VORSITZENDE: Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Martina S c h r ö c k Stadtrat Dipl.-Ing. Dr. Gerhard R ü s c h BERGMANN Ingeborg / BRAUNERSREUTHER Christine / DREISIEBNER Karl / EBER Manfred / FABISCH Andreas Mag. / FRÖLICH Klaus Mag. / GESEK Gerda E GMEINBAUER Daniela / GRABE Daniela Mag.a Dipl.-Ing.in (FH) / GROSSMANN Michael / HAAS-WIPPEL Waltraud / HABERLER Stefan Andreas Dipl.-Betriebswirt / HAßLER Gerald Mag. / HEINRICHS Elke / HEUBERGER Ingrid / HOFER Philipp / HOHENSINNER Kurt / HÖTZL Christoph / KATHOLNIG Karin / KAUFMANN Martina / KOPERA Daisy, Univ.-Prof.in Dr.in / KROTZER Robert / LOHR Roland Ing. / LUTTENBERGER kurt / MARAK-FISCHER Alexandra Elisabeth Mag.a / MARTINER Andreas / MOGEL Berno / MOLNAR Andreas Mag. / PACANDA Philip / PAVLOVEC-MEIXNER Andrea Mag.a / PIFFL-PERCEVIC Peter Dr. / POGNER Harry / POLZ-WATZENIG Astrid Mag.a / POTZINGER Elisabeth / RAJAKOVICS Thomas / SAVERNIK Werner Ing. Dipl.-Ing. / SCHARTEL Andrea-Michaela / SCHIMAUTZ Markus Dipl.-Ing. (FH) / SCHLEICHER Astrid Mag.a / SCHÖNBACHER Claudia / SIKORA Christian / SIPPEL Armin Mag. / SPATH Gerhard Mag. / STÖCKLER Peter / TABERHOFER Ulrike Mag.a / THOMÜLLER Martina / VARGAS ARIAS NIBALDO / WOHLFAHRT Gerhard Dr. / NAGL Siegfried Mag. Bgm. / SCHRÖCK Martina Mag.a Dr.in Bgm.-Stv.in / EISEL-EISELSBERG Detlev / EUSTACCHIO Mario Mag. (FH) / KAHR Elke E RÜCKER Lisa / RÜSCH Gerhard Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. / SCHRIFTFÜHRER: Wolfgang POLZ SCHRIFTPRÜFER: : GR.in Michaela-Andrea SCHARTEL STENOTYPISTINNEN: Heidemarie LEEB Carina REITER BEGINN: 12.10 Uhr ENDE DER SITZUNG: 17.30 Uhr E i n l a d u n g von Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl zur ordentlichen S i t z u n g d e s G e m e i n d e r a t e s am 13. Juni 2013 um 12.00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal, Rathaus, II. Stock T a g e s o r d n u n g Ö f f e n t l i c h 1. A 1 – 1663/2003-04 Verkehrsverbund Steiermark – „Jobticket“ für Magistratsbedienstete Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 52) 2. A 8 – 6640/2013-11 Stadtbaudirektion Kanalschachtherstellungen 2013 – 2014, BA 158 1. Projektgenehmigung über € 500.000,-- in der AOG 2013-2015 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge für € 229.000,-- bzw. € 250.000,-- in der AOG 2013 bzw. 2014 und Ausgabeneinsparung über € 229.000,-- bzw. 271.000,-- in der AOG 2013 bzw. 2014 Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 52.53) 3. A 10/BD-25134/2013-1 Holding Graz Services BA 158 Kanalschachtherstellungen 2013 und 2014 Projektgenehmigung über € 500.000,-- exkl. MWSt. Berichterstatter/in: GR Eber (Seite 54) 4. A 8 – 6642/2013-4 Amt für Wohnungsangelegenheiten Umstellung auf Fernwärme; Nachtragskredit über € 638.500,-- in der OG 2013 Berichterstatter/in:GRin Bergmann (Seite 65-67) 5. A 8 – 6642/2013-13 Baudirektion Vorbereitung EU Programme; Nachtragskredit über € 48.000,-- in der AOG 2013 Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 54) 6. A 8 – 6640/2013-14 Kulturamt Kunstdepot neu und Ateliers für KünstlerInnen; Nachtragskredit über € 170.000,-- in der AOG 2013 und € 30.000,-- in der AOG 2014 Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 55) 7. A 8 – 6642/2013-8 Amt für Jugend und Familie Sozialraumzentren; haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 173.000,-- in der AOG 2013 Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 55-56) 8. A 8 – 6640/2013-9 Umweltamt EU-Projekt „PITAGORAS“ mit einer Laufzeit von 2013 bis 2017, Teilnahme der Stadt Graz mit einem Gesamtbudget von max. € 22.934,-- in der OG des laufenden Globalbudgets/Eckwertes des Umweltamtes Projektgenehmigung Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 56) 9. A 8 – 6642/2013-10 Abteilung für Bildung und Integration, VS Viktor Kaplan und NMS Andritz; haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 276.000,-- in der AOG 2013 Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 56-57) 10. A 8 – 21777/2006/225 und A 8 -6640/2013-18 Verkehrsverbund Steiermark; 1. Genehmigung zur Neuregelung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt und Abschluss eines Sideletters zum Grund- und Finanzierungsvertrag zur Finanzierung eines Top-Tickets ab dem Schuljahr 2013/14 auf unbestimmte Zeit 2. Haushaltsplanmäßige Vorsorge/Nachtragskredit über € 110.000,-- in der OG 2013 und € 320.000,-- in der OG 2014 Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 67-71) 11. A 8 – 31806/06-41 Stadion Graz-Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungs GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GR Dr. Wohlfahrt (Seite 56-58) 12. A 8-20081/2006-110 Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH; Rückkauf eines Leasingobjektes 1. Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechtes 2. Vereinbarung zwischen der Leasinggesellschaft und der Stadt Graz Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 58) 13. A 8/4 – 1258/2001 Karmeliterplatz/Pfauengarten/Stadtpark Erweiterung der Dienstbarkeitseinräumung vom 17.1.2002 zugunsten der Stadt Graz auf immerwährende Zeit Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 59) 14. A 8/2 – 037979/2006-17 Parkgebühren-Verordnungs-Novelle 2013 Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 71-83) 15. A 10/8-9341/2013-3 u. A 10/1P – 025820/2013-1 u. A 8 – 6640/2013-20 Parkkonzept - Änderungsmaßnahmen Projektgenehmigung für die Abänderung der bestehenden Parkzonen durch Evaluierungsmaßnahmen 1. Projektgenehmigung i.d. AOG 2103-15 über Investitionskosten von € 642.000,-- 2. Nachtragskredite über € 247.100,-- bzw. € 96.500,-in der OG 2013 bzw. 2014 Berichterstatter/in: GR Lohr (Seite 83-87) 16. A 10/BD-10010/2011-46 Abgesetzt! Rahmenplan Smart City Project Grundsatzbeschluss Berichterstatter/in: 17. A 10/6-018733/2013 14. Bezirk Eggenberg Neubenennung einer Parkanlage in „Gemeindepark Eggenberg“ KG Algersdorf, Grundstück 229/4 Berichterstatter/in: GR Piffl-Percevic (Seite 87-88) N A C H T R A G Ö f f e n t l i c h 18. Präs. 009563/2003/0033 Abgesetzt! Änderung der Subventionsordnung Berichterstatter/in: 19. Präs. 028955/2013/0001 Eigenbetrieb Wohnen Grundsatzbeschluss Berichterstatter/in: GR Hohensinner (Seite 88-93) 20. A 8 – 33875/2007/108 Sportstätten Weinzödl 1 Betriebs GmbH Fußballtrainingszentrum Graz-Nord; Grundsatzbeschluss Berichterstatter/in: GR Hötzl (Seite 93-104) 21. A 8- 21795/2006-73 MCG Graz e.gen. o. Generalversammlung Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Wechsel im Aufsichtsrat Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 59-60) 22. A 8 – 18345/06-76 Universalmuseum Joanneum GmbH Ermächtigung für die Unterfertigung einen Umlaufbeschlusses gem. § 87. Abs 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Berichterstatter/in: GR DI Schimautz (Seite 60-61) 23. A 8 – 31806/06-43 Stadion Graz – Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungs GmbH Investitionsauftrag von € 1.100.000,-- Berichterstatter/in: GR Mag. Haßler (Seite 61) 24. A 8 – 19542/2006-83 Steirischer herbst festival gmbh Richtlinien für die Generalversammlung gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt. Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 62) 25. A 8 – 19566/2006-11 Graz 2003 – Kulturhauptstadt Europas Organisations GmbH Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gem. § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung, Umlaufbeschluss Berichterstatter/in: GRin Bergmann (Seite 63) 26. A 10/BD-035075/2007-12 A 10/8-9341/2013-7 Formelle Genehmigung von Förderungen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Höhe von insges. EUR 19.000,-- für das Stadt-Umlandprojekt „Pro Öffi“ im Rahmen von URBAN PLUS (OP Regionale Wettbewerbsfähigkeit Stmk. 2007-2013) Berichterstatter/in: GR Savernik (Seite 63-64) 27. A 10/8-9341/2013-6 A 8-044725/2008/0079 Holding Graz Linien, Adaptierung der Sicherheitsräume entlang der Straßenbahnlinie 7 Aufstockung des Verkehrsfinanzierungsvertrages HGL über € 87.600,-- Berichterstatter/in: GR Lohr (Seite 105-109) 28. A 10/8 - 9341/2013-5 A 8 – 6640/2013-19 Fahrplanverdichtung bei den Straßenbahnlinien 1, 4 5 und 7, zusätzliche Betriebskosten der Linien 3 und 6 für den Streckenabschnitt Hauptbahnhof – Laudongasse, Fahrplanverdichtung der Buslinien 58/63 und Einschubleistungen, 1.) Projektgenehmigungen über € 5.358.500,- in der OG 2014-2017 2.) Nachtragskredit über € 1.290.200,-- in der OG 2014 3.) Aufstockung des Verkehrsfinanzierungsvertrages HGL Berichterstatter/in: GR Haberler (Seite 109-112) 2. N A C H T R A G 29. Präs. 11626/2003/0004 Institut für Interne Revision Österreich – IIA Austria; Vertretung der Stadt – Änderung Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 64) 30. Präs. 11636/2003/0017 Gemeinsamer Schulausschuss; Änderung in der Zusammensetzung Berichterstatter/in: GR Pogner (Seite 64) Graz, 13. Juni 2013 Für den Bürgermeister: Dr. Erika Zwanzger eh. Seite Übersicht der Gegenstände Nachrufe 1) Kammerrat a.D. KR Dr. phil. Hellmut Huber 16 Mitteilungen 1) Genehmigung des Protokolls 2) Peter Rosegger Jahr 2013 17 17-18 Fragestunde des Gemeinderates 1) Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen (GR.in Mag.a Polz-Watzenig, Grüne an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck, SPÖ) 2) Einspurige Kraftfahrzeuge (GR. Pacanda, Piratenpartei an StR. Mag. (FH) Eustacchio, FPÖ) 3) Ehrenamtsbörse (GR.in Kaufmann, ÖVP an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck) 4) Hochwasserschutz (GR. Eber, KPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 5) Kollektivvertrags-Regelung in den städtischen Gesellschaften (GR. Mag. Haßler, SPÖ an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 6) Subvention der Internationalen Interreligiösen Konferenz (GR. Mag. Sippel, FPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 7) Café Rosenhain (GR. Dreisiebner, Grüne an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch, ÖVP) 8) Legale Graffiti-Kunst-Flächen im Grazer Stadtgebiet (GR. Hohensinner, ÖVP an StR.in Rücker, Grüne) 9) Vorbehaltsflächen für Spiel- und Sportflächen (GR. Krotzer, KPÖ an Bgm. Mag. Nagl, ÖVP) 19-22 22-25 25-27 28-31 31-36 37-40 40-44 44-47 48-50 Tagesordnung 51-112 Dringlichkeitsanträge 1) Baurestmassendeponie Thal, Petition an die Steiermärkische Landesregierung (GR. Rajakovics, ÖVP) 2) Keine Lizenzvergabe für Landesausspielungen mit Glückspielautomaten (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 3) Subsumption des Fachbereiches Psychologie und Psychotherapie unter das Dach der Univ.-Klinik für Psychiatrie (GR.in Heinrichs, KPÖ) 4) Administrative Unterstützung an Grazer Pflichtschulen (GR.in Mag.a Marak-Fischer, SPÖ) 5) Sogenannter „Grauer Finanzausgleich“ – Evaluierung der Mehrkosten (GR. Hötzl, FPÖ) 6) Grazer Wälder als Naherholungsgebiete und Schutzwald sichern (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 7) Evaluierung des Stmk. Veranstaltungsgesetzes und Überarbeitung der Veranstaltungssicherheitsverordnung, Petition an den Landesgesetzgeber (GR.in Mag.a Polz-Watzenig, Grüne) 8) Hochwasser Sofortmaßnahmen (GR. Pacanda, Piratenpartei) 113-119 119-123 134-130 130-137 137-145 145-163 163-171 171-175 Anfragen an den Bürgermeister 1) Raum für einen regelmäßigen innerstädtischen Flohmarkt (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 2) Lärmampeln/Lärm-Hotline (GR.in Heinrichs, KPÖ) 3) Buslinie 65 von Wetzelsdorf nach Puntigam / Nahverkehrsdrehscheibe (GR. Luttenberger, KPÖ) 4) Tangentiallinie 62 ganztätig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen (GR. Sikora, KPÖ) 5) Steinbruchprojekte Schifterkogel – Jodlgraben (GR.in Thomüller, KPÖ) 6) Rodungen im Bereich der Ruine Gösting (GR. Martiner, SPÖ) 7) Murgondel – Kosten der „Projektidee“ (GR. Dipl.-Ing. (FH) Savernik, SPÖ) 8) Aufstockung der Exekutive – Graz fehlen Polizisten (GR. Mag. Sippel, FPÖ) 9) Neuer Standort für das LUV-Stadion (GR. Ing. Lohr, FPÖ) 10) Maßnahmen und Möglichkeiten der Unterstützung und Hilfe für die vom Hochwasser immer stark betroffene Bevölkerung von St. Peter durch die Stadt Graz (GR. Dreisiebner, Grüne) 11) Rodung des Baumbestandes Bereich Theodor-Körner-Straße – Ecke Carnerigasse (GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner, Grüne) 176-177 177-178 178-180 180-181 181-183 183-184 184-185 185-186 186-187 187-189 189-191 Anträge 1) Petition an die Ärztekammer für Steiermark und die Gebietskrankenkasse für Steiermark zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Grazerinnen und Grazer (GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera, ÖVP) 2) Historische Elemente der Erzherzog-Johann-Brücke (GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz, ÖVP) 3) Ostseitige Gehsteigerrichtung in der Marburger Straße (GR. Mag. Spath, ÖVP) 4) Jugendräume im Bezirk Jakomini (GR.in Braunersreuther, KPÖ) 5) Gedenktafel für Herta Frauneder-Rottleuthner (GR. Eber, KPÖ) 6) Einbiegeproblematik Rembrandtgasse/Elisabethstraße (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 7) Elisabethstraße: Fußgängerübergang zwischen Studentenheim und SPAR-Filiale (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 8) Nutzung des alten Schulgebäudes in Mariagrün für Bildung, Kunst und Kultur (GR. Mag. Fabisch, KPÖ) 9) Längere Grünphase: Eggenberger Straße/Alte Poststraße (GR. Sikora, KPÖ) 10) Oberandritz – Durchwegung zur Fa. Hofer (GR. Sikora, KPÖ) 11) Parkplatzprobleme für SportlerInnen beim ASKÖ-Center Graz (GR. Sikora, KPÖ) 12) Entschärfung der Probleme im Kreuzungsbereich Alte Poststraße/Laudongasse/Georgigasse (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 13) Prüfung einer Erweiterung der Kompetenzen des Bezirksrates (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 14) Wiedereinrichtung einer Bahnhofsmission als zusätzliches Hilfsangebot (GR.in Mag.a Taberhofer, KPÖ) 15) Erhalt des Kinderspielplatzes in der Dr.-Robert-Sieger-Straße 13-27 (GR.in Thomüller, KPÖ) 16) Pick-Bags in städtischen Parkanlagen (GR.in Thomüller, KPÖ) 17) Kontrolle der Leinenpflicht bei Hunden durch die Ordnungswache (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 18) Radweganschluss vom Gasrohrsteg zum Murpark (GR.in Haas-Wippel, SPÖ) 19) Entschärfung Schulweg Weinitzenstraße /Schöckelstraße (GR. Martiner, SPÖ) 20) Taxistandplatz Postamt Wiener Straße (GR. Martiner, SPÖ) 21) Hochwasser SMS-Alarm Graz (GR. Pacanda, Piratenpartei) 192-193 193-194 194-195 195-196 196-197 197-198 198-199 199-200 200-201 201-202 202-203 203-205 205-206 206-207 207-208 208-209 209-210 210-211 212-213 213-214 214 Absetzung der Tagesordnungspunkte 16) A 10/BD10010/2011-46, Rahmenplan Smart-City-Projekt, Grundsatzbeschluss NT 18) Präs. 009563/2003/0033, Änderung der Subventionsordnung Die von den zuständigen Magistratsabteilungen ausgearbeiteten Berichte an den Gemeinderat sind Bestandteil des Gemeinderatsbeschlusses und liegen in der Präsidialabteilung – Verfassungsreferat zur allgemeinen Einsicht auf. Der Vorsitzende, Bürgermeister Mag. Siegfried N a g l , eröffnet um 12.10 Uhr die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz. Er stellt fest, dass der Gemeinderat ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Bgm. Mag. Nagl: Sehr geehrte Bürgermeisterstellvertreterin, liebe Kolleginnen und Kollegen der Stadtregierung, hoher Gemeinderat, Herr Magistratsdirektor, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Ich darf Sie alle ganz, ganz herzlich zu unserer heutigen Gemeinderatssitzung willkommen heißen, darf diese eröffnen und feststellen, dass wir sowohl ordnungsgemäß einberufen haben, aber auch, dass wir beschlussfähig sind. Ich möchte auf der Galerie alle Persönlichkeiten begrüßen, die auch heute mit unseren beiden Gebärdendolmetscherinnen in der Gebärdensprache unsere Gemeinderatssitzung mitverfolgen werden, herzlich willkommen, vor allem auch den beiden Damen, die hier dolmetschen werden (allgemeiner Applaus). Jetzt darf ich noch eine Entschuldigung bekanntgeben, Frau Gemeinderätin Gmeinbauer kann aus dienstlichen Gründen nicht teilnehmen. Frau Stadträtin Kahr wird heute durch Herrn Stadtrat Eisel-Eiselsberg vertreten. Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, sich von den Sitzen zu erheben, ich habe eine traurige Mitteilung zu machen. N a c h r u f Kammerrat a.D. Kommerzialrat Dr. phil Hellmut Huber Bgm. Mag. Nagl: Am Dienstag, den 30. April 2013, ist der Bürger der Stadt Graz, Herr Kommerzialrat Dr. Hellmut Huber, verstorben. Dr. Hellmut Huber wurde am 9. August 1925 in Graz geboren. Nach dem Besuch der Volks- und Mittelschule in seiner Heimatstadt maturierte er im Jahre 1943 am Gymnasium in der Kirchengasse. Kurz nach Ablegung der Reifeprüfung wurde er zur Wehrmacht einberufen und war während des ganzen Weltkrieges an verschiedenen Fronten eingesetzt. In Italien geriet er zu Ende des Krieges in britische Gefangenschaft, aus der er 1945 entlassen wurde. In die steirische Landeshauptstadt zurückgekehrt, gelang es ihm, als Sekretär beim Alpenverein Österreich eine Anstellung zu finden. Zur gleichen Zeit inskribierte er an der philosophischen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz und schloss sein Studium 1951 mit der Promotion zum Dr. phil. ab. 1953 eröffnete er ein Immobilienbüro, welches er innerhalb von 25 Jahren zu einem der angesehensten und bestrenommiertesten Unternehmen aufbaute. 1987 übergab er die Leitung seinem Sohn. Über 20 Jahre war er Mitglied der steirischen Handelskammer. In diesem Gremium hatte er stets die Belange seiner Berufsgruppe vertreten. Im Jahre 1968 wurde ihm der Berufstitel Kommerzialrat vom österreichischen Bundespräsidenten verliehen. Die Ernennung zum Bürger der Stadt Graz erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 8. November 1990. Die Stadt Graz wird dem Verstorbenen stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Ich danke für Ihre Anteilnahme. Mitteilungen des Bürgermeisters 1) Protokollgenehmigung Bgm. Mag. Nagl: Das Protokoll über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates vom 21. März heurigen Jahres wurde von Frau Gemeinderätin Waltraud Haas-Wippel überprüft und für in Ordnung befunden. Vielen Dank dafür. Die Vervielfältigungen werden ja den Klubs zur Verfügung gestellt. Bgm. Mag. Nagl: Ich möchte mich auch bei der Präsidialabteilung und der Feuerwehr der Stadt Graz bedanken. Wir haben die Feuerwehrstatistik der Landeshauptstadt Graz heute aufgelegt und auch einen Ratgeber über giftige Pflanzen, ich glaube, das ist auch eine wichtige Broschüre, vor allem wenn man in einer kinderreichen Stadt leben darf. Eine Mitteilung betrifft das Peter-Rosegger-Jahr 2013. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie sicherlich wissen, steht das Jahr 2013 ganz im Zeichen des 170. Geburtstags des Schriftstellers und Heimatdichters Peter Rosegger. Zudem feiern wir in Graz im Speziellen auch das 100-jährige Jubiläum der Ehrenbürgerschaft Peter Roseggers. Verschiedenste Veranstaltungen bilden den Rahmen für dieses Festjahr. Der auf Ihrem Platz liegende Folder gibt Ihnen einen Überblick zu den Aktivitäten und enthält unter anderem Informationen zur Ausstellung „Im Krug zum grünen Kranze. Peter Rosegger in Graz“ unseres GrazMuseums. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und uns kurz ein paar Aspekte des Lebens und Wirkens von Peter Rosegger in Erinnerung rufen, mich dabei aber auch beim Herrn Klubobmann Mag. Armin Sippel für den Hinweis bedanken, uns in diesem Zusammenhang Zeit in der heutigen Gemeinderatssitzung zu nehmen. Am 31. Juli 1843 wurde Peter Rosegger am Alpl als erstes von insgesamt sieben Kindern geboren. Unter anderem durch Unterstützung des Redakteurs der Grazer Tagespost, Dr. Adalbert Svoboda, konnte er ab 1865 die „Akademie für Handel und Industrie“ besuchen. Am 21. Juli 1872 kam es am Alpl zum ersten Zusammentreffen mit Anna Pichler, der Tochter eines Grazer Hutfabrikanten. Bereits wenige Monate später fand in der Kirche Mariagrün die Hochzeit statt. Jedoch schon 1875 endete das kurze gemeinsame Glück, da bald nach der Geburt der Tochter Anna Roseggers Gattin völlig überraschend verstarb. Peter Rosegger flüchtete in die Arbeit und begann ab Oktober 1876 mit der Herausgabe seiner Zeitschrift „Der Heimgarten“. Peter Rosegger zeigte sich darin als engagierter und zeitkritischer Journalist und geißelte die Missstände seiner Zeit. So löste beispielsweise Roseggers Roman „Jakob der Letzte“ heftige Diskussionen über die Lage der Bauern aus. In dieser Zeit heiratete Peter Rosegger auch Anna Knaur und gebar mit ihr einen Sohn. 1913 gab es anlässlich seines 70. Geburtstages zahlreiche Ehrungen. 1913 und 1918 wurde Rosegger sogar für den Literatur-Nobelpreis vorgeschlagen. Es folgten das Ehrendoktorat der Wiener Universität, das Ehrenzeichen für Kunst und Wissenschaft und vieles mehr. Heute feiern wir, wie gesagt, auch das 100-Jahr-Jubiläum der Ehrenbürgerschaft von Peter Rosegger in der Stadt Graz. 1918 verlieh Kaiser Karl Peter Rosegger das Großkreuz des Franz-Joseph-Ordens. Peter Rosegger verstarb am 26. Juni 1918 in seinem Krieglacher Landhaus. Heute hat Peter Rosegger zentrale Bedeutung für die Kultur, aber auch für den Tourismus in der Steiermark und auch für Graz. Ich hoffe, Sie können in diesem Jahr noch die eine oder andere Gelegenheit nutzen, um sich einen Überblick zum breiten Spektrum und die besondere Bedeutung des Wirkens von Peter Rosegger zu schaffen. Durch Ihre Präsenz bei den zahlreichen Gedenk-Veranstaltungen als Vertreter der Stadt Graz vielleicht auch ein Zeichen vor Ort zu setzen. F R A G E S T U N D E Beginn: 12.20 Uhr Ende: 13.25 Uhr 1) Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen GR.in Mag.a Polz-Watzenig stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Schönen guten Tag, werte KollegInnen, ZuhörerInnen! Ich war in den letzten Wochen relativ viel unterwegs und habe mit verschiedensten Trägern und Leuten gesprochen, denen der Bereich der unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen ein Anliegen ist und dazu wird jetzt auch meine Frage dann lauten. Noch dazu möchte ich darauf hinweisen, dass heute in einer Woche der Weltflüchtlingstag begangen wird. In der Steiermark werden – im Unterschied zu anderen österreichischen Bundesländern – unbegleitete, minderjährige AsylwerberInnen im Rahmen der Grundversorgung auch in Privatquartieren untergebracht. In Graz betrifft dies die Quartiere in der Keplerstraße, die ja in den letzten Monaten stark in Diskussion geraten sind. Die Übertragung der Unterbringung und Betreuung an private Betreiber ist häufig kritisiert worden. Auch hier in der ersten Gemeinderatssitzung der neuen Gemeinderatssitzung wurde der Menschenrechtsbeiratsbericht vorgestellt, wo das auch thematisiert wurde. Auch die Obsorgeübernahme durch die Jugendwohlfahrtsträger wird in der Steiermark anders als in anderen Bundesländern gehandhabt. Während beispielsweise in Oberösterreich die Obsorge regelmäßig übernommen wird, geschieht dies in der Steiermark und auch in Graz nur fallweise. Diese unterschiedliche Praxis ist bemerkenswert, da die einschlägige Judikatur durch den Oberlandesgerichtshof in dieser Frage eigentlich sehr eindeutig ist. Eine gute und umfassende Betreuung von Minderjährigen, die unbegleitet nach Österreich kommen, sowohl durch Maßnahmen der Jugendwohlfahrt als auch durch darüber hinausgehende Angebote, ist für die Integration der Jugendlichen, für ihre schulische und berufliche Ausbildung unerlässlich. Auch wenn die Vollziehung des Jugendwohlfahrtsbereiches im übertragenen Wirkungsbereich liegt, ist die Stadt Graz immer wieder gefordert, Defizite durch darüber hinausgehende, freiwillige Maßnahmen auszugleichen. Daher stelle ich an Sie, liebe Frau Vizebürgermeisterin, liebe Martina, folgende F r a g e : Sehen Sie einen Handlungsbedarf der Stadt Graz hinsichtlich der Setzung von Maßnahmen zur Betreuung unbegleiteter Jugendlicher, die über den Vollzug der Jugendwohlfahrt hinausgehen? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Sehr geehrte Frau Gemeinderätin, liebe Astrid! Danke für diese Frage. Unbegleitete minderjährige AsylwerberInnen sollten uns allen am Herzen liegen, sie sind ein Thema für uns alle, denke ich, und wir sollten alle die Aufmerksamkeit auf diese Gruppe richten. Wir müssen berücksichtigen, sie kommen allein hierher, ohne familiäres Netz, ohne Zusammenhalt, meistens auch ohne die Sprache zu können und das noch dazu mit einer sehr, sehr schwierigen Vergangenheit und sehr oft mit traumatisierenden Erlebnissen. Ich halte eines für besonders problematisch, nämlich dass die Gesetzgebung derzeit in Österreich so ist, dass Asylwerberinnen und Asylwerber keinen beziehungsweise einen sehr eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Bundesminister Hundstorfer hat das jetzt ein wenig verändert, indem er zumindest die Möglichkeit der Lehre aufgemacht hat. Ich habe letzte Woche im Zuge des österreichischen Städtetages mit einem Referenten des Bundesministers an einem konkreten Konzeptprojekt getüftelt, wo es darum gehen würde, für die Stadt Graz ein Pilotprojekt zu bekommen, wo Asylwerberinnen und Asylwerber, die jugendlich sind, eine stundenweise Beschäftigung angeboten bekommen würden. Ich hoffe, dass das Bundesministerium hier als Partner miteinsteigt, aber wie gesagt, da bin ich erst in Verhandlungen. Zu deiner konkreten Frage muss ich erläutern, dass sich da ein paar Ungenauigkeiten in den gesetzlichen Grundlagen eingeschlichen haben und damit ist es auch schwierig, diese Frage so zu beantworten. Du redest von Jugendwohlfahrtsstandards bei der Unterbringung der Jugendlichen, von Maßnahmen der Jugendwohlfahrt und von darüber hinausgehenden Angeboten bei der Integration der Jugendlichen und bei der schulischen und beruflichen Ausbildung und du fragst, welchen Handlungsbedarf der Stadt Graz ich hinsichtlich der Setzung von Maßnahmen, die über den Vollzug der Jugendwohlfahrt hinausgehen, sehe. Ich kann mir vorstellen, was du eigentlich meinst, aber die Jugendwohlfahrt ist nicht die rechtliche Grundlage, nach der die Unterbringung und Betreuung der Jugendlichen vollzogen wird. Die rechtliche Grundlage ist die Grundversorgung, und die Jugendlichen werden in Grundversorgungseinrichtungen des Landesflüchtlingsreferates untergebracht. Da gibt es auch im übertragenen Wirkungsbereich keine Zuständigkeit der Stadt Graz, was die Unterbringung und die unter Anführungsstrichen „normale“ Betreuung betrifft. Wenn über die Grundversorgung hinausgehender Unterstützungsbedarf im Sinne des Kinderwohls besteht, dann wird die Jugendwohlfahrt auf Basis des entsprechenden Landesgesetzes tätig und es werden eben auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahmen installiert. Von den 226 unbegleiteten und minderjährigen AsylwerberInnen, die im Jahr 2012 in den Grundversorgungseinrichtungen des Landes in der Stadt Graz untergebracht waren, wurden fünf Jugendwohlfahrtsindikationen festgestellt und damit hat es für fünf Jugendliche ganz passgenaue Hilfen im Rahmen der Jugendwohlfahrt gegeben. Ich denke, wir müssen einfach ein wenig mit den Schubladen in Kopf aufpassen, nur weil ein Jugendlicher 17 Jahre alt ist und aus Afghanistan kommt, heißt es nicht unbedingt, dass eine Gefährdung im Sinne der Jugendwohlfahrt vorliegen muss. GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Ich bedanke mich für die Beantwortung und möchte noch einmal zur Obsorge die Zusatzfrage stellen, denn wenn die Obsorge übernommen wird, ist das so etwas wie die Elternschaft und da ist doch mehr verlangt und für mich ist jetzt die Zusatzfrage: Bemühst du dich dafür, dass alle unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen in Graz die Obsorge erhalten? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Wir haben da eine andere Regelung als das Land Oberösterreich und ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit, die Obsorge zu übernehmen, weil wir jetzt einfach mit den Gerichten ein Übereinkommen haben, das ist eine relativ komplexe Situation, die ich dir gerne schriftlich nachreiche, aber es ist nicht notwendig, die Obsorge für alle minderjährigen Flüchtlinge zu übernehmen (Applaus SPÖ). 2) Einspurige Kraftfahrzeuge GR. Pacanda stellt an StR. Mag. (FH) Eustacchio folgende Frage: GR. Pacanda: Liebe Zuhörer in der Galerie oben, hochgeschätzter Gemeinderat, lieber Herr Stadtrat! Es ist über die Statistik Austria festzustellen, dass es durchgängig eine große Anzahl an Neuzulassungen von einspurigen Kraftfahrzeugen gibt, sind auch in einem multimodalen Verkehrskonzept in Graz auch nicht wegzudenken mehr. Wir wissen, dass einspurige Kraftfahrzeuge einerseits weniger Abgase erzeugen, weniger Parkplatzflächen benutzen und auch ein preiswertes Mittel für Grazerinnen und Grazer darstellen. Für Grazer und sowieso für Pendler natürlich. Es wurde auch bereits bemerkt von Anrainern, dass natürlich eine extreme Anhäufung von einspurigen Kraftfahrzeugen zu bemerken ist und dementsprechend auch Parkplätze verstellt werden, worauf eben auch eingegangen werden muss ist, dass einspurige Kraftfahrzeuge um Etliches weniger Parkplätze benötigen als ein Pkw. So zirka vier bis fünf einspurige Kraftfahrzeuge würden dann zirka einen Pkw-Parkplatz ersetzen. In anderen Städten Europas sind diese Themen bereits aufgenommen worden, auch in Wien, dass zum Beispiel auch Busspuren genutzt werden können von Motorrädern und einspurigen Kraftfahrzeugen, in Stockholm, in Italien, in Barcelona. In Studien wurde auch gezeigt, dass dieses Verfahren eben zu einem flüssigeren Verkehr führt und auch zu einer höheren Verkehrssicherheit. Daher richte ich im Namen der Piraten an Sie, an dich, folgende F r a g e : Wirst du dich dafür einsetzten, dass auch in Graz die Busspuren für einspurige Kraftfahrzeuge geöffnet werden? StR. Mag. Eustacchio: Herr Gemeinderat, lieber Philipp! Bevor ich auf deine Frage eingehe, weil du das so ausgeführt hast mit den Einspurigen und den Parkräumen. Das wissen wir natürlich, dass mehr Personen, die mit dem einspurigen Fahrzeug kommen, weniger Parkraum wegnehmen, dem entsprechen wir ja sohin, dass wir keine Kosten verlangen, sprich keine Gebühren verlangen. Also da hier sieht man ja eh, dass die Stadt Graz hier durchaus etwas tut, um den Anreiz zu schaffen, dass man einspurig auch motorisiert in die Stadt kommt. Jetzt zu deiner Frage, die ich mir natürlich von den Fachleuten beantworten lassen musste. Grundsätzlich, es gibt einmal zwei Arten von Fahrstreifen, erstens Fahrstreifen mit Fahrverbot ausgenommen Linienbussen, zweitens Busfahrstreifen laut StVO nach der Straßenverkehrsordnung. Fahrstreifen mit Fahrverbot ausgenommen Linienbusse werden eingeführt, da dort eine Mitbenützung anderer Verkehrsteilnehmer unerwünscht ist, zum Beispiel da dadurch eine Verkehrslichtsignalanlagesteuerung beeinflusst würde. Anmerkung: Für diese Fahrstreifen ist eine Öffnung für andere Verkehrsteilnehmer ohnehin nicht vorgesehen. Dann zu den Busfahrstreifen. Sollen in erster Linie für den Busverkehr zur Verfügung stehen, daher ist eine Auflockerung der Ausnahme auch hier nicht erwünscht. Hier gibt es jedoch Ausnahmen, die anderen Verkehrsteilnehmern die Benützung des Busfahrstreifens erlaubt, ist zu gewissen Uhrzeiten, was wir in Graz haben. Die Problematik jetzt dieser Idee von dir oder dieser Frage. Wie in vielen Bereichen so auch in diesem Fall stellt sich letztlich die Frage, wo hört man mit der Vergabe von Ausnahmen auf, sprich, je mehr Ausnahmen es gibt, umso mehr werden weitere Begehrlichkeiten folgen, bis in letzter Konsequenz ein Busfahrstreifen „ausgenommen alle“ übrig bleibt, um das ein bisschen polemisch zu sagen. Aber das Wichtige bei uns und bei den Überlegungen ist natürlich immer die Sicherheit, die steht im Vordergrund. Da wurde von Seiten des zuständigen Amtes wurden eben dahingehend Bedenken geäußert, vor allem an fahrenden Kolonen rechts vorbeifahrende einspurige Kfz mitunter nicht langsam, wie wir wissen, das liegt in der Natur der Sache und da werden also erhebliche Sicherheitsprobleme verursacht oder würden verursacht werden. Fazit, und das ist also die Empfehlung der Verkehrsplanung, gibt es eben auch eine Studie, die sagt, dass die Öffnung generell nicht sinnvoll ist und die Verkehrsabteilung daher auch die Anregung gibt und die Empfehlung gibt, sie nicht zu öffnen und ich folge da hier der Empfehlung der Verkehrsabteilung (Applaus FPÖ). GR. Pacanda: Da war die FPÖ Wien ein wenig mutiger, weil die hat das ja selber auch initiiert in Wien draußen. Die Zusatzfrage wäre: Wirst du dich dafür einsetzen, du hast es ja vorher auch schon gesagt, kostenfreie Parkplätze für einspurige, wirst du dich weiterhin dafür einsetzen, dass die einspurigen Parkplätze in Graz für die Kraftfahrzeuge kostenfrei bleiben und dass auch die Anzahl einerseits für Motorräder und für Fahrräder der einspurigen Kraftahrzeugen erhöht wird die Parkplatzmöglichkeiten? StR. Mag. Eustacchio: Nach wie vor stehe ich natürlich dazu, dass es hier eine Bevorzugung geben soll, indem also nicht gezahlt werden muss, wenn abgestellt wird. Zusätzlichen Parkraum dafür zu schaffen, ist nicht notwendig, weil du mit dem motorisierten einspurigen Fahrzeugen ohnehin überall parken kannst, also du brauchst nicht explizit irgendetwas ausnehmen (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Ich möchte ganz, ganz herzlich die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse Ortweinschule Bautechnik mit Frau Mag. Eisel-Eiselsberg begrüßen und den Herrn Wagner, der sie durch das Haus führt, aber sie nehmen auch an unserer Gemeinderatssitzung teil. Herzlich willkommen (Allgemeiner Applaus). 3) Ehrenamtsbörse GR.in Kaufmann stellt an Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck folgende Frage: GR.in Kaufmann: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Schülerinnen und Schüler! Ich glaube, es ist wenig überraschend, dass gerade wir als Junge die Frage danach stellen, nachdem viele Junge in Vereinen ehrenamtlich aktiv sind und vieles auch dazu beitragen, das in der Gesellschaft gelingt. Daher darf ich dich fragen, du hast vor einiger Zeit die Ehrenamtsbörse ins Leben gerufen, wie schaut es da mit den Zugriffen beziehungsweise mit den Vermittlungen in die Vereine aus beziehungsweise umgekehrt? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Liebe Martina Kaufmann! Ich kann dir diese Frage leider nicht beantworten, das Homepagesystem der Stadt Graz ist so gestaltet, dass auf die Unterseiten, also die Zugriffe auf den Unterseiten, leider keine Statistik geführt wird, das heißt, ich weiß nicht, wie genau die Zugriffszahlen ausschauen. Bezüglich der Vermittlung kann ich Folgendes sagen: Das war eigentlich nie und ist auch nicht das Ziel der Ehrenamtsbörse, dass wir über die Informationen und das gegenseitige Informieren hinausgehen, das können wir auch gar nicht. Es geht schlichtweg darum, Organisationen in der Stadt Graz die Möglichkeit der Präsentation zu bieten, zu zeigen und zu präsentieren welche ehrenamtlichen Tätigkeiten in ihrer Organisation möglich sind. Das haben 210 Vereine genutzt bisher, ich denke, das ist eine recht hohe Zahl. Natürlich ist es so bei den Zugriffszahlen, wie das auch bei vielen anderen Homepages ist, immer wenn ein entsprechender Artikel in den Medien erscheint, dann gehen die Zugriffszahlen dann wieder nach oben. Wir werden insgesamt zum Thema Ehrenamtlichkeit einen Schwerpunkt setzen, auch im Jugendamt, ich denke, dass wir im Herbst, hoffe ich, damit starten können, auch was die Bereiche Versicherung von Ehrenamtlichen betrifft, weil die wurde ja eingeführt und da es aber bei vielen Organisationen noch immer Unklarheit gibt, was es eigentlich versichert, wo muss ich hingehen, um mir diese Versicherung abzuholen, ich glaube, da braucht es einfach noch einmal eine Informationsoffensive, um auch diese Information gut weiterzutragen (Applaus SPÖ). GR.in Kaufmann: Grundsätzlich sehr positiv, dass vermehrt auf das Thema Ehrenamt gesetzt wird und auch allgemeine Information dazu. Die Nachfrage betrifft, es gibt ja schon gute Modelle eben im angesprochenen Amt bereits, wie die Ferienbörse. Ist etwas angedacht von deiner Seite, in diese Richtung weiterzuarbeiten, dass man das attraktiviert, dass das Angebot auch genutzt wird, das heißt, dass nicht nur informiert wird, sondern dass man auch ein bisschen das Ganze belebt? Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Genau, das habe ich vorher schon erwähnt, wir werden einen Schwerpunkt machen auf ehrenamtliche Arbeit, ich plane, das eben im Jugendamt zusammenzufassen, auch das Seniorenreferat hier ins Boot zu holen, das Seniorenreferat, das wissen die meisten von Ihnen, arbeitet sehr stark auf ehrenamtlicher Basis. Sehr viele Programmpunkte, die wir anbieten für die ältere Generation in der Stadt Graz, werden von Ehrenamtlichen getragen und durchgeführt und ich denke, das Thema Ehrenamt kann man nicht oft genug positiv verkaufen, weil es einfach wahnsinnig wichtig ist und ich glaube, da spreche ich für alle hier sitzenden Fraktionen, dass das uns allen ein Anliegen ist (Applaus SPÖ). Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 12.40 Uhr den Vorsitz. 4) Hochwasserschutz GR. Eber stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Eber: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Mitglieder der Stadtregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Aufgrund der Hochwasserereignisse vom 6. und 7. Mai 2013 hat der Bezirksrat von St. Peter eine Petition an Sie, Herr Bürgermeister, mit insgesamt 13 konkreten Forderungen gerichtet, das war am 14. Mai. Aus Gründen der Zeitökonomie werde ich die jetzt nicht alle vorlesen, es geht da im Wesentlichen um den unverzüglichen Baubeginn von Retentionsbecken, es geht um die Problematik des Rechens am Petersbach, um die Entwässerung von verschiedenen Straßen und Alarmierungsmaßnahmen. Ich darf Sie namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs fragen, welche der genannten beziehungsweise zusätzlichen konkreten Hochwasserschutzmaßnahmen stehen in St. Peter unmittelbar vor der Umsetzung (Applaus KPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Geschätzter Herr Gemeinderat! Es sind nicht alle Ihre aus der Petition des Bezirksrates St. Peter entnommenen Forderungen auch tatsächlich Hochwasserthemen. So sind Forderung nach Entwässerung der Thomas-Arbeiter-Gasse, Messendorfberg oder Moosbrunnweg durchwegs Straßen- und Hangwasserthemen, die allerdings ebenso gelöst werden sollten, von der Zuständigkeit derzeit jedenfalls jedoch nicht im Hochwasserschutzbereich angesiedelt sind, das sollte man trennen, aber es sind auch Fragen des Bezirkes. Wenn wir zum Thema Hochwasserschutzbereich kommen, dann kann ich sagen, bei den Forderungen Nummer eins bis fünf handelt es sich nicht um Sofortmaßnahmen, wie es der Bezirksrat formuliert hat, und ich achte da sehr genau drauf, weil immer wenn Politik Wörter ihn den Mund nimmt, entstehen meistens dann Erwartungshaltungen. Es sind nicht Sofortmaßnahmen, schon allein deshalb nicht, da es sich dabei um bauliche Maßnahmen handelt, die zuvor einen komplexen Planungsvorlauf benötigen, zu deren Umsetzung umfangreiche Grundbereitstellungen notwendig sind und komplexe wasserrechtliche Verfahren abgewickelt werden müssen, die auch nicht nur in unserem Zuständigkeitsbereich liegen. Erst danach können schutzwasserwirtschaftliche Maßnahmen auch tatsächlich gesetzt werden. Die Forderungen Nummer 10 und 12 zielen auf eine verfahrenstechnische Beschleunigung der Wasserrechtsverfahren ab sowie auf die Forderung nach Bachbegehungen und der im Wasserrechtsgesetz geregelten Gewässerbeschau. Betreffend der Bachbegehungen arbeiten wir derzeit gemeinsam mit der Wasserrechtsbehörde daran, an vordringlichen Bachläufen derartige Bachbegehungen auch durchzuführen. Jüngste personelle Aufstockungen in der Bau- und Anlagenbehörde, wir haben einen zusätzlichen Dienstposten im Rechtsbereich, ein weiterer im Sachverständigenbereich, verstärken das bisherige Team und zeigen auch schon deutliche Verbesserungen. Im Übrigen haben wir in Graz, soweit ich das jetzt auswendig weiß, 52 Bäche und es gilt natürlich, alle diese Bäche im Auge zu behalten. Die Forderung Nr. 11 nach einer Adaptierung der Alarmierungsmaßnahmen kann seitens des städtischen Katastrophenschutzes Folge geleistet werden. Demnach werden Hochwasservorwarnungen künftig über die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik mitorganisiert und veranlasst. Also nicht wie bisher über die Feuerwehr dann noch einmal weitergeleitet, sondern noch rascher direkt über das ZAMG durchgeführt. Zu den bevorstehenden Umsetzungsschritten: Erstens: Die seitens der Stadt Graz getätigten Grundstücksbesicherungen am Petersbach-Unterlauf, da handelt es sich um 3,6 Kilometer Bachlauf, sind abgeschlossen und das Projekt Hochwasserschutz Petersbach-Unterlauf in wasserrechtlicher und naturschutzrechtlicher Verhandlung. Verfahrensabschlüsse beziehungsweise positive Bewilligungsbescheide in den notwendigen Bewilligungsverfahren sind damit bis Anfang Juli zu erwarten. Eine erste Umsetzung ist jedenfalls im Bereich der Liebenauer Hauptstraße, im Bereich der Verpressungsstrecke unter der ÖBB-Strecke bis Anfang September 2013 geplant. Die Grundbesicherung für das geplante Rückhaltebecken Aita-Teich ist heute Gegenstand der Stadtsenatssitzung. Die seitens der Bundeswasserbauverwaltung ausverhandelten Verträge werden unter zeitgleicher Zusage der Finanzierung nach einem für die Stadt Graz günstigen Finanzierungsschlüssel, nämlich 10 % Stadt Graz und 90 % durch Land und Bund, von der Stadt Graz unterzeichnet. Damit kann das Projekt unter der Projektleitung des Landes Steiermark rasch weitergeplant und der Stadt Graz zur wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Bewilligung vorgelegt werden. Die Bewilligungen sollen bis Ende des Jahres 2013 vorliegen, natürlich unter der Voraussetzung, dass das Projekt auch fristgerecht von der Wasserbauabteilung des Landes Steiermark bei uns vorgelegt wird. Baubeginn könnte demnach 2014 sein. Für die Planungen am Petersbach Oberlauf inklusive dem geplanten Rückhaltebecken Petri-Au wurden seitens der Stadt Graz bereits Planungsangebote eingeholt. Eine Vergabe der Planungsarbeiten wird noch bis zum Sommer erfolgen. Die Planungsabwicklung, Grundstücksbesicherung und die notwendigen Bewilligungsverfahren sind derzeit zeitlich noch nicht kalkulierbar. Aus heutiger Sicht wird jedoch zum Bauprojekt Rückhaltebecken Aita-Teich, Umsetzung 204, jedenfalls auch der Bachabschnitt zwischen Einlaufbauwerk Durchlassstrecke und Peierlhang mitsaniert und ausgebaut. Viertens: Die Sanierung der Rechenanlage am Einlaufbauwerk des gedeckten Durchlasses im Ortszentrum St. Peter wird unverzüglich in Angriff genommen. Die Rechenanlage wurde entgegen der Behauptungen, sie sei durch angedriftetes Totholz stark beschädigt worden, durch die bisherigen Manipulationen der Feuerwehr und der Graz Holding im Hochwassereinsatz in Mitleidenschaft gezogen. Die Rechenanlage ist ursprünglicher Baubescheidbestandteil des wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides und soll laut Auskunft der A 10/5 – Grünraum und Gewässerabteilung, da technisch unabdingbar notwendiger und unverzichtbarer Schutz der eingebauten Durchfluss-Drossel, erneuert werden. Im Zuge der Erneuerung der Anlage wird eine technisch optimierte Bauweise gewählt und die Aufgleitfläche des Rechens für das herangeführte Geschwemmsel und Totholz vergrößert. Auf eine vom Bezirk geforderte Rechenreinigungsanlage, etwa wie bei einem Wasserkraftwerk, wird weiterhin verzichtet. Die Funktionsfähigkeit des Rechens und seine Schutzfunktion der aus wasserrechtlichen Gründen eingebauten Drossel stehen aufgrund der Videoaufzeichnungen aus der automatischen Kamera bei der Rechenanlage fachlich außer Streit. Fünftes: Der Hochwasserschutz am Messendorfer Bach, und da geht es um den Linearausbau inklusive der Errichtung des Rückhaltebeckens Fruhmannweg, ist planerisch seitens unserer Abteilung abgeschlossen, die Grundstücksbesicherung weit fortgeschritten und soll noch vor dem Sommer die Einreichung bei der Wasserrechtsbehörde erfolgen. Eine bauliche Umsetzung ist für Ende 2013/Anfang 2014 geplant (Applaus ÖVP). GR. Eber: Danke, Herr Bürgermeister, für die zum Teil sehr präzisen und informativen Auskünfte. Zusatzfrage entfällt. Danke (Applaus KPÖ). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 12.45 Uhr den Vorsitz. 5) Kollektivvertrags-Regelungen in den städtischen Gesellschaften GR. Mag. Haßler stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Mag. Haßler: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, sehr geehrter Herr Finanzreferent! Ich darf eine Frage stellen zur doch schon eine zeitlang zurückliegende Neuorganisation des Hauses Graz. Damals hat es ja eine Vielzahl an Arbeitsgruppen gegeben, es hat auch viele Gespräche gegeben. Unter anderem auch Gespräche von politischer Seite mit Gewerkschaftern und Personalvertretern, weil natürlich auch im Personalbereich eine große Betroffenheit damals zu lösen war. Meines Wissens hat es zumindest zwei Vereinbarungen zu dieser Zeit gegeben und zwar wurde auf der einen Seite ein Personalübereinkommen vereinbart, das sicherstellen sollte und auch sicherstellt, dass überlassene Mitarbeiter, die Vertragsbedienstete oder Beamte der Stadt Graz sind, auch weiterhin in diesem Status bleiben, wenn sie überlassen werden und die zweite Vereinbarung betraf einen Punkt, der in Richtung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzielt, dass für diese ein einheitlicher Kollektivvertrag zur Anwendung kommen sollte, nämlich der Holding-KV, und es gab zwei Zielsetzungen dahinter, die sehr, sehr wichtig sind aus meiner Sicht und die auch, ich sage im Sinne des Hauses Graz, wichtig sind. Mit diesem einheitlichen KV wollte man die Personalverwaltung vereinfachen und andererseits natürlich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übersichtlichere Gehalts- und Arbeitsrechtsbestimmungen schaffen. Großteils sind diese Vereinbarungen eingehalten worden, vor allem das Personalübereinkommen, aber im Bereich der GBG gab es und gibt es bis heute, ich sage einmal, große Probleme mit der Umsetzung. Dort werden Neueintretende trotz mehrerer Urgenzen und habe selbst im Aufsichtsrat auch eine entsprechende Anfrage gestellt, hat es auch einen Bericht gegeben. Zum Beispiel im Reinigungsbereich immer noch nach dem viel billigeren Gebäudereinigungs-KV eingestellt und das ist nicht verständlich, weil gerade für die GBG extra in der Vorbereitung des Hauses Graz eine eigene Konstruktion geschaffen wurde, nämlich die Holding an der GBG mit einem Prozent beteiligt hat unter anderem auch, um die Anwendung des Kollektivvertrages der Holding in der GBG leichter zu ermöglichen. Und es wurde in der Holding auch das R-Schema implementiert für die Reinigungskräfte, obwohl in der Holding keine eigenen Reinigungskräfte sind, das war auch schon eine Vorleistung, um in Richtung GBG diesen Kollektivvertrag zu übertragen. Wenn man das Ganze so Revue passieren lässt, könnte man fast den Eindruck gewinnen, dass mit dieser Nichtumsetzung bisher versucht wird, mit Hilfe von unattraktiven Billigkollektivverträgen, muss man sagen, eine schleichende Privatisierung im Reinigungsbereich durchzuführen, weil natürlich die Anzahl der InteressentInnen für diese Jobs sehr gering ist und wir sehen es auch im Bereich der GBG, dass sehr viele MitarbeiterInnen, die dort aufgenommen werden, schnell wieder die GBG verlassen und dadurch Fremdvergaben immer stärker ansteigen. Ich darf daher namens der sozialdemokratischen Gemeinderatsfraktion an Sie als zuständigen Beteiligungsreferenten die F r a g e richten: Bis wann wird der seitens der politischen Verantwortungsträger zugesagte Holding-KV endlich auch in der GBG umgesetzt (Applaus SPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Gemeinderat! Zunächst einmal haben Sie Recht, dass im Zuge der Reform und im Zuge der Neuordnung vom Haus Graz angedacht war, die kollektivvertraglichen Bestimmungen zu vereinheitlichen und an den Kollektivvertrag bei der Holding anzupassen. Wir haben im Zuge der Bearbeitung zunächst einmal gemerkt, dass es nicht den Kollektivvertrag der Holding gibt, sondern die Holding hat nach wie vor nicht nur prinzipiell zwei unterschiedliche Kollektivverträge, sondern hat auch in den Kollektivverträgen noch sehr, sehr viele Unterscheidungen nach einzelnen Berufsgruppen. Wenn man sich die Kollektivvertragslandschaft dann über das gesamte Haus Graz ansieht, stellt man fest dass, ich habe jetzt die Zahlen nicht genau im Kopf, aber ich glaube, es sind über 20 unterschiedliche Kollektivverträge oder zumindest große Bereiche in den Kollektivverträgen. Das einmal als Einleitung dazu und wir haben damit dieses Thema so weiter bearbeitet, indem wir bei allen größeren Gesellschaften kollektivvertragliche Änderungen, durchaus auch Angleichungen, vorgenommen haben, aber es richtig ist, wir haben das nicht vereinheitlicht, ich glaube, dass wäre auch sicherlich vom Aufwand und vom Verhandlungsaufwand auch unser Ziel von der Idee gar nicht zu rechtfertigen, weil einfach dann die Unterschiede zu groß sind einmal. Zum Zweiten zur GBG. Es gibt einen großen Unterschied zwischen GBG und Holding. Die Holding hat ganz wenige Bereiche, die auf dem Markt aktiv sind, Ankünder zum Beispiel. Die Holding hat im Wesentlichen von der Gemeinde übertragene Aufgabenbereiche, bei der sie eine Monopolstellung haben in der Wasserversorgung, in der Abwasserbeseitigung, teilweise eben auch im Müllbereich. Die GBG ist ganz anders konstruiert worden. Die GBG ist konstruiert worden im Zuge dieser Reform, um als Marktdienstleister die Reinigungsdienste und einige andere Dienste für das Haus Graz anzubieten. Und es ist auch von vorneherein ausgemacht worden, dass die GBG, wenn auch nicht von heute auf morgen aber innerhalb einer akzeptablen Zeit auch ihre Dienstleistungen zu Marktkosten anbieten muss. Die Abteilungen sind nämlich nicht verpflichtet, die Reinigungsleistungen von der GBG zu beziehen, sondern sie sind zunächst einmal angehalten, aber nochmals, mit dem Ziel, dass die GBG dann Marktpreise anbieten kann, die vergleichbar sind mit anderen Unternehmen, mit anderen Reinigungsunternehmen. Jetzt wollte ich zunächst einmal festhalten, wenn Sie sagen, das sind unattraktiv schlechte Kollektivvertragsbedingungen, dann denke ich, ist die SPÖ da wahrscheinlich sehr, sehr stark mitverantwortlich, denn das sind ja letztlich Kollektivvertragsverhandlungen, die ebenso gegeben sind zwischen den Kollektivvertragspartnern, und da würde ich den Ball durchaus zurückspielen und sagen, vielleicht können Sie in ihren eigenen Reihen dafür sorgen, dass da bessere Kollektivvertragsergebnisse zustande kommen (Applaus ÖVP). Aber, und das sollten Sie eigentlich auch wissen, wenn Sie sagen, wenn Sie das Revue passieren lassen, wir haben bei der GBG Veränderungen angenommen, und zwar die GBG, gerade heute im Ausschuss wieder diskutiert, die GBG schreibt Reinigungsleistungen aus und bezahlt auch für diese Aufträge R-Schema. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, den Sie nicht erwähnt haben. Die GBG entlohnt nicht nach kollektivvertraglichen Regelungen, sondern sie entlohnt nach R-Schema, das ist sehr wichtig. Hätte die GBG den gesamten Kollektivvertrag von der Holding übernommen, dann wären das durchaus beachtliche Mehrkosten gewesen und aus diesem Grunde hat die Geschäftsführung vorgeschlagen und das jedenfalls bis jetzt auch so akzeptiert, und ich glaube, das ist auch insgesamt akzeptiert, weil wir auch keine Klagen hören oder keine Vorstöße von Seiten der GBG, dass die Bedingungen, zu denen die Reinigungsleistungen ausgeschrieben werden, sehr ähnlich sind beim Lohnschema, sogar identisch sind mit den Bedingungen, die wir hier in der Stadt Graz haben und ich denke, dass das damit auch eine gute Lösung für die GBG ist (Applaus ÖVP). GR. Mag. Haßler: Sehr geehrter Herr Stadtrat! Ich nehme den Ball gerne auf punkto Gewerkschaft. Nachdem ich selber Vorsitzender für Graz sein darf in der Gewerkschaft, aber das Ziel der Gewerkschaft kann nicht sein, dass man schlechtere Kollektivverträge sozusagen übernimmt und bessere weglässt, wie Sie es vorschlagen, das ist sicher nicht unser Ziel. Das Ziel ist, dass das R-Schema, das extra auch geschaffen wurde, um Neuaufnahmen, nämlich nicht Fremdvergaben, sondern Neuaufnahmen mit eigenem Personal zu tätigen und ihnen das R-Schema anzubieten, das passiert nicht. Und ich denke, wir werden heute diesen Punkt nicht klären können, wer was wem in politischen Verhandlungen versprochen hat. Deshalb meine Zusatzfrage, nachdem Sie ja angedeutet haben, dass es doch noch sehr viel an Veränderungs- und Verbesserungsbedarf gibt mit den verschiedenen Kollektivverträgen. Sind Sie bereit, rasch, ich würde vorschlagen vor dem Sommer noch, einen runden Tisch einzuberufen, den Sie leiten und an dem die maßgeblichen Vertreter, also Geschäftsführer GBG, Gewerkschaft, Personalvertreter und betroffene Betriebsräte der GBG, die sollen dazu eingeladen werden, dass man diese offenen Fragen dort diskutiert und klärt (Applaus SPÖ)? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Zunächst möchte ich nochmals wiederholen, das R-Schema ist eingeführt worden, damit die Reinigungskräfte, die von der Stadt angestellt sind, besser gestellt werden als laut Kollektivvertrag. Dieses R-Schema gibt es in der Stadt und die GBG entlohnt auch bei Fremdaufträgen diese Leistung nach dem R-Schema, das ist ein wichtiger Punkt, den müssen Sie einfach beachten. Zwischenruf GR. Mag. Haßler: Das bekommt die Firma und nicht die Mitarbeiter. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ok, ich nehme durchaus an, dass es hier Möglichkeiten gibt und dass das auch zum Teil, dass es auch kontrolliert wird von der GBG, dass es auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen. Das ist aus meiner Sicht eine sehr wichtige Geschichte. Zum runden Tisch. Runder Tisch ist immer gut, aber was ich gerne vorher machen möchte, ich möchte gerne selbst Informationen einholen bei den Personalvertretern, und bei der Geschäftsführung habe ich das selbstverständlich gemacht, ich kann es nur nochmals sagen, mir ist keine Unzufriedenheit in diesem Zusammenhang bekannt und aufmerksam machen, wenn ich diesen runden Tisch mache, dann mache ich auch aufmerksam, dass sich damit die Leistungen der GBG verteuern und dass es dann durchaus sein kann, dass die Abteilungen bei Marktdienstleistern ihre Dienstleistungen billiger bekommen und dass damit durchaus auch ein Auftragstand der GBG betroffen ist. Es geht eben nicht nur darum, dass die GBG mehr bezahlt, sondern die GBG verrechnet weiter an alle unsere Abteilungen und da ist auf jeden Fall ein Ausgleich zu finden. Das heißt, ich bin gerne bereit, den runden Tisch zu machen, sage aber gleich hier, wie aus meiner Sicht dann die Problematik dort darzustellen sein wird (Applaus ÖVP). Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 13.00 Uhr den Vorsitz. 6) Subvention der Internationalen Interreligiösen Konferenz GR. Mag. Sippel stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Mag. Sippel: Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Die Internationale Interreligiöse Konferenz findet ja in einem Monat statt. Wir haben damals, ich glaube, im September oder Oktober war das der Fall, diesem Subventionsstück als freiheitliche Partei auch unsere Zustimmung gegeben, weil wir gesagt haben, einer Diskussion, einem Austausch zwischen den Religionsgemeinschaften, den Kirchen gegen das spricht nichts. Was uns aber sehr wohl ein Dorn im Auge war, war die enorm hohe Summe, die dieses Stück auch beinhaltet hat. Hier wird diese Interreligiöse Konferenz seitens der Stadt Graz subventioniert mit 250.000 Euro. Da ist alles dabei, vom Flugticket bis hin zum Pausenkaffee ist da alles abgedeckt auf Steuerzahlers Kosten. Wir haben damals gesagt, als eine der Bedingungen für unsere Zustimmung wollen wir zumindest auch den Versuch wissen, dass hier an die Verantwortlichen herangetreten wird, an die Religionsgemeinschaften, auch an die Kirchen, wo ja viele davon nicht unbedingt am Hungertuch nagen, dass sie sich an dieser Konferenz beteiligen, auch finanziell beteiligen und hier dem Steuerzahler doch etwas auch an Last abnehmen. Und genau in diese Richtung zielt meine Frage. Und deshalb frage ich dich: Wurden die an dieser Konferenz beteiligten Religionsgemeinschaften, die Kirchen etc. mit diesem Anliegen konfrontiert, sprich mit einer Zuzahlung zu dieser Konferenz beziehungsweise sind eben solche Zusagen, sich auch finanziell zu beteiligen, auch erfolgt (Applaus FPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Ich habe mich sehr gefreut, dass wir damals auch alle gemeinsam dieses Stück beschlossen haben, dass wir gesagt haben, es macht Sinn in einer Stadt, in der Menschen aus über 150 Nationen leben, in der es 100 verschiedene Religionsrichtungen gibt, auch weiterhin den Weg des interreligiösen Dialogs gehen und dass wir auch nach außen hin wieder ein klares Zeichen setzen wollen und werden. Diese Frage gibt mir also Gelegenheit, über diese internationale Konferenz der Religionen mit dem Namen Community Spirit im heurigen Sommer in Erinnerung zu rufen. Die Einladungen an Klubs und Stadtregierer sind schon erfolgt. Vom 14. bis 20. Juli finden diese European Choir Games sowie das Chorfestival Songs of Spirit in Graz statt und parallel dazu vom 17. bis 19. Juli die Interreligiöse Konferenz Community Spirit. Das ist deswegen, glaube ich, wichtig, weil gerade die Jugend, die sich hier in einem Wettbewerb misst bei spirituellen Songs, bei Gospelsongs etc. habt dann die Gelegenheit, auf alle Würdenträger aller anerkannten Religionsgemeinschaften zu stoßen, vielleicht auch gemeinsam mit ihnen zu singen, aber auch die Botschaft zu hören, die da von Graz ausgehen soll, wenn es um ein friedliches Zusammenleben gerade in Ballungsräumen und in Städten geht. 150 Würdenträger und ExpertInnen der anerkannten Religionsgemeinschaften werden eine Graz-Erklärung erarbeiten und beschließen, die erstmals eine gemeinsame schriftliche Grundlage für das Zusammenleben und Zusammenfeiern vom Kindergarten, Schule bis hin zum öffentlichen Raum der Religionsgemeinschaften sein wird. Ich bin überzeugt davon, dass dieses respektvolle Miteinander möglich ist. Ich sehe es auch für mich als Bürgermeister als zentrale Aufgabe, an ein respektvolles und friedliches Zusammenleben in Graz zu glauben und es zu sichern. Daher haben wir gemeinsam im Gemeinderat diese Konferenz, zu der neben den religiösen Verantwortlichen jetzt auch zahlreiche KollegInnen aus der Politik, wie der Bürgermeister aus Triest, aus Pécs, aus Maribor, aus Ljubljana, aus Sarajevo, aus Köln sowie Stadträte aus Leipzig, Berlin, Luzern etc. sich schon angemeldet haben, beschlossen. Die Grazer Religionsgemeinschaften arbeiten unter der Anleitung des Afro-asiatischen Institutes seit einem Jahr, selbstverständlich unentgeltlich mit und haben das Grundlagendokument für diesen Dialog in hunderten Stunden Arbeit im Konsens schon vorbereitet. Etliche TagungsteilnehmerInnen werden von den Religionsgemeinschaften privat untergebracht und auch die Kooperation mit den Songs of Spirit, die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für Konzerte, für die Verpflegung danach sind ein selbstverständlicher Beitrag der Religionsgemeinschaften. Dieses Engagement ist schwer in Euro umzurechnen, aber es macht, hoffe ich, auch mehr als deutlich, dass die Religionsgemeinschaften in diese Konferenz auch selbst viel investieren. Eine konkrete Summe kann ich nicht nennen. Allein die Weiterarbeit für das Sicherstellen der Ergebnisse hat die katholische Kirche bereits mit 40.000 Euro in bar zugesagt. Im Übrigen hat das Afro-asiatische Institut bereits zurückgemeldet, dass sie das Budget, also diese von dir zitierte so hohe Summe, unterschreiten werden, was nicht bei allen Veranstaltungen und bei allen Veranstaltern immer selbstverständlich ist. Ich hoffe, dass Etliche aus diesem Kreis die Gelegenheit nutzen werden, um sich mit diesem wichtigen Thema auseinanderzusetzen und bei den Veranstaltungen auch anwesend sein werden (Applaus ÖVP). GR. Mag. Sippel: Also ich verstehe deine Euphorie, ganz teilen kann ich sie nicht, auch wenn zumindest eine kleine Bereitschaft da ist, auch sich finanziell zu beteiligen. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich hätte mir etwas mehr erwartet. Auch wenn das schön ist, dass diese 250.000 Euro unterschritten worden sind, aber vielleicht nutzt man ja noch die Zeit jetzt, ein Monat ist es noch, um da noch einmal zu appellieren, auch wirklich den Steuerzahler insofern zu entlasten, dass man da auch noch die eine oder andere Veranstaltung oder andere Dinge, die notwendig sind, übernimmt seitens der Religionsgemeinschaften oder der Kirchen. Meine Zusatzfrage zielt aber in eine andere Richtung. Kannst du ausschließen, dass an dieser Konferenz radikale beziehungsweise vom Verfassungsschutz beobachtete Personen teilnehmen (Applaus FPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Also ich kann ausschließen, dass Persönlichkeiten teilnehmen, weil wir ja auch ausladen könnten, die irgendeine Verurteilung haben. Ich sage aber noch einmal dazu, es geht genau darum, alle Religionsgemeinschaften einzuladen und ich gehe auch davon aus, dass alle diese staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften genau wissen, wen sie entsenden (Applaus ÖVP). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 13.05 Uhr den Vorsitz. 7) Café Rosenhain GR. Dreisiebner stellt an StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch folgende Frage: GR. Dreisiebner: Meine Frage zielt ab auf ein von vielen geliebtes und auch in irgendeiner Form beobachtetes Café, das Café Rosenhain. Es wurde vor etwa 14 Tagen, lieber Gerhard Rüsch, bekannt durch eine Zeitungsmeldung, dass der derzeitige Pächter des Cafés Rosenhain das Café aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiterführen kann. Mir ist es selber einmal aufgefallen beim Vorbeigehen, ich wusste natürlich damals nicht, dass das länger geschlossen ist. Zur Geschichte zurück, im vergangenen Spätsommer und Herbst letzten Jahres hatte sich eine BürgerInnenbewegung gebildet, die sich mit hohem Engagement für die Rettung des vorhanden Cafés Rosenhains eingesetzt hat und ein Projekt, das von Bürgermeister Nagl gemeinsam mit der Holding präsentiert worden ist, ein Neubauprojekt, inklusive einer gastronomischen Neuausrichtung, abgelehnt hat. Nach langem Hin und Her wurde im Oktober 2012 schließlich die Verlängerung der Zusammenarbeit beziehungsweise des Pachtvertrages mit dem Pächter durch die Holding bis Oktober 2013 vereinbart und zugesagt. Darüber hinaus wurde mit der BürgerInneninitiative und der Bezirksvertretung Geidorf vereinbart, dass ebenfalls bis Oktober des Jahres 2013 ein Konzept für die Neugestaltung des Cafés unter Einbindung der Aktiv-BürgerInnen und der Bezirksvertretung geben wird. In diesem Sinne, sehr geehrter Herr Stadtrat, lieber Gerhard, möchte ich dich Folgendes f r a g e n : Welche Schritte wirst du gemeinsam mit der Holding Graz GmbH nun setzen, um den Erholung suchenden Grazerinnen und Grazern so bald als möglich wieder ein funktionierendes Café Rosenhain zur Verfügung stellen zu können? StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Herr Gemeinderat! Ich habe den Vorstand von der Holding gebeten, den aktuellen Stand von heute darzulegen und darf Ihnen das kurz berichten. Das Café Rosenhain und seine Umgebung stellen zweifellos für die GrazerInnen einen besonderen und traditionellen Ort dar. Bereits 2011 hat die Freizeit Graz GmbH als hundertprozentige Beteiligung unserer Holding Graz das Ansinnen gehabt, das Café Rosenhain einer Generalsanierung zu unterziehen. Nicht zuletzt war die Strategie der Holding, neben den Bädern vor allem auch die Gastronomieeinheiten auf einem guten Standard zu entwickeln und damit auch unseren Kunden entsprechende Infrastruktur anzubieten. Wie bekannt wurden in den vergangenen Jahren unter viel Mitteleinsatz und strategischen Überlegungen auch unter der direkten Mitwirkung und Finanzierung der Stadt das Bad zur Sonne, das Straßganger Bad, aber auch das Margarethen- und Augartenbad und vor allem jüngst, 2010, unser Sport- und Wellnessareal in Eggenberg standardgemäß adaptiert beziehungsweise neu errichtet. In der Gastronomie wurde das Café Hilmteich und das Schloßbergrestaurant so gut in der Infrastruktur adaptiert und auch mit Pächtern ausgestattet, dass diese Standorte zu einem beliebten Treffpunkt nicht nur der Grazer wurden, sondern auch touristische Anziehungspunkte darstellen. Das letzte offene Projekt war somit das verschlafene und baulich nicht in optimalem Zustand befindliche Café Rosenhain. Die Freizeit Graz hat aus eingesparten Investitionsmitteln der Holding eine Adaptierung des Cafés mit einem Aufwand von 500.000 Euro, also einer halben Million, angestrebt, was allerdings für Diskussionen, vor allem im Bezirk und mit einer dort agierenden Bürgerinitiative gesorgt hat. Die Holding Graz hat damals den Planungsentwurf der Freizeit Graz nicht weiterverfolgt, einen Gestaltungswettbewerb mit der Einrichtung einer qualifizierten Fachjury und die zwischenzeitliche Fortführung des Cafés bis zur Entscheidung über die Adaptierung beschlossen und auch öffentlich angekündigt. Das Pächterehepaar hat allerdings in der Zwischenzeit nicht nur finanzielle Schwierigkeiten mit der Führung des Cafés gehabt, sondern sah sich auch durch einen Krankheitsfall seit Ende Mai dieses Jahres nicht imstande, den Betrieb fortzuführen. Seitens der Holding wird und in Abstimmung mit der Stadt Graz eine Lösung gesucht, den Betrieb ab Juli 2013, das ist ab kommendem Monat, weiterzuführen, wofür sich auch bereits mehrere Interessenten gefunden haben, die in Gesprächen mit der Holding und der Freizeit Graz interessante Ideen zu einer kostengünstigen und attraktiven Weiterführung des Gastrobetriebes als Retro-Vintage-Café. Dazu würden nun nur die notwendigsten Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, sodass nach einer entsprechenden Pächterwahl das Café Rosenhain wieder mit attraktiven Angeboten als das beliebte Ausflugsziel der GrazerInnen bezeichnet werden kann. Ich habe da nochmals telefonisch nachgefragt und der Wolfgang Malik hat bestätigt, dass diese Lösung versucht wird, so rasch wie möglich und wenn es geht ab Juli, also in einem Monat, umzusetzen. GR. Dreisiebner: Vielen Dank für die Erstantwort. Schön zu hören, dass es ein Retro-Vintage-Café wird. Jetzt bin ich manchmal in Kaffeehäusern, ich weiß aber nicht genau, ich kann das jetzt nicht so genau einordnen, was das ist, wahrscheinlich war ich in so etwas sogar schon einmal. Was ich einordnen kann, ist die Neuausrichtung beziehungsweise die Sanierung des von dir genannten Cafès Hilmteich beziehungsweise Schloßbergrestaurant und genau an diesen Restaurierungen und quasi Neuausrichtungen, was die Publikumsschichten betrifft beziehungsweise die Angebotspalette betrifft, hat sich ja auch vieles der Kritik entzündet. Im Oktober letzten Jahres hat Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl gegenüber der Kleinen Zeitung Folgendes gesagt, dass es, auszugsweise zitiert, im Zuge dieses Projekts zu einer ersten Bürgerbeteiligung kommen werde. Jetzt wäre es für mich neben der tollen Tatsache, dass ab Juli schon wieder ein Betrieb stattfindet, es sehr, sehr wünschenswert, wenn man das den engagierten Bürgerinnen und Bürgern, den Vertretern des Bezirksrates Geidorf und sonstigen interessierten Menschen kommunizieren könnte in einer geeigneten Form, in einer Stadtteilversammlungen, Informationsveranstaltung, um dieses Projekt und Konzept des Retro-Vintage-Cafés vorzustellen beziehungsweise das Ausmaß und die Intensität der Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Und meine kurze Zusatzfrage. Bist du dazu bereit und ist es noch irgendwie organisierbar für dich? Bgm. Mag. Nagl: Nachdem ich angesprochen wurde, möchte ich vielleicht zwei Erklärungsversuche geben. Natürlich gibt es BürgerInnenbeteiligung, aber es ging darum, dieses Gebäude neu zu sanieren und unter Umständen auszubauen. Durch einen traurigen Fall haben wir jetzt die Situation, dass der Pächter vorzeitig ausgeschieden ist und wir müssen in der Zwischenzeit möglichst schnell wieder einen Betrieb sicherstellen. Ich kenne mich in der Gastroszene auch nicht ganz genau aus, aber Retro-Vintage-Café heißt eher ausmalen auf gut steirisch, das heißt, da geht es nicht um eine komplette Neugestaltung, und es gibt eben einige Interessenten, die sowohl als auch Überlegungen haben und ich glaube, die gehören alle auf den Tisch und das wird dann der Kollege Rüsch auch gleich beantworten. StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Ich wollte nur noch ein Missverständnis ausräumen. Die Maßnahmen für den Juli 2013 mit oder ohne Ausmalen sind einfach dazu gedacht, dass das Café fortgeführt werden kann. Das hat noch nichts mit einer weiteren Lösung zu tun, sondern es soll eben über den Sommer für die Grazerinnen und Grazer zur Verfügung stehen und deshalb der Versuch, da möglichst schnell einen Pächter zu finden, der das einmal aufsperrt wieder und dann wieder betreibt. Unter den jetzigen Bedingungen und dann wird die längerfristige Lösung gesucht. Der BürgerInnenbeirat ist meines Wissens beauftragt, da eine Beteiligung zu organisieren und auf die Beine zu stellen. 8) Legale Graffiti-Kunst-Flächen im Grazer Stadtgebiet GR. Hohensinner stellt an StR.in Rücker folgende Frage: GR. Hohensinner: Liebe Frau Stadträtin, hoher Gemeinderat, werte Gäste auf der Galerie! Meine Frage beschäftigt sich mit dem Thema Graffiti. Jede größere Stadt ist damit befasst. Wir haben auch unzählige Male hier im Gemeinderat darüber diskutiert, und Graffiti kann man so in zwei Kategorien aufteilen. Einmal in die Graffiti-Kunst und zum anderen in ein Graffiti-Vandalismus und aus meiner Sicht beginnt der Vandalismus, wenn dadurch Eigentum einer Person oder der öffentlichen Hand beschädigt wird und Gott sei Dank geht die Polizei jetzt auch gezielt gegen den Vandalismus vor. Aber als Stadt Graz sind wir auch aufgefordert, für die Kunst freie Flächen bereitzustellen. Deshalb stelle ich an dich sehr geehrte Frau Stadträtin, folgende F r a g e : Bist du bereit, als Kulturstadträtin gemeinsam mit den zuständigen Stellen im Haus Graz eine Liste legaler Graffiti-Kunst-Flächen im Grazer Stadtgebiet zu erstellen und diese zu veröffentlichen? StR.in Rücker: Sehr geehrter Herr Gemeinderat, lieber Kurt! Dieses Thema hat uns auch schon in der letzten Regierungsperiode miteinander beschäftigt. Du erinnert dich sicher, dass wir bei mir im Büro einen Termin hatten mit unterschiedlichen Vertretern, Vertreterinnen jener Bereiche der Stadt, ob Holding oder Immobilien, die über Flächen generell verfügen. Auch ich habe mich darüber gewundert, dass aus diesem Gespräch, in dem eigentlich vereinbart wurde, dass diese Flächen gelistet werden und rückgemeldet werden, nie eine Rückmeldung gekommen ist, deswegen würde ich in dem Fall dich auch bitten, dass du auch deinen Kollegen Stadtrat Rüsch, der letztendlich im Bereich der Immobilien die Verantwortung trägt, noch einmal bittest, hier eine damals vereinbarte Vorgangsweise noch einmal aufzugreifen und im Bereich der Liegenschaft beziehungsweise Holding noch einmal aufzugreifen, welche Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Also prinzipiell habe ich mich eben auch als Vizebürgermeisterin schon einmal dieses Themas angenommen, also unterstütze ich das natürlich auch weiterhin. Zum Thema Vandalismus und Graffiti-Kunst generell möchte ich trotzdem anmerken, das eine ist, Flächen zur Verfügung zu stellen und damit für künstlerisches Arbeiten ganz dezidiert einen Rahmen zu bieten. Das andere ist das Thema rund um Street-Art und Graffiti-Kunst, dass es durchaus nicht nur eine Kunstart ist, sondern auch eine Kommunikationsform im öffentlichen Raum und da ist es schwimmend, wo der Bereich des Vandalismus beginnt, endet und wo man das Nutzen von brachliegenden Flächen auch als Beitrag zu einer öffentlichen Kommunikation sieht, das ist ein heftiger und auch sehr intensiver Diskurs, weil natürlich die Eigentumsfrage eine relevante Frage ist, das ist mir ganz klar. Ich möchte aber einladen dazu, es findet gerade in diesen Tagen in Graz zum Thema Street-Art eine Veranstaltungsreihe statt, wo genau darüber auch diskutiert wird und auch Košice, Kulturhauptstadt, heuer hat übrigens das Thema aufgegriffen und beschäftigt sich eben auch damit, wie Street-Art im städtischen Bereich integriert werden kann, aber auch, wie es darum geht, was man auch aushält im städtischen Bereich, wenn es darum geht, dass Graffiti eben mehr ist als nur eine eingeschränkte Form, sich auszudrücken. Das wollte ich einfach nur anmerken und dazu einladen, sich damit auseinanderzusetzen. Was aber schon passiert und das weißt du auch, es ist so, dass einige Flächen auch bisher schon bereitgestellt wurden, ob das an der Muruferböschung ist etc., also ich würde das auch weiterhin unterstützen, wenn das weiterhin geschieht. Was als Idee immer wieder kommt und was ich auch gerne wieder in die Diskussion bringen würde, es gab ja schon einmal eine Straßenbahn, die als Graffitifläche zur Verfügung gestellt wurde, nachdem jetzt einige Straßenbahnen in die nächstältere Generation aufrücken, dadurch, dass wir doch relativ viele neue Variobahnen haben, würde auch hier aus meiner Sicht ein Ansatz sein, dass man den einen oder anderen alten Straßenbahnzug, der immer noch im Einsatz ist, aber eine andere Wertigkeit inzwischen hat, durchaus auch zur Verfügung stellt bis hin zu dem, dass im Rahmen von Festivals immer wieder auch Flächen ganz speziell auch temporär, ob das jetzt Plakatflächen sind, etc. genutzt werden. Aber wie gesagt, gerne meine Unterstützung, aber bitte auch die Verantwortung noch einmal an die ÖVP auch zurück, dass wirklich das Thema, wie die Liegenschaften zur Verfügung gestellt werden, wirklich ein sehr ureigenes Thema des Liegenschaftsreferenten ist, insoferne danke für die Anfrage (Applaus Grüne). GR. Hohensinner: Eine kleine Zusatzfrage, ich habe zwar eine andere vorbereitet gehabt, aber du hast auch bei einer Diskussion, wo wir zusammen waren, dich jetzt nicht klar distanziert von Sprayern, die auf öffentliches Eigentum sprühen, du hast gesagt, da gibt es eine verschwimmende Grenze der Street-Art. Jetzt meine Frage: Wie siehst du das? Also ich sehe das so, dass man weder auf das Eigentum von Personen, auch auf das Eigentum der öffentlichen Hand sprühen darf. Bist du da anderer Meinung? StR.in Rücker: Es ist verboten, fremdes Eigentum zu verletzen und das ist eine Verletzung beziehungsweise Beschädigung des fremden Eigentums. Trotzdem ist es eine Eigenart von Street-Art und von Graffiti, das als einen erweiterten Bereich wahrzunehmen und die Stadt damit anders zu erobern. Aber natürlich es ist verboten und es ist ja auch etwas, was in der Stadt geahndet wird. Aber es ist etwas, was ich nur sagen wollte, Graffiti-Kunst zu reduzieren und zu sagen, Graffiti-Kunst ist es dann, wenn es auf vorbehaltenen Flächen stattfindet, das stimmt nicht, ich wollte einfach den künstlerischen Zugang noch einmal erläutern, das ist mir damals auch so gegangen, entstanden ist Graffiti aus einer Bewegung und wenn wir es wissen, auch in der Widerstandsbewegung zum Beispiel gerade im Iran vor ein paar Jahren war Graffiti ganz ein wesentliches Element der Kommunikation der Widerstandsgruppen untereinander. Also hier gibt es eine wesentlich breitere Betrachtungsmöglichkeit, aber generell ist es so, dass Eigentum Eigentum ist und wenn Eigentümer damit ein Problem haben, haben sie die Möglichkeit anzuzeigen und das auch zu ahnden und es gibt Eigentümer, die damit kein Problem haben und in diesem Bereich spielt es sich ab, das ist eine Form der Kunst, die eben keine so klaren Grenzen kennt und das wollte ich noch einmal als Kulturreferentin erläutern (Applaus Grüne). Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 13.20 Uhr den Vorsitz. 9) Vorbehaltsflächen für Spiel- und Sportflächen GR. Krotzer stellt an Bgm. Mag. Nagl folgende Frage: GR. Krotzer: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Mitglieder der Stadtregierung und des Gemeinderates, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Menschen brauchen Platz, um sich entfalten zu können. Das trifft insbesondere für die jüngsten Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt zu, die ein ausreichendes Angebot an Spiel- und Sportplätzen brauchen, an denen es vielerorts jedoch mangelt. Das traurige Beispiel in der Dr.-Robert-Sieger-Straße im Bezirk Jakomini, wo durch ein geplantes Bauprojekt das letzte Fleckchen Grün in einem großen Umkreis verlorenzugehen droht, zeigt, wie brisant die Problematik ist. Die Stadt Graz kann hier entgegensteuern, indem sie Vorbehaltsflächen für Spiel- und Sportflächen erwirbt und ebensolche dort errichtet. Aus den angeführten Gründen richte ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie folgende F r a g e : Wie viele Vorbehaltsflächen für Spiel- und Sport und zwar in Anzahl, Größe, mit welchem Verfallsdatum für die Widmung gibt es in den einzelnen Grazer Bezirken (Applaus KPÖ)? Bgm. Mag. Nagl: Danke, Herr Gemeinderat. Selbstverständlich ist es wichtig, dass wir Spiel-, Sport- Freizeitflächen sichern, wir tun das ja auch und im Fläwiplan, den wir mit einer sehr, sehr großen Mehrheit in der Stadt Graz immer beschließen und beschlossen haben und demnächst auch wieder einen beschließen werden, halten wir diese Vorbehaltsflächen fest. Das heißt, auch alle Fraktionen, die hier vertreten sind, kennen diese Vorbehaltsflächen. Im Bezirk St. Peter ist es die Grundstücksfläche Nr. 12a, knapp 14.000 m2. Es gibt aber keinen Einlöseantrag, das heißt zur Erklärung noch einmal für alle, wir sagen, das ist eine Vorbehaltsfläche, wenn die Eigentümerin, wenn der Eigentümer sagt, sie möchten damit was machen, müssen sie es uns quasi zuerst anbieten, ein sogenannter Einlöseantrag. Den gibt es bei dieser Fläche in St. Peter nicht, das heißt, der Eigentümer hat mit der Fläche im Moment nichts anderes vor. Die nächste Vorbehaltsfläche mit knapp 13.000 m2, die liegt im Bezirk Waltendorf, das ist die Nummer 8a, auch hier liegt kein Einlöseantrag vor. Ein Einlöseantrag liegt vor vom 22. März 2012 im Bezirk Mariatrost, da ist es die Grundstückfläche Nummer 5a mit 8.000 m2, da gibt es aber schon den Grundsatzbeschluss über den Ankauf im Stadtsenat vom 21. März heurigen Jahres, also da wird genau das gemacht, was Sie auch hier als Antragsteller ausdrücken wollen, das heißt, die Stadt Graz besorgt sich dieses Grundstück. Im Bezirk Wetzelsdorf sind es die Grundstücke 10a und 10c, bei 10a geht es um 30.000 m2, bei 10c um knapp 7.000 m2, beim 10a gibt es keinen Antrag, bei Nummer 10c gibt es auch keinen, aber wir verhandeln trotzdem schon über eine Pacht, dass wir das anpachten können, weil manchmal ein Kauf auch nicht möglich ist, und im Bezirk Puntigam gibt es die Fläche Nummer 14a mit 12.500 m2, auch hier gibt es keinen Antrag. Und was mir ganz, ganz wichtig ist, auch darauf hinzuweisen, wir versuchen nicht nur über die Vorbehaltsflächen, solche Grundstücksbevorratungen und Sicherungen zustande zu bringen, sondern wir tun das in Form von Umwidmungen oder auch bei Bebauungsplänen, dass wir Sport- und Spielflächen sichern. Da ist uns schon einiges gelungen, wenn es keine Vorbehaltsfläche ist und privat ist, dann verkauft er oft oder hat auch dort die baurechtlichen Grundvoraussetzungen, dann ist der Zug natürlich abgefahren. Aber ich glaube, wir sind gut aufgestellt und wir haben ja im Rahmen der nächsten Monate auch den Fläwi-Plan von Graz wieder gemeinsam zu beschließen, da werden wir das sicherlich diskutieren (Applaus ÖVP). GR. Krotzer. Danke für die Beantwortung, die auch die Zusatzfrage erübrigt (Applaus KPÖ). T A G E S O R D N U N G Ö F F E N T L I C H Bgm. Mag. Nagl: Ich darf Sie alle bitten, dass wir wieder die Gemeinderatstagesordnung zur Hand nehmen und dass wir all jene Stücke, die jetzt durchgehen, die nach Rücksprache der Frau Dr. Zwanzger mit allen Klubvorsitzenden und dem Herrn Gemeinderat Pacanda jetzt schon als beschlossen gelten. Es ist das Stück Nummer 1) beschlossen, das Stück Nummer 2) und das Stück Nummer 3), es sind beschlossen die Stücke 5) bis 9), alle einstimmig. Es ist das Stück Nummer 11) beschlossen, Gegenstimme von Herrn Gemeinderat Pacanda, die Stücke 12) und 13) sind einstimmig beschlossen. Das Stück Nummer 16) wurde abgesetzt, das Stück Nummer 18) wurde abgesetzt. Das Stück Nummer 21) gegen die KPÖ im Punkt 8 und 9 und Gegenstimme von Herrn Gemeinderat Pacanda, aber beschlossen. Das Stück Nummer 22) ebenfalls beschlossen mit den Gegenstimmen der KPÖ, mit den Gegenstimmen der Grünen im Punkt 5 und mit der Gegenstimme vom Herrn Gemeinderat Pacanda. Das Stück 23) ist einstimmig beschlossen, die Stücke 24) und 25) haben die Gegenstimme unseres Piraten. Stück Nummer 26) einstimmig beschlossen, die Stücke 29) und 30) sind auch einstimmig beschlossen. Ich habe auch noch eine Anmerkung zu machen, beim Stück Nummer 28) wurde der Betreff geändert, es geht beim Punkt 1 um eine Projektgenehmigung über 5.358.500 in der OG 2014 bis 2017, alles was in der Klammer steht ist durchgestrichen und beim Punkt 2 Nachtragskredit über 1.290.200 in der OG 2014, da ist durchzustreichen haushaltsplanmäßige Vorsorge für 101.200 in der OG 2013 und auch die 1.166.200 sind bitte zu streichen. 1) A 1 – 1663/2003/4 Verkehrsverbund Steiermark – „Jobticket“ für Magistratsbedienstete Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle der Gewährung eines Jobtickets im Sinne des Motivenberichtes an die Beamten/Beamtinnen und Vertragsbediensteten der Stadt Graz sowie die städtischen Bediensteten, die als Karenzersatz für eine/n karenzierte/n Beamtin/en bzw. Vertragsbedienstete/n in einem ABGB-Dienstverhältnis stehen und an Personen, die in einem Lehrverhältnis zur Stadt Graz stehen, die Zustimmung erteilt. Der gegenständliche Beschluss gilt für alle ab 1.7.2013 geltenden nicht übertragbaren Jahreskarten des Verkehrsverbundes Steiermark. Die Geschäftsführungen der städtischen Beteiligungen werden beauftragt, eine vergleichbare Regelung für ihre Mitarbeiter/innen zu erarbeiten und dem jeweiligen Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorzulegen. 2) A 8-6640/2013-11 Stadtbaudirektion Kanalschachtherstellungen 2013 bis 2014, BA 158 1. Projektgenehmigung über € 500.000,- in der AOG 2013-2015 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge für € 229.000,- bzw. € 250.000,- in der AOG 2013 bzw. 2014 und Ausgabenein-sparung über € 229.000,- bzw. € 271.000,- in der AOG 2013 bzw. 2014 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 bzw. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGB. 8/2012 beschließen: 1. In der AOG 2013-2015 wird die Projektgenehmigung „Kanalschachtherstellung 2013 bis 2014, BA 158“ mit Gesamtkosten in Höhe von € 500.000,- und die Aufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung der Stadt Graz Projekt Ges.Kost. RZ MB 2013 MB 2014 MB 2015 Kanalschachtherstellung 2013-2014 500.000 2013-2015 229.000 250.000 21.000 beschlossen. 2. a) In der AOG des Voranschlages 2013 werden die Fiposse 5.85100.004750 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Kanalschacht- herstellung 2013-2014, BA 158“ (AOB BD00) 6.85100.298712 „Rücklagen, BA 158“ (AOB 0800) mit je € 229.000,- geschaffen und die Fiposse 5.85100.004010 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Kanalnetzsanierungen und -erweiterungen“ 6.85100.298002 „Rücklagen“ um je € 229.000,- gekürzt. 2. b) In der AOG des Voranschlages 2014 werden die Fiposse 5.85100.004750 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Kanalschacht- herstellung 2013 bis 2014, BA 158“ (AOB BD00) 6.85100.298712 „Rücklagen, BA 158“ (AOB 0800) mit je € 250.000,- geschaffen und die Fiposse 5.85100.004010 „Wasser- und Kanalisationsbauten, Kanalnetz- sanierungen und -erweiterungen“ 6.85100.298002 „Rücklagen“ um je € 271.000,- gekürzt. 3) A 10/BD-25134/2013-1 Holding Graz Services BA 158 Kanalschachtherstellung 2013 und 2014; Projektgenehmigung über € 500.000,- exkl. MWSt. Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung stellt daher gemäß § 45 Abs. 2 Z 5 des Statutes der Landeshauptstadt Graz den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Projektgenehmigung für den Bauabschnitt 158 – Kanalschachtherstellung 2013 und 2014 über € 500.000,- exkl. MWSt. wird erteilt. 5) A 8-6642/2013-13 Baudirektion, Vorbereitung EU-Programme, Nachtragskredit über € 48.000,- in der AOG 2013 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012 beschließen: In der AOG 2013 werden die Fiposse 5.36300.728070 „Entgelte für sonstige Leistungen, diverse EU-Programme“ 6.36300.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um je € 48.000,- erhöht. 6) A 8-6640/2013-14 Kulturamt, Kunstdepot neu und Ateliers für KünstlerInnen; Nachtragskredite über € 170.000,- in der AOG 2013 und € 30.000,- in der AOG 2014 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012 beschließen: In der AOG des Voranschlages 2013 bzw. 2014 werden die Fiposse 5.30000.042000 „Amtsausstattung“ 6.30000.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um je € 170.000,- bzw. € 30.000,- erhöht. 7) A 8-6642/2013-8 Amt für Jugend und Familie, Sozialraumzentren, haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 173.000,- in der AOG Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012, beschließen: In der AOG des Voranschlages 2013 werden die neuen Fiposse 5.43900.010000 „Gebäude“ (Anordnungsbefugnis: A6), (Deckungsklasse: 06006) 6.43900.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ (Anordnungsbefugnis: A 8) mit je € 173.000,- geschaffen. 8) A 8-6640/2013-9 Umweltamt, EU-Projekt „Pitagoras“ mit einer Laufzeit von 2013 bis 2017, Teilnahme der Stadt Graz mit einem Gesamtbudget von max. Euro 22.943,- in der OG des laufenden Globalbudgets/Eckwertes des Umweltamtes, Projektgenehmigung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 90 Abs. 4 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012 beschließen: In der OG 2013 bis 2017 wird die Projektgenehmigung EU-Projekt „Pitagoras“ mit einem maximalen Kostenrahmen in Höhe von € 22.934,- erteilt. Die Bedeckung dieser Kosten erfolgt aus den Eckwerten 2013-2017 des Umweltamtes 9) A 8-6642/2013-10 Abteilung für Bildung und Integration, VS Viktor Kaplan und NMS Andritz; haushaltsplanmäßige Vorsorge über € 276.000,- in der AOG 2013 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012 beschließen: In der AOG des Voranschlages 2013 wird die neue Fipos 5.21100.775000 „Kap. Transferzahlungen an Unternehmungen, VS Viktor Kaplan“ (Anordnungsbefugnis: BILD) mit € 276.000,- geschaffen und die Fipos 6.21100.346000 „Investitionsdarlehen von Kreditinstituten“ um denselben Betrag erhöht. 11) A 8-31806/06-41 Stadion Graz-Liebenau Vermögens- Verwertungs- und Verwaltungs GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Umlaufbeschluss Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012, im Sinne des Motivenberichtes beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Stadion Graz-Liebenau Vermögens-, Verwertungs- und Verwaltungs GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, im Umlaufwege insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Abstimmung auf schriftlichem Wege 2. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 3. Beschlussfassung über die Überrechnung aufgrund des Verlustabführungsvertrages in der Höhe von € 502.776,56 4. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2012 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 6. Allfälliges 12) A 8 – 020081/2006/0110 Holding Graz – Kommunale Dienstleistungen GmbH; Rückkauf eines Leasingobjektes 1. Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechtes 2. Vereinbarung zwischen der Leasinggesellschaft und der Stadt Graz Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Liegenschaftsausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 6 und 9 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: * Die Stadt Graz verzichtet auf die Ausübung des im Baurechtsvertrag eingeräumten Vorkaufsrechtes an den im Motivenbericht genannten Liegenschaften. * Die Errichtung sämtlicher mit der Durchführung verbundenen Erklärungen (insbesondere Löschungserklärungen) wird vom Präsidialamt – Referat für Zivilrechtsangelegenheiten durchgeführt. * Die im Zusammenhang mit dem Rückkauf gegenüber der Leasinggesellschaft abzugebenden Schad- und Klagloserklärung in Form der beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil bildenden Mustervereinbarung wird genehmigt. 13) A 8/4-1258/2001 Karmeliterplatz/Pfauengarten/Stadtpark Erweiterung der Dienstbarkeits-einräumung vom 17.1.2002 zugunsten der Stadt Graz auf immer währende Zeit Antrag auf Zustimmung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 5 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/67 idgF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: Der Abänderung/Erweiterung zur Begründung von Dienstbarkeiten des Gehens und Fahrens bzw. des Zuganges zum Stadtpark für die Öffentlichkeit zugunsten der Stadt Graz gemäß Dienstbarkeitsvertrag vom 17.1.2002 auf immer währende Zeit durch die PG Liegenschaftsverwaltung GmbH, im Sinne der beiliegenden Vereinbarung und des Planes vom 23.5.2013 inkl. der einmaligen Abschlagszahlung in der Höhe von € 25.000,00 zugunsten der Stadt Graz wird genehmigt. NT 21) A 8-21795/2006-73 MCG Graz e.gen. o. Generalversammlung Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Wechsel im Aufsichtsrat Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012, im Sinne des Motivenberichtes beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der MCG Graz e.gen., Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, in der am 27.6.2013 stattfindenden ordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft insbesondere folgenden Anträgen zuzustimmen: TOP 2. Genehmigung des Protokolls vom 14.8.2012 TOP 8. Feststellung und Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2012 TOP 9. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 TOP 10. Wechsel im Aufsichtsrat (Ablauf der Funktionsperiode) Wahl von Herrn Mag. Dr. Günther Riegler Frau Mag.a (FH) Sonja Grabner Frau Mag.a Sieglinde Pailer Herrn Peter Scherz Herrn LR. a.D. Günther Dörflinger Herrn Mag. Wolfgang Auf Frau Mag.a Franziska Winkler NT 22) A 8-18345/06-76 Universalmuseum Joanneum GmbH Ermächtigung für die Unterfertigung eines Umlaufbeschlusses gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl.Nr. 130/1967 idF. LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: Die Vertreter der Stadt Graz in der Generalversammlung der Universalmuseum GmbH, StR. Univ.-Doz DI Dr. Gerhard Rüsch und StR.in Lisa Rücker werden ermächtigt, im Wege eines Umlaufbeschlusses folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zustimmung zur Beschlussfassung im Umlaufwege gemäß § 34 GmbHG 2. Zustimmung zur Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2012 3. Entlastung des Geschäftsführers sowie der Aufsichtsräte für das Geschäftsjahr 2012 4. Zustimmung zur Empfehlung des Aufsichtsrates betreffend die Bestellung des Abschlussprüfers 2013-2015 5. Neubestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes Widerruf der Bestellung von Sigrid Binder und Wahl von DI Dr. Günter Getzinger in den Aufsichtsrat der Universalmuseum Joanneum GmbH NT 23) A 8-31806/06-43 Stadion Graz-Liebenau Vermögens- verwertungs- und Verwaltungs GmbH Investitionsauftrag von € 1.100.000,00 Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012, im Sinne des Motivenberichtes beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Stadion Graz-Liebenau Vermögens-, Verwertungs- und Verwaltungs GmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, die Stadion Graz-Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungs GmbH zu beauftragen, die laut Beilagen ersichtlichen Investitionen in Höhe von € 1.100.000,00 durchzuführen und bis Ende 2013 eine aktualisierte und mit der Finanzdirektion abgestimmte Mittelfristplanung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. NT 24) A 8-19542/2006-83 steirischer herbst festival gmbh Richtlinien für die Generalversammlung gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der steirischer herbst festival gmbh, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF. LGBl. 8/2012 ermächtigt, in der Generalversammlung folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Zu TO-Punkt 4 – Genehmigung der Bestellung des Jahresabschlussprüfers 2012 2. Zu TO-Punkt 5 – Genehmigung des Jahresabschlusses zum 31.12.201 3. Zu TO-Punkt 6 – Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 4. Zu TO-Punkt 7 – Wechsel im Aufsichtsrat Widerruf der Bestellung von StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch StR. a.D. Michael Grossmann Wahl in den Aufsichtsrat von StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch StR.in Lisa Rücker NT 25) A 8-19566/2006-11 Graz 2003 – Kulturhauptstadt Europas Organisations GmbH; Ermächtigung für den Vertreter der Stadt Graz gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967; Stimmrechtsermächtigung; Umlaufbeschluss Der Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 87 Abs. 2 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 8/2012 beschließen: Der Vertreter der Stadt Graz in der Graz 2003 – Kulturhauptstadt Europas OrganisationsGmbH, StR. Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, wird ermächtigt, mittels beiliegendem Umlaufbeschluss insbesondere folgenden Anträge zuzustimmen: 1. Beschlussfassung über die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2012 2. Entlastung von Mag. Robert Günther für die Geschäftsführungsperiode 1.1. bis 31.12.2012 NT 26) A 10/BD-035075/2007-12 A 10/8-9341/2013-7 Formelle Genehmigung von Förderungen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Höhe von insgesamt € 19.000,- für das Stadt-Umlandprojekt „Pro Öffi“ im Rahmen von Urban Plus (OP Regionale Wettbewerbsfähigkeit Stmk. 2007-2013 Der Ausschuss für Stadt- und Grünraumplanung sowie der Ausschuss für Verkehr stellen den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Dem Motivenbericht wird zugestimmt. 2. Für das im Motivenbericht näher beschriebene Urban Plus-Teilprojekt wird die Förderungsempfehlungen der Urban Plus Steuerungsgruppe vom 19.12.2012 bestätigt, welche eine Maximalförderung aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Höhe von insgesamt € 19.000,- vorsieht. 3. Die im A 10/8 – Abteilung für Verkehrsplanung des Magistrates der Stadt Graz wird beauftragt, im genannten Projekt als Projektträger bzw. städtischer Partner der Umlandgemeinden aufzutreten und den beantragten Kofinanzierungsanteil der Maßnahmen auf städtischem Gebiet zu übernehmen. 2. NT 29) Präs. 11626/2003-4 Institut für interne Revision Österreich – IIA Austria; Vertretung der Stadt – Änderung Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Herr DI Josef Zeiler wird als Mitglied sowie Herr Rechnungshofdirektor Mag. Georg Mag. Georg Windhaber als Ersatzmitglied in die Mitgliederversammlung des Institutes für interne Revision Österreich – IIA Austria entsandt. 2. NT 30) Präs. 11636/2003-17 Gemeinsamer Schulausschuss; Änderung in der Zusammensetzung Der Stadtsenat stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Herr GR. Thomas Rajakovics wird als Mitglied in den Gemeinsamen Schulausschuss entsandt. Die Tagesordnungspunkt 1), 2), 3), 5), 6), 7), 8), 9), 12), 13), NT 23), NT 26), 2. NT 29) und 2. NT 30) wurden einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte 11), NT 21), NT 22), NT 24) und NT 25) wurden mit Mehrheit angenommen. Berichterstatterin: GR.in Bergmann 4) A 8-6642/2013-4 Amt für Wohnungsangelegenheiten, Umstellung auf Fernwärme, Nachtragskredit über € 638.500,- in der OG 2013 GR.in Bergmann: Bei diesem Stück geht es um die Umstellung auf Fernwärme, um einen Nachtragskredit über 638.500 Euro in der OG 2013. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 5.7.2012 wurde bereits eine Erhöhung der damals schon bestehenden Projektgenehmigung für die Förderung für die Heizungsumstellung auf Fernwärme in den Gemeindewohnungen in Höhe von 700.000 Euro beschlossen. Diese Förderung setzt sich zusammen aus einem Anteil der Stadt Graz und des Landes Steiermark zu jeweils 350.000 Euro. Der Landesanteil wurde im November 2012 bei der Stadt eingezahlt und wurde auch im Voranschlag 2013 ausgabenmäßig und einnahmenseitig berücksichtigt. Aus dem Vorjahr bestehen noch offene Bestellungen in Höhe von 638.500 Euro, die jedoch nicht übertragen wurden, und daher muss die Bedeckung über die Feinstaubrücklage noch erfolgen. Ich bitte um Annahme. Die Berichterstatterin stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl. 130/1967 idF LGBl. 8/2012 beschließen: In der OG 2013 werden die Fiposse 1.85300.010000 „Gebäude, Umstellung auf Fernwärme“ 2.85300.298302 „Rücklagen, Entnahme Feinstaubrücklage“ um je € 638.500,- erhöht. StR.in Rücker: Liebe KollegInnen, werte Stadtregierung! Ich möchte mich ganz kurz zu Wort melden, weil diese Woche Herr Bürgermeister die Ankündigung, dass mit diesem Geld die nächsten tausend Wohnungen angeschlossen werden, ein bisschen korrigiert werden muss, weil dieses Geld betrifft Wohnungen, die schon im Anschlussumsetzung sind und wenn wir weitere tausend Wohnungen anschließen wollen, dann wird es notwendig sein im nächsten Gemeinderat, das will ich einfach nur noch einmal hier allen in Erinnerung rufen, auch die entsprechenden Mittel bereitzustellen. Das heißt, wir werden ein entsprechendes Stück vorbereiten für die Juli-Sitzung und ich hoffe, dass wir dann dabei unterstützt werden. Tausend Wohnungen umzustellen würde insgesamt übrigens sechs Millionen Euro kosten und wäre damit mit diesem Betrag bei Weitem nicht zu machen. Also wir müssen da bitte auf dem Boden der Realität bleiben, aber wie gesagt, wir werden ein Stück einbringen, dass der Fernwärmeausbau weiterhin so forciert wie bisher und ich hoffe auf die Zustimmung aller hier vertretenen Fraktionen, dass wir hier so fortführen können (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Frau Stadträtin, ich weiß nicht, welche Zeitungen Sie lesen, aber die Pressekonferenz anlässlich der beiden 50. Geburtstage, nämlich auch der Fernwärme, hat ganz anders stattgefunden. Es wurde klar darauf aufmerksam gemacht, dass es um ein Sechs-Millionen-Euro-Projekt geht, es wurde klar gesagt, wie viel die Stadt Graz hier beizutragen hat und wir tragen, wenn ich so sagen darf, doppelt bei, weil ja auch der 50%-ige Nachlass unseres Unternehmens, der Energie Graz, auch abgestimmt mit der Energie Steiermark erst dazu führt, dass wir uns das werden leisten können. Wichtig ist aber, dass wir heute eine Tranche wieder absichern, dass wir zu mehr Fernwärmeabschlüssen kommen und ich freue mich, auch wenn es jene Fraktionen auch mittragen, die dem Budget sonst nicht zustimmen, aber immer wieder dann gerne sagen, dass sie für Gemeindewohnungen ihr Möglichstes tun wollen. Irgendwo kommt ein Geld her, es kommt meistens aus einem Gesamtbudget und das werden wir wieder absichern. Also ganz klar, da gibt es eine Offensive. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Dr. Wohlfahrt 10) A 8-021777/2006/0225 A 8-6640/2013-18 Verkehrsverbund Steiermark; 1. Genehmigung zur Neuregelung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt und Abschluss eines Sideletters zum Grund- und Finanzierungsvertrag zur Finanzierung eines Top-Tickets ab dem Schuljahr 2013/14 auf unbestimmte Zeit 2. haushaltsplanmäßige Vorsorge/ Nachtragskredit über € 110.000,- in der OG 2013 und € 320.000,- in der OG 2014 GR. Dr. Wohlfahrt: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier geht es um eine Neuregelung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt. Möglich gemacht wurde sie dadurch, dass nicht mehr die Einzelabgeltung pro Fahrschein stattfindet, so wie es bisher der Fall war, sondern es eine Pauschalabgeltung seitens des Familienministeriums gibt und das wurde jetzt zur Möglichkeit genommen, dass man nicht mehr diese klassische Aufzahlung hat, wie es vorher gegeben hat von der Streckenkarte auf eine Netzkarte in Graz oder Dergleichen, sondern dass ein neues Top-Ticket eingeführt wird. Anspruchsberechtigt sind alle SchülerInnen und Lehrlinge. Kostenpunkt wird 96 Euro sein für eine Jahreskarte, gültig im kompletten Verkehrsverbund Steiermark. Hier entsteht ein sehr attraktives Top-Ticket. Beginnen soll das Ganze mit dem Schuljahr 2013/2014 und ersetzt auch das derzeitige Sommerticket. Das ist im Wesentlichen die Beschreibung des Tickets. So ein Ticket kostet natürlich auch Geld, deshalb geht es um die haushaltsplanmäßige Vorsorge innerhalb der Stadt Graz. Wie werden die Mehrkosten finanziert? Die Mehrkosten entstehen vor allem durch Einnahmenausfälle beim Verkehrsverbund Steiermark, die Hälfte zahlt der Bund, die andere Hälfte teilen sich Stadt, und Land und der Anteil der Stadt Graz, über den wir hier beschließen mögen, beträgt 110.000 Euro in der OG 2013 und 320.000 in der OG 2014 und natürlich auch in Zukunft, sofern diese Maßnahme aufrecht bleibt, ist mit dieser Budgetbelastung zu rechnen. Aber es ist eine deutliche Verbesserung für die Familien, für die Kinder und Jugendlichen, die dann mit diesem Top-Ticket den Verkehrsverbund in der Steiermark nutzen können. Ich bitte um Annahme (Applaus Grüne). Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 45 Abs. 2 Z 10 und Z 18 iVm. § 95 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 8/2012 vorbehaltlich der parallelen Beschlussfassung durch das Land Steiermark beschließen: * Die Zustimmung der Stadt Graz zur Neuregelung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt im Verkehrsverbund Steiermark wird zu den im Motivenbericht genannten Bedingungen genehmigt. * Der Abschluss des sich in der Beilage befindlichen und einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Sideletters zum bestehenden Grund- und Finanzierungsvertrag für den Verkehrsverbund Steiermark, abzuschließen zwischen dem Land Steiermark, der Stadt Graz und der Steirischen Verkehrsverbund GmbH, zur Finanzierung des Top-Ticket wird zu den im Motivenbericht genannten Bedingungen genehmigt. * In der OG 2013 bzw. 2014 werden folgende Budgetaufstockungen genehmigt: Fipos Bezeichnung Aufstockung 2013 Aufstockung 2014 1.69000.755100 Lfd. Transferz. an Unternehmungen, Top-Ticket, Anordnungsbefugnis: A 8 110.000 320.000 2.92000.841200 Abg. f.d. Gebr. v. öffentl. Grund i.d. Gem. 110.000 320.000 Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 13.35 Uhr den Vorsitz. GR.in Kaufmann: Ja, die junge ÖVP hat vor nunmehr einem Jahr das Top-Jugendticket gefordert. Im Herbst noch einmal einen dringlichen Antrag dazu gestellt, die Nachfrage an den Verkehrsstadtrat heuer im Februar in der Fragestunde gestellt. Für uns ist es natürlich super, dass es ab Herbst die Möglichkeit gibt für Schülerinnen und Schüler und natürlich auch für Lehrlinge, um 96 Euro durch die gesamte Steiermark zu fahren und das Ganze eigentlich relativ rasch umgesetzt. Wir freuen uns, dass da der Grazer Gemeinderat dem hoffentlich zustimmen wird (Applaus ÖVP). GR. Krotzer: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne Frage werden wir als KPÖ die Einführung des Top-Tickets für Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Lehrlinge zustimmen, weil wir es auch als Entlastung für die ohnehin schmalen Geldbörsen junger Menschen sehen und eben, wie gesagt, dem Antrag zustimmen. An der Stelle will ich aber daran erinnern, dass Herr Eustacchio, als für Verkehr zuständiger Stadtrat in der Gemeinderatssitzung vom Februar in Bezug auf den Mobilitätsscheck angekündigt hat, dass er sich dafür einsetzen wird, dass auch die Studierenden in den Genuss des Top-Tickets kommen werden. Jetzt müssen wir leider feststellen, dass das offenbar eine leere Versprechung gewesen ist, denn zu den diesbezüglichen Bemühungen war in den vergangenen Monaten nichts mehr zu hören. Die Studierenden sind nun eben durch den Beschluss einmal mehr außen vor, obwohl aus sozialen als auch ökologischen Gründen alles dafür spricht, auch die Studierenden in das Top-Ticket aufzunehmen (Applaus KPÖ). GR. Dreisiebner: Ich darf mich Kollegen Krotzer ein Stückchen weit anschließen. Nicht nur, dass es Herr Landesrat Kurzmann im März fälschlicherweise den Medien kommuniziert hat, dass es für Studierende gilt, das musste am nächsten Tag zurückgenommen werden, ist so geschehen, sondern es ist etwas anderes, was ein bisschen sauer aufstößt. In Wien, Niederösterreich und Burgenland, Verkehrsverbund Ost-Region, dem größten Verkehrsverbund, gilt das Top-Ticket seit drei Jahren, nicht für Studierende, für SchülerInnen und Lehrlinge aber zum Preis von 60 Euro pro Jahr. Das ist interessant, dass hier oder auch in Kärnten, wo zumindest im Einführungsjahr vor einem Jahr bis zum September diesen Jahres auch 60 Euro als Preis gegolten haben, es möglich war, mit dem Herrn Familienminister dahingehend besser zu verhandeln, das ist in der Steiermark dem Herrn Kurzmann und weiteren Verantwortlichen wohl nicht gelungen. Was übrig bleibt, ich schließe an Kollegen Krotzer, ist, dass man bei den Studierenden Zurücknahme der bisherigen Ermäßigungen haben und ich hoffe und ersuche den leider nicht anwesenden Verkehrsstadtrat, hier auch weiterhin aktiv zu werden und zu bleiben, dass man auch für die Studierenden eine gute Lösung findet. Selbstverständlich werden wir der Lösung zustimmen, wiewohl es ein bisschen sauer und ungut bleibt, sind die jungen Leute in der Steiermark weniger wert als in Wien (Applaus KPÖ und Grüne)? Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR.Hötzl 14) A 8/2-037979/2006-17 Parkgebühren-Verordnungs-Novelle 2013 GR. Hötzl: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Vorsitzende! Es geht um die Parkgebührenverordnungsnovelle 2013. Das Grazer Parkraumservice GPS hat im zweiten Halbjahr 2012 über Auftrag des Gemeinderats eine Gesamtevaluierung aller Kurzparkzonen, Blaue Zone und Parkzonen, Grüne Zonen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Evaluierung mündeten in einer von der Projektgruppe Arbeitsgemeinschaft Parkraum erstellten Bericht. Aus den vorliegenden Evaluierungsdaten ergibt sich auf das Wesentliche verdichtet folgender Befund, ich werde da einige Punkte herausnehmen, schriftlich liegt es ohnehin jedem vor. Tagsüber, das heißt, während der gebührenpflichtigen Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr, sind rund zwei Drittel der Blauen-Zonen-Plätze zu 75 % bis 100 % ausgelastet, im Stadtzentrum ist der Auslastungsgrad noch höher, besonders hoch. Abends, das heißt von 20.00 bis 22.30 Uhr, beträgt der durchschnittliche Auslastungsgrad in der Blauen Zone, Kurzparkzone rund 80%. Dabei sind 93 % der Kurzparkzonenplätze zu mehr als 70 % ausgelastet, bei 26 % der Stellflächen beträgt der Auslastungsgrad mehr als 90 %. Es gibt noch eine Erhebung über die Ausnahmegenehmigung der BewohnerInnenzone, wo auch festgestellt wurde, dass dort die Frequenz sehr hoch ist. Frequenzauslastungen in zehn Grünen Zonen von 2011 auf 2012 tagsüber von 42 % auf 55 % gestiegen, abends von 37 % auf 51 %. Also es hat ergeben, dass es eine sehr hohe Auslastung in den Zonen gibt. Als Ergebnis dieses Befundes wurde seitens der ARGE Parkraum ein Maßnahmenpaket empfohlen, nämlich die Ausdehnung der Gebührenpflicht um zwei Stunden unter der Woche, das heißt, bis 22.00 Uhr, Kurzparkzonentarifanpassung 60 auf 90 Cent. Parkzonentarife Grüne Zonen ist das 40 auf 60 Cent die halbe Stunde, Tageshöchsttarif von sieben auf elf Euro usw. Einige mehrere Forderungen noch, dass eben im Großen und Ganzen die meisten Zonen preislich angepasst werden sollen. Dieses Maßnahmenpaket wurde bereits im Vorfeld der heutigen Sitzung des Gemeinderates einer Erörterung durch die politischen Verantwortungsträger unterzogen, als Ergebnis dieses Diskussionsprozesses wurde die Festlegung getroffen, den Empfehlungen der ARGE Parkraum mit den nachfolgend dargestellten Abweichungen zu folgen. Jetzt die Abweichungen. Die gebührenpflichtige Bewirtschaftungsdauer der Kurzparkzone bleibt weiterhin wie sie war bis 20.00 Uhr. Die BewohnerInnen-, DienstnehmerInnen- und UnternehmerInnentarife werden in der Kurzparkzone auf 8.50 Euro sowie in der Parkzone auf sieben Euro angepasst. UnternehmerInnenpauschale hat es eine Änderung gegeben und Pauschaltarife hat es Änderungen gegeben. Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert eine Anpassung der geltenden Grazer Parkgebühren-Verordnung 2006. Diese Verordnung soll daher als Parkgebühren-Verordnungs-Novelle 2013 eine entsprechende Änderung erfahren. Bei der Privilegierung des Umweltparks für schadstoffarme Fahrzeuge hat es dann noch eine Änderung gegeben, weil das schon der Stand der Technik ist, dass die meisten Fahrzeuge heute schadstoffarm sind. Die Parkgebührenbefreiung von Elektrofahrzeugen soll aufrecht erhalten bleiben, weil das eben Ziel der Stadt Graz ist, die Elektromobilität voranzutreiben. Die faktische Umsetzung des gesamten Maßnahmenpaketes erfordert entsprechend umfassende und zeitintensive Vorarbeiten. Zum Beispiel Neuprogrammierung sämtlicher über 880 Parkscheinautomaten, Beschilderungen, Bodenmarkierungen, EDV-Anpassungen usw. Ein In-Kraft-Treten dieser Novelle ist daher frühestens ab 1. Oktober des laufenden Jahres möglich. Der Antrag lautet demnach: Der Gemeinderat wolle beschließen, laut Paragraph soundso aus diesem und jenen Gesetz die einen integrierenden Bestandteil dieses Berichts bildenden Novelle zur Grazer Parkgebührenverordnung 2006 zu beschließen. Ich bitte um Annahme (Applaus FPÖ). Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle gemäß § 15 Abs. 3 Z 5 des Finanzausgleichgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 49/2013, sowie gestützt auf das Steiermärkische Parkgebührengesetz 2006, LGBl.Nr. 37, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 33/2012, die einen integrierenden Bestandteil dieses Berichtes bildende Novelle zur Grazer Parkgebühren-Verordnung 2006 beschließen. GR.in Bergmann: Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Ich weiß, dass wir sicherlich mit Aussagen bombardiert werden, ihr fordert ja immer was ein, aber ihr macht nie einen Vorschlag, wie man zu Geld kommt. Also diese Aussage ist uns bekannt, das möchte ich jetzt gleich einmal vorwegnehmen und trotzdem möchte ich hier zu dieser Parkgebührenerhöhung Stellung nehmen. Es ist ja auch aus den Medien schon bekannt, dass wir die einzige Fraktion hier sind, die sich dagegen aussprechen. Aber ich möchte einfach einmal der Reihe nach vorgehen. Hier geht es um eine Erhöhung bei den Kurzparkzonen um 50 %. Jetzt kommt immer wieder das Argument, naja wir haben jetzt schon so lange die Parkgebühren nicht erhöht und einmal ist es fällig. Also ich stelle jetzt einfach die Frage in den Raum, ist es jetzt besser, in kleinen Tranchen öfter zu erhöhen oder plötzlich jetzt die Bevölkerung wirklich sozusagen mit einer ziemlich hohen Erhöhung zu konfrontieren? Das stelle ich jetzt dahin, da überlasse ich Jedem seine Meinung. Es ist aber Fakt, dass hier nicht nur die einzelnen Autofahrer, die hier in der Kurzparkzone und in den Parkzonen parken betroffen sind, es sind natürlich auch, wie wir wissen die AnwohnerInnen in der Innenstadt und in den Kurzparkzonen sehr betroffen. Hier gibt es auch eine Erhöhung von 84 Euro im Jahr auf 102 Euro. Jetzt kann man auch wieder sagen, das ist ja nicht so viel, das muss man ja auf das ganze Jahr hin sehen. Allerdings es gibt so viele Erhöhungen für den einzelnen Bürger, dass es, wenn ich das Jahr zusammenzähle und alle Gebührenerhöhungen und alle Preiserhöhungen, wenn ich die Wohnkostenerhöhungen hernehme, dann ist das eigentlich schon ein ganz ein schönes Bröckerl, was die Leute pro Jahr dann mehr zahlen (Applaus KPÖ). Allerdings bei den Löhnen sieht das anders aus, hier kommt sicher nicht in diesem Ausmaß und in diesem Prozentsätzen gibt es sicher nirgends Lohnerhöhungen. Der nächste Schritt, es sind betroffen durch dieses Stück die Pendler und Pendlerinnen, die müssen natürlich auch im Jahr, wenn sie jetzt so eine Dauerparkkarte in der Grünen Zone lösen, wenn ich dem Stück glauben darf, jetzt 100 Euro im Jahr mehr auf den Tisch legen. Jetzt ist eine Frage, wie die Grünen, die nennen das als Lenkungsmaßnahme über den Preis, also wir sehen das etwas anders, wir glauben, dass die Leute, die mit dem Auto in die Stadt fahren, wahrscheinlich dieses Auto dringend brauchen, weil sie entweder Dienstzeiten haben, die es nicht erlauben, den öffentlichen Verkehr zu nutzen oder sie sonst oft zwei Stunden warten müssen, bis sie eine Verbindung mit dem öffentlichen Verkehr haben. Das heißt, das kann auch nicht eine Frage sein diese Kosten, die die Stadt Graz alleine tragen kann. Dann bin ich eigentlich schon bei der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Wir haben heute einen dringlichen Antrag von der FPÖ, den wir sehr gut finden, den wir auch unterstützen werden, da geht es einfach wirklich um die Frage der Aufgaben, die den Städten und Gemeinden und Kommunen immer mehr sozusagen aufgehalst werden, aber über den Finanzausgleich eigentlich nicht mehr bedeckt werden. Gerade beim öffentlichen Verkehr in Graz muss man auch sehen, dass dieser Verkehr hier, das ist ja eine zentralörtliche Aufgabe, die die Stadt hier zu erfüllen hat, und wir müssen einfach von Seiten der Stadt hier vehement die Verhandlungen immer wieder, ich weiß, Herr Stadtrat Rüsch, Sie denken sich jetzt, die redet leicht, das ist in der Praxis nicht so einfach, das glaube ich Ihnen auch sofort, aber ich glaube, es ist für die Zukunft unerlässlich, dass wir hier für die Aufgaben des öffentlichen Verkehrs einfach mehr Unterstützung bekommen aus dem übrigen Steuertopf. Das geht in Zukunft nicht anders (Applaus KPÖ). Der Herr Stadtrat hat das selbst gesagt heute in der Finanzausschusssitzung, er ist sehr froh, dass er diese 4,5 Millionen, die jetzt dieses Stück hier mehr im Jahr einbringt, er ist sehr froh, dass er das hat, das glaube ich ihm auch sofort. Allerdings ist das keine verlässliche und sichere Finanzierung des öffentlichen Verkehrs für die Zukunft. Das heißt, wir können den öffentlichen Verkehr, und das muss uns bewusst sein, das kann immer nur ein Tropferl dazu sein, den können wir nicht über diese Gebühren sozusagen finanzieren. Und das ist auch der Punkt, wo ich hier einfach die zuständigen Leute in der Politik und auch in der Verwaltung auffordern möchte, hier wirklich umgehend Verhandlungen mit den Umlandgemeinden zu führen, um hier bei der Finanzierung die mit ins Boot zu bekommen mit dem Land und mit dem Bund. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR. Pacanda: Ich möchte zu dem Thema ganz kurz eines erwähnen, dass es klar ist, dass natürlich Erhöhungen im Allgemeinen kritisch gesehen werden müssen und sicher ein schwieriges Thema sind, jetzt natürlich auf die Parkgebühren bezogen. Wir es in Summe positiv sehen, dass diese Erhöhungen in Summe doch zweckgebunden in den Ausbau oder in die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs fließen. Wir haben heute im Ausschuss gehört, einerseits die Taktverdichtung der öffentlichen Verkehrsmittel, die heute noch, glaube ich, Thema sein wird, Park-&-Ride-Parkplätze und Ähnliches. Und ich möchte eben auch noch einfach reinbringen als Gedanken dazu von uns, dass es einerseits sind, glaube ich, auch andere von den anderen Parteien gemischt drinnen, aber die wir unterstützen würden auch in dem Bereich, dass möglicherweise auch Einführung eines günstigen Zwei-Stunde-Tickets oder Kurzstreckentickets Themen sind und uns ganz wichtig ist, dass die öffentlichen Verkehrsmittel eben weiter ausgebaut werden und dass es vor allem da nicht zu einer Preiserhöhung kommt, das ist ganz wichtig, weil das muss einfach leistbar bleiben und das wäre von uns eine Forderung, eben da hier zumindest die öffentlichen nicht zu erhöhen in weiterer Folge und weiterhin auszubauen. Dankeschön. StR. Mag. (FH) Eustacchio: Frau Vizebürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren des Gemeinderates, liebe Gäste auf der Zuschauerreihe, herzlich willkommen! Melde mich natürlich zu Wort, weil ich ja auch logischerweise als Verkehrsstadtrat das Ganze mitgetragen habe. Wir haben uns das natürlich nicht leicht gemacht und haben gesagt, hurra, jetzt gehen wir her und erhöhen die Gebühren, weil das immer ein heikles Thema ist, ganz klar. Unser Zugang war aber jener, dass wir gesagt haben, wenn wir diese Erhöhungen machen, und dass die schmerzhaft sind, das ist klar, weil keiner freut sich, wenn er jetzt in die Stadt fährt, parkt, dass er mehr dafür zahlt, dann gehen wir hinaus und sagen, jawohl, wir erhöhen unabhängig davon, ob das schon lange nicht erhöht worden ist, aber dann wollen wir auch den Mehrwert darstellen. Nicht nur für jene Menschen, die die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, sondern eben auch gerade für jene Menschen, die diese Beiträge zahlen, also die hier parken, die Autofahrer, und daher dafür aufkommen, dass wir überhaupt in die Situation kommen, neue Anreize zu schaffen. Und das sind eben Anreize, die wir schaffen wollen, das sind eben Park-&-Ride-Plätze, das sind Angebote im ÖV, diese Gratis-Bim, die da noch immer da ist, damit die umgesetzt werden kann, das sind Möglichkeiten, dass man ein Park-Leitsystem macht, das sind Möglichkeiten, wo man eben auch gerade für die Autofahrer Möglichkeiten schafft, die sie zahlen. Und dass wir dafür nicht nur Applaus ernten, das war vorauszusehen, aber man muss auch den Mut haben eben hier unbequemere Wege zu gehen, wenn man aber den Menschen den Mehrwert darstellt, dann glaube ich, wird das auch so angenommen werden, das war der Hintergrund unseres Tuns (Applaus FPÖ). Und weil der Philipp Pacanda vorher gesagt hat, nicht erhöhen die Gebühren, das würden wir uns alle wünschen, auch wir, brauchen wir gar nicht reden. Aber schaut, wenn die Leute, wenn die Menschen umsteigen, wenn wir Park-&-Ride-Plätze schaffen und wir schaffen es, dass die Leute dort stehenbleiben, gerade die Einpendler, weil Sie es angesprochen haben, Frau Bergmann, dann müssen wir ja gerade dort auch wieder Taktverdichtungen machen, dann müssen wir dort mehr Straßenbahnen in dem Fall zum Einsatz bringen, das kostet. Und irgendwo müssen wir das Geld herkriegen und daher müssen wir es finanzieren, das ist leider so. Wir alle sagen, möglichst wenig Kosten und mehr Angebote schaffen, das lasst sich nicht machen, das ist nicht machbar und wir werden das in Zukunft auch immer wieder so transportieren und so sagen, wenn wir Angebote schaffen und das werden wir in Zukunft machen, gerade im ÖV, das ist ein klares Bekenntnis in dieser Stadt, dann werden wir das finanzieren müssen und da werden alle mitfinanzieren müssen, damit wir es schaffen können. In dem Fall sind es jetzt auch einmal die Autofahrer, das dazu (Applaus FPÖ). GR. Dr. Wohlfahrt: Vielleicht zuerst eine kurz Replik auf die Frau Bergmann. Wenn man sich wirklich um die Armen kümmern will, dann ist nicht entscheidend, dass die Parkgebühren auf dem Niveau bleiben, wo sie sind, sondern es ist entscheidend, dass man neue gute zusätzliche Infrastruktur schafft. Dass die Leute eben nicht nur mit dem Auto fahren müssen, sondern dass wir bessere Verbindungen haben, wie es erwähnt worden ist, länger am Abend und so weiter und so fort. Das ist die einzig wirkliche Chance, um hier etwas zu verändern, weil solange man dabei bleibt, dass wir mit dem Auto fahren müssen, ist das immer die falsche Lösung. Also ich glaube, das ist ein ganz eindeutiger Schritt in die richtige Richtung und der ist auch sozial vertretbar, weil eben diese Mehreinnahmen auch dazu genutzt werden, den öffentlichen Verkehr auszubauen und eine gute öffentliche Infrastruktur in allen Bereichen, nicht nur im Verkehr, ist natürlich das wichtigste Mittel, um Partizipation von allen Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Das Setzen auf die Autokarte ist sicher nicht das Richtige. Aber zurück zum Stück generell. Man fragt sich, weil immer gejammert wird, ob man sich das leisten kann, wie ist das 1989 gegangen, damals gab es unverschämt hohe Parkgebühren, nämlich gleich hohe wie jetzt und die haben die Hälfte verdient von dem, was sie heute verdienen und damals ist es auch gegangen und deswegen kann ich bei einer 50%-igen Erhöhung, die jetzt natürlich wirklich relativ hoch ist nach 24 Jahren, nicht wirklich sagen, dass das teuer ist, die Löhne sind inzwischen um 100 % gestiegen, die Inflation ist 70 %, das heißt, auch diese Erhöhung ist eigentlich noch unter dem, was eine normale Anpassung wäre, aber sie ist wie sie ist, vielleicht war der Fehler, dass man es zu lange nicht erhöht hat, vielleicht wäre es auch gescheiter gewesen, immer wieder zu machen, das halte ich schon für möglich. Kleiner Hinweis, die Regelung vom öffentlichen Verkehr hätte dazu geführt, dass die Preise zu 110 % steigen. Also die ÖV-Preise steigen noch immer viel stärker, das gilt es zu verhindern, da muss man hinschauen, dass man dort einerseits aus dieser Preisautomatik herauskommt, das wird nicht so leicht sein, wir haben schon öfter darüber gesprochen. Aber zumindest jedenfalls eine deutliche Infrastrukturverbesserung erzielt, dass es eben einen guten ÖV gibt, der für alle attraktiv und gut nutzbar ist. Eine Kleinigkeit zum Stück habe ich noch anzumerken, und zwar die Expertenkommission hat ja auch empfohlen, wie erwähnt wurde vom Berichterstatter, die Parkgebühren also am Abend zu verlängern, das hat ja auch einen guten Grund, da geht es ja nicht in erster Linie um Einkommenserzielung, sondern da geht es in der erster Linie dafür, dass für die AnrainerInnen genügend Plätze vorhanden sind, weil nach Ende der Gebührenpflicht zusätzlich Autos in die Stadt strömen und die Anrainer und Anrainerinnen nicht parken können. Uns ist völlig klar, dass es Pro und Kontra gibt, das es keine ganz leichte Entscheidung ist, aber ich glaube, und in diesem Sinne möchte ich einen Zusatzantrag stellen, dass das schon ein gutes Thema für eine BürgerInnenbeteiligung wäre. Also unser Wunsch wird sein, mit den BürgerInnen gemeinsam hier ein Konzept zu erarbeiten, ob diese längere Gebührenpflicht nicht doch sinnvoll wäre oder ob es andere Maßnahmen gibt und in diesem Sinne stelle ich einen Zusatzantrag. Darf noch einmal darauf hinweisen, er liegt eh vor, dass es ein Zusatzantrag ist, weil einmal steht Abänderungsantrag, da ist ein kleiner Fehler passiert und ich werde ihn noch kurz verlesen. Der Gemeinderat wolle beschließen: „Die Stadt Graz erhebt bis Ende des Jahres 2013 im Rahmen eines breiten BürgerInnenbeteiligungsprozesses die Anliegen und Wünsche der Grazer BürgerInnen, die im Bereich der Kurzparkzonen wohnhaft sind, hinsichtlich der Ausdehnung der gebührenpflichtigen Zeiten in den Kurzparkzonen. Sollte sich eine deutliche Mehrheit der BewohnerInnen für eine Ausdehnung aussprechen, so ist eine entsprechende Adaption der Parkgebühren-Verordnung vorzunehmen.“ Ich glaube, hier geht es sehr stark um die betroffenen Leute vor Ort, hier sollte man noch einmal nachschärfen und schauen, was hier wirklich die Wünsche sind und diese Wünsche sollten wir als Vertreter des Volkes natürlich auch erfüllen. Also volle Unterstützung für das Stück, aber bitte diesen Zusatzantrag aus unserer Sicht noch dazu. Danke (Applaus Grüne). GR. Mag. Frölich: Frau Bürgermeisterstellvertreterin, hoher Gemeinderat! Wir haben ja schon sehr ausführlich in zwei Ausschüssen über diese Thematik diskutiert. Liebe Frau Klubobfrau, ich orte ein gewisses Maß an Einsicht, wenn du vielleicht auch nur rhetorisch deine Wortmeldung beginnst mit: „Man wird mir wieder vorwerfen, dass wir ja bei Gebührenerhöhungen nicht dabei sind.“ Wenn du das nicht gesagt hättest, würde ich jetzt nicht hier stehen. Fakt ist eines, wenn du das gewusst hättest, hättest es ausgenützt. Fakt ist eines, wir haben auch heute andere Dinge beschlossen, ich verweise auf das Stück mit dem Fernwärmeausbau, wo wir über knapp 700.000 Euro wieder einen Impuls setzen für den Fernwärmeausbau. Auch das kostet Geld, auch dafür verwenden wir Geld und ich glaube, es ist ganz wichtig an so einem Punkt, wo wir nach 24 Jahren nicht einmal eine Wertanpassung bei den Gebühren herbeiführen, Gerhard Wohlfahrt hat es erwähnt, dass man ganz einfach sagt, in dieser Stadt, meine Damen und Herren, vollbringen sehr gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund um die Uhr in vielen Bereichen an 365 Tagen im Jahr hervorragende Leistungen an den Bürgerinnen und Bürgern, das geht vom Wasser über die Fernwärmeversorgung, den öffentlichen Verkehr etc. All das sind Leistungen, die bezahlt werden müssen, die mit dem Lauf der Zeit und mit dem Stand der Technik mithalten müssen und wo Investitionen immer wieder und Verbesserungen gefragt sind. Ich weiß schon, Stichwort Umverteilung, das Geld muss irgendwo herkommen. Ich sage es immer wieder, ich habe mir vorgenommen, Ihnen den Spiegel immer wieder vorzuhalten und ich werde dieses Retro-Modell der Umverteilung noch lange nicht akzeptieren. Fakt ist also, dass wir sehr viel Geld ausgeben für Leistungen an den Bürgerinnen und Bürger und auch hier eine nicht einmal Wertanpassung nach 24 Jahren für die gebührenpflichtigen Kurzparkzonen. Dem Antrag der grünen Fraktion, lieber Gerhard Wohlfahrt, werden wir nicht zustimmen, wir haben es uns nicht leicht gemacht, Gerhard Rüsch hat es im Ausschuss auch erwähnt, wir haben erwogen Vor- und Nachteile und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Innenstadt auch von einem lebt, nämlich davon, dass Menschen nicht nur aus der Stadt, sondern auch aus dem Umland in diese Innenstadt kommen und diese wunderschöne Innenstadt und die den Bereich, wo die Kurzparkzone auf den Boden gepinselt ist, beleben und die Betriebe besuchen, die kulturellen Einrichtungen, Opernhaus, Schauspielhaus und die vielen anderen kulturellen Einrichtungen, aber auch die Gastronomiebetriebe, die arbeitsstiftende Betriebe sind, meine Damen und Herren, da arbeiten Menschen. Wenn wir dort zulassen, dass die Menschen nicht mehr zwei Stunden sitzen dürfen in der Oper oder beim Essen und dann zum Auto rennen müssen und wieder fortfahren, da tun wir hier nichts Gutes. Ich glaube, ihr solltet die sogenannte BürgerInnenbeteiligung oder wie du das jetzt genannt hast, das ist ja nur so etwas Ähnliches, das ist eher so etwas Ähnliches wie eine Zustimmungserklärung, weil wenn man nur den einen Teil der Betroffenen befragt, nämlich jene, die dort wohnen, tut man jenen, nämlich dem anderen Teil der Betroffenen, die sich halt ins Auto setzen und in die Innenstadt kommen und diese Betriebe besuchen, Unrecht, wenn man sie nicht befragt. Also wenn, dann bitte alle befragen, darüber muss man irgendwann einmal diskutieren. Danke, meine Damen und Herren (Applaus ÖVP). GR. Dipl.-Ing. Savernik: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuseher hier im Gemeinderatssaal! Man muss einmal dazu sagen, dass die Gebührenerhöhung ein aktiver, positiver Prozess war hier im Gemeinderat und vor allem im Stadtsenat, der da verhandelt worden ist und ich bin sehr glücklich und wir in der Fraktion sind sehr glücklich, dass jetzt endlich einmal die Erhöhung gekommen ist. Die letzte Erhöhung war 1. Jänner 1989 und über diese Anpassung kann man, glaube ich, mehr als zufrieden sein. Wir im Verkehrskonzept haben das auch schon länger gefordert, dass das passiert. Richtig glücklich sind wir natürlich erst dann, wenn die Kosten von den Öffis unter jenen der Parkgebühr sind, also quasi wenn man einmal eine Stunde mit den Öffentlichen fährt, das kostet jetzt zwei Euro, wird dann bald 2,10 kosten leider, meiner Meinung nach und die Parkgebühren sind immer noch darunter. Also, wenn es nach mir ginge, könnte man die sogar noch ein bisschen höher hinauftun, was wir auch gefordert haben. Zum Thema Öffis haben wir dann einen Vorschlag und zwar ein Kurzzonenticket, wie es der Philipp Pacanda von den Piraten schon auch angesprochen hat, danke dafür, das wäre eine Möglichkeit, dass wir zum Beispiel vier Stationen mit geringen Kosten, wir haben vorgeschlagen maximal 80 Cent, auch hier in Graz zusammenbringt und das wäre eine tolle Alternative. Zu den Kosten, Frau Bergmann, es ist so, man kann das nicht permanent alle Viertel-, alle halben Jahre, alle Jahre anheben aus einem ganz einfachen Grund, die Umprogrammierung dieser Parkautomaten und die Beschilderung ist einfach so teuer, dass es einfach mehr kosten würde. Zwischenruf GR.in Bergmann: Dafür sind wir eh nicht. GR. Dipl.-Ing. Savernik: Es wäre das Schönste, wenn man einfach auf einen Knopf drückt, also der Gemeinderat Ebner war im Ausschuss, da haben wir das auch geklärt, es ist einfach zu teuer. Das heißt, so lange zu warten, ist nicht sinnvoll, über das brauchen wir nicht diskutieren, aber eine automatische Anhebung pro Jahr würde sich schlichtweg nicht rechnen, weil das System nicht funktioniert. Auf den Herrn Kollegen Wohlfahrt möchte ich schon noch eingehen und auf den Abänderungsantrag der Grünen. Also es ist so, dass die ARGE Parkraum lediglich viele Varianten geprüft hat und sie hat keine dezidierte Empfehlung abgegeben. Wenn Sie gestern im Ausschuss gewesen wären, wir haben extra darauf quasi nachgefragt und es war definitiv keine Empfehlung, dass es ausgeweitet wird. Wenngleich ich die Ausweitung auf 22.00 Uhr sehr charmant finde, aber trotz allem, es ist ein Prozess, der da verhandelt worden ist und damit ist das eigentlich eh klar. Was wichtig ist zum Thema Bürgerbeteiligung, da möchte ich jetzt genau darauf eingehen. Es muss eine Sicherheit für die NutzerInnen da sein, das ist das Um und Auf, und zwar die ARGE Parkraum schreibt Einheitlichkeit, Überschaubarkeit und Einfachheit. Und jetzt wecken wir bitte schon Hoffnungen, wenn ich jetzt im 6. Bezirk bei meiner Bürgerbeteiligung rauskomme, ich möchte die bis 20.00 Uhr haben und im ersten Bezirk kommt raus, wir möchten bis 22.00 Uhr haben, dann haben wir chaotische Verhältnisse, dann weiß ich nicht mehr, wo ich wann wie lange stehen darf und dann weiß ich nicht mehr… und dann gibt es auch… die ARGE Parkraum nennt es auch Fallen und diese Fallen gehören definitiv nicht nach Graz und daher ist das absolut nicht in Ordnung, und der Bürgerbeteiligungsprozess ist ja schon passiert. Es ist in dieser Evaluierung sehr wohl darauf Rücksicht genommen worden, es waren etliche Interviews in den Zonen mit den Anrainern und vor allem sind alle Bezirksrätinnen und Bezirksräte dazu auch befragt worden, das ist also ganz wichtig, das ist bereits passiert. Soviel dazu, also wir werden dem Abänderungsantrag der Grünen nicht zustimmen. Für das Gemeinderatsstück natürlich. Danke sehr (Applaus SPÖ). GR.in Braunersreuther: Sehr geehrte KollegInnen! Ich möchte gar nicht auf die Parkgebühren eingehen, sondern darauf, dass jetzt immer wieder das Kurzstreckenticket angesprochen wird. Ich möchte daran erinnern, dass ich im März schon einen Antrag zur Einführung eines Kurzstreckentickets gestellt habe und möchte jetzt vielleicht mal kurz aus der Antwort zitieren, die ich bekommen habe. Nach Rücksprache mit Frau Mag.a Tochter vom Steirischen Verkehrsverbund wurde mir mitgeteilt, dass die Einführung einer Kurzstreckenkarte auf Basis von Haltestellenabständen ein Bruch in der bisherigen Tarifsystematik wäre, dass es ohnehin Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen gibt und dass auch die Errechnung auf Basis von Haltestellen viel zu kompliziert wäre, weil die Haltestellen ja von S-Bahn und Straßenbahn ganz unterschiedlich sind, nur zur Kenntnisnahme (Applaus KPÖ). Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Der Zusatzantrag der Grünen wurde mit Mehrheit abgelehnt. Berichterstatter: GR. Ing Lohr 15) A 10/8-9341/2013-3 A 10/1P-025820/2013-1 A 8-6640/2013-20 Parkkonzept – Änderungsmaßnahmen Projektgenehmigung für die Abänderung der bestehenden Parkzonen durch Evaluierungsmaßnahmen 1. Projektgenehmigung i.d. AOG 2013-15 über Investitionskosten von € 642.000,- 2. Nachtragskredite über € 247.100,- bzw. € 96.500,- in der OG 2013 bzw. 2014 GR. Ing. Lohr: Sehr geehrte Damen und Herren! Wir kommen zum Fachstück der Parkkonzeptänderungsmaßnahmen. Ich darf kurz replizieren. Mit der Projektgenehmigung Parkkonzept Änderungsmaßnahmen hat der Gemeinderat am 9. Juni 2011 Änderungen der Parkzonen beschlossen. Gemäß Punkt des damaligen Antrages wurde das GPS Grazer Parkraumservice beauftragt, eine Gesamtevaluierung aller Kurzparkzonen und Parkzonen durchzuführen und dem Gemeinderat vorzulegen. Als Ergebnis wird der nun beiliegende Evaluierungsbericht erstattet und werden von der ARGE Parkraum Änderungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese haben wir im Wesentlichen im vorigen Stück schon gehört. Auch die Projektbudgetierung, es kostet einmal die Investitionskosten von 500.300 Euro und laufende Kosten von jährlich 96.500 Euro. Was wird damit gemacht? Im Wesentlichen, auch schon erwähnt, 28 Parkscheinautomaten neu angeschafft, 88 Parkscheinautomaten umprogrammiert und weitere Anpassungen sind erforderlich. Dieses Stück wurde im Verkehrsausschuss und im Finanzausschuss mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss für Verkehr gemeinsam mit dem Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Der Bericht über die Evaluierung unter Punkt 2 wird zur Kenntnis genommen. Räumliche Änderungen werden aufgrund der Ergebnisse der Evaluierung in fünf Parkzonen vorgenommen. Kurz aufgezählt, es handelt sich um Parkzone A – Kreuzgasse, B – Hilmteich, D – die Messe, G - Eggenberg, H – Floßlend. Es gibt Änderungen der Kurzparkzonen, diese sollen zur straßenpolizeilichen Verhandlung bei der Behörde eingebracht werden. Noch ein wichtiger Punkt, die GPS wird ebenso beauftragt, eine nächste Gesamtevaluierung aller Kurzparkzonen und Parkräume so durchzuführen, dass diese im Herbst 2015 dem Gemeinderat vorgelegt werden kann. Hier eben auch die Replik auf den vorherigen Zusatzantrag, wir werden das jetzt zwei Jahre beobachten und eventuelle Anpassungen dann durchführen. Und ich bitte nun um Annahme dieses Gemeinderatsstücks (Applaus FPÖ). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verkehr und des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der Bericht über die Evaluierung unter Pkt. 2 wird zur Kenntnis genommen. 2. Folgende räumliche Änderungen werden aufgrund der Ergebnisse der Evaluierung vorgenommen: 2.1. Parkzone A – Kreuzgasse * Stichstraße bis Körblergasse 82a wird in die flächendeckende Zone aufgenommen. * Charlottendorgasse wird bis einschließlich Hausnummer 20 in die flächendeckende Zone aufgenommen. * Teilstück der Grabenstraße wird in die flächendeckende Zone aufgenommen. 2.2. Parkzone B – Hilmteich * Platz vor dem Café Rosenhain wird flächendeckende Zone. * Elisabethstraße zwischen Straßoldogasse und Rembrandtgasse, Umwandlung von DPZ in PZ. * Herdergasse und Teilstück Johann-Fux-Gasse, Umwandlung von KPZ in PZ. 2.3. Parkzone D – Messe * Bereich Hofstatt wird in die PZ aufgenommen. * Abschnittsweise wird die Rosengasse, Gluckgasse, Rudolf-Hans-Bartsch- Straße und die Waldmüllergasse in die PZ aufgenommen. * PZ in der Wittenbauerstraße wird leicht verändert. * Bereich Liebenauer Hauptstraße, Paul-Ernst-Gasse und Lorzinggasse wird in PZ aufgenommen. 2.4. Parkzone G – Eggenberg * Weißenkircher Straße wird von der Absenger Straße bis zur Herbersteinstraße in die flächendeckende Zone aufgenommen. * Herbersteinstraße wird von der Grasberger Straße bis zur Eggenberger Allee in die flächendeckende Zone aufgenommen. * Abschnittsweise wird die Grasberger Straße in die PZ aufgenommen. * Abschnittsweise wird die Seidenhofstraße, Königshoferstraße und Gaswerkstraße in die PZ aufgenommen. * Östlichster Abschnitt der Hauseggerstraße wird in die PZ aufgenommen. 2.5. Parkzone H – Floßlend * Abschnittsweise wird der Bahnhofgürtel in die PZ aufgenommen. * PZ in der Kalvarienbergstraße wird an den Umbau angepasst. 2.6. Kurzparkzonen * Die im Bericht angeführten Änderungen der Kurzparkzonen (Herdergasse, Johann-Fux-Gasse, Andritzer Reichstraße…) sollen zur straßenpolizeilichen Verhandlung bei der Behörde eingebracht werden. 3. Evaluierung 2015 Das GPS wird beauftragt, eine nächste Gesamtevaluierung aller Kurzparkzonen und Parkzonen so durchzuführen, dass diese im Herbst 2015 dem Gemeinderat vorgelegt werden kann. 4. Projektgenehmigung Die Projektgenehmigung über € 642.000,- davon 2013 € 545.400,00 2014 € 66.600,00 2015 € 30.000,00 wird erteilt. 5. Budgetanpassungen In der OG 2013 bzw. 2014 werden folgende Budgetaufstockungen genehmigt: Fipos Bezeichnung Aufstockung 2013 Aufstockung 2014 1.64900.042500 Amtsausstattung, Parkkonzept-Änderungsmaßnahmen Anordnungsbefugnis: A 10/1 247.000 1.64900.728600 Entgelte für sonstige Leistungen, Parkraumüberwachung Anordnungsbefugnis: A 10/1 75.000 1.64900.728700 Entgelte für sonstige Leistungen Anordnungsbefugnis: A 10/1 5.000 1.83910.759000 Lfd. Transferzahlungen an netto-veranschlagte Unternehmungen Anordnungsbefugnis: A 10/1 16.500 2.92000.841200 Abg. f.d. Gebr. v. öffentl. Grund i.d.Gem. Anordnungsbefugnis: A 10/1 247.100 96.500 Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Dr. Piffl-Percevic 17) A 10/6 – 018733/2013 14. Bezirk Eggenberg Neubenennung einer Parkanlage in „Gemeindepark Eggenberg“, KG Algersdorf, Grundstück 229/4 GR. Dr. Piffl-Percevic: Frau Vorsitzende, hoher Gemeinderat! Es ist mir eine besondere Freude, Ihnen ein Stück vorzutragen, dessen Inhalt Sie ja sozusagen von der Tagesordnung schon ersehen können. Es geht um die Beibehaltung einer Benennung in Graz eines sehr wichtigen Ortes, das ist der Eggenberger Gemeindepark. Da soll sich nichts ändern, außer dass es jetzt formal durch die Stadt juridisch nachgeführt wird und ich bitte Sie jetzt schon, das so mitzutragen. Der Eggenberger Gemeindepark, das soll diese Benennung keinen Auftakt zu einer separatistischen Bewegung sein, nein, wir sind ein Teil der Stadt, der gesamten Stadt Graz, wir wollen uns auch nicht mit Thal oder mit Seiersberg jetzt von Graz wegstellen, nein, wir wollen ein guter und lebenswerter Bezirk sein wie alle anderen und dazu gehört eben unser Gemeindepark. Es ist richtig die Bezeichnung, es gibt ja auch dort noch das Eggenberger Gemeindeamt, das als solches keine solche Funktion mehr hat, den unser Gemeindeamt ist ums Rathaus hier herum. Das rührt her von der Zeit, wo die Marktgemeinde Eggenberg eben noch eine eigenständige Gemeinde war und im Volksmund ist das eingebürgert und jetzt soll diese Bezeichnung 1 : 1 Eggenberger Gemeindepark so auch zu juridischen Ehren erhoben werden. Ich ersuche euch um Annahme (Applaus ÖVP). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Stadt- und Grünraumplanung den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen: 1.) Der von der Karl-Morre-Straße, Grasbergerstraße, Gaswerkstraße, Eckertstraße umgebene Parkanlage wird in Gemeindepark Eggenberg benannt. 2.) Die Beschaffung und Anbringung der Benennungstafeln erfolgt durch die Holding Graz Services-Spartenbereich Stadtraum. Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Hohensinner NT 19) Präs. 028955/2013/0001 Eigenbetrieb Wohnen Grundsatzbeschluss GR. Hohensinner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin! Dieses Stück ist ein sehr schönes Stück, weil wir so den Reformknoten in diesem Amt lösen, und zwar beschließen wir hiermit, dass die Bereiche des Wohnungsamtes, die privatwirtschaftlich tätig sind, in Zukunft in Form einer wirtschaftlichen Unternehmung gemäß § 85 der Landeshauptstadt Graz geführt werden. Der Betrieb soll möglichst mit 1.1.2014, spätestens jedoch mit 1.1.2015 aufgenommen werden und das Präsidialamt wird aufgefordert, alle Maßnahmen hier jetzt in Gang zu setzen. Ich bitte um Annahme. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verfassung, Organisation, Gender Mainstreaming, Katastrophenschutz und Feuerwehr, internationale Beziehungen und Menschenrechte den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Die Präsidialabteilung wird beauftragt, unter Mitwirkung des Amtes für Wohnungsangelegenheiten, die Einrichtung des Eigenbetriebes Wohnen vorzubereiten und dem Gemeinderat so rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen, dass der Betrieb möglichst mit 1.1.2014, spätestens jedoch mit 1.1.2015 aufgenommen werden kann. GR. Eber: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Wohnungsamt handelt es sich ja, ich möchte fast sagen, bekanntermaßen um ein sehr vorbildlich geführtes Amt. Das Wohnungsamt hat auch im Zuge der Magistratsreform, wo es ja auch eine Art Vorreiterrolle gespielt hat, immer nur das allerbeste Zeugnis erhalten, sowohl was die Führung anbelangt als auch was die Budgetpolitik, die Budgetplanung und Abwicklung anbelangt und natürlich ist es auch gerade für die Mieterinnen und Mieter immer da gewesen und macht auch für diese sehr große Personengruppe eine ausgezeichnete Arbeit. Ansprechen möchte ich vielleicht an dieser Stelle die Vergaberichtlinien, die ja auch von externer Seite sozusagen unter professioneller Beteiligung entstanden sind. Es ist auch heute noch so, dass immer wieder Städte anfragen nach diesen Richtlinien und sich das durchaus auch als Beispiel nehmen. Gleichzeitig ist es auch so, dass die Vergaberichtlinien ja nicht einmal eingeführt worden sind und dann starr fortgesetzt worden sind, sondern es hat immer wieder Anpassungen gegeben, ich glaube, zuletzt im März oder April des vorigen Jahres. Die Leistungen des Wohnungsamtes sind einigen von uns, einigen von euch ja auch bekannt, es gibt erstens, und das ist natürlich auch der Hauptauftrag, es gibt leistbare Mieten für sehr viele Grazerinnen und Grazer, es gibt den Kautionsfonds, der jetzt neu oder relativ neu eingeführt worden ist, es hat gegeben die Aktion unter dem Motto, möchte ich jetzt sagen, „Ein Bad für jede Gemeindewohnung“, wo es gelungen ist, in sehr vielen, in hunderten Wohnungen Nasszellen einzubauen und so der Substandard aufgehoben werden konnte und es gibt das Mietzuzahlungsmodell, das bedeutet, dass von den Gemeindemieterinnen und -mietern niemand mehr als ein Drittel seines Einkommens für die Miete aufwenden muss. Darüber hinaus gibt es natürlich noch zahlreiche Leistungen und Stellen, die im Bereich des Wohnungsamtes angesiedelt sind, die eben auch eine sehr gute und professionelle Arbeit machen. Nun stellt sich die Frage, wenn man diese, ich möchte fast sagen, diese Erfolgsgeschichte sich anschaut, warum ist es dann überhaupt notwendig, einen Eigenbetrieb daraus zu machen, und tatsächlich ist es ja so, dass das immer wieder einmal in Diskussion gestanden ist und für uns haben sich vor allem zwei Fragen aufgetan: Nämlich erstens, was sagt die Personalvertretung dazu, was bedeutet das für die Beschäftigen im Wohnungsamt und da hat es jetzt am Dienstag ein Gespräch gegeben zwischen der Personalvertretung und der zuständigen Stadträtin Elke Kahr, die heute ja krankheitsbedingt verhindert ist, wo auch die Personalvertretung zum Schluss gekommen ist, es gibt durch die Überführung in einen Eigenbetrieb keine Nachteile für die Beschäftigen in diesem Amt und es werden da keine Nachteile zu erwarten sein, weshalb auch die Personalvertretung dieser Umwandlung sozusagen zustimmen kann. Die zweite Frage, die sich uns stellt, ist natürlich dann auch die Frage, was bedeutet das für die Mieterinnen und Mieter und da können wir natürlich auch guten Gewissens sagen, wir werden natürlich auch weiterhin dafür eintreten, dass es für die Mieter und Mieterinnen zu keinen Nachteilen kommen wird. Es gibt einen Punkt natürlich, der für uns wichtig ist, es kann durch die Umwandlung hin zu einem Eigenbetrieb tatsächlich sein, dass bestimmte Verfahrensabläufe schneller abgewickelt werden können und es bedeutet auch, dass durch die andere Art der Budgetabwicklung es da durchaus zu Beschleunigungen kommen kann, dass es durchaus auch Vereinfachungen geben könnte. Was jedenfalls auch ein Punkt ist, auf den ich ausdrücklich darauf hinweisen möchte beziehungsweise sogar davor warnen möchte, es wird nicht so sein, dass durch die Änderung der Rechtsform beziehungsweise der Organisations- und Strukturform des Wohnungsamtes, dass es dadurch auch nur eine einzige Gemeindewohnung mehr geben wird. Denn dazu sind ganz andere Voraussetzungen nötig. Ich glaube, den meisten ist es auch bekannt, es braucht die entsprechende Grundstücksvorsorge und es braucht im Einvernahme mit dem Land Steiermark natürlich auch die Zurverfügungstellung von den nötigen Fördermitteln. In diesem Sinne freuen wir uns natürlich dann auch über jede Unterstützung, die wir in diesen Fragen bekommen, also einerseits, was die Grundstücke anbelangt, andererseits, was die Fördermittel des Landes anbelangt und aus den genannten Gründen werden wir diesem Stück auch die Zustimmung geben. Dankesehr (Applaus KPÖ). GR.in Schartel: Wir begrüßen natürlich auch sehr, dass es dieses Stück jetzt endlich auf der Tagesordnung gibt, weil der politische Prozess über diese Entscheidung ja schon länger gewachsen ist und weil der Herr Gemeinderat Eber als Eingangsstatement also die Mitarbeiter des Wohnungsamtes hervorgehoben hat, und natürlich ist es kein Misstrauen, warum wir diese Umwandlung vor allem gegenüber den Mitarbeitern und den ganzen Vorläufen im Wohnungsamt, wir sind einfach überzeugt, dass aufgrund der neuen Herausforderung die Stadt Graz wächst und das hat der Herr Bürgermeister gestern auch wieder erwähnt, einfach auch neue Wege gehen muss und man sieht ja am schönen Beispiel der Geriatrischen Gesundheitszentren, dass dies durchaus auch in einem Bereich, der sensibel ist, der mit sozialer Verantwortung zu tun hat, sehr positive Effekte mit sich bringt, die Geriatrischen Gesundheitszentren werden ausgezeichnet, sie sind Beispiele für ganz Österreich und deswegen sind wir auch davon überzeugt, dass in diesem Sinne sogar auch für die neuen Mitbewohner eher sich da vor allem der private Wohnungsmarkt meiner Meinung nach durch diese Schaffung wahrscheinlich besser regulieren lässt als im jetzigen und deshalb werden wir diesem Stück zustimmen (Applaus FPÖ). GR. Hohensinner: Ich werde mich an dieser Stelle namens unserer Fraktion beim Amtsleiter Norbert Wisiak bedanken. Die Daten des Wohnungsamtes hat ja der Herr Ebener bereits zusammengefasst, das lässt sich wirklich sehen, leistbare Mieten, Mietzinszuzahlungen, Kautionsfonds, ein Bad für jede Gemeindewohnung, genau diese Maßnahmen hat ja schon Stadtrat Stoiser seinerzeit eingeleitet, die Gerda Gesek ist Zeitzeugin, und ich möchte an dieser Stelle wirklich einmal dem Amt einen Applaus geben, es ist einfach fabelhaft, was das Wohnungsamt hier zusammengebracht hat und das ist genau der Ansatz, die KPÖ bezieht sich da auf die Leistungen des Wohnungsamtes, es ist wirklich hier fabelhaft verwaltet worden. Aber dem Satz in Ihrer Presseaussendung, die Elke Kahr schreibt nämlich, was nicht kaputt ist, soll man nicht reparieren, möchte ich entgegenhalten, nur eine ständige Weiterentwicklung bringt uns weiter. In diesem Sinne ist es, glaube ich, ganz gut, dass man hier die Überführung in einen Eigenbetrieb machen und zum anderen auch, weil du das angesprochen hast, die Vergabekriterien, was wir im letzten Gemeinderat beschlossen haben, ist es wichtig, dass man hier eine umfassende Neuausrichtung machen, das ist schon zitzerlweise aufbereitet worden, aber ich glaube, das ist auch ganz wichtig und ich freue mich sehr, dass es hier wirklich eine einheitliche Vorgehensweise gibt und bitte um breite Zustimmung (Applaus ÖVP). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Berichterstatter: GR. Hötzl NT 20) A 8-033875/2007/0108 Sportstätten Weinzödl 1 Betriebs GmbH – Fußballtrainingszentrum Graz-Nord; Grundsatzbeschluss GR. Hötzl: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Frau Vorsitzende! GAK-Trainingszentrum mehr oder weniger. Die Stadt Graz, es ist den meisten bekannt aus den Medien, worum es im Großen und Ganzen geht, die Stadt Graz ist bekanntlich aufgrund von Bestandsverträgen aus dem Jahr 2003 Bestandnehmerin der gegenständlichen im Eigentum der Holding Graz und der Steweag-Steg stehenden Flächen, auf welchen sich das Fußballtrainingszentrum Graz-Nord Weinzödl befindet. Mit Unterbestandvertrag aus dem Jahr 2008 hat die Stadt Graz der Sportstätten Weinzödl 1 Betriebs GmbH diese Bestandflächen in Unterbestand gegeben. Die Sportstätten Weinzödl 1 Betriebs GmbH hat ihrerseits das auf der vertragsgegenständlichen Liegenschaft errichtete Superädifikat, das Fußballtrainingszentrum Graz Nord, aus der Konkursmasse der GAK Stadion Betriebs GmbH erworben. Mit Beschluss des Landesgerichtes vom 19.10.2012 wurde bekanntlich über das Vermögen des GAK Insolvenz eröffnet. Der Unternehmensbetrieb wurde in weiterer Folge auch geschlossen. Die Sportstätten Weinzödl 1 Betriebs GmbH sucht nun eine vertragskonforme Lösung für den weiteren Betrieb, die GAK-Nachfolgevereine können allerdings die bisherigen Mieten nicht bezahlen, nicht bedienen und hat die Stadt Graz alternativ das Superädifikat und die vorzeitige Auflösung des oben erwähnten Unterbestandvertrages gegen eine Ablöse von 1.450.000 Euro angeboten. Die Stadt Graz könnte damit Grazer Ballsportvereinen, sogenannten Randsportarten, dem Grazer Jugend- und Schulsport sowie Grazer Hobbymannschaften eine Spielstätte zugänglich machen, die aufgrund ihrer Größe und modernen und umfangreichen Ausstattung zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten im Bereich Freizeit und Sport bietet. Über einen Sport- und Freizeitpark Nord könnte unter Einbindung der zahlreichen Sportmöglichkeiten, Reiten, Golf, Klettern, Laufen, Wassersport usw., eine Weiterentwicklung des Areals und Objekts als einzige Sport- und Freizeiteinrichtung verfolgt wären. Es gibt jetzt verschiedene Grundvoraussetzungen, die damit verbunden werden mit der Übernahme, kurzer Auszug; das Sportzentrum Graz-Nord soll in die Verfügungsgewalt durch das Haus Graz übernommen werden, Stadt Graz Liebenau Vermögens- und Verwaltungs GmbH übernimmt die Verwaltung und die Administration. Eine gänzliche oder teilweise Übertragung der Administration und der Veraltung an einen privaten Verein oder Gesellschaft bedarf eines Gemeinderatsbeschlusses. Vorrangig zugängig gemacht werden sollen die Sportstätten Vereinen mit Sitz in Graz in Form von Jahresmietverträgen und dem Grazer Jugend- und Schulsport zur Verfügung stehen. Stundenweise auch für Grazer Hobbymannschaften usw. Also es soll wirklich der Öffentlichkeit und vor allem Grazer Vereinen zur Verfügung stehen. Bei der Vergabe der Jahresmietverträge ist darauf zu achten, dass auch Randsportarten zum Zug kommen. In einem noch zu definierenden Ausmaß an zeitlicher Reservierung für diese Randsportarten usw. Es geht jetzt, ich verlese jetzt gleich den Antragstext, weil der auch viel aussagt. Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Stadt Graz ermächtigt die Stadion Graz-Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungs GmbH zum Erwerb des Superädifikats Fußballtrainingszentrum Graz-Nord, Weinzödl, um maximal 1.450.000 Euro, wobei maximal eine Million Euro bis Ende des Jahres 2017 Cash-wirksam sein darf. Wenn der Erwerb zustande kommt, beauftragt die Stadt Graz die Stadion Graz-Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungs GmbH mit einer Aktualisierung des gesamten Business-Plans im Einvernehmen mit der Finanzdirektion bis Jahresende 2013, welcher dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Für den Fall des Erwerbes beauftragt die Stadt Graz wiederum die Stadion Graz-Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungs GmbH bei der Führung des Fußballtrainingszentrums Graz-Nord, des Ballsportzentrums Graz-Nord, die im Motivenbericht genannten Grundbedingungen als Voraussetzung für eine derart vielfältige Nutzungsmöglichkeit des Fußballtrainingszentrums Graz-Nord, Punkte 1 bis 9, umzusetzen. Ich bitte um Annahme (Applaus FPÖ). Der Berichterstatter stellt namens des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: * Die Stadt Graz ermächtigt die Stadion Graz-Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungs GmbH (Geschäftsführung MCG Graz e. gen.) zum Erwerb des Superädifikats Fußballtrainingszentrum Graz-Nord, Weinzödl, um maximal € 1.450.00,00, wobei maximal 1 Million Euro bis Ende des Jahres 2017 Cash-wirksam sein darf. * Wenn der Erwerb zustande kommt, beauftragt die Stadt Graz die Stadion Graz-Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungs GmbH (Geschäftsführung MCG Graz e. gen.) mit einer Aktualisierung des gesamten Business-Plans im Einvernehmen mit der Finanzdirektion bis Jahresende 2013, welcher dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen ist. * Für den Fall des Erwerbs beauftragt die Stadt Graz die Stadion Graz-Liebenau Vermögensverwertungs- und Verwaltungs GmbH (Geschäftsführung MCG Graz e. gen.) bei der Führung des Fußballtrainingszentrums Graz-Nord/des Ballsportzentrums Graz-Nord, die im Motivenbericht genannten Grundbedingungen/Voraussetzungen für eine derart vielfältige Nutzungsmöglichkeit des Fußballtrainingszentrums Graz-Nord (Punkte 1 bis 9) umzusetzen. GR. Pacanda: Es ist ja nicht wirklich auweh, wenn ich rausgehe, bitte. Aus unserer Sicht muss ich sagen, dieser Platz oder dieser Raum hat ja, glaube ich, eine relativ große Vergangenheit, über die ich heute auch schon im Ausschuss recht viel gelernt habe. Ich glaube, das Wichtige ist, dass man da in die Zukunft schauen und voraus geht deswegen… also aus unserer Sicht ist es extrem positiv zu beurteilen, wenn es ins Eigentum der Stadt Graz zurückkommt und wirklich von der Stadt Graz verwaltet wird, weil somit der Spielbetrieb garantiert werden kann. Einerseits für diverseste verschiedene Vereine, Randsportarten. Ich möchte auch gerne das American Football wieder einmal hervorheben und was eben auch ganz wichtig ist, dass eben die Fußballvereine, eben GAK Juniors und GAC, eben auch Spielmöglichkeiten dort vor Ort bekommen. Also dass auf jeden Fall die Spielmöglichkeiten dort errichtet werden und das ist einfach ein wichtiger Punkt, wir sehen den Antrag positiv und werden ihn dementsprechend unterstützen. Dankeschön. GR. Dr. Wohlfahrt: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zweifelsohne ist es wichtig, dass dieses Fußballzentrum wieder von der Stadt übernommen wird, dass es von der Grazer Jugend und Hobbymannschaften bespielt werden kann und halt wieder sinngemäß verwendet wird. Daran besteht kein Zweifel. Aber es stellt sich natürlich die Frage, zu welchem Preis? Zwischenruf GR. Martiner: Sonnenfelsplatz. GR. Dr. Wohlfahrt: Ja zum Beispiel Sonnenfelsplatz. Auch hier stellt sich die Frage, hier im konkreten Fall wurde der Unterbestandsvertrag 2008 abgeschlossen, da ist dann noch eine kleine Klausel herausgekommen, weil da wäre einmal gedacht gewesen, dass das für Grazer Fußballvereine der obersten drei Spielligen gedacht ist, diese Klausel ist rausgefallen, aber sei es drum. Jetzt müssen wir schauen, wie wir da wieder zu diesem Fußballzentrum kommen. Momentan wird es eindeutig nicht vertragskonform benutzt, weil das müsste ja von Grazer Fußballvereinen bespielt werden, das ist ja weiterhin drinnen. Für dieses Objekt, was die Stadt Graz eigentlich schon mehrmals bezahlt hat und das Land schon bezahlt hat, jetzt den privaten Investoren 1,45 Millionen zu zahlen, ist unseres Erachtens überhöht. Ist natürlich eine politische Einschätzung, wir haben das auch diskutiert im Ausschuss, es gibt hier keinen Richtwert in dem Sinn, aber 1,45 Millionen für ein Fußballzentrum, was schon einmal gefördert wurde, was die Investoren um eine Million gekauft haben vor fünf Jahren, was inzwischen mehr oder weniger nicht besonders gepflegt wurde, wir rechnen mit Instandhaltungskosten von 200.000 Euro zusätzlich zu dem übernehmenden Preis, scheint doch etwas überzogen zu sein, eigentlich sehr deutlich überzogen. Also in diesem Sinne werden wir einen Abänderungsantrag stellen, dass natürlich dieses Fußballzentrum übernommen werden soll, aber zu einem Maximalpreis von einer Million. Jetzt kann natürlich eingewendet werden, der Investor wird nicht verkaufen, dann müsste man sich aber schon die Frage stellen, was er dann damit tut, weil das hat einen Ertragswert von zirka null, es kann anders nicht verwendet werden, es ist vertraglich abgesichert, dass dort Grazer Fußballvereine spielen müssen, also das ist schon eine Frage, ob man unter dieser Rechtssituation wirklich 1,45 Millionen zahlen muss. Wir wissen, wie knapp das Geld ist, wir sparen oft bei ganz anderen Beträgen sehr und wir Grünen sind der Ansicht, dass die Idee gut ist, aber man müsste beim Preis maximal eine Million und dann könnten wir dem Ganzen zustimmen. In diesem Sinne stelle ich folgenden Abänderungsantrag: „Die Stadt Graz ermächtigt die Stadion Graz-Liebenau GmbH zum Erwerb des Superädifikats um maximal eine Million. Die Einsparung von 450.000 Euro wird durch die Stadt Graz für die Jahre 2013 bis 2017 Sportvereinen, insbesondere im Bereich Jugend- und Schulsport, als Mietunterstützung für die Einmietung im Trainingszentrum Weinzödl zur Verfügung gestellt.“ Warum, wenn wir es um 1,45 Millionen kaufen, dann ist auch die Gefahr groß, dass die Sportvereine dafür sehr hohe Mieten zahlen müssen, die sie sich kaum leisten können. Sinnvoller ist, wir kaufen es etwas billiger, nehmen diese eingesparte Geld gleich für die Mietunterstützung und sorgen dafür, dass es bespielt wird. Ich glaube, hier kann man etwas härter verhandeln mit diesen Investoren, die eigentlich sich hier ihren Verlust, den sie beim GAK gemacht haben, von der Stadt ablösen lassen wollen. Wir haben dem GAK ein paar Mal sehr viel bezahlt und ich glaube, hier noch einmal nachzuschießen, dass die Investoren ihre Kosten zurückerstattet bekommen, die sie beim GAK damals ausgelöst haben, das ist nicht zielführend. In diesem Sinne der Abänderungsantrag (Applaus Grüne). GR. Mag. Sippel: Frau Vizebürgermeister, geschätzte Kollegen! Politik ist auf der einen Seite Gestalten mit beschränkten Mitteln, auf der anderen Seite natürlich auch das Ergreifen von Möglichkeiten für die Allgemeinheit, und genau um das geht es hier bei diesem Trainingszentrum in Weinzödl. Das ist zu begrüßen, dass wir hier das Ganze übernehmen, das Superädifikat übernehmen, diesen Unterbestandvertag auflösen, um hier eben der Grazer Jugend, den GAK Juniors, aber auch anderen Vereinen, der Breitensport Baseball ist hier genannt worden, aber auch für American Football hier Flächen zur Verfügung zu stellen, wo diese Flächen und diese Sportinfrastruktur in dieser Stadt sowieso rar sind und es nur zu begrüßen ist, dass es hier eben weitere Sportinfrastruktur in dieser Form gibt. Was ich nicht machen würde, Herr Kollege Wohlfahrt, ist zu spekulieren, darauf zu spekulieren, dass man hier vielleicht, wenn der Vertrag auslauft im Jahr 2023, das vielleicht umsonst bekommt oder jetzt hergeht und weitere Verhandlungen führt und das Ganze versucht, billiger zu bekommen, weil das wird es nicht spielen (Applaus FPÖ), also das ist ganz klar. Nebel und die Weinzödl GmbH handeln hier vertragskonform, das ist auch von den Experten entsprechend bereits mitgeteilt worden, also das heißt, wir bekommen dieses Trainingszentrum nur, wenn wir diese 1.45 Millionen auch in die Hand nehmen. Ich glaube, das ist etwas, was vertretbar ist, nämlich dann, wenn es darum geht, der Grazer Jugend in dieser Stadt und vielen anderen Vereinen, auch dem Breitensport Flächen zur Verfügung zu stellen, dann ist das etwas, was vertretbar ist, dazu bekennen wir uns auch, und hier herzugehen und das Ganze mit einer Verzögerungstaktik auch hinauszuschieben und das auf dem Rücken von sportbegeisterten Jugendlichen und anderen Sportbegeisterten, also das halte ich für nicht sinnvoll und deswegen bitte ich wirklich, das jetzt entsprechend durchzuziehen dieses Stück und schnellstmöglich auch der Stadionverwaltung das zu übergeben, dass dort auch demnächst wieder, weil das ist jetzt momentan nicht der Fall, die Jugendmannschaften spielen können. Weil momentan können sie sich das nämlich nicht leisten, also das ist ja auch ein Punkt, wo es wirklich geht, schnell zu handeln. Danke (Applaus FPÖ). StR. Eisel-Eiselsberg: Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber vor allem, lieber Kollege Wohlfahrt. Ein Preis wird immer so gestaltet, wenn sich Verkäufer und Käufer einigen können und ich würde jetzt sehr gerne, ohne mit irgendjemandem das abgesprochen zu haben, einen weiteren Abänderungsantrag stellen, dass wir nämlich um einen Euro das Ganze übernehmen und um 1.499.999 Euro dem Jugendsport zur Verfügung stellen. Das wäre nämlich exakt das halbe Sportbudget, das ich zusätzlich bekommen würde. So spielt es sich aber nicht, auch nicht, wenn man es sich politisch wünscht. Was ich mir seit vielen Jahren gewünscht habe, nachdem die sportliche Entwicklung jenes Fußballvereines, für den das Trainingszentrum einmal gebaut wurde, halt leider eine schlechte war und auch die wirtschaftliche damit einherging, dass wir dieses Sportareal, das ja wirklich ein Herzeigesportareal, ist in unserer Stadt intensiv und besser nutzen können und vor allem auch zugänglich machen können für andere Grazer Vereine. Ich denke, wenn heute, und es zeichnet sich ja ab, der Gemeinderat mit sehr großer Mehrheit diesem Stück zustimmen wird, dass wir für die Sportstadt Graz einen sehr, sehr großen Wurf zusammenbringen, damit uns vieles gelingt, weil da geht es jetzt nicht nur um GAC, oder wie auch immer dieser Nachfolgeverein heißen mag, da geht es nicht nur um die Juniors, beide sind mir sehr, sehr wichtig. Wir können diese Sportanlage endlich öffnen, wir können dort andere Sportarten beheimaten, wir haben uns das schon ziemlich genau angeschaut, wie es ausschaut jetzt rein von den Flächenangeboten, Rugby, Football, Flagfootball, Baseball, Cricket, ein sehr aufstrebender Sport in Graz, auch wenn noch nicht sehr eingeführt. Das sind alles Dinge, die dort Platz haben werden und wir alle gemeinsam hier werden dann auch trachten, dass das auch machbar ist, sowohl dass wir die baulichen Voraussetzungen schaffen oder auch, dass es leistbar bleibt und genau das ist ja auch eine Intention dieses Antrages und auch diese ergänzenden Bemerkungen dazu, dass wir eben gemeinsam dazu aufgefordert sind, hier einen Weg zu finden, um das Sportareal auch wirtschaftlich in eine gute Zukunft zu führen, aber auch in einer Preisgestaltung, wo einfach die Vereine sagen können, das passt für uns. Wir werden uns einigen müssen mit der Betreibergesellschaft, verrechnet die Gesellschaft kostendeckende, annähernd kostendeckende Beiträge und das Sportressort unterstützt halt entsprechend oder wir gestehen als Gemeinderat der Stadt Graz eben der Gesellschaft zu, dass sie da und dort halt nicht mit einer schwarzen Null bilanzieren kann, dass das nicht geht, das wissen wir wohl alle, würde ich auch meinen, dass es legitim ist, wenn wir eine Sportanlage der Bevölkerung und den Vereinen der Stadt Graz zur Verfügung stellen, dass man dort ja nichts verdienen werden können, wie auch in anderen Bereichen, wir es als politischen Auftrag sehen, Akzente zu setzen und Möglichkeiten zu eröffnen. Ich freue mich und ich danke Ihnen allen recht herzlich, wenn wir heute das beschließen können. Auch den KollegInnen der Stadtregierung, dass wir das ausverhandeln und fixieren konnten, ich glaube und ich stehe dazu, dass das ein Meilenstein für den Grazer Sport ist. Danke (Applaus ÖVP). StR. Dipl.-Ing. Dr. Rüsch: Hoher Gemeinderat! Ich möchte gerne zum Kaufpreis und zu den genannten Summen, die genannt worden sind, noch einiges dazusagen. Und zwar haben wir auch im Ausschuss heute sehr, sehr lange diskutiert und es ist unter anderem die Frage gekommen, wie viel haben wir denn schon bezahlt für dieses GAK-Trainingszentrum? Und ich habe geantwortet dort, dass man sehr streng trennen muss zwischen dem, was wir im Laufe der mehreren Konkurse für den GAK bezahlt haben oder jedenfalls auf einen verzichtet haben, das ist durchaus eine ganze Menge, das ist aber sehr, sehr streng zu trennen von dem, was wir für das GAK-Trainingszentrum bezahlt haben. Das GAK-Trainingszentrum hat zirka sieben Millionen Euro gekostet, und wenn wir jetzt 1,45 Millionen Euro bezahlen, dann haben wir das Trainingszentrum insgesamt mit allen Zeitabläufen zirka die Hälfte erworben, das ist halt so durchaus auch eine wirtschaftlich darstellbare Summe. Der Gerhard Wohlfahrt hat Recht, der Ertragswert ist natürlich null, weil so ein Trainingszentrum die Stadt jedenfalls nicht kostendeckend führen kann, aber wenn man von diesem Substanzwert ausgeht, dann ist das durchaus eine Summe, die sich insgesamt darstellen lässt. Das ist die eine Geschichte, die zweite Geschichte ist, es soll hier bitte niemand die Vorstellung haben, dass mit den Eigentümern nicht sehr, sehr lange, sehr, sehr intensiv und sehr, sehr hart verhandelt worden ist. Wir sind einige Male am Verhandlungstisch gesessen, ich erinnere mich etwa vor wenigen, das ist noch gar nicht so lange her, das sind wenige Wochen, wo wir von Seiten der Stadt gesagt haben, liebe Herr Dr. Nebel, eine Million und das ist es, und wir sind durchaus im Guten und ohne uns böse zu sein, vom Verhandlungstisch aufgestanden und es hat eben keine Einigung gegeben. Natürlich muss man sich immer um den Preis kümmern, aber ich denke, das ist sehr ausführlich gemacht worden von Seiten der Stadt und aus unserer Sicht ist das tatsächlich das absolute Minimum und ich wollte noch dazusagen, wir haben ja auch noch im Beschluss drinnen, dass wir in dieser Periode von 2013 bis 2017 maximal eine Million cash-wirksam ausgeben, das heißt, die 450.000 Euro werden entweder später oder sonst irgendwie bezahlt und das ist auch ein Hinweis, lieber Gerhard Wohlfahrt, auf deinen Vorschlag, dein Vorschlag kostet die Stadt mehr, denn das kostet die Stadt die eine Million plus die 450.000 Euro jetzt in dieser Periode. Wenn wir das Ballsportzentrum erwerben, kostet uns das in dieser Periode eine Million Euro. Wir haben deshalb so strikt auf diese Million geschaut, weil sie erstens zwischen den Parteien verhandelt war, dass die außerordentliche Gebarung, damit der Hundertmillionen-Topf nicht stärker belastet werden soll in dieser Periode, dass eben die Belastung maximal insgesamt eine Million ist. Das heißt, neben den großen Vorteilen, die der Kollege Eisel-Eiselsberg ausgeführt hat, hier wirklich ein Ballsportzentrum in Zukunft für die Stadt zu bekommen, ist es durchaus wirtschaftlich darstellbar. Vor allem, wenn man an die Alternative denkt und wenn man die vielen, vielen Organisationsformen des GAK und des Fußballvereines von den GAK-Juniors usw. denkt, wenn man das miterlebt hat und sich dann vorstellt, dass dieses Konglomerat an unterschiedlichen Abteilungen von einem Verein das Ballsportzentrum führen soll, dann wird einfach klar, dass das nichts werden kann. Also die Gefahr, wenn die Stadt hier nicht zuschlägt, das wunderschöne Ballsportzentrum tatsächlich verfällt, ist gegeben, das ist eine ganz reale Gefahr, die man abwenden sollte und aus diesem Grunde denke ich auch, dass es jetzt ein guter Zeitpunkt ist und dass dann eben auch zumindest einige der Interessenten die GAK-Juniors und ich glaube, der GAC ab August dann wieder dort auch spielen können, damit das Ballsportzentrum für die Sportzukunft in Graz wirklich einen guten Dienst leistet (Applaus ÖVP). GR. Dr. Wohlfahrt: Lieber Gerhard Rüsch! Du hast schon Recht, es geht darum, wie man verhandelt, aber man muss es sich anschauen, wenn wir vor fünf Jahren besser verhandelt hätten und härter verhandelt hätte, dann hätten wir jetzt diesen Vertrag nicht. Also es heißt, es ist schon die Frage, wie schafft man das, dass das öffentlich geförderte Fußballzentrum, weil das wurde mit öffentlichen Mitteln geschaffen, der Grazer Jugend zur Verfügung steht. Und jetzt müssen wir das einlösen oder wir wollen es einlösen, 1,45 Millionen, das ist eben die Frage, ob das ein gerechtfertigter Preis ist, ob das notwendig ist vor der Vertragssituation, die wir haben und unter Anbetracht, dass wir damals eine Millionen dafür bezahlt haben, für einen Vertrag, der noch zehn Jahre lauft. Also es ist schon die Frage, wie man hier verhandelt und ich glaube, dass der ganze Abschluss halt zu investorenfreundlich ist, um das geht es, es geht nicht darum, ob wir das Zentrum erwerben sollen oder nicht, aber das müsste an sich zum günstigeren Preis gehen und ich glaube, wir haben hier nicht immer das goldene Händchen gehabt beim Verhandeln. Nachher ist man immer klüger, ich weiß schon, aber wenn man sich die ganze Geschichte anschaut, dieser Konkurs, bei dem wir immer wieder auf etwas verzichtet haben, kommt mir das jetzt zum Schluss als eine zu hohe Abschlagszahlung vor, aber ich bin der Ansicht, das müsste eigentlich günstiger zu haben sein und man hat hier nicht das ausverhandelt, was man ausverhandeln könnte und das Geld fehlt uns nachher in der Fußballförderung oder bei der Sportförderung. Es ist ja nicht so, dass das Geld unbeschränkt vorhanden ist, sondern wir brauchen an sich das Geld woanders, deswegen hier der große Wunsch nach einer Einsparung und nach einer härteren Verhandlung (Applaus Grüne). Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Punkt, wenn das nicht der Fall ist, dann möchte ich für meine Fraktion hier doch einiges noch zu diesem Stück anmerken. Die SPÖ war schon im Jahr 2008 dagegen, diesen Unterbestandvertrag zu machen und wollte schon 2008 das Trainingszentrum in städtischer Hand haben, Schwarz/Grün hat damals anders entschieden, Herr Kollege Wohlfahrt. Jetzt gibt es die Chance, dieses Trainingszentrum wieder in die Stadt, in städtische Führung zurückzubekommen, wir stehen dem auch positiv gegenüber, wir stimmen dem auch zu. Wir wollten allerdings neun Punkte erfüllt haben und haben diese neun Punkte jetzt auch in dieses Gemeinderatsstück eingebracht und diese neun Punkte halten wir für wirklich essentiell. Es geht darum, dass dieses Sportzentrum nicht einigen wenigen Vereinen zur Verfügung steht, sondern allen Vereinen, die Interesse haben, zu gleichen Bedingungen zur Verfügung steht. Es geht auch darum, den Schulsport dort zu ermöglichen, Hobbyvereine dort zu ermöglichen und vor allem, was uns ganz wichtig war, auch eine Transparenz zu schaffen, indem das Sportamt natürlich involviert bleibt und auch der Sportausschuss in regelmäßigen Abständen über die Jahresmietverträge, über die Mietkonditionen informiert wird und hier auch mitentscheiden kann. Ich freue mich, dass wir jetzt wirklich diesem Stück unsere Zustimmung geben können und dass wir mit diesem Beschluss heute den Grazerinnen und Grazern und wirklich möglichst vielen Grazerinnen und Grazern dieses Sportzentrum zurückgeben können (Applaus SPÖ). StR.in Rücker: Wenn ich mich richtig erinnere, dann war das damals eine Beschlussfassung am Ende von sehr schwierigen Verhandlungen, die von Schwarz/Blau getragen wurde, denn genau damals war die Diskussion ebenso eine intensive wegen des Preises, also es ist nicht von Schwarz/Grün entschieden worden, sondern damals war es eine Mehrheitsentscheidung zwischen FPÖ und ÖVP, hat mir jetzt gerade auch der Herr Stadtrat wieder bestätigt, dass das auch in seiner Erinnerung so war, vielleicht muss man das nachlesen, aber nur, dass das noch einmal geklärt wird. Ich kann mich an die Diskussionen zumindest sehr intensiv erinnern. Der Abänderungsantrag der Grünen wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Stadtrat Dipl-.Ing. Dr. Rüsch übernimmt um 14.50 Uhr den Vorsitz. Berichterstatter: GR. Ing Lohr NT 27) A 10/8-9341/2013-6 Holding Graz Linien, Adaptierung der Sicherheitsräume entlang der Straßenbahnlinie 7, Aufstockung des Verkehrsfinanzierungsvertrages HGL über € 87.600,- GR. Ing. Lohr: Hoher Gemeinderat, sehr geehrte Damen und Herren! Auch kein neues Thema, es geht um die Adaptierung der Sicherheitsräume, diesmal trifft es die Linie 7. In anderen Bereichen wurde das ja schon durchgeführt. Nun soll im Herbst 2013 die Linie 7 im Abschnitt Wetzelsdorf – Jakominiplatz – St. Leonhard folgen. Dazu muss man sagen, es wird notwendig sein, 53 Stellplätze aufzulösen. Allerdings zuerst haben gedroht, 103 Stellplätze aufzulösen, also das ist wirklich durch das zuständige Amt bestmöglich verhandelt worden, optimiert. Damit werden nur mehr 53 Stellplätze verloren gehen, natürlich jeder Stellplatzverlust tut uns weh. Allerdings man muss eben wissen, wenn neue Straßenbahnzüge auf einem Abschnitt fahren, muss die Strecke adaptiert werden, das ist bei der Variobahn der Fall, wäre aber auch bei jeder anderen neuen Type, die eingesetzt werden würde, das Gleiche sein. Es wurde im Ausschuss vorberaten, im Verkehrsausschuss wurde es mehrheitlich angenommen, im Finanzausschuss einstimmig. Der Ausschuss für Verkehr gemeinsam mit dem Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschuss stellt daher den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: Der gegenständliche Informationsbericht wird zur Kenntnis genommen. Die Bedeckung der Baukosten der Stadt Graz beträgt in Summe 87.600 Euro und erfolgt auf den Deckungsringen 10803, 10810. Der Verkehrsfinanzierungsvertrag wird in seinem Leistungsangebot um die Aufwendungen für die oben genannten Maßnahmen erweitert. Dafür wird der Holding Graz ein Zuschuss in Höhe von 87.600 Euro bis Ende des Jahres gewährt. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird mit den oben genannten Maßnahmen beauftragt, und mit der baulichen und organisatorischen Umsetzung der Maßnahmen wird die Holding Graz beauftragt. Ich bitte um Annahme (Applaus FPÖ). Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verkehr und des Personal-, Finanz-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses gemäß § 45 Abs. 2 Z 5 und 10 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl.Nr. 130/1967 idF LGBl.Nr. 8/2012 den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Der gegenständliche Informationsbericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Bedeckung der Baukosten der Stadt Graz beträgt in Summe € 87.600,- und erfolgt auf den Deckungsringen 10803 „Kleinmaßnahmen“ € 61.300,- 10810 „Haltestellenprogramm 2009“ € 26.300,- 3. Der Verkehrsfinanzierungsvertrag wird in seinem Leistungsangebot um die Aufwendungen für die oben genannten Maßnahmen erweitert. Dafür wird den Holding Graz Linien ein weiterer Zuschuss in Höhe von € 87.600,- bis längstens Ende des Jahres 2013 gewährt. 4. Die Abteilung für Verkehrsplanung wird mit der Planung der oben genannten Maßnahmen beauftragt. 5. Mit der baulichen und organisatorischen Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wird die Holding Graz beauftragt. GR. Haberler: Hoher Gemeinderat, werte Zuhörer auf der Bühne! Wir haben leider gehört, dass wieder durch den Ausbau und die Sicherheit bei der Straßenbahn, dass leider wieder Parkplätze zum Opfer fallen werden und deswegen haben wir zu diesem eben vorgestellten Antrag, habe ich, einen Zusatzantrag eingebracht, möchte ich einbringen und zwar deswegen, also mit der Bitte, dass die zuständigen Magistratsabteilungen sowie die Stellen im Haus Graz beauftragt werden, Möglichkeiten für einen Ausgleich von jenen Parkflächen zu finden, die durch die Berücksichtigung der erhöhter Sicherheitsräume in den angeführten Straßenabschnitten der Linie 7 entfallen. Auch im Hinblick auf die angesprochene Adaptierung der Sicherheitsräume entlang der Linie 1 und 3 bis 2015 beziehungsweise 2022 mögen schon jetzt konkrete Pläne vorstellen, um einen Entfall dieser Parkplätze auszugleichen und ich bitte um Annahme. GR. Dreisiebner: Löbliches Ansinnen, die Parkplätze, die durch die eine oder andere Maßnahme der Gestaltung im Straßenraum einfach nicht mehr möglich sind oder aufgrund von Vorschriften nicht mehr möglich sind, auszugleichen. Mir scheint es aber nicht das einzig Wichtige zu sein in dieser Stadt, mir scheint es auch wichtig zu sein, dass man Platz für Menschen schaffen, Platz für Menschen erhalten und optimal zur Verfügung stellen. Wir haben jetzt hier aufgrund dessen, was im Bereich der Verkehrsplanung Straßenamt beziehungswiese eben der verantwortlichen politischen Ebene an Parkplätze gerettet werden konnte, sicher die eine oder andere Verbesserung etwa im Bereich der Leonhardstraße, wo jetzt halbschräges Gehsteigparken oder halbes Gehsteigparken möglich war und dadurch teilweise sehr enge Durchgangsräume für die FußgängerInnen geblieben sind, das wird jetzt wirklich mit einer Bordkante versehen beziehungsweise müssen auch Parkplätze entfallen. Trotzdem gibt es in dieser und in ähnlichen Situationen entlang der Linie 7 auch immer wieder nur Gehsteigbreiten von unter 1,60 m bis zumindest nur 1.53. Das ist verdammt wenig, wenn man an Menschen denkt, die mit dem Rollstuhl unterwegs sein müssen, die mit Kinderwägen unterwegs sein müssen und manchmal begegnen sich solche Gefährte auch auf den Gehsteigen und dann wird das verdammt eng. Noch dazu, wo auch die Möglichkeit besteht, dass man die eine oder andere Sache als Geschäft auf solche Gehsteige stellen kann. Ja, wir können darüber nachdenken, Ausgleichsmaßnahmen für Parkplätze, die verlorengehen, zu schaffen, ja man kann Bewohnergaragen errichten, ja, aber man soll auch überlegen, was das kostet und ob das angenommen wird, weil die Gebühren müssten auch auf die NutzerInnen umgelegt werden. Das kann die Stadt nicht als permanente Subvention leisten. Ansonsten sehe ich nicht so viele Möglichkeiten hier in der Leonhardstraße, in vergleichbaren Straßenzügen oder auch später, vor allem bei der Linie 3, solche Ausgleichsmaßnahmen zu setzen. Wir werden keinen neuen Parkraum auf der Straße erfinden können und wie gesagt, ich möchte auch ein bisschen daran erinnern, dass es eben dieses Ausgleichs bedarf, jeder Autofahrer ist auch einmal Fußgänger und manche Fußgänger sind immer nur Fußgänger oder sehr oft nur Fußgänger und das sind meistens auch die Schwächeren, die Kinder, die älteren Menschen, Eltern mit ihren Kindern. Das ist mir wichtig und deswegen möchte ich diesen Zusatzantrag aus der heutigen Sicht und in diesem Sinne, wie er eingebracht ist, nämlich ohne ausreichende Diskussion der Konsequenzen nicht unterstützen von unserer Fraktion aus, bin aber gerne bereit, dahingehend weiter zu diskutieren, ich wäre auch gerne bereit, dahingehend zu diskutieren, aus einer schlecht funktionierenden inneren Leonhardstraße vielleicht auch so etwas zu machen wie aus der Reitschulgasse. Da gibt es auch nicht so viele Parkplätze und viel mehr Platz für die Menschen und ich glaube, die Straße funktioniert besser, als sie davor funktioniert hat. Vielleicht bezieht ihr auch das in eure Überlegungen ein (Applaus Grüne). GR. Ing. Lohr: Hoher Gemeinderat, liebe Kollegen! Replik auf die zwei Vorredner. Im letzten Punkt stimme ich ein mit dem Karl Dreisiebner, wir werden dem Zusatzantrag nicht zustimmen, aber es passiert ohnehin nicht, also nicht, weil wir gegen Kompensationsmaßnahmen sind, aber die Gruppe rund um die Verkehrsabteilung, die kümmert sich ständig, wo kann man neue Parkräume erwirtschaften, wo wäre es günstig, dass man Ausgleichsmaßnahmen schafft. Also an die ÖVP gerichtet, Kollege Haberler, das passiert, darum werden wir dem Antrag nicht zustimmen, weil es ohnehin der Fall ist. Dann noch kurz zum Karl Dreisiebner. Du hast am Schluss angesprochen, es ist immer ein Kompromiss, auf der einen Seite gibt es Fußgänger, auf der anderen Seite Autofahrer, die Parkplätze brauchen. Wie gesagt, wir sind mit einem hohen Stellplatzverlust hineingegangen, haben den dann reduziert, nicht nur zu Ungunsten der Fußgänger, du hast gesagt, wenn man dort mit einem Kinderwagen vielleicht keinen optimalen Platz mehr am Fußgängerweg hat, das mag stimmen, aber ich glaube, die Fachbeamten sind da immer sehr dahinter, das wirklich ausgewogen zu machen und ich erinnere nur an die Murgasse, da haben wir ja sehr schmale Bereiche und man muss dann doch miteinander auskommen im Verkehr und in dem Fall, glaube ich, ist das eine sehr gute Maßnahme auf der Streckenlinie 7. Der Tagesordnungspunkt wurde mit Mehrheit angenommen. Der Zusatzantrag der ÖVP wurde mit Mehrheit angenommen. Berichterstatter: GR. Haberler NT 28) A 10/8-9341/2013-5 A 8 – 6640/2013-19 Fahrplanverdichtung bei den Straßenbahnlinien 1 und 7, zusätzliche Betriebskosten der Linien 3 und 6 für den Streckenabschnitt Hauptbahnhof – Laudongasse, Fahrplanverdichtung der Buslinien 58/63 und Einschubleistungen, 1.) Projektgenehmigung über € 5.358.500,- in der OG 2014-2017, 2.) Nachtragskredit über € 1.290.200,- in der OG 2014 3.) Aufstockung des Verkehrs-finanzierungsvertrages HGL GR. Haberler: Im Stück 28) geht es um die Fahrplanverdichtung bei der Straßenbahnlinie 1 und 7, zusätzliche Betriebskosten der Linie 3 und 6 für den Streckenabschnitt Hauptbahnhof – Laudongasse, Fahrplanverdichtung der Buslinie 58/63 und Einschubleistungen bei der Linie 66 und 64. Projektgenehmigung über 5.400 Euro und Nachtragskredit über 1,3 Millionen Euro. Aufstockung des Verkehrsfinanzierungsvertrages. Es geht darum, dass wir in Graz das Glück haben über steigende Fahrgastzahlen und aus diesem Grund wird angedacht, eben die Linie 58 und 63 in einen Zehn-Minuten-Takt zu verdichten, die Linie 66, 64 Einschubkurse zu fahren, die Linie 3 und 6, durch Verlängerung brauchen wir eben einen Zusatzwaggon. Die Linie 1 auf einem 7,5-Minuten-Takt zu verdichten, die Linie 7 im Frühverkehr auf vier Minuten und im Nachmittagsverkehr auf fünf Minuten zu verdichten. Es geht im Weiteren auch darum, dass die Linie 211, die den Park-&-Ride-Parkplatz in Fölling erschließt, dass diese Linie durchgerechnet wurde, diese Linie wird auch durch die Regionalbusse erschlossen und die städtische Linie, die hat am Tag mit einem durchschnittlichen Fahrgastanzahl von 181 Personen, sprich 90 Leute fahren in die Stadt und wieder raus aus der Stadt, und für diese geringe Personenanzahl zahlt sich diese Zuzahlung, diese hohen von 230.000 Euro im Jahr nicht aus, weshalb diese Linie im Sommer eingestellt werden soll. Ich bitte um Annahme des Stückes. Der Berichterstatter stellt namens des Ausschusses für Verkehr und des Personal-, Beteiligungs- und Immobilienausschusses den Antrag, der Gemeinderat wolle beschließen: 1. Die Projektgenehmigung für die Fahrplanverdichtung der Buslinien 58/63, Einschubleistungen, Verlängerung der Straßenbahnlinie 3/6 und die Fahrplanverdichtung der Straßenbahnlinie 1 und 7 (für den Zeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2017) in Höhe von € 5.358.500,- 2014 € 1.290.200,- 2015 € 1.322.300,- 2016 € 1.355.600,- 2017 € 2.390.400,- werden erteilt. Die Bedeckung der Kosten erfolgt aus den Mehreinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung. 2. In der OG 2014 werden folgende Budgetaufstockungen genehmigt: Fipos Bezeichnung Aufstockung 2014 1.69000.755400 Lfd. Transferz. an Unternehmungen, Angebotsverbesserungen Anordnungsbefugnis: A 10/8 1.290.200 2.92000.841200 Abg.f.d.Gebr. v. öffentl. Grund i.d. Gem. Anordnungsbefugnis: A 10/1 1.290.200 3. Der Verkehrsfinanzierungsvertrag wird in seinem Leistungsangebot um die Aufwendungen für die oben genannten ÖV-Maßnahmen erweitert. Dafür werden den Holding Graz Linien weitere Zuschüsse in Höhe von € 5.358.500,- bis längstens Ende des Jahres 2017 gewährt. GR. Dreisiebner: Wichtige Sache dieses Stück, zwei Anmerkungen dazu: Im Antragstext steht Verdichtung als sei das …Fahrplanverdichtung und Genehmigung natürlich dafür für die diversen Buslinien und Straßenbahnlinien, als sei das etwas, was jetzt neu passiert. Im Motivenbericht auf Seite 4 steht natürlich richtig, dass es schon im Vorfeld quasi für all diese Linien diese Leistungen bezahlter Maßen gegeben hat, dass diese Periode jetzt ausläuft mit Ende 2013 und von 2014 bis 2017 fortgeführt wird. Ausgenommen der genannten Buslinie 63, die mit einem längeren Bus gefahren werden wird, mit einem Gelenkbus beziehungsweise der 58, der nicht mehr benötigt wird und ausgenommen der Shuttlebuslinie 211. Es ist hier eine Fortsetzung, Gott sei Dank, gut dass es sie gibt diese Fortsetzung von notwendigen Intervallen, um dort den Fahrgastandrang aufnehmen zu können und die Menschen gut transportieren zu können. Das Zweite, worauf ich hinweisen mag, ist, dass diese Investition, gute Investition, 5,35 Millionen Euro über die nächsten vier Jahre kosten wird, dass wir jetzt Gelenksbusse in Bestellung haben, eine Tranche, dass es aber im Gegensatz zu dem Vorhaben der letzten Periode keine weiteren Überlegungen mehr gibt, weitere Gelenksbusse anzuschaffen, aber auch verlängerte Straßenbahnen anzuschaffen, weil dann würden wir uns diese Verdichtungskosten und diese Sondermaßnahmen auf mittlere Frist ersparen können, wenn wir, natürlich auch teuer, diese Investition tätigen würden. Mein Appell, auch das zu überlegen und ich hoffe, dass wir auch da ein stückweit weiterkommen. Diesem Antrag werden wir zustimmen (Applaus Grüne). Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig angenommen. Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 15.05 Uhr den Vorsitz. Bgm. Mag. Nagl: Damit haben wir auch die Nachtragsstücke der öffentlichen Sitzung alle behandelt. Wir kommen nun zu den Initiativen. Es wurden heute 11 Anfragen und 21 Anträge eingebracht, darüber hinaus gibt es acht dringliche Anträge. D R I N G L I C H K E I T S A N T R Ä G E 1) Baurestmassendeponie Thal, Petition an die Stmk. Landesregierung GR. Rajakovics stellt namens von ÖVP, KPÖ und Grünen folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Rajakovics: Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf diesen Antrag auch für die KPÖ und die grüne Partei stellen. Die Gemeinde Thal plant mit Rückendeckung des Landes, allen voran des zuständigen Umweltlandesrates Dr. Gerhard Kurzmann, die Zulassung einer Baurestmassendeponie im Naherholungsbereich der Stadt Graz. Die Zufahrt zu dieser Deponie soll vor allem über die Steinbergstraße erfolgen, die für den Schwerverkehr mehr als ungeeignet ist. Rein rechtlich kann gegen diese Deponie leider kaum etwas vorgebracht werden, da die Stadt Graz nicht an das Deponiegelände angrenzt und daher keine Parteistellung im Genehmigungsverfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz hat. Die Gemeinde Thal hat den notwendigen Grund für diese Deponie von „Freiland Wald“ in „Freiland Sondernutzung Baurestmassendeponie“ umgewidmet und möchte, dass dort eine Deponie im Ausmaß von 733.000m³ genehmigt wird. Der Bedarf an Baurestmassendeponien in der Steiermark ist aber, und da haben wir uns erkundigt, grundsätzlich bis 2022 laut Experten gedeckt, sodass überhaupt keine Notwendigkeit besteht, dort eine neue Deponie zu errichten. Die Befülldauer der Deponie wird mit 20 Jahren angegeben, dadurch ergibt sich eine für die Genehmigung relevante eine durchschnittliche Tonnage von 80.000, umgelegt auf Lkw, entspräche das 40 Fahrbewegungen pro Tag. Allerdings könnte genauso gut die drei- oder fünffache Menge angeliefert werden, denn die Gesamtzulassung für 20 Jahre beinhaltet keinerlei Beschränkung der jährlichen Menge beziehungsweise der Fahrten pro Tag. Das heißt, es könnte die genehmigte Menge auch bereits in fünf Jahren angeliefert werden, was eine unmögliche Belastung für die AnrainerInnen, in diesem Fall aber für den Grazer Westen, darstellen würde. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass in ein paar Jahren die Deponiebetreiber eine Erweiterung des Gesamtvolumens beantragen, was bei bereits zugelassenen Deponien durchaus öfter der Fall ist. Die Deponie soll in einem Wald errichtet werden, der zum Naherholungsgebiet für viele Grazer Familien zählt. Der Wald, der zum Teil beim Sturm „Paula“ zerstört wurde, hat aber auch noch eine zweite Bedeutung. Er wäre dringend aufzuforsten, denn aufgrund der Rutschgefahr in den Hängen besteht, nach einem Gutachten des Sachverständigen Dipl.-Ing. Ladner, ein öffentliches Interesse an der Walderhaltung, schon allein auf Grund dieser Schutzfunktion. Interessant ist, dass der Thaler Bürgermeister in einem Brief auch argumentiert und auch in seiner Ortszeitung argumentiert, dass wenn ein Wald schon umgelegt ist, man ja eh keine Aufforstung oder dass das damit erledigt ist und daher dort eine Deponie ohne Probleme errichtet werden kann. Also es ist eine sehr eigenartige Argumentation, das wäre für Bürgermeister interessant, immer wenn ein Sturmtief ist, kann man das schnell umwidmen, weil dann kann man eh alles machen, wenn der Wald schon weg ist, gibt es keine Aufforstungspflicht. Interessante Meinung. Uns ist bewusst, dass die Landesregierung bei der Genehmigung der Deponie keine Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interesse leisten muss. Allerdings benötigt man im vorliegenden Fall, um auch einen etwaigen positiven Deponiebescheid nach dem Abfallwirtschaftsgesetz konsumieren zu können, eine entsprechende Rodungsbewilligung. Bei dieser muss das öffentliche Interesse an der Rodung überwiegen, um einen positiven Bescheid erlassen zu können. Diese liegt, wie ausgeführt, nicht vor. Auf Grund dieser Tatsachen stelle ich im Namen der Grazer Volkspartei, der KPÖ und der Grünen folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz wendet sich am Petitionsweg an die Steiermärkische Landesregierung, dass diese die Schutzfunktion und den Erholungswert des gegenständlichen Waldes für Graz sicherstellt. Ich bitte um Unterstützung (Applaus ÖVP). GR. Mag. Haßler zum Antrag: Sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne, sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Thomas! Wie du richtig erkannt hast, ist es ein sehr dringliches Problem. Der Grazer Stadtsenat hat sich dem ja auch schon angenommen und hat schon einmal eine kritische Stellungnahme dazu abgegeben und der, wie du richtig gesagt hast, der Verkehrszuwachs, vor allem im Westen von Graz wäre dramatisch. Weil wenn man bedenkt, dass vermutlich der Verkehrsstrom mitten durch das Zentrum von Straßgang gehen wird, die Straßganger Straße rauf und dann die Steinbergstraße, dass man dort jetzt schon genug Probleme haben, dass dort tausende Wohnungen entstehen, die das Gebiet dort sowieso schon enorm belasten, ist es wichtig, dass man da jetzt mit dieser Initiative hoffentlich eine Änderung erreicht. Es hat ja schon viele Initiativen auch der AnrainerInnen gegeben. Wenn ich richtig in Erinnerung habe, sind im Frühjahr 1500 Unterschriften schon dem Landesrat Kurzmann übergeben worden und meines Wissens hat der Betreiber daraufhin zugesagt, dass die Deponiegröße auf 480.000 Tonnen reduziert werden soll. Du wiegst mit dem Kopf, ich glaube, du hast Recht, das schaut als Erfolg aus, ist aber eher, glaube ich, eine taktische Maßnahme, weil man damit eine Umweltverträglichkeitsprüfung umgehen will. Also ich glaube, freuen dürfen wir uns drüber nicht, sondern das ist eher, dass sie Sorge haben, dass das Projekt doch nicht so gut ist, wie es immer beschrieben wird. Das Areal liegt mitten im Landschaftsschutzgebiet, ich glaube auch, das Einzugsgebiet von Tobelbad, von diesem Thermenwasser, liegt dort, es gibt viele, viele Gründe, warum man gegen dieses Projekt sein muss und wie du richtig ausgeführt hast, jetzt wird von 40 Lkw pro Tag gesprochen, sehr schnell könnten es weit über 100 werden, und selbst die 40 verkraften wir nicht und die weit über 100 schon gar nicht. Deshalb ist aus unserer Sicht auf jeden Fall sowohl die Dringlichkeit als auch der Antrag zu befürworten und wir werden dem gerne zustimmen (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Schleicher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Wir stimmen diesem Antrag auch zu. Wir sind strikt gegen die Errichtung dieser Mülldeponie und es liegt uns auch der Erhalt jedes Waldstückes am Herzen. Wir verwehren uns allerdings vehement dagegen, dass Landesrat Dr. Kurzmann der Gemeinde Thal den Rücken gestärkt hätte. Der Ursprung des Übels liegt in der Gemeinde Thal selbst, wo unter einem roten Bürgermeister mit neun SPÖ- und drei ÖVP-Mandataren die Umwidmung von Freiland Wald in Freiland Sondernutzung Deponie beschlossen worden ist (Applaus FPÖ). Das heißt, diese Umwidmung macht erst diese Mülldeponie möglich. Jetzt liegt es dann an der BH Graz-Umgebung, die Rodungsbewilligung zu erlassen oder auch nicht, aber es kann nicht sein, dass der Landesrat Dr. Kurzmann als Oberbehörde hergeht und eine Weisung gegen diese Bewilligung erteilt. Das wäre rechtlich sehr bedenklich. Die Oberbehörde darf nicht mutwillig die widmungskonforme Nutzung eines Grundstückes verhindern. Das heißt, sollte diese Deponie kommen, dann liegt die Schuld eindeutig bei der rot/schwarzen Gemeinde Thal (Applaus FPÖ). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Mein Kollege Karl Dreisiebner und ich wir waren dort oben, wir haben uns dieses Gebiet angeschaut, es ist wirklich ein wunderschönes Gebiet, obwohl der Sturm Paula dort einige Bäume umgeworfen hat, es gibt total viele Bäche, es gibt Teiche, es gibt ganz spezielle Tier- und Pflanzenarten und es ist auch historisch sehr interessant, ich weiß nicht, ob das jemand von Ihnen weiß, es gibt dort Stollen, wo Erdfarben abgebaut wurden, die dann in Andritz in einer speziellen Farbenfabrik eben zu Farben verarbeitet wurden. Diese Stollen sind teilweise eingestürzt, es ist aber nachweislich so, dass in diesen Stollen mittlerweile sehr seltene Fledermausarten eingezogen sind, also es ist wirklich vom Naturschutz her auch ein sehr spannendes Gebiet. An sich ist das Projekt der Baurestmassendeponie äußerst problematisch, es war ja auch so, dass kurz vor der Verhandlung noch die Menge von 780.000 auf 480.000 Kubikmeter reduziert wurde, um so eben eine UVP, eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung, also diese zu umgehen, beziehungsweise ist es dann im Nachhinein gelungen, dass seitens der Gemeinde Thal ein Feststellungsverfahren initiiert wurde, damit doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden kann beziehungsweise dass das geprüft wird. Es gibt noch ganz, ganz viele andere Punkte, die dagegenstimmen, ich möchte auch auf den Bauleitfaden des Umweltamtes hinweisen, wo appelliert wird, dass man Material, das zum Beispiel beim Abbruch eines Hauses entsteht, möglichst ortsnahe verarbeitet und nicht kilometerweise durch eine ohnehin schon feinstaubbelastete Stadt führt. Zusammenfassend, die Baurestmassendeponie ist überflüssig und sie gefährdet auch, wie einer meiner Vorredner schon gesagt hat, die Wasserqualität in Richtung Tobelbad und die dortige Therme und daher unterstützen wir oder haben wir den Antragstext gerne unterstützt und werden natürlich auch für die Annahme stimmen (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: Hoher Gemeinderat! Ich möchte mich auch dazu zu Wort melden, weil mich der Brief des Nachbarbürgermeisters erreicht hat und darin quasi auch mitschwingt, wie können wir uns da quasi überhaupt einmischen in diese Angelegenheit. Und da braucht man nicht erst nach Straßgang, nach Wetzelsdorf zu fahren, man braucht nicht erst die Bewohner, die entlang dieser Straße am Steinberg hinauf sind, befragen, weil das wissen wir alle, die werden die Leidtragenden sein. Und mir ist es bis heute nicht klar, was der Herr Nachbarbürgermeister dort wirklich von dieser Baurestmassendeponie haben wird, außer dass er eine Lebensqualität in seiner Gemeinde zerstört, dass er die Lebensqualität in den Nachbargemeinden massiv beeinträchtigt und verschlechtert und ich weiß auch von einem Betroffenen, der mir das gesagt hat, auf die Frage, was haben wir den wirtschaftlich davon, wenn wir so etwas in unserer Gemeinde zulassen, dass da im Gespräch maximal ein paar „Fahrer“, die mit dem Fuhrpark dort sein werden, ich glaube, es handelt sich um acht Personen, die da auch wirtschaftlich als Arbeitsplätze in dieser Gemeinde zugutekommen könnten oder gehalten werden können. Das sind für mich alles Argumente, die sind mehr als fadenscheinig, es hat der Gemeinderat leider, und das wissen mittlerweile viele, auch unsere Fraktion, draußen diesen Beschluss gefasst und jetzt gibt es eigentlich auf Landesregierungsebene den Herrn Dr. Kurzmann, der in der Lage ist, hier aktiv einzugreifen und uns zu helfen, das kann er tun. Aber was die Frau Gemeinderätin Pavlovec-Meixner jetzt gesagt hat, ist ganz was Wichtiges. Was wir vom Land Steiermark in Summe einmal einfordern sollten, ist die Frage, wo sind denn unsere Deponien in der gesamten Steiermark oder auch kurz außerhalb, welche Deponie-Restmassen können mit diesen bestehenden Baugruben, wenn ich so sagen darf, überhaupt noch angefüllt werden, wie viel ist da noch möglich, haben wir überhaupt Bedarf an einer weiteren, an einer neuen Deponie und wie kann man in den Ausschreibungsverfahren auch sicherstellen, dass genau das eintritt, was Sie gesagt haben, nämlich dass man nicht von A nach B fahren, diesen Schutt dann dorthin bringen und das vielleicht noch mit hunderten Kilometern, nur weil der im Angebot gerade wieder von einer Schottergrube zur anderen oder von einer Baurestmassendeponie zur anderen wieder ein günstigeres Angebot gelegt hat, das ist wirtschaftlich, umweltmäßig das Schlechteste, so wie wir jetzt aufgestellt sind. Es gehört längst ein Plan her im Lande Steiermark, wie wir mit diesem Thema umgehen und ich hoffe sehr stark, dass hier auch über unseren Antrag noch einmal alle wachgerüttelt werden, dass auch der Einzige, der jetzt helfen kann, es gibt keine Schuldzuweisung, ganz im Gegenteil, es ist ein Appell an den Herrn Landesrat Kurzmann, dass er bitte auch sich das noch einmal anschauen möge und abwägen möge, was denn das öffentliche Interesse da ist und wenn er eines feststellt, dann bitte auch mithelfen, dass es nicht zu dieser Baurestmassendeponie kommt, wir haben alle miteinander, die da wohnen, nichts davon außer Ärger (Applaus ÖVP). 2) Keine Lizenzvergabe für Landesausspielungen mit Glückspielautomaten GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: GR. Mag. Fabisch: Lieber Herr Bürgermeister, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Novellierung des Glücksspielgesetzes wurde das kleine Glücksspiel kompetenzrechtlich neu geregelt. Der Bundesgesetzgeber definiert erstmals den Begriff „Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten“ und nimmt diesen explizit vom Glücksspielmonopol aus. Nicht mehr den Ländern obliegt es, das kleine Glücksspiel zu regeln, vielmehr nimmt der Bund nun im neuen § 5 dieses Gesetzes diese Kompetenz für sich in Anspruch. Während die auf Grund der bisher geltenden Landesgesetze bewilligten Glücksspielautomaten nur noch eineinhalb Jahre, also bis zum 31.12.2015, das sind zweieinhalb Jahre, betrieben werden dürfen, ist in Zukunft die Vergabe von bis zu drei Bewilligungen zur Aufstellung von Glücksspielautomaten in Automatensalons oder in Einzelaufstellung durch die Länder vorgesehen. Seit Jahren schon lässt sich ein beunruhigendes Wachstum der Zahl der Spielsüchtigen in der Steiermark beobachten. Viele der Betroffenen vernichten im Verlauf ihrer Erkrankung ihre Existenz und die ihrer Angehörigen. Die Folgekosten für die öffentliche Hand sind enorm, wie aktuelle Zahlen des Landes Steiermark belegen. Der Bedarf an Therapie- und Beratungsangeboten steigt, Medienberichte über Beschaffungskriminalität im Zusammenhang mit Spielsucht sind auf der Tagesordnung. Die Novellierung des Glückspielgesetzes verursacht zudem in der Glücksspielproblematik zusätzliche Probleme: * Schon bisher verloren die kontrollierenden Landesbehörden bei Feststellung überhöhter Einsätze und Gewinne ihre Zuständigkeit. Nun wird das wohl bei jeder Verletzung der zahlreichen Detailvorschriften der Fall sein, da damit ja keine „Landesausspielung“ mehr vorliegt und in das Bundesmonopol eingegriffen würde. * Die bisher illegale Praxis, Einsätze bis zu 10 Euro pro Spiel und Gewinne bis zu 10.000 Euro zu ermöglichen, ist jetzt Gesetz: Damit werden noch mehr Spielerinnen und Spieler in die Sucht und in den Ruin getrieben. * Die Sperre der Geräte nach einer bestimmten Spieldauer und die Begrenzung der Spiele pro Sekunde, in Salons eine Sekunde, in Einzelaufstellung 0,5 Sekunden, ermöglicht aufgrund der höheren Einsätze immer noch Verluste von tausenden Euro in wenigen Stunden. Insgesamt führt die Novellierung des Glücksspielgesetzes zu keiner hinreichenden Verbesserung in der Glücksspielproblematik. Die Landesregierung hat es aber in der Hand, die Aufstellung und den Betrieb von Glücksspielautomaten im Rahmen des § 5 dieses Gesetzes zu verhindern, indem sie keine Bewilligungen zum Betrieb von Glücksspielautomaten erteilt. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt Graz fordert die Steiermärkische Landesregierung auf, keine Bewilligungen nach § 5 des Glückspielgesetzes zum Betrieb von Glücksspielautomaten zu erteilen und ein allfällig dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegendes Landesgesetz über Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten legistisch bereits im Hinblick auf diese Zielsetzung zu gestalten. Dankeschön (Applaus KPÖ). GR. Dip.-Ing. (FH) Schimautz zur Dringlichkeit: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen der Dringlichkeit zu, da das Glückspielgesetz weder aus Konsumentensicht noch aus Sicht der kleineren Betreiber eine befriedigende Lösung darstellt. Meine Kollegin Martina Kaufmann wird dann noch genauer ausholen. Dankeschön (Applaus ÖVP und KPÖ). GR. Vargas: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hohes Haus! Wir Grünen werden dieser Dringlichkeit auch zustimmen und wir werden auch dem Antrag zustimmen, denn es betrifft eine große Bevölkerungsgruppe in der Steiermark. Wir haben in der Steiermark 15.000 Glücksspielsüchtige, es gibt Expertenmeinungen, die man sehr ernst nehmen kann, die besagen, dass ungefähr pro Spielsüchtigem 15 dazugehörige Personen betroffen sind. Also man kann sich das ungefähr vorstellen, wie viele Menschen in unserem Bundesland davon betroffen sind. Es betrifft vor allem die Menschen, die bildungsfern sind, es betrifft Jugendliche und von Armut betroffene Menschen. Also Glücksspiel ist für uns eigentlich etwas, wo sich der Spaß dann aufhört. Insofern unterstützen wir auch die Aussage von Herrn Fabisch, dass man die Beratungs- und Betreuungseinrichtungen ausbauen sollte, da geht es für mich vor allem dann auch um die Schuldnerberatung, es sind sehr lange Wartezeiten für die Betroffenen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, und je länger so eine Hilfe nicht in Anspruch genommen werden kann, ist die Chance auf eine „Resozialisierung“ sehr schwierig. Insofern ersuche ich Sie, diesen Antrag vom Kollegen Fabisch anzunehmen sowohl in der Dringlichkeit als auch im Antrag selbst. Dankeschön (Applaus Grüne). Bgm. Mag. Nagl: An dieser Stelle begrüße ich unseren ehemaligen Kollegen, Klubobmann außer Dienst Herrn Gemeinderat Sepp Milla auf das Allerherzlichste, Servus, Sepp (allgemeiner Applaus). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR.in Kaufmann zum Antrag: Es ist eh schon gesagt worden von meinem Kollegen, also wir sind uns des Themas bewusst und natürlich haben wir, und gerade auch als junge ÖVP, das auch einige Male überprüft auch das Glücksspiel hinsichtlich der Benutzung bei den unter 18-Jährigen und dass da der Jugendschutz nicht, beziehungsweise nur teilweise, eingehalten wird. Es hat sich einiges verbessert im Hinblick auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, wenn es um die Zugänglichkeit geht und dort sollte das eigentlich schon besser sein, das muss noch gelebt werden, das ist ganz klar und da muss man auch dahinter sein und das einfordern. Dennoch, was wirklich was bringt aus unserer Sicht, daher auch ein Abänderungsantrag zu dem bereits gestellten von der KPÖ, nämlich dass der Bundesgesetzgeber aufgefordert wird, das Glücksspielgesetz dahingehend zu ändern, die Beschränkung sowohl der Landesausspielungen als auch der Bundesausspielungen mit dem Höchsteinsatz von 50 Cent pro Spiel (in Automatensalons und Einzelaufstellungen) zu reglementieren, und ein ganz ein wesentlicher Punkt, weil darüber diskutieren wir eigentlich jetzt schon sehr, sehr lange nämlich über das herkömmliche Glücksspiel, ist der Online-Bereich und dieser Bereich ist sehr, sehr schwer zu reglementieren, da haben wir relativ wenig Chancen und Möglichkeiten, über gesetzliche Bestimmungen da auch wirklich einzugreifen. Hier ist es eigentlich wichtig, dass man den präventiven Ansatz und deswegen auch der Abänderungsantrag, dieser Punkt: Der Bundes- und Landesgesetzgeber wird dazu aufgefordert präventive Maßnahmen zum Online- Glücksspiel einzuführen. Das ist viel, viel wichtiger und eben im Hinblick auch auf die unter 18-Jährigen, dass man gar nicht erst in diese Sucht hineinkommt. Das wäre unser Abänderungsantrag und ich bitte um Zustimmung (Applaus ÖVP und FPÖ). GR. Mag. Fabisch: Nicht zum ersten Mal, liebe Martina Kaufmann, liebe ÖVP, erlebe ich das Gleiche hier, das nennt man Déjà-vu. Jedes Mal, wenn von uns ein Antrag gegen das Glücksspiel kommt, kommt immer das Argument von euch, ja die Online-Geschichte muss man in den Griff kriegen, das ist ja richtig, das spricht aber nicht gegen diesen Antrag, der hier vorliegt. Wir brauchen nicht nur einen Jugendschutz, wir brauchen auch einen Erwachsenenschutz. Wie der wirklich ausschaut? Man begrenzt den Höchsteinsatz, ja, das ist gut, man begrenzt den Höchstgewinn, ist auch gut, jedes Spiel muss mindestens eine Sekunde dauern und es darf nicht mehrmals gespielt werden parallel. Keine Jackpots dürfen ausgespielt werden, nach zwei Stunden soll es eine Abkühlphase geben, dann wird der Automat abgeschaltet, ist alles gut und schön, in Wirklichkeit gibt es nur einen Weg, dieses sinnlose Suchtmittel einzuschränken, es einfach von der Lizenz her nicht mehr anzubieten und genau darum geht es in diesem Antrag (Applaus KPÖ, Grüne und SPÖ). Der Abänderungsantrag der ÖVP wird mit Mehrheit abgelehnt. Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen. 3) Subsumption des Fachbereiches Medizinische Psychologie und Psychotherapie unter das Dach der Universitäts-Klinik für Psychiatrie GR.in Heinrichs stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Heinrichs: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister! In meinem Antrag, im Antrag der KPÖ, geht es um die Unterdachführung des Fachbereiches Medizinische Psychologie und Psychiatrie, also Klinik der Psychologie und Psychiatrie am LKH Graz unter das Dach eben der Universitätsklinik für Psychiatrie. Als Erstes eine kleine, aber sehr wichtige Medizingeschichte. 1969 wurde nämlich als erstes im deutschsprachigen Raum das Institut für Medizinische Psychologie und Psychotherapie gegründet. Seit 1992 hat diese Einrichtung als Klinik für Medizinische Psychologie und Psychotherapie ihren Bestand und ihre Bedeutung. Im Zuge der Einsparungsmaßnahmen der KAGES gibt es bereits seit mindestens zwei Jahren Anzeichen zum Vorhaben der „Auflösung“ besagter eigenständiger Einrichtung, Auflösung unter Anführungszeichen, Hauptaugenmerk eigenständiger Einrichtung, um das geht es und ich komme noch darauf zurück. Mit einem Schreiben vom 27.3.2012 an Herrn Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle, den Rektor unserer Medizinischen Universität, bezogen die Mitglieder des multiprofessionellen Teams besagter Klinik, es handelt sich um ein Team von zirka 25 ÄrztInnen, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, MusiktherapeutInnen, Körper- und BewegungstherapeutInnen, PhilosophInnen und PädagogInnen ausführlich Stellung zu ihren Befürchtungen und den Konsequenzen betreffend die Zusammenlegung der Agenden ihres Hauses mit denen der Klinik für Psychiatrie. Dieser Brief blieb bedauernswerterweise bis zum heutigen Tag unbeantwortet. Die Experten weisen darauf hin, dass es keine Alternative zum weiteren Fortbestand und zur Weiterentwicklung, respektive Ausbau, der Klinik für Psychologie und Psychotherapie gibt, wenn man dem proklamierten Leitbild der Med.-Uni Graz ernsthaft Rechnung tragen will, wonach es gilt, „den ganzheitlichen Ansatz der Medizin als Grundgedanke der Forschung, der Lehre sowie der Patientenbetreuung“ zu verfolgen Zur bestehenden Problematik sei überdies Folgendes festgehalten: Seit Beginn der ständig erfolgenden Einsparungsmaßnahmen kam es schrittweise zur Reduktion des Ambulanzbetriebes der Klinik. Die Klinik teilt sich ja in Wissenschaft, Lehre, stationäre und Ambulanzbetrieb. Es geht also vorrangig um den Ambulanzbetrieb. Es erfolgten nämlich zuletzt diagnostisch nur mehr Erstabklärungen mit der Option, an niedergelassene TherapeutInnen zu überweisen. Eine Vorgangsweise, welche aber in solchem Arbeitszuge, sozusagen auf die Schnelle, und ich bin gerne bereit, dazu auch noch einen Takt zu sagen, so gut wie unmöglich ist, sodass die Klinik in zunehmende Bedrängnis gerät, geraten ist, ihren gesellschaftlichen Arbeitsauftrag nicht mehr erfüllen zu können. Aufgrund der Zunahme prekärer Lebenssituationen in der Bevölkerung ist der Bedarf an Therapie und Betreuung aus dem ganzheitlichen Angebot durch komplexes Wissen an der Klinik für Psychologie und Psychotherapie ohne Zweifel und dringend gegeben. Subsumption beziehungsweise Fusionierung von Betrieben und Einrichtungen allgemein bedeuten so gut wie immer einen Verlust von MitarbeiterInnen, vertragliche und finanzielle Verschlechterungen für dieselben sowie eine Qualitätsverminderung für die Einrichtung – ein Umstand, der im medizinischen Bereich besonders kritisch einzuschätzen ist. Ich stelle daher namens der KPÖ folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Im Sinne des hervorragend ausgebildeten Teams der engagierten Kollegenschaft an der Klinik für Medizinische Psychologie und Psychotherapie – an Herrn Univ.-Prof. Dr. Egger wurde das Goldene Verdienstzeichen der Republik Österreich verliehen – welches für Ausbau und Weiterentwicklung ihres Hauses eintritt, aber vor allen Dingen im Sinne unserer Mitmenschen, welche es am dringendsten brauchen, ihre komplexen Probleme und Erkrankungen zur Behandlung und Betreuung zu bringen und in den allermeisten Fällen für die Kosten im niedergelassenen Bereich keinesfalls selbst aufkommen können, treten wir dafür ein, dass seitens der Stadt Graz das Gespräch mit allen Verantwortlichen in den zuständigen Gremien der Medizinischen Universität, dem Senat und dem Universitätsrat sowie beim Land Steiermark umgehend aufgenommen wird, und dass Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, in Ihrer Funktion als Bürgermeister dem drohenden Abhandenkommen besagter eigenständiger Einrichtung in unserer Universitätsstadt keinesfalls beistimmen und all Ihre Möglichkeiten ausschöpfen werden, um diese Subsumption der Medizinischen Klinik unter das Dach der Universitätsklinik für Psychiatrie zu verhindern. Ich bitte hiermit Sie alle um solidarische Zustimmung im Gemeinderat. Danke (Applaus KPÖ). Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 15.35 Uhr den Vorsitz. Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera zum Antrag: Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Gemeinderat, verehrte Gäste! Ich danke meiner Vorrednerin für die Ausführungen und möchte dem beifügen, dass ich als Angehörige der Medizinischen Universität und Angehörige des Senats dieser Universität weiß, dass das Thema seit ungefähr einem halben Jahr am Tisch liegt und das hat verschiedene Gründe, da geht es um Einsparungsgedanken bis hin zu anderen Befindlichkeiten, auf die ich nicht im Detail eingehen möchte. Es ist aber dazu zu sagen, dass vielleicht nur auf den ersten Blick auf der Hand liegt, beide Fachrichtungen fangen mit Psy an, das wird schon passen. Man muss das schon ein bisschen genauer betrachten und wenn man bedenkt, dass Psychiatrie die Lehre von den Geisteskrankheiten ist und die medizinische Psychologie und Psychotherapie beziehungsweise Psychosomatik sich mit den seelischen Befindlichkeiten und den daraus entstehenden körperlichen Erkrankungen befasst, dann schaut das schon etwas anders aus, und ob es wirklich so vernünftig ist, die seelischen Befindlichkeiten und daraus entstehenden körperlichen Erkrankungen den Geisteskrankheiten zu unterstellen, das gehört genauer durchleuchtet. Und daher stelle ich, um ein seriöses Bild über das angesprochene Thema beziehungsweise die in Aussicht genommenen Veränderungen machen zu können, dafür ist eine eingehende Information des Gemeinderates und deshalb der Anhörung beider Seiten erforderlich, und ich stelle daher im Namen der ÖVP, der SPÖ und der Grünen den Abänderungsantrag: Der Gemeinderat möge beschließen, den Antrag der KPÖ zur weiteren Behandlung dem Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mit dem Auftrag zuzuweisen, in einer Sondersitzung die Argumente von Vertretern beider angesprochenen Universitätskliniken zu hören und dem Gemeinderat bis zur Juli-Sitzung darüber zu berichten (Applaus ÖVP und SPÖ). GR.in Haas-Wippel: Sehr geehrte Frau Bürgermeisterstellvertreterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns als SPÖ ist es einmal ganz wichtig zu sagen, dass Gesundheitsleistungen niederschwellig und immer kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Und die Leistungen der Psychologie, die Leistungen der Psychotherapie sind ganz, ganz wesentliche Leistungen. Aber, wie die Kollegin Kopera schon gesagt hat, es braucht ein Meinungsbild, wir brauchen eine fundierte Meinung von beiden Seiten, um uns ein entsprechendes Bild machen zu können. Wir brauchen die Argumente der einen Seite genauso wie der anderen, aber wesentlich ist, dass die Leistungen an sich absolut niederschwellig und eben für alle zugängig sein müssen, da stimmen wir überein. Und deshalb stimmen wir auch dem Abänderungsantrag zu, weil eine Fusionierung per se ja nicht automatisch heißt, es kommt zu einer Verschlechterung. Es könnten ja auch Synergieeffekte genutzt werden. Aber das muss man sich im Einzelnen anschauen und beide Argumente abwägen, deshalb stimmen wir dem Abänderungsantrag zu (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Ich möchte mich zunächst einmal bei der KPÖ bedanken, dass sie dieses Thema heute hierherein gebracht hat. Wer es mitverfolgt hat, hat vielleicht auch schon mitverfolgt, dass wir es im Landtag insofern zum Thema gemacht haben, als man vor zwei Monaten an die zuständige Landesrätin eine Anfrage gestellt haben, wie sie sich verhalten wird, weil letztendlich sie die Empfehlung ans Ministerium geben muss, wie mit dieser Klinik zu verfahren ist. Eine zweite Geschichte ist, ich war selbst in Bad Gleichenberg beim Psychotherapiekongress und habe miterlebt, wie lehrende ProfessorInnen, TherapeutInnen sehr verklausuliert über Bedrohung gesprochen haben. Angesprochen darauf, was da eigentlich im Busch ist, wurde klar signalisiert, es gibt so etwas wie ein Schweigegebot, man soll sich nicht äußern, es geht um Jobs, es ist gefährlich. Ich glaube jetzt, vor zwei Wochen hat der Müller vom Standard einen sehr guten Artikel geschrieben, wo internationale Psychiater sich zu Wort gemeldet haben und sich dagegen ausgesprochen haben, dass diese Klinik geschlossen wird. Weiters hat sich zu Wort gemeldet der Helmut Samonigg, den Sie wahrscheinlich alle kennen als Krebsspezialist, der auch gesagt hat, es ist hochproblematisch, wenn die Psychotherapieklinik der Psychiatrie unterstellt wird, ähnlich wie es die Frau Kollegin Kopera auch formuliert hat. Mittlerweile gibt es auch eine Petition, die mit fast 2000 UnterschreiberInnen im Umlauf ist, also eine sehr emotionale Debatte, die auch schon geführt wird und das macht nicht nur gute Stimmung auf der Uni. Was mich sehr gefreut hat ist, dass der Universitätsrat Rektor Sünkel sich zu Wort gemeldet hat und gesagt hat, er will das auch im Universitätsrat noch einmal besprechen, es kann nicht einfach alles so über den Tisch gebrochen werden. Gestern hat dann unsere Stadträtin, Gesundheitsstadträtin Lisa Rücker, auch angeboten, einen runden Tisch zu organisieren und ich freue mich sehr über diese Abänderungsinitiative und halte sie auch für sehr sinnvoll, noch einmal alle an einen Tisch zu holen, um auch sachlich zu argumentieren. Was ich aber nur unterstreichen möchte ist, was ich interessant finde ist, dass es ja nicht nur, also es geht um Arbeitsplätze, das ist klar, es geht um psychotherapeutische Versorgung und wenn wir von Gesundheitsprävention sprechen, dann können wir nicht davon sprechen, dass es diese in dieser Form nicht mehr braucht, ähnlich wie es auch Samonigg formuliert hat und als Drittes bitte, es geht um einen Wissenschaftsstandort, wir haben eine Med.-Universität, wir haben an der Siegmund-Freud-Uni in Krems, in Innbruck überall Psychotherapiewissenschaft im Ausbau, im Aufbau, da geht es um einen Wissenschaftsdiskurs und Graz klinkt sich aus und überlegt, in die 80er-Jahre zurückzugehen, weil da war es so, dass die Psychotherapie direkt der Psychiatrie unterstellt war. Das bitte nicht, mit uns nicht und deswegen wir unterstützen den Abänderer und freuen uns auf eine Diskussion im nächsten Gemeinderat. Danke (Applaus Grüne und SPÖ). GR.in Heinrichs: Zum Schlusssatz bitte, ich bedanke mich für die breite Zustimmung, auch der Idee einer Abänderung können wir zustimmen, es macht Sinn. Aber zur Fusionierung möchte ich noch einen Satz sagen. Als langjährige Mitarbeiterin an der Pathologie im LKH Graz kann ich Ihnen von einer Idee berichten und die ist kein Witz. Es gibt die Planung eines neuen LKH-Campus und da war die Vorstellung die, dass man alle morphologischen Fächer, das heißt also Anatomie, Pathologie und Gerichtsmedizin in ein Haus zusammenfasst, also unter ein Dach bringt. Und zwar mit der Idee, die Seziersäle hundertprozentig auszulasten. Sie können sich vorstellen, den Aufschrei der Chefs, denn in einem Seziersaal, nämlich in dem der Gerichtsmedizin, sind Fliegen und Maden unbedingt notwendig, in dem der Pathologie ist es eine einzige Katastrophe. Danke für die Aufmerksamkeit (Applaus KPÖ und Grüne). Der Abänderungsantrag der ÖVP wurde einstimmig angenommen. 4) Administrative Unterstützung an Grazer Pflichtschulen GR.in Mag.a Marak-Fischer stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Marak-Fischer: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, geschätzte Kollegen und Kolleginnen im Gemeinderat, liebe Zuhörer und Zuhörerinnen auf der Tribüne! Die Gesellschaft ändert sich und zwar, wenn man Experten glauben kann, ändert sie sich in einem immer rascher werdenden Tempo. Das bedeutet natürlich auch, dass die Schule und alle darin handelnden Personen sich darauf einzustellen haben, diese Veränderungen auch mitzumachen, damit sie ihre Schüler und Schülerinnen möglichst gut auch auf das Leben vorbereiten und hier speziell natürlich auch auf die Arbeitswelt vorbereiten, die sich natürlich auch besonders rasch in letzter Zeit verändert, sie mit der Notwendigkeit konfrontiert, sich auf Veränderungen und Herausforderungen unserer Gesellschaft einzustellen. Für diese notwendige Schulentwicklung sind im Schulsystem in Österreich die Direktorinnen und Direktoren verantwortlich, die damit eine sehr wichtige Führungsfunktion innehaben, die neben dieser Schulentwicklung natürlich auch alles, was mit Schulmanagement zu tun hat, Qualitätssicherung, Personalentwicklung, fachlich-pädagogische Aufsicht oder Krisenmanagement, zu tun hat und die in den Pflichtschulen dafür zum Teil oder gänzlich freigestellt sind, das hängt von der Größe der Schule ab. In der Praxis ist es in der Tat allerdings meistes so, dass die Direktoren und Direktorinnen mit der administrativen Arbeit, die in der Schule zu erledigen ist, und darunter fallen das Einpflegen von Schülerdaten genauso wie das Einpflegen von Lehrerdaten, darunter fallen das Ausdrucken von Schulbesuchsbestätigungen, das Abheben des Telefons in der Kanzlei, all diese Tätigkeiten fallen in den Pflichtschulen den Direktoren und Direktorinnen in erster Linie zu. Das führt natürlich dazu, dass für die eigentliche Führungsaufgabe, für die eigentliche Aufgabe der Schulentwicklung viel weniger Zeit bleibt, als es den Direktoren und Direktorinnen selbst eigentlich lieb wäre. Grazer Volksschulen und Neue Mittelschulen, also Grazer Pflichtschulen, haben durchschnittlich zwischen acht und zwölf Klassen, das bedeutet etwa 20 bis 30 Lehrerinnen und Lehrern, die sie zu führen haben und etwa 250 Schüler und Schülerinnen. Ein Unternehmen mit etwa 30 Mitarbeitern, muss man sich vorstellen, ohne jegliche administrative Unterstützung, ohne jede Schreibkraft, ohne jegliche Assistenzkraft wäre, glaube ich, vollkommen undenkbar. Im pädagogischen Bereich ist das sehr wohl denkbar und ist unsere täglich gelebte Praxis. Aus organisatorischer Sicht ist es absolut nicht effizient und effektiv, wenn man Personen, die eine ganz andere Ausbildung haben, die ganz andere Aufgaben zu erfüllen haben, mit solchen administrativen Tätigkeiten einen schönen beträchtlichen Teil ihrer Arbeitszeit beschäftig und im internationalen Vergleich und in vielen Studien wird daher auch natürlich administratives Unterstützungspersonal dringend gefordert und empfohlen. Zitiert in meinem Antrag habe ich nur die OECD-Studie TALIS von 2008 und die hat Österreich als unrühmliches Schlusslicht sogar dargestellt und dabei muss man aber bedenken, dass in dieser Studie in der Sekundarstufe I die AHS und die Neuen Mittelschulen zusammengerechnet wurden und die AHS, wie wir wissen, haben administratives Unterstützungspersonal, das heißt, man kann sich vorstellen, die eigentlichen Daten, nimmt man nur die Neuen Mittelschulen, sind natürlich noch um einiges schlechter. In Österreich ist die Gesetzeslage derzeit so, dass für administratives Unterstützungspersonal die Schulerhalter zuständig sind, und die Schulerhalter gehen damit in Österreich verschieden um. Der Bund, der für die AHS, wo wir auch heute die Besucher und Besucherinnen auch hier zu Gast haben, im Bereich des Bundes werden administrative Unterstützungskräfte, Gott sei Dank, zur Verfügung gestellt. Im Bereich des Landes, ich denke hier an die Berufsschulen zum Beispiel, wird auch Unterstützungspersonal zur Verfügung gestellt, im Bereich der Gemeinden in den seltensten Fällen. In der Steiermark, zum Beispiel Leibnitz, es gibt noch andere, Graz hat kein Unterstützungspersonal und in diese Richtung geht eben auch mein Antrag zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, wie Direktoren und Lehrkräfte an den Grazer städtischen Pflichtschulen im administrativen Bereich entlastet werden können und dem Gemeinderat ehestmöglich ein solches Konzept im Sinne des Motivenberichtes auch vorzulegen. Vielleicht noch eine Schlussbemerkung dazu. Möglichkeiten gäbe es viele, das Einfachste wäre natürlich, Personal dafür anzustellen. Mir ist das klar, dass es angesichts der budgetären Lage der Stadt Graz wahrscheinlich schwierig ist, es gibt aber natürlich auch andere Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit über Umschichtungen, inwieweit über Kooperationen mit anderen Gebietskörperschaften oder mit anderen Bereichen, wo Personal möglicherweise zur Verfügung steht, etwas gemacht werden kann und auch der Umfang ist ja verschieden, das müsste man eben in einem Konzept dann überprüfen, wie viel davon ausreichen würde. Aber wahrscheinlich würden auch schon ein paar Stunden pro Schule die Direktoren und die LehrerInnen und Direktorinnen natürlich auch sehr stark entlasten (Applaus SPÖ). GR. Mag. Fabisch zur Dringlichkeit: Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Alexandra! Wir unterstützen selbstverständlich diesen Antrag, es geht um sehr schöne und wichtige Arbeitsplätze. Ich möchte daran erinnern, dass das eigentlich eine Forderung der sozialdemokratischen Lehrergewerkschaft vor vielen Jahren schon war. Die Kollegin Meißlitzer hat diese Überlegung hier in den Gemeinderat in der letzten Periode getragen, wir haben den immer unterstützt. Die Frage ist jetzt natürlich aber, wer bezahlt? Ich selbst habe schon vor genau zehn Jahren hier an dieser Stelle erstmals, es war einer meiner ersten Anträge überhaupt, fachkundiges Unterstützungspersonal für die Schulen eingefordert, vor allem für die Schulpsychologie eine Verstärkung, die dringend notwendig ist. Es braucht ja nicht nur administrative Verstärkung, es braucht Schulpsychologie und Sozialarbeiter, das wissen wir alle. Vor zehn Jahren das erste Mal hier eingefordert, passiert ist bis heute noch nichts. In Finnland schaut es anders aus, das große Vorzeigeland, dort haben wir für alle speziellen Problembereiche Spezialisten, die Lehrer, und ich möchte vor allem auch an die Lehrer denken und nicht nur an die Direktoren, obwohl dein Antrag richtig ist und unterstützenswert ist, die Lehrer sind für das Unterrichten da und nicht für vieles andere, was ihnen aufgehalst wird. Die Gemeinden sind genug belastet, das möchte ich schon hier betonen. Ich möchte nicht, dass das Versagen auf höherer Ebene nun auf die Gemeinden heruntergebrochen wird, was sollen denn die Gemeinden noch alles zahlen? Diese Aufgaben sind nicht von Ländern oder Gemeinden oder manchmal auch von Schulen, das ist ja unglaublich eigentlich, von Schulen abzudecken, dass da vielleicht dann der Elternverein Stunden für den Schulpsychologen bezahlt oder für Betreuung oder Ähnliches, das ist unzumutbar. Das ist eine Aufgabe, die Bundesregelung sein sollte und ich frage mich schon, wer bildet eigentlich die Bundesregierung bei uns, wer bildet die Mehrheit im Nationalrat? Die SPÖ stellt, das wissen Sie alle, den Landeshauptmann, den zuständigen Landesrat, die Unterrichtsministerin, die Beamtenministerin und den Bundeskanzler. Ich würde mich freuen, wenn gerade bei den Verhandlungen, die es jetzt gibt seit Monaten, das ist ja wohl allen bekannt, von Regierungsvertretern die Forderungen der Gewerkschaft auch endlich einmal ernst genommen werden und nicht nur immer wieder ganz gerne ins Lächerliche gezogen werden. Es liegt an euch (Applaus KPÖ). StR. Eisel-Eiselsberg: Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist unbestritten, dass der administrative Aufwand an den städtischen Pflichtschulen stetig steigt. Die Diskussion um Unterstützung für die Schulleiterinnen und Schulleiter gibt es, wenn ich es ein bisschen überspitzt formulieren darf, wahrscheinlich seit Maria Theresia und der Einführung der Schulpflicht mit steigender Intensität in die heutige Zeit. Das ist tatsächlich so und es freut mich ja auch, dass der Kollege Fabisch darauf hinweist, wie so oft und bei vielen Angelegenheiten soll die jeweilige Gemeinde, in dem Fall die Stadt Graz, das Problem lösen. Weil Faktum ist, meine Damen und Herren, dieser wirklich eklatante, zum Teil eklatante administrative Aufwand wird ja nicht von der Stadt Graz erfunden und den Schulleiterinnen und Schulleitern aufs Auge gedrückt, wenn ich so sagen darf, das sind Landesgesetze und Verordnungen und das ist der Bund, der immer mehr Statistiken fordert, Erhebungen fordert und was auch immer fordert, das ist die wesentlichste Belastung, denke ich einmal, für unsere Direktorinnen und Direktoren. Aber wie auch bei anderen Projekten, Initiativen oder auch Problemstellungen ist es doch dann wieder so, dass die jeweilige Heimatgemeinde, egal um welche Herausforderung es sich handelt, natürlich bemüht ist, wenn man die Sorgen der Schulleiterinnen und Schulleiter in dem Fall oder in anderen Bereichen ernst nimmt, dass wir nach Lösungen ringen und versuchen, Hilfestellung zu geben und auch das Schulressort, jetzt Bildungsressort, hat vor vielen Jahren bereits versucht, hier Abhilfe zu schaffen, man hat Berechnungen angestellt und ist dazu gekommen, auch wenn eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter mehrere Schulen mitbetreut, was ja zweifelsohne möglich und zweckmäßig wäre, man kommt gleich einmal auf 300.000 Euro, die wieder die Stadt zu zahlen hätte. Auch Überlegungen gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice haben sich letztendlich nicht als zielführend erwiesen. Ganz kann man natürlich die städtischen Pflichtschulen nicht mit Bundes- und Landesschulen vergleichen, zumal natürlich die Schulstandorte auch andere Größenordnungen haben. Aber, und ich habe es kurz in der Budgetrede angesprochen, wir haben ja uns vorgenommen, für Graz eine kommunale Bildungsstrategie auszuarbeiten, in neun Teilgruppen befassen sich Expertinnen und Experten mit Fragestellungen, mit Problemstellungen in der städtischen Bildungslandschaft. Eine Gruppe widmet sich insbesondere dem Thema Unterstützungssysteme an Schulen, diese Gruppe wird geleitet vom Herrn Dr. Josef Zollneritsch, der Ihnen bekannt sein wird als Psychologe des Landesschulrates, wo es um Unterstützungssysteme geht, eben von der Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, aber natürlich wird auch das Thema Administration beleuchtet werden, und auch in den aktuellen Verhandlungen zum Dienst- und Besoldungsrecht der Lehrer ist eine wesentliche Forderung der Gewerkschaft, die in diesem Fall auch für die Pflichtschulen spricht, dass es Unterstützungssysteme an den Schulen geben muss in Zukunft, zumindest in den jetzt schon angesprochenen Bereichen. Ich meine, es wäre ein Leichtes für uns, für mich, zu sagen, bitte springen wir nicht auf einen fahrenden Zug, das ist ja, wie wir alle wissen, sehr gefährlich mitunter, aber um dem Thema insgesamt eine noch größere Unterstützung zu geben, werden wir sowohl der Dringlichkeit wie auch dem Inhalt zustimmen. An meinem Plan, den ich gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgearbeitet habe, werden ich festhalten können, denke ich aus heutiger Sicht, dass wir nämlich den Gemeinderat im Herbst oder zumindest noch in diesem Jahr über die Ergebnisse unseres kommunalen Bildungsplanes informieren können und insofern natürlich auch über diesen Themenbereich und ich hoffe, wir werden auch in dieser Frage zu einer guten Lösung gemeinsam kommen (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Mich würde interessieren, wer von euch alles in der, wenn ihr in das Sekretariat kommt, in eurer Schule, wer dort kopiert. Ich habe gerade ein Maturakind jetzt zu verabschieden, also ich bin sehr froh darüber und ich kann mich sehr oft daran erinnern, dass die Lehrer kopiert haben, dass die Eltern eingesprungen sind, dass eine Krankenstandsvertretung war, dass der Elternverein was organisiert hat, dass wir als Eltern zu Hause irgendwas gemacht haben, um die Schule zu entlasten. Ich bin sehr froh, dass das Thema am Tisch ist, weil dort, wo es um Entlastung geht, wird deutlich, wie viel Belastung existiert, freue mich jetzt in Schulschlusszeiten, da ist es meistens auch noch einmal extra stressig und möchte aber trotzdem darauf hinweisen, was eh schon gesagt worden ist, es ist nicht unbedingt die kommunale Verantwortung, aber ich darf Sie bitten, sowohl ÖVP als auch SPÖ, sich direkt in diesem Diskurs auf Bundesebene noch stärker einzuschalten. Ich weiß, es gibt die Nationalratswahl, es werden schon Jobs gedealt und, und, und, aber vielleicht bringt man da was auf den Boden und bringt auch in dieser Richtung was auf den Boden, um sich dort stärker einzusetzen. In diesem Sinne, wir werden der Dringlichkeit zustimmen und wir stimmen in diesem Sinne auch dem Antrag zu. Danke (Applaus Grüne). GR.in Mag.a Marak-Fischer: Ich sage einmal herzlichen Dank für die Unterstützung, wie sie jetzt auch angekündigt worden ist. Ich hoffe, dass wir damit diesem Thema tatsächlich etwas mehr Schub geben können, wie du, Herr Stadtrat, bereits gesagt hast und was auf Bundesebene sich tut, da würden wir uns auch immer wieder andere Mehrheitsverhältnisse natürlich wünschen, damit das Bildungsthema auch auf Bundesebene einen andren Drive bekommt, aber ich glaube, so ganz beschweren können wir uns auch nicht, denn die Frau Ministerin hat in den letzten Jahren unglaublich große Pakete auch zur Entlastung der Schulen usw. entwickelt. Ich glaube, es ist viel passiert, aber wir alle, glaube ich, hätten uns gewünscht, dass die Dienstrechtsverhandlungen noch schneller zu einem Ergebnis gekommen wären. Auf die Bildungsstrategie freue ich mich schon sehr, wenn sie dann auch vorgelegt werden wird und präsentiert werden wird und freue mich, wenn das Thema auch darin einen Platz finden wird. Dankeschön (Applaus SPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 5) Sogenannter „Grauer Finanzausgleich“ – Evaluierung der Mehrkosten GR. Hötzl stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Hötzl: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Vorsitzende! Die finanziellen Beziehungen der Gebietskörperschaften zueinander finden ihre gesetzliche Regelung in einem eigenen Finanzverfassungsgesetz sowie im Finanzausgleichsgesetz. Letzteres regelt, welche Abgaben vorgesehen werden, wem der Ertrag dieser Abgaben zufließt und schließlich, wer die Abgaben überhaupt einhebt. Bei der Verteilung der Abgabenerträge soll darauf Bedacht genommen werden, dass die Gebietskörperschaften die ihnen zugewiesenen Aufgaben auch erfüllen können. Zusätzlich regelt der Finanzausgleich die Verteilung der Geldmittel innerhalb der Gebietskörperschaften. Man spricht also vom vertikalen und vom horizontalen Finanzausgleich. Eine Besonderheit an dieser Gesetzesmaterie besteht darin, dass sie zwischen den Gebietskörperschaften zu paktieren und zudem zeitlich zu befristen ist. Das gegenwärtige Finanzausgleichsgesetz gilt für die Jahre 2008 bis 2013. Durch die paktierte Gesetzgebung wird einerseits das Mitspracherecht der Länder und Gemeinden zum Ausdruck gebracht, während andererseits durch die Befristung des Finanzausgleichsgesetzes bewirkt werden soll, dass die Verteilung der Finanzmittel den geänderten Bedürfnissen anzupassen ist. Logischerweise gehen neue Aufgaben auch mit erhöhten finanziellen Aufwendungen einher, für die im Finanzausgleich Vorsorge zu treffen ist. Durch geänderte Materiengesetze wurden in den vergangenen Jahren für die Gemeinden viele neue Aufgaben geschaffen, ohne dass dauerhaft für die Finanzierung Vorsorge getroffen worden wäre. Während der Gültigkeitsperiode eines FAG-Abkommens getroffene gesetzliche Änderungen stellen in Österreich leider eine häufig zu beobachtende Realität dar, daraus resultierende Kosten, die nicht vom Finanzausgleich berücksichtigt wurden, werden in der Kommunalpolitik auch als „Grauer Finanzausgleich“ bezeichnet. Festzuhalten bleibt, dass mit geänderten gesetzlichen Aufgaben einhergehende Finanzaufwände häufig nicht abgegolten werden. Die Verlagerung von Aufgaben auf eine andere Gebietskörperschaft ohne Abgeltung des damit verbundenen Mehraufwandes bewirkt eine Änderung im Finanzgefüge und trifft gerade eine Gebietskörperschaft von der Größe unserer Stadt besonders hart. Da der überwiegende Teil aller Abgaben vom Bund eingehoben wird und die Finanzmittel auf die Gemeinden und Länder verteilt werden, sind gerade die unteren Gebietskörperschaften auf einen fairen, dem tatsächlichen Aufgabenbereich entsprechenden Finanzausgleich angewiesen, verfügen doch Länder und Gemeinden kaum über eigene Abgaben. Das Abgabenerfindungrecht der Länder wird dadurch begrenzt, dass keine zum Bund gleichartigen Abgaben erfunden werden dürfen. Den Gemeinden stehen mit der Kommunalsteuer und mit der Grundsteuer zumindest zwei wesentliche eigene Abgabenerträge zur Verfügung. Darüber hinaus haben sowohl Länder als auch Gemeinden keine Möglichkeiten, durch eigene Abgabenerträge jene Aufgaben, die ihnen gesetzlich überbunden wurden, zu finanzieren. In diesem Zusammenhang soll erwähnt werden, dass der Bund, die Länder und die Gemeinden eine Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften beschlossen haben. Demnach sollen gesetzliche Vorhaben oder beschlussreife Verordnungen den jeweiligen Gebietskörperschaften übermittelt werden, wobei hier insbesondere die finanziellen Auswirkungen darzustellen sind. Die betroffenen Gebietskörperschaften können nun wiederum Einwände gegen ein Vorhaben vorbringen, und in der Folge sind Verhandlungen über die Kostentragungspflichten der Gebietskörperschaften durchzuführen. Sollte eine Einigung nicht zustande kommen, so bliebe für tatsächlich entstandene zusätzliche finanzielle Ausgaben die theoretische Möglichkeit, eine Klage beim Verfassungsgerichtshof einzubringen. Dieser Konsultationsmechanismus soll somit den Gebietskörperschaften, auf die neue Aufgaben übertragen werden, ohne dass die erforderlichen Mittel übertragen werden, eine Sicherstellung bieten. Dies funktioniert allerdings nur in der Theorie. Klagen wurden daher bis dato seitens der Gemeinden keine eingebracht, Anlassfälle hätte es aber schon genug gegeben. Für die Zukunft wird es also entscheidend sein, dass neben dem bereits angesprochenen Konsultationsmechanismus auch eine starke Städte- und Gemeindevertretung auf diese Problemstellung aufmerksam macht. Aus Sicht des Antragstellers soll der Versuch eines Lösungsansatzes mehrstufig erfolgen. Am Beginn steht die Darstellung sämtlicher Kosten, die der Stadt Graz in der Periode 2008 bis 2013 aus überbundenen Aufgaben durch geänderte Materiengesetze des Bundes oder des Landes entstanden sind. In einem weiteren Schritt möge Herr Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl im Städte- und Gemeindebund unter Darlegung einer Kostenaufstellung der Stadt Graz auf dieses Problem gezielt hinweisen, um auch andere Gebietskörperschaften zu einer expliziten Darstellung der ihnen entstandenen Kosten zu bewegen. Die daraus resultierende Kostenwahrheit beziehungsweise die darauf fußende Sensibilisierung der übrigen Städte und Gemeinden können einen wichtigen Beitrag zu einem gerechteren Verteilungsschlüssel bei den kommenden Verhandlungen zum Finanzausgleich darstellen. Ich stelle daher namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachfolgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Herr Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl wird höflich ersucht, den zuständigen Stellen des Magistrates der Stadt Graz einen Projektauftrag zu erteilen, der darauf abzielt, jene im Motivenbericht dargestellten Kosten, die der Stadt Graz und ihren Unternehmungen im Zeitraum 2008 bis Juni 2013 erwachsen sind, zu erfassen und darzustellen. Das Ergebnis dieser Evaluierung möge dem Gemeinderat zeitnah vorgelegt werden und dient der Dokumentation gesetzlich überbundener Mehrleistungen. In weiterer Folge kann diese Darstellung ein Argumentarium im Städte- und Gemeindebund beziehungsweise bei den Verhandlungen zum künftigen Finanzausgleich darstellen. Sie möge vom Grazer Bürgermeister nach Gutdünken verwendet werden (Applaus FPÖ). GR. Mag. Frölich zur Dringlichkeit: Frau Bürgermeisterstellvertreterin, lieber Antragsteller! Also ohne Zweifel, du greifst ein unglaublich wichtiges Thema auf, keine Frage, es geht um Geld, es geht um sehr, sehr viel Geld. Wir haben im Vorjahr eine Schwelle erlebt oder einen Mechanismus, das war die, wenn Sie sich erinnern, die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs, wenn wir als Stadt über die GBG Schulen etc. gebaut haben, wir haben plötzlich nicht mehr die Möglichkeit gehabt, diesen Vorsteuerabzug ins Treffen zu führen. Das können die Gemeinden nicht mehr machen. Ein typisches Beispiel für diesen sogenannten grauen oder auch tertiären Finanzausgleich. Was ungerecht ist oder was ich als ungerecht empfinde, ist natürlich, dass Unternehmen im Bundeseigentum, wie zum Beispiel eine ASFINAG, sehr wohl dieses Steuerprivileg in Zukunft noch genießen können. Ein Artikel in der letzten Ausgabe des Kommunalmagazins geht in diese Richtung in der du heute deinen Motivenbericht argumentiert hast, der Städtebund macht zwar jährlich solche Untersuchungen, aber die Untersuchungen, die vorliegen, und das ist auch der Sukkus einer Studie der WKO, da hat die Abteilung für Finanzen und Handelspolitik eine Studie gemacht. Was kommt da immer raus? Es kommt heraus die Grundaussage, dass der österreichische Finanzausgleich ein System ist, das in den Grundzügen seit 1948, das muss man sich vorstellen, besteht und äußerst komplex und intransparent ist, sperrig ist, also schwer durchschaubar, steht dort drinnen, selbst für Experten. Warum sage ich das? Die Summen des tertiären Nettotransfers, also diese grauen Finanzausgleichssummen, sind in den letzten zehn Jahren haben sich verdoppelt. Also wenn wir jetzt, wir werden der Dringlichkeit natürlich zustimmen, wie wohl ich glaube, nicht alles, was sehr, sehr wichtig ist, ist gerade eben deshalb auch dringlich, weil wenn man was schnell und dringend erledigt, nimmt man vielleicht ganz wichtigen Dingen die Zeit, die man braucht, um entsprechenden Dingen nachzugehen, das ist kompliziert diese Transfermärkte und der gesamte Finanzausgleich ist leider Gottes in seinen Effekten und wenn man tiefergehend darauf schaut, auch für Experten sehr schwer seriös darstellbar. Wenn wir nun die Finanzabteilung ersuchen, uns einen Dreiseiter auszuarbeiten mit den paar Stichworten, so wie du das erwähnst, ob das die Eisenbahnkreuzungen sind etc., dann werden wir wahrscheinlich das Glück haben, dass wir eine mehr oder weniger aussagekräftige „Expertise“ unter Anführungszeichen kriegen, wenn wir aber sagen, wir wollen eine wirklich gute, in die Tiefe gehende Arbeit, dann glaube ich, dass man ohne ein gehörig Maß an externen Experten nicht auskommen wird und dass das auch viel Geld kosten wird. Nichtsdestotrotz wir stimmen natürlich der Dringlichkeit deines Antrages zu. Ich wollte nur auf die Komplexität dieses Themenkreises hinweisen und auf die Problematik, wenn man das im Zusammenhang mit einem dringlichen Antrag quasi kurz abwickeln will, aber ich glaube, das willst du auch nicht, du willst einfach, dass das Thema ins Rollen kommt. Dankeschön (Applaus ÖVP). GR.in Bergmann: Lieber Kollege Hötzl! Ich habe heute schon in einer Wortmeldung gesagt, ich bin sehr froh, dass dieser Antrag hier eingebracht wird. Wobei dieses Thema Finanzausgleich und die Finanzen der Stadt Graz ja eigentlich weiter gesponnen werden können als jetzt nur dieser graue Finanzausgleich. Ich denke, es ist einmal ein guter Ansatz, einmal innerhalb der Stadt zu erheben, welche Mehrausgaben uns aus sozusagen verschobenen Aufgaben, die die Stadt jetzt erledigen muss, erwachsen. Aber grundsätzlich denke ich mir, seid zig-Jahren ist am Städtetag, wird jedes Mal eine Resolution verabschiedet von, glaube ich, allen Fraktionen, wo darauf aufmerksam gemacht wird, dass dieser Finanzausgleich eigentlich immer von Jahr zu Jahr ungerechter wird, dass hier die Aufgaben und die Finanzierung nicht mehr zusammenpassen. Du hast formuliert, also der Herr Bürgermeister möge das nach Gutdünken das Ergebnis verwenden. Ich würde vielleicht weiter gehen, dass man dem Herrn Bürgermeister, der ja auch bei den Finanzausgleichsverhandlungen höchstwahrscheinlich teilnimmt, einen klaren Auftrag erteilt, dass er die Interessen der Stadt hier vehement vertritt und natürlich auch bei anderen Städten und Gemeinden dafür, möchte ich sagen, Werbung macht, dass sie das mitunterstützen, das hätte ich noch zu diesem Antragstext zu vermerken. Danke (Applaus KPÖ). GR. Mag. Haßler: Lieber Christoph! Auch wenn dein Antrag im Motivenbericht, ich sage einmal, gewisse Unschärfen aufweist, zielt er dennoch, glaube ich, in eine richtige Richtung, wie eh schon meine Vorredner auch betont haben, weil es einfach darum geht, wie du richtig aufzeigst, dass der Bund immer öfter Reformen durchführt und sich selber entlastet und andere belastet. Sei es bei Verwaltungsreformen, bei diversen Gesetzen und ich gehe soweit zu sagen, dass der Bund in vielen Fällen das nicht unbewusst macht, sondern sogar bewusst macht, weil es einfach bequem ist, wenn man sich selbst gewisse Einnahmen entweder zuschanzt oder Kosten auf andere abwälzt. Ich habe das leider im eigenen Bereich, in meinem beruflichen Umfeld auch erleben müssen, wenn ich an das Beispiel 2003 denke, wo der Bund, ich bin im Bereich der Gebietskrankenkasse tätig, wo der Bund die Aufgabe hat, für die Arbeitslosen in Österreich Krankenversicherungsbeiträge an die Gebietskrankenkassen zu überweisen, da ist mit einem einfachen Gesetz beschlossen worden, dass die Beiträge über Nacht halbiert worden sind, die Auswirkungen waren dramatisch für die steirische GKK damals und heute noch, weil pro Jahr allein in der Steiermark 36 Millionen Euro weniger an Einnahmen hereinkommen, österreichweit geht es um hunderte Millionen, soviel ein kleiner Exkurs zum Thema Krankenversicherung, wie leicht man dann darstellen kann, dass die nicht gut wirtschaften können mit so einer einfachen Maßnahme. Und das war sicher auch eine bewusste Maßnahme damals. Wenn man schon beim Verhandeln sind, dann fällt mir noch ein Bereich ein, den ich gerne mitverhandelt hätte, und zwar haben wir alle auch im, ich glaube beim vorletzten Mal war es, im City-Benchmark gehört, dass wir bei den Ertragsanteilen massiv benachteiligt werden. Wir haben den Städtevergleich gesehen mit vergleichbaren Städten und Graz bekommt da pro Einwohner bei den Ertragsanteilen um 96 Euro weniger als der Durchschnitt der vergleichbaren Städte. Das klingt jetzt wenig, wenn man es aber auf die Einwohner umrechnet, sind das rund 30 Millionen Euro pro Jahr, die der Stadt Graz entgehen. Wenn man unsere Periode anschaut von fünf Jahren 150 Millionen und 100 haben wir jetzt momentan frei verfügbar zur Verfügung. Also diese 150 könnten wir sehr, sehr gut zusätzlich gebrauchen. Und ich glaube, das ist auch ein Auftrag, da entsprechende Verhandlungen zu führen, dass wir da zumindest wieder bessergestellt werden. Gleich wie die Ina habe ich mich auch an den Ausdruck, dass das Ergebnis nach Gutdünken verwendet werden soll, ein bisschen gestoßen, aber ich vertraue dem Bürgermeister und gehe davon aus, dass er sehr verantwortungsvoll ein gutes Ergebnis für die Stadt Graz erreichen wird, also wir werden dem Antrag zustimmen (Applaus SPÖ). GR. Hötzl: Dankeschön, es zeichnet sich da eine sehr breite, wenn nicht einstimmige Zustimmung ab. Ich möchte mich dafür gleich einmal bedanken und Ina, man muss halt diplomatisch sein. Der Herr Bürgermeister wird ersucht usw. den Inhalt verstehen wir alle sehr gut, der Herr Bürgermeister wird im Übrigen schon seit, ich weiß nicht, wie vielen Jahren ersucht, für uns gut zu verhandeln, was er sicherlich bemüht ist zu tun. Aber der Klubobmann von der ÖVP, der wird von hier aus von mir jetzt ersucht, dass er den Bürgermeister das Wortprotokoll vorlegt und dass er sich auch das zu Herzen nimmt und in die Verhandlungen mitnimmt. Wir bringen das Thema wieder ins Rollen, ich bedanke mich für die Zustimmung und hoffen wir auf ein besseres Ergebnis als bisher. Danke (Applaus FPÖ). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Dr. Wohlfahrt zum Antrag: In aller Kürze. Ich glaube, das Thema ist ganz ein wichtiges, der graue Finanzausgleich. Wir leiden auch alle darunter, wir spielen auch alle damit. Karl Kamper ist ja ganz ein ausgewiesener Fuchs, hier auch selbst aktiv mitzuspielen und auch immer wieder auf der anderen Seite diesen grauen Finanzausgleich ja wieder umzudrehen und Einsparungen für die Stadt zu machen. Von außen betrachtet ist es natürlich ein mühsames Spiel, wenn jetzt Bund, Gemeinde sich da gegenseitig die Sache hin- und herschieben. Ich glaube, das ist ein bisschen eine ineffiziente Verwaltung, die verbessert gehört. Trotzdem wir sollen wissen, was es kostet, ich hoffe oder ich glaube, dass das eigentlich eh schon weit vorliegt, aber aus Grazer Sicht würde ich noch was anderes ergänzen zu dem Ganzen, nämlich die Ungleichbehandlung bei den Gemeinden. Ich glaube, das ist beim Finanzausgleich das wichtigere Thema, also der bestehende Finanzausgleich, der undurchsichtig ist, wurde mehrmals erwähnt und aus dieser schwarzen Box kommt für Graz nicht etwas besonders Gutes heraus und ich glaube, dort muss man auch hinschauen. Einerseits, das was an neuen Belastungen dazugekommen ist, gehört berichtet, gehört verhandelt, muss man anschauen, selbstverständlich ja, aber auch die historische Ungleichbehandlung zwischen Ost und West, also andere Städte kriegen ja deutlich mehr und Dergleichen, auch dort wäre es sehr löblich, genau noch hinzuschauen, ich weiß, es passiert schon, deswegen befürworten wir ja den Antrag. Aber ich glaube, da gehört noch mehr dazu und all das zusammen würde wahrscheinlich dann einen guten Verhandlungsstand darstellen und in diesem Sinne unterstützen wir den Antrag, wünschen uns aber noch mehr und darüber hinaus gehende Dinge. Danke (Applaus Grüne). Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 6) Grazer Wälder als Naherholungsgebiete und Schutzwald sichern GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt namens von KPÖ und Grünen folgenden Antrag: GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! In meinem Antrag geht es ganz allgemein um die Grazer Wälder als Naherholungsgebiet und als Schutzwald und vor allen Dingen darum, diese Naherholungsgebiete und den Schutzwald zu sichern. ZuschauerInnen wollen Transparente auf der Galerie ausrollen und werden von Ordnungswache daran gehindert. Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Schröck: Ich darf Sie daran erinnern, dass es in diesem Gemeinderatssaal eindeutige Regeln gibt und es ist untersagt, in diesem Gemeinderatssitzungssaal Flugblätter von oben herunterzuwerfen oder auch Transparente aufzuhängen, das sind einfach diese Spielregeln in diesem Raum. Ich bitte Sie, das zu akzeptieren und darf Sie jetzt bitten fortzufahren. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Leider ist das so. Ich möchte jetzt zu meinem Antrag kommen. Nahe der Ruine Gösting wird derzeit auf einer Fläche von 1 Hektar auf einer ursprünglichen Waldfläche ein Weingarten angelegt und zwar vom Herrn Hubert Auer, der dafür auch eine forstrechtliche Rodungsbewilligung vom Land Steiermark bekommen hat und außerdem „Waldverbesserungsmaßnahmen“ im Ausmaß von drei Hektar vorgeschrieben bekommen hat. Das betroffene Areal ist Landschaftsschutzgebiet und zwar das Landschaftsschutzgebiet Nr. 29, das Areal ist Grundwasserschongebiet und es ist Schutzwaldfläche. Im steirischen Waldentwicklungsplan wird es als Fläche mit erhöhter Wohlfahrts- und Erholungsfunktion ausgewiesen. Deshalb ist es sehr schwer nachvollziehbar, warum das Land Steiermark trotzdem eine Rodung bewilligt hat. Es ist in diesem Fall allerdings so, dass die Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz es in der Hand gehabt hätte, diese Rodungen zu untersagen. Das forstrechtliche Verfahren… Frau Kollegin, es ist noch immer so, dass Pressefotografen Fotos machen können… (Die Vorsitzende läutet mit der Ordnungsglocke). Bürgermeister Mag. Nagl übernimmt um 16.20 Uhr den Vorsitz. Bgm. Mag. Nagl: Darf ich ganz kurz unterbrechen, das gilt auch für Pressefotografen nur mit Zustimmung des Gemeinderates, damit wir das auch einmal bitte da wieder einmal klären und auch richtigstellen. Deswegen bitte auch im Vorfeld, wenn jemand ein Problem damit hat, mir zu sagen, ich glaube… Zwischenruf unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Es ist so, ich sage es nur, damit das da gleich richtiggestellt wird. Hat jemand was dagegen, dass jetzt ein Foto gemacht wird? Dann bitte das fortzuführen. Danke. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Ja, ich war beim forstrechtlichen Verfahren, das leider per Fristablauf durch Devolutionen an das Land Steiermark gegangen ist. Bei der Stadt Graz läuft derzeit das ausständige naturschutzrechtliche Verfahren, wo es bereits ein eindeutig negatives ökologisches Gutachten gibt, wo die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, das heißt, die Wiederaufforstung gefordert wird und es läuft das ausständige wasserrechtliche Verfahren. Das heißt, es ist ganz klar, es ist ein Faktum, die Rodungen in Gösting erfolgten konsenslos, was Wasserrecht und Naturschutz betrifft. Anfang März sowie von 5. bis 7. Mai 2013 hatten Starkregenereignisse dann zu Schlamm- und Geröll-Lawinen in Richtung Thaler Straße ausgelöst und Grundstücke sowie Häuser massiv beschädigt. Ein Zusammenhang mit der Kahlschlagfläche, die zweifelsohne zu einer Veränderung der Wasserabläufe bei Regen führt, liegt auf der Hand. In Gösting hat sich eine BürgerInneninitiative gebildet, die unter anderem eine Wiederaufforstung der gerodeten Schutzwaldfläche fordert und von zahlreichen Grazerinnen und Grazern unterstützt wird. Unser Anliegen ist einfach, wo Wald ist, soll Wald bleiben. Das entspricht auch dem vor, ich glaube, zwei oder drei Tagen, jetzt in Kraft getretenen 4.0 Stadtentwicklungskonzept, mit dem wir uns einige Jahre befasst haben, das sagt der § 26 „Naturraum und Umwelt“ im Teil C, Kapitel 2.1, der erste Punkt ist Erhalt des charakteristischen Landschaftsbildes durch Erhaltung und naturnahe Bewirtschaftung der Waldflächen, also Erhaltung. Und auch der steirische Waldentwicklungsplan, der eben die Waldverhältnisse darstellt, zeigt eben, wie wichtig der Wald ist und dort ist er ja auch mit einer erhöhten Erholungsfunktion gekennzeichnet. Ein Weingarten kann demgegenüber diese Erholungsfunktion nicht erfüllen, das fängt schon einmal damit an, dass im Wald ein Betretungsrecht herrscht, in landwirtschaftlichen Flächen ist Betreten sehr oft verboten. So wird das auch bei dem Weingarten sein beziehungsweise kommt ein weiteres Problem dazu, nämlich dass durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Auswirkungen auf das Grundwasser abzusehen sind. Erfreulicherweise ist es so, dass alle Wälder im Grazer Stadtgebiet laut Waldentwicklungsplan die Kategorien „Wälder mit hoher Schutzfunktion oder Schutzwälder“ beziehungsweise „Wälder mit hoher Wohlfahrtsfunktion“ aufweisen und sie sollten daher auch für die Zukunft als Wald erhalten bleiben (Applaus Grüne). Daher stelle ich namens des grünen Gemeinderatsklubs unterstützt von der KPÖ, folgenden d r i n g l i c h e n A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadt möge beschließen: 1) Die Stadt Graz bekennt sich zur Erhaltung des Waldes im Grazer Stadtgebiet, der eine wesentliche Funktion im Bereich Hochwasserschutz sowie Naherholung hat. Weiters verpflichtet sich die Stadt Graz, keinerlei Maßnahmen zu setzen, die zu einer Verringerung der Waldflächen im Grazer Stadtgebiet führen würden. 2) Stadtrat Mag. Mario Eustacchio wird beauftragt, einen runden Tisch einzuberufen, zu dem die zuständigen Abteilungen der Stadt Graz und des Landes Steiermark sowie der Naturschutzbeauftragte der Stadt Graz und die Umweltanwaltschaft des Landes Steiermark eingeladen werden, um ein Prozedere zu finden, das sicherstellt, dass Fälle, wie jener der Rodungen im Bereich der Ruine Gösting, künftig verhindert werden. Ich bitte um Annahme (Applaus Grüne). GR. Martiner zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Gemeinderatskolleginnen und -kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger, Betroffene, nehme ich an, aufgrund auch des Aktionismus im Vorfeld dieses Antrages. Wir von der SPÖ-Gemeinderatsfraktion unterstützen natürlich die Dringlichkeit dieses Antrages der Kollegin Andrea Pavlovec-Meixner. Ich möchte aber im Vorfeld, bevor ich auf ein paar Punkte im Motivenbericht eingehe, auch anbringen, dass wir unter Punkt 1 der Antragstellung einen Abänderungsantrag einbringen werden. Liebe Andrea, du hast im Motivenbericht schon ausgeführt, du spannst deinen Bogen über komplett Graz und kommst auch mit den aktuellen Anliegen, was in Gösting passiert ist. Und was in Gösting passiert ist, glaube ich, ist jeder hier im Raum, jede Gemeinderätin, jeder Gemeinderat fassungslos, dass auch so etwas möglich war (allgemeiner Applaus). Denn ich habe zufällig durch einen Spaziergang auf einmal diese helle Fläche gesehen und war fassungslos, dass so etwas möglich ist, 10.000 m2 im tiefsten Waldgebiet herauszuschlagen für ein persönliches Interesse eines Weingartens. Aber, liebe Andrea, in den Ausführungen im Motivenbericht, Wald muss Wald, Baum muss Baum bleiben, dann sollte man aber auch als grüne Fraktion und ihr sagt, ihr seid die Umweltschützer, ich glaube auch, jeder hier im Raum will die Umwelt schützen, aber für Stadtentwicklung ist es hier oder da, was bei der Ruine Gösting passiert ist, aber hier oder da auch notwendig, auch einen Baum zu fällen, so schlimm es sein mag, aber wenn ich nur an Radwegprojekte zurückdenke oder Sonnenfelsplatz, ist auch ein Baum gefallen (Applaus SPÖ). Aber jetzt zum Einbringen, wie könnt ihr die Mitbürgerinnen und Mitbürger auf der Ruine Gösting helfen, ich bringe anschließend bei den mündlichen Anfragen, es wird schriftlich eingebracht, wirklich einen Fragenkatalog, was auch die Bürgerinnen und Bürger gestellt haben, wer zeichnet letztendlich für diese Rodung verantwortlich? Warum wurde die Genehmigung…, auch der Schutzwald, wurde das berücksichtigt, wer kommt für die Verschlammung auf, wer zahlt das und wer kommt jetzt auf für die entstandenen Kosten? Diese Fragen werde ich dann später auch noch einbringen. Aber jetzt zum dringlichen Antrag jetzt zu unserem Abänderungsantrag der SPÖ. Ihr schreibt im Absatz 1 Punkt 1: Weiters verpflichtet sich die Stadt Graz, keinerlei Maßnahmen zu setzen, die zur Verringerung der Waldflächen in Grazer Stadtgebiet führen würde. Das ist Sand in die Augen der Bürger zu streuen. Unser Abänderungsantrag wird so lauten, der Dringlichkeit stimmen wir zu, aber unser Abänderungsantrag wird so lauten: Die Stadt Graz bekennt sich zur Erhaltung des Waldes im Grazer Stadtgebiet, der eine wesentliche Funktion im Bereich Hochwasserschutz sowie Naherholung hat. Weiters verpflichtet sich die Stadt Graz, Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Waldflächen im Grazer Stadtgebiet führen würden, nur dann zu setzen, wenn sie aus gesteigertem öffentlichen Interesse erfolgen und mit Ersatzplanzungen im betreffenden oder in einem anderen Teil des Stadtgebietes verknüpft sind. Das ist unser Abänderungsantrag zu Absatz 1. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe um Zustimmung dieses Abänderungsantrages und natürlich für die Dringlichkeit auch der SPÖ, auch die Zustimmung und wir werden, soweit es uns möglich ist, alle gemeinsam auch die Anrainerinnen und Anrainer in Gösting unterstützen. Danke (Applaus SPÖ). GR.in Mag.a Schleicher: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat! Wald mit seiner besonderen Schutzfunktion, Grünräume und Grünflächen sind äußerst wichtig. Wichtig für das Stadtklima, für die Lebensqualität und wichtig als Lebensraum für Tier und Mensch. Das steht außer Frage, deshalb werden wir beim ersten Punkt zustimmen. Zum zweiten Punkt, die Wurzel des Übels, was die Ruine Gösting betrifft, liegt in der vorangegangenen Regierungsperiode. Die Bau- und Anlagenbehörde, die in den Zuständigkeitsbereich von Bürgermeister Siegfried Nagl gefallen ist, hat die erwähnte wichtige Frist versäumt. Die Bau- und Anlagenbehörde unter Siegfried Nagl hat diese Frist verstreichen lassen und deshalb ist die Causa ans Land gegangen. In der Regel werden die notwendigen Bewilligungen, wie forstrechtlich, naturschutzrechtlich und wasserrechtlich von der Stadt Graz bearbeitet, damit alles in einer Hand bleibt. Das heißt, das von Ihnen geforderte Prozedere in Punkt 2, das existiert, es ergibt ein rechtliches Prozedere, diese sind im Fall der Rodung bei der Ruine Gösting einfach nicht umgesetzt worden. Stadtrat Eustacchio braucht zu keinem runden Tisch einzuladen, wenn sich alle Antragsteller und Behörden an die vorhandenen Richtlinien halten würden (Applaus FPÖ). Der bedauerliche Zustand, der wirklich bedauerliche Zustand in Gösting ist durch Verfehlungen und Versäumnisse in der vorangegangenen Regierungsperiode zustande gekommen und wir werden dem Punkt 2 nicht zustimmen. Ich beantrage die getrennte Abstimmung zwischen Punkt 1 und 2 (Applaus FPÖ). GR. Haberler: Geschätzte Gäste, werte Kollegen! Der Anlass für diesen dringlichen Antrag das sind die Rodungen in der Nähe der Ruine Gösting, diese Rodungen sind vom Land Steiermark genehmigt worden. Und durch das Hochwasser, das Jahrhunderthochwasser, das jetzt war, ist es zu Vermurungen gekommen und zu Schäden an unschuldigen Anrainern, dies bedauern wir zutiefst. Deshalb sehen wir uns von der ÖVP in unserem Weg bestätigt, weiter Wälder in Graz selbst zu bewirtschaften, indem wir Wälder zukaufen oder pachten. In der Historie sieht man sehr genau, wie in den letzten Jahren unter Federführung des Herrn Bürgermeisters wichtige Ankäufe stattgefunden haben sowie Anpachtungen von Kirchenwäldern. Durch jene Ankäufe und Pachtungen, welche die Waldfläche, die die Stadt Graz verwaltet, von 200 auf 600 Hektar hat ansteigen lassen, das ist eine Zunahme von 200 % in den letzten Jahren, haben wir die Möglichkeit, selbst einzuwirken, dass wir, sprich, wenn der Grund uns dort gehört hätte, hätten wir das nicht gemacht, aber wir können einem Privaten natürlich nicht vorschreiben, was er zu machen hat, vor allem wo die Verantwortung beim Land Steiermark liegt, und zu dem Antrag, dass die Waldflächen geringer werden, in Graz haben wir 3000 Hektar Wald. In den letzten zehn Jahren ist der Wald um 100 Hektar vermehrt worden, das sind 3,3 % Zuwachs. Wir von der Volkspartei sehen den Kauf und vor allem, dass wir die Wälder auch selbst bewirtschaften, sehr wichtig, weil das für uns Naherholung und Schutzfunktion ist und deswegen betreiben wir das sofort und deswegen werden wir den Abänderungsantrag von der SPÖ unterstützen (Applaus ÖVP). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR.in Thomüller zum Antrag: Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne! Ich möchte mich zuerst einmal bedanken, zum Ersten an die Dolmetscherinnen, die das sehr toll machen und auch den Gehörlosen ermöglichen, dass sie hier mitdiskutieren und mithören können (Applaus KPÖ). Mein zweiter besonderer Dank gilt natürlich den Menschen der Bürgerinitiative, die heute sehr zahlreich erschienen sind und sehr mit ihrem Engagement wirklich glänzen, danke dafür (Applaus KPÖ). Meinen dritten Dank möchte ich der grünen Partei aussprechen für die Antragstellung, die ich nur immer wieder unterstreichen kann, wie wichtig und brisant das Thema ist, man sieht es ja, es brennt wirklich unter den Nägeln bei der Ruine Gösting, ist wirklich nur zu unterstreichen (Applaus KPÖ). Ein Punkt, was mich ein bisschen bedrückt hat heute im Vorfeld, den man leider nicht aufnehmen können, also mein Zusatzantrag ist leider gestrichen worden betreffend den wesentlichen Punkt, der eigentlich herausgestrichen gehört und der eigentlich in den Fokus und in den Hinterköpfen gespeichert werden sollte, ist dass auf der Ruine Gösting die Wiederaufforstung betrieben werden muss und das ist das Einzige, das die Umwelt (Applaus KPÖ und Bürgerinitiative), das ist der wesentliche Punkt, das die Umwelt und wirklich die Menschen dort, die wirklich akut auch unter Lebensgefahr stehen können bei den massiven Regenfällen, wirklich schützen kann. Und wenn die Frage aufkommt, wer soll das bezahlen, wer trägt die Schuld dafür, wer hat das roden lassen, dann ist meiner Meinung nach idealerweise der Herr Hubert Auer, der die Rodungen vollzogen hat, auch dazu zuständig, dass er Schadenersatzzahlungen zahlt und für die Aufforstung auch wieder zuständig. Danke Ihnen herzlich (Applaus KPÖ). Zwischenruf GR. Mag. Molnar: Rechtlich, wie geht das? Bgm. Mag. Nagl: Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine geschätzten Damen und Herren auf der ZuhörerInnengalerie! Ich möchte auch ganz gern ein paar Sätze, ein paar Bemerkungen zur heutigen Diskussion, aber generell zur Vorgehensweise sagen. Wenn hier im dringlichen Antrag dann drinnen steht, die Stadt bekennt sich zur Erhaltung des Waldes im Grazer Stadtgebiet, der eine wesentliche Funktion im Bereich Hochwasserschutz sowie Naherholung hat, dann kann ich nur sagen, das ist in der Stadt Graz eine Selbstverständlichkeit, weil wir in dieser Landeshauptstadt Graz über 50 % unseres gesamten Stadtgebietes als Grünflächen haben und über ein Viertel unseres Stadtgebietes Wald darstellt. Die Stadt Graz hat im Gegensatz zum Landesgesetzgeber schon unter Erich Edegger hier im Grazer Gemeinderat damals beschlossen, dass dem Wald und dem Grünraum eine besondere schützenswerte Funktion zukommt und deswegen haben wir weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus den Grüngürtel der Stadt Graz festgelegt und fixiert. Das ist einmal ein ganz ein wichtiger Punkt (Applaus ÖVP). Zweitens hat der Herr Gemeinderat Haberler auch darauf verwiesen, dass der Grazer Wald Jahr für Jahr ganz gewaltig zuwächst, das heißt, wir haben eine solche große Menge an Waldzuwachs, dass sie das auch wirklich liebend gerne sich einmal anschauen können, wir machen ja immer die Flugfotos, das heißt, Graz wird immer regelmäßig beflogen, es wird von oben genau kontrolliert und wir haben eine sehr, sehr positive Grünbilanz in der Stadt Graz auch wirklich herzuzeigen. Dritter Punkt, und das ist mir jetzt auch wichtig, ich bin damals hereingekommen in die Grazer Stadtregierung im Jahre 1998 und bin dann zuständig gewesen gleich als Erster für den städtischen Wald und es hat damals in den Zeitungen aufgrund von Rodungen und einer neu angelegten Straße am Buchkogel, Forststraße, einen Wirbel gegeben der Sonderklasse. Das, was wir gemacht haben als Stadt Graz, ist, wir haben ein Naherholungswirtschaftskonzept entwickelt mit Profis und zwar ein nachhaltiges Waldbewirtschaftungskonzept, für das wir auch ausgezeichnet worden sind und wo die politischen Debatten auch verebbt sind, weil wir sind so lange in den Wald gegangen und haben dazugelernt, bis wir diesen Fahrplan für die Stadt Graz entwickelt haben. Wichtiger Bestandteil dieses Fahrplans war, dass die Stadt Graz versuchen soll, möglichst auch bei diesem Wildwuchs und bei diesen vielen Parzellen des Waldes eine Gesamtheit herzustellen, das heißt, kauft, wo immer es geht, in manchen Bereichen die Wälder auf, wenn es Private hergeben. Das versuchen wir und wir haben auch ganz klar gesagt, wo in Graz hat der Wald welche Funktion. Manche wünschen sich, wenn ich so sagen darf, einen Urwald, den darfst du gar nicht überall zulassen aus gesetzlichen Sicherungsüberlegungen, manchmal hat er verschiedene Funktionen vom Sport, von der Naherholung bis zur Jagd hin und da wurde ein toller Kompromiss damals gefunden und diesen Weg gehen wir sehr erfolgreich. Wir versuchen auch, laufend Waldflächen zu kaufen, Kollege Rüsch hat in den letzten Jahren auch als zuständiger Stadtrat viele Flächen bekommen können, eine Fläche haben wir leider nicht bekommen können und da rede ich jetzt gar nicht nur von jenen Personen, die jetzt betroffen sind in der Naherholungsfunktion oder unmittelbar als Anrainer und auch als Geschädigter, sondern da ging es generell auch um das Thema der Ruine und des Schutzvereines der Ruine Gösting. Es ist natürlich ein großer Unterschied, ob eine so große Waldfläche, ein solches Ausflugsziel öffentlich gebraucht werden darf, oder ob diese Flächen, wenn ich so sagen darf, jemand Privater für seine Zwecke auch nutzen will. Und ich bin mehrfach mit Herrn Hubert Auer zusammengesessen und habe auch darum ersucht und gebeten, ob wir diesen Wald kaufen können, das hat nur leider bis zum heutigen Tag nicht stattgefunden und Sie wissen sowohl vom Schutzvereine für die Ruine als auch jetzt, sage ich jetzt, traurigerweise durch das, was jetzt vor Ort passiert ist, dass er dort Überlegungen hat, die er mit niemandem teilt, sondern dann plötzlich damit beginnt zu arbeiten. Jetzt kommt der Punkt, wo die Stadt Graz in der Baubehörde, ich sage es jetzt, ohne mein Wissen, jemand nicht den Akt so bearbeitet hat in der Geschwindigkeit, wie er es hätte tun sollen, es wurde der Devolutionsantrag gestellt, diese Frist ist vorübergegangen und damit landete die ganze Geschichte beim Land Steiermark und das Land Steiermark genehmigt, wenn ich so sagen darf, zwei Dinge. Einmal die Rodung und gleichzeitig die Umwidmung, und das ist schon ein wichtiger Punkt, weil die bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sehen für die Landwirtschaft und für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich natürlich Möglichkeiten einer Nutzungsänderung vor. Es kann ja nicht sein, dass künftig jeder Bauer in Österreich keine Chance mehr haben soll, aus einem Wald unter Umständen einen Weingarten zu machen, die Frage ist, ob er dort an der richtigen Stelle ist oder nicht. Die Frage ist, ob es ein Schutzwald ist oder nicht. Wenn er als solcher ausgewiesen wird, dann dürfte das Land Steiermark eine solche Geschichte ja gar nicht genehmigen und das ist ein wichtiger Punkt (Applaus ÖVP). Das will ich Ihnen nur sagen. Was kann man jetzt tun? Also ich glaube nicht, bei all den Aktivitäten in der Burg, all den Aktivitäten, die rund um die Ruine gemacht werden, dass wir als Stadt Graz künftig in den Besitz dieser Liegenschaft kommen werden. Ich kann es wiederum versuchen, habe es schon mehrfach versucht, aber bin auch daran gescheitert. Und jetzt geht es nur darum zu sagen, so, es gibt die Wiederaufforstungswünsche, es wird aller Voraussicht nach vielleicht ein Weingarten sein, das wird das Land jetzt zu entscheiden haben, das kann ich Ihnen heute gar nicht sagen, sollte Ihnen da herinnen auch keiner versprechen, weil es außerhalb unserer Möglichkeiten liegt. Wir werden heute, und das wurde vielleicht auch klar gesagt, ein Bekenntnis dazu abgeben, dass man künftig vernünftig mit dem Thema Wald auch weiterhin umgeht, deswegen glaube ich auch, dass der Abänderungsantrag gut ist, weil es auch immer wieder notwendig sein wird, wenn gesteigertes öffentliches Interesse da ist, dass Bäume wo gefällt werden können, aber dass Ersatzpflanzungen vorkommen. Das ist die veränderte Situation in diesem Punkt. Ich glaube auch nicht, dass ein runder Tisch, den wir dem Herrn Stadtrat Eustacchio heute verordnen, da irgendwas dran ändern wird und selbstverständlich pflichte ich auch unserer jungen Gemeinderätin bei, die gerade am Rednerpult war und gesagt hat, naja, derjenige, der den Schaden verursacht hat, hat den Schaden auch wieder gutzumachen. Aber das werden natürlich alle Verfahren und alle Streitigkeiten, die da sind, zum Schluss ergeben. Es ist mehr als bedauerlich, dass zeitgleich auch noch diese Regenfälle so einsetzen und dass Anrainer in einer so starken Form betroffen waren, wie das in Graz der Fall war. Das ist, so mein Statement dazu, meine Bitte ist nur, generell hat die Stadt Graz zum Thema Wald eine Haltung, die Sie kaum in anderen Städten wo finden und wir haben auch eine Schutzfunktion drübergelegt, es hat sich im letzten Stadtentwicklungskonzept, das wir auch wieder, ich glaube fast in allen Punkten, einstimmig beschlossen haben, gezeigt, einen großen Wert darauf legt, dass Wald in Graz nicht weniger wird, sondern erhalten wird. Wie es wirklich ausgehen wird, kann im Moment hier keiner sagen (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Danke liebe Kolleginnen und Kollegen für die Wortmeldung. Ich möchte mich bei der Kollegin Thomüller besonders bedanken für die Unterstützung und auch sagen, dass das wirklich sehr schwierig war, diesen Antragstext zu formulieren, weil wir eben keine Anträge stellen dürfen, die in ein laufendes Verfahren eingreifen beziehungsweise Anträge im übertragenen Wirkungsbereich, deshalb musste da auch sehr allgemein sein und mir tut es auch sehr leid, dass der Antrag für Wiederaufforstung aus genau diesem Grund abgelehnt wurde. Herr Bürgermeister, ich muss Ihnen schon sagen, ich weiß, dass in Graz der Wald sehr nachhaltig bewirtschaftet wird, ich habe mich persönlich mit den beiden Förstern überzeugt, bin zwei Tage auch im Wald unterwegs gewesen und habe das sehr schätzen gelernt. Es gäbe sehr schöne Flächen, die man ankaufen könnte, leider hat die Stadt da in den letzten Jahren, wahrscheinlich schon ein bisschen früher, manche Grundstücke nicht gekauft, die sie kaufen hätte sollen, zum Beispiel am Plabutsch auch, aus welchen Gründen auch immer. Was dort passiert, kann ich Ihnen schon sagen, weil das passiert einfach schon, es wird dort ein Weingarten angelegt, davon gibt es auch schon Fotos, das ist dokumentiert und ich denke, die Stadt Graz kann da schon was machen und ich möchte da zitieren aus dem Schreiben von einem Juristen vom Land Steiermark ganz kurz und zwar schreibt er da: „Zu Ihrer Anfrage am 24. Mai wird mitgeteilt, dass in unserem Verfassungssystem in der Verwaltung das sogenannte Kumulationsprinzip herrscht, das heißt, dass für ein Projekt Genehmigungen nach verschiedenen Materiengesetzen erforderlich sein können und der Konsenswerber um jede einzelne Genehmigung bei der Behörde einkommen muss. Erst wenn er sämtliche Genehmigungen erlangt hat, darf er mit der Ausführung des Projektes beginnen. Beginnt er mit dem Bau eines Projektes ohne alle Genehmigungen, so muss diejenige Behörde, von der er noch keine Genehmigung besitzt einschreiten und die Arbeiten einstellen.“ Herr Bürgermeister, das ist die Naturschutzabteilung, das ist die Wasserrechtsabteilung der Stadt Graz, von denen er keine Genehmigung hat. Das heißt, wenn das stimmt, was der Herr Dr. Günter vom... Zwischenruf unverständlich. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Das schreibt der Herr Günter vom Land Steiermark, der Jurist. Zu einem weiteren Punkt, Frau Kollegin Schleicher. Das, was ich da fordere als zweiten Punkt, ist eine bewusstseinsbildende Maßnahme, das ist überhaupt nicht böse gemeint, sondern es zeigt oft die Erfahrung, dass das einfach oft nicht der Fall ist, dass Leute, die um eine Bewilligung ansuchen, auch wirklich erfahren, welche Bewilligungen sie brauchen und dann anfangen, was zu bauen. Und deshalb war einfach die Idee, dass so ein runder Tisch da sehr gut dazu beitragen könnte. Ein Beispiel ist zum Beispiel, dass ich erfahren habe, dass seit kurzem erst, wenn in der Stadt Graz jemand einen Baubewilligungsbescheid bekommt, dass dort steht, in bestimmten Gebieten, wenn zum Beispiel das in einem Landschaftsschutzgebiet ist, dass er diesen Baubewilligungsbescheid erst konsumieren darf, wenn der naturschutzrechtliche Bescheid da ist. Also offensichtlich ist das nicht so klar, dass die Menschen immer informiert werden und die Idee von dem runden Tisch war einfach, dass man sich da einmal zusammensetzt und sich überlegt, wie kann man die Kommunikation so sicherstellen, dass die Leute auch wirklich wissen, dass sie nicht einfach anfangen können zu bauen, ohne dass sie alle Genehmigungen haben. Vielleicht können Sie sich das nochmal überlegen mit der Zustimmung zu einem runden Tisch. Und was den Abänderungsantrag der SPÖ betrifft, muss ich wirklich herzlich lachen, es ist komplett unglaublich. Zwischenruf GR. Grossmann: Es ist ja schön, wenn du gut unterhalten wirst. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Es ist wirklich unglaublich, weil Sie wollen daher tatsächlich, dass genau das, was momentan beim Fall Auer passiert, vom Gemeinderat der Stadt Graz noch gutgeheißen wird. Zwischenruf GR. Grossmann: Genau lesen. Das steht da nicht. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Ich war heute Vormittag bei den zuständigen Stellen des Landes gemeinsam mit der BürgerInneninitiative, wir haben uns das Gutachten angeschaut vom Herrn Dipl.-Ing. Ladner, da steht drinnen, dass es ein hohes Interesse gibt, dass dieser Wald erhalten bleibt und die Entscheidung, dass das kein Wald mehr ist, hat ein Jurist des Landes getroffen und zwar genau mit dem gesteigerten öffentlichen Interesse getroffen und hat sich bezogen auf ein Schreiben vom Tourismusverband und auf ein Schreiben von der Steirischen Landwirtschaftskammer und wenn Sie jetzt sagen, dass Maßnahmen nur dann zu setzen sind, wenn sie aus gesteigertem öffentlichen Interesse erfolgen, dann wollen sie hier, dass die Lex Auer einbetoniert wird, dass der Grazer Gemeinderat das noch gutheißt, was hier passiert, genauso ist es, weil genau dieses gesteigerte öffentliche Interesse ist das Problem (Applaus Grüne und Bürgerinitiativen). Zwischenruf GR.in Gesek: Das ist eine Unterstellung. Zwischenruf GR. Grossmann: Das ist reiner Populismus. GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Das ist kein Populismus, da oben auf der Galerie stehen einige Damen und Herren, die das bestätigen können, die waren heute Vormittag dabei. Es steht in dem Bescheid, im forstrechtlichen Bescheid des Landes Steiermark drinnen, dass es ein überwiegendes öffentliches Interesse gibt und das wollen sie hier einzementieren und das schockiert mich zutiefst (Applaus Grüne und Bürgerinitiativen). Bgm. Mag. Nagl: Ich glaube, wir bekommen ja im Gemeinderatssaal auch immer, wenn Zuhörerinnen und Zuhörer da sind, immer den klaren Beweis, dass man dann versucht, wer kann da schuld gewesen sein. Eines, und darüber haben sich jetzt viele aufgeregt, ist dass, ich glaube, da herinnen niemand sitzt, keine Fraktion, kein Gemeinderat, der es gutheißen würde oder mitunterstützen wollte, dass aus der Ruine Gösting und alles was dort ist, Wald gerodet wird und ein Weinhang angelegt wird, ich glaube, das gehört einmal deutlich gesagt (allgemeiner Applaus). Ich werde jetzt auch nicht herumtun und wieder sagen, wann hat die Rodung genau stattgefunden, weil bis Ende Jänner und Anfang Februar war ich zuständig und dann war es schon wieder jemand anderer in der Stadtregierung, weil das ist genau das, was auch die Damen und Herren auf der Galerie gar nicht hören wollen. Faktum ist, dass ich, wenn ich so sagen darf, und jetzt nehme ich das auf mich sogar, in der Bau- und Anlagenbehörde, zuständig für diese Behörde, auch erst aus der Zeitung erfahren muss, dass plötzlich dieser Wald gerodet worden ist und dann ist es schon passiert und jetzt sage ich noch einmal, da gibt es Versäumnisse, da können wir dann innerbetrieblich nachschauen, welcher Mitarbeiter, welcher Beamte, welche Beamtin da nicht rechtzeitig gearbeitet hat. Aber ich will das nur einmal von der politischen Ebene wegbringen und sagen, ja, da sind Fehler passiert, weil es nicht von Seiten der Stadt bearbeitet worden ist. Das Land hat eine Genehmigung erteilt und jetzt sage ich auch noch einmal dazu, es liegen die Genehmigungen nicht vor und der Eigentümer und Besitzer des Waldes hat mit seinen Arbeiten begonnen, ohne dass er es tun hätte dürfen und er wird aus meiner Sicht auch für diese Schäden aufzukommen haben. Es wird im Land entschieden werden (Applaus ÖVP), ob es soweit kommt oder nicht. Es interessiert, wenn ich so sagen darf, die Bürgerinnen und Bürger von Graz nur eines, erstens, kann wieder ein Wald daraus werden und zweitens, wenn es kein Wald mehr wird, wie können wir verhindern, dass Nachbarn in der Art und Weise geschädigt werden, wie das jetzt passiert ist und da hoffe ich, dass auch die zuständigen Damen und Herren des Landes dann auch einmal sich diese Geschichte näher ansehen. Wir sind overruled worden, weil wir auch nicht gehandelt haben. Ich kann aber nur sagen, ich kenne keinen da herinnen, der gesagt hat, super, das unterstützen wir und jetzt soll der Auer das machen. Aber es kommt ein bisschen so heraus und darüber haben sich… Zwischenruf unverständlich. Bgm. Mag. Nagl: Ja, das ist versäumt worden (Applaus ÖVP). Jetzt haben wir einen Abänderungsantrag vom Herrn Gemeinderat Andreas Martiner bekommen, der ist vor dem Antrag abzustimmen. Der Antrag lautet eben, dass sich die Stadt bekennt zur Erhaltung des Waldes im Grazer Stadtgebiet, eine wesentliche Funktion des Hochwasserschutzes sowie Naherholung hat, das ist noch ident, weiters verpflichtet sich die Stadt Graz, Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Waldflächen im Grazer Stadtgebiet führen würden, nur dann zu setzen, da kann aber nur unser eigener Wald gemeint sein, so muss man es in der Definition aufpassen, wenn sie aus gesteigertem öffentlichen Interesse erfolgen und mit Ersatzpflanzungen im betreffenden oder in einem anderen Teil des Stadtgebietes verknüpft sind. Sind es private Wälder, und das ist jetzt auch wichtig, Frau Pavlovec-Meixner, sind es private Wälder, gibt es private Bauvorhaben in der Stadt, wird die Stadt Graz aus meiner Sicht auch alles Mögliche tun, dass die Alternativflächen auch im Zuge der Verfahren geschaffen werden und damit ist das, wenn ich so sagen darf, vielleicht auch klar ausgesprochen, wie es hier alle sehen, weil garantieren können wir nur für unsere Flächen. Wir können aber auch die Obsorge übernehmen, dass es Ausgleichsflächen in den Verfahren gibt (Applaus ÖVP). Der Abänderungsantrag der ÖVP wurde mit Mehrheit angenommen. Bgm. Mag. Nagl: Und damit stimmen wir den zweiten Punkt ab, dass alles seine Ordnung hat. Wer dafür ist, dass der Herr Stadtrat Mag. Eustacchio beauftragt wird, einen runden Tisch einzuberufen und auch die zuständigen Abteilungen der Stadt und des Landes sowie der Naturschutzbeauftragte der Stadt Graz und die Umweltanwaltschaft des Landes dazu eingeladen werden, den bitte ich jetzt auch um Zeichen mit der Hand, wer dafür ist. Punkt 2) des dringlichen Antrages wurde mit Mehrheit abgelehnt. Bgm. Mag. Nagl: Damit ist der Punkt 2) nicht durchgegangen, ich kann Ihnen aber auch versichern, dass wir dieses Thema ja im Naturschutzbeirat haben. Im Naturschutzbeirat sind im Übrigen so ziemlich alle Stellen, die Sie auch aufgeführt haben, miteingeladen und arbeiten alle drei Monate spätestens mit mir und mit uns zusammen schon über Jahrzehnte hinweg und wir werden das dort wieder thematisieren und damit diese Anliegen auch ans Land Steiermark weitergeben (Applaus ÖVP). StR. Mag. Eustacchio: Einen Satz dazu, damit das nicht in die falsche Kehle kommt. Selbstverständlich werden wir diese Gespräche suchen, weil auf der Beamtenebene jetzt natürlich eh auf gut steirisch „Feuer am Dach“ ist und das natürlich ein Gebot der Stunde ist. Also, das ist ein Versprechen, da brauchen wir aber keinen eigenen runden Tisch, sondern das passiert jetzt natürlich automatisch, weil wir uns da koordinieren müssen, dass so etwas nie wieder passiert (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Auf der Galerie, die der Sitzung nicht mehr beiwohnen, danke ich, und habe die Bitte, dass wir auch künftig einhalten, dass möglichst von Seiten der ZuhörerInnengalerie keine Dinge ausgerollt werden und heruntergeworfen werden, weil es auch immer um die Sicherheit der Gemeinderatsmitglieder und unserer Mitarbeiter geht, deswegen bitte auch da um Verständnis, dass es eine solche Regelung gibt. Dankeschön (Applaus ÖVP). 7) Evaluierung des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes und Überarbeitung der Veranstaltungssicherheitsverordnung, Petition an den Landesgesetzgeber GR.in Mag.a Polz-Watzenig stellt folgenden Dringlichkeitsantrag: GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Bei meinem dringlichen Antrag geht es um eine Evaluierung des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes und um Überarbeitung der Veranstaltungssicherheitsverordnung, Petition an den Landesgesetzgeber. Wie Sie wissen, ist seit 1. November 2012 das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz in Kraft, unter dem vor allem VeranstalterInnen und Kulturschaffende des Landes massiv leiden. Ich denke mir, Sie alle werden damit befasst worden sein, die Wirtschaftskammer hat sich zu Wort gemeldet, die Messe Graz hat sich zu Wort gemeldet, verschiedenste Veranstalter haben sich zu Wort gemeldet, dass sie sich eine Umsetzung dieser Verordnung nicht leisten würden können. Da geht es um Auflagen bezüglich Toiletten, es geht um Auflagen bezüglich Ordner und Ordnerinnen, es gibt eine Neuregelung, was Großveranstaltungen, was Kleinveranstaltungen sind. Kleinveranstaltungen sind bis 300 Leute, also es ist einiges in diesem Gesetz drinnen, sowohl in der Verordnung als auch im Gesetz. Die Verordnung ist bereits in einer Novelle oder in einem Novellierungsverfahren und unser Antrag geht jetzt in diese Richtung, sich auch mit dem Gesetz noch einmal zu befassen. Die Frau Stadträtin Rücker hat dazu vor kurzer Zeit einen runden Tisch gemacht, wo auch noch einmal ganz massiv die verschiedenen Schwierigkeiten thematisiert worden sind. Es geht auch um Spielstätten, es ist einfach der Wurm drinnen in diesem Gesetz. Und deswegen sollte man sich das anschauen. Was ich sehr interessant gefunden habe, ist, ich habe bei meinen Recherchen den Werner Schrempf angerufen, den Sie wahrscheinlich alle kennen, La Strada-Veranstalter, und er hat zu mir gesagt, es ist das erste Mal, dass ihn jemand fragt, was er zu diesem Gesetz denkt beziehungsweise zur Verordnung, weil er wurde nicht einbezogen. Es geht um Veranstaltungen im öffentlichen Raum und das größte Festival, das in Graz stattfindet, wurde nicht einmal in die Expertise miteinbezogen. So geht es nicht nur einem Schrempf, so geht es ganz, ganz vielen anderen und deswegen möchten wir an den Gemeinderat herantreten und ich formuliere jetzt den dringlichen Antrag: 1. Der Gemeinderat der Stadt Graz tritt am Petitionsweg an den Landesgesetzgeber heran und fordert eine Evaluierung des am 1.11.2012 in Kraft getretenen Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes 2012 auf Basis der bisher gemachten Erfahrungen. Beim Punkt 2 bitte ich die ÖVP gut zuzuhören, weil da habe ich dem Harry Pogner seine Anregung aufgenommen und das etwas abgeändert. 2. Die Evaluierung hat unter Einbindung aller vom Gesetz betroffenen Interessensvertretungen, insbesondere aber unter Einbindung von KulturveranstalterInnen und Kulturschaffenden und allen VeranstalterInnen, das ist der Zusatz, der mit der ÖVP dann noch hingekommen ist, der Stadt Graz zu erfolgen. 3. Die Ergebnisse der Evaluierung sollen gegebenenfalls in eine Novellierung des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes 2012 einfließen, zumindest aber bei der Überarbeitung der in Begutachtung befindlichen Veranstaltungssicherheitsverordnung Berücksichtigung finden. Eine Anmerkung noch, wenn man das Gesetz anschaut und ich tue ja manchmal ganz gerne googeln und bin froh, dass es Google gibt und wenn man dann auf die RIS-Datenbank geht und das Veranstaltungsgesetz eingibt, geben Sie einmal den Begriff Kultur ein, er kommt im ganzen Gesetz, im gesamten Veranstaltungsgesetz, das übrigens von der Reformpartnerschaft, nicht von den Oppositionsparteien, beschlossen worden ist, kein einziges Mal vor und das ist für ein Gesetz, das eigentlich denen dient und der Sicherheit der Personen dient, die Kultur machen, die den öffentlichen Raum bespielen, die diese Stadt zum Leben bringen wollen, sehr erbärmlich und ich hoffe, Sie stimmen der Dringlichkeit und dem Antrag zu. Danke (Applaus Grüne). GR. Pogner zur Dringlichkeit: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Polz hat eines richtig erkannt und zwar, dass es eine Verunsicherung gibt, was das Veranstaltungsgesetz betrifft. Eine Verunsicherung bei Veranstaltern/Veranstalterinnen und da muss man dazusagen, das stimmt schon, dass man da, wie gesagt, eine gewisse neue Situation geschaffen hat im November des Vorjahres, wie man dieses Gesetz beschlossen hat. Aber, und das ist das große Aber, was man auch dazusagen muss, wenn man den Motivenbericht liest, dann wird diese Verunsicherung da vor allem damit begründet, dass also viele VeranstalterInnen nicht mehr wissen, ob sie ihre Veranstaltung durchziehen können, ob sie sie machen können, ob sich das zeitlich alles ausgeht, ob die Behörde da noch rechtzeitig sämtliche Genehmigungen erteilt und da darf ich ganz klar eines sagen, also zwei Dinge möchte ich dazusagen. Erstens einmal hat ein Veranstaltungsgesetz, und die Veranstaltungen waren schon immer anzumelden, auch vor Gesetzesbeschluss, vor dem 1. November 2012, und seither ist es einfach, wie gesagt, etwas aufmerksamer geworden, aber in diesem Zeitraum, seit 1.1.2012 bis 31. Mai wurden über 400 Veranstaltungen gemeldet, 70 wurden angezeigt und zwei waren Großveranstaltungen und obwohl sämtliche Fristen nicht immer eingehalten wurden, obwohl die Fristen der Antragstellung unterschritten wurden, sind alle Veranstaltungen, und zwar rigoros alle, und lückenlos von der Behörde genehmigt worden. Das heißt, die Behörde hat hier sehr gut gearbeitet und hat, obwohl Fristen, wie gesagt, versäumt wurden, sehr großzügig darüber hinweggesehen und hat die Genehmigungen erteilt, damit eben alle Veranstaltungen auch wirklich rechtzeitig über die Bühne gehen konnten. Ein weiterer Punkt ist, dass es heißt, ob sich die Veranstalter das überhaupt leisten können. Dazu muss man noch ausführen, dass also Veranstaltungen von einem hohen Kostenbetrag, denn die meisten Veranstaltungen kosten 20 Euro, 20 Euro zum Anmelden und die können auch gebündelt angemeldet werden. Also das heißt, die Behörde hat ordnungsgemäß gearbeitet, gegen eine Evaluierung, der kann man natürlich nichts entgegensprechen, also eine Evaluierung eines Gesetzes, warum nicht, es kann immer besser gemacht werden, da haben wir überhaupt nichts dagegen. Aber wir sind gegen diesen Motivenbericht, der wirklich Sachen den Behörden unterstellt, die wir so nicht sehen. Daher haben wir einen Abänderungsantrag, einerseits, wie gesagt, wegen dem Motivenbericht, andererseits zum Punkt 2 des Antrages selbst gefasst und der Abänderungsantrag wird unterstützt von den Klubs der SPÖ und der FPÖ und der lautet, wie gesagt, auch mit einer kleinen Vorbemerkung: Die Fraktionen von SPÖ, FPÖ und ÖVP distanzieren sich vom gegenständlichen Motivenbericht der Grünen, stehen aber einer grundsätzlichen Evaluierung des Veranstaltungsgesetzes positiv gegenüber. Namens der ÖVP-Gemeinderatsfraktion und der anderen Fraktionen stelle ich daher folgenden Abänderungsantrag: Die Antragspunkte 1 und 3 bleiben unverändert und der Antragspunkt 2 heißt, würde dann, wenn Sie zustimmen nur mehr heißen: „Die Evaluierung hat unter Einbindung aller vom Gesetz betroffenen Interessensvertretungen zu erfolgen.“ Dankeschön und bitte um Annahme (Applaus ÖVP). GR. Ing. Lohr: Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hoher Gemeinderat, sehr geehrte Antragstellerin! Eigentlich auch schon zum Inhalt, aber der Kollege Harry Pogner ist schon drauf eingegangen, darum darf ich das seitens der FPÖ noch einmal unterstreichen, das Ansinnen der Frau Kollegin stimmt schon, es gibt teilweise jetzt komplizierte Abläufe beim Beantragen einer Veranstaltung, die gehören evaluiert, überarbeitet diese Richtlinien, ist, soweit ich weiß, ohnehin im Gange im Land und im Motivenbericht führt sie eben aus, dass gerade die Kulturveranstaltungen ausgenommen werden, dass es… also in ihrer Stellungnahme sollten sie extra ausgenommen werden, das ist jetzt ein kleiner Bereich, wo sie den Fokus hinsetzt und ich habe auch die Mitteilung bekommen, es ist derzeit noch keine Kulturveranstaltung nach den neuen Veranstaltungsgesetz nicht bewilligt worden. Also das Problem ist nicht aufgetreten und es gibt natürlich auch bei kleineren Vereinen, aber auch, wenn ich jetzt in der Messe, in der MCG eine Veranstaltung abhalten will, hier durchaus komplizierte Vorgänge, die man auf jeden Fall verbessern kann. Dennoch bin ich froh, dass es auch dieses Veranstaltungsgesetz gibt, der Auslöser waren ja die Vorfälle in Duisburg und da ist natürlich wichtig, dass man auf die Sicherheit der Besucher setzt und da sind die Grünen, wie gesagt, schon ein bisschen zwiespältig, auf der einen Seite, da hat es ja den Kaprun-Unfall gegeben und deshalb machen wir jetzt Sicherheitsräume bei den Straßenbahnen und sind froh und da stimmen die Grünen ja auch mit, dass es diese Räume gibt und bei anderen Veranstaltungen, wo es ja auch um Menschenleben geht, sehen sie hier Bedenken. Daher bin ich froh, dass wir jetzt gemeinsam den Abänderungsantrag durchbringen werden, wo wir das in die richtigen Bahnen lenken werden und das Gesetz dementsprechend evaluieren können. Danke (Applaus FPÖ). Bgm. Mag. Nagl: Hoher Gemeinderat! Ich darf vielleicht, wie bei einer Live-Berichterstattung einsteigen und mitteilen, dass das Land Steiermark ja heute bis 16.00 Uhr eine Sitzung genau wegen diesem Gesetz hatte. Noch einmal, das Gesetz ist ja schon vor einem Jahr beschlossen worden. Es ging jetzt um eine Durchführungsverordnung, die, wenn ich so sagen darf, uns im Stadtsenat, mich als Bürgermeister auch auf den Plan gerufen hat, weil es unmöglich gewesen wäre in Graz überhaupt noch eine Veranstaltung durchzuführen. Ich habe immer gewitzelt und habe gesagt, ich weiß gar nicht, wie ein solcher Entwurf überhaupt bis zu uns kommt, weil ich glaube, der Herr Landeshauptmann selbst hätte bei einem Empfang im Weißen Saal der Burg oben ziemliche Probleme bekommen, wenn man das umgesetzt hätte, was da als Vorschlag gekommen ist. Und das, was wir uns gewünscht haben, ist, dass man nicht nur die Durchführungsverordnung anschaut, sondern dass man im Zuge dessen gleich noch einmal darüber nachdenkt, was denn da vor einem Jahr hineingeschrieben worden ist. Weil das, was so weh tut ist, dass dieses Gesetz und diese Verordnung bewirkt hätte, dass jeder sein ehrenamtliches Engagement ordentlich zurückschraubt. Wer jetzt in letzter Zeit versucht hat, eine Veranstaltung in Graz durchzuführen, hat eine solche Fülle von Auflagen und Dingen bekommen, dass die Menschen sagen, ich mache das einfach nicht mehr. Da ist neben der Kultur auch viel Caritatives dabei. Das ist wirklich soweit gewesen, dass die Leute gesagt haben, ja dann hören wir halt auf, wenn der Gesetzgeber, wenn das Land das von uns nicht mehr will dieses Ehrenamt und deswegen haben sie heute auch beschlossen, dass es nicht nur einen neuen Verordnungstext geben soll, sondern dass das Gesetz auch evaluiert werden soll. Also das sind die neuesten Nachrichten von der Landesebene (Applaus ÖVP) und wir sind gut unterwegs, ich hoffe, es wird auch wirklich passieren, weil es wäre schon schade, wenn wir dieses Engagement von Bürgern so einschränken würden, aber nicht außer Acht zu lassen, dass es bei Veranstaltungen auf der Welt leider Gottes auch schon schlimme Zwischenfälle gegeben hat. Aber man kann unter dem Thema Sicherheit nicht dann alles subsumieren und ich glaube, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und darauf hat Gemeinderat Harry Pogner auch hingewiesen, sehr darauf bedacht waren, etwas zu ermöglichen und das schon schwierig genug ist, weil es hat noch keine Verordnungsermächtigung gegeben, es hat aber ein Gesetz gegeben und irgendwo haltest du bei all den Dingen, wenn du als Mitarbeiter des Magistrates dann ja sagst, auch deinen Kopf hin, wenn etwas passiert. Und diesen Spagat haben in der Zwischenzeit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gemeistert, dass alles hat stattfinden können und dafür sollten wir ihnen heute auch danke sagen, es ist nicht lustig, wenn was passiert, sind sie nämlich dran (allgemeiner Applaus). StR.in Rücker: Ich möchte das jetzt noch kurz ergänzen, danke, Herr Bürgermeister, Sie haben es sehr deutlich zusammengefasst. Aber ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass in diesem Motivenbericht in keinem Wort über die Behörde negativ berichtet wird. Ich habe auch deswegen bei dem runden Tisch die Vertreter der Behörden eingeladen gehabt, die uns dort ganz massiv bestätigt haben, dass einerseits die Verordnung ein Problem ist, an der gearbeitet wird, wir dann ja zum Glück erreicht haben, dass sie in die zweite Schleife kommt und dass sie gesagt haben, das Veranstaltungsgesetz, so wie es beschlossen wurde, ist nicht in allen Punkten praktikabel. Also es ist so, dass die Behörde in diesem Motivenbericht in keinem Punkt kritisiert wird, kritisiert wird der Gesetzgeber, der sich offensichtlich nicht mit allen Betroffenen vorher auseinandergesetzt hat. Insbesondere nicht mit Kulturveranstaltern und Kulturschaffenden. Das wollte ich noch einmal klarstellen, weil hier wird was unterstellt, was im Antrag so nicht vorkommt (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR.in Mag.a Polz-Watzenig: Ich bedanke mich für die Diskussion. Eines vielleicht noch zum Motivenbericht, wenn Sie genau hinschauen und ein bisschen schauen, was die Wirtschaftskammer so schreibt, dann werden Sie da Ähnlichkeiten finden und ich glaube, die Wirtschaftskammer Steiermark ist alles andere als unter Grünverdacht, würde ich einmal sagen. Aber es ist so, weil das mit den Kosten genannt worden ist. Sie haben genannt, wie viele Veranstaltungen stattgefunden haben, wir wissen, wie viele Veranstaltungen nicht stattgefunden haben, der Herr Bürgermeister hat es sehr treffend gesagt, die Ehrenamtlichkeit wird zurückgeschraubt, das stimmt, Ehrenamtlichkeit wird zurückgeschraubt, weil es mit Schikane verbunden ist und Leute, die für 20 Leute für Brasilien-Benefizgruppe oder was auch immer sammeln wollen, sich nicht mehr auf die Straße stellen können, ohne einen Behördenweg zu durchlaufen, dann wird einfach vieles nicht mehr passieren. Es gibt ganz viele Einwendungen, auch von der Freiwilligen Feuerwehr und von anderen außerhalb der Stadt Graz, die sagen, so können wir das nicht. Und auch noch einmal, den Werner Schrempf zu zitieren, der hat gesagt, wenn La Strada stattfinden müsste im nächsten Jahr zu diesen Bedingungen, wie das Veranstaltungsgesetz sie vorsieht, bräuchte er allein im Sicherheitsbereich ein Drittel Mehrkosten, also Sie wissen, es geht um Fluchtwege, es geht um Toiletten und er hat auch noch ein sehr passendes Beispiel gesagt, wenn ich zu La Strada komme und ich sehe dort, oder Sie sehen dort wo ein Kind weinen, dann gehen Sie dorthin und kümmern sich darum, dass dieses Kind versorgt wird. Wenn Sie zu La Strada kommen und es sind dort hunderte Helfer, weil die vorgeschrieben sind, es gibt Absperrgitter, es gibt klar ausgewiesene Fluchtwege, gekennzeichnete Ordner, dann werden viele Leute sich denken, es ist eh gut dafür gesorgt und es ist was, was Zivilcourage, Ehrenamt und anderes zurückschraubt und auch deswegen bin ich sehr froh, dass das Land scheinbar das heute beschlossen hat, dieser Evaluierung zuzustimmen und freue mich auf einen neuen wesentlich verbesserten und unter Einbezug der verschiedenen Interessensvertretungen und der Kulturschaffenden erstellten Gesetzesentwurf. Danke (Applaus Grüne). Der Abänderungsantrag wurde mit Mehrheit angenommen. Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in Schröck übernimmt um 17.15 Uhr den Vorsitz. 8) Hochwasser-Sofortmaßnahmen GR. Pacanda stellt namens der Piratenpartei, der Grünen, der SPÖ und der KPÖ folgenden Dringlichkeitsantrag: GR. Pacanda: Sehr geehrte Damen und Herren! Last but not least, glaube ich, jetzt bei den dringlichen Anträgen. Also ich möchte Ihnen gerne den dringlichen Antrag der Piraten vorstellen mit freundlicher Unterstützung der Grünen, der SPÖ und der KPÖ. Wir haben heute den wunderschönen Vorteil, dass es draußen wunderschönes Wetter ist und dass die Sonne strahlt draußen. Wir haben Anfang Mai das Gegenteil gehabt, wir haben einen starken Regen gehabt, wir haben Starkregen gehabt, wir haben in den letzten Wochen auch Starkregen in ganz Österreich gehabt, in Europa, in Teilen von Europas, mit extremen Überschwemmungen. Uns sind die Bilder, glaube ich, noch sehr aktiv in den Köpfen drinnen, wie es dort ausschauen kann und wie es auch in Gebieten in Graz, wie in St. Peter und Andritz, ausgeschaut hat. Was, glaube ich, sehr wichtig ist, dass diesbezüglich jetzt Sofortmaßnahmen getroffen werden, auch noch vor dem Sommer, also eben heute, mit heute beschlossen werden, um den BürgerInnen in den betroffenen Gebieten sofort zu helfen, und deswegen ist auch mit den Bürgern der betroffenen Gebiete St. Peter und Andritz dieser Antrag in Summe entstanden, sage ich, und soll eben eine Soforthilfepaket in dem Sinne darstellen. Ich werde kurz auf die einzelnen Punkte eingehen, sie sind aber trotzdem, glaube ich, eh schon bekannt. Es geht um eine Informationsveranstaltung seitens der Feuerwehr in den betroffenen Gebieten, es geht um ein Aushängen des Hochwasserplanes in den betroffenen Gebieten, es geht um Bezirksstadtteilversammlungen in den betroffenen Gebieten, wo die Bürger dann selber auch noch Ideen einbringen können, weil sie selber sehr viele Verbesserungsvorschläge haben am kompletten Kriseneinsatz, sei es nur mit Sirene, dass die Feuerwehr nur mit Sirene vorfährt und sozusagen eine Information für die Bürger schon allein das helfen würde. Dementsprechend aus diesen Informationsveranstaltungen eine priorisierte Liste mit notwendigen Schutzmaßnahmen erstellen, um vielleicht auch besser ein Bild zu bekommen, was sehen die Bürger für Probleme, die möglicherweise auch die dementsprechenden Fachabteilung noch nicht kennt, die noch unbekannt sind. Einen Statusbericht über bereits erfolgte Schutzmaßnahmen und vorgesehene in Planung oder Bau befindliche Maßnahmen mit genauem Zeitplan und Status des Bächeplanes. Da geht es, glaube ich, auch vor allem darum, um eine genaue Information für die Bürger, weil sich die Bürger in der Richtung nicht informiert fühlen. Es geht in weiterer Folge um eine Prüfung eines Austausches des Rechens, der ist eh schon relativ bekannt, in der Wasserunterführung Petersbach/Peterstalstraße durch eine hochwassersichere Konstruktion und ich hoffe um ihrer aller Unterstützung in diesem dringlichen Antrag. Dankeschön. GR. Dreisiebner zur Dringlichkeit: Es ist ja heute nicht das erste Mal, dass das St.-Peter-Hochwasser, Andritz-Hochwasser in irgendeiner Form Thema ist, es war auch schon in der Fragestunde Thema. Wir haben da auch eine sehr ausführliche Antwort erhalten. Im Gegensatz dazu haben ungefähr 50 Menschen, die sich etwa eine Woche, zehn Tage nach diesem 7.-Mai-Hochwasser in St. Peter zusammengesetzt haben, auf einen von ihnen verfassten offenen Brief bis heute oder bis gestern, das ist mein aktueller Wissensstand, keine Antwort erhalten. Heute haben wir einen Teil davon beantwortet bekommen. Ich denke, auch der dringliche Antrag des Kollegen Pacanda ist dahingehend wichtig. Es ist hier einiges im Argen, es ist leider so, dass man nicht davon aussehen kann, dass das für heuer, für nächstes, für übernächstes Jahr war, es kann jeden Tag wieder passieren. Es ist wirklich dringend was zu tun, es ist auch den Leuten im finanziellen Bereich unter die Arme zu greifen beziehungsweise seitens der Stadt und seitens des Herrn Bürgermeister alles zu tun, damit Mittel aus dem Katastrophenschutzfonds usw. geöffnet werden können, dass Informations- und Unterstützungsangebote der ExpertInnen etwa der Berufsfeuerwehr den Menschen geboten werden und dass sie auch in der Befähigung, sich selbst zu helfen, etwa durch die Forderung, unversperrte Sandsackdepots eingerichtet zu bekommen, für sich selbst was tun können. Wir halten das für sehr, sehr wichtig, es wird dauern, bis die langwierigeren Hochwasserbauschutzmaßnahmen vollendet werden können, aber man sollte den Menschen jetzt einfach Hoffnung geben und nicht sagen, in zwei, drei Jahren wird alles besser. Deswegen hier heute und jetzt ja zu diesem Antrag. Danke (Applaus Grüne). Die Dringlichkeit wurde einstimmig angenommen. GR. Dr. Piffl-Percevic zum Antrag: Frau Vorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich ist Hochwasserschutz dringend und alles andere wäre außerdem ein Zynismus und heute schon in der Fragestunde hat Herr Bürgermeister die Gelegenheit…, Kollegen Eber hat Herrn Bürgermeister ganz konkret über den Hochwasserschutz in St. Peter gefragt. Es sind alle Antworten, was St. Peter betrifft, ja schon gegeben worden, ich möchte, Kollege Pacanda, trotzdem ordnungshalber festhalten, was Bürgerversammlungen betrifft. Die Kollegen aus St. Peter haben mir gesagt, im Jänner hat es beim Kirchenwirt genau so eine Informationsveranstaltung gegeben, wie du sie hier einforderst. Ich wollte das nur klarstellen, es gibt Sandsackdepots, mehrere in St. Peter, ich bringe das nur als Beispiel, ein oberflächlicher Leser könnte glauben, hier ist überhaupt keine Vorsorge getroffen worden. Ich möchte nochmals festhalten, wir arbeiten auch nicht mit dem Begriff, es ist ein Jahrhunderthochwasser, quasi man könne nichts machen. Das würde signalisieren, ihr seid quasi selber schuld, wir sind außen vor. Wir fühlen uns mitverantwortlich, wir danken für jede Anregung und selbstverständlich müssen wir allen Anregungen eben nachgehen, daher ist dein Antrag selbstverständlich dringlich, aber ich wollte nur sagen, einige Fährten gilt es sozusagen zu vertiefen und einige Linien, ein paar Anregungen auch neu aufzugreifen und wir hoffen, und damit möchte ich schließen, dass wir nicht schon wieder von einem Jahrhunderthochwasser heimgesucht werden. Wir wissen aus der Wachau, das war ein 500-jähriges, aber schon das zweite Mal innerhalb von elf Jahren, das ist eine Betrachtung für die Statistik, wir müssen alles tun, was uns zumutbar ist und da kämpfen wir gemeinsam, ich danke, wie gesagt, für jede Anregung und wir stimmen dem Antrag zu. Danke (Applaus ÖVP). GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner: Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich stimmen wir dem Antrag vom Herrn Kollegen Pacanda zu, wir sind sehr froh und möchten uns auch bedanken, dass er ihn eingebracht hat. Wir haben uns das selber angeschaut, wie wahrscheinlich auch andere KollegInnen, was da in St. Peter los ist, wenn Hochwasser ist, wenn die Schimautz-Kreuzung unter Wasser steht. Da ist wirklich dringend Handlungsbedarf und es ist total schade, dass das alles auch in den Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern und auch in den Verhandlungen mit dem Land Steiermark so lange dauert, es kann niemand verstehen. Menschen, die alle paar Monate unter Wasser sind, können kein Verständnis dafür haben und daher ist dieser Antrag sehr, sehr dringlich und wir stimmen sehr gerne zu (Applaus Grüne). GR. Pacanda: Ich möchte mich recht herzlich bedanken für die große Zustimmung, weil wir die Sandsäcke schon einmal gehabt haben, da möchte ich noch sagen, da ist die Information zu mir gekommen, dass diese Depots versperrt sind und eben nicht für die Bürger offen verfügbar sind, weil die in einer Siedlung drinnen sind. Aber das muss man sich, glaube ich, vor Ort anschauen einfach und mit der Feuerwehr anschauen, deswegen herzlichen Dank für die Unterstützung. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. A N F R A G E N an den Bürgermeister 1) Raum für einen regelmäßigen innerstädtischen Flohmarkt GR.in Braunersreuther stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Ökologische und menschenrechtliche Missstände in der Produktion von Waren sind längst bekannt. Leider kann sich nicht jeder Mensch leisten, Kleidung, Möbel und Alltagsartikel aus ökologischer und fairer Produktion zu kaufen. Waren aus zweiter Hand zu kaufen, ist eine gute und preisgünstige Alternative dazu. Denn Second-Hand ist die kostengünstigste und ökologischste Methode des Recycling. Leider macht das Flohmarktgehen in Graz jedoch wenig Spaß. Die bestehenden Flohmärkte finden am Stadtrand und nur zu eingeschränkter Vormittagszeit statt, sind ohne Auto schlecht zu erreichen und werden von Händlern dominiert. Wünschenswert wäre daher ein regelmäßiger, innerstädtischer Flohmarkt für PrivatverkäuferInnen, ähnlich dem Annenviertel-Flohmarkt. Orte, die sonntags wenig genutzt werden, wie der Lend- oder der Griesplatz, würden sich dafür anbieten, einmal im Monat einen schönen, ganztägigen Flohmarkt mit Musik und Kaffeeklatsch zu veranstalten, auf dem man sich – egal ob vor oder hinter dem Stand – gerne aufhält. So wäre der Flohmarkt gleichzeitig eine sozial-kulturelle Veranstaltung und eine Bereicherung der Stadtkultur. Daher richte ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit zu überprüfen, ob die Stadt Graz einen der genannten Plätze oder alternativ andere innerstädtische Freiflächen für einen regelmäßigen Flohmarkt zur Verfügung stellen kann? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Lärmampeln/Lärm-Hotline GR.in Heinrichs stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: In Ballungszentren, wie z.B. städtischen Gemeinden, lebt und arbeitet man gewissermaßen in einem Pool von andauernden akustischen Ereignissen, die sich zunehmend in bedenklicher Weise auf die menschliche Gesundheit auswirken. Sich von diesbezüglichen Strapazen durch ruhiges Wohnen erholen zu können, ist für die allermeisten von uns bekanntlich unbezahlbar. Darüber nachzudenken, wie zunehmendes Lärmgeschehen eingeschränkt werden könnte, ist mir ein besonders wichtiges Anliegen. Man gewinnt nämlich den Eindruck, dass sowohl das Lärmerzeugen als auch das Zulassen desselben als natürliches Bürgerrecht angesehen wird. Die Idee, Lärmampeln zu installieren, ist keine neue. Es wurden meines Wissens in Schulen bereits Versuche damit angestellt. Im Sinne positiven Anreizschaffens wäre es sinnvoll, der Gesundheitsgefährdung durch dauernde Lärmbelastung zu begegnen, indem auch im öffentlichen Raum auf ansteigenden bzw. überhöhten Lärm hingewiesen wird. Ich denke dabei an die freundlichen Emoticons der Geschwindigkeitsanzeigen an den Verkehrswegen (reduzierte Geschwindigkeit bedeutet ebenfalls weniger Lärm). Eine weitere Idee wäre die Einrichtung einer Lärm-Hotline: Auf diese Weise könnten wir mit der persönlicher Rückmeldung unserer betroffenen Mitbürger rechnen, wobei gleichzeitig die Chance besteht, dass neue Ideen zur Lärmbekämpfung einfließen. Lärm zu vermeiden, bedeutet respektvollen Umgang miteinander. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, gemeinsam mit dem Umweltreferat und anderen zuständigen Stellen bei der Stadt Graz der Gesundheitsgefährdung durch dauernde Lärmbelastung durch die Installation von Lärmampeln sowie die Einrichtung einer Lärm-Hotline zu begegnen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Buslinie 65 von Wetzelsdorf nach Puntigam/Nahverkehrsdrehscheibe GR. Luttenberger stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Die Buslinie 65 (früher 64) von Wetzelsdorf nach Puntigam/Nahverkehrsdrehscheibe ist, für eine Tangentiallinie, eine Erfolgsgeschichte. Aus ursprünglichem Dornröschenschlaf erweckt, besticht jetzt der 65-er durch konstant stabil hohe Fahrgastzahlen – nicht zuletzt durch Bevölkerungszuwachs in den Grazer Randbezirken. Abgesehen von der immer öfter zu verschiedenen Tageszeiten verstauten Straßganger Straße sind es die Verkehrszeiten dieser Buslinie, die veränderungswürdig wären: Montag bis Freitag: letzter durchgehender Bus: 19:58 Uhr bzw. 19:54 Uhr. Samstag: letzter durchgehender Bus: 18:33 Uhr bzw. 18:38 Uhr. Sonntag: kein Linienverkehr. Das größte Kinozentrum von Graz „Cineplexx“ schließt fast unmittelbar an die Endhaltestelle Puntigam an, und auch der riesige Unterhaltungskomplex „Bollwerk“ befindet sich in der Nähe der Bushaltestelle. Die dortigen abendlichen BesucherInnen gelangen derzeit nur entweder per PKW oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln umständlich via Jakominiplatz hierher. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie dazu bereit, mit den Verantwortlichen der Stadt Graz, des Landes Steiermark und der Holding Graz in Verhandlungen zu treten, um, wie im Motivenbericht erläutert, für die Buslinie 65 a) eine Verlängerung des Wochen- und Samstagfahrplans und b) die Einführung eines Sonntagfahrplans zu ermöglichen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Tangentiallinie 62 ganztägig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen GR. Sikora stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Bereits im November 2012 stellte ich an den Grazer Gemeinderat den Antrag zu prüfen, ob die Holding die Tangentiallinie 62 auch an Samstagnachmittagen und an Sonn- und Feiertagen führen könnte. Die Tangentiallinie 62 gehört zur Kategorie von äußerst stark frequentierten Buslinien im Grazer Stadtgebiet, verbindet sie doch den Grazer Westen vom südlich gelegenen Bahnhof Puntigam bis hin zur nördlich gelegenen Carnerigasse. Sie wird nicht nur von SchülerInnen und Berufstätigen in Anspruch genommen, sondern – aufgrund ihrer optimalen Nord-Süd-Verbindung – auch von vielen EinkäuferInnen. Jedoch stellt die Holding Graz ihren Betrieb leider an Samstagen bereits kurz nach 14 Uhr ein. Und das, obwohl die Geschäfte an Samstagen erst um 18 Uhr schließen. Auch fährt sie an Sonn- und Feiertagen nicht, was zur Folge hat, dass im Besonderen der Grazer Süden entlang der Gradnerstraße mit den Öffis nur sehr schwer oder gar nicht erreichbar ist. Das Verlangen nach einem geeigneten Öffi-Anschluss ist jedoch sehr wohl gegeben, sind doch allein entlang der Gradnerstraße zahlreiche Großsiedlungen entstanden und noch weitere geplant – so auch ein Wohnprojekt der Caritas für betreutes Wohnen. Nachdem nun mit der Errichtung einer Haltestelle in der Nähe des Wohnprojektes der Caritas für betreutes Wohnen ein erster Teilerfolg zusammen mit den Verantwortlichen erzielt werden konnte, stellt sich die Forderung einer optimalen Anbindung auch an Sonn- und Feiertagen erneut dringlich. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie dazu bereit, mit den Verantwortlichen der Stadt Graz, des Landes Steiermark und der Holding Graz in Verhandlungen zu treten, um, wie im Motivenbericht erläutert, den Einsatz der Tangentiallinie 62 auch ganztägig an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen zu ermöglichen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Steinbruchprojekte Schifterkogel – Jodlgraben GR.in Thomüller stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Im Gemeindegebiet Semriach nördlich von Graz soll neben den beiden bereits bestehenden Steinbrüchen am Schifterkogel ein weiteres Mega-Steinbruchprojekt realisiert werden. Dies hätte zur Folge, dass mit einem zusätzlichen Schwerverkehr von 80 bis 100 LKWs täglich zu rechnen ist. Bei einem Abbauvorhaben von umgerechnet 2.000 Tonnen bedeutet dies für die Bevölkerung im Einzugsgebiet, dass im Abstand von 2½ Minuten Lastkraftwagen vorbeifahren. Auch im Jodlgraben nordwestlich von Graz ist ein Steinbruchprojekt geplant. Die Errichtung von Steinbrüchen hat weit reichende Konsequenzen: Für Aufschließung und Errichtung werden große Flächen Kulturlandschaft geopfert. Das Landschaftsbild wird schwer beeinträchtigt. Beim Abbau entsteht Lärm und Staub. Durch den Transport kommt es in den betroffenen Gebieten zu einer signifikanten Steigerung des Schwerlastaufkommens. Durch die Auswirkungen wird das Bild einer Region auf Generationen hinaus geprägt. Eine andere Nutzung – beispielsweise für touristische Zwecke – ist nicht mehr möglich. Schon jetzt sind die Feinstaubbelastungen mit ihren oftmaligen Grenzwertüberschreitungen im Raum Graz nicht in den Griff zu bekommen. Hinzu kämen nun die Auswirkungen dieser Megasteinbrüche auf die Verkehrssituation mit unvorstellbaren Stauzeiten für die vielen Pendlerinnen und Pendler im Einzugsbereich von Graz sowie erhebliche Lärmbelastungen für die Bevölkerung. Diese zusätzlichen Belastungen für Mensch und Umwelt lassen weitere Steinbruchprojekte dieser Art nicht zu. Aus den genannten Gründen haben sich bereits mehrere Gemeinde- und BezirksrätInnen gegen diese (Ab)-Bauvorhaben ausgesprochen und auch in der Bevölkerung regt sich massiver Widerstand. Daher richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister Nagl, seitens des KPÖ Gemeinderatsklubs folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, Informationen über den Entwicklungsstand von Steinbruchprojekten im Norden von Graz einzuholen und sich aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe im Namen der Stadt Graz gegen die geplanten Steinbruchprojekte im Jodlgraben bzw. am Schifterkogel auszusprechen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Rodungen im Bereich der Ruine Gösting GR. Martiner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Die jüngsten Rodungen im Bereich der Ruine Gösting sorgen in der Grazer und speziell Göstinger Bevölkerung für enormen Unmut – diese Verärgerung wurde zuletzt durch die gravierenden Hochwasserschäden, die durch die Rodungen noch heftiger ausgefallen sind, verstärkt. Nicht nur seitens der betroffenen AnrainerInnen stellen sich eine ganze Reihe von Fragen: Wie konnte dieser Kahlschlag überhaupt genehmigt werden, wer zeichnet für die nun auftretenden Kosten verantwortlich etc. Namens des sozialdemokratischen Gemeinderatsklubs stelle ich daher an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e , ob Sie bereit sind, die nachfolgenden Fragen der AnrainerInnen zu beantworten: * Wer zeichnet für die Bewilligung der Rodung dieser 10.000 Quadratmeter Schutzwald verantwortlich? * Wurde bei diesem Genehmigungsverfahren die Funktion des „Schutzwaldes“ als solche berücksichtigt? * Wer kommt für die die durch die Verschlammung der Thalstraße auf 500 Metern entstandenen Kosten auf? * Wer kommt für die infolge der Verschlammung entstandenen Kosten für die AnrainerInnen auf? Gibt es hier seitens der Stadt finanzielle oder rechtliche Hilfestellungen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Murgondel – Kosten der „Projektidee“ GR. Dipl.-Ing. Savernik stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Das Projekt „Murgondel“ füllt regelmäßig die Gazetten. Wobei, wenn man den diversen Berichten wie auch angeblichen Insider-Informationen Glauben schenken darf, über die pure Idee hinaus sogar schon kleinere (oder auch größere) Machbarkeitsstudien vorliegen sollen. Dementsprechend kursieren auch Gerüchte über bisher angefallene Kosten, die sich angeblich schon auf 1,5 Millionen Euro belaufen sollen. Das klingt natürlich exorbitant und unverhältnismäßig – Tatsache aber ist sicher, dass alle bisherigen „Planungen“, Studien, Kontakte mit Herstellern, Recherchen, Bildmontagen, Präsentationen etc. mit direkten bzw. indirekten Kosten für die Holding Graz und damit für die Stadt Graz verbunden sind. Ich stelle daher namens der SPÖ-Fraktion an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die A n f r a g e : Wie hoch sind die bisher durch die Projektidee „Murgondel“ für die Stadt Graz (einschließlich Holding) angefallenen direkten und indirekten Kosten (Sachaufwand, allfällige Leistungen Dritter, „Mannstunden“ im „Haus Graz“)? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Aufstockung der Exekutive – Graz fehlen Polizisten GR. Mag. Sippel stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Es ist eine unendliche Geschichte, die nun ihre Fortsetzung findet. Polizeigewerkschafter monieren, dass trotz des Sicherheitspaktes aus dem Jahre 2010 keine Verbesserung der personellen Situation eingetreten sei. Besonders dramatisch sei die Lage – so Vertreter der Polizei – in der Landeshauptstadt Graz. Offiziell seien im Grazer Stadtpolizeikommando alle Planposten besetzt. Durch Dienstzuteilungen, Sonderverwendungen und Teilzeitkräfte wird die Zahl der tatsächlich verfügbaren Polizisten allerdings stark vermindert. In Graz fehlen demnach rund 100 Polizisten. Zudem muss auch noch der jährliche Abgang durch 80 bis 100 Pensionierungen kompensiert werden. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit rigoroser Sparmaßnahmen darf die Sicherheit der Bürger nicht aufs Spiel gesetzt werden. Seit vielen Jahren fordern wir Freiheitliche eine Aufstockung der Grazer Exekutivkräfte. In einer Fülle von Anträgen wurden Sie, Herr Bürgermeister, ersucht, sich bei den jeweilig zuständigen Ministern für dieses Anliegen einzusetzen. Zudem gab es auch eine Fülle an Petitionen an den Bund – zuletzt in der Gemeinderatssitzung vom Februar 2013. Unabhängig von allen in Graz zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen ist eine personell ausreichend bestückte Exekutive die Grundvoraussetzung für eine effektive und gelungene Sicherheitspolitik. Aus diesem Grund richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende A n f r a g e : Sind Sie, Herr Bürgermeister, bereit dazu, sich für diese notwendige Aufstockung der Exekutivkräfte in Graz bei den dafür zuständigen Stellen im Bund einzusetzen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Neuer Standort für das LUV-Stadion GR. Ing. Lohr stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Das Stadion des Lehrlingsunterstützungsvereins (LUV) in der Grottenhofstraße ist renovierungsbedürftig und die Größe für das Training der vielen Fußballmannschaften ungenügend. Daher wird nunmehr seit Jahren über einen Umzug des Platzes auf die Grottenhofgründe hinter der Polizeikaserne verhandelt. Der Klub hat ein fertiges Konzept für den Umzug, und im Oktober des Vorjahres signalisierte Bürgermeister Mag. Nagl in einer Bezirksvorsteherbesprechung ein positives Verhandlungsergebnis des Umzugsprojekts. Zuletzt fehlte noch die Zustimmung des Landes Steiermark. Aus diesem Grund richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens des freiheitlichen Gemeinderatsklubs nachstehende A n f r a g e : Wie weit sind die Verhandlungen für den Umzug des LUV-Stadions fortgeschritten? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Maßnahmen und Möglichkeiten der Unterstützung und Hilfe für die vom Hochwasser immer wieder stark betroffene Bevölkerung von St. Peter durch die Stadt Graz GR. Dreisiebner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: Am 07.05. des Jahres sind aufgrund äußerst heftiger nächtlicher Regenfälle viele Grundstücke, Keller und Gebäude in mehreren Teilen von Graz zum wiederholten Male überflutet worden. Sehr betroffen von diesem ersten Starkregenereignis im heurigen Jahr waren insbesondere auch viele BewohnerInnen des Stadtbezirks St. Peter. In einer außerordentlich gut besuchten Versammlung am 14.05.2013 – berichtet wurde von etwa 50 TeilnehmerInnen, darunter auch VertreterInnen aus dem Bezirksrat - wurden die Ursachen, aber auch mögliche Lösungswege, dieser massiven Hochwassergefährdung endlich Herr zu werden, intensiv diskutiert. Ein zentrales Ergebnis dieser BürgerInnenversammlung war die Formulierung eines Kataloges von Verbesserungsvorschlägen, Wünschen und Forderungen, die in einem offenen Brief an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, gerichtet wurden. Dieser offene Brief wurde – so mein Informationsstand – leider bis heute noch nicht beantwortet. Ich erachte die Bearbeitung dieser konstruktiven Vorschläge und der vielen offen Fragen nicht nur für die betroffenen Menschen, sondern auch für uns zuständige GemeinderätInnen für mehr als hilfreich. Folglich richte ich an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, folgende A n f r a g e : Sind Sie bereit, in naher Zukunft – also noch vor Beginn der Sommerferien – eine öffentliche Informationsveranstaltung in St. Peter zu veranlassen, bei der neben den zuständigen Mitgliedern des Stadtsenats und der befassten BeamtInnen auch VertreterInnen der Berufsfeuerwehr Graz für die BewohnerInnen von St. Peter zur Verfügung stehen? Darüber hinaus ersuche ich um Ihre Antwort auf folgende Vorschläge der BürgerInnen: * Kann der Hochwasserplan im Nachbarschaftszentrum St. Peter ausgehängt und somit jeder/m zugänglich gemacht werden? * Können Sie die Einrichtung mehrerer öffentlich zugänglicher und unversperrter Sandsackdepots in den betroffenen Bereichen, etwa in der St.-Peter-Hauptstraße, der Petersbergenstraße, der Peterstalstraße sowie in der Petrifelder Straße zusagen? * Wie können Sie den verständlichen Wunsch der Bevölkerung nach rechtzeitiger Information und Alarmierung – die Vorschläge intendieren, dass bei Hochwasser(gefahr) und bei einem Hochwasser bedingten Feuerwehreinsatz Sirenenalarm ausgelöst werden soll – erfüllen? * Wie stehen Sie zu Vorschlägen, die sich darauf beziehen, dass bei einem Hochwassereinsatz durch die Feuerwehr die verstopften Kanaldeckel zu reinigen sind und dass die Rechenkonstruktion im Petersbach durch eine geeignetere Lösung ersetzt werden soll? * Und wie kann die Stadt Graz gewährleisten, dass es nicht nur zu regelmäßigen Kontrollen im Bereich des Petersbaches kommt, sondern dass ungesetzliche und somit dem Hochwasserschutz zuwider laufende Tatbestände im Bachbereich tatsächlich umgehend behoben werden, bzw. was gedenken Sie zu unternehmen, um für vom Mai-Hochwasser Geschädigte unbürokratische und umfassende Hilfe aus dem Katastrophenschutzfonds zu erreichen? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Rodung des Baumbestandes Bereich Theodor-Körner-Straße/Ecke Carnerigasse GR.in Mag.a Pavlovec-Meixner stellt folgende Anfrage: Motivenbericht nur schriftlich: im Bereich Theodor-Körner-Straße/Ecke Carnerigasse wurde fast der gesamte Baumbestand – an die 30 Bäume - auf dem Grundstück der Diözese Graz Seckau gerodet. Es wurden auch Bäume und Büsche gefällt, die direkt am Haus Carnerigasse 38 standen und für das Bauvorhaben nicht relevant gewesen wären. Das Bauprojekt wurde seitens der Stadt Graz unter anderem deshalb positiv beurteilt, weil der Grazer Fachbeirat in einer Stellungnahme zu diesem Bauprojekt festgehalten hatte: " ...nicht zuletzt der ambitionierte Freiraum mit weitgehender Erhaltung des hochwertigen Baumbestandes...". Diesen hochwertigen Baumbestand gibt es aber leider großteils nicht mehr. Die Fällungen wurden darüber hinaus während der Vogelbrutzeit durchgeführt, obwohl die Stmk. Artenschutzverordnung (LGBL. Nr. 40/2007) überall gilt, nicht nur in ausgewiesenen Schutzgebieten. Auf Basis dieser Verordnung und der Bestimmungen des § 13 Naturschutzgesetz kann ein Verbot der Rodung/Fällung von Bäumen in der Brutzeit und der Zeit der Jungenaufzucht jedenfalls abgeleitet werden. Weiters wurden Kastanienbäume auf öffentlichem Grund zuerst mit Kronenkappung „verstümmelt“, um einige Tage später gefällt zu werden. Daher stelle ich seitens der Grünen-ALG folgende A n f r a g e : Sind Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, bereit, 1.) die AnrainerInnen dahingehend zu informieren, a.) ob für alle Baumfällungen im Bereich Theodor-Körner-Straße/Ecke Carnerigasse Genehmigungen vorliegen? b.) wie es möglich ist, dass der Grazer Fachbeirat einem Bauansuchen unter Hinweis auf den Erhalt des hochwertigen Baumbestandes zustimmt und dieser in der Folge gefällt werden darf? c.) warum gesunde Kastanienbäume auf öffentlichem Grund für ein privates Bauvorhaben geopfert werden? 2.) zu veranlassen, dass zum Schutz der Brutvögel ein Hinweis auf die Stmk. ArtenschutzVO sowie die Bestimmungen des § 13e Naturschutzgesetz in die Bescheide laut BaumschutzVO aufgenommen werden sowie auf der Website der Stadt Graz darüber zu informieren? 3.) einen Mitarbeiter der Abteilung für Grünraum zu beauftragen, den AnrainerInnen die Pläne für die Neubepflanzung persönlich zu präsentieren? Die Anfrage wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. A N T R Ä G E 1) Petition an die Ärztekammer für Steiermark und die Gebietskrankenkasse für Steiermark zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Grazerinnen und Grazer GR.in Univ.-Prof.in Dr.in Kopera stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die ärztliche Versorgung der südlichen Grazer Gemeindebezirke Puntigam und Liebenau droht unzureichend zu werden. Bislang sind im Bezirk Puntigam drei Ärzte für Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag. Einer von ihnen ist in den Ruhestand getreten. Seine Position wird erst jetzt im Juni ausgeschrieben und voraussichtlich erst ab 1. Oktober neu besetzt. Über den Sommer ist die Versorgung nun suboptimal. Schon jetzt weichen viele Bürgerinnen und Bürger mit gesundheitlichen Anliegen aus Puntigam nach Sankt Peter bzw. aus Liebenau nach Straßgang aus, was wiederum in diesen Bezirken zur Kumulation von PatientInnen und zur Überlastung der Arztpraxen führt. Im Namen des ÖVP-GR-Clubs stelle ich als Fraktionssprecherin für Gesundheit den Antrag: Der Gemeinderat möge auf dem Petitionsweg an die Ärztekammer für Steiermark und an die Gebietskrankenkassa für Steiermark herantreten, um die Versorgungssituation der Grazer Bezirke zu evaluieren und entsprechende Maßnahmen zu treffen, damit jedenfalls eine flächendeckende, suffiziente ärztliche Versorgung für die Grazer Bevölkerung gegeben ist, die zukünftigen Entwicklungen standhalten kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 2) Historische Elemente der Erzherzog-Johann-Brücke GR. Dipl.-Ing. (FH) Schimautz stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Jahre 1843 errichtete die Stadt die Franz-Carl-Kettenbrücke, die 1892 durch eine Eisenkonstruktion ersetzt und 1918 in Hauptbrücke umbenannt wurde. Ein Neubau der Hauptbrücke, 2009 in Erzherzog-Johann-Brücke umbenannt, erfolgte 1964. Teile der ursprünglichen Brücke (Bronzeteile der Geländerkonstruktion und Stücke des steinernen Brückenpfeilers) sind heute direkt unter der Erzherzog-Johann-Brücke platziert. Die Figuren der Austria und Styria aus Bronze, die auf der Brücke standen (1891 von Hans Brandstetter geschaffen), befinden sich heute im Stadtpark. Die Teile der ursprünglichen Brücke, die direkt unter der Erzherzog-Johann-Brücke platziert sind, sind derzeit sehr stark von Vandalismus betroffen (Steine umgeworfen, beschädigt und besprayt, genauso wie die bronzenen Reststücke der ehemaligen Geländerkonstruktion). Da sich diese Reststücke, von historischer Bedeutung, auch noch ungeschützt in unmittelbarer Nähe des jährlich stattfindenden City-Beach befinden, wo darüber hinaus Wandsprayungen zur Dekoration und Bewerbung dieser Veranstaltung vorgenommen werden, ist grundsätzlich die Frage zu stellen, ob dies ein geeigneter Standort für deren Aufstellung ist. Ich stelle daher namens des ÖVP-Gemeinderatsclubs den A n t r a g , die zuständigen Stellen des Hauses Graz mögen prüfen, inwieweit der aktuelle Platz als geeignet bewertet wird und wie eine würdige Behandlung (inkl. Restauration) dieser historischen Stücke in der Weltkulturerbe-Stadt Graz und Kulturhauptstadt Graz gegeben sein kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 3) Ostseitige Gehsteigerrichtung in der Marburgerstraße GR. Mag. Spath stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: 2009 wurde Ecke Marburger Straße – Hertzgasse eine Kinderkrippe neu errichtet. Durch den Neubau wurde die Grundstücksgrenze und der Zaun des Grundstückes nach Osten versetzt und damit Platz für einen Gehsteig geschaffen. Das Nachbargrundstück ist mit dem Zaun ebenfalls auf gleicher Höhe, sodass Platz für einen durchgehenden Gehsteig in der Marburger Straße von der Petrifelder Straße bis zur Hertzgasse ist. Fußgänger, von der Petrifelder Straße kommend könnten dadurch auch auf einem gesicherten Gehsteig die Bushaltestelle „Hertzgasse“ erreichen. Auch die Eltern, die Ihre Kinder in die Kinderkrippe bringen bzw. abholen, stehen beim Verlassen des Grundstückes auf der Straße. Ein Gehsteig würde hier die Sicherheit von Kindern und Eltern wesentlich erhöhen. Namens des ÖVP–Gemeinderatsclubs stelle ich daher den A n t r a g , der Gemeinderat möge die Errichtung eines durchgehenden Gehsteiges in der Marburger Straße von der Petrifelder Straße bis zur Hertzgasse beschließen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 4) Jugendräume im Bezirk Jakomini GR.in Braunersreuther stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im Bezirk Jakomini leben 31.217 Menschen, 4.646 davon sind Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 19 Jahren. Insbesondere den Jugendlichen im Bezirk mangelt es an Räumen, in denen sie sich treffen können. Denn die zwei bestehenden Jugendzentren reichen längst nicht aus. Notgedrungen weichen viele Jugendliche daher auf Lokale wie McDonald‘s aus, wo es keinen Konsumzwang gibt, oder sie treffen sich auf der Straße. Letzteres führt jedoch dazu, dass es immer wieder zu Beschwerden von AnrainerInnen kommt. Offene Jugendräume, in denen Spiele zur Verfügung stehen und Platz zum gemütlichen Beisammensein ist, könnten dieser Situationen vorbeugen. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz soll im Bezirk Jakomini neben den beiden bereits existierenden Jugendzentren Räume zur Verfügung stellen, in denen sich Jugendliche treffen und aufhalten können, ohne etwas konsumieren zu müssen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 5) Gedenktafel für Herta Freuneder-Rottleuthner GR. Eber stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Im März 2011 hat der Grazer Gemeinderat einstimmig beschlossen, „die derzeit unbenannte Straße, die von der Überführung Weblinger Gürtel in Richtung Norden und dann parallel zur Wagner-Jauregg-Straße führt nach Herta Frauneder-Rottleuthner zu benennen“. Im vorberatenden Ausschuss habe ich seinerzeit angeregt, auch im Bad Eggenberg (Auster) eine Gedenktafel für die Architektin des „alten“ Bades Eggenberg anzubringen, um Herta Frauneder-Rottleuthner auch auf diese Art und Weise zu würdigen. Dieser Vorschlag stieß damals auf allgemeine Zustimmung. Bislang wurde dieses Anliegen jedoch nicht verwirklicht. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Der Bürgermeister wird aufgefordert, umgehend mit den zuständigen Stellen Kontakt aufzunehmen, um die Anbringung einer Gedenktafel für Frau Herta Frauneder-Rottleuthner im Bad Eggenberg zu veranlassen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 6) Einbiegeproblematik Rembrandtgasse/Elisabethstraße GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Keine Freude haben Autofahrer/innen beim Rechtsabbiegen aus der Rembrandtgasse in die Elisabethstraße: Durch eine unnötige Verengung sind Fahrzeuglenker gezwungen, in der Mitte der Rembrandtgasse zu warten, wobei sie dann automatisch unfreiwillig die einfahrenden Fahrzeuge aus der Elisabethstraße blockieren. So entstehen regelmäßig höchst ungünstige Verkehrssituationen. Daher stelle ich namens der KPÖ-Fraktion folgenden A n t r a g : Die entsprechenden Stellen der Stadt Graz werden aufgefordert, die Straße an der Ecke Rembrandtgasse/Elisabethstraße so zu verbreitern, dass ein ungehinderter Verkehrsfluss von ein- und ausfahrenden Fahrzeugen gewährleistet werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 7) Elisabethstraße: Fußgängerübergang zwischen Studentenheim und SPAR-Filiale GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In der oberen Elisabethstraße sind heikle Situationen an der Tagesordnung: Zwar zählen die Studierenden des Heims gegenüber zu wichtigen Kunden des Supermarkts, jedoch besteht für sie keine Möglichkeit, kontrolliert die Straßenseite zu wechseln, da es an dieser Stelle keinen ausgewiesenen Fußgängerübergang gibt. Eine rasche Behebung dieses Mangels wäre sowohl im Interesse der Bewohner des Studentenheims als auch der Autofahrer. Daher stelle ich namens der KPÖ-Fraktion folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz weist die betreffenden Stellen an, rasch an besagter Stelle einen Fußgängerübergang zu installieren. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 8) Nutzung des alten Schulgebäudes in Mariagrün für Bildung, Kunst und Kultur GR. Mag. Fabisch stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die alte Volksschule in Mariagrün hat durch den großzügigen Ersatzneubau ihre ursprüngliche Funktion (vorerst) verloren und geht nun einer ungewissen Zukunft entgegen. Das Ansinnen vieler Anrainer und Anrainerinnen wäre es, dieses Gebäude in dieser oder ähnlicher Funktion zu belassen - der Wunsch nach einem Zentrum für Kunst und Kultur wurde laut. In diesem Sinne wurde der Antrag der KPÖ im Bezirksrat von Mariatrost, der genau diese Forderung enthielt, einstimmig angenommen. Daher stelle ich namens der KPÖ-Fraktion folgenden A n t r a g : Die entsprechenden Stellen der Stadt Graz werden aufgefordert, das alte Schulgebäude von Mariagrün weiterhin als Schulraum zu verwenden bzw. ein Zentrum für Kunst und Kultur einzurichten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 9) Längere Grünphase: Eggenberger Straße/Alte Poststraße GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: An der Kreuzung Eggenberger Straße/Alte Poststraße kommt es nach der Sperre der Eisenbahnunterführung beim Eggenberger Gürtel in den Stoßzeiten zu unerträglich langen Staus. Die VerkehrsteilnehmerInnen müssen aufgrund der Schließung weite Umwege über Don Bosco oder die Peter-Tunner-Gasse in Kauf nehmen. Die Ampelschaltung an der Kreuzung Eggenberger Straße/Alte Poststraße weist jedoch trotz der Sperre der Bahnunterführung eine Grünphasen-Bevorrangung der Eggenberger Straße auf. Endlose Staus in der Alten Poststraße in beiden Richtungen sind deshalb an der Tagesordnung, was die AnrainerInnen bereits verzweifeln lässt. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die dafür zuständige Stelle des Magistrats und der Verkehrsreferent werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe zu prüfen, ob sich – vorübergehend bis zum Bauende in der Eggenberger Straße – die Ampelschaltung an der Kreuzung Eggenberger Straße/Alte Poststraße rasch und unbürokratisch für die IndividualverkehrsteilnehmerInnen auf der Alten Poststraße verbessern lässt. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 10) Oberandritz – Durchwegung zur Firma Hofer GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In Oberandritz, zwischen der Stattegger Straße und dem Ursprungweg, siedelte sich schon vor mehreren Jahren direkt neben der Andritz AG die Firma Hofer als Nahversorger für die Bevölkerung an. Schon damals gab es aus der Bevölkerung die Forderung an die verantwortlichen Politiker, ob nicht eine Durchwegung zwischen dem Ursprungweg und der Stattegger Straße zur Firma Hofer möglich wäre, befinden sich doch mehrere Großsiedlungen in diesem Einzugsgebiet. Zurzeit müssen von FußgängerInnen und von RadfahrerInnen große Umwege über die stark befahrene Stattegger Straße in Kauf genommen werden, um zur Firma Hofer zu gelangen. Eine Durchwegung vom Ursprungweg zur Firma Hofer, welche seitlich des vorhandenen Parkplatzes der MFA Andritz verlaufen könnte, würde nicht nur einen Beitrag zur Verkehrssicherung leisten, sie würde auch den vielen BürgerInnen bei ihrem Einkauf entgegenkommen. Auch würden dann sehr viele auf den Pkw verzichten und mit dem Fahrrad oder zu Fuß zum Einkauf schreiten. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die dafür zuständige Stelle des Magistrats und der Verkehrsreferent werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe Kontakt mit den Verantwortlichen der Firma Hofer und der Andritz AG aufzunehmen, um gemeinsam zu prüfen, ob eine Durchwegung zwischen Ursprungweg und der Stattegger Straße zur Firma Hofer realisiert werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 11) Parkplatzprobleme für SportlerInnen beim ASKÖ Center Graz GR. Sikora stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Das ASKÖ Center in Graz-Eggenberg ist als Einrichtung für die Bereiche Sport, Gesundheit, Soziales und Freizeit von wesentlicher Bedeutung für das Gemeinschaftsleben in der Stadt Graz. Es beheimatet mehrere gemeinnützige Sportvereine, die regelmäßig zahlreiche Trainingsstunden, Kurse, Seminare sowie sportliche Wettbewerbe mit Teilnehmer/innen aus dem In- und Ausland veranstalten. Mit Einführung der gebührenpflichtigen „Grünen Parkzone“ im Jahre 2011 rund um das ASKÖ Center wurden die Interessen der Sportvereine nicht berücksichtigt. Eine Initiative von Funktionär/innen, Sportler/innen und Eltern, unter der Federführung des Obmannes des AKÖ Judo Club Graz, Robert Hoyer, will nun eine für Vereine und Sportler/innen vertretbare Lösung herbeiführen. Aufgrund der Parksituation sind viele darauf angewiesen, ihr Fahrzeug, mit dem sie zum Sport anreisen, in der Grünen Zone abzustellen. Sportwillige werden da aber sehr oft wegen weniger Übertretungsminuten in der Parkzone von den bereits wartenden Organen der Stadt Graz sofort abgestraft. Ich stelle daher namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die dafür zuständige Stelle des Magistrats und der Verkehrsreferent werden ersucht, aufgrund der im Motivenbericht aufgezählten Gründe zu prüfen, ob zusammen mit den Expert/innen der Abteilung für Verkehrsplanung eine Lösung für das Parkplatzproblem für die Sportler/innen rund um das ASKÖ-Stadion – etwa Sondergenehmigungen für die Parkzone – gefunden werden kann. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 12) Entschärfung der Probleme im Kreuzungsbereich Alte Poststraße/Laudongasse/ Georgigasse GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Als Anrainerin (Laudongasse/Ecke Alte Poststraße) habe ich in der letzten Zeit - abgesehen vom verstärkten Verkehrsaufkommen in der Alten Poststraße - im Kreuzungsbereich Alte Poststraße/Laudongasse/Georgigasse miterlebt, dass sich die Zwischenfälle von Auffahrunfällen, Blechschäden bis hin zu einem schweren Unfall mit Todesfolge für einen Motorradfahrer, dem der Vorrang genommen wurde, vermehrt haben. Neben den üblichen VerkehrsteilnehmerInnen verkehrt dort noch die Straßenbahnlinie 1, die von der Alten Poststraße in die Georgigasse abbiegt. Auch das führt zeitweilig zu Problemen, da manche VerkehrsteilnehmerInnen die Streckenführung der Straßenbahn nicht immer rechtzeitig wahrnehmen. Der gefährliche Kreuzungsbereich ist ausschließlich über die Alte Poststraße (Vorrangstraße und Landesstraße) mit einer Fußgängerampel geregelt. Das ist aus meiner Sicht jedoch nicht ausreichend und es sollten zusätzliche Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden, um die Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen in diesem Bereich besser gewährleisten zu können. Darüber hinaus ist es absehbar, dass durch die Bebauung u.a. der ehemaligen Liegenschaft Ford Reisinger (Gemeinderatsbeschluss des Bebauungsplans und des Erläuterungsberichts am 09.02.2012) noch mehr AnrainerInnen und dadurch auch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten sind. Aufgrund dieser Ausgangslage wäre es wünschenswert, die Verkehrsregelung noch einmal zu überdenken. Namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs stelle ich daher folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen werden beauftragt, im Zuge der ohnehin erforderlichen Verkehrsplanung im Kontext mit der Bebauung des angrenzenden Areals (u. a. ehemalige Liegenschaft Ford Reisinger) zusätzliche verkehrssichernde Maßnahmen zur Entschärfung der Probleme im Kreuzungsbereich Alte Poststraße/Laudongasse/Georgigasse zu prüfen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 13) Prüfung einer Erweiterung der Kompetenzen des Bezirksrates GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Der Bezirksrat in Graz ist ein Kollegium, dessen Aufgaben und Pflichten im Statut der Stadt Graz genau festgelegt sind. Er kann ausschließlich über die finanziellen Mittel verfügen, die der Gemeinderat im Voranschlag für bezirksbezogene Aufgaben bereitgestellt hat und den Verwendungszeck im eigenen Wirkungskreis festlegen. Der Handlungsspielraum ist in den einzelnen Bezirken aufgrund des immer knapper werdenden Budgets sehr eingeschränkt. Seine Kompetenzen beschränken sich auf die Ausgestaltung von Grünanlagen und Spielplätzen, die Anschaffung von Geschwindigkeitsmessgeräten, Subventionen von Vereinen oder die Förderung kultureller oder karitativer Aktivitäten im Bezirk. Wenn ein Bezirksrat darüber hinaus sich an Projekten (z.B. „Gesunde Bezirke“) oder an Gemeindekooperationen des Landes (z.B. „Zusammenleben in Vielfalt“) beteiligen möchte, um einerseits einen inhaltlichen Schwerpunkt im Bezirk zu setzen und andererseits zusätzliche zweckgebundene finanzielle Mittel für verschiedene Vorhaben und deren Umsetzung im Interesse der Bezirksbevölkerung zu erhalten, ist das denkbar schwierig, da der Bezirksrat keine juristische Person ist und deshalb nur vermittelt über andere Träger diese Möglichkeiten nutzen kann. Deshalb stelle ich namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen der Stadt Graz mögen prüfen, in welcher Form aus juristischer Sicht eine Erweiterung der Kompetenzen des Bezirksrates vorstellbar ist, um sie in die Lage zu versetzen, eigenständig Projektbeteiligungen abwickeln zu können. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 14) Wiedereinrichtung einer Bahnhofsmission als zusätzliches Hilfsangebot GR.in Mag.a Taberhofer stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Schließung der Bahnhofsmission am Grazer Hauptbahnhof in den 90-er-Jahren hat sich als schwerer Fehler erwiesen. Es zeigt sich jetzt verstärkt, dass der Bedarf nach einer kostenlosen sozialen Anlaufstelle sehr groß ist, denn die Folgen der Wirtschaftskrise sind besonders am Bahnhof hautnah spürbar. So ist er eine Anlaufstelle für Menschen, die in die Stadt kommen, in der Hoffnung auf ein besseres Leben. Nicht immer erfüllen sich jedoch diese Erwartungshaltungen. Eine Bahnhofsmission wäre somit ein niederschwelliges Hilfsangebot für Menschen mit unterschiedlichen Problemlagen, für dessen Nutzung keine bestimmten persönlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen. Egal, woher jemand kommt, gilt es z.B. für Wohnungslose und Obdachlose Übernachtungs- oder Unterbringungsmöglichkeiten sicherzustellen oder Menschen, die mittellos sind, an die zuständigen Ämter der Stadt Graz zu verweisen. Manchmal ist vielleicht auch nur eine kleine Hilfe in Form einer kompetenten Ansprechperson eine wichtige Unterstützung. Darüber hinaus muss eine Bahnhofsmission einen kostenlosen Ruheraum bzw. auch Toilettenanlagen gewährleisten. Wichtig ist es vor allem, als Stadt Graz in verschiedenen Bereichen soziale Verantwortung zu übernehmen, um den Menschen in unserer Gesellschaft, die ausgegrenzt sind, entsprechende Unterstützung zu bieten. Namens des KPÖ-Gemeinderatsklubs stelle ich daher folgenden A n t r a g : Die zuständigen Stellen sollen kontaktiert werden, um die Möglichkeiten zur Wiedereinrichtung einer Bahnhofsmission zu prüfen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 15) Erhaltung des Kinderspielplatzes in der Dr.-Robert-Sieger-Straße 13-27 GR.in Thomüller stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Ein wichtiges Anliegen für hunderte große und kleine BewohnerInnen unseres bevölkerungs-reichsten Bezirkes Jakomini ist es, den Kinderspielplatz in der Dr.-Robert-Sieger-Straße zu erhalten. Es handelt sich hierbei um die letzte verbliebene Grünfläche in diesem sonst komplett verbauten Stadtteil, den die AnwohnerInnen seit 1973 als Kinderspielplatz und Verweilfläche nutzten. Der nächstgelegen Spielplatz befindet sich im über 1 km entfernten ORF-Park. Der Fußweg dorthin liegt an der stark befahrenen Brucknerstraße bzw. Marburger Straße, der für unsere Kleinsten ohne Begleitung nicht zumutbar wäre. Nun ist es aber so weit gekommen, dass die Stadt Graz das Angebot, das Areal zu kaufen, abgelehnt hat, ohne die AnwohnerInnen oder den Bezirksrat darüber zu informieren. Das ist sehr bedauernswert, da die BewohnerInnen selbst diese Grünfläche käuflich erwerben hätten wollen. Daher stelle ich im Namen des KPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g , alle möglichen Vorgehensweisen zu prüfen und alle vorhandene Stellen und Einrichtungen zu kontaktieren bzw. die Verhandlungen mit den VertragspartnerInnen wieder aufzunehmen, um den Erhalt des Kinderspielplatzes in der Dr.-Robert-Sieger-Straße 13–27 sicherzustellen. Alternativ soll die Stadt Graz dem neuen Eigentümer ein anderes Grundstück zum Tausch anbieten, um den genannten Spielplatz zu erhalten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 16) Pick-Bags in städtischen Parkanlagen GR.in Thomüller stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: In den schönen Sommermonaten erfreuen sich GrazerInnen an den Grünflächen im städtischen Augarten, Stadtpark, Volksgartenpark, Oeverseepark, Fröbelpark etc. Gerne nutzen sie die Möglichkeiten, sich in den Wiesen niederzulassen und gemeinsam mit Freunden ihre oftmals selbst mitgebrachten Getränke oder Picknicks zu konsumieren. Leider werden viel zu oft die Abfälle an Ort und Stelle liegengelassen. Hierbei handelt es sich aber nicht immer um Vandalen-Akte. Oft mangelt es an Entsorgungsmöglichkeiten, da auch die Mülleimer zumeist heillos überfüllt sind. 2012 wurden deshalb in einem Pilotprojekt „Pick-Bags“ in verschiedenen Parks zur freien Entnahme angebracht, die zur Verbesserung der Müllsituation geführt haben. Diese kleinen Plastiktüten sollten idealerweise gut umweltverträglich sein. Daher stelle ich seitens des KPÖ-Gemeinderatsklubs den A n t r a g : Das Umweltamt und die zuständigen Stellen werden damit beauftragt, weitere umweltfreundliche Pick-Bag-Ständer in den städtischen Parkanlagen anzubringen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 17) Kontrolle der Leinenpflicht bei Hunden durch die Ordnungswache GR.in Haas-Wippel stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Morgen, am 14. Juni 2013, wird das Naherholungsgebiet „Auwiesen“ mit einem großen Fest eröffnet. Schon jetzt tummeln sich viele Erholungssuchende in diesem neu geschaffenen Freizeitareal und erfreuen sich an diesem Naherholungsgebiet. Auch viele Hundebesitzer sind mit ihren Vierbeinern unterwegs und genießen die Spaziergänge entlang der Mur. Bisweilen kommt es aber immer wieder zu Angriffen von Hunden, die nicht an der Leine gehalten werden, keinen Maulkorb tragen und frei herumlaufen. Ich stelle daher namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz soll die zuständigen Stellen beauftragen, auch in dem nun neu eröffneten Naherholungsgebiet „Auwiesen“ eine Kontrolle der Leinenpflicht/Maulkorb durch die Ordnungswache durchzuführen bzw. Hundebesitzer darüber aufzuklären und zu ermahnen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 18) Radweganschluss vom Gasrohrsteg zum Murpark GR.in Haas-Wippel stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Derzeit wird in Liebenau sehr eifrig am Südgürtel gebaut. Viele Bewohnerinnen und Bewohner verfolgen mit großem Interesse den Baufortschritt und haben auch zahlreiche Anregungen bzw. Vorschläge für RadfahrerInnen und FußgängerInnen für die Zeit nach Fertigstellung des Südgürtels. Derzeit besteht für RadfahrerInnen und auch für FußgängerInnen keine Verbindung zwischen der jetzigen Kreuzung Konrad-Hopferwieser-Gasse / Engelsdorfer Straße (Bereich Kirche Liebenau St. Paul) und dem nach Osten zeigenden Stumpf des Georg-Gaß-Weges. Diese Verbindung zwischen der Kreuzung Konrad-Hopferwieser-Gasse / Engelsdorfer Straße und dem östlichen Stumpf des Georg-Gaß-Weges würde eine West-Ost-Achse für RadfahrerInnen und FußgängerInnen schaffen, denn nach dem Überqueren der Mur über den Gasrohrsteg besteht derzeit keine geeignete Verbindung in Richtung Murpark, da die Stanglmühlstraße im Bereich Stanglmühle unterbrochen ist. Außerdem würde diese Verbindung sowohl den Weg zum Kindergarten und zur Kirche als auch die Erreichbarkeit der öffentlichen Bushaltestellen für die Bevölkerung im nördlichen Bereich des Murfeldes verbessern. Da durch den Bau des Südgürtels zahlreiche Grundstücksablösen durchgeführt wurden und werden, ist vielleicht auch hier die Möglichkeit gegeben, zeitgerecht für einen Radweg-Anschluss Vorsorge zu treffen. Ich stelle daher namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion folgenden A n t r a g : Die Stadt Graz soll die zuständigen Stellen beauftragen, die Umsetzung des im Motivenbericht angeführten Radweganschlusses von der Kreuzung Konrad-Hopferwieser-Gasse / Engelsdorfer Straße und dem östlichen Stumpf des Georg-Gaß-Weges zu prüfen und einer Umsetzung zuzuführen. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 19) Entschärfung Schulweg Weinitzenstraße/Schöckelstraße GR. Martiner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die Weinitzenstraße ist eine sehr stark befahrene Straße, eine Pendlerroute mit viel Schwerverkehr. Auf Grund ihres Verlaufes wird auch sehr oft die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h übertreten. Weiters findet entlang der Weinitzenstraße und der angrenzenden Nebenstraßen ein starker Zuzug statt, was natürlich zu einem verstärkten Verkehrsaufkommen führt. Entsprechend groß sind die Sorgen von AnrainerInnen und da speziell von solchen mit Schulkindern, da hier ein Schulweg verläuft. Und ausgerechnet an der unübersichtlichen Kreuzung Weinitzenstraße/Schöckelstraße müssen Schulkinder ohne Zebrastreifen die Weinitzenstraße überqueren, um zur ÖV-Haltestelle zu gelangen, was natürlich sehr oft zu gefährlichen Situationen führt. Die Begründung der Behörde, keinen Zebrastreifen zu installieren, ist die angeblich zu niedrige Fußgängerfrequenz – was allerdings für die betroffenen Eltern und AnrainerInnen verständlicherweise nicht nachvollziehbar ist. Ich stelle daher Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion den A n t r a g , diese genannte gefährliche Verkehrssituation zu überprüfen und die notwendige Entschärfung umzusetzen. Sei es mit einer 30-km/h-Zone, einem Zebrastreifen oder Warntafeln, dass sich in diesem Kreuzungsbereich bzw. Straßenverlauf verstärkt Kinder und Jugendliche aufhalten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 20) Taxistandplatz Postamt Wiener Straße GR. Martiner stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Die derzeitige Situation im Bereich des Taxistandplatzes beim Postamt Wiener Straße führt immer wieder zu massiven Beschwerden seitens der Bevölkerung. Denn für die Post/BAWAG-PSK-KundInnen stehen regelmäßig zu wenige Parkplätze für KFZ zur Verfügung, da der komplette Taxistandplatz aus der Schippingerstraße auf Wunsch der Fa. Wittwar in diesen Bereich in die die Wiener-Straße verlegt wurde. Dass ein Taxistandplatz dort wichtig ist, das ist keine Frage – aber um die Situation sowohl für Post- als auch TaxikundInnen zufriedenstellender zu gestalten, braucht es eine Lösung, die beiden entgegenkommt: Etwa in Form eines Splittings des Taxistandplatzes vor der BAWAG-PSK-Filiale. Dort könnten drei Taxistandplätze bleiben, die drei anderen könnten in die Fahrzeugbucht der Wiener Straße vor die Firma INTERSPAR verlegt werden. Das würde eine Verbesserung für die PostkundInnen bringen, gleichzeitig wäre dies ein zusätzliches attraktives Angebot für TaxikundInnen beim Einkaufszentrum. . Ich stelle daher Namens der SPÖ-Gemeinderatsfraktion den A n t r a g , die Taxistandsituation vor dem Postamt Wiener Straße unter Einbeziehung sämtlicher Stellen (Stadt Graz, Bezirksvorstehung, Taxiinnung, WK, Post/BAWAG-PSK) neu zu bewerten, um eine Lösung herbeizuführen, die die derzeit angespannte Situation vor dem Postamt entschärft. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. 21) Hochwasser-SMS-Alarm Graz GR. Pacanda stellt folgenden Antrag: Motivenbericht nur schriftlich: Seit 29.5.2013 besteht für Bürger die Möglichkeit sich zum SMS-Alarm auf der Website http://www.katastropahenschutz.graz.at einzutragen. Dass dieses Service eingerichtet wurde, ist sehr positiv zu beurteilen. Die Anmeldung selbst ist zurzeit leider nur per Fax oder per Post möglich. Da aber meist auf Bedrohungen sehr kurzfristig reagiert wird, kann der Postweg oder die Anmeldung per Fax dazu führen, dass jemand der sich am Wochenende zu diesem Service anmelden will, keine Möglichkeit hat, dies zu tun. Bei ähnlichen Diensten gibt es meist die Möglichkeit, direkt seine Telefonnummer einzugeben und durch eine Bestätigungs-SMS den Wunsch der Zusendung zu bestätigen. Ein solches System würde eine schnellere und unkomplizierte Möglichkeit zur Anmeldung bieten. Der Antrag wird der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugewiesen. Damit ist die ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz beendet. Bürgermeisterstellvertreterin Mag.a Dr.in S c h r ö c k schließt die Sitzung des Gemeinderates um 17.30 Uhr. Die Vorsitzenden: Bgm. Mag. Siegfried Nagl Bgm.-Stv.in Mag.a Dr.in Martina Schröck StR. Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Rüsch Der Schriftführer: Die Schriftprüferin: Wolfgang Polz GR.in Michaela-Andrea Schartel Protokoll erstellt: Heidemarie Leeb Sitzung des Gemeinderates vom 13. Juni 2013 1