbericht auch im Internet veröffentlicht. Eine weitere Empfehlung ist, einen jährlichen Transferleistungsbericht zu erstellen. Der Rechnungshof zog den Schluss, dass die Stadt Graz bereits wichtige Reformschritte umgesetzt und sich zu einer wirkungs- und ergebnisorientierten Steuerung bekannt hat. Die Initiativen des Sozial-, des Stadtschul- und des Kulturamtes wurden gelobt. Aus der Prüfung der Holding wurden 22 Empfehlungen formuliert. Sehr gelobt wurde, dass die Holding in Richtung standardisierte Abläufe einiges bereits gemacht hat. Sehr positiv wurde auch die Vorgehensweise gelobt, Fehler nicht nur zu beheben, sondern auch am System zu arbeiten, damit diese Fehler nicht noch einmal auftreten. Empfohlen wurde eine Reihe von Punkten, wie die bestehenden Richtlinien, weiterzuentwickeln, die Öffentlichkeit über die Ausrichtung des Sponsorings zu informieren, erwartete Gegenleistungen des Sponsorings festzuschreiben und die Zielerreichung zu dokumentieren. Der Kontrollausschuss hat dazu mehrere Sitzungen abgehalten, einige Punkte wurden bereits auch schon umgesetzt und der Kontrollausschuss hat bereits mehrheitlich, also wirklich breit mehrheitlich, den Bericht zur Kenntnis genommen und schlägt dem Gemeinderat außerdem vor, die noch offenen Punkte von der Klubobleutekonferenz weiterbegleiten zu lassen. Bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Kontrollausschusses den Antrag, der Gemeinderat möge den gegenständlichen Bericht sowie die Stellungnahme des Kontrollausschusses gemäß § 67a Statut der Landeshauptstadt Graz zur Kenntnis nehmen. GR. Dr. Wohlfahrt: Kurt Hohensinner hat eh schon darauf hingewiesen, er wurde mehrheitlich beschlossen. Das liegt nicht daran, dass diese Empfehlungen nicht einwandfrei sind, das sind ganz wichtige Empfehlungen, die der Rechnungshof hier vorgebracht hat, noch dazu in sehr sensiblem Bereich. Subvention, Sponsoring in politischem Bereich, auch in politnahen Bereich durch die Holding ist natürlich ein wichtiges Thema, wo man genau hinschauen muss. Ich glaube, gerade deswegen sollten wir uns überlegen, was tun wir mit diesen Empfehlungen? Man kann jetzt zu den Empfehlungen sagen, ja, ja, passt schon und ablegen oder man kann sagen, wir nehmen die Empfehlungen sehr ernst und wir beschließen sie auch im Gemeinderat, was natürlich schön wäre, weil es waren sich alle im Ausschuss einig, dass die Empfehlungen passen. Es gibt ja null inhaltliche Kritik an dem Ganzen. Wie komme ich auf das, ja, ja und dann ablegen? Kurt Hohensinner hat auch den Transferleistungsbericht erwähnt, der in den Empfehlungen drinnen steht. Wenn man das ein bisschen genauer liest, dann wird man schon nachdenklich. In Wiederholung seiner Empfehlung aus den Jahren 1995, 2001, 2003 fordern wir wieder, Leute, das sollte uns zu denken geben, wie gibt es das, dass der Rechnungshof bereits dreimal etwas gefordert hat, jedes Mal wurde gesagt, das ist wichtig und es passiert nichts. Wie es das gibt, wissen wir alle, aber wir könnten dagegen etwas ganz Einfaches tun. Wir können sagen, wir leisten uns nicht den Rechnungshof als Feigenblatt, sondern wir nehmen das ernst, wir brauchen nichts anderes machen, als die Empfehlungen des Rechnungshofes einfach hier im Gemeinderat zu beschließen, das hat zur Folge, dass die angesprochenen Ämter, Behörden, Firmen das umsetzen müssten beziehungsweise Bericht erstatten, warum sie es nicht tun. Es könnte ja sein, dass eine Empfehlung dabei ist, wo man daneben gegriffen hat, es ist ja nicht das Problem. Es ist ja nicht so, dass nachher sofort irgendjemand verurteilt worden ist, der das nicht macht, sondern die Ämter müssten nur sagen, wo hapert es, können wir uns das neu ausreden. Die einzige Chance, dass derartige Empfehlungen nicht in der Schublade enden, dass wir das hier jetzt beschließen, dagegen spricht ja offensichtlich nichts, es passt ja eh alles und dass das dann verbindlich wird. Ich glaube, das ist viel vernünftiger als die angedeutete Alternative, lassen wir die Klubobmänner drüber reden. Die Klubobmänner reden seit vielen Jahren über die Parteienförderung, was uns jetzt wieder auffällt, die Klubobleute machen dieses und jenes, was natürlich passiert, weil wir haben einen Rechnungshof der darauf schaut, lassen wir den weiter darauf schauen, beschließen wir hier diese Empfehlung als verbindlich und der Rechnungshof, wird ersucht und wird indirekt binnen zirka einem Jahr ein … zu machen und uns mitzuteilen, aus amtlicher Sicht, aus Rechnungshofsicht, was ist umgesetzt, was geht vielleicht auch nicht, wo hapert es noch, was müssen wir noch machen. In diesem Sinne stelle ich einen Zusatzantrag, der Magistratsdirektor sagt, es ist ein Abänderungsantrag, sei es drum, es ist, glaube ich, völlig egal, dass diese Empfehlung des Stadtrechnungshofes eben nicht einfach Empfehlungen des Stadtrechnungshofes sind, sondern hier im Gemeinderat beschlossen werden, natürlich inhaltlich die völlig gleichen, ich will hier keine Änderungen haben. Aber wir würden das abändern, dass es ein Gemeinderatsbeschluss ist, dann zeigt es auch Wirkung. Ich finde das ein bisschen schade, wenn wir da einen Rechnungshof haben, der wertvolle Arbeit macht, die niemand in Zweifel stellt, aber dann eigentlich keine Verbindlichkeit darauf beruht. In der Geschäftsordnung Stadtrechnungshof steht genau das drinnen, deswegen stelle ich den Abänderungsantrag im Sinne von § 18 GO des Stadtrechnungshofes, genau dort steht das, dass wir es hier im Gemeinderat beschließen, ich hörte keine gegenteilige Vorbehalte und dann hat das Ganze auch Konsequenzen. Ich glaube, das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass der Abänderungsantrag durchgeht, war auch der einzige Grund, warum das im Kontrollgremium das nicht einstimmig beschlossen wurde. Im Kontrollausschuss haben wir es nicht durchgebracht, aber im Gemeinderat, nehme ich an, dass schon die Einsicht einkehrt und dass man das sicher beschließen kann. Es geht um einen hochsensiblen Bereich, wo man uns nicht anpatzen sollten und die Empfehlung des Rechnungshofes nicht umsetzen sollten. Ich glaube, das sind wir der Öffentlichkeit schuldig. Danke (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Der Thematik folgend, Herr Dr. Wohlfahrt, hätten wir ja vor einigen Jahren auch auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes entscheiden müssen, dass die Stadt Graz nicht, wie haben Sie damals gesagt, wir legen viel zu konservativ unser Geld an, wir hätten dem Salzburger Beispiel folgen sollen. Ich möchte das nur einmal kurz erwähnen, weil das Thema mit der Unfehlbarkeit und auch mit unterschiedlichen politischen Meinungen, auch bei einer Empfehlung, ist ja in den Ausschüssen bisher diskutiert worden und sollte auch weitere Gesprächsbasis sein, weil es gibt durchaus Gemeinderatsstücke, die der Stadtrechnungshof prüft, wo es dann keine Einstimmigkeit gibt, wo sich auch die Grünen manchmal wahrscheinlich auch schon anders verhalten haben und wieso soll das zu einer Automatiklogik kommen, das ist das, was mittlerweile in den Klubs diskutiert wird und das wird auch noch weiter debattiert werden, so wie ich denke. GR. Dr. Wohlfahrt: Herr Bürgermeister, danke für diese Empfehlung. Das Problem ist nur, im Kontrollausschuss wurde nichts kritisiert, wir haben gesagt, da passt irgendwas nicht von den Empfehlungen, es passt alles. Wenn alles passt, sollten wir das beschließen. Hätten Sie mich gefragt nach meiner Meinung zum Bundesrechnungshof oder auch die vom Gerhard Rüsch, wir hätten beide gesagt, hoppla, der hat danebengegriffen, das kann passieren, deswegen ist ja nichts automatisch, deswegen soll er hier beschlossen werden, aber ich haben keinen einzigen Punkt von der ÖVP erfahren, der bei diesen Empfehlungen nicht passt, ich hätte gerne darüber diskutiert, war leider nicht möglich, hat jedem alles gepasst. Deswegen auch hier bitte beschließen (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Wenn das ein Abänderungsantrag ist, dann ist er sehr generell verfasst und das dürfte auch eines der Probleme sein. GR.in Bergmann: Wir haben im Kontrollausschuss über diese Maßnahmen diskutiert und es sind relativ viele Maßnahmen drinnen gewesen. Wir waren uns auch einig, dass nicht alle Maßnahmen jetzt tatsächlich vom Gemeinderat beschlossen werden sollen. Herr Bürgermeister, wir haben das bei der Freiwilligen Feuerwehr gehabt, dass wir hier auch im Kontrollausschuss eingehend diskutiert haben und dann waren uns bestimmte Maßnahmen so wichtig, dass wir sie hier im Gemeinderat beschlossen haben und bei diesem Prüfbericht ist es ebenfalls so, deswegen war auch dann die Ausrichtung, dass die Klubobleute sich diesen Maßnahmenkatalog noch einmal genau anschauen sollen und dass das dann zurückgeht in den Kontrollausschuss und sozusagen dann die Maßnahmen beschlossen werden sollen, die dann über den Gemeinderat verbindlich sozusagen zu beschließen sind. So war die Vorgehensweise im Kontrollausschuss (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Dann danke ich, dem habe ich nichts hinzuzufügen. So wie der, ursprünglich Zusatzantrag, jetzt Abänderungsantrag formuliert ist, ist das ein genereller Beschluss des Gemeinderates, der da lautet: Dies hat zur Folge, dass die Empfehlungen im Sinne des § 18 (4) der GO des Stadtrechnungshofes abhängig von Aufwand bzw. Umfang umzusetzen sind. Das würde, wenn ich so sagen darf, alle betreffen, so ein Generalbeschluss. Ich weiß nicht… Zwischenruf unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: ...auf diesen Bericht hin, gut. Aber jetzt sind wir klar, ein Abänderungsantrag. Der Abänderungsantrag der Grünen wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Haberler NT 13) A 10/D-039319/2008/0113 Ersuchen an das Land Steiermark auf Novellierung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes 2008 – GAEG 2008 GR. Haberler: Geschätzter Herr Bürgermeister, liebe Kollegen! Es geht um das Stück der Novellierung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes. Am 1. Juli 2008 hat der Steirische Landtag das Altstadtgesetz neu beschlossen. Da gibt es folgende Änderungen, dass neben dem Erhalt der Altstadt auch die Aktivierung in der urbanen Funktion als Ziel gesetzt wird. Die Verordnung wird zum Gesetzesrang erhoben. Bisher galten nur Bauwerke als schützenswert, das soll jetzt auch für… bisher galten nur Gebäude, jetzt sollten auch Bauwerke als schützenswert gelten. Die öffentlichen Flächen bedürfen einer Bewilligung nach dem GAEG, verpflichtende Stellen der ASVK im Fläwi und Planungsausschuss und die Reduzierung der Kommissionsmitglieder von sechs auf je zwei pro Stadt und Land, also vier Mitglieder. Geplant sind Überlegungen, auch die Grenzen der Schutzzonen neu zu ziehen, konkret geht es hier um UNESCO Weltkulturerbe beim Schloss Eggenberg und ich bitte um Zustimmung des Gemeinderates. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 15 des Statutes der Landeshauptstadt Graz beschließen: 1. Der gegenständliche Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag auf Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter wesentlicher Beteiligung von VertreterInnen der Stadt Graz zur Überarbeitung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes 2008 – GAEG 2008 wird von der zuständigen Fachabteilung an den Landesgesetzgeber weitergeleitet und der zuständige Landesrat ersucht, die Einrichtung der Arbeitsgruppe und in Folge die rasche Umsetzung des Novellierungsvorschlages in die Wege zu leiten. 3. Die Magistratsdirektion wird mit der Koordinierung der zuständigen städtischen Fachabteilungen, allenfalls unter Einbindung externer Fachleute, beauftragt. GR. Mag. Fabisch: Lieber Herr Bürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die letzte Novellierung hat uns auch auf Wunsch der KPÖ 2008 den Altstadtanwalt beschert, es war eine großartige Sache, eine Position, auf die wir wirklich in Graz nicht mehr verzichten können. Wir werden diesem Stück hier zustimmen, warnen aber davor, die Schutzzonen zu verkleinern und wünschen uns einfach eine stärkere Gewichtung in der Besetzung in Bezug auf Historiker und Kunsthistoriker. Ich glaube, genau diese Berufsstände, diese Ausbildungen sind hervorragend geeignet, unsere Altstadt ohne etwaige Hintergedanken, die ich niemandem unterstellen möchte, die aber immer wieder auch ins Spiel kommen können, zu erledigen. Wir wissen genau, dass es der Berufsstand des Architekten natürlich auch beinhaltet, etwaige Neuplanungen ins Auge zu fassen und das kann natürlich leicht so ausgelegt werden, ob zu Recht oder zu Unrecht, dass hier auch andere Interessen als die des Altstadtschutzes zum Zug kommen. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR. Pacanda: Ich kann mich dem vorher Gesagten anschließen und möchte dazu noch ein paar Sachen aufführen. 1999 Weltkulturerbe, 2003 Kulturhauptstadt und ich hätte jetzt noch einen Wunsch hinzuzufügen, dass es irgendwann einmal die Hauptstadt der Bürgerbeteiligung wird. Und deswegen habe ich da jetzt auch einen Zusatzantrag, der, glaube ich, eh schon bekannt ist, zu dem Thema, der im Endeffekt lautet: „Der Landesgesetzgeber wird ersucht, in der Entstehung der Gesetzesnovelle den Grazer Bürgerbeirat miteinzubinden.“ Damit der in den Prozess der Entwicklung eingebunden wird und wieder auch Bürgerbeteiligung ein bisschen drinnen haben. Dankeschön. GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Wir Freiheitliche begrüßen auch dieses Ersuchen ans Land Steiermark, wir haben auch schon gesehen, dass das überfällig ist, es ist schon vorsichtig angesprochen worden, die ASVK, die Sachverständigenkommission hat jetzt teilweise eben eine andere Rolle eingenommen, es wird auch vorsichtig sozusagen im Bericht formuliert. Also sie sprechen auf der einen Seite beim kleinen Bauherrn mit, wenn es um den Fenstereinbau geht, wo man ab und zu sieht, dass das halt auch sehr überfordernd und strapazfähig ist, auf der anderen Seite rufen sie dann Wettbewerbe aus und machen Arbeit oder übernehmen die Funktion der Grazer Stadtplanung, da muss man halt auch überlegen, ob das nicht momentan schon zu weit geht und der Kollege Fabisch hat das angesprochen mit der Doppelrolle. Die ASVK-Mitglieder sind ja oft selber Architekten, die in diesen Gebieten planen und bauen wollen. Vielleicht, wie gesagt, unter Zuziehung von Historikern und anderen Leuten ist da sicher gut. Also wir sehen auch, dass man da auf eine bessere Basis kommt mit einer neuen Geschäftsordnung und werden zustimmen (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Danke jetzt schon vorweg für die breite Zustimmung, ich habe dieses Stück gerne eingebracht, ich habe es auch dringend eingebracht, weil es eben mehrere Beweggründe gibt, da was zu verändern. Ich komme noch einmal auf das, was uns gelungen ist 2010 mit dem Weltkulturerbe Eggenberg, zu sprechen. Wir haben, da geht es jetzt um die Zonen, soll was verkleinert oder vergrößert werden. Es geht darum, dass wir auch der UNESCO versprochen haben, dass wir den Korridor, wenn ich so sagen darf, vom Hauptplatz bis zum Schloss Eggenberg besonders sichern und wahren, nämlich das, was zu sichern und zu wahren ist und da gilt es, einige Grenzziehungen nachzuvollziehen. Es wurde im Jahr 1980 auch damals relativ schnell wurden damals Grenzen festgesetzt, die zum Teil um die Spur erweitert gehören, zum Teil gibt es heute auch Dinge, die man wieder verkleinern kann. In Summe wird das aber eine doch starke Vergrößerung des Weltkulturerbeschutzes in unserer Stadt bedeuten. Ein Punkt, der zweite Punkt, wir haben genug Diskussionen in den letzten Monaten und in der letzten Periode gehabt, die darauf hindeuten oder immer wieder die Rede davon ist, ist das alles noch vereinbar, wie stark ist der Architektenanteil etc. Gerade die Stadt Graz hat bei Entsendung ihrer Mitglieder auch immer sehr stark darauf Wert gelegt, dass Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker hineinkommen, wir sollten auch das Land ersuchen, über dieses Thema der Unvereinbarkeit ernsthaft mit uns eine Diskussion zu führen und das zu ändern. Mir ist, wenn ich so sagen darf, aber auch wichtig, klar zu sagen, dass man bei der ASVK zwei Sachen haben, das eine ist gesetzlich geregelt und das andere ist die Geschäftsordnung, die sich die ASVK selbst gibt. Ich denke mir, dass einige Punkte, die jetzt in der Geschäftsordnung drinnen sind, eigentlich auch gesetzlich geregelt gehören, dann haben wir auch die Themen, die wir zuvor jetzt angesprochen haben, wieder weg. Und deswegen hoffe ich, dass das Land Steiermark relativ schnell auch da unseren Novellierungswunsch aufnimmt, darf auch alle Kollegen wieder ersuchen, mit den verantwortlichen Kollegen der eigenen Fraktion im Land zu sprechen, dass wir da möglichst bald zu einer Neuerung kommen. Und das, wogegen ich mich wirklich ausgesprochen habe, und wo ich von Stadtplanung, von Baudirektion, von allen Planern unterstützt werde ist, die ASVK hat einen gesetzlichen Auftrag, der da lautet: Gutachter zu sein. Gutachter für das, was Stadtplanung oder Bauwerber auch im Widerstreit entwickeln oder manchmal auch gemeinsam entwickeln, dass die ASVK mit einem Gutachten drüberschaut, dass aber von Seiten des Landes Geld gegeben wurde, dass plötzlich die ASVK selbst Wettbewerbe durchführt und quasi an der Stadtplanung vorbei, dann direkt in die Baubehörde möchten mit den Projekten, halte ich für eine Vorgangsweise, die nicht gerechtfertigt ist und die durch dieses Gesetz auch nicht abgedeckt ist. Das heißt, hier hat die ASVK in letzter Zeit erheblich ihre Befugnisse überschritten, sie hätten Gutachter sein sollen und sie wollten urplötzlich, wenn ich so sagen darf, das Stadtplanungsamt aushebeln und mit dem können wir nicht einverstanden sein, deswegen auch dieser Antrag (Applaus ÖVP). GR. Dreisiebner: Danke für die Initiative, die hier vom Herrn Bürgermeister beziehungsweise von den Ämtern gekommen ist. Wir haben auch lange überlegt, ist es höchste Zeit oder rechte Zeit, wahrscheinlich ein Stückchen von beidem. Dass Kunsthistoriker und nicht nur Architekten in der Altstadtsachverständigenkommission sein sollen, ist mir auch sehr wichtig, die sollen ein dementsprechendes Gewicht erhalten, ich bin aber nicht ganz der Meinung, dass man Architekten komplett aus der ASVK… Zwischenruf GR. Stöckler: Das ist bereits der Fall. GR. Dreisiebner: Was ist schon der Fall? Die sollten dort auch sein, es darf nur keine dementsprechende Interessenskollisionen oder vielfältige Interessenslagen geben, das sollte gesichert sein und da gibt es ja dazu ganz gute Modelle, dass man so etwas sicherstellt. Das andere ist, natürlich gibt es diese Befugnisüberschreitungen, davon haben wir schon öfter gehört. In Bezug auf den Passus Anpassung der Schutzzonen ist natürlich auch für uns der Gedanke schnell da, dass vielleicht aus der Zone IV, im Bereich der Zone III, also die dörflichen Schutzgebiete oder die erweiterte Schutzzone, dass da unter Umständen was in Richtung Minimierung ein Teil des Vorhabens sein könnte. Ich hoffe, dass das nicht der Fall ist und ich werde mich auch dafür oder wir werden uns hoffentlich alle dafür einsetzen, dass das nicht der Fall ist. Die Ausweitung Richtung Eggenberg ist super und ich schließe mich auch vollkommen an, dass wir hier zum einen die Stadt Graz bei der Besetzung der ASVK wieder mehr Beziehung bekommen sollten, vielleicht durch die Funktion, dass man etwa Nominierte vom Land ablehnen kann als eine mögliche Variante und wir sind auch dafür, den Zusatzantrag vom Kollegen Pacanda zu unterstützen, denn die BürgerInnen hier mithinein zu nehmen, halte ich für sehr, sehr wichtig. Danke (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag von GR. Pacanda wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Mag. Haßler NT 16) A 8-21795/2006-77 MCG Graz Betriebs GmbH; Sanierungs- und Investitionsbedarf Congress Graz Albrechtgasse; Genehmigung Budgetüberschreitung GR. Mag. Haßler: Ich darf berichten, dass die Messe Congress Graz Genossenschaft im Jahre 2006 die Geschäftsanteile der Stadt Graz und der Steiermärkischen Sparkasse am Grazer Congress als Mieter übernommen hat, das ist im Stück falsch dargestellt, da steht Eigentümer, also es muss Mieter heißen, und die MCG beantragt nun eine Budgetüberschreitung im Ausmaß von 2.750.000 Euro für Sanierungsmaßnahmen, da die derzeitige Sicherheitstechnik nicht mehr dem gesetzlichem Stand entspricht. Die Details zu den geplanten Maßnahmen erspare ich uns, weil das kann man im Stück sehr gut nachlesen. Die Bedeckung muss vorläufig aus Mitteln der Stadt Graz unter Verwendung des freien Investitionsrahmens des Stabilitätspaktes sichergestellt werden, das sind diese sagenhaften 100 Millionen, von denen nur mehr 20 übrig sind nach dieser Gemeinderatssitzung. Und die Auszahlung als Großmutterzuschuss an die MCG wird frühestens 2015 erfolgen, jedoch nur insofern, wenn es bis dahin keine andere Art der Bedeckung im Konzern selbst gibt. Zuschüsse des Gebäudeeigentümers Steiermärkische Sparkasse werden derzeit noch verhandelt und wenn sie gewährt werden, werden sie dem Projekt gutgeschrieben. Der Finanzausschuss hat das ausführlich diskutiert und einstimmig beschlossen und ich darf daher die Annahme vorschlagen. Danke (Applaus SPÖ). Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 87/2013, beschließen: Die Mittelfristplanung des MCG Graz Konzerns wird in den Jahren 2013 bis 2016 um die genannten Investitionen für den Grazer Congress erweitert. GR. Luttenberger: Ja, ich möchte es kurz machen, also wir stimmen seitens der KPÖ Graz dem Antrag zu, weil es ja um eine Institution in Graz geht, die historisch gewachsen ist und die es wert ist, dass das saniert wird, der Congress und der Stefaniensaal. Ich möchte nur sozusagen meine Wortspende nutzen, um hier um etwas zu bitten, und zwar in der Teamzeitung steht ja drinnen, ein Haus für alle Bälle. Habe ich mir durchgeblättert und da hätte ich eine Bitte, und zwar geht es konkret um die Preisgestaltung von Maturabällen. Und ich weiß, das können wir nicht jetzt beschließen, aber was wir können, ist zu überlegen im Stadtsenat und in der Stadtregierung, ob wir nicht auf Perspektive rasch uns überlegen könnten, zumindest aber in der Zeit, wo diese Renovierung stattfindet, eine moderatere Preisgestaltung zu organisieren. Einige von euch haben ja Kinder, die haben schon Maturabälle abgehalten, mein Sohn war voriges Jahr dran, zwischen 14.000 und 18.000 Euro die Miete und das Problem ist, dass die Maturaklassen dort nicht allzu viel machen können. Sie können die Karten verkaufen, sie können Lose verkaufen, sie können ein paar Kekserl verkaufen und sie können ihre Maturazeitung verkaufen und meine Bitte wäre sozusagen, wir stimmen dem zu, aber meine Bitte wäre, ob man nicht doch rasch gemeinsam parteiübergreifend überlegen könnten, zumindest einmal in dieser Zeit dieses Umbaus eine moderatere Preispolitik zu überlegen zugunsten der Klassen aber auch zugunsten der Schülerinnen und Schüler. Das wäre meine Bitte (Applaus KPÖ). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Wir haben dann noch zwei Stücke, weil ich eingangs ja schon gesagt habe, dass auch vom Nachtrag nicht öffentlich das Thema der kommunalen Dienstleistungen, also Sturzgasse 5-7 mit 15,85 Millionen auch öffentlich behandelt wird. Berichterstatter: StR.in Rücker NT 21) A 23-028979/2013-0007 Immissionsschutzgesetzt Luft, IG-L Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung (PM 10/N02) 6. Maßnahmenkatalog StR.in Rücker: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe ZuhörerInnen! Ich könnte jetzt hergehen und dieses Stück im Detail hier vorlesen, das werde ich nicht tun, auch deswegen nicht, weil es im Umweltausschuss einerseits sehr intensiv diskutiert wurde und ich auch feststellen konnte, dass alle Mitglieder des Umweltausschusses aus allen Fraktionen sich sehr intensiv und sehr eingehend beteiligt haben und mit einer großen Ernsthaftigkeit sich mit dem Thema beschäftigt haben, da möchte ich einmal in diesem Zusammenhang ein sehr großes Danke aussprechen an alle Kolleginnen und Kollegen im Gemeindeumweltausschuss für das große Engagement. Was hier vorliegt, ist einerseits eine Evaluierung eines Maßnahmenplanes, der zuletzt gegolten hat, das war der 5. Maßnahmenkatalog, der 24 Maßnahmen umfasst aus allen möglichen Bereichen. So wie wir bisher alle miteinander wissen, dass man beim Feinstaub nicht mit einzelnen Maßnahme weiterkommt, sondern nur mit einem Maßnahmenmix. Dieser wurde evaluiert, vorgestellt und dann wurden Vorschläge eingebracht einerseits vom Umweltamt, aber eben auch von einzelnen Fraktionen, und im Ausschuss sehr intensiv diskutiert. Was ist jetzt das Besondere am 6. Maßnahmenkatalog? Wichtig ist, und das würde ich noch einmal beim Titel Ihnen in Erinnerung rufen, es handelt sich diesmal nicht um einen reinen Feinstaubmaßnahmenkatalog, es handelt sich um einen Maßnahmenmix, der der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung etwas entgegensetzen soll. Sie wissen alle, dass wir nicht unter Anführungszeichen „nur“ ein Feinstaubproblem haben in Graz, auch ist es ein europäisches Thema. Zunehmend wird die hohe Stickstoffdioxidbelastung zu einem Belastungsfaktor für die Grazer Luft und eben für die Gesundheit der Grazer und Grazerinnen und wir sehen, dass auch in anderen Bereichen hier schon dringend Maßnahmen ergriffen werden. Auch die Europäische Union hat dem Land Steiermark gegenüber in diesem Fall, wenn es um die Stickstoffdioxidbelastung geht, in dem Fall keine Fristerstreckung zugestanden, wie das zuletzt beim Feinstaub war, das heißt, hier herrscht dringender Handlungsbedarf und ich kann sehr aktuell berichten, heute hat wieder eine Arbeitsgruppe zwischen Land und Stadt stattgefunden, auch auf Landesebene wird dieses Thema momentan sehr ernst genommen und ich höre, dass auch dort von den Fachexperten des Landes diesmal intensiv noch einmal Verkehrsmaßnahmen, auch verkehrsreduzierende Maßnahmen dem zuständigen Landesrat vorgeschlagen werden, weil bei der Stickstoffdioxidbelastung sehr eindeutig ist, dass die Belastung aus Verbrennungsprozessen mit Verbrennungsmotoren, also aus dem individualisierten, motorisierten Verkehr, zu 70 % als verantwortlich gelten. Das heißt, früher oder später und ich hoffe doch, früher, weil wir doch schon lange darüber diskutieren auch im Verkehr Maßnahmen zu ergreifen, dass wir nicht zu einem ungezügelten weiteren Wachstum kommen. Ich sage das auch deswegen, weil wir in Graz, und das ist auch etwas, was man immer wieder sagen muss, ganz besondere Bedingungen haben. Wir haben eine sehr nachteilige klimatische Lage, wir sind so in einer Belastungssituation, dass das Wetter und die Lage zwischen den Bergen uns zusätzlich beauftragt, noch mehr Anstrengungen zu unternehmen und wir sind eine sehr stark wachsende Stadt und auch das ist ein Faktor, der uns noch größere Anstrengungen als bisher abfordert. Sie wissen alle, wir haben in der letzten Periode auch sehr viel schon unternommen, insbesondere im Bereich des Fernwärmeausbaus ist ja auch schon sehr viel gelungen, aber auch in den anderen Bereichen zeigt die Evaluierung, dass etwas weitergegangen ist. Was jetzt dazukommt, wieder einmal dazukommt, ist, dass wir gemeinsam beschlossen haben im Ausschuss, einen Themenblock noch einmal genauer anzuschauen und genauer zu prüfen und das ist der Themenblock, wo es darum geht, die Kilometerleistung, die gefahrenen Kilometer im motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Wir werden in der Folge in den nächsten Monaten, und ich hoffe, dass wir bis zum Frühjahr da fertig sein werden, unterschiedliche Maßnahmen noch einmal im Detail mit Fachleuten erläutert werden, das geht von der Frage, Sie haben es heute schon gelesen, von der City-Maut bis hin zur Frage, ob man in der Parkraumbewirtschaftung noch andere Maßnahmen setzen kann, um hier lenkender einzugreifen, um dann im Idealfall auf einer sachlichen Ebene, auf einer möglichst emotionslosen Ebene gemeinsam und möglichst übergreifend zu einer Entschlussfassung zu kommen, was wir in diesem Bereich weiterverfolgen und dann auch mit dem Land gemeinsam akkordieren. Aber, wie gesagt, auch auf Landesebene kommt es inzwischen zu Überlegungen in diese Richtung und vielleicht gelingt es uns diesmal nach der Absage der Umweltzone letztes Jahr vielleicht zu einer Verstärkung zu kommen. Aber eben, es geht nicht nur darum, es geht insgesamt um 32 unterschiedlichste Maßnahmen, die letztendlich alle zum Ziel haben, auf der Ebene der individuellen Ansatzmöglichkeiten für die Grazer Bevölkerung, aber eben auch als politische Steuerungsmöglichkeit, die Immissionen in diesen Bereichen zu reduzieren und damit für eine bessere Gesundheitssituation zu sorgen, denn das ist alles unsere Verantwortung, unsere gemeinsame. Ich ersuche Sie, diesen Antrag jetzt so zu unterstützen, wir haben ihn aufgeteilt, weil wir eben Maßnahmen drinnen haben, die schon fix umgesetzt werden können und Maßnahmen, die erst zu prüfen sind. Jetzt gibt es einen dreiteiligen Antrag, einerseits dass der Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen werden sollte, dann dass einmal daran gearbeitet wird, bei den Fragestellungen, die noch zu konkretisieren sind, dass diese dann ausgearbeitet werden und auch bewertet werden, damit man eine Entscheidung treffen kann und dass dann in Zukunft, und das ist immer der Sinn von einem Maßnahmenplan, die konkreten Projekte, wenn sie fertig sind, zur Umsetzung natürlich noch einmal in den Gemeinderat kommen und hier dann auch beschlossen werden können, wie das ja auch bisher der Fall war. Ich ersuche um Annahme und sage noch einmal danke auch dem Umweltamt für die gute Betreuung und die guten vorbereitenden und auch informativen Bereiche in diesem Bericht und danke an die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die interessante und auch tief gehende Diskussion (Applaus Grüne). StR. Mag. (FH) Eustacchio: Herr Bürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren im Gemeinderat, dem Stadtsenat, meine Damen und Herren auf der Zuschauergalerie! Es ist halt wie immer, der erhobene Zeigefinger wird zuerst hinaufgestreckt und dann wird erzählt, was alles machbar ist oder was gemacht werde müsste. Da wundere ich mich dann schon, wenn nicht im Vorfeld mit jenen Abteilungen, die ja auch an der direkten Umsetzung von solchen Maßnahmen beteiligt sein werden, gesprochen wird. Das heißt, ich wundere mich, dass in dem Fall meine Abteilung für Verkehrsplanung kurzfristig davor einmal eingeladen wird, hier teilzunehmen und sich dann einbringen soll. Meine Damen und Herren, das wird nicht machbar sein. Wenn man ein umfassendes Programm erstellen will und man wirklich interessiert ist an einer Umsetzung und einer Lösung, dann erwarte ich mir, dass im Vorfeld, wie es sich gehört, wie man unter, sage ich, wertschätzenden Kollegen miteinander kommuniziert nicht nur auf der Stadtratsebene, sondern auch auf der Ebene der Beamtenschaft oder der Ämter Kontakt aufnimmt, wenn man wirklich an einer Lösung interessiert ist (Applaus FPÖ). Ich sehe hier mehr wieder einmal die übliche Polemik, das übliche Vernadern und Schlechtreden und -schreiben der Stadt Graz, wie tragisch doch alles ist, wie furchtbar, die Leute sterben wieder und, und, und, jetzt haben wir den Feinstaub nicht mehr so im Fokus, jetzt haben NOx herausgearbeitet, ja, das sind Probleme, meine Damen und Herren, wir wollen uns diesen Problemen nicht verschließen, wir nehmen sie ernst, wir nehmen sie wahr, es ist vieles passiert, es passiert vieles und auch aus den Reihen der Ämter passiert hier viel, was überlegt wird, aber wenn das nicht einmal abgeholt wird, weil man einfach selbstherrlich hergeht und sagt, wir wissen eh, wie die Welt funktioniert oder wie sie zu funktionieren hat, dann werden wir nicht Lösungen finden, weil dann gibt es kein Miteinander, sondern wieder ein Gegeneinander und wenn die Frau Kollegin sagt, es soll auf Basis seriöser Arbeit und nur auf Basis eben von lösungsorientierter Arbeit passieren, ja dann sind Sie eingeladen, dann laden Sie uns ein und lassen Sie uns mitarbeiten, aber schließen Sie uns nicht aus aus dem Ganzen, weil so wird es nichts bringen. Und wenn wir heute hier alles aufzeigen, was wir tun müssten und was halt aus diesem Maßnahmenkatalog gemacht werden soll, dann frage ich Sie, wie finanzieren wir denn das? Ich höre von Ihnen immer nur, was wir alles zu machen haben, mit dem erhobenen Zeigefinger, aber Lösungen, wie wir das Ganze finanzieren, wie das Ganze umgesetzt werden soll, was für Auswirkungen das für die Stadt Graz hat auch in wirtschaftlicher Hinsicht, das fehlt mir (Applaus FPÖ). Das ist leicht, hier herzugehen und sagen, was man alles tun muss, aber nicht darüber nachdenken, was für Auswirkungen hat das, was heißt das für die Stadt Graz, was bedeutet das für den Wirtschaftsstandort Graz, das ist zuwenig, Frau Kollegin, das wird zuwenig sein. Da gilt, es sich abzustimmen, da gilt es auch zur Kenntnis zu nehmen, dass wir die Dinge nicht in Graz lösen werden, europäische, weltweite Themenstellungen und Probleme werden wir da nicht lösen. Mit Kleinmaßnahmen ein paar Tonnen einzusparen und dann vorzugaukeln, das ist es jetzt und damit ist die Welt gerettet, das ist es nicht. Da gilt es hier die Europäische Union abzufragen, da gilt es, Voraussetzungen zu schaffen und es gibt auch nicht immer das Auto als das Böse hinzustellen, wir leben immerhin und wir kriegen auch Einnahmen aus einer Stadt, die sich in Graz auf die Fahnen heftet, die Industriestadt auch für den Automobilverkehr zu sein, wir haben große Unternehmungen, die sich damit beschäftigen, die Zukunft zu gestalten auch in Richtung Einsparung, auch in Reduktion von NOx-Ausstoß etc., wir haben AVL, wir haben Magna etc., wir haben die technischen Universitäten, ja die tun doch alles was, man soll doch nicht so tun, als ob da eh nichts passiert und das, was wir im städtischen Bereich tun können, das tun wir. Sie haben es schon erwähnt, Sie haben schon erwähnt heute die Fernwärmeanschlüsse. Auch gehört dazu, weil Sie haben ja sehr viel in dieses Programm geschrieben aus Hamburg, in Hamburg gibt es ein ganz klares Bekenntnis, dass man den Verkehr flüssig gestaltet, keinen Stop-and-go-Verkehr macht, genau das setzen wir zum Beispiel um, also tun wir nicht so, als ob aus unserem Bereich nichts kommt, um dieses Problem in den Griff zu bekommen. Aber so werden wir es nicht lösen, das heißt, uns einladen, meine Ämter einladen, um an einer Lösung zu arbeiten und nicht uns auszuschließen und der Welt vorzugaukeln und den Grazern, wir lösen die Problematik, Sie werden es nicht allein lösen, das können wir nur gemeinsam machen (Applaus FPÖ). Eines vergessen, es gibt noch einen Zusatzantrag, den unser Klubobmann einbringen wird, damit wir das Ganze ein bisschen auch in die richtige Bahn lenken können (Applaus FPÖ). StR.in Rücker: Es war eine sehr bezeichnende Wortmeldung vom Herrn Stadtrat. Nur ganz kurz zur Einladungspolitik, erstens wurde am bisherigen Maßnahmenplan von der Verkehrsplanung mitgearbeitet, auch an der Evaluierung und sie wurde zu jeder Sitzung eingeladen. Die Verkehrsplanung hat leider jedes Mal abgesagt, auch der Herr Stadtrat ist natürlich herzlich eingeladen, so wie ich hier auch ganz bewusst diesmal alle Fraktionen eingeladen habe, ihre Beiträge einzubringen und ich nehme an, dass im Klub darüber diskutiert wurde, ich weiß nicht, ob Sie dabei waren oder nicht, also diese Einladung steht natürlich. Ich habe nicht verstanden, warum die Verkehrsplanung nicht gekommen ist, sie war ja bisher immer beteiligt auch in den Arbeitsgruppen und war ja auch bei der Umsetzung der letzten Maßnahme beteiligt. Also hier frage ich mich, wie groß der Wille wirklich zu nehmen ist und mir ist ja ganz klar, dass ich es nicht alleine lösen werde, aber die Zusammenarbeit braucht zwei Seiten und ich höre immer nur, was wir alles da nicht schaffen werden. Ich glaube daran, dass wir sehr viel schaffen, das haben wir ja auch bewiesen mit dem Maßnahmenkatalog, der jetzt abgeschlossen wird, wo unterschiedlichste Ämter übergreifend miteinander gearbeitet haben und es besteht weiterhin die Einladung und natürlich die Notwendigkeit, dass die Verkehrsplanung und vor allem der Verkehrspolitiker in der Stadt hier auch aktiv mit dabei ist, also herzlich eingeladen zu den vertiefenden Diskussionen, dazu wird es ja einige Sitzungen geben, wir werden Sie immer dezidiert extra einladen und ich hoffe, dass diesmal auch die Verkehrsplanung wieder Zeit findet teilzunehmen. War auch bisher möglich und wurde auch dezidiert zu jeder Sitzung eingeladen. GR.in Mag.a Marak-Fischer: Sehr geehrter Herr Stadtrat, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heuer bereits im Frühling die Zahl der zulässigen Tage mit Überschreitungen der Höchstwerte erreicht oder fast erreicht. Es ist also davon auszugehen, dass wir 2013 wieder die Zahl der Tage mit Überschreitungen der Grenzwerte erreichen werden. Dazu kommt, und das ist in dem Bericht auch sehr gut aufgezeigt, das Problem NOx, das heißt, das ist ein weiteres gesundheitsgefährdendes Problem abgesehen vom Feinstaub und es ist höchste Zeit, dass wir alle möglichen Maßnahmen zur Reduzierung dieser Gefahren für die Gesundheit der Menschen in der Stadt Graz setzen. Und heute ist in der Zeitung einmal kurz erwähnt gewesen, dass es Maßnahmen sind, von denen keiner weiß, wie sie wirken. Das Problem ist, diese Sache mit dem Feinstaub ist dermaßen komplex, dass man schlichtweg nicht sagen kann, wenn ich Maßnahme a setze, dann bekomme ich Ergebnis b heraus, weil einmal viele, viele verschiedene Emittoren hier zusammenwirken und damit ein Problem ergeben und ich kann nicht sagen, hier ziehe ich an einer Schraube und dort tut sich jenes. Es ist einfach etwas komplexer und deswegen ist dieser Maßnahmenkatalog erfreulicherweise mehr als nur das, was das Umweltamt selbst umsetzen kann, es beinhaltet Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen, für die auch verschiedene Bereiche, ich habe heute schon die Bau- und Anlagenbehörde angesprochen, zuständig sind. Übrigens zur Bau- und Anlagenbehörde, leider ist Elke Kahr jetzt nicht da, mittlerweile haben wir auch den Erlass dazu bekommen, es gibt tatsächlich eine gesetzliche Basis dafür, es ist nicht so, dass dieser Baustellenleitfaden ohne gesetzliche Basis sein würde, aber wir werden das dann sicher auch noch einmal extra klären. Was mir jetzt wichtig ist, ist zu sagen, dass auch wir als sozialdemokratische Fraktion Maßnahmen vorgeschlagen haben, die sich erfreulicherweise jetzt auch in diesem Maßnahmenpaket wiederfinden und eine der wichtigsten Maßnahmen dazu ist die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs. Ich bringe heute auch einen Antrag, der nicht als Dringlicher möglich war, aber als Antrag ein, doch dem Frischluftticket oder noch besser, einer Alternative, nämlich einer starken Reduzierung des Preises der Jahreskarte, eine Chance zu geben. Ich glaube, dass das eine ganz wesentliche Maßnahme ist, Wien zeigt, dass die deutliche Reduzierung des Preises der Jahreskarte zu einem enormen Anstieg an Nutzern des öffentlichen Verkehrs geführt hat, vor allem eben der Jahreskartennutzer, das heißt, die die tatsächlich dauerhaft ihr Mobilitätsverhalten auch umstellen, und diesen Antrag konnte ich eben nicht als Dringlichen einbringen, möchte ihn aber als Antrag einbringen und wird dann hoffentlich auch entsprechend geprüft werden. Und das Zweite, was uns besonders wichtig ist, ist eben, dass verschiedene große Maßnahmen zur Reduzierung des Individualverkehrs in Graz geprüft werden und wie schon Stadträtin Rücker gesagt hat, es soll auf einer nicht emotionalen Basis passieren, es sollen Fakten passieren und daher wollen wir uns im Umweltausschuss eben Maßnahmenpaket für Maßnahmenpaket vornehmen und verschiedene Lösungen prüfen. Was, Gott sei Dank, und da muss ich sagen, Gott sei Dank, vom Tisch ist, ist die Umweltzone. Die Sozialdemokratie war ja gegen die Umweltzone und in der Volksbefragung ist auch dieses Ergebnis herausgekommen, dass die Umweltzone vom Tisch ist, sie ist aus unserer Sicht nach wie vor eine sozial benachteiligende Maßnahme, es trifft eben Menschen, die mit älteren Autos, die sich oft auch kein neueres Auto leisten können, wir stehen also nach wie vor dazu, dass dies nicht der beste Vorschlag war und mittlerweile zeigen auch Studien aus Städten, die die Umweltzone haben, dass die Wirkung nur sehr begrenzt da ist, das heißt, Umweltzone nein, aber es gibt viele Möglichkeiten, die wir uns jetzt anschauen werden. Ich persönlich freue mich sehr schon auf diese Prüfung und ich denke, wir schulden es den Bürgern und Bürgerinnen, vor allem den jüngsten Bürgern und Bürgerinnen, dass wir uns mit diesem Thema sehr intensiv auseinandersetzen. Danken möchte ich ebenfalls noch einmal dem Dr. Prutsch für die tolle Vorarbeit und freue mich schon auf die weitere Zusammenarbeit (Applaus SPÖ). Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 17.00 Uhr den Vorsitz. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich möchte jetzt einfach darauf hinweisen, dass ich als nicht unmittelbarer damit Befasster, aber als Beobachter einfach den Eindruck habe, dass in den letzten Jahren außer der Fernwärme, wo wir wirklich große Fortschritte gemacht haben, im Wesentlichen nichts passiert ist, wirklich nichts passiert ist. Nennen wir den Adressaten, der in erster Linie auch genannt werden muss, das ist das Land, weil das Land die Verantwortung trägt und ich finde es einfach katastrophal, wenn etwa das Land seit, wenn ich richtig informiert bin, seit 2008 keine neuen Daten veröffentlicht hat und 2008 sind die Daten auch zum Teil von 2001. Das heißt, es ist richtig, wie es heute in der Zeitung steht, wir wissen eigentlich gar nicht, wo wir stehen. Das ist aus meiner Sicht derartig unverantwortlich gegenüber der Stadt, und ich möchte es einmal sagen, ich sage das als Wirtschaftsstadtrat, ich finde das völlig unverantwortlich, dass man eine Stadt alle 14 Tage oder alle drei Wochen in der internationalen Presse und in der nationalen Presse als Feinstaubhochburg titeln lässt, um genau zu wissen, dass das der Stadt natürlich schadet und es schadet in erster Linie der Wirtschaft, es wird der Innenstadtwirtschaft schaden, das wird der Lebensqualität schaden und das einfach laufen zu lassen und da keine, zumindest einmal versuchen, Programme vorzulegen, die wirken. Selbstverständlich kann das sein, dass im Verkehr etwas passieren muss, selbstverständlich kann da sein, dass es uns weh tut, aber ich denke, mittel- bis langfristig ist es derart unverantwortlich, dass man hier nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung, denke ich, beim Land tatsächlich, und das ist auch klar, wer dafür verantwortlich ist beim Land, einen Vorstoß machen muss, dass wir wirklich gemeinsam hier die Situation verbessern. Ich kann es nur nochmals sagen, es ist für die mittelfristige Lebensqualität für den Wirtschaftsstandort der Stadt ganz, ganz wichtig, und vielleicht noch ein kleiner Hinweis, lieber Mario, du sagst von Verkehrsverflüssigung, ich meine, du bist angetreten und hast gesagt, es wird grüne Wellen geben in der Stadt. Ich habe sie nicht gefunden, sie gibt es in der Wiener Straße, dort war sie aber schon vorher, du kennst meine Einstellung, ich bin überzeugt, dass das eben einfach nicht möglich ist, sondern ich glaube, das ist wirklich en Versuch, der zu nicht sehr viel führen wird, weil wir einfach zu viel Verkehr in der Innenstadt haben. Wenn man das versucht zu regeln, so ist das, glaube ich, soll man das machen, wo es geht, das ist überhaupt keine Frage, aber es ist wirklich kein Allheilmittel für die Innenstadt und da hat sich auch nicht allzu viel geändert. Also nochmals von meiner Seite einfach den Aufruf, dass wir da wirklich gemeinsam beim Land einen Vorstoß machen, um hier tatsächlich einmal zu wirkungsvolleren Maßnahmen zu kommen (Applaus ÖVP). StR. Mag. (FH) Eustacchio: Ganz kurz nur. Grüne Welle heißt emissionsoptimierte Ampelschaltungen, das wird uns möglich sein mit dem neuen Verkehrsrechner. Dass dort alle Autos jetzt durchrauschen, ohne dass sie stehen bleiben müssen, ist klar, das ist aber eine Maßnahme, das ist auch eine Maßnahme, die zum Beispiel in Hamburg getroffen wird, das wissen Sie auch, Frau Rücker zum Beispiel, und dort wird ganz dezidiert gesagt, bevor nicht alles ausgenützt wurde, um den Verkehr zu verbessern, werden wir keine Fahrverbote machen. Das in einer sehr vorausschauenden und vorausplanenden Stadt und wir haben sehr wohl Dinge schon bewegt, wir haben zum Beispiel Grünabbiegemöglichkeiten geschaffen, die es vorher noch nicht gegeben habt, wo wir den Verkehr verflüssigt haben, ich sage zum Beispiel Schönaugasse/Schönaugürtel, dort funktioniert es auf einmal und das werden wir an anderen Orten in Graz auch durchführen, also es gibt sehr wohl Möglichkeiten. Das nur als Ergänzung (Applaus FPÖ). GR. Mag. Sippel: Die diversen Lösungen in Ehren, auch natürlich billigere ÖV-Tickets, Jahreskarten, ich hoffe nur, in dem Antrag ist auch ein Finanzierungsvorschlag drinnen. Also das wäre, glaube ich, in dieser Sache notwendig. Ich bringe den Zusatzantrag ein, der erwähnt worden ist, um nämlich auch die Einladungspolitik da in die richtigen Bahnen zu lenken und auch diesen Fauxpas zu korrigieren und deshalb, ja, dass eben die zuständigen Ämter eben… Zwischenruf unverständlich. GR. Mag. Sippel: ...ja, nicht früh genug und auch mit der nötigen Vorbereitungszeit und um das geht es nämlich genau und deshalb bringe ich den Zusatzantrag ein, dass nämlich vor der Umsetzung der im Antrag erwähnten Punkte 2 und 3 die mit den Einzelmaßnahmen befassten Ämter eben aufgefordert werden, schriftliche Stellungnahmen abzugeben, die dann im zuständigen Ausschuss zur weiteren Beschussfassung vorgelegt werden. Bitte um Annahme dieses Zusatzantrages (Applaus FPÖ). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich wollte nur eine kurze Replik zum Kollegen Eustacchio. Ich würde da ehrlich gesagt an deiner Stelle sehr vorsichtig sein, zu viel zu versprechen mit grüner Welle. Wir sind uns einig, dass das, was ausgenutzt werden kann, ausgenutzt werden soll. Aber in der Tragweite der Wirkung wäre ich sehr vorsichtig, weil das nicht funktionieren wird. Wir haben Jahr für Jahr in der Innenstadt einen Verkehrszuwachs und jede Ampel, das ist, so simpel es klingt, vielleicht ist jede Ampel, die grün zeigt, zeigt auch der Querrichtung rot und dort werden sich die Autos stauen… Zwischenruf unverständlich. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Naja bitte, nein nochmals, ich spreche ja nicht gegen die Schönaugasse, ich sage es, dort, wo es möglich ist, ausnützen, da sind wir uns ja einer Meinung, aber zu glauben, damit kriegen wir das Feinstaubproblem irgendwie in den Griff, das… Zwischenruf unverständlich. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ja, aber um das geht es ja und das war auch mein Vorwurf, dass wir gesagt haben, es ist einfach wichtig, dass wir uns den Beitrag, den wir von Seiten der Stadt leisten können, wie gesagt, hauptverantwortlich ist das Land, das ist ganz eindeutig. Was wir tun können, sollen wir tun, aber ich glaube, wichtig ist, dass wir dann beim Land vorstellig werden gemeinsam und das Land dazu zwingen, da tatsächlich endlich einmal wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen (Applaus ÖVP). StR.in Rücker: Weil von Kapperl geredet wurde, jetzt setze ich noch einmal das Kapperl auf, das ich schon einmal auf hatte, nämlich… Zwischenruf GR. Mag. Sippel: Die Tarnkappe wäre besser. StR.in Rücker: …dass ich mich jahrelang mit der Verkehrspolitik in dieser Stadt sehr intensiv beschäftigt habe und natürlich habe ich aus dem heraus da genau beobachtet, was mein Nachfolger in dem Bereich so angreift. Jetzt höre ich zum hundertsten Mal den Verkehrsrechner, den er immer ankündigt, den ich ja letztendlich beschlossen habe und bestellt habe, aber es soll so sein, dass er bei meinen Projekten weiterarbeitet, das finde ich ja sehr schön. Was mir aber doch diese Woche sehr interessant erschienen ist, als ich in der Zeitung gelesen habe, da ging es um Zuwachs von Autoverkehr und Stau usw. und am Schluss schlägt dann unser Verkehrsstadtrat vor, so jetzt werde ich mich mal mit den Umlandbürgermeistern zusammensetzen und über eine Strategie reden. Ich fürchte, Mario Eustacchio, lieber Herr Stadtrat, Sie haben noch nicht einmal hineingeschaut in das, was in dieser Stadt eigentlich schon alles in den letzten Jahren aufgesetzt wurde und es gibt ein sehr umfassendes Verkehrskonzept mit Graz-Umgebungsgemeinden, alle Bürgermeister haben unterschrieben ist beim Land beschlossen, bei der Stadt beschlossen, Sie hätten vielleicht einmal mit dem Herrn Landesrat reden können, wo sehr konkret der Fahrplan auch im Sinne umweltschonender Verkehrspolitik mit ganz klaren Umweltzielen unterlegt eigentlich da ist. Aber wenn man dann draufkommt, man müsste jetzt einmal anfangen zu diskutieren und hat noch nicht einmal gelesen, was eigentlich alles aufgesetzt ist, dann frage ich mich schon, wie innovativ und wie sehr Sie überhaupt bereit sind, eine Verkehrspolitik hinzugreifen, als immer wieder von den Ampeln zu erzählen, wo wir alle wissen, dass das ein ganz ein kleiner Teil ist, der ein bisschen was in bestimmten Teilbereichen vielleicht bewegt, aber insgesamt haben wir ein Thema mit der Menge der fahrenden Fahrzeuge in der Stadt und wir werden dem nicht einfach nur zuschauen können und auch das werden Sie irgendwann einmal realisieren müssen und das Herumreden und irgendwie Andeuten, dass man vielleicht sich überhaupt nicht beschäftigt hat mit den konkreten Fakten, ist zuwenig und das habe ich mir jetzt wirklich ein Jahr lang angeschaut und es ist doch ein bisschen dünn, was bis jetzt da ist (Applaus Grüne). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrte Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir haben uns seit dem Frühjahr mit dem Thema Feinstaub intensiv beschäftigt und es war wirklich eine hervorragende Zusammenarbeit über alle Fraktionen hinweg. Es hat in letzter Zeit zahlreiche Ausschüsse gegeben, außerordentliche Ausschüsse, wo wir uns mit dem Thema beschäftigt haben. Es hat Einladungen gegeben, auch an die Verkehrsabteilung, sowohl zu dem letzten außerordentlichen Ausschuss als auch zu dem Ausschuss, der gestern stattgefunden hat. Diese Einladungen sind über eine Woche vorher ausgesprochen worden, also wenn man an einem Ausschuss teilnehmen will, dann kann man das durchaus machen. Ich glaube auch nicht, dass der Herr Dipl.-Ing. Kroissenbrunner nicht teilnehmen will, ich glaube eher, dass er die Order hatte, nicht teilnehmen zu wollen. Ich weiß auch nicht, was mit dem Fauxpas gemeint ist, vielleicht, dass die Zusammenarbeit mit der Kollegin Schleicher so gut funktioniert hat im Ausschuss, keine Ahnung, Sie sprechen für mich teilweise in Rätseln und das ist einfach ein politisches Spielchen, was Sie hier treiben. Zwischenruf GR.in Schartel: Oder wer? GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Was mich auch sehr wundert, wie Sie den Wirtschaftsstandort definieren, Herr Stadtrat. Glauben Sie, dass ein Wirtschaftsstandort Graz wirklich nur mit einem wachsenden Individualverkehr verknüpft werden kann? Ich darf Ihnen sagen, wir haben uns in der Wirtschaftsstrategie in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt. Wir haben uns auch damit beschäftigt, dass es zahlreiche internationale Firmen gibt, die mit dem Problem konfrontiert sind, dass Top-Mitarbeiterinnen und -mitarbeiter wenig motiviert sind, nach Graz zu kommen. Warum sind sie das, weil sie in den Zeitungen lesen, dass wir ein Feinstaubproblem haben. Das ist genauso ein Problem, dem wir ins Auge schauen müssen und ich finde, dass Sie einen einseitigen Blick haben auf das Thema Wirtschaft. Und grundsätzlich pfeifen das eh schon die Spatzen vom Dach, dass Sie auch Aktivitäten gegen, also Aktivitäten, die verkehrsbeschränkend sein könnten, auf Landesebene verhindern, wir hören da auch immer wieder, dass Sie quasi die Politik dort bestimmen. Ich finde das wirklich schade, und um jetzt zu diesem Zusatzantrag zu kommen, ich meine, was wir beschließen wollen ist, dass Maßnahmen ausgearbeitet und bewertet werden, aber nicht beschlossen werden. Und wir wollen, dass umsetzungsreife Maßnahmen mit den dazugehörigen finanziellen und finanztechnischen Erfordernissen ausgearbeitet werden. Es geht hier nicht um Umsetzung, der Beschluss wird erst danach im Ausschuss und im Gemeinderat gefällt. Was Sie hier mit dem Zusatzantrag verlangen, ist ja, dass wir eine Prüfung vorher noch einmal prüfen und wenn wir in der Wirtschaft so agieren, dann würden wir nicht sehr weit kommen, weil das ist total entschleunigend und daher werden wir diesem Zusatzantrag sicher nicht zustimmen (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Der Zusatzantrag der FPÖ wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und GR. Pacanda) angenommen. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Wir haben jetzt einmal den öffentlichen Teil der Tagesordnung erledigt, der Nachtrag 3), Holding Graz, den haben wir schon erledigt. Ich schlage vor, die Sitzung jetzt zu einmal zu unterbrechen. Der Gemeinderat wird von 17.15 Uhr bis 18.05 Uhr unterbrochen. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Lösungsstrategien im Umgang mit bettelnden Menschen GR. Hohensinner stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Hohensinner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werter Gemeinderat, liebe Gäste auf der Galerie! Mein heutiges Thema hat diesen Gemeinderat schon sehr oft beschäftigt. Ich habe mit meiner Fraktion heute dieses Thema versucht wirklich ganz lösungsorientiert aufzuziehen, habe auch im Vorfeld mit einem Vertreter des Menschenrechtsbeirates gesprochen und einige Punkte durchdiskutiert und ich hoffe, dass dieser Antrag, ich weiß, dass nicht alle Parteien allen Punkten zustimmen werden, aber ich glaube, dass wir sowohl mit diesen Punkten hier in Graz was bewirken können, als auch überregional. Zu Jahresbeginn 2013 wurde die Novellierung zum Landessicherheitsgesetz betreffend Bettelei vom Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt. Nachdem seither sich die Situation nicht verbessert hat, ganz im Gegenteil, die Situation hat sich verschlechtert, sind wir, aus meiner Sicht, gefordert, Maßnahmen zur Regulierung zu setzen. In jüngster Vergangenheit haben sich sehr viele Beschwerden eingestellt, was das Anhalten von Personen auf der Straße betrifft, vor allem in Richtung aggressives Betteln, das Klopfen und Schlagen auf Fahrzeuge und was wir erst vor einer Woche festgestellt haben, am Allerheiligentag, dass verstärkt auch auf den Grazer Friedhöfen Menschen um Geld gefragt werden. Auch bei Begräbnissen ist es der Fall und ich habe das auch bei Hochzeiten erlebt. Fest steht, dass der momentane Status unbefriedigend ist und ich denke, dass wir da breite Maßnahmen setzen sollten, daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g: * Die zuständigen Abteilungen, konkret das Präsidialamt des Magistrates Graz, möge prüfen, unter welchen Bedingungen sektorales Betteln in Graz realisierbar ist. * Zugleich wird die Exekutive aufgefordert, auch weiterhin in Schwerpunktaktionen die vorhandenen Handlungsspielräume gegen das Betteln von Minderjährigen und gegen alle Formen des aggressiven Bettelns auszuschöpfen beziehungsweise zur Anwendung zu bringen. * Die Steiermärkische Landesregierung wird dringend ersucht, eine internationale Tagung, eine Enquete zum Thema „menschenrechtskonforme Lösungsstrategien im Umgang mit bettelnden Menschen“ unter Einbeziehung von regionalen, nationalen und internationalen NGOs, Städte- und Gemeindebund, Außen- beziehungsweise Innenministerium, den zuständigen EU-Stellen, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Nachbarstaaten, aus denen die bettelnden Menschen überwiegend kommen, auszurichten und auf internationaler beziehungsweise zwischenstaatlicher politischer Ebene Lösungen programmorientiert auszuarbeiten. Ich bitte und ersuche Sie um eine konstruktive Diskussion und um eine breite Zustimmung (Applaus ÖVP). GR. Mag. Sippel zur Dringlichkeit: Frau Vizebürgermeister, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diesem dringlichen Antrag in allen drei Punkten Zustimmung geben, ich glaube, jegliche Maßnahme, die zur Verbesserung der momentanen Zustände führt, ist es auch wert, unterstützt zu werden. Auch wenn wir Freiheitliche natürlich weiterhin die Stoßrichtung verfolgen und uns dafür einsetzen werden, auch auf Landesebene, dass es wieder zu einem generellen Bettelverbot kommt, aber zu einem, das auch dann vom Verfassungsgerichtshof haltet (Applaus FPÖ). Und es ist schön, wenn der Menschenrechtsbeirat da seinen Sanktus gegeben hat, zumindest in den Punkten 2 und 3, so wie du gesagt hast, also wir hätten dem auch ohne diesen Sanktus natürlich zugestimmt, das ist ganz klar. Festhalten möchte ich auch in dieser Diskussion, dass seit der Aufhebung des Bettelverbotes durch den Verfassungsgerichtshof eine enorme Zunahme auch des Bettelunwesens in Graz festzustellen ist, du hast in deinem Motivenbericht einige Beispiele auch angeführt. Ich kann denen nur beipflichten, ich habe selber diese Erfahrung gemacht und es haben sich auch einige Menschen an uns gewandt, die eben gesagt haben, dass das auf Friedhöfen stattfindet, dass das auch im Privatbereich mittlerweile Einzug gehalten hat, sprich vor der Haustüre wird gebettelt, es wird hausiert, es findet auch im Straßenverkehr statt, dass Bettler bei den Kreuzungen stehen und die Autofahrer belästigen oder sogar auch hier herinnen im Rathaus, wo eine Hochzeitsgesellschaft war, wo auch eine Bettlerin aufgetaucht ist und völlig unpassend hier auch gebettelt hat. Es hat sich auch nichts aus unserer Sicht an dem Befund geändert, dass es sich vielmals um eine organisierte Bettelei handelt, daran hat sich nichts geändert und weiterhin findet hier auch Ausbeutung von Menschen statt. Menschen finden sich hier in Fängen von skrupellos agierenden kriminellen Organisationen, ich weiß schon, das ist eine unterschiedliche Wahrnehmung, die es da gibt, das ist jetzt in dem Sinn nicht schriftlich oder sonstig irgendwie belegbar, sondern sind unterschiedliche Wahrnehmungen, der eine sagt, nein, er kann hier nichts Organisiertes bemerken, andere sehr wohl. Also das ist halt immer auch eine Frage, wie man das sehen will. Was sich geändert hat sind lediglich die Gruppen, die hier momentan aktiv sind und betteln, wir sprechen hier, heute mehr von Rumänen und Bulgaren, Angehörige der Gruppe der Zigeuner oder wie es politisch korrekt jetzt heißt, der Roma und Sinti. Ich möchte, wenn die Magistratsdirektion, die Präsidialabteilung, die ja beauftragt wird, hier dieses sektorale Betteln auch zu prüfen, dass man hier aber dann auch in einem weiteren Schritt hergeht und sich Gedanken macht, wie das stattfinden soll und da hätte ich schon ein paar Vorschläge zu machen. Nämlich, dass das maximal an drei Tagen in der Woche stattfindet, nicht an darauffolgenden Tagen und dass das auch Zonen dann letztendlich sind, die nicht unbedingt unmittelbar in oder an Hauptattraktionen der Stadt auch sich befinden. Weil sonst sprechen wir hier von Betteln als einem Erwerbszweck und dann müsste man auch überlegen, ob man da nicht Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge einhebt, also das ist im Prinzip ja dann ein Erwerbszweck und der gehört auch gleich behandelt mit anderen Erwerben. Abschließend auch der Punkt, die Exekutive noch einmal hier aufzufordern, aktiver zu werden, ist sicher legitim, ich verstehe aber auch die Exekutive, die müde ist natürlich in der Art und Weise auch zu verfolgen, weil wenn man da Anzeigen verfasst und Geldstrafen auch verordnet und dann halt auch hier die nicht geleistet werden, dann ist das irgendwie sehr, sehr planlos und da wird hier auch der Rechtsstaat nicht unbedingt respektiert und da muss man sich auch Gedanken darüber machen, ob da nicht letztendlich, wenn mehrere Geldstrafen auch nicht beglichen werden, dass man hier an Ersatzfreiheitsstrafen denkt und diese dann auch tatsächlich auch durchsetzt. Weiters abschießend auch ein wichtiger Punkt, ich glaube, und da liegt die Verantwortung, das Problem wird wahrscheinlich nicht von Graz gelöst werden können, da noch mehr Druck auf die Europäische Union zu machen, auch sich dafür einzusetzen, dass das Geld, das von der Europäischen Union dafür aufgewendet wird, dass die Minderheiten, die betreffenden Gruppen in Rumänien, in Bulgarien auch unterstützt werden, dass dieses Geld auch dort ankommt, wo es ankommen soll. Ich glaube, da ist es sicher sinnvoll, so ein internationales Gespräch, eine internationale Konferenz auch auszurichten, das ist etwas, was auch von uns unterstützt wird. Bin froh, dass dieses Thema wieder einmal zur Debatte steht und ich glaube, mit der Annahme dieses Antrages wird einmal ein Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Wenngleich für uns Ziel nach wie vor ist natürlich das generelle Bettelverbot, das auch vor dem Verfassungsgerichtshof hält (Applaus FPÖ). GR.in Mag.a Marak-Fischer: Liebe Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Damen und Herren! Auch wir sind froh über den Antrag, wir werden auch der Dringlichkeit zustimmen. Tatsächlich empfinden es derzeit sehr viele Menschen als Problem, und zwar weniger das Betteln insgesamt, sondern die Art des aggressiven Bettelns. Das aggressive Betteln und natürlich auch, im Antrag formuliert, das Betteln von Kindern ist nicht erlaubt, es ist absolut zu befürworten, dass diese nicht erlaubte Form des Bettelns natürlich auch kontrolliert wird und auch geahndet wird. Wir stimmen allerdings nicht einem sektoralen Betteln zu, aus unserer Sicht macht das überhaupt keinen Sinn, das Betteln in bestimmten Gegenden zu erlauben und damit in anderen Gegenden natürlich auch zu verbieten, das würde da zu wahrscheinlich absurden Situationen in Graz führen, würde ich einmal sagen. Ich verstehe auch den Sinn dahinter nicht, heißt das, bestimmte Gegenden von dem Anblick von Bettlern zu befreien oder wie? Also was soll das sein, soll das ein Verdrängen von Armut sein, ein Verdrängen von bestimmten Dingen, die man nicht sehen will? Zwischenruf GR. Rajakovics: Wie bei der Straßenmusik-Verordnung. GR.in Mag.a Marak-Fischer: Straßenmusiker, glaube ich, haben einen etwas anderen sozialen Hintergrund und eine etwas andere Intention, nämlich mit Musik Menschen auch zu beglücken in gewisser Weise und dafür vielleicht auch Geld zu haben, Bettler haben eine vollkommen andere Grundvoraussetzung und Situation. Wir sind daher, und das möchte ich jetzt auch beantragen, für eine getrennte Abstimmung dieser drei Punkte. Wir werden dem Punkt 2 zustimmen und wir werden auch dem Punkt 3 zustimmen. Der Punkt 3 ist eine sehr, sehr gute Idee, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und über das Thema sachlich zu verhandeln, von verschiedenen Perspektiven aus zu betrachten. Ist etwas sehr Wichtiges, unsere Vizebürgermeisterin Martina Schröck hat es letztens auch mit den Roma bereits gezeigt, dass das einfach zu guten Ergebnissen führt, wenn man sich gemeinsam an einen Tisch setzt und aus verschiedenen Perspektiven ein Problem beleuchtet, um danach gemeinsam Lösungen zu finden. Wie gesagt, wir sind für die Dringlichkeit und dann für eine getrennte Abstimmung. Dankeschön (Applaus SPÖ). GR.in Potzinger: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema des Antrages ist Lösungsstrategien im Umgang mit bettelnden Menschen. Gestattet bitte, dass ich auf ein Best practice hinweise, das in Graz den Ausgang genommen hat und jetzt sprichwörtlich Früchte trägt. Das ist ein Bioknoblauch, den Roma angebaut haben, in Rumänien, in der Slowakei, in Kroatien, auch im Alt-Grottenhof… Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Gut, ich habe einen Fehler gemacht, ich habe gedacht, die Antragstellung ist außerhalb. Nachdem du jetzt das Mikrofon hast, bitte führe deine Wortmeldung jetzt rasch zu Ende und dann gehen wir weiter zur Kollegin Heinrichs. GR.in Potzinger: Es geht darum aufzuzeigen, dass wir in der Stadt Graz uns nicht nur mit Bettelverboten beschäftigen, sondern sehr wohl, vor allem auch unter der Ägide des Herrn Bürgermeisters, sehr viel passiert in Zusammenarbeit mit der ganzen Stadt Graz, mit der Stadtregierung, dass vor Ort geholfen wird. Das ist auszubauen und, letzter Satz, das wird mittlerweile anerkannt, bei einer großen Armutsstrategiekonferenz in Brüssel der Europäischen Kommission ist dieses Projekt eines von 15 Projekten europaweit, die besonders ausgezeichnet werden, wir als Stadt Graz helfen vor Ort und natürlich darf das Betteln nicht überhand nehmen, deshalb bitte um Annahme des Antrages (Applaus ÖVP). GR.in Heinrichs: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, werte Damen und Herren herunten wie oben! Danke für die Möglichkeit der Wortmeldung, ich bitte Sie sehr höflich um ein wenig Geduld. Ich möchte innerhalb der Wortmeldung Begriffe und Formulierungen des entsprechenden dringlichen Antrages aufgegriffen wissen. Worum geht es? Es geht um das Verscheuchen. Im Punkt 3 des Antrages geht es konkret um die Idee einer Enquete. Gerne zitiere ich den Falter von vorgestern: Aus Krieg den Hütten, in dem es nach dem Thron der Gebote heißt, du sollst die Armutswanderung nicht verhindern wollen. Diese, die Armutswanderung, ist für jede Stadt eine Belastung. Zunächst optisch eine Belastung für ihre Bürger und Touristen indes, die Gesellschaft ist weniger langsam als vielmehr totsicher dabei, an die Wand zu fahren. Warum also sollte sich die Situation bezüglich des Bettelns in der Innenstadt verbessern? Wie sehen denn die Regulierungsmaßnahmen aus? In welchen Sektoren der Stadt ist denn das Betteln günstiger, für wen, welchen Bürgern ist der Anblick der hässlichen Armut zuzumuten? Die Gesellschaft jedenfalls von 12 Millionen Roma innerhalb der EU ist bereits an die Wand gespielt. Die Mitglieder dieser Volksgruppen sind extrem schlecht ausgebildet und demzufolge haben sie so gut wie keine Arbeitsmöglichkeiten und setzen sich in Bewegung. Allerdings nicht mehr als Fahrende im ursprünglichen Sinn, sondern als Bettler oder als Slumbildner. Nun will man Reise- und Aufenthaltsbedingungen so miserabel wie möglich machen. In den Ursprungsländern beträgt der Tageslohn die Hälfte des hiesigen Bettellohns. Für einen Job, den der Bettler dort allerdings nicht bekommt. Kurz, so schlecht, dass die Armen zu Hause bleiben, kann man die Bedingungen hier gar nicht gestalten. Den Roma Rumäniens beispielsweise geht es extrem schlecht, aber auch den Rumänen geht es sehr schlecht und daher kann im Herkunftsland nicht geholfen werden und auch die EU zum Thema Enquete friert die Sozialfonds ein. Zum Zweck des Überlebens ein Wunsch und Wille, dem wir jeden von uns allen zugestehen, verdingen sich Roma hier am Schwarzmarkt zu Dumpingpreisen oder sie betteln. Während der letzten Tage und Wochen, meine sehr geehrten Damen und Herren, gab es diverse gedenkkulturelle und Mahnveranstaltungen bei beeindruckenden Reden, welche uns auf die einzig logische Gefahr durch die Gefährdung des sozialen Friedens hingewiesen haben, nämlich auf die Gefahr sozialer Unruhen. Die unbefriedigende Situation der EU-Bürger Roma ist drastischer als die unbefriedigende Situation der Bürger und Touristen der Städte, die bereist werden. Hüten wir uns vor Scheuklappen und dem Verscheuchen. Ich danke vielmals für die Aufmerksamkeit (Applaus KPÖ). GR. Pacanda: Ich würde mich voll freuen, wenn da Kameras währen herinnen zu dem Thema Bettelverbot und der Verfassungswidrigkeit, die festgestellt worden ist. Wir werden uns weiterhin gegen ein Bettelverbot aussprechen, das ist bei uns überhaupt kein Thema. Wir sehen aber im jetzigen Antrag eigentlich eine Chance vollständig, also im komplett inhaltlichen Antrag, weil einerseits die Prüfung plus die Einbringung des ganzen Themas in einer Enquete bietet eigentlich möglicherweise erstmalig die Chance, dass das Ganze an der Ursache behandelt wird. Ein Bettelverbot ist für uns eine klassische Symptombekämpfung, die überhaupt nichts bringt und das Problem, was wir sehr oft Graz kritisieren, sind oft in Symptombekämpfungen und nicht Ursachensuche und dementsprechend an der Ursache zu arbeiten. Deswegen werden wir den Antrag in allen drei Punkten unterstützen. Danke. GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Zum Ersten, ich fange mit dem dritten Punkt an, zur Enquete. Wir würden es sehr wohl in der Verantwortung der Stadt Graz sehen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Wir haben große Fragestellungen der Armutsmigration und auch der Arbeitsmigration auf uns zukommen, also ich darf daran erinnern, dass ab 1. Jänner Bulgarien, Rumänien auch den freien Zugang zum Arbeitsmarkt hat, das sind Auseinandersetzungen, die wir international, aber auch regional und kommunal anschauen werden müssen und diskutieren werden müssen. Ich finde es ein bisschen schade, dass es an den Landeshauptmann delegiert wird, aber so sei es, Hauptsache der Diskurs findet statt, das Land ist zuständig. Dennoch sehe ich in den Problemstellungen der Stadt auch eine Zuständigkeit der Stadtregierung, wie sie… Zwischenruf GR. Hohensinner unverständlich. GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Ich bin dran, du kannst dich dann wieder zu Wort melden…, wie sie zum Beispiel auch Vizebürgermeisterin Martina Schröck, danke, liebe Martina, mit dem runden Tisch aufgegriffen hat, also das sind Ansätze, wo man Verantwortung aufnimmt, also das war durchaus positiv. Das heißt, mit diesem dritten Punkt werden wir mitgehen. Zum ersten Punkt, es gibt ein Verfassungsgerichtshofurteil, es gibt die Aufhebung des Bettelverbotes, wir verstehen nicht ganz, warum die Präsidialabteilung beauftragt werden soll, sektorale Bettelverbote zu prüfen, sprich Bettelverbote zu prüfen, sprich verfassungswidrige Geschichten zu prüfen. Dann ist der Verfassungsgerichtshof eigentlich ganz klar gewesen, aber wenn man meint, dort Möglichkeiten zu finden, den Verfassungsgerichtshof zu umgehen, sei es drum, scheinbar wollt ihr das. Der zweite Punkt, wo jetzt auch die SPÖ mitgeht, es ist bereits verboten, aggressiv zu betteln, es ist verboten, mit dem Stock an Scheiben zu klopfen, es ist verboten, die Exekutive prüft es auch, die geht dem auch nach, also das ist eigentlich ein Zustand, den wir schon haben, warum man den noch einmal extra beantragen in einem Dringlichen bliebt mir auch verborgen. Worum es aber geht, und das finde ich so arg, es geht darum letztendlich zu sagen, dass Armut verboten wird, es geht darum zu sagen, Armut soll weggesperrt werden, Armut soll aus den Augen verschwinden… Zwischenruf GR.in Gesek: So ein Blödsinn. GR.in Mag.a Polz-Watzenig: …wenn es darum geht, die Adventmärkte und alles abzufeiern, dann wollen wir bitte nicht im Dunkeln über BettlerIn stolpern, das tut man in der Menschenrechtsstadt Graz nicht. Ich weiß nicht, wo die Sektoren sind, also es ist ziemlich armselig (Applaus Grüne). Lieber Kurt, warum mich das so enttäuscht, du arbeitest eigentlich mit benachteiligten Menschen und dass der Antrag dann in der Weise von dir jetzt da eingebracht wird, finde ich in einer Weise erbärmlich… Zwischenruf Hohensinner unverständlich. GR.in Mag.a Polz-Watzenig: …nein, ich bin nicht persönlich beleidigend, ich verstehe es nur nicht, was eine Motivlage sein kann, so weit zu gehen. Und das Einzige, was ich wirklich feststellen kann ist, und das stelle ich fest in jeder Gemeinderatssitzung, in der wir herinnen sind, ich erlebe eine moralische Verwahrlosung innerhalb der ÖVP, die einfach nur noch schlimm ist. Also Sie haben das zu verantworten, nach außen werden Sie das verantworten, wir gehen natürlich nicht mit (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ) angenommen. GR. Rajakovics zum Antrag: Also, es ist ein starkes Stück zu sagen, wenn man sich inhaltlich sehr stark mit dem Thema, trotz allem auch bei verschiedener Meinung zu diversen Punkten, auseinandersetzt, vorzuwerfen, dass man moralisch nicht korrekt handelt. Es ist ein Faktum, dass es ein Thema ist, dass es die Menschen bewegt und es ist ein Irrtum zu glauben, dass nur, wenn man mit der Moralkeule herumfuchtelt, dass die Menschen auf der Straße sagen, ja, passt schon und braucht eh nichts machen. Wir wissen auch, dass die Polizei natürlich eingreifen kann, wir wissen auch, dass Drogendealen verboten ist, wir wissen auch, dass Drogensucht, zumindest bis zu einem Teil, verboten ist und wir sehen, dass die Polizei nichts dabei macht, weil es ist nicht sinnvoll, der Polizei zu sagen, was wir wichtig erachten würden, sie macht es nicht und viele Dinge, die wir als ortspolizeiliche Maßnahmen festschreiben, sind daher rührend, dass wir ein zusätzliches Instrument einfordern, das uns die Möglichkeit gibt, gewisse Dinge besser zu regeln. Und weil das die Frage war, wie das sektoral ausschaut, das ist nicht so schwierig, weil wir haben es bei der Straßenmusik auch gemacht, da geht es lediglich um eine Beschränkung, dass ich mich irgendwo melden muss, sagen kann, soundso viele können musizieren oder soundso viele können betteln und das ist nicht das, was der Verfassungsgerichtshof untersagt hat, sondern der Verfassungsgerichtshof hat ausdrücklich gesagt, weil keine Ausnahmen gemacht wurden, ein totales Bettelverbot ist aufzuheben, weil keine der Städte Gebrauch gemacht hat, also es ist auch verfassungsrechtlich, ihr tut immer so, als ob ihr alles wissen würdet und alle Lösungen habt. Die Einzigen, die zumindest probiert haben, etwas zu machen, war die Stadt Graz, das Land ist für entwicklungspolitische Zusammenarbeit, für internationale Kontakte, Kooperationen mit anderen Ländern oder sonst die Landesregierung zuständig und ständig geht der Herr Pucher her und sagt, die Stadt Graz soll was machen. Wir sind nicht dafür zuständig für Touristen, wir sind auch nicht für Asylwerber zuständig, trotzdem machen wir viel. Wir unterstützen das Vinzinest, sonst würde es das gar nicht geben, also es ist ja nicht wahr, dass wir nicht Etliches auch machen, dass was besser wird. Wenn etwas überhand nimmt, da muss ich etwas auch dagegen tun und da muss ich mir Lösungen überlegen, das kann auf der einen Seite ein Hilfsangebot sein, das kann aber auf der anderen Seite und muss auf der anderen Seite auch eine Einschränkung der Menge derer sein, die wir glauben, die der Grazer Bevölkerung zuträglich ist und wir merken und wir spüren es, dass die Stimmung kippt und in eine noch aggressivere umschlägt und das ist auch keine Hilfe für die Roma-Bevölkerung. Also ich denke mir, da ist wirklich nichts Amoralisches, sondern ist eine ganz normale Reaktion von jemandem, der sich die politische Situation anschaut und versucht, irgendetwas zu bewegen, dass sie eine Verbesserung herbeiführt. Es waren wirklich wir und es ist das Projekt so beschrieben, die das Roma-Projekt dann durchgeführt haben, weil das Land hat sich verabschiedet von dem ganzen Projekt, das waren wir, die das Lerncaféprojekt durchgeführt hat, das Land hat sich verabschiedet und trotzdem ist letztlich für diesen Diskurs mit Botschaftern, für diesen Diskurs auch mit der Polizei, auch ein Landeshauptmann verantwortlich, der nur gesagt hat, es tut ihm so leid, dass er das Bettelverbot einmal durchgesetzt hat, über das Thema redet er jetzt überhaupt nicht mehr, über das Thema der Roma. Das ist nämlich genau das, was nicht funktionieren wird, wenn wir über das Thema nicht reden und wenn wir sagen, das ist den Leuten doch eh zumutbar. Die Leute ärgern sich darüber, es ist auch keine Zukunft für die Roma, wir wissen auch ganz genau, dass das nicht so lieb ist, es war der Andi Molnar, der gut ungarisch spricht, war auch unten vor Ort auf der Wiese, die zur Verfügung gestanden ist und dort hat einer von dem anderen zehn Euro kassiert, die haben nicht einmal gewusst, dass das gratis ist, da findet sich sofort einer, der dem anderen auch noch ein Geld abnimmt, die nachkommen, die gar nicht wissen, dass die GBG das gratis zur Verfügung gestellt hat. Also es ist nicht so die liebe arme Gruppe, die solidarisch zusammenhält, es ist sehr viel Kriminalität und Ausnützen von Menschen dahinter (Applaus ÖVP) und deshalb geht es nicht um Menschenhatz, es geht nicht darum, dass ich jemand komplett ausgrenzen will, aber es geht darum, dass ich nicht suggeriere, dass wir in Graz das Problem lösen werden und dass wir durch Ansiedelung jetzt auch einer Minderheit, das war der Vorschlag von Wolfgang Pucher jetzt, der gesagt hat, Männer nehmen wir auf, Frauen nehmen wir auf, extra nämlich, bewusst extra zu sagen, ist nichts anderes zu sage, wir schaffen uns eine Minderheit, deren Probleme wir dann wieder lösen müssen. Das werden wir nicht in Graz machen, das können wir auch nicht in Graz machen. Für jene Rumänen, das ist eh angeführt worden, die ja ab 1. Jänner arbeiten können, gibt es ja dann eh den großen… werden wir schauen, vielleicht finden tatsächlich einige auch ganz normal Arbeit, dann ist ja nichts dagegen zu sagen, dass die Rumänen, ganz wurscht welcher ethnischen Herkunft, sich in Graz niederlassen, das war nie ein Thema. Das Thema war, ob man aus EU-Ländern herzieht zum Betteln und das ist ein Problem, das gelöst gehört und das werden wir nicht in Graz lösen, das können wir auf einer höheren Ebene, deshalb der Antrag, dass das Land diese Enquete durchführen muss, ein anderes Gewicht hat und deshalb der Antrag, dass wir nicht das Betteln grundsätzlich verbieten, sondern dass man es so einschränkt wie bei der Straßenmusik, dass die Leute nicht jeden Tag bei uns anrufen und sagen, seid ihr alle wahnsinnig, es wird immer mehr und keiner tut was dagegen. Die Polizei wäre theoretisch zuständig, dies ist aber in vielen Bereichen theoretisch, praktisch musst irgendeine Ordnungsmaßnahme schaffen, dass die Menschen in Graz sagen, ihr tut wenigstens was, nicht mehr und nicht weniger ist der Antrag (Applaus ÖVP). GR. Krotzer: Ich will mich hier eigentlich nur kurz zum Sitzungsverlauf äußern beziehungsweise zur Rede von Klubobmann Sippel, der hier wider besseres Wissen, weil er hat sich dann auch hämisch berichtigt, aber wenn wir mit rassistischer, verletzender und diskriminierender Begrifflichkeit hier im Gemeinderat die verwendet wird, dann würde ich mir schon erwarten, dass die Frau Vizebürgermeisterin als Sitzungsleiterin… Zwischenruf: Was war diskriminierend? GR. Krotzer: Ich will das Wort hier nicht wiederholen, aber dass das ein diskriminierender Begriff ist, glaube ich, darüber sollte hier Einigkeit bestehen. Und da würde ich mir auch wünschen, dass es hier korrigiert wird. Dankesehr (Applaus KPÖ). GR.in Mag.a Grabe: Auch ich verstehe nicht, wie man von einer christlichen Partei kommend immer und immer wieder dieses Thema schüren kann. Es ist ein Schüren, es geht ja nicht nur um eine Enquete, um etwas Sinnvolles zu machen, dann hättet ihr den Punkt einfach nur, diesen Punkt 3, dem ja wahrscheinlich eh alle zustimmen, draufschreiben können. Warum muss da noch einmal geschürt werden, das aggressive Betteln, das Betteln von Minderjährigen, ich weiß nicht, wann das letzte Mal in Graz Minderjährige betteln gesehen worden sind… Zwischenruf GR. Mag. Molnar: Heute. GR.in Mag.a Grabe: Gut, dann heute, aber deswegen brauchst du ja nicht…, schau, pass einmal auf, dass dein Herz sich beruhigt, du brauchst ja nicht so laut zu schreien. Das sind genau die Leute offenbar, für die ihr diese Pseudomaßnahmen machen müsst, die so aufbrüllend aufschreien, dass man nicht einmal sein eigenes Wort mehr hört. Ich weiß nicht, du hast vorher, Andreas, oder irgendwer hat gesagt, eine seriöse Diskussion will man haben und das ist seriöse Diskussion, wenn ihr brüllt wie die Rumpelstilzchen, also ich verstehe es nicht. Inhaltlich jetzt, ich schließe mich dem an, was gesagt wurde, der Antrag, wenn er nur Punkt 3 wäre, könnte man drüber reden, dass das seriös ist, um zu schauen, was man wirklich an Verbesserungen machen kann. Mit Punkt 1 und Punkt 2, die sektorales Betteln, was absurd ist, was der Verfassungsgerichthof auch schon geprüft hat, wieder mit Punkt 2 wird wieder das Klischee von dem aggressiven Betteln schürt, kann man einfach keine seriöse Diskussion zu diesem Thema machen. Und, Thomas Rajakovics, was du gesagt hast, finde ich schon auch entlarvend, du hast gesagt, die Leute rufen an usw. und hast gesagt, und man muss Maßnahmen schaffen, damit die Leute glauben, ihr tut wenigstens was, das ist es, wenigstens was, es ist nicht durchdacht diese Maßnahme… Zwischenruf GR. Rajakovics: Weil wir Volksvertreter sind. GR.in Mag.a Grabe: Es ist notwendig, was zu tun, dafür ist so etwas wie eine Enquete durchaus sinnvoll, aber es ist nicht notwendig und nicht hilfreich, ob das jetzt hier mit Gebrüll ist oder mit so einem Antrag zu schüren, dass Roma ins Stigma gekommen, alles ist aggressives Betteln, dass dann immer wieder nur hervorgehoben wird, wie viel Kriminalität, es werden schon welche dabei sein, das glaube ich euch gerne, aber dass das immer wieder hervorgehoben wird und dasselbe Image, unter dem die Roma jahrhundertelang zu leiden hatten, dasselbe Image nach und nach und immer und immer wieder von euch als christlicher Partei hervorgezogen wird. Es ist ok, wenn Projekte gemacht werden, auch wenn jetzt die Frage, wie viel ist sinnvoll ein Projekt zu machen, auch wenn wir mit Verlaub mit dem Knoblauch jetzt schon einige Male gehört haben, aber ok, aber es ist nicht sinnvoll zu schüren und immer und immer wieder die gleichen, und jetzt nehme ich auch das Wort rassistisch in den Mund, die gleichen rassistischen Vorurteile zu schüren und nicht bei der sachlichen Debatte zu bleiben, die der Punkt 3 vielleicht hätte bieten können (Applaus Grüne). GR. Mag. Molnar: Aus diesem Grund bin ich einmal emotional geworden, in meinem Leben regen mich zwei Dinge auf, Menschen, die über Dinge reden und Menschen, die Dinge anpacken. Und das beste Beispiel war Sissi Potzinger, wir waren gemeinsam in Pecs auch in der Slowakei und da haben wir die ersten Projekte einmal angenommen, das war der erste Schritt. Punkt zwei, möchte ich dazu noch sagen, ich lade dich bitte ein, mit mir mitzukommen nächstes Mal bei der GBG auf den Grundstücken in den Hütten, wo dort Kinder leben in unwürdigen Zuständen, die dort hier betteln und man muss sich vorstellen, in einer Hütte waren zehn Leute und er hat zehn Euro pro Nacht verlangt. Das sind 100 Euro pro Tag steuerfrei. Hier wird eindeutig Schindluder getrieben. Punkt zwei, muss man auch festlegen, diese Registrierung, wenn ich hier bettle, diese Personen bekommen ja in ihren Heimatländern, ich habe mir die Arbeit angetan, war zweimal jetzt in Hostice in der Südslowakei, diese Personen bekommen hier alle Sozialhilfe. Gleich viel wie andere Personen, die nicht Roma sind und hier in der Slowakei oder in Rumänien gilt das gleiche Gesetz wie in Österreich für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, sie bekommen nur dieses Geld, wenn sie im Land bleiben und hier wäre einmal der erste Schritt, das zu dokumentieren, dass diese Menschen hier nicht zu Hause sind, widrigerweise Sozialhilfe hier verlangen, ja das ist rechtswidrig, das heißt, ihr unterstützt rechtswidrige Vorgangsweise, das muss man hier auch einmal sagen. Nein, das ist Faktum. In diesen Ländern bekommen sie Sozialhilfe. Das muss man auch einmal aufzeigen, das ist Sozialmissbrauch, was dort betrieben wird. Andere Leute machen das nicht und das muss man hier auch einmal aufzeigen, dass diese Personen in der Slowakei, ich habe mit dem Bürgermeister gesprochen, gezeigt, die bekommen gleich viel Sozialhilfe wie jeder andere Bürger in Hostice, das muss man auch einmal sagen (Applaus ÖVP). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: So, jetzt noch einmal zur Klarstellung. Wenn wir bei einer inhaltlichen Debatte eines dringlichen Antrages sind, dann steht es jeder Fraktion zu, zwei Wortmeldungen zu machen. Der Kollege Molnar war jetzt die zweite ÖVP-Wortmeldung. So, nachdem es die Kollegin innerhalb der inhaltlichen Debatte, bei der Dringlichkeitsdebatte gibt es eine Wortmeldung, da habe ich den Fehler gemacht mit der Kollegin Potzinger. Nachdem vorher die Frau Gemeinderätin Polz-Watzenig schon vom runden Tisch gesprochen hat, möchte ich zwei Minuten dazu kurz was sagen. Ich habe letzte Woche einen runden Tisch einberufen und habe Vertreterinnen und Vertreter der Botschaft, des Konsulats von Bulgarien und Rumänien hier gehabt, ich habe den Herrn Norbert Scheibek hier gehabt aus Wien, der im Magistrat arbeitet, im Jugendamt tätig ist und dort die sogenannte Kinderdrehscheibe managt. Die Kinderdreischeibe kümmert sich darum, dass allein anwesende Kinder, also Minderjährige aus Rumänien, aus Bulgarien vorwiegend, die wirklich kriminelle Handlungen machen, die dazu angehalten werden, kriminelle Handlungen zu machen, aber auch die herumgeschickt werden, um alleine auf der Straße in Wien zu betteln, sich um diese Kinder zu kümmern und diese Kinder auch wieder rückzuführen, in die Jugendämter in Bulgarien und Rumänien zurückzuführen. Aufgrund der Arbeit von Norbert Scheibek gibt es in Bulgarien 30 Krisenzentren für Kinder, die eben wieder zurückkommen, ist eine Jugendwohlfahrtsmaßnahme, und der Norbert Scheibek arbeitet sehr, sehr intensiv, ist international gut vernetzt und hat also auch all diese Netzwerkpartnerinnen und -partner nach Graz gebracht. Jetzt ist es unserer Einschätzung nach so, dass wir die Situation Gott sei Dank in Graz noch nicht haben, dass Kinder allein unterwegs sind, Diebstahl machen, allein betteln, ich zumindest habe noch keine Kinder alleine gesehen. Aber wir wären jetzt einmal grundsätzlich darauf vorbereitet, sollte das passieren. Weil in Wien, seit die Kinderdrehscheibe hier so aktiv ist, ist das auch deutlich zurückgegangen die Zahl und einige dieser Krisenzentren, die ich vorher erwähnt habe, sagen, dass sie eigentlich keine Kinder mehr haben. Auf die Situation muss man vorbereitet sein, weil ich gehe davon aus, dass das einfach eine Welle ist, die halt im größten Ballungszentrum unseres Landes beginnt und womöglich auf andere Städte, auf Linz, das auch dabei war beim runden Tisch, Salzburg und auch eben Graz, umschlagen kann. Wir haben im Zuge dieses runden Tisches auch darüber gesprochen, dass es unterschiedliche Hilfsangebote gibt von unterschiedlichen Stellen, von Caritas, von der Vinzenz- Gemeinschaft, von städtischen Stellen, die Jugendwohlfahrt ist da involviert, das Sozialamt ist da involviert und wir haben als ein Ergebnis dieser vierstündigen Sitzung festgehalten, dass wir jetzt einmal einen Ablaufplan machen, einen klar strukturierten Hilfsplan, wo alles zusammengefasst wird, was von privaten Organisationen, von kirchlichen Organisationen, aber auch von der öffentlichen Hand jetzt schon zur Verfügung gestellt wird, aber wo auch klar kommuniziert wird, was nicht zur Verfügung gestellt wird. Das soll ein klar strukturierter Plan sein, der dann allen Stellen, die mit dieser Problematik, die mit den Menschen zu tun haben, ausgehändigt wird, damit einfach alle wissen, wo ist welche Anlaufstelle und wo sind auch wirklich die Grenzen unserer Hilfe. Ich glaube, das muss man wirklich auch klar mitkommunizieren. Und der dritte Punkt ist, und da bin ich jetzt bei der Gemeinderätin Sissi Potzinger, wir sollten uns auch wieder einmal anschauen, wie Hilfe vor Ort konkret aussehen kann, was wir als Stadt Graz tun können, wir haben viele Partnerstädte, was können wir konkret tun, um die Situation zu Hause, weil ich bin davon überzeugt, dass es für Kinder am besten ist, wenn sie zu Hause in ihre Schulen gehen. Die haben Eltern, die Analphabeten und Analphabetinnen sind und wie sollen die, wenn sie hierher kommen, wie sollen die jemals eine Chance kriegen, wenn sie nicht einmal ihre eigene Sprache in Wort und Schrift fassen können. Also unser Ziel muss es sein, auch aus Jugendwohlfahrtssicht heraus, dass die Kinder eine Schulbildung bekommen, damit sie aus diesen Biografien endlich ausbrechen können (Applaus SPÖ). GR. Hohensinner: Ganz kurz. Zu Beginn meiner Wortmeldung, wie ich den Antrag eingebracht habe, habe ich angemerkt, dass ich mir eine seriöse Diskussion erwartet hätte und ich finde es wirklich beschämend, sage ich jetzt, dass gerade eine Partei, die sonst eben immer glaubt, die Moral gepachtet zu haben (Applaus ÖVP), diese Diskussion auf eine extrem populistische Ebene gehoben hat. Der Vorwurf, was du gemacht hast, wir wären eine moralisch verwahrloste Partei, ist wirklich ein Wahnsinn, also das ist, normalerweise wäre das einen Ordnungsruf wert gewesen, aber du disqualifizierst dich mit dieser Wortmeldung wirklich selbst (Applaus ÖVP). Also ich hätte mir wirklich mehr von dir erwartet, auch die persönlichen Beleidigungen sind wirklich einer grünen Mandatarin nicht würdig. Es wurde auch das Verfassungsgerichtshofurteil angesprochen, da steht angeblich drinnen, dass das nicht möglich wäre, ein sektorales Betteln einzuführen. Das Urteil zeigt es gerade auf, wie es möglich ist und das betrifft Punkt 1, die anderen zwei Punkte finden auch die Unterstützung des Menschenrechtsbeirates, es ist zwar nicht abgestimmt worden, aber es ist sehr goutiert worden. Diese Rückmeldung habe ich bekommen und ich glaube, dass es wichtig ist, dass man da jetzt nicht uns in die Haare kommen, sondern dass man so, wie die Sissi Potzinger das aufgezeigt hat, schauen, dass man auch lösungsorientierte Schritte setzen und ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Antrag wirklich in die richtige Richtung gehen und ich hoffe wirklich auf eine breite Zustimmung. Danke (Applaus ÖVP). Punkt 1 des Antrages wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, SPÖ und Grüne)angenommen. Punkt 2 des Antrages wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ und Grüne) angenommen. Punkt 3 des Antrages wurde einstimmig angenommen. 2) Gemeinwesenarbeit – Stadtteilarbeit GR.in Kaufmann stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Kaufmann: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, hoher Gemeinderat! Wir hören das auch in vielen Stücken immer wieder, Graz hat sich verändert, wir haben einen ständigen Zuwachs, viele Kinder kommen bei uns zur Welt, viele wollen zu uns in die Stadt her. Aber es hat sich auch ein bisschen das Verhalten verändert, viele ziehen sich auch immer mehr zurück in die eigenen vier Wände und damit entstehen neue Herausforderungen. Viele große Städte haben bereits darauf reagiert und es gibt wirklich ein gutes Angebot der Gemeinwesensarbeit, gute Stadtteilarbeit und da brauchen wir gar nicht weit schauen, nämlich schon bereits in Wien fangt das an mit dieser guten Arbeit. Allerdings, und was wirklich gute Gemeinwesenarbeit ausmacht ist, dass interdisziplinär an diese Sache herangegangen wird. In Graz haben wir im Moment die Situation, dass wir unterschiedlich viele Projekte haben, alle miteinander mit Sicherheit ob ihre gute Begründung und ihre gute Basis. Allerdings sind sie nicht wirklich miteinander vernetzt. Und aus diesem Grund, weil ich glaube, dass es auch inhaltlich sehr wichtig ist, dass das hier auf guten Beinen steht, darf ich im Namen des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g stellen: Dass die zuständigen Stellen damit beauftragt werden, gemeinsam mit Expertinnen und Experten der Gemeinwesenarbeit entsprechende Konzepte auszuarbeiten und notwendige Vorgaben zu machen, damit im Sinne der Grundsätze Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit die dafür aufgewendeten Mittel auch möglichst nachhaltig verwendet werden und es zu einer interdisziplinären Arbeit, wie im Motivenbericht beschrieben, kommen kann. Dem Gemeinderat ist bis spätestens bis zur Februarsitzung ein Bericht vorzulegen (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Taberhofer zur Dringlichkeit: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Wir halten als KPÖ das Thema und den Bereich Gemeinwesenarbeit durchaus für sehr dringlich. Gemeinwesenarbeit ist im Gegensatz zu wichtigen Arbeiten und BürgerInneninitiativen und ehrenamtlichen Engagement eine bezahlte professionelle Tätigkeit und wichtig in dem Zusammenhang ist die Zielstellung, die Gemeinwesenarbeit haben soll, nämlich zusammen was in Zusammenarbeit mit Betroffenen versucht werden soll, die Lebensqualität vor Ort zu steigern und die des Gemeinwesens beeinträchtigenden Probleme aufzugreifen und langfristig zu lösen. Wobei für mich irgendwie wichtig ist zu sagen, dass Gemeinwesenarbeit sowohl zielgruppenspezifisch zu verstehen ist, aber auch ressortübergreifend und nicht nur im Ressort Wohnen, wo ein Teilbereich jetzt angesiedelt ist, nicht allein das ist irgendwie entscheidend, sondern es sind auch Themenstellungen wie Gesundheit, Arbeit, Freizeit, Bildung, Kultur ganz, ganz wichtig und aus dem Grund, wenn es eine nachhaltige Wirkung haben soll, ist natürlich das, was im Antrag gefordert wird, eine Vernetzung, eine Übersicht dessen, was in welchen Bereichen passiert, ganz, ganz entscheidend und wesentlich und es ist eine Aufgabe, die bei der Stadt liegt. Also einerseits ressortübergreifend, aber andererseits auch eine koordinierende Stelle, die sich einen Überblick verschafft und das werden wir dann, also mein Kollege wird dann einen Zusatzantrag, den wir dazu noch einbringen wollen, einbringen, weil wir dem durchaus zustimmen können, aber gerne noch eine Präzisierung in eine bestimmte Richtung haben wollen. Danke (Applaus KPÖ). GR.in Schönbacher: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeister, sehr geehrte Gemeinderatskollegen! Wir stimmen diesem Antrag zu, weil wir sind der Meinung, dass es sehr wichtig ist, ein Grundkonzept hier zu entwickeln. Ich selbst wohne in der Nähe des Stadtteilzentrums Triester und ich weiß, dass dort, dadurch dass sozial schwächere Menschen oder sehr viele sozial schwächere Menschen dort leben, sehr viele Konflikte dort sind. Es ist sehr wichtig, die Nachbarschaft da miteinzubinden in die Aktivitäten, die dort gesetzt werden und die Stadtteilarbeit ist eine gute Ergänzung zur sozialen Arbeit, um künftig Konflikte zu vermeiden. Sehr wichtig ist es auch, dass diese Stadtteilzentren da sind, denn es ist eine Unterstützung für die Menschen, die dort leben, direkt an ihrem Lebensraum angebunden. Dankesehr (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Krotzer zum Antrag: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Mitglieder der Stadtregierung, werte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte! Wir haben ja in der Oktober-Sitzung schon festgestellt, dass die junge Volkspartei die Denkfabrik der KPÖ ist, insofern darf ich das gerne aufgreifen. Der Antragstext durchaus eine interessaste Sache, was mir allerdings zu erwähnen sich lohnt ist so, dass hier die Rede ist von sozial- und gesellschaftlicher Isolation, hier allerdings in keinster Weise darauf eingegangen wird, woher die kommt. Wo es mir wichtig ist zu betonen, dass das Ganze eben auch soziale Ursachen hat, dass diese sozialen Ursachen Armut sind, Arbeitslosigkeit, soziale Ausgrenzung, Perspektivenlosigkeit, die Überlastung von Menschen, die eben dann zu einer sozialen Ausgrenzung führt und das ist, glaube ich, natürlich auch ein wichtiger politischer Auftrag für uns alle, dass wir dem entgegenwirken. Was hier jetzt konkret diesen Antrag betrifft, will ich einen Zusatzantrag einbringen und zwar aus dem Grund, dass wir auch konkrete Maßnahmen aus dem ableiten können und hier nicht nur eine lose Willensbekundung machen. Und dieser Zusatzantrag hat den Wortlaut: „Der Dringliche Antrag möge um folgenden Punkt ergänzt werden: Um dies gewährleisten zu können, ist im Vorfeld zu prüfen, mit welchen personellen Ressourcen dies zu besorgen ist beziehungsweise wo eine Stelle eingerichtet werden kann, welche die Konzeptvorschläge zusammenführen und in der Folge die Umsetzung der Konzepte und Vorgaben koordinieren soll.“ Ich bitte um die Annahme auch dieses Zusatzantrages, damit wir hier Nägel mit Köpfen machen können. Dankesehr (Applaus KPÖ). GR. Vargas: Einen schönen guten Abend, liebe Martina, sehr geehrte Damen und Herren auch auf der Tribüne! Wir Grünen können diesem Antrag, haben uns bemüht, diesen zu verstehen, nicht unterstützen, weil es ist für uns nicht eindeutig klar, worum es da geht. Also letzten Endes sind wir draufgekommen, es kann wahrscheinlich nur gemeint sein, dass es um Einsparungen geht, die wir uns nicht wünschen. Du hast versucht, dem Kollegen Wohlfahrt zu erklären, dass das was Positives sein soll, also wir unterstützen natürlich jede positive Arbeit. Zu dem konkreten Anlass, wir Grünen sind eigentlich diejenigen, die vor zwei Jahren das Gemeinwesenkonzept hier mitinitiiert haben und in zwei Jahren diese Projekte sich in Graz entwickeln. Und ich denke mir, es ist ganz wichtig zu sagen, diese Projekte sind sozusagen in einer Entwicklungsphase noch, ich habe es, glaube ich, vor ein paar Sitzungen, ich glaube vor dem Sommer, noch gesagt, Gemeinwesen kommt aus dem angelsächsischen Raum, die gibt es seit ungefähr 40 Jahre in Europa, in den letzten 20/30 Jahren und es in Graz anscheinend jetzt erst seit zwei/drei Jahren konkrete Maßnahmen, die gesetzt wurden. Und da denke ich mir, schauen wir uns einmal an, wie die arbeiten, ich glaube, das was bei dem Antrag von dir, Martina, gelesen habe, war schon so ein bisschen, es passiert nichts und es kostet einiges an Geld und ich denke, das ist nicht berechtigt sozusagen. Wir unterstützen den Zusatzantrag vom Kollegen der KPÖ und hoffen auf eine breite Zustimmung. Danke (Applaus Grüne). GR.in Kaufmann: Ich möchte schon noch darauf eingehen, dass mir da quasi was unterstellt wird, was es nicht ist. Also ich sehe sehr wohl, und das habe ich auch in der Einleitung gesagt, dass sehr, sehr viel an positiver Arbeit gemacht wird, es freut mich natürlich auch, dass wir sichtlich gerne da Denkfabrik sind für andere Fraktionen. Allerdings um was es uns geht, oder um was es mir auch ganz persönlich geht, weil ich habe nämlich wirklich positive Arbeit gesehen in der Stadtteilarbeit in Berlin, wie das funktionieren kann und wenn man sich das wirklich genau anschaut und wenn man das auch zusammenführt diese ganzen Punkte, die schon beispielhaft auch aufgeführt worden sind, dann kann es ja gar nicht um wirklich Einsparungen gehen, sondern man nutzt dann einfach die vorhandenen Ressourcen, die da sind und vernetzt sie und setzt sie besser und zweckmäßiger für die Bürgerinnen und Bürger in Graz ein. Ich glaube, das muss im Interesse von uns allen sein. Zum Zusatzantrag sei mir noch ein Satz erlaubt, ich glaube nicht, dass es notwendig ist, eine eigene Stelle dafür zu schaffen, denn es gibt viele Abteilungen, die auch im Antragstext vorkommen schon beispielhaft, die da gemeinsam zusammen schon gearbeitet haben und gemeinsam zusammenarbeiten sollten in Zukunft und da bedarf es jetzt auch keiner neuen Erfindung. Ich glaube, die sollten sich gut vernetzen und zusammenarbeiten (Applaus ÖVP). Der Antrag wurde mit Mehrheit (gegen Grüne) angenommen. Der Zusatzantrag der KPÖ wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. 3) Novellierung bzw. Präzisierung Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz – StMSG GR. Luttenberger stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Luttenberger: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, es geht um ein Detailproblem, welches für die betroffenen Menschen schon von gravierender Bedeutung ist. Ich möchte so einleiten, es gibt seit dem März 2011 das Steirische Mindestsicherungsgesetz, das wird exekutiert und wie es eben bei Gesetzen der Fall ist und das ist ja jetzt kein Vorwurf von mir, sondern durch die Praxis erfährt man halt dann, dass manche Dinge möglicherweise oder in dem Fall sogar konkret unpräzise formuliert sind. Und zwar geht es in dem Punkt, warum wir meinen, dass diese Dringlichkeit gegeben ist, um den Punkt der Richtsatzergänzung und konkret geht es um Personen, die sich nach dem 18. Lebensjahr entschließen, eine Ausbildung zu machen, sei es eine Lehre, eine integrative oder eher eine Teilqualifizierung und da beginnt eben diese unpräzise Auslegung des Gesetzes. Ich sage auch dazu, wir reden jetzt noch nicht von hunderten Personen, die es betrifft, aber bei den Recherchen hat es, gerade auch im Sozialamt Graz gibt es vermehrt Fälle, wo das der Fall ist. Also es kommen Personen, die nach dem 18. Lebensjahr sich entschlossen haben, eine Ausbildung zu beginnen, möglicherweise durch lange Schuldauer oder Hilfsarbeitstätigkeiten, möchten das machen, finden sich selbst sozusagen einen Ausbildungsplatz, bekommen eine Ausbildungsentschädigung und da sieht interessanterweise der Gesetzgeber nicht vor, dass es diese Richtsatzergänzung gibt. Es hat ja vor einigen Tagen auch einen Artikel in der Zeitung gegeben und das Problem ist, wäre eigentlich sehr einfach zu lösen. Das Land Steiermark zeigt sich erstaunt und sagt, ja das ist ja gar nicht so, das AMS Steiermark denkt eigentlich auch, naja, das ist ja alles klar und die Kolleginnen und Kollegen vom Sozialamt, was ich weiß, haben schon seit geraumer Zeit immer wieder beim Land Steiermark interveniert, bitte schafft durch eine Verordnung Klarheit, dass wir hier so agieren können, dass diese Richtsatzergänzung ausbezahlt werden kann. Es gibt in diesem Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz einen Paragraphen 7, Punkt 4, wo sogar präzise drinnen steht, dass eben diese Richtsatzergänzung ausbezahlt werden kann, unabhängig vom Alter, wichtig ist, dass nachgewiesen werden kann eine gewisse Zielstrebigkeit bei der Ausbildung. Da möchte ich auch noch ergänzen, damit hier niemand glaubt, der macht da irgendetwas unkontrolliert und bezieht diesen Differenzbetrag. Die Kolleginnen und Kollegen von den Sozialämtern haben ja die Möglichkeit, über den Sozialversicherungshauptverband hier nachzuschauen über den Status der betroffenen Personen, die betroffenen Personen werden auch angehalten, dass sie regelmäßig Bestätigungen beziehungsweise Entschädigungsabschnitte bringen. Also eine Kontrollmöglichkeit ist eigentlich jederzeit gegeben. Und jetzt geht es eben darum und das möchte ich hier vorlesen: Die Stadt Graz fordert den Landtag Steiermark im Petitionswege auf, das Steiermärkische Mindestsicherungsgesetz rasch in die Richtung zu novellieren, dass die Bestimmungen zum Zugang zu den Leistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zugunsten des von den Einschränkungen betroffenen Personenkreises laut Motivenbericht abgeändert wird.“ Also normalerweise wäre das eine Kleinigkeit und ich würde Sie sehr freundlich ersuchen, hier Ihre Zustimmung zur Dringlichkeit zu geben. Besten Dank (Applaus KPÖ). GR.in Katholnig zur Dringlichkeit: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eine Stellungnahme vom Herrn Landesrat Schrittwieser. Es besteht weder Grund für die Dringlichkeit noch für einen Antrag, da eine Novellierung des Gesetzes nicht notwendig ist. Bei besagter Problematik scheint es sich um eine allerdings nicht durchgängige, sondern auf einzelne Bezirke beschränkte Fehlinterpretation des § 7 Abs. 6 zu handeln. Das Land Steiermark wird daher in einem entsprechenden Erlass zu den Durchführungsbestimmungen noch einmal für eine deutliche Klarstellung sorgen. Selbstverständlich haben auch Personen, die über 18 sind und eine Lehre beginnen beziehungsweise begonnen haben, einen Anspruch auf die Richtsatzergänzung, alles andere wäre widersinnig, da es ja sonst den Intentionen des Gesetzes zuwiderliefe. Denn dieser Personenkreis steht, vereinfacht gesagt, damit ohnehin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, wenn die Lehrlingsentschädigung unter dem Richtsatz liegt, steht damit dem Lehrling selbstverständlich, wie jedem anderen, eine Richtsatzergänzung zu (Applaus SPÖ). GR.in Schartel: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich eine Indianerin wäre, dann müsste ich jetzt sagen, die KPÖ spricht mit gespaltener Zunge. Warum? Die Grazer Gruppe fordert die Novellierung eines Gesetzes, was eure Kollegen im Landtag bei der Einführung durch Nichtzustimmung verhindern wollten. Ihr fordert immer wieder Dinge, wo man viel, viel Geld ausgeben muss, seid aber immer dagegen gegen Maßnahmen, wenn es darum geht, wie können wir Einnahmen lukrieren, wie können wir gemeinsam ein Budget tragen und abgesehen davon, ich muss der Frau Katholnig Recht geben, es stimmt nicht, was sie im Motivenbericht drinnen schreiben, es haben ja auch die Mitarbeiter des Sozialamtes im Land zugesichert, dass es unabhängig davon ist, ob jetzt jemand eine Ausbildung, wie im Motivenbericht über das AMS gefördert macht oder, wie Sie sagen, privat über das Bfi oder selbst eine Lehrlingsstelle. Wenn Menschen bei uns die Voraussetzungen erfüllen, erhalten sie Mindestsicherung, Richtsatzergänzungen, deshalb weder der Dringlichkeit werden wir zustimmen noch dem Antrag (Applaus FPÖ). Zwischenruf StR.in Kahr: Ich schicke dir alle, die zu mir kommen. GR. Pogner: Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Also bis vor ein paar Minuten war ich der felsenfesten Überzeugung, ein Wahnsinns-Antrag, den muss man natürlich unterstützen, gar keine Frage. Jetzt höre ich aber, Büro Schrittwieser sagt, es ist alles geregelt, es gibt keinen Grund zur Novellierung, es ist alles bestens. Die Frau Kollegin hat euch allen erklärt, wie das im Land funktioniert. Naja, da frage ich mich wirklich, was ist das Motiv dahinter, nur weil man eine Zeitungsmeldung hat, deswegen wird es ja nicht richtiger, deswegen wird diese Behauptung nicht richtiger. Richtig ist, es gibt ein Gesetz, richtig ist, es wird vollzogen, mag auch richtig sein und das ist ja auch aus diesem Schreiben oder aus diesem Brief, was die Karin Katholnig da vorgelesen hat, dass es zu Fehlern kommen kann, klar, überall arbeiten Menschen, aber Fehler, die kann man beheben. Mit einer Durchführungsverordnung wird das behoben, hat man uns zugesagt. Zwischenruf StR.in Kahr: Das Land muss es machen. GR. Pogner: Ganz einfach, das Land wird mit einer Durchführungsverordnung diesen Fehler, sofern er überhaupt passiert ist, beheben. Wie gesagt, nur weil es in einer Zeitung gestanden ist oder nur, weil man es lanciert hat, dass so etwas in einer Zeitung steht, deswegen wird es nicht richtiger. Es gibt ein Gesetz, es funktioniert hervorragend, wie man uns bestätigt hat… Zwischenruf GR. Mag. Fabisch: Es funktioniert eben nicht. GR. Pogner: …sagen uns auch die Landesbediensteten, dass es funktioniert. Ja, meine Herrschaften, was wollen wir noch mehr? Was ist daran bitte noch dringlich, gar nichts mehr. Daher keine Dringlichkeit von uns und natürlich auch zu dem Stück keine Zustimmung (Applaus ÖVP). GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Offensichtlich ist schon ein bisschen eine Verwirrung eingekehrt. Offensichtlich gibt es Missstände im Vollzug, sonst gab es das Schreiben auch nicht. Es lässt sich vielleicht auch intern korrigieren, das könnte man jetzt positiv annehmen, Hut ab vor soviel Macht der KPÖ, das freut mich, dass man darauf hinweist, wo ein Fehler passiert, dass das korrigiert wird. Das wäre so richtig und würde auch passen. Jetzt können wir sagen, vielleicht sind sie eh schneller und sie korrigieren es, dann brauchen wir es wirklich nicht beschließen. Vielleicht beschließen wir es vorsichtshalber. Aber hat irgendjemand zugehört, was da vorgelesen worden ist? Wenn ich das richtig gehört habe, dann steht in dem Schreiben drinnen, dass Lehrlinge, die nach 18 eine Lehre anfangen, das kriegen, das ist ja kein Thema gewesen, da steht ja was anderes drinnen, Entschuldigung, schaust hin bitte, da steht drinnen, dass Personen, die nach 18 eine Ausbildung anfangen, das nicht bekommen, wir reden nicht vom Gleichen. Zwischenruf GR. Pogner: Lehre oder Ausbildung. GR. Dr. Wohlfahrt: …oder Ausbildung, das ist das Entscheidende. Das heißt, wenn ich das richtig verstanden habe, kriegen derzeit die3 Lehrlinge die Zuzahlung und die Leute, die Ausbildungen machen im AMS-Bereich, kriegen sie nicht. Zwischenruf GR. Pogner: Nein. GR. Dr. Wohlfahrt: Nein, da ist nur von Lehrlingen gestanden, da müssen wir ein bisschen genauer hinschauen und dann ist noch weitergehend, Leute, und die Schwierigkeit wird ja, wo man dann die Ausbildung abgrenzen anfängt und da muss ich die KPÖ auch fragen, wie weit sie das durchgedacht hat, weil wenn man das weiter durchdenken, dann kriegen sie im Endeffekt Studierende auch, nein, wenn sie nicht arbeiten, weil sie eine Ausbildung machen, wenn man es wirklich auf die Ausbildung berufen, ich habe damit kein Problem, aber dann heißt das natürlich im Endeffekt, dass das bis hin zu Studierenden geht. Man muss überlegen, was man hier genau will, aber tun wir nicht so, als ob da irgendwas klar wäre, das ist ja überhaupt nicht der Punkt, man muss überlegen, was sind Ausbildungen, es besteht dringender Handlungsbedarf und wo zieht man die Grenze. Momentan wird es ja anscheinend sehr weit in den Arbeitsmarktbereich gezogen und arbeitsmarktähnliche Ausbildungen sind nicht anerkannt oder sind sie vielleicht noch anerkannt, aber man weiß es nicht genau, da gibt es ein Schreiben usw. Aber, Leute, man müsste auch weiter nachdenken, wie weit wir das wollen und meines Erachtens sollten alle Leute, die zielstrebig eine Ausbildung machen, weil Bildung ist die Zukunft, soweit ich das mitgekriegt habe, sollten natürlich alle Leute, die eine Ausbildung machen, in diese Mindestsicherung reinfallen. Stimmt schon, man muss schon schauen zielstrebig, in welcher Zeit, kann man alles diskutieren. Nur dann reden wir Klartext, dann geht das auch hin bis zur höheren Bildung auf der Uni und auch die kann man integrieren, muss man nicht, muss man sich überlegen, aber tun wir nicht so, als ob es da keinen Handlungsbedarf gäbe und da bitte ganz dringend Unterstützung für den Dringlichen und hier nachzudenken, wen will man da genau drinnen habe, das ist eine schwierige Entscheidung, aber die grüne Position ist klar. Alle Menschen in Ausbildung sollten unterstützt werden, weil Bildung ist die Zukunft, das sehen wir alle so und dann gibt es aber viel Handlungsbedarf. In diesem Sinne volle Unterstützung (Applaus Grüne). GR. Luttenberger: Rothaut Luttenberger mit gespaltener Zunge möchte das Schlusswort halten. Das Problem ist, dass es diese Menschen gibt und da können Sie, sehr geehrte Damen und Herren, die, die Dringlichkeit nicht sehen, sagen, was sie wollen. Der Kollegin Katholnig sage ich, wenn es wieder Fälle gibt, dann weiß ich, wo ich sie hinschicke, nämlich zu dir und dann werdet ihr das klären. Und du hast es ja eh selber gesagt, also wenn es, und das habe ich ja versucht zu erklären, wenn ich es unpräzise gesagt habe, entschuldige ich mich. Es geht um eine Verordnung vom Land, eine Weisung vom Land, wo präzise gesagt wird, was Sache ist. Weil derzeit sagen Teile oder überhaupt das Grazer Sozialamt Folgendes, also die fallen nicht in die Zielgruppe des Gesetzes, darum können wir das nicht machen, der Schrittwieser sagt, das ist ja komisch, das AMS ist beleidigt, weil sie sagen, ja eigentlich fallen die schon in die Zielgruppe, warum zahlt ihr das nicht aus, das sind die Dinge, die ich recherchiert habe. Und gibt ja möglicherweise wirklich verschiedene Zugänge, aber Fakt ist, dass es Leute gibt, die nichts kriegen und deswegen habe ich gemeint, dass man mit einem Dringlichen und mit einer klaren Verordnung oder Weisung vom Land das aus dem Weg schaffen kann. Mehr wollte ich ja nicht. Ich meine, immer wenn ich einen Dringlichen stelle, dann geht es immer rund in der Bude, das gefällt mir irgendwie. Danke (Applaus KPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen ÖVP, SPÖ und FPÖ) abgelehnt. Die Vorsitzende erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Einheitlicher Mindestpflegepersonalschlüssel für Pflegeheime in allen Bundesländern GR.in Haas-Wippel stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Haas-Wippel: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es um ein Thema, das mich schon 18 Jahre beschäftigt. Es ist nämlich nicht einzusehen, dass es innerhalb Österreichs neun unterschiedliche Personalschlüsselverordnungen gibt für die Pflegewohnheime. Das bedeutet am Beispiel Steiermark und Wien, dass Wien doppelt soviel Pflegepersonen für ihr Pflegewohnheim zur Verfügung gestellt bekommt. Und da muss man sagen, da gibt es zwei Möglichkeiten, entweder kann die Pflege nur zu 50 % in der Steiermark geleistet werden oder die MitarbeiterInnen in der Steiermark müssen doppelt so viel arbeiten. Also eine Situation, die äußerst unbefriedigend ist und das auch im Rahmen zu sehen, dass es ein einheitliches Pflegegeldgesetz gibt, und jetzt haben wir eine Pflegefondsgesetz, das einen Teil der Finanzierung regelt unter bestimmten Voraussetzungen, aber es fehlen die Strukturqualitätskriterien. Es braucht Qualitätskennzahlen, die gleich über ganz Österreich verteilt harmonisieren, sonst kann das nicht funktionieren. Und es ist ja ein Problem, das schon sehr viele beschäftigt hat, nämlich zum Beispiel in den letzten Jahren die LandessozialreferentInnenkonferenz, die auch gesagt haben, es braucht eine Gleichheit im Angebot und eine Gleichheit im Personalschlüssel. Es hat sich die Reformgruppe Pflege damit beschäftigt, zwei Jahre lang im Bundesministerium. Auch die sind zum Ergebnis gekommen, die haben eher die Qualitätsschiene gesehen, sie haben gesagt, wir können nur eine Qualität sichern, wenn wir ganz klare Vorgaben treffen. Oder die Arbeitsgruppe Pflegekonsilium, ich habe es mitgenommen, wo wirklich genau aufgelistet wird, wie unterschiedlich die Pflegepersonen in Anzahl und in Qualifikation in den Bundesländern bestehen. Und dann haben wir noch einen Bundesrechnungshof. Auch der Bundesrechnungshof hat gesagt, es kann nicht sein, dass das Leistungsangebot so unterschiedlich ist, es braucht Strukturqualitätskriterien, er hat gesagt, es braucht Personalschlüssel, die quantitativ wie qualitativ gleich sind, es braucht die Vergleichbarkeit der Leistungen, es braucht bestimmte Größen von Zimmern in Pflegeheimen, es braucht Ausstattungen, die geregelt sind usw. Jetzt, seit ich es verfolge, ich verfolge das jetzt seit 18 Jahren, hat es endlich eine Initiative österreichweit gegeben, die sich zusammengeschlossen hat, und zwar ist es der Bundesverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs, wo alle Bundesländer sich kommitten, dass sie für einen Mindeststandard für Pflegepersonen in Pflegeheimen sind. Weil natürlich immer die Sorge bestanden hat von Bundesländern, die sehr gut ausgestattet waren, dass sie nach unten nivelliert werden. Jetzt gibt es ein Kommitment, eine Resolution an die Bundesregierung, dass alle Pflegeheime einen Mindeststandard in Österreich aufweisen, also eine Einheitlichkeit. Deshalb möchte ich, dass auch die Stadt Graz das unterstützt und mein Antrag im Namen der SPÖ-Gemeinderatsfraktion: Der Gemeinderat der Stadt Graz ersucht im Petitionswege die Bundesregierung, einen bundesweit einheitlichen Mindeststandard als Personalschlüssel in den Pflegeheimen auf Basis des oberösterreichischen Personalschlüssels zu unterstützen und auch in den steirischen Pflegeheimen diesen zur Anwendung zu bringen. Ich bitte um Unterstützung (Applaus SPÖ). GR.in Schönbacher zur Dringlichkeit: Wir haben in Graz ein Vorzeigeunternehmen, was die Pflege anbelangt, und zwar sind das die Geriatrischen Gesundheitszentren. Die Gesundheitszentren halten sich nicht an diesen Schlüssel, sondern sie haben viel mehr Personal, aus dem Grund, weil mit dem momentanen Mindestpflegepersonalschlüssel keine menschenwürdige Pflege wirklich möglich ist und unserer Meinung nach verdienen es die zu pflegenden Personen oder Menschen, dass sie eine optimale Qualität der Pflege erhalten. Auch für die Angehörigen ist diese Sicherheit sehr wichtig und zwar, dass dieser Standard auch überall gleich ist (Applaus FPÖ). GR. Vargas: Noch einmal einen schönen guten Abend. Ich habe zuerst mit der Kollegin Wippel gesprochen, wir unterstützen natürlich diesen Antrag, er ist uns auch ein Anliegen und wir finden, dass gerade diese Anpassung an das oberösterreichische Modell als Mindeststandard da durchaus besser ist als das steirische durchaus die grüne Handschrift trägt, wenn es dort eine Koalition schon seit 10 Jahren gibt. Mir wäre es lieber gewesen, dass wir in dem Antrag nicht nur uns an den Bund uns wenden, sondern auch an das Land und ich weiß, es geht um den Koalitionsfrieden auf Landesebene, dass man da nicht hineinschreibt und ich finde es schade, weil ich denke mir, es wird das Land auch eben zu diesem Thema ein Wort mitreden müssen. Wir unterstützen den Antrag (Applaus Grüne). GR.in Mag.a Taberhofer: Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Vizebürgermeisterin! Auch als KPÖ werden wir den Antrag unterstützen, wobei ich nur eine Anmerkung machen möchte und stimme da mit der Kollegin von der FPÖ sehr überein, eine Vereinheitlichung des Personalschlüssels österreichweit ist dringend erforderlich, aber ich würde einmal sagen, Mindeststandards hat so ein bisschen für mich irgendwie den Anschein, dass es nämlich auch nach unten eine Nivellierung geben soll. Wir wissen, in der Steiermark ist der Personalschlüssel schlecht, es gibt bessere Varianten und Mindeststandards macht mir ein bisschen Sorge dabei. Ich möchte gerne, dass man eine optimale Versorgung auch österreichweit und bundesweit vereinheitlicht irgendwie haben und deshalb wäre natürlich das Geriatrische Zentrum mit einem besseren Personalschlüssel durchaus für mich ein Gradmesser und nicht, dass man dann letztendlich irgendwie die selbe Situation haben wie jetzt oder vielleicht noch schlechter, dann würde uns auch eine Vereinheitlichung nicht wirklich weiterbringen im Interesse der Menschen, die zu pflegen sind. Aber wir werden trotzdem dem Antrag zustimmen (Applaus KPÖ). GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verschiedene Rahmenbedingungen machen es uns möglich, dass wir immer älter werden und die Lebenserwartung steigt. Es ist aber das Gesundheitsbewusstsein und die Prävention noch nicht so weit, dass wir auch gesund alt werden. Deshalb werden in den nächsten 20/30 Jahren die Pflegebedürftigen in ihrer Anzahl deutlich zunehmen und es muss auch gewährleistet sein, dass die entsprechend gepflegt werden. Wenn man sich jetzt die Personalschlüsselverordnungen der einzelnen Bundesländer anschaut, so ist es tatsächlich so, dass keine Einheitlichkeit vorliegt und wenn man nur die Pflegestufe sieben, das ist die höchste, hernimmt, dann ist es in Wien so, dass ab einem Pflegling mit der Pflegestufe sieben eine Pflegeperson kommt. In der Steiermark sind es auf eine Pflegeperson zwei Pflegestufen sieben Pfleglinge. Also das kann man jetzt so und so sehen. Auf der einen Seite müssen in der Steiermark die pflegenden Personen doppelt so viel arbeiten, auf der anderen Seite könnte man sagen, dass in der Steiermark die zu Pflegenden eben nur von einer halben Person betreut werden. Es ist also ganz dringend erforderlich, dass möglichst auf Bundesebene das geregelt wird und wenn man sich darauf einigen kann, dass das oberösterreichische Model, das eben eineinhalb Pflegestufen sieben Pfleglinge für eine Pflegeperson vorsieht, dann wäre das ein Kompromiss. Aber ich glaube auch, man sollte das Maximum rausholen. Auf jeden Fall unterstützt die ÖVP sowohl die Dringlichkeit als auch den Antrag, an den Bund heranzutreten, eine einheitliche Lösung zu schaffen (Applaus ÖVP). GR.in Haas-Wippel: Ich möchte mich einmal ganz herzlich bedanken für diese tolle einstimmige Zustimmung. Ich möchte vielleicht noch kurz ausführen zu den Personalschlüsseln der GGZ und Oberösterreich. Wir haben uns das durchgerechnet, und der Schlüssel in Oberösterreich ist ident mit dem Pflegeschlüssel, den wir in den Pflegewohnheimen haben. Sie haben uns das durchgerechnet und das passt genau von der Qualifikation und auch von der Quantität der Kolleginnen und Kollegen. Die einzige Einschränkung ist, dass es in Oberösterreich aufgrund der Tradition, dass es schon sehr lange Altenhilfe gibt, dort ausschließlich Fachsozialbetreuer und Altenhilfsbetreuer gibt, bei uns Pflegehelfer, das ist die einzige Ausnahme, wo wir gesagt haben, die Pflegehelferin soll mit der Fachsozialbetreuung gleichgestellt werden. Aber ansonsten ist es genau der Schlüssel, den wir in der GGZ haben. Für uns wäre es ein Riesenschritt und vor allem auch für die BewohnerInnen und für die MitarbeiterInnen in diesem Bereich, in diesem sehr verantwortungsvollen Bereich. Danke ganz herzlich (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 5) Volksbefragung über die Abschaffung des Pflegeregresses GR.in Schönbacher stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Schönbacher: Wir fordern mit diesem Antrag eine Volksbefragung über die Abschaffung des Pflegeregresses. Wie schon mehrfach gesagt ist der Pflegeregress ungerecht, ungerecht unseren Kinder und unseren steirischen Familien gegenüber, weil sie in der Grundlagenberechnung nicht miteinberechnet werden. Das ist eine Benachteiligung. Auch sonstige Unterhaltspflichten werden nicht miteingerechnet. Keine Inflation wird eingerechnet, sonstige Notlagen ebenso nicht. Die Berechnung für Selbständige und Land- und Forstwirte ist…, eine Konjunkturbasis wird da hergenommen, die einfach nicht stimmen kann, schon gar nicht heutzutage. Das ist eine massive Benachteiligung der Steirer und der steirischen Familien. Denn zum einen zahlen sie Steuern, die zum Teil in den Pflegefonds des Bundes einfließen und zum anderen zahlen sie Regress für ihre Angehörigen. Es ist mir unbegreiflich, warum die steirischen Reformpartner die Zeit der Diskussion nicht genutzt haben, um dieses Gesetz ein bisschen gerechter zu gestalten. Aber scheinbar stimmt das, was kürzlich ein Reporter im ORF gesagt hat, und zwar leben die steirischen Reformpartner soziale Kälte statt sozialer Gerechtigkeit. Ich plädiere für uns Steirer auf gleiches Recht für alle Österreicher. Dem steirischen Volksrechtegesetz zufolge dienen Volksbefragungen der Erforschung des Willens der Landesbürger hinsichtlich künftiger das Land betreffender politischer Entscheidungen. Planungen und Gegenstände der Gesetzgebung sowie Fragen der Vollziehung aus dem selbständigen Wirkungsbereich des Landes. Gemäß § 82 Abs. 4 lit. f des Steirischen Volksrechtegesetzes ist eine solche Volksbefragung durchzuführen, wenn dies von mindestens acht Gemeinden des Landes Steiermark aufgrund gleich lautender Gemeinderatsbeschlüsse verlangt wird. Einige Gemeinden haben das bereits getan. Diesem Beispiel könnten wir folgen. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Das Präsidialamt des Magistrates Graz wird beauftragt, den Text für eine Volksbefragung gemäß § 82 Abs. 4 lit. f des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes vorzubereiten und dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. Die an die Bevölkerung zu richtende Frage soll wie folgt lauten: „Sind Sie für die Aufhebung der Ersatzpflicht für Aufwendungen der Sozialhilfe (Pflegeregress) für Eltern und Kinder gemäß § 28 des derzeit geltenden Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes?“ Ferner werden die zuständigen politischen Vertreter der Stadt Graz beauftragt, im Städte- und Gemeindebund auf diese Beschlussfassung hinzuweisen, um im Sinne des Motivenberichtes auch andere steirische Gebietskörperschaften zu einem gleich lautenden Beschluss zu bewegen (Applaus FPÖ). GR.in Bergmann zur Dringlichkeit: Liebe Kollegin Schönbacher! Es freut mich außerordentlich, dass die KPÖ und die Grünen neue Mitstreiter um die Abschaffung des Pflegeregresses bekommen haben (Applaus KPÖ). Aber es war ja bei der FPÖ nicht immer so. So hat doch im Jahr 2011 die FPÖ im Landtag einem Entschließungsantrag der KPÖ die Zustimmung verweigert, mit dem sie dem Regress eigentlich die Mauer gebaut haben noch. Liebe Kollegin Schönbacher, ich habe hier auch einen dringlichen Antrag zum Thema Regress, den am 28. Februar dieses Jahres meine Kollegin Ulli Taberhofer hier im Gemeinderat eingebracht hat, wo Sie, und das habe ich hier ausgehoben im Protokoll dieser Gemeinderatssitzung, diesem Antrag nicht zugestimmt haben, also ich denke mir, jeder kann hier herinnen klüger werden und darum sind wir sehr froh, wir stimmen dem Antrag natürlich in der Dringlichkeit und dem Antrag freudevoll zu. Dankeschön (Applaus KPÖ). Eine Bemerkung, die liegt mir noch auf der Zunge, ich habe mir natürlich Gedanken gemacht, warum die FPÖ gerade heuer auf diesen Zug aufgesprungen ist, hat das vielleicht mit der nächsten Landtagswahl zu tun (Applaus KPÖ)? GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke, Ina Bergmann, die es ausgehoben hat. Ich hatte es natürlich auch in Erinnerung und war auch etwas verwundert über solche Schwenks, aber ja, wenn die Inhalte nicht ganz so wichtig sind, dann gehen die Schwenks auch leichter. Aber, Ina, danke, dass das recherchiert worden ist und auch ausgehoben worden ist, mit dieser Klarheit hätte ich das gar nicht sagen können, aber ich glaube, es ist alles gesagt, was über Schwenks und über Rückgrat und inhaltliche Politik zu sagen ist. Andererseits Hut ab vor dem Antrag, der Antrag ist durchaus gelungen, es ist ein nettes Element, was hier eingeführt wird, auch willkommen an die FPÖ, dass sie mit hier unterwegs ist. Aber ich muss sagen, der Schachzug ist wirklich ganz gut und wir unterstützen den, es geht uns um die Inhalte wie immer und auch wenn die FPÖ mit an Bord ist, der Inhalt bleibt der Gleiche und wir bleiben für diesen Inhalt natürlich und volle Unterstützung für diesen Antrag (Applaus Grüne). GR.in Haas-Wippel: Hoher Gemeinderat, liebe Antragstellerin! Wir wären Feuer und Flamme, wenn es darum gegangen wäre, den Pflegeregress abzuschaffen, da wären wir absolut dafür. Wo wir nicht dafür sind, ist, dass eine Volksbefragung notwendig ist, weil ich glaube, wir wissen alle, was die Volksmeinung sagt: Abschaffung des Regresses. Und deshalb sagen wir Abschaffen und keine Volksbefragung, weil das kostet Zeit, da wird es nur auf die lange Bank geschoben und es kostet auch Geld. Wir als Stadt haben uns Kommittet, den Pflegeregress abzuschaffen. Die SPÖ hat das immer klar gesagt in diesem Haus, deshalb wir sind für die Abschaffung des Regresses, leider geht das in die Richtung der Volksbefragung, deshalb können wir der Dringlichkeit nicht zustimmen. Wir wollen es nämlich noch schneller haben (Applaus SPÖ). GR. Rajakovics: Nachdem wir gerade vorher mit großer Freude dem Antrag von der Kollegin Haas-Wippel zugestimmt haben, der ja bedeutet, dass letztlich die Pflege auch da sein muss, sind wir nicht so, dass wir sagen, es geht nur um die Volksabstimmung, wobei auch die logischerweise, wenn es um Pflege irgendwann auf österreichischer Ebene abgehalten werden müsste, weil ich glaube, irgendwann sollten wir uns alle nicht da gegenseitig anlügen, dass die älter werdende Gesellschaft, und ich darf es wiederholen, weil ich es heute im Club schon einmal gesagt habe, jeder Dritte unter uns wird in ein paar Jahren, in vielen Jahren Alzheimer haben, hoffentlich in vielen Jahren, das heißt, es wird Pflege immer mehr benötigt werden, wir haben immer weniger Leute, die einzahlen. Das heißt, es ist einfach so, dass das von jemandem gezahlt werde muss, wir sollen nicht immer so tun, die Privaten bauen, kostet uns nichts, jetzt haben wir natürlich Kosten und wir haben auch eine relativ hohe Dichte an diesen Heimen, die zum Teil auch angenommen werden. Nichtsdestotrotz werden 80 % der Gelder, die für den Pflegebereich ausgegeben werden, für 20 % der Pflege verwendet. Das heißt, ein Großteil der Menschen wird genau dort gepflegt, wo er gerne gepflegt werden möchte, nämlich im Familienverband. Und wenn ich im Familienverband nicht pflege, geht es jetzt darum, gibt es jetzt eine Unterhaltspflicht nach dem ABGB, was ein sehr teurer Unterhalt wäre oder gibt es die nicht. Die ÖVP hat auf Landesebene gesagt, nein, wir brauchen eine eigene Regelung, damit nicht das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch zum Zug kommt und es geht nicht um einen Regress, der alle trifft, sondern es geht um den Regress, ein Regress trifft nämlich alle, die Eltern haben ihre Regresspflicht gegenüber den Kindern beziehungsweise umgekehrt von Partner zu Partner gibt es auch immer eine Regresspflicht. Das heißt, es geht jetzt um den zusätzlichen Regress von Kindern und da denke ich mir, wenn es Leute gibt, die zu Hause pflegen, dafür auch ihr Geld selbst aufwenden müssen neben dem Pflegegeld, das natürlich auch den Leuten zusteht, aber da gibt es ja keinen Regress in diesem Zusammenhang, wenn Menschen ihre Eltern selbst pflegen, wenn zu Hause die Familienmitglieder sehr viele Stunden aufwenden und jemand anderer gibt seine zu Pflegenden ins Heim, weil sie eben nicht die Zeit dafür haben, dann ist ein Regress, der in Wirklichkeit im Durchschnitt erstmals überhaupt von 40 % von den Kindern eingehoben wird und da im Durchschnitt 160 Euro, damit diese großartige Pflege, die auch in unseren GGZ geleistet wird, damit diese Pflege auch in Zukunft finanzierbar ist, dann ist es zumindest einmal vorübergehend eine Lösung, die nicht schlecht ist, auch wenn sie in der Steiermark einmalig ist. Es wird auf Bundesebene etwas kommen müssen, lügen wir uns doch nicht an, dass in einer älter werdenden Gesellschaft und mit dem Wunsch, dass mehr Pflegepersonal da ist, dass das nicht irgendjemand einzahlen muss und das muss man den Menschen auch ehrlich sagen, das kostet was. Im Moment, in der Steiermark wird es zum Teil über den Regress auch mitfinanziert, letztlich werden wir alle über eine Pflegeversicherung, wie immer das Kind dann heißt, werden wir alle das zahlen müssen, weil wenn wir wollen, dass wir alle bei einer Pyramide, die es schon lange nicht mehr gibt, die eben einem Kebab ähnelt jetzt, dass wir alle noch einen Pfleger haben, dann werden wir das irgendwo einzahlen müssen. Und deshalb stimmt die ÖVP dem Antrag der freiheitlichen Partei nicht zu, sowohl was die Volksbefragung betrifft, die wenn auf Ebene des Bundes einmal abgehalten werden muss, mit mehreren Fragen, wie wollen wir unsere Pflege in Zukunft haben und auch, wir sind auch nicht dafür, dass wir uns da gegenseitig was vormachen, was die Kosten betrifft, es muss von jemandem bezahlt werden und im Moment ist der Regress aus unserer Sicht das gelindeste Mittel und in der Hoffnung, dass diese neue Bundesregierung dann in der Pflege ganz neue Maßnahmen setzt, die dann tatsächlich alle österreichweit mittragen (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 19.40 Uhr den Vorsitz. GR.in Schönbacher: Ich möchte noch einmal klarstellen, dass wir für die Abschaffung des Pflegeregresses sind, weil wir gegen die Benachteiligung der steirischen Bevölkerung sind. Aber, es muss österreichweit natürlich diskutiert werden, allerdings über eine gerechte Form, wie wir das in den Griff bekommen können. Wenn die Abschaffung des Pflegeregresses natürlich schneller möglich ist, dann stimmen wir dem auf jeden Fall auch zu. Danke (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, FPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Erhöhung des Anteils biologisch angebauter Lebensmittelt in der Zentralküche der Stadt Graz GR. Vargas stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Vargas: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Bei diesem Antrag geht es darum, dass wir den Anteil an biologisch angebauten Lebensmitteln in der Zentralküche der Stadt Graz erhöhen. Die Zentralküche der Stadt Graz versorgt zirka 5.000 Menschen mit Essen, unter ihnen auch Kinder, die die städtischen Kinderkrippen, Kindergärten und Schülerhorte besuchen. Damit ist die Zentralküche eine ganz wichtige Einrichtung für die „kleinen BürgerInnen“ unserer Stadt (Bürgermeister Mag. Nagl läutet mit der Ordnungsglocke). Während ihrer Kindergartenzeit, also über mehrere Jahre hinweg, erhalten sie ihr Mittagessen von der Zentralküche. Das heißt, dass ihre Wahrnehmung, ihre Erfahrung mit Ernährung in ihren ersten Lebensjahren nicht nur vom Elternhaus, sondern auch vom Angebot der Zentralküche maßgeblich geprägt werden. Die Zentralküche, das möchte ich betonen, achtet bereits jetzt mit ihren 44 MitarbeiterInnen auf die Zubereitung einer möglichst gesunden und ausgewogenen Ernährung und stellt sehr transparent die verwendeten Lebensmittel auf der Website der Stadt Graz dar, da habe ich die Website eingetragen. Diese Bemühungen verdienen natürlich unsere Anerkennung. Trotzdem sind immer weitere Verbesserungen möglich und gerade bei der Ernährung unserer Kinder sollten wir ein besonderes Augenmerk darauf legen, wie wir das städtische Angebot weiter optimieren können. Vielen Eltern liegt dieses Thema sehr am Herzen und wurde auch öfter an uns herangetragen. Ein wichtiger Input dazu kommt auch von Styria Vitalis, die das Konzept „Grüner Teller“ entwickelt haben. Dabei handelt es sich um ein Qualitätslabel, mit dem steirische Gemeinschaftsverpflegungsbetriebe ausgezeichnet werden, die ihren Essensgästen täglich eine gesunde Alternative anbieten. Hier möchte ich betonen, dass vor allem in Pensionistenheimen und Kindereinrichtungen das Land Steiermark diesen Rechnung tragen. Aber nicht nur eine ausgewogene Ernährung mit viel Obst und Gemüse ist wichtig, entscheidend ist auch, wie die Lebensmittel erzeugt werden und woher sie kommen. Welche relevante Rolle der Bezug der Lebensmittel auf die Gesundheit hat, lässt sich beispielsweise damit belegen, dass drei Viertel aller Gemüse- und Obstangebote aus Supermärkten gesundheitsbedenkliche Pestizid-Rückstände aufweisen. Daher zielt mein Antrag darauf ab, alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Anteil der Bioprodukte, die in der städtischen Zentralküche in Graz verwendet werden, deutlich zu steigern. Derzeit liegt dieser Anteil bei 20%, Ziel muss es für uns als Stadt Graz jedoch sein, längerfristig einen Anteil von 70% Bioprodukten zu erreichen. Natürlich geht das nicht von heute auf morgen, aber wenn wir jedes Jahr den Anteil um 10% steigern, dann haben wir in fünf Jahren dieses Ziel erreicht. Wenn wir Graz mit anderen Städten vergleichen, müssen wir feststellen, dass wir mit dem Angebot unserer Zentralküche nicht gerade eine Vorreiterrolle übernehmen. Es gibt Küchen in Wien 360 städtische Kinderbetreuungseinrichtungen erreichen die Bioproduktion, Biolebensmittel 50%. In Salzburg gibt es seit zehn Jahren schon die Kindergärten mit einem Anteil von 70% Biolebensmittel versorgt werden, also da können wir was nachmachen. Natürlich muss in diesem Zusammenhang die Kostenfrage gestellt werden. Allerdings zeigt eine Studie von Biofair, das ist im Jahr 2004 und 2005 in Wien in mehreren Großküchen durchgeführt worden, dass eine Erhöhung auf 37% an Bioproduktanteil noch keine Zusatzkosten erzeugen. Ein Argument, das manchmal auch gegen eine Erhöhung des Bio-Anteils in Großküchen angeführt wird, ist, dass es nicht genug AnbieterInnen gäbe, um die Versorgung mit Bio-Lebensmitteln sicherzustellen. Dem widerspreche ich, denn die ExpertInnen der „Bio Ernte Steiermark“ versichern, dass der Bedarf der Zentralküche Graz an biologischen Milchprodukten, diversen Gemüsesorten, Äpfeln und Fleisch aus Biolandwirtschaft abgedeckt werden könnte. Vielmehr tritt ein Zusatzeffekt ein, nämlich, wenn die Stadt Graz als Großabnehmer fungiert, die Bauern, die LandwirtInnen in Graz, Graz-Umgebung, in der Steiermark von diesem Anreiz eben dazu geführt werden, ihre konventionelle Produktion auf Bioproduktion umzustellen. Insofern wäre natürlich mein Antrag, den ich jetzt vorlesen werde: 1) Der Gemeinderat der Stadt Graz bekennt sich zur Wichtigkeit des Einsatzes von Bio-Lebensmitteln im Sinne der Gesundheit und des Umweltschutzes sowie zur Förderung von Biodiversität, artgerechter Tierhaltung und biologischer und regionaler Landwirtschaft. 2) Die zuständige Stadträtin, Bürgermeisterstellvertreterin Martina Schröck, wird beauftragt, für die städtische Zentralküche ein Umsetzungskonzept zur Steigerung des Anteils der verwendeten Bio-Lebensmittel auf 30%, 50% und 70% inklusive einer Kosteneinschätzung zu erarbeiten und dem Gemeinderat bis März 2014 darüber zu berichten. Dankeschön. Ich ersuche um Annahme des Antrages (Applaus Grüne). GR.in Mag.a Schleicher zur Dringlichkeit: Lieber Kollege Nibaldo! Wir finden deinen Antrag sehr wichtig und sehr sinnvoll und ich kann das, eine gute Idee von einer anderen Partei, auch gutheißen, ohne das ständig ins Lächerliche zu ziehen und abzuwerten. Die Ernährung unserer Kleinsten ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt, ganz wichtig ist uns aber, dass den Eltern, wenn es zu einer Erhöhung der biologischen Lebensmittel kommt, dass es den Eltern zu keinen erhöhten Kosten kommt. Das heißt, da wird die öffentliche Hand sicherlich dann in die Tasche greifen müssen. Zum ersten Punkt, zur Tierhaltung und zur regionalen Landwirtschaft, möchte ich auf unsere eigene Initiative „Stoppt das Tierleid“ noch einmal verweisen, wo ja die Stadt Graz sich gegen das Leid der Tiere auf Langstrecken-Lebendtransporte ausgesprochen hat und es das Bekenntnis gibt, dass alle Verantwortlichen in ihrem Wirkungsbereich gegen dieses Problemfeld auftreten werden und da ist die Zentralküche der Stadt Graz natürlich ein Paradebeispiel, wo durch den Kauf von regionalen Produkten und von regionalem Fleisch genau gegen dieses Problem ausgegangen werden kann. Also wir stimmen dem Antrag, der Dringlichkeit und dem Inhalt voll zu (Applaus FPÖ). GR.in Potzinger: Sehr geschätzter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, lieber Kollege Vargas, schön, dass du das Thema aufgreifst. Als ÖVP haben wir das schon mehrfach angesprochen. Selbstverständlich werden wir gerne der Dringlichkeit und dem Inhalt zustimmen. Ich mache es an einem Beispiel fest, das ich auch schon im Ausschuss ein paar Mal gebracht habe. Die Zentralküche produziert das ganze Jahr keine einzige frische Gemüsesuppe, obwohl unsere Bauern gerne bereit wären, schon küchenfertig geschnittenes Biogemüse zu liefern. Ich freue mich schon, wenn wir mit dem Sozialausschuss wieder einmal eine Exkursion in die Zentralküche machen und hoffe zuversichtlich, dass auch die von der Zentralküche versorgten Kinder bald in den Genuss einer gesunden Gemüsesuppe kommen (Applaus ÖVP). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Vargas: Ich muss mich für die Zustimmung oder die mehrheitliche Zustimmung herzlich bedanken. Was die Kollegin Schleicher gesagt hat von der FPÖ, möchte ich sagen, es sollen natürlich nicht die Eltern tiefer in die Tasche greifen, das soll eben über die Zentralküche laufen und es ist eben eine große gesellschaftliche und soziale Komponente von diesem Antrag, dass auch Kinder aus benachteiligten Familien eine gesunde Ernährung erfahren, das ist mir ganz wichtig gewesen. Und es sollen sich dazu auch, vielleicht gibt es Konzepte des Grünen Tellers, hat nichts mit uns als grüne Partei zu tun, sondern das ist ein Projekt von Styria Vitalis, wo die Eltern und die Leute, die mit Kindern zu tun haben, darin informiert werden, was es bedeutet, eine ausgewogene Ernährung zu haben. Ich bedanke mich für die Unterstützung des Antrages (Applaus Grüne). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 7) Kameraüberwachung GR. Pacanda stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Pacanda: Ja richtig, Kamera an. Nach vorheriger Überprüfung der Kosten, so ähnlich, wie man es im Gemeinderat gemacht haben. Ich werde versuchen, mich kurz zu fassen, da ja sicher alle den dringlichen Antrag bereits gelesen haben und über den Inhalt Bescheid wissen. Kurz zusammengefasst, um was geht es. Es geht im Endeffekt um die Vermeidung eines Millionengrabes Kameraüberwachung, das es bereits in Wien gegeben hat. Kurz zur Geschichte. In Wien wurden 2006 in den U-Bahnen und U-Bahn-Stationen Kameras und Kameraüberwachungssysteme eingeführt. Überraschung, 2007 kam man dann zur Entscheidung, man muss die Fahrpreise in den U-Bahnen erhöhen, warum, wegen den überhöhten Investitionskosten für die Sicherheitssysteme. Das ging dann weiter, dass 2009 das Gleiche noch einmal passiert ist, 2009 waren es bereits 1000 Kameras und es kam zu einer weiteren Erhöhung der Ticketpreise, man spricht in Wien bereits 2009 von über 20 Millionen Euro in Summe an Kosten bei keinen Erfolgen. London möchte ich auch noch kurz zitieren. 2009 waren es 300 Millionen an Kosten und es waren dann in weiterer Folge 2013 bereits Kosten in Milliardenhöhe, das Interessante vielleicht ist da dabei auch der Leiter des Bereichs Videoüberwachung bei Scotland Yard, den ich zitieren möchte. Der eben gesagt hat: Weder sei die Hoffnung der Vorbeugung von Verbrechen aufgegangen noch sei die Aufklärungsquote gestiegen. Im Gegenteil: So liege die Aufklärungsquote in jenen Teilen Londons, die besonders dicht mit Kameras überwacht werden, unter dem Gesamtdurchschnitt. Wir wissen alle, dass aktuell die Holding Graz die Anzahl der Kameraüberwachungssysteme in Bus und Straßenbahnen verdoppeln will. Effektiv heißt das, eine Verdoppelung der Kosten. Doppelte Investitionskosten und doppelt so hohe laufende Kosten, die uns dann auf der anderen Seite wieder fehlen, wenn wir Fahrzeuge kaufen wollen, Busse ausbauen wollen, wie wir es heute schon besprochen haben, den Feinstaub in weiterer Folge bekämpfen wollen und die spannende Frage, die wir uns gestellt haben ist, wer wird diese Kosten in Graz tragen, wird das möglicherweise auch dann der Fahrgast sein, so wie es in Wien war? Zum Antrag selbst, er besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil geht es darum, dass man wirklich genau überprüfen lässt, welche Kosten da hier entstanden sind, einerseits die Investitionskosten aller Überwachungssysteme, auch der noch nicht scharf geschaltenen, der laufenden Kosten der bestehenden Systeme und zu erwartenden Kosten der geplanten Systeme. Es soll ein Bericht erstellt werden, der soll in den Gemeinderat kommen, zu den entsprechenden Ausschüssen und natürlich auch an den Aufsichtsrat der Beteiligungsgesellschaften als Bericht vorgelegt werden. Genaues Augenmerk sollte da hier eben auf eine Kosten-Nutzen-Rechnung gestellt werden. Im zweiten Teil des Antrages geht es darum, dass man weiters prüfen soll, ob man eine Richtlinie für die Stadt Graz oder für das Haus Graz errichten sollte, wo klare Richtlinien festgelegt sind, so alle Evaluierungskriterien festgelegt sind, wo messbare Kriterien festgelegt sind, ob die Maßnahmen wirken oder ob man sie stoppen muss und genauso hier wieder auch klar auf Kosten-Nutzen-Rechnung zu schauen, weil, wie wir heute auch gehört haben, wir haben heute schon sehr viel über Geld, über Budget, über Zukunft und über Schulden gesprochen. Und last but not least, als dritter Punkt wäre dann zu diskutieren, ob man überhaupt einen Grundsatzbeschluss im Gemeinderat möglicherweise macht, der für das ganze Haus Graz gilt. Ich bitte um eure Unterstützung. GR. Hohensinner zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werter Gemeinderat, lieber Philip! Wenn die Zahlen wirklich stimmen würden, die du jetzt da vorgibst, müsste hinter jeder Kamera wahrscheinlich ein Kameramann stehen. Wir werden der Dringlichkeit nicht zustimmen aus zwei Gründen. Der erste Grund ist, dass der Motivenbericht irreführend ist, entweder bewusst oder unbewusst. Du beschreibst, dass die Wien-Linien ihre Ticketpreise aufgrund der Kameraüberwachung verteuern mussten, das beschreibst du. Ich habe mir dann deinen Antrag ganz genau durchgelesen, du hast sehr viele Fußnoten, Links angeführt, ich habe mir dann einen Link angeschaut, der Link führt auf eine Seite, ich gebe es einfach so wieder, führt auf eine Seite, die wieder einen Unterlink hat und zwar zitiert diese Seite eine Presseaussendung der zuständigen Wiener Stadträtin und da wird angeführt, warum sich die Ticketpreise verteuert haben und da wird angeführt und zwar die Infrastrukturinvestitionen sind dafür verantwortlich, es wurden 38 U-Bahn-Garnituren angeschafft, 150 Straßenbahnen, 176 Niederflurbusse, es wurden zwei Linien ausgebaut, U 1 und die U 2 um 1,8 Milliarden Euro und dann kommt bei dem Link noch ein Nebensatz, dass auch in die Kameraüberwachung investiert wurde. Also, lieber Philip, das ist eine bewusste Irreführung in deinem Motivenbericht. Ich meine, ich habe mir das durchgelesen, was du unten angeführt hast, also das ist wirklich ein Blödsinn, dass aufgrund der Kameraausstattungen die Preise der Tickets teurer geworden sind. Und Punkt 2, du hättest gerne einfach Zahlen, du hättest gerne, wo Kameras sind, was die kosten, wo weitere Kameras geplant sind. Wir haben das einfach über den kurzen Weg bei der Holding angeführt, ich habe wirklich alle Daten für dich, wo die Kamerastandorte sind, was die Kosten sind und das würde ich dir heute gerne hier übergeben, volle Transparenz, du hast die Zahlen. Deswegen werden wir der Dringlichkeit nicht zustimmen (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Grabe: Wir sehen das anders als der Kollege Hohensinner. Für mich ist das jetzt nicht genug Transparenz, dass du Kontakte hast zur Holding und die Infos kriegst und dann freundlich einen Ausdruck weitergibst, sondern das soll nicht notwendig sein, dass sämtliche, was auch immer, 250.000 Menschen in Graz, die das interessieren könnte, einzeln dort anfragen. Ich glaube, das ist für Kosten, die die Holding dann in der Hotline hat, auch nicht unbedingt das Ideale, sondern es soll ganz simpel veröffentlicht werden. Wie alle möglichen anderen Dinge, die wir im Sinne von Transparenz immer veröffentlich haben wollen und deswegen unterstützen wir das selbstverständlich. Deswegen haben wir uns auch im Vorfeld schon getroffen und es passt auch gut als Ergänzung zu der Anfrage, die ich heute an Sie, Herr Bürgermeister, schriftlich einbringe, wo es auch darum geht, genau diese Aufstellung noch einmal auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und auch dabei zu ergänzen, welche der Kameras aufzeichnen, welche nicht, wie lange die Aufzeichnungsdauer ist, wie gewährleistet wird usw. usw. Das heißt, es ist dringlich und wenn du, wie gesagt, das auf dem direkten Weg kriegst, schön für dich, wir engagieren uns für den Rest der Bevölkerung, also alle Grazerinnen und Grazer minus Kurt Hohensinner, deswegen stimmen wir dem zu (Applaus Grüne). GR. Krotzer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen! Vielen herzlichen Dank an den Philip für diesen Antrag, den ich für sehr wichtig halte und generell die Frage der Videoüberwachung in den öffentlichen Verkehrsmitteln und darüber hinaus im öffentlichen Raum. Wir haben das Ganze im Zusammenhang auch schon in der letzten Gemeinderatssitzung mit dem Volksgarten diskutiert. Philip probiert es jetzt, das Ganze über die Frage der Wirtschaftlichkeit und der Kosten irgendwie aufzurollen diese Thematik, die es verdient, irgendwie da sehr genau hinzuschauen und warum das auch für die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, der SPÖ und der FPÖ durchaus wichtig sein sollte, will ich mit drei ganz kurzen Sätzen belegen und zwar heißt es hier, die freie Entfaltung der Persönlichkeit in einem selbst bestimmten Leben und der Schutz der persönlichen Freiheit sind für uns vorrangige Ziele. Manchen vielleicht bekannt aus dem Parteiprogramm der ÖVP. Aus dem Parteiprogramm der SPÖ: Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten treten für die Freiheit jedes und jeder Einzelnen im Sinne sozial verantworteter Selbstbestimmung ein. Die Freiheit des beziehungsweise der Einzelnen ist für uns die Voraussetzung für die Freiheit aller in der Gesellschaft. Und zu guter Letzt aus dem Parteiprogramm der FPÖ: Freiheit gilt uns als höchstes Gut, seit der bürgerlichen Revolution von 1848 dient unser Streben dem Ringen nach Freiheit und ihrer Verteidigung überall dort, wo Erreichtes wieder bedroht wird. Angesichts dessen, ja, haben wir überall diese Bekundungen zur Freiheit und ich glaube, zur Freiheit gehört auch dazu der Schutz der persönlichen Daten, der persönlichen Freiheit und insofern kann ich nur die Zustimmung unserer Fraktion zur Dringlichkeit als auch zum Antrag vermitteln und sage nur noch einmal danke für den Antrag (Applaus KPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Herr Gemeinderat Krotzer, danke vielmals. Alle Fraktionen freuen sich über die Weitergabe der Ideologien anderer Parteien. Ich möchte nur kurz anmerken, es geht ja im Prinzip um die Freiheit vieler, aber es geht auch darum, dass ein paar, die was anstellen, nicht frei herumlaufen sollten und deswegen haben wir eine andere Meinung, auch wenn es um die Überwachung im Sicherheitsbereich im öffentlichen Raum geht. Die Debatte, wie frei Menschen heute noch sind, nachdem alle im Internet akzeptieren, klicken, da könnte man wahrscheinlich auch lang darüber diskutieren, weil es im Prinzip viel mehr als der Herr Malik in der Holding, und das ist auch eine Zeiterscheinung, die uns auch nicht gefällt, auch nicht, wenn ich so sagen darf, als politisch Verantwortlicher. Aber im Zusammenleben von Menschen gibt es halt leider auch welche, die die Spielregeln nicht einhalten und deswegen haben wir den Diskurs. Aber es geht auch um die Informationen der Holding und die haben wir heute abgegeben. GR. Pacanda: Ich muss dem Herrn Bürgermeister Recht geben, wir haben definitiv ein unterschiedliches Verständnis. In dem Fall habe ich ein unterschiedliches Verständnis im Bereich Finanzen. Ich habe das jetzt kurz überschlagsmäßig einmal so zusammengerechnet, was der Kurt mir netterweise gegeben hat, was ich bereits im Frühling dieses Jahres bei der Holding beantragt habe, wo ich die lapidare Antwort eigentlich dann bekommen habe der DVR-Nummern und der aufgeschlüsselten Kameras. Also wo überhaupt nichts drinnen gestanden ist wegen der Kosten oder sonst irgendwas. Ich habe die Anfrage ja schon gestellt. Wenn ich es jetzt überschlage, dann sind wir, ich könnte jetzt ein Lottospiel daraus machen, ich bin überzeugt, es weiß jeder herinnen im Saal, wie viel das gekostet hat nur überschlagsmäßig, gibt es irgendwelche Zahlen? Ok, also wir spielen uns grob um die Million herum, es ist grob eine Million Euro, die da hier jetzt einmal fix investiert worden ist, in Busse zirka 500.000 Euro, Straßenbahnen 300.000, dann Nahverkehrsknoten Hauptbahnhof und NVD, ja wir kommen zirka auf eine scharfe Million und jetzt frage ich mich, wo uns die Million dann fehlen wird und wer die Million zahlt. Und genau aus dem Grund sehe ich den Antrag als dringlich, weil das genau meines Erachtens überprüft werden soll. Jetzt haben wir die Holding… Zwischenruf unverständlich. GR. Pacanda: Das ist jetzt aktuell einmal nur die Holding, die wir da haben. Es gibt diverseste Unternehmen in Graz, wo wir wissen, die sind über die DSK auch angemeldet, das Kunsthaus, Oper und Ähnliches, die auch die Systeme haben, nicht so viele, dementsprechend angemeldet, ist schon klar. Ich glaube trotzdem, dass es wert wäre, das zu überprüfen, weil, wie gesagt, wir kommen da jetzt bereits in einen Millionenbetrag hinein und ich glaube schon, dass es sicher interessant wäre eine Million Euro investieren, zu können oder nicht oder eine Million Euro einfach in Kameras zu investieren ist eine andere Frage. Dankeschön. Die Dringlichkeit wurde mit Mehrheit (gegen KPÖ, Grüne und Piratenpartei) abgelehnt. Der Bürgermeister erklärt, der dringliche Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Prüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtung in der Schloßstraße GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Es gibt immer wieder Klagen darüber, dass in der Schloßstraße keine ausreichende Beleuchtung gegeben ist. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, die zuständigen Stellen zu kontaktieren und prüfen zu lassen, welche Möglichkeiten es zur Verbesserung der Beleuchtungssituation in der Schloßstraße gibt? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Grünflächen im VI. Bezirk Jakomini GR.in Thomüller stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Der Bezirk Jakomini stellt gleichzeitig den bevölkerungsreichsten und den an Grünflächen ärmsten Bezirk in Graz dar. Um einer Verschärfung des Problems entgegenzuwirken, habe ich bereits im Juni dieses Jahres einen Antrag gestellt, der den Erhalt des Spielplatzes in der Dr.-Robert-Sieger-Straße vorsieht, genauso wie es der Bezirksrat vor Ort auch getan hat. Leider wurden aber seitens der Stadt Gelegenheiten ausgelassen, um den besagten Spielplatz zu erhalten. Der frühere Kaufpreis (500.000 Euro) wäre erschwinglich gewesen, da die BewohnerInnen der angrenzenden Häuser (fast ausschließlich EigentümerInnen) bereit gewesen wären, einen Teil (in Höhe von 100.000 Euro) aus eigener Tasche zu bezahlen. Daran lässt sich auch erkennen, wie ernst die BewohnerInnen des Bezirks es nehmen, wenn ihnen die letzte verbliebene Freifläche in diesem sonst komplett verbauten Stadtteil entrissen wird. Dass trotzdem nichts geschehen ist, das ist nicht zuletzt ein Beispiel der schlechten Kommunikation zwischen der zuständigen Abteilung der Stadt und den Bezirksverantwortlichen. Grünflächen haben nicht nur soziale Funktionen, etwa als Lebens-, Aufenthalts- und Kommunikationsraum der Menschen, sondern sind auch eine ökologische Notwendigkeit! Aufgrund ihrer Kühlwirkung tragen sie zur Verbesserung des Bioklimas bei und wirken gegen Feinstaub. Weitere ökologische Funktionen stehen in Verbindung mit dem Wasserhaushalt: Grünflächen helfen, die Regeneration von Grundwasservorkommen zu sichern, und sie können auch den Oberflächenabfluss reduzieren und somit zur Reduzierung von Überschwemmungen beitragen. Grünflächen benötigt jede Stadt und jeder Bezirk. Daher richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, seitens des KPÖ Gemeinderatsclubs, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, Maßnahmen zu veranlassen, um den entstandenen Schaden an Lebensqualität (Grünraum, Spielplatz) für die BewohnerInnen zu kompensieren? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Bushaltestelle Leberackerweg/gesicherter FußgängerInnenübergang GR.in Haas-Wippel stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Seit zwei Jahren gibt es die neue Bushaltestelle Leberackerweg, aber noch immer keinen gesicherten FußgängerInnenübergang über die Liebenauer Hauptstraße. Mittlerweile wurden von den AnrainerInnen sogar mehr als 800 Unterschriften gesammelt, um der Forderung nach einem gesicherten FußgängerInnenübergang Nachdruck zu verleihen. Allein: Bis dato ist noch kein zufriedenstellendes Ergebnis in Sicht. Die nötige FußgängerInnenfrequenz sei noch nicht erreicht worden, und deshalb werde vorerst keine Fußgängerampel errichtet. Außerdem würde im Zuge der Realisierung des Südgürtels ohnedies eine Verkehrsberuhigung eintreten, dabei würden zusätzliche Maßnahmen getroffen, um die Situation vor Ort zu beruhigen. Dies würde jedoch bedeuten, dass die AnrainerInnen noch jahrelang auf eine Verbesserung der Situation warten müssten. Denn die Bauarbeiten zur Errichtung des Südgürtels werden mindestens 3 Jahre dauern – und ob dann in diesem Bereich eine Verkehrsberuhigung eintritt, muss sich überhaupt erst erweisen. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie die A n f r a g e : Sind Sie bereit, sich dafür zu verwenden, dass im Bereich Leberackerweg raschest Maßnahmen gesetzt werden, um den FußgängerInnen eine sichere Überquerung der Liebenauer Hauptstraße zu ermöglichen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Baumsterben am Jakominiplatz GR. Dipl.-Ing. (FH) Savernik stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Bei der Neugestaltung des Jakominiplatzes im Jahre 1996/97 sind bei der Planung bezüglich Baumpflanzungen viele Fehler passiert. Zu kleine Baumscheiben und nicht ausreichend unterirdischer Platz für den Wurzelraum machen den Bäumen schon seit Anbeginn der Umgestaltung dieses Platzes schwer zu schaffen. An vielen Standorten sind seither die Bäume schon mehrmals abgestorben. Viele kostenintensive Neupflanzungen waren notwendig und brachten nicht den gewünschten Erfolg. Auch jetzt, 17 Jahre nach der Umgestaltung, können sich die Bäume noch immer nicht nachhaltig entwickeln. Bäume, die bereits im Juli oder August die Blätter verlieren, abgestorbene Bäume und Baumstümpfe prägen schon seit Jahren das traurige Bild des Jakominiplatzes. Schon seit Jahren ist der Jakominiplatz ein unansehnlicher Baumfriedhof. Auch gibt es sehr wenige Plätze zum Wohlfühlen. An einigen Punkten wäre auch eine Bepflanzung der Baumscheiben mit Bodendeckern möglich beziehungsweise der Einsatz von Rundbänken denkbar. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , woran es bis dato scheiterte, ein Gesamtsanierungkonzept für die Bäume am Jakominiplatz auszuarbeiten, damit diese endlich langfristig wachsen und gedeihen können und auch die Grazerinnen und Grazer den Platz mehr genießen können. Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Verkehrssicherheitsmaßnahmen Wetzelsdorfer Straße GR. Dipl.-Ing. (FH) Savernik stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Die Wetzelsdorfer Straße war schon mehrmals Thema von Bezirksratsanträgen in Eggenberg und Wetzelsdorf wie auch im Gemeinderat – und das nicht ohne Grund. Zwar stellt diese Straße eine äußerst stark frequentierte Ost-West-Verbindung dar, allerdings lassen begleitende Verkehrssicherheitsmaßnahmen mehr als zu wünschen – FußgängerInnen und RadfahrerInnen leben auf dieser Straße gefährlich. Nicht nur, dass es keinen gesicherten FußgängerInnenübergang Richtung Autobushaltestelle „Wetzelsdorfer Straße“ gibt, was eine Überquerung der Straße zu einem lebensgefährlichen Abenteuer werden lässt, auch die Querung der Bahntrasse ist für FußgängerInnen ein unzumutbarer Stolperpfad. Ganz zu schweigen davon, dass trotz jahrelanger Forderungen nach wie vor ein Geh- und Radweg fehlt. Und das alles auf einer – wie schon erwähnt – durch Kfz-Verkehr dicht frequentierten Straße und dies inmitten dicht besiedelten Wohngebietes. Zum einen ist gerade die Autobushaltestelle Wetzelsdorfer Straße für viele BewohnerInnen der Faunastraße und deren Seitengassen Anlaufstation, zum anderen sind entlang der Wetzelsdorfer Straße auch zahlreiche Wohnsiedlungen errichtet worden – für diese AnrainerInnen, und speziell natürlich für die vielen Schulkinder als die schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen, ist diese gefährliche Gesamtsituation unzumutbar. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher an Sie die A n f r a g e : Sind Sie bereit, Initiativen zu setzen, damit die überaus gefährliche Verkehrssituation in der Wetzelsdorfer Straße, unter der FußgängerInnen und RadfahrerInnen seit Jahren leiden, endlich entschärft wird und ein gefahrloses Benutzen bzw. Überqueren der Wetzelsdorfer Straße auch für diese VerkehrsteilnehmerInnen endlich möglich wird? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Lehrlingsoffensive GR. Hötzl stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Von den aktuellen Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise ist leider auch die heimische Jugend besonders betroffen. Die aktuellen Zahlen betreffend die Jugendarbeitslosigkeit in der Steiermark lassen in Hinblick auf die zu erwartende Entwicklung nichts Gutes erahnen. Als wirksame Gegenstrategie ist nach wie vor eine gute und solide Ausbildung zu betrachten. Dazu müssen aber einerseits entsprechend Lehr- und Ausbildungsstellen vorhanden sein und andererseits auch die notwendigen qualitätssichernden Maßnahmen eingeleitet werden. Aus diesem Grund richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende A n f r a g e : Welche Maßnahmen wurden angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise seitens der Stadt Graz in Verbindung mit dem Land Steiermark gesetzt, um im Großraum Graz Lehr- und Ausbildungsstellen zu sichern bzw. solche überhaupt neu zu schaffen, welche Maßnahmen sind in Planung, und wie werden Sie sich als Bürgermeister der Stadt Graz in diesen Prozess einbringen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Drucksorten von Stadt und stadtnahen Unternehmen GR.in Mag.a Schleicher stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Regelmäßig werden bei Gemeinderatssitzungen qualitativ hochwertigste Hochglanzbroschüren aufgelegt, in welchen Leistungen der Stadt Graz sowie stadtnaher Betriebe beworben werden. Hier drängt sich die Frage auf, in welchen Mengen diese Broschüren produziert werden und welche Kosten dadurch entstehen. Stehen die Stückzahlen in einem vernünftigen Verhältnis zu den tatsächlichen Abnehmern? Ist es nötig, in Zeiten des Sparens die Broschüren in dieser hohen Qualität zu produzieren? Grundsätzlich stelle ich mir die Frage, ob zu Zeiten täglicher Nutzung von PC und Internet die Notwendigkeit des Druckes von Broschüren in hoher Stückzahl überhaupt noch gegeben ist, zumal wohl das gesamte Haus Graz über einen zeitgemäßen Internetauftritt verfügt und somit alle Möglichkeiten besitzt, sämtliches Informationsmaterial und die dargebrachten Leistungen in digitaler Form anzubieten. Dass nicht vollständig auf gedrucktes Material verzichtet werden kann, ist nachvollziehbar, jedoch sollten auch hier Grundsätze wie Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit klar erkennbar bleiben und eine Kosten-Nutzen-Rechnung angestellt werden. Deshalb richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende A n f r a g e : Können Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, einen Überblick über alle im Haus Graz produzierten Drucksorten betreffend Auflagenstärke und Gesamtkosten geben? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Anfrage zur Klärung der Zuständigkeit für Netzpolitik und IT-Infrastruktur innerhalb der Grazer Stadtregierung GR.in Mag.a Grabe stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Wie ist die genaue Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Grazer Stadtregierung zu folgenden Bereichen der Netzpolitik und IT-Infrastruktur: * Mitverantwortung der Stadt Graz  im Sinne der Daseinsvorsorge für die Sicherstellung von Internet-Infrastruktur (zum Beispiel Hochleistungsinternetverbindungen), sei es durch Kooperationen mit privaten Anbietern, sei es durch Verordnungsvorgaben, sei es durch eigene Infrastrukturausbau-Tätigkeiten? * Unterstützung freier experimenteller Netzwerke wie etwa "Funkfeuer"? * Allgemeine netzpolitische Fragen in der Stadt Graz Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Überwachungskameras GR.in Mag.a Grabe stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Wird die Stadt Graz dafür Sorge tragen, dass die aktuellen Überwachungsmaßnahmen im städtischen Bereich (Magistrat und Beteiligungen) transparent gemacht und evaluiert werden? Konkret bezogen auf folgende Anliegen: * Aufstellung der in Betrieb genommenen Überwachungskameras im städtischen Bereich (Magistrat und Beteiligungen inkl. die mit Kameras überwachten Busse und Straßenbahnen) * Informationen, welche der Kameras auch aufzeichnen, für welchen Zeitraum und für welchen Zweck diese Aufzeichnungen aufbewahrt werden und wie die ordnungsgemäße Löschung dieser Daten nach Ablauf der Frist gewährleistet wird * Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Graz Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Ersatzvornahme der Reinigung von Gehsteigen und Gehwegen durch Holding Graz-Services gegen Kostenverrechnung GR. Hohensinner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In Graz kommen beinahe alle Liegenschaftseigentümer ihrer Verpflichtung, die angrenzenden Gehsteige und Gehwege zu säubern, sehr sorgsam – entweder selbst oder über eine beauftragte Reinigungsfirma – nach. Die wenigen verbleibenden grob verunreinigten Abschnitte stellen aber ein großes Ärgernis für die Bevölkerung dar. In der StVO ist die Verpflichtung zur Reinigung der Gehsteige und Gehwege genau geregelt, so auch das Strafausmaß bei Missachtung. Diese Vorschriften ändern aber nichts an der Tatsache, dass manche Gehsteige und Gehwege dennoch verschmutzt bzw. schnee- und eisbedeckt bleiben. Für solche Fälle ist ein Verfahren einzurichten, das es erlaubt, Liegenschafts-eigentümern, die der dargestellten Verpflichtung trotz mehrmaliger erfolgloser Aufforderung nicht nachkommen (wollen), die Kosten für die Ersatzvornahme durch die Holding Graz-Services auf dem Zivilrechtsweg vorzuschreiben. Im besonderen Maße sollte dies auch für die Missachtung der Verpflichtung, Schnee und Eis von Gehsteigen und Gehwegen zu räumen, gelten. Deshalb stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs folgenden A n t r a g: Die zuständigen Stellen des Hauses Graz werden ersucht, im Sinne des Motivenberichts die Möglichkeit der Durchführung einer Ersatzvornahme der Reinigung von Gehsteigen und Gehwegen durch die Holding Graz – Services verbunden mit der Verrechnung der Kosten auf dem Zivilrechtswege zu prüfen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Politische Bildung GR.in Kaufmann stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die jüngsten Wahlergebnisse sind hinsichtlich der Wahlbeteiligung demokratie-politisch erschreckend: Die Nichtwähler werden eine immer größere Wählergruppe in Österreich. Wählen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist im österreichischen Verfas-sungsgesetz festgeschrieben, was im Hinblick auf eine möglichst frühe Mitbestimmung junger Menschen natürlich begrüßenswert ist. Aus unserer Sicht hat es der Gesetzgeber aber verabsäumt, zugleich auch entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, die junge Erwachsene dazu befähigen, auf Basis grundsätzlicher politischer Kenntnisse und Zusammenhänge ihre Stimme abzugeben. Bisher ist politische Bildung im Unterrichtsfach „Geschichte, Politische Bildung und Recht“ inkludiert, doch kommt der „Politischen Bildung“ in der Unterrichts-realität zumeist nur eine untergeordnete Nebenrolle zu. Durch die Einführung eines eigenen Unterrichtsfaches „Politische Bildung“ soll sich dies in Zukunft ändern. Konkret wird gefordert: Die Einführung eines eigenen Unterrichtsfachs „Politische Bildung“ ab der 7. Schulstufe, d.h. 3. Klasse AHS, NMS bzw. HS im Ausmaß von mindestens einer Schulstunde pro Woche sowie in der 8. Klasse zwei Unterrichtsstunden. In den AHS-Oberstufen bzw. in den BMHS muss die Stundenzahl ausreichen, um in diesem Schulfach zu maturieren. In den Berufsschulen soll dieses Fach weiterhin angeboten werden. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g , dass der Grazer Gemeinderat im Sinne des Motivenberichts auf dem Petitionsweg an den Bundesgesetzgeber herantritt und die Wichtigkeit der Einführung eines eigenen Unterrichtsfaches „Politische Bildung“ einfordert. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Deutliche Kennzeichnung barrierefreier Einstiegsmöglichkeiten in Straßenbahnen und bessere Bezeichnung der Linien GR.in Potzinger stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Junge Eltern haben sich in letzter Zeit mehrfach darüber beklagt, dass es bei ver-schiedenen Straßenbahnmodellen der Graz Linien unterschiedlich positionierte barrierefreie Einstiegsmöglichkeiten – vorne, hinten oder in der Mitte - für Familien mit Kinderwägen und Personen mit Mobilitätseinschränkungen gibt. Bei den Bussen gibt es dieses Problem erfreulicherweise nicht. Straßenbahnen sollten aber ebenso kundenfreundlich ausgestattet sein. Rasche Abhilfe könnten große, deutlich sichtbare Aufkleber bringen, die beim Zugehen auf die Straßenbahn gut erkennbar sind. Die derzeit üblichen Hinweise sind sehr klein und daher oft nicht rechtzeitig zu sehen. Weiters häufen sich die Beschwerden von Straßenbahn-Fahrgästen, dass die Bezeichnung der Linien auf den Fahrzeuggarnituren zu wenig deutlich ist. Auch dieses Anliegen sollte im Sinne der Attraktivierung der öffentlichen Verkehrsmittel berücksichtigt werden. Daher stelle ich namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den   A n t r a g:   Die Verantwortlichen der Holding Graz – Graz Linien werden dringend ersucht, bei den Straßenbahnen die barrierefreien Einstiegsmöglichkeiten und die Namen der Linien deutlicher zu kennzeichnen Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Errichtung eines Gehsteiges in de Weblinger Straße und Salfeldstraße zwischen Martinhofstraße und Straßganger Straße GR.in Bergmann stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Seit vielen Jahren wird im Bezirk Straßgang-Webling ein Wohnbauvorhaben nach dem anderen umgesetzt. Die Fa. Kohlbacher hat in diesem Bereich große Wohnsiedlungen mit Reihenhäusern errichtet. Viele junge Familien mit Kindern wohnen bereits seit Jahren dort. Leider fehlt es bis heute an der entsprechenden Infrastruktur im Bereich Straßenbeleuchtung und Gehsteigen. Die BewohnerInnen haben dies schon in etlichen Bezirksversammlungen des Bezirkes gefordert, jedoch bis heute ohne erkennbare Wirkung. Durch die Ansiedlung von immer mehr Menschen nimmt zwangsläufig das Verkehrsaufkommen stark zu. Außerdem werden beim täglichen Stau in der Straßganger Straße von vielen AutofahrerInnen Ausweichstrecken in Anspruch genommen, welche dann in den genannten Straßen das Verkehrsaufkommen noch mehr steigen lassen. Um Bushaltestellen zu erreichen, müssen viele AnrainerInnen – im Besonderen Kinder – oftmals gefährliche Strecken zu Fuß auf sich nehmen. Ich stelle daher im Namen der KPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz werden beauftragt, der Errichtung eines Gehsteiges in der Weblinger Straße und Salfeldstraße zwischen Martinhofstraße und Straßganger Straße hohe Priorität einzuräumen, die budgetäre Vorsorge zu treffen und die Umsetzung so schnell wie möglich zu tätigen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Ausweitung der Badezeiten im „Tröpferlbad“ GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Wer kein eigenes Bad hat, kann im Volksbad im Haus Friedrichgasse 41 beim Augarten ein Brause- und Wannenbad gegen Gebühr nehmen. Die öffentliche Badeanstalt im Keller des „Museums der Wahrnehmung“, auch unter dem Begriff „Tröpferlbad“ bekannt, ist die letzte ihrer Art in Graz. Leider hat sie nur an wenigen Tagen in der Woche Betrieb und das auch nur bis 17.00 Uhr. Eine Ausweitung ihrer Öffnungszeiten um ein bis zwei Tage und zuweilen auch in die Abendstunden wäre für BenutzerInnen von Vorteil.    Daher stelle ich namens der KPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden A n t r a g : Die betreffenden Stellen mögen veranlassen, dass die Badezeiten im „Tröpferlbad“ um ein bis zwei Tage ausgeweitet werden und künftig die Möglichkeit besteht, das Volksbad zuweilen auch in den Abendstunden aufzusuchen.   Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Jüdischer Grabstein im Innenhof der Burg – Wiederinstallierung der Übersetzung plus Erläuterungen des historischen Hintergrunds GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Durch Bauarbeiten im Innenhof der Burg wurde die Übersetzung der Inschrift auf dem bemerkenswerten jüdischen Grabstein vor Monaten entfernt. Bis zum heutigen Tag wurde diese nicht wieder montiert – trotz gegenteiliger Ankündigungen. Im Sinne einer lebendigen Erinnerungskultur wäre es sehr wünschenswert, diesen Schritt rasch nachzuholen. Historische Erläuterungen zum besseren Verständnis, warum gerade dort der Grabstein liegt, wären zusätzlich sehr zu begrüßen. Daher stelle ich namens der KPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden A n t r a g : Die betreffenden Stellen der Stadt Graz wenden sich im Sinne des Motivenberichts an die Landesregierung mit der Bitte, den jüdischen Grabstein im Innenhof der Burg entsprechend zu würdigen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Krottendorfer Straße – Kehlbergstraße: Errichtung eines Gehsteiges GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Entlang der Krottendorfer Straße – von der landwirtschaftlichen Fachschule Alt-Grottenhof bis zur Einmündung zur Notausfahrt-Süd des Plabutsch-Tunnels bei den Bründl-Teichen – ist die Fahrbahn für FußgängerInnen mittels Gehsteig abgesichert. Danach aber – bis zur Einmündung in die Martinhofstraße und zur Kehlbergstraße – ist sie ohne Schutzweg und für die FußgängerInnen gefährlich. Die Krottendorfer Straße wird von zahlreichen FußgängerInnen und Hobby-SportlerInnen frequentiert. Im Winter steigert sich die Frequenz zusätzlich, weil sich gleich hinter dem Retentionsbecken eine beliebte Rodel- und Schiwiese befindet. Auch zahlreiche SchülerInnen nutzen den Bereich als Verbindungsweg zur landwirtschaftlichen Fachschule Alt-Grottenhof und der ländlichen Hauswirtschaftsschule Sankt Martin. Obwohl im Zuge des Baus eines Retentionsbeckens bei den Bründl-Teichen die Errichtung eines Gehsteiges angekündigt wurde, verabsäumte man leider die Gelegenheit, einen solchen mitzubauen. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats werden ersucht zu prüfen, ob zwischen der Einmündung der Notausfahrt-Süd des Plabutsch-Tunnels in der Krottendorfer Straße bis zur Hauswirtschaftsschule Sankt Martin entlang der Kehlbergstraße ein Gehsteig errichtet werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Linie 82 wieder in Betrieb nehmen GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Nachdem die ständigen Verspätungen – und sogar der teilweise Ausfall – der Linie 64 in das Stiftingtal heftige Reaktionen in der Bevölkerung ausgelöst haben, wird nun auch von der Initiative ProBim Graz auf das Problem hingewiesen. Vor allem die Praxis, dass die aus Puntigam kommenden Busse bei großer Verspätung schon am Riesplatz gewendet werden und nach Puntigam zurückkehren, um Fehlzeiten aufzuholen, sorgt bei den BewohnerInnen im Stiftingtal für sehr viel Ärger. Nun fordert aufgrund der großen Problematik die Initiative ProBim Graz die Wiederinbetriebnahme der Linie 82 zwischen Riesplatz und Stifting sowie die Führung der Linie 64 zwischen Riesplatz und Wetzelsdorf, damit auch die langen Wartezeiten beim Umsteigen in Puntigam vermieden werden können. Die Umsetzung dieses Vorschlags kann nur begrüßt werden. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats und der Herr Verkehrsreferent werden ersucht, an die Graz Holding Linien heranzutreten, um zu prüfen, ob die Wiederinbetriebnahme der Linie 82 zwischen Riesplatz und Stifting initiiert sowie die Streckenführung der Linie 64 zwischen Wetzelsdorf und Riesplatz wieder aufgenommen werden kann, um eine optimale Öffi-Anbindung für die BürgerInnen zu gewährleisten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Nahverkehrsdrehscheibe Graz-Hauptbahnhof: Errichtung eines überdachten Verbindungsganges GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Mehrere Tausend Menschen frequentieren täglich den Vorplatz bei der Nahverkehrsdrehscheibe Graz-Hauptbahnhof, um zu den Anschlussstellen der ÖBB oder Straßenbahnen und Bussen der Holding Graz Linien zu gelangen. Nach dem Umbau des Bahnhofsvorplatzes wurde mittels „Golden Eye“ eine teilweise Überdachung hergestellt und der Platz damit architektonisch eindrucksvoll gestaltet. Kommt man jedoch mit der Straßenbahn und möchte zu den Bushaltestellen gehen, wäre es wünschenswert, die kürzeste Verbindung zur Anschlussstelle verwenden zu können. Diese verläuft aber unter freiem Himmel. Optimal wäre es, einen überdachten und architektonisch integrierten Verbindungsgang zwischen Straßenbahn- und Autobushaltestellen zu errichten. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen des Magistrats und der Herr Verkehrsreferent werden ersucht, wie im Motivenbericht erläutert, an die ÖBB heranzutreten, um zu prüfen, ob beim Vorplatz der Nahverkehrsdrehscheibe Graz-Hauptbahnhof zwischen den beiden Haltestellenbereichen – Straßenbahn und Omnibus – ein überdachter und architektonisch integrierter Verbindungsgang errichtet werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Prüfung der Installierung einer Druckknopfampel – Absengerstraße/ Eckertstraße GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Immer wieder gibt es Klagen über die Probleme im Kreuzungsbereich Absengerstraße/Eckertstraße. Vor einiger Zeit wurde deshalb die Errichtung eines Zebrastreifens gefordert, um die Sicherheit von FußgängerInnen, insbesonders von Schulkindern, besser gewährleisten zu können. Nachdem aber mittlerweile über eine Verkehrszählung erhoben worden ist, dass dort eine zu geringe Frequenz an FußgängerInnen gegeben ist, wurde kein Zebrastreifen angebracht. Die Probleme bezogen auf die Verkehrssicherheit der Menschen vor Ort sind jedoch deshalb noch immer nicht gelöst. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz sollen als eine Sicherheitsmaßnahme für die FußgängerInnen im Kreuzungsbereich Absengerstraße/Eckertstraße die Installierung einer Druckknopfampel prüfen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Verkehrslösungen für den Steinberg im Interesse der AnrainerInnen GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Viele AnrainerInnen am Steinberg klagen schon seit einiger Zeit über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch den Individualverkehr. Zusätzliche Belastungen sehen sie jedoch auch durch ein verstärktes Aufkommen von Lastkraftwagen. Mittlerweile haben sich einige auch in einer BürgerInneninitiative zusammengeschlossen, um auf die Probleme aufmerksam zu machen. Es gibt unterschiedliche Vorschläge, die zur Verkehrsberuhigung beitragen sollen. Sie reichen von Maßnahmen zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs über den Steinberg, um den Berufsverkehr dadurch zurückzudrängen, bis hin zu Überlegungen, einen Park-&-Ride-Parkplatz vor dem Steinberg zu errichten, um die PendlerInnen nach Graz bereits im Vorfeld abzufangen und für einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu gewinnen. Namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs stelle ich deshalb folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz mögen beauftragt werden, im Interesse der AnrainerInnen und Betroffenen rund um den Steinberg Möglichkeiten für Verkehrslösungen zu entwickeln, damit es auf Perspektive in Absprache mit den Verantwortlichen der Umlandgemeinden zu einer Verkehrsberuhigung am Steinberg kommt. Der Antrag wurde der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Errichtung eines Wartehauses bei der Haltestelle „Dorfstraße“ GR.in Haas-Wippel stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In der Eichbachgasse – Haltestelle „Dorfstraße“ der Buslinie 34 der Graz-Linien – wurde stadteinwärts bereits seit Jahren zum Schutz vor Regen und Wind ein Wartehaus errichtet. Diese Haltestelle hat einen großen Einzugsbereich und somit eine große Anzahl an Fahrgästen, vor allem auch Kinder, die in die Schule und zu Freizeiteinrichtungen fahren. Stadtauswärts gibt es leider kein Wartehäuschen, mit dem Effekt, dass Schülerinnen und Schüler, die Richtung Thondorf zur Schule Murfeld fahren, bei Regen und Wind immer im Wartehaus der gegenüberliegenden Straßen-seite auf den Bus warten. Wenn der Bus dann stadtauswärts fahrend kommt, laufen sie schnell – und oft ohne ausreichend auf die Verkehrssituation der Straße zu achten – auf die gegenüber liegende Straßenseite, um den Bus zu erreichen. Dies birgt ein großes Gefahrenpotential für die Sicherheit der Kinder. Durch die Er-richtung eines Wartehauses könnte dies verhindert und die Sicherheit unserer Kin-der besser gewährleistet werden. Ich stelle daher namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz soll die zuständigen Stellen beauftragen, an der Haltestelle „Dorfstraße“ der Buslinie 34 stadtauswärts in der Eichbachgasse in Liebenau ein Wartehaus zum Schutz der wartenden Fahrgäste zu errichten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Gesicherter Übergang bei der Bushaltestelle „Dorfstraße“ in der Eichbachgasse GR.in Haas-Wippel stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Sicherheit im Straßenverkehr für alle – vor allem für unsere Kinder. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist eine wesentliche Aufgabe der Stadt Graz. Bei der Bushaltestelle der Linie 34 „Dorfstraße“ überqueren viele Kinder die Eichbachgasse, da im umliegenden Gebiet viele Familien mit Kindern wohnen. Die Kinder benützen in diesem Bereich den Bus der Graz-Linien, um ihre Schulen und auch Freizeiteinrichtungen zu erreichen. Gerade beim Ein- und Aussteigen der Kinder ist immer wieder eine sehr gefahrengeneigte Situation gegeben, da die Kinder meist schnell über die Straße laufen, um den Bus zu erreichen bzw. um schnell nach Hause zu kommen. Immer wieder kommt es dadurch zu gefährlichen Situationen. Um hier die Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen – vor allem aber die der Kinder – zu verbessern, soll in diesem vor allem von Kindern stark frequentierten Bereich ein gesicherter Übergang errichtet werden. Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion stelle ich daher folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen werden aufgefordert, einen gesicherten Übergang in der Eichbachgasse im Bereich der Bushaltestelle der Linie 34 „Dorfstraße“ zu errichten und damit zu einer verbesserten Sicherheit der VerkehrsteilnehmerInnen beizutragen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Förderung von ÖV-Jahreskarten GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Wie jedes Jahr im Herbst wird das Thema Feinstaub in Graz medial und im Bewusstsein der Menschen aktuell. In Graz wurden im Jahr 2012 an 50 Tagen die als Grenzwert definierte durchschnittliche Tagesmenge von 50mg/m3 überschritten, heuer, im Jahr 2013 waren es bis heute bereits 30 Tage, an denen es zu Überschreitungen an der Messstation Don Bosco kam. Es ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Monaten wieder Überschreitungen drohen. Dass in dieser Sache Handlungsbedarf besteht, darüber herrscht grundlegender Konsens, auch darüber, dass es einer Reihe von Maßnahmen bedarf, die auf unterschiedliche Bereiche abzielen, wie die Reduzierung des Hausbrandes, Bewusstseinsbildung, Reduzierung des Verkehrsaufkommens und andere. Zu diesem Zweck wurden vom Umweltamt bereits fünf Maßnahmenpakete zur Reduzierung des Feinstaubes in der Landeshauptstadt Graz geschnürt und vom Gemeinderat beschlossen. Auch im aktuellen Maßnahmenpaket gegen Feinstaub ist die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs und Forcierung des Umstiegs vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr eine wesentliche Stoßrichtung. In den vergangenen Jahren wurde dies mit dem „Frischluftticket“ durchaus erfolgreich versucht, die aufgelegten Tickets waren begehrt und vor allem für Menschen, die in der wärmeren Jahreszeit mit dem Fahrrad unterwegs waren, auch sehr attraktiv. Ein Nachteil des Frischlufttickets war, dass bei diesem preislich äußerst attraktiven Vier-Monatsticket die BesitzerInnen von Jahreskarten eine Benachteiligung empfanden, da sie nicht in den Genuss einer zusätzlichen Förderung kamen, obwohl sie das ganze Jahr über ein erstrebenswertes Mobilitätsverhalten hatten. Für den heurigen Winter sieht es nun so aus, als ob das Frischluftticket nicht wieder aufgelegt werden würde. Wie in den letzten Wochen kolportiert, gibt es Uneinigkeit darüber, wer dafür die Verantwortung trägt. Fakt ist aber, dass angesichts der Feinstaubsituation in Graz jedenfalls Maßnahmen in diese Richtung wieder notwendig und wünschenswert sind. Aus unserer Sicht wäre es eine sehr gute Alternative, die Mittel, die in den Vorjahren in das Frischluftticket geflossen sind, in eine wirkliche Vergünstigung der Jahreskarte zu investieren und so einen dauerhaften Umstieg auf den ÖV zu fördern. Dazu kommt, dass die Jahreskarte in Graz mit 388 Euro im Vergleich etwa mit Wien enorm teuer geworden ist. Das Bespiel Wiens, wo die Jahreskarte auf einen Euro pro Tag reduziert wurde, zeigt auch die unmittelbare Wirkung von vergünstigten Jahreskarten: In Wien stieg dadurch die Zahl der JahreskartennutzerInnen innerhalb von zwei Jahren enorm an. Namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion stelle ich daher den A n t r a g : Die zuständige Umweltstadträtin wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, in Kooperation mit dem Umweltreferenten des Landes Steiermark aus den für Feinstaubmaßnahmen der Stadt und des Landes vorgesehenen Mitteln eine Förderung der Verbund-Jahreskarten als Alternative zum Frischluftticket der letzten Jahre zu entwickeln und dem Gemeinderat ehebaldigst einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Bevorzugung von Jungunternehmern bei öffentlichen Ausschreibungen durch das Haus Graz als Auftraggeber GR. Hötzl stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ist für viele Jungunternehmer (Unternehmer unter 40 Jahren bzw. Unternehmen in den ersten 5 Jahren ihrer Existenz) zumeist sehr schwierig bzw. sogar unmöglich. Gründe dafür liegen zum Beispiel in den fehlenden Kontakten oder in den nicht zu erreichenden Umsatzkennzahlen. Die Erlangung eines öffentlichen Auftrages kann aber gerade bei jungen Unternehmen oft zu Wachstum führen, was auch eine Schaffung von Arbeitsplätzen bedeutet. Gleichzeitig können sich solche Unternehmen mit derartigen Referenzaufträgen etablieren und sich langfristig gut „aufstellen“. Nebenbei sind junge Unternehmen bei gleicher Leistung auch oft kostengünstiger als alteingesessene Unternehmen. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Stadt Graz sowie die im Haus Graz vereinten Unternehmen sollen Aufträge vermehrt an Jungunternehmer vergeben bzw. soll der Zugang zu Ausschreibungen öffentlicher Aufträge für Jungunternehmer erleichtert werden, um künftig vermehrt in das Jungunternehmertum zu investieren bzw. diesen Wirtschaftsbereich in Zeiten wie diesen zu unterstützen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Evaluierung der Ladezonen innerhalb der Kurzparkzonen und Parkzonen im Grazer Stadtgebiet GR. Ing. Lohr stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Aufgeteilt auf das gesamte Grazer Stadtgebiet befinden sich zahlreiche ausgewiesene Ladezonen. Selbstverständlich dienen diese der Belebung der Wirtschaft und erfüllen für die zahlreichen Unternehmen in unserer Stadt eine wichtige Rolle. Allerdings besteht nicht überall ein tatsächlicher Bedarf an Ladezonen. Dieser Umstand resultiert aus der Tatsache, dass Unternehmungen ihren Standort wechselten, ihre Geschäftstätigkeit eingestellt haben oder sich schlichtweg die Zulieferzeiten geändert haben. Zahlreiche Ladezonen wurden ebenso wie die Ladezeiten aber vor Jahrzehnten verordnet und bedürfen dringend einer Evaluierung hinsichtlich ihrer tatsächlichen Notwendigkeit. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden A n t r a g : Der Gemeinderat wolle beschließen: Die zuständigen Stellen des Magistrates Graz mögen an die GPS mit der Bitte herantreten, die Ladezonen in den Kurzparkzonen und Parkzonen im gesamten Grazer Stadtgebiet hinsichtlich Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und auch hinsichtlich der verordneten Ladezeiten zu evaluieren. Ein diesbezüglicher Abschlussbericht möge dem Magistrat Graz, im Besonderen dem zuständigen Stadtrat, übermittelt werden. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Prüfung weiterer Beschleunigungs- und Bevorrangungsmaßnahmen für die Buslinien 64 und 63 GR. Dreisiebner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Zuge der Einführung des Busses 64 vom Nahverkehrsknoten Puntigam nach LKH/Riesplatz und weiter nach Stiftingtal wurde die Buslinie 82 LKH/Riesplatz – Stiftingtal eingestellt und sollte mit der durchgebundenen Linie 64 mitbedient werden. Begründen lässt sich dies durch fehlenden Platz für einen weiteren wendenden Bus im Bereich LKH/Riesplatz und der Endstation Linie 7. Eine zukünftige Wiedereinführung einer eigenständigen Linie 82 wird aufgrund dieser fehlenden Manipulationsflächen für Busse wohl erst nach der Umsetzung der Verlängerung der Linie 7 und nach einem Umbau des jetzigen Wendebereiches am Riesplatz möglich sein. Allerdings drängt die Zeit. Es zeigt sich spätestens jetzt - nach etwa einem Jahr Erfahrung – dass es massive Probleme bzgl. Pünktlichkeit und Verlässlichkeit auf der genannten Buslinie 64 gibt. Zudem sollen, so zahlreiche Anrufe und E-Mails von betroffenen Fahrgästen speziell aus dem Stiftingtal, Busse aufgrund ihrer großen Verspätung auch immer wieder außerplanmäßig bereits am Riesplatz wenden und somit den Streckenteil Stifting nicht wie vorgesehen bedienen. Die Fahrplanabweichungen haben sicher kaum mit dem Streckenteil im Stiftingtal zu tun, sondern vielmehr sind diese Abweichungen und Ausfälle auf die überaus große Verkehrsbelastung durch den motorisierten Individualverkehr in den Straßenzügen zwischen St. Peter und Riesplatz zurückzuführen. Die St.-Peter-Hauptstraße, die Plüddemanngasse, zum Teil die äußere Leonhardstraße, hauptsächlich aber die Merangasse und die Riesstraße zwischen Leonhardplatz und Riesplatz sind das Nadelöhr für die Linie 64 – sowie teilweise auch für die Linie 63. Begrüßenswert ist, dass es neben den bereits verordneten Busspuren in Teilbereichen der genannten Straßen auch einige Maßnahmen zur Bevorrangung der Busse an Kreuzungen gibt. Allerdings sind jene Bereiche, wo Busspuren noch immer fehlen, wohl ein Hauptgrund für die eingangs beschriebene mehr als unbefriedigende Situation – für die Fahrgäste, aber auch für die Holding Graz Linien und die Grazer Verkehrspolitik. Um die Zufriedenheit der GrazerInnen, die diese Busse nutzen, zu heben und gleichzeitig die Kosten für die Holding, aber auch für die Stadt Graz, zu senken, sollten alle zusätzliche Optionen, die zu einer weiteren Beschleunigung und zu einer weiteren Bevorrangung - und damit zu mehr Fahrplansicherheit und zu mehr Pünktlichkeit führen - geprüft werden. Das würde nicht nur die KundInnenzufriedenheit und aller Wahrscheinlichkeit nach auch die Fahrgastzahlen deutlich heben, sondern gleichzeitig auch die Kosten für die Stadt Graz, die alleine durch den deutlich geringeren Fahrzeug- und Personaleinsatz wegfallen würden, senken. Unter diese noch immer ungenutzten zusätzlichen Möglichkeiten zur weiteren Optimierung fallen nicht nur nochmalig verbesserte technische Möglichkeiten, wie im Bereich der ampelgesteuerten Beeinflussungen und Bevorrangungen nochmals zu „drehen“, sondern es müssen auch zusätzliche Busspuren in jenen Bereichen geprüft werden, wo es derzeit noch keine gibt oder sie nur starr für eine Fahrtrichtung - meist nur stadteinwärts - vorhanden sind. In manchen Straßenzügen bzw. Straßenteilen, wäre aufgrund der Breite jeweils eine Busspur pro Fahrtrichtung zu überlegen, in anderen hingegen sollte angeschaut werden, ob wechselseitige Busspuren, also in Mittellage der jeweiligen Straße positioniert, die Lösungsoption sein könnten. Solche Busspuren in Mittellage könnten von den Bussen der Linien 63 und 64 nämlich richtungsungebunden und somit sehr flexibel – vormittags stadteinwärts und nachmittags stadtauswärts – befahren werden. Im Sinne des obigen Motivenberichts stelle ich namens des Grünen Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Stadtrat Eustacchio wird aufgefordert, alle im Motivenbericht angeführten Optionen – Intensivierung und nochmalige Optimierung von Ampelbevorrangungen und die Einrichtung weiterer Busspuren – zum Teil zusätzlich zu den vorhandenen auch in der Gegenrichtung und zum anderen Teil auch wechselseitig befahrbare Busspuren - also in Mittellage – zu prüfen und danach die Umsetzung jeder geeigneten Maßnahme zu betreiben. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 18) Fortführung der aktuellen vertraglichen Konstruktion der Unabhängigen Frauenbeauftragten der Stadt Graz und Umsetzung der sich daraus ergebenden Schritte GR.in Mag.a Grabe stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Ausgangslage: Am 16. 01. 2009 wurde im Grazer Stadtsenat der Grundsatzbeschluss zur Weiterführung und Neukonstruktion der Stelle der Unabhängigen Frauenbeauftragten der Stadt Graz gefällt. Auf Einladung von Stadträtin Elke Edlinger wurde eine Neukonstruktion in breiter Basis zur Diskussion gestellt. Der Einladung folgten die Frauensprecherinnen der im Gemeinderat vertretenen Parteien ebenso wie das Team der damals noch amtierenden Frauenbeauftragten wie auch der Grazer Frauenrat und der Verein Thekla (Zusammenschluss der Grazer Fraueneinrichtungen). Die Plattform des Frauenrates (56 verschiedene Fraueneinrichtungen und -initiativen) wurde im Rahmen dieser Neukonstruktion als Verein konstituiert und hat in dieser Rolle die Trägerinnenschaft für die Stelle der Unabhängigen Frauenbeauftragten der Stadt Graz übernommen. Entscheidende Verbesserungen zum alten Modell versprachen vor allem der neue Fördervertrag mit der Stadt Graz, welcher eine budgetäre Aufstockung vorgesehen hat, und die neue Anstellungsdauer von fünf Jahren. Gleichzeitig wurde bekräftigt, dass die politische Unabhängigkeit und die Weisungsfreiheit der Unabhängigen Frauenbeauftragten weiterhin aufrecht bleiben wird und die Frauenbeauftragte zur Unterstützung ein Gremium von über 50 Fraueneinrichtungen und -gruppen hinter sich hat. Diese Einrichtung eines Fünf-Jahres-Modells mit der damaligen expliziten Ausweisung der entsprechenden zusätzlichen Dotierung im Frauenbudget der Stadt Graz und der Gewährleistung der Unabhängigkeit der Vertretungsbefugnisse wurden zu Recht als Meilenstein im Bereich Frauen-Partizipation gesehen. Mit Ende Februar 2014 läuft nun der bisherige Vertrag aus, und eine Neuausschreibung dieser von breiter politischer Seite in Budgetreden und Abklärungsgesprächen zugesicherten Fünf-Jahres-Stelle steht dringend an. Durch aktuelle Überlegungen, die Neuausschreibung erst nach einer Evaluierung durch ein Evaluierungsgremium des Landes Steiermark durchzuführen, zeichnet sich jedoch eine Verzögerung dieser Neuausschreibung ab. Der Grazer Frauenrat (in seiner Sitzung vom 13.11.2013) und die unterzeichnenden Gemeinderatsfraktionen äußern daher den dringenden Wunsch, die bewährte und erst vor fünf Jahren evaluierte und neu aufgestellte Funktion der Unabhängigen Frauenbeauftragten der Stadt Graz durch rasche Neuausschreibung auch für weitere fünf Jahre fortzusetzen und von Übergangs-“Lösungen“ und Einschränkungen der Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit des Grazer Frauenrats und seiner Sprecherin Abstand zu nehmen. In der Sitzung vom 13. November 2013 hat der Grazer Frauenrat (Trägerinnenverein für die Unabhängige Frauenbeauftragte der Stadt Graz) klare Position zum Erhalt, zur Absicherung und zu den Aufgaben der österreichweit einzigartigen Funktion der Unabhängigen Frauenbeauftragten der Stadt Graz bezogen. Diese Position beinhaltet u.a.: 1. Einsetzen eines weiteren Fünf-Jahresvertrages mit lückenlosem Inkrafttreten nach Ablauf des derzeitigen Vertrages (Vertragsende: 28. Februar 2014) 2. Rücknahme der Ausschlüsse aus den Gremien „Frauenausschuss des Österreichischen Städtebundes“ und „Netzwerk der Österreichischen Frauenbeauftragten“ 3. Herausnahme aus der „Evaluation der Förderungen für Frauenservice- und Beratungseinrichtungen in Graz und in der Steiermark“ Durch den Frauenrat überprüftes und bewährtes Modell: In den letzten fast fünf Jahren haben sich die – damals nach Evaluierung des früheren Modells durch die Mitglieder des Grazer Frauenrates und in guter Kooperation mit der damaligen Frauenstadträtin Elke Edlinger – neu aufgesetzte Konstruktion, die inhaltliche Ausrichtung und die neue http://www.graz.at/cms/beitrag/10107856/ 2137082/ ). Zielebestimmung bestens bewährt. Die Zufriedenheit der Grazer Frauenberatungseinrichtungen könnte nicht höher sein (mit Ausnahme betreffend die finanzielle Dotierung des Bereichs insgesamt), die Medienpräsenz und damit auch frauenpolitische Bewusstseinsbildung sind so hoch wie lange nicht, die Zusammenarbeit mit Gremien der Stadt Graz und anderen Beiräten bzw. Einrichtungen ist hervorragend. So sind der Frauenrat bzw. die Unabhängige Frauenbeauftragte u.a. tätig geworden * als Mitglied des Menschenrechtsbeirats und der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des jährlichen Grazer Menschenrechtsberichts * als Beratungsgremium für Stadtrat Rüsch und Haus Graz-Reform-Steuerungsgruppe zur Berücksichtigung von Frauenförderungsangelegenheiten und gleichstellungspolitischen Auswirkungen * in der wichtigen Funktion im Rahmen der Watchgroup gegen Sexismus * mit Beratungstätigkeit für Medien und Werberat in Fragen der Sexismus-Bekämpfung * als Beratungsgremium innerhalb von Fachausschüssen und Projekten im Haus Graz (etwa beim GBG-Pilotprojekt zur Frauenförderung bei der Ausschreibung von Dienstleistungen), * als enge Kooperationspartnerin mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft Regionalbüro Steiermark, der Antidiskriminierungsstelle u.a. und natürlich * als zentrale Vertretung und Vernetzungsverantwortliche der Grazer Frauenberatungseinrichtungen, der Frauen-“Ressorts“ anderer Nichtregierungsorganisationen (Caritas, ISOP, ÖGB und Einzelgewerkschaften, ÖH, …), * in der intensiven Vernetzung mit Frauenbeauftragten anderer Gebietskörperschaften, z.B. bislang auch über die frauenrelevanten Gremien des Österreichischen Städtebundes (zu dem die Grazer Unabhängige Frauenbeauftragte aber seit einigen Wochen anscheinend aus formalen Gründen nicht mehr zugelassen wird) * als Ombudsstelle zur Information und Unterstützung von Grazer Frauen und Mädchen und damit * als Schnittstelle zwischen Bürgerinnen, Beratungseinrichtungen, Verwaltung und Politik, also mit einer Funktion, die eine Stadt als Ergänzung zu ihren eigenen Aktivitäten im Sinne von Partizipation und Einbindung der Außensicht selbstverständlich benötigt. * Kooperationen bei Projekten und Veranstaltungen etwa mit dem GrazMuseum, Frauennetzwerk Thekla, der Steirischen Integrationsplattform u.v.m. seien der Vollständigkeit halber auch noch erwähnt. Mit diesen Tätigkeitsbereichen sind der Grazer Frauenrat und die Unabhängige Frauenbeauftragte eine wichtige Ergänzung zu anderen im Bereich Frauenförderung und Antidiskriminierung tätigen städtischen und Landes-Einrichtungen und -Abteilungen sowie eine wichtige Ergänzung zu der Funktion der Gender Mainstreaming-Beauftragten, deren Wirkungsbereich ja auf den magistratsinternen Bereich beschränkt ist und durch Frauenrat und Unabhängige Frauenbeauftragte sinnvollerweise ergänzt wird. Politische Beschlüsse und Selbstverpflichtungen zur Einbeziehung von Beiräten: Der politische Wunsch nach einer solchen Tätigkeit als Beirat für frauenspezifische Angelegenheiten, das Bekenntnis zur starken Berücksichtigung unabhängiger Beiratsgremien und die Selbstverpflichtung zur Förderung der Einbeziehung von Beiräten und ihren Fachbeauftragten in die politische Arbeit wurde in diesem Gemeinderat an einigen Stellen bereits bekundet und auch mit nahezu immer einstimmigen Beschlüssen verbindlich gemacht: (1) Partizipationsrechte in den Empfehlungen des Grazer Menschenrechtsberichts: Es wird empfohlen, die Expertise der Beiräte und Beauftragten der Stadt Graz, die sich für die Belange der Bürgerinnen und Bürger einsetzen, stärker miteinzubeziehen bzw. entsprechende Beschlüsse im Gemeinderat zu berücksichtigen und gegebenenfalls auch umzusetzen. Die entsprechende Basis wurde am 19. April 2012 im Gemeinderat beschlossen, wonach Beiräte und Beauftragte auf Einladung der zuständigen StadtsenatsreferentInnen oder der Vorsitzenden der vorberatenden Gemeinderatsausschüsse ihre Expertise zu politischen Vorhaben und Entscheidungen einbringen können. Diese Rahmenbedingungen werden begrüßt, ihre konkrete Umsetzung wird empfohlen.“ (Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2011) (2) Einbeziehung von Beiräten und speziellen Beauftragten in politische Planungen und Entscheidungen (einstimmig angenommener Dringlicher Antrag): Zur Unterstützung des Vertrauens in die Politik und um „politische Entscheidungen fundiert und transparent zu gestalten, ist es unabdingbar, dass sich die repräsentative Demokratie mit partizipativer Demokratie verzahnt. Kommunalpolitik und KommunalpolitikerInnen können mit ihrem Engagement sehr nahe an den Menschen sein. Jede politische Maßnahme, ob im Umwelt-, Verkehrs- oder Stadtplanungsbereich, ob in Fragen der Integration im weitesten Sinn oder der Jugendwohlfahrt, in der Sportförderung, in den Kinderbildungseinrichtungen, in der Kulturförderung oder der sozialen Absicherung der Menschen in Graz - ist sofort und direkt für die Betroffenen spürbar. Die Stadt Graz hat in der Vergangenheit eine Reihe von Beiräten und Beauftragten eingerichtet, die zu verschiedenen Schwerpunkten der Grazer Kommunalpolitik tätig sind. Durch die Beiräte und Beauftragte ist es zum einen möglich, dass BürgerInnen ihr Wissen und ihre Kompetenzen in die Politik einbringen. Zum anderen kann und soll die Kommunalpolitik diese Expertise ernst nehmen und nutzen, um Entscheidungen fundiert zu treffen und dabei die Interessen von BürgerInnen einzubeziehen sowie innovative Ideen und Ansätze aufzugreifen und zur Umsetzung zu bringen. Ziel einer bürgernahen Politik muss es daher sein, die Rolle der Beiräte und Beauftragten zu stärken und einen regelmäßigen Kontakt zwischen Beiräten und Kommunalpolitik sicher zu stellen.“ (Dringlicher Antrag Grüne/GRin Sigrid Binder, 19.4.2012) Mit diesem einstimmig angenommenen Antrag wurden die StadtsenatsreferentInnen z. B. beauftragt, vor der Erstellung ihrer Jahresschwerpunkte die in ihrem Zuständigkeitsbereich existierenden Beiräte bzw. Beauftragten (wie beispielsweise Unabhängige Frauenbeauftragte, Behindertenbeauftragter, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Naturschutzbeirat, Menschenrechtsbeirat, MigrantInnenbeirat etc.) zu einer Vorbesprechung und Einbringung ihrer Expertisen einzuladen und mit dem jeweiligen Beirat bzw. die/der Fachbereichsbeauftragte regelmäßigen Informationsaustausch zu aktuellen Vorhaben zu pflegen. (3) Vertragliche Verpflichtung durch den Beitritt zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene (Dringlicher Antrag Grüne/Daniela Grabe vom 19.04.2012; Umsetzung des Beitritts 8.11.2012) Artikel 3 – Mitwirkung am politischen und zivilgesellschaftlichen Leben: (1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass das Recht von BürgerInnen auf Mitwirkung an öffentlichen Angelegenheiten einen Grundsatz jeder Demokratie darstellt, und dass Frauen und Männer das Recht haben, in gleichem Maße an der Regierung und dem öffentlichen Leben ihrer Region, Kommune und lokalen Gemeinschaft mitzuwirken. (2) Im Hinblick auf die verschiedenen Formen der öffentlichen Mitwirkung an den eigenen Angelegenheiten, etwa in Beiräten, Nachbarschaftsräten, E-Partizipation oder Planungsvorhaben mit Bürgerbeteiligung, verpflichtet sich die/der Unterzeichner/in dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer in der Praxis gleiche Möglichkeiten der Mitwirkung genießen. Daher stelle ich namens der Gemeinderatsklubs der Grünen–ALG, der KPÖ und den Piraten den folgenden A n t r a g : Die zuständige Frauen-Stadträtin Bürgermeister-Stellvertreterin Martina Schröck sowie Bürgermeister Siegfried Nagl als Gesamt-Verantwortlicher für die den Gemeinderatsbeschlüssen entsprechende Einbeziehung von Beiräten und deren Beauftragten mögen rasch dafür Sorge tragen, dass: 1. die Funktion der Unabhängigen Frauenbeauftragten der Stadt Graz wie in vielen Gesprächen zugesagt durch entsprechende Vertragsverlängerung auf weitere fünf Jahre verlängert wird, 2. daraus folgend unverzüglich die notwendigen Schritte für die Neuausschreibung dieser Position unternommen werden, 3. damit auch das Bekenntnis der Stadt Graz zur Unabhängigkeit ihrer Beiräte und entsprechenden Beauftragten und zur Wichtigkeit dieser externen Expertisen und BürgerInnenbeteiligungsmöglichkeiten bekräftigt und auch weiterhin in der politischen Arbeit entsprechend berücksichtigt wird. Weiters wird die zuständige Frauen-Stadträtin Bürgermeister-Stellvertreterin Martina Schröck ersucht 4. um die Rücknahme der Ausschlüsse der Frauenbeauftragten aus den Gremien „Frauenausschuss des Österreichischen Städtebundes“ und „Netzwerk der Österreichischen Frauenbeauftragten“ 5. sowie um die Herausnahme der Stelle der Frauenbeauftragten aus der „Evaluation der Förderungen für Frauenservice- und Beratungseinrichtungen in Graz und in der Steiermark“. Die AntragstellerInnen sehen diese als unnötig an, da die Einrichtung der Unabhängigen Frauenbeauftragten bereits bei ihrer Neukonstruktion zu Beginn der Aktuellen Funktionsperiode u.a. auf Einladung der damaligen Frauenstadträtin einer Evaluierung durch die Vertreterinnen des Grazer Frauenrats unterzogen wurde. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l schließt die Sitzung des Gemeinderates um 20.00 Uhr. Die Vorsitzenden: Bgm. Mag. Siegfried Nagl Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Martina Schröck StR. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Stadtrat Detlev Eisel-Eiselsberg Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GR.in Sissi Potzinger Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb Sitzung des Gemeinderates vom 14. November 2013 1